Protokoll:
7031

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 7

  • date_rangeSitzungsnummer: 31

  • date_rangeDatum: 11. Mai 1973

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 14:27 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 31. Sitzung Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 Inhalt: Amtliche Mitteilung 1633 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 21. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (Drucksache 7/153); Bericht und Antrag des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen (Drucksachen 7/500, 7/516) — Fortsetzung der zweiten Beratung und Schlußabstimmung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zum Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Charta der Vereinten Nationen (Drucksachen 7/154, 7/503); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/520), Bericht und Antrag des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache 7/502) — Fortsetzung der zweiten Beratung und Schlußabstimmung — Brandt, Bundeskanzler 1633 C Dr. h. c. Kiesinger (CDU/CSU) . . 1637 D Wehner (SPD) . . . . . . . 1642 A Mischnick (FDP) . . . . . . . 1646 A Dr. Kliesing (CDU/CSU) 1648 A Kiep (CDU/CSU) (Erklärung nach § 59 GO) 1650 D Namentliche Abstimmungen . . 1651 C, 1653 C Entwurf eines Zweiten Steuerreformgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache 7/78); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/522), Bericht und Antrag des Finanzausschusses (Drucksache 7/485) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Becker (Mönchengladbach) (CDU/CSU) . . . . . . . . . 1655 B von Alten-Nordheim (CDU/CSU) . . 1657 D Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) 1658 C, 1662 A Dr. Häfele (CDU/CSU) . . . . . . 1660 A Dr. Vohrer (FDP) . . . . . . . 1664 A Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Erleichterungen, Vorrechten und Befreiungen an die ständige Vertretung der Deutschen Demokratischen Republik (Drucksache 7/424) — Erste Beratung — Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . . 1665 A Absetzung des Punktes 5 von der Tagesordnung 1665 B Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Drucksache 7/287); Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache 7/398) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 1665 C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Juli 1972 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und der Portugiesischen Republik andererseits (Drucksache 7/249) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache 7/397) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . 1665 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Juli 1972 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Schweizerischen Eidgenossenschaft nebst Zusatzabkommen vom 22. Juli 1972 über die Geltung dieses Abkommens für das Fürstentum Liechtenstein (Drucksache 7/251); Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache 7/397) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 1666 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Juli 1972 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und der Republik Österreich andererseits (Drucksache 7/247) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache 7/397) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 1666 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Interimsabkommen vom 22. Juli 1972 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Republik Österreich (Drucksache 7/246) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache 7/397) —Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 1666 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Juli 1972 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und dem Königreich Schweden andererseits (Drucksache 7/248) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache 7/397) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . . . . 1666 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Juli 1972 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Republik Island (Drucksache 7/252) ; Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache 7/397) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . . . . 1666 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. Februar 1957 über die Staatsangehörigkeit verheirateter Frauen (Drucksache 7/254) ; Bericht und Antrag des Innenausschusses (Drucksache 7/412) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 1667 A Entwurf eines Geflügelfleischhygienegesetzes (Drucksache 7/155); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/521), Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache 7/392) — Zweite und dritte Beratung — 1667 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Europaischen Übereinkommen vom 13. Dezember 1968 über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport (Drucksache 7/127); Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 7/366) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . 1667 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Finanzstatistik (Drucksache 7/98) ; Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses (Drucksache 7/409) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 1667 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Eichgesetzes (Drucksache 7/103); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/523), Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache 7/439) — Zweite und dritte Beratung — 1668 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes (Drucksache 7/122); Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache 7/483) — Zweite und dritte Beratung — 1668 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften (Bundesrat) (Drucksache 7/498) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . . 1668 D Antrag betr. einheitliches Notrufnummernsystem im Bundesgebiet (Abg. Schröder [Lüneburg], Picard, Dr. Hornhues, Frau Dr. Neumeister, Dr. Narjes, Dr. Waffenschmidt, Frau Benedix u. Gen.) (Druck- sache 7/475) . . . 1668 D Antrag des Haushaltsausschusses zu der Veräußerung der Krankenhausanlage Kempfenhausen (Drucksachen 7/83, 7/368) 1669 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 III Antrag des Haushaltsausschusses zu der Veräußerung des Geländes der ehemaligen Moltke-Kaserne in Stuttgart an die Stadt Stuttgart (Drucksachen 7/56, 7/369) 1669 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 5/73 — Waren der EGKS — 1. Halbjahr 1973) (Drucksachen 7/244, 7/395) . . . . 1669 A Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft zu den Verordnungen zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 2/73 — Zollkontingente 1973 für Holzschliff und Sulfat- oder Natronzellstoff; Nr. 7/73 — Erhöhung des Zollkontingents 1972 für Holzschliff) (Drucksachen 7/191, 7/213, 7/396) . . . . . . 1669 B Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. bundeseigenes Gelände in Langenhagen-Wiesenau bei Hannover; hier: Veraußerung an die Stadt Langenhagen (Drucksache 7/425) . . . . . . . . 1669 B Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 3/73 — Zollpräferenzen 1973 gegenüber Entwicklungsländern-EGKS) (Drucksache 7/428) . . . . . . 1669 B Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Ergänzung der Verordnung (EWG) Nr. 543/69 des Rates vom 25. März 1969 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Drucksachen VI/3761, 7/415) . . . . . . . 1669 C Bericht und Antrag des Ausschusses für Verkehr zu dem Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Sicherheitsscheiben für Kraftfahrzeuge (Drucksachen 7/89, 7/416) . . . . 1669 C Bericht und Antrag des Finanzausschusses zu den Vorschlägen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates über die Verbrauchsteuern und die anderen indirekten Steuern als die Mehrwertsteuer, die mittelbar oder unmittelbar den Verbrauch von Erzeugnissen belasten für eine Richtlinie des Rates über die Harmonisierung der Verbrauchsteuern auf Alkohol für eine Richtlinie des Rates über eine harmonisierte Verbrauchsteuer auf Wein für eine Richtlinie des Rates über die Harmonisierung der Verbrauchsteuer auf Bier für eine Richtlinie des Rates über die Verbrauchsteuerregelung für Mischgetränke für eine Entscheidung des Rates über die Einsetzung eines „Ausschusses für Verbrauchsteuern" (Drucksachen VI/3256, 7/445) 1669 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Meßwesen (Drucksache 7/102); Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache 7/440) — Zweite und dritte Beratung — 1670 A Fragestunde (Drucksache 7/511) Frage A 98 des Abg. Immer (SPD) : Einführung eines bundeseinheitlichen Gesundheits- bzw. Impfpasses Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) . . . . . 1670 B, 1671 A, B Immer (SPD) 1671 A Hansen (SPD) 1671 A Frage A 99 des Abg. Immer (SPD) : Überalterung im ländlichen Raum praktizierender Ärzte Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) . . . . . 1671 B, D, 1672 A Immer (SPD) 1671 D Frage A 101 des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) : Verwendung der Bezeichnung „Schwarzwälder Kirschwasser" Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) . . . . . . . . . 1672 B, D Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 1672 D Fragen A 15 und 16 des Abg. Dr. Althammer (CDU/CSU) : Kosten für die Herrichtung, Anmietung und Unterhaltung des Hotels Petersberg und Verwendungszweck Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 1673 B, C, D, 1674 A Dr. Althammer (CDU/CSU) . 1673 B, C, D, 1674 A IV Deutscher Bundestag -- 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 Frage A 18 des Abg. Dr. Marx (CDU/CSU) : Weigerung der Sowjetunion, bei der sowjetischen Industrieausstellung in Berlin die Fahne der Bundesrepublik Deutschland zuzulassen Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 1674 B, C, D Dr. Marx (CDU/CSU) . . . . . 1674 B, C Wohlrabe (CDU/CSU) . . . . . . 1674 D Frage A 20 des Abg. Reddemann (CDU/CSU) : Haltung der Sowjetunion vor und während der Eröffnung der sowjetischen Industrieausstellung und das deutschsowjetische Handelsabkommen Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 1675 A, B, D Reddemann (CDU/CSU) 1675 B Wohlrabe (CDU/CSU) 1675 C Frage A 21 des Abg. Dr. Marx (CDU/CSU) : Sowjetische Industrieausstellung in Berlin als Modell für die Einbeziehung der Stadt in Verträge und Abmachungen mit Ostblockländern Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 1675 D, 1636 A, C Dr. Marx (CDU/CSU) . 1675 D, 1676 A, B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 1676 B Frage A 22 des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) : Einspruch sowjetischer Stellen gegen einen Beitrag des Präsidenten der Berliner Industrie- und Handelskammer in der Messebeilage des „Tagesspiegels" Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 1676 D Wohlrabe (CDU/CSU) 1676 D Frage A 24 des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Aufgabe der rumänischen Staatsangehörigkeit in Fällen der Aussiedlung von deutschen Volksangehörigen aus Rumänien Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 1677 A, B, C Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . 1677 B, C Frage A 25 des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Aussiedlung der deutschen Aussiedlungswilligen aus der Sowjetunion Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 1677 D, 1678 A, B Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . 1678 A, B Dr. Marx (CDU/CSU) . . . . . . 1678 B Frage A 26 des Abg. Mick (CDU/CSU) : Servicekarte in den Flugzeugen der italienischen Luftfahrtgesellschaft „Alitalia" mit einer Anzeige, in der für Deutschland die Flagge der DDR gezeigt wird Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 1678 C, D Mick (CDU/CSU) . . . . . . 1678 C Reddemann (CDU/CSU) 1678 C Frage A 27 des Abg. Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) : Schritte der Bundesregierung zur Freilassung des Bonner Staatsrechtslehrers Professor Dr. Tsatsos Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 1678 D Fragen A 33 und 34 des Abg. Josten (CDU/CSU) : Gesamtdokumentation über das Schicksal der deutschen Kriegsgefangenen des zweiten Weltkriegs Genscher, Bundesminister (BMI) . . 1679 B, C, D Josten (CDU/CSU) . . . . 1679 B, C, D Frage A 35 des Abg. Dr. Ahrens (SPD) : Unterzeichnung der Konvention über die Verminderung der Fälle der Staatenlosigkeit Genscher, Bundesminister (BMI) . . 1679 D, 1680 A Dr. Ahrens (SPD) . . . . . . . 1680 A Fragen A 37 und 38 des Abg. Dr. Beermann (SPD) : Versagen von Umsiedlern aus Polen und deren Kindern bei Sprachtests zur Prüfung der Eignung für den öffentlichen Dienst Genscher, Bundesminister (BMI) . . 1680 A, B, D, 1681 A Dr. Beermann (SPD) 1680 D Dr. Hupka (CDU/CSU) 1680 D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 V Fragen A 40 und 41 des Abg. Rommerskirchen (CDU/CSU) : Gewaltsame Besetzung des Bonner Rathauses Genscher, Bundesminister (BMI) . 1681 B, D, 1682 A Rommerskirchen (CDU/CSU) . . . 1681 D Frage A 42 des Abg. Dr. Kliesing (CDU/CSU) : Wiederholungsgefahr nach der ungehinderten Besetzung des Bonner Rathauses Genscher, Bundesminister (BMI) . 1682 A, B Dr. Kliesing (CDU/CSU) . . . . . 1682 B Frage A 43 des Abg. Dr. Kliesing (CDU/CSU) : Sicherung der Verwaltungsgeschäfte bei Ankündigung von Demonstrationen Genscher, Bundesminister (BMI) . 1682 C, D Dr. Kliesing (CDU/CSU) . . . . . 1682 D Frage A 44 des Abg. Hauser (Bonn-Bad Godesberg) (CDU/CSU) : Einsatz des Bundesgrenzschutzes bei den Unruhen in Bonn am 10. April 1973 Genscher, Bundesminister (BMI) . . 1683 A Hauser (Bonn-Bad Godesberg) (CDU/CSU) . . . . . . . . . 1683 A Frage A 45 des Abg. Hauser (Bonn-Bad Godesberg) (CDU/CSU) : Schutz der Bannmeile sowie der Bundeshauptstadt und ihrer Bürger durch den Bundesgrenzschutz bzw. die Bereitschaftspolizei des Landes Nordrhein-Westfalen Genscher, Bundesminister (BMI) . 1683 B, C Sieglerschmidt (SPD) 1683 C Frage A 105 des Abg. Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) : Verlauf der Ergänzungsstrecke der Deutschen Bundesbahn Hannover—Kassel Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 1684 A, B Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . . 1684 B Frage A 111 des Abg. Wende (SPD) : Erfahrungen der Deutschen Bundesbahn mit den Sonderangeboten „Rosa Zeiten", „Di-Mi-Do"-Programm und „Seniorenreisen" Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 1684 C, D, 1685 A Wende (SPD) . . . . . 1684 D, 1685 A Frage A 117 der Abg. Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) : Aktionen der Deutschen Bundesbahn betr. Fahrpreisermäßigung für Rentner Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 1685 B, C Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) . . 1685 C Nächste Sitzung 1685 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 1687* A Anlage 2 Erklärung des Abg. Kiep (CDU/CSU) nach § 59 GO zu Punkt 2 der Tagesordnung 1687* C Anlage 3 Erklärung des Abg. Dr. Luda (CDU/CSU) nach § 59 GO zu Punkt 3 der Tagesordnung 1689* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 11 und 12 — Drucksache 7/511 — des Abg. Rainer (CDU/CSU) betr. Vereinbarungen mit Warschauer-Pakt-Staaten über die Benutzung des Passes der Bundesrepublik Deutschland für Visaanträge sowie für die Ein- und Ausreise von Deutschen mit Wohnsitz im Land Berlin — Verhalten der Konsularabteilung der Botschaft der UdSSR bei Benutzung der in Übereinstimmung mit dem Viermächte-Abkommen vom 3. September 1971 ausgestellten Pässe durch Deutsche mit Wohnsitz im Land Berlin 1690* A Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 13 und 14 — Drucksache 7/511 — des Abg. Roser (CDU/CSU) betr. Auffassung der Bundesregierung bezüglich der Einstellung aller Kampfhandlungen in Süd-Vietnam als Voraussetzung für die Leistung humanitärer Hilfe — Beginn der Hilfe für die befriedeten Teile Süd-Vietnams . . . . 1690* C Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 17 — Drucksache 7/511 — des Abg. Leicht (CDU/CSU) betr. Meldungen über polnische Forderungen in bezug auf Entschädigungen oder Wirt- schaftshilfe bei den Verhandlungen über die Rückführung von Deutschen aus Polen 1690*` D Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 19 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Klepsch (CDU/CSU) betr. Empfehlung der Bundesregierung bezüglich der sowjetischen Forderung, die deutsche Fahne bei der Berliner Industrieausstellung nicht zu zeigen . . . 1691* A Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 23 — Drucksache 7/511 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) betr. Pressemeldungen über sowjetische Verlautbarungen bezüglich der Eröffnung der Industrieausstellung durch den Botschafter Jefremow . . . . 1691* B Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 28 und 29 — Drucksache 7/511 — des Abg. Windelen (CDU/CSU) betr. Intervention der Bundesregierung bezüglich des 2. Sekretärs der sowjetischen Botschaft in Bonn . . 1691* B Anlage 10 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 30 — Drucksache 7/511 — des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) betr. Annahme der dem Vorsitzenden der SED im Land Berlin verliehenen sowjetischen und Ostberliner Orden 1691* C Anlage 11 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 31 und 32 — Drucksache 7/511 — des Abg. Stücklen (CDU/CSU) betr. Pressemeldungen über die Planung von Sabotageakten palästinensischer Terrororganisationen von der „DDR" aus und Bemühungen der Bundesregierung um internationale Zusammenarbeit gegen Luftpiraterie und andere Erscheinungsformen des Terrorismus . . . 1692* A Anlage 12 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 36 — Drucksache 7/511 — des Abg. Wolfram (SPD) betr. Vorgehen gegen in Hongkong hergestellte brutale Filme 1692* C Anlage 13 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 39 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. die Einführung von Kommunikationssatelliten — Rechtsprobleme und Lösungsvorschläge zur Sicherstellung der Informationsfreiheit . . . 1693* A Anlage 14 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 50 — Drucksache 7/511 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) betr. Vergleich der Beamtengehälter mit den Einkommen der Lohnempfänger bei der Deutschen Bundesbahn 1694* A Anlage 15 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 51 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. kommunale Sportförderungsrichtlinien 1694* B Anlage 16 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 52 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Erarbeitung von Generalsportplänen 1694* D Anlage 17 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 53 und 54 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) betr. Eignung der Stadt Kaiserslautern als Standort für das geplante Bundesamt für Umweltschutz . . 1695* B Anlage 18 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 55 und 56 — Drucksache 7/511 — des Abg. Benz (CDU/ CSU) betr. Standort und Zeitpunkt der Gründung der geplanten Bundesanstalten für Umweltschutz und für Reaktorsicherheit 1695* C Anlage 19 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 57 — Drucksache 7/511 — des Abg. Würtz (SPD) betr. Vorauswahl von Hauptleuten im Bundesgrenzschutz vor dem Stabsoffizierlehrgang 1696* A Anlage 20 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 60 und 61 — Drucksache 7/511 — des Abg. Collet (SPD) betr. Bericht der „Frankfurter Rundschau" über den Untergrundkampf zwischen Arabern und Israelis in der Bundesrepublik Deutschland . . . . . . . . . 1696* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 VII Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 97 — Drucksache 7/511 — des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD) betr. phenacetinhaltige Medikamente . . . . . . . . . 1696* D Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen A 102 und 103 — Drucksache 7/511 — des Abg. Kater (SPD) betr. Belastung der Krankenhäuser durch Pflegefälle 1697* B Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 106 und 107 — Drucksache 7/511 — des Abg. Krockert (SPD) betr. Vorschriften über zusätzliche Sicherheitsausstattungen an Kraftfahrzeugen 1697* D Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 112 und 113 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) betr. Untersuchungen zur Entwicklung leistungsfähiger Nahverkehrsmittel 1698* B Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 114 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Lärmschutzmaßnahmen zugunsten von Anliegern verkehrsreicher Straßen 1698* D Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 115 und 116 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) betr. Ausbau der Münchener S-Bahn bis in die Erholungsgebiete und Fremdenverkehrsschwerpunkte der Bayerischen Alpen . . . . 1699* A Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 118 — Drucksache 7/511 — der Abg. Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) betr. Aktion ,,Rentnerfahrkarten" der Deutschen Bundesbahn . . . 1699* B Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 119 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Stavenhagen (CDU/ CSU) betr. Verordnung zum Berufsbild der Berufskraftfahrer . . . . . . . . 1699* C Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 120 — Drucksache 7/511 — des Abg. Sauter (CDU/CSU) betr. Fertigstellung der Bundesautobahn Stuttgart—westliches Bodenseegebiet . . . 1699* D Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 121 und 122 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Einschränkung der Haushaltsmittel des Bundesverkehrsministeriums im Zonenrandgebiet, insbesondere im Verwaltungsbezirk Braunschweig, und Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Lehrte—Braunschweig—Helmstedt 1700* A Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 123 — Drucksache 7/511 — des Abg. Kunz (Berlin) (CDU/CSU) betr. Pressemeldungen über den Verkauf von Fahrkarten in die DDR und nach Berlin (West) an Auslandsschaltern der Deutschen Bundesbahn . . . . 1700* B Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 124 — Drucksache 7/511 — des Abg. Damm (CDU/ CSU) betr. Abschaffung der 1. Klasse und der Raucherabteile in den S-Bahnen . . 1700* C Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 125 und 126 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU) betr. Einführung erhöhter Start- und Landegebühren für lärmstarke Flugzeuge 1700* D Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ravens (BK) auf die Frage A 130 — Drucksache 7/511 — des Abg. Reddemann (CDU/CSU) betr. Pressemeldung über eine beabsichtigte Auflösung des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen . . . . 1701* B Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 132 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Dollinger (CDU/CSU) betr. Pressemeldung über das Verschwinden von Einschreibebriefen aus dem Bereich der Deutschen Bundespost an jüdische Empfänger in der Sowjetunion 1701* B VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 135 — Drucksache 7/511 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. das für 1973 angekündigte Sonderpostwertzeichen „Luftbrücke Berlin" 1702' A Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 136 — Drucksache 7/511 — des Abg. Wolfram (SPD) betr. Berichte über die ständige Zunahme des Anbringens sogenannter Mini-Spione 1702* A Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 1 — Drucksache 7/511 — des Abg. Engelsberger (CDU/ CSU) betr. Verhandlungen zwischen den UNESCO-Komitees Deutschlands und Polens über die Revision der beiderseitigen Schulbücher 1702* B Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen B 2 und 3 — Drucksache 7/511 — des Abg. Leicht (CDU/ CSU) betr. Verfügbarkeit grenznahen deutschen Grundbesitzes in Frankreich (Sequesterland) 1702* C Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Apel (AA) auf die Frage B 4 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Erweiterung der Rechte des Europäischen Parlaments 1702* D Anlage 41 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 7 und 8 — Drucksache 7/511 — des Abg. Thürk (CDU/ CSU) betr. Aufwendungen für die zivile Verteidigung — Schutzbauwerke in Saarbrücken 1703* B Anlage 42 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 9 und 10 — Drucksache 7/511 — des Abg. Vohrer (FDP) betr. Pläne zur Entnahme des Wassers aus dem Bodensee und dem Hochrhein für den Neckar 1704* B Anlage 43 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 11 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) betr. Grenzverkehr mit dem Königreich Belgien und dem Großherzogtum Luxemburg 1704* D Anlage 44 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 12 — Drucksache 7/511 — des Abg. Handlos (CDU/CSU) betr. Meldungen über Auflösung der Selbstschutzzüge . . . . . . . . . 1705* B Anlage 45 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 13 — Drucksache 7/511 — des Abg. Biechele (CDU/CSU) betr. Treuhandstelle für Umweltanliegen 1706* B Anlage 46 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 14 — Drucksache 7/511 — des Abg. Biechele (CDU/CSU) betr. Reduzierung der Phosphatbelastung der stehenden Gewässer 1706* C Anlage 47 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 15 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr.-Ing. Oetting (SPD) betr. Bundesamt für den Umweltschutz . 1707* B Anlage 48 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 16 — Drucksache 7/511 — des Abg. Zebisch (SPD) betr. Pressemeldungen über Anbietung von Super-Benzin mit zu geringer Oktanzahl 1707* D Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen B 17 und 18 — Drucksache 7/511 — des Abg. Zeyer (CDU/CSU) betr. Investitionszulagen in sogenannten Schwerpunktorten und in den übrigen förderungsbedürftigen Gebieten 1708' A Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage B 19 — Drucksache 7/511 — des Abg. Wende (SPD) betr. Fluglärm durch Hubschrauber der amerikanischen Streitkräfte im Gebiet von Fellbach, Württemberg 1708* C Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen B 20 und 21 — Drucksache 7/511 — des Abg. Conradi (SPD) betr. Unterrichtung über verbilligte und nicht verbilligte Veräußerung und Verpachtung bundeseigener Grundstücke 1708* D Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage B 22 — Drucksache 7/511 — des Abg. Kater (SPD) betr. Bekämpfung von „Mogel-Packungen" . . 1709* D Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage B 23 — Drucksache 7/511 — der Abg. Frau Meermann (SPD) betr. angebliche indirekte Subventionen der italienischen Schuhindustrie . . . . 1710* A Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage B 24 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) betr. Errichtung oder Verlagerung von Bundesbehörden in das Zonenrandgebiet . . . . . . . . . 1710* D Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage B 25 — Drucksache 7/511 — des Abg. Zebisch (SPD) betr. Erhöhung der Förderungspräferenz der Stadt Tirschenreuth (Oberpfalz) . . . . 1711* A Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen B 26 und 27 — Drucksache 7/511 — des Abg. Geldner (FDP) betr. EWG-Agrarpreissystem — direkte Einkommensübertragungen . . 1711* B Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage B 28 — Drucksache 7/511 — des Abg. Kiechle (CDU/ CSU) betr. Rindfleisch aus der DDR . . 1712* B Anlage 58 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage B 29 — Drucksache 7/511 — des Abg. Biehle (CDU/CSU) betr. Zahl der wegen der sachlichen Zuständigkeit der Berufsgenossenschaften im Rahmen des gesetzlichen Unfallversicherungsrechts anhängigen Prozesse 1712* C Anlage 59 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage B 30 — Drucksache 7/511 — des Abg. Wende (SPD) betr. Nachweis einer „arbeitsmarktpolitischen Zweckmäßigkeit" 1712* D Anlage 60 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Fragen B 31 und 32 — Drucksache 7/511 — des Abg. Seibert (SPD) betr. Zeitpunkt für die Umstellung der Rentenberechnung auf Datenverarbeitung und für den regelmäßigen Versand der Kontoauszüge 1713* B Anlage 61 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Fragen B 33 und 34 — Drucksache 7/511 — des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) betr. Berücksichtigung von Versicherungszeiten bei deutschen Versicherungsträgern bei Berechnung polnischer Renten 1713* C Anlage 62 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage B 35 — Drucksache 7/511 — des Abg. Kater (SPD) betr. Benachteiligung ausländischer Arbeitnehmer und ihrer Familien durch Sprachbarrieren . . 1713* D Anlage 63 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage B 36 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/ CSU) betr. Sozialpolitik in der Gemeinschaft und Ausbau des Europäischen Sozialfonds 1714* B Anlage 64 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Fragen B 37 und 38 — Drucksache 7/511 — des Abg. Müller (Berlin) (CDU/ CSU) betr. Auswirkungen einer Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung . . . . 1714* D Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 39 — Drucksache 7/511 — des Abg. Handlos (CDU/ CSU) betr. Ausdehnung des militärischen Sicherheitsbereichs im Bereich des „Hohen Bogens" 1715* A Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berk- han (BMVg) auf die Frage B 40 — Druck- sache 7/511 — des Abg. Dr. Klepsch X Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 (CDU/CSU) betr. den Bereich Pipeline-Erprobung im Rahmen der Erprobungsstelle 51 Koblenz-Karthause 1715-* B Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 41 — Drucksache 7/511 — des Abg. Flämig (SPD) betr. Sozialplan bei Zusammenlegung der Kreiswehrersatzämter Frankfurt/M. und Hanau nach Eschborn/Taunus 1715* C Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Fragen B 42 und 43 — Drucksache 7/511 — des Abg. Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) betr. Verzicht auf den Abdruck der Worte „Einigkeit und Recht und Freiheit" auf der letzten Umschlagseite der monatlichen „Information für die Truppe" 1716* A Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 44 — Drucksache 7/511 — des Abg. Lemmrich (CDU/CSU) betr. Versuchsanlage für Verkehrstechnik in Donauried, Landkreis Dillingen (Donau) 1716* C Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 45 und 46 — Drucksache 7/511 — des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) betr. Zufahrtswege von Westdeutschland nach Berlin . . . . . . . 1716* D Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 47 und 48 — Drucksache 7/511 — des Abg. Schäfer (Appenweier) (SPD) betr. Ausbauprogramm für das Netz der Deutschen Bundesbahn im mittelbadischen Bereich — verkehrspolitisches Konzept der EWG-Partner 1717* A Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 49 — Drucksache 7/511 — des Abg. Baier (CDU/CSU) betr. Ausbau der Bundesstraße 3, Ortsumgehung Leimen 1718* B Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 50 und 51 — Drucksache 7/511 — des Abg. Braun (CDU/CSU) betr. Ausbau der Ortsdurchfahrt Radevormwald . . . . . . . . 1718* B Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 52 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. optimale Trassenführung für den Bundesautobahnabschnitt Freiburg—Donaueschingen 1718* D Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 53 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Waffenschmidt (CDU/CSU) betr. Elektrifizierung der Siegtalstrecke 1719* A Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 54 — Drucksache 7/511 — des Abg. Fellermaier (SPD) betr. Grünblinken in Lichtzeichenanlagen als Ankündigung des Wechsels auf Gelb . . 1719* B Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 55 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Beseitigung des höhengleichen Bahnübergangs Posten 4 im Zuge der B 42 in der Gemeinde Ginsheim—Gustavsburg 1719* B Anlage 78 Antwort des Pari. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 56 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) betr. umweltschützende Straßenbaumaßnahmen angesichts der noch nicht absehbaren Fertigstellung des Fernstraßenrings West um München 1719* C Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 57 und 58 — Drucksache 7/511 — des Abg. Härzschel (CDU/CSU) betr. Ortsdurchfahrten Schopfheim und Zell im Wiesental 1719* D Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 59 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Beleuchtung der Autobahn Wiesbaden—Frankfurt, Beleuchtung der Ausfahrt Frankfurt vom früheren Opel-Rondell zur Nidda-Brücke . . . . 1720* A Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 60 — Drucksache 7/511 — des Abg. Orgaß (CDU/CSU) betr. Ruhestörung und gesundheitliche Schä- Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 XI den durch über Nacht in Wohngebieten parkende Lastkraftwagen beim Starten, Warmlaufen und Abfahren . . . . . 1720* B Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 61 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) betr. den geplanten Rangierbahnhof München-Nord . . . . 1720* C Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Fragen B 62 und 63 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) betr. Überblick über die Konzentration von Wohnungseigentum in öffentlicher und in privater Hand 1721* A Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BM B) auf die Frage B 64 — Drucksache 7/511 — des Abg. Engelsberger (CDU/ CSU) betr. Pressemeldungen über die Verweigerung der Einreiseerlaubnis der Vertreter von drei evangelischen Landeskirchen aus dem freien Teil Deutschlands zur Synode der schlesischen Kirche in Görlitz 1722* D Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage B 65 — Drucksache 7/511 — des Abg. Flämig (SPD) betr. Kosten der Verlegung der Fernmeldekabel im Bereich des Baugebiets „Allee-Nord" in Nidderau, Kreis Hanau 1723* B Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen B 66 und 67 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Beermann (SPD) betr. Abgrenzungen des Amtlichen Fernsprechbuchs 29 und 30 im Bereich der Kreise Stormarn und Lauenburg 1723* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 1633 31. Sitzung Bonn, den 11. Mai 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach* 12. 5. Adams * 12. 5. Dr. Aigner * 12. 5. Dr. Arendt (Berlin) * 12. 5. Dr. Artzinger * 12. 5. Dr. Bangemann* 12. 5. Barche 26. 5. Behrendt * 12. 5. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 26. 5. Blumenfeld* 12. 5. Dr. Burgbacher ' 12. 5. Coppik 26. 5. Dr. Corterier * 12. 5. Eckerland 26. 5. Dr. Erhard 11. 5. Fellermaier * 12. 5. Flämig * 12. 5. Frehsee * 12. 5. Dr. Früh* 12. 5. Gerlach (Emsland) * 12. 5. Graaff 12. 5. Härzschel* 12. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 12. 5. Kater * 12. 5. Dr. Klepsch* 12. 5. Krall * 12. 5. Freiherr von Kühlmann-Stumm 24. 5. Lange* 12. 5. Lautenschlager * 12. 5. Lücker * 12. 5. Dr. Martin 26. 5. Memmel* 12. 5. Müller (Mülheim) ' 12. 5. Dr. Müller-Hermann 11. 5. Mursch (Soltau-Harburg) * 12. 5. Frau Dr. Orth 26. 5. Picard 12. 5. Schmidt (München) * 12. 5. Dr. Schröder (Düsseldorf) 13. 5. Dr. Schulz (Berlin) * 12. 5. Schwabe * 12. 5. Dr. Schwörer * 12. 5. Seefeld * 12. 5. Springorum* 12. 5. Dr. Starke (Franken) * 12. 5. Walkhoff * 12. 5. Frau Dr. Walz * 12. 5. Zoglmann 11. 5. Für- die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Kiep (CDU/CSU) nach § 59 GO zu Punkt 2 der Tagesordnung Der Grundvertrag ist ein Teilstück der deutschen Ostpolitik. Er ist innerlich mit den bisherigen Verträgen und Abkommen im Rahmen der Ostpolitik ebenso verbunden wie er in seiner Durchführung von dem weiteren Verlauf der Entspannungspolitik zwischen Ost und West abhängt. Der Grundvertrag ist deshalb nicht bedeutender, entscheidender, endgültiger und bahnbrechender als der Moskauer Vertrag, der Warschauer Vertrag, das Berlin-Abkommen und der Verkehrsvertrag. Wie diese Verträge ist der Grundvertrag ein Versuch, die Entspannung in Europa zwischen Ost und West einzuleiten, indem er sich um die Entspannung in den innerdeutschen Verhältnissen bemüht. Es ist das erklärte Ziel dieser Entspannungspolitik, daß die Menschen sich über Grenzen und über politische Systeme hinweg begegnen sollen, um Informationen, Ideen und Meinungen auszutauschen. Diese Grundidee führte schon Konrad Adenauer in den fünfziger Jahren, vor allen Dingen aber im Juli 1962 zu dem Versuch, menschliche Erleichterungen im geteilten Deutschland zu erreichen. Adenauer bot damals einen „Burgfrieden" an, um die Lebensbedingungen im geteilten Deutschland selbst um den Preis zu verbessern, daß die Wiedervereinigung nicht unmittelbar durchgeführt würde. Das war im Anfang der sechziger Jahre, in deren Verlauf wir immer mehr erkennen mußten, daß die weltpolitische Entwicklung für die deutsche Frage ungünstiger und die Härte der Teilung immer größer wurde. Deshalb haben die Regierungen Erhard und Kiesinger Versuche unternommen, diese Lage zu entspannen. Die Regierung Erhard schlug den osteuropäischen Ländern Gewaltverzichte vor und die Regierune Kiesinger war schließlich zu Verhandlungen mit der DDR-Regierung bereit. Im Rahmen einer vom westlichen Bündnis breit angelegten Entspannungsbemühung konnte die Regierung Brandt mit ihrer Ostpolitik konkrete menschliche Erleichterungen in Berlin und im innerdeutschen Bereich erzielen. Die Westberliner besuchen wieder regelmäßig Ostberlin und seine Umgebung. Der Berlin-Besuch für Westdeutsche im eigenen Auto wird wieder zur normalen Gewohnheit, und eine wachsende Zahl Menschen plant wieder Reisen in die DDR. Damit ist bei uns das Bewußtsein gewachsen, daß Deutschland mehr ist als nur die Bundesrepublik. Das ist doch die Momentaufnahme dieser Tage: Unsere Politik befaßt sich wieder konkret mit dem deutschen Alltag. Wir können Fortschritte verzeichnen, wir müssen Rückschläge feststellen, aber deutsche Probleme sind wieder Aufgaben der praktischen Politik geworden. Vieles, was sich die Regierung vorgenommen hat und was sie dem Wähler als Ergebnis des Grundvertrages vor der Wahl versprochen hat, ist noch nicht erreicht. Der Text des Grundvertrages selbst befaßt sich mehr mit der Formalisierung der Beziehungen zwischen den Regie- 1688* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 rungen in der Bundesreplik und in der DDR als mit der Normalisierung in den Beziehungen der Menschen zueinander. Auch mußten wir erkennen, daß die Regierung der DDR mehr um die Abgrenzung gegenüber der Bundesrepublik besorgt als zur Zusammenarbeit bereit ist. Die Verhandlungsführung der Regierung beim Grundvertrag hätte deshalb entschiedener darauf angelegt sein müssen, die konkreten Fragen der menschlichen Erleichterungen und die Vertretung Westberlins durch die Bundesrepublik mit in den Vertragstext einzubeziehen. Daß dies nicht gelungen ist, ist sicher auch dadurch zu erklären, daß die Regierung ihre Ostpolitik zu eng mit innenpolitischen, sprich: wahlpolitischen Motiven verbunden hat. Deshalb ist der Grundvertrag im Gegensatz zum Moskauer und Warschauer Vertrag unübersichtlicher und, was unsere Interessen angeht, weniger eindeutig. Gerade wenn man die Ost-und Deutschlandpolitik dieser Regierung unterstützt, muß man sie vor dieser Verquickung zwischen Ostpolitik und Wahlen warnen. Die nächste Phase der Normalisierung in den innerdeutschen Beziehungen wird noch schwerer, weil unsere Möglichkeiten zu gewichtigen Gegenleistungen geringer geworden sind. Wir wollen die Regierung deshalb auffordern, in die nüchterne Praxis der Entspannungspolitik mit langem Atem einzusteigen und bei Ost-West-Verhandlungen vor allen Dingen durch schriftliche Fixierungen in Vertragstexten ein Höchstmaß an verbindlichen Leistungen der Gegenseite zu erreichen. Wahltermine dürfen jedenfalls nicht länger den Fahrplan unserer Deutschland- und Außenpolitik bestimmen, sonst werden wir für unsere Verhandlungspartner zu leicht kalkulierbar und untergraben unsere eigenen Bemühungen zur Vertretung unseres Standpunktes. Der Grundvertrag darf kein Vorwand für die Bequemen im internationalen Bereich und bei uns in der Bundesrepublik werden, die meinen, daß nun die deutsche Frage vom Tisch sei. Die deutsche Frage bleibt bestehen. Wir wissen, daß die Mehrheit der Deutschen lieber in einem Staat als in zwei Staaten zusammen leben möchte. Wenn sie die Chance dazu hätten, würden sich die Menschen in Deutschland für die Einheit entscheiden. Als Gegenüberstellung von Menschen, die diese Entscheidungsfreiheit haben und solchen, die sie nicht haben, wird die deutsche Frage bestehen bleiben. So ist die Forderung nach dem Selbstbestimmungsrecht für das deutsche Volk die Herausforderung unserer freiheitlichen Ordnung gegenüber dem kommunistischen System in der DDR. Es ist wichtig festzuhalten, daß alle drei Bundestagsparteien am 17. Mai 1972 das Selbstbestimmungsrecht der Deutschen festgestellt haben. Diese Resolution ist den Vertragspartnern in Moskau und Warschau zugegangen. Ebenso haben unsere westlichen Verbündeten im NATO-Kommunique vom 8. Dezember 1972 die Forderung nach dem Selbstbestimmungsrecht der Deutschen ausdrücklich unterstützt. Nicht zuletzt hat auch der sowjetische Außenminister in seinen begleitenden Äußerungen zum Moskauer Vertrag festgestellt: „Wir konnten keinen Vertrag machen, der das Kreuz über alle Pläne zur Wiedervereinigung Deutschlands setzen würde." Unsere Forderung nach dem Selbstbestimmungsrecht — das hat die Regie- rung eindeutig erklärt — bleibt vom Grundvertrag unberührt. Sie ist abgestimmt mit unseren westlichen Verbündeten und von den östlichen Vertragspartnern zur Kenntnis genommen. Das Selbstbestimmungsrecht ist der internationale Ausdruck eines Staates mit einer freiheitlichen Verfassung, wie sie die Bundesrepublik hat. Die Forderungen nach dem Selbstbestimmungsrecht der Deutschen stellt die ideale Verbindung zwischen unserer inneren Ordnung und unserem außenpolitischen Willen dar. Unsere West- und unsere Ostpolitik haben die gleiche Zielsetzung: Die Überwindung der Teilung Europas und damit Deutschlands. Mit der Ostpolitik hat die Bundesrepublik manchen Handlungsspielraum gewonnen. Dieser neu gewonnene Spielraum der Bundesrepublik in der internationalen Politik findet seine Grenze in dem Eintreten der Bundesrepublik für Westberlin. Über Westberlin ist die Bundesrepublik direkt an den Spannungskreis der beiden Weltmächte USA und Sowjetunion angeschlossen. Auch wenn das Berlin-Abkommen für eine voraussehbare Zeit Spannungen in Berlin ausklammern helfen kann. Die Regierung der Bundesrepublik hat die deutsche Akte nicht geschlossen. Die Bundesrepublik ist ein Staat, aber keine Nation. Eine Nation hört dann nicht auf zu bestehen, wenn die Regierung eines Teilstaates das will oder wenn ausländische Zeitungen ihr Ende konstatieren. Die deutsche Nation besteht so lange wie die Deutschen zusammenleben wollen. Auch mit dem Grundvertrag haben wir der DDR-Regierung nicht das Staatsbewußtsein ihrer Bürger mitliefern können. Ein Staat, der sich so drastisch wie die DDR abriegeln muß, hat kein Vertrauen zu seinen Bürgern. Und eine Regierung, die befiehlt, daß auf jeden einzelnen Menschen geschossen wird, baut auf die Unterdrückung statt auf die Zustimmung ihrer Bürger. Mit ihrer Beteiligung in der internationalen Entspannungspolitik tritt die Bundesrepublik nun in eine neue Phase ein. In den bisherigen Verträgen ging es um die eigenen Positionen der Bundesrepublik und Deutschlands. Jetzt wird es bei der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und bei der Konferenz über gegenseitige ausgewogene Truppenreduzierungen in Wien um Fragen des gemeinsamen Interesses der westlichen Verbündeten gehen. Tempo und Inhalt der Ostpolitik werden nicht mehr wesentlich von der Bundesrepublik abhängen. Unsere Ostpolitik wird sich noch stärker europäisieren und internationalisieren. Damit wird eine aktive Westpolitik auch ein essentieller Teil der Ost- und Entspannungspolitik. Bisher ist die militärische Konfrontation zwischen Ost und West noch keineswegs gemildert, obwohl die Furcht vor Krieg nachgelassen hat. Der Westen muß auf beides in den siebziger Jahren gefaßt sein. Er muß auf Entspannung und Spannung vorbereitet sein. Es ist zu früh, aus den beginnenden Verbesserungen der Ost-West-Beziehung bereits den Schluß zu ziehen, daß wir auch in unseren Verteidigungs- und Sicherheitsbemühungen nachlassen können. Der Osten zieht bisher diesen Schluß nicht. Er setzt vielmehr un- verändert seine Rüstungsbemühungen fort. Die Entspannungspolitik wird nur erfolgreich sein, wenn Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 1689* die Sowjetunion lernt, daß diese Politik nicht das Instrument zur Durchsetzung ihres alten Ziels in Europa ist, nämlich der Vorherrschaft, sondern ein Weg zur besseren Zusammenarbeit der fortentwickelten Industriegesellschaften in Ost und West im Rahmen friedlicher Beziehungen. Diese sowjetische Einsicht werden wir nicht erreichen, wenn wir allein auf Ost/West-Ebene verhandeln, sondern wenn wir unsere Anstrengungen auf die West/WestBeziehungen konzentrieren. Die westlichen Nationen müssen ihre politischen Ziele der Bündnisverpflichtung und Partnerschaft unbeirrt von der Entspannungspolitik weiter ansteuern und verwirklichen: Sicherheit und Entspannung sind Zwillinge. Herr Bundeskanzler, Sie haben national und international Ihren Namen eng mit der Entspannungspolitik verbunden. Sie haben damit viele Hoffnungen erweckt, die oft auch in Illusionen umgeschlagen sind. Viele Menschen vergessen, daß wir erst am Anfang der entspannungspolitischen Bemühungen stehen und unsere eigenen Verteidigungsanstrengungen nicht vernachlässigen dürfen. Bis hinein in Ihre eigene Partei reicht die Vorstellung, daß angesichts des Abbaus des Ost/West-Gegensatzes die Bundesrepublik sich sogar eine eigene neutrale Rolle erlauben könne. Sie haben hier eine große Verantwortung, Herr Bundeskanzler. Sie müssen vielen Menschen in unserem Lande, die ihre Entspannungspolitik mit hegelianischer Fortschrittsgläubigkeit betrachten, deutlich machen, daß die europäische Welt von heute nicht so aussieht, daß die Bundesrepublik „Schweiz spielen" kann. Wir verlangen deshalb von Ihrer Regierung, daß Sie die Ost- und Entspannungspolitik nicht als eine Kette erfolgreicher Taten darstellt, sondern auch sagt, wenn etwas schief gegangen ist und Rückschläge ins öffentliche Bewußtsein rückt. Die internationalen Entwicklungen im Rahmen der Entspannungspolitik bergen auch für die Bundesrepublik die Gefahr, daß in Europa eine politische Struktur entsteht, in der die Bundesrepublik der Sowjetuion isolierter als bisher gegenübersteht. Ich bin überzeugt, Herr Bundeskanzler, daß die Regierung und die Opposition dieser Gefahr mit gleicher politischer Zielsetzung entgegentreten wollen. Sie dürfen es aber nicht allein der Opposition überlassen, die kritischen Momente der Entspannungspolitik herauszuarbeiten. Auch wenn wir von der Opposition dem pflichtgemäßen Optimismus der Regierung unsere pflichtgemäße Skepsis entgegensetzen, so gibt es doch mehr Ansätze zur gemeinsamen Außenpolitik aller Bundestagsparteien als das bisher deutlich wurde. Ich sehe drei Grundsätze dieser außenpolitischen Gemeinsamkeit: 1. Regierungspartei und Opposition wollen die deutsche Frage auf der Grundlage des Selbstbestimmungsrechts offenhalten. 2. Wir alle sagen ja zur Entspannungspolitik auf der Grundlage des westlichen Bündnisses. 3. Wir wollen mit allen Mitteln die Lebensfähigkeit Westberlins stärken und erweitern. Schließlich geben auch Regierung und Opposition die gleichen Ziele an: So heißt es in der Unterrichtung durch 'die Bundesregierung über die Entwicklung der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik, daß es das politische Ziel der Bundesregierung sei, „langfristig auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, indem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wieder erlangt." Im Berliner Programm der CDU heißt es: „Eine Friedensordnung für Europa bietet den Rahmen für eine Einheit des deutschen Volkes, die auf der freien Entscheidung in beiden Teilen Deutschlands beruht." Ich glaube, die CDU hat durch ihre kritische Mitarbeit bei den bisherigen Verträgen bereits dokumentiert, daß sie zu einer Zusammenarbeit mit der Regierung fähig ist. Eine Nation muß scheitern, wenn sie ihre Zukunft nur in der Vergangenheit sucht. Wir leben in einer Zeit offener internationaler Entwicklungen. Dabei sind unsere deutschen Interessen eng mit der Entspannungspolitik verknüpft, weil wir eine größere Freizügigkeit zwischen Ost und West herbeiführen wollen. Diese Entspannungspolitik ist auch eine Herausforderung an unsere Demokratie. Wir wollen uns politisch selbstbewußt zeigen und uns nicht in der Abwehr oder Ablehnung des Kommunismus erschöpfen, sondern für die geistige Auseinandersetzung mit dieser Form des politischen Zusammenlebens suchen. Die tiefergehende Frage der gegenwärtigen Entspannungspolitik ist an uns selbst gerichtet: Was trauen wir uns selbst und unserer Ordnung in der Auseinandersetzung mit den Kommunisten zu? Manche wollen die Ostpolitik schneller vorantreiben, indem sie in falscher Bescheidenheit die Vorzüge unserer demokratischen Ordnung gegenüber der kommunistischen in der DDR nicht deutlich genug herausstellen. Ich halte das für falsch. Schließlich ist unsere Forderung nach mehr Freizügigkeit doch nur dadurch entstanden, daß die Kommunisten Menschenrechte unterdrücken und freiheitliche Entwicklungen abschirmen müssen. Diese innere Problematik der Entspannungspolitik können wir nicht verdrängen. Aber als selbstbewußte Demokraten müssen wir der Motor für die Freizügigkeit zwischen Ost und West werden. Die Menschen in unserem Lande erleben ihre Freiheit täglich im Meinungsstreit zwischen den politischen Parteien und in der öffentlichen Meinung. Die politische Auseinandersetzung gehört zu ihrem Alltag. Wir sehen deshalb auch dem geistigen Ringen, das der Entspannungspolitik zugrunde liegt, selbstsicher entgegen. Die Freizügigkeit ist die Geschäftsgrundlage unserer Entspannungspolitik. Von dieser politischen Zielsetzung her betrachte ich auch den Grundvertrag. Deshalb stimmen meine Kollegen Norbert Blüm, Karl-Heinz Hornhues, Josef Klein und ich diesem Vertrage zu. Anlage 3 Erklärung des Abgeordneten Dr. Luda (CDU/CSU nach § 59 GO zu Punkt 3 der Tagesordnung Infolge eines Informationsfehlers habe ich die zweite namentliche Abstimmung knapp verfehlt. Ich hatte die Absicht, dem UNO-Beitritt zuzustimmen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 11. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rainer (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Fragen A 11 und 12) : Was hat die Bundesregierung unternommen, um mit Polen zu einer Vereinbarung zu gelangen, auf Grund der Deutsche mit Wohnsitz im Land Berlin den in Übereinstimmung mit dem Berlin-Abkommen ausgestellten Paß der Bundesrepublik Deutschland für Visaanträge sowie für die Ein- und Ausreise benutzen können, und wird die Bundesregierung bei der Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit Mitgliedern des Warschauer Pakts sicherstellen, daß Deutsche mit Wohnsitz im Land Berlin den in Übereinstimmung mit dem Berlin-Abkommen ausgestellten Paß der Bundesrepublik Deutschland für Visaanträge sowie für die Ein- und Ausreise benutzen können? Was hat die Bundesregierung unternommen, bzw. was wird sie unternehmen, um die Konsularabteilung der Botschaft der UdSSR zu veranlassen, sich an das vereinbarte Verhandlungsprotokoll I zum Berlin-Abkommen zu halten, wonach sie bei Anträgen Deutscher mit Wohnsitz ins Land Berlin einen Paß, der mit Stempel „ausgestellt in Übereinstimmung mit dem ViermächteAbkommen vom 3. September 1971" versehen ist, bzw. einen Personalausweis oder ein anderes entsprechend abgefaßtes Dokument, das bestätigt, daß die das Visum beantragende Person ihren ständigen Wohnsitz in den Westsektoren Berlins hat, und das die genaue Adresse des Inhabers und dessen Lichtbild enthält, zu verlangen und entgegenzunehmen hat, und wird sie die Betroffenen öffentlich auffordern, die Möglichkeiten des BerlinAbkommens in vollem I Umfang in Anspruch zu nehmen? Zu Frage A 11: Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Volksrepublik Polen bei Visumsanträgen sowie bei der Ein- und Ausreise von Westberlinern entsprechend der Regelung im Vereinbarten Verhandlungsprotokoll I zum Viermächte-Abkommen vom 3. 9. 1971 verfährt. Eine andere Praxis ist der Bundesregierung bisher nicht bekanntgeworden. Bei der Aufnahme diplomatischer Beziehungen mit osteuropäischen Staaten wird die Bundesregierung in geeigneter Form klarstellen, daß Westberliner zur Erlangung eines Visums und bei Reisen in diese Länder den in Übereinstimmung mit dem ViermächteAbkommen ausgestellten Reisepaß der Bundesrepublik Deutschland benutzen können. Zu Frage A 12: Nach dem vereinbarten Verhandlungsprotokoll I zum Viermächte-Abkommen über Berlin vom 3. September 1971 haben Personen mit ständigem Wohnsitz in den Westsektoren Berlins zur Erlangung eines Visums für die Einreise in die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken bei entsprechenden sowjetischen Stellen vorzulegen a) einen Paß, der mit dem Stempel „ausgestellt in Übereinstimmung mit dem Viermächte-Abkommen vom 3. September 1971" versehen ist. b) einen Personalausweis oder ein anderes entsprechend abgefaßtes Dokument, das bestätigt, daß die das Visum beantragende Person ihren ständigen Wohnsitz in den Westsektoren Berlins hat, und das die genaue Adresse des Inhabers und dessen Lichtbild enthält. Diese Regelung ist nach Auffassung der Bundesregierung eindeutig. Ihr sind Presseäußerungen bekannt, in denen behauptet wird, die Sowjetische Botschaft weise bei Visumsanträgen von Westberlinern, bei denen Paß und Personalausweis vorgelegt wurden, den Paß zurück. Die Bundesregierung ist bisher mit derartigen Fällen nicht befaßt worden. Sie wird gegebenenfalls konkrete Fälle, die ihr bekannt werden, auf diplomatischem Wege mit der sowjetischen Botschaft aufnehmen und im Einvernehmen mit den drei Westalliierten als Signataren des ViermächteAbkommens darauf hinwirken, daß die im Viermächte-Abkommen festgelegten Verfahren beachtet werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 11. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Fragen A 13 und 14) : Halt die Bundesregierung auch gegenüber Südvietnam an ihrer grundsätzlichen Auffassung fest, die Leistung von humanitärer Hilfe fur den indochinesischen Bereich von der vollständigen Einstellung aller Kampfhandlungen abhängig zu machen, und kann sich — bejahendenfalls — die Bundesregierung der Ansicht verschließen, daß die Waffenstillstandsverletzungen durch Vielkong und Nordvietnam neben der unmittelbaren Schädigung Südvietnams noch den zusätzlichen Effekt haben, durch hinausgezögerte Hilfe die Leiden des Volkes zu verlängern sowie die wirtschaftliche und soziale Entwicklung zu behindern? Ist die Bundesregierung dementsprechend bereit, wenigstens für die befriedeten Teile Südvietnams unverzüglich mit der Hilfe /u beginnen, unabhängig vom Verhallen des Vietkong und Nordvietnams und auch unabhängig von der Gestaltung der Beziehungen zu Nordvietnam? Die Bundesregierung hat Südvietnam seit 1965 für rund 163 Millionen DM humanitäre Hilfe gewährt. Die Hilfe soll gerade dazu dienen, die durch die Kampfhandlungen der vietnamesischen Bevölkerung zugefügten Leiden lindern zu helfen. Auch die durch Kabinettsbeschluß vom 31. 1. 1973 zusätzlich für humanitäre Hilfsmaßnahmen in Indochina bereitgestellten 30 Millionen DM kommen zum Teil Südvietnam zugute. Entsprechende Maßnahmen wurden bereits durch den BMI eingeleitet. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 11. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage A 17) : Treffen Meldungen (Wirtschaftswoche vom 30. März 1973) zu, wonach in den Verhandlungen über die Rückführung von Deutschen aus Polen seitens der polnischen Vertreter die Forderung erhoben worden ist, von deutscher Seite erhebliche finanzielle Zuwendungen in Form von Entschädigung oder Wirtschaftshilfe zu erhalten, und wie wird diese Forderung begründet? Nein, in dieser Form treffen die Meldungen nicht zu. Die polnische Regierung hat bei Gesprächen über das Umsiedlungsproblem stets erklärt, daß sie zwischen dieser Frage und ihren Entschädigungsforderungen kein „Junktim" herstellen wolle. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 1691* Allerdings hat sie unter Hinweis auf die Entschädigungsforderungen zum Ausdruck gebracht, auch sie hätte gewichtige Anliegen im humanitären Bereich. Dazu haben wir stets erklärt, daß wir aus politischen und rechtlichen Gründen nicht in der Lage seien, über solche Forderungen mit der polnischen Seite in Verhandlungen einzutreten. Die dem Bundestag bekannte Haltung der Bundesregierung zu dieser Frage hat sich nicht geändert. Die polnische Regierung hat stets erklärt, daß sie sich an ihre im Rahmen der Verhandlungen des Jahres 1970 gegebenen Zusicherungen zur Umsiedlung gebunden hält. Die Bundesregierung geht daher davon aus, daß die polnische Regierung nicht beabsichtigt, die Frage der Umsiedlung mit der Frage der Wiedergutmachung zu verquicken. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 11. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Klepsch (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage A 19) : Hat die Bundesregierung dem Berliner Senat geraten, der sowjetischen Forderung zu entsprechen, wonach die deutsche Fahne bei der Berliner Industrieausstellung nicht gezeigt werden dürfe? Nein. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 11. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage A 23) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach die sowjetische Seite inoffiziell verlauten ließ, sie würde, falls die Fahnenmasten bei der Eröffnung der sowjetischen Industrieausstellung im Land Berlin leer bleiben sollten, ihren Ostberliner Botschafter Jefremov veranlassen, kraft seiner Vier-Mächte-Zuständigkeit für West-Berlin die Ausstellung zu eröffnen? Pressemeldungen treffen in dieser Form nicht zu. Beide Punkte haben in den Gesprächen eine Rolle gespielt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 9. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Windelen (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Fragen A 28 und 29) : Trifft es zu, daß der 2. Sekretär der sowjetischen Botschaft in Bonn, Sergejew, die Bundesrepublik Deutschland auf Wunsch der Bundesregierung verlassen hat? Welche Gründe waren gegebenenfalls für die Intervention der Bundesregierung maßgeblich, und warum teilt sie diese der Ötfentlichkeit nicht mit? Die Bundesregierung hat der sowjetischen Regierung gegenüber nicht den Wunsch geäußert, daß Herr Sergejew die Bundesrepublik Deutschland verlassen möge. Damit erledigt sich auch die Antwort zum 2. Teil Ihrer Frage. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, die sich auf die Sicherheitslage der Bundesrepublik Deutschland beziehen, so ist die Bundesregierung gerne bereit, in den zuständigen Gremien hierzu Stellung zu nehmen. Anlage 10 Antwort des Bundesministers Genscher vom 11. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage A 30) : Hat der Vorsitzende der SED im Land Berlin vor der Annahme des ihm verliehenen sowjetischen und Ost-Berliner Ordens die nach dem Ordensgesetz erforderliche Genehmigung des Bundespräsidenten dazu erhalten, und was hat die Bundesregierung, sollte dies nicht geschehen sein, unternommen, um dem Ordensgesetz Geltung zu verschaffen? Dem. SED-Vorsitzenden, Gerhard Danelius, w wude zu seinem 60. Geburtstag am 2. April 1973, von der Sowjetunion der Orden „Stern der Völkerfreundschaft" und von der DDR der „Karl-Marx-Orden" verliehen. Der sowjetische Orden wurde ihm am 2. 4. 1973 in Westberlin durch den Ostberliner Botschafter der UdSSR, Jefremov, übergeben, während der DDR-Orden von einer SED-Delegation aus Ostberlin überbracht wurde. Nach § 5 des Ordensgesetzes darf ein Deutscher Orden von einem ausländischen Staatsoberhaupt oder einer ausländischen Regierung oder von einer anderen Stelle außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes nur mit Genehmigung des Bundespräsidenten annehmen. Da das Ordensgesetz nach seinem § 18 auch in Berlin gilt und vom Land Berlin durch Gesetz vom 5. 9. 1957 (GVBl. für Berlin Seite 1237) übernommen worden ist, gilt § 5 des Ordensgesetzes auch im Land Berlin. Im Regelfalle, d. h. wenn mit dein verleihenden Staat ein Ordensaustausch besteht, hält dieser Staal vor der Verleihung eines Ordens an einen Deutschen bei der zuständigen deutschen Stelle die sogenannte Voranfrage, und die Annahmegenehmigung wird nach deren positiver Beantwortung er- teilt. Mit der Sowjetunion und mit der DDR be- sieht jedoch kein Ordensaustausch. Demzufolge ha- ben Voranfragen nicht stattgefunden. Herr Danelius hat auch nicht von sich aus um die Erteilung der Annahmegenehmigung nachgesucht. Solche Genehmigungen sind Herrn Danelius vom Bundespräsidenten nicht erteilt worden. Der bloße Erwerb eines ausländischen Ordens oder eines solchen der DDR ohne Annahmegenehmigung ist nicht strafbar. Dagegen macht sich nach § 15 des Ordensgesetzes strafbar, wer unbefugt, d. h. im vorliegenden Falle ohne die erforderliche Annahmegenehmigung einen ausländischen Orden oder einen solchen der DDR trägt. Derartige Straftaten sind Offizialdelikte, die der Verfolgung durch die Strafverfolgungsbehörden der Länder unterliegen. Die Bundesregierung hat insoweit keinen Einfluß. Anlage 11 Antwort des Bundesministers Genscher vom 11. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Stücklen (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Fragen A 31 und 32) : Inwieweit treffen Pressemeldungen zu, wonach palästinensische Terrororganisationen, u. a. die 1972 verbotene GUPS und GUPA, von der „DDR" aus erneut in der Bundesrepublik Deutschland Anschläge gegen den Luftverkehr und Sabotageakte gegen die Industrie und Wirtschaft planen, und welche Vorkehrungen hat und will die Bundesregierung zur Unterbindung dieser Terrorakte treffen? Mit welcher Energie und mit welchem Erfolg hat sich die Bundesregierung bisher um internationale Zusammenarbeit gegen Luftpiraterie und andere Erscheinungsformen des Terrorismus bemüht? Zu Frage A 31: Pressemeldungen, wonach palästinensische Terrororganisationen, u. a. die 1972 verbotenen GUPS und GUPA, von der DDR aus erneut in der Bundesrepublik Deutschland Anschläge gegen den Luftverkehr und Sabotageakte gegen die Industrie und Wirtschaft planen, können nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen nicht bestätigt werden. Die DDR hat jedoch ausgewiesenen Funktionären der GUPS und der GUPA Wohnrecht und Stipendien angeboten. Es liegen auch Anhaltspunkte dafür vor, daß Funktionäre der GUPS, GUPA und der AL FATAH in Ost-Berlin propagandistische Aktivitäten entfalten, die auch in das Bundesgebiet gerichtet sind. Weiter kann nicht ausgeschlossen werden, daß palästinensische Studenten in der DDR im Rahmen ihres Studiums an der vormilitärischen Ausbildung bei der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) teilnehmen, die eine militärische Grundausbildung vermittelt. Schließlich kann auch nicht ausgeschlossen werden, daß ein Büro der Palästinenser in Berlin (Ost) Aufträge zur Beobachtung von Vorgängen in der Bundesrepublik ausführt. Zu Frage A 32: Die Bundesregierung teilt die in der Frage zum Ausdruck gekommene Auffassung, daß eine wirksame Bekämpfung des weltweit auftretenden und über die Staatsgrenzen hinweg operierenden Terrorismus nur im Rahmen solidarischer internationaler Zusammenarbeit möglich ist. In dieser Erkenntnis hat die Bundesregierung von Anfang an alle auf eine solche Zusammenarbeit gerichteten Bestrebungen im internationalen Raum unterstützt. Dies gilt für die Aktivitäten der Vereinten Nationen ebenso wie für entsprechende Bemühungen im Rahmen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) und des Europarates. Die Außenminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft haben sich auf ihrer Tagung im September 1972 in Frascati auf Initiative der Bundesregierung ebenfalls mit dem Problem der Bekämpfung des internationalen Terrorismus beschäftigt und eine enge Zusammenarbeit auf diesem Gebiet ins Auge gefaßt. An dieser Stelle Einzelheiten zu den Überlegungen auf europäischer Ebene mitzuteilen, ist wegen der von der Natur der Sache her gebotenen Geheimhaltung nicht möglich. Die Bundesregierung wird auch in Zukunft alle Bemühungen um eine wirkungsvolle internationale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus nachhaltig unterstützen. Anlage 12 Antwort des Bundesministers Genscher vom 11. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wolfram (SPD) (Drucksache 7/511 Frage A 36) : Wie beurteilt die Bundesregierung die auf die Bundesrepublik Deutschland zukommende Welle brutaler Filme, hergestellt in Hongkong, und welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, dagegen vorzugehen? Bisher sind in die Lichtspieltheater der Bundesrepublik Deutschland erst einige der in Hongkong sehr zahlreich hergestellten Filme gelangt. Die Qualität der einzelnen Filme ist verschieden; sie werden auch von der Kritik keineswegs einhellig beurteilt. Ausgedehnte und schonungslose, oft übersteigerte Kampfszenen prägen diesen Filmtyp. Wie lange das Interesse des deutschen Kinopublikums an solchen Filmen anhalten wird, läßt sich im voraus nicht sagen. Wie andere für die öffentliche Vorführung in der Bundesrepublik Deutschland bestimmte Filme werden auch die Hongkong-Filme durch die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) in Wiesbaden im einzelnen geprüft. Maßstab hierfür sind die Grundsätze der FSK in der Fassung vom 25. November 1970. Nach den hier einschlägigen Bestimmungen darf kein Film die Würde des Menschen ver- letzen, entsittlichend oder verrohend wirken, oder brutale Vorgänge in übersteigerter, anreißerischer oder aufdringlich selbstzweckhafter Form schildern. Soweit ein Film die Grundsätze verletzt, eröffnet die FSK dem Antragsteller, daß 'sie den Film insoweit nicht zur öffentlichen Vorführung „freigeben" kann. Die Entscheidung der FSK hat zwar nur bei der sogenannten Jugendfreigabe — entsprechend § 6 des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit — öffentlich-rechtlichen Charakter. Der Antragsteller verpflichtet sich aber nach bürgerlichem Recht, der Entscheidung der FSK für das Vorführen der Filme auch vor Erwachsenen nachzukommen. Maßnahmen der Bundesregierung und andere staatliche Maßnahmen außerhalb des Jugendschutzes können gegenwärtig gegen diese Filme nicht ergriffen werden. Das Außenwirtschaftsrecht gibt keine Handhabe, die Einfuhr derartiger Filme zu verhindern oder einzuschränken. Von Vorschriften des Jugendschutzes abgesehen, gibt es derzeit auch keine Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 1693* ) Strafvorschrift, die gegen solche Filme anwendbar wäre. Dies wird sich allerdings ändern, wenn der bereits im Sonderausschuß für ,die Strafrechtsreform beratene neue § 131 Strafgesetzbuch Gesetzeskraft erlangt. Nach dieser Vorschrift wird sich u. a. strafbar machen, wer Filme, „die Gewalttätigkeiten gegen Menschen in grausamer oder sonst unmenschlicher Weise schildern und dadurch eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrücken", herstellt, verbreitet, öffentlich vorführt usw. Anlage 13 Antwort des Bundesministers Genscher vom 10. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/511 Frage A 39) : Welche Rechtsprobleme entstehen durch die Einführung von Kommunikationssatelliten, und welche Lösungsvorschläge werden gemacht, um sicherzustellen, daß die Informationsfreiheit und damit die Qualität der Programme keine Einbuße erleidet? Ihre Frage, mit deren schriftlicher Beantwortung Sie sich einverstanden erklärt haben, beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen, dem Auswärtigen Amt und dem Bundesminister der Justiz wie folgt: I) Es ist zu unterscheiden zwischen der Nutzung von Fernmeldesatelliten für sogenannte Punkt-zu-Punktübertragung und der Nutzung derartiger Satelliten für den Direktempfang von Rundfunkprogrammen. Die ersterwähnte Übertragung, also die von einem Fernmeldesatelliten zu Erdefunkstellen, wird bereits seit Jahren, z. B. zur schnelleren Weiterleitung von Fernsehprogrammen über olympische Spiele, durchgeführt. Es handelt sich hierbei lediglich um eine besondere Art des Programmaustausches über das internationale Netz der Fernmeldeorganisationen. Die Verbreitung dieser Programme an die Rundfunkteilnehmer erfolgt dabei durch die bestehenden Rundfunkveranstalter nach geltendem Recht. Insoweit entstehen keine neuen wesentlichen Rechtsprobleme. Hingegen wirft die Nutzung von Fernmeldesatelliten für die Ausstrahlung von Rundfunksendungen zum Direktempfang, mit der in Europa günstigstenfalls in den 80er Jahren zu rechnen ist, eine Vielzahl von Problemen auf. Die dabei im einzelnen zu lösenden Rechtsfragen hängen vor allem davon ab, für welches Ausstrahlungsgebiet und welche Organisation des Veranstalters man sich entscheidet. Diese Entscheidungen setzen wiederum klare Konzeptionen, insbesondere über Bedarf und Finanzierung voraus, die noch zu erarbeiten und international abzustimmen sind. Als eines der Hauptprobleme zeichnet sich bereits jetzt ab, daß einerseits Satellitenrundfunk-Di- rektempfang nicht innerhalb nationaler Grenzen durchführbar ist und andererseits Staaten, in denen die Informationsfreiheit Beschränkungen unterliegt oder die — wie viele Entwicklungsländer — politische Einflußnahmen befürchten, den Informationsfluß via Satellitenrundfunk von ihren souveränen Entscheidungen abhängig machen möchten. Ausgehend von dem Grundsatz der Sendefreiheit im Ather sind auf der 17. UNESCO-Generalkonferenz im Herbst 1972 zunächst in einer „Deklaration der Leitsätze über die Nutzung des Satellitenrundfunks für freien Informationsfluß, Verbreitung von Bildung und vermehrten kulturellen Austausch" Grundsätze entwickelt worden, durch die einerseits der freie Informationsfluß über Fernmeldesatelliten gefördert werden soll und andererseits die nationalen Belange der Staaten, deren Rundfunkteilnehmer direkt von Satelliten abgestrahlte Sendungen empfangen können, nicht unberücksichtigt bleiben sollen. Diese Deklaration entspricht allerdings nicht uneingeschränkt den Vorstellungen der Bundesregierung. Nach Artikel IX Abs. 1 der Deklaration wird vorgeschrieben, daß Staaten in Anbetracht des Grundsatzes dei Informationsfreiheit vorherige Vereinbarungen treffen oder deren Abschluß unterstützen müssen bezüglich Satellitenrundfunk für Direktempfang durch die Bevölkerung der Länder außerhalb des für die Sendung verantwortlichen Landes. Die Bundesregierung, die diese Leitsätze im Grundsatz befürwortet hat, bemängelte hierzu, daß nicht auf den Unterschied zwischen der gezielten (absichtlichen) Ausstrahlung für das jeweilige Land und der technisch nicht vermeidbaren (absichtslosen) Abstrahlung (sogenannte „Spill-over") in Nachbarregionen eingegangen wird. Damit besteht nämlich die Gefahr, daß restriktiv eingestellte Staaten derartige Übereinkünfte ablehnen und unter Berufung auf die — rechtlich als Absichtserklärung zu wertende — Deklaration Satellitenrundfunk im internationalen Bereich erschweren oder gar zu unterbinden suchen. Wichtiger werden die künftigen Verhandlungen zu diesem Problemkreis in der UNO sein. Die Generalversammlung hat mit Resolution vom 9. November 1972 den UN-Weltraumausschuß beauftragt, im Hinblick auf den Abschluß eines oder mehrerer internationaler Abkommen Grundsätze für die Verwendung von Satelliten für direkte Fernsehübertragungen auszuarbeiten. Die Bundesregierung verfolgt diese Arbeiten mit großer Aufmerksamkeit, sie steht hierüber in engem Kontakt mit befreundeten Staaten. Nach dem Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Vereinten Nationen wird sie sich auch selbst aktiv in diese Verhandlungen einschalten können. Sie wird hier das Prinzip einer weltweiten Informationsfreiheit vertreten. Im übrigen wird bereits hinsichtlich des Schutzes der Sendeunternehmen und der Urheber gegen unbefugte Weiterleitung der durch Satelliten übertragenen Sendungen ein multilaterales Übereinkommen vorbereitet. Diese Verhandlungen, an denen sich die Bundesrepublik beteiligt, werden voraus- sichtlich 1974 abgeschlossen werden können. 1694* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 Anlage 14 Antwort des Bundesministers Genscher vom 11. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage A 50) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Gehälter der Beamten der Deutschen Bundesbahn im Vergleich zum Einkummen der Mitarbeiter der Deutschen Bundesbahn im Lohnverhältnis erheblich geringer sind, und ist die Bundesregierung bereit, diesem Zustand noch im Jahr 1973 abzuhelfen? Die Gehälter einzelner Beamtengruppen bei der Deutschen Bundesbahn sind in der Tat häufig geringer als die Einkommen vergleichbarer Lohnempfänger bei der Deutschen Bundesbahn. Dies beruht auf strukturellen Besonderheiten der unterschiedlichen Bezahlungssysteme der Beamtenbesoldung und des Tarifrechts. Ursächlich für die teilweise bessere Bezahlung der Lohnempfänger bei der Deutschen Bundesbahn sind auch die Leistungszulagen, die im Lohntarifsystem der Deutschen Bundesbahn eine große Rolle spielen. Die Tendenz einer besseren Bezahlung der Lohnempfänger im Vergleich zu den Beamten hat sich als Folge der vor kurzem abgeschlossenen Einführung des Monatslohnsystems für die Arbeiter im öffentlichen Dienst erheblich verstärkt. Das von Ihnen angesprochene Problem hat besondere Bedeutung, wenn Arbeitnehmer in das Beamtenverhältnis übernommen werden. Dies ist auch schon Gegenstand von Erörterungen im Innenausschuß des 6. Deutschen Bundestages gewesen. In meinem Bericht vom 12. Mai 1972 hatte ich die Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Hier möchte ich nur die Gewährung einer Ausgleichszulage in Höhe der Nettodifferenz zwischen dem letzten Verdienst des Lohnempfängers und seinen Dienstbezügen nach der Übernahme als Beamter erwähnen. In dem Bericht ist zugleich aber auch dargelegt, welche grundsätzlichen Bedenken, und zwar unter dem Gesichtspunkt der unterschiedlichen Besoldung von Beamten in gleichen Funktionen sowie aus tarif- und laufbahnrechtlicher Sicht gegen eine derartige Ausgleichszulage bestehen. Solange die unterschiedlichen Bezahlungssysteme für Beamte und Lohnempfänger bestehen, ist eine befriedigende Lösung kurzfristig nicht möglich. An einer Lösung wird jedoch intensiv gearbeitet. Ich darf darauf hinweisen, daß das Problem auch Gegenstand der gegenwärtig stattfindenden Expertengespräche zwischen Vertretern meines Hauses und Vertretern der Spitzenorganisationen der Beamtenverbände ist. Anlage 15 Antwort des Bundesministers Genscher vorn 11. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage A 51) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die kommunalen Sportförderungsrichtlinien zwischen den einzelnen Bundesländern, aber auch innerhalb der Bundesländer, von Gemeinde zu Gemeinde erhebliche Unterschiede aufweisen, ohne daß bisher eine praktisch realisierbare Vergleichsmöglichkeit zwischen den verschiedenen kommunalen Bestimmungen möglich ist, und ist die Bundesregierung bereit, das Bundesinstitut für Sportwissenschaften mit einer wissenschaftlichen Untersuchung zu beauftragen, die die Sammlung der kommunalen Sportförderungsrichtlinien, ihre systematische Gegenüberstellung und Analyse zum Gegenstand hat? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die kommunalen Sportförderungsrichtlinien — auch innerhalb der einzelnen Bundesländer — unterschiedlich sind. Diese Unterschiede sind vor allem durch unterschiedliche örtliche Gegebenheiten und finanzielle Möglichkeiten bedingt, die zu einer örtlich verschiedenen Festlegung von Prioritäten führen. Auch die Empfehlungen zur Sportförderung, die die kommunalen Spitzenverbände ihren Mitgliedskörperschaften gegeben haben, werden deshalb in unterschiedlichem Umfang verwirklicht. Eine Vereinheitlichung der kommunalen Richtlinien ist daher nur begrenzt möglich. Die Bundesregierung hat aufgrund ihrer verfassungsrechtlichen Zuständigkeit im Bereich des Sports aber auch insoweit keine Möglichkeiten, auf eine Vereinheitlichung der Sportförderungsrichtlinien der Länder und Gemeinden hinzuwirken. Soweit die Länder und die kommunalen Spitzenverbände mitwirken, ist die Bundesregierung bereit, durch das Bundesinstitut für Sportwissenschaft eine Untersuchung durchführen zu lassen, die die Sammlung der kommunalen Sportförderungsrichtlinien, ihre systematische Gegenüberstellung und Analyse zum Gegenstand hat. Anlage 16 Antwort des Bundesministers Genscher vom 11. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage A 52) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß gegenwärtig von verschiedenen Großstädten im Rahmen der Flächennutzungsplanung an sog. Generalsportplänen gearbeitet wird, die eine zukunftsweisende Ausgestaltung der kommunalen und privaten Sportanlagen zum Ziel haben, und ist die Bundesregierung bereit, durch Finanzierung einer Modelluntersuchung einheitliche Grundlagen für die Erstellung derartiger Generalsportpläne erarbeiten zu lassen? Die Aufstellung von Flächennutzungsplänen ist ein Teil der Bauleitplanung, die nach § 2 Abs. 1 des Bundesbaugesetzes vom 23. Juni 1960 in die eigene Verantwortung der Gemeinden fällt. Im Flächennutzungsplan sind, soweit erforderlich, nach § 5 Abs. 2 Ziff. 5 des Bundesbaugesetzes auch Sport-, Spiel-, Zelt- und Badeplätze darzustellen. Die Schaffung einheitlicher Grundlagen für die Aufstellung von Sportstättenplänen, die in die Aufstellung von Flächennutzungsplänen eingehen, ist ein besonderes Anliegen des Bundesinstituts für Sportwissenschaft. Bereits das frühere Institut für Sportstättenbau des Deutschen Sportbundes, das heute Teil des Bundesinstituts für Sportwissenschaft ist, hat sich sehr frühzeitig mit diesen Fragen befaßt. — Seit 1964 werden Informationen über Bedarfsgrundlagen und über die Notwendigkeit eines „Fachplanes für Erholungs-, Spiel- und Sport- Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 1695* anlagen" — als Teil der Bauleitplanung — an die für die Planung von Sportbauten fördernden Stellen und an die Bauherren herausgegeben. - 1968 wurde eine Informationstagung des Instituts für Sportstättenbau unter dieses Thema gestellt. — 1970 hat das Institut eine umfassende Darstellung zum Thema Sportstättenleitplanung, Bedarf, Bau-und Folgekosten gegeben (Heft 2, Zeitschrift „Sportstättenbau und Bäderanlagen"). In dieser Darstellung wurde insbesondere auch ausführlich auf Literatur zu Bedarfs- und Planungsgrundlagen, sowie auf vorliegende Forschungsaufträge hingewiesen,. — Vom Institut werden seit 1954 zahlreiche Modelluntersuchungen bei der Erstellung von Flächennutzungsplänen durchgeführt, u. a. in Solingen, Bocholt, Coburg, Euskirchen, Meckenheim-Merl und Helmstedt. Hierbei wurden Fachpläne für Erholungs-, Spiel- und Sportanlagen zu den Flächennutzungsplänen mit Modellcharakter erarbeitet und der Öffentlichkeit vorgestellt, wie z. B. der Fachplan Meckenheim-Merl im Rahmen eines internationalen Kongresses für Sportstättenbau , der im April 1973 in Köln stattgefunden hat. Das Bundesinstitut für Sportwissenschaften wird sich auch weiterhin mit dieser Frage befassen. Anlage 17 Antwort des Bundesministers Genscher vom 11. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Fragen A 53 und 54) : Ist es richtig, daß die Bundesanstalt für Landeskunde und Raumordnung in einer neueren Studie über die Frage des besten Standorts fur das geplante Bundesamt für Umweltschutz zu dem Ergebnis gekommen ist, daß Kaiserslautern mit zwei anderen Städten an erster Stelle liegt — falls bei der Bewertung der Standortfrage auch raumordnerische Gesichtspunkte berücksichtigt werden? Ist die Bundesregierung mit mir der Ansicht, daß — nachdem die von ihr in den letzten Wochen beschlossenen Spar- und Streichungsmaßnahmen (die Aufgabe des Saar-Pfalz-Kanals, die Kürzung der Investitionszulagen, die Kürzungen im Bundesfernstraßenbau usw.) die Westpfalz besonders hart getroffen haben — strukturpolitische Gesichtspunkte zusammen mit der besonderen Ausrichtung der Universität Kaiserslautern auf Fragen des Umweltschutzes in besonderem Maße für eine Errichtung der Bundesanstalt für Umweltschutz in Kaiserslautern sprechen? Gestatten Sie, Herr Präsident, daß ich beide Fragen wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantworte. Fs ist richtig, daß die Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung im Auftrage eines Referenten des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau eine Gedankenskizze zum Standort des geplanten Umweltbundesamtes angefertigt hat. Diese Studie ist nicht Gegenstand von Erörterungen innerhalb der Bundesregierung, da sie wesentliche Entscheidungselemente unberücksichtigt läßt. Die Verfasser räumen selbst ein, daß der Aussagewert der Studie aus einer Reihe von Gründen eingeschränkt sei. So seien insbesondere Inhalt und Methode der Ausarbeitung nur sehr unvollständig durchgearbeitet worden. Der Bundesminister des Innern wird in jedem Fall bei seiner Entscheidung über den Standort des Umweltbundesamtes raumordnerische, strukturpolitische und solche Kriterien mit berücksichtigen, die eine enge Verbindung des geplanten Amtes mit dem universitären Bereich erforderlich machen. Ich darf Ihnen versichern, daß die von Ihnen zugunsten der Stadt Kaiserslautern angeführten Gesichtspunkte vor der Standortentscheidung entsprechend gewürdigt werden. Anlage 18 Antwort des Bundesministers Genscher vom 11. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Benz (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Fragen A 55 und 56) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die von ihr angekündigten Bundesanstalten für Umweltschutz und Reaktorsicherheit im Kernforschungszentrum Karlsruhe anzusiedeln, um damit die dort vorhandenen personellen und institutionellen Kapazitäten zu nutzen? Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, wann diese Bundesanstalten gegründet werden? Der Präsident des Bundesrechnungshofes als Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung ist vom damaligen Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft mit Schreiben vom 20. Juli 1972 um eine gutachtliche Stellungnahme zur Frage der Errichtung eines Bundesamtes für Reaktorsicherheit und Strahlenschutz gebeten worden. Durch den Organisationserlaß des Herrn Bundeskanzlers vom 15. Dezember 1972 ist die Zuständigkeit für Reaktorsicherheit und Strahlenschutz auf den Bundesminister des Innern übergegangen. Dieser hat den Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung mit Schreiben vom 12. Februar 1973 gebeten, die Arbeiten an der gutachtlichen Stellungnahme weiterzuführen. Diese Stellungnahme liegt noch nicht vor. Der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung hat jedoch mit Schreiben vom 2. April 1973 vorab mitgeteilt, daß die etwaige Errichtung eines Bundesamtes für Reaktorsicherheit und Strahlenschutz verfassungsrechtlich und verfassungspolitisch nicht unbedenklich sei, weil die dieser Einrichtung zugedachten Aufgaben im wesentlichen ministerieller Natur sein dürften. Nach Eingang der gutachtlichen Stellungnahme des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung wird zu prüfen sein, ob und gegebenenfalls in welcher Organisationsform etwaige nichtministerielle Aufgaben auf dem Gebiet der Reaktorsicherheit und des Strahlenschutzes wahrzunehmen sind. Es ist sichergestellt, daß hierbei das geplante Umweltbundesamt (= neue Bezeichnung für das ursprünglich vorgesehene Bundesamt für Umwelt- 1696* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 schutz) in die Überlegungen einbezogen würde. Die Errichtung des Umweltbundesamtes ist noch in diesem Jahr beabsichtigt. Eine Entscheidung über den Standort dieser Behörde ist noch nicht getroffen worden. Um den Sitz der Einrichtung haben sich neben Karlsruhe rund 30 Städte aus dem gesamten Bundesgebiet beworben. Das Bundesministerium des Innern prüft z. Z. die eingegangenen Bewerbungsunterlagen. Dabei werden fachliche, organisatorische sowie wirtschaftliche Kriterien ebenso wie strukturelle und raumordnerische Aspekte gegeneinander abzuwägen sein. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Sie dürfen versichert sein, daß die zugunsten der Stadt Karlsruhe vorgetragenen Gesichtspunkte vor der Standortentscheidung gewürdigt werden. Anlage 19 Antwort des Bundesministers Genscher vom 11. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 7/511 Frage A 57) : Hält die Bundesregierung eine qualitative Vorauswahl von jahrgangsmäßig heranstehenden Hauptleuten im Bundesgrenzschutz vor dem laufbahnrechtlich notwendigen Stabsoffizierlehrgang für gerechtfertigt, wenn dadurch etwa die Hälfte dieser Hauptleute — wie 1973 beim 9. Stabsoffizier-Lehrgang geschehen — keine Chance haben, auf diesem Lehrgang die Qualifikation für den Stabsoffizier zu erwerben und bei der abschließenden Prüfung ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen zu können? Nach der Verordnung über die Laufbahnen der Polizeivollzugsbeamten im Bundesgrenzschutz und im Bundesministerium des Innern ist Voraussetzung für die Beförderung zum Major i. BGS u. a. das Bestehen der Stabsoffizierprüfung. Prüfung und vorausgehender Lehrgang werden durch die Ordnung der Stabsoffizierprüfung vom 10. April 1964 geregelt. Dem Stabsoffizierlehrgang geht wie bei ent- sprechenden Lehrgängen der meisten Länderpolizeien — eine Personalauswahl für die Zulassung zur Stabsoffizierausbildung voraus. Sie erfolgt auf der Grundlage der bisherigen dienstlichen Leistungen und der Beurteilung der Gesamtpersönlichkeit. Zum Verfahren der Personalauswahl gehört ein Leistungstest, bei dem 9 schriftliche Arbeiten zu fertigen sind. Die Ergebnisse des Tests werden als Bestandteil der dienstlichen Leistungen gewertet. Die Testarbeiten entsprechen leistungsmäßig ausschließlich den Anforderungen im Bereich der Hauptleute. Vor Beginn eines Stabsoffizierlehrgangs lege ich nach der namentlichen Liste der Offiziere i. BGS den Kreis der Hauptleute fest, der nach dem Dienstalter in diesem Amt für eine Ausbildung zum Stabsoffizier in Betracht kommt. Aus diesem Kreis kann sich jeder Hauptmann um die Zulassung zur Stabsoffizierausbildung bewerben. Diese Handhabung führt zwangsweise dazu, daß sich auch Offiziere bewerben, die nach Fähigkeiten und Leistungen nicht für eine Ausbildung zum Stabs- offizier geeignet sind. Die Ernennung zum Stabsoffizier ist dem Aufstieg in den höheren Dienst gleichzusetzen. Für eine derartige Förderung können daher nur Beamte vorgesehen werden, deren Leistungen auf der Ebene des Hauptmanns über dem Durchschnitt liegen. Um eine Zulassung zum 9. Stabsoffizierlehrgang, der Anfang April begonnen hat, bewarben sich 73 Hauptleute. Auf Grund der dienstlichen Leistungen konnte ich aus diesem Kreis nur 39 Offiziere zur Teilnahme am 9. Stabsoffizierlehrgang zulassen. Weitere 7 Hauptleute, die im 8. Stabsoffizierlehrgang nicht erfolgreich waren, wiederholen den Lehrgang. Die Bundesregierung hält eine qualitative Vorauswahl nicht nur für zweckmäßig, sondern unter dem Gesichtspunkt des Leistungsprinzips auch für geboten, um den Aufstieg in die Spitzenämter des Bundesgrenzschutzes nur solchen Offizieren zu eröffnen, die sich durch Fähigkeiten und Leistungen deutlich herausheben. Lehrplan und Ausbildungsstoff des Stabsoffizierlehrgangs stellen auf ein Niveau ab, das den Leistungen überdurchschnittlicher Hauptleute entspricht. Eine Teilnahme aller Hauptleute würde eine Verminderung des Leistungsniveaus voraussetzen und damit das erstrebte Ausbildungsziel in Frage stellen. Hauptleute, die sich erfolglos einer Personalauswahl unterzogen haben, können in jedem Falle an einer weiteren Personalauswahl zu einem späteren Zeitpunkt teilnehmen. Sie haben bei Nachweis entsprechender Qualifikation die Möglichkeit, an einem späteren Stabsoffizierlehrgang teilzunehmen. Anlage 20 Antwort des Bundesministers Genscher vom 11. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Collet (SPD) (Drucksache 7/511 Fragen A 60 und 61): Entspricht der Bericht in der Frankfurter Rundschau vom 3. März 1973 unter der Überschrift „Erbitterter Untergrundkampf zwischen Arabern und Israelis in der Bundesrepublik" den Tatsachen? Was hat die Bundesregierung gegebenenfalls unternommen, uni solches Handeln, bei dem auch Menschenleben nicht geschont werden, zu unterbinden? Zu Frage A 60: Der Bundesregierung liegen hierbei keine Erkenntnisse vor. Zu Frage A 61: Eine Beantwortung dieser Frage erübrigt sich im Hinblick auf die Beantwortung der vorigen Frage. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 9. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (SPD) (Drucksache 7/511 Frage A 97): Ist der Bundesregierung auf Grund neuerer Untersuchungen bekannt, wie viele Menschen in der Bundesrepublik Deutschland infolge von. Gebrauch des in frei verkäuflichen Schmerzmitteln enthaltenen Wirkstoffs Phenacetin durch Nierenschäden schwer erkrankt oder gestorben sind, und ist die Bundesregierung bereit, die Wirkung von Phenacetin in der Bevölkerung nach neuestem Stand prüfen zu lassen und bis zum Ergebnis der Untersuchungen die phenacetinhaltigen Medikamente rezeptpflichtig zu machen? Die Bundesregierung verfügt nicht über eine dem heutigen Stand des Wissens entsprechende Zusammenstellung der Anzahl schwerkranker oder gestorbener Personen in der Bundesrepublik, die auf die Einnahme von phenazetinhaltigen Arzneimitteln zurückgeht. Es ist ihr aber bekannt, daß der Gebrauch phenazetinhaltiger Arzneimittel in größeren Mengen über längere Zeit zu schweren Nierenerkrankungen führen kann. Eine letzte hier vorliegende Arbeit ist die von Nitzsche und Bock, die in der Deutschen Medizinischen Wochenschrift im April 1970 erschienen ist. Dort wird von der Wahrscheinlichkeit berichtet, daß ein Zusammenhang besteht zwischen jahrelangem Phenazetin-Mißbrauch und dem Auftreten von Nierenerkrankungen. Es wird dort darauf hingewiesen, daß die schweren Nierenschäden nach 10- bis 20jähriger Dauereinnahme von phenazetinhaltigen Schmerzmitteln aufgetreten sind. Gegen einen vorübergehenden, kurzfristigen Gebrauch werden keine Bedenken erhoben. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat die Forderung zur Unterstellung unter die Verschreibungspflicht mit Sachverständigen eingehend geprüft. Die Prüfung ergab, daß die beobachteten Schädigungen durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch bedingt sind und daher eine Unterstellung unter die Verschreibungspflicht nach dem gültigen § 35 des Arzneimittelgesetzes nicht erfolgen kann. Es wird vielmehr ein Warnhinweis, der übermäßigen und langfristigen Gebrauch von phenazetinhaltigen Arzneimitteln verhindern soll, für erforderlich gehalten. Aus diesem Grunde ist Phenazetin in einem Entwurf einer Verordnung nach § 38 a des Arzneimittelgesetzes aufgenommen worden, der in Kürze dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet wird. Nach Inkrafttreten dieser Verordnung wird jede Packung eines phenazetinhaltigen Schmerzmittels einen Warnhinweis tragen, daß es nicht ohne ärztlichen oder zahnärztlichen Rat längere Zeit oder in höheren Dosen angewendet werden soll. Dadurch soll einem übermäßigen und langfristigen Gebrauch von phenazetinhaltigen Schmerzmitteln und den damit verbundenen Gefahren entgegen getreten werden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 9. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/511 Fragen A 102 und 103) : Kann die Bundesregierung angeben bzw. ermitteln, wie hoch der Anteil an Patienten in den Krankenhäusern ist, die ausgesprochene Pflegefälle sind? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Initiativen zu ergreifen oder zu unterstützen, die dazu führen, daß die Krankenhäuser von solchen Pflegefällen mehr als bisher entlastet werden? Zu Frage A 102: Der „ausgesprochene Pflegefall" ist kein Begriff der amtlichen Statistik oder umfassender Erhebungen. Nach allgemeinem Sprachgebrauch ist damit in erster Linie gemeint die Gruppe von chronischen Pflegefällen, d. h. von Behinderten, die sich oftmals in Krankenanstalten aufhalten, bei denen aber ein Heilerfolg nicht mehr zu erwarten ist. Verschiedentlich wird darunter weiterhin die Gruppe der Chronisch- und Langzeitkranken verstanden, die in allgemeinen und Fachkrankenhäusern gepflegt und behandelt werden. Nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Krankenhausgesellschaft liegen umfassende genaue Angaben über Größe und Zusammensetzung dieser beiden Gruppen nicht vor. Es bedarf hierzu einer Verbesserung der statistischen Daten stationärer Patienten insbesondere nach Diagnose und Verweildauer in Akut- und Sonderkrankenhäusern. Das Krankenhausfinanzierungsgesetz bietet die Rechtsgrundlage für den Erlaß einer entsprechenden Verordnung. Unabhängig vom Erlaß dieser Verordnung geht die Bundesregierung davon aus, daß sich eine genauere Ubersicht über die Struktur der Patienten psychiatrischer Krankenhäuser bereits aus Erhebungen gewinnen lassen, die zur Zeit im Rahmen der Arbeiten an der Enquete zur Lage der Psychiatrie angestellt werden. Zu Frage A 103: Die sogenannte Entlastung der Krankenhäuser von den an erster Stelle genannten chronischen Pflegefällen ist davon abhängig, daß eine ausreichende Zahl von Pflegeeinrichtungen zur Verfügung steht oder häusliche Pflege möglich ist. Eine Gesamtkonzeption für ein System die Krankenhäuser entlastender Pflegeeinrichtungen setzt eine genaue Bedarfsermittlung voraus, die bisher nicht möglich war. Die Bundesregierung ist bemüht, gemeinsam mit den Ländern, Gemeinden und freien Trägern Lösungen vorzusehen, die zu einem sich ergänzenden System von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen führen. Insbesondere der seit Jahren bestehende Personalmangel im pflegerischen Bereich zwingt hier zu einem schrittweisen Vorgehen. Die Bundesregierung hofft, daß die finanziellen Hilfen, die nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz unter bestimmten Voraussetzungen an Krankenhäuser zur Umstellung auf andere Aufgaben gewährt werden können, zu einer Verbesserung der Versorgung mit Pflegeheimen beitragen wird. Eine weitergehende Förderung nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz ist nicht möglich. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 11. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 7/511 Fragen A 106 und 107) : 1698* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 Nach welchen Gesichtspunkten wägt die Bundesregierung zwischen den Erfordernissen höherer Sicherheit für Verkehrsteilnehmer und den Kostenzumutungen an die Kraftfahrzeugindustrie ab, wenn Vorschriften über zusätzliche Sicherheitsausstattungen zu erwägen sind? Wie gedenkt die Bundesregierung in Anwendung dieser Gesichtspunkte, über die serienmäßige Ausstattung von Kraftfahrzeugen mit Haltegurten und Kopfstützen zu entscheiden? Zu Frage A 106: Grundsätzlich haben die Erfordernisse der Sicherheit Vorrang. Maßnahmen, die geeignet sind, mit vertretbarem Aufwand Unfälle und deren Folgen zu mindern oder zu vermeiden, müssen, gleichgültig ob die daraus entstehenden Kosten vom Fahrzeughersteller oder letzlich vom Fahrzeughalter zu tragen sind, als notwendig im Dienste des Allgemeinwohls hingenommen werden. Hierbei ist allerdings auch die technische Reife einer Neuerung wesentlich. Nur wenn eine vorgesehene Einrichtung serienmäßig gefertigt wird, kann eine entsprechende Ausrüstungsvorschrift erlassen werden. In diesem Zusammenhang sind Kostenerwägungen nützlich, weil sie mittelbar Gradmesser für die Serienfertigung und somit für technische Reife sein können. Zu Frage A 107: Im Rahmen einer gegenwärtig dem Bundesrat zur Zustimmung vorliegenden Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung soll die Mitführung von Sicherheitsgurten in betriebsfertigem Zustand für die unmittelbar hinter der Windschutzscheibe von Personenkraftwagen und Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 2,8 t befindlichen Außensitze vorgeschrieben werden. Die Ausrüstung dieser Fahrzeuge auch mit Kopfstützen wurde im Hinblick auf die von den Europäischen Gemeinschaften demnächst zu erwartende Entscheidung einstweilen zurückgestellt. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 11. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) (Drucksache 7/511 Fragen A 112 und 113) : Welchen Stand haben die von der Bundesregierung unterstützten Untersuchungen zur Entwicklung leistungsfähiger und moderner Nahverkehrsmittel, und welche Projekte werden gefördert? Welches sind die dazu von der Bundesregierung eingesetzten Finanzmittel, und kann ein Zeitpunkt genannt werden, zu dem Ergebnisse erwartet werden, die den Gemeinden als Grundlage für ihre weitere Planung dienen können? Zu Frage A 112: Zur Schaffung leistungsfähiger und moderner Nahverkehrsmittel wurden von der Bundesregierung grundlegende Untersuchungen über bekanntgewordene neue Nahverkehrssysteme in Auftrag gegeben. Ebenso wird die Entwicklung der technischen Komponenten für Nahverkehrssysteme gefördert. So hat der Bundesminister für Verkehr im Herbst vergangenen Jahres die Studiengesellschaft Nah- verkehr in Hamburg mit der Durchführung einer Studie über „Vergleichende Untersuchungen über bestehende und künftige Nahverkehrstechniken" beauftragt. Außerdem wird als Ergänzung dieser Untersuchungen eine Durchführbarkeitsstudie über die Anwendungsmöglichkeit des TRANSURBANSystems der Firma Krauss-Maffei im Rahmen der Planungen der Stadt Heidelberg finanziert. Daneben fördert die Bundesregierung die technische Entwicklung des Nahverkehr-Transportsystem Cabinentaxi (CAT) der Firmen Demag/Messerschmitt-Bölkow-Blohm und des TRANSURBANSystems der Firma Krauss-Maffei. Von beiden Transportmitteln sind inzwischen Prototypen hergestellt worden, so daß in Kürze der Versuchsbetrieb bei den Firmen aufgenommen werden kann. Zu Frage A 113: Die besonders für die Planungen der Gemeinden wichtigen Ergebnisse der SNV-Studie: „Vergleichende Untersuchungen über bestehende und künftige Nahverkehrstechniken" werden im Herbst 1974, die Ergebnisse der Durchführbarkeitsstudie für den Einsatz des TRANSURBAN-Systems in Heidelberg voraussichtlich schon Ende dieses Jahres vorliegen. Für die Finanzierung der Nahverkehrsstudie sind aus Mitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz 3,6 Millionen DM bereitgestellt worden. An der Förderung der Durchführbarkeitsstudie wird sich die Bundesregierung mit DM 200 000,— aus Einzelplan 12 beteiligen. Zur Förderung der technischen Entwicklung des Cabinentaxi-CAT und des TRANSURBAN-Systems werden in der 1. Entwicklungsphase (1972/73) 22,73 Millionen DM aus Einzelplan 30 zur Verfügung gestellt. Wenn die Erprobung planmäßig verläuft und technische Schwierigkeiten größeren Ausmaßes nicht auftreten, könnten diese Transportsysteme bis etwa 1978 einsatzbereit sein. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 9. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/511 Frage A 114): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, daß zugunsten von Anliegern verkehrsreicher Straßen auch aus Gründen des Lärmschutzes Geschwindigkeitsbegrenzungen angeordnet werden können? Nach § 45 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung können die Straßenverkehrsbehörden „die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken . .. zum Schutz der Nachtruhe in Wohngebieten ... beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten". Auch Geschwindigkeitsbeschränkungen sind danach zulässig. Problematisch ist hierbei: Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 1699* ) 1. ob eine Geschwindigkeitsbeschränkung überhaupt ein geeignetes Mittel ist, den Lärmpegel wesentlich herabzusetzen; für ,den Innerortsbereich wäre die Herabsetzung der Geschwindigkeit unter 50 km/h wahrscheinlich kein geeignetes Mittel. 2. Bei Geschwindigkeitsbeschränkungen „zum Schutz der Nachtruhe" wäre eine aufwendige Beschilderung, z. B. durch Wechselverkehrszeichen notwendig. Die Angelegenheit wird z. Z. mit den zuständigen obersten Landesbehörden beraten. Über das Ergebnis werde ich Sie gern unterrichten. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 11. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Fragen A 115 und 116) : Ist die Bundesregierung bereit, den Vorschlag, die S-Bahn des Münchner Verkehrsverbunds bis in die Erholungsgebiete und Fremdenverkehrsschwerpunkte der Bayerischen Alpen (z. B. Garmisch-Partenkirchen, Bad Tölz, Oberaudorf, Kochel, Bad Reichenhall und Füssen) auszubauen, um dadurch einerseits den Freizeitwert der Bevölkerung im Ballungszentrum München zu erhöhen und andererseits den ständig wachsenden Straßenverkehr in vernünftige Grenzen zu halten, zu prüfen? Wenn ja, wann kann gegebenenfalls mit der Bekanntgabe des Ergebnisses dieser Überprüfung gerechnet werden? Die Bundesregierung ist bemüht, durch den Ausbau der Infrastruktur der Schiene die Lebensqualität zu erhöhen und den Straßenverkehr zu entlasten; dies wurde auch in der Regierungserklärung vom 18. 1. 1973 besonders hervorgehoben. Es ist in erster Linie Aufgabe der Deutschen Bundesbahn (DB) und des Freistaates Bayern, Vorschläge für den weiteren Ausbau des Münchener S-Bahn-Netzes zu erarbeiten, insbesondere im Hinblick auf das zu erwartende Verkehrsaufkommen. In dem von der Bayerischen Staatsregierung am 14. 7. 1970 beschlossenen Gesamtverkehrsplan Bayern, der auch den weiteren Ausbau des S-BahnNetzes behandelt, ist der von Ihnen erwähnte Ausbau der S-Bahn nicht enthalten. Eine Finanzierung dieser Maßnahme durch die DB scheitert an deren begrenzten Investitionsmöglichkeiten; inwieweit eine Bezuschussung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz in Betracht kommen würde, müßte einer späteren Überprüfung vorbehalten bleiben. Die DB wird jedoch unabhängig davon Untersuchungen zur Verbesserung des Verkehrsangebots für die Strecke (München)—Tutzing—Garmisch Partenkirchen durchführen; an einen S-Bahnverkehr ist jedoch nicht gedacht. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 11. Mai 1973 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage A 118): Kann die Bundesregierung, die auch die bisherigen Aktionen durch den Bundesverkehrsminister angekündigt hat, Auskunft darüber geben, ob und wann es seitens der Deutschen Bundesbahn eine neue Aktion „Rentnerfahrkarten" geben wird? Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lautet die Antwort: Nein! Es kann jedoch angenommen werden, daß die Bundesbahn nach dem Abschluß entsprechender Erhebungen wieder zeitlich begrenzte Sonderaktionen, auch für ältere Mitbürger, durchführen wird. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 11. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Stavenhagen (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage A 119) : Welche Gründe hat die Bundesregierung, die das Berufsbild der Berufskraftfahrer regelnde Verordnung erst zum 1. Januar 1974 in Kraft treten zu lassen? Die Berufskraftfahrer-Ausbildungsordnung erfordert bis zu ihrem Inkrafttreten umfangreiche Vorbereitungen, die u. a. in folgenden Maßnahmen bestehen: 1. Ausstattung von Ausbildungsstätten, 2. Gestaltung von Lehrplänen, 3. Regelung des Prüfungsverfahrens, 4. Finanzierung der Ausbildung. Diese genannten Maßnahmen lassen sich erst verwirklichen, wenn die endgültige Fassung der Berufskraftfahrer-Ausbildungsordnung feststeht. Hiermit ist voraussichtlich Ende Juni 1973 zu rechnen. Vor dem 1. Januar 1974 ist die Durchführung von Ausbildung und Abschlußprüfungen nicht möglich. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 11. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Sauter (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage A 120) : Nachdem die Bundesregierung in Beantwortung meiner Fragen betreffend den Ausbau der Bundesautobahn Stuttgartwestliches Bodenseegebiet (Drucksache 7/796, Fragen A 82 und 83; Stenographischer Bericht über die 21. Sitzung am 16. März 1973, Seite 1048) erklärte, daß allenfalls rechtliche Schwierigkeiten eine Verzögerung des Ausbaus befürchten lassen, und nachdem meine Informationen ergeben haben, daß bis zum Herbst 1973 alle Planfeststellungsverfahren abgeschlossen sind, frage ich die Bundesregierung erneut, ob die Fertigstellung dieser Autobahn bis zum Jahr 1977 gewährleistel ist? Die Bundesregierung strebt nach wie vor die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Bundesautobahn Stuttgart-westlicher Bodensee zwischen Böblingen (B 14) und Singen (B 33) bis Ende 1977 an. Die für den Bau dieser Autobahn erforderlichen Mittel konnten stets bereitgestellt werden. Auch im Jahre 1973 ist für einen zügigen Weiterbau ein Betrag von 93,3 Millionen DM eingeplant. Der Baufortschritt hängt daher weniger von der Finanzierungsfrage, sondern vielmehr von der Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen ab. Weitere Verzögerungen bei der Planfeststellung dürften nicht ohne Auswirkungen auf die angestrebten Fertigstellungstermine sein. Es darf in diesem Zusammenhang nicht übersehen werden, daß für die Teilstrecke zwischen Rottenburg und Rottweil (40,6 km) das Planfeststellungsverfahren noch durchgeführt werden muß, so daß hier die Bauarbeiten noch nicht anlaufen konnten. Folgende Fertigstellungstermine werden angestrebt: Böblingen (B 14)–Rottweil 1977 Rottweil–Geisingen 1975 Geisingen–Engen 1973 Engen–Singen (B 33) 1975 Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 11. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Fragen A 121 und 122) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber gehen, ob und in welchem Umfange durch Einschränkung der Haushaltsmittel des Bundesverkehrsministeriums im Zonenrandgebiet und hier insbesondere im Verwaltungsbezirk Braunschweig eine Verzögerung der für 1973 und 1974 geplanten Baumaßnahmen eintrill? Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, warum die seit Jahren geführten Verhandlungen der Deutschen Bundesbahn mit der Landesregierung Niedersachsen über die Finanzierung der Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Lehrte--Braunschweig—Helmstedt nicht zu Ende geführt werden, und kann sie bestätigen, daß durch hinhaltende Verhandlungsweise der niedersächsischen Landesregierung der Ausbau dieser Strecke uni Jahre verzögert wurde? Zu Frage A 121: Im Verwaltungsbezirk Braunschweig werden voraussichtlich nur unwesentliche Einschränkungen an Maßnahmen eintreten, die im Straßenbauplan 1973 nicht namentlich aufgeführt sind. Zu Frage A 122: Die langwierigen Finanzierungsverhandlungen zwischen der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn und dem Land Niedersachsen über die Elektrifizierung der Strecke Lehrte—BraunschweigHelmstedt sind inzwischen so weit fortgeschritten, daß die Deutsche Bundesbahn dem Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft und öffentliche Arbeiten vor einigen Wochen einen Vertragsentwurf vorlegen konnte. Die Deutsche Bundesbahn rechnet mit einer baldigen Unterzeichnung. Im Moment ist daher eine weitere Verzögerung des Baubeginns nicht zu erwarten. Anlage 31 Antwort des Pari. Staatssekretärs Haar vorn 11. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kunz (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage A 123) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach im Bundesgebiet Fahrkarten in die DDR und nach Berlin (West) an Auslandsschaltern verkaufl werden, und wenn ja, was wird die Bundesregierung tun, um derartige fehlsaure Verkaufspraxen umgehend abzustellen? Wie inzwischen ein Sprecher der Bundesregierung auf der Bundespressekonferenz am 2. Mai 1973 erläutert hat, treffen die von Ihnen genannten Pressemeldungen nicht zu. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 11. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Damm (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage A 124) : Könnte die Bundesregierung Gründe angeben, die es ihr geraten erscheinen lassen, der Deutschen Bundesbahn zu empfehlen, in den S-Bahnen die 1. Klasse und die Raucherabteile abzuschaffen? Die Aufteilung in Raucher- und Nichtraucherabteile sowie in die 1. und 2. Wagenklasse liegt in den Händen der Deutschen Bundesbahn. Durch den unerwartet starken Andrang sah sich die Deutsche Bundesbahn in München genötigt, bis zur Ausstattung des S-Bahn-Triebfahrzeugparkes mit weiteren Fahrzeugen die 1. Klasse vorübergehend auszusetzen. Derzeit untersucht ein Marktforschungsinstitut, wie stark die Nachfrage nach einer 1. Wagenklasse bei der S-Bahn München ist. Eine ähnliche Untersuchung ist für das gesamte Bundesgebiet geplant. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, daß die Benutzung der 1. Wagenklasse im Nahverkehr in den einzelnen Regionen sehr unterschiedlich ist. Die einheitliche Ausstattung der Münchner S-Bahn mit Triebfahrzeugen ermöglichte es, einer Umfrage Rechnung zu tragen, wonach sich eine starke Mehrheit für die Abschaffung der Raucherabteile ausgesprochen hatte. Die Deutsche Bundesbahn untersucht derzeit, wie die Verhätlnisse in anderen Gebieten sind. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 11. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Gruhl (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Fragen A 125 und 126) : Befürchtet die Bundesregierung nachteilige Folgen für deutsche Luftfahrtgesellschaften, wenn die Bundesrepublik Deutschland erhöhte Start- und Landegebühren für lärmstarke Flugzeuge einführen und damit zwar nicht internationale Verträge, aber eine internationale Übung durchbrechen würde? Ist die Bundesregierung bereit, mit den für den Luftverkehr wichtigsten Staaten Gespräche zwecks eines gemeinsamen Vorgehens in dieser Frage einzuleiten? Zu Frage A 125: Die Bundesregierung würde gegen international anerkannte und weltweit praktizierte Verfahren verstoßen, wenn sie im Alleingang einseitig die besondere Geräuschintensität einzelner Flugzeug-Baumuster als Begründung für eine Anhebung der Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 1701* Landegebühren einführen würde. In der Tat ließe solcher Verstoß empfindliche Gegenmaßnahmen der Heimatstaaten der betroffenen ausländischen Luftfahrtunternehmen zu Lasten deutscher Luftfahrtunternehmen ernsthaft befürchten. Der in der internationalen Luftfahrt außerordentlich bedeutsame Grundsatz der Gegenseitigkeit würde verletzt, und eine solche Verletzung hätte erfahrungsgemäß nachteilige Folgen für die deutsche internationale Luftfahrt. Im Hinblick auf die vor allem im Berlin-Luftverkehr verwendete BAC 1-11 stellt überdies Art. 5 des Vertrages über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei Mächten (Deutschlandvertrag) vom 26. Mai 1957 ein zusätzliches Hindernis für höhere Landegebühren für besonders laute Flugzeuge dar. Diese Bestimmung verpflichtet die Bundesrepublik insbesondere „den uneingeschränkten und unbehinderten Durchflug der Luftfahrzeuge der drei Mächte durch ihren Luftraum auf dem Wege nach und von Berlin zu erleichtern und zu unterstützen". Eine empfindliche Störung des Berlin-Verkehrs wäre bei Einführung höherer Landegebühren für laute Flugzeuge ebenfalls zu be- fürchten. Zu Frage A 126: Die für den Luftverkehr wichtigsten Staaten sind in der internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) zusammengeschlossen. Die Bundesrepublik Deutschland ist ebenfalls Mitglied. Trotz tatkräftiger Unterstützung aller Lärmminderungsmaßnahmen seitens der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der ICAO-Arbeit konnte eine Änderung der in der Antwort zu der vorherigen Frage aufgezeigten weltweit praktizierten Verfahren zur Gebührenerhebung auch in der letzten ICAO-Gebühren-Konferenz nicht erreicht werden. Somit sind die in Ihrer Frage angesprochenen Gespräche bereits aufgenommen, aber zunächst ohne Erfolg geblieben. Die Bundesrepublik bemüht sich jedoch auch weiterhin, vermeidbaren Fluglärm nach Möglichkeit abzustellen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatsekretärs Ravens vom 11. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage A 130) : Entsprechen die von der Illustrierten „Stern" veröffentlichten Informationen den Tatsachen, daß die Bundesregierung beabsichtigt, Mitte kommenden Jahrs das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen aufzulösen? Die Meldung, die Bundesregierung beabsichtige, das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen aufzulösen, entspricht nicht den Tatsachen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 11. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dollinger (CDU/CSU) (Drucksache 2/511 Frage A 132) : SI Kann die Bundesregierung die Meldung der „Welt" vom 18. April 1973 bestätigen, daß die Sowjetunion seit Anfang 1972 nahezu 3 000 Einschreibebriefe aus dem Bereich der Deutschen Bundespost, die an jüdische Empfänger in der Sowjetunion gerichtet waren, habe verschwinden lassen, und was hat die Bundesregierung — bejahendenfalls — unternommen, bzw. gedenkt sie zu tun, um eine oidnungsgemäße Behandlung und Zustellung deutscher Postsendungen sicherzustellen, nachdem die Interventionen der zuständigen Oberpostdirektionen keinen Erfolg gezeitigt haben? Weder die Bundesregierung noch die deutsche Postverwaltung können die ordnungsgemäße Behandlung und Zustellung der Post in der Sowjetunion sicherstellen. Das darf ich doch gerade bei Ihnen als bekannt voraussetzen. Seit Anfang 1972 hat eine Gruppe von etwa 20 Personen bei zahlreichen Postämtern der Deutschen Bundespost in größerer Zahl Einschreibebriefe mit Rückschein an Empfänger in der Sowjetunion eingeliefert. Soweit sich das im einzelnen übersehen läßt, handelt es sich dabei für die Zeit bis Ende Januar 1973 um fast 3 000 Sendungen. Bezüglich 1918 dieser Sendungen haben die Absender bis Ende Januar 1973 Nachfrage gehalten; nach Angaben der Absender sollen diese Sendungen den Empfänger nicht zugestellt worden sein. Bis Ende April 1973 lagen für etwa 150 dieser reklamierten Sendungen abschließende Bescheide der sowjetischen Postverwaltung vor (in 53 Fällen Nachweis der Auslieferung, in 16 Fällen Rücksendung, in 16 Fällen Mitteilung der Beschlagnahmung wegen Verstoßes gegen ein sowjetisches Einfuhrverbot, in 64 Fällen Ermächtigung zur Zahlung des Ersatzbetrages wegen Verlustes). Wegen der noch nicht erledigten Reklamationen hat das Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen, nachdem verschiedene Oberpostdirektionen Anfang Januar 1973 über diese Vorgänge berichtet hatten, sich mehrfach an das sowjetische Postministerium gewendet: 1. Schreiben vom 24. 1. 1973 2. Fernschreiben vom 26. 2. 1973 3. Schreiben vom 30. 3. 1973 4. Fernschreiben vom 25. 4. 1973 Als Antwort ist bisher ein Fernschreiben des sowjetischen Postministeriums vom 28. März 1973 eingegangen, wonach Untersuchungen geführt würden und die Deutsche Bundespost über das Ergebnis in Kürze unterrichtet werden solle. Falls und soweit bis zum 1. Juni 1973 keine abschließende Klarstellung zur Frage der Behandlung der reklamierten Sendungen bzw. zur Frage der Haftung der sowjetischen Postverwaltung vorliegen sollte, wird die Deutsche Bundespost entsprechend den Bestimmungen des Weltpostvertrages damit beginnen, den vorgeschriebenen Ersatzbetrag von 44,40 DM je Einschreibsendung an die Absender zu Lasten der sowjetischen Postverwaltung auszuzahlen. Das ist auch dem sowjetischen Postministerium im Fernschreiben vom 25. April 1973 mitgeteilt worden. 1702* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 11. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage A 135) : Aus welchem Grund erscheint zum 25. Jahrestag der Berliner Blockade das in der Markenplanung für 1973 angekündigte Sonderpostwertzeichen „Luftbrücke Berlin" der Landespostdirektion Berlin nicht? Mit der Entscheidung, die ursprüngliche geplante Ausgabe des Sonderpostwertzeichens „Luftbrücke Berlin" aufzugeben, hat sich die Landespostdirektion Berlin einer vom Herrn Bundesminister für das Post-und Fernmeldewesen getroffenen Regelung angeschlossen. Danach werden Anlässe, denen bereits in den letzten 20 Jahren eine Briefmarke gewidmet wurde, grundsätzlich nicht erneut berücksichtigt. Eine Sondermarke „Berliner Luftbrücke" erschien am 12. Mai 1959. Außerdem erschien 1956 in der Postwertzeichenserie „Berliner Stadtbilder" eine Marke mit dem Luftbrückendenkmal. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 11. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wolfram (SPD) (Drucksache 7/511 Frage A 136) : Wie beurteilt die Bundesregierung Berichte über die ständige Zunahme des Anbringens sogenannter „Mini-Spione" und das damit verbundene unerlaubte Abhören von Gesprächen, Verhandlungen usw., und hat die Bundesregierung die Absicht, über die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten hinaus Schritte zu unternehmen, damit dieser bedrohlichen Entwicklung Einhalt geboten wird? Der Bundesregierung ist das von Ihnen angesprochene Problem bekannt; sie verfolgt die Entwicklung aufmerksam. Die Bundesregierung sieht gegenwärtig keine Möglichkeit, über die bereits bestehenden gesetzlichen Vorschriften hinaus wirksame Schritte zu ergreifen. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 9. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage B 1) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Verhandlungen zwischen den UNESCO-Komitees Deutschlands und Polens über die Revision der beiderseitigen Schulbücher angesichts der von polnischer Seite vertretenen Auffassung, „daß es die BRD ist, die zu mehr als 95 °/o die falsche Informationen enthaltenden Schulbücher ändern muß", und teilt sie die Auffassung, daß politische Erklärungen dieser Art ungeeignet sind, die deutsch-polnischen Beziehungen zu verbessern, sondern vielmehr ein Ausdruck des kommunistischen Anspruchs sind, allein zu bestimmen, was wahr und was unwahr ist? Auf den deutsch-polnischen Tagungen zur Frage der Schulbuchbereinigung ist von polnischer Seite bisher niemals die Behauptung aufgestellt worden, daß 95 °/o der deutschen Schulbücher falsche Informationen enthalten. Selbstverständlich wurde von polnischer Seite an unseren Schulbüchern Kritik geübt, wie umgekehrt von der deutschen Seite an den polnischen Schulbüchern; dies aber entspricht dem Sinn der Tagungen. Ob die zitierte Äußerung irgendeiner polnischer Publikation als Meinungswiedergabe entnommen ist, entzieht sich der Kenntnis des Auswärtigen Amtes. Als amtliche Auffassung ist sie jedoch der Bundesrepublik gegenüber nicht geltend gemacht worden. Lassen Sie mich zusätzlich noch bemerken, daß auf der letzten deutsch-polnischen Tagung Anfang April dieses Jahres auf der polnischen Seite unverkennbar die Sorge bestand, daß die Änderungen in den Schulbüchern der Bundesrepublik wohl recht lange Zeit in Anspruch nehmen würden. Polen, das bereits erste Änderungen vorgenommen hat, kann, entsprechend seiner Staatspraxis, in diesen Dingen schneller reagieren als die Bundesrepublik, in der sich in elf Ländern eine Vielzahl von freien Verlagen mit der Herstellung von Schulbüchern befaßt. Immerhin zeigte auch die dritte deutsch-polnische Tagung deutlich, daß beide Seiten bestrebt sind, konstruktiv zusammenzuarbeiten. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 11. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Fragen B 2 und 3) : Wie weit sind die Bemühungen gediehen, den Eigentümern grenznahen deutschen Grundbesitzes in Frankreich (Sequesterland) die freie Verfügbarkeit dieses ihres Eigentums wieder zu verschaffen? Wenn die freie Verfügbarkeit nicht erreicht werden kann, welche Möglichkeiten sieht dann die Bundesregierung, die Eigentümer so schnell wie möglich zu entschädigen? Das am 31. Juli 1962 geschlossene deutsch-französische Abkommen über die Abtretung des Mundatwaldes und die Freigabe des grenznahen beschlagnahmten deutschen Grundeigentums im Elsaß sowie andere Fragen war Gegenstand von bisher erfolglosen Sondierungsgesprächen mit der französischen Regierung mit dem Ziel, eine Änderung in dem Sinne herbeizuführen, daß Frankreich anstelle der Abtretung des 5 km2 großen Mundatwaldes von der Bundesregierung eine finanzielle Abfindung erhält. Die Eigentümer können bei den für sie zuständigen Ausgleichsämtern Anträge auf Entschädigung nach dem Reparationsschädengesetz vom 12. Februar 1969 stellen, die so schnell wie möglich bearbeitet werden. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Apel vom 9. Mai 1973 auf ,die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage B 4): Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 1703* Ist die Bundesregierung bereit, im Ministerrat der EWG dafür einzutreten, daß mit dem stufenweisen Ausbau der Wirtschafts-und Währungsunion in einem Rahmenplan die Etappen der Erweiterung der Rechte des Parlaments festgelegt werden, und wenn ja, in welcher Richtung gehen die Vorstellungen der Bundesregierung? Die Bundesregierung hält die Erweiterung der Rechte des Europäischen Parlaments für dringend geboten. Sie hat diesen Standpunkt in den Europäischen Gemeinschaften — selbstverständlich auch im Rat — bisher stets mit Nachdruck vertreten und wird dies auch in Zukunft tun. In ,der Antwort vom 23. März 1973 (24. Sitzung des 7. Deutschen Bundestages am 23. März 1973, Anl. 41) auf die Mündliche Frage des Herrn Abgeordneten ist der Parlamentarische Staatssekretär Moersch hierauf bereits näher eingegangen. Der Abgeordnete weist mit Recht auf den Zusammenhang zwischen der Errichtung der Wirtschafts-und Währungsunion und der Stärkung der Befugnisse des EP hin. Auf jeden Fall 'sollte das EP nach Auffassung der Bundesregierung in dem gleichen Umfang, wie bei der Verwirklichung des Stufenplans zur WWU die Rechte und Kontrollmöglichkeiten der nationalen Parlamente schrittweise vermindert werden, imstande sein, auf Gemeinschaftsebene diesen Verlust auszugleichen. Nur auf diese Weise wird der Gefahr begegnet, daß in der Gemeinschaft Dinge geschehen, ,die demokratisch-parlamentarischer Kontrolle nicht mehr unterliegen. Aus dieser Sicht mag ein Rahmenplan, der die Etappen der Erweiterung der Rechte des EP festlegt, wünschenswert erscheinen. Er birgt jedoch die Gefahr in sich, daß der Ausbau der Befugnisse des EP künftig nur noch als Folge der Fortschritte bei der Verwirklichung der WWU verstanden wird. Demgegenüber ist es das Ziel der Politik der Bundesregierung, durch eine Erweiterung der Befugnisse des EP und seine Profilierung als Forum gerade der politischen Diskussion in der Gemeinschaft die Bildung eines europäischen Bewußtseins in den Mitgliedstaaten zu fördern und auf diese Weise der europäischen Einigung neue, vom EP ausgehende Impulse zu vermitteln. Der von einer ad-hoc-Gruppe unter der Leitung des französischen Professors Vedel im März vergangenen Jahres vorgelegte Bericht stellt nach Auffassung der Bundesregierung eine brauchbare Diskussionsgrundlage für die Ausarbeitung einer Reihe konkreter Ziele dar. Daß über diese Fragen in der Gemeinschaft unterschiedliche Auffassungen bestehen und daß eine so verstandene Rolle des EP nicht von allen Mitgliedstaaten ohne weiteres bejaht wird, dürfte dem Herrn Abgeordneten bekannt sein. Auch die Bundesregierung ist sich bewußt, daß die Möglichkeit der Bundesrepublik als eine unter neun Mitgliedstaaten begrenzt sind. Sie wird jedoch ihre Politik konsequent weiterverfolgen. Anlage 41 Antwort des Bundesministers Genscher vom 10. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Thürk (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Fragen B 7 und 8) : Hält die Bundesregierung an der von ihr selbst im „Weißbuch zur zivilen Verteidigung" dargelegten Auffassung fest, daß die Aufwendungen für den Bereich der zivilen Verteidigung im Verhältnis nicht stärker eingeschränkt werden dürfen als die für den Bereich der militärischen Verteidigung, daß sogar ein Verhältnis von 1 : 20 (heute 1 : 46) angestrebt werden soll, und wird sie in Verfolg dieser Auffassung bereit sein, nachdrücklich den Bau von zivilen Schutzbauwerken unter Aufgabe der derzeitigen einschneidenden Mittelsperrung für diesen Zweck zu fördern, und zwar unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Neuerrichtung von Schutzbauwerken zwar für die zivile Verteidigung, insbesondere in der Form von Mehrzweckanlagen, sicher fürderungswürdig ist, daß aber die Nutzbarmachung vorhandener Anlagen — soweit sie den heutigen Vorschriften entsprechen — bei geringerem finanziellen Aufwand einen relativ höheren Effekt verspricht? Ist die Bundesregierung bereit, aus der Erkenntnis, daß mit verhältnismäßig geringeren finanziellen Mitteln die vorhandenen Schutzbauwerke kurzfristig dem Bevölkerungsschutz dienlich gemacht werden können, zugunsten der Landeshauptstadt Saarbrücken noch im Haushalt 1973 — und dann fortlaufend — Mittel in entsprechender Größenordnung zur weiteren Nutzbarmachung zur Verfügung zu stellen, und zwar unter besonderer Berücksichtigung des Umstands, daß im Stadtbereich erst drei von 127 vorhandenen und davon instandsetzungswürdigen Schutzbauwerken nutzbar gemacht und der Kommune übergeben worden sind, wobei zur Begründung der Mittelbewilligung davon auszugehen ist, daß die Landeshauptstadt Verwaltungs- und Regierungsschwerpunkt mit hoher Personalkonzentration ist und zudem 52 luftschutztaktische Gutachten der örtlichen Bundesvermögensverwaltung seit längerem vorliegen, von denen lediglich zwei dem zuständigen Minister der Finanzen zum Zweck der Mittelbewilligung zugeleitet, jedoch trotz der geringen Anzahl und des geringen Umfangs abschlägig beschieden worden sind? Zu Frage B 7: Die Bundesregierung hält unverändert daran fest, daß die zivile Verteidigung als untrennbarer Bestandteil der Gesamtverteidigung weiterer finanzieller Förderung bedarf. Der Finanzplan sieht daher auch für die kommenden Jahre eine Verstärkung der Mittel vor. Weder in der militärischen noch in der zivilen Verteidigung ist somit an Einschränkungen gedacht. Das Ausgabenverhältnis zwischen ziviler und militärischer Verteidigung verändert sich seit vielen Jahren zuungunsten der zivilen Vorsorge. Diese Entwicklung beschleunigte sich, als die Ausgaben für die zivile Verteidigung ab 1963 zurückgingen, während die militärischen Aufwendungen weiter stiegen. Obwohl der finanzielle Abstieg der zivilen Verteidigung 1970 beendet und seitdem wieder eine allmähliche Steigerung der Mittel erreicht werden konnte, hat sich die Ausgabenrelation zur militärischen Verteidigung von 1:44 im Jahre 1970 auf 1:49 im laufenden Jahr (Haushaltsentwurf 1973) infolge relativ höherer Zuwachsraten im militärischen Haushalt erneut verändert. Gleichwohl strebt die Bundesregierung im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten und politischen Zielvorstellungen eine Änderung dieser Entwicklung an. In diesem Bemühen kann ein zivil-militärisches Ausgabenverhältnis von 1:20, das im „Weißbuch zur zivilen Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland" als Fernziel bezeichnet wird, nur als langfristige Perspektive angesehen werden. Im Rahmen der verfügbaren Mittel wird auch der öffentliche Schutzraumbau, und zwar in Form von Mehrzweckanlagen und Instandsetzungen, weiterhin gefördert. Die bloße Nutzbarmachung vorhandener Schutzbauwerke bringt zwar bei relativ geringen Kosten einen großen Gewinn an Schutzplätzen, sie entspricht jedoch nicht den Anforderungen des Grundschutzes (Schutzbelüftung, luftdichter Abschluß, eigene Wasserversorgung, Netzersatz- anlage) und damit den Mindestbedingungen, die an einen Schutzbau heute gestellt werden müssen. Nutzbar gemachte Anlagen vermögen wohl gegen konventionelle Waffenwirkungen ausreichenden Schutz zu bieten, versagen aber bei einem Einsatz von A-, B- oder C-Kampfmitteln. Die Bundesregierung kann angesichts der vorhandenen Bewaffnungen nicht davon ausgehen, daß in einem Verteidigungsfall nur konventionelle Waffen eingesetzt werden. Sie hält deshalb daran fest, daß Schutzräume im allgemeinen den Anforderungen des Grundschutzes zu entsprechen haben. Nutzbarmachungen vorhandener Schutzbauwerke, die in großer Zahl bereits durchgeführt worden sind und weiter durchgeführt werden, sind deshalb in erster Linie ein Mittel, die Bauten vor dem Zerfall zu bewahren. Zu Frage B 8: Unter dieser Prämisse ist die Bundesregierung bereit, die Nutzbarmachung von Schutzbauten in Saarbrücken im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel weiter zu fördern. Auf Wunsch der Stadt wird diese Art des öffentlichen Schutzraumbaues schon jetzt erheblich stärker als in anderen Teilen des Bundesgebietes vorangetrieben. Von insgesamt 28 Bauwerken, die z. Z. im gesamten Bundesgebiet nutzbar gemacht werden, liegen 6 in Saarbrücken. Die Nutzbarmachung weiterer 7 Bauwerke ist dort geplant. Eine weitere Verstärkung des öffentlichen Schutzraumbaues in Saarbrücken erscheint allerdings nur möglich, wenn die für den Schutzraumbau insgesamt zur Verfügung stehenden Mittel in Zukunft erhöht werden. Anlage 42 Antwort des Bundesministers Genscher vom 10. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Vohrer (FDP) (Drucksache 7/511 Fragen B 9 und 10) : Wie weit sind die Pläne zur Entnahme des Wassers aus dem Bodensee und dem Hochrhein für den Neckar im Gegensatz zu den Absichten der Bundesregierung, eine internationale Rheinkonvention zu erreichen, und wie weit interveniert das Auswärtige Amt, da die Pläne auch die Hochrheinschiffahrt betreffen und es sich um ein grenzüberschreitendes Objekt handelt? Welche Haltung bezieht die Bundesregierung zu der Befürchtung wirtschaftlicher Rückschläge für die Region Hochrhein zugunsten der Ballungsräume am oberen Neckar? Zu Frage B 9: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Regierung des Landes Baden-Württemberg den ihr vorliegenden Vorschlag eines Projektes zur Überleitung weiterer 20 m3/sec. Bodenseewasser mittels eines Stollens in den Neckarraum z. Z. prüft. Eine solche Wasserentnahme müßte international erörtert werden und müßte den internationalen Rechtsgrundsätzen sowie den bestehenden zwischenstaatlichen Vereinbarungen entsprechen. Die in einer Expertengruppe beim Europarat z. Z. im Entwurf diskutierte Europäische Gewässerschutzkonvention, die Sie in Ihrer Frage angesprochen haben dürften, wird nach Inkrafttreten auch für den Rhein gelten; ihre von der Bundesregierung unterstützte Zielsetzung scheint durch das Projekt eines BodenseeNeckar-Stollens nicht beeinträchtigt zu werden. Sollte die Landesregierung Baden-Württemberg das Projekt befürworten, wird die Bundesregierung sich einschalten, da das Projekt gemäß dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft am 30. April 1966 unterzeichneten Übereinkommen über die Wasserentnahme aus dem Bodensee der gegenseitigen Konsultation und des Einverständnisses der Bodenseeanliegerstaaten bedarf. Zu Frage B 10: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Regierung des Landes Baden-Württemberg in die erwähnte Prüfung des Projektvorschlages auch wirtschaftliche Gesichtspunkte einbezieht und im Zusammenhang damit eine Gesamtanalyse der Entwicklung des mittleren Neckarraums in Auftrag gegeben hat. Ich bitte um Ihr Verständnis, Herr Kollege, daß die Bundesregierung bei diesem Stand der Erwägungen der Regierung des Landes Baden-Württemberg sich derzeit einer weitergehenden Äußerung enthält. Anlage 43 Antwort des Bundesministers Genscher vom 10. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage B 11): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die derzeit geltenden Bestimmungen über den Grenzverkehr mit dem Königreich Belgien und dein Großherzogtum Luxemburg (insbesondere z. B. die Regelung bei den Grenzbrücken über die Our im Bereich der Verbandsgemeinde Arzfeld im Landkreis Bitburg-Prüm bei Stupbach, Welchenhausen und Tentismühle sowie die Schließung des Grenzübergangs Lützkampen-Bock während der Nachtstunden) den Interessen der Grenzbevölkerung nicht entsprechen und den Bemühungen der überörtlichen und örtlichen Stellen zur Intensivierung des Fremdenverkehrs zuwiderlaufen? Für den Grenzverkehr an der Grenze zum Großherzogtum Luxemburg sind durch das Abkommen vom 9. Dezember 1965 (BGBl. II 1967 S. 909) über persönliche Erleichterungen im Grenzverkehr Regelungen getroffen worden, die weitgehende Möglichkeiten für die Grenzbevölkerung und für Zwecke des Fremdenverkehrs bieten. Im Verhältnis zum Königreich Belgien besteht eine Absprache vom 27. August 1958, die ähnliche Möglichkeiten vorsieht. Unabhängig von dieser zwischenstaatlichen Vereinbarung und Absprache können die zuständigen Grenzschutzämter gemäß § 46 des Gesetzes über den Bundesgrenzschutz vom 18. August 1972 (BGBl. I S. 1834) Personen oder Personengruppen die Erlaubnis erteilen, die Grenze außerhalb der zugelassenen Grenzübergangsstellen oder außerhalb der festgesetzten Verkehrsstunden zu überschreiten, wenn ein besonderes Bedürfnis dafür besteht und öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Damit ist nach Auffassung der Bundesregierung ein Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 1705* ausreichendes rechtliches Instrumentarium vorhanden, um den Bedürfnissen der Grenzbevölkerung und des Fremdenverkehrs gerecht zu werden. Im Bereich der deutsch/luxemburgischen Grenze mit einer Gesamtlänge von 129 km sind z. Z. 28 Grenzübergangsstellen und 7 Wanderwege zugelassen, an der deutsch/belgischen Grenze mit einer Gesamtlänge von 152 km 21 Grenzübergangsstellen und 3 Wanderwege. Im luxemburgischen Grenzabschnitt wurden darüber hinaus grenzpolizeiliche Erlaubnisse zum Grenzübertritt an 8 weiteren Stellen und an der belgischen Grenze zum Übertritt an zahlreichen anderen Stellen erteilt. Die Bundesregierung prüft laufend, ob die Zulassung der Grenzübergangsstellen und Wanderwege dem vorhandenen Bedürfnis entspricht. Wegen der Zulassung von 15 weiteren Wanderwegen ist sie auf diplomatischem Wege an die Regierung des Königreichs Belgien herangetreten, deren Stellungnahme jedoch noch aussteht. Wegen einer Öffnung der bisher beschränkt zugelassenen Grenzübergangsstelle Gemünd/Eifel für den allgemeinen Reiseverkehr während der Fremdenverkehrssaison werde ich mich mit den zuständigen luxemburgischen Behörden in Verbindung setzen, da in der Zeit hierfür ein Bedürfnis erwachsen ist. Wegen einer etwaigen Zulassung der in Ihrer Anfrage genannten Grenzbrücken über die Our bei Stupbach und Welchenhausen als Grenzübergangsstellen werden seitens des zuständigen Grenzschutzamtes Verhandlungen mit der Bezirksregierung in Trier geführt, nachdem von örtlichen Stellen geltend gemacht wurde, daß den Bedürfnissen — insbesondere im Hinblick auf den ansteigenden Fremdenverkehr - durch die Erteilung grenzpolizeilicher Erlaubnisse allein nicht mehr hinreichend Rechnung getragen sei. Die Bundesregierung wird auch in dieser Angelegenheit an die Königlich Belgische Regierung herantreten, wenn nach dem Ergebnis der Prüfung das Bedürfnis zu bejahen ist, diese Grenzbrücken als Grenzübergangsstellen zuzulassen. Wegen der ebenfalls erwähnten Übergänge Lützkampen und Tentismühle ist zu bemerken, daß diese bereits als Grenzübergangsstellen zugelassen sind, allerdings nicht ganztägig. Nach den vorliegenden Erkenntnissen erscheint eine zeitlich unbeschränkte Öffnung dieser Übergänge z. Z. nicht notwendig. Der Grenzverkehr an diesen Übergangsstellen hat im laufenden Jahre nicht zugenommen. Angehörige der Grenzbevölkerung erhalten in großzügiger Weise Erlaubnisse zum Grenzübertritt außerhalb der Verkehrsstunden. Anderen Reisenden ist die Benutzung der in der Nähe gelegenen — durchgehend geöffneten — Grenzübergangsstellen Dasberg und Steinebrück zuzumuten. Anlage 44 Antwort des Bundesministers Genscher vom 10. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Handlos (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage B 12) : Trifft es zu, daß die seit dem Jahr 1961 geschaffenen 1 083 Selbstschutzzüge in der Bundesrepublik Deutschland, davon allein 183 in Bayern, nunmehr aufgelöst werden sollen, und wenn ja, stimmen Berichte, daß die vorhandenen Geräte vom Bundesministerium für Verkehr bzw. von den Einrichtungen der Deutschen Bundesbahn übernommen werden sollen? Die Selbstschutzzüge wurden in einer Zeit aufgestellt, als mit der gesetzlichen Einführung einer Selbstschutzpflicht zu rechnen war. Die ursprüngliche Konzeption sah für das gesamte Bundesgebiet ca. 7 000 Selbstschutzzüge vor, von denen jeder in einem Wohnbereich von ca. 5 000 Einwohnern stationiert und von Helfern aus diesem Bereich gebildet werden sollte; die Züge waren als Bindegeld zwischen der Selbsthilfe des Einzelnen und der organisierten Hilfeleistung durch Einheiten des Luftschutzhilfsdienstes gedacht und mit leichtestem Gerät ausgerüstet. Das Selbstschutzgesetz vom 9. September 1965, das eine umfassende Selbstschutzpflicht vorsah, wurde aber, nachdem es zunächst suspendiert worden war, aufgehoben. Die Entwicklung zeigte, daß es ohne Selbstschutzpflicht schwierig war, den personellen Bestand der Züge aufzubauen und zu erhalten. Außerdem hatte die starke Fluktuation der Helfer (meist Hausfrauen und Schüler) neben einem hohen Ausbildungsbedarf auch zur Folge, daß ein großer Teil der Züge nicht einsatzfähig war. Selbst dort, wo eine genügende Zahl von Helfern zur Verfügung stand, gelang es in der Mehrzahl der Fälle nicht, die Züge mit ihrer Ausrüstung so zu stationieren, daß die Helfer in erreichbarer Nähe, nämlich in dem betreffenden Wohn- und Einsatzbereich vorhanden waren; vielfach wurden auch die Ausrüstungen mehrerer Züge zusammen an einer Stelle untergebracht. Das Katastrophenschutzgesetz vom 9. Juli 1968 entzog dem Bundesverband für den Selbstschutz, der bis dahin die Züge ausbildungsmäßig und organisatorisch betreut hatte, die Aufgabe der Organisation freiwilliger Helfer für den Selbstschutz und bestimmte, daß die Einheiten des Selbstschutzes grundsätzlich in den Katastrophenschutz einzugliedern seien. Tatsächlich enthält das Gesetz eine Abkehr von der ursprünglichen Konzeption der Selbstschutzzüge: a) Nach § 18 Abs. 3 endet die Aufstellung neuer Einheiten des Selbstschutzes. b) Nach § 13 Abs. 1 Satz 3 können Einheiten, die nicht 75 °/o des Aufstellungssolls erreichen oder die aufgrund ihrer Standorte für eine Einordnung nicht geeignet sind, aufgelöst werden. Da die Frage des geeigneten Standorts (Zugausrüstungen und Helfer in demselben Einsatzbereich von ca. 5 000 Einwohnern) in den meisten Fällen zu verneinen ist, käme eine Einordnung in den Katastrophenschutz nur in verhältnismäßig wenigen Fällen in Betracht. Diese wenigen, möglicherweise einige hundert Züge würden zu den ursprünglich geplanten 7 000 Zügen für das ganze Bundesgebiet in einem krassen Mißverhältnis stehen; ihr sporadisches Vorhandensein wäre rein zufällig und könnte keine sinnvolle Konzeption tragen. c) Nach § 1 Abs. 1 baut das Gesetz im Regelfalle auf Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes auf, denen eine friedensmäßige Aufgabe obliegt; die Selbstschutzzüge besitzen dagegen im Frieden kaum einen Einsatzwert. d) § 4, der die zu bildenden Fachdienste des Katastrophenschutzes festlegt, erwähnt die Selbstschutzzüge nicht. Demgemäß sehen auch die mit Zustimmung des Bundesrates erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften sowohl über den Aufbau des Selbstschutzes durch die Gemeinden als auch über die Organisation des Katastrophenschutzes keine Selbstschutzzüge vor. Für sie, die mit leichtestem Gerät (von Hand gezogene Löschkarren) ausgerüstet waren, ist in den motorisierten Einheiten des Katastrophenschutzes kein Platz. Es stellte sich nunmehr die Frage nach einer zweckentsprechenden Verwendung der Ausrüstung. Dafür bietet sich insbesondere der Behördenselbstschutz an, der nach §§ 10 und 15 des KatSG besonders zu fördern ist. Ich habe daher mit Zustimmung des Bundesministers der Finanzen mein Einverständnis dazu erteilt, daß der Haupttteil der Zugausrüstungen künftig im Bereich des Bundesministers für Verkehr sowie der Deutschen Bundesbahn für Zwecke des Behörden- und Betriebsselbstschutzes verwandt wird; ein kleinerer Teil der Ausrüstung soll dem Bundesverband für den Selbstschutz für Lehrzwecke verbleiben. Anlage 45 Antwort des Bundesministers Genscher vom 10. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage B 13) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Anregung von Regierungspräsident Dr. Munzinger, die er in einer Diskussion bei der Reaktortagung in Karlsruhe im vergangenen Monat nach dem Bericht in der „Welt" Nr. 89 vom 14. April 1973 in dieser Weise vorgetragen und begründet hat: „Munzinger richtet daher an Bonn die Bitte, nach dem Muster des Wehrbeauftragten eine Treuhandstelle für Umweltanhegen einzurichten. Der Bürger müsse eine Chance haben, in so gravierenden Fragen, wie dem industriellen Eingriff in seinen Lebensraum, einen direkten Draht zum Parlament zu haben — an der Allmacht der Verwaltungsbürokratie vorbei. Munzinger meint, daß die Bevölkerung doch nicht glaube, daß etwa ein Bundesland völlig frei und nur sachbezogen den Bau eines Kernkraftwerks ablehne oder billige. Und mit einer solchen Meinung liege der Bürger nicht einmal falsch."? Die Bundesregierung hält eine „Treuhandstelle für Umweltanliegen" nach dem Muster des Wehrbeauftragten nicht für eine wirksame Einrichtung, um dem Anliegen der Bürger auf stärkere Berücksichtigung ihrer Belange bei umweltrelevanten Planungen und Genehmigungsverfahren Rechnung zu tragen. Der Wehrbeauftragte wird nach Art. 45 b GG u. a. als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle berufen. Demgegenüber fallen die zu kontrollierenden Maßnahmen, u. a. auch die Standortentscheidungen beim Bau von Kernkraftwerken — soweit es sich nicht um reaktorsicherheitstechnische und radioökologische Aspekte handelt —, nicht in die Zuständigkeit des Bundes, sondern in die der Bundesländer. Die Bundesregierung beabsichtigt jedoch, künftig für alle Maßnahmen der öffentlichen Hand bereits im Planungsstadium deren Auswirkungen auf die I Umwelt prüfen zu lassen. Im Rahmen der Bund/ Länder-Arbeiten für diese Umweltverträglichkeitsprüfung, die ein wesentliches Instrument zur Umweltvorsorge ist, wird auch nach Wegen gesucht, die Mitwirkung des Bürgers bei umweltrelevanten Entscheidungen zu verstärken. Anlage 46 Antwort des Bundesministers Genscher vom 10. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage B 14) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Anregung von Baudirektor Dipl.-Ing. Friedrich Engel, Präsident des Deutschen Vereins von Gas- und Wasserfachmännern, die er bei einer Befragung von Sachverständigen durch das Bundesministerium des Innern vertrat, aufzunehmen, nämlich den Handel in einem bestimmten Wasserversorgungsbereich zu veranlassen, nur Waschmittel mit der für dieses Gebiet zutreffenden Dosierungsvorschrift entsprechend der Wasserhärte anzubieten, um so die Phosphatbelastung vor allem der stehenden Gewässer zu reduzieren? Der Anregung des Präsidenten des Vereins von Gas- und Wasserfachmännern betreffend Verminderung des Phosphateintrages in die Gewässer kommt eine freiwillige Vereinbarung der deutschen Waschmittelindustrie weitgehend entgegen. Die Deutsche Waschmittelindustie ist grundsätzlich übereingekommen, Dosierungsempfehlungen abgestimmt auf Wasserhärtebereiche in der Bundesrepublik Deutschland nach folgendem Schema auf die Waschmittelpackungen aufzudrucken: Wassertyp Wasser- Anzahl der Meßbecher härte °dH Vor- Haupt- Insgesamt wäsche wäsche (Angaben beispielhaft) weich 0-7 1 1 2 mittelhart 7-14 11/2 11/2 3 hart 14-21 2 2 4 Anmerkung: Bei sehr hartem Wasser oder bei stark verschmutzter Wäsche sind die Anwendungsmengen etwas zu erhöhen. Die seitherigen Dosierungsempfehlungen orientieren sich allgemein an hartem Wasser und sind identisch für den Bereich 14-21 °dH der neuen Anwendungsempfehlungen. Wenn die Verbraucher die Empfehlungen befolgen, werden zukünftig in Gegenden mittelharten Wassers nur noch drei Viertel und in solchen weichen Wassers nur noch die Hälfte der Waschmittel angewandt. Der Phosphateintrag in die Gewässer wird sich entsprechend vermindern. Die neuen Packungen kommen binnen kurzem nach dem Aufbruch alter Bestände in den Handel. Den Vereinbarungen sind Verhandlungen im Internationalen Seifen- und Waschmittelverband vorausgegangen. Der Verband erklärte abschließend, daß Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 1707* solche Maßnahmen in allen Mitgliedsländern zweckmäßig sein können. Der Erfolg dieser Regelung setzt voraus, daß der Verbraucher die Härte des ihm zugeleiteten Trinkwassers kennt. Obwohl die Wasserversorgungsunternehmen die Wasserhärten bisher in der Regel schon auf Anfrage bekanntgegeben haben, wird darüber hinaus nach einem Weg gesucht, die Trinkwasserhärten in gewissen Zeitabständen durch die örtlichen Versorgungsunternehmen regelmäßig bekanntgeben zu lassen. Schwierigkeiten treten in den Versorgungsbezirken auf, in denen sich die Wasserhärte von Tag zu Tag ändern kann. Dort könnten die Wasserhärten nur in einer bestimmten Bandbreite bekanntgemacht werden. Im Rahmen der Überlegungen zur Änderung des Detergentiengesetzes wird unter Abwägung der Vor- und Nachteile u. a. auch geprüft, ob die Herstellung von Wasch- und Reinigungsmitteln mit geringerem Phosphatgehalt für den Einsatz in Gebieten mit weichem Wasser gefordert werden kann. Die Überlegungen zu dieser Frage sind noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung wird bald geeignete Vorschläge für die Entschärfung des Phosphatproblemes machen und noch in diesem Jahr einen entsprechenden Entwurf zur Änderung des Detergentiengesetzes vorlegen. Anlage 47 Antwort des Bundesministers Genscher vom 10. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr.-Ing. Oetting (SPD) (Drucksache 7/511 Frage B 15) : Glaubt die Bundesregierung, daß es nach dem Beschluß des Bundesrats, die Kompetenz für den Umweltschutz bei den Ländern zu belassen, trotzdem notwendig ist, ein Bundesamt für den Umweltschutz einzurichten, da dieses dann nur beratende Aufgaben bekommen könnte und keine Möglichkeiten für diese Behörde bestünden, exekutiv tätig zu werden? Der Beschluß des Bundesrates, die Erweiterung der bereits bestehenden Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes auf dem Gebiet des Wasserhaushalts zu einer Vollkompetenz abzulehnen, ändert nichts an der Notwendigkeit, so bald als möglich ein Umweltbundesamt zu errichten. Abgesehen davon, daß noch keineswegs feststeht, ob es auf die Dauer bei der ablehnenden Haltung des Bundesrates bleibt, verfügt der Bund schon nach geltendem Recht (Art. 74 Nr. 24 GG) über die Befugnis der konkurrierenden Gesetzgebung auf dem Gebiet der Abfallbeseitigung, der Luftreinhaltung und der Lärmbekämpfung — also gerade auf den Gebieten, auf denen bis auf weiteres das Schwergewicht der praktischen Arbeiten des Umweltbundesamtes liegen wird. Seine alsbaldige Errichtung erscheint mir unerläßlich, um das Bundesministerium des Innern und andere Bundesressorts von nichtministeriellen Vorarbeiten bei der Erstellung nicht nur von Gesetz- entwürfen, sondern auch von Entwürfen von Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften sowie bei der Erfüllung sonstiger der Bundesregierung auf dem Gebiete der Umweltpolitik obliegenden Aufgaben zu entlasten. Zu den Aufgaben des Umweltbundesamtes werden (stichwortartig dargestellt) zählen: Aufbau und Führung eines Umweltplanungsinformationssystem (UMPLIS); Aufbau einer zentralen Dokumentation; Aufgaben im Bereich der Koordinierung der Umweltforschung; Unterstützung und Mitwirkung bei der Prüfung der Umweltverträglichkeit von Maßnahmen des Bundes; Sekretariatsfunktion für Arbeitsgemeinschaften und -gremien auf dem Gebiet des Umweltschutzes; Aufgaben im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit im Bereich des Umweltschutzes; Unterstützung der Bundesregierung durch Forschung und Beratung auf dem Gebiet des Immissionsschutzes und der Lärmbekämpfung; Wissenschaftliche Beratung des Bundes auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft; Erarbeitung wissenschaftlicher Grundlagen für die Rechtsetzung. Die gegenwärtig unter den Bundesressorts abgestimmte und den Ländern bekannte Aufgabenstellung des Umweltbundesamts wird von der erforderlichen Übertragung der konkurrierenden Gesetzgebungszuständigkeit auf dem Gebiet des Wasserhaushalts auf den Bund nicht berührt. Auf keinen Fall wären einer Bundesoberbehörde (hier: Umweltbundesamt) Exekutivbefugnisse gegenüber Länderbehörden oder -einrichtungen zugefallen, auch wenn der Bundesrat der — von der Bundesregierung nach I wie vor für zwingend notwendig erachteten — Grundgesetzänderung im ersten Durchgang zugestimmt hätte. Anlage 48 Antwort des Bundesministers Genscher vom 10. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/511 Frage B 16) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach Freie Tankstellen und Tankstellen von Kaufhäusern Super-Benzin mit zu geringer Oktanzahl anbieten, und welche Maßnahmen vermag die Bundesregierung gegebenenfalls dagegen einzuleiten? Die Pressemeldungen beruhen offenbar auf Verlautbarungen von privater Seite. Der Bundesregierung liegen keine Unterlagen vor, die diese Meldungen bestätigen. Die Bundesregierung sieht die Versorgung des Kraftfahrzeugfahrers mit Ottokraftstoffen von ausnahmslos hinreichender Qualität als unbedingt erforderlich an. Deshalb hat sie durch einen interministeriellen Ausschuß prüfen lassen, ob die Angabe von Oktanzahlen an den Zapfsäulen der öffentlichen Tankstellen herstellungstechnisch und administrativ möglich ist. Der Ausschuß hat folgendes berichtet: Zur Zeit wird von der Kraftfahrzeugindustrie und der Mineralölwirtschaft eine DIN-Norm, in der die 1708* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 einzuhaltende Qualität der Ottokraftstoffe festgelegt wird, erarbeitet. An diesen Arbeiten wollen sich das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit beteiligen. Nach der Erstellung dieser Normen wäre eine Qualitätsauszeichnung denkbar, die zwischen Normalbenzin, Superbenzin, DIN-Normalbenzin und DIN-Superbenzin unterscheidet. Eine solche Regelung schlösse nicht aus, daß höhere Qualitäten angeboten und ausgezeichnet würden. Die rechtliche Prüfung der Frage, inwieweit und in welchem rechtlichen Rahmen eine solche Qualitätsauszeichnungsverpflichtung vorgeschrieben werden kann, ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 10. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zeyer (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Fragen B 17 und 18) : In welcher Höhe sind Investitionszulagen nach dem Steueränderungsgesetz vom 18. August 1969 (BGBl. I S. 1211) in sogenannten Schwerpunktsorten gemäß § 2 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirlschaftsstruktur" vom 6. Oktober 1969 (BGBl. I S. 1861) und in den iibrigen forderungsbedürftigen Gebieten gezahlt worden? In welcher Höhe liegen Anträge auf Bewilligung der Investitionszulage aus Schwerpunktorten und aus den übrigen förderungsbedürftigen Gebieten vor? Zu Frage B 17: Die aus dem Einkommen- und Körperschaftsteueraufkommen von den Finanzämtern ausgezahlten Investitionszulagen nach § 1 InvZulG für das Zonenrandgebiet und für die anderen förderungsbedürftigen Gebiete sind seit dem Inkrafttreten des Gesetzes wie folgt zu veranschlagen: Rechnungs Investitionszulagen nach § 1 InvZulG jahr in Millionen DM insgesamt darunter Bund 1970 128,4 *) 60 1971 485,6 230 1972 665,0 260 Zusammen 1 279,0 550 *) Anlaufjahr mit Verwaltungsüberhang an noch nicht erledigten Investitionszulageanträgen Eine Aufgliederung dieser Beträge nach Auszahlungen für Investitionen in Schwerpunktorten und in den übrigen Fördergebieten ist nicht möglich, da die Meldungen der Länderfinanzministerien nur den Gesamtbetrag der im jeweiligen Berichtszeitraum ausgezahlten Investitionszulagen umfassen. Zu Frage B 18: Über die Anträge auf Bewilligung der Investitionszulagen werden bei den Finanzämtern keine Anschreibungen geführt. Es ist daher leider nicht möglich, Angaben über die Höhe der beantragten Investitionszulagen und über ihre Aufgliederung auf Schwerpunktorte und auf die übrigen Fördergebiete zu machen. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 9. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wende (SPD) (Drucksache 7/511 Frage B 19) : Welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Einwohner der Stadt Fellach, Württ., vor Fluglärm zu schützen, der durch tieffliegende Hubschrauber der amerikanischen Streitkräfte bei Tag und Nacht in diesem Gebiet entsteht? Dem Bundesministerium der Finanzen sowie der örtlich zuständigen Oberfinanzdirektion Stuttgart sind bisher Beschwerden von Privatpersonen oder Dienststellen über unzumutbare Lärmbelästigungen durch US-Hubschrauber im Gebiet von Fellbach nicht vorgelegt worden. Der Oberfinanzdirektion sind auch aus eigener Anschauung derartige Belästigungen nicht bekannt geworden. Zur Weiterverfolgung der Angelegenheit müßten dem Bundesministerium der Finanzen oder der örtlich zuständigen Oberfinanzdirektion konkrete Angaben über Fluglärmbelästigung unterbreitet werden. Die Oberfinanzdirektion Stuttgart wird sodann diese Angaben gemeinsam mit den örtlichen US- Dienststellen überprüfen und eine befriedigende Lösung des Problems anstreben. Sollte eine derartige Regelung auf der Ebene der Oberfinanzdirektion nicht erreicht werden können, ist das Bundesministerium der Finanzen bereit, die Angelegenheit über den Verbindungsoffizier bei der Amerikanischen Botschaft an Headquarters USAREUR. in Heidelberg heranzutragen. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 10. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Conradi (SPD) (Drucksache 7/511 Fragen B 20 und 21): Ist die Bundesregierung bereit, dem Bundestag ergänzend zu ihrer Unterrichtung über die verbilligte Veräußerung bundeseigener Grundstücke in den Jahren 1971 und 1972 (Drucksache 7/282 vom 2. März 1972) über die im gleichen Zeitraum verbilligte Verpachtung bundeseigener Grundstücke zu berichten und zwar in der gleichen Aufgliederung nach Verwendungszwecken, Flächengrößen, Pachterlösen und Pachtermäßigungen? Ist die Bundesregierung bereit, dem Bundestag sowohl über die nicht verbilligte Veräußerung als auch über die nicht verbilligte Verpachtung bundeseigener Grundstücke, getrennt nach den Jahren 1969, 1970, 1971 und 1972, zu berichten, und zwar aufgegliedert nach Verwendungszwecken, Flächengrößen und Verkaufserlösen? Zu Frage B 20: Die Bundesregierung ist bereit, die angesprochenen Angaben über die verbilligte Verpachtung zu machen. Allerdings bedarf es hierzu Erhebungen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 1709* bei den örtlich zuständigen Oberfinanzdirektionen und Bundesvermögensämtern, welche die bundeseigenen Grundstücke verwalten. Sobald mir die Angaben vorliegen, werde ich Sie genau unterrichten. Zu Frage B 21: a) In den Jahren 1969 bis 1972 wurde nachstehendes Verkaufsergebnis — mit Umschreibung auf die Erwerber — unter Ausschluß der nach dem Gesetz über die verbilligte Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von bundeseigenen Grundstücken durchgeführten Verkäufe, die in der Drucksache 7/282 dargestellt sind, erzielt: 1969 Flächengr. Erlös in Verkäufe für in ha Millionen Wohnungs- und Siedlungswesen 231 DM gewerbliche und 31,0 industrielle Zwecke 98 13,8 Sonstige Zwecke 437 59,2 Zusammen: 766 104,0 1970 Erlös in Verkäufe für Flächengr. Millionen in ha DM Wohnungs- und Siedlungs wesen gewerbliche und 355 37,9 industrielle Zwecke 185 17,2 Sonstige Zwecke 495 38,9 Zusammen: 1 035 94,0 1971 Erlös in Verkäufe für Flächengr. Millionen Wohnungs- und Siedlungs in ha DM wesen 111,5 24,2 gewerbliche und industrielle Zwecke 85,0 14,9 Sonstige Zwecke 224,7 30,8 Zusammen: 421,2 69,9 1972 Erlös in Verkäufe für Flächengr. Millionen Wohnungs- und Siedlungs- in ha DM wesen 42,9 11,2 gewerbliche und industrielle Zwecke 157,4 23,0 Sonstige Zwecke 280,3 28,5 Zusammen: 480,6 62,7 In diesen Verkaufsergebnissen sind auch diejenigen Verkäufe enthalten, die für Zwecke des Wohnungsbaues und der Eigentumsbildung bis zum Inkrafttreten des Gesetzes über die verbilligte Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von bundeseigenen Grundstücken vom 16. Juli 1971 auf Grund eines entsprechenden Haushaltsvermerkes z. T. verbilligt veräußert worden sind. Auf die dem Deutschen Bundestag hierzu vom Bundesminister der Finanzen erstatteten Berichte (Drucksachen VI/399, VI/1851 und 7/282 letzter Abschnitt) darf ich hinweisen. b) Hinsichtlich der nicht verbilligten Verpachtung bundeseigener Grundstücke ist die Bundesregierung ebenfalls bereit, die hierzu erforderlichen Angaben zu machen. Ich führe über die Pachtverhältnisse eine Erhebung durch, deren Ergebnis ich Ihnen mitteilen werde. Darüber hinaus werde ich Ihnen die gleichen Angaben hinsichtlich der vom Bund bestellten Erbbaurechte machen. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 10. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/511 Frage B 22) : Sind der Bundesregierung die Beratungsergebnisse und Vorschläge der Ende März in Fulda durchgeführten Tagung von Experten der Eichämter in der Bundesrepublik Deutschland bekannt, und wie beurteilt die Bundesregierung die in dieser Fuldaer Tagung vorgetragenen Erfahrungen und Empfehlungen, nach denen u. a. eine Reform der Fertigverpackungsverordnung und die Einführung von Bußgeldverfahren zur Bekämpfung von „Mogel-Packungen" für erforderlich gehalten wurden? Die Tagung in Fulda fand unter Vorsitz des zuständigen Referenten im Bundesministerium für Wirtschaft statt. Sie diente der Klärung von Fragen, die sich beim Vollzug der am 1. Januar 1972 in Kraft getretenen Fertigpackungsverordnung in der Praxis ergeben haben. Die in Fulda anwesenden Vertreter der Eichbehörden haben weder eine Reform der Fertigpackungsverordnung noch die „Einführung von Bußgeldverfahren" zur Bekämpfung sog. Mogelpackungen gefordert. 