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    Deutscher Bundestag 42. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 Inhalt: Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 2307 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 2307 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (SPD, FDP) (Drucksache 7/76) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/697), Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksachen 7/696, 7/765) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Frerichs (CDU/CSU) . 2307 C, 2315 D Dr. Jens (SPD) 2311 B Dr. Graf Lambsdorff (FDP) 2314 B, 2331 A, 2340 D, 2395 D Schmidhuber (CDU/CSU) 2318 D Gewandt (CDU/CSU) 2321 A Haase (Fürth) (SPD) 2322 C Alber (CDU/CSU) 2324 C Dr. Schachtschabel (SPD) 2326 B Dr. Luda (CDU/CSU) . . 2327 C, 2392 D, 2395 A, C Reuschenbach (SPD) 2328 D Breidbach (CDU/CSU) 2329 C van Delden (CDU/CSU) 2332 D Dr. Ehrenberg (SPD) . . 2334 A, 2395 B Dr. Friderichs, Bundesminister (BMWi) 2334 D Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) 2337 B Junghans (SPD) . . . . . . . 2338 D Engholm (SPD) . . . . 2392 B, 2393 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 2393 C Fragestunde (Drucksache 7/690) Frage A 92 des Abg. Baron von Wrangel (CDU/CSU) : Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Besuch der Abg. Wehner und Mischnick in Ost-Berlin Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 2342 B, C, D, 2343 A Baron von Wrangel (CDU/CSU) . 2342 C, D Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) . 2342 D Dr. Marx (CDU/CSU) 2343 A Frage A 91 des Abg. Dr. Marx (CDU/CSU) : Unterrichtung des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen über das Vorhaben des Abg. Wehner, nach Ost-Berlin zu fahren Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 2343 A, B, D Dr. Marx (CDU/CSU) 2343 B, D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 Frage A 20 des Abg. Barche (SPD) : Status der zum Zonenrandgebiet gehörenden Gemeinden, die im Zuge von Verwaltungs- und Gebietsreformen nicht zum Zonenrandgebiet gehörenden Gemeinden oder Landkreisen zugeordnet werden Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2344 A, B, C Barche (SPD) 2344 B Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 2344 B Frage A 21 des Abg. Barche (SPD) : Änderung bzw. flexiblere Anwendung der 40-km-Grenze bei der Neuordnung der Landkreise in den Zonengrenzländern Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2344 C, D Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 2344 D Frage A 22 des Abg. Lenders (SPD) : Tendenz der Werbung und Verstärkung ihrer Informationsfunktion Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2345 A, B, C Lenders (SPD) 2345 B, C Frage A 23 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Bevorzugte Erteilung von Bauaufträgen an standortbenachteiligte Bewerber im Zonenrandgebiet Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2345 D, 2346 A, B, C Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . 2346 A, B Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 2346 B Frage A 24 des Abg. Amling (SPD) : Ausgleich der durch Niedrigstbenzinpreise entstehenden Verluste der Mineralölkonzerne durch Erhöhung der Heizölpreise Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2346 C Frage A 27 des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Ansteigen der Konkurse seit 1969 und Maßnahmen der Bundesregierung zur Milderung der Zinslasten mittelständischer Unternehmer Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2347 B, D, 2348 A Niegel (CDU/CSU) . . . 2347 D, 2348 A Frage A 40 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Auswirkungen der Abgabe der Bauunternehmen für die Förderung des Winterbaus Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 2348 B, C Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . 2348 D Frage A 41 des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Gesetzliche Regelung der Teilnahme der Vertrauensleute der Schwerbeschädigten an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 2348 D, 2349 B Kiechle (CDU/CSU) 2349 A Fragen A 42 und 43 der Abg. Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) : Reden des Bundeskanzlers und der Kabinettsmitglieder auf Betriebsversammlungen Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 2349 B, C Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) . . . 2349 C Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . 2349 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . 2349 D Niegel (CDU/CSU) 2349 D Frage A 44 des Abg. Dr. Holtz (SPD) : Kündigungsschutzfrist bei Fehlgeburten Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 2350 A, B Dr. Holtz (SPD) 2350 A, B Kiechle (CDU/CSU) 2350 B Frage A 54 des Abg. Gerster (Mainz) (CDU/CSU) : Mittelmarkierungen auf Straßen mit einer Fahrbahnbreite unter 5,50 m Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 2350 D, 2351 A Gerster (Mainz) (CDU/CSU) 2350 D, 2351 A Immer (SPD) 2351 A Frage A 56 des Abg. Dr. Schäuble (CDU/CSU): Deutsch-französische Verkehrsplanung für die südliche Oberrheinebene Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 2351 B, D Dr. Schäuble (CDU/CSU) . . . . 2351 C, D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 III Frage A 59 des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Verwirklichung der den Flugleitern angeblich gemachten finanziellen Zusagen Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 2352 A, B, C Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . . 2352 B Frage A 60 des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Prüfung des Wahrheitsgehalts der Krankmeldungen von Flugleitern Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 2352 C Frage A 62 des Abg. Konrad (SPD) : Bepflanzung der Bundesfernstraßen mit Hecken zum Schutz der Vegetation Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 2352 D, 2353 A, B Konrad (SPD) . . . . . . . . . 2353 A Fragen A 65 und 66 des Abg. Immer (SPD) : Sicherung der Arbeitsplätze in dezentralisierten Werkstätten der Deutschen Bundesbahn durch die Zuweisung von neuen Aufgaben Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 2353 B, C, D, 2354 A, B Immer (SPD) 2353 D, 2354 A Frage A 67 des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) : Verlegung der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Aurich nach Bremen Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 2354 B, C, D Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) . . . . . . . . 2354 C, D Fragen A 87 und 88 des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) : Hochschulzulassung von Zuwanderern aus der DDR und Angehörigen weiterer Bevölkerungsgruppen Zander, Parl. Staatssekretär (BMBW) 2355 A, B, C, D, 2356 A Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . 2355 C, D, 2356 A Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 2356 A Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Erleichterungen, Vorrechten und Befreiungen an die ständige Vertretung der Deutschen Demokratischen Re- publik (Drucksache 7/424) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen (Drucksache 7/720) —Zweite und dritte Beratung — Dr. Schmude (SPD) . . . . . . . 2356 C Franke, Bundesminister (BMB) . . . 2358 B Dr. Abelein (CDU/CSU) 2359 D Höhmann (SPD) . . . . . . . 2363 B Hoppe (FDP) . . . . . . . . 2366 C Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . 2367 D Wischnewski (SPD) . . . . . . 2370 B Reddemann (CDU/CSU) 2372 A Anträge des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Wahleinsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum 7. Deutschen Bundestag vom 19. November 1972 (Drucksachen 7/698 bis 7/709) 2374 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Adoptionsrechts (Drucksache 7/421) ; Bericht und Antrag des Rechtsauschusses (Drucksache 7/716) — Zweite und dritte Beratung — Frau Schimschok (SPD) . . . . . 2375 D Frau Will-Feld (CDU/CSU) . . . . 