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    Deutscher Bundestag 36. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 24. Mai 1973 Inhalt: Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (SPD, CDU/CSU, FDP) (Drucksache 7/580) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Befugnisse des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages (Gesetz nach Artikel 45 c des Grundgesetzes) (SPD, CDU/CSU, FDP) (Drucksache 7/581) — Erste Beratung — 2015 A Entwurf eines Gesetzes zur Vermögens- und Eigentumsbildung im sozialen Wohnungsbau (CDU/CSU) (Drucksache 7/294) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau (Drucksache 7/577) — Erste Beratung — Dr. Vogel, Bundesminister (BMBau) 2015 D Mick (CDU/CSU) 2017 D Krockert (SPD) . . . . . . . 2020 A Engelhard (FDP) . . . . . . . 2021 B Entwurf eines Gesetzes über das Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (Drucksache 7/506) ; Bericht und Antrag des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache 7/576) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Penner (SPD) . . . . . . . 2022 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 2023 B Dürr (SPD) 2024 D Kleinert (FDP) . . . . . . . 2025 C Entwurf eines Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache 7/458) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Bundesrat) (Drucksache 7/459) — Erste Beratung — 2026 B Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (Drucksache 7/550) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 2026 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Bericht der Bundesregierung über die Art, den Umfang und den Erfolg der von ihr oder den Länderregierungen vorgenommenen Beanstandungen betreffend die Anwendung des Artikels 119 des EWG-Vertrages (Drucksachen 7/90, 7/534) 2026 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Mai 1973 Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Erstellung gleichartiger Statistiken über die ausländischen Arbeitskräfte (Drucksachen 111/3591, 7/535) 2026 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über gemeinsame Vorschriften für Druckbehälter und ihre Kontrollmethoden Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für nahtlose Gasflaschen aus Stahl (Drucksachen 7/149, 7/537) 2026 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu den von der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation auf ihrer 55. Tagung im Oktober 1970 angenommenen Übereinkommen 133 über die Quartierräume der Besatzung an Bord von Schiffen (zusätzliche Bestimmungen) Übereinkommen 134 über den Schutz der Seeleute gegen Arbeitsunfälle Empfehlung 137 betreffend die berufliche Ausbildung der Seeleute Empfehlung 138 betreffend die soziale Betreuung der Seeleute auf See und im Hafen Empfehlung 139 betreffend Beschäf tigungsprobleme, die sich aus der technischen Entwicklung an Bord ergeben Empfehlung 140 betreffend die Klimatisierung der Quartierräume der Besatzung und einiger anderer Räume an Bord von Schiffen Empfehlung 141 betreffend die Bekämpfung gesundheitsschädlichen Lärms in den Quartier- und Arbeitsräumen an Bord von Schiffen Empfehlung 142 betreffend den Schutz der Seeleute gegen Arbeitsunfälle (Drucksachen VI/3407, 7/558) . . . . . 2027 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. nachträgliche Unterrichtung über die eingegangene Verpflichtung, 250 ha auf dem Rysumer Nacken in Emden an das Land Niedersachsen bzw. die Stadt Emden zu verkaufen (Drucksache 7/504) 2027 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes) (Drucksache 7/178); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/608), Bericht und Antrag des Innenausschusses (Drucksache 7/587) — Zweite und dritte Beratung — Pensky (SPD) . . . . . . . . . 2027 D Dr. Miltner (CDU/CSU) . . . . . 2029 A Dr. Hirsch (FDP) 2029 D Genscher, Bundesminister (BMI) . 2031 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Zweites Bundesbesoldungserhöhungsgesetz) (Drucksachen 7/411, 7/442); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/609), Bericht und Antrag des Innenausschusses (Drucksachen 7/601, 7/604) — Zweite und dritte Beratung — Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . . 2032 A Becker (Nienberge) (SPD) . . . 2033 B Groß (FDP) 2034 B Genscher, Bundesminister (BMI) . 2036 A Fragestunde (Drucksache 7/588) Fragen A 75 und 76 des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Bemerkung des Bundeskanzlers in der Regierungserklärung vom 10. Mai 1973 betr. „unverantwortliches Gerede", das „nahezu einer staatsfeindlichen Kampagne gleichgekommen sei" Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . 2037 C, D, 2038 A, B, C Höcherl (CDU/CSU) . . 2037 C, D, 2038 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 2038 A Kiechle (CDU/CSU) . . . . . . 