Rede:
ID0703903400

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 5
    1. Sehr: 1
    2. gut!: 1
    3. Also: 1
    4. keine: 1
    5. Zwischenfrage!: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 39. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1973 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 2107 A Amtliche Mitteilungen 2107 B Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (SPD, FDP) (Drucksache 7/80) ; Bericht und Antrag des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache 7/514) — Zweite und dritte Beratung — Dr. de With (SPD) 2107 C Dr. Eyrich (CDU/CSU) . . 2109 D, 2137 D, 2140 C von Schoeler (FDP) 2113 C Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 2117 C, 2133 C Kleinert (FDP) 2123 A Brandt (Grolsheim) (SPD) . . . . 2125 A Krockert (SPD) 2126 D Freiherr Ostman von der Leye (SPD) 2127 D Dr. Müller-Emmert (SPD) (zur GO) 2129 D, 2134 C Engelhard (FDP) 2139 A Jahn, Bundesminister (BMJ) . . . 2174 A Namentliche Abstimmung 2176 B Begrüßung des Präsidenten des indischen Unterhauses und einer Delegation der beiden Häuser des indischen Parlaments 2129 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 15. Februar 1966 über die Eichung von Binnenschiffen (Drucksache 7/481) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr (Drucksache 7/634) —Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 2130 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 120 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 8. Juli 1964 über den Gesundheitsschutz im Handel und in Büros (Drucksache 7/414) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/652) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 2130 B Entwurf eines Gesetzes zu dem internationalen Einheits-Übereinkommen vom 30. März 1961 über Suchtstoffe (Drucksache 7/126); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/678), Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache 7/638) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . . . . . . 2130 C Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Selbstverwaltungsrechts und zur Vereinfachung des Wahlverfahrens (Achtes Gesetz zur Änderung des Selbstverwaltungsgesetzes) (Drucksache 7/288) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 39. Sitzung, Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1973 GO (Drucksache 7/679), Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/644) — Zweite und dritte Beratung —Glombig (SPD) 2131 A, B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Drucksache 7/97); Bericht und Antrag des Rechtsausschusses (Drucksache 7/659) — Zweite und dritte Beratung — 2131 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. November 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Liberia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 7/472); Bericht und Antrag des Finanzausschusses (Drucksache 7/661) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 2132 A Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Drucksache 7/293); Bericht und Antrag des Finanzausschusses (Drucksache 7/663) — Zweite und dritte Beratung — 2132 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sortenschutzgesetzes (Drucksache 7/596) — Erste Beratung — 2132 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes (Drucksache 7/597) — Erste Beratung — 2132 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Abwicklung der unter Sonderverwaltung stehenden Vermögen von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen (SPD, FDP) (Drucksache 7/613) — Erste Beratung — 2132 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Kakao-Übereinkommen von 1972 (Drucksache 7/645) — Erste Beratung — 2132 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 15. Juni 1970 zur Verlängerung der langfristigen Vereinbarung vom 9. Februar 1962 über den internationalen Handel mit Baumwolltextilien (Drucksache 7/647) — Erste Beratung — 2132 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung und über die Einrichtung eines Gewerbezentralregisters (Drucksache 7/626) — Erste Beratung — 2133 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Abzahlungsgesetzes (Bundesrat) (Drucksache 7/598) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister (BMJ) . . . . 2155 A Frau Däubler-Gmelin (SPD) . . . . 2155 D Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) 2157 B Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . . 2158 D Fragestunde (Drucksache 7/653) Fragen A 45 und 46 des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) : Auswirkungen der steuerlichen und der stabilitätspolitischen Maßnahmen auf die Gesamtentwicklung der Fördergebiete, insbesondere des Zonenrandgebiets — weitere Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Infrastruktur Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2142 A, B, C, D, 2143 B Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . 2142 A, B, D, 2143 A Frage A 47 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Differenzierung bei den Konjunkturdämpfungsmaßnahmen im Hinblick auf die Situation der Tiefbauindustrie im nordoberpfälzischen Raum Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2143 B, C, D Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . 2143 C Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . 2143 D Frage A 48 des Abg. Simpfendörfer (SPD) : Möglichkeiten zur Verhinderung von Preisabsprachen der Unternehmer im Bausektor Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2144 A, C Simpfendörfer (SPD) 2144 C Frage A 49 des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Bedeutung der wirtschaftsschwachen Räume im Hinblick auf das Stabilitätsprogramm der Bundesregierung Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2144 D, 2145 A, B Dr. Jobst (CDU/CSU) 2145 A Dr. Waffenschmidt (CDU/CSU) . . 2145 B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1973 III Fragen A 50 und 51 des Abg. Geldner (FDP) : Existenz mittelständischer Mineralölhändler Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2145 C, 2146 A, B Biehle (CDU/CSU) . . . 2145 D, 2146 B Dr. Dollinger (CDU/CSU) . . . . 2146 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 2146 C Frage A 52 des Abg. Stahl (Kempen) (SPD) : Sicherung der Stromversorgung durch verstärkten Bau von Kraftwerken mit bivalenter Beschickungsmöglichkeit Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2146 C, D, 2147 A Stahl (Kempen) (SPD) . . 2146 D, 2147 A Frage A 53 der Abg. Frau Dr. RiedelMartiny (SPD) : Internationale Zusammenarbeit der Verbraucherverbände Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2147 B, C, D Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) . 2147 B, C Niegel (CDU/CSU) . . . . . . . 2147 C Frage A 54 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Teilweise Übernahme der Koksversorgung der Stahlindustrie an der Ruhr durch eine polnische Organisation Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2147D, 2148 A Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . 2148 A Dr. Schmude (SPD) 2148 A Frage A 35 des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Strukturpolitische Wirkungen der Mineralölsteuererhöhung für wirtschaftsschwache, revierferne und ländliche Räume Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2148 B, D, 2149 A, B Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . . . 2148 C, D Dr. Fuchs (CDU/CSU) . . . . . . 2149 A Frage A 39 des Abg. Sick (CDU/CSU) : Hohe Transportkosten und schlechte Versorgung des flachen Landes mit öffentlichen Verkehrsmitteln als Grund für die Abwanderung der Bevölkerung in die Ballungsräume Grüner, Parl. Staatssekretär (BMWi) 2149 B, C, D, 2150 A Sick (CDU/CSU) 2149 C, D Milz (CDU/CSU) . . . . . . . 2150 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 2150 A Fragen A 55 und 56 des Abg. Milz (CDU/CSU) : Nichtbeteiligung des ehemaligen Bundesbeauftragten für Naturschutz an der Erstellung von Gesetzentwürfen Ertl, Bundesminister (BML) . . . 2150 B, D, 2151 A, C, D, 2152 A Milz (CDU/CSU) . 2150 D, 2151 A, C, D Frage A 57 der Abg. Frau Dr. RiedelMartiny (SPD) : Forschungsauftrag zur Untersuchung der Versorgung des ländlichen Raumes mit Gütern des primären Bedarfs Ertl, Bundesminister (BML) . 2152 A, B, C Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) . . . 2152 B Frage A 65 des Abg. Dr.-Ing. Oetting (SPD) : Krankenversicherung für ausgeschiedene Hauptleute der Bundeswehr Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 2152 D Frage A 66 des Abg. Dr.-Ing. Oetting (SPD) : Tilgung von Disziplinarstrafen bei Wehrpflichtigen sowie Zeit- und Berufssoldaten Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 2153 A, C Dr.