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    Vokabeln: 6
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 17. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . 727 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 727 B Amtliche Mitteilung 727 C Wahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses (Drucksache 7/193) . . . 727 C Aussprache über den Agrarbericht 1973 der Bundesregierung (Drucksachen 7/146, 7/147, 7/148) 727 D Bewerunge (CDU/CSU) . . . . 727 D Frau Renger, Präsident . . . . 732 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 732 A Gallus (FDP) 736 A Kiechle (CDU/CSU) 741 A Dr. Friderichs, Bundesminister (BMW) 746 B Sander (SPD) 749 B Dr. Vogel, Bundesminister (BMBau) 751 B Dr. Ritz (CDU/CSU) 752 A Dr. Vohrer (FDP) 755 B Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) . 758 A Susset (CDU/CSU) 760 B Frehsee (SPD) 761 C Ertl, Bundesminister (BML) . . . 763 C Absetzung der Punkte 2 und 3 von der Tagesordnung 770 B Fragestunde (Drucksachen 7/188, 7/216) Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 770 C, D Reddemann (CDU/CSU) . . . . 770 C, D Wohlrabe (CDU/CSU) 770 D Fragen 1 und 2 — Drucksache 7/216 — des Abg. Reddemann (CDU/CSU) : Beschluß der Bundesregierung betr. Einstellung der Erstattung der Visagebühren für DDR-Reisen — Ersuchen von dritter Seite Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 770 D, 771 B, C, D, 772 B, C, D, 773 A Reddemann (CDU/CSU) . 771 A, B, C, D Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . . 772 A Dr. Marx (CDU/CSU) 772 B Dr. Kliesing (CDU/CSU) 772 C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 772 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 772 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 773 A II Deutscher Bundestag-7. Wahlperiode— 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973 Fragen 3 und 4 — Drucksache 7/216 —des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU): Abstimmung der Maßnahme der Bundesregierung mit dem Senat von Berlin — Erklärung des Regierenden Bürgermeisters von Berlin vor dem Abgeordnetenhaus betr. Erstattung der Visagebühren Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 773 B, C, D, 774 A, C, D, 775 A, B, C, D, 776 A, B Wohlrabe (CDU/CSU) 773 C,D, 774 A, B Dr. Marx (CDU/CSU) 774 D Amrehn (CDU/CSU) 775 A Heyen (SPD) 775 B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 775 C Dr. Hupka (CDU/CSU) 775 D Reddemann (CDU/CSU) 776 A Mattick (SPD) 776 A Frage 5 — Drucksache 7/216 — des Abg Jäger (Wangen) (CDU/CSU) : Erklärung des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar betr. die Visagebühren der DDR-Regierung Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 776 B, C Jäger (Wangen ) (CDU/CSU) . . 776 B, C Frage 6 — Drucksache 7/216 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU): Erhöhung der Haushaltsplanansätze für die Begegnung der Menschen in Deutschland Herold, Pari. Staatssekretär (BMB) . 776 D, 777 A, B, C, D, 778 A, B, C Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . 776 D, 777 A Amrehn (CDU/CSU) 777 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 777 C Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . 777 C Mattick (SPD) 777 D Dr. Marx (CDU/CSU) 778 A Dr. Schmude (SPD) 778 B Wohlrabe (CDU/CSU) 778 B Frage A 6 — Drucksache 7/188 — des Abg. Gerster (Mainz) (CDU/CSU) : Verordnung des Chefs des Bundeskanzleramtes zum Waffengebrauch vom 22. Januar 1973 Grabert, Staatssekretär (BK) . . . 778 D, 779 B, C Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . . 779 A Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . . 779 B Berger (CDU/CSU) . . . . . . . 779 C Frage A 38 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Standpunkt des Bundesfinanzhofs betr. die Belastung der Familie durch Zwillinge Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 779 D Frage A 40 — Drucksache 7/188 — des Abg. von Bockelberg (CDU/CSU) : Gesetzliche Neuregelung zur Gleichbehandlung von Einkommensteuerpflichtigen und Lohnsteuerpflichtigen auf Grund der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 25. April 1972 Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 780 A, B von Bockelberg (CDU/CSU) . . . . 780 B Frage A 41 — Drucksache 7/188 — des Abg. Heyen (SPD) : Umrüstung von Transportfahrzeugen im Berlin-Verkehr nach dem Verplombungsgesetz Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 780 C, D Heyen (SPD) 780 D Fragen A 43 und 44 — Drucksache 7/188 — des Abg. Berger (CDU/CSU) : Erhöhung des Pensionsfreibetrages von 25 auf 30 v. H. und Überprüfung des von der Bundesregierung vorgesehenen Höchstfreibetrages von 3600 DM Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 781 A, B, C, D, 782 A Berger (CDU/CSU) . 