Protokoll:
7043

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 7

  • date_rangeSitzungsnummer: 43

  • date_rangeDatum: 15. Juni 1973

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 10:25 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 43. Sitzung Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 2415 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 2415 D Amtliche Mitteilungen 2416 A Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Drucksache 7/780) Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . 2416 B Schulte (Unna) (SPD) 2417 C Engelhard (FDP) 2418 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Olivenöl-Übereinkommen von 1963 (Drucksache 7/413); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/790), Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 7/759) - Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . 2419 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Bericht der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren, gemäß §§ 1273 und 579 der Reichsversicherungsordnung, § 50 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 71 des Reichsknappschaftsgesetzes (Rentenanpassungsbericht 1973) und Gutachten des Sozialbeirats (Drucksachen 7/88, 7/757) 2419 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Abg. Frau Dr. Neumeister, Burger, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Hammans, Frau Schleicher, Rollmann u. Gen.) (Drucksache 7/774) - Erste Beratung — . . . . . 2419 D Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. nachträgliche Unterrichtung über die Veräußerung einer 1,9 ha großen Teilfläche der Kasernenanlage in Kassel an der Frankfurter Straße an das Land Hessen (Drucksache 7/772) . . . . . . 2419 D Antrag des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Bundesregierung betr. Bundeseigenes Gelände in Langenhagen-Wiesenau bei Hannover; hier: Veräußerung an die Stadt Langenhagen (Drucksachen 7/425, 7/794) 2420 A Antrag des Haushaltsausschusses zu der nachträglichen Unterrichtung des Bundesministers der Finanzen über die eingegangene Verpflichtung, 250 ha auf dem Rysumer Nacken in Emden an das Land Niedersachsen bzw. die Stadt Emden zu verkaufen (Drucksachen 7/504, 7/795) . . 2420 A II Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973 Mündlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses zu dem Bericht der Bundesregierung über die Integration in den Europäischen Gemeinschaften (Berichtszeitraum April bis September 1972) (Drucksachen 7/5, 7/771) . . . . . . . . . 2420 B Bericht und Antrag des Innenausschusses zu den Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG, EURATOM, EGKS) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 422/67/E WG, Nr. 5/67/EURATOM über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und eines Beschlusses des Rates über die Regelung der Amtsbezüge der ehemaligen Mitglieder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, deren Amtszeit am 4. Januar 1973 abläuft (Drucksachen 7/265, 7/758) 2420 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Vorschlag einer Richtlinie (EWG) des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend Hefe und Heferückstände (Drucksachen 7/389, 7/777) 2420 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung, für das Jahr 1973 (Drucksachen 7/490, 7/755) 2420 D Fragestunde (Drucksache 7/690) Fragen A 93 und 94 des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) : Rechtsnatur der Beschlüsse der Potsdamer Konferenz vom 2. August 1945 für die Bundesrepublik Deutschland Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 2421 A, B Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 2421 B Fragen A 100 und 101 des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Vorzeitige Versetzung von Angehörigen des Auswärtigen Amts in den einstweiligen Ruhestand Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 2421 C, 2422 B, C, D, 2423 A, B, C Rollmann (CDU/CSU) . 2422 B, C, 2423 C Josten (CDU/CSU) 2422 D Spitzmüller (FDP) 2423 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 2423 A Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 2423 B Frage A 102 des Abg. Kiechle (CDU/CSU) Äußerungen des Ministerpräsidenten Tschou En-lai über Königsberg und die Existenz zweier deutscher Staaten Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 2423 C, 2424 A, B Kiechle (CDU/CSU) 2423 D Dr. Marx (CDU/CSU) 2424 A Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 2424 B Fragen A 103 und 104 des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) : Zahl der deutschen Aussiedler aus den Gebieten jenseits von Oder und Görlitzer Neiße Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 2424 C, D, 2425 A, B, C, D, 2426 A Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 2424 C, 2425 B Dr. Marx (CDU/CSU) 2424 D Biehle (CDU/CSU) 2425 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 2425 C Dr. Hupka (CDU/CSU) 2425 D Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 2426 A Fragen A 105 und 106 des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Zahl der aussiedlungswilligen Deutschen in der Volksrepublik Polen Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 2426 A, B, C, D, 2427 A, B, C, D, 2428 A, B, C Dr. Hupka (CDU/CSU) 2426 B, C, 2427 D Biehle (CDU/CSU) . . . 2426 C, 2428 A Dr. Marx (CDU/CSU) . . 2426 D, 2428 B Dr. Czaja (CDU/CSU) . . 2427 A, 2428 B Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 2427 B Wischnewski (SPD) 2427 C Frage A 107 des Abg. Dr. Marx (CDU/CSU) : Vermeidung von Nachteilen für aussiedlungswillige Deutsche in Polen Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 2428 C, D, 2429 A Dr. Marx (CDU/CSU) 2428 D Dr. Hupka (CDU/CSU) 2429 A Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973 III Frage A 110 des Abg. Dr. Holtz (SPD) : Einflußnahme der Bundesregierung auf die französische Regierung mit dem Ziel, zukünftige Kernwaffenversuche verhindern zu helfen Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 2429 B, C Dr. Holtz (SPD) 2429 B Fragen A 111 und 112 des Abg. Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) : Finanzierung von Wiedergutmachungszahlungen an Jugoslawien und andere kommunistische Länder aus dem Entwicklungshilfeetat Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 2429 C, D, 2430 A, B, C, D, 2431 A, B, D, 2432 A, B, C, D Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) 2429 C, 2430 B, 2431 A, B Josten (CDU/CSU) . . . 2429 D, 2431 D Frau Dr. Wolf (CDU/CSU) 2430 A, 2432 A Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 2430 B, 2432 A Niegel (CDU/CSU) 2430 C Dr. Heck (CDU/CSU) 2430 D Dr. Marx (CDU/CSU) 2431 C Mattick (SPD) 2432 B Dr. Czaja (CDU/CSU) 2432 B Friedrich (SPD) . . . . . . . 2432 D Fragen A 18 und 19 des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Höhe des Kursverlustes der Pf and-briefe seit dem 1. Januar 1973 und Ausgleichsmaßnahmen Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) . . . . . 2433 B, C, D, 2434 A Höcherl (CDU/CSU) . . . 2433 B, C, D Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . 2434 A Nächste Sitzung 2434 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2435* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 11 — Drucksache 7/690 — des Abg. Dr. Zeitel (CDU/ CSU) betr. Pauschbeträge für 100%ig Körperbehinderte und ständig pflegebedürftige Familienangehörige 2435* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen A 12 und 13 — Drucksache 7/690 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) betr. Festlegung des Stichtags für den Wegfall der Abschreibungsmöglichkeit gemäß § 7 b des Einkommensteuergesetzes - Berücksichtigung konkreter vertraglicher Bindungen oder Anträge auf Änderung eines Bebauungsplanes 2436* A Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 15 — Drucksache 7/690 — des Abg. Milz (CDU/CSU) betr. Fortgeltung der Abschreibungsmöglichkeit nach § 7 b EStG im Rahmen der Umsiedlung in Braunkohlengebieten . . 2436* C Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen A 16 und 17 — Drucksache 7/690 — des Abg. Schmidhuber (CDU/CSU) betr. Umfang der Stützungsaktion der Kreditwirtschaft gegenüber den geschädigten Sparern der Bayerischen Wirtschaftsbank — Ausschluß von Einlegern mit einem Guthaben von mehr als 10 000 DM von der Entschädigungsaktion 2436* D Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 25 — Drucksache 7/690 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) betr. Festsetzung der Verbraucherpreise durch den Bund 2437* B Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage A 26 — Drucksache 7/690 — des Abg. Dr. Warnke (CDU/ CSU) betr. Zielvorstellungen über die Zahl der Schwerpunktorte bei den Verhandlungen der Bundesregierung mit den Ländern über den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" . . . . 2437* D Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 52 und 53 — Drucksache 7/690 — des Abg. Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) betr. Einstellung weiblicher Piloten bei der Deutschen Lufthansa . . . . . . 2438* A Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 76 — Druck- IV Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973 sache 7/690 — des Abg. Konrad (SPD) betr. Steuerermäßigung wegen Beschäftigung einer Hausgehilfin für Bewohner von Altenheimen 2438* C Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage A 86 — Drucksache 7/690 — des Abg. Ziegler (CDU/ CSU) betr. Nichterwähnung des Bildungsurlaubs im Sozialbericht 1972 . . 2439* A Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Fragen A 89 und 90 — Drucksache 7/690 — des Abg. Schedl (CDU/CSU) betr. Ressortzuständigkeit für Bildungsurlaubsangelegenheiten — Erwähnung des Bildungsurlaubs im Sozialbericht 1973 2439* B Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 95 — Drucksache 7/690 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Meldungen über Kreditzusagen an Jugoslawien für die Finanzierung eines Kernkraftwerks 2439* C Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 98 und 99 — Drucksache 7/690 — des Abg. Biehle (CDU/CSU) betr. Behinderung der Aussiedlung von Deutschen aus Polen . . . 2439* D Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 108 und 109 — Drucksache 7/690 — des Abg. Damm (CDU/CSU) betr. Anregung des Deutschen Roten Kreuzes an Aussiedlungswillige in den Gebieten jenseits von Oder und Görlitzer Neiße, abgelehnte Anträge nicht zu erneuern — Verstöße gegen die „Information" zum Warschauer Vertrag, insbesondere in der Wojewodschaft Oppeln 2440* A Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 1 — Drucksache 7/690 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Ratifikation des Gesetzes zu dem Änderungsabkommen vom 21. Oktober 1971 zum Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut 2440* B Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner (BMF) auf die Frage B 2 — Drucksache 7/690 — des Abg. Dr. Schäuble (CDU/CSU) betr. Gewerbesteuerpflicht bei Zusammenarbeit von Angehörigen freier Berufe verschiedener Fachrichtungen 2440* C Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage B 3 — Drucksache 7/690 — des Abg. Milz (CDU/CSU) betr. Steuerverlust durch Verdieselung von Heizöl 2441* A Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Frage B 5 Drucksache 7/690 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) betr. wirksame Liberalisierung des europäischen Baumarkts . . 2441* C Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen B 6 und 7 - Drucksache 7/690 — des Abg. Amling (SPD) betr. Situation der freien Tankstellen 2442* A Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMWi) auf die Fragen B 8 und 9 — Drucksache 7/690 — des Abg. Zeyer (CDU/CSU) betr. Errichtung eines Steinkohlenkraftwerks auf dem Gelände der Grube Reden 2442* C Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage B 10 — Drucksache 7/690 — des Abg. Lenzer (CDU/ CSU) betr. generelles Reitverbot nach einem neuen Bundeswaldgesetz . . . 2442* D Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage B 11 — Drucksache 7/690 — des Abg. Ey (CDU/CSU) betr. Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" 2443* B Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 12 — Drucksache 7/690 — des Abg. Dr. Schäuble (CDU/ CSU) betr. besonderen Kündigungsschutz zur wirksamen Jugendvertretung . . . 2443* D Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973 V Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 13 — Drucksache 7/690 der Abg. Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) betr. Nachentrichtung von Beiträgen für die vor dem 1. Januar 1956 gelegenen Zeiten der Fach- oder Hochschulausbildung . . . . . . . . . 2444* A Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 14 Drucksache 7/690 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Ladenschlußexperiment in Detmold 2444* A Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen B 15 und 16 — Drucksache 7/690 — des Abg. Kater (SPD) betr. deutsche Sprachkurse für ausländische Arbeitnehmer 2444* B Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 17 — Drucksache 7/690 — des Abg. Baron von Wrangel (CDU/CSU) betr. Mangel an ärztlicher Versorgung in ländlichen Räumen, insbesondere im Zonenrandgebiet . . . 2444* D Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 18 — Drucksache 7/690 — des Abg. Zebisch (SPD) betr. Anträge nach dem Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung 2445* A Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 19 — Drucksache 7/690 — des Abg. Dr.-Ing. Oetting (SPD) betr. Schlafräume in Kasernenanlagen 2445* B Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 20 — Drucksache 7/690 — des Abg. Dr.-Ing. Oetting (SPD) betr. Erlaß von Durchführungsverordnungen bei grundsätzlichen Regelungen von Personalangelegenheiten der Bundeswehr 2445* D Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage B 21 —Drucksache 7/690 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Schutzvorschriften im Hinblick auf das Inbrand- geraten von leicht entflammbaren Kunstfasertextilien . . . . . . . . . . 2446* A Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen B 22 und 23 — Drucksache 7/690 — des Abg. Schäfer (Appenweier) (SPD) betr. Bekämpfung der Stechmückenplage im Rheintal . 2446* B Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage B 24 — Drucksache 7/690 — des Abg. Kiechle (CDU/CSU) betr. Zitate und Veröffentlichungen aus dem Ernährungsbericht . . 2446* D Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage B 25 — Drucksache 7/690 — des Abg. Wuwer (SPD) betr. Tranquilizer „Valium" und andere Psychopharmaka 2447* A Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage B 26 — Drucksache 7/690 — des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) betr. deutschfranzösisches Jugendwerk 2447* C Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 27 — Drucksache 7/690 — des Abg. Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) betr. weibliche Piloten bei der Deutschen Lufthansa 2447* D Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 28 — Drucksache 7/690 — des Abg. Dr. Evers (CDU/ CSU) betr. Platzreservierungen für Gruppenfahrten bei der Deutschen Bundesbahn 2448* A Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 29 — Drucksache 7/690 — des Abg. Biehle (CDU/ CSU) betr. landschaftsbezogene Kfz-Kennzeichen 2448* B Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 30 und 31 — Drucksache 7/690 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) betr. Regionalflughafen Kassel-Calden — Aufrechterhaltung des regelmäßigen Linienflugverkehrs 2448* D VI Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973 Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 32 Drucksache 7/690 — des Abg. Haase (Kassel) (CDU/ (CSU) betr. Bedeutung des Regionalflughafens Kassel-Calden — Regelmäßigkeit der Bedienung des Flughafens im Linienverkehr 2449* B Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 33 — Drucksache 7/690 — des Abg. Milz (CDU/CSU) betr. Stillegung der Bahnstrecke Euskirchen—Bad Münstereifel sowie Kall—Hellenthal 2449* C Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 34 und 35 — Drucksache 7/690 — des Abg. Picard (CDU/CSU) betr. Weiterbau der B 45 a von Weiskirchen nach Dieburg . . . . 2449* D Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 36 und 37 — Drucksache 7/690 — des Abg. Immer (SPD) betr. die im Kreis Altenkirchen/ Rheinland-Pfalz geplanten Bundesfernstraßenneubaumaßnahmen 2450* A Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Frage B 38 - Drucksache 7/690 — des Abg. Wuwer (SPD) betr. die im „Prognosreport Nr. 5" aufgestellten Thesen . . . . . . . . 2450* C Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen B 39 und 40 — Drucksache 7/690 — des Abg. Pfeffermann (CDU/CSU) betr. Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben an Industrieunternehmen . . . . 2450* D Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen B 41 und 42 — Drucksache 7/690 — des Abg. Richter (SPD) betr. Schaffung einer europäischen Raumfahrtbehörde — Folgen für ESRO und ELDO 2451* C Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage B 43 — Drucksache 7/690 — des Abg. Biehle (CDU/CSU) betr. Neubau bzw. Erweiterung des Postamts in Karlstadt . . . . 2451* D Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage B 44 — Drucksache 7/690 des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Bundespost-Omnibusliniendienst zwischen Wetzlar und Niederkleen 2452* A Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973 2415 43. Sitzung Bonn, den 15. Juni 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 15. 6. Dr. Aigner * 15. 6. Dr. Arndt (Berlin) 15. 6. Dr. Artzinger * 20. 6. Dr. Barzel 22. 6. Behrendt * 15. 6. Dr. von Bismarck 15. 6. Dr. Burgbacher * 15. 6. Christ 15. 6. Coppik 20. 6. Dr. Corterier * 20. 6. van Delden 15. 6. Dreyer 15. 6. Eilers (Wihelmshaven) 15. 6. Engelsberger 15. 6. Entrup 15. 6. Dr. Evers 15. 6. Fellermaier * 15. 6. Flämig * 15. 6. Frehsee * 15. 6. Dr. Früh * 15. 6. Gerlach (Emsland) * 15. 6. Handlos 15. 6. Frau Hürland 15. 6. Huonker 15. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 15. 6. Kater * 15. 6. Dr. Kempfler 15. 6. Dr. Klepsch * 15. 6. Koblitz 20. 6. Krampe 16. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 15. 6. Lagershausen ** 18. 6. Lange * 15. 6. Leicht 20. 6. Liedtke 20. 6. Dr. Martin 20. 6. Müller (Bayreuth) 15.6. Mursch * 15. 6. Opitz 20. 6. Frau Dr. Orth 20. 6. Rainer 15. 6. Sauer 15. 6. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein 15. 6. Frau Schroeder (Detmold) 15. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 15. 6. Schwabe * 15. 6. Dr. Schwörer * 15. 6. Seefeld * 15. 6. Sieglerschmidt * 17. 6. Spilker 15. 6. Springorum * 15. 6. Dr. Stark (Nürtingen) 20. 6. Dr. Starke (Franken) * 15. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Graf Stauffenberg 15. 6. Strauß 20. 6. Walkhoff * 15. 6. Wende 20. 6. Wiefel 20. 6. Anlage 2 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 15. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Zeitel (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage A 11) : Hält es die Bundesregierung für richtig, daß die Pauschbeträge für 100%ig Körperbehinderte und ständig pflegebedürftige Familienangehörige trotz der gestiegenen Lebenshaltungskosten noch immer auf 4 800 DM pro Kalenderjahr festgesetzt sind, und wann gedenkt sie, diesen unbefriedigenden Zustand zu ändern? Der jährliche Pauschbetrag von 4800 DM für Körperbehinderte stellt eine Vereinfachungsmaßnahme dar. Er hat den Zweck, in einer möglichst großen Anzahl von Fällen den Einzelnachweis der tatsächlich entstehenden außergewöhnlichen Belastungen zu vermeiden und dadurch eine Vereinfachung sowohl bei den in Betracht kommenden Personen als auch bei den Finanzämtern zu erreichen. Die Höhe der Pauschbeträge muß sich daher an den durchschnittlichen Belastungen orientieren und darf nicht wesentlich darüber hinausgehen. Nach den Feststellungen der obersten Finanzbehörden der Länder sind Anträge auf Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen über die Pauschbeträge hinaus bis in die jüngste Zeit nur in Ausnahmefällen gestellt worden. Es ist deshalb die Annahme begründet, daß die Pauschbeträge, durch die Mehraufwendungen der Körperbehinderten abgegolten werden sollen, auch gegenwärtig noch angemessen sind. Sollten die Pauschbeträge nicht ausreichen, besteht für die Betroffenen die Möglichkeit, auf den Pauschbetrag zu verzichten und die außergewöhnlichen Belastungen im einzelnen geltend zu machen. Sie führen dann insoweit zu einem steuerfreien Betrag, als sie, gegebenenfalls mit anderen Belastungen, die zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, daß außerordentliche Krankheitskosten, die durch einen akuten Anlaß verursacht werden, z. B. Kosten einer Operation, auch wenn diese im Zusammenhang mit dem Leiden stehen, das die Minderung der Erwerbsfähigkeit herbeigeführt hat, neben den steuerfreien Pauschbeträgen berücksichtigt werden können. Diese Regelung ist nach der letzten Anhebung der steuerfreien Pauschbeträge für Körperbehinderte ergangen. Insofern erfolgte hier bereits indirekt eine weitere Erhöhung der Pauschale, indem Aufwendungen, die früher durch die steuerfreien Pausch- 2436* Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973 beträge abgedeckt waren, heute neben den Pauschbeträgen abgezogen werden können. Wenn außerdem noch erhöhte Werbungskosten oder Sonderausgaben infolge der Körperbehinderung in Betracht kommen, können die nachgewiesenen Aufwendungen im Rahmen der dafür geltenden allgemeinen Vorschriften neben dem Betrag für außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Aus den genannten Gründen beabsichtigt die Bundesregierung nicht, den Pauschbetrag von 4800 DM zu erhöhen. Anlage 3 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 15. Juni 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Fragen A 12 und 13) : Hat die Bundesregierung bei der Festlegung des Stichtags 8. Mai 1973, 24 Uhr, für den Wegfall der Abschreibungsmöglichkeit gemäß § 7 b des Einkommensteuergesetzes berücksichtigt, daß hiervon auch ein Personenkreis betroffen wird, der, ohne bis dahin den Bauantrag eingereicht zu haben, im Hinblick auf ein beabsichtigtes Bauvorhaben bereits vertragliche Bindungen, z. B. finanzieller Art, eingegangen ist oder der aus planungsrechtlichen Gründen, wie den Nichtabschluß der Änderung eines Bebauungsplans, gehindert war, den konkreten Bauantrag früher einzureichen? Ist die Bundesregierung bereit, diesem Personenkreis noch die Abschreibungsmöglichkeit zu gewähren, sofern in bestimmtem Zeitraum vor dem 8. Mai 1973 konkrete vertragliche Bindungen eingegangen oder Anträge auf Änderung eines Bebauungsplans gestellt worden sind, woraus also der sichere Schluß auf ein vor dem 8. Mai 1973 festgeplantes Bauvorhaben gezogen werden kann? Zu Frage A 12: Der in der Dritten Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen vorgesehene zeitweise Ausschluß des § 7 b des Einkommensteuergesetzes entspricht sowohl hinsichtlich des Beginns des Ausschlußzeitraums als auch hinsichtlich der Vorschrift, daß für den Ausschluß grundsätzlich der Zeitpunkt der Beantragung der Baugenehmigung maßgebend ist, der Ermächtigung in § 51 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes, die durch das Stabilitäts- und Wachstumsgesetz in das Einkommensteuergesetz eingefügt worden ist. Die Bundesregierung hat sich nach sorgfältiger Abwägung der Interessen des einzelnen Staatsbürgers und des Gemeinwohls für eine Regelung entschieden, die die vielfältig gelagerten Sonderverhältnisse nicht berücksichtigt. Der Bundestag und der Bundesrat haben dieser Regelung einstimmig zugestimmt. Eine differenzierte Regelung wäre nicht nur kaum zu praktizieren, sondern würde vor allem auch die konjunkturelle Wirkung der Maßnahme in einem nicht vertretbaren Maße abschwächen und damit die Bemühungen um die Wiederherstellung der Stabilität beeinträchtigen. Zu Frage A 13: Aus den Gründen, die ich in meiner Antwort auf Ihre 1. Frage dargelegt habe, hält es die Bundesregierung nicht für vertretbar, bestimmte Fälle von dem Ausschluß auszunehmen. Die Bundesregierung verkennt nicht, daß die getroffene Regelung in Einzelfällen zu Härten führen kann. Im allgemeinen dürften sich die Nachteile jedoch in vertretbaren und zumutbaren Grenzen halten. Sollte das ausnahmsweise nicht der Fall sein, könnten bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 131 der Abgabenordnung Billigkeitsmaßnahmen in Betracht kommen. Hierüber müßten die zuständigen Finanzämter unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalles auf Antrag der Betroffenen entscheiden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 15. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage A 15) : Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen der nicht selbst verschuldeten Umsiedlung und des damit verbundenen Hausneubaus im Zusammenhang mit der Umsiedlung in Braunkohlengebieten die Aussetzung der erhöhten Abschreibung nach § 7 h EStG in diesem Ausnahmefall für unwirksam zu erklären, zumal sehr viele Bürger in den betroffenen Gebieten von den Auswirkungen des am 9. Mai 1973 von der Bundesregierung beschlossenen Stabilitätsprogramms durch eine bereits angelaufene Umsiedlung gezwungen sind, durch schon abgeschlossene Kaufverträge mit der Braunkohlenindustrie ihre jetzigen Wohnungen innerhalb einer bestimmten Frist zu räumen, dann die Baugenehmigung beantragen müssen, damit die Häuser rechtzeitig bezugsfertig werden, und somit der Steuervorteil des § 7 b EStG als Verlust anzusehen ist? Die Dritte Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen sieht mit Rücksicht auf den damit verfolgten konjunkturpolitischen Zweck keine Ausnahmen vom Ausschluß der erhöhten Absetzungen nach § 7 b des Einkommensteuergesetzes für bestimmte Personen- oder Fallgruppen vor. Der Ausschluß der erhöhten Absetzungen gilt daher auch für die in Ihrer Frage erwähnten Umsiedlungsfälle. Die Bundesregierung verkennt nicht, daß die getroffene Regelung in Einzelfällen zu Härten führen kann. In solchen Fällen könnten bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 131 der Abgabenordnung Billigkeitsmaßnahmen in Betracht kommen. Ob eine solche Möglichkeit auch bei den von Ihnen erwähnten Umsiedlungen besteht, läßt sich von hier aus nicht beurteilen. Hierüber müßte das zuständige Finanzamt unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalles auf Antrag des Betroffenen entscheiden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 15. Juni 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidhuber (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Fragen A 16 und 17) : Hält die Bundesregierung den Umfang der Stützungsaktion der Kreditwirtschaft gegenüber den geschädigten Sparern der Bayerischen Wirtschaftsbank AG i. L. München für ausreichend? Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Stützungsfonds der Kreditwirtschaft, daß Einleger mit einem Guthaben von mehr als 10 000 DM — auch wenn dieser Betrag nur geringfügig überschritten ist — grundsätzlich von der Entschädigungsaktion ausgeschlossen werden sollen? Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973 2437* Zu Frage A 16: Durch die freiwillige Stützungsaktion der Verbände des Kreditgewerbes zugunsten der Sparer bei der Bayerischen Wirtschaftsbank werden die Inhaber von Spar-, Lohn-, Gehalts-, Renten- und Pensionskonten mit Gesamtguthaben bis zu 10 000,—Deutsche Mark voraussichtlich noch in diesem Monat voll entschädigt. Bei Konteninhabern, deren Guthaben diesen Betrag übersteigt, kann eine Hilfe in Höhe von 10 000 DM in Betracht kommen, wenn ein sozialer Härtefall vorliegt. Nach den Grundsätzen des Stützungskonsortiums dürften unter anderem folgende Umstände regelmäßig für das Vorliegen eines sozialen Härtefalls sprechen: Konten von Arbeitnehmern mit kleinerem Einkommen und von unerfahrenen Personen; — Konten, bei denen die Höchstgrenze nur ganz geringfügig überschritten wird. 95 % aller Gläubiger der Bank, insbesondere alle Kleinsparer, werden durch diese Aktion entschädigt werden. Ich möchte in diesem Zusammenhang ganz allgemein folgendes bemerken: Eine vollständige Absicherung sämtlicher Bankgläubiger gegen Verluste unabhängig von der Art und Höhe der Guthaben wird weder im Rahmen der bestehenden freiwilligen Einlagensicherung noch durch eine entsprechende staatliche Einrichtung erreichbar sein. Die Kosten hierfür wären unvertretbar hoch. Sie müßten entweder von den Kunden der Kreditinstitute oder vom Steuerzahler aufgebracht werden. In beiden Fällen würde auch der kleine Sparer mit zur Kasse gebeten, um die Sparkonten eines wirtschaftlich weniger schutzbedürftigen Personenkreises zu sichern. Daß für die Masse der Sparer die Begrenzung der Entschädigung auf 10 000,— DM ausreichend ist, findet in folgenden statistischen Zahlen seine Bestätigung: Über 90 % der Sparkonten in der Bundesrepublik wiesen Ende 1972 einen Bestand von unter 10 000,— DM aus; das Durchschnittsguthaben dürfte zwischen 2 000,— DM und 3 000,— DM liegen. Zu Frage A 17: Wie sich aus meiner Antwort auf Ihre erste Frage ergibt, geht Ihre zweite Frage von einer unzutreffenden Voraussetzung aus. Nach den Grundsätzen des Stützungskonsortiums gelten Fälle, in denen das Guthaben nur ganz geringfügig über 10 000,—DM liegt, als soziale Härtefälle, so daß in der Regel mit einer Hilfe in Höhe von 10 000,— DM gerechnet werden kann. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 14. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage A 25) : Trifft es zu, daß etwa die Hälfte der Verbraucherpreise in der Bundesrepublik Deutschland direkt oder indirekt vorn Bund festgesetzt wird? Nein, dies trifft in dieser Form nicht zu. Legt man das Wägungsschema des derzeitigen Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte zugrunde, so werden nur etwa 3 % der Preise der von den privaten Haushalten gekauften Güter in voller Höhe vom Bund festgesetzt oder genehmigt. Hierzu zählen insbesondere die Personentarife der Bundesbahn, die Postgebühren, die Tarife des Flugverkehrs und der Kfz.-Haftpflichtversicherung sowie die Preise für Zündhölzer. Bei einem größeren Teil der Verbrauchsgüter unterliegen die Preise zwar einer gewissen Einflußnahme durch den Bund; daneben spielen jedoch auch andere Preisbestimmungsfaktoren eine Rolle. So wirken sich — sieht man von der allgemeinen Umsatzsteuer einmal ab — spezielle Verbrauchsteuern (z. B. Tabak-, Mineralöl-, Kaffeesteuer) als ein wichtiger Preisbestandteil auf die Verbraucherpreise der betroffenen Güter aus. Daneben existieren staatliche Gebührenordnungen (z. B. für Ärzte), die einen Rahmen festlegen, innerhalb dessen sich die entsprechenden Preise frei bewegen können. Schließlich seien die Mieten für öffentlich geförderte Wohnungen erwähnt, die nur nach gesetzlichen Vorschriften ermittelt oder verändert werden dürfen. Der Anteil der auf diese oder ähnliche Weise vom Bund mehr oder weniger stark beeinflußten Verbrauchsgüterpreise im Lebenshaltungsindex kann mit etwa 10 % veranschlagt werden. Den größten Anteil der administrativ beeinflußten Preise bilden mit etwa 23 % die Preise für die meisten Nahrungsmittel. Neben den Marktgegebenheiten kommt hier auch den Brüsseler Agrarpreisbeschlüssen eine wichtige Bedeutung zu. Schließlich ist darauf hinzuweisen, daß auch Länder und Gemeinden verschiedene Verbraucherpreise festsetzen, genehmigen oder zumindest beeinflussen. Dies gilt z. B. für die Arbeitspreise für Haushaltsstrom, für die kommunalen Verkehrstarife, für Krankenhauspflegesätze, für die Rundfunk- und Fernsehgebühren, z. T. auch für die Preise von Gas und Wasser. Das Gewicht dieser Güter im Lebenshaltungsindex beläuft sich auf etwa 2 %. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 14. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage A 26): Mit welchen Zielvorstellungen über die Zahl der Schwerpunktorte betreibt die Bundesregierung die Verhandlungen mit den Ländern zur Fortschreibung des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"? Die Bundesregierung ist noch nicht in Verhandlungen mit den Ländern über die Zahl der Schwer- 2438* Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973 punktorte der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" eingetreten. Diese Verhandlungen stehen für den Spätsommer und Herbst dieses Jahres an. Zur Zeit beginnen Bundesregierung und Länderregierungen mit der Prüfung der Ergebnisse, die das gemeinsame Forschungsprogramm erbracht hat. Bund und Länder werden dabei — wie bisher — auf die Wirksamkeit des Schwerpunktprinzips bedacht sein. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 15. Juni 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Fragen A 52 und 53) : Nachdem die Bundesregierung inzwischen zu der Auffassung gekommen ist, daß die grundsätzliche Ablehnung der Einstellung weiblicher Piloten — unbeschadet ihrer persönlichen Eignung und Fähigkeiten — mit Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht vereinbar ist, frage ich, ob die Bundesregierung ihren Standpunkt im Aufsichtsrat gegenüber dem Vorstand der Deutschen Lufthansa durchgesetzt und erreicht hat, daß die Einstellung allein von Eignung und Fähigkeiten — und nicht vom Geschlecht — abhängig gemacht wird. Ist die Bundesregierung bereit — sofern die vorstehende Frage negativ beantwortet wird —, von § 111 oder § 84 des Aktiengesetzes Gebrauch zu machen, wonach der Aufsichtsrat beschlieBen kann, daß Angestellte einer bestimmten Gruppe nur mit seiner Zustimmung eingestellt werden dürfen, und der Aufsichtsrat es dann in der Hand hätte, durch seine Zustimmung oder Verweigerung die Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zu erzwingen, bzw. wonach der Aufsichtsrat den Vorstand nicht wieder berufen oder die Vorstandsbestellung widerrufen kann? Zu Frage A 52: Die Auffassung der Bundesregierung, daß eine grundsätzliche Ablehnung der Einstellung weiblicher Piloten mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei, wurde der Deutschen Lufthansa bereits mit Schreiben vom 27. Februar 1973 mitgeteilt. Darüber hinaus ist beabsichtigt, die Frage im Aufsichtsrat der Deutschen Lufthansa zu behandeln mit der Zielsetzung, die Zulassung weiblicher Anwärter zur Pilotenausbildung zu empfehlen. Dabei wird allerdings auch die Frage zu prüfen sein, ob möglicherweise bei der Art des Flugbetriebes der Deutschen Lufthansa auf Langstrecken auf Grund der unterschiedlichen Konstitution der Geschlechter Schwierigkeiten oder gar Sicherheitsgefährdungen zu erwarten sind. Bisherige Erfahrungen mit weiblichem Kabinenpersonal lassen befürchten, daß körperlicher und seelischer Streß zu vorzeitigen Ausfällen bzw. zu Gefährdungen im Flugbetrieb führen könnten, denen auch nicht durch eine gegenüber dem weiblichen Personal geänderte Regelung der höchstzulässigen Flugdienstzeiten begegnet werden kann. Eine solche geänderte Regelung würde im übrigen zu Schwierigkeiten bei der Zusammensetzung der Flugbesatzungen führen, die aus flugbetrieblichen Gründen während der Dauer ihres Flugeinsatzes nicht getrennt werden können. Sollten jedoch lediglich wirtschaftliche Gründe die Deutsche Lufthansa zu ihrer ablehnenden Haltung bewegen, wird die Bundesregierung mit allem Nachdruck auf eine Praktizierung der Gleichberechtigung in diesem Bereich dringen. Zu Frage A 53: Ich habe bereits in meiner Antwort zur Frage 51 der Fragestunde vom 14./16. März 1973 (Bundestagsdrucksache 7/296, Teil B) unmißverständlich zum Ausdruck gebracht, daß ich meine Rechtsauffassung in dieser Frage gegenüber der Deutschen Lufthansa auch weiterhin vertreten werde. Es bleibt zunächst abzuwarten, wie die Deutsche Lufthansa hierauf reagieren wird, nachdem ich die Frage im Aufsichtsrat der Gesellschaft zur Sprache gebracht habe. Von dieser Reaktion werde ich mein weiteres Vorgehen abhängig machen. Allerdings darf ich schon jetzt darauf hinweisen, daß mir die Anwendung der Vorschriften der §§ 84 und 111 des Aktiengesetzes kein adäquates Mittel zur Durchsetzung meiner Rechtsauffassung zu sein scheint. Dies um so mehr, als die Folgen eines derartigen Eingriffs in die Verantwortung der für einen sicheren Flugbetrieb zuständigen Organe der Deutschen Lufthansa eingehend überdacht werden müßten. Anlage 9 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 15. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Konrad (SPD) (Drucksache 7/690 Frage A 76): Trifft es zu, daß Bewohner eines Altenheimes Steuerermäßigung wegen Beschäftigung einer Hausgehilfin oder einer Haushaltshilfe nach § 33 a Absatz 3 EStG nicht erhalten können, wenn die Erledigung hauswirtschaftlicher Arbeiten durch das Altenheim organisiert und finanziert wird und die Kosten in den von den Bewohnern zu zahlenden Gesamtentgelten enthalten sind, und wie kann diesem unbefriedigenden Zustand abgeholfen werden? Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 30. August 1972 können Bewohner eines Altenheims eine Steuerermäßigung wegen Beschäftigung einer Hausgehilfin oder Haushaltshilfe nach § 33 a Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes nicht beanspruchen, weil die Steuerermäßigung nur gewährt werden kann, wenn zwischen dem Steuerpflichtigen und der Hausangestellten unmittelbare Rechtsbeziehungen in Form eines Arbeitsverhältnisses bestehen. Diese Voraussetzung liegt in dem Fall, den Sie in Ihrer Frage genannt haben, nicht vor. Die Steuerbegünstigung nach § 33 a des Einkommensteuergesetzes ist wegen der Abgrenzung des Begünstigtenkreises problematisch. Einerseits wird eine Ausdehnung der Steuerbegünstigung gefordert. Von anderer Seite wird die gegenteilige Auffassung vertreten, nämlich die Vorschrift aufzuheben. Als Argumente für eine Aufhebung werden auch der Arbeitskräftemangel und die hohen Löhne genannt, die es nur Personen mit höherem Einkommen erlauben, die Steuerbegünstigung in Anspruch zu nehmen. Aus den genannten Gründen wird das Problem im Rahmen der Steuerreform noch geprüft. Der Referentenentwurf des Einkommensteuergesetzes in der derzeitigen Fassung sieht wegen der Abgrenzungsprobleme keine Änderung gegenüber der bisherigen Rechtslage vor. Weder eine Ausdehnung noch eine Streichung oder Einengung der Steuerbegünstigung könnte zu einer allseitig befriedigenden Regelung führen. Die Überlegungen zu diesem Problem sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Wir suchen weiter nach einer besseren Lösung. In diesem Zusammenhang möchte ich ergänzend darauf hinweisen, daß ältere Personen wegen der besonderen Aufwendungen, die ihnen mit zunehmendem Alter erwachsen, den Altersfreibetrag nach § 32 Abs. 3 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes erhalten. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 15. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ziegler (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage A 86) : Aus welchen Gründen ist der Bildungsurlaub im Sozialbericht 1972 im Gegensatz zu den beiden vorangegangenen Sozialberichten, in denen er mit abnehmender Bestimmtheit erwähnt worden war, nicht mehr genannt? Der Sozialbericht 1972 war als eine Art Rechenschaftsbericht konzipiert, der nur solche Vorhaben wiedergeben sollte, die im Berichtszeitraum durchgeführt oder eingeleitet wurden. Aus diesem Grunde wurde der Bildungsurlaub zwar nicht als generelles Problem, wohl aber in einem entscheidenden Einzelpunkt angesprochen, und zwar unter Ziffer 119 im Hinblick auf das neue Betriebsverfassungsgesetz, das eine zukunftsweisende Regelung eines Bildungsurlaubs für eine besonders wichtige Gruppe (Betriebsratsmitglieder) gebracht hat. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 15. Juni 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Fragen A 89 und 90) : Kann man nunmehr davon ausgehen, daß nicht mehr der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, sondern der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft für Bildungsurlaubsangelegenheiten zuständig ist? Wird die Frage des Bildungsurlaubs im Sozialbericht 1973 zumindest wieder erwähnt werden? Zu Frage A 89: Nach der Neuregelung der Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung (Erlaß vom 15. 12. 1972) ist künftig der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft für den Bildungsurlaub unter bildungspolitschen Gesichtspunkten zuständig. Zu Frage .A 90: Bisher sind erst Vorarbeiten für den Sozialbericht angelaufen, so daß noch keine Entscheidungen über die Berücksichtigung von Einzelfragen getroffen wurden. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 15. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage A 95) : Trifft es zu, daß Bundeskanzler Brandt bei seinem Besuch in Jugoslawien zugesichert hat, für die Finanzierung eines Kernkraftwerks deutscher Hersteller Entwicklungshilfekredite oder Kredite mit ähnlichen Konditionen zur Verfügung zu stellen? Nein. Der Herr Bundeskanzler ist während seines Besuches in Jugoslawien weder um Kredite für ein Kernkraftwerk gebeten worden, noch hat er ein solches Angebot gemacht. Allerdings wird das Projekt eines Kernkraftwerkes in Jugoslawien insofern durch die Bundesregierung gefördert, als hierfür die Gewährung einer Ausfuhrbürgschaft des Bundes zugesagt wurde. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 15. Juni 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Fragen A 98 und 99): Trifft es zu, daß die polnischen Behörden die Aussiedlung von Deutschen aus Polen weiter sehr behindern und die polnische Botschaft in Köln sogar die Annahme einer entsprechenden Interventionsliste des Auswärtigen Amts der Bundesrepublik Deutschland über aussiedlungswillige Deutsche aus Polen verweigert? Was ist mit jenen besonders dringlichen Aussiedlungsanträgen von Deutschen aus Polen geschehen, die die Bundesregierung beim Besuch des polnischen Außenministers in Bonn bzw. anderen polnischen Vertretern vorgetragen bzw. in einer Zusammenstellung übergeben hat? Zu Frage A 98: Es handelt sich eigentlich um zwei Fragen, die ich wie folgt beantworte: 1. Es trifft zu, daß die polnischen Behörden die Aussiedlung von Deutschen weiterhin behindern. Ich habe hier schon wiederholt die Besorgnis der Bundesregierung über diese Entwicklung zum Ausdruck gebracht. 2. Es trifft nicht zu, daß die Botschaft der Volksrepublik Polen in Köln die Annahme einer Interventionsliste des Auswärtigen Amts verweigert hat. Zu Frage A 99: Dem polnischen Außenminister Olszowski ist bei seinem Besuch in Bonn lediglich ein Beispielfall übermittelt worden, über den noch kein abschlie- 2440* Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973 Bender Bescheid von der polnischen Seite vorliegt. Auch über die anläßlich der deutsch-polnischen Konsultationen in Warschau übermittelten Anträge ist größtenteils noch nicht entschieden worden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 15. Juni 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Damm (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Fragen A 108 und 109) : Geschieht es in Übereinstimmung mit der Bundesregierung, wenn seitens des Deutschen Roten Kreuzes über deutsche Rundfunkanstalten die Anregung vermittelt wird, die Aussiedlungswilligen in den Gebieten jenseits von Oder und Görlitzer Neiße mögen ihre abgelehnten Anträge nicht mehr erneuern, und wie läßt sich das mit Text und Inhalt der „Information" zum Warschauer Vertrag vereinbaren? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die offensichtlichen Verstöße gegen die „Information" zum Warschauer Vertrag, wie sie soeben vom stellvertretenden Generalsekretär des Deutschen Roten Kreuzes, Dr. Kurt Wagner, über die Verhältnisse in der heutigen Wojewodschaft Oppeln bekanntgegeben worden sind, in Verhandlungen mit der polnischen Regierung zur Sprache zu bringen und auf Abhilfe bedacht zu sein? Es trifft nach Kenntnis der Bundesregierung nicht zu, daß das Deutsche Rote Kreuz über deutsche Rundfunkanstalten die Anregung verbreitet, die Aussiedlungswilligen mögen ihre abgelehnten Anträge nicht mehr erneuern. Das Deutsche Rote Kreuz rät Umsiedlungsbewerbern vielmehr, die ihnen nach den polnischen Gesetzen zustehenden und in der „Information" bekräftigten Rechte zu nutzen, die Ausreiseanträge zu stellen und gegen abgelehnte Anträge Rechtmittel einzulegen. Die Bundesregierung wird weiterhin in Verhandlungen und Konsultationen mit der polnischen Regierung darauf hinwirken, daß die gegebenen Zusagen eingehalten werden. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 14. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/690 Frage B 1) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, daß die Ratifikation des Gesetzes zu dem Anderungsabkommen vom 21. Oktober 1971 zum Zusatzabkommen zum Natotruppenstatut beschleunigt werden kann, damit die Wahlen zu den Betriebsvertretungen im November 1973 bereits nach den neuen Bestimmungen erfolgen können? Das Änderungsabkommen vom 21. Oktober 1971 zu dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut tritt 30 Tage nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem der letzte Vertragsstaat seine Ratifikationsurkunde bei der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegt hat. Die Ratifikationsurkunde der Bundesrepublik wird im Juli, spätestens im August d. J. hinterlegt werden. Die Urschrift des Vertragsgesetzes wurde in diesen Tagen fertiggestellt, so daß nunmehr die Gegenzeichnungen und danach die Ausfertigung und Verkündung durch den Herrn Bundespräsidenten herbeigeführt werden können. Von den sechs Vertragspartnern haben fünf ihre Ratifikationsurkunden inzwischen in Washington hinterlegt. Lediglich in Belgien ist das parlamentarische Verfahren noch nicht abgeschlossen. Auch dort hatten Wahlen zu einer Verzögerung geführt. Bereits im März d. J. hat die Bundesregierung die belgische Regierung unter Hinweis auf die im November d. J. bei den Stationierungsstreitkräften anstehenden Wahlen zu den Betriebsvertretungen gebeten, sich um eine Beschleunigung des Verfahrens zu bemühen. Da die belgische Botschaft dem Auswärtigen Amt bereits Mitte April mitgeteilt hat, ihre Regierung werde das Parlament um vordringliche Behandlung des Zustimmungsgesetzes bitten, hofft die Bundesregierung, daß auch die Ratifikationsurkunde des Königreichs Belgien rechtzeitig in Washington hinterlegt werden wird. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner vom 13. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage B 2) : Wie beurteilt die Bundesregierung die in Abschnitt 15 Abs. 11 der Gewerbesteuerrichtlinien festgelegte Verwaltungspraxis, bei Zusammenarbeit von Angehörigen freier Berufe verschiedener Fachrichtungen Gewerbesteuerpflicht eintreten zu lassen, im Hinblick auf die Notwendigkeit interdisziplinärer Kooperation bei freien Berufen, und ist die Bundesregierung bereit, für die Zusammenarbeit von Angehörigen freier Berufe verschiedener Fachrichtungen entsprechende Möglichkeiten zu eröffnen wie für die Zusammenarbeit von Angehörigen freier Berufe gleicher Fachrichtung? Die Frage knüpft an den Abschn. 14 Abs. 11 der Gewerbesteuer-Richtlinien an; (Ihr Zitat dürfte auf einem Versehen beruhen). In Abschn. 14 Abs. 11 GewStR, der sich mit der Gewerbesteuerpflicht von freiberuflichen Zusammenschlüssen in verschiedenen Rechtsformen befaßt, heißt es u. a.: „Gewerbesteuerpflicht tritt ebenfalls ein, wenn ein Angehöriger eines freien Berufs mit einer berufsfremden Person eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts eingeht und die berufsfremde Person Mitunternehmer ist". Offenbar sehen Sie in dieser Regelung eine gewerbesteuerliche Benachteiligung der interdisziplinären Kooperation bei freien Berufen gegenüber der Zusammenarbeit von Angehörigen freier Berufe gleicher Fachrichtung. Diese Auffassung geht jedoch von einer nicht ganz zutreffenden Auslegung des Begriffs der „Berufsfremdheit" aus. „Berufsfremde" im Sinne des Abschn. 14 Abs. 11 GewStR und des damit korrespondierenden Abschn. 135 Abs. 10 EStR sind Personen, die im Rahmen des Zusammenschlusses keine freiberufliche Tätigkeit (§ 18 EStG) ausüben. Schließen sich dagegen Angehörige freier Berufe, die unterschiedlichen Fachrichtungen angehören zu interdisziplinären Kooperationen zusammen, so stehen sich die Beteiligten nicht als Berufsfremde gegenüber. Die Gewerbesteuerpflicht von freiberuflichen Zusammenschlüssen hängt also nicht von den Fachrichtungen der 'beteiligten Berufsangehörigen ab. Maßgeblich sind vielmehr andere Kriterien (z. B. Eintragung ins Handelsregister), die für die Zusammenschlüsse von Angehörigen freier Berufe gleicher Fachrichtungen grundsätzlich ebenso gelten wie für solche verschiedener Fachrichtungen. Beide Gruppen haben demnach aus gewerbesteuerlicher Sicht dieselbe Ausgangsposition. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 15. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage B 3) : Auf Grund welcher Tatsache kommt die Bundesregierung zur Aussage, daß jährlich 200 bis 300 Millionen DM an Steuergeldern durch Verdieselung von Heizöl verloren gehen? Die Bundesregierung ist, wie Sie aus der Antwort auf Ihre früheren Fragen entnehmen konnten, auf Schätzungen angewiesen, soweit der Umfang der Heizölverdieselungen zu beurteilen ist. Eine Aufdeckung ist überwiegend Sache des Zufalls. Anhaltspunkte dafür, daß Heizöl verdieselt worden ist, ergeben sich vor allem bei routinemäßigen Prüfungen des Steueraufsichtsdienstes. Weitere Erkenntnisquellen sind Anzeigen, z. B. wenn sich die Beteiligten bei einer größeren Heizölverdieselung uneinig werden. So sind schon ganze Taxigenossenschaften des Mißbrauchs überführt worden, dgl. Händler, die mehr als 10 Millionen DM im Einzelfall hinterzogen haben. Die in der Bundeszollverwaltung mit der Steueraufsicht und mit Ermittlungen über den Heizölverkehr befaßten Stellen sind trotz Einzelerfolgen einheitlich der Auffassung, daß nur sehr geringe Anteile der Hinterziehungen aufgedeckt werden. Dies liegt sowohl an den Größenordnungen des Heizölverkehrs, die den Aufsichtsdienst überflutet haben (50 Millionen t Leichtes Heizöl werden in zahlreichen Handelsstufen an über 12 Millionen Erlaubnisschein-nehmer verteilt), wie an den vielfältigen Hinterziehungsmöglichkeiten. Diese Verhältnisse lassen auf dem Gebiet des Heizölmißbrauchs eine Dunkelziffer von 90 % vermuten. Im Jahre 1972 sind Verdieselungen von ca. 54 000 t, die einen Abgabenbetrag von ca. 23 Millionen umfassen, ermittelt worden. Daraus ergeben sich 230 Millionen DM für den im Jahre 1972 zu schätzenden Umfang der Verdieselungen. Dies entspricht der Ihnen bereits mitgeteilten Schätzung von 200 bis 300 Millionen DM Steuerausfall pro Jahr. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 14. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage B 5) : Ist der Bundesregierung die Tatsache bekannt, daß die seit 16. August 1972 wirksame Liberalisierung des europäischen Baumarkts, nach der alle öffentlichen Bauaufträge mit einem Auftragswert von über 1 Million RE im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften ausgeschrieben werden müssen, von Italien und Frankreich nicht oder fast nicht realisiert wird, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um diese Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der deutschen Wirtschaft zu beenden? Die Bundesregierung verfolgt mit Aufmerksamkeit die Ausschreibungen von Bauaufträgen über 1 Mio Rechnungseinheiten (z. Z. 3,66 Mio DM) im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. Ihr ist selbstverständlich bekannt, daß die Mitgliedstaaten in sehr unterschiedlichem Maße die anstehende Vergabe größerer öffentlicher Bauaufträge im Amtsblatt bekannt machen. Der Bundesregierung erschien es bislang aber nicht angezeigt, sich deswegen an die Kommission zu wenden. Denn auch in der Bundesrepublik haben wir die Erfahrung machen müssen, daß es einer gewissen Zeit bedurfte, bis das neue Ausschreibungsverfahren eingeführt war und von den Vergabestellen von Bund, Ländern und Gemeinden praktiziert werden konnte. Das zeigt die Bilanz unserer Ausschreibungen im Amtsblatt für das Jahr 1972. Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, daß bislang Italien und Frankreich noch nicht in nennenswertem Maße mit Ausschreibungen im Amtsblatt in Erscheinung getreten sind. In bezug auf die Ausschreibungen Frankreichs hat sich allerdings inzwischen das Bild gewandelt. Frankreich hat im vergangenen Monat 14 Ausschreibungen im Amtsblatt herausgebracht und liegt damit an dritter Stelle der Veröffentlichungen der Mitgliedstaaten für den Monat Mai. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beobachtet das unterschiedliche Ausschreibungsverfahren der Mitgliedstaaten mit großer Aufmerksamkeit. Sie hat bereits im Februar d. J. in der ersten Sitzung des im Zusammenhang mit der Verabschiedung der EWG-Bauvergaberichtlinien geschaffenen „Beratenden Ausschusses für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge" auf die unterschiedliche Einhaltung der Ausschreibungsverpflichtungen der Mitgliedstaaten hingewiesen und steht mit den Mitgliedstaaten wegen der Einhaltung ihrer Richtlinienverpflichtungen in ständigem Kontakt. Die Bundesregierung ist im Beratenden Ausschuß durch einen Angehörigen meines Hauses vertreten. Es ist bereits vorgesehen, daß der Vertreter meines Hauses die Angelegenheit in der nächsten Sitzung dieses Ausschusses (nach der Sommerpause) zur Sprache bringen wird, um darauf zu dringen, daß alle Mitgliedstaaten ihren Ausschreibungsverpflichtungen nachkommen. 