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    Deutscher Bundestag 36. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 24. Mai 1973 Inhalt: Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (SPD, CDU/CSU, FDP) (Drucksache 7/580) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Befugnisse des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages (Gesetz nach Artikel 45 c des Grundgesetzes) (SPD, CDU/CSU, FDP) (Drucksache 7/581) — Erste Beratung — 2015 A Entwurf eines Gesetzes zur Vermögens- und Eigentumsbildung im sozialen Wohnungsbau (CDU/CSU) (Drucksache 7/294) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau (Drucksache 7/577) — Erste Beratung — Dr. Vogel, Bundesminister (BMBau) 2015 D Mick (CDU/CSU) 2017 D Krockert (SPD) . . . . . . . 2020 A Engelhard (FDP) . . . . . . . 2021 B Entwurf eines Gesetzes über das Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (Drucksache 7/506) ; Bericht und Antrag des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache 7/576) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Penner (SPD) . . . . . . . 2022 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 2023 B Dürr (SPD) 2024 D Kleinert (FDP) . . . . . . . 2025 C Entwurf eines Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache 7/458) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Bundesrat) (Drucksache 7/459) — Erste Beratung — 2026 B Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (Drucksache 7/550) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 2026 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Bericht der Bundesregierung über die Art, den Umfang und den Erfolg der von ihr oder den Länderregierungen vorgenommenen Beanstandungen betreffend die Anwendung des Artikels 119 des EWG-Vertrages (Drucksachen 7/90, 7/534) 2026 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Mai 1973 Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Erstellung gleichartiger Statistiken über die ausländischen Arbeitskräfte (Drucksachen 111/3591, 7/535) 2026 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über gemeinsame Vorschriften für Druckbehälter und ihre Kontrollmethoden Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für nahtlose Gasflaschen aus Stahl (Drucksachen 7/149, 7/537) 2026 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu den von der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation auf ihrer 55. Tagung im Oktober 1970 angenommenen Übereinkommen 133 über die Quartierräume der Besatzung an Bord von Schiffen (zusätzliche Bestimmungen) Übereinkommen 134 über den Schutz der Seeleute gegen Arbeitsunfälle Empfehlung 137 betreffend die berufliche Ausbildung der Seeleute Empfehlung 138 betreffend die soziale Betreuung der Seeleute auf See und im Hafen Empfehlung 139 betreffend Beschäf tigungsprobleme, die sich aus der technischen Entwicklung an Bord ergeben Empfehlung 140 betreffend die Klimatisierung der Quartierräume der Besatzung und einiger anderer Räume an Bord von Schiffen Empfehlung 141 betreffend die Bekämpfung gesundheitsschädlichen Lärms in den Quartier- und Arbeitsräumen an Bord von Schiffen Empfehlung 142 betreffend den Schutz der Seeleute gegen Arbeitsunfälle (Drucksachen VI/3407, 7/558) . . . . . 2027 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. nachträgliche Unterrichtung über die eingegangene Verpflichtung, 250 ha auf dem Rysumer Nacken in Emden an das Land Niedersachsen bzw. die Stadt Emden zu verkaufen (Drucksache 7/504) 2027 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes) (Drucksache 7/178); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/608), Bericht und Antrag des Innenausschusses (Drucksache 7/587) — Zweite und dritte Beratung — Pensky (SPD) . . . . . . . . . 2027 D Dr. Miltner (CDU/CSU) . . . . . 2029 A Dr. Hirsch (FDP) 2029 D Genscher, Bundesminister (BMI) . 2031 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Zweites Bundesbesoldungserhöhungsgesetz) (Drucksachen 7/411, 7/442); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/609), Bericht und Antrag des Innenausschusses (Drucksachen 7/601, 7/604) — Zweite und dritte Beratung — Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . . 2032 A Becker (Nienberge) (SPD) . . . 2033 B Groß (FDP) 2034 B Genscher, Bundesminister (BMI) . 2036 A Fragestunde (Drucksache 7/588) Fragen A 75 und 76 des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Bemerkung des Bundeskanzlers in der Regierungserklärung vom 10. Mai 1973 betr. „unverantwortliches Gerede", das „nahezu einer staatsfeindlichen Kampagne gleichgekommen sei" Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . 2037 C, D, 2038 A, B, C Höcherl (CDU/CSU) . . 2037 C, D, 2038 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 2038 A Kiechle (CDU/CSU) . . . . . . 2038 B Reddemann (CDU/CSU) 2038 B Wehner (SPD) 2038 C Frage A 77 des Abg. Dr. Marx (CDU/CSU) : In Jugoslawien gefangengehaltene oder mit Berufsverbot belegte Schriftsteller und Künstler Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 2038 D, 2039 A Dr. Marx (CDU/CSU) . . 