781 A, B, D, 782 A Höcherl (CDU/CSU) . . . . . 781 B, C Frau Funcke, Vizepräsident . . . 781 C Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . . 782 A Frage A 45 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Empfehlungen der EWG-Kommission betr. Dämpfung des Preisanstiegs durch Begrenzung der Finanzierungssalden in den Haushaltsplänen Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 782 B Fragen A 50, 51 und 56 — Drucksache 7/188 — der Abg. Dr. Zeitel und Höcherl (CDU/CSU) : Anteil der über den realen Einkommenszuwachs hinausgehenden Mehr- einnahmen bei der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer in den Jahren 1971 und 1972, steuerrechtliche Folgerungen hieraus und Indizierung des Steuertarifs nach den Lebenshaltungskosten Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 783 A, C, D, 784 A, B, C Dr. Zeitel (CDU/CSU) 783 A, C, D, 784 A Höcherl (CDU/CSU) 784 B Dr. Häfele (CDU/CSU) 784 C Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (zur GO) 784 C Aktuelle Stunde Erstattung der Visagebühren für DDR-Reisen Reddemann (CDU/CSU) 784 D Bahr, Bundesminister . 785 D, 789 C Dr. Arndt (Berlin) (SPD) 786 D Wohlrabe (CDU/CSU) 787 D Heyen (SPD) 788 C Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . 790 C Ronneburger (FDP) 791 C Höhmann (SPD) 792 A Dr. Abelein (CDU/CSU) 793 B Metzger (SPD) 794 B Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . 795 B Mattick (SPD) 795 C Dr. Marx (CDU/CSU) 796 B Franke, Bundesminister (BMB) . 797 C Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zur Beratenden Versammlung des Europarats (Drucksache 7/194) 798 C Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Schuldenausschusses bei der Bundesschuldenverwaltung (Drucksache 7/196) 798 C Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Deutschen Bundespost (Drucksache 7/l97) 798 C Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt (Drucksache 7/198) 798 C Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder für den Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt (Drucksache 7/199) 798 D Wahl der Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses (Drucksache 7/200) . . . . 798 D Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Einsetzung eines Ausschusses zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung (Drucksache 7/201) 798 D Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Beirat für handelspolitische Vereinbarungen (Drucksache 7/222) . . 799 A Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Enquete-Kommission Verfassungsreform (Drucksache 7/214 [neu]) . . 799 A Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Enquete-Kommission Auswärtige Kulturpolitik (Drucksache 3/215 [neu]) 799 A Entwurf eines Zweiten Steuerreformgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache 7/78) — Erste Beratung Schmidt, Bundesminister (BMF) . . 799 B Dr. Häfele (CDU/CSU) 801 A Offergeld (SPD) . . . . . . . 802 D Dr. Vohrer (FDP) . . . . . . 804 C von Bockelberg (CDU/CSU) . . . 806 D Huonker (SPD) 808 A Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 810 B Frau Funcke (FDP) . . . . . . 812 B Dr. Weber (Köln) (SPD) 814 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und der Verordnung über das Erbbaurecht (Bundesrat) (Drucksache 7/62) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung über das Erbbaurecht (Drucksache 7/118) — Erste Beratung Orgaß (CDU/CSU) . . . . . . . 816 B Gnädinger (SPD) 817 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (SPD, CDU/CSU, FDP) (Drucksache 7/86); Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache 7/186) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 819 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache 7/173); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/219), Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache 7/217) — Zweite und dritte Beratung — 819 B IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode —17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973 Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu der 24. und 25. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschafts-Verordnung (Drucksachen 7/39, 7/151, 7/218) . . . . 819 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. Februar 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die deutsche Gerichtsbarkeit für die Verfolgung bestimmter Verbrechen (Drucksache 7/130) — Erste Beratung — . . . 