Rede von
Rötger
Groß
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man kann diese alle Jahre wieder auf der Tagesordnung stehenden Gesetzentwürfe zur Erhöhung der Besoldung der Beamten als einen Routine-. punkt bezeichnen, dessen man sich mit mehr oder minder gutem oder schlechtem Gewissen zu entledigen versucht, mit einem mehr oder minder guten oder schlechten Gewissen deshalb, weil wir alle wissen, daß dieser Punkt in einer häufig unorientierten Öffentlichkeit auf erhebliche Kritik stößt. Ich meine aber, daß in der derzeitigen Situation — Sie haben das angeschnitten, Herr Kollege Wagner — einige grundsätzliche Bemerkungen bei dieser Gelegenheit, ohne die Zeit allzusehr in Anspruch zu nehmen, notwendig wären.
Dieses Gesetz paßt in die stabilitätspolitische Landschaft und paßt auch, Herr Wagner, in den Rahmen des § 60. Natürlich, und wo wäre das jemals in Besoldungsfragen anders, ist dieses Gesetz unvollkommen. Ich habe noch keine besoldungsgesetzliche Regelung gefunden, die von irgend jemandem als vollkommen empfunden wurde. Wenn man die vielen Briefe liest, die man da auf den Tisch bekommt, weiß man, daß da in der Tat eine Reihe von Fragen, die gelöst werden müßten, ungelöst bleiben.
Herr Wagner, ich glaube, Sie haben, ohne es unbedingt zu wollen, diesem Hause, zumindest aber der Bundesregierung und der Regierungskoalition, ein gutes Zeugnis ausgestellt. Sie haben nämlich durch Ihre Worte das widerlegt, was in der schon erwähnten Öfentlichkeit oft genug kritisch vermerkt wird, daß nämlich dann, wenn es um die Besoldung der Beamten geht, dieses Haus, das zu einem nicht unwesentlichen Teil aus Beamten besteht, geneigt sei, besonders grozügig zu sein. Das haben Sie bestritten, und ich meine, mit Recht bestritten. Es wäre gut, bei dieser Gelegenheit darauf hinzuweisen, daß auch dann, wenn in einem Parlament eine Fülle von Beamten sitzt, Beamte aus unterschiedlichen Bereichen, die sich vielleicht gar nicht mehr in dem üblichen Sinne als Beamte fühlen, dieses Haus Verantwortung genug zeigt, auch einmal nein zu sagen, wenn Wünsche auf dem Tisch liegen, die man beim besten Willen im Augenblick nicht realisieren kann. Herr Kollege Wagner, ich meine, es wäre, wenn man die Dinge einmal langfristig betrachtet, sicher ein schlechter Dienst für den öffentlichen Dienst oder speziell für die Beamten, wenn wir all diesen Wünschen nachkämen, und damit gerade denjenigen zu nützen, die diesen öffentlichen Dienst in der heutigen Form oder in einer veränderten Form grundsätzlich abschaffen wollen. Diejenigen sägen am stärksten an der Position eines Berufsbeamtentums, die meinen, man müsse jeder Forderung, die aus diesem Bereich komme, weitgehend nachgeben.
Meine Damen und Herren, ich habe eben bereits gesagt, dieser Gesetzentwurf paßt in die stabilitätspolitische Landschaft. Ich kann Ihnen, Herr Wagner, eine Bemerkung nicht ersparen: Wir haben ein unangenehmes Gefühl, nachdem wir gestern und in den letzten Wochen und Monaten hörten, wie notwendig es sei, daß die öffentliche Hand, der Bund, die Länder, die Gemeinden ihre Ausgaben einschränken, daß gleichzeitig von Ihrer Fraktion im Innenausschuß Anträge gestellt wurden, deren Realisierung einen Betrag von 1,3 Milliarden DM erfordert hätte.
— Herr Kollege Berger, Sie sagen, es sei vereinfacht. Damit geben Sie zu, daß es richtig ist. Die Zahlen sind nicht bestreitbar. Ich meine, Herr Berger, Sie müssen nicht nur der Öffentlichkeit, sondern auch den Beamten klarmachen, daß mit der Realisierung einer solchen Forderung im Grunde gerade auch den Beamten ein schlechter Dienst erwiesen würde.
Herr Berger, Sie wollen eine Zwischenfrage stellen; bitte schön.