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ID0703602200

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    Deutscher Bundestag 36. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 24. Mai 1973 Inhalt: Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (SPD, CDU/CSU, FDP) (Drucksache 7/580) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Befugnisse des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages (Gesetz nach Artikel 45 c des Grundgesetzes) (SPD, CDU/CSU, FDP) (Drucksache 7/581) — Erste Beratung — 2015 A Entwurf eines Gesetzes zur Vermögens- und Eigentumsbildung im sozialen Wohnungsbau (CDU/CSU) (Drucksache 7/294) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau (Drucksache 7/577) — Erste Beratung — Dr. Vogel, Bundesminister (BMBau) 2015 D Mick (CDU/CSU) 2017 D Krockert (SPD) . . . . . . . 2020 A Engelhard (FDP) . . . . . . . 2021 B Entwurf eines Gesetzes über das Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (Drucksache 7/506) ; Bericht und Antrag des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache 7/576) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Penner (SPD) . . . . . . . 2022 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 2023 B Dürr (SPD) 2024 D Kleinert (FDP) . . . . . . . 2025 C Entwurf eines Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache 7/458) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Bundesrat) (Drucksache 7/459) — Erste Beratung — 2026 B Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (Drucksache 7/550) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 2026 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Bericht der Bundesregierung über die Art, den Umfang und den Erfolg der von ihr oder den Länderregierungen vorgenommenen Beanstandungen betreffend die Anwendung des Artikels 119 des EWG-Vertrages (Drucksachen 7/90, 7/534) 2026 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Mai 1973 Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Erstellung gleichartiger Statistiken über die ausländischen Arbeitskräfte (Drucksachen 111/3591, 7/535) 2026 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über gemeinsame Vorschriften für Druckbehälter und ihre Kontrollmethoden Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für nahtlose Gasflaschen aus Stahl (Drucksachen 7/149, 7/537) 2026 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu den von der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation auf ihrer 55. Tagung im Oktober 1970 angenommenen Übereinkommen 133 über die Quartierräume der Besatzung an Bord von Schiffen (zusätzliche Bestimmungen) Übereinkommen 134 über den Schutz der Seeleute gegen Arbeitsunfälle Empfehlung 137 betreffend die berufliche Ausbildung der Seeleute Empfehlung 138 betreffend die soziale Betreuung der Seeleute auf See und im Hafen Empfehlung 139 betreffend Beschäf tigungsprobleme, die sich aus der technischen Entwicklung an Bord ergeben Empfehlung 140 betreffend die Klimatisierung der Quartierräume der Besatzung und einiger anderer Räume an Bord von Schiffen Empfehlung 141 betreffend die Bekämpfung gesundheitsschädlichen Lärms in den Quartier- und Arbeitsräumen an Bord von Schiffen Empfehlung 142 betreffend den Schutz der Seeleute gegen Arbeitsunfälle (Drucksachen VI/3407, 7/558) . . . . . 2027 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. nachträgliche Unterrichtung über die eingegangene Verpflichtung, 250 ha auf dem Rysumer Nacken in Emden an das Land Niedersachsen bzw. die Stadt Emden zu verkaufen (Drucksache 7/504) 2027 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes) (Drucksache 7/178); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/608), Bericht und Antrag des Innenausschusses (Drucksache 7/587) — Zweite und dritte Beratung — Pensky (SPD) . . . . . . . . . 2027 D Dr. Miltner (CDU/CSU) . . . . . 2029 A Dr. Hirsch (FDP) 2029 D Genscher, Bundesminister (BMI) . 2031 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Zweites Bundesbesoldungserhöhungsgesetz) (Drucksachen 7/411, 7/442); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/609), Bericht und Antrag des Innenausschusses (Drucksachen 7/601, 7/604) — Zweite und dritte Beratung — Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . . 2032 A Becker (Nienberge) (SPD) . . . 2033 B Groß (FDP) 2034 B Genscher, Bundesminister (BMI) . 2036 A Fragestunde (Drucksache 7/588) Fragen A 75 und 76 des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Bemerkung des Bundeskanzlers in der Regierungserklärung vom 10. Mai 1973 betr. „unverantwortliches Gerede", das „nahezu einer staatsfeindlichen Kampagne gleichgekommen sei" Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . 2037 C, D, 2038 A, B, C Höcherl (CDU/CSU) . . 2037 C, D, 2038 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 2038 A Kiechle (CDU/CSU) . . . . . . 