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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 36. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 24. Mai 1973 Inhalt: Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (SPD, CDU/CSU, FDP) (Drucksache 7/580) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über die Befugnisse des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages (Gesetz nach Artikel 45 c des Grundgesetzes) (SPD, CDU/CSU, FDP) (Drucksache 7/581) — Erste Beratung — 2015 A Entwurf eines Gesetzes zur Vermögens- und Eigentumsbildung im sozialen Wohnungsbau (CDU/CSU) (Drucksache 7/294) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau (Drucksache 7/577) — Erste Beratung — Dr. Vogel, Bundesminister (BMBau) 2015 D Mick (CDU/CSU) 2017 D Krockert (SPD) . . . . . . . 2020 A Engelhard (FDP) . . . . . . . 2021 B Entwurf eines Gesetzes über das Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (Drucksache 7/506) ; Bericht und Antrag des Sonderausschusses für die Strafrechtsreform (Drucksache 7/576) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Penner (SPD) . . . . . . . 2022 C Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 2023 B Dürr (SPD) 2024 D Kleinert (FDP) . . . . . . . 2025 C Entwurf eines Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (CDU/CSU) (Drucksache 7/458) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines . . . Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Bundesrat) (Drucksache 7/459) — Erste Beratung — 2026 B Entwurf eines Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (Drucksache 7/550) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 2026 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Bericht der Bundesregierung über die Art, den Umfang und den Erfolg der von ihr oder den Länderregierungen vorgenommenen Beanstandungen betreffend die Anwendung des Artikels 119 des EWG-Vertrages (Drucksachen 7/90, 7/534) 2026 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Mai 1973 Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Erstellung gleichartiger Statistiken über die ausländischen Arbeitskräfte (Drucksachen 111/3591, 7/535) 2026 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über gemeinsame Vorschriften für Druckbehälter und ihre Kontrollmethoden Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für nahtlose Gasflaschen aus Stahl (Drucksachen 7/149, 7/537) 2026 D Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu den von der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation auf ihrer 55. Tagung im Oktober 1970 angenommenen Übereinkommen 133 über die Quartierräume der Besatzung an Bord von Schiffen (zusätzliche Bestimmungen) Übereinkommen 134 über den Schutz der Seeleute gegen Arbeitsunfälle Empfehlung 137 betreffend die berufliche Ausbildung der Seeleute Empfehlung 138 betreffend die soziale Betreuung der Seeleute auf See und im Hafen Empfehlung 139 betreffend Beschäf tigungsprobleme, die sich aus der technischen Entwicklung an Bord ergeben Empfehlung 140 betreffend die Klimatisierung der Quartierräume der Besatzung und einiger anderer Räume an Bord von Schiffen Empfehlung 141 betreffend die Bekämpfung gesundheitsschädlichen Lärms in den Quartier- und Arbeitsräumen an Bord von Schiffen Empfehlung 142 betreffend den Schutz der Seeleute gegen Arbeitsunfälle (Drucksachen VI/3407, 7/558) . . . . . 2027 A Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. nachträgliche Unterrichtung über die eingegangene Verpflichtung, 250 ha auf dem Rysumer Nacken in Emden an das Land Niedersachsen bzw. die Stadt Emden zu verkaufen (Drucksache 7/504) 2027 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes) (Drucksache 7/178); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/608), Bericht und Antrag des Innenausschusses (Drucksache 7/587) — Zweite und dritte Beratung — Pensky (SPD) . . . . . . . . . 2027 D Dr. Miltner (CDU/CSU) . . . . . 2029 A Dr. Hirsch (FDP) 2029 D Genscher, Bundesminister (BMI) . 2031 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes über die Erhöhung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern (Zweites Bundesbesoldungserhöhungsgesetz) (Drucksachen 7/411, 7/442); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/609), Bericht und Antrag des Innenausschusses (Drucksachen 7/601, 7/604) — Zweite und dritte Beratung — Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . . 2032 A Becker (Nienberge) (SPD) . . . 2033 B Groß (FDP) 2034 B Genscher, Bundesminister (BMI) . 2036 A Fragestunde (Drucksache 7/588) Fragen A 75 und 76 des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Bemerkung des Bundeskanzlers in der Regierungserklärung vom 10. Mai 1973 betr. „unverantwortliches Gerede", das „nahezu einer staatsfeindlichen Kampagne gleichgekommen sei" Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . 2037 C, D, 2038 A, B, C Höcherl (CDU/CSU) . . 2037 C, D, 2038 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 2038 A Kiechle (CDU/CSU) . . . . . . 