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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 39. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1973 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 2107 A Amtliche Mitteilungen 2107 B Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (SPD, FDP) (Drucksache 7/80) ; Bericht und Antrag des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache 7/514) — Zweite und dritte Beratung — Dr. de With (SPD) 2107 C Dr. Eyrich (CDU/CSU) . . 2109 D, 2137 D, 2140 C von Schoeler (FDP) 2113 C Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 2117 C, 2133 C Kleinert (FDP) 2123 A Brandt (Grolsheim) (SPD) . . . . 2125 A Krockert (SPD) 2126 D Freiherr Ostman von der Leye (SPD) 2127 D Dr. Müller-Emmert (SPD) (zur GO) 2129 D, 2134 C Engelhard (FDP) 2139 A Jahn, Bundesminister (BMJ) . . . 2174 A Namentliche Abstimmung 2176 B Begrüßung des Präsidenten des indischen Unterhauses und einer Delegation der beiden Häuser des indischen Parlaments 2129 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 15. Februar 1966 über die Eichung von Binnenschiffen (Drucksache 7/481) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr (Drucksache 7/634) —Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 2130 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 120 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 8. Juli 1964 über den Gesundheitsschutz im Handel und in Büros (Drucksache 7/414) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/652) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 2130 B Entwurf eines Gesetzes zu dem internationalen Einheits-Übereinkommen vom 30. März 1961 über Suchtstoffe (Drucksache 7/126); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/678), Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache 7/638) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . . . . . . 2130 C Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Selbstverwaltungsrechts und zur Vereinfachung des Wahlverfahrens (Achtes Gesetz zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes) (Drucksache 7/288) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 39. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1973 GO (Drucksache 7/679), Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/644) — Zweite und dritte Beratung —Glombig (SPD) 2131 A, B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Drucksache 7/97); Bericht und Antrag des Rechtsausschusses (Drucksache 7/659) — Zweite und dritte Beratung — 2131 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. November 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Liberia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 7/472); Bericht und Antrag des Finanzausschusses (Drucksache 7/661) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 2132 A Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Drucksache 7/293); Bericht und Antrag des Finanzausschusses (Drucksache 7/663) — Zweite und dritte Beratung — 2132 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sortenschutzgesetzes (Drucksache 7/596) — Erste Beratung — 2132 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes (Drucksache 7/597) — Erste Beratung — 2132 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Abwicklung der unter Sonderverwaltung stehenden Vermögen von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen (SPD, FDP) (Drucksache 7/613) — Erste Beratung — 2132 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Kakao-Übereinkommen von 1972 (Drucksache 7/645) — Erste Beratung — 2132 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 15. Juni 1970 zur Verlängerung der langfristigen Vereinbarung vom 9. Februar 1962 über den internationalen Handel mit Baumwolltextilien (Drucksache 7/647) — Erste Beratung — 2132 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und über die Einrichtung eines Gewerbezentralregisters (Drucksache 7/626) — Erste Beratung — 2133 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abzahlungsgesetzes (Bundesrat) (Drucksache 7/598) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister (BMJ) . . . . 2155 A Frau Däubler-Gmelin (SPD) . . . . 2155 D Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) 2157 B Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . . 2158 D Fragestunde (Drucksache 7/653) Fragen A 45 und 46 des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) : Auswirkungen der steuerlichen und der stabilitätspolitischen Maßnahmen auf die Gesamtentwicklung der Fördergebiete, insbesondere des Zonenrandgebiets — weitere Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Infrastruktur Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2142 A, B, C, D, 2143 B Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . 2142 A, B, D, 2143 A Frage A 47 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Differenzierung bei den Konjunkturdämpfungsmaßnahmen im Hinblick auf die Situation der Tiefbauindustrie im nordoberpfälzischen Raum Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2143 B, C, D Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . 2143 C Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . 2143 D Frage A 48 des Abg. Simpfendörfer (SPD) : Möglichkeiten zur Verhinderung von Preisabsprachen der Unternehmer im Bausektor Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2144 A, C Simpfendörfer (SPD) 2144 C Frage A 49 des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Bedeutung der wirtschaftsschwachen Räume im Hinblick auf das Stabilitätsprogramm der Bundesregierung Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2144 D, 2145 A, B Dr. Jobst (CDU/CSU) 2145 A Dr. Waffenschmidt (CDU/CSU) . . 2145 B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1973 III Fragen A 50 und 51 des Abg. Geldner (FDP) : Existenz mittelständischer Mineralölhändler Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2145 C, 2146 A, B Biehle (CDU/CSU) . . . 2145 D, 2146 B Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . . 2146 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 2146 C Frage A 52 des Abg. Stahl (Kempen) (SPD) : Sicherung der Stromversorgung durch verstärkten Bau von Kraftwerken mit bivalenter Beschickungsmöglichkeit Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2146 C, D, 2147 A Stahl (Kempen) (SPD) . . 2146 D, 2147 A Frage A 53 der Abg. Frau Dr. RiedelMartiny (SPD) : Internationale Zusammenarbeit der Verbraucherverbände Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2147 B, C, D Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) . 2147 B, C Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 2147 C Frage A 54 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Teilweise Übernahme der Koksversorgung der Stahlindustrie an der Ruhr durch eine polnische Organisation Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2147D, 2148 A Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . 2148 A Dr. Schmude (SPD) 2148 A Frage A 35 des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Strukturpolitische Wirkungen der Mineralölsteuererhöhung für wirtschaftsschwache, revierferne und ländliche Räume Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2148 B, D, 2149 A, B Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . . . 2148 C, D Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . 2149 A Frage A 39 des Abg. Sick (CDU/CSU) : Hohe Transportkosten und schlechte Versorgung des flachen Landes mit öffentlichen Verkehrsmitteln als Grund für die Abwanderung der Bevölkerung in die Ballungsräume Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2149 B, C, D, 2150 A Sick (CDU/CSU) 2149 C, D Milz (CDU/CSU) . . . . . . . 2150 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 2150 A Fragen A 55 und 56 des Abg. Milz (CDU/CSU) : Nichtbeteiligung des ehemaligen Bundesbeauftragten für Naturschutz an der Erstellung von Gesetzentwürfen Ertl, Bundesminister (BML) . . . 2150 B, D, 2151 A, C, D, 2152 A Milz (CDU/CSU) . 2150 D, 2151 A, C, D Frage A 57 der Abg. Frau Dr. RiedelMartiny (SPD) : Forschungsauftrag zur Untersuchung der Versorgung des ländlichen Raumes mit Gütern des primären Bedarfs Ertl, Bundesminister (BML) . 2152 A, B, C Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) . . . 2152 B Frage A 65 des Abg. Dr.-Ing. Oetting (SPD) : Krankenversicherung für ausgeschiedene Hauptleute der Bundeswehr Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 2152 D Frage A 66 des Abg. Dr.-Ing. Oetting (SPD) : Tilgung von Disziplinarstrafen bei Wehrpflichtigen sowie Zeit- und Berufssoldaten Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 2153 A, C Dr.-Ing. Oetting (SPD) 2153 C Frage A 67 des Abg. Ey (CDU/CSU) : Entwicklung geräuscharmer Triebwerke für Düsenjäger Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 2153 D, 2154 A Ey (CDU/CSU) . . . . . . . 2154 A IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1973 Frage A 68 des Abg. Ey (CDU/CSU) : Übungsflüge für schnellfliegende Flugzeuge Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 2154 B, D Ey (CDU/CSU) . . . . . . . 2154 C, D Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Beamten- und Besoldungsrechts im Hochschulbereich (Bundesrat) (Drucksache 7/612) — Erste Beratung — Dr. Wernitz (SPD) 2159 B Pfeifer (CDU/CSU) 2161 B Frau Schuchardt (FDP) 2163 D Dr. Schweitzer (SPD) 2165 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Reichsversicherungsordnung, des Angestelltenversicherungsgesetzes und des Reichsknappschaftsgesetzes (Abg. Josten, Geisenhofer, Dr. Kliesing, Röhner, von Bockelberg, Burger, Damm, Erhard [Bad Schwalbach], Dr. Jahn [Münster], Maucher, Dr. Schulze-Vorberg, Frau Will-Feld, Wissebach u. Gen.) (Drucksache 7/637) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Josten, Dr. Kliesing, Geisenhofer, Maucher, Röhner, Müller [Berlin], Burger, Frau Will-Feld, Damm, von Bockelberg, Erhard [Bad Schwalbach], Wissebach, Dr. Schulze-Vorberg, Dr. Jahn [Münster] u. Gen.) (Drucksache 7/636) — Erste Beratung — und mit Antrag der Fraktionen der SPD, FDP betr. Beseitigung etwaiger Nachteile bei der Alterssicherung von Personen mit langen Zeiten der Kriegsgefangenschaft (Drucksache 7/668) Josten (CDU/CSU) 2168 A Hofmann (SPD) . . . . . . . 2170 C Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Steueränderungsgesetz 1973 (Drucksache 7/680) Wienand (SPD) . . . . . . . . 2178 B Höcherl (CDU/CSU) . . . . . . . 2178 B Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . . 2179 C Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) . 2180 B Frau Funcke, Vizepräsident . . . . 2181 A Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Reform des Grundsteuerrechts (Drucksache 7/681) Wienand (SPD) . . . . . . . . 2181 B Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) . 2181 D Dr. Häfele (CDU/CSU) 2182 D Kirst (FDP) 2183 D Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (Drucksache 7/531); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/685), Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache 7/655) — Zweite und dritte Beratung — Braun (CDU/CSU) 2184 D Fiebig (SPD) . . . . . . 2185 B, 2190 B Carstens (Emstek) (CDU/CSU) . . . 