Protokoll:
7018

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 7

  • date_rangeSitzungsnummer: 18

  • date_rangeDatum: 23. Februar 1973

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 08:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 10:18 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestage 18. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 Inhalt: Überweisung einer Vorlage an Ausschüsse 823 A Erweiterung der Tagesordnung 823 A Amtliche Mitteilungen 823 B Fragestunde (Drucksache 7/188) Fragen A 52 und 53 des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Zahl der Sparguthaben mit gesetzlicher Kündigungsfrist und Summe der Spareinlagen — Einführung eines flexiblen Zinssatzes zum Ausgleich des inflationären Substanzverlustes Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 824 A, B, C, D Härzschel (CDU/CSU) 824 A, C von Bockelberg (CDU/CSU) . . . 824 D Frage A 58 des Abg. Freiherr Ostman von der Leye (SPD) : Abzugsfähigkeit der Spenden für das Deutsche Kulturwerk Europäischen Geistes Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 825 A, B, C, D Freiherr Ostman von der Leye (SPD) 825 B Hansen (SPD) 825 C Frage A 8 des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Ergebnis der Verhandlungen der deutschen Delegation in Warschau über die Ausreise von Deutschen aus den OderNeiße-Gebieten Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 826 A, B, C, D, 827 A, B, D Rollmann (CDU/CSU) . . . . 826 A, B, C von Hassel, Vizepräsident 826 B, 827 C Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . . 826 C Dr. Hupka (CDU/CSU) 826 D Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 827 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 827 B Dr. Sperling (SPD) 827 C Lemmrich (CDU/CSU) 827 C Fragen A 10 und 11 des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Unbegründete Verweigerung des Visums für Besucher der Gebiete jenseits von Oder und Görlitzer Neiße — Schwierigkeiten bei der Verwendung der deutschen Ortsnamen Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 827 D, 828 B, C, D, 829 A, B Dr. Hupka (CDU/CSU) 828 B, C, D, 829 A, B II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 Fragen A 14 und 15 des Abg. Waltemathe (SPD) : Unterschied zwischen kriminellen und politischen Häftlingen beim konsularischen Schutz deutscher Staatsbürger, die sich in Griechenland in Untersuchungshaft befinden, und Entlassung der Gerichtsreferendarin Hannelore Runft aus der Untersuchungshaft Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 829 C, D, 830 B, C, D, 831 A Waltemathe (SPD) 830 B, C Hansen (SPD) 830 D Frau von Bothmer (SPD) 830 D Frage A 16 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Bemühungen der Bundesregierung zur Freilassung der völkerrechtswidrig gefangengenommenen Angehörigen des Malteser Hilfsdienstes in Südvietnam Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 831 B Frage A 17 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) : Erklärungen der Tochter des Bundespräsidenten über eine deutsche Beteiligung am Wiederaufbau Vietnams Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 831 C Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) . . 831 C Fragen A 59 und 60 des Abg. Leicht (CDU/CSU) : Meldungen über Reparationsforderungen der finnischen Regierung Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 831 C, D, 832 A Leicht (CDU/CSU) 831 D Fragen A 18 und 19 des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Revision des Beschlusses über die Nichteinstellung von verfassungsfeindlichen Kräften im öffentlichen Dienst — Zahl der auf Grund dieses Beschlusses nicht eingestellten Bewerber Genscher, Bundesminister (BMI) 832 B, C, D, 833 A, B, C Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . . 832 C, 833 A, B Dr. Fuchs (CDU/CSU) 832 D Dr. Sperling (SPD) 833 B Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 833 C Fragen A 20 und 21 des Abg. Dr. Schneider (CDU/CSU) : Schwierigkeiten beim Vollzug des Bundeswaffengesetzes Genscher, Bundesminister (BMI) . . 833 D, 834 B, C, D, 835 A Dr. Schneider (CDU/CSU) . . 834 B, C, D, 835 A Dreyer (CDU/CSU) . . . . . . . 834 D Frage A 22 des Abg. Becker (Nienberge) (SPD) : Einrichtung von Schwerpunktprüfungen im Rahmen der Aufstiegsprüfungen Genscher, Bundesminister (BMI) . 835 A, B Becker (Nienberge ) (SPD) . . . . 835 B Fragen A 23 und 24 des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD) : Einteilung der Tage- und Übernachtungsgelder im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesreisekostengesetzes in Reisekostenstufen und unterschiedliche Anhebung der Pauschalen der einzelnen Reisekostenstufen Genscher, Bundesminister (BMI) . 835 C, D, 836 A Brandt (Grolsheim) (SPD) . . . . 835 C, 836 A, B Fragen A 25 und 26 der Abg. Frau Dr. Lepsius (SPD) : Erlaß der Rechtsverordnungen zum Fluglärmgesetz Genscher, Bundesminister (BMI) . . 836 B, 837 A, B, C, D Frau Dr. Lepsius (SPD) . . 836 D, 837 A Hansen (SPD) 837 B Lemmrich (CDU/CSU) . . . . . 837 B Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 837 C Dr. Gruhl (CDU/CSU) 837 D Frage A 27 des Abg. Rollmann (CDU/CSU) : Ausübung des Schaustellergewerbes am Tag der deutschen Einheit Genscher, Bundesminister (BMI) . . 837 D, 838 A Rollmann (CDU/CSU) . . . . . . 838 A Fragen A 28 und 29 des Abg. Coppik (SPD) : Vorlage des Erfahrungsberichts und des Novellierungsvorschlags zum Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm Genscher, Bundesminister (BMI) 838 A, C, D Coppik (SPD) . . . . . . . . 838 C, D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 III Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst (SPD, FDP) (Drucksache 7/177) — Erste Beratung — Biermann (SPD) 839 A Frau Tübler (CDU/CSU) . . . . 840 C Hölscher (FDP) 843 D Entwurf eines Gesetzes über Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige (Heimgesetz) (Bundesrat) (Drucksache 7/180) — Erste Beratung — Liehr, Senator des Landes Berlin . . 845 A Frau Schroeder (Detmold) (CDU/CSU) 847 A Glombig (SPD) . . . . . . . . 848 B Christ (FDP) . . . . . . . . . 849 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bergmannsprämien (SPD, FDP) (Drucksache 7/212) — Erste Beratung — 850 C Nächste Sitzung 850 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 851* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 9 — Drucksache 7/188 — des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Pressemeldung über den polnischen Standpunkt bezüglich der Ausreise von Deutschen . . . . . . . . 851* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 12 und 13 — Drucksache 7/188 — des Abg. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) betr. Maßnahmen der Bundesregierung zur Freilassung der in Indochina widerrechtlich gefangengenommenen Mitarbeiter des Malteser Hilfsdienstes . . 851* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen A 31 und 32 — Drucksache 7/188 — der Abg. Frau Dr. Orth (SPD) betr. unterschiedliche Beförderungskriterien bei den einzelnen Bundesverwaltungen und Anrechnung eines zusätzlichen Dienstjahres für Beamte mit Abitur bei der Finanzverwaltung . . . 852* B Anlage 5 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 33 — Drucksache 7/188 — des Abg. Schinzel (SPD) betr aktives Wahlrecht für Auslandsdeutsche ohne Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland 852* D Anlage 6 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen A 34 und 35 — Drucksache 7/188 — des Abg. Freiherr von Fircks . (CDU/CSU) betr. Vorziehung des Anpassungstermins für die Unterhaltshilfen nach dem Lastenausgleichsgesetz und den übrigen Kriegsfolgegesetzen und für die Kriegsopferrenten . . . 853* B Anlage 7 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 36 — Drucksache 7/188 — des Abg. Freiherr Ostman von der Leye (SPD) betr. Amtieren eines Richters am Bayerischen Obersten Landesgericht als Präsident des Deutschen Kulturwerks Europäischen Geistes . . . 853* C Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 37 — Drucksache 7/188 — des Abg. Seefeld (SPD) betr. verbindliche Regelungen hinsichtlich der Ausrüstung und Beschaffenheit von Rettungshubschraubern . . . . . . . . 853* D Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 54 — Drucksache 7/188 — des Abg. Schedl (CDU/CSU) betr. Ausschluß der steuerlichen Begünstigung im Rahmen des Zonenrandförderungsgesetzes bei gebrauchten und zur Ersatzbeschaffung dienenden Wirtschaftsgütern 854* A Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 55 — Drucksache 7/188 — des Abg. Pieroth (CDU/CSU) betr. Erhöhung des Beschäftigungsrisikos für die deutschen Arbeitnehmer bei den amerikanischen Streitkräften durch Abwertung des US-Dollars . . . 854* B Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Fragen A 62 und 63 — Drucksache 7/188 — des Abg. Löffler (SPD) betr. Preise für Düngemittel in den drei neuen EWG-Mitgliedstaaten, insbesondere in Dänemark 854* C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage A 64 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Umfang der Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, die im Rahmen der Regionalpolitik der EWG gefördert werden 855* A Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 90 — Drucksache 7/188 — der Abg. Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) betr. Abstimmung des in der Regierungserklärung angesprochenen verstärkten Ausbaus des Massenverkehrs mit den gesetzlich fixierten Prioritäten des Fernstraßenausbaus . . . . . . . 855* B Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 93 — Drucksache 7/188 — des Abg. Kahn-Ackermann (SPD) betr. Beanstandungen wegen der Verhältnisse im deutsch-italienischen Bahn-Güterverkehr . . . . . . . . . . . . 855* C Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 94 und 95 — Drucksache 7/188 — des Abg. Milz (CDU/CSU) betr. Ausbau der E 42 im Kreis Euskirchen — Gründe einer Verzögerung 855* D Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 96 und 97 — Drucksache 7/188 — des Abg. Kunz (Berlin) (CDU/CSU) betr. Festnahme von Bewohnern der Bundesrepublik Deutschland durch DDR-Organe im Transitverkehr seit Inkrafttreten des Viermächteabkommens . . . . . . . . . . . 856* A Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 98 — Drucksache 7/188 — des Abg. Lemmrich (CDU/CSU) betr. Bau einer Versuchsanlage für Verkehrstechniken 856* B Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 99 und 100 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dreyer (CDU/CSU) betr. Vorlage der Ergebnisse einer verkehrswirtschaftlichen Untersuchung über die sogenannte Küstenautobahn — voraussichtliche Linienführung dieser Autobahn und Standorte der Brükkenbauwerke an Unterweser und Unterelbe 856* C Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 101 — Drucksache 7/188 — des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) betr. erhöhte Priorität des Baues der Bundesautobahn Ruhrgebiet—Ostfriesland 856* D Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 102 und 103 — Drucksache 7/188 — des Abg. de Terra (CDU/CSU) betr. Überlegungen zur besseren Erschließung des Raumes Hildesheim bei der Planung der BundesbahnNeubaustrecke Hannover—Elze—Göttingen 857* A Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 104 — Drucksache 7/188 — des Abg. Grobecker (SPD) betr. Ausschluß der Reedereien, die ihre Schiffe unter „billigen Flaggen" fahren lassen, von der Förderung im Rahmen eines nationalen Tankerprogramms 857* B Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 105 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Nölling (SPD) betr. Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der deutschen Seeleute an Bord 857* C Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 106 — Drucksache 7/188 — des Abg. Schinzel (SPD) betr. finanzielle Unterstützung des Bundes für Städte und Gemeinden bei der Verwirklichung von Nahverkehrskonzeptionen mit Modellcharakter . . . . . . . . 858* A Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 107 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) betr. Meldungen über drastische Kürzungen der Mittel für den Bundesfernstraßenbau, insbesondere den Bau von Autobahnen — Auswirkungen auf Strecken im Bereich des Freistaates Bayern . . . 858* A Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 108 — Drucksache 7/188 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Vorwürfe in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" hinsichtlich der Kostenkalkulationsbasis für das Kern- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 V reaktorprojekt Schneller Natriumgekühlter Brüter . . . . . . . . . . . . 858* B Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 109 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) betr. Zuschlagsbriefmarken der Deutschen Bundespost zugunsten der Deutschen Sporthilfe . . 859* A Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 110 — Drucksache 7/188 — des Abg. Werner (CDU/CSU) betr. Gründe für die Ablehnung der Herausgabe einer weiteren Sonderbriefmarke zugunsten der Deutschen Sporthilfe 859* D Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 111 — Drucksache 7/188 — des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) betr. Einstellung der Ausgabe von Schülermonatskarten an Inspektorenanwärter für die Laufbahn des gehobenen Verwaltungsdienstes durch die Deutsche Bundespost 860* A Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Fragen B 1 und 2 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Vohrer (FDP) betr. Übernahme der Kosten für das letzte Teilstück des geplanten Abwasserkanals vom Leopoldskanaldüker bis zum Vollrhein bei Kappel — Auseinandersetzung des Abwasserzweckverbands Breisgauer Bucht mit der Schutzgemeinschaft Taubergiessen 860* B Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage B 3 — Drucksache 7/188 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. EDV-Anlagen in Bundesministerien und Bundesbehörden einschließlich Bahn und Post 860* D Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Fragen B 4 und 5 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Müller-Emmert (SPD) betr. Teilnahme von Sportlern der Bundesrepublik Deutschland an den südafrikanischen Spielen in Pretoria — sinnvolle Verwendung der olympischen Sportanlagen und der Wohnungen des ehemaligen Olympischen Dorfes in München . . . . . . . . 861* B Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage B 6 — Drucksache 7/188 — des Abg. Wuwer (SPD) betr. Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Beschränkung der Obst- und Gemüsebewässerung mit fäkalkontaminiertem Wasser 861* D Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage B 7 — Drucksache 7/188 — des Abg. Biechele (CDU/CSU) betr. die Reinhaltung des Bodensees . . 862* B Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage B 8 — Drucksache 7/188 — des Abg. Seibert (SPD) betr. Überprüfung der Befristung des Kündigungsschutzes im sozialen Mietrecht 862* D Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Fragen B 9 und 10 — Drucksache 7/188 — des Abg. von Schoeler (FDP) betr. Koordinierung der Rechtstatsachenforschung der Bundesregierung und der Länderjustizministerien — Zusammenarbeit mit den Länderjustizministerien sowie mit den Vertretungen der Richterschaft und der Anwaltschaft bei der Vorbereitung von Verfahrensnovellen 863* A Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner (BMF) auf die Frage B 11 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) betr. Erstattung der von ausländischen Arbeitnehmern in der Bundesrepublik Deutschland gezahlten Steuern über mehrere Jahre hinweg . . 863* C Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage B 12 — Drucksache 7/188 — des Abu. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Lärmbelästigung der Bevölkerung durch den Flugverkehr auf dem Flughafen Wiesbaden-Erbenheim bei militärischen Umgruppierungen 864* A Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage B 13 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. staatliche Kontrolle der sogenannten Factoringgeschäfte 864* B VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner (BMF) auf die Frage B 14 — Drucksache 7/188 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. Einschränkung bzw. Abschaffung der Berlin-Präferenzen für Tabak und Alkohol 864* C Anlage 40 Die Fragen B 15 und 16 — Drucksache 7/188 — des Abg. Reuschenbach (SPD) werden gemäß Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde nicht beantwortet 865* A Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Fragen B 17 und 18 — Drucksache 7/188 — des Abg. Kater (SPD) betr. staatliche Kontrollmaßnahmen für australische Exporte von mineralischen Rohstoffen — wirtschaftliche Auswirkungen und konzeptionelle Konsequenzen für die Rohstoffpolitik in der Bundesrepublik Deutschland . . . . . . . . . 865* A Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage B 19 Drucksache 7/188 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. Wiederbelebung des Verbindungsbüros der Verbraucher bei der EWG 865 *C Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 20 — Drucksache 7/188 — des Abg. Vogt (CDU/CSU) betr. Nachversicherung von Ärzten in ärztlichen Versorgungswerken 865* D Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Fragen B 21 und 22 — Drucksache 7/188 — des Abg. Link (CDU/CSU) betr. Befreiung der Jugendvertreter und Betriebsräte vom Wehrund Ersatzdienst 866* B Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen B 23 und 24 — Drucksache 7/188 — des Abg. Mertes (Stuttgart) (FDP) betr. die Feststellung der chemischen Verseuchung von importierten Lebensmitteln an der Grenze — Angleichung der europäischen Lebensmittelgesetze an die in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Vorschriften . . . 866* D Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen B 25 und 26 — Drucksache 7/188 — des Abg. Kiechle (CDU/CSU) betr. Veröffentlichungen des Deutschen Roten Kreuzes, in denen der Ersatz tierischer Fette (Butter) durch Margarine und pflanzliche Öle empfohlen wird — Verbot gesundheitsbezogener Werbung 867* C Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westpahl (BMJFG) auf die Fragen B 27 und 28 — Drucksache 7/188 — des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) betr. Entwicklung der Kostensituation in den Altenpflegeheimen und Beteiligung des Bundes an der Finanzierung von Pflegeheimen 868* B Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 29 — Drucksache 7/188 des Abg. Picard (CDU/CSU) betr. Durchfahrt durch die Stadt Beerfelden im Zuge der B 45 . . . . . . . . . . 868* C Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 30 — Drucksache 7/188 des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Straßenbaumaßnahmen im Verwaltungsbezirk Braunschweig in den Jahren 1973/1974/1975 . . 868* D Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 31 und 32 — Drucksache 7/188 — des Abg. Braun (CDU/CSU) betr. Bau der Umgehungsstraße im Zuge der B 51 im Raume Wermelskirchen als Voraussetzung für den Ausbau der BAB Leverkusener KreuzWuppertal 869* A Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 33 und 34 — Drucksache 7/188 — des Abg. Milz (CDU/CSU) betr. Planung und Fertigstellung der Bundesautobahn A 110 im Kreis Euskirchen 869* C Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 35 und 36 — Drucksache 7/188 — des Abg. Leicht (CDU/CSU) betr. Pressemeldungen über die Stillegung der Eisenbahnstrecke Winden—Weißenburg (Elsaß) 869* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 VII Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 37 und 38 — Drucksache 7/188 — des Abg. Schmidt (Kempten) (FDP) betr. Planung der Ortsumgehung Landsberg im Zuge der B 12 . 870* A Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 39 — Drucksache 7/188 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Planung des Baues der Bundesautobahn Reiskirchen—Montabaur 870* B Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 40 und 41 — Drucksache 7/188 — des Abg. Handlos (CDU/CSU) betr. Pressemeldungen über die Aufhebung der Bahnstrecke Zwiesel—Bodenmais und Verringerung der Stückgut-Annahmestellen, insbesondere in Ostbayern 870* D Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 42 — Drucksache 7/188 — des Abg. Wuwer betr. Erstrekkung der Fahrprüfung auf die Auswirkung von Medikamenten auf die Fahrtüchtigkeit 871* A Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 43 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Stand der Planung der Schwarzwald-Autobahn im Gebiet zwischen Freiburg und St. Peter — Trassenführung durch das Höllental . . . . . . . . 871* B Anlage 58 Antwort des Bundesministers Dr. Vogel (BMBau) auf die Frage B 44 — Drucksache 7/188 — des Abg. Seibert (SPD) betr. Anhebung der für den Bezug von Wohngeld vorgesehenen Höchstbeträge 871* C Anlage 59 Antwort des Pari. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage B 45 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. Höhe und Zweckbestimmung der Bundeszuschüsse für die Vertriebenenverbände 871* D Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Fragen B 46 und 47 — Drucksache 7/188 — des Abg. Zebisch (SPD) betr. Förderung von kulturellen Maßnahmen, Schulen und Kindergärten im Zonenrandgebiet im Jahre 1972 — Anteile der einzelnen Länder 872* B Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage B 48 — Drucksache 7/188 — der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) betr. Kosten der Weiterentwicklung der Europa II sowie der technischen Anpassung an den amerikanischen Träger bei den Symphonie-Satelliten 872* C Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage B 49 — Drucksache 7/188 — der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) betr. Verhandlungen über das AEROSAT-Projekt 872* C Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen B 50 und 51 — Drucksache 7/188 — des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) betr. Überlastung der Telefonleitungen in Bonn und insbesondere im Abgeordnetenhochhaus . . . . . . . . . . . 873* A Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage B 52 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Erleichterung der Einstellungsvorschriften der Deutschen Bundespost zugunsten der Behinderten . . 873* B Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage B 54 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Möglichkeiten einer globalen Anerkennung der in den EWG-Mitgliedstaaten ausgestellten Diplome und sonstigen Befähigungsnachweise 873* C Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage B 55 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Schmude (SPD) betr. Einbeziehung von Ausländern in den Kreis der Förderungsberechtigten des Bundesausbildungsförderungsgesetzes 874* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 823 18. Sitzung Bonn, den 23. Februar 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 8.00 Uhr
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    Berichtigung 16. Sitzung, Seite 717 B, Zeile 11, ist statt „Dr. Wichert" zu lesen: „Brandt (Grolsheim)". Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner * 23.2. von Alten-Nordheim 12.3. Dr. Apel 23.2. Dr. Arndt (Berlin) ** 23.2. Dr. Artzinger * 23.2. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 23.2. Blumenfeld * 23.2. Dr. Burgbacher * 23.2. Dr. Dollinger 23.2. Eigen 23.2. Erhard (Bad Schwalbach) 23.2. Fellermaier * 23.2. Flämig * 23.2. Dr. Früh 23.2. Dr. Götz 23.2. Dr. Haack 23.2. Hauck 23.2. Herold 23.2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 23.2. Kaffka 23.2. Kiep 23.2. Dr. Kreile 23.2. Lange * 23.2. Lautenschlager * 23.2. Lücker * 23. 2. Dr. Martin 24. 2. Memmel * 23.2. Opitz 23. 2. Prinz zu Sayn-Wittgenstein 24. 2. Dr. Schachtschabel 23.2. Dr. Schulz (Berlin) 23.2. Schwabe * 23.2. Dr. Schwörer * 23.2. Seefeld* 23.2. Seibert 23.2. Sieglerschmidt 23.2. Dr. Freiherr von Spies 23.2. Spilker 23.2. Dr. Starke (Franken) * 23.2. Graf Stauffenberg 23.2. Todenhöfer 23.2. Dr. Warnke 23.2. Dr. Wendig 23. 2. Frau Will-Feld 24. 2. Wischnewski 23.2. Dr. Wittmann 16.3. Wolfram * 23. 2. Baron von Wrangel 24. 2. Dr. Zimmermann 23.2. *Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 23. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage A 9): Ist die Nachricht aus „Die Welt" vom 12. Februar 1973 zutreffend, Polen habe sich während der letzten deutsch-polnischen Gespräche bezüglich der Ausreise von Deutschen auf den Standpunkt gestellt, es habe seine Verpflichtungen erfüllt und es müßten lediglich noch einige Fälle der an sich „ausgelaufenen Aktion" geklärt werden, und wie gedenkt die Bundesregierung - bejahendenfalls - auf diese Zerstörung der Geschäftsgrundlage des deutsch-polnischen Vertrags zu reagieren? Es trifft zu, daß Polen anläßlich der jüngsten deutsch-polnischen Konsultationen die Auffassung vertreten hat, bei den Umsiedlungsbewerbern handele es sich vorwiegend um Personen, die zu Erwerbszwecken die Ausreise wünschen. Gleichzeitig hat die polnische Regierung aber erneut bekräftigt, daß sie die „Information" erfüllen will. Wir haben demgegenüber dargelegt, daß wir die polnische Auffassung über die Motive der Ausreisewünsche für nicht zutreffend halten. Wir haben darauf hingewiesen, daß die Frage, ob die Umsiedlungsbewerber die Kriterien der „Information" erfüllen, in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft werden muß. Es ist z. B. unlogisch, Menschen, die zu einem erheblichen Teil seit Jahren und Jahrzehnten unter großen persönlichen Opfern um die Ausreisegenehmigung kämpfen, ausschließlich oder vorwiegend wirtschaftliche Motive zu unterstellen. In den Konsultationen ist auch noch einmal erörtert worden, daß für die Ausreise von Personen, die die Kriterien der „Information" erfüllen, keine zeitliche Begrenzung vorgesehen ist. Dies ist in den Erläuterungen zur „Information" ausdrücklich präzisiert. Die polnische Seite hat das auch nicht in Zweifel gestellt. Sowohl zwischen den Regierungen wie zwischen den Rotkreuz-Gesellschaften werden die bei der Durchführung der „Information der Regierung der Volksrepublik Polen" aufgetretenen Probleme weiter behandelt werden. Zusammenfassend möchte ich feststellen, daß von einer Zerstörung der Geschäftsgrundlage im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gesprochen werden kann. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 21. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Fragen A 12 und 13) : Was kann seitens der Bundesregierung veranlaßt werden, daß die Mitarbeiter des Malteser-Hilfsdienstes, Monika Schwinn und Bernhard Diehl, die am 27. April 1969 in der Nähe von An Hoa widerrechtlich vom Vietcong oder von nordvietnamesischen Truppen gefangengenommen wurden, baldmöglichst aus der Gefangenschaft entlassen werden? 852* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 Ist die Bundesregierung bereit, Hilfeleistungen für den Vietcong und Nordvietnam davon abhängig zu machen, daß die zwei Malteserhelfer freigelassen werden und außerdem über das Schicksal der drei weiteren vermißten Angehörigen des Malteser-Hilfsdienstes verbindlich Auskunft erteilt wird? Die Bundesregierung hat durch die Deutsche Botschaft in Saigon die Vierer-Militärkommission sowie die Internationale Kontroll- und ÜberwachungsKommission gebeten, sich dafür einzusetzen, daß die beiden Helfer des Malteser Hilfsdienstes Monika Schwinn und Bernhard Diehl unverzüglich freigelassen werden. Dabei wurde nochmals auf die rein humanitäre Tätigkeit der beiden Vermißten vor ihrer Entführung hingewiesen. Außerdem hat die Bundesregierung an die für die Festhaltung der MHD-Helfer Verantwortlichen appelliert, Monika Schwinn und Bernhard Diehl sofort freizulassen. Der humanitäre Teil der deutschen Hilfe für Indochina soll dazu beitragen, die unmittelbare Not der Menschen in den vom Krieg betroffenen Ländern lindern zu helfen. Eine Bindung der Hilfe an Bedingungen würde ihrem humanitären Charakter nicht entsprechen. Die Bundesregierung geht jedoch davon aus, daß die beiden noch lebenden Helfer des Malteser Hilfsdienstes in Anbetracht ihrer rein humanitären Tätigkeit vor ihrer Entführung nunmehr unverzüglich freigelassen werden und daß Einzelheiten über das Schicksal der drei weiteren vermißten MHDHelfer Marie-Louise Kerber, Hindrika Kortmann und Georg Bartsch mitgeteilt werden, deren Namen in der Liste der in Gefangenschaft verstorbenen Gefangenen aufgeführt sind. Die Aufbauhilfe wird in dem für Entwicklungshilfe üblichen Verfahren abgewickelt werden. Bis die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen und die Hilfe eingeleitet werden kann, wird noch eine gewisse Zeit verstreichen, so daß die Freilassung der beiden MHD-Helfer auf jeden Fall vorher erfolgt sein wird. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 23. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Orth (SPD) (Drucksache 7/188 Fragen A 31 und 32) : Werden bei den einzelnen Bundesverwaltungen unterschiedliche Beförderungskriterien angewandt, weil z. B. ein Beamter bei der Bundeswehrverwaltung mit wesentlich kürzerem ADA (aus 1969) schon zum Amtmann befördert wird, während ein Beamter der Finanzverwaltung mit ADA (1. Oktober 1966) noch immer Zolloberinspektor ist? Warum bekommen bei der Finanzverwaltung Beamte mit Abitur, bei sonst gleicher Leistung, ein Dienstjahr mehr angerechnet gegenüber Beamten, die auf dem 2. Bildungsweg dieselbe berufliche Ausbildung haben? Zu Frage A 31: Die Fragen beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen wie folgt: Nach den zwingenden Vorschriften des Bundesbeamtengesetzes und der Bundeslaufbahnverordnung sind Beförderungen nur nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorzunehmen. Diese Auswahlkriterien gelten einheitlich in allen Bereichen der Bundesverwaltung. Das Allgemeine Dienstalter (ADA) kann lediglich dann eine Entscheidungshilfe bieten, wenn eine Beförderungsreihenfolge zwischen gleich beurteilten Beamten zu bestimmen ist. Das höhere Allgemeine Dienstalter kann dagegen nach dem Leistungsgrundsatz allein keinen Anspruch auf bevorzugte Beförderung begründen. Zeitliche Unterschiede in der Beförderung von Beamten ergeben sich deshalb einmal aus Unterschieden in ihrer Qualifikation. Sie sind zum anderen — da Beförderungen entsprechende Planstellen voraussetzen — eine Folge der Verschiedenart der Organisationsstruktur und damit der Stellenverhältnisse in den einzelnen Behörden. Zu Frage A 32: Das Allgemeine Dienstalter der Zollinspektoren, die das Reifezeugnis einer neunklassigen höheren Lehranstalt erworben haben, wird auf Grund einer durch Erlaß des Bundesministers der Finanzen vom 6. Januar 1964 getroffenen Regelung um ein Jahr verbessert. Hierdurch wird ein nach den Richtlinien zur Regelung des Allgemeinen Dienstalters zulässiger Härteausgleich dafür gewährt, daß Abiturienten erst mindestens ein Jahr später eingestellt werden konnten als Zollinspektoren mit einer anderen Vorbildung. Diese Entscheidungspraxis ist von der höchstrichterlichen Judikatur ausdrücklich gebilligt worden. Diese „Einjahresvergütung" wird den Beamten nicht gewährt, die die Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg erworben haben. Eine Gleichstellung mit den Abiturienten ist nicht geboten, weil die Verzögerung der Einstellung dieser Beamten auf der ursprünglichen Wahl eines anderen Berufes beruht und damit nicht durch einen längerdauernden Schulbesuch begründet ist. Auch diese Regelung ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung bestätigt worden. Anlage 5 Antwort des Bundesministers Genscher vom 23. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schinzel (SPD) (Drucksache 7/188 Frage A 33): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Maßnahmen einzuleiten, um den Auslandsdeutschen, die keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, die Wahrnehmung des aktiven Wahlrechts zu ermöglichen? Bundestag und Bundesregierung haben in der Vergangenheit mehrfach bekundet, daß die gegenwärtige Regelung der Wahlberechtigung der im Ausland lebenden Deutschen unbefriedigend ist. Initiativen zur Ausdehnung des aktiven Wahlrechts auf Bedienstete zwischen- und überstaatlicher Organisationen aus dem Jahre 1968 und auf Entwicklungshelfer aus dem Jahre 1969 aus der Mitte Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 853* des Bundestages sind nach Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat gescheitert. In der 6. Wahlperiode hatte die Bundesregierung die Verleihung des aktiven Wahlrechts an alle in den europäischen Gebieten der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften lebenden Deutschen vorgesehen. Die Bundesregierung ist jedoch mit ihren Vorstellungen nicht durchgedrungen. Nach Einwendungen des Bundesrates hat sich der Deutsche Bundestag am 9. Juni 1972 gegen die vorgesehene Erweiterung des Kreises der Wahlberechtigten ausgesprochen, im wesentlichen mit der Begründung, die verfassungs- und europapolitischen sowie die verfassungsrechtlichen Aspekte einer solchen Regelung seien noch nicht hinreichend geklärt. In einer Entschließung vom gleichen Tag ist die Bundesregierung jedoch ersucht worden, die Problematik um die Ausweitung des Wahlrechts unter Berücksichtigung der Entwicklung in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften weiter zu untersuchen und den gesetzgebenden Körperschaften eine befriedigende Lösung zu unterbreiten. In Erfüllung dieser Entschließung wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag in dieser Wahlperiode erneut im Rahmen eines Entwurfs eines Änderungsgesetzes zum Bundeswahlgesetz einen Vorschlag zur Lösung des Problems unterbreiten. Anlage 6 Antwort des Bundesministers Genscher vom 23. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Freiherr von Fircks (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Fragen A 34 und 35) : Wie weit ist die von Bundesinnenminister Genscher in der Fragestunde vom 19. Dezember 1972 — Drucksache 7/12 — angekündigte Prüfung der Frage gediehen, ob die Vorziehung des Anpassungstermins für die Unterhaltshilfen nach dem Lastenausgleichsgesetz und den übrigen Kriegsfolgegesetzen und für die Kriegsopferrenten entsprechend den Regelungen im Sozialversicherungsrecht möglich ist? Welche Gründe gibt es, die entscheidungsreife Ergebnisse zur Lösung dieses Problems bisher verhindert haben bzw. die eine Beibehaltung der unterschiedlichen Anpassungstermine für Leistungen zur Sicherung der Altersversorgung rechtfertigen? Ihre Fragestellung berücksichtigt bereits einen Kernpunkt des Problems: Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichgesetz und Versorgungsrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz können bei der Frage der Anpassungstermine nur einheitlich behandelt werden. Einer Vorziehung der Anpassungstermine für beide Rentenarten steht entgegen, daß für die Finanzierung der aus diesem Anlaß entstehenden Mehraufwendungen im Bundeshaushalt keine Mittel verfügbar sind. In dem vom Kabinett verabschiedeten Haushaltsentwurf 1973 konnten die für die Anpassungsvorziehung in der Kriegsopferversorgung notwendigen Mittel nicht freigemacht werden. Entsprechendes gilt für die Folgejahre bei der Mittelfristigen Finanzplanung. Bei der Unterhaltshilfe müßte zwar zunächst der Ausgleichsfonds die Mehrkosten tragen, so lange der Höchstbetrag der Zuschüsse von Bund und Ländern schon nach geltendem Recht erreicht ist, d. h., der Fonds müßte die Erfüllung der Hauptentschädigung einschränken, wenn er mehr für Unterhaltshilfe zahlen muß. Später würde dann in verstärktem Ausmaß der Bund auf Grund seiner Defizithaftung für den Ausgleichsfonds eintreten müssen. Anlage 7 Antwort des Bundesministers Genscher vom 23. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Freiherr Ostman von der Leye (SPD) (Drucksache 7/188 Frage A 36) : Hält die Bundesregierung die Tatsache, daß ein Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht als Präsident des Deutschen Kulturwerkes Europäisdien Geistes e. V. amtiert. für mit den Grundsätzen des § 3 Beamtenrechtsrahmengesetz in Verbindung mit dem Beschluß der Ministerpräsidenten vom 28. Januar 1972 für vereinbar? Die Frage, ob ein Beamter oder Richter die Anforderungen des § 35 Beamtenrechtsrahmengesetz — offenbar ist diese Vorschrift gemeint — erfüllt oder nicht, ist wie auch in dem Beschluß des Bundeskanzlers und der Regierungschefs der Länder vom 28. Januar 1972 hervorgehoben wird — in jedem Einzelfall vom Dienstherrn zu prüfen und zu entscheiden. Für diese Prüfung und Entscheidung ist im Falle des Richters am Bayerischen Obersten Landesgericht der Freistaat Bayern zuständig; von einer Stellungnahme der Bundesregierung sehe ich deshalb ab. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 23. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/188 Frage A 37): Ist die Bundesregierung bereit, dafür zu sorgen, daß alsbald verbindliche Regelungen hinsichtlich der Ausrüstung und Beschaffenheit von Rettungshubschraubern geschaffen werden, damit verhindert werden kann, daß ungeeignete Rettungshubschrauber zum Schaden von Notfallpatienten verwendet werden? In der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Hubschrauber müssen die vom Bundesminister für Verkehr anerkannten Lufttüchtigkeitsforderungen (FAR) erfüllen. Hiermit ist in technischer und flugbetrieblicher Hinsicht eine einwandfreie Beschaffenheit und Ausrüstung des in Frage kommenden Geräts sichergestellt. Darüber hinausgehende und speziell auf den Bau von Rettungshubschraubern bezogene Grundsätze werden z. Z. im „Bund/Länder-Ausschuß Rettungswesen" erarbeitet. 854" Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 Durch entsprechende Auflagen in den Leistungsverzeichnissen der auftraggebenden Stellen kann künftig eine bundeseinheitliche Beschaffung geeigneten Rettungsgerätes sichergestellt werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 23. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage A 54) : Entspricht es dem Wortlaut des Zonenrandförderungsgesetzes und dem Willen des Gesetzgebers, daß eine steuerliche Begünstigung im Rahmen des § 3 des Zonenrandförderungsgesetzes nur bei neuen beweglichen Wirtschaftsgütern, nicht aber bei gebrauchten oder bei zur Ersatzbeschaffung dienenden Wirtschaftsgütern gewährt wird? Wenn die Finanzverwaltung Sonderabschreibungen auf gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter und Ersatzwirtschaftsgüter nicht zuläßt, so steht dies nicht im Widerspruch zum Wortlaut des Zonenrandförderungsgesetzes, weil das Gesetz keinen Rechtsanspruch auf Sonderabschreibungen gewährt. Die Handhabung steht darüber hinaus in völliger Übereinstimmung mit dem Willen des Gesetzgebers, weil die Verwaltungsregelung, auf der die jetzige Prais der Finanzverwaltung beruht, bereits während der Beratungen des Gesetzes im federführenden Ausschuß vorlag und dieser der Regelung zugestimmt hat. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 23. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pieroth (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage A 55): Kann die Bundesregierung angeben, ob die Abwertung des US-Dollars das Beschäftigungsrisiko für die deutschen Arbeitnehmer bei den amerikanischen Streitkräften erhöht, und welche Schritte gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu unternehmen, um eine Gefährdung dieser Arbeitsplätze zu verhindern oder dadurch entstehende soziale Härten auszugleichen? Eine Änderung der Währungsparität zwischen dem US-Dollar und der Deutschen Mark hat bisher in keinem Fall die Stationierung amerikanischer Streitkräfte im Gebiet der Bundesrepublik beeinflußt. Die Bundesregierung sieht sich in ihrer Auffassung, daß ein ganzer oder teilweiser Abzug der US-Streitkräfte nicht zur Diskussion steht, durch mehrfache offizielle Erklärungen des US-Präsidenten und der amerikanischen Administration bestätigt. Folglich werden auch die Beschäftigungsverhältnisse der zivilen Arbeitnehmer nicht berührt werden. Im übrigen möchte ich ergänzend darauf hinweisen, daß der Bund bereits im August 1971 mit den Gewerkschaften einen Tarifvertrag zur sozialen Sicherung der Arbeitnehmer bei den Stationierungsstreitkräften für den Fall ihrer Entlassung infolge Verringerung der Truppenstärke oder einer aus sonstigen militärischen Gründen angeordneten Auflösung bzw. Verlegung von Dienststellen der Streitkräfte abgeschlossen hat. Zur Abwendung von sozialen Härten sieht der Tarifvertrag sowohl Maßnahmen zur Wiedereingliederung der Arbeitnehmer in den Arbeitsprozeß als auch Überbrückungsbeihilfen bei Einkommenseinbußen der betroffenen Arbeitnehmer vor. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 21. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 7/188 Fragen A 62 und 63) : Wie erklärt die Bundesregierung, daß die Preise für Düngemittel in den drei neuen EWG-Mitgliedstaaten Großbritannien, Dänemark und Irland durchweg unter den Preisen in der Bundesrepublik Deutschland liegen? Trifft es zu, daß insbesondere die Preise in Dänemark deshalb wesentlich unter dem deutschen Niveau liegen, weil dieses Land nicht über eigene Düngemittelproduktion verfügt und dort Wettbewerbspreise, in den Ländern der „Alt-EWG" dagegen Kartellpreise gelten? Zur Frage A 62: Die einzige der Bundesregieung vorliegende offizielle Preisstatistik für Düngemittel, die die BRD und die drei neuen EG-Mitgliedstaaten (Großbritannien, Dänemark und Irland) umfaßt, weist die Bundesrepublik für die meisten, nicht aber für alle Düngemittel als das Land mit den höchsten Verbraucherpreisen aus. Dabei handelt es sich um eine von der ECE (Economic Commission for Europe) aufgestellte Preisstatistik, die nur bis zum Düngejahr 1970/71 reicht. Die angegebenen Preise sind aber, worauf die ECE bei der Veröffentlichung besonders hingewiesen hat, nicht vergleichbar, da die für die Preisermittlung maßgeblichen Faktoren in den einzelnen Ländern nicht die gleichen sind. So sind z. B. die für Großbritannien angegebenen Preise um die von der Regierung gezahlte DüngemittelSubvention gekürzt. Unklar ist ferner, inwieweit in den für die einzelnen Länder angegebenen Preisen wie bei der Bundesrepublik die Mehrwertsteuer enthalten ist. Schließlich haben die zwischenzeitlichen teilweise sehr unterschiedlichen Preiserhöhungen die Preissituation so verändert, daß mangels entsprechender Unterlagen ein Vergleich der zur Zeit gültigen Preise nicht möglich ist. Zur Frage A 63: Es ist richtig, daß die in Dänemark verbrauchten Düngemittel, allerdings mit Ausnahme der Phosphatdüngemittel, im wesentlichen aus Importen stammen und daß insbesondere die dänischen Stickstoffdüngemittelpreise wesentlich unter dem deutschen Niveau liegen. Das hat seinen Grund u. a. darin, daß die dänische Landwirtschaft überwiegend das preisgünstigere aus Übersee kommende Ammoniakgas als Stickstoffdünger verwendet und daß im allgemeinen die Frachtbelastung wegen der günstigeren Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 855* Verkehrslage gering ist. Ob und inwieweit die Preisunterschiede auf Kartellabreden zurückzuführen sind, wird von der EG-Kommission und dem Bundeskartellamt untersucht. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 21. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage A 64): Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, welche Gebiete in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der Regionalpolitik der EWG (gemäß Beschluß des Rates vom 21. März 1972) in die Förderung durch Mittel des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft einbezogen sind? Ein regionalpolitischer Einsatz von Mitteln des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft ist noch nicht möglich, da der Rat der Europäischen Gemeinschaften die hierfür vorgeschlagenen Verordnungen noch nicht erlassen hat. Die Verordnung über die Bereitstellung der Mittel — es sind für 5 Jahre 250 Mio Rechnungseinheiten vorgesehen — und über das bei der Förderung anzuwendende Verfahren ist 1972 wider Erwarten trotz weitgehender Einigung in allen wesentlichen Punkten nicht mehr verabschiedet worden. Auch die Gebiete, denen die Mittel zufließen sollen, konnten noch nicht festgelegt werden, da die Kommission der Europäischen Gemeinschaften erst unter dem 15. Dezember 1972 dem Rat einen diesbezüglichen Verordnungsentwurf zugeleitet hat, der nun von ihr noch um die Gebiete ergänzt werden muß, die in den neuen Mitgliedstaaten in die Förderung einbezogen werden sollen. Der vorliegende Verordnungsentwurf umfaßt auch deutsche Gebiete. Von der Aufzählung dieser Gebiete glaube ich hier Abstand nehmen zu können, da der Entwurf der Verordnung zur Zeit den gesetzgebenden Körperschaften zur Unterrichtung übermittelt wird. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 23. Februar 1973 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) (Drucksache 7/188 Frage A 90) : Wie gedenkt die Bundesregierung den in der Regierungserklärung angesprochenen verstärkten Ausbau des Massenverkehrs mit den gesetzlich fixierten Prioritäten des Fernstraßenausbaus, die ja eher dem Individualverkehr zugute kommen, künftig abzustimmen? Die Bundesregierung wird den öffentlichen Personennahverkehr vor allem in den Verdichtungsräumen verstärkt fördern. Der Anteil des öffentlichen Personennahverkehrs an den nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zur Verfügung stehenden Mitteln sollte nach Ansicht des Bundesministers für Verkehr deshalb erhöht werden. Die Aufteilung dieser Mittel kann um 10 v. H. durch Rechtsverordnung geändert werden, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Der Entwurf einer solchen Verordnung ist im Hause vorbereitet. Ferner ist zu prüfen, wie der Ausbau des Schienennetzes der Bundesbahn finanziert werden kann. Soweit bisher zweckgebundene Mineralölsteuermittel anderen verkehrspolitischen Zwecken zugeführt werden, bleiben die Prioritäten des Bedarfsplans unberührt. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 23. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten KahnAckermann (SPD) (Drucksache 7/188 Frage A 93): Wie viele Beanstandungen wegen der zunehmend ungeordneten Verhältnisse im deutsch-italienischen Bahn-Güterverkehr sind im Jahre 1971 bei der Deutschen Bundesbahn anhängig gemacht worden? Wegen der Behinderungen des genannten Verkehrs sind den Diensstellen der Deutschen Bundesbahn im Jahre 1971 häufig Beschwerden zugeleitet worden, vor allem aus Kreisen des deutschen Schrotthandels. Zahlenmäßig wurden diese zum großen Teil mündlich oder fernmündlich angebrachten Beschwerden nicht erfaßt. Als Anhaltspunkt mag dienen, daß im Jahre 1971 351 Anträge auf Zahlung einer Entschädigung wegen Lieferfristüberschreitung gestellt worden sind. Dies entsprach etwa einem Prozent der Sendungen in diesem Verkehr. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 23. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Fragen A 94 und 95) : Kann zur Zeit mit einem beschleunigten Ausbau der E 42 im Kreis Euskirchen im Anschluß an den rheinland-pfälzischen Teil der E 42 gerechnet werden? Trifft es zu, daß der weitere Ausbau der E 42 sich nur wegen fehlender Bundesmittel verzögert hat, obwohl das Straßenbauvorhaben B 51 zur ersten Dringlichkeitsstufe des Ausbauplanes für Bundesfernstraßen gehört, die Vorverfahren schon abgeschlossen sind und der Bundesverkehrsminister bereits vor zwei Jahren den Bauentwurf genehmigt hat? Der in der Fragestellung zum Ausdruck kommende Sachverhalt, daß für die B 51 zwischen Dahlem und Tondorf das Raumordnungsverfahren bereits abgeschlossen sei und Bauentwürfe vorlägen, trifft nicht zu. In diesem Verfahren haben sich für den nördlichen Abschnitt unterschiedliche Auffassungen ergeben, die weitere Variantenuntersuchun- 856* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 gen erfordern . Dessen ungeachtet wird angestrebt, die verfahrens- und entwurfsmäßigen Voraussetzungen für die kurze Teilstrecke der Umgehungsstraße Stadtkyll im unmittelbaren Grenzbereich auf nordrhein-westfälischem Gebiet vorab zu schaffen. Die Bemühen zielen darauf ab, für diesen Bereich das Planfeststellungsverfahren im Herbst d. J. einzuleiten und nach Abschluß des Verfahrens mit den Bauarbeiten zu beginnen. Soweit möglich, werden diese vorbereitenden Arbeiten beschleunigt durchgeführt. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 23. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kunz (Berlin) (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Fragen A 96 und 97) : Wie viele Festnahmen von Bewohnern der Bundesrepublik Deutschland durch die DDR im Transitverkehr sind der Bundesregierung seit dem Inkrafttreten des ViermächteAbkommens über Berlin bekanntgeworden, und wie wurden die Festnahmen von seiten der DDR begründet? Wie viele der von der DDR im Transitverkehr Festgenommenen befinden sich noch in Haft? Im Einvernehmen mit dem Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen und dem Bundesminister des Innern nehme ich zu Ihrer Anfrage wie folgt Stellung: Der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen hat am 14. Februar 1973 den Bundestagsausschuß für innerdeutsche Beziehungen über die Probleme des Reiseverkehrs zwischen den beiden deutschen Staaten und des Berlin-Verkehrs eingehend unterrichtet und dabei auch die Anzahl der bei der Benutzung der Transitwege Festgenommenen sowie die Gründe dafür genannt. Die Bundesregierung ist bereit, auch über die Unterrichtung vom 14. Februar hinaus den Bundestag in seinem Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen vertraulich über alle einschlägigen Fragen zu unterrichten. Ich darf Sie deshalb um Verständnis bitten, wenn ich hier von einer Beantwortung Ihrer Fragen absehe. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 23. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage A 98): Wann wird die Bundesregierung die Vereinbarung mit der Deutschen Bundesbahn über den Bau der Versuchsanlage für Verkehrstechnik unterschreiben, die seit Monaten ansteht? Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr und der Deutschen Bundesbahn über Planung und Bau einer Versuchsanlage für Verkehrstechniken liegt der Hauptverwaltung der DB zur abschließenden Stellungnahme vor. Der Bundesminister für Verkehr hat die vorzeitige Inanspruchnahme der im Einzelplan 12 eingebrachten Verpflichtungsermächtigung zur „Errichtung einer Versuchsanlage für Verkehrstechniken (Hochleistungsschnellbahn) " Kap. 12 02, Tit. 741 01 beim Bundesminister der Finanzen beantragt. Sobald die Mittel freigegeben sind, kann die Vereinbarung unterzeichnet werden. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 23. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen ,des Abgeordneten Dreyer (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Fragen A 99 und 100) : Wann wird die Bundesregierung die für 1972 in Aussicht gestellten Ergebnisse einer verkehrswirtschaftlichen Untersuchung über die sogenannte Küstenautobahn von der niederländischen Grenze über die Unterweser, die Unterelbe mit Anschluß an das schleswig-holsteinische Autobahnnetz vorlegen? Ist die Bundesregierung in der Lage, schon heute eine Auskunft über die voraussichtliche Linienführung der Autobahn und insbesondere über die Standorte der erforderlichen Brückenbauwerke an der Unterweser und Unterelbe zu geben? Zu Frage A 99: Die Ergebnisse der verkehrswirtschaftlichen Untersuchung werden voraussichtlich im Spätsommer vorliegen. Zu Frage A 100: Die mit Einzeluntersuchungen beauftragten Gutachter haben die Aufgabe, aus den bisher erarbeiteten Teilergebnissen nunmehr gemeinsam einen optimalen Trassenvorschlag zu entwickeln. Eine Auskunft über die voraussichtliche Linienführung ist daher verständlicherweise z. Z. noch nicht möglich. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 23. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage A 101) : Hält die Bundesregierung an der Zusage fest, daß dem Bau der Bundesautobahn Ruhrgebiet—Ostfriesland erhöhte Priorität zukommt, wie dies aus der Antwort auf meine Mündliche Frage an die Bundesregierung vom 16. September 1970 — 64. Sitzung des 6. Deutschen Bundestages, Stenographischer Bericht S. 3519 — hervorgeht? Die in der Fragestunde am 16. September 1970 auf Ihre Frage gegebene Antwort gilt unverändert. Ob die verkehrswirtschaftliche Untersuchung für die Küstenautobahn, in der auch Trassenvarianten des nördlichen Abschnitts der BAB Ruhrgebiet—Ostfriesland untersucht werden, Änderungen an der Dringlichkeitsreihung des Bedarfsplanes begründen kann, muß abgewartet werden. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 857* Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 23. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten de Terra (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Fragen A 102 und 103) : Welche strukturellen Überlegungen und Absichten zur besseren Erschließung des Raums Hildesheim können bei der Planung der Bundesbahn-Neubaustrecke Hannover—Elze—Göttingen verwirklicht werden? Welchen Beitrag kann die Deutsche Bundesbahn bei dem beabsichtigten Neubau von Strecken zur besseren Erschließung des bisher strukturell benachteiligten Raums Hildesheim leisten? Die Deutsche Bundesbahn (DB) beabsichtigt keinen unmittelbaren Anschluß von Hildesheim an die Neubaustrecke Hannover—Kassel—Gemünden (Main). Sie sieht dagegen eine Verknüpfung der Neubaustrecke südwestlich von Elze mit der vorhandenen Strecke Hildesheim—Hameln vor. Dadurch soll der Übergang von Zügen der Strecke Hildesheim—Hameln auf die Neubaustrecke möglich werden. Die DB möchte Hildesheim nicht unmittelbar an die Neubaustrecke anschließen, weil Hildesheim nur 24 km von Hannover entfernt ist und damit zum Großraum Hannover zählt, Hildesheim voraussichtlich mit einer S-Bahn an Hannover angeschlossen werden wird und im übrigen eine Linienführung über Hildesheim auf erhebliche bautechnische Schwierigkeiten stoßen und Mehrkosten verursachen dürfte. Der Verwaltungsrat der DB hat in seiner Sitzung am 9. Februar 1973 dem Antrag des Vorstandes der DB auf Bau der Neubaustrecke Hannover-Bismarckstraße—Elze zugestimmt. Der Bundesminister für Verkehr wird den noch vorzulegenden Antrag des Vorstandes der DB (§ 14 Bundesbahngesetz) eingehend prüfen und in diese Prüfung etwaige weitere Alternativen (z. B. Anschluß von Hildesheim) mit einbeziehen. Zur Zeit ist das landesrechtliche Raumordnungsverfahren für den ersten Neubauabschnitt Hannover-Bismarckstraße—Elze im Gange. Mit welchem Ergebnis dieses Verfahren abschließen wird, ist noch offen. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 23. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Grobecker (SPD) (Drucksache 7/188 Frage A 104): Ist sichergestellt, daß aus den für ein nationales Tankerprogramm vorgesehenen Haushaltsmitteln keine Reedereien gefördert werden, die ihre Schiffe unter „Billigen Flaggen" laufen lassen? Es ist sichergestellt, daß die im Rahmen des Tankersonderprogramms zu fördernden Schiffe ausnahmslos die Bundesflagge führen müssen. Ob daüber hinaus ohne Gefährdung der Ziele des Tankerprogramms alle Reedereien von der Förderung ausgeschlossen werden können, die zu irgendeiner Zeit ein „ausgeflaggtes" Schiff betrieben haben, wird noch geprüft. Anlage 22 Antwort des Pari. Staatssekretärs Haar vom 23. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Nölling (SPD) (Drucksache 7/188 Frage A 105) : Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die Arbeits- und Lebensbedingungen der deutschen Seeleute an Bord zu verbessern? Aufgabe des Bundes ist es, den Rahmen für die Arbeitsverhältnisse und Lebensbedingungen an Bord zu schaffen. Dies ist geregelt durch: 1. Die „Verordnung über die Unterbringung der Besatzungsmitglieder an Bord von Kauffahrteischiffen", die am 1. Januar 1974 in Kraft treten wird. Diese Verordnung regelt neben der Unterbringung der Besatzungsmitglieder auch die sonstigen der Unterbringung dienenden Einrichtungen, wie zum Beispiel Messen, Küchen, Vorratsräume, Erholungseinrichtungen und Trinkwassertanks. 2. Die „Verordnung über die Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen" vom 25. April 1972. Diese Verordnung wird den neuzeitlichen Erkenntnissen und Forderungen der Schiffahrtsmedizin, Hygiene und Pharmazie in jeder Hinsicht gerecht. Für angehende Schiffsoffiziere und Kapitäne sind Pflichtkurse (theoretisch-praktischer Unterricht) an Krankenhäusern vorgesehen, durch die die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die sie bei der Bewältigung der Krankenbehandlung an Bord benötigen. Durch beide Verordnungen ist den neuesten Erkenntnissen auf diesen Gebieten Rechnung getragen. Im übrigen obliegt es vor allem den Sozialpartnern, die Arbeitsverhältnisse und Lebensbedingungen an Bord laufend zu verbessern. Hierzu haben die Gewerkschaften und der Verband deutscher Reeder das „Sozialwerk für deutsche Seeleute" ins Leben gerufen, zu dem ein jährlicher Zuschuß aus dem Haushalt erwartet wird. Außerdem sind die vom Verband deutscher Reeder entwickelten Leitsätze über die „Bestandspflege an Bord" zu erwähnen, die den langjährigen Forderungen der Gewerkschaften Rechnung tragen und deren allgemeine Anwendung die Bundesregierung begrüßen würde, wie z. B. Mitnahme der Ehefrauen, Einrichten von Kindergärten, pünktliche Urlaubsablösung usw. 858e Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 23. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schinzel (SPD) (Drucksache 7/188 Frage A 106) : In welchem Umfang ist die Bundesregierung bereit, Städte und Gemeinden bei der Verwirklichung von Nahverkehrskonzeptionen mit Modellcharakter finanziell zu unterstützen? Nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und im dort gesetzten finanziellen Rahmen gibt der Bund den Ländern auf deren Vorschlag Finanzhilfe für kommunale Vorhaben des öffentlichen Personennahverkehrs, die in einem Generalverkehrsplan oder einem für die Beurteilung gleichwertigen Plan vorgesehen sind. Eine Nahverkehrskonzeption der Städte und Gemeinden wird also vorausgesetzt. Das schließt Nahverkehrskonzeptionen mit Modellcharakter selbstverständlich ein. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 23. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage A 107): Treffen Meldungen zu, wonach die Straßenbaumittel für den Bundesfernstraßenbau, insbesondere für den Bau von Autobahnen, im Haushaltsansatz drastisch gekürzt wurden, gegebenenfalls für welche laufenden bzw. in Aussicht genommenen Strecken im Bereich des Freistaates Bayern würde sich diese Kürzung auswirken; sind insbesondere die geplante Autobahnverbindung München—Landshut—Deggendorf und der Äußere Fernstraßen-ring München davon betroffen? Die Bundesregierung hat bei der Verabschiedung des Haushaltsentwurfs 1973 beschlossen, das nach dem Straßenbaufinanzierungsgesetz für Zwecke des Straßenwesens gebundene Aufkommen an Mineralölsteuer im Haushaltsjahr 1973 auch für sonstige verkehrspolitische Zwecke im Bereich des Bundesministers für Verkehr zu verwenden. Das Volumen des Straßenbauplans 1973 ist deshalb gegenüber den bisherigen Planungen einzuschränken. Die Auswirkungen der Einschränkung werden mit den obersten Straßenbaubehörden der Länder im einzelnen noch erörtert. Sie können aber versichert sein, daß in meinem Hause alles getan wird, um einschneidende Auswirkungen durch die im Bundeshaushalt 1973 vorgesehenen Kürzungen der Mittel für den Bundesfernstraßenbau durch eine flexible Anwendung des Mittelausgleichs zu vermeiden. Es kann aber heute schon gesagt werden, daß beispielsweise der Bundesautobahn-Ostring München in jedem Fall zügig weitergebaut wird. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 22. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage A 108): Wie beurteilt die Bundesregierung die in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 7 Februar 1973 geäußerten schwerwiegenden Vorwürfe, daß bei dem durch sie geförderten Kernreaktorprojekt Schneller Natriumgekühlter Brüter (SNR) u. a. von einer falschen Kostenkalkulationsbasis ausgegangen werde, die Wirtschaftlichkeit des Reaktors in Frage gestellt sei, alle Argumente für die Notwendigkeit dieses Typs inzwischen hinfällig geworden seien und daß durch die Angst der verantwortlichen Ministerialbeamten und ihrer Berater, Fehlbeurteilungen einzugestehen, Milliarden von Steuergeldern unnütz verschwendel würden? Ich begrüße die Gelegenheit, zu den Behauptungen der FAZ vom 7. 2. 1973 über das Projekt eines Prototyp-Kernkraftwerkes mit einem natriumgekühlten Schnellbrutreaktor (SNR-300) Stellung nehmen zu können. Die Förderungswürdigkeit der Errichtung des SNR-300 wurde auf Wunsch des damaligen Bundesministers für Bildung und Wissenschaft in einem speziellen Ausschuß beraten, dessen Mitglieder keine Rücksicht auf frühere Äußerungen zu nehmen brauchten und die sich bemüht haben, die Gesamtproblematik neu und kritisch zu analysieren. Von der Unabhängigkeit der Beratungen konnten Sie sich selbst anhand des Berichtes dieses Ausschusses überzeugen. Die Argumente für die Förderung der Errichtung aus der Sicht des damaligen Bundesministers für Bildung und Wissenschaft wurden dem BT-Ausschuß für Bildung und Wissenschaft mit Schreiben vorn 11. Januar 1972 vor der entsprechenden Entscheidung des Bundeskabinetts vorgelegt und anschließend in der Arbeitsgruppe „Schneller Brüter" im einzelnen diskutiert (19. Januar 1972). Es handelte sich um eine Entscheidung im Sinne einer energiewirtschaftlichen und industriepolitischen Vorhaltepolitik, die sich nicht auf die von der FAZ genannten und als hinfällig gekennzeichneten Aspekte abstützt. Das Prototyp-Kernkraftwerk kann per definitionem nicht konkurrenzfähig sein. Dagegen wird die Frage nach der Wirtschaftlichkeit der Reaktorlinie in der genannten Vorlage dahin gehend beantwortet, daß erst in den 90er Jahren gleiche Stromerzeugungskosten wie bei Leichtwasserreaktor-Kraftwerken zu erwarten sind. Diese Erwartung deckt sich ihn Rahmen der Genauigkeit langfristiger Prognosen mit einer von der FAZ zitierten neueren amerikanischen Schätzung. In der Tat lagen die ersten Schätzungen der Gesellschaft für Kernforschung von 1965 zu niedrig. Man muß jedoch berücksichtigen, daß damals die allgemeine Preisentwicklung und die genauen Anforderungen des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens, die in den letzten Jahren weiter ausgestaltet wurden, nicht vorhergesagt werden konnten. Der Autor des FAZ-Artikels irrt jedoch, wenn er annimmt, die Bundesregierung hätte ihre Entscheidung im .Jahre 1972 auf Schätzungen von 1965 gegründet. Für diese Entscheidung waren vielmehr die aktuellen Ergebnisse langwieriger Liefer-Vertragsverhandlungen unter Berücksichtigung des öffentlichen Preisrechts bestimmend. Über Einzelheiten werde ich, wie bereits verabredet, den BT-Ausschuß für Forschung und Technologie informieren. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 859' Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 23. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage A 109) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost künftig keine Zuschlags-Briefmarken zugunsten der Deutschen Sporthilfe mehr herausgeben wird, und welche Gründe haben die Bundesregierung gegebenenfalls zu dieser Entscheidung veranlaßt, obwohl sich diese Zuschlags-Briefmarken offensichtlich nicht nur auf seiten des Sports, sondern auch bei den Briefmarkensammlern besonderer Beliebtheit erfreuten? Zunächst ist festzustellen, daß die Bundesregierung eine Entscheidung in der Frage der Herausgabe von Zuschlagsmarken zugunsten der Deutschen Sporthilfe nicht getroffen hat. Der Sachstand ist folgender: Nachdem München als Austragungsort für die Olympischen Spiele 1972 feststand, wurde damit begonnen, die Olympiamarken-Serien vorzubereiten. In einer Vereinbarung vom 3. Oktober 1966 zwischen Beauftragten des Olympischen Komitees, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, der Stiftung Deutsche Jugendmarke — diese beiden in ihrer Eigenschaft als Empfänger der Zuschläge aus den traditionellen Zuschlagsserien — sowie Vertretern der Bundesministerien des Innern und für das Post-und Fernmeldewesen wurde festgelegt: „... für die Jahre 1968 bis 1972 jährlich eine SondermarkenSerie herauszugeben. Die Erlöse aus den Zuschlägen sollen der Förderung besonderer ideeller Maßnahmen im Zusammenhang mit den Olympischen Spielen 1972 in München dienen." Als Empfänger der Zuschlagserlöse wurde am 17. Mai 1967 die „Stiftung zur Förderung der Olympischen Spiele" gegründet, die — ihrer zeitlich begrenzten Aufgabenstellung entsprechend — ihre Selbstauflösung für den 31. Dezember 1973 bestimmte. In der Folgezeit gab die Deutsche Bundespost nicht nur die fünf zugesagten Olympia-Serien heraus, sondern zusätzlich 1971 noch einen Block und 1972 zwei Blöcke sowie ein Markenheftchen. Diese zusätzlichen Maßnahmen brachten der „Stiftung zur Förderung der Olympischen Spiele" Mehreinnahmen von über 12 Millionen DM. Nunmehr besteht die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege — zu ihr gehören die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Caritasverband, der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, das Deutsche Rote Kreuz, das Diakonische Werk und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland — auf Einhaltung der Zusage, Sportzuschlagsmarken nur für die Dauer von fünf Jahren (1968-1972) auszugeben. Auch der Bundesminister für Familie, Jugend und Gesundheit sowie die Stiftung Deutsche Jugendmarke haben an die Einhaltung der damaligen Zusage erinnert und dem Herrn Bundespräsidenten und dem Herrn Bundeskanzler ihre Besorgnis über eine etwaige Fortsetzung der Sportzuschlagsmarken mitgeteilt. Der Herr Erzbischof von Freiburg hat ebenfalls seine Sorge darüber bekundet, die zeitlich befristete Olympiamarke als ständige Sporthilfemarke weiterzuführen und damit von Behinderten, Kranken und alten Menschen eine Fortsetzung der Opfer zugunsten des Sports zu verlangen. In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, daß die jahrelange Unterstützung des Sports durch Olympiamarken nicht zuletzt deshalb zustande kam, weil die durch die Olympiamarken benachteiligten Empfänger der Wohlfahrts- und Jugendmarkenzuschläge — nämlich die Wohlfahrtsverbände und die Stiftung Jugendmarke — im Vertrauen auf die schriftlich vereinbarte Begrenzung der Sportmarken-Ausgaben auf die Jahre 1968 bis 1972 bereit waren, sich fünf Jahre mit geringeren Einnahmen zu begnügen. Die Frage, ob die Deutsche Bundespost bei dieser Sachlage künftig Zuschlagsmarken speziell zugunsten der Deutschen Sporthilfe ausgeben wird, wird z. Z. von der Bundesregierung geprüft. In diesem Zusammenhang wird zu berücksichtigen sein, daß zahlreiche weitere Anträge vorliegen, die auf die Ausgabe von Zuschlagsmarken zur Unterstützung förderungswürdiger Anliegen abzielen, z. B. für — geistig Behinderte (Hilde-Heinemann-Stiftung) — Müttergenesungswerk (Elly-Heuss-Knapp-Stiftung) — Freiwillige Rettungsdienste (Björn-Steiger-Stiftung) — KZ-Geschädigte — Vietnam — Krebsforschung — Tuberkulose-Bekämpfung — Contergan-Kinder — Epileptiker — Behinderte in Industrieländern — Tierschutz — Erhaltung historischer Bauwerke (im Rahmen des europäischen Denkmalpflegejahres) — Erhaltung alter Stadtkerne (Lübeck, Lüneburg) — Wiederaufbau Kloster Neresheim. Bei aller Anerkennung der außerordentlichen Bedeutung des Sports zeigt dieses umfangreiche Spektrum von unterstützungswürdigen Anliegen, daß es mit einer einseitigen Fortschreibung der Olympiamarken zugunsten der Stiftung Deutsche Sporthilfe nicht getan ist. Die Bundesregierung wird darüber beraten, ob eine grundsätzliche Neuregelung des Problems der Ausgabe von Zuschlagsmarken möglich und notwendig ist. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 23. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage A 110): 860* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 Weltire Gründe haben den für die Deutsche Bundespost zuständigen Minister dazu bewogen, entgegen der früheren Zusage seines Amtsvorgängers, Bundesminister Leber, die Herausgabe einer weiteren Sonderbriefmarke zugunsten der Deutschen Sporthilfe im Wert von etwa 5 Millionen DM abzulehnen? In meiner Antwort auf die Frage des Abgeordneten Dr. Riedl*) habe ich bereits ausgeführt, daß die Deutsche Bundespost in der Vergangenheit keine Zuschlagsmarken für die Deutsche Sporthilfe, sondern zugunsten der „Stiftung zur Förderung der Olympischen Spiele" ausgegeben hat. In diesem Zusammenhang habe ich auch dargelegt, daß die über die ursprünglichen Zusagen hinaus von der Deutschen Bundespost aufgelegten Ausgaben dieser Stiftung über 12 Millionen DM Mehreinnahmen gebracht haben. Der Antrag auf Ausgabe von Zuschlagsmarken für die Deutsche Sporthilfe wird von der Bundesregierung zusammen mit einer Reihe von anderen Anträgen, die anderen förderungswürdigen Anliegen gelten, geprüft. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 23. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage A 111): Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß die Deutsche Bundespost entgegen einer früheren Übung keine Schülermonatskarten an Inspektorenanwärter für die Laufbahn des gehobenen Verwaltungsdienstes mehr ausgibt, obwohl andere Lehr- und Anlernberufe diese Vergünstigung erhalten? Schon die Postreisegebührenordnung vom 15. Juli 1964 sah vor, daß die Voraussetzungen der Berechtigung zum Bezug von Schülerfahrausweisen bei Lehrlingen und Anlernlingen durch Vorlage eines Lehr- oder Anlernvertrages oder einer entsprechenden Bescheinigung der Handwerkskammer oder der Industrie- und Handelskammer nachgewiesen werden mußten. Inspektorenanwärter sind dieser Voraussetzung gemäß keine Lehrlinge oder Anlernlinge, da sie keinen Lehr- oder Anlernvertrag haben; ihr Dienstverhältnis ergibt sich aus den Beamtengesetzen. Diese Regelung entspricht den für den Schienen-und Straßenpersonenverkehr der Deutschen Bundesbahn geltenden Bestimmungen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 22. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Vohrer (FDP) (Drucksache 7/188 Fragen B 1 und 2) : Wie beurteilt die Bundesregierung das Argument des Abwasserzweckverbandes Breisgauer Bucht, daß die Kosten für das *) "Siehe Anlage 26 letzte neun Kilometer lange Teilstück des geplanten Abwasserkanals vom Leopoldskanaldüker bis zum Vollrhein bei Koppel (Kilometer 260) im Zuge der Folgemaßnahmen des Oberrheinausbaus als Kriegsfolgelasten vom Bund getragen werden müßten? Hält die Bundesregierung es für gerechtfertigt, daß der Abwasserzweckverband Breisgauer Bucht dieses finanzielle Argument in der Auseinandersetzung mit der Schutzgemeinschaft Taubergiessen benutzt, um eine umweltschutzfreundlichere Losung des Abwasserproblems durch einen Abwasserkanal von Riegel nach Weisweil zu verhindern, wobei kein Abwasserkanal durch das Landsdiaftsschutzgebiet Taubergiessen verlegt werden müßte, der sicherlich zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Landschaftsbildes dieser noch relativ ursprünglichen Rheinaulandschaft führen würde? Zu 1.: Wie mir der Herr Bundesminister für Verkehr mitgeteilt hat, ist dort die Argumentation des Abwasserzweckverbandes Breisgauer Bucht nicht hinreichend bekannt. Es ist notwendig, zunächst eine Stellungnahme der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Freiburg einzuholen. Über das Ergebnis werde ich Sie unterrichten. Zu 2.: Das in seiner Art einzigartige Landschaftsschutzgebiet Taubergiessen muß vor wesentlichen Eingriffen, die die Umwelt und das Landschaftsbild beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen vermögen, bewahrt werden. Welche Linienführung und welche Gestaltung des Abwasserkanals deshalb in Frage kommt, insbesondere welches die umweltfreundlichste und unter Abwägung aller Argumente die wasserwirtschaftlich sinnvollste Lösung wäre, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Ich habe das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes Baden-Württemberg um eine Stellungnahme gebeten und werde Sie weiter unterrichten. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 22. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage B 3): Welche EDV-Anlagen bestehen zur Zeit in Bundesministerien und Bundesbehörden einschließlich Bahn und Post, welche Mittel wurden dafür aufgewendet (Kauf, Miete) und wie ist der Grad ihrer Auslastung? 1. In der Bundesverwaltung einschließlich Bundesbahn und Bundespost sind insgesamt 226 EDV-Anlagen verschiedener Größenordnung eingesetzt. Davon entfallen auf die Hersteller ANKER 1 AEG-TELEFUNKEN 22 BULL/GE 2 CONTROL DATA 5 DIGITAL EQUIPMENT 5 HONNEYWELL 1 IBM 101 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 861* RECOGNITION EQUIPMENT 1 RAYTHEION 703 1 SEL 2 SIEMENS 42 ZUSE 4 PHILIPS 1 UNIVAC 1 189 Wehrtechnischer Bereich 37 226 Für den Wehrtechnischen Bereich werden die Anlagen aus Sicherheitsgründen zusammengefaßt ausgewiesen. 2. Die Aufwendungen für Kauf und Miete von EDV-Anlagen betrugen im Rechnungsjahr 1972 212,8 Millionen DM. In diesem Betrag sind die Ausgaben des Sicherheitsbereichs nicht enthalten. Die Ermittlung der Kosten in den früheren Rechnungsjahren für alle gekauften oder gemieteten Anlagen ist nur durch eine gesonderte Erhebung in der Bundesverwaltung möglich. 3. Der Auslastungsgrad der EDV-Anlagen ist unterschiedlich hoch. Dabei spielt die Art der zu bewältigenden Aufgaben (Routineprogramm, Informationssystem) eine wesentliche Rolle. Die Mehrzahl der Anlagen werden jedoch im Mehrschichtbetrieb gefahren. Die Koordinierungs- und Beratungsstelle der Bundesregierung für die elektronische Datenverarbeitung in der Bundesverwaltung in meinem Hause prüft im übrigen vor dem Kauf oder der Anmietung der EDV-Anlagen, ob im Rahmen des Kapazitätsausgleichs innerhalb der Bundesverwaltung der Rechenbedarf gedeckt werden kann. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 22. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (SPD) (Drucksache 7/188 Fragen B 4 und 5) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Teilnahme von Sportlern der Bundesrepublik Deutschland an den südafrikanischen Spielen Ende März 1973 in Pretoria? In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung in ihrer Eigenschaft als Konsortialpartner dafür Sorge zu tragen, daß eine Vielzahl von Olympischen Sportanlagen und ein Teil der Wohnungen des ehemaligen Olympischen Dorfes in München, die nach jüngsten Pressemeldungen nur unzureichend genutzt werden, in sinnvoller Weise Verwendung finden? Zu Frage B 4: Die Spitzenorganisationen des deutschen Sports regeln ihre internationale Beziehungen in eigener Zuständigkeit. Sie unterstehen nicht der Weisung der Bundesregierung. Die Bundesregierung lehnt jede Form der Rassendiskriminierung ab. Sie gewährt für eine Teilnahme deutscher Sportler an diesen Spielen weder eine ideelle noch eine finanzielle Unterstützung. Zu Frage B 5: Die olympiabedingten Anlagen werden gemäß Artikel 11 des Konsortialvertrags über den Bau und die Finanzierung der Sportanlagen und Einrichtungen für die Olympischen Spiele 1972 in München vom 10. Juli 1967 in der Fassung vom 29. Juni 1972 von der Landeshauptstadt München, vom Freistaat Bayern und von anderen Trägern übernommen. Da der Bund nicht Träger ist, hat die Bundesregierung nicht die Möglichkeit, unmittelbar auf die Nutzung der Anlagen Einfluß zu nehmen. Der Bund hat jedoch nach Art. 9 Abs. 2 des vorgenannten Konsortialvertrags das Recht, einzelne Sportanlagen unter Berücksichtigung der Planungen des Trägers und gegen angemessene Beteiligung an den Betriebs- und Unterhaltskosten selbst mit zu nutzen oder durch von ihm benannte sportliche Institutionen mitnutzen zu lassen. Für einige Sportanlagen wird eine Nutzung als Leistungszentrum angestrebt. Die Verhandlungen hierüber sind noch nicht abgeschlossen. Das ehemalige Olympische Dorf der Männer in München ist von privaten Bauträgern errichtet worden. Die Räume sind während der Olympischen Spiele vom Organisationskomitee für die Spiele der XX. Olympiade München 1972 lediglich angemietet worden. Die Bundesregierung kann daher auf den Verkauf und die Vermietung der Wohnungen keinen Einfluß nehmen. Das Olympische Dorf der Frauen ist vom Studentenwerk München als Studentenwohnheim errichtet worden. Es wurde unmittelbar im Anschluß an die Olympischen Spiele 1972 voll belegt. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 22. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache 7/188 Frage B 6) : Wird die Bundesregierung — wenn ja, mit welcher Dringlichkeit — einen Gesetzentwurf im Bundestag einbringen, der die Obst- und Gemüsebewässerung mit fäkalkontaminiertem Wasser mindestens für Erzeugnisse unterbindet, die zum rohen Verzehr bestimmt sind? Das Ihrer Frage zugrunde liegende Problem wird in § 15 des Gesetzes über die Beseitigung von Abfällen vom 7. Juni 1972 (BGBl. I S. 873) angesprochen. In der Begründung zu dieser Vorschrift (Drucksache VI/2401; dort noch als § 12 bezeichnet) wurde bereits darauf hingewiesen, daß das Aufbringen von fäkalienhaltigen Abfallstoffen, vor allem bei der Erzeugung von pflanzlichen Lebens- und Futtermitteln, diese Erzeugnisse in ekelerregender Weise be- 862* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 einflussen und beträchtliche seuchenhygienische Gefahren für Mensch und Tier verursachen kann. In dieser Begründung wird ferner u. a. festgestellt: Zur Verhütung solcher Schäden müssen bundeseinheitlich die Voraussetzungen geregelt werden, unter denen diese Abfallstoffe auf landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder gärtnerisch genutzte Böden aufgebracht werden dürfen. Vorgesehen ist insoweit eine Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Die Ermächtigung eröffnet die Möglichkeit, Beschränkungen oder Verbote für das Aufbringen und außerdem eine besondere Behandlung der betreffenden Stoffe vor ihrem Aufbringen anzuordnen. Von den im neuen Abfallbeseitigungsgesetz vorgesehenen Verordnungen werden im Hinblick auf ihre Dringlichkeit zunächst die Rechtsverordnungen zu den §§ 13 und 12 vorbereitet. Danach sollen möglichst rasch die Rechtsverordnungen zu den §§ 11 und 15 folgen. Die Aufstellung des Entwurfs einer Rechtsverordnung zu § 15 Abs. 2 AbfG setzt allerdings voraus, daß eine Reihe wichtiger fachlicher Fragen auf diesem speziellen Gebiet zuvor ausreichend geklärt wird. Ich hoffe, daß es durch Aufnahme der Tätigkeit des geplanten Bundesinstitutes für Abfallwirtschaft noch im Jahre 1973 möglich sein wird, die zur Zeit auf diesem Gebiet vorhandenen personellen Engpässe zu überwinden und die Arbeiten am Entwurf dieser Rechtsverordnung aufzunehmen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 22. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage B 7): Teilt die Bundesregierung die Überzeugung, daß es zur Reinhaltung des Bodensees dringend geboten ist, daß die Bodensee-Anliegerstaaten staatsvertragliche Regelungen vereinbaren, die für alle technischen Großprojekte im hydrologischen Einzugsgebiet des Bodensees eine strenge ökologische Kontrolle vorsehen, und ist sie gegebenenfalls bereit, Gespräche und Verhandlungen mit den Bodensee-Anliegerstaaten aufzunehmen, um solche staatsvertraglichen Vereinbarungen zu erreichen? Die Bundesregierung teilt die Überzeugung, daß die Reinhaltung des Bodensees rasche Maßnahmen zur Abwehr weiterer Beeinträchtigungen dringend erforderlich macht. Dies hat die Bundesregierung veranlaßt, im Rahmen des Bundesprogramms zur Sanierung von Rhein und Bodensee im Jahre 1972 Zuschüsse von 10 Millionen DM für den Bau von Kläranlagen am Bodensee zu gewähren. Im Jahre 1973 sind weitere Zuschüsse von 20 Millionen DM vorgesehen. Das Programm wird auch in den darauf folgenden Jahren fortgesetzt werden. Die Bundesregierung hat außerdem bei der Vergabe von ERP-Krediten für Maßnahmen der Gewässerreinhaltung dem Schutz des Bodensees stets ihr besonderes Interesse gewidmet. Die Bundesregierung ist überzeugt, daß darüber hinaus zur Sicherstellung der Trinkwasserversorgung aus dem Bodensee und zur Erhaltung dieses Erholungsraumes zusätzliche Anstrengungen aller Beteiligter erforderlich sind. Wesentliche Erfolge hat in diesem Zusammenhang die von der Republik Österreich, der Schweizerischen Eidgenossenschaft, dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern bereits 1961 gebildete Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee erzielen können. Zu ihren Aufgaben gehört u. a. die Erörterung von den Anliegern geplanter Wassernutzungen, sofern diese die Interessen eines anderen Anliegers an der Reinhaltung des Bodensees beeinträchtigen können. Erst nach dieser gemeinsamen Erörterung, die Gelegenheit gibt, Bedenken auszuräumen oder Planungen zu ändern, dürfen die Vorhaben ausgeführt werden. So sind verschiedene Großprojekte, u. a. das Kernkraftwerk bei Rüthi, die Destillationsanlage bei Sennwald und das Regulierwehr am Ausfluß des Bodensees in der Kommission zur Sprache gekommen. Die Bunderegierung verkennt allerdings nicht, daß im einen oder anderen Falle über die Aspekte der Gewässerreinhaltung hinaus überlegt werden sollte, ob Projekte im hydrologischen Einzugsgebiet des Bodensees einzeln oder in ihrer Gesamtwirkung die Umwelt des Bodensees derart beeinträchtigen können, daß ihre Ausführung ganz unterlassen werden sollte. Das am 20. Dezember 1961 zwischen den bereits genannten Bodenseeanliegern abgeschlossene Übereinkommen über den Schutz des Bodensees gegen Verunreinigung bietet hierfür keine ausreichende Handhabe. Eine ergänzende Vereinbarung zwischen den Anliegerstaaten etwa zum Zwecke der Errichtung einer umfassenden Planungsgemeinschaft könnte hierbei ggf. Abhilfe schaffen. Die Bundesregierung beabsichtigt Anregungen dieser oder ähnlicher Art, die insbesondere in den letzten Wochen geäußert worden sind, zunächst mit dem Land Baden-Württemberg und dem Freistaat Bayern auf ihre Realisierbarkeit zu prüfen. Gespräche mit der österreichischen und der schweizerischen Regierung könnten sich sodann anschließen. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 22. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seibert (SPD) (Drucksache 7/188 Frage B 8): Bis wann dürfte voraussichtlich die von der Bundesregierung angekündigte Überprüfung der Befristung des Kündigungsschutzes im sozialen Mietrecht abgeschlossen sein? Wie Sie wissen, ist das Wohnraumkündigungsschutzgesetz, dessen Regelung sich sehr bewährt hat, bis zum 31. Dezember 1974 befristet. Die Prüfung der Fragen, die in diesem Zusammenhang von Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 863* Bedeutung sind, wird daher mit Vorrang betrieben. Die Bundesregierung wird rechtzeitig, d. h. jedenfalls vor Ablauf dieses Jahres, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Anlage 35 Antwort des Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 21. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten von Schoeler (FDP) (Drucksache 7/188 Fragen B 9 und 10) : Wird die Rechtstatsachenforschung der Bundesregierung mit entsprechenden Arbeiten der Länderjustizministerien koordiniert? Ist die Bundesregierung bereit, bei der Konzipierung von Verfahrensnovellen die Vorstellungen der Länderjustizministerien und privater Träger (Richter-, Anwaltsverein) zu berücksichtigen? Die Rechtstatsachenforschung, der die Bundesregierung besondere Bedeutung beimißt, weil die Rechtspolitik und die Gesetze soweit erreichbar auf rechtstatsächliche Erkenntnisse gestützt werden müssen, wird in enger Zusammenarbeit mit den Landesjustizverwaltungen betrieben. Vorhaben des Bundes und der Länder werden miteinander koordiniert. Die meisten der in den letzten Jahren vom Bundesministerium der Justiz angestellten Untersuchungen sind erst durch die Zusammenarbeit mit den Landesjustizverwaltungen ermöglicht worden, Die Zusammenarbeit verläuft reibungslos. Die Bundesregierung strebt eine Koordinierung der Rechtstatsachenforschung in der Bundesrepublik Deutschland über die Zusammenarbeit mit den Landesjustizverwaltungen hinaus an. Sie ist bemüht, alle Verbände, Institutionen und Einzelpersonen, die sich mit Rechtstatsachenforschung befassen, für eine solche Koordinierung, durch die Fehlinvestitionen und Doppelarbeit vermieden werden können, zu gewinnen. Die Bundesregierung arbeitet bei der Vorbereitung von Verfahrensnovellen mit den Landesjustizverwaltungen, mit den Vertretungen der Richterschaft und der Anwaltschaft sowie mit anderen Gremien, die an solchen Novellen interessiert sind, eng zusammen. Die Bestimmungen der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, die die frühzeitige Beteiligung der Länder und der Fachverbände bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen regeln (§§ 23 und 24 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien [Besonderer Teil GGO II]) werden im Interesse einer gründlichen Gesetzesvorbereitung genau eingehalten. Die Überlegungen der Bundesregierung werden durch das bereits in einem sehr frühen Stadium beginnende Gespräch mit den Landesjustizverwaltungen, mit den Vertretungen der Richterschaft und der Anwaltschaft sowie mit anderen Gremien mitbestimmt. Auf diese Weise werden viele Schwierigkeiten und auch Mißverständnisse schon im Vorfeld ausgeräumt; sehr oft können unterschiedliche Auffassungen im Wege gegenseitigen Nachgebens auf einen Nenner gebracht werden. Anlage 36 Antwort des Pari. Staatssekretärs Porzner vom 21. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage B 11): Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Möglichkeit, daß ausländische Arbeitnehmer, die in der Bundesrepublik Deutschland arbeiten, über mehrere Jahre hinweg ihre Steuern zurückerstattet bekommen? Die generelle Möglichkeit, daß in der Bundesrepublik arbeitende ausländische Arbeitnehmer über mehrere Jahre hinweg ihre Steuern zurückerstattet bekommen, besteht nicht. Lediglich in den Fällen, in denen der ausländische Arbeitnehmer nur während eines Teils des Kalenderjahrs im Bundesgebiet arbeitet (z. B. Jahr des Zuzugs aus dem Ausland oder Jahr des Wegzugs in das Ausland), erhält er nach dem geltenden Einkommensteuer(Lohnsteuer-)Recht im Lohnsteuer-Jahresausgleich regelmäßig einen Teil seiner Lohnsteuer erstattet. Dies beruht auf dem Jahresprinzip bei unbeschränkt Steuerpflichtigen; denn nach § 2 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes bemißt sich die Einkommensteuer nach dem Einkommen, das der Steuerpflichtige innerhalb eines Kalenderjahres bezogen hat, selbst wenn die Steuerpflicht nicht das ganze Jahr über bestanden hat. Für das Lohnsteuerverfahren, das lediglich eine besondere Form der Erhebung der Einkommensteuer darstellt, gelten bei Wegfall der Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres die gleichen Grundsätze. In § 9 der Verordnung über den Lohnsteuer-Jahresausgleich ist deshalb angeordnet, daß beim Lohnsteuer-Jahresausgleich für Arbeitnehmer, die nicht während des ganzen Kalenderjahres unbeschränkt steuerpflichtig waren, die Jahreslohnsteuertabelle auf den während der Dauer der Steuerpflicht bezogenen Arbeitslohn anzuwenden ist. Dies führt regelmäßig zu einer Steuererstattung, weil dem laufenden Lohnsteuerabzug nach der Monats-, Wochen- oder Tagestabelle die Annahme zugrunde liegt, daß der Arbeitnehmer während des ganzen Kalenderjahres Arbeitslohn bezieht. Dieses Prinzip gilt für die Bezieher aller Einkunftsarten. Eine allgemeine Änderung würde eine völlige Umstellung des Einkommensteuersystems zur Folge haben. Es würde sich außerdem eine Steuerverschärfung für solche inländischen Steuerpflichtige ergeben, die nur in einem Teil des Jahres steuerpflichtige Einkünfte bezogen haben, wie z. B. Rentner, Studenten, Einwanderer. Eine Sonderregelung nur für ausländische Arbeitnehmer würde eine Diskriminierung darstellen. Im Bereich der Europäischen Gemeinschaften würde sie sogar dem Gemeinschaftsrecht widersprechen. Auch im übrigen werden die ausländischen Arbeitnehmer -- von der Versagung des Splitting bei verheirateten Arbeitnehmern, die aber durch Anerkennung eines Pauschbetrags für Unterhaltsaufwendungen an die Ehefrau weitgehend ausgeglichen wird, abgesehen — steuerlich den inländischen Arbeitnehmern gleichgestellt. Eine im Durchschnitt 864* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 etwas höhere Lohnsteuererstattung an ausländische Arbeitnehmer beruht — von dem Eingangs dargestellten Fall abgesehen — darauf, daß bei verheirateten ausländischen Arbeitnehmern im allgemeinen eine doppelte Haushaltsführung anzunehmen ist und ihnen dann grundsätzlich die in den Lohnsteuerrichtlinien hierfür vorgesehenen Pauschbeträge zu gewähren sind. Die Pauschbeträge für eine doppelte Haushaltsführung orientieren sich aber an dem durchschnittlichen Mehraufwand, so daß hierin keine besondere Steuervergünstigung für ausländische Arbeitnehmer gesehen werden kann. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 22. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/188 Frage B 12) : Wird bei militärischen Umgruppierungen und den damit verbundenen Änderungen im Flugverkehr auf dem Flughafen Wiesbaden-Erbenheim gebührend die Tatsache berücksichtigt, daß durch die Lage dieses Flugplatzes im Ballungsgebiet die Bevölkerung aufs stärkste beeinträchtigt wird, und ist gewährleistet, daß zumindest keine zusätzliche Lärmbelästigung entsteht, wenn nicht gleichzeitig die dringend gebotene Verminderung des Lärms möglich sein sollte? Nach den von mir getroffenen Feststellungen wird die derzeitige militärische Umgruppierung im Raume Wiesbaden — wenn überhaupt — nur zu unbedeutenden Änderungen des Flugverkehrs auf dem Flugplatz Wiesbaden-Erbenheim führen. Lärmerhöhungen werden damit nicht verursacht. Da bei etwaigen Änderungen mit einer Einschränkung des Jet-Verkehrs zu rechnen ist, dürfte vielmehr voraussichtlich eine Verringerungen des Lärms eintreten. Anlage 38 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 22. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/188 Frage B 13) : Wie ordnet die Bundesregierung die sogenannten Factoringgeschäfte ein, und wie steht sie zu der Meinung, daß diese Geschäfte — sei es durch Einbeziehung in den Katalog des § i des Kreditwesengesetzes, sei es in anderer Weise — staatlicher Kontrolle unterworfen werden sollten? Das Factoring ist rechtlich im wesentlichen ein Forderungskauf. Es fällt nicht unter den Katalog der Bankgeschäfte des § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen. Unternehmen, die Factoring-Geschäfte betreiben, unterliegen daher z. Z. nicht der Aufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen; vielmehr gelten die allgemeinen Vorschriften der Gewerbeordnung. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise enthält das Factoring-Geschäft jedoch so starke Elemente des Kreditgeschäfts, daß eine Einbeziehung des Factoring in den Katalog der Bankgeschäfte von der Sache her gerechtfertigt erscheint. Dies gilt um so mehr, als diese Form des Kreditgeschäfts gerade in den letzten Jahren zunehmende Bedeutung am Markt erlangt hat. Der Bundesminister der Finanzen wird daher im Rahmen einer anstehenden Novelle zum Gesetz über das Kreditwesen prüfen, ob der Katalog der Bankgeschäfte entsprechend erweitert werden sollte. Eine Gesetzesinitiative ist nicht eilbedürftig, weil sich Factoring-Geschäfte nur zwischen Kaufleuten abwickeln und ein besonderer Schutz von wirtschaftlich Unerfahrenen deshalb vom Tatbestand her nicht in Betracht kommt. Auch sind Mißstände, die ein sofortiges Eingreifen des Gesetzgebers erforderten, im Factoring-Geschäft nicht bekanntgeworden. Anlage 39 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner vom 21. Februar 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage B 14) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die Berlin-Präferenzen für Tabak und Alkohol einzuschränken oder abzuschaffen? Die Höhe der Umsatzsteuerpräferenzen nach dem BerlinFG wird bei Tabakwaren und Spirituosen in besonderem Maße durch die Verbrauchsteuern beeinflußt. Die Branntweinsteuer und die Tabaksteuer sind ab 1. Januar 1972 bzw. 1. September 1972 erhöht worden. Die Preise für Tabakwaren und Spirituosen sind daraufhin angestiegen, da die Verbrauchsteuern einen erheblichen Teil des Preises dieser Gegenstände ausmachen. Zugleich haben sich damit die Umsatzsteuerpräferenzen nach dem Berlin-Förderungsgesetz für in Berlin hergestellte Tabakwaren und Spirituosen erhöht, da die Umsatzsteuerpräferenzen nach dem Entgelt bemessen werden. Die Präferenzierung der im Entgelt enthaltenen Verbrauchsteuern ist im Prinzip ungerechtfertigt. Der Bundestag hat daher bereits mehrfach (zuletzt im Gesetz zur Änderung des Berlinhilfegesetzes und anderer Vorschriften vom 23. Juni 1970 — BGBl. 1 S. 826) die Umsatzsteuerpräferenzen bei Tabakwaren und Spirituosen eingeschränkt. Die Bundesregierung beabsichtigt zur Zeit nicht, diese bestehenden Vergünstigungen abzuschaffen oder über den vom Bundestag im Jahre 1970 beschlossenen Rahmen hinaus einzuschränken. Sie ist jedoch der Auffassung, daß die Erhöhung des Präferenzvolumens durch die im Jahre 1972 wirksam gewordenen Änderungen der Verbrauchsteuergesetze nicht hingenommen werden sollte. Es besteht Übereinstimmung mit dem Senat von Berlin, daß durch eine Änderung des BerlinFG die Verteile aus der Erhöhung der Verbrauchsteuern soweit wie möglich ausgeglichen werden sollten. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 865* Anlage 40 Die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Reuschenbach (SPD) (Drucksache 7/188 Fragen B 15 und 16) : Trifft es zu, daß beim Inkrafttreten der neuen Einheitswerte des Grundvermögens am 1. Januar 1974, dem gleichzeitigen Außerkrafttreten der Meßzahlen nach § 12 Grundsteuergesetz und dem wahrscheinlichen Fehlen neuer Meßzahlen die Städte und Gemeinden ab 1974 überhaupt keine Grundsteuern mehr erheben können? Ist die Bundesregierung bereit und in der Lage, der Forderung des Deutschen Städtetages zu entsprechen, dem Bundestag ein „Vorschaltgesetz" vorzuschlagen, in dein zumindest neue Maßzahlen festgesetzt werden? werden gemäß Nr. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde nicht beantwortet. Anlage 41 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 21. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/188 Fragen B 17 und 18) : Kann die Bundesregierung Berichte bestätigen, wonach sie von der australischen Regierung darüber informiert wurde, daß Australiens Exporte von mineralischen Rohstoffen — auch teilaufbereitet — künftig ohne Ausnahme im Rahmen staatlicher Kontrollmaßnahmen geregelt werden sollen? Zu welchen wirtschaftlichen Auswirkungen und konzeptionellen Konsequenzen für die künftige Energie- und Rohstoffpolitik werden nach Auffassung der Bundesregierung die vom australischen Kabinett beschlossenen und am 31. Januar 1973 bekanntgegebenen Ergänzungsbestimmungen für den Export von mineralischen Rohstoffen in der EWG und in der Bundesrepublik Deutschland führen? Die Bundesregierung ist von der australischen Regierung unterrichtet worden, daß sämtliche australische Mineralien aller Verarbeitungsstufen einer Exportkontrolle unterworfen werden. Diese Maßnahme soll zu höheren Exportpreisen im Rahmen künftiger Rohstofflieferverträge führen und dem australischen Bergbau eine ausgewogene Entwicklung ermöglichen. In einer Note an die australische Regierung hat die Bundesregierung ihre ernsten Bedenken gegen die Exportkontrolle zum Ausdruck gebracht. Bedenklich ist das australische Vorgehen nicht nur wegen möglicher unmittelbarer Nachteile für die deutsche Rohstoffversorgung auf mittlere und längere Sicht, sondern auch wegen des negativen handelspolitischen Beispiels, das andere Rohstofflieferländer zu ähnlichem Verhalten ermutigen könnte. Ein solcher Trend würde den Bemühungen im GATT um eine Ausweitung des internationalen Handels zuwiderlaufen. Australien ist für die deutsche Wirtschaft ein wichtiger Lieferant mineralischer Rohstoffe; das gilt insbesondere für Bauxit, in gewissem Umfange auch für Rohblei, Nickel und einige andere Mineralien. Gegen Ende der Siebziger Jahre wird die Lieferung von Uran an Bedeutung gewinnen. Allerdings spielt Australien - abgesehen von dem obengenannten Bauxit — für die deutsche Rohstoffversorgung derzeit keine dominierende Rolle, so daß im Falle von Preiserhöhungen oder mengenmäßigen Beschränkungen ein teilweises Ausweichen auf andere Bezugsquellen denkbar wäre. Die Bundesregierung hält es für verfrüht, wegen der beabsichtigten australischen Exportkontrolle für Mineralien schon jetzt konzeptionelle Konsequenzen für die deutsche Rohstoffpolitik zu ziehen, zumal ungewiß ist, in welchem Ausmaß und mit welchem Nachdruck die australische Regierung ihre Politik in der Praxis durchzusetzen versucht. Die Bundesregierung wird die australischen Maßnahmen zunächst sorgfältig beobachten und gemeinsam mit anderen Rohstoffverbrauchsländern, insbesondere im Rahmen der Europäischen Gemeinschaften, die zur Interessenwahrung erforderlichen Schritte zu prüfen. Anlage 42 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 21. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage B 19): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, das Verbindungsbüro der Verbraucher bei der EWG in Brüssel wieder zu beleben? Der Kontaktausschuß für Verbraucherfragen bei den Europäischen Gemeinschaften hat seine Tätigkeit im Frühjahr 1972 beendet. In diesem Ausschuß hatten sich mehrere europäische Spitzenverbände — u. a. das Büro der Europäischen Verbraucherverbände (BEUC), der Europäische Bund freier Gewerkschaften (EBFG) und Euro-Coop — zusammengeschlossen. Die Bundesregierung hält eine wirksame Vertretung der Verbraucherinteressen gegenüber den Europäischen Gemeinschaften für notwendig, zumal da eine wachsende Zahl von Gemeinschaftsbeschlüssen Verbraucherbelange berühren. Sie muß es jedoch den beteiligten Organisationen selbst überlassen, in welcher Form diese die Vertretung der Verbraucherinteressen auf europäischer Ebene organisieren. In Gesprächen mit der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher (AGV) hat mein Haus die Bereitschaft zum Ausdruck gebracht, seine Zuwendungen an die AGV zu erhöhen, damit diese einen angemessenen Beitrag für eine verbesserte Repräsentanz der europäischen Verbraucherverbände zu leisten vermag. Anlage 43 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 20. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Vogt (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage B 20): Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, daß gemäß § 124 Abs. 6 a des Angestelltenversicherungsgesetzes Ärzte auch dann in ärztlichen Versorgungswerken nachversichert werden, wenn sie zwar vor dem 1. Januar 1973 aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden sind, die Nachversicherung bisher aber noch nicht stattgefunden hat? 866* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 Nach den Vorschriften des Rentenreformgesetzes können Personen, die aus einer versicherungsfreien Beschäftigung ausscheiden und Mitglied einer berufsständischen Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung werden, beantragen, daß der Arbeitgeber den im Rahmen der Nachversicherung zu entrichtenden Betrag statt an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte an die betreffende berufsständische Einrichtung zahlt. Nach der entsprechenden Übergangsbestimmung kann die Nachversicherung in dieser Form nur in den Fällen erfolgen, in denen der Nachzuversichernde nach dem 31. Dezember 1972 aus der versicherungsfreien Beschäftigung ausscheidet. Der klare Wortlaut der Vorschrift läßt keine andere Auslegung zu. Es trifft zu, daß diese Übergangsregelung mit all den Konsequenzen behaftet ist, die bei jeder Stichtagsregelung eintreten. Der Übergang vom System der Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung in eine berufsständische Einrichtung erfordert jedoch eine klare zeitliche Begrenzung, insbesondere auch aus Gründen des Leistungsrechts. Die von Ihnen erfragte Änderung müßte aus Gründen der Gleichbehandlung wohl vorsehen, daß bereits vor dem 1. Januar 1973 abgewickelte Nachversicherungsfälle auf Antrag des Nachversicherten aufgerollt werden müßten. Dieses Verfahren wäre aber mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand — vor allem wenn inzwischen bereits Leistungen gewährt worden sind — verbunden und würde auch die Problematik eines neuen Stichtags mit sich bringen. Diese Überlegungen haben bei der Entscheidung des Gesetzgebers eine Rolle gespielt. Im Falle des Aufschubs der Nachentrichtung wegen Übertritts in eine andere versicherungsfreie Beschäftigung hat die Bundesregierung keine Bedenken, nach neuem Recht verfahren zu lassen, wenn die übrigen Voraussetzungen der Nachentrichtung zu einem berufsständischen Versorgungswerk vorliegen und der Wegfall des Aufschubtatbestandes nach dem 31. Dezember 1972 erfolgt. Dann würde vermieden werden, daß die Nachversicherungsbeiträge aufgespalten werden müssen. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 21. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Fragen B 21 und 22) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung der 10. ordentlichen Bezirksjugendkonferenz der IG-Metall Hessen vein Mai 1972, Jugendvertreter und Betriebsräte während ihrer Amtszeit vom Wehr- und Ersatzdienst zu befreien? Wenn ja, ab welchem Zeitpunkt beabsichtigt die Bundesregierung die Befreiung vorzunehmen? Eine zeitlich befristete Zurückstellung ist nur dann zulässig, wenn die Heranziehung zum Wehrdienst oder zivilen Ersatzdienst für den Wehrpflichtigen aus persönlichen Gründen eine besondere Härte be- deuten würde. Eine Beeinträchtigung der Arbeit des Betriebsrates oder der Betriebsjugendvertretung stellt aber keine persönliche Härte für den einberufenen Wehrpflichtigen dar. Auch eine Unabkömmlichstellung von Betriebsratsmitgliedern oder Jugendvertretern für den Wehrdienst bzw. zivilen Ersatzdienst ist nicht möglich, denn ein Wehrpflichtiger kann nur dann unabkömmlich gestellt werden, wenn das öffentliche Interesse an der Fortführung seiner gegenwärtigen Tätigkeit das öffentliche Interesse an der Ableistung des Wehrdienstes oder zivilen Ersatzdienstes überwiegt. Ein öffentliches Interesse an der Unabkömmlichstellung eines Wehrpflichtigen besteht aber nur dann, wenn bei seiner Einberufung die Erfüllung seiner bisherigen Aufgaben nicht durch andere Personen sichergestellt werden kann. Dies kann jedoch bei der Einberufung eines Betriebsrates oder Jugendvertreters generell nicht angenommen werden, weil nach den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes ein Ersatzmann für die Dauer der Verhinderung des gewählten Betriebsratsmitglieds oder Jugendvertreters in den Betriebsrat bzw. die Jugendvertretung des Betriebes nachrückt. Angesichts dieser Rechtslage sieht die Bundesregierung keinen Grund für eine die wehrpflichtigen Betriebsräte und Jugendvertreter begünstigende Sonderregelung. Sie beabsichtigt daher auch nicht, dem Deutschen Bundestag eine entsprechende Änderung der geltenden Bestimmungen über die Zurückstellung oder Unabkömmlichstellung vom Wehrdienst bzw. zivilen Ersatzdienst vorzuschlagen. Anlage 45 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 20. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Mertes (Stuttgart) (FDP) (Drucksache 7/188 Fragen B 23 und 24) : Nachdem laut Presseberichten in den letzten Tagen in Stuttgart größere Bestände französischen Salats wegen einer Pflanzenschutzmittelkonzentration von über 30 ppm vernichtet werden mußten, frage ich die Bundesregierung, ob sie gedenkt, Vorkehrungen zu treffen, die sicherstellen, daß eine chemische Verseuchung von importierten Lebensmitteln schon bei Überschreitung der Grenzen festgestellt werden kann? Welche Initiativen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um eine Angleichung der europäischen Lebensmittelgesetze an die in der Bundesrepublik Deutschland gültigen Vorschriften zu erreichen? Zu Frage B 23: Die deutsche Lebensmittelüberwachung kann zur Feststellung von Pflanzenschutzmittelrückständen auf Lebensmitteln, die zum Export in die Bundesrepublik bestimmt sind, aus rechtlichen Gründen nicht auf fremdem Hoheitsgebiet tätig werden, sondern erst an der deutschen Grenze Maßnahmen treffen. Die Bundesregierung hat schon vor etwa 1 Jahr Vorkehrungen getroffen, um die Überwachung von Obst und Gemüse an den Grenzen zu intensivieren. Auf Anregung des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit hat der Bundesminister für Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 867e Wirtschaft und Finanzen die Zolldienststellen angewiesen, die zuständigen Lebensmittelüberwachungsstellen der Länder von größeren Lebensmittelimporten zu benachrichtigen, um der Lebensmittelüberwachung die Untersuchungen von Obst und Gemüse auf Pflanzenschutzmittelrückstände schon im Zusammenhang mit der zollamtlichen Abfertigung zu ermöglichen. Die Zusammenarbeit zwischen der Lebensmittelüberwachung und den Zolldienststellen hat sich inzwischen bewährt. Allerdings können Lebensmittelimporte in gleicher Weise wie inländische Erzeugnisse nur stichprobenweise untersucht werden, so daß gelegentliche Importe von Lebensmitteln mit überhöhten Rückständen nicht ganz ausgeschlossen werden können. Eine aktue Gesundheitsgefährdung konnte durch die bekanntgewordenen Überschreitungen der festgesetzten Höchstmengen jedoch noch nicht festgestellt werden. Maßnahmen, die schon vor den deutschen Grenzen einsetzen und den Import von Lebensmitteln mit überhöhten Rückständen verhindern könnten, sind vorerst nur aufgrund bilateraler Absprachen möglich. Ansatzpunkte für eine entsprechende bilaterale Zusammenarbeit haben sich mit der französischen Regierung ergeben. Zwischen dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit und der Französischen Botschaft ist vereinbart worden, daß das Ministerium der Botschaft die Fälle meldet, in denen französische pflanzliche Lebensmittelimporte wegen überhöhter Pflanzenschutzmittelrückstände von der amtlichen Lebensmittelüberwachung beanstandet werden mußten. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit teilt der Botschaft die Anschrift des französischen Lieferanten mit, damit in Frankreich den Ursachen für die Beanstandung nachgegangen werden kann. Anfang März wird im französischen Landwirtschaftsministerium zwischen französischen und deutschen Sachverständigen erörtert werden, wie die Einhaltung der deutschen Rechtsvorschriften bei Importen, insbesondere von Salat, aus Frankreich gewährleistet werden kann. Zu Frage B 24: Die Bundesregierung hat sich bei den Arbeiten zur Angleichung des Lebensmittelrechts im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft stets von den strengen Maßstäben des deutschen Lebensmittelrechts leiten lassen. Allerdings wird nicht erwartet werden können, daß in einer Gemeinschaft von nunmehr 9 Mitgliedstaaten eine Rechtsangleichung so vollzogen werden könnte, daß das deutsche Lebensmittelrecht insgesamt übernommen wird. Selbstverständlich wird sich die Bundesregierung auch in Zukunft darum bemühen, den in der Bundesrepublik erreichten Stand des Verbraucherschutzes aufrechtzuerhalten. Im Rahmen der Rechtsangleichung der Vorschriften über Schädlingsbekämpfungsmittelrückstände bei Obst und Gemüse ist erreicht worden, daß die deutschen Vorstellungen über duldbare Höchstmengen weitgehend in den Vorschlag einer ersten Richtlinie zur Festsetzung von Höchstgehalten an Schädlingsbekämpfungsmitteln auf und in Obst und Gemüse Eingang gefunden haben. Der Richtlinienvor- I schlag, über den in der Sechsergemeinschaft bereits Übereinstimmung erzielt war, wird in Kürze noch mit den Beitrittstaaten erörtert werden. Die Bundesregierung wird auch hier ihren bisher eingenommenen Standpunkt weitervertreten. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 20. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Fragen B 25 und 26) : Hält die Bundesregierung Veröffentlichungen des Deutschen Roten Kreuzes wie das „Herz Quiz", in denen offen der Ersatz tierischer Fette (Butter) durch Margarine und pflanzliche Ole empfohlen wird, mit den Grundsätzen einer objektiven Aufklärung für vereinbar angesichts der Tatsache, daß der als unparteiisch bekannte französische Verbraucherverband (Union Fédérale de la Consommation) in einem Gutachten bezüglich Margarine erklärt „wir wagen es nicht. statt Butter ein Ersatzprodukt zu empfehlen, das aus verschiedenen Ausgangsstoffen besteht, die zahlreiche sehr undurchsichtige und in ihren Wirkungen noch wenig bekannte chemische Behandlungen erfahren haben"? Wird die Bundesregierung, ähnlich wie in Irland, wo 1972 jegliche Margarinewerbung untersagt wurde, die einen direkten oder indirekten Hinweis darauf enthält, daß die Einbeziehung eines solchen Fetts in die menschliche Nahrung gesundheitliche Vorteile mit sich bringe, im Rahmen der Gesamtreform des Lebensmittelrechts gesundheitsbezogene Werbung nicht nur gegenüber medizinischen Laien, sondern auch gegenüber Heilberufen verbieten, um zu einer vorurteilslosen Beratung gegenüber Verbrauchern in Diät- und Lebensmittelfragen beizutragen? Zu Frage B 25: Die vom Gesundheitsdienst des Deutschen Roten Kreuzes in seiner Veröffentlichung „Herz-Quiz" zur Frage der gesundheitlichen Bedeutung des Verzehrs tierischer Fette vertretene Auffassung ist nach den mir vorliegenden Unterlagen nicht wissenschaftlich abgesichert. Die meisten Ernährungswissenschaftler sowie das Bundesgesundheitsamt und die Deutsche Gesellschaft für Ernährung fordern jedoch zur Vermeidung von Herz- und Kreislauferkrankungen eine wesentliche Reduktion des überhöhten Fettkonsums bei Erwachsenen auf 70 bis 80 g pro Tag, wobei es als ungeklärt gilt, inwieweit pflanzliche oder tierische Fette Einfluß auf das Entstehen von Herz-und Gefäßkrankheiten haben. Unter Berücksichtigung dieser neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse und der im 1. Ernährungsbericht enthaltene wissenschaftlichen Aussagen wurden die „10 Regeln für eine richtige Ernährung" der Deutschen Gesellschaft für Ernährung 1970 neu gefaßt, wobei es jetzt heißt, „bei geringer körperlicher Bewegung genügen 70 bis 75 g Fett je Tag. Die Wahl der Fette bleibt dem einzelnen überlassen. Das Bundesgesundheitsamt hat sich in einem ausführlichen Gutachten zur Frage der „ernährungsphysiologischen Bedeutung von Butter und Margarine" in der Zusammenfassung wie folgt geäußert: „Somit haben beide Fettarten Vorzüge und Nachteile. Hinsichtlich einer Begünstigung von Kreislaufschäden sind eindeutige Differenzen nicht gege- 868* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 ben; beide Fette enthalten genügend ungesättigte Fettsäuren, um einen möglichen Nachteil der gesättigten Fettsäuren zu kompensieren. Die Empfehlungen bei dem heutigen Stand des Wissens sollten daher auf eine gleichmäßige Beteiligung der verschiedenen Fette am nicht zu hoch bemessenen Fettanteil der Kost hinauslaufen." Zu Frage B 26: Der Entwurf eines Gesetzes zur Gesamtreform des Lebensmittelrechts, der dem Deutschen Bundestag in der 6. Legislaturperiode vorlag und nunmehr in unveränderter Form den gesetzgebenden Körperschaften erneut zur Beschlußfassung zugeleitet worden ist, enthält eine Reihe von Bestimmungen, die die Werbung für Lebensmittel gegenüber dem Verbraucher regeln. So ist in § 17 Abs. 1 Nr. 5 des Entwurfs vorgesehen, daß künftig auch die Werbung mit wissenschaftlich ungesicherten Erkenntnissen als irreführend anzusehen und verboten ist. Diese Bestimmung soll noch durch das in § 18 des Entwurfs vorgesehene spezielle Verbot der gesundheitsbezogenen Werbung ergänzt werden. Danach sollen in der Werbung für Lebensmittel in Zukunft neben weiteren Werbeverboten Aussagen nicht mehr möglich sein, die sich auf die Beseitigung oder Linderung von Krankheiten beziehen. Durch die genannten Regelungen werden gerade in der Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen strenge Maßstäbe angelegt und die im Interesse des Verbraucherschutzes unerwünschten Auswüchse in der Werbung für Lebensmittel unterbunden. Hinsichtlich der erwähnten gesundheitsbezogenen Werbung für Margarine in Irland hat die Bundesregierung eine Rückfrage bei der deutschen Botschaft in Dublin gehalten. Nach deren Auskunft sollen spezielle Verbote einer Werbung für Margarine dort nicht bestehen. Die Bundesregierung wird jedoch um weitere Klärung bemüht sein. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 20. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Fragen B 27 und 28) : welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung aus der Entwicklung der Kostensituation in den Altenpflegeheimen zu ziehen, nachdem selbst ein Rentner mit überdurchschnittlicher Rente nicht mehr in der Lage ist, die Pflegekosten aus eigenen Mitteln aufzubringen? Ist der Bund insbesondere bereit, sich im Rahmen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes auch an der Finanzierung von Pflegeheimen zu beteiligen, da die Grenzen zwischen Krankenhaus, Leichtkrankenhaus, Nachsorgeklinik, Gereatrische Klinik, Intensivpflegeheim und Pflegeheim ohnehin fließend sind? Die Bundesregierung verfolgt mit Sorge die Entwicklung der Kostensituation in den Altenpflegeheimen. Sie wird diese Frage gemeinsam mit den zuständigen Länderbehörden erörtern und nach Lösungsmöglichkeiten suchen. Gesetzliche Möglichkeiten der unmittelbaren Einflußnahme auf die Preisgestaltung in den Altenpflegeheimen sind für den Bund nicht gegeben. Durch die Bestimmungen des Bundessozialhilfegesetzes ist jedoch sichergestellt, daß die Versorgung der Pflegebedürftigen trotz der gestiegenen Tagessätze nicht beeinträchtigt wird. Pflegebedürftigen, die nicht in der Lage sind, die Kosten zu tragen, ist unter den im Gesetz genannten näheren Voraussetzungen Hilfe zur Pflege zu gewähren. Die Hilfe umfaßt insbesondere die Übernahme der nicht gedeckten Pflegekosten. Die Mittel des Krankenhausfinanzierungsgesetzes stehen für diesen Zweck nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Gesetzes nicht zur Verfügung. Der Begriff des Krankenhauses ist in § 2 KHG definiert. Altenpflegeheime erfüllen diese Voraussetzungen nicht. § 4 Abs. 3 KHG schließt auch Einrichtungen in Krankenhäusern für Personen, die als Pflegefälle gelten, ausdrücklich von der Förderung nach diesem Gesetz aus. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 21. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage B 29): Da die gegenwärtige Durchfahrt durch die Stadt Beerfelden seit Jahren ein Verkehrshindernis und ein großer Gefahrenpunkt besonders im Winter ist und nach einem Bericht des Landrats des Odenwaldkreises vom 21. Dezember 1972 der Baubeginn der Umgehungsstraße im Zuge der B 45 bei Beerfelden für 1975 in Aussicht genommen werden soll, frage ich die Bundesregierung, oh sie bereit ist, die Beseitigung dieses ihr seit langem bekannten Engpasses früher in Angriff zu nehmen. lm Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen, der dem Gesetz über den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Jahren von 1971 bis 1985 beigefügt ist, ist die Umgehung Beerfelden im Zuge der B 45 in der 3. Dringlichkeitsstufe vorgesehen. Es ist daher gegenwärtig nicht zu übersehen, wann mit dem Bau begonnen werden kann. Von einem beabsichtigten Baubeginn für 1975 ist beim Bund und beim Land Hessen nichts bekannt. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 21. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage B 30) : Welche Straßenbaumaßnahmen plant die Bundesregierung im Raume des Verwaltungsbezirks Braunschweig in den Jahren 1973'1974/1975? Ich bitte um Verständnis, daß es mir nicht möglich ist, die sehr zahlreichen Straßenbaumaßnahmen im Verwaltungsbezirk Braunschweig im einzelnen auf- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 869* zuführen. Im ganzen ergeben sich die Einzelvorhaben in den kommenden Jahren aus dem 1. Fünfjahresplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Rechnungsjahren 1971 bis 1975, der den Mitgliedern des Bundestages zugegangen ist. Die Einzelvorhaben im Bereich des niedersächsischen Verwaltungsbezirks Braunschweig sind aufgeführt unter a) Titel 760 21, S. 56/57, lfd. Nr. 269 bis 279 (Größerer Ausbau und Neubau von freien Strekken und von Ortsdurchfahrten in Gemeinden bis 50 000 Einwohner im Zuge von Bundesstraßen.) b) Titel 770 21, S. 174/175, lfd. Nr. 70 bis 73 (Ausbau von Bundesautobahnen und deren Nebenanlagen — ausgenommen Hochbauten — sowie Erneuerung von Fahrbahndecken.) c) Titel 770 64, S. 246/247, lfd. Nr. 96 bis 102 (Neubau von Bundesautobahnen ohne Finanzierungsbeiträge der Öffa.) Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 21. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Fragen B 31 und 32) : ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß während der Ausbauarbeiten des Autobahnabschnittes LeverkusenerKreuz—Wuppertal zu bestimmten Zeiten Umleitungen notwendig werden können? Ist die Bundesregierung bereit, den Bau der Umgehungsstraße im Zuge der B 51 im Raume Wermelskirchen els Voraussetzung für den Ausbau der BAB Leverkusener-Kreuz—Wuppertal anzuerkennen? Zu Frage 31: Grundsätzlich werden bei Ausbauarbeiten an Bundesautobahnbetriebsstrecken die Baustellen so eingerichtet, daß dem Verkehr auf der Autobahn 4 Behelfsfahrstreifen zur Verfügung stehen. Hierbei spielt eine zweckmäßige Einteilung der Bauabschnitte auf bestimmte Längen und Abstände, die im einzelnen unter Berücksichtigung der jeweiligen Örtlichkeit festzulegen sind, eine besondere Rolle. Dementsprechend soll auch bei der Verbreiterung der A 11 Leverkusen Wermelskirchen verfahren werden. Es ist allerdings nicht auszuschließen, daß bei unvorhersehbaren Verkehrsstörungen Umleitungen notwendig werden. Zu Frage 32: Im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist für die B 51 eine Umgehungsstraße von Wermelskirchen in der II. Dringlichkeitsstufe ausgewiesen. Nach dem derzeitigen Stand der Überlegungen ist die Umgehungsstraße Wermelskirchen nicht im Zusammenhang mit dem Ausbau der A 11 zu sehen. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 21. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Fragen B 33 und 34) : Wie ist zur Zeit die Situation der Planung, der finanziellen Sicherstellung und der Fertigstellung der Bundesautobahn A 110 im Kreis Euskirchen? \Vann ist mit dem Abschluß des Autobahnbaus der A 110 bzw, wann ist mit der Übergebe an den Straßenverkehr zu rechnen? Die A 110 soll von der A 14 bei Weilerswist nach Süden fortschreitend verwirklicht werden. Dementsprechend wurde di.e Linie für den Bereich Weilerswist—Euskirchen im Jahre 1968 und für die anschließende Strecke bis zur Landesgrenze 1970 bzw. 1971 nach § 16 Bundesfernstraßengesetz bestimmt. Auf dieser Grundlage wurde die Entwurfsbearbeitung betrieben. Nach dem derzeitigen Stand der Planfeststellung und der Bauvorbereitung könnte das bisher angestrebte Ziel, die Teilstrecke zwischen Weilerswist und Wtßkirchen (westl. Euskirchen) in den ersten Jahren des 2. Fünfjahresplanes verkehrsbereit zu haben, erreicht werden. Die Änderung der Zweckbindung der Mineralölsteuer wird jedoch nicht ohne Auswirkungen auf die angestrebten Planziele bleiben. Im Interesse der Einhaltung vordringlicher Bauziele müssen die Termindispositionen noch nicht begonnener Autobahnstrecken entsprechend hinausgeschoben werden. Es ist damit zu rechnen, daß hiervon auch die A 110 betroffen werden wird. Bei dieser Sachlage können zur Zeit noch keine Fertigstellungstermine genannt werden. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 21. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Fragen B 35 und 36) : Ist es richtig, was in den letzten Tagen in der örtlichen Presse Otters zu lesen war, daß die Bahnstrecke Winden Weißenburg (Elsaß) endgültig stillgelegt werden soll? Ist die Bundesregierung bereit, bei der Deutschen Bundesbahn darauf hinzuwirken, daß wenigstens für den Berufsverkehr in den Morgen- und Nachmittagsstunden die erforderliche Zahl en Zugpaaren weiterläuft zumindest so lange - bis andere Verkehrsmöglichkeiten in ausreichendem Maße der Bevölkerung zur Verfügung stehen? Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn hat dem Bundesminister für Verkehr noch keinen Antrag für Stillegungsmaßnahmen auf der Strecke Winden—Landesgrenze(—Weißenburg) vorgelegt. Auch der Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn hat sich mit dieser Strecke noch nicht befaßt. Die Deutsche Bundesbahn hat jedoch mitgeteilt, daß sie für die dauernde Einstellung des Reisezugbetriebes zwischen Winde -Landesgrenze (Weißenburg) das Verfahren gemaß Bundesbahngesetz am 4 Januar 1973 eingeleitet und nach 14 dieses Gesetzes der obersten Landesverkehrsbehörde Gele- 870* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 genheit zur Stellungnahme gegeben hat. Das Verfahren steckt somit erst in den Anfängen. Sollte der Vorstand der Deutschen Bundesbahn dem Bundesminister für Verkehr einen Antrag für die genannte Maßnahme vorlegen, wird gerade die Frage einer zukünftigen Verkehrsbedienung in diesem Raum besonders sorgfältig geprüft werden. Anlage 53 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vorn 21. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 7/188 Fragen B 37 und 38) : Wann rechnet die Bundesregierung mit Baubeginn bzw. Bauende der vorgesehenen Umgehung der Stadt Landsberg auf der neuen B 12? Mit welchen Kosten und in welchen Jahresraten ist diese Umgehung in die Straßenverkehrsplanung einbezogen? Zu Frage B 37: Die Ortsumgehung Landsberg im Zuge der B 12 ist seit 1970 im Bau. Allerdings konnten die Arbeiten an diesem Projekt in den letzen Jahren wegen der begrenzten Mittel im Bundesfernstraßenbau und wegen der Finanzierung einiger noch vordringlicherer Projekte — insbesondere im Raum München — nicht so vorrangig durchgeführt werden, wie dies wünschenswert gewesen wäre. Das Projekt wird jedoch in diesem und den folgenden Jahren so finanziert, daß voraussichtlich in etwa 4 bis 5 Jahren mit der Fertigstellung zu rechnen ist. Zu Frage B 38: Im 1. Fünfjahresplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Haushaltsjahren 1971 bis 1975 ist die Ortsumgehung Landsberg bei Kennz. 1264, lfd. Nr. 39 mit Gesamtkosten in Höhe von jetzt 55 Millionen DM veranschlagt, und zwar mit folgenden Jahresraten: 5,5 Millionen DM 1972, 6,5 Millionen DM 1973, 7,5 Millionen DM 1974 und 6 Millionen DM 1975. Die Bereitstellung der Mittel in den einzelnen Haushaltsjahren ist allerdings von dem jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsvolumen für die Bundesfernstraßen abhängig. Die jährlichen Beträge nach 1975 werden erst mit Aufstellung des 2. Fünfjahresplanes (1976 bis 1980) festgelegt. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 21. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage B 39) : Welche Planungen bestehen über den Bau der Bundesautobahn Reiskirchen—Montabaur (zeitlicher Rahmen, Finanzierung, Trasse mit Anschlüssen usw.)? Ein ca. 6 km langes Teilstück der Bundesautobahn- Neubaustrecke Koblenz —Gießen (A 74) ist nördlich von Gießen im Bau. Die Verkehrsübergabe soll voraussichtlich 1975/1976 erfolgen. Verknüpfungen mit den übrigen klassifizierten Straßennetz sind an der L 3093 (West-Tangente Gießen) bei Krofdorf und an der B 3 alt nördlich von Gießen mit einer Querspange zum Main-Lahn-Schnellweg (B 3 a) vorgesehen. Anschließend daran soll der Weiterbau nach Osten nördlich am Hangelstein vorbei bis zur Bundesautobahn Kassel—Frankfurt bei Reiskirchen durchgeführt werden. Mit der Fertigstellung dieser Teilstrecke wird eine durchgehende zweibahnige Querverbindung zwischen den Bundesautobahnen Dortmund—Gießen und Kassel—Frankfurt geschaffen. Der Verkehr wird dabei über die neue vierspurige B 429 (Wetzlar— Gießen), ,die West-Tangente Gießen und die vorgenannten Teilstrecken der Bundesautobahn Koblenz—Gießen geführt. Nach Fertigstellung der Abschnitte zwischen Krofdorf und Reiskirchen soll als letztes Teilstück des Gesamtabschnittes Wetzlar—Reiskirchen die Weiterführung nach Westen bis zur Bundesautobahn Dortmund—Gießen in Angriff genommen werden. Der Abschnitt Höhr-Grenzhausen (Montabaur) — Wetzlar ist erst in der III. Dringlichkeitsstufe des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen vorgesehen. Der Zeitpunkt der Baudurchführung ist daher noch nicht abzusehen. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 21. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Handlos (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Fragen B 40 und 41) : Treffen Pressemeldungen zu, daß die Aufhebung der Bahnstrecke Zwiesel—Bodenmais erneut geplant ist? Trifft es ferner zu, daß die Stückgut-Annahmestellen in der Bundesrepublik Deutschland entscheidend verringert werden sollen und wenn ja, sind davon auch Stückgut-Annahmestellen in Ostbayern betroffen? Zu Frage B 40: Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn hat mir einen Antrag auf Einstellung des Gesamtbetriebes der Strecke Zwiesel—Bodenmais vorgelegt. Da diese Strecke im Zonenrandgebiet liegt, greift hier das im Verkehrspolitischen Programm der Bundesregierung vorgesehene Verfahren Platz, wonach bei Entscheidungen über solche Strecken neben volks- und betriebswirtschaftlichen Überlegungen die besonderen politischen Gegebenheiten zu berücksichtigen sind. Um diese umfassende Beurteilung zu ermöglichen, wurde die Deutsche Bundesbahn aufgefordert, ergänzende Unterlagen vorzulegen. Ein Interministerieller Arbeitskreis der beteiligten Ressorts wird sich dann mit der Überprüfung dieser Strecke befassen und eine Empfehlung für die Bundesregierung Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 871* erarbeiten. Dieses Verfahren verfolgt das Ziel, der Bundesregierung die Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung des Betriebes aufzuzeigen. Zur Zeit ist noch nicht abzusehen, wann das Bundeskabinett seine Entscheidung treffen wird. Zu Frage B 41: Die Stückgutorganisation liegt in der Hand der Deutschen Bundesbahn, deren Vorstand einen Sonderausschuß mit der Aufgabe betraut hat, eine neue Unternehmenskonzeption für den Stückgutverkehr zu erarbeiten. Der Entwurf der neuen Konzeption wird dem Bundesminister für Verkehr demnächst vorgelegt werden. Zu welchen Schlüssen der Sonderausschuß gelangen wird, steht gegenwärtig noch nicht fest. Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 21. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache 7/188 Frage B 42) : Bestehen seitens der Bundesregierung Absichten, im Interesse größerer Verkehrssicherheit Führerscheinbewerber bei der Fahrprüfung über die Auswirkungen von Medikamenten (insbesondere in Verbindung mit alkoholischen Getränken) auf die Fahrtüchtigkeit befragen zu lassen? Fragen dieser Art sind bereits durch die Prüfungsrichtlinien vom 20. November 1970 (Verkehrsblatt 1970 S. 926) in den Prüfungsstoff der Fahrerlaubnisprüfung eingeführt worden. Der Bundesminister für Verkehr beabsichtigt gleichwohl, bei der nächsten Änderung der Prüfungsrichtlinien den Abschnitt des amtlichen Fragenkatalogs „Unfallfaktoren infolge vorübergehender oder ständiger Fahruntüchtigkeit (Ablenkung, Ermüdung, Alkohol und andere berauschende Mittel sowie Medikamente, Krankheit und Gebrechen)" im Interesse der Verkehrssicherheit zu erweitern. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 21. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage B 43) : Wie ist der gegenwärtige Stand der Planung der SchwarzwaldAutobahn im Gebiet zwischen Freiburg und St. Peter, und welche Überlegungen werden angestellt, um durch die Führung dieser Autobahn zu gewährleisten, daß einerseits die Erholungsfunktion der Landschaft erhalten und andererseits die Beeinträchtigung landwirtschaftlicher Betriebe nach Möglichkeit reduziert wird, und wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit einer Trassenführung durch das Höllental? Die gemäß Artikel 90 des Grundgesetzes mit der Planung der Bundesfernstraßen befaßte Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg führt z. Z. die notwendigen Voruntersuchungen für die neue Autobahn Freiburg—Donaueschingen durch. Dabei wird angestrebt, die hinsichtlich der Erhaltung der Landschaft und der geringstmöglichen Beeinträchtigung landwirtschaftlicher Betriebe optimale Trasse zu finden. Diese Untersuchungen werden noch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen, so daß sich gegenwärtig noch nicht absehen läßt, wann die erforderlichen Unterlagen zur Bestimmung der Linienführung gemäß § 16 Bundesfernstraßengesetz dem Herrn Bundesminister für Verkehr vorgelegt werden können. In diesem Zusammenhang darf noch bemerkt werden, daß die Bundesregierung wenig Verständnis für die auch ihr bekanntgewordenen Bestrebungen hat, die Autobahn durch das Höllental zu führen, da gerade eine solche Trassenführung in nicht vertretbarem Maße in das weithin bekannte Landschaftsbild des Schwarzwaldes eingreifen würde und mit außerordentlich hohen Mehrkosten verbunden wäre. Anlage 58 Antwort des Bundesministers Dr. Vogel vom 22. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seibert (SPD) (Drucksache 7/188 Frage B 44) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die Mietobergrenzen für die Bezugsberechtigung von Wohngeld zu erhöhen und gegebenenfalls in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt? Die Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag bis zur Sommerpause dieses Jahres den Mietenbericht 1972 vorlegen. Der Bericht soll eine Entscheidung über die Anpassung der nach dem Zweiten Wohngeldgesetz maßgebenden Höchstbeträge für die zu berücksichtigende Miete und Belastung ermöglichen. In welchem Ausmaß eine Anhebung dieser Höchstbeträge erforderlich ist, kann zur Zeit noch nicht endgültig beurteilt werden, weil das statistische Material, das auch die Grundlage für den von der Bundesregierung zu erstattenden Mietenbericht bildet, noch nicht vollständig vorliegt. Die endgültige Entscheidung über eine Anhebung der Höchstbeträge wird allerdings nicht jetzt, sondern erst in Zusammenhang mit der Aufstellung und Verabschiedung des Haushalts 1974 zu treffen sein. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 19. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/188 Frage B 45) : Wie hoch werden die Zuschüsse für die Vertriebenenverbände und ihre Untergliederungen — im Vergleich zu 1970, 1971 und 1972 — insgesamt im Jahre 1973 im Bundeshaushalt sein? Gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, daß die Vertriebenenverbände diese Bundesmittel in Zukunft nur noch für kulturelle Aufgaben im engeren Sinn erhalten, und in welcher Form soll die Zweckbindung kontrolliert werden? Die Zuschüsse, die die Vereinigungen der Vertriebenen aus den meinem Hause zur Verfügung stehenden Mitteln erhalten, werden aus einem Titel gewährt, der wegen seines vertraulichen Inhalts 872* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 der Kontrolle eines parlamentarischen Achterausschusses unterliegt, der sich aus Mitgliedern der im Bundestag vertretenen Parteien zusammensetzt. Es ist mir deshalb nicht möglich, Ihnen die Höhe der Zuwendungen mitzuteilen. Die Bundesregierung sieht in der Erfüllung des im § 96 des Bundesvertriebenengesetzes ausgesprochenen gesetzlichen Auftrags zur Pflege des Kulturguts und Förderung der Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge eine wichtige Aufgabe. Sie beabsichtigt jedoch nicht, die Bundesmittel nur auf diesen Bereich zu beschränken. Ich kann Ihnen jedoch versichern, daß ein Vorhaben erst nach eingehender Prüfung der Antragsunterlagen gefördert wird. Bei der Vergabe und der Prüfung der Verwendung der Zuwendungen werden die im Haushaltsplan festgelegte Zweckbestimmung und die sonstigen Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung in jedem Einzelfall sorgfältig beachtet. Ich stehe Ihnen gern zu einem persönlichen Gespräch zur Verfügung, weise allerdings darauf hin, daß für die Förderung der Kulturarbeit der Vertriebenen der Bundesminister des Innern zuständig ist. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 19. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/188 Fragen B 46 und 47): Mit wieviel Mitteln hat die Bundesregierung im Jahre 1972 kulturelle Maßnahmen sowie Schulen und Kindergärten im Zonenrandgebiet gefördert? Wie hoch waren die Anteile der einzelnen Zonenrandländer? Zu Frage B 46: Die Bundesregierung hat im Rahmen des Zonenrandförderungsgesetzes im Jahre 1972 für kulturelle Maßnahmen Zuwendungen in Höhe von 15 110 250 DM und zum Bau und zur Einrichtung von Schulen und Kindergärten Zuwendungen in Höhe von 35 018 980 DM gewährt. Zu Frage B 47: Die Anteile der einzelnen Zonenrandländer betrugen: Land Kulturelle Bau und insgesamt Maß- EinrichSchulen DM nahmen und Kin- DM dergärten DM Freistaat Bayern 4 588 250 11 140 780 15 729 030 Land Hessen 3 402 000 5 776 000 9 178 000 Land Niedersachsen 3 831 000 9 974 500 13 805 500 Land Schleswig- Holstein 3 289 000 8 127 700 11 416 700 Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 22. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU (Drucksache 7/188 Frage B 48) : Welche Kosten hätte die Weiterführung von Europa II für die Bundesrepublik Deutschland nötig gemacht, und wie hoch belaufen sich die Anforderungen für die nunmehr notwendige technische Anpassung an den amerikanischen Träger für den Start von Symphonie? Die Kosten für die weitere Entwicklung und den Bau der EUROPA II über den 31. März 1973 hinaus bis einschließlich F 16 würden sich allein für die Bundesrepublik Deutschland auf 168,85 Millionen DM belaufen. Der deutsche Beitrag zu den Kosten einer technischen Modifikation bei den SYMPHONIE-Satelliten an den amerikanischen Träger beträgt nach heutigen Schätzungen maximal 18 Millionen DM. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 22. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage B 49): Auf welche gemeinsame Politik haben sich die europäischen Partner von INTELSAT für ihre Verhandlungen mit AEROSAT geeinigt, um eine Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gleichberechtigung sicherzustellen? Die Mitgliedstaaten der ESRO haben sich im Laufe der letzten Monate auf folgende gemeinsame Linie für die neuen Verhandlungen mit den USA und mit anderen außereuropäischen Staaten über das AEROSAT-Projekt geeinigt: — Festhalten an den bisher erreichten wichtigsten Grundsätzen des bereits 1971/72 unterschriftsreif ausgehandelten Memorandum of Understanding (z. B. dem Prinzip der gleich hohen Finanzierung der Entwicklung des „space segment" durch den europäischen und amerikanischen Partner und dem Prinzip eines dem Finanzierungsanteil entsprechenden angemessenen Arbeitsrückflusses) ; — Ausdehnung des Systems nach Möglichkeit auch auf Gebiete außerhalb der atlantischen Region (z. B. Pazifik); — wenn möglich, auch Verwendbarkeit des Systems in beschränktem Umfang für maritime Versuche. Da die Verhandlungen zwischen der ESRO, den USA und Kanada über den Abschluß eines neuen Regierungsübereinkommens und die Auswahl des künftigen US-Partners für die Entwicklung und Erstellung des „space segment" noch nicht beendet sind, die oben skizzierten Punkte also die europäische Verhandlungsposition darstellen, bitte ich Sie, diese Mitteilung vertraulich zu behandeln. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 873* Mit Abschluß der Verhandlungen und der Auswahl des US-Partners wird im Laufe des Frühjahrs gerechnet. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 22. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Fragen B 50 und 51) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Telefonleitungen in Bonn und insbesondere im Bonner Abgeordneten-Hochhaus so überlastet sind, daß von einem funktionsfähigen Fernsprechverkehr nicht mehr die Rede sein kann? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um eine einwandfreie Nachrichtenübermittlung zu gewährleisten? Der Bundesregierung sind die Schwierigkeiten bei der Abwicklung des Telefonverkehrs bekannt. Es wurden deshalb schon seit längerem folgende Maßnahmen zur Abhilfe eingeleitet: 1. Seit vergangener Woche steht für den Gesprächsverkehr zwischen der Nebenstellenanlage und dem öffentlichen Netz eine größere Anzahl von Telefonleitungen zur Verfügung. 2. In der kommenden Woche werden die Telefonleitungen für den Fernverkehr, die zur Zeit überlastet sind, erweitert. Damit dürften die Beeinträchtigungen des Telefonverkehrs beseitigt sein. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 22. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage B 52) : Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß die Einstellungsvorschriften der Deutschen Bundespost dahin gehend erleichtert werden, daß die Ansprüche an die Gesundheit der Bewerber in Zukunft in höherem Maße die Einstellung von Behinderten, insbesondere auch von Gehörgeschädigten, in größerem Umfang ermöglichen, um damit der vom Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung angekündigten besseren Eingliederung der Behinderten in die Arbeits- und Berufswelt auch im unmittelbaren Einflußbereich der Bundesregierung Rechnung zu tragen? Die Deutsche Bundespost wird ihre Einstellungsvorschriften dahin ergänzen, daß in Zukunft auch körperlich Behinderte (einschließlich Gehörgeschädigte) eingestellt werden können. Voraussetzung ist, daß für sie ein geeigneter Arbeitsplatz vorhanden ist und die Behinderten aufgrund ärztlicher Feststellung nach ihrem allgemeinen Gesundheitszustand tatsächlich in der Lage sind, die für sie vorgesehene Arbeit in angemessener Weise wahrzunehmen und eine Verschlimmerung ihres Zustandes durch die Dienstverrichtung nicht zu befürchten ist. Mit dieser Regelung wird die Deutsche Bundespost in ihrem Bereich dazu beitragen, daß die vom Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung angekündigte bessere Eingliederung der Behinderten in die Arbeits- und Berufswelt verwirklicht wird. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 22. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/188 Frage B 54) : Von welchen Kriterien geht die Bundesregierung bei den Verhandlungen in der EWG über die Möglichkeiten einer globalen Anerkennung der in den Mitgliedstaaten ausgestellten Diplome und sonstigen Befähigungsnachweisen aus? Die Bundesregierung geht bei den Verhandlungen im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft über die Fragen der Anerkennung von einem im wesentlichen gleichen Ausbildungsniveau aller Mitgliedstaaten aus. Sie ist deshalb der Ansicht, daß innerhalb der einzelnen Stufen der Ausbildungsniveaus eine globale Anerkennung ohne weiter präzisierte Kriterien möglich sein sollte. Soweit erforderlich, könnten dabei die in den Mitgliedstaaten staatlich anerkannten Abschlüsse in einer fortzuschreibenden Liste aufgeführt werden. Auf dieser Grundlage befürwortet die Bundesregierung die nachdrückliche Erörterung einer Regelung, nach der die staatliche Anerkennung oder Zulassung, die ein Mitgliedstaat einem einzelnen ausspricht, auch für die anderen Mitgliedsländer gilt. Unabhängig davon bleibt es notwendig, für Berufsfelder, die in den Mitgliedsländern nicht im wesentlichen deckungsgleich sind, zunächst möglichst einheitliche Ausbildungsziele festzulegen. Auch die Kommission der Europäischen Gemeinschaft hat in der letzten Zeit ihre Haltung modifiziert und sich dafür ausgesprochen, daß bei der Ausarbeitung der Richtlinienvorschläge die Bezugnahme auf quantitative Kriterien (z. B. Fixierung von Studienzeiten, Fächerkatalogen und Mindeststundenzahlen) möglichst weitgehend eingeschränkt werden sollte. Statt dessen sollen qualitative Kriterien zugrunde gelegt werden, die die Bemühungen, die Bildungssysteme in den Mitgliedsländern zu reformieren, nicht behindern. Die Bundesregierung begrüßt diese Haltung. Sie ist mit anderen Mitgliedsländern überzeugt, daß in weiteren intensiven Beratungen elastische und in der Entwicklung anpassungsfähige Lösungsmöglichkeiten ausgearbeitet werden können, die die Freizügigkeit in der Europäischen Gemeinschaft ermöglichen, ohne die wünschenswerten Fortentwicklungen des Bildungswesens durch Festlegung starrer Regelungen zu behindern. 874* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973 Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 22. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmude (SPD) (Drucksache 7/188 Frage B 55) : Zu welchem Zeitpunkt beabsichtigt die Bundesregierung eine Änderung des § 68 Abs. 2 des Ausbildungsförderungsgesetzes dahin gehend einzuleiten, daß auch die in § 8 Abs. 2 des Gesetzes genannten Ausländer Anspruch auf Ausbildungsförderung erhalten? Die Bundesregierung kennt das Problem und mißt ihm eine besondere Bedeutung zu. Sie hat bereits bei der Beratung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bedauert, daß die Haushaltslage des Bundes dazu gezwungen hat, die in § 8 Abs. 2 des Gesetzes genannten Ausländer vorerst aus dem Kreis der Förderungsberechtigten auszuschließen. Nach den Beschlüssen der Bundesregierung zum Entwurf des Bundeshaushalts 1973 und zur Fortschreibung der mehrjährigen Finanzplanung besteht die Aussicht, daß die in § 8 Abs. 2 genannten Ausländer 1974 in die Förderung einbezogen werden können.
Gesamtes Protokol
Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701800000
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren, nach § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung soll der Bericht betreffend die soziale Lage der verheirateten Studenten — Drucksache VI/2864 dem Ausschuß für Bildung und Wissenschaft — federführend — und dem Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit mitberatend
in der 7. Wahlperiode erneut überwiesen werden. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Nach einer Vereinbarung im Ältestenrat wird die Tagesordnung außerdem um den Ihnen vorliegenden Zusatzpunkt ergänzt:
Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bergmannsprämien - Drucksache 7/212 —
Ist das Haus damit einverstanden? — Es ist so beschlossen.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Überweisung von EG-Vorlagen
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Verordnung des Rates zur Änderung der Haushaltsordnung betreffend den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft
- Drucksache 7/204 —überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates
zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 859/72 des Rates vom 25. April 1972 über die Regelung für bestimmte Obst-und Gemüsesorten mit Ursprung in den assoziierten afrikanischen Staaten und Madagaskar oder den überseeischen Ländern und Gebieten
zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 860/72 des Rates vom 25. April 1972 über die Regelung für bestimmte Obst-
und Gemüsesorten mit Ursprung in der Vereinigten Republik Tansania, der Republik Uganda und der Republik Kenia
— Drucksache 7/205 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1569/72 des Rates zur Einführung von Sondermaßnahmen für Raps- und Rübsensamen
— Drucksache 7/207 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) des Rates über die Festlegung allgemeiner Vorschriften für die Regelung der Ausgleichsbeträge im Sektor Obst und Gemüse
— Drucksache 7/208 überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Ausdehnung des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 109/70 zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus Staatshandelsländern auf weitere Einfuhren
— Drucksache 7/209 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Mitteilung der Kommission an den Rat über die Ergebnisse der Verhandlungen mit Marokko und Tunesien im Hinblick auf den Abschluß von Protokollen. mit denen die Assoziierungsabkommen mit diesen Ländern auf Grund der Erweiterung der Gemeinschaft angepaßt werden sollen
Empfehlung zu der Verordnung (EWG) des Rates
über den Abschluß eines Protokolls zur Festlegung bestimmter Vorschriften betreffend das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Marokko infolge des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
über den Abschluß eines Protokolls zur Festlegung bestimmter Vorschriften betreffend das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Tunesischen Republik infolge des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft — Drucksache 7/210 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft (federführend), Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates
betreffend die Durchführung des Protokolls Nr. 3 über die Begriffsbestimmung für „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Zusammenarbeit der Verwaltungen, welches dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Österreich als Anlage beigefügt ist
betreffend die Durchführung des Protokolls Nr. 3 über die Begriffsbestimmung für „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Zusammenarbeit der Verwaltungen, welches dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Portugal als Anlage beigefügt ist
betreffend die Durchführung des Protokolls Nr. 3 über die Begriffsbestimmung für „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Zusammenarbeit der Verwaltungen, welches dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Schweden als Anlage beigefügt ist
betreffend die Durchführung des Protokolls Nr. 3 über die Begriffsbestimmung für „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder Ursprungserzeugnisse" und über die Zusammnarbeit der Verwaltungen, welches dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft als Anlage beigefügt ist
— Drucksache 7/'211 —
überwiesen an den Finanzausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Wir treten in die Tagesordnung ein. Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf:
Fragestunde Drucksache 7/188
Wir kommen zunächst zum Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Ich rufe die Frage 52 des Abgeordneten Härzschel auf:
Wieviel allgemeine Sparguthaben mit gesetzlicher Kündigungsfrist gibt es in der Bundesrepublik Deutschland, und wie hoch ist die Summe dieser Spareinlagen?