2442* Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973 Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 14. Juni 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 7/690 Fragen B 6 und 7): Wie beurteilt die Bundesregierung die Situation der freien Tankstellen, die auf Grund vorübergehender niedriger Preise der Konzerntankstellen in Schwierigkeiten geraten sind und durch angebliche Versorgungsschwierigkeiten kaum noch von der Mineralölindustrie beliefert werden? Was kann die Bundesregierung gegen die Gefahr unternehmen, daß die Benzinpreise zu Lasten des Verbrauchers empfindlich angehoben werden, wenn die stets preisstabilisierenden freien Tankstellen vom Markt verd:ängt werden? Zu Frage B 6: Ich habe bereits bei der Beantwortung der Anfrage des Kollegen Wurche (BT-Drucksache 7/555, Teil A, Frage 64) sowie des Kollegen Geldner (BT-Drucksache 7/653, Teil A., Frage Nr. 50 und Nr. 51) auf die weltweit angespannte Versorgungslage und den damit verbundenen starken Preisanstieg auf dem Weltmineralölmarkt hingewiesen. Beide Faktoren treffen vor allem solche Gruppen, die in ihrer mengenmäßigen Versorgung und den preislichen Konditionen von den Raffineriegesellschaften abhängig sind. Herr Minister Friderichs hat die in dieser Situation für die freien Tankstellen liegenden Gefahren zum Anlaß genommen, die Raffineriegesellschaften zu bitten und zu ermächtigen, durch eine beiderseitige enge Zusammenarbeit Versorgungsschwierigkeiten zu beheben bzw. solchen vorzubeugen. Die Raffineriegesellschaften haben bereitwillig einer solchen Zusammenarbeit zugestimmt; die ersten Schritte hierfür sind bereits erfolgt. Es wäre wünschenswert, wenn die sich abzeichnenden Schwierigkeiten durch diese Maßnahmen gelöst werden könnten. Zu Frage B 7: Die Bundesregierung glaubt zur Zeit nicht, daß die freien Tankstellen in Gefahr stehen, vom Markt verdrängt zu werden. Der Marktanteil der freien Tankstellen hat sich bisher kontinuierlich von 10,5 % im Jahre 1962 auf 24,5 % im Jahre 1972 erhöht; der entsprechende Anteil am Tankstellennetz ist von 9,1 °/o auf 16,7 % gestiegen. Selbst wenn die veränderten ungünstigen Bedingungen auf dem Weltölmarkt anhalten werden, ist nicht daran zu zweifeln, daß sich ein immer noch preisbeeinflussender Teil dieser Unternehmen auf dem deutschen Markt behaupten wird. Das gilt insbesondere dann, wenn die freien Tankstellen mit dem bei den Farbentankstellen laufenden Rationalisierungs- und Konzentrationsprozeß Schritt halten werden. Die Reduzierung der Gesamtzahl der Tankstellen in der Bundesrepublik Deutschland von 45 800 auf 42 000 in den letzten vier Jahren ist in erster Linie auf diesen Prozeß zurückzuführen. Die Bundesregierung glaubt zudem, daß sich die Wettbewerbskraft der freien Tankstellen erheblich durch Verbesserung und Ausbau ihrer Versorgungsorganisation erhöhen läßt. Eine Abstützung dieser eigenen Bemühungen und ihrer Wettbewerbsposition überhaupt wird den freien Tankstellen durch die neu in § 26 Abs. 2 Satz 2 der Kartellgesetznovelle aufgenommenen Nichtdiskriminierungsklausel gegeben. Im Zusammenwirken dieser Gesetzesbestimmung mit den zur Frage 1 dargelegten Maßnahmen der Bundesregierung dürfte der preisstabilisierende Einfluß der freien Tankstellen weiterhin auf dem deutschen Markt bleiben. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 14. Juni 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zeyer (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Fragen B 8 und 9): Unterstützt die Bundesregierung das Bemühen des Vorstands der Saarbergwerke AG, auf dem Gelände der Grube Reden ein Steinkohlenkraftwerk zu errichten, und wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, auf eine beschleunigte Verwirklichung des Projekts hinzuwirken? Teilt die Bundesregierung die Sorge, daß ohne die Errichtung eines Steinkohlenkraftwerks die Arbeitsplätze auf der Grube Reden gefährdet erscheinen? Zu Frage B 8: Aus energiepolitischen Gründen begrüßt die Bundesregierung den von der Saarbergwerke AG geplanten Bau eines Steinkohlenkraftwerks im Saarrevier. Die Errichtung eines derartigen Kraftwerks entspricht der in der Richtlinie über die Sicherung des Einsatzes von Gemeinschaftskohle in neuen Kraftwerken in der Fassung vom 14. Dezember 1972 zum Ausdruck gebrachten Zielsetzung der Bundesregierung. Auf die Wahl des geeigneten Standorts für das Kraftwerk hat die Bundesregierung keinen Einfluß. Die Entscheidung darüber ist von der Saarbergwerke AG mit den zuständigen Behörden des Saarlandes zu treffen. Zu Frage B 9: Nach den erfolgten Unterrichtungen kann davon ausgegangen werden, daß das geplante Steinkohlenkraftwerk an einem der von der Saarbergwerke AG in Betracht gezogenen Standorte im Saarland gebaut werden wird. Sollte es jedoch nicht zur Errichtung des Steinkohlenkraftwerks kommen, könnten weitere Stillegungen im Saarland die Folge sein. Ob davon die Grube Reden betroffen wäre, hängt von dem Ergebnis einer dann notwendig werdenden Überprüfung der Unternehmensplanung der Saarbergwerke AG ab. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 12. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage B 10) : Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973 2443* Aus welchen Gründen beabsichtigt die Bundesregierung, im neuen Bundeswaldgesetz ein generelles Reitverbot auszusprechen, und ist sie gegebenenfalls bereit, ihre Entscheidung auf Grund der zahlreichen Einwände zu revidieren? Die Bundesregierung strebt mit der Vorschrift des § 12 Abs. 2 des Entwurfs eines Bundeswaldgesetzes — BR-Drucks. 207/73 — keineswegs „ein generelles Reitverbot" für den Wald an. Vielmehr soll das Reiten im Wald auch künftig insoweit gestattet sein, als hierfür eine besondere Befugnis vorliegt oder Wege und sonstige Flächen dazu bestimmt sind. Für die vorgesehene Regelung, die der geltenden Rechtslage in den Ländern entspricht, waren insbesondere folgende Erwägungen maßgebend: 1. Für die verschiedenen Verkehrsarten und Freizeitbetätigungen sollten im Interesse der Mehrheit der wandernden Bevölkerung in möglichst weitgehendem Umfang räumlich voneinander getrennte Wege und sonstige Flächen sowie Einrichtungen zur Verfügung stehen, weil z. B. durch das Reiten in kurzer Zeit Schäden an den Waldwegen entstehen, die das Wandern sehr beeinträchtigen und den Waldeigentümern unzumutbare Aufwendungen verursachen, falls keine Vereinbarungen über den Ersatz des Schadens getroffen worden sind. 2. Die in verschiedenen Ländern von den Reiterorganisationen und den Waldbesitzerverbänden bzw. Landesforstverwaltungen ausgearbeiteten Musterverträge sind auch weiterhin eine gute Grundlage. 3. Die Möglichkeit zur Benutzung privater Wege und sonstiger Grundstücke durch Reiter sollen auf Grund solcher Vereinbarungen bedarfsgerecht erweitert werden. Befürchtungen, die Waldeigentümer würden sich dem widersetzen, sind nach den Erfahrungen, die mit getroffenen Regelungen gemacht worden sind, unbegründet. Die zahlreichen Einwände, die Reiter und Reiterverbände vorgebracht haben, beruhen auf Mißverständnissen. Die Bundesregierung wird aber im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen, ob und in welcher Weise die vorgesehene Regelung verbessert werden kann. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 12. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ey (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage B 11) : In welcher Höhe sollen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" im Antrag D/207/72, Beregnungs- und Bodenverband Rhein-Main, auch Maschinenanschaffungen für den überbetrieblichen Einsatz gefördert werden, und wie beurteilt die Bundesregierung die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit anderer mehrbetrieblicher Maschinennutzungsfomen? Das Projekt D/207/72 Beregnungs- und Bodenverband Rhein-Main ist vom Land Hessen im Februar 1971 für eine Förderung aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) vorgelegt. Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses aus dem EAGFL ist u. a. eine finanzielle Beteiligung des Mitgliedstaates. Diese kann ganz oder teilweise durch Landes- oder Bundesmittel gewährleistet sein. Im vorliegenden Fall werden nur Landesmittel eingesetzt. Mittel der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" konnten 1971 nicht eingesetzt werden, da der erste Rahmenplan nach dem Gemeinschaftsaufgabengesetz erst seit dem 1. Januar 1973 gilt. Die Wettbewerbsfähigkeit von mehrbetrieblichen Maschinennutzungsformen kann nur auf Grund von Unterlagen über das jeweilige Vorhaben beurteilt werden. Im vorliegenden Fall des Projektes D/207/72 kann sie sehr positiv beurteilt werden. Der gemeinsame Einsatz von Großmaschinen führt zu einer besseren Auslastung dieser Maschinen und damit zu Wettbewerbsvorteilen. Derartige Entwicklungen im Rahmen von Kooperationen in seinen vielfältigen Formen werden von der Bundesregierung nachhaltig unterstützt. Auch die Bemühungen mit einer Förderung von Maschinenringen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe möglichst bald beginnen zu können, gehen in diese Richtung. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 13. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage B 12) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß für Auszubildende, die gleichzeitig Jugendvertreter sind, ein besonderer, über die Dauer des Lehrvertrags hinausgehender Kündigungsschutz zu schaffen ist, um die Möglichkeiten der Jugendvertretung wirksamer auszugestalten? Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort vom 9. April 1973 auf die mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Farthmann — abgedruckt auf Seite 1485 der Niederschrift über die Sitzung des Deutschen Bundestages vom 9. Mai 1973 — zu der Frage des Schutzes der Mitglieder von Jugendvertretungen und Betriebsräten bei Verweigerung der Weiterbeschäftigung nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses Stellung genommen. Ich darf auf diese Antwort hinweisen. Die Bundesregierung untersucht zur Zeit das Problem in tatsächlicher und rechtlicher Sicht, zumal es sich nicht nur um eine Frage des Schutzes dieser betriebsverfassungsrechtlichen Funktionsträger, sondern auch der Sicherung der normalen beruflichen Entwicklung derjenigen jungen Arbeitnehmer handelt, die sich für das Amt eines Jugendvertreters oder eines Betriebsratsmitgliedes zur Verfügung stellen. Die Tarifvertragsparteien sind in die Prüfung eingeschaltet worden, wie der rechtliche Schutz auf Grund der jüngsten Erfahrungen weiterentwickelt werden kann. 2444* Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973 Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 12. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage B 13) : Hält die Bundesregierung auf Grund des Artikels 2 § 44 a des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes die Nachentrichtung von Beiträgen auch für die vor dem 1. Januar 1956 gelegenen, nicht abgeschlossenen Zeiten der Fach- oder Hochschulausbildung sowie für die Zeiten der abgeschlossenen Fach- oder Hochschulausbildung für möglich, die mangels Halbbelegung mit Pflichtbeiträgen nicht als Ausfallzeiten angerechnet werden können? Der Gesetzgeber wollte durch Artikel 2 § 44 a des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes nur die praktische wissenschaftliche Ausbildung für den künftigen Beruf der Nachentrichtung zugänglich machen. Hierunter fällt z. B. die Ausbildung als Referendar oder Assistenzarzt, die — obwohl es sich dabei um abhängige Beschäftigung handelt — vor dem 1. März 1957 nicht von der Versicherungspflicht erfaßt worden war. Dazu gehören jedoch nicht die von Ihnen genannten Zeiten. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 12. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage B 14) : Wie beurteilt die Bundesregierung das Ladenschlußexperiment von Detmold, und beabsichtigt die Bundesregierung, die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorzubereiten, daß auch in anderen Städten des Bundesgebiets probeweise den Geschäftsinhabern die Möglichkeit gegeben wird, an einem Abend der Woche ihre Geschäfte länger offenzuhalten, ohne daß dadurch die Gesamtarbeitszeit für das Verkaufspersonal überschritten wird? Nach den mir gegebenen Informationen ist in Detmold kein Ladenschlußexperiment, sondern eine Protestaktion gegen verzerrte Wettbewerbschancen durchgeführt worden. Die Einzelhändler, die an dieser Aktion beteiligt waren, wollten mit der Offenhaltung ihrer Geschäfte am 25. Mai 1973 die Öffentlichkeit und die Behörden u. a. darauf aufmerksam machen, daß bestimmte Großhandelsunternehmen im Raume Detmold während der Ladenschlußzeiten nach ihrer Auffassung unzulässigerweise auch an Endverbraucher verkaufen und dadurch den Einzelhandel im Wettbewerb benachteiligen. Die zuständige Aufsichtsbehörde prüft zur Zeit, ob und inwieweit Verstöße gegen das Ladenschlußgesetz vorliegen. Dem Ergebnis dieser Prüfung kann ich nicht vorgreifen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 13. Juni 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/690 Fragen B 15 und 16) : In welchem Umfang wurden bisher deutsche Sprachkurse für ausländische Arbeitnehmer vor ihrer Ausreise aus ihren Heimatländern und in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt und gefördert? Wird die Bundesregierung im Interesse einer besseren gesellschaftlichen Eingliederung der ausländischen Arbeitnehmer und aus Gründen des Arbeitsschutzes dieser Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland dafür sorgen, daß zusätzliche Mittel für die Durchführung von deutschen Sprachkursen nach § 21 Abs. 2 des Arbeitsförderungsgesetzes über die Vermittlungsgebühr aufgebracht werden? In den Heimatländern der ausländischen Arbeitnehmer werden deutsche Sprachkurse bisher schon in Verbindung mit beruflichen Anlernmaßnahmen durchgeführt. Sie begannen zunächst 1964 in Italien und wurden inzwischen auf die Länder Jugoslawien, Spanien, Türkei und Tunesien ausgedehnt. Im Rahmen dieser Maßnahmen konnten bis 1972 ca. 13 000 ausländischen Arbeitnehmern deutsche Sprachkenntnisse vermittelt werden. Für diese Sprachkurse haben das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Filme, Dia-Positive und Tonbänder, die Bundesanstalt für Arbeit das schriftliche Begleitmaterial sowie die technischen Geräte zur Verfügung gestellt. In der Bundesrepublik Deutschland sind seit 1969 überwiegend von den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege Deutschkurse durchgeführt worden. An diesen haben bis einschließlich 1972 14 000 ausländische Arbeitnehmer teilgenommen. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat diese Kurse mit rund 450 000,— DM gefördert. Mit der Ihrer Frage zugrunde liegenden Auffassung, wonach Sie die besondere Bedeutung und die Notwendigkeit einer weiteren Förderung der sprachlichen Ausbildung der ausländischen Arbeitnehmer unterstreichen, stimme ich voll überein. Deshalb wird sich das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung dafür einsetzen, daß nach einer Erhöhung der Vermittlungsgebühr nach § 21 Absatz 2 Arbeitsförderungsgesetz — über die der Verwaltungsrat der Bundesanstalt noch entscheiden muß — zusätzliche Mittel für die Durchführung von Deutschkursen bereitgestellt werden. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 13. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage B 17) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in den ländlichen Räumen, insbesondere im Zonenrandgebiet, ein Mangel an ärztlicher Versorgung besteht, und welche Maßnahmen gedenkt sie zu ergreifen, um hier Abhilfe zu schaffen? Zu Fragen der Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung hat die Bundesregierung bereits mehrfach, zuletzt auf entsprechende Fragen der Kollegen Schröder und Immer in den Fragestunden am 15. Februar, 15. März und 11. Mai 1973 geantwortet. Zu dem von Ihnen, Herr Kollege, besonders hervorgehobenen Problem der Sicherstellung der ärztlichen Versorgung in den Zonenrandgebieten hat außerdem die Bundesregierung Ende des vergangenen Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973 2445* Jahres aus Anlaß einer Kleinen Anfrage eine ausführliche Darstellung der Situation und der unternommenen Maßnahmen gegeben (Drucksache VI/3787). In dieser Antwort wird insbesondere auf die primäre Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Länder für die Sicherstellung der kassenärztlichen Versorgung aufmerksam gemacht und auf die Maßnahmen eingegangen, die von diesen Beteiligten und auch von der Bundesregierung getroffen worden sind. Die Bundesregierung wird in Zusammenarbeit mit den Ländern prüfen, welche weiteren Maßnahmen zu ergreifen sind, um die ärztliche Versorgung auch langfristig sicherzustellen. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 12. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/690 Frage B 18) : Wieviel Anträge wurden nach dem Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung von Arbeitgebern bis Ende Mai 1973 gestellt, und wieviel Anträgen wurde dabei entsprochen? Bis zum 30. April 1973 hatten 3 397 Verleiher bei der Bundesanstalt für Arbeit eine Erlaubnis nach § 1 AUG beantragt. Von diesen Anträgen hatte die Bundesanstalt bis zum 30. April 1973 73 Anträge positiv beschieden und 53 Anträge abgelehnt; 145 Verfahren hatten sich durch Rücknahme des Antrags erledigt. Mithin waren 3 126 Anträge noch nicht erledigt. Um dem unerwartet hohen Antragseingang zu begegnen, hat die Bundesanstalt das mit der Prüfung dieser Anträge befaßte Personal erheblich verstärkt. Die nächste Auszählung der laufenden und abgeschlossenen Antragsverfahren ist zum 30. Juni 1973 vorgesehen. Sobald diese Ergebnisse vorliegen, werde ich Sie ergänzend unterrichten. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 14. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr.-Ing. Oetting (SPD) (Drucksache 7/690 Frage B 19) : Wieviel Quadratmeter Fläche sieht die Bundesregierung pro Wehrpflichtigen für Schlafräume in neuen Kasernenanlagen vor, und was will sie tun, um diese Meßzahl auch in alten Kasernenanlagen zum Tragen zu bringen? Soldaten, die zum Wohnen in einer Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet sind, erhalten Unterkunftsraum nach Maßgabe der sogenannten Raumgebühr. Diese Raumgebühr (Erlaß des Bundesministers der Verteidigung vom 01. 02. 1972) legt u. a. fest, wieviel qm Wohnfläche für jeden kasernenpflichtigen Soldaten vorgesehen ist. Sie ist bindende Richtlinie für die vorbereitende Planung und die bauliche Entwurfsbearbeitung. Es handelt sich dabei um Planungszahlen, aus denen der Wehrpflichtige keinen individuellen Anspruch herleiten kann. Die Raumgebühr beträgt für Wehrpflichtige 4,5 qm/Person, wobei jeweils bis zu 6 Mann in einem Unterkunftsraum untergebracht werden. Soweit diese Norm ausnahmsweise noch nicht voll erreicht ist, kann davon ausgegangen werden, daß im Rahmen des 1972 im Zusammenhang mit der Verkürzung der Wehrdienstzeit begonnenen Bauprogramms, das bis Ende 1974 den Bau von insgesamt ca. 14 000 zusätzlichen Unterkunftsplätzen vorsieht, Abhilfe geschaffen wird. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 14. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr.-Ing. Oetting (SPD) (Drucksache 7/690 Frage B 20) : Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß bei grundsätzlichen Regelungen von Personalangelegenheiten der Bundeswehr die detaillierten Durchführungsverordnungen umgehend erlassen werden müssen, da anderenfalls Unruhe in die Truppe oder in die Bundeswehrverwaltung kommt, und wie will die Bundesregierung dies in Zukunft sicherstellen? Die zuständigen Stellen sind ständig bemüht, schnell und umfassend über Neuerungen in personellen Grundsatzbestimmungen zu informieren. Das geschieht zum einen durch Veröffentlichung der Gesetze und Verordnungen sowie der ergänzend dazu erlassenen Bestimmungen und Richtlinien. Außerdem werden u. a. regelmäßig Hinweise in den bis auf Bataillonsebene verteilten Kurzmitteilungen über personelle Grundsatzfragen veröffentlicht. Diese Kurzmitteilungen dienen der Kommentierung geltender Bestimmungen und der Klarstellung aufgetretener Mißverständnisse und Fehlinterpretationen. Darüber hinaus werden in den Fachzeitschriften kommentierende Aufsätze von den Spezialisten auf den unterschiedlichen Gebieten der Personalführung veröffentlicht. Schließlich wird auf Tagungen und während Lehrgängen versucht, die Teilnehmer über aktuelle Fragen detailliert zu unterrichten und ihren Fragen Rede und Antwort zu stehen. Die Unruhe, auf die Sie in Ihrer Frage hinweisen, entsteht wohl vor allem dann, wenn der Deutsche Bundestag neue Gesetze und Verordnungen beschlossen hat, die Truppe jedoch einige Zeit auf die ergänzenden Bestimmungen und Kommentare warten muß. Das wird sich auch in Zukunft nicht immer vermeiden lassen. Das Bundesministerium der Verteidigung wird weiterhin bemüht sein, die Frist zwischen Inkrafttreten der einschlägigen Gesetze und Bekanntgabe der ergänzenden Bestimmungen so kurz wie möglich zu halten. 2446* Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973 Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 12. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/690 Frage B 21) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, durch Erlaß von Schutzvorschriften dem entgegenzuwirken, daß immer mehr Menschen durch das Inbrandgeraten von leicht entflammbaren Kunstfasertextilien schwere bzw. tödliche Verletzungen erleiden? Die Bundesregierung ist in der Vergangenheit wiederholt Presseberichten über Unglücksfälle durch in Brand geratene Textilien nachgegangen. Dabei hat sich gezeigt, daß an solchen Unfällen, die häufig auf leichtsinnigen Umgang mit Feuer zurückzuführen waren, Bekleidungsstücke aus synthetischen Textilien in nicht stärkerem Umfange beteiligt waren als solche aus Naturfasern. Wissenschaftliche Institute haben sich wiederholt mit dieser Frage befaßt und mitgeteilt, daß Bekleidungsstücke aus synthetischen Fasern inzwischen weitgehend flammfest hergestellt werden und nicht mehr so leicht in Brand geraten wie die anfangs von der Bekleidungsindustrie angebotenen Erzeugnisse. Nach alledem erscheint ein allgemeines Verbot, Kunststoffasern bei der Herstellung von Bekleidungsgegenständen zu verarbeiten, nicht gerechtfertigt zu sein. Ein Ansteigen der Unglücksfälle durch in Brand geratene Bekleidungsstücke und Anhaltspunkte für die besondere Gefährlichkeit bestimmter Kunststoffasern sind der Bundesregierung bisher nicht bekanntgeworden. Sie wird der Angelegenheit jedoch weiterhin nachgehen. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfgegenständen (Gesetz zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts) wird auch in diesem Bereich einen verstärkten Schutz des Verbrauchers bringen. Er enthält Rechtsverordnungs-Ermächtigungen, die es u. a. gestatten, die Verwendung bestimmter Stoffe, Stoffgruppen und Stoffgemische sowie die Anwendung bestimmter Herstellungsverfahren zu verbieten oder vorzuschreiben, daß nur bestimmte Stoffe verwendet werden dürfen und Warnhinweise, sonstige warnende Aufmachungen oder Sicherheitsvorkehrungen angebracht bzw. getroffen werden müssen. Danach könnten auch Bestimmungen über die Entflammbarkeit von Bekleidungsstücken vorgesehen werden. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 12. Juni 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Appenweier) (SPD) (Drucksache 7/690 Fragen B 22 und 23) : Trifft es zu, daß die Stechmückenplage im Rheintal durch den Einsatz an der Universität Kiew gezüchteter unfruchtbarer „Schnakenmännchen" wirksam bekämpft werden kann? Hat sich die Universität Kiew trotz entsprechender Bemühungen der Bundesregierung geweigert, an der Bekämpfung der Stechmückenplage im Rheintal mitzuhelfen? Zu Frage B 22: Zu diesem Problem konnten an der Universität Mainz bisher lediglich Vorversuche zu einer gezielten genetischen Stechmückenbekämpfung mit Zuchtmaterial der Universität Kiew durchgeführt werden. Sie haben noch zu keinem Erfolg geführt und werden in größerem Rahmen fortgeführt werden, sobald weiteres Zuchtmaterial verfügbar ist. Unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes wird genetischen Bekämpfungsmaßnahmen der Vorzug zu geben sein, da damit ohne eine wesentliche Beeinflussung der Biocoenose vorgegangen werden kann. Vor Abschluß der wissenschaftlichen Untersuchung kann jedoch die Wirksamkeit dieses Verfahrens im Rheingebiet nicht beurteilt werden. Zu Frage B 23: Meldungen, die Universität Kiew habe eine Mithilfe bei den Bemühungen einer genetischen Bekämpfung der Stechmückenplage im Rheintal verweigert, treffen nicht zu. Die Universität Kiew hat die Universität Mainz mit Züchtungsmaterial beliefert. Für weitere Lieferungen steht der Universität Kiew zur Zeit kein Material in genügender Menge zur Verfügung. Initiativen der Bundesregierung hat es bisher nicht gegeben, noch hätte es deren bedurft. Die Bundesregierung hat die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Moskau und die Deutsche Forschungsgemeinschaft gebeten, mit der Akademie der Wissenschaften der UdSSR Kontakte aufzunehmen und sich für die Überlassung weiteren Züchtungsmaterials einzusetzen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 12. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU (Drucksache 7/690 Frage B 24) : Trifft es zu und gegebenenfalls aus welchen Gründen, daß aus dem im Auftrag des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erstellten Ernährungsbericht Presse und Fachzeitungen nicht beliebig zitieren und veröffentlichen können, da die „Deutsche Gesellschaft für Ernährung" sich daran alle Rechte vorbehalten habe, obwohl die Auftraggeber alle Kosten von der Informationsbeschaffung über die Autorenhonorare bis zum Druck bezahlten? Nach dem Impressum ist es ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers, das heißt der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, nicht gestattet, den 2. Ernährungsbericht oder einzelne Teile daraus nachzudrucken oder auf photomechanischem Wege zu vervielfältigen. Der gleiche Text war bereits beim 1. Ernährungsbericht, der 1969 unter Federführung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erstellt wurde, verwandt worden. Er entspricht einer Formulierungsweise, die bei von öffentlichen Stellen finanzierten und anderen wis- Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973 2447* senschaftlichen Publikationen üblich ist. Ein gleichartiges Impressum enthalten so z. B. die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten finanzierten „Berichte über die Landwirtschaft". Durch das Impressum soll lediglich sichergestellt werden, daß der Abdruck größerer Teile des Berichtes wortgetreu und mit entsprechender Quellenangabe erfolgt. Entsprechende Genehmigungen zur Veröffentlichung wird die Deutsche Gesellschaft für Ernährung ohne Schwierigkeiten erteilen. Das Impressum schränkt in keiner Weise die Möglichkeit und das Recht ein, über die Ergebnisse des 2. Ernährungsberichts in der Presse und in Fachzeitschriften zu berichten sowie aus dem Bericht zu zitieren. Im Gegenteil, die Bundesregierung legt großen Wert auf entsprechende Veröffentlichungen und begrüßt die Tatsache, daß der kürzlich vorgelegte 2. Ernährungsbericht schon ein so breites Echo in den Massenmedien gefunden hat. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 12. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache 7/690 Frage B 25) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der Tranquilizer „Valium" und andere Psychopharmaka bei Langzeit-Schluckern suchtähnliche Abhängigkeit hervorrufen, und beabsichtigt die Bundesregierung, den Gebrauch dieser „happy pills" z. B. durch Werbeverbot einzuschränken? Bei der Anwendung hochwirksamer Arzneimittel, zu denen auch das Valium und andere Psychopharmaka zählen, ist das Auftreten von Nebenwirkungen, insbesondere bei langanhaltendem Gebrauch, nicht auszuschließen. Auf Grund des Angriffspunktes der Psychopharmaka am zentralen Nervensystem sind Wirkungen auch im Sinne einer Abhängigkeit grundsätzlich möglich. Die Bevollmächtigtenkonferenz der WHO zur Annahme eines Übereinkommens über psychotrope Stoffe, die vom 11. Januar bis 21. Februar 1971 in Wien tagte, hat aber Benzodiazepine, eine Wirkstoffklasse, der auch Valium angehört, nicht in eine der vier neu geschaffenen, nach Gefährlichkeitsgrad gegliederten Kategorien abhängigkeitserzeugender Stoffe eingestuft. Nach einer Untersuchung des Bundesgesundheitsamtes finden sich im deutschen medizinischen Schrifttum 8 Fälle von Valiumabhängigkeit. Darüber hinaus sind 12 kasoistische, nicht vollständig dokumentierte Fälle aus dem Zeitraum von 1968 bis 1972 bekanntgeworden. Der WHO sind aus demselben Zeitraum weltweit 29 Fälle von Abhängigkeit mitgeteilt worden. Unter Berücksichtigung der weitverbreiteten therapeutischen Anwendung des Valiums kann bei diesen geringen gesicherten Zahlen über Abhängigkeitsentstehung jedenfalls zur Zeit nicht davon gesprochen werden, daß eine allgemeine Gefahr besteht. Valium und ähnlich wirkende Psychopharmaka unterliegen der Verschreibungspflicht und dürfen nur unter ärztlicher Anweisung und Überwachung angewendet werden. Nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens darf für verschreibungspflichtige Arzneimittel außerhalb der Fachkreise nicht geworben werden. Die Bundesregierung hält diese beiden Regelungen zur Zeit für ausreichend. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 12. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage B 26) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um dem deutschfranzösischen Jugendwerk nach der rückläufigen Entwicklung der letzten Jahre wieder zu einem Höchstmaß an völkerverbindender Effizienz im Sinne des deutsch-französischen Freundschaftsvertrages von 1963 zu verhelfen? Durch ein Abkommen über die Änderung des Abkommens über die Errichtung des Deutsch-Französischen Jugendwerks von 1963, das am 21. 6. 1973 in Bonn unterzeichnet werden soll, wird insbesondere eine Rationalisierung der Verwaltungsstruktur des DFJW erreicht. Die daraus zu erwartenden Kosteneinsparungen sollen dann den Förderungsprogrammen zugute kommen. Darüber hinaus hat der Herr Bundeskanzler zugesagt, sich erneut bei seinem französischen Partner um eine Aufbesserung des finanziellen Beitrages für das DFJW zu bemühen. Im Haushalt der Bundesregierung stehen 1973 im Kapitel 15 02 bei Titel 685 13 erneut DM 18,0 Millionen dafür bereit, für die leider ein gleichwertiger Betrag in Ffs von französischer Seite bisher nicht zu erreichen war. Es wird ferner Aufgabe des Kuratoriums beim DFJW sein, die Mittel so zu verteilen, daß sich eine Ausgewogenheit zwischen den Breitenförderungs-Programmen und den besonders qualifizierten Programmen für Mitarbeiter ergibt. Die Bundesregierung begrüßt die vom Kuratorium bereits eingeleitete Entwicklung, die eine Schwerpunktverlagerung der Förderung auf Austauschprogramme für junge Berufstätige und für die Fortbildung von Mitarbeitern der Jugendarbeit vorsieht. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar von' 13. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage B 27) : Treffen Meldungen zu, na:h denen Bundesverkehrsminister Dr. Lauritzen der Deutschen Lufthansa empfehlen werde, probeweise einige weibliche Piloten zu beschäftigen, und wenn ja, zu welchem Ergebnis hat eine solche Empfehlung gegebenenfalls geführt? Herr Minister Dr. Lauritzen hat sich grundsätzlich für eine Gleichbehandlung der Frauen auch in dem 2448* Deutscher Bundestag, 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973 Beruf des Flugzeugführers ausgesprochen und angeregt, probeweise Frauen in diesem Beruf zu beschäftigen. Diese Anregung war jedoch nicht als Aufforderung an die für die Flugsicherheit verantwortlichen Organe der Deutschen Lufthansa gedacht, etwaige Bedenken zurückzustellen, soweit es sich um Gesichtspunkte handelt, die sich allein aus den betrieblichen Besonderheiten ergeben. Im übrigen darf auf die Antworten in der Fragestunde am 14./16. März 1973 (Drucks. 7/296, Teil B, Fragen 50 und 51) verwiesen werden, wonach die Deutsche Lufthansa über die Rechtsauffassung der Bundesregierung in der Frage der Beschäftigung weiblicher Piloten unterrichtet wurde. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage B 28): Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn Platzreservierungen für Gruppenfahrten auch bei rechtzeitiger Bestellung nur zögernd oder gar nicht ausführt und statt dessen die Gruppenreisenden auf den Weg der teureren Einzelplatzreservierung verweist, und beabsichtigt die Bundesregierung, gegebenenfalls darauf hinzuwirken, daß die Deutsche Bundesbahn entweder ihrer sozialen Verpflichtung gegenüber Gruppenreisenden nachkommt oder aber ihre Bestimmungen für Platzreservierungen ändert? Die Deutsche Bundesbahn ist grundsätzlich bemüht, Platzreservierungswünsche entsprechend den Anmeldungen ihrer Kunden weitgehend zu berücksichtigen und sobald wie möglich zu bestätigen. Allerdings gestalten sich die Dispositionen für die Deutsche Bundesbahn namentlich bei der Anmeldung von Gruppenreisen oft schwierig, so daß im Einzelfall ein Ausweichen auf andere Möglichkeiten erforderlich wird, wie z. B. die Einzelplatzreservierung für Gruppenfahrten. Dies gilt insbesondere für die Zeiten des Spitzenverkehrs, in denen die Zahl der Anmeldungen stark ansteigt. Die unterschiedlich langen Fristen für die Anmeldung (2 Monate bis 7 Tage vor Reiseantritt) und für die Bearbeitung (Inlands- oder Auslandsreise) bringen es mit sich, daß unter Berücksichtigung des noch gegebenen Platzangebotes häufig erst kurz vor Reiseantritt Platzzusagen gegeben werden können. Die Deutsche Bundesbahn hat mir erklärt, daß sie im Rahmen ihres Angebotes bei der Berücksichtigung von Platzreservierungsanträgen keinen Unterschied zwischen Einzelfahrten und Gruppenfahrten macht. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage B 29) : Ist die Bundesregierung bereit, in Sonderfällen, die durch Gebietsreform und geographische Gegebenheiten bedingten Wünsche neuer Landkreise durch Genehmigung landschaftsbezogener Kfz-Kennzeichen Rechnung zu tragen, wie dies derzeit — nach zwei Bezugsfällen im Bundesgebiet — im neuen Landkreis Main-Spessart mit Unterstützung der bayerischen Staatsregierung erbeten wird? Das bei der Festlegung der Kraftfahrzeugkennzeichen zugrundegelegte System, die Unterscheidungszeichen aus dem Namen der kreisfreien Stadt (z. B. M = München) bzw. dem Namen der Kreisstadt (z. B. SW = Schweinfurt) abzuleiten, ist in der Anlage I zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung verankert, also Verordnungsbestandteil und könnte nur mit Zustimmung des Bundesrates geändert werden. Anfang dieses Jahres hatte mein Haus, nicht zuletzt um eine grundsätzliche Entscheidung herbeizuführen, den Ländern gegenüber zum Ausdruck gebracht, daß landschaftsbezogene Kraftfahrzeugkennzeichen zugelassen würden, wenn es der Bundesrat für wünschenswert halten sollte und dies in einer Entschließung zum Ausdruck bringen würde. Die daraufhin von den Ländern Baden-Württemberg und Bayern unternommenen Versuche für das Zustandekommen einer derartigen Entschließung waren erfolglos. Die Einführung landschaftsbezogener Kennzeichen fand nicht die Zustimmung des Bundesrates. Dies bedeutet, daß a) im Falle der Zusammenlegung von Verwaltungsbezirken eines der vorhandenen Unterscheidungszeichen beibehalten wird, oder b) wenn dies nicht verwirklicht werden kann und ein neues Unterscheidungszeichen festgelegt werden muß, nur ein solches zugestanden werden kann, das sich aus dem Namen des Ortes ableitet, in dem der Verwaltungsbezirk seinen Sitz hat. Nach den vorgenannten Grundsätzen wurde auch bei den bisher durchgeführten Gebiets- und Verwaltungsreformen in Rheinland-Pfalz, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Baden-Württemberg verfahren. Die bayerische Landesregierung hat bisher keine Vorschläge für die Kraftfahrzeugkennzeichen in den neu gebildeten Kreisen gemacht. Ich gehe davon aus, daß sie ihren Vorschlägen das Ergebnis der Behandlung im Bundesrat zugrunde legen wird. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. Juni 1973 auf die schriftlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage B 30 und 31) : Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung dem Regionalflughafen Kassel-Calden im Rahmen des innerdeutschen Flugverkehrs zu? Welche konkreten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des regelmäßigen Linienflugverkehrs vom Regionalflughafen Kassel-Calden aus wird die Bundesregierung — gegebenenfalls gemeinsam mit der hessischen Landesregierung — ergreifen, nachdem der Linienverkehr der General Air in den nächsten Wochen eingestellt werden soll? Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973 2449e Die im Frühjahr 1970 vom damaligen Bundesverkehrsminister Leber eingesetzte „Kommission für den binnenländischen Luftverkehr" hat u. a. die Bedeutung des Regionalflugplatzes Kassel-Calden im Rahmen eines Ergänzungsflugnetzes im binnenländischen Luftverkehr in Modelluntersuchungen positiv gewürdigt. In ihrem im Herbst 1972 vorgelegten Abschlußbericht kommt die Kommission zu der Prognose, daß der Flugplatz Kassel-Calden auf längere Sicht für eine luftverkehrsmäßige Aufschließung des nordhessisch-südniedersächsischen Raumes geeignet ist. Sie hat hierbei in Betracht gezogen, daß der Kasseler Raum mit seinem bis Göttingen, Melsungen und Eschwege reichenden Hinterland zu jenen 24 Verdichtungsräumen innerhalb der Bundesrepublik zählt, die in der Ministerkonferenz für Raumordnung im Herbst 1968 als entwicklungsträchtig und förderungswürdig bezeichnet werden. Allerdings muß auch auf die Tatsache hingewiesen werden, daß General Air wegen völlig ungenügender Rentabilität demnächst die Bedienung von Kassel-Calden einstellen wird. Der Jahresverlust der General Air aus der Bedienung von Kassel soll mehr als 2 Millionen DM betragen. Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, durch finanzielle Zuschüsse die Weiterführung dieser unwirtschaftlichen Dienste zu ermöglichen. Weitere als die bereits von der Bundesregierung in Kassel-Calden zur Verbesserung der Anfliegbarkeit des Flugplatzes getroffenen Maßnahmen erscheinen fachlich und wirtschaftlich nicht gerechtfertigt, weil die erforderlichen flughafentechnischen Voraussetzungen in Kassel-Calden nicht gegeben sind. Es fehlt auch die ausreichende Hindernisfreiheit. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Haase (Kassel) (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage B 32) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedeutung des Regionalflughafens Kassel-Calden bei der verkehrsmäßigen Erschließung des nordhessisch-südniedersächsischen, überwiegend im Zonenrandgebiet gelegenen Raumes, und ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß der Flughafen Kassel-Calden Ansteuerungsfunkfeuer und Instrumenten-Lande-System (ILS) erhält, um die notwendigen technischen Landehilfen für den Allwetterflugbetrieb und damit die garantierte Regelmäßigkeit der Bedienung des Flughafens im Linienverkehr möglich zu machen? Die vom damaligen Bundesverkehrsminister Leber eingesetzte „Kommission für den binnenländischen Luftverkehr" ist in ihrem im Herbst 1972 vorgelegten Abschlußbericht in allen Modelluntersuchungen zu dem Ergebnis gelangt, daß der nordhessisch-südniedersächsische Raum mit seinem Zentrum Kassel grundsätzlich für die Aufschließung durch den Luftverkehr geeignet ist. Die Bundesregierung teilt diese Auffassung. Die Bundesregierung hat deshalb zur navigatorischen Sicherung des Kassel-Calden an- und abfliegenden Luftverkehrs und zur Verbesserung der flugbetrieblichen Situation am Flugplatz die Errichtung eines Ansteuerungsfunkfeuers unterstützt und die Verfahren im Luftfahrthandbuch der BRD aufgenommen. Die weitere Erhöhung der Regelmäßigkeit zur Sicherstellung eines geordneten Linienverkehrs durch die Errichtung und betriebliche Nutzung eines Instrumenten-Landesystems setzt aber eine Flugverkehrskontrollstelle voraus. Diese kann fachlich und wirtschaftlich nur gerechtfertigt werden, wenn die flughafentechnischen und hindernismäßigen Voraussetzungen für die erste Stufe des Allwetterflugbetriebes erfüllt bzw. durch entsprechenden Ausbau erfüllt werden können. Der Verkehrslandeplatz Kassel-Calden erfüllt diese Bedingungen nicht. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage B 33) : Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Deutsche Bundesbahn beabsichtigt, die Bahnstrecke Euskirchen—Bad Münstereifel sowie Kall—Hellenthal stillzulegen, wenn ja, zu welchem Zeitpunkt erfolgt die Stillegung und aus welchen Gründen? Nach Auskunft der Deutschen Bundesbahn bestehen zur Zeit keine Absichten, die Genehmigung von Stillegungsmaßnahmen auf den Strecken Euskirchen—Bad Münstereifel und Kall—Hellenthal zu beantragen. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. Juni 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Fragen B 34 und 35) : Da nach verschiedenen Verlautbarungen in jüngster Zeit der Weiterbau der B 45 a von Weiskirchen nach Dieburg noch in diesem Jahr begonnen werden soll, frage ich die Bundesregierung, für welchen Zeitpunkt der Baubeginn festgesetzt ist, welche Baumaßnahmen in diesem Jahr durchgeführt werden und in welcher Höhe? Unter welcher Haushaltsstelle sind Mittel dafür vorgesehen, in welchen Abschnitten soll der Weiterbau erfolgen, und wann wird er bis Dieburg fortgeschritten sein? Zu Frage B 34: Es ist vorgesehen, die B 45 (neu) Weiskirchen- Dieburg Ende August/ Anfang September 1973 mit dem Bau von sechs Brückenbauwerken zwischen Jügesheim und Nieder-Roden zu beginnen. Voraussetzung ist jedoch, daß der für die Bauausführung erforderliche Planfeststellungsbeschluß in Kürze erlassen wird und Rechtskraft erlangt, oder daß zumindest die Anordnung der sofortigen Vollziehung vom Gericht nicht aufgehoben wird. 2,6 Millionen DM zur Verfügung. In diesem Jahr stehen hierfür Mittel in Höhe von 2450* Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973 Zu Frage B 35: Die Mittel sind bei Kap. 12 10, Titel 770 64, Kz. 1264, lfd. Nr. 83 vorgesehen. Zu dem hier ausgebrachten Betrag von 0,3 Millionen DM kommen noch Reste aus 1972 in Höhe von 2,3 Millionen DM, so daß insgesamt 2,6 Millionen DM zur Verfügung stehen. Im Anschluß an den Abschnitt Jügesheim—Nieder-Roden wird im 2. Fünfjahresplan (1976 bis 1980) der Weiterbau im Bereich der Umgehung Dieburg fortgesetzt werden, um den vorhandenen schienengleichen Bahnübergang auszuschalten. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 13. Juni 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/690 Fragen B 36 und 37) : Inwieweit werden die im Kreis Altenkirchen/Rheinland-Pfalz geplanten Bundesfernstraßenneubaumaßnahmen (Umgehungsstraße Altenkirchen) durch die Kürzung der hierfür vorgesehenen Haushaltsmittel betroffen? Welche Bundesfernstraßen bzw. Bundesautobahnen werden nach der mittelfristigen und der langfristigen Planung so trassiert, daß sie durch die Landkreise Altenkirchen oder Neuwied führen bzw. von dort aus eine Anbindung erfahren können? Zu Frage B 36: Im Kreis Altenkirchen sind zwei Neubaumaßnahmen auf der Bundesstraße 62 im Bau, und zwar der Ausbau in Kirchen mit veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 20 Mio DM und die Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs in Betzdorf mit veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 16,2 Mio DM. Die Mittelanforderungen für 1973 wurden nicht gekürzt. Beide Bauvorhaben werden wie vorgesehen weitergeführt. Die Umgehungsstraße Altenkirchen ist in der I. Dringlichkeit des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen eingestuft. Da es aber in Rheinland-Pfalz wie auch in anderen Bundesländern eine Vielzahl dringender Straßenbauprojekte gibt, d. h. der Bedarf erheblich größer ist als die verfügbare Finanzmasse, war es nicht möglich, in den Straßenbauplan 1973 Mittel für den Baubeginn der Umgehungsstraße Altenkirchen einzuplanen. Zu Frage B 37: Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen sind folgende Planungen von Bundesfernstraßen, die durch die Landkreise Altenkirchen oder Neuwied führen, vorgesehen: 1. Die Bundesstraße 266 aus Richtung Bad Neuenahr-Sinzig soll mit einer neuen Rheinbrücke im Raum Remagen/Linz bis zur BAB Köln—Frankfurt mit Anschluß an die Landesstraße 272 geführt werden. Die Maßnahme ist in der II. Dringlichkeit eingestuft. 2. Es ist beabsichtigt, die Bundesstraße 478 von Bonn über Waldbröhl bis zur BAB Dortmund—Gießen zu verlängern. Sie tangiert den nördlichen Teil des Kreises Altenkirchen. Die Maßnähme ist in der III, Dringlichkeit eingestuft. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 14. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache 7/690 Frage B 38) : Hält die Bundesregierung die im „Prognosreport Nr. 5" aufgestellten Thesen über die Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland für zutreffend, und ist die Bundesregierung bereit, die Ergebnisse dieser Untersuchungen hei der Erstellung des Raumordnungsprogramms zu berücksichtigen? Der Prognos-Report Nr. 5 liegt der Bundesregierung seit 1. 6. 1973 vor; die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Sicherlich zeigt diese Prognose interessante Trends auf, sie hängen aber — wie bei jeder Prognose — von den zugrunde gelegten Annahmen und Hypothesen ab. Der Prognos-Report Nr. 5 wird deshalb nur bedingt als Material für Prognosen der Bundesregierung heranzuziehen sein, u. a. für die Überarbeitung der vom Bundesminister für Wirtschaft im Jahre 1970 veröffentlichten Perspektivprojektion des Wirtschaftswachstums bis 1985. Die Prognos AG hat in Anlehnung an ihre Untersuchung der globalen Wirtschaftsentwicklung eine regionalisierte Prognose der Bevölkerungs- und Arbeitsplatzentwicklung bis 1985 errechnet, die in den Entwurf des Bundesraumordnungsprogramms eingearbeitet wurde. Die Aussagen des Prognos-Reports Nr. 5 werden nur zum Teil im Entwurf des Bundesraumordnungsprogramms berücksichtigt werden können, so die eigentlich prognostizierbaren Aussagen zur natürlichen Bevölkerungsentwicklung und zur sektoralen Produktivitätsentwicklung. Es erscheint jedoch fraglich, ob bestimmte Entwicklungstendenzen, die der Prognos-Report Nr. 5 aufzeigt, wie z. B. eine starke Zunahme der ausländischen Arbeitskräfte in der Bundesrepublik oder ein Ansteigen der Arbeitslosenquote ohne Berücksichtigung politischer Steuerung, d. h. rein trendmäßig prognostiziert werden können. Diese Entwicklung wird vielmehr durch gesellschaftspolitische Entscheidungen der Bundesregierung maßgeblich bestimmt werden. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 13. Juni 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Fragen B 39 und 40) : Welche Kriterien legt die Bundesregierung bei der Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in Industrieunternehmen zugrunde, und wie werden hierbei insbesondere Firmen mit Stammsitz in der Bundesrepublik Deutschland behandelt? Wie werden insbesondere Firnen mit ausländischer Mehrheitsbeteiligung, aber deutschem Stammsitz im Vergleich zu anderen Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973 2451* Firmen bei der Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben herücksichtirit? Zu Frage B 39: Bei der Vergabe von Förderungsmitteln für Forschung und Entwicklung an Industrieunternehmen durch den BMFT werden allgemeine Kriterien berücksichtigt wie die Aktualität der FE-Arbeiten in wissenschaftlich-technischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Beziehung, die Originalität und Erfolgsaussicht der vorgeschlagenen Lösungswege und die technisch-wissenschaftliche Kompetenz und Erfahrung der Unternehmen — auch im Hinblick auf die spätere Anwendung der Ergebnisse. Spezielle Kriterien ergeben sich aus den jeweiligen Förderungsschwerpunkten und Zielvorstellungen der Fachprogramme sowie aus veröffentlichten Förderungsgrundsätzen (z. B. Grundsätze für die Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet neuer Technologien; Pressedienst des BMBW Nr. 7/1970). Förderungsmittel werden grundsätzlich — internationale Projekte ausgenommen — nur an Unternehmen mit Firmensitz im Inland vergeben. Darüber hinaus wird vorausgesetzt, daß die Unternehmen ihre Forschungs- und Entwicklungskapazität im Inland unterhalten und daß hier die Schutzrechte angemeldet und die Ergebnisse hier wirtschaftlich genutzt werden. Zu Frage B 40: Die Frage nach der Behandlung von Unternehmen mit deutschem Stammsitz, aber ausländischer Mehrheitsbeteiligung ist nicht einheitlich zu beantworten; vielmehr muß auf die Besonderheiten des Einzelfalles abgestellt werden. Kriterien sind dabei Nutzung der FE-Ergebnisse im Inland und ausgewogene Wettbewerbsverhältnisse. Zur Veranschaulichung möchte ich drei mögliche Fälle herausgreifen: a) Befindet sich ein früher deutsches Unternehmen im Besitz eines ausländischen Konzerns g1eicher Branche, so wird eine Förderung im allgemeinen nur unter besonderen Umständen in Betracht kommen, etwa zur Entwicklung bestimmter Teilkomponenten, wenn das Unternehmen hier eine überragende Kapazität anzubieten hat, oder im Rahmen von Kooperationsvereinbarungen oder von gemeinsamen Projekten mit anderen inländischen Unternehmen. b) Im Regelfall ausgeschlossen ist eine Förderung dann, wenn es sich um die deutsche Tochtergesellschaft eines internationalen Konzerns handelt, der bereits in anderen Ländern auf dem gleichen Arbeitsgebiet gefördert wird, so daß sich Förderungsmaßnahmen kumulieren und zu Wettbewerbsverzerrungen führen würden (vgl. Bundesanzeiger Nr. 87 vom 10. Mai 1973 zur Förderung der Entwicklung von standardisierten Programmen für die Anwendung der Datenverarbeitung in der gewerblichen Wirtschaft). c) Wenn eine ausländische Gesellschaft ein kleineres deutsches Spezialunternehmen zum Zweck der Diversifikation erworben hat und seine Geschäftspolitik klar auf Erhaltung und Ausbau des erworbenen Unternehmens auf dessen Spezialgebiet gerichtet ist, bestehen in der Regel keine Bedenken gegen eine Förderung. Dies um so weniger, wenn das erworbene Unternehmen mit anderen deutschen Firmen im Rahmen gemeinsamer Projekte zusammenarbeitet. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 13. Juni 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Richter (SPD) (Drucksache 7/690 Fragen B 41 und 42) : Hält die Bundesregierung die Einstellung der Entwicklung der Europa-II- und Europa-III-Trägerrakete nach der Schaffung einer eigenen europäischen Raumfahrtbehörde für erforderlich, und - wenn ja — welche Folgen würden sich daraus für ESRO und ELDO ergeben? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, der ELDO im Rahmen einer europäisch-amerikanischen Zusammenarbeit beim PostApollo-Programm Aufgaben zu übertragen? Zu Frage B 41: Zur Beantwortung dieser Frage darf ich auf die Beschlüsse der Europäischen Weltraumkonferenz vom 20. Dezember 1972 in Brüssel verweisen. Danach hat die Europäische Weltraumkonferenz beschlossen, die Weltraumorganisationen ESRO und ELDO bis zum 1. Januar 1974 zu einer einheitlichen europäischen Weltraumorganisation zu verschmelzen. Damit ist ein von der Bundesrepublik Deutschland seit langem verfolgtes Ziel festgelegt worden. Die organisatorischen Arbeiten für die Gründung einer einheitlichen europäischen Weltraumorganisation sind angelaufen. Die BRD steht nach wie vor hinter diesem Beschluß und erhofft sich durch die Einheitsorganisation eine bessere Effektivität bei der Durchführung der zu bewältigenden Aufgaben. Zu Frage B 42: Eine Möglichkeit, Aufgaben des Post-Apollo-Programms an ELDO zu übertragen, sehe ich nicht, vielmehr ist bereits das „Space Lab" (Forschungs- und Anwendungsmodule) im Rahmen des Post-ApolloProgramms als „Special Project" der ESRO übertragen worden. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 13. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage B 43): Welche baulichen und finanziellen Planungen bestehen für einen Neubau bzw. eine Erweiterung des Postamts in Karlstadt, und wann sollen diese Maßnahmen verwirklicht werden? In den Gebäuden auf dem posteigenen Grundstück in Karlstadt sind Dienststellen des Post- und Fern- 2452* Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973 meldewesens untergebracht. Für beide Dienstzweige reichen die vorhandenen räumlichen Verhältnisse nicht aus, so daß Abhilfe geschaffen werden muß. Als erste Maßnahme ist auf einem anderen Grundstück im Stadtgebiet der Neubau eines Fernmeldedienstgebäudes vorgesehen. Mit den Bauarbeiten hierfür soll 1974 begonnen werden. Erst nach Fertigstellung dieses Gebäudes und Einbau der technischen Einrichtungen sowie Übergabe an den Bedarfsträger sind Baumaßnahmen für den Postdienst möglich. Mit den ersten planerischen Überlegungen hierfür wurde bereits begonnen. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 13. Juni 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage B 44) : Hält die Bundesregierung die augenblickliche Regelung ihres Bundespost-Omnibusliniendienstes zwischen wetzlar und Niederkleen für ausreichend, oder wird sie sich darum bemühen, auch diese Verbindung auf den Ortsteil Oberkleen der Gemeinde Kleenheim auszudehnen, dessen Konzessionsrechte in den Händen der Butzbach-Licher-Eisenbahn-AG liegen, so daß eine optimale Verkehrsverbindung dieses Raums mit dem Kreiszentrum erreicht wird? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die im Ortsteil Niederkleen der Gemeinde Kleenheim endende Omnibuslinie der Deutschen Bundespost bis zum Ortsteil Oberkleen zu erweitern. Beide Ortsteile werden bereits im Zuge der Omnibuslinie Butzbach—Cleeberg der Butzbach-Licher-Eisenbahn AG bedient. Eine Doppelbedienung dieses Streckenabschnitts wäre weder verkehrspolitisch noch wirtschaftlich sinnvoll, zumal für die Fahrten zur Kreisstadt zeitgerechte Umsteigemöglichkeiten in Niederkleen vorhanden sind. Im Benehmen mit den anderen Verkehrsträgern wird die Deutsche Bundespost jedoch prüfen, ob die Übergangsmöglichkeiten von und nach Wetzlar im Rahmen des bestehenden Fahrplans noch verbessert und ausgebaut werden können.
Gesamtes Protokol
Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704300000
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, nach einer Vereinbarung im Ältestenrat soll die heutige Tagesordnung um die in der Ihnen vorliegenden Liste aufgeführten Vorlagen ergänzt werden:
1. Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
- Drucksache 7'780 - -
2. Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Olivenöl-Übereinkommen von 1963
- Drucksache 7413 -
a) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
- Drucksache 7/790 -Berichterstatter: Abgeordneter Löffler
b) Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (10. Ausschuß)

