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ID0703906500

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    567. scheitern.\n: 1
    568. Präsidiums: 1
    569. Hauses: 1
    570. Abgeordneten: 1
    571. konzentrierterer: 1
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    574. anzuhalten,: 1
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    580. Zensur: 1
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    585. erwogen: 1
    586. gleicher: 1
    587. Strafrechts,: 1
    588. kriminellen: 1
    589. Unrechts: 1
    590. disziplinieren.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 39. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1973 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 2107 A Amtliche Mitteilungen 2107 B Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (SPD, FDP) (Drucksache 7/80) ; Bericht und Antrag des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache 7/514) — Zweite und dritte Beratung — Dr. de With (SPD) 2107 C Dr. Eyrich (CDU/CSU) . . 2109 D, 2137 D, 2140 C von Schoeler (FDP) 2113 C Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 2117 C, 2133 C Kleinert (FDP) 2123 A Brandt (Grolsheim) (SPD) . . . . 2125 A Krockert (SPD) 2126 D Freiherr Ostman von der Leye (SPD) 2127 D Dr. Müller-Emmert (SPD) (zur GO) 2129 D, 2134 C Engelhard (FDP) 2139 A Jahn, Bundesminister (BMJ) . . . 2174 A Namentliche Abstimmung 2176 B Begrüßung des Präsidenten des indischen Unterhauses und einer Delegation der beiden Häuser des indischen Parlaments 2129 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 15. Februar 1966 über die Eichung von Binnenschiffen (Drucksache 7/481) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr (Drucksache 7/634) —Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 2130 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 120 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 8. Juli 1964 über den Gesundheitsschutz im Handel und in Büros (Drucksache 7/414) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/652) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 2130 B Entwurf eines Gesetzes zu dem internationalen Einheits-Übereinkommen vom 30. März 1961 über Suchtstoffe (Drucksache 7/126); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/678), Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache 7/638) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . . . . . . 2130 C Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Selbstverwaltungsrechts und zur Vereinfachung des Wahlverfahrens (Achtes Gesetz zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes) (Drucksache 7/288) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 39. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1973 GO (Drucksache 7/679), Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/644) — Zweite und dritte Beratung —Glombig (SPD) 2131 A, B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Drucksache 7/97); Bericht und Antrag des Rechtsausschusses (Drucksache 7/659) — Zweite und dritte Beratung — 2131 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. November 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Liberia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 7/472); Bericht und Antrag des Finanzausschusses (Drucksache 7/661) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 2132 A Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Drucksache 7/293); Bericht und Antrag des Finanzausschusses (Drucksache 7/663) — Zweite und dritte Beratung — 2132 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sortenschutzgesetzes (Drucksache 7/596) — Erste Beratung — 2132 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes (Drucksache 7/597) — Erste Beratung — 2132 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Abwicklung der unter Sonderverwaltung stehenden Vermögen von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen (SPD, FDP) (Drucksache 7/613) — Erste Beratung — 2132 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Kakao-Übereinkommen von 1972 (Drucksache 7/645) — Erste Beratung — 2132 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 15. Juni 1970 zur Verlängerung der langfristigen Vereinbarung vom 9. Februar 1962 über den internationalen Handel mit Baumwolltextilien (Drucksache 7/647) — Erste Beratung — 2132 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und über die Einrichtung eines Gewerbezentralregisters (Drucksache 7/626) — Erste Beratung — 2133 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abzahlungsgesetzes (Bundesrat) (Drucksache 7/598) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister (BMJ) . . . . 2155 A Frau Däubler-Gmelin (SPD) . . . . 2155 D Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) 2157 B Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . . 2158 D Fragestunde (Drucksache 7/653) Fragen A 45 und 46 des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) : Auswirkungen der steuerlichen und der stabilitätspolitischen Maßnahmen auf die Gesamtentwicklung der Fördergebiete, insbesondere des Zonenrandgebiets — weitere Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Infrastruktur Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2142 A, B, C, D, 2143 B Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . 2142 A, B, D, 2143 A Frage A 47 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Differenzierung bei den Konjunkturdämpfungsmaßnahmen im Hinblick auf die Situation der Tiefbauindustrie im nordoberpfälzischen Raum Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2143 B, C, D Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . 2143 C Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . 2143 D Frage A 48 des Abg. Simpfendörfer (SPD) : Möglichkeiten zur Verhinderung von Preisabsprachen der Unternehmer im Bausektor Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2144 A, C Simpfendörfer (SPD) 2144 C Frage A 49 des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Bedeutung der wirtschaftsschwachen Räume im Hinblick auf das Stabilitätsprogramm der Bundesregierung Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2144 D, 2145 A, B Dr. Jobst (CDU/CSU) 2145 A Dr. Waffenschmidt (CDU/CSU) . . 2145 B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1973 III Fragen A 50 und 51 des Abg. Geldner (FDP) : Existenz mittelständischer Mineralölhändler Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2145 C, 2146 A, B Biehle (CDU/CSU) . . . 2145 D, 2146 B Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . . 2146 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 2146 C Frage A 52 des Abg. Stahl (Kempen) (SPD) : Sicherung der Stromversorgung durch verstärkten Bau von Kraftwerken mit bivalenter Beschickungsmöglichkeit Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2146 C, D, 2147 A Stahl (Kempen) (SPD) . . 2146 D, 2147 A Frage A 53 der Abg. Frau Dr. RiedelMartiny (SPD) : Internationale Zusammenarbeit der Verbraucherverbände Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2147 B, C, D Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) . 2147 B, C Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 2147 C Frage A 54 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Teilweise Übernahme der Koksversorgung der Stahlindustrie an der Ruhr durch eine polnische Organisation Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2147D, 2148 A Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . 2148 A Dr. Schmude (SPD) 2148 A Frage A 35 des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Strukturpolitische Wirkungen der Mineralölsteuererhöhung für wirtschaftsschwache, revierferne und ländliche Räume Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2148 B, D, 2149 A, B Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . . . 2148 C, D Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . 2149 A Frage A 39 des Abg. Sick (CDU/CSU) : Hohe Transportkosten und schlechte Versorgung des flachen Landes mit öffentlichen Verkehrsmitteln als Grund für die Abwanderung der Bevölkerung in die Ballungsräume Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2149 B, C, D, 2150 A Sick (CDU/CSU) 2149 C, D Milz (CDU/CSU) . . . . . . . 2150 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 2150 A Fragen A 55 und 56 des Abg. Milz (CDU/CSU) : Nichtbeteiligung des ehemaligen Bundesbeauftragten für Naturschutz an der Erstellung von Gesetzentwürfen Ertl, Bundesminister (BML) . . . 2150 B, D, 2151 A, C, D, 2152 A Milz (CDU/CSU) . 2150 D, 2151 A, C, D Frage A 57 der Abg. Frau Dr. RiedelMartiny (SPD) : Forschungsauftrag zur Untersuchung der Versorgung des ländlichen Raumes mit Gütern des primären Bedarfs Ertl, Bundesminister (BML) . 2152 A, B, C Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) . . . 2152 B Frage A 65 des Abg. Dr.-Ing. Oetting (SPD) : Krankenversicherung für ausgeschiedene Hauptleute der Bundeswehr Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 2152 D Frage A 66 des Abg. Dr.-Ing. Oetting (SPD) : Tilgung von Disziplinarstrafen bei Wehrpflichtigen sowie Zeit- und Berufssoldaten Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 2153 A, C Dr.-Ing. Oetting (SPD) 2153 C Frage A 67 des Abg. Ey (CDU/CSU) : Entwicklung geräuscharmer Triebwerke für Düsenjäger Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 2153 D, 2154 A Ey (CDU/CSU) . . . . . . . 2154 A IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1973 Frage A 68 des Abg. Ey (CDU/CSU) : Übungsflüge für schnellfliegende Flugzeuge Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 2154 B, D Ey (CDU/CSU) . . . . . . . 2154 C, D Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Beamten- und Besoldungsrechts im Hochschulbereich (Bundesrat) (Drucksache 7/612) — Erste Beratung — Dr. Wernitz (SPD) 2159 B Pfeifer (CDU/CSU) 2161 B Frau Schuchardt (FDP) 2163 D Dr. Schweitzer (SPD) 2165 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Reichsversicherungsordnung, des Angestelltenversicherungsgesetzes und des Reichsknappschaftsgesetzes (Abg. Josten, Geisenhofer, Dr. Kliesing, Röhner, von Bockelberg, Burger, Damm, Erhard [Bad Schwalbach], Dr. Jahn [Münster], Maucher, Dr. Schulze-Vorberg, Frau Will-Feld, Wissebach u. Gen.) (Drucksache 7/637) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Josten, Dr. Kliesing, Geisenhofer, Maucher, Röhner, Müller [Berlin], Burger, Frau Will-Feld, Damm, von Bockelberg, Erhard [Bad Schwalbach], Wissebach, Dr. Schulze-Vorberg, Dr. Jahn [Münster] u. Gen.) (Drucksache 7/636) — Erste Beratung — und mit Antrag der Fraktionen der SPD, FDP betr. Beseitigung etwaiger Nachteile bei der Alterssicherung von Personen mit langen Zeiten der Kriegsgefangenschaft (Drucksache 7/668) Josten (CDU/CSU) 2168 A Hofmann (SPD) . . . . . . . 2170 C Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Steueränderungsgesetz 1973 (Drucksache 7/680) Wienand (SPD) . . . . . . . . 2178 B Höcherl (CDU/CSU) . . . . . . . 2178 B Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . . 2179 C Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) . 2180 B Frau Funcke, Vizepräsident . . . . 2181 A Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Reform des Grundsteuerrechts (Drucksache 7/681) Wienand (SPD) . . . . . . . . 2181 B Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) . 2181 D Dr. Häfele (CDU/CSU) 2182 D Kirst (FDP) 2183 D Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (Drucksache 7/531); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/685), Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache 7/655) — Zweite und dritte Beratung — Braun (CDU/CSU) 2184 D Fiebig (SPD) . . . . . . 