2186 B Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) 2188 A Burger (CDU/CSU) 2190 D Mertes (Stuttgart) (FDP) 2192 B Entwurf eines Gesetzes zum Schutze von Kindern als Zeugen im Strafprozeß (Abg: Rollmann, Dr. Eyrich und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/649) — Erste Beratung — 2192 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Pakt vom 19. Dezember 1966 über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Drucksache 7/658) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Pakt vom 19. Dezember 1966 über bürgerliche und politische Rechte (Drucksache 7/660) — Erste Beratung — Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 2193 A Frau Däubler-Gmelin (SPD) . . . . 2195 A Ronneburger (FDP) 2196 A Sammelübersicht 5 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 13. Dezember 1972 bis 31. März 1973 eingegangenen Petitionen (Drucksache 7/589) in Verbindung mit Sammelübersicht 6 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache 7/617) . . . . . . . . . . . 2197 B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1973 V Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 3/73 — Zollpräferenzen 1973 gegenüber Entwicklungsländern-EGKS) (Drucksachen 7/428, 7/578) 2197 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 6/73 — Angleichungszoll für Trinkweine) (Drucksachen 7/310, 7/579) in Verbindung mit Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu der Dreiundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz —zu der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksachen 7/311, 7/309, 7/582) . . 2197 D Antrag der Bundesregierung betr. Veräußerung des ehemaligen Schießstandsgeländes Dornhalde in Stuttgart an die Stadt Stuttgart (Drucksache 7/595) 2198 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abg. Burger, Maucher, Härzschel, Frau Schroeder [Detmold] und Fraktion der CDU/CSU betr. Einführung von Krankenscheinheften für die vorsorgeberechtigten Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen (Zugeteilte) (Drucksachen 7/230, 7/627) . . . . . . . . 2198 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu den Entschließungsanträgen der Fraktionen der SPD, FDP und der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung des Agrarberichts 1973 der Bundesregierung (Drucksachen 7/220, 7/221, 7/621) 2198 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den Vorschlägen der EG- Kommission für Verordnungen des Rates über die Finanzierung der Beihilfe für die Seidenraupenzucht zur Änderung der Verordnung Nr. 1059/69 zur Festlegung der Handelsregelung für bestimmte aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellte Waren über den Pauschbetrag für nicht raffiniertes Olivenöl, das vollständig in Griechenland erzeugt wurde und aus diesem Land unmittelbar in die Gemeinschaft befördert wird über die Einfuhr von Olivenöl aus Tunesien über die Einfuhr von Olivenöl aus Marokko über die Einfuhr von Olivenöl vom Libanon über die Einfuhr von Zitrusfrüchten mit Ursprung in der Libanesischen Republik über die Einfuhr von Zitrusfrüchten mit Ursprung in der Republik Zypern zur Regelung der Einfuhr von Wein, der unter der Bezeichnung „Cyprus sherry" mit Ursprung in und Herkunft aus Zypern ausgeführt wird, sowie zur Einführung von Beihilfen für gleichartige Weine, die in der Gemeinschaft in ihrer ursprünglichen Zusammensetzung erzeugt und nach Irland und dem Vereinigten Königreich ausgeführt werden (Drucksachen 7/164, 7/381, 7/279, 7/236, 7/285, 7/380, 7/305, 7/385, 7/384, 7/585) . 2198 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den Vorschlägen der EG- Kommission für Verordnungen bzw. eine Entscheidung des Rates über die Befreiung von Zöllen innerhalb der erweiterten Gemeinschaft für Gemeinschaftswaren in Kleinsendungen ohne kommerziellen Charakter zur zeitweisen Erweiterung der mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen um 10 % über eine 10%ige Erhöhung der Kontingentbeträge oder Plafonds, die für die Anwendung der allgemeinen Präferenzen im Jahre 1973 festgelegt worden sind über eine 10%ige Erhöhung der Kontingentbeträge oder Plafonds, die für die Anwendung der allgemeinen Präferenzen im Jahre 1973 bezüglich der Eisen- und Stahlerzeugnisse des EGKS-Vertrags festgelegt worden sind zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Spinnfasern, der Tarifnummer 56.04 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in der Republik Zypern zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Oberkleidung für Männer und Knaben, der Tarifnummer 61.01 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in der Republik Zypern zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für andere Gewebe aus Baumwolle, der Tarifnummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in der Republik Libanon zur Festsetzung der mengenmäßigen Ausfuhrkontingente der Gemeinschaft für bestimmte Aschen und Rückstände von Kupfer sowie für bestimmte Bearbeitungsab- VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1973 fälle und bestimmten Schrott aus Kupfer, Aluminium und Blei (Drucksachen 7/150, 7/163, 7/382, 7/391, 7/383, 7/586) 2198 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) über das Schiedsgerichtsverfahren für die aus dem Europäischen Entwicklungsfonds finanzierten öffentlichen Aufträge einen Beschluß des Assoziationsrates über die Regelung von Streitigkeiten bei der Vergabe und der Durchführung der vom EEF finanzierten öffentlichen Aufträge auf dem Wege der Schiedsgerichtsbarkeit eine Verordnung (EWG) des Rates über die Durchführung des Beschlusses des Assoziationsrates einen Beschluß des Rates zur Änderung des Beschlusses vom 29. September 1970 über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 859/72 des Rates vom 25. April 1972 über die Regelung für bestimmte Obst- und Gemüsesorten mit Ursprung in den assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar oder den überseeischen Ländern und Gebieten Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 860/72 des Rates vom 25. April 1972 über die Regelung für bestimmte Obst- und Gemüsesorten mit Ursprung in der Vereinigten Republik Tansania, der Republik Uganda und der Republik Kenia eine Verordnung (EWG) des Rates betreffend die Durchführung des Beschlusses Nr. 43/72 des Assoziationsrates, der im Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Assoziierten Afrikanischen Staaten und Madagaskar vorgesehen ist eine Empfehlung zu der Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Protokolls zur Festlegung bestimmter Vorschriften betreffend das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko infolge des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft eine Empfehlung zu der Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Protokolls zur Festlegung bestimmter Vorschriften betreffend das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Tunesischen Republik infolge des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Abkommens zur Änderung von Artikel 5 des Anhangs I des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Abkommens zur Änderung von Artikel 5 des Anhangs I des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Tunesischen Republik eine Verordnung (EWG) des Rates über die im Abkommen zwischen der Europaischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten vorgesehenen Schutzmaßnahmen eine Verordnung (EWG) des Rates über die im Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Libanon vorgesehenen Schutzmaßnahmen eine Verordnung (EWG) des Rates über die im Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Zypern vorgesehenen Schutzmaßnahmen (Drucksachen 7/70, 7/205, 7/278, 7/210, 7/299, 7/286, 7/304, 7/593) 2199 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem Vorschlag einer Entscheidung des Rates zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dritten Ländern betreffend die Regelung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs mit Kraftomnibussen (Drucksachen 7/144, 7/629) . . . 2199 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Ergänzung der Verordnung (EWG) Nr. 1192/69 des Rates vom 26. Juni 1969 über gemeinsame Regeln für die Normalisierung der Konten der Eisenbahnunternehmen (Drucksachen 7/59, 7/630) 2199 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2829/72 des Rates über das Gemeinschaftskontingent für Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1973 VII den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten (Drucksachen 7/423, 7/631) . 2200 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis von Fahrrädern mit Hilfsmotor (Drucksachen 7/161, 7/632) 2200 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der ersten Richtlinie des Rates über die Aufstellung einiger gemeinsamer Regeln für den internationalen Verkehr (gewerblicher Güterkraftverkehr) (Drucksachen 7/16, 7/633) 2200 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu den Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 79/65/EWG hinsichtlich des Erfassungsbereichs und der Zahl der Buchführungsbetriebe, die beim Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen der EWG zu berücksichtigen sind eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1675/72 für die Festsetzung der Beihilfe auf dem Saatgutsektor für das Wirtschaftsjahr 1972/73 für Dänemark eine Änderung des im Anhang der Entschließung des Rates vom 20. Juli 1972 enthaltenen Entwurfs einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Grundregeln für die Ausgleichsbeträge für Getreide (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 86 vom 10. August 1972, S. 16) eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Haushaltsordnung betreffend den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (Drucksachen 7/143, 7/160, 7/166, 7/204, 7/639) 2200 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aerosole (Drucksachen 7/461, 7/646) . . . . . . . . . . . 2200 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu den Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates über die Erhebung von Zinsen im Rahmen des EAGFL und der Nahrungsmittelhilfe gezahlter Beträge, die wieder einzuziehen sind eine Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung der Aussetzung der Einfuhrabgaben und Ausgleichsbeträge eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 26. Juni 1964 betreffend den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 121/67/ EWG hinsichtlich der Feststellung der Preise für geschlachtete Schweine in der Gemeinschaft (Drucksachen 7/291, 7/406, 7/438, 7/493, 7/662) 2200 C Bericht und Antrag des Finanzausschusses zu den Vorschlägen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates über die vollständige Aussetzung von Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs, Abgaben gleicher Wirkung und Abschöpfungen für in Form unentgeltlicher Zuwendungen aus Drittländern eingeführte Waren, die dazu bestimmt sind, unentgeltlich an Katastrophenopfer weitergegeben zu werden eine dritte Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Umsatzsteuern und Sonderverbrauchsteuern im Reiseverkehr eine Richtlinie des Rates über Steuerbefreiungen bei der Einfuhr von Waren in Kleinsendungen an Privatpersonen eine Verordnung (EWG) des Rates über die zolltarifliche Behandlung von Waren, welche Reisende in den Verkaufsstellen der Flughäfen sowie in Flugzeugen, auf Schiffen oder Luftkissenfahrzeugen erwerben, die zwischen zwei oder mehreren Mitgliedstaaten verkehren eine Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über den pasiven Veredelungsverkehr (Drucksachen 7/140, 7/139, 7/141, 7/137, 7/664) 2200 D Ubersicht 2 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 7/628) 2201 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 2201 C VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1973 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2203* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 26 — Drucksache 7/653 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) betr. Enteignung von Grundflächen für das in München zu errichtende Europäische Patentamt . . . 