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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 42. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 Inhalt: Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 2307 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 2307 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (SPD, FDP) (Drucksache 7/76) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/697), Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksachen 7/696, 7/765) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Frerichs (CDU/CSU) . 2307 C, 2315 D Dr. Jens (SPD) 2311 B Dr. Graf Lambsdorff (FDP) 2314 B, 2331 A, 2340 D, 2395 D Schmidhuber (CDU/CSU) 2318 D Gewandt (CDU/CSU) 2321 A Haase (Fürth) (SPD) 2322 C Alber (CDU/CSU) 2324 C Dr. Schachtschabel (SPD) 2326 B Dr. Luda (CDU/CSU) . . 2327 C, 2392 D, 2395 A, C Reuschenbach (SPD) 2328 D Breidbach (CDU/CSU) 2329 C van Delden (CDU/CSU) 2332 D Dr. Ehrenberg (SPD) . . 2334 A, 2395 B Dr. Friderichs, Bundesminister (BMWi) 2334 D Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) 2337 B Junghans (SPD) . . . . . . . 2338 D Engholm (SPD) . . . . 2392 B, 2393 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 2393 C Fragestunde (Drucksache 7/690) Frage A 92 des Abg. Baron von Wrangel (CDU/CSU) : Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Besuch der Abg. Wehner und Mischnick in Ost-Berlin Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 2342 B, C, D, 2343 A Baron von Wrangel (CDU/CSU) . 2342 C, D Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) . 2342 D Dr. Marx (CDU/CSU) 2343 A Frage A 91 des Abg. Dr. Marx (CDU/CSU) : Unterrichtung des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen über das Vorhaben des Abg. Wehner, nach Ost-Berlin zu fahren Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 2343 A, B, D Dr. Marx (CDU/CSU) 2343 B, D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 Frage A 20 des Abg. Barche (SPD) : Status der zum Zonenrandgebiet gehörenden Gemeinden, die im Zuge von Verwaltungs- und Gebietsreformen nicht zum Zonenrandgebiet gehörenden Gemeinden oder Landkreisen zugeordnet werden Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2344 A, B, C Barche (SPD) 2344 B Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 2344 B Frage A 21 des Abg. Barche (SPD) : Änderung bzw. flexiblere Anwendung der 40-km-Grenze bei der Neuordnung der Landkreise in den Zonengrenzländern Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2344 C, D Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 2344 D Frage A 22 des Abg. Lenders (SPD) : Tendenz der Werbung und Verstärkung ihrer Informationsfunktion Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2345 A, B, C Lenders (SPD) 2345 B, C Frage A 23 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Bevorzugte Erteilung von Bauaufträgen an standortbenachteiligte Bewerber im Zonenrandgebiet Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2345 D, 2346 A, B, C Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . 2346 A, B Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 2346 B Frage A 24 des Abg. Amling (SPD) : Ausgleich der durch Niedrigstbenzinpreise entstehenden Verluste der Mineralölkonzerne durch Erhöhung der Heizölpreise Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2346 C Frage A 27 des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Ansteigen der Konkurse seit 1969 und Maßnahmen der Bundesregierung zur Milderung der Zinslasten mittelständischer Unternehmer Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2347 B, D, 2348 A Niegel (CDU/CSU) . . . 2347 D, 2348 A Frage A 40 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Auswirkungen der Abgabe der Bauunternehmen für die Förderung des Winterbaus Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 2348 B, C Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . 2348 D Frage A 41 des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Gesetzliche Regelung der Teilnahme der Vertrauensleute der Schwerbeschädigten an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 2348 D, 2349 B Kiechle (CDU/CSU) 2349 A Fragen A 42 und 43 der Abg. Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) : Reden des Bundeskanzlers und der Kabinettsmitglieder auf Betriebsversammlungen Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 2349 B, C Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) . . . 2349 C Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . 2349 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . 2349 D Niegel (CDU/CSU) 2349 D Frage A 44 des Abg. Dr. Holtz (SPD) : Kündigungsschutzfrist bei Fehlgeburten Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 2350 A, B Dr. Holtz (SPD) 2350 A, B Kiechle (CDU/CSU) 2350 B Frage A 54 des Abg. Gerster (Mainz) (CDU/CSU) : Mittelmarkierungen auf Straßen mit einer Fahrbahnbreite unter 5,50 m Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 2350 D, 2351 A Gerster (Mainz) (CDU/CSU) 2350 D, 2351 A Immer (SPD) 2351 A Frage A 56 des Abg. Dr. Schäuble (CDU/CSU): Deutsch-französische Verkehrsplanung für die südliche Oberrheinebene Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 2351 B, D Dr. Schäuble (CDU/CSU) . . . . 2351 C, D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 III Frage A 59 des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Verwirklichung der den Flugleitern angeblich gemachten finanziellen Zusagen Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 2352 A, B, C Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . . 2352 B Frage A 60 des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Prüfung des Wahrheitsgehalts der Krankmeldungen von Flugleitern Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 2352 C Frage A 62 des Abg. Konrad (SPD) : Bepflanzung der Bundesfernstraßen mit Hecken zum Schutz der Vegetation Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 2352 D, 2353 A, B Konrad (SPD) . . . . . . . . . 2353 A Fragen A 65 und 66 des Abg. Immer (SPD) : Sicherung der Arbeitsplätze in dezentralisierten Werkstätten der Deutschen Bundesbahn durch die Zuweisung von neuen Aufgaben Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 2353 B, C, D, 2354 A, B Immer (SPD) 2353 D, 2354 A Frage A 67 des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) : Verlegung der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Aurich nach Bremen Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 2354 B, C, D Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) . . . . . . . . 2354 C, D Fragen A 87 und 88 des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) : Hochschulzulassung von Zuwanderern aus der DDR und Angehörigen weiterer Bevölkerungsgruppen Zander, Parl. Staatssekretär (BMBW) 2355 A, B, C, D, 2356 A Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . 2355 C, D, 2356 A Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 2356 A Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Erleichterungen, Vorrechten und Befreiungen an die ständige Vertretung der Deutschen Demokratischen Re- publik (Drucksache 7/424) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen (Drucksache 7/720) —Zweite und dritte Beratung — Dr. Schmude (SPD) . . . . . . . 2356 C Franke, Bundesminister (BMB) . . . 2358 B Dr. Abelein (CDU/CSU) 2359 D Höhmann (SPD) . . . . . . . 2363 B Hoppe (FDP) . . . . . . . . 2366 C Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . 2367 D Wischnewski (SPD) . . . . . . 2370 B Reddemann (CDU/CSU) 2372 A Anträge des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Wahleinsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum 7. Deutschen Bundestag vom 19. November 1972 (Drucksachen 7/698 bis 7/709) 2374 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Adoptionsrechts (Drucksache 7/421) ; Bericht und Antrag des Rechtsauschusses (Drucksache 7/716) — Zweite und dritte Beratung — Frau Schimschok (SPD) . . . . . 2375 D Frau Will-Feld (CDU/CSU) . . . . 2377 B Engelhard (FDP) 2377 D Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 2378 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und der Verordnung über das Erbbaurecht (Bundesrat) (Drucksache 7/62) ; Bericht und Antrag des Rechtsauschusses (Drucksache 7/714) — Zweite und dritte Beratung — Gnädinger (SPD) . . . . . . . . 2379 A Thürk (CDU/CSU) . . . . . . . 2380 A Kleinert (FDP) . . . . . . . . 2382 A Entwurf eines Gesetzes zu den am 24. Juli 1971 in Paris unterzeichneten Übereinkünften auf dem Gebiet des Urheberrechts (Drucksache 7/274) ; Bericht und Antrag des Rechtsauschusses (Drucksache 7/715) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung - . . . . . . . . . . 2383 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 11. Oktober 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die Umsatzbesteuerung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs zwischen den österreichischen Gemeinden Mittelberg und Jungholz und der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 7/259) ; Bericht und Antrag des Finanzaussschusses (Drucksache 7/666) — IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 2383 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes vom 14. Januar 1969 zu dem Übereinkommen vom 7. September 1967 zwischen Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden über gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen und zu dem Protokoll über den Beitritt Griechenlands zu diesem Übereinkommen (Drucksache 7/470) ; Bericht und Antrag des Finanzausschusses (Drucksache 7/689) - Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 2383 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden über gegenseitige Unterstützung in Zollangelegenheiten (Drucksache 7/517); Bericht und Antrag des Finanzausschusses (Drucksache 7/691) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 2383 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Juni 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Marokko zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 7/471); Bericht und Antrag des Finanzausschusses (Drucksache 7/717) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 2383 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksache 7/133) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr (Drucksache 7/692) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 2384 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Kostenermächtigungsvorschriften des Seemannsgesetzes (Drucksache 7/482) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/788), Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/718) — Zweite und dritte Beratung — Gansel (SPD) . . . . . . . . . 2384 C Entwurf eines Gesetzes zur Abwicklung der Reichsärztekammer (ReichsärztekammerAbwicklungsgesetz) (Drucksache 7/507) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/787), Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache 7/713) — Zweite und dritte Beratung — 2385 B Antrag betr. Berufung einer Jugendstrafvollzugskommission (Abg. Rollmann, Dr. Eyrich, Dr. Stark [Nürtingen] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/648) Rollmann (CDU/CSU) 2385 D Brandt (Grolsheim) (SPD) . . . 2386 B von Schoeler (FDP) . . . . . . 2387 A Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 2387 D Absetzung des Punktes 14 von der Tagesordnung 2388 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Aufhebung der Immunität der Abgeordneten (Drucksache 7/710) . . 