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    Deutscher Bundestag 36. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 24. Mai 1973 Inhalt: Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (SPD, CDU/CSU, FDP) (Drucksache 7/580) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Befugnisse des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages (Gesetz nach Artikel 45 c des Grundgesetzes) (SPD, CDU/CSU, FDP) (Drucksache 7/581) — Erste Beratung — 2015 A Entwurf eines Gesetzes zur Vermögens- und Eigentumsbildung im sozialen Wohnungsbau (CDU/CSU) (Drucksache 7/294) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau (Drucksache 7/577) — Erste Beratung — Dr. Vogel, Bundesminister (BMBau) 2015 D Mick (CDU/CSU) 2017 D Krockert (SPD) . . . . . . . 2020 A Engelhard (FDP) . . . . . . . 2021 B Entwurf eines Gesetzes über das Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (Drucksache 7/506) ; Bericht und Antrag des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache 7/576) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Penner (SPD) . . . . . . . 2022 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 2023 B Dürr (SPD) 2024 D Kleinert (FDP) . . . . . . . 2025 C Entwurf eines Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache 7/458) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Bundesrat) (Drucksache 7/459) — Erste Beratung — 2026 B Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (Drucksache 7/550) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 2026 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Bericht der Bundesregierung über die Art, den Umfang und den Erfolg der von ihr oder den Länderregierungen vorgenommenen Beanstandungen betreffend die Anwendung des Artikels 119 des EWG-Vertrages (Drucksachen 7/90, 7/534) 2026 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Mai 1973 Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Erstellung gleichartiger Statistiken über die ausländischen Arbeitskräfte (Drucksachen 111/3591, 7/535) 2026 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über gemeinsame Vorschriften für Druckbehälter und ihre Kontrollmethoden Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für nahtlose Gasflaschen aus Stahl (Drucksachen 7/149, 7/537) 2026 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu den von der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation auf ihrer 55. Tagung im Oktober 1970 angenommenen Übereinkommen 133 über die Quartierräume der Besatzung an Bord von Schiffen (zusätzliche Bestimmungen) Übereinkommen 134 über den Schutz der Seeleute gegen Arbeitsunfälle Empfehlung 137 betreffend die berufliche Ausbildung der Seeleute Empfehlung 138 betreffend die soziale Betreuung der Seeleute auf See und im Hafen Empfehlung 139 betreffend Beschäf tigungsprobleme, die sich aus der technischen Entwicklung an Bord ergeben Empfehlung 140 betreffend die Klimatisierung der Quartierräume der Besatzung und einiger anderer Räume an Bord von Schiffen Empfehlung 141 betreffend die Bekämpfung gesundheitsschädlichen Lärms in den Quartier- und Arbeitsräumen an Bord von Schiffen Empfehlung 142 betreffend den Schutz der Seeleute gegen Arbeitsunfälle (Drucksachen VI/3407, 7/558) . . . . . 2027 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. nachträgliche Unterrichtung über die eingegangene Verpflichtung, 250 ha auf dem Rysumer Nacken in Emden an das Land Niedersachsen bzw. die Stadt Emden zu verkaufen (Drucksache 7/504) 2027 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes) (Drucksache 7/178); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/608), Bericht und Antrag des Innenausschusses (Drucksache 7/587) — Zweite und dritte Beratung — Pensky (SPD) . . . . . . . . . 2027 D Dr. Miltner (CDU/CSU) . . . . . 2029 A Dr. Hirsch (FDP) 2029 D Genscher, Bundesminister (BMI) . 2031 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Zweites Bundesbesoldungserhöhungsgesetz) (Drucksachen 7/411, 7/442); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/609), Bericht und Antrag des Innenausschusses (Drucksachen 7/601, 7/604) — Zweite und dritte Beratung — Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . . 2032 A Becker (Nienberge) (SPD) . . . 2033 B Groß (FDP) 2034 B Genscher, Bundesminister (BMI) . 2036 A Fragestunde (Drucksache 7/588) Fragen A 75 und 76 des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Bemerkung des Bundeskanzlers in der Regierungserklärung vom 10. Mai 1973 betr. „unverantwortliches Gerede", das „nahezu einer staatsfeindlichen Kampagne gleichgekommen sei" Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . 2037 C, D, 2038 A, B, C Höcherl (CDU/CSU) . . 2037 C, D, 2038 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 2038 A Kiechle (CDU/CSU) . . . . . . 