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    Deutscher Bundestag 42. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 Inhalt: Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 2307 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 2307 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (SPD, FDP) (Drucksache 7/76) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/697), Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksachen 7/696, 7/765) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Frerichs (CDU/CSU) . 2307 C, 2315 D Dr. Jens (SPD) 2311 B Dr. Graf Lambsdorff (FDP) 2314 B, 2331 A, 2340 D, 2395 D Schmidhuber (CDU/CSU) 2318 D Gewandt (CDU/CSU) 2321 A Haase (Fürth) (SPD) 2322 C Alber (CDU/CSU) 2324 C Dr. Schachtschabel (SPD) 2326 B Dr. Luda (CDU/CSU) . . 2327 C, 2392 D, 2395 A, C Reuschenbach (SPD) 2328 D Breidbach (CDU/CSU) 2329 C van Delden (CDU/CSU) 2332 D Dr. Ehrenberg (SPD) . . 2334 A, 2395 B Dr. Friderichs, Bundesminister (BMWi) 2334 D Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) 2337 B Junghans (SPD) . . . . . . . 2338 D Engholm (SPD) . . . . 2392 B, 2393 B Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 2393 C Fragestunde (Drucksache 7/690) Frage A 92 des Abg. Baron von Wrangel (CDU/CSU) : Unterrichtung der Öffentlichkeit über den Besuch der Abg. Wehner und Mischnick in Ost-Berlin Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 2342 B, C, D, 2343 A Baron von Wrangel (CDU/CSU) . 2342 C, D Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) . 2342 D Dr. Marx (CDU/CSU) 2343 A Frage A 91 des Abg. Dr. Marx (CDU/CSU) : Unterrichtung des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen über das Vorhaben des Abg. Wehner, nach Ost-Berlin zu fahren Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 2343 A, B, D Dr. Marx (CDU/CSU) 2343 B, D II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 Frage A 20 des Abg. Barche (SPD) : Status der zum Zonenrandgebiet gehörenden Gemeinden, die im Zuge von Verwaltungs- und Gebietsreformen nicht zum Zonenrandgebiet gehörenden Gemeinden oder Landkreisen zugeordnet werden Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2344 A, B, C Barche (SPD) 2344 B Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 2344 B Frage A 21 des Abg. Barche (SPD) : Änderung bzw. flexiblere Anwendung der 40-km-Grenze bei der Neuordnung der Landkreise in den Zonengrenzländern Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2344 C, D Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 2344 D Frage A 22 des Abg. Lenders (SPD) : Tendenz der Werbung und Verstärkung ihrer Informationsfunktion Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2345 A, B, C Lenders (SPD) 2345 B, C Frage A 23 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Bevorzugte Erteilung von Bauaufträgen an standortbenachteiligte Bewerber im Zonenrandgebiet Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2345 D, 2346 A, B, C Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . 2346 A, B Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 2346 B Frage A 24 des Abg. Amling (SPD) : Ausgleich der durch Niedrigstbenzinpreise entstehenden Verluste der Mineralölkonzerne durch Erhöhung der Heizölpreise Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2346 C Frage A 27 des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Ansteigen der Konkurse seit 1969 und Maßnahmen der Bundesregierung zur Milderung der Zinslasten mittelständischer Unternehmer Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2347 B, D, 2348 A Niegel (CDU/CSU) . . . 2347 D, 2348 A Frage A 40 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Auswirkungen der Abgabe der Bauunternehmen für die Förderung des Winterbaus Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 2348 B, C Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . 2348 D Frage A 41 des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Gesetzliche Regelung der Teilnahme der Vertrauensleute der Schwerbeschädigten an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 2348 D, 2349 B Kiechle (CDU/CSU) 2349 A Fragen A 42 und 43 der Abg. Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) : Reden des Bundeskanzlers und der Kabinettsmitglieder auf Betriebsversammlungen Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 2349 B, C Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) . . . 2349 C Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . 2349 D Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . 2349 D Niegel (CDU/CSU) 2349 D Frage A 44 des Abg. Dr. Holtz (SPD) : Kündigungsschutzfrist bei Fehlgeburten Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 2350 A, B Dr. Holtz (SPD) 2350 A, B Kiechle (CDU/CSU) 2350 B Frage A 54 des Abg. Gerster (Mainz) (CDU/CSU) : Mittelmarkierungen auf Straßen mit einer Fahrbahnbreite unter 5,50 m Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 2350 D, 2351 A Gerster (Mainz) (CDU/CSU) 2350 D, 2351 A Immer (SPD) 2351 A Frage A 56 des Abg. Dr. Schäuble (CDU/CSU): Deutsch-französische Verkehrsplanung für die südliche Oberrheinebene Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 2351 B, D Dr. Schäuble (CDU/CSU) . . . . 2351 C, D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 III Frage A 59 des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Verwirklichung der den Flugleitern angeblich gemachten finanziellen Zusagen Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 2352 A, B, C Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . . 2352 B Frage A 60 des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) : Prüfung des Wahrheitsgehalts der Krankmeldungen von Flugleitern Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 2352 C Frage A 62 des Abg. Konrad (SPD) : Bepflanzung der Bundesfernstraßen mit Hecken zum Schutz der Vegetation Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 2352 D, 2353 A, B Konrad (SPD) . . . . . . . . . 2353 A Fragen A 65 und 66 des Abg. Immer (SPD) : Sicherung der Arbeitsplätze in dezentralisierten Werkstätten der Deutschen Bundesbahn durch die Zuweisung von neuen Aufgaben Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 2353 B, C, D, 2354 A, B Immer (SPD) 2353 D, 2354 A Frage A 67 des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) : Verlegung der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Aurich nach Bremen Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 2354 B, C, D Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) . . . . . . . . 2354 C, D Fragen A 87 und 88 des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) : Hochschulzulassung von Zuwanderern aus der DDR und Angehörigen weiterer Bevölkerungsgruppen Zander, Parl. Staatssekretär (BMBW) 2355 A, B, C, D, 2356 A Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . 2355 C, D, 2356 A Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 2356 A Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Erleichterungen, Vorrechten und Befreiungen an die ständige Vertretung der Deutschen Demokratischen Re- publik (Drucksache 7/424) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen (Drucksache 7/720) —Zweite und dritte Beratung — Dr. Schmude (SPD) . . . . . . . 2356 C Franke, Bundesminister (BMB) . . . 2358 B Dr. Abelein (CDU/CSU) 2359 D Höhmann (SPD) . . . . . . . 2363 B Hoppe (FDP) . . . . . . . . 2366 C Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . 2367 D Wischnewski (SPD) . . . . . . 2370 B Reddemann (CDU/CSU) 2372 A Anträge des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Wahleinsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl zum 7. Deutschen Bundestag vom 19. November 1972 (Drucksachen 7/698 bis 7/709) 2374 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Adoptionsrechts (Drucksache 7/421) ; Bericht und Antrag des Rechtsauschusses (Drucksache 7/716) — Zweite und dritte Beratung — Frau Schimschok (SPD) . . . . . 2375 D Frau Will-Feld (CDU/CSU) . . . . 2377 B Engelhard (FDP) 2377 D Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 2378 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und der Verordnung über das Erbbaurecht (Bundesrat) (Drucksache 7/62) ; Bericht und Antrag des Rechtsauschusses (Drucksache 7/714) — Zweite und dritte Beratung — Gnädinger (SPD) . . . . . . . . 2379 A Thürk (CDU/CSU) . . . . . . . 2380 A Kleinert (FDP) . . . . . . . . 2382 A Entwurf eines Gesetzes zu den am 24. Juli 1971 in Paris unterzeichneten Übereinkünften auf dem Gebiet des Urheberrechts (Drucksache 7/274) ; Bericht und Antrag des Rechtsauschusses (Drucksache 7/715) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung - . . . . . . . . . . 2383 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 11. Oktober 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich über die Umsatzbesteuerung des Waren- und Dienstleistungsverkehrs zwischen den österreichischen Gemeinden Mittelberg und Jungholz und der Bundesrepublik Deutschland (Drucksache 7/259) ; Bericht und Antrag des Finanzaussschusses (Drucksache 7/666) — IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 2383 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes vom 14. Januar 1969 zu dem Übereinkommen vom 7. September 1967 zwischen Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden über gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen und zu dem Protokoll über den Beitritt Griechenlands zu diesem Übereinkommen (Drucksache 7/470) ; Bericht und Antrag des Finanzausschusses (Drucksache 7/689) - Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 2383 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 18. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden über gegenseitige Unterstützung in Zollangelegenheiten (Drucksache 7/517); Bericht und Antrag des Finanzausschusses (Drucksache 7/691) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 2383 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Juni 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Marokko zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 7/471); Bericht und Antrag des Finanzausschusses (Drucksache 7/717) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 2383 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksache 7/133) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr (Drucksache 7/692) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 2384 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Kostenermächtigungsvorschriften des Seemannsgesetzes (Drucksache 7/482) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/788), Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/718) — Zweite und dritte Beratung — Gansel (SPD) . . . . . . . . . 2384 C Entwurf eines Gesetzes zur Abwicklung der Reichsärztekammer (ReichsärztekammerAbwicklungsgesetz) (Drucksache 7/507) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/787), Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache 7/713) — Zweite und dritte Beratung — 2385 B Antrag betr. Berufung einer Jugendstrafvollzugskommission (Abg. Rollmann, Dr. Eyrich, Dr. Stark [Nürtingen] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/648) Rollmann (CDU/CSU) 2385 D Brandt (Grolsheim) (SPD) . . . 2386 B von Schoeler (FDP) . . . . . . 2387 A Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 2387 D Absetzung des Punktes 14 von der Tagesordnung 2388 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung betr. Aufhebung der Immunität der Abgeordneten (Drucksache 7/710) . . 