1710* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 Zu einer Reform der Verordnung besteht keine Veranlassung. Die bisher mit ihr gewonnenen Erfahrungen sind gut. Für ein Vorgehen gegen Mogelpackungen bietet § 35 Abs. 1 Nr. 1 des Eichgesetzes schon heute eine völlig ausreichende Rechtsgrundlage. In Fulda wurden lediglich eine Reihe von Kriterien zur Beurteilung von Mogelpackungen festgelegt und ein verstärktes Vorgehen gegen Hersteller dieser Packungen abgesprochen. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 10. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Meermann (SPD) (Drucksache 7/511 Frage B 23) : Hat die Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, daß der italienische Staat der Schuhindustrie indirekte Subventionen gibt, und welche Konsequenzen wird die Bundesregierung gegebenenfalls daraus ziehen? Die deutsche Schuhindustrie steht in einem sehr starken Wettbewerb mit der ausländischen Konkurrenz (Importquote rd. 50 v. H.). Zwei Drittel der Importe kommen aus EWG-Ländern, überwiegend aus Italien. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß speziell die italienische Schuhindustrie durch den italienischen Staat direkte oder indirekte Subventionen erhält. Die italienische Schuhindustrie profitiert jedoch wie zahlreiche andere Sektoren der Wirtschaft von allgemeinen Förderungsmaßnahmen des italienischen Staates. So ist der Bundesregierung bekannt, daß die italienische Regierung im Juli 1971 zur Konjunkturbelebung Sondermaßnahmen beschlossen hat, die u. a. Maßnahmen zur Ermäßigung der sozialen Lasten von kleineren und mittleren Betrieben (bis zu 300 Beschäftigten) vorsehen. Die Staatskasse übernimmt einen Teil der Alters- und Sozialversicherung, der sich nach der beitragspflichtigen Lohnsumme der Betriebe richtet. Diese Sondermaßnahme ist befristet und läuft am 30. Juni 1973 aus. Diese Begünstigung der Klein- und Mittelbetriebe ist im September 1971 in Brüssel im Rahmen des italienischen Programms zur Konjunkturbelebung eingehend in einer multilateralen Sitzung der Mitgliedstaaten unter Vorsitz der Kommission auf ihre Vereinbarkeit mit den Art. 92 fg. EWG-Vertrag untersucht worden. In diesem Zusammenhang hat sich die deutsche Delegation dafür eingesetzt, daß auch die Wettbewerbssituation insbesondere solcher Branchen berücksichtigt wird, in denen kleine und mittlere Unternehmen vorherrschen. Im Mai 1972 hat die Kommission der EG zu den Maßnahmen der italienischen Regierung eingehend Stellung genommen und hierbei zum Ausdruck gebracht, daß solche Maßnahmen lediglich aufgrund der Ausnahmevorschrift des Art. 92 Abs. 3 b („Beihilfen zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaates") aus konjunkturellen Gründen befristet gebilligt werden können. Wegen der anhaltend ungünstigen konjunkturellen Situation in Italien hat die Kommission der EG auf erneute Intervention Italiens Mitte 1972 ohne Anhörung der Mitgliedstaaten einer Verlängerung dieser Maßnahme bis zum 30. Juni 1973 zugestimmt. Zu den allgemeinen öffentlichen Beihilfeprogrammen des italienischen Staates gehören ferner Programme zur regionalen Entwicklung Süditaliens und anderer notleidender Gebiete. Hier führt die italienische Regierung — ebenso wie alle anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft — Maßnahmen zur Belebung der Wirtschaftskraft und zur Bekämpfung ,der Arbeitslosigkeit durch. Da Italien und insbesondere der Süden des Landes zu den Gebieten mit der geringsten Wirtschaftskraft in der Gemeinschaft zählt, zeigt die EG-Kommission größtes Verständnis für die regionalen Förderungsmaßnahmen. Auch die deutsche Schuhindustrie partizipiert an deutschen regionalen Förderungsprogrammen. Die Bundesregierung beobachtet sorgfältig die Förderungsmaßnahmen zugunsten der italienischen Wirtschaft nicht zuletzt unter dem Aspekt der Importsituation der deutschen Schuhindustrie. Sie wird sich künftig mit Nachdruck dafür einsetzen, daß die EG-Kommission bei der Prüfung von Förderungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten der schwierigen Wettbewerbssituation der deutschen Schuhindustrie Rechnung trägt. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 10. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage B 24) : Ist die Bundesregierung in der Lage, durch Errichtung oder Verlagerung von Bundesbehörden in das Zonenrandgebiet für die überdurchschnittlich große Zahl von Realschülern in diesem Raum geeignete Arbeitsplätze zu schaffen, oder welche Maßnahmen gedenkt sie zu ergreifen, um diesem Problem Rechnung zu tragen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß durch die Errichtung von staatlichen Institutionen im Zonenrandgebiet oder durch Verlagerung in das Zonenrandgebiet eine Hilfe zum Ausdruck kommt, die die intensive sonstige Zonenrandförderung sinnvoll unterstützen kann. Die Bundesregierung hat dies auch bereits in Beantwortung einer Frage des Abgeordneten Dr. Jobst in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 21. März 1973 ausdrücklich betont. Der Bundesminister für Wirtschaft hat im Interministeriellen Ausschuß für regionale Wirtschaftspolitik, der mit der Koordinierung der Zonenrandförderung betraut ist, am 1. Februar 1973 sämtliche dort vertretenen Bundesressorts erneut darauf hingewiesen, daß so weit wie möglich von der Ansiedlung ihnen zugeordneter Verwaltungsstellen im Zonenrandgebiet Gebrauch gemacht werden sollte und Möglichkeiten gesucht werden sollten, diese Bemühungen zu aktivieren. Gerade auch für Realschulabsolventen wären da- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 1711* mit weitere Beschäftigungsbereiche erschlossen. Die Bundesressorts werden sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv um diese Form der Förderung bemühen, wobei sie natürlich nicht ausschließlich Gesichtspunkte des Zonenrandgebietes zu berücksichtigen haben. Zur Schaffung von Arbeitsplätzen bedient sich die Bundesregierung zusammen mit den Ländern jedoch unabhängig von dem Bemühen, staatliche Institutionen im Zonenrandgebiet anzusiedeln, eines breiten, das Zonenrandgebiet bevorzugenden Förderungssystems für gewerbliche Investitionen. Dabei ist es ein besonderes Anliegen, qualitativ wertvollere Dauerarbeitsplätze, die auch für höher qualifizierte Kräfte geeignet sind, zu schaffen. Unterstützt werden diese Maßnahmen durch eine intensive Infrastrukturförderung. Die Erfolge der vergangenen Jahre zeigen, daß das vorhandene Förderinstrumentarium in der Lage ist, die gesteckten Ziele zu erreichen. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 10. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/511 Frage B 25) : Ist die Bundesregierung bereit, im Zuge der Fortschreibung des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" für den Zeitraum 1973 his 1976 einer Erhöhung der Förderungspräferenz der Stadt Tirschenreuth (Oberpfalz) im Planungsausschuß dieser Gemeinschaftsaufgabe zuzustimmen, sofern die bayerische Staatsregierung einen entsprechenden Antrag im Planungsausschuß einbringt? Wie schon in der Antwort der Bundesregierung auf die Frage des Abgeordneten Immer in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 14./16. Februar 1973, Frage Nr. 58, und in der schriftlichen Antwort auf die Frage des Abgeordneten Dieter Schulte anläßlich der Fragestunde vom 4./6. April 1973, Frage Nr. 18, darf ich erneut darauf hinweisen, daß der Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", dem Bund und Länder angehören, ein Forschungsprogramm in Auftrag gegeben hat, das die wissenschaftlichen Grundlagen für die Überprüfung der Fördergebietsabgrenzung, der Auswahl von Schwerpunktorten, der Abstufung ihrer Förderungspräferenzen etc. liefern soll. Dieses Programm steht vor seinem Abschluß. Praktische Ergebnisse werden im Herbst 1973 vorliegen; sie sollen der Fortschreibung des Rahmenplans dieser Gemeinschaftsaufgabe für die Jahre 1973 bis 1977 bereits zugrunde liegen. Zur Zeit ist es daher nicht möglich, über die Förderungspräferenzen von Schwerpunktorten etwas auszusagen. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 8. Mai 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/511 Fragen B 26 und 27): Trifft die Behauptung des Sprechers der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher im Tagesmagazin des Westdeutschen Fernsehens am 2. April 1973 zu, daß das EWG-Agrarpreissystem allein in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 16 Milliarden DM jährlich an Kosten verursacht, die vor allem den großen Betrieben zugutekommen, deren Monatseinnahmen ohnehin zwischen 2000 DM und 10 000 DM liegen? Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher, die Vorteile des preisgünstigen Weltmarktangebots an Agrarprodukten zu nutzen und den Bauern, was wesentlich rationeller sein soll und angeblich zu einer Preissenkung der Lebensmittel um 5 bis 10 Prozent führen würde, direkte Einkommensübertragungen zu zahlen? Zu Frage B 26: Die Behauptung des Sprechers der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände bezieht sich offensichtlich auf Veröffentlichungen von Wegge und Schaub, die mit jährlichen Kosten der Agrarpolitik, nicht nur der Preispoliitk, von 16 Mrd. DM für die Bundesrepublik operieren. Wie die Autoren selbst bemerken, geht es ihnen dabei „weit mehr um methodische Ansätze als um eine präzise Berechnung". Bei der komplexen Zielsetzung der Agrarpolitik und dem darauf ausgerichteten Mittelansatz ist es kaum möglich, die unter „Kosten der Agrarpolitik" zusammengefaßten öffentlichen Leistungen den rein landwirtschaftlichen, ernährungs-, verbraucher-, regional- und sozialpolitischen sowie landeskulturellen Bereichen einwandfrei zuzuordnen. Der Aussagewert einer solchen globalen Berechnung ist aber vor allem so lange unzureichend, wie nicht die Kosten für ein alternatives System, das mindestens die gleichen ökonomischen und sozialen Zielsetzungen und Wirkungen für die Landwirtschaft hat, aufgezeigt werden. Die Agrarpreispolitik der Bundesregierung ist im übrigen so ausgerichtet, daß ein Kern entwicklungsfähiger Betriebe ein ausreichendes Einkommen erwirtschaften und sich aus eigener Kraft weiterentwickeln kann. Dies ist keine einseitige Bevorteilung dieser Betriebe, da den Betriebsleitern nicht wie in kleineren Betrieben die Möglichkeit des Neben- und Zuerwerbs offensteht. Ein Agrarpreissystem, das für die gleichen Leistungen gleiche Erlöse für alle Erzeuger vorsieht, geht absolut konform mit unserer marktwirtschaftlichen Ordnung. Daraus den Schluß zu ziehen, die derzeitige Preispolitik bevorzuge große Betriebe mit Einkommen zwischen 2 000 und 10 000 DM im Monat, ist völlig unverständlich. Schließlich liegt das Durchschnittseinkommen der Berichterstatterbetriebe des Agrarberichts im Jahre 1971/72 mit 1 327,— DM im Monat noch erheblich unter 2 000,— DM und ist in dieser Größenordnung repräsentativ für die Mehrzahl der landwirtschaftlichen Betriebe. Zu Frage B 27: Die Einfuhr von Gütern der Ernährungswirtschaft in die Bundesrepublik Deutschland aus Ländern außerhalb der EG hat von 1960/61 bis 1971/72 mit 4,2 Mrd. DM wesentlich stärker zugenommen als die Ausfuhr mit 1,6 Mrd. DM. Eine zu starke Abhängigkeit der Bundesrepublik und der EWG vom Weltmarkt ist jedoch mit erheblichen Gefahren verbunden. Einerseits zeigen sich sehr leicht Knappheitserscheinungen, wie etwa bei Rindfleisch, Eiweißfuttermitteln und Getreide in jüngster Zeit, zum 1712* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 anderen sind die Weltmarktpreise relativ instabil. Die in diesem Zusammenhang geforderten direkten Einkommensübertragungen stellen kein Allheilmittel agrarpolitischer Probleme dar. Eine Rechnung, die nachweist, daß direkte Einkommensübertragungen zu einer Preissenkung bei Lebensmitteln um 5 bis 10 % führen würden, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Eine solche Rechnung wäre auch nur dann vollständig, wenn ihr die Belastungen der Verbraucher über den Steuerhaushalt durch direkte Einkommensübertragungen gegenübergestellt würden. Es ist bisher auch von der Wissenschaft nicht nachgewiesen worden, daß eine solche Umstellung des Agrarsystems insgesamt für Haushalt und Verbraucher weniger Kosten verursachen würde, wenn unzumutbare soziale Härten für die Landwirte verhindert werden sollen. Meinem Hause liegen in diesem Zusammenhang Berechnungen vor, daß eine Übertragung des englischen "deficiency — paymentsystems" auf die EWG vermutlich viermal so hohe Haushaltsaufwendungen verursachen würde, wie das gegenwärtige System. Die Bundesregierung lehnt daher einen Ersatz der Preispolitik durch generelle Einkommensübertragungen ab. Gleichwohl werden in einigen Bereichen in der EG direkte Einkommensübertragungen als Korrektiv der Preispolitik durchgeführt oder sind beabsichtigt. Die Marktordnung für Olivenöl, die Verordnung über die Nichtvermarktung von Milch und die Entschließung über eine Bergbauernrichtlinie enthalten Elemente direkter Einkommensübertragungen. Auch für einige andere Bereiche kann sich in Zukunft durchaus die Notwendigkeit ergeben, die Agrarpreispolitik durch gezielte direkte Einkommensübertragungen zu ergänzen. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 8. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage B 28) : Wird derzeit Rindfleisch aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt, wieviel in den vergangenen sechs Monaten und zu welchen Preisen in DM? Die Bundesregierung hat wegen des knappen Angebots an Rindfleisch im Dezember 1972 den Bezug von Rindfleisch aus der DDR in Höhe von 5 Millionen VE ausgeschrieben. Dieser Betrag ist inzwischen erschöpft. Wegen Fortdauer des weltweiten knappen Angebots an Rindfleisch wurde nunmehr eine weitere Ausschreibung in Höhe von 10 Millionen VE veröffentlicht. Bisher wurden Bezüge in Höhe von ca. 890 t an Fleisch verschiedener Qualitäten und Gattungen geliefert. Anlage 58 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 8. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/ CSU) (Drucksache 7/511 Frage B 29) : Wie hoch ist die Zahl der laufenden Prozesse, die wegen der sachlichen Zuständigkeit der Berufsgenossenschaften im Rahmen des gesetzlichen Unfallversicherungsrechts zur Zeit anhängig sind und wie hoch war die Zahl in den einzelnen Jahren seit 1963, seitdem durch Beschluß des Bundestags durch Artikel 3 § 11 des Unfallversicherungs-Neuregelungsgesetzes ein vorläufiger Katasterfrieden gewährleistet wurde? Die mir vorliegenden Statistiken über die bei den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit anhängigen Streitfälle sagen zum jeweiligen Streitgegenstand nichts aus. Deshalb habe ich, wie Ihnen mit einem Schreiben vom 14. März 1973 mitgeteilt worden ist, den Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften gebeten, durch eine Umfrage bei seinen Mitgliedern festzustellen, wie viele Verfahren wegen der berufsgenossenschaftlichen Zuständigkeit in den letzten Jahren durchgeführt worden sind bzw. noch schweben. Da mir das Ergebnis der Umfrage noch nicht vorliegt, bin ich zu meinem Bedauern nicht in der Lage, Ihnen die gewünschte Zahl zu nennen. Ich habe den Hauptverband um beschleunigte Erledigung gebeten und komme so bald wie möglich auf Ihre Anfrage zurück. Anlage 59 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 8. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wende (SPD) (Drucksache 7/511 Frage B 30) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Arbeitsamts Stuttgart, welches den Antrag einer Studentin für Tanzpädagogik an der Musikhochschule München auf Gewährung von Unterhalts- und Studiengeld nach §§ 44 und 45 des Arbeitsförderungsgesetzes mit der Begründung ablehnte , ... die(se) arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit ist für die Ausbildung zur Ballettpädagogin nicht gegeben", und, falls dies so ist, würde überhaupt je für künstlerische Berufe der Nachweis einer „arbeitsmarktpolitischen Zweckmäßigkeit" gelingen? Nach den Bestimmungen des Arbeitsförderungsgesetzes vom 25. Juni 1969 und der dazu erlassenen Anordnung über die individuelle Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung vom 9. September 1971 hängt die Förderung u. a. davon ab, daß sie unter Berücksichtigung der Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zweckmäßig erscheint. Ob diese geforderte arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit in dem von Ihnen angesprochenen Fall gegeben war, kann von mir nicht beurteilt werden. Wenn Sie mir die näheren Einzelheiten dieses Falles mitteilen, will ich gern den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit, dem die Durchführung des Arbeitsförderungsgesetzes obliegt, bitten, den Fall zu überprüfen. Was den zweiten Teil Ihrer Frage anbelangt, so kann nach Auffassung der Bundesregierung auch die Förderung von Bildungsgängen im künstleri- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 1713* schen Bereich im Einzelfall arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig sein. In vielen Fällen wird dies bei den Besonderheiten der Arbeitsmarktlage für künstlerische Berufe und der beruflichen Situation des Antragstellers aber nicht der Fall sein. Eine den Besonderheiten des Einzelfalles gerecht werdende Beurteilung dürfte dadurch gesichert sein, daß in schwierigen oder unklaren Fällen für die grundsätzlich durch den Direktor des zuständigen Arbeitsamtes zu fällende Entscheidung auch die Sachkunde und Erfahrung der Künstlerdienste der Bundesanstalt für Arbeit und der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung der Bundesanstalt für Arbeit genutzt werden. Daß die künstlerischen Berufe in der Förderung durch die Bundesanstalt für Arbeit nicht benachteiligt werden, zeigen die bisherigen Ergebnisse. Im Jahre 1972 haben insgesamt 530 Personen eine Maßnahme zur beruflichen Bildung mit dem Schulungsziel „Künstler und zugeordnete Berufe" begonnen, davon 409 Männer und 121 Frauen. In 394 Fällen handelte es sich um eine Fortbildung, in 90 Fällen um Umschulung und 46 Fällen um die Förderung einer Einarbeitungbeitung. Der Umfang der bisherigen Förderung für diese Berufe dürfte etwa dem Anteil der in diesen Berufen Tätigen an der Gesamtzahl der Arbeitnehmer entsprechen. Anlage 60 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 8. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seibert (SPD) (Drucksache 7/511 Fragen B 31 und 32) : Bis zu welchem Zeitpunkt dürfte voraussichtlich die Umstellung der Rentenberechnung auf Datenverarbeitung in der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschlossen sein? Bis wann ist mit dem regelmäßigen Versand der Kontoauszüge an die Versicherten zu rechnen, und welcher Turnus ist dafür vorgesehen? Soweit sich Ihre Frage auf die Rentenberechnung selbst bezieht, kann davon ausgegangen werden, daß diese heute grundsätzlich mit elektronischen Datenverarbeitungsanlagen vorgenommen wird. Allerdings bedarf es dazu heute noch der vorherigen Eingabe aller für die Rentenberechnung wesentlichen Daten, denn diese sind für die Mehrzahl aller Versicherten noch nicht auf elektronischen Datenverarbeitungsanlagen gespeichert. Die Versicherunasträaer sind verpflichtet. spätestens bis zum 31. Dezember 1979 den Inhalt aller ihnen vorliegenden Versicherungsunterlagen maschinell zu speichern. Alle ab 1973 anfallenden Versicherungsunterlagen sind sofort auf elektronischen Datenverarbeitungsanlagen zu speichern. Ziel ist es, bei Eintritt eines Versicherungsfalles die Rentenberechnung grundsätzlich an Hand der bereits gespeicherten Daten vornehmen zu können. In der vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung erlassenen Datenerfassungsverordnung (Bundesgesetzbl. I, S. 2159/72) ist in § 17 die Unterrichtung der Versicherten über die gespeicherten Da- ten festgelegt. Nach dieser Vorschrift ist dem Versicherten mindestens alle drei Jahre ein Nachweis über die gespeicherten Daten zu übersenden. Dieser Nachweis hat nicht nur die Beitragszeiten, sondern auch beitragslose Zeiten aufzuführen, und es ist in ihm auf Zeiten hinzuweisen, die nicht belegt sind. Allen Versicherten ist erstmalig bis zum 31. Dezember 1977 eine solche Übersicht über den Versicherungsverlauf zuzusenden. Versicherte, die das 63. Lebensjahr vollendet haben, können ab 1. Januar 1974 Auskunft über die Höhe der Rentenanwartschaft auf Altersruhegeld verlangen. Für 62jährige gilt entsprechendes ab 1. Mai 1974. Anlage 61 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 8. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Freiherr von Fircks (CDU/CSU) (Drucksache 7i511 Fragen B 33 und 34) : Hat die Bundesregierung im Zuge der weiteren Entwicklung der Kontakte mit der Regierung der Volksrepublik Polen Erkenntnisse darüber gewinnen können, ob bei der Berechnung polnischer Renten die bis 1945 bei deutschen Versicherungsträgern zurückgelegten Versicherungszeiten rentensteigernd berücksichtigt werden? Ist die Bundesregierung im Fall der Nichtberücksichtigung dieser Zeiten bereit, sich nachdrücklich darum zu bemühen, daß Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen auch an Deutsche in den unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebieten ausgezahlt werden können? Der Bundesregierung ist bekannt, daß das polnische Sozialversicherungsrecht bei der Gewährung von Renten auch solche Beschäftigungszeiten berücksichtigt, die in den unter polnischer Verwaltung stehenden Gebieten und im Gebiet der Freien Stadt Danzig bis 1945 bei deutschen Versicherungsträgern zurückgelegt worden sind. Allerdings erhalten Personen, die nur vor 1945 in diesen Gebieten zurückgelegte Beschäftigungszeiten aufweisen, nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen keine Rente aus der polnischen Sozialversicherung, da das polnische Recht in diesem Fall offenbar eine weitere Mindestversicherungszeit nach Kriegsende in der polnischen Sozialversicherung verlangt. Die Bundesregierung ist bemüht, die noch offenen sozialversicherungsrechtlichen Probleme mit der Volksrepublik Polen im Verhandlungswege zu klären, um für die Deutschen, die in den unter polnischer Verwaltung stehenden Ostgebieten leben, eine befriedigende Lösung zu finden. Anlage 62 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 8. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/511 Frage B 35) : 1714* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 Was gedenkt die Bundesregierung in Zukunft zusätzlich zu tun bzw. zu veranlassen, um die gesellschaftliche Benachteiligung der ausländischen Arbeitnehmer und ihrer Familien durch die bestehenden Sprachbarrieren, durch welche u. a. die grundsätzlich gleichen Rechte der ausländischen Arbeitnehmer im Arbeits- und Sozialrecht gegenüber deutschen Arbeitnehmern eingeschränkt werden, weiterhin und verstärkt abzubauen? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der Vermittlung deutscher Sprachkenntnisse an ausländische Arbeitnehmer unter allen Eingliederungsbemühungen vorrangige Bedeutung zukommt. Sie fördert deshalb seit Jahren den Sprachunterricht über die Verbände der freien Wohlfahrtspflege nach einer audiovisuellen Methode und stellt Mittel zur Ausbildung von Sprachlehrern bereit. Neue Initiativen der Bundesregierung sollen dazu beitragen, 'die bestehende Sprachbarriere weiter abzubauen. So wird z. Z. im Auftrage des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung und in Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut ein neuer audiovisueller Sprachkurs produziert, der besonders auf die ausländischen Arbeitnehmer ausgerichtet ist. Der Sprachkurs stellt an die Schüler keine besonderen Bildungsanforderungen und vermittelt einen ausreichenden Wortschatz, um sich im Alltagsleben zu verständigen. Mit dieser neuen Methode, die voraussichtlich im Herbst d. J. einsatzbereit sein wird, soll der Sprachunterricht vor allem durch die Volkshochschulen, die Betriebe sowie die Bildungseinrichtungen des DGB verstärkt werden. Außerdem wird der Sprachkurs für das Fernsehen aufbereitet. Im Auftrage des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung ist kürzlich eine besondere Arbeitsgruppe „Deutsch für ausländische Arbeitnehmer" beim Goethe-Institut errichtet worden, die vor allem die Aufgabe hat, den Sprachunterricht durch die verschiedenen Träger neu zu organisieren, Sprachlehrer in die neue Lehrmethode einzuweisen und die Bemühungen verschiedener Stellen auf dem Gebiet des Deutschunterrichts zu koordinieren. Die Bundesregierung ist darüber hinaus bemüht, den Deutschuntericht bereits in die Anwerbeländer zu verlagern. Z. Z. werden mit den Regierungen der Anwerbeländer die Voraussetzungen für die Durchführung solcher Sprachkurse geprüft. Die Kurse sollen zugleich mit einer Einführung in deutsche Arbeitssicherheitsbestimmungen verbunden werden. Anlage 63 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 8. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage B 36) : Da die Staats- und Regierungschefs auf der Pariser Gipfelkonferenz vom Oktober 1972 beschlossen haben, daß „energischen Maßnahmen im sozialen Bereich der EWG die gleiche Bedeutung zukommt wie der Wirtschafts- und Währungsunion" und die Bundesregierung wiederholt betont hat, daß es ein vordringliches Anliegen ihrer Politik sei, die Sozialpolitik in der Gemeinschaft zu fördern, frage ich die Bundesregierung, über welches Konzept sie für die Durchführung dieser Politik und den Ausbau und die Anwendung des Europäischen Sozialfonds verfügt? Die Bundesregierung hat durch die „Deutsche Initiative zur Sozial- und Gesellschaftspolitik" auf der Pariser Gipfelkonferenz wesentliche Anregungen zu sozialpolitischen Maßnahmen in der Europäischen Gemeinschaft gegeben. Der Wortlaut der Deutschen Initiative ist abgedruckt im Bulletin vom 20. Oktober 1972, Nr. 147, Seite 1757. Als konkreter Schritt wurde in Paris die Erstellung eines sozialpolitischen Aktionsprogramms beschlossen. Auf zwei Tagungen des Ministerrats der Europäischen Gemeinschaft hat die Bundesregierung ihre Vorstellungen dargelegt; sie wird weiterhin in diesem Rahmen an der Ausarbeitung des Aktionsprogramms aktiv mitarbeiten. Ende Juni 1973 wird eine Sozialkonferenz unter Mitwirkung der Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter aus den Mitgliedsländern der Gemeinschaft, an der auch die Bundesregierung teilnimmt, über das Aktionsprogramm beraten. Das europäische sozialpolitische Aktionsprogramm wird unter anderem Schritte auf dem Gebiet der Beschäftigungspolitik, zur Verbesserung der Lebens-und Arbeitsbedingungen der Menschen in der Gemeinschaft und zur Beteiligung der autonomen Gruppen beinhalten. Nach Auffassung der Bundesregierung wird dein Europäischen Sozialfonds bei der Verwirklichung der zu beschließenden Maßnahmen eine wesentliche Rolle zukommen. Im übrigen möchte ich um Ihr Verständnis dafür bitten, daß ich den Ergebnissen der Beratungen hier nicht vorgreifen kann. Anlage 64 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 10. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Fragen B 37 und 38) : Wie hoch würden die Mehreinnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bei — wie von verschiedener Seite in der letzten Zeit gefordert — einer Erhöhung der Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung auf 100% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung sein, und welche Beitragssatzungssenkung würde dadurch ermöglicht? Wie hoch wäre der Verlust an Vollversicherten innerhalb der privaten Krankenversicherung — absolut und relativ —, der sich bei einer solchen Maßnahme und bei Aufhebung der Pflichtversicherungsgrenze innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für Angestellte ergeben würde? Die von Ihnen gestellten Fragen kann ich leider zur Zeit nicht beantworten, da mir die hierfür erforderlichen Unterlagen kurzfristig nicht zur Verfügung stehen. Für die Ermittlung der Mehreinnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bei der Erhöhung der Versicherungspflicht- und Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung auf 100 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung genügt es nicht, von der Zahl der betroffenen Angestellten auszugehen, es müssen darüber hinaus zum Beispiel Annahmen über die voraussichtliche Einkommensentwicklung, die Einkommensschichtung der betroffenen Angestellten, ihren derzeitigen Versicherungs- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 1715* schutz und die Befreiungsquote getroffen werden. Wie Sie sich erinnern werden, haben wegen dieser Frage vor Einleitung der Gesetzgebung zum Zweiten Krankenversicherungsänderungsgesetz mit der Erhöhung der Pflichtversicherungsgrenze in der Krankenversicherung auf 75 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung umfangreiche Abstimmungsgespräche mit allen betroffenen Gruppen stattgefunden. Nur so war es möglich, zu von allen Beteiligten gebilligten Aussagen über die wirtschaftlichen und personellen Auswirkungen der Erhöhung der Pflichtversicherungsgrenze zu kommen. Ich möchte von diesem Verfahren nicht abweichen. Wie Sie selbst erwähnen, wird von verschiedener Seite in der letzten Zeit eine Erhöhung der Pflichtversicherungsgrenze in der Krankenversicherung gefordert. Ich möchte deshalb Ihre Anfrage zum Anlaß nehmen, die Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung zu bitten, sich vordringlich mit dieser Frage zu befassen. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 10. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Handlos (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage B 39) : Trifft es zu, daß im Bereich des „Hohen Bogens" der militärische Sicherheitsbereich ausgedehnt werden soll, und wenn ja, werden alle notwendigen Maßnahmen getroffen, damit der dort entstehende Fremdenverkehr nicht unzumutbare Rückschläge erleidet? Für die militärischen Fernmeldeanlagen der Bundeswehr, der französischen und der amerikanischen Streitkräfte auf dem „Hohen Bogen" wurde im November 1972 ein Schutzbereich angeordnet, d. h. daß in diesem Gebiet die Benutzung von Grundstücken nach Maßgabe des Schutzbereichsgesetzes beschränkt ist. Dieser Schutzbereich muß aus technischen Gründen geringfügig geändert werden. Die Bayerische Staatskanzlei wurde durch die Wehrbereichsverwaltung VI, München, entsprechend unterrichtet und um Stellungnahme nach dem Schutzbereichsgesetz gebeten. Durch die beabsichtigte Ausdehnung des Schutzbereiches wird der Fremdenverkehr in keiner Weise betroffen. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 10. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Klepsch (CDU/CSU) (Drucksache 7/511) Frage B 40) : Ist die Bundesregierung bereit, den Bereich Pipeline-Erprobung im Rahmen der Erprobungsstelle 51 Koblenz-Karthause dann unverzüglich zu verlegen, wenn die Stadt ein ausreichend großes Gelände im Bereich Rübenach für zehn Jahre zur Verfügung stellt? Die Verlegung des Arbeitsbereiches Pipeline-Erprobung der Erprobungsstelle 51 von Koblenz-Karthause in den Bereich Rübenach ist beabsichtigt. Hierbei ist jedoch nicht nur an einen befristeten, sondern an einen ständigen Verbleib dieser Einrichtung dort gedacht. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 10. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache 7/511 Frage B 41): Wurde im Rahmen der Fürsorgepflicht des Bundes angesichts der bevorstehenden Zusammenlegung der Kreiswehrersatzämter Frankfurt/M. und Hanau nach Eschborn/Taunus ein Sozialplan zur Unterbringung derjenigen Behördenbediensteten aufgestellt, denen aus triftigen Gründen nicht zugemutet werden kann, von ihrem bisherigen Wohnsitz täglich nach Eschborn und zurück zu fahren bzw. ihre Wohnung nach Eschborn zu verlegen? Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Wehrbereichsverwaltung IV (WBV) in Wiesbaden angewiesen, bei den Personalmaßnahmen, die sich aus der Zusammenlegung ergeben, die Belange der hiervon betroffenen Mitarbeiter soweit wie möglich zu berücksichtigen. Diese Behörde hat daraufhin sämtliche Bediensteten des KWEA Hanau schriftlich von der bevorstehenden Zusammenlegung unterrichtet und sie aufgefordert, eine Erklärung darüber abzugeben, ob sie mit einer Verwendung in Eschborn einverstanden sind oder ob sie bei anderen Dienststellen der Bundeswehr bzw. bei einem anderen Dienstherren in Hanau untergebracht werden wollen. Gleichzeitig hat der Präsident der WBV IV 28 andere Dienststellen im Raum Hanau auf möglicherweise freiwerdendes Personal aufmerksam gemacht und um Unterstützung bei dessen Unterbringung nachgesucht. Im wesentlichen stellt sich die Situation gegenwärtig so dar: Von den beim KWEA Hanau betroffenen 7 Beamten, 31 Angestellten und 4 Lohnempfängern gehen alle Beamten, 17 Angestellte und 3 Lohnempfänger mit nach Eschborn. Drei Angestellte wurden von anderen Dienststellen der Bundeswehr übernommen. Zwei Angestellte stellten einen Rentenantrag. Hiervon wurde einer mit der Maßgabe abgelehnt, der Antragsteller könnte noch halbtags arbeiten. Für diesen Angestellten sind gegenwärtig die Unterbringungsbemühungen noch im Gange. Sie können aber aller Voraussicht nach in Kürze erfolgreich abgeschlossen werden. Die übrigen zehn Mitarbeiter wurden zu anderen Behörden in Hanau vermittelt. Um sie vor Nachteilen bei der Festsetzung der Beschäftigungs- und Dienstzeit zu bewahren, wurden mit ihnen Auflösungsverträge unter gleichzeitiger Angabe des Auflösungsgrundes geschlossen. Soziale Schlechterstellungen konnten somit vermieden werden. Die Angehörigen des KWEA Frankfurt/Main-Hausen wurden bis auf zwei Angestellte, denen die tägliche Anfahrt nicht zugemutet werden konnte, alle in Eschborn eingesetzt. Diese beiden Mitarbeiter wurden bei der Verkehrskommandantur bzw. beim Flugsicherungsdienst in Frankfurt untergebracht. 1716* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 Zusammenfassend läßt sich feststellen, daß bei der Bildung des Musterungszentrums Frankfurt/ Main persönliche Härten bei den hiervon betroffenen Mitarbeitern weitgehend vermieden werden konnten, insbesondere keiner entlassen werden mußte. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 8. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Fragen B 42 und 43) : Welche Gründe haben den Bundesminister der Verteidigung veranlaßt, auf den bis zum Dezember 1972 geübten Abdruck der Worte „Einigkeit und Recht und Freiheit" auf der letzten Umschlagseite der monatlichen „Information für die Truppe" ab Januar 1973 zu verzichten? Sind diese Gründe der Truppe bekanntgegeben worden, oder wird der Bundesminister der Verteidigung sie der Truppe noch bekanntgeben? Seit dem 1. Januar 1973 ist die äußere Form der monatlich erscheinenden „Information für die Truppe" neu gestaltet worden. Das betrifft insbesondere den Umschlag. Statt der seit Jahren gleichen, nur jährlich in der Farbe wechselnden Titelseite, werden jetzt Farbfotos veröffentlicht, welche von der ersten auf die vierte Umschlagseite umlaufen. Damit mußten zwangsläufig sowohl die früher auf der Titelseite übliche Symbolgestalt als auch die Worte „Einigkeit und Recht und Freiheit" auf der vierten Umschlagseite entfallen. Die Neugestaltung soll die Hefte attraktiver machen und in stärkerem Maße zum Lesen anregen. Nach bisher vorliegenden Erfahrungen ist die Neugestaltung in der Truppe begrüßt worden. Theoretisch hätte die Möglichkeit bestanden, die auf Seite 4 weggelassenen Worte auf der zweiten bzw. der dritten Umschlagseite unterzubringen. Da aber die zweite Umschlagseite Verteiler-Hinweise und die vierte das Impressum der Druckerei enthält, wäre dies nur eine Verlegenheitslösung gewesen. Zu beachten ist ferner, daß auf der dritten Umschlagseite in naher Zukunft ein Text veröffentlicht werden soll, in dem zur Mitarbeit in der Truppe aufgerufen wird. Die vom Bundesministerium der Verteidigung herausgegebene „Information für die Truppe" fühlt sich selbstverständlich nach wie vor dem Geist der Nationalhymne verpflichtet. Sie ist nach wie vor bemüht, durch die inhaltliche Gestaltung der Hefte dem daraus resultierenden Geist gerecht zu werden. Ich bin der Meinung, daß sie damit einen wesentlicheren Beitrag leistet als mit plakativen Veröffentlichungen. Die Neugestaltung des Umschlages ist der Truppe in Heft 1/73 auf den Seiten 4 und 5 erläutert worden. Dabei wurde allerdings nicht auf den Wegfall des bisherigen Schriftzuges auf Seite 4 eingegangen, weil dies sich von selbst ergab. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 9. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage B 44) : Für den Fall, daß vom Bund die Versuchsanlage für Verkehrstechnik in Donauried, Landkreis Dillingen (Donau), errichtet werden soll, wird der Bund für den dann erworbenen Grund an die betreffenden Gemeinden Grundsteuer zahlen? Im Rahmen der geplanten Errichtung einer Versuchsanlage für Verkehrstechniken in Donauried wird es notwendig, in größerem Umfang Grund zu erwerben. Hiervon werden mehrere Gemeinden in diesem Gebiet betroffen. Ob der Bund für den dann erworbenen Grund Grundsteuer an die betroffenen Gemeinden zahlt, wird zur Zeit im Einvernehmen mit den zuständigen Finanzbehörden geprüft. Eine endgültige Stellungnahme kann erst gegeben werden, wenn die Prüfung abgeschlossen ist. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 9. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Fragen B 45 und 46) : Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung bei den Verhandlungen mit der DDR vorgenommen, um die Zufahrtswege nach Berlin — insbesondere die Autobahnstrecke MarienbornMagdeburg — den modernen Verkehrsbedürfnissen anzupassen? Welche Bemühungen hat die Bundesregierung in der Zwischenzeit unternommen, um dafür Sorge zu tragen, daß der bereits am 31. März 1973 gemäß Artikel 18 des Transitabkommens gezahlte Betrag in Höhe von 234,9 Millionen DM eine Zweckbindung für die Reparatur und den weiteren Ausbau der in der DDR befindlichen Zugangswege von Westdeutschland nach Berlin erfährt? Zu Frage B 45: Im Vordergrund der Verhandlungen mit der DDR stand die schnelle und reibungslose Abwicklung des Verkehrs auf den Transitstrecken. Dieses Ziel wurde erreicht. Zu Frage B 46: Der Erleichterung und Beschleunigung des Transitverkehrs dient auch die in Art. 18 des Transitabkommens vereinbarte Pauschalabgeltung von Gebühren, Abgaben und anderen Kosten. Eine Zweckbindung des Pauschalbetrages für die von Ihnen erwähnten Investitionen war politisch nicht durchsetzbar. Hierfür wären im übrigen auch nur die Straßenbenutzungsgebühren in Betracht gekommen, nicht hingegen die Pauschalen für die Steuerausgleichsabgabe, die Konzessionsabgaben im Autobuslinienverkehr, die Erlaubniserteilung im Binnenschiffsverkehr und die Visagebühren. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 1717* Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 9. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schäfer (Appenweier) (SPD) (Drucksache 7/511 Fragen B 47 und 48) : Trifft es zu, daß das Ausbauprogramm für das Netz der Deutschen Bundesbahn im mittelbadischen Bereich ohne Abstimmung mit entsprechenden französischen Planungen, ja sogar ohne Kontaktaufnahme mit den entsprechenden französischen Planungsstellen, erstellt worden ist, und teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß nationale Verkehrsplanungen - zumal in Grenznähe — so zu erfolgen haben, daß sie sich in eine europäische Verkehrsplanung — zumindest innerhalb der EWG -- einfügen lassen? Drängt die Bundesregierung auf ein einheitliches verkehrspolitisches Konzept der EWG-Partner, und inwieweit ist sie his jetzt erfolgreich? Zu Frage B 47: Die Deutsche Bundesbahn (DB) führt ihre Planungen selbständig durch. Der Bundesminister für Verkehr wird in der Regel erst damit befaßt, wenn die DB die Genehmigung einer neuen Strecke nach § 14 Bundesbahngesetz beantragt. Die im Vordergrund der politischen Diskussion stehenden Neubaustrecken der DB Köln—Groß Gerau, MannheimStuttgart und Hannover—Gemünden (Main) bedürfen keiner unmittelbaren planerischen Abstimmung mit den Nachbarstaaten. Es trifft zu, daß die DB in ihrem Ausbauprogramm auch eine neue Eisenbahnstrecke zwischen Rastatt—Offenburg vorsieht, die später u. U. nach Basel und Mannheim verlängert werden soll. Diese Strecke ist Bestandteil eines sogenannten Infrastruktur-Leitplanes für die Hauptmagistralen der europäischen Eisenbahnen, der z. Z. von einer Arbeitsgruppe des Ausschusses „Planung" im internationalen Eisenbahnverband (UIC) unter Beteiligung der europäischen Eisenbahnverwaltungen erarbeitet wurde. Hierbei werden die Verhältnisse der Nachbarbahnen in die Überlegungen mit einbezogen. Zu Frage B 48: Da in den Römischen Verträgen auf dem Verkehrsektor keine speziellen Zielvorstellungen entwickelt worden sind und auch kein fester Zeitplan festgelegt ist, hatte die Verkehrspolitik von vornherein mit erheblichen Schwierigkeiten zu kämpfen. Diese ergeben sich aus der historisch bedingt abweichenden Struktur der nationalen Verkehrsmärkte sowie aus der unterschiedlichen nationalen Interessenlage der einzelnen EWG-Partner. Dennoch muß festgestellt werden, daß bis heute dank gemeinsamer Anstrengungen aller Beteiligten beträchtliche Fortschritte erzielt worden sind. Die gegenwärtigen Bemühungen um eine Ausgestaltung der gemeinsamen Verkehrspolitik im einzelnen gehen auf einen Ratsbeschluß vom Dezember 1967 zurück. Zum ersten Mal wurde — über allgemeinere Rahmen- und Grundsatzbeschlüsse hinaus — ein zeitlich und sachlich abgestimmtes konkretes Arbeitsprogramm beschlossen und bis Ende 1969 auch in Vollzug gesetzt. Dabei hat das Verkehrspolitische Programm der Bundesregierung vom Sommer 1967 eine enscheidende Initiativwirkung ausgeübt. Auf Grund der Ratsbeschlüsse vom Dezember 1967 wurden zur Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen als verbindliches Gemeinschaftsrecht u. a. die sogenannten Sozialvorschriften im Straßenverkehr, die Verordnung über die Anwendung von Wettbewerbsregeln auf dem Gebiet des Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehrs und die Verordnung über die Normalisierung der Konten der Eisenbahnunternehmen festgelegt. Auf dem Gebiet der Kapazitätsregelung ist mit der Verordnung über das Gemeinschaftskontingent im Güterkraftverkehr ein erster Schritt zu einem neuen System der Kapazitätsregelung getan worden. Im übrigen haben die Verkehrsminister eine Margentarif-Verordnung für den grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr erlassen. Der Rat hat schließlich Ende 1971 vier Gemeinschaftsverordnungen erlassen, die einige wichtige Einzelfragen auf dem Gebiet des Straßenpersonen- und Güterverkehrs bereinigen. Es handelt sich im einzelnen um je eine Verordnung zur Regelung des grenzüberschreitenden Linienverkehrs und des touristischen Pendelverkehrs mit Kraftomnibussen, um eine Verordnung, die die modifizierte Anwendung der Sozialvorschriften im Nahverkehr gestattet, und schließlich eine Verordnung, die die Angleichung der EWG-Sozialvorschriften an das um die Jahres wende 1970/71 von allen EWG-Staaten unterzeichnete „Europäische Abkommen über die Arbeit der im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrzeugbesatzungen", das sogenannte AETR betrifft. Nicht zuletzt auf deutsche Initiative hat die EG-Kommission im November 1971 einen Stufenplan für die Fortentwicklung der gemeinsamen Verkehrspolitik der Jahre 1972/1976 vorgelegt. Dieser Entwurf versucht, ein ausgewogenes — zeitlich und funktionell aufeinander abgestimmtes — Verhältnis zwischen Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen und Liberalisierung der Verkehrsmärkte herzustellen. Darüber hinaus sieht er aber auch eine Koordinierung der Verkehrswegoinvestitionen und Maßnahmen zur Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit vor. Bei der Harmonisierung, die für die deutsche Seite von besonderem Gewicht ist, handelt es sich vor allem um folgende Bereiche: — Anlastung der Wegekosten bei den drei Binnenverkehrsträgern (Eisenbahn, Straße, Binnenschiffahrt), und im Zusammenhang damit um die -- Harmonisierung der spezifischen Steuern des Kraftverkehrs (Kfz-Steuer und Mineralölsteuer), — Angleichung der sich aus den Arbeitsschutzbestimmungen ergebenden Kostenfaktoren (Arbeitszeitregelungen), insbesondere bei der Binnenschiffahrt und dem Kraftverkehr, — Angleichung der Maße und Gewichte im gewerblichen Güterkraftverkehr, — staatliche Politik gegenüber den Eisenbahnen. In Richtung auf eine Liberalisierung stehen u. a. zur Diskussion: — eine weitere Lockerung der Preispolitik bei aus- reichender Publizität der Beförderungsentgelte, — eine Anpassung der Kapazitäten im Güterkraftverkehr an die Erfordernisse des Warenaustausches in der Gemeinschaft, — eine Regelung der Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmen zum Verkehr innerhalb eines Mitgliedstaates, in dem sie nicht ansässig sind. Die Beratungen über das umfangreiche Programm wurden Ende 1971 aufgenommen. Alle Beteiligten sind sich darüber im Klaren, daß wegen des Umfangs und der verkehrspolitischen Bedeutung der vorgelegten Konzeption ihre Verwirklichung im einzelnen mit erheblichen sachlichen und auch politischen Schwierigkeiten verbunden sein wird. Dabei kann auch die Erweiterung der EWG um drei weitere Mitgliedstaaten zu Beginn dieses Jahres nicht außer Betracht bleiben. Im übrigen haben die bereits im Verkehrsbericht 1970 entwickelten Vorstellungen der Bundesregierung über die Verwirklichung einer gemeinsamen Verkehrspolitik in den Europäischen Gemeinschaften auch noch heute Gültigkeit. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 9. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/ CSU) (Drucksache 7/511 Frage B 49) : Angesichts der nicht mehr erträglichen Verkehrsverhältnisse auf der Bundesstraße 3 zwischen Nußloch und Heidelberg, insbesondere jedoch auf dem Engpaß in Leimen, wo täglich kilometerlange Autoschlangen entstehen, frage ich, ob der Bundesminister für Verkehr bereit ist, unverzüglich die notwendigen Schritte (Planfestsetzung und Brückenbau) einzuleiten und den Ausbau der Bundesstraße 3, Ortsumgehung Leimen, bis zum Kurpfalzring Heidelberg so bald wie möglich durchzuführen? Der Bundesminister für Verkehr hat der Ergänzungsplanung für die Verlegung der Bundesstraße 3 bei Leimen bereits im Januar zugestimmt, so daß der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens, das der Obersten Straßenbaubehörde des Landes Baden-Württemberg obliegt, nichts mehr im Wege steht. Allerdings kann mit den Brückenbauarbeiten auf dem neuen Streckenabschnitt erst begonnen werden, wenn ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluß vorliegt. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 9. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Fragen B 50 und 51): Wird mit den im Bundeshaushaltsplan 1973 im Einzelplan 12 vorgesehenen Mitteln in Höhe von 2 000 000 DM für den Aus- bau von Teilstrecken zwischen Solingen und Radevormwald einschließlich Ortsdurchfahrt Radevormwald schon in diesem Jahr der Ausbau der Oitsdurchfahrt Radevormwald durchgeführt? Falls der Ausbau der Ortsdurchfahrt im Jahr 1973 noch nicht vorgesehen ist, wann ist mit dem Ausbau und damit mit der Beseitigung des Engpasses in Radevormwald zu rechnen? In den letzten Jahren konnte die Ortsdurchfahrt Radevormwald im Zuge der B 229 bis auf einen kürzeren Engpaßbereich, in dem bislang nicht ausgeräumte Grunderwerbsschwierigkeiten aufgetreten sind, ausgebaut werden. Die von Ihnen erwähnten im Entwurf des Straßenbauplans 1973 eingestellten Mittel in Höhe von 2 Millionen DM sind zur Abwicklung der bereits durchgeführten Arbeiten, vornehmlich aber für die Erneuerung der Wupperbrücke Müngsten zwischen Solingen und Remscheid vorgesehen. Im Rahmen der von der Gemeinde verfolgten Bauleitplanung sind Bedenken gegen den Abriß der Häuser zur Beseitigung des Engpasses im Zuge der B 229 vorgebracht worden. Die damit ausgelöste Diskussion der städtebaulichen und denkmalpflegerischen Fragen läßt die Nennung eines Termins für den weiteren Ausbau der Ortsdurchfahrt noch nicht zu. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 9. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage B 52) : Ist die Bundesregierung bereit, bei der Suche nach der optimalen Trasse für den Bundesautobahnabschnitt Freiburg—Donaueschingen die im § 7 der Bundeshaushaltsordnung vom 19. August 1969 für geeignete Maßnahmen von erheblicher finanzieller Bedeutung vorgeschriebenen Nutzen-Kosten-Untersuchungen für mehrere mögliche Varianten anzustellen, um bei ihrer endgültigen Entscheidung über die optimale Trassenführung auf wissenschaftliche Untersuchungen zurückgreifen zu können, die die verschiedenartigen zu berücksichtigenden Gesichtspunkte quantitativ analysieren? Zu einer solchen Untersuchung ist die Bundesregierung leider nicht in der Lage. Die Untersuchung mehrerer möglicher Varianten eines Straßenprojekts unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten (wirtschaftlicher Variantenvergleich) kann auf Bundesebene nicht für jede einzelne Maßnahme vorgenommen werden. Die Straßenbauverwaltungen sind jedoch gehalten zu prüfen, welche Lösung bei mehreren vorliegenden Varianten in wirtschaftlicher, technischer und gesamtplanerischer Hinsicht die günstigste ist. Um eine einheitliche Beurteilung von Wirtschaftlichkeitsvergleichen zu fördern, hat die Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen Richtlinien entwickelt, die bei den Länderverwaltungen zur probeweisen Anwendung für die Bundesfernstraßen freigegeben und eingeführt wurden. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 9. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Waf- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 1719* fenschmidt (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage B 53) : Was hat die Bundesregierung veranlaßt, bzw. gedenkt sie in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbahn und dem Land Nordrhein-Westfalen zu tun, um zu einer möglichst baldigen Elektrifizierung der Siegtalstrecke der Deutschen Bundesbahn zu kommen? Im Rahmen ihres Programms zum Ausbau des elektrifizierten Netzes hat die Deutsche Bundesbahn die Umstellung der Strecke (Köln—)Troisdorf—Au —Betzdorf—Siegen/Haiger(--Gießen) auf elektrischen Zugbetrieb vorgesehen. Entscheidend hierfür war, daß die Siegbahn zunehmende Bedeutung im Güterverkehr gewinnt und daß im Reiseverkehr diese Ost-West-Verbindung weiter verbessert werden soll. Die Elektrifizierung ist jedoch für die Deutsche Bundesbahn nur dann vertretbar, wenn eine befriedigende Regelung der Finanzierung gefunden werden kann. Dazu müßten die für die Umstellung notwendigen Infrastrukturinvestitionen einschließlich der Beschaffung elektrischer Triebfahrzeuge wie bisher von den beteiligten Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Hessen mitfinanziert werden. Diese Frage konnte bisher noch nicht abschließend geklärt werden. Der Bundesminister für Verkehr begrüßt die vorgesehene weitere Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Siegtal, kann aber über deren zeitliche Durchführung z. Z. noch keine näheren Angaben machen. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 9. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Fellermaier (SPD) (Drucksache 7/511 Frage B 54) : Wie beurteilt die Bundesregierung die in Bayern durchgeführten Versuche des Grünblinkens in Lichtzeichenanlagen als Ankündigung des unmittelbar bevorstehenden Wechsels auf Gelb in ihren Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, den § 37 der Straßenverkehrs-Ordnung so zu ändern, daß das Grünblinken vor dem Wechsel auf Gelb bei Ampeln ausdrücklich zulässig ist? Die Bundesregierung ist nach wie vor der Ansicht, daß das Grünblinken am Ende der Grünphase nicht der Verkehrssicherheit dient, die Leistungsfähigkeit einer Kreuzung herabsetzt und in seiner Bedeutung für die Flüssigkeit des Verkehrs umstritten ist. Wegen der Einzelheiten darf ich auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kreile u. a. (Drucksache VI/1221) verweisen. Neue Gesichtspunkte, die eine andere Beurteilung rechtfertigen könnten, haben sich bisher nicht ergeben. Es wird daher nicht erwogen, das Grünblinken zuzulassen. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 9. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt- Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/511 Frage B 55) : Zu welchem Zeitpunkt ist mit dem Beginn der Baumaßnahmen zur Beseitigung des höhengleichen Bahnübergangs Posten 4 im Zuge der B 42 in der Gemeinde Ginsheim-Gustavsburg zu rechnen? Mit dem Beginn der Baumaßnahmen zur Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges bei Posten 4 der DB-Linie Mainz—Frankfurt/M. in der Gemeinde Gustavsburg ist im zweiten Fünfjahresplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen (1976 bis 1980) zu rechnen. Das Planfeststellungsverfahren wurde Ende 1971 eingeleitet, ist aber noch nicht abgeschlossen. Die für die Ausführung zuständige hessische Straßenbauverwaltung hofft, daß bis zu dem o. g. Zeitpunkt die rechtlichen Voraussetzungen (rechtskräftiger Abschluß des Planfeststellungsverfahrens und Grunderwerb) erfüllt sind und die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden können. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 9. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage B 56) : Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der noch nicht absehbaren Fertigstellung des Fernstraßenrings West um München, die dadurch zunehmende Belastung des westlichen mittleren Rings im Zuge der bewohnten Stadtgebiete an der Landshuter Allee und die daraus folgende Schädigung der Anwohner (z. B. Lärm, Abgase) bevorzugt umweltschützende Straßenbaumaßnahmen in diesem Bereich durchzuführen? Der gesamte Mittlere Ring München — also auch der angesprochene westliche Teil — befindet sich in der Baulast der Stadt München. Das starke Verkehrsaufkommen dieses Straßenzuges besteht überwiegend aus städtischem Regionalverkehr. Die Stadt München als Baulastträger muß untersuchen, ob Maßnahmen zum Schutz der anliegenden Wohnhäuser notwendig und veranlaßt sind. Von dem Ergebnis dieser Untersuchungen wird es abhängen, ob für die von der Stadt München vorzuschlagenden Maßnahmen Zuwendungen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gewährt werden können. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 9 Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Fragen B 57 und 58) : Ist der Bundesregierung die zunehmend prekärer werdende Verkehrssituation der Ortsdurchfahrten Schopfheim und Zell im Wiesental auf der B 317 bekannt? Wann ist nach der Planung der Bundesregierung mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens und dem Baubeginn für diese Umgehungen zu rechnen? Die Verkehrsverhältnisse auf der Bundesstraße 317 im Raume Schopfheim-Zell sind der Bundesregierung bekannt. 1720* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 Gegenwärtig wird von der dafür zuständigen Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg die Planung für eine Verlegung der Bundesstraße 317 bei Schopfheim durchgeführt, wobei mit dem Abschluß der Planungsarbeiten voraussichtlich noch in diesem Jahr gerechnet werden kann. Nach erfolgter Zustimmung durch das Bundesverkehrsministerium soll dann das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden. Auf dem Abschnitt Zell-Atzenbach ist die Planung für eine Verlegung der Bundesstraße 317 bereits abgeschlossen, doch muß auch hier von der Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg noch das Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Bei diesem Stand der Dinge sind Angaben über den voraussichtlichen Beginn der Arbeiten an der Verlegung der Bundesstraße 317 bei Schopfheim bzw. bei Zell-Atzenbach bedauerlicherweise vorerst nicht möglich. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 9. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt- Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/511 Frage B 59) : Wie ist im Hinblick auf meine Anfrage vom 11. April 1972 und die Antwort vom 4. Mai 1972 der Stand der Prüfung für die Schaffung einer Beleuchtung der Autobahn Wiesbaden---Frankfurt, und bis zu welchem Zeitpunkt ist nunmehr mit der Beleuchtung der Ausfahrt Frankfurt vom früheren Opel-Rondell zur Nidda-Brücke zu rechnen? Wie schon in der Antwort vom 4. Mai 1972 auf die Anfrage vom 11. April 1972 zum Ausdruck gebracht, kann z. Z. wegen der erheblichen Kosten nicht die gesamte Autobahn zwischen Frankurt/M. und Wiesbaden, sondern nur die besonders unfallträchtige Strecke zwischen dem Opelkreisel und der Autobahnanschlußstelle Kelkheim mit einer Beleuchtungsanlage versehen werden. Auch auf dieser Strecke muß die Beleuchtung des Abschnitts zwischen dem Eschborner Dreieck und der Autobahnanschlußstelle Kelkheim vorläufig zurückgestellt werden, bis die in Kürze anlaufende Verbreiterung der Autobahn abgeschlossen ist. Auf dem Abschnitt zwischen dem Opelkreisel und dem Eschborner Dreieck sind die Bau- und Installationsarbeiten für die Beleuchtung im Gange. Die Beleuchtungsanlage wird auf dem Teilabschnitt zwischen Opelkreisel und Autobahnkreuz Frankurt/ West Mitte des Jahres, auf dem Teilabschnitt zwischen ,dem Autobahnkreuz Frankfurt/West und dein Eschborner Dreieck gegen Ende des Jahres betriebsfertig sein. Anlage 81 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 9. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Orgaß (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage B 60) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß von der Bevölkerung (C in zunehmendem Maß Beschwerde darüber geführt wird, daß Lastkraftwagen, die über Nacht in reinen Wohngebieten parken, durch Starten, Warmlaufen und Abfahren die Nachtruhe der Anwohner empfindlich stören und dadurch auf Dauer psychische und physische Schäden zu befürchten sind, und was gedenkt sie dagegen zu unternehmen? Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vorbereitet, nach dem der Bundesminister für Verkehr die Ermächtigung erhält, in der Straßenverkehrs-Ordnung das regelmäßige Parken von schweren Lkw, von Kraftfahrzeuganhängern und Omnibussen in Wohngebieten über Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen zu verbieten. Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich nach der Sommerpause dem Bundesrat zugeleitet werden. Anlage 82 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 9. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage B 61) : Teilt die Bundesregierung die gegen den geplanten Rangierbahnhof München-Nord geltend gemachten erheblichen Bedenken des bayerischen Landesamts für Umweltschutz und der obersten Baubehörde im bayerischen Staatsministerium des Innern bezüglich der Lärmbelästigung der Anwohner bzw. der Beeinträchtigung der weiteren städtebaulichen Entwicklung der betroffenen Stadtteile, und sind auf Grund einer Zusage des Bundeskanzlers gegenüber den betroffenen Bürgern aus Anlaß eines Besuchs in München während der Olympischen Spiele 1972 bereits Maßnahmen eingeleitet, die bisherigen Planungen zu ändern? Im Planfeststellungsverfahren nach § 36 des Bundesbahngesetzes werden z. Z. noch von der Regierung von Oberbayern als der dafür zuständigen höheren Verwaltungsbehörde zum Plan der Deutschen Bundesbahn die Stellungnahmen beteiligter Behörden und sonstiger Stellen herbeigeführt. Dieses Anhörungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Das gilt auch für die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eingeleiteten Raumordnungsverfahren. Die Stellungnahmen des bayerischen Landesamtes für Umweltschutz und der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern erfolgten im Rahmen dieser Verfahren. Wie ich hörte, hat sich die Deutsche Bundesbahn zu den Bedenken des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz bereits geäußert. Es ist zu erwarten, daß wegen der bestehenden Meinungsverschiedenheiten in der Standortfrage die Deutsche Bundesbahn beim Bundesminister für Verkehr beantragen wird, den Plan festzustellen. Dem Antrag werden alle im Verfahren eingeholten Stellungnahmen beigefügt. Der Entscheidung wird ein Ortstermin vorangehen, bei dem die Beteiligten nochmals Gelegenheit haben, ihren Standpunkt zu begründen. Da eine Zuständigkeit des Bundesministers für Verkehr im Planfeststellungsverfahren z. Z. noch nicht begründet ist, haben Sie bitte Verständnis dafür, daß er sich zu bestimmten Bedenken jetzt nicht äußert. Ich darf mich insoweit auf die Beantwortung Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 1721* der Kleinen Anfrage betreffend Standort des Verschiebebahnhofs München, Drucksache VI/3311, vom 30. März 1970, beziehen. Die von Ihnen erwähnten Äußerungen des Herrn Bundeskanzlers gegenüber betroffenen Bürgern aus Anlaß seines Besuches in München während der Olympischen Spiele 1972 stehen im Einklang mit dem seitens der Bundesregierung bisher eingenommenen Standpunkt, daß im Rahmen der schwebenden Verfahren auch Alternativen geprüft werden. Anlage 83 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 11. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Fragen B 62 und 63) : Hat die Bundesregierung einen Überblick über die inzwischen eingetretene Konzentration von Wohnungseigentum in öffentlicher, insbesondere kommunaler Hand, in sogenannten gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften und in privater Hand, und erstreckt sich dieser Überblick auch auf den Konzentrations- und Regionen, insbesondere zustand in den einzelnen Ländern und Regionen, insbesondere in den Ballungsgebieten, und was hat die Bundesregierung vor, um ihren eigenen Informationsstand und den des Bundestags und der Öffentlichkeit auf diesen Gebiet zu verbessern? Was hat die Bundesregierung vor, um Konzentrationsvorgängen im Bereich des Wohnungseigentums entgegenzuwirken, und welche Maßnahmen beabsichtigt sie, um derartig konzentriertes Wohnungseigentum in das Eigentum der Mieter zu überführen bzw. für eine bessere Verteilung zu sorgen? Zu Frage B 62: Es gibt keine statistische Erhebung, aus der unmittelbar die Streuung bzw. Konzentration des Wohnungsvermögens abzulesen ist. Durch Kombination statistische Informationen über die Eigentümerstruktur in der deutschen Wohnungswirtschaft mit Informationen aus dem Bereich einzelner Verbände (z. B. des Gesamtverbandes gemeinnütziger Wohnungsunternehmen und des Verbandes der Lebensversicherungsunternehmen) sowie mit Daten der Einkommens- und Verbrauchs-Stichprobe 1969 läßt sich jedoch ein grober Überblick über die Verteilung des Wohnungsvermögens gewinnen. 1. In einem 1972 veröffentlichten Gutachten von Prof. Dr. Duwendag wurde der Versuch unternommen, die zuletzt in der Gebäudezählung 1961 erhobenen statistischen Daten über die Eigentümerstruktur des Wohnungsbestandes auf Ende 1971 fortzuschreiben. Danach befanden sich von den Ende 1971 vorhandenen Wohnungen rd. 76,0 v. H. im Eigentum natürlicher Personen rd. 3,9 v. H. im Eigentum öffentlicher Körperschaften rd. 13,8 v. H. im Eigentum gemeinnütziger Wohnungsunternehmen rd. 6,3 v. H. im Eigentum anderer Wohnungsunternehmen und sonstiger Wirtschaftsunternehmen (z. B. Versicherungunternehmen) Hieraus wird bereits ersichtlich, daß die „öffentlichen Hände" nur einen geringen Anteil am Wohnungsvermögen haben. Es dürfte sich insoweit in der Hauptsache um Dienstwohnungen und um Wohnungen im Eigentum von Kommunen handeln, die überwiegend zur Beseitigung von akuten Wohnungsnotständen dienen. 2. Wie sich aus der Bautätigkeitsstatistik ergibt, haben sich im übrigen in den letzten Jahren im Wohnungsbau erhebliche Verschiebungen zwischen den Bauherrengruppen ergeben. So ist der Anteil der gemeinnützigen Wohnungsunternehmen an der Gesamtzahl der zum Bau genehmigten Wohnungen in neu errichteten Wohngebäuden von 24,9 v. H. im Jahre 1967 auf 16,2 v. H. in 1972 zurückgegangen. Hierbei ist noch zu berücksichtigen, daß ein erheblicher Teil der von den gemeinnützigen Wohnungsunternehmen gebauten Wohnungen später in Form von Kaufeigenheimen und Kaufeigentumswohnungen weiter veräußert wird. Im gleichen Zeitraum ist der Anteil der anderen Wohnungsunternehmen von 9,5 v. H. auf i8,2 v. ri. und der Anteil sonstiger Unternehmen, wie z. B. der Lebensversicherungsunternehmen, von 8,0 auf 10,2 v. H. gestiegen. In der nächsten, für 1975 in Aussicht genommenen Wohnungszählung sollen wieder nähere Angaben über die Eigentümerstruktur der deutschen Wohnungswirtschaft erhoben werden. Diese Angaben sollen auch in regionaler Gliederung aufbereitet werden. 3. Eine grobe Information über das Haus- und Grundvermögen der privaten Haushalte vermitteln die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1969. Danach hatten Ende 1969 2/5 aller privaten Haushalte Haus- und Grundvermögen, Betriebsgebäude und -grundstücke nicht mitgerechnet. Von diesen 8 Millionen Haushalten besaßen mehr als 2/3 Grundstücke unter 10 000 DM Einheitswert oder schätzungsweise 1/4 bis 1/3 des Grundstücksvermögens der erfaßten Haushalte. Da die Haushalte die Einheitswerte aus dem Jahr 1935 angaben, dürfte es sich bei dieser Gruppe in erster Linie um diejenigen Haushalte handeln, deren Haus- und Grundbesitz den eigenen Wohnbedarf deckt. Die rd. 10 v. H. Haushalte mit Grundstücken über 20 000 DM Einheitswert dürften dagegen überwiegend dem Kreis der Haushalte mit Einkommen aus Vermietung und Verpachtung zuzurechnen sein. Bei der Wertung dieser Ergebnisse ist allerdings zu berücksichtigen, daß gerade die Bezieher hoher Einkommen und die Eigentümer großer Vermögen nicht erfaßt worden sind. 4. Für die von Ihnen besonders angesprochenen gemeinnützigen Wohnungsunternehmen gibt es umfangreiches detailliertes Zahlenmaterial. Aus dem Anhang zum Wohnungswirtschaftlichen Jahrbuch des Gesamtverbandes gemeinnütziger Wohnungsunternehmen ist z. B. die Größe des Wohnungsbestandes jedes einzelnen gemeinnützigen Wohnungsunternehmens zu ersehen. Aller- 1722* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 dings stammt das jüngste dieser Jahrbücher aus dem Jahre 1970. Aus neueren Angaben des Gesamtverbandes gemeinnütziger Wohnungsunternehmen ergibt sich, daß die 2007 gemeinnützigen Wohnungsunternehmen Ende 1971 über einen Mietwohnungsbestand von rd. 2,9 Millionen Wohnungen verfügt haben. Inzwischen dürfte dieser Bestand auf rd. 3 Millionen Wohnungen gewachsen sein. 5. Für die Versicherungsunternehmen ergeben sich gewisse Anhaltspunkte für die Größe ihrer Mietwohnungsbestände aus der vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen geführten Statistik der Vermögensanlagen. Diese Statistik weist für die insgesamt erfaßten 320 Versicherungsunternehmen zum Ende 1972 Vermögensanlagen in Wohngrundstücken im Betrage von rd. 7,3 Mrd. DM aus. 6. Auch die offenen und geschlossenen Immobilienfonds verfügen inzwischen über Mietwohnungsbestände erheblichen Umfangs. Über den Umfang dieser Mietwohnungsbestände und die Streuung der Immobilienanteile gibt es jedoch nur bruchstückhaftes Zahlenmaterial. Zu Frage B 63: Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, durch gesetzliche Maßnahmen oder auf anderen Wegen auf eine zwangsweise Überführung von Mietwohnungsbeständen, die sich im Eigentum natürlicher oder juristischer Personen befinden, in das Eigentum der einzelnen Mieter hinzuwirken. Abgesehen da- ) von, daß die rechtliche Zulässigkeit einer zwangsweisen Privatisierungsaktion — nicht nur im Blick auf die Wohnungsvermögen natürlicher, sondern auch auf die Wohnungsvermögen juristischer Personen — bisher stets, auch von früheren Bundesregierungen, verneint worden ist, müßte auch die Zweckmäßigkeit solcher Aktionen bezweifelt werden. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache VI/2893) zur Privatisierung von Mietwohnungsbeständen des sozialen Wohnungsbaues wird u. a. folgendes ausgeführt: „Der Deutsche Bundestag hat am 11. November durch die einstimmige Verabschiedung des Wohnungsbauänderungsgesetzes 1971 die sozialpolitische Funktion des Sozialwohnungsbestandes erneut bekräftigt, und zwar vor allem durch den Beschluß, den billigeren Sozialwohnungsbestand grundsätzlich auch für Wohnungsuchende mit niedrigerem Einkommen vorzubehalten und diesen Bestand durch Verlängerung der Bindungsdauer nach vorzeitiger Rückzahlung der öffentlichen Mittel möglichst ungeschmälert zu erhalten. Die in der Anfrage angeregte Veräußerungspflicht würde mit dieser Zielsetzung nicht übereinstimmen und darauf hinauslaufen, auf das vom Deutschen Bundestag als notwendig erachtete Instrument der Wohnungs- und Sozialpolitik insoweit zu verzichten." Im Anschluß an diese Kleine Anfrage ist in der Zeitschrift „Der langfristige Kredit" (Heft 7/1972) ein von hoher Sachkunde getragener Artikel über die Frage der „Privatisierung öffentlich geförderter Mietwohnungen" erschienen, dem ich folgende Ausführungen entnehme: „Auch mit Rücksicht auf eine geordnete Wohnungsversorgung der weniger leistungsfähigen Bevölkerungskreise wäre eine Zerschlagung der großen Mietwohnungsbestände eine folgenschwere Torheit. Im Gegensatz zu Eigenheimen und Eigentumswohnungen, die im allgemeinen nur für einen einzigen „Wohnungsfall" zur Verfügung stehen und bei einer Veräußerung zumeist in die Hände leistungsfähigerer Bevölkerungskreise gelangen, können öffentlich geförderte Mietwohnungen öfters und immer wieder zur Beseitigung von Wohnungsnotständen eingesetzt werden. Für weite Bevölkerungskreise, insbesondere junge Familien, alte Menschen und Alleinstehende, kommen vorwiegend Mietwohnungen infrage. Die meisten jungen Ehepaare können nicht mit einem Eigenheim oder einer Eigentumswohnung beginnen, sondern benötigen lange Jahre eine Mietwohnung. Besonders wichtig erweist sich das Vorhandensein eines großen, mit Arbeitgeberdarlehen geförderten Mietwohnungsbestandes. Ohne diesen Mietwohnungsbestand könnten zahlreiche Betriebe nicht mehr weiterbestehen. Auch Gemeinden, Staat und Bund sind in hohem Maße von großen Mietwohnungsbeständen abhängig, um ihren Betrieb aufrecht erhalten zu können. Ohne solche Mietwohnungen hätten Bahn und Post und viele Gemeinden schon längst ihren Betrieb einstellen müssen. Auch der Staat ist, wie sich dauernd in erschreckender Weise zeigt, auf große Bestände an sozialen Mietwohnungen angewiesen, wenn er seine Verwaltung und seine Polizei aufrecht erhalten wll." In diesem Zusammenhang ist auch darauf zu verweisen, daß sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetz zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau (BR-Drucks. 141/73 — Beschluß) aufgrund negativer Erfahrungen der letzten Zeit dafür ausgesprochen hat, die Umwandlung von öffentlich geförderten Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zu erschweren. Im übrigen sollte nicht übersehen werden, daß, wie bereits angedeutet, im Wohnungsneubau sich die Tendenz zu einer größeren Streuung des Wohnungseigentums verstärkt. Hierzu soll in gewissem Umfang auch das Gesetz zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau, dessen Entwurf in Kürze dem Bundestag zugeleitet werden wird, beitragen. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 30. April 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage B 64) : Treffen Pressemeldungen zu, Ost-Berlin habe den Vertretern von drei evangelischen Landeskirchen aus dem freien Teil Deutschlands die Einreise zur Synode der schlesischen Kirche in Görlitz, zu der sie eingeladen waren, verweigert, und wie vereinbart — bejahendenfalls — die Bundesregierung diese Praxis mit ihren Ankündigungen über Inhalt und Auswirkungen des Verkehrsvertrags mit Ost-Berlin einschließlich damit verbundener Nebenabreden? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 1723* Die Synode der Evangelischen Kirche des Görlitzer Kirchengebietes hatte zu ihrer Tagung vorn 30. März bis 2. April 1973 Vertreter dreier westdeutscher Landeskirchen als Gäste eingeladen. Nach Meldungen des Evangelischen Pressedienstes vom 2. April 1973 nahm die Synode zu Beginn ihrer Tagung „mit Befremden" die Mitteilung entgegen, daß die Eingeladenen keine Einreisegenehmigung erhalten haben. Die Bundesregierung bedauert die Verweigerung der Einreisegenehmigungen außerordentlich, zumal in der DDR-„Anordnung über Einreisen von Bürgern der BRD in die DDR" vorn 17. Oktober 1972 ausdrücklich die Möglichkeit vorgesehen ist, auf Einladung der zuständigen DDR-Organe u. a. aus religiösen Gründen in die DDR einzureisen. Nach meinen Erfahrungen beschränken sich die Ablehnungen von Einreiseanträgen in die DDR im Verhältnis zu der sprunghaft gestiegenen Zahl der Genehmigungen auf Ausnahmefälle. Ich habe bereits Gelegenheit gehabt, im Deutschen Bundestag festzustellen, daß die Bundesregierung aber auch einzelne Vorkommnisse sorgfältig und mit Ernst beachtet und bemüht bleibt alle ihr gebotenen Möglichkeiten der Abhilfe zu nutzen. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 10. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache 7/511 Frage B 65) : Ist die Bundesregierung bereit, die Deutsche Bundespost zu veranlassen, daß sie die Kosten der Verlegung der Fernmeldekabel im Bereich des Baugebiets ,Allee-Nord" in Nidderau, Kreis Hanau, übernimmt angesichts der Tatsache, daß in den Gestattungsverträgen die Deutsche Bundespost sich verpflichtete, auf ihre Kosten das Kabel anderweitig zu verlegen, wenn aus zwingenden Gründen ein Gebäude an der Stelle errichtet wird, an der das Kabel verläuft, und der Verlauf der Kabel so ist, daß eine Angleichung der öffentlichen Verkehrswege im neuen Bebauungsplan an den Kabelverlauf nicht möglich ist? Die Bundesregierung sieht aus den nachfolgend genannten Gründen keine Möglichkeit, die Deutsche Bundespost zur Kostenübernahme für die Verlegung der Fernmeldekabel im Baugebiet „AlleeNord" in Nidderau zu veranlassen. Im Jahre 1959 schloß die Deutsche Bundespost mit 6 Rechtsvorgängern des jetzigen Eigentümers — der Hessischen Landgesellschaft — gleichlautende Gestattungsverträge ab, die auf die ausschließlich landwirtschaftliche Nutzung der Grundstücke abgestellt waren. Die Käuferin und die Stadt Nidderau bezwecken eine grundlegend neue Nutzung des Geländes. Damit entfällt für die Deutsche Bundespost die Verpflichtung, ihre Kabel auf eigene Kosten zu verlegen. Außer dieser vertraglichen Rechtsposition ist die Deutsche Bundespost auch durch die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch dinglich gesichert. Es kann der Deutschen Bundespost nicht angelastet werden, wenn die Käuferin beim Erwerb der Grundstücke keine Rücksicht auf bestehende grundbuchamtliche Belastungen genommen hat. Mit Schreiben der Stadt Nidderau vom 29. März 1973 hat diese der Deutschen Bundespost die Umlegung der Kabel in Auftrag gegeben und die vorläufige Kostenübernahme zugesagt, nachdem die Deutsche Bundespost Einspruch gegen den Bebauungsplan der Stadt eingelegt hatte. Mit dieser vorläufigen Kostenübernahmeerklärung ist die Angelegenheit aus der Sicht der Deutschen Bundespost erledigt. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 10. Mai 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache 7/511 Fragen B 66 und 67) : Nach welchen Prinzipien sind die Abgrenzungen des Amtlichen Fernsprechbuchs 29 und 30 im Bereich der Kreise Stormarn und Lauenburg erfolgt? Ist es möglich die Abgrenzung so zu verändern, daß die Telefonbenutzer der Kreise Stormarn und Lauenburg in einem Telefonbuch ausgewiesen werden, damit der gegenwärtige Zustand beendet wird, der dadurch gekennzeichnet ist, daß es vielfach ein Glücksfall ist, einer in Stormarn oder Lauenburg befindlichen Fernsprechteilnehmer von vornherein im richtigen Telefonbuch ausfindig zu machen? Die Geltungsbereiche der Amtlichen Fernsprechbücher (AFeB) werden ausschließlich nach fernmeldebetrieblichen Gesichtspunkten abgegrenzt. Maßgebend dafür ist die Verkehrsstruktur der Gespräche im Selbstwählferndienst. Dies gilt auch für die KnotenvermittlungsstellenBereiche des Selbstwählferndienstes in den Gebieten der Landkreise Stormarn und Lauenburg. Die Abgrenzung der Geltungsbereiche der AFeB 29 (Schleswig-Holstein) und 2 (Niedersachsen-Nord, Elmshorn, Kaltenkirchen, Schwarzenbek und Ortsnetz Hamburg) besteht bereits seit der Ausgabe 1965/66. Weil das AFeB 2 durch den ständigen Teilnehmerzuwachs buchbinderisch nicht mehr in einem Band hergestellt werden konnte, wurde es ab Ausgabe 1969/70 in die Bereiche 2 (Ortsnetz Hamburg) und 30 (Niedersachsen-Nord, Elmshorn, Kaltenkirchen und Schwarzenbek) aufgeteilt. Diese Aufteilungen führten bisher zu keinen nennenswerten Beschwerden oder Änderungsvorschlägen. Es ist nicht beabsichtigt, die Geltungsbereiche der AFeB den politischen Grenzen der Landkreise anzupassen. Die Verkehrsstruktur des Selbstwählferndienstes bestätigt die Richtigkeit der jetzigen Aufteilung. Hinzu kommt, daß die laufende Anpassung an regionale und kommunale Neuordnungen die Bereichseinteilung der AFeB empfindlich stören würde. Eine Aufstellung über die Verkehrsstruktur der Gespräche in den von Ihnen angesprochenen Geltungsbereichen füge ich als Anlage bei. Die Zahlen bestätigen, daß die Knotenvermittlungsstellenbereiche nach dem Verkehrsfluß dem richtigen AFeBGeltungsbereich zugeordnet sind. 1724* Deutscher Bundestag -- 7. Wahlperiode — 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 Anlage Verkehrsstruktur für den abgehenden Gesprächsverkehr im Selbstwählferndienst in den Geltungsbereichen der AFeB 2 (Ortsnetz Hamburg), 29 (Schleswig-Holstein) und 30 (Niedersachsen-Nord, Elmshorn, Kaltenkirchen und Schwarzenbek ohne Ortsnetz Hamburg). Knotenvermittlungsstelle Anteiliger Gesprächsverkehr nach dem Geltungsbereich des übrigen AFeB 29 AFeB 30 Bundesgebietes Schwarzenbek 15,6 0/9 23,0 % 61,4 % (im AFeB 30 aufgeführt, Teilnehmer des Landkreises Lauenburg sind betroffen) Bad Oldesloe 39,9 a/o 9,9 % 50,2 % (im AFeB 29 aufgeführt, Teilnehmer des Landkreises Stormarn sind betroffen) Ratzeburg 57,5 0/0 10,8 °/o 31,7 °/o (im AFeB 29 aufgeführt, Teilnehmer des Landkreises Lauen- burg sind betroffen)
Gesamtes Protokol
Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0703100000
Die Sitzung ist eröffnet.
Die folgende amtliche Mitteilung wird ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Auswärtigen hat mit Schreiben vom 30. April 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wohlrabe, Schröder (Lüneburg), Dr. Jenninger, Dr. Jobst, Eilers (Wilhelmshaven), Dr. Zeitel, Straßmeir und Genossen betr. Zahlungen an die Vereinten Nationen bzw. finanzielle Auswirkungen des Beitritts der Bundesrepublik Deutschland in die Vereinten Nationen Drucksache 7/478 - - beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 7, 540 verteilt.
Wir setzen die Aussprache über die Punkte 2 und 3 der Tagesordnung fort:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 21. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik
— Drucksache 7/153 —
Bericht und Antrag des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen (16. Ausschuß)

