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    Deutscher Bundestag 35. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 23. Mai 1973 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 1929 A Wahl des Abg. Schmidt (Kempten) als Mitglied des Verwaltungsrats der Lastenausgleichsbank 1929 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 1929 B Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Brandt, Bundeskanzler 1930 A Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) 1932 A Wehner (SPD) . . . . . . . . 1934 C Mischnick (FDP) . . . . . . . . 1937 C Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 1973 (Drucksache 7/419) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/603), Bericht und Antrag des Finanzausschusses (Drucksachen 7/591, 7/592) — Zweite und dritte Beratung —in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Abg. Höcherl, Vogt, von Bockelberg, Katzer, Dr. Wagner [Trier] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/223) ; Bericht und Antrag des Finanzausschusses (Drucksachen 7/591, 7/592) — Zweite Beratung —, mit Bericht und Antrag des Finanzausschusses über die Dritte Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen (Drucksachen 7/546, 7/591, 7/592), mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 und des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Drucksache 7/422) ; Bericht und Antrag des Finanzausschusses (Drucksache 7/590) — Zweite und dritte Beratung —, mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (Bundesrat) (Drucksache 7/499) — Erste Beratung — und mit Beratung des Sondergutachtens zur konjunkturpolitischen Lage im Mai 1973 (Drucksache 7/530) Dr. Sprung (CDU/CSU) 1939 D Dr. Weber (Köln) (CDU/CSU) . . 1942 D Dr. Friderichs, Bundesminister (BMW) 1943 C, 1962 D Pieroth (CDU/CSU) . . . . . . 1945 A Rapp (Göppingen) (SPD) 1948 B Frau Funcke (FDP) . . . . . . 1952 A Dr. Häfele (CDU/CSU) 1954 B II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Mai 1973 Dr. Vohrer (FDP) 1955 D Frau Huber (SPD) 1958 D, 1969 B, 1971 D Dr. Narjes (CDU/CSU) 1959 D Dr. Ehrenberg (SPD) 1965 A Dr. Warnke (CDU/CSU) 1967 D Dr. Kreile (CDU/CSU) 1970 A Dr. Mikat (CDU/CSU) 1973 A Schmidt, Bundesminister (BMF) . 1973 B Höcherl (CDU/CSU) 1981 C Offergeld (SPD) . . . . . . . 1984 D Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . 1986 A Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) . 1990 A Junghans (SPD) 1991 B Ollesch (FDP) 1992 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 129 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 25. Juni 1969 über die Arbeitsaufsicht in der Landwirtschaft (Drucksache 7/109); Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/533) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 1992 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 136 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 23. Juni 1971 über den Schutz vor den durch Benzol verursachten Vergiftungsgefahren (Drucksache 7/257) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/536) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 1992 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 135 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 23. Juni 1971 über Schutz und Erleichterungen für Arbeitnehmervertreter im Betrieb (Drucksache 7/258) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (Drucksache 7/536) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . . 1993 A Fragestunde (Drucksache 7/588) Frage A 1 des Abg. Kahn-Ackermann (SPD) : Änderung des Reichshaftpflichtgesetzes Dr. Erkel, Staatssekretär (BMJ) . 1993 C, D, 1994 A Kahn-Ackermann (SPD) . . . . 1993 D Immer (SPD) 1994 A Frage A 2 des Abg. Reddemann (CDU/CSU) : Ermittlungsverfahren gegen Journalisten wegen Veröffentlichung angeblicher Staatsgeheimnisse Dr. Erkel, Staatssekretär (BMJ) . . 1994 A, B, C, D, 1995 A, B Reddemann (CDU/CSU) . . . . 1994 B, C Hansen (SPD) . . . . . . . . . 1994 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 1994 D Sieglerschmidt (SPD) 1995 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 1995 B Frage A 3 des Abg. Engholm (SPD) : Verlängerung des Ausbildungsvertrags durch den Ausbildenden Dr. Jochimsen, Staatssekretär (BMBW) . . . . . . . . 1995 C, D Engholm (SPD) 1995 C, D Frage A 4 des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Unterstützung der Wirtschaftspolitik Chiles durch eine jährliche Kapitalhilfe Matthöfer, Parl. Staatssekretär (BMZ) 1996 A, C, D, 1997 A, B, C, D, 1998 A, B, C, D, 1999 A Rollmann (CDU/CSU) 1996 C, D Frau von Bothmer (SPD) . . . . 1996 D Lattmann (SPD) 1997 A Engholm (SPD) 1997 B Schmidhuber (CDU/CSU) . . . . 1997 B Frau Däubler-Gmelin (SPD) . . . 1997 C Dr. Evers (CDU/CSU) 1997 D Huonker (SPD) 1998 A Hansen (SPD) 1998 B Reiser (SPD) 1998 B Kiechle (CDU/CSU) 1998 C Dr. Slotta (SPD) 1998 D Dr. Holtz (SPD) 1998 D Frage A 52 des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Förderung der Kindergruppenarbeit von Jugendverbänden Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) 1999 B, C Rollmann (CDU/CSU) . . . . 1999 B, C Frage A 53 des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Krebs-Mehrschritt-Therapie Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) 1999 D, 2000 A Lenzer (CDU/CSU) . . 1999 D, 2000 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Mai 1973 III Frage A 54 des Abg. Immer (SPD) : Mißbrauch bei der Abgabe von Ärztemustern Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) 2000 B, C, D Immer (SPD) 2000 C, D Frage A 22 des Abg. Dr. Enders (SPD) : Steuererhebung von ausländischen Jugend- und Sportgruppen auf Grund der Umsatzsteuererklärung über die Beförderung von Personen durch ausländische Beförderer im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 2001 A, B, C Dr. Enders (SPD) 2001 B, C Fragen A 23 und 24 des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) : Finanzielle Schwierigkeiten von Gemeinden mit besonders starkem Wachsturn infolge der Berechnung des auf sie entfallenden Lohn- und Einkommensteueranteils Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) . . . . 2001 D, 2002 A, B, C, D Dr. Probst (CDU/CSU) . 2001 D, 2002 A, C Dr. Evers (CDU/CSU) 2002 D Frage A 27 des Abg. Groß (FDP) : Nutzung von in der Bundesrepublik Deutschland vorhandenen Energiereserven im Erdinnern Grüner, Parl. Staatssekretär (BMW) 2003 B Groß (FDP) 2003 B Fragen A 28 und 29 des Abg. Milz (CDU/CSU) : Unterschiedlicher Mittelbedarf der regionalen. Aktionsprogramme „Nordeifel — Grenzraum Aachen" und „Eifel — Hunsrück" Grüner, Parl. Staatssekretär (BMW) 2003 C, 2004 A, B, C Milz (CDU/CSU) 2004 A, B, C Fragen A 30 und 31 des Abg. Wüster (SPD) : Anhebung der Prämien in der Kfz-Haf tpflichtversicherung und Vorlage einer öffentlichen Kostenrechnung Grüner, Parl. Staatssekretär (BMW) 2004 C, 2005 A, B Wüster (SPD) . . . . . 2004 D, 2005 B Frage A 38 der Abg. Frau von Bothmer (SPD) : Wirtschaftsbeziehungen deutscher Firmen zu Rhodesien Grüner, Parl. Staatssekretär (BMW) 2005 D, 2006 A, B Frau von Bothmer (SPD) . . . . 