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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 29. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen des Bundesministers Franke, des Vizepräsidenten von Hassel, der Abg. Frau Schimschok und des Abg. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 1413 A Überweisung des Jahresberichts 1972 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages an den Verteidigungsausschuß 1413 B Amtliche Mitteilungen 1413 B Fragestunde (Drucksache 7/511) Frage A 1 des Abg. Schlaga (SPD) : Übungs- und Flugplätze der US-Army in Ballungsgebieten der Bundesrepublik Deutschland Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 1415 C, 1416B, C, D, 1417 A Schlaga (SPD) 1416 B, C Hansen (SPD) 1416 D Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) . 1417 A Frage A 2 des Abg. Schlaga (SPD) : Dislokationsmaßnahmen der US-Army in Bayern und Baden-Württemberg Berkhan, Par?. Staatssekretär (BMVg) 1417 B, C, 1418A Schlaga (SPD) . . . . . . . . 1417 C, D Fragen A 73 und 74 des Abg. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) : Beschränkung des Bodenlärms auf Flugplätzen der ausländischen Streitkräfte Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 1418B, D, 1419 A, B Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) . . . . 1418C, 1419 A, B Frage A 3 des Abg. Conradi (SPD) : Raumordnungsprogramm der Bundesregierung Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) . . . 1419C, 1420 A, B, C, D Conradi (SPD) . . . . 1419 D, 1420 A Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . . 1420 B Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) . . 1420 C Hansen (SPD) 1420 D Frage A 4 des Abg. Dr. Ahrens (SPD) : Zusammenarbeit in den grenzüberschreitenden Regionen Europas Dr. Haack, Parl. Staatssekretär (BMBau) 1421 A, C, D Dr. Ahrens (SPD) 1421 C, D Frage A 128 des Abg. Schröder (Lüneburg (CDU/CSU) : Neue Grenzbefestigungen der DDR bei Lüchow-Dannenberg Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 1422 A, B, C Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . 1422 B, C Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 1422 C Frage A 5 des Abg. Wüster (SPD) : Anrechnung des Berufsgrundbildungsjahres auf die Lehrzeit Zander, Parl. Staatssekretär (BMBW) 1422 D, 1423 B, C Wüster (SPD) 1423 B, C Frage A 68 des Abg. Dr. Graf Lambsdorff (FDP) : Gesetzentwurf über die Abschaffung der Steuerprivilegien in der Kreditwirtschaft Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 1423 D, 1424 A, B Dr. Graf Lambsdorff (FDP). . 1424 A Höcherl (CDU/CSU) . . . . . . 1424 A Frage A 69 des Abg. Gansel (SPD) : Verhältnis der Haftentschädigung für den ehemaligen SS-Obersturmführer Strippel zu den Entschädigungen für die Opfer der NS-Gewaltherrschaft und Änderung des Bundesentschädigungsgesetzes Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 1424 B Fragen A 70 und 71 des Abg. Stahl (Kempen) (SPD) : Haftungsfonds des Bankenverbandes Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 1425 A, C Stahl (Kempen) (SPD) . . . . . . 1425 C Frage A 72 des Abg. Hansen (SPD) : Mehrsprachige Erläuterungsblätter betr. die Anträge auf Lohnsteuer-Jahresausgleich und die Folgen einer Abtretung von Steuererstattungsansprüchen Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 1425 D, 1426 A Hansen (SPD) 1426 A Frage A 75 des Abg. Löffler (SPD) : Schleppende Abfertigung am Grenzkontrollpunkt Helmstedt Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 1426 B Fragen A 81 und 82 des Abg. Dr. Kempfler (CDU/CSU) : Bundeszuschüsse für die landwirtschaftlichen Krankenkassen zur Erzielung sozial tragbarer Beitragssätze Ertl, Bundesminister (BML) . . . . 1426 C, 1427 A, B, C Dr. Kempfler (CDU/CSU) 1426 D, 1427 A, C Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 21. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (Drucksache 7/153); Bericht und Antrag des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen (Drucksachen 7/500, 7/516) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zum Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur Charta der Vereinten Nationen (Drucksachen 7/154, 7/503); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/520), Bericht und Antrag des Auswärtigen Ausschusses (Drucksache 7/502) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — Heyen (SPD) 1428 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 1431 D Dr. Corterier (SPD) 1436 B Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) 1439 B Schütz, Regierender Bürgermeister von Berlin . . . . . . . . 1443 B Strauß (CDU/CSU) 1446 B Brandt, Bundeskanzler 1457 C Hoppe (FDP) 1459 C Metzger (SPD) 1465 A Amrehn (CDU/CSU) 1470 B Groß (FDP) 1477 B Mattick (SPD) 1478 C Nächste Sitzung 1479 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 1481* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage B 24 — Druck- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 III sache 7/296 — des Abg. Kiechle (CDU/ CSU) betr. Marktanteile der deutschen Landwirtschaft innerhalb der EWG in den Jahren 1970, 1971 und 1972 . . . . . 1481* B Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 1 — Drucksache 7/433 — des Abg. Orgaß (CDU/ CSU) betr. Umwandlung von Altbauwohnungen in Massenquartiere für ausländische Arbeitnehmer . . . . . . . . 1483* A Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage A 2 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/ CSU) betr. Änderung der 7. Berufskrankheiten-Verordnung zur Beseitigung von Härten bezüglich der Berücksichtigung von Bronchialasthma bei Landwirten . . 1463* B Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage A 3 — Drucksache 7/433 — des Abg. Wende (SPD) betr. Angaben in der Zeitschrift „Capital" über Mehreinnahmen der Ärzte durch erhöhte Forderungen an die Ersatzkassen 1483* D Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 4 — Drucksache 7/433 — des Abg. Peiter (SPD) betr. Kriegsopferversorgung der Verlobten von im Krieg gefallenen Soldaten . . . . . 1484* B Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 5 — Drucksache 7/433 — des Abg. Peiter (SPD) betr. Beitragsfreiheit von Schwerbeschädigten Landwirten in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse . . . . . . . . . . 1484* C Anlage 8 Antwort des Pari. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 6 — Drucksache 7/433 — des Abg. Kater (SPD) betr. Zahlung von Arbeitslosengeld bei Arbeitskämpfen 1485* A Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Fragen A 7 und 8 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Farthmann (SPD) betr. Meldung des DGB-Jugendmagazins über die Verweigerung der Weiterbeschäftigung von Jugendvertretern nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses 1485* B Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage A 11 — Drucksache 7/433 — des Abg. Hansen (SPD) betr. Verkauf von 22 Noratlas-Flugzeugen 1485* D Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Fragen A 12 und 13 — Drucksache 7/433 — des Abg. Anbuhl (SPD) betr. Bordzulage für Lohnempfänger auf Hilfsschiffen der Bundeswehr und Überstundenvergütung für Beamte auf zivilbesetzten bundeswehreigenen Schiffen 1486' A Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen A 14 und 15 — Drucksache 7/433 — des Abg. Sieglerschmidt (SPD) betr. Erhöhung der Regierungsbeiträge für das Deutsch-Französische Jugendwerk und Verstärkung der Aktivität des Jugendwerks . . . . . 1486* C Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 16 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) betr. schädliche Nebenwirkungen bei der Anwendung von Myambutol . . . . . . . . . . 1487' A Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 17 — Drucksache 7/433 — des Abg. Egert (SPD) betr. Enquete über die Situation der Kinder in der Bundesrepublik Deutschland . 1487* B Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 23 — Drucksache 7/433 -- des Abg. Wuwer (SPD) betr. Regelung bezüglich der Naturheilmittel im Rahmen der geplanten Neuordnung des Lebensmittelrechts . . 1487* D IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 24 —Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. Einrichtung der Kinderspielplätze in der Bundesrepublik Deutschland und Orientierungshilfen für Länder und Gemeinden . . . . . . . . . 1488* A Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage A 25 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Kempfler (CDU/ CSU) betr. Chancenverbesserung strukturell schwacher Gebiete als Schwerpunkt des Fernstraßenbaus . . . . . . . . 1488` B Anlage 18 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage A 26 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Kempfler (CDU/ CSU) betr. landschaftsbezogene Kraftfahrzeugkennzeichen 1488* D Anlage 19 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Fragen A 27 und 28 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Hirsch (FDP) betr. wirtschaftliche Vorteile lärmarmer Triebwerke und Staffelung der Landegebühren 1489*A Anlage 20 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage A 29 — Drucksache 7/433 — des Abg. Damm (CDU/CSU) betr. Verbot des nächtlichen Parkens von Lastwagen und Omnibussen in Wohngebieten 1489* C Anlage 21 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage A 31 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr.-Ing. Oetting (SPD) betr. Verlegung des Luftfahrt-Bundesamtes Braunschweig . . . . . . . . 1489* D Anlage 22 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage A 32 — Drucksache 7/433 — des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr. Besetzung von Planstellen des gehobenen technischen Dienstes der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes durch angestellte Diplomingenieure 1489* D Anlage 23 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Fragen A 35 und 36 —Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Wiederholung der Aktion „Rosa Zeiten" der Deutschen Bundesbahn und Aufgabe des Systems der verbilligten Rückfahrkarten 1490* A Anlage 24 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage A 37 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Marx (CDU/CSU) betr. Einrichtung durchgehender Omnibuslinien und Nahverkehrszüge im grenznahen West-Ost-Verkehr 1490* C Anlage 25 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage A 39 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Möglichkeiten der künstlichen Nebelbeseitigung auf Flughäfen 1490* D Anlage 26 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage A 40 — Drucksache 7/433 — des Abg. Engelhard (FDP) betr. Aufklärung der Bevölkerung über das 0,8-Promille-Gesetz und das zulässige Maß des Alkoholgenusses 1491* A Anlage 27 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage A 41 — Drucksache 7/433 — des Abg. Wende (SPD) betr. Rauchverbot im öffentlichen Personennahverkehr 1491* B Anlage 28 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage A 43 — Drucksache 7/433 — des Abg. Spilker (CDU/ CSU) betr. Fahrpreisermäßigung für Rentner bei Benutzung der Deutschen Bundesbahn 1491* B Anlage 29 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage A 44 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) betr. Einrichtung neuer Buslinien der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost bei Kostendeckung durch Dritte 1491* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 V Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Frage A 46 —Drucksache 7/433 — der Abg. Frau Meermann (SPD) betr. Bedeutung der gleitenden Arbeitszeit für die Lösung von Problemen in Raumordnung und Städtebau 1491* D Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Frage A 47 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) betr. Aussagen des Bundesministers Dr. Vogel über die Abschaffung des ökonomischen Prinzips in der Automobilindustrie . . . . . . . . 1492* B Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Frage A 48 — Drucksache 7/433 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Förderung kleinerer und mittlerer zentraler Orte im Rahmen des Bundesraumordnungsprogramms . . 1492* D Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT /BMP) auf die Frage A 49 — Drucksache 7/433 — des Abg. Egert (SPD) betr. verwaltungsorganisatorische Trennung der Zuständigkeiten im Bereich der Kernforschung und -technik 1493* A Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT /BMP) auf die Fragen A 50 und 51 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/ CSU) betr. mittelfristige Förderung der Kernforschungsanlage Jülich und forschungspolitisches Konzept der Bundesregierung im Zusammenhang mit Kernforschungszentren 1493* B Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT /BMP) auf die Fragen A 52 und 53 — Drucksache 7/433 — des Abg. Vogt (CDU/CSU) betr. Kürzung der Mittel für die Kernforschungsanlage Jülich ohne Berücksichtigung des Sachprogramms 1493* C Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Fragen A 54 und 55 — Drucksache 7/433 — des Abg. Zebisch (SPD) betr. Datenaustausch zwischen der öffentlichen Verwaltung und den Unternehmen und Datenschutz 1494* B Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT /BMP) auf die Fragen A 56 und 57 — Drucksache 7/433 — des Abg. Volmer (CDU/CSU) betr. Äußerung des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen über die Leistungsfähigkeit älterer Postoberinspektoren 1494* D Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT /BMP) auf die Fragen A 58 und 59 — Drucksache 7/433 — des Abg. Hoffie (FDP) betr. Beseitigung gravierender Servicemängel bei der Deutschen Bundespost und Einrichtung einer unabhängigen Beschwerdestelle für den Postbereich 1495* B Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT /BMP) auf die Frage A 61 — Drucksache 7/433 — des Abg. Spilker (CDU/CSU) betr. Vergünstigungen im Post- und Telefonverkehr für Körperbehinderte 1495* D Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage A 62 — Drucksache 7/433 — der Abg. Frau Benedix (CDU/ CSU) betr. Streichung von Mitteln für den weiteren Aufbau des Luftrettungssystems . . . . . . . . . . . . 1496* A Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage A 63 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU) betr. Einleitung von Gips in Flüsse . . . 1496* B Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage A 64 — Drucksache 7/433 — des Abg. Geldner (FDP) betr. Entwicklung eines den Reisepaß, den Führerschein usw. enthaltenden Personalausweises 1497* A Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage A 65 — Drucksache VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 7/433 — des Abg. Kleinert (FDP) betr. Familienstandsbezeichnung „geschieden" 1497* B Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Fragen A 68 und 69 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Schäuble (CDU/CSU) betr. Kostensenkung und Verringerung von Wartezeiten in Kantinen der Bundesbehörden durch Beschaffung von Selbstbedienungsautomaten . . 1497* D Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage A 70 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Vorschläge von Dr. Karl Matthias Meesen zur Lösung von Staatsangehörigkeitsfragen im Zusammenhang mit der Aushändigung von Pässen der Bundesrepublik Deutschland an Einwohner der DDR 1498* B Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage A 71 — Drucksache 7/433 — des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr. Besetzung von Beamtendienstposten des gehobenen technischen Dienstes bei den Bundesverwaltungen 1498* D Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage A 72 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Ahrens (SPD) betr. Wegstreckenentschädigung für die Benutzung privateigener Kraftfahrzeuge . . . 1499* A Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage A 73 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU) betr. Genehmigungsverfahren nach § 16 der Gewerbeordnung 1499* B Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Fragen A 74 und 75 — Drucksache 7/433 — des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) betr. Nachentrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung durch Vertriebene und Evakuierte 1499* D Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage A 76 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Klepsch (CDU/CSU) betr. Minderung des Einkommens eines Fernmeldehandwerkers nach Übernahme in das Beamtenverhältnis . . . . . . 1500* B Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage A 77 — Drucksache 7/433 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. Veröffentlichung der Bundesergebnisse aus der Volkszählung vom 27. Mai 1970 1500* C Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage A 78 — Drucksache 7/433 — des Abg. Engelsberger (CDU/ CSU) betr. Geheimdiensttätigkeit von Angehörigen der Vertretung der UdSSR in der Bundesrepublik Deutschland . . . 1501* B Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage A 79 — Drucksache 7/433 — des Abg. Wuwer (SPD) betr. Verfahren zur gewinnbringenden Aufbereitung und Verwertung von Autoschrott 1501* B Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage A 80 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. Aufhebung der versorgungsrechtlichen Benachteiligung bestimmter Beamtengruppen durch Änderung des § 159 des Bundesbeamtengesetzes 1501* D Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage A 81 — Drucksache 7/433 — des Abg. Baier (CDU/CSU) betr. Zahl und Stationierung von Rettungshubschraubern in der Bundesrepublik Deutschland 1502* A Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen A 83 und 84 — Drucksache 7/433 — des Abg. Milz (CDU/ CSU) betr. Steuereinbuße durch „Ver- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 VII dieselung" von Heizöl und ihre Verhinderung durch Einfärbung des Heizöls . . 1502* B Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 85 — Drucksache 7/433 — des Abg. Höcherl (CDU/ CSU) betr. Behauptung des Bundesfinanzministers bezüglich der Abschöpfung von Devisenzuflüssen durch Maßnahmen der Deutschen Bundesbank 1502* D Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner (BMF) auf die Fragen A 86 und 87 — Drucksache 7/433 — der Abg. Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) betr. Befreiung ärztlicher Gruppenpraxen von der Mehrwertsteuerpflicht . . . . . . . . . 1503' A Anlage 59 Antwort des Pari. Staatssekretärs Porzner (BMF) auf die Fragen A 88 und 89 — Drucksache 7/433 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. Rendite langfristigen Sparkapitals im Verhältnis zur Steigerungsrate der Lebenshaltungskosten und Besteuerung der Sparzinsen . . . . . 1503* B Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner (BMF) auf die Fragen A 90 und 91 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) betr. bisher nicht zurückverlangte Beträge aus dem Konjunkturzuschlag 1503* D Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage A 92 — Drucksache 7/433 — des Abg. Grobecker (SPD) betr. Überwälzung der Mineralölsteuererhöhung auf die Benzinpreise trotz der Dollarabwertung . . . . . . . . . . 1504* B Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage A 95 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Nutzbarmachung von Erlösen aus Veranstaltungen für den angegebenen wohltätigen Zweck . . . . 1504* C Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 96 — Drucksache 7/433 — des Abg. Schmidhuber (CDU/CSU) betr. Äußerung des VEBA- Vorstandsvorsitzenden über die Zahl der VEBA-Volksaktionäre 1504* D Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 97 — Drucksache 7/433 — des Abg. Schmidhuber (CDU/CSU) betr. gesetzliche Regelung für die Sicherung von Spareinlagen . . 1505* A Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 98 — Drucksache 7/433 — des Abg. Urbaniak (SPD) betr. Maßnahmen gegen die „Verdieselung" von Heizöl . . . . . . . . . 1505* C Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT /BMP) auf die Frage A 100 — Drucksache 7/433 — des Abg. Scheu (SPD) betr. Notopfermarke für Vietnam 1505* D Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen A 101 und A 102 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Schöfberger (SPD) betr. Liquidation von Banken und Bankenaufsicht . . . . 1506* A Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 103 — Drucksache 7/433 — des Abg. Höcherl (CDU/ CSU) betr. Umsatzsteuernovellierung . . 1506* C Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 104 — Drucksache 7/433 — des Abg. Pieroth (CDU/ CSU) betr. Entlohnung der deutschen Arbeitnehmer bei den US-Streitkräften . 1506* D Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 105 — Druck- VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 sache 7/433 — des Abg. Dr. Fuchs (CDU/ CSU) betr. Auswirkungen der Grundsteuerreform . 1507* A Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage A 106 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Evers (CDU/ CSU) betr. Preise für Auslandsferienreisen 1507* C Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage A 109 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr.-Ing. Oetting (SPD) betr. Gruppe Neutronendosimetrie bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt 1507* D Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage A 110 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Ahrens (SPD) betr. Entwicklung der Kosten von Kraftfahrzeugen 1508* A Anlage 74 Antwort des Pari. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage A 111 — Drucksache 7/433 — des Abg. Sick (CDU/CSU) betr. Auswirkungen des EG-Beitritts Dänemarks auf den Grenzraum . . . . 1508' B Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage A 112 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Marx (CDU/ CSU) betr. Einstellung der DDR zum Handel mit West-Berlin . . . . . . . 1508* C Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage A 113 — Drucksache 7/433 — des Abg. Leicht (CDU/ CSU) betr. Meldung im „Platow-Brief" über die erwartete Preissteigerungsrate 1508' D Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage A 114 — Drucksache 7/433 — des Abg. Meinike (Oberhausen) (SPD) betr. Gemeinschaftsaktion für das ganze Ruhrgebiet 1509* A Anlage 78 Antwort des Bundesministers Ertl (BML) auf die Fragen A 115 und A 116 — Drucksache 7/433 — des Abg. Gallus (FDP) betr. Holzeinschlag in Niedersachsen . . 1509' B Anlage 79 Antwort des Bundesministers Ertl (BML) auf die Fragen A 117 und A 118 — Drucksache 7/433 — des Abg. Groß (FDP) betr. Einfuhr von Großkatzenfellen . . . . 1509* D Anlage 80 Antwort des Bundesministers Ertl (BML) auf die Frage A 119 — Drucksache 7/433 — des Abg. Geldner (FDP) betr. Kartoffelpreise 1510* B Anlage 81 Antwort des Bundesministers Ertl (BML) auf die Frage A 120 — Drucksache 7/433 — des Abg. Kiechle (CDU/CSU) betr. Vogelfang in Italien . . . . . . . . 1510* C Anlage 82 Antwort des Bundesministers Ertl (BML) auf die Frage A 121 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/ CSU) betr. Auswirkungen der Richtlinie 159 /72/ EWG auf das Einzelbetriebliche Förderungsprogramm für die deutsche Landwirtschaft 1510* D Anlage 83 Antwort des Bundesministers Ertl (BML) auf die Frage A 122 — Drucksache 7/433 — des Abg. Simpfendörfer (SPD) betr. Ansteigen der Fischmehlpreise . . . . 1511* A Anlage 84 Antwort des Bundesministers Ertl (BML) auf die Frage A 123 — Drucksache 7/433 — des Abg. Susset (CDU/CSU) betr. steuerliche Behandlung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse . . . . . . 1511* C Anlage 85 Antwort des Bundesministers Ertl (BML) auf die Frage A 124 — Drucksache 7/433 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. EWG-Agrarpreis- und Währungsausgleichsverhandlungen . . . . . . . 1512 * B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1933 IX Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 125 — Drucksache 7/433 — des Abg. Schedl (CDU/CSU) betr. eine Äußerung über Grenze und Mauer in Berlin 1512* B Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Fragen A 126 und A 127 — Drucksache 7/433 — des Abg. Windelen (CDU/CSU) betr. ein Memorandum an die UNO über die Menschenrechte in Deutschland 1512* C Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Fragen A 128 und A 129 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Mende (CDU/CSU) betr. Dokumentation üher Verstöße der DDR gegen die UNO-Charta 1513* A Anlage 89 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 130 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) betr. Bericht über politische Prozesse in der DDR . . . . . . . . 1513* B Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 131 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Dübber (SPD) betr. Verkauf von Kunstwerken durch die DDR 1513* D Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ravens (BK) auf die Frage A 132 — Drucksache 7/433 — des Abg. Reddemann (CDU/ CSU) betr. Koordinierungsausschuß einer Gruppe von Bundestagsabgeordneten . . 1514* A Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ravens (BK) auf die Frage A 133 — Drucksache 7/433 — des Abg. Baron von Wrangel (CDU/CSU) betr. Pressemeldungen über Äußerungen des Bundesministers Bahr zur Zukunft der NATO 1514* A Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ravens (BK) auf die Frage A 134 — Drucksache 7/433 — des Abg. Engelsberger (CDU/ CSU) betr. Pressemeldungen über Äußerungen des Bundesministers Bahr zur amerikanischen Präsenz in Westdeutschland 1514* B Anlage 94 Antwort des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar (BPA) auf die Fragen A 135 und A 136 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr Abelein (CDU/CSU) betr. WDR-Dokumentarfilm „Ich bin Bürger der DDR" . . 1514* D Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 137 und A 138 — Drucksache 7/433 — des Abg. Metzger, (SPD) betr. Vorgehen griechischer Beamter gegen Frau Kankeleit 1515* A Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 139 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Wernitz (SPD) betr. Zuschüsse für Städtepartnerschaften . 1515* B Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 140 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) betr. Behandlung Aussiedlungswilliger durch polnische Stellen . . . . . . . 1515* C Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 141 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) betr. Einstellung der Sowjetunion zur Zugehörigkeit des Senders Freies Berlin zur ARD 1516* A Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 142 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) betr. Entschädigungsforderungen Polens . . . . . . . . 1516* B Anlage 100 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 143 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) betr. Verwendung der Bezeichnungen „Land Berlin" bzw. „WestBerlin" in EG-Gremien 1516* D X Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 Anlage 101 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 144 — Drucksache 7/433 — des Abg. Hansen (SPD) betr. Entsendung eines deutschen Vertreters zum Kongreß des griechischen Gewerkschaftsbundes . . . . . . . . . . 1516* D Anlage 102 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 145 und A 146 —Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Waigel (CDU/CSU) betr. deutsche Schule auf Teneriffa 1517" A Anlage 103 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 147 — Drucksache 7/433 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) betr. Zuleitung der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 17. Mai 1972 an die polnische Regierung 1517* B Anlage 104 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 148 — Drucksache 7/433 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) betr. Bestehen eines Geheimprotokolls zum Warschauer Vertrag . . i517* C Anlage 105 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Apel (AA) auf die Frage B 1 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Vorstellungen der Bundesregierung in bezug auf eine Intensivierung der Kontakte der EWG zu den USA und ihre Institutionalisierung . 1518* A Anlage 106 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage B 2 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) betr. Pressemeldungen über die Haltung der Bundesregierung bezüglich einer Änderung der Grenzen der in die DDR hineinreichenden Bistümer 1518* C Anlage 107 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage B 3 — Drucksache 7/433 — des Abg. Polkehn (SPD) betr. Maßnahmen zur Behebung des Mangels an beamteten Nachwuchskräften und Ingenieuren im gehobenen technischen Verwaltungsdienst 1518* D Anlage 108 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage B 4 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr.-Ing. Oetting (SPD) betr. Standort des Bundesamts für Umweltschutz 1519* B Anlage 109 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage B 5 — Drucksache 7/433 — des Abg. Kiechle (CDU/CSU) betr. Änderung der Angaben über die Beseitigung von Abfällen aus Massentierhaltungen im Materialband zum Umweltprogramm der Bundesregierung . . . . 1519* C Anlage 110 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage B 6 — Drucksache 7/433 — des Abg. Zebisch (SPD) betr. Einführung eines praktikablen Personenkennzeichens 1520* A Anlage 111 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage B 8 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Evers (CDU/ CSU) betr. Fusion der Bundesvermögensabteilungen der Oberfinanzdirektionen Freiburg und Karlsruhe 1520* B Anlage 112 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage B 9 — Drucksache 7/433 — des Abg. Stahl (Kempen) (SPD) betr. Versagen der Bankenaufsicht im Falle der Schließung der Bayerischen Wirtschaftsbank 1520* D Anlage 113 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen B 10 und 11 —Drucksache 7/433 — des Abg. Flämig (SPD) betr. Fluglärm in der Umgebung des US-Fliegerhorstes Erlensee (Langendiebach) — Erweiterung der Startbahn und der Flughafeneinrichtungen 1521* B Anlage 114 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage B 12 — Druck- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 XI sache 7/433 — des Abg. Dr. Klepsch (CDU/CSU) betr. „Zentrales Haus der Jugend" in Koblenz 1521* D Anlage 115 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner (BMF) auf die Frage B 13 — Drucksache 7/433 — des Abg. Zebisch (SPD) betr. Automation in der Steuerverwaltung . . 1522* A Anlage 116 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage B 14 — Drucksache 7/433 — des Abg. Krockert (SPD) betr. neue 2-DM-Münzen 1523* A Anlage 117 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Fragen B 15 und 16 — Drucksache 7/433 — des Abg. Simpfendörfer (SPD) betr. Förderungsmaßnahmen im Raum Crailsheim und Mergentheim sowie im Raum Schwäbisch Hall und Öhringen 1523* C Anlage 118 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage B 17 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr.-Ing. Oetting (SPD) betr. Personalbedarf für die Gruppe Neutronendosimetrie in Braunschweig . 1525* A Anlage 119 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage B 18 — Drucksache 7/433 — des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) betr. Anerkennung des Raumes Gaildorf als Fördergebiet . 1525* B Anlage 120 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Fragen B 19 und 20 —Drucksache 7/433 — des Abg. Spilker (CDU/CSU) betr. Umsatzsteuer und Preise im Handelsverkehr mit der DDR . . . . 1525* C Anlage 121 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage B 21 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. Schutz von kleineren und mittleren Zeitungsverlegern 1525* D Anlage 122 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage B 22 — Drucksache 7/433 — des Abg. Geldner (FDP) betr. Wildtollwut in der Bundesrepublik 1526* B Anlage 123 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage B 23 — Drucksache 7/433 — des Abg. Geldner (FDP) betr. Flämmen von Hecken und Bodendecken 1526* D Anlage 124 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage B 24 — Drucksache 7/433 — des Abg. Kiechle (CDU/ CSU) betr. holländische Niedrigpreiseinfuhren von Kartoffelstärke 1527* A Anlage 125 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Fragen B 25 und 26 — Drucksache 7/433 — des Abg. Mertes (Stuttgart) (FDP) betr. Auswirkungen von Preisanhebungen in der EWG auf die Verbraucherpreise und auf die Erzeugerpreise 1527* B Anlage 126 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage B 27 — Drucksache 7/433 — des Abg. Immer (SPD) betr. Benutzung von Wegen für das Reiten 1528* A Anlage 127 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen B 28 und 29 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) betr. Baudarlehen für Eigenheime durch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte . . . . . . . . 1528* B Anlage 128 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 30 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Befreiung der Rentner von der Krankenversicherungspflicht 1528* D Anlage 129 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen B 31 und 32 — XII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 Drucksache 7/433 — des Abg. Kater (SPD) betr. Probleme der betrieblichen Altersversorgung 1529* A Anlage 130 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 33 — Drucksache 7/433 — des Abg. Seibert (SPD) betr. einen einheitlichen sozialärztlichen Dienst 1529* B Anlage 131 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 34 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Jenninger (CDU/ CSU) betr. Altersrente mit Vollendung des 62. Lebensjahrs für Schwerbeschädigte 1529* D Anlage 132 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 35 — Drucksache 7/433 — des Abg. Link (CDU/CSU) betr. Aufstockung von früher entrichteten Beiträgen 1530* A Anlage 133 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage B 36 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Sperling (SPD) betr. individuelle Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung für Refa-Ingenieure 1530* B Anlage 134 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Fragen B 37 und 38 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) betr. Lärmschutzbereiche für die militärischen Flugplätze Brüggen /Elmpt und Wildenrath — Dämpfung von Triebwerkgeräuschen am Boden . . . . . . . 1530* C Anlage 135 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 39 — Drucksache 7/433 — des Abg. Peiter (SPD) betr. Wohnungsbauvorhaben Braubach für Bedienstete der Bundeswehr 1531* B Anlage 136 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Fragen B 40 und 41 — Drucksache 7/433 — des Abg. Walther (SPD) betr. Ausbau der Kreisstraße Nr. 52 im Bereich der Gemeinde Reinhardshagen bei Weser-km 11,4 zu einer Ersatzübergangsstelle . . . . . . . 1531 * C Anlage 137 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 42 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) betr. Landeplatz für den Senkrechtstarter Harrier in der Stadt Nettetal 1531* D Anlage 138 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 43 — Drucksache 7/433 — des Abg. Werner (CDU/ CSU) betr. Bundeswehrkrankenhaus in Ulm /Donau 1532* A Anlage 139 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Fragen B 44 und 45 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) betr. „Schule technische Truppen I" in Aachen — Personalmangel bei den technischen Ausbildern 1532* B Anlage 140 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 46 — Drucksache 7/433 — des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) betr. Qualifikation Wehrpflichtiger für eine Fachhochschule 1533* A Anlage 141 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 47 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Klepsch (CDU/CSU) betr. Geräte- und Munitionslager im Koblenzer Stadtwald . . . 1533* C Anlage 142 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 48 — Drucksache 7/433 — des Abg. Engelhard (FDP) betr. Truppenübungsplatz Kirchholz . . 1533* D Anlage 143 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Fragen B 49 und 50 — Drucksache 7/433 — des Abg. Thürk (CDU/CSU) betr. im Großraum Saarbrücken stationierte militärische Dienststelle 1534* B Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 XIII Anlage 144 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage B 51 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Jenninger (CDU/CSU) betr. Pressemeldung über Magnesiummangel von sozial schlechter gestellten Müttern . . . . 1534* C Anlage 145 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage B 52 —Drucksache 7/433 — des Abg. Wuwer (SPD) betr. Harmonisierung des Arzneimittelrechts innerhalb der EWG . . . 1534* D Anlage 146 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Fragen B 53 und 54 — Drucksache 7/433 — des Abg. Hauser (Bonn-Bad Godesberg) (CDU/CSU) betr. Schwerlastwagendurchgangsverkehr im Großraum Bonn . . . . . . . . 1535* B Anlage 147 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Fragen B 55 und 56 — Drucksache 7/433 — der Abg. Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) betr. Ausbau der B 40 als Umgehungsstraße zwischen Klein-Winternheim und dem Ortsausgang Nieder-Olm 1535* D Anlage 148 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Fragen B 57 und 58 — Drucksache 7/433 — des Abg. Biehle (CDU/CSU) betr. Ab- und Zufahrt an der Raststätte „Riedener Wald" 1536* B Anlage 149 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage B 59 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Schwierigkeiten im Zuge der kommunalen Neugliederung hinsichtlich der Baulast für Ortsdurchfahrten von Bundesfernstraßen . . . . 1536* C Anlage 150 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Fragen B 60 und 61 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Beermann (SPD) betr. Ausbau der B 5, insbesondere im Raum Geesthacht — Ständerung der Straßenbrücke über die durch Schwarzenbek führende Bahnstrecke . . 1536* D Anlage 151 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Fragen B 62 und 63 — Drucksache 7/433 — des Abg. Baron von Wrangel (CDU/CSU) betr. Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals . . . . . . . . 1537* B Anlage 152 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Fragen B 64 und 65 — Drucksache 7/433 — des Abg. Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) betr. finanzielle Beteiligung des Bundes an dem Verkehrsverbund im Großraum Hannover 1537* D Anlage 153 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Fragen B 66 und 67 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) betr. Lage im Bereich der Arbeitsämter Weiden, Schwandorf und Hof 1538* A Anlage 154 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage B 68 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Schweitzer (SPD) betr. Planungen für den Ausbau der im Gesamtabschnitt Bonn—Brohl . . . 1538* B Anlage 155 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Fragen B 69 und 70 — Drucksache 7/433 — des Abg. Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) betr. Entschädigungsansprüche von Bürgern westlicher Staaten — auch von solchen der Bundesrepublik Deutschland — gegen die DDR 1538* D Anlage 156 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT /BMP) auf die Fragen B 71 und 72 — Drucksache 7/433 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Studie zum Problem „Bereitstellung von Risikokapital in der Bundesrepublik Deutschland" — Koordinierung zwischen Forschungsförderung und Innovationsförderung . . . 1539* A Anlage 157 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT /BMP) auf die Fragen B 73 und 74 — Drucksache 7/433 — des Abg. Milz (CDU/CSU) betr. Umstellung der örtlichen Fernsprechnetze im Hinblick auf die neuen kommunalen Grenzen und besondere Berücksichtigung ländlicher Räume 1539* C Anlage 158 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT /BMP) auf die Frage B 75 —Drucksache 7/433 — des Abg. Leicht (CDU/CSU) betr. Kosten der Werbung für die Deutsche Bundespost . . . . . 1540* A Anlage 159 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage A 1 — Drucksache 7/441 — des Abg. Baier (CDU/CSU) betr. Mittel für drei neue Rettungshubschrauber 1540* B Anlage 160 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage A 2 — Drucksache 7/441 — des Abg. Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) betr. Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs in den dünn besiedelten Gebieten . . . . . 1540* D Anlage 161 Antwort des Bundesministers Ertl (BML) auf die Fragen B 2 und 3 — Drucksache 7/441 — der Abgeordneten Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) betr. Haushaltsmittel aus dem Agrarhaushalt des Bundes für Bayern 1540* D Anlage 162 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage B 4 — Drucksache 7/441 — des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) betr. Mittel des Bundes für den Neubau der B 27 zwischen Stuttgart und dem Raum Reutlingen /Tübingen 1541* A Anlage 163 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Fragen B 5 und 6 — Drucksache 7/441 — des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) betr. Ausbau der Bundesstraße 462 (Murgtalstraße) . . . . 1541* B Anlage 164 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage B 7 — Drucksache 7/441 — des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) betr. Ausbau der Bundesstraße 12 zwischen Freyung und Passau 1541* C Anlage 165 Antwort des Staatssekretärs Wittrock (BMV) auf die Frage B 8 — Drucksache 7/441 — des Abg. Pieroth (CDU/CSU) betr. planerische und finanzielle Koordinierung von Stadtsanierungs- und Straßenbaumaßnahmen im Fall der Stadt Kirn 1541* D Anlage 166 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi (BMBW) auf die Frage B 9 — Drucksache 7/441 — des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) betr. Modellversuch an der Gutenbergschule in Reutlingen . . . . 1542* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 1413 29. Sitzung Bonn, den 9. Mai 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