819 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Drucksache 7/97) — Erste Beratung — 819 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksache 7/111) — Erste Beratung — 820 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes (Bundesrat) (Drucksache 7/181) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 820 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes) (Drucksache 7/178) — Erste Beratung — 820 A Beratung des Berichts der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenanpassungsbericht 1973) und des Gutachtens des Sozialbeirats (Drucksache 7/88) 820 B Entwurf eines Gesetzes zur Herabsetzung des Volljährigkeitsalters (Abg. Rollmann, Dr. Abelein, Frau Stommel, Sauer [Salzgitter], Kunz [Berlin], Picard, Schröder [Lüneburg] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/206) — Erste Beratung 820 C Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) (Drucksache 7/179) — Erste Beratung — . . . . 820 C Nächste Sitzung 820 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 821* A Anlage 2 Antwort des Bundesministers Dr. Vogel (BMBau) auf die Frage A 5 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Berücksichtigung geeigneter Standorte in wirtschaftsschwachen Gebieten bei der Neueinrichtung von Behörden und bei neuen Hochschulbauten 821* B Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 39 — Drucksache 7/188 — der Abg. Frau Funcke (FDP) betr. die Auffassung der Länderfinanzverwaltungen hinsichtlich Rückstellungen für die Kosten des Jahresabschlusses . . . . . . . . . . . . 822* A Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 42 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Graf Lambsdorff (FDP) betr. Maßnahmen gegen den Schmuggel von Zigaretten 822* C Deutscher Bundestag -7. Wahlperiode— 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973 727 17. Sitzung Bonn, den 22. Februar 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner *23. 2. von Alten-Nordheim 12. 3. Dr. Arndt (Berlin) " 23. 2. Dr. Artzinger *23. 2. Blumenfeld **3. 2. Dr. Burgbacher *23. 2. Fellermaier *23. 2. Flämig *23. 2. Hauck 23. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) *23. 2. Kaffka 23. 2. Kiep 23. 2. Lange *23. 2. Lautenschlager *23. 2. Lücker *23. 2. Dr. Martin 24. 2. Memmel *23. 2. Opitz 23. 2. Prinz zu Sayn-Wittgenstein 24. 2. Dr. Schulz (Berlin) 23. 2. Schwabe *23. 2. Seibert 23. 2. Dr. Freiherr von Spies 23. 2. Springorum *22. 2. Dr. Starke (Franken) *23. 2. Todenhoefer 15. 3. Dr. Wendig 23. 2. Frau Will-Feld 24. 2. Wischnewski 23. 2. Dr. Wittmann 16. 3. Wolfram *23. 2. Baron von Wrangel 24. 2. Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Anlage 2 Antwort des Bundesministers Dr. Vogel vom 22. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/188 Frage A 5) : Welche Möglichkeiten Bundesregierung - unter Beachtung der Ziele der Raumordnung - bei der Neueinrichtung von Behörden des Bundes sowie bei neuen Hochschubauten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe, geeignete Standorte in den wirtschaftsschwachen Gebieten, insbesondere im Zonenrandgebiet, zu berücksichtigen? Die Bundesregierung will durch ihre Förderungsmaßnahmen in den hinter der allgemeinen Entwicklung zurückgebliebenen Gebieten, insbesondere im Zonenrandgebiet, Lebens- und Arbeitsbedingungen schaffen, die denen im übrigen Bundesgebiet gleichwertig sind. Das setzt voraus, daß eine weitere Zunahme von Bevölkerung und Arbeitsplätzen in den bestehenden Verdichtungsräumen nicht gefördert wird. Nur dann ergeben sich Möglichkeiten, den begrenzten Zuwachs an Entwicklungspotential be- Anlagen zum Stenographischen Bericht vorzugt in die wirtschaftsschwachen Räume zu lenken. Deshalb ist die Bundesregierung bestrebt, neu aufzubauende Bundesdienststellen bevorzugt in geeigneten Standorten in den hinter der allgemeinen Entwicklung zurückgebliebenen Gebieten und insbesondere im Zonenrandgebiet zu errichten. Allerdings sind bei der Festlegung der Standorte von Bundeseinrichtungen jeweils auch die Funktionen dieser Einrichtungen mit zu berücksichtigen, die im Einzelfall Standortentscheidungen zuungunsten der hinter der allgemeinen Entwicklung zurückgebliebenen Gebiete zur Folge haben können. Nachdem zwischen Bund und Ländern in einer Entschließung der Ministerkonferenz für Raumordnung vom 21. November 1968 über „raumordnerische Gesichtspunkte zur Frage des Sitzes und Zuständigkeitsbereiches von größeren Verwaltungsdienststellen" (vgl. Anlage S. 12) Einvernehmen über die Prinzipien der Standortfestlegung erzielt wurde, sollen im Rahmen des aufzustellenden Bundesraumordnungsprogrammes