2006 A, B Frage A 39 des Abg. Ronneburger (FDP) : Öffnung der Preis-Kosten-Schere zuungunsten der deutschen Landwirtschaft Logemann, Parl. Staatssekretär (BML) 2006 B, D Ronneburger (FDP) 2006 D Nächste Sitzung 2007 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 2009* A Anlage 2 Erklärung des Abg. Ollesch (FDP) nach § 59 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 und des Gesetzes über das Branntweinmonopol . 2009* C Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Fragen A 1 und 2 — Drucksache 7/555 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Feststellungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung über die finanzielle Grundlage der gesetzlichen Krankenversicherung — finanzielle Lage der Krankenversicherung der Rentner . . 2010* B Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Rohr (BML) auf die Fragen A 65 und 66 — Drucksache 7/555 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Berücksichtigung der gesundheitspolitischen Bedeutung des Reitsports in Gesetzen über Naturschutz und Landschaftspflege 2010* D Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage A 73 — Drucksache 7/555 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. Kritik der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher an der Entscheidung der EG-Landwirtschaftsminister . . . . . . . 2011* B Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Rohr (BML) auf die Frage B 12 — Drucksache 7/555 — IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Mai 1973 des Abg. Geldner (FDP) betr. Reitverbot in den Entwürfen eines Naturschutz- und Landschaftspflegegesetzes und eines Bundeswaldgesetzes . . . . . . . . . 2011* D Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 25 — Drucksache 7/588 — des Abg. Niegel (CDU/ CSU) betr. Ansteigen der zum 1. Januar 1974 wirksam werdenden Grundsteuern und Auswirkungen auf die Nebenkosten bei der Miete . . . . . . . . . . 2012* B Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage A 40 — Drucksache 7/588 — des Abg. Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) betr. Verschiebung der Zahlungen des DM-Aufwertungsausgleichs für die deutsche Landwirtschaft . 2013* D Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage A 41 Drucksache 7/588 — des Abg. Simpfendörfer (SPD) betr. illegale Rindfleischeinfuhr aus seuchengefährdeten Ländern . . . . . 2013* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Mai 1973 1929 35. Sitzung Bonn, den 23. Mai 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 33. Sitzung, Seite II, rechte Spalte, Zeile 6, und Seite 1785 A, Zeilen 18 und 19, ist der Name „Eigen" durch den Namen „Ey" zu ersetzen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 25. 5. Adams * 25. 5. Dr. Aigner ' 25. 5. Barche 26. 5. Dr. Bardens 25. 5. Dr. Bayerl 25. 5. Behrendt * 25. 5. Frau Berger (Berlin) 25. 5. Dr. Böger 8. 6. Bühling 23. 6. Buschfort 25. 5. Coppik 26. 5. Dr. Corterier * 25. 5. Damm 25. 5. Eckerland 26. 5. Dr. Eyrich 25. 5. Fellermaier * 25. 5. Flämig * 25. 5. Frehsee * 27. 5. Dr. Früh 23. 5. Gansel 25. 5. Gerlach (Emsland) * 25. 5. Gerstl (Passau) 25. 5. Haase (Kassel) 25. 5. Härzschel * 25. 5. von Hassel 25. 5. Herold 26. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 25. 5. Kater * 25. 5. Freiherr von Kühlmann-Stumm 24. 5. Lautenschlager * 25. 5. Lücker * 26. 5. Dr. Martin 26. 5. Memmel * 25. 5. Möhring 25. 5. Dr. Müller-Emmert 25. 5. Müller (Mülheim) * 25. 5. Mursch * 25. 5. Frau Dr. Orth 26. 5. Pfeifer 23. 5. Rohde 26. 5. Schlaga 25. 5. Dr. Schmitt-Vockenhausen 26. 5. Schmidt (München) * 26. 5. Schmidt (Wattenscheid) 26. 5. von Schöler 25. 5. Schulte (Unna) 25. 5. Dr. Schulz (Berlin) * 25. 5. Schwabe * 25. 5. Dr. Schwörer * 25. 5. Seefeld * 24. 5. Spilker 23. 5. Spranger 25. 5. Springorum * 25. 5. Dr. Starke (Franken) * 25. 5. Frau Stommel 25. 5. Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Frau Dr. Timm 25. 5. Walkhoff * 30. 5. Wawrzik 25. 5. Wende 25. 5. Dr. de With 25. 5. Dr. Wörner 25. 5. Dr. Zimmermann 23. 5. Zink 23. 5. Zywietz 25. 5. Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Ollesch (FDP) nach § 59 GO zur Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 und des Gesetzes über das Branntweinmonopol. Der Beschluß der Bundesregierung, ab 1. Juli 1973 die Mineralölsteuer um 5 Dpf zu erhöhen, ist weder haushaltspolitisch gerechtfertigt, noch hat er im Gegensatz zu der von der Bundesregierung vertretenen Auffassung stabilitätsfördernde Wirkung. Die Steuereinnahmen liegen nach Feststellung vieler Experten, auch derjenigen, die die Bundesregierung beraten, infolge des starken Steuerwachstums weit über den bisherigen Schätzungen auch ohne die geplanten Steuermehreinnahmen. Der Bundeshaushalt ist durch die Steuereinnahmen voll gedeckt. Da die Erhöhung der Mineralölsteuer voll auf den Preis abgewälzt wird, sehen wir keine stabilitätsfördernde Wirkung in der geplanten Steuererhöhung. Sie wird sich sowohl durch die Preiserhöhungen in den Tankstellen im einzelnen negativ auf den Preisindex auswirken, als auch eine Erhöhung der Transportkosten im Transportgewerbe nach sich ziehen. Unserer Auffassung nach bewirkt sie demnach das Gegenteil von dem, was die Bundesregierung anstrebt. Betroffen von dieser Maßnahme ist im entscheidenden Maße wieder einmal der einzelne private Kraftfahrer, der nach der Steuererhöhung von 1972 um 4 Dpf nunmehr eine weitere Erhöhung um 5 Dpf hinnehmen muß. Dies bedeutet innerhalb eines Zeitraumes von gut 1 Jahr eine Steuererhöhung von rd. 30 %. Die Bundesrepublik hat damit nicht - wie sie in ihrer Begründung sagt - zur Harmonisierung innerhalb der EWG beigetragen, sondern sich fast an die Spitze innerhalb der EWG gesetzt. Wenn man die Gesamtbelastungen der Autofahrer und des Verkehrsgewerbes betrachtet, so muß man feststellen, daß wir die einsame Spitze in der Welt erreicht haben. Dies halten wir nicht für richtig. Ein weiterer entscheidender Nachteil ergibt sich für die Lage der deutschen Seehäfen, die schon heute unter erheblichen Wettbewerbsverzerrungen gegenüber den Rheinmündungshäfen zu leiden haben. Alle Bemühungen, diese Wettbewerbslage zu verbessern, würden mit der erneuten Anhebung 2010* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Mai 1973 der Mineralölsteuer einen großen Rückschlag er- leiden. Ebenso ergeben sich aus dieser Maßnahme regional- und strukturpolitisch unerwünschte Folgen. Durch die Erhöhung der Mineralölsteuer um 13,5 % steigen die Transportkosten nicht unbeachtlich. Davon werden besonders die mittelständischen Betriebe des Transportgewerbes betroffen, die noch heute nicht die letzte Erhöhung von 1972 und die starke Erhöhung der Kfz-Steuer vom 1. 4. 