-Ing. Oetting (SPD) 2153 C Frage A 67 des Abg. Ey (CDU/CSU) : Entwicklung geräuscharmer Triebwerke für Düsenjäger Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 2153 D, 2154 A Ey (CDU/CSU) . . . . . . . 2154 A IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1973 Frage A 68 des Abg. Ey (CDU/CSU) : Übungsflüge für schnellfliegende Flugzeuge Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 2154 B, D Ey (CDU/CSU) . . . . . . . 2154 C, D Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Beamten- und Besoldungsrechts im Hochschulbereich (Bundesrat) (Drucksache 7/612) — Erste Beratung — Dr. Wernitz (SPD) 2159 B Pfeifer (CDU/CSU) 2161 B Frau Schuchardt (FDP) 2163 D Dr. Schweitzer (SPD) 2165 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Reichsversicherungsordnung, des Angestelltenversicherungsgesetzes und des Reichsknappschaftsgesetzes (Abg. Josten, Geisenhofer, Dr. Kliesing, Röhner, von Bockelberg, Burger, Damm, Erhard [Bad Schwalbach], Dr. Jahn [Münster], Maucher, Dr. Schulze-Vorberg, Frau Will-Feld, Wissebach u. Gen.) (Drucksache 7/637) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Josten, Dr. Kliesing, Geisenhofer, Maucher, Röhner, Müller [Berlin], Burger, Frau Will-Feld, Damm, von Bockelberg, Erhard [Bad Schwalbach], Wissebach, Dr. Schulze-Vorberg, Dr. Jahn [Münster] u. Gen.) (Drucksache 7/636) — Erste Beratung — und mit Antrag der Fraktionen der SPD, FDP betr. Beseitigung etwaiger Nachteile bei der Alterssicherung von Personen mit langen Zeiten der Kriegsgefangenschaft (Drucksache 7/668) Josten (CDU/CSU) 2168 A Hofmann (SPD) . . . . . . . 2170 C Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Steueränderungsgesetz 1973 (Drucksache 7/680) Wienand (SPD) . . . . . . . . 2178 B Höcherl (CDU/CSU) . . . . . . . 2178 B Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . . 2179 C Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) . 2180 B Frau Funcke, Vizepräsident . . . . 2181 A Antrag des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Reform des Grundsteuerrechts (Drucksache 7/681) Wienand (SPD) . . . . . . . . 2181 B Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller (SPD) . 2181 D Dr. Häfele (CDU/CSU) 2182 D Kirst (FDP) 2183 D Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (Drucksache 7/531); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/685), Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache 7/655) — Zweite und dritte Beratung — Braun (CDU/CSU) 2184 D Fiebig (SPD) . . . . . . 2185 B, 2190 B Carstens (Emstek) (CDU/CSU) . . . 2186 B Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) 2188 A Burger (CDU/CSU) 2190 D Mertes (Stuttgart) (FDP) 2192 B Entwurf eines Gesetzes zum Schutze von Kindern als Zeugen im Strafprozeß (Abg: Rollmann, Dr. Eyrich und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/649) — Erste Beratung — 2192 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Pakt vom 19. Dezember 1966 über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Drucksache 7/658) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Pakt vom 19. Dezember 1966 über bürgerliche und politische Rechte (Drucksache 7/660) — Erste Beratung — Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 2193 A Frau Däubler-Gmelin (SPD) . . . . 2195 A Ronneburger (FDP) 2196 A Sammelübersicht 5 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Deutschen Bundestag in der Zeit vom 13. Dezember 1972 bis 31. März 1973 eingegangenen Petitionen (Drucksache 7/589) in Verbindung mit Sammelübersicht 6 des Petitionsausschusses über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages zu Petitionen (Drucksache 7/617) . . . . . . . . . . . 2197 B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1973 V Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 3/73 — Zollpräferenzen 1973 gegenüber Entwicklungsländern-EGKS) (Drucksachen 7/428, 7/578) 2197 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 6/73 — Angleichungszoll für Trinkweine) (Drucksachen 7/310, 7/579) in Verbindung mit Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu der Dreiundvierzigsten Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz —zu der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksachen 7/311, 7/309, 7/582) . . 2197 D Antrag der Bundesregierung betr. Veräußerung des ehemaligen Schießstandsgeländes Dornhalde in Stuttgart an die Stadt Stuttgart (Drucksache 7/595) 2198 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abg. Burger, Maucher, Härzschel, Frau Schroeder [Detmold] und Fraktion der CDU/CSU betr. Einführung von Krankenscheinheften für die vorsorgeberechtigten Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen (Zugeteilte) (Drucksachen 7/230, 7/627) . . . . . . . . 2198 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu den Entschließungsanträgen der Fraktionen der SPD, FDP und der Fraktion der CDU/CSU zur Beratung des Agrarberichts 1973 der Bundesregierung (Drucksachen 7/220, 7/221, 7/621) 2198 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den Vorschlägen der EG- Kommission für Verordnungen des Rates über die Finanzierung der Beihilfe für die Seidenraupenzucht zur Änderung der Verordnung Nr. 1059/69 zur Festlegung der Handelsregelung für bestimmte aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellte Waren über den Pauschbetrag für nicht raffiniertes Olivenöl, das vollständig in Griechenland erzeugt wurde und aus diesem Land unmittelbar in die Gemeinschaft befördert wird über die Einfuhr von Olivenöl aus Tunesien über die Einfuhr von Olivenöl aus Marokko über die Einfuhr von Olivenöl vom Libanon über die Einfuhr von Zitrusfrüchten mit Ursprung in der Libanesischen Republik über die Einfuhr von Zitrusfrüchten mit Ursprung in der Republik Zypern zur Regelung der Einfuhr von Wein, der unter der Bezeichnung „Cyprus sherry" mit Ursprung in und Herkunft aus Zypern ausgeführt wird, sowie zur Einführung von Beihilfen für gleichartige Weine, die in der Gemeinschaft in ihrer ursprünglichen Zusammensetzung erzeugt und nach Irland und dem Vereinigten Königreich ausgeführt werden (Drucksachen 7/164, 7/381, 7/279, 7/236, 7/285, 7/380, 7/305, 7/385, 7/384, 7/585) . 2198 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den Vorschlägen der EG- Kommission für Verordnungen bzw. eine Entscheidung des Rates über die Befreiung von Zöllen innerhalb der erweiterten Gemeinschaft für Gemeinschaftswaren in Kleinsendungen ohne kommerziellen Charakter zur zeitweisen Erweiterung der mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen um 10 % über eine 10%ige Erhöhung der Kontingentbeträge oder Plafonds, die für die Anwendung der allgemeinen Präferenzen im Jahre 1973 festgelegt worden sind über eine 10%ige Erhöhung der Kontingentbeträge oder Plafonds, die für die Anwendung der allgemeinen Präferenzen im Jahre 1973 bezüglich der Eisen- und Stahlerzeugnisse des EGKS-Vertrags festgelegt worden sind zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Spinnfasern, der Tarifnummer 56.04 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in der Republik Zypern zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Oberkleidung für Männer und Knaben, der Tarifnummer 61.01 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in der Republik Zypern zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für andere Gewebe aus Baumwolle, der Tarifnummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in der Republik Libanon zur Festsetzung der mengenmäßigen Ausfuhrkontingente der Gemeinschaft für bestimmte Aschen und Rückstände von Kupfer sowie für bestimmte Bearbeitungsab- VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1973 fälle und bestimmten Schrott aus Kupfer, Aluminium und Blei (Drucksachen 7/150, 7/163, 7/382, 7/391, 7/383, 7/586) 2198 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung (EWG) über das Schiedsgerichtsverfahren für die aus dem Europäischen Entwicklungsfonds finanzierten öffentlichen Aufträge einen Beschluß des Assoziationsrates über die Regelung von Streitigkeiten bei der Vergabe und der Durchführung der vom EEF finanzierten öffentlichen Aufträge auf dem Wege der Schiedsgerichtsbarkeit eine Verordnung (EWG) des Rates über die Durchführung des Beschlusses des Assoziationsrates einen Beschluß des Rates zur Änderung des Beschlusses vom 29. September 1970 über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 859/72 des Rates vom 25. April 1972 über die Regelung für bestimmte Obst- und Gemüsesorten mit Ursprung in den assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar oder den