2203* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage A 63 — Drucksache 7/653 — des Abg. Dr. Klepsch (CDU/CSU) betr. gemeinsame Ausbildung von Piloten aus den Ländern der EuroGruppe 2203* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage A 64 — Drucksache 7/653 — des Abg. Dr. Klepsch (CDU/CSU) betr. gemeinsame Manöver von Streitkräften der Länder der EuroGruppe 2204* C Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Frage A 86 — Drucksache 7/653 — des Abg. Dr. Schneider (CDU/CSU) betr. Erlaß einer Rechtsverordnung nach § 91 des Städtebauförderungsgesetzes 2205* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1973 2107 39. Sitzung Bonn, den 7. Juni 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 8. 6. Adams * 8. 6. Dr. Ahrens *** 7. 6. Dr. Aigner * 8. 6. Dr. Arndt (Berlin) * 8. 6. Dr. Artzinger * 8. 6. Dr. Bangemann * 8. 6. Dr. Becher (Pullach) 8. 6. Behrendt * 8. 6. Blumenfeld * 8. 6. Dr. Böger 8. 6. Dr. Burgbacher * 8. 6. Dr. Corterier 8. 6. van Delden 8. 6. Dr. Enders *** 7. 6. Fellermaier * 8. 6. Flämig* 8. 6. Frehsee * 8. 6. Dr. Früh * 8. 6. Gerlach (Emsland) * 8. 6. Graaff 8. 6. Härzschel * 8. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 8. 6. Kater X 8. 6. Katzer 7. 6. Dr. Kempfler XXX 7. 6. Kiep 8. 6. Dr. Klepsch * 8. 6. Krall * 8. 6. Dr. Kreile 8. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 7. 6. Lange * 8. 6. Lautenschlager * 8. 6. Liedtke 20. 6. Logemann 8. 6. Lücker * 8. 6. Dr. Martin 20. 6. Memmel * 8. 6. Dr. Müller-Hermann 7. 6. Müller (Mülheim) * 8. 6. Dr. Müller (München) *** 7. 6. Mursch (Soltau-Harburg) * 8. 6. Frau Dr. Orth 20. 6. Frau Dr. Riede 7. 6. Schmidt (München) * 8. 6. Schmidt (Wattenscheid) 9. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 8. 6. Schwabe * 8. 6. Dr. Schwörer * 8. 6. Seefeld * 8. 6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim 8. 6. Springorum * 8. 6. Dr. Starke (Franken) * 8. 6. *Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ***Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Strauß 20. 6. Walkhoff * 8. 6. Frau Dr. Walz * 8. 6. Weber (Heidelberg) 8. 6. Wende 7. 6. Wiefel 20. 6. Wurbs 8. 6. Anlage 2 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 6. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/653 Frage A 26) : Durch wen, wann, durch welches Schreiben und aufgrund welcher Rechtsvorschrift wurde die Stadt München von der Bundesregierung oder einer anderen Bundesbehörde beauftragt und ermächtigt, für das in München zu errichtende Europäische Patentamt im eigenen Namen Grundflächen für die Bundesrepublik Deutschland zu enteignen? Der Freistaat Bayern und die Landeshauptstadt München haben sich im Jahre 1964 verpflichtet, das für das Europäische Patentamt benötigte Gelände an der Erhardtstraße baureif zur Verfügung zu stellen. Das von dem Freistaat Bayern zugesagte Gelände befindet sich bereits im Eigentum des Freistaats. Das von der Landeshauptstadt München zugesagte Gelände befindet sich zum Teil noch in Privateigentum und konnte bisher noch nicht vollständig freihändig erworben werden. Um ihrer Verpflichtung gegenüber der Bundesregierung zu genügen, hat die Landeshauptstadt München gegen die nicht verkaufsbereiten Eigentümer der benötigten Grundstücke Antrag auf Enteignung und auf vorläufige Besitzeinweisung gestellt. Wie ich durch Anfrage ermittelt habe, stützt die Stadt sich hierbei auf § 85 Absatz 1 Ziffer 1 Bundesbaugesetz und den rechtsgültigen Bebauungsplan 15 a. Vor Einleitung der Enteignungsmaßnahmen hat die Stadt den Bund gebeten, sie rein vorsorglich zu ermächtigen, den Enteignungsantrag erforderlichenfalls auch im eigenen Namen für den Bund stellen zu können, da das Gelände von der Europäischen Patentorganisation genutzt werden wird, die zur Zeit vom Bund vertreten wird. Diese Ermächtigung hat die Oberfinanzdirektion München der Landeshauptstadt München am 21. März 1973 erteilt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 7. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Klepsch (CDU/CSU) (Drucksache 7/653 Frage A 63) : 2204* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1973 Beabsichtigt die Bundesregierung, entsprechend der Empfehlung der 18. Jahrestagung der Nordatlantischen Versammlung, den Gedanken einer gemeinsamen Ausbildung der Piloten aus den Ländern der Euro-Gruppe, die das Mehrzweckkampfflugzeug MRCA einführen werden, in einem gemeinsamen Ausbildungszentrum nachdrücklich zu verfolgen, und wie beurteilt sie die Realisierbarkeit und die Nützlichkeit einer gemeinsamen Ausbildung von Hubschrauberpiloten von Ländern der EuroGruppe? Seit Juni 1972 untersucht eine Studiengruppe, bestehend aus Vertretern der englischen, italienischen und deutschen Luftstreitkräfte sowie der deutschen Marineflieger und der NAMMA (NATO — MRCA — Management — Agency) , Realisierbarkeit und Zweckmäßigkeit einer gemeinsamen MRCA-Besatzungsausbildung. Die Kriterien, nach denen diese Untersuchungen geführt werden, sind Kosteneffektivität und Qualität der Ausbildung. Nachdem zu Anfang Fragen der Sprachausbildung und der Harmonisierung der nationalen Ausbildungsgrundsätze im Vordergrund standen, konzentriert sich die Arbeit der Gruppe z. Z. auf die Probleme der gemeinsamen Flugzeugbereitstellung und der Wartung und Instandhaltung sowie der ,Standortwahl für ein gemeinschaftliches Ausbildungszentrum. Erst nachdem der genaue Personal- und Flugzeugbedarf für eine gemeinsame Ausbildungseinrichtung ermittelt ist, sind zu den finanziellen und wirtschaftlichen Aspekten des Vorhabens entscheidende Antworten zu erwarten. Der bisherige Verlauf rechtfertigt eine Weiterführung der Untersuchung. Diese wird bereits heute in enger Zusammenarbeit mit der für die Ausbildung zuständigen Arbeitsgruppe (EUROTRAINING) der Euro-Gruppe geführt. Wenn über die Einführung der MRCA entschieden sein wird, wird auch eine volle Übernahme des .Ausbildungsprojekts durch EUROTRAINING stattfinden. Die Bundesregierung ist nachdrücklich am Zustandekommen einer gemeinsamen Ausbildung von MRCA-Piloten interessiert. Dies nicht nur aus den erwähnten ökonomischen Gründen, sondern auch, weil dadurch die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Verteidigung ein weiteres Stück vorangetrieben würde. Die gemeinsame Ausbildung von Hubschrauberpiloten, auf die der zweite Teil der Frage abzielt, ist bereits seit 1972 Gegenstand von Untersuchungen im Rahmen von EUROTRAINING. An ihnen nehmen die Bundesrepublik, Dänemark, Großbritannien, Italien und Norwegen teil sowie Kanada als an evtl. Beteiligung interessiert und die USA als Beobachter teil. Die Untersuchungen über die Möglichkeiten und die Nützlichkeit einer gemeinsamen Ausbildung von Hubschrauber-Piloten werden zum 31. Juni 1973 abgeschlossen. Eine entscheidungsreife Empfehlung an die Minister soll durch EUROTRAINING im Herbst 1973 vorgelegt werden. Da der Nachholbedarf an Hubschrauber-Piloten im Bereich der Bundeswehr bis Ende 1973 ausgebildet ist, wird nur noch der Regenerationsbedarf zu schulen sein, der jedoch so gering ist, daß der materielle, finanzielle und personelle Aufwand für die nationale fliegerische Ausbildung der Hubschrauber-Piloten als zu hoch angesehen wird. In ähnlicher Lage befinden sich die Länder Norwegen, Dänemark und Holland. Eine Zusammenfassung der Grundausbildung an einer zu schaffenden gemeinsamen Hubschrauberführer-Schule mit günstigen Ausbildungsmöglichkeiten (z. B. hohe Anzahl der Sichtflugtage, hohe Nutzungsrate der Hubschrauber) unter Beibehaltung des hohen Ausbildungsstandards wird nach dem derzeitigen Untersuchungsstand von den einzelnen Ländern als die wirtschaftlichste Lösung angesehen und gefördert. Obwohl die Frage der Realisierbarkeit noch nicht abschließend behandelt ist, können dem Projekt nach bisherigem Stand gute Aussichten eingräumt. werden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 7. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Klepsch (CDU/CSU) (Drucksache 7/653 Frage A 64) : Hält die Bundesregierung die Abhaltung gemeinsamer Übungsmanöver von Streitkräften der Länder der Euro-Gruppe für militärisch sinnvoll und einer stärkeren Integration dieser Streitkräfte dienlich? Die Abhaltung gemeinsamer Übungen und Manöver von NATO-Streitkräften fällt in die Kompetenz von NATO-Kommandobehörden. Diese halten Konferenzen zur Koordinierung der Planung und Durchführung solcher Übungsvorhaben ab. Diese gemeinsamen Ausbildungsvorhaben werden von allen Bündnispartnern geschätzt, aber nach Zahl und Umfang auch für ausreichend gehalten. Die EUROGROUP im Rahmen der bereits erwähnten Arbeitsgruppe EUROTRAINING befaßt sich dagegen ausschließlich mit Fragen der gemeinsamen Einzelausbildung. Obwohl die Abhaltung gemeinsamer Übungen und Manöver der verbündeten Streitkräfte generell als vom militärischen Standpunkt äußerst nützlich anzusehen ist, und ihr auch ein hoher Grad an integrierender Wirkung zuzuerkennen ist, wird eine Übernahme solcher Übungsvorhaben durch die EUROGROUP nicht für zweckmäßig erachtet. Sie würde zu Überschneidungen von Kompetenzen und Aufgabenstellungen führen. Dies liegt weder im Interesse der NATO noch in dem der EUROGROUP, deren Ziel vor allem die Stärkung der Allianz und die Vermeidung von Doppelarbeit im Bündnis ist. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1973 2205* Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 7. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 7/653 Frage A 86) : Aus welchem Grund hat die Bundesregierung bisher von der Ermächtigung zum Erlaß einer Rechtsverordnung nach § 91 Nr. 3 bis 6 des Städtebauförderungsgesetzes noch keinen Gebrauch gemacht, nachdem dieses Gesetz bereits am 1. August 1971 in Kraft getreten ist, und ist die Ursache darin zu suchen, daß die in § 41 des Städtehauförderungsgesetzes getroffene Regelung über die Erhebung der Ausgleichsbeträge nicht praktikabel und deshalb auch nicht normierbar ist? Die Frage geht von unzutreffenden Voraussetzungend aus. Die Bestimmungen des Städtebauförderungsgesetzes über die Erhebung von Ausgleichsbeträgen sind nämlich bereits jetzt aufgrund der eingehenden im Gesetz enthaltenen Regelung aus sich heraus vollziehbar, ohne daß es einer Rechtsverordnung nach § 91 bedürfte. Unabhängig davon werden in meinem Hause trotzdem bereits vorbereitende Überlegungen zum Erlaß von Ausführungsbestimmungen nach § 91 Nr. 3 bis 6 des Städtebauförderungsgesetzes angestellt. Ob und inwieweit solche Bestimmungen im einzelnen erforderlich sein werden, wird sich aus den vorgesehenen Erörterungen mit den Ländern und beteiligten Verbänden ergeben. Schwierigkeiten für die Rechtsverordnung sind nicht erkennbar.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Detlef Kleinert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie ich soeben höre, war das die Jungfernrede von Herrn Kollegen Wittmann. Man kann in diesem Zusammenhang nur besonders herzlich gratulieren.