2038 B Reddemann (CDU/CSU) 2038 B Wehner (SPD) 2038 C Frage A 77 des Abg. Dr. Marx (CDU/CSU) : In Jugoslawien gefangengehaltene oder mit Berufsverbot belegte Schriftsteller und Künstler Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 2038 D, 2039 A Dr. Marx (CDU/CSU) . . 2038 D, 2039 A Frage A 78 des Abg. Reddemann (CDU/CSU) : Ernennung des bisherigen Chefredakteurs des Nachrichtenmagazins „Der Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Mai 1973 III Spiegel", Günter Gaus, zum ständigen Vertreter der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 2039 B, C, D, 2040 B, C, D Reddemann (CDU/CSU) . . . . 2039 B, C Hansen (SPD) 2039 C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . 2039 D Dr. Marx (CDU/CSU) 2040 A Friedrich (SPD) . . . . . . . 2040 B Wischnewski (SPD) . . . . . . 2040 C Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 2040 C Frage A 66 des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Haushaltsansatz (Verpflichtungsermächtigung) für Wohnungsbaumaßnahmen für Facharbeiter und Schlüsselkräfte im Zonenrandgebiet Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) . . . . 2040 D, 2041 B, C, D, 2042 A, C Niegel (CDU/CSU) 2041 B, C Dr. Warnke (CDU/CSU) 2041 D Henke (SPD) . . . . . . . . 2041 D Hösl (CDU/CSU) . . . . . . . 2042 A Waltemathe (SPD) 2042 B Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 2042 C Frau Funcke, Vizepräsident . . . . 2042 D Frage A 67 des Abg. Dr. Warnke (CDU/CSU) : Äußerungen des Staatssekretärs Dr. Abreß Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) 2042 D, 2043 A, B Dr. Warnke (CDU/CSU) . . . . 2043 A, B Frage A 5 des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Abstandszahlungen der Aussiedler aus der Sowjetunion für Ausbildungskosten Genscher, Bundesminister (BMI) . . 2043 C, 2044 A Dr. Hupka (CDU/CSU) . . 2043 D, 2044 A Fragen A 8 und 9 des Abg. Dr. Miltner (CDU/CSU) : Pressemeldungen betr. Bereitstellung von Material für ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München I gegen die DKP Genscher, Bundesminister (BMI) . . 2044 B, 2045 D, 2046 A, B, C, D, 2047 A Dr. Miltner (CDU/CSU) 2045 D, 2046 A, B Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) . . . 2046 C Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . . 2047 A Frage A 12 des Abg. Dr. Haenschke (SPD) : Ausdehnung des Unfallschutzes für Beamte auf dem Umweg von der Wohnung zur Dienststelle Genscher, Bundesminister (BMI) . . 2047 B Frage A 13 des Abg. Dr. Haenschke (SPD) : Klimatische und ökologische Auswirkungen des Baus von Trockenkühltürmen für Großkraftwerke Genscher, Bundesminister (BMI) . 2047 C, D, 2048 A Dr. Haenschke (SPD) 2047 D Frau von Bothmer (SPD) 2048 A Fragen A 15 und 16 des Abg. Hofmann (SPD) : Bestandsaufnahme aller kulturellen Einrichtungen der Vertriebenen und Flüchtlinge und der bisher dafür verwandten öffentlichen Mittel — Übersicht über die notwendigen Aufgaben und erforderlichen Mittel zur Sicherung und Weiterentwicklung des ostdeutschen Kulturguts Genscher, Bundesminister (BMI) . . 2048 B, C, D Hofmann (SPD) 2048 B, D Freiherr von Fircks (CDU/CSU) 2048 B, D Frage A i 7 des Abg. Lenders (SPD) : Memorandum der Internationalen Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke im Rheineinzugsgebiet über Rheinwasserverschmutzung und Trinkwassergewinnung Genscher, Bundesminister (BMI) . 2049 A Lenders (SPD) 2049 A Fragen A 18 und 19 des Abg. Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) : Erteilung eines Standortvorbescheides im Fall des geplanten Atomkraftwerks Breisach und Umweltschäden des im Bereich Fessenheim (Elsaß) geplanten Atomkraftwerks Genscher, Bundesminister (BMI) . 2049 B, C Nächste Sitzung 2050 C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Mai 1973 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2051* A Anlage 2 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 6 und 7 — Drucksache 7/588 — des Abg. Walther (SPD) betr. Besetzung der im Haushaltsplan des Bundesgrenzschutzes ausgewiesenen Stellen mit GS-Dienstleistenden — Einsatz-und Verwendungsmöglichkeiten für Dienstpflichtige im Verhältnis zu Beamten des Bundesgrenzschutzes . . . . . 2051 * C Anlage 3 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 10 und 11 — Drucksache 7/588 — des Abg. Pfeffermann (CDU/CSU) betr. Rundschreiben des Bundesministers des Innern über die Benutzung von ORWOCHROM-Diafilmen bei Aufnahmen aus dem dienstlichen Bereich 2052* A Anlage 4 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 14 — Drucksache 7/588 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Aufstellung der an der Nord- und Ostsee liegenden Länder über Abwässereinleitungen in die Mündungs- und Küstengebiete . . . . 2052* B Anlage 5 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 20 und 21 — Drucksache 7/588 — des Abg. Löbbert (SPD) betr. Ignorieren von Entscheidungen der ordentlichen Zivilgerichte durch den Deutschen Fußballbund — Entscheidungen der „Sportgerichte" des Deutschen Fußballbundes, die einem zivilrechtlichen Berufsverbot gleichkommen . 