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    1. tocInhaltsverzeichnis
      Deutscher Bundestage 18. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 Inhalt: Überweisung einer Vorlage an Ausschüsse 823 A Erweiterung der Tagesordnung 823 A Amtliche Mitteilungen 823 B Fragestunde (Drucksache 7/188) Fragen A 52 und 53 des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Zahl der Sparguthaben mit gesetzlicher Kündigungsfrist und Summe der Spareinlagen — Einführung eines flexiblen Zinssatzes zum Ausgleich des inflationären Substanzverlustes Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 824 A, B, C, D Härzschel (CDU/CSU) 824 A, C von Bockelberg (CDU/CSU) . . . 824 D Frage A 58 des Abg. Freiherr Ostman von der Leye (SPD) : Abzugsfähigkeit der Spenden für das Deutsche Kulturwerk Europäischen Geistes Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 825 A, B, C, D Freiherr Ostman von der Leye (SPD) 825 B Hansen (SPD) 825 C Frage A 8 des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Ergebnis der Verhandlungen der deutschen Delegation in Warschau über die Ausreise von Deutschen aus den OderNeiße-Gebieten Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 826 A, B, C, D, 827 A, B, D Rollmann (CDU/CSU) . . . . 826 A, B, C von Hassel, Vizepräsident 826 B, 827 C Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . . 826 C Dr. Hupka (CDU/CSU) 826 D Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 827 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 827 B Dr. Sperling (SPD) 827 C Lemmrich (CDU/CSU) 827 C Fragen A 10 und 11 des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Unbegründete Verweigerung des Visums für Besucher der Gebiete jenseits von Oder und Görlitzer Neiße — Schwierigkeiten bei der Verwendung der deutschen Ortsnamen Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 827 D, 828 B, C, D, 829 A, B Dr. Hupka (CDU/CSU) 828 B, C, D, 829 A, B II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 Fragen A 14 und 15 des Abg. Waltemathe (SPD) : Unterschied zwischen kriminellen und politischen Häftlingen beim konsularischen Schutz deutscher Staatsbürger, die sich in Griechenland in Untersuchungshaft befinden, und Entlassung der Gerichtsreferendarin Hannelore Runft aus der Untersuchungshaft Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 829 C, D, 830 B, C, D, 831 A Waltemathe (SPD) 830 B, C Hansen (SPD) 830 D Frau von Bothmer (SPD) 830 D Frage A 16 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Bemühungen der Bundesregierung zur Freilassung der völkerrechtswidrig gefangengenommenen Angehörigen des Malteser Hilfsdienstes in Südvietnam Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 831 B Frage A 17 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Erklärungen der Tochter des Bundespräsidenten über eine deutsche Beteiligung am Wiederaufbau Vietnams Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 831 C Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . 831 C Fragen A 59 und 60 des Abg. Leicht (CDU/CSU) : Meldungen über Reparationsforderungen der finnischen Regierung Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 831 C, D, 832 A Leicht (CDU/CSU) 831 D Fragen A 18 und 19 des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Revision des Beschlusses über die Nichteinstellung von verfassungsfeindlichen Kräften im öffentlichen Dienst — Zahl der auf Grund dieses Beschlusses nicht eingestellten Bewerber Genscher, Bundesminister (BMI) 832 B, C, D, 833 A, B, C Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . . 832 C, 833 A, B Dr. Fuchs (CDU/CSU) 832 D Dr. Sperling (SPD) 833 B Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 833 C Fragen A 20 und 21 des Abg. Dr. Schneider (CDU/CSU) : Schwierigkeiten beim Vollzug des Bundeswaffengesetzes Genscher, Bundesminister (BMI) . . 833 D, 834 B, C, D, 835 A Dr. Schneider (CDU/CSU) . . 834 B, C, D, 835 A Dreyer (CDU/CSU) . . . . . . . 834 D Frage A 22 des Abg. Becker (Nienberge) (SPD) : Einrichtung von Schwerpunktprüfungen im Rahmen der Aufstiegsprüfungen Genscher, Bundesminister (BMI) . 835 A, B Becker (Nienberge ) (SPD) . . . . 835 B Fragen A 23 und 24 des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD) : Einteilung der Tage- und Übernachtungsgelder im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesreisekostengesetzes in Reisekostenstufen und unterschiedliche Anhebung der Pauschalen der einzelnen Reisekostenstufen Genscher, Bundesminister (BMI) . 835 C, D, 836 A Brandt (Grolsheim) (SPD) . . . . 835 C, 836 A, B Fragen A 25 und 26 der Abg. Frau Dr. Lepsius (SPD) : Erlaß der Rechtsverordnungen zum Fluglärmgesetz Genscher, Bundesminister (BMI) . . 836 B, 837 A, B, C, D Frau Dr. Lepsius (SPD) . . 836 D, 837 A Hansen (SPD) 837 B Lemmrich (CDU/CSU) . . . . . 837 B Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 837 C Dr. Gruhl (CDU/CSU) 837 D Frage A 27 des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Ausübung des Schaustellergewerbes am Tag der deutschen Einheit Genscher, Bundesminister (BMI) . . 837 D, 838 A Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 838 A Fragen A 28 und 29 des Abg. Coppik (SPD) : Vorlage des Erfahrungsberichts und des Novellierungsvorschlags zum Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm Genscher, Bundesminister (BMI) 838 A, C, D Coppik (SPD) . . . . . . . . 838 C, D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 III Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst (SPD, FDP) (Drucksache 7/177) — Erste Beratung — Biermann (SPD) 839 A Frau Tübler (CDU/CSU) . . . . 840 C Hölscher (FDP) 843 D Entwurf eines Gesetzes über Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige (Heimgesetz) (Bundesrat) (Drucksache 7/180) — Erste Beratung — Liehr, Senator des Landes Berlin . . 845 A Frau Schroeder (Detmold) (CDU/CSU) 847 A Glombig (SPD) . . . . . . . . 848 B Christ (FDP) . . . . . . . . . 849 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bergmannsprämien (SPD, FDP) (Drucksache 7/212) — Erste Beratung — 850 C Nächste Sitzung 850 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 851* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 9 — Drucksache 7/188 — des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Pressemeldung über den polnischen Standpunkt bezüglich der Ausreise von Deutschen . . . . . . . . 851* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 12 und 13 — Drucksache 7/188 — des Abg. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) betr. Maßnahmen der Bundesregierung zur Freilassung der in Indochina widerrechtlich gefangengenommenen Mitarbeiter des Malteser Hilfsdienstes . . 851* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen A 31 und 32 — Drucksache 7/188 — der Abg. Frau Dr. Orth (SPD) betr. unterschiedliche Beförderungskriterien bei den einzelnen Bundesverwaltungen und Anrechnung eines zusätzlichen Dienstjahres für Beamte mit Abitur bei der Finanzverwaltung . . . 852* B Anlage 5 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 33 — Drucksache 7/188 — des Abg. Schinzel (SPD) betr aktives Wahlrecht für Auslandsdeutsche ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland 852* D Anlage 6 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 34 und 35 — Drucksache 7/188 — des Abg. Freiherr von Fircks . (CDU/CSU) betr. Vorziehung des Anpassungstermins für die Unterhaltshilfen nach dem Lastenausgleichsgesetz und den übrigen Kriegsfolgegesetzen und für die Kriegsopferrenten . . . 853* B Anlage 7 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 36 — Drucksache 7/188 — des Abg. Freiherr Ostman von der Leye (SPD) betr. Amtieren eines Richters am Bayerischen Obersten Landesgericht als Präsident des Deutschen Kulturwerks Europäischen Geistes . . . 853* C Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 37 — Drucksache 7/188 — des Abg. Seefeld (SPD) betr. verbindliche Regelungen hinsichtlich der Ausrüstung und Beschaffenheit von Rettungshubschraubern . . . . . . . . 853* D Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 54 — Drucksache 7/188 — des Abg. Schedl (CDU/CSU) betr. Ausschluß der steuerlichen Begünstigung im Rahmen des Zonenrandförderungsgesetzes bei gebrauchten und zur Ersatzbeschaffung dienenden Wirtschaftsgütern 854* A Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 55 — Drucksache 7/188 — des Abg. Pieroth (CDU/CSU) betr. Erhöhung des Beschäftigungsrisikos für die deutschen Arbeitnehmer bei den amerikanischen Streitkräften durch Abwertung des US-Dollars . . . 854* B Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Fragen A 62 und 63 — Drucksache 7/188 — des Abg. Löffler (SPD) betr. Preise für Düngemittel in den drei neuen EWG-Mitgliedstaaten, insbesondere in Dänemark 854* C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage A 64 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Umfang der Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, die im Rahmen der Regionalpolitik der EWG gefördert werden 855* A Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 90 — Drucksache 7/188 — der Abg. Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) betr. Abstimmung des in der Regierungserklärung angesprochenen verstärkten Ausbaus des Massenverkehrs mit den gesetzlich fixierten Prioritäten des Fernstraßenausbaus . . . . . . . 855* B Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 93 — Drucksache 7/188 — des Abg. Kahn-Ackermann (SPD) betr. Beanstandungen wegen der Verhältnisse im deutsch-italienischen Bahn-Güterverkehr . . . . . . . . . . . . 855* C Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 94 und 95 — Drucksache 7/188 — des Abg. Milz (CDU/CSU) betr. Ausbau der E 42 im Kreis Euskirchen — Gründe einer Verzögerung 855* D Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 96 und 97 — Drucksache 7/188 — des Abg. Kunz (Berlin) (CDU/CSU) betr. Festnahme von Bewohnern der Bundesrepublik Deutschland durch DDR-Organe im Transitverkehr seit Inkrafttreten des Viermächteabkommens . . . . . . . . . . . 856* A Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 98 — Drucksache 7/188 — des Abg. Lemmrich (CDU/CSU) betr. Bau einer Versuchsanlage für Verkehrstechniken 856* B Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 99 und 100 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dreyer (CDU/CSU) betr. Vorlage der Ergebnisse einer verkehrswirtschaftlichen Untersuchung über die sogenannte Küstenautobahn — voraussichtliche Linienführung dieser Autobahn und Standorte der Brükkenbauwerke an Unterweser und Unterelbe 856* C Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 101 — Drucksache 7/188 — des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) betr. erhöhte Priorität des Baues der Bundesautobahn Ruhrgebiet—Ostfriesland 856* D Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 102 und 103 — Drucksache 7/188 — des Abg. de Terra (CDU/CSU) betr. Überlegungen zur besseren Erschließung des Raumes Hildesheim bei der Planung der BundesbahnNeubaustrecke Hannover—Elze—Göttingen 857* A Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 104 — Drucksache 7/188 — des Abg. Grobecker (SPD) betr. Ausschluß der Reedereien, die ihre Schiffe unter „billigen Flaggen" fahren lassen, von der Förderung im Rahmen eines nationalen Tankerprogramms 857* B Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 105 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Nölling (SPD) betr. Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der deutschen Seeleute an Bord 857* C Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 106 — Drucksache 7/188 — des Abg. Schinzel (SPD) betr. finanzielle Unterstützung des Bundes für Städte und Gemeinden bei der Verwirklichung von Nahverkehrskonzeptionen mit Modellcharakter . . . . . . . . 858* A Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 107 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) betr. Meldungen über drastische Kürzungen der Mittel für den Bundesfernstraßenbau, insbesondere den Bau von Autobahnen — Auswirkungen auf Strecken im Bereich des Freistaates Bayern . . . 858* A Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 108 — Drucksache 7/188 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Vorwürfe in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" hinsichtlich der Kostenkalkulationsbasis für das Kern- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 V reaktorprojekt Schneller Natriumgekühlter Brüter . . . . . . . . . . . . 858* B Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 109 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) betr. Zuschlagsbriefmarken der Deutschen Bundespost zugunsten der Deutschen Sporthilfe . . 859* A Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 110 — Drucksache 7/188 — des Abg. Werner (CDU/CSU) betr. Gründe für die Ablehnung der Herausgabe einer weiteren Sonderbriefmarke zugunsten der Deutschen Sporthilfe 859* D Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 111 — Drucksache 7/188 — des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) betr. Einstellung der Ausgabe von Schülermonatskarten an Inspektorenanwärter für die Laufbahn des gehobenen Verwaltungsdienstes durch die Deutsche Bundespost 860* A Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Fragen B 1 und 2 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Vohrer (FDP) betr. Übernahme der Kosten für das letzte Teilstück des geplanten Abwasserkanals vom Leopoldskanaldüker bis zum Vollrhein bei Kappel — Auseinandersetzung des Abwasserzweckverbands Breisgauer Bucht mit der Schutzgemeinschaft Taubergiessen 860* B Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage B 3 — Drucksache 7/188 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. EDV-Anlagen in Bundesministerien und Bundesbehörden einschließlich Bahn und Post 860* D Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Fragen B 4 und 5 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Müller-Emmert (SPD) betr. Teilnahme von Sportlern der Bundesrepublik Deutschland an den südafrikanischen Spielen in Pretoria — sinnvolle Verwendung der olympischen Sportanlagen und der Wohnungen des ehemaligen Olympischen Dorfes in München . . . . . . . . 861* B Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage B 6 — Drucksache 7/188 — des Abg. Wuwer (SPD) betr. Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Beschränkung der Obst- und Gemüsebewässerung mit fäkalkontaminiertem Wasser 861* D Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage B 7 — Drucksache 7/188 — des Abg. Biechele (CDU/CSU) betr. die Reinhaltung des Bodensees . . 862* B Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage B 8 — Drucksache 7/188 — des Abg. Seibert (SPD) betr. Überprüfung der Befristung des Kündigungsschutzes im sozialen Mietrecht 862* D Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Fragen B 9 und 10 — Drucksache 7/188 — des Abg. von Schoeler (FDP) betr. Koordinierung der Rechtstatsachenforschung der Bundesregierung und der Länderjustizministerien — Zusammenarbeit mit den Länderjustizministerien sowie mit den Vertretungen der Richterschaft und der Anwaltschaft bei der Vorbereitung von Verfahrensnovellen 863* A Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner (BMF) auf die Frage B 11 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) betr. Erstattung der von ausländischen Arbeitnehmern in der Bundesrepublik Deutschland gezahlten Steuern über mehrere Jahre hinweg . . 863* C Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage B 12 — Drucksache 7/188 — des Abu. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Lärmbelästigung der Bevölkerung durch den Flugverkehr auf dem Flughafen Wiesbaden-Erbenheim bei militärischen Umgruppierungen 864* A Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage B 13 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. staatliche Kontrolle der sogenannten Factoringgeschäfte 864* B VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner (BMF) auf die Frage B 14 — Drucksache 7/188 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. Einschränkung bzw. Abschaffung der Berlin-Präferenzen für Tabak und Alkohol 864* C Anlage 40 Die Fragen B 15 und 16 — Drucksache 7/188 — des Abg. Reuschenbach (SPD) werden gemäß Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde nicht beantwortet 865* A Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Fragen B 17 und 18 — Drucksache 7/188 — des Abg. Kater (SPD) betr. staatliche Kontrollmaßnahmen für australische Exporte von mineralischen Rohstoffen — wirtschaftliche Auswirkungen und konzeptionelle Konsequenzen für die Rohstoffpolitik in der Bundesrepublik Deutschland . . . . . . . . . 865* A Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage B 19 Drucksache 7/188 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. Wiederbelebung des Verbindungsbüros der Verbraucher bei der EWG 865 *C Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 20 — Drucksache 7/188 — des Abg. Vogt (CDU/CSU) betr. Nachversicherung von Ärzten in ärztlichen Versorgungswerken 865* D Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Fragen B 21 und 22 — Drucksache 7/188 — des Abg. Link (CDU/CSU) betr. Befreiung der Jugendvertreter und Betriebsräte vom Wehrund Ersatzdienst 866* B Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen B 23 und 24 — Drucksache 7/188 — des Abg. Mertes (Stuttgart) (FDP) betr. die Feststellung der chemischen Verseuchung von importierten Lebensmitteln an der Grenze — Angleichung der europäischen Lebensmittelgesetze an die in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Vorschriften . . . 