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    Deutscher Bundestag 42. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 Inhalt: Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 2307 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 2307 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (SPD, FDP) (Drucksache 7/76) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/697), Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksachen 7/696, 7/765) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Frerichs (CDU/CSU) . 2307 C, 2315 D Dr. Jens (SPD) 2311 B Dr. Graf Lambsdorff (FDP) 2314 B, 2331 A, 2340 D, 2395 D Schmidhuber (CDU/CSU) 2318 D Gewandt (CDU/CSU) 2321 A Haase (Fürth) (SPD) 2322 C Alber (CDU/CSU) 2324 C Dr. Schachtschabel (SPD) 2326 B Dr. Luda (CDU/CSU) . . 2327 C, 2392 D, 2395 A, C Reuschenbach (SPD) 2328 D Breidbach (CDU/CSU) 2329 C van Delden (CDU/CSU) 2332 D Dr. Ehrenberg (SPD) . . 2334 A, 2395 B Dr. Friderichs, Bundesminister (BMWi) 2334 D Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) 2337 B Junghans (SPD) . . . . . . . 2338 D Engholm (SPD) . . . . 2392 B, 2393 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 2393 C Fragestunde (Drucksache 7/690) Frage A 92 des Abg. Baron von Wrangel (CDU/CSU) : Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Besuch der Abg. Wehner und Mischnick in Ost-Berlin Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 2342 B, C, D, 2343 A Baron von Wrangel (CDU/CSU) . 2342 C, D Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) . 2342 D Dr. Marx (CDU/CSU) 2343 A Frage A 91 des Abg. Dr. Marx (CDU/CSU) : Unterrichtung des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen über das Vorhaben des Abg. Wehner, nach Ost-Berlin zu fahren Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 2343 A, B, D Dr. Marx (CDU/CSU) 2343 B, D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 Frage A 20 des Abg. Barche (SPD) : Status der zum Zonenrandgebiet gehörenden Gemeinden, die im Zuge von Verwaltungs- und Gebietsreformen nicht zum Zonenrandgebiet gehörenden Gemeinden oder Landkreisen zugeordnet werden Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2344 A, B, C Barche (SPD) 2344 B Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 2344 B Frage A 21 des Abg. Barche (SPD) : Änderung bzw. flexiblere Anwendung der 40-km-Grenze bei der Neuordnung der Landkreise in den Zonengrenzländern Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2344 C, D Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 2344 D Frage A 22 des Abg. Lenders (SPD) : Tendenz der Werbung und Verstärkung ihrer Informationsfunktion Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2345 A, B, C Lenders (SPD) 2345 B, C Frage A 23 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Bevorzugte Erteilung von Bauaufträgen an standortbenachteiligte Bewerber im Zonenrandgebiet Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2345 D, 2346 A, B, C Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . 2346 A, B Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 2346 B Frage A 24 des Abg. Amling (SPD) : Ausgleich der durch Niedrigstbenzinpreise entstehenden Verluste der Mineralölkonzerne durch Erhöhung der Heizölpreise Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2346 C Frage A 27 des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Ansteigen der Konkurse seit 1969 und Maßnahmen der Bundesregierung zur Milderung der Zinslasten mittelständischer Unternehmer Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2347 B, D, 2348 A Niegel (CDU/CSU) . . . 2347 D, 2348 A Frage A 40 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Auswirkungen der Abgabe der Bauunternehmen für die Förderung des Winterbaus Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 2348 B, C Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . 2348 D Frage A 41 des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Gesetzliche Regelung der Teilnahme der Vertrauensleute der Schwerbeschädigten an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 2348 D, 2349 B Kiechle (CDU/CSU) 2349 A Fragen A 42 und 43 der Abg. Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) : Reden des Bundeskanzlers und der Kabinettsmitglieder auf Betriebsversammlungen Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 2349 B, C Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) . . . 2349 C Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . 2349 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . 2349 D Niegel (CDU/CSU) 2349 D Frage A 44 des Abg. Dr. Holtz (SPD) : Kündigungsschutzfrist bei Fehlgeburten Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 2350 A, B Dr. Holtz (SPD) 2350 A, B Kiechle (CDU/CSU) 2350 B Frage A 54 des Abg. Gerster (Mainz) (CDU/CSU) : Mittelmarkierungen auf Straßen mit einer Fahrbahnbreite unter 5,50 m Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 2350 D, 2351 A Gerster (Mainz) (CDU/CSU) 2350 D, 2351 A Immer (SPD) 2351 A Frage A 56 des Abg. Dr. Schäuble (CDU/CSU): Deutsch-französische Verkehrsplanung für die südliche Oberrheinebene Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 2351 B, D Dr. Schäuble (CDU/CSU) . . . . 2351 C, D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 III Frage A 59 des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Verwirklichung der den Flugleitern angeblich gemachten finanziellen Zusagen Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 2352 A, B, C Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . . 2352 B Frage A 60 des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Prüfung des Wahrheitsgehalts der Krankmeldungen von Flugleitern Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 2352 C Frage A 62 des Abg. Konrad (SPD) : Bepflanzung der Bundesfernstraßen mit Hecken zum Schutz der Vegetation Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 2352 D, 2353 A, B Konrad (SPD) . . . . . . . . . 2353 A Fragen A 65 und 66 des Abg. Immer (SPD) : Sicherung der Arbeitsplätze in dezentralisierten Werkstätten der Deutschen Bundesbahn durch die Zuweisung von neuen Aufgaben Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 2353 B, C, D, 2354 A, B Immer (SPD) 2353 D, 2354 A Frage A 67 des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) : Verlegung der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Aurich nach Bremen Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 2354 B, C, D Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) . . . . . . . . 2354 C, D Fragen A 87 und 88 des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) : Hochschulzulassung von Zuwanderern aus der DDR und Angehörigen weiterer Bevölkerungsgruppen Zander, Parl. Staatssekretär (BMBW) 2355 A, B, C, D, 2356 A Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . 2355 C, D, 2356 A Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 2356 A Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Erleichterungen, Vorrechten und Befreiungen an die ständige Vertretung der Deutschen Demokratischen Re- publik (Drucksache 7/424) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen (Drucksache 7/720) —Zweite und dritte Beratung — Dr. Schmude (SPD) . . . . . . . 2356 C Franke, Bundesminister (BMB) . . . 2358 B Dr. Abelein (CDU/CSU) 2359 D Höhmann (SPD) . . . . . . . 2363 B Hoppe (FDP) . . . . . . . . 2366 C Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . 2367 D Wischnewski (SPD) . . . . . . 2370 B Reddemann (CDU/CSU) 2372 A Anträge des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Wahleinsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum 7. Deutschen Bundestag vom 19. November 1972 (Drucksachen 7/698 bis 7/709) 2374 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Adoptionsrechts (Drucksache 7/421) ; Bericht und Antrag des Rechtsauschusses (Drucksache 7/716) — Zweite und dritte Beratung — Frau Schimschok (SPD) . . . . . 2375 D Frau Will-Feld (CDU/CSU) . . . . 2377 B Engelhard (FDP) 2377 D Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 2378 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und der Verordnung über das Erbbaurecht (Bundesrat) (Drucksache 7/62) ; Bericht und Antrag des Rechtsauschusses (Drucksache 7/714) — Zweite und dritte Beratung — Gnädinger (SPD) . . . . . . . . 2379 A Thürk (CDU/CSU) . . . . . . . 2380 A Kleinert (FDP) . . . . . . . . 2382 A Entwurf eines Gesetzes zu den am 24. Juli 1971 in Paris unterzeichneten Übereinkünften auf dem Gebiet des Urheberrechts (Drucksache 7/274) ; Bericht und Antrag des Rechtsauschusses (Drucksache 7/715) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung - . . . . . . . . . . 2383 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 11. Oktober 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die Umsatzbesteuerung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs zwischen den österreichischen Gemeinden Mittelberg und Jungholz und der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 7/259) ; Bericht und Antrag des Finanzaussschusses (Drucksache 7/666) — IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 2383 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes vom 14. Januar 1969 zu dem Übereinkommen vom 7. September 1967 zwischen Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden über gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen und zu dem Protokoll über den Beitritt Griechenlands zu diesem Übereinkommen (Drucksache 7/470) ; Bericht und Antrag des Finanzausschusses (Drucksache 7/689) - Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 2383 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden über gegenseitige Unterstützung in Zollangelegenheiten (Drucksache 7/517); Bericht und Antrag des Finanzausschusses (Drucksache 7/691) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 2383 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Juni 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Marokko zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 7/471); Bericht und Antrag des Finanzausschusses (Drucksache 7/717) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 2383 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksache 7/133) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr (Drucksache 7/692) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 2384 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Kostenermächtigungsvorschriften des Seemannsgesetzes (Drucksache 7/482) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/788), Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/718) — Zweite und dritte Beratung — Gansel (SPD) . . . . . . . . . 