2052* D Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Dr. Erkel (BMJ) auf die Fragen A 68 und 69 — Drucksache 7/588 — des Abg. Staak (Hamburg) (SPD) betr. Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen 2053* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Mai 1973 2015 36. Sitzung Bonn, den 24. Mai 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 35. Sitzung, Seite I, rechte Spalte, Zeile 7 von unten, ist statt „Dr. Weber (Köln) (CDU/CSU)" zu lesen: „Dr. Weber (Köln) (SPD)". Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 25.5. Adams * 25. 5. Dr. Aigner * 25. 5. Dr. Arndt (Berlin) * 25.5. Dr. Artzinger * 30.5. Barche 26. 5. Dr. Bardens 25. 5. Dr. Bayerl 25.5. Behrendt * 25.5. Frau Berger (Berlin) 25.5. Blumenfeld * 25. 5. Dr. Böger 8. 6. Brandt (Grolsheim) 24.5. Buschfort 25. 5. Coppik 26. 5. Dr. Corterier * 25.5. Damm 25. 5. Eckerland 26.5. Dr. Eyrich 25. 5. Fellermaier * 25.5. Flämig * 25.5. Frehsee * 27.5. Gansel 25.5. Gerlach (Emsland) * 26. 5. Gerstl (Passau) 25. 5. Haase (Kassel) 25.5. Härzschel * 25.5. von Hassel 25. 5. Herold 26. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 25.5. Kater * 25. 5. Krall * 25. 5. Dr. Kreile 25.5. Freiherr von Kühlmann-Stumm 24. 5. Lange * 25.5. Lautenschlager * 25.5. Lücker * 26. 5. Dr. Martin 26. 5. Memmel * 25.5. Möhring 25.5. Dr. Müller-Emmert 25.5. Müller (Mülheim) * 25.5. Mursch * 25. 5. Frau Dr. Orth 26. 5. Rohde 26.5. Schlaga 25.5. Dr. Schmitt-Vockenhausen 26.5. Schmidt (München) * 26. 5. Schmidt (Wattenscheid) 26. 5. von Schöler 25.5. Schulte (Unna) 25.5. Dr. Schulz (Berlin) * 25. 5. Schwabe * 25.5. Dr. Schwörer * 25. 5. Seefeld * 24.5. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Spranger 25. 5. Springorum * 25.5. Dr. Starke (Franken) * 25. 5. Frau Stommel 25.5. Frau Dr. Timm 25. 5. Walkhoff * 30.5. Wawrzik 25. 5. Wende 25.5. Dr. de With 25.5. Dr. Wörner 25.5. Wurbs 25.5. Zywietz 25.5. Anlage 2 Antwort des Bundesministers Genscher vom 24. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 7/588 Fragen A 6 und 7) : Wieviel der im Bundeshaushalt und im Bundesgrenzschutz ausgewiesenen Stellen sind mit Dienstpflichtigen besetzt, und welche Kosten entstehen für sie? Wie beurteilt die Bundesregierung die Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten für Dienstpflichtige im Verhältnis zu Bundesgrenzbeamten, und wie soll die Besetzung der im Bundeshaushalt ausgewiesenen Stellen durch Beamte erreicht werden, falls die Bundesregierung diese Besetzung für notwendig erachtet? Zu Frage A 6: Von den für Polizeivollzugsbeamte im Bundesgrenzschutz (BGS) im Haushaltsplan ausgewiesenen Stellen waren am 30. April 1973 2 989 mit GS-Dienstleistenden besetzt. Für jeden GS-Dienstleistenden werden je Jahr durchschnittlich 10 170 DM an Personalkosten aufgewendet. Die jährlichen Durchschnittskosten für einen Polizeivollzugsbeamten im BGS in den BesGr. A 1/A 2 betragen demgegenüber 10 960 DM. Für GS-Dienstleistende wurden im Haushalt 1972 insgesamt 24,108 Millionen DM an Personalkosten aufgewendet. Zu Frage A 7: GS-Dienstleistende werden nach § 3 der Verordnung über die Laufbahnen, .das Vorgesetztenverhältnis und das Gelöbnis der Dienstleistenden im BGS wie Polizeivollzugsbeamte ausgebildet und verwendet. Dabei kommen in der Mehrzahl der Fälle Verwendungen in Betracht, die denen von Polizeivollzugsbeamten der BesGr. A 1 bis A 3 entsprechen. Die Bundesregierung ist sich selbstverständlich darüber im klaren, daß die Verwendung von GS-Dienstleistenden, die nur 15 Monate dem BGS angehören, nur als eine noch vertretbare Übergangslösung gelten kann. Sie weiß sich dabei in Übereinstimmung mit der in der Entschließung vom 22. Juni 1972 vertretenen Auffassung des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache VI/3569). Die Bundesregierung ist bemüht, durch gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Personalstruktur den BGS-Vollzugsdienst attraktiver zu gestalten und dadurch sowie durch aktivere Werbemaßnahmen mehr Beamte für den BGS zu gewinnen. 2052* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Mai 1973 Anlage 3 Antwort des Bundesministers Genscher vom 24. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/588 Fragen A 10 und 11) : Trifft es zu, daß der Bundesminister des Innern in einen Rundschreiben an die Bundesbehörden die Bundesbediensteten auffordert, im Gebrauch von ORWO-Dia-Filmen insbesondere bei Aufnahmen aus dem dienstlichen Bereich (Betriebsausflüge, Betriebsfeste, Besichtigungen) Zurückhaltung zu üben, da er aus der Tatsache, daß ORWOCHROM-Dia-Filme, die zur Entwicklung an die Firma ORWOCOLOR in Stuttgart eingesandt wurden, aus Wolfen (DDR), dem Hauptsitz der Herstellerfirma ORWO, an den Einsender zurückgelangt sind, den Schluß zieht, diese Filme seien in der DDR vermutlich nachrichtendienstlich ausgewertet worden? Bewertet die Bundesregierung diese Maßnahme als eine unzulässige, mit dem Geiste des Grundvertrags nicht vereinbare Marktbehinderung dieser Firma, oder erschien ihr diese Mitteilung aus Sicherheitsgründen für unseren Staat oder einzelne Personen notwendig? Zu Frage A 10: ORWOCHROM-Diafilme, die von der VEB Filmfabrik Wolfen in der DDR hergestellt sind, werden auch in der Bundesrepublik vertrieben. Der Filmpreis schließt die Entwicklungskosten ein, wenn der Film mit dem beiliegenden Versandbeutel an den ORWOCOLOR-Umkehrdienst in Stuttgart geschickt wird. Den Sicherheitsbehörden liegen jedoch Erkenntnisse vor, daß entwickelte Filme nicht nur aus Stuttgart, sondern in einigen Fällen vom VEB Wolfen aus der DDR zurückkamen. Die Möglichkeit kann daher nicht ausgeschlossen werden, daß die Filme in der DDR nachrichtendienstlich ausgewertet wurden. In einem Rundschreiben an die obersten Bundesbehörden und die Innenminister der Länder habe ich hierauf im Hinblick auf private Aufnahmen vor allem aus dem dienstlichen Bereich hingewiesen. Natürlich können auch rein private — allzu private — Aufnahmen nachrichtendienstlich interessant sein. Zu Frage A 11: Diese Maßnahme halte ich aus Sicherheitsgründen für erforderlich. Anlage 4 Antwort des Bundesministers Genscher vom 24. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/588 Frage A 14) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, ob sie die von den an der Nord- und Ostsee liegenden Ländern erbetene detaillierte Aufstellung über die Abwässereinleitungen in die Mündungs- und Küstengebiete erhalten hat (Antwort der Bundesregierung vom 16. Juni 1972, Stenographischer Bericht Seite 11297), und ist sie bereit, wie seinerzeit zugesagt, diese dem Bundestag mitzuteilen? Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Schleswig-Holstein hat im September 1972 im Namen der Küstenländer mitgeteilt, daß die Bundesregierung jederzeit Angaben über die gemessenen oder geschätzten Mengen des Abwassers erhalten könne. Man müsse aber wissen, wieweit spezielle Angaben erwünscht seien, weil die Auflistung aller großen und kleinen Einleitungen wegen der unterschiedlichen Wasserqualitäten keine generellen Schlüsse zulasse. Als grobe Übersicht war mitgeteilt worden, daß ein Einfluß der Hamburger Abwässer auf den Nordseeküstenbereich nicht festzustellen sei, da bis zur Mündung der Elbe nachweislich ein nahezu vollständiger Abbau eintritt. Ähnlich lägen die Verhältnisse bei Bremen für die Wesermündung. Aus den weiteren Angaben der Länder geht hervor, daß die Reinhaltung der Gewässer im Küstenbereich noch nicht sichergestellt ist und noch viele Abwasserprobleme zu lösen sind. Die Abwässer der unmittelbar an der Küste gelegenen Industriebetriebe und Gemeinden werden zur Zeit noch nicht ausreichend oder gar nicht geklärt. Deshalb ist, — auch im Hinblick auf die Zuständigkeit der Küstenländer für alle Fragen der Durchsetzung der Wassergesetze — davon abgesehen worden, nochmals die Hergabe einer detaillierten Aufstellung der Abwassereinleitungen in die Mündungs- und Küstengebiete zu erbitten. Die damalige Antwort der Küstenländer war so wenig aussagefähig, daß sie Ihnen nicht mitgeteilt worden ist. Ich bin jedoch gern bereit, Ihnen diese Auskunft zugänglich zu machen. Die Bundesregierung hat wegen des noch unbefriedigenden Schutzes der Küstengewässer vor Verunreinigungen von Land aus sich schon lange um ein internationales Abkommen zum Schutze der Küstengewässer bemüht. Es ist zu erwarten, daß nach der Sommerpause die Verhandlungen über ein solches Abkommen beginnen. Abgesehen davon wird auch das in Vorbereitung befindliche Abwasserabgabengesetz Rechtsgrundlagen für eine genauere Ermittlung der Abwassereinleitungen an der Küste bringen. Anlage 5 Antwort des Bundesministers Genscher vom 24. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Löbbert (SPD) (Drucksache 7/588 Fragen A 20 und 21): Hält es die Bundesregierung mit den rechtsstaatlichen Prinzipien des Grundgesetzes für vereinbar, daß sich der Deutsche Fußballhund auf der Grundlage seiner Satzungen im Zusammenhang mit dem Bundesligaskandal über Entscheidungen der ordentlichen Zivilgerichte hinwegsetzt, und ist die Bundesregierung bereit, gegebenenfalls durch eine Gesetzesinitiative ein solches Verhalten künftig zu unterbinden? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es mit der Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist, daß die „Sportgerichte" des Deutschen Fußballbunds Entscheidungen treffen, die einem zivilrechtlichen Berufsverbot auf Dauer oder Lebenszeit gleichkommen, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dies zu verhindern? Ob ,der Deutsche Fußballbund im Zusammenhang mit dem sogenannten Bundesliga-Skandal Entscheidungen ordentlicher Zivilgerichte zuwidergehandelt hat, ist gerichtlich nachprüfbar. Die Überprüfung Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Mai 1973 2053* kann auf Antrag der betroffenen Spieler oder Vereine herbeigeführt werden. Im Falle der Feststellung einer Zuwiderhandlung haben die durch die Entscheidung Begünstigten die Möglichkeit, gegen den Deutschen Fußballbund die gesetzlich vorgesehenen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu erwirken. Die Bundesregierung hält die geltenden Vorschriften über die Zwangsvollstreckung für ausreichend. Eine Änderung dieser Vorschriften erscheint nicht erforderlich. Entscheidungen der Sportgerichte des Deutschen Fußballbundes, durch die Sperren auf Dauer oder auf Zeit ausgesprochen werden, unterliegen der Nachprüfung durch die Gerichte bzw. unter bestimmten Voraussetzungen durch neutrale Schiedsgerichte. Die Gerichte haben darüber zu befinden, ob die Entscheidungen der Sportgerichte mit den allgemeinen staatlichen Gesetzen, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem in Art. 12 des Grundgesetzes garantierten Grundrecht der Berufsfreiheit, vereinbar sind. Bei von Bundesligaspielern angerufenen Schiedsgerichten sind z. Z. Verfahren anhängig, in denen auch über die Frage der Zulässigkeit von langfristigen Spielersperren durch ,die Sportgerichte des Deutschen Fußballbundes im Zusammenhang mit dem sogenannten Bundesligaskandal zu entscheiden ist. Im Hinblick auf die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten, die die Betroffenen zur Wahrung ihrer Rechte in Anspruch nehmen können, sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit, 'initiativ zu werden. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Dr. Erkel vom 23. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Staak (Hamburg) (SPD) (Drucksache 7/588 Fragen A 68 und 69) : In welchem Umfang sind nach Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen vom 4. November 1971 Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt worden? Hält es die Bundesregierung far erforderlich, die gesetzlichen Bestimmungen so zu fassen, daß dem Verlust von Mietwohnungen durch Umwandlung in Eigentumswohnungen entgegengewirkt werden kann? Ihre Frage A 68 beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau wie folgt: In dem Gesetz über den Kündigungsschutz für Mietverhältnisse über Wohnraum vom 27. November 1971, das im Zusammenhang mit dem in Ihrer Frage erwähnten Gesetz zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs vom 4. November 1971 erlassen worden ist, sind Vorschriften zum Schutze der Mieter bei Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen enthalten. Es besteht jedoch weder auf Grund dieses noch eines anderen Gesetzes eine Verpflichtung, eine Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zu melden. Auch aus den Justizstatistiken kann dafür nichts entnommen werden. Deshalb liegen keine statistischen Angaben über die Zahl der noch vorkommenden Umwandlungsfälle vor. Zu Frage A 69: Die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zum Zwecke der Veräußerung bringt für den Mieter die besondere Gefahr des Wohnungsverlustes mit sich. Der Erwerb solcher umgewandelten Wohnungen erfolgt regelmäßig zur Befriedigung eigenen Wohnbedarfs des Erwerbers. Ein bisher nicht bestehender Eigenbedarf wird also durch Umwandlung und Veräußerung erst erzeugt. Um solchen Umwandlungen die z. T. aus spekulativen Gründen erfolgen — entgegenzuwirken und dem im Einzelfall betroffenen Mieter einen wirksamen Schutz zu bieten, enthält das Gesetz über den Kündigungsschutz für Mietverhältnisse über Wohnraum besondere Vorkehrungen. Wird eine Wohnung nach Überlassung an den Mieter in eine Eigentumswohnung umgewandelt und veräußert, so kann sich der Erwerber zur Begründung einer Kündigung auf Eigenbedarf nicht vor Ablauf von 3 Jahren seit dem Erwerb der Wohnung durch ihn berufen. Aus den gleichen Erwägungen ist auch das sonst gegebene Kündigungsrecht des Vermieters wegen einer beabsichtigten anderweitigen angemessenen Verwertung eingeschränkt. Der Vermieter, der die Wohnung nach Überlassung an den Mieter in eine Eigentumswohnung umwandelt, kann sich zur Begründung einer Kündigung nicht darauf berufen, daß ihn die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer beabsichtigten Veräußerung hindere. Schließlich ist der Vermieter nach der getroffenen Regelung gehindert, das Mietverhältnis mit der Begründung zu kündigen, er beabsichtige die Umwandlung in eine Eigentumswohnung und deren Veräußerung. All diese Regelungen haben die Rechtsstellung der Mieter nicht unwesentlich gestärkt. Sie gelten allerdings wie das gesamte Wohnungsraumkündigungsschutzgesetz — bisher nur befristet bis zum 31. Dezember 1974. In der Regierungserklärung ist jedoch bereits darauf hingewiesen worden, daß die Befristung des Kündigungsschutzes überprüft wird. Dabei wird selbstverständlich auch der Schutz der Mieter bei Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen in die Prüfung einbezogen werden.