2185 B, 2190 B Carstens (Emstek) (CDU/CSU) . . . 2186 B Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) 2188 A Burger (CDU/CSU) 2190 D Mertes (Stuttgart) (FDP) 2192 B Entwurf eines Gesetzes zum Schutze von Kindern als Zeugen im Strafprozeß (Abg: Rollmann, Dr. Eyrich und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/649) — Erste Beratung — 2192 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Pakt vom 19. Dezember 1966 über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Drucksache 7/658) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Pakt vom 19. Dezember 1966 über bürgerliche und politische Rechte (Drucksache 7/660) — Erste Beratung — Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 2193 A Frau Däubler-Gmelin (SPD) . . . . 2195 A Ronneburger (FDP) 2196 A Sammelübersicht 5 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 13. Dezember 1972 bis 31. März 1973 eingegangenen Petitionen (Drucksache 7/589) in Verbindung mit Sammelübersicht 6 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache 7/617) . . . . . . . . . . . 2197 B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1973 V Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 3/73 — Zollpräferenzen 1973 gegenüber Entwicklungsländern-EGKS) (Drucksachen 7/428, 7/578) 2197 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 6/73 — Angleichungszoll für Trinkweine) (Drucksachen 7/310, 7/579) in Verbindung mit Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu der Dreiundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz —zu der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksachen 7/311, 7/309, 7/582) . . 2197 D Antrag der Bundesregierung betr. Veräußerung des ehemaligen Schießstandsgeländes Dornhalde in Stuttgart an die Stadt Stuttgart (Drucksache 7/595) 2198 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abg. Burger, Maucher, Härzschel, Frau Schroeder [Detmold] und Fraktion der CDU/CSU betr. Einführung von Krankenscheinheften für die vorsorgeberechtigten Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen (Zugeteilte) (Drucksachen 7/230, 7/627) . . . . . . . . 2198 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu den Entschließungsanträgen der Fraktionen der SPD, FDP und der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung des Agrarberichts 1973 der Bundesregierung (Drucksachen 7/220, 7/221, 7/621) 2198 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den Vorschlägen der EG- Kommission für Verordnungen des Rates über die Finanzierung der Beihilfe für die Seidenraupenzucht zur Änderung der Verordnung Nr. 1059/69 zur Festlegung der Handelsregelung für bestimmte aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellte Waren über den Pauschbetrag für nicht raffiniertes Olivenöl, das vollständig in Griechenland erzeugt wurde und aus diesem Land unmittelbar in die Gemeinschaft befördert wird über die Einfuhr von Olivenöl aus Tunesien über die Einfuhr von Olivenöl aus Marokko über die Einfuhr von Olivenöl vom Libanon über die Einfuhr von Zitrusfrüchten mit Ursprung in der Libanesischen Republik über die Einfuhr von Zitrusfrüchten mit Ursprung in der Republik Zypern zur Regelung der Einfuhr von Wein, der unter der Bezeichnung „Cyprus sherry" mit Ursprung in und Herkunft aus Zypern ausgeführt wird, sowie zur Einführung von Beihilfen für gleichartige Weine, die in der Gemeinschaft in ihrer ursprünglichen Zusammensetzung erzeugt und nach Irland und dem Vereinigten Königreich ausgeführt werden (Drucksachen 7/164, 7/381, 7/279, 7/236, 7/285, 7/380, 7/305, 7/385, 7/384, 7/585) . 2198 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den Vorschlägen der EG- Kommission für Verordnungen bzw. eine Entscheidung des Rates über die Befreiung von Zöllen innerhalb der erweiterten Gemeinschaft für Gemeinschaftswaren in Kleinsendungen ohne kommerziellen Charakter zur zeitweisen Erweiterung der mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen um 10 % über eine 10%ige Erhöhung der Kontingentbeträge oder Plafonds, die für die Anwendung der allgemeinen Präferenzen im Jahre 1973 festgelegt worden sind über eine 10%ige Erhöhung der Kontingentbeträge oder Plafonds, die für die Anwendung der allgemeinen Präferenzen im Jahre 1973 bezüglich der Eisen- und Stahlerzeugnisse des EGKS-Vertrags festgelegt worden sind zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Spinnfasern, der Tarifnummer 56.04 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in der Republik Zypern zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Oberkleidung für Männer und Knaben, der Tarifnummer 61.01 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in der Republik Zypern zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für andere Gewebe aus Baumwolle, der Tarifnummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in der Republik Libanon zur Festsetzung der mengenmäßigen Ausfuhrkontingente der Gemeinschaft für bestimmte Aschen und Rückstände von Kupfer sowie für bestimmte Bearbeitungsab- VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1973 fälle und bestimmten Schrott aus Kupfer, Aluminium und Blei (Drucksachen 7/150, 7/163, 7/382, 7/391, 7/383, 7/586) 2198 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) über das Schiedsgerichtsverfahren für die aus dem Europäischen Entwicklungsfonds finanzierten öffentlichen Aufträge einen Beschluß des Assoziationsrates über die Regelung von Streitigkeiten bei der Vergabe und der Durchführung der vom EEF finanzierten öffentlichen Aufträge auf dem Wege der Schiedsgerichtsbarkeit eine Verordnung (EWG) des Rates über die Durchführung des Beschlusses