1972 um 30-60 % verkraftet haben. Dies trifft besonders die wirtschaftliche Situation der Betriebe in den Randgebieten und den strukturschwachen Regionen. Die Wettbewerbslage gegenüber den Betrieben in den Wirtschaftszentren würde weiter verschlechtert. Dies ist auch regionalpolitisch kaum zu verantworten. Die derzeitige Situation auf dem Rohölmarkt gibt zu größten Bedenken Anlaß. Die Haltung der Opecländer und der Energieversorgungsengpaß in den Vereinigten Staaten hat dazu geführt, daß die großen Mineralölkonzerne in großen Mengen auf dem europäischen Markt aufkaufen. Dies hat z. Z. 2 Folgen: 1. eine allgemeine Preissteigerung, die teils schon durchgeführt wurde, teils für die nächsten Wochen und Monate angekündigt worden ist, 2. die Freien Tankstellen und die mittelständischen Mineralölbetriebe werden kaum noch und wenn ja in völlig unzureichendem Maße beliefert mit der Folge der Schließung von einer Reihe von Betrieben. Damit geht ein weiterer Korrekturfaktor im Preisgefüge gegenüber den großen amerikanischen Konzernen verloren. Wenn man realistisch ist, muß man davon ausgehen, daß 1 Liter Superbenzin am Ende des Jahres fast 90 Dpf kosten wird. Dies ist eine bedenkliche Entwicklung, und die geplante Steuererhöhung würde wohl kaum als stabilisierender Faktor wirken. All diese Gründe veranlassen mich und meine Kollegen Karl Geldner und Hans-Heinrich Schmidt (Kempten), das Gesetz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 und des Gesetzes über das Branntweinmonopol abzulehnen. Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 18. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Fragen A 1 und 2) : Wie beurteilt die Bundesregierung die vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung im Wochenbericht 18'73 vom 3. Mai 1973 getroffenen Feststellungen über die finanzielle Grundlage der gesetzlichen Krankenversicherung, und welche Konsequenzen gedenkt sie daraus zu ziehen? Wie wird von der Bundesregierung die angespannte finanzielle Lage insbesondere der Krankenversicherung der Rentner beurteilt, und welche gesetzgeberischen Maßnahmen sind gegebenenfalls geplant? Der Bericht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zur finanziellen Entwicklung in der sozialen Krankenversicherung beruht auf statistischem Material, das von meinem Hause veröffentlicht worden ist. Die dargestellten Trends sind der Bundesregierung daher bekannt. Einige der maßgeblichen Faktoren, die in der Bundesrepublik Deutschland wie in allen anderen Industrienationen zwangsläufig den Preis für eine wirksame Gesundheitssicherung nachhaltig erhöhen, sind: der rasch fortschreitende — und sehr kostenintensive - medizinisch technische Fortschritt, die zunehmende Gesundheitsgefährdung durch Umwelt und Arbeitsbedingungen, das Vordringen der chronischen Krankheiten, die Veränderung der Altersstruktur der Bevölkerung, aber auch dlie nachhaltigen Einkommens- und Preissteigerungen im medizinischen Bereich sowie Leistungsverbesserungen. Mit dieser Entwicklung ist auch in der Zukunft zu rechnen. Es wäre daher falsch, dem Aufwandsanstieg mit einem schrittweisen Leistungsabbau zu begegnen. Die negativen Erfahrungen mit der Krankenscheinprämie sind bekannt. Die Bundesregierung hat es vielmehr zum Ziel ihrer Sozial- und Gesundheitspolitik gemacht, die Leistungsfähigkeit der medizinischen Betreuung und Versorgung zu erhöhen. Dazu gehört insbesondere eine rationellere Verwendung der erforderlichen Finanzmittel. Dabei tragen auch die Krankenkassen selbst eine zunehmende Verantwortung. Die Bundesregierung hat wiederholt erklärt, daß die Frage der Finanzierung der Krankenversicherung der Rentner ein vordringliches Problem ist, das in dieser Legislaturperiode zu lösen sein wird. Es werden daher Vorschläge erarbeitet, um die ungleiche finanzielle Belastung der einzelnen Krankenkassen und ihrer Versicherten zu beseitigen. Es sollte hierbei erreicht werden, daß künftig jeder aktive Versicherte einen gleichen Beitrag zur Finanzierung der Krankenversicherung unserer älteren Mitbürger aufzubringen hat. Dabei wird auch zu prüfen sein, ob der Finanzierungsbetrag der Rentenversicherung an der Krankenversicherung der Rentner erhöht werden kann. Die Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung erarbeitet auf Bitte meines Hauses hin zu diesen und anderen Finanzierungsfragen der Rentner-Krankenversicherung Empfehlungen, die in die Vorarbeiten der Bundesregierung einbezogen werden. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Rohr vom 22. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/555 Fragen A 65 und 66) : Ist die Bundesregierung mit mir einer Meinung, daß auch der Reitsport eine der Gesundheit dienende Sportart ist und daß seine Ausübung in der freien Natur nicht durch die Gesetze über Naturschutz und Landschaftspflege sowie das Bundeswaldgesetz verhindert werden sollte? Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die Regelung des § 28 Abs. 2 Nr. 3 in dem Entwurf eines Gesetzes fiber Naturschutz und Landschaftspflege (siehe Bundesrats-Drucksache 208/73) eine problemgerechte Interessenabgrenzung zwischen Spaziergängern und Wanderern einerseits sowie Reitern, Rad- Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Mai 1973 2011' fabrern und Anhängern des Campingsport andererseits gewährleistet, Zu Frage A 65: Die Bundesregierung teilt die Meinung, daß auch der Reitsport eine die Gesundheit fördernde Sportart ist; sie ist außerdem der Auffassung, daß die Ausübung des Reitsports in der freien Natur nach Inkrafttreten der in den Entwürfen des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege sowie des Bundeswaldgesetzes vorgesehenen Regelungen grundsätzlich weiterhin möglich sein wird. Zu Frage A 66: Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß die Regelung gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 3 im Entwurf eines Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege eine problemgerechte Interessenabgrenzung zwischen Spaziergängern und Wanderern einerseits — sowie Reitern, Radfahrern und Anhängern des Campingsportes andererseits — gewährleistet. Eine räumliche Trennung der verschiedenen Verkehrsarten und Freizeitbetätigungen in möglichst weitgehendem Umfang ist im Interesse der Mehrheit der wandernden Waldbesucher und zur Aufrechterhaltung der Ordnung in Wald und Flur erforderlich. Darüber hinaus trägt die Vorschrift auch den berechtigten Eigentümerbelangen im Sinne des Art. 14 des Grundgesetzes dadurch Rechnung, daß Einzelheiten der Benutzung — wie dies schon bisher geschehen ist — an Hand von Musterverträgen vertraglich zwischen den beteiligten Grundbesitzern und den Reiterorganisationen vereinbart werden können. Dies gilt in gleicher Weise für § 12 Abs. 2 des Bundeswaldgesetz-Entwurfes. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß diese Regelung einen sachgerechten Interessenausgleich zwischen Spaziergängern und Wanderern einerseits sowie zwischen Reitern, Radfahrern und Anhängern des Campingsports andererseits gewährleisten werde. Die Bundesregierung ist jedoch bereit, diese Bestimmung im Rahmen der weiteren parlamentarischen Behandlung noch Gegenstand besonderer Erörterung zu machen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 15. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/555 Frage A 73): Wie beurteilt die Bundesregierung die Kritik der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher (AGV) an der Entscheidung der EG-Landwirtschaftsminister, sie sei „eine Entscheidung gegen die Verbraucher und für mehr Inflation" und „Anstatt für eine Senkung der überhöhten Grenzabgaben, eine Herabsetzung der Preisgarantien bei Überschußprodukten und für zusätzliche Sofortmaßnahmen zur Dämpfung der Agrar- und Lebensmittelpreise einzutreten", habe „sie einer Politik zum Sieg verholfen, die die Verbraucher, und insbesondere die einkommensschwächeren Schichten, zusätzlich belastet" ? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die in der ersten Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Verbrauchverbände zu den Luxemburger Preisbeschlüssen enthaltene Kritik der tatsächlichen Situation nicht gerecht wird. Insbesondere läßt sie außer acht, daß die Agrarpreisbeschlüsse Bestandteil eines Gesamtkompromisses sind, der zwischen den vielfach entgegengesetzten Interessen der Mitgliedstaaten ausgehandelt werden mußte und daher Zugeständnisse aller Partnerstaaten erforderte. Inzwischen hat der Verbraucherausschuß beim BML nach eingehender Prüfung der Zusammenhänge eine Entschließung gefaßt, die den agrarpolitischen Gegebenheiten und den Verbraucheraspekten Rechnung trägt. Aufgrund der Preisbeschlüsse wird das Erzeugerpreisniveau um knapp 2 % ansteigen. Dabei wird die Anhebung bei den Marktordnungsprodukten nur zum Teil auf die Verbraucherpreise durchschlagen. Die beschlossenen Preiserhöhungen dürften daher die Lebenshaltungskosten nur um ca. 0,3 % beeinflussen. Diese Auswirkungen sind als tragbar und mit den Stabilitätsanstrengungen der Bundesregierung nicht im Widerspruch stehend anzusehen. Insgesamt hat sich die Bundesregierung bei den Agrarpreisverhandlungen erfolgreich bemüht, den berechtigten Interessen der landwirtschaftlichen Erzeuger und der Verbraucher in ausgewogener Weise Rechnung zu tragen. Die Preise für fast alle pflanzlichen Erzeugnisse werden allgemein nur um 1 % erhöht; diese geringe Anhebung muß praktisch ohne Auswirkung auf die Verbraucherpreise bleiben. Die stärkeren Preisanhebungen bei Obst und Gemüse, Rind-, Kalb- und Schweinefleisch sind ebenfalls praktisch ohne Einfluß auf die Verbraucherpreise, da auf diese Weise lediglich das Interventionspreisniveau an die zur Zeit erheblich höher liegenden Marktpreise herangeführt wird. Die generelle Erhöhung des Milchpreises um 5,5 % — die für die Bundesrepublik Deutschland aber nur 4 % beträgt — sowie des Interventionspreises für Magermilchpulver wird zwar die Verbraucherpreise für Trinkmilch und fettarme Milchprodukte beeinflussen. Dem energischen Widerstand der Bundesregierung ist jedoch zu verdanken, daß die Preisanhebungen in diesem Bereich nicht wesentlich höher ausgefallen sind. Dieser Verteuerung steht jedoch eine Senkung des Interventionspreises für Butter gegenüber, die zu einer Verringerung des Butterpreises um ca 36 Pf/kg führen müßte. Der Rat hat außerdem eine Reihe weiterer Maßnahmen beschlossen, die sich preisdämpfend auf das Verbraucherpreisniveau bei Lebensmitteln auswirken können. Die Bundesregierung prüft außerdem die Einleitung von Schritten mit dem gleichen Ziel. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Rohr vom 22. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/555 Frage B 12) : 2012* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Mai 1973 Aus welchem Grund beabsichtigt die Bundesregierung, in ihren Entwürfen für ein Wald- und Naturschutzgesetz ein Reitverbot auszusprechen, und welchen Zielen würde ein solches Verbot dienen? Die Bundesregierung hat in ihren Entwürfen für ein Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz (BRDrucks. 208/73) und für ein Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz) (BR-Drucks. 207/73) keine Vorschrift vorgesehen, die das Reiten verbietet. In § 28 Abs. 2 Nr. 3 des erstgenannten Entwurfes und in § 12 Abs. 2 des Bundeswaldgesetzentwurfes ist vielmehr folgende Regelung enthalten: Reiten, Fahren, Zelten und Abstellen von Wohnwagen sind in der- Flur (im Wald) nur gestattet, soweit hierfür eine besondere Befugnis vorliegt oder Wege und sonstige Flächen dazu besonders bestimmt sind. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß diese Regelung einen sachgerechten Interessenausgleich zwischen Spaziergängern und Wanderern einerseits sowie zwischen Reitern, Radfahrern und Anhängern des Campingsports andererseits gewährleisten werde. Auch dem Interessenausgleich mit den Grundeigentümern wäre in Wahrung des Artikels 14 des Grundgesetzes am besten gedient, wenn die Benutzung im einzelnen etwa an Hand der in einigen Ländern für den Reitverkehr abgeschlossenen Musterverträge zwischen den Beteiligten vereinbart würde. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung hat keine Klage geführt, daß die Musterverträge sich bisher nicht bewährt hätten. Diese Verträge wären auch weiterhin eine geeignete Grundlage für beiderseits befriedigende Übereinkommen. Die Bundesregierung schließt jedoch nicht aus, daß diese o. a. Bestimmungen im Rahmen der weiteren parlamentarischen Behandlung noch Gegenstand besonderer Erörterung sein werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 23. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/588 Frage A 25) : Wie hoch veranschlagt die Bundesregierung das Ansteigen der neuen zum 1. Januar 1974 wirksam werdenden Grundsteuern infolge des Zweiten Steuerreformgesetzes, und welche Auswirkungen wird die Grundsteuererhöhung auf die Nebenkosten bei der Miete haben? Mit dem „Gesetz zur Reform des Grundsteuerrechts", das vom Deutschen Bundestag bei nur einer Gegenstimme verabschiedet wurde, wird bei der Grundsteuer B ein Mehraufkommen von 25 v. H., das sind etwa 750 Millionen DM jährlich, angestrebt. Dieses Mehraufkommen war den Gemeinden bereits im Rahmen der Gemeindefinanzreform im Jahre 1969 zugesichert worden. Zu dieser Konzeption des Gesetzentwurfs haben sich anläßlich der dritten Lesung alle Fraktionen des Bundestages bekannt. Die Bundesregierung erwartet bei Anwendung der neuen Grundsteuervorschriften im Bundesdurchschnitt keine nennenswerten Auswirkungen auf die Mieten. Die von interessierter Seite in der Öffentlichkeit genannten Zahlen über Mieterhöhungen von durchschnittlich 5 oder 6 v. H., in Grenzfällen sogar bis zu 12,5 v. H., sind falsch. Sie beruhen, wie nachgewiesen werden konnte, auf falschen Berechnungen. Die Bundesregierung erwartet als Folge der Anwendung der Einheitswerte 1964 gewisse Belastungsverschiebungen beim Miethausbesitz, weil die neuen Einheitswerte auch hier die unterschiedliche Wertentwicklung seit 1935 widerspiegeln. Soweit sich hieraus Mietsteigerungen ergeben, werden sie nach den Berechnungen der Bundesregierung, die sich auf das Material des Statistischen Bundesamtes stützen, bei der Masse des Miethausbesitzes unter 1 v. H. liegen. Davon ist auch Herr Kollege Dr. Becker als Berichterstatter für den Finanzausschuß ausgegangen. Bei Alt- und Neubauwohnungen ist sogar damit zu rechnen, daß eine Minderung der Grundsteuerbelastungen eintritt. Bei Nachkriegsbauten dürfte die durchschnittliche Mehrbelastung mit Grundsteuer nur zu einer Mietsteigerung von 0,3 v. H. führen. Entsprechende Auswirkungen werden bei Eigentumswohnungen eintreten, weil diese bewertungsrechtlich wie Mietwohngrundstücke behandelt werden. Bei Einfamilienhäusern wird die Mehrbelastung wegen der ermäßigten Meßzahl im Bundesdurchschnitt, bezogen auf die Jahresrohmiete, etwa 0,5 v. H. betragen, bei Zweifamilienhäusern wird sie noch darunter liegen. Es ist allerdings nicht auszuschließen, daß einzelne Grundstücke oder in einzelnen Städten bestimmte Stadtteile teilweise über dem Durchschnitt, teilweise aber auch unter dem Durchschnitt liegende Einheitswertsteigerungen haben. Dies sind jedoch Folgen der neuen Einheitsbewertung, deren Ziel es gerade ist, die unterschiedliche Wertentwicklung seit 1935 bei den einzelnen Grundstücken und auch regional wiederzugeben. Auch in den Fällen überdurchschnittlicher Einheitswertsteigerungen bei den Miethäusern wird es bei der überwiegenden Zahl der Grundstücke bei Mieterhöhungen unter 1 v. H. bleiben. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 23. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmitz (Baesweiler) (CDU/CSU) (Drucksache 7/588 Frage A 40) : Trifft es zu, daß die Zahlungen des DM-Aufwertungsausgleichs für die deutsche Landwirtschaft, die bisher in der Mitte des Jahres geleistet wurden, auf den Herbst dieses Jahres verschoben werden, und welche Gründe kann die Bundesregierung dafür angeben? Es trifft zu, daß der flächenbezogene Aufwertungsausgleich des Jahres 1973 auf den Herbst verlegt wurde. Diese Regelung ist sachlich notwendig, weil andernfalls eine restlose Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel im Haushaltsjahr 1973 nicht möglich wäre. Bei einer Auszahlung bereits im Sommer 1973 müßten, da die Zahl der Anträge und der Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 35. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 23. Mai 1973 2013* Umfang der auf sie entfallenden landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht im voraus bekannt und auch nicht einwandfrei vorausberechenbar sind, die Ausgleichsbeträge je Hektar zur Vermeidung einer Haushaltsüberschreitung mit erheblichem Sicherheitsspielraum (ca. 5 % des Haushaltsansatzes) kalkuliert werden. Die Folge wäre, daß je nach Antragseingang bis zu ca. 35 Millionen DM an unverwendeten Ausgaberesten entstehen könnten. Ein solches Ergebnis stünde mit dem Gesetzesauftrag, der Landwirtschaft die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ungekürzt zukommen zu lassen, nicht im Einklang. Da eine vollständige Auszahlung des Aufwertungsausgleichs ohne genaue Kenntnis der Zahl der Anträge und der auf sie entfallenden landwirtschaftlich genutzten Flächen nicht möglich wäre, können die Hektar-Ausgleichsbeträge im Verordnungswege erst festgesetzt werden, und kann die Auszahlung erst beginnen, wenn die letzte nach der Ausführungsverordnung zum Durchführungsgesetz zum Aufwertungsausgleichsgesetz maßgebende Frist (15. September 1973) abgelaufen ist. Da nur die in den Herbst verlegte Auszahlung einen restlosen Mittelabfluß verbürgt, dient sie den Interessen der Landwirtschaft besser als eine etwas frühere Zahlung mit zwangsläufig niedrigeren Beträgen. Eine theoretisch denkbare zweimalige Auszahlung (Abschlagszahlung im Sommer, Schlußzahlung im Herbst) wäre in der Praxis nicht durchführbar und vom Verwaltungsaufwand her nicht zu rechtfertigen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 21. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Simpfendörfer (SPD) (Drucksache 7/588 Frage A 41) : Sind der Bundesregierung schon Fälle illegaler Rindfleischeinfuhr aus seuchengefährdeten Ländern bekanntgeworden, und welche Maßnahmen sind in der Bundesrepublik Deutschland getroffen worden, um der Warnung der Food and Agriculture Organization zu entsprechen und solche Importe zu verhindern? Illegale Rindfleischeinfuhren in die Bundesrepublik Deutschland aus Ländern, in denen gefährliche Tierseuchen vorkommen, sind bisher nicht nachgewiesen worden. Mit Hinblick auf die tierseuchenrechtlichen Regelungen der Bundesrepublik Deutschland sind solche Einfuhren nur denkbar, wenn sie mit gefälschten Begleitpapieren vorgenommen werden. 1971 sind umfangreiche Manipulationen mit Rindfleisch aus Äthiopien bekanntgeworden, das in die Schweiz eingeführt worden ist. Nach den bisher vorliegenden Berichten der beteiligten Behörden ist dabei das Fleisch in Rotterdam umgeladen und mit gefälschten Zeugnissen versehen in ein schweizer Zolllager eingelagert worden. An diesem Geschäft sind angeblich zwei deutsche Handelsfirmen beteiligt, ohne daß jedoch das Fleisch selbst die Bundesrepublik Deutschland berührt hat; die entsprechenden Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Diese Angelegenheit war 1972 und 1973 auch Anlaß zu mehrfachen Diskussionen in der Europäischen Kommission der FAO für die Kontrolle der Maul- und Klauenseuche. Der Hinweis dieser Kommission auf die Gefährlichkeit solcher illegalen Fleischimporte bildet die Grundlage für eine an die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften gerichtete Empfehlung der EG-Kommission vom 17. Oktober 1972 über die gesundheitspolizeiliche Kontrolle von in die Gemeinschaft eingeführtem Vieh und Frischfleisch. Nach dieser Empfehlung sind gegenüber Vieh und Frischfleisch aus Drittländern die gesundheitspolizeilichen Maßnahmen unmittelbar nach der Ankunft der Tiere oder des Fleisches in der Gemeinschaft anzuwenden, unabhängig von dem Zollverfahren, zu dem die Waren angeliefert worden sind. Dieses empfohlene System wird in der Bundesrepublik Deutschland auf Grund der geltenden tierseuchenrechtlichen Vorschriften seit vielen Jahren für alle Fleischeinfuhren angewendet. Unmittelbar vor der Einfuhr an der Grenzzollstelle wird jede Fleischsendung daraufhin geprüft, ob sie von der erforderlichen veterinärpolizeilichen Gesundheitsbescheinigung begleitet ist bzw. ob für Fleischsendungen aus Ländern, aus denen ausschließlich mit veterinärpolizeilicher Genehmigung eingeführt werden darf, die notwendige veterinärpolizeiliche Genehmigung vorliegt. Nur wenn dies der Fall ist, wird die Ware zur Weiterleitung in das Binnenland freigegeben und gelangt dort entweder in ein Zollfreilager oder aber, sofern es zum freien Verkehr in der Bundesrepublik abgefertigt werden soll, zu einer Auslandsfleischbeschaustelle, wo die erwähnten Kontrollen, die sich auch auf Herkunft und Identität der Sendung erstrecken, im Rahmen dort durchgeführter Untersuchungen ein zweites Mal durchgeführt werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Rudolf Sprung


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In dem vorliegenden Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 1973 sind die wich-



    Dr. Sprung
    tigsten Maßnahmen des von der Bundesregierung vorgelegten Stabilitätsprogramms zur Bekämpfung der ausufernden konjunkturellen Entwicklung und der damit verbundenen inzwischen extremen Preissteigerungen enthalten. Dieses Programm ist in zwei Etappen zustande gekommen.