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    Berichtigungen 27. Sitzung, Seite 1344 A, Zeile 9, ist statt „wodurch" zu lesen: „wo durch" ; in Zeile 10 ist das Wort „in" zu streichen; Seite 1345 C, Zeile 26, ist statt „Zulassungsstellung" zu lesen: „Zulassungsstellen". Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 12. 5. Adams * 12.5. Dr. Aigner * 12. 5. Dr. Arndt (Berlin) * 12. 5. Dr. Artzinger * 12. 5. Dr. Bangemann * 12. 5. Barche 26. 5. Behrendt * 12. 5. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 26. 5. Blumenfeld * 12. 5. Dr. Burgbacher * 12. 5. Coppik 26. 5. Dr. Corterier * 12. 5. Eckerland 26. 5. Fellermaier * 12. 5. Flämig * 12. 5. Frehsee * 12. 5. Dr. Früh * 12. 5. Gerlach (Emsland) * 12. 5. Graaff 12. 5. Härzschel * 12. 5. Dr. Jahn (Braunschweig) * 12. 5. Kater * 12. 5. Dr. Klepsch * 12. 5. Krall * 12. 5. Freiherr von Kühlmann-Stumm 24. 5. Lange * 12. 5. Lautenschlager * 12. 5. Lücker * 12. 5. Dr. Martin 26. 5. Memmel * 12. 5. Müller (Mülheim) * 12. 5. Mursch (Soltau-Harburg) * 12. 5. Frau Dr. Orth 26. 5. Picard 12.5. Schmidt (München) * 12. 5. Dr. Schulz (Berlin) * 12. 5. Schwabe * 12. 5. Dr. Schwörer * 12. 5. Seefeld * 12. 5. Springorum * 12. 5. Dr. Starke (Franken) * 12. 5. Walkhoff * 12. 5. Frau Dr. Walz * 12. 5. Wahlrabe 9. 5. Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 27. März 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/296 Frage B 24) : Kann die Bundesregierung angeben: bei welchen Produkten und in welchem Umfang, ausgedrückt in Mengenangaben, hat die deutsche Landwirtschaft im Jahr 1970, 1971 und 1972 Marktanteile innerhalb der EWG gewonnen bzw. verloren, und wie war das durchschnittliche Gesamtergebnis pro Jahr und im ganzen Zeitraum? Anlagen zum Stenographischen Bericht Zur Beantwortung Ihrer Anfrage wird unterschieden zwischen a) Marktanteil der Bundesrepublik im Inland b) Marktanteil der Bundesrepublik in der EWG. Bei der von Jahr zu Jahr zum Teil stark schwankenden Inlandsproduktion ist es zur Beurteilung der trendmäßigen Entwicklung notwendig, mehrjährige Durchschnitte in die Betrachtung einzubeziehen. Es wurden daher der Durchschnitt der Wirtschaftsjahre 1970/71 bis 1971/72 dem Durchschnitt der Wirtschaftsjahre 1967/68 bis 1969/70 als Ausgangswert gegenübergestellt. Zu a) Marktanteil der Bundesrepublik im Inland Unter Marktanteil wird der Anteil des Verbrauchs aus Inlandserzeugung am Gesamtverbrauch von Nahrungs- und Futtermitteln in der Bundesrepublik verstanden. Hierüber liegen seit 1935/38 Angaben für die wichtigsten pflanzlichen und tierischen Erzeugnisse vor; diese werden regelmäßig im Statistischen Jahrbuch und Statistischen Monatsbericht des BML veröffentlicht. Für die Gesamtheit der Agrarprodukte liegt der deutsche Marktanteil im Inland im betrachteten Zeitraum bei 77 % *). Er hat sich, von geringen jährlichen Schwankungen abgesehen, auch im Vergleich zum Zeitraum vor Inkrafttreten der gemeinsamen Marktordnungen nicht verändert. Während bei den meisten Produkten - wie die beigefügte Tabelle in Spalte 2 ausweist - im betrachteten Zeitraum nur unbedeutende Änderungen eingetreten sind, hat sich der Marktanteil bei Weizen und Zucker erhöht. Stärkere Rückgänge sind bei Gemüse, Obst, Kalbfleisch, Schweinefleisch und Butter zu verzeichnen. Diese Entwicklung ist auf das Vordringen von Produkten aus den EG-Mitgliedstaaten zurückzuführen (siehe Tabelle, Spalte 5 bis 7). Zu b) Marktanteil der Bundesrepublik in der EWG Infolge der wachsenden Verflechtung der Märkte in der EWG ist eine isolierte Betrachtung der nationalen Märkte nicht mehr aussagekräftig. Sie muß deshalb auf die Ermittlung des Anteils des Verbrauchs aus deutscher Produktion am Gesamtverbrauch in der EWG ausgedehnt werden. Exakte Berechnungen sind z. Z. aus statistischen Gründen noch nicht möglich. Es wurde daher eine Hilfsrechnung durchgeführt, bei der die Bestandsveränderungen - wegen fehlender Unterlagen für eine Aufgliederung nach Drittländern und EWG -- nicht berücksichtigt werden konnten. Diese Berechnungen führten zu folgenden Ergebnissen (siehe Tabelle, Spalte 8) : Eine leichte Erhöhung des deutschen Marktanteils ist für Weizen, Zucker, Käse und Eier festzustellen. Dagegen haben sich die Marktanteile insbesondere für Fische, Kareinschließlich Erzeugung aus eingeführten Futtermitteln 1482* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 „Marktanteile" der Bundesrepublik Deutschland bei Agrarprodukten Einfuhrüberschuß BRD Ausfuhrüberschuß (-) Anteil Zeitraum Inlandsanteil 1) Inlandsproduktion Inlandsverbrauch Insgesamt davon am EWGVerbrauch 2) EWG Drittländer % 1 000 t 1 000 t 1 000 t 1 000 t 1 000 t % 1 2 3 4 5 6 7 8 Weizen Ø 1967/68 bis 1969/70 67 5 825 6 770 829 999 - 170 16,8 Ø 1970/71 bis 1971/72 71 6 210 7 253 1 713 1 288 425 18,6 Veränderung ± + 4 + 385 + 483 + 884 + 289 + 595 + 1,8 Roggen Ø 1967/68 bis 1969/70 92 3 131 3 134 221 65 156 81,4 Ø 1970/71 bis 1971/72 92 2 897 2 969 - 115 35 - 150 75,9 Veränderung ± ± 0 - 234 - 165 - 336 - 30 - 306 - 5,5 Futter- und Industriegetreide Ø 1967/68 bis 1969/70 67 9 159 12 972 3 826 1 513 2 313 21,4 Ø 1970/71 bis 1971/72 64 9 441 13 890 4 581 1 930 2 651 20,8 Veränderung ± - 3 + 282 + 918 + 755 + 417 + 338 - 0,6 Kartoffeln Ø 1967/68 bis 1969/70 95 17 319 18 103 762 705 57 45,9 Ø 1970/71 bis 1971/72 94 14 456 15 435 932 904 28 - 42,3 Veränderung ± - 1 -2 863 -2 668 + 170 + 199 - 29 - 3,6 Zucker (Weißzuckerwert) Ø 1967/68 bis 1969/70 86 1 881 2 123 183 151 32 28,5 Ø 1970/71 bis 1971/72 88 2 030 2 158 132 153 - 21 29,2 Veränderung ± + 2 + 149 + 35 - 51 + 2 - 53 + 0,7 Gemüse Ø 1967/68 bis 1969/70 53 2 080 3 891 1 811 (1 283) (528) 8,6 Ø 1970/71 bis 1971/72 44 1 891 4 264 2 374 1 758 616 7,6 Veränderung ± - 9 - 189 + 373 + 563 + 475 + 88 - 1,0 Obst Ø 1967/68 bis 1969/70 58 3 420 5 853 2 434 (1 234) (1 200) 21,2 Ø 1970/71 bis 1971/72 52 3 185 6 068 2 894 1 617 1 277 19,1 Veränderung ± - 6 - 235 + 215 + 460 + 383 + 77 - 2,1 Rindfleisch Ø 1967/68 bis 1969/70 85 1 193 1 250 160 63 97 29,4 Ø 1970/71 bis 1971/72 86 1 192 1 339 145 29 116 29,6 Veränderung ± + 1 - 1 + 89 - 15 - 34 + 19 + 0,2 Kalbfleisch Ø 1967/68 bis 1969/70 67 84 124 40 31 9 11,5 Ø 1970/71 bis 1971/72 57 74 130 56 49 8 9,7 Veränderung ± - 10 - 10 + 6 + 16 + 18 - 1 - 1,8 Schweinefleisch Ø 1967/68 bis 1969/70 94 2 100 2 223 120 69 51 47,0 Ø 1970/71 bis 1971/72 89 2 285 2 538 252 211 41 45,0 Veränderung ± - 5 + 185 + 315 + 132 + 142 - 10 - 2,0 Geflügelfleisch Ø 1967/68 bis 1969/70 49 221 451 230 187 42 11,8 Ø 1970/71 bis 1971/72 49 267 535 268 234 34 12,4 Veränderung ± - + 46 + 84 + 38 + 47 - 8 + 0,6 Fische (Fanggewicht) Ø 1967/68 bis 1969/70 51 657 771 114 - 72 186 21,2 Ø 1970/71 bis 1971/72 50 527 731 204 - 40 244 17,2 Veränderung ± - 1 - 130 - 40 + 90 + 32 + 58 - 4,0 Käse (einschl. Frischkäse) Ø 1967/68 bis 1969/70 79 454 536 81 60 22 23,4 Ø 1970/71 bis 1971/72 77 521 615 94 71 24 24,3 Veränderung ± - 2 + 67 + 79 + 13 + 11 + 2 + 0,9 Eier Ø 1967/68 bis 1969/70 85 789 919 131 107 24 32,8 Ø 1970/71 bis 1971/72 85 861 1 016 154 139 30 33,5 Veränderung ± - + 72 + 97 + 23 + 32 + 6 + 0,7 Butter (Produktgewicht) Ø 1967/68 bis 1969/70 96 526 514 4 12 - 8 41,3 Ø 1970/71 bis 1971/72 90 481 479 - 17 22 - 39 39,9 Veränderung ± - 6 - 45 - 35 - 21 + 10 - 31 - 1,4 1) Anteil des Verbrauchs aus Inlandserzeugung am Gesamtverbrauch von Nahrungs- und Futtermitteln. 2) Anteil des Verbrauchs (ohne Berücksichtigung von Bestandsveränderungen) aus deutscher Produktion am Gesamtverbrauch der EWG an Nahrungs- und Futtermitteln. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 1483* toffeln, Obst, Schweinefleisch und Kalbfleisch verringert. Daraus kann jedoch noch nicht abgeleitet werden, daß sich die Marktanteile der übrigen Mitgliedstaaten entsprechend erhöht haben, da gegenwärtig — wegen fehlender Unterlagen — nicht festgestellt werden kann, wie sich die Marktanteile der Drittländer in der EWG entwickelt haben. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 4. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Orgaß (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage A 1): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß ein Aufkauf von rund 50 000 Altbauwohnungen durch einen Käufer in vielen Städten der Bundesrepublik Deutschland und deren teilweise Umwandlung in Massenquartiere mit spärlicher Mobilierung und deren Vermietung zu horrenden Überpreisen an Ausländer, speziell in „Grauen Kreisen", ein Verstoß gegen Artikel 6 des Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts ist, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen? Nach dem in Ihrer Frage erwähnten Art. 6 des Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts werden die Landesregierungen ermächtigt, für Gemeinden, in denen die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, daß Wohnraum anderen als Wohnzwecken nur mit Genehmigung der von der Landesregierung bestimmten Stelle zugeführt werden darf. In der Vorschrift wird ausdrücklich klargestellt: Als Aufgabe des Wohnzweckes ist es auch anzusehen, wenn Wohnraum zum Zwecke der Einrichtung von Schlafstellen verwendet werden soll. Mit dieser Vorschrift war gerade an die von Ihnen beschriebene Umwandlung von Wohnungen in Schlafstellen für ausländische Arbeitnehmer gedacht. Von dieser Ermächtigung haben die meisten Landesregierungen, darunter auch Hamburg, Gebrauch gemacht. Es liegt nun an den zuständigen örtlichen Behörden, in Fällen, wie sie in Ihrer Frage geschildert werden, das Notwendige zu veranlassen, also eine beantragte Genehmigung zur Umwandlung in Schlafstellen entweder zu versagen oder nur unter Auflagen oder Bedingungen zu erteilen; falls eine Umwandlung ohne Genehmigung erfolgt ist, kann dies durch die zuständige örtliche Behörde mit Geldbußen geahndet werden. Zu Maßnahmen des Bundesgesetzgebers besteht nach Auffassung der Bundesregierung insoweit derzeit kein Anlaß. Die Entwicklung wird jedoch aufmerksam verfolgt. Anlage 4 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 9. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) (Drucksache 7/933 Frage A 2): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Einschränkung in Nummer 41 der Anlage 1 zur Siebenten Berufskrankheiten-Verordnung (Berücksichtigung von Bronchial-Asthma nur bei Aufgabe der beruflichen Beschäftigung oder jeder Erwerbsarbeit") insbesondere für Landwirte zu Härten führt, die sich BronchialAsthma beim Umgang mit Getreide zugezogen haben, ihre deshalb entsprechend eingeschränkte Tätigkeit auf dem eigenen Hof aber aus wirtschaftlichen (keine geeigneten sonstigen Arbeitsplätze) und persönlichen Gründen (Erhaltung des Hofs für die Kinder) nicht völlig aufgeben können, und ist die Bundesregierung zu einer Änderung der Siebenten BerufskrankheitenVerordnung bereit, die solchen Härten — mit Rückwirkung — abhilft? Der Bundesregierung sind bisher Fälle, in denen die von Ihnen genannten Vorschriften zu Härten geführt haben, nicht bekanntgeworden. Die angeführten Bestimmungen des Unfallversicherungsrechts gehen in erster Linie vom gesundheitlichen Arbeitsschutz der Versicherten aus. Sie folgen dem Grundsatz, daß mit allen geeigneten Mitteln der Gefahr des Entstehens, Wiederauflebens oder der Verschlimmerung einer Berufskrankheit entgegengewirkt werden soll. Gerade beim beruflich verursachten Bronchialasthma bestehen Heilungschancen nur, wenn der betroffene Versicherte den Einwirkungen des die Erkrankung auslösenden Stoffes entzogen wird. Andernfalls ist mit einer laufenden Verschlimmerung des Leidens, schweren Störungen der Lungen- und Herz-Kreislauffunktion zu rechnen. Im Interesse der Versicherten ist daher die Berufskrankheit in der eingeschränkten Fassung in die 6. Berufskrankheiten-Verordnung aufgenommen worden. Allerdings ist nicht auszuschließen, daß Landwirte sich in einzelnen Fällen in einem Konflikt sehen können, ob sie wegen der von Ihnen genannten Gründe ihre Tätigkeit aufgeben sollen oder nicht. Hierzu ist jedoch zu bemerken, daß die Aufgabe der beruflichen Tätigkeit bei einem Landwirt nicht gleichzeitig zu einer Aufgabe seines Hofes führen muß. Allerdings kann der Weiterbestand eines Hofes u. a. davon abhängen, ob für den Landwirt eine Ersatzkraft vorhanden ist oder beschafft werden kann. Zur Beschaffung einer Ersatzkraft sind unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung vorgesehen. Soweit sich bei einem Landwirt, der durch Bronchialasthma zur Aufgabe der beruflichen Beschäftigung gezwungen ist, die Frage nach einem anderen geeigneten Arbeitsplatz stellt, möchte ich in diesem Zusammenhang auf die umfassenden Leistungen zur Rehabilitation und insbesondere die berufsfördernden Maßnahmen der Unfallversicherung hinweisen. Ist die Erkrankung jedoch so schwer, daß jede Erwerbstätigkeit ausscheidet, erhält der Landwirt die vollen Rentenleistungen der Unfallversicherung. Anlage 5 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 9. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wende (SPD) (Drucksache 7/433 Frage A 3) : Kann die Bundesregierung die in Heft 2/73 der Zeitschrift Capital gemachten Angaben bestätigen, wonach den Ärzten jährliche Mehreinnahmen von durchschnittlich 17 000 DM bei einem bisherigen Jahreseinkommen von durchschnittlich 190 000 DM durch erhöhte Forderungen an die Ersatzkassen zufließen, 1484` Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus dieser Entwicklung zu ziehen? Ihre Frage habe ich zum Anlaß genommen, wegen der Angaben in dem von Ihnen zitierten Artikel der Zeitschrift „Capital" (Nr. 2/1973) bei den betroffenen Spitzenorganisationen, dem Verband der Angestellten-Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, fernmündlich Rückfrage halten zu lassen. Der Verband der Angestellten-Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben übereinstimmend folgendes mitgeteilt: Die in dem in Frage stehenden Artikel aufgeführten Zahlen können nicht bestätigt werden. Es könne auch nicht davon ausgegangen werden, daß Umsatzsteigerungen der Ärzte in dem dort behaupteten Ausmaß den Ersatzkassen angelastet werden könnten. Der Verband der Angestellten-Krankenkassen habe mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ab 1. Oktober 1972 eine Erhöhung der von den Ersatzkassen zu leistenden Honorare von 5,75 % vereinbart; diese Regelung gelte mindestens bis Ende 1973, also für 15 Monate. Die letzte Honorarerhöhung davor sei am 1. April 1971 vorgenommen worden. Die aus dieser Honorarerhöhung resultierende Umsatzsteigerung bei den Ärzten betrage lediglich einen Bruchteil des in dem Artikel genannten Betrags von 17 000 DM. Nach Mitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung haben auch die Honorarvereinbarungen mit den RVO-Krankenkassen (Orts-, Betriebs- und Innungskrankenkassen) durchschnittlich im Jahre 1972 6 % und für das Jahr 1973 knapp 5 '0/o Steigerung vorgesehen. Soweit es die in Ihrer Frage ebenfalls angesprochenen Einkommen der freiberuflich tätigen Ärzte angeht, darf ich auf die Antwort der Bundesregierung in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 14. April 1972 (181. Sitzung; Stenographischer Bericht, Seite 10572 D) hinweisen. Ich darf ferner noch anmerken, daß der von Ihnen aus der Zeitschrift „Capital" zitierte Betrag in dem genannten Artikel als jährlicher Durchschnittsumsatz und nicht als Jahreseinkommen behauptet wird. Im übrigen darf ich im vorstehenden Zusammenhang noch darauf hinweisen, daß die vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung berufene Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung sich auch mit Fragen der Aufwandsentwicklung in der Krankenversicherung und Finanzierungsproblemen befaßt. Das Ergebnis der Beratungen bleibt abzuwarten. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 9. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 7/433 Frage A 4) : Besteht nunmehr die Möglichkeit, daß unverheiratet gebliebene Verlobte von im Krieg gefallenen Soldaten Kriegsopferversorgung im Wege des Härteausgleichs erhalten? Das Bundesversorgungsgesetz räumt nur der hinterbliebenen Ehefrau, nicht auch der Verlobten eines im Kriege gefallenen Soldaten einen Versorgungsanspruch ein. Gleichwohl wird in der Versorgungspraxis bereits seit langen Jahren von der in der Härtevorschrift des § 89 des Bundesversorgungsgesetzes eröffneten Möglichkeit Gebrauch gemacht, der Verlobten eines gefallenen Soldaten im Wege des Härteausgleichs Versorgung wie einer Kriegerwitwe zukommen zu lassen. Diese Brautversorgung muß allerdings in Abgrenzung zum Rechtsanspruch der Kriegerwitwe auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben. Sie kommt nur in Betracht, wenn eine Ehe nachweislich kriegsbedingt nicht mehr zustande kam und wenn die Verlobte einen so nachhaltigen wirtschaftlichen Schaden in Zusammenhang mit dem Verlöbnis und dem Kriegstod des Soldaten hat, daß die versorgungsrechtliche Gleichstellung mit der Kriegerwitwe ausnahmsweise gerechtfertigt ist. Ich bin gern bereit, Ihnen zu Ihrer Unterrichtung die einschlägigen Rundschreiben des Ministeriums zur Verfügung zu stellen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 9. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 7/433 Frage A 5) : Beabsichtigt die Bundesregierung, Landwirte, die als Kriegsversehrte bisher ohne eigenen Beitrag krankenversichert waren, nunmehr aber als Mitglied der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Beiträge zahlen müssen, wiederum beitragsfrei zu stellen, und wann ist gegebenenfalls mit einer solchen Regelung zu rechnen? Gleichlautende Fragen haben die Kollegen Würtz und Dr. Kempfler vor einigen Monaten an die Bundesregierung gerichtet (vgl. Drucksache VI /3816 und Protokoll der 12. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 1. Februar 1973, Anlage 15). Ich darf auch an dieser Stelle darauf hinweisen, daß der Problemkreis während der Beratungen des Gesetzentwurfs über die Krankenversicherung der Landwirte im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung des Deutschen Bundestages eingehend erörtert worden ist. Der Ausschuß hat sich dafür ausgesprochen, daß schwerbeschädigte Landwirte in der Krankenversicherung der Landwirte nicht anders behandelt werden als schwerbeschädigte Pflichtversicherte der allgemeinen Krankenversicherung. Darin kommt auch der allgemeine Grundsatz des Bundesversorgungsgesetzes zum Ausdruck, daß der Anspruch der Beschädigten auf Heilbehandlung wegen Nichtschädigungsfolgen und der Anspruch der Hinterbliebenen eines Beschädigten auf Krankenbehandlung ausgeschlossen ist, wenn und soweit ein Sozialversicherungsträger zu einer entsprechenden Leistung verpflichtet ist. Lassen Sie mich aber noch folgendes anschließen: In der zuständigen Fachabteilung unseres Hauses wird gegenwärtig die Frage geprüft, ob auch die Bei- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 1485' tragsbelastung der Landwirte bei der Neugestaltung des § 9 der Verordnung zu § 33 des Bundesversorgungsgesetzes im Rahmen der Einkommennsermittlung pauschal berücksichtigt werden kann. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 9. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/433 Frage A 6) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Frage der Zahlung von Arbeitslosenunterstützung an diejenigen Arbeitnehmer, die außerhalb eines Streikgebiets von Arbeitgebern ausgesperrt werden, weil sie auf Grund der Folgewirkung des Streiks angeblich oder tatsächlich nicht weiterproduzieren können, und sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang auf Grund der bisher gemachten Erfahrungen eine Notwendigkeit der Änderung des § 116 des Arbeitsförderungsgesetzes? Im Arbeitsförderungsgesetz ist der Gesetzesauftrag an die Bundesanstalt für Arbeit enthalten, das Nähere über die Zahlung von Arbeitslosengeld bei Arbeitskämpfen zu bestimmen. Am 22. März 1973 hat der Verwaltungsrat der Bundesanstalt eine solche Anordnung beschlossen, die eine Zahlung von Arbeitslosengeld für mittelbar betroffene Arbeitnehmer regelt. Nach § 4 dieser Anordnung erhalten außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs eines umkämpften Tarifvertrages mittelbar betroffene Arbeitnehmer ausnahmsweise nur dann keine Leistungen, wenn — der Beschäftigungsbetrieb des betroffenen Arbeitnehmers dem fachlichen Geltungsbereich des umkämpften Tarifvertrages zuzuordnen ist, — die Gewerkschaft für den Tarifvertragsbereich des arbeitslosen, nicht beteiligten Arbeitnehmers nach Art und Umfang gleiche Forderungen wie für die am Arbeitskampf beteiligten Arbeitnehmer erhoben hat und außerdem — mit dem Arbeitskampf nach Art und Umfang gleiche Arbeitsbedingungen durchgesetzt werden sollen, d. h. wenn sie sich von den im Arbeitskampfgebiet betroffenen Arbeitnehmern praktisch nicht unterscheiden. Die Anordnung zielt darf ab, die Gewährung von Arbeitslosengeld an mittelbar betroffene Arbeitnehmer außerhalb des Arbeitskampfgebietes weitestgehend sicherzustellen. Anlage 9 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 9. April 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Farthmann (SPD) (Drucksache 7/433 Fragen A 7 und 8) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach einer Meldung des DGB-Jugendmagazins „RAN" vom 1. April 1973 seit dem Inkrafttreten des neuen Betriebsverfassungsgesetzes 250 Jugendvertreter ihren Arbeitsplatz verloren haben, weil ihr Ausbildungsverhältnis abgelaufen war und der Arbeitgeber die Übernahme in ein normales Arbeitsverhältnis verweigert hatte? Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, daß infolge dieser Rechtslage die Jugendvertreter gegen Maßregelungen durch den Arbeitgeber weitgehend schutzlos sind, und welche gesetzgeberischen Schritte hält die Bundesregierung für möglich und notwendig, um den Arbeitsplatzschutz der Jugendvertreter zu verbessern? Die Bundesregierung ist durch Pressemitteilungen, Einzeleingaben und von Mitgliedern des Deutschen Bundestages darauf hingewiesen worden, daß Jugendvertreter nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses nicht in ein Arbeitsverhältnis übernommen worden sind. Nach der Rechtslage des neuen Betriebsverfassungsgesetzes haben die Jugendvertreter grundsätzlich denselben Kündigungsschutz wie Betriebsratsmitglieder. Dieser Schutz greift allerdings — ebenso wie bei Betriebsratsmitgliedern — nur im Falle der Kündigung des Arbeits- bzw. Berufsausbildungsverhältnisses ein, nicht dagegen, wenn ein befristetes Arbeits- bzw. Berufsausbildungsverhältnis durch Zeitablauf endet. Allerdings gilt auch in diesem Fall die allgemeine Schutzbestimmung des § 78 des Betriebsverfassungsgesetzes, der jede Benachteiligung von Betriebsräten oder Jugendvertretern wegen ihrer Amtstätigkeit gerade auch in bezug auf ihre berufliche Entwicklung verbietet. In der Verweigerung der Weiterbeschäftigung nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses, die nur im Hinblick darauf erfolgt, daß der Auszubildende Jugendvertreter ist, sieht die Bundesregierung einen offensichtlichen Verstoß gegen § 78 des Betriebsverfassungsgesetzes, der einen Schadensersatzanspruch gemäß § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches gegenüber dem Arbeitgeber zur Folge haben kann. Dies gilt insbesondere, wenn nach der betrieblichen Praxis Auszubildende nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses üblicherweise im Betrieb weiterbeschäftigt werden. Außerdem sind durch § 119 des Betriebsverfassungsgesetzes Verstöße gegen das Benachteiligungsverbot unter Strafe gestellt. Die Bundesregierung würde es außerordentlich bedauern, wenn die in dem DGB-Jugendmagazin genannten Zahlen zutreffen würden, zumal es sich nicht nur um eine Frage des Schutzes der Tätigkeit der Jugendvertreter, sondern auch der Sicherung einer normalen beruflichen Entwicklung derjenigen jungen Arbeitnehmer handelt, die sich für dieses Amt zur Verfügung gestellt haben. Die Bundesregierung wird dieses Problem in nächster Zeit mit den Spitzenorganisationen der Tarifvertragsparteien näher besprechen. Erste Fühlungsnahmen haben bereits stattgefunden. Die Bundesregierung prüft im übrigen, in welcher Weise der rechtliche Schutz der Jugendvertreter aufgrund der jüngsten Erfahrungen weiterentwickelt werden kann. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 5. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/433 Frage A 11) : 1486* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 An wen sind die ursprünglich von der bundeseigenen VEBEG- Verwertungsgesellschaft m. b. H. der Firma Stockleigh Holdings Ltd. vertraglich zugesicherten 22 Noratlas-Flugzeuge (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Fragen B 29 und B 30, Stenographischer Bericht über die 179. Sitzung am 17. März 1972, S. 10 438) inzwischen weiterverkauft worden? Von den ursprünglich der Firma Stockleigh Holdings Ltd. vertraglich zugesicherten 22 NoratlasFlugzeugen sind bisher 3 Maschinen verschrottet und 2 Maschinen der Bundeswehr für die Ausbildung von Lehrlingen zur Verfügung gestellt worden. Die 34 Triebwerke der restlichen 17 Flugzeuge hat die bundeseigene VEBEG-Verwertungsgesellschaft m. b. H., Frankfurt, der Triebwerksherstellerfirma S.E.C.A., Paris, zum Kauf angeboten. Sollte hierüber ein Kaufvertrag zustande kommen, werden die verbleibenden Zellen nach Entnahme der bei der Bundeswehr verwendbaren Aggregate verschrottet werden. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 6. April 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Anbuhl (SPD) (Drucksache 7/433 Fragen A 12 und 13) : Trifft es zu, daß Lohnempfänger auf Hilfsschiffen der Bundeswehr keine Bordzulage erhalten, und beabsichtigt die Bundesregierung, auch den Lohnempfängern eine Bordzulage zu gewähren? Trifft es zu, daß Beamte auf zivilbesetzten bundeswehreigenen Schiffen grundsätzlich keine Überstunden vergütet bekommen, weshalb besteht diese Regelung, und beabsichtigt die Bundesregierung, diesen Zustand zu ändern? Zu Frage A 12: Ihre Frage nach der Bordzulage für Lohnempfänger auf Hilfsschiffen der Bundeswehr beantworte ich im Einvernehmen mit dem für den Abschluß von Tarifverträgen federführend zuständigen Bundesminister des Innern wie folgt: Es trifft zu, daß als Lohnempfänger beschäftigte Besatzungsmitglieder auf zivilbesetzten Schiffen der Bundeswehr eine Bordzulage nicht erhalten. Im Rahmen der z. Z. anstehenden Tarifverhandlungen über die Neufassung der von den Gewerkschaften gekündigten Manteltarifverträge für Angestellte und Arbeiter soll jedoch der Gesamtkomplex der nach den tariflichen Sonderregelungen an zivile Besatzungsmitglieder zu gewährenden Leistungen behandelt werden. Der Bundesminister des Innern und der Bundesminister der Verteidigung stimmen darin überein, daß anläßlich dieser Verhandlungen auch die Frage der Zahlung der Bordzulage an Arbeiter in die Überlegungen einbezogen wird. Zu Frage A 13: Nach § 36 a Bundesbesoldungsgesetz darf an Beamte eine Mehrarbeitsentschädigung nur in den Bereichen gewährt werden, in denen nach der Art der Dienstverrichtung eine Mehrarbeit meßbar ist. Das heißt also — und so bestimmt es die hierzu ergangene Rechtsverordnung —, die Zahlung der Entschädigung ist hauptsächlich auf solche Bereiche beschränkt, in denen die Mehrarbeit im Rahmen eines Dienstes in Bereitschaft, eines Schichtdienstes oder eines notwendigen allgemein geltenden besonderen Dienstplans geleistet wird. Liegen diese Voraussetzungen vor, kann die Entschädigung auch an Beamte auf zivilbesetzten Schiffen gezahlt werden. Diese Beamten sind also nicht grundsätzlich von der Mehrarbeitsentschädigung ausgeschlossen. Der Grund für diese Regelung ist darin zu sehen, daß der Gesetzgeber mit § 36 a BBesG nur die Tätigkeiten erfassen will, die nach Dienst-, Einsatz- oder Unterrichtsplänen ausgeübt werden und die der Aufrechterhaltung des Betriebsablaufs dienen. Diese Voraussetzungen sind jedoch beim Dienst auf Schiffen nicht ohne weiteres gegeben. Sie müssen daher von Fall zu Fall ermittelt und geprüft werden. Eine Änderung dieser Bestimmungen ist derzeit nicht beabsichtigt. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 4. April 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Sieglerschmidt (SPD) (Drucksache 7/433 Fragen A 14 und 15) : Ist es zutreffend, daß die Regierungsbeiträge für das Deutsch-Französische Jugendwerk trotz der ständigen Preissteigerungen in den letzten zehn Jahren weder von der Bundesregierung noch von der Regierung Frankreichs jemals gegenüber dem Anfangsbeitrag erhöht worden sind und daß demzufolge die Zahl der im Rahmen des Deutsch-Französischen Jugendwerks ausgetauschten Jugendlichen von 300 000 im Jahr 1965 auf 150 000 im Jahr 1972 zurückgegangen ist? Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um den Rückgang des deutsch-französischen Jugendaustausches nicht nur aufzuhalten, sondern die Aktivität des Jugendwerks wieder zu verstärken? Zu Frage A 14: Es ist zutreffend, daß weder die französische Regierung noch die Bundesregierung ihre Beiträge seit Bestehen des Deutsch-Französischen Jugendwerks erhöht haben. Das wäre auch auf beiden Seiten nicht realisierbar gewesen, weil sich gleichzeitig auch der Jugendaustausch mit anderen Ländern ausgeweitet hat. Es ist auch zutreffend, daß bei diesem Sachverhalt und durch die Kostensteigerungen in beiden Ländern die Zahl von 300 000 ausgetauschten Jugendlichen pro Jahr nicht gehalten werden konnte. Neben die Breiten-Programme der ersten Jahre sind Intensiv-Programme verschiedener Art aufgetreten, die Multiplikationseffekte der Erfahrungen aus der Begegnung auf einen breiteren Kreis junger Menschen haben. Die statistisch gesicherten Zahlen für 1972 liegen noch nicht vor, werden aber zur Zeit erarbeitet und dann auch veröffentlicht. Zu Frage A 15: Die Bundesregierung ist zusammen mit ihrem französischen Partner entschlossen, die Aktivitäten des Deutsch-Französischen Jugendwerks zu inten- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung, Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 1487' sivieren, seine Strukturen zu rationalisieren und durch neue Impulse — vorwiegend im Bereich des Austauschs junger Berufstätiger — die Qualität der Austauschprogramme zu verbessern Dabei wird es nicht so sehr auf die großen Zahlen der ausgetauschten Jugendlichen, sondern vorwiegend auf den Wert der Programme für den einzelnen Jugendlichen, aber auch für die geistige Auseinandersetzung und politische Zusammenarbeit zwischen den jungen Menschen beider Völker ankommen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 5. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage A 16) : Verfügt die Bundesregierung über Material, das über die schädlichen Nebenwirkungen bei der Anwendung von Myambutol Aufschluß gibt, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls dagegen zu ergreifen? Zur Frage der schädlichen Nebenwirkungen des Tuberkulostatikum „Myambutol" verfügt die Bundesregierung über die Stellungnahme des Bundesgesundheitsamtes. In den meisten Fällen sind diese schädlichen Wirkungen auf das Sehvermögen reversibel, d. h. nach Absetzen der Myambutol-Therapie geht die Verschlechterung des Sehvermögens innerhalb mehrerer Wochen zurück. Nebenwirkungen am Auge bei der MyambutolTherapie wurden erstmalig 1963 im Ausland beschrieben, 1968 wurden derartige Nebenwirkungen in der Bundesrepublik publiziert. In der Packungsbeilage für Myambutol wird auf die Möglichkeit des Auftretens von Sehstörungen bei der Therapie hingewiesen. In dem Ärzteprospekt für Myambutol werden die erforderlichen augenärztlichen Untersuchungen angegeben. Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft verfolgt alle Meldungen der Ärzte über Nebenwirkungen bei der Myambutol-Therapie und informiert hierüber das Bundesgesundheitsamt. Sie wird in Kürze eine Verlautbarung für die Ärzteschaft über die Dosierungen des Myambutol, bei denen Nebenwirkungen auftreten können, herausgeben. Zum derzeitigen Zeitpunkt hält das Bundesgesundheitsamt zusätzliche Maßhahmen nicht für erforderlich. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vorn 4. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 7/433 Frage A 17) : Sieht die Bundesregierung aus der Feststellung der zuständigen Bundesministerin vor der Bundespressekonferenz am 27. Februar 1973, daß unsere Gesellschaft nicht kinderfreundlich ist, die Notwendigkeit, die Situation der Kinder in der Bundesrepublik Deutschland in einer besonderen Enquete zu untersuchen, und wann gedenkt sie, gegebenenfalls ihre Anregungskompetenz in dieser Frage zu nutzen? Die Familienpolitik der Bundesregierung ist darauf angelegt, allen Kindern, unabhängig von der sozialen Situation der Eltern, optimale Möglichkeiten für ihre Entwicklung zu geben und dabei denjenigen besonders zu helfen, die unter sozialen, pädagogischen oder gesundheitlichen Defiziten zu leiden haben. Für konkrete Maßnahmen fehlt es nicht an Einsichten und Erkenntnissen sowohl hinsichtlich der allgemeinen Situation der Kinder in unserer Gesellschaft als auch zu speziellen Einzelproblemen. Wertvolle Aufschlüsse geben insbesondere der 3. Jugendbericht, die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage zur Situation der .Tugendhilfe vom 22. Februar 1972, die wissenschaftlichen Beiträge zu aktuellen familienpolitischen Problemen und zum nächsten Familienbericht, der Sozialbericht und der Städtebaubericht. Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten weitere Maßnahmen treffen oder einleiten, um die Entwicklungsbedingungen für Kinder 711 verbessern. Große Fortschritte erwartet sie von der Reform des Jugendhilferechts, die nach den in einem Diskussionsentwurf der vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit berufenen Sachverständigen-Kommission niedergelegten Überlegunqen das Recht des Kindes auf Erziehung und Bildung stärker als bisher durch konkrete Rechtsansprüche und Gewährleistungsverpflichtungen zu verwirklichen sucht und den Jugendhilfeträgern die notwendigen Befugnisse einräumt, in der städtebaulichen Entwicklungsplanung auf die kinderfreundliche Gestaltung des Umfeldes der Familie bestimmend Einfluß zu nehmen. Eine besondere Enquete hält die Bundesregierung daher nicht für erforderlich. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 4. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache 7/433 Frage A 23) : Ist es richtig, daß die Bundesregierung von der im Rahmen ihres gesundheitspolitischen Programms vorgesehenen Neuregelung des Arzneimittelrechts die Naturheilmittel auszunehmen beabsichtigt, und welche Gründe veranlassen sie gegebenenfalls dazu? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die sogenannten naturheilkundlichen Arzneimittel aus der geplanten Neuordnung des Arzneimittelrechts auszunehmen. Vielmehr sollen diese Arzneimittel eine ihren Eigentümlichkeiten angemessene Regelung erfahren. Die Bundesregierung bleibt wie bisher bemüht, in den Gremien der Europäischen Gemeinschaften auf befriedigende Lösungen für diese Arzneimittel hinzuwirken. Wie diese Regelungen im einzelnen aussehen, vermag ich Ihnen zur Zeit noch nicht zu sagen. Die Verhandlungen hierüber dauern an. 1488* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 5. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/433 Frage A 24) : Teilt die Bundesregierung die Kritik von Prof. G. Schottmayer, die Einrichtung der herkömmlichen Kinderspielplätze in der Bundesrepublik Deutschland sei eine gigantische Fehlinvestition, die nur deshalb nicht erkannt wurde, weil eine Untersuchung über die Ausnutzung herkömmlicher Spielplätze bisher versäumt worden sei, teilt die Bundesregierung insbesondere seine Forderung nach Einrichtung von „unfertigen Kinderspielplätzen" bzw. „Aktiv-Spielplätzen", und gedenkt die Bundesregierung — eventuell über Forschungsvorhaben und ihre Ergebnisse —, den Ländern und Gemeinden Orientierungshilfen anzubieten? Der Bundesregierung liegen keine wissenschaftlichen Untersuchungen vor, die eine so allgemeingültig negative Bewertung der herkömmlichen Kinderspielplätze erlauben, wie sie die Kritik von Herrn Professor Schlottmayer enthält, zumal für die Spielplatzgestaltung auch eine Altersdifferenzierung der Benutzer erforderlich ist. Es ist der Bundesregierung jedoch bekannt, daß viele Spielplätze den Anforderungen, die an erziehungsgünstige Einrichtungen im Umfeld der Familie zu stellen sind, nicht voll entsprechen. Deshalb war die Bundesregierung bisher schon bemüht, den Gemeinden von Wissenschaft und Praxis erarbeitetes Material an die Hand zu geben und Erfahrungen und Anregungen zu vermitteln. Wertvolle Aufschlüsse geben z. B. die Hefte 21 und 27 der Schriftenreihe des früheren Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen mit dem zweiteiligen Bericht „Kinder in neuen Städten", der nicht nur Hinweise über Größe und Lage von Spielplätzen enthält, sondern auch aufzeigt, wie durch die Spielplatzgestaltung Spielen ermöglicht wird, das wichtige Funktionen wie Anregung der Phantasie, Ausprobieren der eigenen Fähigkeiten und Kräfte sowie Einübung gemeinschaftsbezogener Verhaltensweisen erfüllt und einen größtmöglichen Beitrag zur Sozialisation des Kindes leistet. Die Bundesregierung hält die Bereitstellung von Spielplätzen, die dem Kind Möglichkeiten einräumen, seine Umwelt durch Auf- und Abbau von Spielanlagen und -einrichtungen selbst zu gestalten, für erstrebenswert. Jedoch ist zu berücksichtigen, daß solche Spielplätze nicht ohne pädagogische Betreuung bleiben sollten. Über weitere Orientierungshilfen durch die Bundesregierung wie z. B. im Wege der Vergabe von Forschungsaufträgen bedarf es der Abstimmung mit den Ländern, da nur landesgesetzliche Vorschriften wie z. B. das Niedersächsische Gesetz über Spielplätze vom 6. Februar 1973 zum Erlaß von Vorschriften über die Beschaffenheit von Spielplätzen ermächtigen. Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vorn 6. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kempfler (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage A 25) : Bedeutet der Satz in der Regierungserklärung vom 18. Januar 1973, in dem lediglich betont wird, daß der Bau der Bundesfernstraßen selbstverständlich weitergeht, eine Änderung der Straßenbaupolitik gegenüber der Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969, wonach der Schwerpunkt des Fernstraßenbaus die Chancenverbesserung strukturell schwacher Gebiete sein soll? Der Herr Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung klargestellt, daß der Bundesfernstraßenbau auch in Zukunft weitergehen wird. Insofern wird auch im Rahmen der sich fortsetzenden Straßenbauprogramme dem Ziel der Entwicklung strukturschwacher Räume weiterhin Rechnung getragen. Dies hat auch der Bundesminister für Verkehr bei seinen Ausführungen vor dem Verkehrsausschuß des Deutschen Bundestages am 14. Februar 1973 ausdrücklich hervorgehoben. Beim Einsatz von Straßenbauinvestitionen zur Entwicklung strukturschwacher Räume lassen wir uns, insbesondere auch im Rahmen des zur Zeit in Arbeit befindlichen Bundesverkehrswegeprogramms, grundsätzlich von folgenden verkehrs- und raumordnungspolitischen Überlegungen leiten: 1. Straßen eignen sich von allen Verkehrswegen am besten zur Erschließung der Fläche. Ihnen kommt daher bei der Förderung von strukturschwachen Räumen eine besondere Bedeutung zu. Auch die Bundesfernstraßen haben neben ihrer Funktion, Schwerpunkte miteinander zu verbinden, die Aufgabe, zur Erschließung strukturschwacher Räume beizutragen, und zwar insbesondere durch die Anbindung dieser Räume an übergeordnete Zentren. 2. Unsere Erfahrungen im Laufe der letzten Jahre haben auf der anderen Seiten gezeigt, daß die — wenn auch noch so intensiven — Bemühungen im Straßenbaubereich allein nicht ausreichen, um in strukturschwachen Räumen die notwendige wirtschaftliche Entwicklung in Gang zu bringen. Andere Standortfaktoren, wie z. B. Arbeitskraftreserven, preisgünstiger Grunderwerb, Energiekosten, räumliche Ausdehnungsmöglichkeiten, beeinflussen in gleicher Weise die Ansiedlung von Betrieben. Zur Entwicklung strukturschwacher Räume bedarf es also des konzentrierten Zusammenwirkens infra-strukturverbessernder Maßnahmen von Bund, Länder und Gemeinden. Anlage 18 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 6. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kempfler (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage A 26) : Welche Gründe haben die Bundesregierung veranlaßt, von der früheren Praxis bei der Festsetzung von Kraftfahrzeugkennzeichen, wonach in Ausnahmefällen das Kennzeichen auch aus der Landschaftsbezeichnung des Landkreises genommen werden konnte, abzugehen und neuerdings darauf zu bestehen, daß nunmehr der Name der Kreisstadt für die Formung dieser Kennzeichen zugrunde gelegt werden darf? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 1489* Seit Einführung der derzeitigen Kraftfahrzeugkennzeichen im Jahre 1956 wurde lediglich in zwei Fällen von dem damals festgelegten System abgewichen. Seitdem wurden in 5 Bundesländern Gebietsreformen durchgeführt. In allen diesen Fällen wurde im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen der Länder an dem in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung verankerten System festgehalten. Mein Haus hat bereits im Februar dieses Jahres den Ländern gegenüber zum Ausdruck gebracht, daß es ggf. bereit ist, die fachlichen Überlegungen zurückzustellen, falls der Bundesrat landschaftsbezogene Unterscheidungszeichen für wünschenswert hält. Soweit mir bekannt ist, will das Land BadenWürttemberg sich um eine entsprechende Entschließung bemühen. Ich bitte Sie deshalb um Verständnis, wenn ohne Votum des Bundesrates von dem derzeitigen System im Augenblick nicht abgewichen werden kann. Anlage 19 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 6. April 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hirsch (FDP) (Drucksache 7/433 Fragen A 27 und 28) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß deutsche und internationale Fluggesellschaften mehr als bisher möglichst lärmarme Triebwerke einsetzen werden, wenn der Einsatz solcher Triebwerke keine wirtschaftlichen Nachteile wegen verringerten Schubes, sondern spürbare wirtschaftliche Vorteile bringen würde? Welche Hindernisse stehen dem entgegen, die Start- und Landegebühren so zu staffeln, daß für laute, umweltschädliche Flugzeuge höhere Landegebühren entsprechend den höheren Schallschutz-Aufwendungen zu zahlen sind, die sie erforderlich machen? Zu Frage A 27: Ja, die Bundesregierung teilt diese Auffassung. Der wirtschaftliche Vorteil ist bei modernen lärmarmen Triebwerken unbestreitbar gegeben. Ihre geringen Betriebskosten tragen übrigens dazu bei, daß die Zahl der lärmintensiven älteren Triebwerke ständig geringer wird. Zu Frage A 28: Die am Weltluftverkehr beteiligten Staaten gestalten die Bemessungsgrundlagen für die Landegebühren nach einheitlichen Gesichtspunkten. Sie folgen damit Empfehlungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation. Das Kriterium Lärm als Bemessungsgrundlage ist hierin nicht enthalten. Die Bundesregierung würde daher gegen international anerkannte und weltweit praktizierte Verfahren verstoßen, wenn sie im Alleingang einseitig ein derartiges Kriterium als Begründung für eine Anhebung der Landegebühren einführen würde. Gegenmaßnahmen der Heimatstaaten der betroffenen ausländischen Luftfahrtunternehmen wären zu befürchten. Anlage 20 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 6. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Damm (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage A 29) : Sieht die Bundesregierung im nächtlichen Parken gewerblicher Fahrzeuge (z. B. Lastwagen) in Wohnbereichen und mit dein durch Starten und Warmlaufen der Fahrzeuge zu nachtschlafender Zeit hervorgerufenen Lärm ein Problem, dem gesetzgeberisch begegnet werden muß? Die Bundesregierung bereitet einen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vor, durch den die rechtlichen Möglichkeiten geschaffen werden sollen, das regelmäßige Parken von Lkw, von Kraftfahrzeuganhängern und Omnibussen in Wohngebieten über Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen zu verbieten. Liegt diese Ermächtigung vor, wird der Bundesminister für Verkehr, soweit der Bundesrat zustimmt, eine entsprechende Regelung in der Straßenverkehrs-Ordnung schaffen. Um dem durch das Starten und Warmlaufen der Fahrzeuge hervorgerufenen nächtlichen Lärm zu begegnen, bedarf es über die bestehenden Vorschriften hinaus keiner gesetzgeberischen Maßnahmen mehr. Nach § 45 Abs. 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung können die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken zum Schutz der Nachtruhe in Wohngebieten beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Unabhängig hiervon ist durch § 30 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung generell untersagt, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen. Hierunter fällt auch das Warmlaufen der Motoren, da dies nach dem heutigen Stand der Technik nicht mehr erforderlich ist. Anlage 21 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 6. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr.-Ing. Oetting (SPD) (Drucksache 7/433 Frage A 31): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß aus funktionalen Gründen nicht mehr beabsichtigt ist, das Luftfabrtbundesamt (LBA) aus Braunschweig ganz oder teilweise zu verlegen, und daß nur noch daran gedacht wird, entsprechend dem Untersuchungsbericht geeignete Außenstellen des LBA auf den großen deutschen Flughäfen zu errichten? Die Bundesregierung kann das vollinhaltlich bestätigen. Anlage 22 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 6. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage A 32) : 1490* Deutscher Bundestag — 3. Wahlperiode -- 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 Wie erklärt die Bundesregierung die Tatsache, daß bei der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes Dienstposten fur Beamte des gehobenen technischen Dienstes in zunehmendem Maße durch angestellte Diplomingenieure besetzt werden? In der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes ist in keinem Fall eine Beamtenplanstelle des gehobenen technischen Dienstes mit einem Diplomingenieur besetzt. Von den Planstellen des gehobenen technischen Dienstes der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung sind zur Zeit rd. 11,5 0/o mit angestellten graduierten Ingenieuren besetzt. Dies ist darauf zurückzuführen, daß infolge des Unterschiedes zwischen der Besoldung der Beamten und der Eingruppierung der Angestellten — insbesondere durch die Auswirkungen des Tarifvertrags zur Änderung und Ergänzung der Anlage 1 a zum BAT (Angestellte in technischen Berufen) vom 15. Juni 1972 — kaum noch Absolventen der Fachhochschulen bereit sind, als Nachwuchskräfte für den gehobenen technischen Dienst nach Ablegen der Laufbahnprüfung mit der Besoldungsgruppe A 9 in die Wasser- und Schiffahrtsverwaltung einzutreten. Anlage 23 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 6. April 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Fragen A 35 und 36) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, warum die Deutsche Bundesbahn das Angebot der „Rosa-Zeiten" nicht im Jahr 1973 aufrechterhält, nachdem doch der Erste Präsident der Deutschen Bundesbahn, Dr. Wolfgang Vaerst, in der in den D-Zügen ausliegenden Zeitschrift „Schöne Welt", Nr. 2/73, zu den Leistungen der Deutschen Bundesbahn schreibt: „Es sei hier nur an die Rosa-Zeiten erinnert, ein durchschlagender Erfolg, häufig nadigeahmt von Leistungsträgern anderer Touristikbranchen? Hält die Bundesregierung es für gerechtfertigt, daß die Deutsche Bundesbahn das bewährte System verbilligter Rückfahrkarten praktisch völlig fallengelassen hat und damit besonders den sozial schwachen Bevölkerungsgruppen eine zusätzliche Fahrpreiserhöhung auferlegt hat? Zu Frage A 35: Die Bundesbahn führt z. Z. eine Strukturuntersuchung durch, um Klarheit darüber zu gewinnen, ob und in welcher Form die in den letzten Jahren eingeführten zeitlich begrenzten Sonderaktionen im Reiseverkehr weitergeführt werden sollen. Die Entscheidung hierüber liegt allein in der Hand des Vorstands der Deutschen Bundesbahn, die ja ein wirtschaftlich selbständiges Unternehmen ist. Ich hoffe, daß das Ergebnis der Untersuchung positiv sein wird. Die Bundesbahn hat zugesagt, dem Bundesminister für Verkehr so bald wie möglich mitzuteilen, ob die frühere Aktion „Rosa Zeiten", ggf. unter modifizierten Bedingungen, in absehbarer Zeit wiederholt werden kann. Zu Frage 36: Die Bundesbahn hat das System der Rückfahrkarten nicht aufgegeben, vielmehr lediglich umgestaltet. Für den Nahverkehr bis 50 km ist ein leicht verbilligter Tarif eingeführt, der für Hin- und Rückfahrt die gleiche Ermäßigung enthält. Außerdem werden in bestimmten, stark frequentierten Verkehrsverbindungen Sonderrückfahrkarten mit höherer Ermäßigung ausgegeben, wenn zu erwarten ist, daß durch Mehrverkehr die aus der Verbilligung entstehenden Einnahmeausfälle überdeckt werden. Im Fernverkehr ist für Rückfahrkarten eine Ermäßigung ab 200 km vorgesehen, die mit steigender Entfernung zunimmt. Anlage 24 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 6. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage A 37): Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung auf Grund von Vereinbarungen mit der DDR getroffen, damit neben der Benutzung von Personenkraftwagen im (sogenannten) grenznahen West-Ost-Verkehr durchgehende Omnibuslinien oder Nahverkehrszüge eingerichtet werden, um auf diese Weise den erwarteten Besucherstrom im verkehrsmäßig schlecht erschlossenen Zonengrenzsperrgebiet der DDR in weniger als den erlaubten 24 Stunden zu gewährleisten? Die Bundesregierung ist wegen aller mit dem neuen grenznahen Verkehr zusammenhängenden Fragen einschließlich der Fragen der Nahverkehrsverbindungen an die Regierung der DDR und an die Deutsche Reichsbahn herangetreten. Diese Fragen werden Gegenstand von Expertengesprächen zwischen Beauftragten der Bundesregierung und der Regierung der DDR sein. Anlage 25 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 4. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. SchmittVockenhausen (SPD) (Drucksache 7/433 Frage A 39) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die Zuverlässigkeit des Luftverkehrs dadurch zu verstärken, daß der auf dem Gebiet der Beleuchtungstechnik von Flugpisten und den elektronischen Landenavigationshilfen hinderliche Störfaktor Nebel durch eines der verschiedenen Entnebelungssysteme (Kondensation), die bereits in der Praxis gehandhabt werden, beseitigt wird? Theoretisch sind diese Möglichkeiten durchaus denkbar. Die Bundesregierung verfolgt deshalb seit Jahren die Entwicklung auf dem Gebiet der künstlichen Nebelbeseitigung mit großem Interesse; sie ist auch bereit, aussichtsreiche Verfahren aktiv zu fördern. Bisher sind aber alle Vorschläge zur Nebelbeseitigung nicht über das Versuchsstadium hinaus gediehen. Ein zuverlässiger Betrieb mit vertretbarem Aufwand war bei den bisher bekannten Verfahren nicht möglich. Andererseits konnte in den letzten Jahren durch bord- und bodenseitige Verbesserungen die Zuverlässigkeit der elektronischen Landehilfen derart verbessert werden, daß nebelbedingte Ausweichlandungen bereits heute eine seltene Ausnahme sind. Dieser Trend wird sich auch in Zukunft fortsetzen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 1491* Anlage 26 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 6. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelhard (FDP) (Drucksache 7/433 Frage A 40) : Sind Maßnahmen vorgesehen. um rechtzeitig vor Inkrafttreten des sogenannten 0,8-Promille-Gesetzes die Bevölkerung über die neue Rechtslage aufzuklären und Presseveröffentlichungen entgegenzutreten, die das für Verkehrsteilnehmer noch zulässige Maß des Alkoholgenusses allein aus der Relation von Alkoholmenge und Körpergewicht errechnen? Die Bundesregierung wird die Bevölkerung rechtzeitig vor dem Inkrafttreten des 0,8-Promille-Gesetzes in geeigneter Weise über die Notwendigkeit und die rechtlichen Auswirkungen dieses Gesetzes aufklären. Die Bundesregierung wird dabei auch Presseveröffentlichungen entgegentreten, die, wie es in jüngster Zeit geschehen ist, die vielschichtige Problematik des Alkoholeinflusses auf das Verhalten der Verkehrsteilnehmer, besonders aber der Führer von Kraftfahrzeugen, in einer Weise darstellen, die zu verhängnisvollen Mißverständnissen führen können. Anlage 27 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 6. April 1973 auf I die Mündliche Frage des Abgeordneten Wende (SPD) (Drucksache 7/433 Frage A 41) : Ist der Bundesregierung das Ergebnis einer Umfrage des Münchner Verkehrsverbundes bekannt, wonach sich 98 % aller Befragten für ein generelles Rauchverbot im öffentlichen Personennahverkehr ausgesprochen haben, und welche Folgerungen gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls daraus im Hinblick auf den gesamten Personennahverkehr der Deutschen Bundesbahn zu ziehen? Der Bundesregierung ist diese Umfrage bekannt. Die Deutsche Bundesbahn, in deren Hand die Aufteilung ihres Angebotes in Raucher- und Nichtraucherabteile liegt, hat daraufhin in den Triebwagen der Münchner S-Bahn die Raucherabteile mit Zustimmung des Bundesministers für Verkehr aufgehoben. Die Deutsche Bundesbahn prüft zur Zeit, ob in anderen Räumen ähnliche Verhältnisse bestehen. Anlage 28 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 6. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spilker (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage A 43) : Beabsichtigt die Bundesregierung auch in diesem Jahr, Rentnern ermäßigte Preise für Fahrten mit der Deutschen Bundesbahn zu gewähren? Die Sonderangebote der Bundesbahn im Reiseverkehr, durch die es in den letzten Jahren jeweils verschiedenen Bevölkerungskreisen möglich war, verbilligte Reisen zu unternehmen, werden von der Deutschen Bundesbahn selbständig ausgestaltet und eingeführt. Der Vorstand der Bundesbahn, den der Bundesminister für Verkehr bereits vor einiger Zeit auf diese Frage angesprochen hat, ist sich noch nicht darüber schlüssig geworden, in welcher Form die Sonderaktionen künftig weitergeführt werden sollen. Das hängt von dem Ergebnis struktureller Untersuchungen ab, die z. Z. noch nicht abgeschlossen sind. Ich hoffe, daß das Ergebnis positiv sein wird und daß die Bundesbahn zu gegebener Zeit eine Sonderaktion bekanntgibt, die auch von den älteren Mitbürgern in Anspruch genommen werden kann. Anlage 29 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 6. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage A 44) : Wie beurteilt die Bundesregierung die bestehende Praxis der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost, die Einrichtung neuer Buslinien bzw. den Einsatz zusätzlicher Busse auf bestehenden Linien von voller Kostendeckung durch dritte Träger abhängig zu machen und dies auch in Fällen, in denen wegen Uberfüllung der Busse bzw. Fehlen notwendiger Verbindungen ein dringender Bedarf anerkannt werden muß? Es ist zunächst klarzustellen, daß es nicht die Praxis von Bahn und Post ist, von dritter Seite volle Kostendeckung zu verlangen. Die Bundesverkehrsunternehmen haben sich ihrer gemeinwirtschaftlichen Aufgabe im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nie entzogen. In keinem Falle wurde bislang der Einsatz zusätzlicher Fahrzeuge von Zuschüssen Dritter abhängig gemacht. Um Mißverständnisse zu vermeiden, möchte ich allerdings auf folgendes hinweisen: Die angespannte wirtschaftliche Lage kann Anlaß sein, daß Dritte, also beispielsweise eine Gebietskörperschaft, einen Beitrag zu den Kosten leisten. So ist es angemessen, daß die Bundesbahn nicht mit einem zusätzlichen Defizit belastet wird, wenn kommunale Interessen zur Erweiterung des Liniendienstes der Bahnbusse führen. In keinem mir bekannten Fall ist aber volle Kostendeckung durch Dritte verlangt worden. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 10. April 1973 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Meermann (SPD) (Drucksache 7/433 Frage A 46) : Welche Bedeutung mißt die Bundesregierung der gleitenden Arbeitszeit und der gleitenden Woche für die Lösung von Problemen in Raumordnung und Städtebau bei? Der gleitenden Arbeitszeit kommt insbesondere in den städtischen Verdichtungsräumen unter ver- 1492* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 kehrlichen Gesichtspunkten eine gewisse Bedeutung zu. Zusammen mit anderen Maßnahmen kann die gleitende Arbeitszeit auf eine Entschärfung der Verkehrsspitzen zu Beginn und zu Ende der Arbeitszeit führen. Unter dem Gesichtspunkt einer vernünftigen Stadtentwicklung ist daher die gleitende Arbeitszeit zu begrüßen. Von ihrer Einführung haben eine Reihe von Betrieben und Behörden schon Gebrauch gemacht. Wie das zuständige Ressort, der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, mitgeteilt hat, sind neue und zusätzliche Gesetzesmaßnahmen für eine Einführung der gleitenden Arbeitszeit nicht erforderlich. Überlegungen zur Einführung der gleitenden Arbeitswoche werden bei dem Herrn Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung nicht angestellt. Unter den Gesichtspunkten der Raumordnung sind die Auswirkungen ,der allgemeinen Einführung einer gleitenden Arbeitswoche auf das gesellschaftliche Leben nicht zu überschauen. Allgemeines freies Wochenende und allgemeine gleiche Arbeitszeit entsprechen den bisherigen Gewohnheiten und dem menschlichen Arbeitsrhythmus und haben sich in ihrem Kontrast dem Bewußtsein der Bevölkerung eingeprägt. Die allgemeine Einführung einer gleitenden Arbeitswoche würde zu einer völligen Veränderung der Lebensgewohnheiten führen und insoweit sicher nicht nur bei nicht unerheblichen und wichtigen Teilen unserer Gesellschaft, sondern weithin bei der Bevölkerung auf Unverständnis stoßen. Im gegenwärtigen Zeitpunkt werden daher Überlegungen zur Einführung der gleitenden Arbeitswoche über die jetzt schon gegebenen berufsspezifischen Notwendigkeiten hinaus weder aus Gründen der Stadtentwicklung noch solchen der Raumordnung für notwendig gehalten. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 10. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage A 47) : Wie beurteilt die Bundesregierung die von Bundesminister Vogel im Interview mit der Zeitschrift KONKRET getroffenen Aussagen: daß das ökonomische Prinzip — ebenso wie beim Bodenrecht — aus dem Bereich der Automobilindustrie „vertrieben werden muß und daß es nur gut ist, „wenn da ein bißchen Druck dahinter kommt', daß allerdings die Politik nur dann etwas erreichen kann, „wenn man den Leuten nicht sagt, daß sie zum ersten besten Zeitpunkt enteignet und davongejagt werden„, daß aber in jedem Fall der Automobilproduktion erst einmal hinsichtlich Absatz und Produktion ein Rahmen gesetzt werden muß, — und wie konkret sind die Überlegungen innerhalb der Bundesregierung derzeit? Die in der Frage mitgeteilten angeblichen Äußerungen von Bundesminister Dr. Vogel im Interview mit der Zeitschrift „Konkret" sind zum Teil unrichtig zitiert, überdies aus dem Zusammenhang gelöst und in eine den wirklichen Sinn umdeutende Reihenfolge gebracht. Ich erlaube mir daher, Ihnen den vollen Wortlaut des Interviews zu übersenden. Daraus ergibt sich, daß Bundesminister Dr. Vogel folgende Gedankengänge zum Ausdruck gebracht hat: 1. Die weitere Entwicklung des Verkehrs könne insbesondere in den Verdichtungsgebieten nicht allein dem ökonomischen Prinzip, d. h. dem freien Spiel der Kräfte, überlassen bleiben. 2. Die Rahmenbedingungen für den Individualverkehr und damit für die Automobilproduktion müßten durch politische Entscheidungen so verändert werden, daß die bereits eingetretenen und noch drohenden Schäden einer Übermotorisierung gemildert bzw. verhindert werden können. 3. Es sei gut, wenn sich die Verantwortlichen über die dadurch möglicherweise entstehenden Verkehrsveränderungen schon jetzt Gedanken machten. 4. Die Sozialisierung der Automobilindustrie sei kein geeignetes Mittel zur Lösung der Probleme und daher abzulehnen. Die gleichen Gedankengänge hat Bundesminister Dr. Vogel auch an anderer Stelle, so etwa in seinem Buch „Die Amtskette", vertreten. Wie aus der Regierungserklärung ersichtlich, beschäftigen diese Fragen auch die Bundesregierung. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 10. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage A 48) : Ist die Bundesregierung bereit, bei ihren raumordnungspolitischen Vorstellungen bei aller unbestrittenen Notwendigkeit zur Schwerpunktbildung eine derartige Flexibilität des Bundesraumordnungsprogrammes zu schaffen, daß auch in dünnbesiedelten ländlichen Räumen die öffentliche Förderung kleinerer und mittlerer zentraler Orte möglich bleibt? Ja. Die Bundesregierung ist der Meinung, daß im Rahmen der anzustrebenden Raum- und Siedlungsstruktur zentrale Orte unterschiedlicher Stufe entsprechend ihren künftigen Funktionen auszubauen sind. Die Festlegung dieser zentralen Orte ist grundsätzlich Länderaufgabe. Die Entscheidung, welche Gemeinden künftig welche zentralörtlichen Funktionen zu übernehmen haben, bedarf also sorgfältiger Überprüfung durch die Länder. Der Raumordnungsbericht 1972 der Bundesregierung (vgl. a. a. O. S. 80) geht von der „Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in allen Teilräumen des Bundesgebietes" aus und fordert die „Balance der Förderung von Verdichtungsräumen und ländlichem Raum". Im BRO-Programm können nur gesamträumliche Zielsetzungen für die Siedlungsstruktur im Bundesmaßstab behandelt, also nur großräumige Siedlungselemente, wie z. B. die Kategorien der Ober- und Mittelzentren oder überregionale Entwicklungsachsen, festgelegt werden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 1493e Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 9. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 7/433 Frage A 49) : Teilt die Bundesregierung auf Grund ihrer ersten Erfahrungen die im Informationsdienst „Kernenergie und Umwelt" vom Januar 1973 vertretene Auffassung, daß die verwaltungsorganisatorische Trennung der Zuständigkeiten Im Bereich der Kernforschung und -technik — insbesondere die Übertragung der Kompetenz für Fragen der Reaktorsicherheit und des Strahlenschutzes auf das Innenministerium unter Ausklammerung der Reaktorsicherheitsforschung und -technik — im Blick auf die Fragen der Sicherheit der Kernkraftwerke und der Sicherung der Energieversorgung alarmierend sei? Die Bundesregierung teilt diese in einer Fachzeitschrift geäußerte Auffassung nicht. Die im Organisationserlaß des Bundeskanzlers getroffene Regelung berücksichtigt den Sachzusammenhang zwischen der Förderung der Reaktorsicherheitsforschung und -technik und den sonstigen Förderungsmaßnahmen nach dem Deutschen Atomprogramm. Zwischen dem Bundesminister des Innern und dem Bundesminister für Forschung und Technologie ist eine enge Kooperation vereinbart worden, um eine genehmigungsnahe Orientierung der Reaktorsicherheitsforschung und -technik zu gewährleisten. Darüber hinaus wird dem Bundesminister des Innern für Gutachten und Untersuchungen zu Einzelfragen des Genehmigungsverfahrens etwa ein Viertel der Mittel für Reaktorsicherheitsforschung, 1973 ein Betrag von etwa 10 Millionen DM, übertragen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 9. April 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Fragen A 50 und 51): Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung über die weitere mittelfristige Förderung der Kernforschungsanlage Jülich, und wie gedenkt sie insbesondere die Zahl der Beschäftigten zu beeinflussen? Welches forschungspolitische Konzept verfolgt die Bundesregierung mit der Verringerung der Kapazitäten in den Kernforschungszentren und der Gründung neuer Institute an anderen Stellen der Bundesrepublik Deutschland? Zu Frage A 50: a) Die Bundesregierung wird auch in den künftigen Jahren die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten der Kernforschungsanlage Jülich (KFA) etwa im bisherigen Umfange fördern. Sie wird dabei die Bemühungen der KFA unterstützen, wissenschaftliche und technologische Beiträge nicht nur zum Atomprogramm, sondern auch zu anderen Sachprogrammen der Bundesregierung zu leisten und so zusätzliche finanzielle Mittel von verschiedenen Stellen der öffentlichen Hand, aber auch der Wirtschaft einzuwerben. b) 1974 wird die KFA nach den derzeitigen Planungen 110, 1975 weitere 120 Mitarbeiter weniger auf Grund des Stellenplans anstellen können. Hierdurch soll angesichts der knapper werdenden Mittel für die Zuschüsse des Bundes ein überproportionales Anwachsen der Personalausgaben vermieden werden. Die vorgesehene geringe Reduktion um rund 3 % der zur Zeit vorhandenen Stellen soll in erster Linie dadurch erreicht werden, daß die KFA einen Teil der durch die natürliche Fluktuation freiwerdenden Stellen nicht mehr besetzen kann. Zu Frage A 51: Derzeit liegen keine Pläne vor, neue große Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen zu gründen. Die Bundesregierung ist bemüht, die begonnene Politik zur Diversifikation der Aufgaben in den bestehenden Großforschungszentren konsequent und verstärkt weiterzuführen, um den in den Einrichtungen gewonnenen Sachverstand und — soweit möglich — auch die vorhandenen Anlagen und Geräte für neue Aufgaben wissenschaftlichen, technologischen und öffentlichen Interesses zu nutzen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 9. April 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Vogt (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Fragen A 52 und 53) : Hat die Bundesregierung ihre Beschlüsse über die Kürzung der Mittel für die Kernforschungsanlage Jülich den Beteiligten ohne vorherige Aussprache mitgeteilt, und dies insbesondere unter Berücksichtigung des vorher öffentlich dargelegten Entwurfs des 4. Atomprogramms, und welche Gründe liegen hierfür gegebenenfalls vor? Wie vereinbaren sich gegebenenfalls solche kurzfristig beschlossenen Kürzungen für die Kernforschungszentren ohne Berücksichtigung des Sachprogramms und der beteiligten Wissenschaftler mit den vielfältigen Bekundungen der Bundesregierung nach mehr Transparenz und mehr Demokratie in allen gesellschaftlichen Bereichen und ihren Bekundungen bei der Vorlage des Entwurfs zum 4. Atomprogramm? Zu Frage A 52: a) Der Bundeszuschuß zu den Betriebs- und Investitionsausgaben der Kernforschungsanlage Jülich (KFA) für das Jahr 1973 entspricht der von der KFA ermittelten endgültigen Bedarfsanmeldung. Es wurden hier keine Kürzungen vorgenommen. b) Zur Vorbereitung des Haushaltes für das Jahr 1974 und der Finanzplanung für die folgenden Jahre fand am 26. Februar 1973 in Bonn — wie auch in den Vorjahren jeweils zu Jahresbeginn — eine erste Erörterung der Anforderungen der KFA mit den beiden Gesellschaftern Bund und Land Nordrhein-Westfalen statt. Die KFA Jülich wurde dabei gebeten, ihrem Wirtschaftsplan 1974 einen staatlichen Zuschuß von zunächst rund 250 Millionen DM zugrunde zu legen. Die Anforderung betrug rund 260 Millionen DM, lag also um 4% höher. Die geringe Reduktion wurde von der KFA als vertretbar akzeptiert. c) In der genannten Besprechung teilten die Vertreter des BMFT der KFA mit, daß sie wegen der 1494* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 neuen Finanzplanung des Bundes bis 1976, wie sie sich aus den Haushaltsbeschlüssen des Bundeskabinetts vom 17. Februar 1973 ergibt, in den Jahren 1974 und 1975 110 bzw. zusätzlich 120 Stellen im Stellenplan der KFA zu sperren beabsichtigten. Angesichts der knapper werdenden Fördermittel sollte durch die Stellenreduktionen ein überproportionales Anwachsen der Personalausgaben vermieden werden, andererseits sollten aber ausreichende Sach- und Investitionsaufwendungen verfügbar bleiben. d) Überlegungen zur möglichen Einschränkung des Stellenplans bei knapper werdenden Finanzmitteln waren der KFA Jülich nicht unbekannt. Zu Frage A 53: a) Die in der Antwort zur 1. Frage erwähnte Haushaltsbesprechung war routinemäßig die erste Aussprache in diesem Jahr zur Personal- und Finanzplanung der KFA Jülich ab 1974. Über die endgültigen Festlegungen wird der Aufsichtsrat der KFA voraussichtlich im Herbst 1973 beschließen. An der Besprechung nahmen mehrere Vertreter des Wissenschaftlich-Technischen Rates der KFA, der die wissenschaftlich-technischen Mitarbeiter repräsentiert, teil. b) Bis zur endgültigen Verabschiedung des Haushaltes 1974 der KFA im Herbst werden — ebenfalls wie in den Vorjahren — noch mehrere Programmund Haushaltsberatungen stattfinden. Insbesondere wird dabei der Wissenschaftlich-Technische Ausschuß des Aufsichtsrates das Forschungs- und Entwicklungsprogramm 1974 prüfen. Dabei wird über Änderungen oder Einschränkungen im Sachprogramm gesprochen werden, soweit sie sich aus den angekündigten Stellensperren ergeben. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 9. April 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/433 Fragen A 54 und 55) : Hält die Bundesregierung den mit der Datenerfassungsverordnung und der Datenübermittlungsverordnung eingeleiteten bundesweiten Datenaustausch zwischen der öffentlichen Verwaltung und den Unternehmen für ausreichend, bzw. welche weiteren Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung in diesem Bereich? Ist nach Auffassung der Bundesregierung ein besonderer Datenschutz in diesem Zusammenhang notwendig? Für die Bereiche Sozialversicherung und Arbeitsverwaltung entspricht der in der Datenerfassungsverordnung und Datenübermittlungsverordnung vorgesehene Datenaustausch zwischen öffentlicher Verwaltung und den Unternehmen voll den Bedürfnissen. Soweit mir bekannt ist, gibt es außerhalb dieser Tätigkeitsgebiete noch keinen automatisierten Datenaustausch. Unter Rationalisierungsgesichtspunkten werden jedoch Überlegungen angestellt, die Möglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung auch beim Datenaustausch zu nutzen und ähnliche Verfahren, wie sie in den beiden genannten Verordnungen vorgesehen sind, auch in anderen dafür geeigneten Verwaltungsbereichen einzuführen. Voraussetzung für die Anwendung automatisierter Datenübermittlungsverfahren — ggf. durch Datenträgeraustausch — ist allerdings, daß regelmäßig Nachrichten in großen Mengen übermittelt werden, so daß der Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung auf beiden Seiten des Datenaustausches lohnt, und daß keine Rechtsvorschriften entgegenstehen. Ein automatisierter Datenaustausch wäre z. B. denkbar — im Besteuerungsverfahren — für die Mitteilungen an Industrie- und Handelskammern sowie an Handwerkskammern zum Zwecke der Erhebung der Kammerbeiträge — bei der Abwicklung des Zahlungsverkehrs zwischen Besoldungsstellen und Banken oder Krankenversicherungen oder einer Bausparkasse — für statistische Meldungen der Betriebe. Die Bundesregierung bemüht sich gegenwärtig, die allgemeinen Voraussetzungen eines solchen Datenaustausches zu schaffen, indem sie die Einführung eines Personenkennzeichens und eines Kennzeichens für juristische Personen und Unternehmen als einheitliche, automationsgerechte Ordnungsbegriffe betreibt. Ein besonderer Datenschutz kann sich in Einzelfällen des Datenaustausches als notwendig erweisen. Das künftige Bundes-Datenschutzgesetz wird hierfür Vorsorge treffen. Im übrigen werden nach der Konzeption des Bundes-Datenschutzgesetzes als „Rahmengesetz" datenschutzrechtliche Sondervorschriften in Einzelgesetzen, die auf die besonderen Erfordernisse bestimmter Spezialgebiete besser eingehen können, Vorrang haben. So wird z. B. das Bundesmeldegesetz eine Reihe von Datenschutzbestimmungen, etwa über die Auskunftserteilung im Meldewesen, enthalten. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 6. April 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Volmer (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Fragen A 56 und 57) : Trifft es zu, daß der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen auf Grund einer Eingabe der Deutschen Postgilde e. V. dem Bundesinnenminister eine Stellungnahme gegeben hat, die folgende Formulierung enthält: „Daraus kann gefolgert werden, daß es sich bei den älteren Postoberinspektoren nicht um die leistungsstärksten Beamten handelt. Es bedeutet aber nicht, daß die über 40 Jahre alten Postoberinspektoren alle wesentlich leistungsschwächer oder für die Beförderung zum Postamtmann sogar ungeeignet sind."? Wie beurteilt der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen den Leistungsabfall der Postoberinspektoren, die über 40 Jahre alt sind? Es trifft zu, daß die von Ihnen zitierten Sätze in einer Stellungnahme des Bundespostministeriums an den Herrn Bundesminister des Innern enthalten Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 1495* sind. Jedoch erhalten sie erst den gemeinten Sinn im Zusammenhang mit den unmittelbar vorangegangenen Sätzen. Ich darf deshalb den gesamten Absatz aus der Stellungnahme zitieren: „Nach den neuesten Ermittlungen werden bei meiner Außenverwaltung zwar 2 105 Postoberinspektoren beschäftigt, die 1932 oder früher geboren sind. Diesen stehen jedoch 940 Postamtmänner, 35 Postoberamtmänner und 2 Postoberamtsräte gegenüber, die 1932 oder später geboren sind. Daraus kann gefolgert werden, daß es sich bei den älteren Postoberinspektoren nicht um die leistungsstärksten Beamten handelt. Es bedeutet aber nicht, daß die über 40 Jahre alten Postoberinspektoren alle wesentlich leistungsschwächer oder für die Beförderung zum Postamtmann sogar ungeeignet sind." Von einem Leistungsabfall der über 40 Jahre alten Postoberinspektoren ist hiernach nicht die Rede gewesen. Da bei der Deutschen Bundespost entsprechend den gesetzlichen Regelungen Beförderungen nur nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, nicht aber nach dem Lebensalter ausgesprochen werden, sollte lediglich ausgedrückt werden, daß es sich bei den über 40 Jahre alten Postoberinspektoren im wesenilichen nicht um solche handelt, die leistungsstärker sind als diejenigen, denen schon in jüngeren Jahren höhere Beförderungsämter übertragen worden sind. Darüber hinaus sollte mit der zitierten Stellungnahme angedeutet werden, daß es neben weniger leistungsstarken Beamten zahlreiche durchaus tüchtige und beförderungswürdige Postoberinspektoren gibt, die entweder hinter noch besser beurteilten jüngeren Bewerbern zurückstehen müssen oder die aus persönlichen Gründen (z. B. Hausbesitz) auf Bewerbungen um ausgeschriebene Beförderungsstellen bei anderen Dienststellen an anderen Orten verzichten. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 6. April 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Hoffie (FDP) (Drucksache 7/433 Fragen A 58 und 59) : Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die in einem vom Verband der Postbenutzer e. V. veröffentlichten „Schwarzbuch über die Deutsche Bundespost" beispielhaft aufgeführten gravierenden Servicemängel zu beseitigen? Ist insbesondere daran gedacht, der Forderung des Verbands der Postbenutzer e. V. nachzukommen, eine unabhängige Beschwerdestelle für den Postbereich einzurichten? Die Deutsche Bundespost befördert täglich im Durchschnitt 32 Millionen Briefe, 1 Million Pakete und 6,5 Millionen Zeitungen. Es ist unbestritten, daß bei diesem Massenbetrieb zwangsläufig auch Fehler passieren. Die Tatsache aber, daß der Verband der Postbenutzer nach monatelangen Recherchen eine Reihe solcher Fehlleistungen in seinem sogenannten Schwarzbuch aneinandergereiht hat, berechtigt noch nicht, von gravierenden Fehlleistungen zu sprechen. Weil jedoch die Deutsche Bundespost stets bemüht ist, ihre Kunden zufriedenzustellen, ist sie dabei, die Vorwürfe und Beanstandungen des Verbandes der Postbenutzer wie die jedes anderen Beschwerdeführers — gewissenhaft nachzuprüfen. Die Bundesregierung hält die Forderung des Verbandes der Postbenutzer nach einer unabhängigen Beschwerdestelle nicht für berechtigt. Sie betrachtet vielmehr die bestehenden Kontrollmöglichkeiten als völlig ausreichend. Einmal unterliegt die Post -- wie jede andere Verwaltung — in ihrem Handeln der Nachprüfung durch unabhängige Gerichte. Dann steht der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen als Mitglied der Bundesregierung unter ständiger parlamentarischer Kontrolle. Wie die Bundestagsprotokolle ausweisen, haben die Mitglieder des Bundestages von dieser Kontrollmöglichkeit eingehend Gebrauch gemacht. Außerdem werden Unternehmensentscheidungen durch die von der Deutschen Bundespost unabhängigen Mitglieder des Verwaltungsrates kontrolliert. Nicht zuletzt unterliegen die fiskalischen Entscheidungen der strengen Kontrolle durch den Bundesrechnungshof. Die Schaffung einer weiteren unabhängigen Institution als Beschwerdestelle nur für den Postbereich würde nicht nur in der Offentlichkeit den Eindruck erwecken, daß die genannten Kontrollorgane ihren Aufgaben nicht gerecht werden; darüber hinaus würde sie auch eine durch nichts berechtigte Diskriminierung der Deutschen Bundespost und des gesamten Postpersonals darstellen, weil andere Verwaltungen — z. B. die Deutsche Bundesbahn oder die Finanzverwaltung — einer solchen Kontrolle nicht unterliegen. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 6. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spilker (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage A 61) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Körperbehinderte vielfach den Wunsch äußern, Vergünstigungen im Post- und insbesondere Telefonverkehr zu erhalten, und beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um auf diesem Wege den Behinderten aus ihrer Isolation zu helfen? Der Bundesregierung sind die Wünsche der Körperbehinderten hinsichtlich einer Gebührenvergünstigung im Post- und insbesondere im Fernsprechverkehr bekannt. Ich kann Ihnen versichern, daß ich für diese Wünsche volles Verständnis habe, denn ich kenne die Sorgen und Nöte unserer hilfsbedürftigen Mitbürger und weiß, wie leicht sie in eine Isolation geraten können. Doch gebe ich auch folgendes zu bedenken: Die Deutsche Bundespost muß ihre Ausgaben aus den Gebühreneinnahmen decken. Die Einräumung von Gebührenfreiheit oder Gebührenvergünstigungen hätte unausbleiblich erhebliche Einnahmeausfälle zur Folge. Diese Mindererträge müßten entweder durch eine allgemeine zusätzliche Gebührenerhö- 1496* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 hung oder durch Steuergelder gedeckt werden. Beide Wege sind nicht gangbar. Hinzu kommt, daß bei dem Massenverkehr der Post und dem großen Kreis der betroffenen Personen Gebührensonderregelungen erhebliche postbetriebliche Schwierigkeiten verursachen würden. Ich darf noch darauf hinweisen, daß die Kosten für einen beantragten oder bereits eingerichteten Telefonanschluß nach § 75 des Bundessozialhilfegesetzes aus Mitteln der Altenhilfe übernommen werden können. Darüber hinaus sind einige Gemeinden dazu übergegangen, im Rahmen der Sozialfürsorge die Telefongebühren von Bedürftigen ganz oder teilweise zu übernehmen, soweit dies ihre finanzielle Lage erlaubt. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 9. April 1973 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Benedix (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage A 62) : Trifft es zu, daß die Absicht besteht, die 3,5 Millionen DM im Bundeshaushalt, die für den weiteren Aufbau des Luftrettungssystems durch Einsatz von Hubschraubern für die Soforthilfe Verunglückter vorgesehen sind, zu streichen? Nach dem positiven Verlauf meiner Hubschrauber-Modellversuche in Köln, Frankfurt und Hannover erwäge ich, die Hubschrauberzentren in Zusammenarbeit mit den Ländern zu vermehren, um das Bundesgebiet mit etwa 17 bis 20 Stationen abzudecken. Zu diesem Zweck hatte ich im Haushaltsvoranschlag 1973 Mittel in Höhe von 3,5 Millionen DM für die Beschaffung von drei weiteren Hubschraubern vorgesehen. Wegen der bekannten Finanzsituation ergaben sich Bedenken gegen diesen Vorschlag. Ich habe deshalb inzwischen erneut mit dem BMF verhandelt. Dieser steht der Gewährung zusätzlicher Mittel für den weiteren Ausbau des Hubschraubernetzes positiv gegenüber. Die endgültige Entscheidung liegt bei diesem Hohen Hause in den Haushaltsberatungen. Ich werde alle notwendigen Vorbereitungen treffen, damit für den Fall, daß die nötigen Mittel bewilligt werden, noch in diesem Jahr weitere Hubschrauber in Dienst gestellt werden können. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 9. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Gruhl (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage A 63) : Wieviel Tonnen Gips werden von deutschen Betrieben noch in die Flüsse eingeleitet, und denkt die Bundesregierung an Auflagen, um auf Grund bereits angewendeter Verfahren diese Mengen weiter zu verringern? Angaben darüber, wieviel Gips in die Flüsse eingeleitet wird, liegen mir nicht vor. Wie Sie wissen, hat der Bund nach geltendem Recht weder die Möglichkeit, derartige Einleitungen zu ermitteln noch Auflagen für die Einleitung von Abwasser zu treffen. Die Auflagen und Bedingungen werden von den zuständigen Landesbehörden gesetzt. Die Landesbehörden haben mir auf Anfrage bestätigt, daß sie keine Unterlagen über die gesamte in die Gewässer eingeleitete Gipsmenge besitzen. Es sind dort lediglich die von einzelnen Betrieben eingeleiteten Mengen bekannt oder in Erfahrung zu bringen. Bei der Gewässerüberwachung wird im allgemeinen nicht Gips chemisch-analytisch erfaßt, sondern die Komponente Sulfat. Eine Ermittlung der SulfatFrachten in den Gewässern würde jedoch schon deshalb keine befriedigenden Rückschlüsse auf die Gips-Frachten zulassen, weil Gips auch als natürliche Belastung in Gewässern vorkommt oder sich darin bildet, wenn verschiedene Abwässer die Komponenten liefern. Gips fällt bei einer Reihe von Produktionsverfahren an, insbesondere bei der Herstellung oder Neutralisation von Säuren. Er wird in vielen Betrieben auf Grund erteilter Auflagen aus dem Abwasser entfernt und abgelagert. Es gibt auch bereits beispielhafte Verfahren zur Wiederverwertung des Gipses für Baustoffe oder Düngemittel. Die Bundesregierung erwartet, daß mit der von ihr vorgeschlagenen Abwasserabgabe als Anwendungsfall des Verursacherprinzips das wirtschaftliche Interesse an der Wiederverwertung von bisher mit dem Abwasser eingeleiteten Schadstoffen verstärkt wird. Sie erwartet darüber hinaus von den Erhebungen nach dem geplanten Umweltstatistikgesetz Aufschlüsse über Menge und Schädlichkeit gewerblicher Abwässer. Im übrigen wird die Bundesregierung entsprechend ihrer Aussage im Umweltprogramm prüfen, ob und inwieweit im Rahmen der Steuerreform — unter Umständen auch schon früher — auch mit Hilfe von steuerrechtlichen Begünstigungen Investitionen zur Verringerung des Schmutzgehaltes der gewerblichen Abwässer gefördert werden können. In dem dem Bundesrat im ersten Durchgang vorliegenden Entwurf eines 4. Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes hat die Bundesregierung in § 26 c eine Ermächtigung zum Erlaß von Verwaltungsvorschriften vorgesehen, in denen Anforderungen an Abwassereinleitungen bundeseinheitlich konkretisiert werden sollen. Beim Erlaß dieser Verwaltungsvorschriften wird die Bundesregierung die schon bekannten Verfahren zur Verringerung der Schadstoffbelastung berücksichtigen. § 26 a des Entwurfes des 4. Änderungsgesetzes zum Wasserhaushaltsgesetz sieht daneben die Bestimmung von auf die Trinkwasserversorgung ausgerichteten Qualitätsmerkmalen für die oberirdischen Gewässer vor. Im Hinblick auf die Sulfatbelastung liegen in den Standards, wie sie die Internationale Kommission zum Schutze der Mosel gegen Verunreinigung bereits vereinbart hat und wie sie im Europarat für eine Europäische Gewässerschutz- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 1497* konvention vorgeschlagen sind, schon beispielhafte Kriterien vor. Für die vorgenannten im Interesse des Gewässerschutzes notwendigen Bestimmungen ist allerdings Voraussetzung, daß der Bund die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des Wasserhaushalts erhält. Die Vorlage für diese Grundgesetzänderung liegt dem Bundesrat zur Zeit ebenfalls im ersten Durchgang vor. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 9. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/433 Frage A 64) : Aus welchen Gründen ist es nicht möglich, einen Personalausweis zu entwickeln, der gleichzeitig auch den Reisepaß, Führerschein, Impfpaß etc. enthält, so daß der Bürger nicht so viele einzelne Papiere mit sich herumschleppen muß, und arbeitet die Bundesregierung an derartig en vereinfachten Überlegungen Die Bundesregierung hat — auch auf Wunsch des Deutschen Bundestages — die Frage des Zusammenschlusses verschiedener persönlicher Dokumente mit dem Personalausweis unter Beteiligung der Länder eingehend geprüft. Die Prüfung hat ergeben, daß ein solcher Universalausweis weder zu echten Vorteilen für den Bürger noch zu Verwaltungsvereinfachungen führen würde. Hierfür ist eine Vielzahl von Gründen maßgebend, die sich aus den unterschiedlichen Verwendungszwecken der einzelnen Ausweise sowie den verschiedenen Voraussetzungen und Zuständigkeiten für ihre Ausstellung ergeben. Die von Ihnen erwähnten Dokumente — Reisepaß, Führerschein und Impfpaß — können schon deshalb nicht mit dem Personalausweis vereinigt werden, weil ihre Form und ihr Inhalt entsprechend ihrer Bedeutung im internationalen Verkehr durch Empfehlungen supranationaler Organisationen bzw. in multilateralen zwischenstaatlichen Abkommen festgelegt sind. Die Bundesregierung stimmt deshalb mit den Innenministern der Länder darin überein, daß die Einführung eines Universalausweises nicht erstrebenswert ist. Eine echte Erleichterung für die Bevölkerung wird jedoch dadurch eintreten, daß die Dokumente, die meistens neben dem Personalausweis mitgeführt werden, nämlich der Führerschein und der Kraftfahrzeugschein, künftig dasselbe kleine Format erhalten wie der Personalausweis. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 9. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kleinert (FDP) (Drucksache 7/433 Frage A 65) : In welchen Angelegenheiten wird auf Grund von Gesetzen oder Verwaltungsanordnungen die Familienstandsbezeichnung „geschieden" verwendet oder vorgeschrieben, und gibt es sachliche Gründe für die Aufrechterhaltung der Familienstandsbezeichnung ,.geschieden", oder sollte diese nicht vielmehr zur Verhinderung einer Diskriminierung Geschiedener abgeschafft und durch die Familienstandsbezeichnung „unverheiratet" ersetzt werden? Die Verwendung der Familienstandsbezeichnung „geschieden" ist in den Fällen unnötig, in denen sich aus der Tatsache des Geschiedenseins keine speziellen rechtlichen Auswirkungen ergeben. Ich stimme mit Ihnen darin überein, daß insoweit auf eine Frage hiernach verzichtet werden sollte. Nach dem Familienstand muß jedoch stets dann gefragt werden, wenn sich aus ihm entweder Rechtsfolgen ergeben oder die Identifizierung einer Person davon abhängt. In diesem Zusammenhange wäre die Familienstandsbezeichnung „unverheiratet" oftmals nicht ausreichend, weil darunter sowohl ledige als auch verwitwete und geschiedene Personen fallen. Alle drei genannten Personengruppen unterliegen aber teilweise verschiedenen rechtlichen Regelungen. So erhalten beispielsweise im Steuerrecht verwitwete Personen Vergünstigungen, die ledigen und geschiedenen nicht zustehen. Ledige Beamte werden bei ihrer Einstufung in die Tarifklassen des Ortszuschlags der Besoldung anders behandelt als geschiedene Beamte. Ähnliche Unterschiede in der Behandlung lediger, geschiedener und verwitweter Personen mit finanziellen Auswirkungen bestehen auch in anderen Sachgebieten. Auch im personenstandsrechtlichen Bereich läßt es sich nicht vermeiden, daß nach dem Anlaß der Beendigung früherer Ehen — wozu auch die Scheidung gehört — gefragt wird, um z. B. feststellen zu können, ob das Eheverbot der Doppelehe (§ 5 EheG) vorliegt oder ob die rechtliche Stellung eines Kindes ehelich oder nicht ehelich ist. Falls Sie es wünschen, bin ich gern bereit, in einer Umfrage alle Bundesressorts und die Länder um Angabe der im einzelnen maßgeblichen Vorschriften zu bitten, aus denen sich die Gründe für eine unterschiedliche Behandlung der „unverheirateten" Personen ergeben. Für diese Arbeiten wäre allerdings eine längere Zeit erforderlich. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 9. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schäuble (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Fragen A 68 und 69) : Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die steigenden Kosten für die Ausgabe von Verpflegung an die Bediensteten der Bundesbehörden in den Kantinen zu senken und Wartezeiten der Bediensteten bei der Verpflegungsausgabe zu verhindern? Ist die Bundesregierung mit mir der Ansicht, daß die Beschaffung von Selbstbedienungsautomaten für die Ausgabe von Getränken und Waren in den Kantinen der Bundesbehörden Personalkosten senken und Arbeitszeitverluste der Bediensteten vermeiden könnte, und ist die Bundesregierung bereit, die Beschaffung soldier Selbstbedienungsautomaten zu ermöglichen? 1498* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 Zu Frage A 68: Es ist richtig, daß die Kantinen des Bundes mit Personalkosten unerheblich belastet sind. Dies gilt vor allem für die behördeneigenen Kantinen, die im Gegensatz zu den Pächterkantinen das Dienstrecht des Bundes auf das Kantinenpersonal anwenden. Ihre Frage, wie die Kosten für die Ausgabe von Verpflegung in den Kantinen gesenkt werden können, läßt sich nur im Einzelfall beantworten, weil die Höhe der Kosten von vielen einzelnen Faktoren abhängig ist, z. B. von der örtlichen Lage der Kantine, ihrer räumlichen Einrichtung und von der Zahl der Essenteilnehmer. Die Kantinen haben ihrerseits sicherlich auch schon die Frage geprüft, ob vor allem mit der Einführung der Selbstbedienung die Personalkosten gesenkt werden können. Die Kantinenrichtlinien stehen der Selbstbedienung nicht entgegen. So wird dieses Verfahren denn auch in verschiedenen Kantinen seit längerem praktiziert. Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, den Kantinen insoweit Vorschriften zu machen. Hierzu besteht weder eine Möglichkeit noch auch ein Anlaß; denn ich bin sicher, daß die Kantinen in Zusammenarbeit mit den Personalräten die Vor- und Nachteile eines jeden Verfahrens abzuwägen wissen und die für sie richtige Entscheidung treffen werden. Beschwerden der Bediensteten über Wartezeiten bei der Verpflegungsausgabe sind an mich noch nicht herangetragen worden. Wenn sich im Einzelfall nicht vertretbare Wartezeiten ergeben sollten, so ist es Aufgabe der zuständigen Dienststelle, in Zusammenarbeit mit der Kantinenverwaltung und der Personalvertretung für Abhilfe zu sorgen. Zu Frage A 69: Die Kantinenrichtlinien stehen, wie bereits gesagt, der Beschaffung von Selbstbedienungsautomaten nicht entgegen. Es gibt zahlreiche Kantinen und Dienststellen, in denen solche Automaten in Betrieb sind. Die Automaten sind in aller Regel Leihgaben von Firmen, die ihrerseits die Kantinen am Umsatz beteiligen. Hier besteht für den Bund kein Anlaß, sich an der Beschaffung und Aufstellung der Automaten finanziell zu beteiligen. Soweit für die Kantinen ein Bedürfnis bestehen sollte, die Automaten auf eigene Rechnung zu beschaffen, bin ich gern bereit, die Möglichkeiten einer finanziellen Beteiligung im Benehmen mit dem Bundesminister der Finanzen zu prüfen. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 9. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage A 70) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Vorschläge von Dr. Karl Matthias Meesen zur Lösung der Problematik, die sich bei einer geteilten Staatsangehörigkeit in Zukunft bei der Aushändigung von Pässen der Bundesrepublik Deutschland an Einwohner der DDR ergeben würde und wie er sie in der literarischen Auseinandersetzung mit Prof. Manfred Löwisch, Freiburg, (veröffentlicht in der Juristenzeitung 1972, Seite 673 ff., und 1973, Seite 117/118) gemacht hat, und welche Lösungen gedenkt die Bundesregierung anzustreben? Die Bundesregierung geht nach wie vor von dem Fortbestand einer einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit aus. Hieran hat sich durch den Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR nichts geändert. Die Bundesregierung hat ihre Auffassung zur Frage der Staatsangehörigkeit anläßlich der Verhandlungen mit der DDR über einen Grundvertrag wiederholt klargestellt und durch den zu Protokoll genommenen Vorbehalt „Staatsangehörigkeitsfragen sind durch den Vertrag nicht geregelt worden" bestätigt. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, von dieser ihrer Haltung abzuweichen. Sie wird deshalb auch nicht Änderungen im Sinne der Vorschläge von Herrn Dr. Meesen vorbereiten. Für eine detaillierte Auseinandersetzung mit den einzelnen rechtstheoretischen Thesen des Verfassers erscheint mir die Fragestunde wegen des Umfangs der notwendigen Ausführungen nicht geeignet. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 9. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage A 71): Wie hoch ist die Zahl der nicht bzw. fehlbesetzten Beamtendienstposten des gehobenen technischen Dienstes bei den Bundesverwaltungen einschließlich der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost? Im Bereich der Deutschen Bundesbahn sind bei einer Gesamtzahl von 10 708 Dienstposten für den gehobenen technischen Dienst 300 Stellen unbesetzt und 450 laufbahnfremd besetzt, das sind 2,8 vom Hundert bzw. 4,1 vom Hundert. Bei der Deutschen Bundespost sind bei einer Gesamtzahl von 15 920 Dienstposten 3 376 offene Stellen und 1 579 laufbahnfremd besetzte Stellen vorhanden, das sind 21,2 vom Hundert bzw. 9,9 vom Hundert. In der wesentlich kleineren Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes sind 6,5 vom Hundert der Stellen unbesetzt und 15,3 vom Hundert laufbahnfremd besetzt. Der besonders hohe Personalfehlbestand im Bereich der Deutschen Bundespost ist auch darauf zurückzuführen, daß die Bundespost ihren Geschäftsbetrieb wegen des stark gestiegenen Verkehrsaufkommens erheblich ausgeweitet hat. Im übrigen ist zu berücksichtigen,. daß auch in anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung ein zum Teil erheblicher Personalfehlbestand vorhanden ist, so z. B. im nichttechnischen gehobenen Dienst der Steuerverwaltung, in Teilbereichen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und im gehobenen nichttechnischen Fernmelde- und Postdienst der Deutschen Bundespost. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 1499* Darüber hinaus ist auch in der Privatindustrie ein erheblicher Mangel an Ingenieuren zu verzeichnen. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 9. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Ahrens (SPD) (Drucksache 7/433 Frage A 72) : Hält die Bundesregierung die 1965 festgesetzte Wegstreckenentschädigung für die Benutzung privateigen anerkannter Kraftfahrzeuge noch für angemessen? Die Höhe der Wegstreckenentschädigung für die Benutzung der anerkannt privateigenen Kraftfahrzeuge bestimmt der Bundesminister des Innern durch Rechtsverordnung. Diese Rechtsverordnung kann wegen des Sachzusammenhangs mit der im Bundesreisekostengesetz selbst geregelten Wegstreckenentschädigung für die Benutzung der privateigenen Kraftfahrzeuge erst dann geändert werden, wenn die Höhe der Wegstreckenentschädigung im Bundesreisekostengesetz endgültig feststeht. Ein Entwurf zur Änderung des Bundesreisekostengesetzes liegt zur Zeit dem Innenausschuß des Hohen Hauses vor. Sobald der Entwurf verabschiedet ist, wird auch die Wegstreckenentschädigung in der Verordnung angehoben werden. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 9. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Gruhl (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage A 73) : Welchen Sinn hat das Genehmigungsverfahren für ein Werk nach § 16 der Gewerbeordnung, wenn der Lärmpegel statt der vorgesehenen 35 Dezibel 65 Dezibel, also etwa das Achtfache, erreicht, und welche Folgerungen zieht die Bundesregierung daraus für das z. Z. in Beratung befindliche Gesetz gegen Luftverunreinigungen und Lärm? Ihre Anfrage bezieht sich offensichtlich auf die Ereignisse im Zusammenhang mit der Errichtung eines neuen Hochofens in Duisburg mit bisher nicht üblichen Dimensionen. Dieser in der Öffentlichkeit heftig diskutierte Fall zeigt deutlich, wie notwendig eine moderne, den Erfordernissen unserer Industriegesellschaft angepaßte Immissionsschutzgesetzgebung ist. Nach der derzeitigen Rechtslage wird die Genehmigungspflicht für derartige Anlagen noch durch den § 16 der Gewerbeordnung begründet. In dem von Ihnen angesprochenen Fall war bei der Genehmigung durch die Behörden des Landes Nordrhein-Westfalen dem Betreiber die Auflage erteilt worden, vor den nächstgelegenen Wohnhäusern 50 dB(A) bei Tage und 35 dB(A) nachts nicht zu überschreiten. Die Auflage wurde durch eine erhebliche Überschreitung der festgesetzten Immissionsrichtwerte verletzt. Die Landesbehörden haben daraufhin die Untersagung des Betriebes angeordnet. Der Betreiber rief gegen den sofortigen Vollzug dieser Maßnahme das Verwaltungsgericht an. Er machte geltend, daß der Hochofen eine neuartige Anlage mit bisher nicht realisierten Ausmaßen darstelle, über deren Geräuschemission keine Erfahrungen vorliegen, und daß zusätzliche Maßnahmen zur Lärmminderung nicht an einem stillgelegten Hochofen beurteilt werden können. Landesbehörden und Betreiber sind deshalb vor Gericht übereingekommen, die Stilllegung bis Mitte Mai auszusetzen, um bis dahin Abhilfe gegen die übermäßigen Betriebsgeräusche zu schaffen. Die Bundesregierung ist sich darüber klar, daß eine moderne Gesetzgebung Möglichkeiten enthalten muß, solche Komplikationen zu vermeiden. Sie hat deshalb in dem Entwurf eines Bundes-Immissionsschutzgesetzes mehrere Instrumente vorgesehen, um bei der Genehmigung von Anlagen mit schwer vorauskalkulierbaren Emissionsverhältnissen das Risiko für die Nachbarschaft zu mindern. Der Entwurf sieht außer der Teilgenehmigung auch die Möglichkeit einer befristeten Genehmigung und den Vorbehalt des Widerrufs der Genehmigung, d. h. eine Probegenehmigung, vor. Nach Inkrafttreten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes wird es also möglich sein, durch differenziertere Maßnahmen als bisher einen wirksamen Schutz der berechtigten Interessen der betroffenen Bevölkerung durchzusetzen. Darüber hinaus wird der Betreiber künftig in höherem Maße als bei der Genehmigung auf Grund des § 16 der Gewerbeordnung mit restriktiven Maßnahmen bei Nichterfüllung der Auflagen zu rechnen haben. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 9. April 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Freiherr von Fircks (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Fragen A 74 und 75) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Personen im Sinne der §§ 1 bis 4 des Bundesvertriebenengesetzes und des § 1 des Bundesevakuiertengesetzes, die vor der Vertreibung oder Evakuierung selbständig erwerbstätig waren, die Nachentrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung zu erleichtern, um damit dem durch Vertreibung, Flucht oder Evakuierung gewandelten Berufsschicksal dieser Personen Rechnung zu tragen? Ist die Bundesregierung insbesondere bereit. eine ausreichende soziale Sicherung dieser Personen in der gesetzlichen Rentenversicherung dadurch zu ermöglichen, daß ihnen Darlehen aus Mitteln des Ausgleichsfonds zur Nachentrichtung freiwilliger Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung bereitgestellt werden? Den Vertriebenen, Sowjetzonenflüchtlingen und Evakuierten, die bis zur Vertreibung, Flucht oder Evakuierung als Selbständige erwerbstätig waren und danach innerhalb von drei Jahren im Bundesgebiet als Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig geworden sind, ist bereits durch die Rentenreformgesetze des Jahres 1957 die Möglichkeit eingeräumt worden, abweichend von den allgemeinen Vorschriften der 1500* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge bis zum 1. Januar 1924 zurück nachzuentrichten. Im Rahmen des Lastenausgleichs ist die Nachentrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung für ehemals Selbständige seit 1958 dadurch gefördert worden, daß die Hauptentschädigung für diesen Zweck vorzeitig erfüllt werden konnte. Seitdem die Hauptentschädigung ohne Beschränkung hinsichtlich des Alters oder sonstiger Tatbestände allgemein erfüllbar ist, kann jeder hauptentschädigungsberechtigte Geschädigte sie für diesen Zweck verwenden. Eine Möglichkeit, die Nachentrichtung durch Gewährung von Darlehen aus dem Ausgleichsfonds zu fördern, ist nach dem Gesetz nicht gegeben. Solche Darlehen würden eine nach § 5 Abs. 2 LAG unzulässige Verwendung von Mitteln des Fonds bedeuten. Die Bundesregierung sieht auch sonst keine Möglichkeit, die Nachentrichtung von Beiträgen für ehemals selbständige Vertriebene zu erleichtern, zumal die Einräumung des Nachentrichtungsrechts bis zum 1. Januar 1924 zurück bereits eine außerordentliche Vergünstigung darstellt. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 9. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Klepsch (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage A 76) : In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung die nicht tragbare ungerechte Situation zu beseitigen, daß ein Fernmeldehandwerker der Lohngruppe 1 nach Übernahme in das Beamtenverhältnis im Durchschnitt eine Einkommensminderung von über 200 DM monatlich erleidet, die sich durch eine Reihe indirekter Zuwendungen noch weiter zuungunsten des in das Beamtenverhältnis Übernommenen erhöht? Die von Ihnen gestellte Frage betrifft das Problem der Einkommensverluste bei Übernahme von Arbeitnehmern in das Beamtenverhältnis. Die Einkommensverluste beruhen auf den strukturellen Besonderheiten der unterschiedlichen Bezahlungssysteme des Besoldungs- und des Tarifbereichs. Bis jetzt hat sich leider noch keine befriedigende Lösung des Problems finden lassen. Es wird jedoch weiter daran gearbeitet, eine Lösung zu finden. Ich habe den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften zugesagt, daß die sehr schwierige Problematik mit ihnen auf Expertenebene erörtert wird. Die Gespräche sind für die zweite Hälfte des Monats April vereinbart worden. Abschließend möchte ich bemerken, daß ich zu der Frage, welche Möglichkeiten es gibt, Einkommensverluste bei der Übernahme in das Beamtenverhältnis zu vermeiden, dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages einen Bericht vom 12. Mai 1972 erstattet habe. In dem Bericht habe ich aus dem Bereich der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost eine Reihe von Beispielen herausgegriffen, die ein Bild über die eintretenden Einkommensverluste ergeben. Dabei ist auch die von Ihnen angesprochene Fallgruppe mit erwähnt. Der Bericht erörtert eine Reihe von Lösungsmöglichkeiten. Ich erwähne hier nur die Gewährung einer Ausgleichszulage in Höhe des Nettoverlustes an den in das Beamtenverhältnis übernommenen Arbeitnehmer. Zugleich ist aber auch dargelegt, welche grundsätzlichen Bedenken, und zwar unter dem Gesichtspunkt der unterschiedlichen Besoldung von Beamten in gleichen Funktionen sowie aus tarif- und laufbahnrechtlicher Sicht, gegen eine derartige Ausgleichszulage bestehen. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 9. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage A 77) : Warum liegen — abgesehen von wenigen Eckdaten — die Bundesergebnisse aus der Volkszählung vom 27. Mai 1970 noch nicht vor, und kann die Bundesregierung, nahezu drei Jahre nach dem Zählungsstichtag, nunmehr verbindlich einen Abschlußtermin für die Veröffentlichung der Bundesergebnisse nach dem vorgesehenen Bundestabellenprogramm nennen? 1. Es trifft nicht zu, daß aus der Volkszählung vom 27. Mai 1970 nur wenige Eckdaten für den Bund vorliegen. Das Statistische Bundesamt hat in der Zeitschrift „Wirtschaft und Statistik" im Dezember 1971 (S. 735 bis 741) einen Aufsatz unter dem Titel „Die Bevölkerung des Bundesgebietes nach den Ergebnissen der Volkszählung am 27. Mai 1970" veröffentlicht. Diese Veröffentlichung hat zusammengefaßte wichtige Ergebnisse enthalten, die weit über den Umfang von Eckdaten hinausgingen. Weitere Veröffentlichungen mit ausführlicheren Angaben erfolgten im Rahmen der ebenfalls vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Quellenhefte zur Volkszählung 1970, und zwar im Mai 1972 über „Ausgewählte Strukturdaten für Bund und Länder" und im Oktober 1972 über „Ausgewählte Strukturdaten für nichtadministrative Gebietseinheiten" (in tabellarischer und kartographischer Form). In diesen beiden Veröffentlichungen sind die Bevölkerung nach Geschlecht, 10 weiteren Merkmalen, wie Alter, Familienstand, Religionszugehörigkeit, Erwerbstätigkeit, Wirtschaftsbereichen, Haushaltsgröße, sowie die Veränderungen der Bevölkerung 1970 gegenüber früheren Volkszählungen nachgewiesen. Ein beträchtlicher Teil weiterer Ergebnisse mit zusätzlichen, zum Teil sachlich tiefer gegliederten Merkmalekombinationen wird in den nächsten Wochen veröffentlicht. Abgesehen von den Veröffentlichungen wurden bereits in den Jahren 1971 bis 1972 umfangreiche Teile des Zählungsmaterials der Sachverständigenkommission zur Neugliederung des Bundesgebietes Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 1501* und für Zwecke der Raumordnung zur Verfügung gestellt. 2. Der zwischen dem Statistischen Bundesamt und den Statistischen Landesämtern vereinbarte Zeitplan für die Durchführung der Aufbereitungsarbeiten konnte nicht wie vorgesehen eingehalten werden. Dies lag z. B. an den Engpässen, die schon bei der Ablieferung des Erhebungsmaterials von den Gemeinden an die Landesstellen bestanden. Ferner waren Schwierigkeiten bei der Programmierung in einigen Statistischen Landesämtern — u. a. auf Grund des Mangels an genügend qualifizierten Programmierern — entstanden. Die für den Totalteil des Volkszählungsprogramms vorgesehenen Tabellen sollen nunmehr von den Statistischen Landesämtern, sofern dort keine weiteren unvorhergesehenen Verzögerungen eintreten, bis Herbst 1973 geliefert werden. Unmittelbar anschließend können die Bundesergebnisse abschließend zusammengestellt werden. Die sachlich schwierigeren Tabellen des repräsentativen Teils werden zu einem Teil gegen Ende des Jahres 1973 vorliegen, der Rest im Laufe des Jahres 1974. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 9. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage A 78) : Entspricht das Untersuchungsergebnis des Londoner „Instituts für Konfliktforschung", daß von den 177 offiziellen Mitarbeitern der sowjetischen Botschaft in Bonn 82 Personen (46,3 %) Geheimdienstbeauftragte des sowjetischen Spionagedienstes seien, den Tatsachen, und seit wann ist der Bundesregierung die Geheimdiensttätigkeit von Angehörigen der Vertretung der UdSSR in der Bundesrepublik Deutschland bekannt? Eine öffentliche Beantwortung Ihrer Frage würde die Offenlegung von Detailerkenntnissen der deutschen Sicherheitsbehörden erfordern. Das ist aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 5. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache 7/433 Frage A 79) : Sind der Bundesregierung die jüngst in der Schweiz entwickelten und bereits praktizierten Verfahren zur gewinnbringenden Aufbereitung und Verwertung von Autoschrott bekannt, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für eine beschleunigte Anwendung dieser Methode auch in der Bundesrepublik Deutschland? Die Bundesregierung hat sich im Zusammenhang mit dem Erlaß des Abfallbeseitigungsgesetzes auch mit den Fragen der Beseitigung von Autowracks und insbesondere ihrer Verwertung als Stahlschrott beschäftigt. Sie hat sich dabei auch darum bemüht, nähere Angaben über die Situation und Erfahrungen anderer Länder, unter anderem auch der Schweiz, auf diesem Gebiet zu erhalten. Bei dem in der Frage angedeuteten Verfahren zur gewinnbringenden Aufbereitung und Verwertung von Autoschrott handelt es sich vermutlich um das Shredderverfahren. Durch Shreddern werden die Autowracks in maschinellen Anlagen zu etwa faustgroßen Stücken zerschlagen, im Gegensatz zu dem bisherigen arbeitsaufwendigen Zerlegen von Hand mittels Schweißbrennern oder zu dem minderwertiges Material liefernden Pressen der Wracks zu Paketschrott. Die gewinnbringende Verwertung der Autowracks ist bei diesem Verfahren durch die hohe Schrottqualität und die damit erzielbaren Schrottpreise gegeben. Die Wirtschaftlichkeit dieses Verfahrens hat dazu geführt, daß in der Bundesrepublik Deutschland bis heute bereits 17 Shredderanlagen in Betrieb gegangen sind und weitere geplant werden. Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit, die Anwendung des Shredderverfahrens darüber hinaus zu beschleunigen. Sie sieht jedoch im Hinblick auf die Standorte uncl das Transportproblem eine Notwendigkeit, darauf zu achten, daß auch entlegenere Gebiete hinsichtlich der dort anfallenden Autowracks zuverlässig bedient werden können. Eine gute Handhabe hierzu ist bereits im Abfallbeseitigungsgesetz gegeben. Nach § 5 finden auf ortsfeste Anlagen, die der Behandlung von Autowracks dienen, also auch auf Shredderanlagen, die Vorschriften über Abfallbeseitigungsanlagen Anwendung. Shredderanlagen fallen damit sowohl nach § 6 in die Planung der Abfallbeseitigung nach überörtlichen Gesichtspunkten (Abfallbeseitigungspläne) durch die Länder als auch nach § 7 hinsichtlich Errichtung und Betrieb unter das Planfeststellungsverfahren. Schließlich ist darauf hinzuweisen, daß in einem Bericht des Bundesministeriums des Innern, der in diesen Tagen dem Innenausschuß des Bundestages vorgelegt wird, das Problem der Autowrackbeseitigung eingehend behandelt ist und daß ein weiterer umfassender Bericht zu diesem Thema bis Ende dieses Jahres dem Bundestag vorgelegt werden wird. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 9. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/433 Frage A 80) : Beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Novellierung des Bundesbeamtengesetzes den § 179 *) so zu ändern, daß für die Angehörigen von Beamten, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, und für Beamte, die einen Wohnsitz im Ausland haben und die bisher keinen Anspruch auf Versorgungsbezüge hatten, diese Benachteiligung in Zukunft entfällt? Nach § 159 des Bundesbeamtengesetzes ruhen die Versorgungsbezüge, solange der Versorgungsbe- *) richtig: § 159 1502* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 rechtigte 1. nicht Deutscher im Sinn des Art. 116 des Grundgesetzes ist oder 2. seinen Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im Ausland hat. Die oberste Dienstbehörde kann Ausnahmen von den Nummern 1 und 2 zulassen. Beide Vorschriften gelten sowohl für den Ruhestandsbeamten als auch für seine versorgungsberechtigten Hinterbliebenen. Die Regelung ist durch die Entwicklung weitgehend überholt, und auf sie sollte verzichtet werden. Diese Frage wird zur Zeit in meinem Hause geprüft. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 9. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/ CSU) (Drucksache 7/433 Frage A 81) : Wieviel Rettungshubschrauber und an welchen Plätzen sind diese in der Bundesrepublik Deutschland stationiert? Mein Haus betreibt zur Zeit 3 Hubschrauber-Modellversuche. Die Maschinen sind seit Dezember 1971 in Köln, August 1972 in Frankfurt und Oktober 1972 in Hannover eingesetzt. Außerdem betreibt der ADAC in München ein Projekt, das nach den gleichen Grundsätzen organisiert ist. Es handelt sich um Hubschrauber des Typs BO 105 der MesserschmittBölkow-Blohm-Werke. Die Hubschrauber wurden für den Katastrophenschutz beschafft, stehen jedoch auch tagtäglich für den Einsatz im Rettungswesen zur Verfügung. Zu diesem Zweck sind sie an großen Kliniken stationiert. Im Rettungseinsatz gehören zur Besatzung außer dem Piloten, den der BGS stellt, ein Arzt und ein Sanitäter, die in Köln vom Malteser-Hilfsdienst, in Hannover von der Johanniter-Unfallhilfe und in Frankfurt von der Berufsfeuerwehr und einer dortigen Klinik gestellt werden. Alle Projekte werden vom ADAC betreut, dem gewisse Verwaltungsaufgaben übertragen wurden, so etwa die Verhandlungen mit den Krankenkassen über die Erstattung der Einsatzkosten oder die Erstellung der Einsatzstatistik. Die Maschinen haben sich als Ergänzung des bodenständigen Rettungsdienstes gut bewährt. Jede Maschine fliegt etwa 1000 Einsätze pro Jahr. 80 bis 100 Menschen je Station verdanken dabei jedes Jahr allein dem Einsatz des Hubschraubers ihr Leben. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 6. April 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Fragen A 83 und 84) : Wie hoch schätzt die Bundesregierung die jährliche Steuereinbuße durch die sogenannte Verdieselung von Heizöl? Sieht die Bundesregierung in der Einfärbung von Heizöl eine Möglichkeit, dieser Entwicklung entgegenzuwirken, wenn ja. von wann an ist mit der Einfärbung zu rechnen? Die Bundesregierung schätzt den jährlichen Einnahmeausfall an Mineralölsteuer, der durch die mißbräuchliche Verwendung von Heizöl als Dieselkraftstoff entsteht, auf 200 bis 300 Millionen DM. Die Bundesregierung bereitet zur Zeit einen Gesetzentwurf zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes vor, durch den die Rotfärbung des Heizöls eingeführt werden soll. Außerdem sollen dem Heizöl chemische Indikatoren zugesetzt werden. Die Maßnahmen wären gegen den Heizölmißbrauch nach Auffassung der Bundesregierung wirksamer als alle bisher angewendeten. Überwachungsverfahren. Es dürfte sich eine entscheidende Verringerung des Heizölmißbrauchs ergeben, wie sie auch in den anderen europäischen Ländern eingetreten ist, die die Kennzeichnung bereits eingeführt haben (Großbritannien, Frankreich, Belgien, Österreich). Die Bundesregierung hat über den Gesetzentwurf noch nicht beraten. Die Beratung soll möglichst bald stattfinden. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 6. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage A 85) : Wie vereinbart die Bundesregierung die vom Bundesfinanzminister am 15. März 1973 im Bundestag aufgestellte und im „Spiegel" vom 19. März 1973 wiederholte Behauptung, daß die gewaltigen Devisenzuflüsse des Februar und März durch die bisherigen Maßnahmen der Deutschen Bundesbank „bis auf einen ganz geringen Rest mühelos abgeschöpft würden", mit der entgegenstehenden Feststellung der Bundesbank in ihrem Märzbericht (Seite 6), daß die spekulativen Devisenzuflüsse aus finanziellen Transaktionen mit Nichtbanken annähernd zwei Drittel des Nettozugangs an Währungsreserven ausmachten und die „expansiven Effekte, die von den Mittelzuflüssen aus dem Ausland zu den Nichtbanken auf das Geldvolumen ausgehen, mit den kreditpolitischen Beschlüssen der Deutschen Bundesbank keineswegs unterbunden seien", also daß die Deutsche Bundesbank zumindest einen ganz erheblichen Teil der spekulativen Geldzuflüsse durch ihre Maßnahmen nicht abschöpfen könne? Die Äußerungen von Herrn Minister Schmidt stehen nicht im Widerspruch zu den Feststellungen der Deutschen Bundesbank in ihrem Monatsbericht März 1973. Herr Minister Schmidt hat in der Sitzung des Bundestages am 15. März 1973 dargelegt, daß die geld- und kreditpolitischen Maßnahmen der Bundesbank durchgreifen und im Bankenapparat aus den Devisenzuflüssen nur noch eine Zusatzliquidität von ca. 300 Millionen DM verblieben ist. Seine Berner-kung bezog sich also auf die Dollarbewegungen im Bankensektor. Die von Ihnen zitierten Stellen aus dem Märzbericht der Bundesbank betreffen dagegen den Nichtbanken-Bereich, also vor allem die Unternehmungen. Herr Minister Schmidt hat schon vor dem Bundestag darauf hingewiesen, daß dies ein anderer Punkt sei. Im übrigen beweist ein Blick auf die angespannte Lage am Markt für Tages- und Monatsgeld, daß die Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 1503* von der Bundesbank ergriffenen Maßnahmen zur Liquiditätsabschöpfung tatsächlich die gewünschte Wirkung gehabt haben. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner vom 6. April 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Fragen A 86 und 87) : Hält die Bundesregierung an ihrer in einem Regierungsentwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes in der 6. Legislaturperiode des Bundestags geäußerten Absicht fest, ärztliche Gruppenpraxen von der Mehrwertsteuerpflicht zu befreien? Wenn ja, was wird die Bundesregierung vorab konkret unternehmen, uni angesichts der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 20. April 1972, wonach ärztliche Leistungen in sogenannten Apparate- und Praxisgemeinschaften — der bisher häufigsten Form ärztlicher Gruppenpraxen — im Gegensatz zu allen anderen ärztlichen Leistungen, z. B. in allen Einzelpraxen, der Mehrwertsteuerpflicht unterliegen, nunmehr beschleunigt die Mehrwertsteuerfreiheit zu gewährleisten, um moderne Formen ärztlicher Berufsausübung nicht in einer Übergangszeit bis zur gesetzlichen Regelung unnötig zu behindern? Die Bundesregierung ist nach wie vor der Auffassung, daß die Umsatzsteuerbefreiung für Ärzte auf die ärztlichen Praxis- und Apparategemeinschaften ausgedehnt werden soll. Sie hält eine entsprechende gesetzliche Regelung für besonders dringlich. Es ist beabsichtigt, noch in diesem Jahr gesetzgeberische Initiativen zu ergreifen. Die Frage, ob die Steuerbefreiung schon vor einer gesetzlichen Regelung im Verwaltungswege gewährt werden kann, wird zur Zeit noch zwischen dem Bundesfinanzministerium und den zu beteiligenden Finanzministerien der Länder erörtert. Ob es zu einer Vorabregelung kommen wird, kann ich nach dem gegenwärtigen Stand der Überlegungen noch nicht sagen. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner vom 6. April 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksachen 7/433 Fragen A 88 und 89): Hält die Bundesregierung trotz anhaltender Inflation und trotz des Hinweises im Jahresgutachten 1972 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, „daß die Besitzer von Geldvermögen zumindest in einigen Jahren keinen voller Ausgleich für Inflationsverluste mit der Nominalverzinsung erhalten haben" (Drucksache 7/2, S. 153), an der Auffassung des Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen in der Fragestunde des Bundestags für den Monat August 1971 fest, „daß langfristiges Sparkapital nach wie vor Renditen erbringt, welche die gegenwärtige Steigerungsrate der Lebenshaltungskosten übersteigen"? Ist es nidit an der Zeit, Sparzinsen nur noch in dem Umfang zu besteuern, wie diese Sparzinsen höher sind als die jährliche Inflationsrate, weil die volle Besteuerung der Sparzinsen sonst weiterhin auf Kosten des Sparvermögens geht? Nach geltendem Recht kann die Geldentwertung bei der Besteuerung von Kapitaleinkünften nur dann berücksichtigt werden, wenn die jährliche Geldentwertungsrate mindestens den Zinssatz für langfristiges Sparkapital übersteigt. Dies hat der Bundesfinanzhof mehrfach ausgesprochen. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung in seinem Beschluß vom 21. Januar 1969 (abgedruckt in der Höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung 1969, Seite 347) bestätigt. Der Zinssatz für die typische Anlageart langfristigen Sparkapitals — die Umlaufsrendite für festverzinsliche Wertpapiere — lag auch in den beiden letzten Jahren über der Steigerungsrate der Lebenshaltungskosten, und zwar im Jahr 1971 mit etwa 2,9 v. H. und im Jahr 1972 mit etwa 2,4 v. H. Die Feststellung aus dem August 1971, daß langfristiges Sparkapital nach wie vor Renditen erbringt, welche die gegenwärtige Steigerungsrate der Lebenshaltungskosten übersteigen, ist also auch heute gültig. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb nicht, die Steuern für Kapitaleinkünfte zu ermäßigen. Eine solche Ermäßigung wäre im übrigen nur gegen die Symptome der gegenwärtigen Preissteigerungen gerichtet. Die Bundesregierung hat mit ihren Beschlüssen vom 17. Februar 1973 dagegen die stabilitätspolitisch notwendigen Maßnahmen eingeleitet, um die Ursachen der Preissteigerungen zu bekämpfen. Sie wird diese Politik konsequent fortsetzen. Die Ergebnisse dieser Politik werden nicht zuletzt den Sparern zugute kommen. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner vom 6. April 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Fragen A 90 und 91): Was geschieht mit dem Konjunkturzuschlag, dessen Ruckzahlung laut Formular der Finanzämter „nicht mehr zulässig ist, wenn der Rückzahlungsanspruch nach dem 31. Dezember 1973 geltend gemacht wird !" ? Was unternimmt die Bundesregierung, um die bisher nicht zurückverlangten 210 Millionen DM aus dem Konjunkturzuschlag den Berechtigten zukommen zu lassen? Zu Frage A 90: Ich möchte zunächst sagen, daß die Bundesregierung selbstverständlich bemüht ist, den Konjunkturzuschlag in möglichst allen Fällen an die Berechtigten zurückzuzahlen. Nach dem geltenden Recht erlischt der Rückzahlungsanspruch allerdings dann, wenn er nicht bis zum 31. Dezember 1973 geltend gemacht worden ist. Dies gilt nach der Rechtsprechung in ähnlichen Fällen jedoch nicht, wenn der Berechtigte die anspruchsbegründenden Tatsachen nicht kannte und auch nicht kennen mußte. Diese Voraussetzung dürfte insbesondere bei ausländischen Arbeitnehmern zutreffen, die vor der Freigabe des Konjunkturzuschlags in ihre Heimatländer zurückgekehrt sind. In solchen Fällen wird der Konjunkturzuschlag auch dann noch zurückgezahlt werden, wenn der Antrag nach dem 31. Dezember 1973 beim Finanzamt eingeht. 1504* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 Ob und wie auch in anderen Fällen nach dem 31. Dezember 1973 gestellte Anträge berücksichtigt werden können, wird noch geprüft werden. Was mit dem restlichen Konjunkturzuschlag geschieht, der nicht zurückgezahlt werden kann, bedarf ebenfalls noch der Prüfung; eine Entscheidung hierüber ist noch nicht gefallen. Zu Frage A 91: Bei den Personen, denen der Konjunkturzuschlag nicht zurückgezahlt werden kann, wird es sich in der Hauptsache um Arbeitnehmer handeln, die im Zeitpunkt der Freigabe des Zuschlags nicht mehr beschäftigt waren, z. B. um ausländische Arbeiter, die bereits in ihre Heimatländer zurückgekehrt sind. In diesen Fällen kann die Rückzahlung nur auf Antrag vorgenommen werden, weil der Finanzverwaltung die einzelnen Anspruchsberechtigten nicht bekannt sind. Auf das Erfordernis der Antragstellung und auf die am 31. Dezember 1973 ablaufende Frist ist die Öffentlichkeit durch Pressemeldungen, Ausgabe von Faltblättern, Übersendung von Merkblättern an die Arbeitgeber umfassend und nachdrücklich hingewiesen worden. Die Vertretungen der ausländischen Staaten, aus denen Arbeitnehmer im Bundesgebiet tätig sind, wurden einzeln angeschrieben und gebeten, in ihren Ländern für eine Unterrichtung der etwa in Betracht kommenden Arbeitnehmer zu sorgen. Diese Maßnahmen sollen einige Monate vor Ablauf der Antragsfrist wiederholt werden. Weitere Möglichkeiten stehen der Bundesregierung leider nicht zur Verfügung, weil — wie ich eben schon bemerkt habe — die einzelnen Anspruchsberechtigten und die Anspruchshöhe nicht bekannt sind. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 10. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Grobecker (SPD) (Drucksache 7/433 Frage A 92) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es nach der Abwertung des Dollars um 10 % und der damit verbundenen Verbilligung der Rohölimporte nicht einem marktgerechten Verhalten der Mineralölkonzerne entspricht, wenn sie die von der Bundesregierung beschlossene Erhöhung der Mineralölsteuer in vollem Umfang auf die Benzinpreise überwälzt? Regulativ für das Preisniveau der Mineralölprodukte in der Bundesrepublik ist die jeweilige Wettbewerbslage. Dabei ist die Bundesregierung im Grundsatz der Auffassung, daß alle Möglichkeiten der Rationalisierung ausgeschöpft werden sollten, um Kostenerhöhungen aufzufangen, und daß Kostenminderungen an die Verbraucher weitergegeben werden sollten. Es ist allerdings sehr zweifelhaft, ob die Abwertung des US-Dollar zu einer dauerhaften Verbilligung der Rohölimporte und damit zu einer wirklichen Kostenminderung führen wird. Bereits bei der letzten Abwertung des Dollar ist es den Förderländern gelungen, im sogenannten Genfer Abkommen vom Januar 1972 eine Steigerung der Steuerverrechnungspreise für Rohöl um 8,47 % durchzusetzen. Auch im Augenblick sind die Förderländer dabei, Verhandlungen mit dem Ziel eines Ausgleichs der ihnen erwachsenen Kaufkraftverluste vorzubereiten. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 5. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. SchmittVockenhausen (SPD) (Drucksache 7/433 Frage A 95) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, darauf hinzuwirken, daß bei Veranstaltungen, die für wohltätige Zwecke durchgeführt werden, deutlich gemacht werden muß, ob und wieweit die Erlöse auch tatsächlich diesem Zweck nutzbar gemacht werden, z. B. durch eine offene Deklaration über die tatsächliche Abgabe an Wohlfahrtsverbände? Das Sammlungsrecht ist Teil des Ordnungsrechts und fällt daher nach dem Grundgesetz in die Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeit der Länder. Die Sammlungsgesetze aller Länder sehen vor, daß gewisse Sammlungen der Erlaubnis bedürfen und daß diese unter Auflagen erteilt werden können, die sich u. a. auf die Art und Weise der Sammlung und ihre Überwachung, auf die Verwendung des Sammlungsertrages, die Höhe der Unkosten und auf die Prüfung der Abrechnung beziehen können. In den Sammlungsgesetzen der meisten Länder ist darüber hinaus bestimmt, daß der Veranstalter nicht erlaubnispflichtiger Sammlungen der Überwachungsbehörde auf deren Verlangen die Auskünfte zu geben und die Unterlagen vorzulegen hat, die diese zur Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Sammlung und zur Prüfung der zweckentsprechenden, einwandfreien Verwendung des Sammlungsertrages nach pflichtgemäßem Ermessen für nötig hält. Auch hier sind Auflagen möglich. Die Bundesregierung hält es nicht für zweckmäßig, angesichts dieser Rechtslage im Sinne Ihrer Fragestellung auf die Länder einzuwirken. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 6. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmidhuber (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage A 96) : Trifft es zu, daß der Vorsitzende des Vorstands der VEBA AG geäußert hat, daß die Zahl der VEBA-Volksaktionäre „zum Glück" stark zusammengeschmolzen sei, und wenn ja, teilt die Bundesregierung die in dieser Bemerkung zum Ausdruck kommende Beurteilung des Streubesitzes von Aktien? Der Vorstandsvorsitzende der VEBA hat sich zu folgendem Tatbestand geäußert: Auf Grund der starken Nachfrage nach VEBA-Aktien konnte 1965 nur Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 1505* ein Betrag von jeweils nominell 200 DM zugeteilt werden. Depots dieser Größenordnung sind in der Verwaltung durch die Banken besonders kostenungünstig. Inzwischen hat sich der durchschnittliche Kleindepot-Bestand eines VEBA-Aktionärs bei entsprechendem Rückgang der Zahl der Aktionäre etwa verdoppelt. Damit ist auch die Depotverwaltung kostengünstiger geworden. Die VEBA hat mit 1,2 Millionen Aktionären nach wie vor die größte Zahl von Anteilseignern in der Bundesrepublik. Ihre stetige Dividendenpolitik und ihre Bemühungen um ihre Kleinaktionäre erweisen eine positive Haltung gerade gegenüber diesem Personenkreis. Im übrigen beurteilt die Bundesregierung die Beteiligung breiter Bevölkerungsschichten am Produktivvermögen, die auch durch Aktienbesitz möglich ist, positiv. Sie hat diese Auffassung in der Regierungserklärung vom 18. Januar 1973 erneut bekräftigt. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 6. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmidhuber (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage A 97): Ist die Bundesregierung auch nach den Vorgängen um die Entschädigung der Sparer der Bayerischen Wirtschaftsbank der Meinung, daß eine Einlagensicherung durch gesetzliche Regelung entbehrlich ist? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß eine gesetzliche Regelung der Einlagensicherung im Kreditgewerbe zur Zeit nicht in Betracht gezogen werden sollte. Eine solche Regelung der Einlagensicherung könnte sich nicht damit begnügen, den Banken allein den Anschluß an einen Haftungsfonds vorzuschreiben. Vielmehr müßte der Gesetzgeber dann einen umfassenden Ordnungsrahmen für die Einlagensicherung schaffen und womöglich sogar eine staatliche Stelle mit der Verwaltung betrauen. Ein solcher Schritt sollte zur Zeit nicht in Betracht gezogen werden. Von den über 7 000 Kreditinstituten sind bis auf ganz wenige bereits alle auf freiwilliger Basis einem Sicherungsfonds angeschlossen. Insbesondere alle Sparkassen und Kreditgenossenschaften, also die typischen Kreditinstitute des „Kleinen Mannes", gehören einem Sicherungsfonds an. Auch im Bereich des privaten Bankgewerbes gibt es nur noch wenige Institute mit einem nennenswerten Volumen an Spareinlagen, die bisher abseits stehen. Von einigen dieser Institute liegen dem Verband inzwischen Aufnahmeanträge vor; die restlichen wollen die Aufnahme in Kürze beantragen. Die seit 1969 auf Betreiben der Bundesregierung weiter ausgebaute freiwillige Einlagensicherung der Verbände des Kreditgewerbes entlastet den Staat von einem kostspieligen und schwerfälligen Verwaltungsapparat, der den Sparern im Ergebnis kaum einen umfangreicheren Schutz gewähren könnte als die bestehenden freiwilligen Einrichtungen. Die Bemühungen der Verbände, auch für die Kleinsparer bei der nicht der Einlagensicherung angeschlossenen Bayerischen Wirtschaftsbank eine befriedigende Lösung zu finden, zeigen, daß die Kreditwirtschaft den Gedanken des Sparerschutzes ernst nimmt. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 6. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Urbaniak (SPD) (Drucksache 7/433 Frage A 98) : Treffen Pressemeldungen zu (vgl. Welt der Arbeit vom 16. März 1973), nach denen durch die „Verdieselung" von Heizöl der Staatskasse jährlich Millionen von Steuereinnahmen verlorengehen, und welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung dagegen zu ergreifen, nachdem in der Regierungserklärung der Kampf gegen die Wirtschaftskriminalität angekündigt wurde? Es trifft zu, daß die Staatskasse durch die mißbräuchliche Verwendung von Heizöl als Dieselkraftstoff hohe Verluste erleidet. Die Bundesregierung schätzt den jährlichen Einnahmeausfall an Mineralölsteuer auf 200 bis 300 Millionen DM. Da das jetzige Überwachungsverfahren angesichts der über 10 Millionen Heizölverwender nicht mehr ausreicht, um die mißbräuchliche Verwendung des Heizöls wirksam zu bekämpfen, beabsichtigt die Bundesregierung, das Heizöl rot zu färben und ihm zwei chemische Indikatoren beizumischen. Hierdurch kann ein Mißbrauch als Treibstoff jederzeit rasch nachgewiesen werden. Wie die Erfahrungen anderer europäischer Länder (Großbritannien, Frankreich, Belgien, Österreich) zeigen, läßt die Kennzeichnung des Heizöls eine entscheidende Verringerung des Mißbrauchs erwarten. Die Bundesregierung wird so bald wie möglich eine entsprechende Änderung des Mineralölsteuergesetzes beraten. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 6. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Scheu (SPD) (Drucksache 7/433 Frage A 100) : Ist die Bundesregierung bereit, angesichts der schrecklichen Verwüstungen, die der Krieg in Vietnam hinterlassen hat, den Weg einer zusätzlichen und wirksamen Aufbau- und Entwicklungshilfe für Nord- und Südvietnam durch die Einführung von Notopfermarken, ähnlich dem früheren Notopfer Berlin, zur Aufbringung der dafür notwendigen finanziellen Mittel in Betracht zu ziehen? Nach eingehender Prüfung des Sachverhalts muß ich Ihnen mitteilen, daß die Einführung einer Notopfermarke für Vietnam — ähnlich der Notopfer-marke Berlin — für alle Beteiligten erhebliche Nachteile hätte. Die Bundesregierung sieht sich deshalb nicht in der Lage, Ihrem Vorschlag — als solchen habe ich Ihre Frage verstanden — zu folgen. 1506* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 6. April 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schöfberger (SPD) (Drucksache 7/433 Fragen A 101 und 102) : Hält die Bundesregierung angesichts der jüngsten Liquidationen der Bayerischen Wirtschaftsbank und der Bansa Bank, beide München, die gesetzlichen, personellen und technischen Voraussetzungen einer wirksamen Bankenaufsicht einschließlich des vorbeugenden Schutzes von Kleinsparern für ausreichend? Aus welchen Gründen ist die Bankenaufsicht nicht rechtzeitig eingeschritten, obwohl die Liquiditätsschwierigkeiten der genannten Banken seit über einem Jahr bekannt sind und in einer Zeitschrift für die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität publiziert wurden? Zu Frage A 101: Das Gesetz über das Kreditwesen stellt eine insgesamt ausgewogene Grundlage für eine Bankenaufsicht dar, die unserer Wettbewerbsordnung und den Erfordernissen des Rechtsstaates Rechnung trägt. Es kann nicht das Ziel der Bankenaufsicht sein, den Ausleseprozeß des Wettbewerbs in der Kreditwirtschaft völlig zu unterbinden, und deshalb können auch Bankinsolvenzen nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Immerhin ist es dem Bundesaufsichtsamt in seiner nunmehr 10jährigen Tätigkeit gelungen, die Zahl der offenen Insolvenzen auf ein Minimum zu beschränken. Von 105 Kreditinstituten, die in diesen 10 Jahren ihre Tätigkeit einstellen mußten, konnte der Großteil durch stille Abwicklung oder Übernahme liquidiert werden. Nur 17 Institute wurden durch Vergleichs- oder Konkursverfahren abgewickelt, davon 13 mit Spareinlagen. Nur bei einem Teil dieser offen liquidierten Bankinstitute mußten Einleger Verluste hinnehmen. Die Bundesregierung schließt nicht aus, daß das Kreditwesengesetz auf Grund der Erfahrungen, die inzwischen gesammelt worden sind, in einzelnen Punkten verbessert werden könnte. Auch dadurch ließe sich freilich kein absoluter Schutz für den Sparer erzielen. Ebenso würde eine großzügigere personelle Ausstattung des Aufsichtsamtes kaum mehr nutzen. Die Bundesregierung hält deshalb die seit dem Jahre 1969 ausgebauten Einrichtungen der Einlagensicherung für eine wichtige flankierende Maßnahme zum Schutz des Sparers. Zu Frage A 102: Beide Münchener Banken sind unabhängig von den in der Anfrage angesprochenen Zeitungsmeldungen seit Jahren vom Bundesaufsichtsamt intensiv überwacht worden. Das Amt hat auch zahlreiche Aufsichtsmaßnahmen gegen beide Institute verhängt. Es hat beispielsweise bei der Bayerischen Wirtschaftsbank darauf hingewirkt, daß dem Institut mehrfach neues Kapital zugeführt und ein personeller Wechsel in der Geschäftsleitung vollzogen wurde. Diese Eingriffe waren der gegebenen Situation angemessen und haben die Verhältnisse bei den Instituten zeitweise stabilisieren können. Die entscheidenden Verluste im Kreditgeschäft, die die Schließung erforderlich machten, sind erst in jüngster Zeit eingetreten oder jedenfalls erst durch Sonderprüfungen in neuester Zeit sichtbar geworden. Solche Ausfälle im Kreditgeschäft kann die Bankaufsicht nicht verhindern. Sie kann sie nur nachträglich feststellen und dann versuchen, die entstandenen Verluste durch Auffüllen des Kapitals ausgleichen zu lassen oder, falls dies nicht möglich ist, das notleidende Institut an ein besser strukturiertes Kreditinstitut anzulehnen. Alles dies ist in den vorliegenden Fällen vergeblich versucht worden. Die Schließung eines Instituts kann nach dem Gesetz immer nur als letzte Maßnahme in Frage kommen. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 6. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage A 103) : Treffen Verlautbarungen zu, wonach die Bundesregierung die in der vergangenen Wahlperiode nicht mehr verabschiedete Umsatzsteuernovelle (Drucksache VI /2817) nicht wieder einbringen will, und welche Gründe haben gegebenenfalls die Bundesregierung veranlaßt, von einer Umsatzsteuernovellierung abzusehen, und ist demnach in dieser Wahlperiode auch mit dringend notwendigen Änderungen auf dem Gebiet der Umsatzsteuer nicht mehr zu rechnen? Es trifft zu, daß die Bundesregierung nicht beabsichtigt, den in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr verabschiedeten Regierungsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (BT-Drucksache VI /2817) den gesetzgebenden Körperschaften in unveränderter Form erneut vorzulegen. Hierfür ist die Überlegung maßgebend, daß die Kommission der Europäischen Gemeinschaften dem Rat in absehbarer Zeit einen neuen Richtlinienentwurf zur Harmonisierung der Umsatzsteuer vorlegen wird, der voraussichtlich eine Reihe von Änderungen des Umsatzsteuergesetzes erforderlich machen wird. Es erscheint der Bundesregierung sinnvoll, diese Richtlinien abzuwarten, um die Änderungen des Umsatzsteuergesetzes von vornherein an die neue Richtlinie anpassen zu können. Einige besonders dringliche Änderungen des Umsatzsteuergesetzes werden allerdings vorweg verwirklicht werden müssen. Es ist beabsichtigt, noch in diesem Jahr entsprechende gesetzgeberische Initiativen zu ergreifen. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 6. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage A 104) : Hat die Bundesregierung eine positive Zusage von der US-amerikanischen Regierung erhalten, daß die durch die Dollarabwertung und die Aufwertung der Deutschen Mark geminderten Mittel zur Entlohnung der deutschen Arbeitnehmer Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 1507* bei den US-Streitkräften ausgeglichen werden und kein Beschäftigungsrisiko für diesen Personenkreis entsteht, und ist die Bundesregierung im Interesse der beunruhigten Betroffenen gegebenenfalls bereit, eine solche Zusage einzuholen? Eine Änderung der Währungsparität zwischen dem US-Dollar und der Deutschen Mark berührt die Entlohnung der Arbeitnehmer bei den US-Streitkräften im Gebiet der Bundesrepublik nicht. Die Arbeitnehmer haben aufgrund der bestehenden Tarifverträge und ihrer Einzelarbeitsverträge einen Rechtsanspruch auf ihre Vergütung. Einer besonderen „Zusage", diese Rechtsansprüche zu erfüllen, bedarf es nicht. Auch in diesem Jahr sind die Tariflöhne und Gehälter für die Arbeitnehmer bei den verbündeten Streitkräften in dem gleichen Umfang erhöht worden wie die Tarifsätze in der vergleichbaren gewerblichen Wirtschaft. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 6. April 1973 auf die Mündliche Frage ,des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage A 105) : Welche Entwicklung der Wohnungsmietpreise und der Belastung für Eigenheim- und Eigentumswohnungsbesitzer ab 1. Januar 1974 sieht die Bundesregierung im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform, und denkt sic an gesetzliche Maßnahmen, gegebenenfalls an welche? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Grundsteuerreform — wenn überhaupt — nur geringe Auswirkungen auf die Wohnungsmieten ab 1. Januar 1974 haben wird. Allenfalls sind Mietsteigerungen in Höhe von 1 v. H. zu erwarten. Nach den anhand von Einzelfällen durchgeführten Berechnungen ist bei Gebäuden, die bis zum 20. Juni 1948 bezugsfertig geworden sind, sogar damit zu rechnen, daß eine Minderung der Grundsteuerbelastung zwischen 10 und 20 v. H. eintritt. Bei Bauten, die ab dem 21. Juni 1948 bezugsfertig geworden sind, dürfte die durchschnittliche Mehrbelastung mit Grundsteuer etwa 6 v. H. betragen, was zu einer Mietsteigerung von höchstens 0,3 v. H. führen könnte. Entsprechende Auswirkungen werden bei Eigentumswohnungen eintreten, weil diese bewertungsrechtlich wie Mietwohngrundstücke behandelt werden. Bei Einfamilienhäusern wird die Mehrbelastung wegen der ermäßigten Meßzahl im Bundesdurchschnitt — bezogen auf die Jahresrohmiete — etwa 0,5 v. H., bei Zweifamilienhäusern etwa 0,3 v. H. betragen. Es ist allerdings nicht auszuschließen, daß bei einzelnen Grundstücken, bei denen die Einheitswerte überproportional gestiegen sind, auch einmal höhere Grundsteuerbelastungen eintreten können, die sich indessen in tragbaren Grenzen halten werden. Angesichts dieser auf dem Zahlenmaterial des Statistischen Bundesamts beruhenden Ergebnisse hält die Bundesregierung gesetzliche Maßnahmen nur insoweit für erforderlich, um die Umlegung der höheren Belastungen auf die Mieten zu ermöglichen. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 10. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage A 106) : Welche gesetzlichen oder sonstigen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um Veranstalter von Auslandsferienreisen zu veranlassen, Preisermäßigungen, die sich aus der Veränderung der Währungsrelationen ergeben, ihren Kunden zugute kommen zu lassen, die diese Reisen auf Grund der alten Kursverhältnisse im allgemeinen in deutscher Währung bezahlt haben? An jede Erhöhung des Außenwertes der D-Mark knüpfen die Touristen verständlicherweise die Erwartung, daß die Reiseveranstalter ihre Preise für Auslandsreisen unverzüglich den veränderten Relationen anpassen, auch für bereits gebuchte, aber noch nicht durchgeführte Reisen. Bei verbindlich zustande gekommenen Reiseverträgen haben die Touristen darauf allerdings keinen Rechtsanspruch. Die Reiseveranstalter sind den Erwartungen ihrer Kunden dennoch in der Vergangenheit weitgehend entgegengekommen, sofern die aus der DM-Paritätsänderung sich ergebenden Kostenminderungen in einem angemessenen Verhältnis zum Mehraufwand für die nachträgliche Änderung ihrer Preiskalkulation standen. Das ist nicht immer der Fall, vor allem dann nicht, wenn sich eine nennenswerte Kosten- und Preisermäßigung nur für einen geringen Teil des Gesamtgeschäftes eines Reiseveranstalters ergeben würde. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Reiseveranstalter auch in Zukunft die durch Paritätsänderung der D-Mark erlangten Kostenvorteile soweit wie möglich an ihre Kunden weitergeben werden. Dazu dürfte sie schon der Wettbewerb veranlassen. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 10. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr.-Ing. Oetting (SPD) (Drucksache 7/433 Frage A 109): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit die für 24 Millionen DM in der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt Braunschweig bis Ende des Jahres betriebsbereite Neutronendosimetrie fachgerecht in Betrieb genommen werden kann? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der Neubau für die Neutronendosimetrie von Anfang an fachgerecht in Betrieb genommen werden kann. Sie stützt sich dabei auf folgenden Sachverhalt: Der Präsident der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig hat den künftigen Per- 1508* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 sonalbedarf für die Gruppe Neutronendosimetrie am 27. Februar 1967 auf 19 Bedienstete beziffert; darunter sollten 6 Wissenschaftler sein. Hierfür sind der Bundesanstalt in den Haushaltsjahren 1968 bis 1971 zwar nur 11 neue Planstellen und Stellen, davon 5 des höheren Dienstes, zugebilligt worden. Die Anstalt hat es aber gezwungenermaßen verstanden, die Neutronendosimetrie vorübergehend zu Lasten anderer Gruppen der Abteilung „Atomphysik" nochmals um 11 Stellen zu verstärken. Diese Lösung ist nicht auf Dauer bestimmt; sie ermöglicht es aber, den Betrieb der Neutronendosimetrie in dem anfangs vorgesehenen Umfang anlaufen zu lassen. Die Bundesregierung wird prüfen, ob eine vorzeitige Bereitstellung der für den Endausbau des gesamten Projektes bis 1977 benötigten weiteren Stellen notwendig ist. Im übrigen erwartet die Bundesregierung die Inbetriebnahme dieser Einrichtung erst Anfang 1974. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 10. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Ahrens (SPD) (Drucksache 7/433 Frage A 110) : In welchem Umfang sind Anschaffungs-, Unterhaltungs- und Betriebskosten von Kraftfahrzeugen seit 1965 gestiegen? Amtliche Erhebungen über die Entwicklung der Anschaffungspreise und Unterhaltungskosten für Kraftfahrzeuge werden vom Statistischen Bundesamt im Rahmen der Berechnung des Lebenshaltungsindex durchgeführt. Sie beziehen sich daher nur auf solche Kraftfahrzeuge, die für die private Nutzung geeignet sind, also in erster Linie auf Personenkraftwagen, zum geringeren Teil auch auf Kombi-Kraftfahrzeuge und Motorräder. Danach lagen die Anschaffungspreise für Kraftfahrzeuge im Februar 1973 um 23,1 °/o höher als im Durchschnitt des Jahres 1965. Im gleichen Zeitraum sind die Unterhaltungskosten um 35,1 °;'o gestiegen. Dabei wurde vor allem die Entwicklung der Preise für Kfz-Reparaturen, KfzPflege, Bereifungen, Kraftstoffe, verschiedene Zubehörteile sowie Garagenmiete, Kfz-Haftpflichtversicherung und Kfz-Steuer berücksichtigt. Anlage 74 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 10. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Sick (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage A 111): Stimmt die Bundesregierung mit mir darin überein, daß durch den Anschluß Dänemarks an die EWG im angrenzenden deutschen Wirtschaftsraum, dem Landesteil Schleswig, fühlbare Wettbewerbsverzerrungen zu befürchten sind, durch welche die in diesem Gebiet vorhandene Strukturschwäche noch verstärkt werden könnte, und ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, durch gezielte Maßnahmen die Wirtschaftskraft dieses Grenzraums, im Zweifel besonders die Teile, die nicht zum Zonenrandgebiet gehören, zu stärken, um der negativen Entwicklung entgegenzutreten? Der gesamte Grenzraum zu Dänemark ist Gegenstand der regionalen Wirtschaftspolitik im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Das Regionale Aktionsprogramm „Schleswig-Unterelbe" sieht für die Jahre 1973 bis 1976 die Förderung von Investitionen in Höhe von 577 Millionen DM, die Schaffung von 12 000 Arbeitsplätzen und die Sicherung von 13 800 Arbeitsplätzen vor. Die vorgesehenen Maßnahmen werden die Wirtschaftskraft dieses Raumes weiter stärken. Im übrigen glaubt die Bundesregierung, daß sich der Beitritt Dänemarks zur Europäischen Gemeinschaft auch hier positiv auswirken wird. Anlage 75 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 10. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage A 112) : Hat die Bundesregierung bei den Handelsgesprächen während der Leipziger Messe darauf geachtet, daß der Handel zwischen der DDR und der Bundesrepublik Deutschland auch das Land West-Berlin umfaßt, oder war sie bereit, der erneut und wiederholt vorgetragenen Ost-Berliner Forderung zu entsprechen, den sogenannten Handel zwischen der DDR und Berlin (West) von jenem mit der Bundesrepublik Deutschland getrennt zu halten? Alle Gespräche, die sich auf den Handel mit der DDR beziehen — und somit auch die in Leipzig geführten — dienen der Abwicklung des Abkommens über den innerdeutschen Handel, das Berlin (West) voll erfaßt. Die Regierung der DDR hat die Bundesregierung im übrigen nicht aufgefordert, den Handel mit der Bundesrepublik Deutschland und mit Berlin (West) getrennt zu halten. Anlage 76 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 10. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage A 113) : Trifft die Meldung im „Platow-Brief" vom 28. März 1973 zu, daß im Bundesministerium für Wirtschaft die Meinung vertreten wird, im Laufe des Jahres 1973 werde sich die jetzige Preissteigerungsrate von 6,8 % (Februar) — vor allem wegen der konjunkturpolitisch weit überhöhten Staatsausgaben — voraussichtlich auf 8,2 % erhöhen? Die Meldung im Platow-Brief Nr. 36 vom 28. März 1973, wonach im Bundeswirtschaftsministerium wegen der Expansion der Länderhaushalte mit einer (j ahresdurchschnittlichen) Preissteigerungsrate für 1973 in Höhe von 8,2 % gerechnet wird, trifft nicht zu. Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 1509* Wie aus dem Jahreswirtschaftsbericht zu ersehen ist, hält die Bundesregierung bei einem entsprechenden Verhalten aller Beteiligten eine Begrenzung der Verbraucherpreisentwicklung auf eine Jahresdurchschnittsrate von 5 1/2 bis 6 % für möglich. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 10. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Meinike (Oberhausen) (SPD) (Drucksache 7/433 Frage A 114) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Siedlungsverbands Ruhrkohlenbezirk über die vorgeschlagene „Gemeinschaftsaktion für das ganze Ruhrgebiet", und denkt sie gegebenenfalls an eine Aufnahme in den Bundesrahmenplan zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? Der Bundesregierung ist die Auffassung des Siedlungsverbandes Ruhrkohlenbezirk über eine Gemeinschaftsaktion für das ganze Ruhrgebiet bisher offiziell nicht bekannt. Sie weist jedoch darauf hin, daß sie bei der Aufstellung des 1. Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" für die Jahre 1972 bis 1975 dem Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen auf Aufnahme des nördlichen Ruhrgebietes und des Westmünsterlandes in die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" zugestimmt hat. Das Regionale Aktionsprogramm „Nördliches Ruhrgebiet-Westmünsterland" wurde ebenso wie sämtliche anderen Regionalen Aktionsprogramme auch unverändert in die Fortschreibung übernommen. Zur Zeit überprüft der Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" mit wissenschaftlicher Unterstützung die Abgrenzung der Fördergebiete. Dabei wird selbstverständlich auch das ganze Ruhrgebiet in die Überlegungen mit einbezogen. Die Abgrenzungsergebnisse werden im Herbst 1973 vorliegen, sie sollen der Fortschreibung des Rahmenplans für die Jahre 1974 bis 1977 zugrundeliegen. Im Augenblick ist es daher noch nicht möglich, über die Einbeziehung bestimmter Gebiete in die Förderung etwas auszusagen. Anlage 78 Antwort des Bundesministers Ertl vom 11. April 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gallus (FDP) (Drucksache 7/433 Fragen A 115 und 116) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die Begrenzung des Holzeinschlags auf Grund der Sturmkatastrophen in Niedersachsen die Sägewerke in Baden-Württemberg in wenigen Wochen vor Versorgungsschwierigkeiten mit Rundholz stehen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit genügend Holz aus Niedersachsen den Sägewerken in Süddeutschland zur Verfügung gestellt wird, oder wäre es möglich, weitere Kontingente für den Holzschlag freizugeben, falls die Lieferungen aus Niedersachsen weiterhin ausbleiben? Zu Frage A 115: Der Bundesregierung ist bekannt, daß in den letzten Wochen vereinzelt und regional vorübergehend Versorgungsengpässe entstanden sein können, die durch die Schneelage verursacht sind. Die Betriebe in Baden-Württemberg sind noch durchschnittlich für zwei Monate mit Rohholz versorgt. Das Einschlagsprogramm ist bis Ende März fast wie in normalen Jahren erfüllt worden, die Verkaufsmengen für Fichten /Tannen-Stammholz liegen jedoch über denen des Vorjahres. Im übrigen kann der Holzeinschlag noch weiter zügig fortgesetzt werden, da die veranschlagte Grenze von 80 % der Normaleinschläge noch nicht erreicht ist und auch normalerweise erst Ende Juni erreicht wird. Zu Frage A 116: Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung vom 28. März 1973 beschlossen, für die Beseitigung der Sturmkatastrophe für 1973 35 Millionen DM bereitzustellen. Dieser Betrag soll nur dem privaten Waldbesitz zufließen, und zwar insbesondere als Zuschuß zu den erhöhten Kosten der Verbringung des Holzes in andere Bundesländer. Die Bundesregierung ist darauf vorbereitet, erforderlichenfalls die Verordnung über die Einschlagsbeschränkung je nach Marktsituation kurzfristig zu ändern. Anlage 79 Antwort des Bundesministers Ertl vom 11. April 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Groß (FDP) (Drucksache 7/433 Fragen A 117 und 118) : Sieht die Bundesregierung eine rechtliche Möglichkeit, die Einfuhr von Fellen von Großkatzen (Löwen, Tigern, Leoparden, Jaguaren etc.) in die Bundesrepublik Deutschland zu untersagen? Beabsichtigt die Bundesregierung, falls eine solche gesetzliche Grundlage vorhanden ist, dem Vorbild anderer Länder der Europäischen Gemeinschaft zu folgen, ein solches Einfuhrverbot auszusprechen? 1. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestehen noch keine rechtlichen Handhaben, die Einfuhr von Fellen von Großkatzen zu verbieten. 2. Die Bundesrepublik Deutschland hat aber am 3. März 1973 in Washington mit 20 anderen Staaten eine Konvention über den internationalen Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten unterzeichnet. Ziel der Konvention ist es, vom Aussterben bedrohte Arten zu erhalten. Da die Gefahr des Aussterbens sich meist auf Grund von Handelsinteressen ergibt, ist die in der Konvention vorgesehene Kontrolle des grenzüberschreitenden Handelsverkehrs ein wirksames Mittel, dieser Gefahr zu begegnen. Die Konvention enthält als Anlage umfangreiche Listen von bedrohten Tier- und Pflanzenarten, die zum überwiegenden Teil in außereuropäischen Län- 1510* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 dern heimisch sind, darunter auch die meisten Großkatzen, u. a. Tiger, Leopard, Jaguar, Gepard und Ozelot. Der Löwe gilt nach internationaler Meinung z. Z. nicht als bedrohte Art. Bei einem großen Teil der von der Konvention betroffenen Arten, auch bei den genannten Großkatzen, sind die vorgesehenen Handelsbeschränkungen so stark, daß ein internationaler Handel auf wenige Ausnahmefälle beschränkt ist. Das gilt nicht nur für die Tiere und Pflanzen selbst, sondern beispielsweise auch für Felle und Pelzwaren. 3. Die Konvention bedarf der Ratifizierung. Die Bundesregierung wird dem Bundestag zu gegebener Zeit einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. 4. In der Bundesrepublik Deutschland sind Einfuhrbeschränkungen nur über entsprechende Regelungen in der Einfuhrliste zum Außenwirtschaftsgesetz möglich, die einer besonderen Rechtsgrundlage bedürfen. Die Ratifizierung der Konvention würde eine entsprechende Änderung der Einfuhrliste ermöglichen, da § 5 des Außenwirtschaftsgesetzes eine Änderung zuläßt, wenn es zur Erfüllung von Verpflichtungen aus zwischenstaatlichen Vereinbarungen erforderlich ist. Anlage 80 Antwort des Bundesministers Ertl vom 11. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/433 Frage A 119) : Welche Aussichten bestehen, daß speziell die Kartoffeln, die ja an der Spitze der Teuerung bei Lebensmitteln liegen, in nächster Zeit wieder billiger werden, und wann und in welchem Maße wird das etwa sein? Die Entwicklung der Preise für Speisekartoffeln läßt sich gegenwärtig noch nicht genau voraussagen, weil bei Kartoffeln weitgehend Angebot und Nachfrage die Preise bestimmen und die Marktzufuhren an Frühkartoffeln Jahr für Jahr je nach Anbauumfang, Erntehöhe und Witterungslage im In- und Ausland sehr unterschiedlich sein können. Die Marktversorgung in nächster Zeit wird zunehmend vom Frühkartoffelangebot bestimmt. Das Angebot ist — klimatisch bedingt — bis Ende Mai allein vom Umfang der Importe abhängig. Ende Mai/ Anfang Juni setzt die deutsche Frühkartoffelernte ein. Erfahrungsgemäß gehen die Preise im Verlauf der Frühkartoffelsaison stetig und erheblich zurück. Mit einer derartigen Preisentwicklung ist auch in diesem Jahr zu rechnen. Da 1973 in wichtigen Exportländern die Anbauflächen für Frühkartoffeln ausgeweitet worden sind und auch für das Bundesgebiet nach vorläufigen Erhebungen meines Ministeriums eine Ausdehnung um ca. 61)/o gegenüber dem Vorjahr beabsichtigt ist, kann bei entsprechendem Ernteergebnis und günstigen Witterungsbedingungen ein verstärktes Angebot erwartet werden, was sich auch auf die Entwicklung der Verbraucherpreise günstig auswirken dürfte. Anlage 81 Antwort des Bundesministers Ertl vom 11. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/ CSU) (Drucksache 7/433 Frage A 120) : Sind der Bundesregierung die Angaben der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tierschutz e. V. „Komitee gegen den Vogelmord" bekannt, wonach trotz vieler Proteste im In- und Ausland in Italien im Herbst 1972 allein für die Lombardei 176 neue Vogelfangzentren genehmigt, für die jetzige Jagdperiode (August 1972 bis April 1973) in den Regionen Reggio (Calabrien) und Messina 20 000 Lizenzen für Fang und Abschuß von Greifvögeln ausgegeben wurden, in der Region Friuli Venezia Giulia 1274 Vogelfangzentren in vollem Betrieb sind und in der Region Alto Adige ca. 4000 Tarnhütten dem Vogelmord dienen, und wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, mit der italienischen Regierung Gespräche aufzunehmen, um Maßnahmen zur Unterstützung des Kampfes der deutschen und italienischen Naturschützer gegen diese ungeheuerlichen und unverantwortlichen Eingriffe in das biologische Gleichgewicht der Natur und, angesichts der Tötungsmethoden mit Netzen und Massenabschuß mit Schrot und Spezialkanonen, auch tierquälerischen Methoden zu ergreifen, um eine rapide Vermehrung von Schadinsekten in der Bundesrepublik Deutschland zu verringern bzw. abzuwenden? Der Bundesregierung sind die von Ihnen zitierten Angaben der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tierschutz e. V. „Komitee gegen den Vogelmord" bekannt. Ich habe vor kurzem Herrn Minister Natali auf dieses Problem angesprochen und mit Nachdruck auf die ernsten Sorgen hingewiesen, die die Bundesregierung wegen der Gefährdung des ökologischen Gleichgewichts durch die Tötung von Vögeln in großem Umfang hegt. Ich habe dabei auch auf die wachsenden Proteste seitens der Bevölkerung und der Fachexperten in der Bundesrepublik hingewiesen. Herr Minister Natali hat darauf geantwortet, daß die italienische Regierung das Problem erkannt habe und ebenfalls sehr ernst nehme. Deshalb habe sie Anfang dieses Jahres einen Gesetzentwurf eingebracht, der das Fangen und Töten von Vögeln grundsätzlich unterbinden soll. Die Bundesregierung wird das Problem weiterhin mit Aufmerksamkeit verfolgen und nicht müde werden, ihren Einfluß in gebührendem Maße geltend zu machen, um die Angelegenheit einer zufriedenstellenden Lösung zuzuführen. Anlage 82 Antwort des Bundesministers Ertl vom 11. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage A 121) : Trifft es zu, daß die vom Planungsausschuß für die „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" beschlossenen Grundsätze auf Grund der Richtlinie 159 /72/ EWG und des daraus begründeten Einspruchs der EG-Kommission geändert werden müssen, und welche weiteren Auswirkungen hat diese Richtlinie auf das einzelbetriebliche Förderungsprogramm für die deutsche Landwirtschaft? Es ist zutreffend, daß die Grundsätze für die Förderung von einzelbetrieblichen Investitionen in der Land- und Forstwirtschaft geändert werden. Die Kommission der EG hat zu dem Entwurf der Grundsätze im Dezember 1972 eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. Der Planungsausschuß hatte des- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 1511* halb beschlossen, bis zum 20. April die in 1972 angewendeten Richtlinien als Förderungsgrundsätze gelten zu lassen. Am 20. April 1973 treten neue Grundsätze in Kraft, die eine kontinuierliche Förderung gestatten. Diese Grundsätze bringen für die Landwirtschaft sowohl Erleichterungen als auch Erschwernisse mit sich. Ich werde dem Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Deutschen Bundestages im Mai 1973 darüber einen Bericht geben. Anlage 83 Antwort des Bundesministers Ertl vom 11. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Simpfendörfer (SPD) (Drucksache 7/433 Frage A 122) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, auf das ungewöhnlich starke Ansteigen der Fischmehlpreise Einfluß zu nehmen und den Bedarf an Eiweißfuttermitteln auf die Dauer zu angemessenen Preisen sicherzustellen? Mir ist bekannt, daß der seit Mitte vorigen Jahres im Handel fühlbare Mangel an Fischmehl zur Verwendung als tierisches Eiweißfuttermittel zu einer erheblichen Verteuerung dieses Erzeugnisses geführt hat. Zur Abhilfe und Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung der Schweinebestände mit normen-gemäßen Mischfuttermitteln — hier Eiweißkonzentrate für Schweine mit einem Mindestgehalt an Rohprotein von 46 v. H. — hat sich mein Haus bereits im Oktober 1972 nach Anhörung der Wirtschaftsverbände und der Gutachterkommission für Futtermittel in Anpassung an die bestehende Marktsituation bereit erklärt, Anträgen auf Erteilung von Sondergenehmigungen nach § 6 Abs. 2 Futtermittelanordnung für ein sog. „Eiweißreiches Ergänzungsfuttermittel für Schweine" unter bestimmten Voraussetzungen zu entsprechen. Die Zulassung des neuen eiweißreichen Ergänzungsfuttermittels für Schweine mit einem herabgesetzten Mindestgehalt an Rohprotein auf 36 v. H. ermöglicht es der Mischfutterindustrie, die Landwirtschaft zur ordnungsgemäßen Versorgung der Schweinebestände auch ohne oder nur mit geringen Mengen des z. Z. teueren Fischmehls mit einem Ergänzungsfutter zu beliefern. Darüber hinaus ist vorgesehen, den oben genannten Mischfuttertyp in die Normentafel für Mischfuttermittel im Entwurf einer Sechsten Durchführungsverordnung zum Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften vom 3. September 1968 (BGBl. I S. 990), deren Verabschiedung noch im Sommer dieses Jahres angestrebt wird, aufzunehmen. Inzwischen lassen im übrigen Verlautbarungen in der Fachpresse erkennen, daß nach einer zehnmonatigen Zwangspause der Industriefischfang vor der Küste von Peru wieder aufgenommen worden ist und mit verstärkten Anlieferungen von Fischmehl bald gerechnet werden kann. Ich hoffe, daß sich hierdurch der Fischmehlpreis wieder normalisieren wird. Anlage 84 Antwort des Bundesministers Ertl vom 5. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Susset (CDU/ CSU) (Drucksache 7/433) Frage A 123) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die nach dem Gesetz vom 1. September 1969 angestrebte Gründung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen sich wegen der gegenüber Forstbetrieben bestehenden erheblichen steuerlichen Mehrbelastung nicht in dem notwendigen Umfang vollzogen hat, daß weiter die bereits gebildeten Forstbetriebsgemeinschaften aus dein gleichen Grund die ihnen vom Gesetzgeber gesetzten Ziele nicht haben erreichen können, und ist die Bundesregierung bereit, alsbald einen Gesetzentwurf einzubringen mit dem Ziel, die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse steuerlich den Forstbetrieben, besonders hinsichtlich der Mehrwertsteuer, mindestens gleichzustellen? Wie schon in der Beantwortung der Kleinen Anfrage im vorigen Jahre (Drucksache VI /3255) dargelegt, haben die Land- und Forstwirte in der verhältnismaßig kurzen Zeit nach dem Inkrafttreten des Gesetzes über forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse vom 1. 9. 1969 in einem nicht unbefriedigenden Maße Zusammenschlüsse gebildet. Die bereits gebildeten Forstbetriebsgemeinschaften erfüllen nach Auffassung der Bundesregierung auch die vom Gesetzgeber gestellten Aufgaben. Im Entwurf eines 2. Steuerreformgesetzes hat die Bundesregierung für land- und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse weitere Befreiungen von der Gewerbesteuer vorgeschlagen. Hiernach sollen auch Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie Vereine, die Dienst- und Werkleistungen im Rahmen der land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit der Mitgliedsbetriebe ausführen, von der Gewerbesteuer befreit werden. Darüber hinaus soll eine Befreiung für Produktionsgenossenschaften und Produktionsvereine, deren Tätigkeit sich auf die Land- und Forstwirtschaft beschränkt und bei denen rein kapitalistische Beteiligungen ausgeschlossen sind, gewährt werden. Der Entwurf eines 2. Steuerreformgesetzes liegt z. Z. dem Finanzausschuß des Bundestages zur Beratung vor. Im Entwurf des 2. Steuerreformgesetzes ist weiter vorgesehen, bei der Vermögensteuer unter Aufrechterhaltung der für land- und forstwirtschaftliche Nutzungs- und Verwertungsgenossenschaften bestehenden persönlichen Befreiung zusätzlich eine Befreiung für die auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft tätigen Dienst- und Werkleistungskooperationen einzuführen. Außerdem soll für Produktionsgenossenschaften und Produktionsvereine unter bestimmten Voraussetzungen für die Dauer von 10 Jahren ein Freibetrag von 100 000 DM gewährt werden. Die Bundesregierung beabsichtigt, auch bei der Körperschaftsteuer in Anlehnung an die für die Vermögensteuer vorgeschlagene Regelung für land- und forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse eine persönliche Befreiung zu gewähren. 1512* Deutscher Bundestag -- 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 Hinsichtlich der Mehrwertsteuer will die Kommission der Europäischen Gemeinschaften dem Rat in Kürze den Entwurf einer Richtlinie zur weiteren Harmonisierung der Umsatzsteuer vorlegen. In dieser Richtlinie soll u. a. auch einheitlich geregelt werden, für welche Unternehmer das steuerliche Pauschalierungsverfahren angewendet werden darf. Vor einer innerstaatlichen Entscheidung der Frage, ob forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse zum Zweck der Gleichstellung mit Forstbetrieben in die Pauschalierungsregelung unseres Gesetzes einzubeziehen sind, sollte daher auf jeden Fall zunächst die weitere Entwicklung der Harmonisierung abgewartet werden. Die erwähnte neue Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuern wird voraussichtlich eine Reihe von Änderungen unseres Gesetzes erforderlich machen. Die Bundesregierung hält es daher für richtig, gesetzgeberische Maßnahmen bei der Umsatzsteuer ganz allgemein zurückzustellen und zunächst diese Richtlinie ,abzuwarten, um Änderungen unseres Umsatzsteuerrechts von vornherein an die Richtlinie anzupassen. Nur einige wenige, ganz besonders dringliche Änderungen werden vorab verwirklicht werden müssen. Hierzu kann man das von Ihnen angesprochene Anliegen bei Anlegung eines so strengen Maßstabes nicht rechnen. Anlage 85 Antwort des Bundesministers Ertl vom 11. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage A 124) : Welche Haltung nimmt die Bundesregierung nunmehr nach dem jetzigen Stand der EWG-Agrarpreis- und Währungsausgleichsverhandlungen unter Berücksichtigung ihrer Antwort auf meine mündliche Frage vom 22. März 1973, 23. Sitzung, ein, nachdem der Währungsverlustausgleich (Grenzausgleich) für die deutsche Landwirtschaft mit den Preiserhöhungsvorschlägen kompensiert werden soll? Die Bundesregierung vertritt weiter die Auffassung, daß die Währungsfragen nicht mit den Preisbeschlüssen verknüpft werden dürfen. Diese Haltung hat sie im Rat der EG am 26./27. März 1973 in Brüssel mit Nachdruck vorgetragen. Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 6. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage A 125) : Teilt die Bundesregierung die kürzlich öffentlich geäußerte Auffassung im Zusammenhang mit der Grenze und der Mauer in Berlin ,Aber die Menschen empfinden die Grenzen in ihren Familien und ihrem Privatleben nicht mehr", und wenn ja, wie begründet sie eine solche Auffassung angesichts des Fortbestehens des Schießbefehls, der Errichtung von Selbstschußanlagen und der Einführung neuer Schikanen zur Verhinderung der Begegnung von Menschen im geteilten Deutschland? Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß sich die Menschen in den beiden Staaten mit der Trennung abgefunden haben. Ebensowenig hat sich die Bundesregierung mit den bestehenden Anormalitäten abgefunden. Ihre Vertragspolitik dient dem Ziel, die Verhältnisse schrittweise zu verbessern und insbesondere die Kommunikation zwischen den Menschen zu erleichtern. Sollten Sie in Ihrer Anfrage auf die Äußerung des Regierenden Bürgermeisters von Berlin vom 16. 3. 1973 abzielen, so weise ich darauf hin, daß der von Ihnen zitierte Absatz aus dem Zusammenhang eines längeren Interviews gerissen ist. Aus dem Gesamttext ergibt sich, daß der Regierende Bürgermeister die hier angeschnittenen Probleme genauso beurteilt wie die Bundesregierung. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 4. April 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Windelen (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Fragen A 126 und 127): Ist das 1968 angeregte, vom damaligen Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit dankbar begrüßte und vom damaligen Bundesaußenminister grundsätzlich zugesagte Memorandum an die Vereinten Nationen über die Frage der Menschenrechte in Deutschland inzwischen fertiggestellt, gegebenenfalls warum nicht, und wieviel Zeit wird dafür noch benötigt? Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung bisher davon abgesehen, das zugesagte Memorandum zu überreichen, obwohl ihre Deutschland- und Ostpolitik weder für die jenseits von Oder und Neiße noch für die in der DDR lebenden deutschen Staatsbürger die Verwirklichung der Menschenrechte durchgesetzt hat? Zu Frage A 126: Das in der Frage erwähnte Memorandum über die menschenrechtliche Lage in Deutschland war nach Form und Darstellung für das Menschenrechtsjahr der Vereinten Nationen 1968 bestimmt. Durch den Ablauf des Menschenrechtsjahres vor Fertigstellung der Arbeiten kam es nicht mehr zum Abschluß dieser für die Vereinten Nationen bestimmten Veröffentlichung der damaligen Bundesregierung der Großen Koalition. Zu Frage A 127: Der erste Teil der Frage ist durch den Hinweis auf Form und Darstellung der erwähnten Arbeit beantwortet. Die Deutschland- und Ostpolitik der Bundesregierung hat eine Politik eingeleitet, die auf eine Überwindung der Konfrontation abzielt. Ein wesentliches Element dieser Politik sind die mit der Vertragspolitik verbundenen Bemühungen, die aus der Teilung entstandenen Härten für die Menschen zu mildern und damit einen Beitrag zur Sicherung der Menschenrechte in Deutschland zu leisten. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß diese Bemühungen, die bereits zu einer Verbesserung der Lage Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 1513* geführt haben, mehr Erfolg versprechen als der Versuch, mittels eines Memorandums auf die DDR einzuwirken zu suchen. Die Bundesregierung wird aus ihrer Sorge um die Situation in der DDR in ihren stetigen Bemühungen um weitere menschliche Erleichterungen für die Menschen in Deutschland nicht nachlassen. Anlage 88 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 4. April 1974 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Mende (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Fragen A 128 und 129) : Wird die Bundesregierung das Memorandum spätestens bei der Aufnahme der DDR in die Vereinten Nationen überreichen, um damit deren andauernde Verstöße gegen die UNO-Charte vor aller Welt zu dokumentieren? Falls die Bundesregierung dazu nicht bereit ist, wild sie dann die internationale Öffentlichkeit umfassend durch ein Weißbuch informieren, und zu welchem Zeitpunkt und in welcher Weise würde sie dieses vorlegen? Zu Frage 128: Aus den geschilderten Gründen sieht die Bundesregierung keinen Anlaß, bei der Aufnahme der DDR in die Vereinten Nationen von der zur Zeit der Großen Koalition gefällten Entscheidung abzuweichen. Die Einbringung einer Dokumentation über die Menschenrechtslage im Augenblick des VN-Beitritts der beiden deutschen Staaten würde nach Auffassung der Bundesregierung den Menschen in beiden deutschen Staaten in keiner Weise helfen. Sie würde zu einer weiteren Verhärtung der Situation führen. Die Bundesregierung hofft, daß die Mitarbeit der beiden deutschen Staaten in den Vereinten Nationen eine Lösung humanitärer Probleme in Deutschland erleichtern wird. Zu Frage 129: Die Bundesregierung wird unabhängig von ihrer Vertragspolitik stets dann, wenn sie die internationale Solidarität für die Bewältigung sonst nicht lösbarer Fragen der Menschenrechte mit Erfolg in Anspruch nehmen kann, alle Schritte unternehmen die geeignet sind, um diese Solidarität für die Sicherung und Gewährleistung der Menschenrechte für alle Menschen in Deutschland zu nutzen. Anlage 89 Antwort des Pari. Staatssekretärs Herold vom 5. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage A 130) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung nicht bereit ist, den vom Gesamtdeutschen Institut in Berlin zusammengestellten Bericht über politische Prozesse in der DDR zu veröffentlichen? Der Bundesregierung wurde vom Gesamtdeutschen Institut bisher kein „Bericht über politische Prozesse in der DDR" vorgelegt. Das Gesamtdeutsche Institut hat einen solchen Bericht bisher auch nicht erstellt. Richtig ist vielmehr, daß eine Abteilung des dem Ministerium nachgeordneten Instituts in den letzten drei Jahren Versuche unternommen hat, Zahlen über politische Strafurteile in der DDR seit 1961 zusammenzustellen. Nachprüfungen haben jedoch ergeben, daß diese Zahlen wegen ihrer Unvollständigkeit und Ungenauigkeit keinen Aussagewert, weder im Hinblick auf das tatsächliche Maß der Strafurteile noch auf die Entwicklungstendenzen der politischen Strafverfolgung in der DDR, haben. Das macht nicht zuletzt ein Vergleich der entsprechenden jährlichen Aufstellungen des Instituts deutlich, der zeigt, daß die einzelnen Angaben Jahr für Jahr erheblich voneinander abweichen, weil die zugrundeliegenden Feststellungen mehr oder weniger von Zufällen abhängen. Die Bundesregierung wird auch künftig auf die Veröffentlichung von Zahlen verzichten, die unvollständig oder nicht nachprüfbar sind und die Seriosität ihrer bisherigen Berichterstattung in Frage stellen würden. Anlage 90 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 6. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Dübber (SPD) (Drucksache 7/433 Frage A 131): Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, dem nach Pressemeldungen beabsichtigten Verkauf von Kunstwerken durch die DDR entgegenzuwirken oder diese Kulturgüter wenigstens dadurch dem deutschen Volke zu erhalten, daß die geplante „Deutsche Nationalstiftung" als Käufer auftritt und sie sich die benötigten 60 Millionen DM dafür kurzfristig auf dem Kapitalmarkt besorgt? Die Bundesregierung hat von dem angeblich beabsichtigten Verkauf von Kunstgut durch die Regierung der DDR nur aus Pressemeldungen Kenntnis erhalten, und nach Pressemeldungen soll diese Absicht wieder aufgegeben worden sein. Die Bundesregierung bezweifelt, daß in der DDR erwogen wurde oder erwogen wird, Kunstgut von wirklichem Rang, also Meisterwerke der bildenden Kunst oder Gegenstände des Kunstgewerbes von erlesenem Wert, zu veräußern. Welche Einwirkungsmöglichkeiten auf die DDR in einem solchen Falle nach Inkrafttreten des Grundlagenvertrages im Wege der vereinbarten kulturellen Zusammenarbeit gegeben sein werden, ist heute noch nicht zu beurteilen. 1514* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 Anlage 91 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ravens vom 10. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage A 132) : Hat ein Parlamentarischer Staatssekretär einem Vorschlag zugestimmt oder Schritte zu seiner Verwirklichung eingeleitet, für den Koordinierungsausschuß einer Gruppe von Bundestagsabgeordneten ein Büro mit zwei Angestellten einzurichten und für diese die Arbeitgeberfunktion in arbeitsrechtlicher Hinsicht zu übernehmen, während sie nur vorn Koordinierungsausschuß Weisungen bekommen (vgl. "Der Spiegel" Nr. 12/1973)? Die Antwort lautet „nein". Anlage 92 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ravens vom 11. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage A 133) : Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, denen zufolge Bundesminister Bahr bereits im November 1969 gegenüber dem Direktor des Instituts für außenpolitische Forschung in Washington, Dr. Walter Hahn, einen Plan entwickelt haben soll, an dessen Ende die Auflösung der NATO steht? Bundesminister Bahr hat in seiner damaligen Eigenschaft als Leiter der Planungsabteilung des Auswärtigen Amtes im Januar 1969 ein Gespräch mit Professor Hahn geführt. Die mehr als vier Jahre nach diesem Gespräch veröffentlichten Notizen sind nicht mit ihm abgestimmt worden. Es gehört nicht zu den Gepflogenheiten der Bundesregierung, zu derartigen unautorisierten Veröffentlichungen Stellung zu nehmen. Die Haltung der Bundesregierung zur Atlantischen Allianz ist in der Regierungserklärung des Bundeskanzlers vom 18. Januar 1973 erneut bestätigt worden: „Die Atlantische Allianz ist und bleibt die Grundlage unserer Sicherheit. Sie ist Voraussetzung und Rückhalt zugleich für unsere Politik der Entspannung nach Osten." Im übrigen verweise ich auf die Ausführungen des Bundeskanzlers in der Bundestagssitzung vom Donnerstag, dem 5. April 1973. Anlage 93 Antwort des Parl. Staatssekretärs Ravens vom 11. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage A 134) : Treffen Pressemeldungen zu, Bundesminister Bahr habe „die gegenwärtige amerikanische Präsenz in Westdeutschland" als „unnötig hoch" bezeichnet, weshalb sie auch gleich um 50 % reduziert werden könne, ohne daß die Abschreckungskraft eine Einbuße erlitte, und gehen diese Äußerungen -- sollten sie zutreffen — die Meinung der Bundesregierung wieder? In Beantwortung Ihrer Frage erlaube ich mir, Sie darauf zu verweisen, daß der Abgeordnete Baron von Wrangel die Frage an die Bundesregierung gerichtet hat: Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, denen zufolge Bundesminister Bahr bereits im November 1969 gegenüber dem Direktor des Instituts für außenpolitische Forschung in Washington, Dr. Walter Hahn, einen Plan entwickelt haben soll, an dessen Ende die Auflösung der NATO steht?, die ich wie folgt beantwortet habe: Bundesminister Bahr hat in seiner damaligen Eigenschaft als Leiter der Planungsabteilung des Auswärtigen Amtes im Januar 1969 ein Gespräch mit Professor Hahn geführt. Die mehr als vier Jahre nach diesem Gespräch veröffentlichten Notizen sind nicht mit ihm abgestimmt worden. Es gehört nicht zu den Gepflogenheiten der Bundesregierung, zu derartigen unautorisierten Veröffentlichungen Stellung zu nehmen. Die Haltung der Bundesregierung zur Atlantischen Allianz ist in der Regierungserklärung des Bundeskanzlers vom 18. Januar 1973 erneut bestätigt worden: „Die Atlantische Allianz ist und bleibt die Grundlage unserer Sicherheit. Sie ist Voraussetzung und Rückhalt zugleich für unsere Politik der Entspannung nach Osten." Im übrigen verweise ich auf die Ausführungen des Bundeskanzlers in der Bundestagssitzung vom Donnerstag, dem 5. April 1973. Anlage 94 Antwort des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar vom 6. April 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Fragen A 135 und 136) : Treffen Zeitungsmeldungen zu, die von einer Zensur des WDR-Dokumentarfilms „Ich bin Bürger der DDR" durch DDR- Behörden sprechen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um derartige Eingriffe in die freie Berichterstattung zu verhindern oder wenigstens die Richtigstellung des entstehenden schiefen DDR-Bildes zu erreichen? Der Film ist am 5. 4. 1973 ausgestrahlt worden. In einem Vor- und Nachwort bedauerte der WDR, „daß die Spontaneität, von der dieser Film hatte leben sollen, den spezifischen Aufnahmebedingungen zum Opfer fiel. So mußten etwa die Fragen den Interviewpartnern drei Tage vorher vorgelegt werden." Die Dreharbeiten für den Film sind von Mitte November bis Mitte Dezember 1972, also vor Inkrafttreten des Briefwechsels zwischen der Bundesregierung und der Regierung der DDR über Arbeitsmöglichkeiten für Journalisten am 21. 12. 1972, durchgeführt worden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 1515* Die Bundesregierung wird sich immer dafür einsetzen, daß die Arbeitsbedingungen für Journalisten in der DDR dem genannten Briefwechsel entsprechen. Was nun die Richtigstellung eines von Ihnen befürchteten Eindrucks eines schiefen DDR-Bildes betrifft, so möchte ich grundsätzlich feststellen, daß dies die Aufgabe der Rundfunkanstalt wäre, die einen solchen Film zeigt. Die Bundesregierung hat keine Kompetenz, sich in die Programmgestaltung der Rundfunkanstalten einzumischen. Anlage 95 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 9. April 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Metzger (SPD) (Drucksache 7/433 Fragen A 137 und 138) : Ist die Bundesregierung bereit, die Mißhandlung der deutsch, griechischen Diplompsychologin Irene Kankeleit am 17. März 1973 auf dem Athener Flughafen durch griechische Sicherheitsbeamte und Polizisten (Darmstädter Echo Nr. 67 vom 20. März 1973 und Frankfurter Allgemeine Nr. 67 vom 20. März 1973) zum Anlaß zu nehmen, bei der griechischen Regierung in geeigneter Weise vorstellig zu werden? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, in Zukunft die Mißhandlung deutscher Staatsangehöriger durch griechische Behörden in Griechenland zu verhindern? Bei der Beurteilung des Vorganges am 17. März auf dem Athener Flughafen muß beachtet werden, daß Frau Kankeleit Doppelstaatlerin ist. Sie wird von Griechenland als griechische Staatsbürgerin angesehen. Die Bundesregierung wird alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um deutsche Staatsbürger zu schützen. Der hier vorliegende Fall ist jedoch rechtlich anders gelagert. Im übrigen liegen der Bundesregierung verläßliche Aussagen darüber vor, daß die Betroffene es darauf anlegte, einen Zwischenfall zu inszenieren. Anlage 96 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 9. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/433 Frage A 139) : Beabsichtigt die Bundesregierung, angesichts der wachsenden Breitenwirkung von Kulturbeziehungen über Städtepartnerschaften in Westeuropa mehr Zuschüsse als bisher für diese Aufgaben zur Verfügung zu stellen, da insbesondere kleinere Kommunen offensichtlich nicht in der Lage sind, die Kosten für die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen in Westeuropa allein aufzubringen? Die Bundesregierung mißt Partnerschaften zwischen deutschen und ausländischen Städten, insbesondere kulturellen Vorhaben in ihrem Rahmen, politische Bedeutung bei. Im Jahre 1963 hatte der Bundestag dem Auswärtigen Amt im Kulturfonds eine Position zur Förderung kultureller Maßnahmen im Rahmen von Städtepartnerschaften mit einem Betrag von DM 50 000 bewilligt, aber nur einmalig. Im Haushalt 1973 hat das Auswärtige Amt nun erneut besondere Mittel für diesen Zweck vorgesehen, und zwar einen Betrag von DM 100 000. Ob der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestags der Ausbringung dieses Betrages zustimmen oder sich wie in der Vergangenheit auf den Standpunkt stellen wird, daß die Pflege von Städtepartnerschaften auch in finanzieller Hinsicht zum Verantwortungsbereich der Kommunen gehört, bleibt abzuwarten. Anlage 97 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 9. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage A 140): Ist der Bundesregierung die Erklärung des Polnischen Roten Kreuzes bekannt, der zufolge die sich auf die „Information" zum Warschauer Vertrag berufenden Aussiedlungswilligen lediglich als „Interessierte" und nicht als „Berechtigte" angesehen und behandelt werden, und glaubt sie, daß diese Unterscheidung mit Text und Inhalt der „Information" übereinstimmt? Ja. — Damit aber keine falsche Schlüsse aus diesem Vorgang gezogen werden, darf ich den Sachverhalt darstellen. Anläßlich der deutsch-polnischen Rot-Kreuz-Gespräche, die im September 1972 in Warschau stattfanden (22. bis 25. 9. 