und des dort festzulegenden großräumigen Rasters der anzustrebenden Raum- und Siedlungsstruktur Prioritäten für jene Standorte dargestellt werden, in denen aus raumordnerischer Sicht eine Verstärkung des tertiären Bereiches (hier: Standort von Verwaltungsdienststellen) zweckmäßig ist. Die Entscheidung über die Gründung neuer Hochschulen und damit auch über die Festlegung geeigneter Hochschulstandorte ist zunächst Sache der Länder. Der Wissenschaftsrat hat mit Zustimmung der Länder eine Empfehlung „Zur Planung neuer Hochschulen" (Juli 1971) verabschiedet, in der Kriterien zur Bestimmung von Hochschulstandorten entwickelt wurden. Danach soll in einer Untersuchung der künftige Einzugsbereich der geplanten Hochschule dargelegt werden, wobei unter Berücksichtigung der Ziele von Raumordnung und Landesplanung längerfristige Kapazitätsplanungen mit der zu erwartenden regionalen Nachfrage nach Studienplätzen abzustimmen sind. Außerdem werden Angaben über das allgemeine regionale Wachstum sowie über die wirtschaftliche und soziale Struktur der jeweiligen Region für erforderlich gehalten. Mit einer geplanten Neugründung soll eine Entlastung bestehender Hochschulen und zugleich eine bessere Versorgung der bisher hochschulmäßig weniger erschlossenen Gebiete mit Hochschuleinrichtungen erreicht werden (sog. Regionalisierung der Bildungsangebote im Hochschulbereich). Die Bundesregierung wird sich künftig verstärkt um eine Berücksichtigung der Ziele von Raumordnung und Landesplanung bei der Hochschulplanung der Länder bemühen, insbesondere dann, wenn die Bundesregierung gemäß § 4 Abs. 2 des Hochschulbauförderungsgesetzes (HBFG) eine neue Rechtsverordnung zur Aufnahme weiterer Hochschulen oder Hochschuleinrichtungen in die Anlage (Hochschulverzeichnis) zum HBFG vorbereitet. Das entspricht auch einer Empfehlung des Wissenschaftsrates vom 17. November 1972. 822* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode —13. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973 Gerade bei den Standortentscheidungen der im Zonenrandgebiet gelegenen Hochschulneugründungen Kassel und Bayreuth wurden raumordnungspolitische Belange berücksichtigt. In den kommenden Jahren sind weitere Standortentscheidungen vor allem für die Bereiche Flensburg, Lüneburg (in Abstimmung mit Hamburg) sowie Fulda zu erwarten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 22. Februar 1973 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache 7/188 Frage A 39) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Länderfinanzverwaltungen, daß die Kosten für den Jahresabschluß (Pflichtprüfung, Steuerberatung) nicht in dem Jahr zurückgestellt werden könnten, auf das sie entfallen, obwohl der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 24. August 1972 die regelmäßig entstehenden Prüfungs- und Beratungskosten ausdrücklich ausnahm, als es um die Nichtanerkennung von Rückstellungen für Kosten aus einer steuerlichen Betriebsprüfung ging? Die Frage, ob am Ende eines Wirtschaftsjahres Rückstellungen für die Jahresabschluß- und Beratungskosten gebildet werden können, ist umstritten. § 152 Absatz 7 und 9 des Aktiengesetzes 1965, der über § 5 des Einkommensteuergesetzes auch für den steuerlichen Bereich zu beachten ist, könnte entnommen werden, daß derartige Rückstellungen nicht zulässig sind. Nach diesen Vorschriften ist nämlich weder die Bildung von Aufwandsrückstellungen --- von bestimmten im Gesetz genannten, hier jedoch nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen — noch die Bildung sogenannter antizipativer Rechnungsabgrenzungsposten möglich. Hierauf stützt sich die Auffassung der Finanzverwaltung, auf die in der gestellten Frage Bezug genommen wird. Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. 8. 1972 steht dem nicht entgegen, weil es zu einem Streitfall vor dem Inkrafttreten des Aktiengesetzes 1965 und des § 5 Einkommensteuergesetz in der jetzigen Fassung ergangen ist. Das Bundesfinanzministerium wird jedoch im Hinblick auf die Kritik, auf die die Auffassung der Finanzverwaltung gestoßen ist, die umstrittene Frage noch einmal mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtern. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 22. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Graf Lambsdorff (FDP) (Drucksache 7/188 Frage A 42) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dem Schmuggel von Zigaretten, der nach der Erhöhung der Tabaksteuer im September letzten Jahres stark zugenommen hat, entgegenzuwirken, insbesondere den organisierten Fahrten von Gruppen aus grenznahen Gebieten, die mehrmals an einem Tag die Grenze passieren und dabei jedesmal die Freigrenze in Anspruch nehmen? Die Bundesregierung hat auf die Zunahme des Zigarettenschmuggels sofort reagiert. Sie hat die Zollstellen an der Grenze zu den Benelux-Ländern und zur Schweiz schon im Oktober 1972 und erneut im Januar 1973 angewiesen, die Kontrollmöglichkeiten wieder voll auszunutzen. Dazu gehört die verstärkte Überwachung der „grünen Grenze" und des grenzüberschreitenden Verkehrs, vor allem des Reiseverkehrs, dessen Flüssigkeit jedoch gewährleistet bleiben muß. Dazu gehört außerdem der gezielte Einsatz motorisierter Sondertrupps, die schon vor einem Jahr zur Bekämpfung des Rauschgift- und Waffenschmuggels gebildet worden sind. Gegen organisierte Gruppenfahrten über die Grenze ist rechtlich selbst dann nichts einzuwenden, wenn sie vor allem dem Zweck dienen, die Freimengen auszunutzen. Bewohner grenznaher Gemeinden dürfen jedoch grundsätzlich nur 40 Zigaretten am Tag abgabenfrei einführen. Nur wenn sie nachweisen, daß die Fahrt über einen 15 km tiefen Streifen jenseits der Grenze hinausgeführt hat, steht ihnen die Freimenge des großen Reiseverkehrs zu (300 Zigaretten aus EWG-Ländern, 200 Zigaretten aus Drittländern). Wird festgestellt, daß jemand mehrmals täglich die Freimenge mitführt, besteht Anlaß zu der Besorgnis, daß die Einfuhr aus geschäftlichen Gründen erfolgt. In diesem Fall ist die Abgabenfreiheit rechtlich ausgeschlossen. Den faktischen Möglichkeiten des Zolls, solche mehrmaligen Einreisen am Tag aufzudecken, sind allerdings wegen der zahlreichen Grenzübergangsstellen und der Dichte des Reiseverkehrs, der nun einmal flüssig bleiben muß, natürlich gewisse Schranken gesetzt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Gerhard Orgaß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine verehrten Damen! Meine Herren! Da der Ältestenrat im Hinblick auf die heutige Tagesordnung beschlossen hat, daß zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung über das Erbbaurecht — Drucksache 7/118 — in der ersten Lesung keine Debatte geführt werden soll, habe ich namens der Fraktion der CDU/CSU folgende Erklärung abzugeben:
    Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, daß die Bundesregierung zu Beginn der Arbeit des Par-
    laments eine Vorlage zum Erbbaurecht eingebracht hat.
    Wir sind jedoch aufs äußerste enttäuscht und befremdet darüber, daß diese Regierung sich nicht scheute, ihren in der vergangenen Legislaturperiode vorgelegten Gesetzentwurf, der seinerzeit vom Bundesrat und von der Fachwelt als völlig unzulänglich und das Problem nicht lösend angesehen wurde, unverändert erneut einzubringen, denn er bedeutet für die Betroffenen, die zu Recht auf den Gesetzgeber hoffen, nur eine Vergrößerung der Rechtsunsicherheit. Dieser Gesetzentwurf genügt nicht zur Regelung des Problems, sondern ist allenfalls geeignet, als Arbeitsbeschaffungsprogramm für die Justiz zu dienen.
    Eine gesetzliche Lösung des immer drängender werdenden Problems des Erbbaurechtes ist dringend erforderlich, da sich im Verlauf der letzten zehn Jahre herausgestellt hat, daß das im Jahre 1919 geschaffene Rechtsinstitut Erbbaurecht — ursprünglich als ein Mittel zur Vermögensbildung für breite Schichten der Bevölkerung gedacht — sich im Laufe des letzten Jahrzehnts durch die Entwicklung der Bodenwertverhältnisse geradezu ins Gegenteil verkehrt hat.
    Während es in der Erbbaurechtsverordnung heißt: „Der Erbbauzins muß nach Zeit und Höhe für die ganze Erbbauzeit im voraus bestimmt sein", sind im Laufe der Zeit in zunehmendem Maße die Erbbaugeber dazu übergegangen, sogenannte Zinsgleitklauseln in die Verträge einzubauen, die sich nicht darauf beschränken, den Geldwertverfall oder die gestiegenen Lebenshaltungskosten aufzufangen, sondern sich an — oft fiktiven — Bodenwertsteigerungen orientieren. In zunehmendem Maße haben die Gerichte in dieser Richtung entschieden, und es liegen Urteile vor — so ein Urteil des Landgerichts Hamburg —, die selbst dort, wo ursprünglich keine Gleitklausel vereinbart war, Verträge aufhoben mit der Begründung des Wegfalls der Geschäftsgrundlage.
    Ergebnis: Vielfache, an den Bodenwertsteigerungen orientierte, gerichtlich sanktionierte Erhöhungen des Erbbauzinses, die die Betroffenen in unerträgliche Situationen bringen, da sie die exorbitant gestiegenen Zinsforderungen bei gleichbleibender Nutzung ihres Grundstücks nicht aufbringen können und deshalb Gefahr laufen, ihr Eigentum aufgeben zu müssen. Hier ist der Gesetzgeber dringend aufgerufen, ordnend einzugreifen.