    (Heiterkeit bei den Regierungsparteien. Beifall bei der CDU/CSU.)

    Sie haben, Herr Kollege Wittmann, des öfteren sehr fleißig betont, daß Sie hier niemanden beleidigen wollen. Das haben wir gern gehört. An einigen Stellen war es trotz dieser Bekundung etwas schwer, die Polemik, die Sie, wie Sie mehrfach erwähnten, völlig vermeiden wollten, zu überhören.
    Hier liegt ein Änderungsantrag auf dem Tisch, den Sie soeben begründet haben, und zwar ein Änderungsantrag zu den verschiedensten Punkten. Ist die Tatsache, daß alle diese Punkte in einem Antrag zusammengefaßt sind, auf den Pessimismus hinsichtlich der bevorstehenden Abstimmung über die Änderungsanträge zurückzuführen, dem Herr Kollege Eyrich schon Ausdruck verliehen hat, oder woran liegt es, daß Sie uns nicht doch Gelegenheit geben wollen, über die Anträge zu den unterschiedlichen Einzelproblemen auch einzeln abzustimmen? Hat das seinen Grund darin, daß Sie sich, wie nach der Erfahrung vergangener Debatten fast zu vermuten ist, von der ganzen Richtung distanzieren und das nur einzeln etwas untermauern und optisch versachlichen wollen, oder welche Gründe gibt es sonst?
    Obwohl sich diese Frage, so wie die Dinge hier formal vor uns liegen, stellt, möchte ich kurz auf einiges eingehen, was hier gesagt worden ist. Ganz zweifellos ist es so, wie Herr Kollege Eyrich gesagt hat, daß nämlich eine große Zahl von Kollegen der Opposition im Strafrechtssonderausschuß — auch in den vergangenen Legislaturperioden — sachlich mitgearbeitet hat und bereit war, Ergebnisse gemeinsam mit den Abgeordneten der Koalition im einzelnen in mühsamer Arbeit zu erarbeiten und auch zu tragen, Ergebnisse, die dann zu einer weitgehenden Gemeinsamkeit hätten führen können.
    Ihre jetzt vorgelegten Anträge aber gehen - Herr
    von Schoeler hat schon darauf hingewiesen — über
    das Maß an Kritik, das in der sachlichen Ausschußarbeit gegeben war, weit hinaus, und das muß doch zu der Auffassung führen, daß sich gegen die detaillierte Sachkenntnis der Abgeordneten im Strafrechtssonderausschuß hier vor der Schlußabstimmung wieder die etwas dumpfere, allgemeinere Grundströmung durchgesetzt hat, daß man eben Reformen auf diesem Gebiet überhaupt nicht will und in einer ganzen Reihe von Wahlkreisen, in denen Sie direkt gewählte Kandidaten vorweisen können, auch nicht so gut vertreten kann wie im übrigen in breiten Kreisen unserer Bevölkerung. Das muß man doch einmal sehen, und das ergibt sich auch recht logisch
    — ich möchte fast schon sagen: zwingend - aus der
    Art, wie sich die Debatte bisher entwickelt hat.