2388 B Ubersicht 3 des Rechtsauschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 7/711) 2388 C Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses über die Anträge des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnungen für das Rechnungsjahr 1967 und für die Rechnungsjahre 1968 und 1969 betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1967 hier: Nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Drucksachen V/4409, VI/559, VI/2697, 7/749) 2388 C Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses über die Anträge des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnungen und Vermögensrechnungen des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1967, 1968 und 1969 — Einzelplan 20 (Drucksachen VI/472, VI/2136, 7/750) 2388 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu dem Antrag der Abg. Frau Dr. Walz, Pfeifer, Dr. Gölter und Fraktion der CDU/CSU betr. Berufs-/Laufbahnreform (Drucksachen 7/330, 7/694) 2388 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen auf dem Gebiet der Unfallverhütung im Straßenverkehr für das Jahr 1971 (Unfallverhütungsbericht — Straßenverkehr 1971) (Drucksachen VI/3718, 7/693) . . . . . . . . 2389 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 V Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu den Vorschlägen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die selbständigen Tätigkeiten des Kleinvertriebs von Arzneimitteln eine Richtlinie zur Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten des Kleinvertriebs von Arzneimitteln (Drucksachen 7/43, 7/674) 2389 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Forschung und Technologie und für das Post- und Fernmeldewesen zu den Vorschlägen der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Funkstörungen durch ElektroHaushaltsgeräte, tragbare Elektrowerkzeuge und ähnliche Geräte eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Leuchtstoffröhren (Drucksachen VI/3739, 7/673) 2389 B Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) (Abg. Rollmann, Braun, Orgaß, Franke (Osnabrück), Kroll-Schlüter, Frau Stommel, Josten, Nordlohne, Müller (Remscheid) u. Gen.) (Drucksache 7/615) — Erste Beratung — Rollmann (CDU/CSU) 2389 D Urbaniak (SPD) . . . . . . . 2389 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksache 7/556); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/789), Bericht und Antrag des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft (Drucksache 7/695) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . 2396 D, 2402 B Dr. Slotta (SPD) . . . . 2397 D, 2400 D Frau Bendix (CDU/CSU) 2398 D Möllemann (FDP) . . . 2400 A, 2403 C Frau von Bothmer (SPD) 2405 B Dr. von Dohnanyi, Bundesminister (BMBW) . . . 2405 D Nächste Sitzung 2406 D Anlagen Anlage 1 Listen der beurlaubten Abgeordneten . . 2407* A Anlage 2 Zusätzliche Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) betr. Paket- und Päckchenverkehr mit der DDR 2407* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Frage A 3 — Drucksache 7/690 — des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) betr. Erklärung des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack zu der Kritik der bayerischen Staatsregierung an der globalen Mittelzuteilung im Bundesfernstraßenbau 2407* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 37 — Drucksache 7/690 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Unterhaltsgeld für ehemalige Wehr- und Ersatzdienstpflichtige 2408* A Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 38 und 39 — Drucksache 7/690 — des Abg. Kater (SPD) betr. Vereinfachung des Rentenantrags für Witwen von Rentnern . . . 2408* B Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 55 — Drucksache 7/690 — des Abg. Lemmrich (CDU/CSU) betr. Erprobung der Luftkissentechnik auf der Versuchsanlage für Verkehrstechnik in Donauried 2408* D Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 57 und 58 — Drucksache 7/690 — des Abg. Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) betr. Verwirklichung der Eifelautobahn 2409* A Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 61 — Drucksache 7/690 — des Abg. Dr.-Ing. Oetting (SPD) betr. unsinnige Beförderungsverbote im öffentlichen Personennahverkehr . . . 2409* C Anlage 9 Antwort des Pari. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 63 — Drucksache VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 7/690 — des Abg. Zebisch (SPD) betr. schwenkbare Autobahnsperren . . . . 2409* D Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 64 — Drucksache 7/690 — des Abg. Büchner (Speyer) (SPD) betr. Schutz der Anwohner an Bundesstraßen vor Verkehrslärm 2410* A Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Fragen A 70 und 71 — Drucksache 7/690 — des Abg. Dr. Abelein (CDU/CSU) betr. Einschränkung des für den kleinen Grenzverkehr vorgesehenen innerdeutschen Reisegebietes durch die DDR 2410` B Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Fragen A 72 und 73 — Drucksache 7/690 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) betr. für den kleinen Grenzverkehr durch die DDR gesperrte Bereiche 2411* A Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 74 und 75 — Drucksache 7/690 — des Abg. Reddemann (CDU/CSU) betr. Sperrung von Kurorten in der DDR für den Besuchsverkehr aus der Bundesrepublik Deutschland . . . 2411* D Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 77 — Drucksache 7/690 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumfahrt . . 2412* A Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 78 — Drucksache 7/690 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) betr. Ausklammerung von Orten aus dem vereinbarten kleinen Grenzverkehr durch die DDR-Regierung 2412* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 2307 42. Sitzung Bonn, den 14. Juni 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 15.6. Dr. Artzinger * 20.6. Dr. Barzel 22.6. Behrendt * 15.6. Dr. Burgbacher * 15.6. Coppik 20.6. Dreyer 15.6. Eilers (Wilhelmshaven) 15.6. Engelsberger 15.6. Entrup 15.6. Fellermaier * 15.6. Flämig * 15.6. Frehsee * 15.6. Dr. Früh* 15.6. Gerlach (Emsland) * 15.6. Frau Hürland 15.6. Huonker 15.6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 15.6. Kater * 15.6. Dr. Kempfler 15.6. Koblitz 20.6. Krall * 14.6. Krampe 16.6. Dr. Kreile 14. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 15. 6. Lagershausen ** 18.6. Lange * 15.6. Lautenschlager * 14. 6. Leicht 20.6. Liedtke 20.6. Dr. Martin 20.6. Mursch * 15. 6. Opitz 20.6. Frau Dr. Orth 20.6. Rainer 15.6. Sauer 15.6. Dr. Schulz (Berlin) * 15.6. Schwabe * 15.6. Dr. Schwörer * 15.6. Seefeld * 15.6. Sieglerschmidt ** 17.6. Spilker 15.6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Springorum * 15.6. Dr. Stark (Nürtingen) 20.6. Dr. Starke (Franken) * 15.6. Strauß 20. 6. Walkhoff * 15.6. Wende 20.6. Dr. Wendig 14.6. Wiefel 20.6. Anlage 2 Zusätzliche Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 13. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (37. Sitzung, Seite 2065 C) : Wie in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 25. Mai 1973 zugesagt, teile ich nachstehend die erbetenen Zahlen für das 1. Quartal 1973 mit: a) verlorengegangene Pakete: 7 383; b) von den DDR-Behörden zurückgesandte Pakete: 141 448; c) verlorengegangene Einschreibesendungen: 2 488. Ich möchte noch darauf hinweisen, daß diese Zahlen anteilmäßig mit Sicherheit höher sind als die Jahresgesamtzahlen, weil wegen des vorausgegangenen Weihnachtsverkehrs der Januaranteil stets erheblich über dem Jahresdurchschnitt liegt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 14. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage A 3) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dieter Haack auf die Kritik der bayerischen Staatsregierung über die globale Mittelzuteilung im Bundesfernstraßenbau, „wenn die bayerische Staatsregierung ihre Angriffe fortsetzt, gibt sie selbst zu, daß es höchste Zeit wird, daß auch in München eine sozial-liberale Regierung gebildet wird, die in enger Zusammenarbeit mit dem Bund fortschrittliche Politik für Bayern betreibt"? Die genannte Äußerung ist in einem Artikel in der vom SPD-Landesverband Bayern und der bayerischen SPD-Landtagsfraktion herausgegebenen Sozialdemokratischen Presse-Korrespondenz vom 29. Mai 1973 enthalten. Sie ist eine politische Mei- 2408* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 nungsäußerung, die keiner Beurteilung durch die Bundesregierung unterliegt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 14. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/690 Frage A 37): Ist die Bundesregierung bereit, die Benachteiligung der ehemals Wehr- und Ersatzdienstpflichtigen zu beseitigen, deren Unterhaltsgeld für die berufliche Fortbildung nach dem Arbeitsförderungsgesetz in der Regel wegen der Berechnung nach dem Tariflohn niedriger ist als das der früheren Berufskollegen, die unmittelbar aus dem Beruf in die Fortbildung gehen und deren tatsächlicher Arbeitsverdienst zugrunde gelegt wird? Die Bundesregierung ist grundsätzlich zu einer' entsprechenden Regelung bereit. Auch die gegenwärtige Regelung hat den Zweck, Nachteile für die Wehr- und Zivildienstleistenden zu vermeiden. Sie soll die Möglichkeit schaffen, das Unterhaltsgeld nach einem aktuellen Arbeitsentgelt zu bemessen, weil die Wehr- und Zivildienstleistenden in aller Regel längere Zeit kein Arbeitsentgelt erhalten haben. Nachteile haben sich jedoch dann ergeben, wenn die Effektivlöhne erheblich höher sind als die Tariflöhne. Die Bundesregierung bereitet deshalb eine Regelung vor, welche die von Ihnen geschilderten Nachteile vermeidet. Sie erwägt, diese Regelung im Zusammenhang mit einem anderen Gesetzesvorhaben nach der Sommerpause den gesetzgebenden Körperschaften zuzuleiten. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 14. Juni 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/690 Fragen A 38 und 39) : Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung einzuleiten bzw. anzuregen, um den Witwen von Rentnern die Ausstellung ihres Rentenantrags zu erleichtern? Ist die Bundesregierung bereit, dafür zu sorgen, daß die Witwen von Rentnern bei der Beantragung ihrer Rente nicht erneut einen lückenlosen Beschäftigungsnachweis einschließlich der Ausfallzeit ihres verstorbenen Ehemanns erbringen müssen? Die Bundesregierung teilt die in Ihrer Frage zum Ausdruck kommende Befürchtung, daß Witwen von Rentnern — aber oft auch die Rentner selbst — bei der Rentenantragstellung vielfach auf Hilfen Dritter angewiesen sind. Sie hat daher in einer Reihe von Sozialgesetzen Bestimmungen vorgesehen, die den Zugang zu den Sozialleistungen erleichtern und vereinfachen sollen. Durch das Rentenreformgesetz ist das Recht der Versicherten gestärkt worden, Auskünfte über die bisher erworbenen Rentenanwartschaften zu erhalten. Das trifft insbesondere für diejenigen Versicherten zu, die von der flexiblen Altersgrenze Gebrauch machen wollen. Mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung wird es künftig möglich sein, für die Rentenversicherten persönliche Konten zu führen, auf denen die maßgeblichen Versicherungsdaten für den einzelnen nachprüfbar gespeichert und auf dem neuesten Stand gehalten werden. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Selbstverwaltungsrechts soll auch im Bereich der Arbeiterrentenversicherung die Bestellung von Versichertenältesten, die den Versicherten und ihren Angehörigen für Beratungen zur Verfügung stehen, gefördert werden. Die Vorschriften über die allgemeine Aufklärung, die Beratung und die Auskunftserteilung bilden schließlich einen Schwerpunkt des Allgemeinen Teils eines Sozialgesetzbuchs, das jetzt den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet wurde. Auch die Antragstellung selbst soll dadurch erleichtert werden, daß alle Träger — auch die nicht-zuständigen Anträge auf Sozialleistungen entgegennehmen und diese unverzüglich an den zuständigen Träger weiterleiten. Hierbei wird die Konsequenz aus dem Grundsatz gezogen, daß der einzelne mit seinem Begehren nach Sozialleistungen nicht an Zuständigkeitsabgrenzungen innerhalb der gegliederten Sozialverwaltungen scheitern darf. Schließlich soll festgelegt werden, daß die Leistungsträger u. a. darauf hinwirken, daß der Zugang zu den Sozialleistungen möglichst einfach zu gestalten ist. Die Durchführung dieser Bestimmungen im einzelnen, Herr Kollege, ist Aufgabe der Leistungsträger selbst, die diese Aufgabe in eigener Verantwortung wahrnehmen. Ich werde Ihre Frage jedoch zum Anlaß nehmen, mit den Beteiligten Verbindung aufzunemen, um sie auf das Ihrer Frage zugrunde liegende Problem hinzuweisen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 14. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage A 55) : Trifft es zu, daß auf der vorgesehenen Versuchsanlage für Verkehrstechnik, die im Donauried errichtet werden soll, auch die sogenannte Luftkissentechnik erprobt werden soll? Die bisher durchgeführten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten für ein künftiges spurgebundenes Schnellverkehrssystem haben zu dem Ergebnis geführt, daß eine Weiterentwicklung der Luftkissentechnik nicht zweckmäßig erscheint. Aus diesem Grunde wird es Zweck der geplanten Versuchsanlage für Verkehrstechniken im Donauried sein, den Erfordernissen der Fortentwicklung der Magnetschwebetechnik und der Rad-Schiene-Technik zu genügen. Dies kommt bereits im Erläuterungsbericht zum Raumordnungsverfahren für die Versuchsanlage für Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 2409* Verkehrstechniken im Donauried zum Ausdruck. Der zweite Absatz des Punktes 1.1. dieses Berichtes lautet: Dabei sollen nicht nur wichtige Erkenntnisse über das Verhalten von neuen umweltfreundlichen Schnellverkehrssystemen (Magnetschwebetechnik) gewonnen werden, sondern auch die technisch-physikalischen Grenzen des herkömmlichen Rad/Schiene-Systems erforscht werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 14. .Juni 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Fragen 57 und 58) : Sieht sich die Bundesregierung in der Lage, den Bau der sogenannten Eifelautobahn bis 1990 verbindlich zuzusagen, und wie beurteilt sie insbesondere die Auswirkungen der belgischen Planungen, auf belgischer Seite der Grenze im Eifel-ArdennenRaum eine autobahnähnliche Schnellstraße zu bauen, auf das deutsche Eifelautobahn-Projekt? Sind der Bundesregierung Beispiele dafür bekannt, daß man Autobahnen durch Truppenübungsplätze gelegt hat, und für wie schwerwiegend hält die Bundesregierung angesichts eventueller Beispiele das „Hindernis" Truppenübungsplatz Vogelsang für die Verwirklichung des Projekts Eifelautobahn? Zu Frage A 57: Die sogenannte Eifelautobahn Aachen—Tondorf ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in II. bzw. III. Dringlichkeit vorgesehen. Aufgrund der vorhandenen und zu erwartenden Finanzierungsmöglichkeiten beim Bundesfernstraßenbau kann kaum mit einer Verwirklichung der Autobahn bis 1990 gerechnet werden. Die auf belgischer Seite geplante autobahnähnliche Straße zwischen Lüttich und der deutsch-belgischen Grenze würde die Fortführung einer neuen Bundesfernstraße auf deutschem Gebiet erforderlich machen. Diese Verbindung zwischen der Grenze und dem Rhein-Main-Gebiet wird zur Zeit in verkehrswirtschaftlicher Hinsicht untersucht. Dabei wird auch der mögliche Einfluß dieser Verbindung auf die Eifelautobahn und umgekehrt geprüft. Da die Ergebnisse dieser Untersuchung erst im Laufe dieses Jahres zu erwarten sind, kann auch über die möglichen Auswirkungen erst dann eine Aussage gemacht werden. Zu Frage A 58: Der Bundesregierung sind keine Beispiele für Autobahnen bekannt, die über Truppenübungsplätze verlaufen. Bei der Planung der Autobahn Aachen—Tondorf (in der Frage mit Eifelautobahn bezeichnet) hat sich der Truppenübungsplatz Vogelsang als ein echtes regionales Hindernis erwiesen, das jedoch einer Verwirklichung der Autobahn Aachen—Tondorf vom Grundsatz her nicht entgegensteht. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 14. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr.-Ing. Oetting (SPD) (Drucksache 7/690 Frage A 61) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um ihrem Ziel, den öffentlichen Personennahverkehr besonders zu fördern, auch insoweit zu dienen, daß dem Benutzer unsinnig erscheinende Beförderungsverbote, die zum Beispiel darin bestehen, daß ein Linienbus, der zwischen den Orten X und Z verkehrt, in dem dazwischen liegenden Y niemand aussteigen lassen darf, in Zukunft entfallen? Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, daß Bedienungsverbote grundsätzlich unsinnig seien. Das vom Deutschen Bundestag im Jahre 1961 verabschiedete Personenbeförderungsgesetz (PBefG) schließt die Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung aus, wenn andernfalls durch den beantragten Verkehr die öffentlichen Verkehrsinteressen beeinträchtigt würden. Die öffentlichen Verkehrsinteressen verlangen aber, wie die Rechtsprechung insbesondere des Bundesverfassungsgerichts bestätigt hat, daß die Leistungsfähigkeit der bestehenden Verkehrsunternehmen nicht durch den infolge von Konkurrenzierung eintretenden Entzug von Fahrgästen gefährdet wird. Der 1. Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Neuregelung des § 8 PBefG zur Förderung der Zusammenarbeit der Personennahverkehrsunternehrnen vom 28. Juni 1971 (BT-Drucksache VI/2386) hat gezeigt, daß dieser gesetzliche Konkurrenzschutz keineswegs der Abstimmung der Verkehrsangebote der verschiedenen Verkehrsträger bzw. der Entstehung zusammenhängender Liniennetze entgegensteht. Einen abschließenden Bericht wird die Bundesregierung dein Deutschen Bundestag zum 31. Dezember 1973 vorlegen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 14. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7 690 Frage A 63) : Ist es nach Auffassung der Bundesregierung zutreffend, daß die neuen, schwenkbaren Autobahnsperren völlig nutzlos sind und daß sie darüber hinaus eine eminente Gefährdung für den Autobahnverkehr darstellen? Die Bundesregierung teilt diese Ansicht nicht. Die Schranken sind eines der Mittel, um den Verkehr, z. B. bei Unfällen oder bei Überfüllung eines Autobahnabschnittes, zwangsweise auf eine Bedarfsumleitung abzuleiten. Eine Gefährdung ist hierbei 2410* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 ausgeschlossen, weil durch eine umfangreiche Beschilderung mit Geschwindigkeitstrichter und Überholverboten der Verkehr über 800 m Gelegenheit hat, sich auf die Ableitung einzustellen. Außerdem sind die Schranken selbst mit gelbblinkenden Leuchten versehen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 14. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 7/690 Frage A 64) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. gedenkt sie zu ergreifen, um Anwohner an Bundesstraßen in Wohngebieten vor Verkehrslärm zu schützen? Beim Bau oder Ausbau von Bundesfernstraßen wird durch planerische Maßnahmen insbesondere durch die Linien- und Gradientenführung angestrebt, Wohngebiete vor unzumutbarem Verkehrslärm zu schützen. Im Einzelfall werden auch weitere bautechnische Maßnahmen wie Dämme und Wälle im Rahmen des Möglichen, um unzumutbare Beeinträchtigungen zu vermeiden, vorgesehen. Über die bisher schon angewandten Maßnahmen hinaus, ist bei der Novellierung des Bundesfernstraßengesetzes vorgesehen, einen Rechtsanspruch auf Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen zu begründen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 13. Juni 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Fragen A 70 und 71) : In welchem Umfang ist durch die DDR das für den kleinen Grenzverkehr vorgesehene innerdeutsche Reisegebiet eingeschränkt worden? Welche Begründung hat die DDR für die Einschränkung des für den kleinen Grenzverkehr vorgesehenen innerdeutschen Reisegebiets gegeben? Zu Frage A 70: Mit Inkrafttreten des Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten werden erstmalig Bewohner der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit erhalten, Tagesbesuche in grenznahe Städte und Kreise der DDR durchzuführen. Die in Betracht kommenden Städte und Kreise sind in der Anlage zu den ,,Erläuterungen zum Briefwechsel zur Familienzusammenführung, zu Reiseerleichterungen und Verbesserungen des nichtkommerziellen Warenverkehrs" im einzelnen aufgeführt. Die Anlage enthält drei Stadtkreise und 54 Landkreise, letztere zählen nach den Feststellungen der zuständigen Bundesbehörden mehr als 2 600 Gemeinden. Innerhalb dieses für die Tagesbesuche vorgesehenen grenznahen Bereichs der DDR befindet sich in unmittelbarer Grenznähe das sogenannte Sperrgebiet, das bis zum September 1972 aus dem etwa 500 Meter tiefen Schutzstreifen und der etwa 5 km tiefen Sperrzone bestand. Bürger der Bundesrepublik Deutschland erhielten in den vergangenen Jahren grundsätzlich keine Genehmigung zur Einreise in dieses Gebiet; dies galt, von wenigen Ausnahmen abgesehen, selbst im Falle der lebensgefährlichen Erkrankung oder des Todes eines nahen Angehörigen. Auch die außerhalb dieses Sperrgebietes lebenden DDR-Bewohner benötigten zur Einreise in dieses Gebiet einen Passierschein der Volkspolizei. Im Zusammenhang mit den Verhandlungen, die während des vergangenen Jahres zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR geführt worden sind, hat die DDR die Grenzordnung vom 19. März 1964 mit den eben geschilderten Regelungen aufgehoben und durch die Grenzordnung vom 15. Juni 1972 ersetzt, die am 1. September vergangenen Jahres in Kraft getreten ist. Darin ist der Bereich des Schutzstreifens und der Sperrzone unmittelbar an der Grenze im Gegensatz zur alten Grenzordnung in der räumlichen Tiefe nicht mehr durchgehend festgelegt. Eine größere Zahl von Orten, nach Annahme der zuständigen Stellen der Bundesregierung handelt es sich um etwa 105, und weitere Ortsteile fallen nun aus dem Sperrbereich heraus. Die Folge davon ist, daß Reisen in die aus dem Sperrgebiet herausgenommenen Orte sowohl für die übrigen Bewohner der DDR wie auch für Bürger der Bundesrepublik Deutschland ohne die früher geltenden Einschränkungen möglich werden. Beschränkungen gibt es also — wenn auch gegenüber der Vergangenheit in verringertem Maße — nur in dem Sperrbereich unmittelbar an der Grenze. Der Umfang des verbliebenen Sperrgebietes ergibt sich am besten aus einem Zahlenvergleich der Orte, die für Tagesaufenthalte im grenznahen Bereich der DDR zugelassen sind und derjenigen Orte, die gesperrt bleiben. Bei den zugelassenen Orten handelt es sich um die in den Stadtkreisen Schwerin, Wismar und Plauen sowie in 54 Landkreisen liegenden mehr als 2 600 Gemeinden. Nicht zugelassen verbleiben 315 Gemeinden und 274 Ortsteile. Zu Frage A 71: Ich habe bereits in meiner Antwort auf Ihre erste Frage darauf hingewiesen, daß die DDR keine Einschränkung des für den kleinen Grenzverkehr vorgesehenen innerdeutschen Reisegebietes vorgenommen hat, sondern daß sie im Gegenteil den sogenannten Sperrbereich unmittelbar an der Grenze räumlich verkleinert hat, so daß künftig auch Orte besucht werden können, die noch bis Mitte 1972 im Sperrbereich lagen und nicht für Besuche freigege- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 2411* ben waren. Eine Begründung für eine neuerliche Behinderung, wie Sie sie wohl angenommen haben, steht also gar nicht zur Frage. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 14. Juni 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Fragen A 72 und 73) : Wann hat die Bundesregierung von der Einschränkung innerhalb der für den kleinen Grenzverkehr vorgesehenen Bereiche der DDR erfahren? Wann wird die Bundesregierung die ihr von der DDR übergebene Liste der gesperrten Orte und Ortsteile veröffentlichen? Zu Frage A 72: Mit Inkrafttreten des Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten werden erstmalig Bewohner der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit erhalten, Tagesbesuche in grenznahe Städte und Kreise der DDR durchzuführen. Die in Betracht kommenden Städte und Kreise sind in der Anlage zu den „Erläuterungen zum Briefwechsel zur Familienzusammenführung, zu Reiseerleichterungen und Verbesserungen des nichtkommerziellen Warenverkehrs" im einzelnen aufgeführt. Die Anlage enthält drei Stadtkreise und 54 Landkreise, letztere zählen nach den Feststellungen der zuständigen Bundesbehörden mehr als 2 600 Gemeinden. Innerhalb dieses für die Tagesbesuche vorgesehenen grenznahen Bereichs der DDR befindet sich in unmittelbarer Grenznähe das sogenannte Sperrgebiet, das bis zum September 1972 aus dem etwa 500 Meter tiefen Schutzstreifen und der etwa 5 km tiefen Sperrzone bestand. Bürger der Bundesrepublik Deutschland erhielten in den vergangenen Jahren grundsätzlich keine Genehmigung zur Einreise in dieses Gebiet; dies galt, von wenigen Ausnahmen abgesehen, selbst im Falle der lebensgefährlichen Erkrankung oder des Todes eines nahen Angehörigen. Auch die außerhalb dieses Sperrgebietes lebenden DDR-Bewohner benötigten zur Einreise in dieses Gebiet einen Passierschein der Volkspolizei. Im Zusammenhang mit den Verhandlungen, die während des vergangenen Jahres zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR geführt worden sind, hat die DDR die Grenzordnung vorn 19. März 1964 mit den eben geschilderten Regelungen aufgehoben und durch die Grenzordnung vom 15. Juni 1972 ersetzt, die am 1. September vergangenen Jahres in Kraft getreten ist. Darin ist der Bereich des Schutzstreifens und der Sperrzone unmittelbar an der Grenze im Gegensatz zur alten Grenzordnung in der räumlichen Tiefe nicht mehr durchgehend festgelegt. Eine größere Zahl von Orten, nach Annahme der zuständigen Stellen der Bundesregierung handelt es sich um etwa 105, und weitere Ortsteile fallen nun aus dem Sperrbereich heraus. Die Folge davon ist, daß Reisen in die aus dem Sperrgebiet herausgenommenen Orte sowohl für die übrigen Bewohner der DDR wie auch für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland ohne die früher geltenden Einschränkungen möglich werden. Beschränkungen gibt es also — wenn auch gegenüber der Vergangenheit in verringertem Maße — nur in diesem Sperrbereich unmittelbar an der Zonengrenze. Die Bundesregierung hat die DDR-Regierung während der innerdeutschen Verhandlungen Mitte letzten Jahres angesichts deren Bereitschaft, nach Inkrafttreten des Grundlagenvertrages eine Besuchsregelung im grenznahen Verkehr vorzunehmen, gebeten, ihr eine konkrete Beschreibung des derzeit geltenden Sperrgebietes zu übergeben. Die Liste mit den Namen der im Sperrbereich verbliebenen Orte hat die DDR im Rahmen der Gespräche zwischen Verkehrsexperten beider Regierungen über diese Tagesaufenthalte im grenznahen Bereich der DDR am 18. Mai 1973 überreicht. Nach den Feststellungen der Bundesregierung sind danach wie gesagt rd. 2 600 Orte im grenznahen Bereich für den kleinen Grenzverkehr frei, nicht zugelassen für Besuche im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs bleiben 315 Gemeinden und 274 Ortsteile. Zu Frage A 73: Die Gespräche über technische Regelungen zwischen Verkehrsexperten beider Regierungen sind noch nicht ganz abgeschlossen, so daß die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Einzelheiten der vorgesehenen Tagesaufenthalte im Augenblick noch nicht möglich ist. Es ist aber vorgesehen, die Liste der im Sperrbereich liegenden Gemeinden und Ortsteile gleichzeitig mit einem Merkblatt, das die Bevölkerung über Einzelheiten der Tagesaufenthalte unterrichten soll, allen Kommunalverwaltungen im grenznahen Bereich der Bundesrepublik Deutschland sowie den dort befindlichen Reisebüros zuzuleiten. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 13. Juni auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Fragen A 74 und 75): Trifft es zu, daß hauptsächlich solche Orte innerhalb der DDR für clon Besuchsverkehr gesperrt bleiben, die unmittelbar an der Demarkationslinie liegen? Trifft es zu, daß mehrere Kurorte in der DDR für den Besuchsverkehr aus der Bundesrepublik Deutschland gesperrt bleiben, und welche Begründung gibt es dafür? 2412* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14 Juni 1973 Es trifft zu, daß die Orte, die nicht besucht werden können, in unmittelbarer Nähe der Grenze, im sogenannten Sperrbereich liegen. Die von der DDR übergebene Liste über die 315 Gemeinden und 274 Ortsteile, die nicht im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs besucht werden können, gibt keine Auskunft darüber, wie viele Kur- und Badeorte im Sperrgebiet liegen. Von den bezeichneten Gemeinden und Ortsteilen ist lediglich der Ort Bad Colberg im Kreis Hildburghausen als Kur-und Badeort bekannt. Es wird aber zur Zeit versucht zu klären, wie viele Kur- und Badeorte tatsächlich im Sperrgebiet liegen. Sobald genaue Angaben ermittelt worden sind, darf ich Sie weiter unterrichten. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 13. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage A 77) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Resolution Nr. 546 (1973) der Beratenden Versammlung des Europarats über die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumfahrt, und welche Konzeption wird sie bei der für Juli 1973 vorgesehenen europäischen Weltraumkonferenz im einzelnen vertreten? Die Bundesregierung begrüßt die Initiative des Europarates im Hinblick auf das auch von ihr verfolgte Ziel der Schaffung einer den technologischen, wirtschaftlichen und politischen Gegebenheiten Europas entsprechenden Weltraumpolitik. Die Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Weltraumkonferenz über ihre Beteiligung an einzelnen Weltraumprojekten sind im Gange. Die Bundesregierung möchte nicht einer eventuellen offiziellen Stellungnahme der europäischen Regierungen zu dieser Resolution vorgreifen. Aus Gründen der Klarheit weist die Bundesregierung jedoch schon jetzt darauf hin, daß im Gegensatz zum Text der Resolution eine deutsche Beteiligung am Trägerraketen-Projekt L III S nur zu einem Festbetrag und nicht auf der Basis einer prozentualen Beteiligung der Kosten vorgesehen ist. Die Bundesregierung hofft, daß auf der Mitte Juli geplanten Weltraumkonferenz offene Fragen unter den europäischen Partnern geklärt werden. Anlage 15 Antwort des Parl Staatssekretärs Herold vom 13. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage A 78) : Treffen Pressemeldungen zu, denen zufolge die DDR-Regierung eine Reihe von Orten im grenznahen Bereich aus dem vereinbarten kleinen Grenzverkehr wieder ausklammern will, und wenn ja, mit welcher Begründung erfolgt diese Ausklammerung, und sieht die Bundesregierung diese Maßnahme als in Übereinstimmung mit den Vereinbarungen des Grundvertrags an? Mit Inkrafttreten des Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten werden erstmalig Bewohner der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit erhalten, Tagesbesuche in grenznahe Städte und Kreise der DDR durchzuführen. Die in Betracht kommenden Städte und Kreise sind in der Anlage zu den „Erläuterungen zum Briefwechsel zur Familienzusammenführung, zu Reiseerleichterungen und Verbesserungen des nichtkommerziellen Warenverkehrs" im einzelnen aufgeführt. Die Anlage enthält drei Stadtkreise und 54 Landkreise, letztere zählen nach den Feststellungen der zuständigen Bundesbehörden mehr als 2 600 Gemeinden. Innerhalb dieses für die Tagesbesuche vorgesehenen grenznahen Bereichs der DDR befindet sich in unmittelbarer Grenznähe das sogenannte Sperrgebiet, das bis zum September 1972 aus dem etwa 500 Meter tiefen Schutzstreifen und der etwa 5 km tiefen Sperrzone bestand. Westdeutsche erhielten in den vergangenen Jahren grundsätzlich keine Genehmigung zur Einreise in dieses Gebiet; dies galt, von wenigen Ausnahmen abgesehen, selbst im Falle der lebensgefährlichen Erkrankung oder des Todes eines nahen Angehörigen. Auch die außerhalb dieses Sperrgebietes lebenden DDR-Bewohner benötigten zur Einreise in dieses Gebiet einen Passierschein der Volkspolizei. Im Zusammenhang mit den Verhandlungen, die während des vergangenen Jahres zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR geführt worden sind, hat die DDR die Grenzordnung vom 19. März 1964 mit den eben geschilderten Regelungen aufgehoben und durch die Grenzordnung vom 15. Juni 1972 ersetzt, die am 1. September vergangenen Jahres in Kraft getreten ist. Darin ist der Bereich des Schutzstreifens und der Sperrzone unmittelbar an der Grenze im Gegensatz zur alten Grenzordnung in der räumlichen Tiefe nicht mehr durchgehend festgelegt. Eine größere Zahl von Orten, nach Annahme der zuständigen Stellen der Bundesregierung handelt es sich um etwa 105, und weitere Ortsteile fallen nun aus dem Sperrbereich heraus. Die Folge davon ist, daß Reisen in die aus dem Sperrgebiet herausgenommenen Orte sowohl für die übrigen Bewohner der DDR wie auch für Westdeutsche ohne die früher geltenden Einschränkungen möglich werden. Das Fortbestehen des verbleibenden Sperrgebietes mußte für den grenznahen Verkehr bedeuten, daß es auch künftig Orte in unmittelbarer Grenznähe geben wird, die Bürger aus der Bundesrepublik nicht besuchen dürfen. Bei den Vorbereitungen der Besuchsmöglichkeiten im grenznahen Bereich hat die Regierung der DDR nun eine Liste mit den Namen dieser Orte übergeben. Sie zählt 315 Gemeinden und 274 Ortsteile. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 2413 Zusammenfassend ist festzustellen: Rund 2 600 Orte im Grenzbereich der DDR sind nach Inkrafttreten der Besuchsregelung im grenznahen Bereich für Besuche freigegeben. Aufgrund der neuen Grenzordnung der DDR sind Besuche von Bürgern aus der Bundesrepublik hierbei auch in zahlreichen nicht mehr zum Sperrgebiet gehörenden Ortschaften möglich geworden. In unmittelbarer Grenznähe verbleiben die nun bezeichneten Orte im Sperrgebiet, die auch künftig weder zu Tagesbesuchen, noch für längerfristige Besuche aufgesucht werden können. Auch für DDR-Bewohner außerhalb dieser Zone sind hier Aufenthaltsbeschränkungen gegeben.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, das Wort hat der Herr Abgeordnete Höhmann.