2377 B Engelhard (FDP) 2377 D Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 2378 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und der Verordnung über das Erbbaurecht (Bundesrat) (Drucksache 7/62) ; Bericht und Antrag des Rechtsauschusses (Drucksache 7/714) — Zweite und dritte Beratung — Gnädinger (SPD) . . . . . . . . 2379 A Thürk (CDU/CSU) . . . . . . . 2380 A Kleinert (FDP) . . . . . . . . 2382 A Entwurf eines Gesetzes zu den am 24. Juli 1971 in Paris unterzeichneten Übereinkünften auf dem Gebiet des Urheberrechts (Drucksache 7/274) ; Bericht und Antrag des Rechtsauschusses (Drucksache 7/715) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung - . . . . . . . . . . 2383 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 11. Oktober 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die Umsatzbesteuerung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs zwischen den österreichischen Gemeinden Mittelberg und Jungholz und der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 7/259) ; Bericht und Antrag des Finanzaussschusses (Drucksache 7/666) — IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 2383 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes vom 14. Januar 1969 zu dem Übereinkommen vom 7. September 1967 zwischen Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden über gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen und zu dem Protokoll über den Beitritt Griechenlands zu diesem Übereinkommen (Drucksache 7/470) ; Bericht und Antrag des Finanzausschusses (Drucksache 7/689) - Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 2383 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden über gegenseitige Unterstützung in Zollangelegenheiten (Drucksache 7/517); Bericht und Antrag des Finanzausschusses (Drucksache 7/691) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 2383 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Juni 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Marokko zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 7/471); Bericht und Antrag des Finanzausschusses (Drucksache 7/717) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 2383 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksache 7/133) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr (Drucksache 7/692) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 2384 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Kostenermächtigungsvorschriften des Seemannsgesetzes (Drucksache 7/482) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/788), Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/718) — Zweite und dritte Beratung — Gansel (SPD) . . . . . . . . . 2384 C Entwurf eines Gesetzes zur Abwicklung der Reichsärztekammer (ReichsärztekammerAbwicklungsgesetz) (Drucksache 7/507) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/787), Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache 7/713) — Zweite und dritte Beratung — 2385 B Antrag betr. Berufung einer Jugendstrafvollzugskommission (Abg. Rollmann, Dr. Eyrich, Dr. Stark [Nürtingen] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/648) Rollmann (CDU/CSU) 2385 D Brandt (Grolsheim) (SPD) . . . 2386 B von Schoeler (FDP) . . . . . . 2387 A Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 2387 D Absetzung des Punktes 14 von der Tagesordnung 2388 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Aufhebung der Immunität der Abgeordneten (Drucksache 7/710) . . 2388 B Ubersicht 3 des Rechtsauschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 7/711) 2388 C Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses über die Anträge des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnungen für das Rechnungsjahr 1967 und für die Rechnungsjahre 1968 und 1969 betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1967 hier: Nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Drucksachen V/4409, VI/559, VI/2697, 7/749) 2388 C Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses über die Anträge des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnungen und Vermögensrechnungen des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1967, 1968 und 1969 — Einzelplan 20 (Drucksachen VI/472, VI/2136, 7/750) 2388 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu dem Antrag der Abg. Frau Dr. Walz, Pfeifer, Dr. Gölter und Fraktion der CDU/CSU betr. Berufs-/Laufbahnreform (Drucksachen 7/330, 7/694) 2388 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen auf dem Gebiet der Unfallverhütung im Straßenverkehr für das Jahr 1971 (Unfallverhütungsbericht — Straßenverkehr 1971) (Drucksachen VI/3718, 7/693) . . . . . . . . 2389 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 V Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu den Vorschlägen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die selbständigen Tätigkeiten des Kleinvertriebs von Arzneimitteln eine Richtlinie zur Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten des Kleinvertriebs von Arzneimitteln (Drucksachen 7/43, 7/674) 2389 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Forschung und Technologie und für das Post- und Fernmeldewesen zu den Vorschlägen der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Funkstörungen durch ElektroHaushaltsgeräte, tragbare Elektrowerkzeuge und ähnliche Geräte eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Leuchtstoffröhren (Drucksachen VI/3739, 7/673) 2389 B Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) (Abg. Rollmann, Braun, Orgaß, Franke (Osnabrück), Kroll-Schlüter, Frau Stommel, Josten, Nordlohne, Müller (Remscheid) u. Gen.) (Drucksache 7/615) — Erste Beratung — Rollmann (CDU/CSU) 2389 D Urbaniak (SPD) . . . . . . . 2389 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksache 7/556); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/789), Bericht und Antrag des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft (Drucksache 7/695) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . 2396 D, 2402 B Dr. Slotta (SPD) . . . . 2397 D, 2400 D Frau Bendix (CDU/CSU) 2398 D Möllemann (FDP) . . . 2400 A, 2403 C Frau von Bothmer (SPD) 2405 B Dr. von Dohnanyi, Bundesminister (BMBW) . . . 2405 D Nächste Sitzung 2406 D Anlagen Anlage 1 Listen der beurlaubten Abgeordneten . . 2407* A Anlage 2 Zusätzliche Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) betr. Paket- und Päckchenverkehr mit der DDR 2407* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Frage A 3 — Drucksache 7/690 — des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) betr. Erklärung des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack zu der Kritik der bayerischen Staatsregierung an der globalen Mittelzuteilung im Bundesfernstraßenbau 2407* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 37 — Drucksache 7/690 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Unterhaltsgeld für ehemalige Wehr- und Ersatzdienstpflichtige 2408* A Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 38 und 39 — Drucksache 7/690 — des Abg. Kater (SPD) betr. Vereinfachung des Rentenantrags für Witwen von Rentnern . . . 2408* B Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 55 — Drucksache 7/690 — des Abg. Lemmrich (CDU/CSU) betr. Erprobung der Luftkissentechnik auf der Versuchsanlage für Verkehrstechnik in Donauried 2408* D Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 57 und 58 — Drucksache 7/690 — des Abg. Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) betr. Verwirklichung der Eifelautobahn 2409* A Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 61 — Drucksache 7/690 — des Abg. Dr.-Ing. Oetting (SPD) betr. unsinnige Beförderungsverbote im öffentlichen Personennahverkehr . . . 2409* C Anlage 9 Antwort des Pari. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 63 — Drucksache VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 7/690 — des Abg. Zebisch (SPD) betr. schwenkbare Autobahnsperren . . . . 