des Assoziationsrates einen Beschluß des Rates zur Änderung des Beschlusses vom 29. September 1970 über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 859/72 des Rates vom 25. April 1972 über die Regelung für bestimmte Obst- und Gemüsesorten mit Ursprung in den assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar oder den überseeischen Ländern und Gebieten Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 860/72 des Rates vom 25. April 1972 über die Regelung für bestimmte Obst- und Gemüsesorten mit Ursprung in der Vereinigten Republik Tansania, der Republik Uganda und der Republik Kenia eine Verordnung (EWG) des Rates betreffend die Durchführung des Beschlusses Nr. 43/72 des Assoziationsrates, der im Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Assoziierten Afrikanischen Staaten und Madagaskar vorgesehen ist eine Empfehlung zu der Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Protokolls zur Festlegung bestimmter Vorschriften betreffend das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko infolge des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft eine Empfehlung zu der Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Protokolls zur Festlegung bestimmter Vorschriften betreffend das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Tunesischen Republik infolge des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Abkommens zur Änderung von Artikel 5 des Anhangs I des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Abkommens zur Änderung von Artikel 5 des Anhangs I des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Tunesischen Republik eine Verordnung (EWG) des Rates über die im Abkommen zwischen der Europaischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten vorgesehenen Schutzmaßnahmen eine Verordnung (EWG) des Rates über die im Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Libanon vorgesehenen Schutzmaßnahmen eine Verordnung (EWG) des Rates über die im Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Zypern vorgesehenen Schutzmaßnahmen (Drucksachen 7/70, 7/205, 7/278, 7/210, 7/299, 7/286, 7/304, 7/593) 2199 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem Vorschlag einer Entscheidung des Rates zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dritten Ländern betreffend die Regelung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs mit Kraftomnibussen (Drucksachen 7/144, 7/629) . . . 2199 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Ergänzung der Verordnung (EWG) Nr. 1192/69 des Rates vom 26. Juni 1969 über gemeinsame Regeln für die Normalisierung der Konten der Eisenbahnunternehmen (Drucksachen 7/59, 7/630) 2199 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2829/72 des Rates über das Gemeinschaftskontingent für Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1973 VII den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten (Drucksachen 7/423, 7/631) . 2200 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis von Fahrrädern mit Hilfsmotor (Drucksachen 7/161, 7/632) 2200 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der ersten Richtlinie des Rates über die Aufstellung einiger gemeinsamer Regeln für den internationalen Verkehr (gewerblicher Güterkraftverkehr) (Drucksachen 7/16, 7/633) 2200 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu den Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 79/65/EWG hinsichtlich des Erfassungsbereichs und der Zahl der Buchführungsbetriebe, die beim Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen der EWG zu berücksichtigen sind eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1675/72 für die Festsetzung der Beihilfe auf dem Saatgutsektor für das Wirtschaftsjahr 1972/73 für Dänemark eine Änderung des im Anhang der Entschließung des Rates vom 20. Juli 1972 enthaltenen Entwurfs einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Grundregeln für die Ausgleichsbeträge für Getreide (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 86 vom 10. August 1972, S. 16) eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Haushaltsordnung betreffend den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (Drucksachen 7/143, 7/160, 7/166, 7/204, 7/639) 2200 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aerosole (Drucksachen 7/461, 7/646) . . . . . . . . . . . 2200 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu den Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates über die Erhebung von Zinsen im Rahmen des EAGFL und der Nahrungsmittelhilfe gezahlter Beträge, die wieder einzuziehen sind eine Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung der Aussetzung der Einfuhrabgaben und Ausgleichsbeträge eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 26. Juni 1964 betreffend den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 121/67/ EWG hinsichtlich der Feststellung der Preise für geschlachtete Schweine in der Gemeinschaft (Drucksachen 7/291, 7/406, 7/438, 7/493, 7/662) 2200 C Bericht und Antrag des Finanzausschusses zu den Vorschlägen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates über die vollständige Aussetzung von Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs, Abgaben gleicher Wirkung und Abschöpfungen für in Form unentgeltlicher Zuwendungen aus Drittländern eingeführte Waren, die dazu bestimmt sind, unentgeltlich an Katastrophenopfer weitergegeben zu werden eine dritte Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Umsatzsteuern und Sonderverbrauchsteuern im Reiseverkehr eine Richtlinie des Rates über Steuerbefreiungen bei der Einfuhr von Waren in Kleinsendungen an Privatpersonen eine Verordnung (EWG) des Rates über die zolltarifliche Behandlung von Waren, welche Reisende in den Verkaufsstellen der Flughäfen sowie in Flugzeugen, auf Schiffen oder Luftkissenfahrzeugen erwerben, die zwischen zwei oder mehreren Mitgliedstaaten verkehren eine Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über den pasiven Veredelungsverkehr (Drucksachen 7/140, 7/139, 7/141, 7/137, 7/664) 2200 D Ubersicht 2 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 7/628) 2201 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 2201 C VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1973 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2203* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 26 — Drucksache 7/653 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) betr. Enteignung von Grundflächen für das in München zu errichtende Europäische Patentamt . . . 