überseeischen Ländern und Gebieten Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 860/72 des Rates vom 25. April 1972 über die Regelung für bestimmte Obst- und Gemüsesorten mit Ursprung in der Vereinigten Republik Tansania, der Republik Uganda und der Republik Kenia eine Verordnung (EWG) des Rates betreffend die Durchführung des Beschlusses Nr. 43/72 des Assoziationsrates, der im Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den Assoziierten Afrikanischen Staaten und Madagaskar vorgesehen ist eine Empfehlung zu der Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Protokolls zur Festlegung bestimmter Vorschriften betreffend das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko infolge des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft eine Empfehlung zu der Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Protokolls zur Festlegung bestimmter Vorschriften betreffend das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Tunesischen Republik infolge des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Abkommens zur Änderung von Artikel 5 des Anhangs I des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko eine Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Abkommens zur Änderung von Artikel 5 des Anhangs I des Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Tunesischen Republik eine Verordnung (EWG) des Rates über die im Abkommen zwischen der Europaischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Arabischen Republik Ägypten vorgesehenen Schutzmaßnahmen eine Verordnung (EWG) des Rates über die im Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Libanon vorgesehenen Schutzmaßnahmen eine Verordnung (EWG) des Rates über die im Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Zypern vorgesehenen Schutzmaßnahmen (Drucksachen 7/70, 7/205, 7/278, 7/210, 7/299, 7/286, 7/304, 7/593) 2199 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem Vorschlag einer Entscheidung des Rates zur Aufnahme von Verhandlungen über ein Übereinkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dritten Ländern betreffend die Regelung des grenzüberschreitenden Personenverkehrs mit Kraftomnibussen (Drucksachen 7/144, 7/629) . . . 2199 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem Vorschlag einer Verordnung des Rates zur Ergänzung der Verordnung (EWG) Nr. 1192/69 des Rates vom 26. Juni 1969 über gemeinsame Regeln für die Normalisierung der Konten der Eisenbahnunternehmen (Drucksachen 7/59, 7/630) 2199 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2829/72 des Rates über das Gemeinschaftskontingent für Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1973 VII den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten (Drucksachen 7/423, 7/631) . 2200 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis von Fahrrädern mit Hilfsmotor (Drucksachen 7/161, 7/632) 2200 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der ersten Richtlinie des Rates über die Aufstellung einiger gemeinsamer Regeln für den internationalen Verkehr (gewerblicher Güterkraftverkehr) (Drucksachen 7/16, 7/633) 2200 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu den Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 79/65/EWG hinsichtlich des Erfassungsbereichs und der Zahl der Buchführungsbetriebe, die beim Informationsnetz landwirtschaftlicher Buchführungen der EWG zu berücksichtigen sind eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1675/72 für die Festsetzung der Beihilfe auf dem Saatgutsektor für das Wirtschaftsjahr 1972/73 für Dänemark eine Änderung des im Anhang der Entschließung des Rates vom 20. Juli 1972 enthaltenen Entwurfs einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Grundregeln für die Ausgleichsbeträge für Getreide (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. C 86 vom 10. August 1972, S. 16) eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Haushaltsordnung betreffend den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (Drucksachen 7/143, 7/160, 7/166, 7/204, 7/639) 2200 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aerosole (Drucksachen 7/461, 7/646) . . . . . . . . . . . 2200 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu den Vorschlägen der EG-Kommission für eine Verordnung des Rates über die Erhebung von Zinsen im Rahmen des EAGFL und der Nahrungsmittelhilfe gezahlter Beträge, die wieder einzuziehen sind eine Verordnung (EWG) des Rates zur Verlängerung der Aussetzung der Einfuhrabgaben und Ausgleichsbeträge eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie des Rates vom 26. Juni 1964 betreffend den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 121/67/ EWG hinsichtlich der Feststellung der Preise für geschlachtete Schweine in der Gemeinschaft (Drucksachen 7/291, 7/406, 7/438, 7/493, 7/662) 2200 C Bericht und Antrag des Finanzausschusses zu den Vorschlägen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung des Rates über die vollständige Aussetzung von Zöllen des Gemeinsamen Zolltarifs, Abgaben gleicher Wirkung und Abschöpfungen für in Form unentgeltlicher Zuwendungen aus Drittländern eingeführte Waren, die dazu bestimmt sind, unentgeltlich an Katastrophenopfer weitergegeben zu werden eine dritte Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Umsatzsteuern und Sonderverbrauchsteuern im Reiseverkehr eine Richtlinie des Rates über Steuerbefreiungen bei der Einfuhr von Waren in Kleinsendungen an Privatpersonen eine Verordnung (EWG) des Rates über die zolltarifliche Behandlung von Waren, welche Reisende in den Verkaufsstellen der Flughäfen sowie in Flugzeugen, auf Schiffen oder Luftkissenfahrzeugen erwerben, die zwischen zwei oder mehreren Mitgliedstaaten verkehren eine Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über den pasiven Veredelungsverkehr (Drucksachen 7/140, 7/139, 7/141, 7/137, 7/664) 2200 D Ubersicht 2 des Rechtsausschusses über die dem Deutschen Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht (Drucksache 7/628) 2201 C Nächste Sitzung . . . . . . . . . 2201 C VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1973 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2203* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 26 — Drucksache 7/653 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) betr. Enteignung von Grundflächen für das in München zu errichtende Europäische Patentamt . . . 2203* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage A 63 — Drucksache 7/653 — des Abg. Dr. Klepsch (CDU/CSU) betr. gemeinsame Ausbildung von Piloten aus den Ländern der EuroGruppe 2203* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage A 64 — Drucksache 7/653 — des Abg. Dr. Klepsch (CDU/CSU) betr. gemeinsame Manöver von Streitkräften der Länder der EuroGruppe 2204* C Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Frage A 86 — Drucksache 7/653 — des Abg. Dr. Schneider (CDU/CSU) betr. Erlaß einer Rechtsverordnung nach § 91 des Städtebauförderungsgesetzes 2205* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1973 2107 39. Sitzung Bonn, den 7. Juni 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 8. 6. Adams * 8. 6. Dr. Ahrens *** 7. 6. Dr. Aigner * 8. 6. Dr. Arndt (Berlin) * 8. 6. Dr. Artzinger * 8. 6. Dr. Bangemann * 8. 6. Dr. Becher (Pullach) 8. 6. Behrendt * 8. 6. Blumenfeld * 8. 6. Dr. Böger 8. 6. Dr. Burgbacher * 8. 6. Dr. Corterier 8. 6. van Delden 8. 6. Dr. Enders *** 7. 6. Fellermaier * 8. 6. Flämig* 8. 6. Frehsee * 8. 6. Dr. Früh * 8. 6. Gerlach (Emsland) * 8. 6. Graaff 8. 6. Härzschel * 8. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 8. 6. Kater X 8. 6. Katzer 7. 6. Dr. Kempfler XXX 7. 6. Kiep 8. 6. Dr. Klepsch * 8. 6. Krall * 8. 6. Dr. Kreile 8. 6. Freiherr von Kühlmann-Stumm 7. 6. Lange * 8. 6. Lautenschlager * 8. 6. Liedtke 20. 6. Logemann 8. 6. Lücker * 8. 6. Dr. Martin 20. 6. Memmel * 8. 6. Dr. Müller-Hermann 7. 6. Müller (Mülheim) * 8. 6. Dr. Müller (München) *** 7. 6. Mursch (Soltau-Harburg) * 8. 6. Frau Dr. Orth 20. 6. Frau Dr. Riede 7. 6. Schmidt (München) * 8. 6. Schmidt (Wattenscheid) 9. 6. Dr. Schulz (Berlin) * 8. 6. Schwabe * 8. 6. Dr. Schwörer * 8. 6. Seefeld * 8. 6. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim 8. 6. Springorum * 8. 6. Dr. Starke (Franken) * 8. 6. *Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ***Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Strauß 20. 6. Walkhoff * 8. 6. Frau Dr. Walz * 8. 6. Weber (Heidelberg) 8. 6. Wende 7. 6. Wiefel 20. 6. Wurbs 8. 6. Anlage 2 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 6. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/653 Frage A 26) : Durch wen, wann, durch welches Schreiben und aufgrund welcher Rechtsvorschrift wurde die Stadt München von der Bundesregierung oder einer anderen Bundesbehörde beauftragt und ermächtigt, für das in München zu errichtende Europäische Patentamt im eigenen Namen Grundflächen für die Bundesrepublik Deutschland zu enteignen? Der Freistaat Bayern und die Landeshauptstadt München haben sich im Jahre 1964 verpflichtet, das für das Europäische Patentamt benötigte Gelände an der Erhardtstraße baureif zur Verfügung zu stellen. Das von dem Freistaat Bayern zugesagte Gelände befindet sich bereits im Eigentum des Freistaats. Das von der Landeshauptstadt München zugesagte Gelände befindet sich zum Teil noch in Privateigentum und konnte bisher noch nicht vollständig freihändig erworben werden. Um ihrer Verpflichtung gegenüber der Bundesregierung zu genügen, hat die Landeshauptstadt München gegen die nicht verkaufsbereiten Eigentümer der benötigten Grundstücke Antrag auf Enteignung und auf vorläufige Besitzeinweisung gestellt. Wie ich durch Anfrage ermittelt habe, stützt die Stadt sich hierbei auf § 85 Absatz 1 Ziffer 1 Bundesbaugesetz und den rechtsgültigen Bebauungsplan 15 a. Vor Einleitung der Enteignungsmaßnahmen hat die Stadt den Bund gebeten, sie rein vorsorglich zu ermächtigen, den Enteignungsantrag erforderlichenfalls auch im eigenen Namen für den Bund stellen zu können, da das Gelände von der Europäischen Patentorganisation genutzt werden wird, die zur Zeit vom Bund vertreten wird. Diese Ermächtigung hat die Oberfinanzdirektion München der Landeshauptstadt München am 21. März 1973 erteilt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 7. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Klepsch (CDU/CSU) (Drucksache 7/653 Frage A 63) : 2204* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1973 Beabsichtigt die Bundesregierung, entsprechend der Empfehlung der 18. Jahrestagung der Nordatlantischen Versammlung, den Gedanken einer gemeinsamen Ausbildung der Piloten aus den Ländern der Euro-Gruppe, die das Mehrzweckkampfflugzeug MRCA einführen werden, in einem gemeinsamen Ausbildungszentrum nachdrücklich zu verfolgen, und wie beurteilt sie die Realisierbarkeit und die Nützlichkeit einer gemeinsamen Ausbildung von Hubschrauberpiloten von Ländern der EuroGruppe? Seit Juni 1972 untersucht eine Studiengruppe, bestehend aus Vertretern der englischen, italienischen und deutschen Luftstreitkräfte sowie der deutschen Marineflieger und der NAMMA (NATO — MRCA — Management — Agency) , Realisierbarkeit und Zweckmäßigkeit einer gemeinsamen MRCA-Besatzungsausbildung. Die Kriterien, nach denen diese Untersuchungen geführt werden, sind Kosteneffektivität und Qualität der Ausbildung. Nachdem zu Anfang Fragen der Sprachausbildung und der Harmonisierung der nationalen Ausbildungsgrundsätze im Vordergrund standen, konzentriert sich die Arbeit der Gruppe z. Z. auf die Probleme der gemeinsamen Flugzeugbereitstellung und der Wartung und Instandhaltung sowie der ,Standortwahl für ein gemeinschaftliches Ausbildungszentrum. Erst nachdem der genaue Personal- und Flugzeugbedarf für eine gemeinsame Ausbildungseinrichtung ermittelt ist, sind zu den finanziellen und wirtschaftlichen Aspekten des Vorhabens entscheidende Antworten zu erwarten. Der bisherige Verlauf rechtfertigt eine Weiterführung der Untersuchung. Diese wird bereits heute in enger Zusammenarbeit mit der für die Ausbildung zuständigen Arbeitsgruppe (EUROTRAINING) der Euro-Gruppe geführt. Wenn über die Einführung der MRCA entschieden sein wird, wird auch eine volle Übernahme des .Ausbildungsprojekts durch EUROTRAINING stattfinden. Die Bundesregierung ist nachdrücklich am Zustandekommen einer gemeinsamen Ausbildung von MRCA-Piloten interessiert. Dies nicht nur aus den erwähnten ökonomischen Gründen, sondern auch, weil dadurch die europäische Zusammenarbeit im Bereich der Verteidigung ein weiteres Stück vorangetrieben würde. Die gemeinsame Ausbildung von Hubschrauberpiloten, auf die der zweite Teil der Frage abzielt, ist bereits seit 1972 Gegenstand von Untersuchungen im Rahmen von EUROTRAINING. An ihnen nehmen die Bundesrepublik, Dänemark, Großbritannien, Italien und Norwegen teil sowie Kanada als an evtl. Beteiligung interessiert und die USA als Beobachter teil. Die Untersuchungen über die Möglichkeiten und die Nützlichkeit einer gemeinsamen Ausbildung von Hubschrauber-Piloten werden zum 31. Juni 1973 abgeschlossen. Eine entscheidungsreife Empfehlung an die Minister soll durch EUROTRAINING im Herbst 1973 vorgelegt werden. Da der Nachholbedarf an Hubschrauber-Piloten im Bereich der Bundeswehr bis Ende 1973 ausgebildet ist, wird nur noch der Regenerationsbedarf zu schulen sein, der jedoch so gering ist, daß der materielle, finanzielle und personelle Aufwand für die nationale fliegerische Ausbildung der Hubschrauber-Piloten als zu hoch angesehen wird. In ähnlicher Lage befinden sich die Länder Norwegen, Dänemark und Holland. Eine Zusammenfassung der Grundausbildung an einer zu schaffenden gemeinsamen Hubschrauberführer-Schule mit günstigen Ausbildungsmöglichkeiten (z. B. hohe Anzahl der Sichtflugtage, hohe Nutzungsrate der Hubschrauber) unter Beibehaltung des hohen Ausbildungsstandards wird nach dem derzeitigen Untersuchungsstand von den einzelnen Ländern als die wirtschaftlichste Lösung angesehen und gefördert. Obwohl die Frage der Realisierbarkeit noch nicht abschließend behandelt ist, können dem Projekt nach bisherigem Stand gute Aussichten eingräumt. werden. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 7. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Klepsch (CDU/CSU) (Drucksache 7/653 Frage A 64) : Hält die Bundesregierung die Abhaltung gemeinsamer Übungsmanöver von Streitkräften der Länder der Euro-Gruppe für militärisch sinnvoll und einer stärkeren Integration dieser Streitkräfte dienlich? Die Abhaltung gemeinsamer Übungen und Manöver von NATO-Streitkräften fällt in die Kompetenz von NATO-Kommandobehörden. Diese halten Konferenzen zur Koordinierung der Planung und Durchführung solcher Übungsvorhaben ab. Diese gemeinsamen Ausbildungsvorhaben werden von allen Bündnispartnern geschätzt, aber nach Zahl und Umfang auch für ausreichend gehalten. Die EUROGROUP im Rahmen der bereits erwähnten Arbeitsgruppe EUROTRAINING befaßt sich dagegen ausschließlich mit Fragen der gemeinsamen Einzelausbildung. Obwohl die Abhaltung gemeinsamer Übungen und Manöver der verbündeten Streitkräfte generell als vom militärischen Standpunkt äußerst nützlich anzusehen ist, und ihr auch ein hoher Grad an integrierender Wirkung zuzuerkennen ist, wird eine Übernahme solcher Übungsvorhaben durch die EUROGROUP nicht für zweckmäßig erachtet. Sie würde zu Überschneidungen von Kompetenzen und Aufgabenstellungen führen. Dies liegt weder im Interesse der NATO noch in dem der EUROGROUP, deren Ziel vor allem die Stärkung der Allianz und die Vermeidung von Doppelarbeit im Bündnis ist. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 39. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Juni 1973 2205* Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 7. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 7/653 Frage A 86) : Aus welchem Grund hat die Bundesregierung bisher von der Ermächtigung zum Erlaß einer Rechtsverordnung nach § 91 Nr. 3 bis 6 des Städtebauförderungsgesetzes noch keinen Gebrauch gemacht, nachdem dieses Gesetz bereits am 1. August 1971 in Kraft getreten ist, und ist die Ursache darin zu suchen, daß die in § 41 des Städtehauförderungsgesetzes getroffene Regelung über die Erhebung der Ausgleichsbeträge nicht praktikabel und deshalb auch nicht normierbar ist? Die Frage geht von unzutreffenden Voraussetzungend aus. Die Bestimmungen des Städtebauförderungsgesetzes über die Erhebung von Ausgleichsbeträgen sind nämlich bereits jetzt aufgrund der eingehenden im Gesetz enthaltenen Regelung aus sich heraus vollziehbar, ohne daß es einer Rechtsverordnung nach § 91 bedürfte. Unabhängig davon werden in meinem Hause trotzdem bereits vorbereitende Überlegungen zum Erlaß von Ausführungsbestimmungen nach § 91 Nr. 3 bis 6 des Städtebauförderungsgesetzes angestellt. Ob und inwieweit solche Bestimmungen im einzelnen erforderlich sein werden, wird sich aus den vorgesehenen Erörterungen mit den Ländern und beteiligten Verbänden ergeben. Schwierigkeiten für die Rechtsverordnung sind nicht erkennbar.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Fritz Wittmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Präsidentin, ich möchte gern im Zusammenhang sprechen.


Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Sehr gut! Also keine Zwischenfrage!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Fritz Wittmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Meine Damen und Herren, noch ein Wort dazu: man sagt vielfach, die Prägung von Moralvorstellungen, von ethischen Wertungen sollte man anderen Institutionen überlassen, z. B. den Kirchen. Aber, Herr Kollege von Schoeler, es sind doch die Judos — Sie gehören ja auch dazu —, die diese Kirchen als „Ideologiefabriken" diffamieren — und sie tun es noch -, um sie vor der Allgemeinheit und in der Meinung des Volkes herabzusetzen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Demgegenüber haben wir heute, ich möchte fast sagen, eine „Industrie", die zunehmend versucht, mit propagandistischen Mitteln eine natürliche sexuelle Zurückhaltung zu verunglimpfen, die Einehe und die eheliche Treue lächerlich zu machen und das alles durch pseudomedizinische Argumente zu relativieren.

    (Abg. Wehner: Wenn bei solcher sexueller Zurückhaltung Brieftaschen verlorengehen! — Weitere Zurufe von der SPD.)

    — Herr Wehner, ich habe Sie nicht verstanden.
    Meine Damen und Herren, ich glaube, daß hier eine Entwicklung im Gange ist, die wir im Strafrecht beachten müssen, daß ein allgemeiner negativer Standard mehr propagiert wird als ein ethischer Standard, den wir brauchen, um auch die Rechtsordnung zu verifizieren.
    Aus diesem Grunde meine ich, daß der Gesetzgeber verpflichtet ist, hier Leitplanken und Warnsignale zu setzen, auch auf die Gefahr hin, daß einmal eine Strafbestimmung nicht angewendet wird. Hier in diesem Hause hat einmal ein Minister dieser Regierung gesagt: Politik ist es, wenn man auch auf die Zukunft achtet. Genau das sollte man auch hier tun.
    Meine Damen und Herren, was wir mit unseren Anträgen verhindern wollen, ist, daß unter der Flagge einer exzessiven sexuellen Selbstbestimmung letzten Endes eine Fremdbestimmung in weiten Kreisen unserer Bevölkerung stattfindet,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    einer Bevölkerung, die wegen ihrer vielfachen Belastungen im Alltag nicht die Zeit hat, philosophische, ideologische und moralische Reflexionen darüber anzustellen, wo diese Selbstbestimmung für den einzelnen ihre Grenzen hat, wenn im Gegensatz dazu die Schrankenlosigkeit weitgehend als Idealzustand propagiert wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Gerade weil es Aufgabe des Gesetzgebers ist, die Menschenwürde zu sichern, Fehlentwicklungen bei unserer Jugend zu verhindern, ja, schon die Gefährdung der sexuellen Selbstbestimmung zu vermeiden, hält es meine Fraktion für notwendig, die Ihnen vorliegenden Anträge einzubringen. Wir sind der Auffassung, daß die Handlungen, die durch unsere Anträge — zum Beispiel im Bereich der Ehegattenkuppelei und der Pornographie — erfaßt werden, im höchsten Maße sozialschädlich sind. Die Erfahrung zeigt es. Ich bitte das zu beachten.
    Lassen Sie mich zu den einzelnen Anträgen kommen. Zu § 174 Abs. 1 Nr. 1 haben wir den Antrag gestellt, das Schutzalter auf 18 Jahre heraufzusetzen. Hier schließt sich die Fraktion der CDU/CSU der einstimmigen Auffassung des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit an. Erziehungs-, Ausbildungs- und Betreuungsverhältnisse gebieten nach unserer Auffassung einen ganz besonderen Schutz der Jugendlichen vor sexuellem Mißbrauch. Es ist nicht zu verkennen, daß gerade im Rahmen von Erziehung, Ausbildung und Betreuung junger Menschen ein ganz besonderes Autoritätsverhältnis besteht. Das gilt auch im Hinblick auf die von manchen propagierte absolute antiautoritäre Erziehung; denn antiautoritäre Erziehung ist im Umkehrschluß letzten Endes schon wieder eine Art autoritärer Erziehung.

    (Abg. Wehner: Fremdwörter sind Glücksache!)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Strafrecht muß die Kinder auch dann vor sexuellen Anfechtungen schützen, wenn die Eltern einen Teil ihres Sorgerechts Erziehern, Ausbildern und Betreuern übertragen. Die Eltern müssen sich darauf verlassen können, daß die Entwicklung ihres Kindes in Schule und Ausbildung insgesamt nicht gestört wird. Wenn das Urteil der Sachverständigen zur Frage des Schutzalters auch uneinheitlich war, so gilt doch der Grundsatz: „Im Zweifel zugunsten des Schutzes der Jugendlichen." Ich glaube, das sollte man auch einmal sehen. Was den Reifezustand von 15-, 16- oder 17jährigen Jugendlichen angeht, so können keine graduellen Unterschiede gemacht werden, die die Jugendlichen in ihrem Freiheitsspielraum bestärken könnten, sich sexuellen Ansinnen von Erziehern, Ausbildern usw. zu widersetzen. Es kommt hinzu, daß sie das intensive Abhängigkeitsverhältnis vielfach in ihrer Freiheit behindert, sexuellen Ansinnen entgegenzutreten. Daran ändert auch die Tatsache nichts, daß viele Minderjährige heute über das Sexualleben besser informiert sind als Erwachsene und oft schon über Erfahrungen auf diesem Gebiet verfügen. Daß durch sexuelle Beziehungen Jugendlicher zu ihren Erziehern auch das pädagogische Ziel der Ausbildung beeinträchtigt wird, ist ganz selbstverständlich; das brauchte ich eigentlich gar nicht eigens zu betonen. Wenn der Gesetzgeber auf der einen Seite das Volljährigkeitsalter als Kriterium für die Freiheit zum selbständigen Handeln in der eigenen Lebensbestimmung auf 18 Jahre festsetzt, also hier eine Zäsur im Leben des Jugendlichen anbringt, so ist es auch sinnvoll und richtig, auf der anderen Seite den



    Dr. Wittmann (München)

    Jugendlichen bis zu dieser Altersgrenze zu schützen. Die Fälle, in denen eine gewisse sexuelle Aktivität von dem Jugendlichen selbst ausgeht, sind in Abs. 4 der von mir mit dem Antrag angegriffenen Bestimmung geregelt; wir brauchen darüber, glaube ich, nicht zu streiten.
    Meine Fraktion hat auch einen zweiten Antrag gestellt, nämlich zu § 174 Abs. 2 Nr. 2. Hier wurde die Fassung der Bestimmung, die der Sonderausschuß in der 6. Wahlperiode beschlossen hat, in einer Weise geändert, daß die Bestimmung, wie wir glauben, hinter den Notwendigkeiten zurückbleibt. Ich glaube, daß es zur Erziehungsfunktion gehört und in den in dieser Bestimmung genannten besonderen Abhängigkeitsverhältnissen angemessen ist, zu verlangen, daß die Vornahme sexueller Handlungen des Schutzbefohlenen vor dem Erziehungsberechtigten usw. von diesem unterbunden wird. Die vom Ausschuß mit Mehrheit beschlossene Regelung, daß nur die Bestimmung von Schutzbefohlenen zu sexuellen Handlungen vor Erziehungsberechtigten usw. strafbar sein soll, erscheint uns als zu weitgehend. Der Begriff des Schutzbefohlenen beinhaltet eine weitergehende Zurückhaltung des Erziehungsberechtigten, als dies hier in dem Verbot des Bestimmens enthalten ist. Seine Erziehungsaufgabe ist es, auch korrigierend einzugreifen. Das sollten wir nicht übersehen.
    Eine sehr schwierige Frage ist das sogenannte Erzieherprivileg, wie es von den Juristen genannt wurde und mit dem der eine oder andere in der deutschen Öffentlichkeit sicherlich manche falsche Vorstellung verbindet; das nur als Nebenbemerkung. Wir sollten uns sehr hüten, auch im Rechtsausschuß und im Strafrechtssonderausschuß, Begriffe zu prägen, die man in der Öffentlichkeit nicht versteht oder gar mißversteht. Lassen Sie mich dazu noch beleuchtend sagen — sicherlich nicht für die Experten aus dem Strafrechtssonderausschuß oder aus dem Rechtsausschuß, aber doch für alle anderen, die sich für diese Probleme interessieren —, worum es geht.
    Sicherlich haben in der Vergangenheit viele Gerichtsentscheidungen bei Juristen und Laien etwas Erstaunen ausgelöst und das Gefühl einer gewissen Ungerechtigkeit hervorgerufen, wenn Eltern bestraft wurden, weil sie bei sexuellen Kontakten ihrer Kinder die Augen zugedrückt haben. Aber über diese Rechtsprechung sind wir doch — seien wir mal ganz ehrlich — längst hinaus! Diese Rechtsprechung war unbefriedigend. Das müssen wir sehen. Wenn wir heute die Streichung dieses Erzieherprivilegs fordern, das da lautet, daß Eltern sexuelle Kontakte ermöglichen und zu einem aktiven Tun auffordern dürfen — ich komme darauf noch näher zu sprechen —, hat das keineswegs zur Konsequenz, daß nun wieder die alte Rechtsprechung zum Zuge kommt. Ich glaube, daß die Rechtsprechung durchaus erkennt, was unsere Intentionen hier sind. Gerade im Hinblick auf die strengeren Vorschriften im Ausland, insbesondere bei der Kuppelei von Eltern gegenüber Kindern, aber auch aus einem natürlichen Empfinden heraus muß man es als geradezu grotesk bezeichnen, wenn wir in den Gesetzentwurf nunmehr Eltern ausdrücklich von der Verantwortung freistellen, wenn sie ihren Kindern Gelegenheit zu sexuellen Handlungen — ich zitiere — „gewähren" oder „verschaffen".
    Unerträglich ist es, daß nach der jetzigen Fassung des Entwurfs dieses sogenannte Vorrecht auch auf Dritte wie z. B. Lagerleiter, Lehrer usw. übertragen werden kann. Ich habe die Sorge, daß diese Normierung eines Tages als eine allgemeine Verhaltensnorm interpretiert werden wird und die ursprüngliche Absicht des Gesetzgebers, hier vielleicht ein Ventil für pädagogische Notstände zu schaffen, total verkannt wird.
    Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf die großen Bedenken hinweisen, die die Bundesministerien in den Ausschüssen gegen diese Bestimmung vorgebracht haben. Das bitte ich die Damen und Herren der Koalition einmal zu bedenken. Ich glaube nicht, daß die Leiter dieser Ministerien an dieser Meinungsbildung in den Ministerien ganz unbeteiligt sind. Auch die etwas merkwürdige Auffassung kleinerer Gruppen in unserem Volke, die meinen, die beste Sexualerziehung sei die frühzeitige Einübung der Kinder in sexuelle Praktiken, kann nicht zur Norm erhoben werden.