2409* D Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 64 — Drucksache 7/690 — des Abg. Büchner (Speyer) (SPD) betr. Schutz der Anwohner an Bundesstraßen vor Verkehrslärm 2410* A Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Fragen A 70 und 71 — Drucksache 7/690 — des Abg. Dr. Abelein (CDU/CSU) betr. Einschränkung des für den kleinen Grenzverkehr vorgesehenen innerdeutschen Reisegebietes durch die DDR 2410` B Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Fragen A 72 und 73 — Drucksache 7/690 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) betr. für den kleinen Grenzverkehr durch die DDR gesperrte Bereiche 2411* A Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 74 und 75 — Drucksache 7/690 — des Abg. Reddemann (CDU/CSU) betr. Sperrung von Kurorten in der DDR für den Besuchsverkehr aus der Bundesrepublik Deutschland . . . 2411* D Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 77 — Drucksache 7/690 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumfahrt . . 2412* A Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 78 — Drucksache 7/690 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) betr. Ausklammerung von Orten aus dem vereinbarten kleinen Grenzverkehr durch die DDR-Regierung 2412* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 2307 42. Sitzung Bonn, den 14. Juni 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 15.6. Dr. Artzinger * 20.6. Dr. Barzel 22.6. Behrendt * 15.6. Dr. Burgbacher * 15.6. Coppik 20.6. Dreyer 15.6. Eilers (Wilhelmshaven) 15.6. Engelsberger 15.6. Entrup 15.6. Fellermaier * 15.6. Flämig * 15.6. Frehsee * 15.6. Dr. Früh* 15.6. Gerlach (Emsland) * 15.6. Frau Hürland 15.6. Huonker 15.6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 15.6. Kater * 15.6. Dr. Kempfler 15.6. Koblitz 20.6. Krall * 14.6. Krampe 16.6. Dr. Kreile 14. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 15. 6. Lagershausen ** 18.6. Lange * 15.6. Lautenschlager * 14. 6. Leicht 20.6. Liedtke 20.6. Dr. Martin 20.6. Mursch * 15. 6. Opitz 20.6. Frau Dr. Orth 20.6. Rainer 15.6. Sauer 15.6. Dr. Schulz (Berlin) * 15.6. Schwabe * 15.6. Dr. Schwörer * 15.6. Seefeld * 15.6. Sieglerschmidt ** 17.6. Spilker 15.6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Springorum * 15.6. Dr. Stark (Nürtingen) 20.6. Dr. Starke (Franken) * 15.6. Strauß 20. 6. Walkhoff * 15.6. Wende 20.6. Dr. Wendig 14.6. Wiefel 20.6. Anlage 2 Zusätzliche Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 13. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (37. Sitzung, Seite 2065 C) : Wie in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 25. Mai 1973 zugesagt, teile ich nachstehend die erbetenen Zahlen für das 1. Quartal 1973 mit: a) verlorengegangene Pakete: 7 383; b) von den DDR-Behörden zurückgesandte Pakete: 141 448; c) verlorengegangene Einschreibesendungen: 2 488. Ich möchte noch darauf hinweisen, daß diese Zahlen anteilmäßig mit Sicherheit höher sind als die Jahresgesamtzahlen, weil wegen des vorausgegangenen Weihnachtsverkehrs der Januaranteil stets erheblich über dem Jahresdurchschnitt liegt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 14. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage A 3) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dieter Haack auf die Kritik der bayerischen Staatsregierung über die globale Mittelzuteilung im Bundesfernstraßenbau, „wenn die bayerische Staatsregierung ihre Angriffe fortsetzt, gibt sie selbst zu, daß es höchste Zeit wird, daß auch in München eine sozial-liberale Regierung gebildet wird, die in enger Zusammenarbeit mit dem Bund fortschrittliche Politik für Bayern betreibt"? Die genannte Äußerung ist in einem Artikel in der vom SPD-Landesverband Bayern und der bayerischen SPD-Landtagsfraktion herausgegebenen Sozialdemokratischen Presse-Korrespondenz vom 29. Mai 1973 enthalten. Sie ist eine politische Mei- 2408* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 nungsäußerung, die keiner Beurteilung durch die Bundesregierung unterliegt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 14. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/690 Frage A 37): Ist die Bundesregierung bereit, die Benachteiligung der ehemals Wehr- und Ersatzdienstpflichtigen zu beseitigen, deren Unterhaltsgeld für die berufliche Fortbildung nach dem Arbeitsförderungsgesetz in der Regel wegen der Berechnung nach dem Tariflohn niedriger ist als das der früheren Berufskollegen, die unmittelbar aus dem Beruf in die Fortbildung gehen und deren tatsächlicher Arbeitsverdienst zugrunde gelegt wird? Die Bundesregierung ist grundsätzlich zu einer' entsprechenden Regelung bereit. Auch die gegenwärtige Regelung hat den Zweck, Nachteile für die Wehr- und Zivildienstleistenden zu vermeiden. Sie soll die Möglichkeit schaffen, das Unterhaltsgeld nach einem aktuellen Arbeitsentgelt zu bemessen, weil die Wehr- und Zivildienstleistenden in aller Regel längere Zeit kein Arbeitsentgelt erhalten haben. Nachteile haben sich jedoch dann ergeben, wenn die Effektivlöhne erheblich höher sind als die Tariflöhne. Die Bundesregierung bereitet deshalb eine Regelung vor, welche die von Ihnen geschilderten Nachteile vermeidet. Sie erwägt, diese Regelung im Zusammenhang mit einem anderen Gesetzesvorhaben nach der Sommerpause den gesetzgebenden Körperschaften zuzuleiten. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 14. Juni 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/690 Fragen A 38 und 39) : Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung einzuleiten bzw. anzuregen, um den Witwen von Rentnern die Ausstellung ihres Rentenantrags zu erleichtern? Ist die Bundesregierung bereit, dafür zu sorgen, daß die Witwen von Rentnern bei der Beantragung ihrer Rente nicht erneut einen lückenlosen Beschäftigungsnachweis einschließlich der Ausfallzeit ihres verstorbenen Ehemanns erbringen müssen? Die Bundesregierung teilt die in Ihrer Frage zum Ausdruck kommende Befürchtung, daß Witwen von Rentnern — aber oft auch die Rentner selbst — bei der Rentenantragstellung vielfach auf Hilfen Dritter angewiesen sind. Sie hat daher in einer Reihe von Sozialgesetzen Bestimmungen vorgesehen, die den Zugang zu den Sozialleistungen erleichtern und vereinfachen sollen. Durch das Rentenreformgesetz ist das Recht der Versicherten gestärkt worden, Auskünfte über die bisher erworbenen Rentenanwartschaften zu erhalten. Das trifft insbesondere für diejenigen Versicherten zu, die von der flexiblen Altersgrenze Gebrauch machen wollen. Mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung wird es künftig möglich sein, für die Rentenversicherten persönliche Konten zu führen, auf denen die maßgeblichen Versicherungsdaten für den einzelnen nachprüfbar gespeichert und auf dem neuesten Stand gehalten werden. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Selbstverwaltungsrechts soll auch im Bereich der Arbeiterrentenversicherung die Bestellung von Versichertenältesten, die den Versicherten und ihren Angehörigen für Beratungen zur Verfügung stehen, gefördert werden. Die Vorschriften über die allgemeine Aufklärung, die Beratung und die Auskunftserteilung bilden schließlich einen Schwerpunkt des Allgemeinen Teils eines Sozialgesetzbuchs, das jetzt den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet wurde. Auch die Antragstellung selbst soll dadurch erleichtert werden, daß alle Träger — auch die nicht-zuständigen Anträge auf Sozialleistungen entgegennehmen und diese unverzüglich an den zuständigen Träger weiterleiten. Hierbei wird die Konsequenz aus dem Grundsatz gezogen, daß der einzelne mit seinem Begehren nach Sozialleistungen nicht an Zuständigkeitsabgrenzungen innerhalb der gegliederten Sozialverwaltungen scheitern darf. Schließlich soll festgelegt werden, daß die Leistungsträger u. a. darauf hinwirken, daß der Zugang zu den Sozialleistungen möglichst einfach zu gestalten ist. Die Durchführung dieser Bestimmungen im einzelnen, Herr Kollege, ist Aufgabe der Leistungsträger selbst, die diese Aufgabe in eigener Verantwortung wahrnehmen. Ich werde Ihre Frage jedoch zum Anlaß nehmen, mit den Beteiligten Verbindung aufzunemen, um sie auf das Ihrer Frage zugrunde liegende Problem hinzuweisen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 14. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage A 55) : Trifft es zu, daß auf der vorgesehenen Versuchsanlage für Verkehrstechnik, die im Donauried errichtet werden soll, auch die sogenannte Luftkissentechnik erprobt werden soll? Die bisher durchgeführten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten für ein künftiges spurgebundenes Schnellverkehrssystem haben zu dem Ergebnis geführt, daß eine Weiterentwicklung der Luftkissentechnik nicht zweckmäßig erscheint. Aus diesem Grunde wird es Zweck der geplanten Versuchsanlage für Verkehrstechniken im Donauried sein, den Erfordernissen der Fortentwicklung der Magnetschwebetechnik und der Rad-Schiene-Technik zu genügen. Dies kommt bereits im Erläuterungsbericht zum Raumordnungsverfahren für die Versuchsanlage für Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 2409* Verkehrstechniken im Donauried zum Ausdruck. Der zweite Absatz des Punktes 1.1. dieses Berichtes lautet: Dabei sollen nicht nur wichtige Erkenntnisse über das Verhalten von neuen umweltfreundlichen Schnellverkehrssystemen (Magnetschwebetechnik) gewonnen werden, sondern auch die technisch-physikalischen Grenzen des herkömmlichen Rad/Schiene-Systems erforscht werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 14. .Juni 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Fragen 57 und 58) : Sieht sich die Bundesregierung in der Lage, den Bau der sogenannten Eifelautobahn bis 1990 verbindlich zuzusagen, und wie beurteilt sie insbesondere die Auswirkungen der belgischen Planungen, auf belgischer Seite der Grenze im Eifel-ArdennenRaum eine autobahnähnliche Schnellstraße zu bauen, auf das deutsche Eifelautobahn-Projekt? Sind der Bundesregierung Beispiele dafür bekannt, daß man Autobahnen durch Truppenübungsplätze gelegt hat, und für wie schwerwiegend hält die Bundesregierung angesichts eventueller Beispiele das „Hindernis" Truppenübungsplatz Vogelsang für die Verwirklichung des Projekts Eifelautobahn? Zu Frage A 57: Die sogenannte Eifelautobahn Aachen—Tondorf ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in II. bzw. III. Dringlichkeit vorgesehen. Aufgrund der vorhandenen und zu erwartenden Finanzierungsmöglichkeiten beim Bundesfernstraßenbau kann kaum mit einer Verwirklichung der Autobahn bis 1990 gerechnet werden. Die auf belgischer Seite geplante autobahnähnliche Straße zwischen Lüttich und der deutsch-belgischen Grenze würde die Fortführung einer neuen Bundesfernstraße auf deutschem Gebiet erforderlich machen. Diese Verbindung zwischen der Grenze und dem Rhein-Main-Gebiet wird zur Zeit in verkehrswirtschaftlicher Hinsicht untersucht. Dabei wird auch der mögliche Einfluß dieser Verbindung auf die Eifelautobahn und umgekehrt geprüft. Da die Ergebnisse dieser Untersuchung erst im Laufe dieses Jahres zu erwarten sind, kann auch über die möglichen Auswirkungen erst dann eine Aussage gemacht werden. Zu Frage A 58: Der Bundesregierung sind keine Beispiele für Autobahnen bekannt, die über Truppenübungsplätze verlaufen. Bei der Planung der Autobahn Aachen—Tondorf (in der Frage mit Eifelautobahn bezeichnet) hat sich der Truppenübungsplatz Vogelsang als ein echtes regionales Hindernis erwiesen, das jedoch einer Verwirklichung der Autobahn Aachen—Tondorf vom Grundsatz her nicht entgegensteht. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 14. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr.-Ing. Oetting (SPD) (Drucksache 7/690 Frage A 61) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um ihrem Ziel, den öffentlichen Personennahverkehr besonders zu fördern, auch insoweit zu dienen, daß dem Benutzer unsinnig erscheinende Beförderungsverbote, die zum Beispiel darin bestehen, daß ein Linienbus, der zwischen den Orten X und Z verkehrt, in dem dazwischen liegenden Y niemand aussteigen lassen darf, in Zukunft entfallen? Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, daß Bedienungsverbote grundsätzlich unsinnig seien. Das vom Deutschen Bundestag im Jahre 1961 verabschiedete Personenbeförderungsgesetz (PBefG) schließt die Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung aus, wenn andernfalls durch den beantragten Verkehr die öffentlichen Verkehrsinteressen beeinträchtigt würden. Die öffentlichen Verkehrsinteressen verlangen aber, wie die Rechtsprechung insbesondere des Bundesverfassungsgerichts bestätigt hat, daß die Leistungsfähigkeit der bestehenden Verkehrsunternehmen nicht durch den infolge von Konkurrenzierung eintretenden Entzug von Fahrgästen gefährdet wird. Der 1. Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Neuregelung des § 8 PBefG zur Förderung der Zusammenarbeit der Personennahverkehrsunternehrnen vom 28. Juni 1971 (BT-Drucksache VI/2386) hat gezeigt, daß dieser gesetzliche Konkurrenzschutz keineswegs der Abstimmung der Verkehrsangebote der verschiedenen Verkehrsträger bzw. der Entstehung zusammenhängender Liniennetze entgegensteht. Einen abschließenden Bericht wird die Bundesregierung dein Deutschen Bundestag zum 31. Dezember 1973 vorlegen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 14. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7 690 Frage A 63) : Ist es nach Auffassung der Bundesregierung zutreffend, daß die neuen, schwenkbaren Autobahnsperren völlig nutzlos sind und daß sie darüber hinaus eine eminente Gefährdung für den Autobahnverkehr darstellen? Die Bundesregierung teilt diese Ansicht nicht. Die Schranken sind eines der Mittel, um den Verkehr, z. B. bei Unfällen oder bei Überfüllung eines Autobahnabschnittes, zwangsweise auf eine Bedarfsumleitung abzuleiten. Eine Gefährdung ist hierbei 2410* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 ausgeschlossen, weil durch eine umfangreiche Beschilderung mit Geschwindigkeitstrichter und Überholverboten der Verkehr über 800 m Gelegenheit hat, sich auf die Ableitung einzustellen. Außerdem sind die Schranken selbst mit gelbblinkenden Leuchten versehen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 14. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 7/690 Frage A 64) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. gedenkt sie zu ergreifen, um Anwohner an Bundesstraßen in Wohngebieten vor Verkehrslärm zu schützen? Beim Bau oder Ausbau von Bundesfernstraßen wird durch planerische Maßnahmen insbesondere durch die Linien- und Gradientenführung angestrebt, Wohngebiete vor unzumutbarem Verkehrslärm zu schützen. Im Einzelfall werden auch weitere bautechnische Maßnahmen wie Dämme und Wälle im Rahmen des Möglichen, um unzumutbare Beeinträchtigungen zu vermeiden, vorgesehen. Über die bisher schon angewandten Maßnahmen hinaus, ist bei der Novellierung des Bundesfernstraßengesetzes vorgesehen, einen Rechtsanspruch auf Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen zu begründen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 13. Juni 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Fragen A 70 und 71) : In welchem Umfang ist durch die DDR das für den kleinen Grenzverkehr vorgesehene innerdeutsche Reisegebiet eingeschränkt worden? Welche Begründung hat die DDR für die Einschränkung des für den kleinen Grenzverkehr vorgesehenen innerdeutschen Reisegebiets gegeben? Zu Frage A 70: Mit Inkrafttreten des Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten werden erstmalig Bewohner der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit erhalten, Tagesbesuche in grenznahe Städte und Kreise der DDR durchzuführen. Die in Betracht kommenden Städte und Kreise sind in der Anlage zu den ,,Erläuterungen zum Briefwechsel zur Familienzusammenführung, zu Reiseerleichterungen und Verbesserungen des nichtkommerziellen Warenverkehrs" im einzelnen aufgeführt. Die Anlage enthält drei Stadtkreise und 54 Landkreise, letztere zählen nach den Feststellungen der zuständigen Bundesbehörden mehr als 2 600 Gemeinden. Innerhalb dieses für die Tagesbesuche vorgesehenen grenznahen Bereichs der DDR befindet sich in unmittelbarer Grenznähe das sogenannte Sperrgebiet, das bis zum September 1972 aus dem etwa 500 Meter tiefen Schutzstreifen und der etwa 5 km tiefen Sperrzone bestand. Bürger