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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 30. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 10. Mai 1973 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 1543 A Amtliche Mitteilungen 1543 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 21. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (Drucksache 7/153); Bericht und Antrag des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen (Drucksachen 7/500, 7/516) — Fortsetzung der zweiten Beratung ,— in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zum Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Charta der Vereinten Nationen (Drucksachen 7/154, 7/503); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/520), Bericht und Antrag des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache 7/502) — Fortsetzung der zweiten Beratung — Scheel, Bundesminister (AA) . . . 1544 A Dr. Gradl (CDU/CSU) 1548 C Höhmann (SPD) . . . . . . . 1553 D Ronneburger (FDP) . . . . . . 1558 B Franke, Bundesminister (BMB) . . 1560 D Dr. Abelein (CDU/CSU) . . . . 1565 A Wischnewski (SPD) . . . . . . 1569 D Dr. Bangemann (FDP) 1573 A Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . 1601 C Dr. Kreutzmann (SPD) 1605 B Eppler, Bundesminister (BMZ) . . 1608 A Graf Stauffenberg (CDU/CSU) . . 1609 D Flach (FDP) 1614 C Mattick (SPD) 1618 B Bahr, Bundesminister 1622 A Fragestunde (Drucksache 7/511) Frage A 83 des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : • Verkauf von Butter an die Sowjetunion und Weiterverkauf nach Chile Ertl, Bundesminister (BML) . . . . 1578 D, 1579 A, B Engelsberger (CDU/CSU) . . . . 1579 A, B Frage A 84 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Änderungen des einzelbetrieblichen Förderungsprogramms für die Landwirtschaft auf Grund des Einspruchs der EG-Kommission Ertl, Bundesminister (BML) . . . . 1579 C, 1580 A, C Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . 1580 A, C II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Mai 1973 Frage A 85 des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Auswirkungen der Preisbeschlüsse des EG-Ministerrates auf die Entwicklung der Betriebskosten und der Einkommen der deutschen Bauern Ertl, Bundesminister (BML) . . . 1580 C, D, 1581 A Niegel (CDU/CSU) . . . 1580 D, 1581 A Frage A 8 des Abg. Dr. Müller (München) (CDU/CSU) : Äußerung des Bundeskanzlers über Gäste als Belastung für den Besuch Breschnews Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . 1581 B, C Dr. Müller (München) (CDU/CSU) 1581 B, C Höcherl (CDU/CSU) . . . . . . 1581 C Fragen A 9 und 10 der Abg. Dr. Müller (München) und Engelsberger (CDU/CSU) : Äußerung des Bundeskanzlers in Pula über die Einstellung der Wähler der CDU und der CSU zum Frieden Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 1581 D, 1582 A, B, C, D, 1583 A Dr. Müller (München) (CDU/CSU) . 1581 D, 1582 A, D Engelsberger (CDU/CSU) . . . 1582 B, C Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 1582 D Frage A 62 des Abg. Dr. Geßner (SPD) : Irreführende Angaben in Prospekten und anderen Veröffentlichungen von Reiseveranstaltern Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 1583 B, C, D, 1584 A Dr. Geßner (SPD) 1583 C, D Hansen (SPD) 1583 D Dr. de With (SPD) 1584 A Frage A 63 des Abg. Gallus (FDP) : Änderung der Jugendarrestvollzugsordnung Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 1584 B, D, 1585 A Gallus (FDP) 1584 C, D Höcherl (CDU/CSU) 1585 A Fragen A 77 und 78 des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) : Aufnahme einer berührungssicheren Glühlampenfassung in die VDE-Vorschriften Grüner, Parl. Staatssekretär (BMW) 1585 B, C, D, 1586 A, B, C Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . 1585 C, D, 1586 A, B, C Lemp (SPD) 1586 C Fragen A 79 und 80 des Abg. Höcherl (CDU/CSU) : Konsequenzen aus dem Jahresbericht 1972 der Deutschen Bundesbank Grüner, Parl. Staatssekretär (BMW) 1587 A, B, C, D Höcherl (CDU/CSU) . . . 1587 B, C, D Fragen A 86 und 87 des Abg. Bremm (CDU/CSU) : Krankenversicherungsbeiträge freiwillig weiterversicherter Angestellter, die zugleich landwirtschaftliche Unternehmer sind Eicher, Staatssekretär (BMA) 1588 A, B, C Bremm (CDU/CSU) 1588 C, D Frage A 88 des Abg. Dr. Schäuble (CDU/ CSU) : Berücksichtigung der Inhaftierung durch eine Besatzungsmacht auf Grund einer Denunziation als Ersatzzeit im Sinne des § 28 AVG Eicher, Staatssekretär (BMA) . . 1589 A, C Dr. Schäuble (CDU/CSU) 1589 B Fragen A 89 und 90 des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) : Anmeldung von Schwerbehinderten zur freiwilligen Versicherung nach dem Rentenreformgesetz 1972 Eicher, Staatssekretär (BMA) . . 1589 C, D Fragen A 95 und 96 des Abg. Müller (Berlin) (CDU/CSU) : Forderungen des Deutschen Familienverbands betr. eine Übergangslösung zum Familienlastenausgleich Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) 1590 B, C, D, 1591 A, B, C, D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 1590 B, C, 1591 B, C Frau Stommel (CDU/CSU) . . . 1590 D Baier (CDU/CSU) 1591 D Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Brandt, Bundeskanzler . . . . . 1592 A Dr. Narjes (CDU/CSU) 1594 B Dr. Schachtschabel (SPD) 1596 C Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . 1598 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 1. Oktober 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Rechtshilfe in Strafsachen (Drucksache 7/371) — Erste Beratung — . . . . . . . . . . . . 1626 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 26. November 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Auslieferung (Drucksache 7/372) — Erste Beratung — . . . 1626 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes vom 14. Januar 1969 zu dem Übereinkommen vom 7. September 1967 zwischen Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden über gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen und zu dem Protokoll über den Beitritt Griechenlands zu diesem Übereinkommen (Drucksache 7/470) — Erste Beratung — 1626 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Juni 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Marokko zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 7/471) — Erste Beratung — 1626 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. November 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Liberia zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache 7/472) — Erste Beratung — 1626 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Kostenermächtigungsvorschriften des Seemannsgesetzes (Drucksache 7/482) — Erste Beratung — 1626 B Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung der Wirtschaftspläne des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1973 (ERPWirtschaftsplangesetz 1973) (Drucksache 7/479) — Erste Beratung — 1626 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 120 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 8. Juli 1964 über den Gesundheitsschutz im Handel und in Büros (Drucksache 7/414) — Erste Beratung — 1626 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Olivenöl-Übereinkommen von 1963 (Drucksache 7/413) — Erste Beratung — 1626 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (SPD, CDU/CSU, FDP) (Drucksache 7/400) — Erste Beratung — 1626 D Entwurf eines Gesetzes über eine Statistik des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs (Drucksache 7/426) — Erste Beratung — 1626 D Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 15. Februar 1966 über die Eichung von Binnenschiffen (Drucksache 7/481) — Erste Beratung — . . . . . 