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    Rede von Horst Krockert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gesichertes Wohnen ist neben gesicherter Arbeit Grundbedürfnis der Menschen. Diese beiden Grundbedürfnisse sind eigentlich die Brennpunkte dessen, was wir Lebensqualität nennen. Das Ziel der Wohnungspolitik in diesem Zusammenhang soll sein, Wohnungen in ausreichender Zahl und mit ausreichender Ausstattung zu schaffen, damit Menschen nicht nur ihre vier Wände haben, sondern sich mehr und mehr zu Hause fühlen können. Wir wollen eine ausgewogene Vielfalt des Angebots, das der Vielfalt des Bedürfnisses entspricht, nicht nur in Qualität und Größe, sondern auch in einer verbesserten Ausgestaltung der Art, wie die Wohnberechtigung verfaßt ist, sei es auf Grund von Eigentum, sei es auf Grund von Miete.
    Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang offensichtlich die Bedeutung des Wohneigentums erkannt. Mehr und mehr haben die Menschen das Bedürfnis, ihre eigene Sparleistung mit möglichst großer Unabhängigkeit im Wohnen zu verbinden. Die Bundesregierung hat, wie ich meine, ebenso erkannt, daß innerhalb dieser Entwicklung der Eigentumswohnung immer größere Bedeutung zugekommen ist. Sie hat auch die Chancen erkannt, die darin liegen, weil das Grunderwerbsproblem in diesem Falle leichter zu lösen ist und weil ein gewisser Grad von Mobilität, von dem hier schon gesprochen wurde, hierbei eher gewährleistet ist als bei anderen Eigentumsformen.
    Meine Damen und Herren, bisher gab es aber eine Schwelle, die den Zugang zum Wohneigentum immer noch Privileg bleiben ließ und die es Mitbürgern mit geringerem Einkommen unzugänglich machte. Der Entwurf, den die Bundesregierung schon im .Jahre 1972 vorgelegt hat, hatte einen Abbau dieser Schwelle zum Ziel. Die jetzige Bundesregierung hat diese Absicht wiederaufgenommen. Die Schwelle soll praktisch durch eine Umschichtung der Förderungsmittel von Bund und Ländern zugunsten von Einkommensmaßnahmen im sozialen Wohnungsbau zur Verfügung abgebaut werden.
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion begrüßt die Einbringung dieses Entwurfs im 7. Bundestag. Sie wendet sich mit besonderem Interesse den beiden Modellen zu, die der Entwurf enthält: dem Mietkauf und der Wohnbesitzwohnung. Beide verbinden, wie wir meinen, auf interessante Weise die Vermögensbildung und die Stabilisierung des individuellen Wohnrechts miteinander. Sie erleichtern den Zugang zum Wohneigentum, in dem sie die Nachsparmöglichkeit für das Eigenkapital begünstigen, und sie nutzen die günstigen Voraussetzungen, die die allgemeine Sparförderung und auch die zusätzlichen Möglichkeiten des Dritten Vermögensbildungsgesetzes für Bürger mit geringeren Einkommen bereits geschaffen haben: Darauf kann in diesem Fall aufgebaut werden.
    Meine Damen und Herren, in der weiteren Gesetzgebungsarbeit werden wir eine ganze Reihe von Details zu prüfen haben. Der Bundesrat hat, was vom Herrn Bundesminister schon vermerkt wurde, einige beachtenswerte Vorschläge, Bedenken und Gegenanregungen geäußert, die von der Bundesregierung zum Teil aufgenommen werden konnten.
    So begrüßen wir die Abschaffung der ursprünglich vorgesehenen Preisbegrenzung beim Weiterverkauf des Wohnbesitzbriefs, weil nämlich ein solch neuartiges Angebot damit steht und fällt, daß es im Vergleich zu anderen Eigentumsbildungsmöglichkeiten attraktiv genug ist, damit auch danach gegriffen wird. Die Gefahr einer Spekulation mit dem Wohnbesitzbrief ist in der Tat gering. Darum sollten die hier begünstigten Kreise nicht im Gegensatz zu allen anderen Eigentümern in der Wertentwicklung ihres Eigentums beschnitten werden. Wenn man Spekulation tatsächlich bekämpfen will, dann sollte man nicht gerade bei diesem Modell anfangen, das Bürger mit geringerem Einkommen begünstigen will.
    Es gibt weitere Äußerungen des Bundesrats, die uns im Ausschuß noch beschäftigen werden, darunter auch die Bedenken gegen die Begrenzung der Eigenleistung auf 15 % beim Wohnbesitzbrief und gegen den Richtsatz von 4 % für eine Ausschüttung des Gewinns.
    An dieser Stelle möchte ich mir eine Bemerkung zu Herrn Kollegen Mick erlauben. Hier scheint tatsächlich ein Mißverständnis vorzuliegen. Die Gewinnausschüttung bezieht sich auf die Tatsache, daß der Wohnbesitzbriefinhaber an einem geschlossenen Immobilienfonds teilhat. Die Tatsache, daß der Wohnbesitzbrief zugleich ein unkündbares und vererbbares Dauerwohnrecht gewährleistet, ist eine zweite Vergünstigung. Er zahlt sich nicht einfach selber in die Tasche.