2388 B Ubersicht 3 des Rechtsauschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 7/711) 2388 C Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses über die Anträge des Bundesministers der Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Bundeshaushaltsrechnungen für das Rechnungsjahr 1967 und für die Rechnungsjahre 1968 und 1969 betr. Bundeshaushaltsrechnung für das Rechnungsjahr 1967 hier: Nachträgliche Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben (Drucksachen V/4409, VI/559, VI/2697, 7/749) 2388 C Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses über die Anträge des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Rechnungen und Vermögensrechnungen des Bundesrechnungshofes für das Rechnungsjahr 1967, 1968 und 1969 — Einzelplan 20 (Drucksachen VI/472, VI/2136, 7/750) 2388 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft zu dem Antrag der Abg. Frau Dr. Walz, Pfeifer, Dr. Gölter und Fraktion der CDU/CSU betr. Berufs-/Laufbahnreform (Drucksachen 7/330, 7/694) 2388 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen auf dem Gebiet der Unfallverhütung im Straßenverkehr für das Jahr 1971 (Unfallverhütungsbericht — Straßenverkehr 1971) (Drucksachen VI/3718, 7/693) . . . . . . . . 2389 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 V Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit zu den Vorschlägen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die selbständigen Tätigkeiten des Kleinvertriebs von Arzneimitteln eine Richtlinie zur Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten des Kleinvertriebs von Arzneimitteln (Drucksachen 7/43, 7/674) 2389 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Forschung und Technologie und für das Post- und Fernmeldewesen zu den Vorschlägen der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Funkstörungen durch ElektroHaushaltsgeräte, tragbare Elektrowerkzeuge und ähnliche Geräte eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Leuchtstoffröhren (Drucksachen VI/3739, 7/673) 2389 B Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gesetzes zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz) (Abg. Rollmann, Braun, Orgaß, Franke (Osnabrück), Kroll-Schlüter, Frau Stommel, Josten, Nordlohne, Müller (Remscheid) u. Gen.) (Drucksache 7/615) — Erste Beratung — Rollmann (CDU/CSU) 2389 D Urbaniak (SPD) . . . . . . . 2389 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes und des Arbeitsförderungsgesetzes (Drucksache 7/556); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/789), Bericht und Antrag des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft (Drucksache 7/695) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . 2396 D, 2402 B Dr. Slotta (SPD) . . . . 2397 D, 2400 D Frau Bendix (CDU/CSU) 2398 D Möllemann (FDP) . . . 2400 A, 2403 C Frau von Bothmer (SPD) 2405 B Dr. von Dohnanyi, Bundesminister (BMBW) . . . 2405 D Nächste Sitzung 2406 D Anlagen Anlage 1 Listen der beurlaubten Abgeordneten . . 2407* A Anlage 2 Zusätzliche Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) betr. Paket- und Päckchenverkehr mit der DDR 2407* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Frage A 3 — Drucksache 7/690 — des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) betr. Erklärung des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack zu der Kritik der bayerischen Staatsregierung an der globalen Mittelzuteilung im Bundesfernstraßenbau 2407* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 37 — Drucksache 7/690 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Unterhaltsgeld für ehemalige Wehr- und Ersatzdienstpflichtige 2408* A Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 38 und 39 — Drucksache 7/690 — des Abg. Kater (SPD) betr. Vereinfachung des Rentenantrags für Witwen von Rentnern . . . 2408* B Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 55 — Drucksache 7/690 — des Abg. Lemmrich (CDU/CSU) betr. Erprobung der Luftkissentechnik auf der Versuchsanlage für Verkehrstechnik in Donauried 2408* D Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 57 und 58 — Drucksache 7/690 — des Abg. Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) betr. Verwirklichung der Eifelautobahn 2409* A Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 61 — Drucksache 7/690 — des Abg. Dr.-Ing. Oetting (SPD) betr. unsinnige Beförderungsverbote im öffentlichen Personennahverkehr . . . 2409* C Anlage 9 Antwort des Pari. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 63 — Drucksache VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 7/690 — des Abg. Zebisch (SPD) betr. schwenkbare Autobahnsperren . . . . 2409* D Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 64 — Drucksache 7/690 — des Abg. Büchner (Speyer) (SPD) betr. Schutz der Anwohner an Bundesstraßen vor Verkehrslärm 2410* A Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Fragen A 70 und 71 — Drucksache 7/690 — des Abg. Dr. Abelein (CDU/CSU) betr. Einschränkung des für den kleinen Grenzverkehr vorgesehenen innerdeutschen Reisegebietes durch die DDR 2410` B Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Fragen A 72 und 73 — Drucksache 7/690 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) betr. für den kleinen Grenzverkehr durch die DDR gesperrte Bereiche 2411* A Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 74 und 75 — Drucksache 7/690 — des Abg. Reddemann (CDU/CSU) betr. Sperrung von Kurorten in der DDR für den Besuchsverkehr aus der Bundesrepublik Deutschland . . . 2411* D Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 77 — Drucksache 7/690 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumfahrt . . 2412* A Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 78 — Drucksache 7/690 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) betr. Ausklammerung von Orten aus dem vereinbarten kleinen Grenzverkehr durch die DDR-Regierung 2412* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 2307 42. Sitzung Bonn, den 14. Juni 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 15.6. Dr. Artzinger * 20.6. Dr. Barzel 22.6. Behrendt * 15.6. Dr. Burgbacher * 15.6. Coppik 20.6. Dreyer 15.6. Eilers (Wilhelmshaven) 15.6. Engelsberger 15.6. Entrup 15.6. Fellermaier * 15.6. Flämig * 15.6. Frehsee * 15.6. Dr. Früh* 15.6. Gerlach (Emsland) * 15.6. Frau Hürland 15.6. Huonker 15.6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 15.6. Kater * 15.6. Dr. Kempfler 15.6. Koblitz 20.6. Krall * 14.6. Krampe 16.6. Dr. Kreile 14. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 15. 6. Lagershausen ** 18.6. Lange * 15.6. Lautenschlager * 14. 6. Leicht 20.6. Liedtke 20.6. Dr. Martin 20.6. Mursch * 15. 6. Opitz 20.6. Frau Dr. Orth 20.6. Rainer 15.6. Sauer 15.6. Dr. Schulz (Berlin) * 15.6. Schwabe * 15.6. Dr. Schwörer * 15.6. Seefeld * 15.6. Sieglerschmidt ** 17.6. Spilker 15.6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Springorum * 15.6. Dr. Stark (Nürtingen) 20.6. Dr. Starke (Franken) * 15.6. Strauß 20. 6. Walkhoff * 15.6. Wende 20.6. Dr. Wendig 14.6. Wiefel 20.6. Anlage 2 Zusätzliche Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 13. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (37. Sitzung, Seite 2065 C) : Wie in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 25. Mai 1973 zugesagt, teile ich nachstehend die erbetenen Zahlen für das 1. Quartal 1973 mit: a) verlorengegangene Pakete: 7 383; b) von den DDR-Behörden zurückgesandte Pakete: 141 448; c) verlorengegangene Einschreibesendungen: 2 488. Ich möchte noch darauf hinweisen, daß diese Zahlen anteilmäßig mit Sicherheit höher sind als die Jahresgesamtzahlen, weil wegen des vorausgegangenen Weihnachtsverkehrs der Januaranteil stets erheblich über dem Jahresdurchschnitt liegt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 14. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage A 3) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Dieter Haack auf die Kritik der bayerischen Staatsregierung über die globale Mittelzuteilung im Bundesfernstraßenbau, „wenn die bayerische Staatsregierung ihre Angriffe fortsetzt, gibt sie selbst zu, daß es höchste Zeit wird, daß auch in München eine sozial-liberale Regierung gebildet wird, die in enger Zusammenarbeit mit dem Bund fortschrittliche Politik für Bayern betreibt"? Die genannte Äußerung ist in einem Artikel in der vom SPD-Landesverband Bayern und der bayerischen SPD-Landtagsfraktion herausgegebenen Sozialdemokratischen Presse-Korrespondenz vom 29. Mai 1973 enthalten. Sie ist eine politische Mei- 2408* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 nungsäußerung, die keiner Beurteilung durch die Bundesregierung unterliegt. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 14. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/690 Frage A 37): Ist die Bundesregierung bereit, die Benachteiligung der ehemals Wehr- und Ersatzdienstpflichtigen zu beseitigen, deren Unterhaltsgeld für die berufliche Fortbildung nach dem Arbeitsförderungsgesetz in der Regel wegen der Berechnung nach dem Tariflohn niedriger ist als das der früheren Berufskollegen, die unmittelbar aus dem Beruf in die Fortbildung gehen und deren tatsächlicher Arbeitsverdienst zugrunde gelegt wird? Die Bundesregierung ist grundsätzlich zu einer' entsprechenden Regelung bereit. Auch die gegenwärtige Regelung hat den Zweck, Nachteile für die Wehr- und Zivildienstleistenden zu vermeiden. Sie soll die Möglichkeit schaffen, das Unterhaltsgeld nach einem aktuellen Arbeitsentgelt zu bemessen, weil die Wehr- und Zivildienstleistenden in aller Regel längere Zeit kein Arbeitsentgelt erhalten haben. Nachteile haben sich jedoch dann ergeben, wenn die Effektivlöhne erheblich höher sind als die Tariflöhne. Die Bundesregierung bereitet deshalb eine Regelung vor, welche die von Ihnen geschilderten Nachteile vermeidet. Sie erwägt, diese Regelung im Zusammenhang mit einem anderen Gesetzesvorhaben nach der Sommerpause den gesetzgebenden Körperschaften zuzuleiten. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 14. Juni 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/690 Fragen A 38 und 39) : Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung einzuleiten bzw. anzuregen, um den Witwen von Rentnern die Ausstellung ihres Rentenantrags zu erleichtern? Ist die Bundesregierung bereit, dafür zu sorgen, daß die Witwen von Rentnern bei der Beantragung ihrer Rente nicht erneut einen lückenlosen Beschäftigungsnachweis einschließlich der Ausfallzeit ihres verstorbenen Ehemanns erbringen müssen? Die Bundesregierung teilt die in Ihrer Frage zum Ausdruck kommende Befürchtung, daß Witwen von Rentnern — aber oft auch die Rentner selbst — bei der Rentenantragstellung vielfach auf Hilfen Dritter angewiesen sind. Sie hat daher in einer Reihe von Sozialgesetzen Bestimmungen vorgesehen, die den Zugang zu den Sozialleistungen erleichtern und vereinfachen sollen. Durch das Rentenreformgesetz ist das Recht der Versicherten gestärkt worden, Auskünfte über die bisher erworbenen Rentenanwartschaften zu erhalten. Das trifft insbesondere für diejenigen Versicherten zu, die von der flexiblen Altersgrenze Gebrauch machen wollen. Mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung wird es künftig möglich sein, für die Rentenversicherten persönliche Konten zu führen, auf denen die maßgeblichen Versicherungsdaten für den einzelnen nachprüfbar gespeichert und auf dem neuesten Stand gehalten werden. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Selbstverwaltungsrechts soll auch im Bereich der Arbeiterrentenversicherung die Bestellung von Versichertenältesten, die den Versicherten und ihren Angehörigen für Beratungen zur Verfügung stehen, gefördert werden. Die Vorschriften über die allgemeine Aufklärung, die Beratung und die Auskunftserteilung bilden schließlich einen Schwerpunkt des Allgemeinen Teils eines Sozialgesetzbuchs, das jetzt den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet wurde. Auch die Antragstellung selbst soll dadurch erleichtert werden, daß alle Träger — auch die nicht-zuständigen Anträge auf Sozialleistungen entgegennehmen und diese unverzüglich an den zuständigen Träger weiterleiten. Hierbei wird die Konsequenz aus dem Grundsatz gezogen, daß der einzelne mit seinem Begehren nach Sozialleistungen nicht an Zuständigkeitsabgrenzungen innerhalb der gegliederten Sozialverwaltungen scheitern darf. Schließlich soll festgelegt werden, daß die Leistungsträger u. a. darauf hinwirken, daß der Zugang zu den Sozialleistungen möglichst einfach zu gestalten ist. Die Durchführung dieser Bestimmungen im einzelnen, Herr Kollege, ist Aufgabe der Leistungsträger selbst, die diese Aufgabe in eigener Verantwortung wahrnehmen. Ich werde Ihre Frage jedoch zum Anlaß nehmen, mit den Beteiligten Verbindung aufzunemen, um sie auf das Ihrer Frage zugrunde liegende Problem hinzuweisen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 14. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage A 55) : Trifft es zu, daß auf der vorgesehenen Versuchsanlage für Verkehrstechnik, die im Donauried errichtet werden soll, auch die sogenannte Luftkissentechnik erprobt werden soll? Die bisher durchgeführten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten für ein künftiges spurgebundenes Schnellverkehrssystem haben zu dem Ergebnis geführt, daß eine Weiterentwicklung der Luftkissentechnik nicht zweckmäßig erscheint. Aus diesem Grunde wird es Zweck der geplanten Versuchsanlage für Verkehrstechniken im Donauried sein, den Erfordernissen der Fortentwicklung der Magnetschwebetechnik und der Rad-Schiene-Technik zu genügen. Dies kommt bereits im Erläuterungsbericht zum Raumordnungsverfahren für die Versuchsanlage für Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 2409* Verkehrstechniken im Donauried zum Ausdruck. Der zweite Absatz des Punktes 1.1. dieses Berichtes lautet: Dabei sollen nicht nur wichtige Erkenntnisse über das Verhalten von neuen umweltfreundlichen Schnellverkehrssystemen (Magnetschwebetechnik) gewonnen werden, sondern auch die technisch-physikalischen Grenzen des herkömmlichen Rad/Schiene-Systems erforscht werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 14. .Juni 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Fragen 57 und 58) : Sieht sich die Bundesregierung in der Lage, den Bau der sogenannten Eifelautobahn bis 1990 verbindlich zuzusagen, und wie beurteilt sie insbesondere die Auswirkungen der belgischen Planungen, auf belgischer Seite der Grenze im Eifel-ArdennenRaum eine autobahnähnliche Schnellstraße zu bauen, auf das deutsche Eifelautobahn-Projekt? Sind der Bundesregierung Beispiele dafür bekannt, daß man Autobahnen durch Truppenübungsplätze gelegt hat, und für wie schwerwiegend hält die Bundesregierung angesichts eventueller Beispiele das „Hindernis" Truppenübungsplatz Vogelsang für die Verwirklichung des Projekts Eifelautobahn? Zu Frage A 57: Die sogenannte Eifelautobahn Aachen—Tondorf ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in II. bzw. III. Dringlichkeit vorgesehen. Aufgrund der vorhandenen und zu erwartenden Finanzierungsmöglichkeiten beim Bundesfernstraßenbau kann kaum mit einer Verwirklichung der Autobahn bis 1990 gerechnet werden. Die auf belgischer Seite geplante autobahnähnliche Straße zwischen Lüttich und der deutsch-belgischen Grenze würde die Fortführung einer neuen Bundesfernstraße auf deutschem Gebiet erforderlich machen. Diese Verbindung zwischen der Grenze und dem Rhein-Main-Gebiet wird zur Zeit in verkehrswirtschaftlicher Hinsicht untersucht. Dabei wird auch der mögliche Einfluß dieser Verbindung auf die Eifelautobahn und umgekehrt geprüft. Da die Ergebnisse dieser Untersuchung erst im Laufe dieses Jahres zu erwarten sind, kann auch über die möglichen Auswirkungen erst dann eine Aussage gemacht werden. Zu Frage A 58: Der Bundesregierung sind keine Beispiele für Autobahnen bekannt, die über Truppenübungsplätze verlaufen. Bei der Planung der Autobahn Aachen—Tondorf (in der Frage mit Eifelautobahn bezeichnet) hat sich der Truppenübungsplatz Vogelsang als ein echtes regionales Hindernis erwiesen, das jedoch einer Verwirklichung der Autobahn Aachen—Tondorf vom Grundsatz her nicht entgegensteht. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 14. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr.-Ing. Oetting (SPD) (Drucksache 7/690 Frage A 61) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um ihrem Ziel, den öffentlichen Personennahverkehr besonders zu fördern, auch insoweit zu dienen, daß dem Benutzer unsinnig erscheinende Beförderungsverbote, die zum Beispiel darin bestehen, daß ein Linienbus, der zwischen den Orten X und Z verkehrt, in dem dazwischen liegenden Y niemand aussteigen lassen darf, in Zukunft entfallen? Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, daß Bedienungsverbote grundsätzlich unsinnig seien. Das vom Deutschen Bundestag im Jahre 1961 verabschiedete Personenbeförderungsgesetz (PBefG) schließt die Erteilung einer Linienverkehrsgenehmigung aus, wenn andernfalls durch den beantragten Verkehr die öffentlichen Verkehrsinteressen beeinträchtigt würden. Die öffentlichen Verkehrsinteressen verlangen aber, wie die Rechtsprechung insbesondere des Bundesverfassungsgerichts bestätigt hat, daß die Leistungsfähigkeit der bestehenden Verkehrsunternehmen nicht durch den infolge von Konkurrenzierung eintretenden Entzug von Fahrgästen gefährdet wird. Der 1. Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen im Zusammenhang mit der Neuregelung des § 8 PBefG zur Förderung der Zusammenarbeit der Personennahverkehrsunternehrnen vom 28. Juni 1971 (BT-Drucksache VI/2386) hat gezeigt, daß dieser gesetzliche Konkurrenzschutz keineswegs der Abstimmung der Verkehrsangebote der verschiedenen Verkehrsträger bzw. der Entstehung zusammenhängender Liniennetze entgegensteht. Einen abschließenden Bericht wird die Bundesregierung dein Deutschen Bundestag zum 31. Dezember 1973 vorlegen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 14. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7 690 Frage A 63) : Ist es nach Auffassung der Bundesregierung zutreffend, daß die neuen, schwenkbaren Autobahnsperren völlig nutzlos sind und daß sie darüber hinaus eine eminente Gefährdung für den Autobahnverkehr darstellen? Die Bundesregierung teilt diese Ansicht nicht. Die Schranken sind eines der Mittel, um den Verkehr, z. B. bei Unfällen oder bei Überfüllung eines Autobahnabschnittes, zwangsweise auf eine Bedarfsumleitung abzuleiten. Eine Gefährdung ist hierbei 2410* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 ausgeschlossen, weil durch eine umfangreiche Beschilderung mit Geschwindigkeitstrichter und Überholverboten der Verkehr über 800 m Gelegenheit hat, sich auf die Ableitung einzustellen. Außerdem sind die Schranken selbst mit gelbblinkenden Leuchten versehen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 14. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 7/690 Frage A 64) : Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. gedenkt sie zu ergreifen, um Anwohner an Bundesstraßen in Wohngebieten vor Verkehrslärm zu schützen? Beim Bau oder Ausbau von Bundesfernstraßen wird durch planerische Maßnahmen insbesondere durch die Linien- und Gradientenführung angestrebt, Wohngebiete vor unzumutbarem Verkehrslärm zu schützen. Im Einzelfall werden auch weitere bautechnische Maßnahmen wie Dämme und Wälle im Rahmen des Möglichen, um unzumutbare Beeinträchtigungen zu vermeiden, vorgesehen. Über die bisher schon angewandten Maßnahmen hinaus, ist bei der Novellierung des Bundesfernstraßengesetzes vorgesehen, einen Rechtsanspruch auf Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen zu begründen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 13. Juni 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Fragen A 70 und 71) : In welchem Umfang ist durch die DDR das für den kleinen Grenzverkehr vorgesehene innerdeutsche Reisegebiet eingeschränkt worden? Welche Begründung hat die DDR für die Einschränkung des für den kleinen Grenzverkehr vorgesehenen innerdeutschen Reisegebiets gegeben? Zu Frage A 70: Mit Inkrafttreten des Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten werden erstmalig Bewohner der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit erhalten, Tagesbesuche in grenznahe Städte und Kreise der DDR durchzuführen. Die in Betracht kommenden Städte und Kreise sind in der Anlage zu den ,,Erläuterungen zum Briefwechsel zur Familienzusammenführung, zu Reiseerleichterungen und Verbesserungen des nichtkommerziellen Warenverkehrs" im einzelnen aufgeführt. Die Anlage enthält drei Stadtkreise und 54 Landkreise, letztere zählen nach den Feststellungen der zuständigen Bundesbehörden mehr als 2 600 Gemeinden. Innerhalb dieses für die Tagesbesuche vorgesehenen grenznahen Bereichs der DDR befindet sich in unmittelbarer Grenznähe das sogenannte Sperrgebiet, das bis zum September 1972 aus dem etwa 500 Meter tiefen Schutzstreifen und der etwa 5 km tiefen Sperrzone bestand. Bürger der Bundesrepublik Deutschland erhielten in den vergangenen Jahren grundsätzlich keine Genehmigung zur Einreise in dieses Gebiet; dies galt, von wenigen Ausnahmen abgesehen, selbst im Falle der lebensgefährlichen Erkrankung oder des Todes eines nahen Angehörigen. Auch die außerhalb dieses Sperrgebietes lebenden DDR-Bewohner benötigten zur Einreise in dieses Gebiet einen Passierschein der Volkspolizei. Im Zusammenhang mit den Verhandlungen, die während des vergangenen Jahres zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR geführt worden sind, hat die DDR die Grenzordnung vom 19. März 1964 mit den eben geschilderten Regelungen aufgehoben und durch die Grenzordnung vom 15. Juni 1972 ersetzt, die am 1. September vergangenen Jahres in Kraft getreten ist. Darin ist der Bereich des Schutzstreifens und der Sperrzone unmittelbar an der Grenze im Gegensatz zur alten Grenzordnung in der räumlichen Tiefe nicht mehr durchgehend festgelegt. Eine größere Zahl von Orten, nach Annahme der zuständigen Stellen der Bundesregierung handelt es sich um etwa 105, und weitere Ortsteile fallen nun aus dem Sperrbereich heraus. Die Folge davon ist, daß Reisen in die aus dem Sperrgebiet herausgenommenen Orte sowohl für die übrigen Bewohner der DDR wie auch für Bürger der Bundesrepublik Deutschland ohne die früher geltenden Einschränkungen möglich werden. Beschränkungen gibt es also — wenn auch gegenüber der Vergangenheit in verringertem Maße — nur in dem Sperrbereich unmittelbar an der Grenze. Der Umfang des verbliebenen Sperrgebietes ergibt sich am besten aus einem Zahlenvergleich der Orte, die für Tagesaufenthalte im grenznahen Bereich der DDR zugelassen sind und derjenigen Orte, die gesperrt bleiben. Bei den zugelassenen Orten handelt es sich um die in den Stadtkreisen Schwerin, Wismar und Plauen sowie in 54 Landkreisen liegenden mehr als 2 600 Gemeinden. Nicht zugelassen verbleiben 315 Gemeinden und 274 Ortsteile. Zu Frage A 71: Ich habe bereits in meiner Antwort auf Ihre erste Frage darauf hingewiesen, daß die DDR keine Einschränkung des für den kleinen Grenzverkehr vorgesehenen innerdeutschen Reisegebietes vorgenommen hat, sondern daß sie im Gegenteil den sogenannten Sperrbereich unmittelbar an der Grenze räumlich verkleinert hat, so daß künftig auch Orte besucht werden können, die noch bis Mitte 1972 im Sperrbereich lagen und nicht für Besuche freigege- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 2411* ben waren. Eine Begründung für eine neuerliche Behinderung, wie Sie sie wohl angenommen haben, steht also gar nicht zur Frage. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 14. Juni 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Fragen A 72 und 73) : Wann hat die Bundesregierung von der Einschränkung innerhalb der für den kleinen Grenzverkehr vorgesehenen Bereiche der DDR erfahren? Wann wird die Bundesregierung die ihr von der DDR übergebene Liste der gesperrten Orte und Ortsteile veröffentlichen? Zu Frage A 72: Mit Inkrafttreten des Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten werden erstmalig Bewohner der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit erhalten, Tagesbesuche in grenznahe Städte und Kreise der DDR durchzuführen. Die in Betracht kommenden Städte und Kreise sind in der Anlage zu den „Erläuterungen zum Briefwechsel zur Familienzusammenführung, zu Reiseerleichterungen und Verbesserungen des nichtkommerziellen Warenverkehrs" im einzelnen aufgeführt. Die Anlage enthält drei Stadtkreise und 54 Landkreise, letztere zählen nach den Feststellungen der zuständigen Bundesbehörden mehr als 2 600 Gemeinden. Innerhalb dieses für die Tagesbesuche vorgesehenen grenznahen Bereichs der DDR befindet sich in unmittelbarer Grenznähe das sogenannte Sperrgebiet, das bis zum September 1972 aus dem etwa 500 Meter tiefen Schutzstreifen und der etwa 5 km tiefen Sperrzone bestand. Bürger der Bundesrepublik Deutschland erhielten in den vergangenen Jahren grundsätzlich keine Genehmigung zur Einreise in dieses Gebiet; dies galt, von wenigen Ausnahmen abgesehen, selbst im Falle der lebensgefährlichen Erkrankung oder des Todes eines nahen Angehörigen. Auch die außerhalb dieses Sperrgebietes lebenden DDR-Bewohner benötigten zur Einreise in dieses Gebiet einen Passierschein der Volkspolizei. Im Zusammenhang mit den Verhandlungen, die während des vergangenen Jahres zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR geführt worden sind, hat die DDR die Grenzordnung vorn 19. März 1964 mit den eben geschilderten Regelungen aufgehoben und durch die Grenzordnung vom 15. Juni 1972 ersetzt, die am 1. September vergangenen Jahres in Kraft getreten ist. Darin ist der Bereich des Schutzstreifens und der Sperrzone unmittelbar an der Grenze im Gegensatz zur alten Grenzordnung in der räumlichen Tiefe nicht mehr durchgehend festgelegt. Eine größere Zahl von Orten, nach Annahme der zuständigen Stellen der Bundesregierung handelt es sich um etwa 105, und weitere Ortsteile fallen nun aus dem Sperrbereich heraus. Die Folge davon ist, daß Reisen in die aus dem Sperrgebiet herausgenommenen Orte sowohl für die übrigen Bewohner der DDR wie auch für die Bürger der Bundesrepublik Deutschland ohne die früher geltenden Einschränkungen möglich werden. Beschränkungen gibt es also — wenn auch gegenüber der Vergangenheit in verringertem Maße — nur in diesem Sperrbereich unmittelbar an der Zonengrenze. Die Bundesregierung hat die DDR-Regierung während der innerdeutschen Verhandlungen Mitte letzten Jahres angesichts deren Bereitschaft, nach Inkrafttreten des Grundlagenvertrages eine Besuchsregelung im grenznahen Verkehr vorzunehmen, gebeten, ihr eine konkrete Beschreibung des derzeit geltenden Sperrgebietes zu übergeben. Die Liste mit den Namen der im Sperrbereich verbliebenen Orte hat die DDR im Rahmen der Gespräche zwischen Verkehrsexperten beider Regierungen über diese Tagesaufenthalte im grenznahen Bereich der DDR am 18. Mai 1973 überreicht. Nach den Feststellungen der Bundesregierung sind danach wie gesagt rd. 2 600 Orte im grenznahen Bereich für den kleinen Grenzverkehr frei, nicht zugelassen für Besuche im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs bleiben 315 Gemeinden und 274 Ortsteile. Zu Frage A 73: Die Gespräche über technische Regelungen zwischen Verkehrsexperten beider Regierungen sind noch nicht ganz abgeschlossen, so daß die Unterrichtung der Öffentlichkeit über Einzelheiten der vorgesehenen Tagesaufenthalte im Augenblick noch nicht möglich ist. Es ist aber vorgesehen, die Liste der im Sperrbereich liegenden Gemeinden und Ortsteile gleichzeitig mit einem Merkblatt, das die Bevölkerung über Einzelheiten der Tagesaufenthalte unterrichten soll, allen Kommunalverwaltungen im grenznahen Bereich der Bundesrepublik Deutschland sowie den dort befindlichen Reisebüros zuzuleiten. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 13. Juni auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Fragen A 74 und 75): Trifft es zu, daß hauptsächlich solche Orte innerhalb der DDR für clon Besuchsverkehr gesperrt bleiben, die unmittelbar an der Demarkationslinie liegen? Trifft es zu, daß mehrere Kurorte in der DDR für den Besuchsverkehr aus der Bundesrepublik Deutschland gesperrt bleiben, und welche Begründung gibt es dafür? 2412* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14 Juni 1973 Es trifft zu, daß die Orte, die nicht besucht werden können, in unmittelbarer Nähe der Grenze, im sogenannten Sperrbereich liegen. Die von der DDR übergebene Liste über die 315 Gemeinden und 274 Ortsteile, die nicht im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs besucht werden können, gibt keine Auskunft darüber, wie viele Kur- und Badeorte im Sperrgebiet liegen. Von den bezeichneten Gemeinden und Ortsteilen ist lediglich der Ort Bad Colberg im Kreis Hildburghausen als Kur-und Badeort bekannt. Es wird aber zur Zeit versucht zu klären, wie viele Kur- und Badeorte tatsächlich im Sperrgebiet liegen. Sobald genaue Angaben ermittelt worden sind, darf ich Sie weiter unterrichten. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 13. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage A 77) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Resolution Nr. 546 (1973) der Beratenden Versammlung des Europarats über die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumfahrt, und welche Konzeption wird sie bei der für Juli 1973 vorgesehenen europäischen Weltraumkonferenz im einzelnen vertreten? Die Bundesregierung begrüßt die Initiative des Europarates im Hinblick auf das auch von ihr verfolgte Ziel der Schaffung einer den technologischen, wirtschaftlichen und politischen Gegebenheiten Europas entsprechenden Weltraumpolitik. Die Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Weltraumkonferenz über ihre Beteiligung an einzelnen Weltraumprojekten sind im Gange. Die Bundesregierung möchte nicht einer eventuellen offiziellen Stellungnahme der europäischen Regierungen zu dieser Resolution vorgreifen. Aus Gründen der Klarheit weist die Bundesregierung jedoch schon jetzt darauf hin, daß im Gegensatz zum Text der Resolution eine deutsche Beteiligung am Trägerraketen-Projekt L III S nur zu einem Festbetrag und nicht auf der Basis einer prozentualen Beteiligung der Kosten vorgesehen ist. Die Bundesregierung hofft, daß auf der Mitte Juli geplanten Weltraumkonferenz offene Fragen unter den europäischen Partnern geklärt werden. Anlage 15 Antwort des Parl Staatssekretärs Herold vom 13. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/690 Frage A 78) : Treffen Pressemeldungen zu, denen zufolge die DDR-Regierung eine Reihe von Orten im grenznahen Bereich aus dem vereinbarten kleinen Grenzverkehr wieder ausklammern will, und wenn ja, mit welcher Begründung erfolgt diese Ausklammerung, und sieht die Bundesregierung diese Maßnahme als in Übereinstimmung mit den Vereinbarungen des Grundvertrags an? Mit Inkrafttreten des Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten werden erstmalig Bewohner der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit erhalten, Tagesbesuche in grenznahe Städte und Kreise der DDR durchzuführen. Die in Betracht kommenden Städte und Kreise sind in der Anlage zu den „Erläuterungen zum Briefwechsel zur Familienzusammenführung, zu Reiseerleichterungen und Verbesserungen des nichtkommerziellen Warenverkehrs" im einzelnen aufgeführt. Die Anlage enthält drei Stadtkreise und 54 Landkreise, letztere zählen nach den Feststellungen der zuständigen Bundesbehörden mehr als 2 600 Gemeinden. Innerhalb dieses für die Tagesbesuche vorgesehenen grenznahen Bereichs der DDR befindet sich in unmittelbarer Grenznähe das sogenannte Sperrgebiet, das bis zum September 1972 aus dem etwa 500 Meter tiefen Schutzstreifen und der etwa 5 km tiefen Sperrzone bestand. Westdeutsche erhielten in den vergangenen Jahren grundsätzlich keine Genehmigung zur Einreise in dieses Gebiet; dies galt, von wenigen Ausnahmen abgesehen, selbst im Falle der lebensgefährlichen Erkrankung oder des Todes eines nahen Angehörigen. Auch die außerhalb dieses Sperrgebietes lebenden DDR-Bewohner benötigten zur Einreise in dieses Gebiet einen Passierschein der Volkspolizei. Im Zusammenhang mit den Verhandlungen, die während des vergangenen Jahres zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR geführt worden sind, hat die DDR die Grenzordnung vom 19. März 1964 mit den eben geschilderten Regelungen aufgehoben und durch die Grenzordnung vom 15. Juni 1972 ersetzt, die am 1. September vergangenen Jahres in Kraft getreten ist. Darin ist der Bereich des Schutzstreifens und der Sperrzone unmittelbar an der Grenze im Gegensatz zur alten Grenzordnung in der räumlichen Tiefe nicht mehr durchgehend festgelegt. Eine größere Zahl von Orten, nach Annahme der zuständigen Stellen der Bundesregierung handelt es sich um etwa 105, und weitere Ortsteile fallen nun aus dem Sperrbereich heraus. Die Folge davon ist, daß Reisen in die aus dem Sperrgebiet herausgenommenen Orte sowohl für die übrigen Bewohner der DDR wie auch für Westdeutsche ohne die früher geltenden Einschränkungen möglich werden. Das Fortbestehen des verbleibenden Sperrgebietes mußte für den grenznahen Verkehr bedeuten, daß es auch künftig Orte in unmittelbarer Grenznähe geben wird, die Bürger aus der Bundesrepublik nicht besuchen dürfen. Bei den Vorbereitungen der Besuchsmöglichkeiten im grenznahen Bereich hat die Regierung der DDR nun eine Liste mit den Namen dieser Orte übergeben. Sie zählt 315 Gemeinden und 274 Ortsteile. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 2413 Zusammenfassend ist festzustellen: Rund 2 600 Orte im Grenzbereich der DDR sind nach Inkrafttreten der Besuchsregelung im grenznahen Bereich für Besuche freigegeben. Aufgrund der neuen Grenzordnung der DDR sind Besuche von Bürgern aus der Bundesrepublik hierbei auch in zahlreichen nicht mehr zum Sperrgebiet gehörenden Ortschaften möglich geworden. In unmittelbarer Grenznähe verbleiben die nun bezeichneten Orte im Sperrgebiet, die auch künftig weder zu Tagesbesuchen, noch für längerfristige Besuche aufgesucht werden können. Auch für DDR-Bewohner außerhalb dieser Zone sind hier Aufenthaltsbeschränkungen gegeben.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Göke D. Frerichs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der von den Fraktionen der SPD und FDP eingebrachte Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen wurde in der ersten Lesung am 1. Februar dieses Jahres federführend an den Ausschuß für Wirtschaft überwiesen. In sieben Sitzungen und in einer öffentlichen Anhörung wurde die Vorlage ausführlich beraten. Der von den Koalitionsparteien vorgelegte Gesetzentwurf entsprach vollinhaltlich dem von der Bundesregierung in der 6. Wahlperiode vorgelegten Entwurf, so daß der Ausschuß die diesem Entwurf beiliegende Begründung seiner Beratung zugrunde legen konnte.
    Im Wirtschaftsausschuß gingen alle Fraktionen davon aus, daß für die Sicherung der marktwirtschaftlichen Ordnung die Weiterentwicklung der Wettbewerbspolitik zentrale Bedeutung hat. Es war unstrittig, daß das geltende Wettbewerbsrecht in bestimmten Zeitabständen den sich ändernden wirtschaftlichen Gegebenheiten angepaßt werden muß, wenn es weiterhin die Voraussetzungen für einen funktionsfähigen Wettbewerb in der Wirtschaft sichern soll. Aus aktuellem Anlaß sollte außer dem Erfordernis Sicherung der wettbewerblichen Ordnung die Förderung wettbewerblicher Aktivierung zur Wiedererlangung der Stabilität und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes mit Vorrang bedacht werden. Nicht zuletzt aus diesem Grunde wurde die Beratung der Novelle so beschleunigt, daß sie noch vor der Sommerpause des Parlaments zusammen mit dem Stabilitätsprogramm in Kraft treten kann. Da die Fraktionen in dieser wichtigen Ausgangsposition übereinstimmten, kann jetzt das Ergebnis der Beratung als einstimmiger Beschluß des Wirtschaftsausschusses vorgelegt werden.