1626 D Entwurf eines Gesetzes über das Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (Drucksache 7/506) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 1626 D Entwurf eines Gesetzes zur Abwicklung der Reichsärztekammer (Reichsärztekammer-Abwicklungsgesetz) (Drucksache 7/507) — Erste Beratung — . . . . 1627 A Nächste Sitzung 1627 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 1629* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Fragen A 64 Und 65 — Drucksache 7/511 — des Abg. Dr. Schneider (CDU/CSU) betr. Begünstigung krimineller Ausschreitungen bei Demonstrationen durch die Liberalisierung des Demonstrationsstrafrechts und Maßnahmen gegen die Verschlechterung der inneren Sicherheit . . . . . . . 1629* B Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage A 91 — Drucksache 7/511 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Beschäftigung von Jugendlichen mit Akkordoder Fließarbeit 1630* A Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage A 92 — Drucksache 7/511 — des Abg. Spranger (CDU/CSU) betr. Behandlung der Schwerkriegsbeschädigten in der Krankenversicherung der Landwirte 1630* B IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Mai 1973 Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage A 93 — Drucksache 7/511 — des Abg. Peiter (SPD) betr. technische Unzulänglichkeiten eines bestimmten Baggermodells . . . . . . . . . . 1630* D Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage A 94 — Drucksache 7/511 — des Abg. Zebisch (SPD) betr. Meldungen über ein Ansteigen des Krankenstandes 1631* B Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 129 — Drucksache 7/511 — des Abg. Ernesti (CDU/CSU) betr. Protest der drei westlichen Stadtkommandanten zu dem Zwischenfall an der Sektorengrenze in der Nähe des Reichstags 1631* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Mai 1973 1543 30. Sitzung Bonn, den 10. Mai 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 29. Sitzung, Seite 1415 A: Die Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Bedingungen für die Besoldung und die soziale Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die in Belgien dienstlich verwendet werden — Drucksache 7/492 —überwiesen an den Innenausschuß (federführend), Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat ist zu streichen. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 12.5. Adams * 12. 5. Dr. Aigner * 12. 5. Dr. Arndt (Berlin) * 12. 5. Dr. Artzinger * 12. 5. Dr. Bangemann * 12. 5. Barche 26. 5. Behrendt * 12. 5. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 26. 5. Blumenfeld * 12. 5. Dr. Burgbacher * 12. 5. Coppik 26. 5. Dr. Corterier * 12. 5. Eckerland 26. 5. Fellermaier * 12. 5. Flämig * 12. 5. Frehsee * 12. 5. Dr. Früh * 12. 5. Gerlach (Emsland) * 12. 5. Graaff 12. 5. Härzschel * 12. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 12. 5. Kater * 12. 5. Dr. Klepsch * 12. 5. Krall * 12. 5. Freiherr von Kühlmann-Stumm 24. 5. Lange * 12. 5. Lautenschlager * 12. 5. Lücker * 12.5. Dr. Martin 26. 5. Memmel ' 12. 5. Müller (Mülheim) * 12. 5. Mursch (Soltau-Harburg) * 12.5. Frau Dr. Orth 26.5. Picard 12.5. Schmidt (München) * 12. 5. Dr. Schulz (Berlin) * 12. 5. Schwabe * 12. 5. Dr. Schwörer * 12. 5. Seefeld * 12. 5. Springorum * 12. 5. Dr. Starke (Franken) * 12. 5. Walkhoff * 12. 5. Frau Dr. Walz * 12. 5. Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 10. Mai 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Fragen A 64 und 65) : Inwieweit hat nach den Feststellungen der Bundesregierung die Liberalisierung des Demonstrationsstrafrechts mit dem dritten Strafrechtsreformgesetz kriminelle Ausschreitungen bei Demonstrationen der letzten Zeit in Frankfurt und Bonn begünstigt sowie die präventive Unterbindung von Gewaltakten erschwert bzw. verhindert? Ist die Bundesregierung bereit, aus der bedrohlichen Verschlechterung der inneren Sicherheit Konsequenzen zu ziehen, und welche Maßnahme gedenkt sie gegebenenfalls zu ergreifen? Zu Frage A 64: Bereits in meiner Antwort auf eine Anfrage des Abgeordneten Höcherl vom 12. August 1971 - zu Drucksache VI/2492 - habe ich darauf hingewiesen, daß es eines der Ziele des Dritten Gesetzes zur Reform des Strafrechts vom 20. Mai 1970 (BGBl. I Seite 505) war, die friedliche Meinungsäußerung und den gewalttätigen Mißbrauch des Demonstrationsrechts klar voneinander abzugrenzen. Dieses Ziel ist auch erreicht worden. Der durch das Dritte Reformgesetz neugefaßte Tatbestand des Landfriedensbruchs (§ 125 StGB) ist gerade gegen Gewaltakte geschaffen worden, wie sie in letzter Zeit in Bonn und Frankfurt vorgekommen sind. Die Lockerung der Strafdrohung des § 125 StGB gegenüber dem alten Rechtszustand besteht nur darin, daß solche Personen straffrei gestellt sind, die im Rahmen einer Demonstration weder Gewaltakte begangen noch solche Handlungen im Sinne des § 125 StGB gefördert haben. Sie betrifft die Teilnahme an den Ausschreitungen in Bonn und Frankfurt nicht. Im übrigen stellt das Strafgesetzbuch eine Reihe sonstiger Vorschriften zur Verfügung, die bei Gewaltakten - je nach Sachlage zur Anwendung kommen. Ich nenne hier nur die Tatbestände der Körperverletzung, Sachbeschädigung, Nötigung und ähnlicher Delikte. Von einer Begünstigung von Gewaltakten durch das 3. Strafrechtsreformgesetz kann also überhaupt keine Rede sein. Dies wird auch bestätigt durch statistische Erhebungen, die der Bundesminister des Innern seit dem Jahre 1968 bei den Innenverwaltungen der Länder durchführt und die auf Polizeiberichten beruhen. Danach ging seit 1969 sowohl die Anzahl der Demonstrationen überhaupt als auch besonders der Anteil der unfriedlichen Demonstrationen fast kontinuierlich zurück. Während 1969 noch etwa jede zweite bis dritte der 2 253 erfaßten Demonstrationen unfriedlich verlief, war es 1972 nur etwa jede zwanzigste bei einer Gesamtzahl von 1 547 Demonstrationen. Zu Frage A 65: Aus der Verbindung dieser Frage mit Ihrer ersten Frage schließe ich, daß Sie offensichtlich dann auch davon ausgehen, die Reform des Demonstrationsstrafrechts habe zu einer bedrohlichen Verschlechterung der inneren Sicherheit geführt. Das trifft wie ich bereits ausgeführt habe - nicht zu. Deshalb sehe ich aus der Sicht meines Geschäftsbereichs keinen Anlaß, erneut eine Änderung des Demonstrationsstrafrechts in Erwägung zu ziehen. 1630* Deutscher Bundestag -- 7. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Mai 1973 Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 10. Mai 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage A 91): Wie beurteilt die Bundesregierung die im § 38 des Jugendarbeitsschutzgesetzes eingeräumte Möglichkeit, für Jugendliche über 16 Jahre durch die Gewerbeaufsichtsämter Akkord- bzw. Fließarbeit in Ausnahmefällen zuzulassen, und ist sie gegebenenfalls der Auffassung, daß der Gesetzestext so geändert werden sollte, daß grundsätzlich für Jugendliche unter 18 Jahren die Beschäftigung mit Akkord- oder Fließarbeit verboten wird? Wie Herr Minister Arendt bereits in der Debatte über die Regierungserklärung am 24. Januar 1973 angekündigt hat, bereitet mein Haus eine Reform des Jugendarbeitsschutzes vor. Im Rahmen der Vorarbeiten hierzu wird auch die Vorschrift des § 38 des Jugendarbeitsschutzgesetzes über die Akkord- und Fließarbeit überprüft. Die Prüfung ist jedoch noch nicht abgeschlossen, insbesondere sind noch einige Rückfragen bei den Gewerbeaufsichtsämtern erforderlich. Ich bitte um Verständnis, wenn ich dem Ergebnis der Überprüfung heute nicht vorgreifen möchte. Ich hoffe, die Prüfung so rechtzeitig abschließen zu können, daß ein erster Entwurf eines neuen Jugendarbeitsschutzgesetzes alsbald erstellt werden kann. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 10. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spranger (CDU/ CSU) (Drucksache 7/511 Frage A 92) : Wird die Bundesregierung den sozialen Status der schwerkriegsbeschädigten Landwirte dadurch verbessern, daß sie die nach dem Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte bestehende volle Beitragspflicht nach dem Flächenwert ändert und eine der kostenlosen Heilbehandlungen gem. § 10 des Bundesversorgungsgesetzes entsprechende Regelung für diesen Personenkreis und deren Familienangehörige trifft, und teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Beiträge der Landwirte zur landwirtschaftlichen Krankenkasse für mitarbeitende Familienangehörige zu hoch sind und unverzüglich einer Herabsetzung bedürfen? Zu diesem Thema hat die Bundesregierung bereits in mehreren Fragestunden des Deutschen Bundestages Stellung genommen. Ich möchte hier erneut darauf hinweisen, daß das Problem während der Beratungen des Gesetzentwurfes über die Krankenversicherung der Landwirte im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages eingehend erörtert worden ist. Der Ausschuß hat sich vor allem deswegen für die geltende Regelung ausgesprochen, weil Schwerbeschädigte Landwirte in der Krankenversicherung der Landwirte nicht anders behandelt werden können als schwerbeschädigte Pflichtversicherte in der allgemeinen Krankenversicherung. Wollte man allerdings den schwerkriegsbeschädigten Landwirten die Leistungen der Krankenversicherung ohne eigene oder bei verminderter Beitragszahlung zur Verfügung stellen, müßten die übrigen versicherten landwirtschaftlichen Unternehmer diese Aufwendungen mitfinanzieren. Line andere Frage ist es, ob die Beitragsbelastung der schwerkriegsbeschädigten Landwirte auf andere Weise gemildert werden kann. Hierzu hat Herr Parlamentarischer Staatssekretär Rohde bereits in der Fragestunde am 1. Februar 1973 ausgeführt, daß in der zuständigen Fachabteilung unseres Hauses gegenwärtig die Frage geprüft wird, ob auch die Beitragsbelastung der Landwirte bei der Neugestaltung des § 9 der Verordnung zur Durchführung des § 33 des Bundesversorgungsgesetzes im Rahmen der Einkommensermittlung pauschal berücksichtigt werden kann. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Zum zweiten Teil Ihrer Frage möchte ich folgendes bemerken: Wie Sie wissen, Herr Abgeordneter, tragen die versicherungspflichtigen landwirtschaftlichen Unternehmer auch die Beiträge für die bei ihnen mitarbeitenden versicherungspflichtigen Familienangehörigen. Die Folge einer Ermäßigung dieser Beiträge von zwei Dritteln auf die Hälfte des jeweiligen Unternehmerbeitrags wäre eine Umschichtung der Beitragslast unter den Landwirten. Dabei würden Landwirte ohne mitarbeitende Familienangehörige, zu denen auch Kleinstlandwirte zählen, finanziell stärker belastet als bisher. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß nach der verhältnismäßig kurzen Zeit seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte die von Ihnen, Herr Abgeordneter, angesprochene Frage noch nicht abschließend beurteilt werden kann; sie wird die Beitragsentwicklung bei den landwirtschaftlichen Krankenkassen sorgfältig beobachten und zu gegebener Zeit prüfen, ob die Beiträge für mitarbeitende Familienangehörige gesenkt werden können, ohne die Landwirte, die keine mitarbeitenden Familienangehörige beschäftigen, unzumutbar zu belasten. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 10. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 7/511 Frage A 93) : Trifft die Feststellung eines Frankfurter Schöffengerichts zu, daß durch technische Unzulänglichkeiten eines bestimmten Baggermodells es eine Reihe von tödlichen Unfällen gegeben hat, und daß der Gesetzgeber durch Sachverständige mehrmals darauf hingewiesen wurde, und, wenn ja, wird die Bundesregierung nunmehr die Initiative ergreifen und den Betrieb dieses Baggermodells fur die Verlegung von Kanalisationsrohren verbieten? Über das von Ihnen genannte Urteil des Frankfurter Schöffengerichts und den ihm zugrundeliegenden Sachverhalt hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung erst durch kürzlich veröffentlichte Pressemeldungen Kenntnis erlangt. Eine unverzügliche Rückfrage beim Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften ergab, daß die Berufsgenossenschaften bereits im Jahre 1971 wegen der Gefährdung der mit diesen Baggern Beschäftigten mit Herstellern und Benutzern des Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Mai 1973 1631* Baggermodells verhandelt haben. Hierbei ergab sich, daß die genannte Baggertype, die früher von mehreren Herstellern angeboten wurde, nicht nur für Baggerarbeiten verwandt wurde, sondern auch für Hebe- und Transportarbeiten — z. B. bei Rohrverlegungen —, wofür der Bagger an sich nicht gebaut ist. Daher ist vereinbart worden, daß für diesen Zweck Bagger angeboten und eingesetzt werden, die sowohl für Baggerarbeiten als auch für den Hebezeugbetrieb geeignet sind oder die innerhalb weniger Minuten umgerüstet werden können. Der Hauptverband hat die einzelnen Berufsgenossenschaften darauf aufmerksam gemacht, daß die nicht umgebauten Bagger dieser Type als Hebezeug nicht mehr verwendet werden dürfen. Dadurch war ein einheitliches Vorgehen aller Technischen Aufsichtsbeamten sichergestellt. Die Bundesregierung wird sich darüber hinaus dafür einsetzen, daß die Unfallverhütungsvorschrift „Bagger" entsprechend gefaßt wird. Die Benutzer von Baggern müssen auch aus dieser Vorschrift eindeutig erkennen können, daß für Transport- und Hebearbeiten nur solche Geräte verwendet werden dürfen, die auch dafür sicherheitstechnisch geeignet sind. Soweit der vorliegende Fall Fragen aus dem Bereich der Gewerbeaufsicht aufgeworfen hat, gehe ich davon aus, daß die hierfür zuständigen Stellen der Länder bereits geeignete Schritte unternommen haben oder unternehmen werden. Anlage 6 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 9. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/511 Frage A 94) : Treffen Meldungen einzelner Unternehmer und Wirtschaftsverbände zu, die von einem alarmierenden Ansteigen des Krankenstands in den letzten Jahren sprechen und dafür das Lohnfortzahlungsgesetz verantwortlich machen, oder ist die Bundesregierung demgegenüber der Auffassung, daß sich das Lohnfortzahlungsgesetz voll bewährt hat? Der jahresdurchschnittliche Krankenstand in der gesetzlichen Krankenversicherung hat sich von 5,1 v. H. im Jahre 1969 auf 5,5 v. H. im Jahre 1972 erhöht. Bei den Betriebskrankenkassen ist ein stärkerer Anstieg — und hierauf gründen sich vermutlich die Meldungen über das „alarmierende Ansteigen des Krankenstandes" — zu verzeichnen, und zwar von 6,1 v. H. im Jahre 1969 auf 7,1 v. H. im Jahre 1972. Das von jeher höhere Krankenstandsniveau bei den Betriebskrankenkassen ergibt sich daraus, daß ein Teil dieser Kassen bei solchen Unternehmen besteht, deren Produktions- und Arbeitsweise eine verhältnismäßig hohe gesundheitliche Belastung oder ein größeres Unfallrisiko bewirken. Die Tendenz zu leicht. steigenden Krankenständen in den letzten Jahren dürfte u. a. mit dem Konjunkturverlauf, dem gestiegenen Arbeitstempo, der Mehrarbeit und den daraus sich ergebenden verstärkten gesundheitlichen Belastungen zusammenhängen. Hinzu kommt, daß als Folge der angespannten Arbeitsmarktsituation auch solche Arbeitnehmer in den Erwerbsprozeß eingegliedert wurden, die ein erhöhtes Krankheitsrisiko (z. B. auf Grund des Alters) aufweisen. Die Vielfalt der auf den Krankenstand einwirkenden Faktoren läßt daher eine Aussage, ob seine Veränderungen seit 1970 auf das Lohnfortzahlungsgesetz zurückzuführen sind, nicht zu. Wegen weiterer Einzelheiten zu diesem Fragenkomplex darf ich Sie auf den Erfahrungsbericht der Bundesregierung — Drucksache VI/3200 — hinweisen. Solange es nicht gelingt, diese unterschiedlichen, zum Teil auch im psychologischen Bereich liegenden Einflußgrößen zahlenmäßig sichtbar zu machen — und das dürfte sehr schwierig sein —, läßt sich ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Entwicklung des Krankenstandes und dem Lohnfortzahlungsgesetz nicht herstellen. Trotzdem bin ich der Auffassung, daß dieses Gesetz den mit ihm angestrebten Zweck erfüllt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 9. Mai 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ernesti (CDU/CSU) (Drucksache 7/511 Frage A 129) : Ist die Bundesregierung bereit, den vollen Wortlaut des Protests der drei westlichen Stadtkommandanten zu dem schweren Zwischenfall an der Sektorengrenze in der Nähe des Reichstags und ihre eigene Stellungnahme zu diesen Vorgängen dem Deutschen Bundes tag mitzuteilen? Der Wortlaut des Protestes der drei westlichen Stadtkommandanten zu dem schweren Zwischenfall an der Sektorengrenze in der Nähe des Reichstages lautet wie folgt: Am 27. April um 17.55 Uhr wurden Wachposten auf dem an den Bezirk Tiergarten im britischen Sektor angrenzenden Reichstagsufer in Ost-Berlin beobachtet, wie sie Schüsse abgaben, die anscheinend auf -einen Mann gerichtet waren, der versuchte, die Mauer an dieser Stelle zu übersteigen. Der Mann fiel in die Spree, und etwa zwei Stunden später wurde ein anscheinend lebloser Körper von einem ostdeutschen Patrouillenboot aus dem Wasser geborgen. Die alliierten Stadtkommandanten sind empört über diesen erneuten rücksichtslosen und unmenschlichen Gebrauch von Feuerwaffen im Herzen von Berlin. Dieser Vorfall entspricht nicht dem von allen interessierten Regierungen ,ausgedrückten Wunsche zur Vermeidung von Spannungen. Die alliierten Stadtkommandan- 1632* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 30. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. Mai 1973 ten fordern die verantwortlichen Behörden auf, mehr Achtung für unschuldiges Leben zu zeigen und den weiteren derartigen Gebrauch von Schußwaffen zu vermeiden. Die Stellungnahme der Bundesregierung ergibt sich aus der Erklärung des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen vom 27. April 1973, in der er den Zwischenfall wie folgt verurteilt hat: Der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen hat mit Empörung und Abscheu die Nachricht vom erneuten Schußwaffengebrauch zur Verhinderung einer verzweifelten Flucht erfahren. Solche Vorfälle sind unerträglich und eine ernsthafte Störung der Politik einer Entspannung, deren Glaubwürdigkeit sich darin erweist, daß der einzelne sicher vor Furcht und Gewalt bleibt. Beide Texte wurden veröffentlicht.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die Sitzung ist eröffnet.
    Meine Damen und Herren, Ihnen liegt eine Liste von Vorlagen vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die nach § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen weiden sollen:
    Betr.: Raumordnungsbericht 1972 Bezug: § 11 des Raumordnungsgesetzes — Drucksache VI/3793 —zuständig: Ausschuß für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (federführend), Innenausschuß
    Betr.: Arbeitsförderungsbericht
    Bezug: § 239 des Arbeitsförderungsgesetzes — Drucksache 7/403 -
    zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend), Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
    Betr.: Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Zypern
    - Drucksache 7/455 zuständig: Auswärtiger Ausschuß
    Betr.: Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Entscheidung zur Errichtung eines Europäischen Fonds für währungspolitische Zusammenarbeit
    — Drucksache 7.456 —zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend), Finanzausschuß Ausschuß für Wirtschaft
    Betr.: Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
    Bezug: § 6 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" vom 6. Oktober 1969 (BGBl. I S. 1861), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 1971 (BGB1. I S. 2140)
    — Drucksache 7/401 —zuständig: Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen, Haushaltsausschuß
    Betr.: Ergänzung zum Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"
    Bezug: § 6 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" vorn 3. September 1969 (BGB1. I S. 1573) in der Fassung des Gesetzes vorn 23. Dezember 1971 (BGB1. I S. 2140)
    - Drucksache 7/480 —
    zuständig: Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (federführend), Haushaltsausschuß
    Erhebt sich gegen die beabsichtigte Überweisung Widerspruch? — Ich stelle fest, daß das nicht der Fall ist; dann ist so beschlossen.
    Folgende amtliche Mitteilung wird ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
    Der Bundesminister des Innern hat mit Schreiben vom 7. Mai 1973 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Vogel (Ennepetal), Berger, Dr. Miltner, Wagner (Günzburg) und der Fraktion der CDU/CSU betr. Grundsätze für die Beteiligung der Ruhestandsbeamten, -richter und -soldaten und ihrer Hinterbliebenen an strukturellen Besoldungsverbesserungen — Drucksache 7/477 — beantwortet. Sein Schreiben wird als Drucksache 7'518 verteilt.
    Wir fahren in der Aussprache über die Punkte 2 und 3 der Tagesordnung fort:
    Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 21. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik
    — Drucksache 7/153 —Bericht und Antrag des Ausschusses für ;innerdeutsche Beziehungen (16. Ausschuß)

