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ID0702402200

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 7024

  • date_rangeDatum: 23. März 1973

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestage 24. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. März 1973 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 1147 A Amtliche Mitteilungen 1147 B Fragestunde (Drucksache 7/360) Frage A 97 des Abg. Graf Stauffenberg (CDU/CSU) : Auffassung des Bundesministers Bahr hinsichtlich der Verläßlichkeit der DDR als Vertragspartner Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 1147 B, D, 1148 A, B, C, D, 1149 A Graf Stauffenberg (CDU/CSU) . . . 1147 D Dr. Marx (CDU/CSU) . . . . . . 1148 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 1148 B Sauer (Salzgitter) (CDU/CSU) . . . 1148 C Baron von Wrangel (CDU/CSU) . . 1148 D Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . . 1149 A Frage A 98 des Abg. Graf Stauffenberg (CDU/CSU) : Erstreckung des Geltungsbereichs des Grundvertrages auf West-Berlin Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 1149 B, 1150 A, B, D, 1151 A, B, C, D, 1152 A Graf Stauffenberg (CDU/ CSU) . 1149 D, 1150 A Dr. Marx (CDU/CSU) 1150 B Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . . 1150 C Eilers (Wilhelmshaven) (CDU/CSU) 1150 D Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . . 1151 A Wienand (SPD) . . 1151B Heyen (SPD) . . . . . . . . . 1151 B Sieglerschmidt (SPD) . . . . . . 1151 C Reddemann (CDU/CSU) . . . . . 1151 D Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . . 1152 A Frage A 99 des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Zusage, Verwirklichung und Verhinderung menschlicher Erleichterungen durch die DDR im Zusammenhang mit dem Grundvertrag Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 1152 B, 1153 A, B Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . . 1152 D, 1153 A Frage A 100 des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Verpflichtung von Bewohnern der DDR, Bürger der Bundesrepublik Deutschland nicht einzuladen Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 1153 B, D, 1154 A, B Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . . 1153 C Dr. Marx (CDU/CSU) 1153 D Wehner (SPD) 1154 A Jäger (Wangen) (CDU/CSU) . . 1154 A Barche (SPD) 1154 B II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. März 1973 Frage A 121 des Abg. Walkhoff (SPD) : Diplomatische Beziehungen zu NordVietnam Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 1154 C, D Walkhoff (SPD) . . . . . . . . 1154 D Frage A 122 des Abg. Walkhoff (SPD) : Aufhebung von Einreiseverboten für Vertreter Nord-Vietnams und Einrichtung vietnamesischer Informationsbüros in der Bundesrepublik Deutschland Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 1155 A, B Walkhoff (SPD) . . . . . . . . 1155 B Frage A 123 des Abg. Dr. Schweitzer (SPD) : Befragung von Touristen aus Polen, Ungarn und der CSSR durch Meinungsforschungsinstitute Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 1155 B Frage A 124 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Ausreise von Deutschen aus den jetzt polnischen Gebieten Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 1155 D, 1156 A, B, C, D Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . 1156 A Dr. Hupka (CDU/CSU) 1156 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 1156 B Wende (SPD) 1156 B Biehle (CDU/CSU) 1156 C Frage A 125 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Schikanöse Behandlung ausreisewilliger Deutscher infolge mangelnder Präzision des Warschauer Vertrages Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 1156 D, 1157 A, B Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . . 1157 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 1157 B Frage A 5 des Abg. Dr. Schweitzer (SPD) : Bestrebungen zur Änderung der finanziellen Grundlage des Deutschlandfunks und Auffassung der Bundesregierung über den Deutschlandfunk Baum, Parl. Staatssekretär (BMI) . . 1157 C, 1158 A Dr. Schweitzer (SPD) . . . . . . 1158 A Fragen A 6 und 7 des Abg. Dr. Wörner (CDU/CSU) : Pressemeldung über die Zustellung der geheimen Wintex-73-Unterlagen an die sowjetische Botschaft — Maßnahmen der Bundesregierung zur Aufklärung der Angelegenheit Baum, Parl. Staatssekretär (BMI) . 1158 B, C Dr. Wörner (CDU/CSU) . . . . 1158 B, C Fragen A 11 und 12 des Abg. Berger (CDU/CSU) : Pressemeldungen betr. eine Umgliederung im Bundesamt für Verfassungsschutz — Einrichtung einer neuen Abteilung zur Beobachtung des politischen Terrorismus Baum, Parl. Staatssekretär (BMI) . 1158 C, D, 1159 A, B, C Berger (CDU/CSU) . . 1158 D, 1159 A, B Dr. Miltner (CDU/CSU) . . . . 1159 A, C Sieglerschmidt (SPD) 1159 B Fragen A 13 und 14 des Abg. Gerster (Mainz) (CDU/CSU) : Pressemeldungen über eine beabsichtigte Umgliederung des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Beobachtung der DKP — Verfolgung verfassungsfeindlicher Ziele durch die DKP Baum, Parl. Staatssekretär (BMI) . 1159 C, D, 1160 A, B Gerster (Mainz) (CDU/CSU) 1159 D, 1160 B Baron von Wrangel (CDU/CSU) (zur GO) 1160 C Aktuelle Stunde Zusagen für menschliche Erleichterungen im geteilten Deutschland Dr. Marx (CDU/CSU) 1160 D Wehner (SPD) 1161 D Ronneburger (FDP) 1163 B Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) 1164 C Reddemann (CDU/CSU) 1165 A Hoppe (FDP) . . . . . . . . . 1166 A Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . . 1166 D Dr. Schmude (SPD) 1167 D Graf Stauffenberg (CDU/CSU) 1169 A Mischnick (FDP) 1170 A Franke, Bundesminister (BMB) . 1171 C Wohlrabe (CDU/CSU) . . . . . . 1173 C Nächste Sitzung 1174 D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. März 1973 III Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 1175* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum (BMI) auf die Frage A 8 — Drucksache 7/360 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. Änderung des § 7 des Bundesvertriebenengesetzes 1175* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum (BMI) auf die Fragen A 9 und 10 — Drucksache 7/360 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Massierung von Kernkraftanlagen im südlichen Oberrheingebiet — Inbetriebnahme des Atomkraftwerks Fessenheim (Elsaß), Genehmigungsverfahren für das Atomkraftwerk Breisach und Bau der industriellen Anlagen in Marckolsheim (Elsaß) . . . . 1176* A Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum (BMI) auf die Frage A 15 — Drucksache 7/360 — des Abg. Dr. Schmude (SPD) betr. Übereinstimmung des von einigen Bundesländern praktizierten Rotationsverfahrens für ausländische Arbeitnehmer mit der von der Bundesregierung verfolgten Politik . . . . . . . . . 1177* C Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum (BMI) auf die Frage A 18 — Drucksache 7/360 — des Abg. Volmer (CDU/CSU) betr. Anzeige des Bundesinnenministers für Beamte des gehobenen technischen Dienstes in der „Welt" . . . . . . . 1177* D Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum (BMI) auf die Frage A 19 — Drucksache 7/360 — des Abg. Volmer (CDU/CSU) betr. Konsequenzen aus der Einrichtung der Fachhochschulen für die lauf bahn- und besoldungsrechtliche Einstufung beamteter graduierter Ingenieure . . . . 1178* A Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum (BMI) auf die Fragen A 20 und 21 — Drucksache 7/360 — des Abg. Dr. Jens (SPD) betr. Ansiedlung einer Raffinerie durch die VEBA-Chemie im Orsoyer Rheinbogen — Ablehnung dieses Projekts durch die Vertreter der Bundesregierung im Aufsichtsrat der VEBA- Chemie 1178* B Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum (BMI) auf die Frage A 22 — Drucksache 7/360 — des Abg. Dr. Sperling (SPD) betr. Projektierung des Schnellen NatriumBrüters SNR 300 . . . . . . . . . 1178* C Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum (BMI) auf die Frage A 23 — Drucksache 7/360 — des Abg. Egert (SPD) betr. Ausbau des Bundesgrenzschutzes zu einer Bundespolizei und paramilitärische Tendenzen beim BGS . . . . . . . . . 1178* D Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum (BMI) auf die Frage A 24 — Drucksache 7/360 — des Abg. Wurche (SPD) betr. Einsatz eines in Frankfurt lagernden Lazaretts in Nord-Vietnam . . . . . . 1179* B Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum (BMI) auf die Frage A 25 — Drucksache 7/360 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Stufenplan des Bundes der verdrängten Beamten im Deutschen Beamtenbund zur Verwirklichung einer Abschlußregelung des Gesetzes zu Art. 131 GG 1179* C Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum (BMI) auf die Fragen A 26 und 27 — Drucksache 7/360 des Abg. Dr.-Ing. Oetting (SPD) betr. Errichtung des Bundesamtes für Umweltschutz in Braunschweig — Heranziehung von Verwaltungsfachleuten und Geisteswissenschaftlern, insbesondere Juristen und Philologen 1179* D Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum (BMI) auf die Frage A 29 — Drucksache 7/360 — des Abg. Engelsberger (CDU/ CSU) betr. Pressemeldungen über Ansprüche der „DDR" auf Gebiete der Bundesrepublik Deutschland entlang der Zonengrenze 1180* D Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum (BMI) auf die Frage A 30 — Drucksache 7/360 — des Abg. Damm (CDU/CSU) betr. Gründe für die Verzögerung der Versendung eines Lazarettzeltes nach Vietnam 1181* A IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. März 1973 Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum (BMI) auf die Frage A 31 — Drucksache 7/360 — des Abg. Engholm (SPD) betr Wahlkampffinanzierung durch anonyme Großspender 1181* B Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage A 60 — Drucksache 7/360 — des Abg. Biechele (CDU/CSU) betr. deutsch-amerikanische Beziehungen auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit . . . 1181* D Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage A 61 — Drucksache 7/360 — des Abg. Braun (CDU/CSU) betr. Bewertung der Ersatzzeiten (Kriegsdienstzeit) bei der Berechnung der Renten . . . . 1182* B Anlage 18 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage A 62 — Drucksache 7/360 — des Abg. Dr. Schmude (SPD) betr. Einstellungspraxis im Bereich der öffentlichen Hand in bezug auf Schwerbeschädigte 1182* C Anlage 19 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Fragen A 63 und 64 — Drucksache 7/360 — des Abg. Dr. Schwörer (CDU/ CSU) betr. Unfallversicherung für Schüler, Studenten und Kinder in Kindergärten, insbesondere in Baden-Württemberg 1182* D Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Fragen A 65 und 66 — Drucksache 7/360 — des Abg. Milz (CDU/CSU) betr. Verlegung des Militärgeographischen Amtes der Bundeswehr nach Euskirchen . . . . . . . . . 1183* B Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage A 67 — Drucksache 7/360 — des Abg. Dr. Wernitz (SPD) betr. Neufassung des § 14 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes . . . . . . 1183* C Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage A 68 — Drucksache 7/360 — des Abg. Metzger (SPD) betr. Heranziehung von Ärzten zum Grundwehrdienst bzw. zu Leistungen innerhalb der Bundeswehr . . . . . . 1183* D Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage A 69 — Drucksache 7/360 — des Abg. Dr. Probst (CDU/ CSU) betr. Umfragen bezüglich des Ansehens der NATO-Partner sowie der Notwendigkeit der Bundeswehr und der NATO 1184* A Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 70 — Drucksache 7/360 — des Abg. Groß (FDP) betr. Einfuhrverbot für Lebensmittelbestandteile und -zusätze 1184* C Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 71 — Drucksache 7/360 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. EG- Richtlinien auf pharmazeutischem Gebiet 1184* D Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 72 — Drucksache 7/360 — des Abg. Tillmann (CDU/CSU) betr. Arbeit der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft — Unterstützung durch Haushaltsmittel . . . . 1185* B Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage A 75 — Drucksache 7/360 — des Abg. Burger (CDU/CSU) betr. fachärztliche Akut- und Nachsorgebehandlungen Querschnittsgelähmter und Rückenmarkgeschädigter . . 1185* C Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 79 — Drucksache 7/360 — des Abg. Egert (SPD) betr. Überprüfung des Sehvermögens älterer Führerscheininhaber . . . . . . . . . 1185* D Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 80 — Drucksache 7/360 — des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) betr. Eröffnung der Bahnverbindung Würzburg—Meiningen und Wiederherstellung der Verbindung Stuttgart—Berlin . . . . . . . . . 1186* A Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 81 — Drucksache 7/360 — des Abg. Hölscher (FDP) betr. Umweltverträglichkeitsprüfung im Zu- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. März 1973 V sammenhang mit der Bundesfernstraßenplanung 1186* A Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 82 Drucksache 7/360 — des Abg. von Bockelberg (CDU/ CSU) betr. gehörlose (taubstumme) Führerscheininhaber und Führerscheinbewerber 1186* B Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 84 — Drucksache 7/360 — des Abg. Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) betr. Bau von Autobahnen und Bundesstraßen in Rheinland-Pfalz . . 1186* C Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 85 — Drucksache 7/360 — des Abg. nr. Probst (CDU/ CSU) betr. Äußerungen des Bundesministers Dr. Lauritzen in bezug auf Standort und Größe des Flughafens München II . . . 1186* D Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 86 und 87 — Drucksache 7/360 — des Abg. Seiters (CDU/CSU) betr. Streckenauswahl bei der Elektrifizierung von Eisenbahnlinien . . 1187* A Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Frage A 88 — Drucksache 7/360 des Abg. Dr. Geßner (SPD) betr. eine Vorlage bezüglich Erhöhung der Mietobergrenzen für das Wohngeld 1187* C Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Frage A 89 — Drucksache 7/360 — des Abg. Baier (CDU/ CSU) betr. Maßnahmen des Bundesministers Dr. Vogel zur Verbilligung des Bauens 1187* D Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack (BMBau) auf die Fragen A 90 und 91 — Drucksache 7/360 — des Abg. Kiechle (CDU/CSU) betr. Aussage des Bundesministers Dr. Vogel über die Auswirkungen des Düngens landwirtschaftlicher Nutzflächen 1188* C Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT /BMP) auf die Frage A 101 — Drucksache 7/360 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. Vergabe von Studien und Gutachten durch das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft . . . 1188* D Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT /BMP) auf die Fragen A 106 und 107 — Drucksache 7/360 — des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU) betr. Postzustellung in Großgemeinden mit schlechten Verkehrsverbindungen und Aushändigung von Postsendungen durch Annahmepostämter 1189* B Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT /BMP) auf die Fragen A 108 und 109 — Drucksache 7/360 — des Abg. Dr. Enders (SPD) betr. Empfang von Fernsehsendungen im Zonenrandgebiet . . . 1189* C Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 120 — Drucksache 7/360 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Stärkung der Rolle des Europäischen Parlaments . . . 1189* D Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen B 1 und 2 — Drucksache 7/360 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) betr. Behandlung von ausreisewilligen Deutschen in Polen — polnische Entschädigungsforderungen . . 1190* B Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum (BMI) auf die Fragen B 3 und 4 — Drucksache 7/360 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Personalmangel in den technischen Verwaltungen und Bewertung des technischen Dienstes . . 1190* D Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum (BMI) auf die Fragen B 5 und 6 — Drucksache 7,360 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/ CSU) betr. Benachteiligung der Arbeiter der Deutschen Bundesbahn bei Übernahme in das Beamtenverhältnis . . . . 1191* C Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum (BMI) auf die Fragen B 7 und 8 — Drucksache 7/360 — des Abg. Gerster (Mainz) (CDU/CSU) betr. Festschreibung von VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. März 1973 Obergrenzen für die Einrichtung von Beförderungsämtern . . . . . 1191* D Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum (BMI) auf die Frage B 9 — Drucksache 7/360 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Vorschläge zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, zur Rentenversicherung und zum Gesetz zu Artikel 131 GG 1192* C Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum (BMI) auf die Frage B 10 — Drucksache 7/360 — des Abg. Dr.-Ing. Oetting (SPD) betr. Bundesamt für Umweltschutz . . . 1193* B Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum (BMI) auf die Frage B 11 — Drucksache 7/360 — des Abg. Wuwer (SPD) betr. Phosphatverschmutzung des Wassers . . 1194* B Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner (BMF) auf die Frage B 12 — Drucksache 7/360 — des Abg. Wuwer (SPD) betr. Einstellung der Unternehmen zum Stabilitätskurs 1194* D Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner (BMF) auf die Fragen B 13 und 14 — Drucksache 7/360 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Austausch von französischen Stationierungsstreitkräften in Breisach 1195* A Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Fragen B 15 und 16 — Drucksache 7/360 — des Abg. Wüster (SPD) betr. Ausschreibungen von Importkontingenten unter Berücksichtigung der Lage der betreffenden inländischen Wirtschaftszweige 1195* B Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage B 17 — Drucksache 7/360 — des Abg. Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) betr. Folgen der Entblößung der Stadt Duderstadt von Behörden . . 1196* B Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage B 18 — Drucksache 7/360 — des Abg. Dr. Sperling (SPD) betr. Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Finanzierung der Beihilfe für die Seidenraupenzucht . . . 1196* B Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage B 19 — Drucksache 7/360 — des Abg. Dr. Jenninger (CDU/CSU) betr. Zuschüsse für die Landfrauenvereinigungen 1196* D Anlage 55 Antwort des Staatssekretärs Eicher (BMA) auf die Frage B 20 — Drucksache 7/360 — des Abg. Ferrang (CDU/CSU) betr. Anwendung der Neufassung des § 1252 der Reichsversicherungsordnung . 1196* D Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 21 — Drucksache 7/360 — des Abg. Dr. Miltner (CDU/ CSU) betr. Verlegung von Teilen der Bundeswehr nach Boxberg 1197* A Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen B 22 und 23 — Drucksache 7/360 — des Abg. Amrehn (CDU/CSU) betr. Ratifizierungsgesetz zum Übereinkommen über psychotrope Stoffe und zum UN-Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe 1197* B Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen B 24 und 25 — Drucksache 7/360 — des Abg. Christ (FDP) betr. Chloroformgehalt der Zahnpasten „Strahler 70" und „Ultra-Weiß" . 1197* D Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage B 27 — Drucksache 7/360 — des Abg. Schäfer (Appenweier) (SPD) betr. Verfütterung von Milch mit Gehalt an Hexachlorzyklohexan 1198* A Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 28 und 29 — Drucksache 7/360 — des Abg. Kiechle (CDU/CSU) betr. Teilstück der Bundesautobahn 85 zwischen Kempten und Füssen Landesgrenze . . . . . . . . . 1198* C Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 30 — Drucksache 7/360 — des Abg. Bäuerle (SPD) betr. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. März 1973 VII Verkehrsverhältnisse in Höchst im Odenwald 1198* D Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 31 — Drucksache 7/360 — des Abg. Hölscher (FDP) betr Linienführung der Bundesautobahn und der B 295 im Raum Leonberg 1199* A Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 32 — Drucksache 7/360 — des Abg. Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) betr. verkehrsmäßige Anbindung von Stadt und Raum Duderstadt 119* B Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 33 — Drucksache 7/360 — des Abg. Dr.-Ing. Oetting (SPD) betr. Kontakte mit der National Highway Traffic Safety Administration und Konsequenzen für die deutsche Verkehrssicherheitspolitik . . . . . . . . . . . 1199* D Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 34 -- Drucksache 7/360 — des Abg. Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) betr. Autobahnteilstück Wittlich—Schweich 1200* A Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT /BMP) auf die Frage B 35 — Drucksache 7/360 — des Abg. Dr. Burgbacher (CDU/CSU) betr. Aufwendungen für die Kernphysik und für die Kohle . . 