    Dr. Frerichs
    Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der Unternehmenskonzentration in der Wirtschaft dadurch begegnet werden, daß neben einer Verschärfung der Mißbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen eine vorbeugende Fusionskontrolle eingeführt wird. Maßnahmen, die sich nur gegen eine zunehmende Vermachtung der Märkte richten, können aber sowohl nach Auffassung der Koalitionsfraktionen SPD und FDP als auch nach Auffassung der CDU/CSU-Fraktion allein nicht ausreichen, um den Wettbewerb zu sichern. Diese Maßnahmen müssen vielmehr durch Regelungen ergänzt werden, die die wettbewerbliche Marktstruktur auf Dauer gewährleisten können. Dies bedeutet, daß neben der verschärften Mißbrauchsaufsicht und der Fusionskontrolle gleichzeitig auch die Wettbewerbsbedingungen für kleine und mittlere Unternehmen spürbar verbessert werden, um sie instand zu setzen, im Wettbewerb gegenüber marktmächtigen Wettbewerbern zu überleben. Die Koalitionsparteien haben in ihrem Antrag zur Verwirklichung dieser beiden Ziele vorgeschlagen, Kooperationserleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen zu schaffen — §§ 5 b und 28 —, die Mißbrauchsaufsicht über Ausschließlichkeitsverträge zu verschärfen — § 18 —, die Mißbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen zu verbessern — § 22 , eine vorbeugende Fusionskontrolle neu einzuführen — §§ 23 bis 24 b
    Der Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zum Gesetzentwurf liegt Ihnen als Drucksache 7/696 vor. Da er einige wesentliche Änderungen gegenüber dem von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf vorsieht, sei auf die Hauptpunkte eingegangen.
    Bei den Kooperationserleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen in § 5 b hat der Ausschuß die Fassung einstimmig wie folgt abgeändert bzw. ergänzt: Der Begriff „Koordinierung einzelner Unternehmensfunktionen` wurde durch den Ausdruck „zwischenbetriebliche Zusammenarbeit" ersetzt. Damit soll klargestellt werden, daß § 5 b alle Formen der Kooperation einschließlich der Ausgliederung einzelner Unternehmensfunktionen erfaßt. Der Ausschuß hat die Entwurfsfassung ferner durch den Zusatz „und der Vertrag oder Beschluß dazu dient, die Leistungsfähigkeit kleiner oder mittlerer Unternehmen zu fördern" ergänzt. Dadurch soll die Zielvorstellung des § 5 b, die Kooperationsmöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen zu verbessern, im Gesetzestext selbst zum Ausdruck gebracht werden. Die Formulierung schließt nicht aus, daß unter Umständen auch große Unternehmen an dem Vertrag beteiligt sind. Entscheidend ist jedoch, daß der Wettbewerb auf dem Markt nicht wesentlich beeinträchtigt wird und der Vertrag der Förderung der Leistungsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen dient. Dagegen ist die Kooperation zwischen Großunternehmen durch den § 5 b nicht gedeckt. Der Anregung des Bundesrates, Preisabreden in § 5 b völlig auszuschließen, ist der Ausschuß nicht gefolgt. Es gibt Fälle, in denen eine leistungssteigernde Kooperation ohne Preisabsprachen praktisch nicht möglich ist. Jedoch sind wegen
    der in § 5 b geforderten Rationalisierung bloße Preisabsprachen nicht zulässig. Wichtig ist auch der Hinweis, daß die Kooperationsfibel des Bundeswirtschaftsministeriums von § 5 b nicht berührt wird.
    Die SPD und FDP haben während der Beratung den Antrag eingebracht, die vertikale Preisbindung bei Markenwaren nunmehr abzuschaffen. Nach Ansicht der Mehrheit des Ausschusses ist die Markenwarenpreisbindung überlebt. Die Bindung der Abnehmer von Markenwaren an einheitliche, vom Hersteller festgelegte Abgabepreise paßt nicht mehr in die Volkswirtschaft, die über einen leistungsfähigen Handel verfügt und in der auch der Verbraucher kritischer und beweglicher geworden ist. Überdies macht die zunehmende Verflechtung der europäischen Konsumgütermärkte die deutsche Markenwarenpreisbindung immer problematischer. Das Kartellrecht der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft verbietet es inländischen Markenwarenherstellern, ihre Preise durch vertragliche Import- und Exportbeschränkungen abzusichern. Daher ist es in den letzten Jahren gerade für die Produzenten international verbreiteter Markenartikel immer schwieriger geworden, die inländischen Preisbindungen lückenlos zu erhalten. Nach Ansicht der Ausschußmehrheit werden durch die Beseitigung der Markenwarenpreisbindung für den Verbraucher die Wahlmöglichkeiten erweitert. Damit werden zugleich die marktwirtschaftliche Steuerung verbessert und der Anreiz zur Leistungssteigerung in Industrie und Handel verstärkt.
    Die Preisbindung für Verlagserzeugnisse soll jedoch in der bisherigen Form beibehalten werden. Das System der festen Ladenpreise im Buchhandel kann unter Kulturgesichtspunkten oder, sagen wir besser, unter kulturpolitischen Gesichtspunkten hingenommen werden.
    Auf Grund der Ergebnisse der Sachverständigenanhörung vom 4. Juni 1973 vermochte sich eine große Mehrheit des Ausschusses nicht dazu zu entschließen, die Markenwarenpreisbindung partiell aufrechtzuerhalten. Auch die Schaffung weiterer Ausnahmebereiche wurde abgelohnt. Der Gruppenantrag einiger Mitglieder der CDU/CSU, ein verschärftes Erlaubnisverfahren für Preisbindungen vorzusehen, wurde nicht angenommen.
    Bei der modifizierten Fassung des § 18 betreffend Ausschließlichkeitsverträge folgte der Ausschuß der Anregung des Bundesrats aus der letzten Legislaturperiode.
    Bei den Beratungen über die Verschärfung der Mißbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen konnte der Ausschuß an die Erörterung des § 22 während der Beratungen in der 6. Legislaturperiode anknüpfen. Durch ;die Neufassung wird ,die Marktbeherrschung zusätzlich durch den Begriff „überragende Marktstellung" sowie zwei Marktbeherrschungsvermutungen konkretisiert. Die Kartellbehörde ist nicht mehr wie nach der bisherigen Rechtslage gezwungen, an Hand einer Vielzahl negativer Merkmale nachzuweisen, daß kein wesentlicher Wettbewerb besteht. An Hand von fünf Kriterien — Marktanteil, Finanzkraft, Zugang zu den
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 42. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 14. Juni 1973 2309
    Dr. Frerichs
    Beschaffungs- und Absatzmärkten, Verflechtungen mit anderen Unternehmen sowie Marktzutrittsschranken — wird deutlich gemacht, daß der Marktbeherrschungsbegriff über die bloße Marktanteilsbetrachtung hinausgeht und eine umfassende Würdigung aller Ressourcen des Unternehmens voraussetzt. Der Wirtschaftsausschuß war der Auffassung, daß die Kartellbehörde zwar in einer Gesamtschau bei ihrer Prüfung alle Merkmale berücksichtigen muß, es aber für die Annahme einer überragenden Marktstellung ausreichen kann, wenn ein Merkmal in überragendem Maße vorhanden ist. Indessen wird eine überragende Marktstellung im Zweifel zu verneinen sein, wenn ein Unternehmen auf Grund seiner Ressourcen auf einem Markt einen größeren Verhaltensspielraum hat als andere Unternehmen, sein Vorsprung aber nur temporärer Art ist und die für wettbewerbliche Marktprozesse notwendige Chance zu einem Wechsel in der Führungsrolle vorhanden ist.
    Bei der Beurteilung des relevanten Marktes ist auch die Wettbewerbssituation auf ausländischen Märkten in Betracht zu ziehen, wenn sie auf den Wettbewerb des Inlandsmarkts einwirkt. Dies kann in der Form tatsächlicher Importe, möglicherweise aber auch schon durch den potentiellen Wettbewerb solcher ausländischen Unternehmen erfolgen, die zum Eintritt in den deutschen Markt bereit und in der Lage sind. Die ausländische Wettbewerbssituation kann ferner dann von Bedeutung sein, wenn ein inländisches Unternehmen auf Auslandsmärkten wirksamem Wettbewerb ausgesetzt ist und sich daraus eine Wettbewerbskontrolle auch für sein inländisches Marktverhalten ergibt.
    Der Wirtschaftsausschuß hat bei der Erörterung der Marktbeherrschungsvermutungen festgestellt, daß es sich dabei nicht um Vermutungen im zivilrechtlichen Sinne handelt. Die Vermutungen sind ihrer Art nach viel eher Aufgreiftatbestände, durch die die Kartellbehörde in diesen Fällen zur Einleitung eines Verfahrens veranlaßt werden soll. Liegen solche Vermutungsvoraussetzungen vor, so hat die Behörde auf Grund der in diesem Verfahren geltenden Offizialmaxime von Amts wegen allen von den Unternehmen vorgebrachten Einwänden nachzugehen, daß sie trotz des die Vermutung begründenden Marktanteils wesentlichem Wettbewerb ausgesetzt sind und nicht über eine im Verhältnis zu ihren Mitbewerbern überragende Marktstellung verfügen. Lassen sich diese Gegengründe nicht feststellen, so ist davon auszugehen, daß Marktbeherrschung im Sinne des Gesetzes vorliegt. Die Mitglieder der CDU/ CSU-Fraktion haben sich aus grundsätzlichen und rechtspolitischen Bedenken gegen die Aufnahme der Vermutungstatbestände in den Gesetzentwurf ausgesprochen und diese abgelehnt.
    Bei der Fusionskontrolle stellt die Neufassung der sogenannten Abwägungsklausel in § 24 Abs. 1 klar, daß die am Zusammenschluß beteiligten Unternehmen die Tatsachen darlegen und gegebenenfalls zu beweisen haben, die nach ihrer Ansicht und zu ihren Gunsten die Feststellung gerechtfertigt erscheinen lassen, die Verbesserungen der Wettbewerbsbedingungen überwögen die Nachteile der Marktbeherrschung. Nach dieser Formulierung genügt es im Unterschied zum Entwurf nicht, daß die Verbesserungen die Nachteile der festgestellten Marktbeherrschung aufwiegen; sie müssen nach Ansicht des Wirtschaftsausschusses diese vielmehr überwiegen.
    Der Ausschuß nahm zwei Anträge der CDU/CSU-Fraktion an, wonach auch die Wettbewerbsverhältnisse auf den Märkten außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes zu berücksichtigen sind und eine Ausnahmeerlaubnis durch den Bundeswirtschaftsminister nur erteilt werden darf, wenn durch das Ausmaß der Wettbewerbsbeschränkung die marktwirtschaftliche Ordnung nicht gefährdet wird.
    Eingehend hat sich der Wirtschaftsausschuß mit der Frage befaßt, ob bei der Erlaubnis eine unabhängige Monopolbehörde in der Weise eingeschaltet werden soll, daß der Bundesminister für Wirtschaft nicht gegen das Votum der Monopolkommission und des Bundeskartellamtes entscheiden kann. Die Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion, die eine unabhängige Institution befürworteten, machten vor allem auf die Einflüsse aufmerksam, denen der jeweilige Bundeswirtschaftsminister von allen denkbaren Seiten und in unterschiedlichster Stärke ausgesetzt sei. In diesem Zusammenhang wurde von der Opposition die Ansicht vertreten, daß in der Marktwirtschaft dem Staat die Aufgabe zufällt, die notwendigen und unabdingbaren Rahmenbedingungen zu schaffen, es aber nicht seine Aufgabe sei, Einzelfälle zu entscheiden.
    Die Ausschußmehrheit aus SPD- und FDP-Fraktion hielt dem entgegen, daß so bedeutende politische Entscheidungen wie die Ausnahmeerlaubnis in Fusionsfällen nicht einer Instanz übertragen werden können, die nicht parlamentarisch kontrolliert ist. Zudem müsse berücksichtigt werden, daß sich das öffentliche Bewußtsein in Fragen der Konzentration wirtschaftlicher Macht mehr und mehr schärfe. Schließlich sei es Aufgabe der im Gesetz vorgesehenen Monopolkommission, durch kritische Würdigung der Erlaubnisse durch den Bundesminister für Wirtschaft zu einer effektiven Fusionskontrolle, beizutragen. Außerdem habe der Bundesminister für Wirtschaft die Möglichkeit, in Einzelfällen, die zur Erlaubnis beantragt sind, eine gutachtliche Stellungnahme der Monopolkommission einzuholen. Ferner sei die Monopolkommission ermächtigt, ihre Gutachten zu veröffentlichen.
    Auf Grund der fortschreitenden Konzentration und der auch gesamtwirtschaftlich bedeutenden Zusammenschlüsse in jüngster Zeit sah sich die SPD- und FDP-Mehrheit des Ausschusses veranlaßt, die Aufgreifkriterien von einer Milliarde DM auf 500 Millionen DM herabzusetzen. Dafür war auch die Erwägung maßgebend, daß sich nach Auskunft des Bundeskartellamtes die Zahl der kontrollpflichtigen Zusammenschlüsse nach den Erfahrungen der letzten Jahre nur um etwa ein Drittel erhöhen würde.
    Der Ausschuß hat einstimmig auf Antrag der SPD- und FDP-Mehrheit beschlossen, das aufeinander abgestimmte Verhalten in die Novelle einzube-