2384 C Entwurf eines Gesetzes zur Abwicklung der Reichsärztekammer (ReichsärztekammerAbwicklungsgesetz) (Drucksache 7/507) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/787), Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache 7/713) — Zweite und dritte Beratung — 2385 B Antrag betr. Berufung einer Jugendstrafvollzugskommission (Abg. Rollmann, Dr. Eyrich, Dr. Stark [Nürtingen] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/648) Rollmann (CDU/CSU) 2385 D Brandt (Grolsheim) (SPD) . . . 2386 B von Schoeler (FDP) . . . . . . 2387 A Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 2387 D Absetzung des Punktes 14 von der Tagesordnung 2388 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Aufhebung der Immunität der Abgeordneten (Drucksache 7/710) . . 2388 B Ubersicht 3 des Rechtsauschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 7/711) 2388 C Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses über die Anträge des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnungen für das Rechnungsjahr 1967 und für die Rechnungsjahre 1968 und 1969 betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1967 hier: Nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Drucksachen V/4409, VI/559, VI/2697, 7/749) 2388 C Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses über die Anträge des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnungen und Vermögensrechnungen des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1967, 1968 und 1969 — Einzelplan 20 (Drucksachen VI/472, VI/2136, 7/750) 2388 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu dem Antrag der Abg. Frau Dr. Walz, Pfeifer, Dr. Gölter und Fraktion der CDU/CSU betr. Berufs-/Laufbahnreform (Drucksachen 7/330, 7/694) 2388 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen auf dem Gebiet der Unfallverhütung im Straßenverkehr für das Jahr 1971 (Unfallverhütungsbericht — Straßenverkehr 1971) (Drucksachen VI/3718, 7/693) . . . . . . . . 2389 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 V Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu den Vorschlägen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die selbständigen Tätigkeiten des Kleinvertriebs von Arzneimitteln eine Richtlinie zur Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten des Kleinvertriebs von Arzneimitteln (Drucksachen 7/43, 7/674) 2389 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Forschung und Technologie und für das Post- und Fernmeldewesen zu den Vorschlägen der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Funkstörungen durch ElektroHaushaltsgeräte, tragbare Elektrowerkzeuge und ähnliche Geräte eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Leuchtstoffröhren (Drucksachen VI/3739, 7/673) 2389 B Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) (Abg. Rollmann, Braun, Orgaß, Franke (Osnabrück), Kroll-Schlüter, Frau Stommel, Josten, Nordlohne, Müller (Remscheid) u. Gen.) (Drucksache 7/615) — Erste Beratung — Rollmann (CDU/CSU) 2389 D Urbaniak (SPD) . . . . . . . 2389 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksache 7/556); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/789), Bericht und Antrag des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft (Drucksache 7/695) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . 2396 D, 2402 B Dr. Slotta (SPD) . . . . 2397 D, 2400 D Frau Bendix (CDU/CSU) 2398 D Möllemann (FDP) . . . 2400 A, 2403 C Frau von Bothmer (SPD) 2405 B Dr. von Dohnanyi, Bundesminister (BMBW) . . . 2405 D Nächste Sitzung 2406 D Anlagen Anlage 1 Listen der beurlaubten Abgeordneten . . 2407* A Anlage 2 Zusätzliche Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) betr. Paket- und Päckchenverkehr mit der DDR 2407* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Frage A 3 — Drucksache 7/690 — des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) betr. Erklärung des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack zu der Kritik der bayerischen Staatsregierung an der globalen Mittelzuteilung im Bundesfernstraßenbau 2407* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 37 — Drucksache 7/690 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Unterhaltsgeld für ehemalige Wehr- und Ersatzdienstpflichtige 2408* A Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 38 und 39 — Drucksache 7/690 — des Abg. Kater (SPD) betr. Vereinfachung des Rentenantrags für Witwen von Rentnern . . . 2408* B Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 55 — Drucksache 7/690 — des Abg. Lemmrich (CDU/CSU) betr. Erprobung der Luftkissentechnik auf der Versuchsanlage für Verkehrstechnik in Donauried 2408* D Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 57 und 58 — Drucksache 7/690 — des Abg. Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) betr. Verwirklichung der Eifelautobahn 2409* A Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 61 — Drucksache 7/690 — des Abg. Dr.-Ing. Oetting (SPD) betr. unsinnige Beförderungsverbote im öffentlichen Personennahverkehr . . . 2409* C Anlage 9 Antwort des Pari. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 63 — Drucksache VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 7/690 — des Abg. Zebisch (SPD) betr. schwenkbare Autobahnsperren . . . . 2409* D Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 64 — Drucksache 7/690 — des Abg. Büchner (Speyer) (SPD) betr. Schutz der Anwohner an Bundesstraßen vor Verkehrslärm 2410* A Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Fragen A 70 und 71 — Drucksache 7/690 — des Abg. Dr. Abelein (CDU/CSU) betr. Einschränkung des für den kleinen Grenzverkehr vorgesehenen innerdeutschen Reisegebietes durch die DDR 2410` B Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Fragen A 72 und 73 — Drucksache 7/690 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) betr. für den kleinen Grenzverkehr durch die DDR gesperrte Bereiche 2411* A Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 74 und 75 — Drucksache 7/690 — des Abg. Reddemann (CDU/CSU) betr. Sperrung von Kurorten in der DDR für den Besuchsverkehr aus der Bundesrepublik Deutschland . . . 2411* D Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 77 — Drucksache 7/690 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumfahrt . . 2412* A Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 78 — Drucksache 7/690 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) betr. Ausklammerung von Orten aus dem vereinbarten kleinen Grenzverkehr durch die DDR-Regierung 2412* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 2307 42. Sitzung Bonn, den 14. Juni 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 15.6. Dr. Artzinger * 20.6. Dr. Barzel 22.6. Behrendt * 15.6. Dr. Burgbacher * 15.6. Coppik 20.6. Dreyer 15.6. Eilers (Wilhelmshaven) 15.6. Engelsberger 15.6. Entrup 15.6. Fellermaier * 15.6. Flämig * 15.6. Frehsee * 15.6. Dr. Früh* 15.6. Gerlach (Emsland) * 15.6. Frau Hürland 15.6. Huonker 15.6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 15.6. Kater * 15.6. Dr. Kempfler 15.6. Koblitz 20.6. Krall * 14.6. Krampe 16.6. Dr. Kreile 14. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 15. 6. Lagershausen ** 18.6. Lange * 15.6. Lautenschlager * 14. 6. Leicht 20.6. Liedtke 20.6. Dr. Martin 20.6. Mursch * 15. 6. Opitz 20.6. Frau Dr. Orth 20.6. Rainer 15.6. Sauer 15.6. Dr. Schulz (Berlin) * 15.6. Schwabe * 15.6. Dr. Schwörer * 15.6. Seefeld * 15.6. Sieglerschmidt ** 17.6. Spilker 15.6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Springorum * 15.6. Dr. Stark (Nürtingen) 20.6. Dr. Starke (Franken) * 15.6. Strauß 20. 6. Walkhoff * 15.6. Wende 20.6. Dr. Wendig 14.6. Wiefel 20.6. Anlage 2 Zusätzliche Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 13. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (37. Sitzung, Seite 2065 C) : Wie in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 25. Mai 1973 zugesagt, teile ich nachstehend die erbetenen Zahlen für das 1. Quartal 1973 mit: a) verlorengegangene Pakete: 7 383; b) von den DDR-Behörden zurückgesandte Pakete: 141 448; c) verlorengegangene Einschreibesendungen: 2 488. Ich möchte noch darauf hinweisen, daß diese Zahlen anteilmäßig mit Sicherheit höher sind als die Jahresgesamtzahlen, weil wegen des vorausgegangenen Weihnachtsverkehrs der Januaranteil stets erheblich über dem Jahresdurchschnitt liegt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 14. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage A 3) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dieter Haack auf die Kritik der bayerischen Staatsregierung über die globale Mittelzuteilung im Bundesfernstraßenbau, „wenn die bayerische Staatsregierung ihre Angriffe fortsetzt, gibt sie selbst zu, daß es höchste Zeit wird, daß auch in München eine sozial-liberale Regierung gebildet wird, die in enger Zusammenarbeit mit dem Bund fortschrittliche Politik für Bayern betreibt"? Die genannte Äußerung ist in einem Artikel in der vom SPD-Landesverband Bayern und der bayerischen SPD-Landtagsfraktion herausgegebenen Sozialdemokratischen Presse-Korrespondenz vom 29. Mai 1973 enthalten. Sie ist eine politische Mei- 2408* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 nungsäußerung, die keiner Beurteilung durch die Bundesregierung unterliegt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 14. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/690 Frage A 37): Ist die Bundesregierung bereit, die Benachteiligung der ehemals Wehr- und Ersatzdienstpflichtigen zu beseitigen, deren Unterhaltsgeld für die berufliche Fortbildung nach dem Arbeitsförderungsgesetz in der Regel wegen der Berechnung nach dem Tariflohn niedriger ist als das der früheren Berufskollegen, die unmittelbar aus dem Beruf in die Fortbildung gehen und deren tatsächlicher Arbeitsverdienst zugrunde gelegt wird? Die Bundesregierung ist grundsätzlich zu einer' entsprechenden Regelung bereit. Auch die gegenwärtige Regelung hat den Zweck, Nachteile für die Wehr- und Zivildienstleistenden zu vermeiden. Sie soll die Möglichkeit schaffen, das Unterhaltsgeld nach einem aktuellen Arbeitsentgelt zu bemessen, weil die Wehr- und Zivildienstleistenden in aller Regel längere Zeit kein Arbeitsentgelt erhalten haben. Nachteile haben sich jedoch dann ergeben, wenn die Effektivlöhne erheblich höher sind als die Tariflöhne. Die Bundesregierung bereitet deshalb eine Regelung vor, welche die von Ihnen geschilderten Nachteile vermeidet. Sie erwägt, diese Regelung im Zusammenhang mit einem anderen Gesetzesvorhaben nach der Sommerpause den gesetzgebenden Körperschaften zuzuleiten. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 14. Juni 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/690 Fragen A 38 und 39) : Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung einzuleiten bzw. anzuregen, um den Witwen von Rentnern die Ausstellung ihres Rentenantrags zu erleichtern? Ist die Bundesregierung bereit, dafür zu sorgen, daß die Witwen von Rentnern bei der Beantragung ihrer Rente nicht erneut einen lückenlosen Beschäftigungsnachweis einschließlich der Ausfallzeit ihres verstorbenen Ehemanns erbringen müssen? Die Bundesregierung teilt die in Ihrer Frage zum Ausdruck kommende Befürchtung, daß Witwen von Rentnern — aber oft auch die Rentner selbst — bei der Rentenantragstellung vielfach auf Hilfen Dritter angewiesen sind. Sie hat daher in einer Reihe von Sozialgesetzen Bestimmungen vorgesehen, die den Zugang zu den Sozialleistungen erleichtern und vereinfachen sollen. Durch das Rentenreformgesetz ist das Recht der Versicherten gestärkt worden, Auskünfte über die bisher erworbenen Rentenanwartschaften zu erhalten. Das trifft insbesondere für diejenigen Versicherten zu, die von der flexiblen Altersgrenze Gebrauch machen wollen. Mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung wird es künftig möglich sein, für die Rentenversicherten persönliche Konten zu führen, auf denen die maßgeblichen Versicherungsdaten für den einzelnen nachprüfbar gespeichert und auf dem neuesten Stand gehalten werden. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Selbstverwaltungsrechts soll auch im Bereich der Arbeiterrentenversicherung die Bestellung von Versichertenältesten, die den Versicherten und ihren Angehörigen für Beratungen zur Verfügung stehen, gefördert werden. Die Vorschriften über die allgemeine Aufklärung, die Beratung und die Auskunftserteilung bilden schließlich einen Schwerpunkt des Allgemeinen Teils eines Sozialgesetzbuchs, das jetzt den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet wurde. Auch die Antragstellung selbst soll dadurch erleichtert werden, daß alle Träger — auch die nicht-zuständigen Anträge auf Sozialleistungen entgegennehmen und diese unverzüglich an den zuständigen Träger weiterleiten. Hierbei wird die Konsequenz aus dem Grundsatz gezogen, daß der einzelne mit seinem Begehren nach Sozialleistungen nicht an Zuständigkeitsabgrenzungen innerhalb der gegliederten Sozialverwaltungen scheitern darf. Schließlich soll festgelegt werden, daß die Leistungsträger u. a. darauf hinwirken, daß der Zugang zu den Sozialleistungen möglichst einfach zu gestalten ist. Die Durchführung dieser Bestimmungen im einzelnen, Herr Kollege, ist Aufgabe der Leistungsträger selbst, die diese Aufgabe in eigener Verantwortung wahrnehmen. Ich werde Ihre Frage jedoch zum Anlaß nehmen, mit den Beteiligten Verbindung aufzunemen, um sie auf das Ihrer Frage zugrunde liegende Problem hinzuweisen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 14. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage A 55) : Trifft es zu, daß auf der vorgesehenen Versuchsanlage für Verkehrstechnik, die im Donauried errichtet werden soll, auch die sogenannte Luftkissentechnik erprobt werden soll? Die bisher durchgeführten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten für ein künftiges spurgebundenes Schnellverkehrssystem haben zu dem Ergebnis geführt, daß eine Weiterentwicklung der Luftkissentechnik nicht zweckmäßig erscheint. Aus diesem Grunde wird es Zweck der geplanten Versuchsanlage für Verkehrstechniken im Donauried sein, den Erfordernissen der Fortentwicklung der Magnetschwebetechnik und der Rad-Schiene-Technik zu genügen. Dies kommt bereits im Erläuterungsbericht zum Raumordnungsverfahren für die Versuchsanlage für Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 2409* Verkehrstechniken im Donauried zum Ausdruck. Der zweite Absatz des Punktes 1.1. dieses Berichtes lautet: Dabei sollen nicht nur wichtige Erkenntnisse über das Verhalten von neuen umweltfreundlichen Schnellverkehrssystemen (Magnetschwebetechnik) gewonnen werden, sondern auch die technisch-physikalischen Grenzen des herkömmlichen Rad/Schiene-Systems erforscht werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 14. .Juni 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Fragen 57 und 58) : Sieht sich die Bundesregierung in der Lage, den Bau der sogenannten Eifelautobahn bis 1990 verbindlich zuzusagen, und wie beurteilt sie insbesondere die Auswirkungen der belgischen Planungen, auf belgischer Seite der Grenze im Eifel-ArdennenRaum eine autobahnähnliche Schnellstraße zu bauen, auf das deutsche Eifelautobahn-Projekt? Sind der Bundesregierung Beispiele dafür bekannt, daß man Autobahnen durch Truppenübungsplätze gelegt hat, und für wie schwerwiegend hält die Bundesregierung angesichts eventueller Beispiele das „Hindernis" Truppenübungsplatz Vogelsang für die Verwirklichung des Projekts Eifelautobahn? Zu Frage A 57: Die sogenannte Eifelautobahn Aachen—Tondorf ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in II. bzw. III. Dringlichkeit vorgesehen. Aufgrund der vorhandenen und zu erwartenden Finanzierungsmöglichkeiten beim Bundesfernstraßenbau kann kaum mit einer Verwirklichung der Autobahn bis 1990 gerechnet werden. Die auf belgischer Seite geplante autobahnähnliche Straße zwischen Lüttich und der deutsch-belgischen Grenze würde die Fortführung einer neuen Bundesfernstraße auf deutschem Gebiet erforderlich machen. Diese Verbindung zwischen der Grenze und dem Rhein-Main-Gebiet wird zur Zeit in verkehrswirtschaftlicher Hinsicht untersucht. Dabei wird auch der mögliche Einfluß dieser Verbindung auf die Eifelautobahn und umgekehrt geprüft. Da die Ergebnisse dieser Untersuchung erst im Laufe dieses Jahres zu erwarten sind, kann auch über die möglichen Auswirkungen erst dann eine Aussage gemacht werden. Zu Frage A 58: Der Bundesregierung sind keine Beispiele für Autobahnen bekannt, die über Truppenübungsplätze verlaufen. Bei der Planung der Autobahn Aachen—Tondorf (in der Frage mit Eifelautobahn bezeichnet) hat sich der Truppenübungsplatz Vogelsang als ein echtes regionales Hindernis erwiesen, das jedoch einer Verwirklichung der Autobahn Aachen—Tondorf vom Grundsatz her nicht entgegensteht. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 14. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr.-Ing. Oetting (SPD) (Drucksache 7/690 Frage A 61) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um ihrem Ziel, den öffentlichen Personennahverkehr besonders zu fördern, auch insoweit zu dienen, daß dem Benutzer unsinnig erscheinende Beförderungsverbote, die zum Beispiel darin bestehen, daß ein Linienbus, der zwischen den Orten X und Z verkehrt, in dem dazwischen liegenden Y niemand aussteigen lassen darf, in Zukunft entfallen? Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, daß Bedienungsverbote grundsätzlich unsinnig seien. Das vom Deutschen Bundestag im Jahre 1961 verabschiedete Personenbeförderungsgesetz (PBefG) schließt die Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung aus, wenn andernfalls durch den beantragten Verkehr die öffentlichen Verkehrsinteressen beeinträchtigt würden. Die öffentlichen Verkehrsinteressen verlangen aber, wie die Rechtsprechung insbesondere des Bundesverfassungsgerichts bestätigt hat, daß die Leistungsfähigkeit der bestehenden Verkehrsunternehmen nicht durch den infolge von Konkurrenzierung eintretenden Entzug von Fahrgästen gefährdet wird. Der 1. Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Neuregelung des § 8 PBefG zur Förderung der Zusammenarbeit der Personennahverkehrsunternehrnen vom 28. Juni 1971 (BT-Drucksache VI/2386) hat gezeigt, daß dieser gesetzliche Konkurrenzschutz keineswegs der Abstimmung der Verkehrsangebote der verschiedenen Verkehrsträger bzw. der Entstehung zusammenhängender Liniennetze entgegensteht. Einen abschließenden Bericht wird die Bundesregierung dein Deutschen Bundestag zum 31. Dezember 1973 vorlegen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 14. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7 690 Frage A 63) : Ist es nach Auffassung der Bundesregierung zutreffend, daß die neuen, schwenkbaren Autobahnsperren völlig nutzlos sind und daß sie darüber hinaus eine eminente Gefährdung für den Autobahnverkehr darstellen? Die Bundesregierung teilt diese Ansicht nicht. Die Schranken sind eines der Mittel, um den Verkehr, z. B. bei Unfällen oder bei Überfüllung eines Autobahnabschnittes, zwangsweise auf eine Bedarfsumleitung abzuleiten. Eine Gefährdung ist hierbei 2410* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 ausgeschlossen, weil durch eine umfangreiche Beschilderung mit Geschwindigkeitstrichter und Überholverboten der Verkehr über 800 m Gelegenheit hat, sich auf die Ableitung einzustellen. Außerdem sind die Schranken selbst mit gelbblinkenden Leuchten versehen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 14. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 7/690 Frage A 64) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. gedenkt sie zu ergreifen, um Anwohner an Bundesstraßen in Wohngebieten vor Verkehrslärm zu schützen? Beim Bau oder Ausbau von Bundesfernstraßen wird durch planerische Maßnahmen insbesondere durch die Linien- und Gradientenführung angestrebt, Wohngebiete vor unzumutbarem Verkehrslärm zu schützen. Im Einzelfall werden auch weitere bautechnische Maßnahmen wie Dämme und Wälle im Rahmen des Möglichen, um unzumutbare Beeinträchtigungen zu vermeiden, vorgesehen. Über die bisher schon angewandten Maßnahmen hinaus, ist bei der Novellierung des Bundesfernstraßengesetzes vorgesehen, einen Rechtsanspruch auf Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen zu begründen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 13. Juni 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Fragen A 70 und 71) : In welchem Umfang ist durch die DDR das für den kleinen Grenzverkehr vorgesehene innerdeutsche Reisegebiet eingeschränkt worden? Welche Begründung hat die DDR für die Einschränkung des für den kleinen Grenzverkehr vorgesehenen innerdeutschen Reisegebiets gegeben? Zu Frage A 70: Mit Inkrafttreten des Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten werden erstmalig Bewohner der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit erhalten, Tagesbesuche in grenznahe Städte und Kreise der DDR durchzuführen. Die in Betracht kommenden Städte und Kreise sind in der Anlage zu den ,,Erläuterungen zum Briefwechsel zur Familienzusammenführung, zu Reiseerleichterungen und Verbesserungen des nichtkommerziellen Warenverkehrs" im einzelnen aufgeführt. Die Anlage enthält drei Stadtkreise und 54 Landkreise, letztere zählen nach den Feststellungen der zuständigen Bundesbehörden mehr als 2 600 Gemeinden. Innerhalb dieses für die Tagesbesuche vorgesehenen grenznahen Bereichs der DDR befindet sich in unmittelbarer Grenznähe das sogenannte Sperrgebiet, das bis zum September 1972 aus dem etwa 500 Meter tiefen Schutzstreifen und der etwa 5 km tiefen Sperrzone bestand. Bürger der Bundesrepublik Deutschland erhielten in den vergangenen Jahren grundsätzlich keine Genehmigung zur Einreise in dieses Gebiet; dies galt, von wenigen Ausnahmen abgesehen, selbst im Falle der lebensgefährlichen Erkrankung oder des Todes eines nahen Angehörigen. Auch die außerhalb dieses Sperrgebietes lebenden DDR-Bewohner benötigten zur Einreise in dieses Gebiet einen Passierschein der Volkspolizei. Im Zusammenhang mit den Verhandlungen, die während des vergangenen Jahres zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR geführt worden sind, hat die DDR die Grenzordnung vom 19. März 1964 mit den eben geschilderten Regelungen aufgehoben und durch die Grenzordnung vom 15. Juni 1972 ersetzt, die am 1. September vergangenen Jahres in Kraft getreten ist. Darin ist der Bereich des Schutzstreifens und der Sperrzone unmittelbar an der Grenze im Gegensatz zur alten Grenzordnung in der räumlichen Tiefe nicht mehr durchgehend festgelegt. Eine größere Zahl von Orten, nach Annahme der zuständigen Stellen der Bundesregierung handelt es sich um etwa 105, und weitere Ortsteile fallen nun aus dem Sperrbereich heraus. Die Folge davon ist, daß Reisen in die aus dem Sperrgebiet herausgenommenen Orte sowohl für die übrigen Bewohner der DDR wie auch für Bürger der Bundesrepublik Deutschland ohne die früher geltenden Einschränkungen möglich werden. Beschränkungen gibt es also — wenn auch gegenüber der Vergangenheit in verringertem Maße — nur in dem Sperrbereich unmittelbar an der Grenze. Der Umfang des verbliebenen Sperrgebietes ergibt sich am besten aus einem Zahlenvergleich der Orte, die für Tagesaufenthalte im grenznahen Bereich der DDR zugelassen sind und derjenigen Orte, die gesperrt bleiben. Bei den zugelassenen Orten handelt es sich um die in den Stadtkreisen Schwerin, Wismar und Plauen sowie in 54 Landkreisen liegenden mehr als 2 600 Gemeinden. Nicht zugelassen verbleiben 315 Gemeinden und 274 Ortsteile. Zu Frage A 71: Ich habe bereits in meiner Antwort auf Ihre erste Frage darauf hingewiesen, daß die DDR keine Einschränkung des für den kleinen Grenzverkehr vorgesehenen innerdeutschen Reisegebietes vorgenommen hat, sondern daß sie im Gegenteil den sogenannten Sperrbereich unmittelbar an der Grenze räumlich verkleinert hat, so daß künftig auch Orte besucht werden können, die noch bis Mitte 1972 im Sperrbereich lagen und nicht für Besuche freigege- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 2411* ben waren. Eine Begründung für eine neuerliche Behinderung, wie Sie sie wohl angenommen haben, steht also gar nicht zur Frage. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 14. Juni 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Fragen A 72 und 73) : Wann hat die Bundesregierung von der Einschränkung innerhalb der für den kleinen Grenzverkehr vorgesehenen Bereiche der DDR erfahren? Wann wird die Bundesregierung die ihr von der DDR übergebene Liste der gesperrten Orte und Ortsteile veröffentlichen? Zu Frage A 72: Mit Inkrafttreten des Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten werden erstmalig Bewohner der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit erhalten, Tagesbesuche in grenznahe Städte und Kreise der DDR durchzuführen. Die in Betracht kommenden Städte und Kreise sind in der Anlage zu den „Erläuterungen zum Briefwechsel zur Familienzusammenführung, zu Reiseerleichterungen und Verbesserungen des nichtkommerziellen Warenverkehrs" im einzelnen aufgeführt. Die Anlage enthält drei Stadtkreise und 54 Landkreise, letztere zählen nach den Feststellungen der zuständigen Bundesbehörden mehr als 2 600 Gemeinden. Innerhalb dieses für die Tagesbesuche vorgesehenen grenznahen Bereichs der DDR befindet sich in unmittelbarer Grenznähe das sogenannte Sperrgebiet, das bis zum September 1972 aus dem etwa 500 Meter tiefen Schutzstreifen und der etwa 5 km tiefen Sperrzone bestand. Bürger der Bundesrepublik Deutschland erhielten in den vergangenen Jahren grundsätzlich keine Genehmigung zur Einreise in dieses Gebiet; dies galt, von wenigen Ausnahmen abgesehen, selbst im Falle der lebensgefährlichen Erkrankung oder des Todes eines nahen Angehörigen. Auch die außerhalb dieses Sperrgebietes lebenden DDR-Bewohner benötigten zur Einreise in dieses Gebiet einen Passierschein der Volkspolizei. Im Zusammenhang mit den Verhandlungen, die während des vergangenen Jahres zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR geführt worden sind, hat die DDR die Grenzordnung vorn 19. März 1964 mit den eben geschilderten Regelungen aufgehoben und durch die Grenzordnung vom 15. Juni 1972 ersetzt, die am 1. September vergangenen Jahres in Kraft getreten ist. Darin ist der Bereich des Schutzstreifens und der Sperrzone unmittelbar an der Grenze im Gegensatz zur alten Grenzordnung in der räumlichen Tiefe nicht mehr durchgehend festgelegt. Eine größere Zahl von Orten, nach Annahme der zuständigen Stellen der Bundesregierung handelt es sich um etwa 105, und weitere Ortsteile fallen nun aus dem Sperrbereich heraus. Die Folge davon ist, daß Reisen in die aus dem Sperrgebiet herausgenommenen Orte sowohl für die übrigen Bewohner der DDR wie auch für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland ohne die früher geltenden Einschränkungen möglich werden. Beschränkungen gibt es also — wenn auch gegenüber der Vergangenheit in verringertem Maße — nur in diesem Sperrbereich unmittelbar an der Zonengrenze. Die Bundesregierung hat die DDR-Regierung während der innerdeutschen Verhandlungen Mitte letzten Jahres angesichts deren Bereitschaft, nach Inkrafttreten des Grundlagenvertrages eine Besuchsregelung im grenznahen Verkehr vorzunehmen, gebeten, ihr eine konkrete Beschreibung des derzeit geltenden Sperrgebietes zu übergeben. Die Liste mit den Namen der im Sperrbereich verbliebenen Orte hat die DDR im Rahmen der Gespräche zwischen Verkehrsexperten beider Regierungen über diese Tagesaufenthalte im grenznahen Bereich der DDR am 18. Mai 1973 überreicht. Nach den Feststellungen der Bundesregierung sind danach wie gesagt rd. 2 600 Orte im grenznahen Bereich für den kleinen Grenzverkehr frei, nicht zugelassen für Besuche im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs bleiben 315 Gemeinden und 274 Ortsteile. Zu Frage A 73: Die Gespräche über technische Regelungen zwischen Verkehrsexperten beider Regierungen sind noch nicht ganz abgeschlossen, so daß die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Einzelheiten der vorgesehenen Tagesaufenthalte im Augenblick noch nicht möglich ist. Es ist aber vorgesehen, die Liste der im Sperrbereich liegenden Gemeinden und Ortsteile gleichzeitig mit einem Merkblatt, das die Bevölkerung über Einzelheiten der Tagesaufenthalte unterrichten soll, allen Kommunalverwaltungen im grenznahen Bereich der Bundesrepublik Deutschland sowie den dort befindlichen Reisebüros zuzuleiten. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 13. Juni auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Fragen A 74 und 75): Trifft es zu, daß hauptsächlich solche Orte innerhalb der DDR für clon Besuchsverkehr gesperrt bleiben, die unmittelbar an der Demarkationslinie liegen? Trifft es zu, daß mehrere Kurorte in der DDR für den Besuchsverkehr aus der Bundesrepublik Deutschland gesperrt bleiben, und welche Begründung gibt es dafür? 2412* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14 Juni 1973 Es trifft zu, daß die Orte, die nicht besucht werden können, in unmittelbarer Nähe der Grenze, im sogenannten Sperrbereich liegen. Die von der DDR übergebene Liste über die 315 Gemeinden und 274 Ortsteile, die nicht im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs besucht werden können, gibt keine Auskunft darüber, wie viele Kur- und Badeorte im Sperrgebiet liegen. Von den bezeichneten Gemeinden und Ortsteilen ist lediglich der Ort Bad Colberg im Kreis Hildburghausen als Kur-und Badeort bekannt. Es wird aber zur Zeit versucht zu klären, wie viele Kur- und Badeorte tatsächlich im Sperrgebiet liegen. Sobald genaue Angaben ermittelt worden sind, darf ich Sie weiter unterrichten. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 13. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage A 77) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Resolution Nr. 546 (1973) der Beratenden Versammlung des Europarats über die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumfahrt, und welche Konzeption wird sie bei der für Juli 1973 vorgesehenen europäischen Weltraumkonferenz im einzelnen vertreten? Die Bundesregierung begrüßt die Initiative des Europarates im Hinblick auf das auch von ihr verfolgte Ziel der Schaffung einer den technologischen, wirtschaftlichen und politischen Gegebenheiten Europas entsprechenden Weltraumpolitik. Die Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Weltraumkonferenz über ihre Beteiligung an einzelnen Weltraumprojekten sind im Gange. Die Bundesregierung möchte nicht einer eventuellen offiziellen Stellungnahme der europäischen Regierungen zu dieser Resolution vorgreifen. Aus Gründen der Klarheit weist die Bundesregierung jedoch schon jetzt darauf hin, daß im Gegensatz zum Text der Resolution eine deutsche Beteiligung am Trägerraketen-Projekt L III S nur zu einem Festbetrag und nicht auf der Basis einer prozentualen Beteiligung der Kosten vorgesehen ist. Die Bundesregierung hofft, daß auf der Mitte Juli geplanten Weltraumkonferenz offene Fragen unter den europäischen Partnern geklärt werden. Anlage 15 Antwort des Parl Staatssekretärs Herold vom 13. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage A 78) : Treffen Pressemeldungen zu, denen zufolge die DDR-Regierung eine Reihe von Orten im grenznahen Bereich aus dem vereinbarten kleinen Grenzverkehr wieder ausklammern will, und wenn ja, mit welcher Begründung erfolgt diese Ausklammerung, und sieht die Bundesregierung diese Maßnahme als in Übereinstimmung mit den Vereinbarungen des Grundvertrags an? Mit Inkrafttreten des Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten werden erstmalig Bewohner der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit erhalten, Tagesbesuche in grenznahe Städte und Kreise der DDR durchzuführen. Die in Betracht kommenden Städte und Kreise sind in der Anlage zu den „Erläuterungen zum Briefwechsel zur Familienzusammenführung, zu Reiseerleichterungen und Verbesserungen des nichtkommerziellen Warenverkehrs" im einzelnen aufgeführt. Die Anlage enthält drei Stadtkreise und 54 Landkreise, letztere zählen nach den Feststellungen der zuständigen Bundesbehörden mehr als 2 600 Gemeinden. Innerhalb dieses für die Tagesbesuche vorgesehenen grenznahen Bereichs der DDR befindet sich in unmittelbarer Grenznähe das sogenannte Sperrgebiet, das bis zum September 1972 aus dem etwa 500 Meter tiefen Schutzstreifen und der etwa 5 km tiefen Sperrzone bestand. Westdeutsche erhielten in den vergangenen Jahren grundsätzlich keine Genehmigung zur Einreise in dieses Gebiet; dies galt, von wenigen Ausnahmen abgesehen, selbst im Falle der lebensgefährlichen Erkrankung oder des Todes eines nahen Angehörigen. Auch die außerhalb dieses Sperrgebietes lebenden DDR-Bewohner benötigten zur Einreise in dieses Gebiet einen Passierschein der Volkspolizei. Im Zusammenhang mit den Verhandlungen, die während des vergangenen Jahres zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR geführt worden sind, hat die DDR die Grenzordnung vom 19. März 1964 mit den eben geschilderten Regelungen aufgehoben und durch die Grenzordnung vom 15. Juni 1972 ersetzt, die am 1. September vergangenen Jahres in Kraft getreten ist. Darin ist der Bereich des Schutzstreifens und der Sperrzone unmittelbar an der Grenze im Gegensatz zur alten Grenzordnung in der räumlichen Tiefe nicht mehr durchgehend festgelegt. Eine größere Zahl von Orten, nach Annahme der zuständigen Stellen der Bundesregierung handelt es sich um etwa 105, und weitere Ortsteile fallen nun aus dem Sperrbereich heraus. Die Folge davon ist, daß Reisen in die aus dem Sperrgebiet herausgenommenen Orte sowohl für die übrigen Bewohner der DDR wie auch für Westdeutsche ohne die früher geltenden Einschränkungen möglich werden. Das Fortbestehen des verbleibenden Sperrgebietes mußte für den grenznahen Verkehr bedeuten, daß es auch künftig Orte in unmittelbarer Grenznähe geben wird, die Bürger aus der Bundesrepublik nicht besuchen dürfen. Bei den Vorbereitungen der Besuchsmöglichkeiten im grenznahen Bereich hat die Regierung der DDR nun eine Liste mit den Namen dieser Orte übergeben. Sie zählt 315 Gemeinden und 274 Ortsteile. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 2413 Zusammenfassend ist festzustellen: Rund 2 600 Orte im Grenzbereich der DDR sind nach Inkrafttreten der Besuchsregelung im grenznahen Bereich für Besuche freigegeben. Aufgrund der neuen Grenzordnung der DDR sind Besuche von Bürgern aus der Bundesrepublik hierbei auch in zahlreichen nicht mehr zum Sperrgebiet gehörenden Ortschaften möglich geworden. In unmittelbarer Grenznähe verbleiben die nun bezeichneten Orte im Sperrgebiet, die auch künftig weder zu Tagesbesuchen, noch für längerfristige Besuche aufgesucht werden können. Auch für DDR-Bewohner außerhalb dieser Zone sind hier Aufenthaltsbeschränkungen gegeben.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Reddemann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Wenn dem so ist, Herr Kollege Schmude, hat der Minister für besondere Aufgaben Egon Bahr ebenfalls unzulässige Interpretationen des Grundgesetzes betrieben. Ich wäre dankbar, wenn Sie ihm das entsprechend mitteilen würden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 2373
    Reddemann
    Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zum Herrn Kollegen Hoppe. Selbstverständlich, Herr Kollege Hoppe, haben Sie recht, daß Herr Winzer gestern nichts prinzipiell Neues gesagt hat. Einer unserer Gründe, den Grundvertrag abzulehnen, beruhte nicht zuletzt darauf, daß diese unterschiedliche Auslegung des Vertrages schon früher vorgenommen wurde. An Winzers Ausführungen gestern war nicht neu, daß man zum Thema „Einheit der Nation" unterschiedliche Auffassungen hat. Neu war vielmehr, daß die Interpretation des Vertrages durch die Bundesregierung jetzt von der anderen Seite schlichtweg als falsche Interpretation bezeichnet wird. Da wir in den letzten Jahren laufend erlebt haben, daß Positionen, die die Bundesregierung zunächst im Widerspruch zu den Positionen der DDR-Regierung aufgebaut hatte, dann, wenn die DDR-Regierung ihre Positionen lange genug vertrat, von unserer Seite geräumt wurden, müssen wir befürchten, daß wir die Interpretation der DDR-Regierung in ganz kurzer Zeit auch als die Interpretation der Bundesregierung wiederfinden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Darum ging es im Augenblick. Ich meine, das müßte in diesem Zusammenhang mit aller Deutlichkeit gesagt werden.
    Lassen Sie mich schließlich eine Bemerkung zu der Art machen, wie dieser Gesetzentwurf juristisch gefaßt ist. Herr Bundeskanzler, Sie gehören gewiß zu denen, die mit Formulierungen nicht sparen: die Weltgeschichte sei kein Amtsgericht, man solle nicht über juristische Zwirnsfäden stolpern, man solle nicht juristischen Formelkram ins Spiel bringen. Nach dem Verlauf dieser Woche hatte ich allerdings angenommen, daß Sie sich von dieser Art des Umgangs mit juristischen Fragen distanzierten, denn, Herr Bundeskanzler, bei der Aufklärung des Korruptionsvorwurfes gegen ein Mitglied dieses Hauses wird doch im Augenblick jeder juristische Zwirnsfaden zu einem Tau gedreht, und die Öffentlichkeit fragt sich inzwischen, ob ihr dadurch nicht etwas verborgen werden soll.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Herr Bundeskanzler, mir wäre es lieber gewesen, wenn Sie heute bei diesem Gesetzentwurf zu einer normalen Rechtsetzung zurückgefunden hätten und wenn Sie beim Korruptionsvorwurf jeden Schein vermieden, daß man hier vielleicht jemanden mit Hilfe juristischer Zwirnsfäden decken möchte.
    Gestatten Sie mir schließlich noch eine Bemerkung zu den Argumenten, die in diesem Hause von Vertretern der Koalition angeführt worden sind. Meine Damen und meine Herren, es ist gesagt worden, das, was wir wollten, sei im Grunde genommen mit dem deckungsgleich, was die Koalition wolle. Wenn dem so wäre, hätten wir sehr schnell eine Übereinstimmung erzielen können, denn in den grundsätzlichen Erklärungen aller Fraktionen wurde deutlich, daß man ein Gesetz, das die ständigen Vertretungen ermögliche, schaffen wolle. Nun haben wir aber im Laufe der Debatte im Ausschuß erlebt, daß ein Bundesminister erklärte, mit diesem Gesetz sei es der Bundesregierung sogar möglich, über die Aussagen und die Bestimmungen der Wiener Konvention noch hinauszugehen. Der Vertreter der Regierung hat uns offiziell gesagt, das, was in diesem Gesetz stehe, sei durch die Verhandlungen mit der DDR-Regierung im Grunde genommen noch überholbar; trotzdem könne der Bundestag dann nichts mehr ändern. — Meine Damen und meine Herren, das ist für mich eine völlig unmögliche Situation. Das kommt einer Blankovollmacht für die Regierung gleich, die meiner Auffassung nach nicht nur eine Opposition nicht geben kann, sondern die auch eine Koalition nicht geben dürfte.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Nun hat man hier versucht — das ist ja im Augenblick die berühmte Masche , so zu tun, als sei eine kleine revolutionäre Minderheit bei uns in der Fraktion dabei, die große Mehrheit der CDU/CSU-Fraktion auf ein Nein festzunageln. Ich habe den Eindruck, daß man innerhalb von SPD und FDP so tut, als gebe es lediglich bei uns unterschiedliche Auffassungen und als hatte die Öffentlichkeit, Herr Kollege Hoppe, nicht Ihren Berliner FDP-Parteitag erlebt, als hätte sie nicht den Parteitag der SPD in Hannover erlebt. Wir wissen alle, daß es quer durch die Parteien selbstverständlich unterschiedliche Auffassungen geben kann, und wir wissen alle, daß es gerade kleiner oder größer gewordene linke Gruppen in der Koalition gibt, die genau das tun wollen, was Sie uns hier vorwerfen.
    Meine Damen und meine Herren, ich möchte nur noch eines dazu sagen. Dieses Gesetz — darauf bezieht sich ein Teil unserer Kritik — ist nichts anderes als ein Folgegesetz zum Grundvertrag. Dieser Grundvertrag befindet sich im Augenblick in der verfassungsgerichtlichen Prüfung. Ich halte es von meinem Selbstverständnis und von meinem Verständnis des Grundgesetzes her einfach für unmöglich, das Gesetz bereits zu verabschieden, obwohl man noch gar nicht weiß, ob das Verfassungsgericht den Grundvertrag nicht für verfassungswidrig erklärt.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Es ist der anderen Seite versprochen worden!)