2038 D, 2039 A Frage A 78 des Abg. Reddemann (CDU/CSU) : Ernennung des bisherigen Chefredakteurs des Nachrichtenmagazins „Der Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Mai 1973 III Spiegel", Günter Gaus, zum ständigen Vertreter der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 2039 B, C, D, 2040 B, C, D Reddemann (CDU/CSU) . . . . 2039 B, C Hansen (SPD) 2039 C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . 2039 D Dr. Marx (CDU/CSU) 2040 A Friedrich (SPD) . . . . . . . 2040 B Wischnewski (SPD) . . . . . . 2040 C Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 2040 C Frage A 66 des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Haushaltsansatz (Verpflichtungsermächtigung) für Wohnungsbaumaßnahmen für Facharbeiter und Schlüsselkräfte im Zonenrandgebiet Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) . . . . 2040 D, 2041 B, C, D, 2042 A, C Niegel (CDU/CSU) 2041 B, C Dr. Warnke (CDU/CSU) 2041 D Henke (SPD) . . . . . . . . 2041 D Hösl (CDU/CSU) . . . . . . . 2042 A Waltemathe (SPD) 2042 B Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 2042 C Frau Funcke, Vizepräsident . . . . 2042 D Frage A 67 des Abg. Dr. Warnke (CDU/CSU) : Äußerungen des Staatssekretärs Dr. Abreß Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) 2042 D, 2043 A, B Dr. Warnke (CDU/CSU) . . . . 2043 A, B Frage A 5 des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Abstandszahlungen der Aussiedler aus der Sowjetunion für Ausbildungskosten Genscher, Bundesminister (BMI) . . 2043 C, 2044 A Dr. Hupka (CDU/CSU) . . 2043 D, 2044 A Fragen A 8 und 9 des Abg. Dr. Miltner (CDU/CSU) : Pressemeldungen betr. Bereitstellung von Material für ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München I gegen die DKP Genscher, Bundesminister (BMI) . . 2044 B, 2045 D, 2046 A, B, C, D, 2047 A Dr. Miltner (CDU/CSU) 2045 D, 2046 A, B Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) . . . 2046 C Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . . 2047 A Frage A 12 des Abg. Dr. Haenschke (SPD) : Ausdehnung des Unfallschutzes für Beamte auf dem Umweg von der Wohnung zur Dienststelle Genscher, Bundesminister (BMI) . . 2047 B Frage A 13 des Abg. Dr. Haenschke (SPD) : Klimatische und ökologische Auswirkungen des Baus von Trockenkühltürmen für Großkraftwerke Genscher, Bundesminister (BMI) . 2047 C, D, 2048 A Dr. Haenschke (SPD) 2047 D Frau von Bothmer (SPD) 2048 A Fragen A 15 und 16 des Abg. Hofmann (SPD) : Bestandsaufnahme aller kulturellen Einrichtungen der Vertriebenen und Flüchtlinge und der bisher dafür verwandten öffentlichen Mittel — Übersicht über die notwendigen Aufgaben und erforderlichen Mittel zur Sicherung und Weiterentwicklung des ostdeutschen Kulturguts Genscher, Bundesminister (BMI) . . 2048 B, C, D Hofmann (SPD) 2048 B, D Freiherr von Fircks (CDU/CSU) 2048 B, D Frage A i 7 des Abg. Lenders (SPD) : Memorandum der Internationalen Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke im Rheineinzugsgebiet über Rheinwasserverschmutzung und Trinkwassergewinnung Genscher, Bundesminister (BMI) . 2049 A Lenders (SPD) 2049 A Fragen A 18 und 19 des Abg. Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) : Erteilung eines Standortvorbescheides im Fall des geplanten Atomkraftwerks Breisach und Umweltschäden des im Bereich Fessenheim (Elsaß) geplanten Atomkraftwerks Genscher, Bundesminister (BMI) . 2049 B, C Nächste Sitzung 2050 C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Mai 1973 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2051* A Anlage 2 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 6 und 7 — Drucksache 7/588 — des Abg. Walther (SPD) betr. Besetzung der im Haushaltsplan des Bundesgrenzschutzes ausgewiesenen Stellen mit GS-Dienstleistenden — Einsatz-und Verwendungsmöglichkeiten für Dienstpflichtige im Verhältnis zu Beamten des Bundesgrenzschutzes . . . . . 2051 * C Anlage 3 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 10 und 11 — Drucksache 7/588 — des Abg. Pfeffermann (CDU/CSU) betr. Rundschreiben des Bundesministers des Innern über die Benutzung von ORWOCHROM-Diafilmen bei Aufnahmen aus dem dienstlichen Bereich 2052* A Anlage 4 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 14 — Drucksache 7/588 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Aufstellung der an der Nord- und Ostsee liegenden Länder über Abwässereinleitungen in die Mündungs- und Küstengebiete . . . . 2052* B Anlage 5 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 20 und 21 — Drucksache 7/588 — des Abg. Löbbert (SPD) betr. Ignorieren von Entscheidungen der ordentlichen Zivilgerichte durch den Deutschen Fußballbund — Entscheidungen der „Sportgerichte" des Deutschen Fußballbundes, die einem zivilrechtlichen Berufsverbot gleichkommen . 2052* D Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Dr. Erkel (BMJ) auf die Fragen A 68 und 69 — Drucksache 7/588 — des Abg. Staak (Hamburg) (SPD) betr. Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen 2053* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Mai 1973 2015 36. Sitzung Bonn, den 24. Mai 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 35. Sitzung, Seite I, rechte Spalte, Zeile 7 von unten, ist statt „Dr. Weber (Köln) (CDU/CSU)" zu lesen: „Dr. Weber (Köln) (SPD)". Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 25.5. Adams * 25. 5. Dr. Aigner * 25. 5. Dr. Arndt (Berlin) * 25.5. Dr. Artzinger * 30.5. Barche 26. 5. Dr. Bardens 25. 5. Dr. Bayerl 25.5. Behrendt * 25.5. Frau Berger (Berlin) 25.5. Blumenfeld * 25. 5. Dr. Böger 8. 6. Brandt (Grolsheim) 24.5. Buschfort 25. 5. Coppik 26. 5. Dr. Corterier * 25.5. Damm 25. 5. Eckerland 26.5. Dr. Eyrich 25. 5. Fellermaier * 25.5. Flämig * 25.5. Frehsee * 27.5. Gansel 25.5. Gerlach (Emsland) * 26. 5. Gerstl (Passau) 25. 5. Haase (Kassel) 25.5. Härzschel * 25.5. von Hassel 25. 5. Herold 26. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 25.5. Kater * 25. 5. Krall * 25. 5. Dr. Kreile 25.5. Freiherr von Kühlmann-Stumm 24. 5. Lange * 25.5. Lautenschlager * 25.5. Lücker * 26. 5. Dr. Martin 26. 5. Memmel * 25.5. Möhring 25.5. Dr. Müller-Emmert 25.5. Müller (Mülheim) * 25.5. Mursch * 25. 5. Frau Dr. Orth 26. 5. Rohde 26.5. Schlaga 25.5. Dr. Schmitt-Vockenhausen 26.5. Schmidt (München) * 26. 5. Schmidt (Wattenscheid) 26. 5. von Schöler 25.5. Schulte (Unna) 25.5. Dr. Schulz (Berlin) * 25. 5. Schwabe * 25.5. Dr. Schwörer * 25. 5. Seefeld * 24.5. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Spranger 25. 5. Springorum * 25.5. Dr. Starke (Franken) * 25. 5. Frau Stommel 25.5. Frau Dr. Timm 25. 5. Walkhoff * 30.5. Wawrzik 25. 5. Wende 25.5. Dr. de With 25.5. Dr. Wörner 25.5. Wurbs 25.5. Zywietz 25.5. Anlage 2 Antwort des Bundesministers Genscher vom 24. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 7/588 Fragen A 6 und 7) : Wieviel der im Bundeshaushalt und im Bundesgrenzschutz ausgewiesenen Stellen sind mit Dienstpflichtigen besetzt, und welche Kosten entstehen für sie? Wie beurteilt die Bundesregierung die Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten für Dienstpflichtige im Verhältnis zu Bundesgrenzbeamten, und wie soll die Besetzung der im Bundeshaushalt ausgewiesenen Stellen durch Beamte erreicht werden, falls die Bundesregierung diese Besetzung für notwendig erachtet? Zu Frage A 6: Von den für Polizeivollzugsbeamte im Bundesgrenzschutz (BGS) im Haushaltsplan ausgewiesenen Stellen waren am 30. April 1973 2 989 mit GS-Dienstleistenden besetzt. Für jeden GS-Dienstleistenden werden je Jahr durchschnittlich 10 170 DM an Personalkosten aufgewendet. Die jährlichen Durchschnittskosten für einen Polizeivollzugsbeamten im BGS in den BesGr. A 1/A 2 betragen demgegenüber 10 960 DM. Für GS-Dienstleistende wurden im Haushalt 1972 insgesamt 24,108 Millionen DM an Personalkosten aufgewendet. Zu Frage A 7: GS-Dienstleistende werden nach § 3 der Verordnung über die Laufbahnen, .das Vorgesetztenverhältnis und das Gelöbnis der Dienstleistenden im BGS wie Polizeivollzugsbeamte ausgebildet und verwendet. Dabei kommen in der Mehrzahl der Fälle Verwendungen in Betracht, die denen von Polizeivollzugsbeamten der BesGr. A 1 bis A 3 entsprechen. Die Bundesregierung ist sich selbstverständlich darüber im klaren, daß die Verwendung von GS-Dienstleistenden, die nur 15 Monate dem BGS angehören, nur als eine noch vertretbare Übergangslösung gelten kann. Sie weiß sich dabei in Übereinstimmung mit der in der Entschließung vom 22. Juni 1972 vertretenen Auffassung des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache VI/3569). Die Bundesregierung ist bemüht, durch gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Personalstruktur den BGS-Vollzugsdienst attraktiver zu gestalten und dadurch sowie durch aktivere Werbemaßnahmen mehr Beamte für den BGS zu gewinnen. 2052* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Mai 1973 Anlage 3 Antwort des Bundesministers Genscher vom 24. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/588 Fragen A 10 und 11) : Trifft es zu, daß der Bundesminister des Innern in einen Rundschreiben an die Bundesbehörden die Bundesbediensteten auffordert, im Gebrauch von ORWO-Dia-Filmen insbesondere bei Aufnahmen aus dem dienstlichen Bereich (Betriebsausflüge, Betriebsfeste, Besichtigungen) Zurückhaltung zu üben, da er aus der Tatsache, daß ORWOCHROM-Dia-Filme, die zur Entwicklung an die Firma ORWOCOLOR in Stuttgart eingesandt wurden, aus Wolfen (DDR), dem Hauptsitz der Herstellerfirma ORWO, an den Einsender zurückgelangt sind, den Schluß zieht, diese Filme seien in der DDR vermutlich nachrichtendienstlich ausgewertet worden? Bewertet die Bundesregierung diese Maßnahme als eine unzulässige, mit dem Geiste des Grundvertrags nicht vereinbare Marktbehinderung dieser Firma, oder erschien ihr diese Mitteilung aus Sicherheitsgründen für unseren Staat oder einzelne Personen notwendig? Zu Frage A 10: ORWOCHROM-Diafilme, die von der VEB Filmfabrik Wolfen in der DDR hergestellt sind, werden auch in der Bundesrepublik vertrieben. Der Filmpreis schließt die Entwicklungskosten ein, wenn der Film mit dem beiliegenden Versandbeutel an den ORWOCOLOR-Umkehrdienst in Stuttgart geschickt wird. Den Sicherheitsbehörden liegen jedoch Erkenntnisse vor, daß entwickelte Filme nicht nur aus Stuttgart, sondern in einigen Fällen vom VEB Wolfen aus der DDR zurückkamen. Die Möglichkeit kann daher nicht ausgeschlossen werden, daß die Filme in der DDR nachrichtendienstlich ausgewertet wurden. In einem Rundschreiben an die obersten Bundesbehörden und die Innenminister der Länder habe ich hierauf im Hinblick auf private Aufnahmen vor allem aus dem dienstlichen Bereich hingewiesen. Natürlich können auch rein private — allzu private — Aufnahmen nachrichtendienstlich interessant sein. Zu Frage A 11: Diese Maßnahme halte ich aus Sicherheitsgründen für erforderlich. Anlage 4 Antwort des Bundesministers Genscher vom 24. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/588 Frage A 14) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, ob sie die von den an der Nord- und Ostsee liegenden Ländern erbetene detaillierte Aufstellung über die Abwässereinleitungen in die Mündungs- und Küstengebiete erhalten hat (Antwort der Bundesregierung vom 16. Juni 1972, Stenographischer Bericht Seite 11297), und ist sie bereit, wie seinerzeit zugesagt, diese dem Bundestag mitzuteilen? Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Schleswig-Holstein hat im September 1972 im Namen der Küstenländer mitgeteilt, daß die Bundesregierung jederzeit Angaben über die gemessenen oder geschätzten Mengen des Abwassers erhalten könne. Man müsse aber wissen, wieweit spezielle Angaben erwünscht seien, weil die Auflistung aller großen und kleinen Einleitungen wegen der unterschiedlichen Wasserqualitäten keine generellen Schlüsse zulasse. Als grobe Übersicht war mitgeteilt worden, daß ein Einfluß der Hamburger Abwässer auf den Nordseeküstenbereich nicht festzustellen sei, da bis zur Mündung der Elbe nachweislich ein nahezu vollständiger Abbau eintritt. Ähnlich lägen die Verhältnisse bei Bremen für die Wesermündung. Aus den weiteren Angaben der Länder geht hervor, daß die Reinhaltung der Gewässer im Küstenbereich noch nicht sichergestellt ist und noch viele Abwasserprobleme zu lösen sind. Die Abwässer der unmittelbar an der Küste gelegenen Industriebetriebe und Gemeinden werden zur Zeit noch nicht ausreichend oder gar nicht geklärt. Deshalb ist, — auch im Hinblick auf die Zuständigkeit der Küstenländer für alle Fragen der Durchsetzung der Wassergesetze — davon abgesehen worden, nochmals die Hergabe einer detaillierten Aufstellung der Abwassereinleitungen in die Mündungs- und Küstengebiete zu erbitten. Die damalige Antwort der Küstenländer war so wenig aussagefähig, daß sie Ihnen nicht mitgeteilt worden ist. Ich bin jedoch gern bereit, Ihnen diese Auskunft zugänglich zu machen. Die Bundesregierung hat wegen des noch unbefriedigenden Schutzes der Küstengewässer vor Verunreinigungen von Land aus sich schon lange um ein internationales Abkommen zum Schutze der Küstengewässer bemüht. Es ist zu erwarten, daß nach der Sommerpause die Verhandlungen über ein solches Abkommen beginnen. Abgesehen davon wird auch das in Vorbereitung befindliche Abwasserabgabengesetz Rechtsgrundlagen für eine genauere Ermittlung der Abwassereinleitungen an der Küste bringen. Anlage 5 Antwort des Bundesministers Genscher vom 24. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Löbbert (SPD) (Drucksache 7/588 Fragen A 20 und 21): Hält es die Bundesregierung mit den rechtsstaatlichen Prinzipien des Grundgesetzes für vereinbar, daß sich der Deutsche Fußballhund auf der Grundlage seiner Satzungen im Zusammenhang mit dem Bundesligaskandal über Entscheidungen der ordentlichen Zivilgerichte hinwegsetzt, und ist die Bundesregierung bereit, gegebenenfalls durch eine Gesetzesinitiative ein solches Verhalten künftig zu unterbinden? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es mit der Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist, daß die „Sportgerichte" des Deutschen Fußballbunds Entscheidungen treffen, die einem zivilrechtlichen Berufsverbot auf Dauer oder Lebenszeit gleichkommen, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dies zu verhindern? Ob ,der Deutsche Fußballbund im Zusammenhang mit dem sogenannten Bundesliga-Skandal Entscheidungen ordentlicher Zivilgerichte zuwidergehandelt hat, ist gerichtlich nachprüfbar. Die Überprüfung Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Mai 1973 2053* kann auf Antrag der betroffenen Spieler oder Vereine herbeigeführt werden. Im Falle der Feststellung einer Zuwiderhandlung haben die durch die Entscheidung Begünstigten die Möglichkeit, gegen den Deutschen Fußballbund die gesetzlich vorgesehenen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu erwirken. Die Bundesregierung hält die geltenden Vorschriften über die Zwangsvollstreckung für ausreichend. Eine Änderung dieser Vorschriften erscheint nicht erforderlich. Entscheidungen der Sportgerichte des Deutschen Fußballbundes, durch die Sperren auf Dauer oder auf Zeit ausgesprochen werden, unterliegen der Nachprüfung durch die Gerichte bzw. unter bestimmten Voraussetzungen durch neutrale Schiedsgerichte. Die Gerichte haben darüber zu befinden, ob die Entscheidungen der Sportgerichte mit den allgemeinen staatlichen Gesetzen, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem in Art. 12 des Grundgesetzes garantierten Grundrecht der Berufsfreiheit, vereinbar sind. Bei von Bundesligaspielern angerufenen Schiedsgerichten sind z. Z. Verfahren anhängig, in denen auch über die Frage der Zulässigkeit von langfristigen Spielersperren durch ,die Sportgerichte des Deutschen Fußballbundes im Zusammenhang mit dem sogenannten Bundesligaskandal zu entscheiden ist. Im Hinblick auf die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten, die die Betroffenen zur Wahrung ihrer Rechte in Anspruch nehmen können, sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit, 'initiativ zu werden. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Dr. Erkel vom 23. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Staak (Hamburg) (SPD) (Drucksache 7/588 Fragen A 68 und 69) : In welchem Umfang sind nach Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen vom 4. November 1971 Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt worden? Hält es die Bundesregierung far erforderlich, die gesetzlichen Bestimmungen so zu fassen, daß dem Verlust von Mietwohnungen durch Umwandlung in Eigentumswohnungen entgegengewirkt werden kann? Ihre Frage A 68 beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau wie folgt: In dem Gesetz über den Kündigungsschutz für Mietverhältnisse über Wohnraum vom 27. November 1971, das im Zusammenhang mit dem in Ihrer Frage erwähnten Gesetz zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs vom 4. November 1971 erlassen worden ist, sind Vorschriften zum Schutze der Mieter bei Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen enthalten. Es besteht jedoch weder auf Grund dieses noch eines anderen Gesetzes eine Verpflichtung, eine Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zu melden. Auch aus den Justizstatistiken kann dafür nichts entnommen werden. Deshalb liegen keine statistischen Angaben über die Zahl der noch vorkommenden Umwandlungsfälle vor. Zu Frage A 69: Die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zum Zwecke der Veräußerung bringt für den Mieter die besondere Gefahr des Wohnungsverlustes mit sich. Der Erwerb solcher umgewandelten Wohnungen erfolgt regelmäßig zur Befriedigung eigenen Wohnbedarfs des Erwerbers. Ein bisher nicht bestehender Eigenbedarf wird also durch Umwandlung und Veräußerung erst erzeugt. Um solchen Umwandlungen die z. T. aus spekulativen Gründen erfolgen — entgegenzuwirken und dem im Einzelfall betroffenen Mieter einen wirksamen Schutz zu bieten, enthält das Gesetz über den Kündigungsschutz für Mietverhältnisse über Wohnraum besondere Vorkehrungen. Wird eine Wohnung nach Überlassung an den Mieter in eine Eigentumswohnung umgewandelt und veräußert, so kann sich der Erwerber zur Begründung einer Kündigung auf Eigenbedarf nicht vor Ablauf von 3 Jahren seit dem Erwerb der Wohnung durch ihn berufen. Aus den gleichen Erwägungen ist auch das sonst gegebene Kündigungsrecht des Vermieters wegen einer beabsichtigten anderweitigen angemessenen Verwertung eingeschränkt. Der Vermieter, der die Wohnung nach Überlassung an den Mieter in eine Eigentumswohnung umwandelt, kann sich zur Begründung einer Kündigung nicht darauf berufen, daß ihn die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer beabsichtigten Veräußerung hindere. Schließlich ist der Vermieter nach der getroffenen Regelung gehindert, das Mietverhältnis mit der Begründung zu kündigen, er beabsichtige die Umwandlung in eine Eigentumswohnung und deren Veräußerung. All diese Regelungen haben die Rechtsstellung der Mieter nicht unwesentlich gestärkt. Sie gelten allerdings wie das gesamte Wohnungsraumkündigungsschutzgesetz — bisher nur befristet bis zum 31. Dezember 1974. In der Regierungserklärung ist jedoch bereits darauf hingewiesen worden, daß die Befristung des Kündigungsschutzes überprüft wird. Dabei wird selbstverständlich auch der Schutz der Mieter bei Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen in die Prüfung einbezogen werden.
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    Rede von Dr. Leo Wagner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Koalitionsfraktionen der SPD und der FDP haben einen bemerkenswerten Eifer an den Tag gelegt, dieses Gesetz in zweiter und dritter Lesung im Windschatten der gestrigen konjunkturpolitischen Debatte zu behandeln — sicherlich deshalb, um damit von den Unzulänglichkeiten dieses Gesetzes abzulenken oder die Unzulänglichkeiten mit konjunkturpolitischen Notwendigkeiten zu begründen.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist nach Meinung der CDU/CSU unzureichend, weil es weder dem Sinn noch dem Wortlaut des § 60 des Bundesbesoldungsgesetzes entspricht, nach dem die Besoldung an die wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen ist. Die durchschnittlichen allgemeinen Einkommen haben sich 1972 um 10 bis 11 % erhöht. Im Jahre 1973 wird die Erhöhung bei ca. 12 % liegen. Das Gesetz bringt insgesamt eine Erhöhung um ca. 7,2 %. Sie reicht also nicht einmal aus, um den in der Zwischenzeit eingetretenen Kaufkraftschwund, der im April 1973 mit 7,5 % zu Buche stand, einigermaßen auszugleichen.
    Dieses Gesetz ist auch aus einem anderen Grunde unzureichend. Der Ideenreichtum der Bundesregierung hat es mit sich gebracht, daß die letzten drei Anpassungen immer auf dem Wege erfolgten, daß das Ergebnis der Tarifverhandlungen konsequent auch für den Beamtenbereich übernommen wurde:

    (Abg. Dr. Schäfer [Tübingen] : Und das ist gut so!)

    prozentuale Anpassungen und dazu jeweils ein Sockelbetrag. Einer solchen Regelung wohnt eine stark nivellierende Tendenz inne, die die Abstände der verschiedenen Laufbahngruppen zueinander verändert.

    (Abg. Dr. Schäfer [Tübingen]:: Die CDU will die Kleinen klein lassen!)

    — Nein, wir wollen die Kleinen nicht klein lassen, wir wollen nur, entsprechend der Verantwortung und der Zuordnung der Gruppen, die einmal beschlossenen Laufbahnabstände erhalten.

    (Abg. Dr. Schäfer [Tübingen] : Das wollte ich nur hören!)

    Das hat mit der Frage der Anhebung nichts zu tun.
    Dazu hat es von seiten der CDU/CSU immer eine
    Fülle von Vorschlägen und Anregungen gegeben.
    Der zweite Nachteil, den diese Regelung mit sich bringt, ist folgender. Nachdem jeweils die familienbezogenen Anteile der Besoldung nicht in die Anhebung einbezogen wurden, ergibt sich insoweit eine Veränderung der Einkommensverhältnisse zu Lasten der Familien.
    Ich halte diese Tendenzen insgesamt für nicht vertretbar. Aus diesen Überlegungen hat die CDU/
    CSU entsprechende Änderungsanträge im Innenausschuß gestellt. Ich darf die wesentlichsten noch einmal erwähnen. Es waren die Einbeziehung aller Zulagen und der in den Vorjahren gewährten Sokkelzuschläge in die lineare Erhöhung von 6 %, die Verbesserung der vermögenswirksamen Leistungen von 13 auf 26 DM, die Anhebung der Stellenplananpassungszuschläge von 6 auf 7 %, das Inkrafttreten der erhöhten Stellenplananpassungszuschläge zum 1. Januar 1973 und die Einbeziehung der Mindestversorgungsempfänger neben einem Antrag, der die Polizeizulage neu regeln sollte und einem Antrag zur Verbesserung des Stellenkegels für Beamte in Laufbahnen, die einen Fachhochschulabschluß erfordern, insbesondere graduierte Ingenieure.
    Meine Damen und Herren, all diese Anträge — mit Ausnahme desjenigen, der die Polizeizulage regelt — sind von der Koalition im Innenausschuß abgelehnt worden. Ich bedaure dies insbesondere deswegen, weil — nach meiner Meinung völlig unberechtigt — den Versorgungsempfängern zugemutet wird, ein halbes Jahr länger auf notwendige Anpassungen zu warten, zum anderen, weil die Mindestversorgungsempfänger nicht mit in die verbesserten Regelungen einbezogen sind und weil die Beamten auch in Zukunft von vermögenswirksamen Maßnahmen weitgehend ausgeschlossen sind.