— Drucksache 7/759 —
Berichterstatter: Abgeordneter Wolf (Erste Beratung 30. Sitzung)

3. Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß) zu dem Bericht der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren, gemäß §§ 1273 und 579 der Reichsversicherungsordnung, § 50 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 71 des Reichsknappschaftsgesetzes (Rentenanpassungsbericht 1973) und Gutachten des Sozialbeirats
- Drucksachen 7/88, 7/757 —Berichterstatter: Abgeordneter Franke (Osnabrück)

4. Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Dr. Neumeister, Burger, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Hammans, Frau Schleicher, Rollmann und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung
Drucksache 7/774 -
Überweisungsvorschlag:
Ausschuß für Wirtschaft (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit
5. Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen heir. nachträgliche Unterrichtung über die Veräußerung einer 1,9 ha großen Teilfläche der Kasernenanlage in Kassel an der Frankfurter Straße an das Land Hessen
— Drucksache 7,772 —Überweisungsvorschlag: Haushaltsausschuß
6. Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) zu dern Antrag der Bundesregierung betr. Bundeseigenes Gelände in Langenhagen-Wiesenau bei Hannover; hier: Veräußerung an die Stadt Langenhagen
Drucksachen 7/425, 7/794 — Berichterstatter: Abgeordneter Grobecker
7. Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) zu der nachträglichen Unterrichtung des Bundesministers der Finanzen über die eingegangene Verpflichtung, 250 ha auf
dem Rysumer Nacken in Emden an das Land Niedersachsen bzw. die Stadt Emden zu verkaufen
- Drucksachen 7/504, 7/795 —Berichterstatter: Abgeordneter Grobecker
8. Beratung des Mündlichen Berichts des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuß) zu dem Bericht der Bundesregierung über die Integration in den Europäischen Gemeinschaften (Berichtszeitraum April bis September 1972)
— Drucksachen 7/5, 7/771 — Berichterstatter: Abgeordneter Blumenfeld
9. Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses (4. Ausschuß) zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG, EURATOM, EGKS) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 422/67/EWG, Nr. 5/67/EURATOM über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und eines
Beschlusses des Rates über die Regelung der Amtsbezüge der ehemaligen Mitglieder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, deren Amtszeit am 4. Januar 1973 abläuft
— Drucksachen 7/265, 7/758 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Schäfer (Tübingen)

10. Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (10. Ausschuß) zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag einer Richtlinie (EWG) des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend Hefe und Heferückstände
— Drucksachen 7/389, 7/777 —Berichterstatter: Abgeordneter Kiechle
11. Beratung des Berichts und des Antrags des A usschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (10. Ausschuß) zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung, für das Jahr 1973
Drucksachen 7/490, 7/755 -
Berichterstatter: Abgeordneter Gallus
Ich stelle fest, daß das Haus damit einverstanden ist. Die Erweiterung der Tagesordnung ist damit beschlossen.
Es liegt Ihnen eine Liste von Vorlagen der Bundesregierung vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die nach § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen:
Betr.: Zweiter Bericht über die Entwicklung der Mieten für Wohnraum (Mietenbericht 1972)

Bezug: § 8 Abs. 4 des Zweiten Wohngeldgesetzes vom 14. Dezember 1970
— Drucksache 7/651 —
zuständig: Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau
Betr.: Bericht über den Bezug von Zeitungen und Zeitschriften aus der DDR für das Jahr 1972 (Zeitungsbezugsbericht 1972)

— Drucksache 7/712 —zuständig: Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen (federführend)

Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
Erhebt sich gegen die beabsichtigte Überweisung Widerspruch? — Das ist nicht der Fall; es ist so beschlossen.
2416 Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973
Vizepräsident Frau Funcke
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Uberweisung von EG-Vorlagen
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Verordnung (EWG) des Rates zur Aufnahme der Philippinen in die Liste der Entwicklungsländer nach den Verordnungen (EWG) Nr. 2763/72 und 2764/72
— Drucksache 7/751 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Ergänzung der Verordnung (EWG) Nr. 816/70 durch Einführung neuer Bestimmungen über die önologischen Verfahren
— Drucksache 7/752 —
überwiesen an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit (federführend), Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates über die zeitweilige Aussetzung von autonomen Zollsätzen des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche Waren
— Drucksache 7/753 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates
zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für 30 000 Stück Färsen und Kühe bestimmter Höhenrassen, nicht zum Schlachten, der Tarifstelle ex 01.02 A II b) 2 des Gemeinsamen Zolltarifs
zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für 5 000 Stück Stiere, Kühe und Färsen bestimmter Höhenrassen, nicht zum Schlachten, der Tarifstelle ex 01.02 A II b) des Gemeinsamen Zolltarifs
— Drucksache 7/754 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte urn Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Ich rufe dann Punkt 1 der Zusatzliste auf:
Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/ CSU betr. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
— Drucksache 7/780 —
Wird hierzu das Wort gewünscht? — Herr Abgeordneter Wagner!

Dr. Leo Wagner (CSU):
Rede ID: ID0704300100
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die parlamentarische Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland steht seit deren Bestehen in ihrer wohl schwersten Belastung.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Lachen bei der SPD.)

Zum erstenmal wird der Vorwurf erhoben, die Stimmabgabe im Bundestag sei manipulierbar. Täglich neue Enthüllungen über die Einflußnahme auf Abstimmungen, die Bestechlichkeit von Abgeordneten und deren Umgang mit der Wahrheit belasten nicht nur das Ansehen der unmittelbar Betroffenen, sondern lassen in der Öffentlichkeit überhaupt Zweifel an der Integrität dieses Hohen Hauses zu,

(Beifall bei der CDU/CSU)

Zweifel, die sich besonders schwerwiegend bei der jungen Generation, die sich in so großem Maße politisch engagiert, auswirken müssen.
Das Parlament muß in dieser harten Bewährung die Selbstreinigungskraft aufbringen, die notwendig ist, damit der sich abzeichnende Skandal nicht die
Glaubwürdigkeit des parlamentarischen Systems überhaupt in Frage stellen kann.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Auf Grund der Presseberichterstattung der jüngsten Zeit ist der dringende Verdacht gerechtfertigt, daß beim konstruktiven Mißtrauensvotum im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Ostverträge, daß beim Wechsel oder beabsichtigten Wechsel der Fraktion massiv Einfluß auf die Entscheidung von Abgeordneten des 6. Deutschen Bundestages genommen wurde. So ist die Rede davon, daß für ein bestimmtes Abstimmungsverhalten eine bestimmte Summe Geldes gezahlt wurde, daß geschäftliche Rücksichtnahmen die Entscheidungen von Abgeordneten beeinflußt haben, daß Stimmkarten aus der Abstimmung über den konstruktiven Mißtrauensantrag gekennzeichnet waren und daß von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland versucht worden ist, Einfluß auf politische Entscheidungen im 6. Deutschen Bundestag zu nehmen. So, meine Damen und Herren, erscheint das Wort des Bundeskanzlers vor der Wahl „Korruption war im Spiel" in einem völlig neuen Licht.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)

Zugestanden ist bereits, daß mit Kenntnis von deutschen nachrichtlichen Dienststellen ein ehemaliges Mitglied dieses Hauses, Herr Steiner,

(Unruhe bei der SPD)

geheimdienstliche oder ähnliche Verbindungen zu interessierten Stellen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland unterhalten und Nachrichten aus der CDU/CSU-Fraktion liefern konnte. Offen ist jedoch die Frage, ob zwischen diesen Beziehungen und dem Abstimmungsverhalten im Deutschen Bundestag ein konkreter Zusammenhang besteht. Im Dunkeln ist zunächst auch noch, wie es dazu kommen konnte, daß angeblich die zuständigen Behördenleiter und Ressortchefs über diese Beziehungen nicht informiert waren und vor allem die betroffene CDU/CSU-Fraktion über die Ausspionierung nicht unterrichtet wurde, ein empörender Vorgang, der sich mit unserem Demokratieverständnis nicht verträgt.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Glaubwüdigkeit und Verantwortungsbereitschaft sind das Vertrauenskapital der Abgeordneten und die Voraussetzung für erfolgreiche parlamentarische Arbeit. Nach Auffassung der CDU/CSU-Fraktion kann daher in dieses Dickicht von offenen Fragen und Gedächtsnislücken, von Manipulations- und Korruptionsverdacht nur dasjenige parlamentarische Gremium Licht bringen, das unsere Verfassung vorsieht: ein Untersuchungsausschuß. Wir meinen, daß dieser Untersuchungsausschuß, dessen Einsetzung wir hiermit beantragen, schnell und rückhaltslos alle Fragen und Verdächtigungen aufklären muß, um Schaden von unserer Demokratie abzuwenden.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Die CDU/CSU-Fraktion benennt als ordentliche Mitglieder für diesen Ausschuß die Kollegen Professor Dr. Klein, Dr. Schäuble, Vogel (Ennepetal) und Dr. Wittmann (München) und als stellvertretende Mit-
Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973 2417
Wagner (Günzburg)

glieder Reddemann, Dr. Jobst, Dr. Miltner und Rawe.
Mit dem Antrag auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses sind wir uns durchaus bewußt, daß die Durchforstung der Rolle des ehemaligen Abgeordneten Steiner für die CDU/CSU nicht nur angenehm sein wird. Schließlich wurde er über eine Landesliste der CDU gewählt. Wenn aber, meine Damen und Herren, dieser Abgeordnete korrupt war, dann gab es auch andere, die diese Schwächen für ihre parteipolitischen Zwecke hemmungslos ausgeschlachtet haben.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Im Interesse der Wahrung des Ansehens des Parlaments haben wir den Antrag für den Untersuchungsausschuß so weit gefaßt, daß alle Verdächtigungen von Abgeordneten aus der 6. Legislaturperiode restlos aufgeklärt werden können. Gleichzeitig haben damit auch die im letzten Jahr böswillig der Korruption verdächtigten Kollegen die Möglichkeit, die Haltlosigkeit ihrer Verunglimpfungen darzutun.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich bedauere es außerordentlich, daß der Fraktionsvorsitzende der SPD am 12. Juni 1973 vor seiner Fraktion die CDU/CSU verdächtigt hat, sie wolle eine nachträgliche Parteikontrolle einer geheimen Wahl erzwingen.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

Ich weise diese Verdächtigung mit aller Entschiedenheit zurück

(Beifall bei der CDU/CSU)

und meine, daß der Vorsitzende der Fraktion der SPD damit die Grenzen einer fairen politischen Auseinandersetzung überschritten hat.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, sein Vorwurf ist vor allem auch dann unverständlich, wenn er an einem Tage erfolgt, an dem gerade ein Mitglied seiner Fraktion schwer belastet wurde. Ich möchte klipp und klar sagen: wir wollen niemand ohne eine faire Untersuchung verurteilt sehen, wir wollen aber auch keinen Blankofreispruch von vornherein, mit dem das Untersuchungsverfahren unterlaufen werden soll.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wir haben diesen Untersuchungsausschuß beantragt, weil wir Klarheit in das Gewirr von Vermutungen, Vorwürfen und Verdächtigungen bringen wollen. Wir begrüßen es, daß die anderen Fraktionen des Hauses dem zustimmen und an der Aufklärung mitwirken wollen. Wir sind bereit, auch die vorgeschlagenen Änderungen zu unserem Antrag mit zu tragen, die gestern in interfraktionellen Gesprächen erörtert wurden.
Meine Damen und Herren, ich meine, das ganze Haus schuldet den Bürgern in unserem Lande die vollständige Aufklärung eines Skandals, der sich um dieses Parlament rankt. Wir müssen das Vertrauen in das Funktionieren und in die Rechtschaffenheit des Parlamentes zurückgewinnen. Ich gehe davon aus, daß wir bei diesem Bemühen auch auf jede Unterstützung von außen durch all jene rechnen können, die zu dieser Aufklärung beizutragen vermögen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704300200
Das Wort hat der Abgeordnete Schulte.

Manfred Schulte (SPD):
Rede ID: ID0704300300
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! So sehr ich mich gereizt fühle, auf den Kollegen Wagner zu replizieren, möchte ich mich darauf beschränken, im Namen meiner Fraktion eine Erklärung abzugeben.
Wir begrüßen die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses durch den Deutschen Bundestag, damit in einem rechtlich geordneten Verfahren untersucht und festgestellt werden kann, ob und gegebenenfalls welche Tatsachen der in der Öffentlichkeit kursierenden Flut von Behauptungen und Verdächtigungen zugrunde liegen. Dabei wird die Fraktion der SPD alles in ihren Kräften Stehende tun, damit der Untersuchungsausschuß seine schwierige Aufgabe gründlich und schnell bewältigen kann. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion bekräftigt insofern ihre Erklärung vom 5. Juni 1973.
Das von der Opposition vorgeschlagene Beweisthema, das zuvor in anderer Fassung und mit anderen Akzenten bereits als Text publiziert worden war, wird nunmehr durch eine interfraktionell erarbeitete Änderung Ergänzungen und Präzisierungen erfahren. Der Untersuchungsausschuß hat nicht nur die Aufgabe, die Vorwürfe und Behauptungen einer sorgfältigen Untersuchung zu unterziehen, die erst seit wenigen Tagen die Öffentlichkeit beschäftigen, sondern er wird vor allem auch versuchen müssen, die Vorgänge zu klären, die in der vergangenen Legislaturperiode im Zusammenhang mit Fraktions-, Parteiwechsel oder versuchter Abwerbung die Bürger in unserem Lande erregt haben.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Demonstrativer Beifall und Zurufe von der CDU/CSU.)

Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion wendet sich mit allem Nachdruck und aller Entschiedenheit gegen den von verschiedenen Seiten unternommenen Versuch, einen unserer Kollegen zu verunglimpfen und zu verurteilen, ohne daß bislang in einem Verfahren Sachverhalte hätten geklärt werden können.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Zu unserem Bedauern haben auch Kollegen des Bundestages keine Bedenken gehabt, sich an dieser Kampagne zu beteiligen.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Wortwechsel zwischen Abgeordneten der FDP und der CDU/CSU.)

Die SPD-Bundestagsfraktion ist aber auch der Auffassung, daß der Untersuchungsausschuß jetzt schnell mit seinen Arbeiten beginnen muß.

(Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

2418 Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973
Schulte (Unna)

Dies ist schon deshalb erforderlich, weil seit vielen Tagen der offensichtlich schwerkranke Zeuge Steiner, man ist geneigt zu sagen, sich im Gewahrsam eines Publikationsorgans befindet

(Zustimmung bei den Regierungsparteien — Zuruf von der SPD: Man kann schon sagen „Schutzhaft"!)

und fortwährend durch dieses Medium gefiltert, widersprüchliche Enthüllungen und Geständnisse produziert oder produzieren läßt.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Dieser Zustand muß im Interesse einer rechtsstaalichen und sachgerechten Aufklärung unverzüglich beendet werden.

(Erneuter Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

Die SPD-Fraktion hat die von ihr zu stellenden Mitglieder des Untersuchungsausschusses gewählt. Es sind — als ordentliche Mitglieder die Kollegen Dr. Alfred Emmerlich, Professor Dr. Friedrich Schäfer, Hellmut Sieglerschmidt, Hans-Jürgen Wischnewski und als stellvertretende Mitglieder Dr. Peter Glotz, Dr. Wilhelm Nölling, Dr. Willfried Penner, Dr. Dietrich Sperling. Wir gehen davon aus, daß der Ausschuß sich sofort konstituiert und unmittelbar seine Arbeit aufnimmt.

(Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704300400
Das Wort hat der Abgeordnete Engelhard.

Hans A. Engelhard (FDP):
Rede ID: ID0704300500
Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Für die Fraktion der Freien Demokraten gebe ich folgende Erklärung ab.
Veröffentlichte Behauptungen aus der allerletzten Zeit führen zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Die Offentlichkeit hat ein Anrecht darauf, in dem gesamten Komplex völlige Klarheit zu gewinnen.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Wir selbst aber haben dieses Anrecht in der gleichen Weise. Dieses Haus schuldet Klarheit der Öffentlichkeit, aber es schuldet dieselbe Klarheit auch sich selbst, und nur dieser Wille zur Klarheit, aber die dann in der Praxis auch durchgehaltene Bereitschaft, dieses Bestreben zu realisieren, wird bei Aufhellung der Szene der Sache gerecht.
Wir sollten uns darüber klar sein, daß wir im Rahmen des Untersuchungsausschusses selbst Maßstäbe setzen werden, an denen dieses Parlament und wir selbst von anderen gemessen werden.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

Der gemeinsame Änderungsantrag aller drei Fraktionen signalisiert eine gewisse Übereinstimmung jedenfalls im Grundsatz, wie ich hoffe, und dieser Grundsatz kann doch nur die gemeinsame Überzeugung sein, daß es ein unverzichtbares Merkmal unserer Ordnung ist, es nicht notwendig zu haben,
daß etwas unter den Teppich gekehrt wird, ja geradezu zu fordern und zu verlangen und auch danach zu handeln, daß nichts unter den Teppich gekehrt wird.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU • CSU.)

Es wird eine Aufgabe des Untersuchungsausschusses sein, im Rahmen der Fragestellungen des Antrags selbst seine Beweisthemen im einzelnen zu formulieren. Auf eines darf heute bereits hingewiesen werden: daß sich der Untersuchungszeitraum ganz sicherlich auf die gesamte Dauer der 6. Wahlperiode des Deutschen Bundestages zu erstrecken haben wird.

(Abg. Dr. Dregger: Alles klären!)

Dem Ausschuß wird seine Aufgabe sicherlich nicht dadurch erleichtert, daß er zunächst Erwägungen anzustellen haben wird etwa über die Tatsache, warum bestimmte mögliche Beweismittel sich heute in einem, sagen wir einmal, unzulänglichen Zustand zu befinden scheinen und worauf das zurückzuführen ist.
In der Diskussion haben die Stiminkarten aus der Abstimmung über das konstruktive Mißtrauensvotum eine besondere Rolle gespielt und eine besondere Beachtung gefunden. Diese Stimmkarten können im Rahmen der Untersuchung ein mögliches Beweismittel sein und sind dann insoweit in die Untersuchung einzubeziehen. Die Behauptung der besonderen Kennzeichnung von Stimmkarten wird als ein mögliches Beweismittel dann relevant, wenn die Kennzeichnung einzelner Stimmkarten den eindeutigen Schluß zuläßt, daß damit im konkreten Fall Dritten gegenüber ein Zeichen gegeben werden sollte. Der Klarheit halber und um uns nicht auf falsche Fährten zu begeben, hätten wir es lieber gesehen, dies im Antrag noch deutlicher zum Ausdruck zu bringen. Wir stellen aber mit Befriedigung fest, daß Verteter der CDU/CSU die Erklärung abgegeben haben, daß die besondere Kennzeichnung nichts anderes besage, sondern zum Ausdruck bringen wolle, daß hiermit der subjektive Tatbestand eingeschlossen sei.
Unsere Verfassung räumt einem Untersuchungsausschuß weitgehend richterliche Kompetenzen ein. Ich glaube, daran haben wir uns bei unserer Einstellung gegenüber der Arbeit und der Aufgabe eines derartigen Ausschusses zu orientieren. Nicht alles, was in den letzten Tagen innerhalb und außerhalb dieses Hauses zum Thema verlautbart worden ist, kann als gelungene Ouvertüre für die Arbeit des Ausschusses aufgefaßt werden. Und wer gar als Mitglied dieses Parlaments bezüglich des Untersuchungskomplexes das Ergebnis vor die Beweisaufnahme setzen will, der gefährdet ganz sicherlich das Ergebnis der Untersuchungsarbeit selbst.

(Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der CDU/CSU. Abg. Ravie: Sie meinen den Beschluß der SPDFraktion!)

Es könnte ihm am Schluß — wollen wir das nicht
vergessen — wie jenem Dorfrichter Adam aus dem
„Zerbrochenen Krug" gehen, nur daß dann anders als

Engelhard
auf der Bühne die Akteure wie die Zuschauer nichts zu lachen haben werden und ihnen allenfalls das Lachen in der Kehle steckenbleiben wird.

(Abg. Baron von Wrangel: Ihre literarischen Vergleiche sind wirklich nicht glücklich!)

Meine Damen und Herren, verlangen wir ganz realistisch vom Politiker und Parlamentarier als Untersuchungsführer nicht die unbefangene, distanzierte Objektivität eines Berufsrichters! Lassen wir dein Politiker die Leidenschaft, aber verlangen wir auch hier von ihm zusätzlich ein gutes Stück Verantwortungsbewußtsein und Augenmaß!
Meine Fraktion benennt als ordentliches Mitglied des Untersuchungsausschusses den Herrn Kollegen Kleinert, als seinen Stellvertreter Herrn Kollegen Dr. Hirsch.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704300600
Wird das Wort noch gewünscht? - Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst über den Anderungsantrag, der auf Drucksache 7/796 interfraktionell gestellt worden ist, ab. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. —Gegenprobe! Enthaltungen? - Einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag in der nunmehr geänderten Fassung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Einstimmig so beschlossen.
Ich darf die eben genannten Mitglieder des Untersuchungsausschusses zu einer ersten Sitzung auf 11 Uhr in das Fraktionszimmer der SPD bitten.

(Lachen und Zurufe von der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, ich rufe den Punkt 2 der Zusatzliste auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Internationalen Olivenöl-Übereinkommen von 1963
Drucksache 7/413 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
- Drucksache 7/790 -
Berichterstatter: Abgeordneter Löffler
b) Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (10. Ausschuß)

Drucksache 7/759
Berichterstatter: Abgeordneter Wolf (Erste Beratung 30. Sitzung)

Wünscht der Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe die Art. 1, 2, 3, 4, Einleitung und Überschrift auf. — Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! — Enthaltungen? - Es ist so beschlossen.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Damit ist das Gesetz in der Schlußabstimmung einstimmig angenommen.
Wir kommen zu Punkt 3 der Zusatzliste:
Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß) zu dem Bericht der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren, gemäß §§ 1273 und 579 der Reichsversicherungsordnung, § 50 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 71 des Reichsknappschaftsgesetzes (Rentenanpassungsbericht 1973) und Gutachten des Sozialbeirats
— Drucksachen 7/88, 7/757
Berichterstatter: Abgeordneter Franke (Osnabrück)

Wünscht der Herr Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall. Wird das Wort zur Beratung gewünscht? Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! Enthaltungen? Es ist einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Punkt 4 der Zusatzliste auf:
Erste Beratung des von den Abgeordneten Frau Dr. Neumeister, Burger, Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, Dr. Hammans, Frau Schleicher, Rollmann und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung
— Drucksache 7/774 -
Überweisungsvorschlag des Altestenrates: Ausschuß für Wirtschaft (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Wird das Wort zur Aussprache gewünscht? — Das ist ebenfalls nicht der Fall.
Der Ältestenrat empfiehlt Ihnen die Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft — federführend — und an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit -- mitberatend —. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 5 der Zusatzliste auf:
Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. nachträgliche Unterrichtung über die Veräußerung einer 1,9 ha großen Teilfläche der Kasernenanlage in Kassel an der Frankfurter Straße an das Land Hessen
— Drucksache 7/772 —Überweisungsvorschlag: Haushaltsausschuß
Wird dazu das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
2420 Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973
Vizepräsident Frau Funcke
Der Ältestenrat empfiehlt Ihnen Überweisung an den Haushaltsausschuß. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 6 der Zusatzliste auf:
Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) zu dem Antrag der Bundesregierung betr. Bundeseigenes Gelände in Langenhagen-Wiesenau bei Hannover; hier: Veräußerung an die Stadt Langenhagen
— Drucksachen 7/425, 7/794 — Berichterstatter: Abgeordneter Grobecker
Wünscht jemand dazu das Wort? — Das ist nicht der Fall.
Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 7 der Zusatzliste auf:
Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) zu der nachträglichen Unterrichtung des Bundesministers der Finanzen über die eingegangene Verpflichtung, 250 ha auf dem Rysumer Nacken in Emden an das Land Niedersachsen bzw. die Stadt Emden zu verkaufen
— Drucksachen 7/504, 7/795 — Berichterstatter: Abgeordneter Grobecker
Wünscht jemand das Wort? — Das ist nicht der Fall.
Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 8 der Zusatzliste auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuß) zu dem Bericht der Bundesregierung über die Integration in den Europäischen Gemeinschaften (Berichtszeitraum April bis September 1972)
— Drucksachen 7/5, 7/771 — Berichterstatter: Abgeordneter Blumenfeld
Wünscht der Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall. Das Wort zur Beratung wird nicht gewünscht.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 9 der Zusatzliste auf:
Beratung des Berichts und des Antrags des Innenausschusses (4. Ausschuß) zu den von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlägen der EG-Kommission für eine
Verordnung (EWG, EURATOM, EGKS) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 422/ 67/EWG, Nr. 5/67 /EURATOM über die Regelung der Amtsbezüge für den Präsidenten und
die Mitglieder der Kommission sowie für den Präsidenten, die Richter, die Generalanwälte und den Kanzler des Gerichtshofs und eines Beschlusses des Rates über die Regelung der Amtsbezüge der ehemaligen Mitglieder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, deren Amtszeit am 4. Januar 1973 abläuft
— Drucksachen 7/265, 7/758 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Schäfer

(Tübingen)

Wünscht der Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall. Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Punkt 10 der Zusatzliste auf:
Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (10. Ausschuß) zu dem von der Bundesregierung zur Unterrichtung vorgelegten Vorschlag einer Richtlinie (EWG) des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend Hefe und Heferückstände
— Drucksachen 7/389, 7/777 — Berichterstatter: Abgeordneter Kiechle
Wünscht jemand dazu das Wort? Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Punkt 11 der Zusatzliste auf:
Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (10. Ausschuß) zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Beteiligung des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Ausrichtung, für das Jahr 1973
— Drucksachen 7/490, 7/755 — Berichterstatter: Abgeordneter Gallus
Wünscht jemand dazu das Wort? — Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren, damit haben wir auch die Punkte der Zusatzliste erledigt.
Ich rufe nunmehr Punkt 2 der Tagesordnung auf: Fragestunde
— Drucksache 7/690 —
Wir beginnen mit dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes. Zur Beamtwortung steht Herr Par-
Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973 2421
Vizepräsident Frau Funcke
lamentarischer Staatssekretär Moersch zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 93 des Herrn Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) auf:
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Beschlüsse der Potsdamer Konferenz vom 2. August 1945 auch nach deren Erwähnung im Moskauer, im Warschauer und im innerdeutschen Grundvertrag für die Bundesrepublik Deutschland eine res inter alios acta, d. h. eine Angelegenheit unter Dritten, sind, die die Bundesrepublik Deutschland nicht bindet, daß also folgende Aussage im Memorandum der Bundesregierung vom 9. April 1968 an die Sowjetregierung weiterhin gilt: „Was die wiederholt geäußerten Auffassungen der sowjetischen Regierung über die Bedeutung der Potsdamer Abmachungen von 1945 betrifft, ist es nach Ansicht der Regierung der Bundesrepublik Deutschland nicht ihre Sache, sich über Gültigkeit, Auslegung und Geltungsbereich und Vereinbarungen zu äußern, an denen sie nicht beteiligt ist"?
Bitte schön, Herr Staatssekretär!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704300700
Herr Abgeordneter, ich kann bestätigen, daß die Bundesregierung die Beschlüsse der Potsdamer Konferenz vom 2. August 1945 als eine res inter alios acta ansieht, d. h. als eine Angelegenheit unter Dritten, die die Bundesregierung nicht bindet. Der Umstand, daß diese Beschlüsse in Art. 1 des Warschauer Vertrages ausdrücklich erwähnt sind und durch die Unberührtheitsklauseln des Art. 4 des Moskauer Vertrages, des Art. 4 des Warschauer Vertrages und des Art. 9 des Grundvertrages indirekt erfaßt werden, ändert daran nichts. Zur Begründung darf ich auf die sehr ausführlichen Beratungen verweisen, die zu den genannten Artikeln in den zuständigen Ausschüssen des Bundestages stattgefunden haben.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704300800
Eine Zusatzfrage.

Dr. Alois Mertes (CDU):
Rede ID: ID0704300900
Herr Staatssekretär, können Sie den Begriff „erfaßt werden" kurz erläutern?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704301000
Herr Abgeordneter, ich bin mir im Augenblick nicht klar, worauf Sie mit Ihrer Frage hinaus wollen. Ich muß mir das eben einmal in meinem Konzept anschauen. — Der Hinweis, der mit diesem Begriff verbunden ist, bezieht sich darauf, daß beide Seiten ihre früher geschlossenen Verträge in diesen Verträgen als weiterhin gültig ansehen. Das ist ganz besonders wichtig auch für die Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf den Deutschland-Vertrag und die dort enthaltenen Bestimmungen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704301100
Keine weitere Zusatzfrage? —
Dann rufe ich die Frage 94 des Herrn Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) auf:
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß sie allen etwaigen Versuchen von innen und außen entgegengetreten ist und entgegentreten wird, die auf eine wie immer geartete Übernahme der bekannten sowjetischen Auffassung abzielen, wonach die UdSSR als Beteiligter der Potsdamer Beschlüsse ein Mitspracherecht bei der Gestaltung der Innen-, Deutschland-, Verteidigungs-
und Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland habe?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704301200
Herr Abgeordneter, diese zweite Frage beantworte ich mit einem Ja.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704301300
Die Frage 95 soll auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet werden. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Fragen 96 und 97 sind vom Fragesteller zurückgezogen.
Wir kommen zu der Frage 98 des Herrn Abgeordneten Biehle. Ist der Abgeordnete im Saal? — Das ist nicht der Fall. Die Frage wird schriftlich beantwortet, ebenfalls die Frage 99. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 100 des Herrn Abgeordneten Rollmann auf:
Wie viele Angehörige des Auswärtigen Amts, darunter wie viele Missionschefs, unter 65 Jahren sind von der gegenwärtig laufenden Aktion der vorzeitigen Versetzung in den einstweiligen Ruhestand betroffen?
Bitte schön!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704301400
Die Annahme, es gebe im Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts eine gegenwärtig laufende Aktion der vorzeitigen Versetzung in den einstweiligen Ruhestand, trifft nicht zu. Wie zu jedem Zeitpunkt in der Vergangenheit laufen vielmehr auch derzeit auf die vorzeitige Pensionierung einiger Beamter des höheren Dienstes gerichtete Maßnahmen des Auswärtigen Amtes, die sich naturgemäß über einen weiten, in den einzelnen Fällen unterschiedlichen Zeitraum erstrecken. Es handelt sich, wie ich ausdrücklich betonen muß, um individuelle Entscheidungen, die auch keine Gruppe von Beamten betreffen. Es ist deshalb nicht angebracht, von einer Aktion zu sprechen.
Soweit, Herr Abgeordneter, diese Maßnahmen auf die Initiative des Auswärtigen Amtes zurückgehen, werden bis zum Ende dieses Jahres noch zehn Beamte der Besoldungsgruppe A 16 und darüber in den einstweiligen Ruhestand versetzt oder auf eigenen Antrag vorzeitig pensioniert. Hiervon sind acht Beamte Leiter diplomatischer und konsularischer Vertretungen. Fünf dieser zehn Beamten haben ihre vorzeitige Versetzung in den Ruhestand gemäß § 42 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes beantragt. Die anderen ziehen es vor, sich in den einstweiligen Ruhestand gemäß § 36 des Bundesbeamtengesetzes versetzen zu lassen. Wegen der Verpflichtung des Dienstherrn, die Personalangelegenheiten einzelner Beamter vertraulich zu behandeln, muß das Auswärtige Amt davon absehen, die Namen der Betroffenen in öffentlicher Sitzung zu nennen.
Ich darf jedoch die Gelegenheit zu einigen ergänzenden Bemerkungen benutzen.
§ 36 des Bundesbeamtengesetzes, Herr Abgeordneter, gibt dem Dienstherrn die Möglichkeit, in pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob, aus welchem Grund und wann er einen politischen Beamten verabschieden will. Im Falle des Auswärtigen Dienstes gilt diese Regelung, was allgemein wenig bekannt ist, für die Beamten der Besoldungsgruppe A 16 und darüber, während sonst im öffentlichen Dienst diese Regelung ab Besoldungsgruppe B 9 be-
2422 Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973
Parl. Staatssekretär Moersch
ginnt, also Ministerialdirektoren und Staatssekretäre umfaßt.
Die hier in Rede stehenden Maßnahmen beruhen in jedem Fall auf der Entscheidung, den betreffenden Posten neu zu besetzen. Die "Notwendigkeit zur Neubesetzung ist dabei zum Teil in für den Auswärtigen Dienst typischen strukturellen Gegebenheiten begründet. So macht es z. B. die große Zahl tropischer Dienstposten erforderlich, in gemäßigter Klimazone gelegene Dienstposten in größerem Umfang für Beamte frei zu machen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht länger in den Tropen bleiben können. Politische — insbesondere parteipolitische — Gründe haben in keinem der zehn Fälle eine Rolle gespielt. Ich möchte vielmehr betonen, daß gegenüber keinem der Betroffenen Zweifel an seiner Loyalität gegenüber der Bundesregierung besteht. Alle für die vorzeitige Pensionierung vorgesehenen zehn Beamten werden zum Zeitpunkt ihrer Verabschiedung das 62. Lebensjahr vollendet, zum Teil werden sie es wesentlich überschritten haben. Eine anderweitige ihrem Dienstrang und ihrer Eignung entsprechende Verwendung ist dann nicht mehr möglich.
In jedem Falle wurden Fürsorgegesichtspunkte berücksichtigt. Insbesondere, Herr Abgeordneter — darauf möchte ich besonders verweisen —, hat jeder der betroffenen Beamten das für den Bezug des vollen Ruhegehalts erforderliche Dienstalter erreicht.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704301500
Eine Zusatzfrage.

Dietrich-Wilhelm Rollmann (CDU):
Rede ID: ID0704301600
Ist es so, Herr Staatssekretär, daß diese zehn Beamten, von denen Sie gesprochen haben, durch Schreiben des Auswärtigen Amtes vor die Wahl gestellt worden sind, entweder von sich aus die Versetzung in den einstweiligen Ruhestand zu beantragen oder eben durch die Bundesregierung bzw. durch den Herrn Bundespräsidenten in den einstweiligen Ruhestand versetzt zu werden?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704301700
Das ist generell nicht so. Aber, Herr Abgeordneter, ich darf zur Aufklärung des Tatbestandes, der in der Öffentlichkeit genannt worden ist, —

(Abg. Dr. Marx: Wie bei Radio Eriwan: generell nicht!)

— Der Unterschied zwischen „generell" und „prinzipiell" dürfte Ihnen, Herr Abgeordneter auch bekannt sein. Wenn ich sage, es ist generell nicht so, dann heißt das, es ist im allgemeinen eben nicht so.

(Abg. Dr. Marx: Es geht um zehn Fälle!)

Es ist so, wie ich es Ihnen jetzt darzustellen versuche, daß es Beamte gibt, die Wert darauf legen, von sich aus, auf eigenen Antrag in den einstweiligen Ruhestand versetzt zu werden. Das ist für sie bei manchen Dingen, die später noch in ihrem privaten Leben eine Rolle spielen, offensichtlich vorteilhaft. Das hat aber den Nachteil, daß dann eine volle Gehaltszahlung über einige Zeit nicht mehr erfolgt. Werden die Beamten dagegen vom Dienstherrn in den einstweiligen Ruhestand versetzt, gib!. es diese Art von Bezahlung. Ich halte es für richtig, daß man die Entscheidung auf Grund der Unterschiede, die durch Gesetz von diesem Hohen Hause selbst festgelegt worden sind, den Betroffenen anheimstellt, daß man sie frei disponieren läßt. Und daher ist diese Frage in den meisten Fällen von den einzelnen nach individuellen Gesichtspunkten beantwortet worden.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704301800
Eine zweite Zusatzfrage.

Dietrich-Wilhelm Rollmann (CDU):
Rede ID: ID0704301900
Ist es richtig, Herr Staatssekretär, daß sich unter den Beamten, die in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden sollen, auch die deutsche Botschafterin beim Europarat befindet, deren Ernennung unter dem Motto, sie sei die erste Dame, die Botschafterin würde, vor Jahr und Tag als eine besondere Errungenschaft der sozialliberalen Koalition gefeiert wurde?

(Abg. Dr. Marx: Schnell vergeht die Zeit!)


Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704302000
Herr Abgeordneter, Sie stellen eine Frage, deren Beantwortung eine Verletzung des Gesetzes darstellte, denn das Gesetz erlaubt nicht, daß Personalangelegenheiten öffentlich erörtert werden. Ich muß Sie aber generell darauf hinweisen — vielleicht ist das eine Antwort auf Ihre Frage —, daß sich Berichte, die im „Bayernkurier" über diesen Komplex erschienen sind, durch eine Fülle von falschen oder ungenauen Informationen auszeichnen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Und auch diese Information, die Sie eben wieder gegeben haben, gehört dazu.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704302100
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Josten.

Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0704302200
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Meinung, daß es kein Wirtschaftsunternehmen auf dieser Welt gibt, das von ihm beschäftigte Fachleute zeitiger entlassen würde als notwendig?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704302300
Herr Abgeordneter, wenn Sie davon ausgehen, sind unsere Kenntnisse von Wirtschaftsunternehmen offensichtlich sehr verschieden. Es gibt sicherlich kaum ein Wirtschaftsunternehmen in der Welt, das leitende Positionen noch neu vergäbe bei einem Lebensalter, in dem das nach dem Beamtenrecht ganz selbstverständlich ist, und genau darum geht es. Ich habe nie gehört, daß führende Wirtschaftsunternehmen in der Welt leitende Positionen mit 64- und 65jährigen neu besetzen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704302400
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Spitzmüller.
Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973 2423

Kurt Spitzmüller (FDP):
Rede ID: ID0704302500
Herr Staatssekretär, nachdem Sie eben den „Bayernkurier" erwähnten, frage ich Sie: Können Sie die Meldung des „Bayernkurier" bestätigen, daß auch der deutsche Botschafter in Moskau abberufen werden soll? Das hat der „Bayernkurier", zu dessen ständigen Lesern ich allerdings nicht gehöre, unter dem 16. Juni berichtet.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704302600
Ich erinnere mich an diesen Bericht, weil ich annahm, daß der Kollege Rollmann ein Leser des „Bayernkurier" ist. Ich habe diesen Bericht deswegen studiert.

(Abg. Dr. Marx: Eine große Spannweite!)

Es sind z. B. in diesem Zusammenhang Informationen verwertet worden, die sich dadurch auszeichnen, daß sie besonders gut abgelagert sind. Denn hier wird behauptet, der Botschafter in Moskau solle nach Dublin versetzt werden. Es handelt sich bei dem Beamten, der hier in Rede steht, um den Vorgänger des Vorgängers des derzeitigen Botschafters, der in der Zwischenzeit mehrere Jahre in der Zentrale beschäftigt war.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704302700
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Müller.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0704302800
Herr Staatssekretär, Sie sprachen vorhin davon, daß die Beamten nicht generell auf eigenen Wunsch, daß die Beamten nicht von Amts wegen vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden seien. Darf ich fragen, ob es darunter Fälle gibt, in denen man es dem einzelnen nahegelegt hat, diesen Antrag zu stellen.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704302900
Herr Abgeordneter, die Frage habe ich bereits mit Ja beantwortet. Das gehört zur Courtoisie einer Behörde. Es gibt Behörden, die da nicht erst fragen, sondern nach dem Gesetz verfahren.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704303000
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Mertes.

Dr. Alois Mertes (CDU):
Rede ID: ID0704303100
Herr Staatssekretär, darf ich Ihre Hinweise auf die Unmöglichkeit der öffentlichen Erörterung dieser Frage so verstehen, daß es ihnen angezeigt erscheint, diese Angelegenheit einmal im Ausschuß zu besprechen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704303200
Herr Abgeordneter, das hängt von den Anträgen ab, die dort gestellt werden. Aber ich bin sicher, daß die Abgeordneten, die sich um Informationen bemüht haben, diese von unserem Hause bekommen haben. Ich nehme an, Sie selbst gehören dazu.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704303300
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 101 des Herrn Abgeordneten Rollmann auf :
Müssen die deutschen Diplomaten, die von dieser Aktion betroffen sind, cs nicht als eine Diskriminierung ihrer Person und ihrer Arbeit betrachten, wenn sie im Gegensatz zu anderen gleichaltrigen Beamten des Auswärtigen Amts und des öffentlichen Dienstes vorzeitig in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704303400
Die Frage beantworte ich auf Grund der Darlegung zur Frage 100 mit Nein.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704303500
Eine Zusatzfrage, Herr Kollege?

Dietrich-Wilhelm Rollmann (CDU):
Rede ID: ID0704303600
Nein.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704303700
Dann rufe ich die Frage 102 des Herrn. Abgeordneten Kiechle auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Äußerung des Ministerpräsidenten Tschou En-lai, er kenne nur Königsberg und nicht Kaliningrad bzw. er könne sich zwei deutsche Staaten nicht vorstellen?
Bitte schön!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704303800
Herr Abgeordneter, aus dem Zusammenhang, in dem die Bemerkung von Ministerpräsident Tschou En-lai bei dem Empfang für Herrn Berthold Beitz und die deutsche Industriedelegation am 27. Mai 1973 gefallen ist, er kenne nur Königsberg aber nicht Kaliningrad, ergibt sich, was gemeint war.
Der chinesische Ministerpräsident hat in seinen Studienjahren Berlin, München, Köln und auch Königsberg kennengelernt. Was aus dieser Stadt später geworden ist, nämlich Kaliningrad, kennt er nicht.
Daß die Volksrepublik China sich durchaus zwei deutsche Staaten vor stellen kann, ergibt sich aus der Tatsache, daß sie diplomatische Beziehungen zu beiden Staaten unterhält.
Im übrigen. sprach der chinesische Ministerpräsident nach den Informationen unserer Botschaft — auf die muß ich mich hier, wie Sie verstehen, stützen - von zwei deutschen Nationen, die er sich nicht vorstellen könne. Diese Bemerkung entspricht der bekannten chinesischen Stellungnahme, es gebe nicht eine kapitalistische und eine sozialistische Nation in Deutschland, sondern nur eine deutsche Nation.
China lehnt die Spaltung von Nationen ab und verneint deshalb auch die Existenz zweier deutscher Nationen. Es geht aber wie wir von der Existenz zweier deutscher Staaten in Deutschland aus.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704303900
Eine Zusatzfrage.

Ignaz Kiechle (CSU):
Rede ID: ID0704304000
Herr Staatssekretär, muß ich Ihrer Antwort entnehmen, daß sich der chinesische Ministerpräsident im ersten Teil seiner Bemerkung nur auf den Ort bezog und dahinter keinerlei politische Wertung stand?
2424 Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704304100
Herr Abgeordneter, der chinesische Ministerpräsident hat sich so ausgedrückt, wie ich es hier zitiert habe und wie Sie es in den Zeitungen gelesen haben. Was er damit gemeint haben könnte, müßte eine Befragung des chinesischen Ministerpräsidenten ergeben.
Aber die Bemerkung war eben gerade so gefaßt, daß diese Befragung nicht stattfinden konnte; das war der Sinn der Sache.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704304200
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Marx.

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0704304300
Herr Kollege Moersch, ich frage wegen der ersten Antwort.
Ist es eine besondere Form moderner Erkenntnistheorie, die davon ausgeht, daß „eine Sache kennen" nur dann behauptet werden kann, wenn man sie unmittelbar erlebt hat? Oder gibt es auch andere Formen des Kennens oder Erkennens eines Gegenstandes?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704304400
Herr Abgeordneter, die deutsche Sprache ist reich an Nuancierungen. Ich bin jetzt nicht in der Lage, hier etwa den „Wasserzieher" aufzuschlagen und festzustellen, in welchen Variationen Goethe etwa das Wort „kennen" gebraucht hat. Ich bin sicher, daß in diesem Wörterbuch die von mir verwandte Ausdrucksform voll gedeckt wird.

(Abg. Dr. Marx: Ich habe nach „Erkenntnistheorie" gefragt!)

— Für die Erkenntnistheorie ist der Bundestag, wie
Sie wissen, Herr Abgeordneter, nur selten zuständig.

(Abg. Dr. Marx: Das habe ich gemerkt! Auch nicht die Regierung!)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704304500
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Mertes.