2203* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage A 63 — Drucksache 7/653 — des Abg. Dr. Klepsch (CDU/CSU) betr. gemeinsame Ausbildung von Piloten aus den Ländern der EuroGruppe 2203* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage A 64 — Drucksache 7/653 — des Abg. Dr. Klepsch (CDU/CSU) betr. gemeinsame Manöver von Streitkräften der Länder der EuroGruppe 2204* C Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Frage A 86 — Drucksache 7/653 — des Abg. Dr. Schneider (CDU/CSU) betr. Erlaß einer Rechtsverordnung nach § 91 des Städtebauförderungsgesetzes 2205* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1973 2107 39. Sitzung Bonn, den 7. Juni 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 8. 6. Adams * 8. 6. Dr. Ahrens *** 7. 6. Dr. Aigner * 8. 6. Dr. Arndt (Berlin) * 8. 6. Dr. Artzinger * 8. 6. Dr. Bangemann * 8. 6. Dr. Becher (Pullach) 8. 6. Behrendt * 8. 6. Blumenfeld * 8. 6. Dr. Böger 8. 6. Dr. Burgbacher * 8. 6. Dr. Corterier 8. 6. van Delden 8. 6. Dr. Enders *** 7. 6. Fellermaier * 8. 6. Flämig* 8. 6. Frehsee * 8. 6. Dr. Früh * 8. 6. Gerlach (Emsland) * 8. 6. Graaff 8. 6. Härzschel * 8. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 8. 6. Kater X 8. 6. Katzer 7. 6. Dr. Kempfler XXX 7. 6. Kiep 8. 6. Dr. Klepsch * 8. 6. Krall * 8. 6. Dr. Kreile 8. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 7. 6. Lange * 8. 6. Lautenschlager * 8. 6. Liedtke 20. 6. Logemann 8. 6. Lücker * 8. 6. Dr. Martin 20. 6. Memmel * 8. 6. Dr. Müller-Hermann 7. 6. Müller (Mülheim) * 8. 6. Dr. Müller (München) *** 7. 6. Mursch (Soltau-Harburg) * 8. 6. Frau Dr. Orth 20. 6. Frau Dr. Riede 7. 6. Schmidt (München) * 8. 6. Schmidt (Wattenscheid) 9. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 8. 6. Schwabe * 8. 6. Dr. Schwörer * 8. 6. Seefeld * 8. 6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim 8. 6. Springorum * 8. 6. Dr. Starke (Franken) * 8. 6. *Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ***Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Strauß 20. 6. Walkhoff * 8. 6. Frau Dr. Walz * 8. 6. Weber (Heidelberg) 8. 6. Wende 7. 6. Wiefel 20. 6. Wurbs 8. 6. Anlage 2 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 6. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/653 Frage A 26) : Durch wen, wann, durch welches Schreiben und aufgrund welcher Rechtsvorschrift wurde die Stadt München von der Bundesregierung oder einer anderen Bundesbehörde beauftragt und ermächtigt, für das in München zu errichtende Europäische Patentamt im eigenen Namen Grundflächen für die Bundesrepublik Deutschland zu enteignen? Der Freistaat Bayern und die Landeshauptstadt München haben sich im Jahre 1964 verpflichtet, das für das Europäische Patentamt benötigte Gelände an der Erhardtstraße baureif zur Verfügung zu stellen. Das von dem Freistaat Bayern zugesagte Gelände befindet sich bereits im Eigentum des Freistaats. Das von der Landeshauptstadt München zugesagte Gelände befindet sich zum Teil noch in Privateigentum und konnte bisher noch nicht vollständig freihändig erworben werden. Um ihrer Verpflichtung gegenüber der Bundesregierung zu genügen, hat die Landeshauptstadt München gegen die nicht verkaufsbereiten Eigentümer der benötigten Grundstücke Antrag auf Enteignung und auf vorläufige Besitzeinweisung gestellt. Wie ich durch Anfrage ermittelt habe, stützt die Stadt sich hierbei auf § 85 Absatz 1 Ziffer 1 Bundesbaugesetz und den rechtsgültigen Bebauungsplan 15 a. Vor Einleitung der Enteignungsmaßnahmen hat die Stadt den Bund gebeten, sie rein vorsorglich zu ermächtigen, den Enteignungsantrag erforderlichenfalls auch im eigenen Namen für den Bund stellen zu können, da das Gelände von der Europäischen Patentorganisation genutzt werden wird, die zur Zeit vom Bund vertreten wird. Diese Ermächtigung hat die Oberfinanzdirektion München der Landeshauptstadt München am 21. März 1973 erteilt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 7. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Klepsch (CDU/CSU) (Drucksache 7/653 Frage A 63) : 2204* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1973 Beabsichtigt die Bundesregierung, entsprechend der Empfehlung der 18. Jahrestagung der Nordatlantischen Versammlung, den Gedanken einer gemeinsamen Ausbildung der Piloten aus den Ländern der Euro-Gruppe, die das Mehrzweckkampfflugzeug MRCA einführen werden, in einem gemeinsamen Ausbildungszentrum nachdrücklich zu verfolgen, und wie beurteilt sie die Realisierbarkeit und die Nützlichkeit einer gemeinsamen Ausbildung von Hubschrauberpiloten von Ländern der EuroGruppe? Seit Juni 1972 untersucht eine Studiengruppe, bestehend aus Vertretern der englischen, italienischen und deutschen Luftstreitkräfte sowie der deutschen Marineflieger und der NAMMA (NATO — MRCA — Management — Agency) , Realisierbarkeit und Zweckmäßigkeit einer gemeinsamen MRCA-Besatzungsausbildung. Die Kriterien, nach denen diese Untersuchungen geführt werden, sind Kosteneffektivität