2038 B Reddemann (CDU/CSU) 2038 B Wehner (SPD) 2038 C Frage A 77 des Abg. Dr. Marx (CDU/CSU) : In Jugoslawien gefangengehaltene oder mit Berufsverbot belegte Schriftsteller und Künstler Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 2038 D, 2039 A Dr. Marx (CDU/CSU) . . 2038 D, 2039 A Frage A 78 des Abg. Reddemann (CDU/CSU) : Ernennung des bisherigen Chefredakteurs des Nachrichtenmagazins „Der Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Mai 1973 III Spiegel", Günter Gaus, zum ständigen Vertreter der Bundesrepublik Deutschland in Ost-Berlin Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 2039 B, C, D, 2040 B, C, D Reddemann (CDU/CSU) . . . . 2039 B, C Hansen (SPD) 2039 C Dr. Becher (Pullach) (CDU/CSU) . 2039 D Dr. Marx (CDU/CSU) 2040 A Friedrich (SPD) . . . . . . . 2040 B Wischnewski (SPD) . . . . . . 2040 C Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 2040 C Frage A 66 des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Haushaltsansatz (Verpflichtungsermächtigung) für Wohnungsbaumaßnahmen für Facharbeiter und Schlüsselkräfte im Zonenrandgebiet Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) . . . . 2040 D, 2041 B, C, D, 2042 A, C Niegel (CDU/CSU) 2041 B, C Dr. Warnke (CDU/CSU) 2041 D Henke (SPD) . . . . . . . . 2041 D Hösl (CDU/CSU) . . . . . . . 2042 A Waltemathe (SPD) 2042 B Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 2042 C Frau Funcke, Vizepräsident . . . . 2042 D Frage A 67 des Abg. Dr. Warnke (CDU/CSU) : Äußerungen des Staatssekretärs Dr. Abreß Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) 2042 D, 2043 A, B Dr. Warnke (CDU/CSU) . . . . 2043 A, B Frage A 5 des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Abstandszahlungen der Aussiedler aus der Sowjetunion für Ausbildungskosten Genscher, Bundesminister (BMI) . . 2043 C, 2044 A Dr. Hupka (CDU/CSU) . . 2043 D, 2044 A Fragen A 8 und 9 des Abg. Dr. Miltner (CDU/CSU) : Pressemeldungen betr. Bereitstellung von Material für ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München I gegen die DKP Genscher, Bundesminister (BMI) . . 2044 B, 2045 D, 2046 A, B, C, D, 2047 A Dr. Miltner (CDU/CSU) 2045 D, 2046 A, B Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) . . . 2046 C Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . . 2047 A Frage A 12 des Abg. Dr. Haenschke (SPD) : Ausdehnung des Unfallschutzes für Beamte auf dem Umweg von der Wohnung zur Dienststelle Genscher, Bundesminister (BMI) . . 2047 B Frage A 13 des Abg. Dr. Haenschke (SPD) : Klimatische und ökologische Auswirkungen des Baus von Trockenkühltürmen für Großkraftwerke Genscher, Bundesminister (BMI) . 2047 C, D, 2048 A Dr. Haenschke (SPD) 2047 D Frau von Bothmer (SPD) 2048 A Fragen A 15 und 16 des Abg. Hofmann (SPD) : Bestandsaufnahme aller kulturellen Einrichtungen der Vertriebenen und Flüchtlinge und der bisher dafür verwandten öffentlichen Mittel — Übersicht über die notwendigen Aufgaben und erforderlichen Mittel zur Sicherung und Weiterentwicklung des ostdeutschen Kulturguts Genscher, Bundesminister (BMI) . . 2048 B, C, D Hofmann (SPD) 2048 B, D Freiherr von Fircks (CDU/CSU) 2048 B, D Frage A i 7 des Abg. Lenders (SPD) : Memorandum der Internationalen Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke im Rheineinzugsgebiet über Rheinwasserverschmutzung und Trinkwassergewinnung Genscher, Bundesminister (BMI) . 2049 A Lenders (SPD) 2049 A Fragen A 18 und 19 des Abg. Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) : Erteilung eines Standortvorbescheides im Fall des geplanten Atomkraftwerks Breisach und Umweltschäden des im Bereich Fessenheim (Elsaß) geplanten Atomkraftwerks Genscher, Bundesminister (BMI) . 2049 B, C Nächste Sitzung 2050 C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Mai 1973 Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2051* A Anlage 2 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 6 und 7 — Drucksache 7/588 — des Abg. Walther (SPD) betr. Besetzung der im Haushaltsplan des Bundesgrenzschutzes ausgewiesenen Stellen mit GS-Dienstleistenden — Einsatz-und Verwendungsmöglichkeiten für Dienstpflichtige im Verhältnis zu Beamten des Bundesgrenzschutzes . . . . . 2051 * C Anlage 3 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 10 und 11 — Drucksache 7/588 — des Abg. Pfeffermann (CDU/CSU) betr. Rundschreiben des Bundesministers des Innern über die Benutzung von ORWOCHROM-Diafilmen bei Aufnahmen aus dem dienstlichen Bereich 2052* A Anlage 4 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 14 — Drucksache 7/588 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Aufstellung der an der Nord- und Ostsee liegenden Länder über Abwässereinleitungen in die Mündungs- und Küstengebiete . . . . 2052* B Anlage 5 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 20 und 21 — Drucksache 7/588 — des Abg. Löbbert (SPD) betr. Ignorieren von Entscheidungen der ordentlichen Zivilgerichte durch den Deutschen Fußballbund — Entscheidungen der „Sportgerichte" des Deutschen Fußballbundes, die einem zivilrechtlichen Berufsverbot gleichkommen . 