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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 17. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . 727 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 727 B Amtliche Mitteilung 727 C Wahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses (Drucksache 7/193) . . . 727 C Aussprache über den Agrarbericht 1973 der Bundesregierung (Drucksachen 7/146, 7/147, 7/148) 727 D Bewerunge (CDU/CSU) . . . . 727 D Frau Renger, Präsident . . . . 732 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 732 A Gallus (FDP) 736 A Kiechle (CDU/CSU) 741 A Dr. Friderichs, Bundesminister (BMW) 746 B Sander (SPD) 749 B Dr. Vogel, Bundesminister (BMBau) 751 B Dr. Ritz (CDU/CSU) 752 A Dr. Vohrer (FDP) 755 B Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) . 758 A Susset (CDU/CSU) 760 B Frehsee (SPD) 761 C Ertl, Bundesminister (BML) . . . 763 C Absetzung der Punkte 2 und 3 von der Tagesordnung 770 B Fragestunde (Drucksachen 7/188, 7/216) Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 770 C, D Reddemann (CDU/CSU) . . . . 770 C, D Wohlrabe (CDU/CSU) 770 D Fragen 1 und 2 — Drucksache 7/216 — des Abg. Reddemann (CDU/CSU) : Beschluß der Bundesregierung betr. Einstellung der Erstattung der Visagebühren für DDR-Reisen — Ersuchen von dritter Seite Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 770 D, 771 B, C, D, 772 B, C, D, 773 A Reddemann (CDU/CSU) . 771 A, B, C, D Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . . 772 A Dr. Marx (CDU/CSU) 772 B Dr. Kliesing (CDU/CSU) 772 C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 772 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 772 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 773 A II Deutscher Bundestag-7. Wahlperiode— 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973 Fragen 3 und 4 — Drucksache 7/216 —des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU): Abstimmung der Maßnahme der Bundesregierung mit dem Senat von Berlin — Erklärung des Regierenden Bürgermeisters von Berlin vor dem Abgeordnetenhaus betr. Erstattung der Visagebühren Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 773 B, C, D, 774 A, C, D, 775 A, B, C, D, 776 A, B Wohlrabe (CDU/CSU) 773 C,D, 774 A, B Dr. Marx (CDU/CSU) 774 D Amrehn (CDU/CSU) 775 A Heyen (SPD) 775 B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 775 C Dr. Hupka (CDU/CSU) 775 D Reddemann (CDU/CSU) 776 A Mattick (SPD) 776 A Frage 5 — Drucksache 7/216 — des Abg Jäger (Wangen) (CDU/CSU) : Erklärung des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar betr. die Visagebühren der DDR-Regierung Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 776 B, C Jäger (Wangen ) (CDU/CSU) . . 776 B, C Frage 6 — Drucksache 7/216 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU): Erhöhung der Haushaltsplanansätze für die Begegnung der Menschen in Deutschland Herold, Pari. Staatssekretär (BMB) . 776 D, 777 A, B, C, D, 778 A, B, C Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . 776 D, 777 A Amrehn (CDU/CSU) 777 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 777 C Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . 777 C Mattick (SPD) 777 D Dr. Marx (CDU/CSU) 778 A Dr. Schmude (SPD) 778 B Wohlrabe (CDU/CSU) 778 B Frage A 6 — Drucksache 7/188 — des Abg. Gerster (Mainz) (CDU/CSU) : Verordnung des Chefs des Bundeskanzleramtes zum Waffengebrauch vom 22. Januar 1973 Grabert, Staatssekretär (BK) . . . 778 D, 779 B, C Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . . 779 A Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . . 779 B Berger (CDU/CSU) . . . . . . . 779 C Frage A 38 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Standpunkt des Bundesfinanzhofs betr. die Belastung der Familie durch Zwillinge Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 779 D Frage A 40 — Drucksache 7/188 — des Abg. von Bockelberg (CDU/CSU) : Gesetzliche Neuregelung zur Gleichbehandlung von Einkommensteuerpflichtigen und Lohnsteuerpflichtigen auf Grund der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 25. April 1972 Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 780 A, B von Bockelberg (CDU/CSU) . . . . 