Rede von Egon Höhmann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Herr Kollege Dr. Abelein hat hier zu Beginn seiner Ausführungen die mündliche Berichterstattung unseres Kollegen Dr. Schmude kritisiert.

(Zurufe von der CDU/CSU: Mit Recht!)

Wir sind der Auffassung, daß bei dem sehr knapp gehaltenen Schriftlichen Bericht beide Berichterstatter hier das Wort nehmen sollten und daß jeder Berichterstatter für die Mehrheits- wie für die Minderheitsauffassung jeweils erläutern würde, was die Auffassung seiner Seite ist. So ist also der Kollege Dr. Schmude anzusehen als der Berichterstatter für den Teil, der als Mehrheitsmeinung im Schriftlichen Bericht festgehalten ist.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das ist eine ganz neue Methode! Schon wieder eine Reform!)

— Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie da jetzt Schwierigkeiten haben, so liegen diese nur darin begründet, daß es keine gründliche Abstimmung zwischen Ihnen und uns in dieser Frage gegeben hat, vielleicht auch nicht geben konnte, weil in der Festlegung des Zeitpunktes der zweiten und dritten Lesung, also eigentlich noch bis heute morgen — jedenfalls für uns, die wir von Berlin zurückkamen —, nicht völlige Klarheit bestanden hat. Dies war von unserer Seite keine Absicht; das möchte ich betonen. Ich finde, daß die Berichterstattung des Kollegen Dr. Schmude, da er die Mehrheitsmeinung in dieser Weise dargestellt hat, insofern korrekt war, denn er hat nicht vorgehabt und
auch nicht vorgegeben, für den ganzen Ausschuß zu sprechen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Nur war das sein Job!)