der Bundesrepublik Deutschland erhielten in den vergangenen Jahren grundsätzlich keine Genehmigung zur Einreise in dieses Gebiet; dies galt, von wenigen Ausnahmen abgesehen, selbst im Falle der lebensgefährlichen Erkrankung oder des Todes eines nahen Angehörigen. Auch die außerhalb dieses Sperrgebietes lebenden DDR-Bewohner benötigten zur Einreise in dieses Gebiet einen Passierschein der Volkspolizei. Im Zusammenhang mit den Verhandlungen, die während des vergangenen Jahres zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR geführt worden sind, hat die DDR die Grenzordnung vom 19. März 1964 mit den eben geschilderten Regelungen aufgehoben und durch die Grenzordnung vom 15. Juni 1972 ersetzt, die am 1. September vergangenen Jahres in Kraft getreten ist. Darin ist der Bereich des Schutzstreifens und der Sperrzone unmittelbar an der Grenze im Gegensatz zur alten Grenzordnung in der räumlichen Tiefe nicht mehr durchgehend festgelegt. Eine größere Zahl von Orten, nach Annahme der zuständigen Stellen der Bundesregierung handelt es sich um etwa 105, und weitere Ortsteile fallen nun aus dem Sperrbereich heraus. Die Folge davon ist, daß Reisen in die aus dem Sperrgebiet herausgenommenen Orte sowohl für die übrigen Bewohner der DDR wie auch für Bürger der Bundesrepublik Deutschland ohne die früher geltenden Einschränkungen möglich werden. Beschränkungen gibt es also — wenn auch gegenüber der Vergangenheit in verringertem Maße — nur in dem Sperrbereich unmittelbar an der Grenze. Der Umfang des verbliebenen Sperrgebietes ergibt sich am besten aus einem Zahlenvergleich der Orte, die für Tagesaufenthalte im grenznahen Bereich der DDR zugelassen sind und derjenigen Orte, die gesperrt bleiben. Bei den zugelassenen Orten handelt es sich um die in den Stadtkreisen Schwerin, Wismar und Plauen sowie in 54 Landkreisen liegenden mehr als 2 600 Gemeinden. Nicht zugelassen verbleiben 315 Gemeinden und 274 Ortsteile. Zu Frage A 71: Ich habe bereits in meiner Antwort auf Ihre erste Frage darauf hingewiesen, daß die DDR keine Einschränkung des für den kleinen Grenzverkehr vorgesehenen innerdeutschen Reisegebietes vorgenommen hat, sondern daß sie im Gegenteil den sogenannten Sperrbereich unmittelbar an der Grenze räumlich verkleinert hat, so daß künftig auch Orte besucht werden können, die noch bis Mitte 1972 im Sperrbereich lagen und nicht für Besuche freigege- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 2411* ben waren. Eine Begründung für eine neuerliche Behinderung, wie Sie sie wohl angenommen haben, steht also gar nicht zur Frage. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 14. Juni 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Fragen A 72 und 73) : Wann hat die Bundesregierung von der Einschränkung innerhalb der für den kleinen Grenzverkehr vorgesehenen Bereiche der DDR erfahren? Wann wird die Bundesregierung die ihr von der DDR übergebene Liste der gesperrten Orte und Ortsteile veröffentlichen? Zu Frage A 72: Mit Inkrafttreten des Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten werden erstmalig Bewohner der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit erhalten, Tagesbesuche in grenznahe Städte und Kreise der DDR durchzuführen. Die in Betracht kommenden Städte und Kreise sind in der Anlage zu den „Erläuterungen zum Briefwechsel zur Familienzusammenführung, zu Reiseerleichterungen und Verbesserungen des nichtkommerziellen Warenverkehrs" im einzelnen aufgeführt. Die Anlage enthält drei Stadtkreise und 54 Landkreise, letztere zählen nach den Feststellungen der zuständigen Bundesbehörden mehr als 2 600 Gemeinden. Innerhalb dieses für die Tagesbesuche vorgesehenen grenznahen Bereichs der DDR befindet sich in unmittelbarer Grenznähe das sogenannte Sperrgebiet, das bis zum September 1972 aus dem etwa 500 Meter tiefen Schutzstreifen und der etwa 5 km tiefen Sperrzone bestand. Bürger der Bundesrepublik Deutschland erhielten in den vergangenen Jahren grundsätzlich keine Genehmigung zur Einreise in dieses Gebiet; dies galt, von wenigen Ausnahmen abgesehen, selbst im Falle der lebensgefährlichen Erkrankung oder des Todes eines nahen Angehörigen. Auch die außerhalb dieses Sperrgebietes lebenden DDR-Bewohner benötigten zur Einreise in dieses Gebiet einen Passierschein der Volkspolizei. Im Zusammenhang mit den Verhandlungen, die während des vergangenen Jahres zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR geführt worden sind, hat die DDR die Grenzordnung vorn 19. März 1964 mit den eben geschilderten Regelungen aufgehoben und durch die Grenzordnung vom 15. Juni 1972 ersetzt, die am 1. September vergangenen Jahres in Kraft getreten ist. Darin ist der Bereich des Schutzstreifens und der Sperrzone unmittelbar an der Grenze im Gegensatz zur alten Grenzordnung in der räumlichen Tiefe nicht mehr durchgehend festgelegt. Eine größere Zahl von Orten, nach Annahme der zuständigen Stellen der Bundesregierung handelt es sich um etwa 105, und weitere Ortsteile fallen nun aus dem Sperrbereich heraus. Die Folge davon ist, daß Reisen in die aus dem Sperrgebiet herausgenommenen Orte sowohl für die übrigen Bewohner der DDR wie auch für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland ohne die früher geltenden Einschränkungen möglich werden. Beschränkungen gibt es also — wenn auch gegenüber der Vergangenheit in verringertem Maße — nur in diesem Sperrbereich unmittelbar an der Zonengrenze. Die Bundesregierung hat die DDR-Regierung während der innerdeutschen Verhandlungen Mitte letzten Jahres angesichts deren Bereitschaft, nach Inkrafttreten des Grundlagenvertrages eine Besuchsregelung im grenznahen Verkehr vorzunehmen, gebeten, ihr eine konkrete Beschreibung des derzeit geltenden Sperrgebietes zu übergeben. Die Liste mit den Namen der im Sperrbereich verbliebenen Orte hat die DDR im Rahmen der Gespräche zwischen Verkehrsexperten beider Regierungen über diese Tagesaufenthalte im grenznahen Bereich der DDR am 18. Mai 1973 überreicht. Nach den Feststellungen der Bundesregierung sind danach wie gesagt rd. 2 600 Orte im grenznahen Bereich für den kleinen Grenzverkehr frei, nicht zugelassen für Besuche im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs bleiben 315 Gemeinden und 274 Ortsteile. Zu Frage A 73: Die Gespräche über technische Regelungen zwischen Verkehrsexperten beider Regierungen sind noch nicht ganz abgeschlossen, so daß die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Einzelheiten der vorgesehenen Tagesaufenthalte im Augenblick noch nicht möglich ist. Es ist aber vorgesehen, die Liste der im Sperrbereich liegenden Gemeinden und Ortsteile gleichzeitig mit einem Merkblatt, das die Bevölkerung über Einzelheiten der Tagesaufenthalte unterrichten soll, allen Kommunalverwaltungen im grenznahen Bereich der Bundesrepublik Deutschland sowie den dort befindlichen Reisebüros zuzuleiten. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 13. Juni auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Fragen A 74 und 75): Trifft es zu, daß hauptsächlich solche Orte innerhalb der DDR für clon Besuchsverkehr gesperrt bleiben, die unmittelbar an der Demarkationslinie liegen? Trifft es zu, daß mehrere Kurorte in der DDR für den Besuchsverkehr aus der Bundesrepublik Deutschland gesperrt bleiben, und welche Begründung gibt es dafür? 2412* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14 Juni 1973 Es trifft zu, daß die Orte, die nicht besucht werden können, in unmittelbarer Nähe der Grenze, im sogenannten Sperrbereich liegen. Die von der DDR übergebene Liste über die 315 Gemeinden und 274 Ortsteile, die nicht im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs besucht werden können, gibt keine Auskunft darüber, wie viele Kur- und Badeorte im Sperrgebiet liegen. Von den bezeichneten Gemeinden und Ortsteilen ist lediglich der Ort Bad Colberg im Kreis Hildburghausen als Kur-und Badeort bekannt. Es wird aber zur Zeit versucht zu klären, wie viele Kur- und Badeorte tatsächlich im Sperrgebiet liegen. Sobald genaue Angaben ermittelt worden sind, darf ich Sie weiter unterrichten. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 13. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage A 77) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Resolution Nr. 546 (1973) der Beratenden Versammlung des Europarats über die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumfahrt, und welche Konzeption wird sie bei der für Juli 1973 vorgesehenen europäischen Weltraumkonferenz im einzelnen vertreten? Die Bundesregierung begrüßt die Initiative des Europarates im Hinblick auf das auch von ihr verfolgte Ziel der Schaffung einer den technologischen, wirtschaftlichen und politischen Gegebenheiten Europas entsprechenden Weltraumpolitik. Die Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Weltraumkonferenz über ihre Beteiligung an einzelnen Weltraumprojekten sind im Gange. Die Bundesregierung möchte nicht einer eventuellen offiziellen Stellungnahme der europäischen Regierungen zu dieser Resolution vorgreifen. Aus Gründen der Klarheit weist die Bundesregierung jedoch schon jetzt darauf hin, daß im Gegensatz zum Text der Resolution eine deutsche Beteiligung am Trägerraketen-Projekt L III S nur zu einem Festbetrag und nicht auf der Basis einer prozentualen Beteiligung der Kosten vorgesehen ist. Die Bundesregierung hofft, daß auf der Mitte Juli geplanten Weltraumkonferenz offene Fragen unter den europäischen Partnern geklärt werden. Anlage 15 Antwort des Parl Staatssekretärs Herold vom 13. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage A 78) : Treffen Pressemeldungen zu, denen zufolge die DDR-Regierung eine Reihe von Orten im grenznahen Bereich aus dem vereinbarten kleinen Grenzverkehr wieder ausklammern will, und wenn ja, mit welcher Begründung erfolgt diese Ausklammerung, und sieht die Bundesregierung diese Maßnahme als in Übereinstimmung mit den Vereinbarungen des Grundvertrags an? Mit Inkrafttreten des Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten werden erstmalig Bewohner der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit erhalten, Tagesbesuche in grenznahe Städte und Kreise der DDR durchzuführen. Die in Betracht kommenden Städte und Kreise sind in der Anlage zu den „Erläuterungen zum Briefwechsel zur Familienzusammenführung, zu Reiseerleichterungen und Verbesserungen des nichtkommerziellen Warenverkehrs" im einzelnen aufgeführt. Die Anlage enthält drei Stadtkreise und 54 Landkreise, letztere zählen nach den Feststellungen der zuständigen Bundesbehörden mehr als 2 600 Gemeinden. Innerhalb dieses für die Tagesbesuche vorgesehenen grenznahen Bereichs der DDR befindet sich in unmittelbarer Grenznähe das sogenannte Sperrgebiet, das bis zum September 1972 aus dem etwa 500 Meter tiefen Schutzstreifen und der etwa 5 km tiefen Sperrzone bestand. Westdeutsche erhielten in den vergangenen Jahren grundsätzlich keine Genehmigung zur Einreise in dieses Gebiet; dies galt, von wenigen Ausnahmen abgesehen, selbst im Falle der lebensgefährlichen Erkrankung oder des Todes eines nahen Angehörigen. Auch die außerhalb dieses Sperrgebietes lebenden DDR-Bewohner benötigten zur Einreise in dieses Gebiet einen Passierschein der Volkspolizei. Im Zusammenhang mit den Verhandlungen, die während des vergangenen Jahres zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR geführt worden sind, hat die DDR die Grenzordnung vom 19. März 1964 mit den eben geschilderten Regelungen aufgehoben und durch die Grenzordnung vom 15. Juni 1972 ersetzt, die am 1. September vergangenen Jahres in Kraft getreten ist. Darin ist der Bereich des Schutzstreifens und der Sperrzone unmittelbar an der Grenze im Gegensatz zur alten Grenzordnung in der räumlichen Tiefe nicht mehr durchgehend festgelegt. Eine größere Zahl von Orten, nach Annahme der zuständigen Stellen der Bundesregierung handelt es sich um etwa 105, und weitere Ortsteile fallen nun aus dem Sperrbereich heraus. Die Folge davon ist, daß Reisen in die aus dem Sperrgebiet herausgenommenen Orte sowohl für die übrigen Bewohner der DDR wie auch für Westdeutsche ohne die früher geltenden Einschränkungen möglich werden. Das Fortbestehen des verbleibenden Sperrgebietes mußte für den grenznahen Verkehr bedeuten, daß es auch künftig Orte in unmittelbarer Grenznähe geben wird, die Bürger aus der Bundesrepublik nicht besuchen dürfen. Bei den Vorbereitungen der Besuchsmöglichkeiten im grenznahen Bereich hat die Regierung der DDR nun eine Liste mit den Namen dieser Orte übergeben. Sie zählt 315 Gemeinden und 274 Ortsteile. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 2413 Zusammenfassend ist festzustellen: Rund 2 600 Orte im Grenzbereich der DDR sind nach Inkrafttreten der Besuchsregelung im grenznahen Bereich für Besuche freigegeben. Aufgrund der neuen Grenzordnung der DDR sind Besuche von Bürgern aus der Bundesrepublik hierbei auch in zahlreichen nicht mehr zum Sperrgebiet gehörenden Ortschaften möglich geworden. In unmittelbarer Grenznähe verbleiben die nun bezeichneten Orte im Sperrgebiet, die auch künftig weder zu Tagesbesuchen, noch für längerfristige Besuche aufgesucht werden können. Auch für DDR-Bewohner außerhalb dieser Zone sind hier Aufenthaltsbeschränkungen gegeben.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Siegbert Alber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Der vorgeschlagene § 22, der die Mißbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen verbessern will, ist eine der Hauptbestimmungen des Gesetzes. Auf dem hier definierten Marktbeherrschungsbegriff bauen die nachfolgenden Paragraphen auf. Es bestehen gegen § 22 grundsätzliche rechtliche Bedenken, weil die Bestimmung durch die Einführung von Vermutungen von der bisherigen Linie des Gesetzes abweicht.

    (Vorsitz: Vizepräsident von Hassel.)

    Ausgangslage, Motiv des Gesetzes und insbesondere des § 22 ist es, die Voraussetzungen für einen funktionierenden Wettbewerb zu sichern. In dieser Zielsetzung sind wir uns alle hier im Hause einig. Wettbewerb ist nötig, weil nur eine Vielzahl von im Wirtschaftsverkehr miteinander konkurrierenden Unternehmen, die alle die verschiedenartigsten Interessen haben können, den Ausgleich zwischen Freiheit und Bindung erreichen können, der den Vorstellungen von Gerechtigkeit am nächsten kommt. Dies setzt voraus, daß sich gleichgewichtige Kräfte begegnen, solche, die anderen nicht diktieren können. Nur eine funktionierende marktwirtschaftliche Eigenlenkung garantiert diesen Ausgleich. Ist diese Eigenlenkung gefährdet, so dürfen nur systemimmanente Kontrollen und Schranken zur Sicherung der marktwirtschaftlichen Ordnung korrigierend eingreifen. Andere Lenkungseingriffe sind abzulehnen, da sie zwangsläufig zu dirigistischen Übergriffen führen würden.
    Dies muß vorab klargestellt werden, und es würde uns allen gut anstehen, dies auch draußen zu sagen, auch denen, die allzugern von Lenkungsdefizit, Investitionslenkung, kontrolliertem Kapitalismus, öffentlichen Preiskontrollen und von neuen Marktordnungssystemen sprechen, auch denen, die nur einseitig von der Vermachtung der Märkte durch Konzentration reden und dabei sinnigerweise selbst an der größten deutschen Fusion beteiligt sind. Mit Ideologien und Wunschvorstellungen ist das Problem nicht zu lösen. Das Gesetz muß daher über jeden Verdacht erhaben bleiben, daß unter seinem Deckmantel andere, nämlich wettbewerbsfremde wirtschafts- und gesellschaftspolitische Ziele verfolgt werden oder verfolgt werden könnten.
    Leider sind einige Bestimmungen - insbesondere auch § 22 — nicht geeignet, diesen Verdacht von vornherein zu zerstreuen. Es ist nicht zu verkennen, daß es schwierig ist, beiriebs- und volkswirtschatfliche Kriterien, die vielfach nur Theorie sind, rechtlich hieb- und stichfest zu definieren. Die vielen früheren Formulierungsvorschläge mit beachtenswert wechselvollen Ergebnissen zeigen dies deutlich. Diese zugegebenermaßen schwierige Aufgabe darf aber nicht dazu führen, daß die gesetzlichen Bestimmungen selbst — je nach der politischen Einstellung desjenigen, der sie anwendet — anders interpretiert werden können.