2052* D Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Dr. Erkel (BMJ) auf die Fragen A 68 und 69 — Drucksache 7/588 — des Abg. Staak (Hamburg) (SPD) betr. Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen 2053* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Mai 1973 2015 36. Sitzung Bonn, den 24. Mai 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 35. Sitzung, Seite I, rechte Spalte, Zeile 7 von unten, ist statt „Dr. Weber (Köln) (CDU/CSU)" zu lesen: „Dr. Weber (Köln) (SPD)". Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 25.5. Adams * 25. 5. Dr. Aigner * 25. 5. Dr. Arndt (Berlin) * 25.5. Dr. Artzinger * 30.5. Barche 26. 5. Dr. Bardens 25. 5. Dr. Bayerl 25.5. Behrendt * 25.5. Frau Berger (Berlin) 25.5. Blumenfeld * 25. 5. Dr. Böger 8. 6. Brandt (Grolsheim) 24.5. Buschfort 25. 5. Coppik 26. 5. Dr. Corterier * 25.5. Damm 25. 5. Eckerland 26.5. Dr. Eyrich 25. 5. Fellermaier * 25.5. Flämig * 25.5. Frehsee * 27.5. Gansel 25.5. Gerlach (Emsland) * 26. 5. Gerstl (Passau) 25. 5. Haase (Kassel) 25.5. Härzschel * 25.5. von Hassel 25. 5. Herold 26. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 25.5. Kater * 25. 5. Krall * 25. 5. Dr. Kreile 25.5. Freiherr von Kühlmann-Stumm 24. 5. Lange * 25.5. Lautenschlager * 25.5. Lücker * 26. 5. Dr. Martin 26. 5. Memmel * 25.5. Möhring 25.5. Dr. Müller-Emmert 25.5. Müller (Mülheim) * 25.5. Mursch * 25. 5. Frau Dr. Orth 26. 5. Rohde 26.5. Schlaga 25.5. Dr. Schmitt-Vockenhausen 26.5. Schmidt (München) * 26. 5. Schmidt (Wattenscheid) 26. 5. von Schöler 25.5. Schulte (Unna) 25.5. Dr. Schulz (Berlin) * 25. 5. Schwabe * 25.5. Dr. Schwörer * 25. 5. Seefeld * 24.5. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Spranger 25. 5. Springorum * 25.5. Dr. Starke (Franken) * 25. 5. Frau Stommel 25.5. Frau Dr. Timm 25. 5. Walkhoff * 30.5. Wawrzik 25. 5. Wende 25.5. Dr. de With 25.5. Dr. Wörner 25.5. Wurbs 25.5. Zywietz 25.5. Anlage 2 Antwort des Bundesministers Genscher vom 24. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 7/588 Fragen A 6 und 7) : Wieviel der im Bundeshaushalt und im Bundesgrenzschutz ausgewiesenen Stellen sind mit Dienstpflichtigen besetzt, und welche Kosten entstehen für sie? Wie beurteilt die Bundesregierung die Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten für Dienstpflichtige im Verhältnis zu Bundesgrenzbeamten, und wie soll die Besetzung der im Bundeshaushalt ausgewiesenen Stellen durch Beamte erreicht werden, falls die Bundesregierung diese Besetzung für notwendig erachtet? Zu Frage A 6: Von den für Polizeivollzugsbeamte im Bundesgrenzschutz (BGS) im Haushaltsplan ausgewiesenen Stellen waren am 30. April 1973 2 989 mit GS-Dienstleistenden besetzt. Für jeden GS-Dienstleistenden werden je Jahr durchschnittlich 10 170 DM an Personalkosten aufgewendet. Die jährlichen Durchschnittskosten für einen Polizeivollzugsbeamten im BGS in den BesGr. A 1/A 2 betragen demgegenüber 10 960 DM. Für GS-Dienstleistende wurden im Haushalt 1972 insgesamt 24,108 Millionen DM an Personalkosten aufgewendet. Zu Frage A 7: GS-Dienstleistende werden nach § 3 der Verordnung über die Laufbahnen, .das Vorgesetztenverhältnis und das Gelöbnis der Dienstleistenden im BGS wie Polizeivollzugsbeamte ausgebildet und verwendet. Dabei kommen in der Mehrzahl der Fälle Verwendungen in Betracht, die denen von Polizeivollzugsbeamten der BesGr. A 1 bis A 3 entsprechen. Die Bundesregierung ist sich selbstverständlich darüber im klaren, daß die Verwendung von GS-Dienstleistenden, die nur 15 Monate dem BGS angehören, nur als eine noch vertretbare Übergangslösung gelten kann. Sie weiß sich dabei in Übereinstimmung mit der in der Entschließung vom 22. Juni 1972 vertretenen Auffassung des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache VI/3569). Die Bundesregierung ist bemüht, durch gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Personalstruktur den BGS-Vollzugsdienst attraktiver zu gestalten und dadurch sowie durch aktivere Werbemaßnahmen mehr Beamte für den BGS zu gewinnen. 2052* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Mai 1973 Anlage 3 Antwort des Bundesministers Genscher vom 24. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/588 Fragen A 10 und 11) : Trifft es zu, daß der Bundesminister des Innern in einen Rundschreiben an die Bundesbehörden die Bundesbediensteten auffordert, im Gebrauch von ORWO-Dia-Filmen insbesondere bei Aufnahmen aus dem dienstlichen Bereich (Betriebsausflüge, Betriebsfeste, Besichtigungen) Zurückhaltung zu üben, da er aus der Tatsache, daß ORWOCHROM-Dia-Filme, die zur Entwicklung an die Firma ORWOCOLOR in Stuttgart eingesandt wurden, aus Wolfen (DDR), dem Hauptsitz der Herstellerfirma ORWO, an den Einsender zurückgelangt sind, den Schluß zieht, diese Filme seien in der DDR vermutlich nachrichtendienstlich ausgewertet worden? Bewertet die Bundesregierung diese Maßnahme als eine unzulässige, mit dem Geiste des Grundvertrags nicht vereinbare Marktbehinderung dieser Firma, oder erschien ihr diese Mitteilung aus Sicherheitsgründen für unseren Staat oder einzelne Personen notwendig? Zu Frage A 10: ORWOCHROM-Diafilme, die von der VEB Filmfabrik Wolfen in der DDR hergestellt sind, werden auch in der Bundesrepublik vertrieben. Der Filmpreis schließt die Entwicklungskosten ein, wenn der Film mit dem beiliegenden Versandbeutel an den ORWOCOLOR-Umkehrdienst in Stuttgart geschickt wird. Den Sicherheitsbehörden liegen jedoch Erkenntnisse vor, daß entwickelte Filme nicht nur aus Stuttgart, sondern in einigen Fällen vom VEB Wolfen aus der DDR zurückkamen. Die Möglichkeit kann daher nicht ausgeschlossen werden, daß die Filme in der DDR nachrichtendienstlich ausgewertet wurden. In einem Rundschreiben an die obersten Bundesbehörden und die Innenminister der Länder habe ich hierauf im Hinblick auf private Aufnahmen vor allem aus dem dienstlichen Bereich hingewiesen. Natürlich können auch rein private — allzu private — Aufnahmen nachrichtendienstlich interessant sein. Zu Frage A 11: Diese Maßnahme halte ich aus Sicherheitsgründen für erforderlich. Anlage 4 Antwort des Bundesministers Genscher vom 24. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/588 Frage A 14) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, ob sie die von den an der Nord- und Ostsee liegenden Ländern erbetene detaillierte Aufstellung über die Abwässereinleitungen in die Mündungs- und Küstengebiete erhalten hat (Antwort der Bundesregierung vom 16. Juni 1972, Stenographischer Bericht Seite 11297), und ist sie bereit, wie seinerzeit zugesagt, diese dem Bundestag mitzuteilen? Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Schleswig-Holstein hat im September 1972 im Namen der Küstenländer mitgeteilt, daß die Bundesregierung jederzeit Angaben über die gemessenen oder geschätzten Mengen des Abwassers erhalten könne. Man müsse aber wissen, wieweit spezielle Angaben erwünscht seien, weil die Auflistung aller großen und kleinen Einleitungen wegen der unterschiedlichen Wasserqualitäten keine generellen Schlüsse zulasse. Als grobe Übersicht war mitgeteilt worden, daß ein Einfluß der Hamburger Abwässer auf den Nordseeküstenbereich nicht festzustellen sei, da bis zur Mündung der Elbe nachweislich ein nahezu vollständiger Abbau eintritt. Ähnlich lägen die Verhältnisse bei Bremen für die Wesermündung. Aus den weiteren Angaben der Länder geht hervor, daß die Reinhaltung der Gewässer im Küstenbereich noch nicht sichergestellt ist und noch viele Abwasserprobleme zu lösen sind. Die Abwässer der unmittelbar an der Küste gelegenen Industriebetriebe und Gemeinden werden zur Zeit noch nicht ausreichend oder gar nicht geklärt. Deshalb ist, — auch im Hinblick auf die Zuständigkeit der Küstenländer für alle Fragen der Durchsetzung der Wassergesetze — davon abgesehen worden, nochmals die Hergabe einer detaillierten Aufstellung der Abwassereinleitungen in die Mündungs- und Küstengebiete zu erbitten. Die damalige Antwort der Küstenländer war so wenig aussagefähig, daß sie Ihnen nicht mitgeteilt worden ist. Ich bin jedoch gern bereit, Ihnen diese Auskunft zugänglich zu machen. Die Bundesregierung hat wegen des noch unbefriedigenden Schutzes der Küstengewässer vor Verunreinigungen von Land aus sich schon lange um ein internationales Abkommen zum Schutze der Küstengewässer bemüht. Es ist zu erwarten, daß nach der Sommerpause die Verhandlungen über ein solches Abkommen beginnen. Abgesehen davon wird auch das in Vorbereitung befindliche Abwasserabgabengesetz Rechtsgrundlagen für eine genauere Ermittlung der Abwassereinleitungen an der Küste bringen. Anlage 5 Antwort des Bundesministers Genscher vom 24. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Löbbert (SPD) (Drucksache 7/588 Fragen A 20 und 21): Hält es die Bundesregierung mit den rechtsstaatlichen Prinzipien des Grundgesetzes für vereinbar, daß sich der Deutsche Fußballhund auf der Grundlage seiner Satzungen im Zusammenhang mit dem Bundesligaskandal über Entscheidungen der ordentlichen Zivilgerichte hinwegsetzt, und ist die Bundesregierung bereit, gegebenenfalls durch eine Gesetzesinitiative ein solches Verhalten künftig zu unterbinden? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es mit der Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland vereinbar ist, daß die „Sportgerichte" des Deutschen Fußballbunds Entscheidungen treffen, die einem zivilrechtlichen Berufsverbot auf Dauer oder Lebenszeit gleichkommen, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dies zu verhindern? Ob ,der Deutsche Fußballbund im Zusammenhang mit dem sogenannten Bundesliga-Skandal Entscheidungen ordentlicher Zivilgerichte zuwidergehandelt hat, ist gerichtlich nachprüfbar. Die Überprüfung Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 36. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Mai 1973 2053* kann auf Antrag der betroffenen Spieler oder Vereine herbeigeführt werden. Im Falle der Feststellung einer Zuwiderhandlung haben die durch die Entscheidung Begünstigten die Möglichkeit, gegen den Deutschen Fußballbund die gesetzlich vorgesehenen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu erwirken. Die Bundesregierung hält die geltenden Vorschriften über die Zwangsvollstreckung für ausreichend. Eine Änderung dieser Vorschriften erscheint nicht erforderlich. Entscheidungen der Sportgerichte des Deutschen Fußballbundes, durch die Sperren auf Dauer oder auf Zeit ausgesprochen werden, unterliegen der Nachprüfung durch die Gerichte bzw. unter bestimmten Voraussetzungen durch neutrale Schiedsgerichte. Die Gerichte haben darüber zu befinden, ob die Entscheidungen der Sportgerichte mit den allgemeinen staatlichen Gesetzen, insbesondere auch im Zusammenhang mit dem in Art. 12 des Grundgesetzes garantierten Grundrecht der Berufsfreiheit, vereinbar sind. Bei von Bundesligaspielern angerufenen Schiedsgerichten sind z. Z. Verfahren anhängig, in denen auch über die Frage der Zulässigkeit von langfristigen Spielersperren durch ,die Sportgerichte des Deutschen Fußballbundes im Zusammenhang mit dem sogenannten Bundesligaskandal zu entscheiden ist. Im Hinblick auf die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten, die die Betroffenen zur Wahrung ihrer Rechte in Anspruch nehmen können, sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit, 'initiativ zu werden. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Dr. Erkel vom 23. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Staak (Hamburg) (SPD) (Drucksache 7/588 Fragen A 68 und 69) : In welchem Umfang sind nach Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen vom 4. November 1971 Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt worden? Hält es die Bundesregierung far erforderlich, die gesetzlichen Bestimmungen so zu fassen, daß dem Verlust von Mietwohnungen durch Umwandlung in Eigentumswohnungen entgegengewirkt werden kann? Ihre Frage A 68 beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau wie folgt: In dem Gesetz über den Kündigungsschutz für Mietverhältnisse über Wohnraum vom 27. November 1971, das im Zusammenhang mit dem in Ihrer Frage erwähnten Gesetz zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs vom 4. November 1971 erlassen worden ist, sind Vorschriften zum Schutze der Mieter bei Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen enthalten. Es besteht jedoch weder auf Grund dieses noch eines anderen Gesetzes eine Verpflichtung, eine Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zu melden. Auch aus den Justizstatistiken kann dafür nichts entnommen werden. Deshalb liegen keine statistischen Angaben über die Zahl der noch vorkommenden Umwandlungsfälle vor. Zu Frage A 69: Die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zum Zwecke der Veräußerung bringt für den Mieter die besondere Gefahr des Wohnungsverlustes mit sich. Der Erwerb solcher umgewandelten Wohnungen erfolgt regelmäßig zur Befriedigung eigenen Wohnbedarfs des Erwerbers. Ein bisher nicht bestehender Eigenbedarf wird also durch Umwandlung und Veräußerung erst erzeugt. Um solchen Umwandlungen die z. T. aus spekulativen Gründen erfolgen — entgegenzuwirken und dem im Einzelfall betroffenen Mieter einen wirksamen Schutz zu bieten, enthält das Gesetz über den Kündigungsschutz für Mietverhältnisse über Wohnraum besondere Vorkehrungen. Wird eine Wohnung nach Überlassung an den Mieter in eine Eigentumswohnung umgewandelt und veräußert, so kann sich der Erwerber zur Begründung einer Kündigung auf Eigenbedarf nicht vor Ablauf von 3 Jahren seit dem Erwerb der Wohnung durch ihn berufen. Aus den gleichen Erwägungen ist auch das sonst gegebene Kündigungsrecht des Vermieters wegen einer beabsichtigten anderweitigen angemessenen Verwertung eingeschränkt. Der Vermieter, der die Wohnung nach Überlassung an den Mieter in eine Eigentumswohnung umwandelt, kann sich zur Begründung einer Kündigung nicht darauf berufen, daß ihn die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer beabsichtigten Veräußerung hindere. Schließlich ist der Vermieter nach der getroffenen Regelung gehindert, das Mietverhältnis mit der Begründung zu kündigen, er beabsichtige die Umwandlung in eine Eigentumswohnung und deren Veräußerung. All diese Regelungen haben die Rechtsstellung der Mieter nicht unwesentlich gestärkt. Sie gelten allerdings wie das gesamte Wohnungsraumkündigungsschutzgesetz — bisher nur befristet bis zum 31. Dezember 1974. In der Regierungserklärung ist jedoch bereits darauf hingewiesen worden, daß die Befristung des Kündigungsschutzes überprüft wird. Dabei wird selbstverständlich auch der Schutz der Mieter bei Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen in die Prüfung einbezogen werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die Sitzung ist eröffnet.
    Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:
    a) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes
    — Drucksache 7/580 —
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
    Rechtsausschuß (federführend)

    Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Petitionsausschuß
    b) Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Befugnisse des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages (Gesetz nach Artikel 45 c des Grundgesetzes)

    — Drucksache 7/581 -
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
    Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (federführend)

    Petitionsausschuß
    Rechtsausschuß
    Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
    Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, den unter a aufgeführten Entwurf an die genannten Ausschüsse und zur Mitberatung zusätzlich an den Innenausschuß zu überweisen. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
    Ist das Haus damit einverstanden, daß der unter b aufgeführte Entwurf an die vom Ältestenrat vorgeschlagenen Ausschüsse überwiesen wird? — Das ist der Fall.
    Zu beiden Gesetzentwürfen soll der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung gutachtlich gehört werden. Erhebt sich dagegen Widerspruch? — Das ist nicht der Fall. Es ist so beschlossen.
    Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:
    a) Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Vermögens- und Eigentumsbildung im sozialen Wohnungsbau
    — Drucksache 7/294 -
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
    Ausschuß fur Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (federführend)

    Haushaltsausschuß
    b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau
    — Drucksache 7/577 -
    Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
    Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (federführend)

    Haushaltsausschuß
    Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Bitte, Herr Minister Vogel, Sie haben das Wort.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Namens der Bundesregierung habe ich die Ehre, den von ihr eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau zu begründen.
Die Bundesregierung hat damit einen Entwurf aufgegriffen, der dank der Vorarbeiten unter meinem Amtsvorgänger Lauritz Lauritzen bereits am 13. September 1972 vom damaligen Bundeskabinett beschlossen, wegen der vorzeitigen Beendigung der letzten Legislaturperiode aber nicht mehr in das Gesetzgebungsverfahren gegeben worden war.
Mit ihrem Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung ihre Bemühungen um eine breite Streuung des Eigentums fort. Zugleich will sie dem sozialen Wohnungsbau einen weiteren Impuls geben.
Hinsichtlich der Eigentums- und Vermögensbildung steht seit längerer Zeit die Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivvermögen im Vordergrund der Diskussion. Dabei wird häufig übersehen, daß nach den bisher vorliegenden Teilergebnissen einer gesamtwirtschaftlichen Vermögensrechnung das Produktivvermögen der gewerblichen Wirtschaft — ohne Grund und Boden — nur um rund 20 % größer ist als das Wohnungsvermögen, ebenfalls ohne Grund und Boden. Berücksichtigt man die Bodenwerte, für die es bisher allerdings nur vorläufige Schätzungen gibt, wird der Wert des Produktivvermögens der gewerblichen Wirtschaft vom



Bundesminister Dr. Vogel
Wert des Wohnungsvermögens sogar erheblich übertroffen.
Eine effektive Eigentums- und Vermögenspolitik muß deshalb neben dem Produktivvermögen auch das Grund- und Gebäudevermögen im Auge behalten, seiner übermäßigen Konzentration entgegenwirken und seine möglichst breite Streuung anstreben. Die starren Eigentumsvorränge des bisherigen Förderungsrechts haben diese Streuung nicht in dem wünschenswerten Umfang herbeiführen können.
Von den insgesamt seit 1948 fertiggestellten 5,8 Millionen Sozialwohnungen stehen nur rund 1,5 Millionen im Eigentum ihrer Bewohner. Der Bundesregierung erschien daher eine neue Initiative erforderlich.
Neuer Initiativen, meine sehr verehrten Damen und Herren, bedarf es jedoch auch im sozialen Wohnungsbau. Zwar verfügt die Bundesrepublik über die absolut und relativ größten Bestände öffentlich geförderter Wohnungen in den westlichen europäischen Ländern — allein in den letzten sechs Jahren hat sich die Zahl der Sozialwohnungen um mehr als ein Fünftel, d. h. um mehr als 1 Million Wohnungen erhöht —, aber wir müssen ebenso klar sehen, daß der Bedarf an Sozialwohnungen — wenn auch regional unterschiedlich — noch immer beträchtlich ist und daß der soziale Wohnungsbau unter einer Reihe von Aspekten in eine kritische Phase eingetreten ist. Ich nenne in diesem Zusammenhang nur die Stichworte: Einkommensgrenze, degressiver Abbau der Aufwandsbeihilfen, Unterbringung ausländischer Arbeitnehmer und Fehlsubventionierung.
Bund und Länder, die hier in einer gemeinsamen Verantwortung stehen, haben bereits im Februar dieses Jahres auf meinen Vorschlag hin drei Kommissionen gebildet, die an einer verbesserten Gesamtkonzeption arbeiten. Diese Arbeiten erstrecken sich auf die Einbeziehung der Althausmodernisierung in die Wohnungsbauförderung und auf eine Verständigung über den Umfang und die Priorität der zu befriedigenden Bedürfnisse. Erfreulicherweise hat sich auch die Opposition zur Mitarbeit und Mitwirkung bereit erklärt.
Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung ordnet sich in beide Konzeptionen ein, weil er die Bildung von Eigentum erleichtert und für sozial Schwächere besondere Vergünstigungen und Anreize schafft. Er tut dies auf folgenden Wegen.
Erstens. Die Bildung von Einzeleigentum in den herkömmlichen und bewährten Rechtsformen soll auch im Wege des Mietkaufs bevorzugt gefördert werden. Dabei werden die bisherigen starren und nicht praktizierbaren Förderungsvorränge des Zweiten Wohnungsbaugesetzes durch flexiblere Regelungen ersetzt.
Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll angestrebt werden, den Anteil der Eigentumsmaßnahmen, der bisher jährlich bei etwa einem Drittel der öffentlich geförderten Wohnungen lag, bis auf die Hälfte der geförderten Wohnungen zu steigern.
Die Förderungswürdigkeit der Eigentumswohnung als einer der städtebaulichen Entwicklung in besonderem Maße angepaßten Rechtsform wird stärker als bisher betont, ohne daß damit etwa der bisherige absolute Vorrang des Eigenheims durch einen absoluten Vorrang der Eigentumswohnung ersetzt werden soll.
Zweitens. Mit der Einführung der Wohnbesitzwohnung soll den Wohnungsuchenden die Möglichkeit eröffnet werden, ihr Vermögen in einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds anzulegen, die mit einem Dauerwohnrecht an einer zum Fondsvermögen gehörenden Wohnung verbunden ist.
Drittens. Die Genossenschaftswohnung wird als eine bewährte Form des Dauerwohnrechts in den Kreis der zu fördernden Wohnungen einbezogen.
Die weiteren Anregungen des Bundesrates in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf, die auf eine weitgehende Gleichstellung der Genossenschaftswohnung mit der Wohnbesitzwohnung abzielen, werden von der Bundesregierung nachdrücklich unterstützt.
Das in der Praxis entwickelte Modell des Mietkaufs erleichtert die Finanzierung und ermöglicht auch den finanziell weniger leistungsstarken Bevölkerungsgruppen den Erwerb echten Eigentums. Der Entwurf sieht in diesem Zusammenhang eine Verbesserung der Vor- und Zwischenfinanzierung der Eigenleistung durch Gewährung öffentlicher Bürgschaften und auch durch den vorübergehenden Einsatz des öffentlichen Baudarlehens eben zur Erleichterung der Vor- und Zwischenfinanzierung vor. Für kinderreiche Familien und junge Ehepaare ist eine geringere Mindesteigenleistung als Förderungsvoraussetzung zugelassen. Damit trägt die Bundesregierung dem Umstand Rechnung, daß vor allem junge Ehepaare in der Regel nur ein verhältnismäßig geringes Eigenkapital aufbringen können, andererseits aber im Hinblick auf ihre künftige Einkommensentwicklung in der Regel bereit und in der Lage sind, dafür eine höhere Belastung in Kauf zu nehmen.
Da beim Mietkauf infolge der Zwischenfinanzierung der Eigenleistung die Eigentumsübertragung erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist, ist im Gesetzentwurf eine Sicherung durch Auflassungsvormerkung sowie die Verpflichtung festgelegt, die Übereignung spätestens innerhalb von zehn Jahren vorzunehmen.
Als neue förderungsfähige Wohnungsart stellt der Regierungsentwurf die Wohnbesitzwohnung zur Verfügung. Sie soll zwischen der Eigentumswohnung und der Mietwohnung stehen. Der neue Begriff „Wohnbesitz" beinhaltet einerseits eine finanzielle Beteiligung des Wohnbesitzberechtigten an einem geschlossenen Immobilienfonds und zum anderen ein schuldrechtliches Dauerwohnrecht an einer der zum Fondsvermögen gehörenden Wohnung. Der Wohnbesitz ist also nicht mit unmittelbarem grundbuchmäßigen Eigentum an der Wohnung verbunden, gibt aber dem Inhaber auf Grund seiner finanziellen Beteiligung wirtschaftlich die Stellung des Eigentümers und zugleich ein gesichertes unkünd-



Bundesminister Dr. Vogel
bares und vererbliches Dauerwohnrecht an der Wohnung. Dem entspricht, daß der Inhaber einer solchen Wohnung an den steuerlichen Vorteilen, dem Wertzuwachs und dem Gewinn in gleicher Weise teilnimmt wie der Volleigentümer. Damit ist dem Mieter endlich ein gangbarer Weg eröffnet, um an den Förderungsvorteilen zu partizipieren, die bislang ausschließlich dem Eigentümer und Vermieter zugute kamen. Wohnbesitz darf nur von den im sozialen Wohnungsbau Wohnberechtigten erworben werden. Er ist jedoch in diesem Rahmen grundsätzlich frei veräußerlich und, wie ich schon sagte, auch vererblich.