Vizepräsident von Hassel
Zur Beantwortung der Herr Parlamentarische Staatssekretär.

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0701800100
Herr Abgeordneter Härzschel, die Zahl der Sparkonten mit gesetzlicher Kündigungsfrist ist statistisch nicht erfaßt; schätzungsweise dürfte es sich um 60 Millionen Konten handeln. Die Einlagen auf diesen Konten betragen bei den von der Deutschen Bundesbank erfaßten Kreditinstituten zum 31. Dezember 1972 147,3 Milliarden DM.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701800200
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Härzschel.

Kurt Härzschel (CDU):
Rede ID: ID0701800300
Herr Staatssekretär, können Sie mir in etwa sagen, wieviel diese Einlagen prozentual im Verhältnis zum gesamten Sparaufkommen ausmachen?

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0701800400
Da bin ich im Augenblick überfordert. Ich werde das ausrechnen lassen und Ihnen das Ergebnis schriftlich mitteilen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701800500
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 53 des Herrn Abgeordneten Härzschel auf:
Hält die Bundesregierung einen flexiblen Zinssatz dieser Sparguthaben dann für möglich, wenn die Inflationsrate den Zinssatz allgemeiner Sparguthaben übersteigt, oder was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um den Substanzverlust dieser Sparer auszugleichen?
Zur Beantwortung Herr Parlamentarischer Staatssekretär.

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0701800600
Die Zinsen für Spareinlagen sind flexibel; sie orientieren sich an der Entwicklung des Kapitalmarktzinses. Das gilt insbesondere seit der Aufhebung der Zinsbindung zum 1. April 1967. So erfolgte seitens der Kreditinstitute überwiegend zum 1. Januar 1973 eine Erhöhung der Spareinlagenzinsen um ½%.
Als Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist, die vielfach mehr unter Liquiditäts- als unter Renditegesichtspunkten angelegt werden, wird jedoch nur ein prozentual zurückgehender Teil der langfristigen Ersparnisse gehalten. Anlagen in langfristigen Sparguthaben, festverzinslichen Wertpapieren, Bundesschatzbriefen usw. dagegen erbringen Renditen, welche die gegenwärtige Steigerungsrate der Lebenshaltungskosten übersteigen. Die privaten Sparer haben diese Vorteile erkannt und machen in wachsendem Umfang von den hier vorhandenen Möglichkeiten Gebrauch. Außerdem genießen sie bei der langfristigen Anlage zusätzlich die Vorteile der Sparförderung, die 1972 nicht weniger als rund 6,8 Milliarden DM ausmachten. Bei dieser Sachlage sieht die Bundesregierung keine Notwendigkeit zum Ausgleich sogenannter Sparverluste, die völlig fiktiv sind, sobald man fairerweise die Kapitalerträge in Form von Zinsen, Prämien und Steuervorteilen in die Betrachtung einbezieht.
Die Bundesregierung würde es darüber hinaus begrüßen, wenn die Kreditinstitute ihre Sparzinsen etwas flexibler als bisher auch nach oben anpassen würden.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701800700
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Härzschel.