2038 B Reddemann (CDU/CSU) 2038 B Wehner (SPD) 2038 C Frage A 77 des Abg. Dr. Marx (CDU/CSU) : In Jugoslawien gefangengehaltene oder mit Berufsverbot belegte Schriftsteller und Künstler Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 2038 D, 2039 A Dr. Marx (CDU/CSU) . . 2038 D, 2039 A Frage A 78 des Abg. Reddemann (CDU/CSU) : Ernennung des bisherigen Chefredakteurs des Nachrichtenmagazins „Der Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Mai 1973 III Spiegel", Günter Gaus, zum ständigen Vertreter der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 2039 B, C, D, 2040 B, C, D Reddemann (CDU/CSU) . . . . 2039 B, C Hansen (SPD) 2039 C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . 2039 D Dr. Marx (CDU/CSU) 2040 A Friedrich (SPD) . . . . . . . 2040 B Wischnewski (SPD) . . . . . . 2040 C Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 2040 C Frage A 66 des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Haushaltsansatz (Verpflichtungsermächtigung) für Wohnungsbaumaßnahmen für Facharbeiter und Schlüsselkräfte im Zonenrandgebiet Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) . . . . 2040 D, 2041 B, C, D, 2042 A, C Niegel (CDU/CSU) 2041 B, C Dr. Warnke (CDU/CSU) 2041 D Henke (SPD) . . . . . . . . 2041 D Hösl (CDU/CSU) . . . . . . . 2042 A Waltemathe (SPD) 2042 B Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 2042 C Frau Funcke, Vizepräsident . . . . 2042 D Frage A 67 des Abg. Dr. Warnke (CDU/CSU) : Äußerungen des Staatssekretärs Dr. Abreß Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) 2042 D, 2043 A, B Dr. Warnke (CDU/CSU) . . . . 2043 A, B Frage A 5 des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Abstandszahlungen der Aussiedler aus der Sowjetunion für Ausbildungskosten Genscher, Bundesminister (BMI) . . 2043 C, 2044 A Dr. Hupka (CDU/CSU) . . 2043 D, 2044 A Fragen A 8 und 9 des Abg. Dr. Miltner (CDU/CSU) : Pressemeldungen betr. Bereitstellung von Material für ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München I gegen die DKP Genscher, Bundesminister (BMI) . . 2044 B, 2045 D, 2046 A, B, C, D, 2047 A Dr. Miltner (CDU/CSU) 2045 D, 2046 A, B Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) . . . 2046 C Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . . 2047 A Frage A 12 des Abg. Dr. Haenschke (SPD) : Ausdehnung des Unfallschutzes für Beamte auf dem Umweg von der Wohnung zur Dienststelle Genscher, Bundesminister (BMI) . . 2047 B Frage A 13 des Abg. Dr. Haenschke (SPD) : Klimatische und ökologische Auswirkungen des Baus von Trockenkühltürmen für Großkraftwerke Genscher, Bundesminister (BMI) . 2047 C, D, 2048 A Dr. Haenschke (SPD) 2047 D Frau von Bothmer (SPD) 2048 A Fragen A 15 und 16 des Abg. Hofmann (SPD) : Bestandsaufnahme aller kulturellen Einrichtungen der Vertriebenen und Flüchtlinge und der bisher dafür verwandten öffentlichen Mittel — Übersicht über die notwendigen Aufgaben und erforderlichen Mittel zur Sicherung und Weiterentwicklung des ostdeutschen Kulturguts Genscher, Bundesminister (BMI) . . 2048 B, C, D Hofmann (SPD) 2048 B, D Freiherr von Fircks (CDU/CSU) 2048 B, D Frage A i 7 des Abg. Lenders (SPD) : Memorandum der Internationalen Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke im Rheineinzugsgebiet über Rheinwasserverschmutzung und Trinkwassergewinnung Genscher, Bundesminister (BMI) . 2049 A Lenders (SPD) 2049 A Fragen A 18 und 19 des Abg. Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) : Erteilung eines Standortvorbescheides im Fall des geplanten Atomkraftwerks Breisach und Umweltschäden des im Bereich Fessenheim (Elsaß) geplanten Atomkraftwerks Genscher, Bundesminister (BMI) . 2049 B, C Nächste Sitzung 2050 C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Mai 1973 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2051* A Anlage 2 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 6 und 7 — Drucksache 7/588 — des Abg. Walther (SPD) betr. Besetzung der im Haushaltsplan des Bundesgrenzschutzes ausgewiesenen Stellen mit GS-Dienstleistenden — Einsatz-und Verwendungsmöglichkeiten für Dienstpflichtige im Verhältnis zu Beamten des Bundesgrenzschutzes . . . . . 2051 * C Anlage 3 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 10 und 11 — Drucksache 7/588 — des Abg. Pfeffermann (CDU/CSU) betr. Rundschreiben des Bundesministers des Innern über die Benutzung von ORWOCHROM-Diafilmen bei Aufnahmen aus dem dienstlichen Bereich 2052* A Anlage 4 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 14 — Drucksache 7/588 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Aufstellung der an der Nord- und Ostsee liegenden Länder über Abwässereinleitungen in die Mündungs- und Küstengebiete . . . . 2052* B Anlage 5 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 20 und 21 — Drucksache 7/588 — des Abg. Löbbert (SPD) betr. Ignorieren von Entscheidungen der ordentlichen Zivilgerichte durch den Deutschen Fußballbund — Entscheidungen der „Sportgerichte" des Deutschen Fußballbundes, die einem zivilrechtlichen Berufsverbot gleichkommen . 