1200* B Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT /BMP) auf die Frage B 36 und 37 — Drucksache 7/360 — des Abg. Dr. Eyrich (CDU/CSU) betr. zentrale Briefabgangsstelle des Postamts Lörrach auf dem Badischen Bahnhof in Basel . . 1203* B Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage B 38 - Drucksache 7/360 — des Abg. Engholm (SPD) betr. Modellversuche für die Journalistenausbildung im Gesamthochschulbereich . 1203* D Anlage 69 Antwort des Bundesministers Dr. Eppler (BMZ) auf die Frage B 39 — Drucksache 7/360 — des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) betr. öffentliche Entwicklungshilfe der Bundesrepublik Deutschland 1204* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. März 1973 1147 24. Sitzung Bonn, den 23. März 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete (r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 23. 3. Dr. Aigner * 23. 3. Alber * 23. 3. Dr. Althammer 23. 3. Amrehn *' 23. 3. Dr. Arndt (Berlin) * 23. 3. Dr. Artzinger * 23. 3. Dr. Barzel 23. 3. Behrendt * 23. 3. Blumenfeld ** 24. 3. von Bockelberg 23. 3. Dr. Böger 23. 3. Dr. Burgbacher * 23. 3. Frau Däubler-Gmelin 23. 3. van Delden 23. 3. Dr. Dollinger 23. 3. Frau Eilers 23. 3. Dr. Evers 23. 3. Fellermaier * 23. 3. Flämig * 23. 3. Frehsee * 23. 3. Dr. Früh * 23. 3. Gerlach (Emsland) * 23. 3. Haase (Fürth) 23. 3. Handlos 23. 3. Dr. Hauser (Sasbach) 23. 3. Höhmann 23. 3. Dr. Jahn (Braunschweig) 23. 3. Kater * 23. 3. Dr. Kempfler 23. 3. Kiep 23. 3. Dr. h. c. Kiesinger 23. 3. Dr. Kraske 23. 3. Kroll-Schlüter 23. 3. v. Kühlmann-Stumm 23. 3. Lange * 23. 3. Lautenschlager * 23. 3. Lemp 23. 3. Frau Dr. Lepsius 7. 4. Lücker * 23. 3. Dr. Martin 23. 3. Frau Meermann 23. 3. Mursch (Soltau-Harburg) * 23. 3. Niegel 23. 3. Frau Dr. Orth * 23. 3. Pieroth 23. 3. Dr. Riedl (München) 18. 4. Rollmann 23. 3. Frau Schimschok 23. 3. Schirmer 23. 3. Frau Schlei 23. 3. Schmidhuber 23. 3. Frau Schroeder (Detmold) 23. 3. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 23. 3. Schwabe * 23. 3. Dr. Schwörer * 23. 3. Seefeld * 23. 3. Seibert 23. 3. Spilker 23. 3. Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Spranger 23. 3. Springorum * 23. 3. Dr. Starke (Franken) * 23. 3. Susset 23. 3. Frau Dr. Timm 23. 3. Dr. Waigel 23. 3. Warnke 23. 3. Weber (Heidelberg) 23. 3. Frau Will-Feld 31. 3. Wrede 24. 3. Wurbs 23. 3. Dr. Zimmermann 23. 3. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlage 2 Anwort des Parl. Staatssekretärs Baum vom 23. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/360 Frage A 8) : Wann will die Bundesregierung eine Änderung des § 7 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) vorschlagen, der die zweifellos nicht vertretbare Zunahme von Personen enthält, die die Vertriebeneneigenschaft nur abgeleitet erwerben, nachdem sie die Absicht der Änderung des o. a. Paragraphen bereits vor fast zwei Jahren bekanntgegeben hat, und wenn sie nach wie vor immer noch eine Änderung des BVFG allein nur wegen des § 7 für untunlich hält, welche weiteren Änderungsvorschläge des BVFG will sie veranlassen? Der in § 7 des Bundesvertriebenengesetzes enthaltenen Regelung lag neben sozialen Beweggründen auch die Absicht des Gesetzgebers zugrunde, die Gesamtzahl der Vertriebenen innerhalb der Bevölkerung des Bundesgebietes in etwa konstant zu halten. Diesem Ziel entspricht die Vorschrift, daß Kinder aus Ehen zwischen Vertriebenen und Nichtvertriebenen nur dann auf derivativem Wege die Vertriebeneneigenschaft erwerben, wenn der Elternteil, dem zur Zeit der Geburt das Recht der gesetzlichen Vertretung zusteht, Vertriebener ist. Damit ist eine unvertretbare Zunahme der Gesamtzahl der Vertriebenen in der Bevölkerungsstatistik nicht zu besorgen. Die Vorschrift hat heule nur noch geringe praktische Bedeutung. Die Erfahrung zeigt, daß sich nur sehr wenige der nach § 7 BVFG in Betracht kommenden Kinder von Vertriebenen einen Vertriebenenausweis ausstellen lassen. Nach einer im Land Nordrhein-Westfalen im Jahre 1971 durchgeführten Erhebung dürften es nur etwa 5 % der potentiellen Antragsteller sein; die anderen bemühen sich nicht darum, weil sie aus dem Besitz des Vertriebenenausweises keine besonderen Rechte für sich herleiten können. Ich werde deshalb prüfen, ob für die Aufrechterhaltung dieser Bestimmung noch ein Bedürfnis besteht. 1176* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. März 1973 Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum vom 23. März 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/360 Fragen A 9 und 10) : Welche Vorkehrungen und internationale Vereinbarungen sind von der Bundesregierung getroffen worden, falls es im südlichen Oberrheingebiet zu einer Massierung von Kernkraftanlagen durch das im Bau befindliche Kernkraftwerk in Fessenheim (Elsaß), das geplante Atomkraftwerk Breisach und die projektierte Plutoniumindustrie in Marckolsheim (Elsaß) kommt, um den möglichen Schädigungen vorzubeugen, die sich durch denkbare Terrorakte oder andere katastrophenähnliche Störfälle, Überschreitung der noch verbindlich festzulegenden maximalen Abgabenmengen radioaktiver Emission auf Grund des gegenwärtigen Stands der Technik und Wissenschaft unter Berücksichtigung biologischer Gesichtspunkte und Gewährleistung einer ausreichenden Haftungsvorsorge für Störfälle außerhalb des Bundesgebiets ergeben können? Welche Angaben kann die Bundesregierung nach dem gegenwärtigen Stand über die voraussichtliche Inbetriebnahme des Atomkraftwerks Fessenheim (Elsaß), über den Stand des Genehmigungsverfahrens für das Atomkraftwerk Breisach und über den möglichen Baubeginn der industriellen Anlagen in Marckolsheim (Elsaß) auf Plutoniumgrundlage machen? Zu Frage A 9: Die Bundesregierung verfolgt die geplante Häufung von Kernkraftwerken im Raum Breisach mit großer Aufmerksamkeit. Ihr ist bekannt, daß auf deutscher Seite ein Vorbescheidsverfahren entsprechend § 7 a AtG zur Genehmigung eines Kernkraftwerksstandortes bei Breisach läuft, wo die Badenwerk AG zwei Leichtwasserreaktoren mit je 1300 MW elektrischer Leistung errichten möchte. Etwa 20 km davon entfernt ist auf französischer Seite bei Fessenheim ein Kernkraftwerk von 900 MW elektrischer Leistung im Bau, ein zweiter, zeichnungsgleicher Block ist in der Bauvorbereitung. In französischem Raum Marckolsheim sind nach Wissen der Bundesregierung keinerlei kerntechnische Anlagen geplant. Vermutlich liegt hier eine Verwechslung mit den im Schiefergestein dieser Gegend bekannten Uranvorkommen vor, die jedoch derzeit nicht abbauwürdig sind. Die Bundesregierung wird im Rahmen ihrer Rechts- und Zweckmäßigkeitsaufsicht und im Einvernehmen mit den atomrechtlichen Genehmigungsbehörden des Landes Baden-Württemberg dafür Sorge tragen, daß vor einer Genehmigung des Standorts Breisach alle sicherheitstechnischen Aspekte berücksichtigt werden, beispielsweise auch Maßnahmen zur Verhinderung katastrophenähnähnlicher Störfälle und zu möglichst enger Begrenzung der maximal zuzulassenden Abgabemenge radioaktiver Stoffe getroffen werden. Die Bundesregierung und die atomrechtlichen Genehmigungsbehörden haben hierzu zahlreiche unabhängige Gutachter und Berater eingeschaltet, auf Bundesseite die Reaktor-Sicherheitskommission, auf Landesseite beispielsweise den Technischen Überwachungs-Verein und das Institut für Reaktorsicherheit. Die Bundesregierung vertritt die Ansicht, daß eine Häufung von mehreren Kernkraftwerken im Raum Breisach-Fessenheim keine schwerwiegenden Probleme der Reaktorsicherheit und des Strahlenschutzes aufwirft, da eine gegenseitige Beeinflussung durch zusätzliche Maßnahmen verhindert werden kann und die maximal zu genehmigenden Emissionswerte ohnehin so festgesetzt werden, daß andere Quellen für radioaktive Substanzen in der Umgebung berücksichtigt werden. Die möglichen meteorologischen Auswirkungen mehrerer großer Kühltürme bedürfen dagegen noch sorgfältiger Prüfungen. Internationale Vereinbarungen bestehen bisher in diesem Bereich aufgrund der Bestimmungen des EURATOM-Vertrages, der eine gegenseitige Information über Anlagen mit radioaktiven Emissionen vorschreibt. Darüber hinaus ist davon auszugehen, daß in Frankreich ähnlich strenge Vorschriften zur Reaktorsicherheit und zum Strahlenschutz bestehen wie in der Bundesrepublik. Die Bundesregierung hat zusätzlich bereits im Jahr 1971 bilaterale Kontakte mit den französischen Genehmigungsbehörden aufgenommen, um sich im gegenseitigen Interesse über grenznahe Projekte zu unterrichten. Im Rahmen dieser Kontakte wird gegenwärtig ein detaillierter sicherheitstechnischer Vergleich des Kernkraftwerks Fessenheim mit einer vergleichbaren deutschen Anlage vorgenommen. Diese Gespräche werden fortgesetzt. Die nach der derzeitigen Rechtslage bestehenden Möglichkeiten, Betreiber bzw. Inhaber ausländischer kerntechnischer Anlagen zum Ersatz von in Deutschland entstandenen Schäden, die durch Störfälle dieser Anlagen verursacht werden, heranzuziehen, sind unbefriedigend. Eine Verbesserung dieser Situation erscheint zur Zeit nur möglich durch Ratifizierung der sogenannten Pariser Haftungskonvention über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie (1960) und der Brüsseler Zusatzkonvention hierzu. Da jedoch das System der Konventionen zu einer Zeit erarbeitet worden ist, in der man an Forschungsreaktoren und an Kernkraftwerke (KKW) bis zu 100 Megawatt elektrischer Leistung gedacht, ,die fortgeschrittene Entwicklung aber bereits zu KKW mit 1300 MW elektrischer Leistung geführt hat, muß sehr sorgfältig geprüft werden, ob das in den Konventionen angebotene System der Haftung und Deckung noch dem nuklearen Risiko, wie es von Großanlagen ausgehen kann, nach Art, Umfang und Höhe adäquat ist. Erhebliche Vorbehalte bestehen z. B. gegen die Regelung des Artikels 9 der Pariser Konvention sowie gegen die Höhe der Haftung und Deckung. Nach Artikel 9 wird die Haftung für durch ein nukleares Ereignis verursachte Schäden u. a. dann ausgeschlossen, wenn das Ereignis auf Handlungen eines Aufstandes oder auf eine schwere Naturkatastrophe außergewöhnlicher Art zurückzuführen ist. Sowohl die Höhe der Haftung als auch die Regelungen gemäß Artikel 9 bleiben erheblich hinter den Möglichkeiten des Schadensausgleichs nach dem geltenden Atomgesetz zurück. Die Bundesregierung erwägt daher, die Ratifizierung der Konventionen mit dem Ziel ihrer Revision und unter folgenden Modifikationen vorzuschlagen: Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. März 1973 1177* 1. Artikel 9 der Pariser Konvention wird unter Inanspruchnahme eines von der Bundesregierung bei der Unterzeichnung gemachten Vorbehalts nicht ratifiziert, so daß insoweit die Regelung des deutschen Atomgesetzes weitergilt, d. h. u. a. auch bei Naturereignissen größerer Art besteht. 2. Zusätzlich zu der nach der Brüsseler Zusatzkonvention vorgesehenen Haftung und Deckung mit einem Höchstbetrag von 120 Mio. Rechnungseinheiten wird eine Entschädigungspflicht des Bundes in Höhe von weiteren 500 Mio. DM, die der jetzigen Freistellungsverpflichtung des Bundes nach § 36 des Atomgesetzes entspricht, eingeführt und damit der Haftungshöchstbetrag an das mögliche höhere Risiko bei Kernkraftwerken der 1000 MW-Klasse angepaßt. 3. Für die Fälle, in denen wegen eines Haftungsausschlusses, z. B. nach Artikel 9 der Pariser Konvention oder wegen unzureichender Dekkung, Schäden, die von ausländischen grenznahen Kernkraftanlagen in Deutschland verursacht werden, nicht abgedeckt sind, leistet der Bund einen angemessenen Ausgleich. Hierdurch wäre die deutsche Bevölkerung, insbesondere in grenznahen Bereichen, so gestellt, als ob der Schaden von deutschen Anlagen verursacht würde. Zur Zeit wird ein entsprechender Gesetzentwurf zur Ratifizierung der Konventionen erarbeitet. Ich bin zuversichtlich, daß die Bundesregierung diesen Entwurf trotz der damit verbundenen schwierigen rechtstechnischen Probleme noch in dieser Legislaturperiode vorlegen kann. Zu Frage A 10: Der erste Block des Kernkraftwerks Fessenheim ist seit 1971 im Bau. Entsprechend der üblichen Bauzeit für Kernkraftwerke von ca. 4 Jahren ist mit einer Inbetriebnahme etwa im Jahre 1975 zu rechnen. Das Vorbescheidsverfahren für einen Kernkraftwerksstandort Breisach läuft ebenfalls seit dem Jahr 1971. Das Beratungsgremium des Bundes, die Reaktor-Sicherheitskommission, hat in ihrer 76. Sitzung am 20. September 1972 dem damals zuständigen Bundesminister für Bildung und Wissenschaft empfohlen, aus sicherheitstechnischer Sicht einer Genehmigung des Standortes zuzustimmen. Die Erörterung der Einwendungen gegen das Vorhaben wurde von der zuständigen Landesbehorde am 31. Oktober 1972 in Breisach durchgeführt. Für eine Entscheidung des Standortvorbescheidsverfahrens stehen jetzt noch einige Gutachten zu den meteorologischen Auswirkungen und zu den etwaigen Konsequenzen für den Weinbau aus. Diese werden von der Genehmigungsbehörde öffentlich ausgelegt und Einwendungen dazu gegebenenfalls in einem Hearing behandelt. Plutonium-Anlagen im Raum Marckolsheim befinden sich nach Wissen der Bundesregierung nicht in der Planung. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum vom 23. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmude (SPD) (Drucksache 7/360 Frage A 15) : Steht nach Auffassung der Bundesregierung das von einigen Bundesländern praktizierte sogenannte Rotationsverfahren, bei dem ausländischen Arbeitnehmern nach einer gewissen Aufenthaltszeit in der Bundesrepublik Deutschland die Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis zugunsten der Hereinnahme neuer ausländischer Arbeitskräfte versagt wird, in Übereinstimmung mit der von der Bundesregierung den ausländischen Arbeitnehmern gegenüber verfolgten Politik, wie sie z. B. in der Antwort auf die Kleine Anfrage (Drucksadie VI/3085) dargestellt ist? Die Bundesregierung hat in ihren Grundsätzen zur Eingliederung ausländischer Arbeitnehmer und ihrer Familien vom 20. April 1972 festgestellt, daß eine steigende Zahl ausländischer Arbeitnehmer länger in der Bundesrepublik Deutschland bleiben wolle. Dies habe einen verstärkten Nachzug der Familien zur Folge. Die Bundesregierung hat weiterhin erklärt, daß hierauf rechtlich und tatsächlich Rücksicht zu nehmen sei. Dementsprechend hat die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 31. Januar 1972 auf eine Kleine Anfrage zur Politik der Bundesregierung gegenüber den ausländischen Arbeitnehmern in der Bundesrepublik Deutschland zum Ausdruck gebracht, daß eine zeitliche Begrenzung des Aufenthalts ausländischer Arbeitnehmer mit ausländerrechtlichen Mitteln nicht in Betracht kommt. Eine abweichende Praxis, die kürzlich vereinzelt in zwei Ländern zu beobachten war, ist inzwischen eingestellt worden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum vom 23. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Volmer (CDU/CSU) (Drucksache 7/360 Frage A 18) : Sieht die Bundesregierung in der Anzeige des Bundesministers des Innern in der „Welt" vom 23. Dezember 1972, worin Beamte des gehobenen technischen Dienstes gesucht und bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen Übernahme nach Besoldungsgruppe A 11 angeboten wird, eine erneute Bestätigung dafür, daß fachhochschulmäßig ausgebildeter Ingenieurnachwuchs mit der Eingangsbesoldungsgruppe A 9 nicht mehr gewonnen werden kann? Mit der von Ihnen erwähnten Zeitungsanzeige wurden Bewerber für 2 konkrete Dienstposten im Geschäftsbereich meines Hauses gesucht, die nach Besoldungsgruppe A 12 (Oberamtmann) bewertet sind. Durch die Anzeige sollten in erster Linie graduierte Ingenieure angesprochen werden, die sich als Amtmänner oder Oberinspektoren bereits im öffentlichen Dienst bewährt hatten. Die Anzeige enthält kein Angebot, graduierte Ingenieure als Nachwuchskräfte in der Besoldungsgruppe A 11 in das Beamtenverhältnis zu übernehmen. 1178* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. März 1973 Anlage 6 Antwort des Pari. Staatssekretärs Baum vom 23. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Volmer (CDU/CSU) (Drucksache 7/360, Frage A 19) : Wann beabsichtigt die Bundesregierung, aus der Einrichtung der Fachhochschulen in den Ländern die überfälligen Konsequenzen für die laufbahn- und besoldungsrechtliche Einstufung beamteter graduierter Ingenieure und gegebenenfalls anderer vergleichbarer Beamter zu ziehen? Das Problem der besoldungsmäßigen Einstufung von Fachhochschulabsolventen hat zwar besonderes Gewicht für die graduierten Ingenieure, es ist aber auch für zahlreiche andere Beamtengruppen aufgeworfen. Die Frage der Berücksichtigung der Fachhochschulabschlüsse bei der Übernahme in den öffentlichen Dienst kann daher nur allgemein im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Bildungsreform gesehen werden. Im übrigen hat die Bundesregierung zu Fragen der Besoldung der Beamten des gehobenen technischen Dienstes auf die Fragen der Kollegen Handlos und Spranger am 16. März 1973 schriftlich Stellung genommen. Sie hat erklärt, daß sie es als vordringlich ansehe, ein einheitliches Besoldungsgesetz für Bund und Länder mit einheitlichen Besoldungsordnungen zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang soll auch die Besoldung der Ingenieure und anderer Fachhochschulabsolventen neu geordnet werden. Die Vorarbeiten für ein einheitliches Besoldungsgesetz sind in meinem Hause im Gange. Die Erörterungen mit den Bundesressorts und den Ländern sind aber noch nicht abgeschlossen. Ich bitte daher um Verständnis, daß ich mich zu dem Problem zur Zeit nicht im einzelnen äußern kann. Im übrigen werden mit den Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften im April 1973 Expertengespräche über die weiteren Planungen auf dem Gebiet des Besoldungsrechts geführt werden. Hierbei werden auch die Probleme der Besoldung der Beamten des technischen Dienstes erörtert werden. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum vom 23. März 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 7/360, Fragen A 20 und 21): Hält die Bundesregierung die Ansiedlung einer Raffinerie durch die VEBA-Chemie im Orsoyer Rheinbogen mit ihren Feststellungen zum Umweltschutz in ihrer Regierungserklärung unter Berücksichtigung des jetzt bekanntgewordenen sogenannten 4. VEBA-Gutachtens (Ergänzung der gutachtlichen Stellungnahme der LIB im Vorprüfverfahren des Ansiedlungsvorhabens der Firma VEBA-Chemie AG in Orsoy-Land) für vereinbar? Ist die Bundesregierung bereit, ihren Vertretern im Aufsichtsrat der VEBA-Chemie bei einer möglicherweise erneut notwendig werdenden Entscheidung der VEBA über den Bau der Raffinerie im Orsoyer Rheinbogen Anweisungen zu geben, das Projekt im Hinblick auf die Notwendigkeit eines verstärkten Umweltschutzes abzulehnen? Zu Frage A 20: Für die Entscheidung über die Änderung des Gebietsentwicklungsplanes für den Orsoyer-Rheinbogen ist nicht die Bundesregierung, sondern die Landesregierung Nordrhein-Westfalen zuständig. Die Bundesregierung kennt auch nicht alle Entscheidungsgrundlagen, insbesondere liegt ihr das sogenannte 4. VEBA-Gutachten nicht vor. Die zuständige Landesregierung will über die Änderung des Gebietsentwicklungsplanes am 27. März 1973 abschließend entscheiden. Zu Frage A 21: Es ist selbstverständlich, daß die Vertreter des Bundes bei der ihnen obliegenden Entscheidung im Aufsichtsrat auch der Notwendigkeit des Umweltschutzes gebührend Rechnung tragen werden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum vom 23. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 7/360 Frage A 22) : Trifft es zu, daß bei der bisherigen Projektierung des angeblich baureifen Schnellen Natrium-Brüters SNR 300 keine Berechnungen vorgenommen worden sind, die mit 100 % theoretischer Gewißheit das Entstehen einer kritischen Masse in denkbaren Störungsfällen ausschließen? Es gehört zum Wesen jedes Spaltungsreaktors, daß zur Aufrechterhaltung eine Kettenreaktion und damit zur Energieerzeugung der Reaktorkern in einen sogenannten „kritischen Zustand" gebracht wird, d. h. daß die Anzahl der je Zeiteinheit erzeugten und absorbierten Neutronen gleich ist. Insofern ist auch beim projektierten Schnellen Natriumgekühlten Reaktor (SNR 300) der Reaktorkern im Betriebszustand kritisch. Wesentlich für die Sicherheit einer Anlage ist nun die Gewährleistung einer sicheren Unterbrechung der Kettenreaktion — einer Abschaltung —bei allen anzunehmenden Betriebszuständen und Störfallabläufen. Die sicherheitstechnische Konzeption der SNR-Anlage sieht hierzu zwei voneinander völlig unabhängige und einzeln für sich ausreichende Abschaltsysteme vor, sowie spezielle Vorrichtungen, welche in der Lage sind, den Reaktorkern auch nach hypothetischen schweren Störungen langfristig in einer unterkritischen und kühlfähigen Konfiguration zu halten. Die Bundesregierung, die atomrechtlichen Genehmigungsbehörden und die sie beratenden Gutachter haben sich überzeugt, daß diese Maßnahmen als sicherheitstechnisch ausreichend anzusehen sind. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum vom 23. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 7/360 Frage A 23) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. März 1973 1179* Inwieweit sieht die Bundesregierung in der vom Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei, Kuhlmann, aufgezeigten Ausbildungspraxis einen Widerspruch zu der erklärten Absicht, den Bundesgrenzschutz zu einer Bundespolizei auszubauen, und wie gedenkt sie, den mit einer polizeilichen Funktion unvereinbaren paramilitärischen Tendenzen beim Bundesgrenzschutz entgegenzutreten? Die in der Frage enthaltenen Unterstellungen, — die vom Vorsitzenden der GdP erhobenen Vorwürfe zeigten die Ausbildungspraxis des BGS auf und — im BGS bestünden paramilitärische Tendenzen, weise ich mit Entschiedenheit zurück. Der Bundesgrenzschutz ist nach dem vom Deutschen Bundestag einstimmig angenommenen neuen Bundesgrenzschutzgesetz eine Polizei des Bundes. Der Einsatz des Bundesgrenzschutzes hält sich, wie der Innenausschuß des Deutschen Bundestages am 14. März 1973 einstimmig festgestellt hat, im Rahmen der durch die Gesetze gezogenen Grenzen. Dies gilt auch für die Ausbildung des BGS, die auf seine Aufgaben als Polizei des Bundes und seine Verwendungsmöglichkeiten zur Unterstützung der Länderpolizeien zugeschnitten ist. Die vom Vorsitzenden der GdP erhobenen Vorwürfe und Behauptungen sind kein Beweis für eine paramilitärische Ausbildungspraxis im BGS. Sollten sie sich als richtig erweisen, was zum Teil noch näherer Klärung bedarf, so zeigen sie allenfalls ein zu mißbilligendes Fehlverhalten in Einzelfällen, die ein Pauschalurteil nicht rechtfertigen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum vom 23. März 1673 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wurche (SPD) (Drucksache 7/360 Frage A 24) : Trifft es zu, daß ein bei der Hilfsorganisation Medico International in Frankfurt lagerndes komplettes Lazarett deshalb nicht zum Einsatz in Nordvietnam gebracht werden kann, weil die Bundesregierung bisher nicht, wie sonst üblich, die Transportkosten übernommen hat, und wenn ja, welche Gründe veranlassen die Bundesregierung zu ihrem Verhalten, und besteht die Absicht, diese Haltung zu ändern? Es ist, wie ich zunächst bemerken darf, weder bei der Katastrophenhilfe noch bei der humanitären Hilfe üblich, daß die Bundesregierung die Transportkosten für Hilfsgüter der Organisation trägt, etwa indem sie ihnen dafür Mittel zuwendet. Üblich ist vielmehr die Beteiligung der Hilfsorganisationen an Sammeltransporten der Bundesregierung durch kostenlose Bereitstellung von Laderaum. Bei der Katastrophenhilfe (z. B. Erdbeben Nicaragua) ist dies in der Regel wegen der besonderen Eilbedürftigkeit Lufttransportraum, bei der humanitären Hilfe, um die es sich hier handelt, wegen des.. zur Verfügung stehenden größeren Planungszeitraumes und der größeren Menge der Hilfsgüter Schiffsladeraum. Mein Haus hat mit Fernschreiben vom 6. Februar 1973 der Entsendung des Feldlazarettes durch Medico International zugestimmt und Transportkoordinierung mit ebenfalls für den Wiederaufbau des Krankenhauses in Haiphong bestimmten Hilfsgütern des Caritasverbandes und des Diakonischen Werkes angekündigt. Das bedeutet die Zusage der Beteiligung von Medico International an den vorgesehenen Sammeltransporten der Bundesregierung. An dieser Zusage wird festgehalten. Die angekündigten Einzelheiten konnten noch nicht mitgeteilt werden, weil die Bestätigung aus Nord-Vietnam auf konkrete Anfragen nach der dortigen Bereitschaft, die angebotenen Hilfsgüter anzunehmen, noch aussteht, obwohl sich die Bundesregierung außer auf diplomatischem Wege auch über das Diakonische Werk, den Deutschen Caritasverband, das Deutsche Rote Kreuz, den Gesamtverband Aktion Friedensdorf und durch Einschaltung der Hilfsaktion Vietnam seit Anfang Februar 1973 um Kontakte nach Nord-Vietnam bemüht. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum vom 23. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/360 Frage A 25) : Wie beurteilt die Bundesregierung den vom Bund der verdrängten Beamten (131er) im Deutschen Beamtenbund in der Neufassung vom Januar 1973 vorgelegten Stufenplan zur Verwirklichung einer Abschlußregelung des Gesetzes zu Artikel 131 GG und welche konkreten Folgerungen gedenkt sie daraus zu ziehen? Ich habe dem Innenausschuß des 6. Deutschen Bundestages am 10. Februar 1971 einen Bericht zum Gesetz zu Artikel 131 GG erstattet. In seiner gestrigen Sitzung hat der jetzige Innenausschuß beschlossen, die Angelegenheit auf die Tagesordnung der Sitzung am 9. Mai 1973 zu setzen. Ich darf um Verständnis dafür bitten, daß ich vor der gemeinsamen Beratung des Berichtes durch Innenausschuß und Bundesregierung von einer Stellungnahme zu Einzelfragen absehen muß. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum vom 23. März 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr.-Ing. Oetting (SPD) (Drucksache 7/360 Fragen A 26 und 27): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die in Braunschweig und Trauen ansässigen Forschungsinstitute der DFVLR in der Lage wären, sofort Forschungskapazität für das Bundesamt fur Umweltschutz zur Verfügung zu stellen, weiß sie, daß darüber hinaus voraussichtlich sogar hochqualifiziertes technisches Personal für die Bundesanstalt in Braunschweig zur Verfügung steht, das durch organisatorische Straffung der DFVLR in Braunschweig und Trauen freigesetzt wird, und will die Bundesregierung aus diesen und weiteren Gründen das Bundesamt für Umweltschutz in Braunschweig errichten? In welchem Maße gedenkt die Bundesregierung, sich in dem Bundesamt für Umweltschutz und bei ihren Bemühungen uni die Hebung der Verkehrssicherheit auf den Sachverstand von Verwaltungsfachleuten und Geisteswissenschaftlern, insbesondere Juristen und Philologen zu stützen? 1180* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. März 1973 Zu Frage A 26: In Ihrer Frage sind drei Bereiche angesprochen, zu denen ich wie folgt Stellung nehmen darf: a) Die in Braunschweig und Trauen gelegenen Forschungsinstitute der Deutschen Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt führen bereits für den Bundesminister für Forschung Technologie im Rahmen ihres Aufgabenbereichs Umweltschutzforschung durch (Reinhaltung der Luft, Lärmbekämpfung). Es wird z. Z. untersucht, ob sie mit weiteren einschlägigen Forschungsvorhaben betraut werden können. Ob für das Umweltbundesamt weitere Forschungskapazitäten zur Verfügung stehen, bedarf der Prüfung. b) Nach derzeitigem Erkenntnisstand werden im Laufe des Jahres 1973 etwa 35 bis 40 Mitarbeiter — hauptsächlich wegen Einstellung der bisherigen europäischen Trägerentwicklungsprogramme — freigesetzt werden. Dabei handelt es sich überwiegend um Personal, das für den Betrieb der Prüfstände eingesetzt ist. Ob und inwieweit es im Umweltbundesamt eingesetzt werden kann, bedarf noch der Prüfung. c) Um den Sitz des Umweltbundesamtes haben sich neben Braunschweig mehr als 20 Städte aus dem gesamten Bundesgebiet beworben. Das Bundesministerium des Innern prüft z. Z. die eingegangenen Bewerbungsunterlagen. Dabei werden fachliche und organisatorische Kriterien sowie wirtschaftliche Gesichtspunkte ebenso wie strukturelle und raumordnerische Aspekte gegeneinander abzuwägen sein. Diese Prüfung, in die auch die von Ihnen vorgetragenen Gesichtspunkte einbezogen werden, ist noch nicht abgeschlossen. Zu Frage A 27: Die Bundesregierung bemüht sich, noch in diesem Jahr ein Umweltbundesamt zu errichten. Mittel sind im Entwurf des Haushaltsplanes 1973 und in der Finanzplanung betragsmäßig vorgesehen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß auch die notwendigen Stellen durch das Hohe Haus bewilligt werden. Nicht zuletzt von der Zahl der bewilligten Stellen wird es abhängen, in welchem Umfange akademisch ausgebildete Mitarbeiter eingestellt werden können. Bereits im Umweltprogramm vom 29. September 1971 hat die Bundesregierung deutlich gemacht, daß die langfristige Sicherung und die geordnete Gestaltung einer menschenwürdigen Umwelt nicht von einer einzelnen Fachrichtung, sondern wegen des interdisziplinären Charakters der Aufgaben nur im Zusammenwirken verschiedener Wissenschaftsbereiche bewältigt werden können. Die Bundesregierung hat sich dementsprechend z. B. bei der Berufung der Mitglieder des Sachverständigenrates für Umweltfragen nicht auf Fachleute mit naturwissenschaftlich-technischer Vorbildung beschränkt. In gleicher Weise wird die Bundesregierung auch beim Aufbau des Umweltbundesamtes in dem Maße, wie die neue Behörde die Bundesregierung bei der politischen, sozialwissenschaftlichen und rechtlichen Bewältigung der Umweltproblematik unterstützt, auf die Mitarbeit von geisteswissenschaftlich vorgebildeten Fachleuten, u. a. auch von Philologen und Juristen, zurückgreifen. Im einzelnen wird die Auswahl nach Ausbildungsvoraussetzungen (etwa naturwissenschaftlichtechnische oder geisteswissenschaftliche Vorbildung) ausschließlich von der konkreten Aufgabenstellung des Umweltbundesamtes bestimmt werden. Aufgabe des Umweltbundesamtes wird es nach dem gegenwärtigen Stand der Planungen sein, für die Bundesregierung Entscheidungshilfen in Angelegenheiten der Umweltplanung und -gestaltung, sowie insbesondere des Immissionsschutzes und der Abfallwirtschaft zu erarbeiten. Hierzu zählt jedoch nicht der Bereich der Verkehrssicherheit. Hiermit im Zusammenhang stehende Fragen werden nach wie vor vom Bundesminister für Verkehr bearbeitet, der sich schon immer des Sachverstandes von Verwaltungsfachleuten und Geisteswissenschaftlern bedient hat. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum vom 23. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksachen 7/360, Frage A 29) : Treffen Pressemeldungen zu, daß die DDR" Anspruch auf Gebiete entlang der Zonengrenze erhebt, die seit der Zeit nach Kriegsende auf Grund von Vereinbarungen der damaligen Besatzungsmächte zum freien Teil Deutschlands gehören? Es entspricht allgemein geübten Gepflogenheiten und unserem Interesse, daß aus laufenden Verhandlungen, die die Bundesregierung führt, nicht berichtet wird. Selbstverständlich ist mit der DDR auch über die Verhandlungen der Grenzkommission Vertraulichkeit vereinbart worden. Die Bundesregierung wird sich dementsprechend verhalten, so daß sie auch Spekulationen in der Presse über den Gang der Verhandlungen in der Grenzkommission nicht zum Anlaß nehmen kann, eine Bestätigung oder ein Dementi auszusprechen. Im übrigen darf ich auf die Rechtsgrundlage für die Arbeit der Grenzkommission Bezug nehmen. So geht aus der Erklärung zum Protokoll über die Aufgaben der Grenzkommission klar hervor, daß es für die Grenze zur DDR zwei mögliche Rechtsgrundlagen gibt: entweder die im Londoner Protokoll vom 12. September 1944 festgelegte Grenze, d. h. also die alten Landes- oder Provinzgrenzen, oder aber örtliche Abweichungen von diesen Festlegungen auf Grund späterer Vereinbarungen der damaligen Besatzungsmächte; ich möchte darauf hinwei- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. März 1973 1181* sen, daß also nicht nur bestimmte, etwa besonders formalisierte, Vereinbarungen der damaligen Besatzungsmächte genannt werden, sondern alle, die zu einer Abweichung von den alten Grenzen geführt haben. Der zuständige Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen wird demnächst über die Tätigkeit der Grenzkommission vertraulich unterrichtet werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum vom 23. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Damm (CDU/CSU) (Drucksache 7/360 Frage A 30) : Trifft die Behauptung zu, daß wie es in der „Frankfurter Rundschau" vom 15. März 1973 unter der Überschrift „Hilfe wird von Bonn verzögert" heißt, die Versendung eines Lazarettzeltes mit 100 Betten, Operations- und Ambulanztrakten, Labor, Apotheke, Feldküche, Zahnstation, eigener Stromversorgung und einem Krankenwagen nach Vietnam noch nicht möglich gewesen sei, weil das Bundesinnenministerium sich bisher geweigert habe, die Transportkosten zu übernehmen, und ist es richtig, daß es ,,möglicherweise politische Gründe sind", die die Versendung hinausgezögert haben? Bei dem Feldlazarett der Hilfsorganisation Medico International handelt es sich um eine Beschaffung aus Bundesmitteln. Mein Haus hat mit Fernschreiben vom 6. Februar 1973 der Entsendung zugestimmt und Transportkoordinierung mit ebenfalls für den Wiederaufbau des Krankenhauses in Haiphong bestimmten Hilfsgütern des Deutschen Caritasverbandes und des Diakonischen Werks angekündigt. Das beinhaltet die Zusage der kostenlosen Beteiligung an den vorgesehenen Schiffssammeltransporten der Bundesregierung. Es sind keine politischen Gründe auf seiten der Bundesregierung, die die Versendung dieses Feldlazaretts und anderer Hilfsgüter nach Nord-Vietnam hinauszögern. Die Bundesregierung bemüht sich seit Anfang Februar außer — soweit möglich — auf diplomatischem Wege auch über das Diakonische Werk, den Caritasverband, das Deutsche Rote Kreuz, den Gesamtverband Aktion Friedensdorf und durch Einschaltung der Hilfsaktion Vietnam e. V. vergeblich um Antwort aus Nord-Vietnam auf konkrete Anfragen nach der dortigen Bereitschaft, angebotene bereitstehende Hilfsgüter anzunehmen und z. Z. auch einem Charterflugzeug mit besonders hochwertigen Hilfsgütern Landeerlaubnis zu erteilen. Das ist der wesentlichste Grund dafür, daß das Feldlazarett mit Zubehör noch nicht nach Nord-Vietnam transportiert werden konnte. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum vom 23. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engholm (SPD) (Drucksache 7/360 Frage A 31) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Wahlkampffinanzierung durch anonyme Großspender durchsichtig zu machen? Die Parteien sind durch Art. 21 Abs. 1 Satz 4 GG dazu verpflichtet, über die Herkunft ihrer Mittel öffentlich Rechenschaft zu geben. Die Spende eines nicht genannten Geldgebers könnte, sofern sie über die Parteikasse läuft, auch nur als anonymer Eingang in den Rechenschaftsbericht einer Partei eingehen. Ihre Frage scheint mir aber auf die Offenbarung von Zuwendungen hinzuzielen, die einer Partei nicht unmitelbar zufließen. Insoweit besteht keine Offenbarungspflicht im Sinne des § 25 des Parteiengesetzes. Wohl kann im Einzelfall eine solche indirekte Zuwendung als eine im Rechenschaftsbericht offenzulegende „Einnahme" einer Partei zu buchen sein. Denn nach § 24 Abs. 2 Nr. 7 in Verbindung mit § 26 Abs. 1 des Parteiengesetzes gilt als Einnahme auch die Übernahme von Veranstaltungen und Maßnahmen, mit denen ausdrücklich für eine Partei geworben wird. Die Wahlkampfunterstützung durch geldwerte Aktionen von dritter Seite muß sich nicht immer in das Wahlkonzept der Partei einfügen und kann daher nicht nur positiv zu Buche schlagen. Ich hätte deshalb Bedenken, einer Partei ohne weiteres anonyme Hilfen zuzurechnen, die sie erfährt, ohne möglicherweise auf sie Einfluß nehmen zu können. Dennoch sollte der Komplex gründlich durchdacht werden. Über die Möglichkeiten einer größeren Transparenz für die Fälle anonymer Unterstützungen sollte zunächst eine Meinungsbildung innerhalb der politischen Parteien stattfinden. Solange dieser Prozeß, in dem vielleicht auch noch weitere Erfahrungen verarbeitet werden müssen, noch nicht abgeschlossen ist, möchte die Bundesregierung mit einem eigenen gesetzgeberischen Vorschlag nicht hervortreten. Da das Parteiengesetz und die hierzu ergangenen Änderungsgesetze auf Grund von Initiativen des Hohen Hauses beschlossen worden sind, sollte auch hier eine Initiative am ehesten aus der Mitte des Hauses kommen. Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 23. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/360 Frage A 60) : Wie gestalten sich die deutsch-amerikanischen Beziehungen auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit, und bis wann ist damit zu rechnen, daß zwischen beiden Staaten ein umfassenderes Abkommen über soziale Sicherheit abgeschlossen wird? Im Verhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika ist zur Zeit lediglich Artikel IV des deutschamerikanischen Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrages vom 29. Oktober 1954 in Kraft, wo- 1182* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. März 1973 nach hinsichtlich der Leistungsgewährung in den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung den Staatsangehörigen des anderen Vertragsstaates Inländerbehandlung gewährt wird. Das bedeutet u. a., daß bereits jetzt Renten aus der deutschen Rentenversicherung an amerikanische Staatsangehörige gezahlt werden, die sich gewöhnlich in den USA aufhalten. Es ist beabsichtigt, mit den USA ein umfassenderes Abkommen über soziale Sicherheit abzuschließen, das insbesondere auch die Berücksichtigung der im anderen Vertragsstaat zurückgelegten Versicherungszeiten für den Erwerb des Leistungsanspruches (Wartezeit) vorsieht. Bereits in der ersten Hälfte des Monats Mai 1973 werden in Bonn Besprechungen von Regierungssachverständigen beider Seiten stattfinden, durch die deutsch-amerikanische Regierungsverhandlungen vorbereitet werden sollen. Uber den Zeitpunkt der Unterzeichnung eines derartigen Abkommens, das zudem noch von den parlamentarischen Körperschaften beider Staaten gebilligt werden müßte, können zur Zeit noch keine Angaben gemacht werden. Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 23. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 7/360 Frage A 61): Beabsichtigt die Bundesregierung — wie in der 58. Sitzung des Bundestages vom 16. Juni 1970 im Rahmen des Mündlichen Berichts des Petitionsausschusses angeregt —, zu der Frage der Bewertung der Ersatzzeiten (Kriegsdienstzeit) bei der Berechnung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung neue Vorschläge zu machen? Die Anwendung der geltenden Vorschriften über die Bewertung der Ersatzzeiten hat zum Ergebnis, daß die Kriegsteilnehmer grundsätzlich gegenüber den Nichtkriegsteilnehmern in der Rentenversicherung nicht benachteiligt sind. Dieses Ergebnis wird durch umfangreiche statistische Erhebungen, die auf eine Bitte des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung hin von den Rentenversicherungsträgern angestellt worden sind, unterstrichen und von den Betroffenen, nach Aufklärung über die Rechtslage, eingeräumt. Die Bundesregierung hält daher eine grundsätzliche Neuregelung der Vorschriften über die Bewertung der Ersatzzeiten nicht für erforderlich. Die Bundesregierung wird sich jedoch nochmals mit den Beteiligten, insbesondere den Spätheimkehrern in Verbindung setzen, um festzustellen, ob es Einzelfälle gibt, für die eine Sonderregelung möglich und gerechtfertigt wäre. Hierbei wäre zu prüfen, welche Auswirkungen sich bei einer eventuellen Sonderregelung, insbesondere auch im Hinblick auf die verwaltungsmäßige Durchführung, ergeben würden. Anlage 18 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 23. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmude (SPD) (Drucksache 7/360, Frage A 62) : Zieht die Bundesregierung angesichts des von ihr vorbereiteten Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schwerbeschädigtenrechts in Betracht, durch Änderung der Einstellungspraxis im Bereich der öffentlichen Hand, z. B. bei der Deutschen Bundespost und der Deutschen Bundesbahn, dem Zweck des vorgesehenen Gesetzes schon jetzt zu entsprechen? Das Bundeskabinett hat am 21. März 1973 den „Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schwerbeschädigtenrechts" verabschiedet. Der Entwurf enthält eine Reihe wichtiger Verbesserungen für die Eingliederung der Behinderten in Arbeit und Beruf. So wird der geschützte Personenkreis auf alle Behinderten, unabhängig von der Ursache der Behinderung, ausgedehnt. Die Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung von Schwerbehinderten und die Verpflichtung zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe werden neu geregelt. Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, schon vor Inkrafttreten des neuen Schwerbehindertengesetzes die Praxis zur Einstellung von Schwerbehinderten im öffentlichen Dienst zu ändern. Darüber hinaus fehlen zur Zeit exakte Unterlagen über die künftige Zahl der Schwerbehinderten, die Zahl der Pflichtplätze und den Umfang der Inanspruchnahme dieser Pflichtplätze. Erst eine alsbald nach Inkrafttreten des Gesetzes von den Arbeitsämtern durchzuführende Erhebung wird hier endgültig Klarheit bringen. Anlage 19 Antwort des Staatssekretärs Eicher vom 22. März 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/360, Fragen A 63 und 64) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die seit dem 1. April 1971 für Schüler. Studenten und Kinder in Kindergärten bestehende gesetzliche Unfallversicherung — zumindest in Baden-Württemberg — die von den Gemeinden an den Unfallversicherungsverband zu entrichtenden Umlagen die vorher entrichteten freiwilligen Beiträge um bis zu 650 v. H. überschreiten? Inwieweit trifft die Darstellung des baden-württembergischen Städtetages zu, wonach ein wesentlicher Effekt der gesetzlichen Unfallversicherung für Schüler usw. in dem Aufbau teurer Verwaltungsabteilungen und der Entstehung hoher Kosten für die Gemeinden zu sehen sei, während eine Verbesserung der Leistungen für den betroffenen Personenkreis insgesamt nicht erzielt worden sei? Das Gesetz über die Unfallversicherung für Schüler, Studenten sowie Kinder in Kindergärten gehört zu den wichtigen sozialpolitischen Vorhaben, die bereits in der 6. Legislaturperiode verabschiedet werden konnten. Hierdurch wurde auch im Bereich der Unfallversicherung ein bedeutendes Stück sozialer Sicherheit für die Jugendlichen verwirklicht. Die Durchführung eines solchen Gesetzes ist naturgemäß ohne eine Verstärkung des Leistungsaufwandes und einen Ausbau der entsprechenden In- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. März 1973 1183' stitutionen nicht möglich. Das wird an folgenden Zahlen deutlich, die mir gerade aus dem Lande Baden-Württemberg bekannt sind. So wurden im Jahre 1969 in Baden-Württemberg von der damals bestehenden privatrechtlichen Versicherung bei 23 400 gemeldeten Schülerunfällen durchschnittlich 6,20 DM pro Fall aufgewendet, wobei die Prämien von den Erziehungsberechtigten aufgebracht wurden. In den Aufwendungen pro Fall in Höhe von 6,20 DM drückt sich auch das geringe Leistungsniveau der damaligen Schülerunfallversicherung aus. Bei der Verabschiedung des Gesetzes über Unfallversicherung der Schüler waren sich alle Fraktionen einig, daß diese unbefriedigende Situation beseitigt werden müsse. Demgegenüber sind im Jahre 1972 in Baden-Württemberg bei 71 104 Unfällen von Schülern und Kindern in städtischen Kindergärten durchschnittlich 122,60 DM pro Fall aufgewendet worden. Zur Verdeutlichung darf ich ein Beispiel nennen: Ein durch einen Schulunfall Querschnittgelähmter erhielt aus dei privaten Schülerunfallversicherung Leistungen, d. h. Sach- und Geldleistungen, bis zum Betrage von 30 000 DM. Für diesen Fall sind aus der gesetzlichen Unfallversicherung Renten und Pflegegeld im Kapitalwert von je 125 000 DM, zusammen also eine Viertel Million DM, zu zahlen. Dazu kommen die erheblichen Kosten für die Sachleistungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Was den Verwaltungsaufwand betrifft, so haben die Gemeindeunfallversicherungsverbände in Baden-Württemberg nach meinen Informationen seit dem 1. 4. 1971, dem Inkrafttreten des Gesetzes über Schülerunfallversicherung, ihren Personalbestand von 93 auf 168 Personen erhöht. Die Stellenmehrungen sind von den Selbstverwaltungsorganen beschlossen worden, in denen auch die Gemeinden und die Gemeindeverbände vertreten sind. Mir ist nicht bekanntgeworden, daß die zuständige Landesaufsichtsbehörde hiergegen Bedenken erhoben hätte. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 23. März 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/360 Fragen A 65 und 66) : Bleibt das Bundesverteidigungsministerium bei seiner Zusage, das Militärgeographische Amt der Bundeswehr nach Euskirchen zu verlegen? Läßt sich die zeitliche Durchführung dieser Verlegung konkret bestimmen? Das Bundesministerium der Verteidigung hält an seiner Absicht fest, das Militärgeographische Amt, das sich zur Zeit in Bonn-Bad Godesberg befindet, nach Euskirchen zu verlegen. Ein bundeseigenes, bereits erschlossenes Gelände steht hierfür in Euskirchen zur Verfügung. Zum zeitlichen Ablauf teile ich Ihnen mit, daß mit dem Bauvorhaben voraussichtlich nicht vor Ende 1975 begonnen werden kann. Eine bindende Aussage zum Termin der Fertigstellung ist mir nicht möglich. Vor 1977/78 ist jedoch mit Sicherheit nicht mit der Bezugsfertigkeit zu rechnen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 23. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) (Drucksache 7/360 Frage A 67): Wann ist mit einem Abschluß der Verhandlungen zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern über eine Neufassung des § 14 Abs. 2 des Wehrpflichtgesetzes zu rechnen, und welche Änderungsvorstellungen liegen bisher den Verhandlungen zugrunde? Auf Anregung des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages hat die Bundesregierung inzwischen mit sechs Landesregierungen darüber verhandelt, ob der § 14 Abs. 2 Wehrpflichtgesetz dahin gehend abgeändert werden soll, daß die örtlichen Zuständigkeiten der Mittel- und Unterbehörden der Bundeswehrverwaltungen nicht mehr zwingend den Grenzen der Verwaltungsbezirke der Länder anzupassen sind. Die Überlegungen sind durch die Gebietsreform einiger Länder ausgelöst worden. Mit zwei Ländern sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen worden; dies wird etwa in zwei Wochen der Fall sein. Mit den beiden Stadtstaaten Hamburg und Bremen ist nicht gesprochen worden, weil sie von dem Problem der Gebietsreform nicht berührt werden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 23. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Metzger (SPD) (Drucksache 7/360 Frage A 68): Besteht nach derzeitig geltendem Recht die Möglichkeit, Ärzte, die noch keinen Grundwehrdienst geleistet haben, nach Vollendung des 32. Lebensjahrs zum Grundwehrdienst, verkürztem Grundwehrdienst oder sonst zu Leistungen innerhalb der Bundeswehr heranzuziehen? Ärzte, die das 32. Lebensjahr vollendet und noch keinen Grundwehrdienst geleistet haben, können nach geltendem Recht nur zu Wehrübungen von höchstens dreimonatiger Dauer einberufen werden. Derartige Wehrübungen sind für einen sinnvollen Einsatz von Ärzten nicht geeignet und werden daher nicht praktiziert. 1184* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. März 1973 Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 22. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache 7/360 Frage A 69) : Wie haben sich die Ergebnisse repräsentativer Umfragen nach dem Ansehen unserer NATO-Partner und nach der Notwendigkeit der Bundeswehr und der NATO in den letzten Jahren entwickelt, und welche politischen Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? Ihre Frage nach den Ergebnissen repräsentativer Umfragen nach dem Ansehen unserer NATO-Partner und nach der Notwendigkeit der Bundeswehr und der NATO beantworte ich wie folgt: Die Bundesregierung hat repräsentative Umfragen nach dem Ansehen unserer NATO-Partner nicht veranlaßt. Ich bin auch der Auffassung, daß derartige Pauschalfragen keinen Aussagewert haben. Regelmäßig erfragt wird dagegen seit Jahren das Meinungsbild zu Bundeswehr und NATO. Dieses Bild war in den letzten Jahren im großen und ganzen stabil. 1972 wurde die Bedeutung der Bundeswehr in der heutigen Weltlage folgendermaßen eingeschätzt: Sehr wichtig oder wichtig von 66 vH der Befragten (1969: 63 vH) Nicht so wichtig oder unwichtig von 25 vH (1969: 24 vH) Überflüssig, schädlich oder gefährlich von 6 vH (1969: 5 vH) Ähnliches gilt für die Einschätzung der NATO. Auf die Frage, ob die Bundesrepublik Deutschland weiterhin der NATO angehören oder ausscheiden soll, plädiert seit 1968 nur eine unbedeutende Minderheit für den Austritt. 1968, 1969 und 1970 waren das 3 vH, 1971 5 vH und 1972 2 vH der Befragten. Dagegen sprachen sich 1972 82 '0/o der Befragten für ein Verbleiben in der NATO aus. Allerdings kommt auch in den Meinungsumfragen im Gegensatz zum allgemeinen Durchschnitt die verbreitete Unsicherheit und Indifferenz der Jugend durch eine größere Zahl der Meinungslosen und Negativstimmen zum Ausdruck. Die Umfrageergebnisse insgesamt zeigen eindeutig, daß die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung zwischen NATO und Verständigungspolitik nach Osten keine Alternative sieht, sondern eine wünschenswerte Kombination. Die Bundesregierung zieht daraus die politische Konsequenz, daß ihre in der Regierungserklärung vom 18. Januar 1973 fixierte Politik der atlantischen Allianz als Grundlage der Sicherheit und Rückhalt für die Entspannung nach Osten von der Mehrheit der Bevölkerung unterstützt wird. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 20. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Groß (FDP) (Drucksache 7/360 Frage A 70) : Hält die Bundesregierung ein Einfuhrverbot für notwendig und möglich, das alle Lebensmittelbestandteile und -zusätze erfaßt, die in einem OECD-Land einem Marktverbot unterliegen? Die Bundesregierung hält eine Regelung nicht für notwendig, durch die automatisch die Einfuhr für solche Lebensmittel in die Bundesrepublik Deutschland untersagt wird, die im Ausland verbotene Zusatzstoffe enthalten. Eingeführte Lebensmittel müssen ebenso wie die in der BRD hergestellten Erzeugnisse den deutschen lebensmittelrechtlichen Vorschriften entsprechen. Danach ist grundsätzlich die Verwendung von Zusatzstoffen bei der Herstellung von Lebensmitteln verboten. Nur ausdrücklich durch Rechtsverordnung zugelassene Zusatzstoffe dürfen verwendet werden. Sie werden nur dann zugelassen, wenn die eingehende Überprüfung der Stoffe ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit erwiesen hat. Wird ein in der Bundesrepublik Deutschland zugelassener Stoff in einem anderen Land verboten, so wird umgehend geprüft, ob ein Anlaß gegeben ist, dieses Verbot zu übernehmen. Es hat sich in der zurückliegenden Zeit gezeigt, daß dies nicht immer der Fall war. Zum Beispiel haben sich die einem Verbot zugrunde liegenden wissenschaftlichen Unterlagen als nicht stichhaltig erwiesen. Andererseits können auch die unterschiedlichen Verzehrsgewohnheiten eine differenzierte Beurteilung erforderlich machen. Die Bundesregierung hält es daher im Interesse sachgerechter Lösungen für geboten, in jedem einzelnen Fall eine Entschiedung zu treffen und nicht automatisch Verbote anderer Staaten zu übernehmen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 20. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/360 Frage A 71) : Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, welche Lösungen sich im Zuge der weiteren Integration der Europäischen Gemeinschaft (Bericht der Bundesregierung über die Integration der Europäischen Gemeinschaft — Drucksache 7/5) in bezug auf die pharmazeutischen Richtlinien betr. Herstellung, Großhandel, Anerkennung der Apothekerdiplome, Koordinierung der Apothekerausbildung, der Ärzteausbildung und des Niederlassungsrechtes ergeben? Die von Ihnen zitierten Richtlinien sollen den Unternehmen und Angehörigen der betreffenden Berufszweige die Möglichkeit eröffnen, sich in allen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft niederzulassen. Die Staatsangehörigkeitsschranken sollen fallen und die zur Ausübung der Berufe erforderlichen Befähi- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. März 1973 1185` gungsnachweise sollen durch die Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannt werden. Folgerichtig sehen die Koordinierungsrichtlinien vor, daß die nationalen Vorschriften über den Zugang zu den Berufen, über die Berufsausübung und über die Berufsausbildung bis zu einem gewissen Grade vereinheitlicht werden. Über einige dieser Richtlinien wird zur Zeit in den zuständigen Gremien des EG-Ministerrates besonders intensiv verhandelt, dabei haben vor allem die drei neuen Mitgliedstaaten die Gelegenheit, ihre Auffassungen darzulegen. Ich vermag zur Zeit nicht zu sagen, wann diese Beratungen abgeschlossen werden können und wann es zu einer Entscheidung des EG-Ministerrats kommen wird. Es steht aber heute schon fest, daß die nationalen Vorschriften geändert werden müssen. So wird erforderlich sein, die Berufsgesetze in der Weise zu ändern, daß den Staatsangehörigen der anderen Mitgliedstaaten der gleiche Rechtsanspruch auf den Zugang zum Beruf eingeräumt wird, wie den deutschen Staatsangehörigen. Welche Änderungen sich aus dem Koordinierungsbereich ergeben, ob und in welchem Maße also eine Anpassung unserer gesetzlichen Vorschriften über den Zugang zu diesen Berufen, über die Berufsausübung und über die Berufsausbildung notwendig wird, kann zur Zeit nicht beurteilt werden. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 20. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Tillmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/360 Frage A 72) : Wie beurteilt die Bundesregierung die freiwillige und ehrenamtliche Arbeit der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG), die in 20 Jahren mehr als 40 000 Menschen vor dem Ertrinkungstod gerettet hat, und ist sie bereit, die Arbeit dieser Organisation durch unbürokratische Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel zu erleichern, da sich sowohl die Richtlinien für Sportförderung als auch für den Katastrophenschutz nicht unbedingt anwenden lassen? Die Bundesregierung mißt der freiwilligen und ehrenamtlichen Tätigkeit der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft auf dem Gebiete der Unfallverhütung große Bedeutung für die Allgemeinheit bei. Sie bewertet diese außerordentlich verdienstvolle Aufgabenstellung ebenso wie die gleichfalls freiwillige und ehrenamtliche Tätigkeit der übrigen Rettungsorganisationen wie z. B. die des Arbeitersamariter-Bundes, des Malteser Hilfsdienstes, der Johanniter Unfallhilfe und des Deutschen Roten Kreuzes. Vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit ist deshalb vorgesehen, der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft für 1973 denselben Zuwendungsbetrag zukommen zu lassen, wie den übrigen auf dem Gebiet der Unfallverhütung und der Notfallrettung tätigen Hilfsorganisationen. Die Zuwendung setzt die Verabschiedung des Haushalts 1973 voraus. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 20. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache 7/360 Frage A 75) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Möglichkeiten der fachärztlichen Akut- und Nachsorgebehandlung Querschnittsgelähmter und Rückenmarkgeschädigter unzureichend sind, und hält sie die Angaben namhafter Wissenschaftler für zutreffend, wonach 15 Behandlungszentren für diesen Personenkreis in der Bundesrepublik Deutschland fehlen, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um auf diesem Gebiet eine fachgerechte Behandlung sicherzustellen? Die Bundesregierung ist ebenfalls der Meinung, daß die Versorgung der Querschnittsgelähmten und Rückenmarkgeschädigten unzureichend ist. Sie hat deshalb den Bundesgesundheitsrat mit dieser Frage befaßt. Dieser weist bei einem derzeitigen Bestand von etwa 400 Betten auf einen Fehlbestand von 1100 Betten hin. Hieraus ergibt sich ein Gesamtbedarf von 1500 Betten. Die Bundesregierung hat das Votum des Bundesgesundheitsrates den Ländern und den Trägern der Einrichtungen für Unfallverletzte mit einer Empfehlung weitergegeben. Der Bund selbst ist für den Bau entsprechender Zentren der Frischversorgung und Rehabilitation nicht zuständig. Die Bundesregierung ist aber bereit, gemeinsam mit den Ländern zu prüfen, inwieweit diesem Anliegen bei der Krankenhaus-Bedarfsplanung, für die auch die Länder zuständig sind, besser Rechnung getragen werden kann. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 23. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Egert (SPD) (Drucksache 7/360 Frage A 79) : Wird die Bundesregierung im Interesse der Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr eine Überprüfung des Sehvermögens älterer Führerscheininhaber obligatorisch machen, und inwieweit wird sie sich dabei von den Vorstellungen des Deutschen Grünen Kreuzes, die dem zuständigen Bundesminister mit Schreiben vom 15. Februar 1973 mitgeteilt worden sind, leiten lassen? Die Bundesregierung beabsichtigt, eine Überprüfung des Sehvermögens älterer Fahrerlaubnisinhaber obligatorisch zu machen. Einzelheiten über die Durchführungsmodalitäten liegen noch nicht fest. Auch die Frage, inwieweit die Vorstellungen des Deutschen Grünen Kreuzes hierbei berücksichtigt werden können, läßt sich noch nicht abschließend beantworten. In Gesprächen mit dem Berufsverband der Augenärzte Deutschlands und der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft ist inzwischen Einigkeit erzielt, daß zunächst ein Sehtest, der von geschulten Laien durchgeführt wird, ausreicht. Erst die beim Sehtest „Angehaltenen" sollen sich einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Mein Haus bemüht sich, die Dinge möglichst rasch voranzutreiben. 1186* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. März 1973 Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretär Haar vom 23. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) (Drucksache 7/360 Frage A 80) : Wann ist mit der Eröffnung der Bahnverbindung Würzburg —Meiningen und damit der Wiederherstellung der alten Verbindung Stuttgart—Berlin zu rechnen? Ich bin mit Ihnen der Auffassung, daß die Wiedereröffnung des Eisenbahngrenzübergangs Mellrichstadt/Rentwertshausen erwünscht ist. Damit würde die früher bestehende Bahnverbindung zwischen Stuttgart und Berlin wieder hergestellt werden. Auch die Deutsche Bundesbahn würde dies begrüßen. Die Frage wird demnächst in der Kommission nach Art. 19 des Transitabkommens von der Bundesrepublik aufgegriffen werden. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 23. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 7/360 Frage A 81) : Beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Bundesfernstraßenplanung die jeweiligen Auswirkungen auf die Umwelt in einer systematischen Umweltverträglichkeitsprüfung festzustellen und diese Feststellung der Folgewirkungen auf die Umwelt zu berücksichtigen, oder gilt statt des Grundsatzes der Vorsorge (z. B. bestmögliche Lärmbekämpfung an der Trasse) lediglich der Grundsatz der Abwendung von möglichen Entschädigungsansprüchen (z. B. nach § 906 BGB)? Die Auswirkungen des Baues von Bundesautobahnen und Bundesstraßen auf die Umwelt werden in gesetzlich vorgesehenen Verfahren stets eingehend geprüft. Die Bundesfernstraßen werden so umweltfreundlich geplant und gebaut, wie es nach Abwägung aller Umstände im Einzelfall möglich ist. Auf umweltfreundliche Planung wird selbstverständlich auch dann großer Wert gelegt, wenn keine Entschädigungsansprüche nach § 906 BGB zu besorgen sind. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 23. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten von Bockelberg (CDU/CSU) (Drucksache 7/360 Frage A 82) : Zu welchem Ergebnis ist der bei dem Bundesminister für Verkehr und bei dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit gebildete Beirat für Verkehrsmedizin in seinem Zweiten Entwurf des Gutachtens „Krankheit und Kraftfahreignung" hinsichtlich der Bewertung von Gehörschäden gekommen, und werden danach gehörlose (taubstumme) Führerscheininhaber und Führerscheinbewerber eine Sonderbehandlung zu erwarten haben? Das beim Verkehrsmedizinischen Beirat des Bundesministers für Verkehr und des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit in Auftrag gegebene Gutachten „Krankheit und Kraftverkehr" liegt noch nicht vor. Der Beirat wird sich Anfang März voraussichtlich abschließend mit dem Gutachten befassen. Ich bitte um Verständnis dafür, daß ich dem Ergebnis der Beratungen des Beirats nicht vorgreifen möchte. Ich bin aber gerne bereit, Sie unmittelbar nach Vorlage des Gutachtens über die Sie interessierende Frage zu informieren. Im übrigen ist beabsichtigt, das Gutachten noch in diesem Jahr in der Schriftenreihe des Bundesministers für Verkehr zu veröffentlichen. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 23. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache 7/360 Frage A 84) : Ist damit zu rechnen, daß durch die vorgesehenen Kürzungen der Mittel für den Straßenbau auch der Bau von Autobahnen und Bundesstraßen im Land Rheinland-Pfalz verlangsamt wird? Die von der Bundesregierung beschlossene Kürzung der Straßenbaumittel im Jahr 1973 wird sich — wie in allen anderen Ländern — auch in Rheinland-Pfalz auswirken. Die Kürzungen werden jedoch im wesentlichen nur bei Bauvorhaben der Bundesstraßen zu einer Verlangsamung führen. Der Bundesautobahn-Neubau ist nur in geringem Maß betroffen, wobei eine volle Finanzierung der linksrheinischen Autobahn, als der wichtigsten Neubaumaßnahme im Land Rheinland-Pfalz, sichergestellt bleibt. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 23. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache 7/360 Frage A 85) : Ich frage die Bundesregierung, ob die Äußerungen von Bundesminister Lauritzen in einem Interview mit der „Münchner tz" vom 20. Februar 1973, „Bevor wir investieren, werden wir immer kritisch prüfen — auch bei Flughäfen" — tz: „Ganz konkret: Wird in München an der Zukunft vorbeigeplant?" — Lauritzen: „Nein, dafür werden wir uns einsetzen" — im Zusammenhang mit der Entwicklung von neuen Verkehrstechnologien (Hochleistungsschnellbahn) bedeuten, daß der Standort und die Größe des Flughafens München II erneut diskutiert werden sollen, und sind diese Aussagen von Bundesverkehrsminister Lauritzen schon Teil einer Konzeption, die bereits der Vorgänger in diesem Amt, Bundesminister Leber, angekündigt hat, und die Herr Lauritzen demnächst vorlegen will? In dem von Ihnen zitierten Interview hat Herr Bundesverkehrsminister Dr. Lauritzen die Frage nach der Betriebsbereitschaft von HochleistungsSchnellbahnen in der Bundesrepublik und in Europa offengelassen. Sie läßt sich wegen der ungelösten Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. März 1973 1187* technischen, wirtschaftlichen und verkehrspolitischen Probleme zur Zeit nicht beantworten. Hiervon unabhängig bestehen dagegen über die erforderliche Größe eines Flughafens München II feste Vorstellungen. Sie erwachsen aus der Ersatzfunktion des Flughafens München II für den Flughafen München-Riem. Ebenso positiv läßt sich die Frage nach dem Standort für einen Flughafen München II beantworten: Er muß in größtmöglicher Nähe seines Aufkommensschwerpunktes München liegen. Solch ein Standort ist gefunden worden. Zum 2. Teil Ihrer Frage unterstelle ich, daß Sie mit der neuen Konzeption die Bundesverkehrswegeplanung meinen. Größe und Standort eines Flughafens München II sind schon wegen der eingangs erläuterten Ersatzfunktion für München-Riem hiervon unabhängig. Der erste Teil der Bundesverkehrswegeplanung wird noch im Laufe dieses Jahres als Bericht der Bundesregierung vorgelegt werden. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 23. März 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/360 Fragen A 86 und 87): Welche Überlegungen bestimmen die Streckenauswahl bei der Elektrifizierung von Eisenbahnlinien? Ist es zutreffend. daß bei der Streckenauswahl die Gewährung von Kreditvorteilen durch einzelne Länder eine erhebliche Rolle spielt? Bei Elektrifizierungsvorhaben muß unterschieden werden nach — Fernstrecken mit hoher Belastung, — Ergänzungs- und Verbindungsstrecken, — Strecken zur Verbesserung des Verkehrs in Verdichtungsräumen. Für die Auswahl der Fernstrecken ist die Rendite maßgebend, die das zu investierende Kapital erbringt. In einer Vergleichsuntersuchung wird von der Deutschen Bundesbahn festgestellt, ob eine „Elektrifizierung" oder eine „Verdieselung" im Einzelfalle wirtschaftlicher ist. Im allgemeinen ist die Streckenbelastung ausschlaggebend. Sie erlaubt bei entsprechend hohen Werten eine Umstellung auf elektrischen Betrieb. Ergänzungs- und Verbindungsstrecken werden zur Abrundung des Grundnetzes elektrifiziert. Dies kann aus betrieblichen Gründen oder zur Erzielung eines verbesserten Fahrzeugumlaufs notwendig sein. Nahverkehrsstrecken in Ballungsgebieten werden im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Schienenpersonenverkehrs elektrifiziert — beispielsweise bei der Einrichtung von S-Bahn-Verkehren. Bei Fern- und Ergänzungsstrecken, deren Elektrifizierung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorgenommen wird, spielen die Konditionen des aufzunehmenden Kapitals eine maßgebliche Rolle. Hier haben seit 1950 in der Tat verschiedene Länder der Deutschen Bundesbahn durch Finanzierungshilfen zu einer zügigen Ablösung des Dampflokbetriebs verholfen. Bei Strecken zur Verbesserung des Verkehrs in Verdichtungsräumen leistet der Bund für die Elektrifizierungsinvestitionen (nur Infrastruktur) im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes Zuschüsse. In der Regel beteiligen sich auch die Länder an diesen Investitionen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 23. März 1973 auf die Mundfiche Frage des Abgeordneten Dr. Geßner (SPD) (Drucksache 7/360 Frage A 88) : Wann ist damit zu rechnen, daß die Bundesregierung dem Bundestag eine Vorlage bezüglich der angekündigten Erhöhung der Mietobergrenzen für das Wohngeld zuleiten wird? Wie auf eine Anfrage des Herrn Abgeordneten Seibert bereits vor kurzem mitgeteilt worden ist, wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag bis zur Sommerpause dieses Jahres den Mietenbericht 1972 vorlegen. Der Bericht soll eine Entscheidung über die Anpassung der nach dem Zweiten Wohngeldgesetz maßgebenden Höchstbeträge für die zu berücksichtigende Miete und Belastung ermöglichen. Die endgültige Entscheidung über eine Anhebung der Höchstbeträge wird allerdings nicht jetzt, sondern erst im Zusammenhang mit dem Haushalt 1974 zu treffen sein. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 23. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/360 Frage A 89) : Unter Hinweis auf eine Notiz in den Ruhrnachrichten vom 12. März 1973 „Vogel: Bauen muß billiger werden" frage ich, welche konkreten Maßnahmen des Bundesministers Dr. Vogel zur Verwirklichung dieser begrüßenswerten Forderung führen werden? In allen hochindustrialisierten Ländern ist eine Baupreisentwicklung zu verzeichnen, die zu Besorgnis Anlaß gibt. Eine der Ursachen liegt zweifellos darin, daß mit steigendem Wohlstand die Ansprüche an die Qualität der Bauten, insbesondere im Wohnungsbau, gleichfalls gestiegen sind. Das wirkt sich nicht nur auf die Gestalt und Zuordnung der Gebäude, auf die Größe und Ausstattung der Wohnungen, sondern auch auf den Raumbedarf für 1188* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. März 1973 Versorgung, Freizeitgestaltung und Kommunikation, d. h. letztlich auf die Gesamtbaukosten aus. Als weitere wesentliche Ursache aber muß festgestellt werden, daß es im Bauwesen noch nicht gelungen ist, die Rationalisierungsmöglichkeiten im selben Maße wie bei der industriellen Massenproduktion auszuschöpfen. Folgende Maßnahmen sieht das Arbeitsprogramm des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau deshalb vor: 1. Die Verstetigung der Baunachfrage der öffentlichen Körperschaften im allgemeinen und des Bundes im besonderen Hierzu müssen Wege zum Einsatz der öffentlichen Bauinvestitionen als Mittel der Baukonjunktursteuerung gefunden werden. Dabei ist der saisonalen Verstetigung besondere Bedeutung beizumessen. 2. Die Verstetigung der Baunachfrage durch Serienproduktion Einen Ansatzpunkt hierfür bietet insbesondere der öffentlich geförderte soziale Wohnungsbau. Die im Rationalisierungskatalog des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau ausgewiesenen Maßnahmen müssen allgemein zur Anwendung gebracht, die Wohnungsbau-Förderungsbestimmungen als Instrument zur Durchsetzung kontinuierlicher und serieller Produktion gehandhabt werden. 3. Die Entwicklung rationalisierungswirksamer Planungs-, Veranschlagungs- und Vergabemethoden Es gilt, Verfahren zu entwickeln und zu erproben, die eine Orientierung der Planung an den Möglichkeiten rationeller Produktion — mit dem Ziel der Baukostensenkung bei gleicher oder besserer Qualität — gewährleisten. So steht z. B. die Neufassung der Verdingungsordnung kurz vor der Verabschiedung 4. Die Intensivierung der Bauforschung Es ist vorgesehen, eine selbständige Bundesinstitution für Bauforschung zu schaffen, die unter Mitwirkung der bereits bestehenden Arbeitsgemeinschaft für Bauforschung die Forschungskapazität auf aktuelle Fragen des Planungsablaufs, der Bauökonomie und der Nutzerbedürfnisse lenkt und damit die Bestrebungen um Verstetigung und Rationalisierung nachhaltig unterstützt. 5. Die Förderung der Rationalisierung durch Beispiel In erster Linie sind hier die Demonstrativmaßnahmen des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu nennen, an denen die Ergebnisse der Bauforschung erprobt und beispielhaft vorgeführt werden. In dem Zusammenhang sind die Wettbewerbe „Flexible Wohngrundrisse", „Elementa 72" und „Integra" zu nennen, deren preisgekrönte Projekte als Versuchs- und Vergleichsbauten verwirklicht werden. Damit wird eine bereits bewährte Politik fortgesetzt. Da sich diese Ziele ohne die Unterstützung aller am Bau Beteiligten nicht erreichen lassen, sind Architekten, Ingenieure, Bauwirtschaft, Bauindustrie und Gewerkschaften aufgerufen, den Weg von der improvisierten zur organisierten Planung, von der Einzelfertigung zur elementierten und seriellen Produktion gemeinsam zu beschreiten. Der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau ist zur engen Zusammenarbeit bereit. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 23. März 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/360 Fragen A 90 und 91): Auf welchen wissenschaftlich abgesicherten Erkenntnissen beruht die Aussage von Bundesminister Dr. Vogel in der Zeitschrift „Das Leben" Nr. 1/2/1973, „das Düngen der landwirtschaftlichen Nutzflächen hat zwar die Hungersnot in vielen Ländern der Erde beseitigt, aber dafür die Pflanzen vitaminärmer und anfälliger gegen Krankheiten und Schädlingsbefall gemacht, die Humusbildung verringert, die Bodenerosion beschleunigt und noch zur verheerenden Vergiftung der Flüsse und Seen beigetragen"? Befindet sich der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau mit dieser Aussage in Einklang mit der Bundesregierung? Die in der Anfrage genannten Festlegungen beruhen auf einer Untersuchung der Studiengruppe für Biologie und Umwelt GmbH, München (Leiter: Privatdozent Dr. Frederic Vester) zum „Systemzusammenhang in der Umweltproblematik" (1971; vgl. S. 55-61). Dort wird auf die folgenden weiteren Quellen verwiesen: E. O. Beckmann, Vitalstoffe 15, 181; G. Olschowy „Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz", Band 4 (1969). Zu ähnlichen Ergebnissen kommen im übrigen auch andere Veröffentlichungen: Paul Ehrlich, Bevölkerungswachstum und Umweltkrise (1972); Study of Critical Environmental Problems (1970); Blue Print of Survival (The Ecologist 2/29, 1972); Fritz Pauli, Soil Fertility (1970). Mit seinen Ausführungen hat Herr Bundesminister Dr. Vogel einen persönlichen Diskussionsbeitrag zu den Problemen einer unkontrollierten Ausweitung der Produktion, einer undifferenzierten Steigerung der Zuwachsrate und einem zum Selbstzweck werdenden technologischen Fortschritt geleistet. Zu einer vorherigen Befassung der Bundesregierung mit einem solchen Diskussionsbeitrag bestand kein Anlaß. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 21. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/360 Frage A 101): Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. März 1973 1189* Wie schlüsseln sich die 176 Studien und Gutachten nach den wichtigsten Problembereichen auf, die bis zum 31. März 1972 in der 6. Legislaturperiode des Bundestags durch das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft mit einem Kostenaufwand von insgesamt 27 262 260 DM vergeben wurden, und nach welchen Kriterien gedenkt die Bundesregierung die Vergabe in Zukunft vorzunehmen? Die vom BMBW in der VI. Legislaturperiode bis einschließlich 31. März 1972 176 vergebenen Studien/Gutachten werden wie folgt aufgeschlüsselt: Förderungsbereich Anzahl Abgeflossener der Betrag Studien/ 1969-192 Gutachten in DM Hochschule, Bildung 45 6 192 562 Datenverarbeitung 7 2 518 098 Weltraumforschung 32 6 322 750 Kernforschung und Kerntechnik 32 5 007 457 Meeresforschung 21 3 420 525 Technologische Forschung und andere Forschungsbereiche 39 3 800 868 Insgesamt 176 27 262 260 Studien und Gutachten werden vom BMFT vergeben, wenn anstehende Probleme wissenschaftliche Aufbereitung und sachverständige Zuarbeit erfordern, also vom Ministerium allein nicht gelöst werden können. Es handelt sich überwiegend um fachliche Detailuntersuchungen, und nur vereinzelt um Gutachten mit grundsätzlicher (forschungspolitischer) Themenstellung. Bei der Auswahl der Sachverständigen achtet das BMFT sowohl auf fundierte theoretische Kenntnisse als auch praktische Erfahrungen, größtmögliche Interessenfreiheit und Objektivität. Soweit ausnahmsweise möglich, werden Gutachten ausgeschrieben. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 23. März 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Gruhl (CDU/CSU) (Drucksache 7/360 Fragen A 106 und 107) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß für Empfänger von nachzuweisenden Postsendungen innerhalb von Großgemeinden mit schlechten Verkehrsverbindungen erhebliche zeitliche und finanzielle Belastungen entstehen, wenn die Sendung wegen Abwesenheit in der Zustellzeit bei dem häufig mehrere Kilometer entfernten Postzustellamt abgeholt werden müssen, obwohl sich in unmittelbarer Nähe ein sogenanntes „Annahmepostamt" befindet? Beabsichtigt die Bundesregierung, zur Entlastung speziell der berufstätigen Empfänger die Bestimmungen der Postordnung vom 16. Mai 1963 zu ändern und den Annahmepostämtern die Aushändigung dieser Postsendungen zu übertragen? Grundsätzlich sind nachzuweisende Postsendungen, die beim Zustellversuch nicht ausgeliefert werden konnten, beim Zustellpostamt abzuholen. Um hierbei jedoch unangemessene Härten für die Postkunden zu vermeiden, die sich z. B. bei einer wirtschaftlich gebotenen Zentralisierung des Zustelldienstes in neugebildeten Großgemeinden ergeben könnten, wurde bereits im Jahre 1969 die Abholung bei Annahmepostämtern in begründeten Fällen zugelassen. Einer Änderung der Postordnung bedarf es deshalb nicht. Anlage 40 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 23. März 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 7/360 Fragen A 108 und 109) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in bestimmten Bereichen des Zonenrandgebiets die Sendungen der westdeutschen Fernsehanstalten — im Gegensatz zu den Ausstrahlungen der Sender in der DDR — überhaupt nicht oder nur sehr schlecht empfangen werden können? Kann die Bundesregierung den betroffenen Bewohnern zum Empfang westdeutscher Fernsehsendungen durch den Bau zusätzlicher Lückenfüllsender oder die Übertragung der Programme über Kabelnetze verhelfen? Die technischen Einrichtungen für die Fernsehversorgung im Zonenrandgebiet sind vorrangig aufgebaut worden, so daß dort heute zwischen 94 und 98 % der Bevölkerung das 2. Programm und über 94 % auch ein regionales 3. Programm empfangen können. Nur für diese Fernsehversorgung ist die Deutsche Bundespost zuständig. Soweit in meinem Hause bekannt, liegt die Fernsehversorgung mit dem 1. Programm in diesem Gebiet auch bei etwa 98 °/o. Zur weiteren Verbesserung der Fernsehversorgung im Zonenrandgebiet werden bis 1975 noch 27 Fernsehumsetzeranlagen für das 2. und 39 für das 3. Programm aufgebaut. Damit sollen alle Versorgungslücken in Gebieten mit über 800 Einwohnern geschlossen werden. Es kann nicht bestritten werden, daß in kleineren abgeschatteten Gebieten es auch dann noch vorkommen kann, daß kein oder nur schlechter Fernsehempfang möglich ist. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 23. März 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/360 Frage A 120) : Welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, um ihrer Erklärung (Bericht der Bundesregierung über die Integration der Europäischen Gemeinschaften — Drucksache 715) 1190* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. März 1973 „Audi künftig wird sich die Bundesregierung für eine Stärkung der Rolle des Europäischen Parlaments im Willensbildungsprozeß der Gemeinschaft einsetzen" politisch Nachdruck zu verleihen? In der Regierungserklärung vom 18. Januar 1973 ist hervorgehoben, daß die Bundesregierung „die Befugnisse des Europäischen Parlaments erweitert sehen möchte", da die „Bürger in Europa schon jetzt eine Stärkung der sozialen Komponente und des demokratischen Elements in der Gemeinschaft erwarten". Damit hat die Bundesregierung ein konkretes Programm aufgestellt, das sie konsequent und mit Nachdruck weiterverfolgen wird. Zunächst wird es bei der Erweiterung der Befugnisse des EP um die Haushalts- und Kontrollbefugnisse gehen. Die Kommission hat sich selbst durch ihren Präsidenten am 22. 4. 1970 verpflichtet, Vorschläge zur Stärkung der Haushaltsbefugnisse der EP vorzulegen. Die hierfür vorgesehene Frist von 2 Jahren konnte wegen des Beitritts nicht eingehalten werden. Die Gipfelkonferenz hat einen weiteren Termin bestätigt: Bis zum 1. 5. 1973 hat die Kommission im Rahmen des Stufenplans zur schrittweisen Errichtung der Wirtschaft- und Währungsunion einen Bericht über Maßnahmen zur Aufteilung der Kompetenzen und Verantwortlichkeiten zwischen den Organen der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten vorzulegen. Bei der Erörterung beider Berichte wird die Bundesregierung bestrebt sein, ihre Vorstellungen über die Rolle des EP in der Gemeinschaft zu verwirklichen. Allerdings ist auch in dieser Frage zu berücksichtigen, daß kein Mitgliedstaat der Gemeinschaft allein Tempo und Richtung der weiteren Entwicklung der Integration bestimmen kann. Es müssen vielmehr die Auffassungen aller neun Mitgliedstaaten beachtet werden. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 20. März 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/360 Fragen B 1 und 2) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es dem Inhalt und Geist des Warschauer Vertrags entspricht, wenn ausreisewillige Deutsche sofort, ohne Arbeitslosengeld zu bekommen, ihren Arbeitsplatz, ihre Krankenversicherung und teilweise sogar ihre Wohnung verlieren, sobald sie nur den Antrag auf Ausreise stellen, obschon in der Regel ihrem Antrag dann überhaupt nicht stattgegeben wird? Ist die Bundesregierung bereit, erforderlichenfalls polnischen Entschädigungsforderungen mit Nachdruck entgegenzutreten, nachdem sich der polnische Staat durch die rechtswidrige Massenvertreibung riesige Vermögenswerte angeeignet hat, weil ansonsten die Heimatvertriebenen zusätzlich über ihre Steuern für den Verlust ihres Vermögens büßen müssen? Zu Frage B 1: Die Frage der Umsiedlung ausreisewilliger Deutscher ist nicht im Warschauer Vertrag selbst, wohl aber in der im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Vertrag stehenden „Informationen der Regierung der Volksrepublik Polen" sowie den „Vertraulichen Erläuterungen" dazu behandelt. Da auch wir Wert darauf legen, daß Polen sich uns gegenüber auch nicht in Fragen auf den Vertrag beruft, die nicht durch ihn gedeckt sind, wollte ich dies klarstellen. Ich habe nie verhehlt, daß die Bundesregierung über die von Ihnen geschilderten Maßnahmen besorgt ist. Sie hat die Problematik zuletzt bei den deutsch-polnischen Konsultationen erörtert und dabei erneut auf die Einhaltung der von polnischer Seite gegebenen Zusicherungen gedrängt. Sie können versichert sein, daß wir diese Bemühungen auch in Zukunft intensiv fortführen werden. Zu Frage B 2: Die Bundesregierung hat, wenn immer bisher seitens der polnischen Regierung Entschädigungsforderungen für Zwangsarbeit, KZ-Aufenthalt, Deportation usw. zu Sprache gebracht wurden, den polnischen Gesprächspartnern eindeutig den Standpunkt der Bundesregierung dargelegt und ihnen verständlich zu machen versucht, aus welchen rechtlichen und politischen Gründen die Bundesrepublik Deutschland sich auf keine Verhandlungen über solche Entschädigungsforderungen einlassen kann. Die Haltung der Bundesregierung ist unverändert. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatsekretärs Baum vom 22. März 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/360, Frage B 3 und 4): Welche Ubersicht hat die Bundesregierung über den Personalmangel in den technischen Verwaltungen des Bundes und der Länder? Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Personalschwierigkeiten auf die geringe Bewertung des technischen Dienstes und dessen unzureichende Besoldung zurückzuführen ist und eine befriedigende Lösung nur durch Änderung der Besoldungsstruktor, für die der Bund zuständig ist, herbeigeführt werden kann? Der Bundesregierung ist bekannt, daß in den technischen Verwaltungen des Bundes und der Länder Personalmangel besteht. Als Beispiele für den Personalfehlbestand sind in der nachfolgenden Übersicht die Zahlen für die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Bundespost angegeben. In der Übersicht wird der Personalfehlbestand mit der Gesamtzahl der Dienstposten der jeweiligen Laufbahn —einschließlich der relativ geringen Zahl von Ange- stellten in entsprechenden Vergütungsgruppen — verglichen. Höherer technischer Dienst gehobener technischer Dienst (und vergleichbare (und vergleichbare Angestellte) Angestellte) Deutsche Bundesbahn 25 von 1 472 300 von 11 018 (= 1 v. H.) (= 2,7 v. H.) Deutsche Bundespost 0 3 521 von 17 307 — (= 20,3 v. H.) Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. März 1973 1191* Genaue Zahlenangaben für die Bereiche der Länder liegen zur Zeit nicht vor. Aus dem Personalmangel im technischen Dienst der öffentlichen Verwaltungen können nicht ohne weiteres Rückschlüsse auf eine unzureichende Besoldung gezogen werden. Es ist hierbei zu berücksichtigen, daß auch in anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung ein zum Teil erheblicher Personalfehlbestand vorhanden ist. Er ist z. B. im gehobenen nichttechnischen Dienst der Steuerverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen noch höher als in cien o. g. technischen Bereichen. Aber auch in Teilbereichen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und im gehobenen nichttechnischen Fernmelde- und Postdienst bestehen zum Teil erhebliche personalwirtschaftliche Engpässe. Auch in der Privatindustrie ist ein erheblicher Mangel in Ingenieuren zu verzeichnen. So betrug nach Mitteilung der Bundesanstalt für Arbeit Mitte des Jahres 1971 die Zahl der offenen Stellen für Ingenieure in der Privatindustrie 12 056. Daraus folgt, daß zusätzliche finanzielle Anreize nur von begrenztem Nutzen sein können; weil sie das Arbeitskräfteangebot insgesamt nicht erhöhen. Die Personalschwierigkeiten im technischen Dienst sind insbesondere dadurch bedingt, daß die Personalanforderungen sowohl der öffentlichen Hand als auch der privaten Wirtschaft den Arbeitsmarkt ständig überfordern. Im übrigen habe ich zum Problem der Besoldung der Beamten des technischen Dienstes auf die Fragen der Kollegen Handlos und Spranger am 16. März 1973 schriftlich Stellung genommen. Hierbei habe ich ausgeführt, daß der Bundesgesetzgeber in der vergangenen Legislaturperiode begonnen hat, die Besoldung und Versorgung bundeseinheitlich zu regeln. Im Zuge der Weiterentwicklung der Besoldungsvereinheitlichung werde es als vordringlich angesehen, ein einheitliches Besoldungsgesetz für Bund und Länder mit einheitlichen Besoldungsordnungen und möglichst mit einer neuen Grundgehaltstabelle zu erarbeiten. Dabei wäre auch der Zulagenkomplex zu bereinigen. In den Spezialbereichen sei vor allem die Besoldung der Ingenieure und anderer Fachhochschulabsolventen neu zu ordnen. Die Vorarbeiten für ein einheitliches Besoldungsgesetz sind in meinem Hause im Gange. Da aber die Erörterungen mit den Bundesressorts und den Ländern noch nicht abgeschlossen sind, bitte ich um Verständnis, daß ich mich zu dem Problem zur Zeit nicht im einzelnen äußern kann. Mit den Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften werden im April 1973 Expertengespräche über die weiteren Planungen auf dem Gebiet des Besoldungsrechts geführt werden. Hierbei werden auch die Probleme der Besoldung der Beamten des technischen Dienstes erörtert werden. Im übrigen ist die Bundesregierung in diesem Bereich um eine verstärkte Nachwuchsgewinnung durch Gewährung von Ausbildungs- und Studienbeihilfen, durch die Bereitstellung von Studienplätzen an ressorteigenen Fachschulen und durch intensive Werbung bemüht. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum vom 22. März 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/360 Fragen B 5 und 6) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß den Arbeitern der Deutschen Bundesbahn, die alljährlich in das Beamtenverhältnis übernommen werden (1971 rund 4400 in den einfachen und 2000 in den mittleren Dienst), erhebliche finanzielle Verluste nicht nur bei der Übernahme in das Eingangsamt, sondern bis in die Pensionierung entstehen? Gedenkt die Bundesregierung dem Vorschlag des Bundesinnenministers in seinem Bericht vom 12. Mai 1972 an den Innenausschuß des Bundestags „trotz gewichtiger Bedenken" zu folgen, eine auf einem Nettovergleich beruhende Ausgleichszahlung zu zahlen, und glaubt sie, mit einer solchen Ausgleichszulage das grundsätzliche Mißverhältnis zwischen tariflicher und besoldungsmäßiger Regelung beheben zu können? Der Innenausschuß des Deutschen Bundestages hatte die Bundesregierung in seiner 53. Sitzung am 24. Juni 1971 um Information gebeten, welche Möglichkeiten es gibt, Einkommensverluste bei der Übernahme in das Beamtenverhältnis zu vermeiden. Hierzu habe ich den v un ihnen genannten Bericht vom 12. Mai 1972 erstattet. In dem Bericht ist dargelegt worden, daß Einkommensverluste nicht nur bei der Übernahme in das Eingangsamt der Laufbahn, sondern zum Teil auch noch nach der ersten Beförderung bestehen. Auf die dem Bericht beigefügten Gegenüberstellungen darf ich hinweisen. Der Vorschlag, das Problem der Einkommensverluste durch Gewährung einer auf dem Nettovergleich beruhenden Ausgleichszulage zu lösen, ist von der Deutschen Bundesbahn gemacht worden. Hierzu verweise ich auf die Nummer 5.4 des Berichtes. Es ist weiter dargelegt worden, welche grundsätzlichen Bedenken unter dem Gesichtspunkt der unterschiedlichen Besoldung von Beamten in gleichen Funktionen sowie aus tarif- und laufbahnrechtlicher Sicht gegen eine derartige Ausgleichszulage bestehen. Ich habe den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften zugesagt, daß diese schwierige Problematik mit ihnen auf Expertenebene erörtert wird. Die Gespräche sind für die 2. Hälfte des Monats April in Aussicht genommen worden. Ich hoffe, daß sich eine vertretbare Lösung finden läßt. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum vom 22. März 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerster (Mainz) (CDU/CSU) (Drucksache 7/360 Fragen B 7 und 8) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Erste Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern vom 18. März 1971 mit genauer Festschreibung von Obergrenzen für die Einrichtung von Beförderungsämtern auch für Gemeinden und Gemeindeverbände und mit der Festschreibung des damals geltenden Landesrechts, z. B. der Stellenplanverordnungen, die Länder unterschiedlich betroffen hat und daß in den Ländern, in denen durch Funktionalreform oder durch 1192* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. März 1973 kommunale Neugliederung umfangreiche Veränderungen im kommunalen Bereich eingetieten sind, es heute nicht möglich ist, den neuen Gegebenheiten in der erforderlichen Form Rechnung zu tragen? Ist die Bundesregierung bereit, dem im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 1972 — 2 BvF 1/71 — zum Ausdruck gebrachten Handlungsgebot nun endlich Rechnung zu tragen und mit einer Aufhebung der Festschreibungen die Länder zu ermächtigen, Regelungen zu treffen, die den besonderen Personal- und Organisationsstrukturen sowie einer fachgerechten Stellenbewertung in den Kommunen gerecht werden, zumal die geltende Regelung bei den kommunalen Bediensteten eine nicht unerhebliche Beunruhigung ausgelöst hat? Zu Frage B 7: Bis zum Erlaß des Ersten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (1. BesVNG) vom 18. März 1971 (BGBl. I S. 208) konnten die Länder nach § 53 Abs. 6 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) für die Gemeinden, Gemeindeverbände und die sonstigen ihrer Aufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts abweichende Regelungen von den allgemeinen Stellenobergrenzen des § 5 Abs. 6 Satz i BBesG treffen, soweit dies wegen der besonderen Organisations-und Personalstruktur zur Einhaltung des Grundsatzes sachgerechter Bewertung notwendig war. Die Länder haben in der Vergangenheit den besonderen Verhältnissen in diesem Bereich durch Festsetzung besonderer Obergrenzen Rechnung getragen. Wie bekannt, ist durch das 1. BesVNG im Interesse der Besoldungseinheit eine Sperre des Landesbesoldungsrechts erfolgt. Hiervon sind auch die Gemeinden erfaßt. Von den vor dem 1. BesVNG eingeführten besonderen Obergrenzen kann im Kommunalbereich aber auch nach der Sperre des Landesbesoldungsrechts grundsätzlich Gebrauch gemacht werden, da es sich hierbei nicht um besoldungsrechtliche Neuregelungen handelt. Darüber hinaus gelten die durch das 1. BesVNG angehobenen Obergrenzen des § 5 Abs. 6 Satz 1 BBesG auch im Kommunalbereich. Zu Frage B 8: Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Urteil vom 26. Juli 1972 — 2 BvF 1/71 — festgestellt, daß der Bund mit dem Erlaß des 1. BesVNG begonnen hat, von der ihm übertragenen konkurrierenden Besoldungsgesetzgebungskompetenz Gebrauch zu machen, und daß er damit die Länder grundsätzlich von der Gesetzgebung auf diesem Gebiet ausgeschlossen hat. Das Gericht hat die Sperre nicht befristet. Es hat jedoch eine Ausnahme von der Sperre u. a. dann zugelassen, wenn es sich um die Schaffung von Ämtern mit neuem Amtsinhalt im Zuge von Reformen und strukturellen Änderungen in der Organisation handelt. Zwar ist der Kommunalbereich in dem Urteil nicht angesprochen, doch sind die Ausführungen auf § 53 Abs. 6 BBesG entsprechend anzuwenden. Demgemäß wäre eine Änderung von Stellenobergrenzen im Kommunalbereich, soweit sie wegen einer Änderung der Kommunalverfassung oder einer kommunalen Neugliederung infolge Schaffung von bisher in der jeweiligen Landesregelung nicht vorhandenen Größenklassen notwendig ist, zulässig, wenn die bisherigen Bemessungs- und Bewertungsmaßstäbe beibehalten werden. Damit kann den von Ihnen angesprochenen Anliegen in weitem Umfang Rechnung getragen werden. Im übrigen bemerke ich folgendes: Zur Fortführung der Besoldungsneuregelung wird gegenwärtig in meinem Hause eine Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes erarbeitet. In diesem Zusammenhang wird in Zusammenarbeit mit den Ländern ein Konzept zur Neuordnung und Vereinheitlichung der Besoldung der Kommunalbeamten, der im Hinblick auf die Stellung dieser Beamten besondere Bedeutung zukommt, vorbereitet. Hierbei wird auch die Regelung der Obergrenzen eingehend geprüft. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum vom 21. März 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/360 Frage B 9) : Über welchen Sachstand kann die Bundesregierung hinsichtlich der vom Verband der Heimkehrer, Kriegsgefangenen und Vermißtenangehörigen Deutschlands e. V. bereits im August 1971 in der „Heimkehrer-Fibel" zusammengefaßten Vorschläge zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, zur Rentenversicherung und zum Gesetz zu Artikel 131 GG berichten, und wie sind ihre zukünftigen Vorstellungen? Ihre Frage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wie folgt: 1. Der Verband der Heimkehrer wünscht seit August 1971 eine Sechste Novelle zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, mit der für die Festhaltung über den 1. Januar 1949 hinaus eine Zusatzentschädigung von monatlich 90,— DM (bisher frühestens ab 1. Januar 1951 zweijährlich steigend von 20 bis 80 DM) und außerdem eine Ausgleichsentschädigung von 100,— DM gewährt werden sollen. Diese Vorschläge konnten von der Bundesregierung in ihre bisherige Planung nicht aufgenommen werden, insbesondere weil die geschätzten Kosten einer solchen Novelle den Bundeshaushalt mit rund 1 Milliarde DM belasten würden. Ich möchte aber darauf hinweisen, daß ehemalige Kriegsgefangene und ihnen gleichgestellte Personen von der Heimkehrerstiftung auch weiterhin in bestimmten Fällen einmalige Unterstützungen oder Darlehen erhalten können. Dafür stehen in diesem Jahr 15,7 Millionen DM zur Verfügung. 2. Soweit die Vorschläge des Verbandes der Heimkehrer sich auf die Rentenversicherung beziehen, kann ich folgendes bemerken: Zum Ende der vorigen Legislaturperiode ist das Rentenreformgesetz verabschiedet worden. Dieses Gesetz hat wichtige strukturelle Verbesserungen des Leistungssystems der Rentenversicherung und zahlreiche Verbesserungen in Einzelpunkten gebracht. Durch diese Verbesserungen werden die an die Rentengesetzgebung gestellten Forderungen der Heimkehrer zu einem großen Teil erfüllt. Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang vor allem die Einführung einer flexiblen Altersgrenze und die Erleichterung der Voraussetzungen für die Anrechnung von Ersatzzeiten. Die flexible Altersgrenze mit der beson- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. März 1973 1193* deren Altersgrenze für Schwerbeschädigte sowie für berufsunfähige und erwerbsunfähige Versicherte kommt den von den Folgen einer Kriegsgefangenschaft besonders betroffenen Personen in der Weise zugute, daß sie nunmehr regelmäßig bereits von der Vollendung des 62. Lebensjahres an, also drei Jahre früher als bisher und ein Jahr früher als andere Versicherte das Altersruhegeld beantragen können. Die Bundesregierung wird die mit weiteren Leistungsverbesserungen zusammenhängenden Fragen auch künftig mit den Heimkehrer- und Kriegsopferverbänden erörtern. Dabei wird sie allerdings auf den begrenzten Rahmen der finanziellen Möglichkeiten hinweisen müssen. 3. Dem Innenausschuß des 6. Deutschen Bundestages ist am 10. Februar 1971 mein Bericht zum Gesetz zu Artikel 131 GG vorgelegt worden. Die Behandlung dieses Berichtes im Innenausschuß steht auf der für Donnerstag, dem 22. März 1973 vorgesehenen Tagesordnung. Ich darf um Verständnis dafür bitten, daß ich vor der gemeinsamen Beratung des Berichts durch Innenausschuß und Bundesregierung von einer Stellungnahme zu Einzelfragen absehen muß. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum vom 22. März 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Oetting (SPD) (Drucksache 7/360 Frage B 10) : Welche Kontakte hat die Bundesregierung mit der US-Regierung bzw. welche Kontakte hat der Bundesinnenminister mit der Environmental Protection Agency gehabt, um aus Errichtung, Organisation und Arbeitsmöglichkeiten dieser amerikanischen Behörde für Errichtung, Organisation und Arbeitsmöglichkeiten des zu errichtenden Bundesamts für Umweltschutz zu lernen? Die Bundesregierung pflegt auf dem Gebiet der Umweltpolitik eine Reihe von Kontakten zur Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika. Mein Haus steht mit der US-Regierung und insbesondere mit der Environmental Protection Agency, Washington D.C., in einem laufenden Erfahrungsaustausch in allen Umweltfragen sowohl auf der fachlichen wie auf der umweltpolitischen Arbeitsebene. Im Zuge der Planungsarbeiten zur Errichtung eines Umweltbundesamtes hat eine Delegation des Bundesministeriums des Innern über den laufenden Austausch von Informationen hinaus in der Zeit vom 26. Februar bis 9. März 1973 eine Informationsreise in die Vereinigten Staaten von Amerika unternommen, um die dortige Organisation des Umweltschutzes zu studieren. An der Studienreise haben je ein Vertreter des Bundesrechnungshofes/Bundesbeauftragter für die Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung, des Bundesministeriums der Finanzen und des Auswärtigen Amtes teilgenommen. Über Probleme der Errichtung, Organisation und Arbeitsmöglichkeiten der US-Umweltschutzbehörden, insbesondere der Environmental Protection Agency wurden auf verschiedenen Ebenen (Council on Environmental Quality; Environmental Protection Agency [EPA] ; zwei nachgeordnete zentrale Forschungsinstitute; das vielleicht wichtigste „regionale" Büro der EPA in San Franzisco; die „EPA" des Staates California in Sacramento sowie die Universitätsebene) ausführliche Gespräche geführt. Die wichtigsten Kontakte, Besuche und Besprechungen der Delegation waren: Environmental Protection Agency (EPA), Washington D.C. - Office of International Activities — Office of Administration — Office of Research and Monitoring - Office of Resources Management — Office of Regional Liaison - Office of Federal Activities - Office of International Activities Council on Envlronmental Quality, Washington D.C, (Umweltrat der Vereinigten Staaten) Besprechung mit dem Vorsitzenden (Chairman Russel Train) und seinem Stab. US House of Representatives Besprechung mit Vertretern des Subcommittee on Science Research and Development über die (Umwelt-) Wissenschaftspolitik der Vereinigten Staaten US Office of Management and Budget Besprechung über (Umwelt-) Haushaltsgestaltung und Kontrolle (insb. der EPA) Department of the Interior Besprechung des UGNR-Programms über bilaterale Zusammenarbeit auf dem Umweltgebiet National Environmental Research Center (NERC) in Cincinnati, Ohio Besuch in diesem der EPA nachgeordneten zentralen Forschungszentrum für Umweltschutz-Technik (vorwiegend auf dem Wasser — sowie dem Abfall incl. Recyclinggebiet) Municipal Resources Recycling Plant in Franklin, Ohio Besichtigung einer mit Bundesgeldern geförderten Muster-Recycling-Anlage Besprechung mit Vertretern der Universität Berkeley in California, insb. mit Prof. Rittel, über die Abstimmung amerikanischer Umweltinformationssysteme mit dem Umweltplanungsinformationssystem (UMPLIS) im Umweltbundesamt Regionalbüro (Regional Office) der EPA in San Francisco Besuch und Besprechung im (für die US-Umweltpolitik sehr bedeutsamen) Regionalbüro IX der 1194* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. März 1973 EPA (für die Staaten California, Nevada und Arizona) State of California Resources Agency, Sacramento Besprechung mit den staatlichen UmweltschutzOrganen über die Organisation und insb. über ihr Verhältnis zur EPA (dabei besonders zum Regionalbüro in San Francisco) National Environmental Research Center (NERC) in Las Vegas — Teile der Delegation Besuch und Besprechung im — der EPA nachgeordneten — zentralen Forschungszentrum für (insb.) Strahlenschutz Environmental Management Institute University of South California, Los Angeles, Cal. Besprechung und Besuch im (einzigen) Universitätsinstitut, das sich (mit Mitteln insb. auch der EPA) den „horizontalen" Fragen der Aus- und Fortbildung auf dem Umweltgebiet widmet Air Pollution Research Center, Riverside, Cal. Besprechung und Besuch in einem der wichtigsten Universitäts-Forschungszentren, das für den Staat Californien und die EPA wichtige Forschungsaufgaben erledigt Beobachtermission der Bundesrepublik Deutschland bei den Vereinten Nationen Besprechung der Umweltaktivitäten der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des UmweltAktionsplans der VN (Stockholm-Konferenz 1972). Zur Zeit wird in meinem Hause ein ausführlicher Bericht über die Studienreise vorbereitet. Soweit vergleichbare Sachverhalte gegeben sind, werden die Ergebnisse des Berichts über die US-Umweltschutzorganisation bei der Errichtung und beim Aufbau des Umweltbundesamtes berücksichtigt werden. Wenn Sie an der Übersendung eines Berichtsexemplars interessiert sind, lassen Sie mich dies bitte wissen. Ich werde Ihnen und allen interessierten Mitgliedern des Deutschen Bundestages den Bericht gern zuleiten. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Baum vom 22. März 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache 7/360 Frage B 11) : Wird sich die Bundesregierung den Vorschlagen der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher zur Herabsetzung der Phosphatverschmutzung des Wassers anschließen, oder hat sie eigene Vorstellungen zur Regelung dieses Problems entwickelt und gegebenenfalls welche? Der Bundesminister des Innern hat Ende Februar 1973 eine Reihe von Fachleuten des Gewässerschutzes, der Wasserversorgungsunternehmen, der Waschmittelindustrie und einschlägiger Hochschulinstitute zu einer Anhörung eingeladen, in der die gesamte Problematik der Eutrophierung der Gewässer, insbesondere durch Phosphat behandelt wurde. Dabei wurden u. a. Vor- und Nachteile aller Gegenmaßnahmen eingehend erörtert. Die Ergebnisse werden z. Z. im Bundesministerium des Innern geprüft. Noch im Laufe dieses Jahres wird die Bundesregierung eine Novelle zum Detergentiengesetz vorlegen, die auch zur Bekämpfung der Eutrophierung der Gewässer durch Phosphate beitragen soll. Die Bundesregierung teilt die Meinung der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher, wonach auch der Verbraucher durch von der Härte abhängige Dosierung der Waschmittel einen Beitrag zur Verringerung des Phosphateintrages in die Gewässer leisten kann. Sie wird bei der Neufassung des Gesetzes auch die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüfen, die von der Arbeitsgemeinschaft vorgeschlagen werden. Auch die von der Arbeitsgemeinschaft ebenfalls angesprochene zentrale Enthärtung harten Trinkwassers durch die Wasserversorgungsunternehmen kann die Wirksamkeit solcher Maßnahmen erhöhen. Allerdings werden von medizinischer Seite noch gewisse Bedenken gegen zentral enthärtetes Wasser erhoben, die vor dem evtl. Bau von Enthärtungsanlagen durch entsprechende Untersuchungen ausgeräumt werden müssen. Ohne die Ergebnisse der noch nicht abgeschlossenen Auswertung der Anhörung vorwegnehmen zu wollen, kann schon heute gesagt werden, daß — vorbehaltlich sonstiger noch in Betracht kommender Maßnahmen — nach einhelliger Meinung der Sachverständigen als wirksamstes Mittel zur Verringerung des Phosphateintrages in die Gewässer der beschleunigte Bau von Kläranlagen anzusehen ist, in denen Phosphat und andere Pflanzennährstoffe mit chemischen Mitteln ausgefällt werden können. Auf diese Weise ist es möglich, 90 % des etwa je zur Hälfte aus Waschmitteln und aus Stoffwechselendprodukten stammenden Phosphates aus dem Abwasser zu entfernen. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner vom 22. März 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache 7/360 Frage B 12) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Deutschen Bundesbank in ihrem jüngsten Konjunkturbericht, wonach die Unternehmen wenig Neigung zeigen, den erwünschten Stabilitätskurs mitzusteuern? Ich vermute, daß sich Ihre Frage auf den Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Februar 1973 bezieht. Die Bundesbank weist in diesem Bericht darauf hin, daß die gebesserte Absatzlage die Unternehmen in der Meinung bestärke, daß sich Kostensteigerungen weitgehend auf die Abnehmer weiter- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. März 1973 1195* wälzen ließen. Diese Beurteilung teilt die Bundesregierung. Ich möchte in diesem Zusammenhang ergänzend darauf hinweisen, daß in dem von der Bundesregierung beschlossenen Stabilitätsprogramm Maßnahmen enthalten sind, die dazu beitragen, über eine verstärkte Ausnutzung der geld- und kreditpolitischen Möglichkeiten sowie eine Beeinflussung der Nachfrage den Abwälzungsspielraum einzuengen. Eine ähnliche Wirkung dürfte auch von den jüngsten währungspolitischen Beschlüssen der Bundesregierung ausgehen. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner vom 21. März 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/360 Fragen B 13 und 14) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß das bisher in Breisach stationierte 10. Pionierregiment der französischen Stationierungsstreitkräfte im Laufe dieses Jahrs gegen das bisher in Speyer liegende 32. Regiment ausgetauscht werden soll und daß sich infolge der Ausrüstung des 32. Regiments mit Kettenfahrzeugen bei einer Stationierung in Breisach erhebliche Probleme wegen der notwendigen Ortsdurchfahrten ergeben, die bisher in der Stadt Speyer wegen der günstigeren Straßenführung nicht entstanden sind? Kann die Bundesregierung mitteilen, daß die formalen Voraussetzungen, die auf Grund der Stationierungsverträge bei der Verlegung von Einheiten der Stationierungsstreitkräfte eingehalten werden müssen, in diesem Fall erfüllt worden sind, und ist die Bundesregierung bereit, bei den französischen Stationierungsstreitkräften darauf hinzuwirken, daß keine Entscheidung getroffen wird, die zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung der Bevölkerung in Breisach führt und die dazu beitragen könnte, das bisher ausgezeichnete Verhältnis zwischen den Angehörigen der französischen Stationierungsstreitkräfte in Breisach und der deutschen Bevölkerung zu beeinträchtigen? Das Bundesministerium der Finanzen hat von dem beabsichtigten Truppenaustausch in Breisach lediglich durch eine Pressenotiz in den Stuttgarter Nachrichten Kenntnis erhalten. Eine offizielle Benachrichtigung durch die französischen Streitkräfte liegt weder dem Bundesministerium der Verteidigung noch dem Bundesministerium der Finanzen vor. Nach Mitteilung des Bundesministeriums der Verteidigung wird der Bund in der Regel von einem Standortaustausch nicht unterrichtet, jedenfalls sind die Streitkräfte nach dem NATO-Truppenstatut mit Zusatzvereinbarungen zu einer derartigen Unterrichtung nicht verpflichtet. Das Bundesministerium der Finanzen wird sich jedoch durch die Oberfinanzdirektion Freiburg informieren lassen. Von der weiteren Entwicklung der Angelegenheit werden Sie unterrichtet. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 21. März 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache 7/360 Fragen B 15 und 16) : Nach welchen Kriterien berücksichtigt die Bundesregierung bei Ausschreibungen von Importkontingenten die Loge der betreffenden inländischen Wirtschaftszweige? War der Bundesregierung bei der Ausschreibung von Importkontingenten aus China (VR), Bundesanzeiger Nr. 43, Ausschreibungsnr. 30 4398, Betrag 450 000 DM, die Marktsituation der Mullbinden (Mullbinden mit gewebten Kanten) herstellenden Betriebe bekannt? Zu Frage B 15: Bei Ausschreibungen von Importkontingenten berücksichtigt die Bundesregierung die Lage der betreffenden inländischen Wirtschaftszweige, indem sie prüft, ob und gegebenenfalls inwieweit der Eröffnung von Einfuhrmöglichkeiten ein berechtigtes Schutzbedürfnis des betroffenen inländischen Wirtschaftszweiges entgegensteht. Diese Prüfung erfolgt nach den Kriterien des § 10 Abs. 3 des Außenwirtschaftsgesetzes. Danach ist das Schutzbedürfnis berechtigt, wenn ohne die Beschränkung Waren in so großen Mengen und unter solchen Bedingungen eingeführt würden, daß ein erheblicher Schaden für die Erzeugung gleichartiger oder zum gleichen Zweck verwendbarer Waren im Wirtschaftsgebiet eintritt oder einzutreten droht, und wenn dieser Schaden im Interesse der Allgemeinheit abgewendet werden muß. Wann ein Schaden als erheblich anzusehen ist und wann ein solcher Schaden im Interesse der Allgemeinheit abgewendet werden muß, läßt sich nicht abstrakt feststellen. Diese Fragen können vielmehr nur aufgrund konkreter Einzelfälle entschieden werden. Zu Frage B 16: Der Bundesregierung ist bekannt, daß sich der Absatz von Mullbinden mit gewebten Kanten nach Auslaufen der Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Verbandskästen verringert hat. Auch die Einfuhren sind im vergangenen Jahr beträchtlich abgesunken. Begrenzte Einfuhrmöglichkeiten für BaumwollMullbinden mit echten Webkanten aus der VR China bestanden auch bereits in den vergangenen Jahren. Für das Jahr 1973 wurde ein Einfuhrkontingent erstmals offen ausgeschrieben. Das Kontingent in Höhe von 450 000 DM bezieht sich jedoch keineswegs nur auf Mullbinden, sondern auch auf Baumwollrohgewebe. Während im Jahre 1970 erstmals Einfuhren von Mullbinden aus der VR China in Höhe von 111 000 DM zu verzeichnen waren, sind in den letzten beiden Jahren keine Einfuhren mehr erfolgt. Erwähnen möchte ich noch, daß die Vereinigung der Deutschen Verbandstoff-Industrie seinerzeit mitgeteilt hat, daß sie zur Frage der Eröffnung von Einfuhrmöglichkeiten für Mullbinden aus der VR China im Hinblick auf die konträre Interessenlage unter ihren Mitgliedern keine Stellungnahme abgeben könne. Eine Übersicht über die Einfuhren von Verbandzeug insgesamt und aus der VR China in den letzten 5 Jahren füge ich bei. 1196* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. März 1973 Einfuhr von Verbandzeug der Warenposition 300430 in die BRD in 1 000 DM 1968 1969 1970 1971 1972 Einfuhr insgesamt . 3 637 8 753 21 843 26 310 17 311 davon aus der VR China — — 111 — — Produktion in 1 000 DM 1970 1971 1972 *) Mullgewebe 24 166 21 329 22 800 Mullbinden 26 802 36 068 28 300 elast. Binden 21 473 23 493 26 700 72 441 80 890 77 800 *) geschätzt Anlage 52 Antwort des Pari. Staatssekretärs Grüner vom 21. März 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/360 Frage B 17) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, der Entblößung der Stadt Duderstadt von Behörden und den daraus resultierenden Folgen der Bevölkerungsabwanderung und wirtschaftlichen Beeinträchtigung dieses zonengrenznahen Gebiets entgegenzuwirken? Die Gebiets- und Verwaltungsreformen werden von den Bundesländern durchgeführt. Die Bundesregierung hat keinen Einfluß auf damit im Zusammenhang stehende Verlagerungen oder Auflösungen von Landesbehörden. Die Bundesregierung ist bemüht, durch die bevorzugte Förderung des Zonenrandgebietes im Rahmen der regionalen Strukturpolitik und durch Maßnahmen der Verkehrserschließung und -bedienung sowie sozialer und kultureller Art die Situation nachhaltig zu verbessern. Die Bundesressorts prüfen gegenwärtig, ob in ihrem Zuständigkeitsbereich Stellen vorhanden sind, die Sitz im Zonenrandgebiet nehmen oder dort erweitert werden können. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 19. März 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 7/360 Frage B 18) : Auf wieviel in der Bundesrepublik Deutschland beheimatete Seidenraupen und auf wieviel in der FWG beheimatete Seidenraupen trifft der in der Drucksache 7/164 den Abgeordneten des Bundestags zugeleitete „Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Finanzierung der Beihilfe für die Seidenraupenzucht" zu, und wie hoch ist der Umsatz dieses Erwerbszweiges im Vergleich zu dein Aufwand an Stunden, den Beamte auf europäischer und Länderebene für die Erarbeitung dieser Verordnung benötigt haben? In der Bundesrepublik Deutschland werden gegenwärtig keine Seidenraupen gehalten. Nach Auskunft der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gibt es in der Gemeinschaft eine Seidenraupenzucht nur in Frankreich und in Italien. Während sich in Frankreich nur einige wenige Betriebe mit der Seidenraupenzucht befassen, sind es in Italien ca. 3000 Betriebe. An die letzteren wurden im Zuchtjahr 1972/73 10 500 Samenschachteln abgegeben (je Samenschachtel ca. 20 000 Seidenraupeneier). Aus Gemeinschaftsmitteln wurde je Samenschachtel eine Beihilfe von 30 RE (= Rechnungseinheiten) bezahlt. Das entspricht einem Gesamtbeihilfebetrag von 315 000 RE oder 1,15 Mill. DM. Von den italienischen Seidenraupenzüchtern wurden im Zuchtjahr 1972/73 344 000 kg Frischkokons abgeliefert. Nach Angaben der italienischen Delegation schwankt der Preis für 1 kg Frischkokons zwischen 1000-1200 Lira; das sind nach dem Kurs vom 1. März 1973 5,- bis 6,— DM/kg. Der Produktionswert der Frischkokonerzeugung würde demnach bei 1,7 bis 2,1 Mill. DM liegen. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 20. März 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 7/360 Frage B 19): Aus welchen Gründen beabsichtigt die Bundesregierung, die Zuschüsse für die Landfrauenvereinigungen zu streichen? Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, die Zuschüsse für die Landfrauenvereinigungen zu streichen. Auf Grund der Finanzreform und der sich danach ergebenden Finanzierungszuständigkeiten zwischen Bund und Ländern kann die Bundesregierung allerdings nur noch bundeszentrale Einrichtungen (Verbände) und deren Maßnahmen auf Bundesebene fördern. Dieses bedeutet u. a. auch im Falle der Landfrauenvereinigungen, daß die Bundesregierung nur deren bundeszentrale Veranstaltungen und nicht — wie bisher — daneben auch deren regionale Maßnahmen auf Landes- und Ortsebene fördern darf. Hierfür sind nunmehr nur noch die Länder zuständig. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Eicher vom 21. März 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ferrang (CDU/CSU) (Drucksache 7/360 Frage B 20) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. März 1973 1197* Hält die Bundesregierung die Neufassung des § 1252 der Reichsversicherungsordnung auch dann für anwendbar, wenn der Unfall sich zwar vor dem 1. Januar 1973 ereignet hat, aber die Unfallfolgen nach diesem Zeitpunkt noch weiter andauern? Für die Gewährung einer Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist grundsätzlich das im Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalles geltende Recht maßgebend. Rechtsänderungen gelten, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, nur für Versicherungsfälle, die nach Inkrafttreten der Rechtsänderung eintreten. Die hier in Rede stehende Ergänzung des § 1252 der Reichsversicherungsordnung (§ 29 des Angestelltenversicherungsgesetzes, § 52 des Reichsknappschaftsgesetzes) ist am 1. Januar 1973 in Kraft getreten. Das Gesetz enthält keine Bestimmung, daß § 1252 RVO in der Fassung des Rentenreformgesetzes auch für Versicherungsfälle vor dem 1. Januar 1973 gilt. Die Neufassung des § 1252 RVO ist daher auf solche Versicherungsfälle nach Auffassung der Bundesregierung nicht anwendbar. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 21. März 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Miltner (CDU/CSU) (Drucksache 7/360 Frage B 21): Stimmen Presseberichte aus dem Tauberkreis, denen zufolge reelle Chancen bestehen sollen, Teile der Bundeswehr nach Boxberg zu verlegen, nachdem der Platz für die 12. Panzerdivision nicht mehr in den bereits bestehenden Unterkünften ausreiche? Ihre Frage nach der Verlegung von Teilen der Bundeswehr nach Boxberg im Tauber-Kreis beantworte ich wie folgt: Es ist nicht mehr geplant, in Boxberg eine Kaserne zu errichten und Einheiten der Bundeswehr dorthin zu verlegen. Etwa auftretender zusätzlicher Unterkunftsbedarf wird durch Zubauten in bestehenden Kasernen gedeckt. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 20. März 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Amrehn (CDU/CSU) (Drucksache 7/360 Fragen B 22 und 23) : Warum hat die Bundesregierung bisher noch kein Ratifizierungsgesetz zum Übereinkommen über psychotropische Stoffe, das am 21. Februar 1971 in Wien unterzeichnet worden ist, eingebracht, und wann kann mit seiner Einbringung gerechnet werden? Warum hat die Bundesregierung bisher noch kein Ratifizierungsgesetz für das UN-Einheitsübereinkommen über Suchtstoffe (New York 1961) und für die Berichtigung des Protokolls dieses Einheitsübereinkommens eingebracht, und wann ist mit seiner Einbringung zu rechnen? Zu Frage B 22: Das Ratifizierungsgesetz zu dem Übereinkommen über psychotrope Stoffe hat wesentliche Änderungen im gesamten Betäubungsmittelrecht zur Folge, die eine Reihe von administrativen Vorbereitungen erforderlich machen. Diese können in so kurzer Zeit nicht abgeschlossen werden. Die Bundesregierung ist bemüht, das Ratifizierungsgesetz zu dem Übereinkommen über psychotrope Stoffe im Jahre 1974 einzubringen. Das Übereinkommen kann erst in Kraft treten, wenn 40 Staaten rechtsverbindlich beigetreten sind. Bisher ist das erst durch 9 Staaten geschehen. Zu Frage B 23: Die Bundesregierung hatte in der letzten Legislaturperiode ein Ratifizierungsgesetz zu dem internationalen Einheits-Übereinkommen von 1961 eingebracht. Wegen der vorzeitigen Auflösung des Bundestages konnte dieses Gesetz nicht mehr verabschiedet werden. Die Bundesregierung hat sofort nach ihrer Neubildung dieses Gesetz den gesetzgebenden Körperschaften erneut vorgelegt. Das Einheits-Übereinkommen wird zur Zeit in den zuständigen Ausschüssen des Bundestages beraten. Das Gesetz zur Ratifizierung des Protokolls zur Änderung des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe wird nach Abschluß der Ressortbesprechungen eingebracht. Das Protokoll kann übrigens erst dann in Kraft treten, wenn 40 Staaten rechtsverbindlich beigetreten sind. Bisher ist das erst durch 5 Staaten geschehen. Anlage 58 Antwort des Parl, Staatssekretärs Westphal vom 21. März 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Christ (FDP) (Drucksache 7/360 Fragen B 24 und 25) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Zahnpasten „Strahler 70" und „Ultra Weiß" auf Grund einer Untersuchung des Krebsforschungszentrums Heidelberg einen ungewöhnlich hohen Chloroformgehalt haben, der infolge der besonders guten Resorption durch die Mundschleimhaut fast vollständig vom Körper resorbiert wird? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Herstellerfirmen auf entsprechende Vorhaltungen bisher nicht bereit waren, diesen Chloroformgehalt, der sicherlich als gesundheitsschädigend zu definieren ist, zu reduzieren, und welche Maßnahmen kann die Bundesregierung ergreifen, um Schaden von den Verbrauchern abzuwenden? Der Bundesregierung ist der von Ihnen angegebene Sachverhalt auch auf Grund enger Zusammenarbeit mit dem Krebsforschungszentrum in Heidelberg bekannt. Die Bundesregierung ist darüber informiert, daß die Hersteller nicht bereit sind, auf den Chloroformgehalt in diesen Zahnpasten zu verzichten. Die Hersteller sind der Auffassung, daß dieser als lebertoxisch bekannte Stoff bei einer Verwendung 1198` Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. März 1973 in Zahnpasten von 3 bis 4 % in gesundheitlicher Hinsicht unbedenklich ist. Wissenschaftliche Untersuchungsergebnisse, die diese Auffassung beweisen, liegen aber nicht vor. Die Bundesregierung hat sich deshalb in den bisherigen Beratungen bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über einen Richtlinienvorschlag des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel dafür eingesetzt, daß Chloroform auf die Liste der Stoffe gesetzt wird, die in kosmetischen Mitteln nicht verwendet werden dürfen. Leider hat sie sich mit dieser Auffassung bei der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten nicht durchsetzen können. Sie hat jedoch erreicht, daß die Diskussion über diesen Stoff in Zahnpasten weitergeführt wird und innerhalb von 3 Jahren nach Verabschiedung der Richtlinie eine Entscheidung über seine Verwendung herbeigeführt werden muß. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 21. März 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schäfer (Appenweier) (SPD) (Drucksache 7/360 Frage B 27) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß vergiftete Milch, z. B. von der Milchzentrale Lörrach seit November 1972 nach Offenburg zu Fütterungszwecken abgegeben wird, und daß das in der Milch befindliche Hexachlorzyklohexan nach Prof. Dr. med. Friedrich Dittmar zu Leber- und Nierenerkrankungen und als schweres Nervengift unter Krämpfen zum Tode führen kann, wenn es auf dem Wege über die Fütterung von Tieren in den menschlichen Körper gelangt, und wann und wie gedenkt die Bundesregierung, hier einzuschreiten und für alsbaldige Abhilfe zu sorgen? Der Bundesregierung ist die hier in Betracht kommende Situation im südbadischen Raum bekannt. Die Kontamination der Milch mit Hexachlorzyclohexan soll durch Flugstaub von der Deponie einer elsässischen Firma hervorgerufen worden sein. Die dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit vorliegenden Untersuchungsergebnisse lassen erkennen, daß die in der in Frage kommenden Milch gefundenen Rückstandswerte nicht von den Werten abweichen, wie sie einer für das ganze Bundesgebiet erarbeiteten Enquete des Instituts für Hygiene der Bundesanstalt für Milchforschung in Kiel zu entnehmen sind. Sie liegen unterhalb des Grenzwertes von 0,2 ppm, der im Rahmen einer vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit vorbereiteten Verordnung über Höchstmengen bestimmter Insektizide in Lebensmitteln tierischer Herkunft und auch bei Beratungen in Arbeitsgruppen der EWG als gesundheitlich noch duldbar diskutiert wird. Unabhängig davon aber wurde die französische Regierung unterrichtet; sie hat die sofortige Untersuchung zugesagt. Soweit Milch mit schädlichen Wirkungen oder giftigen Bestandteilen als Futtermittel in Betracht kommt, gilt sie nach § 24 Absatz 1 der Anordnung über Futtermittel, Mischfuttermittel und Mischungen vom 21. Juli 1949, zuletzt geändert am 17. August 1971, als verbotenes Futtermittel, das nicht be- oder verarbeitet oder mit anderen Futtermitteln vermischt in den Verkehr gelangen darf. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 21. März 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/360 Fragen B 28 und 29) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das Teilstück der Bundesautobahn 85 zwischen Kempten und Füssen Landesgrenze, das sich jetzt bis etwa Ortsgrenze Nesselwang in Ausbaustufe 1 des Bundesfernstraßengesetzes befindet und im weiteren Verlauf in Stufe 3, auch in diesem Streckenabschnitt dringend in Ausbaustufe 1 kommen und in einem Zuge durchgebaut werden sollte? Ist die Bundesregierung bereit, diese Aufstufung vorzunehmen angesichts der Tatsache, daß die jetzige B 310 den Autobahnverkehr ab Nesselwang bis Landesgrenze allein wegen der Ortsdurchfahrt Pfronten (rund 100 Kurven), aber auch wegen ihrer übrigen Streckenführung nicht aufnehmen kann? Das Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971---1985 sieht eine Überprüfung des Bedarfsplanes für die Bundesautobahnen und Bundesstraßen im Abstand von jeweils 5 Jahren vor. In diese Überprüfung wird auch der Abschnitt Nesselwang — Landesgrenze der A 85 einbezogen. Die Verkehrsbelastung und der Ausbauzustand der parallel zur geplanten Autobahn verlaufenden Bundesstraße B 310 mit der Ortsdurchfahrt Pfronten wird dabei berücksichtigt. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 21. März 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bäuerle (SPD) (Drucksache 7/360 Frage B 30) : Sind der Bundesregierung die katastrophalen Verkehrsverhältnisse in Höchst iris Odenwald durch das Zusammentreffen der B 45, L 429, L 313/326 und der L 3106 in der Ortsmitte bekannt, und was gedenkt die Bundesregierung jetzt bzw. in absehbarer Zeit zu unternehmen, um diese Verkehrsverhältnisse zu verbessern? Der Bundesregierung sind die Verkehrsverhältnisse in der Ortsdurchfahrt Höchst im Odenwald im Zuge der B 45 bekannt. Das letzte noch nicht ausgebaute Teilstück der Ortsdurchfahrt zwischen der Einmündung der B 426 und der Mümlingbrücke konnte bisher nicht begonnen werden da beim Erwerb von zwei Gebäuden Schwierigkeiten aufgetreten sind. Ein Enteignungsverfahren wird voraussichtlich notwendig werden. Sobald die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind, soll mit den Bauarbeiten begonnen werden. Mit dem Ausbau dieses Teilabschnitts, wobei auch am Knotenpunkt der B 45'B 426 besondere Aufstellspuren angelegt werden, wird dann eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse erreicht werden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. März 1973 1199' Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 21. März 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hölscher (FDP) (Drucksache 7/360 Frage B 31): Welche Planungsvarianten sind bei der Linienführung der Bundesautobahn und der B 295 im Raum Leonberg unter dem Gesichtspunkt der Folgewirkungen für die Umwelt geprüft worden? Bei den Untersuchungen über die Linienführung der Bundesautobahn Heilbron.n—Stuttgart—Bodensee und der B 295 im Raume Leonberg wurden auch unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes alle nur denkbaren Varianten eingehend geprüft. Dabei ergab es sich, daß durch die Führung sowohl der Autobahn wie auch der B 295 in einem gemeinsamen Basis-Tunnel sehr wesentliche Verbesserungen gegenüber den gegenwärtigen Verhältnissen erreicht werden. Durch die Verlegung der beiden Verkehrsbänder in einen Tunnel — bei wesentlicher Herabminderung der Steigung — und durch geeignete Maßnahmen am neuzubauenden Autobahnkreuz wird die Belästigung der angrenzenden Stadtteile von Leonberg durch Lärm und Abgase auf das Mindestmaß herabgesetzt. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs haar vom 21. März 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/360 Frage B 32) : Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer verbesserten verkehrsmäßigen Anbindung voll Stadt und Raum Duderstadt an das wirtschaftliche Zentrum Gottingen und die Bundesautobahn Hannover—Kassel, etwa im Sinne eines Ausbaus der Bundesstraßen 27, 446 und 247 zu einem vierspurigen Autobahnzubringer, und wann gedenkt sie, Maßnahmen in diesem Sinne zu ergreifen? Die Bundesregierung bejaht grundsätzlich die Notwendigkeit, die Verbindung von Stadt und Raum Duderstadt mit dem wirtschaftlichen Zentrum Göttingen und der Bundesautobahn Hannover—Kassel zu verbessern. Im Bedarfsplan, der als Bestandteil zum „Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 his 1985" vom 30. Juni 1971 gehört, ist aufgrund der vorangegangenen umfangreichen Untersuchungen der erforderliche Bedarf wie folgt anerkannt worden: Vierspuriger Ausbau der B 27 von der Bundesautobahn Hannover Kassel bei Holtensen bis zum Weender Krankenhaus (östlich der B 3) ; zweispuriger Ausbau vom Weender Krankenhaus über Ebergötzen bis Herzberg (B 243). Die Maßnahmen an der B 27 haben Dringlichkeit I. Für die B 446 Hardegsen-Nörien/Hardenberg- Ebergötzen (B 27)-Duderstadt (B 247) hat sich kein über die übliche Unterhaltung und Erneuerung hinausgehender Ausbaubedarf ergeben. Dasselbe gilt für die B 247 Katlenburg-Gieboldehausen Duderstadt Gerblingerode (DDR-Grenze). Ob die im Zusammenhang mit dem Grundvertrag vorgesehene Öffnung von vier weiteren Grenzübergängen zur DDR, zu denen auch die B 247 bei Gerblingerode gehört, zu einer anderen Beurteilung bezüglich der in Rede stehenden Straßen führen wird, bleibt abzuwarten. Im Bau befindet sich der als Nordumgehung Göttingen anzusehende B 27-Abschnitt Holtensen- Weende (B 3), der voraussichtlich Ende 1973 verkehrsbereit sein wird. Im Abschnitt östlich der B 3 von Weende bis Ebergötzen wird - bis auf die beiden 4spurigen Teilstrecken unmittelbar östlich der B 3 sowie im Zuge der Ortsumgehung Ebergötzen (Gemeinschaftsstrecke B 27/B 446) — ein 2spuriger Querschnitt vorgesehen. Für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Waake läuft das Planfeststellungsverfahren nach §§ 17, 18 Bundesfernstraßengesetz. Für den Abschnitt Waake—Ebergötzen einschließlich Ortsumgehung Ebergötzen ist das Planfeststellungsverfahren rechtskräftig abgeschlossen. Der Beginn der Bauarbeiten ist von der finanziellen Entwicklung und der Bereitstellung von Mitteln im Bundeshaushalt abhängig. Anlage 64 Antwort des Parl. Siaatssekretärs Haar vorn 21. März 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Oetting (SPD) (Drucksache 7/360 Frage B 33) : Welche Kontakte hat der Bundesverkehrsminister mit der National Highway Traffic Safety Administration aufgenommen, um aus den Erfahrungen dieser Behörde und der amerikanischen Regierung mit ihr Konsequenzen für die deutsche Verkehrssicherheitspulitik zu ziehen? Mit der nationalen Straßenverkehrssicherheitsbehörde (National Highway Traffic Safety Administration, NHTSA) im Verkehrsministerium der Vereinigten Staaten von Amerika besteht seit mehreren Jahren ein laufender Meinungs- und Erfahrungsaustausch zur Hebung der Verkehrssicherheit auf der Straße. Diese Kontakte bestehen unmittelbar zwischen dem NHTSA und clero Bundesminister für Verkehr; sie finden darüber hinaus auch in internationalen Gremien, wie dem NATO-Umweltausschuß und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) statt. Ein Schwerpunkt dieses Meinungs- und Erfahrungsaustausches liegt auf dem Gebiet der Kraftfahrzeugsicherheit. Im Herbst 1970 schlossen der Verkehrsminister der Vereinigten Staaten von Amerika, John A. Volpe, und Bundesminister für Verkehr, Georg Leber, eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Experimentier-Sicherheitsfahrzeugen ah, deren Ausführung staatlicherseits beim NHTSA und beim Bundesminister für Verkehr liegt. Im Rahmen dieser 1200* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. März 1973 Vereinbarung entwickelten deutsche Automobilhersteller Experimentier-Sicherheitsfahrzeuge und erbrachten darüber hinaus bedeutsame theoretische Beiträge zu den Problemen der aktiven und passiven Sicherheit des Kraftfahrzeugs auf den hierüber veranstalteten vier internationalen Konferenzen, von denen die zweite in Sindelfingen stattfand. Mehrere gegenseitige Besuche von Delegationen des NTHSA und von Vertretern des Bundesministers für Verkehr erbrachten wertvolle Aufschlüsse über die jeweiligen Probleme der anderen Seite. Hier sind vor allem die Themenbereiche technische Kraftfahrzeugüberwachung, alkoholisierte Kraftfahrer, Fußgängerschutz und Unfallrettung zu nennen, die gleichzeitig als Einzelprojekte im Rahmen des Projekts Straßenverkehrssicherheit des NATO-Umweltausschusses behandelt werden. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 21. März 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache 4/360 Frage B 34) : Kann die Bundesregierung zusichern, daß das Autobahnteilstück Wittlich-Schweich, dessen Fertigstellung bekanntlich bereits verzögert wurde, spätestens 1975 zur Verfügung stehen wird? Im vergangenen .Jahr wurde der Fertigstellungstermin der Teilstrecke Wittlich — Schweich der Bundesautobahn-Neubaustrecke Koblenz — Trier durch Herrn Bundesverkehrsminister Leber von Ende 1976 auf Ende 1975 vorgezogen. Trotz der erheblichen Kürzungen der Straßenbaumittel im Jahre 1973 wurden für das laufende Haushaltsjahr die zur planmäßigen Weiterführung der Bauarbeiten erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt. Die Bundesregierung ist bemüht, die Teilstrecke Wittlich — Schweich auch in den Haushaltsjahren 1974 und 1975 so zu fördern, daß eine Verkehrsfreigabe Ende 1975 gewährleistet ist. Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 22. März 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Burgbacher (CDU/CSU) (Drucksache 7/360 Frage B 35) : Welche öffentlichen Mittel hat der Bund im Vergleich zu den Ländern in den Jahren von 1962 bis 1972 einschließlich aufgewandt für die Kernphysik (Atomenergie, Reaktorenhau) und für die Kohle — und zwar jeweils getrennt in Kredite, Zuschüsse und sonstige Vorteile zum Beispiel steuerlicher Art? a) Zur Förderung von Kernforschung und Kerntechnik haben der Bund und die Bundesländer von 1962 bis einschließlich 1972 folgende Zuschüsse aufgewandt: Bund 8,6 Mrd. DM Länder 2,3 Mrd. DM gesamt 10,9 Mrd. DM. Hinzu kommen Zuflüsse aus dem Investitionszulagengesetz in Höhe von etwa 50 Millionen DM. Detailliertere Angaben können Sie den als Anlage beigefügten Tabellen entnehmen. Für 1972 gehen die Aufstellungen von den entsprechenden Haushaltsansätzen aus, da die IstAusgaben noch nicht vollständig vorliegen. b) Zur Förderung der Kohle hat mir der insoweit zuständige Bundesminister für Wirtschaft folgendes mitgeteilt: Präzise Angaben über Kredite, Zuschüsse und sonstige Vorteile des Bundes und der Bergbauländer zugunsten des Steinkohlenbergbaus können nicht gemacht werden. Mitgeteilt werden können jedoch die Haushaltszuschüsse, Steuermindereinnahmen sowie Angaben über die der Ruhrkohle AG eingeräumte Schuldbuchforderung. Im einzelnen ist folgendes zu bemerken. In den Jahren 1962 bis 1972 haben Bund und Bergbauländer für den Steinkohlenbergbau direkte Kohlehilfen in Höhe von insgesamt 6 903,0 Millionen DM aufgewandt (Aufschlüsselung ergibt sich aus beigefügter Tabelle). Die Mittel setzen sich aus Sozialleistungen sowie Stillegungs-, Absatz- und Strukturhilfen zusammen. Die Beteiligung der Bergbauländer bei der überwiegenden Zahl der Maßnahmen betrug ein Drittel der hierfür aufgebrachten öffentlichen Mittel. Außerdem wurden dem Steinkohlenbergbau eine Reihe von Steuervergünstigungen eingeräumt, die in dem Zeitraum von 1962 bis 1972 eine Höhe von 3 107,0 Millionen DM erreicht haben. Eine Aufteilung der Steuermindereinnahmen in Bundes- und Landesanteil ist erst ab 1966 möglich (1. Subventionsbericht). Der Anteil des Bundes für die Zeit von 1966 bis 1972 beläuft sich auf 970,0 Millionen DM, der der Bergbauländer auf 2 343,0 Millionen DM. Die Gesamtsumme der öffentlichen Mittel von Bund und Bergbauländern beträgt somit rd. 10 010,0 Millionen DM. Als spezielle Hilfe für die Ruhrkohle AG wurde im Zusammenhang mit dem Stabilisierungsprogramm vom 30. 5. 1972 durch Zuwendungsbescheid vom 17. 11. 1972 eine Schuldbuchforderung in Höhe von 1 Mrd. DM (Anteil Bund 666,6 Millionen DM, Land Nordrhein-Westfalen 333,4 Millionen DM) eingeräumt, die mit bestimmten Annuitäten ab 1973 zu bedienen ist. Darüber hinaus gibt es verschiedene Bürgschaftsprogramme für den Rationalisierungsverband und die Ruhrkohle AG. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft IV B 1 a - 5002 Anlage 1 zum Schr. an MdB Prof. Dr. Burgbacher vom 22. 3. 1973 Stand: 1. September 1972 Übersicht über die Aufwendungen des Bundes zur Förderung der Kernforschung und kerntechnischen Entwicklung 1956 bis 1972 in TDM (% in Klammern) Zweckbestimmung 1956 bis 1962 1963 bis 1967 1968 1969 1970 1971 1972 (Soll) Kernforschungszentren a) Investitionen 213 802 (20,9) 321 918 (11,9) 53 384 ( 7,4) 102 098 (12,4) 144 339 (11,9) 195 433 (13,7) 198 255 (14,3) b) Betrieb 88 583 ( 8,6) 446 779 (16,5) 205 849 (28,7) 216 575 (26,3) 294 474 (24,4) 359 298 (25,2) 377 494 (27,1) Summe Kernforschungszentren 302 385 (29,5) 768 697 (28,4) 259 233 (36,1) 318 673 (38,7) 438 813 (36,3) 554 731 (38,9) 575 749 (41,4) Grundlagenforschung außerhalb der Kernforschungszentren 203 741 (19,9) 331 056 (12,3) 81 598 (11,4) 80 487 ( 9,8) 93 062 ( 7,7) 99 067 ( 6,9) 101 890 ( 7,3) Kerntechnische Entwicklung a) Projektierung, Entwicklung, Errichtung und 103 020 (10,0) 573 357 (21,2) 120 664 (16,8) 152 465 (18,5) 140 307 (11,6) 173 136 (12,1) 242 151 (17,5) Betrieb von Versuchsreaktoren und Kernkraftwerken b) Entwicklung der Atomtechnik, Nukleardatenverarbeitung 31 628 (3,1) 60 936 ( 2,3) 33 012 ( 4,6) 4 384 ( 0,5) 5 563 ( 0,5) 6 596 ( 0,5) 7 113 (0,5) c) Kernbrennstoffversorgung 15 522 ( 1,5) 24 849 ( 0,9) 12 412 (1,7) 63 355 ( 7,7) 336 596 (27,8) 365 136 (25,6) 190 300 (13,7) d) Wiederaufarbeitung - 22 615 ( 0,8) 14 560 ( 2,0) 13 900 (1,7) 11 100 ( 0,9) 10 902 ( 0,8) 7 523 ( 0,5) Summe kerntechnische Entwicklung 150 170 (14,6) 681 757 (25,2) 180 648 (25,1) 234 104 (28,4) 493 566 (40,8) 555 770 (39,0) 447 087 (32,2) Strahlenschutz, Reaktorsicherheit a) Strahlenschutz 21 958 ( 2,1) 30 306 (1,1) 3 216 ( 0,5) 8 737 (1,1) 7 947 ( 0,7) 9 431 ( 0,7) 13 115 ( 0,9) b) Reaktorsicherheit 87 (<0,1) 8 189 ( 0,3) 4 189 ( 0,6) 5 689 ( 0,7) 7 159 ( 0,6) 18 365 (1,3) 33 350 ( 2,4) Summe Strahlenschutz, Reaktorsicherheit 22 045 ( 2,1) 38 495 (1,4) 7 405 (1,1) 14 426 ( 1,8) 15 106 (1,3) 27 796 ( 2,0) 46 465 ( 3,3) Internationale Organisationen (CERN, IAEO, EURATOM, ENEA, EUROCHEMIC) 275 983 (26,9) 848 141 (31,4) 184 384 (25,7) 172 361 (20,9) 165 311 (13,7) 183 159 (12,8) 214 640 (14,5) Aus- und Weiterbildung, Ausstellungen, Dokumentation, Sonstiges 71 168 ( 7,0) 35 116 (1,3) 4 024 ( 0,6) 3 358 ( 0,4) 3 063 ( 0,2) 5 009 ( 0,4) 3 766 ( 0,3) 1 025 492 ( 100) 2 703 262 ( 100) 717 292 ( 100) 823 409 ( 100) 1 268 921 ( 100) 1 425 532 ( 100) 1 389 597 ( 100) Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft IV B 1 a- 5002 Anlage 2 zum Schr. an MdB Prof. Dr. Burgbacher vom 22. 3. 1973 Stand: 1. September 1972 Übersicht über die Aufwendungen der Länder zur Förderung der Kernforschung und kerntechnischen Entwicklung 1956 bis 1972 in TDM (% in Klammern) Zweckbestimmung 1956 bis 1962 ¡ 1963 bis 1967 1 1963 1969 1970 1971 1972 (Soll) Kernforschungszentren 242 600 (56,9) 782 705 (71,3) 118 800 (58,1) 134 305 (59,3) 62 519 (34,9) 81 580 (35,7) 66 378 (28,1) Grundlagenforschung außerhalb der Kernforschungszentren 154 800 (36,3) 270 599 (24,7) 75 600 (37,0) 80 408 (35,5) 95 720 (53,4) 98 767 (43,2) 111 507 (47,2) Kerntechnische Entwicklung a) Projektierung und 10 400 ( 2,4) 6 447 ( 0,6) 1 000 ( 0,5) 77 (<0,1) 54 (<0,1) 16 133 (7,1) 22 500 ( 9,6) Errichtung von Versuchsreaktoren und Kernkraftwerken b) Entwicklung der Atomtechnik 5 000 (1,2) 4 030 ( 0,4) 800 ( 0,4) 1 074 ( 0,5) 1 328 ( 0,7) 6 967 ( 3,0) 9 725 (4,1) c) Kernbrennstoffversorgung 260 ( 0,1) 194 (<0,1) - 377 ( 0,2) 524 ( 0,2) Summe kerntechnische Entwicklung 15 660 (3,7) 10 671 (1,0) 1 800 ( 0,9) 1 151 ( 0,5) 1 382 ( 0,7) 23 477 (10,3) 32 749 (13,9) Strahlenschutz, Reaktorsicherheit a) Strahlenschutz 7 700 (1,8) 20 977 (1,9) 5 300 ( 2,6) 5 468 ( 2,4) 15 740 ( 8,8) 19 586 (8,(3) 19 915 (8,4) b) Reaktorsicherheit - 174 (<0,1) -- 51 (<0,1) 255 (0,1) 671 ( 0,3) 500 ( 0,2) Summe Strahlenschutz, Reaktorsicherheit 7 700 (1,8) 21 151 ( 1,9) 5 300 ( 2,6) 5 519 (2,4) 15 995 ( 8,9) 20 257 ( 8,9) 20 415 ( 8,6) Aus- und Weiterbildung, Dokumentation, Sonstiges 5 500 (1,3) 12 501 (1,1) 3 000 (1,4) 5 143 ( 2,3) 3 681 (2,1) 4 375 (1,9) 5 072 ( 2,2) .462 260 (100) 1 097 627 ( 100) 204 500 ( 100) 226 526 ( 100) 179 297 ( 100) 228 456 ( 100) 236 121 ( 100) Der Bundesminister für Wirtschaft III A 4 Anlage 3 zum Schr. an MdB Prof. Dr. Burgbacher vom 22. 3. 1973 Bonn, den 21. März 1973 Kohlehilfen des Bundes und der Bergbauländer in den Jahren 1962 bis 1972 - in Mio DM - Direkte Kohlehilfen *) Indirekte Kohlehilfen **) Jahr Bund Bergbauländer gesamt gesamt davon Bund Direkte und indirekte insgesamt 1962 97,6 6,5 104,1 202,0 . 306,1 1963 352,6 17,8 370,4 192,0 562,4 1964 237,4 147,2 384,6 186,0 . 570,6 1965 244,0 150,6 394,6 184,0 . 578,6 1966 286,9 214,8 501,7 235,0 88,0 736,7 1967 778,6 314,8 1093,4 219,0 79,0 1312,4 1968 945,6 387,3 1332,9 349,0 120,0 1681,9 1969 506,4 276,6 783,0 350,0 125,0 1133,0 1970 377,1 251,7 628,8 361,0 153,0 989,8 1971 303,5 219,2 522,7 362,0 147,0 884,7 1972 457,6 329,2 903,8 350,0 141,0 1253,8 (117,0) ***) (117,0) ***) 4 587,3 2 315,7 6 903,0 3 107,0 970,0 10 010,0 *) Direkte Kohlehilfen enthalten die Ausgaben Epl. 09 und Epl. 11. **) Steuermindereinnahmen 1962 bis 1965 grobe Schätzung; Bergmannsprämie = Istzahlen (nicht zu den Kohlehilfen gerechnet sind durch Kohlekrise bedingte Mehrbelastungen beim Knappschaftszuschuß Epl. 11). Ab 1966 bis 1972 gemäß 1. bis 3. Subventionsbericht. ***) 117,0 Millionen DM LAG-Verzicht bei RAG für 1971 und 1972 Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 22. März 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Eyrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/360 Fragen B 36 und 37): Treffen Pressemeldungen (Badische Zeitung) zu, daß die zentrale Briefabgangsstelle für das Wiesenthal und das Hochrheingebiet des Postamts Lörrach auf dem Badischen Bahnhof in Basel in ihrem Fortbestand und damit die Arbeitsplätze von über 100 Mitarbeitern gefährdet seien? Wenn ja, kann die Bundesregierung zusagen, daß die Weiterbeschäftigung der davon betroffenen Personen gesichert ist? In dem Bestreben, den Briefdienst wirtschaftlich zu gestalten, hat der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen den Oberpostdirektionen im Juli vorigen Jahres seine Vorstellungen zu einer weiteren Konzentration der Briefabgangsbearbeitung mitgeteilt. Dabei wurde davon ausgegangen, daß durch eine Minimierung der Arbeitsvorgänge bei der stationären und rollenden Bearbeitung der Briefsendungen eine bessere Kostendeckung zu erzielen ist und zugleich die bisher noch unter erschwerten Arbeitsbedingungen in den Bahnposten durchgeführte Verteilarbeit aus sozialen Gründen weitgehend eingeschränkt werden kann. In die Überlegungen ist auch die Briefabgangsstelle des Postamts Lörrach im Badischen Bahnhof in Basel einbezogen worden. Zur Zeit laufen bei den Oberpostdirektionen Untersuchungen hinsichtlich der personellen Auswirkungen und der wirtschaftlichen Ergebnisse. Erst nach Vorliegen der hierbei gewonnenen Daten (Ende Juni 1973) kann an die Erstellung eines Modells herangegangen werden. Ich kann Ihnen versichern, daß vor einer endgültigen Entscheidung die Interessen aller Betroffenen angemessen berücksichtigt werden. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 22. März 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engholm (SPD) (Drucksache 7/360 Frage B 38) : 1204* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 24. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. März 1973 Plant die Bundesregierung die Durchführung von Modellversuchen für neue Formen der Journalistenausbildung auch im Gesamthochschulbereich? Modellversuche zur Studienreform kann die Bundesregierung nur auf der Grundlage der zwischen Bund und Ländern getroffenen „Rahmenvereinbarungen zur koordinierten Vorbereitung, Durchführung und wissenschaftlichen Begleitung von Modellversuchen im Bildungswesen" vom 7. Mai 1971 fördern. Diese Vereinbarung räumt auch dem Bund das Recht ein, Anträge auf Zuschüsse zur Durchführung von Modellversuchen über die Geschäftsstelle der Bund-Länder-Kommission beim Sitzland zu stellen. Der Bund beabsichtigt, von diesem Recht in Zukunft stärker als bisher Gebrauch zu machen. Dem Bund. sind bisher noch keine Anträge auf Bezuschussung von Modellversuchen für neue Formen der Journalistenausbildung an Gesamthochschulen vorgelegt worden. Ein entsprechender Antrag müßte zunächst in einer dafür von der BundLänder-Kommission eingesetzten Arbeitsgruppe aus Länder- und Bundesbeamten anhand eines festgelegten Kriterienkatalogs geprüft werden. Es müßte ermittelt werden, ob die für die Förderung erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind. Die Bundesregierung wäre im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten grundsätzlich bereit, Modellversuche, die den oben erwähnten Kriterien entsprechen, zu fördern. Anlage 69 Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 22. März 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/360 Frage B 39) : Wie hoch war im Jahr 1972 verglichen mit dem Jahr 1971 die öffentliche Entwicklungshilfe der Bundesrepublik Deutschland gemessen am Bruttosozialprodukt, und entspricht dieser Anteil der Bedeutung der Entwicklungshilfe, von welcher die Bundesregierung in der Vergangenheit angesichts des Wohlstands in unserem Land immer auf internationalen Konferenzen gesprochen hat? Der Anteil der deutschen öffentlichen Hilfe am Bruttosozialprodukt ist trotz eines absoluten Zuwachses der Leistungen nach vorläufigen statistischen Schätzungen von 0,34 % im Jahre 1971 auf 0,311% im Jahre 1972 gefallen. Die Bundesregierung prüft zur Zeit, welche Wege einzuschlagen und welche Mittel im Rahmen der Finanzplanung bereitzustellen sind, um dem 0,7 %-Ziel näher zu kommen. Dabei wird zunächst — wie in der Regierungserklärung zum Ausdruck gebracht wurde — angestrebt, die Leistungen gemäß dem Vorgehen der europäischen Partner zu steigern.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Horst Schröder


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Staatssekretär, wie können Sie uns den Tatbestand erklären, daß vor Inkrafttreten des Vertrages, der ja zu gewissen menschlichen Erleichterungen führen soll, in der DDR ausgerechnet das Gegenteil eintrat, daß nämlich bestimmte Restriktionsmaßnahmen zum Unterlaufen dieser menschlichen Erleichterungen eingeführt wurden?
    Sind Sie davon überzeugt, daß diese unmittelbar nach Inkrafttreten des Vertrages wieder aufgehoben werden? Wenn ja: aus welchem Grunde führt man sie dann überhaupt erst ein?


Rede von Karl Herold
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Sie wissen genau — wir sind ja nicht erst seit gestern in der Politik, Herr Kollege Schröder —,

(Abg. Dr. Marx: Das ist wahr! — Abg. Mattick: Der, ja!)

daß viele Erklärungen, die von Spitzenvertretern der DDR abgegeben werden, vor allen Dingen ihre Wirkung nach innen nicht verfehlen sollen. Sie kennen die Schwierigkeiten, die die Regierung der DDR derzeit hat, daß man drüben z. B. auch der Meinung ist, die DDR habe auf Grund der Vereinbarungen, die nun abgeschlossen worden sind bzw. ratifiziert werden, Erleichterungen zu gewähren. Vielleicht — ich kann das nur annehmen, hat die Entwicklung der Deutschlandpolitik zu schnell und zu unkontrolliert auf die Bevölkerung gewirkt. Auch dies sollte man gerechterweise nicht außer acht lassen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich rufe die Frage 98 des Grafen Stauffenberg auf:
    Warum hat die Bundesregierung bei der Aushandlung des Grundvertrags nicht dafür gesorgt, daß sich sein Geltungsbereich und der der Folgeverträge zweifelsfrei auf das Land Berlin erstreckt, um Vereinbarungen wie z. B. über Sportverkehr zwischen beiden Teilen Deutschlands zu erleichtern?