    Wir werden die Argumente, die der Bundesrat bei seinen Erwägungen vorgetragen hat, im einzelnen sehr sorgfältig zu prüfen haben. Dies betrifft auch die Bedenken, die der Bundesrat dagegen erhoben hat, daß die Neubauförderung „überwiegend" dem Einzeleigentum zugute kommen soll. Daraus liest der Bundesrat heraus: jedenfalls mehr als 50 %. Darüber wird, glaube ich, in der Tat noch geredet werden müssen.
    Herr Kollege Mick hatte die Freundlichkeit, einige Bemerkungen in Richtung auf den Bundesminister zu machen, den ich hier nicht zu verteidigen brauche. Aber, Herr Kollege Mick, wissen Sie, das „eine Jahr" und die Zusammenrechnung von Monaten, die zu einer solchen Rechnung führt, sind offenbar sehr unterschiedlich zu sehen, je nachdem, aus welcher Perspektive man es betrachtet. Wir Parlamentarier werden von diesem Minister wahrhaftig eine ganze Menge zu tun bekommen. Wir haben eigentlich schon eine ganze Menge zu tun, wenn wir es verstanden haben, uns mit Vorlagen bereits zu beschäftigen, bevor sie auf dem Tisch liegen.



    Krockert
    Herr Kollege Mick hat das entscheidende Unterschiedsmerkmal zwischen den beiden Entwürfen darin gesehen, daß der CDU/CSU-Entwurf das Volleigentum fördern will, der Entwurf der Bundesregierung dagegen lediglich so eine halbgare Geschichte wie den Wohnbesitzbrief. Dies ist nicht ganz richtig. Der Wohnbesitzbrief ist nur ein Bestandteil des Entwurfs der Bundesregierung. Auch der Entwurf der Bundesregierung hat zum Ziel, die Eigentumsbildung im Sinne von Volleigentum zu fördern, und enthält entsprechende Vorschläge.
    Sie haben den Verdacht geäußert, daß das Reden über „neue Formen des Eigentums" irgendwo im Hintergrund zum Ziel haben könnte, alte, bewährte Formen des Eigentums schließlich außer Kraft zu setzen und hier schon einmal anzufangen, sie zu unterlaufen. Dieser Verdacht ist völlig unbegründet, was nicht zuletzt gerade durch diesen Entwurf bewiesen wird.
    Sehen Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, wir Sozialdemokraten streben eine ausgewogene Verfassung des gesamten Wohnungswesens an, und in diesem Kontext, in diesem Zusammenhang sehen wir die Eigentumsförderung allerdings als gut, nützlich und erforderlich an. Wir machen also keine isolierte Eigentumspolitik —wenn Sie darin ein Zugeständnis sehen wollen, dann tun Sie es —, bei der wir den Begriff des Eigentums durch die Tonart, mit der wir ihn unterstreichen, in ideologische Höhen hinaufschrauben. Das müßte bei allen, die Mieter sind und Mieter bleiben werden, das Gefühl zur Folge haben, daß sie Wohnbürger zweiter Klasse sein sollen, so eine Art zurückgebliebene „arme Verwandte" innerhalb des Wohnungswesens.
    Eigentumsförderung ja. Wir tun das, wir machen vernünftige Eigentumspolitik. Wir fördern keinen Eigentumsenthusiasmus und keine Eigentumsillusionen. Auch künftige Generationen werden zur Miete wohnen. Es wird immer noch Menschen geben, die nicht daran denken können, Wohneigentum zu bilden, und es wird immer noch Menschen geben, die auch gar nicht daran denken, es anders zu halten. Die sollen wissen, daß wir für sie genauso da sind wie für die, die an der Bildung von Eigentum im Wohnbereich interessiert sind.
    Wir haben nun beide Entwürfe in erster Lesung vorliegen. Die Überweisung an die zuständigen Ausschüsse ist vom Ältestenrat vorgeschlagen und wird von uns beantragt. Lassen Sie uns nun in den Ausschüssen in kritischer Prüfung unseren Sachverstand und unsere wohnungspolitische Leistungsfähigkeit von beiden Seiten beweisen, so daß wir in hoffentlich nicht allzu ferner Zeit in diesem Haus mit einem Ergebnis aufwarten können, das sich sehen lassen kann.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Engelhard.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hans A. Engelhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der Freien Demokraten begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf der
    Bundesregierung in ganz besonderer Weise. Hier verwirklicht sich ein wesentlicher Teil unserer programmatischen Vorstellungen. Wenn man allerdings die Situation auf dem Bodenmarkt, auf dem Bausektor, die Situation unserer Konjunktur betrachtet, dann legt das, was finanzielle Aufwendungen anbelangt, ein gutes Maß an Realismus nahe. Ich glaube, das wurde von der Opposition bei ihrem Entwurf übersehen. Hier werden — man mag sich über die Höhe streiten, Herr Kollege Mick — Aufwendungen zusätzlicher Art gefordert, die so erheblich sind, daß sie in unsere derzeitige Landschaft einfach nicht hineinpassen.