und Qualität der Ausbildung. Nachdem zu Anfang Fragen der Sprachausbildung und der Harmonisierung der nationalen Ausbildungsgrundsätze im Vordergrund standen, konzentriert sich die Arbeit der Gruppe z. Z. auf die Probleme der gemeinsamen Flugzeugbereitstellung und der Wartung und Instandhaltung sowie der ,Standortwahl für ein gemeinschaftliches Ausbildungszentrum. Erst nachdem der genaue Personal- und Flugzeugbedarf für eine gemeinsame Ausbildungseinrichtung ermittelt ist, sind zu den finanziellen und wirtschaftlichen Aspekten des Vorhabens entscheidende Antworten zu erwarten. Der bisherige Verlauf rechtfertigt eine Weiterführung der Untersuchung. Diese wird bereits heute in enger Zusammenarbeit mit der für die Ausbildung zuständigen Arbeitsgruppe (EUROTRAINING) der Euro-Gruppe geführt. Wenn über die Einführung der MRCA entschieden sein wird, wird auch eine volle Übernahme des .Ausbildungsprojekts durch EUROTRAINING stattfinden. Die Bundesregierung ist nachdrücklich am Zustandekommen einer gemeinsamen Ausbildung von MRCA-Piloten interessiert. Dies nicht nur aus den erwähnten ökonomischen Gründen, sondern auch, weil dadurch die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Verteidigung ein weiteres Stück vorangetrieben würde. Die gemeinsame Ausbildung von Hubschrauberpiloten, auf die der zweite Teil der Frage abzielt, ist bereits seit 1972 Gegenstand von Untersuchungen im Rahmen von EUROTRAINING. An ihnen nehmen die Bundesrepublik, Dänemark, Großbritannien, Italien und Norwegen teil sowie Kanada als an evtl. Beteiligung interessiert und die USA als Beobachter teil. Die Untersuchungen über die Möglichkeiten und die Nützlichkeit einer gemeinsamen Ausbildung von Hubschrauber-Piloten werden zum 31. Juni 1973 abgeschlossen. Eine entscheidungsreife Empfehlung an die Minister soll durch EUROTRAINING im Herbst 1973 vorgelegt werden. Da der Nachholbedarf an Hubschrauber-Piloten im Bereich der Bundeswehr bis Ende 1973 ausgebildet ist, wird nur noch der Regenerationsbedarf zu schulen sein, der jedoch so gering ist, daß der materielle, finanzielle und personelle Aufwand für die nationale fliegerische Ausbildung der Hubschrauber-Piloten als zu hoch angesehen wird. In ähnlicher Lage befinden sich die Länder Norwegen, Dänemark und Holland. Eine Zusammenfassung der Grundausbildung an einer zu schaffenden gemeinsamen Hubschrauberführer-Schule mit günstigen Ausbildungsmöglichkeiten (z. B. hohe Anzahl der Sichtflugtage, hohe Nutzungsrate der Hubschrauber) unter Beibehaltung des hohen Ausbildungsstandards wird nach dem derzeitigen Untersuchungsstand von den einzelnen Ländern als die wirtschaftlichste Lösung angesehen und gefördert. Obwohl die Frage der Realisierbarkeit noch nicht abschließend behandelt ist, können dem Projekt nach bisherigem Stand gute Aussichten eingräumt. werden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 7. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Klepsch (CDU/CSU) (Drucksache 7/653 Frage A 64) : Hält die Bundesregierung die Abhaltung gemeinsamer Übungsmanöver von Streitkräften der Länder der Euro-Gruppe für militärisch sinnvoll und einer stärkeren Integration dieser Streitkräfte dienlich? Die Abhaltung gemeinsamer Übungen und Manöver von NATO-Streitkräften fällt in die Kompetenz von NATO-Kommandobehörden. Diese halten Konferenzen zur Koordinierung der Planung und Durchführung solcher Übungsvorhaben ab. Diese gemeinsamen Ausbildungsvorhaben werden von allen Bündnispartnern geschätzt, aber nach Zahl und Umfang auch für ausreichend gehalten. Die EUROGROUP im Rahmen der bereits erwähnten Arbeitsgruppe EUROTRAINING befaßt sich dagegen ausschließlich mit Fragen der gemeinsamen Einzelausbildung. Obwohl die Abhaltung gemeinsamer Übungen und Manöver der verbündeten Streitkräfte generell als vom militärischen Standpunkt äußerst nützlich anzusehen ist, und ihr auch ein hoher Grad an integrierender Wirkung zuzuerkennen ist, wird eine Übernahme solcher Übungsvorhaben durch die EUROGROUP nicht für zweckmäßig erachtet. Sie würde zu Überschneidungen von Kompetenzen und Aufgabenstellungen führen. Dies liegt weder im Interesse der NATO noch in dem der EUROGROUP, deren Ziel vor allem die Stärkung der Allianz und die Vermeidung von Doppelarbeit im Bündnis ist. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1973 2205* Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 7. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 7/653 Frage A 86) : Aus welchem Grund hat die Bundesregierung bisher von der Ermächtigung zum Erlaß einer Rechtsverordnung nach § 91 Nr. 3 bis 6 des Städtebauförderungsgesetzes noch keinen Gebrauch gemacht, nachdem dieses Gesetz bereits am 1. August 1971 in Kraft getreten ist, und ist die Ursache darin zu suchen, daß die in § 41 des Städtehauförderungsgesetzes getroffene Regelung über die Erhebung der Ausgleichsbeträge nicht praktikabel und deshalb auch nicht normierbar ist? Die Frage geht von unzutreffenden Voraussetzungend aus. Die Bestimmungen des Städtebauförderungsgesetzes über die Erhebung von Ausgleichsbeträgen sind nämlich bereits jetzt aufgrund der eingehenden im Gesetz enthaltenen Regelung aus sich heraus vollziehbar, ohne daß es einer Rechtsverordnung nach § 91 bedürfte. Unabhängig davon werden in meinem Hause trotzdem bereits vorbereitende Überlegungen zum Erlaß von Ausführungsbestimmungen nach § 91 Nr. 3 bis 6 des Städtebauförderungsgesetzes angestellt. Ob und inwieweit solche Bestimmungen im einzelnen erforderlich sein werden, wird sich aus den vorgesehenen Erörterungen mit den Ländern und beteiligten Verbänden ergeben. Schwierigkeiten für die Rechtsverordnung sind nicht erkennbar.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Aber Sie können sich noch zu Wort melden!