1972), hat die polnische Seite darauf hingewiesen, daß die dem Deutschen Roten Kreuz benannten Personen, die umzusiedeln wünschen, zunächst nur als „Interessierte" und nicht automatisch als „Berechtigte" betrachtet werden könnten. Das ist formal völlig korrekt, und dagegen ist um so weniger etwas einzuwenden, als das Polnische Rote Kreuz zugleich festgestellt hat, daß es mit diesem Hinweis keinen Einwand gegen die vom Deutschen Roten Kreuz genannten Zahlen erheben wolle. Das Deutsche Rote Kreuz hat seinerseits in diesem Gespräch erläutert, daß es — unabhängig von der Frage der Bezeichnung dieses Personenkreises — die von ihm benannten Personen als ausreiseberechtigt ansieht, weil sie die Kriterien der „Information" erfüllen. Soweit die zwischen den beiden Rot-Kreuz-Gesellschaften geführten Erörterungen. Die Bundesregierung sieht es nicht als im Widerspruch zur „Information der Regierung der Volksrepublik Polen" stehend an, wenn von polnischer Seite festgestellt wird, daß nicht die Einreichung, sondern erst die Prüfung eines Antrags darüber entscheiden kann, ob die Kriterien der „Information" erfüllt sind. Worum es uns geht, ist ausschließlich, daß jeder Antrag und jeder Antragsteller gemäß der „Information" und den in Verbindung damit stehenden Erläuterungen behandelt wird. 1516* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 Anlage 98 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 9. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage A 141): Wie beurteilt die Bundesregierung das Scheitern von Verhandlungen, die der Intendant des Senders Freies Berlin mit dem Staatlichen Komitee für Rundfunk und Fernsehen in Moskau über eine engere Zusammenarbeit geführt hat, und hält sie die Begründung durch die Sowjetunion mit dem Hinweis auf die Zugehörigkeit des Senders Freies Berlin zur ARD für in Übereinstimmung befindlich mit dem Text des Berlin-Abkommens vom 3. September 1971, dem zufolge die Bindungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin „aufrechterhalten und entwickelt werden" sollen? Der Intendant des Senders Freies Berlin, Herr Franz Barsig, führte Mitte März in Moskau auf Einladung des Staatskomitees für Fernsehen und Rundfunk der UdSSR Gespräche über eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fernsehens und des Rundfunks. Eine Abmachung kam insbesondere deswegen nicht zustande, weil die sowjetische Seite sich nicht in der Lage sah, die Zugehörigkeit des SFB zur ARD zu akzeptieren. Die Bundesregierung bedauert diese Haltung des Staatskomitees für Fernsehen und Rundfunk der UdSSR. Sie geht aber im Hinblick auf die im Viermächte-Abkommen vom 3. September 1971 von der Sowjetunion anerkannte Bindung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) davon aus, daß diese Schwierigkeit ausgeräumt werden kann. Anlage 99 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 9. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage A 142) : Wie bewertet die Bundesregierung die vom Ersten Sekretär des Zentralkomitees der Polnischen Kommunistischen Partei, Edward Gierek, am 22. März 1973 in einer Rede in Posen praktisch erhobenen Forderung nach einer „Entschädigung für das dem polnischen Volk vom verbrecherischen Nazismus zugefügte Unrecht und für die Verluste, die unsere" — polnische —„Gesellschaft noch lange Zeit spüren wird"? Der polnische Parteichef Gierek hat auf der Wojewodschaftsparteikonferenz in Posen u. a. die Entschädigungsfrage angeschnitten und dabei erklärt, die Rechnung für das dem polnischen Volk durch den verbrecherischen Nazismus zugefügte Unrecht sei noch nicht beglichen. Der polnische Wunsch nach Entschädigungsleistungen ist nicht neu. Er ist seit der Rede des polnischen Ministerpräsidenten Jaroszewicz vom Juni 1972 bekannt. Der polnische Außenminister Olszowski hat bei seinem Besuch in Bonn im September 1972 die Aufnahme von Verhandlungen über Entschädigungsleistungen gefordert. Anläßlich der deutsch-polnischen Konsultationen im Februar 1973 in Warschau haben beide Seiten erneut ihre unterschiedlichen Auffassungen zu diesem Problem dargelegt. Auf eine entsprechende Frage des Abgeordneten Dr. Kunz, die ich schriftlich beantwortet habe und die als Anlage 42 zum Protokoll über die 24. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 23. März 1973 abgedruckt ist, habe ich folgendes festgestellt: Die Bundesregierung hat, wenn immer bisher seitens der polnischen Regierung Entschädigungsforderungen für Zwangsarbeit, KZ-Aufenthalt, Deportation usw. zur Sprache gebracht wurden, den polnischen Gesprächspartnern eindeutig den Standpunkt der Bundesregierung dargelegt und ihnen verständlich zu machen versucht, aus welchen rechtlichen und politischen Gründen die Bundesrepublik Deutschland sich auf keine Verhandlungen über solche Entschädigungsforderungen einlassen kann. Die Haltung der Bundesregierung ist unverändert. Dem habe ich nichts hinzuzufügen. Anlage 100 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 9. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage A 143) : Trifft es zu, daß Vertreter der Bundesregierung in Gremien der Europäischen Gemeinschaft darauf bestanden haben, das Land Berlin in Rechtsakten der Gemeinschaft nicht mehr ausdrücklich als „Land Berlin" sondern nur als „West-Berlin" zu bezeichnen, beruht diese Haltung auf einer Weisung der Bundesregierung und welche Überlegungen waren gegebenenfalls für diese Weisung maßgebend? Der Bundesregierung ist lediglich e i n Fall bekanntgeworden, in dem sich ein Vertreter eines Bundesressorts in einer Expertensitzung in Brüssel im Sinne Ihrer Fragestellung geäußert hat. Der betreffende Beamte hat insoweit ohne Weisung der Bundesregierung gehandelt. Anlage 101 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 9. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache 7/433 Frage A 144) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 1517* Was hat die Bundesregierung bewogen, einen offiziellen Vertreter der Deutschen Botschaft in Athen zur Eröffnung des Kongresses des juntagesteuerten griechischen Gewerkschaftsbundes zu entsenden? Es gehört zu den Pflichten einer Botschaft über politische Ereignisse des Gastlandes zu berichten, ganz gleich, welchem politischen System dieses zuzurechnen ist. Es dürfte auf der Hand liegen, daß man bei der Berichterstattung über im Gastland stattfindende Kongresse am besten auf die eigene Beobachtung zurückgreift. Anlage 102 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 9. April 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Waigel (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Fragen A 145 und 146) : Trifft die Meldung der ,.Welt" vom 21. März 1973 zu, die deutsche Schule auf Teneriffa müsse mit einer Reduzierung der von Deutschland vermittelten Lehrer rechnen und werde über das bisherige Maß hinaus nicht gefördert werden? Trifft es zu, daß von zuständigen deutschen Stellen der Versuch unternommen wurde, den Schulverein zur Annahme eines nicht gewünschten Modells für den Schulaufbau zu zwingen, das der Gemeinschaft der deutschen Schüler mit spanischen Schülern hinderlich ist, und was gedenkt sie gegebenenfalls zu tun? Die hohen Kosten und die geringe kulturpolitische Effizienz des bisherigen Schulmodells (hohe Einschulungsquoten in der Grundschule mit geringen Abschlußzahlen in der zehnten Oberstufenklasse bei einem deutsch-spanischen Doppellehrprogramm) lassen eine weitere Förderung im bisherigen Maße nicht zu. Dies war dem Schulverein seit langem bekannt; dies war auch der Ausgangspunkt der anzustellenden Überlegungen zur Strukturreform. Dem Schulverein ist nach Ablehnung der Vorschläge des Auswärtigen Amtes im einzelnen mitgeteilt worden, daß in Zukunft lediglich der Deutschunterricht verstärkt gefördert werden könne und drei ausscheidende, vermittelte Lehrer nicht ersetzt würden. Es verbleiben an der Schule dann jedoch weiterhin neun aus der Bundesrepublik entsandte Lehrer. Anlage 103 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 9. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage A 147): Trifft es zu, daß die gemeinsame Entschließung des Deutschen Bundestags vom 17. Mai 1972 der polnischen Regierung nicht offiziell zugeleitet wurde, wenn ja, aus welchen Gründen nicht, und wenn nein, wann und in welcher Form wurde die gemeinsame Entschließung des Bundestags durch die Bundesregierung der polnischen Regierung übergeben? Die Aussage des Bundesvorsitzenden der Jungen Union, daß die gemeinsame Entschließung des Deutschen Bundestages vom 17. Mai 1972 der polnischen Regierung nicht offiziell zugeleitet worden sei, trifft nicht zu. Ich habe bereits am 8. September 1972 auf eine Frage des Abgeordneten Dr. Czaja nach den Umständen, unter denen die gemeinsame Entschließung zu den Ostverträgen der Volksrepublik Polen übermittelt wurde, auf die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Stücklen, Strauß, Dr. Marx u. a. verwiesen. In dieser Antwort sind die Modalitäten der Übermittlung in allen Einzelheiten dargestellt. Ich verweise auf die Drucksache VI /3540. Anlage 104 Antwort des Parl. Statssekretärs Moersch vom 9. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage A 148) : Trifft es zu, daß zum Warschauer Vertrag ein ergänzendes Geheimprotokoll besteht, in dem der Kreis der für die Familienzusammenführung in Frage kommenden Personen eng umgrenzt niedergelegt ist, und wenn ja, welche Regelungen sind in diesem Geheimprotokoll konkret enthalten, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um nunmehr endgültig Familienzusammenführung zu ermöglichen? Es gibt kein Geheimprotokoll zum Warschauer Vertrag, wohl aber sogenannte „Vertrauliche Erläuterungen" zur „Information der Regierung der Volksrepublik Polen". Ich habe am 22. September 1972 auf eine entsprechende Frage dem Abgeordneten Dr. Hupka Inhalt und Bedeutung der „Vertraulichen Erläuterungen" zur „Information" erläutert und verweise daher auf das Protokoll über die 199. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 22. September 1972. Außerdem ist die Angelegenheit wiederholt im Auswärtigen Ausschuß zur Sprache gekommen. Da Ihre Frage bereits am 22. September 1972 beantwortet worden ist, möchte ich mich hier darauf beschränken, nochmals festzustellen, daß die „Vertraulichen Erläuterungen" die „Information der Regierung der Volksrepublik Polen" in einzelnen Punkten ergänzen und präzisieren. Sie beinhalten jedoch keine Änderung oder Einengung der in der „Information" enthaltenen Aussagen. Auf Ihre Frage, was die Bundesregierung zu tun gedenkt, um die Familienzusammenführung weiter zu ermöglichen, wiederhole ich, was ich hier stets gesagt habe: die Bundesregierung wird sich weiter- 1518' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 hin in Verhandlungen mit der Volksrepublik Polen intensiv für die Lösung dieses schwierigen Problems einsetzen. Daneben wird es auch weitere Verhandlungen der beiden Rotkreuz-Gesellschaften geben. Anlage 105 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Apel vom 3. April 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage B 1): Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung in bezug auf eine Intensivierung der Kontakte der EWG zu den USA und ihre Institutionalisierung? Die Bundesregierung hat sich im EG-Rahmen seit langem für eine Intensivierung des Dialogs zwischen der EG und den USA eingesetzt und ist für eine möglichst weitgehende Formalisierung dieses notwendigen Dialogs eingetreten. Zu einer Formalisierung der Kontakte hat sich jedoch die Gemeinschaft bisher nicht verstehen können. Es bleibt daher nur der Weg, alle Formen der praktischen Zusammenarbeit optimal zu nutzen. Das ist geschehen. Wir arbeiten weiter an der Verbesserung der bestehenden Konsultationsmechanismen — auf allen Ebenen und in allen internationalen Gremien. Der bisher praktizierte Dialog hat sich seit 1970 in den regelmäßigen Halbjahreskonsultationen zwischen der EG-Kommission und der US-Regierung, zuletzt am 22.-23. 3. 1973 in Brüssel zwischen Undersecretary William Casey und Vizepräsident Sir Christopher Soames, pragmatisch entwickelt und bereits als sehr nützlich erwiesen. Seit Anfang 1972 sind erfreulicherweise auch auf parlamentarischer Ebene halbjährliche Konsultationen zwischen dem US-Kongreß und dem Europäischen Parlament aufgenommen worden. Dieser Dialog sollte auch — das ist immer die Auffassung der Bundesregierung gewesen — immer festere Formen annehmen und schließlich durch Schaffung eines Konsultationsorgans zu gegebener Zeit institutionalisiert werden. In der EG haben wir uns wiederholt hierfür eingesetzt. Die Pariser EG-Gipfelkonferenz hat — nicht zuletzt auf unsere Vorstellungen hin — die Bereitschaft der EG bekräftigt, einen konstruktiven Dialog mit den USA und den übrigen Industrieländern in weltoffenem Geist und unter Verwendung der geeignetsten Formen zu führen. Worauf es (auch nach amerikanischer Ansicht) in nächster Zeit entscheidend ankommt: substantielle Fortschritte in konkreten Fragen der Beziehungen EG—USA zu erreichen, insbesondere in den bevorstehenden multilateralen Verhandlungen über Handels- und Währungsfragen im GATT und IWF. Die währungspolitischen Konferenzen der letzten Wochen haben bereits dazu beigetragen, das Problembewußtsein auf beiden Seiten des Atlantiks zu schärfen. Im übrigen hofft die Bundesregierung, daß Präsident Nixon, wenn er im Laufe dieses Jahres Europa besuchen sollte, diese Gelegenheit zur Intensivierung des konstruktiven Dialogs mit der EG durch ein Zusammentreffen mit der Kommission und dem Rat der EG nutzen wird. Anlage 106 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 3. April 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage B 2): Treffen Pressemeldungen zu, der Bundesaußenminister habe zu verstehen gegeben, die Bundesregierung werde sich nicht dafür interessieren, wenn der Heilige Stuhl nach Inkrafttreten des Vertrags mit Ost-Berlin die Grenzen der die Zonengrenze übergreifenden Bistümer ändern werde, und wie vereinbart die Bundesregierung — bejahendenfalls — ein solches Verhalten mit ihren aus dem Reichskonkordat erwachsenen Rechten und Pflichten, auch gegenüber den deutschen Katholiken und ihren Bischöfen? Pressemeldungen, ,der Bundesminister des Auswärtigen habe zu verstehen gegeben, daß die Bundesregierung sich nicht dafür interessieren werde, wenn der Heilige Stuhl nach dem Inkrafttreten des Grundvertrages die Grenzen der in die DDR hineinreichenden Bistümer ändern sollte, treffen nicht zu. Der Bundesminister des Auswärtigen hat vielmehr während des Staatsbesuchs des Bundespräsidenten beim Vatikan am 27. März d. J. in einem Gespräch mit den Erzbischöfen Benelli und Casaroli den Wunsch und das Recht der Bundesregierung betont, vom Heiligen Stuhl rechtzeitig und umfassend konsultiert zu werden, bevor von ihm etwaige Maßnahmen zur Änderung der bestehenden kirchenrechtlichen Verhältnisse in Deutschland vorgenommen würden, die das Reichskonkordat berühren könnten. Zwischen der Bundesregierung und dem Heiligen Stuhl besteht Einvernehmen darüber, daß eine solche Konsultation stattfinden soll. Anlage 107 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 5. April 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Polkehn (SPD) (Drucksache 7/433 Frage B 3) : Durch welche, insbesondere besoldungsrechtliche Maßnahmen glaubt die Bundesregierung, den ernsten Mangel an beamteten Nachwuchskräften und Ingenieuren im gehobenen technischen Verwaltungsdienst beheben zu können? Der Bundesregierung ist bekannt, daß in den technischen Verwaltungen des öffentlichen Dienstes Mangel an Nachwuchskräften besteht. Hierbei han- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 1519* delt es sich jedoch um keine Einzelerscheinung im Bereich der technischen Verwaltungen, sondern um ein Problem, das auch in anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung vorhanden ist. Aus ,dem Nachwuchsmangel im technischen Dienst der öffentlichen Verwaltungen können nicht ohne weiteres Rückschlüsse auf eine unzureichende Besoldung .gezogen werden. Auch in der Privatindustrie ist ein erheblicher Mangel an Ingenieuren zu verzeichnen. Die Personalschwierigkeiten im technischen Dienst sind insbesondere dadurch bedingt, daß die Personalanforderungen sowohl der öffentlichen Hand als auch der privaten Wirtschaft den Arbeitsmarkt ständig überfordern. Im übrigen hat die Bundesregierung zum Problem der Besoldung der Beamten des technischen Dienstes auf die Fragen der Kollegen Handlos und Spranger am 16. März 1973 und auf die Frage des Kollegen Volmer am 23. März 1973 schriftlich Stellung genommen. Hierbei ist ausgeführt worden, daß die Bundesregierung es als vordringlich ansehe, ein einheitliches Besoldungsgesetz für Bund und Länder mit einheitlichen Besoldungsordnungen zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang soll auch ,die Besoldung der Ingenieure und anderer Fachhochschulabsolventen neu geordnet werden. Die Vorarbeiten für ein einheitliches Besoldungsgesetz sind in meinem Hause im Gange. Da aber die Erörterungen mit den Bundesressorts und den Ländern noch nicht abgeschlossen sind, bitte ich um Verständnis, daß ich mich zu diesem Problem z. Z. nicht im einzelnen äußern kann. Mit den Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften werden noch in diesem Monat Expertengespräche über die weiteren Planungen auf dem Gebiet des Besoldungsrechts geführt werden. Hierbei werden auch die Probleme der Besoldung der Beamten des technischen Dienstes erörtert werden. Im übrigen ist die Bundesregierung in diesem Bereich um eine verstärkte Nachwuchsgewinnung durch Gewährung von Ausbildungs- und Studienbeihilfen, durch die Bereitstellung von Studienplätzen an ressorteigenen Fachschulen und durch intensive Werbung bemüht. Anlage 108 Antwort des Parl.Staatssekretärs Jung vom 5 April 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr.-Ing. Oetting (SPD) (Drucksache 7/433 Frage B 4) : Welche Standorte für das neu zu schaffende Bundesamt für Umweltschutz stehen in der Diskussion, und wann wird die Bundesregierung die Frage des Standorts entscheiden? Um den Sitz des geplantes Umweltbundesamtes (neue Bezeichnung für die ursprünglich vorgesehene Bezeichnung „Bundesamt für Umweltschutz") haben sich mehr als 20 Städte aus dem gesamten Bundesgebiet beworben. Im einzelnen sind dies: St. Augustin Ludwigsburg Berlin Ludwigshafen Bogen-Mitterfels (Bayern) Mannheim Braunschweig Mörfelden Brühl Nürnberg Darmstadt Oldenburg i. O. Dortmund Recklinghausen Duisburg Rodenkirchen Erftstadt Saarbrücken Hannover Stuttgart Kaiserslautern Troisdorf-Sieglar Karlsruhe Wilhelmshaven Kassel Wuppertal Konstanz Zweibrücken Die eingegangenen Bewerbungen werden z. Z. geprüft. Eine ,abschließende Entscheidung wird erfolgen, sobald die Prüfung abgeschlossen ist. Anlage 109 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 5. April 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage B 5) : Ist die Bundesregierung bereit, im nächsten Materialband zum Umweltprogramm unter dem Abschnitt „Beseitigung von Abfällen aus Massentierhaltungen" die äußerst mißverständliche Angabe, in der eine theoretisch errechnete Harn- und Kotmenge aus der Tierhaltung der deutschen Landwirtschaft mit „Abfallmengen" bezeichnet wurde, so abzuändern, daß die Landwirtschaft nicht mehr als gigantischer Müllproduzent gesehen werden muß, sondern zum Ausdruck kommt, daß es sich hier um biologischen Dünger handelt? Die von Ihnen erwähnten Angaben über Abfallmengen aus dem Bereich der Landwirtschaft sind seinerzeit in eine Übersichtstabelle des Beitrages der Projektgruppe Abfallbeseitigung aufgenommen worden (zu BT-Drucksache VI /2710, S. 40). Im Vorwort des Materialienbandes zum Umweltprogramm der Bundesregierung 1971 habe ich darauf hingewiesen, daß die dort zusammengestellten Projektgruppenberichte und Gutachten ausschließlich die Meinung der Sachverständigen wiedergeben. Die in dem Projektgruppenbericht Abfallbeseitigung angegebenen Zahlen für Kot- und Urinmengen aus der Tierhaltung sind nach meiner Unterrichtung von den Sachverständigen nach ,dem Tierbestand errechnet worden. In ,dem vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten herausgegebenen dreiteiligen Sammelbericht zum Umweltschutz in Land- und Forstwirtschaft ist hierüber im einzelnen berichtet worden. Die Zahl von 191 Millionen t bzw. cbm für Abfälle aus Tierhaltungen in der Landwirtschaft einschließlich Massentierhaltung entspricht insofern den Tatsachen. Ich bin mit Ihnen jedoch der Auffassung, daß eine bloße Mengenangabe leicht zu einer mißverständlichen Auffassung führen könnte, da es sich hierbei größtenteils nicht um umweltbelastende Abfälle handelt, sondern um wertvollen biologischen Dünger, der weitgehend von der Landwirtschaft selbst verwertet wird. 1520* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 Die Bundesregierung wird sich bemühen, daß bei einer Fortschreibung des Umweltprogramms diese Zahlen in geeigneter Form interpretiert werden, um diesbezügliche Mißverständnisse zu vermeiden. Anlage 110 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 5. April 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/433 Frage B 6) : Bis wann ist nach Auffassung der Bundesregierung mit der Einführung eines praktikablen Personenkennzeichens zu rechnen? Der Zeitpunkt der Vergabe des bundeseinheitlichen Personenkennzeichens an alle Einwohner hängt einmal davon ab, wann die zur Sicherung der Einheitlichkeit des Vorgehens und der Eindeutigkeit des Kennzeichens notwendigen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder erlassen sein werden. Zum anderen ist entscheidend, wann die Länder, denen die Vergabe des Kennzeichens obliegt, die umfangreichen organisatorischen und technischen Vorbereitungen — wie z. B. Erfassung der für die Vergabe erforderlichen Einwohnerdaten und Einrichtung leistungsfähiger Rechenzentren — abgeschlossen haben werden. Der Entwurf des Bundesmeldegesetzes, das die rahmenrechtlichen Grundlagen für das bundeseinheitliche Personenkennzeichen schaffen soll, wird nach Abschluß einer notwendig gewordenen Überarbeitung in Kürze dem Bundesrat zugeleitet werden und sodann erneut dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden. Sofern der Entwurf noch im Jahre 1973 verabschiedet wird, erscheint es möglich, daß die von vielen Verwaltungen, aber auch von Stellen außerhalb der öffentlichen Verwaltung dringend geforderte Vergabe des Personenkennzeichens im Laufe des Jahres 1976 abgeschlossen werden kann. Anlage 111 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 5. April 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage B 8) : Nachdem die Pläne für eine Fusion der Oberfinanzdirektionen Freiburg und Karlsruhe offenbar aufgegeben worden sind und die Bundesregierung nunmehr entsprechend der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs in der Fragestunde vom 15. Februar 1973 eine Fusion der Bundesvermögensabteilungen der Oberfinanzdirektionen Freiburg und Karlsruhe wegen ihrer geringen Größe erwägt, frage ich die Bundesregierung, wie groß der Personalbestand dieser beiden Abteilungen ist, wieviel Kräfte bei einer Fusion eingespart werden können oder welche sonstigen Einsparungen oder Verwaltungsvereinfachungen sich nach einer Fusion ergeben könnten, wenn man berücksichtigt, daß die Bediensteten dieser Abteilungen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben in Zukunft sehr viel größere Entfernungen zurückzulegen haben. Die Bundesvermägensabteilung der Oberfinanzdirektion Freiburg hat einen Personalbestand von 60 Bediensteten. Bei der Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe sind 68 Bedienstete beschäftigt. Bei einer Zusammenlegung der beiden Bundesvermögensabteilungen werden mit Sicherheit mindestens 15 Stellen eingespart werden können. Die in Aussicht genommene Zusammenlegung läßt auch eine bessere Erfüllung der Aufgaben der Bundesvermögensverwaltung erwarten. Verschiedenartige Aufgabengebiete der Bundesvermögensverwaltung brauchen nicht mehr in dem gleichen Umfang wie bisher in einem Referat oder sogar bei einem Sachbearbeiter zusammengefaßt zu werden; Referenten und Sachbearbeiter werden deshalb weniger als im gegenwärtigen Zeitpunkt über Spezialwissen auf mehreren Gebieten verfügen müssen, das sie nur für eine sehr geringe Zahl von Fällen verwerten können. Die Bearbeitung grundsätzlicher und allgemeiner Angelegenheiten ist bei einer größeren Abteilung erheblich effizienter. Die Vertretung bei Ausfällen sowie der vorübergehende schwerpunktmäßige Einsatz von Bediensteten für eilige Aufgaben werden bei einer zusammengefaßten Bundesvermögensabteilung wesentlich weniger Schwierigkeiten bereiten als bei den bislang selbständigen Bundesvermögensabteilungen in Freiburg und Karlsruhe. Die zu erwartenden Rationalisierungserfolge werden auch durch den von Ihnen erwähnten Umstand, daß die Bediensteten einer zusammengefaßten Bundesvermögensabteilung bei Dienstreisen zuweilen größere Entfernungen als bisher werden zurücklegen müssen, nicht aufgehoben. Die Oberfinanzdirektion nimmt im wesentlichen Aufsichtsfunktionen wahr. Zu diesem Zweck sind Dienstreisen nur in beschränktem Umfang erforderlich. Die Wahrnehmung der örtlichen Aufgaben der Bundesvermögensverwaltung obliegt den Bundesvermögensämtern. Deren Sitz und Bezirk bleiben von einer Zusammenlegung der Bundesvermögensableilung in Freiburg und Karlsruhe weitgehend unberührt. Anlage 112 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 5. April 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 7/433 Frage B 9) : Trifft es zu, daß im Fall der Schließung der Bayerischen Wirtschaftsbank die Bankenaufsicht versagt hat, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um künftig bei gleichgelagerten Fällen Sparer vor Verlust ihrer Spargelder zu bewahren? Es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, daß das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen bei der Be- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 1521* aufsichtigung der Bayerischen Wirtschaftsbank versagt hat. Die Bayerische Wirtschaftsbank ist wegen immer wieder auftretender Schwierigkeiten vom Bundesaufsichtsamt seit längerer Zeit besonders intensiv beobachtet worden. Dabei hat das Amt alle ihm nach dem Gesetz für das Kreditwesen zur Verfügung stehenden Interventionsmöglichkeiten genutzt. So ist auf seine Veranlassung hin dem Institut mehrfach neues Kapital zugeführt worden. Auch in der Geschäftsführung sind wiederholt personelle Veränderungen durchgesetzt worden. Bis zum Herbst 1972 lag jedoch kein ausreichender Anlaß für eine Schließung der Bank vor. Erst im Dezember 1972 und im Januar 1973 hat das Aufsichtsamt von neueren Geschäften des Instituts Kenntnis erhalten, die größere Verluste besorgen ließen. Die ,daraufhin unverzüglich angeordnete Sonderprüfung hat die Befürchtungen des Aufsichtsamtes bestätigt und Veranlassung zur Schließung des Instituts gegeben. Allgemein ist anzumerken, daß fast bei jeder Bankinsolvenz gegenüber dem Bundesaufsichtsamt der Vorwurf erhoben wird, es habe nicht rechtzeitig eingegriffen. Dabei wird verkannt, daß das Gesetz über das Kreditwesen grundsätzlich den Kreditinstituten die Verantwortung für ihre Geschäftspolitik überläßt und deshalb nicht verhindern kann, daß von ihnen Fehler gemacht werden, die der Bankenaufsicht erst nachträglich bekanntwerden. Meistens gelingt es dem Bundesaufsichtsamt dann immer noch — vor allem durch Zuführung neuen Kapitals —, die finanziellen Verhältnisse wieder zu ordnen oder zumindest eine offene Liquidation zu vermeiden. Es ist aber nicht auszuschließen, daß in Einzelfällen, insbesondere wenn größere Ausfälle im Aktivgeschäft vorliegen, eine Sanierung nicht mehr zustande kommt. Die Bundesregierung betrachtet es als vordringlich, daß in solchen Fällen wenigstens die Kleinsparer vor Verlusten geschützt werden. Sie hat deshalb im Jahre 1969 die Verbände des Kreditgewerbes veranlaßt, die auf freiwilliger Basis bestehende Einlagensicherung weiter auszubauen. Wegen der mit der Einlagensicherung zusammenhängenden Einzelfragen verweise ich auf meine Antwort auf Ihre mündliche Anfrage in der Fragestunde am 4./6. April 1973. Anlage 113 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 5. April 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache 7/433 Fragen B 10 und 11): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den berechtigten Klagen der Bevölkerung im Umkreis um den US-Fliegerhorst Erlensee (Langendiebach), Landkreis Hanau, wegen des verstärkten Fluglärms abzuhelfen, der sich trotz Zusagen der US-Dienststellen nicht verringert, sondern mit der Verlegung einer Kampfhubschrauberstaffel der US-Army sogar noch verstärkt hat? Welche Haltung bezieht die Bundesregierung, wenn ihr dei Antrag vorgelegt wird, Startbahn und Flughafeneinrichtungen des Fliegerhorstes Erlensee (Langendiebach) zu erweitern, wobei zwangsläufig bis zu 35 ha Erholungswald in unmittelbarer Nähe des Wohngebiets der Gemeinde Bruchköbel geopfert werden müßten? 1. Von den in Ihrer 1. Frage genannten Klagen und Zusagen ist hier im Bundesministerium der Finanzen nichts bekannt. Möglicherweise sind die örtlichen Dienststellen mit der Angelegenheit befaßt worden. Ich habe deshalb die zuständige Oberfinanzdirektion Frankfurt angewiesen, die Angelegenheit zu prüfen und mir hierüber zu berichten. Sobald mir der Bericht vorliegt, werde ich Ihnen weitere Nachricht geben. 2. Wie Ihnen bereits bekannt ist, ist lediglich im Zusammenhang mit Einschränkungen des Flugbetriebes auf dem US-Flugplatz Ockstadt von US-Seite u. a. auch eine Verlängerung der Startbahn in Langendiebach vorgeschlagen worden. Ich darf insoweit auf die Antwort auf Ihre schriftliche Frage für die Fragestunde am 19./20. 12. 1972 Bezug nehmen. Da für die entstehenden Kosten kein Kostenträger vorhanden ist, wird dieser Vorschlag nicht weiter verfolgt. Vielmehr ist das Land Hessen bemüht, im Zusammenhang mit dem Flugplatz Ockstadt eine andere Lösung zu finden. Von irgendwelchen sonstigen Absichten der US- Streitkräfte, von sich aus den Flugplatz Langendiebach zu erweitern, ist mir nichts bekannt. Anlage 114 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 5. April 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Klepsch (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage B 12) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, bei der Übereignung der als „Zentrales Haus der Jugend" vorgesehenen bundeseigenen Liegenschaft, Koblenz, Markenbildchenweg 40/44, einen nach dem Grundstücksverbilligungsgesetz möglichen hinausgehenden Nachlaß zu gewähren? Die Bundesregierung ist bei der Bemessung des Kaufpreises für die bundeseigene Liegenschaft in Koblenz, Markenbildchenweg 40/44, an die zwingenden Vorschriften des Haushaltsrechts gebunden. Gemäß § 63 III BHO dürfen Vermögensgegenstände grundsätzlich nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden. Die Gewährung eines Nachlasses auf den vollen Wert ist ausschließlich auf Grund und im Rahmen des Grundstücksverbilligungsgesetzes (Bundesgesetzblatt I 1971 S. 1005) und der dazu ergangenen Richtlinien (Ministerialblatt des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen [F] 1971 S. 770) möglich. Die von der Stadt Koblenz beabsichtigte künftige Verwendung des Grundstücks als „Zentrales Haus der Jugend" dürfte eine Senkung des vollen Wertes gemäß § 3 i. V. m. § 1 Ziff. 7 des Geset- 1522* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 zes und den Richtlinien — und zwar um 30 v. H. des Bodenwertes und 20 v. H. des Gebäudewertes — rechtfertigen, sofern es ich bei dem Jugendfreizeitzentrum um eine Einrichtung handelt, die unter § 5 Abs. 1 des Gesetzes für Jugendwohlfahrt i. d. F. vom 6. August 1970 fällt. Die Gewährung eines darüber hinausgehenden Nachlasses ist nicht möglich. Anlage 115 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner vom 3. April 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/433 Frage B 13) : Welchen Stand hat die Automation in der Steuerverwaltung, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die Automatisierung zu beschleunigen? Ich beantworte Ihre Anfrage zur Automation in der Steuerverwaltung wie folgt: I. Stand der Automation in der Steuerverwaltung In der Steuerverwaltung der Länder ist das Besteuerungsverfahren bereits seit Anfang der sechziger Jahre fortschreitend automatisiert worden. Im Kalenderjahr 1971 (letztes statistisches Ergebnis) war der Stand der Automation des Steuerfestsetzungsverfahrens (einschließlich Lohnsteuer-Jahresausgleich und Einheitsbewertung) folgender: Steuergebiet Zahl der bearbeiteten Steuerfälle davon mit EDV bearbeitet in Millionen in v. H. ESt-Veranlagung 7,93 7,41 93,0 LStJA (einschließlich Arbeitnehmerveranlagung) 12,87 12,22 95,0 USt-Veranlagung 2,00 1,40 70,0 GewSt (Meßbetragsfestsetzung, Zerlegung). . 2,02 1,85 93,0 GewSt-Festsetzung (insbesondere in Stadtstaaten) nicht 0,48 — bekannt VSt-Veranlagung 0,70 0,39 56,4 Einheitsbewertung 12,4 9,85 80,0 des Grundbesitzes Die Automation der Steuererhebung (Finanzkasse und Vollstreckung) stellt sehr hohe Anforderungen an die Ablauforganisation und an die maschinelle Ausstattung. Deshalb konnten die auf Grund eines Abkommens zwischen dem Bund und den Ländern Berlin und Saarland durchgeführten Automationsversuche erst gegen Ende der sechziger Jahre abgeschlossen werden. Diese Versuche führten zu richtungweisenden Ergebnissen und brachten wertvolle Erkenntnisse für das weitere Vorgehen bei der Automation in der Steuerverwaltung. Sieben andere Länder schlossen sich dem in Berlin entwickelten automatisierten integrierten Besteuerungsverfahren an. Mit dem Land Schleswig-Holstein verhandelt das Bundesfinanzministerium zur Zeit wegen einer Übernahme des in Berlin entwickelten Verfahrens. Das Land Nordrhein-Westfalen hält ein eigenes Verfahren für erforderlich. Der heutige Stand ist der, daß im Saarland alle und in Berlin die Hälfte der Finanzkassen automatisiert sind. In Hamburg wird zur Zeit die erste Finanzkasse in das in Berlin entwickelte Verfahren übernommen. Die sechs anderen Länder, die an der Übernahme des in Berlin entwickelten Verfahrens arbeiten, wollen Ende 1973 /Anfang 1974 folgen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit der Erprobung seines Verfahrens bei einer Finanzkasse begonnen. Daneben ist die Kraftfahrzeug-Besteuerung automatisiert worden. Diese Automation wird zur Zeit (ganz oder teilweise) von den Ländern Berlin, Niedersachsen, Saarland und Nordrhein-Westfalen betrieben. Die anderen Länder haben die Automation der Kraftfahrzeug-Besteuerung wegen der Steuerreformpläne (Plakettensteuer) zurückgestellt. II. Maßnahmen der Bundesregierung Nach § 20 Abs. 1 des Finanzverwaltungsgesetzes bestimmen grundsätzlich die obersten Landesfinanzbehörden Art, Umfang und Organisation des Einsatzes der automatisierten Einrichtungen für die Festsetzung und Erhebung der Steuern, die von den Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Das Bundesfinanzministerium koordiniert und fördert diese Automation. Zu diesem Zweck sind die obersten Landesfinanzbehörden verpflichtet, zur Gewährleistung gleicher Programmergebnisse und eines ausgewogenen Leistungsstandes das Einvernehmen mit dem Bundesfinanzminister herzustellen (§ 20 Abs. 1 des Finanzverwaltungsgesetzes). Im Rahmen dieser Vorschrift hat sich eine intensive Zusammenarbeit mit den Landesfinanzverwaltungen entwickelt. Um die Automation zu fördern, hat der Bund mit etwa 18 Millionen DM die Sachkosten der vorbezeichneten Versuche in Berlin und im Saarland finanziert. Das Bundesfinanzministerium hat seine Koordinierungsbemühungen und die Förderung der Automation in den Steuerverwaltungen der Länder in letzter Zeit weiter verstärkt. Es erstrebt — insbesondere auch aus Rationalisierungsgründen — ein möglichst Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 1523* fortschrittliches und bundeseinheitliches automatisiertes Verfahren. Dazu gehört auch eine Neuorganisation der Finanzämter und des Besteuerungsverfahrens unter verstärktem Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung. Der Erfolg dieser Bemühungen hängt entscheidend von der Mitarbeit und der Kooperationsbereitschaft der Länder ab. Anlage 116 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 5. April 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Krockert (SPD) (Drucksache 7/433 Frage B 14) : Geben Pressemeldungen vom 28. März 1973 den Sachverhalt richtig wieder. wonach die Ausstattung Münzen und die Einziehung der im Umlauf befindlichen 2-DM-Stücke wegen der von den Zigarettenautomaten-Herstellern bevorzugten Münzprüfmechanismen erforderlich geworden ist, und ist es — zutreffendenfalls — zu vertreten, daß sich die staatliche Münze in ihren Ausgabe- und Umlauf-Entscheidungen von den von der Industrie gesetzten technischen Maßstäben bestimmen läßt? Nicht nur die Zigarettenindustrie, sondern der gesamte Automatenhandel, aber auch Bundespost und Bundesbahn sowie die öffentlichen Verkehrsbetriebe, die ihre Fahrkarten durch Automaten verkaufen, leiden in verstärktem Maße unter der mißbräuchlichen Verwendung von ausländischen Münzen, die bei gleicher Abmessung und Legierung einen geringeren Wert darstellen. Hierdurch entstehen der gesamten Volkswirtschaft Verluste und nicht nur einem Gewerbezweig. Deshalb war es notwendig, zunächst die bisherige 2-DM-Münze, die in hohem Maße Automatenmünze ist, aus dem Verkehr zu ziehen und durch eine neue Münze zu ersetzen, die aus einem automatensicheren Münzwerkstoff hergestellt wird. Es handelt sich um einen Dreischichtenwerkstoff mit einem Reinnickelkern und 2 Deckschichten aus einer KupferNickellegierung. Dieser Werkstoff wird von den Prüfgeräten, die bis zum Umtausch am 1. Juli 1973 darauf umgestellt werden, sicherer von anderen Werkstoffen unterschieden, und er erschwert Fälschungen. Der Umtausch der 2-DM-Münzen ist also aus allgemeinwirtschaftlichem Interesse dringend notwendig und auch kostenmäßig vertretbar, da er den Bundeshaushalt mit nur etwa 2,3 Millionen DM belasten wird. Diese Kosten verteilen sich zudem noch auf die Jahre 1969 bis 1973. Die Kosten für die notwendige Umstellung der Automaten werden von den Automatenaufstellern selbst getragen. Der Bund leistet hierzu keinerlei Zuschüsse. Anlage 117 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 5. April 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Simpfendörfer (SPD) (Drucksache 7/433 Fragen B 15 und 16) : Welche Maßnahmen zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und der Infrastruktur der Gemeinden hat die Bundesregierung seit 1969 in den ehemaligen Landkreisen Crailsheim und Mergentheim als Bundesausbaugebiete sowie in Schwäbisch Hall und Öhringen gefördert, und wie hoch waren die finanziellen Aufwendungen, gegliedert nach Jahren und Kreisen? Wie beurteilt die Bundesregierung das Ergebnis der Förderungsmaßnahmen, und geht sie davon aus, daß im ganzen Bereich oder in Teilbereichen eine Förderung auch nach 1975 noch notwendig sein wird? Zu Frage B 15: Für den Zeitraum 1969 bis 31. Dezember 1972 sind im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung für die Landkreise Crailsheim, Mergentheim, Öhringen und Schwäbisch Hall Fragen i sse vorhanden (vgl. hierzu Anlage). Eine Aufgliederung dieses umfangreichen Zahlenmaterials nach Jahren liegt nicht vor. Zu Frage B 16: Wie die Antwort auf Frage 15 zeigt, ist das Ergebnis der Förderungsmaßnahmen im Raum Crailsheim und Mergentheim positiv zu beurteilen. Für den Raum Öhringen und Schwäbisch Hall liegen entsprechende Daten wegen ,der erst mit der Gebietsverordnung zum Investitionszulagengesetz vom 13. November 1972 erfolgten Aufnahme in die Zulagenförderung noch nicht vor. Wie weit eine Förderung später noch notwendig sein wird, läßt sich zur Zeit nicht sagen. Mit wissenschaftlicher Unterstützung arbeitet der Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" im Augenblick an einer bundeseinheitlichen Fixierung der Förderungsziele. Es soll ein möglichst objektives Bewertungssystem für Regionalprobleme erarbeitet werden, das die Abgrenzung von Fördergebieten, die Auswahl von Schwerpunktorten, die Stufung der Förderpräferenzen, die anteilige Förderung privater und öffentlicher Investitionen und die Verteilung der Fördermittel als Ganzes umfaßt. Diese Arbeiten dienen auch der Entwicklung einer exakten Erfolgskontrolle, der sämtliche Schwerpunkte und Gebiete unterworfen werden sollen. Auch die von Ihnen genannten Gebiete werden bei den genannten Überlegungen eingehend berücksichtigt. Beabsichtigt ist, die dargestellten Arbeiten in diesem Jahr soweit abzuschließen, daß zur Fortschreibung des Rahmenplans 1974-1977 die geplante Neuabgrenzung der Fördergebiete in Kraft treten kann (vgl. hierzu auch die Antwort auf die Frage des Abgeordneten Immer in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 14/16. Februar 1973, Frage Nr. 59). 1524* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 Geförderte neue Arbeitsplätze, das geförderte Investitionsvolumen, die Zahl der geförderten Investitionsvorhaben und die für Investitionen der gewerblichen Wirtschaft zur Verfügung gestellten Finanzierungshilfen sowie das geförderte Investitionsvolumen für Infrastrukturmaßnahmen, die Zahl der geförderten Investitionsvorhaben und die zur Verfügung gestellten Finanzierungshilfen im Zeitraum 1969 bis 31. Dezember 1972. Gewerbliche Wirtschaft Infrastruktur der Gemeinden Davon: Mit zusätzl. Mit der Investitionszulage Mitteln des Reg. Mit Mitteln des ERP- Mit Mitteln des Regionalen Mit Mitteln des ERP- ~ Förderungsprogramms Landkreise gefördert 1) Förderungsprogramms gefördert 2) Programms gefördert 3) gefördert 2) Programms gefördert 4) Gebietsstand 29. Juni 1971 Neue Investitionsvolumen Zahl der Zahl der Hierfür: Investitionsvolumen Zahl der Hierfür: Investitionsvolumen Zahl der Hierfür: Investitionsvolumen Zahl der Hierfür: Arbeitsplätze in Investitionsvorhaben Investitionsvorhaben Bew. in Investitionsvorhaben Zuges. in Investitionsvorhaben Bew. in Investitionsvorhaben 5) Zuges. Darlehen Millionen Zusch. Millionen Kredite Millionen Zusch. Millionen inMillionen in in in Millionen Millionen Millionen DM DM DM DM DM DM DM DM 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 1. Crailsheim 3323 96,9 103 10 5,3 4,6 17 1,4 27,7 3 9,0 9,7 9 A, B, 3,0 S, W 2. Mergentheim 1616 52,7 73 4 0,2 10,2 27 3,5 10,9 10 2,3 2,7 1S 0,5 3. Ohringen 6) — - - — — - — 1,2 2 A, S 0,5 4. Schwäbisch Hall 6) 100 16,9 1 — — 1,9 4 0,5 — — — 2,2 1 S 1,0 1) Nach § 1 Abs. 4 des Investitionszulagengesetzes wurden Bescheinigungen erteilt; die hieraus resultierenden Ausfälle von Steuereinnahmen werden durchschnittlich vom Bund mit 47 %, den Ländern mit 47 % und den Gemeinden mit 6 % getragen. 2) Es handelt sich hierbei um Mittel des Regionalen Förderungsprogramms der Bundesregierung; diese Mittel konnten im Übergang zur Gemeinschaftsaufgabe noch bis zum 31. Oktober 1972 gewährt werden, anschließend Gemeinschaftsaufgabenmittel. 3) Es handelt sich hierbei um das ERP-Programm für kleine und mittlere Unternehmen mit der jetzigen Bezeichnung: ERP-Kredite zur Errichtung, Erweiterung, grundlegenden Rationalisierung und Umstellung von Betrieben in den Gebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" und in Bundesausbauorten außerhalb dieser Gebiete (ERP-Regionalprogramm). Eine Addition der Spalten 3 und 7 bzw. 4 und 8 führt in geringem Umfang zu Doppelzählungen. 4) Es handelt sich hierbei um Zuwendungen im Rahmen des ERP-Gemeindeprogramms 1970/71 und 1972 mit der jetzigen Bezeichnung: Gewährung von Darlehen aus Mitteln des ERP-Sondervermögens an Schwerpunktorte der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Eine Addition der Spalten 10 und 13 bzw. 11 und 14 führt in geringem Umfang zu Doppelzählungen. 5) Die hinter den Zahlen eingesetzten Buchstaben geben die Art der Investitionsvorhaben an: A = Kläranlagen, Abwasseranlagen und Abfallbeseitigungsanlagen, B = Hallen- und Freibäder, K = Kindergärten und Kinderspielplätze, S = Sportanlagen, Mehrzweckhallen und sonstige Einrichtungen zur Steigerung des Wohn- 6) und Freizeitwertes, W = Wasserversorgungsanlagen. 7) In diesen Landkreisen konnten Mittel des Regionalen Förderungsprogramms nicht eingesetzt werden; sie wurden erst im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe in die Förderung einbezogen. Vom Investitionszulagengesetz wurden diese Landkreise durch die Fördergebietsverordnung vom 13. November 1972 ebenfalls erst am 1. Januar 1972 erfaßt. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 1525* Anlage 118 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 5. April 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Oetting (SPD) (Drucksache 7/433 Frage B 17) : Glaubt die Bundesregierung, daß 19 Personen ausreichen, die in Braunschweig für die Neutronendosimetrie aufgewandten Investitionsmittel sinnreich zu nutzen? Der Präsident der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) hat den Personalbedarf für die Gruppe Neutronendosimetrie im Jahre 1967 in dem sogenannten Stellenbedarfsplan, der vor Genehmigung jeder großen Baumaßnahme verbindlich aufzustellen ist, auf 19 Bedienstete (6 Wissenschaftler, 10 technische Hilfskräfte des gehobenen und mittleren Dienstes, 1 Bürohilfskraft, 2 Arbeiter) beziffert. In dem Ausbauplan der PTB, einem mittelfristigen Plan über den Ausbau der gesamten Anstalt, sind für den Endausbau der Neutronendosimetrie bis zum Jahre 1977 insgesamt 29 Stellen vorgesehen. Es liegen Anzeichen dafür vor, daß diese Stellen zum Teil vorzeitig benötigt werden. Hierzu wird sich auch der Bundesrechnungshof in seinem Gutachten über den Ausbauplan der Anstalt äußern, der im Sommer dieses Jahres zu erwarten ist. Anlage 119 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 5. April 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage B 18) : Ist die Bundesregierung bereit, den Raum Gaildorf im jetzigen Großkreis Schwäbisch Hall mit in die Fördergebiete des Bundes aufzunehmen? Zur Zeit überprüft der Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", dem unter Vorsitz des Bundeswirtschaftsministers die Wirtschaftsminister der Länder angehören, mit wissenschaftlicher Unterstützung die Abgrenzung der Fördergebiete. Dabei wird selbstverständlich auch der Raum Gaildorf in die Überlegungen mit einbezogen. Wenn er die noch festzulegenden bundeseinheitlichen Förderkriterien erfüllt, kann er als Fördergebiet anerkannt werden. Die Abgrenzungsergebnisse werden im Herbst 1973 vorliegen, sie sollen der Fortschreibung des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" für die Jahre 1974 bis 1977 bereits zugrunde liegen (vgl. hierzu auch die Antwort der Bundesregierung auf die Frage des Abgeordneten Immer in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 14./16. Februar 1973, Frage 58). Im Augenblick ist es daher noch nicht möglich, über die Einbeziehung weiterer Gebiete in die Förderung etwas auszusagen. Anlage 120 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 5. April 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Spilker (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Fragen B 19 und 20) : Welchen Standpunkt gedenkt die Bundesregierung in Zukunft handelspolitisch mit der DDR einzunehmen, und soll die DDR insbesondere steuerpolitisch weiterhin als Inland betrachtet werden, d. h. den Vorteil der Mehrwertsteuerrückvergütung für ihre Exporte in die Bundesrepublik Deutschland genießen, obwohl innerhalb der DDR keine Umsatzsteuer erhoben wird? Wenn ja, welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um zu verhindern, daß aufgrund dieser Tatsache Hersteller in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr konkurrenzfähig gegenüber bestimmten DDR-Produkten sein können? Zu Frage 19: Es besteht nicht die Absicht, dem Deutschen Bundestag eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes vorzuschlagen. § 26 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz ermöglicht es, die besonderen Interessen des innerdeutschen Waren- und Dienstleistungsverkehrs zu berücksichtigen. Die zu seiner Durchführung erlassenen Vorschritten können den jeweiligen Notwendigkeiten angepaßt werden. Zu Frage 20: Der für Warenbezüge aus der DDR den beziehenden Unternehmen gewährte Umsatzsteuerkürzungsanspruch soll einen Anreiz zum Bezug von Waren aus der DDR schaffen. Es ist damit aber nicht beabsichtigt, die DDR-Waren preislich so zu verbilligen, daß sie konkurrenzlos sind. Die Preise für Bezüge aus der DDR sollen sich vielmehr an den jeweiligen Preisen für vergleichbare Erzeugnisse in der Bundesrepublik Deutschland orientieren. Seit 1970 gibt es besondere Vorschriften für ein Preisprüfungsverfahren. Sollte sich ein Industriebetrieb durch Preisunterbietungen bei Waren aus der DDR bedroht fühlen, empfiehlt es sich, bei dem Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft in Frankfurt/ Main ein Preisprüfungsverfahren anzuregen. Anlage 121 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 5. April 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/433 Frage B 21) : Sind Informationen zutreffend, daß der Großverleger Axel Springer beabsichtigt, der Bildzeitung Lokalteile anzuhängen, und zwar zunächst in Großstädten des Ruhrgebiets — z. B. Essen, Dortmund und Duisburg —, und welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung bzw. will sie ergreifen, damit die verbleibenden kleineren und mittleren Zeitungsverleger geschützt werden? Auf telefonische Weitergabe Ihrer Frage hat die Verlagsabteilung der „Bild-Zeitung" fernschriftlich folgende — hier verkürzt wiedergegebene — Antwort übermittelt: 1526* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 Ihre Frage beziehe sich offenbar auf eine Meldung, zu der die Verlagsleitung der „Bild-Zeitung" eine auf den 23. März 1973 datierte Gegendarstellung folgenden Wortlauts erwirkt habe: „Gegendarstellung Im Informationsdienst der SPD ,intern aktuell' Nr. 4/73 vom 14. März 1973 unter der Überschrift ,Springer will ins Ruhrgebiet' wird behauptet: ,Großverleger Axel Springer ist dabei, der BildZeitung Lokalteile anzuhängen. Geplant sind zunächst Ausgaben für die größeren Städte des Ruhrgebiets wie Essen, Dortmund und Duisburg. Eine aus 35 Redakteuren bestehende Redaktion soll bereits die hierfür erforderlichen Vorbereitungen treffen.' Diese Behauptungen sind unrichtig: Weder der Verleger Axel Springer noch die Axel Springer Verlag AG, in der die Bild-Zeitung erscheint, sind dabei, der Bild-Zeitung Lokalteile anzuhängen. Es sind auch nicht zunächst Ausgaben für die größeren Städte des Ruhrgebietes, wie Essen, Dortmund und Duisburg, geplant. Die neue Offsetdruckerei Kettwig der Axel Springer Verlag AG wird lediglich die Aufgaben der bisherigen Druckorte Essen und Köln übernehmen und die regionalen Auflagenteile der Bild-Zeitung für Nordrhein-Westfalen in Offset drucken. Bei den erwähnten Redakteuren handelt es sich im wesentlichen um die Redakteure, die bisher noch im Außendruckort Essen tätig sind und künftig ihre Arbeit in Kettwig fortsetzen werden." Die obige Antwort des Verlages beschränkt sich zwar in der unmittelbaren Aussage darauf, Ihre Frage in Beziehung zu einer dementierten Meldung zu setzen. Dennoch möchte ich davon ausgehen, daß sich die Frage nach Schutzmaßnahmen für kleine und mittlere Zeitungsverleger beim derzeitigen Informationsstand noch nicht stellt. Anlage 122 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 30. März 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/433 Frage B 22) : Wie ist der derzeitige Stand der Wildtollwut in unserem Land, und welche Gefahr für Mensch und Tier geht von dieser Seuche aus? Das Tollwutgeschehen in der Bundesrepublik wird — wie in weiten Teilen des westeuropäischen Raumes — von Wild getragen (silvatische Tollwut). In den letzten 10 Jahren erkrankten und starben insgesamt etwa 35 000 Tiere an Tollwut, davon rund 28 000 Wildtiere und unter diesen ca. 23 000 Füchse. Die Zahl der Tollwutfälle dürfte in Wirklichkeit höher sein, da nicht alle an Tollwut gestorbenen Wildtiere gefunden bzw. untersucht werden. Allein im Jahre 1972 wurde Tollwut bei 451 Haustieren (76 Hunde, 85 Katzen, 240 Rinder und 50 sonstige Haustiere), 1 949 Füchsen und 292 Stück anderem Wild (u. a. 152 Rehe) festgestellt. Der Fuchs ist ständig mit einem Anteil von 65-70 % aller bekannten Tollwutfälle am derzeitigen Seuchengeschehen beteiligt. Er stellt in der Bundesrepublik wie auch in anderen Ländern, in denen die Tollwut von Wild getragen wird, das Virusreservoir dar. Der Fuchs überträgt die Seuche immer wieder auf anderes Wild, vor allem aber auch auf Haustiere, wodurch der Mensch in besonderem Maße der Gefahr einer Tollwutinfektion ausgesetzt wird. Das Vorkommen der Wildtollwut erstreckt sich nahezu über die gesamte Bundesrepublik. Maßnahmen, mit denen die Tollwut ursächlich bekämpft werden soll, müssen sich deshalb gegen den Hauptträger und -verbreiter der Tollwut, den Fuchs, richten. Die Tollwut verläuft absolut tödlich, eine Behandlungsmöglichkeit gibt es nicht. Das Tollwutvirus ist im Speichel der tollwutkranken Tiere angereichert und wird durch Biß oder auch Kontakt von Speichel mit Schleimhäuten (z. B. Auge) auf andere Tiere und den Menschen übertragen. Da das Verhalten der tollwutkranken Tiere verändert ist — Wildtiere werden in vielen Fällen „zahm" und verlieren jede Scheu —, sind insbesondere auch Kinder gefährdet, die mit diesen Tieren spielen. Seit Kriegsende sind in der Bundesrepublik Deutschland 5 Menschen an Tollwut gestorben. Jährlich müssen sich ca. 5 000 Personen, die Kontakt mit tollwutkranken Tieren hatten, einer Tollwutschutzimpfung unterziehen. Abgesehen von der psychischen Belastung, zu wissen, mit Tollwutvirus infiziert und bei Auftreten von Krankheitssymptomen unrettbar verloren zu sein, ist die in solchen Fällen als einzig mögliche Rettungsmaßnahme einzuleitende Schutzimpfung äußerst unangenehm und noch dazu nicht ungefährlich, da im Verhältnis von etwa 1 : 2 000 schwere neurologische Komplikationen mit bleibenden gesundheitlichen Schäden bei den geimpften Personen auftreten. Anlage 123 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 2. April 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache 7/433 Frage B 23) : Ist das immer wieder zu beobachtende „Flämmen von Hecken und Bodendecken nach geltendem Recht erlaubt, und welcher Schaden entsteht dadurch? Flämmverbote sind in erster Linie eine Frage des Naturschutzes. Entsprechende Regelungen sind im Naturschutzrecht der Bundesländer enthalten. Bundesrechtliche Bestimmungen hierzu bestehen nicht. In allen Bundesländern ist das Flämmen in bestimmten Zeiten außerhalb der Haupt-Vegetationsperiode verboten. Die Zeitpunkte sind im einzelnen unterschiedlich und entsprechen den jeweiligen räumlichen Notwendigkeiten. Durch das Flämmen entstehen Schäden in der Vegetation und Tierwelt, insbesondere auch in der Kleinlebewelt der oberen Bodenschichten. Betroffen werden auch Nist- und Brutstätten einschließlich der in ihnen befindlichen Jungtiere. Das Flämmen kann zu ökologischer Verarmung und Instabilität im Gleichgewicht des Naturhaushalts führen. Schäden können ferner durch unkontrolliertes Übergreifen der Brände entstehen, insbesondere auf Wälder, aber auch auf Wohngrundstücke und Gebäude. Anlage 124 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 2. April 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage B 24) : Welches Ergebnis hatten die von der Bundesrepublik Deutschland vor geraumer Zeit eingeleitete Prüfung und die mit der holländischen Regierung geführten Gespräche hinsichtlich holländischen Niedrigpreiseinfuhren von Kartoffelstärke in die Bundesrepublik Deutschland, und zu welchen Folgerungen sieht sich die Bundesregierung veranlaßt? Die von der Bundesregierung eingeleitete Prüfung der rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit der Produktion von Kartoffelstärke in den Niederlanden und den Lieferungen von Kartoffelstärke in die Bundesrepublik Deutschland ist noch nicht abgeschlossen, weil der Sachverhalt in einigen Punkten bisher nicht hinreichend geklärt werden konnte. Die Gespräche mit der niederländischen Regierung müssen deshalb fortgesetzt werden. Meine Bemühungen sind nach wie vor darauf gerichtet, den anomalen Druck der niederländischen Industrie auf den deutschen Markt zu vermindern. Über das Ergebnis meiner Bemühungen werde ich Sie unterrichten. Anlage 125 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 3. April 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Mertes (Stuttgart) (FDP) (Drucksache 7/433 Fragen B 25 und 26) : Kann die Bundesregierung zur Versachlichung der gegenwärtigen Agrarpreisdiskussion anhand einiger Beispiele (Rindfleisch, Zucker, Getreide, Milch) die Auswirkungen von Preisanhebungen in der EWG auf die Verbraucher und die Landwirte in der Bundesrepublik Deutschland aufzeigen? Kann die Bundesregierung erklären, wie es zu den unterschiedlichen Darstellungen zu den Auswirkungen von Preisanhebungen gegenüber der Öffentlichkeit bei der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände und dem Deutschen Bauernverband kommt? Die Auswirkungen von Preisbeschlüssen der EWG auf die Erzeugerpreise der Landwirte hängen von der Marktsituation bei den einzelnen Produkten ab. Wenn ,die Marktpreise auf dem Niveau der Marktordnungspreise (Interventionspreise) liegen, so ist eine unmittelbare Auswirkung der durch die EWG beschlossenen Preisanhebungen in voller Höhe auf die Marktpreise und damit auch auf die Erzeugerpreise zu erwarten. Eine Anhebung der Interventionspreise um 2,76 %, wie die EG-Kommission vorschlägt, dürfte also etwa bei Milch, Zuckerrüben und Getreide voll bis zum Marktpreis durchschlagen, wenn sich nicht infolge einer Angebotsverknappung die Marktpreise vom Interventionspreis abheben. Bei Rindfleisch liegt der Marktpreis zur Zeit erheblich über dem Orientierungspreis. Eine Erhöhung des Orientierungspreises würde sich bei der derzeitigen Marktsituation wahrscheinlich nur zu einem Teil auswirken. Die Anhebung verhindert jedoch in Zukunft ein Absinken der Marktpreise unter die angehobenen Orientierungspreise, sobald auf Grund größeren Angebots die Preise unter Druck geraten; das ist jedoch im Jahre 1973 noch nicht zu erwarten. Bei der Beurteilung möglicher Auswirkungen von Preisbeschlüssen der EWG auf die Verbraucherpreise für Nahrungsmittel ist zu bedenken, daß der Erzeugeranteil am Verbraucherpreis für Nahrungsmittel immer weniger preisbestimmend wird. Dieser Erzeugeranteil liegt zwischen 12 % bei Brot und Backwaren und 87 % bei Eiern und macht im Durchschnitt aller Produktgruppen nur noch rd. 48 % aus. Von gleicher Bedeutung wie die Entwicklung der landwirtschaftlichen Erzeugerpreise ist die Gestaltung der übrigen Kostenfaktoren in den Bereichen der Bearbeitung, Verarbeitung und Verteilung. Die verstärkte Nachfrage infolge der gestiegenen Einkommen wirkt sich besonders bei Fleisch weitgehend preisbestimmend aus. Auch die zunehmenden Qualitätsanforderungen der Verbraucher haben Kostensteigerungen zur Folge. Die sich etwa bei Milchprodukten, Zucker und Getreideerzeugnissen auswirkenden Preisanhebungen dürften daher auf jeden Fall hinter dem konjunkturell, kosten- und nachfragebedingten Preisauftrieb zurückbleiben. Die Stellungnahmen des Deutschen Bauernverbandes und der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher zu möglichen Auswirkungen der Preisbeschlüsse auf die Verbraucherpreise können allenfalls hinsichtlich ihrer allgemeinen Zielsetzung beurteilt werden. Quantifizierte Äußerungen liegen bisher von beiden genannten Organisationen nicht vor. Die Landwirtschaft kann von Einkommensverbesserungen nicht ausgeschlossen werden. Da die laufenden Kostensteigerungen auch diesen Wirtschaftsbereich belasten, sind die Forderungen der landwirtschaftlichen Erzeuger nach höheren Preisen somit verständlich. Andererseits ist das in den bisher zu- rückhaltenden Äußerungen der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher deutlich werdende Anliegen einer konsequenten Stabilitätspolitik und einer Dämpfung des Preisauftriebs besonders zugunsten der einkommensschwachen Bevölkerungsgruppen durchaus vertretbar. Anlage 126 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 2. April 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/433 Frage B 27) : Wie gewährleistet die Bundesregierung bei der Neufassung des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege, daß die Benutzung von Wegen für das Reiten nicht eingeschränkt wird, zumal dieser Sport infolge vergrößerter Pferdebestände ein zunehmend wichtiger Faktor für die Erweiterung des Fremdenverkehrs, für eine produktneutrale Landnutzung und für die Verbesserung der Einkommenssituation der Landwirte im Bereich der Grenzertragsböden darstellt? Es ist wohl unstrittig, daß das Reiten in Wald und Flur als eine von vielen Formen der Erholungsbetätigung einer sachgerechten Regelung bedarf. Nach § 28 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzentwurfs über Naturschutz und Landschaftspflege (BundesratsDrucksache 208/73) sowie nach § 12 Abs. 2 des Entwurfs eines Bundeswaldgesetzes (Bundesrats-Drucksache 207/73) wird das Reiten in Wald und Flur insoweit gestattet, als hierfür eine besondere Befugnis vorliegt oder Wege und sonstige Flächen dafür besonders bestimmt sind. Die Gestattung des unbeschränkten Betretens und Befahrens des Waldes und der Flur würde über die Sozialpflichtigkeit des Eigentums hinausgehen. Da das Reiten stärkere Einwirkungen auf Wald und Flur sowie auf andere Erholungssuchende zur Folge hat als das Wandern, liegt eine räumliche Trennung der verschiedenen Verkehrsarten und Freizeitbetätigungen in möglichst weitgehendem Umfang im Interesse der Mehrheit der Waldbesucher und ist zur Aufrechterhaltung der Ordnung in Wald und Flur und zum Schutz des Grundeigentums erforderlich. Der Gesetzgeber soll mit dieser Regelung einen Rahmen festlegen. Wo und unter welchen Bedingungen im Einzelfall das Reiten zugelassen werden soll, sollten die Beteiligten örtlich oder regional selbst bestimmen können und dabei die von Ihnen angeführten ökonomischen Gesichtspunkte angemessen berücksichtigen. Anlage 127 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 9. April 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Fragen B 28 und 29) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte Antragstellern, die sich nach Baudarlehen für Eigenheime erkundigen, einen Vordruck des Inhalts zusendet, daß zur Mitfinanzierung von Eigenheimen keine Mittel mehr zur Verfügung gestellt werden können? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß zwischen den Absätzen 1 und 3 dieses Vordrucks ein Widerspruch besteht, wenn einmal darauf hingewiesen wird, daß die starke Nachfrage die Mittel für 1973 bereits erschöpft habe, zum anderen aber festgestellt wird, daß die durch das Rentenreformgesetz von 1972 veränderte finanzielle Lage keine langfristigen Anlagen, z. B. zur Mitfinanzierung von Eigenheimen, mehr zulasse? Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) hat mitgeteilt, daß die finanziellen Auswirkungen des Rentenreformgesetzes und die ab 1975 zu erwartenden Zahlungen der BfA an die Rentenversicherung der Arbeiter im Rahmen des 1969 beschlossenen Finanzausgleichs in Zukunft langfristige Anlagen in dem von Ihnen genannten Sinne auch bei der Angestelltenversicherung nicht mehr zulassen. Zwischen den Absätzen 1 und 3 des von Ihnen zitierten Vordrucks ist kein Widerspruch zu sehen, da in den beiden Absätzen unterschiedliche Sachverhalte angesprochen werden. Die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte hat sich zwar im laufenden Haushaltsjahr 1973 noch in der Lage gesehen, Mittel zur Förderung des Eigenheimbaues des Versicherten bereitzustellen. Nachdem aber die für 1973 bereitgestellten Mittel — infolge der großen Nachfrage nach diesen Darlehen — ausgeschöpft sind, ist im laufenden Haushaltsjahr keine weitere Hypothekengewährung mehr möglich. Hierauf bezieht sich der Absatz 1 des von der BfA verwendeten Vordrucks. Ab 1974 sieht sich die Selbstverwaltung der BfA aus den angeführten Gründen nicht mehr in der Lage, solche Mittel bereitzustellen. Auf diesen Sachverhalt weist Absatz 3 des Vordrucks hin. Anlage 128 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 9. April 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage B 30) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß zahlreiche Rentner in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten dadurch kommen, daß sie sich zu einem früheren Zeitpunkt von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien ließen, um Aufnahme in einer privaten Krankenversicherung zu finden, heute aber infolge der erheblich gestiegenen Beitragslasten für die Krankenversicherung mit dem Zuschuß der Bundesanstalt für Angestellte nicht mehr auskommen können und deshalb aus materiellen Gründen den Wiedereintritt in eine freiwillige Ersatzkrankenkasse anstreben, und ist die Bundesregierung bereit, die gesetzlichen Möglichkeiten zu schaffen, daß die einmal ausgesprochene Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht rückgängig gemacht werden kann? Seit dem 1. Januar 1968 sind alle Rentner und Rentenantragsteller in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Wer bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert ist, Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 1529* kann die Befreiung von der Versicherungspflicht beantragen (§ 173 a Reichsversicherungsordnung). Der Gesetzgeber hat in der genannten Vorschrift ausdrücklich bestimmt, daß die Befreiung unwiderruflich ist und wollte damit dem Grundsatz der Solidarität der Versichertengemeinschaft Rechnung tragen. Seinerzeit ist dieser Sachverhalt eingehend in den parlamentarischen Beratungen erörtert worden. Die Betroffenen sind darauf aufmerksam gemacht worden, sich über die Wirkung der Befreiung von der Versicherungspflicht zu informieren und ihre Entscheidung erst dann zu treffen, nachdem das Für und Wider sorgfältig gegeneinander abgewogen worden ist. Anlage 129 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 9. April 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/433 Fragen B 31 und 32) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode erreichen will, daß die Ansprüche der Arbeitnehmer auf eine Betriebsrente nicht verfallen sollen, wenn der Arbeitnehmer aus dem Unternehmen ausscheidet? Ist bei der beabsichtigten gesetzlichen Regelung der Betriebsrentenansprüche der Arbeitnehmer auch beabsichtigt, daß die Anrechnung anderer Versorgungsbezüge eingeschränkt und die betriebliche Altersversorgung der flexiblen Altersgrenze in der gesetzlichen Altersversicherung angeglichen wird? Es trifft zu, daß im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ein Gesetzentwurf vorbereitet wird, der auf arbeitsrechtlichem Wege drei Problemkreise der betrieblichen Altersversorgung gesetzlich regeln soll: i. Die weitgehende Beseitigung der Verfallbarkeit von Versorgungsanwartschaften beim Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Unternehmen vor Eintritt des Versorgungsfalles, 2. Die Einschränkung der Anrechenbarkeit anderweitiger Versorgungsbezüge auf die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, 3. Die Angleichung der betrieblichen Altersversorgung an die flexible Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Es ist beabsichtigt, den Gesetzentwurf so bald wie möglich dem Kabinett zur Beschlußfassung zuzuleiten. Anlage 130 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 9. April 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seibert (SPD) (Drucksache 7/433 Frage B 33) : Hält die Bundesregierung die Errichtung eines einheitlichen sozialärztlichen Dienstes für die gesamte Sozial- und Arbeitslosenversicherung für zweckmäßig, und beabsichtigt sie dazu eine entsprechende Gesetzesinitiative? Im Rahmen der Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung ist die durch den Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung berufene Sachverständigenkommission auch mit der Prüfung von Fragen betraut worden, die sich auf den Vertrauensärztlichen Dienst der Krankenversicherung beziehen. Ob und ggf. welche bei den einzelnen Sozialleistungsträgern bestehenden ärztlichen Dienste organisatorisch zusammengefaßt werden können und wie die sozialmedizinische Betreuung der Versicherten verbessert werden kann, ist Gegenstand dieser Beratungen. Darin ist das Problem einbezogen, daß aus dem Nebeneinander der verschiedenen ärztlichen Dienste für die Versicherten Unzuträglichkeiten entstehen können. Die Kommission hat einen Ausschuß gebildet, der zu diesen Fragen alle mit der Weiterentwicklung des Vertrauensärztlichen Dienstes zusammenhängenden Fragen berät. Die Bundesregierung wartet das Ergebnis dieser Beratungen ab. Anlage 131 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 9. April 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage B 34) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, auch den Schwerbehinderten (Zivilbeschädigte über 50 °/o und mit 35 Versicherungsjahren) das Recht auf Altersrente mit Vollendung des 62. Lebensjahrs einzuräumen? Nach geltendem Recht können Personen, die anerkannte Schwerbeschädigte im Sinne des § 1 des Schwerbeschädigtengesetzes oder berufsunfähig oder erwerbsunfähig im Sinne der Rentengesetze sind, das flexible Altersruhegeld bereits von der Vollendung des 62. Lebensjahres an beanspruchen, wenn sie wenigstens 35 anrechnungsfähige Versicherungsjahre zurückgelegt haben. In seiner derzeitigen Fassung stellt das Schwerbeschädigtengesetz auf die Ursache der Schädigung ab (kausale Betrachtungsweise). Es bezieht nur Personen ein, deren Erwerbsfähigkeit infolge eines Gesundheitsschadens durch Kriegsdienst, unmittelbare Kriegseinwirkung, Internierung, Kriegsgefangenschaft, nationalsozialistische Verfolgungsmaßnahmen, politische Haft, Impfschaden, Arbeitsunfall, Dienstunfall oder Berufskrankheit um mindestens 50 v. H. gemindert ist. Blinde gehören zu dem vom Schwerbeschädigtengesetz erfaßten Personenkreis allerdings ohne Rücksicht auf die Ursache der Blindheit. Die Bundesregierung hat inzwischen den Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schwerbeschädigtenrechts beschlossen, der den begünstigten Personenkreis dadurch erheblich erweitert, daß es künftig nicht mehr auf die Ursache der Schädi- 1530* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 gung, sondern nur auf die Schädigung an sich ankommt (finale Betrachtungsweise). Nach Inkrafttreten dieses Gesetzes werden die von Ihnen genannten Zivilbeschädigten mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 50 v. H. zu den Schwerbehinderten gehören, die bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen das Altersruhegeld bereits von der Vollendung des 62. Lebensjahres an in Anspruch nehmen können. Anlage 132 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 9. April 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage B 35) : Hält es die Bundesregierung auf Grund der Fortführung der Rentenreform für möglich, auch für solche Versicherungszeiten Beiträge nachzuentrichten, für die früher bereits freiwillige Beiträge geleistet worden sind, also gleichsam diese früheren Beiträge „aufzustocken"? Bisher kennt das Recht der gesetzlichen Rentenversicherungen die Möglichkeit der Aufstockung von Beiträgen nicht. Das Rentenreformgesetz, das eine Nachentrichtung von Beiträgen in bisher unbekannten Größenordnungen ermöglicht, gibt jedoch Anlaß, auch über eine Nachentrichtungsmöglichkeit für diejenigen Versicherten nachzudenken, die in der Vergangenheit „Lücken" dadurch haben, daß nur niedrige Beiträge entrichtet wurden. In meinem Hause soll daher geprüft werden, ob eine Aufstockung von früher entrichteten Beiträgen zugelassen werden kann oder nicht. Falls diese Prüfung zu einem positiven Ergebnis kommen sollte, wird man allerdings eine eventuelle Aufstockungsmöglichkeit kaum auf die früheren freiwilligen Beiträge beschränken können. Anlage 133 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 9. April 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 7/433 Frage B 36) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß für Ingenieure eine Ausbildung im Refa-Bereich nur dann sinnvoll ist, wenn diese berufliche Fortbildung neben der Refa-Grund- und Fachausbildung einen Abschluß mit dem Seminar „Industrial Engineering" erreicht, und ist die Bundesregierung deshalb bereit, im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Anwendung des § 24 Abs. 1 Satz 2 der Anordnung über die individuelle Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung auf die Refa-Ausbildung einschließlich des abschließenden Seminars „Industrial Engineering" sicherzustellen? Der Kern Ihrer Frage berührt § 2 Absatz 1 Satz 2 der Anordnung der Bundesanstalt für Arbeit über die individuelle Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung vom 9. September 1971 (AFuU) sowie § 24 Abs. 1 Satz 2 der Anordnung der Bundesanstalt für Arbeit über die individuelle Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung Behinderter vom 2. Juli 1970 (A-Reha). Danach werden auch bestimmte Lehrgänge, die neben der Berufsausbildung besucht werden, der Berufsausbildung selbst zugeordnet und daher im Rahmen der Fortbildungsförderung von der Bundesanstalt für Arbeit nicht gefördert. Zur Beantwortung Ihrer Fragen kommt es darauf an, welche Anforderungen die Wirtschaft an die berufliche Qualifikation der REFA-Ingenieure stellt und unter welchen Bedingungen eine Arbeitsvermittlung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich ist. Ich habe deshalb zunächst den Herrn Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit um entsprechende Stellungnahme und num Mitteilung über die bisherigen Erfahrungen der Bundesanstalt gebeten. Anlage 134 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 5. April 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Freiherr Spies von Büllesheim (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Fragen B 37 und 38) : Wann werden die Lärmschutzbereiche gemäß dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 für die militärischen Flugplätze Brüggen /Elmpt und Wildenrath, Krs. Heinsberg, festgesetzt sein? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Bevölkerung des Orts Elmpt wegen der besonderen Lage ihres Orts zum Flugplatz Brüggen/Elmpt zusätzlich zum Lärm des Flugbetriebs erheblichen Belästigungen durch Geräusche ausgesetzt ist, die vorn Bodenbetrieb dieses Flugplatzes ausgehen, und welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um diese Geräusche auf das unvermeidbare Mindestmaß (I 29 b des Luftverkehrsgesetzes) zu beschränken? Zur Berechnung und Festsetzung der Lärmschutzbereiche ermittelt die Royal Air Force zur Zeit die An- und Abflugwege, die Häufigkeit der Flugbewegungen auf den einzelnen Flugwegen sowie andere wesentliche Daten des Flugbetriebes auf den beiden Flugplätzen. Weiter ist für die Berechnung des Lärmschutzbereiches um den Flugplatz Wildenrath die Anfertigung eines „Lärmbildes" des Harrier-Triebwerkes erforderlich. Der Britische Verbindungsstab in Bonn (Headquarters Joint Services Liaison Organisation — HQ JSLO --) wurde vom Bundesministerium der Verteidigung außerdem gebeten, darauf hinzuwirken, daß auch die Flugzeuge des Typs Harrier dieselben Flugwege benutzen, wie sie bisher von Militär-Flugzeugen anderen Typs (Nicht-Senkrechtstartern) beflogen worden sind, damit die Anzahl der vom Fluglärm betroffenen Wohngebiete begrenzt bleibt. Mit der Festsetzung der Lärmschutzbereiche für beide Flugplätze kann — wie ich bereits in meinem Schreiben vom 16. Januar 1973 ausführte noch in diesem Jahr gerechnet werden. Die Kriterien der NATO sehen für Flugplätze keine Lärmdämpfungsvorrichtungen gegen Boden- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 1531* lärm vor; die NATO stellt somit auch keine Mittel für den Bau derartiger Anlagen zur Verfügung. Dennoch hat die Bundeswehr auf den von ihr benutzten NATO-Flugplätzen Lärmschutzhallen zur Verminderung der Auswirkungen des Triebwerklärms gebaut, die aus Mitteln des deutschen Verteidigungshaushalts finanziert wurden. Bemühungen des Bundesministeriums der Verteidigung im Jahre 1967, auch die britischen Streitkräfte zum Bau von Lärmschutzeinrichtungen zu veranlassen, sind zunächst ohne Erfolg geblieben. Die britischen Streitkräfte beriefen sich wegen ihrer ablehnenden Haltung auf die NATO-Kriterien. Fortgesetzte Vorstellungen des Bundesministers der Verteidigung haben schließlich doch dazu geführt, daß auch die britischen Streitkräfte auf den von ihnen benutzten Flugplätzen in Deutschland — so auch in Brüggen — Vorkehrungen zur Dämpfung der Triebwerkgeräusche am Boden getroffen haben. Auf dem Flugplatz Brüggen sind bisher vier Triebwerk-Prüfanlagen errichtet worden, davon zwei Prüfansagen für ausgebaute Triebwerke mit je einem Strahlrohr in einer schallgedämmten Kabine und einer Schalldruckvernichtungsanlage mit nach oben gerichteter Ausblastrompete; -- eine Prüfanlage für ganze Flugzeuge, die den oben beschriebenen beiden Prüfanlagen entspricht, und --- eine Prüfanlage, die mit Strahlablenkungsvorrichtungen versehen ist. Die Bundesregierung kann auf den Betrieb der von der britischen Luftwaffe benutzten NATO-Flugplätze nicht unmittelbar einwirken. Das Bundesministerium der Verteidigung wird aber über HQ JSLO die britische Luftwaffe von den Klagen der Bevölkerung unterrichten und sie bitten, die Möglichkeiten weiterer Maßnahmen zur Verringerung des unvermeidbaren Triebwerklärms zu prüfen. Anlage 135 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 5. April 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache 7/433 Frage B 39) : Warum wurde das Wohnungsbauvorhaben Braubach für Bedienstete der Bundeswehr bisher noch nicht ausgeführt, obwohl die Genehmigung dafür seit langem vorliegt? Die Durchführung des Bauvorhabens Braubach — Bau von 20 Bundesdarlehenswohnungen für Angehörige der Bundeswehr-Depots Gemmerich und Dachsenhausen — ist zunächst zurückgestellt worden, da zur Zeit lediglich ein Bedarf für 3 bis 8 Wohnungen besteht. Dieser Bedarf kann erfahrungsgemäß durch Wohnungen des freien Marktes und einer Familienheimförderung abgedeckt werden, so daß sich unter Umständen der Bau von Bundesdarlehenswohnungen erübrigt. Zur Vermeidung von Fehlplanungen und späteren Besetzungsschwierigkeiten für Bundesdarlehenswohnungen in Braubach ist daher zunächst die weitere Entwicklung des Wohnungsbedarfs abzuwarten. Anlage 136 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 5. April 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 7/433 Fragen B 40 und 41) : Trifft es zu, daß die Kreisstraße Nr. 52 im Landkreis Kassel im Bereich der Gemeinde Reinhardshagen bei Weser-km 11,4 zu einer Ersatzübergangsstelle ausgebaut und insbesondere für den Manöverbetrieb der Bundeswehr Verwendung finden soll? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Gemeinde Reinhardshagen in besonderer Weise wirtschaftlich vom Fremdenverkehr abhängig ist, und teilt sie deshalb die Besorgnis der Gemeinde darüber, daß durch einen schwerpunktmäßig ausgeübten Manöverbetrieb in diesem Bereich der Fremdenverkehr nachhaltig beeinträchtigt wird, und wie will die Bundesregierung dieser Besorgnis Rechnung tragen? Ein Ausbau der Kreisstraße Nr. 52 zu einer Ersatzübergangsstelle bei Weser-km 11,4 ist nicht vorgesehen. Sollte eine vom Bundesministerium der Verteidigung inzwischen angeordnete Nachprüfung ergeben, daß im Bereich Reinhardshagen überdurchschnittlich viele militärische Übungen stattfinden, wird mit den zuständigen Landesbehörden geprüft werden, inwieweit Abhilfe möglich ist. Über das Ergebnis der Prüfung werde ich Sie unterrichten. Anlage 137 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 5. April 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage B 42) : Wann hat der Bundesminister der Verteidigung der britischen Royal Air-Force gestattet, in der sogenannten Venloer Heide in der Stadt Nettetal, Kreis Kempen-Krefeld, einen Landeplatz für den Senkrechtstarter Harrier zu bauen? Das Übungsgelände Die Leuth" ist nach Kriegsende aufgrund des seinerzeit geltenden Besatzungsrechtes von der damaligen britischen Besatzungsmacht beschlagnahmt worden. Seitdem wird es von britischen Streitkräften benutzt. Das Benutzungsrecht beruht nach dem 5. Mai 1955 auf zwischenstaatlichen, vom Deutschen Bundestag ratifizierten Verträgen. Seit dem 1. Juli 1963 gelten die Bestimmungen des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut. Diese berechtigen die britischen Streitkräfte, die ihnen überlassenen Liegenschaften in dem zur Erfüllung ihrer Verteidigungspflichten erforderlichen Umfange zu benutzen und die hierzu notwendigen 1532' Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 Maßnahmen zu treffen. Dazu gehören die An- und Abflugübungen der „Harrier"-Flugzeuge und die Herrichtung von Anlagen, die diese Übungen ermöglichen. Die Anlegung der befestigten Fläche bedurfte mithin keiner Genehmigung von deutscher Seite. Infolgedessen hat auch das Bundesministerium der Verteidigung der britischen Luftwaffe eine Genehmigung zur Anlegung eines Landeplatzes für Flugzeuge des Typs „Harrier (V/STOL) " nicht erteilt. Anlage 138 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 5. April 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage B 43) : Ist die Bundesregierung in der Lage, definitiv zu erklären, wann die 1. und wann die 2. Baustufe des geplanten Bundeswehrkrankenhauses in Ulm /Donau (Eselsberg) begonnen und inwieweit diese Bundeswehrklinik organisatorisch in den Gesamtbereich der Universität Ulm eingegliedert werden wird, damit u. a. auch eine Entlastung der Bettenbelegung in den Ulmer Universitätskliniken erreicht werden kann? Planung und Bauausführung des Bundeswehrkrankenhauses unterscheiden keine 1. und 2. Baustufe. Mit dem Bau der Technischen Versorgungszentrale wurde 1972 begonnen. Die Fertigstellung des gesamten Bundeswehrkrankenhauses ist für Ende 1977 vorgesehen. Von einer organisatorischen Eingliederung des Bundeswehrkrankenhauses in den Gesamtbereich der Universität Ulm kann nicht gesprochen werden. Die beiden Institutionen werden in Lehre und Ausbildung eng zusammenarbeiten. Hierbei schließt die Ausbildung der Studierenden der Universität am Krankenbett auch die Patienten des Bundeswehrkrankenhauses ein. Um dieses zu ermöglichen, wurden aufgrund von Forderungen des Landes zusätzliche Räume und Einrichtungen für Lehre und Ausbildung im Bundeswehrkrankenhaus geplant, deren Kosten vom Land Baden-Württemberg getragen werden. Eine Entlastung der Bettenbelegung in den Ulmer Universitätskliniken ist durch den Bau des Bundeswehrkrankenhauses nicht gegeben, weil die vorgesehene Bettenzahl nach dem Bedarf der Bundeswehr ermittelt ist. Unter Berücksichtigung der gegebenen Verhältnisse wird vom Land Baden-Württemberg die Technische Versorgungszentrale für Wärme, Kälte und elektrische Energie unter Kostenbeteiligung des Bundes errichtet, aus der die Universität und das Bundeswehrkrankenhaus versorgt werden. Anlage 139 Antwort des Parl Staatssekretärs Berkhan vom 5. April 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Fragen B 44 und 45) : Trifft es zu, daß in der „Schule technische Truppen I" in Aachen ein erheblicher Personalmangel bei den technischen Ausbildern besteht und infolgedessen ganze Ausbildungsabschnitte in den Unteroffiziers-, Feldwebel- und Meisterlehrgängen ausfallen? Bejahendenfalls, welche Ursachen für die genannten Mißstände sieht die Bundesregierung, und welche Maßnahmen wird sie dagegen ergreifen? Die Schule der Technischen Truppe I (STTr I) in Aachen ist die zentrale Ausbildungsstätte für die gesamte Materialerhaltung des Heeresgerätes. Für diesen Ausbildungsauftrag benötigt sie eine große Anzahl von Ausbildern verschiedener fachtechnischer Qualifikationen, wie z. B. Meister, Techniker und Ingenieure der Fachrichtung Maschinenbau und Elektrotechnik. Trotz der organisatorischen Änderungen und personellen Umschichtungen durch die Neuordnung der Ausbildung und Bildung — besonders im Bereich der Unteroffiziere — und durch die Umorganisation des Schulbereichs im „Großraum Aachen" ist die Personallage der Unteroffiziere und Offiziere zwar angespannt, insgesamt aber an der Schule als befriedigend anzusehen. Alle genehmigten Planstellen sind besetzt. Bisher sind keine Ausbildungsabschnitte in den Unteroffizier-, Feldwebel- und Meister-Lehrgängen ausgefallen. Wenn dennoch in einigen Teilbereichen der Ausbildung Schwierigkeiten auftreten, hat dies vor allem folgende Ursachen: — Der Ausbildungsauftrag der STTr I ist erweitert worden. — Durch den Wechsel der Ausbildungskonzeption hat sich ein zeitlich begrenzter „Stau" von Auszubildenden in fachtechnischen Bereichen, insbesonders in der Ausbildung zum „staatlich geprüften Techniker", ergeben. — Alle Unteroffiziere der Technischen Truppe/ Instandsetzung können aus fachlichen und organisatorischen Gründen nur an dieser Schule ausgebildet werden. — der notwendige Ausbau zivilberuflich anerkannter Ausbildungsabschnitte ist aus infrastrukturellen und organisatorischen Gründen beschränkt. — Die für eine rationellere Ausbildung wünschenswerten didaktischen und methodischen Maßnahmen konnten noch nicht in vollem Umfang realisiert werden. Zur Verbesserung dieser Situation wurden nachstehende Maßnahmen eingeleitet: — Eine den neuen Ausbildungsaufträgen angepaßte Betriebsorganisation und STAN der Schule. — Eine qualifizierte Aus- und Weiterbildung des Schulpersonals. — Eine vermehrte Anwendung neuer Ausbildungsmethoden, wie programmierte Unterweisung und der Einsatz audiovisueller Ausbildungshilfen. -- Die Einführung neuer Verwendungsreihen, die auch Ausbildungsfunktionen vermehrt berücksichtigen. Anlage 140 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 5. April 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage B 46) : Hält es die Bundesregierung nicht für eine durch den Wehrdienst entstehende besondere persönliche Härte im Sinne von § 12 Abs. 4 des Wehrpflichtgesetzes, wenn ein Wehrpflichtiger vor der Einberufung die Qualifikation für eine Fachhochschule besitzt, diese aber im Laufe seiner Wehrdienstzeit durch Änderung der Autnanmebestimmungen wieder verliert? Die geltenden Fachhochschulgesetze der Bundesländer fordern als Voraussetzung für die Zulassung zum Studium an der Fachhochschule die Fachhochschulreife. Der Bundesregierung ist nichts darüber bekannt, daß eine Änderung dieser Zulassungsvoraussetzungen beabsichtigt wäre. Mit der Entstehung von Härten für Wehrpflichtige mußte allerdings in Verbindung mit der Umwandlung der früheren Ingenieurschulen und sonstigen höheren Fachschulen in Fachhochschulen gerechnet werden. Der Bundesminister der Verteidigung hat daher bereits zu Beginn der Diskussion über diese Frage darauf hingewiesen, daß Wehrpflichtigen, die sich im Zeitpunkt der Umstellung als Soldaten bei der Bundeswehr befänden, kein Nachteil entstehen dürfe. Diesem Standpunkt hat sich die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland in ihren Empfehlungen zur Fachhochschulgesetzgebung in den Ländern vom 12. März 1970 angeschlossen. Auf Grund dieser Empfehlung haben die Bundesländer bei der Einrichtung der Fachhochschulen Übergangsregelungen erlassen, die den berechtigten Belangen der wehrpflichtigen Studienbewerber Rechnung tragen. Bewerber, die im Zeitpunkt der Einrichtung der Fachhochschulen (Herbst 1971) die Voraussetzungen für den Besuch einer Ingenieurschule oder gleichrangigen Bildungseinrichtung erfüllten, aber das Studium infolge der Einberufung zum Wehrdienst nicht aufnehmen konnten, oder deren Vorbereitung auf den Besuch einer solchen Anstalt durch die Einberufung über diesen Zeitpunkt hinaus verzögert wurde, werden nach den im einzelnen unterschiedlichen Übergangsregelungen der Bundesländer nach Ableistung des Wehrdienstes auch ohne Fachhochschulreife zum Studium zugelassen. Durch die Einberufung zum Wehrdienst kann in diesen Fällen die trotz fehlender Fachhochschulreife eingeräumte Qualifikation für die Fachhochschule nicht verlorengehen. Im übrigen muß davon ausgegangen werden, daß die in Frage kommenden Wehrpflichtigen ihren Grundwehrdienst inzwischen abgeleistet haben und ihr Studium aufnehmen konnten bzw. noch aufnehmen können. Sofern Wehrpflichtige, die nicht unter die angeführten Übergangsregelungen fallen, von der seit 1969 bestehenden Möglichkeit, die Fachhochschulreife zu erwerben, keinen Gebrauch gemacht haben, haben sie die infolge einer Einberufung bei der Zulassung zum Fachhochschulstudium möglicherweise entstehenden Nachteile selbst zu vertreten. Auf eine besondere Härte einer Einberufung können sie sich deshalb nicht berufen. Anlage 141 Antwort des Parl. Staatsseketärs Berkhan vom 5. April 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Klepsch (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage B 47): Ist die Bundesregierung bereit, mit der Stadt Koblenz Verhandlungen über die seit Jahren von der Bundeswehr mitten im Koblenzer Stadtwald in der Nähe des vielbesuchten Aussichtspunkts Kuhkopf unterhaltenen Geräte- und Munitionslager, über deren Verlegung schon seit langer Zeit gesprochen wurde, mit dem Ziel einer Verlegung der beiden Lager, zumindest des Munitionslagers, aufzunehmen? Die Bundeswehr verhandelt bereits seit 1971 mit der Stadt Koblenz über die Verlegung des Munitions-Lagerteils aus dem Lager „Kuhkopf" und wird diesen Lagerteil auch nach Ausbau eines Ersatzgeländes verlegen. Dies hat der Präsident der Wehrbereichsverwaltung IV der Stadt Koblenz mit Schreiben vom 3. November 1971 mitgeteilt. Vorgesehen ist als Ersatzgelände ein neben der Standortmunitionsniederlage Koblenz-Rosengarten gelegenes und dem Land Rheinland-Pfalz gehörendes Gelände, wegen dessen Überlassung zur Zeit verhandelt wird. Der Verlegung des Gerätelagerteils stehen jedoch Schwierigkeiten entgegen, da trotz allseitigen Bemühens ein geeignetes Ersatzgelände bisher nicht gefunden werden konnte. Sobald dies der Fall ist, wird die Wehrbereichsverwaltung IV entsprechende Verhandlungen aufnehmen. Anlage 142 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 5. April 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelhard (FDP) (Drucksache 7/433 Frage B 48) : 1534* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 Bestehen Pläne, den Truppenübungsplatz Kirchholz bei Bad Reichenhall in das Gebiet des Kienberges zwischen Unterjettenberg und Schneizlreuth zu verlegen? Für die Garnison Bad Reichenhall wird ein ausreichend großes Übungsgelände benötigt. Der derzeitige Standortübungsplatz mit einer Fläche von ca. 115 ha ist für eine Garnison von der Größe des Standorts Bad Reichenhall