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    2. Zusatzfrage,: 1
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    Deutscher Bundestag 31. Sitzung Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 Inhalt: Amtliche Mitteilung 1633 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 21. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (Drucksache 7/153); Bericht und Antrag des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen (Drucksachen 7/500, 7/516) — Fortsetzung der zweiten Beratung und Schlußabstimmung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zum Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Charta der Vereinten Nationen (Drucksachen 7/154, 7/503); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/520), Bericht und Antrag des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache 7/502) — Fortsetzung der zweiten Beratung und Schlußabstimmung — Brandt, Bundeskanzler 1633 C Dr. h. c. Kiesinger (CDU/CSU) . . 1637 D Wehner (SPD) . . . . . . . 1642 A Mischnick (FDP) . . . . . . . 1646 A Dr. Kliesing (CDU/CSU) 1648 A Kiep (CDU/CSU) (Erklärung nach § 59 GO) 1650 D Namentliche Abstimmungen . . 1651 C, 1653 C Entwurf eines Zweiten Steuerreformgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache 7/78); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/522), Bericht und Antrag des Finanzausschusses (Drucksache 7/485) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Becker (Mönchengladbach) (CDU/CSU) . . . . . . . . . 1655 B von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . . 1657 D Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) 1658 C, 1662 A Dr. Häfele (CDU/CSU) . . . . . . 1660 A Dr. Vohrer (FDP) . . . . . . . 1664 A Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Erleichterungen, Vorrechten und Befreiungen an die ständige Vertretung der Deutschen Demokratischen Republik (Drucksache 7/424) — Erste Beratung — Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 1665 A Absetzung des Punktes 5 von der Tagesordnung 1665 B Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Drucksache 7/287); Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache 7/398) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 1665 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Juli 1972 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und der Portugiesischen Republik andererseits (Drucksache 7/249) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache 7/397) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . 1665 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Juli 1972 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Schweizerischen Eidgenossenschaft nebst Zusatzabkommen vom 22. Juli 1972 über die Geltung dieses Abkommens für das Fürstentum Liechtenstein (Drucksache 7/251); Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache 7/397) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 1666 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Juli 1972 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und der Republik Österreich andererseits (Drucksache 7/247) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache 7/397) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 1666 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Interimsabkommen vom 22. Juli 1972 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Republik Österreich (Drucksache 7/246) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache 7/397) —Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 1666 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Juli 1972 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und dem Königreich Schweden andererseits (Drucksache 7/248) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache 7/397) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . . . . 1666 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Juli 1972 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Republik Island (Drucksache 7/252) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache 7/397) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . . . . 1666 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. Februar 1957 über die Staatsangehörigkeit verheirateter Frauen (Drucksache 7/254) ; Bericht und Antrag des Innenausschusses (Drucksache 7/412) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 1667 A Entwurf eines Geflügelfleischhygienegesetzes (Drucksache 7/155); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/521), Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache 7/392) — Zweite und dritte Beratung — 1667 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Europaischen Übereinkommen vom 13. Dezember 1968 über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport (Drucksache 7/127); Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 7/366) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . 1667 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Finanzstatistik (Drucksache 7/98) ; Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses (Drucksache 7/409) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 1667 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Eichgesetzes (Drucksache 7/103); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/523), Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache 7/439) — Zweite und dritte Beratung — 1668 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes (Drucksache 7/122); Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache 7/483) — Zweite und dritte Beratung — 1668 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften (Bundesrat) (Drucksache 7/498) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . . 1668 D Antrag betr. einheitliches Notrufnummernsystem im Bundesgebiet (Abg. Schröder [Lüneburg], Picard, Dr. Hornhues, Frau Dr. Neumeister, Dr. Narjes, Dr. Waffenschmidt, Frau Benedix u. Gen.) (Druck- sache 7/475) . . . 1668 D Antrag des Haushaltsausschusses zu der Veräußerung der Krankenhausanlage Kempfenhausen (Drucksachen 7/83, 7/368) 1669 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 III Antrag des Haushaltsausschusses zu der Veräußerung des Geländes der ehemaligen Moltke-Kaserne in Stuttgart an die Stadt Stuttgart (Drucksachen 7/56, 7/369) 1669 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 5/73 — Waren der EGKS — 1. Halbjahr 1973) (Drucksachen 7/244, 7/395) . . . . 1669 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den Verordnungen zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 2/73 — Zollkontingente 1973 für Holzschliff und Sulfat- oder Natronzellstoff; Nr. 7/73 — Erhöhung des Zollkontingents 1972 für Holzschliff) (Drucksachen 7/191, 7/213, 7/396) . . . . . . 1669 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. bundeseigenes Gelände in Langenhagen-Wiesenau bei Hannover; hier: Veraußerung an die Stadt Langenhagen (Drucksache 7/425) . . . . . . . . 1669 B Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 3/73 — Zollpräferenzen 1973 gegenüber Entwicklungsländern-EGKS) (Drucksache 7/428) . . . . . . 1669 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Ergänzung der Verordnung (EWG) Nr. 543/69 des Rates vom 25. März 1969 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Drucksachen VI/3761, 7/415) . . . . . . . 1669 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Sicherheitsscheiben für Kraftfahrzeuge (Drucksachen 7/89, 7/416) . . . . 1669 C Bericht und Antrag des Finanzausschusses zu den Vorschlägen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates über die Verbrauchsteuern und die anderen indirekten Steuern als die Mehrwertsteuer, die mittelbar oder unmittelbar den Verbrauch von Erzeugnissen belasten für eine Richtlinie des Rates über die Harmonisierung der Verbrauchsteuern auf Alkohol für eine Richtlinie des Rates über eine harmonisierte Verbrauchsteuer auf Wein für eine Richtlinie des Rates über die Harmonisierung der Verbrauchsteuer auf Bier für eine Richtlinie des Rates über die Verbrauchsteuerregelung für Mischgetränke für eine Entscheidung des Rates über die Einsetzung eines „Ausschusses für Verbrauchsteuern" (Drucksachen VI/3256, 7/445) 1669 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Meßwesen (Drucksache 7/102); Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache 7/440) — Zweite und dritte Beratung — 1670 A Fragestunde (Drucksache 7/511) Frage A 98 des Abg. Immer (SPD) : Einführung eines bundeseinheitlichen Gesundheits- bzw. Impfpasses Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) . . . . . 1670 B, 1671 A, B Immer (SPD) 1671 A Hansen (SPD) 1671 A Frage A 99 des Abg. Immer (SPD) : Überalterung im ländlichen Raum praktizierender Ärzte Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) . . . . . 1671 B, D, 1672 A Immer (SPD) 1671 D Frage A 101 des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) : Verwendung der Bezeichnung „Schwarzwälder Kirschwasser" Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) . . . . . . . . . 1672 B, D Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 1672 D Fragen A 15 und 16 des Abg. Dr. Althammer (CDU/CSU) : Kosten für die Herrichtung, Anmietung und Unterhaltung des Hotels Petersberg und Verwendungszweck Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 1673 B, C, D, 1674 A Dr. Althammer (CDU/CSU) . 1673 B, C, D, 1674 A IV Deutscher Bundestag -- 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 Frage A 18 des Abg. Dr. Marx (CDU/CSU) : Weigerung der Sowjetunion, bei der sowjetischen Industrieausstellung in Berlin die Fahne der Bundesrepublik Deutschland zuzulassen Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 1674 B, C, D Dr. Marx (CDU/CSU) . . . . . 1674 B, C Wohlrabe (CDU/CSU) . . . . . . 1674 D Frage A 20 des Abg. Reddemann (CDU/CSU) : Haltung der Sowjetunion vor und während der Eröffnung der sowjetischen Industrieausstellung und das deutschsowjetische Handelsabkommen Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 1675 A, B, D Reddemann (CDU/CSU) 1675 B Wohlrabe (CDU/CSU) 1675 C Frage A 21 des Abg. Dr. Marx (CDU/CSU) : Sowjetische Industrieausstellung in Berlin als Modell für die Einbeziehung der Stadt in Verträge und Abmachungen mit Ostblockländern Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 1675 D, 1636 A, C Dr. Marx (CDU/CSU) . 1675 D, 1676 A, B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 1676 B Frage A 22 des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) : Einspruch sowjetischer Stellen gegen einen Beitrag des Präsidenten der Berliner Industrie- und Handelskammer in der Messebeilage des „Tagesspiegels" Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 1676 D Wohlrabe (CDU/CSU) 1676 D Frage A 24 des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Aufgabe der rumänischen Staatsangehörigkeit in Fällen der Aussiedlung von deutschen Volksangehörigen aus Rumänien Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 1677 A, B, C Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . 1677 B, C Frage A 25 des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Aussiedlung der deutschen Aussiedlungswilligen aus der Sowjetunion Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 1677 D, 1678 A, B Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . 1678 A, B Dr. Marx (CDU/CSU) . . . . . . 1678 B Frage A 26 des Abg. Mick (CDU/CSU) : Servicekarte in den Flugzeugen der italienischen Luftfahrtgesellschaft „Alitalia" mit einer Anzeige, in der für Deutschland die Flagge der DDR gezeigt wird Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 1678 C, D Mick (CDU/CSU) . . . . . . 1678 C Reddemann (CDU/CSU) 1678 C Frage A 27 des Abg. Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) : Schritte der Bundesregierung zur Freilassung des Bonner Staatsrechtslehrers Professor Dr. Tsatsos Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 1678 D Fragen A 33 und 34 des Abg. Josten (CDU/CSU) : Gesamtdokumentation über das Schicksal der deutschen Kriegsgefangenen des zweiten Weltkriegs Genscher, Bundesminister (BMI) . . 1679 B, C, D Josten (CDU/CSU) . . . . 1679 B, C, D Frage A 35 des Abg. Dr. Ahrens (SPD) : Unterzeichnung der Konvention über die Verminderung der Fälle der Staatenlosigkeit Genscher, Bundesminister (BMI) . . 1679 D, 1680 A Dr. Ahrens (SPD) . . . . . . . 1680 A Fragen A 37 und 38 des Abg. Dr. Beermann (SPD) : Versagen von Umsiedlern aus Polen und deren Kindern bei Sprachtests zur Prüfung der Eignung für den öffentlichen Dienst Genscher, Bundesminister (BMI) . . 1680 A, B, D, 1681 A Dr. Beermann (SPD) 1680 D Dr. Hupka (CDU/CSU) 1680 D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 V Fragen A 40 und 41 des Abg. Rommerskirchen (CDU/CSU) : Gewaltsame Besetzung des Bonner Rathauses Genscher, Bundesminister (BMI) . 1681 B, D, 1682 A Rommerskirchen (CDU/CSU) . . . 1681 D Frage A 42 des Abg. Dr. Kliesing (CDU/CSU) : Wiederholungsgefahr nach der ungehinderten Besetzung des Bonner Rathauses Genscher, Bundesminister (BMI) . 1682 A, B Dr. Kliesing (CDU/CSU) . . . . . 1682 B Frage A 43 des Abg. Dr. Kliesing (CDU/CSU) : Sicherung der Verwaltungsgeschäfte bei Ankündigung von Demonstrationen Genscher, Bundesminister (BMI) . 1682 C, D Dr. Kliesing (CDU/CSU) . . . . . 1682 D Frage A 44 des Abg. Hauser (Bonn-Bad Godesberg) (CDU/CSU) : Einsatz des Bundesgrenzschutzes bei den Unruhen in Bonn am 10. April 1973 Genscher, Bundesminister (BMI) . . 1683 A Hauser (Bonn-Bad Godesberg) (CDU/CSU) . . . . . . . . . 1683 A Frage A 45 des Abg. Hauser (Bonn-Bad Godesberg) (CDU/CSU) : Schutz der Bannmeile sowie der Bundeshauptstadt und ihrer Bürger durch den Bundesgrenzschutz bzw. die Bereitschaftspolizei des Landes Nordrhein-Westfalen Genscher, Bundesminister (BMI) . 1683 B, C Sieglerschmidt (SPD) 1683 C Frage A 105 des Abg. Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) : Verlauf der Ergänzungsstrecke der Deutschen Bundesbahn Hannover—Kassel Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 1684 A, B Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . . 1684 B Frage A 111 des Abg. Wende (SPD) : Erfahrungen der Deutschen Bundesbahn mit den Sonderangeboten „Rosa Zeiten", „Di-Mi-Do"-Programm und „Seniorenreisen" Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 1684 C, D, 1685 A Wende (SPD) . . . . . 1684 D, 1685 A Frage A 117 der Abg. Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) : Aktionen der Deutschen Bundesbahn betr. Fahrpreisermäßigung für Rentner Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 1685 B, C Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) . . 1685 C Nächste Sitzung 1685 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 1687* A Anlage 2 Erklärung des Abg. Kiep (CDU/CSU) nach § 59 GO zu Punkt 2 der Tagesordnung 1687* C Anlage 3 Erklärung des Abg. Dr. Luda (CDU/CSU) nach § 59 GO zu Punkt 3 der Tagesordnung 1689* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 11 und 12 — Drucksache 7/511 — des Abg. Rainer (CDU/CSU) betr. Vereinbarungen mit Warschauer-Pakt-Staaten über die Benutzung des Passes der Bundesrepublik Deutschland für Visaanträge sowie für die Ein- und Ausreise von Deutschen mit Wohnsitz im Land Berlin — Verhalten der Konsularabteilung der Botschaft der UdSSR bei Benutzung der in Übereinstimmung mit dem Viermächte-Abkommen vom 3. September 1971 ausgestellten Pässe durch Deutsche mit Wohnsitz im Land Berlin 1690* A Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 13 und 14 — Drucksache 7/511 — des Abg. Roser (CDU/CSU) betr. Auffassung der Bundesregierung bezüglich der Einstellung aller Kampfhandlungen in Süd-Vietnam als Voraussetzung für die Leistung humanitärer Hilfe — Beginn der Hilfe für die befriedeten Teile Süd-Vietnams . . . . 1690* C Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 17 — Drucksache 7/511 — des Abg. Leicht (CDU/CSU) betr. Meldungen über polnische Forderungen in bezug auf Entschädigungen oder Wirt- schaftshilfe bei den Verhandlungen über die Rückführung von Deutschen aus Polen 1690*` D Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 19 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Klepsch (CDU/CSU) betr. Empfehlung der Bundesregierung bezüglich der sowjetischen Forderung, die deutsche Fahne bei der Berliner Industrieausstellung nicht zu zeigen . . . 1691* A Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 23 — Drucksache 7/511 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) betr. Pressemeldungen über sowjetische Verlautbarungen bezüglich der Eröffnung der Industrieausstellung durch den Botschafter Jefremow . . . . 1691* B Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 28 und 29 — Drucksache 7/511 — des Abg. Windelen (CDU/CSU) betr. Intervention der Bundesregierung bezüglich des 2. Sekretärs der sowjetischen Botschaft in Bonn . . 1691* B Anlage 10 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 30 — Drucksache 7/511 — des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) betr. Annahme der dem Vorsitzenden der SED im Land Berlin verliehenen sowjetischen und Ostberliner Orden 1691* C Anlage 11 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 31 und 32 — Drucksache 7/511 — des Abg. Stücklen (CDU/CSU) betr. Pressemeldungen über die Planung von Sabotageakten palästinensischer Terrororganisationen von der „DDR" aus und Bemühungen der Bundesregierung um internationale Zusammenarbeit gegen Luftpiraterie und andere Erscheinungsformen des Terrorismus . . . 1692* A Anlage 12 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 36 — Drucksache 7/511 — des Abg. Wolfram (SPD) betr. Vorgehen gegen in Hongkong hergestellte brutale Filme 1692* C Anlage 13 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 39 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. die Einführung von Kommunikationssatelliten — Rechtsprobleme und Lösungsvorschläge zur Sicherstellung der Informationsfreiheit . . . 1693* A Anlage 14 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 50 — Drucksache 7/511 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) betr. Vergleich der Beamtengehälter mit den Einkommen der Lohnempfänger bei der Deutschen Bundesbahn 1694* A Anlage 15 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 51 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. kommunale Sportförderungsrichtlinien 1694* B Anlage 16 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 52 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Erarbeitung von Generalsportplänen 1694* D Anlage 17 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 53 und 54 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) betr. Eignung der Stadt Kaiserslautern als Standort für das geplante Bundesamt für Umweltschutz . . 1695* B Anlage 18 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 55 und 56 — Drucksache 7/511 — des Abg. Benz (CDU/ CSU) betr. Standort und Zeitpunkt der Gründung der geplanten Bundesanstalten für Umweltschutz und für Reaktorsicherheit 1695* C Anlage 19 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 57 — Drucksache 7/511 — des Abg. Würtz (SPD) betr. Vorauswahl von Hauptleuten im Bundesgrenzschutz vor dem Stabsoffizierlehrgang 1696* A Anlage 20 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 60 und 61 — Drucksache 7/511 — des Abg. Collet (SPD) betr. Bericht der „Frankfurter Rundschau" über den Untergrundkampf zwischen Arabern und Israelis in der Bundesrepublik Deutschland . . . . . . . . . 1696* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 VII Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 97 — Drucksache 7/511 — des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD) betr. phenacetinhaltige Medikamente . . . . . . . . . 1696* D Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen A 102 und 103 — Drucksache 7/511 — des Abg. Kater (SPD) betr. Belastung der Krankenhäuser durch Pflegefälle 1697* B Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 106 und 107 — Drucksache 7/511 — des Abg. Krockert (SPD) betr. Vorschriften über zusätzliche Sicherheitsausstattungen an Kraftfahrzeugen 1697* D Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 112 und 113 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) betr. Untersuchungen zur Entwicklung leistungsfähiger Nahverkehrsmittel 1698* B Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 114 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Lärmschutzmaßnahmen zugunsten von Anliegern verkehrsreicher Straßen 1698* D Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 115 und 116 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) betr. Ausbau der Münchener S-Bahn bis in die Erholungsgebiete und Fremdenverkehrsschwerpunkte der Bayerischen Alpen . . . . 1699* A Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 118 — Drucksache 7/511 — der Abg. Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) betr. Aktion ,,Rentnerfahrkarten" der Deutschen Bundesbahn . . . 1699* B Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 119 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) betr. Verordnung zum Berufsbild der Berufskraftfahrer . . . . . . . . 1699* C Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 120 — Drucksache 7/511 — des Abg. Sauter (CDU/CSU) betr. Fertigstellung der Bundesautobahn Stuttgart—westliches Bodenseegebiet . . . 1699* D Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 121 und 122 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Einschränkung der Haushaltsmittel des Bundesverkehrsministeriums im Zonenrandgebiet, insbesondere im Verwaltungsbezirk Braunschweig, und Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Lehrte—Braunschweig—Helmstedt 1700* A Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 123 — Drucksache 7/511 — des Abg. Kunz (Berlin) (CDU/CSU) betr. Pressemeldungen über den Verkauf von Fahrkarten in die DDR und nach Berlin (West) an Auslandsschaltern der Deutschen Bundesbahn . . . . 1700* B Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 124 — Drucksache 7/511 — des Abg. Damm (CDU/ CSU) betr. Abschaffung der 1. Klasse und der Raucherabteile in den S-Bahnen . . 1700* C Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 125 und 126 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU) betr. Einführung erhöhter Start- und Landegebühren für lärmstarke Flugzeuge 1700* D Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ravens (BK) auf die Frage A 130 — Drucksache 7/511 — des Abg. Reddemann (CDU/CSU) betr. Pressemeldung über eine beabsichtigte Auflösung des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen . . . . 1701* B Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 132 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Dollinger (CDU/CSU) betr. Pressemeldung über das Verschwinden von Einschreibebriefen aus dem Bereich der Deutschen Bundespost an jüdische Empfänger in der Sowjetunion 1701* B VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 135 — Drucksache 7/511 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. das für 1973 angekündigte Sonderpostwertzeichen „Luftbrücke Berlin" 1702' A Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 136 — Drucksache 7/511 — des Abg. Wolfram (SPD) betr. Berichte über die ständige Zunahme des Anbringens sogenannter Mini-Spione 1702* A Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 1 — Drucksache 7/511 — des Abg. Engelsberger (CDU/ CSU) betr. Verhandlungen zwischen den UNESCO-Komitees Deutschlands und Polens über die Revision der beiderseitigen Schulbücher 1702* B Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen B 2 und 3 — Drucksache 7/511 — des Abg. Leicht (CDU/ CSU) betr. Verfügbarkeit grenznahen deutschen Grundbesitzes in Frankreich (Sequesterland) 1702* C Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Apel (AA) auf die Frage B 4 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Erweiterung der Rechte des Europäischen Parlaments 1702* D Anlage 41 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 7 und 8 — Drucksache 7/511 — des Abg. Thürk (CDU/ CSU) betr. Aufwendungen für die zivile Verteidigung — Schutzbauwerke in Saarbrücken 1703* B Anlage 42 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 9 und 10 — Drucksache 7/511 — des Abg. Vohrer (FDP) betr. Pläne zur Entnahme des Wassers aus dem Bodensee und dem Hochrhein für den Neckar 1704* B Anlage 43 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 11 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) betr. Grenzverkehr mit dem Königreich Belgien und dem Großherzogtum Luxemburg 1704* D Anlage 44 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 12 — Drucksache 7/511 — des Abg. Handlos (CDU/CSU) betr. Meldungen über Auflösung der Selbstschutzzüge . . . . . . . . . 1705* B Anlage 45 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 13 — Drucksache 7/511 — des Abg. Biechele (CDU/CSU) betr. Treuhandstelle für Umweltanliegen 1706* B Anlage 46 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 14 — Drucksache 7/511 — des Abg. Biechele (CDU/CSU) betr. Reduzierung der Phosphatbelastung der stehenden Gewässer 1706* C Anlage 47 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 15 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr.-Ing. Oetting (SPD) betr. Bundesamt für den Umweltschutz . 1707* B Anlage 48 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 16 — Drucksache 7/511 — des Abg. Zebisch (SPD) betr. Pressemeldungen über Anbietung von Super-Benzin mit zu geringer Oktanzahl 1707* D Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen B 17 und 18 — Drucksache 7/511 — des Abg. Zeyer (CDU/CSU) betr. Investitionszulagen in sogenannten Schwerpunktorten und in den übrigen förderungsbedürftigen Gebieten 1708' A Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage B 19 — Drucksache 7/511 — des Abg. Wende (SPD) betr. Fluglärm durch Hubschrauber der amerikanischen Streitkräfte im Gebiet von Fellbach, Württemberg 1708* C Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen B 20 und 21 — Drucksache 7/511 — des Abg. Conradi (SPD) betr. Unterrichtung über verbilligte und nicht verbilligte Veräußerung und Verpachtung bundeseigener Grundstücke 1708* D Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage B 22 — Drucksache 7/511 — des Abg. Kater (SPD) betr. Bekämpfung von „Mogel-Packungen" . . 1709* D Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage B 23 — Drucksache 7/511 — der Abg. Frau Meermann (SPD) betr. angebliche indirekte Subventionen der italienischen Schuhindustrie . . . . 1710* A Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage B 24 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) betr. Errichtung oder Verlagerung von Bundesbehörden in das Zonenrandgebiet . . . . . . . . . 1710* D Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage B 25 — Drucksache 7/511 — des Abg. Zebisch (SPD) betr. Erhöhung der Förderungspräferenz der Stadt Tirschenreuth (Oberpfalz) . . . . 1711* A Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen B 26 und 27 — Drucksache 7/511 — des Abg. Geldner (FDP) betr. EWG-Agrarpreissystem — direkte Einkommensübertragungen . . 1711* B Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage B 28 — Drucksache 7/511 — des Abg. Kiechle (CDU/ CSU) betr. Rindfleisch aus der DDR . . 1712* B Anlage 58 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage B 29 — Drucksache 7/511 — des Abg. Biehle (CDU/CSU) betr. Zahl der wegen der sachlichen Zuständigkeit der Berufsgenossenschaften im Rahmen des gesetzlichen Unfallversicherungsrechts anhängigen Prozesse 1712* C Anlage 59 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage B 30 — Drucksache 7/511 — des Abg. Wende (SPD) betr. Nachweis einer „arbeitsmarktpolitischen Zweckmäßigkeit" 1712* D Anlage 60 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Fragen B 31 und 32 — Drucksache 7/511 — des Abg. Seibert (SPD) betr. Zeitpunkt für die Umstellung der Rentenberechnung auf Datenverarbeitung und für den regelmäßigen Versand der Kontoauszüge 1713* B Anlage 61 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Fragen B 33 und 34 — Drucksache 7/511 — des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) betr. Berücksichtigung von Versicherungszeiten bei deutschen Versicherungsträgern bei Berechnung polnischer Renten 1713* C Anlage 62 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage B 35 — Drucksache 7/511 — des Abg. Kater (SPD) betr. Benachteiligung ausländischer Arbeitnehmer und ihrer Familien durch Sprachbarrieren . . 1713* D Anlage 63 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage B 36 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/ CSU) betr. Sozialpolitik in der Gemeinschaft und Ausbau des Europäischen Sozialfonds 1714* B Anlage 64 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Fragen B 37 und 38 — Drucksache 7/511 — des Abg. Müller (Berlin) (CDU/ CSU) betr. Auswirkungen einer Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung . . . . 1714* D Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 39 — Drucksache 7/511 — des Abg. Handlos (CDU/ CSU) betr. Ausdehnung des militärischen Sicherheitsbereichs im Bereich des „Hohen Bogens" 1715* A Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berk- han (BMVg) auf die Frage B 40 — Druck- sache 7/511 — des Abg. Dr. Klepsch X Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 (CDU/CSU) betr. den Bereich Pipeline-Erprobung im Rahmen der Erprobungsstelle 51 Koblenz-Karthause 1715-* B Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 41 — Drucksache 7/511 — des Abg. Flämig (SPD) betr. Sozialplan bei Zusammenlegung der Kreiswehrersatzämter Frankfurt/M. und Hanau nach Eschborn/Taunus 1715* C Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Fragen B 42 und 43 — Drucksache 7/511 — des Abg. Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) betr. Verzicht auf den Abdruck der Worte „Einigkeit und Recht und Freiheit" auf der letzten Umschlagseite der monatlichen „Information für die Truppe" 1716* A Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 44 — Drucksache 7/511 — des Abg. Lemmrich (CDU/CSU) betr. Versuchsanlage für Verkehrstechnik in Donauried, Landkreis Dillingen (Donau) 1716* C Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 45 und 46 — Drucksache 7/511 — des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) betr. Zufahrtswege von Westdeutschland nach Berlin . . . . . . . 1716* D Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 47 und 48 — Drucksache 7/511 — des Abg. Schäfer (Appenweier) (SPD) betr. Ausbauprogramm für das Netz der Deutschen Bundesbahn im mittelbadischen Bereich — verkehrspolitisches Konzept der EWG-Partner 1717* A Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 49 — Drucksache 7/511 — des Abg. Baier (CDU/CSU) betr. Ausbau der Bundesstraße 3, Ortsumgehung Leimen 1718* B Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 50 und 51 — Drucksache 7/511 — des Abg. Braun (CDU/CSU) betr. Ausbau der Ortsdurchfahrt Radevormwald . . . . . . . . 1718* B Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 52 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. optimale Trassenführung für den Bundesautobahnabschnitt Freiburg—Donaueschingen 1718* D Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 53 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Waffenschmidt (CDU/CSU) betr. Elektrifizierung der Siegtalstrecke 1719* A Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 54 — Drucksache 7/511 — des Abg. Fellermaier (SPD) betr. Grünblinken in Lichtzeichenanlagen als Ankündigung des Wechsels auf Gelb . . 1719* B Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 55 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Beseitigung des höhengleichen Bahnübergangs Posten 4 im Zuge der B 42 in der Gemeinde Ginsheim—Gustavsburg 1719* B Anlage 78 Antwort des Pari. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 56 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) betr. umweltschützende Straßenbaumaßnahmen angesichts der noch nicht absehbaren Fertigstellung des Fernstraßenrings West um München 1719* C Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 57 und 58 — Drucksache 7/511 — des Abg. Härzschel (CDU/CSU) betr. Ortsdurchfahrten Schopfheim und Zell im Wiesental 1719* D Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 59 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Beleuchtung der Autobahn Wiesbaden—Frankfurt, Beleuchtung der Ausfahrt Frankfurt vom früheren Opel-Rondell zur Nidda-Brücke . . . . 1720* A Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 60 — Drucksache 7/511 — des Abg. Orgaß (CDU/CSU) betr. Ruhestörung und gesundheitliche Schä- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 XI den durch über Nacht in Wohngebieten parkende Lastkraftwagen beim Starten, Warmlaufen und Abfahren . . . . . 1720* B Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 61 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) betr. den geplanten Rangierbahnhof München-Nord . . . . 1720* C Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Fragen B 62 und 63 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) betr. Überblick über die Konzentration von Wohnungseigentum in öffentlicher und in privater Hand 1721* A Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BM B) auf die Frage B 64 — Drucksache 7/511 — des Abg. Engelsberger (CDU/ CSU) betr. Pressemeldungen über die Verweigerung der Einreiseerlaubnis der Vertreter von drei evangelischen Landeskirchen aus dem freien Teil Deutschlands zur Synode der schlesischen Kirche in Görlitz 1722* D Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage B 65 — Drucksache 7/511 — des Abg. Flämig (SPD) betr. Kosten der Verlegung der Fernmeldekabel im Bereich des Baugebiets „Allee-Nord" in Nidderau, Kreis Hanau 1723* B Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen B 66 und 67 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Beermann (SPD) betr. Abgrenzungen des Amtlichen Fernsprechbuchs 29 und 30 im Bereich der Kreise Stormarn und Lauenburg 1723* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 1633 31. Sitzung Bonn, den 11. Mai 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach* 12. 5. Adams * 12. 5. Dr. Aigner * 12. 5. Dr. Arendt (Berlin) * 12. 5. Dr. Artzinger * 12. 5. Dr. Bangemann* 12. 5. Barche 26. 5. Behrendt * 12. 5. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 26. 5. Blumenfeld* 12. 5. Dr. Burgbacher ' 12. 5. Coppik 26. 5. Dr. Corterier * 12. 5. Eckerland 26. 5. Dr. Erhard 11. 5. Fellermaier * 12. 5. Flämig * 12. 5. Frehsee * 12. 5. Dr. Früh* 12. 5. Gerlach (Emsland) * 12. 5. Graaff 12. 5. Härzschel* 12. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 12. 5. Kater * 12. 5. Dr. Klepsch* 12. 5. Krall * 12. 5. Freiherr von Kühlmann-Stumm 24. 5. Lange* 12. 5. Lautenschlager * 12. 5. Lücker * 12. 5. Dr. Martin 26. 5. Memmel* 12. 5. Müller (Mülheim) ' 12. 5. Dr. Müller-Hermann 11. 5. Mursch (Soltau-Harburg) * 12. 5. Frau Dr. Orth 26. 5. Picard 12. 5. Schmidt (München) * 12. 5. Dr. Schröder (Düsseldorf) 13. 5. Dr. Schulz (Berlin) * 12. 5. Schwabe * 12. 5. Dr. Schwörer * 12. 5. Seefeld * 12. 5. Springorum* 12. 5. Dr. Starke (Franken) * 12. 5. Walkhoff * 12. 5. Frau Dr. Walz * 12. 5. Zoglmann 11. 5. Für- die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Kiep (CDU/CSU) nach § 59 GO zu Punkt 2 der Tagesordnung Der Grundvertrag ist ein Teilstück der deutschen Ostpolitik. Er ist innerlich mit den bisherigen Verträgen und Abkommen im Rahmen der Ostpolitik ebenso verbunden wie er in seiner Durchführung von dem weiteren Verlauf der Entspannungspolitik zwischen Ost und West abhängt. Der Grundvertrag ist deshalb nicht bedeutender, entscheidender, endgültiger und bahnbrechender als der Moskauer Vertrag, der Warschauer Vertrag, das Berlin-Abkommen und der Verkehrsvertrag. Wie diese Verträge ist der Grundvertrag ein Versuch, die Entspannung in Europa zwischen Ost und West einzuleiten, indem er sich um die Entspannung in den innerdeutschen Verhältnissen bemüht. Es ist das erklärte Ziel dieser Entspannungspolitik, daß die Menschen sich über Grenzen und über politische Systeme hinweg begegnen sollen, um Informationen, Ideen und Meinungen auszutauschen. Diese Grundidee führte schon Konrad Adenauer in den fünfziger Jahren, vor allen Dingen aber im Juli 1962 zu dem Versuch, menschliche Erleichterungen im geteilten Deutschland zu erreichen. Adenauer bot damals einen „Burgfrieden" an, um die Lebensbedingungen im geteilten Deutschland selbst um den Preis zu verbessern, daß die Wiedervereinigung nicht unmittelbar durchgeführt würde. Das war im Anfang der sechziger Jahre, in deren Verlauf wir immer mehr erkennen mußten, daß die weltpolitische Entwicklung für die deutsche Frage ungünstiger und die Härte der Teilung immer größer wurde. Deshalb haben die Regierungen Erhard und Kiesinger Versuche unternommen, diese Lage zu entspannen. Die Regierung Erhard schlug den osteuropäischen Ländern Gewaltverzichte vor und die Regierune Kiesinger war schließlich zu Verhandlungen mit der DDR-Regierung bereit. Im Rahmen einer vom westlichen Bündnis breit angelegten Entspannungsbemühung konnte die Regierung Brandt mit ihrer Ostpolitik konkrete menschliche Erleichterungen in Berlin und im innerdeutschen Bereich erzielen. Die Westberliner besuchen wieder regelmäßig Ostberlin und seine Umgebung. Der Berlin-Besuch für Westdeutsche im eigenen Auto wird wieder zur normalen Gewohnheit, und eine wachsende Zahl Menschen plant wieder Reisen in die DDR. Damit ist bei uns das Bewußtsein gewachsen, daß Deutschland mehr ist als nur die Bundesrepublik. Das ist doch die Momentaufnahme dieser Tage: Unsere Politik befaßt sich wieder konkret mit dem deutschen Alltag. Wir können Fortschritte verzeichnen, wir müssen Rückschläge feststellen, aber deutsche Probleme sind wieder Aufgaben der praktischen Politik geworden. Vieles, was sich die Regierung vorgenommen hat und was sie dem Wähler als Ergebnis des Grundvertrages vor der Wahl versprochen hat, ist noch nicht erreicht. Der Text des Grundvertrages selbst befaßt sich mehr mit der Formalisierung der Beziehungen zwischen den Regie- 1688* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 rungen in der Bundesreplik und in der DDR als mit der Normalisierung in den Beziehungen der Menschen zueinander. Auch mußten wir erkennen, daß die Regierung der DDR mehr um die Abgrenzung gegenüber der Bundesrepublik besorgt als zur Zusammenarbeit bereit ist. Die Verhandlungsführung der Regierung beim Grundvertrag hätte deshalb entschiedener darauf angelegt sein müssen, die konkreten Fragen der menschlichen Erleichterungen und die Vertretung Westberlins durch die Bundesrepublik mit in den Vertragstext einzubeziehen. Daß dies nicht gelungen ist, ist sicher auch dadurch zu erklären, daß die Regierung ihre Ostpolitik zu eng mit innenpolitischen, sprich: wahlpolitischen Motiven verbunden hat. Deshalb ist der Grundvertrag im Gegensatz zum Moskauer und Warschauer Vertrag unübersichtlicher und, was unsere Interessen angeht, weniger eindeutig. Gerade wenn man die Ost-und Deutschlandpolitik dieser Regierung unterstützt, muß man sie vor dieser Verquickung zwischen Ostpolitik und Wahlen warnen. Die nächste Phase der Normalisierung in den innerdeutschen Beziehungen wird noch schwerer, weil unsere Möglichkeiten zu gewichtigen Gegenleistungen geringer geworden sind. Wir wollen die Regierung deshalb auffordern, in die nüchterne Praxis der Entspannungspolitik mit langem Atem einzusteigen und bei Ost-West-Verhandlungen vor allen Dingen durch schriftliche Fixierungen in Vertragstexten ein Höchstmaß an verbindlichen Leistungen der Gegenseite zu erreichen. Wahltermine dürfen jedenfalls nicht länger den Fahrplan unserer Deutschland- und Außenpolitik bestimmen, sonst werden wir für unsere Verhandlungspartner zu leicht kalkulierbar und untergraben unsere eigenen Bemühungen zur Vertretung unseres Standpunktes. Der Grundvertrag darf kein Vorwand für die Bequemen im internationalen Bereich und bei uns in der Bundesrepublik werden, die meinen, daß nun die deutsche Frage vom Tisch sei. Die deutsche Frage bleibt bestehen. Wir wissen, daß die Mehrheit der Deutschen lieber in einem Staat als in zwei Staaten zusammen leben möchte. Wenn sie die Chance dazu hätten, würden sich die Menschen in Deutschland für die Einheit entscheiden. Als Gegenüberstellung von Menschen, die diese Entscheidungsfreiheit haben und solchen, die sie nicht haben, wird die deutsche Frage bestehen bleiben. So ist die Forderung nach dem Selbstbestimmungsrecht für das deutsche Volk die Herausforderung unserer freiheitlichen Ordnung gegenüber dem kommunistischen System in der DDR. Es ist wichtig festzuhalten, daß alle drei Bundestagsparteien am 17. Mai 1972 das Selbstbestimmungsrecht der Deutschen festgestellt haben. Diese Resolution ist den Vertragspartnern in Moskau und Warschau zugegangen. Ebenso haben unsere westlichen Verbündeten im NATO-Kommunique vom 8. Dezember 1972 die Forderung nach dem Selbstbestimmungsrecht der Deutschen ausdrücklich unterstützt. Nicht zuletzt hat auch der sowjetische Außenminister in seinen begleitenden Äußerungen zum Moskauer Vertrag festgestellt: „Wir konnten keinen Vertrag machen, der das Kreuz über alle Pläne zur Wiedervereinigung Deutschlands setzen würde." Unsere Forderung nach dem Selbstbestimmungsrecht — das hat die Regie- rung eindeutig erklärt — bleibt vom Grundvertrag unberührt. Sie ist abgestimmt mit unseren westlichen Verbündeten und von den östlichen Vertragspartnern zur Kenntnis genommen. Das Selbstbestimmungsrecht ist der internationale Ausdruck eines Staates mit einer freiheitlichen Verfassung, wie sie die Bundesrepublik hat. Die Forderungen nach dem Selbstbestimmungsrecht der Deutschen stellt die ideale Verbindung zwischen unserer inneren Ordnung und unserem außenpolitischen Willen dar. Unsere West- und unsere Ostpolitik haben die gleiche Zielsetzung: Die Überwindung der Teilung Europas und damit Deutschlands. Mit der Ostpolitik hat die Bundesrepublik manchen Handlungsspielraum gewonnen. Dieser neu gewonnene Spielraum der Bundesrepublik in der internationalen Politik findet seine Grenze in dem Eintreten der Bundesrepublik für Westberlin. Über Westberlin ist die Bundesrepublik direkt an den Spannungskreis der beiden Weltmächte USA und Sowjetunion angeschlossen. Auch wenn das Berlin-Abkommen für eine voraussehbare Zeit Spannungen in Berlin ausklammern helfen kann. Die Regierung der Bundesrepublik hat die deutsche Akte nicht geschlossen. Die Bundesrepublik ist ein Staat, aber keine Nation. Eine Nation hört dann nicht auf zu bestehen, wenn die Regierung eines Teilstaates das will oder wenn ausländische Zeitungen ihr Ende konstatieren. Die deutsche Nation besteht so lange wie die Deutschen zusammenleben wollen. Auch mit dem Grundvertrag haben wir der DDR-Regierung nicht das Staatsbewußtsein ihrer Bürger mitliefern können. Ein Staat, der sich so drastisch wie die DDR abriegeln muß, hat kein Vertrauen zu seinen Bürgern. Und eine Regierung, die befiehlt, daß auf jeden einzelnen Menschen geschossen wird, baut auf die Unterdrückung statt auf die Zustimmung ihrer Bürger. Mit ihrer Beteiligung in der internationalen Entspannungspolitik tritt die Bundesrepublik nun in eine neue Phase ein. In den bisherigen Verträgen ging es um die eigenen Positionen der Bundesrepublik und Deutschlands. Jetzt wird es bei der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und bei der Konferenz über gegenseitige ausgewogene Truppenreduzierungen in Wien um Fragen des gemeinsamen Interesses der westlichen Verbündeten gehen. Tempo und Inhalt der Ostpolitik werden nicht mehr wesentlich von der Bundesrepublik abhängen. Unsere Ostpolitik wird sich noch stärker europäisieren und internationalisieren. Damit wird eine aktive Westpolitik auch ein essentieller Teil der Ost- und Entspannungspolitik. Bisher ist die militärische Konfrontation zwischen Ost und West noch keineswegs gemildert, obwohl die Furcht vor Krieg nachgelassen hat. Der Westen muß auf beides in den siebziger Jahren gefaßt sein. Er muß auf Entspannung und Spannung vorbereitet sein. Es ist zu früh, aus den beginnenden Verbesserungen der Ost-West-Beziehung bereits den Schluß zu ziehen, daß wir auch in unseren Verteidigungs- und Sicherheitsbemühungen nachlassen können. Der Osten zieht bisher diesen Schluß nicht. Er setzt vielmehr un- verändert seine Rüstungsbemühungen fort. Die Entspannungspolitik wird nur erfolgreich sein, wenn Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 1689* die Sowjetunion lernt, daß diese Politik nicht das Instrument zur Durchsetzung ihres alten Ziels in Europa ist, nämlich der Vorherrschaft, sondern ein Weg zur besseren Zusammenarbeit der fortentwickelten Industriegesellschaften in Ost und West im Rahmen friedlicher Beziehungen. Diese sowjetische Einsicht werden wir nicht erreichen, wenn wir allein auf Ost/West-Ebene verhandeln, sondern wenn wir unsere Anstrengungen auf die West/WestBeziehungen konzentrieren. Die westlichen Nationen müssen ihre politischen Ziele der Bündnisverpflichtung und Partnerschaft unbeirrt von der Entspannungspolitik weiter ansteuern und verwirklichen: Sicherheit und Entspannung sind Zwillinge. Herr Bundeskanzler, Sie haben national und international Ihren Namen eng mit der Entspannungspolitik verbunden. Sie haben damit viele Hoffnungen erweckt, die oft auch in Illusionen umgeschlagen sind. Viele Menschen vergessen, daß wir erst am Anfang der entspannungspolitischen Bemühungen stehen und unsere eigenen Verteidigungsanstrengungen nicht vernachlässigen dürfen. Bis hinein in Ihre eigene Partei reicht die Vorstellung, daß angesichts des Abbaus des Ost/West-Gegensatzes die Bundesrepublik sich sogar eine eigene neutrale Rolle erlauben könne. Sie haben hier eine große Verantwortung, Herr Bundeskanzler. Sie müssen vielen Menschen in unserem Lande, die ihre Entspannungspolitik mit hegelianischer Fortschrittsgläubigkeit betrachten, deutlich machen, daß die europäische Welt von heute nicht so aussieht, daß die Bundesrepublik „Schweiz spielen" kann. Wir verlangen deshalb von Ihrer Regierung, daß Sie die Ost- und Entspannungspolitik nicht als eine Kette erfolgreicher Taten darstellt, sondern auch sagt, wenn etwas schief gegangen ist und Rückschläge ins öffentliche Bewußtsein rückt. Die internationalen Entwicklungen im Rahmen der Entspannungspolitik bergen auch für die Bundesrepublik die Gefahr, daß in Europa eine politische Struktur entsteht, in der die Bundesrepublik der Sowjetuion isolierter als bisher gegenübersteht. Ich bin überzeugt, Herr Bundeskanzler, daß die Regierung und die Opposition dieser Gefahr mit gleicher politischer Zielsetzung entgegentreten wollen. Sie dürfen es aber nicht allein der Opposition überlassen, die kritischen Momente der Entspannungspolitik herauszuarbeiten. Auch wenn wir von der Opposition dem pflichtgemäßen Optimismus der Regierung unsere pflichtgemäße Skepsis entgegensetzen, so gibt es doch mehr Ansätze zur gemeinsamen Außenpolitik aller Bundestagsparteien als das bisher deutlich wurde. Ich sehe drei Grundsätze dieser außenpolitischen Gemeinsamkeit: 1. Regierungspartei und Opposition wollen die deutsche Frage auf der Grundlage des Selbstbestimmungsrechts offenhalten. 2. Wir alle sagen ja zur Entspannungspolitik auf der Grundlage des westlichen Bündnisses. 3. Wir wollen mit allen Mitteln die Lebensfähigkeit Westberlins stärken und erweitern. Schließlich geben auch Regierung und Opposition die gleichen Ziele an: So heißt es in der Unterrichtung durch 'die Bundesregierung über die Entwicklung der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik, daß es das politische Ziel der Bundesregierung sei, „langfristig auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, indem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wieder erlangt." Im Berliner Programm der CDU heißt es: „Eine Friedensordnung für Europa bietet den Rahmen für eine Einheit des deutschen Volkes, die auf der freien Entscheidung in beiden Teilen Deutschlands beruht." Ich glaube, die CDU hat durch ihre kritische Mitarbeit bei den bisherigen Verträgen bereits dokumentiert, daß sie zu einer Zusammenarbeit mit der Regierung fähig ist. Eine Nation muß scheitern, wenn sie ihre Zukunft nur in der Vergangenheit sucht. Wir leben in einer Zeit offener internationaler Entwicklungen. Dabei sind unsere deutschen Interessen eng mit der Entspannungspolitik verknüpft, weil wir eine größere Freizügigkeit zwischen Ost und West herbeiführen wollen. Diese Entspannungspolitik ist auch eine Herausforderung an unsere Demokratie. Wir wollen uns politisch selbstbewußt zeigen und uns nicht in der Abwehr oder Ablehnung des Kommunismus erschöpfen, sondern für die geistige Auseinandersetzung mit dieser Form des politischen Zusammenlebens suchen. Die tiefergehende Frage der gegenwärtigen Entspannungspolitik ist an uns selbst gerichtet: Was trauen wir uns selbst und unserer Ordnung in der Auseinandersetzung mit den Kommunisten zu? Manche wollen die Ostpolitik schneller vorantreiben, indem sie in falscher Bescheidenheit die Vorzüge unserer demokratischen Ordnung gegenüber der kommunistischen in der DDR nicht deutlich genug herausstellen. Ich halte das für falsch. Schließlich ist unsere Forderung nach mehr Freizügigkeit doch nur dadurch entstanden, daß die Kommunisten Menschenrechte unterdrücken und freiheitliche Entwicklungen abschirmen müssen. Diese innere Problematik der Entspannungspolitik können wir nicht verdrängen. Aber als selbstbewußte Demokraten müssen wir der Motor für die Freizügigkeit zwischen Ost und West werden. Die Menschen in unserem Lande erleben ihre Freiheit täglich im Meinungsstreit zwischen den politischen Parteien und in der öffentlichen Meinung. Die politische Auseinandersetzung gehört zu ihrem Alltag. Wir sehen deshalb auch dem geistigen Ringen, das der Entspannungspolitik zugrunde liegt, selbstsicher entgegen. Die Freizügigkeit ist die Geschäftsgrundlage unserer Entspannungspolitik. Von dieser politischen Zielsetzung her betrachte ich auch den Grundvertrag. Deshalb stimmen meine Kollegen Norbert Blüm, Karl-Heinz Hornhues, Josef Klein und ich diesem Vertrage zu. Anlage 3 Erklärung des Abgeordneten Dr. Luda (CDU/CSU nach § 59 GO zu Punkt 3 der Tagesordnung Infolge eines Informationsfehlers habe ich die zweite namentliche Abstimmung knapp verfehlt. Ich hatte die Absicht, dem UNO-Beitritt zuzustimmen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 11. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Fragen A 11 und 12) : Was hat die Bundesregierung unternommen, um mit Polen zu einer Vereinbarung zu gelangen, auf Grund der Deutsche mit Wohnsitz im Land Berlin den in Übereinstimmung mit dem Berlin-Abkommen ausgestellten Paß der Bundesrepublik Deutschland für Visaanträge sowie für die Ein- und Ausreise benutzen können, und wird die Bundesregierung bei der Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit Mitgliedern des Warschauer Pakts sicherstellen, daß Deutsche mit Wohnsitz im Land Berlin den in Übereinstimmung mit dem Berlin-Abkommen ausgestellten Paß der Bundesrepublik Deutschland für Visaanträge sowie für die Ein- und Ausreise benutzen können? Was hat die Bundesregierung unternommen, bzw. was wird sie unternehmen, um die Konsularabteilung der Botschaft der UdSSR zu veranlassen, sich an das vereinbarte Verhandlungsprotokoll I zum Berlin-Abkommen zu halten, wonach sie bei Anträgen Deutscher mit Wohnsitz ins Land Berlin einen Paß, der mit Stempel „ausgestellt in Übereinstimmung mit dem ViermächteAbkommen vom 3. September 1971" versehen ist, bzw. einen Personalausweis oder ein anderes entsprechend abgefaßtes Dokument, das bestätigt, daß die das Visum beantragende Person ihren ständigen Wohnsitz in den Westsektoren Berlins hat, und das die genaue Adresse des Inhabers und dessen Lichtbild enthält, zu verlangen und entgegenzunehmen hat, und wird sie die Betroffenen öffentlich auffordern, die Möglichkeiten des BerlinAbkommens in vollem I Umfang in Anspruch zu nehmen? Zu Frage A 11: Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Volksrepublik Polen bei Visumsanträgen sowie bei der Ein- und Ausreise von Westberlinern entsprechend der Regelung im Vereinbarten Verhandlungsprotokoll I zum Viermächte-Abkommen vom 3. 9. 1971 verfährt. Eine andere Praxis ist der Bundesregierung bisher nicht bekanntgeworden. Bei der Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit osteuropäischen Staaten wird die Bundesregierung in geeigneter Form klarstellen, daß Westberliner zur Erlangung eines Visums und bei Reisen in diese Länder den in Übereinstimmung mit dem ViermächteAbkommen ausgestellten Reisepaß der Bundesrepublik Deutschland benutzen können. Zu Frage A 12: Nach dem vereinbarten Verhandlungsprotokoll I zum Viermächte-Abkommen über Berlin vom 3. September 1971 haben Personen mit ständigem Wohnsitz in den Westsektoren Berlins zur Erlangung eines Visums für die Einreise in die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken bei entsprechenden sowjetischen Stellen vorzulegen a) einen Paß, der mit dem Stempel „ausgestellt in Übereinstimmung mit dem Viermächte-Abkommen vom 3. September 1971" versehen ist. b) einen Personalausweis oder ein anderes entsprechend abgefaßtes Dokument, das bestätigt, daß die das Visum beantragende Person ihren ständigen Wohnsitz in den Westsektoren Berlins hat, und das die genaue Adresse des Inhabers und dessen Lichtbild enthält. Diese Regelung ist nach Auffassung der Bundesregierung eindeutig. Ihr sind Presseäußerungen bekannt, in denen behauptet wird, die Sowjetische Botschaft weise bei Visumsanträgen von Westberlinern, bei denen Paß und Personalausweis vorgelegt wurden, den Paß zurück. Die Bundesregierung ist bisher mit derartigen Fällen nicht befaßt worden. Sie wird gegebenenfalls konkrete Fälle, die ihr bekannt werden, auf diplomatischem Wege mit der sowjetischen Botschaft aufnehmen und im Einvernehmen mit den drei Westalliierten als Signataren des ViermächteAbkommens darauf hinwirken, daß die im Viermächte-Abkommen festgelegten Verfahren beachtet werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 11. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Fragen A 13 und 14) : Halt die Bundesregierung auch gegenüber Südvietnam an ihrer grundsätzlichen Auffassung fest, die Leistung von humanitärer Hilfe fur den indochinesischen Bereich von der vollständigen Einstellung aller Kampfhandlungen abhängig zu machen, und kann sich — bejahendenfalls — die Bundesregierung der Ansicht verschließen, daß die Waffenstillstandsverletzungen durch Vielkong und Nordvietnam neben der unmittelbaren Schädigung Südvietnams noch den zusätzlichen Effekt haben, durch hinausgezögerte Hilfe die Leiden des Volkes zu verlängern sowie die wirtschaftliche und soziale Entwicklung zu behindern? Ist die Bundesregierung dementsprechend bereit, wenigstens für die befriedeten Teile Südvietnams unverzüglich mit der Hilfe /u beginnen, unabhängig vom Verhallen des Vietkong und Nordvietnams und auch unabhängig von der Gestaltung der Beziehungen zu Nordvietnam? Die Bundesregierung hat Südvietnam seit 1965 für rund 163 Millionen DM humanitäre Hilfe gewährt. Die Hilfe soll gerade dazu dienen, die durch die Kampfhandlungen der vietnamesischen Bevölkerung zugefügten Leiden lindern zu helfen. Auch die durch Kabinettsbeschluß vom 31. 1. 1973 zusätzlich für humanitäre Hilfsmaßnahmen in Indochina bereitgestellten 30 Millionen DM kommen zum Teil Südvietnam zugute. Entsprechende Maßnahmen wurden bereits durch den BMI eingeleitet. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 11. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage A 17) : Treffen Meldungen (Wirtschaftswoche vom 30. März 1973) zu, wonach in den Verhandlungen über die Rückführung von Deutschen aus Polen seitens der polnischen Vertreter die Forderung erhoben worden ist, von deutscher Seite erhebliche finanzielle Zuwendungen in Form von Entschädigung oder Wirtschaftshilfe zu erhalten, und wie wird diese Forderung begründet? Nein, in dieser Form treffen die Meldungen nicht zu. Die polnische Regierung hat bei Gesprächen über das Umsiedlungsproblem stets erklärt, daß sie zwischen dieser Frage und ihren Entschädigungsforderungen kein „Junktim" herstellen wolle. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 1691* Allerdings hat sie unter Hinweis auf die Entschädigungsforderungen zum Ausdruck gebracht, auch sie hätte gewichtige Anliegen im humanitären Bereich. Dazu haben wir stets erklärt, daß wir aus politischen und rechtlichen Gründen nicht in der Lage seien, über solche Forderungen mit der polnischen Seite in Verhandlungen einzutreten. Die dem Bundestag bekannte Haltung der Bundesregierung zu dieser Frage hat sich nicht geändert. Die polnische Regierung hat stets erklärt, daß sie sich an ihre im Rahmen der Verhandlungen des Jahres 1970 gegebenen Zusicherungen zur Umsiedlung gebunden hält. Die Bundesregierung geht daher davon aus, daß die polnische Regierung nicht beabsichtigt, die Frage der Umsiedlung mit der Frage der Wiedergutmachung zu verquicken. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 11. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Klepsch (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage A 19) : Hat die Bundesregierung dem Berliner Senat geraten, der sowjetischen Forderung zu entsprechen, wonach die deutsche Fahne bei der Berliner Industrieausstellung nicht gezeigt werden dürfe? Nein. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 11. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage A 23) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach die sowjetische Seite inoffiziell verlauten ließ, sie würde, falls die Fahnenmasten bei der Eröffnung der sowjetischen Industrieausstellung im Land Berlin leer bleiben sollten, ihren Ostberliner Botschafter Jefremov veranlassen, kraft seiner Vier-Mächte-Zuständigkeit für West-Berlin die Ausstellung zu eröffnen? Pressemeldungen treffen in dieser Form nicht zu. Beide Punkte haben in den Gesprächen eine Rolle gespielt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 9. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Windelen (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Fragen A 28 und 29) : Trifft es zu, daß der 2. Sekretär der sowjetischen Botschaft in Bonn, Sergejew, die Bundesrepublik Deutschland auf Wunsch der Bundesregierung verlassen hat? Welche Gründe waren gegebenenfalls für die Intervention der Bundesregierung maßgeblich, und warum teilt sie diese der Ötfentlichkeit nicht mit? Die Bundesregierung hat der sowjetischen Regierung gegenüber nicht den Wunsch geäußert, daß Herr Sergejew die Bundesrepublik Deutschland verlassen möge. Damit erledigt sich auch die Antwort zum 2. Teil Ihrer Frage. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, die sich auf die Sicherheitslage der Bundesrepublik Deutschland beziehen, so ist die Bundesregierung gerne bereit, in den zuständigen Gremien hierzu Stellung zu nehmen. Anlage 10 Antwort des Bundesministers Genscher vom 11. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage A 30) : Hat der Vorsitzende der SED im Land Berlin vor der Annahme des ihm verliehenen sowjetischen und Ost-Berliner Ordens die nach dem Ordensgesetz erforderliche Genehmigung des Bundespräsidenten dazu erhalten, und was hat die Bundesregierung, sollte dies nicht geschehen sein, unternommen, um dem Ordensgesetz Geltung zu verschaffen? Dem. SED-Vorsitzenden, Gerhard Danelius, w wude zu seinem 60. Geburtstag am 2. April 1973, von der Sowjetunion der Orden „Stern der Völkerfreundschaft" und von der DDR der „Karl-Marx-Orden" verliehen. Der sowjetische Orden wurde ihm am 2. 4. 1973 in Westberlin durch den Ostberliner Botschafter der UdSSR, Jefremov, übergeben, während der DDR-Orden von einer SED-Delegation aus Ostberlin überbracht wurde. Nach § 5 des Ordensgesetzes darf ein Deutscher Orden von einem ausländischen Staatsoberhaupt oder einer ausländischen Regierung oder von einer anderen Stelle außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes nur mit Genehmigung des Bundespräsidenten annehmen. Da das Ordensgesetz nach seinem § 18 auch in Berlin gilt und vom Land Berlin durch Gesetz vom 5. 9. 1957 (GVBl. für Berlin Seite 1237) übernommen worden ist, gilt § 5 des Ordensgesetzes auch im Land Berlin. Im Regelfalle, d. h. wenn mit dein verleihenden Staat ein Ordensaustausch besteht, hält dieser Staal vor der Verleihung eines Ordens an einen Deutschen bei der zuständigen deutschen Stelle die sogenannte Voranfrage, und die Annahmegenehmigung wird nach deren positiver Beantwortung er- teilt. Mit der Sowjetunion und mit der DDR be- sieht jedoch kein Ordensaustausch. Demzufolge ha- ben Voranfragen nicht stattgefunden. Herr Danelius hat auch nicht von sich aus um die Erteilung der Annahmegenehmigung nachgesucht. Solche Genehmigungen sind Herrn Danelius vom Bundespräsidenten nicht erteilt worden. Der bloße Erwerb eines ausländischen Ordens oder eines solchen der DDR ohne Annahmegenehmigung ist nicht strafbar. Dagegen macht sich nach § 15 des Ordensgesetzes strafbar, wer unbefugt, d. h. im vorliegenden Falle ohne die erforderliche Annahmegenehmigung einen ausländischen Orden oder einen solchen der DDR trägt. Derartige Straftaten sind Offizialdelikte, die der Verfolgung durch die Strafverfolgungsbehörden der Länder unterliegen. Die Bundesregierung hat insoweit keinen Einfluß. Anlage 11 Antwort des Bundesministers Genscher vom 11. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Stücklen (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Fragen A 31 und 32) : Inwieweit treffen Pressemeldungen zu, wonach palästinensische Terrororganisationen, u. a. die 1972 verbotene GUPS und GUPA, von der „DDR" aus erneut in der Bundesrepublik Deutschland Anschläge gegen den Luftverkehr und Sabotageakte gegen die Industrie und Wirtschaft planen, und welche Vorkehrungen hat und will die Bundesregierung zur Unterbindung dieser Terrorakte treffen? Mit welcher Energie und mit welchem Erfolg hat sich die Bundesregierung bisher um internationale Zusammenarbeit gegen Luftpiraterie und andere Erscheinungsformen des Terrorismus bemüht? Zu Frage A 31: Pressemeldungen, wonach palästinensische Terrororganisationen, u. a. die 1972 verbotenen GUPS und GUPA, von der DDR aus erneut in der Bundesrepublik Deutschland Anschläge gegen den Luftverkehr und Sabotageakte gegen die Industrie und Wirtschaft planen, können nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen nicht bestätigt werden. Die DDR hat jedoch ausgewiesenen Funktionären der GUPS und der GUPA Wohnrecht und Stipendien angeboten. Es liegen auch Anhaltspunkte dafür vor, daß Funktionäre der GUPS, GUPA und der AL FATAH in Ost-Berlin propagandistische Aktivitäten entfalten, die auch in das Bundesgebiet gerichtet sind. Weiter kann nicht ausgeschlossen werden, daß palästinensische Studenten in der DDR im Rahmen ihres Studiums an der vormilitärischen Ausbildung bei der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) teilnehmen, die eine militärische Grundausbildung vermittelt. Schließlich kann auch nicht ausgeschlossen werden, daß ein Büro der Palästinenser in Berlin (Ost) Aufträge zur Beobachtung von Vorgängen in der Bundesrepublik ausführt. Zu Frage A 32: Die Bundesregierung teilt die in der Frage zum Ausdruck gekommene Auffassung, daß eine wirksame Bekämpfung des weltweit auftretenden und über die Staatsgrenzen hinweg operierenden Terrorismus nur im Rahmen solidarischer internationaler Zusammenarbeit möglich ist. In dieser Erkenntnis hat die Bundesregierung von Anfang an alle auf eine solche Zusammenarbeit gerichteten Bestrebungen im internationalen Raum unterstützt. Dies gilt für die Aktivitäten der Vereinten Nationen ebenso wie für entsprechende Bemühungen im Rahmen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) und des Europarates. Die Außenminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft haben sich auf ihrer Tagung im September 1972 in Frascati auf Initiative der Bundesregierung ebenfalls mit dem Problem der Bekämpfung des internationalen Terrorismus beschäftigt und eine enge Zusammenarbeit auf diesem Gebiet ins Auge gefaßt. An dieser Stelle Einzelheiten zu den Überlegungen auf europäischer Ebene mitzuteilen, ist wegen der von der Natur der Sache her gebotenen Geheimhaltung nicht möglich. Die Bundesregierung wird auch in Zukunft alle Bemühungen um eine wirkungsvolle internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus nachhaltig unterstützen. Anlage 12 Antwort des Bundesministers Genscher vom 11. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wolfram (SPD) (Drucksache 7/511 Frage A 36) : Wie beurteilt die Bundesregierung die auf die Bundesrepublik Deutschland zukommende Welle brutaler Filme, hergestellt in Hongkong, und welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, dagegen vorzugehen? Bisher sind in die Lichtspieltheater der Bundesrepublik Deutschland erst einige der in Hongkong sehr zahlreich hergestellten Filme gelangt. Die Qualität der einzelnen Filme ist verschieden; sie werden auch von der Kritik keineswegs einhellig beurteilt. Ausgedehnte und schonungslose, oft übersteigerte Kampfszenen prägen diesen Filmtyp. Wie lange das Interesse des deutschen Kinopublikums an solchen Filmen anhalten wird, läßt sich im voraus nicht sagen. Wie andere für die öffentliche Vorführung in der Bundesrepublik Deutschland bestimmte Filme werden auch die Hongkong-Filme durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) in Wiesbaden im einzelnen geprüft. Maßstab hierfür sind die Grundsätze der FSK in der Fassung vom 25. November 1970. Nach den hier einschlägigen Bestimmungen darf kein Film die Würde des Menschen ver- letzen, entsittlichend oder verrohend wirken, oder brutale Vorgänge in übersteigerter, anreißerischer oder aufdringlich selbstzweckhafter Form schildern. Soweit ein Film die Grundsätze verletzt, eröffnet die FSK dem Antragsteller, daß 'sie den Film insoweit nicht zur öffentlichen Vorführung „freigeben" kann. Die Entscheidung der FSK hat zwar nur bei der sogenannten Jugendfreigabe — entsprechend § 6 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit — öffentlich-rechtlichen Charakter. Der Antragsteller verpflichtet sich aber nach bürgerlichem Recht, der Entscheidung der FSK für das Vorführen der Filme auch vor Erwachsenen nachzukommen. Maßnahmen der Bundesregierung und andere staatliche Maßnahmen außerhalb des Jugendschutzes können gegenwärtig gegen diese Filme nicht ergriffen werden. Das Außenwirtschaftsrecht gibt keine Handhabe, die Einfuhr derartiger Filme zu verhindern oder einzuschränken. Von Vorschriften des Jugendschutzes abgesehen, gibt es derzeit auch keine Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 1693* ) Strafvorschrift, die gegen solche Filme anwendbar wäre. Dies wird sich allerdings ändern, wenn der bereits im Sonderausschuß für ,die Strafrechtsreform beratene neue § 131 Strafgesetzbuch Gesetzeskraft erlangt. Nach dieser Vorschrift wird sich u. a. strafbar machen, wer Filme, „die Gewalttätigkeiten gegen Menschen in grausamer oder sonst unmenschlicher Weise schildern und dadurch eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrücken", herstellt, verbreitet, öffentlich vorführt usw. Anlage 13 Antwort des Bundesministers Genscher vom 10. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/511 Frage A 39) : Welche Rechtsprobleme entstehen durch die Einführung von Kommunikationssatelliten, und welche Lösungsvorschläge werden gemacht, um sicherzustellen, daß die Informationsfreiheit und damit die Qualität der Programme keine Einbuße erleidet? Ihre Frage, mit deren schriftlicher Beantwortung Sie sich einverstanden erklärt haben, beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen, dem Auswärtigen Amt und dem Bundesminister der Justiz wie folgt: I) Es ist zu unterscheiden zwischen der Nutzung von Fernmeldesatelliten für sogenannte Punkt-zu-Punktübertragung und der Nutzung derartiger Satelliten für den Direktempfang von Rundfunkprogrammen. Die ersterwähnte Übertragung, also die von einem Fernmeldesatelliten zu Erdefunkstellen, wird bereits seit Jahren, z. B. zur schnelleren Weiterleitung von Fernsehprogrammen über olympische Spiele, durchgeführt. Es handelt sich hierbei lediglich um eine besondere Art des Programmaustausches über das internationale Netz der Fernmeldeorganisationen. Die Verbreitung dieser Programme an die Rundfunkteilnehmer erfolgt dabei durch die bestehenden Rundfunkveranstalter nach geltendem Recht. Insoweit entstehen keine neuen wesentlichen Rechtsprobleme. Hingegen wirft die Nutzung von Fernmeldesatelliten für die Ausstrahlung von Rundfunksendungen zum Direktempfang, mit der in Europa günstigstenfalls in den 80er Jahren zu rechnen ist, eine Vielzahl von Problemen auf. Die dabei im einzelnen zu lösenden Rechtsfragen hängen vor allem davon ab, für welches Ausstrahlungsgebiet und welche Organisation des Veranstalters man sich entscheidet. Diese Entscheidungen setzen wiederum klare Konzeptionen, insbesondere über Bedarf und Finanzierung voraus, die noch zu erarbeiten und international abzustimmen sind. Als eines der Hauptprobleme zeichnet sich bereits jetzt ab, daß einerseits Satellitenrundfunk-Di- rektempfang nicht innerhalb nationaler Grenzen durchführbar ist und andererseits Staaten, in denen die Informationsfreiheit Beschränkungen unterliegt oder die — wie viele Entwicklungsländer — politische Einflußnahmen befürchten, den Informationsfluß via Satellitenrundfunk von ihren souveränen Entscheidungen abhängig machen möchten. Ausgehend von dem Grundsatz der Sendefreiheit im Ather sind auf der 17. UNESCO-Generalkonferenz im Herbst 1972 zunächst in einer „Deklaration der Leitsätze über die Nutzung des Satellitenrundfunks für freien Informationsfluß, Verbreitung von Bildung und vermehrten kulturellen Austausch" Grundsätze entwickelt worden, durch die einerseits der freie Informationsfluß über Fernmeldesatelliten gefördert werden soll und andererseits die nationalen Belange der Staaten, deren Rundfunkteilnehmer direkt von Satelliten abgestrahlte Sendungen empfangen können, nicht unberücksichtigt bleiben sollen. Diese Deklaration entspricht allerdings nicht uneingeschränkt den Vorstellungen der Bundesregierung. Nach Artikel IX Abs. 1 der Deklaration wird vorgeschrieben, daß Staaten in Anbetracht des Grundsatzes dei Informationsfreiheit vorherige Vereinbarungen treffen oder deren Abschluß unterstützen müssen bezüglich Satellitenrundfunk für Direktempfang durch die Bevölkerung der Länder außerhalb des für die Sendung verantwortlichen Landes. Die Bundesregierung, die diese Leitsätze im Grundsatz befürwortet hat, bemängelte hierzu, daß nicht auf den Unterschied zwischen der gezielten (absichtlichen) Ausstrahlung für das jeweilige Land und der technisch nicht vermeidbaren (absichtslosen) Abstrahlung (sogenannte „Spill-over") in Nachbarregionen eingegangen wird. Damit besteht nämlich die Gefahr, daß restriktiv eingestellte Staaten derartige Übereinkünfte ablehnen und unter Berufung auf die — rechtlich als Absichtserklärung zu wertende — Deklaration Satellitenrundfunk im internationalen Bereich erschweren oder gar zu unterbinden suchen. Wichtiger werden die künftigen Verhandlungen zu diesem Problemkreis in der UNO sein. Die Generalversammlung hat mit Resolution vom 9. November 1972 den UN-Weltraumausschuß beauftragt, im Hinblick auf den Abschluß eines oder mehrerer internationaler Abkommen Grundsätze für die Verwendung von Satelliten für direkte Fernsehübertragungen auszuarbeiten. Die Bundesregierung verfolgt diese Arbeiten mit großer Aufmerksamkeit, sie steht hierüber in engem Kontakt mit befreundeten Staaten. Nach dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Vereinten Nationen wird sie sich auch selbst aktiv in diese Verhandlungen einschalten können. Sie wird hier das Prinzip einer weltweiten Informationsfreiheit vertreten. Im übrigen wird bereits hinsichtlich des Schutzes der Sendeunternehmen und der Urheber gegen unbefugte Weiterleitung der durch Satelliten übertragenen Sendungen ein multilaterales Übereinkommen vorbereitet. Diese Verhandlungen, an denen sich die Bundesrepublik beteiligt, werden voraus- sichtlich 1974 abgeschlossen werden können. 1694* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 Anlage 14 Antwort des Bundesministers Genscher vom 11. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage A 50) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Gehälter der Beamten der Deutschen Bundesbahn im Vergleich zum Einkummen der Mitarbeiter der Deutschen Bundesbahn im Lohnverhältnis erheblich geringer sind, und ist die Bundesregierung bereit, diesem Zustand noch im Jahr 1973 abzuhelfen? Die Gehälter einzelner Beamtengruppen bei der Deutschen Bundesbahn sind in der Tat häufig geringer als die Einkommen vergleichbarer Lohnempfänger bei der Deutschen Bundesbahn. Dies beruht auf strukturellen Besonderheiten der unterschiedlichen Bezahlungssysteme der Beamtenbesoldung und des Tarifrechts. Ursächlich für die teilweise bessere Bezahlung der Lohnempfänger bei der Deutschen Bundesbahn sind auch die Leistungszulagen, die im Lohntarifsystem der Deutschen Bundesbahn eine große Rolle spielen. Die Tendenz einer besseren Bezahlung der Lohnempfänger im Vergleich zu den Beamten hat sich als Folge der vor kurzem abgeschlossenen Einführung des Monatslohnsystems für die Arbeiter im öffentlichen Dienst erheblich verstärkt. Das von Ihnen angesprochene Problem hat besondere Bedeutung, wenn Arbeitnehmer in das Beamtenverhältnis übernommen werden. Dies ist auch schon Gegenstand von Erörterungen im Innenausschuß des 6. Deutschen Bundestages gewesen. In meinem Bericht vom 12. Mai 1972 hatte ich die Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Hier möchte ich nur die Gewährung einer Ausgleichszulage in Höhe der Nettodifferenz zwischen dem letzten Verdienst des Lohnempfängers und seinen Dienstbezügen nach der Übernahme als Beamter erwähnen. In dem Bericht ist zugleich aber auch dargelegt, welche grundsätzlichen Bedenken, und zwar unter dem Gesichtspunkt der unterschiedlichen Besoldung von Beamten in gleichen Funktionen sowie aus tarif- und laufbahnrechtlicher Sicht gegen eine derartige Ausgleichszulage bestehen. Solange die unterschiedlichen Bezahlungssysteme für Beamte und Lohnempfänger bestehen, ist eine befriedigende Lösung kurzfristig nicht möglich. An einer Lösung wird jedoch intensiv gearbeitet. Ich darf darauf hinweisen, daß das Problem auch Gegenstand der gegenwärtig stattfindenden Expertengespräche zwischen Vertretern meines Hauses und Vertretern der Spitzenorganisationen der Beamtenverbände ist. Anlage 15 Antwort des Bundesministers Genscher vorn 11. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage A 51) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die kommunalen Sportförderungsrichtlinien zwischen den einzelnen Bundesländern, aber auch innerhalb der Bundesländer, von Gemeinde zu Gemeinde erhebliche Unterschiede aufweisen, ohne daß bisher eine praktisch realisierbare Vergleichsmöglichkeit zwischen den verschiedenen kommunalen Bestimmungen möglich ist, und ist die Bundesregierung bereit, das Bundesinstitut für Sportwissenschaften mit einer wissenschaftlichen Untersuchung zu beauftragen, die die Sammlung der kommunalen Sportförderungsrichtlinien, ihre systematische Gegenüberstellung und Analyse zum Gegenstand hat? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die kommunalen Sportförderungsrichtlinien — auch innerhalb der einzelnen Bundesländer — unterschiedlich sind. Diese Unterschiede sind vor allem durch unterschiedliche örtliche Gegebenheiten und finanzielle Möglichkeiten bedingt, die zu einer örtlich verschiedenen Festlegung von Prioritäten führen. Auch die Empfehlungen zur Sportförderung, die die kommunalen Spitzenverbände ihren Mitgliedskörperschaften gegeben haben, werden deshalb in unterschiedlichem Umfang verwirklicht. Eine Vereinheitlichung der kommunalen Richtlinien ist daher nur begrenzt möglich. Die Bundesregierung hat aufgrund ihrer verfassungsrechtlichen Zuständigkeit im Bereich des Sports aber auch insoweit keine Möglichkeiten, auf eine Vereinheitlichung der Sportförderungsrichtlinien der Länder und Gemeinden hinzuwirken. Soweit die Länder und die kommunalen Spitzenverbände mitwirken, ist die Bundesregierung bereit, durch das Bundesinstitut für Sportwissenschaft eine Untersuchung durchführen zu lassen, die die Sammlung der kommunalen Sportförderungsrichtlinien, ihre systematische Gegenüberstellung und Analyse zum Gegenstand hat. Anlage 16 Antwort des Bundesministers Genscher vom 11. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage A 52) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß gegenwärtig von verschiedenen Großstädten im Rahmen der Flächennutzungsplanung an sog. Generalsportplänen gearbeitet wird, die eine zukunftsweisende Ausgestaltung der kommunalen und privaten Sportanlagen zum Ziel haben, und ist die Bundesregierung bereit, durch Finanzierung einer Modelluntersuchung einheitliche Grundlagen für die Erstellung derartiger Generalsportpläne erarbeiten zu lassen? Die Aufstellung von Flächennutzungsplänen ist ein Teil der Bauleitplanung, die nach § 2 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes vom 23. Juni 1960 in die eigene Verantwortung der Gemeinden fällt. Im Flächennutzungsplan sind, soweit erforderlich, nach § 5 Abs. 2 Ziff. 5 des Bundesbaugesetzes auch Sport-, Spiel-, Zelt- und Badeplätze darzustellen. Die Schaffung einheitlicher Grundlagen für die Aufstellung von Sportstättenplänen, die in die Aufstellung von Flächennutzungsplänen eingehen, ist ein besonderes Anliegen des Bundesinstituts für Sportwissenschaft. Bereits das frühere Institut für Sportstättenbau des Deutschen Sportbundes, das heute Teil des Bundesinstituts für Sportwissenschaft ist, hat sich sehr frühzeitig mit diesen Fragen befaßt. — Seit 1964 werden Informationen über Bedarfsgrundlagen und über die Notwendigkeit eines „Fachplanes für Erholungs-, Spiel- und Sport- Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 1695* anlagen" — als Teil der Bauleitplanung — an die für die Planung von Sportbauten fördernden Stellen und an die Bauherren herausgegeben. - 1968 wurde eine Informationstagung des Instituts für Sportstättenbau unter dieses Thema gestellt. — 1970 hat das Institut eine umfassende Darstellung zum Thema Sportstättenleitplanung, Bedarf, Bau-und Folgekosten gegeben (Heft 2, Zeitschrift „Sportstättenbau und Bäderanlagen"). In dieser Darstellung wurde insbesondere auch ausführlich auf Literatur zu Bedarfs- und Planungsgrundlagen, sowie auf vorliegende Forschungsaufträge hingewiesen,. — Vom Institut werden seit 1954 zahlreiche Modelluntersuchungen bei der Erstellung von Flächennutzungsplänen durchgeführt, u. a. in Solingen, Bocholt, Coburg, Euskirchen, Meckenheim-Merl und Helmstedt. Hierbei wurden Fachpläne für Erholungs-, Spiel- und Sportanlagen zu den Flächennutzungsplänen mit Modellcharakter erarbeitet und der Öffentlichkeit vorgestellt, wie z. B. der Fachplan Meckenheim-Merl im Rahmen eines internationalen Kongresses für Sportstättenbau , der im April 1973 in Köln stattgefunden hat. Das Bundesinstitut für Sportwissenschaften wird sich auch weiterhin mit dieser Frage befassen. Anlage 17 Antwort des Bundesministers Genscher vom 11. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Fragen A 53 und 54) : Ist es richtig, daß die Bundesanstalt für Landeskunde und Raumordnung in einer neueren Studie über die Frage des besten Standorts fur das geplante Bundesamt für Umweltschutz zu dem Ergebnis gekommen ist, daß Kaiserslautern mit zwei anderen Städten an erster Stelle liegt — falls bei der Bewertung der Standortfrage auch raumordnerische Gesichtspunkte berücksichtigt werden? Ist die Bundesregierung mit mir der Ansicht, daß — nachdem die von ihr in den letzten Wochen beschlossenen Spar- und Streichungsmaßnahmen (die Aufgabe des Saar-Pfalz-Kanals, die Kürzung der Investitionszulagen, die Kürzungen im Bundesfernstraßenbau usw.) die Westpfalz besonders hart getroffen haben — strukturpolitische Gesichtspunkte zusammen mit der besonderen Ausrichtung der Universität Kaiserslautern auf Fragen des Umweltschutzes in besonderem Maße für eine Errichtung der Bundesanstalt für Umweltschutz in Kaiserslautern sprechen? Gestatten Sie, Herr Präsident, daß ich beide Fragen wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantworte. Fs ist richtig, daß die Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung im Auftrage eines Referenten des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau eine Gedankenskizze zum Standort des geplanten Umweltbundesamtes angefertigt hat. Diese Studie ist nicht Gegenstand von Erörterungen innerhalb der Bundesregierung, da sie wesentliche Entscheidungselemente unberücksichtigt läßt. Die Verfasser räumen selbst ein, daß der Aussagewert der Studie aus einer Reihe von Gründen eingeschränkt sei. So seien insbesondere Inhalt und Methode der Ausarbeitung nur sehr unvollständig durchgearbeitet worden. Der Bundesminister des Innern wird in jedem Fall bei seiner Entscheidung über den Standort des Umweltbundesamtes raumordnerische, strukturpolitische und solche Kriterien mit berücksichtigen, die eine enge Verbindung des geplanten Amtes mit dem universitären Bereich erforderlich machen. Ich darf Ihnen versichern, daß die von Ihnen zugunsten der Stadt Kaiserslautern angeführten Gesichtspunkte vor der Standortentscheidung entsprechend gewürdigt werden. Anlage 18 Antwort des Bundesministers Genscher vom 11. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Benz (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Fragen A 55 und 56) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die von ihr angekündigten Bundesanstalten für Umweltschutz und Reaktorsicherheit im Kernforschungszentrum Karlsruhe anzusiedeln, um damit die dort vorhandenen personellen und institutionellen Kapazitäten zu nutzen? Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, wann diese Bundesanstalten gegründet werden? Der Präsident des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung ist vom damaligen Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft mit Schreiben vom 20. Juli 1972 um eine gutachtliche Stellungnahme zur Frage der Errichtung eines Bundesamtes für Reaktorsicherheit und Strahlenschutz gebeten worden. Durch den Organisationserlaß des Herrn Bundeskanzlers vom 15. Dezember 1972 ist die Zuständigkeit für Reaktorsicherheit und Strahlenschutz auf den Bundesminister des Innern übergegangen. Dieser hat den Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung mit Schreiben vom 12. Februar 1973 gebeten, die Arbeiten an der gutachtlichen Stellungnahme weiterzuführen. Diese Stellungnahme liegt noch nicht vor. Der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung hat jedoch mit Schreiben vom 2. April 1973 vorab mitgeteilt, daß die etwaige Errichtung eines Bundesamtes für Reaktorsicherheit und Strahlenschutz verfassungsrechtlich und verfassungspolitisch nicht unbedenklich sei, weil die dieser Einrichtung zugedachten Aufgaben im wesentlichen ministerieller Natur sein dürften. Nach Eingang der gutachtlichen Stellungnahme des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung wird zu prüfen sein, ob und gegebenenfalls in welcher Organisationsform etwaige nichtministerielle Aufgaben auf dem Gebiet der Reaktorsicherheit und des Strahlenschutzes wahrzunehmen sind. Es ist sichergestellt, daß hierbei das geplante Umweltbundesamt (= neue Bezeichnung für das ursprünglich vorgesehene Bundesamt für Umwelt- 1696* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 schutz) in die Überlegungen einbezogen würde. Die Errichtung des Umweltbundesamtes ist noch in diesem Jahr beabsichtigt. Eine Entscheidung über den Standort dieser Behörde ist noch nicht getroffen worden. Um den Sitz der Einrichtung haben sich neben Karlsruhe rund 30 Städte aus dem gesamten Bundesgebiet beworben. Das Bundesministerium des Innern prüft z. Z. die eingegangenen Bewerbungsunterlagen. Dabei werden fachliche, organisatorische sowie wirtschaftliche Kriterien ebenso wie strukturelle und raumordnerische Aspekte gegeneinander abzuwägen sein. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Sie dürfen versichert sein, daß die zugunsten der Stadt Karlsruhe vorgetragenen Gesichtspunkte vor der Standortentscheidung gewürdigt werden. Anlage 19 Antwort des Bundesministers Genscher vom 11. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 7/511 Frage A 57) : Hält die Bundesregierung eine qualitative Vorauswahl von jahrgangsmäßig heranstehenden Hauptleuten im Bundesgrenzschutz vor dem laufbahnrechtlich notwendigen Stabsoffizierlehrgang für gerechtfertigt, wenn dadurch etwa die Hälfte dieser Hauptleute — wie 1973 beim 9. Stabsoffizier-Lehrgang geschehen — keine Chance haben, auf diesem Lehrgang die Qualifikation für den Stabsoffizier zu erwerben und bei der abschließenden Prüfung ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen zu können? Nach der Verordnung über die Laufbahnen der Polizeivollzugsbeamten im Bundesgrenzschutz und im Bundesministerium des Innern ist Voraussetzung für die Beförderung zum Major i. BGS u. a. das Bestehen der Stabsoffizierprüfung. Prüfung und vorausgehender Lehrgang werden durch die Ordnung der Stabsoffizierprüfung vom 10. April 1964 geregelt. Dem Stabsoffizierlehrgang geht wie bei ent- sprechenden Lehrgängen der meisten Länderpolizeien — eine Personalauswahl für die Zulassung zur Stabsoffizierausbildung voraus. Sie erfolgt auf der Grundlage der bisherigen dienstlichen Leistungen und der Beurteilung der Gesamtpersönlichkeit. Zum Verfahren der Personalauswahl gehört ein Leistungstest, bei dem 9 schriftliche Arbeiten zu fertigen sind. Die Ergebnisse des Tests werden als Bestandteil der dienstlichen Leistungen gewertet. Die Testarbeiten entsprechen leistungsmäßig ausschließlich den Anforderungen im Bereich der Hauptleute. Vor Beginn eines Stabsoffizierlehrgangs lege ich nach der namentlichen Liste der Offiziere i. BGS den Kreis der Hauptleute fest, der nach dem Dienstalter in diesem Amt für eine Ausbildung zum Stabsoffizier in Betracht kommt. Aus diesem Kreis kann sich jeder Hauptmann um die Zulassung zur Stabsoffizierausbildung bewerben. Diese Handhabung führt zwangsweise dazu, daß sich auch Offiziere bewerben, die nach Fähigkeiten und Leistungen nicht für eine Ausbildung zum Stabs- offizier geeignet sind. Die Ernennung zum Stabsoffizier ist dem Aufstieg in den höheren Dienst gleichzusetzen. Für eine derartige Förderung können daher nur Beamte vorgesehen werden, deren Leistungen auf der Ebene des Hauptmanns über dem Durchschnitt liegen. Um eine Zulassung zum 9. Stabsoffizierlehrgang, der Anfang April begonnen hat, bewarben sich 73 Hauptleute. Auf Grund der dienstlichen Leistungen konnte ich aus diesem Kreis nur 39 Offiziere zur Teilnahme am 9. Stabsoffizierlehrgang zulassen. Weitere 7 Hauptleute, die im 8. Stabsoffizierlehrgang nicht erfolgreich waren, wiederholen den Lehrgang. Die Bundesregierung hält eine qualitative Vorauswahl nicht nur für zweckmäßig, sondern unter dem Gesichtspunkt des Leistungsprinzips auch für geboten, um den Aufstieg in die Spitzenämter des Bundesgrenzschutzes nur solchen Offizieren zu eröffnen, die sich durch Fähigkeiten und Leistungen deutlich herausheben. Lehrplan und Ausbildungsstoff des Stabsoffizierlehrgangs stellen auf ein Niveau ab, das den Leistungen überdurchschnittlicher Hauptleute entspricht. Eine Teilnahme aller Hauptleute würde eine Verminderung des Leistungsniveaus voraussetzen und damit das erstrebte Ausbildungsziel in Frage stellen. Hauptleute, die sich erfolglos einer Personalauswahl unterzogen haben, können in jedem Falle an einer weiteren Personalauswahl zu einem späteren Zeitpunkt teilnehmen. Sie haben bei Nachweis entsprechender Qualifikation die Möglichkeit, an einem späteren Stabsoffizierlehrgang teilzunehmen. Anlage 20 Antwort des Bundesministers Genscher vom 11. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Collet (SPD) (Drucksache 7/511 Fragen A 60 und 61): Entspricht der Bericht in der Frankfurter Rundschau vom 3. März 1973 unter der Überschrift „Erbitterter Untergrundkampf zwischen Arabern und Israelis in der Bundesrepublik" den Tatsachen? Was hat die Bundesregierung gegebenenfalls unternommen, uni solches Handeln, bei dem auch Menschenleben nicht geschont werden, zu unterbinden? Zu Frage A 60: Der Bundesregierung liegen hierbei keine Erkenntnisse vor. Zu Frage A 61: Eine Beantwortung dieser Frage erübrigt sich im Hinblick auf die Beantwortung der vorigen Frage. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 9. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (SPD) (Drucksache 7/511 Frage A 97): Ist der Bundesregierung auf Grund neuerer Untersuchungen bekannt, wie viele Menschen in der Bundesrepublik Deutschland infolge von. Gebrauch des in frei verkäuflichen Schmerzmitteln enthaltenen Wirkstoffs Phenacetin durch Nierenschäden schwer erkrankt oder gestorben sind, und ist die Bundesregierung bereit, die Wirkung von Phenacetin in der Bevölkerung nach neuestem Stand prüfen zu lassen und bis zum Ergebnis der Untersuchungen die phenacetinhaltigen Medikamente rezeptpflichtig zu machen? Die Bundesregierung verfügt nicht über eine dem heutigen Stand des Wissens entsprechende Zusammenstellung der Anzahl schwerkranker oder gestorbener Personen in der Bundesrepublik, die auf die Einnahme von phenazetinhaltigen Arzneimitteln zurückgeht. Es ist ihr aber bekannt, daß der Gebrauch phenazetinhaltiger Arzneimittel in größeren Mengen über längere Zeit zu schweren Nierenerkrankungen führen kann. Eine letzte hier vorliegende Arbeit ist die von Nitzsche und Bock, die in der Deutschen Medizinischen Wochenschrift im April 1970 erschienen ist. Dort wird von der Wahrscheinlichkeit berichtet, daß ein Zusammenhang besteht zwischen jahrelangem Phenazetin-Mißbrauch und dem Auftreten von Nierenerkrankungen. Es wird dort darauf hingewiesen, daß die schweren Nierenschäden nach 10- bis 20jähriger Dauereinnahme von phenazetinhaltigen Schmerzmitteln aufgetreten sind. Gegen einen vorübergehenden, kurzfristigen Gebrauch werden keine Bedenken erhoben. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat die Forderung zur Unterstellung unter die Verschreibungspflicht mit Sachverständigen eingehend geprüft. Die Prüfung ergab, daß die beobachteten Schädigungen durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch bedingt sind und daher eine Unterstellung unter die Verschreibungspflicht nach dem gültigen § 35 des Arzneimittelgesetzes nicht erfolgen kann. Es wird vielmehr ein Warnhinweis, der übermäßigen und langfristigen Gebrauch von phenazetinhaltigen Arzneimitteln verhindern soll, für erforderlich gehalten. Aus diesem Grunde ist Phenazetin in einem Entwurf einer Verordnung nach § 38 a des Arzneimittelgesetzes aufgenommen worden, der in Kürze dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet wird. Nach Inkrafttreten dieser Verordnung wird jede Packung eines phenazetinhaltigen Schmerzmittels einen Warnhinweis tragen, daß es nicht ohne ärztlichen oder zahnärztlichen Rat längere Zeit oder in höheren Dosen angewendet werden soll. Dadurch soll einem übermäßigen und langfristigen Gebrauch von phenazetinhaltigen Schmerzmitteln und den damit verbundenen Gefahren entgegen getreten werden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 9. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/511 Fragen A 102 und 103) : Kann die Bundesregierung angeben bzw. ermitteln, wie hoch der Anteil an Patienten in den Krankenhäusern ist, die ausgesprochene Pflegefälle sind? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Initiativen zu ergreifen oder zu unterstützen, die dazu führen, daß die Krankenhäuser von solchen Pflegefällen mehr als bisher entlastet werden? Zu Frage A 102: Der „ausgesprochene Pflegefall" ist kein Begriff der amtlichen Statistik oder umfassender Erhebungen. Nach allgemeinem Sprachgebrauch ist damit in erster Linie gemeint die Gruppe von chronischen Pflegefällen, d. h. von Behinderten, die sich oftmals in Krankenanstalten aufhalten, bei denen aber ein Heilerfolg nicht mehr zu erwarten ist. Verschiedentlich wird darunter weiterhin die Gruppe der Chronisch- und Langzeitkranken verstanden, die in allgemeinen und Fachkrankenhäusern gepflegt und behandelt werden. Nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Krankenhausgesellschaft liegen umfassende genaue Angaben über Größe und Zusammensetzung dieser beiden Gruppen nicht vor. Es bedarf hierzu einer Verbesserung der statistischen Daten stationärer Patienten insbesondere nach Diagnose und Verweildauer in Akut- und Sonderkrankenhäusern. Das Krankenhausfinanzierungsgesetz bietet die Rechtsgrundlage für den Erlaß einer entsprechenden Verordnung. Unabhängig vom Erlaß dieser Verordnung geht die Bundesregierung davon aus, daß sich eine genauere Ubersicht über die Struktur der Patienten psychiatrischer Krankenhäuser bereits aus Erhebungen gewinnen lassen, die zur Zeit im Rahmen der Arbeiten an der Enquete zur Lage der Psychiatrie angestellt werden. Zu Frage A 103: Die sogenannte Entlastung der Krankenhäuser von den an erster Stelle genannten chronischen Pflegefällen ist davon abhängig, daß eine ausreichende Zahl von Pflegeeinrichtungen zur Verfügung steht oder häusliche Pflege möglich ist. Eine Gesamtkonzeption für ein System die Krankenhäuser entlastender Pflegeeinrichtungen setzt eine genaue Bedarfsermittlung voraus, die bisher nicht möglich war. Die Bundesregierung ist bemüht, gemeinsam mit den Ländern, Gemeinden und freien Trägern Lösungen vorzusehen, die zu einem sich ergänzenden System von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen führen. Insbesondere der seit Jahren bestehende Personalmangel im pflegerischen Bereich zwingt hier zu einem schrittweisen Vorgehen. Die Bundesregierung hofft, daß die finanziellen Hilfen, die nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz unter bestimmten Voraussetzungen an Krankenhäuser zur Umstellung auf andere Aufgaben gewährt werden können, zu einer Verbesserung der Versorgung mit Pflegeheimen beitragen wird. Eine weitergehende Förderung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz ist nicht möglich. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 11. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 7/511 Fragen A 106 und 107) : 1698* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 Nach welchen Gesichtspunkten wägt die Bundesregierung zwischen den Erfordernissen höherer Sicherheit für Verkehrsteilnehmer und den Kostenzumutungen an die Kraftfahrzeugindustrie ab, wenn Vorschriften über zusätzliche Sicherheitsausstattungen zu erwägen sind? Wie gedenkt die Bundesregierung in Anwendung dieser Gesichtspunkte, über die serienmäßige Ausstattung von Kraftfahrzeugen mit Haltegurten und Kopfstützen zu entscheiden? Zu Frage A 106: Grundsätzlich haben die Erfordernisse der Sicherheit Vorrang. Maßnahmen, die geeignet sind, mit vertretbarem Aufwand Unfälle und deren Folgen zu mindern oder zu vermeiden, müssen, gleichgültig ob die daraus entstehenden Kosten vom Fahrzeughersteller oder letzlich vom Fahrzeughalter zu tragen sind, als notwendig im Dienste des Allgemeinwohls hingenommen werden. Hierbei ist allerdings auch die technische Reife einer Neuerung wesentlich. Nur wenn eine vorgesehene Einrichtung serienmäßig gefertigt wird, kann eine entsprechende Ausrüstungsvorschrift erlassen werden. In diesem Zusammenhang sind Kostenerwägungen nützlich, weil sie mittelbar Gradmesser für die Serienfertigung und somit für technische Reife sein können. Zu Frage A 107: Im Rahmen einer gegenwärtig dem Bundesrat zur Zustimmung vorliegenden Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung soll die Mitführung von Sicherheitsgurten in betriebsfertigem Zustand für die unmittelbar hinter der Windschutzscheibe von Personenkraftwagen und Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2,8 t befindlichen Außensitze vorgeschrieben werden. Die Ausrüstung dieser Fahrzeuge auch mit Kopfstützen wurde im Hinblick auf die von den Europäischen Gemeinschaften demnächst zu erwartende Entscheidung einstweilen zurückgestellt. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 11. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) (Drucksache 7/511 Fragen A 112 und 113) : Welchen Stand haben die von der Bundesregierung unterstützten Untersuchungen zur Entwicklung leistungsfähiger und moderner Nahverkehrsmittel, und welche Projekte werden gefördert? Welches sind die dazu von der Bundesregierung eingesetzten Finanzmittel, und kann ein Zeitpunkt genannt werden, zu dem Ergebnisse erwartet werden, die den Gemeinden als Grundlage für ihre weitere Planung dienen können? Zu Frage A 112: Zur Schaffung leistungsfähiger und moderner Nahverkehrsmittel wurden von der Bundesregierung grundlegende Untersuchungen über bekanntgewordene neue Nahverkehrssysteme in Auftrag gegeben. Ebenso wird die Entwicklung der technischen Komponenten für Nahverkehrssysteme gefördert. So hat der Bundesminister für Verkehr im Herbst vergangenen Jahres die Studiengesellschaft Nah- verkehr in Hamburg mit der Durchführung einer Studie über „Vergleichende Untersuchungen über bestehende und künftige Nahverkehrstechniken" beauftragt. Außerdem wird als Ergänzung dieser Untersuchungen eine Durchführbarkeitsstudie über die Anwendungsmöglichkeit des TRANSURBANSystems der Firma Krauss-Maffei im Rahmen der Planungen der Stadt Heidelberg finanziert. Daneben fördert die Bundesregierung die technische Entwicklung des Nahverkehr-Transportsystem Cabinentaxi (CAT) der Firmen Demag/Messerschmitt-Bölkow-Blohm und des TRANSURBANSystems der Firma Krauss-Maffei. Von beiden Transportmitteln sind inzwischen Prototypen hergestellt worden, so daß in Kürze der Versuchsbetrieb bei den Firmen aufgenommen werden kann. Zu Frage A 113: Die besonders für die Planungen der Gemeinden wichtigen Ergebnisse der SNV-Studie: „Vergleichende Untersuchungen über bestehende und künftige Nahverkehrstechniken" werden im Herbst 1974, die Ergebnisse der Durchführbarkeitsstudie für den Einsatz des TRANSURBAN-Systems in Heidelberg voraussichtlich schon Ende dieses Jahres vorliegen. Für die Finanzierung der Nahverkehrsstudie sind aus Mitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz 3,6 Millionen DM bereitgestellt worden. An der Förderung der Durchführbarkeitsstudie wird sich die Bundesregierung mit DM 200 000,— aus Einzelplan 12 beteiligen. Zur Förderung der technischen Entwicklung des Cabinentaxi-CAT und des TRANSURBAN-Systems werden in der 1. Entwicklungsphase (1972/73) 22,73 Millionen DM aus Einzelplan 30 zur Verfügung gestellt. Wenn die Erprobung planmäßig verläuft und technische Schwierigkeiten größeren Ausmaßes nicht auftreten, könnten diese Transportsysteme bis etwa 1978 einsatzbereit sein. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 9. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/511 Frage A 114): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, daß zugunsten von Anliegern verkehrsreicher Straßen auch aus Gründen des Lärmschutzes Geschwindigkeitsbegrenzungen angeordnet werden können? Nach § 45 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung können die Straßenverkehrsbehörden „die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken . .. zum Schutz der Nachtruhe in Wohngebieten ... beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten". Auch Geschwindigkeitsbeschränkungen sind danach zulässig. Problematisch ist hierbei: Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 1699* ) 1. ob eine Geschwindigkeitsbeschränkung überhaupt ein geeignetes Mittel ist, den Lärmpegel wesentlich herabzusetzen; für ,den Innerortsbereich wäre die Herabsetzung der Geschwindigkeit unter 50 km/h wahrscheinlich kein geeignetes Mittel. 2. Bei Geschwindigkeitsbeschränkungen „zum Schutz der Nachtruhe" wäre eine aufwendige Beschilderung, z. B. durch Wechselverkehrszeichen notwendig. Die Angelegenheit wird z. Z. mit den zuständigen obersten Landesbehörden beraten. Über das Ergebnis werde ich Sie gern unterrichten. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 11. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Fragen A 115 und 116) : Ist die Bundesregierung bereit, den Vorschlag, die S-Bahn des Münchner Verkehrsverbunds bis in die Erholungsgebiete und Fremdenverkehrsschwerpunkte der Bayerischen Alpen (z. B. Garmisch-Partenkirchen, Bad Tölz, Oberaudorf, Kochel, Bad Reichenhall und Füssen) auszubauen, um dadurch einerseits den Freizeitwert der Bevölkerung im Ballungszentrum München zu erhöhen und andererseits den ständig wachsenden Straßenverkehr in vernünftige Grenzen zu halten, zu prüfen? Wenn ja, wann kann gegebenenfalls mit der Bekanntgabe des Ergebnisses dieser Überprüfung gerechnet werden? Die Bundesregierung ist bemüht, durch den Ausbau der Infrastruktur der Schiene die Lebensqualität zu erhöhen und den Straßenverkehr zu entlasten; dies wurde auch in der Regierungserklärung vom 18. 1. 1973 besonders hervorgehoben. Es ist in erster Linie Aufgabe der Deutschen Bundesbahn (DB) und des Freistaates Bayern, Vorschläge für den weiteren Ausbau des Münchener S-Bahn-Netzes zu erarbeiten, insbesondere im Hinblick auf das zu erwartende Verkehrsaufkommen. In dem von der Bayerischen Staatsregierung am 14. 7. 1970 beschlossenen Gesamtverkehrsplan Bayern, der auch den weiteren Ausbau des S-BahnNetzes behandelt, ist der von Ihnen erwähnte Ausbau der S-Bahn nicht enthalten. Eine Finanzierung dieser Maßnahme durch die DB scheitert an deren begrenzten Investitionsmöglichkeiten; inwieweit eine Bezuschussung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz in Betracht kommen würde, müßte einer späteren Überprüfung vorbehalten bleiben. Die DB wird jedoch unabhängig davon Untersuchungen zur Verbesserung des Verkehrsangebots für die Strecke (München)—Tutzing—Garmisch Partenkirchen durchführen; an einen S-Bahnverkehr ist jedoch nicht gedacht. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 11. Mai 1973 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage A 118): Kann die Bundesregierung, die auch die bisherigen Aktionen durch den Bundesverkehrsminister angekündigt hat, Auskunft darüber geben, ob und wann es seitens der Deutschen Bundesbahn eine neue Aktion „Rentnerfahrkarten" geben wird? Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lautet die Antwort: Nein! Es kann jedoch angenommen werden, daß die Bundesbahn nach dem Abschluß entsprechender Erhebungen wieder zeitlich begrenzte Sonderaktionen, auch für ältere Mitbürger, durchführen wird. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 11. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage A 119) : Welche Gründe hat die Bundesregierung, die das Berufsbild der Berufskraftfahrer regelnde Verordnung erst zum 1. Januar 1974 in Kraft treten zu lassen? Die Berufskraftfahrer-Ausbildungsordnung erfordert bis zu ihrem Inkrafttreten umfangreiche Vorbereitungen, die u. a. in folgenden Maßnahmen bestehen: 1. Ausstattung von Ausbildungsstätten, 2. Gestaltung von Lehrplänen, 3. Regelung des Prüfungsverfahrens, 4. Finanzierung der Ausbildung. Diese genannten Maßnahmen lassen sich erst verwirklichen, wenn die endgültige Fassung der Berufskraftfahrer-Ausbildungsordnung feststeht. Hiermit ist voraussichtlich Ende Juni 1973 zu rechnen. Vor dem 1. Januar 1974 ist die Durchführung von Ausbildung und Abschlußprüfungen nicht möglich. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 11. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Sauter (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage A 120) : Nachdem die Bundesregierung in Beantwortung meiner Fragen betreffend den Ausbau der Bundesautobahn Stuttgartwestliches Bodenseegebiet (Drucksache 7/796, Fragen A 82 und 83; Stenographischer Bericht über die 21. Sitzung am 16. März 1973, Seite 1048) erklärte, daß allenfalls rechtliche Schwierigkeiten eine Verzögerung des Ausbaus befürchten lassen, und nachdem meine Informationen ergeben haben, daß bis zum Herbst 1973 alle Planfeststellungsverfahren abgeschlossen sind, frage ich die Bundesregierung erneut, ob die Fertigstellung dieser Autobahn bis zum Jahr 1977 gewährleistel ist? Die Bundesregierung strebt nach wie vor die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Bundesautobahn Stuttgart-westlicher Bodensee zwischen Böblingen (B 14) und Singen (B 33) bis Ende 1977 an. Die für den Bau dieser Autobahn erforderlichen Mittel konnten stets bereitgestellt werden. Auch im Jahre 1973 ist für einen zügigen Weiterbau ein Betrag von 93,3 Millionen DM eingeplant. Der Baufortschritt hängt daher weniger von der Finanzierungsfrage, sondern vielmehr von der Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen ab. Weitere Verzögerungen bei der Planfeststellung dürften nicht ohne Auswirkungen auf die angestrebten Fertigstellungstermine sein. Es darf in diesem Zusammenhang nicht übersehen werden, daß für die Teilstrecke zwischen Rottenburg und Rottweil (40,6 km) das Planfeststellungsverfahren noch durchgeführt werden muß, so daß hier die Bauarbeiten noch nicht anlaufen konnten. Folgende Fertigstellungstermine werden angestrebt: Böblingen (B 14)–Rottweil 1977 Rottweil–Geisingen 1975 Geisingen–Engen 1973 Engen–Singen (B 33) 1975 Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 11. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Fragen A 121 und 122) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber gehen, ob und in welchem Umfange durch Einschränkung der Haushaltsmittel des Bundesverkehrsministeriums im Zonenrandgebiet und hier insbesondere im Verwaltungsbezirk Braunschweig eine Verzögerung der für 1973 und 1974 geplanten Baumaßnahmen eintrill? Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, warum die seit Jahren geführten Verhandlungen der Deutschen Bundesbahn mit der Landesregierung Niedersachsen über die Finanzierung der Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Lehrte--Braunschweig—Helmstedt nicht zu Ende geführt werden, und kann sie bestätigen, daß durch hinhaltende Verhandlungsweise der niedersächsischen Landesregierung der Ausbau dieser Strecke uni Jahre verzögert wurde? Zu Frage A 121: Im Verwaltungsbezirk Braunschweig werden voraussichtlich nur unwesentliche Einschränkungen an Maßnahmen eintreten, die im Straßenbauplan 1973 nicht namentlich aufgeführt sind. Zu Frage A 122: Die langwierigen Finanzierungsverhandlungen zwischen der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn und dem Land Niedersachsen über die Elektrifizierung der Strecke Lehrte—BraunschweigHelmstedt sind inzwischen so weit fortgeschritten, daß die Deutsche Bundesbahn dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft und öffentliche Arbeiten vor einigen Wochen einen Vertragsentwurf vorlegen konnte. Die Deutsche Bundesbahn rechnet mit einer baldigen Unterzeichnung. Im Moment ist daher eine weitere Verzögerung des Baubeginns nicht zu erwarten. Anlage 31 Antwort des Pari. Staatssekretärs Haar vorn 11. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kunz (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage A 123) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach im Bundesgebiet Fahrkarten in die DDR und nach Berlin (West) an Auslandsschaltern verkaufl werden, und wenn ja, was wird die Bundesregierung tun, um derartige fehlsaure Verkaufspraxen umgehend abzustellen? Wie inzwischen ein Sprecher der Bundesregierung auf der Bundespressekonferenz am 2. Mai 1973 erläutert hat, treffen die von Ihnen genannten Pressemeldungen nicht zu. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 11. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Damm (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage A 124) : Könnte die Bundesregierung Gründe angeben, die es ihr geraten erscheinen lassen, der Deutschen Bundesbahn zu empfehlen, in den S-Bahnen die 1. Klasse und die Raucherabteile abzuschaffen? Die Aufteilung in Raucher- und Nichtraucherabteile sowie in die 1. und 2. Wagenklasse liegt in den Händen der Deutschen Bundesbahn. Durch den unerwartet starken Andrang sah sich die Deutsche Bundesbahn in München genötigt, bis zur Ausstattung des S-Bahn-Triebfahrzeugparkes mit weiteren Fahrzeugen die 1. Klasse vorübergehend auszusetzen. Derzeit untersucht ein Marktforschungsinstitut, wie stark die Nachfrage nach einer 1. Wagenklasse bei der S-Bahn München ist. Eine ähnliche Untersuchung ist für das gesamte Bundesgebiet geplant. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, daß die Benutzung der 1. Wagenklasse im Nahverkehr in den einzelnen Regionen sehr unterschiedlich ist. Die einheitliche Ausstattung der Münchner S-Bahn mit Triebfahrzeugen ermöglichte es, einer Umfrage Rechnung zu tragen, wonach sich eine starke Mehrheit für die Abschaffung der Raucherabteile ausgesprochen hatte. Die Deutsche Bundesbahn untersucht derzeit, wie die Verhätlnisse in anderen Gebieten sind. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 11. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Gruhl (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Fragen A 125 und 126) : Befürchtet die Bundesregierung nachteilige Folgen für deutsche Luftfahrtgesellschaften, wenn die Bundesrepublik Deutschland erhöhte Start- und Landegebühren für lärmstarke Flugzeuge einführen und damit zwar nicht internationale Verträge, aber eine internationale Übung durchbrechen würde? Ist die Bundesregierung bereit, mit den für den Luftverkehr wichtigsten Staaten Gespräche zwecks eines gemeinsamen Vorgehens in dieser Frage einzuleiten? Zu Frage A 125: Die Bundesregierung würde gegen international anerkannte und weltweit praktizierte Verfahren verstoßen, wenn sie im Alleingang einseitig die besondere Geräuschintensität einzelner Flugzeug-Baumuster als Begründung für eine Anhebung der Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 1701* Landegebühren einführen würde. In der Tat ließe solcher Verstoß empfindliche Gegenmaßnahmen der Heimatstaaten der betroffenen ausländischen Luftfahrtunternehmen zu Lasten deutscher Luftfahrtunternehmen ernsthaft befürchten. Der in der internationalen Luftfahrt außerordentlich bedeutsame Grundsatz der Gegenseitigkeit würde verletzt, und eine solche Verletzung hätte erfahrungsgemäß nachteilige Folgen für die deutsche internationale Luftfahrt. Im Hinblick auf die vor allem im Berlin-Luftverkehr verwendete BAC 1-11 stellt überdies Art. 5 des Vertrages über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei Mächten (Deutschlandvertrag) vom 26. Mai 1957 ein zusätzliches Hindernis für höhere Landegebühren für besonders laute Flugzeuge dar. Diese Bestimmung verpflichtet die Bundesrepublik insbesondere „den uneingeschränkten und unbehinderten Durchflug der Luftfahrzeuge der drei Mächte durch ihren Luftraum auf dem Wege nach und von Berlin zu erleichtern und zu unterstützen". Eine empfindliche Störung des Berlin-Verkehrs wäre bei Einführung höherer Landegebühren für laute Flugzeuge ebenfalls zu be- fürchten. Zu Frage A 126: Die für den Luftverkehr wichtigsten Staaten sind in der internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) zusammengeschlossen. Die Bundesrepublik Deutschland ist ebenfalls Mitglied. Trotz tatkräftiger Unterstützung aller Lärmminderungsmaßnahmen seitens der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der ICAO-Arbeit konnte eine Änderung der in der Antwort zu der vorherigen Frage aufgezeigten weltweit praktizierten Verfahren zur Gebührenerhebung auch in der letzten ICAO-Gebühren-Konferenz nicht erreicht werden. Somit sind die in Ihrer Frage angesprochenen Gespräche bereits aufgenommen, aber zunächst ohne Erfolg geblieben. Die Bundesrepublik bemüht sich jedoch auch weiterhin, vermeidbaren Fluglärm nach Möglichkeit abzustellen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatsekretärs Ravens vom 11. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage A 130) : Entsprechen die von der Illustrierten „Stern" veröffentlichten Informationen den Tatsachen, daß die Bundesregierung beabsichtigt, Mitte kommenden Jahrs das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen aufzulösen? Die Meldung, die Bundesregierung beabsichtige, das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen aufzulösen, entspricht nicht den Tatsachen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 11. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/CSU) (Drucksache 2/511 Frage A 132) : SI Kann die Bundesregierung die Meldung der „Welt" vom 18. April 1973 bestätigen, daß die Sowjetunion seit Anfang 1972 nahezu 3 000 Einschreibebriefe aus dem Bereich der Deutschen Bundespost, die an jüdische Empfänger in der Sowjetunion gerichtet waren, habe verschwinden lassen, und was hat die Bundesregierung — bejahendenfalls — unternommen, bzw. gedenkt sie zu tun, um eine oidnungsgemäße Behandlung und Zustellung deutscher Postsendungen sicherzustellen, nachdem die Interventionen der zuständigen Oberpostdirektionen keinen Erfolg gezeitigt haben? Weder die Bundesregierung noch die deutsche Postverwaltung können die ordnungsgemäße Behandlung und Zustellung der Post in der Sowjetunion sicherstellen. Das darf ich doch gerade bei Ihnen als bekannt voraussetzen. Seit Anfang 1972 hat eine Gruppe von etwa 20 Personen bei zahlreichen Postämtern der Deutschen Bundespost in größerer Zahl Einschreibebriefe mit Rückschein an Empfänger in der Sowjetunion eingeliefert. Soweit sich das im einzelnen übersehen läßt, handelt es sich dabei für die Zeit bis Ende Januar 1973 um fast 3 000 Sendungen. Bezüglich 1918 dieser Sendungen haben die Absender bis Ende Januar 1973 Nachfrage gehalten; nach Angaben der Absender sollen diese Sendungen den Empfänger nicht zugestellt worden sein. Bis Ende April 1973 lagen für etwa 150 dieser reklamierten Sendungen abschließende Bescheide der sowjetischen Postverwaltung vor (in 53 Fällen Nachweis der Auslieferung, in 16 Fällen Rücksendung, in 16 Fällen Mitteilung der Beschlagnahmung wegen Verstoßes gegen ein sowjetisches Einfuhrverbot, in 64 Fällen Ermächtigung zur Zahlung des Ersatzbetrages wegen Verlustes). Wegen der noch nicht erledigten Reklamationen hat das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen, nachdem verschiedene Oberpostdirektionen Anfang Januar 1973 über diese Vorgänge berichtet hatten, sich mehrfach an das sowjetische Postministerium gewendet: 1. Schreiben vom 24. 1. 1973 2. Fernschreiben vom 26. 2. 1973 3. Schreiben vom 30. 3. 1973 4. Fernschreiben vom 25. 4. 1973 Als Antwort ist bisher ein Fernschreiben des sowjetischen Postministeriums vom 28. März 1973 eingegangen, wonach Untersuchungen geführt würden und die Deutsche Bundespost über das Ergebnis in Kürze unterrichtet werden solle. Falls und soweit bis zum 1. Juni 1973 keine abschließende Klarstellung zur Frage der Behandlung der reklamierten Sendungen bzw. zur Frage der Haftung der sowjetischen Postverwaltung vorliegen sollte, wird die Deutsche Bundespost entsprechend den Bestimmungen des Weltpostvertrages damit beginnen, den vorgeschriebenen Ersatzbetrag von 44,40 DM je Einschreibsendung an die Absender zu Lasten der sowjetischen Postverwaltung auszuzahlen. Das ist auch dem sowjetischen Postministerium im Fernschreiben vom 25. April 1973 mitgeteilt worden. 1702* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 11. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage A 135) : Aus welchem Grund erscheint zum 25. Jahrestag der Berliner Blockade das in der Markenplanung für 1973 angekündigte Sonderpostwertzeichen „Luftbrücke Berlin" der Landespostdirektion Berlin nicht? Mit der Entscheidung, die ursprüngliche geplante Ausgabe des Sonderpostwertzeichens „Luftbrücke Berlin" aufzugeben, hat sich die Landespostdirektion Berlin einer vom Herrn Bundesminister für das Post-und Fernmeldewesen getroffenen Regelung angeschlossen. Danach werden Anlässe, denen bereits in den letzten 20 Jahren eine Briefmarke gewidmet wurde, grundsätzlich nicht erneut berücksichtigt. Eine Sondermarke „Berliner Luftbrücke" erschien am 12. Mai 1959. Außerdem erschien 1956 in der Postwertzeichenserie „Berliner Stadtbilder" eine Marke mit dem Luftbrückendenkmal. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 11. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wolfram (SPD) (Drucksache 7/511 Frage A 136) : Wie beurteilt die Bundesregierung Berichte über die ständige Zunahme des Anbringens sogenannter „Mini-Spione" und das damit verbundene unerlaubte Abhören von Gesprächen, Verhandlungen usw., und hat die Bundesregierung die Absicht, über die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten hinaus Schritte zu unternehmen, damit dieser bedrohlichen Entwicklung Einhalt geboten wird? Der Bundesregierung ist das von Ihnen angesprochene Problem bekannt; sie verfolgt die Entwicklung aufmerksam. Die Bundesregierung sieht gegenwärtig keine Möglichkeit, über die bereits bestehenden gesetzlichen Vorschriften hinaus wirksame Schritte zu ergreifen. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 9. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage B 1) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Verhandlungen zwischen den UNESCO-Komitees Deutschlands und Polens über die Revision der beiderseitigen Schulbücher angesichts der von polnischer Seite vertretenen Auffassung, „daß es die BRD ist, die zu mehr als 95 °/o die falsche Informationen enthaltenden Schulbücher ändern muß", und teilt sie die Auffassung, daß politische Erklärungen dieser Art ungeeignet sind, die deutsch-polnischen Beziehungen zu verbessern, sondern vielmehr ein Ausdruck des kommunistischen Anspruchs sind, allein zu bestimmen, was wahr und was unwahr ist? Auf den deutsch-polnischen Tagungen zur Frage der Schulbuchbereinigung ist von polnischer Seite bisher niemals die Behauptung aufgestellt worden, daß 95 °/o der deutschen Schulbücher falsche Informationen enthalten. Selbstverständlich wurde von polnischer Seite an unseren Schulbüchern Kritik geübt, wie umgekehrt von der deutschen Seite an den polnischen Schulbüchern; dies aber entspricht dem Sinn der Tagungen. Ob die zitierte Äußerung irgendeiner polnischer Publikation als Meinungswiedergabe entnommen ist, entzieht sich der Kenntnis des Auswärtigen Amtes. Als amtliche Auffassung ist sie jedoch der Bundesrepublik gegenüber nicht geltend gemacht worden. Lassen Sie mich zusätzlich noch bemerken, daß auf der letzten deutsch-polnischen Tagung Anfang April dieses Jahres auf der polnischen Seite unverkennbar die Sorge bestand, daß die Änderungen in den Schulbüchern der Bundesrepublik wohl recht lange Zeit in Anspruch nehmen würden. Polen, das bereits erste Änderungen vorgenommen hat, kann, entsprechend seiner Staatspraxis, in diesen Dingen schneller reagieren als die Bundesrepublik, in der sich in elf Ländern eine Vielzahl von freien Verlagen mit der Herstellung von Schulbüchern befaßt. Immerhin zeigte auch die dritte deutsch-polnische Tagung deutlich, daß beide Seiten bestrebt sind, konstruktiv zusammenzuarbeiten. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 11. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Fragen B 2 und 3) : Wie weit sind die Bemühungen gediehen, den Eigentümern grenznahen deutschen Grundbesitzes in Frankreich (Sequesterland) die freie Verfügbarkeit dieses ihres Eigentums wieder zu verschaffen? Wenn die freie Verfügbarkeit nicht erreicht werden kann, welche Möglichkeiten sieht dann die Bundesregierung, die Eigentümer so schnell wie möglich zu entschädigen? Das am 31. Juli 1962 geschlossene deutsch-französische Abkommen über die Abtretung des Mundatwaldes und die Freigabe des grenznahen beschlagnahmten deutschen Grundeigentums im Elsaß sowie andere Fragen war Gegenstand von bisher erfolglosen Sondierungsgesprächen mit der französischen Regierung mit dem Ziel, eine Änderung in dem Sinne herbeizuführen, daß Frankreich anstelle der Abtretung des 5 km2 großen Mundatwaldes von der Bundesregierung eine finanzielle Abfindung erhält. Die Eigentümer können bei den für sie zuständigen Ausgleichsämtern Anträge auf Entschädigung nach dem Reparationsschädengesetz vom 12. Februar 1969 stellen, die so schnell wie möglich bearbeitet werden. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Apel vom 9. Mai 1973 auf ,die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage B 4): Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 1703* Ist die Bundesregierung bereit, im Ministerrat der EWG dafür einzutreten, daß mit dem stufenweisen Ausbau der Wirtschafts-und Währungsunion in einem Rahmenplan die Etappen der Erweiterung der Rechte des Parlaments festgelegt werden, und wenn ja, in welcher Richtung gehen die Vorstellungen der Bundesregierung? Die Bundesregierung hält die Erweiterung der Rechte des Europäischen Parlaments für dringend geboten. Sie hat diesen Standpunkt in den Europäischen Gemeinschaften — selbstverständlich auch im Rat — bisher stets mit Nachdruck vertreten und wird dies auch in Zukunft tun. In ,der Antwort vom 23. März 1973 (24. Sitzung des 7. Deutschen Bundestages am 23. März 1973, Anl. 41) auf die Mündliche Frage des Herrn Abgeordneten ist der Parlamentarische Staatssekretär Moersch hierauf bereits näher eingegangen. Der Abgeordnete weist mit Recht auf den Zusammenhang zwischen der Errichtung der Wirtschafts-und Währungsunion und der Stärkung der Befugnisse des EP hin. Auf jeden Fall 'sollte das EP nach Auffassung der Bundesregierung in dem gleichen Umfang, wie bei der Verwirklichung des Stufenplans zur WWU die Rechte und Kontrollmöglichkeiten der nationalen Parlamente schrittweise vermindert werden, imstande sein, auf Gemeinschaftsebene diesen Verlust auszugleichen. Nur auf diese Weise wird der Gefahr begegnet, daß in der Gemeinschaft Dinge geschehen, ,die demokratisch-parlamentarischer Kontrolle nicht mehr unterliegen. Aus dieser Sicht mag ein Rahmenplan, der die Etappen der Erweiterung der Rechte des EP festlegt, wünschenswert erscheinen. Er birgt jedoch die Gefahr in sich, daß der Ausbau der Befugnisse des EP künftig nur noch als Folge der Fortschritte bei der Verwirklichung der WWU verstanden wird. Demgegenüber ist es das Ziel der Politik der Bundesregierung, durch eine Erweiterung der Befugnisse des EP und seine Profilierung als Forum gerade der politischen Diskussion in der Gemeinschaft die Bildung eines europäischen Bewußtseins in den Mitgliedstaaten zu fördern und auf diese Weise der europäischen Einigung neue, vom EP ausgehende Impulse zu vermitteln. Der von einer ad-hoc-Gruppe unter der Leitung des französischen Professors Vedel im März vergangenen Jahres vorgelegte Bericht stellt nach Auffassung der Bundesregierung eine brauchbare Diskussionsgrundlage für die Ausarbeitung einer Reihe konkreter Ziele dar. Daß über diese Fragen in der Gemeinschaft unterschiedliche Auffassungen bestehen und daß eine so verstandene Rolle des EP nicht von allen Mitgliedstaaten ohne weiteres bejaht wird, dürfte dem Herrn Abgeordneten bekannt sein. Auch die Bundesregierung ist sich bewußt, daß die Möglichkeit der Bundesrepublik als eine unter neun Mitgliedstaaten begrenzt sind. Sie wird jedoch ihre Politik konsequent weiterverfolgen. Anlage 41 Antwort des Bundesministers Genscher vom 10. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Thürk (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Fragen B 7 und 8) : Hält die Bundesregierung an der von ihr selbst im „Weißbuch zur zivilen Verteidigung" dargelegten Auffassung fest, daß die Aufwendungen für den Bereich der zivilen Verteidigung im Verhältnis nicht stärker eingeschränkt werden dürfen als die für den Bereich der militärischen Verteidigung, daß sogar ein Verhältnis von 1 : 20 (heute 1 : 46) angestrebt werden soll, und wird sie in Verfolg dieser Auffassung bereit sein, nachdrücklich den Bau von zivilen Schutzbauwerken unter Aufgabe der derzeitigen einschneidenden Mittelsperrung für diesen Zweck zu fördern, und zwar unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Neuerrichtung von Schutzbauwerken zwar für die zivile Verteidigung, insbesondere in der Form von Mehrzweckanlagen, sicher fürderungswürdig ist, daß aber die Nutzbarmachung vorhandener Anlagen — soweit sie den heutigen Vorschriften entsprechen — bei geringerem finanziellen Aufwand einen relativ höheren Effekt verspricht? Ist die Bundesregierung bereit, aus der Erkenntnis, daß mit verhältnismäßig geringeren finanziellen Mitteln die vorhandenen Schutzbauwerke kurzfristig dem Bevölkerungsschutz dienlich gemacht werden können, zugunsten der Landeshauptstadt Saarbrücken noch im Haushalt 1973 — und dann fortlaufend — Mittel in entsprechender Größenordnung zur weiteren Nutzbarmachung zur Verfügung zu stellen, und zwar unter besonderer Berücksichtigung des Umstands, daß im Stadtbereich erst drei von 127 vorhandenen und davon instandsetzungswürdigen Schutzbauwerken nutzbar gemacht und der Kommune übergeben worden sind, wobei zur Begründung der Mittelbewilligung davon auszugehen ist, daß die Landeshauptstadt Verwaltungs- und Regierungsschwerpunkt mit hoher Personalkonzentration ist und zudem 52 luftschutztaktische Gutachten der örtlichen Bundesvermögensverwaltung seit längerem vorliegen, von denen lediglich zwei dem zuständigen Minister der Finanzen zum Zweck der Mittelbewilligung zugeleitet, jedoch trotz der geringen Anzahl und des geringen Umfangs abschlägig beschieden worden sind? Zu Frage B 7: Die Bundesregierung hält unverändert daran fest, daß die zivile Verteidigung als untrennbarer Bestandteil der Gesamtverteidigung weiterer finanzieller Förderung bedarf. Der Finanzplan sieht daher auch für die kommenden Jahre eine Verstärkung der Mittel vor. Weder in der militärischen noch in der zivilen Verteidigung ist somit an Einschränkungen gedacht. Das Ausgabenverhältnis zwischen ziviler und militärischer Verteidigung verändert sich seit vielen Jahren zuungunsten der zivilen Vorsorge. Diese Entwicklung beschleunigte sich, als die Ausgaben für die zivile Verteidigung ab 1963 zurückgingen, während die militärischen Aufwendungen weiter stiegen. Obwohl der finanzielle Abstieg der zivilen Verteidigung 1970 beendet und seitdem wieder eine allmähliche Steigerung der Mittel erreicht werden konnte, hat sich die Ausgabenrelation zur militärischen Verteidigung von 1:44 im Jahre 1970 auf 1:49 im laufenden Jahr (Haushaltsentwurf 1973) infolge relativ höherer Zuwachsraten im militärischen Haushalt erneut verändert. Gleichwohl strebt die Bundesregierung im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten und politischen Zielvorstellungen eine Änderung dieser Entwicklung an. In diesem Bemühen kann ein zivil-militärisches Ausgabenverhältnis von 1:20, das im „Weißbuch zur zivilen Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland" als Fernziel bezeichnet wird, nur als langfristige Perspektive angesehen werden. Im Rahmen der verfügbaren Mittel wird auch der öffentliche Schutzraumbau, und zwar in Form von Mehrzweckanlagen und Instandsetzungen, weiterhin gefördert. Die bloße Nutzbarmachung vorhandener Schutzbauwerke bringt zwar bei relativ geringen Kosten einen großen Gewinn an Schutzplätzen, sie entspricht jedoch nicht den Anforderungen des Grundschutzes (Schutzbelüftung, luftdichter Abschluß, eigene Wasserversorgung, Netzersatz- anlage) und damit den Mindestbedingungen, die an einen Schutzbau heute gestellt werden müssen. Nutzbar gemachte Anlagen vermögen wohl gegen konventionelle Waffenwirkungen ausreichenden Schutz zu bieten, versagen aber bei einem Einsatz von A-, B- oder C-Kampfmitteln. Die Bundesregierung kann angesichts der vorhandenen Bewaffnungen nicht davon ausgehen, daß in einem Verteidigungsfall nur konventionelle Waffen eingesetzt werden. Sie hält deshalb daran fest, daß Schutzräume im allgemeinen den Anforderungen des Grundschutzes zu entsprechen haben. Nutzbarmachungen vorhandener Schutzbauwerke, die in großer Zahl bereits durchgeführt worden sind und weiter durchgeführt werden, sind deshalb in erster Linie ein Mittel, die Bauten vor dem Zerfall zu bewahren. Zu Frage B 8: Unter dieser Prämisse ist die Bundesregierung bereit, die Nutzbarmachung von Schutzbauten in Saarbrücken im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel weiter zu fördern. Auf Wunsch der Stadt wird diese Art des öffentlichen Schutzraumbaues schon jetzt erheblich stärker als in anderen Teilen des Bundesgebietes vorangetrieben. Von insgesamt 28 Bauwerken, die z. Z. im gesamten Bundesgebiet nutzbar gemacht werden, liegen 6 in Saarbrücken. Die Nutzbarmachung weiterer 7 Bauwerke ist dort geplant. Eine weitere Verstärkung des öffentlichen Schutzraumbaues in Saarbrücken erscheint allerdings nur möglich, wenn die für den Schutzraumbau insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel in Zukunft erhöht werden. Anlage 42 Antwort des Bundesministers Genscher vom 10. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Vohrer (FDP) (Drucksache 7/511 Fragen B 9 und 10) : Wie weit sind die Pläne zur Entnahme des Wassers aus dem Bodensee und dem Hochrhein für den Neckar im Gegensatz zu den Absichten der Bundesregierung, eine internationale Rheinkonvention zu erreichen, und wie weit interveniert das Auswärtige Amt, da die Pläne auch die Hochrheinschiffahrt betreffen und es sich um ein grenzüberschreitendes Objekt handelt? Welche Haltung bezieht die Bundesregierung zu der Befürchtung wirtschaftlicher Rückschläge für die Region Hochrhein zugunsten der Ballungsräume am oberen Neckar? Zu Frage B 9: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Regierung des Landes Baden-Württemberg den ihr vorliegenden Vorschlag eines Projektes zur Überleitung weiterer 20 m3/sec. Bodenseewasser mittels eines Stollens in den Neckarraum z. Z. prüft. Eine solche Wasserentnahme müßte international erörtert werden und müßte den internationalen Rechtsgrundsätzen sowie den bestehenden zwischenstaatlichen Vereinbarungen entsprechen. Die in einer Expertengruppe beim Europarat z. Z. im Entwurf diskutierte Europäische Gewässerschutzkonvention, die Sie in Ihrer Frage angesprochen haben dürften, wird nach Inkrafttreten auch für den Rhein gelten; ihre von der Bundesregierung unterstützte Zielsetzung scheint durch das Projekt eines BodenseeNeckar-Stollens nicht beeinträchtigt zu werden. Sollte die Landesregierung Baden-Württemberg das Projekt befürworten, wird die Bundesregierung sich einschalten, da das Projekt gemäß dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft am 30. April 1966 unterzeichneten Übereinkommen über die Wasserentnahme aus dem Bodensee der gegenseitigen Konsultation und des Einverständnisses der Bodenseeanliegerstaaten bedarf. Zu Frage B 10: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Regierung des Landes Baden-Württemberg in die erwähnte Prüfung des Projektvorschlages auch wirtschaftliche Gesichtspunkte einbezieht und im Zusammenhang damit eine Gesamtanalyse der Entwicklung des mittleren Neckarraums in Auftrag gegeben hat. Ich bitte um Ihr Verständnis, Herr Kollege, daß die Bundesregierung bei diesem Stand der Erwägungen der Regierung des Landes Baden-Württemberg sich derzeit einer weitergehenden Äußerung enthält. Anlage 43 Antwort des Bundesministers Genscher vom 10. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage B 11): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die derzeit geltenden Bestimmungen über den Grenzverkehr mit dem Königreich Belgien und dein Großherzogtum Luxemburg (insbesondere z. B. die Regelung bei den Grenzbrücken über die Our im Bereich der Verbandsgemeinde Arzfeld im Landkreis Bitburg-Prüm bei Stupbach, Welchenhausen und Tentismühle sowie die Schließung des Grenzübergangs Lützkampen-Bock während der Nachtstunden) den Interessen der Grenzbevölkerung nicht entsprechen und den Bemühungen der überörtlichen und örtlichen Stellen zur Intensivierung des Fremdenverkehrs zuwiderlaufen? Für den Grenzverkehr an der Grenze zum Großherzogtum Luxemburg sind durch das Abkommen vom 9. Dezember 1965 (BGBl. II 1967 S. 909) über persönliche Erleichterungen im Grenzverkehr Regelungen getroffen worden, die weitgehende Möglichkeiten für die Grenzbevölkerung und für Zwecke des Fremdenverkehrs bieten. Im Verhältnis zum Königreich Belgien besteht eine Absprache vom 27. August 1958, die ähnliche Möglichkeiten vorsieht. Unabhängig von dieser zwischenstaatlichen Vereinbarung und Absprache können die zuständigen Grenzschutzämter gemäß § 46 des Gesetzes über den Bundesgrenzschutz vom 18. August 1972 (BGBl. I S. 1834) Personen oder Personengruppen die Erlaubnis erteilen, die Grenze außerhalb der zugelassenen Grenzübergangsstellen oder außerhalb der festgesetzten Verkehrsstunden zu überschreiten, wenn ein besonderes Bedürfnis dafür besteht und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Damit ist nach Auffassung der Bundesregierung ein Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 1705* ausreichendes rechtliches Instrumentarium vorhanden, um den Bedürfnissen der Grenzbevölkerung und des Fremdenverkehrs gerecht zu werden. Im Bereich der deutsch/luxemburgischen Grenze mit einer Gesamtlänge von 129 km sind z. Z. 28 Grenzübergangsstellen und 7 Wanderwege zugelassen, an der deutsch/belgischen Grenze mit einer Gesamtlänge von 152 km 21 Grenzübergangsstellen und 3 Wanderwege. Im luxemburgischen Grenzabschnitt wurden darüber hinaus grenzpolizeiliche Erlaubnisse zum Grenzübertritt an 8 weiteren Stellen und an der belgischen Grenze zum Übertritt an zahlreichen anderen Stellen erteilt. Die Bundesregierung prüft laufend, ob die Zulassung der Grenzübergangsstellen und Wanderwege dem vorhandenen Bedürfnis entspricht. Wegen der Zulassung von 15 weiteren Wanderwegen ist sie auf diplomatischem Wege an die Regierung des Königreichs Belgien herangetreten, deren Stellungnahme jedoch noch aussteht. Wegen einer Öffnung der bisher beschränkt zugelassenen Grenzübergangsstelle Gemünd/Eifel für den allgemeinen Reiseverkehr während der Fremdenverkehrssaison werde ich mich mit den zuständigen luxemburgischen Behörden in Verbindung setzen, da in der Zeit hierfür ein Bedürfnis erwachsen ist. Wegen einer etwaigen Zulassung der in Ihrer Anfrage genannten Grenzbrücken über die Our bei Stupbach und Welchenhausen als Grenzübergangsstellen werden seitens des zuständigen Grenzschutzamtes Verhandlungen mit der Bezirksregierung in Trier geführt, nachdem von örtlichen Stellen geltend gemacht wurde, daß den Bedürfnissen — insbesondere im Hinblick auf den ansteigenden Fremdenverkehr - durch die Erteilung grenzpolizeilicher Erlaubnisse allein nicht mehr hinreichend Rechnung getragen sei. Die Bundesregierung wird auch in dieser Angelegenheit an die Königlich Belgische Regierung herantreten, wenn nach dem Ergebnis der Prüfung das Bedürfnis zu bejahen ist, diese Grenzbrücken als Grenzübergangsstellen zuzulassen. Wegen der ebenfalls erwähnten Übergänge Lützkampen und Tentismühle ist zu bemerken, daß diese bereits als Grenzübergangsstellen zugelassen sind, allerdings nicht ganztägig. Nach den vorliegenden Erkenntnissen erscheint eine zeitlich unbeschränkte Öffnung dieser Übergänge z. Z. nicht notwendig. Der Grenzverkehr an diesen Übergangsstellen hat im laufenden Jahre nicht zugenommen. Angehörige der Grenzbevölkerung erhalten in großzügiger Weise Erlaubnisse zum Grenzübertritt außerhalb der Verkehrsstunden. Anderen Reisenden ist die Benutzung der in der Nähe gelegenen — durchgehend geöffneten — Grenzübergangsstellen Dasberg und Steinebrück zuzumuten. Anlage 44 Antwort des Bundesministers Genscher vom 10. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Handlos (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage B 12) : Trifft es zu, daß die seit dem Jahr 1961 geschaffenen 1 083 Selbstschutzzüge in der Bundesrepublik Deutschland, davon allein 183 in Bayern, nunmehr aufgelöst werden sollen, und wenn ja, stimmen Berichte, daß die vorhandenen Geräte vom Bundesministerium für Verkehr bzw. von den Einrichtungen der Deutschen Bundesbahn übernommen werden sollen? Die Selbstschutzzüge wurden in einer Zeit aufgestellt, als mit der gesetzlichen Einführung einer Selbstschutzpflicht zu rechnen war. Die ursprüngliche Konzeption sah für das gesamte Bundesgebiet ca. 7 000 Selbstschutzzüge vor, von denen jeder in einem Wohnbereich von ca. 5 000 Einwohnern stationiert und von Helfern aus diesem Bereich gebildet werden sollte; die Züge waren als Bindegeld zwischen der Selbsthilfe des Einzelnen und der organisierten Hilfeleistung durch Einheiten des Luftschutzhilfsdienstes gedacht und mit leichtestem Gerät ausgerüstet. Das Selbstschutzgesetz vom 9. September 1965, das eine umfassende Selbstschutzpflicht vorsah, wurde aber, nachdem es zunächst suspendiert worden war, aufgehoben. Die Entwicklung zeigte, daß es ohne Selbstschutzpflicht schwierig war, den personellen Bestand der Züge aufzubauen und zu erhalten. Außerdem hatte die starke Fluktuation der Helfer (meist Hausfrauen und Schüler) neben einem hohen Ausbildungsbedarf auch zur Folge, daß ein großer Teil der Züge nicht einsatzfähig war. Selbst dort, wo eine genügende Zahl von Helfern zur Verfügung stand, gelang es in der Mehrzahl der Fälle nicht, die Züge mit ihrer Ausrüstung so zu stationieren, daß die Helfer in erreichbarer Nähe, nämlich in dem betreffenden Wohn- und Einsatzbereich vorhanden waren; vielfach wurden auch die Ausrüstungen mehrerer Züge zusammen an einer Stelle untergebracht. Das Katastrophenschutzgesetz vom 9. Juli 1968 entzog dem Bundesverband für den Selbstschutz, der bis dahin die Züge ausbildungsmäßig und organisatorisch betreut hatte, die Aufgabe der Organisation freiwilliger Helfer für den Selbstschutz und bestimmte, daß die Einheiten des Selbstschutzes grundsätzlich in den Katastrophenschutz einzugliedern seien. Tatsächlich enthält das Gesetz eine Abkehr von der ursprünglichen Konzeption der Selbstschutzzüge: a) Nach § 18 Abs. 3 endet die Aufstellung neuer Einheiten des Selbstschutzes. b) Nach § 13 Abs. 1 Satz 3 können Einheiten, die nicht 75 °/o des Aufstellungssolls erreichen oder die aufgrund ihrer Standorte für eine Einordnung nicht geeignet sind, aufgelöst werden. Da die Frage des geeigneten Standorts (Zugausrüstungen und Helfer in demselben Einsatzbereich von ca. 5 000 Einwohnern) in den meisten Fällen zu verneinen ist, käme eine Einordnung in den Katastrophenschutz nur in verhältnismäßig wenigen Fällen in Betracht. Diese wenigen, möglicherweise einige hundert Züge würden zu den ursprünglich geplanten 7 000 Zügen für das ganze Bundesgebiet in einem krassen Mißverhältnis stehen; ihr sporadisches Vorhandensein wäre rein zufällig und könnte keine sinnvolle Konzeption tragen. c) Nach § 1 Abs. 1 baut das Gesetz im Regelfalle auf Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes auf, denen eine friedensmäßige Aufgabe obliegt; die Selbstschutzzüge besitzen dagegen im Frieden kaum einen Einsatzwert. d) § 4, der die zu bildenden Fachdienste des Katastrophenschutzes festlegt, erwähnt die Selbstschutzzüge nicht. Demgemäß sehen auch die mit Zustimmung des Bundesrates erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften sowohl über den Aufbau des Selbstschutzes durch die Gemeinden als auch über die Organisation des Katastrophenschutzes keine Selbstschutzzüge vor. Für sie, die mit leichtestem Gerät (von Hand gezogene Löschkarren) ausgerüstet waren, ist in den motorisierten Einheiten des Katastrophenschutzes kein Platz. Es stellte sich nunmehr die Frage nach einer zweckentsprechenden Verwendung der Ausrüstung. Dafür bietet sich insbesondere der Behördenselbstschutz an, der nach §§ 10 und 15 des KatSG besonders zu fördern ist. Ich habe daher mit Zustimmung des Bundesministers der Finanzen mein Einverständnis dazu erteilt, daß der Haupttteil der Zugausrüstungen künftig im Bereich des Bundesministers für Verkehr sowie der Deutschen Bundesbahn für Zwecke des Behörden- und Betriebsselbstschutzes verwandt wird; ein kleinerer Teil der Ausrüstung soll dem Bundesverband für den Selbstschutz für Lehrzwecke verbleiben. Anlage 45 Antwort des Bundesministers Genscher vom 10. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage B 13) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Anregung von Regierungspräsident Dr. Munzinger, die er in einer Diskussion bei der Reaktortagung in Karlsruhe im vergangenen Monat nach dem Bericht in der „Welt" Nr. 89 vom 14. April 1973 in dieser Weise vorgetragen und begründet hat: „Munzinger richtet daher an Bonn die Bitte, nach dem Muster des Wehrbeauftragten eine Treuhandstelle für Umweltanhegen einzurichten. Der Bürger müsse eine Chance haben, in so gravierenden Fragen, wie dem industriellen Eingriff in seinen Lebensraum, einen direkten Draht zum Parlament zu haben — an der Allmacht der Verwaltungsbürokratie vorbei. Munzinger meint, daß die Bevölkerung doch nicht glaube, daß etwa ein Bundesland völlig frei und nur sachbezogen den Bau eines Kernkraftwerks ablehne oder billige. Und mit einer solchen Meinung liege der Bürger nicht einmal falsch."? Die Bundesregierung hält eine „Treuhandstelle für Umweltanliegen" nach dem Muster des Wehrbeauftragten nicht für eine wirksame Einrichtung, um dem Anliegen der Bürger auf stärkere Berücksichtigung ihrer Belange bei umweltrelevanten Planungen und Genehmigungsverfahren Rechnung zu tragen. Der Wehrbeauftragte wird nach Art. 45 b GG u. a. als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle berufen. Demgegenüber fallen die zu kontrollierenden Maßnahmen, u. a. auch die Standortentscheidungen beim Bau von Kernkraftwerken — soweit es sich nicht um reaktorsicherheitstechnische und radioökologische Aspekte handelt —, nicht in die Zuständigkeit des Bundes, sondern in die der Bundesländer. Die Bundesregierung beabsichtigt jedoch, künftig für alle Maßnahmen der öffentlichen Hand bereits im Planungsstadium deren Auswirkungen auf die I Umwelt prüfen zu lassen. Im Rahmen der Bund/ Länder-Arbeiten für diese Umweltverträglichkeitsprüfung, die ein wesentliches Instrument zur Umweltvorsorge ist, wird auch nach Wegen gesucht, die Mitwirkung des Bürgers bei umweltrelevanten Entscheidungen zu verstärken. Anlage 46 Antwort des Bundesministers Genscher vom 10. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage B 14) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Anregung von Baudirektor Dipl.-Ing. Friedrich Engel, Präsident des Deutschen Vereins von Gas- und Wasserfachmännern, die er bei einer Befragung von Sachverständigen durch das Bundesministerium des Innern vertrat, aufzunehmen, nämlich den Handel in einem bestimmten Wasserversorgungsbereich zu veranlassen, nur Waschmittel mit der für dieses Gebiet zutreffenden Dosierungsvorschrift entsprechend der Wasserhärte anzubieten, um so die Phosphatbelastung vor allem der stehenden Gewässer zu reduzieren? Der Anregung des Präsidenten des Vereins von Gas- und Wasserfachmännern betreffend Verminderung des Phosphateintrages in die Gewässer kommt eine freiwillige Vereinbarung der deutschen Waschmittelindustrie weitgehend entgegen. Die Deutsche Waschmittelindustie ist grundsätzlich übereingekommen, Dosierungsempfehlungen abgestimmt auf Wasserhärtebereiche in der Bundesrepublik Deutschland nach folgendem Schema auf die Waschmittelpackungen aufzudrucken: Wassertyp Wasser- Anzahl der Meßbecher härte °dH Vor- Haupt- Insgesamt wäsche wäsche (Angaben beispielhaft) weich 0-7 1 1 2 mittelhart 7-14 11/2 11/2 3 hart 14-21 2 2 4 Anmerkung: Bei sehr hartem Wasser oder bei stark verschmutzter Wäsche sind die Anwendungsmengen etwas zu erhöhen. Die seitherigen Dosierungsempfehlungen orientieren sich allgemein an hartem Wasser und sind identisch für den Bereich 14-21 °dH der neuen Anwendungsempfehlungen. Wenn die Verbraucher die Empfehlungen befolgen, werden zukünftig in Gegenden mittelharten Wassers nur noch drei Viertel und in solchen weichen Wassers nur noch die Hälfte der Waschmittel angewandt. Der Phosphateintrag in die Gewässer wird sich entsprechend vermindern. Die neuen Packungen kommen binnen kurzem nach dem Aufbruch alter Bestände in den Handel. Den Vereinbarungen sind Verhandlungen im Internationalen Seifen- und Waschmittelverband vorausgegangen. Der Verband erklärte abschließend, daß Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 1707* solche Maßnahmen in allen Mitgliedsländern zweckmäßig sein können. Der Erfolg dieser Regelung setzt voraus, daß der Verbraucher die Härte des ihm zugeleiteten Trinkwassers kennt. Obwohl die Wasserversorgungsunternehmen die Wasserhärten bisher in der Regel schon auf Anfrage bekanntgegeben haben, wird darüber hinaus nach einem Weg gesucht, die Trinkwasserhärten in gewissen Zeitabständen durch die örtlichen Versorgungsunternehmen regelmäßig bekanntgeben zu lassen. Schwierigkeiten treten in den Versorgungsbezirken auf, in denen sich die Wasserhärte von Tag zu Tag ändern kann. Dort könnten die Wasserhärten nur in einer bestimmten Bandbreite bekanntgemacht werden. Im Rahmen der Überlegungen zur Änderung des Detergentiengesetzes wird unter Abwägung der Vor- und Nachteile u. a. auch geprüft, ob die Herstellung von Wasch- und Reinigungsmitteln mit geringerem Phosphatgehalt für den Einsatz in Gebieten mit weichem Wasser gefordert werden kann. Die Überlegungen zu dieser Frage sind noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung wird bald geeignete Vorschläge für die Entschärfung des Phosphatproblemes machen und noch in diesem Jahr einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Detergentiengesetzes vorlegen. Anlage 47 Antwort des Bundesministers Genscher vom 10. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr.-Ing. Oetting (SPD) (Drucksache 7/511 Frage B 15) : Glaubt die Bundesregierung, daß es nach dem Beschluß des Bundesrats, die Kompetenz für den Umweltschutz bei den Ländern zu belassen, trotzdem notwendig ist, ein Bundesamt für den Umweltschutz einzurichten, da dieses dann nur beratende Aufgaben bekommen könnte und keine Möglichkeiten für diese Behörde bestünden, exekutiv tätig zu werden? Der Beschluß des Bundesrates, die Erweiterung der bereits bestehenden Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes auf dem Gebiet des Wasserhaushalts zu einer Vollkompetenz abzulehnen, ändert nichts an der Notwendigkeit, so bald als möglich ein Umweltbundesamt zu errichten. Abgesehen davon, daß noch keineswegs feststeht, ob es auf die Dauer bei der ablehnenden Haltung des Bundesrates bleibt, verfügt der Bund schon nach geltendem Recht (Art. 74 Nr. 24 GG) über die Befugnis der konkurrierenden Gesetzgebung auf dem Gebiet der Abfallbeseitigung, der Luftreinhaltung und der Lärmbekämpfung — also gerade auf den Gebieten, auf denen bis auf weiteres das Schwergewicht der praktischen Arbeiten des Umweltbundesamtes liegen wird. Seine alsbaldige Errichtung erscheint mir unerläßlich, um das Bundesministerium des Innern und andere Bundesressorts von nichtministeriellen Vorarbeiten bei der Erstellung nicht nur von Gesetz- entwürfen, sondern auch von Entwürfen von Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften sowie bei der Erfüllung sonstiger der Bundesregierung auf dem Gebiete der Umweltpolitik obliegenden Aufgaben zu entlasten. Zu den Aufgaben des Umweltbundesamtes werden (stichwortartig dargestellt) zählen: Aufbau und Führung eines Umweltplanungsinformationssystem (UMPLIS); Aufbau einer zentralen Dokumentation; Aufgaben im Bereich der Koordinierung der Umweltforschung; Unterstützung und Mitwirkung bei der Prüfung der Umweltverträglichkeit von Maßnahmen des Bundes; Sekretariatsfunktion für Arbeitsgemeinschaften und -gremien auf dem Gebiet des Umweltschutzes; Aufgaben im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit im Bereich des Umweltschutzes; Unterstützung der Bundesregierung durch Forschung und Beratung auf dem Gebiet des Immissionsschutzes und der Lärmbekämpfung; Wissenschaftliche Beratung des Bundes auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft; Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen für die Rechtsetzung. Die gegenwärtig unter den Bundesressorts abgestimmte und den Ländern bekannte Aufgabenstellung des Umweltbundesamts wird von der erforderlichen Übertragung der konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit auf dem Gebiet des Wasserhaushalts auf den Bund nicht berührt. Auf keinen Fall wären einer Bundesoberbehörde (hier: Umweltbundesamt) Exekutivbefugnisse gegenüber Länderbehörden oder -einrichtungen zugefallen, auch wenn der Bundesrat der — von der Bundesregierung nach I wie vor für zwingend notwendig erachteten — Grundgesetzänderung im ersten Durchgang zugestimmt hätte. Anlage 48 Antwort des Bundesministers Genscher vom 10. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/511 Frage B 16) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach Freie Tankstellen und Tankstellen von Kaufhäusern Super-Benzin mit zu geringer Oktanzahl anbieten, und welche Maßnahmen vermag die Bundesregierung gegebenenfalls dagegen einzuleiten? Die Pressemeldungen beruhen offenbar auf Verlautbarungen von privater Seite. Der Bundesregierung liegen keine Unterlagen vor, die diese Meldungen bestätigen. Die Bundesregierung sieht die Versorgung des Kraftfahrzeugfahrers mit Ottokraftstoffen von ausnahmslos hinreichender Qualität als unbedingt erforderlich an. Deshalb hat sie durch einen interministeriellen Ausschuß prüfen lassen, ob die Angabe von Oktanzahlen an den Zapfsäulen der öffentlichen Tankstellen herstellungstechnisch und administrativ möglich ist. Der Ausschuß hat folgendes berichtet: Zur Zeit wird von der Kraftfahrzeugindustrie und der Mineralölwirtschaft eine DIN-Norm, in der die 1708* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 einzuhaltende Qualität der Ottokraftstoffe festgelegt wird, erarbeitet. An diesen Arbeiten wollen sich das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit beteiligen. Nach der Erstellung dieser Normen wäre eine Qualitätsauszeichnung denkbar, die zwischen Normalbenzin, Superbenzin, DIN-Normalbenzin und DIN-Superbenzin unterscheidet. Eine solche Regelung schlösse nicht aus, daß höhere Qualitäten angeboten und ausgezeichnet würden. Die rechtliche Prüfung der Frage, inwieweit und in welchem rechtlichen Rahmen eine solche Qualitätsauszeichnungsverpflichtung vorgeschrieben werden kann, ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 10. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zeyer (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Fragen B 17 und 18) : In welcher Höhe sind Investitionszulagen nach dem Steueränderungsgesetz vom 18. August 1969 (BGBl. I S. 1211) in sogenannten Schwerpunktsorten gemäß § 2 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirlschaftsstruktur" vom 6. Oktober 1969 (BGBl. I S. 1861) und in den iibrigen forderungsbedürftigen Gebieten gezahlt worden? In welcher Höhe liegen Anträge auf Bewilligung der Investitionszulage aus Schwerpunktorten und aus den übrigen förderungsbedürftigen Gebieten vor? Zu Frage B 17: Die aus dem Einkommen- und Körperschaftsteueraufkommen von den Finanzämtern ausgezahlten Investitionszulagen nach § 1 InvZulG für das Zonenrandgebiet und für die anderen förderungsbedürftigen Gebiete sind seit dem Inkrafttreten des Gesetzes wie folgt zu veranschlagen: Rechnungs Investitionszulagen nach § 1 InvZulG jahr in Millionen DM insgesamt darunter Bund 1970 128,4 *) 60 1971 485,6 230 1972 665,0 260 Zusammen 1 279,0 550 *) Anlaufjahr mit Verwaltungsüberhang an noch nicht erledigten Investitionszulageanträgen Eine Aufgliederung dieser Beträge nach Auszahlungen für Investitionen in Schwerpunktorten und in den übrigen Fördergebieten ist nicht möglich, da die Meldungen der Länderfinanzministerien nur den Gesamtbetrag der im jeweiligen Berichtszeitraum ausgezahlten Investitionszulagen umfassen. Zu Frage B 18: Über die Anträge auf Bewilligung der Investitionszulagen werden bei den Finanzämtern keine Anschreibungen geführt. Es ist daher leider nicht möglich, Angaben über die Höhe der beantragten Investitionszulagen und über ihre Aufgliederung auf Schwerpunktorte und auf die übrigen Fördergebiete zu machen. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 9. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wende (SPD) (Drucksache 7/511 Frage B 19) : Welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Einwohner der Stadt Fellach, Württ., vor Fluglärm zu schützen, der durch tieffliegende Hubschrauber der amerikanischen Streitkräfte bei Tag und Nacht in diesem Gebiet entsteht? Dem Bundesministerium der Finanzen sowie der örtlich zuständigen Oberfinanzdirektion Stuttgart sind bisher Beschwerden von Privatpersonen oder Dienststellen über unzumutbare Lärmbelästigungen durch US-Hubschrauber im Gebiet von Fellbach nicht vorgelegt worden. Der Oberfinanzdirektion sind auch aus eigener Anschauung derartige Belästigungen nicht bekannt geworden. Zur Weiterverfolgung der Angelegenheit müßten dem Bundesministerium der Finanzen oder der örtlich zuständigen Oberfinanzdirektion konkrete Angaben über Fluglärmbelästigung unterbreitet werden. Die Oberfinanzdirektion Stuttgart wird sodann diese Angaben gemeinsam mit den örtlichen US- Dienststellen überprüfen und eine befriedigende Lösung des Problems anstreben. Sollte eine derartige Regelung auf der Ebene der Oberfinanzdirektion nicht erreicht werden können, ist das Bundesministerium der Finanzen bereit, die Angelegenheit über den Verbindungsoffizier bei der Amerikanischen Botschaft an Headquarters USAREUR. in Heidelberg heranzutragen. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 10. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 7/511 Fragen B 20 und 21): Ist die Bundesregierung bereit, dem Bundestag ergänzend zu ihrer Unterrichtung über die verbilligte Veräußerung bundeseigener Grundstücke in den Jahren 1971 und 1972 (Drucksache 7/282 vom 2. März 1972) über die im gleichen Zeitraum verbilligte Verpachtung bundeseigener Grundstücke zu berichten und zwar in der gleichen Aufgliederung nach Verwendungszwecken, Flächengrößen, Pachterlösen und Pachtermäßigungen? Ist die Bundesregierung bereit, dem Bundestag sowohl über die nicht verbilligte Veräußerung als auch über die nicht verbilligte Verpachtung bundeseigener Grundstücke, getrennt nach den Jahren 1969, 1970, 1971 und 1972, zu berichten, und zwar aufgegliedert nach Verwendungszwecken, Flächengrößen und Verkaufserlösen? Zu Frage B 20: Die Bundesregierung ist bereit, die angesprochenen Angaben über die verbilligte Verpachtung zu machen. Allerdings bedarf es hierzu Erhebungen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 1709* bei den örtlich zuständigen Oberfinanzdirektionen und Bundesvermögensämtern, welche die bundeseigenen Grundstücke verwalten. Sobald mir die Angaben vorliegen, werde ich Sie genau unterrichten. Zu Frage B 21: a) In den Jahren 1969 bis 1972 wurde nachstehendes Verkaufsergebnis — mit Umschreibung auf die Erwerber — unter Ausschluß der nach dem Gesetz über die verbilligte Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von bundeseigenen Grundstücken durchgeführten Verkäufe, die in der Drucksache 7/282 dargestellt sind, erzielt: 1969 Flächengr. Erlös in Verkäufe für in ha Millionen Wohnungs- und Siedlungswesen 231 DM gewerbliche und 31,0 industrielle Zwecke 98 13,8 Sonstige Zwecke 437 59,2 Zusammen: 766 104,0 1970 Erlös in Verkäufe für Flächengr. Millionen in ha DM Wohnungs- und Siedlungs wesen gewerbliche und 355 37,9 industrielle Zwecke 185 17,2 Sonstige Zwecke 495 38,9 Zusammen: 1 035 94,0 1971 Erlös in Verkäufe für Flächengr. Millionen Wohnungs- und Siedlungs in ha DM wesen 111,5 24,2 gewerbliche und industrielle Zwecke 85,0 14,9 Sonstige Zwecke 224,7 30,8 Zusammen: 421,2 69,9 1972 Erlös in Verkäufe für Flächengr. Millionen Wohnungs- und Siedlungs- in ha DM wesen 42,9 11,2 gewerbliche und industrielle Zwecke 157,4 23,0 Sonstige Zwecke 280,3 28,5 Zusammen: 480,6 62,7 In diesen Verkaufsergebnissen sind auch diejenigen Verkäufe enthalten, die für Zwecke des Wohnungsbaues und der Eigentumsbildung bis zum Inkrafttreten des Gesetzes über die verbilligte Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von bundeseigenen Grundstücken vom 16. Juli 1971 auf Grund eines entsprechenden Haushaltsvermerkes z. T. verbilligt veräußert worden sind. Auf die dem Deutschen Bundestag hierzu vom Bundesminister der Finanzen erstatteten Berichte (Drucksachen VI/399, VI/1851 und 7/282 letzter Abschnitt) darf ich hinweisen. b) Hinsichtlich der nicht verbilligten Verpachtung bundeseigener Grundstücke ist die Bundesregierung ebenfalls bereit, die hierzu erforderlichen Angaben zu machen. Ich führe über die Pachtverhältnisse eine Erhebung durch, deren Ergebnis ich Ihnen mitteilen werde. Darüber hinaus werde ich Ihnen die gleichen Angaben hinsichtlich der vom Bund bestellten Erbbaurechte machen. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 10. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/511 Frage B 22) : Sind der Bundesregierung die Beratungsergebnisse und Vorschläge der Ende März in Fulda durchgeführten Tagung von Experten der Eichämter in der Bundesrepublik Deutschland bekannt, und wie beurteilt die Bundesregierung die in dieser Fuldaer Tagung vorgetragenen Erfahrungen und Empfehlungen, nach denen u. a. eine Reform der Fertigverpackungsverordnung und die Einführung von Bußgeldverfahren zur Bekämpfung von „Mogel-Packungen" für erforderlich gehalten wurden? Die Tagung in Fulda fand unter Vorsitz des zuständigen Referenten im Bundesministerium für Wirtschaft statt. Sie diente der Klärung von Fragen, die sich beim Vollzug der am 1. Januar 1972 in Kraft getretenen Fertigpackungsverordnung in der Praxis ergeben haben. Die in Fulda anwesenden Vertreter der Eichbehörden haben weder eine Reform der Fertigpackungsverordnung noch die „Einführung von Bußgeldverfahren" zur Bekämpfung sog. Mogelpackungen gefordert. 1710* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 Zu einer Reform der Verordnung besteht keine Veranlassung. Die bisher mit ihr gewonnenen Erfahrungen sind gut. Für ein Vorgehen gegen Mogelpackungen bietet § 35 Abs. 1 Nr. 1 des Eichgesetzes schon heute eine völlig ausreichende Rechtsgrundlage. In Fulda wurden lediglich eine Reihe von Kriterien zur Beurteilung von Mogelpackungen festgelegt und ein verstärktes Vorgehen gegen Hersteller dieser Packungen abgesprochen. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 10. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Meermann (SPD) (Drucksache 7/511 Frage B 23) : Hat die Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, daß der italienische Staat der Schuhindustrie indirekte Subventionen gibt, und welche Konsequenzen wird die Bundesregierung gegebenenfalls daraus ziehen? Die deutsche Schuhindustrie steht in einem sehr starken Wettbewerb mit der ausländischen Konkurrenz (Importquote rd. 50 v. H.). Zwei Drittel der Importe kommen aus EWG-Ländern, überwiegend aus Italien. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß speziell die italienische Schuhindustrie durch den italienischen Staat direkte oder indirekte Subventionen erhält. Die italienische Schuhindustrie profitiert jedoch wie zahlreiche andere Sektoren der Wirtschaft von allgemeinen Förderungsmaßnahmen des italienischen Staates. So ist der Bundesregierung bekannt, daß die italienische Regierung im Juli 1971 zur Konjunkturbelebung Sondermaßnahmen beschlossen hat, die u. a. Maßnahmen zur Ermäßigung der sozialen Lasten von kleineren und mittleren Betrieben (bis zu 300 Beschäftigten) vorsehen. Die Staatskasse übernimmt einen Teil der Alters- und Sozialversicherung, der sich nach der beitragspflichtigen Lohnsumme der Betriebe richtet. Diese Sondermaßnahme ist befristet und läuft am 30. Juni 1973 aus. Diese Begünstigung der Klein- und Mittelbetriebe ist im September 1971 in Brüssel im Rahmen des italienischen Programms zur Konjunkturbelebung eingehend in einer multilateralen Sitzung der Mitgliedstaaten unter Vorsitz der Kommission auf ihre Vereinbarkeit mit den Art. 92 fg. EWG-Vertrag untersucht worden. In diesem Zusammenhang hat sich die deutsche Delegation dafür eingesetzt, daß auch die Wettbewerbssituation insbesondere solcher Branchen berücksichtigt wird, in denen kleine und mittlere Unternehmen vorherrschen. Im Mai 1972 hat die Kommission der EG zu den Maßnahmen der italienischen Regierung eingehend Stellung genommen und hierbei zum Ausdruck gebracht, daß solche Maßnahmen lediglich aufgrund der Ausnahmevorschrift des Art. 92 Abs. 3 b („Beihilfen zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaates") aus konjunkturellen Gründen befristet gebilligt werden können. Wegen der anhaltend ungünstigen konjunkturellen Situation in Italien hat die Kommission der EG auf erneute Intervention Italiens Mitte 1972 ohne Anhörung der Mitgliedstaaten einer Verlängerung dieser Maßnahme bis zum 30. Juni 1973 zugestimmt. Zu den allgemeinen öffentlichen Beihilfeprogrammen des italienischen Staates gehören ferner Programme zur regionalen Entwicklung Süditaliens und anderer notleidender Gebiete. Hier führt die italienische Regierung — ebenso wie alle anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft — Maßnahmen zur Belebung der Wirtschaftskraft und zur Bekämpfung ,der Arbeitslosigkeit durch. Da Italien und insbesondere der Süden des Landes zu den Gebieten mit der geringsten Wirtschaftskraft in der Gemeinschaft zählt, zeigt die EG-Kommission größtes Verständnis für die regionalen Förderungsmaßnahmen. Auch die deutsche Schuhindustrie partizipiert an deutschen regionalen Förderungsprogrammen. Die Bundesregierung beobachtet sorgfältig die Förderungsmaßnahmen zugunsten der italienischen Wirtschaft nicht zuletzt unter dem Aspekt der Importsituation der deutschen Schuhindustrie. Sie wird sich künftig mit Nachdruck dafür einsetzen, daß die EG-Kommission bei der Prüfung von Förderungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten der schwierigen Wettbewerbssituation der deutschen Schuhindustrie Rechnung trägt. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 10. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage B 24) : Ist die Bundesregierung in der Lage, durch Errichtung oder Verlagerung von Bundesbehörden in das Zonenrandgebiet für die überdurchschnittlich große Zahl von Realschülern in diesem Raum geeignete Arbeitsplätze zu schaffen, oder welche Maßnahmen gedenkt sie zu ergreifen, um diesem Problem Rechnung zu tragen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß durch die Errichtung von staatlichen Institutionen im Zonenrandgebiet oder durch Verlagerung in das Zonenrandgebiet eine Hilfe zum Ausdruck kommt, die die intensive sonstige Zonenrandförderung sinnvoll unterstützen kann. Die Bundesregierung hat dies auch bereits in Beantwortung einer Frage des Abgeordneten Dr. Jobst in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 21. März 1973 ausdrücklich betont. Der Bundesminister für Wirtschaft hat im Interministeriellen Ausschuß für regionale Wirtschaftspolitik, der mit der Koordinierung der Zonenrandförderung betraut ist, am 1. Februar 1973 sämtliche dort vertretenen Bundesressorts erneut darauf hingewiesen, daß so weit wie möglich von der Ansiedlung ihnen zugeordneter Verwaltungsstellen im Zonenrandgebiet Gebrauch gemacht werden sollte und Möglichkeiten gesucht werden sollten, diese Bemühungen zu aktivieren. Gerade auch für Realschulabsolventen wären da- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 1711* mit weitere Beschäftigungsbereiche erschlossen. Die Bundesressorts werden sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv um diese Form der Förderung bemühen, wobei sie natürlich nicht ausschließlich Gesichtspunkte des Zonenrandgebietes zu berücksichtigen haben. Zur Schaffung von Arbeitsplätzen bedient sich die Bundesregierung zusammen mit den Ländern jedoch unabhängig von dem Bemühen, staatliche Institutionen im Zonenrandgebiet anzusiedeln, eines breiten, das Zonenrandgebiet bevorzugenden Förderungssystems für gewerbliche Investitionen. Dabei ist es ein besonderes Anliegen, qualitativ wertvollere Dauerarbeitsplätze, die auch für höher qualifizierte Kräfte geeignet sind, zu schaffen. Unterstützt werden diese Maßnahmen durch eine intensive Infrastrukturförderung. Die Erfolge der vergangenen Jahre zeigen, daß das vorhandene Förderinstrumentarium in der Lage ist, die gesteckten Ziele zu erreichen. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 10. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/511 Frage B 25) : Ist die Bundesregierung bereit, im Zuge der Fortschreibung des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" für den Zeitraum 1973 his 1976 einer Erhöhung der Förderungspräferenz der Stadt Tirschenreuth (Oberpfalz) im Planungsausschuß dieser Gemeinschaftsaufgabe zuzustimmen, sofern die bayerische Staatsregierung einen entsprechenden Antrag im Planungsausschuß einbringt? Wie schon in der Antwort der Bundesregierung auf die Frage des Abgeordneten Immer in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 14./16. Februar 1973, Frage Nr. 58, und in der schriftlichen Antwort auf die Frage des Abgeordneten Dieter Schulte anläßlich der Fragestunde vom 4./6. April 1973, Frage Nr. 18, darf ich erneut darauf hinweisen, daß der Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", dem Bund und Länder angehören, ein Forschungsprogramm in Auftrag gegeben hat, das die wissenschaftlichen Grundlagen für die Überprüfung der Fördergebietsabgrenzung, der Auswahl von Schwerpunktorten, der Abstufung ihrer Förderungspräferenzen etc. liefern soll. Dieses Programm steht vor seinem Abschluß. Praktische Ergebnisse werden im Herbst 1973 vorliegen; sie sollen der Fortschreibung des Rahmenplans dieser Gemeinschaftsaufgabe für die Jahre 1973 bis 1977 bereits zugrunde liegen. Zur Zeit ist es daher nicht möglich, über die Förderungspräferenzen von Schwerpunktorten etwas auszusagen. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 8. Mai 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/511 Fragen B 26 und 27): Trifft die Behauptung des Sprechers der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher im Tagesmagazin des Westdeutschen Fernsehens am 2. April 1973 zu, daß das EWG-Agrarpreissystem allein in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 16 Milliarden DM jährlich an Kosten verursacht, die vor allem den großen Betrieben zugutekommen, deren Monatseinnahmen ohnehin zwischen 2000 DM und 10 000 DM liegen? Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher, die Vorteile des preisgünstigen Weltmarktangebots an Agrarprodukten zu nutzen und den Bauern, was wesentlich rationeller sein soll und angeblich zu einer Preissenkung der Lebensmittel um 5 bis 10 Prozent führen würde, direkte Einkommensübertragungen zu zahlen? Zu Frage B 26: Die Behauptung des Sprechers der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände bezieht sich offensichtlich auf Veröffentlichungen von Wegge und Schaub, die mit jährlichen Kosten der Agrarpolitik, nicht nur der Preispoliitk, von 16 Mrd. DM für die Bundesrepublik operieren. Wie die Autoren selbst bemerken, geht es ihnen dabei „weit mehr um methodische Ansätze als um eine präzise Berechnung". Bei der komplexen Zielsetzung der Agrarpolitik und dem darauf ausgerichteten Mittelansatz ist es kaum möglich, die unter „Kosten der Agrarpolitik" zusammengefaßten öffentlichen Leistungen den rein landwirtschaftlichen, ernährungs-, verbraucher-, regional- und sozialpolitischen sowie landeskulturellen Bereichen einwandfrei zuzuordnen. Der Aussagewert einer solchen globalen Berechnung ist aber vor allem so lange unzureichend, wie nicht die Kosten für ein alternatives System, das mindestens die gleichen ökonomischen und sozialen Zielsetzungen und Wirkungen für die Landwirtschaft hat, aufgezeigt werden. Die Agrarpreispolitik der Bundesregierung ist im übrigen so ausgerichtet, daß ein Kern entwicklungsfähiger Betriebe ein ausreichendes Einkommen erwirtschaften und sich aus eigener Kraft weiterentwickeln kann. Dies ist keine einseitige Bevorteilung dieser Betriebe, da den Betriebsleitern nicht wie in kleineren Betrieben die Möglichkeit des Neben- und Zuerwerbs offensteht. Ein Agrarpreissystem, das für die gleichen Leistungen gleiche Erlöse für alle Erzeuger vorsieht, geht absolut konform mit unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Daraus den Schluß zu ziehen, die derzeitige Preispolitik bevorzuge große Betriebe mit Einkommen zwischen 2 000 und 10 000 DM im Monat, ist völlig unverständlich. Schließlich liegt das Durchschnittseinkommen der Berichterstatterbetriebe des Agrarberichts im Jahre 1971/72 mit 1 327,— DM im Monat noch erheblich unter 2 000,— DM und ist in dieser Größenordnung repräsentativ für die Mehrzahl der landwirtschaftlichen Betriebe. Zu Frage B 27: Die Einfuhr von Gütern der Ernährungswirtschaft in die Bundesrepublik Deutschland aus Ländern außerhalb der EG hat von 1960/61 bis 1971/72 mit 4,2 Mrd. DM wesentlich stärker zugenommen als die Ausfuhr mit 1,6 Mrd. DM. Eine zu starke Abhängigkeit der Bundesrepublik und der EWG vom Weltmarkt ist jedoch mit erheblichen Gefahren verbunden. Einerseits zeigen sich sehr leicht Knappheitserscheinungen, wie etwa bei Rindfleisch, Eiweißfuttermitteln und Getreide in jüngster Zeit, zum 1712* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 anderen sind die Weltmarktpreise relativ instabil. Die in diesem Zusammenhang geforderten direkten Einkommensübertragungen stellen kein Allheilmittel agrarpolitischer Probleme dar. Eine Rechnung, die nachweist, daß direkte Einkommensübertragungen zu einer Preissenkung bei Lebensmitteln um 5 bis 10 % führen würden, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Eine solche Rechnung wäre auch nur dann vollständig, wenn ihr die Belastungen der Verbraucher über den Steuerhaushalt durch direkte Einkommensübertragungen gegenübergestellt würden. Es ist bisher auch von der Wissenschaft nicht nachgewiesen worden, daß eine solche Umstellung des Agrarsystems insgesamt für Haushalt und Verbraucher weniger Kosten verursachen würde, wenn unzumutbare soziale Härten für die Landwirte verhindert werden sollen. Meinem Hause liegen in diesem Zusammenhang Berechnungen vor, daß eine Übertragung des englischen "deficiency — paymentsystems" auf die EWG vermutlich viermal so hohe Haushaltsaufwendungen verursachen würde, wie das gegenwärtige System. Die Bundesregierung lehnt daher einen Ersatz der Preispolitik durch generelle Einkommensübertragungen ab. Gleichwohl werden in einigen Bereichen in der EG direkte Einkommensübertragungen als Korrektiv der Preispolitik durchgeführt oder sind beabsichtigt. Die Marktordnung für Olivenöl, die Verordnung über die Nichtvermarktung von Milch und die Entschließung über eine Bergbauernrichtlinie enthalten Elemente direkter Einkommensübertragungen. Auch für einige andere Bereiche kann sich in Zukunft durchaus die Notwendigkeit ergeben, die Agrarpreispolitik durch gezielte direkte Einkommensübertragungen zu ergänzen. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 8. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage B 28) : Wird derzeit Rindfleisch aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt, wieviel in den vergangenen sechs Monaten und zu welchen Preisen in DM? Die Bundesregierung hat wegen des knappen Angebots an Rindfleisch im Dezember 1972 den Bezug von Rindfleisch aus der DDR in Höhe von 5 Millionen VE ausgeschrieben. Dieser Betrag ist inzwischen erschöpft. Wegen Fortdauer des weltweiten knappen Angebots an Rindfleisch wurde nunmehr eine weitere Ausschreibung in Höhe von 10 Millionen VE veröffentlicht. Bisher wurden Bezüge in Höhe von ca. 890 t an Fleisch verschiedener Qualitäten und Gattungen geliefert. Anlage 58 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 8. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 7/511 Frage B 29) : Wie hoch ist die Zahl der laufenden Prozesse, die wegen der sachlichen Zuständigkeit der Berufsgenossenschaften im Rahmen des gesetzlichen Unfallversicherungsrechts zur Zeit anhängig sind und wie hoch war die Zahl in den einzelnen Jahren seit 1963, seitdem durch Beschluß des Bundestags durch Artikel 3 § 11 des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes ein vorläufiger Katasterfrieden gewährleistet wurde? Die mir vorliegenden Statistiken über die bei den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit anhängigen Streitfälle sagen zum jeweiligen Streitgegenstand nichts aus. Deshalb habe ich, wie Ihnen mit einem Schreiben vom 14. März 1973 mitgeteilt worden ist, den Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften gebeten, durch eine Umfrage bei seinen Mitgliedern festzustellen, wie viele Verfahren wegen der berufsgenossenschaftlichen Zuständigkeit in den letzten Jahren durchgeführt worden sind bzw. noch schweben. Da mir das Ergebnis der Umfrage noch nicht vorliegt, bin ich zu meinem Bedauern nicht in der Lage, Ihnen die gewünschte Zahl zu nennen. Ich habe den Hauptverband um beschleunigte Erledigung gebeten und komme so bald wie möglich auf Ihre Anfrage zurück. Anlage 59 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 8. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wende (SPD) (Drucksache 7/511 Frage B 30) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Arbeitsamts Stuttgart, welches den Antrag einer Studentin für Tanzpädagogik an der Musikhochschule München auf Gewährung von Unterhalts- und Studiengeld nach §§ 44 und 45 des Arbeitsförderungsgesetzes mit der Begründung ablehnte , ... die(se) arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit ist für die Ausbildung zur Ballettpädagogin nicht gegeben", und, falls dies so ist, würde überhaupt je für künstlerische Berufe der Nachweis einer „arbeitsmarktpolitischen Zweckmäßigkeit" gelingen? Nach den Bestimmungen des Arbeitsförderungsgesetzes vom 25. Juni 1969 und der dazu erlassenen Anordnung über die individuelle Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung vom 9. September 1971 hängt die Förderung u. a. davon ab, daß sie unter Berücksichtigung der Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig erscheint. Ob diese geforderte arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit in dem von Ihnen angesprochenen Fall gegeben war, kann von mir nicht beurteilt werden. Wenn Sie mir die näheren Einzelheiten dieses Falles mitteilen, will ich gern den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit, dem die Durchführung des Arbeitsförderungsgesetzes obliegt, bitten, den Fall zu überprüfen. Was den zweiten Teil Ihrer Frage anbelangt, so kann nach Auffassung der Bundesregierung auch die Förderung von Bildungsgängen im künstleri- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 1713* schen Bereich im Einzelfall arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig sein. In vielen Fällen wird dies bei den Besonderheiten der Arbeitsmarktlage für künstlerische Berufe und der beruflichen Situation des Antragstellers aber nicht der Fall sein. Eine den Besonderheiten des Einzelfalles gerecht werdende Beurteilung dürfte dadurch gesichert sein, daß in schwierigen oder unklaren Fällen für die grundsätzlich durch den Direktor des zuständigen Arbeitsamtes zu fällende Entscheidung auch die Sachkunde und Erfahrung der Künstlerdienste der Bundesanstalt für Arbeit und der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung der Bundesanstalt für Arbeit genutzt werden. Daß die künstlerischen Berufe in der Förderung durch die Bundesanstalt für Arbeit nicht benachteiligt werden, zeigen die bisherigen Ergebnisse. Im Jahre 1972 haben insgesamt 530 Personen eine Maßnahme zur beruflichen Bildung mit dem Schulungsziel „Künstler und zugeordnete Berufe" begonnen, davon 409 Männer und 121 Frauen. In 394 Fällen handelte es sich um eine Fortbildung, in 90 Fällen um Umschulung und 46 Fällen um die Förderung einer Einarbeitungbeitung. Der Umfang der bisherigen Förderung für diese Berufe dürfte etwa dem Anteil der in diesen Berufen Tätigen an der Gesamtzahl der Arbeitnehmer entsprechen. Anlage 60 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 8. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seibert (SPD) (Drucksache 7/511 Fragen B 31 und 32) : Bis zu welchem Zeitpunkt dürfte voraussichtlich die Umstellung der Rentenberechnung auf Datenverarbeitung in der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschlossen sein? Bis wann ist mit dem regelmäßigen Versand der Kontoauszüge an die Versicherten zu rechnen, und welcher Turnus ist dafür vorgesehen? Soweit sich Ihre Frage auf die Rentenberechnung selbst bezieht, kann davon ausgegangen werden, daß diese heute grundsätzlich mit elektronischen Datenverarbeitungsanlagen vorgenommen wird. Allerdings bedarf es dazu heute noch der vorherigen Eingabe aller für die Rentenberechnung wesentlichen Daten, denn diese sind für die Mehrzahl aller Versicherten noch nicht auf elektronischen Datenverarbeitungsanlagen gespeichert. Die Versicherunasträaer sind verpflichtet. spätestens bis zum 31. Dezember 1979 den Inhalt aller ihnen vorliegenden Versicherungsunterlagen maschinell zu speichern. Alle ab 1973 anfallenden Versicherungsunterlagen sind sofort auf elektronischen Datenverarbeitungsanlagen zu speichern. Ziel ist es, bei Eintritt eines Versicherungsfalles die Rentenberechnung grundsätzlich an Hand der bereits gespeicherten Daten vornehmen zu können. In der vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung erlassenen Datenerfassungsverordnung (Bundesgesetzbl. I, S. 2159/72) ist in § 17 die Unterrichtung der Versicherten über die gespeicherten Da- ten festgelegt. Nach dieser Vorschrift ist dem Versicherten mindestens alle drei Jahre ein Nachweis über die gespeicherten Daten zu übersenden. Dieser Nachweis hat nicht nur die Beitragszeiten, sondern auch beitragslose Zeiten aufzuführen, und es ist in ihm auf Zeiten hinzuweisen, die nicht belegt sind. Allen Versicherten ist erstmalig bis zum 31. Dezember 1977 eine solche Übersicht über den Versicherungsverlauf zuzusenden. Versicherte, die das 63. Lebensjahr vollendet haben, können ab 1. Januar 1974 Auskunft über die Höhe der Rentenanwartschaft auf Altersruhegeld verlangen. Für 62jährige gilt entsprechendes ab 1. Mai 1974. Anlage 61 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 8. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Freiherr von Fircks (CDU/CSU) (Drucksache 7i511 Fragen B 33 und 34) : Hat die Bundesregierung im Zuge der weiteren Entwicklung der Kontakte mit der Regierung der Volksrepublik Polen Erkenntnisse darüber gewinnen können, ob bei der Berechnung polnischer Renten die bis 1945 bei deutschen Versicherungsträgern zurückgelegten Versicherungszeiten rentensteigernd berücksichtigt werden? Ist die Bundesregierung im Fall der Nichtberücksichtigung dieser Zeiten bereit, sich nachdrücklich darum zu bemühen, daß Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen auch an Deutsche in den unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten ausgezahlt werden können? Der Bundesregierung ist bekannt, daß das polnische Sozialversicherungsrecht bei der Gewährung von Renten auch solche Beschäftigungszeiten berücksichtigt, die in den unter polnischer Verwaltung stehenden Gebieten und im Gebiet der Freien Stadt Danzig bis 1945 bei deutschen Versicherungsträgern zurückgelegt worden sind. Allerdings erhalten Personen, die nur vor 1945 in diesen Gebieten zurückgelegte Beschäftigungszeiten aufweisen, nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen keine Rente aus der polnischen Sozialversicherung, da das polnische Recht in diesem Fall offenbar eine weitere Mindestversicherungszeit nach Kriegsende in der polnischen Sozialversicherung verlangt. Die Bundesregierung ist bemüht, die noch offenen sozialversicherungsrechtlichen Probleme mit der Volksrepublik Polen im Verhandlungswege zu klären, um für die Deutschen, die in den unter polnischer Verwaltung stehenden Ostgebieten leben, eine befriedigende Lösung zu finden. Anlage 62 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 8. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/511 Frage B 35) : 1714* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 Was gedenkt die Bundesregierung in Zukunft zusätzlich zu tun bzw. zu veranlassen, um die gesellschaftliche Benachteiligung der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien durch die bestehenden Sprachbarrieren, durch welche u. a. die grundsätzlich gleichen Rechte der ausländischen Arbeitnehmer im Arbeits- und Sozialrecht gegenüber deutschen Arbeitnehmern eingeschränkt werden, weiterhin und verstärkt abzubauen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der Vermittlung deutscher Sprachkenntnisse an ausländische Arbeitnehmer unter allen Eingliederungsbemühungen vorrangige Bedeutung zukommt. Sie fördert deshalb seit Jahren den Sprachunterricht über die Verbände der freien Wohlfahrtspflege nach einer audiovisuellen Methode und stellt Mittel zur Ausbildung von Sprachlehrern bereit. Neue Initiativen der Bundesregierung sollen dazu beitragen, 'die bestehende Sprachbarriere weiter abzubauen. So wird z. Z. im Auftrage des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung und in Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut ein neuer audiovisueller Sprachkurs produziert, der besonders auf die ausländischen Arbeitnehmer ausgerichtet ist. Der Sprachkurs stellt an die Schüler keine besonderen Bildungsanforderungen und vermittelt einen ausreichenden Wortschatz, um sich im Alltagsleben zu verständigen. Mit dieser neuen Methode, die voraussichtlich im Herbst d. J. einsatzbereit sein wird, soll der Sprachunterricht vor allem durch die Volkshochschulen, die Betriebe sowie die Bildungseinrichtungen des DGB verstärkt werden. Außerdem wird der Sprachkurs für das Fernsehen aufbereitet. Im Auftrage des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung ist kürzlich eine besondere Arbeitsgruppe „Deutsch für ausländische Arbeitnehmer" beim Goethe-Institut errichtet worden, die vor allem die Aufgabe hat, den Sprachunterricht durch die verschiedenen Träger neu zu organisieren, Sprachlehrer in die neue Lehrmethode einzuweisen und die Bemühungen verschiedener Stellen auf dem Gebiet des Deutschunterrichts zu koordinieren. Die Bundesregierung ist darüber hinaus bemüht, den Deutschuntericht bereits in die Anwerbeländer zu verlagern. Z. Z. werden mit den Regierungen der Anwerbeländer die Voraussetzungen für die Durchführung solcher Sprachkurse geprüft. Die Kurse sollen zugleich mit einer Einführung in deutsche Arbeitssicherheitsbestimmungen verbunden werden. Anlage 63 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 8. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage B 36) : Da die Staats- und Regierungschefs auf der Pariser Gipfelkonferenz vom Oktober 1972 beschlossen haben, daß „energischen Maßnahmen im sozialen Bereich der EWG die gleiche Bedeutung zukommt wie der Wirtschafts- und Währungsunion" und die Bundesregierung wiederholt betont hat, daß es ein vordringliches Anliegen ihrer Politik sei, die Sozialpolitik in der Gemeinschaft zu fördern, frage ich die Bundesregierung, über welches Konzept sie für die Durchführung dieser Politik und den Ausbau und die Anwendung des Europäischen Sozialfonds verfügt? Die Bundesregierung hat durch die „Deutsche Initiative zur Sozial- und Gesellschaftspolitik" auf der Pariser Gipfelkonferenz wesentliche Anregungen zu sozialpolitischen Maßnahmen in der Europäischen Gemeinschaft gegeben. Der Wortlaut der Deutschen Initiative ist abgedruckt im Bulletin vom 20. Oktober 1972, Nr. 147, Seite 1757. Als konkreter Schritt wurde in Paris die Erstellung eines sozialpolitischen Aktionsprogramms beschlossen. Auf zwei Tagungen des Ministerrats der Europäischen Gemeinschaft hat die Bundesregierung ihre Vorstellungen dargelegt; sie wird weiterhin in diesem Rahmen an der Ausarbeitung des Aktionsprogramms aktiv mitarbeiten. Ende Juni 1973 wird eine Sozialkonferenz unter Mitwirkung der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter aus den Mitgliedsländern der Gemeinschaft, an der auch die Bundesregierung teilnimmt, über das Aktionsprogramm beraten. Das europäische sozialpolitische Aktionsprogramm wird unter anderem Schritte auf dem Gebiet der Beschäftigungspolitik, zur Verbesserung der Lebens-und Arbeitsbedingungen der Menschen in der Gemeinschaft und zur Beteiligung der autonomen Gruppen beinhalten. Nach Auffassung der Bundesregierung wird dein Europäischen Sozialfonds bei der Verwirklichung der zu beschließenden Maßnahmen eine wesentliche Rolle zukommen. Im übrigen möchte ich um Ihr Verständnis dafür bitten, daß ich den Ergebnissen der Beratungen hier nicht vorgreifen kann. Anlage 64 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 10. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Fragen B 37 und 38) : Wie hoch würden die Mehreinnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bei — wie von verschiedener Seite in der letzten Zeit gefordert — einer Erhöhung der Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung auf 100% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sein, und welche Beitragssatzungssenkung würde dadurch ermöglicht? Wie hoch wäre der Verlust an Vollversicherten innerhalb der privaten Krankenversicherung — absolut und relativ —, der sich bei einer solchen Maßnahme und bei Aufhebung der Pflichtversicherungsgrenze innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für Angestellte ergeben würde? Die von Ihnen gestellten Fragen kann ich leider zur Zeit nicht beantworten, da mir die hierfür erforderlichen Unterlagen kurzfristig nicht zur Verfügung stehen. Für die Ermittlung der Mehreinnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bei der Erhöhung der Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung auf 100 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung genügt es nicht, von der Zahl der betroffenen Angestellten auszugehen, es müssen darüber hinaus zum Beispiel Annahmen über die voraussichtliche Einkommensentwicklung, die Einkommensschichtung der betroffenen Angestellten, ihren derzeitigen Versicherungs- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 1715* schutz und die Befreiungsquote getroffen werden. Wie Sie sich erinnern werden, haben wegen dieser Frage vor Einleitung der Gesetzgebung zum Zweiten Krankenversicherungsänderungsgesetz mit der Erhöhung der Pflichtversicherungsgrenze in der Krankenversicherung auf 75 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung umfangreiche Abstimmungsgespräche mit allen betroffenen Gruppen stattgefunden. Nur so war es möglich, zu von allen Beteiligten gebilligten Aussagen über die wirtschaftlichen und personellen Auswirkungen der Erhöhung der Pflichtversicherungsgrenze zu kommen. Ich möchte von diesem Verfahren nicht abweichen. Wie Sie selbst erwähnen, wird von verschiedener Seite in der letzten Zeit eine Erhöhung der Pflichtversicherungsgrenze in der Krankenversicherung gefordert. Ich möchte deshalb Ihre Anfrage zum Anlaß nehmen, die Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung zu bitten, sich vordringlich mit dieser Frage zu befassen. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 10. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Handlos (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage B 39) : Trifft es zu, daß im Bereich des „Hohen Bogens" der militärische Sicherheitsbereich ausgedehnt werden soll, und wenn ja, werden alle notwendigen Maßnahmen getroffen, damit der dort entstehende Fremdenverkehr nicht unzumutbare Rückschläge erleidet? Für die militärischen Fernmeldeanlagen der Bundeswehr, der französischen und der amerikanischen Streitkräfte auf dem „Hohen Bogen" wurde im November 1972 ein Schutzbereich angeordnet, d. h. daß in diesem Gebiet die Benutzung von Grundstücken nach Maßgabe des Schutzbereichsgesetzes beschränkt ist. Dieser Schutzbereich muß aus technischen Gründen geringfügig geändert werden. Die Bayerische Staatskanzlei wurde durch die Wehrbereichsverwaltung VI, München, entsprechend unterrichtet und um Stellungnahme nach dem Schutzbereichsgesetz gebeten. Durch die beabsichtigte Ausdehnung des Schutzbereiches wird der Fremdenverkehr in keiner Weise betroffen. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 10. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Klepsch (CDU/CSU) (Drucksache 7/511) Frage B 40) : Ist die Bundesregierung bereit, den Bereich Pipeline-Erprobung im Rahmen der Erprobungsstelle 51 Koblenz-Karthause dann unverzüglich zu verlegen, wenn die Stadt ein ausreichend großes Gelände im Bereich Rübenach für zehn Jahre zur Verfügung stellt? Die Verlegung des Arbeitsbereiches Pipeline-Erprobung der Erprobungsstelle 51 von Koblenz-Karthause in den Bereich Rübenach ist beabsichtigt. Hierbei ist jedoch nicht nur an einen befristeten, sondern an einen ständigen Verbleib dieser Einrichtung dort gedacht. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 10. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache 7/511 Frage B 41): Wurde im Rahmen der Fürsorgepflicht des Bundes angesichts der bevorstehenden Zusammenlegung der Kreiswehrersatzämter Frankfurt/M. und Hanau nach Eschborn/Taunus ein Sozialplan zur Unterbringung derjenigen Behördenbediensteten aufgestellt, denen aus triftigen Gründen nicht zugemutet werden kann, von ihrem bisherigen Wohnsitz täglich nach Eschborn und zurück zu fahren bzw. ihre Wohnung nach Eschborn zu verlegen? Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Wehrbereichsverwaltung IV (WBV) in Wiesbaden angewiesen, bei den Personalmaßnahmen, die sich aus der Zusammenlegung ergeben, die Belange der hiervon betroffenen Mitarbeiter soweit wie möglich zu berücksichtigen. Diese Behörde hat daraufhin sämtliche Bediensteten des KWEA Hanau schriftlich von der bevorstehenden Zusammenlegung unterrichtet und sie aufgefordert, eine Erklärung darüber abzugeben, ob sie mit einer Verwendung in Eschborn einverstanden sind oder ob sie bei anderen Dienststellen der Bundeswehr bzw. bei einem anderen Dienstherren in Hanau untergebracht werden wollen. Gleichzeitig hat der Präsident der WBV IV 28 andere Dienststellen im Raum Hanau auf möglicherweise freiwerdendes Personal aufmerksam gemacht und um Unterstützung bei dessen Unterbringung nachgesucht. Im wesentlichen stellt sich die Situation gegenwärtig so dar: Von den beim KWEA Hanau betroffenen 7 Beamten, 31 Angestellten und 4 Lohnempfängern gehen alle Beamten, 17 Angestellte und 3 Lohnempfänger mit nach Eschborn. Drei Angestellte wurden von anderen Dienststellen der Bundeswehr übernommen. Zwei Angestellte stellten einen Rentenantrag. Hiervon wurde einer mit der Maßgabe abgelehnt, der Antragsteller könnte noch halbtags arbeiten. Für diesen Angestellten sind gegenwärtig die Unterbringungsbemühungen noch im Gange. Sie können aber aller Voraussicht nach in Kürze erfolgreich abgeschlossen werden. Die übrigen zehn Mitarbeiter wurden zu anderen Behörden in Hanau vermittelt. Um sie vor Nachteilen bei der Festsetzung der Beschäftigungs- und Dienstzeit zu bewahren, wurden mit ihnen Auflösungsverträge unter gleichzeitiger Angabe des Auflösungsgrundes geschlossen. Soziale Schlechterstellungen konnten somit vermieden werden. Die Angehörigen des KWEA Frankfurt/Main-Hausen wurden bis auf zwei Angestellte, denen die tägliche Anfahrt nicht zugemutet werden konnte, alle in Eschborn eingesetzt. Diese beiden Mitarbeiter wurden bei der Verkehrskommandantur bzw. beim Flugsicherungsdienst in Frankfurt untergebracht. 1716* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 Zusammenfassend läßt sich feststellen, daß bei der Bildung des Musterungszentrums Frankfurt/ Main persönliche Härten bei den hiervon betroffenen Mitarbeitern weitgehend vermieden werden konnten, insbesondere keiner entlassen werden mußte. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 8. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Fragen B 42 und 43) : Welche Gründe haben den Bundesminister der Verteidigung veranlaßt, auf den bis zum Dezember 1972 geübten Abdruck der Worte „Einigkeit und Recht und Freiheit" auf der letzten Umschlagseite der monatlichen „Information für die Truppe" ab Januar 1973 zu verzichten? Sind diese Gründe der Truppe bekanntgegeben worden, oder wird der Bundesminister der Verteidigung sie der Truppe noch bekanntgeben? Seit dem 1. Januar 1973 ist die äußere Form der monatlich erscheinenden „Information für die Truppe" neu gestaltet worden. Das betrifft insbesondere den Umschlag. Statt der seit Jahren gleichen, nur jährlich in der Farbe wechselnden Titelseite, werden jetzt Farbfotos veröffentlicht, welche von der ersten auf die vierte Umschlagseite umlaufen. Damit mußten zwangsläufig sowohl die früher auf der Titelseite übliche Symbolgestalt als auch die Worte „Einigkeit und Recht und Freiheit" auf der vierten Umschlagseite entfallen. Die Neugestaltung soll die Hefte attraktiver machen und in stärkerem Maße zum Lesen anregen. Nach bisher vorliegenden Erfahrungen ist die Neugestaltung in der Truppe begrüßt worden. Theoretisch hätte die Möglichkeit bestanden, die auf Seite 4 weggelassenen Worte auf der zweiten bzw. der dritten Umschlagseite unterzubringen. Da aber die zweite Umschlagseite Verteiler-Hinweise und die vierte das Impressum der Druckerei enthält, wäre dies nur eine Verlegenheitslösung gewesen. Zu beachten ist ferner, daß auf der dritten Umschlagseite in naher Zukunft ein Text veröffentlicht werden soll, in dem zur Mitarbeit in der Truppe aufgerufen wird. Die vom Bundesministerium der Verteidigung herausgegebene „Information für die Truppe" fühlt sich selbstverständlich nach wie vor dem Geist der Nationalhymne verpflichtet. Sie ist nach wie vor bemüht, durch die inhaltliche Gestaltung der Hefte dem daraus resultierenden Geist gerecht zu werden. Ich bin der Meinung, daß sie damit einen wesentlicheren Beitrag leistet als mit plakativen Veröffentlichungen. Die Neugestaltung des Umschlages ist der Truppe in Heft 1/73 auf den Seiten 4 und 5 erläutert worden. Dabei wurde allerdings nicht auf den Wegfall des bisherigen Schriftzuges auf Seite 4 eingegangen, weil dies sich von selbst ergab. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 9. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage B 44) : Für den Fall, daß vom Bund die Versuchsanlage für Verkehrstechnik in Donauried, Landkreis Dillingen (Donau), errichtet werden soll, wird der Bund für den dann erworbenen Grund an die betreffenden Gemeinden Grundsteuer zahlen? Im Rahmen der geplanten Errichtung einer Versuchsanlage für Verkehrstechniken in Donauried wird es notwendig, in größerem Umfang Grund zu erwerben. Hiervon werden mehrere Gemeinden in diesem Gebiet betroffen. Ob der Bund für den dann erworbenen Grund Grundsteuer an die betroffenen Gemeinden zahlt, wird zur Zeit im Einvernehmen mit den zuständigen Finanzbehörden geprüft. Eine endgültige Stellungnahme kann erst gegeben werden, wenn die Prüfung abgeschlossen ist. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 9. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Fragen B 45 und 46) : Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung bei den Verhandlungen mit der DDR vorgenommen, um die Zufahrtswege nach Berlin — insbesondere die Autobahnstrecke MarienbornMagdeburg — den modernen Verkehrsbedürfnissen anzupassen? Welche Bemühungen hat die Bundesregierung in der Zwischenzeit unternommen, um dafür Sorge zu tragen, daß der bereits am 31. März 1973 gemäß Artikel 18 des Transitabkommens gezahlte Betrag in Höhe von 234,9 Millionen DM eine Zweckbindung für die Reparatur und den weiteren Ausbau der in der DDR befindlichen Zugangswege von Westdeutschland nach Berlin erfährt? Zu Frage B 45: Im Vordergrund der Verhandlungen mit der DDR stand die schnelle und reibungslose Abwicklung des Verkehrs auf den Transitstrecken. Dieses Ziel wurde erreicht. Zu Frage B 46: Der Erleichterung und Beschleunigung des Transitverkehrs dient auch die in Art. 18 des Transitabkommens vereinbarte Pauschalabgeltung von Gebühren, Abgaben und anderen Kosten. Eine Zweckbindung des Pauschalbetrages für die von Ihnen erwähnten Investitionen war politisch nicht durchsetzbar. Hierfür wären im übrigen auch nur die Straßenbenutzungsgebühren in Betracht gekommen, nicht hingegen die Pauschalen für die Steuerausgleichsabgabe, die Konzessionsabgaben im Autobuslinienverkehr, die Erlaubniserteilung im Binnenschiffsverkehr und die Visagebühren. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 1717* Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 9. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Appenweier) (SPD) (Drucksache 7/511 Fragen B 47 und 48) : Trifft es zu, daß das Ausbauprogramm für das Netz der Deutschen Bundesbahn im mittelbadischen Bereich ohne Abstimmung mit entsprechenden französischen Planungen, ja sogar ohne Kontaktaufnahme mit den entsprechenden französischen Planungsstellen, erstellt worden ist, und teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß nationale Verkehrsplanungen - zumal in Grenznähe — so zu erfolgen haben, daß sie sich in eine europäische Verkehrsplanung — zumindest innerhalb der EWG -- einfügen lassen? Drängt die Bundesregierung auf ein einheitliches verkehrspolitisches Konzept der EWG-Partner, und inwieweit ist sie his jetzt erfolgreich? Zu Frage B 47: Die Deutsche Bundesbahn (DB) führt ihre Planungen selbständig durch. Der Bundesminister für Verkehr wird in der Regel erst damit befaßt, wenn die DB die Genehmigung einer neuen Strecke nach § 14 Bundesbahngesetz beantragt. Die im Vordergrund der politischen Diskussion stehenden Neubaustrecken der DB Köln—Groß Gerau, MannheimStuttgart und Hannover—Gemünden (Main) bedürfen keiner unmittelbaren planerischen Abstimmung mit den Nachbarstaaten. Es trifft zu, daß die DB in ihrem Ausbauprogramm auch eine neue Eisenbahnstrecke zwischen Rastatt—Offenburg vorsieht, die später u. U. nach Basel und Mannheim verlängert werden soll. Diese Strecke ist Bestandteil eines sogenannten Infrastruktur-Leitplanes für die Hauptmagistralen der europäischen Eisenbahnen, der z. Z. von einer Arbeitsgruppe des Ausschusses „Planung" im internationalen Eisenbahnverband (UIC) unter Beteiligung der europäischen Eisenbahnverwaltungen erarbeitet wurde. Hierbei werden die Verhältnisse der Nachbarbahnen in die Überlegungen mit einbezogen. Zu Frage B 48: Da in den Römischen Verträgen auf dem Verkehrsektor keine speziellen Zielvorstellungen entwickelt worden sind und auch kein fester Zeitplan festgelegt ist, hatte die Verkehrspolitik von vornherein mit erheblichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Diese ergeben sich aus der historisch bedingt abweichenden Struktur der nationalen Verkehrsmärkte sowie aus der unterschiedlichen nationalen Interessenlage der einzelnen EWG-Partner. Dennoch muß festgestellt werden, daß bis heute dank gemeinsamer Anstrengungen aller Beteiligten beträchtliche Fortschritte erzielt worden sind. Die gegenwärtigen Bemühungen um eine Ausgestaltung der gemeinsamen Verkehrspolitik im einzelnen gehen auf einen Ratsbeschluß vom Dezember 1967 zurück. Zum ersten Mal wurde — über allgemeinere Rahmen- und Grundsatzbeschlüsse hinaus — ein zeitlich und sachlich abgestimmtes konkretes Arbeitsprogramm beschlossen und bis Ende 1969 auch in Vollzug gesetzt. Dabei hat das Verkehrspolitische Programm der Bundesregierung vom Sommer 1967 eine enscheidende Initiativwirkung ausgeübt. Auf Grund der Ratsbeschlüsse vom Dezember 1967 wurden zur Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen als verbindliches Gemeinschaftsrecht u. a. die sogenannten Sozialvorschriften im Straßenverkehr, die Verordnung über die Anwendung von Wettbewerbsregeln auf dem Gebiet des Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehrs und die Verordnung über die Normalisierung der Konten der Eisenbahnunternehmen festgelegt. Auf dem Gebiet der Kapazitätsregelung ist mit der Verordnung über das Gemeinschaftskontingent im Güterkraftverkehr ein erster Schritt zu einem neuen System der Kapazitätsregelung getan worden. Im übrigen haben die Verkehrsminister eine Margentarif-Verordnung für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr erlassen. Der Rat hat schließlich Ende 1971 vier Gemeinschaftsverordnungen erlassen, die einige wichtige Einzelfragen auf dem Gebiet des Straßenpersonen- und Güterverkehrs bereinigen. Es handelt sich im einzelnen um je eine Verordnung zur Regelung des grenzüberschreitenden Linienverkehrs und des touristischen Pendelverkehrs mit Kraftomnibussen, um eine Verordnung, die die modifizierte Anwendung der Sozialvorschriften im Nahverkehr gestattet, und schließlich eine Verordnung, die die Angleichung der EWG-Sozialvorschriften an das um die Jahres wende 1970/71 von allen EWG-Staaten unterzeichnete „Europäische Abkommen über die Arbeit der im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrzeugbesatzungen", das sogenannte AETR betrifft. Nicht zuletzt auf deutsche Initiative hat die EG-Kommission im November 1971 einen Stufenplan für die Fortentwicklung der gemeinsamen Verkehrspolitik der Jahre 1972/1976 vorgelegt. Dieser Entwurf versucht, ein ausgewogenes — zeitlich und funktionell aufeinander abgestimmtes — Verhältnis zwischen Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen und Liberalisierung der Verkehrsmärkte herzustellen. Darüber hinaus sieht er aber auch eine Koordinierung der Verkehrswegoinvestitionen und Maßnahmen zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit vor. Bei der Harmonisierung, die für die deutsche Seite von besonderem Gewicht ist, handelt es sich vor allem um folgende Bereiche: — Anlastung der Wegekosten bei den drei Binnenverkehrsträgern (Eisenbahn, Straße, Binnenschiffahrt), und im Zusammenhang damit um die -- Harmonisierung der spezifischen Steuern des Kraftverkehrs (Kfz-Steuer und Mineralölsteuer), — Angleichung der sich aus den Arbeitsschutzbestimmungen ergebenden Kostenfaktoren (Arbeitszeitregelungen), insbesondere bei der Binnenschiffahrt und dem Kraftverkehr, — Angleichung der Maße und Gewichte im gewerblichen Güterkraftverkehr, — staatliche Politik gegenüber den Eisenbahnen. In Richtung auf eine Liberalisierung stehen u. a. zur Diskussion: — eine weitere Lockerung der Preispolitik bei aus- reichender Publizität der Beförderungsentgelte, — eine Anpassung der Kapazitäten im Güterkraftverkehr an die Erfordernisse des Warenaustausches in der Gemeinschaft, — eine Regelung der Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmen zum Verkehr innerhalb eines Mitgliedstaates, in dem sie nicht ansässig sind. Die Beratungen über das umfangreiche Programm wurden Ende 1971 aufgenommen. Alle Beteiligten sind sich darüber im Klaren, daß wegen des Umfangs und der verkehrspolitischen Bedeutung der vorgelegten Konzeption ihre Verwirklichung im einzelnen mit erheblichen sachlichen und auch politischen Schwierigkeiten verbunden sein wird. Dabei kann auch die Erweiterung der EWG um drei weitere Mitgliedstaaten zu Beginn dieses Jahres nicht außer Betracht bleiben. Im übrigen haben die bereits im Verkehrsbericht 1970 entwickelten Vorstellungen der Bundesregierung über die Verwirklichung einer gemeinsamen Verkehrspolitik in den Europäischen Gemeinschaften auch noch heute Gültigkeit. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 9. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/ CSU) (Drucksache 7/511 Frage B 49) : Angesichts der nicht mehr erträglichen Verkehrsverhältnisse auf der Bundesstraße 3 zwischen Nußloch und Heidelberg, insbesondere jedoch auf dem Engpaß in Leimen, wo täglich kilometerlange Autoschlangen entstehen, frage ich, ob der Bundesminister für Verkehr bereit ist, unverzüglich die notwendigen Schritte (Planfestsetzung und Brückenbau) einzuleiten und den Ausbau der Bundesstraße 3, Ortsumgehung Leimen, bis zum Kurpfalzring Heidelberg so bald wie möglich durchzuführen? Der Bundesminister für Verkehr hat der Ergänzungsplanung für die Verlegung der Bundesstraße 3 bei Leimen bereits im Januar zugestimmt, so daß der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens, das der Obersten Straßenbaubehörde des Landes Baden-Württemberg obliegt, nichts mehr im Wege steht. Allerdings kann mit den Brückenbauarbeiten auf dem neuen Streckenabschnitt erst begonnen werden, wenn ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluß vorliegt. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 9. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Fragen B 50 und 51): Wird mit den im Bundeshaushaltsplan 1973 im Einzelplan 12 vorgesehenen Mitteln in Höhe von 2 000 000 DM für den Aus- bau von Teilstrecken zwischen Solingen und Radevormwald einschließlich Ortsdurchfahrt Radevormwald schon in diesem Jahr der Ausbau der Oitsdurchfahrt Radevormwald durchgeführt? Falls der Ausbau der Ortsdurchfahrt im Jahr 1973 noch nicht vorgesehen ist, wann ist mit dem Ausbau und damit mit der Beseitigung des Engpasses in Radevormwald zu rechnen? In den letzten Jahren konnte die Ortsdurchfahrt Radevormwald im Zuge der B 229 bis auf einen kürzeren Engpaßbereich, in dem bislang nicht ausgeräumte Grunderwerbsschwierigkeiten aufgetreten sind, ausgebaut werden. Die von Ihnen erwähnten im Entwurf des Straßenbauplans 1973 eingestellten Mittel in Höhe von 2 Millionen DM sind zur Abwicklung der bereits durchgeführten Arbeiten, vornehmlich aber für die Erneuerung der Wupperbrücke Müngsten zwischen Solingen und Remscheid vorgesehen. Im Rahmen der von der Gemeinde verfolgten Bauleitplanung sind Bedenken gegen den Abriß der Häuser zur Beseitigung des Engpasses im Zuge der B 229 vorgebracht worden. Die damit ausgelöste Diskussion der städtebaulichen und denkmalpflegerischen Fragen läßt die Nennung eines Termins für den weiteren Ausbau der Ortsdurchfahrt noch nicht zu. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 9. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage B 52) : Ist die Bundesregierung bereit, bei der Suche nach der optimalen Trasse für den Bundesautobahnabschnitt Freiburg—Donaueschingen die im § 7 der Bundeshaushaltsordnung vom 19. August 1969 für geeignete Maßnahmen von erheblicher finanzieller Bedeutung vorgeschriebenen Nutzen-Kosten-Untersuchungen für mehrere mögliche Varianten anzustellen, um bei ihrer endgültigen Entscheidung über die optimale Trassenführung auf wissenschaftliche Untersuchungen zurückgreifen zu können, die die verschiedenartigen zu berücksichtigenden Gesichtspunkte quantitativ analysieren? Zu einer solchen Untersuchung ist die Bundesregierung leider nicht in der Lage. Die Untersuchung mehrerer möglicher Varianten eines Straßenprojekts unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten (wirtschaftlicher Variantenvergleich) kann auf Bundesebene nicht für jede einzelne Maßnahme vorgenommen werden. Die Straßenbauverwaltungen sind jedoch gehalten zu prüfen, welche Lösung bei mehreren vorliegenden Varianten in wirtschaftlicher, technischer und gesamtplanerischer Hinsicht die günstigste ist. Um eine einheitliche Beurteilung von Wirtschaftlichkeitsvergleichen zu fördern, hat die Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen Richtlinien entwickelt, die bei den Länderverwaltungen zur probeweisen Anwendung für die Bundesfernstraßen freigegeben und eingeführt wurden. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 9. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Waf- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 1719* fenschmidt (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage B 53) : Was hat die Bundesregierung veranlaßt, bzw. gedenkt sie in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbahn und dem Land Nordrhein-Westfalen zu tun, um zu einer möglichst baldigen Elektrifizierung der Siegtalstrecke der Deutschen Bundesbahn zu kommen? Im Rahmen ihres Programms zum Ausbau des elektrifizierten Netzes hat die Deutsche Bundesbahn die Umstellung der Strecke (Köln—)Troisdorf—Au —Betzdorf—Siegen/Haiger(--Gießen) auf elektrischen Zugbetrieb vorgesehen. Entscheidend hierfür war, daß die Siegbahn zunehmende Bedeutung im Güterverkehr gewinnt und daß im Reiseverkehr diese Ost-West-Verbindung weiter verbessert werden soll. Die Elektrifizierung ist jedoch für die Deutsche Bundesbahn nur dann vertretbar, wenn eine befriedigende Regelung der Finanzierung gefunden werden kann. Dazu müßten die für die Umstellung notwendigen Infrastrukturinvestitionen einschließlich der Beschaffung elektrischer Triebfahrzeuge wie bisher von den beteiligten Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hessen mitfinanziert werden. Diese Frage konnte bisher noch nicht abschließend geklärt werden. Der Bundesminister für Verkehr begrüßt die vorgesehene weitere Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Siegtal, kann aber über deren zeitliche Durchführung z. Z. noch keine näheren Angaben machen. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 9. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Fellermaier (SPD) (Drucksache 7/511 Frage B 54) : Wie beurteilt die Bundesregierung die in Bayern durchgeführten Versuche des Grünblinkens in Lichtzeichenanlagen als Ankündigung des unmittelbar bevorstehenden Wechsels auf Gelb in ihren Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, den § 37 der Straßenverkehrs-Ordnung so zu ändern, daß das Grünblinken vor dem Wechsel auf Gelb bei Ampeln ausdrücklich zulässig ist? Die Bundesregierung ist nach wie vor der Ansicht, daß das Grünblinken am Ende der Grünphase nicht der Verkehrssicherheit dient, die Leistungsfähigkeit einer Kreuzung herabsetzt und in seiner Bedeutung für die Flüssigkeit des Verkehrs umstritten ist. Wegen der Einzelheiten darf ich auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kreile u. a. (Drucksache VI/1221) verweisen. Neue Gesichtspunkte, die eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten, haben sich bisher nicht ergeben. Es wird daher nicht erwogen, das Grünblinken zuzulassen. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 9. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt- Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/511 Frage B 55) : Zu welchem Zeitpunkt ist mit dem Beginn der Baumaßnahmen zur Beseitigung des höhengleichen Bahnübergangs Posten 4 im Zuge der B 42 in der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg zu rechnen? Mit dem Beginn der Baumaßnahmen zur Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges bei Posten 4 der DB-Linie Mainz—Frankfurt/M. in der Gemeinde Gustavsburg ist im zweiten Fünfjahresplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen (1976 bis 1980) zu rechnen. Das Planfeststellungsverfahren wurde Ende 1971 eingeleitet, ist aber noch nicht abgeschlossen. Die für die Ausführung zuständige hessische Straßenbauverwaltung hofft, daß bis zu dem o. g. Zeitpunkt die rechtlichen Voraussetzungen (rechtskräftiger Abschluß des Planfeststellungsverfahrens und Grunderwerb) erfüllt sind und die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden können. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 9. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage B 56) : Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der noch nicht absehbaren Fertigstellung des Fernstraßenrings West um München, die dadurch zunehmende Belastung des westlichen mittleren Rings im Zuge der bewohnten Stadtgebiete an der Landshuter Allee und die daraus folgende Schädigung der Anwohner (z. B. Lärm, Abgase) bevorzugt umweltschützende Straßenbaumaßnahmen in diesem Bereich durchzuführen? Der gesamte Mittlere Ring München — also auch der angesprochene westliche Teil — befindet sich in der Baulast der Stadt München. Das starke Verkehrsaufkommen dieses Straßenzuges besteht überwiegend aus städtischem Regionalverkehr. Die Stadt München als Baulastträger muß untersuchen, ob Maßnahmen zum Schutz der anliegenden Wohnhäuser notwendig und veranlaßt sind. Von dem Ergebnis dieser Untersuchungen wird es abhängen, ob für die von der Stadt München vorzuschlagenden Maßnahmen Zuwendungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gewährt werden können. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 9 Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Fragen B 57 und 58) : Ist der Bundesregierung die zunehmend prekärer werdende Verkehrssituation der Ortsdurchfahrten Schopfheim und Zell im Wiesental auf der B 317 bekannt? Wann ist nach der Planung der Bundesregierung mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens und dem Baubeginn für diese Umgehungen zu rechnen? Die Verkehrsverhältnisse auf der Bundesstraße 317 im Raume Schopfheim-Zell sind der Bundesregierung bekannt. 1720* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 Gegenwärtig wird von der dafür zuständigen Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg die Planung für eine Verlegung der Bundesstraße 317 bei Schopfheim durchgeführt, wobei mit dem Abschluß der Planungsarbeiten voraussichtlich noch in diesem Jahr gerechnet werden kann. Nach erfolgter Zustimmung durch das Bundesverkehrsministerium soll dann das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden. Auf dem Abschnitt Zell-Atzenbach ist die Planung für eine Verlegung der Bundesstraße 317 bereits abgeschlossen, doch muß auch hier von der Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg noch das Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Bei diesem Stand der Dinge sind Angaben über den voraussichtlichen Beginn der Arbeiten an der Verlegung der Bundesstraße 317 bei Schopfheim bzw. bei Zell-Atzenbach bedauerlicherweise vorerst nicht möglich. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 9. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt- Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/511 Frage B 59) : Wie ist im Hinblick auf meine Anfrage vom 11. April 1972 und die Antwort vom 4. Mai 1972 der Stand der Prüfung für die Schaffung einer Beleuchtung der Autobahn Wiesbaden---Frankfurt, und bis zu welchem Zeitpunkt ist nunmehr mit der Beleuchtung der Ausfahrt Frankfurt vom früheren Opel-Rondell zur Nidda-Brücke zu rechnen? Wie schon in der Antwort vom 4. Mai 1972 auf die Anfrage vom 11. April 1972 zum Ausdruck gebracht, kann z. Z. wegen der erheblichen Kosten nicht die gesamte Autobahn zwischen Frankurt/M. und Wiesbaden, sondern nur die besonders unfallträchtige Strecke zwischen dem Opelkreisel und der Autobahnanschlußstelle Kelkheim mit einer Beleuchtungsanlage versehen werden. Auch auf dieser Strecke muß die Beleuchtung des Abschnitts zwischen dem Eschborner Dreieck und der Autobahnanschlußstelle Kelkheim vorläufig zurückgestellt werden, bis die in Kürze anlaufende Verbreiterung der Autobahn abgeschlossen ist. Auf dem Abschnitt zwischen dem Opelkreisel und dem Eschborner Dreieck sind die Bau- und Installationsarbeiten für die Beleuchtung im Gange. Die Beleuchtungsanlage wird auf dem Teilabschnitt zwischen Opelkreisel und Autobahnkreuz Frankurt/ West Mitte des Jahres, auf dem Teilabschnitt zwischen ,dem Autobahnkreuz Frankfurt/West und dein Eschborner Dreieck gegen Ende des Jahres betriebsfertig sein. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 9. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Orgaß (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage B 60) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß von der Bevölkerung (C in zunehmendem Maß Beschwerde darüber geführt wird, daß Lastkraftwagen, die über Nacht in reinen Wohngebieten parken, durch Starten, Warmlaufen und Abfahren die Nachtruhe der Anwohner empfindlich stören und dadurch auf Dauer psychische und physische Schäden zu befürchten sind, und was gedenkt sie dagegen zu unternehmen? Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vorbereitet, nach dem der Bundesminister für Verkehr die Ermächtigung erhält, in der Straßenverkehrs-Ordnung das regelmäßige Parken von schweren Lkw, von Kraftfahrzeuganhängern und Omnibussen in Wohngebieten über Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen zu verbieten. Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich nach der Sommerpause dem Bundesrat zugeleitet werden. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 9. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage B 61) : Teilt die Bundesregierung die gegen den geplanten Rangierbahnhof München-Nord geltend gemachten erheblichen Bedenken des bayerischen Landesamts für Umweltschutz und der obersten Baubehörde im bayerischen Staatsministerium des Innern bezüglich der Lärmbelästigung der Anwohner bzw. der Beeinträchtigung der weiteren städtebaulichen Entwicklung der betroffenen Stadtteile, und sind auf Grund einer Zusage des Bundeskanzlers gegenüber den betroffenen Bürgern aus Anlaß eines Besuchs in München während der Olympischen Spiele 1972 bereits Maßnahmen eingeleitet, die bisherigen Planungen zu ändern? Im Planfeststellungsverfahren nach § 36 des Bundesbahngesetzes werden z. Z. noch von der Regierung von Oberbayern als der dafür zuständigen höheren Verwaltungsbehörde zum Plan der Deutschen Bundesbahn die Stellungnahmen beteiligter Behörden und sonstiger Stellen herbeigeführt. Dieses Anhörungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Das gilt auch für die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eingeleiteten Raumordnungsverfahren. Die Stellungnahmen des bayerischen Landesamtes für Umweltschutz und der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern erfolgten im Rahmen dieser Verfahren. Wie ich hörte, hat sich die Deutsche Bundesbahn zu den Bedenken des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz bereits geäußert. Es ist zu erwarten, daß wegen der bestehenden Meinungsverschiedenheiten in der Standortfrage die Deutsche Bundesbahn beim Bundesminister für Verkehr beantragen wird, den Plan festzustellen. Dem Antrag werden alle im Verfahren eingeholten Stellungnahmen beigefügt. Der Entscheidung wird ein Ortstermin vorangehen, bei dem die Beteiligten nochmals Gelegenheit haben, ihren Standpunkt zu begründen. Da eine Zuständigkeit des Bundesministers für Verkehr im Planfeststellungsverfahren z. Z. noch nicht begründet ist, haben Sie bitte Verständnis dafür, daß er sich zu bestimmten Bedenken jetzt nicht äußert. Ich darf mich insoweit auf die Beantwortung Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 1721* der Kleinen Anfrage betreffend Standort des Verschiebebahnhofs München, Drucksache VI/3311, vom 30. März 1970, beziehen. Die von Ihnen erwähnten Äußerungen des Herrn Bundeskanzlers gegenüber betroffenen Bürgern aus Anlaß seines Besuches in München während der Olympischen Spiele 1972 stehen im Einklang mit dem seitens der Bundesregierung bisher eingenommenen Standpunkt, daß im Rahmen der schwebenden Verfahren auch Alternativen geprüft werden. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 11. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Fragen B 62 und 63) : Hat die Bundesregierung einen Überblick über die inzwischen eingetretene Konzentration von Wohnungseigentum in öffentlicher, insbesondere kommunaler Hand, in sogenannten gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften und in privater Hand, und erstreckt sich dieser Überblick auch auf den Konzentrations- und Regionen, insbesondere zustand in den einzelnen Ländern und Regionen, insbesondere in den Ballungsgebieten, und was hat die Bundesregierung vor, um ihren eigenen Informationsstand und den des Bundestags und der Öffentlichkeit auf diesen Gebiet zu verbessern? Was hat die Bundesregierung vor, um Konzentrationsvorgängen im Bereich des Wohnungseigentums entgegenzuwirken, und welche Maßnahmen beabsichtigt sie, um derartig konzentriertes Wohnungseigentum in das Eigentum der Mieter zu überführen bzw. für eine bessere Verteilung zu sorgen? Zu Frage B 62: Es gibt keine statistische Erhebung, aus der unmittelbar die Streuung bzw. Konzentration des Wohnungsvermögens abzulesen ist. Durch Kombination statistische Informationen über die Eigentümerstruktur in der deutschen Wohnungswirtschaft mit Informationen aus dem Bereich einzelner Verbände (z. B. des Gesamtverbandes gemeinnütziger Wohnungsunternehmen und des Verbandes der Lebensversicherungsunternehmen) sowie mit Daten der Einkommens- und Verbrauchs-Stichprobe 1969 läßt sich jedoch ein grober Überblick über die Verteilung des Wohnungsvermögens gewinnen. 1. In einem 1972 veröffentlichten Gutachten von Prof. Dr. Duwendag wurde der Versuch unternommen, die zuletzt in der Gebäudezählung 1961 erhobenen statistischen Daten über die Eigentümerstruktur des Wohnungsbestandes auf Ende 1971 fortzuschreiben. Danach befanden sich von den Ende 1971 vorhandenen Wohnungen rd. 76,0 v. H. im Eigentum natürlicher Personen rd. 3,9 v. H. im Eigentum öffentlicher Körperschaften rd. 13,8 v. H. im Eigentum gemeinnütziger Wohnungsunternehmen rd. 6,3 v. H. im Eigentum anderer Wohnungsunternehmen und sonstiger Wirtschaftsunternehmen (z. B. Versicherungunternehmen) Hieraus wird bereits ersichtlich, daß die „öffentlichen Hände" nur einen geringen Anteil am Wohnungsvermögen haben. Es dürfte sich insoweit in der Hauptsache um Dienstwohnungen und um Wohnungen im Eigentum von Kommunen handeln, die überwiegend zur Beseitigung von akuten Wohnungsnotständen dienen. 2. Wie sich aus der Bautätigkeitsstatistik ergibt, haben sich im übrigen in den letzten Jahren im Wohnungsbau erhebliche Verschiebungen zwischen den Bauherrengruppen ergeben. So ist der Anteil der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen an der Gesamtzahl der zum Bau genehmigten Wohnungen in neu errichteten Wohngebäuden von 24,9 v. H. im Jahre 1967 auf 16,2 v. H. in 1972 zurückgegangen. Hierbei ist noch zu berücksichtigen, daß ein erheblicher Teil der von den gemeinnützigen Wohnungsunternehmen gebauten Wohnungen später in Form von Kaufeigenheimen und Kaufeigentumswohnungen weiter veräußert wird. Im gleichen Zeitraum ist der Anteil der anderen Wohnungsunternehmen von 9,5 v. H. auf i8,2 v. ri. und der Anteil sonstiger Unternehmen, wie z. B. der Lebensversicherungsunternehmen, von 8,0 auf 10,2 v. H. gestiegen. In der nächsten, für 1975 in Aussicht genommenen Wohnungszählung sollen wieder nähere Angaben über die Eigentümerstruktur der deutschen Wohnungswirtschaft erhoben werden. Diese Angaben sollen auch in regionaler Gliederung aufbereitet werden. 3. Eine grobe Information über das Haus- und Grundvermögen der privaten Haushalte vermitteln die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1969. Danach hatten Ende 1969 2/5 aller privaten Haushalte Haus- und Grundvermögen, Betriebsgebäude und -grundstücke nicht mitgerechnet. Von diesen 8 Millionen Haushalten besaßen mehr als 2/3 Grundstücke unter 10 000 DM Einheitswert oder schätzungsweise 1/4 bis 1/3 des Grundstücksvermögens der erfaßten Haushalte. Da die Haushalte die Einheitswerte aus dem Jahr 1935 angaben, dürfte es sich bei dieser Gruppe in erster Linie um diejenigen Haushalte handeln, deren Haus- und Grundbesitz den eigenen Wohnbedarf deckt. Die rd. 10 v. H. Haushalte mit Grundstücken über 20 000 DM Einheitswert dürften dagegen überwiegend dem Kreis der Haushalte mit Einkommen aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen sein. Bei der Wertung dieser Ergebnisse ist allerdings zu berücksichtigen, daß gerade die Bezieher hoher Einkommen und die Eigentümer großer Vermögen nicht erfaßt worden sind. 4. Für die von Ihnen besonders angesprochenen gemeinnützigen Wohnungsunternehmen gibt es umfangreiches detailliertes Zahlenmaterial. Aus dem Anhang zum Wohnungswirtschaftlichen Jahrbuch des Gesamtverbandes gemeinnütziger Wohnungsunternehmen ist z. B. die Größe des Wohnungsbestandes jedes einzelnen gemeinnützigen Wohnungsunternehmens zu ersehen. Aller- 1722* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 dings stammt das jüngste dieser Jahrbücher aus dem Jahre 1970. Aus neueren Angaben des Gesamtverbandes gemeinnütziger Wohnungsunternehmen ergibt sich, daß die 2007 gemeinnützigen Wohnungsunternehmen Ende 1971 über einen Mietwohnungsbestand von rd. 2,9 Millionen Wohnungen verfügt haben. Inzwischen dürfte dieser Bestand auf rd. 3 Millionen Wohnungen gewachsen sein. 5. Für die Versicherungsunternehmen ergeben sich gewisse Anhaltspunkte für die Größe ihrer Mietwohnungsbestände aus der vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen geführten Statistik der Vermögensanlagen. Diese Statistik weist für die insgesamt erfaßten 320 Versicherungsunternehmen zum Ende 1972 Vermögensanlagen in Wohngrundstücken im Betrage von rd. 7,3 Mrd. DM aus. 6. Auch die offenen und geschlossenen Immobilienfonds verfügen inzwischen über Mietwohnungsbestände erheblichen Umfangs. Über den Umfang dieser Mietwohnungsbestände und die Streuung der Immobilienanteile gibt es jedoch nur bruchstückhaftes Zahlenmaterial. Zu Frage B 63: Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, durch gesetzliche Maßnahmen oder auf anderen Wegen auf eine zwangsweise Überführung von Mietwohnungsbeständen, die sich im Eigentum natürlicher oder juristischer Personen befinden, in das Eigentum der einzelnen Mieter hinzuwirken. Abgesehen da- ) von, daß die rechtliche Zulässigkeit einer zwangsweisen Privatisierungsaktion — nicht nur im Blick auf die Wohnungsvermögen natürlicher, sondern auch auf die Wohnungsvermögen juristischer Personen — bisher stets, auch von früheren Bundesregierungen, verneint worden ist, müßte auch die Zweckmäßigkeit solcher Aktionen bezweifelt werden. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache VI/2893) zur Privatisierung von Mietwohnungsbeständen des sozialen Wohnungsbaues wird u. a. folgendes ausgeführt: „Der Deutsche Bundestag hat am 11. November durch die einstimmige Verabschiedung des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1971 die sozialpolitische Funktion des Sozialwohnungsbestandes erneut bekräftigt, und zwar vor allem durch den Beschluß, den billigeren Sozialwohnungsbestand grundsätzlich auch für Wohnungsuchende mit niedrigerem Einkommen vorzubehalten und diesen Bestand durch Verlängerung der Bindungsdauer nach vorzeitiger Rückzahlung der öffentlichen Mittel möglichst ungeschmälert zu erhalten. Die in der Anfrage angeregte Veräußerungspflicht würde mit dieser Zielsetzung nicht übereinstimmen und darauf hinauslaufen, auf das vom Deutschen Bundestag als notwendig erachtete Instrument der Wohnungs- und Sozialpolitik insoweit zu verzichten." Im Anschluß an diese Kleine Anfrage ist in der Zeitschrift „Der langfristige Kredit" (Heft 7/1972) ein von hoher Sachkunde getragener Artikel über die Frage der „Privatisierung öffentlich geförderter Mietwohnungen" erschienen, dem ich folgende Ausführungen entnehme: „Auch mit Rücksicht auf eine geordnete Wohnungsversorgung der weniger leistungsfähigen Bevölkerungskreise wäre eine Zerschlagung der großen Mietwohnungsbestände eine folgenschwere Torheit. Im Gegensatz zu Eigenheimen und Eigentumswohnungen, die im allgemeinen nur für einen einzigen „Wohnungsfall" zur Verfügung stehen und bei einer Veräußerung zumeist in die Hände leistungsfähigerer Bevölkerungskreise gelangen, können öffentlich geförderte Mietwohnungen öfters und immer wieder zur Beseitigung von Wohnungsnotständen eingesetzt werden. Für weite Bevölkerungskreise, insbesondere junge Familien, alte Menschen und Alleinstehende, kommen vorwiegend Mietwohnungen infrage. Die meisten jungen Ehepaare können nicht mit einem Eigenheim oder einer Eigentumswohnung beginnen, sondern benötigen lange Jahre eine Mietwohnung. Besonders wichtig erweist sich das Vorhandensein eines großen, mit Arbeitgeberdarlehen geförderten Mietwohnungsbestandes. Ohne diesen Mietwohnungsbestand könnten zahlreiche Betriebe nicht mehr weiterbestehen. Auch Gemeinden, Staat und Bund sind in hohem Maße von großen Mietwohnungsbeständen abhängig, um ihren Betrieb aufrecht erhalten zu können. Ohne solche Mietwohnungen hätten Bahn und Post und viele Gemeinden schon längst ihren Betrieb einstellen müssen. Auch der Staat ist, wie sich dauernd in erschreckender Weise zeigt, auf große Bestände an sozialen Mietwohnungen angewiesen, wenn er seine Verwaltung und seine Polizei aufrecht erhalten wll." In diesem Zusammenhang ist auch darauf zu verweisen, daß sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetz zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau (BR-Drucks. 141/73 — Beschluß) aufgrund negativer Erfahrungen der letzten Zeit dafür ausgesprochen hat, die Umwandlung von öffentlich geförderten Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zu erschweren. Im übrigen sollte nicht übersehen werden, daß, wie bereits angedeutet, im Wohnungsneubau sich die Tendenz zu einer größeren Streuung des Wohnungseigentums verstärkt. Hierzu soll in gewissem Umfang auch das Gesetz zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau, dessen Entwurf in Kürze dem Bundestag zugeleitet werden wird, beitragen. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 30. April 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage B 64) : Treffen Pressemeldungen zu, Ost-Berlin habe den Vertretern von drei evangelischen Landeskirchen aus dem freien Teil Deutschlands die Einreise zur Synode der schlesischen Kirche in Görlitz, zu der sie eingeladen waren, verweigert, und wie vereinbart — bejahendenfalls — die Bundesregierung diese Praxis mit ihren Ankündigungen über Inhalt und Auswirkungen des Verkehrsvertrags mit Ost-Berlin einschließlich damit verbundener Nebenabreden? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 1723* Die Synode der Evangelischen Kirche des Görlitzer Kirchengebietes hatte zu ihrer Tagung vorn 30. März bis 2. April 1973 Vertreter dreier westdeutscher Landeskirchen als Gäste eingeladen. Nach Meldungen des Evangelischen Pressedienstes vom 2. April 1973 nahm die Synode zu Beginn ihrer Tagung „mit Befremden" die Mitteilung entgegen, daß die Eingeladenen keine Einreisegenehmigung erhalten haben. Die Bundesregierung bedauert die Verweigerung der Einreisegenehmigungen außerordentlich, zumal in der DDR-„Anordnung über Einreisen von Bürgern der BRD in die DDR" vorn 17. Oktober 1972 ausdrücklich die Möglichkeit vorgesehen ist, auf Einladung der zuständigen DDR-Organe u. a. aus religiösen Gründen in die DDR einzureisen. Nach meinen Erfahrungen beschränken sich die Ablehnungen von Einreiseanträgen in die DDR im Verhältnis zu der sprunghaft gestiegenen Zahl der Genehmigungen auf Ausnahmefälle. Ich habe bereits Gelegenheit gehabt, im Deutschen Bundestag festzustellen, daß die Bundesregierung aber auch einzelne Vorkommnisse sorgfältig und mit Ernst beachtet und bemüht bleibt alle ihr gebotenen Möglichkeiten der Abhilfe zu nutzen. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 10. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache 7/511 Frage B 65) : Ist die Bundesregierung bereit, die Deutsche Bundespost zu veranlassen, daß sie die Kosten der Verlegung der Fernmeldekabel im Bereich des Baugebiets ,Allee-Nord" in Nidderau, Kreis Hanau, übernimmt angesichts der Tatsache, daß in den Gestattungsverträgen die Deutsche Bundespost sich verpflichtete, auf ihre Kosten das Kabel anderweitig zu verlegen, wenn aus zwingenden Gründen ein Gebäude an der Stelle errichtet wird, an der das Kabel verläuft, und der Verlauf der Kabel so ist, daß eine Angleichung der öffentlichen Verkehrswege im neuen Bebauungsplan an den Kabelverlauf nicht möglich ist? Die Bundesregierung sieht aus den nachfolgend genannten Gründen keine Möglichkeit, die Deutsche Bundespost zur Kostenübernahme für die Verlegung der Fernmeldekabel im Baugebiet „AlleeNord" in Nidderau zu veranlassen. Im Jahre 1959 schloß die Deutsche Bundespost mit 6 Rechtsvorgängern des jetzigen Eigentümers — der Hessischen Landgesellschaft — gleichlautende Gestattungsverträge ab, die auf die ausschließlich landwirtschaftliche Nutzung der Grundstücke abgestellt waren. Die Käuferin und die Stadt Nidderau bezwecken eine grundlegend neue Nutzung des Geländes. Damit entfällt für die Deutsche Bundespost die Verpflichtung, ihre Kabel auf eigene Kosten zu verlegen. Außer dieser vertraglichen Rechtsposition ist die Deutsche Bundespost auch durch die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch dinglich gesichert. Es kann der Deutschen Bundespost nicht angelastet werden, wenn die Käuferin beim Erwerb der Grundstücke keine Rücksicht auf bestehende grundbuchamtliche Belastungen genommen hat. Mit Schreiben der Stadt Nidderau vom 29. März 1973 hat diese der Deutschen Bundespost die Umlegung der Kabel in Auftrag gegeben und die vorläufige Kostenübernahme zugesagt, nachdem die Deutsche Bundespost Einspruch gegen den Bebauungsplan der Stadt eingelegt hatte. Mit dieser vorläufigen Kostenübernahmeerklärung ist die Angelegenheit aus der Sicht der Deutschen Bundespost erledigt. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 10. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache 7/511 Fragen B 66 und 67) : Nach welchen Prinzipien sind die Abgrenzungen des Amtlichen Fernsprechbuchs 29 und 30 im Bereich der Kreise Stormarn und Lauenburg erfolgt? Ist es möglich die Abgrenzung so zu verändern, daß die Telefonbenutzer der Kreise Stormarn und Lauenburg in einem Telefonbuch ausgewiesen werden, damit der gegenwärtige Zustand beendet wird, der dadurch gekennzeichnet ist, daß es vielfach ein Glücksfall ist, einer in Stormarn oder Lauenburg befindlichen Fernsprechteilnehmer von vornherein im richtigen Telefonbuch ausfindig zu machen? Die Geltungsbereiche der Amtlichen Fernsprechbücher (AFeB) werden ausschließlich nach fernmeldebetrieblichen Gesichtspunkten abgegrenzt. Maßgebend dafür ist die Verkehrsstruktur der Gespräche im Selbstwählferndienst. Dies gilt auch für die KnotenvermittlungsstellenBereiche des Selbstwählferndienstes in den Gebieten der Landkreise Stormarn und Lauenburg. Die Abgrenzung der Geltungsbereiche der AFeB 29 (Schleswig-Holstein) und 2 (Niedersachsen-Nord, Elmshorn, Kaltenkirchen, Schwarzenbek und Ortsnetz Hamburg) besteht bereits seit der Ausgabe 1965/66. Weil das AFeB 2 durch den ständigen Teilnehmerzuwachs buchbinderisch nicht mehr in einem Band hergestellt werden konnte, wurde es ab Ausgabe 1969/70 in die Bereiche 2 (Ortsnetz Hamburg) und 30 (Niedersachsen-Nord, Elmshorn, Kaltenkirchen und Schwarzenbek) aufgeteilt. Diese Aufteilungen führten bisher zu keinen nennenswerten Beschwerden oder Änderungsvorschlägen. Es ist nicht beabsichtigt, die Geltungsbereiche der AFeB den politischen Grenzen der Landkreise anzupassen. Die Verkehrsstruktur des Selbstwählferndienstes bestätigt die Richtigkeit der jetzigen Aufteilung. Hinzu kommt, daß die laufende Anpassung an regionale und kommunale Neuordnungen die Bereichseinteilung der AFeB empfindlich stören würde. Eine Aufstellung über die Verkehrsstruktur der Gespräche in den von Ihnen angesprochenen Geltungsbereichen füge ich als Anlage bei. Die Zahlen bestätigen, daß die Knotenvermittlungsstellenbereiche nach dem Verkehrsfluß dem richtigen AFeBGeltungsbereich zugeordnet sind. 1724* Deutscher Bundestag -- 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 Anlage Verkehrsstruktur für den abgehenden Gesprächsverkehr im Selbstwählferndienst in den Geltungsbereichen der AFeB 2 (Ortsnetz Hamburg), 29 (Schleswig-Holstein) und 30 (Niedersachsen-Nord, Elmshorn, Kaltenkirchen und Schwarzenbek ohne Ortsnetz Hamburg). Knotenvermittlungsstelle Anteiliger Gesprächsverkehr nach dem Geltungsbereich des übrigen AFeB 29 AFeB 30 Bundesgebietes Schwarzenbek 15,6 0/9 23,0 % 61,4 % (im AFeB 30 aufgeführt, Teilnehmer des Landkreises Lauenburg sind betroffen) Bad Oldesloe 39,9 a/o 9,9 % 50,2 % (im AFeB 29 aufgeführt, Teilnehmer des Landkreises Stormarn sind betroffen) Ratzeburg 57,5 0/0 10,8 °/o 31,7 °/o (im AFeB 29 aufgeführt, Teilnehmer des Landkreises Lauen- burg sind betroffen)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hans-Dietrich Genscher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Die Bundesrepublik Deutschland hat dem Problem der Staatenlosigkeit seit je besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Sie ist bemüht, Staatenlosigkeit zu verhindern oder zu verringern. Die Bundesregierung bereitet den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu der Konvention der Vereinten Nationen über die Verminderung der Staatenlosigkeit vom 28. August 1961 vor. Sie geht dabei davon aus, daß die gesetzlichen Vorbereitungen bis zum Inkrafttreten des Abkommens abgeschlossen sein werden. Nach der Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen ist mit dem Inkrafttreten der Konvention im September 1974 zu rechnen.





Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Eine Zusatzfrage,

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Ahrens


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Minister, können Sie mir sagen oder können Sie feststellen lassen, wieviel Staatenlose in der Bundesrepublik Deutschland vom Inkrafttreten der Konvention Vorteile hätten?