Dr. Alois Mertes (CDU):
Rede ID: ID0704304600
Herr Staatssekretär, was ist richtig an den Gerüchten, wonach die Regierung der Volksrepublik China die Auffassung der Regierungen von Nordkorea und Nordvietnam teilt, gespaltene Nationen sollten nicht in die Vereinten Nationen aufgenommen werden?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704304700
Herr Abgeordneter, das sind Gerüchte. Denn von chinesischer Seite ist uns in dem aktuellen Zusammenhang mit unserem Aufnahmeantrag eine solche Lesart nicht zur Kenntnis gebracht worden.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704304800
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 103 des Herrn Abgeordneten Hauser auf:
Trifft es zu, daß seit dem Besuch von Ministerialdirektor Bernd von Stauen in Warschau Anfang Februar 1973 und der dort bezüglich der Aussiedlung geführten Gespräche die Zahl der Aussiedler ständig rückläufig ist — März 885, April 589, Mai 570 Deutsche aus den Gebieten jenseits von Oder und Görlitzer Neiße —, die in der Bundesrepublik Deutschland eintreffen, und wie erklärt sich die Bundesregierung diesen Umstand?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704304900
Die Zahl der Aussiedler, Herr Abgeordneter, aus Polen ist bereits seit dem Herbst 1971 rückläufig. Sie ist in den letzten Monaten leider noch weiter zurückgegangen. Die Bundesregierung hofft, daß dies kein Dauerzustand sein wird.
Nach vorliegenden polnischen Äußerungen sollen positive neue Beschlüsse hinsichtlich der Umsiedlung gefaßt worden sein. Für die Gegenwart ist jedoch leider festzustellen, daß die restriktive Praxis der örtlichen polnischen Behörden andauert und sich sogar noch verschärft hat.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704305000
Eine Zusatzfrage.

Dr. Hugo Hauser (CDU):
Rede ID: ID0704305100
Herr Staatssekretär, müssen Sie mir bestätigen, daß die von Ihnen in der Fragestunde vom 25. Mai genannten Zahlen doch zu beschönigend waren und damals von Ihnen auch die Besuchsreisen mitgezählt worden waren, daß es also nicht ausgesprochen Aussiedler waren, die mit Genehmigung der polnischen Regierung nach hierher umgesiedelt sind?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704305200
Nein, Herr Abgeordneter, ich glaube, hier handelt es sich um ein gegenseitiges Mißverständnis. Ich habe auf die Frage des Kollegen Hupka damals geantwortet, daß ich das nachprüfen werde. In den weiteren Fragen, die hier noch anstehen, werde ich Ihnen die Erklärung dafür geben, weshalb die Zahlen in bestimmten Wochen oder Monaten differieren, aber am Ende des Jahres wieder übereinstimmen, die von unserer Seite, nämlich von der amtlichen Aufnahmestelle und vom Deutschen Roten Kreuz, genannt worden sind.
Was den Reiseverkehr betrifft, kann ich Ihnen sagen — und ich habe mich vor dieser Fragestunde noch einmal erkundigt —, daß der Reiseverkehr von Polen in die Bundesrepublik Deutschland, auch die Verwandtenbesuche, stark zugenommen hat. Wir begrüßen das.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704305300
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Kollege Hauser? — Nein.
Herr Abgeordneter Marx, bitte!

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0704305400
Herr Staatssekretär, da Sie sagten, die Sache werde restriktiver behandelt, darf ich fragen: Was ist nach den Erkenntnissen Ihres Hauses die Ursache für diese restriktive Behandlung?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704305500
Herr Abgeordneter, es ist schwer, die Ursachen festzustellen. Wir haben aber eine Serie von Fragen, und ich darf Sie vielleicht
Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973 2425
Parl. Staatssekretär Moersch
bitten, die Beantwortung mehrerer schriftlich eingereichter Fragen abzuwarten, und darf dann noch einmal auf ihre Zusatzfrage zurückkommen. Ich möchte das den Kollegen nicht vorwegnehmen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704305600
Eine Frage des Abgeordneten Biehle.

Alfred Biehle (CSU):
Rede ID: ID0704305700
Herr Staatssekretär, da Sie feststellen, daß eine rückläufige Entwicklung im Gange ist, darf ich Sie fragen: Was wurde von seiten der Bundesregierung getan, um die Entwicklung wieder positiv zu gestalten, und inwieweit haben die bisherigen Schritte, soweit überhaupt welche erfolgt sind, zu einem Ergebnis geführt?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704305800
Herr Abgeordneter, daß Schritte erfolgt sind, habe ich in diesem Hohen Hause mehrmals dargelegt. Ich verweise auf meine entsprechenden Ausführungen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704305900
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 104 des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) auf:
Ist es der Bundesregierung möglich, bei den Statistiken über die hier in der Bundesrepublik Deutschland eintreffenden Deutschen aus den Gebieten jenseits von Oder und Görlitzer Neiße zu unterscheiden zwischen Aussiedlern aufgrund der Familienzusammenführung und „unbestreitbar deutscher Volkszugehörigkeit" auf der einen Seite und all denen, die aus anderen Gründen in der Bundesrepublik Deutschland bleiben?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704306000
Zur Umsiedlung berechtigt sind diejenigen Personen, die sich auf eines von beiden, Familienzusammenführung oder deutsche Volkszugehörigkeit, berufen können. Diese Kriterien, eines oder in der Regel beide, treffen daher auf alle Aussiedler zu. Die komplexeren persönlichen Gründe, die im Einzelfall die Entscheidung beeinflussen, lassen sich dagegen statistisch kaum erfassen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704306100
Zusatzfrage.

Dr. Hugo Hauser (CDU):
Rede ID: ID0704306200
Herr Staatssekretär, führen Sie diese überaus enttäuschenden Ergebnisse angesichts der Erwartungen, die die Bundesregierung ursprünglich an den Abschluß des Warschauer Vertrages und die Bereitwilligkeit der polnischen Regierung geknüpft hat, Deutsche in die Bundesrepublik übersiedeln zu lassen, nicht auf die mangelhaften vertraglichen Absprachen gerade bezüglich der Übersiedlung Deutscher aus dem Gebiet jenseits von Oder und Neiße zurück?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704306300
Nein, Herr Abgeordneter, weil vertragliche Abmachungen darüber im strengen Sinne des Wortes auf Grund einer polnischen Haltung, die Ihnen sicherlich bekannt ist und die schon seit Jahrzehnten andauert, nicht getroffen werden konnten. Die Polen haben dies aus eigener Entscheidung getan. Sie haben eine mit uns abgestimmte Information gegeben, die nach unserer Auffassung restriktiv ausgelegt wird. Ich habe das hier dargestellt. Vertragliche Abmachungen zum deutschpolnischen Vertrag gibt es aus den bekannten Gründen nicht; es gibt Zusagen der polnischen Seite.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704306400
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hauser? — Nein.
Herr Abgeordneter Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0704306500
Herr Staatssekretär, welche Folgerungen ziehen Sie aus der Erklärung des Herrn Bundesaußenministers im Bulletin vom 8. Dezember 1970, in dem er erklärt hat, daß die Voraussetzung für den Abschluß dieses Vertrages eben die, wie er sich ausdrückte, Bewältigung der Familienzusammenführung sei? Werden hier nicht die Vertragsgrundlagen erschüttert?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704306600
Herr Abgeordneter, wir haben eine ganze Serie von Fragen, und ich gehe auch auf diese Frage noch einmal näher ein.
Die Frage kann ich in dieser generellen Form sicherlich nicht bejahen. Wir haben im Zusammenhang mit dem Vertrag diese Zusagen. Über die Zahl der Umsiedler war von Anfang an eine unterschiedliche Auffassung gegeben, wie Sie wissen. Die polnische Seite hat aber die Zusage gegeben, auch weiterhin die Umsiedlung nicht zu stoppen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704306700
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0704306800
Herr Staatssekretär, Sie haben vorhin in Beantwortung der Frage von Herrn Kollegen Hauser gesagt, es sei nicht möglich, statistisch den Unterschied zwischen den Aussiedlern zu erfassen, die im Zuge der Familienzusammenführung auszureisen wünschen, und denen, die sich auf eine „unbestreitbar deutsche Volkszugehörigkeit" berufen können. In den Unterlagen des Deutschen Roten Kreuzes ist in dieser Hinsicht aber sehr genau differenziert, und deswegen müßte es doch möglich sein, hier zu unterscheiden, auch um die Durchführung dieser „Information" immer wieder zu prüfen.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704306900
Herr Abgeordneter, die Kompliziertheit des Problems ist im Auswärtigen Ausschuß -- ich nehme an, in Ihrem Beisein von Herrn Dr. Wagner ausführlich dargelegt worden. Ich setze das also hier als bekannt voraus. Ich habe gesagt, daß im Regelfall beide Merkmale zutreffen und offensichtlich von den Aussiedlern selbst ein Merkmal besonders betont wird.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704307000
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Mertes.
2426 Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973

Dr. Alois Mertes (CDU):
Rede ID: ID0704307100
Herr Staatssekretär, würden Sie mir zustimmen, wenn ich sage, daß nach unserer Auffassung die „Information" zwar keine vertragliche Abmachung darstellt, aber doch eine gegenseitige Vereinbarung ist, die nach Treu und Glauben einzuhalten ist?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704307200
Ja, Herr Abgeordneter, das habe ich vorhin auch in meiner Antwort betont.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704307300
Keine weitere Zusatzfrage? — Dann rufe ich die Frage 105 des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka auf:
Worin liegt der Grund für die Erklärung des Bundeskanzlers, „deli beide Regierungen Ausmaß und Schwierigkeit der Familienzusammenführung unterschätzt haben", wenn doch bei der Aushandlung der „Information" zum Warschauer Vertrag alle Zahlen über die Aussiedlungswilligen sowohl der Bundesregierung als auch der Volksrepublik Polen durch das Deutsche Rote Kreuz bekennt waren und die seit dem 7. Dezember 1970 neu eingereichten Aussiedlungsanträge kaum mehr als zehn Prozent der zuvor bekannten Ziffer von 280 000 ausmachen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704307400
Herr Abgeordneter, Sie beziehen sich, wie ich vermuten darf, auf das im Nachrichtenmagazin „Stern" vom 10. Mai 1973 wiedergegebene Interview mit dem Herrn Bundeskanzler. Die dort getroffene Festellung zeigt die Problematik, die hier von der Bundesregierung wiederholt schon dargestellt worden ist, sehr eindrucksvoll.
Wir haben 1970 der polnischen Seite unsere zahlenmäßigen Unterlagen übermittelt. Die Polen haben aber offenbar an dieses Ausmaß, die bestehende Größenordnung des Umsiedlungsproblems, nicht geglaubt. Wir haben die Schwierigkeiten der Umsiedlung vermutlich insofern unterschätzt, als uns nicht alle Aspekte, die sie für die polnische Innenpolitik hat, in vollem Ausmaß bewußt waren. Diese Aspekte sind sowohl psychologischer wie politischer wie wirtschaftlicher wie humanitärer Art. Darauf hat der Herr Bundeskanzler auch hingewiesen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704307500
Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0704307600
Herr Staatssekretär, wäre es dann nicht angebracht gewesen. bevor die „Information" zu Papier gebracht wurde, erst einmal die Schwierigkeiten auf beiden Seiten wirklich zu erörtern und nicht hinterher zu sagen, wir haben die Schwierigkeiten gar nicht ermessen können?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704307700
Herr Abgeordneter. Sie sollten sich noch einmal in die Situation versetzen, in der sich beide Seiten damals befanden. Es gab weder auf unserer Seite präzise von der anderen Seite anerkannte Kenntnisse noch offensichtlich auf der polnischen Seite; es könnte sie auch nicht geben, weil vorher dort wohl keine Befragungen dieser Art durchgeführt worden waren. Es ist doch unverkennbar — das ist auch in diesem Hause in den internen Beratungen, in denen wir uns darüber unterhalten haben, immer offen gewesen —, daß die polnische Seite davon ausging, daß der größte Teil der in Polen verbliebenen Deutschen inzwischen in jeder Hinsicht integriert worden sei. Das ist zwar von unserer Seite in Zweifel gezogen worden; aber über die Zahlenangaben und anderes mehr konnte damals keine einvernehmliche Klarheit geschaffen werden.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704307800
Eine zweite Zusatzfrage.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0704307900
Was die Präzision betrifft, Herr Staatssekretär, so hatten Sie doch allen Grund, sich auf die Unterlagen des Deutschen Roten Kreuzes zu verlassen, die sich bei dem ganzen Komplex der Aussiedlung bisher bewährt hatten.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704308000
Herr Abgeordneter, wir hatten ja selbst auf diese Unterlagen hingewiesen. Aber die andere Seite hat ihre Gründe dargelegt, und die sind bekannt.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704308100
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Biehle.

Alfred Biehle (CSU):
Rede ID: ID0704308200
Herr Staatssekretär, wenn Sie davon ausgehen, daß auch Sie sich hinsichtlich des Ausmaßes und der Schwierigkeiten verschätzt haben, meinen Sie nicht, daß jetzt beide Seiten einen Akt des guten Willens setzen sollten, wozu auch die Annahme einer Interventionsliste des Auswärtigen Amts durch die polnischen Behörden gehören würde?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704308300
Herr Abgeordneter, ich verstehe den zweiten Teil Ihrer Frage nicht ganz, denn eine entsprechende Frage ist gestellt, und ich werde sie nachher beantworten. Es geht hier nicht um beide Seiten, sondern es geht darum, daß die polnische Seite ihre Zusagen in dem Sinne erfüllt, wie wir ihn mit Recht verstanden haben.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704308400
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Marx.

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0704308500
: Herr Kollege Moersch, können Sie tatsächlich auf Ihrer Feststellung beharren, daß die polnische Seite zu Beginn, während und am Ende der Verhandlungen und zu der Zeit, als unsere Vertreter mit ihr über den eventuellen Inhalt der „Information" sprachen, nicht wirklich im Besitz viel präziserer Unterlagen a) über diejenigen, die eventuell ausreisen wollen, und b) über die Zahl der Deutschen, die in Polen leben, war, als Sie es soeben dargestellt haben?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704308600
Herr Abgeordneter, ich will von der Darstellung, die ich vorhin gegeben habe, in keinem Punkt abgehen, weil sie meiner Überzeugung entspricht. Wir haben auch inn Auswärtigen
Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973 2427
Parl. Staatssekretär Moersch
Ausschuß des Bundestages dargelegt, unter welchen Bedingungen damals solche Annahmen zustande gekommen waren.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704308700
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0704308800
Herr Staatssekretär, wieso kann man behaupten, daß keine zahlenmäßigen Unterlagen vorlagen, nachdem die Zahlen der gestellten und genehmigten, aber nicht vollzogenen Anträge auf Familienzusammenführung dem Bundesverwaltungsamt, also einer Bundesbehörde, vor und hei den Verhandlungen bekannt waren?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704308900
Herr Abgeordneter, weil die polnische Seite mit Argumenten, die ich hier genannt habe, von anderen Zahlen ausgegangen ist als wir. Über die Zahlen selbst konnte doch kein Einvernehmen erzielt werden, und es sind auch von unserer Seite aus keine Zahlen vereinbart worden, und zwar aus einem Grunde, der Ihnen bekannt ist, weil nämlich sonst eine Begrenzung eingetreten wäre, die wir selbst gar nicht haben wollten. Außerdem darf ich darauf hinweisen, daß man diesem Problem wirklich nur gerecht wird, wenn man die gesamte seit 1945 abgelaufene Zeit und die damals vorhanden gewesenen Möglichkeiten sieht, die von manchen, welche heute die Ausreise beantragen — aus Gründen, die Sie besser kennen als ich —, nicht genutzt worden sind.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704309000
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Mertes.

Dr. Alois Mertes (CDU):
Rede ID: ID0704309100
Herr Staatssekretär, besteht nicht die Gefahr, daß die Rücksichtnahme auf nachträglich auftretende innenpolitische Schwierigkeiten eines Vertragspartners der Bundesrepublik Deutschland — beispielsweise im innerdeutschen Grundvertrag — dazu führen kann, daß das, was wir an Leistungen von der anderen Seite im menschlichen Bereich zu erwarten haben, mit diesem Argument zunichte gemacht wird, während unsere unwiderruflichen Leistungen bestehenbleiben?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704309200
Herr Abgeordneter, die beiden Dinge können nicht miteinander verbunden werden. Es ist auch nicht richtig, was Sie in Ihrer Frage zum Ausdruck gebracht haben, daß man etwa von nachträglich festgestellten innenpolitischen Schwierigkeiten oder ähnlichem mehr sprechen müßte. Ich glaube, das wird der Sache nicht gerecht.

(Abg. Dr, Marx: Direkt nach dem Vertrag ist Gomulka ja gestürzt worden!)

- Das ist eine historische Tatsache und keine Rücksichtnahme.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704309300
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Wischnewski.

Hans-Jürgen Wischnewski (SPD):
Rede ID: ID0704309400
Herr Staatssekretär, darf ich davon ausgehen, daß die Behandlung dieses wichtigen Themas im nächsten Monat bei dem Besuch des stellvertretenden Außenministers Polens in der Bundesrepublik und bei dem Gespräch, das für Ende des Jahres mit dem polnischen Parteichef vorgesehen ist, ein bedeutender Beratungspunkt sein wird.

(Abg. Dr. Marx: Das war es bei dem Besuch des Außenministers auch!)


Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704309500
Ja, Herr Abgeordneter.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704309600
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 106 des Abgeordneten Dr. Hupka auf:
Wie erklärt sich die Bundesregierung, daß unter den Aussiedlern der Prozentsatz derer, die sich aufgrund der „Information" zum Warschauer Vertrag auf „unbestreitbar deutsche Volkszugehörigkeit" berufen können, so gering ist, obwohl etwa zwei Fünftel der Aussiedlungsanträge beim Deutschen Koten Kreuz gerade von diesem Personenkreis eingereicht worden sind?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704309700
Herr Abgeordneter, die meisten Umsiedlungsbewerber haben Verwandte in der Bundesrepublik Deutschland. Für sie es sicher leichter, den polnischen Behörden einen Verwandten in der Bundesrepublik Deutschland nachzuweisen, als die Umstände darzulegen, die für eine deutsche Volkszugehörigkeit sprechen. Das dürfte wohl der Grund für den hohen Anteil derjenigen sein, die schließlich im Rahmen der Familienzusammenführung zu uns kommen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704309800
Zusatzfrage.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0704309900
Aber Ihnen ist doch sicherlich bekannt, Herr Staatssekretär, daß gerade diejenigen, die zusätzlich in den Genuß der Möglichkeit zur Aussiedlung kommen sollten, in diesen Genuß überhaupt nicht kommen, weil die polnische Regierung hier besonders restriktiv operiert.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704310000
Herr Abgeordneter, wir haben diese Problematik im Auswärtigen Ausschuß ausführlich dargelegt. Ich darf mich auf diese Äußerungen beziehen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704310100
Zusatzfrage.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0704310200
Herr Staatssekretär, die Öffentlichkeit hat wohl einen Anspruch darauf, zu erfahren, was mit der Aussiedlung los ist. Hier wird immer auf den Charakter der Nichtöffentlichkeit der Beratungen des Auswärtigen Ausschusses verwiesen. Ist es der Bundesregierung nicht möglich, endlich einmal vor der deutschen Öffentlichkeit klarzustellen, daß es mit der Aussiedlung katastrophal schlecht steht?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704310300
Herr Abgeordneter, ich habe
2428 Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973
Parl. Staatssekretär Moersch
hier eine Fülle von Fragen zu beantworten. Ich halte es nicht für sehr sinnvoll, wenn Sie mit Zusatzfragen die Antworten vorwegnehmen wollen, die ich anderen Kollegen zu geben habe. Die Bundesregierung hat eine realistische Darstellung der Sache gegeben. Solche Ausdrücke, wie Sie sie eben benutzt haben, als Sie von katastrophalen Verhältnissen sprachen, können Sie, glaube ich, nicht verwenden, wenn Sie sich den Gesamtzusammenhang der jüngsten Geschichte vergegenwärtigen. Auch das sollten Sie dabei im Auge haben.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704310400
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Biehle.

Alfred Biehle (CSU):
Rede ID: ID0704310500
Herr Staatssekretär, gibt es im Bereich der Personen, die unbestreitbar die deutsche Volkszugehörigkeit haben, eine Dringlichkeitsliste des Auswärtigen Amts, die man den polnischen Behörden überreichen wollte, deren Annahme aber von dort abgelehnt wurde?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704310600
Das, wovon Sie in Ihrer Frage ausgehen, trifft in dieser Form nicht zu. Ich habe schon darauf verwiesen, daß Sie dazu Fragen gestellt haben. Sie waren vorhin, glaube ich, nicht da, als diese Fragen beantwortet werden sollten. Das tut mir leid. Wenn die Präsidentin bereit wäre, diese Fragen jetzt beantworten zu lassen, würde ich das natürlich gern tun. Ich habe die Fragen, die Sie gestellt haben, beantwortet und habe Ihnen die Antworten nach der Geschäftsordnung dieses Hauses schriftlich zu geben.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704310700
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0704310800
Herr Staatssekretär, würden Sie den Rückgang der Zahl der monatlichen Aussiedlungen auf den Stand vor Beginn der Vertragsverhandlungen, also auf den niedrigsten Stand seit 15 Jahren, nicht als einen Tatbestand ansehen, der sich der Grenze dessen nähert, was man noch als Mindesterfüllung der Information bezeichnen kann?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704310900
Herr Abgeordneter, ich habe hier die Meinung der Bundesregierung über den Zusammenhang zum Ausdruck gebracht. Zahlenvergleiche könnte man natürlich noch auf viele Jahre ausdehnen.

(Abg. Dr. Czaja: Das ist keine Antwort!)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704311000
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Marx.

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0704311100
Herr Staatssekretär, nachdem unser Kollege Wischnewski im Hinblick auf den bevorstehenden Besuch eine Frage gestellt hat, möchte ich Sie gern ergänzend fragen, ob Sie auf Grund der offenbar nicht sehr guten Erfahrungen mit den Zusagen in gleicher Sache, die der polnische Außenminister vor nicht langer Zeit bei seinem
Besuch in Bonn gegeben hat, nicht Wert darauf legen, daß die Unterstützung dieses Hauses der Regierung hilft, bei dem jetzt bevorstehenden Besuch mit großer Nachdrücklichkeit darauf hinzuweisen, daß wir mit der Art und Weise, wie die polnische Seite gegenwärtig die Information interpretiert, alle miteinander, nicht einverstanden sind.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704311200
Herr Abgeordneter, es gibt sehr wohl Fragen, die wir als Unterstützung schätzen. Es gibt andere Fragestellungen, in denen eine Unterstützung nicht zu erkennen ist. Ich bin sehr dankbar für Fragen, die unsere Bemühungen unterstützen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704311300
Keine weitere Zusatzfrage.
Dann rufe ich die Frage 107 des Herrn Abgeordneten Dr. Marx auf:
Wie kann die Bundesregierung Sorge dafür tragen, daß den Aussiedlungswilligen entsprechend den im Zusammenhang mit der „Information" zum Warschauer Vertrag getroffenen Übereinkünften zwischen beiden Regierungen kein Schaden in dem Augenblick entsteht, da sie die Prozedur der Aussiedlung in Gang setzen wollen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704311400
Die Bundesregierung hat leider nicht die Möglichkeit, unmittelbar zugunsten der Betroffenen tätig zu werden. Sie kann die polnische Regierung lediglich auf den Schaden hinweisen, der den deutsch-polnischen Beziehungen unvermeidlich zugefügt wird, wenn die zuständigen polnischen Dienststellen Aussiedlungswillige in einer Weise behandeln, die mit den Zusagen der polnischen Regierung nicht im Einklang steht. Dies hat die Bundesregierung in der Vergangenheit getan. Sie wird es auch weiterhin tun. Die Bundesregierung erwartet, daß die von ihr erhobenen Vorstellungen auf die Dauer ihre Wirkung nicht verfehlen werden.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704311500
Zusatzfrage.

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0704311600
Herr Kollege Moersch, würden Sie es auch — ich schließe damit an meine vorhergehende Frage an — als eine nützliche Ermutigung und Ermunterung empfinden, wenn nachdrücklich auf die unerträglichen Zustände hingewiesen wird, die z. B. dadurch entstehen, daß Deutsche, die einen Aussiedlungsantrag stellen, ihren Beruf verlieren, daß ihre Kinder die Studienmöglichkeit verlieren, daß ihnen in ihren Wohnungen die Mietmöglichkeit genommen wird? Viele von diesen Leuten befinden sich im Grunde genommen in einer verzweifelten Situation, weil sie daran geglaubt haben, daß beide Regierungen etwas vereinbart haben, was Treu und Glauben entspricht.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704311700
Herr Abgeordneter, Sie können sicher sein, daß die Bundesregierung solche Fälle, wie Sie sie genannt haben, der polnischen Seite gegenüber mit Nachdruck vorbringt und vorgebracht hat.
Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973 2429

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704311800
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0704311900
Herr Staatssekretär, Sie haben vorhin gerade gesagt, Sie hofften, daß die ständigen Vorstellungen der Bundesregierung bei der Regierung der Volksrepublik Polen Erfolg hätten. Wie erklären Sie es sich, daß trotz des Besuches von Olszowski hier und trotz des Besuches von Herrn von Staden in Warschau die Situation der Deutschen drüben immer schlechter geworden ist?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704312000
Herr Abgeordneter, das ist eine Frage, die wir im Gespräch mit weiteren polnischen Vertretern klären wollen.