um mehr als 100 ha zu klein. Das Areal Kirchholz bietet sich als Naherholungsgebiet für die Besucher des Staatsbades Bad Reichenhall und für die Gäste von Bayerisch-Gmain in besonderem Maße an. Die Gemeindevertretungen sowohl von Bayerisch-Gmain wie auch von Großgmain (Osterreich) haben sich mehrfach über die vom Übungsplatz Kirchholz ausgehende Lärmbelästigung beschwert und die Verlegung des Platzes beantragt. Es liegt daher im militärischen und zivilen Interesse, für die Einheiten in Bad Reichenhall einen anderen Platz auszuweisen. Die Bayerische Staatskanzlei hat bereits 1968 vorgeschlagen, den Ausbildungs- und Übungsbetrieb für die Garnison Bad Reichenhall auf ein neues Gelände im Raume Oberjettenberg zu verlegen. Das für dieses Vorhaben durchgeführte Anhörungsverfahren wurde mit der Stellungnahme der Bayerischen Staatskanzlei vom 9. Januar 1973 abgeschlossen, die gegen die Verlegung keine grundsätzlichen Bedenken erhoben hat. Es wird angestrebt, das neue Übungsgelände in Benutzung zu nehmen, sobald die Verkehrserschließung geregelt und der notwendige Grunderwerb durchgeführt ist. Anlage 143 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 5. April 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Thürk (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Fragen B 49 und 50) : Ist die Bundesregierung bereit anzuerkennen, daß aus militärischen, finanziellen und truppenfürsorgerischen Gründen eine unabweisbare Notwendigkeit dafür besteht, die acht im Großraum Saarbrücken stationierten militärischen Dienststellen, die derzeit in zehn z. T. abbruchreifen Miethäusern untergebracht sind, in einem Objekt zusammenzufassen? Ist die Bundesregierung bereit, in Verfolgung der vorstehend beschriebenen Erkenntnis die zuständige Oberfinanzdirektion Saarbrücken zu beauftragen, unverzüglich mit einem saarländischen Unternehmen, das der Oberfinanzdirektion Saarbrücken und dem Herrn Bundesminister der Verteidigung aus Vorbesprechungen bereits bekannt ist, in konkrete Verhandlungen mit dem Ziel des alsbaldigen Ankaufs des angebotenen Geländes nebst aufstehenden Gebäuden zu treten? Das Bundesministerium der Verteidigung bemüht sich bereits seit längerer Zeit, alle Dienststellen und Einheiten der Bundeswehr im Großraum Saabrücken in einem zentralen Liegenschaftsobjekt räumlich zusammenzufassen, und prüft augenblicklich, ob die Liegenschaft eines Saabrücker Bauunternehmers für diese Zwecke geeignet ist. Erst nach Abschluß der noch durchzuführenden baufachlichen Überprüfung ist die Aufnahme von Vertragsverhandlungen möglich. Anlage 144 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 3. April 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage B 51) : Teilt die Bundesregierung die in der Tageszeitung „Heilbronner Stimme" verbreitete Auffassung, daß „Babys von sozial schlechter gestellten Müttern offenbar schneller sterben", weil „sozial schlechter gestellte Mütter oft an Magnesiummangel leiden", und welche Maßnahmen gedenkt sie zu ergreifen? Der Bundesregierung stehen keine Informationen zur Verfügung, daß „Babys von sozial schlechter gestellten Müttern offenbar schneller sterben", weil „sozial schlechter gestellte Mütter oft an Magnesiummangel leiden". Das Magnesium ist ein Mineral, daß nur im Zusammenhang mit dem gesamten Mineralhaushalt des Körpers gesehen werden kann. Nach Auskunft von Wissenschaftlern sind Todesfälle von Säuglingen durch Magnesiummangel nicht bekannt. Im übrigen haben vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit veranlaßte Untersuchungen zum Magnesiumgehalt der Kuhmilch keine Hinweise auf einen rückläufigen Magnesiumgehalt ergeben. Sollten wissenschaftlich eindeutige neue Erkenntnisse erweisen, daß ein Magnesiummangel die Säuglingssterblichkeit beeinflußt, wird die Bundesregierung prüfen, ob und wenn ja durch welche Maßnahmen negativer Auswirkungen dieser Tatsache entgegengewirkt werden kann. Anlage 145 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 3. April 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache 7/433 Frage B 52) : Welche Vorstellungen bestehen bei der Bundesregierung, uni endlich ihrerseits die längst erforderliche Harmonisierung des Arzneimittelrechts innerhalb der EWG herbeiführen zu helfen? Entsprechend der Regierungserklärung wird die Bundesregierung einen Entwurf zur umfassenden Neuordnung des Arzneimittelrechts so rechtzeitig einbringen, daß er noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden kann. Im Rahmen dieser Neuordnung wird auch ein bedeutsamer Beitrag zur Harmonisierung des Arzneimittelrechts innerhalb der Europäischen Gemeinschaft geleistet werden. Deutscher Bundestag -- 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 1535* In den Gremien des EG-Ministerrates wird zur Zeit eine Reihe von Richtlinienentwürfen behandelt, die zum Ziel haben, die nationalen Arzneimittelgesetze zu vereinheitlichen und einen gemeinsamen Arzneimittelmarkt zu schaffen. Bei der Harmonisierung des Arzneimittelrechts kommt den gesundheitspolitischen Belangen eine überragende Bedeutung zu. Ich glaube, daß in diesem Bereich bereits ein weitgehendes Einverständnis besteht. Die Hauptschwierigkeit besteht darin, sich über ein kommunitäres Genehmigungssystem zu verständigen. Wir vertreten hierzu die Auffassung, daß es mit der Vereinheitlichung von 9 Arzneimittelgesetzgebungen nicht getan ist, sondern darüber hinaus im Interesse einer raschen Harmonisierung die 9 Genehmigungsverfahren für Arzneispezialitäten durch eines zu ersetzen sind. In diesem Zusammenhang wird in Brüssel die Einführung eines gemeinschaftlichen Ausschußverfahrens erwogen. Ich bin zuversichtlich, daß in Kürze auch darüber Einverständnis erreicht werden kann. Sie wissen, daß sich der EG-Ministerrat in seiner Entschließung zum 31. Oktober 1972 zum Ziel gesetzt hat, spätestens im Juni dieses Jahres eine Entscheidung über den pharmazeutischen Bereich zu treffen Die Bundesregierung wird sich bemühen, hierzu auch weiterhin ihren Beitrag zu leisten. Anlage 146 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 4. April 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Hauser (Bonn-Bad Godesberg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Fragen B 53 und 54) : Wie beurteilt die Bundesregierung das Problem des Schwerlastwagendurchgangsverkehrs im Großraum Bonn, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, kurzfristig eine Rechtsverordnung zu erlassen bzw. die zuständigen Länderminister zum Erlaß einer Rechtsverordnung zu veranlassen, durch die der Schwerlastwagendurchgangsverkehr von der B 9 im Großraum Bonn in Nord-Süd- und Süd-Nord-Richtung ferngehalten wird? Sind der Bundesregierung Zahlen über die Unfallstatistik im Bereich der B 9 im Raum Bonn bekannt, und ist die Bundesregierung in diesem Zusammenhang bereit, auch aus Gründen der Verkehrssicherheit und Unfallverhütung eine rasche Lösung bezüglich des Schwerlastwagendurchgangsverkehrs im Raum Bonn zugunsten der Bürger herbeizuführen? Die Bundesregierung hat volles Verständnis für die Beschwerden der Anlieger der B 9 in Bonn. Sie hat im Rahmen der durch das Grundgesetz und die Gesetze und Verordnungen des Bundes gegebenen Zuständigkeiten alles getan, um eine baldige Besserung der Verkehrssituation zu erreichen. Ich darf auf folgendes verweisen: 1. Verkehrsrechtliche Maßnahmen: a) In § 45 der ab 1. März 1971 geltenden neuen Straßenverkehrs-Ordnung wurde eine Bestimmung aufgenommen, die es den Straßenverkehrsbehörden ermöglicht, die Benutzung bestimmter Straßen zum Schutz der Nachtruhe in Wohngebieten zu beschränken oder zu verbieten und den Verkehr umzuleiten. Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung ist hierfür jedoch die Zustimmung der obersten Landesbehörde oder der von ihr bestimmten Stelle erforderlich. Die gesetzlichen Möglichkeiten für eine Beschränkung des LKW-Verkehrs auf der B 9 sind demnach gegeben. Es ist allein Sache der zuständigen Landesbehörden, sich darüber schlüssig zu werden, ob und wie diese rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden können. b) Nach Mitteilung des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen ereigneten sich im Jahre 1972 auf der B 9 im Ortsbereich Bonn 450 Verkehrsunfälle (ohne Bagatellunfälle), bei denen 7 Personen getötet und 215 Personen verletzt wurden. Die Bundesregierung hält es für geboten, jede rechtliche Möglichkeit wahrzunehmen, die Unfallhäufigkeit zu reduzieren. Über die Anwendung verkehrslenkender Maßnahmen können nur die zuständigen Landesbehörden entscheiden. 2. Straßenbauliche Maßnahmen: a) Wie Ihnen bekannt sein wird, bemüht sich die Bundesregierung seit langem, die jetzige Ortsdurchfahrt in Mehlem durch den Bau einer parallel zur Bundesbahn verlaufenden 4spurigen Umgehungsstraße zu entlasten. Anfang dieses Jahres hat mein Haus die oberste Straßenbaubehörde des Landes Nordrhein-Westfalen angewiesen, mit den Bauarbeiten zu beginnen. b) Mit Rücksicht auf die schwierige Verkehrssituation im Rheintal und insbesondere in Bonn wurde bereits vor Jahren die linksrheinische Autobahn Krefeld—Ludwigshafen (A 14) geplant. Im Köln-Bonner Raum ist die Teilstrecke Köln (West)—Miel fertiggestellt. Die südlich anschließende Fortsetzung mit Anschluß an die Ahrtalstraße wird Ende 1973/ Anfang 1974 für den Verkehr freigegeben werden. Im übrigen wird angestrebt, die im Zuge der linksrheinischen Autobahn noch vorhandene Lücke zwischen dem Ahrtal und Koblenz bis 1975 zu schließen. Von diesem Zeitpunkt an wird die Autobahn A 14 zwischen Krefeld und Ludwigshafen durchgehend befahren werden können. Damit wird eine wesentliche Verbesserung der Verkehrslage im Rheintal eintreten. Mein Haus hat die Verkehrsministerien der Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz um bald-mögliche Mitteilung über den gegenwärtigen Sachstand gebeten und ist gegebenenfalls zu koordinierender Mithilfe bereit. Anlage 147 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 5. April 1973 auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Verhülsdonk (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Fragen B 55 und 56) : Wird sich der Ausbau der B 40 als Umgehungsstraße zwischen Klein-Winternheim und dem Ortsausgang Nieder-Olm durch die von der Bundesregierung angekündigte Einschränkung des Bundesfernstraßenbaus verzögern? Wenn nein, bleibt es bei den Versprechungen maßgeblicher Stellen, daß mit dem Bau dieses Projekts noch im Jahr 1973 begonnen wird? Der Baubeginn der neuen Umgehungsstraße KleinWinternheim/Nieder-Olm im Zuge der B 40 wird von der Kürzung betroffen werden, sofern es insbesondere nicht gelingt, die Baumaßnahme bei der Verteilung der zu erwartenden Ausgabereste aus dem Jahre 1972 zu berücksichtigen. Im Entwurf zum Straßenbauplan 1973 sind für den Abschnitt Marienborn—Nieder-Olm keine Ausgabemittel vorgesehen. Im Vorentwurf konnte übrigens nur ein Anlaufbetrag von 1 Million DM bei einer Baukostensumme von 55 Millionen DM eingeplant werden. Die Verteilung der Kürzungen auf die Einzelbaumaßnahmen der Bundesstraßen wird zur Zeit überarbeitet. Anlage 148 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 4. April 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Fragen B 57 und 58) : Ist es zutreffend, daß beim Planfeststellungsverfahren für das Rasthaus „Riedener Wald" im Zuge der Bundesautobahn zwischen Würzburg und Fulda zwei öffentliche Zufahrten mit dem Anschluß an die Gemeindestraße Rieden-Binsbach vorgesehen, später auch mit erheblichen Steuergeldern ausgebaut, danach aber für den Verkehr gesperrt wurden, obwohl der Verkauf von 50 ha Wald von der Gemeinde Rieden unter dem Gesichtspunkt eines Verkehrsanschlusses erfolgt sein soll? Ist die Bundesregierung bereit, den Verkehrsanschlüssen des dortigen lokalen Raums Rechnung zu tragen und eine Ab- und Zufahrt an der Raststätte „Riedener Wald" zu gestatten? Zu Frage B 57: Es trifft zu, daß zu den beiderseitigen Anlagen des Rasthofes „Riedener Wald" jeweils ein Weg ausgebaut worden ist. Dabei handelt es sich um Wirtschaftswege, die als Zugang für Personal und Lieferanten zu den Autobahn-Nebenbetrieben benötigt werden. Außer diesem Benutzerkreis sind die Zufahrten Einsatzfahrzeugen der Straßenbauverwaltung, der Polizei und der Hilfsdienste zugänglich. Für den öffentlichen Verkehr, für den sie auch zu einem früheren Zeitpunkt nicht bestimmt waren, sind sie gesperrt. Zu Frage B 58: Die Bundesregierung ist nicht bereit, öffentlichen Anschlußverkehr zur Autobahn über ,die rückwärtigen Zufahrten zum Rasthof „Riedener Wald" zuzulassen, denn dadurch würden Sicherheit und Leichtigkeit des Autobahnverkehrs und des Verkehrs innerhalb des Rasthofes gefährdet und der Raststättenbetrieb beeinträchtigt werden. Anlage 149 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 4. April 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. SchmittVockenhausen (SPD) (Drucksache 7/433 Frage B 59) : Ist der Bundesregierung bewußt, daß die Verpflichtung der Gemeinden, die Baulast der Ortsdurchfahrten von Bundesfernstraßen zu übernehmen, wenn sie am Stichtag 50 000 Einwohner haben, bei der kommunalen Neugliederung zu tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten führt und deshalb einer Überprüfung bedarf, und ist die Bundesregierung bereit, gegebenenfalls Übergangsbestimmungen für die Städte zu schaffen, die durch die neue flächenmäßige Ausdehnung sehr kurzfristig besonders stark betroffen sind? Der Bundesregierung sind die Schwierigkeiten bekannt, die entstehen, wenn im Falle kommunaler Gebietsänderungen die Straßenbaulast innerhalb der Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen vom Bund auf die Gemeinden übergehen soll. Sie beabsichtigt daher, durch eine Ergänzung des Bundesfernstraßengesetzes die sich aus dem geltenden Recht ergebenden Zweifel zu beseitigen. Die neue Regelung soll den Wechsel der Straßenbaulast infolge kommunaler Neugliederungen besser berücksichtigen. Den Gemeinden soll angemessene Zeit eingeräumt werden, sich auf die Übernahme der Baulast einzustellen. Zu ihrer Entlastung soll ferner die für die kommunale Baulast an Ortsdurchfahrten maßgebende Einwohnerzahl von 50 000 auf 80 000 erhöht werden. Den davon berührten Gemeinden soll entsprechend dem Wunsch der kommunalen Spitzenverbände ein Wahlrecht eingeräumt werden, ob sie die Baulast abgeben oder behalten wollen. Der entsprechende Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes ist in diesen Tagen dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet worden (BR-Drucks. 261/73). Anlage 150 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 4. April 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) (Drucksache 7/433 Fragen B 60 und 61): Wann ist damit zu rechnen, daß der Ausbau der B 5, insbesondere im Raum Geesthacht, nun endlich in Angriff genommen wird? Ist es richtig, daß das Bundesverkehrsministerium der Ständerung der Straßenbrücke über die durch Schwarzenbek führende Bahnstrecke zugestimmt hat, und ist es auch bereit, die Kosten hierfür zu übernehmen? Zu Frage B 60: Der Bedarfsplan, der Bestandteil des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971-1985 vom 30. Juni 1971 ist, weist für die B 5 im Abschnitt Landesgrenze Hamburg — künftige B 404 westlich Geesthacht einen 4-spurigen Ausbaubedarf in Dringlichkeitsstufe I und in dem daran anschließenden als Ortsumgehung Geesthacht zu bezeichnenden Abschnitt einen 2-spurigen Ausbaubedarf in Dringlichkeitsstufe II auf. Deutscher Bundestag -- 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 1537* Für den im 1. Fünfjahresplan (1971-1975) nicht enthaltenen 4-spurigen Teil der neuen B 5 sind die Vorbereitungen zur Aufstellung der Entwürfe im Gange. Im Hinblick auf die auf Hamburger Gebiet bereits fortgeschrittene, im 1. Fünfjahresplan berücksichtigte Planung der B 5 (sog. „Marschenlinie"), die erwarten läßt, daß hier mit Bauarbeiten noch in diesem Jahre begonnen werden kann, strebt die Straßenbauverwaltung Schleswig-Holstein an, den Bau der neuen B 5 im 2. Fünfjahresplan (1976 bis 1980) so durchzuführen, daß sie gleichzeitig mit dem Hamburger Abschnitt fertiggestellt wird. Zu welchem Zeitpunkt die neue autobahngleiche B 5 von Hamburg-Moorfleet bis Geesthacht (B 404) durchgehend für den Verkehr zur Verfügung stehen wird, läßt sich in Anbetracht der finanziellen Situation leider nicht sagen. Die Tatsache, daß der 2-spurigen Ortsumgehung Geesthacht im Zuge der B 5 nur Dringlichkeitsstufe II zuerkannt werden konnte, läßt erwarten, daß diese Planung nicht vor 1985 verwirklicht werden kann. Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Geesthacht wird der 4-spurige Ausbau der heutigen B 5-Ortsdurchfahrt Weiterbetrieben. Die Teilstrecke im Bereich Ziegenkrug ist im Bau. Für eine weitere rd. 1,6 km lange Teilstrecke westlich der Einmündung der B 404 in die B 5 läuft zur Zeit das Planfeststellungsverfahren gem. §§ 17, 18 Bundesfernstraßengesetz. Zu Frage B 61: Das Bundesministerium für Verkehr hat bei dem Bauvorhaben „Beseitigung der höhengleichen Kreuzung der B 207 mit der DB-Strecke Hamburg—Berlin in Schwarzenbek" zu seinen Lasten eine 154 m lange Brücke vorgesehen. Indessen ist der Wunsch der Stadt Schwarzenbek, diese Brücke aus städtebaulichen Gründen noch um 126 m zu verlängern und die dafür — nach dem Preisstand 1970 — entstehenden Mehrkosten von 1,5 Millionen DM gleichfalls auf den Bundesfernstraßenhaushalt zu übernehmen, nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage abgelehnt worden. Die Stadt Schwarzenbek hat diese Entscheidung mit Bedauern zur Kenntnis genommen und dem Bundesminister für Verkehr mit Schreiben vom 15. Dezember 1972 mitgeteilt, daß auf eine Verlängerung der Brücke um 126 m nunmehr gänzlich verzichtet und im Entwurf des Bebauungsplanes für das Europastadt-Center Schwarzenbek statt dessen ein Damm vorgesehen wird. Anlage 151 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 4. April 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baron von Wrangel (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage B 62 und 63) : Welche finanziellen Maßnahmen will die Bundesregierung für den Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals zur Verfügung stellen, der für die Infrastruktur, insbesondere des Zonenrandgebiets, von großer Bedeutung ist? Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, ob die vorgesehenen Kürzungen im Bereich der Zonenrandförderung auch den Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals berühren, und wenn ja, in welcher Höhe? Zu Frage B 62: Die Bundesregierung wird im laufenden Haushaltsjahr keine finanziellen Mittel für den Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals bereitstellen, lediglich für die Unterhaltung der Anlagen. Nach dem Regierungsabkommen vom 14. September 1965 für den Ausbau des nordwestdeutschen Wasserstraßennetzes ist gemäß Art. 2 für den Ausbau des Elbe-Lübeck-Kanals ein besonderes Zusatzabkommen zwischen dem Bund und den interessierten Ländern erforderlich. Ein solches Zusatzabkommen ist bisher nicht zustande gekommen. Der nach § 7 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung erforderliche Nachweis für die Wirtschaftlichkeit eines Ausbaues des Kanals ist bisher nicht erbracht. Deshalb ist auch in der längerfristigen Planung für den Ausbau der Bundesverkehrswege bis 1985 der Elbe-Lübeck-Kanal nicht enthalten. Zu Frage B 63: Wasserstraßenausbauten werden aus dem Verkehrshaushalt finanziert. Etwaige Kürzungen der Mittel für die Zonenrandförderung berühren den Haushalt der Wasserstraßen nicht. Anlage 152 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 5. April 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) ('Drucksache 7/433 Fragen B 64 und 65) : Wann ist die Bundesregierung bereit, eine Entscheidung darüber zu treffen, sich an dem Verkehrsverbund im Großraum Hannover finanziell zu beteiligen? Wenn ja, wie hoch werden die Leistungen des Bundes sein? ihre Frage geht vun dei Unterstellung aus, es gebe beim Verkehrsverbund Hannover keine finanzielle Beteiligung, für die letztlich der Bund einstehe. Das ist unzutreffend. Der Bund ist mittelbar mit dem Ausgleich einer Kostenunterdeckung belastet, die für Bahn und Post — bei Normaltarifen — auf 30 Millionen DM zu beziffern ist. An der Übernahme einer weiteren Kostenunterdeckung in Höhe von 20 Millionen DM, die sich aus dem Einheitstarif im Großraum Hannover ergibt, können sich die Bundesunternehmen nicht beteiligen. Dies hat Herr Minister Dr. Lauritzen auch in einem Gespräch in Hannover am 9. März 1973 klar zum Ausdruck gebracht. 1538* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 Anlage 153 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 4. April 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage B 66 und 67) : Trifft es zu, daß im Bereich der Arbeitsämter Weiden, Schwandorf und Hof die Tiefbaufirmen mit keinerlei Anschlußarbeiten aus dem Fernstraßenbauprogramm der Bundesregierung rechnen können, da die dem Land Bayern zur Verfügung gestellten Mittel fast nur ausschließlich für die Fortführung bereits begonnener Maßnahmen ausreichen? Ist die Bundesregierung bereit, noch vor Verabschiedung des Bundeshaushalts 1973 der Vergabe neuer Baumaßnahmen an Bundesfernstraßen im Zonenrandgebiet zuzustimmen, da ansonsten im Bereich der Arbeitsämter Weiden, Schwandorf und Hof mit Entlassungen im größeren Umfang und mit hohen Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung gerechnet werden muß? Zu Frage B 66: Es trifft nicht zu, daß im Bereich Weiden, Schwandorf und Hof keine Anschlußaufträge an den Projekten der Bundesfernstraßen erteilt werden. So werden z. B. an den Baumaßnahmen Bundesautobahn Lindenloh—Klardorf, B 15 Westumgehung Weiden und B 303 Marktredwitz—Schirnding auch in diesem Jahr zur Fertigstellung Anschlußaufträge erteilt. Zu Frage B 67: Neue Baumaßnahmen dürfen gemäß Artikel 111 Grundgesetz vor Verabschiedung des Haushaltes nur in unvorhergesehenen und in unabweisbaren Ausnahmefällen begonnen werden. Ob bei den von Ihnen angesprochenen Maßnahmen die Voraussetzungen für Ausnahmen vorliegen, wird zur Zeit noch geprüft. Anlage 154 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 4. April 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schweitzer (SPD) (Drucksache 7/433 Frage B 68) : Hat die Bundesregierung bei ihren Planungen für den Ausbau der B 9 im Gesamtabschnitt Bonn—Brohl vorliegende Alternativentwürfe unter anderem von Dipl.-Ing. Disselbeck, Bad Godesberg, berücksichtigt, die grundsätzlich für die am Rhein gelegenen Gemeinden mit enger Ortsdurchfahrt angesichts des umweltgefährdenden und insbesondere gesundheitsgefährdenden Verkehrsvolumens Ortsumgehungsstraßen analog etwa zu dein Abschnitt Brohl—Urmitz vorsehen? Für den Bereich Bonn—Koblenz sieht der Bund seine Verpflichtung zur Bedienung des weiträumigen Verkehrs vornehmlich darin, die linksrheinische Autobahn möglichst bald durchgehend fertigzustellen. Dieses Ziel soll schrittweise bis 1975 erreicht sein. Demgegenüber kommt der B 9 im Rheintal, für die der Bedarfsplan (Anlage zum Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985 vom 30. Juni 1971) ebenfalls einen 4spurigen Querschnitt vorsieht, mehr die Funktion einer Regionalstraße zu. Entsprechend den regional und zeitlich unterschiedlichen Bedürfnissen werden für die B 9 die erforderlichen Verbesserungen abschnittsweise geplant und im Rahmen der Finanzierungsmöglichkeiten verwirklicht. Soweit der Bund Baulastträger ist, verwalten die Länder im Auftrag des Bundes die Bundesfernstraßen. Dazu gehören auch die Durchführung der Planung und die hierzu erforderlichen Untersuchungen. Im Stadtbereich Bonn jedoch, wo die Stadt Baulastträger für die Ortsdurchfahrt im Zuge der B 9 ist, obliegt es ihr auch, diesen Straßenzug leistungsgerecht zu planen und auszubauen. Dementsprechend hat sie auch auf der Grundlage umfangreicher Variantenuntersuchungen letztlich eine Lösung im Rat beschlossen, bei der die neue 4spurige B 9 etwa der Schwerlinie des Verkehrs im Tal folgen soll. Soweit dem Bundesminister für Verkehr bekannt ist, sind in diese Untersuchungen auch die in der Offentlichkeit diskutierten Trassen der Privatplaner einbezogen worden. Soweit die B 9 südlich Bonn noch nicht 4spurig ausgebaut ist, sind die Planungen des Landes Rheinland-Pfalz noch nicht abgeschlossen. In die Überlegungen werden neben dem Ausbau der bestehenden Straße grundsätzlich auch Varianten mit Verlegungen einbezogen. Auf die bereits fertiggestellten Ortsumgehungen darf in diesem Zusammenhang hingewiesen werden. Anlage 155 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 2. April 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Fragen B 69 und 70) : Sind Zeitungsnotizen zutreffend, nach denen verschiedene westliche Länder, die zur Zeit mit der DDR wegen der völkerrechtlichen Anerkennung verhandeln, die Forderung stellen, die entschädigungslos enteigneten Vermögensteile ihres Staatsbürgers ordnungsgemäß zu entschädigen, und ist es weiterhin zutreffend, daß die DDR bei diesen Verhandlungen gewisse Zusagen hinsichtlich der Entschädigungsansprüche der Bürger westlicher Staaten gemacht hat? Hat die Bundesregierung bei den Verhandlungen um den Grundvertrag mit der DDR die Frage des entschädigungslos beschlagnahmten Vermögens westdeutscher Bürger zur Sprache gebracht, und hat sie darauf hingewiesen, daß die Bürger der Bundesrepublik Deutschland in dieser Frage den gleichen Anspruch wie die Staatsbürger der anderen westlichen Länder haben? Zu Frage B 69: Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Frage entschädigungsloser Enteignung in der DDR von einigen westlichen Ländern bei den Verhandlungen über die Aufnahme diplomatischer Beziehungen vorgetragen worden. Über irgendwelche Zusagen der DDR ist der Bundesregierung nichts bekannt. Zu Frage B 70: Das Problem des entschädigungslos in der DDR enteigneten Vermögens westdeutscher Bürger ist bei Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 1539* den Regelungen des Grundlagenvertrags durch den Protokollvermerk über Vermögensfragen offengeblieben. Der Protokollvermerk als eine zwischen den Vertragsparteien getroffene Vereinbarung schließt jede seinem Inhalt entgegengesetzte Interpretation und damit jede Unsicherheit aus. Insbesondere ist klargestellt, daß die DDR nicht behaupten kann, die Bundesrepublik Deutschland habe die in der DDR erfolgten Enteignungsmaßnahmen als rechtmäßig anerkannt. Die Rechtsstellung der Betroffenen wurde durch den Grundvertrag nicht verändert. Damit sind auch keine Veränderungen gegenüber den Ansprüchen von Staatsangehörigen westlicher Staaten eingetreten. Anlage 156 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 5. April 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Fragen B 71 und 72) : Aus welchen Gründen wurde vom Ministerium für Forschung und Technologie (früher Ministerium für Bildung und Wissenschaft) eine Studie zum Problem „Bereitstellung von Risikokapital in der Bundesrepublik Deutschland" an eine Münchner Firma vergeben, und wie erfolgte eine Abstimmung mit dem dafür eigentlich zuständigen Wirtschaftsministerium? Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung über die Förderung von Risikokapitalgesellschaften seitens des Bundes, und wie gedenkt sie im Rahmen ihrer Forschungspolitik eine Koordinierung zwischen Forschungsförderung und lnnovationsförderung zu erreichen? Anlaß und Ausgangspunkt für die Vergabe einer Studie war die Marktlücke in der Bereitstellung von Risikokapital für technische Innovationen in der Bundesrepublik Deutschland. Neben den USA haben alle anderen westeuropäischen Industrieländer staatliche, halbstaatliche und private Gesellschaften für Wagnisfinanzierung. Der Auftrag wurde im Einvernehmen mit dem BMWi durch das BMBW /BMFT erteilt. Die Bereitstellung von Risikokapital ist als konsequente Ergänzung der Förderung von technologischer Forschung und Entwicklung anzusehen, wenn erfolgversprechende F + E-Ergebnisse aus dem öffentlichen wie aus dem privaten Sektor zu volkswirtschaftlich wünschenswerten Innovationen führen sollen. Die Bundesregierung prüft z. Z. die privatwirtschaftlichen Möglichkeiten einer Wagnisfinanzierungsgesellschaft. Sie geht davon aus, daß der Markt und seine Bedürfnisse einen guten kritischen Maßstab für den Erfinder und das innovative Unternehmen zu liefern vermögen. Eine Risikoabsicherung durch den Staat könnte den Start und die ersten kritischen Jahre einer solchen Gesellschaft ermöglichen und überbrücken helfen. Bei all diesen Überlegungen ist ein enges Zusammenwirken zwischen Bundesminister für Forschung und Technologie und Bundesminister für Wirtschaft sichergestellt. Anlage 157 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 5. April 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Fragen B 73 und 74) : Nach welchem Zeitplan gedenkt die Bundesregierung die durch die in weiten Teilen der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossenen Gebietsreformen notwendig gewordene Umstellung der örtlidien Fernsprechnetze im Hinblick auf die Orientierung an die neuen kommunalen Grenzen vorzunehmen? Ist die Bundesregierung bereit, zur Erreichung eines gerechten Ausgleichs bei der Durchführung dieser Maßnahme ländliche Räume vorzuziehen? Die Forderung, die Einteilung des Fernsprechnetzes den kommunalen Neugliederungen anzupassen und insbesondere die ländlichen Ortsnetze zu umfangreichen, den neu entstehenden Großgemeinden entsprechenden Ortsnetzbereichen zusammenzufassen, ist in der Öffenlichkeit schon wiederholt erhoben worden. Sie ist jedoch — so verständlich sie auf den ersten Blick erscheint — leider schon aus praktischen Gründen nicht erfüllbar, weil die Leitungen des Fernsprechnetzes in der Erde fest verlegt und auf bestimmte Zentralpunkte — die Vermittlungsstellen — ausgerichtet sind. Wollte man das bestehende, in jahrzehntelanger Entwicklung entstandene Kabelnetz, das z. Z. bei der Deutschen Bundespost mit rd. 6 Mrd. DM als Anlagevermögen zu Buche steht, allgemein umstrukturieren, so wären unübersehbare Investitionsanstrengungen nötig, die sich zwangsläufig auch in der Höhe der Fernsprechgebühren niederschlagen müßten. Ein solcher Effekt liegt jedoch weder im Interesse der Deutschen Bundespost noch in dem unserer Fernsprechteilnehmer. Das öffentliche Fernsprechnetz wird zwar entsprechend der fortschreitenden Besiedlung weiter ausgebaut, wobei neben den technischen, wirtschaftlichen und tariflichen Gesichtspunkten nach Möglichkeit auch die örtliche Entwicklung des betreffenden Gebietes berücksichtigt wird, aber es kann in seiner Struktur und Gliederung nicht beliebig geändert werden. Nicht zuletzt wegen der hier aufgezeigten Schwierigkeiten, die eine allgemeine Umstrukturierung des Fernmeldenetzes verhindern, ist am 1. Juli 1971 die Einführung eines neuen, großraumorientierten Gesprächstarifs — des Nahverkehrstarifs — beschlossen worden, durch den die Tarifgrenzen von den Ortsnetzgrenzen gelöst und die Bereiche, in denen die Ortsgebühr gilt (Nahverkehrsbereich), von derzeit etwa 70 qkm auf künftig ca 2 000 qkm erweitert werden. Der Nahverkehrsbereich wird sich auf alle umliegenden, bis zu 25 km entfernten Ortsnetze erstrecken. Jedes einzelne Ortsnetz ist Zentrum eines solchen Nahgebührenbereiches. Deshalb können von jedem Ortsnetz aus im Durchschnitt 30 andere Ortsnetze zur Nahgesprächsgebühr erreicht werden. Die Umstellung auf den neuen Tarif, für die umfangreiche technische Vorbereitungsmaßnahmen erforderlich sind, wird für die ersten Ortsnetze in der Bundesrepublik 1975 beginnen und soll möglichst 1984 abgeschlossen sein. Für die Reihenfolge sind vor allem die technischen Gegebenheiten bestim- 1540* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 mend. Die Gebührenerfassungseinrichtungen in den Fernvermittlungsstellen müssen umgestellt und die älteren Einrichtungen ganz ausgewechselt werden. Da die Tarifänderung außerdem einen erheblichen Verkehrszuwachs vor allem in den Nahbereichen zur Folge haben wird, sind umfangreiche Erweiterungen sowohl des Fernmeldenetzes als auch der technischen Einrichtungen in den Vermittlungsstellen erforderlich; für die Unterbringung der erweiterten Einrichtungen wiederum müssen die räumlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Die Erhebungen dazu sind im Gange. Über die Reihenfolge der Durchführung lassen sich jetzt noch keine Angaben machen. Anlage 158 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 5. April 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache 7/433 Frage B 75) : Was kostet der Deutschen Bundespost die Werbung Berufsinformation Post, die bisher zweimal auch als Anzeige erschienen ist, insgesamt, einschließlich der Informationsbroschüre „Die Bundespost bittet zur Karriere", dem post-pop-poster mit dem Karrierefahrplan und eventuellen anderen „Zutaten"? Die Anzeigen „Berufs-Information Post" werden im Laufe der Frühjahrskampagne 1973 in 9 Publikumszeitschriften veröffentlicht. Es sind 6 Motive vorgesehen, von denen 4 bereits fertiggestellt sind. Die Kosten dafür betragen insgesamt 1497019,94 DM. Die von den Oberpostdirektionen benötigten Werbedrucksachen (Basisbroschüre, post-pop-poster und 6 Spezialbroschüren) kosteten bei einer Gesamtauflage von 1 373 000 Stück 97 749,50 DM. Die Notwendigkeit dieser Werbemaßnahmen ergibt sich aus der Tatsache, daß auch die Post den Einflüssen des Arbeitsmarktes ausgesetzt und seinen Bedingungen unterworfen ist. Bedenkt man, daß die Post jährlich rund 40-45 000 Schülerinnen und Schüler aller Bildungsstufen als Nachwuchskräfte und mindestens ebenso viele Arbeitskräfte gewinnen muß, dann sind die Werbeaufwendungen der Post sehr bescheiden. Sie dienen dem Ziele, die Aufrechterhaltung-des Post- und Fernmeldebetriebs sicherzustellen. Anlage 159 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 9. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/441 Frage A 1) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach die Bundesregierung die ursprünglich vorgesehenen 3,5 Millionen DM für drei neue Rettungshubschrauber nunmehr nicht zur Verfügung stellen will? Nach dem positiven Verlauf meiner Hubschrauber-Modellversuche in Köln, Frankfurt und Hannover erwäge ich, die Hubschrauberzentren in Zusammenarbeit mit den Ländern zu vermehren, um das Bundesgebiet mit etwa 17 bis 20 Stationen abzudecken. Zu diesem Zweck hatte ich im Haushaltsvoranschlag 1973 Mittel in Höhe von 3,5 Millionen DM für die Beschaffung von 3 weiteren Hubschraubern vorgesehen. Wegen der bekannten Finanzsituation ergaben sich Bedenken gegen diesen Vorschlag. Ich habe deshalb inzwischen erneut mit dem BMF verhandelt. Dieser steht der Gewährung zusätzlicher Mittel für den weiteren Ausbau des Hubschraubernetzes positiv gegenüber. Die endgültige Entscheidung liegt bei diesem Hohen Hause in den Haushaltsberatungen. Ich werde alle notwendigen Vorbereitungen treffen, damit für den Fall, daß die nötigen Mittel bewilligt werden, noch in diesem Jahr weitere Hubschrauber in Dienst gestellt werden können. Anlage 160 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 9. April 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache 7/441 Frage A 2) : Hat die Bundesregierung die Absicht, im Rahmen der Verminderung der Mittel für den Straßenbau und der entsprechenden Aufstockung der Mittel für die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs auch Haushaltsmittel für die Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs in den dünn besiedelten Gebieten einzusetzen? Der Bund gewährt nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Finanzhilfen an die Länder zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, die zu 50 0/o dem öffentlichen Personennahverkehr zugute kommen. Es ist Sache der Länder, dem Bundesminister für Verkehr geeignete und zuwendungsfähige Vorhaben für ein Programm vorzuschlagen. Diese Vorhaben können ohne weiteres auch einer Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs in den dünn besiedelten Gebieten dienen. Anlage 161 Antwort des Bundesministers Ertl vom 9. April 1973 auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) (Drucksache 7/441 Fragen B 2 und 3) : Welche Haushaltsmittel aus dem Agrarhaushalt des Bundes standen in den Jahren 1970, 1971 und 1972 für Bayern zur Verfügung? Welche Haushaltsmittel wurden in diesen drei Jahren tatsächlich in Anspruch genommen? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 1541* 1. Aus dem Agrarhaushalt des Bundes wurden dem Lande Bayern zur Verfügung gestellt: 1970 1971 1972 1 152 050 000 1 251 489 000 1 058 155 000 DM 2. Von den zur Verfügung gestellten Bundesmitteln wurden tatsächlich in Anspruch genommen: 1970 1971 1972 1 019 269 000 1 176 259 000 1 000 000 000 DM*) Die vorgenannten Beträge enthalten auch die den Landwirtschaftlichen Alterskassen und anderen Banken bewilligten und von diesen ausgezahlten Mittel. Anlage 162 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 9. April 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/441 Frage B 4) : Welche Mittel des Bundes stehen nach der Kürzung der Gelder im Bundesfernstraßenbau für den Neubau der B 27 zwischen Stuttgart und dem Raum Reutlingen/Tübingen im Jahr 1973 zur Verfügung? Für den Neubau der Bundesstraße 27 zwischen Stuttgart und Tübingen sind im Haushaltsentwurf 1973 ausreichend Mittel eingeplant, um die laufende Baumaßnahme planmäßig fortzuführen. Eine verbindliche Angabe des für 1973 eingeplanten Betrages kann allerdings erst nach der gesetzlichen Feststellung des Haushalts 1973 gemacht werden. Anlage 163 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 10. April 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) (Drucksache 7/441 Fragen B 5 und 6) : Können Befürchtungen zerstreut werden, daß die Straßenbaumittel für den dringend notwendigen Ausbau der Bundesstraße 462 (Murgtalstraße), wie sie der erst 1971 veröffentlichte i. Fünfjahresplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Haushaltsjahren 1971 bis 1975 mit insgesamt 15,1 Millionen DM vorsah und für das Jahr 1973 mit 3,6 Millionen DM ausweist, durch die von Bundesverkehrsminister Lauritzen vertretene Neuorientierung der Verkehrspolitik zugunsten der Ballungsräume gekürzt werden? In welcher Höhe sind geringere Zuweisungen geplant, falls tatsächlich hier Kürzungen vorgesehen sein sollten? Beim Ausbau der Bundesstraße 462 (Murgtalstraße) wurden in den Jahren 1971/72 und im Haushaltsentwurf 1973 bereits Mittel in einer Höhe eingesetzt, welche die entsprechenden Ansätze im *) geschätzt, da die Istausgabe noch nicht vorliegt. 1. Fünfjahresplan beträchtlich übersteigen. Der Ausbau dieser Bundesstraße wird nach wie vor als vordringlich betrachtet. Es besteht daher kein Anlaß zu Befürchtungen, daß die im 1. Fünfjahresplan eingeplanten Gesamtinvestitionen für die Murgtalstraße nicht erreicht werden. Anlage 164 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 10. April 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Fuchs (CDU/CSU) (Drucksache 7/441 Frage B 7) : Wie hoch sind die Finanzmittel, die im Haushaltsjahr 1973 für den Ausbau der Bundesstraße 12 zwischen Freyung und Passau, insbesondere für die Umgehung Röhrnbachs, zur Verfügung gestellt werden, und ist die Bundesregierung bereit, den Ausbau dieser Strecke insgesamt zu beschleunigen? Im Entwurf des Straßenbauplanes zum Bundeshaushalt 1973 sind für Baumaßnahmen an der B 12 folgende Ansätze vorgesehen a) Verlegung Röhrnbach 1,0 Millionen DM b) Ausbau Freyung bis Bundesgrenze 0,280 Millionen DM Daneben wird die Restfinanzierung für Deckenbauarbeiten zwischen Passau und Freyung, die im vergangenen Jahr durchgeführt wurden, aus den Mitteln des Globalansatzes (Kennzahl 1010) sichergestellt. Aus diesen Haushaltsansätzen ist die Absicht erkennbar, den Ausbau der B 12 abschnittsweise im Rahmen des Finanzvolumens für die Bundesfernstraßen fortzusetzen. Anlage 165 Antwort des Staatssekretärs Wittrock vom 10. April 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/441 Frage B 8) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu treffen, um neben einer planerischen auch eine finanzielle Koordinierung von Stadtsanierungs- und Straßenbaumaßnahmen zu erreichen, die wie im Fall der Stadt Kirn (Rheinland-Pfalz) häufig in unmittelbarem Zusammenhang stehen, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, eine Regelung in der Weise vorzunehmen, daß Straßenbaumittel vorgezogen werden? Die Abstimmung von Vorhaben des Straßenbaues mit städtebaulichen Maßnahmen erfolgt nach Grundsätzen, die im vergangenen Jahr für die Geschäftsbereiche des Bundesministers für Verkehr und des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen erarbeitet worden sind (veröffentlicht im Verkehrsblatt 72, 638). Die obersten Straßenbaubehörden der Länder sind in einem Rundschreiben auf die Notwendigkeit einer rechtzeitigen Koordinierung hingewiesen worden (vgl. Verkehrsblatt 72, 711). Danach kommen im Bereich des Straßenbaus für eine Abstimmung Straßenbauvorhaben, die nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, § 5 a Bun- 1542* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 29. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 9. Mai 1973 desfernstraßengesetz oder § 17 Eisenbahnkreuzungsgesetz Zuwendungen erhalten, und Vorhaben an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes in Betracht. Eine zeitliche Vorziehung von Straßenbauvorhaben ist möglich, soweit es im Zusammenhang mit der Stadtsanierung sinnvoll ist. Im Falle der Stadt Kirn handelt es sich um die Ortsdurchfahrt der Landstraße 182. Baulastträger für die Ortsdurchfahrt ist das Land Rheinland-Pfalz. Der Bund hat hier keine Möglichkeit, auf eine planerische und finanzielle Koordinierung der Straßenbaumaßnahme mit der Stadtsanierung hinzuwirken, da für Landesstraßen in der Baulast des Landes keine Zuwendungen des Bundes gewährt werden. In dem genannten Rundschreiben ist den Ländern jedoch empfohlen worden, auch solche Vorhaben in die Abstimmung einzubeziehen, die nicht mit Bundesmitteln gefördert werden. Anlage 166 Antwort des Bundesministers Dr. von Dohnanyi vom 11. April 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/441 Frage B 9) : Ist die Bundesregierung bereit, in der nächsten Sitzung des Innovationsausschusses der Bund-Länder-Kommission den Antrag des Landes Baden-Württemberg zu unterstützen, für den Modellversuch an der Gutenbergschule in Reutlingen/ Orschelhagen einen Finanzzuschuß von insgesamt ca. 800 000 DM bereitzustellen? Der Modellversuch Gutenbergschule Reutlingen wurde bereits am 4. April 1973 im Innovationsausschuß der Bund-Länder-Kommission behandelt. Er wird in Höhe der Antragssumme (800 000,— DM) gefördert werden. Der Bundesanteil wird 403 295,—DM betragen.
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    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Keine Zusatzfrage? — Die Frage 76 des Abgeordneten Niegel kann nach Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde nicht beantwortet werden, weil sie den Punkt 20 der Tagesordnung betrifft.
    Ich danke Herrn Staatssekretär Hermsdorf. Damit sind die Fragen aus Ihrem Bereich erledigt.
    Wir kommen jetzt zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Zur Beantwortung der Fragen steht Herr Bundesminister Ertl zur Verfügung.
    Frage 81 des Herrn Abgeordneten Dr. Kempfler:
    Ist die Bundesregierung bereit, den landwirtschaftlichen Krankenkassen im Jahr 1974 Bundeszuschüsse zur Verfügung zu stellen, die es diesen gestatten, in Anlehnung an die Regelung in anderen EWG-Ländern sozial tragbare Beitragssätze in Rechnung zu stellen?
    Bitte, Herr Minister!


Rede von Josef Ertl
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Kollege, ich darf zunächst darauf hinweisen, daß es d i e Regelung in den anderen EG-Ländern nicht gibt. Dagegen gibt es eine beträchtliche Variationsbreite sowohl hinsichtlich der Modalitäten staatlicher Zuschüsse als auch hinsichtlich der Leistungsgewährung.
Soweit mir Angaben vorliegen — und zwar zur Zeit nur im Bereich der Alt-EG-Länder, also der alten Sechsergemeinschaft —, kann ich feststellen, daß bei der Leistungsgewährung das Prinzip der Kostenerstattung vorherrscht, zum Teil mit Selbstbeteiligung wie in Frankreich in Höhe von 20 %. In der Bundesrepublik Deutschland dagegen werden die Kosten direkt von der Krankenkasse getragen. Zweitens kann ich feststellen, daß Ersatzkraftgestellung — Betriebshelfer bzw. Dorfhelferin — oder Ersatzgeld als sozialrechtliche Leistung in anderen Ländern nicht besteht und die anderen Staaten nicht die gesetzlich fixierte Garantie übernommen haben, die sogenannte alte Last, d. h. die Kosten für die Krankenversicherung aller Altenteiler, voll zu tragen.
Am 31. Dezember 1972 hatten die landwirtschaftlichen Krankenkassen 1 028 215 Mitglieder; 388 976 davon waren Altenteiler, d. h. für zur Zeit rund 38 v. H. der Versicherten übernimmt der Bund die vollen Kosten.
Die Bundesregierung wird sehr sorgfältig die Entwicklung im Auge behalten. Sie sieht jedoch keinen Anlaß, die Modalitäten des Bundeszuschusses zur Krankenversicherung zu ändern.

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    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Zusatzfrage? — Bitte!