Den ursprünglichen Vorschlag, den Verkaufspreis zur Verhinderung einer spekulativen Ausnutzung der Marktlage zu begrenzen, hat die Bundesregierung auf Grund der Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf nicht mehr aufrechterhalten. Die Bundesregierung trägt damit den Argumenten des Bundesrates Rechnung, der die Möglichkeit einer Spekulation mit Wohnbesitzwohnungen vor allem wegen der Bindungen der Wohnungen für den einkommensmäßig begrenzten Bewerberkreis und auch wegen der Verpflichtung zur Eigennutzung für unwahrscheinlich hält.
Für den Bau dieser Wohnbesitzwohnungen können öffentliche Mittel grundsätzlich im gleichen Umfang wie für eigengenutzte Eigentumswohnungen bewilligt werden, und zwar einschließlich der Familienzusatzdarlehen. Eine Bereitstellung zusätzlicher Förderungsmittel ist jedoch nicht vorgesehen. Da der Vorrang der herkömmlichen Eigentumsformen bei der öffentlichen Förderung unangetastet bleibt, werden in gewissem Umfang Wohnbesitzwohnungen bei der Förderung an die Stelle von Mietwohnungen treten.
Meine Damen und Herren, die Kritik der Opposition richtet sich in erster Linie gegen diesen neuen wohnungsrechtlichen Typus, mit dem sie allerdings dem Vernehmen nach selbst eine Zeitlang geliebäugelt hat. Nunmehr wird bemängelt, daß der Wohnbesitzberechtigte nicht mehr als das in der Wohnungswirtschaft ohnehin übliche Dauermietrecht erhalte, für das ja keine Eigenleistung erforderlich sei. Dabei wird indes völlig übersehen, daß der Wohnbesitzberechtigte anders als der Dauermieter an den Eigentümervorteilen, die ich vorhin nannte und aufzählte, voll partizipiert.
Die Opposition hat ihrerseits einen Alternativentwurf eingebracht, der jetzt im Anschluß begründet werden wird. Das ist selbstverständlich ihr gutes Recht, und ich glaube, es kann für die Beratungen durchaus hilfreich sein. Allerdings glaube ich, daß Sie mit der generellen Einführung des Nachsparens den volkswirtschaftlichen Bogen überspannen. Außerdem gehen die von Ihnen vorgesehenen Eigenkapitalhilfen an den Realitäten des Haushalts vorbei. Würden auch nur bei 30 000 Eigentumsmaßnahmen Eigenkapitalhilfen in Höhe von 1 500 DM in Anspruch genommen, würde dies den Bundeshaushalt im ersten Jahr mit 45 Millionen DM, im zehnten Jahr mit 450 Millionen DM zusätzlich belasten. Das wäre allerdings noch der günstigste Fall.
Da Sie allen Bewerbern einen Anspruch auf Eigenkapitalhilfe einräumen, könnte die Zahl der Fälle durchaus auch auf 75 000 — das sind 50 % eines Jahresprogrammes von 150 000 — steigen. Dies ergäbe dann im ersten Jahr einen Haushaltsbetrag von 112,5 Millionen DM und im zehnten Jahr einen von 1 125 Millionen DM. Ich glaube, meine Damen und Herren, auf dem Hintergrund der gestrigen Debatte erübrigen sich zu diesem Punkt weitere Ausführungen.
Lassen Sie mich dafür noch einen dritten Punkt herausgreifen. Sie wollen den vorhandenen Bestand an Sozialwohnungen in beträchtlichem Umfang in das Eigentum der bisherigen Mieter überführen. Haben Sie dabei bedacht, meine Damen und Herren, daß Sie dadurch die dringend benötigte Manövriermasse an öffentlich geförderten Mietwohnungen zur Unterbringung von Wohnungsuchenden zunehmend einschränken und dabei gerade die noch nicht versorgten leistungsschwächeren Personenkreise auf neue und deshalb wesentlich teurere Wohnungen abdrängen? Weitere Verzögerungen und Verknappungen zum Nachteil dieser Wohnungsuchenden sind nicht auszuschließen.
Ich bin im Gegensatz dazu der Meinung, daß wir dafür sorgen müssen, den Block mietgünstiger, öffentlich geförderter. Wohnungen möglichst als Sockelbestand für die sozial schwächeren Gruppen zu erhalten, um mit ihm einen marktregulierenden Einfluß auf Teilmärkten ausüben zu können. Das verlangt, so glaube ich, nicht die Verringerung dieser Bestände, sondern die möglichst weitgehende Ausnutzung durch sozial-gerechtere Belegung, erforderlichenfalls Umschichtung und Verzicht auf Differentialrente in den Fällen, in denen es sozial gerechtfertigt ist.
Dennoch, beide Entwürfe, der Regierungsentwurf und der Entwurf der Opposition, stimmen in der generellen Zielsetzung überein. Das sollte es möglich machen, die Ausschußberatungen bald zu einem positiven Abschluß gelangen zu lassen und die soziale Gerechtigkeit auf einem wichtigen Teilgebiet ein weiteres Stück voranzubringen. Alle, die es mit der Vermögensbildung breiter Schichten unseres Volkes ernst meinen, können dies bei der Mitarbeit an diesem Gesetz unter Beweis stellen. Ich lade Sie ein, dies in den nächsten Wochen und Monaten zu tun.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Mick.