    Als sich Anfang des Jahres erste Überhitzungserscheinungen der Wirtschaft bei anhaltendem Preisanstieg abzeichneten, beschloß die Bundesregierung zur Abschöpfung von Liquidität und Kaufkraft die Auflegung einer Stabilitätsanleihe und ersuchte den Bundestag um folgende steuerpolitische Maßnahmen: 1. die Aufhebung der Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen als Sonderausgaben, 2. die Streichung der degressiven Abschreibung nach § 7 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes, 3. die Herabsetzung der Investitionszulage von 10 auf 7,5 % nach dem Investitionszulagengesetz bei Errichtungs- und Erweiterungsinvestitionen, 4. die Erhebung einer Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer als Stabilitätsabgabe in Höhe von 10 % für Jahreseinkommen von 100 000 DM bei Ledigen und von 200 000 DM bei Verheirateten. Der aufkommende Betrag sollte bei der Deutschen Bundesbank auf einem Sonderkonto stillgelegt werden. Zu diesen steuerpolitischen Maßnahmen trat die Erhöhung der Mineralölsteuer um 5 Pf je Liter hinzu.
    Noch während des Beratungsverfahrens über den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zeigte sich, daß diese Maßnahmen unzureichend sein würden, um das angestrebte Ziel zu erreichen, nämlich die Übersteigerung der konjunkturellen Entwicklung zu bremsen und in der Preisentwicklung eine Tendenzwende herbeizuführen. In der Zwischenzeit erklomm die Preissteigerungsrate für den privaten Verbrauch die nach dem Kriege noch nie erreichte Höhe von 7,5 % Ende April. Der konjunkturelle Aufschwung läßt die Projektion des Jahreswirtschaftsberichts inzwischen weit hinter sich. Die Entwicklung nimmt boomhafte Züge an. Vor allem aber zeigt sich — das ist das eigentlich Gefährlich der heutigen Situation —, daß Wirtschaft und Verbraucher den Fortgang von Preissteigerungen in ihre wirtschaftlichen Entscheidungen mit einzubeziehen beginnen. Eine gefährliche Inflationsmentalität macht sich breit. Der Boom beginnt sich aus sich selbst zu nähren.
    Angesichts dieser Situation sind weitere harte und durchgreifende Maßnahmen unerläßlich, um die überbordende Nachfrage sowohl nach Investitionsgütern als auch nach Verbrauchsgütern drastisch zu beschneiden. Die Bundesregierung erweiterte in der Kabinettssitzung vom 9. Mai 1973 den Katalog der bereits im Entwurf des Steueränderungsgesetzes 1973 vorgeschlagenen Maßnahmen in folgender Weise:
    5. Auch für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird die degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes ausgeschlossen.
    6. Zur Dämpfung der Investitionsnachfrage wird eine Investitionssteuer von 11 % erhoben.
    7. Zur Beschränkung der Nachfrage im Bausektor, der besondere Überhitzungserscheinungen zeigt, wird die degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes für alle Gebäude, mit Ausnahme der Gebäude, die nach dem Zweiten Wohnungsbauförderungsgesetz gefördert werden, sowie der § 7 b des Einkommensteuergesetzes, also die erhöhte Abschreibung für Einfamilien-, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen, aufgehoben.
    8. Zur weiteren Abschöpfung von Liquidität und Kaufkraft im Bereich der privaten Nachfrage wird die Stabilitätsabgabe bereits für Einkommen von 24 000 DM bei Ledigen und von 48 000 DM bei Verheirateten erhoben.
    Darüber hinaus werden weitere flankierende haushaltspolitische, handelspolitische, Wettbewerbs- und verbraucherpolitische Maßnahmen angekündigt. Die genannten steuerpolitischen Maßnahmen wurden als Anträge der Koalitionsfraktionen in die Beratungen des Entwurfs des Steueränderungsgesetzes 1973 eingebracht.
    Der Finanzausschuß hat in seinen Sitzungen in der vorletzten und in der letzten Woche das von mir soeben in seinen Grundzügen wiedergegebene Stabilitätsprogramm der Bundesregierung in der gebotenen Eile beraten, soweit es gesetzlich seinen Niederschlag findet. Auf Antrag der Opposition hörte der Ausschuß außerdem das Mitglied des Direktoriums der Deutschen Bundesbank, Dr. Schlesinger, und den Vorsitzenden des Sachverständigenrats, Professor Dr. Kloten. In den Beratungen des Ausschusses bestand allgemeine Einigkeit über die Notwendigkeit durchgreifender Maßnahmen. Unterschiedliche Beurteilung fand dagegen die Frage, ob das Stabilitätsprogramm in sich ausgewogen und ausreichend sei. Alle Fraktionen stimmten darin überein, daß das Programm ohne Zweifel eine dämpfende Wirkung auf die konjunkturelle Entwicklung und auf die Preisentwicklung haben würde, auch wenn der Bremsweg sehr lang sein dürfte.
    Ein Kaufkraftentzug, wie er durch das Programm erzielt werden könnte, dürfte nicht ohne Wirkungen bleiben. Die Schätzungen über die Höhe des Kaufkraftentzuges schwanken allerdings erheblich, weil es so gut wie unmöglich ist, die Einnahmen aus der Investitionssteuer zu berechnen. Wirkt die Investitionssteuer, so sind die aufkommenden Steuereinnahmen vergleichsweise gering; wirkt sie nicht, so sind sie erheblich.
    Die Opposition, meine Damen und Herren, bestreitet jedoch, daß das Programm ausgewogen sei; sie bestreitet auch, daß das Programm ausreichend sei. Was die Ausgewogenheit betrifft, so bestünde, sagt die Opposition, ein deutliches Übergewicht der investitionsdämpfenden Maßnahmen. Diese Maßnahmen seien für sich genommen sicherlich geeignet, die Nachfrage nach Investitionen zu dämpfen. Es sei jedoch notwendig, alle Maßnahmen zusammen zu sehen, und da zeige sich, daß die Nachfrage nach Verbrauchsgütern nur in geringem Ausmaß beschränkt werden dürfe, obgleich eine Quelle der inflatorischen Überhitzung mehr und mehr auch die Verbrauchernachfrage sei.



    Dr. Sprung
    Diese Meinung der Opposition wurde auch von den beiden Sachverständigen geteilt. Der Vertreter der Bundesbank erklärte, daß man die Gewichte vielleicht etwas anders hätte verteilen können. Der Vorsitzende des Sachverständigenrates äußerte Zweifel, ob die Verbrauchernachfrage überhaupt beschränkt werden würde, da auch die Stabilitätsabgabe im wesentlichen nur die Investitionen, nicht aber den privaten Verbrauch treffen werde. Diejenigen, die die Stabilitätsabgabe zu zahlen haben, werden ihren Verbrauch kaum einschränken; sie werden einfach weniger sparen.