    Selbstverständlich kann ich einen alten Spruch von Egon Bahr ein bißchen umwandeln und sagen: „Ich habe zwar den Auftrag des Grundgesetzes, mit der DDR zu reden, nicht aber, Entscheidungen des Verfassungsgerichts abzuwarten." Aber das ist doch wohl kein rechter Umgang mit dem obersten Gericht, und das ist schon gar nicht ein vernünftiger Umgang mit Verträgen.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Wehner: Herr Reddemann, das ist auch kein Umgang mit einem Zitat!)

    — Herr Kollege Wehner, ich freue mich, Ihre liebliche Stimme wieder zu hören. Nachdem Sie bei meinen letzten Reden so geschwiegen haben wie in den letzten sechs Wochen vor der Wahl, hatte ich schon Sorge, ich hätte bei Ihnen Schwierigkeiten bekommen.

    (Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU.)




    Reddemann
    Eine Schlußbemerkung! Was der Herr Kollege
    Wischnewski eben noch in der Debatte gesagt hat, war gerade das, was unsere Besorgnisse vergrößert hat. Denn er hat doch nun letztlich praktisch bestätigt, daß innerhalb der Bundesregierung Überlegungen im Gange sind, es zuzulassen, daß der Vertreter der DDR als Botschafter in Luxemburg akkreditiert wird und daß er uns dann eines Tages, wenn auch unter dem Messingschild „Ständige Vertretung", als Botschafter präsentiert wird. Herr Kollege Wischnewski hat für meine Begriffe eine höchst merkwürdige Parallele dazu gezogen, weil unsere Handelsvertretung in Polen früher einen Botschafter hatte. Ja, Herr Kollege Wischnewski, haben wir denn je in dieser Bundesrepublik daran gedacht, Polen etwa als dritten deutschen Staat mit besonderen Beziehungen anzusehen? Sie haben doch offensichtlich ,das Problem nicht begriffen, oder Sie haben es nicht begreifen wollen.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der CDU/CSU: Nicht begreifen wollen!)