    (Abg. Erhard [Bad Schwalbach] : Sehr richtig!)

    Es muß hervorgehoben werden, daß es sich bei den Bestimmungen, um die es geht, um einen Strafschutz für Kinder bis zu 16 Jahren handelt. Die Erzieherfunktion kann keinesfalls so weit gehen, daß ihre sexuelle Betätigung aus angeblich erzieherischen Gründen noch straflos gefördert werden darf. Bei den Kriterien des „Gewährens" oder „Verschaffens" von Gelegenheit handelt es sich um ein aktives Tätigwerden der Eltern oder Erzieher und nicht etwa nur um eine stillschweigende Duldung.
    Die Notbremse — wenn ich so sagen darf —, die Sie vorsehen wollen, wonach Strafbefreiung auf Grund dieses „Erziehervorrechts" bei gröblicher Verletzung der Erziehungspflicht eintreten soll, kann nicht ziehen, weil eine echte Unterscheidung wohl kaum möglich ist. Die Gerichte werden sich jetzt schwerer tun, eine gröbliche Verletzung der Erziehungspflicht anzunehmen, als festzustellen, daß ein Eingreifen — wie das in der bisherigen, später entwickelten Rechtsprechung der Fall war — der Eltern unzumutbar gewesen ist.
    Ich möchte die Äußerung eines Regierungsvertreters im Sonderausschuß für die Strafrechtsreform unterstreichen, der gesagt hat, mit diesem sogenannten Erzieherprivileg finde ein Rückzug der Rechtsordnung bis zur Grenze des Unerträglichen statt.

    (Abg. Dr. Ritz: Hört! Hört!)

    Bestehen schon erhebliche Bedenken, den Eltern Straflosigkeit bei der Förderung sexueller Betätigung ihrer Kinder bis zu 16 Jahren einzuräumen, so ist es nach unserem Dafürhalten schlechterdings ausgeschlossen, dieses sogenannte Recht auch noch auf Dritte übertragen zu können. Aus täglichen Zeitungsmeldungen wird uns zur Genüge bekannt, welchen Gefahren. die Kinder in Ferien- und



    Dr. Wittmann (München)

    Jugendlagern manchmal ausgesetzt sind. Ich bitte, das nicht als angreifende, sinnlose Polemik aufzufassen. Aber das ist Tatsache, und Tatsachen muß man einmal ansprechen. Ich bitte Sie, hier für eine Änderung zu sorgen, sollte unser Streichungsvorschlag nicht durchkommen. Ich denke an die skandalösen Verhältnisse, wie sie vornehmlich in Lagern der sogenannten Falken aufgetreten sind. Sie sind uns alle aus dem Vorjahr noch in guter Erinnerung. Bitte, fassen Sie das nicht falsch auf. Ich bitte Sie aber, wenn Sie unsere Anträge ablehnen, für Wandel zu sorgen.

    (Zuruf des Abg. Wehner.)

    — Herr Wehner, Sie haben ja die Macht in Ihrer Partei, hier für Wandel zu sorgen. Tun Sie es dann auch!
    Selbstverständlich wurden auch dort immer erzieherische Gründe für praktische Unterweisungen der Jugendlichen auf sexuellem Gebiet vorgeschützt. Mancher Jugend- und Lagerleiter wird in der nunmehr vorgesehenen Bestimmung geradezu einen Freibrief für seine Betätigungen mit Kindern oder der Kinder untereinander erblicken. Wir werden sehr bald einschlägige Postillen lesen können — Sie wissen, wen ich ungefähr meine —, die Kommentare in dieser Richtung enthalten, die diese Freiheit feiern und interpretieren werden.
    Die im Sonderausschuß von den Juristen — ich bin selbst einer, aber ich muß manchmal auch uns Juristen gegenüber etwas skeptisch und zynisch sein; ich bitte die Herren, nicht böse zu sein, wenn ich das jetzt etwas bin — gegebene Auslegung, die Einwilligung der Eltern müsse sich ausdrücklich auf sexuelle Handlungen im Rahmen des Betreuungsverhältnisses in einem Lager usw. beziehen, wird, fürchte ich, weder in der Öffentlichkeit in dieser Form verstanden werden noch werden die Gerichte dann unsere Protokolle aus dem Sonderausschuß nachblättern und das als authentische Interpretation ansehen. Diese Auffassung scheint mir doch etwas weltfremd zu sein. Die Gefahr des Mißbrauchs dieser Bestimmung, daß Dritte sexuelle Beziehungen der Kinder gestatten und in einer bestimmten Weise fördern könnten, liegt auf der Hand. Das Elternrecht und die Bestimmung der Eltern über die Erziehung der Kinder werden hier untergraben.
    Ich denke vor allem auch an die Sorge von Eltern, die ihren Kindern eine Erholung gönnen wollen, weil sie selbst mit ihnen zusammen aus den verschiedensten Gründen diese Erholung nicht finden können. Denken Sie an die Väter und Mütter, die während der Ferienzeit der Kinder aus betriebstechnischen oder welchen Gründen auch immer ihren Urlaub nicht nehmen können oder vielleicht dazu finanziell nicht in der Lage sind. Wenn die jetzt Angst haben müssen, daß ihre Kinder in sogenannten Ferienlagern sexuellen Mißbräuchen ausgesetzt sind, so ist dies unerträglich! Das bitte ich doch auch einmal zu bedenken. Wird die von der Mehrheit im Sonderausschuß durchgesetzte Ausnahmebestimmung wirklich Gesetz, müssen verantwortungsbewußte Eltern in Angst leben, daß ihre Kinder vielleicht mit falscher oder verfrühter Sexualerziehung konfrontiert werden.
    Die Fraktion der CDU/CSU bittet dieses Haus sehr herzlich, mit ihr zusammen aus den von mir genannten Sorgen und Gründen diese Freistellungsbestimmung — wenn ich sie einmal so nennen darf — zu streichen.
    In der vorherigen allgemeinen Aussprache — ich kann mich daher auf einige kurze Bemerkungen beschränken — hat die sogenannte Ehegattenkuppelei einen breiteren Raum eingenommen. Aber lassen Sie mich noch eines sagen: Eine solche Entscheidung des Gesetzgebers, die die Ehegattenkuppelei in der Form, wie jetzt die gesetzlichen Bestimmungen lauten, mehr oder weniger straffrei läßt, meine Damen und Herren, könnte die CDU/CSU aus grundsätzlichen Erwägungen — das ist schon gesagt worden — nicht mittragen. Art. 6 des Grundgesetzes schützt die Institution von Ehe und Familie. Sie bedürfen eines besonderen Schutzes, auch des Schutzes des Strafrechts, und sei es nur im Sinne einer Signalfunktion des Strafrechts. Das sollten wir nicht übersehen. Ich verweise auf das, was ich eingangs gesagt habe.
    Ich möchte auch darauf hinweisen, daß die Vorschrift besonders dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung dienen soll. Gerade in einer Ehe gibt es viele Möglichkeiten, in denen Ehepartner unterhalb der Schwelle der Nötigung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen veranlaßt werden. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich in Parenthese sagen; Ich hatte das zweifelhafte Vergnügen, als junger, unverheirateter Assessor anfangs der sechziger Jahre einmal mehrere Monate einer reinen Ehescheidungskammer anzugehören. Was man da an Dingen erfährt, die weit unterhalb der Schwelle des Strafbaren sind, aber doch die Selbstbestimmung der Ehegatten in vieler Weise tangieren, das möchte ich hier in unseren Antrag als Begründung sozusagen zusammenfassend mit einbringen.
    Es mag richtig sein, daß eine Ehe bereits kaputt ist, wenn derartige Handlungen in ihr vorkommen. Der Gesetzgeber muß aber auch im Strafrecht sozialschädliches Verhalten als solches kennzeichnen. Ich bin auch hier der Überzeugung, daß, wenn eine solche Bestimmung nicht Gesetz wird, eine vielfältige Kommentierungsliteratur entstehen wird, die den Partnertausch und das Hinführen des Partners dazu lehren wird. Bei der Sachverständigenanhörung hat Herr Professor Peters sehr eindrucksvoll gefordert, Ehe und Familie über den engen Individualrahmen des Strafrechts hinaus zu schützen, weil die Wertordnung um ihrer selbst willen und auch ihrer kriminalpolitschen Funktion wegen wertentsprechend eindeutig und klar zum Ausdruck gebracht werden muß.
    Die Bundesregierung hat in der Begründung ihrer Vorlage eines Vierten Strafrechtsreformgesetzes aus der VI. Legislaturperiode selbst unmißverständlich festgestellt, daß die Befürchtung schwer wiege, ein Vordringen der Kuppelei im allgemeinen könne die tragenden Wertvorstellungen, auf denen Ehe und Familie beruhen, im Bewußtsein der Allgemeinheit erschüttern. Das gilt um viel mehr, wenn wir jetzt auf eine Strafbestimmung verzichten, wie sie unsere Fraktion hier vorschlägt. Wenn wir auf diese Be-
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 39. Sitzung. Borin, Donnerstag, den 7. Juni 1973 2121
    Dr. Wittmann (München)