866* D Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen B 25 und 26 — Drucksache 7/188 — des Abg. Kiechle (CDU/CSU) betr. Veröffentlichungen des Deutschen Roten Kreuzes, in denen der Ersatz tierischer Fette (Butter) durch Margarine und pflanzliche Öle empfohlen wird — Verbot gesundheitsbezogener Werbung 867* C Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westpahl (BMJFG) auf die Fragen B 27 und 28 — Drucksache 7/188 — des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) betr. Entwicklung der Kostensituation in den Altenpflegeheimen und Beteiligung des Bundes an der Finanzierung von Pflegeheimen 868* B Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 29 — Drucksache 7/188 des Abg. Picard (CDU/CSU) betr. Durchfahrt durch die Stadt Beerfelden im Zuge der B 45 . . . . . . . . . . 868* C Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 30 — Drucksache 7/188 des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Straßenbaumaßnahmen im Verwaltungsbezirk Braunschweig in den Jahren 1973/1974/1975 . . 868* D Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 31 und 32 — Drucksache 7/188 — des Abg. Braun (CDU/CSU) betr. Bau der Umgehungsstraße im Zuge der B 51 im Raume Wermelskirchen als Voraussetzung für den Ausbau der BAB Leverkusener KreuzWuppertal 869* A Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 33 und 34 — Drucksache 7/188 — des Abg. Milz (CDU/CSU) betr. Planung und Fertigstellung der Bundesautobahn A 110 im Kreis Euskirchen 869* C Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 35 und 36 — Drucksache 7/188 — des Abg. Leicht (CDU/CSU) betr. Pressemeldungen über die Stillegung der Eisenbahnstrecke Winden—Weißenburg (Elsaß) 869* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 VII Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 37 und 38 — Drucksache 7/188 — des Abg. Schmidt (Kempten) (FDP) betr. Planung der Ortsumgehung Landsberg im Zuge der B 12 . 870* A Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 39 — Drucksache 7/188 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Planung des Baues der Bundesautobahn Reiskirchen—Montabaur 870* B Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 40 und 41 — Drucksache 7/188 — des Abg. Handlos (CDU/CSU) betr. Pressemeldungen über die Aufhebung der Bahnstrecke Zwiesel—Bodenmais und Verringerung der Stückgut-Annahmestellen, insbesondere in Ostbayern 870* D Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 42 — Drucksache 7/188 — des Abg. Wuwer betr. Erstrekkung der Fahrprüfung auf die Auswirkung von Medikamenten auf die Fahrtüchtigkeit 871* A Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 43 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Stand der Planung der Schwarzwald-Autobahn im Gebiet zwischen Freiburg und St. Peter — Trassenführung durch das Höllental . . . . . . . . 871* B Anlage 58 Antwort des Bundesministers Dr. Vogel (BMBau) auf die Frage B 44 — Drucksache 7/188 — des Abg. Seibert (SPD) betr. Anhebung der für den Bezug von Wohngeld vorgesehenen Höchstbeträge 871* C Anlage 59 Antwort des Pari. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage B 45 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. Höhe und Zweckbestimmung der Bundeszuschüsse für die Vertriebenenverbände 871* D Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Fragen B 46 und 47 — Drucksache 7/188 — des Abg. Zebisch (SPD) betr. Förderung von kulturellen Maßnahmen, Schulen und Kindergärten im Zonenrandgebiet im Jahre 1972 — Anteile der einzelnen Länder 872* B Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage B 48 — Drucksache 7/188 — der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) betr. Kosten der Weiterentwicklung der Europa II sowie der technischen Anpassung an den amerikanischen Träger bei den Symphonie-Satelliten 872* C Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage B 49 — Drucksache 7/188 — der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) betr. Verhandlungen über das AEROSAT-Projekt 872* C Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen B 50 und 51 — Drucksache 7/188 — des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) betr. Überlastung der Telefonleitungen in Bonn und insbesondere im Abgeordnetenhochhaus . . . . . . . . . . . 873* A Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage B 52 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Erleichterung der Einstellungsvorschriften der Deutschen Bundespost zugunsten der Behinderten . . 873* B Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage B 54 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Möglichkeiten einer globalen Anerkennung der in den EWG-Mitgliedstaaten ausgestellten Diplome und sonstigen Befähigungsnachweise 873* C Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage B 55 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Schmude (SPD) betr. Einbeziehung von Ausländern in den Kreis der Förderungsberechtigten des Bundesausbildungsförderungsgesetzes 874* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 823 18. Sitzung Bonn, den 23. Februar 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 8.00 Uhr
    2. folderAnlagen
      Berichtigung 16. Sitzung, Seite 717 B, Zeile 11, ist statt „Dr. Wichert" zu lesen: „Brandt (Grolsheim)". Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner * 23.2. von Alten-Nordheim 12.3. Dr. Apel 23.2. Dr. Arndt (Berlin) ** 23.2. Dr. Artzinger * 23.2. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 23.2. Blumenfeld * 23.2. Dr. Burgbacher * 23.2. Dr. Dollinger 23.2. Eigen 23.2. Erhard (Bad Schwalbach) 23.2. Fellermaier * 23.2. Flämig * 23.2. Dr. Früh 23.2. Dr. Götz 23.2. Dr. Haack 23.2. Hauck 23.2. Herold 23.2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 23.2. Kaffka 23.2. Kiep 23.2. Dr. Kreile 23.2. Lange * 23.2. Lautenschlager * 23.2. Lücker * 23. 2. Dr. Martin 24. 2. Memmel * 23.2. Opitz 23. 2. Prinz zu Sayn-Wittgenstein 24. 2. Dr. Schachtschabel 23.2. Dr. Schulz (Berlin) 23.2. Schwabe * 23.2. Dr. Schwörer * 23.2. Seefeld* 23.2. Seibert 23.2. Sieglerschmidt 23.2. Dr. Freiherr von Spies 23.2. Spilker 23.2. Dr. Starke (Franken) * 23.2. Graf Stauffenberg 23.2. Todenhöfer 23.2. Dr. Warnke 23.2. Dr. Wendig 23. 2. Frau Will-Feld 24. 2. Wischnewski 23.2. Dr. Wittmann 16.3. Wolfram * 23. 2. Baron von Wrangel 24. 2. Dr. Zimmermann 23.2. *Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 23. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage A 9): Ist die Nachricht aus „Die Welt" vom 12. Februar 1973 zutreffend, Polen habe sich während der letzten deutsch-polnischen Gespräche bezüglich der Ausreise von Deutschen auf den Standpunkt gestellt, es habe seine Verpflichtungen erfüllt und es müßten lediglich noch einige Fälle der an sich „ausgelaufenen Aktion" geklärt werden, und wie gedenkt die Bundesregierung - bejahendenfalls - auf diese Zerstörung der Geschäftsgrundlage des deutsch-polnischen Vertrags zu reagieren? Es trifft zu, daß Polen anläßlich der jüngsten deutsch-polnischen Konsultationen die Auffassung vertreten hat, bei den Umsiedlungsbewerbern handele es sich vorwiegend um Personen, die zu Erwerbszwecken die Ausreise wünschen. Gleichzeitig hat die polnische Regierung aber erneut bekräftigt, daß sie die „Information" erfüllen will. Wir haben demgegenüber dargelegt, daß wir die polnische Auffassung über die Motive der Ausreisewünsche für nicht zutreffend halten. Wir haben darauf hingewiesen, daß die Frage, ob die Umsiedlungsbewerber die Kriterien der „Information" erfüllen, in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft werden muß. Es ist z. B. unlogisch, Menschen, die zu einem erheblichen Teil seit Jahren und Jahrzehnten unter großen persönlichen Opfern um die Ausreisegenehmigung kämpfen, ausschließlich oder vorwiegend wirtschaftliche Motive zu unterstellen. In den Konsultationen ist auch noch einmal erörtert worden, daß für die Ausreise von Personen, die die Kriterien der „Information" erfüllen, keine zeitliche Begrenzung vorgesehen ist. Dies ist in den Erläuterungen zur „Information" ausdrücklich präzisiert. Die polnische Seite hat das auch nicht in Zweifel gestellt. Sowohl zwischen den Regierungen wie zwischen den Rotkreuz-Gesellschaften werden die bei der Durchführung der „Information der Regierung der Volksrepublik Polen" aufgetretenen Probleme weiter behandelt werden. Zusammenfassend möchte ich feststellen, daß von einer Zerstörung der Geschäftsgrundlage im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gesprochen werden kann. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 21. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Fragen A 12 und 13) : Was kann seitens der Bundesregierung veranlaßt werden, daß die Mitarbeiter des Malteser-Hilfsdienstes, Monika Schwinn und Bernhard Diehl, die am 27. April 1969 in der Nähe von An Hoa widerrechtlich vom Vietcong oder von nordvietnamesischen Truppen gefangengenommen wurden, baldmöglichst aus der Gefangenschaft entlassen werden? 852* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 Ist die Bundesregierung bereit, Hilfeleistungen für den Vietcong und Nordvietnam davon abhängig zu machen, daß die zwei Malteserhelfer freigelassen werden und außerdem über das Schicksal der drei weiteren vermißten Angehörigen des Malteser-Hilfsdienstes verbindlich Auskunft erteilt wird? Die Bundesregierung hat durch die Deutsche Botschaft in Saigon die Vierer-Militärkommission sowie die Internationale Kontroll- und ÜberwachungsKommission gebeten, sich dafür einzusetzen, daß die beiden Helfer des Malteser Hilfsdienstes Monika Schwinn und Bernhard Diehl unverzüglich freigelassen werden. Dabei wurde nochmals auf die rein humanitäre Tätigkeit der beiden Vermißten vor ihrer Entführung hingewiesen. Außerdem hat die Bundesregierung an die für die Festhaltung der MHD-Helfer Verantwortlichen appelliert, Monika Schwinn und Bernhard Diehl sofort freizulassen. Der humanitäre Teil der deutschen Hilfe für Indochina soll dazu beitragen, die unmittelbare Not der Menschen in den vom Krieg betroffenen Ländern lindern zu helfen. Eine Bindung der Hilfe an Bedingungen würde ihrem humanitären Charakter nicht entsprechen. Die Bundesregierung geht jedoch davon aus, daß die beiden noch lebenden Helfer des Malteser Hilfsdienstes in Anbetracht ihrer rein humanitären Tätigkeit vor ihrer Entführung nunmehr unverzüglich freigelassen werden und daß Einzelheiten über das Schicksal der drei weiteren vermißten MHDHelfer Marie-Louise Kerber, Hindrika Kortmann und Georg Bartsch mitgeteilt werden, deren Namen in der Liste der in Gefangenschaft verstorbenen Gefangenen aufgeführt sind. Die Aufbauhilfe wird in dem für Entwicklungshilfe üblichen Verfahren abgewickelt werden. Bis die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen und die Hilfe eingeleitet werden kann, wird noch eine gewisse Zeit verstreichen, so daß die Freilassung der beiden MHD-Helfer auf jeden Fall vorher erfolgt sein wird. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 23. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Orth (SPD) (Drucksache 7/188 Fragen A 31 und 32) : Werden bei den einzelnen Bundesverwaltungen unterschiedliche Beförderungskriterien angewandt, weil z. B. ein Beamter bei der Bundeswehrverwaltung mit wesentlich kürzerem ADA (aus 1969) schon zum Amtmann befördert wird, während ein Beamter der Finanzverwaltung mit ADA (1. Oktober 1966) noch immer Zolloberinspektor ist? Warum bekommen bei der Finanzverwaltung Beamte mit Abitur, bei sonst gleicher Leistung, ein Dienstjahr mehr angerechnet gegenüber Beamten, die auf dem 2. Bildungsweg dieselbe berufliche Ausbildung haben? Zu Frage A 31: Die Fragen beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen wie folgt: Nach den zwingenden Vorschriften des Bundesbeamtengesetzes und der Bundeslaufbahnverordnung sind Beförderungen nur nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorzunehmen. Diese Auswahlkriterien gelten einheitlich in allen Bereichen der Bundesverwaltung. Das Allgemeine Dienstalter (ADA) kann lediglich dann eine Entscheidungshilfe bieten, wenn eine Beförderungsreihenfolge zwischen gleich beurteilten Beamten zu bestimmen ist. Das höhere Allgemeine Dienstalter kann dagegen nach dem Leistungsgrundsatz allein keinen Anspruch auf bevorzugte Beförderung begründen. Zeitliche Unterschiede in der Beförderung von Beamten ergeben sich deshalb einmal aus Unterschieden in ihrer Qualifikation. Sie sind zum anderen — da Beförderungen entsprechende Planstellen voraussetzen — eine Folge der Verschiedenart der Organisationsstruktur und damit der Stellenverhältnisse in den einzelnen Behörden. Zu Frage A 32: Das Allgemeine Dienstalter der Zollinspektoren, die das Reifezeugnis einer neunklassigen höheren Lehranstalt erworben haben, wird auf Grund einer durch Erlaß des Bundesministers der Finanzen vom 6. Januar 1964 getroffenen Regelung um ein Jahr verbessert. Hierdurch wird ein nach den Richtlinien zur Regelung des Allgemeinen Dienstalters zulässiger Härteausgleich dafür gewährt, daß Abiturienten erst mindestens ein Jahr später eingestellt werden konnten als Zollinspektoren mit einer anderen Vorbildung. Diese Entscheidungspraxis ist von der höchstrichterlichen Judikatur ausdrücklich gebilligt worden. Diese „Einjahresvergütung" wird den Beamten nicht gewährt, die die Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg erworben haben. Eine Gleichstellung mit den Abiturienten ist nicht geboten, weil die Verzögerung der Einstellung dieser Beamten auf der ursprünglichen Wahl eines anderen Berufes beruht und damit nicht durch einen längerdauernden Schulbesuch begründet ist. Auch diese Regelung ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung bestätigt worden. Anlage 5 Antwort des Bundesministers Genscher vom 23. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schinzel (SPD) (Drucksache 7/188 Frage A 33): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Maßnahmen einzuleiten, um den Auslandsdeutschen, die keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, die Wahrnehmung des aktiven Wahlrechts zu ermöglichen? Bundestag und Bundesregierung haben in der Vergangenheit mehrfach bekundet, daß die gegenwärtige Regelung der Wahlberechtigung der im Ausland lebenden Deutschen unbefriedigend ist. Initiativen zur Ausdehnung des aktiven Wahlrechts auf Bedienstete zwischen- und überstaatlicher Organisationen aus dem Jahre 1968 und auf Entwicklungshelfer aus dem Jahre 1969 aus der Mitte Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 853* des Bundestages sind nach Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat gescheitert. In der 6. Wahlperiode hatte die Bundesregierung die Verleihung des aktiven Wahlrechts an alle in den europäischen Gebieten der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften lebenden Deutschen vorgesehen. Die Bundesregierung ist jedoch mit ihren Vorstellungen nicht durchgedrungen. Nach Einwendungen des Bundesrates hat sich der Deutsche Bundestag am 9. Juni 1972 gegen die vorgesehene Erweiterung des Kreises der Wahlberechtigten ausgesprochen, im wesentlichen mit der Begründung, die verfassungs- und europapolitischen sowie die verfassungsrechtlichen Aspekte einer solchen Regelung seien noch nicht hinreichend geklärt. In einer Entschließung vom gleichen Tag ist die Bundesregierung jedoch ersucht worden, die Problematik um die Ausweitung des Wahlrechts unter Berücksichtigung der Entwicklung in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften weiter zu untersuchen und den gesetzgebenden Körperschaften eine befriedigende Lösung zu unterbreiten. In Erfüllung dieser Entschließung wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag in dieser Wahlperiode erneut im Rahmen eines Entwurfs eines Änderungsgesetzes zum Bundeswahlgesetz einen Vorschlag zur Lösung des Problems unterbreiten. Anlage 6 Antwort des Bundesministers Genscher vom 23. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Freiherr von Fircks (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Fragen A 34 und 35) : Wie weit ist die von Bundesinnenminister Genscher in der Fragestunde vom 19. Dezember 1972 — Drucksache 7/12 — angekündigte Prüfung der Frage gediehen, ob die Vorziehung des Anpassungstermins für die Unterhaltshilfen nach dem Lastenausgleichsgesetz und den übrigen Kriegsfolgegesetzen und für die Kriegsopferrenten entsprechend den Regelungen im Sozialversicherungsrecht möglich ist? Welche Gründe gibt es, die entscheidungsreife Ergebnisse zur Lösung dieses Problems bisher verhindert haben bzw. die eine Beibehaltung der unterschiedlichen Anpassungstermine für Leistungen zur Sicherung der Altersversorgung rechtfertigen? Ihre Fragestellung berücksichtigt bereits einen Kernpunkt des Problems: Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichgesetz und Versorgungsrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz können bei der Frage der Anpassungstermine nur einheitlich behandelt werden. Einer Vorziehung der Anpassungstermine für beide Rentenarten steht entgegen, daß für die Finanzierung der aus diesem Anlaß entstehenden Mehraufwendungen im Bundeshaushalt keine Mittel verfügbar sind. In dem vom Kabinett verabschiedeten Haushaltsentwurf 1973 konnten die für die Anpassungsvorziehung in der Kriegsopferversorgung notwendigen Mittel nicht freigemacht werden. Entsprechendes gilt für die Folgejahre bei der Mittelfristigen Finanzplanung. Bei der Unterhaltshilfe müßte zwar zunächst der Ausgleichsfonds die Mehrkosten tragen, so lange der Höchstbetrag der Zuschüsse von Bund und Ländern schon nach geltendem Recht erreicht ist, d. h., der Fonds müßte die Erfüllung der Hauptentschädigung einschränken, wenn er mehr für Unterhaltshilfe zahlen muß. Später würde dann in verstärktem Ausmaß der Bund auf Grund seiner Defizithaftung für den Ausgleichsfonds eintreten müssen. Anlage 7 Antwort des Bundesministers Genscher vom 23. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Freiherr Ostman von der Leye (SPD) (Drucksache 7/188 Frage A 36) : Hält die Bundesregierung die Tatsache, daß ein Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht als Präsident des Deutschen Kulturwerkes Europäisdien Geistes e. V. amtiert. für mit den Grundsätzen des § 3 Beamtenrechtsrahmengesetz in Verbindung mit dem Beschluß der Ministerpräsidenten vom 28. Januar 1972 für vereinbar? Die Frage, ob ein Beamter oder Richter die Anforderungen des § 35 Beamtenrechtsrahmengesetz — offenbar ist diese Vorschrift gemeint — erfüllt oder nicht, ist wie auch in dem Beschluß des Bundeskanzlers und der Regierungschefs der Länder vom 28. Januar 1972 hervorgehoben wird — in jedem Einzelfall vom Dienstherrn zu prüfen und zu entscheiden. Für diese Prüfung und Entscheidung ist im Falle des Richters am Bayerischen Obersten Landesgericht der Freistaat Bayern zuständig; von einer Stellungnahme der Bundesregierung sehe ich deshalb ab. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 23. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/188 Frage A 37): Ist die Bundesregierung bereit, dafür zu sorgen, daß alsbald verbindliche Regelungen hinsichtlich der Ausrüstung und Beschaffenheit von Rettungshubschraubern geschaffen werden, damit verhindert werden kann, daß ungeeignete Rettungshubschrauber zum Schaden von Notfallpatienten verwendet werden? In der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Hubschrauber müssen die vom Bundesminister für Verkehr anerkannten Lufttüchtigkeitsforderungen (FAR) erfüllen. Hiermit ist in technischer und flugbetrieblicher Hinsicht eine einwandfreie Beschaffenheit und Ausrüstung des in Frage kommenden Geräts sichergestellt. Darüber hinausgehende und speziell auf den Bau von Rettungshubschraubern bezogene Grundsätze werden z. Z. im „Bund/Länder-Ausschuß Rettungswesen" erarbeitet. 854" Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 Durch entsprechende Auflagen in den Leistungsverzeichnissen der auftraggebenden Stellen kann künftig eine bundeseinheitliche Beschaffung geeigneten Rettungsgerätes sichergestellt werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 23. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage A 54) : Entspricht es dem Wortlaut des Zonenrandförderungsgesetzes und dem Willen des Gesetzgebers, daß eine steuerliche Begünstigung im Rahmen des § 3 des Zonenrandförderungsgesetzes nur bei neuen beweglichen Wirtschaftsgütern, nicht aber bei gebrauchten oder bei zur Ersatzbeschaffung dienenden Wirtschaftsgütern gewährt wird? Wenn die Finanzverwaltung Sonderabschreibungen auf gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter und Ersatzwirtschaftsgüter nicht zuläßt, so steht dies nicht im Widerspruch zum Wortlaut des Zonenrandförderungsgesetzes, weil das Gesetz keinen Rechtsanspruch auf Sonderabschreibungen gewährt. Die Handhabung steht darüber hinaus in völliger Übereinstimmung mit dem Willen des Gesetzgebers, weil die Verwaltungsregelung, auf der die jetzige Prais der Finanzverwaltung beruht, bereits während der Beratungen des Gesetzes im federführenden Ausschuß vorlag und dieser der Regelung zugestimmt hat. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 23. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage A 55): Kann die Bundesregierung angeben, ob die Abwertung des US-Dollars das Beschäftigungsrisiko für die deutschen Arbeitnehmer bei den amerikanischen Streitkräften erhöht, und welche Schritte gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu unternehmen, um eine Gefährdung dieser Arbeitsplätze zu verhindern oder dadurch entstehende soziale Härten auszugleichen? Eine Änderung der Währungsparität zwischen dem US-Dollar und der Deutschen Mark hat bisher in keinem Fall die Stationierung amerikanischer Streitkräfte im Gebiet der Bundesrepublik beeinflußt. Die Bundesregierung sieht sich in ihrer Auffassung, daß ein ganzer oder teilweiser Abzug der US-Streitkräfte nicht zur Diskussion steht, durch mehrfache offizielle Erklärungen des US-Präsidenten und der amerikanischen Administration bestätigt. Folglich werden auch die Beschäftigungsverhältnisse der zivilen Arbeitnehmer nicht berührt werden. Im übrigen möchte ich ergänzend darauf hinweisen, daß der Bund bereits im August 1971 mit den Gewerkschaften einen Tarifvertrag zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften für den Fall ihrer Entlassung infolge Verringerung der Truppenstärke oder einer aus sonstigen militärischen Gründen angeordneten Auflösung bzw. Verlegung von Dienststellen der Streitkräfte abgeschlossen hat. Zur Abwendung von sozialen Härten sieht der Tarifvertrag sowohl Maßnahmen zur Wiedereingliederung der Arbeitnehmer in den Arbeitsprozeß als auch Überbrückungsbeihilfen bei Einkommenseinbußen der betroffenen Arbeitnehmer vor. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 21. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 7/188 Fragen A 62 und 63) : Wie erklärt die Bundesregierung, daß die Preise für Düngemittel in den drei neuen EWG-Mitgliedstaaten Großbritannien, Dänemark und Irland durchweg unter den Preisen in der Bundesrepublik Deutschland liegen? Trifft es zu, daß insbesondere die Preise in Dänemark deshalb wesentlich unter dem deutschen Niveau liegen, weil dieses Land nicht über eigene Düngemittelproduktion verfügt und dort Wettbewerbspreise, in den Ländern der „Alt-EWG" dagegen Kartellpreise gelten? Zur Frage A 62: Die einzige der Bundesregieung vorliegende offizielle Preisstatistik für Düngemittel, die die BRD und die drei neuen EG-Mitgliedstaaten (Großbritannien, Dänemark und Irland) umfaßt, weist die Bundesrepublik für die meisten, nicht aber für alle Düngemittel als das Land mit den höchsten Verbraucherpreisen aus. Dabei handelt es sich um eine von der ECE (Economic Commission for Europe) aufgestellte Preisstatistik, die nur bis zum Düngejahr 1970/71 reicht. Die angegebenen Preise sind aber, worauf die ECE bei der Veröffentlichung besonders hingewiesen hat, nicht vergleichbar, da die für die Preisermittlung maßgeblichen Faktoren in den einzelnen Ländern nicht die gleichen sind. So sind z. B. die für Großbritannien angegebenen Preise um die von der Regierung gezahlte DüngemittelSubvention gekürzt. Unklar ist ferner, inwieweit in den für die einzelnen Länder angegebenen Preisen wie bei der Bundesrepublik die Mehrwertsteuer enthalten ist. Schließlich haben die zwischenzeitlichen teilweise sehr unterschiedlichen Preiserhöhungen die Preissituation so verändert, daß mangels entsprechender Unterlagen ein Vergleich der zur Zeit gültigen Preise nicht möglich ist. Zur Frage A 63: Es ist richtig, daß die in Dänemark verbrauchten Düngemittel, allerdings mit Ausnahme der Phosphatdüngemittel, im wesentlichen aus Importen stammen und daß insbesondere die dänischen Stickstoffdüngemittelpreise wesentlich unter dem deutschen Niveau liegen. Das hat seinen Grund u. a. darin, daß die dänische Landwirtschaft überwiegend das preisgünstigere aus Übersee kommende Ammoniakgas als Stickstoffdünger verwendet und daß im allgemeinen die Frachtbelastung wegen der günstigeren Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 855* Verkehrslage gering ist. Ob und inwieweit die Preisunterschiede auf Kartellabreden zurückzuführen sind, wird von der EG-Kommission und dem Bundeskartellamt untersucht. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 21. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage A 64): Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, welche Gebiete in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Regionalpolitik der EWG (gemäß Beschluß des Rates vom 21. März 1972) in die Förderung durch Mittel des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft einbezogen sind? Ein regionalpolitischer Einsatz von Mitteln des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft ist noch nicht möglich, da der Rat der Europäischen Gemeinschaften die hierfür vorgeschlagenen Verordnungen noch nicht erlassen hat. Die Verordnung über die Bereitstellung der Mittel — es sind für 5 Jahre 250 Mio Rechnungseinheiten vorgesehen — und über das bei der Förderung anzuwendende Verfahren ist 1972 wider Erwarten trotz weitgehender Einigung in allen wesentlichen Punkten nicht mehr verabschiedet worden. Auch die Gebiete, denen die Mittel zufließen sollen, konnten noch nicht festgelegt werden, da die Kommission der Europäischen Gemeinschaften erst unter dem 15. Dezember 1972 dem Rat einen diesbezüglichen Verordnungsentwurf zugeleitet hat, der nun von ihr noch um die Gebiete ergänzt werden muß, die in den neuen Mitgliedstaaten in die Förderung einbezogen werden sollen. Der vorliegende Verordnungsentwurf umfaßt auch deutsche Gebiete. Von der Aufzählung dieser Gebiete glaube ich hier Abstand nehmen zu können, da der Entwurf der Verordnung zur Zeit den gesetzgebenden Körperschaften zur Unterrichtung übermittelt wird. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 23. Februar 1973 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) (Drucksache 7/188 Frage A 90) : Wie gedenkt die Bundesregierung den in der Regierungserklärung angesprochenen verstärkten Ausbau des Massenverkehrs mit den gesetzlich fixierten Prioritäten des Fernstraßenausbaus, die ja eher dem Individualverkehr zugute kommen, künftig abzustimmen? Die Bundesregierung wird den öffentlichen Personennahverkehr vor allem in den Verdichtungsräumen verstärkt fördern. Der Anteil des öffentlichen Personennahverkehrs an den nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zur Verfügung stehenden Mitteln sollte nach Ansicht des Bundesministers für Verkehr deshalb erhöht werden. Die Aufteilung dieser Mittel kann um 10 v. H. durch Rechtsverordnung geändert werden, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Der Entwurf einer solchen Verordnung ist im Hause vorbereitet. Ferner ist zu prüfen, wie der Ausbau des Schienennetzes der Bundesbahn finanziert werden kann. Soweit bisher zweckgebundene Mineralölsteuermittel anderen verkehrspolitischen Zwecken zugeführt werden, bleiben die Prioritäten des Bedarfsplans unberührt. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 23. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten KahnAckermann (SPD) (Drucksache 7/188 Frage A 93): Wie viele Beanstandungen wegen der zunehmend ungeordneten Verhältnisse im deutsch-italienischen Bahn-Güterverkehr sind im Jahre 1971 bei der Deutschen Bundesbahn anhängig gemacht worden? Wegen der Behinderungen des genannten Verkehrs sind den Diensstellen der Deutschen Bundesbahn im Jahre 1971 häufig Beschwerden zugeleitet worden, vor allem aus Kreisen des deutschen Schrotthandels. Zahlenmäßig wurden diese zum großen Teil mündlich oder fernmündlich angebrachten Beschwerden nicht erfaßt. Als Anhaltspunkt mag dienen, daß im Jahre 1971 351 Anträge auf Zahlung einer Entschädigung wegen Lieferfristüberschreitung gestellt worden sind. Dies entsprach etwa einem Prozent der Sendungen in diesem Verkehr. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 23. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Fragen A 94 und 95) : Kann zur Zeit mit einem beschleunigten Ausbau der E 42 im Kreis Euskirchen im Anschluß an den rheinland-pfälzischen Teil der E 42 gerechnet werden? Trifft es zu, daß der weitere Ausbau der E 42 sich nur wegen fehlender Bundesmittel verzögert hat, obwohl das Straßenbauvorhaben B 51 zur ersten Dringlichkeitsstufe des Ausbauplanes für Bundesfernstraßen gehört, die Vorverfahren schon abgeschlossen sind und der Bundesverkehrsminister bereits vor zwei Jahren den Bauentwurf genehmigt hat? Der in der Fragestellung zum Ausdruck kommende Sachverhalt, daß für die B 51 zwischen Dahlem und Tondorf das Raumordnungsverfahren bereits abgeschlossen sei und Bauentwürfe vorlägen, trifft nicht zu. In diesem Verfahren haben sich für den nördlichen Abschnitt unterschiedliche Auffassungen ergeben, die weitere Variantenuntersuchun- 856* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 gen erfordern . Dessen ungeachtet wird angestrebt, die verfahrens- und entwurfsmäßigen Voraussetzungen für die kurze Teilstrecke der Umgehungsstraße Stadtkyll im unmittelbaren Grenzbereich auf nordrhein-westfälischem Gebiet vorab zu schaffen. Die Bemühen zielen darauf ab, für diesen Bereich das Planfeststellungsverfahren im Herbst d. J. einzuleiten und nach Abschluß des Verfahrens mit den Bauarbeiten zu beginnen. Soweit möglich, werden diese vorbereitenden Arbeiten beschleunigt durchgeführt. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 23. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kunz (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Fragen A 96 und 97) : Wie viele Festnahmen von Bewohnern der Bundesrepublik Deutschland durch die DDR im Transitverkehr sind der Bundesregierung seit dem Inkrafttreten des ViermächteAbkommens über Berlin bekanntgeworden, und wie wurden die Festnahmen von seiten der DDR begründet? Wie viele der von der DDR im Transitverkehr Festgenommenen befinden sich noch in Haft? Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen und dem Bundesminister des Innern nehme ich zu Ihrer Anfrage wie folgt Stellung: Der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen hat am 14. Februar 1973 den Bundestagsausschuß für innerdeutsche Beziehungen über die Probleme des Reiseverkehrs zwischen den beiden deutschen Staaten und des Berlin-Verkehrs eingehend unterrichtet und dabei auch die Anzahl der bei der Benutzung der Transitwege Festgenommenen sowie die Gründe dafür genannt. Die Bundesregierung ist bereit, auch über die Unterrichtung vom 14. Februar hinaus den Bundestag in seinem Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen vertraulich über alle einschlägigen Fragen zu unterrichten. Ich darf Sie deshalb um Verständnis bitten, wenn ich hier von einer Beantwortung Ihrer Fragen absehe. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 23. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage A 98): Wann wird die Bundesregierung die Vereinbarung mit der Deutschen Bundesbahn über den Bau der Versuchsanlage für Verkehrstechnik unterschreiben, die seit Monaten ansteht? Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr und der Deutschen Bundesbahn über Planung und Bau einer Versuchsanlage für Verkehrstechniken liegt der Hauptverwaltung der DB zur abschließenden Stellungnahme vor. Der Bundesminister für Verkehr hat die vorzeitige Inanspruchnahme der im Einzelplan 12 eingebrachten Verpflichtungsermächtigung zur „Errichtung einer Versuchsanlage für Verkehrstechniken (Hochleistungsschnellbahn) " Kap. 12 02, Tit. 741 01 beim Bundesminister der Finanzen beantragt. Sobald die Mittel freigegeben sind, kann die Vereinbarung unterzeichnet werden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 23. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen ,des Abgeordneten Dreyer (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Fragen A 99 und 100) : Wann wird die Bundesregierung die für 1972 in Aussicht gestellten Ergebnisse einer verkehrswirtschaftlichen Untersuchung über die sogenannte Küstenautobahn von der niederländischen Grenze über die Unterweser, die Unterelbe mit Anschluß an das schleswig-holsteinische Autobahnnetz vorlegen? Ist die Bundesregierung in der Lage, schon heute eine Auskunft über die voraussichtliche Linienführung der Autobahn und insbesondere über die Standorte der erforderlichen Brückenbauwerke an der Unterweser und Unterelbe zu geben? Zu Frage A 99: Die Ergebnisse der verkehrswirtschaftlichen Untersuchung werden voraussichtlich im Spätsommer vorliegen. Zu Frage A 100: Die mit Einzeluntersuchungen beauftragten Gutachter haben die Aufgabe, aus den bisher erarbeiteten Teilergebnissen nunmehr gemeinsam einen optimalen Trassenvorschlag zu entwickeln. Eine Auskunft über die voraussichtliche Linienführung ist daher verständlicherweise z. Z. noch nicht möglich. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 23. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage A 101) : Hält die Bundesregierung an der Zusage fest, daß dem Bau der Bundesautobahn Ruhrgebiet—Ostfriesland erhöhte Priorität zukommt, wie dies aus der Antwort auf meine Mündliche Frage an die Bundesregierung vom 16. September 1970 — 64. Sitzung des 6. Deutschen Bundestages, Stenographischer Bericht S. 3519 — hervorgeht? Die in der Fragestunde am 16. September 1970 auf Ihre Frage gegebene Antwort gilt unverändert. Ob die verkehrswirtschaftliche Untersuchung für die Küstenautobahn, in der auch Trassenvarianten des nördlichen Abschnitts der BAB Ruhrgebiet—Ostfriesland untersucht werden, Änderungen an der Dringlichkeitsreihung des Bedarfsplanes begründen kann, muß abgewartet werden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 857* Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 23. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten de Terra (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Fragen A 102 und 103) : Welche strukturellen Überlegungen und Absichten zur besseren Erschließung des Raums Hildesheim können bei der Planung der Bundesbahn-Neubaustrecke Hannover—Elze—Göttingen verwirklicht werden? Welchen Beitrag kann die Deutsche Bundesbahn bei dem beabsichtigten Neubau von Strecken zur besseren Erschließung des bisher strukturell benachteiligten Raums Hildesheim leisten? Die Deutsche Bundesbahn (DB) beabsichtigt keinen unmittelbaren Anschluß von Hildesheim an die Neubaustrecke Hannover—Kassel—Gemünden (Main). Sie sieht dagegen eine Verknüpfung der Neubaustrecke südwestlich von Elze mit der vorhandenen Strecke Hildesheim—Hameln vor. Dadurch soll der Übergang von Zügen der Strecke Hildesheim—Hameln auf die Neubaustrecke möglich werden. Die DB möchte Hildesheim nicht unmittelbar an die Neubaustrecke anschließen, weil Hildesheim nur 24 km von Hannover entfernt ist und damit zum Großraum Hannover zählt, Hildesheim voraussichtlich mit einer S-Bahn an Hannover angeschlossen werden wird und im übrigen eine Linienführung über Hildesheim auf erhebliche bautechnische Schwierigkeiten stoßen und Mehrkosten verursachen dürfte. Der Verwaltungsrat der DB hat in seiner Sitzung am 9. Februar 1973 dem Antrag des Vorstandes der DB auf Bau der Neubaustrecke Hannover-Bismarckstraße—Elze zugestimmt. Der Bundesminister für Verkehr wird den noch vorzulegenden Antrag des Vorstandes der DB (§ 14 Bundesbahngesetz) eingehend prüfen und in diese Prüfung etwaige weitere Alternativen (z. B. Anschluß von Hildesheim) mit einbeziehen. Zur Zeit ist das landesrechtliche Raumordnungsverfahren für den ersten Neubauabschnitt Hannover-Bismarckstraße—Elze im Gange. Mit welchem Ergebnis dieses Verfahren abschließen wird, ist noch offen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 23. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Grobecker (SPD) (Drucksache 7/188 Frage A 104): Ist sichergestellt, daß aus den für ein nationales Tankerprogramm vorgesehenen Haushaltsmitteln keine Reedereien gefördert werden, die ihre Schiffe unter „Billigen Flaggen" laufen lassen? Es ist sichergestellt, daß die im Rahmen des Tankersonderprogramms zu fördernden Schiffe ausnahmslos die Bundesflagge führen müssen. Ob daüber hinaus ohne Gefährdung der Ziele des Tankerprogramms alle Reedereien von der Förderung ausgeschlossen werden können, die zu irgendeiner Zeit ein „ausgeflaggtes" Schiff betrieben haben, wird noch geprüft. Anlage 22 Antwort des Pari. Staatssekretärs Haar vom 23. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Nölling (SPD) (Drucksache 7/188 Frage A 105) : Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Arbeits- und Lebensbedingungen der deutschen Seeleute an Bord zu verbessern? Aufgabe des Bundes ist es, den Rahmen für die Arbeitsverhältnisse und Lebensbedingungen an Bord zu schaffen. Dies ist geregelt durch: 1. Die „Verordnung über die Unterbringung der Besatzungsmitglieder an Bord von Kauffahrteischiffen", die am 1. Januar 1974 in Kraft treten wird. Diese Verordnung regelt neben der Unterbringung der Besatzungsmitglieder auch die sonstigen der Unterbringung dienenden Einrichtungen, wie zum Beispiel Messen, Küchen, Vorratsräume, Erholungseinrichtungen und Trinkwassertanks. 2. Die „Verordnung über die Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen" vom 25. April 1972. Diese Verordnung wird den neuzeitlichen Erkenntnissen und Forderungen der Schiffahrtsmedizin, Hygiene und Pharmazie in jeder Hinsicht gerecht. Für angehende Schiffsoffiziere und Kapitäne sind Pflichtkurse (theoretisch-praktischer Unterricht) an Krankenhäusern vorgesehen, durch die die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die sie bei der Bewältigung der Krankenbehandlung an Bord benötigen. Durch beide Verordnungen ist den neuesten Erkenntnissen auf diesen Gebieten Rechnung getragen. Im übrigen obliegt es vor allem den Sozialpartnern, die Arbeitsverhältnisse und Lebensbedingungen an Bord laufend zu verbessern. Hierzu haben die Gewerkschaften und der Verband deutscher Reeder das „Sozialwerk für deutsche Seeleute" ins Leben gerufen, zu dem ein jährlicher Zuschuß aus dem Haushalt erwartet wird. Außerdem sind die vom Verband deutscher Reeder entwickelten Leitsätze über die „Bestandspflege an Bord" zu erwähnen, die den langjährigen Forderungen der Gewerkschaften Rechnung tragen und deren allgemeine Anwendung die Bundesregierung begrüßen würde, wie z. B. Mitnahme der Ehefrauen, Einrichten von Kindergärten, pünktliche Urlaubsablösung usw. 858e Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 23. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schinzel (SPD) (Drucksache 7/188 Frage A 106) : In welchem Umfang ist die Bundesregierung bereit, Städte und Gemeinden bei der Verwirklichung von Nahverkehrskonzeptionen mit Modellcharakter finanziell zu unterstützen? Nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und im dort gesetzten finanziellen Rahmen gibt der Bund den Ländern auf deren Vorschlag Finanzhilfe für kommunale Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs, die in einem Generalverkehrsplan oder einem für die Beurteilung gleichwertigen Plan vorgesehen sind. Eine Nahverkehrskonzeption der Städte und Gemeinden wird also vorausgesetzt. Das schließt Nahverkehrskonzeptionen mit Modellcharakter selbstverständlich ein. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 23. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage A 107): Treffen Meldungen zu, wonach die Straßenbaumittel für den Bundesfernstraßenbau, insbesondere für den Bau von Autobahnen, im Haushaltsansatz drastisch gekürzt wurden, gegebenenfalls für welche laufenden bzw. in Aussicht genommenen Strecken im Bereich des Freistaates Bayern würde sich diese Kürzung auswirken; sind insbesondere die geplante Autobahnverbindung München—Landshut—Deggendorf und der Äußere Fernstraßen-ring München davon betroffen? Die Bundesregierung hat bei der Verabschiedung des Haushaltsentwurfs 1973 beschlossen, das nach dem Straßenbaufinanzierungsgesetz für Zwecke des Straßenwesens gebundene Aufkommen an Mineralölsteuer im Haushaltsjahr 1973 auch für sonstige verkehrspolitische Zwecke im Bereich des Bundesministers für Verkehr zu verwenden. Das Volumen des Straßenbauplans 1973 ist deshalb gegenüber den bisherigen Planungen einzuschränken. Die Auswirkungen der Einschränkung werden mit den obersten Straßenbaubehörden der Länder im einzelnen noch erörtert. Sie können aber versichert sein, daß in meinem Hause alles getan wird, um einschneidende Auswirkungen durch die im Bundeshaushalt 1973 vorgesehenen Kürzungen der Mittel für den Bundesfernstraßenbau durch eine flexible Anwendung des Mittelausgleichs zu vermeiden. Es kann aber heute schon gesagt werden, daß beispielsweise der Bundesautobahn-Ostring München in jedem Fall zügig weitergebaut wird. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 22. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage A 108): Wie beurteilt die Bundesregierung die in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 7 Februar 1973 geäußerten schwerwiegenden Vorwürfe, daß bei dem durch sie geförderten Kernreaktorprojekt Schneller Natriumgekühlter Brüter (SNR) u. a. von einer falschen Kostenkalkulationsbasis ausgegangen werde, die Wirtschaftlichkeit des Reaktors in Frage gestellt sei, alle Argumente für die Notwendigkeit dieses Typs inzwischen hinfällig geworden seien und daß durch die Angst der verantwortlichen Ministerialbeamten und ihrer Berater, Fehlbeurteilungen einzugestehen, Milliarden von Steuergeldern unnütz verschwendel würden? Ich begrüße die Gelegenheit, zu den Behauptungen der FAZ vom 7. 2. 1973 über das Projekt eines Prototyp-Kernkraftwerkes mit einem natriumgekühlten Schnellbrutreaktor (SNR-300) Stellung nehmen zu können. Die Förderungswürdigkeit der Errichtung des SNR-300 wurde auf Wunsch des damaligen Bundesministers für Bildung und Wissenschaft in einem speziellen Ausschuß beraten, dessen Mitglieder keine Rücksicht auf frühere Äußerungen zu nehmen brauchten und die sich bemüht haben, die Gesamtproblematik neu und kritisch zu analysieren. Von der Unabhängigkeit der Beratungen konnten Sie sich selbst anhand des Berichtes dieses Ausschusses überzeugen. Die Argumente für die Förderung der Errichtung aus der Sicht des damaligen Bundesministers für Bildung und Wissenschaft wurden dem BT-Ausschuß für Bildung und Wissenschaft mit Schreiben vorn 11. Januar 1972 vor der entsprechenden Entscheidung des Bundeskabinetts vorgelegt und anschließend in der Arbeitsgruppe „Schneller Brüter" im einzelnen diskutiert (19. Januar 1972). Es handelte sich um eine Entscheidung im Sinne einer energiewirtschaftlichen und industriepolitischen Vorhaltepolitik, die sich nicht auf die von der FAZ genannten und als hinfällig gekennzeichneten Aspekte abstützt. Das Prototyp-Kernkraftwerk kann per definitionem nicht konkurrenzfähig sein. Dagegen wird die Frage nach der Wirtschaftlichkeit der Reaktorlinie in der genannten Vorlage dahin gehend beantwortet, daß erst in den 90er Jahren gleiche Stromerzeugungskosten wie bei Leichtwasserreaktor-Kraftwerken zu erwarten sind. Diese Erwartung deckt sich ihn Rahmen der Genauigkeit langfristiger Prognosen mit einer von der FAZ zitierten neueren amerikanischen Schätzung. In der Tat lagen die ersten Schätzungen der Gesellschaft für Kernforschung von 1965 zu niedrig. Man muß jedoch berücksichtigen, daß damals die allgemeine Preisentwicklung und die genauen Anforderungen des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens, die in den letzten Jahren weiter ausgestaltet wurden, nicht vorhergesagt werden konnten. Der Autor des FAZ-Artikels irrt jedoch, wenn er annimmt, die Bundesregierung hätte ihre Entscheidung im .Jahre 1972 auf Schätzungen von 1965 gegründet. Für diese Entscheidung waren vielmehr die aktuellen Ergebnisse langwieriger Liefer-Vertragsverhandlungen unter Berücksichtigung des öffentlichen Preisrechts bestimmend. Über Einzelheiten werde ich, wie bereits verabredet, den BT-Ausschuß für Forschung und Technologie informieren. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 859' Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 23. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage A 109) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost künftig keine Zuschlags-Briefmarken zugunsten der Deutschen Sporthilfe mehr herausgeben wird, und welche Gründe haben die Bundesregierung gegebenenfalls zu dieser Entscheidung veranlaßt, obwohl sich diese Zuschlags-Briefmarken offensichtlich nicht nur auf seiten des Sports, sondern auch bei den Briefmarkensammlern besonderer Beliebtheit erfreuten? Zunächst ist festzustellen, daß die Bundesregierung eine Entscheidung in der Frage der Herausgabe von Zuschlagsmarken zugunsten der Deutschen Sporthilfe nicht getroffen hat. Der Sachstand ist folgender: Nachdem München als Austragungsort für die Olympischen Spiele 1972 feststand, wurde damit begonnen, die Olympiamarken-Serien vorzubereiten. In einer Vereinbarung vom 3. Oktober 1966 zwischen Beauftragten des Olympischen Komitees, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, der Stiftung Deutsche Jugendmarke — diese beiden in ihrer Eigenschaft als Empfänger der Zuschläge aus den traditionellen Zuschlagsserien — sowie Vertretern der Bundesministerien des Innern und für das Post-und Fernmeldewesen wurde festgelegt: „... für die Jahre 1968 bis 1972 jährlich eine SondermarkenSerie herauszugeben. Die Erlöse aus den Zuschlägen sollen der Förderung besonderer ideeller Maßnahmen im Zusammenhang mit den Olympischen Spielen 1972 in München dienen." Als Empfänger der Zuschlagserlöse wurde am 17. Mai 1967 die „Stiftung zur Förderung der Olympischen Spiele" gegründet, die — ihrer zeitlich begrenzten Aufgabenstellung entsprechend — ihre Selbstauflösung für den 31. Dezember 1973 bestimmte. In der Folgezeit gab die Deutsche Bundespost nicht nur die fünf zugesagten Olympia-Serien heraus, sondern zusätzlich 1971 noch einen Block und 1972 zwei Blöcke sowie ein Markenheftchen. Diese zusätzlichen Maßnahmen brachten der „Stiftung zur Förderung der Olympischen Spiele" Mehreinnahmen von über 12 Millionen DM. Nunmehr besteht die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege — zu ihr gehören die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Caritasverband, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, das Deutsche Rote Kreuz, das Diakonische Werk und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland — auf Einhaltung der Zusage, Sportzuschlagsmarken nur für die Dauer von fünf Jahren (1968-1972) auszugeben. Auch der Bundesminister für Familie, Jugend und Gesundheit sowie die Stiftung Deutsche Jugendmarke haben an die Einhaltung der damaligen Zusage erinnert und dem Herrn Bundespräsidenten und dem Herrn Bundeskanzler ihre Besorgnis über eine etwaige Fortsetzung der Sportzuschlagsmarken mitgeteilt. Der Herr Erzbischof von Freiburg hat ebenfalls seine Sorge darüber bekundet, die zeitlich befristete Olympiamarke als ständige Sporthilfemarke weiterzuführen und damit von Behinderten, Kranken und alten Menschen eine Fortsetzung der Opfer zugunsten des Sports zu verlangen. In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, daß die jahrelange Unterstützung des Sports durch Olympiamarken nicht zuletzt deshalb zustande kam, weil die durch die Olympiamarken benachteiligten Empfänger der Wohlfahrts- und Jugendmarkenzuschläge — nämlich die Wohlfahrtsverbände und die Stiftung Jugendmarke — im Vertrauen auf die schriftlich vereinbarte Begrenzung der Sportmarken-Ausgaben auf die Jahre 1968 bis 1972 bereit waren, sich fünf Jahre mit geringeren Einnahmen zu begnügen. Die Frage, ob die Deutsche Bundespost bei dieser Sachlage künftig Zuschlagsmarken speziell zugunsten der Deutschen Sporthilfe ausgeben wird, wird z. Z. von der Bundesregierung geprüft. In diesem Zusammenhang wird zu berücksichtigen sein, daß zahlreiche weitere Anträge vorliegen, die auf die Ausgabe von Zuschlagsmarken zur Unterstützung förderungswürdiger Anliegen abzielen, z. B. für — geistig Behinderte (Hilde-Heinemann-Stiftung) — Müttergenesungswerk (Elly-Heuss-Knapp-Stiftung) — Freiwillige Rettungsdienste (Björn-Steiger-Stiftung) — KZ-Geschädigte — Vietnam — Krebsforschung — Tuberkulose-Bekämpfung — Contergan-Kinder — Epileptiker — Behinderte in Industrieländern — Tierschutz — Erhaltung historischer Bauwerke (im Rahmen des europäischen Denkmalpflegejahres) — Erhaltung alter Stadtkerne (Lübeck, Lüneburg) — Wiederaufbau Kloster Neresheim. Bei aller Anerkennung der außerordentlichen Bedeutung des Sports zeigt dieses umfangreiche Spektrum von unterstützungswürdigen Anliegen, daß es mit einer einseitigen Fortschreibung der Olympiamarken zugunsten der Stiftung Deutsche Sporthilfe nicht getan ist. Die Bundesregierung wird darüber beraten, ob eine grundsätzliche Neuregelung des Problems der Ausgabe von Zuschlagsmarken möglich und notwendig ist. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 23. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage A 110): 860* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 Weltire Gründe haben den für die Deutsche Bundespost zuständigen Minister dazu bewogen, entgegen der früheren Zusage seines Amtsvorgängers, Bundesminister Leber, die Herausgabe einer weiteren Sonderbriefmarke zugunsten der Deutschen Sporthilfe im Wert von etwa 5 Millionen DM abzulehnen? In meiner Antwort auf die Frage des Abgeordneten Dr. Riedl*) habe ich bereits ausgeführt, daß die Deutsche Bundespost in der Vergangenheit keine Zuschlagsmarken für die Deutsche Sporthilfe, sondern zugunsten der „Stiftung zur Förderung der Olympischen Spiele" ausgegeben hat. In diesem Zusammenhang habe ich auch dargelegt, daß die über die ursprünglichen Zusagen hinaus von der Deutschen Bundespost aufgelegten Ausgaben dieser Stiftung über 12 Millionen DM Mehreinnahmen gebracht haben. Der Antrag auf Ausgabe von Zuschlagsmarken für die Deutsche Sporthilfe wird von der Bundesregierung zusammen mit einer Reihe von anderen Anträgen, die anderen förderungswürdigen Anliegen gelten, geprüft. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 23. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage A 111): Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß die Deutsche Bundespost entgegen einer früheren Übung keine Schülermonatskarten an Inspektorenanwärter für die Laufbahn des gehobenen Verwaltungsdienstes mehr ausgibt, obwohl andere Lehr- und Anlernberufe diese Vergünstigung erhalten? Schon die Postreisegebührenordnung vom 15. Juli 1964 sah vor, daß die Voraussetzungen der Berechtigung zum Bezug von Schülerfahrausweisen bei Lehrlingen und Anlernlingen durch Vorlage eines Lehr- oder Anlernvertrages oder einer entsprechenden Bescheinigung der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen werden mußten. Inspektorenanwärter sind dieser Voraussetzung gemäß keine Lehrlinge oder Anlernlinge, da sie keinen Lehr- oder Anlernvertrag haben; ihr Dienstverhältnis ergibt sich aus den Beamtengesetzen. Diese Regelung entspricht den für den Schienen-und Straßenpersonenverkehr der Deutschen Bundesbahn geltenden Bestimmungen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 22. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Vohrer (FDP) (Drucksache 7/188 Fragen B 1 und 2) : Wie beurteilt die Bundesregierung das Argument des Abwasserzweckverbandes Breisgauer Bucht, daß die Kosten für das *) "Siehe Anlage 26 letzte neun Kilometer lange Teilstück des geplanten Abwasserkanals vom Leopoldskanaldüker bis zum Vollrhein bei Koppel (Kilometer 260) im Zuge der Folgemaßnahmen des Oberrheinausbaus als Kriegsfolgelasten vom Bund getragen werden müßten? Hält die Bundesregierung es für gerechtfertigt, daß der Abwasserzweckverband Breisgauer Bucht dieses finanzielle Argument in der Auseinandersetzung mit der Schutzgemeinschaft Taubergiessen benutzt, um eine umweltschutzfreundlichere Losung des Abwasserproblems durch einen Abwasserkanal von Riegel nach Weisweil zu verhindern, wobei kein Abwasserkanal durch das Landsdiaftsschutzgebiet Taubergiessen verlegt werden müßte, der sicherlich zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dieser noch relativ ursprünglichen Rheinaulandschaft führen würde? Zu 1.: Wie mir der Herr Bundesminister für Verkehr mitgeteilt hat, ist dort die Argumentation des Abwasserzweckverbandes Breisgauer Bucht nicht hinreichend bekannt. Es ist notwendig, zunächst eine Stellungnahme der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Freiburg einzuholen. Über das Ergebnis werde ich Sie unterrichten. Zu 2.: Das in seiner Art einzigartige Landschaftsschutzgebiet Taubergiessen muß vor wesentlichen Eingriffen, die die Umwelt und das Landschaftsbild beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen vermögen, bewahrt werden. Welche Linienführung und welche Gestaltung des Abwasserkanals deshalb in Frage kommt, insbesondere welches die umweltfreundlichste und unter Abwägung aller Argumente die wasserwirtschaftlich sinnvollste Lösung wäre, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Ich habe das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes Baden-Württemberg um eine Stellungnahme gebeten und werde Sie weiter unterrichten. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 22. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage B 3): Welche EDV-Anlagen bestehen zur Zeit in Bundesministerien und Bundesbehörden einschließlich Bahn und Post, welche Mittel wurden dafür aufgewendet (Kauf, Miete) und wie ist der Grad ihrer Auslastung? 1. In der Bundesverwaltung einschließlich Bundesbahn und Bundespost sind insgesamt 226 EDV-Anlagen verschiedener Größenordnung eingesetzt. Davon entfallen auf die Hersteller ANKER 1 AEG-TELEFUNKEN 22 BULL/GE 2 CONTROL DATA 5 DIGITAL EQUIPMENT 5 HONNEYWELL 1 IBM 101 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 861* RECOGNITION EQUIPMENT 1 RAYTHEION 703 1 SEL 2 SIEMENS 42 ZUSE 4 PHILIPS 1 UNIVAC 1 189 Wehrtechnischer Bereich 37 226 Für den Wehrtechnischen Bereich werden die Anlagen aus Sicherheitsgründen zusammengefaßt ausgewiesen. 2. Die Aufwendungen für Kauf und Miete von EDV-Anlagen betrugen im Rechnungsjahr 1972 212,8 Millionen DM. In diesem Betrag sind die Ausgaben des Sicherheitsbereichs nicht enthalten. Die Ermittlung der Kosten in den früheren Rechnungsjahren für alle gekauften oder gemieteten Anlagen ist nur durch eine gesonderte Erhebung in der Bundesverwaltung möglich. 3. Der Auslastungsgrad der EDV-Anlagen ist unterschiedlich hoch. Dabei spielt die Art der zu bewältigenden Aufgaben (Routineprogramm, Informationssystem) eine wesentliche Rolle. Die Mehrzahl der Anlagen werden jedoch im Mehrschichtbetrieb gefahren. Die Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für die elektronische Datenverarbeitung in der Bundesverwaltung in meinem Hause prüft im übrigen vor dem Kauf oder der Anmietung der EDV-Anlagen, ob im Rahmen des Kapazitätsausgleichs innerhalb der Bundesverwaltung der Rechenbedarf gedeckt werden kann. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 22. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (SPD) (Drucksache 7/188 Fragen B 4 und 5) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Teilnahme von Sportlern der Bundesrepublik Deutschland an den südafrikanischen Spielen Ende März 1973 in Pretoria? In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung in ihrer Eigenschaft als Konsortialpartner dafür Sorge zu tragen, daß eine Vielzahl von Olympischen Sportanlagen und ein Teil der Wohnungen des ehemaligen Olympischen Dorfes in München, die nach jüngsten Pressemeldungen nur unzureichend genutzt werden, in sinnvoller Weise Verwendung finden? Zu Frage B 4: Die Spitzenorganisationen des deutschen Sports regeln ihre internationale Beziehungen in eigener Zuständigkeit. Sie unterstehen nicht der Weisung der Bundesregierung. Die Bundesregierung lehnt jede Form der Rassendiskriminierung ab. Sie gewährt für eine Teilnahme deutscher Sportler an diesen Spielen weder eine ideelle noch eine finanzielle Unterstützung. Zu Frage B 5: Die olympiabedingten Anlagen werden gemäß Artikel 11 des Konsortialvertrags über den Bau und die Finanzierung der Sportanlagen und Einrichtungen für die Olympischen Spiele 1972 in München vom 10. Juli 1967 in der Fassung vom 29. Juni 1972 von der Landeshauptstadt München, vom Freistaat Bayern und von anderen Trägern übernommen. Da der Bund nicht Träger ist, hat die Bundesregierung nicht die Möglichkeit, unmittelbar auf die Nutzung der Anlagen Einfluß zu nehmen. Der Bund hat jedoch nach Art. 9 Abs. 2 des vorgenannten Konsortialvertrags das Recht, einzelne Sportanlagen unter Berücksichtigung der Planungen des Trägers und gegen angemessene Beteiligung an den Betriebs- und Unterhaltskosten selbst mit zu nutzen oder durch von ihm benannte sportliche Institutionen mitnutzen zu lassen. Für einige Sportanlagen wird eine Nutzung als Leistungszentrum angestrebt. Die Verhandlungen hierüber sind noch nicht abgeschlossen. Das ehemalige Olympische Dorf der Männer in München ist von privaten Bauträgern errichtet worden. Die Räume sind während der Olympischen Spiele vom Organisationskomitee für die Spiele der XX. Olympiade München 1972 lediglich angemietet worden. Die Bundesregierung kann daher auf den Verkauf und die Vermietung der Wohnungen keinen Einfluß nehmen. Das Olympische Dorf der Frauen ist vom Studentenwerk München als Studentenwohnheim errichtet worden. Es wurde unmittelbar im Anschluß an die Olympischen Spiele 1972 voll belegt. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 22. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache 7/188 Frage B 6) : Wird die Bundesregierung — wenn ja, mit welcher Dringlichkeit — einen Gesetzentwurf im Bundestag einbringen, der die Obst- und Gemüsebewässerung mit fäkalkontaminiertem Wasser mindestens für Erzeugnisse unterbindet, die zum rohen Verzehr bestimmt sind? Das Ihrer Frage zugrunde liegende Problem wird in § 15 des Gesetzes über die Beseitigung von Abfällen vom 7. Juni 1972 (BGBl. I S. 873) angesprochen. In der Begründung zu dieser Vorschrift (Drucksache VI/2401; dort noch als § 12 bezeichnet) wurde bereits darauf hingewiesen, daß das Aufbringen von fäkalienhaltigen Abfallstoffen, vor allem bei der Erzeugung von pflanzlichen Lebens- und Futtermitteln, diese Erzeugnisse in ekelerregender Weise be- 862* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 einflussen und beträchtliche seuchenhygienische Gefahren für Mensch und Tier verursachen kann. In dieser Begründung wird ferner u. a. festgestellt: Zur Verhütung solcher Schäden müssen bundeseinheitlich die Voraussetzungen geregelt werden, unter denen diese Abfallstoffe auf landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder gärtnerisch genutzte Böden aufgebracht werden dürfen. Vorgesehen ist insoweit eine Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Die Ermächtigung eröffnet die Möglichkeit, Beschränkungen oder Verbote für das Aufbringen und außerdem eine besondere Behandlung der betreffenden Stoffe vor ihrem Aufbringen anzuordnen. Von den im neuen Abfallbeseitigungsgesetz vorgesehenen Verordnungen werden im Hinblick auf ihre Dringlichkeit zunächst die Rechtsverordnungen zu den §§ 13 und 12 vorbereitet. Danach sollen möglichst rasch die Rechtsverordnungen zu den §§ 11 und 15 folgen. Die Aufstellung des Entwurfs einer Rechtsverordnung zu § 15 Abs. 2 AbfG setzt allerdings voraus, daß eine Reihe wichtiger fachlicher Fragen auf diesem speziellen Gebiet zuvor ausreichend geklärt wird. Ich hoffe, daß es durch Aufnahme der Tätigkeit des geplanten Bundesinstitutes für Abfallwirtschaft noch im Jahre 1973 möglich sein wird, die zur Zeit auf diesem Gebiet vorhandenen personellen Engpässe zu überwinden und die Arbeiten am Entwurf dieser Rechtsverordnung aufzunehmen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 22. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage B 7): Teilt die Bundesregierung die Überzeugung, daß es zur Reinhaltung des Bodensees dringend geboten ist, daß die Bodensee-Anliegerstaaten staatsvertragliche Regelungen vereinbaren, die für alle technischen Großprojekte im hydrologischen Einzugsgebiet des Bodensees eine strenge ökologische Kontrolle vorsehen, und ist sie gegebenenfalls bereit, Gespräche und Verhandlungen mit den Bodensee-Anliegerstaaten aufzunehmen, um solche staatsvertraglichen Vereinbarungen zu erreichen? Die Bundesregierung teilt die Überzeugung, daß die Reinhaltung des Bodensees rasche Maßnahmen zur Abwehr weiterer Beeinträchtigungen dringend erforderlich macht. Dies hat die Bundesregierung veranlaßt, im Rahmen des Bundesprogramms zur Sanierung von Rhein und Bodensee im Jahre 1972 Zuschüsse von 10 Millionen DM für den Bau von Kläranlagen am Bodensee zu gewähren. Im Jahre 1973 sind weitere Zuschüsse von 20 Millionen DM vorgesehen. Das Programm wird auch in den darauf folgenden Jahren fortgesetzt werden. Die Bundesregierung hat außerdem bei der Vergabe von ERP-Krediten für Maßnahmen der Gewässerreinhaltung dem Schutz des Bodensees stets ihr besonderes Interesse gewidmet. Die Bundesregierung ist überzeugt, daß darüber hinaus zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung aus dem Bodensee und zur Erhaltung dieses Erholungsraumes zusätzliche Anstrengungen aller Beteiligter erforderlich sind. Wesentliche Erfolge hat in diesem Zusammenhang die von der Republik Österreich, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern bereits 1961 gebildete Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee erzielen können. Zu ihren Aufgaben gehört u. a. die Erörterung von den Anliegern geplanter Wassernutzungen, sofern diese die Interessen eines anderen Anliegers an der Reinhaltung des Bodensees beeinträchtigen können. Erst nach dieser gemeinsamen Erörterung, die Gelegenheit gibt, Bedenken auszuräumen oder Planungen zu ändern, dürfen die Vorhaben ausgeführt werden. So sind verschiedene Großprojekte, u. a. das Kernkraftwerk bei Rüthi, die Destillationsanlage bei Sennwald und das Regulierwehr am Ausfluß des Bodensees in der Kommission zur Sprache gekommen. Die Bunderegierung verkennt allerdings nicht, daß im einen oder anderen Falle über die Aspekte der Gewässerreinhaltung hinaus überlegt werden sollte, ob Projekte im hydrologischen Einzugsgebiet des Bodensees einzeln oder in ihrer Gesamtwirkung die Umwelt des Bodensees derart beeinträchtigen können, daß ihre Ausführung ganz unterlassen werden sollte. Das am 20. Dezember 1961 zwischen den bereits genannten Bodenseeanliegern abgeschlossene Übereinkommen über den Schutz des Bodensees gegen Verunreinigung bietet hierfür keine ausreichende Handhabe. Eine ergänzende Vereinbarung zwischen den Anliegerstaaten etwa zum Zwecke der Errichtung einer umfassenden Planungsgemeinschaft könnte hierbei ggf. Abhilfe schaffen. Die Bundesregierung beabsichtigt Anregungen dieser oder ähnlicher Art, die insbesondere in den letzten Wochen geäußert worden sind, zunächst mit dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern auf ihre Realisierbarkeit zu prüfen. Gespräche mit der österreichischen und der schweizerischen Regierung könnten sich sodann anschließen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 22. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seibert (SPD) (Drucksache 7/188 Frage B 8): Bis wann dürfte voraussichtlich die von der Bundesregierung angekündigte Überprüfung der Befristung des Kündigungsschutzes im sozialen Mietrecht abgeschlossen sein? Wie Sie wissen, ist das Wohnraumkündigungsschutzgesetz, dessen Regelung sich sehr bewährt hat, bis zum 31. Dezember 1974 befristet. Die Prüfung der Fragen, die in diesem Zusammenhang von Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 863* Bedeutung sind, wird daher mit Vorrang betrieben. Die Bundesregierung wird rechtzeitig, d. h. jedenfalls vor Ablauf dieses Jahres, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Anlage 35 Antwort des Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 21. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten von Schoeler (FDP) (Drucksache 7/188 Fragen B 9 und 10) : Wird die Rechtstatsachenforschung der Bundesregierung mit entsprechenden Arbeiten der Länderjustizministerien koordiniert? Ist die Bundesregierung bereit, bei der Konzipierung von Verfahrensnovellen die Vorstellungen der Länderjustizministerien und privater Träger (Richter-, Anwaltsverein) zu berücksichtigen? Die Rechtstatsachenforschung, der die Bundesregierung besondere Bedeutung beimißt, weil die Rechtspolitik und die Gesetze soweit erreichbar auf rechtstatsächliche Erkenntnisse gestützt werden müssen, wird in enger Zusammenarbeit mit den Landesjustizverwaltungen betrieben. Vorhaben des Bundes und der Länder werden miteinander koordiniert. Die meisten der in den letzten Jahren vom Bundesministerium der Justiz angestellten Untersuchungen sind erst durch die Zusammenarbeit mit den Landesjustizverwaltungen ermöglicht worden, Die Zusammenarbeit verläuft reibungslos. Die Bundesregierung strebt eine Koordinierung der Rechtstatsachenforschung in der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit mit den Landesjustizverwaltungen hinaus an. Sie ist bemüht, alle Verbände, Institutionen und Einzelpersonen, die sich mit Rechtstatsachenforschung befassen, für eine solche Koordinierung, durch die Fehlinvestitionen und Doppelarbeit vermieden werden können, zu gewinnen. Die Bundesregierung arbeitet bei der Vorbereitung von Verfahrensnovellen mit den Landesjustizverwaltungen, mit den Vertretungen der Richterschaft und der Anwaltschaft sowie mit anderen Gremien, die an solchen Novellen interessiert sind, eng zusammen. Die Bestimmungen der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, die die frühzeitige Beteiligung der Länder und der Fachverbände bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen regeln (§§ 23 und 24 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien [Besonderer Teil GGO II]) werden im Interesse einer gründlichen Gesetzesvorbereitung genau eingehalten. Die Überlegungen der Bundesregierung werden durch das bereits in einem sehr frühen Stadium beginnende Gespräch mit den Landesjustizverwaltungen, mit den Vertretungen der Richterschaft und der Anwaltschaft sowie mit anderen Gremien mitbestimmt. Auf diese Weise werden viele Schwierigkeiten und auch Mißverständnisse schon im Vorfeld ausgeräumt; sehr oft können unterschiedliche Auffassungen im Wege gegenseitigen Nachgebens auf einen Nenner gebracht werden. Anlage 36 Antwort des Pari. Staatssekretärs Porzner vom 21. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage B 11): Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Möglichkeit, daß ausländische Arbeitnehmer, die in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten, über mehrere Jahre hinweg ihre Steuern zurückerstattet bekommen? Die generelle Möglichkeit, daß in der Bundesrepublik arbeitende ausländische Arbeitnehmer über mehrere Jahre hinweg ihre Steuern zurückerstattet bekommen, besteht nicht. Lediglich in den Fällen, in denen der ausländische Arbeitnehmer nur während eines Teils des Kalenderjahrs im Bundesgebiet arbeitet (z. B. Jahr des Zuzugs aus dem Ausland oder Jahr des Wegzugs in das Ausland), erhält er nach dem geltenden Einkommensteuer(Lohnsteuer-)Recht im Lohnsteuer-Jahresausgleich regelmäßig einen Teil seiner Lohnsteuer erstattet. Dies beruht auf dem Jahresprinzip bei unbeschränkt Steuerpflichtigen; denn nach § 2 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes bemißt sich die Einkommensteuer nach dem Einkommen, das der Steuerpflichtige innerhalb eines Kalenderjahres bezogen hat, selbst wenn die Steuerpflicht nicht das ganze Jahr über bestanden hat. Für das Lohnsteuerverfahren, das lediglich eine besondere Form der Erhebung der Einkommensteuer darstellt, gelten bei Wegfall der Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres die gleichen Grundsätze. In § 9 der Verordnung über den Lohnsteuer-Jahresausgleich ist deshalb angeordnet, daß beim Lohnsteuer-Jahresausgleich für Arbeitnehmer, die nicht während des ganzen Kalenderjahres unbeschränkt steuerpflichtig waren, die Jahreslohnsteuertabelle auf den während der Dauer der Steuerpflicht bezogenen Arbeitslohn anzuwenden ist. Dies führt regelmäßig zu einer Steuererstattung, weil dem laufenden Lohnsteuerabzug nach der Monats-, Wochen- oder Tagestabelle die Annahme zugrunde liegt, daß der Arbeitnehmer während des ganzen Kalenderjahres Arbeitslohn bezieht. Dieses Prinzip gilt für die Bezieher aller Einkunftsarten. Eine allgemeine Änderung würde eine völlige Umstellung des Einkommensteuersystems zur Folge haben. Es würde sich außerdem eine Steuerverschärfung für solche inländischen Steuerpflichtige ergeben, die nur in einem Teil des Jahres steuerpflichtige Einkünfte bezogen haben, wie z. B. Rentner, Studenten, Einwanderer. Eine Sonderregelung nur für ausländische Arbeitnehmer würde eine Diskriminierung darstellen. Im Bereich der Europäischen Gemeinschaften würde sie sogar dem Gemeinschaftsrecht widersprechen. Auch im übrigen werden die ausländischen Arbeitnehmer -- von der Versagung des Splitting bei verheirateten Arbeitnehmern, die aber durch Anerkennung eines Pauschbetrags für Unterhaltsaufwendungen an die Ehefrau weitgehend ausgeglichen wird, abgesehen — steuerlich den inländischen Arbeitnehmern gleichgestellt. Eine im Durchschnitt 864* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 etwas höhere Lohnsteuererstattung an ausländische Arbeitnehmer beruht — von dem Eingangs dargestellten Fall abgesehen — darauf, daß bei verheirateten ausländischen Arbeitnehmern im allgemeinen eine doppelte Haushaltsführung anzunehmen ist und ihnen dann grundsätzlich die in den Lohnsteuerrichtlinien hierfür vorgesehenen Pauschbeträge zu gewähren sind. Die Pauschbeträge für eine doppelte Haushaltsführung orientieren sich aber an dem durchschnittlichen Mehraufwand, so daß hierin keine besondere Steuervergünstigung für ausländische Arbeitnehmer gesehen werden kann. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 22. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/188 Frage B 12) : Wird bei militärischen Umgruppierungen und den damit verbundenen Änderungen im Flugverkehr auf dem Flughafen Wiesbaden-Erbenheim gebührend die Tatsache berücksichtigt, daß durch die Lage dieses Flugplatzes im Ballungsgebiet die Bevölkerung aufs stärkste beeinträchtigt wird, und ist gewährleistet, daß zumindest keine zusätzliche Lärmbelästigung entsteht, wenn nicht gleichzeitig die dringend gebotene Verminderung des Lärms möglich sein sollte? Nach den von mir getroffenen Feststellungen wird die derzeitige militärische Umgruppierung im Raume Wiesbaden — wenn überhaupt — nur zu unbedeutenden Änderungen des Flugverkehrs auf dem Flugplatz Wiesbaden-Erbenheim führen. Lärmerhöhungen werden damit nicht verursacht. Da bei etwaigen Änderungen mit einer Einschränkung des Jet-Verkehrs zu rechnen ist, dürfte vielmehr voraussichtlich eine Verringerungen des Lärms eintreten. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 22. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/188 Frage B 13) : Wie ordnet die Bundesregierung die sogenannten Factoringgeschäfte ein, und wie steht sie zu der Meinung, daß diese Geschäfte — sei es durch Einbeziehung in den Katalog des § i des Kreditwesengesetzes, sei es in anderer Weise — staatlicher Kontrolle unterworfen werden sollten? Das Factoring ist rechtlich im wesentlichen ein Forderungskauf. Es fällt nicht unter den Katalog der Bankgeschäfte des § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen. Unternehmen, die Factoring-Geschäfte betreiben, unterliegen daher z. Z. nicht der Aufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen; vielmehr gelten die allgemeinen Vorschriften der Gewerbeordnung. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise enthält das Factoring-Geschäft jedoch so starke Elemente des Kreditgeschäfts, daß eine Einbeziehung des Factoring in den Katalog der Bankgeschäfte von der Sache her gerechtfertigt erscheint. Dies gilt um so mehr, als diese Form des Kreditgeschäfts gerade in den letzten Jahren zunehmende Bedeutung am Markt erlangt hat. Der Bundesminister der Finanzen wird daher im Rahmen einer anstehenden Novelle zum Gesetz über das Kreditwesen prüfen, ob der Katalog der Bankgeschäfte entsprechend erweitert werden sollte. Eine Gesetzesinitiative ist nicht eilbedürftig, weil sich Factoring-Geschäfte nur zwischen Kaufleuten abwickeln und ein besonderer Schutz von wirtschaftlich Unerfahrenen deshalb vom Tatbestand her nicht in Betracht kommt. Auch sind Mißstände, die ein sofortiges Eingreifen des Gesetzgebers erforderten, im Factoring-Geschäft nicht bekanntgeworden. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner vom 21. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage B 14) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die Berlin-Präferenzen für Tabak und Alkohol einzuschränken oder abzuschaffen? Die Höhe der Umsatzsteuerpräferenzen nach dem BerlinFG wird bei Tabakwaren und Spirituosen in besonderem Maße durch die Verbrauchsteuern beeinflußt. Die Branntweinsteuer und die Tabaksteuer sind ab 1. Januar 1972 bzw. 1. September 1972 erhöht worden. Die Preise für Tabakwaren und Spirituosen sind daraufhin angestiegen, da die Verbrauchsteuern einen erheblichen Teil des Preises dieser Gegenstände ausmachen. Zugleich haben sich damit die Umsatzsteuerpräferenzen nach dem Berlin-Förderungsgesetz für in Berlin hergestellte Tabakwaren und Spirituosen erhöht, da die Umsatzsteuerpräferenzen nach dem Entgelt bemessen werden. Die Präferenzierung der im Entgelt enthaltenen Verbrauchsteuern ist im Prinzip ungerechtfertigt. Der Bundestag hat daher bereits mehrfach (zuletzt im Gesetz zur Änderung des Berlinhilfegesetzes und anderer Vorschriften vom 23. Juni 1970 — BGBl. 1 S. 826) die Umsatzsteuerpräferenzen bei Tabakwaren und Spirituosen eingeschränkt. Die Bundesregierung beabsichtigt zur Zeit nicht, diese bestehenden Vergünstigungen abzuschaffen oder über den vom Bundestag im Jahre 1970 beschlossenen Rahmen hinaus einzuschränken. Sie ist jedoch der Auffassung, daß die Erhöhung des Präferenzvolumens durch die im Jahre 1972 wirksam gewordenen Änderungen der Verbrauchsteuergesetze nicht hingenommen werden sollte. Es besteht Übereinstimmung mit dem Senat von Berlin, daß durch eine Änderung des BerlinFG die Verteile aus der Erhöhung der Verbrauchsteuern soweit wie möglich ausgeglichen werden sollten. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 865* Anlage 40 Die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Reuschenbach (SPD) (Drucksache 7/188 Fragen B 15 und 16) : Trifft es zu, daß beim Inkrafttreten der neuen Einheitswerte des Grundvermögens am 1. Januar 1974, dem gleichzeitigen Außerkrafttreten der Meßzahlen nach § 12 Grundsteuergesetz und dem wahrscheinlichen Fehlen neuer Meßzahlen die Städte und Gemeinden ab 1974 überhaupt keine Grundsteuern mehr erheben können? Ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, der Forderung des Deutschen Städtetages zu entsprechen, dem Bundestag ein „Vorschaltgesetz" vorzuschlagen, in dein zumindest neue Maßzahlen festgesetzt werden? werden gemäß Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde nicht beantwortet. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 21. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/188 Fragen B 17 und 18) : Kann die Bundesregierung Berichte bestätigen, wonach sie von der australischen Regierung darüber informiert wurde, daß Australiens Exporte von mineralischen Rohstoffen — auch teilaufbereitet — künftig ohne Ausnahme im Rahmen staatlicher Kontrollmaßnahmen geregelt werden sollen? Zu welchen wirtschaftlichen Auswirkungen und konzeptionellen Konsequenzen für die künftige Energie- und Rohstoffpolitik werden nach Auffassung der Bundesregierung die vom australischen Kabinett beschlossenen und am 31. Januar 1973 bekanntgegebenen Ergänzungsbestimmungen für den Export von mineralischen Rohstoffen in der EWG und in der Bundesrepublik Deutschland führen? Die Bundesregierung ist von der australischen Regierung unterrichtet worden, daß sämtliche australische Mineralien aller Verarbeitungsstufen einer Exportkontrolle unterworfen werden. Diese Maßnahme soll zu höheren Exportpreisen im Rahmen künftiger Rohstofflieferverträge führen und dem australischen Bergbau eine ausgewogene Entwicklung ermöglichen. In einer Note an die australische Regierung hat die Bundesregierung ihre ernsten Bedenken gegen die Exportkontrolle zum Ausdruck gebracht. Bedenklich ist das australische Vorgehen nicht nur wegen möglicher unmittelbarer Nachteile für die deutsche Rohstoffversorgung auf mittlere und längere Sicht, sondern auch wegen des negativen handelspolitischen Beispiels, das andere Rohstofflieferländer zu ähnlichem Verhalten ermutigen könnte. Ein solcher Trend würde den Bemühungen im GATT um eine Ausweitung des internationalen Handels zuwiderlaufen. Australien ist für die deutsche Wirtschaft ein wichtiger Lieferant mineralischer Rohstoffe; das gilt insbesondere für Bauxit, in gewissem Umfange auch für Rohblei, Nickel und einige andere Mineralien. Gegen Ende der Siebziger Jahre wird die Lieferung von Uran an Bedeutung gewinnen. Allerdings spielt Australien - abgesehen von dem obengenannten Bauxit — für die deutsche Rohstoffversorgung derzeit keine dominierende Rolle, so daß im Falle von Preiserhöhungen oder mengenmäßigen Beschränkungen ein teilweises Ausweichen auf andere Bezugsquellen denkbar wäre. Die Bundesregierung hält es für verfrüht, wegen der beabsichtigten australischen Exportkontrolle für Mineralien schon jetzt konzeptionelle Konsequenzen für die deutsche Rohstoffpolitik zu ziehen, zumal ungewiß ist, in welchem Ausmaß und mit welchem Nachdruck die australische Regierung ihre Politik in der Praxis durchzusetzen versucht. Die Bundesregierung wird die australischen Maßnahmen zunächst sorgfältig beobachten und gemeinsam mit anderen Rohstoffverbrauchsländern, insbesondere im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften, die zur Interessenwahrung erforderlichen Schritte zu prüfen. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 21. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage B 19): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das Verbindungsbüro der Verbraucher bei der EWG in Brüssel wieder zu beleben? Der Kontaktausschuß für Verbraucherfragen bei den Europäischen Gemeinschaften hat seine Tätigkeit im Frühjahr 1972 beendet. In diesem Ausschuß hatten sich mehrere europäische Spitzenverbände — u. a. das Büro der Europäischen Verbraucherverbände (BEUC), der Europäische Bund freier Gewerkschaften (EBFG) und Euro-Coop — zusammengeschlossen. Die Bundesregierung hält eine wirksame Vertretung der Verbraucherinteressen gegenüber den Europäischen Gemeinschaften für notwendig, zumal da eine wachsende Zahl von Gemeinschaftsbeschlüssen Verbraucherbelange berühren. Sie muß es jedoch den beteiligten Organisationen selbst überlassen, in welcher Form diese die Vertretung der Verbraucherinteressen auf europäischer Ebene organisieren. In Gesprächen mit der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher (AGV) hat mein Haus die Bereitschaft zum Ausdruck gebracht, seine Zuwendungen an die AGV zu erhöhen, damit diese einen angemessenen Beitrag für eine verbesserte Repräsentanz der europäischen Verbraucherverbände zu leisten vermag. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 20. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Vogt (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage B 20): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, daß gemäß § 124 Abs. 6 a des Angestelltenversicherungsgesetzes Ärzte auch dann in ärztlichen Versorgungswerken nachversichert werden, wenn sie zwar vor dem 1. Januar 1973 aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden sind, die Nachversicherung bisher aber noch nicht stattgefunden hat? 866* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 Nach den Vorschriften des Rentenreformgesetzes können Personen, die aus einer versicherungsfreien Beschäftigung ausscheiden und Mitglied einer berufsständischen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung werden, beantragen, daß der Arbeitgeber den im Rahmen der Nachversicherung zu entrichtenden Betrag statt an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte an die betreffende berufsständische Einrichtung zahlt. Nach der entsprechenden Übergangsbestimmung kann die Nachversicherung in dieser Form nur in den Fällen erfolgen, in denen der Nachzuversichernde nach dem 31. Dezember 1972 aus der versicherungsfreien Beschäftigung ausscheidet. Der klare Wortlaut der Vorschrift läßt keine andere Auslegung zu. Es trifft zu, daß diese Übergangsregelung mit all den Konsequenzen behaftet ist, die bei jeder Stichtagsregelung eintreten. Der Übergang vom System der Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung in eine berufsständische Einrichtung erfordert jedoch eine klare zeitliche Begrenzung, insbesondere auch aus Gründen des Leistungsrechts. Die von Ihnen erfragte Änderung müßte aus Gründen der Gleichbehandlung wohl vorsehen, daß bereits vor dem 1. Januar 1973 abgewickelte Nachversicherungsfälle auf Antrag des Nachversicherten aufgerollt werden müßten. Dieses Verfahren wäre aber mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand — vor allem wenn inzwischen bereits Leistungen gewährt worden sind — verbunden und würde auch die Problematik eines neuen Stichtags mit sich bringen. Diese Überlegungen haben bei der Entscheidung des Gesetzgebers eine Rolle gespielt. Im Falle des Aufschubs der Nachentrichtung wegen Übertritts in eine andere versicherungsfreie Beschäftigung hat die Bundesregierung keine Bedenken, nach neuem Recht verfahren zu lassen, wenn die übrigen Voraussetzungen der Nachentrichtung zu einem berufsständischen Versorgungswerk vorliegen und der Wegfall des Aufschubtatbestandes nach dem 31. Dezember 1972 erfolgt. Dann würde vermieden werden, daß die Nachversicherungsbeiträge aufgespalten werden müssen. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 21. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Fragen B 21 und 22) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung der 10. ordentlichen Bezirksjugendkonferenz der IG-Metall Hessen vein Mai 1972, Jugendvertreter und Betriebsräte während ihrer Amtszeit vom Wehr- und Ersatzdienst zu befreien? Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt beabsichtigt die Bundesregierung die Befreiung vorzunehmen? Eine zeitlich befristete Zurückstellung ist nur dann zulässig, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst oder zivilen Ersatzdienst für den Wehrpflichtigen aus persönlichen Gründen eine besondere Härte be- deuten würde. Eine Beeinträchtigung der Arbeit des Betriebsrates oder der Betriebsjugendvertretung stellt aber keine persönliche Härte für den einberufenen Wehrpflichtigen dar. Auch eine Unabkömmlichstellung von Betriebsratsmitgliedern oder Jugendvertretern für den Wehrdienst bzw. zivilen Ersatzdienst ist nicht möglich, denn ein Wehrpflichtiger kann nur dann unabkömmlich gestellt werden, wenn das öffentliche Interesse an der Fortführung seiner gegenwärtigen Tätigkeit das öffentliche Interesse an der Ableistung des Wehrdienstes oder zivilen Ersatzdienstes überwiegt. Ein öffentliches Interesse an der Unabkömmlichstellung eines Wehrpflichtigen besteht aber nur dann, wenn bei seiner Einberufung die Erfüllung seiner bisherigen Aufgaben nicht durch andere Personen sichergestellt werden kann. Dies kann jedoch bei der Einberufung eines Betriebsrates oder Jugendvertreters generell nicht angenommen werden, weil nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes ein Ersatzmann für die Dauer der Verhinderung des gewählten Betriebsratsmitglieds oder Jugendvertreters in den Betriebsrat bzw. die Jugendvertretung des Betriebes nachrückt. Angesichts dieser Rechtslage sieht die Bundesregierung keinen Grund für eine die wehrpflichtigen Betriebsräte und Jugendvertreter begünstigende Sonderregelung. Sie beabsichtigt daher auch nicht, dem Deutschen Bundestag eine entsprechende Änderung der geltenden Bestimmungen über die Zurückstellung oder Unabkömmlichstellung vom Wehrdienst bzw. zivilen Ersatzdienst vorzuschlagen. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 20. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Mertes (Stuttgart) (FDP) (Drucksache 7/188 Fragen B 23 und 24) : Nachdem laut Presseberichten in den letzten Tagen in Stuttgart größere Bestände französischen Salats wegen einer Pflanzenschutzmittelkonzentration von über 30 ppm vernichtet werden mußten, frage ich die Bundesregierung, ob sie gedenkt, Vorkehrungen zu treffen, die sicherstellen, daß eine chemische Verseuchung von importierten Lebensmitteln schon bei Überschreitung der Grenzen festgestellt werden kann? Welche Initiativen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um eine Angleichung der europäischen Lebensmittelgesetze an die in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Vorschriften zu erreichen? Zu Frage B 23: Die deutsche Lebensmittelüberwachung kann zur Feststellung von Pflanzenschutzmittelrückständen auf Lebensmitteln, die zum Export in die Bundesrepublik bestimmt sind, aus rechtlichen Gründen nicht auf fremdem Hoheitsgebiet tätig werden, sondern erst an der deutschen Grenze Maßnahmen treffen. Die Bundesregierung hat schon vor etwa 1 Jahr Vorkehrungen getroffen, um die Überwachung von Obst und Gemüse an den Grenzen zu intensivieren. Auf Anregung des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit hat der Bundesminister für Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 867e Wirtschaft und Finanzen die Zolldienststellen angewiesen, die zuständigen Lebensmittelüberwachungsstellen der Länder von größeren Lebensmittelimporten zu benachrichtigen, um der Lebensmittelüberwachung die Untersuchungen von Obst und Gemüse auf Pflanzenschutzmittelrückstände schon im Zusammenhang mit der zollamtlichen Abfertigung zu ermöglichen. Die Zusammenarbeit zwischen der Lebensmittelüberwachung und den Zolldienststellen hat sich inzwischen bewährt. Allerdings können Lebensmittelimporte in gleicher Weise wie inländische Erzeugnisse nur stichprobenweise untersucht werden, so daß gelegentliche Importe von Lebensmitteln mit überhöhten Rückständen nicht ganz ausgeschlossen werden können. Eine aktue Gesundheitsgefährdung konnte durch die bekanntgewordenen Überschreitungen der festgesetzten Höchstmengen jedoch noch nicht festgestellt werden. Maßnahmen, die schon vor den deutschen Grenzen einsetzen und den Import von Lebensmitteln mit überhöhten Rückständen verhindern könnten, sind vorerst nur aufgrund bilateraler Absprachen möglich. Ansatzpunkte für eine entsprechende bilaterale Zusammenarbeit haben sich mit der französischen Regierung ergeben. Zwischen dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit und der Französischen Botschaft ist vereinbart worden, daß das Ministerium der Botschaft die Fälle meldet, in denen französische pflanzliche Lebensmittelimporte wegen überhöhter Pflanzenschutzmittelrückstände von der amtlichen Lebensmittelüberwachung beanstandet werden mußten. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit teilt der Botschaft die Anschrift des französischen Lieferanten mit, damit in Frankreich den Ursachen für die Beanstandung nachgegangen werden kann. Anfang März wird im französischen Landwirtschaftsministerium zwischen französischen und deutschen Sachverständigen erörtert werden, wie die Einhaltung der deutschen Rechtsvorschriften bei Importen, insbesondere von Salat, aus Frankreich gewährleistet werden kann. Zu Frage B 24: Die Bundesregierung hat sich bei den Arbeiten zur Angleichung des Lebensmittelrechts im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft stets von den strengen Maßstäben des deutschen Lebensmittelrechts leiten lassen. Allerdings wird nicht erwartet werden können, daß in einer Gemeinschaft von nunmehr 9 Mitgliedstaaten eine Rechtsangleichung so vollzogen werden könnte, daß das deutsche Lebensmittelrecht insgesamt übernommen wird. Selbstverständlich wird sich die Bundesregierung auch in Zukunft darum bemühen, den in der Bundesrepublik erreichten Stand des Verbraucherschutzes aufrechtzuerhalten. Im Rahmen der Rechtsangleichung der Vorschriften über Schädlingsbekämpfungsmittelrückstände bei Obst und Gemüse ist erreicht worden, daß die deutschen Vorstellungen über duldbare Höchstmengen weitgehend in den Vorschlag einer ersten Richtlinie zur Festsetzung von Höchstgehalten an Schädlingsbekämpfungsmitteln auf und in Obst und Gemüse Eingang gefunden haben. Der Richtlinienvor- I schlag, über den in der Sechsergemeinschaft bereits Übereinstimmung erzielt war, wird in Kürze noch mit den Beitrittstaaten erörtert werden. Die Bundesregierung wird auch hier ihren bisher eingenommenen Standpunkt weitervertreten. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 20. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Fragen B 25 und 26) : Hält die Bundesregierung Veröffentlichungen des Deutschen Roten Kreuzes wie das „Herz Quiz", in denen offen der Ersatz tierischer Fette (Butter) durch Margarine und pflanzliche Ole empfohlen wird, mit den Grundsätzen einer objektiven Aufklärung für vereinbar angesichts der Tatsache, daß der als unparteiisch bekannte französische Verbraucherverband (Union Fédérale de la Consommation) in einem Gutachten bezüglich Margarine erklärt „wir wagen es nicht. statt Butter ein Ersatzprodukt zu empfehlen, das aus verschiedenen Ausgangsstoffen besteht, die zahlreiche sehr undurchsichtige und in ihren Wirkungen noch wenig bekannte chemische Behandlungen erfahren haben"? Wird die Bundesregierung, ähnlich wie in Irland, wo 1972 jegliche Margarinewerbung untersagt wurde, die einen direkten oder indirekten Hinweis darauf enthält, daß die Einbeziehung eines solchen Fetts in die menschliche Nahrung gesundheitliche Vorteile mit sich bringe, im Rahmen der Gesamtreform des Lebensmittelrechts gesundheitsbezogene Werbung nicht nur gegenüber medizinischen Laien, sondern auch gegenüber Heilberufen verbieten, um zu einer vorurteilslosen Beratung gegenüber Verbrauchern in Diät- und Lebensmittelfragen beizutragen? Zu Frage B 25: Die vom Gesundheitsdienst des Deutschen Roten Kreuzes in seiner Veröffentlichung „Herz-Quiz" zur Frage der gesundheitlichen Bedeutung des Verzehrs tierischer Fette vertretene Auffassung ist nach den mir vorliegenden Unterlagen nicht wissenschaftlich abgesichert. Die meisten Ernährungswissenschaftler sowie das Bundesgesundheitsamt und die Deutsche Gesellschaft für Ernährung fordern jedoch zur Vermeidung von Herz- und Kreislauferkrankungen eine wesentliche Reduktion des überhöhten Fettkonsums bei Erwachsenen auf 70 bis 80 g pro Tag, wobei es als ungeklärt gilt, inwieweit pflanzliche oder tierische Fette Einfluß auf das Entstehen von Herz-und Gefäßkrankheiten haben. Unter Berücksichtigung dieser neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse und der im 1. Ernährungsbericht enthaltene wissenschaftlichen Aussagen wurden die „10 Regeln für eine richtige Ernährung" der Deutschen Gesellschaft für Ernährung 1970 neu gefaßt, wobei es jetzt heißt, „bei geringer körperlicher Bewegung genügen 70 bis 75 g Fett je Tag. Die Wahl der Fette bleibt dem einzelnen überlassen. Das Bundesgesundheitsamt hat sich in einem ausführlichen Gutachten zur Frage der „ernährungsphysiologischen Bedeutung von Butter und Margarine" in der Zusammenfassung wie folgt geäußert: „Somit haben beide Fettarten Vorzüge und Nachteile. Hinsichtlich einer Begünstigung von Kreislaufschäden sind eindeutige Differenzen nicht gege- 868* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 ben; beide Fette enthalten genügend ungesättigte Fettsäuren, um einen möglichen Nachteil der gesättigten Fettsäuren zu kompensieren. Die Empfehlungen bei dem heutigen Stand des Wissens sollten daher auf eine gleichmäßige Beteiligung der verschiedenen Fette am nicht zu hoch bemessenen Fettanteil der Kost hinauslaufen." Zu Frage B 26: Der Entwurf eines Gesetzes zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts, der dem Deutschen Bundestag in der 6. Legislaturperiode vorlag und nunmehr in unveränderter Form den gesetzgebenden Körperschaften erneut zur Beschlußfassung zugeleitet worden ist, enthält eine Reihe von Bestimmungen, die die Werbung für Lebensmittel gegenüber dem Verbraucher regeln. So ist in § 17 Abs. 1 Nr. 5 des Entwurfs vorgesehen, daß künftig auch die Werbung mit wissenschaftlich ungesicherten Erkenntnissen als irreführend anzusehen und verboten ist. Diese Bestimmung soll noch durch das in § 18 des Entwurfs vorgesehene spezielle Verbot der gesundheitsbezogenen Werbung ergänzt werden. Danach sollen in der Werbung für Lebensmittel in Zukunft neben weiteren Werbeverboten Aussagen nicht mehr möglich sein, die sich auf die Beseitigung oder Linderung von Krankheiten beziehen. Durch die genannten Regelungen werden gerade in der Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen strenge Maßstäbe angelegt und die im Interesse des Verbraucherschutzes unerwünschten Auswüchse in der Werbung für Lebensmittel unterbunden. Hinsichtlich der erwähnten gesundheitsbezogenen Werbung für Margarine in Irland hat die Bundesregierung eine Rückfrage bei der deutschen Botschaft in Dublin gehalten. Nach deren Auskunft sollen spezielle Verbote einer Werbung für Margarine dort nicht bestehen. Die Bundesregierung wird jedoch um weitere Klärung bemüht sein. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 20. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Fragen B 27 und 28) : welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus der Entwicklung der Kostensituation in den Altenpflegeheimen zu ziehen, nachdem selbst ein Rentner mit überdurchschnittlicher Rente nicht mehr in der Lage ist, die Pflegekosten aus eigenen Mitteln aufzubringen? Ist der Bund insbesondere bereit, sich im Rahmen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes auch an der Finanzierung von Pflegeheimen zu beteiligen, da die Grenzen zwischen Krankenhaus, Leichtkrankenhaus, Nachsorgeklinik, Gereatrische Klinik, Intensivpflegeheim und Pflegeheim ohnehin fließend sind? Die Bundesregierung verfolgt mit Sorge die Entwicklung der Kostensituation in den Altenpflegeheimen. Sie wird diese Frage gemeinsam mit den zuständigen Länderbehörden erörtern und nach Lösungsmöglichkeiten suchen. Gesetzliche Möglichkeiten der unmittelbaren Einflußnahme auf die Preisgestaltung in den Altenpflegeheimen sind für den Bund nicht gegeben. Durch die Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes ist jedoch sichergestellt, daß die Versorgung der Pflegebedürftigen trotz der gestiegenen Tagessätze nicht beeinträchtigt wird. Pflegebedürftigen, die nicht in der Lage sind, die Kosten zu tragen, ist unter den im Gesetz genannten näheren Voraussetzungen Hilfe zur Pflege zu gewähren. Die Hilfe umfaßt insbesondere die Übernahme der nicht gedeckten Pflegekosten. Die Mittel des Krankenhausfinanzierungsgesetzes stehen für diesen Zweck nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Gesetzes nicht zur Verfügung. Der Begriff des Krankenhauses ist in § 2 KHG definiert. Altenpflegeheime erfüllen diese Voraussetzungen nicht. § 4 Abs. 3 KHG schließt auch Einrichtungen in Krankenhäusern für Personen, die als Pflegefälle gelten, ausdrücklich von der Förderung nach diesem Gesetz aus. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 21. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage B 29): Da die gegenwärtige Durchfahrt durch die Stadt Beerfelden seit Jahren ein Verkehrshindernis und ein großer Gefahrenpunkt besonders im Winter ist und nach einem Bericht des Landrats des Odenwaldkreises vom 21. Dezember 1972 der Baubeginn der Umgehungsstraße im Zuge der B 45 bei Beerfelden für 1975 in Aussicht genommen werden soll, frage ich die Bundesregierung, oh sie bereit ist, die Beseitigung dieses ihr seit langem bekannten Engpasses früher in Angriff zu nehmen. lm Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, der dem Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren von 1971 bis 1985 beigefügt ist, ist die Umgehung Beerfelden im Zuge der B 45 in der 3. Dringlichkeitsstufe vorgesehen. Es ist daher gegenwärtig nicht zu übersehen, wann mit dem Bau begonnen werden kann. Von einem beabsichtigten Baubeginn für 1975 ist beim Bund und beim Land Hessen nichts bekannt. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 21. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage B 30) : Welche Straßenbaumaßnahmen plant die Bundesregierung im Raume des Verwaltungsbezirks Braunschweig in den Jahren 1973'1974/1975? Ich bitte um Verständnis, daß es mir nicht möglich ist, die sehr zahlreichen Straßenbaumaßnahmen im Verwaltungsbezirk Braunschweig im einzelnen auf- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 869* zuführen. Im ganzen ergeben sich die Einzelvorhaben in den kommenden Jahren aus dem 1. Fünfjahresplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Rechnungsjahren 1971 bis 1975, der den Mitgliedern des Bundestages zugegangen ist. Die Einzelvorhaben im Bereich des niedersächsischen Verwaltungsbezirks Braunschweig sind aufgeführt unter a) Titel 760 21, S. 56/57, lfd. Nr. 269 bis 279 (Größerer Ausbau und Neubau von freien Strekken und von Ortsdurchfahrten in Gemeinden bis 50 000 Einwohner im Zuge von Bundesstraßen.) b) Titel 770 21, S. 174/175, lfd. Nr. 70 bis 73 (Ausbau von Bundesautobahnen und deren Nebenanlagen — ausgenommen Hochbauten — sowie Erneuerung von Fahrbahndecken.) c) Titel 770 64, S. 246/247, lfd. Nr. 96 bis 102 (Neubau von Bundesautobahnen ohne Finanzierungsbeiträge der Öffa.) Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 21. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Fragen B 31 und 32) : ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß während der Ausbauarbeiten des Autobahnabschnittes LeverkusenerKreuz—Wuppertal zu bestimmten Zeiten Umleitungen notwendig werden können? Ist die Bundesregierung bereit, den Bau der Umgehungsstraße im Zuge der B 51 im Raume Wermelskirchen els Voraussetzung für den Ausbau der BAB Leverkusener-Kreuz—Wuppertal anzuerkennen? Zu Frage 31: Grundsätzlich werden bei Ausbauarbeiten an Bundesautobahnbetriebsstrecken die Baustellen so eingerichtet, daß dem Verkehr auf der Autobahn 4 Behelfsfahrstreifen zur Verfügung stehen. Hierbei spielt eine zweckmäßige Einteilung der Bauabschnitte auf bestimmte Längen und Abstände, die im einzelnen unter Berücksichtigung der jeweiligen Örtlichkeit festzulegen sind, eine besondere Rolle. Dementsprechend soll auch bei der Verbreiterung der A 11 Leverkusen Wermelskirchen verfahren werden. Es ist allerdings nicht auszuschließen, daß bei unvorhersehbaren Verkehrsstörungen Umleitungen notwendig werden. Zu Frage 32: Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist für die B 51 eine Umgehungsstraße von Wermelskirchen in der II. Dringlichkeitsstufe ausgewiesen. Nach dem derzeitigen Stand der Überlegungen ist die Umgehungsstraße Wermelskirchen nicht im Zusammenhang mit dem Ausbau der A 11 zu sehen. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 21. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Fragen B 33 und 34) : Wie ist zur Zeit die Situation der Planung, der finanziellen Sicherstellung und der Fertigstellung der Bundesautobahn A 110 im Kreis Euskirchen? \Vann ist mit dem Abschluß des Autobahnbaus der A 110 bzw, wann ist mit der Übergebe an den Straßenverkehr zu rechnen? Die A 110 soll von der A 14 bei Weilerswist nach Süden fortschreitend verwirklicht werden. Dementsprechend wurde di.e Linie für den Bereich Weilerswist—Euskirchen im Jahre 1968 und für die anschließende Strecke bis zur Landesgrenze 1970 bzw. 1971 nach § 16 Bundesfernstraßengesetz bestimmt. Auf dieser Grundlage wurde die Entwurfsbearbeitung betrieben. Nach dem derzeitigen Stand der Planfeststellung und der Bauvorbereitung könnte das bisher angestrebte Ziel, die Teilstrecke zwischen Weilerswist und Wtßkirchen (westl. Euskirchen) in den ersten Jahren des 2. Fünfjahresplanes verkehrsbereit zu haben, erreicht werden. Die Änderung der Zweckbindung der Mineralölsteuer wird jedoch nicht ohne Auswirkungen auf die angestrebten Planziele bleiben. Im Interesse der Einhaltung vordringlicher Bauziele müssen die Termindispositionen noch nicht begonnener Autobahnstrecken entsprechend hinausgeschoben werden. Es ist damit zu rechnen, daß hiervon auch die A 110 betroffen werden wird. Bei dieser Sachlage können zur Zeit noch keine Fertigstellungstermine genannt werden. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 21. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Fragen B 35 und 36) : Ist es richtig, was in den letzten Tagen in der örtlichen Presse Otters zu lesen war, daß die Bahnstrecke Winden Weißenburg (Elsaß) endgültig stillgelegt werden soll? Ist die Bundesregierung bereit, bei der Deutschen Bundesbahn darauf hinzuwirken, daß wenigstens für den Berufsverkehr in den Morgen- und Nachmittagsstunden die erforderliche Zahl en Zugpaaren weiterläuft zumindest so lange - bis andere Verkehrsmöglichkeiten in ausreichendem Maße der Bevölkerung zur Verfügung stehen? Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn hat dem Bundesminister für Verkehr noch keinen Antrag für Stillegungsmaßnahmen auf der Strecke Winden—Landesgrenze(—Weißenburg) vorgelegt. Auch der Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn hat sich mit dieser Strecke noch nicht befaßt. Die Deutsche Bundesbahn hat jedoch mitgeteilt, daß sie für die dauernde Einstellung des Reisezugbetriebes zwischen Winde -Landesgrenze (Weißenburg) das Verfahren gemaß Bundesbahngesetz am 4 Januar 1973 eingeleitet und nach 14 dieses Gesetzes der obersten Landesverkehrsbehörde Gele- 870* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 genheit zur Stellungnahme gegeben hat. Das Verfahren steckt somit erst in den Anfängen. Sollte der Vorstand der Deutschen Bundesbahn dem Bundesminister für Verkehr einen Antrag für die genannte Maßnahme vorlegen, wird gerade die Frage einer zukünftigen Verkehrsbedienung in diesem Raum besonders sorgfältig geprüft werden. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vorn 21. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 7/188 Fragen B 37 und 38) : Wann rechnet die Bundesregierung mit Baubeginn bzw. Bauende der vorgesehenen Umgehung der Stadt Landsberg auf der neuen B 12? Mit welchen Kosten und in welchen Jahresraten ist diese Umgehung in die Straßenverkehrsplanung einbezogen? Zu Frage B 37: Die Ortsumgehung Landsberg im Zuge der B 12 ist seit 1970 im Bau. Allerdings konnten die Arbeiten an diesem Projekt in den letzen Jahren wegen der begrenzten Mittel im Bundesfernstraßenbau und wegen der Finanzierung einiger noch vordringlicherer Projekte — insbesondere im Raum München — nicht so vorrangig durchgeführt werden, wie dies wünschenswert gewesen wäre. Das Projekt wird jedoch in diesem und den folgenden Jahren so finanziert, daß voraussichtlich in etwa 4 bis 5 Jahren mit der Fertigstellung zu rechnen ist. Zu Frage B 38: Im 1. Fünfjahresplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Haushaltsjahren 1971 bis 1975 ist die Ortsumgehung Landsberg bei Kennz. 1264, lfd. Nr. 39 mit Gesamtkosten in Höhe von jetzt 55 Millionen DM veranschlagt, und zwar mit folgenden Jahresraten: 5,5 Millionen DM 1972, 6,5 Millionen DM 1973, 7,5 Millionen DM 1974 und 6 Millionen DM 1975. Die Bereitstellung der Mittel in den einzelnen Haushaltsjahren ist allerdings von dem jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsvolumen für die Bundesfernstraßen abhängig. Die jährlichen Beträge nach 1975 werden erst mit Aufstellung des 2. Fünfjahresplanes (1976 bis 1980) festgelegt. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 21. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage B 39) : Welche Planungen bestehen über den Bau der Bundesautobahn Reiskirchen—Montabaur (zeitlicher Rahmen, Finanzierung, Trasse mit Anschlüssen usw.)? Ein ca. 6 km langes Teilstück der Bundesautobahn- Neubaustrecke Koblenz —Gießen (A 74) ist nördlich von Gießen im Bau. Die Verkehrsübergabe soll voraussichtlich 1975/1976 erfolgen. Verknüpfungen mit den übrigen klassifizierten Straßennetz sind an der L 3093 (West-Tangente Gießen) bei Krofdorf und an der B 3 alt nördlich von Gießen mit einer Querspange zum Main-Lahn-Schnellweg (B 3 a) vorgesehen. Anschließend daran soll der Weiterbau nach Osten nördlich am Hangelstein vorbei bis zur Bundesautobahn Kassel—Frankfurt bei Reiskirchen durchgeführt werden. Mit der Fertigstellung dieser Teilstrecke wird eine durchgehende zweibahnige Querverbindung zwischen den Bundesautobahnen Dortmund—Gießen und Kassel—Frankfurt geschaffen. Der Verkehr wird dabei über die neue vierspurige B 429 (Wetzlar— Gießen), ,die West-Tangente Gießen und die vorgenannten Teilstrecken der Bundesautobahn Koblenz—Gießen geführt. Nach Fertigstellung der Abschnitte zwischen Krofdorf und Reiskirchen soll als letztes Teilstück des Gesamtabschnittes Wetzlar—Reiskirchen die Weiterführung nach Westen bis zur Bundesautobahn Dortmund—Gießen in Angriff genommen werden. Der Abschnitt Höhr-Grenzhausen (Montabaur) — Wetzlar ist erst in der III. Dringlichkeitsstufe des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen vorgesehen. Der Zeitpunkt der Baudurchführung ist daher noch nicht abzusehen. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 21. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Handlos (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Fragen B 40 und 41) : Treffen Pressemeldungen zu, daß die Aufhebung der Bahnstrecke Zwiesel—Bodenmais erneut geplant ist? Trifft es ferner zu, daß die Stückgut-Annahmestellen in der Bundesrepublik Deutschland entscheidend verringert werden sollen und wenn ja, sind davon auch Stückgut-Annahmestellen in Ostbayern betroffen? Zu Frage B 40: Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn hat mir einen Antrag auf Einstellung des Gesamtbetriebes der Strecke Zwiesel—Bodenmais vorgelegt. Da diese Strecke im Zonenrandgebiet liegt, greift hier das im Verkehrspolitischen Programm der Bundesregierung vorgesehene Verfahren Platz, wonach bei Entscheidungen über solche Strecken neben volks- und betriebswirtschaftlichen Überlegungen die besonderen politischen Gegebenheiten zu berücksichtigen sind. Um diese umfassende Beurteilung zu ermöglichen, wurde die Deutsche Bundesbahn aufgefordert, ergänzende Unterlagen vorzulegen. Ein Interministerieller Arbeitskreis der beteiligten Ressorts wird sich dann mit der Überprüfung dieser Strecke befassen und eine Empfehlung für die Bundesregierung Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 871* erarbeiten. Dieses Verfahren verfolgt das Ziel, der Bundesregierung die Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung des Betriebes aufzuzeigen. Zur Zeit ist noch nicht abzusehen, wann das Bundeskabinett seine Entscheidung treffen wird. Zu Frage B 41: Die Stückgutorganisation liegt in der Hand der Deutschen Bundesbahn, deren Vorstand einen Sonderausschuß mit der Aufgabe betraut hat, eine neue Unternehmenskonzeption für den Stückgutverkehr zu erarbeiten. Der Entwurf der neuen Konzeption wird dem Bundesminister für Verkehr demnächst vorgelegt werden. Zu welchen Schlüssen der Sonderausschuß gelangen wird, steht gegenwärtig noch nicht fest. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 21. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache 7/188 Frage B 42) : Bestehen seitens der Bundesregierung Absichten, im Interesse größerer Verkehrssicherheit Führerscheinbewerber bei der Fahrprüfung über die Auswirkungen von Medikamenten (insbesondere in Verbindung mit alkoholischen Getränken) auf die Fahrtüchtigkeit befragen zu lassen? Fragen dieser Art sind bereits durch die Prüfungsrichtlinien vom 20. November 1970 (Verkehrsblatt 1970 S. 926) in den Prüfungsstoff der Fahrerlaubnisprüfung eingeführt worden. Der Bundesminister für Verkehr beabsichtigt gleichwohl, bei der nächsten Änderung der Prüfungsrichtlinien den Abschnitt des amtlichen Fragenkatalogs „Unfallfaktoren infolge vorübergehender oder ständiger Fahruntüchtigkeit (Ablenkung, Ermüdung, Alkohol und andere berauschende Mittel sowie Medikamente, Krankheit und Gebrechen)" im Interesse der Verkehrssicherheit zu erweitern. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 21. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage B 43) : Wie ist der gegenwärtige Stand der Planung der SchwarzwaldAutobahn im Gebiet zwischen Freiburg und St. Peter, und welche Überlegungen werden angestellt, um durch die Führung dieser Autobahn zu gewährleisten, daß einerseits die Erholungsfunktion der Landschaft erhalten und andererseits die Beeinträchtigung landwirtschaftlicher Betriebe nach Möglichkeit reduziert wird, und wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit einer Trassenführung durch das Höllental? Die gemäß Artikel 90 des Grundgesetzes mit der Planung der Bundesfernstraßen befaßte Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg führt z. Z. die notwendigen Voruntersuchungen für die neue Autobahn Freiburg—Donaueschingen durch. Dabei wird angestrebt, die hinsichtlich der Erhaltung der Landschaft und der geringstmöglichen Beeinträchtigung landwirtschaftlicher Betriebe optimale Trasse zu finden. Diese Untersuchungen werden noch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen, so daß sich gegenwärtig noch nicht absehen läßt, wann die erforderlichen Unterlagen zur Bestimmung der Linienführung gemäß § 16 Bundesfernstraßengesetz dem Herrn Bundesminister für Verkehr vorgelegt werden können. In diesem Zusammenhang darf noch bemerkt werden, daß die Bundesregierung wenig Verständnis für die auch ihr bekanntgewordenen Bestrebungen hat, die Autobahn durch das Höllental zu führen, da gerade eine solche Trassenführung in nicht vertretbarem Maße in das weithin bekannte Landschaftsbild des Schwarzwaldes eingreifen würde und mit außerordentlich hohen Mehrkosten verbunden wäre. Anlage 58 Antwort des Bundesministers Dr. Vogel vom 22. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seibert (SPD) (Drucksache 7/188 Frage B 44) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die Mietobergrenzen für die Bezugsberechtigung von Wohngeld zu erhöhen und gegebenenfalls in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt? Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag bis zur Sommerpause dieses Jahres den Mietenbericht 1972 vorlegen. Der Bericht soll eine Entscheidung über die Anpassung der nach dem Zweiten Wohngeldgesetz maßgebenden Höchstbeträge für die zu berücksichtigende Miete und Belastung ermöglichen. In welchem Ausmaß eine Anhebung dieser Höchstbeträge erforderlich ist, kann zur Zeit noch nicht endgültig beurteilt werden, weil das statistische Material, das auch die Grundlage für den von der Bundesregierung zu erstattenden Mietenbericht bildet, noch nicht vollständig vorliegt. Die endgültige Entscheidung über eine Anhebung der Höchstbeträge wird allerdings nicht jetzt, sondern erst in Zusammenhang mit der Aufstellung und Verabschiedung des Haushalts 1974 zu treffen sein. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 19. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/188 Frage B 45) : Wie hoch werden die Zuschüsse für die Vertriebenenverbände und ihre Untergliederungen — im Vergleich zu 1970, 1971 und 1972 — insgesamt im Jahre 1973 im Bundeshaushalt sein? Gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, daß die Vertriebenenverbände diese Bundesmittel in Zukunft nur noch für kulturelle Aufgaben im engeren Sinn erhalten, und in welcher Form soll die Zweckbindung kontrolliert werden? Die Zuschüsse, die die Vereinigungen der Vertriebenen aus den meinem Hause zur Verfügung stehenden Mitteln erhalten, werden aus einem Titel gewährt, der wegen seines vertraulichen Inhalts 872* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 der Kontrolle eines parlamentarischen Achterausschusses unterliegt, der sich aus Mitgliedern der im Bundestag vertretenen Parteien zusammensetzt. Es ist mir deshalb nicht möglich, Ihnen die Höhe der Zuwendungen mitzuteilen. Die Bundesregierung sieht in der Erfüllung des im § 96 des Bundesvertriebenengesetzes ausgesprochenen gesetzlichen Auftrags zur Pflege des Kulturguts und Förderung der Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge eine wichtige Aufgabe. Sie beabsichtigt jedoch nicht, die Bundesmittel nur auf diesen Bereich zu beschränken. Ich kann Ihnen jedoch versichern, daß ein Vorhaben erst nach eingehender Prüfung der Antragsunterlagen gefördert wird. Bei der Vergabe und der Prüfung der Verwendung der Zuwendungen werden die im Haushaltsplan festgelegte Zweckbestimmung und die sonstigen Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung in jedem Einzelfall sorgfältig beachtet. Ich stehe Ihnen gern zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung, weise allerdings darauf hin, daß für die Förderung der Kulturarbeit der Vertriebenen der Bundesminister des Innern zuständig ist. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 19. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/188 Fragen B 46 und 47): Mit wieviel Mitteln hat die Bundesregierung im Jahre 1972 kulturelle Maßnahmen sowie Schulen und Kindergärten im Zonenrandgebiet gefördert? Wie hoch waren die Anteile der einzelnen Zonenrandländer? Zu Frage B 46: Die Bundesregierung hat im Rahmen des Zonenrandförderungsgesetzes im Jahre 1972 für kulturelle Maßnahmen Zuwendungen in Höhe von 15 110 250 DM und zum Bau und zur Einrichtung von Schulen und Kindergärten Zuwendungen in Höhe von 35 018 980 DM gewährt. Zu Frage B 47: Die Anteile der einzelnen Zonenrandländer betrugen: Land Kulturelle Bau und insgesamt Maß- EinrichSchulen DM nahmen und Kin- DM dergärten DM Freistaat Bayern 4 588 250 11 140 780 15 729 030 Land Hessen 3 402 000 5 776 000 9 178 000 Land Niedersachsen 3 831 000 9 974 500 13 805 500 Land Schleswig- Holstein 3 289 000 8 127 700 11 416 700 Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 22. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU (Drucksache 7/188 Frage B 48) : Welche Kosten hätte die Weiterführung von Europa II für die Bundesrepublik Deutschland nötig gemacht, und wie hoch belaufen sich die Anforderungen für die nunmehr notwendige technische Anpassung an den amerikanischen Träger für den Start von Symphonie? Die Kosten für die weitere Entwicklung und den Bau der EUROPA II über den 31. März 1973 hinaus bis einschließlich F 16 würden sich allein für die Bundesrepublik Deutschland auf 168,85 Millionen DM belaufen. Der deutsche Beitrag zu den Kosten einer technischen Modifikation bei den SYMPHONIE-Satelliten an den amerikanischen Träger beträgt nach heutigen Schätzungen maximal 18 Millionen DM. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 22. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage B 49): Auf welche gemeinsame Politik haben sich die europäischen Partner von INTELSAT für ihre Verhandlungen mit AEROSAT geeinigt, um eine Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gleichberechtigung sicherzustellen? Die Mitgliedstaaten der ESRO haben sich im Laufe der letzten Monate auf folgende gemeinsame Linie für die neuen Verhandlungen mit den USA und mit anderen außereuropäischen Staaten über das AEROSAT-Projekt geeinigt: — Festhalten an den bisher erreichten wichtigsten Grundsätzen des bereits 1971/72 unterschriftsreif ausgehandelten Memorandum of Understanding (z. B. dem Prinzip der gleich hohen Finanzierung der Entwicklung des „space segment" durch den europäischen und amerikanischen Partner und dem Prinzip eines dem Finanzierungsanteil entsprechenden angemessenen Arbeitsrückflusses) ; — Ausdehnung des Systems nach Möglichkeit auch auf Gebiete außerhalb der atlantischen Region (z. B. Pazifik); — wenn möglich, auch Verwendbarkeit des Systems in beschränktem Umfang für maritime Versuche. Da die Verhandlungen zwischen der ESRO, den USA und Kanada über den Abschluß eines neuen Regierungsübereinkommens und die Auswahl des künftigen US-Partners für die Entwicklung und Erstellung des „space segment" noch nicht beendet sind, die oben skizzierten Punkte also die europäische Verhandlungsposition darstellen, bitte ich Sie, diese Mitteilung vertraulich zu behandeln. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 873* Mit Abschluß der Verhandlungen und der Auswahl des US-Partners wird im Laufe des Frühjahrs gerechnet. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 22. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Fragen B 50 und 51) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Telefonleitungen in Bonn und insbesondere im Bonner Abgeordneten-Hochhaus so überlastet sind, daß von einem funktionsfähigen Fernsprechverkehr nicht mehr die Rede sein kann? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um eine einwandfreie Nachrichtenübermittlung zu gewährleisten? Der Bundesregierung sind die Schwierigkeiten bei der Abwicklung des Telefonverkehrs bekannt. Es wurden deshalb schon seit längerem folgende Maßnahmen zur Abhilfe eingeleitet: 1. Seit vergangener Woche steht für den Gesprächsverkehr zwischen der Nebenstellenanlage und dem öffentlichen Netz eine größere Anzahl von Telefonleitungen zur Verfügung. 2. In der kommenden Woche werden die Telefonleitungen für den Fernverkehr, die zur Zeit überlastet sind, erweitert. Damit dürften die Beeinträchtigungen des Telefonverkehrs beseitigt sein. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 22. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage B 52) : Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß die Einstellungsvorschriften der Deutschen Bundespost dahin gehend erleichtert werden, daß die Ansprüche an die Gesundheit der Bewerber in Zukunft in höherem Maße die Einstellung von Behinderten, insbesondere auch von Gehörgeschädigten, in größerem Umfang ermöglichen, um damit der vom Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung angekündigten besseren Eingliederung der Behinderten in die Arbeits- und Berufswelt auch im unmittelbaren Einflußbereich der Bundesregierung Rechnung zu tragen? Die Deutsche Bundespost wird ihre Einstellungsvorschriften dahin ergänzen, daß in Zukunft auch körperlich Behinderte (einschließlich Gehörgeschädigte) eingestellt werden können. Voraussetzung ist, daß für sie ein geeigneter Arbeitsplatz vorhanden ist und die Behinderten aufgrund ärztlicher Feststellung nach ihrem allgemeinen Gesundheitszustand tatsächlich in der Lage sind, die für sie vorgesehene Arbeit in angemessener Weise wahrzunehmen und eine Verschlimmerung ihres Zustandes durch die Dienstverrichtung nicht zu befürchten ist. Mit dieser Regelung wird die Deutsche Bundespost in ihrem Bereich dazu beitragen, daß die vom Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung angekündigte bessere Eingliederung der Behinderten in die Arbeits- und Berufswelt verwirklicht wird. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 22. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage B 54) : Von welchen Kriterien geht die Bundesregierung bei den Verhandlungen in der EWG über die Möglichkeiten einer globalen Anerkennung der in den Mitgliedstaaten ausgestellten Diplome und sonstigen Befähigungsnachweisen aus? Die Bundesregierung geht bei den Verhandlungen im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft über die Fragen der Anerkennung von einem im wesentlichen gleichen Ausbildungsniveau aller Mitgliedstaaten aus. Sie ist deshalb der Ansicht, daß innerhalb der einzelnen Stufen der Ausbildungsniveaus eine globale Anerkennung ohne weiter präzisierte Kriterien möglich sein sollte. Soweit erforderlich, könnten dabei die in den Mitgliedstaaten staatlich anerkannten Abschlüsse in einer fortzuschreibenden Liste aufgeführt werden. Auf dieser Grundlage befürwortet die Bundesregierung die nachdrückliche Erörterung einer Regelung, nach der die staatliche Anerkennung oder Zulassung, die ein Mitgliedstaat einem einzelnen ausspricht, auch für die anderen Mitgliedsländer gilt. Unabhängig davon bleibt es notwendig, für Berufsfelder, die in den Mitgliedsländern nicht im wesentlichen deckungsgleich sind, zunächst möglichst einheitliche Ausbildungsziele festzulegen. Auch die Kommission der Europäischen Gemeinschaft hat in der letzten Zeit ihre Haltung modifiziert und sich dafür ausgesprochen, daß bei der Ausarbeitung der Richtlinienvorschläge die Bezugnahme auf quantitative Kriterien (z. B. Fixierung von Studienzeiten, Fächerkatalogen und Mindeststundenzahlen) möglichst weitgehend eingeschränkt werden sollte. Statt dessen sollen qualitative Kriterien zugrunde gelegt werden, die die Bemühungen, die Bildungssysteme in den Mitgliedsländern zu reformieren, nicht behindern. Die Bundesregierung begrüßt diese Haltung. Sie ist mit anderen Mitgliedsländern überzeugt, daß in weiteren intensiven Beratungen elastische und in der Entwicklung anpassungsfähige Lösungsmöglichkeiten ausgearbeitet werden können, die die Freizügigkeit in der Europäischen Gemeinschaft ermöglichen, ohne die wünschenswerten Fortentwicklungen des Bildungswesens durch Festlegung starrer Regelungen zu behindern. 874* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 22. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmude (SPD) (Drucksache 7/188 Frage B 55) : Zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt die Bundesregierung eine Änderung des § 68 Abs. 2 des Ausbildungsförderungsgesetzes dahin gehend einzuleiten, daß auch die in § 8 Abs. 2 des Gesetzes genannten Ausländer Anspruch auf Ausbildungsförderung erhalten? Die Bundesregierung kennt das Problem und mißt ihm eine besondere Bedeutung zu. Sie hat bereits bei der Beratung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bedauert, daß die Haushaltslage des Bundes dazu gezwungen hat, die in § 8 Abs. 2 des Gesetzes genannten Ausländer vorerst aus dem Kreis der Förderungsberechtigten auszuschließen. Nach den Beschlüssen der Bundesregierung zum Entwurf des Bundeshaushalts 1973 und zur Fortschreibung der mehrjährigen Finanzplanung besteht die Aussicht, daß die in § 8 Abs. 2 genannten Ausländer 1974 in die Förderung einbezogen werden können.
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      Rede von Kai-Uwe von Hassel


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