(Abg. Dr. Hupka: Das ist doch keine Antwort! — Abg. Dr. Mertes [Gerolstein]: Das war eine nützliche Frage!)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704312100
Keine Zusatzfrage.
Die Fragen 108 und 109 sollen auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 110 des Herrn Abgeordneten Dr. Holtz auf:
Sieht die Bundesregierung — angesichts der weltweiten Proteste gegen die französischen Atomwaffenversuche im Polynesischen Raurar und der eigenen Haltung gegenüber Kernwaffenversuchen — clank des guten Verhältnisses zum verbündeten Frankreich Möglichkeiten der Einflußnahme auf die französische Regierung mit dem Ziel, zukünftige Kernwaffenversuche verhindern zu helfen?
Bitte schön!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704312200
Die Einleitung des Ratifikationsverfahrens zum Nichtverbreitungsvertrag durch die Bundesrepublik Deutschland und unser bereits 1963 erfolgter Beitritt zum Teststoppabkommen demonstrieren überzeugend den politischen Willen der Bundesregierung, auf eine Beschränkung der Zahl der Nuklearmächte hinzuwirken und Kernwaffenversuche möglichst zu verhindern. Trotz unserer freundschaftlichen Beziehungen zu Frankreich wäre es der Bundesregierung nicht möglich, im Sinne der von Ihnen gestellten Frage mit Erfolg auf die französische Regierung Einfluß zu nehmen, die den beiden genannten Verträgen nicht beigetreten ist und sich nicht zuletzt angesichts der nuklearen Bewaffnung von nicht zur Atlantischen Allianz gehörenden Staaten in souveräner politischer Entscheidung zum Aufbau einer eigenen Atomstreitmacht entschlossen hat.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704312300
Zusatzfrage.

Prof. Dr. Uwe Holtz (SPD):
Rede ID: ID0704312400
Herr Staatssekretär, wie hat sich die deutsche Delegation verhalten, als die Generalversammlung der Weltgesundheitsorganisation mit überwältigender Mehrheit eine Resolution annahm, die die geplanten französischen Atomwaffenversuche verurteilt?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704312500
Im Sinne dessen, was ich hier eben dargelegt habe.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704312600
Keine Zusatzfrage? — Dann rufe ich die Frage 111 des Herrn Abgeordneten Dr. Todenhöfer auf:
Ist es zutreffend, daß die Bundesregierung im Dezember 1972 Jugoslawien 300 Millionen DM Kapitalhilfe aus dem Etat für Entwicklungshilfe zugesagt hat mit der Absicht, hierdurch nicht nur Entwicklungshilfe, sondern gleichzeitig auch Wiedergutmachungszahlungen zu leisten?
Bitte schön!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704312700
Nein, Herr Abgeordneter. Bei der genannten Zusage handelt es sich um einen Entwicklungshilfekredit zu den üblichen Kapitalhilfekonditionen. Jugoslawien ist Entwicklungsland im Sinne der hierfür international gebräuchlichen Definition und ist als solches in der Entwicklungsländerliste der OECD aufgeführt.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704312800
Zusatzfrage.

Dr. Jürgen Todenhöfer (CDU):
Rede ID: ID0704312900
Herr Staatssekretär, könnten Sie mir bitte sagen, warum der Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit, nachdem dieser Kapitalhilfekredit mit der doch überraschend hohen Summe von 300 Millionen DM vereinbart worden war, nicht von der Bundesregierung unterrichtet worden ist.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704313000
Herr Abgeordneter, diese Frage ist in den zuständigen Ausschüssen nach meiner sicheren Kenntnis behandelt worden. Ich selbst habe dies in zwei Fällen getan. Die Frage geht an den Haushaltsausschuß oder an den Auswärtigen Ausschuß. Der Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit ist in einem sehr frühen Stadium — ich glaube, im letzten Bundestag — damit befaßt gewesen. Ich glaube nicht, daß nach der Geschäftsordnung eine neuerliche Befassung notwendig war. Ich glaube, hier liegt ein Irrtum vor.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704313100
Herr Abgeordneter Josten!

Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0704313200
Herr Staatssekretär, da ich auch Mitglied dieses Ausschusses bin, aber mir auch nicht bekannt ist, daß wir in dieser Form informiert wurden, frage ich: wären Sie bereit, jetzt nachträglich bei einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit diesem eine Information in dieser Hinsicht zukommen zu lassen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704313300
Herr Abgeordneter, ich bin hier in einer schwierigen Lage. Das ist nicht der
2430 Deutscher Bundestag, 7. Wahlperiode 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973
Parl. Staatssekretär Moersch
Ausschuß, für den ich von Amts wegen zuständig bin.

(Abg. Dr. Hauser [Sasbach] : Der aber sachlich zuständig ist!)

— Das ist nach der Geschäftsordnung sehr die Frage. Hier geht es in erster Linie um den Haushaltsausschuß.

(Abg. Dr. Marx: Ist Jugoslawien ein Entwicklungsland oder nicht?)

Soweit ich weiß — der Vorsitzende des Ausschusses ist hier — ist der Ausschuß in der üblichen Weise in diesem Zusammenhang informiert worden. Wenn das in diesem Bundestag nicht geschehen ist, dann im letzten. Das weiß ich ganz sicher.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704313400
Eine Frage der Frau Abgeordneten Dr. Wolf.
Frau Dr. Wolf (CDU CSU) Herr Staatssekretär, würden Sie sich dafür einsetzen, daß uns in dem Ausschuß mitgeteilt wird, in welcher Weise dieser Kredit verwandt werden soll, ob in den Formen, die in der Entwicklungshilfe üblich sind, oder ob an eine freibleibende Verwendung dieses Geldes gedacht ist?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704313500
Selbstverständlich, Frau Abgeordnete, kann dies geschehen. Ich darf aber doch einmal auf eine prinzipielle Frage hinweisen. Der Unterschied zwischen Legislative und Exekutive besteht darin, daß, wenn die Legislative einen Haushalt beschlossen hat, es Sache der Exekutive ist, im Rahmen dieses Haushaltsgesetzes zu verfahren. Eine Unterrichtung der zuständigen Bundestagsausschüsse, die hier Brauch ist, geht über das hinaus, was nach den Vorschriften der Verfassung notwendig wäre. Aber selbstverständlich sind wir bereit, Sie weiterhin zu informieren.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704313600
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Mertes.

Dr. Alois Mertes (CDU):
Rede ID: ID0704313700
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Auffasung, daß im öffentlichen Bewußtsein unseres Landes zu den Entwicklungsländern kommunistische Staaten Europas nicht gehören, und wären Sie bereit, uns zu sagen, welche dieser Staaten dazu gehören und eventuell in Zukunft dazu gehören wollen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704313800
Herr Abgeordneter, ich kenne das öffentliche Bewußtsein auf diesem Gebiete nicht, weil ich nicht weiß, wie es gemessen werden könnte. Aber ich weiß, daß es eine Liste der OECD gibt, in der Jugslawien enthalten ist.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704313900
Eine Frage des Hern Abgeordneten Todenhöfer.

Dr. Jürgen Todenhöfer (CDU):
Rede ID: ID0704314000
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß die Bundesregierung nicht nach Gewährung des Kapitalhilfekredites, sondern lange Zeit vorher die Obleute der einzelnen Fraktionen darüber unterrichtet hat, daß beabsichtigt ist, die Wiedergutmachung an Jugoslawien über Entwicklungshilfe und nicht auf andere Weise zu leisten?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704314100
Herr Abgeordneter, die in eine Frage gekleidete Information ist in dieser Form nicht zutreffend. Ich habe auf den letzten Bundestag verwiesen, und ich darf noch einmal sagen, daß es hier grundsätzlich nicht eines Beschlusses eines Bundestagsausschusses bedarf, um die Regierung zu ganz bestimmten Ausgaben zu ermächtigen. Der Bundestag selbst hat mit dem Haushaltsgesetz beschlossen, was die Regierung tun darf.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704314200
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Niegel.

Lorenz Niegel (CSU):
Rede ID: ID0704314300
Herr Staatssekretär, können Sie, weil Sie vorhin erwähnt haben, daß Jugoslawien ein Entwicklungsland sei, darlegen, welche Länder Europas zu den von Ihnen genannten Entwicklungsländern gehören, und wird hier unterschieden zwischen dem östlichen Bereich und dem westlichen Bereich?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704314400
Es wird nicht zwischen östlichem und westlichem Bereich unterschieden. Die Länder sind auf Antrag in die Länderliste bei der OECD aufgenommen und müssen dort u. a. eine bestimmte Form ihres Bruttosozialproduktes nachweisen. Da gibt es objektive Kriterien. Es gibt eine ganze Reihe von Ländern, die kein Interesse daran haben, in diese Liste aufgenommen zu werden, obwohl sie den Kriterien entsprechen würden. Mit Ost-West hat das nichts zu tun.

(Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Das kann sich noch entwickeln!)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704314500
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Heck.

Dr. Bruno Heck (CDU):
Rede ID: ID0704314600
Herr Staatssekretär, Sie haben die Frage von Herrn Todenhöfer nicht beantwortet. Ich wiederhole sie deswegen: Ist es richtig, daß die Bundesregierung die Obleute so informiert hat, daß die Wiedergutmachung für Jugoslawien über Entwicklungshilfe geleistet werden soll?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704314700
Nein, das ist so nicht richtig. Die Bundesregierung hat gesagt, daß sie keine Wiedergutmachung an Jugoslawien leisten wird, daß sie aber glaubt, um das Verhältnis zu Jugoslawien, das aus vielen Facetten und nicht zuletzt auch aus Zahlungsbilanzproblemen besteht, zu verbessern, in einer anderen Weise ein Entgegenkommen zeigen zu sollen. Aber das, was Sie soeben erwähnt haben, ist für uns kein Verhandlungsgegenstand. Dabei sind wir geblieben.
Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973 2431

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704314800
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 112 des Herrn Abgeordneten Dr. Todenhöfer auf:
Ist es zutreffend, daß die Bundesregierung plant, weitere Wiedergutmachungszahlungen an Jugoslawien und andere kommunistische Länder aus dem Entwicklungshilfeetat zu finanzieren?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704314900
Die Frage beantworte ich mit Nein. Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, Wiedergutmachungen an Jugoslawien oder einen anderen osteuropäischen Staat zu leisten.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704315000
Eine Zusatzfrage.

Dr. Jürgen Todenhöfer (CDU):
Rede ID: ID0704315100
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht mit mir der Ansicht, daß verstärkte Leistungen an Ostblockstaaten, die Sie als Entwicklungsländer bezeichnen, zu Lasten der Länder der Dritten Welt gehen werden?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704315200
Wenn das so wäre, käme es darauf an, wieviel der Bundestag an Haushaltsmitteln insgesamt bewilligt; aber das ist ja nicht so. Ich möchte hier vor Verwechslungen warnen. Wiedergutmachungsleistungen im klassischen Sinne bestehen aus der Vergabe von Haushaltsmitteln an andere. Hier handelt es sich um eine Kreditgewährung, d. h. um ein rückzahlbares Darlehen. Ich glaube, das muß man unterscheiden. Die Frage, wieviel Darlehen Sie ausgeben können, hängt u. a. vom Rückfluß der Zahlungen ab, die früher in Form von Darlehen geleistet worden sind, und vom Gesamtvolumen der neuen Mittel ab. Daß die Welt sich ändert, was die Bedürfnisse an solchen Krediten betrifft, ist eine Folge einer erfolgreichen Politik. Je erfolgreicher unsere Politik in gewissen Ländern ist, wenn wir solche Hilfen geben, desto weniger müssen wir künftig Kredite geben.

(Abg. Dr. Marx: Das ist ein interessantes Kriterium; darauf kommen wir zurück!)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704315300
Eine zweite Zusatzfrage.

Dr. Jürgen Todenhöfer (CDU):
Rede ID: ID0704315400
Bundeskanzler Brandt hat bei seinem Besuch in Jugoslawien erklärt, die Wiedergutmachungsfrage werde über wirtschaftliche Beziehungen gelöst. Welche Form der wirtschaftlichen Beziehungen meint Bundeskanzler Brandt damit?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704315500
Er meinte damit insgesamt bessere wirtschaftliche Beziehungen und eine stärkere Kooperation. Ich darf aus dem Kommuniqué zitieren, was wirklich gesagt wurde. Herr Abgeordneter, es ist immer nützlich, auf den Originaltext zurückzugreifen, weil sonst Mystifikationen weiter ihr Unwesen treiben. Hier heißt es:
Beide Seiten stimmen darin überein, daß auf Grund des erreichten Standes der Beziehungen und des Vertrauens, das durch die entwickelte und fruchtbare Zusammenarbeit zwischen ihnen geschaffen worden ist, auch die noch offenen Fragen aus der Vergangenheit auf eine Weise zu lösen sind, die den Interessen des einen wie des anderen Landes entsprechen würde. Sie sind übereingekommen, daß dies durch eine langfristige Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und anderen Gebieten erreicht werden soll, über deren Formen baldmöglichst weitere Gespräche geführt werden sollen.
Sie wissen, daß dabei u. a. auch die Frage der Arbeitskräfte eine Rolle gespielt hat.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704315600
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Marx!

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0704315700
Herr Staatssekretär, auf die Frage des Kollegen Heck haben Sie gesagt — ich verkürze das jetzt —: Wiedergutmachungszahlungen — nein; aber in einer „anderen Weise". Darf ich Sie bitten, uns zu sagen, was dieses „in einer anderen Weise" bedeutet? Ist das ein anderes Etikett für Wiedergutmachungen, versteckt sich in gewissen Titeln dieses Hauses das, was man sonst Wiedergutmachung nennen würde, oder wie ist das zu verstehen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704315800
Nein, Herr Abgeordneter. Ich habe das vorhin dargelegt. Was Sie hier gegeben haben, ist eine unzulässige Zusammenfassung. Ich habe hier aus dem Kommuniqué zitiert. Das ist auch der Hintergrund dafür: daß wir wollen, daß unsere Politik nicht durch solche Diskussion über die Vergangenheit belastet wird, daß wir aber im beiderseitigen Interesse bereit sind, diesen Ländern, an deren sozialer Entwicklung wir aus guten Gründen ebenfalls interessiert sein müssen, in Form einer verstärkten wirtschaftlichen Kooperation die Möglichkeit zu ihrer eigenen Entwicklung zu geben, die sie sonst auf andere Weise gern gehabt hätten.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704315900
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Josten.

Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0704316000
Herr Staatssekretär, habe ich Sie recht verstanden, daß Sie vorhin erklärten, daß die Bundesregierung keine Wiedergutmachungszahlungen an Jugoslawien leisten wird und somit dafür auch keine Mittel aus dem Entwicklungshilfeetat in Anspruch genommen werden?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704316100
Herr Abgeordneter, Sie haben mich richtig verstanden: Wir leisten keine Wiedergutmachungszahlungen aus dem Etat des Entwicklungshilfeministeriums, also als Entwicklungshilfe.

(Zuruf des Abg. Niegel.)

2432 Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973
Parl. Staatssekretär Moersch
Wenn wir Kapitalhilfe geben, kann es sich gar nicht um etwas Derartiges handeln, weil das ja in der Regel rückzahlbare Kredite sind.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704316200
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Mertes.

Dr. Alois Mertes (CDU):
Rede ID: ID0704316300
Herr Staatssekretär, können Zinsverbilligungen eine Form von Wiedergutmachung sein?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704316400
Herr Abgeordneter, wir geben über die Kapitalhilfe an viele Staaten der Welt zinsverbilligte Kredite, ohne daß wir, wie Sie zugeben werden, deshalb Wiedergutmachung leisten.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704316500
Eine Frage der Abgeordneten Frau Dr. Wolf.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0704316600
Herr Staatssekretär, ist es richtig, daß der Herr Bundeskanzler im Anschluß an seinen Jugoslawienbesuch vom Bundesfinanzminister verlangt hat, daß bereits im Haushaltsplan 1973 Mittel für Zinssubventionen vorgesehen werden sollen, durch welche die Kreditzinsen auf den für normale Kredite unnormalen Satz von 6,5 % gesenkt werden können?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704316700
Frau Abgeordnete, wenn es sich um eine Frage an den Finanzminister handelt, ist das Auswärtige Amt nicht zuständig. Mir ist von dieser Sache nichts bekannt; ich halte sie auch für unwahrscheinlich. Aus dem Kabinett kenne ich sie jedenfalls nicht.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704316800
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Mattick.

Kurt Mattick (SPD):
Rede ID: ID0704316900
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Verwunderung, daß Herr Dr. Marx, Mitglied des Auswärtigen Ausschusses, und Herr Dr. Mertes, Mitglied des Auswärtigen Ausschusses, nach den Besprechungen, die wir im Ausschuß über solche Fragen mehrfach geführt haben, hier solche Fragen stellen?

(Abg. Dr. Marx: Es handelt sich hier doch um offene Fragen!)

— Lassen Sie mich doch fragen; Sie tun es doch auch!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704317000
Herr Abgeordneter, ich habe hier keine Gefühle zum Ausdruck zu bringen. Es steht den Abgeordneten frei, Fragen zu stellen. Es steht mir allerdings, wie Sie wissen, auch frei, Antworten zu geben.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704317100
Eine Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0704317200
Herr Staatssekretär, Sie haben Herrn Todenhöfer vorhin geantwortet, daß
Entwicklungshilfeleistungen an andere Länder dann nicht geschmälert werden, wenn vom Haus entsprechende Mittel für die Entwicklungshilfe genehmigt werden. Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung den Entwicklungshilfeetat so zu erhöhen, daß Leistungen und Maßnahmen sowohl für Jugoslawien und andere Ostblockländer als auch für die Staaten, die bisher bedacht worden sind, erfolgen können?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704317300
Herr Abgeordneter, ich weiß nicht, was im einzelnen in der mittelfristigen Finanzplanung erscheinen wird. Ich weiß nur, daß es internationale Regeln gibt, einen gewissen Anteil am Bruttosozialprodukt zu geben, der bisher nur von wenigen Ländern erreicht wird. Ob das zu einer Veränderung in dem Sinne führt, wie das Inhalt Ihrer Frage war, weiß ich nicht. Aber ein unmittelbarer Zusammenhang besteht nicht.
Ich wiederhole, was ich gesagt habe: Es kann nicht so sein, daß man bestimmten Ländern in der Welt einmal eine bestimmte Hilfe gibt und für die nächsten zwanzig Jahre bei dieser Hilfe bleibt. Der Sinn der Hilfe ist ja, Hilfe zur Selbsthilfe zu geben. Man muß also davon ausgehen, daß sich die Schwerpunkte ständig verlagern können. Daß es in der politischen Praxis nicht ganz leicht ist, dieses Prinzip durchzuhalten, ist klar. Insofern habe ich vorhin die Sache nur zur Hälfte beantwortet. Man kann auch Veränderungen bei gleichem Volumen vornehmen, dann allerdings unter Beschränkung bei anderen.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704317400
Eine letzte Frage des Herrn Abgeordneten Friedrich.

Bruno Friedrich (SPD):
Rede ID: ID0704317500
Herr Staatssekretär, da einige Kollegen Kredite an Mittelmeerländer — in diesem Zusammenhang: Jugoslawien — als außergewöhnlich empfinden, frage ich: Ist es nicht so, daß wir auch an andere Mittelmeerländer, z. B. an die Türkei, hohe Kredite zinsverbilligt geben?

(Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Das sind doch Verbündete!)


Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0704317600
Ja, das ist bekannt. Die Verwunderung kommt offensichtlich daher, daß sich einige Kollegen bisher nur oberflächlich mit dem Problem, wie man zum Entwicklungsland wird, beschäftigt hatten.

(Beifall bei der SPD. Zuruf des Abg. Dr. Marx.)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704317700
Ich hatte gesagt, daß die Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Czaja die letzte Frage hierzu sei.
Vielen Dank, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Moersch!
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Zur Beantwortung steht Herr Parlamentarischer Staats-
Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973 2433
Vizepräsident Frau Funcke
sekretär Hermsdorf zur Verfügung. Wir kommen zunächst zur Frage 11 des Herrn Abgeordneten Dr. Zeitel. — Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Wir kommen dann zu den Fragen 12 und 13 des Herrn Abgeordneten Spranger. — Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Die Frage 14 des Herrn Abgeordneten Dr. Schäuble ist zurückgezogen worden.
Ich rufe die Frage 15 des Abgeordneten Milz auf. — Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Fragen 16 und 17 des Herrn Abgeordneten Schmidhuber auf. — Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Fragen 18 und 19 des Herrn Abgeordneten Höcherl auf:
Wie hoch ist der Kursverlust der Pfandbriefe seit dem 1. Januar 1973?
Beabsichtigt die Bundesregierung Ausgleichsmaßnahmen?
Bitte schön, Herr Staatssekretär!

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0704317800
Herr Kollege Höcherl, eine generelle Aussage speziell über die Kursverluste der Pfandbriefe seit dem 1. Januar 1973 läßt sich nicht machen. Die Kurse der Pfandbriefe konnten sich selbstverständlich nicht der allgemeinen Börsentendenz für festverzinsliche Wertpapiere entziehen. Als Beispiel möchte ich die von der Deutschen Bundesbank berechneten Durchschnittskurse der im Umlauf befindlichen tarifbesteuerten Pfandbriefe verschiedener Nominalzinsen anführen. Bei 5%igen Pfandbriefen ging der Durchschnittskurs von Januar bis Mai von 76,3 auf 72,8 zurück, für 6%ige Pfandbriefe von 77,1 auf 71,2 und für 8 1/2%ige Pfandbriefe von 100,9 auf 96,8. Eine allgemein gültige Aussage läßt sich nur über die Rendite machen. Für Pfandbriefe stieg die Rendite nach den Berechnungen der Deutschen Bundesbank von 8,7 % im Januar 1973 auf 9,4 % im Mai 1973 an.
Von allen Seiten werden stabilitätspolitische Maßnahmen und damit auch eine restriktive Kreditpolitik gefordert. Wenn die Stabilität Vorrang haben soll, läßt es sich leider nicht vermeiden, daß Kursrückgänge bei festverzinslichen Wertpapieren eintreten.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704317900
Zusatzfrage.

Hermann Höcherl (CSU):
Rede ID: ID0704318000
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß ein Mitglied des Direktoriums der Deutschen Bundesbank erklärt hat, daß auf dem Pfandbriefmarkt Milliardenverluste eingetreten sind?

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0704318100
Dies ist mir nicht bekannt.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704318200
Eine weitere Zusatzfrage.

Hermann Höcherl (CSU):
Rede ID: ID0704318300
Herr Staatssekretär, wäre es nicht gut, wenn sich das Finanzministerium mehr um Äußerungen der Bundesbank kümmerte?

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0704318400
Herr Kollege Höcherl, wir kümmern uns darum ständig und studieren die Veröffentlichungen der Bundesbank am laufenden Band. Aber es kann durchaus passieren, daß mal ein Satz wie dieser, den Sie hier behaupten, nicht gelesen worden ist.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704318500
Eine weitere Zusatzfrage.

Hermann Höcherl (CSU):
Rede ID: ID0704318600
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, daß es sich bei den Pfandbriefinhabern vor allem um kleine Leute handelt und daß in Pfandbriefen vor allem solches Geld angelegt worden ist, das einer besonderen Vorsorge bedarf, z. B. mündelsicher angelegt werden muß?

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0704318700
Dies trifft zum Teil zu. Wir sind auch bemüht, hier besondere Vorsorge zu treffen. Sie müssen aber berücksichtigen, Herr Kollege Höcherl, daß der Kurs sich zwar ändert, der Inhaber jedoch, wenn er die Papiere hält, nichts verliert, weil er dann den vollen Betrag zurückbekommt, der außerdem verzinst wird.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704318800
Sie haben noch eine Zusatzfrage.

Hermann Höcherl (CSU):
Rede ID: ID0704318900
Herr Staatssekretär, wissen Sie, daß der kleine Mann es mit dem Halten schwer hat und daß die kapitalkräftigeren Inhaber es leichter haben, weil der kleine Mann unter Umständen seine Papiere von heute auf morgen weggeben muß, um Anschaffungen zu machen und Verpflichtungen nachzukommen?

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0704319000
Herr Kollege Höcherl, Sie können davon ausgehen, daß ein Sozialdemokrat genau weiß, daß kleinere Leute es schwerer haben als Millionäre. Diesen Grundsatz brauchen Sie mir nicht zu erläutern. Aber wenn ein kleiner Mann auf Papiere umsteigt, dann weiß er auch, daß sein Geld in sechs oder acht oder zehn Jahren zurückgezahlt wird. Seine Bewegungsfreiheit ist also zunächst so groß, daß er meint, er kann diese Papiere länger halten. Wenn er trotzdem zwischendurch verkaufen muß — der Fall kann eintreten —, dann realisiert er in dieser Situation natürlich einen Verlust. Aber wir haben ja gerade diese Politik gefordert, um zur Stabilität zurückzufinden. Wenn wir dahin zurückgefun-
2434 Deutscher Bundestag, — 7. Wahlperiode — 43. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. Juni 1973
Parl. Staatssekretär Hermsdorf
den haben, dann werden auch die Kurse wieder steigen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Ziemlich spät!)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704319100
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Graf Lambsdorff.

Dr. Graf Otto Lambsdorff (FDP):
Rede ID: ID0704319200
Herr Staatssekretär, sind Sie in der Lage, ungefähr zu sagen, welche immensen Summen aufgebracht werden müßten, um Kurspflege im Sinne dieser Anregung zu betreiben, und sind Sie der Meinung, daß die Opposition bereit wäre, uns diese Mittel zur Zeit zur Verfügung zu stellen?

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0704319300
Ich bin ganz sicher, daß die Opposition nicht bereit ist, uns diese Mittel zur Verfügung zu stellen. Sie stellt hier nur Ausgabeanträge.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0704319400
Keine Zusatzfrage.
Dann rufe ich die Frage 76 des Herrn Abgeordneten Konrad auf. — Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Fragestunde und zugleich am Ende unserer heutigen Sitzung.
Ich berufe das Haus auf Montag, den 18. Juni 1973, 11 Uhr.
Die Sitzung ist geschlossen.