    (V o r sitz : Vizepräsident Dr. Jaeger.)

    Meine Damen und Herren, wir sind der Auffassung, daß diese Regelungen im Interesse der Gerechtigkeit hätten so getroffen werden müssen.
    Man weist uns immer wieder darauf hin, daß dies im Haushalt entsprechende Auswirkungen gehabt hätte. Selbstverständlich schlagen bei 31/2 Millionen im öffentlichen Dienst Beschäftigten auch geringfügige Veränderungen sofort in entsprechenden Zahlen zu Buche, Sie müssen uns aber auch zugestehen, daß wir bei der Ausgabengestaltung des Bundes insgesamt andere Auffassungen vertreten und andere Prioritäten haben, als SPD und FDP sie setzen.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Schäfer [Tübingen]:: Wo sind denn Ihre Kürzungsanträge?)

    In diesem Zusammenhang mache ich noch auf folgendes aufmerksam. Wir haben diese Anträge nicht gestellt, um da und dort Geschenke zu machen. Wir haben sie gestellt, um dem § 60 des Bundesbesoldungsgesetzes, der verpflichtend ist für das ganze Haus, zumindest einigermaßen gerecht zu werden.
    In der Koalition hat sich nach all dem, was in den letzten Tagen zu hören war, die Meinung nicht geändert. Wir verzichten deshalb in dieser Stunde darauf, Anträge erneut zu stellen.
    Lassen Sie mich eine Schlußbemerkung machen. Mit diesem so gestalteten Gesetz wird sich zwangsläufig eine weitere Verzerrung unseres Besoldungsgefüges ergeben. Um so dringlicher, Herr Bundesinnenminister, wäre es, so meine ich, daß die Entschließung des Bundestages vom 3. März 1971 der



    Wagner (Günzburg)

    Verwirklichung zugeführt wird. Diese Entschließung ist damals vom Bundestag in Abstimmung mit Bundesrat und Bundesregierung beschlossen worden.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Einstimmig!)

    — Einstimmig in diesem Hause! Wir stellen fest, daß trotz exakter Terminsetzung die wesentlichsten Teile bis zur Stunde unerfüllt und unberücksichtigt sind.

    (Zurufe von der CDU/CSU: So ist es! — Hört! Hört!)

    Ich meine, gerade mit Rücksicht auf die neuerdings wachsende Tendenz zu Verzerrungen wäre es notwendig, durch beschleunigte Vorlage eines zweiten BesVNG nun den Versuch zu machen, die 1971 eingeleitete Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungs- und Versorgungsrechts fortzuführen.
    In dieser Erwartung, Herr Bundesinnenminister, stimmt die Fraktion der CDU/CSU dem vorliegenden Gesetzentwurf zu in dem Wissen, daß er Stückwerk ist und zu neuen Verzerrungen führen wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Schäfer [Tübingen]:: Das war ein Eiertanz, was?)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Becker.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Helmuth Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst noch einmal auf die von Herrn Wagner angesprochene Entschließung zurückkommen und daran folgende Bemerkung anknüpfen.
    Es war bei unseren damaligen Überlegungen doch so, daß uns für Entscheidungen beispielsweise im strukturellen Bereich der Besoldung eine Menge Unterlagen fehlten. Ich will hier nicht untersuchen, warum sie fehlten; sie waren nicht vorhanden. Wir haben damals gesagt, daß wir den Bericht über einen etwaigen Besoldungsrückstand haben wollten. Der Bericht liegt vor. Wir haben damals festgestellt, daß wir einen Bericht der Bund-Länder-Kommission zur Ämterbewertung haben wollten. Der Bericht liegt vor. Wir haben damals festgestellt, daß wir den Bericht der Studienkommission zur Reform des öffentlichen Dienstes erwarten. Der Bericht liegt vor. Ich will damit nur sagen, was in dieser Zeit geschehen ist. Wir mußten uns doch erst alle Entscheidungshilfen und Unterlagen beschaffen, auf die man jahrelang keinen Wert gelegt hat. Diese Feststellung wird man sicherlich treffen dürfen.