    Der Vorsitzende des Sachverständigenrates verwies in diesem Zusammenhang noch einmal auf das Sondergutachten des Gremiums und auf die darin vorgeschlagenen beiden alternativen Maßnahmenbündel zur Einschränkung der Nachfrage. Die erste Alternative enthält bekanntlich neben anderen den Vorschlag der Erhebung eines Konjunkturzuschlags gemäß § 26 des Stabilitätsgesetzes. Die aufkommenden Mittel sollten zur Vermögensbildung für die Bezieher niedriger Einkommen verwendet werden. Die zweite Alternative des Sondergutachtens sieht vor, neben der Stabilitätsabgabe, wie sie nunmehr vorgeschlagen ist, und neben anderen eine Steuer auf Investitionen von 5 % zu erheben und die aufkommenden Mittel stillzulegen. Aus Gründen der Ausgewogenheit und der flächigeren Wirkung der Maßnahmen hätte der Vorsitzende des Sachverständigenrates persönlich der ersten Alternative, also dem Konjunkturzuschlag plus Vermögensbildung, den Vorzug gegeben. Diese Alternative hätte außerdem seiner Meinung nach den Vorzug gehabt, den Bremsweg zu verkürzen.
    Ebenso, meine Damen und Herren, trägt nach Meinung der Opposition die öffentliche Hand, und hier insbesondere der Bund, nicht genügend zur Nachfragebeschränkung bei. Während der Vertreter_ der Bundesbank über das Haushaltsgebaren des Bundes alles in allem ein positives Urteil fällte, weil mit den Steuermehreinnahmen, wenn sie stillgelegt werden, Liquidität entzogen werde, die mit den traditionellen kreditpolitischen Mitteln nicht erreichbar sei, erklärte der Vorsitzende des Sachverständigenrates, daß schon die Haushaltsplanung des Bundes nicht konjunkturneutral sei. Die Anwendung des Schuldendeckels habe nur dann eine dämpfende Wirkung, wenn der Verzicht auf eine Kreditaufnahme nicht durch Steuermehreinnahmen ausgeglichen werde.
    Die Opposition war darüber hinaus der Auffassung, daß das Programm außerdem nicht ausreichend sei. Sie erklärte zu Beginn der Beratungen des Ausschusses, daß sie bereit sei, wirksame zusätzliche Maßnahmen zu unterstützen, auch wenn diese unpopulär sein könnten, wenn die Bundesregierung sie vorschlage. Das Stabilitätsgesetz biete hierfür die Handhabe. Solche Maßnahmen könnten zugleich der Unausgewogenheit des Programms begegnen. Falls die Bundesregierung hierzu nicht bereit sei, könne die Opposition dem Stabilitätsprogramm nur zustimmen, wenn dieses in folgenden Punkten geändert werde.
    Erstens. Die aus der Stabilitätsabgabe anfallenden Mittel werden gemäß dem Stabilitätsgesetz stillgelegt.
    Zweitens. Um Kaufkraft im Bereich der Verbraucher abzuschöpfen, wird für alle Einkommen unterhalb von 24 000 bzw. 48 000 DM für freiwilliges Sparen eine Stabilitätsprämie von 30 %, höchstens jedoch 150 DM je Sparer, gewährt.
    Drittens. Die Mineralölsteuererhöhung unterbleibt, da sie preistreibend wirkt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Viertens. Die Steuermehreinnahmen werden als Konjunkturausgleichsrücklage bei der Bundesbank stillgelegt.
    Bei Annahme dieser Vorschläge erklärte sich die Opposition außerdem bereit, nicht nur dem Stabilitätsprogramm der Bundesregierung zuzustimmen, sondern bis auf weiteres auch auf ausgabeerhöhende und einnahmemindernde Initiativen zu verzichten.
    Meine Damen und Herren, die Koalitionsparteien lehnten diese Vorschläge ab. Den Vorschlag für freiwilliges Sparen, zu dem über eine Stabilitätsprämie ein entsprechender Anreiz gegeben wird — übrigens ein Vorschlag zur zusätzlichen Abschöpfung der Kaufkraft, den im Grundsatz auch das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin in seinem Minderheitsgutachten zur konjunkturellen Lage vom 12. April gemacht hat —, schien den Koalitionsparteien nicht ausgereift bzw. technisch zu schwierig zu sein. Außerdem würde dadurch der Haushalt in einem unzumutbaren Außmaß belastet. Die Stabilitätsanleihe schöpfe im übrigen die möglichen Sparbeiträge ab.
    Der Antrag, die Mineralölsteuer fortfallen zu lassen, wurde mit der Begründung abgelehnt, daß die daraus aufkommenden Steuermehreinnahmen zur mittelfristigen Konsolidierung des Bundeshaushaltes erforderlich seien. Vom Vorsitzenden des Sachverständigenrates wurde in der Anhörung diese Begründung unterstützt, jedoch sehr nachdrücklich erklärt, daß die Erhöhung der Mineralölsteuer unter stabilitätspolitischen Gesichtspunkten nicht gerechtfertigt werden könnte. Die Erhöhung der Mineralölsteuer wäre allerdings dann anders zu beurteilen, wenn die daraus fließen Steuermehreinnahmen bei der Bundesbank stillgelegt würden. Eine solche Stilllegung ist aber im Gesetz nicht vorgesehen.
    Der Antrag, die aufkommenden Beträge aus der Stabilitätsabgabe und die Steuermehreinnahmen gemäß Stabilitätsgesetz stillzulegen, wurde von den Koalitionsfraktionen mit der Begründung zurückgewiesen, daß die spätere Verwendung der Mittel durch Gesetz beschlossen werden würde.
    Die von der Opposition angesprochene verfassungsrechtliche Problematik der Stabilitätsabgabe als Ergänzungsabgabe wurde dabei eingehend mit-beraten. Die Koalitionsparteien sind in diesem Punkte der Auffassung der Bundesregierung gefolgt, nach der diese Abgabe als eine dem Bund zustehende Steuer sowohl der Höhe nach als auch des



    Dr. Sprung
    außergewöhnlichen Anlasses wegen gerechtfertigt sei.
    Der vorliegende Entwurf des Steueränderungsgesetzes 1973 enthält eine Verpflichtung der Bundesregierung, die spätere Verwendung der aus der Stabilitätsabgabe anfallenden Mittel durch Gesetz beschließen zu lassen, allerdings nicht. Von der Bundesregierung wird in der Begründung lediglich in Aussicht gestellt, daß, sobald es die Konjunkturlage gestatte, die Bundesregierung dem Gesetzgeber vorschlagen werde, die stillgelegten Mittel für die Finanzierung von dringlichen Bundesaufgaben freizugeben. Gleichzeitig soll, wie es in der Begründung außerdem heißt, aber auch geprüft werden, in welcher Form diese Mittel für Zwecke einer breitgestreuten Vermögensbildung verwandt werden können. Es ist in den Beratungen des Ausschusses nicht ganz klar geworden, wozu die Mittel tatsächlich endgültig verwandt werden sollen, für die Finanzierung von dringlichen Bundesaufgaben oder für die Vermögensbildung. Was die Zusage einer späteren Verwendung der Mittel durch Gesetz betrifft, so ist natürlich nicht zu übersehen, daß eine Verwendung nach den Vorschriften des Stabilitätsgesetzes nur unter wesentlich strikteren Voraussetzungen möglich ist als im Falle der Verwendung nach den Vorschriften eines einfachen Bundesgesetzes.
    Auch die angehörten Sachverständigen brachten klar zum Ausdruck, daß die bei der Bundesbank stillzulegenden Mittel so behandelt werden müßten, als wären sie im Sinne eines Konjunkturzuschlages erhoben worden, also gemäß Stabilitätsgesetz und dem Antrag der Opposition.