— Natürlich war es das.
Die zweite und dritte Lesung dieses Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Erleichterungen, Vorrechten und Befreiungen an die Ständige Vertretung der Deutschen Demokratischen Republik basiert auf dem Grundlagenvertrag, den der Deutsche Bundestag schon verabschiedet hat und der hoffentlich bald in Kraft treten wird. Wir haben auch bei der Rede des Kollegen Dr. Abelein wieder gespürt, daß eine ganze Reihe von Kollegen mit diesem Grundlagenvertrag noch hadert. Wenn dann solche Bemerkungen kommen wie z. B. die, normalerweise werde man aus Schaden klug, nur die Bundesregierung werde es nicht, so muß ich sagen, sind das ein paar kleine spritzige Argumentchen, die wir aber, Herr Kollege Dr. Abelein — wie Sie vielleicht manches von unserer Seite — nicht ganz ernst nehmen. Denn ganz offensichtlich besteht bei der Opposition eine Schwierigkeit, die darin begründet ist, daß man nicht begreifen und verarbeiten konnte, daß die bisher erstarrten Fronten in Ost und West so schnell in Bewegung geraten sind. Wir haben mit dem Grundlagenvertrag das Prinzip Grabenkrieg nun endlich überwunden und sind zum Prinzip der Flexibilität gelangt.