— Drucksachen 7/500, 7/516
Berichterstatter:
Abgeordneter Heyen
Abgeordneter Jäger (Wangen)


(Erste Beratung 14./15. Sitzung)

Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Charta der Vereinten Nationen
— Drucksachen 7/154, 7/503 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 7/520 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Bußmann
b) Bericht und Antrag des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuß)

— Drucksache 7/502 —
Berichterstatter:
Abgeordneter Dr. Carstens (Fehmarn) Abgeordneter Dr. Corterier

(Erste Beratung 15. Sitzung)

Das Wort hat der Herr Bundeskanzler.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0703100100
Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Ich zweifle nicht daran, daß die Mehrheit dieses Hauses der Deutschlandpolitik der Bundesregierung — und um die Deutschlandpolitik geht es ja heute — zustimmen wird. Manche Kritik, die hier vorgebracht wurde, hat gleichwohl ihr Gewicht. Manches war aber auch von dem geprägt, was ich mit Vorsicht illusionär-traditionalistisch nennen möchte. Deshalb will ich aus meiner Sicht der Dinge heute noch einmal feststellen, meine Damen und Herren: Nichts spricht zur Zeit dafür, daß der zerbrochene deutsche Nationalstaat in alter Form wieder erstehen könnte. Das ist die tatsächliche Lage. Von ihr haben wir auszugehen. Ich meine, nur so dienen wir unserem Volk, der deutschen Nation, d. h. konkret: den Menschen in Deutschland.
Es gibt das Wort, daß ein Volk seine Substanz verliert, wenn es seine Geschichte preisgibt. Ich stimme dem zu

(Abg. Reddemann: Wir auch!)

und ergänze, übrigens nicht zuletzt an die Adresse von Professor Abelein: ein Volk verweigert sich seiner Geschichte, wenn es meint, sie mit Wunschträumen fortschreiben zu können.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Illusionen schaffen keine Zukunft. Die Ihnen vorliegenden Verträge sollen die geschichtliche Kontinuität unserer nationalen Existenz auf der Basis der jetzt gegebenen Bedingungen sichern helfen.
Ich denke an einem Tag wie diesem, wo es auf die Entscheidung über den Grundlagenvertrag zugeht, an den 8. Mai 1945, den Tag, an dem in Karlshorst die Kapitulation des Reiches besiegelt wurde, in Wahrheit die Kapitulation des Regimes, von dem wir heute miteinander wissen — was sonst immer trennen mag —, daß es die Summe des Verrats an allem war, was sich an Rechtlichkeit, Vernunft,



Bundeskanzler Brandt
moralischer Substanz im Schoß unserer Geschichte gesammelt hatie.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Der Monat Mai entläßt uns nicht so rasch aus der Verkettung der Daten, die entscheidende Stationen der deutschen Nachkriegsgeschichte bedeuten.
Am 12. Mai 1949 fand durch eine amerikanischsowjetische Übereinkunft die Blockade Berlins ein Ende. Ich habe das nicht weniger intensiv mitempfunden als das zuvor genannte Datum.
Elf Tage nach dem Ende der Blockade trat das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Die Väter der Verfassung im Parlamentarischen Rat hatten es nicht als Bestätigung einer Teilung entworfen, sondern als Antwort auf die leider faktisch vollzogene Spaltung. Sie, die Väter des Grundgesetzes, hatten das Ganze Deutschlands —ich sage bewußt den Genitiv: sie hatten das Ganze Deutschlands — nicht vergessen, sondern als Auf trag gesetzt.
Fast ein Vierteljahrhundert danach ist festzustellen, daß wir der Einheit nicht nähergerückt sind, im Gegenteil; die beiden deutschen Staaten — am 7. Oktober 1949, wir erinnern uns daran, wurde die Gründung der DDR proklamiert — haben sich zwei Jahrzehnte lang immer weiter voneinander entfernt. Sie schienen einander fremder zu werden als andere Staatswesen, die irgendwo in der Welt benachbart sind, — fremder, obwohl ihre Bürger Menschen der gleichen Sprache, der gleichen Kultur, der gleichen geschichtlichen Erfahrungen sind, miteinander verbunden durch die tausendfachen Verflechtungen der Familien, der Freundschaften, der sozialen Organisation.
Die Entfremdung schien für eine unabsehbare Zeit ein kaum zu änderndes Geschick zu werden, als die Bundesrepublik am 5. Mai 1955 — wieder ein Mai! — dem Atlantischen Bündnis beitrat und zugleich mit dem damals so genannten Deutschland-Vertrag ihre Souveränität erlangte. Die Eingliederung der DDR in das osteuropäische Bündnissystem, die faktisch lange vorher begonnen hatte, folgte auch der Form mich mit automatischer Konsequenz. Konrad Adenauer hat die Entscheidung für den Westen in dem eben beschriebenen Sinne, die an jenem .5. Mai vor 18 Jahren getroffen wurde, wenn wir es recht verstehen, als die Krönung seines Lebenswerkes verstanden. Ich meine, er kannte den Preis, der dafür gezahlt werden mußte.
Wir schreiben die Geschichte nicht zurück. Wir, die wir miteinander in diesen Jahren diesen unseren Staat vertreten, haben die Realität der Entscheidung, von der ich sprach, akzeptiert. Am Anfang jeder konstruktiven Politik steht die Feststellung dessen, was ist. Die Grenzen der Macht in der Mitte Europas sind für eine nicht absehbare Zeit unverrückbar, wenn der Frieden auf unserem Kontinent und damit der Frieden der Welt nicht gefährdet werden soll.
Mit dem Bau der Mauer im Sommer 1961 wurde die Trennung nicht nur der Stadt Berlin, sondern der Teile Deutschlands in einem wörtlichen und schrecklichen Sinne zementiert. Patriotisches Pathos hat die Mauer nicht einstürzen t assen, flammende Appelle der Menschlichkeit und auf das Recht - zumindest das Recht auf Selbstbestimmung -- haben die Minenfelder leider nicht beseitigt. Wir hatten zu wählen, ob wir uns mit den bestehenden Zuständen einfach abfinden oder ob wir zulassen wollten, daß ein ohnmächtiges nationales Ressentiment gezüchtet würde.
Meine Regierung und die sie tragende Koalition entschieden anders. Wir nahmen uns und unsere Freunde im Lande in die Pflicht, die bittere Realität zu akzeptieren, nicht weil wir sie als eine durch den Prozeß der Gewöhnung und Abstumpfung erträglich gewordene Ordnung empfunden hätten, sondern weil sich nur von dieser Realität aus der Weg nach vorne öffnen lassen kann.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Wir fanden, daß man Deutschland nicht dient, wenn man diese Wahrheit leugnet.

(Erneuter Beifall bei den Regierungsparteien.)

Der Grundvertrag soll der Entspannung und dem Frieden in Europa dienen und damit auch der Sicherung unserer nationalen Substanz. Er kann nichts darüber aussagen, ob, wann und wie eine gemeinsame Lebensform der Deutschen wiedergefunden werden kann. Wir wissen darüber in diesem Augenblick nichts.
Wer noch immer bereit ist, trügerische Hoffnungen zu ermutigen, verletzt die Pflicht, die ich hier ohne Vorbehalt eine patriotische nennen möchte, die Pflicht zur rücksichtslosen Wahrhaftigkeit gegenüber dem eigenen Volk.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Ich will es mit der gebotenen Präzision wiederholen: Der Grundvertrag widerspricht nicht der historischen Kontinuität der deutschen Existenz, sondern bestätigt sie in der heute möglichen Form.
Nun ist gestern — zum Teil auch schon vorgestern — in mehrdeutigem Sinne von Anerkennung die Rede gewesen. Die Anerkennung als gleichberechtigter Verhandlungspartner, die Anerkennung eines Hoheitsgebiets der DDR mit entsprechenden Hoheitsrechten — ob es einem gefällt oder nicht; mir gefällt es ganz gewiß nicht —, mit einer Grenze als ein von uns unabhängiger Staat war doch im allgemeinen Verkehrsvertrag enthalten, den die Opposition doch, worauf sie gestern mit einem gewissen Stolz hinwies, mit beschlossen hat. Sie, die Opposition, hat sich auf diesen positiven Beschluß bezogen. Daß es sich damals um den ersten Staatsvertrag handelte, hat die Bundesregierung doch nicht verschwiegen. Insoweit gehen rechtliche Bedenken, die vorgebracht wurden, ins Leere. Sie sind nicht ernst zu nehmen.
Hier handelt es sich in erster Linie um politische Entscheidungen, die zu treffen sind.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Daß es nach der Enthaltung der Opposition vor einem Jahr, nach dem Ja zum Verkehrsvertrag in der Woche vor der Auflösung des vorigen Bundesdestages diesmal zu einem Nein kommen würde,



Bundeskanzler Brandt
war doch schon verkündet worden, bevor in diesem Hause die erste Lesung stattfand. Die einzige Frage, die für mich in diesem Augenblick bleibt, ist die, ob es Befürworter geben wird, auf die die Christlich-Demokratische Union in einigen Jahren vermutlich stolz sein würde.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Meine Damen und Herren, deutscher Realismus kann keine einseitige Leistung der Bundesrepublik Deutschland sein. Wir müssen hoffen und dürfen erwarten, daß auch die Regierung in der DDR seinen, des deutschen Realismus, Forderungen endlich genügen wird. Wir können ihr, der Regierung in der DDR, den ernsten Hinweis nicht ersparen, daß sie noch immer das unnatürlichste Grenzregime im weiten Umkreis unserer Zivilisation aufrechterhält.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

Sie sollte mit jenem Wort des Ersten Sekretärs der SED Ernst machen, das ankündigte, bei einer Normalisierung des Verhältnisses zwischen den beiden Staaten blieben auch Auswirkungen auf die Verhältnisse an der Grenze nicht aus.
Jeder Tote an den Mauern oder in den Minenfeldern ist ein bitteres Argument gegen die innere Normalität des anderen deutschen Staates.

(Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

Aber ich fürchte, jener kenntnisreiche und kritische Kommentator hatte recht, der dieser Tage darauf hinwies, die Entspannung sei für die DDR in gewisser Hinsicht zu früh gekommen, der DDR sei auf Grund der größeren Zusammenhänge mehr zugemutet worden, als ihre Regierung vorher für erträglich gehalten habe. Daß Ost-Berlin die Entspannung in Grenzen zu halten suche und sich ihr teilweise sogar widersetze, sei demnach größtenteils nicht verwunderlich.
Wie dem auch sei, meine Damen und Herren, wir werden die Verpflichtungen des Vertrages Wort für Wort erfüllen. Wir drängen darauf, daß der andere deutsche Staat es uns darin gleichtut.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Es sind nun immer wieder Stimmen laut geworden, die unseren Bürgern einzureden versuchen, unsere Ost-West-Politik im allgemeinen und unsere Politik gegenüber der DDR im besonderen gefährdeten die freiheitliche Ordnung, auf der unsere Bundesrepublik beruht. Ja, so hat man hören können, extremistische Erscheinungen in unserer Gesellschaft seien mit unserer Vertragspolitik in Verbindung zu bringen. Ich halte das für absurd. Aber ich will hier in aller Deutlichkeit noch einmal folgendes sagen.
Die Grundsätze, auf die die Ordnung dieses Staates und dieser Gesellschaft gebaut wurde, sind für mich unumstößlich. Sie sind Ausdruck unseres Willens zu einer gesicherten und freien Staatlichkeit. Aus ihnen beziehen die Institutionen der Bundesrepublik Deutschland ihre Autorität, und an dieser
Autorität lassen wir nicht rütteln - von niemandem!

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Das verläßlichste Instrument dazu war, ist und bleibt freilich die Vernunft unserer Bürger, verläßlicher noch als Verbote, wirksamer noch als Gerichtsurteile, überzeugender noch als jeder Eingriff — auch wenn er manchmal notwendig sein mag — der polizeilichen Exekutive. Doch ich sage auch: Wir werden dafür sorgen, daß die Staatsgewalt gegenüber der Gewalttätigkeit jeder Art von Politschlägern das letzte Wort behält.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Mit unserer Vertragspolitik, auch mit dem vorliegenden Vertrag, hat dies nichts zu tun. Aber wegen mancher Unterstellungen füge ich hinzu: Bund und Länder werden die Polizei, die nach einem klaren Rechtsauftrag des Staates handelt, nicht allein und nicht im Stich lassen.

(Erneuter Beifall bei den Regierungsparteien.)

Meine Damen und Herren, die Bundesrepublik Deutschland mag, was ihren Ursprung angeht, kein Glücksfall der Geschichte sein. Aber sie ist doch der freieste und, relativ gesehen, auch der gerechteste Staat, den die Deutschen bisher zu schaffen vermochten.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Zustimmung bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Marx: Unser alter Satz!)

Er ist auf dein souveränen Willen des Volkes gegründet, er versteht sich als Vollzugsinstrument dieser Souveränität.
Die Souveränität kann die Macht nicht entbehren. Die an das Recht gebundene Macht darf nicht in Frage gestellt werden, weder durch Brechstangen in der Faust wildgewordener Pseudorevolutionäre noch übrigens durch den getarnten Anarchismus solcher Kreise, die unsere staatliche und wirtschaftliche Ordnung nur als Feld des Eigennutzes betrachten und die mit Vorliebe in der unübersichtlichen Übergangszone zwischen „laissez-faire" und „law and order", also am Rande der Legalität, operieren.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP.)

Der Staat, für den wir die Verantwortung übernommen haben, wird sich weder von den einen noch von den anderen einschüchtern oder erpressen lassen.

(Erneuter Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP.)

Was Berlin angeht, meine Damen und Herren, so ist gesagt worden, was zu sagen war. Ich beziehe mich auf die Rede des Regierenden Bürgermeisters von vorgestern und auf das, was der Kollege Bahr gestern abend zum Thema der Mitvertretung gesagt hat. Ich kann dem Hohen Hause übrigens davon Kenntnis geben, daß heute drei Abkommen mit Berlin-Klausel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion paraphiert werden können.



Bundeskanzler Brandt
Vor allem möchte ich mich noch auf das beziehen und es unterstreichen, was der Kollege Scheel in Übereinstimmung mit den Drei Mächten und mit dem Viermächteabkommen darüber gesagt hat, daß wir die Interessen von West-Berlin — also die des Landes Berlin, wie wir auch sagen — in den Vereinten Nationen vertreten werden, es sei denn, die Drei Mächte tun dies selbst, weil die Sicherheit und der Status berührt sind.
Herr Professor Carstens, ich möchte Sie bitten, es dem langjährigen Berliner Bürgermeister zu ersparen, sich mit Ihnen im einzelnen darüber auseinanderzusetzen, wie — das heißt in diesem Zusammenhang: wie kümmerlich — Berlin in früheren Jahren zuweilen durch den Bund mitvertreten wurde.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

In der Zeit Ihrer Regierungsverantwortung wurde Berlin — um das Beispiel noch einmal zu nennen —, aus dem Konsularvertrag mit der Sowjetunion herausgelassen; die Berliner durften danach nicht einmal mehr mit ihren Pässen in osteuropäische Staaten reisen.

(Zustimmung bei der SPD.)

Wir haben das in Ordnung gebracht, meine Damen und Herren!

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Aber nicht alles läßt sich so gut regeln, wie es zu wünschen wäre. Aber, Herr Staatssekretär a. D.,

(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD)

gerade in Sachen Berlin wären etwas mehr Selbstkritik und etwas weniger Selbstgerechtigkeit durchaus am Platze.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Ich darf im übrigen noch einmal auf jenen Bericht Bezug nehmen, den der Präsident der Vereinigten Staaten in der vorigen Woche, nämlich am 3. Mai, zur Außenpolitik seinem Kongreß unterbreitet hat. Ich darf mit Erlaubnis der Frau Präsidentin zitieren:
Wir nahmen eine skeptische Haltung gegenüber symbolischen Akten ein, die sich nicht mit der Substanz der Ost-West-Spannungen befassen. Die dringenden Probleme der europäischen Sicherung waren die Spannungen um Berlin und Deutschland und die militärische Konfrontation in Mitteleuropa. Wir konnten unsere Verantwortung in Berlin nicht einer europäischen Konferenz überlassen. Wenn wir nicht Fortschritte in einer so zentralen Frage wie Berlin machen konnten, würden die Resultate einer großen Konferenz illusorisch sein.
Dann heißt es weiter, und ich zitiere wiederum:
Die Vereinigten Staaten nahmen deshalb die Haltung ein, daß eine europäische Konferenz nur akzeptabel sei, wenn Fortschritte in spezifischen Fragen, einschließlich der Berlin-Verhandlungen, gemacht würden ... Dies wurde durch die Verträge der Bundesrepublik mit der Sowjetunion und Polen, das Viermächteabkommen über Berlin und das SALT-Abkommen erreicht.
Mich interessieren nicht — oder bei weitem nicht nur -- die großen Zahlen, mich interessiert im gespaltenen Deutschland jedes einzelne menschliche Schicksal.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Gleichwohl: Mehr als zehnmillionenmal sind die Transitwege im Jahre 1972 ohne Beeinträchtigung der Sicherheit genutzt worden. Das war nicht immer so, meine Damen und Herren!

(Abg. Wehner: Sehr gut!)

Mehr als viermillionenmal ist seit Ostern 1972 von West-Berlin aus die Möglichkeit genutzt worden, die es viele Jahre eben nicht gegeben hatte: den Osten der Stadt und die DDR zu besuchen.
Niemand braucht mir zu sagen, was alles noch bereinigt, verbessert und nach vorn bewegt werden müßte. Aber man muß blind sein, wenn man nicht spürt, daß sich im Interesse des Friedens und der Menschen einiges zu ändern begonnen hat, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Was nun den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Charta der Vereinten Nationen betrifft, kann ich mich auf wenige Sätze beschränken. In der ersten Lesung des Beitritts-Gesetzes im Februar und auch gestern wurde von Sprechern der Bundesregierung und der Koalition genügend deutlich gemacht, warum es für die Bundesrepublik Deutschland an der Zeit ist, Mitglied der UNO zu werden.
Bemerkenswert war für mich die Zurückhaltung der Opposition in dieser Frage. Jeder weiß oder vermutet, warum. Ich bedauere aus schwerwiegenden Gründen, daß sich die Fraktion der CDU/CSU zu einer schwerverständlichen Kehrtwendung und mehrheitlich zur Ablehnung des UNO-Beitritts entschlossen hat. Über den Provinzialismus, der sich darin ausdrückt, hat Bundesminister Eppler gestern genügend gesagt. Ich erspare mir darum hier ein zusätzliches Urteil.
Wir sollten wirklich gelernt haben, meine Damen und Herren, daß aktive Friedenspolitik unsere Anwesenheit in Clearing-Haus und Weltforum der Vereinten Nationen notwendig macht

(Beifall bei den Regierungsparteien)

und daß ein Selbstausschluß aus der UNO nichts, aber auch gar nichts, zugunsten deutscher Interessen einbringt.
Nun stellt das Grundgesetz unseren Auftrag für das ganze deutsche Volk fest, aber zugleich auch die Pflicht gegenüber Europa. Im europäischen Zusammenschluß demokratischer Staaten soll die Bundesrepublik Deutschland ihre Heimat finden. Die nationalen Realitäten schienen in einer schwierigen und ziemlich langen Zwischenphase nach Inkrafttreten der Römischen Verträge stärker zu sein als jene ein wenig vordergründige Vernunft, die sich auf die Zwangsläufigkeit des Umschlags von wirtschaftlicher Quantität in politische Qualität verließ. Inzwischen haben wir gemeinsam mit Frankreich den Prozeß der europäischen Einigung aus einer verspäteten nationalen Verkrampfung zu lösen vermocht. Europa ist,



Bundeskanzler Brandt
Europa wird Realität; auch diese Realität verlangt Anerkennung.
Mein Besuch beim Präsidenten der Vereinigten Staaten in der vergangenen Woche, von dem der Bundesaußenminister schon gestern früh gesprochen hat, diente nicht zuletzt der Absicht, unseren amerikanischen Freunden deutlich zu machen, daß die atlantische Partnerschaft nicht länger mehr nur eine Bündelung bilateraler Beziehungen sein kann, sondern die Begründung solider europäisch-amerikanischer Beziehungen sein muß. Das klar bekundete Interesse des amerikanischen Präsidenten, im Herbst bei seiner geplanten Europareise nicht nur den Regierungen von Einzelstaaten, nicht nur der NATO, sondern auch der Europäischen Gemeinschaft zu begegnen, kann zu einem beachtlichen politischen Raumgewinn für die Realität Europa werden.
Wir haben jedenfalls die Legende widerlegt, daß Europa nur als ein Produkt der Spannungen geboren werden könne, daß der Westen die äußere Pression brauche, um sich auf die Gemeinsamkeit seiner Interessen zu besinnen. Wir wissen heute, daß Europa die Entspannung braucht,
um seine Vereinigung vollenden zu können.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Wir wissen auch, daß die Gemeinsamkeit atlantischer Interessen nicht nur im Sicherheitsinteresse der Staaten diesseits und jenseits des Ozeans verankert ist. Entspannung und europäische Einigung sind nach den Einsichten unserer Politik ineinander verflochten. Beides sind Grundziele unserer Politik, die als Parallelaktion Wirklichkeit werden sollen. Dem Grundvertrag kommt hier eine wichtige Funktion zu. Die Entspannung in der Welt, zerbrechlich wie sie immer wieder erscheinen mag oder auch tatsächlich ist, hätte zweifellos auch ohne die Mitwirkung und ohne den Beitrag der Bundesrepublik Deutschland stattgefunden, allerdings dann über uns und unsere Interessen hinweg.
Meine Damen und Herren, wir haben dieser Tage hei uns in der Bundesrepublik Deutschland den willkommenen Besuch des österreichischen Bundespräsidenten Franz Jonas. Anfang der Woche sagte er in Bonn, und ich bin ihm dafür dankbar:
... der Wille zur Zusammenarbeit über politische und ideologische Grenzen hinweg ist an die
Stelle feindlicher Herausforderungen getreten.
Und er sagte weiter:
Ohne den aktiven Beitrag der Bundesrepublik Deutschland wäre dieser Prozeß der Entspannung und Zusammenarbeit in Europa undenkbar gewesen.
Meine Damen und Herren, in der Woche vor Ostern war ich mit einigen meiner Mitarbeiter in Jugoslawien. Präsident Tito sprach dort von dem Beitrag, den wir geleistet hätten, „um die Verhältnisse des Kalten Krieges zu verändern".
Die jugoslawische Seite betonte,
so heißt es in unserem Gemeinsamen Kommuniqué —
daß sie die Entspannungspolitik der Regierung
der Bundesrepublik Deutschland begrüßt und
unterstützt, die wesentlich dazu beigetragen hat, die Voraussetzungen für den Prozeß der Entspannung in Europa zu schaffen.
Dies war übrigens auch der Boden, auf dem wir uns darüber verständigen konnten, daß wir nicht zu Gefangenen der Vergangenheit werden dürfen, sondern uns langfristige, in die Zukunft gerichtete, an den beiderseitigen Interessen orientierte gemeinsame Aufgaben stellen sollten.
Ende kommender Woche erwarten wir nun den Besuch des ersten Mannes der Führung der Sowjetunion. Wir werden, so denke ich, miteinander feststellen können, daß die Arbeit Früchte trägt, die durch den Vertrag vom 12. August 1970 eine tragfähige Grundlage erhalten hat. Wir werden uns neue Aufgaben vornehmen können. Wir werden auch freimütig über das zu sprechen haben, was unserer deutschen Meinung nach nicht so ist, wie es sein sollte und wie es bei aller gebotenen Nüchternheit auch sein könnte. Dabei wird gewiß auch einiges zur Sprache kommen, was den Bundestag hier in diesen Tagen beschäftigt hat.
Eines werde ich allerdings mit Sicherheit nicht machen: ich werde in keinem Fall dem Rat derer folgen, die -- bei uns oder anderswo „Gemeinsamkeit" sagen und doch nur eine alte verfehlte Politik mit Hilfe neuer Verträge wieder aufleben lassen möchten.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Nein, das wäre der falsche Weg. Deshalb darf man sich darauf nicht einlassen.
Was werden wir, Walter Scheel und ich und unsere Kollegen, also tun? Wir werden ohne Illusionen und ohne etwas zu verwischen und zu verkleistern das Terrain abschreiten, um in unvermindert genauer Abstimmung mit unseren Verbündeten ausfindig zu machen, wo sich jetzt zusätzliche Möglichkeiten vernünftigen Zusammenwirkens ergeben. Was wir hier und anderswo über Zusammenarbeit und Sicherheit gesagt haben, das gilt; dazu stehen wir. Wir stehen dazu, weil es gut ist für den Frieden und weil es unserem eigenen Volk zum Vorteil gereicht.
Der heute zu billigende Grundlagenvertrag und der Beitritt zu den Vereinten Nationen sollen uns dabei helfen. Deshalb bitte ich, meine Damen und Herren, um Ihre Unterstützung.