2038 B Reddemann (CDU/CSU) 2038 B Wehner (SPD) 2038 C Frage A 77 des Abg. Dr. Marx (CDU/CSU) : In Jugoslawien gefangengehaltene oder mit Berufsverbot belegte Schriftsteller und Künstler Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 2038 D, 2039 A Dr. Marx (CDU/CSU) . . 2038 D, 2039 A Frage A 78 des Abg. Reddemann (CDU/CSU) : Ernennung des bisherigen Chefredakteurs des Nachrichtenmagazins „Der Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Mai 1973 III Spiegel", Günter Gaus, zum ständigen Vertreter der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 2039 B, C, D, 2040 B, C, D Reddemann (CDU/CSU) . . . . 2039 B, C Hansen (SPD) 2039 C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . 2039 D Dr. Marx (CDU/CSU) 2040 A Friedrich (SPD) . . . . . . . 2040 B Wischnewski (SPD) . . . . . . 2040 C Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 2040 C Frage A 66 des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Haushaltsansatz (Verpflichtungsermächtigung) für Wohnungsbaumaßnahmen für Facharbeiter und Schlüsselkräfte im Zonenrandgebiet Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) . . . . 2040 D, 2041 B, C, D, 2042 A, C Niegel (CDU/CSU) 2041 B, C Dr. Warnke (CDU/CSU) 2041 D Henke (SPD) . . . . . . . . 2041 D Hösl (CDU/CSU) . . . . . . . 2042 A Waltemathe (SPD) 2042 B Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 2042 C Frau Funcke, Vizepräsident . . . . 2042 D Frage A 67 des Abg. Dr. Warnke (CDU/CSU) : Äußerungen des Staatssekretärs Dr. Abreß Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) 2042 D, 2043 A, B Dr. Warnke (CDU/CSU) . . . . 2043 A, B Frage A 5 des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Abstandszahlungen der Aussiedler aus der Sowjetunion für Ausbildungskosten Genscher, Bundesminister (BMI) . . 2043 C, 2044 A Dr. Hupka (CDU/CSU) . . 2043 D, 2044 A Fragen A 8 und 9 des Abg. Dr. Miltner (CDU/CSU) : Pressemeldungen betr. Bereitstellung von Material für ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München I gegen die DKP Genscher, Bundesminister (BMI) . . 2044 B, 2045 D, 2046 A, B, C, D, 2047 A Dr. Miltner (CDU/CSU) 2045 D, 2046 A, B Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) . . . 2046 C Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . . 2047 A Frage A 12 des Abg. Dr. Haenschke (SPD) : Ausdehnung des Unfallschutzes für Beamte auf dem Umweg von der Wohnung zur Dienststelle Genscher, Bundesminister (BMI) . . 2047 B Frage A 13 des Abg. Dr. Haenschke (SPD) : Klimatische und ökologische Auswirkungen des Baus von Trockenkühltürmen für Großkraftwerke Genscher, Bundesminister (BMI) . 2047 C, D, 2048 A Dr. Haenschke (SPD) 2047 D Frau von Bothmer (SPD) 2048 A Fragen A 15 und 16 des Abg. Hofmann (SPD) : Bestandsaufnahme aller kulturellen Einrichtungen der Vertriebenen und Flüchtlinge und der bisher dafür verwandten öffentlichen Mittel — Übersicht über die notwendigen Aufgaben und erforderlichen Mittel zur Sicherung und Weiterentwicklung des ostdeutschen Kulturguts Genscher, Bundesminister (BMI) . . 2048 B, C, D Hofmann (SPD) 2048 B, D Freiherr von Fircks (CDU/CSU) 2048 B, D Frage A i 7 des Abg. Lenders (SPD) : Memorandum der Internationalen Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke im Rheineinzugsgebiet über Rheinwasserverschmutzung und Trinkwassergewinnung Genscher, Bundesminister (BMI) . 2049 A Lenders (SPD) 2049 A Fragen A 18 und 19 des Abg. Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) : Erteilung eines Standortvorbescheides im Fall des geplanten Atomkraftwerks Breisach und Umweltschäden des im Bereich Fessenheim (Elsaß) geplanten Atomkraftwerks Genscher, Bundesminister (BMI) . 2049 B, C Nächste Sitzung 2050 C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Mai 1973 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2051* A Anlage 2 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 6 und 7 — Drucksache 7/588 — des Abg. Walther (SPD) betr. Besetzung der im Haushaltsplan des Bundesgrenzschutzes ausgewiesenen Stellen mit GS-Dienstleistenden — Einsatz-und Verwendungsmöglichkeiten für Dienstpflichtige im Verhältnis zu Beamten des Bundesgrenzschutzes . . . . . 2051 * C Anlage 3 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 10 und 11 — Drucksache 7/588 — des Abg. Pfeffermann (CDU/CSU) betr. Rundschreiben des Bundesministers des Innern über die Benutzung von ORWOCHROM-Diafilmen bei Aufnahmen aus dem dienstlichen Bereich 2052* A Anlage 4 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 14 — Drucksache 7/588 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Aufstellung der an der Nord- und Ostsee liegenden Länder über Abwässereinleitungen in die Mündungs- und Küstengebiete . . . . 2052* B Anlage 5 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 20 und 21 — Drucksache 7/588 — des Abg. Löbbert (SPD) betr. Ignorieren von Entscheidungen der ordentlichen Zivilgerichte durch den Deutschen Fußballbund — Entscheidungen der „Sportgerichte" des Deutschen Fußballbundes, die einem zivilrechtlichen Berufsverbot gleichkommen . 