(Abg. Dr. Marx: Der Winzer war gestern sehr flexibel!)

Dies gereicht der Bundesrepublik zum Vorteil, Herr Kollege Dr. Marx, und gab auch der Bundesregierung einen erweiterten Handlungsspielraum. Besonders soweit es die Ostpolitik betrifft, hat noch keine der früheren Bundesregierungen einen solchen Handlungsspielraum gehabt, wie ihn heute unsere Bundesregierung hat.
Die CDU/CSU demonstrierte in diesen Fragen zunächst Einigkeit. Das war sehr einfach; man war nämlich in Eintracht dagegen, befand sich aber dann in Zwietracht, wenn es darum ging, einmal zu erklären, wofür man denn sei. Ein aufmerksamer Beobachter der Bonner Szene, Kurt Becker, bemerkte am 17. Mai im „Kölner Stadt-Anzeiger" dazu — ich zitiere :
Aus bloßem Public-Relations-Denken heraus ein Nein zu zelebrieren, stellt keinen ermutigenden Ansatz zur inneren Erneuerung der Unionsparteien dar.
Man muß dies einmal auf der Zunge zergehen lassen:

(Lachen bei der CDU/CSU)

aus Public-Relations-Gründen ein Nein zu zelebrieren.

(Abg. Haase [Kassel] : Sie müssen das zwischen Daumen und Zeigefinger zergehen lassen!)

Ich finde dies ganz hervorragend dargestellt.

(Zuruf von der CDU/CSU: Sie sind aber sehr genügsam!)