    — Drucksachen 7/500, 7/516 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Heyen
    Abgeordneter Jäger (Wangen)


    (Erste Beratung 14./15. Sitzung)

    Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zum Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Charta der Vereinten Nationen
    - Drucksachen 7/154, 7/503 —
    a) Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
    — Drucksache 7/520 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Bußmann
    b) Bericht und Antrag des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuß)

    — Drucksache 7/502 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Carstens (Fehmarn) Abgeordneter Dr. Corterier

    (Erste Beratung 15. Sitzung)

    Das Wort hat Herr Bundesminister Scheel.





Rede von Walter Scheel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Frau Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zwei eng verbundene Gesetzentwürfe stehen heute zur Debatte, die Entwürfe der Gesetze zu dem Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR und zum Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Charta der Vereinten Nationen. Sie sind wie zwei Seiten einer Medaille. Beide bringen den zentralen Grundgedanken unserer Friedenspolitik zum Ausdruck, der unsere gesamte Außenpolitik bestimmt.
Die Wahrung und Sicherung des Friedens haben Vorrang vor der staatlichen Einheit. Deutlicher als vor einem oder zwei Jahren sehen wir heute, daß der Beitrag der Bundesrepublik Deutschland zur Stabilisierung ,des Friedens in Europa nicht das Ergebnis einer weltfremden, träumerischen Hoffnung war. Er war eine höchst zeitgemäße politische Entscheidung, die unser Land vor der Isolierung von den eigenen Freunden bewahrte.
Meine Damen und Herren, die Verträge von Moskau und Warschau, das Viermächteabkommen über Berlin und der Grundvertrag bilden ein einheitliches Ganzes. Das ist so. Es wäre wohl ein Schildbürgerstreich erster Ordnung, wenn wir die Vorteile, die wir aus der Entspannungspolitik ziehen können, gerade im Verhältnis der beiden deutschen Staaten zueinander ungenutzt ließen oder auf unserem legitimen Platz in der Weltorganisation der Vereinten Nationen verzichteten. Nein, diese Vertragspolitik, ,die wir seit 1969 betrieben haben und die hoffentlich bald auch durch einen Vertrag mit der Tschechoslowakei vervollständigt sein wird, hat uns in den den Stand gesetzt, in einer sich rasch wandelnden Welt den Anschluß zu behalten und unsere Verantwortung zu tragen.
Selbst der Außenminister der DDR, Herr Winzer, hat kürzlich in einem Vortrag in Wien die Bedeutung dieser Verträge richtig eingeschätzt, als er sagte:
So sind durch die Verträge der Sowjetunion, der Volksrepublik Polen und der DDR mit der Bundesrepublik Deutschland sowie durch das vierseitige Abkommen über West-Berlin und die vierseitige Erklärung zur Aufnahme der DDR und der Bundesrepublik in die Vereinten Nationen, wie mir scheint ...

(Abg. Dr. Carstens [Fehmarn] : Und WestBerlin!)

— Das sollte der Zwischenrufer vielleicht einmal Herrn Winzer sagen.

(Abg. Dr. Carstens [Fehmarn] : Das sollten Sie vielleicht auch mal sagen, Herr Minister!)

Dem würde ich natürlich durchaus zustimmen, wenn Sie ihm das sagen würden und dabei außerdem noch Erfolg haben würden.

(Abg. Wehner: Sehr gut!)

Ich möchte noch einmal zitieren, was Winzer gesagt hat:
So sind durch die Verträge der Sowjetunion, der Volksrepublik Polen und der DDR mit der Bundesrepublik Deutschland
— er hat sogar gesagt „BRD"; aber das geht mir so schwer über die Lippen, daß ich es hier ausspreche —

(Beifall bei der CDU/CSU)

sowie durch das vierseitige Abkommen über West-Berlin und die vierseitige Erklärung zur Aufnahme der DDR und der Bundesrepublik Deutschland in die Vereinten Nationen, wie mir scheint, wesentliche objektive Voraussetzungen für das Zustandekommen und eine erfolgreiche Arbeit der Europäischen Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit gegeben.
Ich glaube, dem kann man zustimmen.
Was haben wir, meine Damen und Herren, allein im verflossenen Jahr an dramatischen Veränderungen auf der weltpolitischen Bühne erlebt! Die Unterzeichnung des Berlin-Abkommens durch die Vier Mächte, das Pekinger Treffen von Präsident Nixon mit Mao Tse-tung, die Moskauer Gipfelkonferenz und die dort getroffenen amerikanisch-sowjetischen Abmachungen sowie die ersten Vereinbarungen nuklearer Rüstungsbegrenzungen zwischen den Supermächten, — das sind einschneidende Ereignisse, die uns alle mittelbar oder unmittelbar berühren. Wollte hier im Ernst jemand behaupten, daß ein Land vom Gewicht und der Bedeutung der Bundesrepublik Deutschland in einem Gefühl stolzer Isolierung diese Ereignisse nicht zur Kenntnis zu nehmen braucht?
Wenn wir im Nordatlantischen Bündnis und in der Europäischen Gemeinschaft unsere Rolle spielen und unseren Verpflichtungen nachkommen wollen, so müssen wir mit der Welt rechnen, wie sie ist,

(Abg. Wehner: Sehr wahr!)

und nicht, wie wir sie uns erträumen. Nostalgie ist hier nicht am Platze. Zur Welt, wie sie ist, gehört leider auch die Tatsache, daß die Teilung Deutschlands fortdauert. Das deutsche Problem konnte in der Vergangenheit nicht gelöst werden und wird durch den Grundvertrag nicht gelöst.
Herr Professor Carstens hat uns an dieser Stelle den Vorwurf gemacht, daß der Grundvertrag nicht von der deutschen Nation und der deutschen Einheit spricht. Er sieht darin ein schweres historisches Versäumnis. Er hat in der gleichen Rede hervorgehoben, daß sich frühere Bundesregierungen die Möglichkeit gesamtdeutscher Politik auch im Rahmen der europäischen Integration offengehalten haben. Sicher, Sie sind auf den Kern der Frage gekommen, Herr Professor Carstens. Sie haben ihn nur nicht ganz sichtbar gemacht. Sie hätten ja auch noch hinzufügen können, daß sich auch die Sowjetunion und die DDR in ihren Verträgen von 1955 und 1964 zum Ziel der Verwirklichung der Einheit Deutschlands bekannten. Aber wäre die Verwirklichung der Wiedervereinigung, von der in diesen Verträgen die Rede ist, denn eine Wiedervereinigung, wie wir sie wollen? Die Antwort ist doch offenkundig, und gerade die Kollegen der CDU haben sie in jenen



Bundesminister Scheel
Jahren mit aller Deutlichkeit ausgesprochen. Es ist eben ein Trugschluß, aus der Übereinstimmung in den Worten auf eine Übereinstimmung in der Sache zu schließen. Das ist ja der Grund, warum die Wiedervereinigung, wie wir sie verstehen, von uns bisher nur in den Westverträgen stipuliert werden konnte.
Wenn es uns eines Tages gelänge, die Begriffe „deutsche Einheit", „deutsche Nation" und „Wiedervereinigung Deutschlands" mit der Sowjetunion vertraglich zu regeln, oder wenn es möglicherweise gar der DDR gelänge, mit den Vereinigten Staaten solche Verträge abzuschließen, dann wäre allerdings die deutsche Einheit erreicht. So einfach ist das. Aber, Herr Carstens, Sie haben selber, ich glaube, in aktiver Position erleben müssen, daß das nicht so einfach ist. Denn sicherlich wären auch Sie darauf gekommen, diese deutsche Einheit in der Zeit zu erreichen, in der Sie aktiv daran gearbeitet haben, wenn es so einfach wäre. Sie hätten das nicht etwa anderen überlassen mögen.
Wir haben uns mit dieser Sorte Logik nicht aufgehalten, weil sie ja zu nichts führt und weil sie sich praktisch auf einer Diskussionsebene abspielt; die gespenstisch erscheint für den, der in der Wirklichkeit lebt. Nein, wir haben versucht, dem Status quo, wie er nun einmal ist, ein kleines, aber für die Menschen in Deutschland wichtiges Plus hinzuzufügen. Wir haben den Grundvertrag geschlossen, weil er der fortgesetzten und sich verstärkenden Entfremdung zwischen den beiden Teilen Deutschlands, zwischen den Teilen des deutschen Volkes tatsächlich entgegenwirkt.
Natürlich können auch wir die Ergebnisse der ganzen Kriegs- und Nachkriegsgeschichte nicht aus der Welt schaffen. Der Grundvertrag ist das Ergebnis nüchterner Einsicht in die Notwendigkeit, endlich zu handeln und aus einer sterilen und gefährlichen Lage das Beste zu machen. Es ist das Ergebnis auch der Geschlossenheit, mit der die Drei Mächte unsere Grundposition zur Deutschlandfrage mit uns gemeinsam verfochten haben.
Der Kollege Strauß hat uns zu Beginn seiner Ausführungen untersagt, ihm und seinen politischen Freunden zu unterstellen, sie wären nicht für Entspannung und Frieden. Wir haben das ja auch nie getan.