780 B Frage A 41 — Drucksache 7/188 — des Abg. Heyen (SPD) : Umrüstung von Transportfahrzeugen im Berlin-Verkehr nach dem Verplombungsgesetz Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 780 C, D Heyen (SPD) 780 D Fragen A 43 und 44 — Drucksache 7/188 — des Abg. Berger (CDU/CSU) : Erhöhung des Pensionsfreibetrages von 25 auf 30 v. H. und Überprüfung des von der Bundesregierung vorgesehenen Höchstfreibetrages von 3600 DM Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 781 A, B, C, D, 782 A Berger (CDU/CSU) . 781 A, B, D, 782 A Höcherl (CDU/CSU) . . . . . 781 B, C Frau Funcke, Vizepräsident . . . 781 C Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . . 782 A Frage A 45 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Empfehlungen der EWG-Kommission betr. Dämpfung des Preisanstiegs durch Begrenzung der Finanzierungssalden in den Haushaltsplänen Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 782 B Fragen A 50, 51 und 56 — Drucksache 7/188 — der Abg. Dr. Zeitel und Höcherl (CDU/CSU) : Anteil der über den realen Einkommenszuwachs hinausgehenden Mehr- einnahmen bei der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer in den Jahren 1971 und 1972, steuerrechtliche Folgerungen hieraus und Indizierung des Steuertarifs nach den Lebenshaltungskosten Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 783 A, C, D, 784 A, B, C Dr. Zeitel (CDU/CSU) 783 A, C, D, 784 A Höcherl (CDU/CSU) 784 B Dr. Häfele (CDU/CSU) 784 C Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (zur GO) 784 C Aktuelle Stunde Erstattung der Visagebühren für DDR-Reisen Reddemann (CDU/CSU) 784 D Bahr, Bundesminister . 785 D, 789 C Dr. Arndt (Berlin) (SPD) 786 D Wohlrabe (CDU/CSU) 787 D Heyen (SPD) 788 C Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . 790 C Ronneburger (FDP) 791 C Höhmann (SPD) 792 A Dr. Abelein (CDU/CSU) 793 B Metzger (SPD) 794 B Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . 795 B Mattick (SPD) 795 C Dr. Marx (CDU/CSU) 796 B Franke, Bundesminister (BMB) . 797 C Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zur Beratenden Versammlung des Europarats (Drucksache 7/194) 798 C Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Schuldenausschusses bei der Bundesschuldenverwaltung (Drucksache 7/196) 798 C Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Deutschen Bundespost (Drucksache 7/l97) 798 C Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt (Drucksache 7/198) 798 C Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder für den Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt (Drucksache 7/199) 798 D Wahl der Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses (Drucksache 7/200) . . . . 798 D Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Einsetzung eines Ausschusses zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung (Drucksache 7/201) 798 D Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Beirat für handelspolitische Vereinbarungen (Drucksache 7/222) . . 799 A Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Enquete-Kommission Verfassungsreform (Drucksache 7/214 [neu]) . . 799 A Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Enquete-Kommission Auswärtige Kulturpolitik (Drucksache 3/215 [neu]) 799 A Entwurf eines Zweiten Steuerreformgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache 7/78) — Erste Beratung Schmidt, Bundesminister (BMF) . . 799 B Dr. Häfele (CDU/CSU) 801 A Offergeld (SPD) . . . . . . . 802 D Dr. Vohrer (FDP) . . . . . . 804 C von Bockelberg (CDU/CSU) . . . 806 D Huonker (SPD) 808 A Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 810 B Frau Funcke (FDP) . . . . . . 812 B Dr. Weber (Köln) (SPD) 814 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und der Verordnung über das Erbbaurecht (Bundesrat) (Drucksache 7/62) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung über das Erbbaurecht (Drucksache 7/118) — Erste Beratung Orgaß (CDU/CSU) . . . . . . . 816 B Gnädinger (SPD) 817 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (SPD, CDU/CSU, FDP) (Drucksache 7/86); Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache 7/186) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 819 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache 7/173); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/219), Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache 7/217) — Zweite und dritte Beratung — 819 B IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode —17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973 Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu der 24. und 25. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschafts-Verordnung (Drucksachen 7/39, 7/151, 7/218) . . . . 819 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. Februar 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die deutsche Gerichtsbarkeit für die Verfolgung bestimmter Verbrechen (Drucksache 7/130) — Erste Beratung — . . . 819 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Drucksache 7/97) — Erste Beratung — 819 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksache 7/111) — Erste Beratung — 820 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes (Bundesrat) (Drucksache 7/181) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 820 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes) (Drucksache 7/178) — Erste Beratung — 820 A Beratung des Berichts der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenanpassungsbericht 1973) und des Gutachtens des Sozialbeirats (Drucksache 7/88) 820 B Entwurf eines Gesetzes zur Herabsetzung des Volljährigkeitsalters (Abg. Rollmann, Dr. Abelein, Frau Stommel, Sauer [Salzgitter], Kunz [Berlin], Picard, Schröder [Lüneburg] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/206) — Erste Beratung 820 C Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) (Drucksache 7/179) — Erste Beratung — . . . . 820 C Nächste Sitzung 820 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 821* A Anlage 2 Antwort des Bundesministers Dr. Vogel (BMBau) auf die Frage A 5 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Berücksichtigung geeigneter Standorte in wirtschaftsschwachen Gebieten bei der Neueinrichtung von Behörden und bei neuen Hochschulbauten 821* B Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 39 — Drucksache 7/188 — der Abg. Frau Funcke (FDP) betr. die Auffassung der Länderfinanzverwaltungen hinsichtlich Rückstellungen für die Kosten des Jahresabschlusses . . . . . . . . . . . . 822* A Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 42 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Graf Lambsdorff (FDP) betr. Maßnahmen gegen den Schmuggel von Zigaretten 822* C Deutscher Bundestag -7. Wahlperiode— 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973 727 17. Sitzung Bonn, den 22. Februar 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner *23. 2. von Alten-Nordheim 12. 3. Dr. Arndt (Berlin) " 23. 2. Dr. Artzinger *23. 2. Blumenfeld **3. 2. Dr. Burgbacher *23. 2. Fellermaier *23. 2. Flämig *23. 2. Hauck 23. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) *23. 2. Kaffka 23. 2. Kiep 23. 2. Lange *23. 2. Lautenschlager *23. 2. Lücker *23. 2. Dr. Martin 24. 2. Memmel *23. 2. Opitz 23. 2. Prinz zu Sayn-Wittgenstein 24. 2. Dr. Schulz (Berlin) 23. 2. Schwabe *23. 2. Seibert 23. 2. Dr. Freiherr von Spies 23. 2. Springorum *22. 2. Dr. Starke (Franken) *23. 2. Todenhoefer 15. 3. Dr. Wendig 23. 2. Frau Will-Feld 24. 2. Wischnewski 23. 2. Dr. Wittmann 16. 3. Wolfram *23. 2. Baron von Wrangel 24. 2. Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Anlage 2 Antwort des Bundesministers Dr. Vogel vom 22. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/188 Frage A 5) : Welche Möglichkeiten Bundesregierung - unter Beachtung der Ziele der Raumordnung - bei der Neueinrichtung von Behörden des Bundes sowie bei neuen Hochschubauten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe, geeignete Standorte in den wirtschaftsschwachen Gebieten, insbesondere im Zonenrandgebiet, zu berücksichtigen? Die Bundesregierung will durch ihre Förderungsmaßnahmen in den hinter der allgemeinen Entwicklung zurückgebliebenen Gebieten, insbesondere im Zonenrandgebiet, Lebens- und Arbeitsbedingungen schaffen, die denen im übrigen Bundesgebiet gleichwertig sind. Das setzt voraus, daß eine weitere Zunahme von Bevölkerung und Arbeitsplätzen in den bestehenden Verdichtungsräumen nicht gefördert wird. Nur dann ergeben sich Möglichkeiten, den begrenzten Zuwachs an Entwicklungspotential be- Anlagen zum Stenographischen Bericht vorzugt in die wirtschaftsschwachen Räume zu lenken. Deshalb ist die