    (Abg. Berger: Sind doch verspätet vorgelegt!)

    — Ob sich das um einen oder um zwei Monate gehandelt hat, Herr Berger, oder auch um ein halbes Jahr: Sie haben es seit 1964 immer abgelehnt, solche Unterlagen überhaupt zu beschaffen; wir haben sie jetzt endlich.

    (Zuruf von der CDU/CSU.) — Hier in diesem Hause von Herrn Stücklen und Herrn Dr. Dollinger; das können Sie in den Protokollen nachlesen.


    (Zuruf von der SPD: Und von Herrn Wagner!)

    An dieser Stelle möchte ich nun noch etwas zu Ihrer Durchschnittszahl von 7,2 % sagen. Die Masse der im öffentlichen Dienst beschäftigten Arbeitnehmer ist in Gehaltsklassen eingeordnet, die um die tausend DM schwanken. Für den, der ein Gehalt von 1 000 DM bezieht, gibt es eine Gehaltserhöhung von 6 % und 40 DM; dies sind rund 10 % .
    Im übrigen haben wir in den Jahren 1970 bis 1972 im öffentlichen Dienst eine Gehaltssteigerung von 42 % gehabt — die Funktionsgruppenauswirkungen eingerechnet —, so daß man also auch hier nicht sagen kann, daß der öffentliche Dienst stiefmütterlich behandelt wird.
    Nun möchte ich für die Fraktion der SPD noch folgendes bemerken.
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion begrüßt die Verabschiedung des Zweiten Besoldungserhöhungsgesetzes, die jetzt hier vorgenommen werden kann. Die Gehaltszahlungen nach diesem Gesetz werden unter Vorbehalt bereits seit längerem geleistet. Nach der hier zu erfolgenden Beschlußfassung und nach der Beschlußfassung im Bundesrat kann dieser Vorbehalt gestrichen werden.
    Wie im § 60 des Besoldungsgesetzes vorgesehen, wird die Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge für die Beamten, Richter, Soldaten und Versorgungsempfänger des Bundes, der Länder sowie der Gemeinden an die Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse mit Wirkung vom 1. Januar 1973 vorgenommen.
    Die Erhöhung der Bezüge und sonstigen Leistungen steht durchschnittlich im Einklang mit den Lohn-und Gehaltssteigerungen in der Wirtschaft.
    Dieses Gesetz markiert — wie das Erste Besoldungserhöhungsgesetz — eine kleinere Etappe auf dem Weg zu einer Neuordnung und Vereinheitlichung der Besoldung, wie er am 1. Januar 1971 begonnen wurde.
    Neben der Erhöhung von Grundgehalt und Ortszuschlag von 6 % wird ein Sockelzuschlag von 40 DM gezahlt. Durch die Zahlung dieses Sockelzuschlags wird insbesondere den Beziehern kleinerer und mittlerer Einkommen im öffentlichen Dienst ein höherer prozentualer Anteil an der gesamten Einkommensentwicklung gesichert.
    Damit wird eine Besoldungspolitik fortgesetzt, die seit 1969 für die Beamten des einfachen und mittleren Dienstes sowie für die Beamten des gehobenen Dienstes in den Eingangsgruppen eine durchschnittlich stärkere Anhebung des Gesamtniveaus ihrer Bezüge vornahm, als das für andere Gruppen geschehen ist.
    Auch die Versorgungsempfänger nehmen seit 1969 regelmäßig an strukturellen Verbesserungen teil. Die Verbesserung der sozialen Lage von Millio-



    Becker (Nienberge)

    nen Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst war die Grundlage dieser unserer Überlegungen und dieser Politik.
    Die Klarstellung zum 1. Besoldungsvereinheitlichungs- und -neuregelungsgesetz sowie geringfügige Veränderungen im strukturellen Bereich — z. B. beim Bundesverfassungsgericht und bei den Zulagenregelungen — werden durch eine ab 1. Januar 1974 für Polizei- und Bundesgrenzschutzbeamte nach abgeschlossener Grundausbildung gültige Zulagenregelung ergänzt.
    Neben dem Besoldungsrückstands-Gutachten — ich habe es vorhin schon erwähnt — liegen nunmehr auch die Vorschläge für die Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstrechts vor. Es sind damit weitere Entscheidungshilfen im Besoldungsbereich beschafft worden.
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion bemüht sich, mit einem 2. Besoldungsvereinheitlichungs- und -neuregelungsgesetz den eingeleiteten Weg zur Gleichbehandlung von Bundes-, Länder- und Kommunalbeamten weiter zu verfolgen und hierbei die Veränderungen vorzunehmen, die im strukturellen Bereich für viele Beamtengruppen unbedingt erforderlich sind. Dabei hoffen wir wie bisher auf die sachverständige Mitarbeit der Gewerkschaften im öffentlichen Dienst.
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion
    stimmt dem Zweiten Besoldungserhöhungsgesetz zu.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)