(Zurufe von der CDU/CSU: Sie persönlich nicht!)

Aber es reicht doch nicht, vom Frieden und von Entspannung nur zu reden. Wir halten es einfach für unsere Pflicht und Schuldigkeit, zu handeln

(Beifall bei den Regierungsparteien)

statt unter Herrn Straußens Polithypnose auf dem westöstlichen Diwan — wie er das nannte — noch ein weiteres Vierteljahrhundert abzuwarten.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Unsere Politik — das möchte ich auch Herrn Strauß sagen — steht in der Tat unter Zeitdruck. Dieser Zeitdruck ist nicht von uns geschaffen worden, sondern er wird von den Uhren der Weltpolitik bestimmt. Diese Uhren werden in den Metropolen der Weltmächte gestellt. Zu diesen Metropolen zählt — leider — Vilshofen vorerst noch nicht.

(Heiterkeit bei den Regierungsparteien. — Abg. Franke [Osnabrück]:: Hinterthal auch nicht!)

— Sehen Sie, ich habe meine Politik nicht etwa nach den Uhren dort gestellt,

(Abg. Franke [Osnabrück] : Doch!)

sondern nach denen der Metropolen. — Ihnen und Herrn Strauß möchte ich sagen: Gebe Gott Ihnen die Weisheit — um Herrn Strauß selbst einmal von gestern zu zitieren —, das zu unterscheiden, nämlich zu unterscheiden, wo die Uhren gestellt werden. Die Gélassenheit, das hinzunehmen, kommt dann von selbst.
Ihre politischen Sprecher erwecken immer den Eindruck, als hätten wir dem deutschen Volk die Wiedervereinigung versprochen und dieses Versprechen nicht eingelöst. Wir haben das nicht versprochen, wir können das nicht versprechen, und wir konnten das nicht versprechen. Aber wir können für die Menschen in Deutschland in dieser Zeit bessere Bedingungen des Zusammenlebens schaffen. Machen wir uns doch in dieser Aufgabe gemeinsam ans Werk!
Der Grundvertrag ist erst die Voraussetzung für die Wiederaufnahme und die Etnwicklung breiterer Beziehungen zwischen den beiden Teilen Deutschlands. Er legt einen Rahmen für Austausch und Kontakt zwischen den beiden Staaten und zwischen ihren Menschen fest.
Die Ausgangslage, die wir vorfanden, war nicht beneidenswert. Ich darf Sie doch daran erinnern, daß uns die DDR im Dezember 1969 einen völkerrechtlichen Vertrag vorschlug, der die Anerkennung der Grenzen und die Herstellung normaler diplomatischer Beziehungen mit dem Austausch von Botschaftern festsetzte, aber alle sachlichen Schritte der Normalisierung und Annäherung vertagte. Das war der unmittelbare historische Hintergrund, vor dem das Erreichte steht und zu werten ist. Nichts ist unsinniger als die der Bundesregierung unterschobene Behauptung, es könne in den Beziehungen zwischen den deutschen Staaten nur noch kontinuierlich bergauf gehen. Allerdings erinnert eine solche Behauptung an den früheren Zustand, in dem es mit diesen Beziehungen zu dem anderen Staat in Deutschland nicht einmal bergab gehen konnte. Durch die völlige Ignorierung der DDR lagen diese Beziehungen auf dem Nullpunkt fest.
Ich höre aus gleichen Ecke den Vorwurf, trotz
des Grundvertrages müßten unsere Journalisten in Ost-Berlin unter erschwerten Bedingungen arbeiten. Das trifft den Nagel auf den Kopf. Gerade in diesen Tagen sind war dabei, diese Bedingungen zu verbessern; aber 20 Jahre lang war journalistische Arbeit drüben praktisch überhaupt unmöglich, und seit dem Abschluß des Grundvertrages wird sie möglich. Aber natürlich ist das schwierig, meine Damen und Herren. Der Vorgang, neue Beziehungen, Beziehungen überhaupt erst, wieder zu knüpfen, ist schwierig, und er wird noch lange schwierig



Bundesminister Scheel
sein. Niemand hat das je bestritten, und anderes ist auch nie vorausgesehen worden.
Es hat keinen Sinn, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, wenn Sie uns ein Idealbild der innerdeutschen Beziehungen entwerfen.

(Abg. Dr. Mertes [Gerolstein]: Das tun wir nicht!)

Das kann man natürlich tun — ein Kolossalgemälde —, um dann das bisher Erreichte mit diesem Idealbild zu vergleichen und dann abzutun. Ich meine, die kleinen Schritte, die in der Wirklichkeit möglich sind, müssen getan werden. Sie, diese kleinen Schritte, haben in letzter Zeit Millionen von Westdeutschen und Berlinern Besuche in der DDR ermöglicht und persönliche Bindungen in die DDR hinein erleichtert.
Wir sehen das alles ganz realistisch. Die große Auseinandersetzung zwischen der liberalen Demokratie und dem Kommunismus in Deutschland wird mit der Ratifizierung dieses Vertrages nicht zu Ende sein. Sie datiert ja auch nicht von gestern und vorgestern, sie geht schon zurück auf das Jahr 1848, und sie wird weitergehen, außen und innen. Man kann sich von diesem Konflikt nicht hinter abgedichteten innerdeutschen Grenzen verschanzen.

(Sehr gut! bei der SPD.)