    Deshalb hat die CDU/CSU-Fraktion bereits in der 5. Legislaturperiode, im Januar 1967, durch die Bundestagsdrucksache V/1337 einen Gesetzesantrag gestellt, der jedoch unter den damaligen Ministern Heinemann und Jahn schließlich im Justizministerium hängengeblieben ist. In der Folgezeit, nämlich in der 6. Periode, wiesen CDU-Abgeordnete in der Fragestunde des Parlaments immer wieder auf die Dringlichkeit der Änderung des Erbbaurechtes hin und wurden zunächst von der Regierung abschlägig beschieden, da die Regierung im Parlament die Meinung vertrat, gesetzgeberische Maßnahmen seien noch nicht nötig. Erst auf eine wiederholte Anfrage
    Deutscher Bundestag-7. Wahlperiode— 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973 817
    Orgaß
    im Juni 1971 erklärte sich die Regierung zum Handeln bereit.
    Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion legte schließlich einen Fraktionsantrag zur Änderung des Erbbaurechtes, Drucksache V1/3091 vom Februar 1972, vor, worauf dann die Bundesregierung mit einer Gesetzesvorlage, Drucksache VI/3386 vom April 1972, nachzog. Dieser Regierungsentwurf wurde vom Bundesrat wie wir meinen durchaus berechtigt auf das Heftigste kritisiert. Der Ausschuß für Städtebau und Wohnungswesen des 6. Deutschen Bundestages beschäftigte sich eingehend mit der Problematik und veranstaltete ein öffentliches Anhörungsverfahren.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Auch hier hat der Regierungsentwurf vernichtende Kritik erfahren, weil er nach Aussage vieler Fachkreise statt konkreter Maßstäbe für die Betroffenen und die Gerichte eine Flucht in eine Generalklausel mit einer Reihe völlig unbestimmter Rechtsbegriffe beinhalte. Ich möchte alle Interessierten bitten, sich einmal das Stenographische Protokoll des Anhörverfahrens anzusehen. Dann werden sie dieses alles bestätigt finden.

    (Abg. Wienand: Schicken Sie uns das zu!)

    Deshalb wurde zu Recht kritisiert, daß durch eine solche Klausel die Rechtsunsicherheit entscheidend erhöht würde und daß es für die Praxis einfach unmöglich sei, mit einer solchen Verordnung zu arbeiten, ja daß es gerade dazu führen würde, daß jeder einzelne strittige Fall nur durch gerichtliche Verfahren jeweils erneut entschieden werden könne.
    Auf der Basis dieser Erkenntnis wurde im Ausschuß für Städtebau und Wohnungswesen des 6. Deutschen Bundestages und einer daraus gebildeten sogenannten Kleinen Kommission ein neuer Gesetzestext durch die CDU/CSU eingebracht,

    (Abg. Wienand: Was „erklären" Sie jetzt, Herr Kollege?)

    der konkrete Rechtsbegriffe beinhaltete, weil er den Anspruch auf Erhöhung des Erbbauzinses nur soweit zuließ, als er sich an der Erhöhung der allgemeinen Lebenshaltungskosten, der erhöhten Nutzung eines Erbbaurechtes und schließlich an der Änderung des Grundstückswertes infolge von eigenen Aufwendungen des Erbbaugebers orientierte. Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion, der dort gestellt wurde, schließt auch die Vorstellung der Regierung aus, daß die Beweislast im Falle einer Erhöhung beim Erbbaunehmer zu liegen habe, weil wir der Meinung sind, daß derjenige, der den Vorteil nutzen will, ihn auch begründen muß. Es geht nicht an, vom Erbbaunehmer den Nachweis zu verlangen, daß die vom Erbbaugeber geforderte Erhöhung unberechtigt ist.
    Die Mitglieder dieser „Kleinen Kommission" aller Parteien hatten sich über diese von uns vorgelegte Gesetzesformulierung bereits weitestgehend geeinigt. Auch die Mitglieder der SPD hatten ja den Regierungsentwurf nach dem Hearing wie eine heiße Kartoffel fallen lassen. — Nur durch die vorzeitige Auflösung des 6. Deutschen Bundestages konnte diese Gesetzesformulierung nicht mehr zum
    Tragen kommen, was wir sicherlich alle gemeinsam bedauern.
    Die CDU/CSU-Fraktion hat nur wegen der Eilbedürftigkeit des Problems jetzt auf einen erneuten Gesetzentwurf verzichtet, wird jedoch auf der Basis der damaligen Beratungen im Ausschuß erneut einen Antrag der Gestalt, wie ich ihn hier fixiert habe, einbringen. Sie geht davon aus, daß dieser weitgehend auch als Beratungsgrundlage für die zuständigen Ausschüsse dienen wird. Denn nach der Qualität des vorgelegten Regierungsentwurfs kann dieser bestenfalls als eine parlamentarische Krücke angesehen werden, die es dem Parlament ermöglicht, nach den parlamentarischen Spielregeln die Behandlung der Materie in den zuständigen fachlichen Ausschüssen überhaupt erst durchzuführen.