    (Abg. Vogel [Ennepetal]: Herr Kleinert polemisiert nicht!)

    — Das habe ich von mir nie behauptet, Herr Vogel!
    Zum einzelnen: Herr Wittmann hat Ihre Bedenken zu § 174 erläutert. Er hat dabei die Dinge so dargestellt, als sollten von seiten der Koalition Möglichkeiten für Experimente, für Anreizungen und für Gefährdungen von Jugendlichen eröffnet werden. Das ist wahrlich nicht der Fall; das weisen wir mit aller Entschiedenheit zurück. Niemand denkt an dergleichen. Vielmehr handelt es sich darum, daß in dem ohnehin außerordentlich schwierigen Bereich — Sie können das in viel harmloseren Zusammenhängen z. B. von jedem Lehrer erfahren —, in dem Erwachsenen Jugendliche zur Aufsicht anvertraut werden, diese Erwachsenen in einem Maße strafrechtlich gefährdet sind, daß sie auch Intrigen selbst von seiten Jugendlicher und von Kindern ausgesetzt sind, wie es in anderen Lebensbereichen nicht der Fall ist. Dieses Risiko muß auf eine vertretbare Weise eingeschränkt werden, wenn Erziehung — insbesondere im Bereich der Landschulheime, im Bereich der Jugendlager usw. — noch möglich und für die Erziehungspersonen zumutbar sein soll. Diesem Zweck und gar keinem anderen dienen die hier nach sorgfältiger Abwägung vorgesehenen Strafbestimmungen.
    Dafür, daß man dabei nicht zu weit geht, kommt es in diesem Bereich genau wie in allen anderen in diesem Zusammenhang darauf an, daß eine Übereinstimmung über das, was man tut, und über das, was man auf diesem Gebiet läßt, allgemein gegeben ist und daß sich von daher die selbstverständliche Haltung all derjenigen, die in der Erziehung beschäftigt sind, bestimmt. Wir haben das Vertrauen, daß diese Haltung heute vorhanden ist und daß sie sich nicht zum Negativen, sondern zum Positiven verändert, wenn wir versuchen, dabei von strafrechtlichen Krücken weg und zu allgemeiner sittlicher Übereinstimmung hin zu kommen.
    Wenn Herr Wittmann eben davon gesprochen hat, wir müßten den Menschen ins Gewissen reden, dann ist das etwas, was wir wohl unterschreiben wollen. Aber ins Gewissen reden doch um Gottes willen nicht mit den Mitteln des Strafrechts!