2052* D Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Dr. Erkel (BMJ) auf die Fragen A 68 und 69 — Drucksache 7/588 — des Abg. Staak (Hamburg) (SPD) betr. Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen 2053* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Mai 1973 2015 36. Sitzung Bonn, den 24. Mai 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 35. Sitzung, Seite I, rechte Spalte, Zeile 7 von unten, ist statt „Dr. Weber (Köln) (CDU/CSU)" zu lesen: „Dr. Weber (Köln) (SPD)". Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 25.5. Adams * 25. 5. Dr. Aigner * 25. 5. Dr. Arndt (Berlin) * 25.5. Dr. Artzinger * 30.5. Barche 26. 5. Dr. Bardens 25. 5. Dr. Bayerl 25.5. Behrendt * 25.5. Frau Berger (Berlin) 25.5. Blumenfeld * 25. 5. Dr. Böger 8. 6. Brandt (Grolsheim) 24.5. Buschfort 25. 5. Coppik 26. 5. Dr. Corterier * 25.5. Damm 25. 5. Eckerland 26.5. Dr. Eyrich 25. 5. Fellermaier * 25.5. Flämig * 25.5. Frehsee * 27.5. Gansel 25.5. Gerlach (Emsland) * 26. 5. Gerstl (Passau) 25. 5. Haase (Kassel) 25.5. Härzschel * 25.5. von Hassel 25. 5. Herold 26. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 25.5. Kater * 25. 5. Krall * 25. 5. Dr. Kreile 25.5. Freiherr von Kühlmann-Stumm 24. 5. Lange * 25.5. Lautenschlager * 25.5. Lücker * 26. 5. Dr. Martin 26. 5. Memmel * 25.5. Möhring 25.5. Dr. Müller-Emmert 25.5. Müller (Mülheim) * 25.5. Mursch * 25. 5. Frau Dr. Orth 26. 5. Rohde 26.5. Schlaga 25.5. Dr. Schmitt-Vockenhausen 26.5. Schmidt (München) * 26. 5. Schmidt (Wattenscheid) 26. 5. von Schöler 25.5. Schulte (Unna) 25.5. Dr. Schulz (Berlin) * 25. 5. Schwabe * 25.5. Dr. Schwörer * 25. 5. Seefeld * 24.5. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Spranger 25. 5. Springorum * 25.5. Dr. Starke (Franken) * 25. 5. Frau Stommel 25.5. Frau Dr. Timm 25. 5. Walkhoff * 30.5. Wawrzik 25. 5. Wende 25.5. Dr. de With 25.5. Dr. Wörner 25.5. Wurbs 25.5. Zywietz 25.5. Anlage 2 Antwort des Bundesministers Genscher vom 24. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 7/588 Fragen A 6 und 7) : Wieviel der im Bundeshaushalt und im Bundesgrenzschutz ausgewiesenen Stellen sind mit Dienstpflichtigen besetzt, und welche Kosten entstehen für sie? Wie beurteilt die Bundesregierung die Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten für Dienstpflichtige im Verhältnis zu Bundesgrenzbeamten, und wie soll die Besetzung der im Bundeshaushalt ausgewiesenen Stellen durch Beamte erreicht werden, falls die Bundesregierung diese Besetzung für notwendig erachtet? Zu Frage A 6: Von den für Polizeivollzugsbeamte im Bundesgrenzschutz (BGS) im Haushaltsplan ausgewiesenen Stellen waren am 30. April 1973 2 989 mit GS-Dienstleistenden besetzt. Für jeden GS-Dienstleistenden werden je Jahr durchschnittlich 10 170 DM an Personalkosten aufgewendet. Die jährlichen Durchschnittskosten für einen Polizeivollzugsbeamten im BGS in den BesGr. A 1/A 2 betragen demgegenüber 10 960 DM. Für GS-Dienstleistende wurden im Haushalt 1972 insgesamt 24,108 Millionen DM an Personalkosten aufgewendet. Zu Frage A 7: GS-Dienstleistende werden nach § 3 der Verordnung über die Laufbahnen, .das Vorgesetztenverhältnis und das Gelöbnis der Dienstleistenden im BGS wie Polizeivollzugsbeamte ausgebildet und verwendet. Dabei kommen in der Mehrzahl der Fälle Verwendungen in Betracht, die denen von Polizeivollzugsbeamten der BesGr. A 1 bis A 3 entsprechen. Die Bundesregierung ist sich selbstverständlich darüber im klaren, daß die Verwendung von GS-Dienstleistenden, die nur 15 Monate dem BGS angehören, nur als eine noch vertretbare Übergangslösung gelten kann. Sie weiß sich dabei in Übereinstimmung mit der in der Entschließung vom 22. Juni 1972 vertretenen Auffassung des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache VI/3569). Die Bundesregierung ist bemüht, durch gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Personalstruktur den BGS-Vollzugsdienst attraktiver zu gestalten und dadurch sowie durch aktivere Werbemaßnahmen mehr Beamte für den BGS zu gewinnen. 2052* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Mai 1973 Anlage 3 Antwort des Bundesministers Genscher vom 24. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/588 Fragen A 10 und 11) : Trifft es zu, daß der Bundesminister des Innern in einen Rundschreiben an die Bundesbehörden die Bundesbediensteten auffordert, im Gebrauch von ORWO-Dia-Filmen insbesondere bei Aufnahmen aus dem dienstlichen Bereich (Betriebsausflüge, Betriebsfeste, Besichtigungen) Zurückhaltung zu üben, da er aus der Tatsache, daß ORWOCHROM-Dia-Filme, die zur Entwicklung an die Firma ORWOCOLOR in Stuttgart eingesandt wurden, aus Wolfen (DDR), dem Hauptsitz der Herstellerfirma ORWO, an den Einsender zurückgelangt sind, den Schluß zieht, diese Filme seien in der DDR vermutlich nachrichtendienstlich ausgewertet worden? Bewertet die Bundesregierung diese Maßnahme als eine unzulässige, mit dem Geiste des Grundvertrags nicht vereinbare Marktbehinderung dieser Firma, oder erschien ihr diese Mitteilung aus Sicherheitsgründen für unseren Staat oder einzelne Personen notwendig? Zu Frage A 10: ORWOCHROM-Diafilme, die von der VEB Filmfabrik Wolfen in der DDR hergestellt sind, werden auch in der Bundesrepublik vertrieben. Der Filmpreis schließt die Entwicklungskosten ein, wenn der Film mit dem beiliegenden Versandbeutel an den ORWOCOLOR-Umkehrdienst in Stuttgart geschickt wird. Den Sicherheitsbehörden liegen jedoch Erkenntnisse vor, daß entwickelte Filme nicht nur aus Stuttgart, sondern in einigen Fällen vom VEB Wolfen aus der DDR zurückkamen. Die Möglichkeit kann daher nicht ausgeschlossen werden, daß die Filme in der DDR nachrichtendienstlich ausgewertet wurden. In einem Rundschreiben an die obersten Bundesbehörden und die Innenminister der Länder habe ich hierauf im Hinblick auf private Aufnahmen vor allem aus dem dienstlichen Bereich hingewiesen. Natürlich können auch rein private — allzu private — Aufnahmen nachrichtendienstlich interessant sein. Zu Frage A 11: Diese Maßnahme halte ich aus Sicherheitsgründen für erforderlich. Anlage 4 Antwort des Bundesministers Genscher vom 24. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/588 Frage A 14) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, ob sie die von den an der Nord- und Ostsee liegenden Ländern erbetene detaillierte Aufstellung über die Abwässereinleitungen in die Mündungs- und Küstengebiete erhalten hat (Antwort der Bundesregierung vom 16. Juni 1972, Stenographischer Bericht Seite 11297), und ist sie bereit, wie seinerzeit zugesagt, diese dem Bundestag mitzuteilen? Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Schleswig-Holstein hat im September 1972 im Namen der Küstenländer mitgeteilt, daß die Bundesregierung jederzeit Angaben über die gemessenen oder geschätzten Mengen des Abwassers erhalten könne. Man müsse aber wissen, wieweit spezielle Angaben erwünscht seien, weil die Auflistung aller großen und kleinen Einleitungen wegen der unterschiedlichen Wasserqualitäten keine generellen Schlüsse zulasse. Als grobe Übersicht war mitgeteilt worden, daß ein Einfluß der Hamburger Abwässer auf den Nordseeküstenbereich nicht festzustellen sei, da bis zur Mündung der Elbe nachweislich ein nahezu vollständiger Abbau eintritt. Ähnlich lägen die Verhältnisse bei Bremen für die Wesermündung. Aus den weiteren Angaben der Länder geht hervor, daß die Reinhaltung der Gewässer im Küstenbereich noch nicht sichergestellt ist und noch viele Abwasserprobleme zu lösen sind. Die Abwässer der unmittelbar an der Küste gelegenen Industriebetriebe und Gemeinden werden zur Zeit noch nicht ausreichend oder gar nicht geklärt. Deshalb ist, — auch im Hinblick auf die Zuständigkeit der Küstenländer für alle Fragen der Durchsetzung der Wassergesetze — davon abgesehen worden, nochmals die Hergabe einer detaillierten Aufstellung der Abwassereinleitungen in die Mündungs- und Küstengebiete zu erbitten. Die damalige Antwort der Küstenländer war so wenig aussagefähig, daß sie Ihnen nicht mitgeteilt worden ist. Ich bin jedoch gern bereit, Ihnen diese Auskunft zugänglich zu machen. Die Bundesregierung hat wegen des noch unbefriedigenden Schutzes der Küstengewässer vor Verunreinigungen von Land aus sich schon lange um ein internationales Abkommen zum Schutze der Küstengewässer bemüht. Es ist zu erwarten, daß nach der Sommerpause die Verhandlungen über ein solches Abkommen beginnen. Abgesehen davon wird auch das in Vorbereitung befindliche Abwasserabgabengesetz Rechtsgrundlagen für eine genauere Ermittlung der Abwassereinleitungen an der Küste bringen. Anlage 5 Antwort des Bundesministers Genscher vom 24. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Löbbert (SPD) (Drucksache 7/588 Fragen A 20 und 21): Hält es die Bundesregierung mit den rechtsstaatlichen Prinzipien des Grundgesetzes für vereinbar, daß sich der Deutsche Fußballhund auf der Grundlage seiner Satzungen im Zusammenhang mit dem Bundesligaskandal über Entscheidungen der ordentlichen Zivilgerichte hinwegsetzt, und ist die Bundesregierung bereit, gegebenenfalls durch eine Gesetzesinitiative ein solches Verhalten künftig zu unterbinden? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es mit der Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist, daß die „Sportgerichte" des Deutschen Fußballbunds Entscheidungen treffen, die einem zivilrechtlichen Berufsverbot auf Dauer oder Lebenszeit gleichkommen, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dies zu verhindern? Ob ,der Deutsche Fußballbund im Zusammenhang mit dem sogenannten Bundesliga-Skandal Entscheidungen ordentlicher Zivilgerichte zuwidergehandelt hat, ist gerichtlich nachprüfbar. Die Überprüfung Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Mai 1973 2053* kann auf Antrag der betroffenen Spieler oder Vereine herbeigeführt werden. Im Falle der Feststellung einer Zuwiderhandlung haben die durch die Entscheidung Begünstigten die Möglichkeit, gegen den Deutschen Fußballbund die gesetzlich vorgesehenen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu erwirken. Die Bundesregierung hält die geltenden Vorschriften über die Zwangsvollstreckung für ausreichend. Eine Änderung dieser Vorschriften erscheint nicht erforderlich. Entscheidungen der Sportgerichte des Deutschen Fußballbundes, durch die Sperren auf Dauer oder auf Zeit ausgesprochen werden, unterliegen der Nachprüfung durch die Gerichte bzw. unter bestimmten Voraussetzungen durch neutrale Schiedsgerichte. Die Gerichte haben darüber zu befinden, ob die Entscheidungen der Sportgerichte mit den allgemeinen staatlichen Gesetzen, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem in Art. 12 des Grundgesetzes garantierten Grundrecht der Berufsfreiheit, vereinbar sind. Bei von Bundesligaspielern angerufenen Schiedsgerichten sind z. Z. Verfahren anhängig, in denen auch über die Frage der Zulässigkeit von langfristigen Spielersperren durch ,die Sportgerichte des Deutschen Fußballbundes im Zusammenhang mit dem sogenannten Bundesligaskandal zu entscheiden ist. Im Hinblick auf die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten, die die Betroffenen zur Wahrung ihrer Rechte in Anspruch nehmen können, sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit, 'initiativ zu werden. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Dr. Erkel vom 23. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Staak (Hamburg) (SPD) (Drucksache 7/588 Fragen A 68 und 69) : In welchem Umfang sind nach Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen vom 4. November 1971 Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt worden? Hält es die Bundesregierung far erforderlich, die gesetzlichen Bestimmungen so zu fassen, daß dem Verlust von Mietwohnungen durch Umwandlung in Eigentumswohnungen entgegengewirkt werden kann? Ihre Frage A 68 beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau wie folgt: In dem Gesetz über den Kündigungsschutz für Mietverhältnisse über Wohnraum vom 27. November 1971, das im Zusammenhang mit dem in Ihrer Frage erwähnten Gesetz zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs vom 4. November 1971 erlassen worden ist, sind Vorschriften zum Schutze der Mieter bei Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen enthalten. Es besteht jedoch weder auf Grund dieses noch eines anderen Gesetzes eine Verpflichtung, eine Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zu melden. Auch aus den Justizstatistiken kann dafür nichts entnommen werden. Deshalb liegen keine statistischen Angaben über die Zahl der noch vorkommenden Umwandlungsfälle vor. Zu Frage A 69: Die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zum Zwecke der Veräußerung bringt für den Mieter die besondere Gefahr des Wohnungsverlustes mit sich. Der Erwerb solcher umgewandelten Wohnungen erfolgt regelmäßig zur Befriedigung eigenen Wohnbedarfs des Erwerbers. Ein bisher nicht bestehender Eigenbedarf wird also durch Umwandlung und Veräußerung erst erzeugt. Um solchen Umwandlungen die z. T. aus spekulativen Gründen erfolgen — entgegenzuwirken und dem im Einzelfall betroffenen Mieter einen wirksamen Schutz zu bieten, enthält das Gesetz über den Kündigungsschutz für Mietverhältnisse über Wohnraum besondere Vorkehrungen. Wird eine Wohnung nach Überlassung an den Mieter in eine Eigentumswohnung umgewandelt und veräußert, so kann sich der Erwerber zur Begründung einer Kündigung auf Eigenbedarf nicht vor Ablauf von 3 Jahren seit dem Erwerb der Wohnung durch ihn berufen. Aus den gleichen Erwägungen ist auch das sonst gegebene Kündigungsrecht des Vermieters wegen einer beabsichtigten anderweitigen angemessenen Verwertung eingeschränkt. Der Vermieter, der die Wohnung nach Überlassung an den Mieter in eine Eigentumswohnung umwandelt, kann sich zur Begründung einer Kündigung nicht darauf berufen, daß ihn die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer beabsichtigten Veräußerung hindere. Schließlich ist der Vermieter nach der getroffenen Regelung gehindert, das Mietverhältnis mit der Begründung zu kündigen, er beabsichtige die Umwandlung in eine Eigentumswohnung und deren Veräußerung. All diese Regelungen haben die Rechtsstellung der Mieter nicht unwesentlich gestärkt. Sie gelten allerdings wie das gesamte Wohnungsraumkündigungsschutzgesetz — bisher nur befristet bis zum 31. Dezember 1974. In der Regierungserklärung ist jedoch bereits darauf hingewiesen worden, daß die Befristung des Kündigungsschutzes überprüft wird. Dabei wird selbstverständlich auch der Schutz der Mieter bei Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen in die Prüfung einbezogen werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Erhard (Bad Schwalbach).