    stimmung verzichten, wird ein Bewußtseinsprozeß wieder ausgelöst werden, der Ehe und Familie geringwertiger als die sexuelle Betätigung erscheinen läßt. Das bitte ich zu beachten. Mit Recht hat Herr Professor Peters aus diesem Grund darauf hingewiesen, daß das Sexualstrafrecht auch die verfassungsmäßig anerkannten Grundwerte sichtbar machen muß und damit auch der Sexualordnung zu dienen hat. Solange irgendeine Möglichkeit besteht, durch das Strafrecht auch Ehe und Familie zu schützen, kann der Staat aus seiner Pflicht zum Schutz von Ehe und Familie heraus nicht darauf verzichten.
    Meine Damen und Herren — ich bitte Sie wiederum, das nicht als eine Polemik mit dem Ziel der Verletzung aufzufassen —, die Koalitionsparteien sollten sehen, daß ihre Haltung in dieser Frage den Verdacht zuläßt, daß sie eine Demontage unserer Wert- und Sittenordnung zumindest in Kauf nehmen, um dann um so leichter eine von bestimmten Gruppen gewollte andere Gesellschafts- und Wertordnung zu verwirklichen. Dieser Verdacht läßt sich nicht ausräumen. Kommen Sie mir nicht mit dem Einwand, durch das Strafrecht ließen sich Ehen nicht erhalten! Das Strafrecht — ich sagte es — hat auch eine Warnfunktion. Die geschlechtliche Selbstbestimmung muß auch in der Ehe gewährleistet sein. Ich appelliere deshalb, daß wir zusammen eine derartige Bestimmung tragen und sie Gesetz werden lassen.
    In der allgemeinen Aussprache hat auch die Frage des Pornographieverbotes einen weiten Raum eingenommen. Der Vorschlag meiner Fraktion zu § 184 soll dem Schutz der Jugend vor Pornographie dienen. Er soll den individuellen Zugang, auf den der Herr Kollege von Schoeler so großen Wert gelegt hat, nicht in unzumutbarer Weise erschweren, andererseits aber auch verhindern, daß in Zukunft das große Geschäft mit der Pornographie in unserem Lande gemacht wird. Einerseits ist man anti-geschäftemacherisch eingestellt, und hier will man geradezu die Schleusen für neue Märkte, neue Geschäftemacher, neues „Gewinnstreben" und neue „Gewinnmaximierung" eröffnen.

    (Abg. von Schoeler: Das ist gar nicht der Fall, das Gegenteil ist der Fall!)

    — Das behaupten Sie. Das ist eine Schutzbehauptung von Ihnen, die Sie aufstellen, um hier eine Rechtfertigung für Ihre Anträge zu finden. Das ist es doch in Wirklichkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Eine Überschwemmung unseres Landes mit Pornographie, die bei Annahme des von der Koalitionsmehrheit beschlossenen § 184 Abs. 1 und 2 — Abs. 3 ist ein Problem für sich — gegeben wäre, würde nicht der Selbstbestimmung, sondern gerade der Fremdbestimmung vieler Menschen in unserem Lande Vorschub leisten. Insbesondere auf dem Gebiet der Sexualität soll nach dem Willen der Koalition eine neue Freiheit anbrechen. Wir haben die Befürchtung, daß statt dessen neue Zwänge entstehen werden. Dem Jugendlichen — das lassen Sie mich noch einmal verdeutlichen — wäre es kaum möglich, sich von pornographischer Beeinflussung frei zu halten und zu einer Persönlichkeit heranzureifen, die in der Lage ist, über den Sexualbereich hinaus personale Beziehungen zum Partner zu entwickeln. Welche Auswirkungen die Pornographie in diesem Bereich hat, ist bereits schon gesagt worden. Diese Entwicklung ist aber — lassen Sie mich das unterstreichen — in einem höchsten Maße sozialschädlich. Das wurde auch bei der Anhörung im Strafrechtssonderausschuß bestätigt. Ich habe die Protokolle aus dem Jahre 1970 sehr genau nachgelesen, weil ich damals diesem Hause noch nicht angehört habe. Ich möchte das ausdrücklich betonen und nicht so tun, als wäre ich ein erfahrener alter Parlamentarier, alt im Sinne von altgedient.

    (Abg. Kleinert: Sie machen das schon ganz gut!)

    Diese Anhörung hat bestätigt, daß Pornographie sozialschädlich ist. Hier möchte ich besonders auf die Ausführungen der Professoren Metzger und Affemann hinweisen. Ich bitte um die Erlaubnis, Herrn Professor Affemann zu zitieren. Er sagt folgendes:
    Nach meinen Erfahrungen ist die Freigabe der Pornographie für den Erwachsenen individuell- und sozialschädlich. Vor Freigabe der Pornographie müßte mittels spezieller Untersuchungen festgestellt werden, ob Pornographie sozialschädlich oder garantiert sozial unschädlich ist. Vor diesem Beweis der Sozialunschädlichkeit von Pornographie dürfen diese Mittel für Erwachsene nicht freigegeben werden.
    Das ist ein deutlicher Hinweis, wohin die Entwicklung geht. Professor Affemann begründet seine Ansicht auch mit dem Vergleich der Erfahrungen im Bereich der Werbung für Konsumgüter. Der Werbeinhalt greift in das Unbewußte ein, gibt Anstöße zu einem bestimmten Konsumverhalten. Nach der wohlbegründeten Auffassung von Herrn Professor Affemann verhält es sich im sexuellen Bereich ebenso. Gilt dies schon für Erwachsene, so gilt das noch mehr für Jugendliche.
    Herr Kollege von Schoeler, Sie meinen, die Entwicklung würde zurückgehen. Ich habe eher die Befürchtung, mit der Freigabe der Pornographie wird die Reizschwelle immer weiter nach oben oder, wenn Sie so wollen, nach unten verschoben. Eine Abstumpfung tritt ein gegenüber dem, was bereits jetzt in der Öffentlichkeit ist. Die Geschäftemacher müssen dann immer mehr bieten, um die Käuferschar interessiert zu halten.