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. Wittmann [München]: Nicht nur, habe ich gesagt!)




    Kleinert
    Das ist doch eine ganz merkwürdige Auffassung von „ins Gewissen reden".
    Wir werden also im Bereich des § 174 das tragen, was hier — durchaus in Erkenntnis der Spannungsverhältnisse, die bei einer Regelung so oder so entstehen — schließlich erarbeitet worden ist.
    Zu § 180 sind hier auch sehr zu Herzen gehende Dinge gesagt worden, sehr unpraktische Dinge, wie ich meine. Wenn Herr Wittmann hier sagt, daß Ehe und Familie geringwertiger als der Sexualverkehr angesehen werden sollen, dann meine ich, geht das doch entschieden zu weit, wenn man sich einmal den Gesetzestext anschaut. Es handelt sich ganz schlicht darum, daß wir eine solche Auffassung von Ehe und Familie haben, daß wir sie von jeder Gefährdung durch Intrigen, durch Erpressungs- und Nötigungsversuche innerhalb der Ehe freihalten wollen. Diese Gefahr geht natürlich — meist erst sehr lange nach dem Fest — gleichermaßen von der einen wie der anderen hier zu treffenden Regelung aus.
    Wir werden morgen hier über ein neues Eherecht zu debattieren haben. In diesen Bereich, in dem wir gerade sagen, wir müssen wegen der Unzuträglichkeiten in den Ehescheidungsverfahren vom Verschuldensprinzip weg, bringen Sie doch neue Gefährdungen, wenn Sie hier der Nötigung über Tatbestände, die gar nicht wägbar, geschweige denn im Beweiswege ordentlich zu erfassen sind, Tür und Tor öffnen. Da können Sie dann das Ehescheidungsverfahren von einer ganz neuartigen Seite, nämlich über diese Straftatbestände, beeinflussen, bevor es überhaupt eröffnet worden ist. Auf diesem Wege können Sie dann mit strafrechtlichem Druck bestimmte vermögensrechtliche Regelungen herbeiführen, während wir uns gerade bemühen, solche Regelungen in gerechter und abwägender Weise neu einzuführen. Das ist die große Gefahr, die in beiden Bereichen dahintersteht. Das ist der Grund, warum wir der Meinung sind: Solange eine Ehe besteht, ist unser Respekt vor dem Wesen der Ehe, das dazu Anlaß gibt, die Dinge unter den Ehepartnern und nicht mit strafrechtlicher Hilfe zu regeln, so groß, daß wir diese Ausklammerung für richtig halten, um nicht neue, ganz andere Schwierigkeiten — nicht zuletzt für das Rechtsgut Ehe — herbeizuführen. Angesichts dieser Situation die Dinge in das Gegenteil zu verdrehen, finden wir, gelinde gesagt, nicht sehr freundlich.
    § 184 StGB ließ erwarten, daß wir hier zu einigen Punkten, so wie das nach den Beratungen im Strafrechtssonderausschuß zu erwarten gewesen wäre, Änderungsvorschläge bekommen. Statt dessen haben Sie sich radikal entschlossen, die Flucht noch vorn anzutreten und die völlige Strafbarkeit all dessen, was auf diesem Gebiete vor sich geht, wieder zu verlangen.

    (Abg. Dr. Wittmann [München] : Lesen Sie den Antrag!)