2052* D Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Dr. Erkel (BMJ) auf die Fragen A 68 und 69 — Drucksache 7/588 — des Abg. Staak (Hamburg) (SPD) betr. Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen 2053* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Mai 1973 2015 36. Sitzung Bonn, den 24. Mai 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 35. Sitzung, Seite I, rechte Spalte, Zeile 7 von unten, ist statt „Dr. Weber (Köln) (CDU/CSU)" zu lesen: „Dr. Weber (Köln) (SPD)". Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 25.5. Adams * 25. 5. Dr. Aigner * 25. 5. Dr. Arndt (Berlin) * 25.5. Dr. Artzinger * 30.5. Barche 26. 5. Dr. Bardens 25. 5. Dr. Bayerl 25.5. Behrendt * 25.5. Frau Berger (Berlin) 25.5. Blumenfeld * 25. 5. Dr. Böger 8. 6. Brandt (Grolsheim) 24.5. Buschfort 25. 5. Coppik 26. 5. Dr. Corterier * 25.5. Damm 25. 5. Eckerland 26.5. Dr. Eyrich 25. 5. Fellermaier * 25.5. Flämig * 25.5. Frehsee * 27.5. Gansel 25.5. Gerlach (Emsland) * 26. 5. Gerstl (Passau) 25. 5. Haase (Kassel) 25.5. Härzschel * 25.5. von Hassel 25. 5. Herold 26. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 25.5. Kater * 25. 5. Krall * 25. 5. Dr. Kreile 25.5. Freiherr von Kühlmann-Stumm 24. 5. Lange * 25.5. Lautenschlager * 25.5. Lücker * 26. 5. Dr. Martin 26. 5. Memmel * 25.5. Möhring 25.5. Dr. Müller-Emmert 25.5. Müller (Mülheim) * 25.5. Mursch * 25. 5. Frau Dr. Orth 26. 5. Rohde 26.5. Schlaga 25.5. Dr. Schmitt-Vockenhausen 26.5. Schmidt (München) * 26. 5. Schmidt (Wattenscheid) 26. 5. von Schöler 25.5. Schulte (Unna) 25.5. Dr. Schulz (Berlin) * 25. 5. Schwabe * 25.5. Dr. Schwörer * 25. 5. Seefeld * 24.5. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Spranger 25. 5. Springorum * 25.5. Dr. Starke (Franken) * 25. 5. Frau Stommel 25.5. Frau Dr. Timm 25. 5. Walkhoff * 30.5. Wawrzik 25. 5. Wende 25.5. Dr. de With 25.5. Dr. Wörner 25.5. Wurbs 25.5. Zywietz 25.5. Anlage 2 Antwort des Bundesministers Genscher vom 24. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 7/588 Fragen A 6 und 7) : Wieviel der im Bundeshaushalt und im Bundesgrenzschutz ausgewiesenen Stellen sind mit Dienstpflichtigen besetzt, und welche Kosten entstehen für sie? Wie beurteilt die Bundesregierung die Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten für Dienstpflichtige im Verhältnis zu Bundesgrenzbeamten, und wie soll die Besetzung der im Bundeshaushalt ausgewiesenen Stellen durch Beamte erreicht werden, falls die Bundesregierung diese Besetzung für notwendig erachtet? Zu Frage A 6: Von den für Polizeivollzugsbeamte im Bundesgrenzschutz (BGS) im Haushaltsplan ausgewiesenen Stellen waren am 30. April 1973 2 989 mit GS-Dienstleistenden besetzt. Für jeden GS-Dienstleistenden werden je Jahr durchschnittlich 10 170 DM an Personalkosten aufgewendet. Die jährlichen Durchschnittskosten für einen Polizeivollzugsbeamten im BGS in den BesGr. A 1/A 2 betragen demgegenüber 10 960 DM. Für GS-Dienstleistende wurden im Haushalt 1972 insgesamt 24,108 Millionen DM an Personalkosten aufgewendet. Zu Frage A 7: GS-Dienstleistende werden nach § 3 der Verordnung über die Laufbahnen, .das Vorgesetztenverhältnis und das Gelöbnis der Dienstleistenden im BGS wie Polizeivollzugsbeamte ausgebildet und verwendet. Dabei kommen in der Mehrzahl der Fälle Verwendungen in Betracht, die denen von Polizeivollzugsbeamten der BesGr. A 1 bis A 3 entsprechen. Die Bundesregierung ist sich selbstverständlich darüber im klaren, daß die Verwendung von GS-Dienstleistenden, die nur 15 Monate dem BGS angehören, nur als eine noch vertretbare Übergangslösung gelten kann. Sie weiß sich dabei in Übereinstimmung mit der in der Entschließung vom 22. Juni 1972 vertretenen Auffassung des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache VI/3569). Die Bundesregierung ist bemüht, durch gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Personalstruktur den BGS-Vollzugsdienst attraktiver zu gestalten und dadurch sowie durch aktivere Werbemaßnahmen mehr Beamte für den BGS zu gewinnen. 2052* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Mai 1973 Anlage 3 Antwort des Bundesministers Genscher vom 24. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/588 Fragen A 10 und 11) : Trifft es zu, daß der Bundesminister des Innern in einen Rundschreiben an die Bundesbehörden die Bundesbediensteten auffordert, im Gebrauch von ORWO-Dia-Filmen insbesondere bei Aufnahmen aus dem dienstlichen Bereich (Betriebsausflüge, Betriebsfeste, Besichtigungen) Zurückhaltung zu üben, da er aus der Tatsache, daß ORWOCHROM-Dia-Filme, die zur Entwicklung an die Firma ORWOCOLOR in Stuttgart eingesandt wurden, aus Wolfen (DDR), dem Hauptsitz der Herstellerfirma ORWO, an den Einsender zurückgelangt sind, den Schluß zieht, diese Filme seien in der DDR vermutlich nachrichtendienstlich ausgewertet worden? Bewertet die Bundesregierung diese Maßnahme als eine unzulässige, mit dem Geiste des Grundvertrags nicht vereinbare Marktbehinderung dieser Firma, oder erschien ihr diese Mitteilung aus Sicherheitsgründen für unseren Staat oder einzelne Personen notwendig? Zu Frage A 10: ORWOCHROM-Diafilme, die von der VEB Filmfabrik Wolfen in der DDR hergestellt sind, werden auch in der Bundesrepublik vertrieben. Der Filmpreis schließt die Entwicklungskosten ein, wenn der Film mit dem beiliegenden Versandbeutel an den ORWOCOLOR-Umkehrdienst in Stuttgart geschickt wird. Den Sicherheitsbehörden liegen jedoch Erkenntnisse vor, daß entwickelte Filme nicht nur aus Stuttgart, sondern in einigen Fällen vom VEB Wolfen aus der DDR zurückkamen. Die Möglichkeit kann daher nicht ausgeschlossen werden, daß die Filme in der DDR nachrichtendienstlich ausgewertet wurden. In einem Rundschreiben an die obersten Bundesbehörden und die Innenminister der Länder habe ich hierauf im Hinblick auf private Aufnahmen vor allem aus dem dienstlichen Bereich hingewiesen. Natürlich können auch rein private — allzu private — Aufnahmen nachrichtendienstlich interessant sein. Zu Frage A 11: Diese Maßnahme halte ich aus Sicherheitsgründen für erforderlich. Anlage 4 Antwort des Bundesministers Genscher vom 24. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/588 Frage A 14) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, ob sie die von den an der Nord- und Ostsee liegenden Ländern erbetene detaillierte Aufstellung über die Abwässereinleitungen in die Mündungs- und Küstengebiete erhalten hat (Antwort der Bundesregierung vom 16. Juni 1972, Stenographischer Bericht Seite 11297), und ist sie bereit, wie seinerzeit zugesagt, diese dem Bundestag mitzuteilen? Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Schleswig-Holstein hat im September 1972 im Namen der Küstenländer mitgeteilt, daß die Bundesregierung jederzeit Angaben über die gemessenen oder geschätzten Mengen des Abwassers erhalten könne. Man müsse aber wissen, wieweit spezielle Angaben erwünscht seien, weil die Auflistung aller großen und kleinen Einleitungen wegen der unterschiedlichen Wasserqualitäten keine generellen Schlüsse zulasse. Als grobe Übersicht war mitgeteilt worden, daß ein Einfluß der Hamburger Abwässer auf den Nordseeküstenbereich nicht festzustellen sei, da bis zur Mündung der Elbe nachweislich ein nahezu vollständiger Abbau eintritt. Ähnlich lägen die Verhältnisse bei Bremen für die Wesermündung. Aus den weiteren Angaben der Länder geht hervor, daß die Reinhaltung der Gewässer im Küstenbereich noch nicht sichergestellt ist und noch viele Abwasserprobleme zu lösen sind. Die Abwässer der unmittelbar an der Küste gelegenen Industriebetriebe und Gemeinden werden zur Zeit noch nicht ausreichend oder gar nicht geklärt. Deshalb ist, — auch im Hinblick auf die Zuständigkeit der Küstenländer für alle Fragen der Durchsetzung der Wassergesetze — davon abgesehen worden, nochmals die Hergabe einer detaillierten Aufstellung der Abwassereinleitungen in die Mündungs- und Küstengebiete zu erbitten. Die damalige Antwort der Küstenländer war so wenig aussagefähig, daß sie Ihnen nicht mitgeteilt worden ist. Ich bin jedoch gern bereit, Ihnen diese Auskunft zugänglich zu machen. Die Bundesregierung hat wegen des noch unbefriedigenden Schutzes der Küstengewässer vor Verunreinigungen von Land aus sich schon lange um ein internationales Abkommen zum Schutze der Küstengewässer bemüht. Es ist zu erwarten, daß nach der Sommerpause die Verhandlungen über ein solches Abkommen beginnen. Abgesehen davon wird auch das in Vorbereitung befindliche Abwasserabgabengesetz Rechtsgrundlagen für eine genauere Ermittlung der Abwassereinleitungen an der Küste bringen. Anlage 5 Antwort des Bundesministers Genscher vom 24. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Löbbert (SPD) (Drucksache 7/588 Fragen A 20 und 21): Hält es die Bundesregierung mit den rechtsstaatlichen Prinzipien des Grundgesetzes für vereinbar, daß sich der Deutsche Fußballhund auf der Grundlage seiner Satzungen im Zusammenhang mit dem Bundesligaskandal über Entscheidungen der ordentlichen Zivilgerichte hinwegsetzt, und ist die Bundesregierung bereit, gegebenenfalls durch eine Gesetzesinitiative ein solches Verhalten künftig zu unterbinden? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es mit der Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist, daß die „Sportgerichte" des Deutschen Fußballbunds Entscheidungen treffen, die einem zivilrechtlichen Berufsverbot auf Dauer oder Lebenszeit gleichkommen, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dies zu verhindern? Ob ,der Deutsche Fußballbund im Zusammenhang mit dem sogenannten Bundesliga-Skandal Entscheidungen ordentlicher Zivilgerichte zuwidergehandelt hat, ist gerichtlich nachprüfbar. Die Überprüfung Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Mai 1973 2053* kann auf Antrag der betroffenen Spieler oder Vereine herbeigeführt werden. Im Falle der Feststellung einer Zuwiderhandlung haben die durch die Entscheidung Begünstigten die Möglichkeit, gegen den Deutschen Fußballbund die gesetzlich vorgesehenen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu erwirken. Die Bundesregierung hält die geltenden Vorschriften über die Zwangsvollstreckung für ausreichend. Eine Änderung dieser Vorschriften erscheint nicht erforderlich. Entscheidungen der Sportgerichte des Deutschen Fußballbundes, durch die Sperren auf Dauer oder auf Zeit ausgesprochen werden, unterliegen der Nachprüfung durch die Gerichte bzw. unter bestimmten Voraussetzungen durch neutrale Schiedsgerichte. Die Gerichte haben darüber zu befinden, ob die Entscheidungen der Sportgerichte mit den allgemeinen staatlichen Gesetzen, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem in Art. 12 des Grundgesetzes garantierten Grundrecht der Berufsfreiheit, vereinbar sind. Bei von Bundesligaspielern angerufenen Schiedsgerichten sind z. Z. Verfahren anhängig, in denen auch über die Frage der Zulässigkeit von langfristigen Spielersperren durch ,die Sportgerichte des Deutschen Fußballbundes im Zusammenhang mit dem sogenannten Bundesligaskandal zu entscheiden ist. Im Hinblick auf die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten, die die Betroffenen zur Wahrung ihrer Rechte in Anspruch nehmen können, sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit, 'initiativ zu werden. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Dr. Erkel vom 23. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Staak (Hamburg) (SPD) (Drucksache 7/588 Fragen A 68 und 69) : In welchem Umfang sind nach Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen vom 4. November 1971 Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt worden? Hält es die Bundesregierung far erforderlich, die gesetzlichen Bestimmungen so zu fassen, daß dem Verlust von Mietwohnungen durch Umwandlung in Eigentumswohnungen entgegengewirkt werden kann? Ihre Frage A 68 beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau wie folgt: In dem Gesetz über den Kündigungsschutz für Mietverhältnisse über Wohnraum vom 27. November 1971, das im Zusammenhang mit dem in Ihrer Frage erwähnten Gesetz zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs vom 4. November 1971 erlassen worden ist, sind Vorschriften zum Schutze der Mieter bei Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen enthalten. Es besteht jedoch weder auf Grund dieses noch eines anderen Gesetzes eine Verpflichtung, eine Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zu melden. Auch aus den Justizstatistiken kann dafür nichts entnommen werden. Deshalb liegen keine statistischen Angaben über die Zahl der noch vorkommenden Umwandlungsfälle vor. Zu Frage A 69: Die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zum Zwecke der Veräußerung bringt für den Mieter die besondere Gefahr des Wohnungsverlustes mit sich. Der Erwerb solcher umgewandelten Wohnungen erfolgt regelmäßig zur Befriedigung eigenen Wohnbedarfs des Erwerbers. Ein bisher nicht bestehender Eigenbedarf wird also durch Umwandlung und Veräußerung erst erzeugt. Um solchen Umwandlungen die z. T. aus spekulativen Gründen erfolgen — entgegenzuwirken und dem im Einzelfall betroffenen Mieter einen wirksamen Schutz zu bieten, enthält das Gesetz über den Kündigungsschutz für Mietverhältnisse über Wohnraum besondere Vorkehrungen. Wird eine Wohnung nach Überlassung an den Mieter in eine Eigentumswohnung umgewandelt und veräußert, so kann sich der Erwerber zur Begründung einer Kündigung auf Eigenbedarf nicht vor Ablauf von 3 Jahren seit dem Erwerb der Wohnung durch ihn berufen. Aus den gleichen Erwägungen ist auch das sonst gegebene Kündigungsrecht des Vermieters wegen einer beabsichtigten anderweitigen angemessenen Verwertung eingeschränkt. Der Vermieter, der die Wohnung nach Überlassung an den Mieter in eine Eigentumswohnung umwandelt, kann sich zur Begründung einer Kündigung nicht darauf berufen, daß ihn die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer beabsichtigten Veräußerung hindere. Schließlich ist der Vermieter nach der getroffenen Regelung gehindert, das Mietverhältnis mit der Begründung zu kündigen, er beabsichtige die Umwandlung in eine Eigentumswohnung und deren Veräußerung. All diese Regelungen haben die Rechtsstellung der Mieter nicht unwesentlich gestärkt. Sie gelten allerdings wie das gesamte Wohnungsraumkündigungsschutzgesetz — bisher nur befristet bis zum 31. Dezember 1974. In der Regierungserklärung ist jedoch bereits darauf hingewiesen worden, daß die Befristung des Kündigungsschutzes überprüft wird. Dabei wird selbstverständlich auch der Schutz der Mieter bei Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen in die Prüfung einbezogen werden.