    Der letzte Punkt von allgemeiner Bedeutung, meine Damen und Herren, der kurz erwähnt werden sollte, ist die außenwirtschaftliche Flanke. Die Bedeutung dieses Problems liegt auf der Hand. Die Auslandsnachfrage ist in den letzten Monaten fast explosionsartig gestiegen. Wähend die inländische Nachfrage vor allem nach Investitionsgütern in einem erheblichen Ausmaß besteuert wird, bleibt die Nachfrage des Auslandes davon unberührt. Der Regierungsvertreter erläuterte die Gründe für den Verzicht auf Maßnahmen, die den Export belasten oder den Import erleichtern. Aus dem Ausschuß heraus wurde die Befürchtung laut, daß von der Außenhandelsseite her das vorgeschlagene Stabilitätsprogramm teilweise unterlaufen werden könnte. Das Problem der außenwirtschaftlichen Absicherung stellt sich aber insbesondere dann, wenn das Stabilitätsprogramm Erfolg zeigen sollte.
    Der Vertreter der Bundesbank teilte diese Bedenken nicht. Der Überschuß in der laufenden Rechnung würde sich in den nächsten Monaten in einem tragbaren Rahmen halten. Einen weiteren Schutz böte das Block-Floaten in der EWG. Die D-Mark liege in dieser Gruppe am unteren Interventionspunkt. Schließlich erlaubten steigende Zinsen im Ausland, vor allem in den USA, der Bundesbank auch weiterhin, ihren scharfen Restriktionskurs in der Kreditpolitik beizubehalten. Dieser scharfe Restriktionskurs in der Kreditpolitik ist im übrigen nach Auffassung beider Sachverständiger Voraussetzung für die Wirksamkeit des gesamten Stabilitätsprogramms.
    Weniger optimistisch als der Vertreter der Bundesbank äußerte sich der Vorsitzende des Sachverständigenrats zu den Möglichkeiten im Bereich der Außenwirtschaftspolitik.
    Meine Damen und Herren, was das Steueränderungsgesetz 1973 in seinen Einzelheiten betrifft, so möchte ich auf folgende Punkte besonders hinweisen:
    Einstimmig wurde vom Ausschuß der Antrag der Opposition angenommen, die in bezug auf die Höhe des Einkommens nunmehr unbegrenzte Steuerfreiheit für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge bereits für das Kalenderjahr 1973 vorzusehen.
    Ausgiebig hat sich der Ausschuß mit den Konsequenzen der Streichung des § 7 b beschäftigt. Es herrschte Einigkeit, daß für Fertighäuser eine besondere Regelung getroffen werden sollte.
    Nicht einverstanden erklären konnten sich die Koalitionsfraktionen mit dem Antrag der Opposition, für den sozialen Wohnungsbau den § 7 b weiterhin in Kraft zu lassen. Die Opposition argumentierte, daß der soziale Wohnungsbau ja auch von der Streichung des § 7 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes, also der degressiven Abschreibung von Wohngebäuden, ausgenommen bleibe.
    Ebenso abgelehnt wurde von den Koalitionsfraktionen ein Vorschlag des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen, der von Abgeordneten der Opposition als Antrag eingebracht wurde, im Investitionszulagengesetz der politisch bedingten besonderen Situation des Zonenrandgebiets beim Nachweis der Förderungswürdigkeit Rechnung zu tragen.
    Ich möchte zum Schluß noch eine kurze Mitteilung zu Protokoll geben. Auf Seite 41 sind in Art. 3 a Nr. 12 § 30 Abs. 7 Satz 1 — das betrifft die Umsatzsteuer, also hier die Investitionssteuer — nach den Worten „der Steuer für den Selbstverbrauch unterlegen hat," die Worte „vor dem 1. Mai 1975" anzufügen. Diese Ergänzung hat nur klarstellenden Charakter.
    Meine Damen und Herren, namens des Finanzausschusses, der den vorliegenden Gesetzentwurf mehrheitlich bejahte, bitte ich, dem Entwurf in der erarbeiteten Form zuzustimmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Wienand: Das war alles einseitig!)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort zur Berichterstattung zu Punkt 3 hat der Abgeordnete Dr. Weber.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hubert Weber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Gesetz zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes 1964 und des Gesetzes über das Branntweinmonopol soll die Einnahmestruktur des Bundeshaushalts nachhaltig und dauerhaft verbessert und außerdem eine Begrenzung der Nettokreditaufnahme des Bundeshaushalts 1973 erreicht werden. Darüber hinaus ist dieses Gesetz stabilitätspolitisch erwünscht.



    Dr. Weber (Köln)

    Die Opposition hat die Erhöhung der Mineralölsteuer abgelehnt, weil sie das hat Herr Dr. Sprung eben in seinen Ausführungen bereits erwähnt — unmittelbar preiserhöhend wirke und der Kraftfahrzeugsteuerreform im Wege stehe. Die Koalitionsfraktionen waren der Meinung, daß beide Gründe nicht stichhaltig sind; denn bei allen Steuererhöhungen muß damit gerechnet werden, daß mehr oder weniger erfolgreich versucht wird, die Mehrbelastungen auf die Preise zu überwälzen.
    Die Koalitionsfraktionen waren demgegenüber der Meinung, daß erstens die Mineralölsteuererhöhung Kaufkraft abschöpft und damit mittelbar durch Verschmälerung der Nachfrage preisstabilisierend wirkt; daß sie zweitens die einzige Maßnahme im Konsumbereich überhaupt ist, auch für und gegen diejenigen, die von der Stabilitätsabgabe nicht betroffen werden; daß sie drittens dazu dient, öffentliche Aufgaben langfristig zu finanzieren, und, wie auch der Sachverständigenrat in seinem Nachtragsgutachten unter Ziffer 18 festgestellt hat, langfristig einen inflatorischen Impuls im Haushalt dauerhaft zu beseitigen vermag. Deswegen ist die Feststellung, die Herr Dr. Sprung hierzu getroffen hat, auch willkürlich. Sie stimmt mit den Feststellungen, die sowohl Herr Schlesinger wie auch Herr Kloten in der Anhörung im Finanzausschuß getroffen haben, nicht überein.

    (Beifall bei der SPD.)

    Viertens. Das Gesetz führt zu einer Verminderung der Kreditaufnahme und trägt damit auch zu einer weiteren Beruhigung des Kapitalmarktes bei.
    Fünftens. Der Ausschuß hat festgestellt, daß die Bundesrepublik mit dieser Steuererhöhung auch im Vergleich der europäischen Tankstellenpreise nicht an die Spitze der europäischen Länder vorrückt, sondern daß sie vielmehr mit den Abgabepreisen im Mittel der anderen vergleichbaren europäischen Länder liegt.
    Sechstens. Der Ausschuß war schließlich der Meinung, daß dieses Gesetz der Kraftfahrzeugsteuerreform nicht im Wege steht. Die Kraftfahrzeugsteuerreform hat mit der Mineralölsteuererhöhung nicht das geringste zu tun.
    Siebtens. Auf Antrag der Opposition, dem sich die Koalitionsfraktionen angeschlossen haben, hat der Finanzausschuß das Direktoriumsmitglied der Bundesbank, Herrn Schlesinger, und den Vorsitzenden des Sachverständigenrates, Herrn Professor Kloten, gehört. Beide Herren haben die Maßnahmen, die von der Regierung vorgeschlagen werden, für dringend notwendig und in der Realisierung für wünschenswert gehalten.
    Namens des Finanzausschusses bitte ich deshalb, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)