    Herr Kollege Wischnewski, als Sie von der DDR-Regierung sprachen, sagten Sie: „die Regierung drüben in Berlin". Da muß ich sagen: das hat mich am meisten getroffen. Denn für uns ist Berlin der freie Teil Berlins und nicht die Regierung in Ost-Berlin.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich darf mir folgende Schlußbemerkung erlauben. Die Bundesregierung wird Herrn Gaus als Ständigen Vertreter nach Ost-Berlin schicken. Herr Gaus gehört zu den Leuten, die genau wie der Außenminister der DDR die These vertreten, die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR müßten völkerrechtliche sein.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Ich stelle mir die Frage, ob diese Erklärung nicht bereits genügt, das ganze Gesetz zurückweisen zu müssen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Wird das Wort zur allgemeinen Aussprache noch begehrt? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die allgemeine Aussprache zur zweiten Lesung.
Wir kommen zur Einzelberatung. Dazu liegt der Antrag der CDU/CSU-Fraktion auf Umdruck 7/783 zu § 1 vor. Ich nehme an, die Begründung ist gegeben. Wir kommen zur Abstimmung. Wer diesem Änderungsantrag die Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe!

(Unruhe.)

Enthaltungen? — Das zweite war die Mehrheit; der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Ich rufe nun in der Fassung des Berichts die §§ 1, — 2, — 3, — 4, — Einleitung und Überschrift auf. — Wer die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist in zweiter Lesung angenommen.
Wir kommen nunmehr zur
dritten Beratung.
Wird das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Gesetz in dritter Lesung die Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! —

(Unruhe.)

Enthaltungen? — Das Gesetz ist mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über Nr. 2 des Ausschußantrags, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich rufe nun die Punkte 17 bis 28 auf — es handelt sich um Wahleinsprüche —:
17. Beratung des Antrags des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) über den Wahleinspruch des Dr. Bernhard Schloh, Kraainem/Brüssel/ Belgien, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 7. Deutschen Bundestag vom 19. November 1972
— Drucksache 7/698 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Klein (Göttingen)

18. Beratung des Antrags des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) über den Wahleinspruch des Günter-Arno Rische, Amberg, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 7. Deutschen Bundestag vom 19. November 1972
— Drucksache 7/699 — Berichterstitter: Abgeordneter Thürk
19. Beratung des Antrags des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) über ,den Wahleinspruch des Heinz Neubert, Amsterdam, Postanschrift Düsseldorf, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 7. Deutschen Bundestag vom 19. November 1972
— Drucksache 7/700 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. ,de With
20. Beratung des Antrags des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) über den Wahleinspruch des Alfred Twisselmann, Lemkendorf a. F., gegen die Gültigkeit der Wahl zum 7. Deutschen Bundestag vom 19. November 1972
— Drucksache 7/701 — Berichterstatter: Abgeordneter Dürr
21. Beratung des Antrags des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) über den Wahleinspruch des Paul Voigt, Stuttgart, gegen ,die Gültig-

Vizepräsident Frau Funcke
keit der Wahl zum 7. Deutschen Bundestag vom 19. November 1972
- Drucksache 7/702 - Berichterstatter: Abgeordneter Thürk
22. Beratung des Antrags des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) über den Wahleinspruch des Georg Wucher, Vogt, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 7. Deutschen Bundestag vom 19. November 1972
- Drucksache 7/703 -
Berichterstatter:
Abgeordneter Mertes (Stuttgart)

23. Beratung des Antrags des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) über den Wahleinspruch des Dr. Joachim Rassat, seiner Ehefrau Leoni Rassat und seines Sohnes Marc Rassat, Villeneuve-Loubet Plage (via Nice), Frankreich, Bevollmächtigter: RA Dr. Volker Charbonnier, Köln, gegen 'die Gültigkeit der Wahl zum 7. Deutschen Bundestag vom 19. November 1972
- Drucksache 7/704 -
Berichterstatter :
Abgeordneter Dr. Klein (Göttingen)

24. Beratung des Antrags des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) über den Wahleinspruch des Jürgen Horlemann als Vertreter des Zentralkomitees der KPD, Bevollmächtigte: RAe Brentzel, Kraetsch und Remé, Berlin, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 7. Deutschen Bundestag vom 19. November 1972 - Drucksache 7/705 -
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. de With
25. Beratung des Antrags des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) über den Wahleinspruch des Adam Hofmann, HannMünden, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 7. Deutschen Bundestag vom 19. November 1972
- Drucksache 7/706 -
Berichterstatter:
Abgeordneter Mertes (Stuttgart)

26. Beratung des Antrags des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) über den Wahleinspruch des Erwin Maier, Leonberg, gegen die Gültigkeit der Wahl des 7. Deutschen Bundestages vom 19. November 1972
- Drucksache 7/707 -
Berichterstatter:
Abgeordneter Mertes (Stuttgart)

27. Beratung des Antrags des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) über den Wahleinspruch des Ludwig Volkholz - zugleich im Namen
der Wählergruppe Bayernpartei -, Feßmannsdorf, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 7. Deutschen Bundestag vom 19. November 1972
- Drucksache 7/708 -
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. de With
28. Beratung des Antrags des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuß) über den Wahleinspruch des Hans-Peter Naß, Dinklage, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 7. Deutschen Bundestag vom 19. November 1972
- Drucksache 7/709 -
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. de With
Wird das Wort zur Berichterstattung gewünscht?
- Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Darf ich Ihr Einverständnis voraussetzen, daß wir über alle Anträge gemeinsam beschließen? - Ich höre keinen Widerspruch. Der Ausschuß schlägt in allen Fällen vor, den Wahleinspruch zurückzuweisen. Wer diesem Vorschlag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen?
- Einstimmig so beschlossen.
Meine Damen und Herren, auf Grund interfraktioneller Vereinbarung rufe ich nunmehr Punkt 5 der Tagesordnung auf - die Punkte 3 und 4 behandeln wir später -:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Adoptionsrechts
- Drucksache 7/421 -
Bericht und Antrag des Rechtsausschusses (6. Ausschuß)

- Drucksache 7/716 -
Berichterstatter:
Abgeordnete Frau Schimschok Abgeordneter Dr. Stark (Nürtingen)


(Erste Beratung 34. Sitzung)

Wünschen die Berichterstatter das Wort? - Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Einzelberatung in zweiter Lesung. Ich rufe Art. 1, 2, 3, 4 und 5 sowie Einleitung und Überschrift auf. - Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe!
- Enthaltungen? - Angenommen.
Wir kommen nunmehr zur
dritten Beratung.
Das Wort hat Frau Abgeordnete Schimschok.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hildegard Schimschok


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung von Vorschriften des Adoptionsrechts und der Entschließungsantrag der Abgeordneten Rollmann, Dr. Stark



    Frau Schimschok

    (Nürtingen), Dr. Gölter, Dr. Wagner (Trier) und der Fraktion der CDU/CSU wurden dem Deutschen Bundestag am 28. bzw. 14. März 1973 zugeleitet. Beide Vorlagen wurden vom Deutschen Bundestag in seiner Sitzung am 18. Mai 1973 dem Rechtsausschuß federführend — und dem Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit zur Mitberatung überwiesen. Der Rechtsausschuß beriet die Vorlagen in seiner Sitzung am 16. Mai dieses Jahres und, nachdem sie der Unterausschuß Familien- und Eherechtsreform am 23. Mai und am 6. Juni behandelt hatte, abschließend in seiner Sitzung am 6. Juni 1973. Der mitberatende Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit empfahl in seiner Stellungnahme vom 6. Juni 1973, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung der Anregungen des Bundesrats, soweit diese die Zustimmung der Bundesregierung fanden, zu verabschieden.