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    Rede von Dr. Karl Miltner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der Novellierung des BKA-Gesetzes soll ein weiterer Schritt auf dem Wege der Verbesserung der inneren Sicherheit und damit auch der Verbrechensbekämpfung getan werden. Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt diese Gesetzesänderung und wird ihr zustimmen. Diese Gesetzesnovelle geht auf Vorschläge der Länderinnenminister zurück. Sie haben am 17. Juli 1972 in ihrem Programm der inneren Sicherheit eine Änderung des BKA-Gesetzes mit Einzelvorschlägen gefordert. Darin wird die Aufgabe des BKA folgendermaßen umrissen — ich zitiere mit Genehmigung der Frau Präsidentin —:
    Das Bundeskriminalamt muß die Informations-und Kommunikationszentrale der deutschen Polizei für die Verbrechensbekämpfung werden. Das Schwergewicht seiner Tätigkeit liegt in der Unterstützung der Länder durch Spezialisten und Spezialeinrichtungen. In besonderen Fällen hat es entsprechend dem BKA-Gesetz auch eigene Ermittlungstätigkeit zu betreiben.
    Das Zusammenwirken des Bundes und der Länder auf dem Gebiet der inneren Sicherheit sowohl bei der Gesetzgebung als auch bei der Gesetzesanwendung ist notwendig und, wie das Beispiel des BKA-Gesetzes zeigt, auch möglich. Aber mit Sorge beobachten wir ständig das Anwachsen der Kriminalität. Diese zunehmende Kriminalität, die hohe Mobilität der Verbrecher und des Verbrechens selbst und das internationale Zusammenwirken der Verbrecher gerade bei bestimmten Deliktsgruppen wie Handel mit Waffen, Munition, Sprengstoff und Rauschgift sind der tiefere Grund für die notwendige Änderung des BKA-Gesetzes gewesen.
    Bei der Ausgestaltung dieses Gesetzes war davon auszugehen, daß die Organisation der Verbrechensbekämpfung von der Struktur unseres Bundesstaates bestimmt wird. Die Polizei ist nach unserer Verfassung Ländersache. Damit ist nach unserer Auffassung die vom Vorsitzenden der FDP-Fraktion als seine Vorstellung propagierte Schaffung eines deutschen FBI nicht vereinbar. Deshalb begrüßen wir auch die Übereinstimmung in der Ausschußberatung, daß die amerikanischen Verhältnisse, die übrigens auch dort nicht unumstritten sind, nicht hierher übertragen werden können. Schon unsere Verfassungslage würde einen solchen Weg verbieten. Wir stimmen daher mit der Feststellung im Sicherheitsprogramm der Länder überein, daß sich die große Masse der polizeilichen Aufgaben nur örtlich bewältigen läßt und aus guten Gründen an der zwischen den Ländern und dem Bund geteilten politischen Verantwortung für die innere Sicherheit festgehalten werden muß.
    So liegt auch nach dieser Gesetzesänderung die polizeiliche Ermittlungstätigkeit zum allergrößten Teil bei den Ländern. Das Bundeskriminalamt kann daher nur die Aufgabe haben, die Länderpolizei durch Spezialisten und Spezialeinrichtungen zu unterstützen, Technik und Ausrüstung der Länderpolizeien untereinander und mit dem Bund zu koordinieren, mit einem Wort: eine gute Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Verbrechensbekämpfung zu gewährleisten. Wir glauben, daß dieses Gesetz den Erfordernissen Rechnung trägt.