(Langanhaltender Beifall bei den Regierungsparteien.)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0703100200
Das Wort hat der Bundestagsabgeordnete Dr. Kiesinger.

Dr. Kurt Georg Kiesinger (CDU):
Rede ID: ID0703100300
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wieder einmal stehen wir auf dem langen Weg der deutschen Geschichte an einem Punkt, den man in der Geschichtsschreibung als einen Meilenstein zu bezeichnen pflegt. Wohin von diesem Meilenstein aus der Weg in die Zukunft des deutschen Volkes, Deutschlands führen wird, das ist die Frage. Es ist eine Frage an die Zukunft, und nur die Zukunft vermag sie zu beantworten.



Dr. h. c. Kiesinger
Unwillkürlich ist mir bei den Worten des Bundeskanzlers ein Ausspruch Bismarcks eingefallen, den er nach Königgrätz getan hat: für hundert Jahre, nicht mehr, so denke er, sei nun die Existenz des Reiches, das er schuf, gesichert. Nicht daß ich dem Bundeskanzler oder gar der Koalition und all denen, die sich um diese neue Politik bemüht haben, den Vorwurf machte, sie trügen Schuld für die Tatsache, die der Bundeskanzler ausgesprochen hat: die Grenzen der Macht in Europa seien für unabsehbare Zeit unverrückbar geworden; nicht daß ich Ihnen die Schuld daran gäbe, das ist seit langem der Fall. Die Grenzen der Macht sind in der Tat als Folge des zweiten Weltkrieges in Europa für unabsehbare Zeit unverrückbar. Die Frage ist nur — und das kam in dieser Diskussion und in den Beiträgen meiner politischen Freunde immer wieder zum Ausdruck , ob dieser tatsächliche Zustand durch die Politik dieser Regierung verbessert wurde, ob durch diese Politik die Hoffnung, die Hoffnung darauf, daß die Dinge nicht doch eines Tages besser werden könnten, geringer oder größer geworden ist. Wir glauben leider, daß sie geringer geworden ist.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Marx: Leider, ja!)

Meine Damen und Herren, ob es wirklich so ist, daß man nur von der Anerkennung eines zweiten deutschen Staates und nur von jenen Verträgen aus den Weg nach vorne, wie Sie, Herr Bundeskanzler, es gesagt haben, finden kann, das eben ist das Problem. Sie haben den amerikanischen Präsidenten zitiert und haben darauf hingewiesen, daß er die Verträge, die wir geschlossen haben, und das Berlin-Abkommen als eine Voraussetzung für die weitere Entwicklung auch in Europa betrachte.

(Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Der Herr Bundeskanzler hört nicht zu!)

Ich habe Sie, Herr Bundeskanzler, schon bei meiner ersten Einlassung in diesem Hause zu Ihrer Politik gefragt, ob es richtig sei, was ausländische Stimmen berichten, daß diese Ihre Politik bedeute, daß Sie ein für allemal mit dieser Politik, wie man es draußen nennt, die Ergebnisse des zweiten Weltkrieges anerkannt, ein für allemal den Status quo besiegelt hätten. Ich habe mich damals sehr gewundert, daß Sie mir nicht gleich eine klare und eindeutige Antwort gegeben haben. Sie wissen, daß man im Ausland, wohin man kommt, tatsächlich diese Politik als eine endgültige Besiegelung, als einen Schlußstrich sieht und daß die Hoffnung und der Wille, den Sie aussprechen, daß dadurch die deutsche Frage nicht abgeschlossen sei, sondern offenbleibe, allzu häufig mit einem Achselzucken abgetan wird, indem man sagt: Nun ja, die Deutschen mögen das glauben; die Realität sieht aber anders aus.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Nicht — es wäre höchst töricht, wenn ich das täte — daß ich Ihren Willen und den Willen dieser Koalition bezweifelte, die deutsche Frage tatsächlich offenzuhalten. Aber es ist natürlich leicht, dies mit Worten zu tun. Und wenn Sie gesagt haben: Illusionen schaffen keine Wirklichkeiten- bloße Hoffnungen, Herr Bundeskanzler, tun das auch nicht!

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ein deutscher Publizist hat dieser Tage geschrieben, nun ja, die deutsche Frage bleibe offen, bleibe offen im Sinne einer sehr fernen, abstrakten Denkmöglichkeit. In der Tat, mit einer Denkmöglichkeit kann man auch Politik machen. Aber dann muß man wissen, daß es nur eine Denkmöglichkeit ist und daß man dann, um Ihr Wort zu wiederholen, Herr Bundeskanzler, auch dabei die Pflicht hat, keine trügerischen Hoffnungen zu erwecken oder wachzuhalten.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Die deutsche Frage offenzuhalten, haben sich die Väter des Grundgesetzes nicht nur für sich selbst vorgenommen, Herr Bundeskanzler, sondern sie haben die Bemühungen um die deutsche Einheit sich und uns allen — diese Verpflichtung steht bis zu dieser Stunde — zur Pflicht gemacht.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Daß sich das im Laufe der Jahre je und je anders darstellte, daß wir uns im Laufe der Jahre je und je mit diesem Problem anders konfrontiert sahen — heute anders als zur Zeit Ernst Reuters oder Kurt Schumachers, auch Konrad Adenauers —, ist selbstverständlich. Niemand von uns hat je behauptet, daß wir im Laufe von 25 Jahren alles gleich sehen, alles gleich sagen, alles gleich entscheiden müßten. Was wir aber unter allen Umständen tun müssen und hätten tun müssen, ist, wenn wir schon verhandeln, mit der größten Sorgfalt, Geduld, Zähigkeit und Entschlossenheit alles nur Mögliche herauszuholen, um die deutsche Frage zu fördern.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wir sind der Meinung — und das ist das gute Recht der Opposition —, daß dies bei den Verhandlungen nicht genügend geschehen ist. Einem ausländischen Diplomaten wird nachgesagt, er habe diese Politik so gekennzeichnet: zu früh, zu rasch, zu laut. Ich glaube, dieses Urteil ist richtig. Ich möchte hinzusetzen: zuwenig auf der einen Seite, zuviel auf der anderen; zuwenig für die deutsche Frage, zuviel für jene Politik, Herr Bundesaußenminister, von der Sie gesagt haben, daß auch Sie sie sähen, nämlich die Politik der Sowjetunion und die Politik der Mächtigen im anderen Teil Deutschlands, die ihre eigenen Interessen verfechten. Wir meinen, es hätte möglich sein müssen, durch zäheres Verhandeln mehr für uns, das heißt für die deutsche Frage, und weniger für das, was die anderen erstreben, zu tun.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, ich will aber nach vorn blicken und fragen, was wir in der Zukunft gemeinsam in dieser Lebensfrage unseres Volkes tun können. Erlauben Sie mir aber, Herr Bundeskanzler, bevor ich das tue, doch noch etwas zu Ihrem Angriff auf die Bemerkungen meines politischen Freundes und früheren Mitarbeiters Professor Carstens zu sagen. Sie haben gesagt, Berlin sei in den früheren



Dr. h. c. Kiesinger
Jahren von den verangegangenen Regierungen oft kümmerlich genug behandelt worden.

(Abg. Wehner: Leider wahr!)

— Herr Kollege Wehner, dazu möchte ich folgendes sagen: Berlin darf doch nicht für sich allein gesehen werden. Die raison d'être Berlins, der Grund, weswegen Berlin nicht das Schicksal Magdeburgs oder Leipzigs oder Ihres geliebten Dresden teilte, ist doch, daß diese Stadt auf- und ausgespart wurde, weil man in ihr für lange Zeit die künftige Hauptstadt eines wiedervereinigten Deutschland gesehen hat.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Der Kampf der früheren Bundesregierungen um Berlin, der Kampf um alle jene deutschen Positionen nach Osten hin, den diese Regierungen geführt haben, war doch immer auch zugleich ein Kampf um Berlin und um diese seine zukünftige gedachte Rolle. Wenn Sie das sehen, können Sie, Herr Bundeskanzler, doch wahrhaftig nicht sagen, daß die früheren CDU/CSU-Regierungen Berlin kümmerlich behandelt hätten. Im Gegenteil! Sie haben für diese Stadt all ihre Kraft eingesetzt.

(Anhaltender lebhafter Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Mattick: Das ist doch nicht wahr! Das wissen Sie doch ganz genau! — Weitere Zurufe von der SPD. — Gegenrufe von der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, wenn Sie dieses Argument nicht begreifen, dann tun Sie mir wirklich leid.

(Beifall bei der CDU, CSU.)

Nach diesen Verträgen, nach diesen Besiegelungen, nachdem der Grund, weswegen Berlin als eine freie Stadt ausgespart worden ist, für unabsehbare Zeit weggefallen ist, angesichts dieser künftigen Rolle Berlins kann man doch fragen — und ich hoffe, daß es unter Ihnen einige gibt, die diese Frage ernsthaft stellen -, ob nicht gerade die Verteidigung dieser Gesamtposition, die Gesamtostpolitik der früheren Regierungen, auch die beste Verteidigung Berlins gewesen ist.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU. Zurufe von der SPD. Gegenrufe von der CDU/CSU.)

- Es ist immer ein Zeichen, daß man irgendwo ins
Schwarze getroffen hat, wenn es plötzlich auf der anderen Seite aufgeregt wird.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich will Sie gar nicht zu emotionalen Erregungen bringen

(Abg. Schmidt [München]: Aber sich selbst!)

- ich bin ganz ruhig-, sondern ich sage Ihnen nur noch einmal -- was meine Pflicht ist —, was war. Es ist auch meine Pflicht, gerade jenen Mann zu schützen, der durch seine langjährige politische Tätigkeit sich ein hohes Verdienst an der Verteidigung der Freiheit Berlins erworben hat.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Was nun die angestrebten Verbesserungen für das Leben des geteilten Volkes in unserem Lande

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0703100400
Sie werden für alles und jedes, was da nach vorne führen kann, was die Qualität des Lebens auch in diesem Zusammenhang für unser Volk und vor allem für jene drüben verbessern kann, unsere Unterstützung haben. Unsere Kritik an der Verhandlungsführung, unsere Kritik an den Verträgen, unsere Stellungnahme auch zum Grundvertrag wird uns nicht daran hindern, Ihnen unsere volle Unterstützung zu geben, wenn es gilt, diese Ziele Ihrer Bemühungen zu erreichen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wir wissen, daß wir es nicht nur mit den Mächtigen im anderen Teil Deutschlands zu tun haben. hinter der Realität drüben erhebt sich der mächtige Schatten der Sowjetunion.

(Zurufe von der SPD: „China"!)

Sie ist ja letzten Endes die Macht, die darüber entscheiden wird, was aus der Zukunft Berlins wird, was aus der Zukunft Ihrer Politik wird. Ich war Ihnen dankbar, Herr Außenminister, daß Sie mit nüchternem Realismus gesagt haben, Sie seien sich durchaus darüber klar, daß die Politik der Sowjetunion ihre Interessen vertritt und sogar darauf gerichtet sein kann, ihrerseits die Wirklichkeit in Europa zu ihren Gunsten zu verändern. Herr Kollege Wehner hat dazu „natürlich" gesagt: Ich bin froh über diesen Realismus; denn er wird uns vor Illusionen bewahren.
Sie haben darauf hingewiesen, daß Herr Breschnew kommt. Wir alle werden diesen Gast, diesen mächtigen Mann eines der mächtigsten Staaten der Welt, mit der Höflichkeit empfangen, die einem solchen Gast geziemt, ja, mit mehr: auch mit dem Willen, vielleicht auch bei diesem Besuch ein Stückchen weiterzukommen in jenem Prozeß der Entspannung, in der Anbahnung jener europäischen Friedensordnung die wir beide als für die Einheit Deutschlands, wann immer sie einmal verwirklicht wird, als unerläßlich angesehen haben.
Aber, ich glaube, eines sollten wir bei diesem Besuch nicht unterlassen. Bei aller Höflichkeit, bei aller Bereitschaft zur Entspannung: — unter dem Namen dieses Mannes geht durch die Welt jene Theorie, die es keinem, der unter sozialistischer Herrschaft lebt, erlauben will, den Bereich dieser sozialistischen Herrschaft zu verlassen. Es muß Herrn Breschnew auch bei diesem Besuch klar sein, daß wir mit dieser Theorie und der darauf gegründeten Praxis niemals einverstanden sein werden.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, zur Frage des Eintritts der Bundesrepublik in die Vereinten Nationen nur wenige Sätze. Daß wir Mitglied der Vereinten Nationen werden wollen, ist für die CDU/CSU selbstverständlich. Aber ob wir diesen Eintritt mit der zwangsläufigen Folge wagen wollen, daß auch die DDR Mitglied wird, hat in meiner Fraktion eine unterschiedliche Bewertung erfahren. Darüber wird mein Kollege Kliesing nachher noch etwas sagen. Das hat nichts mit der gemeinsamen Bewertung



Dr. h. c. Kiesinger
Ihrer Politik zum Grundvertrag insgesamt durch unsere Fraktion zu tun,

(Abg. Dr. Marx: Sehr wahr!)

sondern hier haben die einen den Akzent so, die anderen anders gesetzt. Diejenigen, die ihn anders gesetzt haben, nämlich zugunsten des Eintritts in die Vereinten Nationen — zu denen gehöre auch ich —, wollen damit bekunden, daß sie auch unter Risiken einen Schritt vorwärts zu machen versuchen, um in dem neuen Forum, das sich uns dann bietet, unsere große, gerechte, gemeinsame Sache mit Nachdruck zu vertreten. Das werden Sie, Herr Bundeskanzler, und Ihre Regierung zunächst zu tun haben. Wir hoffen, daß Sie das Forum nutzen werden, um diese große, gemeinsame Sache dort zu fördern.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Nun muß ich noch einen Augenblick auf die große Gefahr verweisen, die darin liegt, daß man im Ausland — eine in London veröffentlichte Studie hat das vor kurzem sehr deutlich gezeigt — diese Politik anders sieht, als Sie sie artikulieren. Man sieht sie — ich wiederhole es — als eine endgültige Besiegelung des Status quo und nicht so, wie Sie es sehen — jetzt gebrauche ich ein Wort, das, glaube ich, Herr Bahr gesprochen, wenigstens nicht zurückgewiesen hat, als ihn Herr Gaus im Fernsehen befragte —: den Status quo anzuerkennen, um ihn danach zu überwinden. Gut, ich nehme Ihnen das ab. Die entscheidende Frage aber ist, daß Ihnen die Welt, daß unsere Verbündeten Ihnen das abnehmen; denn es ist der moralische Beistand der übrigen Welt, der allein uns helfen kann, in der deutschen Frage vorwärtszukommen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Deswegen bleibt es unsere gemeinsame Pflicht, dieser Welt klarzumachen, daß nicht einfach ein Schlußstrich gezogen wird, daß wir zwar die Grenzen unserer Macht und unserer Möglichkeiten kennen, daß wir wissen, wie lang der Weg sein wird, aber daß wir nicht ablassen werden, dieses Ziel zu erreichen. Dabei sage ich noch einmal ganz deutlich: Uns geht es nicht um die mechanische Zusammenfügung der beiden getrennten Teile Deutschlands. Der Kern unserer Wiedervereinigungspolitik ist — das haben wir im Laufe der Jahre immer deutlicher gemacht; schon Konrad Adenauer hat es getan —, daß der Tag komme, an dem die Landsleute drüben — ich wiederhole, was ich als Bundeskanzler gesagt habe —, die wir nicht bevormunden und die wir zu nichts zwingen wollen, in Freiheit sagen können, was sie wollen und wohin sie wollen.

(Anhaltender lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)

Herr Kollege Wehner, ich habe leider erst, nachdem wir nicht mehr miteinander an einem Kabinettstisch saßen, einen bemerkenswerten Artikel von Ihnen gelesen, einen Artikel in der Festgabe zum 65. Geburtstag unseres Kollegen Dr. Alex Möller, an dem ich damals teilgenommen habe; ich hatte jetzt die Freude, wieder an seinem 70. Geburtstag teilzunehmen. In jenem Artikel hatten Sie in einer
eindrucksvollen Art auf etwa vier Seiten etwa dreizehnmal immer den gleichen Satz wie mit Hammerschlägen geschrieben, den Satz nämlich, es sei die deutsche Aufgabe, die demokratische Lösung der nationalen Frage des deutschen Volkes herbeizuführen; dreizehnmal, wie mit Hammerschlägen. Meine Damen und Herren, ja, das ist die Aufgabe. Ich hätte, wenn ich diesen Aufsatz in seiner beschwörenden Eindringlichkeit früher gelesen hätte, gern mit Ihnen darüber gesprochen. Sie haben zugleich die CDU, die CDU-Regierungen angeklagt, daß sie diesen Versuch nicht ernsthaft genug angebahnt hätten.
Nun hoffe ich, daß wir uns darüber einig sind, was eine demokratische Lösung der nationalen Frage des deutschen Volkes bedeutet.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Das war weder eine Unterstellung noch ein Angriff.

(Abg. Wehner: Aber Sie haben wohl verstanden, wie der Beifall gemeint war!)

— Nein, Herr Kollege Wehner, das glaube ich nicht. Dieser Beifall, so nehme ich an, denkt an gewisse Kräfte in Ihrer Partei, die unter Demokratie etwas anderes verstehen, als was wir bisher gemeinsam verstanden haben.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD.)

- Ich hoffe also, daß wir uns über das, was das
heißen soll, einig sind. Eine demokratische Lösung der nationalen Frage des deutschen Volkes kann nur eine Lösung sein, die auf demokratische Weise, das heißt so, wie freie Menschen zu entscheiden pflegen, zustande kommt. Deswegen ist die demokratische Lösung der nationalen Frage des deutschen Volkes nur möglich, wenn unsere Landsleute drüben eines Tages in dieser demokratischen Freiheit mit uns entscheiden können.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Sie, Herr Bundeskanzler, hoffen, daß Ihre neue Politik diesen Weg bahnt und daß über diese Politik eines Tages ein befriedigender Zustand erreicht wird. In diesem Zusammenhang erinnere ich nur am Rande an jene gefährliche Formel vom „Wandel durch Annäherung", in der eine solche Hoffnung stecken mag, in der aber auch eine riesenhafte Gefahr stecken kann. Wir sind uns also hoffentlich einig, daß das, was wir in Zukunft miteinander tun, auf dieses Ziel hin gerichtet ist.
Die Gefahr der Verträge und die Gefahr der Meinung der Welt zu diesen Verträgen ist, daß gerade dieses Ziel uns nicht mehr geglaubt wird — ja, daß wir selber eines Tages nicht mehr daran glauben, daß wir nicht mehr an die Verwirklichungsmöglichkeit glauben, so schwer sie sein mag, sondern daß sie dann tatsächlich für uns nur noch eine „abstrakte Denkmöglichkeit" sein wird.
Darum beschwöre ich Sie alle, dieses ganze Haus, daß wir zusammenstehen, damit dieses Ziel eben nicht nur eine abstrakte Denkmöglichkeit bleibt, sondern daß dies der Wille dieses freien Teiles des deutschen Volkes ist, wie es auch der Wille derer



Dr. h. c. Kiesinger
drüben ist, die diesen Willen nicht aussprechen können.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, die Medaille „Ostpolitik der Bundesregierung" hat natürlich auch eine andere Seite: es ist die Politik nach dem Westen. Herr Bundeskanzler — Sie, Herr Bundesaußenminister, beziehe ich mit ein —, ich habe jedes Ihrer Worte der letzten Zeit und auch von heute morgen aufmerksam registriert, mit denen Sie die Unverbrüchlichkeit der Bindungen im Bündnis und in der Europäischen Gemeinschaft — in der, wie sie ist, und in der, wie sie werden soll — mit großem Nachdruck unterstrichen haben. Sind wir uns wirklich einig darüber, daß dieses Bündnis bleiben muß und daß wir uns gegen alle Verlockungen nach „Auflösung der Blöcke" und gegen alle Andeutungen gewappnet zeigen müssen, daß es bei einer Wirtschaftsgemeinschaft bleiben könne, daß eine politische Union nur in einer losen und lockeren Weise zustande kommen dürfe?
Herr Bahr hat in einem Interview mit Herrn Gaus gesagt — ich erwähne das nicht, um Ihnen etwas am Zeug zu flicken, sondern um Klarheit zu bekommen —, daß der westeuropäische Zusammenschluß nicht jene Dichte haben dürfe, die wir wollen, sondern ein lockeres Gefüge sein müsse, damit der Weg zum Osten nicht versperrt werde. Herr Bundeskanzler, hier sind Sie uns noch eine Erklärung schuldig. Herr Egon Bahr ist nicht irgendwer; Herr Egon Bahr ist ein Mann, der ganz wesentlich zum Entwurf und zur Durchführung dieser Ihrer Politik beigetragen hat.

(Beifall bei der SPD.)

Wenn er andeutet, daß unsere bisherige gemeinsame Konzeption einer politischen Union Europas einer anderen weichen müsse, einem locker gefügten Staatenverbund, dann müssen Sie die Frage klarstellen. Sie sagen, Europa wird eine Realität. Europa gibt es auch heute! Für uns ist die Frage, ob jene politische Union Europas, die wir gemeinsam gewollt haben, eine Realität werden soll.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich mache mir keine Illusionen darüber, Herr Bundeskanzler und Herr Außenminister, wie schwer das sein wird, auch gegenüber der Sowjetunion. Aber ich lasse mich auch durch keine Tröstungen beschwichtigen. Ich habe vor kurzem eine Denkschrift von amerikanischer, nicht offizieller Seite gelesen, in der steht: Ihr Europäer werdet die politische Union nicht schaffen. Die Umstände werden das verhindern. Macht einen losen Verband mit geregelten Konsultationen, einigt euch wirtschaftlich. Zu einer politischen Union reicht es nicht. Aber das ist ja auch nicht schlimm; ihr werdet vom Westen und vom Osten umworben sein und werdet eine sehr günstige Verhandlungsposition haben.
Diese Levantinerrolle

(Abg. Dr. Marx: Sehr gut!)

möchte ich den Europäern nicht zudenken. Wenn
der amerikanische Präsident gesagt hat, es bahne
sich ein „Pentagonales Gleichgewicht" der Kräfte in
der Welt an, dann kann das nur wahr sein, wenn Europa nicht nur ein lockeres, „umworbenes" Gefüge ohnmächtiger kleiner Staaten bleibt, sondern wenn Europa eine politische Union wird, die in der Lage ist, ihr eigenes Schicksal zu gestalten und an der künftigen Gestaltung der Welt mitzuwirken.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Daß das schwierig sein wird, ist mir klar. Die Sorge, die Herr Bahr ausgesprochen hat, habe ich auch in meiner 17.-Juni-Rede, die Herr Kollege Wehner gerne zitiert und die Ihr Berichterstatter auch genannt hat, zum Ausdruck gebracht. Man muß sich natürlich fragen, ob die Gründung einer solchen europäischen politischen Union der deutschen Einigung nicht hinderlich ist, ja sie sogar unmöglich machen könnte. Ich war nie der Meinung und bin dieser Meinung nicht.
Ich bin der Meinung, in dem Augenblick, wo sich Westeuropa zu einer politischen Union vereinigt hat, verbessern sich die Möglichkeiten, die Chancen für jene europäische Friedensordnung, die wir gemeinsam anbahnen wollen und innerhalb derer allein die zukünftige Einheit Deutschlands oder — wenn Sie es anders wollen — das Recht unserer Landsleute zu sagen, was sie wollen, gefunden werden kann.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Vielleicht ist auch das ein Punkt, bei dem wir in Zukunft deutlicher, offener miteinander reden und

(Abg. Kiep: Sehr gut! Das ist der Punkt!)

niemand in Zweifel lassen, was wir wirklich wollen.
Meine Damen und Herren, der Grundvertrag — wir wissen es — wird von diesem Hohen Hause angenommen werden. Er wir nicht die Zustimmung der CDU/CSU-Fraktion bekommen, nicht nur weil er ohne sie zustande kam, sondern weil sie nicht die Möglichkeit hatte, auf seine Gestaltung Einfluß zu nehmen, und weil sie — das haben wir in der Debatte dargelegt — der Meinung ist: hätte sie diese Möglichkeit gehabt, dann wäre ein besserer Vertrag zustande gekommen.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Lachen und Zurufe von der SPD.)

Wenn der Grundvertrag angenommen sein wird, dann wird alles darauf ankommen, in welchem Geist und mit welchem Willen er von uns angewandt werden wird. Er soll angewandt werden im Interesse des Friedens, im Interesse der Erleichterung des Lebens unseres Volkes in diesem geteilten Land, im Interesse der immer größeren Durchlässigkeit der Machtgrenzen.

(Abg. Dr. Schäfer [Tübingen]: Deshalb lehnen Sie ihn ab!)

Wenn Sie diesen Willen haben und beweisen, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, werden Sie dafür die volle Unterstützung der Opposition haben.

(Anhaltender lebhafter Beifall bei der CDU/ CSU. Zurufe von der SPD: Zustimmen!)





Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0703100500
Das Wort hat der Abgeordnete Wehner.

Herbert Wehner (SPD):
Rede ID: ID0703100600
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mein verehrter Herr Vorredner hatte eine schwierige Aufgabe, und ich respektiere durchaus den Ernst und auch die Eleganz, mit denen er versucht hat, diese Aufgabe zu lösen.
Er hat unserer Regierung den Vorwurf gemacht, bei den Verhandlungen habe sie nicht genügend getan, um alles, aber auch alles herauszuholen, was die deutsche Frage offenhält. Das war das Leitthema. Herr Kollege Dr. Kiesinger, Sie haben am Schluß gesagt, daß auch diejenigen, die heute den Vertrag ablehnen, das unterstützen würden, wovon Sie in Ihrer Rede gesagt haben, Sie wähnten, diese Regierung oder wenigstens Kräfte in dieser Partei wollten das gar nicht mehr. Das haben Sie da so verpackt.

(Abg. Dr. h. c. Kiesinger: Nicht verpackt!)

Zunächst muß jedenfalls der Vertrag angenommen werden!

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Bei allem, was über das, was danach kommt, zu sagen ist: Sie haben die Kurve in Ihrer Runde haarscharf so ausgefahren, daß die dabei unvermeidlichen Spritzer, auch die beim Beschwören — sonst wäre das Beschwören ja kein Vorrecht, das gewissen Menschen zustünde —, an uns hängenbleiben sollten, als ob wir nicht, wie Sie sagen, den Tag — es wird nie „ein Tag" sein, Herr Kiesinger, das wissen Sie genau; ein Tag kann es nur in Schwüren sein; es ist eine ganze Zeit; ich will darauf sachlich zurückkommen — wollten, als ob wir ihn sogar verhinderten. Und wenn man Ihnen dazu erklärend etwas zuzurufen versucht, sagen Sie: ja, gewisse Kräfte in der SPD.
Ich sage Ihnen vorweg: Viele von Ihnen oder — bleiben wir bei dem Ausdruck - gewisse Kräfte in der CDU/CSU brauchen immer einen Feind, den sie hetzen können, den sie aussperren können aus ihrer so oft beschworenen Gemeinsamkeit. Das ist das, was gewisse Kräfte bei Ihnen immer brauchen, und das trennt uns.

(Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)

Sie haben in der Verteidigung des nunmehrigen Kollegen und langjährigen Staatssekretärs Carstens gegen einige Feststellungen, die der Bundeskanzler getroffen hat, in bezug auf Berlin gesagt, Berlin sei doch „ausgespart" worden, weil man in dieser Stadt die zukünftige Hauptstadt gesehen habe. Hier gibt es keinen Streit. Nur, Herr Kollege Dr. Kiesinger, „ausgespart" worden — wenn man diesen Begriff so aufgreifen darf; ich würde an ihm nicht herumdeuteln -- ist Berlin durch die Sieger- und Besatzungsmächte, die sich dort trafen und installierten, weil sie mitten im besiegten und besetzten Land eine gemeinsame Stelle brauchten.

(Abg. Jäger [Wangen] : Das ist historisch falsch! -Abg. Dr. Mertes [Gerolstein]: Die alliierten Dokumente beweisen die gesamtdeutsche Funktion Berlins als unsere Hauptstadt!)

Die Jahre seit dem Sieg — die Tage im Kalender erinnern uns daran — waren dann zunehmend gefüllt mit Erschütterungen aus den Krisen und Spannungen zwischen diesen Mächten. Und Berlin war der hauptsächlich leidende Teil unseres getrennten Vaterlands. So ist die Lage.
Jetzt wird ein anderer Versuch gemacht, der Versuch — ich nenne ihn ganz bescheiden so —, Spannungen und Konflikte zwischen den Weltmächten -bleiben wir zunächst bei den vier — nicht Berlin tragen zu lassen. Und es ist die Mühe wert, Herr Kiesinger,

(Abg. Dr. h. c. Kiesinger: Sehr richtig!)

zu tun, was wir tun können, daß dieser Versuch gelingen möge.

(Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Dr. h. c. Kiesinger: Das wird ja nicht bestritten!)

Dem Bundeskanzler und dem Bundesminister des Auswärtigen ist zu danken für ihre klaren Aussagen über die Schritte, die mit den Zustimmungsgesetzen zum Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen den beiden Staaten im getrennten Deutschland und zum Beitritt zur Charta der Vereinten Nationen getan werden.
Hier komme ich noch einmal auf den von Ihnen in einem anderen Zusammenhang in Schutz genommenen Herrn Kollegen Carstens zurück, der dem Vertrag vorwarf — und damit denen, die ihn ausgehandelt haben, die aber ihn doch nicht haben diktieren können, sondern haben aushandeln müssen —, daß dort nicht von der deutschen Nation und von der Einheit gesprochen sei. Herr Kollege Kiesinger, Sie werden sicher — in diesem Punkte jedenfalls — nicht bestreiten, daß genau diese Begriffe von der Nation und von der Einheit der Nation zur Substanz der Spaltung gehören. Also kann man doch nicht so tun, als wäre es jetzt möglich, der anderen Seite in einem Vertrag diese Begriffe, die zur Substanz der Spaltung gehören, aufzunötigen! Und mit Tünche ist es da nicht getan. Das ist das eine.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Der Herr Außenminister hat mit großer Klarheit und Deutlichkeit gesagt: Es stand nicht in unserer Macht, die DDR auf unsere Auffassung von der Einheit der deutschen Nation festzulegen. Und er hat auf den Brief und auf die in der Präambel getroffene Feststellung hingewiesen. Meine Damen und Herren, wie immer Sie zu den Sachen und vor allen Dingen zu uns stehen: selbst wenn wir eine gute Sache machen, müssen Sie sie doch schlecht machen, weil w i r sie machen. Ich warne Sie davor, den Brief zur deutschen Einheit und das, was über die Dissonanz in der nationalen Frage in der Präambel steht, auch noch so madig zu machen, daß es seinen Wert, der hier liegt, in diesem Haus und den nachfolgenden soundso viel Legislaturperioden dieses Hauses in den nächsten 20 oder 30 Jahren, auch noch verliert. Da haben Sie eine geschichtliche Verantwortung!

(Beifall bei den Regierungsparteien.)





Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0703100700
Herr Kollege Wehner, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Carstens?

Herbert Wehner (SPD):
Rede ID: ID0703100800
Nein, nein!

(Lachen und Zurufe von der CDU/CSU.)

— Ja, was lohnt das denn? Ich habe oft hier unten gesessen und den Versuch gemacht, etwas durch Fragen aufzuklären. Aber wenn ein Mensch aus dem Saal versuchte, von der Regierungsseite die Regierungspolitik erläutert und vertreten zu bekommen, dann ist es ihm so gegangen, wie es Ihnen, langjährigen Herr oben gesessen Habender, jetzt gegangen ist.

(Heiterkeit. — Beifall bei der SPD. — Lachen und Zurufe von der CDU/CSU.)

Nein, ein solcher Vertrag kann fundamentale Gegensätze nicht beseitigen, denn sonst, so füge ich hinzu, hätten wir doch wohl einen Friedensvertrag und nicht einen Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen den beiden Staaten in Deutschland.
Meine Damen und Herren, das andere: Daß manche diesen Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen als etwas ansehen oder als etwas angesehen wissen möchten, was einen Friedensvertrag überflüssig mache, oder daß manche sagen, dieser Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen dem, was aus dem Kriegsende und den folgenden Jahrzehnten an Spaltung und Staatskonstriktion im getrennten Deutschland hervorgegangen ist, sei Ausdruck des Verzichts auf einen Friedensvertrag, das kann uns doch nicht daran hindern, jetzt zu tun, was nützlich, was möglich und was notwendig ist, um den Erfordernissen dieses Zeitabschnitts — oder, sagen wir einmal: dieser Etappe — gerecht zu werden. Und das, meine Damen und Herren, ist es, worauf es ankommt: diesen Notwendigkeiten gerecht zu werden und damit zugleich auch den Anspruch unseres Volkes auf einen Friedensvertrag real bleiben zu lassen.
Ich stehe nicht an, nicht beschwören zu können, ob wir und wann — wenn ja — wir einen bekommen. Nur: Ich möchte nicht noch die Reihe derer — darunter Persönlichkeiten, die ich durchaus ehrend im Gedächtnis habe — verlängern, die uns früher entgegengehalten haben — ich habe mir in dieser Nacht noch einmal einige der Protokolle durchgelesen —, es sei auch viel besser, gar keinen Friedensvertrag abzuschließen. Denn Friedensverträge nach solchen Kriegen gebe es nicht mehr. Herr Kiesinger, Sie, der Sie an diesen Debatten beteiligt waren, wissen genau, wie das hin- und hergegangen ist. Es hat keinen Zweck, jetzt darüber zu triumphieren.
Was wir tun müssen, das tun wir in dieser Etappe, ohne dadurch den Anspruch aufzugeben. Hier unterscheiden Sie sich von uns, denn Sie möchten den Anspruch noch bekräftigen. Wir meinen, daß wir gerade dadurch den Anspruch unseres Volkes auf einen Friedensvertrag aufrechterhalten. Das
bestreiten Sie, weil Sie sagen, die Realitäten werden anders laufen.
Was ich sage, ist mehr als das, was ich Selbstgerechtigkeit nenne, die manche zeigen, welche sich im Besitz der ewigen Werte zu befinden wähnen, die aber doch nur verwechseln, was — wie Sie immer sagen — eigentlich hätte getan werden müssen, was eigentlich getan werden könnte. Das, was tatsächlich real notwendig ist, muß auch langfristig gesehen werden.
In dieser Debatte hat der Kollege Dr. Gradl an den 17. Juni erinnert,

(Abg. Jäger [Wangen] : Der in der Denkschrift des Bundesministers Franke nicht erwähnt ist!)

der sich dadurch auszeichnet, daß wir ihn demnächst zum 20. Mal begehen.

(Zuruf des Abg. Jäger [Wangen].)

— Meine Damen und Herren, beleidigen Sie doch bei allem, was uns trennt, nicht das, was der Respekt vor den Opfern des Standrechts uns auferlegt. Sie werden uns doch nicht bestreiten, das wir ihn haben, wobei ich sage, daß Sie ihn ebenfalls haben. Aber wiederauferstehen können Sie weder die Opfer des Standrechts noch die damalige Situation lassen!

(Zuruf des Abg. Jäger [Wangen]. — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

Oder war das denn vielleicht nicht etwas, was in den sibirischen Gebieten nach dem Tode jenes bedeutenden und offenbar so unfehlbaren Staatsmannes jener Sphäre sogar die Gefangenen taten, weil sie meinten, jetzt wird es Frühling, jetzt wird es Tauwetter? Und dann fand der nächste Akt in Berlin statt.
Meine Damen und Herren, hier geht es doch nicht um eine Prestigefrage. Auch kann es hier doch nicht darum gehen, so zu tun, als könne oder wolle man das noch einmal nachvollziehen. Wir verneigen uns — und auch Sie verneigen sich jetzt — vor denen, die damals unter dem Standrecht ihr Leben haben lassen müssen. Und wir ehren alle Opfer der damaligen Freiheitskundgebung.

(Zuruf von der CDU/CSU.)

Wir wissen ja, was es bedeutet, daß damals Bauarbeiter und danach auch Arbeiter aus anderen Fabriken und in anderen Fabriken demonstriert haben, weil sie, so haben sie es damals gesagt, „Arbeiter und keine Sklaven" seien. Wir wissen aber auch, daß ihnen weder damals noch danach noch zuvor von außen Hilfe hat kommen können; jedenfalls ist ihnen keine gegeben worden. Das ist kein Vorwurf. So ist die Lage, so war die Lage. Wir unterscheiden uns nur in einem: daß die einen so tun, als könne sich das ändern. Das war weder in Ungarn noch anderswo anders.

(Zuruf des Abg. Dr. h. c. Kiesinger.)

Verehrter Herr Dr. Kiesinger, da Sie manche Erinnerung wieder bewegt: Ich habe auch eine Erinnerung —, viele Erinnerungen, aber bei der Gele-



Wehner
genheit fällt mir ein, daß wir am 21. August 1968 miteinander darüber sprachen, was ich wohl gemeint hätte, als ich mich in der Kabinettsitzung — ich gehörte damals dem Kabinett an — zu den Vorgängen in Prag und in der CSSR, die mit dem 21. August verbunden waren, äußerte. Da erinnerten Sie sich hinterher, nachdem Sie eine Weile nachgedacht hatten und wir wieder einmal darauf zu sprechen kamen, daran, daß Sie in einem Gespräch mit einem amerikanischen Regierungsmitglied einige Zeit vorher von dem gehört hatten, daß das Dilemma eigentlich darin liege, daß die Kommunisten, wie man sie so summarisch nennt, friedliche Koexistenz gar nicht längere Zeit wirklich aushalten könnten, obwohl sie sie propagierten, denn nach einer längeren Periode wäre von den Formationen des Kommunismus dann nur noch die chinesische übrig. Ich habe damals eingeworfen — Sie hatten sich dann daran erinnert —: Einmal unterstellt, es könnte so gesehen werden, möchte ich Sie darauf aufmerksam gemacht haben, daß die sowjetische Führung, wenn sie dies merkte, eher die Erde untergehen ließe, als ihren Testamentsanspruch im Sinne dessen, was sie Leninismus nennt, untergehen zu lassen. Da haben Sie meine Beschreibung zur Lage und zu dem, was Sie dann die Doktrin genannt haben! Dies ist doch nicht das, was Ihre jubelnden und beitragspendenden Freunde, die immer einen Feind brauchen, meinen, einem anhängen zu können. Das ist der Versuch fertig zu werden, und zwar nicht durch Kunststücke und Salti mortali, sondern durch das redliche Bemühen, soweit unsere Kräfte das zulassen.
Die Entdeckung, die Herr Dr. Gradl gemacht hat, daß durch diesen Vertrag die DDR aber gleichwertig neben uns zu stehen komme, will ich auch noch kurz erwähnen. Als ob es überhaupt denkbar wäre, den anderen Staat im getrennten Deutschland durch einen Vertrag zur Unterordnung unter unseren Staat zu bringen! Das hat doch mit der Wertung dessen, was dort ist, und dessen, was hier ist, nichts zu tun, das ist doch eine Frage des politischen Umgehens miteinander, und das ist eine Frage der Wahrung der Interessen der Menschen, auch jener, die uns indirekt anvertraut bleiben.
Soweit früher in den Verfassungen der DDR und bei entsprechenden Gelegenheiten in Erklärungen aus dem dortigen Teile Deutschlands von „Nation" und von der „Einheit der Nation" die Rede gewesen ist und Sie jetzt sagen: Ja, das ist nun weg, inzwischen reden und schreiben sie dort ganz anders, ist zu erwidern: Daß es damals drinstand, war doch kein Verdienst der CDU/CSU oder ihrer Regierungen, -der Regierung in diesem Teile Deutschlands , ebensowenig wie es unseres gewesen ist, sondern das war der Ausdruck einer Übergangszeit dort drüben, in der man meinte, selbst zu dem zu werden, was hier bei uns oft gesagt wurde: „Kernland eines wiederzuvereinigenden Deutschlands" . Der Begriff hat es in sich, wenn man ihn anwendet. Das heißt: hier hat man ihn naiv auch für unsere Rolle in Anspruch genommen; jene haben ihn dann dort als sozusagen sozialistische Kernzelle oder Kernland in Anspruch genommen. Jetzt haben Sie deren weitere Entwicklung auch in den Ausdrücken; jetzt gibt es bei den
Offiziellen drüben sozusagen nur noch oder vorwiegend „Abgrenzung", wie sie das nennen.
Aber Sie hier, meine Damen und Herren, haben schon wieder Ahnungen, als ob wir es demnächst und gerade auf Grund dieser Verträge und dieser Politik mit dem Winken auf Einheit von drüben oder mit neuen Ansätzen, mit dem Versuch einer Konföderation zu tun haben könnten und daraus bald eine Gefahr werden würde. Ihr Grundfehler scheint mir der zu sein, daß Sie das, was ich einmal „Ewigkeitswerte" zu nennen mir erlaubte, als Maßstäbe für die Politik in den Etappen, in den durch Kräfte bestimmten Etappen anlegen möchten oder anzulegen versuchen, — zum Teil vielleicht auch, urn sich damit selbst zu trösten und aufzurichten oder auch um sich von anderen, nämlich den Profaneren, die wir sind, zu unterscheiden. Aber selbst haben Sie keine Maßstäbe

(Zurufe von der CDU/CSU)

zu finden vermocht für realistisches Handeln in den Etappen, die sich im Laufe der geschichtlichen Entwicklungen, der weltmachtpolitischen Entwicklungen nun herausstellen.

(Abg. Dr. h. c. Kiesinger: Stimmt nicht!)

Wir wollen ja, daß auch dieses Verhalten in den Etappen sich an den Werten orientiert, von denen wir — das denke ich nach wie vor — manche gemeinsam haben.
Der Herr von Stauffenberg hat in dieser Debatte, weil er von meinem Kollegen Heyen aus Berlin gefragt worden war, wie es denn von ihm erklärt würde, daß drüben viele diesen Vertrag als eine Hoffnung ansähen, gesagt: Ja, sie begrüßten diesen Vertrag, weil sie Hoffnungen in ihn setzten, und sie täuschten sich offenbar. Wie sich doch die Zeiten im Fluß der Zeiten manchmal gleichen! Wir dachten gerade in dem Zusammenhang — jedenfalls ich — an 1953. Da haben wir Sozialdemokraten eine Bundestagswahl zu führen gehabt, in der wir Ihnen gegenüber verloren, ungeachtet dessen, was da in dem gespaltenen Deutschland in dieser Zeit vorgegangen war. Da waren viele hier der Meinung — weil viele drüben der Meinung waren —, daß solche Schöpfungen wie etwa die Europäische Verteidigungsgemeinschaft, die EVG, ein Hoffnungsschimmer seien. Bitte, lesen Sie manchmal auch ältere Protokolle! Es müsen ja nicht die der Weisen sein, sondern unsere eigenen Auseinandersetzungen. Da haben Sie Ziel und Wirklichkeit und mehr oder weniger recht auf verschiedenen Seiten. Ich nehme nicht in Anspruch, immer allein das Richtige gesehen zu haben.
Jedenfalls müssen Sie doch in der vor Ihnen und uns liegenden Periode eines in Ordnung zu bringen versuchen. Mit vorwiegend oder gar mit ausschließlich aus der Vergangenheit abgeleiteten oder aus der Vergangenheit entliehenen Argumenten und auch Erwartungen können wir die Prüfungen der Gegenwart und der Zukunft nicht bestehen. Das sind Prüfungen, in denen es erst darauf ankommen wird, ob unserem Volke die historische Chance erlaubt sein wird, in einem einheitlichen demokratischen Staat zu leben, oder nicht. Das kann so und



Wehner
das kann so sein. Das liegt keineswegs allein in unserer Hand. Aber was in unserer Hand liegt, das sollten wir zu tun versuchen.
Wir Sozialdemokraten haben Jahr für Jahr erleben müssen, wie die Vorstellung von einer Wiedervereinigung, die wir ja im ersten Deutschen Bundestag im ersten von uns eingebrachten Antrag als „vordringlichste Aufgabe" bezeichnet hatten — sowenig das Wort ein sehr gutes deutsches Wort ist —, wie die Vorstellung von einer Wiedervereinigung Deutschlands als Nationalstaat durch fundamentale Ereignisse und Handlungen mehr und mehr aus einer Hoffnung zu einer Beschwörung geworden ist, die man jeweils dann zu Hilfe genommen hat, wenn gravierende Maßnahmen die gegenläufige Entwicklung nicht nur anzeigten, sondern einer gegenläufigen Entwicklung sogar noch Impulse gegeben haben. Ich nenne nur einige Stichworte. Das ist vorbei, und das ist nicht wieder zu ändern. Nur können Sie nicht die Kleider wechseln, nur können Sie nicht einmal jene, einmal diese aus dieser langen Periode anziehen und meinen, dann wirke das besser. Das wäre ein fundamentaler Irrtum, mein Damen und Herren. Denken Sie an die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl — das war eine Weichenstellung —, und denken Sie an unsere Debattenbeiträge, in denen wir — damit meine ich die Sozialdemokraten — in vielem recht und in anderem unrecht hatten. Denken Sie an die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft mit ihrer Unkündbarkeit, mit ihren sozusagen ehernen, nur ein wenig durch gewisse gummiartige Anpassungszeiten, die jeweils wenige Jahre ausmachten, gemilderten Fristen. Unwiderruflichkeiten! Denken Sie an den militärischen Verteidigungsbeitrag, integriert in die NATO, den wir heute gemeinsam tragen, und denken Sie an das, was dazu von dem, der hier steht, in einer Bundestagsrede vom 30. Juni 1960 gesagt worden ist. Ich habe hier vor mir diese beiden nun schon gelb werdenden Protokolle von 1953 und 1960.
Der Herr Stauffenberg hat bemängelt, daß wir die Verbindung unserer Politik, ihre Einbettung in das atlantische Verteidigungsbündnis und in die westliche europäische Gemeinschaft betonen, und er fragte, was das denn heiße. Das sei die Basis, von der man wohl ausgehe; aber er möchte wissen, ob dies das Ziel sei. Was ist denn, verehrter Herr von Stauffenberg und andere, Ziel? Sie werden doch nicht im Ernst sagen können, wenn Sie einmal über die Polemik nachdenken, die NATO verstehe sich selbst als ein Ziel. Sie ist bestenfalls - und als das wollen wir sie mit unserem Beitrag halten, solange es nur geht — ein Mittel und eine Möglichkeit, politische Entscheidungen frei aushandeln zu können.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Ein „Ziel", sagen Sie; Sie müssen es immer ganz groß haben.
Was ist die EWG? Sie wissen, daß wir darüber streiten und darum ringen, daß sie eben nicht nur eine Agrarmarktordnung und ähnliches bleibt. Wir haben hier ein Ziel. In der Gipfelkonferenz vom Oktober vergangenen Jahres haben Brandt, die Regierungschefs der anderen Länder und Präsident Pompidou die Absicht, die politische Union noch in den
70er Jahren oder mindestens bis zu ihrem Abschluß
zu verwirklichen, in Erklärungen deutlich gemacht.

Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0703100900
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten von Stauffenberg?

Herbert Wehner (SPD):
Rede ID: ID0703101000
Nein.

(Oh-Rufe bei der CDU/CSU.)

Der damalige Bundeskanzler Herr Kiesinger hat 1967 in der Rede, die er heute hier selbst in Erinnerung gebracht hat, indem er sie genannt hat, davon gesprochen, daß die deutsche Frage und das, was an ihr lösbar sei, nur im Zuge eines Interessenausgleichs zwischen den Bündnissen von West und Ost lösbar gemacht werden könnte. Das hielt ich damals für wahr, für genau richtig. Die Frage ist nur, welche Schritte zu einem solchen Interessenausgleich gehören. Dieses „nur" ist nicht ironisch gemeint. Da kommt es dann zu ernsten Auseinandersetzungen.
Nur, verehrter Herr Kollege, Sie wissen — und
hier erinnere ich an das, was ich vorhin über dieses
Gespräch aus Anlaß des 21. August und am 21. Au-
gust 1968 gesagt habe —, daß der Interessenaus-
gleich zwischen den Bündnissen von West und Ost
von Ihrer Seite heute schon als höchst gefährlich
oder, wenn man ihn praktiziert, als nicht annehmbar
betrachtet wird. Ich sage: von Ihrer Seite, nicht: von
Ihnen persönlich. Ich will hier auch gar nicht differenzieren. Sie müssen mit diesen Dingen selber fertig werden. Niemand anders kann Ihnen dazu ver-
helfen.
Aber selbst ein gelingender Interessenausgleich, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, läßt immer noch ein gerüttelt Maß — ich weiß nicht, wieviel Prozent es sind; ich mache mich auch nicht anheischig, das auszuloten — „ideologischer", wie man dann sagt, Gegensätze übrigbleiben, sprich: reale Machtverhältnisse in den Ländern der anderen Sphäre und in unserer Sphäre. Damit muß man auch rechnen.
Ich habe nie die Vorstellung gehabt, daß man das, was in der Machtsphäre der anderen Seite liegt, bekommen könnte, auch dann nicht, wenn man auf die Knie sänke. Hier muß man langfristig Politik machen. Man kann die andere Seite weder zwingen noch erweichen, nichts davon. Der Interessenausgleich zwischen den Bündnissen in West und Ost ist unverzichtbar. Die Urgesteinsrealität dessen, was man drüben „ideologische Gegensätze" nennt und was auch hier von denen, die dies gern tun, so genannt wird, nämlich die realen Machtverhältnisse in den Staaten jener Sphäre und in dieser Sphäre, werden sich möglicherweise allmählich ändern. Ich warne davor, sich anheischig zu machen, dies etwa mit solchen Läppischkeiten, wie es Konvergenztheorien und ähnliche Scherze sind, von denen ich mich immer abgewandt habe, erreichen zu wollen.

(Dr. h. c. Kiesinger: Ich bin ganz einverstanden!)

Am Schluß folgendes. Meine Damen und Herren von der Opposition, ich empfinde keine Schaden-



Wehner
freude, wenn ich Ihren gegenwärtigen Zustand sehe. Versuchen Sie bitte, Ihre Enttäuschung nicht zu einem starren, frivolen oder auch verkrampften Hochmut werden zu lassen. Sie würden es sonst allzu schwer haben, wieder auf den Boden zurückzufinden. Der Boden ist unser demokratischer Staat mit seiner Verpflichtung — ---

(Widerspruch bei der CDU/CSU.)

— Vielleicht lassen Sie mich meinen Satz zu Ende sprechen, ohne allen gleich zu beweisen, daß Sie auch das nicht wollen. Ich wiederhole es: Der Boden, auf den Sie zurückfinden müssen, ist unser demokratischer Staat mit seiner Verpflichtung, diese Aufforderung aufrechtzuerhalten und ihr fortgesetzt erst wieder neuen Sinn zu geben: Das gesamte deutsche Volk wird aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.
Ich danke Ihnen immerhin auch für Ihre Geduld.

(Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)


Liselotte Funcke (FDP):
Rede ID: ID0703101100
Das Wort hat der Abgeordnete Mischnick.

Wolfgang Mischnick (FDP):
Rede ID: ID0703101200
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der heutigen Entscheidung über die beiden Gesetzentwürfe zu den Verträgen wird ein wichtiger Abschnitt erreicht. Wir beantragen deshalb namentliche Abstimmung über beide Gesetze.
Für uns Freie Demokraten ist die Politik, die hier einen ersten Zwischenabschluß erreicht, folgerichtig: von Karl Georg Pfleiderer über Thomas Dehler, Wolfgang Döring bis hin zu den Entscheidungen, die wir heute hier zu fällen haben. Im Gegensatz zu dem, was manche der Kollegen von der CDU/ CSU gestern und vorgestern sagten, geht es nicht darum, einen Bruch in einer politischen Entwicklung zu vollziehen. Es geht vielmehr darum, folgerichtig die Konsequenzen aus dem zu ziehen, was wir allerdings rechtzeitiger als manche andere in diesem Hause erkannt haben.

(Beifall bei der FDP.)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich ganz persönlich sagen: Wer selbst von drüben, aus dem anderen Teil Deutschlands stammt, weiß noch mehr als vielleicht mancher andere, der nicht die ersten Nachkriegsjahre in der sowjetisch besetzten Zone, in der heutigen DDR, erlebt hat, zu schätzen, was Freiheit bedeutet. Aber er weißt dann natürlich auch besonders zu schätzen, was mit dem, was wir in den letzten Jahren schon erreichen konnten, auch für die Menschen getan worden ist. Ich kann mich nicht des Eindrucks erwehren, daß es immer wieder allzu viele gibt, die zwar emphatisch über die Notwendigkeit der Freiheit und der Freizügigkeit sprechen, aber selbst dieses harte Schicksal nie durchgemacht haben und deshalb nicht wissen, was es für die Menschen bedeutet, auch ein kleines Stück mehr Freiheit zu haben, wie wir es erreichen konnten.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Die Versäumnisse der Vergangenheit können nicht in Monaten aufgeholt werden. Ich bin überzeugt: wenn die Geschichte ihr Urteil über die letzten 20, 25 Jahre fällt, wird es für viele, die die 50er und 60er Jahre heute so positiv beurteilen, kritischer lauten, als sie sich heute noch träumen lassen. Machen wir uns nichts vor: auch bei uns Deutschen selbst ist in der Vergangenheit manchmal eine zu wenig bewußte Haltung in der nationalen Frage vorhanden gewesen, vor allem in den ersten Jahren nach Kriegsende. Damals zeigte sich, daß die Bereitschaft, die nationale Frage vor persönliche Schwierigkeiten zu stellen — verständlich aus der Situation heraus —, anders beurteilt wurde als in manchem anderem Volk. Deshalb sind die Vergleiche, wie sie hier angestellt wurden, z. B. mit der polnischen Geschichte, auch von der Mentalität der Menschen her in manchen Punkten nicht möglich.
Aber Sie, meine Damen und Herren, die Sie kritisieren, was hier erreicht worden ist, haben völlig in den Hintergrund gedrängt, welche Maximalvorstellungen beispielsweise auch die DDR auf ihre Fahnen geschrieben hatte. Daß diese Maximalvorstellungen der DDR nicht Wirklichkeit geworden sind, daß ihre Blütenträume nicht gereift sind, ist den Verhandlungen dieser Bundesregierung, ist der Unterstützung dieser Koalition zu verdanken.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Wir Deutschen haben es mit dem einheitlichen Staat für die ganze Nation in unserer ganzen Geschichte — sie beweist es — immer recht schwer gehabt. In der Vergangenheit waren oft partikularistische Stammesfürsten Hemmnisse für eine kontinuierliche Entwicklung. Früher waren es dynastische Gründe. Heute sind es ideologische Gründe, die verhindern, daß die Gemeinsamkeit eines Staates von allen Deutschen selbst in allen Bereichen gewollt wird.
Aber seien wir uns auch bewußt, der deutsche Hang nach falscher Gründlichkeit und auch — lassen Sie mich das einmal offen sagen zu mancher Vereinsmeierei hat auch in der nationalen Politik immer wieder seine negativen Folgen gehabt. Das Vertrauen auf Perfektion ist bei vielen größer als das Vertrauen zur eigenen geistigen Kraft und zu dem eigenen Willen und Wollen, die politische Entwicklung mit zu gestalten. Zähigkeit und Geduld sind erforderlich — das haben wir nie verschwiegen —, aber nicht im untätigen Verharren, sondern beim konsequenten Handeln. Diesem Handeln weichen Sie immer wieder aus, meine Damen und Herren von der Opposition.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Aus Ihren Reaktionen ging hervor, daß Sie vor Leichtgläubigkeit warnen. Ich teile diese Meinung. Weder Leichtgläubigkeit noch Kleingläubigkeit sind bei der Politik, die wir zu verfolgen haben, die richtigen Ratgeber. Wir sind nicht leichtgläubig gegenüber dem Vertragspartner, wir sind aber auch nicht kleingläubig gegenüber unserer eigenen Kraft, die

Mischnick
Dinge so zu gestalten, wie es im Interesse der gesamten deutschen Nation notwendig ist.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Meine Damen und Herren von der Opposition, wenn man Ihre Haltung — in bestimmten Dingen muß ich sagen: Ihre Nicht-Haltung — in dieser Debatte bewertet und dazu die teilweise verständlichen, teilweise unverständlichen Auseinandersetzungen in Ihren Reihen sieht, dann unterstreicht das nur ganz deutlich, warum die Wähler in ihrer großen Mehrheit Sie nicht mit der praktischen Politik beauftragt, sondern Ihnen die Möglichkeit zur Kritik gegeben haben. Sie wollten Sie nicht an die praktische Politik heranlassen, weil wir sonst in dem Dilemma säßen, in dem Sie als Partei sitzen, nämlich funktionsunfähig zu sein; das wäre das Schlimmste für unser ganzes Volk.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Gestern wurde in der Debatte ein Zuruf gemacht, der sich darauf bezog, daß das Alleinvertretungsrecht das Bessere gewesen sei. Dieser Zuruf beweist doch einmal mehr, daß sich viele von Ihnen von Formeln nicht losen können, die in der Vergangenheit zu einem bestimmten Zeitpunkt vielleicht durchaus berechtigt gewesen sein mögen, aber heute politisch nur schädlich sein können.
Wir wissen, daß der Grundlagenvertrag kein Garantieschein etwa für eine behagliche deutsche Zukunft darstellt. Er ist eine Aufforderung an alle Deutschen, sich den Realitäten und den Geboten der Menschlichkeit zu stellen. Aber hier sieht es doch so aus, daß beidseits der Grenzen noch nicht vollständig begriffen worden ist, was alles zu tun ist. Die einen stoßen sich an den Realitäten, die anderen verstoßen gegen die Gebote der Menschlichkeit.
Wie wir wissen, brauchen wir noch sehr viel Überzeugungskraft nach beiden Seiten, um das alles bewältigen zu können, um einen, wie ich überzeugt bin, Berg von Widrigkeiten, der in Jahrzehnten gewachsen ist, und eine Fülle von Selbstgefälligkeiten zu überwinden. Wie die Debatte ganz deutlich gezeigt hat, ist auch ein Arsenal von Spitzfindigkeiten zu überwinden; denn bei manchen hat man immer wieder den Eindruck, daß es ihnen nur um die Spitzfindigkeit und nicht um den Weg in eine bessere Gestaltungsmöglichkeit der Zukunft geht.
Natürlich wissen wir, daß uns Mut, Selbstsicherheit und ein langer Atem nottun werden; denn dieser Grundvertrag ist doch kein Einzelprojekt von ausschließlich deutschlandpolitischen Aspekten, sondern, wenn ich es einmal so sagen darf, der Versuch eines stabilitatspolitischen Bündels besonderer Art. Zusammen mit den Verträgen von Moskau und Warschau und dem Berlin-Abkommen soll der Grundvertrag doch weiterhelfen, den Frieden in Mitteleuropa zu stabilisieren und Konfrontation allmählich durch Kooperation zu ersetzen.

(V o r s i t z: Vizepräsident Dr. SchmittVockenhausen.)

Von denjenigen, die besonders engagierte Europäer sind, wird immer folgendes übersehen: Diese
Verträge stehen natürlich auch im Zusammen- hang mit den europäischen Einigungsbemühungen. Der Integrationsprozeß in der Europäischen Gemeinschaft wurde doch durch die Nicht-Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu den Warschauer Pakt-Staaten alles andere als gefördert. Durch diese politischen Entscheidungen haben wir gleichzeitig mehr freien Raum für die westliche Integration geschaffen.
Wir Freien Demokraten sind mit dem Erreichten nun nicht etwa selbstgefällig zufrieden. Zufriedenheit ist in der Politik nach meiner Überzeugung kaum eine nützliche Gefühlsanwandlung; denn Zufriedenheit mündet allzu leicht in die Haltung ein, bloß keine Experimente zu wagen und damit lieber immobil zu sein, statt ständig weiterzuentwickeln, wie es auch in den Verträgen vorgesehen ist. Für uns ist das Ganze, wenn ich es einmal so sagen darf, eine wichtige Zwischenetappe zu mehr Vernunft, zu mehr Nachbarschaft und zu mehr Verständigung in Deutschland. Aber ich stehe nicht an, zu sagen: Es ist vermutlich — und darum geht es bei dieser Entscheidung — die einzige, vielleicht die letzte Chance, die verbliebene Substanz unserer Nation zu wahren und nicht nur um eines hehren Abstraktums willen juristische Zwirnsfäden zur Politik zu erklären.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Abschluß noch eines zur Opposition sagen. Das Merkwürdige an dieser ganzen Debatte war doch immer wieder, daß kritisiert wurde, daß erst zu ratifizierende Vereinbarungen noch nicht reibungslos funktionieren. Bei dieser Kritik hatte ich so den Eindruck, als würde sich die Opposition wie eine Art Gutsverwalter, wie ein Verwalter von Hof und Haus benehmen, der es jahrelang versäumt hat, seine Felder zu bestellen, aber, nachdem er entlassen wurde, von seinem Nachfolger schnippisch verlangt, daß Aussaat und Ernte am gleichen Tage stattzufinden haben.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Das ist doch die Haltung, die Sie hier eingenommen haben. Sie lassen von den bizarren Übungen nicht ab, in vielen schönen Reden zwar immer zu beklagen, was ist. Aber just in dem Moment, da zumindest ein Teil -- noch nicht genügend nach unserer Auffassung, aber doch ein Teil — dieser Forderungen erfüllt werden sollen, wenden Sie sich trotzig ab und versuchen, das, was Sie 20 Jahre getan haben,

(Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Mit Ihnen!)

auch hier zu praktizieren. nämlich: Alles oder nichts! — Wenn Sie den alten Zuruf machen: „Mit Ihnen!", haben Sie wieder nicht bemerkt, daß wir seit dem Jahre 1952, als sich Karl Georg Pfleiderer hier zum erstenmal für eine aktive Ostpolitik einsetzte, konsequent diese Politik verfolgt haben.

(Beifall bei der FDP. — Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Waren Sie Gesamtdeutscher Minister, oder irre ich mich da?)

Man mag „Alles oder nichts" für ein schönes Spiel
halten. Aber meine sehr verehrten Damen und Her-
ren, für die praktische Politik bedeutet das nach



Mischnick
meiner Überzeugung die vorprogrammierte Katastrophe, wie wir sie bereits einmal gehabt haben.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Wir wissen auch, daß der Beitritt zu den Vereinten Nationen für uns nun nicht etwa der Schlüssel zum Paradies ist, sondern daß uns neben manchen Rechten auch vielerlei Pflichten und Verpflichtungen auferlegt werden. Für die DDR bedeutet es aber auch ein erkleckliches Maß an Mehrverpflichtungen, die wir schon erfüllt haben und an denen die DDR in Zukunft gemessen werden wird. Es wäre besser für unser ganzes Volk, für alle deutschen Menschen in diesem und im anderen Staat, wenn wir jetzt gemeinsam ans Werk gehen, diese Forderung zu erfüllen, als kleinlich zu nörgeln.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703101300
Meine Damen und Herren, das Wort hat der Abgeordnete Dr. Kliesing.

Dr. Georg Kliesing (CDU):
Rede ID: ID0703101400
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst weise ich im Namen meiner Fraktion die Anmaßung und Unterstellung zurück, die wir darin sehen, daß der Vorsitzende der sozialdemokratischen Fraktion sich veranlaßt sah, in seinem letzten Satz einer Partei, die ihre Treue zur Demokratie stets unter Beweis gestellt hat, die Mahnung mit auf den Weg zu geben, sie solle zum demokratischen Staat finden.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Herr Kollege Wehner, nehmen Sie bitte zur Kenntnis, daß wir es ablehnen, aus Ihrem Munde Mahnungen hinsichtlich unserer demokratischen Treue und Zuverlässigkeit entgegenzunehmen.

(Erneuter Beifall bei der CDU/CSU.)

Die Sprecher meiner Fraktion, die bisher in dieser Debatte das Wort genommen haben, haben sich mit der Frage des Grundvertrags beschäftigt. Ich selbst werde zu dem Gesetzentwurf über den Beitritt zur UNO Stellung nehmen. Wir wollen damit auch äußerlich zeigen, daß wir es uns nicht so einfach machen wie der Herr Bundesminister des Auswärtigen, der in seiner gestrigen Rede meinte, Grundvertrag und Beitritt zur UNO seien lediglich zwei Seiten derselben Medaille. Uns erscheint das Problem doch etwas reichhaltiger und etwas differenzierter.
Die CDU/CSU hat von Anbeginn an die Tätigkeit der Vereinten Nationen begrüßt und tatkräftig unterstützt. Die von der CDU/CSU geführten Bundesregierungen haben die Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen stets als eine Grundlage ihrer eigenen Politik angesehen,

(Abg. Dr. Mertes [Gerolstein]: Sehr richtig!)

beseelt vom Willen, den Frieden zu sichern und die Menschenrechte zu verwirklichen. Jeder Abgeordnete unserer Fraktion, ganz gleich, wie er sich nachher gegenüber dem vorliegenden Gesetzentwurf
entscheidet, bejaht daher die Prinzipien der Charta der Vereinten Nationen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Daher ist die Frage eines Beitritts der Bundesrepublik Deutschland für uns vom Grundsätzlichen her völlig unproblematisch, und dennoch stellt sie uns im Rahmen der konkreten Sitation der deutschen Nation vor eine außerordentlich schwere Entscheidung.
Sosehr wir einerseits den Eintritt unseres Staates in die große Gemeinschaft der Staaten der Welt wünschen, so unausweichlich müssen wir uns andererseits der Erkenntnis stellen, daß sich die Repräsentation des deutschen Volkes grundlegend von derjenigen anderer Völker in den Vereinten Nationen unterscheiden wird.

(Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Das ist das Problem!)

Während die anderen ihre Einheit repräsentieren, wird unsere Präsenz eine Darstellung der deutschen Spaltung sein.

(Abg. Wagner [Günzburg] : Leider wahr!)