    Erhard (Bad Schwalbach) (CDU, CSU) : Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In zwei Punkten haben wir das, was im Ausschuß bereits gesagt wurde, hier zu verdeutlichen, damit klar wird, aus welchen Gründen wir von der Mehrheitsmeinung abweichen.
    Erstens. Das Zweite Strafrechtsreformgesetz, das im Jahre 1969 in diesem Hause mit großer Mehrheit — über die Fraktionsgrenzen hinweg — verabschiedet wurde,

    (Zuruf: Das waren noch Zeiten!)

    war durch langjährige Vorarbeiten unter der Führung der CDU/CSU getragen und angenommen worden. In seinen wesentlichen Teilen ging es um die gesamte Strafrechtsreform. Hier wurden als Ergebnis langjähriger Beratungen die Grundlagen vor allem für das moderne Straf- und Maßregelsystem festgelegt. Zu erwähnen sind die weiteren Einschränkungen der kurzen Freiheitsstrafen, die Unterbringung in einer sozialtherapeutischen Anstalt, die Anrechnung auf die Dauer von Freiheitsstrafen im vikariierenden System und vieles andere wie etwa die Führungsaufsicht. Darüber hinaus beseitigt das Zweite Strafrechtsreformgesetz im gesamten geltenden Recht, also auch außerhalb des Strafgesetzbuches, die Übertretungen.
    Das Gesetz konnte, wie der Berichterstatter hier vorgetragen hat, nicht sogleich in Kraft treten, und zwar, wie es im Schriftlichen Bericht des damaligen Sonderausschusses heißt,
    wegen der noch nicht abgeschlossenen Arbeiten am Entwurf eines Einführungsgesetzes für das neue Strafgesetzbuch und am Entwurf eines Strafvollzugsgesetzes sowie wegen der notwendigen Umstellung der Geldstrafdrohungen in Hunderten von Gesetzen.
    Außerdem waren noch die erforderlichen Vollzugseinrichtungen für das neue Straf- und Maßregelsystem zu schaffen, insbesondere die auch heute erwähnte sozialtherapeutische Anstalt.
    1969 wurde vorsorglich der 1. Oktober 1973, d. h. das Ende der folgenden Wahlperiode, als Zeitpunkt des Inkrafttretens festgesetzt. Man ging davon aus, daß die notwendigen Voraussetzungen in einer Legislaturperiode — nämlich in der sechsten — geschaffen werden könnten. Diese Voraussage hat sich nicht erfüllt, und wir, die wir in der letzten Periode hier waren, wissen ja auch, daß das nicht nur an der Verkürzung des zur Verfügung stehenden Zeitraums um ein Jahr gelegen hat, sondern auf eine Reihe von vorgezogenen Einzelreformen oder -reförmchen im Bereich des Strafrechts zurückzuführen war, die dem Strafrechtssonderausschuß die Zeit für andere Dinge weitgehend genommen haben. Der Zeitpunkt, zu dem der nächste große Abschnitt der Strafrechtsreform in Kraft treten kann, muß deshalb noch einmal hinausgeschoben werden.
    Wie wir soeben gehört haben, hat die Bundesregierung zusammen mit der sie tragenden Mehrheit hier im Parlament, der Koalition, die Auffassung vertreten, der 1. Januar 1975 sei nunmehr ein geeigneter Zeitpunkt für das Inkrafttreten. Wir wären froh, wenn das richtig wäre. Denn niemand von uns hat ein Interesse daran, die Reform, die wir für wichtig halten, die wir führend mit geformt und beschlossen haben, in irgendeiner Weise zu verzögern oder ihr Steine in den Weg zu legen. Wir halten aber den genannten Termin für völlig unrealistisch und sprechen uns zusammen mit dem Bundesrat dafür aus — und zwar, meine Kolleginnen und Kollegen von der Regierungskoalition, nicht etwa nur mit den Mitgliedern der CDU/CSU-regierten Länder, sondern auch der überwiegenden Zahl der von der Sozialdemokratie geführten Bundesländer —, den 1. Januar 1976 als Inkrafttretungszeitpunkt zu wählen, weil alles andere unrealistisch ist.
    Leider ist selbst in solchen Fragen die Kooperationsbereitschaft offenbar mindestens erheblich gestört, wenn gar auch hier nicht mehr vorhanden. Ich beklage und beanstande das.
    Außerdem handelt es sich um ein zustimmungsbedürftiges Gesetz, und es muß eine Synchronisation zwischen dem Einführungsgesetz und dem Zweiten Strafrechtsreformgesetz erfolgen. Wenn der Bundesrat nicht zustimmt, dann wird diese Synchronisation überhaupt nicht möglich sein, denn der Zeitpunkt kann nur im Zusammenwirken mit dem Bundesrat



    Erhard (Bad Schwalbach)

    bestimmt werden. Warum sollen wir also hier einen solchen Wirbel inszenieren?