    Dr. Frerichs
    ziehen, da die Teerfarbenentscheidung des Bundesgerichtshofes und des Europäischen Gerichtshofes eine Lücke des deutschen Kartellrechts offenkundig gemacht haben. Der Ausschuß sieht in der Einführung des Verbots eines aufeinander abgestimmten Verhaltens eine wesentliche Verbesserung des Kartellgesetzes über die Vorlage der Fraktionen hinaus. Er hat bewußt eine Formulierung verabschiedet, die sich an die Fassung des EWG-Vertrages anlehnt und durch die Rechtsprechung schon eine Auslegung erfahren hat. Der Begriff des Aufeinander-Abstimmens verlangt seinem Inhalt nach die Beteiligung von zwei oder mehr Unternehmen. Er setzt darüber hinaus nach dem üblichen Sprachgebrauch bei dem Sachverhalt, der vom Gesetzgeber geregelt werden soll, voraus, daß zwei oder mehr Unternehmen ihr Verhalten bewußt und gewollt voneinander abhängig machen, ohne damit schon eine vertragliche Bindung einzugehen. Damit scheidet ein bewußtes Nachmachen des Verhaltens eines anderen Unternehmens aus. Das Nachmachen ist kein Aufeinander-Abstimmen, weil es hier an einem Mitwirken der anderen Seite fehlt; es ist ein einseitiges Verhalten. Noch weniger erfüllt ein zufälliges gleichförmiges Verhalten den Begriff des Aufeinander-Abstimmens.
    Bei der Verschärfung des Diskriminierungsverbotes hat der Ausschuß den Entwurf eines neuen § 26 Abs. 2 Satz 2 in zwei Punkten ergänzt. Er hat beschlossen, das Diskriminierungsverbot auch auf Vereinigungen von Unternehmen auszudehnen und neben einer ausreichenden auch eine zumutbare Möglichkeit vorauszusetzen, auf andere Unternehmen auszuweichen. Der neue § 26 erfaßt auch diejenigen Diskriminierungsfälle auf Grund von Angebots- und Nachfragemacht, in denen das diskriminierende Unternehmen nicht marktbeherrschend ist. Nach übereinstimmender Auffassung des Ausschusses verbietet diese Vorschrift z. B. einem Konzernunternehmen, das auf mehreren nachgeordneten Wirtschaftsstufen tätig ist, die Belieferung mit der Begründung einzustellen oder abzulehnen, daß die vorhandene Kapazität nur für die Belieferung der konzerneigenen Verkaufsstellen ausreicht. In einem solchen Falle ist das Konzernunternehmen zur Repartierung verpflichtet und darf sich nicht auf die vorrangige Versorgung des eigenen Vertriebsnetzes als sachliche Rechtfertigung für die Lieferverweigerung berufen.
    Die Neufassung der Mittelstandsempfehlung im § 38 Abs. 2 Nr. 1 soll dem Gedanken des strukturellen Nachteilsausgleichs für kleine und mittlere Unternehmen im Wettbewerb mehr Raum geben. Zu diesem Zweck wurde der Ausdruck „wettbewerbsfördernde Bedingungen" durch den Ausdruck „Förderung der Leistungsfähigkeit" ersetzt, allerdings auch eine „Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen" vorausgesetzt. Die neue Mittelstandsempfehlung beschränkt sich nicht mehr auf Preis-und Kalkulationsempfehlungen. Preis- und Kalkulationsempfehlungen für einzelne Produkte sind im Wettbewerb nicht immer entscheidend. Für die mittelständischen Unternehmen kommt es vielmehr auf Empfehlungen an, die z. B. auch Werbung, Absatzgestaltung, Sortimentsgestaltung usw. umfassen. In diesem Zusammenhang geht es nach Auffassung des Wirtschaftsausschusses vor allem darum, daß die Empfehlung im ganzen konkurrenzfördernden Charakter gegenüber den Großwettbewerbern hat. Preistreibende Empfehlungen, die lediglich Preiserhöhungen zum Inhalt haben, sind von der Mittelstandsempfehlung nicht gedeckt.
    Der Ausschuß hat mehrheitlich mit den Stimmen der SPD- und FDP-Mitglieder zu der Auffassung Stellung genommen, daß es den Markenwarenherstellern nach Beseitigung der Markenwarenpreisbindung zumindest für eine Übergangszeit ermöglicht werden sollte, unverbindliche Verbraucherpreisempfehlungen als Orientierungshilfen auszusprechen. Zugleich wurde eine Einengung der Zulassungsvoraussetzungen und eine schärfere Mißbrauchsaufsicht über solche Empfehlungen vorgesehen. Unverbindliche Preisempfehlungen haben nach Ansicht der Mehrheit des Ausschusses nicht die gleichen wettbewerbspolitischen Nachteile wie die Preisbindung. Sie schließen den Wettbewerb auf der Handelsstufe nicht aus und ermöglichen es dem Hersteller, seinen Abnehmern in geeigneten Fällen Kalkulationshilfen zu geben und gegenüber dem Verbraucher mit einer Preisvorstellung zu werben.
    Die CDU/CSU-Fraktion hat sich im Ausschuß demgegenüber für die Beseitigung der unverbindlichen Preisempfehlung ausgesprochen. Nach ihrer Auffassung werde die Aufrechterhaltung der Empfehlung zu einer Flut von Markenwaren und Quasi-Markenwaren und zu einer Täuschung des Verbrauchers führen. Das Bundeskartellamt sei mit der Mißbrauchsaufsicht völlig überfordert.
    Im Hinblick auf die von allen Ausschußmitgliedern in Betracht gezogene Möglichkeit, daß trotz der scharfen Mißbrauchsaufsicht über unverbindliche Preisempfehlungen Mißbräuche, insbesondere sogenannte Mondpreisempfehlungen, nicht ausreichend eingedämmt werden können, wurde im Ausschuß erörtert, dem Bundestag die folgende Entschließung vorzulegen:
    Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf, nach Ablauf von drei Jahren nach Beseitigung der Preisbindung für Markenartikel einen Bericht darüber vorzulegen, welche Erfahrungen mit den Vorschriften über unverbindliche Preisempfehlungen bei Markenwaren gemacht worden sind. Der Bericht soll gegebenenfalls auch Vorschläge für notwendige Änderungen des Gesetzes enthalten.
    Der Antrag eines Mitgliedes der CDU/CSU-Fraktion, die Anmeldevoraussetzungen und die Mißbrauchsaufsicht bei Verträgen nach § 102 GWB zu verschärfen, fand keine Mehrheit. Der Ausschuß, der sich bei dieser Novellierung nicht mit der Überprüfung der Ausnahmebereiche des Gesetzes befaßt hat, ist jedoch der Auffassung, daß die Ausnahmebereiche von der Bundesregierung überprüft werden sollten. Hierzu wird dem Bundestag ein Entschließungsantrag vorgelegt werden.
    Bezüglich der freien Berufe ist der Ausschuß der Auffassung, daß zu einer generellen Freistellung vom GWB kein Anlaß besteht. Die freien Berufe