Die Schwierigkeit unserer Entscheidung rührt daher, daß unser Antrag auf Mitgliedschaft zugleich auch den Weg für die DDR zur Mitgliedschaft freigibt. Ein solcher Schritt würde uns erleichtert, wenn vorher durch das Verhalten der DDR gesichert wäre, daß in den menschlichen und sachlichen Bereichen des Verhältnisses zwischen den beiden Teilen Deutschlands eine überzeugende und dauerhafte Verbesserung erreicht wäre, wie es ja auch von Ihnen, Herr Bundeskanzler, in den 20 Kasseler Punkten vorgesehen war, wie es aber — wie uns Erfahrung und Realität lehren — leider nicht der Fall ist.
Sicherlich gibt uns die Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen eine große Möglichkeit, vor dem Forum der Welt das Recht der Deutschen auf Selbstbestimmung wirkungsvoll zu vertreten, und jede Bundesregierung sollte darin und in der Beanspruchung der Menschenrechte für alle Deutschen ihre höchste Aufgabe in der UNO sehen. Doch dieser Möglichkeit steht die Gefahr gegenüber, die sich im politisch-psychologischen Bereich aus einer weltweit sichtbaren Darstellung der deutschen Zweistaatlichkeit ergibt. Unsere Hoffnung, in den Vereinten Nationen Verständnis und Unterstützung für unser nationales Anliegen zu finden, begegnet der Sorge, die deutsche Spaltung würde als etwas Endgültiges und als ein bequemer Ausweg aus einer unbequem gewordenen Problematik angesehen werden.
Gewinnen wir durch unseren Beitritt auf der einen Seite eine klare Chance, unsere Forderung nach der Verwirklichung der Menschenrechte für alle Deutschen vor der Weltöffentlichkeit vorzutragen, so sind wir uns andererseits der bedauerlichen Tatsache bewußt, daß die Kräfte der UNO oft nicht ausreichen, um ihre Prinzipien gegen den Widerstand machtpolitischer Interessen durchzusetzen.

(Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Leider sehr wahr!)

Zweifellos darf auch der Zusammenhang zwischen der Frage des UNO-Beitritts und dem Grundvertrag trotz der verschiedenartigen Thematik und Substanz



Dr. Kliesing
leider nicht übersehen werden. Wenn es noch eines Beweises dazu bedurft hätte, dann haben ihn Regierung und Koalition in der Debatte geliefert, insbesondere dadurch, daß sie die Form der verbundenen Diskussion wählten, wohl mit der Absicht, mit der Aussicht auf einen Einzug in die Vereinten Nationen die Fehlerhaftigkeit und Unzulänglichkeit des Grundvertrages zu überdecken.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Indessen ändert das nichts an der Feststellung, daß die Frage des UNO-Beitritts keineswegs nur als ein Bestandteil oder Anhängsel der Ostpolitik angesehen werden kann, sondern daß ihr eine eigene weitverzweigte politische Substanz innewohnt, die völlig unabhängig von der Ostpolitik ist und weit darüber hinausreicht. Diese politische Eigenständigkeit des Problems ist es, welche das Hauptaugenmerk der meisten UNO-Mitgliedstaaten findet. Unter diesem Aspekt der außenpolitischen Bewertung bestände im Falle einer ablehnenden Haltung die Gefahr, daß unser Standpunkt von vielen in der Welt nicht verstanden werden könnte. Ich gestehe offen, daß das für mich persönlich das entscheidende Argument ist.
So bleibt also das eine gegen das andere abzuwägen. Für jeden ist es daher eine Ermessensentscheidung, die er nach bestem Wissen und Gewissen zu vollziehen hat. Jeder muß wissen, was für seine Entscheidung gewichtiger ist: die Möglichkeit für die Bundesrepublik Deutschland, ihre Standpunkte und Interessen in nationaler und internationaler Hinsicht in den Vereinten Nationen künftig wesentlich stärker und nachdrücklicher vertreten zu können als bisher, oder eine gewisse Belastung künftiger deutscher Entwicklung durch die Etablierung des geteilten Deutschlands in den Vereinten Nationen unter den jetzigen Verhältnissen in Kauf nehmen zu müssen.

(Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Das ist unser Problem!)

Gewiß wird niemand die Wirkung der sichtbar werdenden Spaltung in den Vereinten Nationen unterschätzen wollen. Doch wäre es unzulässig, daraus zu folgern, daß erst durch den Beitritt zweier Staaten in Deutschland zur UNO eine grundlegende qualitative Veränderung der Position der deutschen Nation in der Meinung der Weltöffentlichkeit eintreten werde. Diese Veränderung hat sich bereits im unmittelbaren Zusammenhang mit der Unterzeichnung des Grundvertrages vollzogen.

(Abg. Dr. Marx: Sehr wahr!)

Der Eintritt in die Vereinten Nationen vollzieht sich gegenüber einer Staatengemeinschaft, deren Mitglieder die DDR entweder bereits anerkannt haben oder das in nächster Zukunft tun werden. Für uns stellt sich also die Kernfrage des Problems wie folgt: Bis zu welcher Grenze ist es einem jeden von uns möglich, in unseren eigenen außenpolitischen Entscheidungen und unter Wahrung unserer vitalen nationalen Interessen die Konsequenzen aus der Tatsache zu ziehen, daß die weltpolitische Position sowohl der Bundesrepublik Deutschland wie auch der deutschen Nation als eines Ganzen durch
die Politik der Bundesregierung gegen den Willen der CDU/CSU in den letzten Jahren grundlegend verändert worden ist?

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Gestatten Sie mir eine Bemerkung zur Frage der Menschenrechte und zum Berlin-Problem. Wir begrüßen es, daß die Bundesregierung das Ratifizierungsverfahren der Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen eingeleitet hat, und werden sie in ihren Bemühungen unterstützen. Wir übersehen aber auch nicht, daß mit uns die DDR der Charta der Vereinten Nationen beitreten wird. Sie hat inzwischen die Menschenrechtskonvention unterzeichnet, ohne daß sie willens wäre, die dort verbrieften Menschenrchte, etwa das Recht auf freie Meinungsäußerung oder das Recht, jedes Land — einschließlich des eigenen — verlassen zu dürfen, zu achten und zu wahren. Dieses Verhalten der DDR wirft einen düsteren Schatten auf das Problem unseres gleichzeitigen Beitritts.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

In dieser Mißachtung der Menschenrechte liegt für viele in unseren Reihen das entscheidende Hindernis, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Als jemand, der nachher Ja zu diesem Gesetzentwurf sagen wird, möchte ich meinen Respekt zum Ausdruck bringen vor der Gewissensentscheidung derjenigen meiner Freunde, die zu einer anderen Meinung gekommen sind.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich muß daher, Herr Bundesaußenminister, mit Entschiedenheit die Unterstellung zurückweisen, es handle sich hierbei um, wie Sie es ausgedrückt haben, „fraktionstaktische" Überlegungen. Ebenso bin ich der Meinung, Herr Bundeskanzler, daß Ihr Wort vom Provinzialismus einer solchen Entscheidung zumindest deplaciert ist.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Was das Berlin-Problem angeht, so ist die Frage nach der Einbeziehung Berlins in unsere UNO-Mitgliedschaft und die Vertretung West-Berlins durch die Bundesrepublik in allen Fragen, die nicht den Status und die Sicherheit betreffen, von einer ganz elementaren und entscheidenden Bedeutung.
Ich habe mir in den Ausschußberatungen erlaubt, Ihnen, Herr Bundeskanzler, die Frage zu stellen, ob die zweifelsfreie Einbeziehung Berlins die unbedingte Voraussetzung für den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland sei. Herr Bundeskanzler, Sie haben diese Frage bejaht und haben dabei wohl selbst empfunden, welch große Bedeutung Frage und Antwort für die Entscheidung des Ausschusses hatten. Sie erklärten, falls sich in dieser Frage Zweifel ergeben sollten, würden Sie sich dazu in der zweiten Lesung äußern.
Inzwischen haben sich in Berlin Vorfälle ereignet. Sie haben hier zur Diskussion gestanden. Es gibt Berichte aus New York z. B. über Äußerungen des dortigen DDR-Beobachters, die geeignet sind, Zweifel daran zu wecken, ob die Sowjetunion willens ist,



Dr. Kliesing
die Verpflichtungen, die sie im Berlin-Abkommen eingegangen ist, voll und ganz zu erfüllen. Die Stellungnahme der drei Westmächte steht hier außer Diskussion, aber wir wären doch sehr dankbar gewesen, wenn Sie uns etwas darüber gesagt hätten, ob mit einem Einspruch der Sowjetunion zu rechnen ist oder nicht. Leider hat sich die Bundesregierung dazu ausgeschwiegen.

(Zunehmende Unruhe.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703101500
Meine Damen und Herren, ich wäre Ihnen dankbar, wenn die Gespräche außerhalb des Saales geführt würden. Der Redner wird im Saal fast nicht mehr verstanden.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Georg Kliesing (CDU):
Rede ID: ID0703101600
Ich erinnere daran, daß gemäß Anlage IV zum Berlin-Abkommen — sie spielte gestern abend schon eine Rolle — die Sowjetunion sich damit einverstanden erklärt hat, daß — ich zitiere —
in Übereinstimmung mit dem festgelegten Verfahren völkerrechtliche Vereinbarungen und Abmachungen, die die Bundesrepublik Deutschland schließt, auf die Westsektoren Berlins ausgedehnt werden können, vorausgesetzt, daß die Ausdehnung solcher Vereinbarungen und Abmachungen jeweils ausdrücklich erwähnt wird; daß die Bundesrepublik die Interessen der Westsektoren Berlins in internationalen Organisationen und auf internationalen Konferenzen vertreten kann ...
Meine Damen und Herren, in wohltuendem Unterschied zum Moskauer, zum Warschauer und zum Grundvertrag sind diese Zugeständnisse im Viermächteabkommen keineswegs auf die Anlagen zum Vertrag beschränkt, sondern ihre Substanz ist in den Text des Vertrages selbst integriert, wie es Herr Bahr selbst durch die Zitierung des Vertragstextes hier gestern abend nachgewiesen hat. Damit ist die Vertretung West-Berlins vertragsrechtlich im Viermächteabkommen wesentlich sicherer verankert, als dies im Verhältnis des Briefes zur deutschen Einheit zum Moskauer Vertrag, des polnischen Versprechens der Umsiedlung deutscher Staatsbürger in der sogenannten „Information" zum Warschauer Vertrag und im Briefwechsel Bahr/Kohl über menschliche Erleichterungen zum Grundvertrag der Fall ist.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Wenn ich den Hinweis hinzufüge, daß in diesen von Herrn Bahr ausgehandelten Verträgen West-Berlin nicht berücksichtigt wird, komme ich insgesamt zu der Auffassung, daß der Herr Regierende Bürgermeister von Berlin, der vorgestern glaubte, von dieser Stelle aus Herrn Bahr danken zu müssen, diesen Dank mit wesentlich mehr Berechtigung an die Adresse der Unterhändler der drei Westmächte hätte richten sollen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Diese haben geduldiger, zäher, härter und daher auch erfolgreicher als Herr Bahr für Berlin verhandelt.
Da sich die UN-Charta keineswegs in Fragen der Sicherheit und des Status erschöpft, bleibt ein weites, sehr substantiiertes und rechtlich gesichertes Feld für die Miteinbeziehung West-Berlins in die Vertretung bei den Vereinten Nationen. Angesichts des Textes des Viermächteabkommens sind wir daher der Auffassung, daß ein Widerspruch der Sowjetunion gegen die Vertretung West-Berlins durch die Bundesrepublik einen klaren Verstoß gegen ihre vertraglichen Verpflichtungen und damit ein völkerrechtswidriges Verhalten darstellen würde.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wir erwarten von der Bundesregierung, daß sie sich diese Auffassung zu eigen macht und daß sie diesen Standpunkt mit aller gebotenen Klarheit und Festigkeit ihrem Moskauer Gast, dem Ersten Sekretär der Kommunistischen Partei der Sowjetunion, gegenüber vertreten wird.
Meine Damen und Herren, nach menschlichem Ermessen werden also im Herbst dieses Jahres zwei deutsche Delegationen im Plenum der Vereinten Nationen iher Sitze einnehmen. Dies wird kein Anlaß zu Freude oder Befriedigung sein, denn unsere Genugtuung über unsere Vollmitgliedschaft verbindet sich mit der Feststellung, daß damit eine weitere Forderung Ulbrichts, die er vor langen Jahren erhob, ihre Erfüllung findet. Zu viel deutsches Schicksal und zu viel blutiges Geschehen verbieten es, irgendwie einen Vergleich zu ziehen zwischen der einstigen Aufnahme des Deutschen Reiches in den Völkerbund und dem bevorstehenden Beitritt zu den Vereinten Nationen.

(Zustimmung bei der CDU/CSU.)

Vielen meiner Freunde ist es daher aus innerer Überzeugung nicht möglich, diesem Beitritt unter den gegebenen Umständen zuzustimmen. Diejenigen aber, die mit Ja stimmen, tun dies trotz der geschilderten Bedenken in Wahrung unserer außenpolitischen Interessen, in dem Willen, bei aller gebotenen Skepsis doch damit dem Frieden und der Verwirklichung der Menschenrechte in der Welt zu dienen, und weil sie hoffen, daß auf diesem weiteren mühseligen Weg doch einmal auch dem ganzen deutschen Volke sich die Möglichkeit bieten möge, seinen Anspruch auf Selbstbestimmung in Freiheit zu verwirklichen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703101700
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die verbundene Aussprache zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3.
Der Herr Abgeordnete Kiep hat um das Wort gemäß § 59 der Geschäftsordnung zu einer Erklärung zur Abstimmung gebeten. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Dr. Walther Leisler Kiep (CDU):
Rede ID: ID0703101800
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Obwohl ich mich von Anfang an um einen Beitrag zu dieser Debatte bemüht habe, hat der zeitliche Ablauf es nicht möglich gemacht, daß ich zu Worte kam.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — '31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 1651
Kiep
Weil ich im Unterschied zum größten Teil meiner Kollegen der CDU/CSU-Fraktion für den Grundvertrag stimme, gebe ich in Übereinstimmung mit meinen Kollegen, die ebenfalls für den Grundvertrag stimmen — Norbert Blüm, Karl-Heinz Hornhues und Josef Klein —, eine schriftliche Erklärung zum Stenographischen Bericht des Deutschen Bundestages. *)

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Koalition, die Sie die Freundlichkeit hatten, dieser meiner Ausführung Beifall zu spenden, darf ich nur sagen, daß ich hoffe, daß diese Zustimmung auch anhält, wenn Sie die Begründung für meine Entscheidung gelesen haben.

(Vereinzelter Beifall und Lachen.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703101900
Meine Damen und Herren, wir kommen zur Einzelberatung des Gesetzes zu dem Vertrag vom 21. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik.
Ich rufe Art. 1, 2, 3, Einleitung und Überschrift auf. — Das Wort wird nicht gewünscht. Die Abstimmung darüber, meine Damen und Herren, wird mit der Schlußabstimmung verbunden.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Es ist von dem Herrn Abgeordneten Mischnick namentliche
Abstimmung beantragt; der Antrag ist hinreichend unterstützt, und wir verfahren entsprechend.
Ehe ich die Abstimmung eröffne, meine Damen und Herren, weise ich Sie auf eine kleine Verfahrensänderung bei der Stimmabgabe hin, die wir im Ältestenrat vereinbart haben.
Wie Sie sehen, sind hier vorn drei Urnen zur Abgabe der Ja-, Nein- und Enthaltungsstimmkarten aufgestellt worden. Die Ja-Urne steht zu meiner Linken, die Nein-Urne vorn rechts, die EnthaltungsUrne in der Mitte. An jeder Urne stehen zwei Schriftführer.
Ich bitte Sie, an die Urne zu treten, Ihren Namen zu nennen und Ihre Stimmkarte einem der Schriftführer zu übergeben. Ich darf Sie noch darauf hinweisen, daß jeweils nur die blauen, roten oder weißen Stimmkarten in die Urne geworfen werden dürfen.
Ich eröffne die Abstimmung und bitte Sie, Ihre Stimmkarte den Schriftfuhrern an der entsprechenden Urne zu geben.
Meine Damen und Herren, ich gebe das Ergebnis der Schlußabstimmung über Punkt 2 der Tagesordnung — Grundvertrag — bekannt. Insgesamt haben 485 Abgeordnete und 22 Kolleginnen und Kollegen aus Berlin abgestimmt. Mit Ja haben 268 Abgeordnete und 13 Berliner Abgeordnete gestimmt. Mit Nein haben 217 Abgeordnete und 9 Berliner Abgeordnete gestimmt.
*) Siehe Anlage 2 Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen 485 und 22 Berliner Abgeordnete; davon
Ja: 268 und 13 Berliner Abgeordnete Nein: 217 und 9 Berliner Abgeordnete
Ja SPD
Adams
Ahlers
Dr. Ahrens Amling
Anbuhl
Dr. Apel
Arendt (Wattenscheid) Augstein (Hattingen) Baack
Bäuerle
Bahr
Dr. Bardens Batz
Dr. Bayerl
Becker (Nienberge)

Dr. Beermann Berkhan
Biermann Blank
Dr. Böhme (Freiburg) Börner
Frau von Bothmer Brandt
Brandt (Grolsheim) Bredl
Brück
Buchstaller Büchler (Hof) Büchner (Speyer)
Dr. von Bülow Buschfort
Dr. Bußmann Collet
Conradi
Coppik
Dr. Corterier
Frau Däubler-Gmelin Dr. von Dohnanyi Dürr
Dr. Ehmke
Dr. Ehrenberg
Frau Eilers (Bielefeld) Dr. Emmerlich
Dr. Enders Engholm
Dr. Eppler Esters
Ewen
Dr. Farthmann Fellermaier Fiebig
Dr. Fischer Flämig
Frau Dr. Focke Franke (Hannover) Frehsee
Friedrich Gansel
Geiger
Gerlach (Emsland) Gerstl (Passau) Gertzen
Dr. Geßner Glombig
Dr. Glotz Gnädinger Grobecker Grunenberg Dr. Haack Haar
Haase (Fürth)

Haase (Kellinghusen)

Haehser
Dr. Haenschke
Halfmeier Hansen
Hauck
Dr. Hauff Henke
Hermsdorf Herold
Höhmann Hofmann Dr. Holtz Horn
Frau Huber Huonker Immer
Jahn (Marburg)

Jaschke
Jaunich
Dr. Jens
Junghans Junker
Kaffka
Kahn-Ackermann
Kater
Kern
Koblitz
Konrad
Kratz
Dr. Kreutzmann
Krockert Kulawig Lambinus Lange
Lattmann
Dr. Lauritzen
Lautenschlager
Leber
Lemp
Lenders
Frau Dr. Lepsius
Liedtke
Löbbert
Dr. Lohmar Lutz
Mahne
Marquardt Marschall Matthöfer Frau Meermann
Dr. Meinecke (Hamburg) Meinicke (Oberhausen) Metzger
Möhring
Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller Müller (Bayreuth)

Müller (Mülheim)

Müller (Nordenham)

Müller (Schweinfurt)

Dr. Müller-Emmert
Nagel
Neumann Dr. Nölling Dr.-Ing. Oetting
Offergeld Freiherr
Ostman von der Leye Pawelczyk
Peiter
Dr. Penner Pensky
Polkehn



Porzner
Rapp (Göppingen)

Rappe (Hildesheim) Ravens
Reiser
Frau Renger Reuschenbach
Richter
Frau Dr. Riedel-Martiny Rohde
Rosenthal Sander
Saxowski
Dr. Schachtschabel
Schäfer (Appenweier)

Dr. Schäfer (Tübingen) Scheffler
Scheu
Frau Schimschok
Schinzel Schirmer Schlaga
Schluckebier
Dr. Schmidt (Gellersen) Schmidt (Hamburg) Schmidt (München) Schmidt (Niederselters) Schmidt (Wattenscheid) Schmidt (Würgendorf)
Dr. Schmitt-Vockenhausen Dr. Schmude
Dr. Schöfberger Schonhofen Schreiber Schulte (Unna)

Schwabe
Dr. Schweitzer
Dr. Schwencke
Seefeld
Seibert
Simon
Simpfendörfer
Dr. Slotta Dr. Sperling
Spillecke
Staak (Hamburg)

Stahl (Kempen)

Dr. Stienen Suck
Sund
Frau Dr. Timm
Tönjes
Urbaniak Vahlberg Vit
Dr. Vogel (München) Vogelsang
Walkhoff Waltemathe
Walther
Dr. Weber (Köln)

Wehner Wende
Wendt
Dr. Wernitz Westphal Dr. Wichert
Wiefel
Wienand Wilhelm Wischnewski
Dr. de With
Wittmann (Straubing) Wolf
Wolfram Wrede
Würtz
Wüster
Wuttke
Wuwer
Zander
Zebisch Zeitler
Berliner Abgeordnete
Dr. Arndt (Berlin) Bühling
Dr. Dübber Egert
Heyen
Löffler
Mattick
Dr. Schellenberg
Frau Schlei Schwedler Sieglerschmidt
Wurche
CDU/CSU
Dr. Blüm
Dr. Hornhues
Kiep
Dr. Klein (Stolberg)

FDP
Dr. Achenbach
Dr. Bangemann
Baum
Dr. Böger Christ
Engelhard Flach
Frau Funcke Gallus
Geldner
Genscher Groß
Grüner
Dr. Hirsch Hölscher
Hoffie
Jung
Kirst
Kleinert
Krall
Dr. Graf Lambsdorff Logemann
Mertes (Stuttgart) Mischnick Möllemann Moersch
Ollesch
Opitz
Ronneburger Scheel
Schmidt (Kempten) von Schoeler
Frau Schuchardt Spitzmüller
Dr. Vohrer Dr. Wendig Wurbs
Zywietz
Berliner Abgeordneter Hoppe
Nein CDU/CSU
Dr. Abelein Dr. Aigner Alber
von Alten-Nordheim Dr. Althammer
Dr. Arnold Dr. Artzinger
Baier
Dr. Barzel
Dr. Becher (Pullach)


(Mönchengladbach Frau Benedix Benz Berger Bewerunge Biechele Biehle Dr. von Bismarck Blumenfeld von Bockelberg Böhm Braun Breidbach Bremer Bremm Dr. Burgbacher Burger Carstens Dr. Carstens Dr. Czaja Damm van Delden Dr. Dollinger Dr. Dregger Dreyer Eigen Eilers Entrup Dr. Erhard Erhard Dr. Evers Ey Dr. Eyrich Ferrang Freiherr von Fircks Franke Dr. Franz Dr. Freiwald Dr. Frerichs Dr. Früh Dr. Fuchs Geisenhofer Gerlach Gerster Gewandt Gierenstein Dr. Gölter Dr. Götz Dr. Gruhl Haase Dr. Häfele Härzschel Dr. Hammans Handlos von Hassel Hauser Dr. Hauser Dr. Heck Höcherl Hösl Horstmeier Frau Hürland Dr. Hupka Dr. Jaeger Jäger Dr. Jahn Dr. Jahn Dr. Jenninger Dr. Jobst Josten Katzer Dr. Kempfler Kiechle Dr. h. c. Kiesinger Dr. Klein Dr. Klepsch Dr. Kliesing Dr. Köhler Dr. Köhler )

Krampe
Dr. Kraske Dr. Kreile Kroll-Schlüter
Dr. Kunz (Weiden) Lagershausen
Lampersbach
Leicht
Lemmrich
Dr. Lenz (Bergstraße)

Lenzer
Link
Löher
Dr. Luda
Dr. Martin Dr. Marx Maucher
Memmel Dr. Mende Dr. Mertes (Gerolstein)

Mick
Dr. Mikat Dr. Miltner Milz
Möller (Lübeck)

Dr. Müller (München) Müller (Remscheid)
Dr. Müller-Hermann Mursch (Soltau-Harburg)

Dr. Narjes
Frau Dr. Neumeister
Niegel
Nordlohne
Dr.-Ing. Oldenstädt
Orgaß
Pfeffermann Pfeifer
Picard
Pieroth
Pohlmann Dr. Prassler Dr. Probst Rainer
Rawe
Reddemann
Frau Dr. Riede (Oeffingen) Dr. Riedl (München)
Dr. Ritgen Dr. Ritz
Röhner
Rollmann Rommerskirchen
Roser
Russe
Sauer (Salzgitter)

Sauter (Epfendorf)

Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Dr. Schäuble
Schedl
Frau Schleicher Schmidhuber
Schmitt (Lockweiler) Schmitz (Baesweiler) Schmöle
Dr. Schneider
Frau Schroeder (Detmold) Dr. Schröder (Düsseldorf) Schröder (Lüneburg) Schröder (Wilhelminenhof) Schulte (Schwäbisch Gmünd) Dr. Schulze-Vorberg
Dr. Schwörer
Seiters
Sick
Solke
Dr. Freiherr
Spies von Büllesheim



Spilker Spranger
Springorum
Dr. Sprung
Dr. Stark (Nürtingen)

Dr. Starke (Franken)

Graf Stauffenberg
Dr. Stavenhagen
Frau Stommel
Strauß Stücklen
Susset
de Terra
Thürk Tillmann
Dr. Todenhöfer
Frau Tübler
Dr. Unland
Vehar
Frau Verhülsdonk
Vogel (Ennepetal)

Vogt
Volmer
Dr. Waffenschmidt
Wagner (Günzburg)

Dr. Wagner (Trier)

Dr. Waigel
Dr. Wallmann
Frau Dr. Walz
Dr. Warnke
Wawrzik
Weber (Heidelberg)

Dr. Freiherr von Weizsäcker Werner
Frau Dr. Wex
Frau Will-Feld
Windelen Wissebach Dr. Wittmann (München)

Dr. Wörner Frau Dr. Wolf
Baron von Wrangel
Dr. Wulff Dr. Zeitel Zeyer
Ziegler
Dr. Zimmermann
Zink
Berliner Abgeordnete
Amrehn
Frau Berger (Berlin)

Dr. Gradl Kunz (Berlin)

Müller (Berlin)

Frau Pieser
Dr. Schulz (Berlin)

Straßmeir
Wohlrabe
Meine Damen und Herren, damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 7/153 angenommen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Wir müssen noch über den Ausschußantrag abstimmen, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. — Ich höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Wir kommen nunmehr zur Einzelberatung des Gesetzentwurfes zum Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Charta der Vereinten Nationen. Ich rufe auf Art. 1, Art. 2, Art. 3, Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Die Abstimmung wird mit der Schlußabstimmung verbunden.
Wir kommen zur Schlußabstimmung. Es ist auch hier namentliche Abstimmung beantragt.
Ich eröffne die Abstimmung und bitte Sie, Ihre Stimmkarten in die Stimmkästen zu werfen. Ich habe die Schriftführer gebeten, sich an den Saalausgängen links und rechts zusätzlich mit je einem weiteren Kasten aufzustellen. Auf dieser Seite — von mir links — können die Ja-Stimmen, auf der anderen Seite die Nein-Stimmen abgegeben werden. Der Abstimmungsvorgang läßt sich so beschleunigen. Ich bitte das zu beachten.
Ich gebe das vorläufige Ergebnis der namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zum Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Charta der Vereinten Nationen bekannt. Es haben 486 Kolleginnen und Kollegen und 22 Kolleginnen und Kollegen aus Berlin abgestimmt. Mit Ja haben 365 Mitglieder des Hauses und 13 Berliner Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 121 Mitglieder des Hauses und 9 Berliner Abgeordnete gestimmt.
Endgültiges Ergebnis
Abgegebene Stimmen: 486 und 22 Berliner Abgeordnete; davon
Ja: 364 und 13 Berliner Abgeordnete Nein: 121 und 9 Berliner Abgeordnete
Ja
SPD
Adams
Ahlers
Dr. Ahrens Amling
Anbuhl
Dr. Apel
Arendt (Wattenscheid) Augstein (Hattingen) Baack
Bäuerle
Bahr
Dr. Bardens Batz
Dr. Bayerl
Becker (Nienberge)

Dr. Beermann
Berkhan
Biermann Blank
Dr. Böhme (Freiburg) Börner
Frau von Bothmer Brandt
Brandt (Grolsheim) Bredl
Brück
Buchstaller Büchler (Hof)

Büchner (Speyer)

Dr. von Bülow Buschfort
Dr. Bußmann
Collet
Conradi
Coppik
Dr. Corterier
Frau Däubler-Gmelin Dr. von Dohnanyi Dürr
Dr. Ehmke Dr. Ehrenberg
Frau Eilers (Bielefeld) Dr. Emmerlich
Dr. Enders Engholm Dr. Eppler Esters
Ewen
Dr. Farthmann Fellermaier Fiebig
Dr. Fischer Flämig
Frau Dr. Focke
Franke (Hannover) Frehsee
Friedrich Gansel
Geiger
Gerlach (Emsland) Gerstl (Passau) Gertzen
Dr. Geßner Glombig
Dr. Glotz Gnädinger Grobecker Grunenberg Dr. Haack Haar
Haase (Fürth)

Haase (Kellinghusen)

Haehser
Dr. Haenschke
Halfmeier Hansen Hauck
Dr. Hauff Henke
Hermsdorf
Herold Höhmann Hofmann Dr. Holtz Horn
Frau Huber
Huonker Immer
Jahn (Marburg)

Jaschke
Jaunich
Dr. Jens Junghans Junker Kaffka
Kahn-Ackermann
Kater
Kern
Koblitz Konrad Kratz
Dr. Kreutzmann
Krockert Kulawig Lambinus Lange
Lattmann
Dr. Lauritzen
Lautenschlager
Leber
Lemp
Lenders
Frau Dr. Lepsius
Liedtke Löbbert Dr. Lohmar
Lutz
Mahne Marquardt
Marschall
Matthöfer
Frau Meermann
Dr. Meinecke (Hamburg) Meinicke (Oberhausen) Metzger
Möhring
Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller Müller (Bayreuth)

Müller (Mülheim)

Müller (Nordenham)

Müller (Schweinfurt)

Dr. Müller-Emmert
Nagel
Neumann Dr. Nölling
Dr.-Ing. Oetting
Offergeld Freiherr
Ostman von der Leye Pawelczyk
Peiter
Dr. Penner
Pensky Polkehn



Porzner
Rapp (Göppingen)

Rappe (Hildesheim)

Ravens
Reiser
Frau Renger
Reuschenbach
Richter
Frau Dr. Riedel-Martiny Rohde
Rosenthal Sander
Saxowski
Dr. Schachtschabel
Schäfer (Appenweier)

Dr. Schäfer (Tübingen) Scheffler
Scheu
Frau Schimschok
Schinzel Schirmer Schlaga Schluckebier
Dr. Schmidt (Gellersen) Schmidt (Hamburg) Schmidt (München) Schmidt (Niederselters) Schmidt (Wattenscheid) Schmidt (Würgendorf)
Dr. Schmitt-Vockenhausen Dr. Schmude
Dr. Schöfberger Schonhofen
Schreiber Schulte (Unna)

Schwabe
Dr. Schweitzer
Dr. Schwencke
Seefeld Seibert Simon
Simpfendörfer
Dr. Slotta Dr. Sperling
Spillecke
Staak (Hamburg)

Stahl (Kempen)

Dr. Stienen
Suck
Sund
Frau Dr. Timm
Tönjes
Urbaniak Vahlberg Vit
Dr. Vogel (München) Vogelsang
Walkhoff Waltemathe
Walther
Dr. Weber (Köln)

Wehner Wende Wendt Dr. Wernitz
Westphal Dr. Wichert
Wiefel Wienand Wilhelm Wischnewski
Dr. de With
Wittmann (Straubing) Wolf
Wolfram Wrede Würtz
Wüster Wuttke Wuwer Zander
Zebisch Zeitler
Berliner Abgeordnete
Dr. Arndt (Berlin)

Bühling
Dr. Dübber
Egert
Heyen Löffler Mattick Dr. Schellenberg
Frau Schlei
Schwedler
Sieglerschmidt
Wurche
CDU/CSU
Dr. Arnold
Dr. Barzel
Benz
Berger Biechele Dr. Blüm
Blumenfeld
Braun Breidbach
Bremer Bremm Dr. Burgbacher
Burger
Carstens (Emstek)

Dr. Carstens (Fehmarn)

van Delden
Dreyer Eigen
Eilers (Wilhelmshaven) Entrup
Ey
Dr. Eyrich
Ferrang
Franke (Osnabrück)

Dr. Früh
Gerster (Mainz)

Dr. Gölter
Dr. Gruhl
Härzschel
von Hassel
Hauser (BN-Bad Godesberg) Hauser (Krefeld)
Höcherl
Dr. Hornhues
Horstmeier
Jäger (Wangen)

Dr. Jahn (Münster)

Katzer Kiep
Dr. h. c. Kiesinger
Dr. Klein (Göttingen)

Dr. Klein (Stolberg)

Dr. Kliesing
Dr. Köhler (Duisburg)

Dr. Köhler (Wolfsburg) Krampe
Dr. Kraske
Kroll-Schlüter
Löher
Dr. Marx
Maucher
Mick
Dr. Mikat
Dr. Miltner
Möller (Lübeck)

Müller (Remscheid)

Dr. Müller-Hermann
Dr. Narjes
Nordlohne
Orgaß Pfeifer
Pieroth Rawe
Reddemann
Dr. Ritz Rollmann
Russe
Dr. Schäuble
Schmitt (Lockweiler)

Schmitz (Baesweiler)

Dr. Schröder (Düsseldorf) Schröder (Lüneburg)
Schulte (Schwäbisch Gmünd) Dr. Schulze-Vorberg
Seiters
Dr. Stark (Nürtingen)

Dr. Stavenhagen
Frau Stommel
Susset Thürk Tillmann
Dr. Todenhöfer
Dr. Unland
Vehar
Vogel (Ennepetal)

Vogt
Volmer
Dr. Waffenschmidt
Dr. Wagner (Trier)

Frau Dr. Walz
Wawrzik
Weber (Heidelberg)

Dr. Freiherr von Weizsäcker Frau Dr. Wex
Dr. Wörner
Frau Dr. Wolf
Baron von Wrangel
Dr. Wulff
Zeyer
FDP
Dr. Achenbach
Dr. Bangemann
Baum
Dr. Böger
Christ Engelhard
Flach
Frau Funcke
Gallus Geldner
Genscher
Groß
Grüner
Dr. Hirsch
Hölscher
Hoffie Jung
Kirst
Kleinert
Krall
Dr. Graf Lambsdorff Logemann
Dr. h. c. Maihofer
Mertes (Stuttgart) Mischnick
Möllemann
Moersch
Ollesch
Opitz Ronneburger
Scheel
Schmidt (Kempten)

von Schoeler
Frau Schuchardt Spitzmüller
Dr. Vohrer
Dr. Wendig
Wurbs Zywietz
Berliner Abgeordneter Hoppe
Nein
CDU/CSU
Dr. Abelein Dr. Aigner Alber
von Alten-Nordheim
Dr. Althammer
Dr. Artzinger Baier
Dr. Becher (Pullach)

Dr. Becker (Mönchengladbach) Frau Benedix
Bewerunge Biehle
Dr. von Bismarck
von Bockelberg
Böhm (Melsungen)

Dr. Czaja
Damm
Dr. Dollinger Dr. Dregger Engelsberger Dr. Erhard
Erhard (Bad Schwalbach) Ernesti
Dr. Evers
Freiherr von Fircks
Dr. Franz
Dr. Freiwald Dr. Frerichs Dr. Fuchs Geisenhofer
Gerlach (Obernau)

Gewandt
Gierenstein Dr. Götz
Haase (Kassel)

Dr. Häfele Dr. Hammans
Handlos
Dr. Hauser (Sasbach)

Dr. Heck
Hösl
Frau Hürland
Dr. Hupka Dr. Jaeger
Dr. Jahn (Braunschweig) Dr. Jenninger
Dr. Jobst Josten
Dr. Kempfler
Kiechle
Dr. Klepsch Köster
Dr. Kreile
Dr. Kunz (Weiden) Lagershausen
Lampersbach
Leicht
Lemmrich
Dr. Lenz (Bergstraße)

Lenzer
Link
Dr. Martin Memmel Dr. Mende Dr. Mertes (Gerolstein)

Milz
Dr. Müller (München) Mursch (Soltau-Harburg) Frau Dr. Neumeister
Niegel
Dr.-Ing. Oldenstädt Pfeffermann
Picard
Pohlmann



Dr. Prassler
Dr. Probst
Rainer
Frau Dr. Riede (Oeffingen) Dr. Riedl (München)
Dr. Ritgen
Röhner
Rommerskirchen
Roser
Sauer (Salzgitter)

Sauter (Epfendorf)

Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein Schedl
Frau Schleicher Schmidhuber
Schmöle
Dr. Schneider
Frau Schroeder (Detmold) Schröder (Wilhelminenhof) Dr. Schwörer
Sick
Solke
Dr. Freiherr
Spies von Büllesheim Spilker
Spranger
Springorum
Dr. Sprung
Dr. Starke (Franken)

Graf Stauffenberg Strauß
Stücklen
de Terra
Frau Tübler
Frau Verhülsdonk Wagner (Günzburg) Dr. Waigel
Dr. Wallmann
Dr. Warnke
Werner
Frau Will-Feld Windelen
Wissebach
Dr. Wittmann (München) Dr. Zeitel
Ziegler
Dr. Zimmermann Zink
Berliner Abgeordnete Amrehn
Frau Berger (Berlin) Dr. Gradl
Kunz (Berlin)

Müller (Berlin)

Frau Pieser
Dr. Schulz (Berlin) Straßmeir
Wohlrabe
Damit ist der Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Charta der Vereinten Nationen beschlossen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Meine Damen und Herren, ich rufe nunmehr Punkt 20 der heutigen Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Steuerreformgesetzes
— Drucksache 7/78 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 7/522 — Berichterstatter: Abgeordneter Haehser
b) Bericht und Antrag des Finanzausschusses (7. Ausschuß)

— Drucksache 7/485 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Becker (Mönchengladbach)

Abgeordneter Dr. Böhme (Freiburg) (Erste Beratung 17. Sitzung)
Ich frage zunächst, ob der Herr Berichterstatter um das Wort bittet. — Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Becker (Mönchengladbach) als Berichlerstatter.

Dr. Curt Becker (CDU):
Rede ID: ID0703102000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Drucksache 7/78 vom 25. Januar 1973 legen die Koalitionsfraktionen den Entwurf eines Zweiten Steuerreformgesetzes vor. Dieses Gesetz bringt den Einstieg in die oft angekündigte Große Steuerreform. Es enthält eine Reform der Grundsteuer, der Erbschaftsteuer, der Vermögensteuer und der Gewerbesteuer. Der Finanzausschuß, als dessen
Berichterstatter ich hier stehe, hat sich in fünf Sitzungen mit dieser Vorlage beschäftigt.
Zunächst mußte sich der Ausschuß darüber klarwerden, wie der Zusammenhang der Gesamtreform aufrechterhalten werden könnte. Die extrem unterschiedliche Bewertung des Grundvermögens nach den Wertverhältnissen von 1935 einerseits und des übrigen Vermögens nach zeitnahen Werten andererseits mit der Folge entsprechend unterschiedlicher Besteuerung wird zunehmend als grob unbillig empfunden.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703102100
Einen Augenblick, Herr Abgeordneter Dr. Becker. — Meine Damen und Herren, ich bitte Sie doch, soweit Sie sich an den Beratungen nicht unmittelbar durch Zuhören beteiligen, den Saal zu verlassen und Ihre Gespräche außerhalb des Plenarsaales zu führen. Mir ist soeben mitgeteilt worden, daß der Herr Berichterstatter im Saal nicht zu verstehen ist.

Dr. Curt Becker (CDU):
Rede ID: ID0703102200
Der II. Senat deg Bundesfinanzhofs hat am 18. Dezember 1972 mit einem Vorlagebeschluß die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob die Erbschaftsteuer noch mit Art. 3 des Grundgesetzes zu vereinbaren sei. Nicht nur der Bundesfinanzhof, sondern auch weite Kreise der Bevölkerung machen dein Deutschen Bundestag und der Regierung mit Recht den Vorwurf, daß die einheitswertabhängigen Steuern noch immer auf der Basis des Jahres 1935 erhoben werden, also auf der Grundlage von Werten, die — in unserer
schnellebigen Zeit mit ihren starken Wertverschiebungen — schon 38 Jahre alt sind.
Die Opposition schlug nun vor, für alle einheitswertabhängigen Steuern ab 1. Januar 1974 die neuen Einheitswerte steuerwirksam werden zu lassen und in einem Vorschaltgesetz aus dem Entwurf des Zweiten Steuerreformgesetzes nur diejenigen Vorschriften in die Beratung einzubeziehen, die durch Steuersätze, Freigrenzen und Freibeträge der Bestimmung des Besteuerungsmaßstabes dienen. Des ausgleichenden Zusammenhangs wegen sollten dabei auch die Gewerbesteuerfreibeträge mit einbezogen werden.
Die Koalitionsfraktionen vertraten den Standpunkt, daß zunächst das Grundsteuergesetz und dann das Erbschaftsteuergesetz vordringlich zu beraten seien, um das Grundsteuergesetz auf jeden Fall zeitig in Kraft setzen zu können. Die Mehrheit des Ausschusses hat sich für das Konzept der Koalition entschieden. Aus dem Gesamtkonzept legt der Ausschuß zunächst den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuerrechts zur Beschlußfassung vor.
Bei der Festsetzung der neuen Besteuerungsgrundlagen konnte nicht unbeachtet bleiben, daß der 4. Deutsche Bundestag in Art. 3 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes 1965 bestimmt hatte, daß es bei bebauten Grundstücken nicht zu einer Erhöhung der Grundsteuerbelastung im allgemeinen kommen sollte. Es handelte sich seinerzeit um einen Be-



Dr. Becker (Mönchengladbach)

schluß aller Fraktionen. Die Steuerneutralität galt allerdings nicht für unbebaute Grundstücke. Andererseits hatte die Regierung im Jahre 1969 in der Begründung des Gemeindereformgesetzes den Gemeinden höhere Einnahmen bei einer Grundsteuerreform zugesagt. Dementsprechend wird die Steuer für unbebaute Grundstücke auch wesentlich stärker erhöht als für bebaute Grundstücke.
Den größten Raum in der Diskussion im Finanzausschuß nahm die Feststellung der neuen Steuermeßzahlen in § 15 des Gesetzentwurfs ein. Die Opposition schlug vor, bis zur nächsten Einheitsbewertung von dem 1,4fachen Einheitswert aus 1964 -wie bei der Erbschaft- und Vermögensteuer — auszugehen. Die Steuermeßzahlen im Entwurf sollten dann entsprechend — z. B. von 3,5 vom Tausend auf 2,5 vom Tausend — reduziert werden. Damit sollte einer höheren Steuerbelastung bei der nächsten Bewertung vorgebeugt werden. Die Mehrheit lehnte diesen Antrag auch aus verwaltungstechnischen Gründen ab.
Auf Vorschlag der Opposition hörte der Ausschuß Vertreter der Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände, des Zentralverbands der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer und des Deutschen Mieterbundes. Die Anhörung erbrachte im wesentlichen folgendes Ergebnis: Die Gemeinden würden ein Festhalten an den für eine Konstanz des Steueraufkommens aus der Grundsteuer A notwendigen Steuermeßzahlen von 6,5 vom Tausend begrüßen. Von seiten der Haus- und Grundbesitzer wurde eine Herabsetzung der die Wohnungen betreffenden Meßzahlen vorgeschlagen. Argumentiert wurde damit, daß die von den Koalitionsparteien vorgesehene Grundsteuererhöhung durch die allgemeine Steuermeßzahl von 3,5 vom Tausend eine Erhöhung der Mieten um rund 4 % bewirke. Außerdem wird befürchtet, daß die Durchschnittshebesätze der Gemeinden 1974 bei 270 statt wie bisher bei 250 liegen würden.
Der Deutsche Mieterbund erwartet, daß die neue Grundsteuer unmittelbare Auswirkungen auf die Mieten hat und in nicht wenigen Fällen, insbesondere bei Sozialwohnungen, zu Mieterhöhungen von 5 % führt. Die Hausbesitzer schlugen eine Reduzierung von 3,5 vom Tausend auf 3 vom Tausend vor; der Mieterbund schlug für Sozialwohnungen eine Senkung auf 2,5 vom Tausend vor.
Meine Damen und Herren, dies ist die eigentlich schwierige Frage bei der Verabschiedung dieses Gesetzes. Der Ausschuß war der Auffassung, daß repräsentatives Material, welches die vom Bundesfinanzministerium vorgetragenen Durchschnittsergebnisse widerlegen würde, nicht — oder noch nicht — vorgelegt werden konnte.
Gegenstand der Erörterungen war auch ein Antrag des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, der in einer Eingabe an den Finanzausschuß darauf hingewiesen hatte, daß auf die Unternehmungen eine überdurchschnittliche Steuermehrbelastung zukomme. Er vertritt die Auffassung, daß für die Betriebsgrundstücke eine Steuermeßzahl von 2,9 vom Tausend angemessen wäre.
Der Finanzausschuß folgte dem Vorschlag der Regierung und beschloß folgende Steuermeßzahlen: Land- und Forstwirtschaft 6 vom Tausend, bebaute Grundstücke allgemein 3,5 vom Tausend, mit Abweichungen für Einfamilienhäuser für die ersten 75 000 DM 2,6 vom Tausend, Zweifamilienhäuser 3,1 vom Tausend, und unbebaute Grundstücke 3,5 vom Tausend.
Abgelehnt wurden der Antrag der Opposition, die Steuermeßzahlen für die Land- und Forstwirtschaft auf 5,5 vom Tausend zu ermäßigen. — In diesem Zusammenhang wird nachher ein entsprechender Antrag gestellt — und ein Antrag auf eine fünf Jahre rückwirkende Befreiung bei Sozialwohnungen, wenn der Bauwillige an der Bauausführung gehindert wurde.
Dem Wunsch der Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände, den Status quo bei der zwischengemeindlichen Zerlegung nicht wesentlich zu verändern, nahm die Opposition auf. Er wurde in § 22 entsprechend formuliert.
Im Interesse der Rechtssicherheit der Bürger hat der Ausschuß auf Antrag der Opposition die Befristung für eine rückwirkende Erhöhung der Hebesätze verkürzt. Bis zum 30. Juni muß in den Gemeinden ein entsprechender Ratsbeschluß gefaßt werden.
Nach den Unterlagen, die dem Ausschuß zur Verfügung gestellt wurden, wird durch die neuen Steuermeßzahlen unter Berücksichtigung der Einheitswerte 1964 das Grundsteueraufkommen der Gemeinden um 750 Millionen DM erhöht. Die Land-und Forstwirtschaft wird nach Auffassung der Regierung etwas entlastet. Bei den bebauten Grundstücken tritt für Mietwohngrundstücke im Schnitt eine unterdurchschnittliche Mehrbelastung ein. Durch die besonderen Meßzahlen für Ein- und Zweifamilienhäuser wird die geltende Relation zu den Mietwohngrundstücken im wesentlichen aufrechterhalten. Durchschnittlich wird sich eine Mietsteigerung von maximal 1 v. H. ergeben können. Stärkere Mehrbelastungen treten bei Geschäftsgrundstücken und sonstigen bebauten Grundstücken auf.
Jetzt folgt die grundsätzlich wichtigste Frage des Gesetzes: Die unbebauten Grundstücke werden — wie schon erwähnt — erheblich stärker belastet. Das ist eine wichtige bodenordnungspolitische Maßnahme. Die neue Grundsteuer beträgt für unbebaute Grundstücke nach diesem Gesetz etwa das Siebenfache des Bisherigen. Es wird viel von Bodenreform gesprochen. Dies ist ein bedeutender Schritt zu einer solchen Reform.
In dem Zusammenhang sollte nicht unerwähnt bleiben — geben Sie mir als einem der älteren Mitglieder dieses Hauses dazu die Möglichkeit —, daß im Jahre 1960 von dem Hohen Hause die von Minister Lücke entwickelte Baulandsteuer C schon damals das Ziel hatte, unbebaute Grundstücke erheblich stärker zu belasten, damit das Angebot an Baugrundstücken verstärkt würde. In dem ursprünglichen Entwurf waren damals alle unbebauten Grundstücke für eine etwa vier- bis sechsfache Mehrbelastung vorgesehen. Im Laufe der parlamen-



Dr. Becker (Mönchengladbach)

tarischen Beratungen wurde die Baulandsteuer aber auf baureife Grundstücke beschränkt. Diese Steuer war dann sehr umstritten; einerseits wegen der Belastung der Grundeigentümer und andererseits wegen der Schwierigkeit der Unterscheidung zwischen baureifen und nicht baureifen Grundstücken. Im Jahre 1964 hob das Parlament sie wieder auf. Es ist nicht uninteressant, die Diskussion im Plenum über die Abschaffung der Baulandsteuer nachzulesen.
Nicht vergessen werden sollte, daß der entscheidende Schritt zu einer gerechteren Besteuerung des Grundbesitzes durch die Verabschiedung des Bewertungsgesetzes im Jahre 1965 vorgenommen wurde. Die Große Koalition setzte dann die Steuerreformkommission ein, deren Bericht eine wesent liche Grundlage zur Reform schaffte.
Abgelehnt wurde ein Vertagungsantrag, den die Opposition mit der Begründung, daß der Ausschuß für Ernährung und Landwirtschaft den Entwurf gleichzeitig behandelte, stellte. Die Hektik der Verhandlungen ergab sich aus der Notwendigkeit, das Gesetz so zeitig zu verabschieden, daß die Gemeindeverwaltungen die Anwendung zum 1. Januar 1974 fristgemäß vorbereiten können. Der Wirtschaftsausschuß stimmte inzwischen — erst nachträglich — den Beschlüssen des Finanzausschusses zu.
Erwähnt sei noch, daß der Finanzausschuß diejenigen Vorschläge des Bundesrates, welche die Zustimmung der Bundesregierung gefunden hatten, übernahm. Einzelheiten über sonstige Vorschläge des Bundesrates finden Sie im Schriftlichen Bericht.
Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Grundsteuerrechtes fand bei der Schlußabstimmung die Zustimmung aller Fraktionen. Der gesamte Ausschuß ging insbesondere davon aus, daß die Mehrbelastung der Mieten durch die Erhöhung der Grundsteuer den in der Begründung der Regierungsvorlage vorgetragenen Durchschnittszahlen entspricht.
Die Opposition machte noch den Vorbehalt, daß die Einnahmen aus der Grundsteuer B nicht um mehr als 25 °/0 ansteigen dürfen. Im übrigen bedauerte sie, daß der im Entwurf des Zweiten Steueränderungsgesetzes vorgesehene Teilausgleich gegenüber der Mehrbelastung des Mittelstandes durch Erhöhung der Freibeträge bei der Gewerbesteuer noch fehlt. Die Koalitionsparteien führten dazu aus, daß der Ausgleich in dem Entwurf vorgesehen, aber eine zeitgleiche Behandlung mit der Reform der Gewerbesteuer aus den besonderen Gründen einer notwendigen schnellen Verabschiedung der Grundsteuerreform nicht möglich gewesen sei.
Am Schluß des Berichtes erklären die Berichterstatter folgendes.
Als wesentliche Gemeinsamkeit kann festgestellt werden, daß der Finanzausschuß einstimmig der Auffassung ist, daß eine Reform des Grundsteuerrechts auf der Basis der neuen Einheitswerte durchgeführt werden mußte. Weitgehende Übereinstimmung bestand auch in der Zielsetzung des Gesetzes, aus gesellschafts- und
bodenordnungspolitischen Gründen das Grundvermögen zeitnah und damit gerechter zu besteuern. Gleichzeitig soll eine Verbesserung des Aufkommens der Gemeinden aus der Grundsteuer B um 25 °/o erreicht werden.
Meine Damen und Herren, ich habe zum Schluß noch eine kurze Mitteilung zu Protokoll zu geben. In dem Bericht zur Grundsteuerreform sind unter der Rubrik „Beschlüsse des 7. Ausschusses" zwei redaktionelle Richtigstellungen nötig.
Erstens. Auf der Seite 28 unter 1 d muß der letzte Satz lauten:
§ 92 a Abs. 2 Sätze 2 bis 4, Abs. 5 und 6 gilt entsprechend.
Zweitens. Auf Seite 29 muß Abs. 4 lauten:
Die Absätze 1 bis 3 a gelten entsprechend für Wohnheime, die nach dem 31. Dezember 1973 bezugsfertig geworden sind.
Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, dem einstimmigen Beschluß des Finanzausschusses zuzustimmen.

(Beifall.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703102300
Meine Damen und Herren, ich darf dem Herrn Berichterstatter sehr herzlich danken. Die anderen Berichterstatter haben auf eine zusätzliche Berichterstattung verzichtet.
Wir treten in die zweite Beratung ein. Ich kann Ihnen zunächst bekanntgeben, daß der Antrag des Herrn Abgeordneten Kiechle auf Drucksache 7/524 zurückgezogen worden ist.
Ich rufe Art. 1, 2 und 3 auf. Zu Art. 3 liegt ein Änderungsantrag auf der Drucksache 7/539 zu § 14 vor. Zur Begründung hat Herr Abgeordneter von Alten-Nordheim das Wort.

Odal von Alten-Nordheim (CDU):
Rede ID: ID0703102400
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dem Hohen Hause liegt ein Antrag auf Drucksache 7/539 vor. Er sieht vor, in Art. 3 § 14 die Steuermeßzahl 6 durch die Steuermeßzahl 5,5 zu ersetzen.
Bevor ich dies begründe, gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Der Berichterstatter, Herr Kollege Dr. Becker, hat hier schon auf den Zeitdruck hingewiesen, unter dem die Beratung dieses Gesetzes stand. Ich beklage ganz besonders die Hektik und den Zeitdruck, mit der und unter dem eine so wichtige Materie wie die Grundsteuer im federführenden Ausschuß und in den mitberatenden Ausschüssen behandelt werden mußte. Das hatte zur Folge, daß die gleiche Materie zu der gleichen Zeit in den mitberatenden Ausschüssen behandelt wurde, in der der federführende Ausschuß mit ihr befaßt war. Damit hing ferner zusammen, daß z. B. ein Abgeordneter, der im mitberatenden Ausschuß vortrug, nicht zu Ende vortragen konnte, weil seine Anwesenheit bereits wieder im federführenden Ausschuß erforderlich wurde. Ich finde dies unerträglich. Wo Zeitdruck und Hektik regieren, stellen sich zwangsläufig auch Nervosität und Gereiztheit ein, und sie stellten



von Alten-Nordheim
sich dort ein, wo es darum ging, zur Meinungsfindung noch diese oder jene Ansicht von Verbänden oder auch Behörden zu hören, weil dies dann mit sogenannten Zeitverlusten verbunden wäre.
Nur unter dem Aspekt dieser Nervosität ist dann wohl auch die Äußerung des Herrn Parlamentarischen Staatssekretärs im Finanzausschuß zu sehen, wo er auf den Wunsch der Opposition, im Ausschuß noch die Meinung eines anderen Ministeriums zur Sachfrage zu hören, mit der Bemerkung reagierte, er lasse nicht zu, daß verschiedene Ansichten zweier Häuser deutlich würden; die Regierung spreche mit einer Stimme.

(Abg. Dr. Schäfer [Tübingen]:: Die Regierung hat mit einer Zunge zu reden!)

— Ja, genau so ist es gewesen.
Ich frage mich ernsthaft, wie man all dies mit sachgerechter verantwortungsbewußter und gewissenhafter Meinungsfindung einerseits und mit der immer wieder gehörten Forderung nach mehr Demokratie andererseits in Einklang bringen will. Wir können uns dazu hier deutlich artikulieren; dies wird aber den Beamten eines Hauses verständlicherweise dann nicht immer in dieser Form möglich sein.
Doch lassen Sie mich nun zur Begründung dieses Antrags noch wenige Sätze sagen.
Die Neubewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens zum 1. Januar 1964 hat im Durchschnitt zu einer etwa 30%igen Erhöhung der Einheitswerte geführt, und zwar nicht zuletzt dadurch, daß der Anteil des Wohnungswertes am Einheitswert eine beachtliche Steigerung erfahren hat, ohne daß sich allerdings die Ertragskraft der Betriebe verbessert hätte; im Gegenteil, sie ist in der Vergangenheit sogar rückläufig gewesen.
Der Regierungsentwurf sieht bei der Reform der Grundsteuer für die Grundsteuer A Aufkommensneutralität vor und hat daher die Steuermeßzahl mit 6 vom Tausend festgesetzt. Wir sind der Meinung, daß dieser Ansatz überhöht sein dürfte.
Wenn man die allgemeine Entwicklung der Einkommen in der deutschen Land- und Forstwirtschaft sieht, die durch die EWG-Beschlüsse und die Währungsverschiebungen im Gemeinsamen Markt starke Einbußen erfahren haben, ergibt sich für den Betrachter die Frage, wo im nationalen Bereich Entlastungsmöglichkeiten bestehen. Wenn im steuerlichen Bereich das Leistungsfähigkeitsprinzip die Grundlage der direkten Besteuerung sein soll, muß dies für alle Steuern gelten. Ich meine, für eine Sollertragssteuer wie die als Sollertragssteuer ausgebildete Grundsteuer A, die zweifellos ein Relikt aus vergangener Zeit darstellt, sollte daher zukünftig kein Raum mehr sein. Gleich wichtige Gesichtspunkte, wie sie für den Abbau der Gewerbesteuer sprechen, die zukünftig durch die Erhöhung der Freibeträge im Rahmen der Steuerreform für etwa die Hälfte aller Betriebe entfällt, gelten auch für die Landwirtschaft.
Und noch ein Gesichtspunkt: Kleinere landwirtschaftliche Betriebe erfahren noch darüber hinaus eine zusätzliche Belastung, weil der Wohnungswert
am Gesamteinheitswert bei ihnen naturgemäß einen größeren Anteil einnimmt als bei Betrieben mit mehr landwirtschaftlicher Nutzfläche. Der Einheitswert erfährt daher auch prozentual eine sehr viel stärkere Erhöhung. Diese Betriebe müssen zukünftig mit einer beträchtlich höheren Grundsteuer A als in der Vergangenheit rechnen.
Ich bitte daher das Hohe Haus, dem Antrag, die Grundsteuermeßzahl 6 durch die Zahl 5,5 zu ersetzen, zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703102500
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Böhme.

Dr. Rolf Böhme (SPD):
Rede ID: ID0703102600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der Koalitionsparteien bitte ich den Änderungsantrag abzulehnen.
Lassen Sie mich zunächst ein Wort zu der angeblichen Hektik sagen, mit der im Finanzausschuß über dieses Gesetz beraten worden sein soll. Nun, dieser Gesetzentwurf, über den wir heute zu entscheiden haben, liegt seit mehr als einen Jahr vor; er ist Teil des 2. Steuerreformgesetzes.

(Abg. Dr. Lenz [Bergstraße] : Vor einem Jahr gab es aber diesen Bundestag noch nicht!)

Auch die Eberhard-Kommission hat sich bereits mit diesem Komplex befaßt und in der Tendenz gleiche Initiativen empfohlen, wie sie jetzt zur Abstimmung diesem Hohen Haus vorliegen. Es ist daher nicht zu erkennen, daß hier unter Zeitdruck gehandelt worden wäre, im Gegenteil! Den interessierten Verbänden lag der Gesetzentwurf seit mehr als einem Jahr vor.
Auch haben wir im Finanzausschuß nicht unter Nervosität verhandelt und diskutiert. Ich kann zwar verstehen, daß Sie, Herr von Alten-Nordheim, als Landwirt und damit als Betroffener die Nervosität hier anführen, doch kann ich Sie beruhigen und will dies nachher auch gleich begründen. Die Landwirte werden durch dieses Gesetz nicht schlechter, sondern im Grunde besser gestellt.

(Zuruf des Abg. Dr. Lenz [Bergstraße].) — Sie werden besser gestellt.

Noch ein Wort zu dem, was hinsichtlich der Ausführungen von Herrn Staatssekretär Porzner gesagt worden ist. Ich glaube, daß der Staatssekretär mit Recht gesagt hat, daß die Regierung eine Meinung mit einer Zunge vorzutragen hat. Dies ist geschehen. Sie, meine Herren von der Opposition, verlangen doch immer, daß wir von den Koalitionsparteien eine einheitliche Meinung vortragen. Dies ist von seiten der Regierung in den Beratungen im Finanzausschuß sehr nachhaltig geschehen. Ich muß also Ihre Vorwürfe, was den Zeitablauf angeht, sehr nachhaltig zurückweisen.

(Sehr gut! bei der SPD.)

Nun zu dem Antrag selbst. Nachdem ich Ihre Begründung gehört habe, muß ich mich fragen, ob Sie, Herr von Alten-Nordheim. unseren Argumen-



Dr. Böhme (Freiburg)

ten im Finanzausschuß überhaupt zugehört haben. Denn all dies, was Sie hier vorgetragen haben, wurde im Finanzausschuß sehr ausführlich diskutiert und dann auch entschieden.

(Abg. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller: Hört! Hört!)

Es ist ja nicht so, daß die Landwirtschaft schlechter gestellt wird, sondern, im Gegenteil, sie wird besser gestellt. Sie wird durch die Festsetzung der Steuermeßzahl von 6 v. T. bereits um 30 bis 35 Millionen DM, d. h. also um 8 v. H., entlastet.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703102700
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Dr. Ritz?

Dr. Rolf Böhme (SPD):
Rede ID: ID0703102800
Bitte sehr!

Dr. Burkhard Ritz (CDU):
Rede ID: ID0703102900
Sie sprachen davon, daß die Landwirtschaft insgesamt besser gestellt werde. Sind Sie der Meinung, daß dies auch für die Kleinbetriebe gilt, oder würden Sie mir recht geben, daß gerade die kleinen landwirtschaftlichen Betriebe durch die Anhebung des Wohnwertes im Bereich der Grundsteuer B eben wesentlich stärker belastet werden?

Dr. Rolf Böhme (SPD):
Rede ID: ID0703103000
Herr Kollege, ich werde darauf nachher besonders eingehen. Die ist ein ganz wichtiger Punkt in der Argumentation. Es ist so, daß die generelle Senkung der Meßzahl, die hier von Ihnen vorgeschlagen wird, zu einer linearen Ermäßigung bei allen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben führen würde, also auch die Großbetriebe zusätzlich entlasten würde, bei denen der Wohnanteil nur von untergeordneter Bedeutung ist. Dazu konnte sich der Finanzausschuß in der Abstimmung jedoch nicht entschließen.

(Beifall bei der SPD.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703103100
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten von Alten-Nordheim?

Dr. Rolf Böhme (SPD):
Rede ID: ID0703103200
Bitte sehr!

Odal von Alten-Nordheim (CDU):
Rede ID: ID0703103300
Herr Kollege Böhme, Sie sprechen von einer Besserstellung und nennen in diesem Zusammenhang einen Betrag von 35 Millionen DM. Würden Sie mir zustimmen, daß man dieses zunächst global berechnet hat und die Aufkommensneutralität auch global sieht, daß man aber dies — auf den Einzelbetrieb bezogen — nicht so generell sagen kann, wie Sie es getan haben, daß man also hier nicht von einer generellen Besserstellung sprechen kann, insbesondere nicht in bezug auf kleine Betriebe?

(Abg. Dr. Schäfer [Tübingen]:: Was soll denn das?!)


Dr. Rolf Böhme (SPD):
Rede ID: ID0703103400
Selbstverständlich liefern die Berechnungen nur Durchschnittszahlen. Aber es ist eben das Wesen einer Durchschnittszahl, daß sich im Einzelfall Abweichungen nach oben oder nach unten ergeben können. Daraus können Sie jedoch nicht schlüssig argumentieren. Im Grunde ist der Pferdefuß Ihres Vorschlags doch der, den ich soeben genannt habe: daß Sie mit der linearen Ermäßigung, die Sie anstreben, eben nicht nur den Kleinbetrieb im Einzelfall treffen, sondern auch und gerade den Großbetrieb. Dies ist das, was wir hier ablehnen wollen.

(Beifall bei der SPD.)

Ich sagte vorhin — ich darf hier jetzt fortfahren —, daß bei der Land- und Forstwirtschaft eine Entlastung von durchschnittlich — nur davon können wir ja ausgehen; das will ich Ihnen gern zugeben —30 Millionen bis 35 Millionen DM eintritt, d. h. eine prozentuale Entlastung um 8 v. H.
Der sogenannte Neutralitätsgrundsatz aus dem Bewertungsgesetz 1965, den Sie, Herr Kollege, hier bemüht haben, sagt ja nur, daß die Landwirtschaft bei Einführung der neuen Einheitswerte 1964 nach Möglichkeit insgesamt — auch das ist die gesetzliche Formulierung — nicht stärker als bisher belastet werden soll. Dem wäre bereits Rechnung getragen gewesen bei einer Meßzahl von 6,5 v. T. Mit Rücksicht auf die nicht immer gleichmäßige Ertragslage bei der Landwirtschaft hat sich die Bundesregierung jedoch entschlossen, durch Senkung der Meßzahl von 6,5 v. T. auf 6 v. T. den Interessen der Landwirtschaft entgegenzukommen, und dies, obwohl schon bei der Ermittlung der neuen Einheitswerte die diesen zugrunde liegenden Ertragswerte für die verschiedenen Nutzungen der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe halbiert wurden. Unter diesen Umständen erscheint eine weitere Entlastung nicht gerechtfertigt.
Zur Klarheit darf ich auch besonders darauf hinweisen, daß die Landwirtschaft von der 25 °/oigen Erhöhung des Grundsteueraufkommens nicht betroffen wird, da diese Erhöhung ausschließlich auf die sogenannte Grundsteuer B — das betrifft die bebauten und unbebauten Grundstücke, ausgenommen Land- und Forstwirtschaft — zutrifft. Auch hierin ist bereits die Ertragslage der Land- und Forstwirtschaft berücksichtigt. Gerade in vielen ländlichen Gemeinden würde eine weitere Senkung der Einnahmen aus der Grundsteuer A zu nicht mehr vertretbaren Einnahmeausfällen führen. Diese Seite der Grundsteuerreform, nämlich eine Verbesserung der Finanzausstattung der Gemeinden, muß immer mit gesehen werden. Dazu haben Sie sich im Grundsatz auch bekannt, jetzt, bitte, wollen Sie es auch mit durchstehen.
Dazu möchte ich noch einmal in Erinnerung rufen, daß der Gesetzgeber bereits im Jahre 1970 durch Änderung des Bewertungsgesetzes für bestimmte Nutzungsarten erhebliche Entlastungen angeordnet hat, die schon im Jahre 1972 zu einer Entlastung der Landwirtschaft von über 50 Millionen DM geführt haben, so daß beide Regelungen zusammen zu einer Entlastung der Landwirtschaft bei der Grund-

Dr. Böhme (Freiburg)

steuer A um insgesamt etwa 20 v. H. führen werden, allerdings durchschnittlich gerechnet.
Ich bitte daher, nachdem die Regelung insgesamt ausgewogen ist und die Belange der Landwirtschaft insgesamt in angemessenem Umfang berücksichtigt, den Änderungsantrag der Opposition abzulehnen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703103500
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wer dem Änderungsantrag auf der Drucksache 7/539 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich danke. Die Gegenprobe! —Danke. Stimmenthaltungen? — Der Antrag ist mit sehr großer Mehrheit abgelehnt.
Ich rufe Artikel 4, 5, 6, 6 a, 7 8, 9, 10, Einleitung und Überschrift auf. — Wer dem Gesetzentwurf in der zweiten Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich danke. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Bei wenigen Stimmenthaltungen und einer Gegenstimme ist das Gesetz in der zweiten Beratung angenommen.
Wir treten ein in die
dritte Beratung.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Häfele.