    Darüber hinaus werden in das BKA-Gesetz einige neue Zuständigkeiten eingearbeitet. Die Übertragung originärer Zuständigkeiten auf dem Gebiet des international organisierten ungesetzlichen Handelns mit Waffen, Munition, Sprengstoff und Betäubungsmitteln sowie auf dem Gebiet der Herstellung und der Verbreitung von Falschgeld wurde auf die Fälle beschränkt, welche eine Sachaufklärung im Ausland erfordern. Diese Beschränkung war schon von der Verfassungslage her geboten. Die Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Art. 73 Nr. 10 GG erstreckt sich auf die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder auf dem Gebiet der Kriminalpolizei, auf die Errichtung eines Bundeskriminalpolizeiamts sowie auf die internationale Verbrechensbekämpfung. Damit ist der Rahmen für die Ausgestaltung der Aufgaben des Bundeskriminalamts abgesteckt. Die Novellierung hält sich in diesem Rahmen. Auf dem Gebiet der politischen Attentate auf Verfassungsorgane des Bundes und deren Gäste wurde schon die bisher wahrgenommene Aufgabe in diesem Gesetz neu definiert und legalisiert.
    Damit haben wir dem Bundeskriminalamt die Befugnisse gegeben, die Zusammenarbeit mit den Ländern weiter zu verbessern, und wir haben eine klare Zuständigkeitsregelung für die eigene Ermittlungstätigkeit des Bundeskriminalamts festgelegt.
    In der Zukunft kommt es entscheidend darauf an, daß die Intentionen des Gesetzgebers in die Tat umgesetzt werden. Zu einer wirksamen Verbrechensbekämpfung gehört eine gut organisierte Polizei. Noch wichtiger ist allerdings die konsequente Anwendung der Gesetze.
    Diese Gesetzesnovelle soll also zur Verbesserung der Verbrechensbekämpfung in unserem Land beitragen. Sie bringt nach unserer Auffassung dafür eine langfristige Regelung und nicht etwa einen Schritt auf dem Weg zu fortschreitender Zuständigkeitsverlagerung auf den Bund.
    Mit diesem Wunsch verbindet die CDU/CSU-Fraktion die Zustimmung zu dieser Gesetzesänderung.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Hirsch.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Burkhard Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die FDP-Fraktion begrüßt die zügige Beratung und Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfs über die Zuständigkeiten des Bundeskriminalamtes. Mit diesem Gesetz wird ein



    Dr. Hirsch
    weiterer Programmpunkt aus dem Programm für innere Sicherheit verwirklicht, das gemeinsam von den Innenministern des Bundes und der Länder im Juni 1972 der Öffentlichkeit vorgelegt worden war.
    Die Berichterstatter haben in ihrem Schriftlichen Bericht übereinstimmend dargelegt, daß sich das Bundeskriminalamt bewährt habe, es aber notwendig gewesen sei, seine Zuständigkeiten im Interesse einer wirksamen Verbrechensbekämpfung so zu verändern, wie es der sich wandelnden Kriminalität entspricht.
    Dazu ist aber zweierlei zu betonen:
    Erstens. Diese Bundesregierung hat bei ihrem Amtsantritt im Jahre 1969 das Bundeskriminalamt in einem unbefriedigenden Zustand vorgefunden. Sie hat das Bundeskriminalamt in mangelhafter personeller und sachlicher Ausrüstung von der jetzigen Opposition übernommen und unverzüglich eine Gesamtkonzeption zur inneren Sicherheit entwickelt.
    Zweitens. Es ist der Bundesregierung gelungen, zu dieser Gesamtkonzeption das volle Einverständnis der Innenminister der Länder herbeizuführen, und zwar unter Einschluß von Bayern, das seinerzeit jedenfalls die Einführung eines Bundeskriminalamtes überhaupt abgelehnt hatte. Es ist ja interessant zu beobachten, in welchem Maße und bei welchen Punkten sich der Verfassungsnerv des Landes Bayern zu rühren pflegt.

    (Abg. Gerlach [Obernau]: Gott sei Dank!)

    Der Ausbau des Bundeskriminalamtes ist ein Teil des Gesamtprogrammes zur inneren Sicherheit, durch das ebenso das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Bundesgrenzschutz, das Ausländerzentralregister und die Ausstattung der Bereitschaftspolizei personell, finanziell, technisch und organisatorisch grundlegend verbessert worden ist und verbessert wird. Außerdem ist der vorliegende Entwurf nur ein Teil des Ausbaues des Bundeskriminalamtes, das in die Lage versetzt werden muß, die ihm übertragenen Aufgaben in einer dem Stand der Wissenschaft und Technik entsprechenden Weise wirksam zu erfüllen.