    Dr. Frerichs
    unterliegen dem Kartellrecht nicht, soweit staatliches oder auf staatlicher Ermächtigung beruhendes Berufsstandesrecht besteht.
    Meine Damen und Herren, soweit die wesentlichen Änderungen und Klarstellungen, die im Ausschuß für Wirtschaft gegenüber dem von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Gesetzentwurf vorgenommen worden sind.
    Als Berichterstatter möchte ich Gelegenheit nehmen, allen Dank zu sagen, die durch ihren Sachbeitrag zur Reform dieses wichtigen Gesetzes beigetragen haben, vor allem dem Kartell-Referat des Bundeswirtschaftsministeriums

    (Beifall.)

    Ich sage aber auch Dank für die hilfreiche Unterstützung durch das fleißige Sekretariat des Ausschusses für Wirtschaft.

    (Erneuter Beifall.)

    Der Wirtschaftsausschuß hat einstimmig den nachstehenden Antrag vorgelegt:
    Der Bundestag wolle beschließen:
    1. Der Bundestag stimmt dem Gesetzentwurf — Drucksache 7/76 — in der aus der Anlage ersichtlichen Fassung zu;
    2. die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären.

    (Beifall.)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter Dr. Frerichs. Wünscht ein weiterer Berichterstatter das Wort? — Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Jens.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Prof. Dr. Uwe Jens


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir, daß ich zunächst dem Berichterstatter, Herrn Dr. Frerichs, für seinen sachlichen Bericht und auch für die sachliche Zusammenarbeit im Ausschuß recht herzlich danke.

    (Beifall bei der SPD.)

    Diese Novelle zum Kartellgesetz ist unseres Erachtens das erste wichtige Reformgesetz in der 7. Legislaturperiode. Die sozialliberale Koalition hat sie in kürzester Frist zur Verabschiedung gebracht. Damit haben wir gezeigt: die Koalition kann trotz aller Unkenrufe auch im innenpolitischen Bereich gut zusammenarbeiten und unsere Wirtschafts- und Sozialordnung fortschrittlich ausbauen.
    Der Entwurf, den die Koalitionsparteien vor viereinhalb Monaten eingebracht haben, ist von ihnen noch in wesentlichen Punkten verbessert worden. Endlich wurden einige Probleme gelöst, die noch vor zwei Jahren von den Spitzenverbänden der Großwirtschaft und der CDU nicht einmal diskutiert worden sind. Möglicherweise haben die ständigen Preissteigerungen manchem die Augen vor unkontrollierter wirtschaftlicher Macht oder den Machenschaften multinationaler Unternehmen geöffnet. Oder war es der Wahlausgang vom September
    1972? — Was der doch alles für heilsame Wirkungen zeigt!
    Wir Sozialdemokraten hatten in der ersten Lesung neun wichtige Ergänzungen und Verbesserungen vorgeschlagen, die wir in den Gesetzentwurf nach reiflicher Überlegung eingebaut haben. Nur ein Problem haben wir aus zeitlichen Gründen zurückgestellt.
    Jede Bestimmung in diesem Gesetz, das wir heute verabschieden, zielt darauf ab, unsere Wirtschaftsordnung zu verbessern. Die Stellung der kleinen und mittleren Unternehmen am Markt wird gestärkt, und die Macht der Großwirtschaft wird beschränkt. Damit dienen wir dem Verbraucher und verbessern seine Stellung in der Wirtschaft. Denn die Wirtschaft und die Unternehmen sind für die Verbraucher da und nicht die Verbraucher für die Wirtschaft.

    (Abg. Dr. Müller-Hermann: Sehr wahr!)

    Seit mehr als zehn Jahren wissen wir, daß die Nachteile der Preisbindung für den Verbraucher größer sind als die Vorteile.

    (Abg. Dr. Müller-Hermann: Das wollen wir einmal abwarten!)

    Das hat die Bundesregierung bereits 1962 in einem Bericht des ehemaligen CDU-Bundeskanzlers Erhard festgestellt. Das letzte Hearing des Wirtschaftsausschusses über diese Frage brachte keine neuen Erkenntnisse. Die wahre Interessenvertreterin der Verbraucher, die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände, hat noch im Februar festgestellt, daß die Preisbindung der Prüfstein für die Politiker wird.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Die Empfehlung!)

    Die sozialliberale Koalition war stark genug, die Interessen der Verbraucher nicht auf den Altären verschiedener Interessentengruppen zu opfern,

    (Lachen des Abg. Dr. von Bismarck)

    — die CDU hat es im Ausschuß doch versucht, Herr von Bismarck — weil möglicherweise die Automobilhersteller, die Keks- und Pralinenbäcker oder die Elektroindustrie so sehr danach gedrängt haben.

    (Abg. Breidbach: Oh, wie billig!)

    Endlich wird nach 15 Jahren ein Schlußstrich gezogen und dieses Privileg einer Gruppe von Unternehmen beseitigt.
    Die kleinen Handelsunternehmen sollten sich wegen der Abschaffung der Preisbindung der zweiten Hand keine Sorgen machen. Sie können, wenn die Preisbindung am 1. Januar 1974 ausläuft, den größeren Konkurrenten viel flexibler entgegentreten. Nur die Kaufhäuser und Supermärkte haben mit den preisgebundenen Artikeln bisher ihre Gewinne hereingeholt.
    Die CDU/CSU sollte meines Erachtens über ihre Haltung in dieser Frage noch einmal nachdenken. Ihr Ordnungsverständnis ist noch immer nicht in Ordnung.

    (Abg. von Delden: Wir werden Sie bei anderer Stelle daran erinnern! — Zuruf des Abg. Dr. Müller-Hermann.)




    Dr. Jens
    Die Preisbindung, die den Preiswettbewerb zwischen den Händlern verbietet, will sie zum Teil beibehalten, während sie die unverbindlichen Preisempfehlungen, die den Preiswettbewerb nicht ausschließen, abschaffen will. Ich hoffe, meine Damen und Herren von der CDU, Sie erkennen diesen Widerspruch; in eine Wettbewerbsordnung paßt diese Haltung jedenfalls nicht hinein.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Die Empfehlungen wohl!)

    Sie führen wirklich ein Scheingefecht, um beim Einzelhandelsverband möglicherweise noch Stimmen zu gewinnen. Wahrscheinlich wird nicht einmal Ihre eigene Fraktion die Abschaffung der Preisempfehlung mit Mehrheit beschließen. Auf Ihre bayerischen Kollegen können Sie sich schon wieder einmal nicht verlassen.

    (Abg. Dr. Frerichs: Warten Sie es ab!)

    Selbstverständlich wurden mit den alten Preisempfehlungen viele Verbraucher irregeführt. Aber wir versuchen es noch einmal mit völlig neuen, unverbindlichen Preisempfehlungen, bei denen der Mißbrauch scharf kontrolliert wird. Wenn der empfohlene Preis z. B. in mehreren Fällen mehr als 15% über dem tatsächlichen Preis liegt, kann das Kartellamt darin einen Mißbrauch sehen und die Preisempfehlung für die Zukunft verbieten. Die empfohlenen Preise sind auf alle Fälle Höchstpreise, und der Verbraucher sollte wissen, daß es irgendwo auch stets Unternehmen gibt, die diese Waren billiger verkaufen. Der Verbraucher sollte mal wieder um ,den Preis einer Ware handeln wie im Orient, werden Sie sagen; so etwas soll geistig jung erhalten.
    Auf mich wenigstens wirkt es geradezu erheiternd, wenn fast alle Wirtschaftsverbände aus Sorge um den Verbraucher für die Preisbindung und für die Preisempfehlung plädieren. Ich nehme das den Verbänden nicht ab. Die Verbände, so finde ich wenigstens, sollten sich angewöhnen, eine offene und ehrliche Sprache zu sprechen. Immer dieses Verschanzen hinter dem Gemeinwohl! Jeder Verband sollte seine Interessen deutlich vertreten und nicht, wie es häufig wenigstens aussieht, im geistigen Schlepptau des Bundesverbandes der Deutschen Industrie hängen. Nur die Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer hat sich bisher, wie mir scheint, ihre Freiheit bewahrt. Hier sind noch Unternehmer zu finden, die Risiko tragen und die noch keine verbeamteten Manager sind.
    Der Einzelhandelsverband will wahrscheinlich keine Preisempfehlungen und gibt sich progressiv, weil ohne Preisempfehlungen die Gewinne des Handels höher ausfallen. Wir Sozialdemokraten wollen auch keine Preisempfehlungen mehr, wenn sich herausstellen sollte, daß auch mit dem neuen Instrument der Verbraucher wiederum hinter das Licht geführt wird.
    Der 2. Januar 1974 ist für den Verbraucher auf alle Fälle ein wichtiger Termin. Von diesem Tag an werden alle Preise in der Bundesrepublik mit Ausnahme von Verlagserzeugnissen nur vom Händler festgelegt. Es wäre sicherlich gut, dafür zu sorgen,
    daß die Preisvergleiche in Rundfunk, Fernsehen und Zeitungen verbessert werden, damit der Verbraucher einen Teil der überhöhten Gewinne bei den Markenwaren abbekommt.
    Es ist schlichtweg falsch, meine Damen und Herren, wenn einige Mittelständler jetzt behaupten, die Novellierung des Kartellgesetzes würde die großen Unternehmen begünstigen und die kleinen nur benachteiligen. Dieses Grundgesetz der Wirtschaft ist für alle Beteiligten da. So wurde die zwischenbetriebliche Zusammenarbeit nur vom Kartellverbot freigestellt, um den kleinen Unternehmen zu helfen. Große Unternehmen, die zum Zwecke der Rationalisierung zusammenarbeiten wollen, können sich auf diesen neuen Paragraphen nicht berufen.
    Den Gaststätten und vielen anderen kleinen Selbständigen wollen wir dadurch helfen, daß das Kartellamt in Zukunft nach § 18 sogenannte Ausschließlichkeitsvrträge verbieten kann, wenn eine erhebliche Zahl von Selbständigen auf gleiche Art und Weise geknebelt wird. Heutzutage sind viele Gaststätten durch Bierlieferungsverträge an die Brauereien gebunden. Sie zahlen zum Teil für einen Hektoliter Bier mehr als doppelt soviel wie Supermärkte für genau die gleiche Ware. An den hohen Bierpreisen in den Kneipen verdienen also vor allem die Brauereien und nicht die Gastwirte. Das müssen die Biertischpolitiker einmal wissen.