    Alber
    Das Gesetz will unter anderem die Mißbrauchsaufsicht verbessern. Es ist aber auch notwendig, Vorsorge dafür zu treffen, daß das Gesetz selbst nicht mißbräuchlich angewendet werden kann. Die Novelle betritt in einigen Punkten gesetzgeberisches Neuland. Der bisherige § 22 ist ausschließlich materiell strukturiert. Die Novelle dagegen führt jetzt zu einem Mischsystem, indem sie mit Vermutungstatbeständen formelle Marktmachtkriterien einführt. Nach der Untersuchung der OECD „Marktmacht und Recht" werden formelle Kriterien in keinem OECD-Land außer in Großbritannien und Norwegen sowie in Österreich, dort allerdings nur zu Registrierzwekken, verwendet. Eine Gesetzesdefinition, die das Kriterium des fehlenden Wettbewerbs ausgliedert und statt dessen auf betriebswirtschaftliche Komponenten abstellt, ist kein Fortschritt. Eine solche Definition verwundert, da das Bundeskartellamt selbst vor noch nicht allzulanger Zeit ausgeführt hat, daß sich die Marktbeherrschung nicht allein durch einen hohen Marktanteil definieren lasse; es müsse vielmehr noch die Macht hinzutreten, diesen gegenüber der Konkurrenz abzusichern.
    Gegen den Begriff der überragenden Marktstellung müssen auch rechtliche Bedenken vorgebracht werden. Die zu ihrer Feststellung heranzuziehenden Kriterien, die Finanzkraft, der Zugang zu Beschaffungs- und Absatzmärkten, die Verflechtungen, die Marktzutrittsbeschränkungen, sind ungenau und unbestimmt formuliert. Sie führen, weil verschieden interpretierbar, nicht zu der Rechtsklarheit, die aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten notwendig wäre.
    Die schwerwiegendsten rechtlichen Bedenken bestehen jedoch gegenüber den Vermutungstatbeständen. Sie widersprechen nicht nur der im Gesetz verankerten Untersuchungsmaxime. Sie widersprechen auch rechtsstaatlichen Grundsätzen. Schuldhafte Zuwiderhandlungen gegen eine Mißbrauchsverfügung können mit einer Geldbuße belegt werden. Das bedeutet, daß Strafen gegen einen Vermutungstäter festgesetzt werden können, was verfassungsrechtlich höchst bedenklich ist.
    Auch verfahrensmäßige Bedenken sind hier vorzubringen. Die Kartellbehörde ist ermittelnde und entscheidende Behörde. Ganz anders verhält es sich bei einer Vermutung im bürgerlichen Recht. Derjenige, zu dessen Gunsten die Vermutung spricht, kann nicht auch gleichzeitig über die Rechtsfolgen entscheiden. Außerdem können Vermutungen nur auf solche typischen Sachverhalte gestützt werden, bei denen die Schlußfolgerung im Regelfall auch tatsächlich zutrifft. Aus einem prozentual bestimmten Marktanteil allein kann jedoch, wie sich aus mehreren höchtsrichterlichen Entscheidungen ergibt, in der Regel nicht auch auf eine Marktbeherrschung geschlossen werden.
    Es widerspricht auch generell dem Verwaltungsrecht, belastende Verwaltungsakte auf Vermutungen zu stützen. Ich bin sicher, daß diejenigen, die sich gegen die Allmacht des Staates wenden, energisch gegen ein en solchen Vermutungstatbestand vorgehen würden, wenn er sich gegen Einzelpersonen und nicht gegen Unternehmen richtete.
    Leider ist es nicht gelungen, im Gesetzestext selbst klarzustellen, daß die Vermutungen nur den Charakter von Aufgreiftatbeständen haben können und die Kartellbehörde nicht von einer Ermittlungspflicht befreien. Diese Auffassung war einheitliche Meinung des Rechtsausschusses. Leider war die Ausschußmehrheit nicht mit der Aufnahme dieser Klarstellung in das Gesetz einverstanden. Sie zog es vor, diese Auffassung nur in die Begründung aufzunehmen. Ich möchte deshalb hier mit Nachdruck darauf hinweisen, daß diese Motivation des Gesetzgebers von denen, die das Gesetz anwenden, auch zu berücksichtigen ist.
    Was die Unklarheit der gesetzlichen Bestimmungen anlangt, so gelten ähnliche Bedenken auch gegen die Definition der abgestimmten Verhaltensweisen in § 25. Der vorgeschlagene Begriff ist völlig unbestimmt und bedürfte der Konkretisierung, um ungewollte Interpretationen zu verhindern. Denn manche mögen versucht sein, auch nur gleichförmiges Verhalten einzubeziehen.
    Eine Bestimmung, bei der nicht klar zwischen ordnungswidrigem und erlaubtem Verhalten abgegrenzt werden kann, verbietet sich eigentlich im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts. Leider ist es auch hier nicht gelungen, den Begriff des gewollten und bewußten Zusammenwirkens in die Gesetzesbestimmung einzubeziehen. Auch hier konnte sich der Rechtsausschuß nur zu einer schriftlichen Ausführung in der Begründung des Gesetzes aufraffen. Ihr kommt aber als Bestandteil der Motive wichtige Bedeutung zu.
    Meine Damen, meine Herren, ich möchte den Katalog der sich stellenden Fragen nicht ausweiten. Es wäre noch zu fragen: Ist eine nationale Fusionskontrolle angesichts der jüngsten Entwicklung des EWG-Rechts sinnvoll? Wir bejahen die Fusionskontrolle. Es wäre aber zweckmäßiger, auf eine europäische Fusionskontrolle zu drängen.
    Es ist weiter zu fragen, ob es gerechtfertigt ist, die Eingriffstatbestände bei Zusammenschlüssen so perfektionistisch auszuweiten, daß Sachverhalte wie etwa Unternehmensverträge, Gemeinschaftsunternehmen und andere erfaßt werden, die nicht Zusammenschlüsse sind und auch nicht zu einer Bedrohung des Wettbewerbs führen.
    Fragen drängen sich auf im Hinblick auf die Doppelgleisigkeit des Verfahrens, des Untersagungs- und des Erlaubnisverfahrens, im Hinblick auf die „Minister-Fusion", das Negativattest, die einstweilige Vollziehbarkeit und anderes mehr. Wegen der Kürze der Zeit kann ich auf diese Fragen nicht eingehen.
    Zusammenfassend ist zu sagen: § 22 und andere Bestimmungen fördern nicht die Rechtsklarheit und -sicherheit. Viele Verweisungen komplizieren unnötig, und mancher zunächst harmlos klingende Halbsatz offenbart erst durch die Verweisung auf andere Bestimmungen die mögliche und zwar negative — Tragweite.
    Insgesamt führt das Gesetz zu einer Häufung von Aufsichts-, Verfolgungs- und Eingriffsbefugnissen beim Kartellamt. Wenn man dazu noch die reich-
    2326 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973
    Alber
    haltigen Eingriffsmittel betrachtet, erheben sich rechtsstaaliche Bedenken. Sicher muß Macht kontrolliert werden. Diese Notwendigkeit darf aber keine Legitimation für die Ausuferung der Bürokratie sein. Fehlender Wettbewerb ist nicht durch Regierungsräte zu ersetzen.
    Wenn Graf Lambsdorff von dem Bundeskartellamt als dem Heger und Pfleger und nicht als dem Beutemacher sprach, so ist dem voll zuzustimmen. Gut wäre es aber gewesen, wenn das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen besser definiert hätte, was jagdbar ist; denn nicht alles, was Hörner hat, ist ein Hirsch.