    Dazu gehören unter anderem die Verdopplung des Personals, Verbesserung der technischen Ausrüstung, Einführung der elektronischen Datenverarbeitung und besoldungsmäßige Verbesserungen, die die Tätigkeit im BKA attraktiv machen. Bundesinnenminister Genscher hat dieses Ziel praktisch erreicht. Wir haben uns davon überzeugen können, daß das Bundeskriminalamt nunmehr technisch und räumlich in hervorragender Weise ausgerüstet ist. Sein Personal ist gegenüber 1969 praktisch verdoppelt worden. Die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel sind in einer Weise erhöht worden wie niemals in den Jahren zuvor.
    Ich nenne auf diesem Gebiet mit Zufriedenheit auch die Ausgabenerhöhungen. Der Dienst in der Polizei ist keine minderwertige Tätigkeit. Wir sind darum verpflichtet, den in der Polizei tätigen Mitbürgern die Arbeitsmöglichkeiten und den Platz in der Gesellschaft zu sichern, die sie im Interesse unserer Sicherheit benötigen und sich verdient haben.
    Die Polizei ist in einem demokratischen Staat keine Einrichtung zum Schutz von Regierenden vor Regierten wie in einem autoritären System, sondern ein Teil unserer demokratischen Ordnung.
    Die Aufgaben des Bundeskriminalamtes können nicht isoliert betrachtet werden. Sie setzen eine enge Zusammenarbeit mit den Polizeien der Länder voraus. Darum ist zu betonen, daß der Ausbau des Bundeskriminalamtes nur mit Zustimmung der Länder reibungslos erfolgen kann. Das wird auch für die Zukunft gelten. Ich sage das deswegen ausdrücklich, weil in diesem Zusammenhang auch einige kritische Bemerkungen angebracht sind.
    Wir haben in diesem Zusammenhang lange Verhandlungen geführt, um zu erreichen, daß ohne wesentlichen Eingriff in die Polizeihoheit der Länder eine sachgerechte Abgrenzung der unmittelbaren Zuständigkeiten des Bundeskriminalamtes ermöglicht wird. Das gilt insbesondere für solche Delikte, die im Zusammenhang mit den in § 4 genannten Straftaten internationaler Prägung — Waffen- und Sprengstoffhandel, Drogenhandel, Falschmünzerei -begangen werden. Die Tätigkeit internationaler Verbrecherringe läßt sich aber nicht an die Zuständigkeitsabgrenzungen binden, auf die sich die Innenminister von Bund und Ländern geeinigt haben.
    Das führt natürlich zu der Frage, warum gerade die Polizeihoheit der Länder etwas absolut Unantastbares sein soll. Für den unbefangenen Beobachter jedenfalls ist das nur schwer zu verstehen. Wenn sich die Staatlichkeit eines Landes in erster Linie in der Polizeihoheit darstellte und bewährte, wäre es an der Zeit, die Rechtsqualität unserer Länder zur Diskussion zu stellen. Ich sage das als ein Anhänger des föderalistischen Aufbaues der Bundesrepublik im Konjunktiv, um deutlich zu machen, daß ich den Ansatz für falsch halte, den Ansatz nämlich, sich bei Zuständigkeitsabgrenzungen zuerst an traditionellen Hoheitsbegriffen zu orientieren und nicht an der funktionellen Zweckmäßigkeit einer Regelung.
    Es kommt darauf an, unser Gemeinwesen sachgerecht zu organisieren. Darum erwarten wir vom Innenminister und der Bundesregierung, daß ohne Rücksicht auf abstrakte Überlegungen auch dann klare Aussagen zu Erfordernissen der Zuständigkeit gemacht werden, wenn die jetzige Zuständigkeitsverteilung nicht ausreichen sollte, um die Funktion zu erfüllen, die wir vom Bundeskriminalamt erwarten. Wir sind sicher, daß sich auch die Opposition und der Kollege Miltner solchen Überlegungen mit großer Behendigkeit werden anpassen müssen, wenn sie dem Bürger glaubhaft machen wollen, daß sie an der inneren Sicherheit in demselben Maße interessiert sind wie die Bundesregierung.

    (Zurufe von der CDU/CSU.)

    Innenminister Genscher hat schon vor dem 6. Bundestag in einer Erklärung der Bundesregierung zur inneren Sicherheit gesagt, daß für die Glaubwürdigkeit des demokratischen Rechtsstaates die Fragen der inneren Sicherheit von entscheidender Bedeutung sind, weil der Bürger seinen Staat auch danach beurteilt und beurteilen muß, ob er fähig und entschlossen ist, ihn selbst, sein Leben,



    Dr. Hirsch
    sein Eigentum, seine Gesundheit zu schützen. Aber gegenüber denen, deren politisches Vokabular nur dazu ausreicht, pausenlos schlicht nach law and order zu rufen, sei zum wiederholten Male gesagt, daß die Probleme der inneren Sicherheit nicht vom Staat allein bewältigt werden können. Die Auseinandersetzung muß in der Gesellschaft selbst geführt werden. Dazu gehört vor allem die Bereitschaft zu Reformen und die Bereitschaft des Bürgers, sich für seinen Staat zu engagieren und sich zu ihm zu bekennen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)