    Mit Einzelheiten haben Sie sich da nicht mehr weiter aufgehalten.
    Nun, Herr Kollege Wittmann, Studienreisen sind, wie jeder weiß, nicht nur interessant, sondern auch erfreulich. Sie fördern glücklicherweise auch die Kollegialität der Mitglieder des Hauses; auch das ist sehr schön. Nach all dem, was von Ihnen zu hören ist, wäre aber angesichts der Situation in diesem Bereich eine Studienreise durch die Bundesrepublik weit dringender gewesen als eine Studienreise nach Dänemark und Schweden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Dabei hätten Sie nämlich einmal eine Fülle von äußerst nützlichen Erkenntnissen gewinnen können. Wir haben das Thema hier schon so oft behandelt, daß ich hoffte, es würde uns eine erneute Behandlung erspart bleiben. Aber es muß wenigstens noch einmal angedeutet werden. Dann hätten Sie nämlich erkannt, daß hier seit vielen, vielen Jahren im Bereich der Verbreitung, des Handels, der Verteilung sowie der Werbung für Pornographie eine Eskalation vor sich gegangen ist,

    (Abg. Dr. Eyrich: Und Warum?)

    und zwar unter CDU-Bundeskanzlern, unter CDU-
    Landesinnenministern und -Landesjustizministern. Diese Entwicklung zeichnet sich in allen Bundesländern seit vielen Jahren ab, so daß ich nicht weiß, wie Sie darauf kommen, hier könnte durch eine gesetzliche Regelung, die diesen Tatsachen einigermaßen gerecht wird, auch noch ein Gramm mehr an entsprechenden Druckschriften in das Land kommen. Wo soll denn die Sturzflut noch herkommen? Die Kioske sind doch alle proppenvoll mit dem Zeug. Wo soll denn die Sturzflut an solchen Erzeugnissen, von der hier gesprochen worden ist, noch herkommen?

    (Abg. Dr. Wittmann [München] : Und Sie propagieren seit Jahren, daß das alles wegfällt!)

    Wer soll denn in einem Bereich noch zusätzliche Geschäfte machen, in dem nur durch die Strafdrohung und den dadurch erzeugten zusätzlichen Anreiz und die angebliche Gefährdung innerhalb des Verteilerappartas Preise verlangt werden, die zwar das Geschäft noch reizvoll erscheinen lassen, das aber nach den Erfahrungen, die in Teilbereichen durchaus schon zu beobachten sind, mehr und mehr zum Erliegen kommen wird. Wenn das nämlich selbstverständlich ist, dann wird es, wie viele andere selbstverständliche Dinge, nicht mehr zur Kenntnis genommen, außer von einem kleinen Personenkreis, der Neigungen hat, die schon einen gewissen Krankheitswert haben, und dem man gar nicht versagen sollte, diesen Neigungen auch — in einem jedenfalls nicht sozialschädlichen Umfang — nachzugehen. Alles andere wird erheblich nachlassen.
    Wer gelegentlich bei Berlin-Besuchen - vielleicht
    auch bei New York-Besuchen — sogenannte Vergnügungslokale aufgesucht hat, wird im Laufe der letzten 20 Jahre eine Eskalation in den Darbietungen bis zu der Grenze festgestellt haben, nach der gar nichts mehr kommt. Wissen Sie, was daraufhin in solchen Vergnügungsstätten passiert ist? Da treten neuerdings wie in den 20er Jahren wieder Leute mit Äffchen auf, die Reifen balancieren können oder die mit mehreren Fackeln gleichzeitig jonglieren und



    Kleinert
    dazu bunte Kostüme tragen, weil das andere nicht mehr geht.

    (Heiterkeit und Beifall.)

    Das ist nur alles an Ihnen vorbeigegangen, daß diese Entwicklung schon hinter uns liegt. Sie denken jetzt, das käme erst noch.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Heiterkeit und Zurufe.)

    Wenn Sie das einmal ganz realistisch sehen, werden Sie auch erkennen, warum wir uns nicht zum soundsovielten Male in diesem Hause mit den vorgeschobenen Argumenten befassen wollen, sondern warum wir Ihre Anträge ganz schlicht samt und sonders ablehnen werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, ich rufe Art. 1 auf. Zu Nr. 1 Buchstabe b liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU auf Drucksache 7/675 unter I vor. Dazu hat der Abgeordnete Brandt (Grolsheim) das Wort. Er wird gleichzeitig auch zu § 184 und zu Art. 12 sprechen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hugo Brandt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kleinert, nach dem, was Sie gesagt haben, können wir es uns eigentlich recht leicht machen.

    (Abg. Vogel [Ennepetal] : Noch leichter?)

    — Nein! Wir können es uns deshalb leicht machen, weil er eine sehr gute Situationsbeschreibung gegeben hat.

    (Abg. Dr. Eyrich: Die uns nicht immer zugänglich ist!)

    Ich gehe deshalb auch, Herr Kollege Dr. Eyrich, auf einige andere Probleme kurz ein, die Sie angeschnitten haben. Sie dürfen es mir aber nicht übelnehmen, daß ich es auch für seltsam halte, daß im Zusammenhang mit der Diskussion um das 4. Strafrechtsreformgesetz ausgerechnet dieser Komplex des § 184 immer wieder im Mittelpunkt gestanden hat, wobei wir doch alle wissen, daß es hier eine ganze Reihe rechtspolitisch und gesellschaftspolitisch wichtigere Fragen als diese gibt. Ich stelle das mit etwas Verdruß fest und versage es mir, daran weiterreichende, aber auch naheliegende Schlußfolgerungen zu knüpfen.
    Zu dem, was vorhin gesagt worden ist und wobei schweres Geschütz aufgefahren worden ist, noch eine Bemerkung. Grundsätzlich sollten wir uns darüber im klaren sein, daß Sexualverhalten Teil des Sozialverhaltens ist

    (V o r sitz : Vizepräsident Dr. Jaeger)