    Das Wort hat Herr Abgeordneter Engelhard.





Rede von Hans A. Engelhard
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Vierte Strafrechtsreformgesetz bezieht in seinem Schutz die Rechtsgüter ein, die strafrechtlich geschützt werden müssen und nach aller Erfahrung auch tatsächlich strafrechtlich geschützt werden können.
Gleich eine Bemerkung zu Ihrer Frage, Herr Dr. Eyrich, ob wir davon ausgehen, daß der einzelne nach unseren Vorstellungen ein Anrecht auf, nennen wir es einmal, sexuelle Libertinage habe. Das wird nach den einzelnen Handlungen etwas verschieden zu beurteilen sein. Aber auf etwas hat der Bürger jenseits des strafrechtlich Unabdingbaren ganz sicher einen Anspruch, daß nämlich der Staat mit seinem Strafrechtsanspruch sich enthält und hier nicht einmischt. Insofern und nur insoweit sagen wir, daß der Grundsatz der Selbstbestimmung des erwachsenen und mündigen Bürgers auch auf sexuellem Gebiet gelten muß. Dem korrespondiert auf der anderen Seite ein nach unserem Entwurf hervorgehobener Schutz von Jugendlichen und auch von all denen, die auf Grund ihrer körperlichen, geistigen oder sonstigen Situation nicht in der Lage sind, dieses Selbstbestimmungsrecht auf sexuellem Gebiet entsprechend auszuüben.
Deswegen wollen wir, daß das Strafrecht sich auf den Bereich des Unabdingbaren beschränkt, und daß es sich aus Bereichen, in denen es nichts zu suchen hat, zurückzieht. Wie ernst wir das meinen, kommt ganz deutlich bei dem § 184 StGB zum Ausdruck, daß nämlich nicht nur die Selbstbestimmung für ein bestimmtes Tun auf sexuellem Gebiet, sondern auch das Recht des einzelnen auf ein Unterlassen geschützt werden soll: daß der, der es nicht verlangt hat, verlangen kann, daß ihm nicht unaufgefordert Pornographie aufgedrängt wird. Gerade an dieser Bestimmung wird sehr deutlich, daß die Selbstbestimmung von uns nicht im Sinne des Libertinösen — Herr Kollege Dr. Wittmann, wie Sie das so hineinzuinterpretieren versuchten — verstanden wird, sich in einem von Ihnen vermuteten Zeitgeist zu verhalten, sondern wir meinen damit auch das Recht des anderen, sich ganz entgegen diesem mutmaßlichen Zeitgeist, wie Sie es nennen, zu verhalten, geradezu das festgelegte Anrecht des mündigen Bürgers auch auf das Nichtsexuelle, auf das Asexuelle, das Recht darauf, in Ruhe gelassen zu werden. Ich glaube, derartige Grundsätze sind in unserem Staate die richtigen Ansätze, auch auf sexuellem Gebiet strafrechtliche Leitlinien zu setzen.
Nun hatten Sie bei Ihrem vorletzten Beitrag in der zweiten Lesung, Herr Kollege Dr. Eyrich, darauf hingewiesen, daß gerade im Bereich der Pornographie die Würde der Frau tangiert werde und daß überhaupt ein ungutes Klima im Lande erzeugt werden könne. Sie haben das in einer Weise gesagt, die mich veranlaßt, das durchaus auch bei der dritten Lesung ernst zu nehmen und zu versuchen, darauf einzugehen. Dabei werden wir ganz sicherlich nicht die Tatsachen übersehen können, wie wir sie heute unter dem geltenden Recht in unserem Lande vorfinden, wo wir allenthalben Pornographie vorfinden und wo allenthalben Filme laufen, die noch vor wenigen Jahren nie hätten gezeigt werden können. Nur müssen wir feststellen: vor wenigen Jahren ist es dasselbe Recht wie heute gewesen; nur die Tatsachen haben sich gewandelt. Auch die Rechtsprechung hat sich nicht so entscheidend geändert, und deswegen stellt sich die Frage, worauf die Änderung im Tatsächlichen zurückzuführen ist. Es muß wohl etwas anderes sein als die billige Vermutung, daß das von der Person des Justizministers abhänge, Herr Kollege Dr. Wittmann.

(Abg. Dr. Wittmann [München] : Das habe ich nicht behauptet! Lesen Sie bitte das Protokoll nach! — Abg. Vogel [Ennepetal] : Das hat keiner behauptet!)

— So war es zu verstehen. Sollte es nicht so gewesen sein, so bitte ich, mir das nachzusehen; ich hatte es so verstanden. Aber es wurde zumindest gesagt, daß der Kampf hier nicht mehr entschieden genug aufgenommen werde, weil man vermute, nicht mehr genügend Rückhalt zu haben.