    Die Opposition wird durch ihre konstruktive Mitarbeit in den Ausschüssen dafür Sorge tragen, daß die Änderung der Erbbaurechtsverordnung in einer Weise erfolgt, die allen Betroffenen eine rechtliche Klarstellung und sozial gerechte Lösung garantiert.

    (Beifall bei der CDU CSU.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordneter Gnädinger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz-Joachim Gnädinger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Obwohl vereinbart ist, daß heute zu diesem Tagesordnungspunkt nur Erklärungen abgegeben werden sollen, scheint es doch notwendig zu sein, in ganz kurzen Worten auf das einzugehen, was Herr Orgaß hier gesagt hat.
    [ch meine, wir sollten der Bundesregierung dafür dankbar sein, daß sie durch die zügige Einbringung dieses Gesetzentwurfs eine Beratung im Parlament ermöglicht. Ich meine auch, Herr Orgaß, es wäre vielleicht doch besser gewesen, wenn wir es so gemacht hätten, wie wir es ursprünglich vereinbart hatten: daß zunächst ich gesprochen hätte, damit ich Sie über den Beratungsstand innerhalb der Koalitionsfraktionen hätte aufklären können. Dann wäre Ihre ganze Aufregung, die Sie hier vorgespielt haben, nicht notwendig gewesen.
    Eine zweite Bemerkung dazu: Es trifft nicht zu, daß der Antrag von CDU-Abgeordneten, der in der 5. Legislaturperiode hier gestellt worden ist, im Justizministerium hängengeblieben sei. Lesen Sie einmal die Protokolle des Rechtsausschusses aus dem 5. Deutschen Bundestag nach, dann werden Sie finden, daß die CDU-Mehrheit in dem dortigen Rechtsausschuß diejenige war, die diesen CDU-Gruppenantrag zu Fall gebracht hat. Das ist ganz klar und eindeutig.

    (Beifall bei der SPD. Abg. Mick: Wer hatte denn die Mehrheit im Ausschuß?)

    Ich darf vielleicht Herrn Kollegen Orgaß noch etwas sagen, der davon gesprochen hat, der Entwurf der Regierung sei im Bundesrat nicht glimpflich behandelt worden. Ich weiß nicht, Herr Orgaß, was im Bundesrat gesagt worden wäre, wenn der Antrag der Opposition in der letzten Legislaturperiode dort zur Beratung angestanden hätte. Darüber können
    818 Deutscher Bundestag— 7. Wahlperiode —17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973
    Gnädinger
    wir uns vielleicht im Ausschuß noch einmal unterhalten.

    (Abg. Orgaß: Im Hearing ist unser Antrag weiß Gott besser behandelt worden!)

    — Herr Orgaß, ich muß hier eine Erklärung für die beiden Koalitionsfraktionen abgeben und möchte deshalb zügig vorankommen.
    Wir jedenfalls halten das Institut des Erbbaurechts für eine bedeutende Sache im sozialen Rechtsstaat, und wir meinen, daß sich durch die Neubelebung des Erbbaurechtsgedankens diese Bedeutung noch gesteigert hat und weiter steigern wird. Wir sehen allerdings im Erbbaurecht nicht nur ein Mittel zur Eigentumsbildung für breite Schichten unserer Bevölkerung, sondern wir sehen darin zugleich und vor allem ein wichtiges Element für eine neue Bodenordnung.
    In den Erbbaurechtsverträgen wird oft vereinbart, daß auf der Grundlage von Gleitklauseln der Erbbaugeber eine Erhöhung des ursprünglich vereinbarten jährlichen Erbbauzinses verlangen kann. Dieser Umstand wäre sicher dann kein Anlaß zu einer Gesetzesinitiative, wenn die Anhebung dieser Zinsen sich in vertretbaren Grenzen gehalten hätte. Aber gerade die Praxis auf diesem Gebiet zeigt, daß dies leider nicht der Fall ist. Viele Zeitschriften, die z. B. meine Fraktion erhalten hat, zeigen eben, daß viele Erbbaunehmer sich Zinsanhebungen in der Größenordnung von oftmals mehreren hundert Prozent gefallen lassen müssen. Wir haben sogar einen Einzelfall, wo die Anhebung 1800 % betragen hat. Derartige Anhebungen, deren Ausmaß oft nicht vorhersehbar ist, können die Erbbauberechtigten in eine ernste wirtschaftliche Situation bringen. Daß es sich dabei nicht um Einzelfälle handelt, hat eine Anhörung von Sachverständigen und Betroffenen im 6. Deutschen Bundestag gezeigt. Ich meine, es ist die Pflicht des Gesetzgebers, hier Abhilfe zu schaffen.