    und daß Sexualität und Sexualverhalten deshalb auch nicht isoliert von gesellschaftlichen Gesamtzusammenhängen gesehen werden können. Aus dieser Erkenntnis ergibt sich als einfachste Schlußfolgerung, daß eine Gesellschaft, die den Anspruch erhebt, eine offene freie pluralistische Gesellschaft zu sein, darauf verzichten muß, allgemein verbindliche Strafgesetze zu erlassen, die ein bestimmtes
    Verhalten der einzelnen erzwingen wollen, es sei denn, die Gesellschaft insgesamt oder einzelne in ihr würden konkret geschädigt. Dies ist die bekannte Frage nach der Sozialschädlichkeit, die ja auch bei Ihnen eine Rolle gespielt hat. Dies heißt aber: auch noch so gut motivierte Einzel- oder Gruppenwertvorstellungen dürfen nicht zum tragenden Element des Strafrechts werden, und seien die Gruppen auch noch so groß und mächtig in dieser Gesellschaft. Unser Staat muß also darauf achten, daß Gruppen- oder Einzelüberzeugungen nicht staatliche Verbindlichkeit durch das Strafrecht in der Form erhalten — und darauf kommt es hier an —, daß ein bestimmtes Sexualverhalten erzwungen wird.
    Andererseits ist aber auch wichtig, daß diesen Gruppen- und Einzelüberzeugungen die staatliche Duldung nicht entzogen wird. Das ist der Rahmen, in dem wir uns in diesem Bereich zu bewegen haben. Wir haben bei unseren Beschlüssen zum Sexualstrafrecht immer darauf geachtet.
    Nun haben Sie uns diesen Änderungsantrag vorgelegt, mit dem Sie erreichen wollen, daß der § 184 in der Bundesratsfassung Gesetz wird. Das ist die Vorlage, die Sie uns hier gegeben haben. Wir sind davon ausgegangen, daß als Ergebnis der wissenschaftlichen Diskussion wie auch des Hearings eine allgemeine Sozialschädlichkeit der einfachen pornographischen Darstellung nicht unterstellt werden kann. Zwei Schutzzwecke blieben übrig: derjenige, der nichts damit zu tun haben wollte, sollte davor geschützt werden — dies leistet der jetzige § 184 —, und die Jugend sollte geschützt sein; das leistet der wiederhergestellte § 6 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften in einer präzisierten Form.
    Da muß ich — ich spreche jetzt einmal Sie an, Herr Dr. Eyrich — auf die Vorgänge im Ausschuß hinweisen. Dort haben wir uns doch eines Tages darüber unterhalten, ob es bei der Regelung in § 184 bleiben, also auch die Jugendschutztatbestände in § 184 belassen werden sollten, oder ob § 6 GjS wiederhergestellt werden solle. Damals hat Herr Rollmann, der stellvertretende Ausschußvorsitzende, erklärt, er und seine politischen Freunde seien bereit, die §§ 131 und 184 unter Beibehaltung des § 6 GjS in das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften aufzunehmen, und es sollte versucht werden, in dieser Frage zu einem Einvernehmen zu kommen. Er fügte hinzu, unter Umständen könne dann das 4. Strafrechtsreformgesetz einstimmig oder so gut wie einstimmig verabschiedet werden. Beide Seiten, so sagte er, seien sich ja schon sehr nahegekommen, und dies sei wohl der einzige Punkt der Differenzen zwischen Koalition und Opposition.
    Wir sind darauf eingegangen. Wir haben gesagt: wir stellen § 6 GjS wieder her, wir präzisieren ihn, und wir unterstellen, daß die Fälle des § 184 und des § 131 Fälle des § 6 GjS sind. Nun wollen Sie trotz alledem wieder die Bundesratsfassung, d. h. das allgemeine Herstellungs- und Verbreitungsverbot von pornographischen Schriften. Dies ist, wie ich meine, keine sehr gute Sache. Man müßte sich doch darauf verlassen können, daß, wenn jemand



    Brandt (Grolsheim)

    im Ausschuß im Namen seiner politischen Freunde spricht, dies auch beibehalten wird.
    Die Grenze zwischen der einfachen und der harten Pornographie, von der hier gesagt worden ist, daß sie fließend sei, ist eigentlich sehr klar zu ziehen. Hier geht es nicht so sehr um das pornographische Element, sondern um Anwendung von Gewalt, und es sei dahingestellt, ob mit oder ohne pornographische Elemente. Dort hört der Spaß — wenn es einer ist und für wen es einer ist — absolut auf. Ich meine, daß wir auch darüber keinen Streit haben.
    Eine der Merkwürdigkeiten in dem Antrag, den Sie uns vorgelegt haben, ist der Abs. 3. Nach diesem Abs. 3, meine Damen und Herren von der Opposition — und ich verweise darauf, daß man sich nach dem Schriftlichen Bericht der 6. Legislaturperiode im Ausschuß darüber einig war — würde das medikamentöse Empfängnisverhütungsmittel unter den Begriff „Mittel, die dem sexuellen Gebrauch dienen" zu subsumieren sein. Das muß man einmal im Zusammenhang mit der uns alle verbindenden Auffassung sehen, daß Verhüten besser als Abtreiben sei, die in der Abtreibungsdebatte in der ersten Lesung zum Ausdruck kam. Denn nach diesem Abs. 3 würde die Abgabe der Pille auch durch den Arzt an eine Person unter 18 Jahren, selbst wenn sie verheiratet ist, strafbar sein. Das gleiche würde für die Abgabe eines Kondoms gelten. Ich denke, daß das von Ihnen nicht bedacht worden ist. Aber da wir ohnehin die Bundesratsfassung ablehnen werden, mag das unerheblich sein. Ich wollte Sie nur einmal auf diesen Widerspruch hingewiesen haben.
    Meine Damen und Herren, das Problem, um das es hier geht, ist nicht etwa das der Würde der Frau. Ich glaube nicht, daß die Würde der Frau durch Pornographie tangiert werden kann, zumal es dabei durchaus nicht nur um Frauen, sondern auch um Männer geht.

    (Abg. Erhard [Bad Schwalbach] : Fragen Sie mal Herrn Heinemann!)

    Es geht weder um Ihre noch um meine Frau. Hier ist die Würde der einzelnen Frau nicht tangiert; die ist natürlich geschützt. Diejenigen, die dabei mitwirken, und diejenigen, die sich das ansehen wollen, sollen das mit sich selber ausmachen. Das ist keine Frage für den Gesetzgeber. Es ist vielmehr eine Frage der Würde jener und nicht eine Frage einer allgemein unterstellten Würde.
    Wirksamer Jugendschutz ist in dem Rahmen, der hier gezogen ist, durchaus möglich, soweit er überhaupt möglich ist; denn die Grenze ist sehr scharf gezogen. Darauf ist mehrfach hingewiesen worden. Herr Dr. de With hat es getan, Herr von Schoeler hat es getan; ich brauche es im einzelnen nicht mehr zu tun.
    Im Zusammenhang mit den vorliegenden Anträgen lehnen wir also § 184 in der vom Bundesrat vorgelegten Fassung ab. Wir bleiben bei unseren Beschlüssen. Natürlich ist es logisch, auch § 4 Abs. 3 Nr. 9 in der unter Ziffer I des Änderungsantrags der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 7/675 vorgeschlagenen Fassung abzulehnen. Es bleibt bei dem
    Verweis auf § 184 Abs. 3. Ihrem Antrag unter Ziffer III zu Art. 12 werden wir ebenfalls nicht zustimmen.
    Ich glaube, daß wir eine optimale Lösung gefunden haben, die den Interessen der Gesellschaft gerecht wird. Ich denke, daß sich die Mehrheit dieses Hauses für die Vorlage des Ausschusses entscheiden wird.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)