Ich glaube, man wird die Fragen etwas anders stellen müssen. Ich bin vor wenigen Jahren öfters als Verteidiger in Fällen der Verbreitung unzüchtiger Schriften aufgetreten und weiß, daß dort noch ganz andere Maßstäbe angelegt wurden.
Woher die Änderung im Verhalten auch immer kommt, auf Veränderungen im Strafrecht ist sie jedenfalls nicht zurückzuführen. Gerade im Bereich des Films, Herr Kollege Dr. Eyrich, stellt sich doch die Frage, ob es nicht gut wäre, die Pornographie auf den Kern zurückzuführen: auf die nackten Tatsachen. Dann wird — hier gebe ich dem Kollegen von Schoeler recht — das eintreten, was voraussehbar ist: die totale Langeweile beim Beschauer.
Was manchmal anekelt, ist doch nicht etwa der unbekleidete Leib, sondern der Versuch, unter pseudowissenschaftlichen Vorwänden das zu bringen, was der Kern der ganzen Sache bei solchen Filmen ist. So werden denn im „Krankenschwesternreport" die Dinge unter dem Vorwand dargeboten, das Chefärztesystem und andere Mißstände unserer Gesundheitsfürsorge durchleuchten zu wollen. Ich weiß es nicht, aber ich vermute fast, daß man bei den „Grünen Witwen" angeblich Untersuchungen über Fragen unseres Städtebaus anstellt. Das ist das Bedenkliche. Führt man die Sache auf den Kern zurück, wird sie langweilig. Es werden dann nur noch diejenigen allabendlich in die Kinos strömen, um sich Derartiges anzusehen, die an Vorgängen leiden, welche den Besuch dieser Kinos sogar nahelegen. Und es wird manches Sexualdelikt verhindert werden können — dazu gibt es Untersuchungen wenn von dem betroffenen Personenkreis derartige Kinostücke sogar fleißig frequentiert werden.
Nun hat Herr Kollege Dr. Wittmann im Vergleich zu Ihren Einwendungen, Herr Kollege Dr. Eyrich, eine etwas schärfere Gangart angeschlagen. Er hat die totale Entsittlichung und den fehlenden Schutz dessen beklagt, was er unabdingbare Wertvorstellungen nennt. Ich will das nicht abwerten. Wenn man aber einmal die Dinge über den Zaun dieser Woche und dieses Monats hinaus betrachtet, muß man einfach feststellen, daß derartiges seit Tacitus'



Engelhard
Zeiten uns entgegengeklungen ist. Und während Tacitus dem römischen Volk einen Spiegel vorhielt und auf die Reinheit der Germanen hinwies, stellten — da bin ich sicher — zur gleichen Zeit die Germanen beiderseits des Rheins Betrachtungen über die allgemeine Unsittlichkeit der Jugend und die Unhaltbarkeit der Zeitläufe an. Das muß man einfach in die Betrachtung einbeziehen.
Ich nehme jeden Protest sehr ernst. Aber ich muß sagen: Es geht heute nachmittag bei der Abstimmung — obwohl mir das von einem jener bekannten Volksbünde mitgeteilt worden ist — gar nicht darum, wer nun zum Verräter an der Jugend werden wird. Jene, die diese Sprache anschlagen — und die meisten der Zuschriften machen von dieser Sprache Gebrauch —, haben bereits unter ganz anderen Verhältnissen vor dem allgemeinen Untergang Deutschlands und unseres Volkes gewarnt. Das kann einfach nicht übersehen werden.
Wo bleibt der Schutz der Ehe, wo ein Schutz gegen allgemeine Enthemmung, gegen die Verletzung der Würde der Frau in unserer Gesellschaft? So ist gefragt worden. Ich will Ihnen antworten: Es ist die Aufgabe aller Ehepartner, es ist die Aufgabe jeder Familie und jedes einzelnen Erziehers, die richtigen Leitbilder zu setzen und sie im täglichen Handeln auch zu verwirklichen. Das Strafrecht hat hier gar nichts zu suchen; denn wenn diese Leitbilder gesetzt und im täglichen Leben verwirklicht werden, dann kommt das Klima in der Gesellschaft aus der Summe der verwirklichten Leitbilder und aus sonst nichts.

(Abg. Vogel [Ennepetal] : Glauben Sie das wirklich?)

Wer hier mit dem Strafrecht dazwischenpfuschen will, gleichzeitig erkennt, daß er nichts ausrichtet, aber mit dem Strafgesetzbuch Wertmaßstäbe setzen will, der wird scheitern.

(Abg. Dr. Wittmann [München] : Sie setzen überhaupt keine Wertmaßstäbe!)

Es wird auch ganz sicherlich nicht die Aufgabe des Präsidiums dieses Hauses sein, die Abgeordneten zu noch konzentrierterer Arbeitsweise dadurch anzuhalten, daß, wie heute hier vorgeschlagen oder zumindest angeregt wurde, eine Art Zensur des Posteingangs hinsichtlich pornographischen Inhalts auch nur erwogen wird. Aber in gleicher Weise ist es in unserem Staat nicht Aufgabe des Strafrechts, jenseits des kriminellen Unrechts den einzelnen Bürger zu disziplinieren.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Wittmann? — Bitte!