Kurt Härzschel (CDU):
Rede ID: ID0701800800
Herr Staatssekretär, wenn ich es richtig sehe, sind alle Prognosen darauf ausgerichtet, daß wir auch in diesem Jahr mit einem höheren Inflationsverlust rechnen müssen. Hält es die Bundesregierung bei dieser Sachlage für vertretbar, daß gerade die kleinsten Sparer Substanzverluste hinnehmen müssen, und ist die Bundesregierung der Meinung, daß es tatsächlich mit dem sozialen Rechtsstaat in Übereinstimmung zu bringen ist, wenn sie dem tatenlos zusieht?

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0701800900
Dies ist eine Behauptung, der ich widersprechen muß. Es stimmt nicht, was Sie über die kleinsten Sparer gesagt haben. Auch die kleinsten Sparer haben die Möglichkeit, auszuweichen; sie sind nicht auf die gesetzliche Kündigung angewiesen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701801000
Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Härzschel.

Kurt Härzschel (CDU):
Rede ID: ID0701801100
Herr Staatssekretär, muß ich Ihrer Antwort entnehmen, daß die Bundesregierung nicht bereit ist, hier in irgendeiner Weise etwas zu unternehmen?

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0701801200
Die Bundesregierung ist bereit — das hat sie durch ihre Beschlüsse am Wochenende bewiesen —, den Preisauftrieb zu bekämpfen und von dem bisherigen Preisauftrieb herunterzukommen. Das sind die Maßnahmen der Bundesregierung, die zeigen, daß wir entschlossen sind, dieses Problem zu lösen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701801300
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten von Bockelberg.

Helmut von Bockelberg (CDU):
Rede ID: ID0701801400
Hält es die Bundesregierung für mit der Besteuerungsmoral vereinbar, für diese durch die Inflation aufgefressenen Zinsen auch noch Steuern zu nehmen?

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0701801500
Die Bundesregierung hält das für vertretbar.

(Zurufe von der CDU/CSU.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701801600
Keine Zusatzfrage
Die Frage 54 des Abgeordneten Schedl wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.



Vizepräsident von Hassel
Ich rufe die Frage 55 des Abgeordneten Pieroth auf. Ist der Abgeordnete im Saal? — Der Abgeordnete ist nicht anwesend. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Fragen 56 und 57 des Abgeordneten Höcherl kann ich gemäß Ziff. 2 Abs. 2 der Richtlinien für die Fragestunde nicht zulassen, da sie Punkt 14 der Tagesordnung — Erste Beratung eines Zweiten Steuerreformgesetzes — betreffen und derartige Fragen in derselben Woche nicht zulässig sind.
Ich rufe die Frage 58 des Abgeordneten Freiherr Ostman von der Leye auf:
Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung angesichts der Tatsache, daß das Deutsche Kulturwerk Europäischen Geistes e. V. unter den vom Bundesverfassungsschutz observierten rechtsradikalen Kulturorganisationen aufgeführt wird, die ausgesprochene Anerkennung als „besonders förderungswürdigen und gemeinnützigen Zwecken dienend" zu entziehen und damit den Bundesinteressen widersprechende Abzugsfähigkeit der Spenden von der Steuer zu beseitigen?
Zur Beantwortung Herr Parlamentarischer Staatssekretär Hermsdorf.

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0701801700
Herr Kollege Ostman von der Leye, bereits in den Jahren 1964 und 1970 war die steuerliche Behandlung von Spenden an das Deutsche Kulturwerk Europäischen Geistes Gegenstand einer Kleinen Anfrage und zweier mündlicher Anfragen. Schon damals hat die Bundesregierung im Einvernehmen mit den Finanzministern und Senatoren der Länder die Auffassung vertreten, daß die Zwecke des Deutschen Kulturwerks Europäischen Geistes nicht zu den als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecken gehören und die dem Verein zugewendeten Spenden daher nicht steuerlich abzugsfähig sind. Die Bundesregierung hat keinen Anlaß zu der Annahme, daß die damals vertretene Rechtsauffassung von den Finanzämtern nicht befolgt wird.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701801800
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ostman von der Leye.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0701801900
Herr Staatssekretär, wird die Bundesregierung diese Anfrage zum Anlaß nehmen, die steuerliche Behandlung von Spenden an das Deutsche Kulturwerk Europäischen Geistes e. V. überprüfen zu lassen?

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0701802000
Der Bundesminister der Finanzen achtet im Benehmen mit den Finanzministern der Länder darauf, daß keine ungerechtfertigten Steuervorteile für derartige Spenden in Anspruch genommen werden. Im Hinblick auf die Bestimmungen über das Steuergeheimnis kann im Einzelfall das Ergebnis einer solchen Überprüfung allerdings nicht mitgeteilt werden.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701802100
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Ostmann von der Leye.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0701802200
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung dann bereit,
die Oberfinanzdirektionen insbesondere im Freistaat Bayern, in dem das angebliche Kulturwerk seinen Sitz hat, erneut darauf hinzuweisen, daß Absetzungen zugunsten dieses Kulturwerks schon aus Gründen der Bundeseinheitlichkeit nicht erfolgen dürfen?

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0701802300
Wir hatten bisher keinen Anlaß, das zu tun. Da ich aber auf Grund Ihrer Frage vermute, daß Sie Gründe für die Annahme haben, daß diese Bestimmung umgangen wird, wird die Bundesregierung die Landesregierung Bayern nochmals hinweisen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Staatsregierung!)

— Ich bitte um Entschuldigung. Ich bin korrigiert worden. Es muß heißen: Staatsregierung. Ich bin gern bereit, dem Wunsch der Bayern, diese Bezeichnung zu verwenden, nachzukommen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701802400
Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Hansen.

Karl-Heinz Hansen (SPD):
Rede ID: ID0701802500
Herr Staatssekretär, da es nun den Bemühungen vieler einzelner Abgeordneter und einer ganzen Fraktion in den letzten acht Jahren nicht gelungen ist, eindeutig zu erfahren, ob rechtsextreme Organisationen und Vereinigungen in der Praxis als förderungswürdig im Sinne des Steuergesetzes anerkannt werden oder nicht, möchte ich Sie fragen: Wäre es nicht wirklich an der Zeit, mit der schizophrenen und paradoxen Praxis Schluß zu machen, daß man einerseits Steuerausfälle hinnimmt und andererseits Steuergelder benutzt, um die gleichen Vereinigungen zu bekämpfen, sei es über den Verfassungsschutz oder über die Polizei?

Hans Hermsdorf (SPD):
Rede ID: ID0701802600
Herr Kollege Hansen, ich bin nicht der Auffassung, daß sich die Finanzverwaltungen hier schizophren verhalten. Ich bin aber der Auffassung, daß wir versuchen sollten, dort, wo diesen Vereinen ungerechte Steuervorteile gewährt werden, das nochmals zu überprüfen und eine Liste zu erstellen. Diese würden wir dann den Landesfinanzämtern zusenden.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701802700
Keine Zusatzfrage.
Die Fragen 59 und 60 des Abgeordneten Leicht werden anschließend vom Auswärtigen Amt beantwortet.
Herr Staatssekretär Hermsdorf, ich danke Ihnen für die Beantwortung der Fragen.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Auswärtigen. Die Frage 7 des Abgeordneten Wohlrabe ist vom Fragesteller zurückgezogen worden.
Ich rufe die Frage 8 des Abgeordneten Rollmann auf:
Mit welchem Ergebnis hat die deutsche Delegation in Warschau über die Ausreise von Deutschen aus den Oder-Neiße-
Gebieten verhandelt?
Zur Beantwortung Herr Parlamentarischer Staatssekretär Moersch.




Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701802800
Herr Abgeordneter, das Problem der Umsiedlung ist bei den deutschpolnischen Konsultationen in Warschau eingehend behandelt worden. Wir haben die bestehenden Schwierigkeiten und vor allem unsere einzelnen Beschwerdepunkte, wie etwa die schleppende Abwicklung der Umsiedlung, die administrativen Behinderungen bei der Antragstellung sowie den Verlust des Arbeitsplatzes und sonstige berufliche Nachteile — alles Punkte, die vor diesem Hohen Hause oder in den Ausschüssen bereits eingehend behandelt worden sind — dargelegt.
Wir haben die polnische Regierung gebeten, den Ausreiserhythmus zu beschleunigen und entweder das Rot-Kreuz-Verfahren oder das über das polnische Außenministerium laufende Interventionsverfahren zu verbessern.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701802900
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Rollmann.

Dietrich-Wilhelm Rollmann (CDU):
Rede ID: ID0701803000
Herr Staatssekretär, haben Sie vielleicht bemerkt, daß Sie meine Frage gar nicht beantwortet haben? Ich habe nämlich nicht gefragt, was Sie in Warschau getan und was Sie vorgetragen haben, sondern wollte wissen, mit welchem Ergebnis Sie verhandelt haben. Und ich möchte doch den Herrn Präsidenten darum bitten, das Hohe Haus gegen solche unzulänglichen Antworten der Regierung in Schutz zu nehmen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701803100
Darf ich, Herr Kollege Rollmann, darauf aufmerksam machen, daß es für jeden Präsidenten ausgeschlossen ist, genau zu verfolgen, ob Frage und Antwort deckungsgleich sind. Wir bemühen uns darum, aber wir können das von uns aus nicht immer feststellen. Das gilt für alle Präsidenten, auch für den gegenwärtig amtierenden.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701803200
Herr Präsident, darf ich dazu eine Bemerkung machen?

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701803300
Bitte schön, Herr Staatssekretär!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701803400
Zunächst, Herr Abgeordneter, bitte ich Sie, die Richtlinien für die Fragestunde zu prüfen.

(Abg. Rawe: Es ist nicht Ihre Sache, die Richtlinien auszulegen! Geben Sie eine Antwort! Dann ist es in Ordnung! Er hat die Richtlinien schon beachtet!)

Dort ist es ins Ermessen der Regierung gestellt, — —

(Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)


Dietrich-Wilhelm Rollmann (CDU):
Rede ID: ID0701803500
Ich möchte eine Antwort von Ihnen, Herr Staatssekretär!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701803600
Es steht der Regierung
frei, auch nicht zu antworten, Herr Abgeordneter. Die Regierung hat Ihnen geantwortet, und Sie haben ja die Möglichkeit, Zusatzfragen zu stellen. Ich darf sagen, daß die Praxis, die ich hier übe, mir von einem Ihrer alten Kollegen, nämlich von Herrn Eckardt, als besonders wirksam empfohlen worden ist.

(Abg. Dr. Riedl [München] : Dann beantworten Sie doch die zweite Frage!)

— Aber Herr Rollmann hat keine Zusatzfrage gestellt.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701803700
Eine zweite Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Rollmann.

Dietrich-Wilhelm Rollmann (CDU):
Rede ID: ID0701803800
Herr Staatssekretär, sind Sie nunmehr bereit, über das Ergebnis der Konsultationen in Warschau zu berichten?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701803900
Herr Abgeordneter, selbstverständlich bin ich dazu bereit. Ich wollte aber noch darauf hingewiesen haben, Herr Abgeordneter, daß schon in der letzten Woche — am letzten Freitag — darüber hier ausführlich gesprochen worden ist. Ich darf das also wiederholen.
Die polnische Seite hat die Berechtigung der Beschwerden teilweise angezweifelt und die Auffassung geäußert, daß die Ausreise in zahlreichen Fällen lediglich zu Erwerbszwecken angestrebt werde. Wir haben diesem Argument entgegengehalten, daß es notwendig sei, die konkreten Fälle zu prüfen. Wir haben vereinbart, daß weitere Gespräche darüber stattfinden.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701804000
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Schröder.

Dr. Horst Schröder (CDU):
Rede ID: ID0701804100
Herr Staatssekretär, treffen Meldungen zu, denen zufolge die Ausreise aus einzelnen polnischen Provinzen, beispielsweise aus der Provinz Oppeln, generell untersagt ist und dort noch nicht einmal Ausreiseanträge entgegengenommen werden?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701804200
Herr Abgeordneter, wir haben diese Probleme eingehend dargelegt. Es gibt darüber keine generellen Berichte und keine generellen Feststellungen. Ich bin aber bereit — und das habe ich hier wiederholt angekündigt —, im Ausschuß jeden einzelnen Fall zu behandeln.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701804300
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0701804400
Herr Staatssekretär, stimmt in diesem Zusammenhang der Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung", daß die Bundesregierung es auch jetzt — nach den Verhandlungen in Warschau — abgelehnt hat, von einer normalen Auswanderung zu sprechen?




Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701804500
Ja.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701804600
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter von Fircks.

Freiherr Otto von Fircks (CDU):
Rede ID: ID0701804700
Herr Staatssekretär, darf jetzt, nachdem, soweit ich es übersehe, zum erstenmal auf höherer Ebene regierungsseitig mit Warschau verhandelt worden ist, damit gerechnet werden, daß die Verhandlungen nunmehr grundsätzlich auf Regierungsebene geführt und nicht mehr allein dem Roten Kreuz überlassen werden, und kann man damit rechnen, daß man auch eines Tages von Regierung zu Regierung zu konkreten Abmachungen und Vereinbarungen kommt, auf die diejenigen, die aussiedeln wollen, dann auch tatsächlich mit einem gewissen Rechtsanspruch warten können?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701804800
Herr Abgeordneter, Ihre Frage enthält einige Unrichtigkeiten, so daß ich zunächst dies klarstellen muß: Es ist nicht zum erstenmal von Regierung zu Regierung verhandelt worden; es haben in Warschau Konsultationen stattgefunden. Das ist — auch in dieser Frage — zum wiederholten Male geschehen. Über diese Frage ist bilateral im Zusammenhang mit dem deutsch-polnischen Vertrag erstmals verhandelt worden.
Daß die Rot-Kreuz-Gesellschaften weiterhin eingeschaltet bleiben, ergibt sich aus den Antworten auf die nächsten Fragen. Vielleicht wäre es ohnehin sinnvoll, Herr Präsident, wenn wir zunächst die nächsten beiden Fragen behandelten; das würde sicher viele Zusatzfragen ersparen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701804900
Mir liegen noch insgesamt drei Wortmeldungen für Zusatzfragen vor. Vielleicht können wir diese eben abhandeln. Dann lassen wir keine weiteren Zusatzfragen zu, sondern verweisen auf die nächsten Fragen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Czaja.

Dr. Herbert Czaja (CDU):
Rede ID: ID0701805000
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Auffassung, daß es zur Erfüllung der Schutzpflicht für deutsche Staatsangehörige nunmehr notwendig wäre, die deutsche Öffentlichkeit durch eine Dokumentation in vollem Umfang über die schwierige Lage der deutschen Staatsangehörigen in den Oder-Neiße-Gebieten zu informieren, um so mehr, als beispielsweise die Ausreise jüdischer Bürger aus der Sowjetunion gerade durch die öffentliche Behandlung der Frage stärker in Fluß gekommen ist?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701805100
Herr Abgeordneter, ich glaube, daß die Regierung so handeln muß, wie es den Interessen der Umsiedlungswilligen entspricht. Sie mögen selbst prüfen, ob Ihre Anregung diesen Interessen entsprechen würde,

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701805200
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Sperling.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID0701805300
Herr Staatssekretär, wäre es nicht den Bemühungen der Bundesregierung um vermehrte Ausreise dienlicher, wenn sich diejenigen, die die bestehenden Verhältnisse durch ihre Mitgliedschaft in früheren Organisationen mit herbeiführen halfen und zur Erschwerung heute immer noch beitragen, hier entsprechend zurückhielten?

(Abg. Schröder [Lüneburg] : Unverschämtheit! — Abg. Rawe: Das sieht Ihnen ähnlich, Herr Sperling! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701805400
Ich lasse diese Zusatzfrage nicht zu, weil es sich um eine Frage an die Regierung im Hinblick auf ihren Einflußbereich handeln muß. Sie darf nicht hier anwesende Kollegen, frühere Kollegen oder andere Bürger betreffen.

(Abg. Dr. Mertes [Gerolstein] : Richtig!)

Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Lemmrich.

Karl Heinz Lemmrich (CSU):
Rede ID: ID0701805500
Herr Staatssekretär, sehen Sie einen Zusammenhang zwischen der hinsichtlich der Ausreise von Deutschen aus diesen Gebieten sehr schwierigen Lage und der Tatsache, daß die Bundesregierung überhastet und mit wenig Sorgfalt die deutsch-polnischen Verträge ausgehandelt hat?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701805600
Herr Abgeordneter, ich weise diese in Ihrer Frage enthaltene Unterstellung mit Entschiedenheit zurück. Die Dokumente über die Art der Verhandlungen, nicht zuletzt der Verhandlungen, die der verstorbene Staatssekretär Duckwitz geführt hat, beweisen das Gegenteil von dem, was Sie in Ihrer Frage gesagt haben.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701805700
Ich rufe die Frage 9 des Abgeordneten Engelsberger auf. Ist der Abgeordnete im Saal? — Er ist nicht im Saal; die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 10 des Abgeordneten Dr. Hupka auf:
Wie erklärt sich die Bundesregierung die Schwierigkeiten, die trotz Absatz 5 der Information der Volksrepublik Polen denen gemacht werden, die zu Besuch in die Gebiete jenseits von Oder und Görlitzer Neiße fahren wollen, indem ohne Angabe von Gründen das Visum verweigert wird, und hat die Bundesregierung gegen solche Fälle, die im krassen Widerspruch zur Information stehen, protestiert?
Zur Beantwortung, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Moersch.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701805800
Es trifft zu, Herr Abgeordneter, daß Polen anläßlich der jüngsten deutschpolnischen Konsultationen die Auffassung vertreten hat, bei den Umsiedlungsbewerbern handle es sich vorwiegend um Personen, die zu Erwerbszwecken die Ausreise wünschen. Gleichzeitig hat die polnische Regierung aber erneut bekräftigt, daß sie



Parl. Staatssekretär Moersch
die „Information" erfüllen will. Wir haben demgegenüber dargelegt, daß wir die polnische Auffassung über die Motive der Ausreisewünsche für nicht zutreffend halten. Wir haben darauf hingewiesen, daß die Frage, ob die Umsiedlungsbewerber die Kriterien der „Information" erfüllen, in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft werden muß. Es ist z. B. unlogisch, Menschen, die zu einem erheblichen Teil seit Jahren und Jahrzehnten unter großen persönlichen Opfern um die Ausreisegenehmigung kämpfen, ausschließlich oder vorwiegend wirtschaftliche Motive zu unterstellen.
In den Konsultationen ist auch noch einmal erörtert worden, daß für die Ausreise von Personen, die die Kriterien der „Information" erfüllen, keine zeitliche Begrenzung vorgesehen ist. Dies ist in den Erläuterungen zur „Information" ausdrücklich präzisiert, Die polnische Seite hat das auch nicht in Zweifel gestellt. Sowohl zwischen den Regierungen als auch zwischen den Rot-Kreuz-Gesellschaften werden die bei der Durchführung der „Information" der Regierung der Volksrepublik Polen aufgetretenen Probleme weiter behandelt werden.
Zusammenfassend darf ich feststellen, daß von einer „Zerstörung der Geschäftsgrundlage" im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gesprochen werden kann.

(Abg. Dr. Hupka: Ich bitte rum Entschuldigung, Herr Präsident! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701805900
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0701806000
Das war nicht meine Frage, Herr Präsident, sondern es war die Antwort auf die Frage von Herrn Engelsberger.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701806100
Entschuldigung! Aufgerufen war die Frage 9. Ich bin der Reihe nach vorgegangen.

(Abg. Dr. Hupka: Herr Engelsberger ist nicht hier!)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701806200
Verzeihung, Herr Parlamentarischer Staatssekretär! Die Frage 9 ist nicht aufgerufen worden, weil der Fragesteller nicht im Saal war. Deshalb habe ich die Frage 10 des Abgeordneten Dr. Hupka aufgerufen.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701806300
Entschuldigen Sie, ich hatte verstanden: Frage 9! Es tut mir leid. Aber ich glaube, die Antwort war für viele mögliche Zusatzfragen wichtig.

(Abg. Dr. Hupka: Ich kann hierzu ja gar keine Zusatzfragen stellen!)

— Entschuldigen Sie! — Es handelt sich also um die
Frage 10, Herr Präsident, wenn ich es richtig sehe.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701806400
Ja, bitte! Die Frage 10 war aufgerufen.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701806500
Ziffer 5 der „Information" sieht für Besuche von Familienangehörigen in den ehemaligen deutschen Gebieten östlich der OderNeiße vor, daß Polen gegenüber diesem Personenkreis dieselben Grundsätze anwendet, die gegenüber anderen Staaten Westeuropas üblich sind. Diese Zusage ist inzwischen verwirklicht. Die früher notwendige Aufenthaltsgenehmigung durch die polnischen örtlichen Milizorgane ist nicht mehr erforderlich. Die Umtauschquote wurde pro Person und Tag auf 6 Dollar ermäßigt. Ferner besteht auch die Möglichkeit, die Reise als Einzelreise mit dem eigenen Pkw durchzuführen. Der Bundesregierung sind in der letzten Zeit keine Beschwerden bekannt geworden, daß Polen diese Zusagen nicht eingehalten hätte.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701806600
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0701806700
Herr Staatssekretär, wie erklären Sie es sich dann, daß Reiseunternehmen berichten, daß im Jahre 1972 im Schnitt bis zu 30 Anträge auf Visagenehmigungen abgelehnt worden sind?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701806800
Herr Abgeordneter, mir sind diese Berichte nicht bekannt. Ich habe täglich einen großen Posteingang auf diesem Gebiet. Aber ich höre dies in dieser Präzision von Ihnen zum erstenmal.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701806900
Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0701807000
Besteht die Möglichkeit, daß sich die Bundesregierung darüber informiert und dann entsprechend dieser Auskunft, die ich jetzt gebe und die auch von anderer Seite erhalten werden kann, Schritte bei der polnischen Botschaft unternimmt?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701807100
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung hat immer angeboten, solche Informationen entweder schriftlich oder im Ausschuß entgegenzunehmen, und sie hat jeweils darauf reagiert. Das wissen Sie aus einem umfangreichen Schriftwechsel.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701807200
Keine Zusatzfrage. — Ich rufe die Frage 11 des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß entgegen getroffener Absprachen wiederholt Vertriebene aus Ostdeutschland von der polnischen Botschaft in Köln angehalten worden sind, ihre deutschen Geburtsorte — entsprechend ihrem Geburtsdatum vor 1945 — auf polnische Ortsnamen im Reisepaß umschreiben zu lassen, sonst könnte kein Besuchsvisum erteilt werden, und was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu tun?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701807300
Die Frage der Bezeichnung des Geburtsorts in Reisepässen von Deutschen,



Parl. Staatssekretär Moersch
die in den ehemaligen deutschen Gebieten östlich von Oder und Neiße geboren sind, ist durch eine deutsch-polnische Absprache geregelt, der die innerdeutschen Vorschriften angepaßt sind. Bei Geburt des Paßbewerbers vor 1945 wird die Ortsbezeichnung nur in deutscher Sprache, bei Geburt nach 1945 zunächst die polnische Ortsbezeichnung und dahinter in Klammern die deutsche Ortsbezeichnung eingetragen. Soweit dem Auswärtigen Amt bekannt ist, gibt es in dieser Frage grundsätzlich keine Schwierigkeiten mehr. Sollte im Einzelfall doch eine Beschwerde der von Ihnen dargelegten Art auftreten, so ist das Auswärtige Amt jederzeit bereit, solchen Beschwerden nachzugehen und gegebenenfalls Verbindung mit den zuständigen polnischen Stellen aufzunehmen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701807400
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0701807500
Stimmt die Bundesregierung mit mir darin überein, daß es nach den Absprachen zwischen dem Auswärtigen Amt hier und dem Auswärtigen Amt in Warschau an sich so gehalten werden müßte, wie Sie es eben interpretiert haben, daß Geburtsorte vor 1945 nur in deutscher Sprache in den Paß aufgenommen werden dürfen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701807600
Herr Abgeordneter, ich habe das Problem in meiner Antwort dargelegt. Die entsprechenden Ausführungsbestimmungen sind Ihnen sicher bekannt. Ich kann sie Ihnen hier gern zur Verfügung stellen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701807700
Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0701807800
Wie erklärt sich aber die Bundesregierung, daß es immer wieder zu diesen Schwierigkeiten kommt und daß Besucher, die nach den Gebieten jenseits von Oder und Görlitzer Neiße fahren wollen, die Reise deswegen nicht antreten, weil ihnen von der polnischen Botschaft erklärt wird, der Name ihres Geburtsorts müsse in polnischer Sprache im Paß erscheinen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701807900
Herr Abgeordneter, ich habe eben dargelegt, daß uns diese Einzelfälle nicht bekannt sind. Wenn Beschwerden auftreten, gehen wir ihnen nach. Aber ich kann auf eine hypothetische Frage schlecht antworten. Ich kenne diese Fälle nicht, die Sie offensichtlich kennen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701808000
Ich rufe die Frage 12 des Herrn Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein auf. — Der Fragesteller hat um schriftliche Beantwortung gebeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Das gleiche gilt für die Frage 13.
Ich rufe die Frage 14 des Herrn Abgeordneten Waltemathe auf:
Macht die Bundesregierung bei dem konsularischen Schutz deutscher Staatsbürger, die in Griechenland in Untersuchungshaft geraten, einen Unterschied zwischen kriminellen und politischen Häftlingen, und trifft es zu, daß, wie in einem Brief des Auswärtigen Amtes vom 21. April 1972, Aktenzeichen V 4-88-6978/71, bemerkt wurde, der deutschen Botschaft in Athen keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, die es gestatten, politische Untersuchungshäftlinge deutscher Staatsangehörigkeit hin und wieder im Gefängnis zu besuchen, so daß solche Gefängnisbesuche, wenn überhaupt, nur auf ausdrückliche massive Bitte politischer Häftlinge stattfinden?
Zur Beantwortung der Herr Parlamentarische Staatssekretär.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701808100
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung macht weder in Griechenland noch in anderen Ländern bei der Gewährung konsularischen Schutzes für inhaftierte deutsche Staatsbürger einen Unterschied zwischen kriminellen und politischen Häftlingen. Die in einem Brief des Auswärtigen Amts vom 21. April 1972 enthaltene Bemerkung, der deutschen Botschaft in Athen stünden keine finanziellen Mittel zum Besuch von inhaftierten deutschen Staatsbürgern zur Verfügung, beruht —ich will das offen bekennen — auf einem Mißverständnis. Es war dadurch entstanden, daß die Vorprüfungsstelle des Auswärtigen Amts zuvor in einem Fall beanstandet hatte, daß die Botschaft Athen die anläßlich eines Gefängnisbesuches entstandenen Kosten nicht den Betroffenen in Rechnung gestellt hatte, wie es die einschlägigen Richtlinien — auch darauf muß ich verweisen — grundsätzlich vorsehen.
Die Fälle der kürzlich freigelassenen Hannelore Runft und der vier in Athen inhaftiert gewesenen deutschen Studenten zeigen, daß die Botschaft Athen nicht nur selber diese Inhafiterten mehrmals im Gefängnis besucht, sondern auch dafür Sorge getragen hat, daß sie von ihren Angehörigen und dem deutschen Pfarrer in Athen des öfteren besucht werden konnten.
Es kann daher überhaupt keine Rede davon sein, daß solche Gefängnisbesuche — ich zitiere — „wenn überhaupt, nur auf ausdrückliche massive Bitte politischer Häftlinge stattfinden". Dies ergibt sich auch schon daraus, daß Fräulein Runft von einem Angehörigen unserer Botschaft in Athen noch am gleichen Tage besucht wurde, an dem die Botschaft von ihrer Verhaftung erfuhr.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701808200
Keine Zusatzfrage. — Ich rufe die Frage 15 des Herrn Abgeordneten Waltemathe auf:
Treffen Informationen zu, wonach die deutsche Gerichtsreferendrin Fräulein Hannelore Runft über die deutsche Rotschaft in Athen des öfteren beantragte, aus der Untersuchungshaft im Korydalos-Gefängnis gegen das Angebot täglicher persönlicher Meldung bei den griechischen Polizeiorganen entlassen zu werden, und daß sie im Oktober 1972 bei dem Besuch des Rechtsexperten des Auswärtigen Amtes im Korydalos-Gefängnis erklärte, sie werde widerrechtlich festgehalten, und welche konkreten Schritte sind daraufhin von der deutschen Botschaft in Athen eingeleitet, beziehungsweise vom Auswärtigen Amt veranlaßt worden?
Zur Beantwortung der Herr Parlamentarische Staatssekretär.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701808300
Dem Auswärtigen Amt, Herr Abgeordneter, ist nichts darüber bekannt, daß Fräulein Runft „über die deutsche Botschaft in Athen



Parl. Staatssekretär Moersch
des öfteren beantragt hat, aus der Untersuchungshaft gegen das Angebot täglicher Meldung entlassen zu werden".
Für Fräulein Runft waren drei bekannte griechische Rechtsanwälte tätig. Ihre Verteidiger haben sich wiederholt mit der Botschaft in Verbindung gesetzt, um zu erörtern, welche Möglichkeiten für eine Haftverschonung Fräulein Runfts bestehen. Sie haben dann auch mehrere Anträge auf Haftentlassung bei dem zuständigen Gericht gestellt.
Nun zum zweiten Teil Ihrer Frage: Der Besuch Fräulein Runfts durch den Leiter des Strafrechtsreferats des Auswärtigen Amts hat nicht im Oktober 1972, sondern am 9. November 1972 im Gefängnis Korydalos stattgefunden.
Bei dem Gespräch, an dem auch ein Angehöriger der Botschaft Athen teilnahm, wurde Fräulein Runft darauf aufmerksam gemacht, daß nach Art. 10 Abs. 4 der griechischen Verfassung die Dauer der Untersuchungshaft zwar grundsätzlich ein Jahr nicht übersteigen soll, daß aber in besonderen Fällen, insbesondere bei Ausländern, die Untersuchungshaft durch Gerichtsbeschlüsse um ein halbes Jahr verlängert werden kann.
Ein solcher Gerichtsbeschluß war im Falle des Fräulein Runft Anfang November 1972 ergangen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701808400
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Waltemathe.
B) Waltemathe (SPD) : Herr Staatssekretär, mißt die Bundesregierung den öffentlichen Aussagen der vier Studenten, in diesem Falle aber auch des Fräulein Runft, Bedeutung bei, wonach sie von griechischen Sicherheits- und Justizorganen mißhandelt worden seien? Falls Sie diesen öffentlichen Aussagen Bedeutung beimessen, möchte ich Sie fragen, ob diese Aussagen, die jetzt bekanntgeworden sind, zum Gegenstand amtlicher Vorstellungen bei der griechischen Regierung gemacht worden sind.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701808500
Ja, Herr Abgeordneter; das ist Ihnen bekannt. Die Frage, was im einzelnen geschehen ist, kann ich nur wie folgt beantworten.
Fräulein Runft hat unserem Botschaftsvertreter gegenüber erklärt daß sie „hart angefaßt" worden sei. Später hat sie dann andere Erklärungen abgegeben. Der Botschaftsangehörige, der sie besucht hat, hat damals sofort gegenüber dem zuständigen griechischen Beamten Vorstellungen erhoben. Dieser hat erklärt, daß er solchen Beschwerden nachgehen wolle.
Ich bitte zu beachten, daß hinsichtlich der Gefängnishaft selbst diese Behauptung nicht aufgestellt worden ist, sondern daß sie später für die Art der Verhaftung erhoben worden ist. Welche Vorgänge im einzelnen gemeint waren, ist daher schwer nachzuprüfen. Jedenfalls haben wir alle Überprüfungen vorgenommen, die erforderlich waren. Daraus hat sich dann ergeben, daß das Wort „hart angefaßt" der eigentliche Vorwurf gewesen ist.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701808600
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Waltemathe.

Ernst Waltemathe (SPD):
Rede ID: ID0701808700
Herr Staatssekretär, darf ich Sie nach der soeben gegebenen Antwort fragen, wie die Bundesregierung in etwaigen weiteren Fällen ähnlicher Art das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit deutscher Staatsbürger, wenn sie sich auf griechischem Boden befinden, zu schützen gedenkt?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701808800
Herr Abgeordneter, die Frage, wieweit man deutschen gesetzlichen Vorschriften im Ausland Geltung verschaffen kann, gilt nicht nur für Griechenland, sondern ganz generell.

(Abg. Rawe: Für die DDR!)

Sie wissen, daß z. B. die Militärpolizei anderer Staaten, die gelegentlich auf unserem Boden ihren Landsleuten gegenüber Dienst tut, hinsichtlich der Praxis bei Verhaftungen und Festnahmen andere Vorstellungen hat als wir. Das gilt übrigens für die Polizei in einer ganzen Reihe von Staaten.
Die Bundesregierung wird, wo immer sie davon erfährt, genauso vorstellig werden, wie es in diesem Falle geschehen ist. Es handelt sich hier nicht nur um ein spezielles Problem, sondern auch um ein allgemeines Problem: auch in Staaten, die mit uns befreundet und verbündet sind, gibt es eine Praxis bei Verhaftungen und Festnahmen, die unseren rechtsstaatlichen Vorstellungen nicht entspricht.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701808900
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hansen.

Karl-Heinz Hansen (SPD):
Rede ID: ID0701809000
Herr Staatssekretär, anknüpfend an die letzten Sätze Ihrer Antwort möchte ich Sie fragen, ob es zutrifft, daß Beamte Ihres Hauses erklärt haben, wer schon einmal nach Griechenland fährt, müsse auch gewisse Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen, u. a. auch einen Gefängnisaufenthalt.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701809100
Herr Abgeordneter, das ist mir nicht bekannt.
Aber es trifft zu, daß ich selbst die Meinung vertrete, daß dadurch, daß man in bestimmten Ländern straffällig wird — möglicherweise ohne zu wissen, daß ein Straftatbestand erfüllt worden ist —, das persönliche Risiko erhöht wird, wie überhaupt das Risiko des Lebens manchmal ziemlich groß sein kann.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701809200
Eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau von Bothmer.

Lenelotte von Bothmer (SPD):
Rede ID: ID0701809300
Herr Staatssekretär, können Sie die Meldung, die ich in Zeitungen gelesen habe, bestätigen, daß die deutsche Vertretung in Athen den Inhaftierten, als sie zur Verhandlung vorgeführt wurden, geraten hat, sie möchten ihre schlechte Behandlung dort nicht erwähnen?




Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701809400
Frau Abgeordnete, das trifft nicht zu. Ich bitte Sie im übrigen prinzipiell zu beachten, daß Ratschläge, die Inhaftierte von Angehörigen der Botschaft erbitten und die ihnen dann auch gegeben werden, nicht befolgt werden müssen.
Es ist eine bare Selbstverständlichkeit, daß, wenn einer unserer Beamten über einen Anwalt oder von einem Inhaftierten direkt gefragt wird, wie er am schnellsten aus der Haft entlassen werden könne, dieser Beamte dann pflichtgemäß antworten muß: nach unserer Erfahrung ist es am besten, wenn Sie sich so oder so verhalten. Das ist in jedem Einzelfalle verschieden. Was hätte es eigentlich für einen Sinn, jemandem eine solche Frage zu stellen, wenn man die Antwort von vornherein nicht akzeptiert?! Aber es handelt sich ja hier nicht um eine Weisung der Bundesregierung, die irgend jemandem gegeben wird, sondern um einen persönlichen Rat. Und wir würden es einem Beamten zum Vorwurf machen, wenn er etwa keinen Rat oder einen Rat gäbe, der nicht seiner Lebenserfahrung entspräche. Ob dieser
Rat dann im Einzelfalle richtig war, kann man auch
nachträglich kaum beweisen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701809500
Ich rufe die Frage 16 des Herrn Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) auf:
Warum hat die Bundesregierung nicht die Weltöffentlichkeit mobilisiert, sondern geschwiegen gegenüber der Tatsache, daß fünf Angehörige des deutschen Malteser-Hilfsdienstes völkerrechtswidrig vom Vietcong in Südvietnam gefangengenommen und fast fünf Jahre in so harter Gefangenschaft gehalten wurden, daß drei von ihnen verstarben?
Zur Beantwortung, Herr Parlamentarischer Staatssekretär.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701809600
Die Bundesregierung hat unter anderem am 1. Dezember 1969 öffentlich an die Verantwortlichen Nordvietnams und der Befreiungsfront in Südvietnam appelliert, die gefangenen Helfer des Malteser Hilfsdienstes unverzüglich freizulassen.
Seit der Verschleppung der fünf Malteser Hilfsdienst-Helfer hat sich die Bundesregierung auf allen ihr möglichen Wegen bemüht, die Freilassung der Gefangenen zu erwirken. Leider blieben alle diese Bemühungen erfolglos. Auch auf Appelle der Weltöffentlichkeit haben weder die Regierung in Nordvietnam noch die sogenannte Provisorische Revolutionsregierung Südvietnams reagiert.
Ich möchte hinzufügen: Ich habe kurz vor Beginn der Fragestunde eine noch nicht endgültig bestätigte Meldung erhalten, nach der die beiden sich noch dort in Nordvietnam befindenden Deutschen — Herr Diehl und Frau Schwinn — am Dienstag freigelassen werden sollen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701809700
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 17 des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) auf:
Trifft es zu, daß im Namen der Bundesregierung Erklärungen über eine deutsche Beteiligung am Wiederaufbau Vietnams durch die Tochter des Herrn Bundespräsidenten abgegeben worden sind?
Zur Beantwortung Herr Staatssekretär.