    Es ist meines Erachtens ein ganz wesentlicher Vorteil des Entwurfs der Bundesregierung, daß sie darangeht, Akzente zu setzen, indem sie die bisherigen Förderungsmaßnahmen umschichtet und neue Schwerpunkte setzt, Schwerpunkte sowohl hinsichtlich des örtlichen Bereichs wie auch hinsichtlich des geförderten Personenkreises. Es wird klargestellt, daß die Förderung in den Gebieten vordringlich ist, wo ein besonderer Wohnungsbedarf besteht, und daß zunächst einmal jener Personenkreis gefördert wird — das kommt klarer und akzentuierter als bisher heraus —, der zu den wirtschaftlich Schwächeren gehört und sich nicht aus eigener Kraft in gleicher Weise wie andere helfen kann. Das reicht von den kinderreichen Familien über die jungen Ehepaare, die älteren Menschen bis hin zu den Schwerbehinderten.
    Wohnungseigentum ist eine ganz wesentliche Möglichkeit, den einzelnen unabhängiger zu machen und seinen Freiheitsraum zu erweitern. Wir sind nach wie vor — wir werden es auch in Zukunft sein — der Auffassung, daß ein breit gestreutes Eigentum besser ist, allerdings ein breit gestreutes Eigentum am Zügel eines Gesetzes, das einerseits die Privatinitiative nicht einengt, sondern befördert, andererseits aber in der Lage ist, die Kandarre dort scharf anzuziehen, wo Privateigentum in sozialschädlichen Mißbrauch umschlägt.
    Ein derartiges breit gestreutes Eigentum wird dann auch gesamtgesellschaftlich immer besser sein als die starke Konzentration des Eigentums bei wenigen und auch als die starke Konzentration von Mietwohnungen in den Händen einiger weniger großer Gesellschaften. Deswegen begrüßen wir es, daß im Gesetzentwurf der Bundesregierung ganz klar festgestellt ist, daß künftig überwiegend Einzeleigentum gefördert werden soll. Das ist eine Klarstellung, Herr Kollege Mick, die Ihre düsteren Weissagungen ganz sicherlich überflüssig macht und ihnen die Berechtigung nimmt, weil hier in diesem Gesetzentwurf klargestellt ist, daß es sogar stärker als bisher um die Förderung von Einzeleigentum und damit von breit gestreutem Eigentum geht.
    Es wird — das hat Herr Bundesminister Dr. Vogel bereits ausgeführt — im Entwurf auch die Frage der Förderung der Eigentumswohnungen im Unterschied zum Eigenheim stärker akzentuiert. Es wird sicherlich auch künftig in weiten Bereichen unseres Landes das Familieneigenheim die gemäße Wohnform für breite Schichten sein. Wenn wir aber an die



    Engelhard
    Ballungsgebiete denken, wenn wir uns den Kostenfaktor, die städtebaulichen und raumordnerischen Gesichtspunkte überlegen, werden wir nicht umhin können, den Akzent künftig weit stärker auf die Eigentumswohnung zu legen. Ich verhehle allerdings in diesem Zusammenhang nicht, daß man sich dann sowohl vom Städtebaulichen wie vom Architektonischen her über neue Wohnformen noch einiges wird einfallen lassen müssen, um der Eigentumswohnung hier einen breiteren Rahmen zu schaffen.
    Während es bisher bei allen Förderungsmaßnahmen vielen schwerfiel, Wohnungseigentum zu bilden, so wird dies künftig — das ist eine alte Forderung von uns — das Mietkauf-System, durch die Möglichkeit des Nachsparens ganz wesentlich erleichtern und die Möglichkeit eröffnen, noch breiteren Bevölkerungsschichten zu Wohnungseigentum zu verhelfen.
    Der Entwurf der Bundesregierung bringt ein Weiteres: den Wohnbesitz. Ich glaube, man muß schon sehr ungenau lesen, wenn man hier hineininterpretieren will, der Entwurf sehe vor, Volleigentum zu minderem Eigentum abzustufen; denn dieser Wohnbesitz ist ja — das ist auch in der Begründung zu diesem Entwurf ausgeführt — gar keine Eigentumsart, sondern er ist im Bereich des Wohnens eine neue Wohnungsart, eine neue Wohnart. Damit ist er ein zusätzliches Angebot für die, die Eigentum entweder nicht bilden können oder nicht bilden wollen und die Mieter bleiben möchten. Ich sehe darin eine gesamtgesellschaftlich recht interessante Entwicklung; denn die Kombination von Vermögensbildung einerseits und Dauerwohnrecht andererseits löst eine ganze Menge von Fragen.
    Ich will zum Schluß nur darauf hinweisen, daß Wohnbesitz auch die Möglichkeit bietet, wirtschaftliche Machtkonzentrationen auf dem Wohnungsmarkt stärker zu entflechten, daß er dem Inhaber eines Wohnbesitzbriefes zu größerem Selbstbewußtsein verhilft und daß er ihn veranlassen wird, in seinem engen Wohnbereich Mitwirkungsrechte, die man ihm nicht wird vorenthalten können, stärker wahrzunehmen. Deswegen glaube ich, daß der Gesetzentwurf der Bundesregierung insgesamt, betrachtet man die ganze Palette, einen wesentlichen Teil sozialliberaler Gesellschaftspolitik darstellt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)