    Da eine umfassende Neuordnung des Adoptionsrechts vor Ende 1974 nicht möglich sein wird, sind jetzt einige Vorschriften, welche die Adoption besonders erschweren, vorab zu regeln. Der Ausschuß hat sich im wesentlichen darauf beschränkt, die im Regierungsentwurf vorgesehenen Gesetzesänderungen zu empfehlen, weil er erwartet, daß die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur umfassenden Neuordnung des Adoptionsrechts bis spätestens 1. Juni 1974 vorlegen wird.
    Aus diesem Grunde verzichtete der Ausschuß auch darauf, den vorliegenden Antrag der CDU/CSU umfassend zu behandeln. Die Bundesregierung wird vielmehr ersucht, den Antrag anläßlich der Vorberatungen zur Gesamtreform des Adoptionsrechts zu prüfen und die Vorschläge in ihre Überlegungen einzubeziehen.
    Die im Gesetzentwurf vorgesehene Herabsetzung der Altersgrenze der Annehmenden von 35 auf 25 Jahre wurde vom Ausschuß einstimmig beschlossen.
    Eine wesentliche Änderung bringt das Gesetz hinsichtlich der Ersetzung der Einwilligung des Elternteils zur Adoption eines Kindes durch das Vormundschaftsgericht. Nach jetzt geltendem Recht ist die Ersetzung der Einwilligung des Elternteils an drei Voraussetzungen gebunden: 1. daß dieser seine Pflichten dem Kind gegenüber gröblich verletzt oder die elterliche Gewalt verwirkt hat; 2. daß er die Einwilligung böslich verweigert; 3. daß das Unterbleiben der Annahme an Kindes Statt dem Kind zu unverhältnismäßigem Schaden gereichen würde.
    Durch das erforderliche Zusammentreffen dieser drei Voraussetzungen war die Ersetzung der elterlichen Einwilligung nur schwer möglich, zumal sich eine böswillige Verweigerung der Einwilligung kaum nachweisen läßt. Die Folge davon ist, daß sich Kinder oftmals von der Geburt bis zur Schulentlassung und darüber hinaus in Heimen befinden.
    In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, daß die Ersetzung der Einwilligung außer bei gröblicher Pflichtverletzung auch bei Gleichgültigkeit der Eltern erfolgen soll. Die Ersetzung der Einwilligung der Eltern bei Gleichgültigkeit, die nicht zugleich eine anhaltende gröbliche Pflichtverletzung ist, darf erst erfolgen, wenn die Eltern über die Möglichkeit der Ersetzung vom Jugendamt belehrt worden sind und — dem Regierungsentwurf nach — mindestens vier Monate vergangen sind. Bei der Belehrung ist auf die Frist hinzuweisen. Der Belehrung bedarf es nicht, wenn der Elternteil seinen Aufenthaltsort gewechselt hat, ohne seine neue Anschrift zu hinterlassen, und es trotz angemessener Recherchen dem Jugendamt während eines Zeitraumes von vier Monaten nicht möglich war, den Aufenthaltsort zu erfahren. Die Fristen sollen frühestens sechs Monate nach der Geburt ablaufen.
    Die Mehrheit des Ausschusses beschloß demgegenüber, die Fristen jeweils um einen Monat zu verkürzen. Die Ersetzung der Einwilligung durch das Vormundschaftsgericht ist zwar eine einschneidende Maßnahme für die betroffenen Eltern, es wurde aber der Standpunkt vertreten, daß nach der Belehrung innerhalb von drei Monaten den Eltern genug Gelegenheit gegeben sei, das Verhalten dem Kinde gegenüber zu ändern. Das Interesse des Kindes macht es erforderlich, so früh wie möglich in eine Adoptivfamilie zu kommen, um Schäden, die bei längerem Heimaufenthalt entstehen können, zu verhindern.
    Der Bundesrat schlug vor, die Beratung des Elternteils nach § 51 a Abs. 1 des Jugendwohlfahrtsgesetzes nur in einer Sollvorschrift vorzusehen, da durch die Beratungspflicht des Jugendamtes das Verfahren eventuell länger dauern könne.
    Der Ausschuß ist aber mit der Bundesregierung der Meinung, daß ein so schwerer Eingriff in das Elternrecht nur erfolgen kann, wenn alle Beratungs-und Hilfsmöglichkeiten ausgeschöpft worden sind, die ein Verbleiben des Kindes in seiner eigenen oder in einer anderen geeigneten Familie ermöglichen. Das Jugendamt hat dem Vormundschaftsgericht im Verfahren über die Ersetzung der Einwilligung in die Annahme an Kindes Statt mitzuteilen, welche Hilfen gewährt oder angeboten worden sind.
    Die im Entwurf vorgesehene Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils, wenn er wegen besonders schwerer geistiger oder körperlicher Gebrechen zur Pflege und Erziehung des Kindes dauernd unfähig ist und das Kind durch das Unterbleiben der Annahme an Kindes Statt in seiner Entwicklung schwer gefährdet wäre, hielt der federführende wie auch der mitberatende Ausschuß nicht in vollem Umfang für vertretbar. Sofern der Elternteil geistig gesund ist, wird es ihm in der Regel möglich sein, von sich aus Gefahren abzuwenden, die dem Kind aus seinen körperlichen Gebrechen erwachsen können. Aufgabe des Staates soll es sein, hier die nötigen Hilfen anzubieten, durch die ein gedeihliches Aufwachsen des Kindes in seiner Familie trotz des körperlichen Gebrechens eines Elternteils ermöglicht wird.
    Es wäre wohl eine zu große Härte für ein Elternteil mit schweren körperlichen Gebrechen, wenn ihm zu seinem Leid auch noch das Kind für alle Zeiten genommen würde. Ein schweres körperliches Gebrechen eines Elternteils braucht den seelisch-geistigen Kontakt zwischen Eltern und Kind nicht zu beeinträchtigen. Aus diesem Grunde beschloß der



    Frau Schimschok
    Ausschuß die im Entwurf enthaltenen Wörter „oder körperlicher Gebrechen" zu streichen. Vor einer Ersetzung der elterlichen Einwilligung in die Annahme an Kindes Statt hat das Jugendamt bei schweren geistigen Gebrechen eines Elternteils zu prüfen, ob die Familienunterbringung des Kindes durch Gewährung von Hilfen ermöglicht oder die Gefahr für das Kind auf andere Weise behoben werden kann. Die Ersetzung der elterlichen Einwilligung soll hier nur das letzte Mittel sein.
    Dieses Änderungsgesetz erfüllt eine seit langem von den Jugendämtern erhobene Forderung, die Annahme an Kindes Statt zu erleichtern, um Heimkindern die für die Entwicklung so wichtige Aufnahme in Familien zu ermöglichen. Ein ganz wesentlicher Schritt zu diesem Ziel ist vor allem mit der Ausweitung der Ersetzung der Einwilligung auf den Tatbestand der Gleichgültigkeit der Eltern gegenüber dem Kind und dem Fortfall der böswilligen Verweigerung der Einwilligung des Elternteils getan.
    Ich bitte Sie im Namen meiner Fraktion, diesem Gesetz ihre Zustimmung zu geben. Wir wollen hoffen, daß es sich in der Praxis so auswirkt, wie es der Gesetzgeber für alle Betroffenen wünscht. Ich danke Ihnen sehr herzlich für ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)