Im echten Wettstreit der Gedanken, der Reformen und der Werte wird sich die Bundesrepublik mit ihrer freien und menschenwürdigen Ordnung bewähren. Wir und unsere Freunde in der Gemeinschaft der Neun haben davor keine Angst,

(Beifall bei den Regierungsparteien)

und eben deshalb bemühen wir uns, Austausch und Gespräch zwischen Ost und West zu erleichtern. Deshalb sind wir in Helsinki dabei, und deshalb haben wir auch diesen Vertrag geschlossen.
Der Grundvertrag zwischen den deutschen Staaten, ihr Eintritt in die Vereinten Nationen und die Ostverträge sollen Spaltung und Konfrontation allmählich überwinden. Sie sind aber kein Ersatz für unsere Bündnis- und Verteidigungspolitik. Im Gegenteil: ohne den sicheren Grund des Atlantischen Bündnisses unter unseren Füßen könnte keiner dieser Schritte gewagt werden.
Bei unserem Besuch in Washington vor wenigen Tagen wurden diese Zusammenhänge in aller Deutlichkeit definiert. Die Beziehungen zwischen den beiden Supermächten, zwischen den Vereinigten Staaten und China und zwischen Ost und West in Europa sind endlich in Bewegung gekommen. ln dieser Bewegung bleibt die atlantische Partnerschaft ein ruhender Pol. Wir stehen mit der Gemeinschaft der Neun in dieser Partnerschaft. Unsere gemeinsamen demokratischen Grundüberzeugungen und unsere gemeinsame Sicherheit sind für die Partner die Grundlagen praktischer Politik. Wirtschaftliche Interessen- und Meinungsverschiedenheiten sind zwischen Industriestaaten nun einmal schwer vermeidlich. Sie können aber — und darüber sind wir uns mit Präsident Nixon einig — dieses politische Fundament des Bündnisses nicht erschüttern.
Unsere Washingtoner Gespräche betrafen nicht diese oder jene Komponente einer bilateralen Verständigung. Es ging um die Frage des Weltfriedens zwischen den Supermächten, in Südostasien und im Nahen Osten.
Gerade deshalb bildete die Ost-West-Politik in Europa einen Schwerpunkt. Deutschland steht strategisch und geographisch im Mittelpunkt dieser Entwicklung. Wenn wir den Grundvertrag in Kraft setzen und — was vielleicht noch entscheidender ist — mit Leben erfüllen, so wird ein zentraler Bereich des gesamteuropäischen Organismus wiederbelebt. Er ist lebenswichtig.
Berlin ist ein Nervenzentrum in diesem vitalen Bereich. Auch hier geht es um uns und zugleich um das Ganze. Wir sind uns deshalb unserer Verantwortung auch voll bewußt. Wir sind bereit, unserer Verantwortung aus dem Viermächteabkommen über Berlin nach Geist und Buchstaben gerecht zu werden. Wir teilen mit dem Präsidenten der Vereinigten Staaten die Meinung, daß die Vertragstreue aller Beteiligten mit über den Verständigungs- und Entspannungsprozeß in Europa entscheidet.

(Beifall des Abg. Dr. Mertes [Gerolstein].)

Meine Damen und Herren, der Blick zurück auf die staatliche Einheit, die uns versagt ist, darf uns den Blick nach vorn nicht verwehren. Es ist das historische Schicksal unseres Landes, daß es sich weder vom Westen noch vom Osten abschließen kann. West und Ost brauchen seine Mitwirkung, um eine stabile Ordnung des Friedens und der Zusammenarbeit zu errichten. Dies ist ein historischer Auftrag zu aufrichtiger Zusammenarbeit, der uns gewagte Solistenrollen verbietet.

(Abg. Wehner: Sehr gut!)

Diese Jahre und auch diese Verträge, in deren Mitte für uns der Grundvertrag steht, werden einst als ein Angelpunkt unserer Zeitgeschichte erscheinen, als die Wendezeit, in der der Schatten nuklearer Bedrohung sich lichtete und als Europa begann, seinen inneren Frieden wiederzufinden.
Das ist der gemeinsame und entscheidende Hintergrund der Gesetze, über die Sie heute befinden. Ich füge nur wenige Einzelheiten zu den Gesetzen selbst hinzu.
Der Grundvertrag dient einem dreifachen Ziel.
Erstens. Er soll die Verbindung und das Gespräch zwischen den Menschen in Deutschland erleichtern. Er soll damit die Härte der Teilung mildern und das Bewußtsein der nationalen Zusammengehörigkeit aller Deutschen lebendig erhalten.
Zweitens. Er soll die Voraussetzung einer Zusammenarbeit zwischen den beiden deutschen Staaten auf vielen Gebieten schaffen. Kontakte, die in den vergangenen Jahren immer schwieriger und spärlicher wurden oder ganz abgerissen sind, sollen neu geknüpft werden.
Drittens. Er soll den gegenwärtigen Zustand der Teilung als Konfliktherd in der Mitte Europas ent-



Bundesminister Scheel
schärfen, ohne daß wir auf das Ziel der Überwindung der Teilung verzichten.

(Abg. Wehner: Sehr gut!)

Die Schwierigkeiten bei der Verwirklichung dieses Programms unterschätzen wir nicht. Trotz aller unserer Bemühungen wird es noch lange dauern, bis wir gute und offene innerdeutsche Verbindungen haben. Wir bedauern das. Aber wir hoffen auch, daß sich die DDR auf die Dauer dem allgemeinen Niveau des Austausches und der Verbindungen anpassen wird, das zwischen Ost- und Westeuropa erreicht ist und weiter zu erreichen sein wird.
Der Grundvertrag leistet zu dieser Entwicklung einen wichtigen und notwendigen Beitrag. Er nimmt der DDR die Möglichkeit, die menschenunwürdige Abgrenzung, die sie bis jetzt praktiziert, damit zu rechtfertigen, daß wir sie isolierten.

(Abg. Wehner: Sehr gut!)

Natürlich hat sie auch künftig die Machtmittel, Reise- und Besuchsmöglichkeiten in der Praxis auf eine begrenzte Zahl von Menschen einzuschränken. Aber der Druck auf die Führung der DDR, die Hemmnisse abzubauen, nimmt mil dem Inkrafttreten des Grundvertrages und der allgemeinen Entwicklung des Ost-West-Verhältnisses zu. Wir werden daher die Wirkungen des Vertrages erst später sicher beurteilen können.
Wir sind uns im klaren darüber, daß die DDR den Grundvertrag nicht nur im eigenen Interesse schließt, nämlich um Mitglied der Vereinten Nationen zu werden. Sie hat sich dabei auch den Vorstellungen ihrer Verbündeten anpassen müssen.
Auf den von Herrn Kollegen Strauß vorgetragenen Gedanken, daß unserer Ostpolitik eine sowjetische Westpolitik gegenüberstehe, sind wir gelegentlich auch schon gekommen.

(Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD.)

Ich bin sogar auf die Vermutung verfallen, daß die Sowjetunion mit ihrer neuen Westpolitik langfristig die Machtverhältnisse nicht zu unseren, sondern zu ihren Gunsten verschieben möchte.

(Heiterkeit bei Abgeordneten der Regierungsparteien. — Abg. Wehner: Natürlich!)

Deswegen kann sich unsere Politik nur aus der
engen Gemeinsamkeit des Bündnisses und der Gemeinschaft heraus entfalten. In dieser Gemeinschaft
des Handelns können wir darauf setzen, daß eine
wachsende Zusammenarbeit zwischen Ost und West
in Europa die Gegensätze entschärft und die Trennung zwischen den Menschen mildert. Natürlich sehen auch wir die Gefahr, daß die Regelung der Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten in der Welt draußen den Eindruck hervorrufen könnte, die deutsche Frage sei jetzt gelöst.

(Abg. Dr. h. c. Kiesinger: Sehr richtig!)

Deshalb haben wir nicht nur in Ost-Berlin und in
Moskau, sondern auch bei den Regierungen in aller
Welt keinerlei Zweifel an unserer Auffassung zur
nationalen Frage erlaubt. Die Bundesregierung wird
auch in Zukunft die Welt nicht im unklaren darüber lassen - auch nicht, wenn sie in der UNO auftritt —, daß sich die Deutschen mit der Teilung ihres Landes nicht abfinden werden.