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701809800
Frau Ranke-Heinemann hat Hanoi als Privatperson besucht. Sie hat daher nicht für die Bundesregierung Erklärungen hinsichtlich einer deutschen Hilfe für Vietnam abgegeben.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701809900
Zu einer Zusatzfrage der Abgeordnete Dr. Kunz.

Prof. Dr. Max Kunz (CSU):
Rede ID: ID0701810000
Herr Staatssekretär, dann stimmt also die Meldung nicht, daß Frau Ranke-Heinemann im Auftrag der Bundesregierung diese Erklärung abgegeben hat?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701810100
Sie haben eine zutreffende Folgerung aus meiner Antwort gezogen, Herr Abgeordneter.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701810200
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 59 des Abgeordneten Leicht auf:
Trifft es zu, daß die finnische Regierung in der Frage der Reparationszahlungen erneut an die Bundesregierung herangetreten ist?
Herr Staatssekretär zur Beantwortung!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701810300
Herr Abgeordneter, mit ihrer Deutschland-Initiative vom September 1971, die an die Bundesrepublik und die DDR gerichtet war, schlug die finnische Regierung u. a. vor, rechtliche und finanzielle Fragen, die seit dem Ende des zweiten Weltkriegs unerledigt geblieben waren —darunter auch Entschädigung für die von den Truppen des Deutschen Reiches während der Jahre 1944/45 in Finnland angerichteten Schäden —, vertraglich zu regeln. Ein entsprechender Abkommensentwurf wurde übergeben. Die Bundesregierung konnte auf diesen Vorschlag nicht eingehen, da seine Annahme mit dem Londoner Schuldenabkommen vom 27. Februar 1953, dem Finnland mit Wirkung vom 20. Mai 1955 beigetreten ist, unvereinbar gewesen wäre. Durch Art. 5 dieses Abkommens ist die Prüfung der Reparationsfrage bis zu ihrer endgültigen Regelung zurückgestellt.
Anläßlich der Verhandlungen über die Aufnahme diplomatischer Beziehungen im Herbst vergangenen Jahres kam die finnische Regierung auf dieses Thema zurück. Die Bundesregierung verblieb jedoch bei ihrem Standpunkt.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701810400
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Leicht.

Albert Leicht (CDU):
Rede ID: ID0701810500
Herr Staatssekretär, kann ich das so verstehen, daß die Aussagen des finnischen Botschafters, wie sie in einer im Nachrichtenspiegel des Presse- und Informationsamtes vom 15. Februar 1973 wiedergegebenen Pressemeldung geschildert werden, auch heute nicht bewirken können, daß der Standpunkt der Bundesregierung aufgegeben wird?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701810600
Herr Abgeordneter, zu-



Parl. Staatssekretär Moersch
nächst einmal gibt der Pressespiegel Nachrichten wieder, die ja nicht Erklärungen der Bundesregierung sind.

(Abg. Leicht: Das habe ich auch betont!)

— Ich wollte das nur noch einmal festhalten, damit kein Mißverständnis entsteht. Der Standpunkt der Bundesregierung ist von mir hier dargelegt worden. Ich habe gesagt — ich darf noch einmal wiederholen —: Die Bundesregierung verblieb und verbleibt bei ihrem Standpunkt.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701810700
Ich rufe die Frage 60 des Abgeordneten Leicht auf:
In welcher Höhe und mit welcher Begründung werden diese Forderungen erhoben?
Bitte sehr, Herr Staatssekretär!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701810800
Ich darf in zwei Abteilungen antworten.
Zur Höhe: Die finnische Regierung hat bisher ihre Reparationsforderungen der Bundesregierung gegenüber nicht beziffert.
Zur Begründung: Im Anschluß an die finnische Initiative vom September 1972 hat der finnische Verhandlungsbevollmächtigte während der deutsch-finnischen Gespräche wiederholt ausgeführt, daß die Entschädigungsforderungen wegen der Zerstörungen in Lappland keine Reparations-, sondern Wiedergutmachungsforderungen seien, vergleichbar den Forderungen nach Wiedergutmachung für nationalsozialistisches Unrecht. Dieser Argumentation wurde von unserer Seite immer wieder mit dem Hinweis begegnet, daß es sich eindeutig um Kriegsverluste handele, die nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts im Wege von Reparationen zu entschädigen seien.

(Abg. Leicht: Danke schön.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701810900
Keine Zusatzfrage. Wir sind am Ende Ihres Geschäftsbereichs angelangt. Ich danke Ihnen, Herr Parlamentarischer Staatssekretär, für die Beantwortung.

Dr. Horst Schröder (CDU):
Rede ID: ID0701811000

Stellt die Bundesregierung irgendwelche Überlegungen an, eine Revision des Beschlusses der Regierungschefs des Bundes und der Länder vom 28. Januar 1972 über die Nichteinstellung von verfassungsfeindlichen Kräften im öffentlichen Dienst durchzuführen, nachdem der Bundeskanzler von Jungsozialisten und dem Sozialistischen Hochschulbund in den letzten Wochen wiederholt dazu aufgefordert wurde?
Zur Beantwortung Herr Bundesminister Genscher.

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0701811100
Herr Abgeordneter, ich habe in der Fragestunde vom 16. Februar 1973 die Auffassung der Bundesregierung zu dem Beschluß des Herrn Bundeskanzlers und der Herren Ministerpräsidenten der Länder vorgetragen. Dem habe ich nichts hinzuzufügen. Die Bundesregierung ist allerdings bereit, an jeder Konkretisierung und Präzisierung mitzuwirken, die zu der von allen Fraktionen in einer der letzten Fragestunden gewünschten einheitlichen Rechtsanwendung im Sinne der Rechtssicherheit führen kann.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701811200
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Schröder.

Dr. Horst Schröder (CDU):
Rede ID: ID0701811300
Herr Bundesminister, darf ich aus Ihrer Antwort entnehmen, daß die Bundesregierung oder Sie bereit sind, auf die Landesregierungen einzuwirken, die ganz offensichtlich diesem Beschluß nicht Folge leisten?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0701811400
Herr Abgeordneter, das ist nicht die Aufgabe der Bundesregierung. Es wird aber heute nachmittag, wie ich höre, Gelegenheit sein, in dem Gespräch, das der Herr Bundeskanzler mit den Ministerpräsidenten der Länder führt, da dies von einigen Ministerpräsidenten erbeten worden ist, diesen Themenbereich zu berühren.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701811500
Eine zweite Zusatzfrage, der Abgeordnete Schröder.

Dr. Horst Schröder (CDU):
Rede ID: ID0701811600
Herr Bundesminister, welche Haltung nimmt die Bundesregierung in der Frage der Beweislast ein, ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Beweislast bei den jeweils Betroffenen liegt oder bei den jeweils einstellenden Behörden?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0701811700
Herr Abgeordneter, es kann für mich nicht zweifelhaft sein, daß immer dann, wenn eine Behörde eine Entscheidung zu Lasten eines Staatsbürgers trifft, die Behörde zu beweisen hat, daß die entscheidungserheblichen Tatsachen gegeben sind.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701811800
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Fuchs.

Dr. Karl Fuchs (CSU):
Rede ID: ID0701811900
Herr Bundesminister, wie lange glaubt die Bundesregierung die von Ihnen vorgetragene Haltung angesichts der Tatsache beibehalten zu können, daß von großen Gliederungen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands erneut die Forderung erhoben wird, den Beschluß der Ministerpräsidenten aufzuheben?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0701812000
Herr Abgeordneter, das ist für die Bundesregierung keine Glaubensfrage, sondern eine Frage einer von ihr getroffenen Entscheidung.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701812100
Ich rufe die Frage 19 des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) auf:
Wie viele Bewerber sind unter Bezugnahme auf diesen Beschluß seit dem 28. Januar 1972 bis heute bei den Bundesministerien und Bundesbehörden, in den Ministerien der Lander und Gemeinden, sowie Länder- und Gemeindebehörden nicht eingestellt worden?
Zur Beantworetung der Herr Bundesminister.




Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0701812200
Herr Abgeordneter, für die Beantwortung dieser Frage sind umfangreiche Erhebungen notwendig, die wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit bisher nicht abgeschlossen werden konnten. Ich bitte deshalb um Ihr Einverständnis, daß ich Ihnen die erbetenen Angaben zu gegebener Zeit schriftlich mitteilen darf.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701812300
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Schröder.

Dr. Horst Schröder (CDU):
Rede ID: ID0701812400
Herr Bundesminister, selbst angesichts der Tatsache, daß Sie die Zahlen noch nicht vorliegen haben, Sie aber sicher über die Entwicklung informiert sind, darf ich fragen: Treffen Behauptungen zu, denen zufolge dieser Erlaß einseitig angewandt worden sein soll?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0701812500
Herr Abgeordneter, auch daß muß notwendigerweise mit untersucht werden, wenn ich Ihre Frage beantworten will. Das würde aber natürlich bedeuten, daß sich die Bundesregierung ein Urteil über jede Entscheidung im Einzelfall anmaßt. Ich darf daran erinnern, daß ich in der Fragestunde am vergangenen Freitag darauf hingewiesen habe, die Bundesregierung wehre sich gegen schematische Entscheidungen und sei für Entscheidungen im Einzelfall. Deshalb sind auch schematische Beurteilungen nicht möglich. Die Bundesregierung müßte jeden Einzelfall bewerten, was die Kenntnis der Sachverhalte voraussetzen würde. Sie mögen daraus entnehmen, daß Sie mich mit Ihrer Fragestellung überfordern.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701812600
Eine zweite Zusatzfrage, der Abgeordnete Schröder.

Dr. Horst Schröder (CDU):
Rede ID: ID0701812700
Herr Bundesminister, treffen Behauptungen zu, die in diesen Tagen aufgestellt worden sind, denen zufolge sich in höheren und höchsten Rängen der Bundesverwaltung Beamte befinden, die sich in rechtsradikalen Organisationen tummeln bzw. rechtsradikal betätigen?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0701812800
Ich glaube das nicht, Herr Abgeordneter.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701812900
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Dr. Sperling.

Dr. Dietrich Sperling (SPD):
Rede ID: ID0701813000
Herr Minister, ist es richtig, daß der Beschluß der Ministerpräsidenten kein neues Recht geschaffen hat, so daß niemand unter Bezugnahme auf diesen Beschluß nicht eingestellt werden kann, sondern nur unter Bezugnahme auf das Beamtenrecht nicht eingestellt werden kann?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0701813100
Herr Abgeordneter, ich nehme Ihre Frage gern noch einmal zum Anlaß, ausdrücklich zu unterstreichen, daß es weder die Absicht der Ministerpräsidenten und des Bundeskanzlers war, neues Recht zu setzen, noch daß in dieser Form neues Recht hätte gesetzt wer-
den können. Grundlage aller Entscheidungen können immer nur die geltenden Gesetze des Bundes und der Länder sein.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701813200
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Mertes.

Dr. Alois Mertes (CDU):
Rede ID: ID0701813300
Herr Bundesminister, trifft es zu, daß nach dem Bundesbeamtenrecht die Beweislast für die Verfassungstreue beim einzelnen Beamten liegt?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0701813400
Herr Abgeordneter, ich sage noch einmal, daß ich der Überzeugung bin, daß es unseren rechtsstaatlichen Erfordernissen entspricht, daß einen Staatsbürger belastende Entscheidungen nur auf Tatsachen gestützt werden können, die von der entscheidenden Behörde festgestellt sind und bewiesen werden können.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701813500
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 20 des Abgeordneten Dr. Schneider auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit beim Vollzug des am 1. Januar 1973 in Kraft getretenen Bundeswaffengesetzes bisher Schwierigkeiten aufgetreten sind, etwa weil für die Ausstellung von Waffenbesitzkarten bei der Anmeldung des vorhandenen Waffenbestandes unterschiedliche Maßstäbe angelegt, unterschiedlich hohe Gebühren gefordert oder z. T. für den Waffen- und Munitionserwerb sowie das Führen von Waffen angeblich wegen Fehlens von Formularen noch keine Genehmigungen erteilt werden, und durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung gegebenenfalls auf eine reibungslose Durchführung des Waffengesetzes hinwirken?
Zur Beantwortung, Herr Bundesminister.

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0701813600
Ich bitte, Herr Präsident, diese und die folgende Frage zusammen beantworten zu dürfen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701813700
Haben Sie Bedenken? — Keine Bedenken. Die Frage 21 des Abgeordneten Dr. Schneider wird mit aufgerufen:
Sind der Bundesregierung bisher schon Fälle bekanntgeworden, in denen Waffenbesitzer vorhandene Waffen pflichtgemäß angemeldet haben, ohne daß ihnen eine Waffenbesitzkarte ausgestellt wurde, und wie wurde bzw. würde in derartigen Fällen hinsichtlich des Waffenbesitzes tatsächlich verfahren?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0701813800
Das Waffengesetz ist am 1. Januar 1973 in Kraft getreten. Die Frist, innerhalb deren Waffen angemeldet werden müssen, läuft erst am 30. Juni 1973 ab. Der Bundesregierung liegen daher noch keine Berichte der Länder darüber vor, in welchem Umfang Waffen angemeldet wurden und wie dabei verfahren wurde.
Gestern fand in meinem Haus eine Besprechung mit den Waffenrechtsreferenten der Länder statt. Dabei wurden auch erste Erfahrungen mit dem Vollzug des neuen Waffengesetzes ausgetauscht. Ich darf Sie darüber unterrichten, Herr Abgeordneter, daß ich schon in der letzten Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages auf eine Anregung des Herrn Vorsitzenden mitgeteilt habe, daß ich dem Innenausschuß über die Erfahrungen mit der Anwendung des neuen Rechts berichten werde. Ich bin gern bereit, auch Sie persönlich darüber schriftlich zu unterrichten.



Bundesminister Genscher
Die Bundesregierung hat das Ihre getan, um die Länder in den Stand zu setzen, das neue Waffengesetz durchzuführen. Die nach § 51 Abs. 1 des Waffengesetzes zu erlassenden allgemeinen Verwaltungsvorschriften des Bundesministers des Innern und des Bundesministers für Wirtschaft sind aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit zu einer Verwaltungsvorschrift zusammengefaßt und inzwischen dem Bundesrat zugeleitet worden. Damit jedoch schon bei Inkrafttreten des Gesetzes die Vollzugsbehörden mit detaillierten Weisungen versehen waren, haben der Bundesminister für Wirtschaft und ich noch im Dezember 1972 die Entwürfe dieser Vorschriften, die vorher mit den Interessenverbänden erörtert und mit den Ländern abgestimmt worden waren, den Ländern mit der Bitte übersandt, die unteren Verwaltungsbehörden anzuweisen, vorläufig danach zu verfahren. Diese Vorschriften enthalten auch Muster waffenrechtlicher Erlaubnisse, insbesondere der Waffenbesitzkarte, des Munitionserwerbsscheins und des Waffenscheins.
In der Frage der Gebührenerhebung bei der Anmeldung waren sich Bund und Länder stets darüber einig, daß die Erteilung der Waffenbesitzkarte auf Grund der Anmeldung nach § 59 des Waffengesetzes gebührenfrei sein soll. Dadurch soll eine Nichtanmeldung aus finanziellen Gründen ausgeschlossen werden. Die vom Bundesminister für Wirtschaft zu erlassende Dritte Verordnung zum Waffengesetz, die u. a. gebührenrechtliche Fragen regelt und gegenwärtig dem Bundesrat vorliegt — es handelt sich um die Bundesratsdrucksache 10/73 —, sieht daher in ihrem enumerativen Verzeichnis der kostenpflichtigen Amtshandlungen nach dem Waffengesetz die Erteilung einer Waffenbesitzkarte im Fall der Anmeldung nach § 59 des Waffengesetzes nicht vor.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701813900
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Schneider.

Dr. Oscar Schneider (CSU):
Rede ID: ID0701814000
Herr Bundesminister, bis wann kann denn definitiv mit dem Inkrafttreten der Verwaltungsvorschriften gerechnet werden?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0701814100
Wir sind um eine schnelle Regelung bemüht.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701814200
Zu einer zweiten Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Schneider.

Dr. Oscar Schneider (CSU):
Rede ID: ID0701814300
Nachdem die Verabschiedung des Waffengesetzes, wie Sie sich sicherlich noch erinnern werden, Herr Innenminister, unter größtem Zeit- und Beratungsdruck stattfinden mußte, darf ich Sie fragen: Inwieweit ist mit den Durchführungsverordnungen und Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz sichergestellt, daß nicht Verschärfungen z. B. für traditionelle Waffeninhaber wie Jäger, Waffensammler und Sportschützen eintreten, die vom Gesetzgeber ursprünglich nicht beabsichtigt gewesen sind?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0701814400
Herr Abgeordneter, die zügige Beratung des Gesetzentwurfs entsprach der allgemeinen Auffassung, daß es notwendig sei, im Interesse der Bekämpfung der Kriminalität in unserem Land eine Übersicht über den vorhandenen Waffenbestand zu bekommen und zudem einen Schlag gegen den illegalen Waffenhandel zu führen. Für die Bundesregierung ist es eine Selbstverständlichkeit, daß sich Verordnungen und Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz nur im Rahmen des Gesetzes halten, es also nicht verschärfen können.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701814500
Zu einer dritten Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Schneider.

Dr. Oscar Schneider (CSU):
Rede ID: ID0701814600
Herr Bundesminister, können Sie gewährleisten, daß historische Waffen, die der Gesetzgeber ursprünglich vom Waffengesetz freigestellt hatte, weil keine Munition mehr dafür vorhanden ist, nunmehr nicht über die Munitionslisten erlaubnispflichtig werden, nur weil die Patronen für diese Waffen noch in Beschußgesetzen bzw. Beschußkatalogen aus dem internationalen Bereich aufgeführt sind, die teilweise noch aus dem vorigen Jahrhundert stammen und in die Munitionslisten einbezogen werden sollen?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0701814700
Herr Abgeordneter, es entspricht dem Geschichtsbewußtsein der Bundesregierung, daß sie hier keine Erschwerungen vorsieht.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701814800
Zu einer Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dreyer.

Nicolaus Dreyer (CDU):
Rede ID: ID0701814900
Herr Bundesminister, das Waffengesetz sieht lediglich die Anmeldung von Waffen, die im Besitz von Einzelpersonen sind, vor. Wären Sie bereit und in der Lage, in den Ausführungsbestimmungen zu regeln, daß auch Vereine und Verbände — ich denke dabei speziell an Schützenvereine —, die im Besitz von Waffen sind, eine Anmeldungsmöglichkeit als Verein und nicht als Einzelperson haben?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0701815000
Es muß immer eine persönliche Verantwortlichkeit sichergestellt werden, Herr Abgeordneter.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701815100
Zu einer letzten Zusatzfrage Herr Abgeordneter Dr. Schneider.

Dr. Oscar Schneider (CSU):
Rede ID: ID0701815200
Herr Bundesminister, obwohl ich keine Veranlassung habe, an Ihrem Geschichtsbewußtsein zu zweifeln,

(Bundesinnenminister Genscher: Ich bedanke mich, Herr Abgeordneter!)

will ich Sie doch fragen, welche Garantien Sie für den Weiterbesitz vorhandener Waffen geben, die jetzt pflichtgemäß angemeldet sind, wenn die fünfjährige Erlaubnispflicht abgelaufen ist. Entfällt nach fünf Jahren wie beim Inkrafttreten des Waffengesetzes bei diesen Waffenbesitzern ebenfalls noch die Bedürfnisprüfung?




Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0701815300
Herr Abgeordneter, ich will Ihnen darauf gerne eine schriftliche Antwort geben.

Dr. Oscar Schneider (CSU):
Rede ID: ID0701815400
Das ist sehr entscheidend.

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0701815500
Eben deshalb lege ich Wert auf Schriftform.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701815600
Ich bitte, hier nicht in einen Dialog einzutreten.

(Abg. Dr. Schäfer [Tübingen] : Eine LobbyFrage!)

Ich rufe die Frage 22 des Abgeordneten Becker (Nienberge) auf:
In welchen Bereichen des öffentlichen Dienstes sind inzwischen „Schwerpunktprüfungen" im Rahmen der Aufstiegsprüfungen eingerichtet worden?
Zur Beantwortung der Herr Bundesminister.

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0701815700
Herr Abgeordneter, die Deutsche Bundespost hatte im Jahre 1970 lebensälteren Beamten des einfachen und mittleren Dienstes, die sich langjährig auf Dienstposten der nächsthöheren Laufbahn bewährt hatten, den Aufstieg durch Ablegung einer Schwerpunktprüfung ermöglicht. Diese Sonderregelung stellte eine einmalige Maßnahme zur Bereinigung der Laufbahnverhältnisse dar. Hiermit vergleichbare Regelungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der Zwischenzeit weder bei der Deutschen Bundespost noch in anderen Bereichen der Bundesverwaltung getroffen worden.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701815800
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Becker (Nienberge).

Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID0701815900
Herr Minister, wären Sie mit mir der Meinung, daß man vor allem auch im Bereich der Bundesbahn eine ähnliche Regelung zur Bereinigung ähnlicher Verhältnisse ins Auge fassen sollte?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0701816000
Herr Abgeordneter, wenn ein solcher Anlaß besteht, wird das ganz sicher nicht auf den Widerstand der Bundesregierung stoßen. Ich teile im Grunde die Tendenz, die aus Ihrer Frage spricht.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701816100
Eine zweite Zusatzfrage, der Abgeordnete Becker.

Helmuth Becker (SPD):
Rede ID: ID0701816200
Herr Minister, können wir auch davon ausgehen, daß wir die Frage grundsätzlich noch einmal behandeln können, wenn das Gutachten der Dienstrechtskommission im Verlaufe dieses Jahres vorliegt?

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0701816300
Herr Abgeordneter, man wird gar nicht umhin können, bei der Auswertung der Erkenntnisse des Gutachtens
in die dann zu treffenden politischen Entscheidungen auch eine solche Möglichkeit einzubeziehen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701816400
Keine Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 23 des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) auf:
Hält es die Bundesregierung für sozial gerechtfertigt, die in Artikel 1 (Punkt 9 und 10) des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesreisekostengesetzes (Bundesratsdrucksache 123/72 bzw. 28/73) aufgenommene Klasseneinteilung A bis D der Tage- und Übernachtungsgelder beizubehalten?
Zur Beantwortung der Bundesminister.

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0701816500
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung sieht das Problem, das sich aus dem Vorhandensein mehrerer Reisekostenstufen ergibt. Sie hat deshalb in dem Gesetzentwurf schon eine Verringerung der Zahl der Reisekostenstufen vorgesehen. Während das geltende Recht fünf Reisekostenstufen hat, soll es künftig nur noch vier geben. Diese Verbesserung wurde mit den Ländern im Rahmen der Vereinheitlichung des Reisekostenrechts abgesprochen. Für später ist eine weitere Verringerung der Zahl der Reisekostenstufen geplant. Das liegt im Sinne Ihrer Frage.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701816600
Eine Zusatzfrage, der Abgeordnete Brandt.

Hugo Brandt (SPD):
Rede ID: ID0701816700

(l schon gemacht worden ist. Wenn man die Zahl schon von fünf auf vier reduziert hat, warum kann man sie dann nicht von fünf auf eins reduzieren? Herr Abgeordneter, diese von uns gemeinsam erkannte Zielvorstellung muß sich im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten bewegen. Ich rufe die Frage 24 des Abgeordneten Brandt Wie kann es die Bundesregierung vertreten, daß in diesem Entwurf die Anhebung der Pauschalen der einzelnen Reisekostenstufen differiert, so daß im Vergleich zur jetzt geltenden Regelung Zur Beantwortung der Bundesminister. Genscher, Bundes »1 ster des Innern: Herr Abgeordneter, die Auffassung, daß das Tagegeld in der bisher niedrigsten Reisekostenstufe nur um 1 DM erhöht wurde, während die anderen Gruppen durchweg Erhöhungen von 3 bis 5 DM erhalten sollen, trifft nicht zu. Dieser Eindruck mag dadurch entstehen, daß der Gesetzentwurf der Bundesregierung unterschiedliche Tagegelder für eintägige und mehrtägige Dienstreisen vorsieht. Dies beruht darauf, daß für eintägige Dienstreisen — ich betone ausdrücklich: für eintägige Dienstreisen — die derzeitigen Sätze nach wie vor als ausreichend angesehen werden können. Bundesminister Genscher So ergibt sich lediglich in der bisher niedrigsten Reisekostenstufe aus der Zusammenlegung der beiden untersten Stufen ein Mehrbetrag von 1 DM, während in allen übrigen Stufen überhaupt keine Anhebung des Tagegeldes vorgesehen ist. Für mehrtägige Dienstreisen sieht der Gesetzentwurf folgendes vor: Durch den Wegfall der bisher niedrigsten Reisekostenstufe und deren Überleitung in die nächsthöhere ist die Erhöhung gerade für die Angehörigen der bisherigen niedrigsten Reisekostenstufe besonders merklich. Während in dieser Reisekostenstufe das Tagegeld jetzt 17 DM und das Übernachtungsgeld 15 DM beträgt, sollen nach dem Gesetzentwurf sowohl das Tagegeld für mehrtägige Dienstreisen als auch das Übernachtungsgeld 20 DM betragen. Damit werden für diesen Fall das Tagegeld um 3 DM, das Übernachtungsgeld um 5 DM erhöht. Eine Zusatzfrage des Abgeordneten Brandt. Herr Minister, ist also in der Drucksache, die ich angegeben habe, der Betrag von 18 DM von mir falsch verstanden worden: vorher 17, jetzt 18 DM? Das ergäbe ja eine Differenz von 1 DM. Herr Abgeordneter, das muß auf einem Mißverständnis beruhen. Dann will ich das gern noch einmal nachprüfen. Vielen Dank! Ich rufe die Frage 25 der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius auf: Trifft es zu, daß durch das Fehlen der Rechtsverordnung zum Fluglärmgesetz dem Lande Baden-Württemberg die Kosten für den Einbau schalldämmender Fenster — z. B. am Realschulneubau in Schwarzach Baden — nicht erstattet werden, obwohl der Bund sie nach dem Fluglärmgesetz zu tragen hat? Zur Beantwortung der Herr Bundesminister. Ich bitte auch hier darum, beide Fragen zusammen beantworten zu dürfen, wenn das möglich ist. Keine Bedenken? — Dann rufe ich auch noch die Frage 26 der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius auf: Wann kann mit dem Erlaß dieser Rechtsverordnungen gerechnet werden? Nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm steht dem Eigentümer eines in Schutzzone 1 gelegenen Grundstücks, auf dem bei Festsetzung des Lärmschutzbereichs bestimmte bauliche Anlagen, zu denen auch Schulen zählen, errichtet sind oder auf Grund einer bereits erteilten Baugenehmigung errichtet werden dürfen, ein Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen zu. Zahlungspflichtig ist der Flugplatzhalter. Ohne auf den Realschulneubau in Schwarzach/Baden, dessen konkrete Umstände der Frage nicht zu entnehmen sind, im einzelnen einzugehen, möchte ich folgendes bemerken. Ist das Land Baden-Württemberg Eigentümer eines Grundstückes, auf dem eine Schule errichtet ist, so hat es einen Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen, zu denen auch der Einbau schalldämmender Fenster gehört, wenn die sonstigen Voraussetzungen des § 9 des Gesetzes erfüllt sind. Der Anspruch richtet sich gegen den Bund, wenn es sich um den Lärmschutzbereich eines NATO-Flugplatzes handelt. Der Anspruch auf Erstattung setzt voraus, daß das betreffende Grundstück in Schutzzone 1 liegt, daß also der Lärmschutzbereich bereits festgesetzt ist. Praktisch bedeutet dies, daß das Land Baden-Württemberg bei Vorliegen der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen dann die Erstattung der Aufwendungen erhalten kann, wenn die Rechtsverordnung über die Festsetzung des betreffenden Lärmschutzbereichs erlassen ist. Zu diesen Rechtsverordnungen darf ich folgendes ausführen: Die Bundesregierung ist sich der Verantwortung bewußt, die ihr durch das Fluglärmgesetz übertragen worden ist. Sie ist freilich nicht nur zu einer möglichst raschen, sondern auch zu einer rechtlich und wissenschaftlich einwandfreien Festsetzung der Lärmschutzbereiche verpflichtet. Sie hat von Anfang an dieser Aufgabe einen hohen Rang zugemessen. Nachdem sie für die zivilen und militärischen Flugplätze Datenerfassungssysteme geschaffen und mit den zuständigen obersten Landesbehörden abgestimmt hatte, hat sie im Mai 1972 mit der Einholung der Daten für die einzelnen Flugplätze begonnen. Zum Teil liegen die Daten schon vor und werden von den Experten geprüft. Auf der Grundlage eines Expertenvorschlags vom Januar dieses Jahres wurde der Referentenentwurf einer „Anleitung zur Berechnung der Lärmschutzbereiche" fertiggestellt. Diese Berechnungsanleitung gewährleistet die Einheitlichkeit der Berechnung der Lärmschutzbereiche, sichert die Reproduzierbarkeit der Rechenergebnisse und ermöglicht die Vergleichsberechnungen, die nach dem Gesetz spätestens alle fünf Jahre vorzunehmen sind. Gemäß der festgelegten „Anleitung zur Berechnung" werden aus den eingeholten Daten die Lärmschutzbereiche errechnet. In den Rechtsverordnungen werden die Lärmschutzbereiche bestimmt und in amtlichen Karten dargestellt. Es ist damit zu rechnen, daß die ersten Rechtsverordnungen in der zweiten Jahreshälfte dem Bundesrat zur Zustimmung zugeleitet werden können. Nach der Arbeitskonzeption der Bundesregierung werden die Rechtsverordnungen für die Lärmschutzbereiche relativ rasch aufeinander folgen. Eine Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Dr. Lepsius. Welches ist nun eigentlich der Grund dafür, daß die Rechtsverordnung erst Frau Dr. Lepsius nach zwei Jahren erlassen werden kann? Könnten Sie diese Frage beantworten? Frau Abgeordnete, es sind im wesentlichen zwei Gründe. Der eine Grund ist, daß hier wissenschaftliches Neuland betreten worden ist und daß die von mir genannten Datenerfassungssysteme geschaffen werden mußten. Der andere Grund liegt allerdings darin, daß die von uns eingeforderten Mitteilungen, die wir über die zuständigen Landesbehörden von den Flugplatzverantwortlichen einholen müssen, nur sehr zögernd eingehen. Eine zweite Zusatzfrage, Frau Abgeordnete Dr. Lepsius. Herr Bundesminister, kann ich aus Ihrer Beantwortung meiner Frage schließen, daß die Bundesregierung alle Kosten für Schallschutzmaßnahmen erstatten wird, die die Länder im Vertrauen auf entsprechende Rechtsverordnungen vorgeschossen haben. also eventuell auch Kosten, die der Bund nach Erlaß der Rechtsverordnung nicht mehr zu tragen braucht, weil sie auf Grund dieser Rechtsverordnung zum Fluglärmgesetz unter Umständen nicht mehr erstattungsfähig sein werden? Frau Abgeordnete, der Zeitpunkt der Aufwendungen wird dabei sicher keine Rolle spielen. Natürlich kann der Bund nicht über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Erstattungen vornehmen. Ich bin aber überzeugt, daß bei der Vorbereitung der Rechtsverordnungen, die ja nicht von der Bundesregierung allein vorgenommen wird, sondern die in Abstimmung mit den Ländern stattfindet, die Länder ohnehin die von ihnen für wichtig gehaltenen Gesichtspunkte mit einbringen werden. Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hansen. Herr Minister, ist bei der von Ihnen angekündigten Festlegung der Lärmschutzbereiche in schneller Folge in diesem Jahr daran gedacht, nach gewissen Prioritäten vorzugehen, so daß zunächst die Verkehrsflughäfen berücksichtigt werden und es dann weitergeht bis zum letzten Landeplatz? Herr Abgeordneter, das erscheint mir unbedingt notwendig, wenn ich etwa die Probleme ansehe, die sich aus der Nähe Ihres Wahlkreises zum Flugplatz Düsseldorf ergeben. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Lemmrich. Herr Bundesminister, da diese Verordnung erst in der zweiten Jahreshälfte kommen wird, frage ich, ob es nicht in dringenden Fällen möglich ist, daß Landesregierungen diese Lärmschutzzonen schon jetzt abgrenzen und festlegen? Das können nur vorläufige Regelungen sein, Herr Abgeordneter, die möglicherweise ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit mit sich bringen. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Hauser Herr Bundesminister, welche Folgerungen zieht denn die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. November des vergangenen Jahres, das in einem völlig gleichgelagerten Fall wie in Schwarzach die Schadenersatzforderung des Klägers wegen enteignungsgleichen Eingriffs durch unzumutbare Lärmeinwirkung für gerechtfertigt hält? Und ist es nicht möglich, daß in ganz offenkundigen Fällen wie in Schwarzach, wo bereits Darlehen und Zuschüsse gegeben worden sind, entsprechend gehandelt werden kann? Herr Abgeordneter, ich darf zunächst sagen, daß die Bundesregierung, wie ich ausgeführt habe, ja gerade um eine Rechtsvereinheitlichung bemüht ist. Die Bundesregierung ist der Überzeugung, daß in den Fällen, in denen von Bundesländern Vorleistungen erbracht worden sind, die Bundesländer durch eine vorübergehende Verzögerung der Erstattung nicht in eine unmittelbare Finanzkatastrophe gestürzt werden. Eine Zusatzfrage, Herr Dr. Gruhl. Herr Bundesminister, sind Ihnen Fälle bekannt, in denen Länder neue Baugebiete in Bereichen ausweisen, die voraussichtlich in die Lärmschutzzonen fallen werden? Mir sind solche Fälle nicht bekannt, aber ich sehe das Problem, Herr Abgeordneter. Keine Zusatzfrage mehr. Ich rufe Frage 27 des Abgeordneten Rollmann auf: Hat der 17. Juni als „Tag der deutschen Einheit" im Bewußtsein der Bevölkerung nicht inzwischen einen solchen Sinn erhalten, daß auch den Schaustellern an diesem Tage die Ausübung ihres Gewerbes möglich sein müßte? Zur Antwort Herr Bundesminister! Herr Abgeordneter, ich muß darauf hinweisen, daß die Regelung des Feiertagsrechts in die ausschließliche Gesetzgebungsund Verwaltungszuständigkeit der Länder fällt. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Rollmann. Habe ich Sie richtig verstanden, daß die Länder die Möglichkeit hätten, den Schaustellern die Ausübung ihres Gewerbes am 17. Juni zu gestatten? Wenn eine Landesregierung der Meinung wäre, daß die von allen Teilen der öffentlichen Meinung diskutierte Problematik der Begehung des 17. Juni über die Probleme des Schaustellergewerbes gelöst werden sollte, dann könnte das eine Landesregierung tun. Ich rufe die Frage 28 des Abgeordneten Coppik auf: Wann wird die Bundesregierung voraussichtlich den in der Entschließung des Bundestages vom 16. Dezember 1970 geforderten und in dem Zwischenbericht der Bundesregierung vom 20. Oktober 1972 erwähnten Erfahrungsbericht und Novellierungsvorschlag zum Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 vorlegen? Zur Beantwortung Herr Bundesminister! Herr Abgeordneter! Wie sich aus der Entschließung des Bundestages vom 16. Dezember 1970 ergibt, sollen in dem Erfahrungsbericht die Auswirkungen des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm in der Praxis und die Reaktion der betroffenen Kreise auf den Vollzug des Gesetzes dargestellt werden. Die Bundesregierung hat, wie sie im einzelnen in ihrem Zwischenbericht vom 20. Oktober 1972 ausgeführt hat, unverzüglich die Durchführung des Fluglärmgesetzes in Angriff genommen und nach einer klaren Arbeitskonzeption die Bewältigung der zahlreichen unterschiedlichen Probleme mit größtem Nachdruck behandelt. Sie hat eine Gruppe der bedeutendsten deutschen Wissenschaftler der einschlägigen Bereiche zu ihrer Beratung herangezogen. Die Arbeiten sind in den vier Monaten seit der Vorlage des Zwischenberichts erheblich fortgeschritten. So wurde inzwischen auf der Grundlage eines im Januar 1973 vorgelegten Expertenvorschlags der Referentenentwurf einer „Anleitung zur Berechnung der Lärmschutzbereiche" fertiggestellt. Die Daten mehrerer Verkehrsflughäfen liegen inzwischen vor und werden zur Zeit von den Experten überprüft. Bereits während der Erarbeitung der Durchführungsvorschriften wird darauf geachtet, in welchen Punkten das Gesetz unzulänglich ist und verbessert werden kann. Zuverlässige Erkenntnisse und Erfahrungen werden indessen erst gewonnen werden können, wenn die Durchführungsvorschriften ergangen sind, die baulichen Schallschutzmaßnahmen durchgeführt sowie die Aufwendungen hierfür erstattet sind und das Gesetz seine volle Wirkung in der Praxis erlangt hat. Dann erst werden auch die in der Entschließung des Bundestages geforderten demoskopischen Erhebungen angestellt werden können. Die Bundesregierung wird dafür Sorge tragen, daß die Vorlagen zum frühestmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Coppik. Herr Minister, einen auch nur annähernden Zeitpunkt, wann das geschehen könnte, können Sie nicht nennen? Im Augenblick nicht, Herr Abgeordneter. Keine weitere Zusatzfrage. Ich rufe die Frage 29 des Herrn Abgeordneten Coppik auf: In welcher Weise wird die Bundesregierung hierbei berücksichtigen, daß durch die bloße Errichtung von sogenannten Lärmschutzzonen und die Berechnung des sogenannten äquivalenten Dauerschallpegels für die unter dem Fluglärm leidende Bevölkerung keine Erleichterungen herbeigeführt werden? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß das Fluglärmgesetz mit seiner Erstattungsregelung und den Beschränkungen der baulichen Nutzung im Lärmschutzbereich eine Erleichterung für einen Teil der Bevölkerung herbeiführen wird. In welchen Punkten das Gesetz zu verbessern ist, ist aus den zur vorausgegangenen Frage dargelegten Gründen noch nicht abschließend zu beurteilen. Bei ihren Überlegungen und Beobachtungen wird sich die Bundesregierung vom Grundgedanken des Gesetzes, dem Schutz des Menschen vor Fluglärm zu dienen, leiten lassen. Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Coppik. Herr Bundesminister, zieht die Bundesregierung in Erwägung, bei einem etwaigen Novellierungsvorschlag zur besseren Beurteilung der Lärmsituation der betroffenen Bevölkerung die Lärmspitzenwerte, die besonders in der Nacht zu gesundheitsschädigenden Schlafstörungen führen, stärker zu berücksichtigen, als das heute bei der bloßen Berechnung des sogenannten äquivalenten Schallpegels der Fall ist? Es spricht einiges dafür, daß das notwendig werden wird, Herr Abgeordneter. Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Coppik. Wird die Bundesregierung bei ihren weiteren Untersuchungen in stärkerem Maße als bisher auch die Erfahrungen der Bürgerinitiativen gegen den Fluglärm in ihre Arbeit mit einbeziehen? Jawohl, Herr Abgeordneter. Die Frage 30 des Herrn Abgeordneten Dr. Glotz, die Frage 91 des Herrn Abgeordneten von Bockelberg und die Frage 92 des Herrn Abgeordneten Dr. Kempfler sind von den Fragestellern zurückgezogen worden. Wir stehen damit am Ende unserer Fragestunde. Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister, für die Beantwortung. Die nicht erledigten Fragen werden schriftlich beantwortet, soweit sie nicht zurückgezogen sind. Wir fahren in der Tagesordnung fort, Ich rufe Punkt 24 der Tagesordnung auf: Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst —.Drucksache 7/177 — Wird der Gesetzentwurf begründet? — Zur Begründung hat der Herr Kollege Biermann das Wort. Herr r Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der heutigen Einbringung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den zivilen Ersatzdienst soll das in der letzten Legislaturperiode von der Opposition verhinderte Gesetz eine Wiedergeburt erfahren. Bundeskanzler Willy Brandt hat schon in seiner Regierungserklärung am 28. Oktober 1969 deutlich gemacht, daß am Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen festgehalten werden soll. Er unterstrich zugleich, daß für die Kriegsdienstverweigerer das Prinzip gerechter Gleichbehandlung gelten muß. Der Dienst der anerkannten Kriegsdienstverweigerer sollte sinnvoll sein und gewährleisten, daß der einen Gruppe Wehrpflichtiger kein größeres Opfer für die Allgemeinheit auferlegt wird als der anderen. Um dieses Ziel zu erreichen, hatte die Bundesregierung in der 6. Legislaturperiode den Entwurf für eine Änderung des bestehenden Rechts vorgelegt. Die in diesem Entwurf vorgesehenen Neuerungen des Zivildienstes berücksichtigten die bisher gewonnenen Erfahrungen. Der Entwurf trug aber zugleich dem Erfordernis Rechnung, die Zahl der zur Verfügung stehenden Dienstplätze der steigenden Anzahl der anerkannten Kriegsdienstverweigerer entsprechend zu erhöhen. Dieser Entwurf, im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung in einigen Punkten wesentlich verbessert, wurde am 21. Juni 1972 in namentlicher Abstimmung im Bundestag in dritter Lesung gegen die Stimmen der CDU/CSU angenommen. Von der CDU/ CSU-Mehrheit im Bundesrat man wollte schließlich seinen Parteifreunden im Bundestag Schützenhilfe leisten — wurde der Vermittlungsausschuß angerufen. Das Ziel dieser Anrufung war, dem Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 21. Juni 1972 auf Umformulierung der § 1 — Aufgaben des Zivildienstes — und § 2 a — Beirat für den Zivildienst — auf Umwegen so würde ich sagen — zum Durchbruch zu verhelfen. (Abg. Leicht: Wieso ist der Bundesrat ein Umweg? — Das ist doch ein Verfassungsorgan!)

Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0701816800
Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701816900



Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701817000
Hugo Brandt (SPD):
Rede ID: ID0701817100
Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0701817200
Hugo Brandt (SPD):
Rede ID: ID0701817300
Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701817400
Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0701817500
Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701817600
Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0701817700
Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701817800
Dr. Renate Lepsius (SPD):
Rede ID: ID0701817900



Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0701818000
Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701818100
Dr. Renate Lepsius (SPD):
Rede ID: ID0701818200
Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0701818300
Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701818400
Karl-Heinz Hansen (SPD):
Rede ID: ID0701818500
Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0701818600

(Heiterkeit bei der SPD.)

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701818700
Karl Heinz Lemmrich (CSU):
Rede ID: ID0701818800
Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0701818900
Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701819000
Dr. Hugo Hauser (CDU):
Rede ID: ID0701819100
Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0701819200
Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701819300
Dr. Herbert Gruhl (CDU):
Rede ID: ID0701819400
Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0701819500
Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701819600
Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0701819700



Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701819800
Dietrich-Wilhelm Rollmann (CDU):
Rede ID: ID0701819900
Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0701820000

(Heiterkeit bei der SPD.)

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701820100
Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0701820200
Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701820300
Manfred Coppik (SPD):
Rede ID: ID0701820400
Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0701820500
Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701820600
Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0701820700
Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701820800
Manfred Coppik (SPD):
Rede ID: ID0701820900
Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0701821000
Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701821100
Manfred Coppik (SPD):
Rede ID: ID0701821200
Hans-Dietrich Genscher (FDP):
Rede ID: ID0701821300



Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701821400
Günter Biermann (SPD):
Rede ID: ID0701821500

(Abg. Leicht: Wer will das nicht?)


(Abg. Leicht: Aber nicht ausreichend!)

— Das war eine Stimme Mehrheit, Herr Kollege, und es ging Ihnen darum, Ihren Willen durchzusetzen, obwohl zu diesem Zeitpunkt die Mehrheit im Bundestag eine völlig andere war. — Man wollte einerseits den Vorrang der Einsatzmöglichkeiten von Zivildienstleistenden im sozialen Bereich nicht anerkennen, zum anderen wollte man dem Beirat, von dem die Einsatzmöglichkeiten außerhalb des sozialen Bereiches bestimmt werden sollten, keine Möglichkeit der Mitberatung zugestehen.
Der Vermittlungsausschuß hat einen Kompromiß gefunden. Von allen Vertretern, auch den Vertretern der CDU/CSU, ist im Vermittlungsausschuß die Vorrangigkeit des Einsatzes im sozialen Bereich herausgestellt worden. Am 21. September 1972, einen Tag vor Auflösung des Parlaments; haben Sie dann mit der damaligen doch auch sehr knappen Mehrheit

(Abg. Damm: Mehrheit ist Mehrheit!)

— es gab ja in der Zwischenzeit einige Überläufer — den Vermittlungsvorschlag im Plenum abgelehnt.
Das Zivildienstgesetz, das für Wehrdienstpflichtige und Zivildienstpflichtige eine Dienstgerechtigkeit herbeiführen sollte, also den entscheidenden Beitrag zur Wehrgerechtigkeit leisten sollte, war somit dem politischen Demonstrationsbedürfnis der CDU/CSU zum Opfer gefallen. Die Opposition muß sich aus diesen Gründen vorwerfen lassen, daß sie die Bereitstellung neuer, notwendiger Dienstplätze nicht nur behindert, sondern im letzten Jahr auf mindestens 5000 neue Plätze verzichtet hat.

(Abg. Damm: Herr Biermann, Sie wissen genau, daß das, was Sie sagen, nicht wahr ist!)

Sie ist gleichzeitig dafür verantwortlich, daß die für die Zivildienstleistenden vorgesehenen Verbesserungen in Ausbildung, Besoldung und in anderen Bereichen ,für ein Jahr blockiert worden sind. Im übrigen, Herr Kollege Damm: Sie können gar nicht sagen, das sei nicht wahr. Wenn Sie beispielsweise mit dem Bundesbeauftragten für den Zivildienst sprächen, würde der Ihnen sicherlich wesentlich anderes sagen.
In seiner Regierungserklärung vom 18. Januar
dieses Jahres hat Bundeskanzler Willy Brandt die Frage des Zivildienstes erneut aufgegriffen. Er führte hierzu wörtlich aus ich zitiere —:
Ich will aber auch bewußt an die Pflichten der jungen Menschen gegenüber dem Staat erinnern. Wir haben ... die allgemeine Wehrpflicht; sie gilt es gerecht durchzusetzen. Dazu braucht es auch eine ausreichende Zahl von Ersatzdienstplätzen. Das ist nicht nur ein Gebot der Wehrgerechtigkeit. Das liegt auch im eigenen Interesse der Wehrdienstverweigerer aus Gewissensgründen, weil so der Anreiz geringer
840 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973
Biermann
wird, ein Grundrecht durch Mißbrauch abzuwerten. Die Reform des Ersatzdienstes, den wir in einen Zivildienst umwandeln wollen, sollte vom Bundestag möglichst rasch wieder behandelt werden.
Diesen Wunsch des Bundeskanzlers teilen die Koalitionsfraktionen im Interesse aller Dienstleistenden. Grundlage des vorliegenden Entwurfs ist darum auch das von der CDU/CSU durch politische Kraftmeierei in zwölfter Stunde im vorigen Bundestag verhinderte Gesetz.
Die Koalitionsfraktionen wollen an dem Grundtenor dessen festhalten, was sie in der vorigen Legislaturperiode durchsetzen wollten: Erstens wird die Eigenständigkeit des Zivildienstes stärker als bisher zur Geltung gebracht, zweitens wird die verwaltungsmäßige Durchführung des Gesetzes verbessert, drittens wird die Voraussetzung für die Schaffung einer ausreichenden Zahl von Dienstplätzen ermöglicht und viertens ist die rechtliche und materielle Gleichstellung der Zivildienstleistenden mit den Wehrdienstleistenden vorgesehen.
Die Koalitionsfraktionen bleiben ferner dabei, den Dienst der anerkannten Kriegsdienstverweigerer in „Zivildienst" umzubenennen, die Zivildienstpflichtigen vorrangig im sozialen Bereich einzusetzen — und ich betone hier: vorrangig, da die CDU/CSU in der Öffentlichkeit immer den Eindruck zu erwecken versucht, die Koalitionsfraktionen würden den Einsatz nur im sozialen Bereich vorsehen —, des weiteren beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung einen Beirat zu bilden, dem neben Vertretern der Organisationen der Kriegsdienstverweigerer und der Verbände der anerkannten Einrichtungen auch Vertreter der Kirchen, der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände, des Bundesrates sowie Zivildienstleistende selbst angehören werden, die Dienstleistenden in Lehrgängen in ihren Dienst einzuführen und den Dienstleistenden entsprechend den Beförderungsmöglichkeiten bei der Bundeswehr die Möglichkeit einer höheren Besoldung zu geben.
Unter bestimmten Voraussetzungen soll den Beschäftigungsstellen die Möglichkeit eingeräumt werden, den Kostenbeitrag auf Antrag erlassen — zumindest teilweise erlassen zu erhalten. Auch daraus, meine Damen und Herren, wird sich sicherlich die Möglichkeit ergeben, verstärkt neue Dienstplätze zu schaffen.
Meine Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen werden alles daransetzen, diesen Gesetzentwurf im Interesse der Dienstgerechtigkeit für alle Dienstpflichtigen umfassend, aber zügig zu beraten, um alsbald wirklich zu einer Verabschiedung in diesem Hause mit dem Ziel der Dienstgerechtigkeit zu kommen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701821600
Meine Damen und Herren, Sie haben die Begründung zur Einbringung gehört. Ich eröffne die Aussprache in erster Beratung. Das Wort hat die Abgeordnete Frau Tübler.

Irma Tübler (CDU):
Rede ID: ID0701821700
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn mein Vorredner, der Herr Kollege Biermann, von einer politischen Kraftmeierei gesprochen hat,

(Abg. Dr. Nölling: Hat er recht!)

so hoffe ich, daß ich den Standpunkt unserer Fraktion hier ohne dieses Vorzeichen vortragen kann.
Sie haben völlig recht, Herr Kollege Biermann: wir sollen mit dem hier vorliegenden Gesetzentwurf praktisch wieder einen Entwurf beraten, der uns bereits in der 6. Legislaturperiode sehr beschäftigt hat. Sie haben aber, glaube ich, unsere damalige Auffassung nicht richtig verstanden, denn unsere Ziele — und ich meine, das waren auch die Ziele des Regierungsentwurfs — sind — und so bleibt es auch in Zukunft — drei wesentliche Dinge.
Erstens. Wir wollen weitere Beschäftigungsbereiche eröffnen, d. h., wir wollen Bereiche über den sozialen Bereich hinaus erschließen. Zweitens. Wir wollen die gesetzlichen Grundlagen für die verwaltungsmäßige Durchführung des Dienstes verbessern. Und letztlich wollen wir die Benachteiligung der anerkannten Kriegsdienstverweigerer beseitigen.
Ich glaube, Ihren Ausführungen entnommen zu haben, daß unsere Zielsetzungen auf diesem Gebiet gleich sind. Auch die Bundesregierung hat in ihrem damaligen Entwurf sehr klar zu diesen Zielen Stellung genommen. Herr Präsident, ich darf mit Ihrer Genehmigung zitieren, was die Regierung in der Begründung sagte:
Gleichzeitig ist die Notwendigkeit entstanden, weitere Beschäftigungsbereiche zu erschließen und den Einrichtungen die Beschäftigung Dienstleistender zu erleichtern.
Und weiter sagte sie:
Während die Tätigkeit der Dienstleistenden bisher im wesentlichen auf den sozialpflegerischen Bereich beschränkt war, sollen in Zukunft grundsätzlich alle Aufgaben erfaßt werden, die mit der Gewissensentscheidung der Dienstpflichtigen vereinbar sind und wegen ihrer Bedeutung den Einsatz von Dienstleistenden rechtfertigen.
Meine Damen und Herren, hierin stimmten wir damals mit der Bundesregierung überein, und im Hinblick auf den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf halte ich dies ausdrücklich fest.
Wir haben uns bei der damaligen Beratung im Verteidigungsausschuß bemüht, eine gemeinsame Formulierung des § 1 der Novelle zu finden. Wir haben auch eine Fassung gefunden und haben formuliert:
Im Zivildienst erfüllen anerkannte Kriegsdienstverweigerer Aufgaben, die dem Gemeinwohl dienen.
Wir waren der Meinung, daß wir damit der Bundesregierung den Weg geöffnet hätten, alle Bereiche, die dem Gemeinwesen nützlich sind, für Dienstleistungen durch Ersatz- oder, wie wir in Zu-



Frau Tübler
kunft sagen wollen, Zivildienstleistende zu erschließen.
Ich meine, meine Damen und Herren, in dieser Haltung stehen wir nicht allein. In Schweden z. B. — wir wissen alle, daß dieses Land von vielen jungen Menschen als ein Musterland der Demokratie angesehen und uns, gerade uns von der CDU/CSU-Fraktion, sehr häufig als Vorbild hingestellt wird — wurde die gleiche Grundüberzeugung in eine gesetzliche Bestimmung gefaßt. Selbstverständlich gehen auch wir davon aus, daß bei der Einteilung in die verschiedenen Bereiche auf die Fähigkeiten, die Ausbildung und die Eigenschaften des Ersatzdienstpflichtigen Rücksicht genommen werden muß. Aber genauso wie in Schweden setzen wir auf der anderen Seite voraus, daß der Kriegsdienstverweigerer, der von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht hat und befreit worden ist — ich betone nochmals, daß diese Möglichkeit von uns nie bestritten werden wird —, dann auch bereit sein muß, jede dem Gemeinwesen nützliche Arbeit zu leisten.
Es wäre meiner Meinung und auch der Meinung meiner Kollegen nach gegenüber dem Ersatzdienstleistenden ungerecht, einen Unterschied in der Qualität des zu leistenden Dienstes zu machen, nämlich einerseits des Sozialdienstes und andererseits des Dienstes in Bereichen, die nicht mit der Überschrift „sozial" versehen werden können. Es ist unverständlich, daß bei einer Ausweitung auf andere Dienste ein Mitwirkungsrecht eines Beirats festgelegt werden soll, so als ob diese anderen Dienste weniger wert wären. Wir warnen davor, hier Festlegungen zu treffen, die später nicht reparabel sind.
Überdies scheinen mir nicht nur die §§ 1 und 2 a des neuen Gesetzentwurfs, sondern auch die gesamte organisatorische Ausgestaltung des Dienstes unzureichend zu sein. Wir hatten eigentlich erwartet, daß die Bundesregierung die Zeit, die seit der letzten Debatte über diese Frage verstrichen ist, dazu benutzen würde, sich etwas zur organisatorischen Verbesserung des Dienstes einfallen zu lassen.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Damm: Sehr richtig!)

Offenbar haben aber diejenigen Kräfte innerhalb der SPD — inwieweit das auch bei der FDP der Fall ist, wird sich noch herausstellen —, die eine einseitige Festlegung der Dienstleistung im Ersatzdienst wollten, auch jetzt wieder — das sehen wir an dem vorliegenden Gesetzentwurf — ihre Vorstellungen durchsetzen können.
Meine Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf gibt bis auf geringfügige Änderungen das Ergebnis der Beratungen im Vermittlungsausschuß wieder. Bei der weiteren Beratung dieses Änderungsgesetzes müssen wir von folgendem Tatbestand ausgehen. Es handelt sich dabei nicht um Zahlen, die ich erfunden habe, sondern sie stammen von dem zuständigen Mann, der für die Ersatzdienstpflichtigen verantwortlicht ist. Im Augenblick stehen das wissen wir alle — ca. 11 000 Dienstplätze für etwa 22 000 Kriegsdienstverweigerer zur Verfügung. Das ist ein Verhältnis 1 : 2. Ich muß Sie noch einmal darauf aufmerksam machen, daß im Jahre 1972 immerhin 33 792 neue Anträge eingegangen sind, die bei diesen Zahlen noch nicht berücksichtigt sind.
Wenn es nun darum geht, daß jeder anerkannte Kriegsdienstverweigerer genau wie jeder Wahrpflichtige in der Bundesrepublik dienen muß — mein Herr Vorredner hat das ebenfalls betont; er hat dabei besonders auf die Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzlers hingewiesen —, dann frage ich mich, ob nicht die Gefahr besteht, daß wichtige Aufgaben, die in anderen Bereichen liegen, wie z. B. die angelaufene Aktion „Saubere Landschaft" in München oder die vom Beauftragten für den Ersatzdienst ins Leben gerufene Aktion „Wattenmeer," vernachlässigt werden.
Besteht nicht im Hinblick auf die Diskussion im Beirat über die Ausweitung des Dienstes die Gefahr, daß in diesem Beirat ständig Uneinigkeit herrscht? Meine Damen und Herren, ich darf Sie an den Bericht in der „Süddeutschen Zeitung" vom 12. Februar 1973 erinnern, der sich mit der Wahl des neuen Vorstands des Verbandes der Kriegsdienstverweigerer auseinandersetzt. Er trägt die Balkenüberschrift:
Der neue Vorstand des Verbandes der Kriegsdienstverweigerer orientiert sich an der Kommunistischen Partei.

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)

Ich empfehle Ihnen, meine Damen und Herren, insbesondere im Hinblick auf die Beiratszusammensetzung, diesen Bericht noch einmal zu lesen. Ich bin gern bereit, falls Sie ihn nicht haben, ihn Ihnen zur Verfügung zu stellen.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

Sicher sind wir mit anderen Regelungen des Entwurfs einverstanden. Wir begrüßen die Kostenregelung, die vorgesehene Ausbildung und die Verbesserung der Vergütung, um nur einige Punkte zu nennen. Wir müssen aber immer daran denken, daß die Leistung des Ersatzdienstes genauso eine öffentliche Dienstleistung des einzelnen für die Gemeinschaft darstellt, wie es auch der Wehrdienst tut.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wir müssen daran denken, welche Belastungen der Wehrpflichtige durch die heimatferne Einberufung, durch die generelle Gemeinschaftsunterkunft und durch die ganz anders geartete Organisation in diesem Bereich auf sich nimmt. Deswegen müssen wir in diesem Zusammenhang die von uns in der 6. Legislaturperiode gemachten Vorschläge zu mehr Wehr- und Ersatzdienstgerechtigkeit wiederholen.
Sie wissen alle — und vor allen Dingen die Kollegen, die schon dem 6. Deutschen Bundestag angehört haben —, daß wir anläßlich der Erörterung der dritten Novelle einen Entschließungsantrag eingebracht haben. Ich betone hier ausdrücklich, daß dieser Entschließungsantrag für die CDU/CSU-Fraktion nach wie vor Gültigkeit hat.

(Sehr wahr! bei der CDU/CSU.)

842 Deutscher Bundestag —7. Wahlperiode — 18. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Februar 1973
Frau Tübler
Ich möchte einige Anmerkungen zu dem Entschließungsantrag machen, um vielleicht den neuen Kollegen, die sich mit dem Thema noch nicht so haben befassen können, die Wesenszüge dieses Entschließungsantrags noch einmal klarzumachen.
Wir haben damals gesagt, daß das ganze Recht der herkömmlichen allgemeinen öffentlichen Dienstleistungspflichten nach Art. 12 a des Grundgesetzes, des Wehrdienstes, des Dienstes im Bundesgrenzschutz sowie des Dienstes in Einheiten und Einrichtungen des Zivilschutzes und des Dienstes in einem Ersatzdienst, neu zu ordnen und zu fassen ist. Dabei sind die im Wehrpflichtgesetz, im Gesetz über den zivilen Ersatzdienst und im Gesetz über das Zivilschutzkorps teilweise gleich oder ähnlich geregelten Rechtsnormen zu einem allgemeinen Teil zusammenzufassen, der für alle Gemeinschaftsdienste gilt. Wir sind weiter der Meinung, daß wir uns auch — und wir haben der Bundesregierung diesen Vorschlag schon in der vorigen Wahlperiode gemacht — ein neues Heranziehungssystem überlegen sollten.
Wir sind mit der Bundesregierung der Meinung, daß über den auch von Ihnen gewollten Katalog hinaus weitere Aufgaben auf Zivildienstpflichtige warten. Ich möchte hier nur einige nennen: öffentliche Einrichtungen im Rahmen des Katastrophen- und Ides Umweltschutzes.
Herr Kollege Biermann, Sie haben vorhin gesagt, wir hätten verhindert, daß 5000 neue Plätze geschaffen werden konnten. Ich mache Sie darauf aufmerksam, daß gerade in dieser Zeit von der Bundesregierung eine begrüßenswerte Initiative ohne eine Gesetzesänderung ergriffen worden ist, nämlich die von mir bereits vorhin genannte „Aktion saubere Stadt "in München und die „Aktion Wattenmeer". So schlimm kann also unser Versäumnis nicht gewesen sein.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701821800
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Biermann?

Irma Tübler (CDU):
Rede ID: ID0701821900
Bitte.

Günter Biermann (SPD):
Rede ID: ID0701822000
Frau Kollegin, ich begrüße zwar ebenfalls die Initiative von Herrn Iven, der seit 1970 ungefähr 7000 Plätze neu geschaffen hat. Aber haben Sie nicht verstanden, daß ich gesagt habe: 5000 Plätze sind darum nicht geschaffen worden, weil wir in diesem Bericht ein Jahr für ein neues Gesetz, mit dem wir mehr hätten tun können, verloren haben?

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Irma Tübler (CDU):
Rede ID: ID0701822100
Herr Kollege Biermann, die Sache wäre ganz einfach gewesen, wenn Sie dieser allgemein gefaßten Formulierung, die der Verteidigungsausschuß vorgeschlagen hat, gefolgt wären. Dann hätte die Bundesregierung nämlich die Möglichkeit gehabt, alle Gebiete zu öffnen und,
soweit es in ihren Vorstellungen liegt, auch hier mehr Ersatzdienstplätze zu schaffen.

(Beifall bei der CDU/CSU.) Also bitte keinen Umkehrschluß!


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701822200
Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Damm?

Carl Damm (CDU):
Rede ID: ID0701822300
Frau Kollegin Tübler, können Sie mir bestätigen und insofern auch die Erinnerung des Kollegen Biermann auffrischen helfen, daß die Beratung des in der vorigen Legislaturperiode vorgelegten Gesetzentwurfs der Regierung durch die Regierungsmehrheit, sowohl im Innenausschuß als auch im Arbeitsausschuß, über viele Monate blokkiert worden ist?

Irma Tübler (CDU):
Rede ID: ID0701822400
Herr Kollege Damm, darauf gebe ich sehr gerne eine Antwort. Ich möchte nämlich, daß endlich mit der Legende Schluß gemacht wird, wir seien die Schuldigen und hätten die Verabschiedung dieses Gesetzes verhindert. Ich war damals zu diesem Gesetz im Ausschuß Berichterstatterin. Herr Kollege Schäfer, der gerade anwesend ist, wird mir bestätigen, daß wir vom 29. April 1971 bis zum 13. April 1972 gebraucht haben,

(Abg. Rawe: Hört! Hört! und wer hatte da die Mehrheit?!)

um dieses Gesetz im Innenauschuß zu beraten.
Ich möchte noch auf ein Weiteres aufmerksam machen. Dieses Thema ist sehr häufig — Herr Professor Schäfer, Sie werden mir das bestätigen — von dem Berichterstatter Ihrer Fraktion, allerdings mit meinem Einverständnis, weil wir uns darüber von vornherein klar waren, das Beste erreichen zu wollen, von der Tagesordnung abgesetzt worden. Ich könnte hier einen diesbezüglichen genauen Plan vorlegen, möchte mich aber gern an die Aufforderung des Kollegen Biermann halten, keine polemische Rede zu halten, sondern möchte, dem Gesetzentwurf entsprechend, meine sachlichen Argumente vortragen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701822500
Gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Ehrenberg?

Dr. Herbert Ehrenberg (SPD):
Rede ID: ID0701822600
Frau Kollegin, können Sie mir bestätigen und damit das Erinnerungsvermögen des Kollegen Damm auffrischen helfen, daß im Vermittlungsausschuß eine einhellige Fassung gefunden worden war und daß diese Fassung erst am letzten Tag der letzten Legislaturperiode hier wieder mit einer Zufallsmehrheit zunichte gemacht wurde?

(Abg. Rawe: Das hat doch mit der Verzögerung gar nichts zu tun!)

Frau Tübler (CDU; CSU) : Lieber Herr Kollege, ich könnte hier eine Retourkutsche fahren und sagen: Wenn Sie im Innenausschuß oder bei Ihren Beratungen nicht so viel Schwierigkeiten gehabt hätten,



Frau Tübler
wären wir wahrscheinlich etwas früher fertig gewesen und hätten den Gesetzentwurf auch verabschieden können.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich möchte nun in meinen Ausführungen fortfahren. Ich bin der Meinung — das ist auch die Meinung meiner Fraktion —, daß wir sehr viele Aufgaben zu bewältigen haben. Ich denke da z. B. an den Zivil- und Katastrophenschutz, an den Rettungsdienst auf der Straße und auf dem Wasser, aber auch, meine Damen und Herren, an die Pflege und Unterhaltung von Erholungs- und Naturschutzgebieten wie auch an eine Unterstützung bei der Anlage und Unterhaltung z. B. von Sportstätten und Wanderwegen.

Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701822700
Gestatten Sie noch eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Biehle?

Alfred Biehle (CSU):
Rede ID: ID0701822800
Frau Kollegin Tübler, würden Sie mir bestätigen, daß die Verzögerungstaktik einer der heutigen Koalitionsfraktionen bei den Beratungen in der 6. a
Legislaturperiode u. a. auch darauf
zurückzuführen war, daß sie sich mit ihren Vorstellungen im Gegensatz zu denen des zuständigen Ressortministers befand, der ja der Meinung der der CDU/CSU viel näher stand als der der Fraktionen der SPD und FDP, und daß sie die Ausweitung des Kataloges auf viele andere Bereiche verhindern wollte?

Irma Tübler (CDU):
Rede ID: ID0701822900
Genau das, Herr Kollege Biehle, habe ich vorhin schon gesagt. Ich kann mich noch sehr genau an das Aufatmen der Vertreter der Bundesregierung im Verteidigungsausschuß erinnern, als wir diese Formulierung gefunden hatten, die der Bundesregierung wirklich den Weg frei machte.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701823000
Würden Sie noch eine letzte Zwischenfrage des Herrn Kollegen Bierman zulassen?

Irma Tübler (CDU):
Rede ID: ID0701823100
Sehr gern, Herr Präsident!

Günter Biermann (SPD):
Rede ID: ID0701823200
Frau Kollegin, würden Sie Ihrem Fraktionskollegen einmal sagen, daß der für dieses Gesetz zuständige Ressortminister der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung ist und daß dieser Zivildienst nicht, wie es in der CDU scheinbar üblich ist, von den Freunden aus dem Verteidigungsausschuß beraten wird.

Irma Tübler (CDU):
Rede ID: ID0701823300
Herr Kollege Biermann, Sie werden ja gemerkt haben, daß ich auch zum Verteidigungsausschuß gehöre. Wir sehen eben das Problem des Ersatzdienstes und der Wehrpflicht unter der großen Überschrift „Wehrgerechtigkeit".

(Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

Ich kann mich gut daran erinnern, daß die Kollegen, die die sachlichen Probleme sehr, sehr ernst nehmen — damit will ich nicht unterstellen, daß Sie es nicht tun —, mit uns damals gemeinsam gerungen haben, um einen Weg zu finden. Ich denke an den Kollegen Pensky; ich denke an die Vertreter im Verteidigungsausschuß. Es bestand doch die Schwierigkeit, Ihre verschiedenen Gruppen unter einen Hut zu bringen, damit Sie wieder die Einschränkung hatten.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, daß nur durch eine Gesamtbetrachtung der in Art. 12 a GG genannten Dienste die bisher bestehenden Ungerechtigkeiten — Herr Kollege Biermann, Sie haben vorhin selbst die Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzlers zitiert — beseitigt werden können. Wir alle reden von Wehrungerechtigkeit und Wehrgerechtigkeit; aber wieweit wir das ernst nehmen, wird sich bei der Beratung dieses Gesetzentwurfes zeigen.

(Sehr wahr! bei der CDU/CSU.)

Ich glaube, ich habe sehr deutlich gemacht, daß ich keine unterschiedliche Behandlung der Wehrpflichtigen wie auch der Zivildienstlleistenden — ich benutze bewußt den neuen Begriff — möchte. Ich will keine vorrangige Arbeit für sie, ich will keine nachrangige Arbeit für sie, sondern ich will eine gleichberechtigte Behandlung, wie es wohl auch die Ersatzdienstpflichtigen für sich beanspruchen können.

(Bravo-Rufe und Beifall bei der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, wir werden bei der Beratung von der Bundesregierung eine Auskunft haben müssen — ich betone: müssen! —, wieweit der alte Katalog zur Schaffung von Dienstplätzen noch Gültigkeit hat, ob er weiter ausgebaut werden soll und — Herr Kollege Biermann, ich nehme Sie beim Wort — wieweit auch hierzu eine positive Einstellung der Koalitionsfraktionen vorhanden ist. Wir werden sehen, ob Sie bereit sind, das zu tun.
Ich möchte zum Schluß betonen, daß die CDU/CSU-Fraktion eine zügige Beratung dieses Gesetzentwurfes wünscht. Wir werden unsere Anträge, die der Erfüllung maximaler Wehrgerechtigkeit dienen, wiederholen.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701823400
Wir fahren in der Aussprache fort. Das Wort hat der Abgeordnete Hölscher.

Friedrich Hölscher (FDP):
Rede ID: ID0701823500
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist mir als Neuling in diesem Hause schlecht möglich, mich an der Vergangenheitsbewältigung der CDU/CSU zu beteiligen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Lassen Sie doch diese Polemik heraus!)




Hölscher
Für uns neuen Leute ist das auch nicht so interessant. Mir persönlich jedenfalls geht es in diesem Bereich und in anderen Bereichen —

(Abg. Franke [Osnabrück] : Sie geben einen schlechten Einstand! Sie ersetzen Sachverstand durch Polemik!)

— Was heißt „Polemik", Herr Kollege?

(Abg. Franke [Osnabrück] : Sie haben eben gesagt, Ahnung hätten Sie nicht. Also müssen Sie polemisieren! — Glocke des Präsidenten. — Abg. Wörner: Muß es immer das gleiche sein? Wir sind schon gelangweilt! — Abg. Rawe: Nur ist es an sich nicht üblich, daß man einen so merkwürdigen Einstand gibt! — Gegenrufe von der SPD.)

— Herr Kollege Wörner, ich warte so lange, bis ich wieder weiterreden kann. Ich habe Zeit. Ich habe ohnehin nicht vor, sehr lange zu sprechen. Ich hoffe, Herr Präsident, Sie rechnen mir das nicht auf die Zeit an.
Ich wollte mit meinem ersten Satz eigentlich nur sagen, daß es für uns Neue in diesem Hause auch im Bereich des Zivildienstgesetzes darauf ankommt, was hier und heute und in den nächsten Wochen im Plenum und in den Ausschüssen dafür getan wird.

(Zurufe von der CDU/CSU.)

Wenn die Koalitionsfraktionen gerade das Zivildienstgesetz als einen der ersten Gesetzentwürfe neu einbringen, so zeigt das schon die Bedeutung und die Dringlichkeit, die wir diesem Entwurf beimessen.
Allein die Ablösung des Begriffs „Ziviler Ersatzdienst" durch die Bezeichnung „Zivildienst" bringt klar zum Ausdruck, daß es sich bei diesem Dienst nicht um einen minderwertigen Ersatz des Wehrdienstes handelt, sondern um eine vollwertige Alternative für diejenigen, die von ihrem Grundrecht der Kriegsdienstverweigerung Gebrauch machen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Die Eigenständigkeit dieses Dienstes drückt sich nicht allein durch die Errichtung eines Bundesamtes für den Zivildienst und eines Beirates beim Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung aus, sondern findet auch seine Bestätigung in der qualitativen Ausgestaltung. Darauf kommt es eben im wesentlichen an. Gerade die Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen — das wissen wir —, die es als Minderheit in unserer Gesellschaft wahrhaftig nicht leicht haben, sind in besonderem Maße zu einer Tätigkeit in den sozialen Bereichen bereit und auch, wie die Erfahrungen der Institute in der letzten Zeit zeigen, geeignet. Hier sollen sie vorrangig Aufgaben erfüllen, die dem Allgemeinwohl dienen. Hier leisten sie aber auch einen besonders wertvollen Dienst, denn gerade die sozialen Bereiche leiden bei wachsenden Aufgaben unter immer stärkerem Personalmangel. Daß die Zivildienstleistenden nur sinnvoll arbeiten können,
wenn sie in Lehrgängen entsprechend unterrichtet werden, versteht sich wohl von selbst.
Ob die nun angestrebte, qualitative Ausgestaltung des Dienstes ausreicht, endlich mit der Diskriminierung des Ersatzdienstes Schluß zu machen, werden wir sicher noch einmal im Ausschuß prüfen können. Jedenfalls wird der vorliegende Gesetzentwurf nach seiner Verabschiedung wesentlich mehr Plätze als bisher schaffen. Damit wird nicht nur dem Mißbrauch des Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung begegnet, sondern wir schaffen auch — das ist ein besonderes Anliegen meiner Fraktion — eine wichtige Voraussetzung für die Abschaffung des doch sehr fragwürdigen Anerkennungsverfahrens.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD.)