Höhmann
Dies ist genau das, was hinter vorgeschobenen Gründen, die in der Öffentlichkeit vorgebracht wurden, eigentlich zu suchen ist.
Der gleiche Verfasser trifft folgende zweite Feststellung:
Bei allem Verständnis für die innere Krise der Unionsparteien aus Gründen der personellen Rivalität, die sich auch in der wechselseitigen Schwächung ihrer führenden Männer ausdrückt: die vordergründigen Motivationen der Oppositionsführung stehen in einem enttäuschenden Kontrast zur politischen Größenordnung der Deutschlandpolitik.
In Umgangssprache übersetzt, heißt das: Die vordergründigen Motivationen der Opposition sind kleinkariert.
Der Kollege Dr. Abelein hat hier — ich spreche ja noch vom Grundlagenvertrag - die Art und Weise der Reise des Chefs der Mehrheitsfraktion nach Ost-Berlin kritisieren wollen. Herr Kollege Dr. Abelein, ich weiß nicht, ob Sie in der Ausschußsitzung anwesend waren, in der der Kollege Wehner und der Kollege Mischnick über ihre Gespräche und deren Ergebnisse berichtet haben. Ich möchte darauf hinweisen, daß sich der Ausschußvorsitzende ausdrücklich für die Berichte bedankt hat, weil sie den Horizont und das Wissen der einzelnen Mitglieder des Ausschusses sicher erweitert hätten, daß man aber nicht — dies ist völlig klar in jeder Weise mit ihnen übereinstimme. Warum Sie dies nun zum Anlaß nehmen, die Reise an sich oder die Art und Weise, wie sie zustande gekommen ist, zu kritisieren, ist mir unerfindlich. Ich bin jedenfalls beiden Fraktionsvorsitzenden außerordentlich dankbar, daß auch sie den Versuch unternommen haben, noch etwas mehr Licht in die Probleme innerdeutscher Beziehungen und besonders in manche dunkle und für uns etwas mystisch klingende Aussprüche der anderen Seite hineinzubringen.

(Beifall bei der SPD.)

Auf der Suche nach der eigenen Identität, der Identität der Union, hat man nun — ich komme auf das zurück, was Kurt Becker angeführt hat — die Personen ausgewechselt, also die personellen Rivalitäten überwunden. Für uns war das allerdings noch kein eindrucksvoller Kraftakt. Für den Außenstehenden ist auch dies eine vordergründige Maßnahme, etwa nach dem Motto: Es rast der See, er will sein Opfer haben.
Es geht darum, hier den dunklen Hintergrund zu erhellen. Dies ist dem Kollegen Dr. Strauß, dem Vorsitzenden der CSU, vor etwa drei Wochen fast gelungen. Die etwas gespenstische Szene wurde durch ein Zitat von ihm schlagartig erhellt. Dieses Zitat will ich hier zur Kenntnis bringen. Auf die Frage - ich zitiere jetzt wörtlich —: „Rainer Barzel hat nach seinem Rücktritt von Außensteuerung oder Fremdsteuerung gesprochen. Wie sehen Sie dieses Problem des inneren Zusammenhangs in der Fraktion?" antwortete der CSU-Vorsitzende:
Wir können uns ja doch nicht, wenn die CDU
gespalten ist, deshalb nur aus Sympathie eben-
falls spalten. Unsere Abgeordneten sind ja keine Hampelmänner oder Marionetten, die um der Einigkeit willen eine geschlossene Stimmabgabe herbeiführen.
Dies also gab Herr Strauß von sich. Ich habe dieses Zitat hier angeführt, weil ich denke, daß dieser Zeuge Ihnen einigermaßen unverdächtig ist. Herr Strauß spricht ganz offen von der Spaltung der CDU, und er ist sicher unverdächtig, weil er der Schwesterpartei angehört, Ihnen also nahesteht, wenn auch manchmal so nahe, daß er fast im Wege steht.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD.)

Es geht also im wesentlichen darum — das liegt in unser aller Interesse —, daß die programmatischen Entscheidungen fallen, wo Ihre eigentlichen Schwierigkeiten ja liegen. Dies liegt auch in unserem Interesse. Es geht der Koalition darum, Klarheit darüber zu gewinnen, was Sie denn eigentlich wollen. Wir möchten wissen, woran wir sind. Vorher, Herr Kollege Dr. Abelein, bevor die programmatischen Fragen entschieden sind, gibt es eigentlich keine ersprießliche Zusammenarbeit in wichtigen Fragen innerdeutscher Politik. Ich werde mir die Mühe machen, dies an Ihren eigenen Zitaten noch etwas näher darzulegen. Denn mit welchem Oppositionsabgeordneten immer man in der Vergangenheit sprach, er äußerte eine persönliche Meinung, wenn er nicht. nur einfach nein sagte und sich darauf beschränkte. Neinsagen ist ja wohl nicht der Weisheit letzter Schluß.

(Zuruf des Abg. Reddemann.)

Das uns jetzt für die zweite und dritte Lesung vorliegende Gesetz ich komme noch auf alle Einzelheiten zurück, Herr Kollege Reddemann; Sie werden sich wundern, in wie kurzer Zeit Aussagen innerhalb Ihrer Fraktion wechseln — scheint jetzt also die gleiche Behandlung erfahren zu sollen wie der Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik. Manches, was in den Monaten April und Mai noch Geltung gehabt hat, wird heute am Ende der parlamentarischen Beratung dieses Gesetzentwurfs ganz verschämt zurückgehalten. Die ursprünglich in einigen Punkten offene Haltung der Opposition hat sich auf eine sehr schmale, vielleicht bayerische Route zusammengedrängt.
Dafür einige Beispiele! Wir sind Ende des Monats Mai noch davon ausgegangen, daß die CDU/CSU-Fraktion neben anderen konträren Auffassungen folgende Gesichtspunkte mit der Koalition gemeinsam vertreten wolle. Erstens. Der Leiter der ständigen Vertretung der DDR soll nicht beim Bundespräsidenten und beim Auswärtigen Amt, sondern beim Minister für innerdeutsche Beziehungen oder beim Bundeskanzleramt akkreditiert werden.

(Abg. Reddemann: Einverstanden, immer noch!)

Zweitens. Die arbeitsmäßige Zuordnung der ständigen Vertretung soll nicht zum Auswärtigen Amt, sondern zum Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen bzw. Bundeskanzleramt erfolgen. Drit-



Höhmann
tens. Eine Einordnung des ständigen Vertreters und der Angehörigen der ständigen Vertretung soll nicht in den drei diplomatischen Rangklassen nach Art. 14 des Wiener Abkommens vorgenommen werden.
Dies, Herr Kollege Dr. Abelein, wird Ihnen sehr wohl in den Ohren klingen. Denn dies haben Sie als deutschlandpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion in Ihrem Pressedienst am 24. Mai 1973 verkündet. Am 8. Juni 1973 haben Sie dann wieder einen Artikel herausgegeben, nämlich im „Deutschland-Union-Dienst", da steht nun drin: Erstens. Der ständige Vertreter der DDR wird beim Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen akkreditiert. — Da stand früher „oder beim Bundeskanzleramt".
Zweitens. Die Wahrnehmung dienstlicher Beziehungen zur ständigen Vertretung der DDR obliegt dem Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen. — Da stand früher „bzw. Bundeskanzleramt".

(Zuruf von der CDU/CSU: Da kommen wir Ihnen auch entgegen! -Weiterer Zuruf des Abg. Dr. Marx.)

Ihr Antrag sagt auch gar nichts anderes, d. h. Ihre vorher etwas offene Haltung, Herr Kollege Dr. Marx, ist durch irgend jemanden von rechts und links zusammengedrückt worden auf eine ganz schmale Parteilinie.

(Abg. Dr. Marx: Wir sind doch nicht die SPD-Fraktion!)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Abgeordneter Höhmann, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Reddemann?