    Es bestand immer Einigkeit darüber, daß zwischen der Verkündung des Einführungsgesetzes und seinem Inkrafttreten und dem Inkrafttreten des Zweiten Strafrechtsreformgesetzes mindestens ein Zeitraum von einem Jahr liegen müsse, da erst das Einführungsgesetz die Bundesländer in die Lage versetzt, das Inkrafttreten des Zweiten Strafrechtsreformgesetzes in der gebotenen Weise durch Anpassung zahlreicher Landesgesetze sowie durch organisatorische, finanzielle und personelle Maßnahmen vorzubereiten. Personelle Maßnahmen lassen sich nicht aus dem Armel schütteln. Wir können die Menschen nicht formen wie Prometheus, nur deswegen, weil wir sie haben möchten oder sie brauchen.
    Das heißt, das Einführungsgesetz müßte bis Ende des Jahres den Bundestag und den Bundesrat passiert haben; das halten wir für nahezu ausgeschlossen. Erst heute steht auf der Tagesordnung unter dem Punkt 13 das Einführungsgesetz. Jedem, der sich die Unterlagen noch nicht genau angesehen hat, möchte ich sie einmal zeigen. Sehen Sie, das ist das Einführungsgesetz!

    (Abg. Erhard [Bad Schwalbach] hebt die Drucksache hoch. — Zuruf des Abg. Vogel [Ennepetal].)

    Allein 87 Monita hat der Bundesrat angebracht und in vielen Fällen zur Erwägung gegeben, im Gesetzgebungsverfahren vieles zu ändern.
    Wie wir wissen und wie wir soeben vom Berichterstatter gehört haben, wird hinsichtlich des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzes erwogen, Teile aus ihm herauszunehmen und nicht gleichzeitig zu verabschieden. Das nennt man Flickschusterei im Bereich der Strafrechtsreform, die hier programmiert und beabsichtigt wird; dem widersetzen wir uns.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die Hunderte von Gesetzen, die vor allem den neuen Teil des Strafgesetzbuches angepaßt werden müssen, erfordern für die Gesetzgebung in den Landtagen einen angemessenen Zeitraum. Auch das muß, wenn es sinnvoll gehandhabt werden soll, wenn die parlamentarische Mitwirkung nicht zu einer Farce gemacht werden soll, in einer gewissen Zeit vonstatten gehen und kann nicht aus dem Armel geschüttelt werden.
    Wesentliche Teile des materiellen Strafrechts, des Strafverfahrensrechts, des Ordnungswidrigkeitenrechts und anderer Rechtsgebiete müssen geändert werden. Wie soll das bis Ende dieses Jahres zu schaffen sein? Wir wissen doch, daß bis Ende dieses Jahres die Reform der Bestimmungen der Abtreibung im Strafrechtssonderausschuß wie im Bundestag verabschiedet werden soll. Daneben auch noch das Zweite Strafrechtsreformgesetz zu verabschieden, ist so gut wie ausgeschlossen. Um welchen Preis alles das nur zu haben sein könnte, habe ich soeben gesagt: nur um den Preis der praktischen Ausschaltung der parlamentarischen Mitwirkung.
    Wir meinen deshalb, wir dürften unter keinen Umständen einen solchen Schein erwecken, solchen zeitlichen Druck ausüben, der innerhalb dieser Frist dennoch nicht zum Erfolg führen kann. Wir verweisen außerdem darauf, daß unter dem Vorsitz unseres Kollegen Dr. Eyrich schon jetzt vorab an dem Einführungsgesetz gearbeitet wird, um so schnell wie möglich zu Rande zu kommen.
    Geben Sie uns deshalb die Zeit, die notwendig ist und, so hoffen wir, ausreichend sein könnte, wenn das Zweite Strafrechtsreformgesetz zum 1. Januar 1976 in Kraft tritt. Auch das wäre schon eine sehr starke Inanspruchnahme der parlamentarischen Möglichkeiten. Wir werden uns dem Inkrafttreten des Strafrechtsreformgesetzes zu einem ein Jahr späteren Zeitpunkt in keiner Weise widersetzen, sondern mit aller Kraft an der Verwirklichung mitarbeiten.
    Das zweite Problem ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens für die wirksame Einsatzmöglichkeit der sozialtherapeutischen Anstalt in § 65 (neu) StGB. Das Strafrechtsreformgesetz führt diese neue Maßregel zur Sicherung und Besserung ein. Wir wissen, daß außer einigen Modellanstalten im Jahre 1975 und auch im Jahre 1976 solche Anstalten noch nicht in dem Umfange zur Verfügung stehen können, wie es erforderlich wäre um die in § 65 des Strafgesetzbuches in der Fassung des zweiten Reformgesetzes umschriebenen Tätergruppen aufzunehmen. Mit einer kurzfristigen Durchführung aller baulichen, personellen und organisatorischen Maßnahmen kann nicht gerechnet werden. Wir haben vor dem heutigen Tage bewußt noch einmal die Justizminister der Länder gefragt, und wir haben die Auskunft erhalten, daß alle Justizminister aller Länder übereinstimmend der Auffassung sind, daß es unmöglich ist, die Voraussetzungen in dem genannten Zeitraum zu schaffen. Mit Rücksicht darauf, daß in den vorhandenen Modellanstalten auch noch wertvolle Erfahrungen über den Sinn und die Erfolgsaussichten unterschiedlicher Behandlungsmethoden gewonnen werden können und auch gewonnen werden sollten, sollten auch wir uns nicht unter zeitlichen Druck setzen.