    Trotz aller Bedenken stimmen wir § 22 und dem Gesetzentwurf insgesamt zu, weil wir die Voraussetzungen für einen funktionsfähigen Wettbewerb sichern wollen. Die Bedenken, auf die ich hingewiesen habe, bestehen nicht in dieser Schärfe, wenn die Klarstellungen, die wir ergänzend vorgenommen haben und die in die Begründung des Gesetzes übernommen worden sind, von denen, die mit dem Gesetz umgehen, auch beachtet werden. Die Motive sind entscheidender Bestandteil des Gesetzes. Sorgen wir durch ihre Beachtung dafür, daß dieses Gesetz nicht als ein Ermächtigungsgesetz mißbraucht werden kann!

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Abgeordnete Professor Schachtschabel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans Georg Schachtschabel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin sehr dankbar, daß zu diesem § 22 in so ausführlicher und eingehender Form Stellung genommen worden ist. Denn ich glaube, es tut gut, daß man zu einigen Überlegungen, die auch außerhalb des Wirtschaftsausschusses in der sozialdemokratischen Fraktion angestellt worden sind, hier in aller Öffentlichkeit Stellung nimmt.
    Es geht im wesentlichen darum, wie mein Herr Vorredner bereits sagte, daß es sich bei der Mißbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen ganz zweifellos um eine Verbesserung der Wettbewerbspolitik handelt. Allerdings — darauf mache ich mit Nachdruck aufmerksam — hat diese Verbesserung der Mißbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen insofern auch eine Wirkung und eine besondere Ausrichtung, als der neue § 22 einen verbesserten Schutz gerade von kleinen und mittleren Unternehmen vor der mißbräuchlichen Ausnutzung von Marktmacht durch große Unternehmen sicherstellen soll. Ich glaube, darüber sind wir uns völlig einig, und darüber waren wir uns auch in den langwierigen und eingehenden Verhandlungen im Ausschuß für Wirtschaft einig.
    Allerdings hatten wir wohl alle den Eindruck, daß gegenüber der bisherigen Fassung des § 22 doch einige wesentliche Verbesserungen eintreten sollten, um zugleich diesen § 22 auch praktikabler als bisher zu machen. Denn es besteht gar kein Zweifel darüber, daß das Bundeskartellamt nach dem, was bislang an praktischen Ergebnissen vorgelegt worden ist, nur selten den Nachweis der Marktbeherrschung führen konnte.
    Aus diesen Überlegungen heraus — ich glaube, darauf sollte man auch noch einmal mit Nachdruck aufmerksam machen — ist der Begriff der überragenden Marktstellung, sind die beiden an den Marktanteil anknüpfenden Vermutungen konkretisiert worden. Ich glaube, Sie alle wissen, daß wir uns auf Kriterien wie Marktanteil, Finanzkraft, Zugang zu den Beschaffungs- oder Absatzmärkten, Verflechtungen mit anderen Großunternehmen sowie Marktzutrittsschranken eingelassen haben. Diese sind auch im Gesetz positiv umschrieben worden, ganz zu schweigen von einigen anderen ergänzenden Kriterien.
    Das Hauptanliegen, das eben vorgetragen worden ist, scheint darin zu bestehen, daß man die Vermutungstatbestände — darauf möchte ich besonders eingehen — einer Kritik unterzogen hat. Ich glaube, ich brauche nicht zu betonen, daß das in der Tat lange Zeit Gegenstand intensiver und eingehender Diskussionen gewesen ist. Wir sind aber zu dem Ergebnis gekommen, daß weder wettbewerbspolitische noch verfassungsrechtliche Bedenken vorliegen.
    Um alle Mißverständnisse auszuräumen und unseren Standpunkt klarzumachen, darf ich darauf hinweisen, daß es aus unserer Sicht darum geht, festzustellen: Es handelt sich hier nicht um Vermutungen im zivilrechtlichen Sinne, sondern in den Verfahren vor der Kartellbehörde gilt vielmehr die sogenannte Offizialmaxime, d. h. die Behörde hat von Amts wegen alle Voraussetzungen aufzuklären. Ich betone noch einmal: die Behörde hat von Amts wegen alle Voraussetzungen aufzuklären. Damit entfällt ein ganz großer Teil dessen, was der Herr Vorredner hier angeführt hat.
    Wir können noch eine weitere Frage stellen, nämlich inwieweit diese Vermutungen im Verfahren selbst ihre Funktionen ausüben, welche Funktionen sie eigentlich haben. Wir richten uns hier nach den Ergebnissen des gemeinsam Erarbeiteten. Es geht in erster Linie darum, festzuhalten, daß diese Vermutungen Aufgreiftatbestände für die Kartellbehörde darstellen, die jedenfalls dann, wenn diese Vermutungen vorliegen, ein Verfahren eröffnen muß. Sie hat allen Einwänden der betroffenen Unternehmen nachzugehen. Dabei hat sie zu prüfen, ob
    trotz des hohen Marktanteils ich betone nochmals: ob trotz des hohen Marktanteils nicht andere Umstände auf das Fehlen von Marktbeherrschung schließen lassen. Das kann etwa bei einem Zulieferer der Fall sein, der für ein bestimmtes, stark spezialisiertes Produkt einen hohen Marktanteil hat. Gleichwohl kann in diesem Falle Marktbeherrschung zu verneinen sein, wenn z. B. hinter diesem Unternehmen nicht die Finanzkraft eines großen Konzerns steht und auch anderen Unternehmen die Produktionsaufnahme ohne Schwierigkeiten möglich ist.
    Dabei darf ich noch einfügen: die Vermutungen gelten nicht für die mittelständischen Unternehmen. Auch das ist hier noch zu verdeutlichen, und wir tun dies an dieser Stelle. Das ist ausdrücklich sicher-



    Dr. Schachtschabel
    gestellt. Diese Unternehmen sollen nicht mit den Vermutungen angegriffen werden können.
    Was die Höhe der Marktanteilsvermutung von einem Drittel für das einzelne Unternehmen angeht, so befinden wir uns dabei in guter internationaler Gesellschaft. In anderen Ländern, z. B. in den Vereinigten Staaten von Nordamerika, gelten in vergleichbaren Regelungen noch niedrigere Grenzen, und auch das sollte hier wohl beachtet und berücksichtigt werden.
    Dies war für mich Anlaß, zu diesem besonderen Fall der Vermutungstatbestände hier aus unserer Sicht Stellung zu nehmen. Wir nehmen dankbar und mit Freude entgegen, daß dem § 22 auch von der Opposition zugestimmt wird, wie wir soeben gehört haben. Aber vielleicht ist es auch für die Öffentlichkeit wichtig, zu sagen: insgesamt sollten wir die praktische Bedeutung der Vermutungen, die hier vorhin nach meiner Auffassung ein bißchen zu stark akzentuiert worden sind, nicht, wie dies teilweise geschieht, überschätzen; da und dort werden diese Vermutungen zweifellos überschätzt. Sie werden neben dem neuen Begriff der überragenden Marktstellung — diese überragende Marktstellung scheint mir in der begrifflichen Fassung von wesentlicher Bedeutung zu sein — sowie den einzelnen Kriterien für einen besseren Schutz vor der mißbräuchlichen Ausnutzung von Marktmacht sorgen.
    Lassen Sie mich zum Schluß noch einen Hinweis geben. Vielleicht ist es auch ein Anlaß, das einmal hier in diesem Hause auszusprechen. Manchmal habe ich den Eindruck, daß es sich die Juristen mit den Begriffen furchtbar schwer machen. Ich wünsche sehr, daß die Herren Juristen sich bei solchen Ausdrücken wie Marktanteil, Finanzkraft, Zugang zu den Beschaffungs- und Absatzmärkten und was dann noch kommt, einmal an die Wirtschaftler, Wirtschaftspolitiker und unter Umständen auch an die Wirtschaftswissenschaftler wenden.

    (Abg. Wehner: Hört! Hört!)

    Ich glaube, die können den juristischen Kollegen sehr hilfreich zur Seite stehen, damit wir alle schneller vorankommen auf dem Weg, einen funktionsfähigen Wettbewerb zu praktizieren.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)