Die gesetzliche Regelung des Prüfungsverfahrens erfolgte ja nicht in einem besonderen Gesetz, sondern im Wehrpflichtgesetz. Gestatten Sie mir die persönliche Anmerkung: ausgerechnet im Wehrpflichtgesetz! Die Antragsteller müssen sich, wie Sie wissen, in den verschiedenen Prüfungsinstanzen, also Prüfungsausschuß, Prüfungskammer und Verwaltungsgericht, einer peinlichen Gewissensprüfung unterziehen — ein für die Geltendmachung eines Grundrechts doch wohl sehr ungewöhnlicher Vorgang. Jeder vernünftige Mensch weiß, daß eine Gewissensentscheidung nicht überprüfbar ist. Trotzdem verlangt man vom Kriegsdienstverweigerer, die „Glaubwürdigkeit" seiner Gewissensentscheidung unter Beweis zu stellen. Hierdurch werden Kriegsdienstverweigerer und Prüfungsinstanzen letzten Endes überfordert. Wen mag es da eigentlich noch wundern, daß die Institution des Prüfungsverfahrens und seine Handhabung in der Öffentlichkeit zur zusätzlichen Diskriminierung der Kriegsdienstverweigerer führte und auch der Eindruck entstehen mußte, bei dem Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung handle es sich um ein Ausnahmerecht.
Wir werden uns jedenfalls bemühen, Voraussetzungen zu schaffen, die die Anerkennungsverfahren überflüssig machen und die freie Wahl zwischen Zivildienst und Wehrdienst ermöglichen.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD.)

Dabei bedarf es nicht nur einer ausreichenden Zahl von Zivildienstplätzen, sondern auch einer entsprechenden Zivildienstqualität. Die Zahl der Plätze allein ist nicht entscheidend, denn welchen Nutzen hätte eine Einrichtung, die Tätigkeiten anbietet, die den Kriegsdienstverweigerer erniedrigen und ihn damit praktisch bei der Ausübung des Grundrechts — darauf möchte ich noch einmal abstellen — behindern.
Ich will hier wirklich keinen Beitrag zur Vergangenheitsbewältigung der CDU in diesem Bereich leisten. Herr Kollege Biermann hat mit Recht hierzu schon einiges gesagt. Ich meine, die Opposition sollte ihre Haltung noch einmal überdenken. Sie spielt sich sonst immer so gern zum Gralshüter des Grundgesetzes und der freiheitlichen Gesellschaftsordnung auf. Am Zivildienstgesetz kann sie einmal



Hölscher
I beweisen, daß es für sie keine weißen Flecken im Grundgesetz gibt.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701823600
Weitere Wortmeldungen zur Aussprache in der ersten Beratung liegen nicht mehr vor. Ich schließe die erste Beratung.
Vom Ältestenrat ist vorgeschlagen worden, den Gesetzentwurf wie folgt zu überweisen: zur Federführung an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung, zur Mitberatung an den Innenausschuß und den Verteidigungsausschuß, ferner an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 unserer Geschäftsordnung. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist einstimmig so beschlossen.
Ich rufe Punkt 25 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige (Heimgesetz — HeimG)

— Drucksache 7/180 —
Es ist ein Gesetzentwurf aus der Initiative des Bundesrats. Für ihn wird der Entwurf begründet durch Herrn Senator Liehr.
Liehr, Senator des Landes Berlin: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf in diesem Hohen Hause die erste Lesung des vom Bundesrat eingebrachten und einstimmig beschlossenen Entwurfs eines Gesetzes über Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige — in Kurzfassung „Heimgesetz" genannt — zum Anlaß nehmen, als Beauftragter des Bundesrats einige erläuternde Bemerkungen zu dem Gesetzgebungsvorhaben zu machen.
Der Gesetzentwurf hat ein sozialpolitisches Problem zum Gegenstand, das im Laufe der vergangenen Jahre immer deutlicher hervorgetreten ist: die Lage der in Heimen lebenden älteren Menschen und pflegebedürftigen Volljährigen. Ein erster Schritt zur Verbesserung ihrer Situation wurde mit der Änderung der Gewerbeordnung vom 24. August 1967 getan. Mit einer Ergänzung des § 38 wurden die Landesregierungen ermächtigt, durch Rechtsverordnungen Buchführungs- und Auskunftspflichten der Gewerbetreibenden festzulegen und vor allem Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime zu bestimmen, die — ich zitiere „zum Schutz Dritter an die Zahl, die Zulassung und an das Verhalten der im Betrieb Beschäftigten sowie in gesundheitlicher Beziehung an die Räume zu stellen sind". Von dieser Ermächtigung haben die Landesregierungen mit Erlaß der sogenannten Heim- bzw. Überwachungsverordnungen Gebrauch gemacht. Sie führten nicht nur zu einer laufenden Überwachung, sondern insbesondere auch zur Festlegung eines räumlichen und ausstattungsmäßigen Mindeststandards für die gewerblich betriebenen Heime.
Wenn auch der hiermit bewirkte Fortschritt gegenüber dem zuvor bestehenden rechtsfreien, d. h. gesetzlich in keiner Weise geregelten Zustand nicht zu verkennen und auch nicht zu unterschätzen ist, so hat sich in der Verwaltungspraxis das Fehlen wirksamer behördlicher Eingriffsbefugnisse bei schwerwiegenden Mißständen doch bemerkbar gemacht. Die rechtliche Möglichkeit der Gewerbeuntersagung nach § 35 der Gewerbeordnung erwies sich als ein relativ stumpfes Schwert. Vor allem aber wird die derzeitige Rechtslage deshalb als besonders mißlich empfunden, weil sie keine Maßnahmen zur Verhütung von Mißständen vorsieht und die zuständigen Behörden erst tätig werden können, wenn schwerwiegende Mißstände eingetreten und nachzuweisen sind. Zudem wird der einzig mögliche Eingriff in Form der Gewerbeuntersagung dadurch äußerst problematisch, daß er zugleich diejenigen in ihren persönlichen Lebensverhältnissen einschneidend trifft, deren Schutz mit der Maßnahme verfolgt wird, nämlich die Heimbewohner.
Am Anfang der Überlegungen, die zu dem vorgelegten Gesetzentwurf führten, stand dementsprechend die Erwägung, eine erneute Änderung der Gewerbeordnung zu beantragen. Mit der Einführung einer Konzessionspflicht für gewerbsmäßig betriebene Heime könnte eine präventive Kontrolle gewährleistet werden. Des weiteren könnte mit der Möglichkeit des Konzessionsentzugs bei Nichtvorliegen oder Wegfall der Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung die repressive Eingriffsbefugnis der zuständigen Behörde verschärft werden. Dennoch wurde eine gewerberechtliche Lösung als unzulässig angesehen.
Diese Einschätzung beruht auf der allseitigen Erkenntnis in den Sozialressorts der Länder, daß es nicht mehr allein darum geht, die älteren und pflegebedürftigen Mitbürger, die auf eine Heimbetreuung angewiesen sind, vor Übervorteilung zu schützen und ihnen einen ihrem Entgelt angemessenen Leistungsstandard zu sichern, sondern daß es darüber hinaus einer Heimaufsicht mit dem Ziel bedarf, das persönliche Wohl der in Heimen lebenden Mitbürger umfassend zu gewährleisten, um das Gebot der Alten- und Behindertenhilfe des Bundessozialhilfegesetzes und letzten Endes auch das Sozialstaatprinzip des Grundgesetzes, das Gebot sozialer Gerechtigkeit, wirksam erfüllen zu können.
Meine Damen und Herren, letzten Endes wird unser sozialer Rechtsstaat auch daran gemessen werden, was wir alle für unsere älteren Bürger zu tun bereit sind. Der vom Bundesrat eingebrachte Entwurf knüpft an das bewährte Vorbild der Heimaufsicht nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz an. Eine innere Berechtigung findet dieser Schritt in der zwar nicht identischen, aber doch ähnlichen Problemlage. Während er sich dort um Kinder und Jugendliche handelt, deren Fähigkeit, sich selbst zu helfen, durch mangelnde Lebenserfahrung ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, geht es hier um Menschen, deren Selbsthilfemöglichkeit durch Altersabbau oder Behinderung mehr oder weniger stark herabgesetzt ist. Die Herauslösung der Kontrollbefugnisse aus der Gewerbeordnung und die Einführung einer umfas-



Senator Liehr
senden Heimaufsicht nach dem Vorbild des Jugendwohlfahrtsgesetzes ermöglichen nicht nur eine Erweiterung des Aufsichtszwecks, der neben dem Schutz vor Übervorteilung künftig auch die darüber hinausgehende Sicherung des persönlichen Wohls umfassen soll, sondern es wird zugleich auch die Möglichkeit der Einbeziehung nichtgewerblicher Einrichtungen in den Anwendungsbereich des Gesetzes eröffnet, die für die Geltung der Mindestanforderungen an die räumliche und personelle Ausstattung der Heime von besonderer Bedeutung ist.
Mit diesen übergeordneten Zielen des Entwurfs, der qualitativen Verbesserung der nach geltendem Recht bestehenden Aufsicht über die gewerblichen Heime und deren Erstreckung auf Heime nichtgewerblicher, d. h. gemeinnütziger und kommunaler Träger, wird kein Novum im deutschen Recht angestrebt. Es wird vielmehr — das sei nochmals deutlich unterstrichen — nur die notwendig gewordene Parallelregelung zu den §§ 78 und 79 des Jugendwohlfahrtsgesetzes für den Bereich der Alten- und Behindertenfürsorge gefordert.
Daneben berücksichtigt der Entwurf das Anliegen, durch Einführung einer Erlaubnispflicht eine präventive Kontrolle dort zu gewährleisten, wo die Gefahr des unangemessenen Eigennutzes gegeben ist, nämlich bei den mit der Absicht einer Gewinnerzielung betriebenen Heimen. Die Erlaubnispflicht soll im Interesse jener Menschen, die einer Betreuung und Fürsorge bedürfen, gewährleisten, daß nur solche Personen ein Heim betreiben dürfen, deren Zuverlässigkeit die Gewähr für eine einwandfreie Führung des Heimes bietet. Hiermit sollen spätere Schließungen, die für die Bewohner problematisch und ihnen gegenüber unter Umständen kaum zu vertreten sind, nach Möglichkeit von vornherein ausgeschlossen werden. Außerdem erthält der Entwurf des Heimgesetzes anstelle des bisher einzig möglichen Eingriffs, der Gewerbeuntersagung, einen Katalog differenzierter und abgestufter Eingriffsermächtigungen und notwendiger Kontrollbefugnisse für die Behörden, um Mißständen auf rechtsstaatlicher Grundlage wesentlich wirksamer als bisher begegnen zu können.
Im Verlauf der Beratungen des vom Land Berlin eingebrachten Gesetzentwurfs ist es im Bundesrat zu einer öffentlichen Anhörung von Vertretern jener Spitzenverbände gekommen, deren Interessen durch den Gesetzentwurf berührt werden. Dieser Vorgang verdient eine besondere Hervorhebung nicht nur deswegen, weil es sich um ein im Bundesrat äußerst selten geübtes Verfahren handelt. Auch daran, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die besondere Bedeutung dieses Gesetzentwurfs abzulesen, die ihm der Bundesrat beigemessen hat. Die Tatsache des bereits durchgeführten Anhörungsverfahrens könnte zudem diesem Hohen Haus Veranlassung geben, auf ein weiteres Anhörungsverfahren zu verzichten und auf das dem Bundesrat vorliegende Material zurückzugreifen, was im Interesse einer Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens zu begrüßen wäre.
Soweit bei der erfolgten Anhörung einzelne Stellungnahmen zu dem Entwurf nicht positiv ausfielen
oder Anregungen im Entwurf unberücksichtigt blieben, vermochten die Länder in weitestgehender Übereinstimmung den geäußerten Bedenken nicht zu folgen. Dies gilt vor allem auch für die Anregung, die Heimaufsicht in das Bundessozialhilfegesetz einzubauen. Abgesehen davon, daß der Umfang der angestrebten Regelungen eine Einfügung in dieses Gesetz unzweckmäßig erscheinen läßt und für ein eigenständiges Gesetz spricht, bestehen auch rechtssystematische Bedenken insofern, als das Bundessozialhilfegesetz ein Leistungsgesetz ist und ihm ordnungsbehördliche Regelungen, deren es auch bedarf, fremd sind.
Wie weitgehend die Übereinstimmung auf seiten der Länder ist, beweist im übrigen die Tatsache, daß die Einbringung des vorliegenden Entwurfs vom Bundesrat, wie eingangs bereits erwähnt, einstimmig beschlossen wurde.
Meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf gewährleistet ferner die organische Entwicklung einer vernünftigen inneren Struktur der Altenheime, indem er die Befugnis des einzelnen Heimbewohners zur Mitgestaltung des inneren Heimbetriebs konstituiert. Die Möglichkeiten der Ausgestaltung der Beteiligung sollen den von den Ländern zu erlassenden Rechtsverordnungen vorbehalten bleiben. Dieses Mitspracherecht soll auch dazu beitragen, daß die Heimbewohner künftig nicht überwiegend Objekt der Fürsorge sind, sondern mehr als bisher auch im Heim die Möglichkeit zur freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit im Rahmen einer funktionsgerechten Mitwirkung erhalten.
Abschließend sei betont, daß der vorgelegte Entwurf keineswegs als Ausdruck eines allgemeinen Mißtrauens gegenüber den Trägern jener Einrichtungen, für die das Gesetz gelten soll, aufzufassen ist. Von ihnen ist oft unter schwierigsten Bedingungen Beachtliches und zum Teil Vorbildliches geleistet worden. Der Entwurf ist auch keineswegs als Instrument staatlicher Bevormundung gegenüber gemeinnützigen und gewerblichen Trägern gedacht. Angegesichts des Verhältnisses der vorhandenen Heimplätze in staatlichen Einrichtungen einerseits sowie in gemeinnützigen und gewerblichen Einrichtungen andererseits liegt es auf der Hand, daß der Staat auf eine Mitarbeit der gemeinnützigen Verbände und auf eine private Initiative im gewerblichen Bereich angewiesen ist und auch in Zukunft angewiesen bleiben wird.
Es ist grundsätzlich auch nichts dagegen einzuwenden, daß persönliche Betreuung und Fürsorge als Dienstleistung mit der Absicht der Gewinnerzielung angeboten wird, sofern Leistung und Gegenleistung in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Nicht hingenommen werden können jedoch Tatbestände der übertriebenen Gewinnsucht, die mit einer Ausbeutung der Notlage jener Menschen einhergeht, welche auf eine Betreuung in Heimen angewiesen sind. Daß Fälle übler Geschäftemacherei mit der Notlage alter ,und pflegebedürftiger Mitbürger zu verzeichnen sind wie auch sonstige Mißstände in bezug auf Unterbringung und Betreuung dieser Menschen in einzelnen Heimen, ist eine Feststellung, die sich auf Grund der gesammelten



Senator Liehr
Erfahrungen in den Sozialressorts aller Bundesländer schwerlich bestreiten läßt. Ihrer Beseitigung soll der vorliegende Entwurf dienen, nachdem sich die behördlichen Kontroll- und Eingriffsbefugnisse nach dem geltenden Recht als unzulänglich erwiesen haben, Mißständen in ihren Anfängen zu wehren und Zuständen, die mit dem Prinzip sozialer Gerechtigkeit schlechthin unvereinbar sind, mit geeigneten rechtsstaatlichen Mitteln wirksam entgegenzutreten.
Daß in dieser Beziehung von seiten des Gesetzgebers etwas getan werden muß, ist eine Erkenntnis, die sich nicht nur in den Ländern entwickelt hat, sondern, wie die Drucksache VI/3266 beweist, auch dieses Hohe Haus bewegt.
Angesichts der Dringlichkeit der lösungsbedürftigen Probleme, denen sich die Behörden aller Länder gegenübergestellt sehen, sei mit gestattet, mit der Bitte um zügige Beratung und damit auch um Beschleunigung des Gesetzgebungsverfahrens zu schließen.

(Beifall bei ,der SPD.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701823700
Nach der Rede des Beauftragten des Bundesrates zur Einbringung dieses Gesetzentwurfs eröffne ich die allgemeine Aussprache in erster Lesung. — Das Wort hat die Abgeordnete Frau Schroeder (Detmold).

Christa Schroeder (CDU):
Rede ID: ID0701823800
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Herren und Damen! Die CDU/CSU-Fraktion hatte bereits im vorigen Jahr grundsätzlich der Vorlage eines Gesetzes zum Schutze alter Menschen in Heimen zugestimmt. Die große Zahl und die besondere Situation unserer älteren Generation stellen uns immer wieder vor neue Aufgaben, zu denen auch dieses Gesetz gehört.
Wir sehen den Sinn dieses Gesetzes darin, daß es den alten Menschen mehr Sicherheit geben soll, sich Altenheimen anzuvertrauen, und ihnen den notwendigen Schritt des Eintritts in ein Heim, der ihnen oft schwer wird, zu erleichtern.
Wir sehen auch selbstverständlich die Notwendigkeit ein, sicherzustellen, daß nur solche Personen ein Altersheim einrichten und leiten dürfen, die dazu befähigt sind und dies unter Beweis gestellt haben. Wir bejahen deshalb die Erlaubnispflicht.
An die Qualität der Heime müssen bestimmte Mindestanforderungen gestellt werden. Ich halte es für ganz besonders wichtig, daß es eine Stelle gibt, die gerade bei den nicht gemeinnützigen gewerblich betriebenen Heimen prüft, ob zwischen dem Entgelt und der Leistung ein Mißverhältnis besteht. Bei der Not an Heimplätzen besteht eben immer die Gefahr, daß diese Notlage ausgenutzt wird, und hier gilt es einfach, dem im Interesse unserer älteren Generation vorzubeugen.
Sehr deutlich muß aber gesagt werden — ich freue mich, daß das hier auch von dem Herrn Vertreter des Bundesrates ausgeführt worden ist —, daß dieses Gesetz nicht aus einem allgemeinen Mißtrauen gegen die Altenheime heraus gemacht werden soll und darf. Ich weiß, daß gerade viele Träger
gemeinnütziger Heime zunächst über die Vorlage eines solchen Gesetzes befremdet waren, Träger von Heimen, die ja nun wirklich jahrelang auf dem Gebiete der Gestaltung von Altenheimen bahnbrechend gewesen sind und mit immer neuer Initiative Vorbildliches geleistet haben. Wir müssen das Gesetz so gestalten, daß es auch von dieser Seite bejaht werden kann und nicht als eine Bevormundung angesehen wird. Die in der Öffentlichkeit bekanntgewordenen Mißstände, die manchmal sehr hochgespielt worden sind, haben sich doch als Einzelfälle erwiesen. Auch das muß einmal gesagt werden. Dem gegenüber steht die große Zahl von Heimen, in denen unsere alten Mitbürger wohlgeborgen sind und in denen sich Pflege- und Hilfskräfte oft bis an die Grenze ihrer Kräfte um die alten Menschen bemühen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Sehr wahr!)

Von diesen Menschen, die die Arbeit in den Heimen tragen, wird es viel mehr als von diesem Gesetz abhängen, daß — wie es hier heißt — „das leibliche, geistige und seelische Wohl der Bewohner gewährleistet" ist. Das können nur Menschen machen, das kann nicht durch Kontrollen allein erreicht werden.
Wir haben schon im vorigen Jahr unsere Grundbedingungen für solch ein Gesetz hier genannt: Dieses Gesetz darf auf keinen Fall zu einer staatlichen Gängelung des Betriebes und der Gestaltung in den Heimen führen, und es darf vor allen Dingen nicht die private Initiative sowie die Initiative freier Verbände zur Altenarbeit einengen.
Wir erkennen an, daß man sich bei dem jetzt vorliegenden Gesetz bemüht hat, diesen Grundzügen nachzukommen und ihnen gerecht zu werden. Dennoch werden wir einzelne Paragraphen noch sehr eingehend beraten müssen, damit das Gesetz eine Hilfe für die Heime und nicht eine Plage für die Heime wird.
Das gilt zum Beispiel für § 8, der die Art der Überprüfung regeln soll und den Prüfungskommissionen sehr weitgehende Rechte zur Einsichtnahme gibt. Dies sollte noch einmal geprüft werden. So wie es jetzt da steht, ist es, meine ich, nicht ganz durchführbar und auch nicht zumutbar.
Ebenso müssen wir § 12 noch einmal unter die Lupe nehmen, der die Beschränkung der Erlaubnis von Zuwendungen zum Inhalt hat. Hier müssen wir uns vorsehen, daß wir nicht die Entscheidungsfreiheit der Heiminsassen einschränken. Es handelt sich ja doch um mündige Menschen, die in den Heimen leben; sie können selbst entscheiden.
Ich würde es begrüßen, wenn wir die Möglichkeit, daß die Heime der freien Wohlfahrtsverbände durch deren Spitzorganisationen selbst geprüft werden, noch ausbauten und präzisierten, damit von ihr möglichst viel Gebrauch gemacht werden kann.
Ebenso sollten wir die im Gesetz vorgesehene Möglichkeit der Beratung sehr sorgfältig diskutieren und sie vielleicht noch verstärken.
Wir begrüßen es auch durchaus, daß der Gesetzentwurf nunmehr das Recht zur Beteiligung der



Frau Schroeder (Detmold)

Heimbewohner an Angelegenheiten des inneren Heimbetriebes vorsieht. Es entspricht unseren Bestrebungen, den alten Menschen so weit wie möglich die eigene Gestaltung ihres Lebens oder zumindest die Mitsprache an dieser Gestaltung zu ermöglichen. Wir sollten gerade diese Möglichkeiten im Ausschuß sehr sorgfältig beraten und sollten uns überlegen, wie wir hier zu einer sinnvollen Mitwirkung der alten Menschen kommen. Selbstverständlich muß man hier nach den besonderen Heimarten differenzieren. Wir halten es für besonders wichtig, daß dieses Recht der Mitsprache und vielleicht auch das Recht der Einsichtnahme in die finanzielle Gestaltung des Heims bei solchen privaten Wohnstiften vorhanden sind, deren Zahl jetzt ja sehr zunimmt, bei denen die Heiminsassen mit oft erheblichen Zuwendungen und Darlehen zur Errichtung und zum Unterhalt des Heimes beigetragen haben. Unter diesem Gesichtspunkt sollten wir eventuell § 4 erweitern.
Dieses Gesetz kann nur in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit allen Trägern von Heimen entstehen. Darauf legen wir allergrößten Wert. Wir würden es sehr begrüßen, wenn wir auch im Ausschuß noch einmal eine Sachverständigenanhörung durchführen könnten.
Im übrigen kann ich abschließend nur wiederholen, was wir schon im vorigen Jahr hier zum Ausdruck gebracht haben. Wir halten eine wirksame Förderung der Erstellung von Altenheimen, Altenwohnheimen und Altenwohnungen für noch wichtiger als die Kontrolle. Wir brauchen ein genügendes Angebot vielfältiger Einrichtungen für unsere alten Menschen, damit sich diese nach ihren verschiedenartigen Wünschen einen Platz in einem Heim wählen können. Wenn der Mangel an Heimplätzen einmal beseitigt sein wird, wird die Gefahr der Ausnutzung einer Notlage von allein geringer. Das wäre der beste Weg.
Die CDU/CSU-Fraktion hofft auf eine gemeinsame sachliche und sorgfältige Beratung dieser Materie im Ausschuß.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701823900
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Glombig.

Eugen Glombig (SPD):
Rede ID: ID0701824000
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir wissen, daß viele Heime in der Betreuung alter und behinderter Menschen Hervorragendes leisten und daß wir den Trägern und Mitarbeitern dieser Einrichtungen zu großem Dank verpflichtet sind. Dennoch hat es in letzter Zeit — wir haben es bereits gehört — wiederholt Beweise dafür gegeben, daß Mitbürger, die in Heimen leben, nicht immer ausreichend geschützt sind. Die festgestellten Mißstände beziehen sich vor allem auf eine unzureichende Unterbringung und Verpflegung von Heimbewohnern, auf mangelhafte Betreuung sowie auf ungenügende pflegerische Versorgung, auf zahlenmäßig nicht ausreichendes und fachlich unzulänglich qualifiziertes Personal sowie auf eine finanzielle Übervorteilung von Heimbewohnern. Diese Mißstände, die besonders unter den älteren Mitbürgern, aber auch in der gesamten Öffentlichkeit Unruhe und Unsicherheit hervorgerufen haben, zeigen, daß die geltenden Bestimmungen insbesondere der Gewerbeordnung, die vor einigen Jahren bereits abgeändert worden sind, nicht ausreichen.
In Sorge um das Wohlergehen der älteren und behinderten Mitbürger hat der Deutsche Bundestag deshalb am 12. April 1971 auf Initiative der Fraktionen der SPD und FDP einmütig beschlossen, die Bundesregierung aufzufordern, dafür Sorge zu tragen, daß der Entwurf eines Heimgesetzes den gesetzgebenden Körperschaften vorgelegt wird. Dieser Auftrag ist nun erfüllt.
Meine Fraktion begrüßt es, daß in engem Zusammenwirken zwischen dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit und den Länderregierungen der Entwurf eines Heimgesetzes zustande gebracht werden konnte, der nunmehr auf Antrag des Landes Berlin als Initiative des Bundesrates dem Bundestag zur Beratung vorliegt. Den Initiatoren möchte ich im Namen meiner Fraktion für diese gute Vorarbeit ausdrücklich danken.
Meine Fraktion steht voll und ganz hinter den in dem Gesetzentwurf enthaltenen Grundsätzen:
Erstens. Der Staat ist verpflichtet, den Menschen, die in Privatheimen leben und die sich aus eigener Kraft nicht mehr helfen können, den nötigen Schutz vor unseriösen Geschäftemachern zu gewähren. Wenngleich wir wissen, daß solche Mängel nur in geringem Umfang auftreten, so ist dennoch ein gesetzlicher Schutz aller in Heimen lebenden Mitbürger erforderlich. Denn es ist doch absurd, daß z. B. derjenige, der eine Gaststätte betreiben will, dazu nicht nur eine staatliche Erlaubnis benötigt, sondern auch seine persönliche Zuverlässigkeit und Eignung nachweisen muß, während nach geltendem Recht jeder, auch ein gewissenloser Geschäftemacher, ein Altenheim ohne die Erfüllung dieser Voraussetzungen eröffnen kann. Solche Zustände müssen schleunigst beseitigt werden. Daher muß für gewerbliche Heimträger eine gesetzliche Erlaubnispflicht eingeführt werden.
Zweitens. Der Staat muß den Mitbürgern, die in Heimen leben, ein möglichst menschenwürdiges Dasein sichern. Das ist eine vorrangige humanitäre Verpflichtung. Deshalb müssen die Heimbewohner durch Festlegung von Mindestanforderungen an die Qualität der Heime vor ungenügender Versorgung und mangelhafter Betreuung geschützt werden.
Drittens. Das Schutzbedürfnis der Bewohner von Altenheimen, Altenwohnheimen und Pflegeheimen besteht unabhängig von der Rechtsform des Trägers. Deshalb muß sich auch nach Auffassung meiner Fraktion die Heimaufsicht auf alle diese Einrichtungen erstrecken. Meine Fraktion betrachtet es jedoch als selbstverständlich, daß bei dieser Heimaufsicht den Besonderheiten der frei-gemeinnützigen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen Rechnung getragen wird. Grundsatz muß jedoch sein, daß es keine schutzfreien Bereiche mehr geben darf.
Viertens. Die Mitbestimmung der Heimbewohner in allen sie unmittelbar betreffenden Fragen muß



Glombig
sichergestellt werden. Heimbewohner dürfen nicht zum Objekt der Fürsorge degradiert werden. Das entspricht unserem Verständnis von demokratischer Mitwirkung und menschenwürdiger Lebensgestaltung.
Selbstverständlich wird sich der Gesetzgeber bei der Beratung dieses Gesetzentwurfes des Sachverstandes der in der Heimarbeit Tätigen bedienen und mit allen Verbänden eng zusammenarbeiten, die an einer sachgerechten Lösung des Problems im Interesse der in den Heimen lebenden Mitbürger bereit sind. Insofern begrüße ich den Vorschlag der Kollegin Schroeder.
Lassen Sie mich zum Abschluß noch folgendes feststellen. Das Heimgesetz richtet sich nicht gegen diejenigen Träger, die ihre segensreiche Tätigkeit für unsere hilfsbedürftigen Mitbürger in vorbildlicher Weise erfüllen, sondern allein gegen diejenigen, die sich gegenüber Alten und Behinderten in verantwortungsloser Weise ihrer humanitären Verpflichtung entziehen. Das ist der Beweggrund für die Einbringung des Gesetzentwurfes. In diesem Sinne werden wir auch in den Ausschüssen die Beratungen miteinander führen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701824100
Das Wort hat der Abgeordnete Christ.

Herbert Christ (FDP):
Rede ID: ID0701824200
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf namens der FDP-Fraktion zur ersten Lesung des Heimgesetzes folgende Erklärung abgeben.
Ich glaube, es ist in diesem Hause unbestritten, daß Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime in ihrer räumlichen und personellen Ausstattung und in ihrer wirtschaftlichen Führung den Anforderungen für das leibliche, geistige und seelische Wohl der Hausbewohner entsprechen müssen.
Die Schilderung von Mißständen. in einzelnen Häusern durch Presse, Rundfunk und Fernsehen hat die Öffentlichkeit aufhorchen lassen, und es wird von den parlamentarischen Gremien erwartet, daß sie aus ihrer politischen Verantwortung heraus Schritte unternehmen, durch die solche Mißstände, die bei aller Schärfe nur in einer Minderheit von Heimen aufgetreten sind, in der Zukunft beseitigt werden können.
Aus diesen Gründen haben die Koalitionsfraktionen bereits im März 1972 einen Antrag im Bundestag eingebracht, durch den die Bundesregierung ersucht wird, ein Altenheimgesetz vorzulegen. Der Bundesrat hat nun die Initiative ergriffen und einen eigenen Entwurf vorgelegt, der durch die Einführung der Erlaubnispflicht eine präventive Kontrolle ermöglicht, wobei begrüßenswert ist, daß auch gemeinnützige und kommunale Einrichtungen in die Kontrolle einbezogen worden sind.
Es erscheint mir wichtig, einige grundsätzliche Anmerkungen zu machen, damit durch diesen Gesetzentwurf keine illusionären Erwartungen entstehen. Durch diesen Gesetzentwurf wird nämlich
in keiner Weise der Mangel an Plätzen in Altenheimen beseitigt. Es erscheint auch fraglich, ob er so geeignet ist, in Zukunft alle Mängel zu verhindern.
Der Entwurf — lassen Sie mich das sagen — erweckt auch ein bißchen den Verdacht, daß der Bundesrat durch die Vorlage eines solchen Gesetzes ein Alibi dafür gesucht hat, daß die bereits vorhandenen gesetzlichen Kontrollmöglichkeiten der Länder bisher nicht in dem erforderlichen Maße ausgeschöpft worden sind. Wir Freien Demokraten halten es daher für richtig, daß sich der Ausschuß zunächst einmal an Ort und Stelle bei den gemeinnützigen kommunalen und privaten Einrichtungen einen unmittelbaren Eindruck von den tatsächlichen Verhältnissen verschafft.
Wenn z. B. Mitarbeiter der diakonischen Werke in Hessen und Nassau in einer Stellungnahme bezweifeln, ob die vorliegende Fassung notwendig, zweckmäßig, durchführbar und verfassungsmäßig ist, und wenn in diesem Zusammenhang die Gefahr staatlicher Willkür, ein Eingriff in die Selbständigkeit der Heimträger und eine Aufkündigung partnerschaftlicher Zusammenarbeit befürchtet oder gesehen wird, muß dies den Gesetzgeber nachdenklich stimmen, zumal man den Verfassern dieser Entschließung wohl kaum ein primär materielles Interesse unterstellen kann.
Solche Bedenken gegen den Gesetzentwurf des Bundesrates kommen jedoch nicht nur aus einem Sektor; sie sind im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband und bei der Caritas ebenso vorhanden. Wir werden diese Bedenken in Abstimmung mit allen beteiligten Verbänden im gemeinnützigen privaten und kommunalen Sektor prüfen.
Einer der Kernpunkte, die nach Auffassung der FDP bei den Beratungen erörtert werden muß, ist die Beteiligung der Heimbewohner an der Gestaltung ihrer Lebensverhältnisse in den Heimen. Die Formen und Möglichkeiten einer sachgerechten abgestuften Beteiligung in Form von Mitwirkungs-
und Mitbestimmungsrechten müssen dabei im einzelnen noch erörtert werden. Die Vorschläge in der Bundesratsdrucksache erscheinen uns nicht nur überprüfungs-, sondern vor allem auch ergänzungsbedürftig. Gerade aus Zuschriften der Heimbewohner erweist sich immer wieder, daß dies für die Heimbewohner eine der zentralen Fragen ist.
Wir Freien Demokraten sind überzeugt, daß bei einer Umgestaltung des Inhalts dieses Gesetzes die Notwendigkeit einer besseren Zusamenarbeit zwischen den Trägern und den Heimleitungen einerseits und den Heimbewohnern andererseits aus dem Prinzip der Partnerschaft heraus akzeptiert werden wird.
Im Laufe der Behandlung des Gesetzentwurfes wird es sich auch zeigen müssen, ob die bisherigen Schwierigkeiten tatsächlich aus dem Fehlen einer Erlaubnisgrundlage resultieren. Die Länder haben durch die Änderung des § 38 der Gewerbeordnung die Ermächtigung erhalten, daß für gewerbliche Altenheime Buchführungs- und Auskunftspflichten sowie Überwachungsmaßnahmen eingeführt wer-



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den können und daß auch Mindestanforderungen hinsichtlich des Personals und der räumlichen Gestaltung gestellt werden können. In diesem Zusammenhang gibt es bereits heute die Möglichkeit der Gewerbeuntersagung, wenn grobe Mißstände ein wirksames öffentliches Einschreiten erfordern.
Bekanntgewordene Vorgänge lassen aber vermuten, daß das Hauptproblem einer effizienten Kontrolle nicht so sehr in einer unzureichenden Rechtsgrundlage zu suchen ist, sondern vielmehr in personellen Schwierigkeiten bei der Durchführung und in einer Überforderung der zuständigen Stellen. Hier sollte Entscheidendes unternommen werden, um das Heimgesetz dann auch in der Praxis wirksam vollziehen zu können. Denn wenn sich dieser Eindruck bestätigen sollte, wird auch bei der Ausweitung dieser Vorschriften auf andere Träger nicht der gewünschte positive Effekt erzielt werden.
Abgesehen von der notwendigen Beseitigung grober Mißstände in einer Minderheit von Altenheimen kann der Sinn dieses Gesetzes wohl nur darin liegen, daß diejenigen gemeinnützigen privaten und öffentlichen Einrichtungen, die bisher in zufriedenstellender Weise ihre Aufgaben wahrgenommen haben, in der Fortsetzung dieser Arbeit bestärkt werden und nicht durch eine öffentliche Reglementierung in einer bedenklich überzogenen Weise in dieser Arbeit eingeschränkt werden können.
Wir sehen uns zu diesem Hinweis veranlaßt, weil der Entwurf bisher kaum positive Reaktionen bei den betroffenen Trägern erkennen läßt. Selbst dort, wo eine gewisse Zustimmung zu registrieren ist, wird im gleichen Atemzug die Forderung an die öffentliche Hand erhoben, die Verwirklichung der vorgesehenen Vorschriften und Auflagen auch mit entsprechenden öffentlichen Mitteln zu finanzieren.
Wir Freien Demokraten lassen Sie mich das
zum Abschluß sagen — setzen uns für eine realistische Gestaltung dieses Entwurfs in einer Form ein, die den Heimbewohnern hilft und dazu beiträgt, das Angebot qualitativ guter Heime zu verbreitern.
Das Heimgesetz muß letztlich so gestaltet werden, daß eine partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Träger mit den Überwachungsbehörden erreicht werden kann.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Kai-Uwe von Hassel (CDU):
Rede ID: ID0701824300
Mit der Abgabe der Erklärungen der drei Fraktionen ist die Aussprache in der ersten Lesung beendet. Wir kommen zur Überweisung. Der Ältestenrat hat vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit — federführend — und an den Ausschuß für Wirtschaft zur Mitberatung zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe den Zusatzpunkt auf:
Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Bergmannsprämien
— Drucksache 7/212 —
Das Wort zur Begründung wird nicht begehrt. Ich eröffne die Aussprache in erster Lesung. — Das Wort wird nicht gewünscht. Ich schließe die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuß für Wirtschaft und an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung vor. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Wir sind damit am Ende unserer Tagesordnung angelangt. Ich berufe die nächste Plenarsitzung auf Mittwoch, den 14. März 1973, 14 Uhr ein.
Die Sitzung ist geschlossen.