Dr. Hansjörg Häfele (CDU):
Rede ID: ID0703103600
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Unionsfraktion begrüßt die Verabschiedung des Grundsteuergesetzes am heutigen Tage. Wir sehen darin die notwendige Schlußfolgerung aus der Neufestsetzung der Einheitswerte im Jahre 1965. Allerdings sind wir der Meinung, daß wir es uns künftig nicht leisten sollten, solche Zeitsprünge von fast zehn Jahren einzulegen, ehe wir Schlußfolgerungen für neue Einheitswerte ziehen. Wir treten also für eine möglichst zeitnahe und damit für eine möglichst gerechte Einheitsbewertung ein.
Leider ist aus diesem Zweiten Steuerreformgesetzentwurf, wie er hier im Februar eingebracht worden ist und der doch immerhin einen anspruchsvollen Titel hatte, nur eine Reform eines kleinen Teiles geworden, nämlich der Grundsteuer, man kann sogar sagen: nur eine Anpassung des Grundsteuerrechts. Daß die Steuerreform insgesamt von der Bundesregierung nicht mehr sehr hoch eingeschätzt wird, kann man optisch schon daran ermessen, daß nicht einmal der zuständige Fachminister bei der Verabschiedung dieses Steuerreformgesetzes auf der Regierungsbank sitzt. Es handelt sich also nur um ein Teilstück, ohne den Teil Vermögensteuerreform, ohne Erbschaftsteuerreform und ohne die ursprünglich vorgesehene Gewerbesteuersenkung.
Die Opposition bedauert — und da unterscheiden wir uns, Herr Dr. Böhme , daß die Beratungen im Finanzausschuß eben doch unter einem gewissen Zeitdruck gestanden haben. Wir haben das hingenommen, weil es wirklich eilig war. Die Finanzverwaltung und die Gemeindeverwaltungen müssen in den Stand gesetzt werden, ab 1. Januar nächsten
Jahres überhaupt die Grundsteuer weiterhin zu erheben. Aber Sie dürfen nicht übersehen, daß die erste Lesung eben erst in diesem Hause am 22. Februar 1973 war. Unter welchem Zeitdruck wir standen, konnten wir ja erleben, als wir den bescheidenen Versuch machten, nur ganz kurz wenigstens, ein paar Verbände noch zu dieser Materie anzuhören, was uns fast nicht geglückt wäre, weil die Koalitionsmehrheit ursprünglich gar nicht darauf eingehen wollte.
Wir bitten also die Bundesregierung, künftige Gesetze, zumal echte Steuerreformgesetze, so rechtzeitig vorzulegen, daß sie in aller Gründlichkeit und in aller Solidität im Fachausschuß beraten werden können. Bei Stabilitätsgesetzen wissen wir alle, daß es da manchmal einfach nicht anders geht, als daß man unter Zeitdruck steht. Aber bei echten Steuerreformgesetzen darf man im Grunde nicht so beraten, wie wir hier beraten haben.
Wir bedauern, daß unser Antrag abgelehnt worden ist, im Rahmen eines Vorschaltgesetzes die neuen Einheitswerte insgesamt, und zwar bei der Erbschaft- und der Vermögensteuer aufkommensneutral, vorweg wenigstens in Kraft treten zu lassen. Wir halten es für ungerecht und im übrigen auch nicht für verwaltungsvereinfachend, daß wir womöglich in den nächsten Jahren dreierlei Einheitswerte haben werden, nämlich die jetzt von 1964 für die Grundsteuer, dann womöglich eine Zeitlang für die Vermögensteuer die von 1935 und, wenn wir die Erbschaftsteuer noch in diesem Jahr bewältigen sollten, wiederum die von 1964, aber mit einem Zuschlag von 40 %.
Wir halten also die Reform der Erbschaft- und Vermögensteuer für dringend. Ich möchte aber heute wiederum darauf hinweisen, daß es nicht so gehen darf, daß am Schluß eine bloße Steuererhöhung herauskommt. Vielmehr müssen wir den Zusammenhang mit der Steuerreform insgesamt wahren. Das heißt: sollte die Erbschaft- und Vermögensteuer isoliert verabschiedet werden, dann muß gewährleistet werden, daß dieses Teilstück in sich aufkommensneutral verabschiedet wird. Sonst wird die Gefahr immer größer, daß es zu einer echten Steuerreform, wo man ja Verfügungsmassen benötigt, nicht kommt, daß wir zwar immer wieder Steuererhöhungen haben, aber eben nicht eine Steuerreform.
Leider ist es uns nicht geglückt, die vorgesehenen Erleichterungen bei der Gewerbesteuer mit hier durchzubringen und gleichzeitig in Kraft treten zu lassen. Für kleinere und mittlere Handwerks- und Handelsbetriebe bedeutet das neue Grundsteuerrecht doch eine empfindliche Verschärfung der Besteuerung, so daß auf der anderen Seite eine Entlastung durch die Erleichterung bei der Gewerbesteuer durchaus am Platze gewesen wäre.
Der Kernpunkt ist, daß durch dieses neue Gesetz ein Mehraufkommen von 700 bis 800 Millionen DM — eine Erhöhung um 25% — vorgesehen ist.
Die eigentliche Streitfrage, die gerade in den letzten Tagen wieder etwas hochgekommen ist, ist die: inwieweit wird das Mietpreisniveau durch diese Grundsteuererhöhung betroffen? Auf unseren An-

Dr. Häfele
trag hin ist in dieser Frage wenigstens ein kurzes Anhörungsverfahren — zu „deutsch" : Hearing — im Finanzausschuß zustande gekommen. Da haben sich die Dinge teilweise ganz anders angehört, als die Bundesregierung offiziell gesagt hatte. Es ist aber zuzugeben, daß das Ergebnis insgesamt nicht ganz eindeutig klar ist. Es bleibt ein non liquet, wenigstens teilweise. Ein Verband hat sogar, wie ich meine, in den letzten Tagen durch falsche Zahlen seiner Sache keinen guten Dienst erwiesen.
Allerdings argumentiert auch die Bundesregierung vielfach zu einseitig, indem sie immer von den globalen Durchschnittswerten spricht und sagt: insgesamt wird nur eine Erhöhung — durch diese Steuer bedingt — von 1 % stattfinden. Das ist in Wirklichkeit doch sehr, sehr verschieden nach der Art der Mietwohnung, auch von Gemeinde zu Gemeinde sehr verschieden, auch regional sehr verschieden. Immerhin hat der Mieterbund — etwa beim Anhörungsverfahren im Ausschuß — von Mieterhöhungen von 5 °/o gesprochen, und zwar nicht als einsamer Ausnahme, sondern mehr oder weniger als der Regel.
Sic, meine Damen und Herren von der SPD, kennen die Äußerungen des DGB in diesen Tagen, der sogar gefordert hat, diese Grundsteuerreform wegen der preistreibenden Wirkung der Grundsteuererhöhung nicht zu verabschieden. Selbstverständlich paßt diese Erhöhung insgesamt gesehen nicht in die „preispolitische Landschaft". Dieser Gesichtspunkt hat es der Opposition etwas schwerer gemacht, der Reform zuzustimmen. Aber wir stehen zu unserem Wort und wirken bei der Verabschiedung mit. Wir fordern sogar die Vermieter auf, die Grundsteuererhöhung nicht zum Vorwand zu nehmen, um damit andersartige Mieterhöhungen zu begründen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703103700
Herr Abgeordneter Häfele, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Höhmann?

Dr. Hansjörg Häfele (CDU):
Rede ID: ID0703103800
Ja, bitte sehr!

Egon Höhmann (SPD):
Rede ID: ID0703103900
Herr Kollege Häfele, was hielten Sie von einer Änderung unserer Geschäftsordnung in der Weise, daß jeder Redner so viele halbe Minuten reden darf, wie Fraktionskollegen von ihm im Saal sind?

(Vereinzelter Beifall bei der SPD.)


Dr. Hansjörg Häfele (CDU):
Rede ID: ID0703104000
Herr Höhmann, ich verstehe Sie nicht ganz. Ich bin schon der Meinung, wenn n die Bundesregierung
selbst sagt, daß es sich
hierbei um ein Stück der Großen Steuerreform handle, daß man dieser Sache ein bestimmtes Gewicht beimißt. Ich freue mich, daß die SPD fast vollzählig vertreten ist. Sie können mir glauben, ich hätte nichts dagegen, wenn meine Fraktion doppelt so stark vertreten wäre wie die Ihre.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Carl-Ludwig Wagner (CDU):
Rede ID: ID0703104100
Herr Kollege Häfele, was hielten Sie von einer Änderung unserer Geschäftsordnung, in der vorgesehen wäre — —

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703104200
Meine Damen und Herren, ich habe die Zwischenfrage, die eher scherzhaft war, als solche nicht erkannt und zugelassen.

(Abg. Dr. Wagner [Trier] : Parität!)

- Ich gebe Ihnen die gleiche Möglichkeit. Aber meine Damen und Herren, glauben Sie nicht, daß Sie mit derartigen Scherzen um 12.40 Uhr das Plenum wirklich aufheitern können.

(Heiterkeit und Beifall.)

Bitte!

Dr. Carl-Ludwig Wagner (CDU):
Rede ID: ID0703104300
Ich will die Frage aus Gründen der Parität ohne Hoffnung auf einen zu großen Heiterkeitserfolg dennoch stellen, Herr Präsident. Sie lautet, was von einer Änderung der Geschäftsordnung zu halten wäre, nach der die Bundesregierung nur dann sprechen könnte, wenn der zuständige Minister zugegen wäre.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Hansjörg Häfele (CDU):
Rede ID: ID0703104400
Sehr gut! Ich habe vorhin schon gesagt, daß an sich bei der Debatte über ein Stück der Großen Steuerreform der zuständige Fachminister auf der Regierungsbank sitzen müßte.
Davor hatte ausgeführt, daß nicht etwa — und wir fordern die Vermieter ausdrücklich dazu auf — diese Grundsteuererhöhung zum Vorwand für andere Mietpreiserhöhungen genommen werden darf. Auf der anderen Seite muß man aber redlicherweise klar sehen, daß die Grundsteuer eine Steuer ist, die abwälzbar ist und natürlich insoweit auch abgewälzt werden wird. Man darf also nicht die Vermieter als die „bösen Buben" hinstellen, wenn sie diese abwälzbare Steuer dann tatsächlich auch abwälzen müssen.
Meine Damen und Herren, trotz der genannten Bedenken stimmen wir dem Gesetzentwurf zu, und zwar hauptsächlich deswegen, weil die Gemeinden diese zusätzliche Finanzmasse dringend benötigen. Wir sehen in der Grundsteuererhöhung einen Schlußakt der Finanzverfassungsreform der Großen Koalition unter Finanzminister Strauß. Wir stellen fest, daß infolge der Gemeindefinanzreform aus dem Jahre 1969 in den letzten Jahren der Anteil der Steuereinnahmen der Gemeinden schrittweise wieder etwas gestiegen ist — erfreulicherweise — und daß er durch diese Grundsteuererhöhung weiter steigt. Seit 1971 ist der Gemeindeanteil von damals 11,2 % auf 11,6% im Jahre 1972 und auf 11,7% im Jahre 1973 ständig gestiegen. Durch die Grundsteuererhöhung werden es nächstes Jahr voraussichtlich 11,9 % statt 11,7% ohne diese Erhöhung sein.
Wir müssen uns nur über folgendes im klaren sein, meine Damen und Herren. Dadurch werden nicht irgendwelche staatlichen oder gemeindlichen Mehrleistungen möglich, sondern es werden nur Teile der inflationsbedingten Löcher gestopft.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Man kann also nicht sagen: hier schaffen wir etwas,
um eine größere öffentliche Investitionskraft zu



Dr. Häfele
erreichen, sondern das, was 1969 vorgesehen war, ist durch die inflationäre Entwicklung inzwischen völlig überrollt. An diesem Beispiel zeigt sich, daß gerade die öffentlichen Haushalte, insbesondere die Gemeindehaushalte, weil der Personalkostenanteil dort sehr hoch ist, durch den Teufelskreis der Inflation besonders betroffen werden.
Wir stehen nicht bloß in der Gefahr der Preis-Lohn-Preis-Spirale — das kann man nicht oft genug betonen , sondern immer mehr auch in der Gefahr der Preis-Steuer-Preis-Spirale. Wir fangen die Sache nicht mit ständigen Steuererhöhungen ein, wenn es nicht gelingt, das Übel an der Wurzel zu fassen, nämlich mehr Stabilität in diesem Lande herbeizuführen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Doch das ist ein Thema nachher und in der nächsten Woche im Finanzausschuß. Wir können nur hoffen, daß durch diese Maßnahmen die Möglichkeit einer Tendenzwende geschaffen wird, möchten aber heute schon sagen, daß wir da nicht so ganz sicher sind.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703104500
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Böhme.

Dr. Rolf Böhme (SPD):
Rede ID: ID0703104600
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das vorliegende Gesetz zur Reform des Grundsteuerrechts ist das erste Gesetz zur Reform des materiellen Steuerrechts, das jetzt vom Bundestag beschlossen werden kann. Es ist wohl kein Zufall, daß gerade das Grundsteuerrecht die erste Etappe auf dem Wege zur Verwirklichung der materiellen Steuerreform darstellt. Auf wenigen Gebieten unseres Steuerrechts läßt sich so nachhaltig zeigen und beweisen, daß ein Festhalten an der überkommenen Gesetzeslage ungerechte Ergebnisse aufrechterhält, die sowohl steuer- als auch bodenordnungspolitisch unerträglich geworden sind.
Hauptübel des gegenwärtigen Rechtszustandes auf dem Gebiet der Grundsteuer ist die Geltung der völlig veralteten Einheitswerte aus dem Jahre 1935. Das neue Gesetz packt dieses Problem an der Wurzel, in dem es die alten Einheitswerte für die Grundsteuer abschafft und die Anwendung der neuen Einheitswerte 1964 ab 1. Januar 1974 vorschreibt. Zur richtigen Perspektive für diesen ersten großen Schritt einer Umstellung der Grundsteuer auf die neuen Einheitswerte führe ich kurz die politischen Hauptgründe für diese Reform der Grundsteuer an.
Erstens. Während Grund und Boden nach dem Krieg ohne irgendeine Leistung der Eigentümer im Wert stark angestiegen sind, in den Ballungsgebieten zur Mangelware und vielerorts zum Spekulationsobjekt wurden, erhöhte sich die steuerliche Belastung des Grundbesitzes durch Anhebung der gemeindlichen Hebesätze nur gering. Die Bemessungsgrundlagen, nämlich Einheitswerte und Steuermeßzahlen, blieben unverändert. Die Einheitswerte aus dem Jahre 1935 sind in unseren Städten oft eine
Farce gegenüber den wirklich gehandelten Werten und bedeuten im Ergebnis eine außerordentliche Privilegierung des Grundbesitzes. Das Steuerrecht — aber nicht nur dieses — hat dadurch die Verzerrungen auf dem Bodenmarkt begünstigt, die Spekulation gefördert und das Funktionieren des Grundstücksmarktes beeinträchtigt. Das ohnehin begrenzte Angebot an Bauland wurde dadurch noch mehr verringert, daß die geringe Grundstücksbelastung praktisch kostenlos eine Bodenhortung erlaubte.
Zweitens. Der geringe Einheitswert nach dem Stand des Jahres 1935 hat das Wachstum der Grundsteuer gehemmt und damit die Gemeindefinanzen beeinträchtigt. Die Grundsteuer ist in dem System der Gemeindesteuern die wichtigste Gemeindesteuer nach der Gewerbesteuer. Das Aufkommen an Grundsteuer stieg jedoch nur wenig und verhältnismäßig gering und langsam an. Die Grundsteuer hat längst die zentrale Stellung im System der Gemeindesteuern verloren — und dies, obwohl die enormen Wertsteigerungen beim Grundbesitz auch und entscheidend auf die Erschließungsleistungen der Gemeinden zurückgehen. Maßgebend für diese ungünstige Entwicklung ist auch hier die Tatsache, daß die geltende Grundsteuer noch immer nach den Einheitswerten des Jahres 1935 erhoben wird. Das hatte zur Folge, daß die Taschen der privaten Eigentümer voll sind und die öffentlichen Kassen leergeblieben sind. Deshalb war es nur logisch und vernünftig, daß bei der Gemeindefinanzreform eine Verbesserung der kommunalen Finanzkraft durch eine Anhebung der Grundsteuer mit Inkrafttreten der neuen Einheitswerte in Aussicht gestellt worden ist. Dieses damalige Versprechen soll jetzt eingelöst werden.
Drittens. Die unterschiedliche Bewertung des Grundbesitzes nach dem Einheitswert 1935 und des übrigen Vermögens nach zeitnahen Werten benachteiligt die Eigentümer anderer Vermögensarten, was sich insbesondere bei der Vermögen- und Erbschaftsteuer auswirkt. Der Bundesfinanzhof hat deshalb beim Bundesverfassungsgericht einen Vorlagebeschluß eingebracht, ob die jetzige Rechtslage überhaupt noch verfassungsgemäß ist.
Allgemeine Steuergerechtigkeit, soziale Bodenordnung und Verbesserung des Steueraufkommens der Gemeinden sind somit die Hauptgründe für eine Reform des Grundsteuerrechts.
Steuerlich werden jedoch die Einheitswerte unterschiedliche Auswirkungen haben, weil die Steuermeßzahlen unterschiedlich hoch festgesetzt sind und dadurch die Höhe des Steueraufkommens reguliert wird. Für die Land- und Forstwirtschaft habe ich dies vorhin in dem Beitrag zur zweiten Beratung bereits hervorgehoben. Bei der sogenannten Grundsteuer B, betreffend die unbebauten und bebauten Grundstücke, sieht der Entwurf insgesamt eine Erhöhung des Grundsteueraufkommens um 25 % vor. Die Gemeinden werden dadurch für 1974 bei einem zugrunde gelegten durchschnittlichen Hebesatz von 250 % Mehreinnahmen von schätzungsweise 750 Millionen DM haben. Dieses Geld haben die Gemeinden auch bitter nötig. Damit wird ein wichtiges



Dr. Böhme (Freiburg)

Anliegen des Gesetzes verwirklicht: die Finanzausstattung der Gemeinden zu verbessern.
Ebenso wie vorhin für die Landwirtschaft sind auch bei den Grundstücken der Grundsteuer B die Auswirkungen der neuen Einheitswerte je nach den Steuermeßzahlen verschieden, und zwar deshalb, weil die Steuermeßzahl einheitlich linear festgelegt ist, während sich die Einheitswerte bei den einzelnen Grundstücksarten in verschiedenem Maße erhöht haben. Im Bericht wurde bereits die unterschiedliche Auswirkung bei den einzelnen Grundstücksarten hervorgehoben.
Angesichts der vorgeschrittenen Zeit

(Beifall bei der SPD)

möchte ich mich jetzt darauf beschränken, die Auswirkungen der neuen Grundsteuer auf die Mietwohngrundstücke zu behandeln. Für uns von der SPD und auch für den Koalitionspartner war bei den Beratungen im Finanzausschuß die entscheidende soziale Frage, ob die Erhöhung der Grundsteuer zu unangemessenen Belastungen der Mieten mit der Folge unerwünschter starker Mietzinssteigerungen führt. Diese Frage wurde in der Vergangenheit und auch noch in den letzten Tagen in der Öftentlichkeit ja stark diskutiert. Ich möchte hinsichtlich der Mietwohngrundstücke folgendes abschließend sagen.
Erstens. Welche Auswirkungen die Erhöhung der Grundsteuer auf die Mieten hat, hängt davon ab, welchen Unkostenfaktor die Grundsteuer beim Mietertrag darstellt. Nach den vom Finanzministerium vorgelegten Zahlen sind die Mieten von 1962 bis Januar 1973 um 89,3 %AI gestiegen, während im gleichen Zeitraum die Grundsteuer durch Anhebung der gemeindlichen Hebesätze nur gering anstieg. Dieses geringe Ansteigen der Grundsteuer im Verhältnis zur steilen Kurve der Mieterhöhungen hatte zur Folge, daß die Bedeutung der Grundsteuer als Kostenfaktor beim Mietertrag ständig abnahm. Nach den bis 1971 errechneten Durchschnittszahlen sackte der Kostenanteil der Grundsteuer bei den Mieten von ursprünglich 12 bis 15 % auf 3 bis 5 % ab.
Diese Kurve gilt auch für die Sozialmieten. Bekanntlich weichen die Mieten vergleichbarer Sozialwohnungen erheblich voneinander ab. Die Mieten der jüngsten Förderungsjahrgänge liegen weit über den älteren Bestandsmieten. Ist die Grundsteuer nach dem, was ich ausführte, aber nur noch ein Kostenfaktor von durchschnittlich 3 bis 5 %, schlägt eine Anhebung der Grundsteuer um 20 bis 25 % nicht mehr als mit 1 oder 1,25 % auf die Gesamtmiete durch. Dieser Durchschnittssatz schien uns vertretbar zu sein.
Zweitens. Die Zahlen des Ministeriums sind durch die interessierten Verbände nicht erschüttert worden. Der Haus- und Grundeigentümerverband hat vor, während und nach der Beratung im Finanzausschuß, also bei drei verschiedenen Gelegenheiten, andere Daten vorgelegt. Bei keiner Vorlage, meine Damen und Herren, stimmten jedoch die angezogenen Fälle. Die Zahlen aus dem Gutachten Schneider-Vieregge, auf die der Verband der Haus- und Grundeigentümer sich ursprünglich bezog, wurden falsch zitiert und interpretiert.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703104700
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Hern Abgeordneten Niegel?

Dr. Rolf Böhme (SPD):
Rede ID: ID0703104800
Bitte sehr!

Lorenz Niegel (CSU):
Rede ID: ID0703104900
Herr Kollege, unabhängig von den Zahlen des Haus- und Grundbesitzerverbandes liegt mir eine Meldung des Verbandes gemeinnütziger Wohnungsunternehmen vor, in der vor einer Mieterhöhung gewarnt wird. Diese Meldung stammt vom 4. Mai 1973. Sie ist also nach den Berechnungen des Haus- und Grundbesitzerverbandes herausgekommen, warnt vor dieser Mieterhöhung und spricht bei einem Fünftel der Mietwohngrundstücke von einer Belastung von 2 %.

Dr. Rolf Böhme (SPD):
Rede ID: ID0703105000
Herr Kollege, wir haben diese Frage durch Anhörung der interessierten Verbände zu klären versucht. Es war nicht möglich — lesen Sie das Protokoll genau durch —, von den Verbänden repräsentatives Material zu erhalten, das die Zahlen des Ministeriums hätte erschüttern können. Für die Zahlen, die der Haus- und Grundbesitzer verein vorgelegt hat, ist folgendes typisch: Von 28 Beispielen haben 20 überhaupt nicht gestimmt, und es sind Rechenfehler — ich will dabei nichts anderes unterstellen — bis zu 800 % vorgekommen. So kann man nicht seriös miteinander umgehen
Aber — und darauf wollte ich gerade eingehen — ich will nicht bestreiten und es dem Deutschen Mieterbund auch zugeben, daß es nicht ausgeschlossen ist, daß in Einzelfällen Mieterhöhungen bis zu oder um 5 % vorkommen werden. Es liegt eben, wie vorhin schon bezüglich der Land- und Forstwirtschaft ausgeführt, im Wesen einer Durchschnittszahl, daß es Abweichungen nach oben oder unten geben wird.
Von den Extrembeispielen, die uns von den Verbänden vorgelegt worden sind, kann der gesetzliche Regelsatz aber unmöglich ausgehen. Eine fühlbare Herabsetzung der Steuermeßzahlen für Mietwohngrundstücke — nur dadurch würden ja die sogenannten Ausreißer, die Extremfälle erfaßt werden — hätte überdies zur Folge, daß alle Mietwohngrundstücke linear betroffen würden, somit auch die Luxusapartments am Bodensee oder vermietete Terrassenwohnungen an Schwarzwaldhängen. Dies kann aber nicht befürwortet werden.
Drittens. Grundsteuererhöhung und soziales Mietrecht gehören zusammen. Der Vermieter darf nach den geltenden Mieterschutzbestimmungen, die über das Ende dieses Jahres hinaus verlängert werden sollen, keine willkürlichen Mieterhöhungen verlangen. Nur die Belastung darf weitergegeben werden, die tatsächlich entstanden ist und dem Mieter nachgewiesen wird. Werden die Mieter in diesem Sinne aufgeklärt und sind sie so geschützt, wird sich das neue Grundsteuerrecht auch im Hinblick auf die Mieten als soziale Regelung bewähren können.

(Beifall bei der SPD.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703105100
Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Vohrer.




Dr. Manfred Vohrer (FDP):
Rede ID: ID0703105200
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nachdem mein Kollege Böhme den sachlichen Inhalt des Gesetzentwurfs sehr engagiert kommentierte, möchte ich mich darauf beschränken, einige Überlegungen von Herrn Häfele zur preistreibenden Wirkung des Gesetzes zu kommentieren und kurz die konjunkturpolitischen Auswirkungen zu schildern.
Wir können davon ausgehen, daß die Steuern als Einnahmen der Gebietskörperschaften ausreichen müssen, um die Ausgaben zu decken, die zur Finanzierung der den Gebietskörperschaften zugewiesenen Aufgaben notwendig sind. Sie alle wissen, daß gerade die Gemeinden infolge der neuen Aufgaben im Bereich des Umweltschutzes, infolge der gestiegenen Ausgaben im Schulbereich, durch Stadtsanierung und Verkehrsinfrastruktur erhebliche Mehrausgaben auf sich zukommen sehen. Deshalb sind wir als Politiker verpflichtet, den Gemeinden eine ihrer Steuerquellen, nämlich die Grundsteuer, ergiebiger zu gestalten.
Die Gemeindeeinnahmen werden durch das neue Grundsteuergesetz um 750 Millionen DM gesteigert. Dadurch wird es möglich, die wichtigsten und vordringlichsten Aufgaben künftig nicht mehr über die Verschuldung, die in den letzten Jahren recht erheblich gestiegen ist, sondern stärker aus gemeindlichen Steuereinnahmen zu finanzieren. Ich glaube, das ist gerade aus konjunkturpolitischen Überlegungen heraus ungeheuer wichtig.
Herr Häfele, wir sollten auf folgendes achten: Solange wir so viel Flexibilität in unserem Banken-und Kreditsystem haben, daß das Geldvolumen durch Kreditaufnahme immer wieder gesteigert werden kann, so lange sollten sich die Gemeinden die Einnahmen über Steuern verschaffen, damit die kaufkräftige Nachfrage, die dem Bruttosozialprodukt gegenübersteht, wenn irgend möglich verringert wird. Aus dem Grund sehe ich in dem Gesetzentwurf eine positive konjunkturpolitische Wirkung.
Wir müssen lediglich darauf achten, daß die über-wälzbaren und sich als Kosten in der Miete niederschlagenden Mehrbelastungen nicht über das Maß hinaus den einzelnen angelastet werden, das auf Grund der Grundsteuererhöhung berechtigt ist. Insofern erscheint es mir einfach wichtig, daß die falschen Zahlen, sowohl die 5 % des Mieterbundes als auch die 12,5 % des Zentralverbandes der Hausbesitzer, die wirklich das höchste an Unseriosität sind, von uns zukünftig richtiggestellt werden. Wir müssen dem einzelnen draußen klarmachen, daß gerade die Mietwohnungen mit weniger als 1 % belastet werden und daß eventuelle Abweichungen von dem einen Prozent nur dadurch entstanden sind, daß sich die Einheitswerte so weit von den Zeitwerten entfernt haben, daß die entsprechende Veränderung in Richtung auf eine zeitgemäße Anpassung zu gewissen Mehrbelastungen über 1 % hinaus führen kann.
Aber wir sollten alles tun, damit hier nicht neue inflationäre Wirkungen über das von der Grundsteuer ausgehende Maß hinaus auftreten. Hier soll-
ten wir an einem Strang ziehen. Wenn auch die Opposition Stabilität als ernstes Anliegen ansieht, sollte sie mit uns darauf hinwirken, daß dem Bürger deutlich wird, daß von der Grundsteuer kein wesentlicher Impuls zu Preissteigerungen ausgeht. Das würde ich als einen konstruktiven Beitrag der Opposition im Zusammenhang mit der Grundsteuergesetzgebung ansehen.
Im übrigen ist meine Fraktion der Ansicht, daß das Grundsteuergesetz weder ein neues noch ein hektisch beratenes Gesetz ist. Sie wissen ganz genau, daß wir auf gute Vorlagen zurückgreifen konnten. Sie wissen auch, daß wir aus verfassungsrechtlichen Gründen in einem gewissen Zugzwang waren.
Eines ist aber für mich immer wieder erstaunlich: daß uns die Opposition überall vorwirft: Wo bleiben denn eure Reformen? Wenn wir dann endlich ein Stück Reform auf den Tisch legen, heißt es: Warum habt ihr die so überhastet durchgezogen? Wir hatten ja gar nicht die Möglichkeit, zu jedem Detail unsere Sonderwünsche anzubringen.

(Abg. Dr. Becker [Mönchengladbach]: Beruhigen Sie sich, wir haben ja zustimmt!)

Noch eine Bemerkung zu den Anträgen, die Herr von Alten eingebracht hat. Es ist für mich wenig einsichtig, wie man einerseits der Forderung zustimmen kann, 750 Millionen DM aufzubringen, und andererseits immer wieder Anträge stellen kann, die das Gesamtvolumen wesentlich reduzieren. Ich finde, wenn man sich auf ein Mehraufkommen von 750 Millionen DM einigt, dann sollte man, wenn man einen Antrag auf Mindereinnahmen in einem Bereich stellt, auch aufzeigen, wo man auf der anderen Seite mehr hereinholen möchte.

(Abg. von Alten-Nordheim: Hier geht es um die Aufkommensneutralität!)

Alles in allem, wie gesagt, stimmt die Fraktion der FDP dem Gesetz zu in der Hoffnung, daß sich damit die Gemeindefinanzen konsolidieren können, und hofft auch, daß von der Grundsteuer ein stabilisierender Effekt ausgeht.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703105300
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung in der dritten Lesung. Wer dem Gesetz in der dritten Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. — Ich danke Ihnen. Gegenprobe! — Eine Gegenstimme. Stimmenthaltungen? — Bei einer Gegenstimme ist das Gesetz in der dritten Beratung angenommen.
Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen noch mitzuteilen, daß sich bei der nochmaligen Nachzählung der Stimmkarten ergeben hat, daß ein Mitglied des Hauses weniger, als ursprünglich angegeben, nämlich nur 364 Mitglieder bei der Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Charta der Vereinten Nationen mit Ja gestimmt haben.



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Ich rufe Punkt 4 der heutigen Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Erleichterungen, Vorrechten und Befreiungen an die ständige Vertretung der Deutschen Demokratischen Republik
— Drucksache 7/424 —
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Lenz.

Dr. Carl Otto Lenz (CDU):
Rede ID: ID0703105400
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte ursprünglich vor, zur Sache zu sprechen. Mit Rücksicht auf die fortgeschrittene Zeit werde ich darauf verzichten.
Ich möchte nur kurz begründen, warum wir das Haus darum bitten, diesen Gesetzentwurf auch an den Rechtsausschuß zu überweisen.
Erstens ist dort eine Ermächtigung zum Erlaß einer Rechtsverordnung enthalten. Es ist üblich, daß derartige Gesetze dem Rechtsausschuß überwiesen werden.
Zweitens spielt bei diesem Gesetz das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen eine bestimmte Rolle. Es entbehrt nicht einer gewissen Delikatesse, daß die DDR diesem Abkommen im Frühjahr dieses Jahres, d. h. nach Unterzeichnung des Grundvertrages, beigetreten ist. Wir müssen prüfen, welche Auswirkungen das auf den Status der ständigen Vertretungen hat, die nach diesem Gesetz eingerichtet werden sollen.
Drittens müssen wir prüfen, welchen Status diese Vertretungen haben sollen. Da geht es nicht nur um die Frage der Teilnahme am Neujahrsempfang des Bundespräsidenten oder um die Frage, welche Titel diese Herren führen dürfen, sondern es geht auch um die Frage, wer mit diesen ständigen Vertretungen eigentlich verkehren darf. In der DDR ist es der Bevölkerung verboten, mit den dort akkreditierten ständigen Vertretungen und Botschaften zu korrespondieren. Das steht dort unter Strafe; der gesamte Verkehr muß über das Außenministerium abgewickelt werden.
Wir müssen prüfen, wie sich dies im einzelnen auf den Status auswirkt. Deshalb bitten wir Sie, unserem Antrag zuzustimmen, dieses Gesetz mitberatend an den Rechtsausschuß zu überweisen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703105500
Der Ältestenrat schlägt Ihnen zunächst vor, den Gesetzentwurf federführend dem Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen zu überweisen. Ferner ist der Antrag gestellt worden, den Gesetzentwurf dem Rechtsausschuß zur Mitberatung zu überweisen. — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Punkt 5 der Tagesordnung — Beratung des Berichts der Bundesregierung über die Entwicklung der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik — wird von der Tagesordnung abgesetzt.
Ich rufe Punkt 6 der heutigen Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes
— Drucksache 7/287 —
Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß)

— Drucksache 7/398 —
Berichterstatter: Abgeordneter Schmidt (Wattenscheid)


(Erste Beratung 21. Sitzung)

Ich frage zunächst den Herrn Berichterstatter, ob er das Wort wünscht. — Das ist nicht der Fall.
Ich rufe die Art. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, und 10 sowie Einleitung und Überschrift auf. — Das Wort in der zweiten Beratung wird nicht gewünscht. Wir kommen zur Abstimmung. Wer den aufgerufenen Artikeln, der Einleitung und der Überschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. —
Ich danke Ihnen. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen! — Es ist so beschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die Aussprache.
Wer dem Gesetzentwurf in der dritten Beratung zuzustimmen wünscht, möge sich erheben. — Ich danke Ihnen. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Ich stelle einstimmige Beschlußfassung fest.
Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Juli 1972 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und der Portugiesischen Republik andererseits
— Drucksache 7/249 —
Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß)

— Drucksache 7/397 —
Berichterstatter: Abgeordneter Wolfram (Erste Beratung 21. Sitzung)

Ich frage zunächst den Herrn Berichterstatter, ob er das Wort wünscht. — Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache und rufe die Art. 1, 2 und 3 sowie Einleitung und Überschrift auf. — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die Aussprache.
Wer dem Gesetzentwurf in der zweiten Beratung und in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, möge sich erheben. — Ich danke. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe dann den Punkt 8 der heutigen Tagesordnung auf:



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Juli 1972 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Schweizerischen Eidgenossenschaft nebst Zusatzabkommen vom 22. Juli 1972 über die Geltung dieses Abkommens für das Fürstentum Liechtenstein
— Drucksache 7/251 —
Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß)

— Drucksache 7/397 —
Berichterstatter: Abgeordneter Wolfram (Erste Beratung 21. Sitzung)

Der Herr Berichterstatter hat das Wort nicht begehrt.
Ich eröffne die Aussprache und rufe die Art. 1,
2 und 3 sowie Einleitung und Überschrift auf. — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die Aussprache.
Wer dem Gesetz in der zweiten Beratung und in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? - Ich stelle einstimmige Beschlußfassung fest.
Ich rufe nunmehr Punkt 9 der heutigen Tagesordnung auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Juli 1972 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und der Republik Österreich andererseits
— Drucksache 7/247 —
Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß)

Drucksache 7/397 --
Berichterstatter: Abgeordneter Wolfram (Erste Beratung 21. Sitzung)

Der Herr Berichterstatter hat auf eine ergänzende Berichterstattung verzichtet.
Ich eröffne die Aussprache und rufe die Art. 1, 2,
3 sowie Einleitung und Überschrift auf. - Das Wort
wird nicht gewünscht. Ich schließe die Aussprache.
Wer dem Gesetz in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! - - Enthaltungen? - Es ist einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Interimsabkommen vom 22. Juli 1972 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft
für Kohle und Stahl und der Republik Öster- reich
— Drucksache 7/246 —
Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß)

Drucksache 7/397 —
Berichterstatter: Abgeordneter Wolfram (Erste Beratung 21. Sitzung)

Der Berichterstatter hat auf eine Ergänzung verzichtet.
Ich eröffne die Aussprache und rufe auf Art. 1, 2, 3, Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die Aussprache.
Wer dem Gesetz in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! Enthaltungen? -- Ich stelle einstimmige Beschlußfassung fest.
Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gestzes zu dem Abkommen vom 22. Juli 1972 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl einerseits und dem Königreich Schweden andererseits
Drucksache 7/248 —
Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß)

— Drucksache 7/397
Berichterstatter: Abgeordneter Wolfram (Erste Beratung 21. Sitzung)

Der Berichterstatter hat auf eine ergänzende Berichterstattung verzichtet.
Ich eröffne die Aussprache und rufe auf Art. 1, 2, 3, Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die Aussprache.
Wer dem Gesetz in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 22. Juli 1972 zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Republik Island
— Drucksache 7/252 —
Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß)

Drucksache 7/397 —
Berichterstatter: Abgeordneter Wolfram (Erste Beratung 21. Sitzung)

Der Berichterstatter wünscht keine Ergänzung.



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Ich eröffne die Aussprache und rufe auf Art. 1, 2, 3, Einleitung und Überschrift. -- Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die Aussprache.
Wer dem Gesetz in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist einmütig so beschlossen.
Ich rufe nunmehr Punkt 13 der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. Februar 1957 über die Staatsangehörigkeit verheirateter Frauen
– Drucksache 7/254
Bericht und Antrag des Innenausschusses (4. Ausschuß)

— Drucksache 7/412
Berichterstatter: Abgeordneter Gerster

(Mainz)


(Erste Beratung 21. Sitzung)

Der Berichterstatter hat auf eine mündliche Ergänzung des Berichtes verzichtet.
Ich eröffne die Aussprache und rufe auf Art. 1, 2, 3, Einleitung und Überschrift. — Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die Aussprache.
Wer dem Gesetz in der Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 14 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines
Geflügelfleischhygienegesetzes — GFlHG
— Drucksache 7/155
a) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 7/521
Berichterstatter: Abgeordneter Carstens

(Emstek)

b) Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (13. Ausschuß)

— Drucksache 7/392 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Ham-
mans

(Erste Beratung 15. Sitzung)

Die Herren Berichterstatter haben auf eine mündliche Ergänzung der Berichte verzichtet.
Der Herr Abgeordnete Dr. Hammans hat seinen auf Drucksache 7/394 gestellten Änderungsantrag mit Schreiben vom 3. April 1973 zurückgezogen.
Ich eröffne die Aussprache in der zweiten Beratung. — Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die Aussprache.
Ich rufe auf §§ 1 bis 45, Einleitung und Überschrift. Wer den aufgerufenen Paragraphen, der Einleitung und der Überschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — So beschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Das Wort wird nicht begehrt. Wer dem Gesetz in der dritten Beratung zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. — Danke schön. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.
Wir müssen noch über den Ausschußantrag unter Nr. 2, die Entschließung auf Seite 4 der Drucksache, abstimmen. — Ich sehe und höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 15 der heutigen Tagesordnung auf:
Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Übereinkommen vom 13. Dezember 1968 über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport
— Drucksache 7/127 —
Bericht und Antrag des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (10. Ausschuß)

— Drucksache 7/366 —
Berichterstalter: Abgeordneter Vit (Erste Beratung 15. Sitzung)

Das Wort wird von dem Herrn Berichterstatter nicht begehrt. Ich eröffne die Aussprache und rufe Art. 1, 2, 3 sowie Einleitung und Überschrift auf. — Keine Wortmeldungen. Ich schließe die Aussprache.
Wer dem Gesetzentwurf in der zweiten Beratung und Schlußabstimmung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich danke Ihnen. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.
Erlauben Sie mir nur die Bemerkung: Ich glaube, Herr Kollege Ritzel, der verstorben ist, hätte sich sehr gefreut, wenn er an einer solchen Abstimmung über dieses Gesetz über den Transport von Tieren, der das Hohe Haus so oft beschäftigt hat, noch hätte teilnehmen können.

(Beifall.)

Ich rufe Punkt 16 der heutigen Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Finanzstatistik
— Drucksache 7/98 —
Bericht und Antrag des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß)

— Drucksache 7/409 —
Berichterstatter: Abgeordneter Möller (Lübeck)


(Erste Beratung 15. Sitzung)




Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Der Herr Berichterstatter wird den Schriftlichen Bericht hier nicht mehr ergänzen.
Ich eröffne die Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Ich schließe die Aussprache.
Ich rufe Art. 1, 1 a, 2, 3, 4 sowie Einleitung und Überschrift auf. — Wer den aufgerufenen Artikeln, der Einleitung und der Überschrift in der zweiten Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Angenommen.
Ich eröffne die
dritte Beratung.
Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Gesetzentwurf in der dritten Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich danke Ihnen. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 17 der heutigen Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Eichgesetzes
— Drucksache 7/103 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache 7/523 —Berichterstatter: Abgeordneter Röhner
b) Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß)

— Drucksache 7/439 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Freiwald

(Erste Beratung 15. Sitzung)

Die Berichterstatter haben auf eine Ergänzung ihrer Berichte verzichtet.
Ich rufe Art. 1, 2, 3 sowie Einleitung und Überschrift auf. — Das Wort wird nicht begehrt.
Wer den aufgerufenen Artikeln, der Einleitung und der Überschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. — Ich danke Ihnen. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.
Ich eröffne die
dritte Beratung.
Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die dritte Beratung und bitte die Damen und Herren, die in der dritten Beratung dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. — Ich danke Ihnen. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Punkt 19 auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes
— Drucksache 7/122 — Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (13. Ausschuß)

— Drucksache 7/483 —
Berichterstatter: Abgeordneter Geisenhofer (Erste Beratung 15. Sitzung)

Das Wort wird von dem Herrn Berichterstatter nicht begehrt. Ich eröffnet die Aussprache. — Keine Wortmeldungen. Ich schließe die Aussprache in der zweiten Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung über Art. 1, 2, 3, 4 sowie Einleitung und Überschrift. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Zeichen. — Danke schön. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Das Wort wird nicht begehrt. Wer dem Gesetz in der dritten Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Danke schön. Gegenstimmen? — Stimmenthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.
Es liegt noch ein Entschließungsantrag des Ausschusses vor:
Die Bundesregierung wird ersucht, in angemessenem Zeitabstand über die Erfahrungen hinsichtlich der jetzt getroffenen Regelungen des Fleischbeschaugesetzes zu berichten, insbesondere, ob eine Änderung der Vorschriften aus Verbraucherschutzgründen angezeigt erscheint.
Ich höre und sehe keinen Widerspruch; der Entschließungsantrag ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 35 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften
— Drucksache 7/498 —
Das Wort wird nicht begehrt. Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, die Vorlage dem Innenausschuß zur Federführung und dem Haushaltsausschuß zur Mitberatung zu überweisen. — Ich sehe und höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 36 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Schröder (Lüneburg), Picard, Dr. Hornhues, Frau Dr. Neumeister, Dr. Narjes, Dr. Waffenschmidt, Frau Benedix und Genossen betr. einheitliches Notrufnummernsystem im Bundesgebiet
— Drucksache 7/475 —
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, die Vorlage dem Ausschuß für Forschung und Technologie und für das Post- und Fernmeldewesen — federführend — und dem Innenausschuß — mitberatend — zu überweisen. Widerspruch erhebt sich nicht. Es ist so beschlossen.



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Ich rufe nunmehr die Punkte 37 und 38 der Tagesordnung auf:
37. Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) zu der Veräußerung der Krankenhausanlage Kempfenhausen
— Drucksachen 7/83, 7/368 —
Berichterstatter: Abgeordneter Grobecker
38. Beratung des Antrags des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) zu der Veräußerung des Geländes der ehemaligen Moltke-Kaserne in Stuttgart an die Stadt Stuttgart
— Drucksachen 7/56, 7/369 —
Berichterstatter: Abgeordneter Grobecker
Das Wort wird nicht begehrt. Wer den Anträgen auf den Drucksachen 7/368 und 7/369 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Ich kann nunmehr die Punkte 39 und 40 der Tagesordnung aufrufen:
39. Beratung des Berichts und Antrags des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß) zu der von der Bundesregierung beschlossenen Verordnung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 5/73 — Waren der EGKS —1. Halbjahr 1973)
— Drucksachen 7/244, 7/395 — Berichterstatter: Abgeordneter Russe
40. Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß) zu den Verordnungen zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs
Nr. 2/73 — Zollkontingente 1973 für Holz-
schliff und Sulfat- oder Natronzellstoff
Nr. 7/73 — Erhöhung des Zollkontingents
1972 für Holzschliff
— Drucksachen 7/191, 7/213, 7/396 — Berichterstatter: Abgeordneter Russe
Das Wort wird nicht begehrt. Wer den Ausschußanträgen auf den Drucksachen 7/395 und 7/396 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich danke Ihnen. Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 41 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr: bundeseigenes Gelände in
Langenhagen-Wiesenau bei Hannover;
hier: Veräußerung an die Stadt Langenhagen — Drucksache 7/425 —
Das Wort wird nicht begehrt. Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, die Vorlage an den Haushaltsausschuß zu überweisen. — Ich sehe und höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 42 der Tagesordnung auf:
Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung der Bundesregierung zur Änderung
des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 3/73 — Zollpräferenzen 1973 gegenüber Entwicklungsländern-EGKS)

— Drucksache 7/428 —
Das Wort wird nicht gewünscht. Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, die Vorlage dem Ausschuß für Wirtschaft zu überweisen. — Ich sehe und höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Ich rufe nunmehr noch die Punkte 43 bis 45 der Tagesordnung auf:
43. Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr (14. Ausschuß) zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Ergänzung der Verordnung (EWG) Nr. 543/69 des Rates vom 25. März 1969 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr
— Drucksachen VI/3761, 7/415 —
Berichterstatter: Abgeordneter Ollesch
44. Beratung des Berichts und des Antrags des Ausschusses für Verkehr (14. Ausschuß) zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Sicherheitsscheiben für Kraftfahrzeuge
— Drucksachen 7/89, 7/416 — Berichterstatter: Abgeordneter Straßmeir
45. Beratung des Berichts und des Antrags des Finanzausschusses (7. Ausschuß) zu den von der Bundesregierung vorgelegten Vorschlägen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften
für eine Richtlinie des Rates über die Verbrauchsteuern und die anderen indirekten Steuern als die Mehrwertsteuer, die mittelbar oder unmittelbar den Verbrauch von Erzeugnissen belasten
für eine Richtlinie des Rates über die Harmonisierung der Verbrauchsteuern auf Alkohol für eine Richtlinie des Rates über eine harmonisierte Verbrauchsteuer auf Wein
für eine Richtlinie des Rates über die Harmonisierung der Verbrauchsteuern auf Bier
für eine Richtlinie des Rates über die Verbrauchsteuerregelung für Mischgetränke
für eine Entscheidung des Rates über die Einsetzung eines „Ausschusses für Verbrauchsteuern"
— Drucksachen VI/3256, 7/445 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Wagner

(Trier)

Von den Berichterstattern hat niemand das Wort erbeten, und auch in der Aussprache wird das Wort nicht begehrt.
Ist das Haus damit einverstanden, daß wir der Einfachheit halber gemeinsam abstimmen? - Ich sehe und höre keinen Widerspruch,

(Abg. Dr. Wagner [Trier] : Ja, gemeinsam!)




Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen — und ich höre, daß zugestimmt wird.
Wir kommen zur Abstimmung über die Ausschußanträge auf den Drucksachen 7/415, 7/416 und 7/445. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Schließlich ist noch Punkt 18 der Tagesordnung abzuwickeln:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Meßwesen
— Drucksache 7/102
Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (9. Ausschuß)

-- Drucksache 7/440 —
Berichterstatter: Abgeordneter Scheu

(Erste Beratung 15. Sitzung)

Der Herr Berichterstatter wünscht nicht das Wort.
Ich eröffne die Aussprache in zweiter Beratung und rufe Art. 1, 2, 3, 4, Einleitung und Überschrift auf. — Das Wort wird nicht begehrt. Wer den aufgerufenen Artikeln, der Einleitung und der Überschrift zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich danke Ihnen. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Wir kommen zur
dritten Beratung.
Das Wort wird nicht gewünscht. Wer dem Gesetz in dritter Beratung zuzustimmen wünscht, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich danke Ihnen. Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Geduld. Damit kommen wir zum letzten Punkt der heutigen Tagesordnung, zu Punkt 1:
Fragestunde
— Drucksache 7/511 —
Ich rufe zunächst den Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit auf; hier fahren wir in der Beantwortung der Fragen fort. Dafür steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Westphal zur Verfügung.
Der Herr Abgeordnete Brandt (Grolsheim) hat um schriftliche Beantwortung der Frage 97 gebeten. Dem wird entsprochen; die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe Frage 98 des Herrn Abgeordneten Immer auf:
Woran ist bisher die dringend notwendige Einführung eines bundeseinheitlichen Gesundheits- bzw. Impfpasses gescheitert, und was wird die Bundesrejierung unternehmen, um den jetzigen — im Blick auf die wachsende Zahl von Arbeits- und Verkehrsunfällen — unhaltbaren Zustand zu beseitigen?
Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0703105600
Herr
Kollege Immer, § 16 des Bundesseuchengesetzes bestimmt, daß jeder Erstzuimpfende unentgeltlich ein Impfbuch erhält. In dieses Impfbuch sind alle Impfungen einschließlich der Pockenschutzimpfung einzutragen. Das allgemein gebräuchliche Impfbuch entspricht sowohl den Bestimmungen des Bundesseuchengesetzes als auch den von der WHO herausgegebenen internationalen Gesundheitsvorschriften. Es ist so angelegt, daß es ohne Schwierigkeiten in den Bundesreisepaß eingefügt werden kann. Soweit dieses Papier, das dreisprachig ist, als Impfbuch benutzt und gehandhabt wird, bestehen weder Schwierigkeiten noch Klagen.
Anders verhält es sich aber mit den in dieses Impfbuch eingehefteten Notfallseiten Nrn. 13 bis 18. Wer diese Seiten selbst ausfüllen will bzw. durch den Arzt ausfüllen lassen möchte, kann dies tun. Inhalt und Aussagekraft dieses Notfallteils sind relativ dürftig.
Der öffentliche Gesundheitsdienst, d. h. die Länder, aber auch private Organisationen geben darüber hinaus Notfallpässe oder -ausweise heraus, die, soweit es sich um den öffentlichen Gesundheitsdienst handelt, im allgemeinen kostenlos abgegeben werden, soweit sie privat ausgegeben werden, gegen ein geringes Entgelt zu erhalten sind.
Diese Ausweise sind im allgemeinen so gehalten, daß sie dem Bundespersonalausweis beigefügt werden können. Inhaltlich ähneln sich diese Ausweise fast alle.
Das Problem hinsichtlich dieser Gesundheitspapiere besteht darin, daß sie entweder nicht ausgefüllt, lückenhaft oder sonst unzulänglich geführt, nicht fortgeschrieben oder von dem Bürger nicht mitgeführt werden und damit praktisch wertlos sind.
Mit welcher Skepsis die Nützlichkeit solcher Notfallausweise international betrachtet wird, obwohl sie seit Jahrzehnten immer wieder gefordert werden, zeigt, daß das europäische Komitee für den öffentlichen Gesundheitsdienst im November 1972 seine Arbeiten an einem europäischen Gesundheitsausweis definitiv eingestellt hat.
Es muß darauf hingewiesen werden, daß der Fortschritt der Medizin auch im Bereich der Notfallmedizin in den letzten Jahren erheblich gewesen ist, so daß ein Notfall-Papier, das den Erfordernissen heutiger Notfallmedizin gerecht wird, erst wieder, erarbeitet werden muß. Diese Arbeiten werden unter Federführung des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit in Verbindung mit den Ländern und anderen Bundesressorts gegenwärtig vorgenommen.
Wie Ihnen bekannt sein dürfte, erarbeitet der Bundesinnenminister gegenwärtig einen neuen Bundespersonalausweis. Da vorgesehen ist, den künftigen bundeseinheitlichen, jedoch nicht amtlichen Notfallausweis so zu gestalten, daß er ohne nennenswerte Schwierigkeiten dem neuen Personalausweis beigefügt werden kann, wird erst die Herausgabe der neuen Personalausweise abgewartet werden müssen.



Parl. Staatssekretär Westphal
Der neue Notfallpaß könnte danach und nachdem seine Dokumentationsinhalte festgelegt sind, kurzfristig in Umlauf gebracht werden.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703105700
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Immer.

Klaus Immer (SPD):
Rede ID: ID0703105800
Ich möchte nur fragen, bis zu welchem Zeitpunkt diese Regelung gefunden sein kann?

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0703105900
Herr Kollege Immer, ich muß dazu sagen, daß dies von dem Voranschreiten der Arbeit am Bundespersonalausweis abhängt, und dafür ist ein anderes Ressort zuständig.

Klaus Immer (SPD):
Rede ID: ID0703106000
Danke schön!

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703106100
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hansen.

Karl-Heinz Hansen (SPD):
Rede ID: ID0703106200
Herr Staatssekretär, ich möchte Sie fragen, ob es nicht besser wäre, im Zusammenhang mit der Einführung eines neuen Personalausweises diesen mit Hilfe des bundeszentralen Datenerfassungssystems von vornherein so zu gestalten, daß dort alle Anmerkungen, auch die, die hinsichtlich der Gesundheit relevant sind, eingetragen sind?

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0703106300
Ich bin nicht ganz so sicher, ob die Zahlen, die im Computer für den Bundespersonalausweis vorgesehen sind, auch noch für die Fülle der hier geforderten Informationen zusätzliche Möglichkeiten bieten.
Aber ich muß Sie darauf aufmerksam machen, daß das Problem bestehenbleibt. Wenn derjenige, der diesen Notfallausweis nicht nachträgt oder nicht von seinem Arzt nachträgen läßt, hat die ganze Sache leider wenig Sinn.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703106400
Ich rufe die Frage 99 des Herrn Abgeordneten Immer auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß ein großer Teil der besonders im ländlichen Raum praktizierenden Ärzte überaltert ist und häufig den notwendigen diagnostischen und therapeutischen Erfordernissen nicht mehr gewachsen ist, und welche Möglichkeiten einer angemessenen ärztlichen Versorgung für die Landbevölkerung sieht die Bundesregierung?

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0703106500
Herr Kollege Immer, nach mir zur Verfügung stehenden Unterlagen lag das mittlere Alter der in freier Praxis tätigen Ärzte am 1. September 1970 im Bundesdurchschnitt bei 57 Jahren. Dieser Sachverhalt verdeutlicht das schwierige Nachwuchsproblem; aber auf Grund dessen kann nicht auf eine Einschränkung der körperlichen und geistigen Fähigkeiten des betroffenen Personenkreises geschlossen werden.
Alle beruflich tätigen Ärzte unterliegen im Hinblick auf die fortschreitende Entwicklung in der Medizin einer ständigen Verpflichtung, sich fortzubilden.
Die ärztlichen Standesorganisationen bieten hierfür eine Fülle von Möglichkeiten. Wie aus der jüngsten Umfrage der Bundesärztekammer über „Art und Umfang ärztlicher Fortbildungsveranstaltungen" hervorgeht, nahmen die Ärzte in steigendem Maße an der Fortbildung teil. So haben im Jahre 1970 10 000 Veranstaltungen stattgefunden, bei denen mehr als 500 000 Teilnehmer zu verzeichnen waren.
Soweit Sie die ärztliche Versorgung in ländlichen Gebieten ansprechen, darf ich auf die schriftliche Antwort verweisen, die Ihnen die Bundesregierung in der Fragestunde vom 15. März 1973 gegeben hat. In dieser Antwort hat der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung im einzelnen auf die Maßnahmen hingewiesen, die die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Länder und die Bundesregierung ergriffen haben. Ich darf mich in diesem Zusammenhang daher auf den Hinweis beschränken, daß die vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung berufene Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung in einer Empfehlung Vorschläge zur Verbesserung der Sicherstellung der kassenärztlichen und der kassenzahnärztlichen Versorgung in ländlichen Gebieten und im Stadtrandgebiet unterbreitet hat. Die Bundesregierung wird im übrigen in Zusammenarbeit mit den Ländern erörtern, welche weiteren Schritte unternommen werden können, um die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung langfristig zu gewährleisten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703106600
Zusatzfrage.

Klaus Immer (SPD):
Rede ID: ID0703106700
Kann ich Ihrer ersten Bemerkung entnehmen, daß die geistige Fähigkeit, auch im hohen Alter noch weitere medizinische Kenntnisse zu erwerben, bei der Ärzteschaft größer als bei anderen Berufen ist, wo wir ja eine Betätigungsgrenze haben, die verbietet bzw. nicht mehr ermöglicht, einen verantwortungsvollen Beruf auszuüben?

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0703106800
Herr Kollege, es ist außerordentlich schwierig, darüber Allgemeinurteile zu fällen. Auch viele Kollegen dieses Hauses würden es uns übelnehmen, wenn wir bei dem Alter, von dem hier im Durchschnitt die Rede ist, sagten, sie könnten nichts mehr dazulernen.

(Heiterkeit.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703106900
Sie haben noch eine weitere Zusatzfrage? — Bitte, Herr Kollege!

Klaus Immer (SPD):
Rede ID: ID0703107000
In bezug auf den Schluß Ihrer vorherigen Antwort möchte ich fragen, ob Maßnahmen vorgesehen sind, die für ganz bestimmte Gebiete doch etwas schwierigen monopolartigen Verhältnisse bei der Zuteilung von Praxen der Kassen-



Immer
ärztlichen Vereinigung zu beschneiden, zu verändern, und inwieweit es möglich ist, die Krankenhäuser gerade in Problemgebieten für die ambulante Therapie zu öffnen, und schließlich ob es möglich ist, die Zahl der Studienplätze in der Medizin drastisch zu erhöhen, weil hier der Engpaß besonders gravierend und deutlich ist.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703107100
Herr Kollege, ich muß Ihnen ein Kompliment machen. Sie haben als junger Kollege vier Zusatzfragen, die alle mit der gestellten Frage nur zum Teil in unmittelbarem Zusammenhang stehen, auf einmal gestellt. Ich muß den Herrn Staatssekretär bitten, sich auf das zu beschränken, was unmittelbar zum Gegenstand der Frage gehört.

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0703107200
Ich beschränke mich insofern, als ich zum letzten Teil der vierteiligen Frage etwas anmerken möchte. Es gibt große Anstrengungen der Bundesregierung, zusammen mit den Ländern dafür zu sorgen, daß mehr Hochschulplätze geschaffen werden. Sie wissen sicher viel über diese Problematik, die ich jetzt nicht erörtern kann.
Ansonsten ist es natürlich so, daß hier ein Rechtsgebiet angesprochen wird, das im wesentlichen in den Händen derjenigen liegt, die dort kammermäßig zusammen die Selbstverwaltung wahrnehmen. Wir achten sehr darauf, daß dies in guter Weise wahrgenommen wird, und wissen um die Notwendigkeit, die Aussprache gerade mit den Betroffenen zu führen, damit sich hier Reformen auch in einem weiteren Sinne anbahnen, die es ermöglichen, die Probleme auf dem Lande zu lösen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703107300
Meine Damen und Herren, der Abgeordnete Baier hat die von ihm gestellte Frage 100 zurückgezogen.
Ich rufe die Frage 101 des Herrn Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) auf, die uns heute noch zum „Schwarzwälder Kirschwasser" führt:
Hält es die Bundesregierung im Interesse der Verbraucher für gerechtfertigt, die weithin bekannte Kennzeichnung, die Einmaligkeit und den Werbewert der Bezeichnung „Schwarzwälder Kirschwasser„ dadurch herabzumindern und zu verwässern, daß — laut Badisches Tagblatt vom 21. April 1973 — Bestrebungen im Gang sind, auch aus Kirschen anderer Gegenden als dem Schwarzwald vermeintlich „Schwarzwälder Kirschwasser" zu gewinnen, sofern diese Kirschen nur im Schwarzwald gebrannt sind?

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0703107400
Für die Bezeichnung und Aufmachung von Spirituosen liegen, soweit nicht im Gesetz über das Branntweinmonopol und im Lebensmittelrecht Regelungen getroffen sind, die „Begriffsbestimmungen für Spirituosen" in der Fassung vom 10. November 1956 zugrunde. Diese Begriffsbestimmungen wurden seinerzeit von den an der Herstellung, Kennzeichnung und Beurteilung von Spirituosen interessierten Fachverbänden im Einvernehmen mit dem damaligen Ausschuß Lebensmittelchemie der Arbeitsgemeinschaft der für das Gesundheitswesen zuständigen Minister der Länder aufgestellt. Es handelt
sich dabei nicht um Rechtsnormen, sondern um die Feststellung von redlichem Handels- und Herstellerbrauch sowie von berechtigter Verbrauchererwartung. Ihnen kommt bei der Auslegung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften, z. B. über Täuschung und Nachahmung, eine beachtliche Bedeutung zu.
Nach Artikel 53 dieser Begriffsbestimmungen von 1956 darf Kirschwasser unter der Herkunftsbezeichnung „Schwarzwälder Kirschwasser" nur in den Verkehr gebracht werden, wenn es im Schwarzwald aus Schwarzwälder Kirschen hergestellt wird.
Im Juni 1971 hat der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde eine überarbeitete Fassung der Begriffsbestimmungen veröffentlicht. Hiernach könnten bei der Herstellung von „Schwarzwälder Kirschwasser" neben Schwarzwaldkirschen auch Kirschen aus dem sogenannten Schwarzwaldvorland verwendet werden. Diese neuen Begriffsbestimmungen sind jedoch von den für den Vollzug des Lebensmittelrechts zuständigen obersten Landesbehörden bisher nicht gebilligt worden. Die Länder verhandeln zur Zeit mit den entsprechenden Gremien der betroffenen Fachverbände der Spirituosenindustrie über eine mit den Interessen des Verbraucherschutzes zu vereinbarende Fassung. Dabei ist interessant, daß der Arbeitskreis lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesgesundheitsamtes in seiner letzten Sitzung die Auffassung vertreten hat, die Verwendung von nicht aus dem Schwarzwald stammenden Kirschen bei der Herstellung eines als „Schwarzwälder Kirschwasser" bezeichneten Kirschwassers würde der Verbrauchererwartung widersprechen.

(Abg. Dr. Marx: Das ist wahr!)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703107500
Eine Zusatzfrage?

(Zurufe.)


Dr. Hugo Hauser (CDU):
Rede ID: ID0703107600
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Auffassung, daß es bei der angestrebten entscheidenden Ausweitung des Gebietes für die Rohmaterialbeschaffung zum „Schwarzwälder Kirschwasser" einfach nur um eine kommerzielle Ausnutzung des Wertbegriffs „Schwarzwälder Kirschwasser" geht, die aber, wie sich auch aus der Äußerung des von Ihnen erwähnten Arbeitskreises ergibt, eine Irreführung des Verbrauchers sein und gleichzeitig zu einer Schädigung der 10 000 bäuerlichen Kleinbetriebe führen kann, die wirklich ,, Schwarzwälder Kirschwasser" herstellen?

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0703107700
Herr Kollege Hauser, ich habe den Eindruck, daß es für jemanden, der nicht aus der Gegend stammt, immer ein wenig schwierig ist, den Schwarzwald genau abzugrenzen. Das ist für den leichter zu erkennen, der dort in der Nähe wohnt.
Ich will Ihnen damit nur deutlich machen, daß es sowohl Verbrauchererwartungen — für jemanden



Parl. Staatssekretär Westphal
wie mich, der gern mal einen Kirsch oder auch einen Schwarzwälder Kirsch trinkt — im Sinne einer günstigen Preisgestaltung gibt als auch Verbraucherinteressen hinsichtlich des Standpunktes „Ich will Schwarzwälder Kirsch haben". Dies möchte ich vermerken unter dem Gesichtspunkt, daß hier eine Grenzziehung notwendig ist. Daran wird, wie Sie sehen, gearbeitet. Ich bin der Meinung, man sollte eine Grenzziehung machen, die nicht eng ist, die allerdings auch nicht so weit sein sollte wie z. B. bei Cognac.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703107800
Keine weiteren Zusatzfragen.
Der Abgeordnete Kater ist nicht im Saal. Die von ihm eingereichten Fragen 102 und 103 werden daher schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Die Frage 104 des Herrn Abgeordneten Baier ist vom Fragesteller zurückgezogen worden.
Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen. Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich Ihres Hauses beantwortet.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers des Auswärtigen auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatsekretär Moersch zur Verfügung.
Die beiden ersten Fragen sind vom Abgeordneten Rainer eingebracht — Fragen 11 und 12 —; ich sehe den Kollegen nicht im Saal, sie werden daher schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Der Herr Abgeordnete Roser hat gebeten, die beiden von ihm eingereichten Fragen — Nrn. 13 und 14 — schriftlich zu beantworten. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Die nächste Frage — Nr. 15 — ist von dem Herrn Abgeordneten Dr. Althammer gestellt worden:
Wie hoch sind die Kosten, die der Steuerzahler für die Herrichtung, Anmietung, Unterhaltung usw. des bisher stillgelegten Hotels Petersberg aus Anlaß des bevorstehenden Besuchs des Generalsekretärs der Kommunistischen Partei der UdSSR zu tragen hat?
Herr Staatssekretär, bitte!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0703107900
Herr Präsident! Ich beantworte die Frage wie folgt. Die Kosten werden vergleichsweise gering sein.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703108000
Zusatzfrage?