(Beifall bei den Regierungsparteien und Zustimmung bei Abgeordneten der CDU/CSU.)

Im Grundvertrag wird die Teilung Deutschlands nicht als endgültig und Rechtens anerkannt. Er stellt den bestehenden, uns Deutschen gegen unseren Willen auferlegten Zustand in Rechnung, solange die Gesamtsituation in Europa eine friedliche Änderung der Lage in Deutschland nicht zuläßt. Die Bundesregierung beharrt darauf, auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk seine Einheit wiedererlangt, wie wir es in unserem Brief zur deutschen Einheit in Moskau und auch jetzt im Zusammenhang mit dem Grundvertrag gesagt haben.
Es stand nicht in unserer Macht, die DDR auf das Ziel der deutschen Einheit in unserem Sinne festzulegen. Aber durch den Brief zur deutschen Einheit an die DDR wird in rechtlich gültiger Form dargestellt, daß unsere auf die Einheit gerichtete Politik durch den Grundvertrag nicht beeinträchtigt wird.
Die deutsche Nation ist eine in tausend Jahren gewachsene lebendige Realität.

(Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Sehr richtig!)

Sie besteht unabhängig davon, ob sich die Führung der DDR dazu in einem Vertrag bekennt oder nicht, meine Damen und Herren. Wir wissen zudem, daß die SED seit dem VIII. Parteitag im Juni 1971 einen Begriff der deutschen Nation propagiert, der von ihrer Klassenideologie geprägt ist. Wir wollen und können ihn nicht akzeptieren. Unter diesen Umständen war es nur ehrlich und diente der Klarheit, Unterschiede unserer Auffassungen offenzulegen, wie es in der Präambel zum Grundvertrag geschehen ist. Damit ist klargestellt, daß es eine nationale Frage gibt und daß sie durch diesen Vertrag nicht gelöst ist.
Meine Damen und Herren, wir wollen uns keine Täuschung darüber erlauben, daß der Grundvertrag
wie andere politische Vertrage dieser Art — auch Kompromisse zwischen Parteien enthält, deren Interessen sich nicht decken. Ein solcher Vertrag kann bestehende Gegensätze in fundamentalen Fragen nicht beseitigen. Unsere Entscheidung kann daher nicht allein davon abhängig sein, ob optimale Formulierungen und Lösungen in allen Punkten gefunden wurden. Natürlich ist das nicht der Fall. Wer das verlangt, hätte solche Verhandlungen gar nicht beginnen können.
Dies aber sind die entscheidenden Fragen: Wahrt der Vertrag unsere unverzichtbaren Interessen und Rechtspositionen in der nationalen Frage? Trägt er dazu bei, das Bewußtsein der nationalen Zusammengehörigkeit der Deutschen in Ost und West für die Dauer der Teilung wachzuhalten? Eröffnet er Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit, die nicht nur den Staaten, sondern auch den Menschen in beiden Teilen Deutschlands zugute kommt?



Bundesminister Scheel
Die Bundesregierung bejaht diese Fragen. Sie bittet das Hohe Haus, diesem Vertrag seine Zustimmung zu geben. Mit dieser Zustimmung steht unserem Beitritt zu den Vereinten Nationen von uns aus nichts mehr im Wege. Mit Genugtuung konnte die Bundesregierung bislang im Bundesrat und in den Ausschüssen des Bundestages Einmütigkeit über den Beitritt als solchen feststellen.
Es müssen sich offenbar über Nacht unsichtbare Umwälzungen in der weltpolitischen Lage und in der UNO abgespielt haben, denn vorgestern abend hörte man, die Opposition habe sich mehrheitlich gegen den Beitritt entschieden. Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, im Bewußtsein Ihrer Verantwortung als Mitglieder dieses Hohen Hauses die Welt so zu sehen, wie sie ,ist, und nicht so, wie fraktionstaktische Überlegungen sie momentan vielleicht haben möchten.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Aus der wirklichen Lage und aus der ersten Lesung im Bundestag ziehe ich das Fazit, daß ein weiteres Abseitsstehen mit dem Platz und der Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland in der Staatengemeinschaft nicht vereinbar ist.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Sie darf in der Generalversammlung der Vereinten Nationen nicht fehlen.
Die Modalitäten unseres Beitritts sind in den Ausschüssen eingehend — und in wenigen Punkten allerdings auch kontrovers — diskutiert worden. Namentlich haben alle Fraktionen des Hohen Hauses in voller Einmütigkeit die Gewährleistung der Interessenvertretung von Berlin (West) durch die Bundesrepublik Deutschland in den Vereinten Nationen verlangt. Auch die Bundesregierung besteht darauf.
Wir haben mit den Drei Mächten volles Einverständnis darüber hergestellt, daß die Interessen von Berlin (West) in den Vereinten Nationen durch uns vertreten werden, soweit dadurch nicht die Sicherheit und der Status Berlins berührt sind. Das steht im Einklang mit dem Viermächteabkommen. Dieses Gesetz, wenn Sie ihm zustimmen, wird vom Land Berlin übernommen werden, so daß die Charta auch dort eines Tages gültig wird.
Die Bundesregierung wiederholt an dieser Stelle, daß sie auch nach dem Beitritt zu den Vereinten Nationen in der DDR keinen Staat sehen wird, der für uns Ausland ist. Ebensowenig beabsichtigt sie, die gegebene Zweistaatlichkeit in Deutschland als eine endgültige Lösung der deutschen Frage zu legitimieren. Die deutsche Frage bleibt offen.
In den Vereinten Nationen werden wir eng mit unseren Freunden zusammenarbeiten. Auch hier wird es heißen: Wir für Europa und Europa für uns!
Als Mitglied der Weltorganisation werden wir uns Aufgaben gegenübersehen, die unserem Gewicht, unseren weltweiten Verbindungen und Interessen entsprechen. Es sind die Mitwirkung an der Friedenssicherung, am Bemühen um Abrüstung und Rüstungskontrolle, am Ausbau der internationalen
Zusammenarbeit auf allen Gebieten: in der Entwicklungspolitik, in Fragen des Welthandels und des technischen Fortschritts, bei der Fortentwicklung des Völkerrechts und der Wahrung der Menschenrechte; ich nenne damit nur die wichtigsten Aufgaben.
Wir suchen in New York die Gelegenheit, unersetzliche Kenntnisse und Kontakte hinzuzugewinnen. Vielleicht können dort auch unsere Leistungen und Erfahrungen anderen nützlich sein. Wir sind bereit, einen vollen Einsatz zu leisten, um unserer Mitverantwortung in der Völkergemeinschaft gerecht zu werden.
Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, bei der Abstimmung über diesen Gesetzentwurf dieser Bereitschaft einen überzeugenden Ausdruck zu geben. In diesen zwei Entscheidungen wird nicht isoliert deutsches politisches Schicksal gestaltet. Diese Entscheidungen sind fest mit dem Streben Europas nach Stabilisierung des Friedens verknüpft. Das Datum dieser Entscheidung wird denkwürdig sein in der Geschichte unseres Landes, und als Europäer und Liberaler bin ich gewiß: nicht nur in der deutschen Geschichte.

(Lebhafter Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Gradl.