    (Lachen bei der CDU/CSU.)

    Aber diese Einführung eines meines Erachtens noch verhältnismäßig schwachen Individualschutzes zielt keineswegs nur auf Bierlieferungsverträge, obwohl die Brauereien immer wieder diesen Anschein erweckt haben. Wir sind davon ausgegangen, daß der Individualschutz im neuen § 18 auf alle Arten von Verträgen, auch auf Miet-, Pacht- und Handelsvertreterverträge anzuwenden ist.
    Die multinationalen Mineralölunternehmen können endlich die Belieferung der freien Tankstellen nicht mehr mit der Begründung einstellen, daß der Sprit nur für die konzerneigenen Verkaufsstellen ausreicht, und die Einzelhändler brauchen keine Angst zu haben, daß Markenwarenhersteller sie nicht beliefern, weil sie den empfohlenen Preis nicht einhalten. Solche Machenschaften würden gegen den neuen § 26 verstoßen und würden vom Kartellamt verboten.
    Schließlich können Vereinigungen von mittleren und kleinen Unternehmen ihren Mitgliedern unverbindliche Empfehlungen über Preise, Werbung und Sortimentsgestaltung geben. Damit helfen wir vor allem den genossenschaftlichen Ketten im Lebensmitteleinzelhandel, den kleinen Edeka- und ReweLäden, die dadurch den großen Filialunternehmen wie Kaiser und Tengelmann besser Konkurrenz machen können.

    (Abg. Dr. Frerichs: Schleichwerbung!)

    Uns ist es darum gegeangen, den Wettbewerb zu beleben, wo immer es möglich ist. Der Wettbewerb wird belebt, indem man die kleinen Unternehmen stärkt und ihre Nachteile gegenüber den großen ausgleicht. Unternehmer, die in dieser Beziehung



    Dr. Jens
    Mätzchen machen, um dem Wettbewerb zu entgehen, plädieren im Grunde für eine gelenkte Wirtschaft; sie sollten ihre Tätigkeit aufgeben und Beamte werden.
    Marx hat das Verhalten vieler Unternehmen in einem Punkt durchaus richtig vorhergesehen. Er ging davon aus, daß die Unternehmer alles tun, um dem Wettbewerb zu entgehen. Nach dem Kartellgesetz waren Verträge in dieser Richtung seit langem verboten. Dafür wurde beim Kegelabend oder beim Sektfrühstück das Verhalten am Markt koordiniert. In Unternehmerkreisen heißt so etwas „unverbindlicher Informationsaustausch".

    (Abg. Vogel [Ennepetal] : Ist das die Fibel türs erste Schuljahr? — Weiterer Zuruf von der CDU/CSU: Koalitionsabsprache ist das!)

    In Wirklichkeit trifft man sich, um dem lästigen Konkurrenzprinzip ein Schnippchen zu schlagen, um sich nur nicht gegenseitig etwas von den angestammten Gewinnen wegzunehmen. Auch dieses aufeinander abgestimmte Verhalten kann in Zukunft vom Kartellamt geahndet werden. In diesem Punkt haben wir nach langer Diskussion mit dem europäischen Wirtschaftsrecht endlich gleichgezogen.
    Die Hauptgefahr für unsere Wettbewerbsordnung geht allerdings von der ständigen Konzentration in der Wirtschaft aus. Eine Welle von Zusammenschlüssen von Unternehmen liegt gerade hinter uns; denn vom 7. Juni an - das wußten die Unternehmen sind die Fusionen beim Kartellamt anzumelden, wenn die beiden Unternehmen zusammen 500 Millionen DM Umsatz haben. Mit dieser 500Millionen-DM-Umsatz-Grenze haben wir es erreicht, daß auch Zusammenschlüsse von Springer, Gruner + Jahr, Bertelsmann oder z. B. dem Bauer-Verlag genehmigt werden müssen. Daß die „Welt" gestern übereifrig diese Fusionskontrolle sogleich abgelehnt hat, kennzeichnet natürlich ihren Charakter.
    Die aktienrechtlichen Haftungsbestimmungen zwingen auf alle Fälle jeden Vorstand und Aufsichtsrat dazu, vor dem Zusammenschluß eine Genehmigung des Kartellamtes einzuholen. Nur in ausgesprochenen Notfällen wird möglicherweise über diese vorbeugende Absicherung der Fusionskontrolle hinweggesehen werden können.
    Vor zwanzig Jahren hat die Wirtschaft diese Fusionskontrolle des Staates zu verhindern gewußt. Bereits im ersten Entwurf enes Kartellgesetzes aus dem Jahre 1952 war sie enthalten. Wir Sozialdemokraten haben sie dann 1964 durch einen Gesetzentwurf nochmals gefordert. Wäre man schon damals unserem Vorschlag gefolgt, dann wäre unsere Wirtschaftsordnung bei der jüngeren Generation sicherlich nicht so sehr in Verruf gekommen. Mit unserer Marktwirtschaft ist es wirklich fünf Minuten vor zwölf. Einzig und allein die Unternehmer haben darüber zu entscheiden, ob diese Frist fünf Minuten oder ewig dauern wird.

    (Abg. Dr. Müller-Hermann: Ihr regiert doch schon so lange!)

    Unsere Fusionskontrolle, die wir heute einführen, ist jedenfalls schon Vorbild für eine europäische Lösung geworden.
    Bei Unternehmen mit einem überragenden Marktanteil wird jetzt der Mißbrauch ihrer wirtschaftlichen Macht durch Verschärfung des § 22 GWB stärker kontrolliert. Ein erneutes Mißbrauchsverfahren gegen die vier großen internationalen Mineralölfirmen wird nach der neuen Fassung des § 22 nicht mehr wegen Beweisschwierigkeiten schieflaufen. Jedenfalls hat es jetzt das Kartellamt viel leichter. Wenn ein Unternehmen einen Marktanteil von einem Drittel oder fünf oder weniger Unternehmen einen Marktanteil von zwei Dritteln haben, so kann es davon ausgehen, daß diese Unternehmen marktbeherrschend sind, und kann ihnen dann auch Mißbrauch verbieten. In England hat man mit dieser Mißbrauchsaufsicht bereits früher angefangen und ist von einem Marktanteil von 25 O/ o ausgegangen. Diese Kontrolle auch der Preisbildung der Großunternehmen ist meines Erachtens dringend notwendig gewesen. Machtmißbrauch liegt nämlich auch dann vor, wenn die Großunternehmen in der heutigen konjunkturellen Situation ihre Preise schamlos erhöhen ohne Rücksicht auf die vereinbarte Lohnentwicklung und den Produktivitätsfortschritt ihres Unternehmens.

    (Beifall bei der SPD. — Gegenrufe von der CDU/CSU.)

    Die CDU hat diese Art der Kontrolle über marktstarke Unternehmen nicht mitgemacht. Sie hat im Ausschuß außerdem alles versucht, um die Kontrolle über Unternehmenszusammenschlüsse aufzuweichen.

    (Widerspruch bei der CDU/CSU.)

    — Ich darf Sie doch an Ihre zusätzliche Einführung erinnern, an die Leitungsmacht, Herr Breidbach. -Offensichtlich will oder kann sie sich aus der unheilvollen Verklammerung mit den Interessen der Großwirtschaft nicht befreien.

    (Lachen bei der CDU/CSU.)

    Die CDU hat uns häufig vorgeworfen, wir würden die Ordnungspolitik vernachlässigen. Diesmal sind die Fachleute der CDU unseren Vorstellungen gefolgt. Ihren Vorwurf, wir nähmen die Marktwirtschaft nicht ernst, haben Sie damit an dem besten Beispiel, wie mir scheint, selbst entkräftet. Wir haben nicht groß geredet. Wir haben im Bereich der Ordnungspolitik endlich gehandelt. Ich muß Ihnen leider vorwerfen: Sie haben die marktwirtschaftlichen Prinzipien nicht immer ganz ernst genommen.

    (Lachen bei der CDU/CSU.)

    Sonst wären Sie bereits 1965 den Vorschlägen Ihres damaligen Wirtschaftsministers Kurt Schmücker gefolgt. Der hat nämlich festgestellt: Das Preisbindungsprivileg der Markenwaren — ich zitiere — ist grundsätzlich mit einer nach dem Wettbewerbsprinzip geordneten Marktwirtschaft nicht vereinbar.
    Wir haben mit dieser Novelle erneut versucht, den Wettbewerb zum Lenkungsinstrument der Wirtschaft zu machen. Wo es allerdings keinen Wett-



    Dr. Jens
    Bewerb gibt, da muß das Kartellamt kontrollieren. Diese Grundsätze können Sie in unserem Godesberger Programm nachlesen. Es ist für uns natürlich erfreulich, festzustellen, daß auch die CDU/CSU diesen Grundsätzen unseres Grundsatzprogramms mittlerweile folgt.

    (Lachen bei der CDU/CSU. — Abg. Breidbach: Und Sie Herrn Schmücker!)

    Ich hoffe nur, Sie werde es nicht ganz abschreiben.
    Es bleibt also, wie Sie sehen, bei einer Wirtschaftsordnung, in der die Entscheidungen über Investition und Produktion dezentral in den einzelnen Unternehmen fallen. Das Lenkungsinstrument Wettbewerb hat neue Kraft bekommen.
    Aber die Ausgestaltung der Unternehmensverfassung steht noch aus. Die Unternehmensführung kann nicht nur vom Kapital abhängen. Die Arbeitnehmer müssen — das wäre der weitere Ausbau unserer Wirtschaftsordnung — gleichberechtigt in den Entscheidungsorganen eines Großunternehmens vertreten sein. Erst wenn wir die paritätische Mitbestimmung eingeführt haben, werden wir eine freiheitliche Ordnung besitzen, die auch von den fortschrittlichen Kräften in der Jugend akzeptiert wird.

    (Zustimmung bei der SPD. Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

    Es gibt bereits heute in der Bundesrepublik viele Wissenschaftler und Professoren, die die Ansicht vertreten, die schleichenden Preissteigerungen unserer Zeit seien das Ergebnis der ungleichen Machtverteilung in der -Wirtschaft.

    (Lachen bei der CDU/CSU.)

    Die Preissteigerungen werden noch zum Schwanengesang dieser Wirtschaftsordnung, wenn wir sie nicht in den Griff bekommen.

    (Abg. van Delden: Dieser Regierung!)

    Auch diese Novelle trägt ein wenig — ein wenig! -zur Stabilisierung der Preise bei. Denn die konjunkturpolitischen Instrumente greifen bekanntlich am besten bei starkem, funktionierendem Wettbewerb. Dieses Gesetz stärkt damit die Fundamente unserer freiheitlichen Ordnung ganz entscheidend.
    Wir haben damit in der Bundesrepublik ein sehr fortschrittliches, ich würde sagen, das beste Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, um das wir von anderen Ländern beneidet werden. Aber wir haben auch ein Gesetz, auf das wir Sozialdemokraten stolz sein können. Denn manches von dem, was Sie heute hier beschließen, haben wir vor zehn Jahren bereits gefordert.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)