Dr. Walter Althammer (CSU):
Rede ID: ID0703108100
Herr Staatssekretär, könnten Sie nicht auf Grund der Erkenntnisse, die jetzt zeitnah sind, eine Quantifizierung geben, die dem Frage- und Informationsbedürfnis dieses Hauses eher entsprechen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0703108200
Herr Abgeordneter, es ist deswegen sehr schwierig — ich hatte eigentlich diese
Zusatzfrage erwartet; ich wollte mich wegen der Zeit etwas kurzfassen —,

(Abg. Dr. Marx: Ach!)

weil die Erbengemeinschaft, welcher das Hotel gehört, die Herrichtung zunächst weitgehend auf eigene Kosten durchführt. Inwieweit und in welchem Umfang für die Zurverfügungstellung des Hotels Petersberg Kosten berechnet werden, war im Augenblick noch offen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703108300
Zusatzfrage.

Dr. Walter Althammer (CSU):
Rede ID: ID0703108400
Soll das heißen, Herr Staatssekretär, daß sich die Bundesregierung hier eingelassen hat, ohne irgendwelche konkreten Vorstellungen über .die Kosten des Objekts zu haben?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0703108500
Herr Abgeordneter, die Erbengemeinschaft, die ja über einen bedeutenden
Namen in der Bundesrepublik Deutschland verfügt,
wird sicherlich keine unangemessenen Kosten berechnen. Wir haben ja mit den Eigentümern aus früherer Zeit durchaus positive Erfahrungen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703108600
Ich rufe die nächste Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Althammer auf — Nr. 16 —:
Ist beabsichtigt, daß das mit diesen Kosten hergerichtete Hotel Petersberg im Anschluß an den Besuch von Generalsekretär Breschnew für andere Zwecke (ggf. für welche) verwendet wird?
Herr Staatssekretär, bitte!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0703108700
Die Bundesregierung steht über die Frage der künftigen Verwendung des Hotels Petersberg mit der Erbengemeinschaft MehlMühlens in Verbindung. Entscheidungen auch über die wirtschaftliche Form der Nutzung sind noch nicht gefallen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703108800
Zusatzfrage!

Dr. Walter Althammer (CSU):
Rede ID: ID0703108900
Herr Staatssekretär, ist ,die Bundesregierung bereit, endlich einmal klarzustellen, wie die verschiedenen Objekte, die jetzt zur Diskussion stehen — ich nenne nur Schloß Gymnich; ich denke aber auch an die Möglichkeiten, die der Kanzlerbungalow und andere Hotels bieten, die auch schon bei Staatsbesuchen angemietet wurden —, auf einen einheitlichen Nenner gebracht werden können?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0703109000
Selbstverständlich, Herr Abgeordneter, sind wir grundsätzlich dazu bereit. Ich darf diese Gelegenheit benutzen, um dem Hohen Hause einmal zu sagen, daß die Möglichkeiten, die der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesregierung für die Unterbringung von ausländischen



Parl. Staatssekretär Moersch
Besuchern zur Verfügung stehen, im Vergleich etwa zu London, Paris oder Rom außerordentlich bescheiden sind und daß schon frühere Bundesregierungen deswegen zu improvisatorischen Maßnahmen greifen mußten. Wir haben uns bemüht, mit einer gewissen Systematik diese Möglichkeiten zu verbessern. Ich bin sicher, daß wir auch in Kürze einen Gesamtüberblick geben können, nachdem Schloß Gymnich weitgehend fertiggestellt worden ist.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703109100
. Herr Abgeordneter, Sie haben noch eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Walter Althammer (CSU):
Rede ID: ID0703109200
Herr Staatssekretär, treffen Pressemeldungen zu, nach denen Überlegungen in Ihrem Hause oder bei der Bundesregierung im Gange sind, die kommende Vertretung der DDR in der Bundesrepublik dort unterzubringen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0703109300
Nein, Herr Abgeordneter, davon ist mir nichts bekannt. Diese Überlegung höre ich zum erstenmal von Ihnen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703109400
Die Frage 17 des Herrn Abgeordneten Leicht wird schriftlich beantwortet, da der Herr Fragesteller nicht im Saal ist. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Ich rufe die Frage 18 des Herrn Abgeordneten Dr. Marx auf:
Wie hat die Sowjetunion gegenüber der Bundesregierung oder dem Senat von Berlin ihre, dem Geist und Buchstaben des VierMächte-Abkommens über Berlin widersprechende, Weigerung erklärt, bei der sowjetischen Industrie- und Handelsausstellung in Berlin die Fahne der Bundesrepublik Deutschland zuzulassen?
Herr Staatssekretär!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0703109500
Herr Abgeordneter, nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen hat die sowjetische Seite sich gegenüber dem Senat von Berlin auf den Teil der Bestimmungen im Viermächteabkommen vom 3. September 1971 berufen, wonach Berlin (West) kein konstitutiver Teil der Bundesrepublik Deutschland ist. Die Bundesregierung hält diese Berufung für unzutreffend. Das Zeigen der Bundesflagge in Berlin widerspricht nicht der von sowjetischer Seite herangezogenen Bestimmung des Berlin-Abkommens. Seine Zulässigkeit ergibt sich vielmehr aus der in diesem Abkommen ebenfalls mit aller Klarheit zum Ausdruck gebrachten Gewährleistung, daß die Bindungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) aufrechterhalten und entwickelt werden können.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703109600
Zusatzfrage!

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0703109700
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung der gleichen Meinung, wie sie nach einer dpa-Meldung, die ich dem heutigen „Kölner Stadtanzeiger" entnehme, der Regierende Bürgermeister von Berlin zu dieser Sache geäußert hat,
nämlich daß nach Ansicht des Senats das Verhalten der Sowjetunion in dieser Angelegenheit mit dem Geist und dem Buchstaben des Viermächteabkommens über Berlin nicht in Einklang stehe?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0703109800
Herr Abgeordneter, ich werde nachher bei der Beantwortung anderer Fragen noch Gelegenheit haben, präzise auf diesen Punkt einzugehen. Es sind Fragen gestellt worden, die eine Antwort auf Ihre Frage ebenfalls notwendig machen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703109900
Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0703110000
Herr Staatssekretär, da ich selbst nach Geist und Buchstaben gefragt hatte, habe ich diese Zusatzfrage so gewählt.
Ich möchte dann aber gern fragen, ob Sie einer anderen Einschätzung des Herrn Regierenden Bürgermeisters beipflichten — ich beziehe mich dabei auf die gleiche Quelle -, nämlich daß mit der sowjetischen Industrieausstellung in West-Berlin eine Probe auf Entspannung nicht bestanden worden sei.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0703110100
Die Vorgänge um diese Industrieausstellung waren den Bemühungen um Entspannung dort sicherlich nicht förderlich. Aber ich glaube, daß eine Darstellung, die nur diesen einen Punkt sieht, dem Gesamtzusammenhang nicht ganz gerecht werden würde. Sie haben sicherlich vernommen, Herr Abgeordneter, daß der Bundeskanzler heute morgen beispielsweise mitteilen konnte, daß drei Abkommen mit der Sowjetunion, die bisher in der Schwebe waren, nun paraphierungs- und unterschriftsreif sind. Ich glaube, man muß auch diese Seite berücksichtigen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703110200
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wohlrabe.

Jürgen Wohlrabe (CDU):
Rede ID: ID0703110300
Herr Staatssekretär, wenn eine derartige Ausstellung, die im Grunde gut sein könnte, so gehandhabt wird, könnten Sie dann einmal erklären, worin der Nutzen für Berlin gerade unter dem Gesichtspunkt des Status, der Einbindung Berlins liegt.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0703110400
Herr Abgeordneter, ich habe in diesem Zusammenhang nicht von einem Nutzen für Berlin gesprochen. Ich glaube, diese Frage ist gestern im Berliner Senat erörtert worden. Der Regierende Bürgermeister hat hier eine Darstellung gegeben, der ich nichts hinzuzufügen habe. Herr Sonderminister Bahr hat in der Aussprache das gleiche getan.

(Abg. Wohlrabe: Womit Sie sich also identifizieren?)





Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703110500
Herr Kollege, weitere Zusatzbemerkungen sind nicht zulässig.
Der Herr Abgeordnete Klepsch hat um schriftliche Beantwortung seiner Frage — Nr. 19 — gebeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 20 des Herrn Abgeordneten Reddemann auf:
Wie verträgt sich die öffentliche Mitteilung von Vertretern der Bundesregierung und des Senats des Landes Berlin, die sowjetische Industrieausstellung sei in das deutsch-sowjetische Handelsabkommen eingebettet, mit der bekanntgewordenen Haltung der Sowjetunion vor und während der Eröffnung dieser Ausstellung?
Herr Staatssekretär!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0703110600
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung bedauert die Begleitumstände der Vorbereitung, Eröffnung und Durchführung der Ausstellung in Berlin. Sie entsprechen nicht den Zielen, von denen sich die Vier Mächte beim Abschluß des Berlin-Abkommens haben leiten lassen. Sie vertragen sich auch nicht mit dem Geist unseres Handelsabkommens mit der Sowjetunion. Dieser sollte auch dort zur Wirkung kommen, wo das Abkommen nicht selbst die Grundlage einzelner Maßnahmen der einen oder anderen Seite im Rahmen der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Sowjetunion und der Bundesrepublik Deutschland bildet, zu deren Wirtschaftssystem auch Berlin (West) gehört.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703110700
Eine Zusatzfrage.

Dr. Gerhard Reddemann (CDU):
Rede ID: ID0703110800
Herr Staatssekretär, hat die Bundesregierung die Meinung, die Sie hier eben vorgetragen haben, der sowjetischen Regierung verdeutlicht?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0703110900
Herr Abgeordneter, Sie können davon ausgehen, daß die Gespräche, die wir im Zusammenhang mit dem Abkommen geführt haben, selbstverständlich auch diesen Teil der Vorgänge mit zum Inhalt gehabt haben.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703111000
Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Gerhard Reddemann (CDU):
Rede ID: ID0703111100
Herr Staatssekretär, können Sie dem Hause mitteilen, wie die Reaktion der sowjetischen Regierung auf diese Erklärung der Bundesregierung war?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0703111200
Herr Abgeordneter, ich glaube, daß in den Reden der Bundesregierung an diesen beiden Tagen einiges davon mitgeteilt worden ist, und nach Abschluß des Besuches in der nächsten Woche werden wir, wie ich glaube, sicherlich noch mehr mitteilen können. Ich habe ja darauf hingewiesen — ich bitte das wiederholen zu dürfen daß Abkommen, die lange in der Schwebe gewesen sind, gestern paraphierungsreif geworden sind. Da-
mit sind auch Fragen, die die Einbeziehung West-Berlins betreffen, geklärt.

(Abg. Reddemann: Wir wollen die Klausel einmal abwarten!)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703111300
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Wohlrabe.

Jürgen Wohlrabe (CDU):
Rede ID: ID0703111400
Herr Staatssekretär, können Sie konkret sagen — und zwar nicht unter Bezugnahme auf irgendwelche Reden oder Taten, die gerade stattgefunden haben oder die stattfinden werden —, worin der Wert der Einbeziehung liegt und ob auf Grund der Gespräche, die Sie mit der Sowjetunion geführt haben, derartige Ausstellungen wie die, um die es hier geht, in Zukunft nicht erneut zu Schwierigkeiten in diesem ganz speziellen Bereich und auch, was die Auslegung des Berlin-Abkommens angeht, führen werden? Hat die Bundesregierung ihre Auffassung, wie Sie sie einleitend dargestellt haben, durchgesetzt?

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703111500
Herr Kollege Wohlrabe, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie Ihre Zusatzfrage eng an die eingereichte Frage anbänden. In der Form, wie Sie sie hier gestellt haben, ist es keine Zusatzfrage zu der eingereichten Frage.

(Abg. Wohlrabe: Das finde ich aber sehr eigenartig!)


Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0703111600
Die Bundesregierung hat ihren Standpunkt dargelegt, und sie hat in den drei Abkommen, die heute morgen erwähnt worden sind, ihre Meinung — nämlich im Sinne dessen was notwendig sei, um die Abkommen unterschreiben zu können — durchgesetzt. Herr Abgeordneter, mehr kann ich dazu nicht sagen. Sie können hier im Plenum nicht Zusammenhänge herstellen, die gar nicht gegeben sind.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703111700
Ich rufe die Frage 21 des Herrn Abgeordneten Dr. Marx auf:
Was bedeutet die regierungsoffiziöse Mitteilung, die sowjetische Industrieausstellung im Land Berlin sei ein „Modell" für die Einbeziehung der Stadt in Verträge und Abmachungen mit Ostblockländern, angesichts der dort gezeigten sowjetischen intransigenten Haltung?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0703111800
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung hat sich in diesem Sinne an keiner Stelle geäußert.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703111900
Eine Zusatzfrage.

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0703112000
Herr Kollege Moersch, glauben Sie, daß das, was sich nach Ihren eben gemachten Bemerkungen jetzt als eine mögliche Korrektur des sowjetischen Verhaltens ergibt, dann



Dr. Marx
als ein Muster, ein Modell für künftige deutsche Industrieausstellungen in anderen Ländern des Ostens und Südostens angesehen werden kann?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0703112100
Herr Abgeordneter, wir werden bei all den Vorgängen, die nicht vertraglich oder in Abkommen geregelt sind, von seiten der Bundesregierung jede Sorgfalt darauf verwenden, daß bei der Vorbereitung einer solchen Ausstellung auch über den Ablauf, z. B. die Eröffnung, so gesprochen und verhandelt wird, daß der Sinn einer solchen Veranstaltung, nämlich die Beziehungen zu fördern, durch den Ablauf selbst nicht ins Gegenteil verkehrt wird. Diese Sorgfalt hat die Bundesregierung bisher angewandt und wird das auch künftig tun.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703112200
Herr Kollege, Sie haben noch eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0703112300
Herr Staatssekretär, treffen Pressemeldungen zu, wonach die sowjetische Seite inoffiziell verlauten ließ, daß, falls die Fahnenmasten bei der Eröffnung der von uns gemeinten Ausstellung Leerbleiben sollten, sie ihren Botschafter in Ost-Berlin, Herr Jefremov, veranlassen werde, kraft seiner Vier-Mächte-Zuständigkeit die Ausstellung zu eröffnen? Ich habe hier die Frage eines Kollegen, der im Augenblick als Berichterstatter im Ausschuß sein muß, die Frage von Herrn Schröder (Lüneburg) übernommen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703112400
Herr Kollege, die Geschäftsordnung läßt es nicht zu, daß für andere Kollegen Fragen übernommen werden. Ich bitte dafür um Verständnis. Zu der von Ihnen eingereichten Frage haben Sie eine zweite Zusatzfrage. Diese genehmige ich Ihnen gern.

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0703112500
Ich hatte die Frage deswegen ein wenig umformuliert. Ich dachte, Sie ließen es durchgehen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703112600
Sie werden schon gemerkt haben, daß ich sehr genau darauf achte, daß wir uns hier an die Geschäftsordnung halten. Fragen Sie deshalb bitte im Rahmen der Geschäftsordnung.

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0703112700
Dann darf ich eine eigene zweite Frage stellen. Herr Staatssekretär, glauben Sie nicht, daß es für jenen Sinn der sowjetischdeutschen Beziehungen, der Gegenstand vieler Diskussionen der letzten Tage war, sehr förderlich wäre, wenn Vorgänge wie diejenigen, die wir jetzt hier erörtern, nach Möglichkeit unterblieben, und zwar nicht nur in West-Berlin, sondern auch in anderen Bereichen, wo die Westberliner gezwungen werden, ihre Produkte in eigenen Ständen auszustellen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0703112800
Herr Abgeordneter, es ist sicherlich den Beziehungen förderlich, daß es nicht wegen solcher Fragen zu irgendwelchen Reibereien kommt. Ich glaube, daß gerade der intensive Gesprächskontakt, den wir bei der Ausarbeitung von Abkommen mit der sowjetischen Seite haben, eine gute Gelegenheit bietet und auch schon geboten hat, im Einzelfall solche Konflikte oder Reibereien auszuschließen. Ich teile völlig Ihre Meinung, daß hier in jedem Falle ein hohes Maß an Präzision und Klarheit notwendig ist. Aber ich darf darauf aufmerksam machen, daß das Viermächteabkommen nur den Rahmen setzt und daß über die Einzelheiten in jedem Falle vorher gesprochen und verhandelt werden muß. Ich möchte hinzufügen, daß gerade die Erfahrungen mit dem Fall, der hier in der Fragestunde zur Debatte steht, zeigen, daß eine sorgfältige Vorbereitung in jedem Falle geboten erscheint und auch künftig erscheinen wird. Davon müssen wir ausgehen, weil ja die grundsätzlichen Standpunkte durchaus bekannt sind. Ich darf hier wiederholen, was Minister Bahr gesagt hat: Es ist nicht eine Berlin-Lösung, sondern eine Berlin-Regelung getroffen worden. •

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703112900
Ich rufe die Frage 22 des Herrn Abgeordneten Wohlrabe auf:
War die Bundesregierung darüber unterrichtet, daß sowjetische Stellen Einspruch gegen einen Beitrag des Präsidenten der Berliner Industrie- und Handelskammer, Cobler, in der Messebeilage der Berliner Zeitung „Der Tagesspiegel" eingelegt haben und diese Zeitung daraufhin die gesamte Sonderbeilage gestrichen hat?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0703113000
Die Bundesregierung hat davon erst Kenntnis erhalten, nachdem die beteiligten Zeitungen ihre Entscheidungen getroffen hatten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703113100
Sie haben Zusatzfragen, Herr Kollege.

Jürgen Wohlrabe (CDU):
Rede ID: ID0703113200
Wie bewertet die Bundesregierung diese Entscheidung?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0703113300
Die Frage war, ob die Bundesregierung Kenntnis hatte. Das habe ich beantwortet. Die Bundesregierung begrüßt die Haltung des Berliner „Tagesspiegel".

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703113400
Keine weitere Zusatzfrage.
Herr Abgeordneter Schröder (Lüneburg) ist im Haushaltsausschuß, so daß die Frage 23 seinem Wunsch entsprechend schriftlich beantwortet wird. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 24 des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka auf:
Ist es der Bundesregierung möglich, bei Fällen der Aussiedlung von deutschen Volksangehörigen aus Rumänien durch Verhandlungen mit der rumänischen Regierung zu erreichen, daß die Aufgabe der rumänischen Staatsangehörigkeit nach dem Eintreffen hier und nach entsprechenden Anträgen und finanziellen Leistungen zügig behandelt wird, so daß nicht mehr unzumutbare Wartezeiten von 24 und mehr Monaten in Kauf genommen werden müssen?




Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0703113500
Der weitaus größte Teil der volksdeutschen Aussiedler aus Rumänien ist im Zeitpunkt der Ausreise bereits aus der rumänischen Staatsangehörigkeit entlassen. Das in der Frage angeschnittene Problem betrifft daher nur den prozentual sehr kleinen Kreis von Aussiedlern, der bei der genehmigten Ausreise noch die rumänische Staatsangehörigkeit besitzt, sowie vor allem diejenigen Personen, die sich ohne rumänische Ausreisebewilligung im Bundesgebiet niedergelassen haben. Für diesen Personenkreis gilt das neue rumänische Staatsangehörigkeitsgesetz vom 17. Dezember 1971, das die Entlassung aus der rumänischen Staatsbürgerschaft erschwert hat. Nach diesem Gesetz entscheidet der rumänische Staatsrat nach einem längeren Prüfungsverfahren über die Ausbürgerung. Da der genannte Personenkreis in der Regel innerhalb von verhältnismäßig kurzer Zeit die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt und einen deutschen Paß beantragen kann, mit dem er aus dem Bundesgebiet ausreisen und in das Bundesgebiet einreisen kann, ist er durch die längere Wartezeit auf die rumänische Ausbürgerung nur insoweit beschwert, als es sein Verhältnis zu Rumänien betrifft. Hierbei ist jedoch nach den bisherigen Feststellungen die noch ausstehende Entlassung aus der rumänischen Staatsangehörigkeit von Personen, die mit rumänischer Zustimmung ausgesiedelt sind, ohne nachteiligen Einfluß auf die Ausreiseanträge ihrer in Rumänien verbliebenen Familienangehörigen.
Die Bundesregierung hat das Thema des langwierigen Verfahrens der Entlassung aus der rumänischen Staatsangehörigkeit bei den politischen Konsultationen mit Rumänien Ende März dieses Jahres angeschnitten. Die rumänische Seite hat Verständnis für unsere Bitte um Beschleunigung gezeigt und hat diese Beschleunigung im Rahmen des Möglichen zugesagt.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703113600
Bitte, Zusatzfragen!

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0703113700
Herr Staatssekretär, könnte es nicht durch Verhandlungen mit der rumänischen Regierung erreicht werden, daß eine Globalerklärung ausgehandelt wird, nach der jemand, sobald er, aus Rumänien kommend, in einer sehr kurzen Zeit, wie Sie mit Recht gesagt haben, die deutsche Staatsbürgerschaft erhält, sofort die rumänische Staatsangehörigkeit verliert?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0703113800
Herr Abgeordneter, ich glaube, ich habe eben versucht, den Zusammenhang, die verschiedenen Möglichkeiten, die es gibt, darzustellen. Was bisher von unserer Seite in diesem Zusammenhang getan worden ist, wird von der großen Mehrheit der Betroffenen, glaube ich, als optimal empfunden. Ich möchte daran nicht gerne rütteln.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703113900
Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0703114000
Herr Staatssekretär, wie interpretiert die Bundesregierung die Verpflichtung, die jemand unterschreiben muß, der hier in der rumänischen Botschaft seine rumänische Staatsangehörigkeit ablegen will? Man muß sich nämlich dort schriftlich verpflichten, nach Ablegung der rumänischen Staatsangehörigkeit, also wenn man inzwischen deutscher Staatsbürger geworden ist, keinerlei Taten zu begehen beabsichtigt, die die Interessen der rumänischen Regierung und des rumänischen Staates schädigen könnten.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0703114100
Ich kenne den Text im einzelnen nicht. Ich werde es aber gern einmal prüfen.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0703114200
Ich werde Ihnen den Text gern überreichen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703114300
Ich rufe die Frage 25 des Abgeordneten Dr. Hupka auf:
Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, daß die zur Aussiedlung berechtigten deutschen Aussiedlungswilligen in der Sowjetunion nicht nur im Zusammenhang mit spektakulären Ereignissen, wie zum Beispiel dem Wahltermin vom 19. November 1972, in einer relativ größeren Zahl aussiedeln dürfen, sondern daß die 40 000 auch in der Sowjetunion registrierten Aussiedlungswilligen — Vertragsaussiedler, Rußlanddeutsche — endlich in einem zügigen Prozeß die Sowjetunion verlassen können?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0703114400
Zunächst, Herr Abgeordneter, darf ich darauf hinweisen, daß ich bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 1. Februar 1973 zu Fragen gleichen Inhalts Stellung genommen habe, die Sie und Herr Kollege Gerster an die Bundesregierung gerichtet hatten. Ich darf mich darauf beschränken, zwei wesentliche Feststellungen von damals zu wiederholen.
Erstens wird jedes Ereignis, das zur Lösung dieses schwierigen Problems beiträgt, im Interesse der betroffenen Menschen von der Bundesregierung begrüßt, gleichgültig, zu welchem Zeitpunkt es eintritt, und unabhängig davon, ob es in einem mittelbaren oder einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem politischen Geschehen in der Bundesrepublik Deutschland gesehen werden kann.
Zweitens wird die Bundesregierung diese vorwiegend humanitäre Frage erneut in geeigneter Weise der Sowjetunion gegenüber zur Sprache bringen, wenn dies geboten erscheint.
Sie unterstützt ferner in vollem Umfang die Bemühungen des Deutschen Roten Kreuzes, beim Sowjetischen Roten Kreuz auf eine baldige Lösung des Restproblems hinzuwirken.
Zur Information darf ich noch hinzufügen, Herr Abgeordneter, daß sich unter den beim Deutschen Roten Kreuz registrierten Ausreisewilligen nicht nur sogenannte Vertragsumsiedler, sondern auch Personen aller übrigen in der Sowjetunion lebenden Kategorien von Deutschen und Volksdeutschen befinden.




Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703114500
Zusatzfrage.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0703114600
Könnte die Bundesregierung, Herr Statssekretär, vielleicht durch Verhandlungen mit dem Gast, der nächste Woche hier sein wird, eine erhöhte Zahl von Aussiedlern ermöglichen, so wie wir alle uns darüber freuen, daß es endlich möglich ist, daß sowjetische Staatsbürger jüdischen Glaubens in von Jahr zu Jahr größer werdender Zahl ausreisen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0703114700
Herr Abgeordneter, die sowjetische Regierung ist in den vergangenen Wochen auf diplomatischem Wege erneut auf unsere Auffassungen und Erwartungen hierzu hingewiesen worden. Ich darf darauf verweisen, daß der Präsident des Deutschen Roten Kreuzes, Staatssekretär a. D. Bargatzky, im September des vergangenen Jahres der Präsidentin des sowjetischen Roten Kreuzes die baldige Aufnahme von Expertengesprächen über das noch bestehende Problem der Familienzusammenführung vorgeschlagen und sie zu einem Besuch in der Bundesrepublik Deutschland eingeladen hat.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703114800
Noch eine Zusatzfrage.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0703114900
Ist der Bundesregierung in diesem Zusammenhang bekannt, Herr Staatssekretär, daß nur diejenigen Rußlanddeutschen die deutsche Botschaft in Moskau betreten dürfen, die bereits die Genehmigung zur Ausreise haben, aber nicht all diejenigen, die erst Auskunft einholen wollen, um nachher den Antrag zu stellen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0703115000
Herr Abgeordneter, ich glaube, die Gesamtumstände bei diesen Vorgängen sind uns durchaus vertraut.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703115100
Herr Dr. Marx zu einer Zusatzfrage.

Dr. Werner Marx (CDU):
Rede ID: ID0703115200
Herr Staatssekretär, können Sie uns bitte sagen, wie der von Ihnen eben erwähnte Vorschlag des Präsidenten Bargatzky von der Sowjetischen Rotkreuzgesellschaft beantwortet worden ist?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0703115300
Ich hoffe, daß bald Gespräche stattfinden werden. In den ersten vier Monaten dieses Jahres haben wir pro Monat zwischen 147 und 240 Umsiedler gehabt.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703115400
Ich rufe die Frage 26 des Abgeordneten Mick auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in den Flugzeugen der italienischen Luftfahrtgesellschaft „Alitalia" allen Passagieren eine Servicekarte überreicht wird, die u. a. eine Anzeige einer weltbekannten Spirituosenfirma enthält, in der neben den Emblemen der Vereinigten Staaten und anderer Lander der freien Welt
für Deutschland die Flagge der DDR gezeigt wird, und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, derartige Manipulationen abzustellen?
Herr Staatssekretär!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0703115500
Herr Abgeordneter, ich beantworte die Frage mit Ja.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703115600
Zusatzfrage.

Josef Mick (CDU):
Rede ID: ID0703115700
Sind Sie mit mir der Ansicht, Herr Staatssekretär, daß man hier allen Anfängen widerstehen sollte, daß man der Tendenz entgegentreten sollte, Embleme und Gewohnheiten der DDR als deutsch darzustellen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0703115800
Ja, Herr Abgeordneter, und zwar auch im Zusammenhang mit der Werbung für einen Weinbrand, wie hier geschehen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703115900
Herr Abgeordneter Reddemann zu einer Zusatzfrage.

Dr. Gerhard Reddemann (CDU):
Rede ID: ID0703116000
Herr Staatssekretär, da Sie die Frage des Herrn Kollegen Mick, ob die Bundesregierung Möglichkeiten sieht, derartige Manipulationen abzustellen, mit Ja beantwortet haben, darf ich fragen, wie Sie das unternehmen wollen.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0703116100
Das haben wir schon unternommen, Herr Abgeordneter.

Dr. Gerhard Reddemann (CDU):
Rede ID: ID0703116200
Vielen Dank!

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703116300
Die nächste Frage, die Frage 27 des Herrn Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) :
Welche Schritte hat die Bundesregierung nach der Verhaftung des Bonner Staatsrechtslehrers Professor Dr. Dimitris Tsatsos unternommen, um eine baldige Freilassung des Genannten zu erwirken, und welche Aussagen kann die Bundesregierung darüber machen, wann mit einer Freilassung von Professor Dr. Tsatsos zu rechnen ist?
Herr Staatssekretär!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0703116400
Herr Abgeordneter, ich darf vorausschicken, daß Herr Professor Tsatsos trotz seines Lehramts an der Universität Bonn die griechische und nur die griechische Staatsangehörigkeit besitzt. Die Möglichkeiten der Bundesregierung, sich für ihn zu verwenden, sind daher mangels rechtlicher Handhaben sehr begrenzt. Dennoch hat die Bundesregierung nichts unversucht gelassen, um der griechischen Regierung auf diplomatischem Wege und auf möglichst hoher Ebene ihre Besorgnis über den Vorfall und seine möglichen politischen Auswirkungen sowie ihr Interesse an einer raschen Klärung der Angelegenheit zum Ausdruck zu bringen. Diese Kontakte werden fortgesetzt.



P
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0703116500
Solange die Untersuchungen nicht abgeschlossen sind und noch keine Anklage gegen Herrn Professor Tsatsos erhoben ist, kann niemand Aussagen über das weitere Schicksal des Inhaftierten machen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703116600
Keine Zusatzfragen.
Der Herr Abgeordnete Windelen hat um die schriftliche Beantwortung seiner Fragen 28 und 29 gebeten. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts beantwortet. Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern auf. Zur Beantwortung steht der Bundesminister Genscher zur Verfügung.
Der Herr Abgeordnete Gerlach hat um schriftliche Beantwortung der von ihm eingereichten Frage 30 gebeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Den Herrn Abgeordneten Stücklen sehe ich nicht im Saal. Auch seine Fragen 31 und 32 werden daher schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Die nächste Frage, die Frage 33, ist von dem Herrn Abgeordneten Josten eingebracht:
Wieweit ist die Gesamtdokumentation über das Schicksal der deutschen Kriegsgefangenen des zweiten Weltkriegs fertiggestellt?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0703116700
Die Dokumentation ist so weit fertiggestellt, daß die zu ihrer Erarbeitung geschaffene „Wissenschaftliche Kommission für deutsche Kriegsgefangenengeschichte" mit Ablauf des Jahres 1972 aufgelöst werden konnte. Die restlichen wissenschaftlichen Arbeiten werden von den Mitarbeitern auf Honorarbasis abgewickelt. Die technische Fertigstellung wird 1974 endgültig abgeschlossen sein.
Von der auf insgesamt 22 Teilbände, darunter zwei Beihefte, angelegten Dokumentation liegen 15 Bände ausgedruckt vor. Mit dem technischen Abschluß mindestens zweier weiterer Bände ist im Jahre 1973 zu rechnen. Die Manuskripte der restlichen fünf Bände liegen größtenteils abgeschlossen vor bzw. stehen vor dem Abschluß.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703116800
Eine Zusatzfrage, Herr Kollege.

Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0703116900
Herr Minister, Ihre Mitteilung ist erfreulich. Vielleicht können Sie auch noch sagen, wann eine Veröffentlichung vorgenommen wird.

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0703117000
Nach Abschluß der Arbeiten, der nach den bisherigen Feststellungen wohl 1974 vollzogen sein wird.

Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0703117100
Ist. an eine allgemeine Veröffentlichung gedacht, nachdem vorher schon einmal zur Diskussion stand, daß nur ein begrenzter Kreis diese Dokumentation erhalten sollte?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0703117200
Zugänglich gemacht werden wird sie sicher allen. Ob die Auflage so groß ist, daß alle sie erhalten können, ist eine zweite Frage.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703117300
Die nächste Frage, die Frage 34 des Herrn Abgeordneten Josten:
Welche finanziellen Mittel wurden bisher von den früheren Bundesregierungen für die Herstellung dieser Kriegsgefangenendokumentation aufgebracht?
Herr Minister!

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0703117400
Die Wissenschaftliche Kommission, die 1957 mit der Forschungsaufgabe betraut wurde, ist bis zu ihrer Auflösung am 31. Dezember 1972 mit jährlichen Bundeszuschüssen finanziert worden. Diese betrugen insgesamt 3,624 Millionen DM. Die Arbeiten an den noch ausstehenden Bänden werden von den Autoren im Rahmen von Honorarverträgen durchgeführt. Für die Drucklegung der Dokumentationsbände wurden bis Ende 1967 237 034 DM benötigt, im Rechnungsjahr 1968 = 20 526 DM, 1969 = 17 448 DM, 1970 = 9 387 DM, 1971 = 55 365 DM und 1972
82 139 DM, zusammen 421 899 DM.

Johann Peter Josten (CDU):
Rede ID: ID0703117500
Herr Minister, kann ich nach Ihrer Beantwortung der vorherigen Frage davon ausgehen, daß bei der Veröffentlichung nicht etwa Sparmaßnahmen geplant sind und daß Sie von Ihrem Hause aus die finanziellen Mittel für die Fertigstellung in jedem Fall zur Verfügung stellen werden?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0703117600
Wir haben diese Absicht.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703117700
Ich rufe die nächste Frage, die Frage 35 des Herrn Abgeordneten Dr. Ahrens, auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, die Konvention der Vereinten Nationen über die Verminderung der Fälle der Staatenlosigkeit zu unterzeichnen, nachdem nunmehr auch die Beratende Versammlung des Europarats in der Empfehlung Nr. 700 vom 26. Januar 1973 ihr Bedauern darüber zum Ausdruck gebracht hat, daß diese aus dem Jahr 1961 stammende Konvention noch nicht in Kraft getreten ist?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0703117800
Die Bundesrepublik Deutschland hat dem Problem der Staatenlosigkeit seit je besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Sie ist bemüht, Staatenlosigkeit zu verhindern oder zu verringern. Die Bundesregierung bereitet den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu der Konvention der Vereinten Nationen über die Verminderung der Staatenlosigkeit vom 28. August 1961 vor. Sie geht dabei davon aus, daß die gesetzlichen Vorbereitungen bis zum Inkrafttreten des Abkommens abgeschlossen sein werden. Nach der Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen ist mit dem Inkrafttreten der Konvention im September 1974 zu rechnen.




Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703117900
Eine Zusatzfrage,

Dr. Karl Ahrens (SPD):
Rede ID: ID0703118000
Herr Minister, können Sie mir sagen oder können Sie feststellen lassen, wieviel Staatenlose in der Bundesrepublik Deutschland vom Inkrafttreten der Konvention Vorteile hätten?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0703118100
Ich bitte um Nachsicht, daß ich das jetzt nicht kann. Ich bin aber gern bereit, Ihnen diese Frage schriftlich zu beantworten, Herr Abgeordneter.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703118200
Keine weiteren Zusatzfragen.
Der Herr Abgeordnete Wolfram ist nicht im Saal. Seine Frage 36 wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die nächste Frage, die Frage 37, ist von dem Herrn Abgeordneten Dr. Beermann eingereicht:
Trifft es zu, daß Umsiedler aus Polen und insbesondere deren Kinder bei Bewerbungen um Einstellungen in den öffentlichen Dienst deswegen häufig scheitern, weil sie Sprachtests zu bestehen haben, denen sie nicht gewachsen sind?
Herr Minister!

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0703118300
Herr Präsident, wegen des Zusammenhangs bitte ich, die Fragen 37 und 38 zusammen beantworten zu dürfen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703118400
Der Fragesteller ist damit einverstanden. Ich rufe dann auch die Frage 38 des Abgeordneten Dr. Beermann auf:
Ist die Bundesregierung bereit, hierauf Rücksicht zu nehmen und darauf zu dringen, daß — wo immer möglich — verbalfreie Tests zur Anwendung kommen, damit die Umsiedler möglichst schnell und reibungslos eingestellt werden können, und ist die Bundesregierung bereit, auf Länder und Gemeinden einzuwirken, daß dort entsprechend verfahren wird?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0703118500
Der Bundesregierung ist bekannt, daß die mangelnde Beherrschung der deutschen Sprache allgemein Schwierigkeiten für die berufliche Eingliederung der Aussiedler aus Polen mit sich bringt. Dies trifft vor allem bei den Aussiedlern aus Polen im Alter bis zu 35 Jahren zu, die keine Möglichkeit hatten, eine deutsche Schule zu besuchen. Bei Aussiedlern aus anderen osteuropäischen Ländern sind diese Sprachschwierigkeiten bei weitem nicht im gleichen Umfang festzustellen.
Von den Eingliederungsschwierigkeiten sind auch Einstellungen in den öffentlichen Dienst betroffen, wenn es sich um Tätigkeiten handelt, für 'deren zuverlässige und sachgerechte Ausübung ein entsprechendes Maß an Sprachkenntnissen unerläßlich ist. In vielen Verwendungsbereichen des öffentlichen Dienstes, insbesondere der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost, bieten sich den Aussiedlern Tätigkeiten, die schon mit einfachen Kenntnissen der deutschen Sprache ausgeübt werden können, wenn damit insbesondere die betriebliche Sicherheit gewährleistet ist. Dagegen müssen z. B. für qualifizierte Tätigkeiten im Beamtendienst die
den Funktionsanforderungen entsprechend vorgeschriebenen Mindesvorbildungsvoraussetzungen erfüllt sein, deren Erwerb schon ein entsprechendes Sprachvermögen voraussetzt. Die Eignungsfeststellungen oder Beratungstests, die den Einstellungen in den öffentlichen Dienst vorausgehen, werden bei Aussiedlern aus Polen auf die jeweiligen Mindestanforderungen beschränkt. Die zuständigen Behörden des Bundes sind bestrebt, Härten so weit wie irgend möglich zu vermeiden. Der Stand der Deutschkenntnisse wird im allgemeinen schon bei den Vorstellungsgesprächen oder Testaufgaben sichtbar, ohne daß es besonderer Sprachtests bedarf. Nach diesen Ergebnissen wird in jedem Falle zumindest die Vermittlung eines dem Sprachstand entsprechenden zumutbaren Arbeitsplatzes angestrebt.
Soweit für qualifizierte sprachabhängige Tätigkeiten bisher im Rahmen der Eignungsfeststellung auch der Sprachstand besonders getestet worden ist, wird geprüft werden, inwieweit den Aussiedlern aus Polen weitere Erleichterungen gewährt werden können. In einzelnen Bereichen der Bundesverwaltung wird bereits untersucht, inwieweit auch für qualifiziertere Tätigkeiten nichtsprachgebundene Tests zur Eignungsfeststellung genügen können. Die großen Betriebsverwaltungen Bundesbahn und Bundespost bieten außerdem in ihren Schulungseinrichtungen den Bediensteten die Möglichkeit, ihre Sprachkenntnisse zu verbessern und zu ergänzen, um sie auch für ihre weitere berufliche Entwicklung zu fördern. Daneben kommt dem schon bestehenden allgemeinen System von Sprachförderungsmaßnahmen weiterhin große Bedeutung zu.
Die Bundesregierung wird alles in ihren Kräften Stehende tun, um die günstigsten sachlichen und zeitlichen Voraussetzungen für die Aufnahme von Aussiedlern aus Polen in den öffentlichen Dienst zu schaffen. Ich bin bereit, die Probleme auch in der Zusammenarbeit mit den Dienstrechtsressorts der Länder zur Sprache zu bringen und entsprechende Anregungen zu geben.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703118600
Zusatzfrage.

Dr. Friedrich Beermann (SPD):
Rede ID: ID0703118700
Herr Minister, werden Sie mich zu gegebener Zeit über das Ergebnis Ihrer Bemühungen unterrichten können?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0703118800
Gern, Herr Abgeordneter, wenn Sie das wünschen.

Dr. Friedrich Beermann (SPD):
Rede ID: ID0703118900
Ja, bitte!
Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen; Eine weitere Zusatzfrage:

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0703119000
Herr Minister, weil Sie gerade zu Recht diese Sprachschwierigkeiten derer bis zum 35. Lebensjahr geschildert haben, frage ich Sie: Sind Sie bereit, in einem Brief an die ARD — die Arbeitsgemeinschaft öffentlich-rechtlicher Rund-



Dr. Hupka
funkanstalten - die Empfehlung zu geben, Sprachkurse einzuführen, wie sie bereits für die Gastarbeiter existieren, damit diese Menschen hier leichter integriert werden können?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0703119100
Ich halte das für eine Anregung, der man nachgehen sollte.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703119200
Die Frage 39 wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe dann die Frage 40 des Abgeordneten Rommerskirchen .auf:
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob es sich bei der gewaltsamen Besetzung des Bonner Rathauses mit den zerstörenden Ausschreitungen um eine Aktion handelt, die zentral geplant und gesteuert wurde?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0703119300
Herr Präsident, ich wäre dankbar, wenn ich die Fragen 40 und 41 zusammen beantworten könnte.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703119400
Der Fragesteller ist offensichtlich einverstanden. Ich rufe deshalb auch die Frage 41 des Abgeordneten Rommerskirchen auf:
Falls die zentrale Planung zu bestätigen ist, frage ich die Bundesregierung, um welche Organisationen oder Institutionen es sich handelt, und ob die Verantwortlichen wegen Haus- und Landfriedensbruch angezeigt wurden?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0703119500
Vorab darf ich darauf hinweisen, daß die anläßlich der Bonner Ereignisse vom 10. April 1973 getroffenen Maßnahmen zum Schutze der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die Ermittlung und Verfolgung von Straftätern im Verantwortungsbereich der zuständigen Polizei- und Justizbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen liegen. Ich darf mich auf den Bericht über Verlauf, Ursachen und Hintergründe der Ausschreitungen vom 10. April stützen, den der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen am 3. Mai 1973 in einer gemeinsamen Sitzung des Hauptausschusses und des Ausschusses für Innere Verwaltung des nordrhein-westfälischen Landtages gegeben hat.
Nach diesem Bericht sind für die gewaltsame Besetzung des Bonner Rathauses in erster Hinsicht die „Kommunistische Partei Deutschlands" (KPD) und die ihr verbundenen Organisationen, insbesondere die „Liga gegen den Imperialismus" und das „Nationale Vietnam-Komitee", verantwortlich zu machen. Dies schließt nicht aus, daß sich noch weitere Gruppen an den gewalttätigen Ausschreitungen beteiligt haben.
Die gewaltsame Besetzung des Rathauses ist von den Beteiligten offenbar auch im voraus geplant und vorbereitet worden. Nach Auffassung der Bundesregierung ist dies schon durch die folgenden allgemein bekannten Tatsachen belegt:
1. In unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Besetzung wurde in der Nähe des Rathauses ein gedrucktes — also offensichtlich vorbereitetes und bis zu diesem Zeitpunkt zurückgehaltenes —
Flugblatt verteilt mit der Überschrift „Bonner Rathaus von Antiimperialisten besetzt — Kommt zum Marktplatz!". Das Flugblatt war von der Kommunistischen Partei Deutschlands, KPD, der Liga gegen den Imperialismus und dem Nationalen Vietnam-Komitee verantwortlich gezeichnet.
Zweitens. Auf einer am Nachmittag des 10. April 1973 vom Nationalen Vietnam-Komitee veranstalteten Pressekonferenz in Bonn haben der führende Funktionär der KPD, Jürgen Horlemann, und das Mitglied des Sekretariats des Nationalen Vietnam-Komitees, Fehlau, Fragen nach einer zentral gelenkten Planung und Vorbereitung der Rathausbesetzung bejaht.
Drittens. In einem Interview für die am 16. April 1973 über die ARD ausgestrahlte Fernsehmagazinsendung „Monitor" haben der schon genannte Jürgen Horlemann und ein weiteres führendes Mitglied der KPD, Christian Semler, die vorausgegangene Planung und Vorbereitung der Aktion vom 10. April 1973 ausdrücklich bestätigt.
Die öffentlichen Äußerungen führender Mitglieder der KPD und des Nationalen Vietnam-Komitees haben ebenso wie der äußere Ablauf der Geschehnisse eine vorausgegangene, unter Einhaltung konspirativer Regeln durchgeführte Planung und Vorbereitung der Aktion erkennen lassen.
Die Bundesregierung ist darüber unterrichtet, daß die zuständigen Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit den Ereignissen vom 10. April 1973 Strafverfahren u. a. wegen des von Amts wegen zu verfolgenden schweren Landfriedensbruchs, eingeleitet haben. Ihr ist ferner bekannt, daß die Stadt Bonn, vertreten durch den Oberstadtdirektor, unter anderem wegen Hausfriedensbruchs Strafanzeige erstattet und Strafantrag gestellt hat.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703119600
Eine Zusatzfrage.

Josef Rommerskirchen (CDU):
Rede ID: ID0703119700
Herr Bundesminister, da Sie selbst darlegen, daß es Hinweise auf diese gefahrvolle Aktion gab, frage ich: Warum wurden keine entsprechenden Vorkehrungen getroffen, die ja tatsächlich unterblieben sind?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0703119800
Herr Abgeordneter, ich weiß nicht, ob der in Ihrer Frage liegende Vorwurf gegen die Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen berechtigt ist, wenn man bedenkt, daß sich eine große Zahl von Polizeibeamten in Bonn befand, aber für den Einsatzleiter natürlich auch nicht von vornherein erkennbar war, gegen welche Gebäude sich die Aktionen der Gewalttäter richten würden.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703119900
Eine weitere Zusatzfrage.

Josef Rommerskirchen (CDU):
Rede ID: ID0703120000
Herr Bundesminister, da das Bonner Rathaus beim Empfang von hohen Staatsgästen fast immer mit benutzt wird,



Rommerskirchen
frage ich, ob man von daher gesehen nicht dennoch — gerade im Hinblick auf dieses Rathaus — hätte Vorkehrungen treffen müssen.

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0703120100
Herr Abgeordneter, ich glaube, es wird nützlich sein, wenn Sie sich über den Sachverhalt dort informieren, wo die kompetenten Auskünfte wegen der durch unsere staatliche Gliederung gegebenen Verantwortung auch wirklich gegeben worden sind, nämlich im Landtag von Nordrhein-Westfalen.

(Abg. Dr. Kliesing meldet sich zu einer Zusatzfrage.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703120200
Herr Kollege, Sie haben noch zwei Fragen. Denken Sie bitte einmal an die Kollegen, die ausharren, um ihre Fragen beantwortet zu bekommen.
Ich rufe die Frage 42 des Abgeordneten Dr. Kliesing auf:
Teilt die Bundesregierung nach den Ermittlungen der zuständigen Bundesorgane die Auffassung, daß ein Erfolg, wie ihn die anarchistischen Kräfte mit der ungehinderten Besetzung des Bonner Rathauses zu verzeichnen hatten und dessen sie sich auch entsprechend rühmten, Wiederholungsversuche geradezu herausfordert?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0703120300
Herr Abgeordneter, es kann dahingestellt bleiben, ob der Ablauf der gewaltsamen Besetzung des Bonner Rathauses aus der Sicht der politischen Gewalttäter Wiederholungsversuche herausfordert oder nicht. Auf jeden Fall sind die zuständigen Sicherheitsbehörden entschlossen, solchen Ausschreitungen wirksam zu begegnen.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß die zuständigen Sicherheitsbehörden beabsichtigten Gewaltaktionen nach dem 10. April 1973 mit Erfolg begegnet sind. Dies gilt insbesondere für die Veranstaltungen am 1. Mai 1973, die im wesentlichen von Störungen freigehalten werden konnten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703120400
Eine Zusatzfrage.

Dr. Georg Kliesing (CDU):
Rede ID: ID0703120500
Herr Minister, können wir davon ausgehen, daß die Bonner Bürgerschaft auf Grund der gezogenen Lehren anläßlich des Besuchs des ersten Sekretärs der KPdSU und der dazu angekündigten Demonstrationen von argen Belästigungen verschont bleibt.

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0703120600
Herr Abgeordneter, ich gehe davon aus, daß die nordrhein-westfälischen Polizeibehörden diesem berechtigten Schutzinteresse der Bürger in Bonn Rechnung tragen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703120700
Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Georg Kliesing (CDU):
Rede ID: ID0703120800
Herr Minister, können wir ebenfalls davon ausgehen, daß auf Grund der gezogenen Lehren das Zusammenspiel zwischen den Bonner und Düsseldorfer Behörden diesmal so gut klappt, daß der zuständige Staatssekretär in Düsseldorf nicht wieder in Versuchung kommt — wie ich zu seinen Gunsten annehmen möchte —, auf Grund unvollständiger Informationen dem Oberbürgermeister von Bonn die Schuld in die Schuhe zu schieben?

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703120900
Ihre Frage geht als Zusatzfrage schon haarscharf an der eingebrachten Frage vorbei.

(Abg. Dr. Kliesing: Sie hängt mit der zweiten Frage zusammen!)

— Die zweite Frage muß noch beantwortet werden. Ich rufe daher die Frage 43 des Abgeordneten Dr. Kliesing auf:
Kann die Bundesregierung in Vereinbarung mit den Länderregierungen nicht sicherstellen, daß bei angekündigten Demonstrationen die Verwaltungssitze und Organe des Bundes nachrichtendienstlich so besetzt sind, daß ein schnellstmöglicher Einsatz der Ordnungskräfte zur Sicherung der Verwaltungsgeschäfte gewährleistet ist?
In diesem Zusammenhang können Sie das als Zusatzfrage etwas konkreter anbringen.
Bitte, Herr Minister!

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0703121000
Gemäß § 4 des Bundesgrenzschutzgesetzes schützt der Bundesgrenzschutz entsprechend der Gefahrenlage und im Einvernehmen mit dem beteiligten Land Verwaltungssitze und Organe des Bundes. Darüber hinaus findet über das Lage- und Informationszentrum im Bundesministerium des Innern ein dauernder Austausch von Meldungen aller Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder über die Sicherheitslage statt. Damit ist gewährleistet, daß die zuständigen Stellen möglichst frühzeitig von möglichen Störungen Kenntnis erhalten und die erforderlichen Schutzmaßnahmen für Einrichtungen des Bundes treffen können. Entsprechend wurde auch am 10. April 1973 verfahren.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703121100
Zusatzfrage.

Dr. Georg Kliesing (CDU):
Rede ID: ID0703121200
Herr Minister, darf ich dann die vorhin gestellte Frage als hierher gehörig betrachten.

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0703121300
Herr Abgeordneter, ich muß dazu zunächst sagen, daß ich verständlicherweise nur Fragen aus dem Verantwortungsbereich des Bundes beantworten kann, so verführerisch die Stellung einer solchen Frage hier für Sie auch sein mag. Zweitens bin ich nicht sicher, worauf sich der von Ihnen gegen den Staatssekretär im nordrhein-westfälischen Innenministerium erhobene Vorwurf gründet. Ich glaube, der Beamte hätte Anspruch darauf, daß dann, wenn man ihm in einer solchen kritischen Frage gegenübertritt, der für ihn zuständige Minister dort, wo er das kann, antwortet. Ich möchte vorab sagen, daß die Kritik in der Form, wie Sie hier erheben, sicher nicht berechtigt ist.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703121400
I Keine weiteren Zusatzfragen.



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Ich rufe die Frage 44 des Herrn Abgeordneten Hauser auf:
Ist die Bundesregierung der Meinung, daß bei den blutigen Unruhen in Bonn am 10. April 1973 die zur Verfügung stehenden Ordnungskräfte des Bundes (Bundesgrenzschutz) ausreichend waren, um optimal zum Schutz der verschiedenen gefährdeten Objekte eingesetzt zu werden?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0703121500
Zur Zeit obliegt dem Bundesgrenzschutz nach § 4 des BGS-Gesetzes der Schutz folgender Objekte: Bundespräsidialamt, Bundeskanzleramt, Auswärtiges Amt und Bundesministerium des Innern. Für den Schutz dieser Objekte standen am 10. April 1973 ausreichende Kräfte zur Verfügung.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703121600
Zusatzfrage.
Hauser (Bonn-Bad Godesberg) (CDU/CSU) : Herr Minister, ist angesichts der Tatsache, daß der mangelnde Schutz des Bonner Rathauses durch die Landespolizei damit begründet wurde, die Polizeikräfte hätten die Bundeseinrichtungen, insbesondere die Bannmeile, schützen müssen, nicht doch eine Möglichkeit der mangelnden Koordination gegeben?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0703121700
Von einer mangelnden Koordination kann schon deshalb keine Rede sein, weil die Sicherheitsbehörden des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen auch an dem fraglichen Tag in einem engen Kontakt standen. Im übrigen, Herr Abgeordneter, bitte ich zu unterscheiden zwischen der Bannmeile und Bundeseinrichtungen. Beides sind völlig verschiedene Dinge. Die Bannmeile dient bekanntlich dem Parlament.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703121800
Keine weitere Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 45 des Herrn Abgeordneten Hauser auf:
Ist die Bundesregierung bereit, in Verhandlungen mit dein Land Nordrhein-Westfalen eine Regelung herbeizuführen, durch die der Schutz der Bannmeile um den Sitz der Verfassungsorgane generell durch den Bundesgrenzschutz durchgeführt wird, damit die Bereitschaftspolizei des Landes Nordrhein-Westfalen für den Schutz der Bundeshauptstadt und ihrer Bürger voll zur Verfügung steht?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0703121900
Der Schutz der Bannmeile obliegt der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Einsatz des BGS zum Schutz der Bannmeile wäre nur im Rahmen einer Unterstützung der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen gemäß Art. 35 Abs. 2 Satz 1 GG in Verbindung mit § 9 des Bundesgrenzschutzgesetzes möglich. Eine solche Unterstützung kann nur auf Anforderung der zuständigen Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen. Die Übernahme des dauernden Schutzes der Bannmeile durch den Bundesgrenzschutz würde eine Gesetzesänderung erfordern.
Die Bundesregierung ist bereit, mit der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen in Verhandlungen über die zweckmäßigste Art der Sicherung der Bannmeile einzutreten, wenn die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen darum ersuchen sollte.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703122000
Herr Abgeordneter Sieglerschmidt.

Hellmut Sieglerschmidt (SPD):
Rede ID: ID0703122100
Herr Bundesminister, wäre eine solche von Ihnen soeben anvisierte Gesetzesänderung in der Richtung, daß der Bundesgrenzschutz ständig für die Bewachung der Bannmeile zuständig sein sollte, nicht ein sehr weitgehender Eingriff in die bundesstaatliche Ordnung auf polizeilichem Gebiet?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0703122200
Herr Abgeordneter, ich habe keine Gesetzesänderung anvisiert, sondern ich habe gesagt, daß ich bereit bin, in Verhandlungen einzutreten, wenn das Land Nordrhein-Westfalen es wünscht. Die von Ihnen angeschnittene Frage ist in der Tat eine sehr prinzipielle Frage der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern und bedarf der Abwägung.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703122300
Herr Abgeordneter Kiechle hat die Frage 46 zurückgezogen. Ebenso hat der Abgeordnete Milz die von ihm gestellten Fragen 47 und 48 zurückgezogen. Der Abgeordnete Dr. Schulz (Berlin) hat die Frage 49 zurückgezogen.
Ich rufe die Frage 50 des Herrn Abgeordneten Spranger auf. — Ich sehe den Herrn Abgeordneten Spranger nicht; die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Der Abgeordnete Dr. Evers ist nicht im Saal; die Fragen 51 und 52 werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Der Abgeordnete Dr. Todenhöfer hat ebenfalls den Saal verlassen; die Fragen 53 und 54 werden schrftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Dies gilt auch für die Fragen 55 und 56 des Herrn Abgeordneten Benz, der gebeten hat, seine Fragen schriftlich zu beantworten.
Die Frage 57 ist von dem Herrn Abgeordneten Würtz gestellt, — Herr Abgeordneter Würtz ist nicht im Saal. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Der Abgeordnete Biechele hat seine Fragen 58 und 59 zurückgezogen.
Herrn Abgeordneten Collet sehe ich nicht. Die Fragen 60 und 61 werden daher schriftlich beantwortet, und die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. — Herr Minister, ich danke Ihnen.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Haar zur Verfügung.
Ich rufe Frage 105 des Herrn Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) auf:
Welche Überlegungen haben den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Haar, veranlaßt, Pressemeldungen zufolge kürzlich in Hannover sinngemäß zu erklären, über den Bau der vorgesehenen Ergänzungsstrecke der Deutschen Bundesbahn Hannover—Kassel sei praktisch schon in dem Sinn entschieden, daß diese Ergänzungsstrecke nicht über Göttingen, sondern durch das Wesertal geführt werde, und wie vereinbart die Bundesregierung diese Absicht mit den Notwendigkeiten einer besseren Verkehrsbedienung des Zonenrandgebiets im Bereich Göttingen?




Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0703122400
Herr Kollege, über die Führung der Trasse der Neubaustrecke der Deutschen Bundesbahn von Hannover über Kassel nach Gemünden ist noch nicht entschieden. Die Deutsche Bundesbahn hatte zunächst nur eine Trasse über Holzminden als kürzeste Verbindung zwischen Hannover und Kassel vorgeschlagen. Sie untersucht zur Zeit auch eine Streckenführung über Göttingen und ermittelt dabei den Verkehrswert Göttingens für diese Neubaustrecke. Das einschlägige Raumordnungsverfahren des Landes Niedersachsen ist ebenfalls noch nicht abgeschlossen.
Die endgültige Genehmigung der Streckenführung obliegt nach § 14 des Bundesbahngesetzes dem Bundesminister für Verkehr. Er wird vor seiner Entscheidung alle in Betracht kommenden Alternativen prüfen. Die Prüfung umfaßt nicht nur die Gestehungskosten der Trasse, sondern auch die zu erwartenden Betriebskosten und das zu erwartende Verkehrsaufkommen.
Darüber hinaus werden auch die Belange der Raumordnung und der Verkehrsbedienung des Zonenrandgebietes sowie andere Belange der Öffentlichkeit geprüft werden müssen. Der vorteilhaftesten Lösung wird dann der Vorzug zu geben sein.
Wie den vorliegenden Pressemitteilungen zu entnehmen ist, habe ich bezüglich der Streckenführung die Auffassung des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn nach den damals vorliegenden Unterlagen interpretiert.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703122500
Eine Zusatzfrage.

Prof. Dr. Hans Hugo Klein (CDU):
Rede ID: ID0703122600
Herr Staatssekretär, darf ich Sie fragen, wann mit dem Abschluß bzw. der Veröffentlichung der Untersuchungen, die, wie Sie sagen, im Gange sind, zu rechnen ist.

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0703122700
Das wird in den nächsten Monaten der Fall sein.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703122800
Eine weitere Zusatzfrage. Bitte, Herr Kollege!

Prof. Dr. Hans Hugo Klein (CDU):
Rede ID: ID0703122900
Der Presse ist zu entnehmen gewesen, daß die Streckenführung über Göttingen etwa 400 Millionen DM teurer sein soll als die über Holzminden. Trifft diese Schätzung zu, und auf welche Unterlagen kann sie gegebenenfalls gestützt werden? Oder ist sie voreilig?

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0703123000
Das sind Unterlagen und Zahlen, die schon vor Wochen vom Vorstand der Deutschen Bundesbahn genannt worden sind. Inwieweit sie einer betriebswirtschaftlichen Gesamtrechnung für die Entscheidung über die künftige Führung der Trasse standhalten, kann jetzt noch nicht beurteilt
werden; ich beziehe mich dabei auf den ersten Teil 1 meiner Antwort auf Ihre Frage.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703123100
Der Herr Abgeordnete Krockert ist nicht im Saal. Die von ihm eingereichten Fragen 106 und 107 werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Der Herr Abgeordnete Waltemathe hat seine Frage 108 zurückgezogen, und auch die Frau Abgeordnete Dr. Riedel-Martiny hat die beiden von ihr gestellten Fragen 109 und 110 zurückgezogen.
Ich rufe Frage 111 des Herrn Abgeordneten Wende auf:
Welche Erfahrungen hat die Deutsche Bundesbahn mit den Sonderangeboten „Rosa Zeiten", „Di-Mi-Do"-Programm und „Seniorenreisen" gemacht, und kann die Bundesregierung der Deutschen Bundesbahn eine Forführung solcher Aktionen, insbesondere für Rentner, für dieses Jahr empfehlen?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0703123200
Herr Kollege Wende, nach den Angaben der Deutschen Bundesbahn war das Sonderangebot „Rosa Zeiten" des Jahres 1968 für sie ein wirtschaftlicher Erfolg. Die nachfolgenden Sonderangebote haben jedoch nicht immer zu der von der Deutschen Bundesbahn erwarteten zusätzlichen Nachfrage geführt. Insbesondere ist die sogenannte Seniorenermäßigung von Jahr zu Jahr schwächer in Anspruch genommen worden, weil sie von den Interessenten zunehmend für ohnehin notwendige Reisen eingeplant worden ist mit dem Ergebnis, daß die Zahl der zusätzlichen Reisen laufend zurückging.
Der Bundesminister für Verkehr hat über diese Angelegenheit wiederholt mit dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn gesprochen und sein Interesse an einer Fortführung derartiger Sonderangebote zum Ausdruck gebracht. Die Bundesbahn hat erklärt, daß sie dieses Instrument nicht aufgeben will, aber eine Pause einlegen wird, nach der in nicht festgelegter Reihenfolge und mit dem notwendigen Überraschungseffekt weitere Sonderangebote unterbreitet werden sollen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703123300
Eine Zusatzfrage.

Manfred Wende (SPD):
Rede ID: ID0703123400
Herr Staatssekretär, könnte nicht ein Grund für die mangelhafte Ausnutzung dieser Angebote gerade darin liegen, daß eben nicht ein regelmäßiges Angebot da ist, gerade wenn man berücksichtigt, daß sich ein solches Angebot dann ja an Rentner wendet, denen man wohl ohnehin eine längere Anlaufzeit gewähren müßte?

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0703123500
Der Sinn der Sonderangebote liegt ja darin, Herr Kollege, daß in sogenannten verkehrsärmeren Zeiten, also in Zeiten ohne stärkere Belastung des Wagenparks der Bundesbahn, überraschend in bestimmten Formen derartige Angebote unterbreitet werden. Ich nehme an, daß nach ent-
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode 31. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. Mai 1973 1685
Parl. Staatssekretär Haar
.) sprechenden Überprüfungen durch die Bundesbahn auch, wie bereits angekündigt, weitere Angebote erfolgen werden.

Manfred Wende (SPD):
Rede ID: ID0703123600
Darf ich Ihrer Antwort entnehmen, daß es auch die Meinung der Bundesregierung ist, daß solche Angebote nicht auf Grund rein wirtschaftlicher Erwägungen seitens der Bundesbahn ins Auge zu fassen sind?

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0703123700
Diese Auffassung teilt die Bundesregierung, aber die Entscheidung über den zeitlichen Ablauf und die Form der Angebote liegt beim Vorstand der Deutschen Bundesbahn, auch, Herr Kollege, wegen der Zuständigkeit nach dem Bundesbahngesetz.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703123800
Ich rufe die Frage 112 und 113 des Herrn Abgeordneten Dr. Böhme (Freiburg) auf. Der Herr Abgeordnete ist nicht im Saal. Die beiden Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Die Frage 114 des Heim Abgeordneten Dr. SchmittVockenhausen wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Fragen 115 und 116 des Herrn Abgeordneten Dr. Riedl (München) auf. Der Abgeordnete ist nicht im Saal. Die beiden Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als
Anlagen abgedruckt.
Als letzte Frage rufe ich die Frage 117 der Frau Abgeordneten Verhülsdonk auf:
Trifft es zu, daß die bisherigen Aktionen der Deutschen Bundesbahn betreffend Fahrpreisermäßigung für Rentner von der Leitung des Unternehmens stets als finanzieller Erfolg für das Unternehmen bewertet wurden?

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0703123900
Frau Kollegin, der Vorstand der Deutschen Bundesbahn hat die früheren Seniorenermäßigungen — mit Ausnahme der letzten — als finanziell erfolgreich bezeichnet, jedoch auch zum Ausdruck gebracht, daß eine ständige, gleichförmige Wiederholung dieser Vergünstigungen zu Fahrgeldeinbußen führen müßte.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703124000
Eine Zusatzfrage der Frau Kollegin Verhülsdonk.

Roswitha Verhülsdonk (CDU):
Rede ID: ID0703124100
Ist die Bundesbahn nicht trotzdem in der Lage, diese Vergünstigungen zu gewähren, Herr Staatssekretär, da sie ja damit im Grunde nur ihre Kapazität ausnützt, auch wenn es kein glattes Geschäft wäre?

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0703124200
Frau Kollegin, ich habe bereits bei der Beantwortung der Frage des Herrn Kollegen Wende darauf hingewiesen, daß der Vorstand der Deutschen Bundesbahn gegenwärtig die Form künftiger Angebote prüft.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703124300
Sie haben noch eine letzte Zusatzfrage, Frau Kollegin.

Roswitha Verhülsdonk (CDU):
Rede ID: ID0703124400
Herr Staatssekretär, können Sie sich vorstellen, daß die Bundesregierung, wenn sie dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn eine solche Aktion empfehlen wurde, nicht doch erfolgreich wäre?

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0703124500
Eine solche Empfehlung ist wiederholt in Gesprächen zum Ausdruck gekommen. Aber die Form der Sonderangebote — auch inhaltlich und zeitlich — obliegt dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn, Frau Kollegin.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0703124600
Meine Damen und Herren, die für die Fragestunde zur Verfügung stehende Zeit ist abgelaufen. Ich bedauere sehr, daß eine Reihe von Kollegen, die noch ausgeharrt haben, nun nicht mehr unmittelbar eine Antwort erhalten können.
Wir stehen am Ende der Beratungen. Ich schließe die heutige Sitzung des Deutschen Bundestages und berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 16. Mai 1973, 14 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.