    Aus diesem Grunde wird von den Koalitionsfraktionen ausdrücklich anerkannt, daß die Bundesregierung durch die sofortige Wiedereinbringung des Gesetzesvorschlags der vergangenen Legislaturperiode die Möglichkeit geschaffen hat, in diesem Bundestag zu einer baldigen Neuregelung zu kommen. In diesem Zusammenhang möchte ich stellvertretend für den Herrn Bundesminister der Justiz seinem Staatssekretär, der hier heute ausharrt, für die Vorarbeiten noch einmal recht herzlich danken.
    Inhaltlich wird es darum gehen, durch eine gesetzliche Regelung zu einer Verlangsamung des Zinsanstiegs zu kommen und dadurch einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen der Erbbauberechtigten und der Erbbaugeber zu schaffen. Das Erbbaurecht muß seinen ursprünglichen sozialen Charakter wiedererlangen.

    (Abg. Mick: Sehr richtig!)

    Bitte lassen Sie mich im Rahmen dieser ersten Lesung aus der Sicht der Koalitionsfraktionen noch kurz zu drei wesentlichen Punkten Stellung nehmen.
    Erstens. Wir sind der Auffassung, daß das Ziel einer Begrenzung des Zinsanstieges durch eine all-
    gemeingehaltene Generalklausel allein nicht erreicht werden kann. Eine Vorschrift, die lediglich besagt, daß ein Anspruch auf Erhöhung nur zulässig ist, wenn dies im Einzelfall der Billigkeit entspricht, scheint nicht ausreichend zu sein. Eine solche Billigkeitsklausel würde sowohl bei den Vertragspartnern als auch bei den Gerichten zu neuen Unsicherheiten führen. Sie wäre sicherlich — hier stimmen wir überein — ein Anlaß zu einer steigenden Zahl von gerichtlichen Auseinandersetzungen.
    Was wir wollen, ist ein klarer und handlicher Maßstab für die Begrenzung des Anstiegs der Erbbauzinsen. In der Auseinandersetzung um eine Lösung wurde von seiten des Bundesrates der Vorschlag gemacht, die Steigerung der Lebenshaltungskosten zur Grundlage der Begrenzung zu machen. Ich meine aber, daß die Einführung des Lebenshaltungskostenanstiegs als starre Obergrenze auf entscheidende wirtschaftspolitische Bedenken stößt. Die beiden Koalitionsfraktionen gehen davon aus, daß bei den Beratungen in den Ausschüssen des Bundestages eine Lösung gefunden wird, die zwar vom Grundsatz der Billigkeit ausgeht, dem Richter bei der Entscheidung in der Frage, was im Regelfall billig ist, jedoch die Heranziehung des Lebenshaltungskostenindexes ermöglicht.
    Zu dem zweiten wesentlichen Punkt noch eine kurze Bemerkung. Wir sind der Auffassung, daß bei den gerichtlichen Auseinandersetzungen derjenige, der den Erhöhungsanspruch stellt, also der Erbbaugeber, auch die Beweislast dafür zu tragen hat, ob sein Anspruch gerechtfertigt ist oder nicht.
    Drittens muß darauf aufmerksam gemacht werden, daß es in den Erbbaurechtsverträgen unterschiedliche Gleitklauseln gibt. Als Maßstab für die Erhöhung der Zinsen können z. B. die Steigerung der Bodenpreise, aber auch die der Beamtengehälter oder der Weizenpreise vereinbart sein. Eine gesetzliche Regelung zur Begrenzung des Zinsanstieges sollte sich daher nicht auf eine Art solcher möglicher Klauseln beschränken, sondern sich auf alle Anknüpfungspunkte beziehen.
    Eine letzte Bemerkung zu dem vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes. Die beiden Koalitionsfraktionen begrüßen die Tendenz dieses Gesetzentwurfs. Das gilt insbesondere für die Vorschläge zur Verwalterbestellung. Es ist nach unserer Auffassung kein Zustand, wenn Wohnungsbaugesellschaften die Rechte der Wohnungseigentümer durch das unbefristete Installieren von Verwaltern beschneiden. Allerdings wird man über Einzelheiten — das gilt für beide Gesetze — in den Ausschüssen noch eingehend beraten müssen.
    Die Koalitionsfraktionen sind entschlossen, die Beratungen dieser Gesetze in den Ausschüssen zügig voranzutreiben. Namens der SPD- und FDP-Fraktion beantrage ich, den Überweisungsvorschlägen des Ältestenrates zuzustimmen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Deutscher Bundestag-7. Wahlperiode— 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973 819