    (Lachen bei Abgeordneten der SPD.)

    — Manche Herren der Opposition finden das alles sehr lächerlich. Wir nehmen diese Dinge sehr, sehr ernst. Das möchte ich einmal ganz deutlich sagen.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD.)

    - Wenn Sie über Ihre eigene Lächerlichkeit klatschen, ist das Ihre eigene Sache.
    Die von der Koalitionsmehrheit beschlossene Fassung des § 184 würde nicht nur bedeuten, daß Kinder und Jugendliche freien Zugang zur Pornographie erhalten, sondern auch, daß sie sich der Pornographie nicht entziehen könnten. Die Durchführung



    Dr. Wittmann (München)

    des Gesetzes gegen jugendgefährdende Schriften wird immer hinter der tatsächlichen Lage — wenn ich so sagen darf — auf dem Markt zurückbleiben und kaum mehr praktikabel sein. Dies gilt um so mehr, als man mit einer sehr zweifelhaften Begründung auch noch die Werbung für Pornographie als Ordnungswidrigkeit aus dem Gesetzentwurf herausgestrichen hat.
    Die Wirkung pornographischer Erzeugnisse auf Jugendliche hat Professor Metzger im Sonderausschuß für die Strafrechtsreform eindeutig geschildert. Er sagt — ich darf bitte zitieren —:
    Erstens wecken sie,
    — pornographische Erzeugnisse —wie hier schon mehrfach besprochen, falsche Lebenserwartungen. Unter den Dingen, auf die es im Leben ankommt, erhält die körperliche Sexualität ein sachlich völlig unangebrachtes Übergewicht. Zugleich entstehen weit übertriebene Vorstellungen von dem, was geschlechtlich normal ist.
    Und er fährt fort:
    Zweitens züchten solche pornographischen Erzeugnisse eine unmenschliche, entwürdigende Einstellung zu den Angehörigen des anderen Geschlechts. Sie leiten dazu an, ihn nicht als Subjekt oder anderes Ich zu betrachten und zu behandeln, sondern ihn nur noch als Triebobjekt ... zu verstehen, ...
    Meine Damen und Herren, deutliche Worte eines Wissenschaftlers!
    Wohin jetzt schon die Sexualisierung unserer Öffentlichkeit geführt hat, zeigt die Tatsache, daß von verantwortungsbewußter Seite die Forderung erhoben wird, 14jährigen die Pille zu geben, und zwar nicht nur in Ausnahmefällen. Es geht nicht darum, jetzt diese Kinder anzuklagen, weil sie sich einer sexuellen Betätigung hingeben, die die Gesellschaft als modern empfindet, es geht darum, daß wir dieser Gesellschaft ins Gewissen reden und ihr sagen, wozu unsere Kinder heute von einer ganz bestimmten Geschäftemacherclique, der hier Vorschub geleistet werden soll, verführt werden sollen.
    Auch Sexualdelikte werden vielfach mit Hilfe der Pornographie eingeleitet. Ein durchaus vermehrbares Beispiel aus einem Polizeibericht der letzten Tage — ich zitiere —:
    Wegen Unzucht mit Kindern und Notzucht wurde am Montagnachmittag der 30 Jahre alte ledige Zahnarzt ... an seiner Arbeitsstelle festgenommen. Der Mann hat seit März dieses Jahres fortgesetzt 13 und 14 Jahre alte Buben und Mädchen, die zum Teil von daheim weggelaufen waren, zu sich in die Wohnung eingeladen und dort verführt. Allen Kindern zeigte er pornographische Filme und gab ihnen gelegentlich Alkohol zu trinken.
    Hier wird doch deutlich, daß, wenn wir das Vorfeld nicht absichern, Erwachsene gerade mit Hilfe der Pornographie Kinder verführen. Es geht hier darum, auch Präventivmaßnahmen zu treffen.
    Es ist durchaus konsequent, wenn wir den sogenannten mündigen Erwachsenen — ich sage deshalb „sogenannt", weil ich denjenigen, der auf Pornographie aus ist, nicht unbedingt als mündig ansehe; denn der hat einen Persönlichkeitsknacks —

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    zumuten, daß sie etwas Zurückhaltung üben, was wir ja tun, wenn wir dieses Vorfeld absichern.
    Auf die Inkonsequenz des von der Mehrheit hier vorgeschlagenen neuen § 184 im Verhältnis zu § 131 — Gewaltdarstellungsverbot usw. — ist bereits in anderem Zusammenhang hingewiesen worden.
    In diesem Zusammenhang wird immer wieder auf Dänemark verwiesen und gesagt, daß sich die Pornographie dort in gewissen Grenzen hält und die Porno-Shops nur auf Kopenhagen beschränkt sind. Bitte bedenken Sie: Es gibt nur eine einzige größere Stadt in Dänemark, und das ist Kopenhagen. In Deutschland gibt es mehrere. Dort werden die Geschäfte dann mit Vehemenz aus dem Boden schießen.
    Meine Damen und Herren, sosehr wir es begrüßen, daß die Koalitionsparteien wenigstens ein Verbreitungs- und Herstellungsverbot für sogenannte harte Pornographie vorsehen wollen, sosehr muß bezweifelt werden, daß hier eine klare Abgrenzung möglich ist. Die Grenzen sind schon jetzt derart weit gezogen, daß die allgemeine Freigabe der Pornographie auch die „harte", wenn ich es einmal so ausdrücken darf, zu relativieren droht, und zwar trotz der in Ihrer Bestimmung aufgeführten Kriterien. Die Raffinesse der Porno-Industrie ist uns leider hinreichend bekannt. Wir bekommen ja manches in allen möglichen Aufmachungen auch hier ins Bundeshaus zugesandt, und es beeinträchtigt sicherlich nicht die freie Entscheidung und das Gewissen des Abgeordneten — Frau Präsidentin, gestatten Sie mir, das hier einmal zum Ausdruck zu bringen —, wenn bei den Verteilungen sichergestellt wird, daß wir Abgeordnete nicht mit Pornographie konfrontiert werden. Ich bitte das nicht als eine Kritik, sondern als Bitte aufzufassen.
    Lassen Sie mich beim Thema „Pornographie" eine Parallele zu einem anderen Rechtsgebiet ziehen. Im Lebensmittelrecht ist die Verwendung eines Stoffes so lange verboten, bis nicht eindeutig nachgewiesen ist, daß er nicht schädlich ist. Wir meinen, so sollte es auch bei der Pornographie sein. Solange ihre Unschädlichkeit nicht eindeutig feststeht — und das haben die Anhörungen gezeigt —, darf an eine Freigabe nach unserem Dafürhalten nicht gedacht werden. Das geistige Wohlbefinden der Menschen ist dem körperlichen mindestens gleichwertig, und das gilt vor allem für die Jugend.
    Wer für gesundheitlichen Umweltschutz sorgt, ist aus dem Menschsein heraus verpflichtet, auch einen geistigen Umweltschutz sicherzustellen. Ich bitte Sie daher herzlich, vor allem im Interesse der jungen Menschen, unserem Antrag zuzustimmen. Wir glauben, daß das, was auf unsere Jugend zukommen wird, mit dem Gesetz gegen die Verbreitung jugendgefährdender Schriften nicht aufgefangen werden kann, und wir müssen deshalb hier das Vorfeld ab-



    Dr. Wittmann (München)

    decken. Das ist der Sinn unseres Antrags zu dieser Bestimmung.
    Die Abstimmung über unsere Anträge wird zeigen, ob wir bei der Verbesserung des Strafrechts noch eine gemeinsame geistige Wertbasis in diesem Hause haben. Verzeihen Sie, wenn ich das so sage, aber manche Äußerungen der Vorredner haben mir sehr zu denken gegeben.
    Wir sollten daran denken, daß wir nicht nur Gesetzestechniker sind, sondern auch die Verpflichtung haben, Schaden von den Menschen auch aber nicht nur — mit den Mitteln des Strafrechts abzuwenden. Daher bitte ich Sie, in den Einzelabstimmungen unseren Anträgen zuzustimmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)