    Darum sind wir mit dem Bundesrat der Auffassung, daß die Regelung über das Inkrafttreten der Vorschriften über die sozialtherapeutische Anstalt später in einem besondern Gesetz getroffen werden sollte. Eine solche Regelung erlaubt es den Ländern nicht, sich ihrer Aufgabe zu entziehen, wie befürchtet werden mag, sondern sie gestattet es, den Aufbau des sozialtherapeutischen Strafvollzuges im Rahmen einer vernünftigen und kontinuierlichen Planung fortzusetzen und dabei auch die unterschiedlichen Erfahrungen aus dem Ausland mit zu berücksichtigen. Wir müssen deshalb die leider so unkooperative Vorlage ablehnen, weil wir sie für unrealistisch, ja geradezu utopisch ansehen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Wird das Wort weiter gewünscht? - Bitte, Herr Abgeordneter Dürr.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hermann Dürr


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Herr Berichterstatter hat den Sachstand klar und deutlich gemacht. Wir sind uns alle darüber



    Dürr
    einig, daß es sich hier nicht um eine ideologische Auseinandersetzung handelt, sondern um eine der Fragen, in der auch in Parlamenten Optimisten und Pessimisten verschiedener Ansicht sein können. Herr Kollege Erhard hat mit Recht seiner Meinung Ausdruck gegeben, daß er und seine Fraktion froh wären, wenn die Optimisten, zu denen wir uns hier zählen, recht hätten. Es kommt auf die zeitliche Koordination zwischen dem Inkrafttreten des Zweiten Strafrechtsreformgesetzes und dem Inkrafttreten des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch an.
    Herr Kollege Erhard hat das voluminöse Dokument „Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch" dem ganzen Hause vorgezeigt. Das ist sicher geeignet, auch in Versammlungen auf dem flachen Lande bildlich darzustellen, mit welch großen Problemen sich Bundestagsabgeordnete zu befassen haben.

    (Zuruf des Abg. Erhard [Bad Schwalbach].)

    — Aber seien wir einmal ehrlich, Herr Kollege Erhard, nicht auf jeder Seite dieses dicken Bandes steckt politische Brisanz. Eine große Menge der Punkte sind Angleichungen von Einzelgesetzen an die Grundsätze der Strafrechtsreform, etwa die Handhabung der Geldstrafen. Dafür ist — das muß dazugesagt werden — bereits in der letzten Legislaturperiode und, unter Leitung des Kollegen Eyrich, auch in dieser Legislaturperiode in einer Arbeitsgruppe beachtliche Vorarbeit geleistet worden.
    Unser Optimismus in diesem Punkt ist ein gut kalkulierter Optimismus. Gerade weil ich nicht Mitglied des Strafrechtssonderausschusses bin, kann ich mit Berechtigung sagen: Dieser Ausschuß hat dieses Hohe Haus bei seinen Terminangaben noch nie im Stich gelassen, sondern hat sich stets sehr verläßlich gezeigt.
    Nun enthält das Einführungsgesetz außer notwendigen Anpassungsänderungen auch Stücke von Strafrechtsreform, die, als einzelne Entwürfe eingebracht, den hochtrabenden Titel „Soundsovieltes Gesetz zur Reform des Strafrechts" nicht lohnen würden. Daß wir uns hier vorbehalten, den einen oder anderen dieser kleinen Reformpunkte möglicherweise aus Zeitgründen abzukoppeln, ist durchaus angebracht. Der von Herrn Kollegen Erhard dafür benützte Ausdruck „Flickschusterei" ist keineswegs am Platze.
    Bei der ganzen Strafrechtsreform haben auch die Bundesländer und hat auch der Bundesrat ein Wort mitzusprechen. Hier gibt es natürlich auch andere als rechtspolitische Erwägungen, nämlich finanzpolitische, weil eine gute Justiz nun einmal nicht wohlfeil zu haben ist und die Kosten dafür zum allergrößten Teil von den Ländern aufgebracht werden müssen. Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage: In den Ländern ist das von uns heute erörterte Problem weniger eine Frage, bei der SPD und FDP auf der einen und CDU auf der anderen Seite stehen. Hier sind vielfach Rechtspolitiker und Finanzpolitiker noch nicht völlig einig.
    Es muß aber auch gesagt werden, daß viele Länder, z. B. Berlin, schon beachtliche Vorarbeiten geleistet haben, um dem Ziel eines baldigen Wirsamwerdens der Strafrechtsreform näherzukommen. Die Vorarbeiten sind nicht in allen Ländern gleichmäßig vorangetrieben worden.
    Ich habe die herzliche Bitte: Lassen Sie uns die Strafrechtsreform nicht im Geleitzugsystem machen, jenem System nämlich, bei dem sich die Geschwindigkeit nach dem langsamsten Schiff richtet. Ich bin der Meinung, wenn wir versuchen, zeitlich so hinzukommen, daß es — das geben wir zu — nicht für alle Beteiligten kinderleicht ist, dieses Tempo einzuhalten, und wenn wir dieses Marschtempo einhalten, dann unterstützen wir damit auch die Anliegen der Rechtspolitiker in ihren Landesregierungen und in ihren Landesparlamenten.
    Die Koalitionsfraktionen bitten Sie deshalb, dem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu geben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)