Bundesregierung bestrebt, neu aufzubauende Bundesdienststellen bevorzugt in geeigneten Standorten in den hinter der allgemeinen Entwicklung zurückgebliebenen Gebieten und insbesondere im Zonenrandgebiet zu errichten. Allerdings sind bei der Festlegung der Standorte von Bundeseinrichtungen jeweils auch die Funktionen dieser Einrichtungen mit zu berücksichtigen, die im Einzelfall Standortentscheidungen zuungunsten der hinter der allgemeinen Entwicklung zurückgebliebenen Gebiete zur Folge haben können. Nachdem zwischen Bund und Ländern in einer Entschließung der Ministerkonferenz für Raumordnung vom 21. November 1968 über „raumordnerische Gesichtspunkte zur Frage des Sitzes und Zuständigkeitsbereiches von größeren Verwaltungsdienststellen" (vgl. Anlage S. 12) Einvernehmen über die Prinzipien der Standortfestlegung erzielt wurde, sollen im Rahmen des aufzustellenden Bundesraumordnungsprogrammes und des dort festzulegenden großräumigen Rasters der anzustrebenden Raum- und Siedlungsstruktur Prioritäten für jene Standorte dargestellt werden, in denen aus raumordnerischer Sicht eine Verstärkung des tertiären Bereiches (hier: Standort von Verwaltungsdienststellen) zweckmäßig ist. Die Entscheidung über die Gründung neuer Hochschulen und damit auch über die Festlegung geeigneter Hochschulstandorte ist zunächst Sache der Länder. Der Wissenschaftsrat hat mit Zustimmung der Länder eine Empfehlung „Zur Planung neuer Hochschulen" (Juli 1971) verabschiedet, in der Kriterien zur Bestimmung von Hochschulstandorten entwickelt wurden. Danach soll in einer Untersuchung der künftige Einzugsbereich der geplanten Hochschule dargelegt werden, wobei unter Berücksichtigung der Ziele von Raumordnung und Landesplanung längerfristige Kapazitätsplanungen mit der zu erwartenden regionalen Nachfrage nach Studienplätzen abzustimmen sind. Außerdem werden Angaben über das allgemeine regionale Wachstum sowie über die wirtschaftliche und soziale Struktur der jeweiligen Region für erforderlich gehalten. Mit einer geplanten Neugründung soll eine Entlastung bestehender Hochschulen und zugleich eine bessere Versorgung der bisher hochschulmäßig weniger erschlossenen Gebiete mit Hochschuleinrichtungen erreicht werden (sog. Regionalisierung der Bildungsangebote im Hochschulbereich). Die Bundesregierung wird sich künftig verstärkt um eine Berücksichtigung der Ziele von Raumordnung und Landesplanung bei der Hochschulplanung der Länder bemühen, insbesondere dann, wenn die Bundesregierung gemäß § 4 Abs. 2 des Hochschulbauförderungsgesetzes (HBFG) eine neue Rechtsverordnung zur Aufnahme weiterer Hochschulen oder Hochschuleinrichtungen in die Anlage (Hochschulverzeichnis) zum HBFG vorbereitet. Das entspricht auch einer Empfehlung des Wissenschaftsrates vom 17. November 1972. 822* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode —13. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973 Gerade bei den Standortentscheidungen der im Zonenrandgebiet gelegenen Hochschulneugründungen Kassel und Bayreuth wurden raumordnungspolitische Belange berücksichtigt. In den kommenden Jahren sind weitere Standortentscheidungen vor allem für die Bereiche Flensburg, Lüneburg (in Abstimmung mit Hamburg) sowie Fulda zu erwarten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 22. Februar 1973 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache 7/188 Frage A 39) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Länderfinanzverwaltungen, daß die Kosten für den Jahresabschluß (Pflichtprüfung, Steuerberatung) nicht in dem Jahr zurückgestellt werden könnten, auf das sie entfallen, obwohl der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 24. August 1972 die regelmäßig entstehenden Prüfungs- und Beratungskosten ausdrücklich ausnahm, als es um die Nichtanerkennung von Rückstellungen für Kosten aus einer steuerlichen Betriebsprüfung ging? Die Frage, ob am Ende eines Wirtschaftsjahres Rückstellungen für die Jahresabschluß- und Beratungskosten gebildet werden können, ist umstritten. § 152 Absatz 7 und 9 des Aktiengesetzes 1965, der über § 5 des Einkommensteuergesetzes auch für den steuerlichen Bereich zu beachten ist, könnte entnommen werden, daß derartige Rückstellungen nicht zulässig sind. Nach diesen Vorschriften ist nämlich weder die Bildung von Aufwandsrückstellungen --- von bestimmten im Gesetz genannten, hier jedoch nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen — noch die Bildung sogenannter antizipativer Rechnungsabgrenzungsposten möglich. Hierauf stützt sich die Auffassung der Finanzverwaltung, auf die in der gestellten Frage Bezug genommen wird. Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. 8. 1972 steht dem nicht entgegen, weil es zu einem Streitfall vor dem Inkrafttreten des Aktiengesetzes 1965 und des § 5 Einkommensteuergesetz in der jetzigen Fassung ergangen ist. Das Bundesfinanzministerium wird jedoch im Hinblick auf die Kritik, auf die die Auffassung der Finanzverwaltung gestoßen ist, die umstrittene Frage noch einmal mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtern. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 22. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Graf Lambsdorff (FDP) (Drucksache 7/188 Frage A 42) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dem Schmuggel von Zigaretten, der nach der Erhöhung der Tabaksteuer im September letzten Jahres stark zugenommen hat, entgegenzuwirken, insbesondere den organisierten Fahrten von Gruppen aus grenznahen Gebieten, die mehrmals an einem Tag die Grenze passieren und dabei jedesmal die Freigrenze in Anspruch nehmen? Die Bundesregierung hat auf die Zunahme des Zigarettenschmuggels sofort reagiert. Sie hat die Zollstellen an der Grenze zu den Benelux-Ländern und zur Schweiz schon im Oktober 1972 und erneut im Januar 1973 angewiesen, die Kontrollmöglichkeiten wieder voll auszunutzen. Dazu gehört die verstärkte Überwachung der „grünen Grenze" und des grenzüberschreitenden Verkehrs, vor allem des Reiseverkehrs, dessen Flüssigkeit jedoch gewährleistet bleiben muß. Dazu gehört außerdem der gezielte Einsatz motorisierter Sondertrupps, die schon vor einem Jahr zur Bekämpfung des Rauschgift- und Waffenschmuggels gebildet worden sind. Gegen organisierte Gruppenfahrten über die Grenze ist rechtlich selbst dann nichts einzuwenden, wenn sie vor allem dem Zweck dienen, die Freimengen auszunutzen. Bewohner grenznaher Gemeinden dürfen jedoch grundsätzlich nur 40 Zigaretten am Tag abgabenfrei einführen. Nur wenn sie nachweisen, daß die Fahrt über einen 15 km tiefen Streifen jenseits der Grenze hinausgeführt hat, steht ihnen die Freimenge des großen Reiseverkehrs zu (300 Zigaretten aus EWG-Ländern, 200 Zigaretten aus Drittländern). Wird festgestellt, daß jemand mehrmals täglich die Freimenge mitführt, besteht Anlaß zu der Besorgnis, daß die Einfuhr aus geschäftlichen Gründen erfolgt. In diesem Fall ist die Abgabenfreiheit rechtlich ausgeschlossen. Den faktischen Möglichkeiten des Zolls, solche mehrmaligen Einreisen am Tag aufzudecken, sind allerdings wegen der zahlreichen Grenzübergangsstellen und der Dichte des Reiseverkehrs, der nun einmal flüssig bleiben muß, natürlich gewisse Schranken gesetzt.
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    Rede von Dr. Hubert Weber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Einige Bemerkungen zur Reform der Grundsteuer.
    1. Wir begrüßen diesen Entwurf, weil damit eine Ankündigung aus der Vorlage des 5. Deutschen Bundestages realisiert wird: den Gemeinden weitere Einnahmen aus der Grundsteuer von dem Zeitpunkt an zu erschließen, ab dem die neuen Einheitswerte gelten. Daraus ergeben sich Mehreinnahmen für die Gemeinden von rund 750 Millionen DM. Vorhin hat schon der Herr Kollege von der FDP ausgeführt, daß dies nicht auf dem Rücken der Mieter ausgetragen wird, weil der Unkostenfaktor Grundsteuer bei Beibehaltung der alten Bemessungsgrundlage für den größten Teil der Mietwohnungen nicht mit Mehrbelastungen bzw. maximal mit einer Erhöhung von 1% verbunden ist.
    2. Wir müssen von den Einheitswerten von 1935 wegkommen. Darin besteht Einigkeit. Denn eine Steuer, deren Bemessungsgrundlage das Vermögen bildet, setzt voraus, daß das Vermögen auch zur Wahrung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung nach zuverlässigen und allgemein anerkannten Grundsätzen ermittelt wird. Hieran fehlt es in unserem Lande seit vielen Jahren, vor allem deshalb, weil der gesamte Grundbesitz und damit ein sehr wichtiger Teil des Volksvermögens überhaupt mit Werten herangezogen wird, die auf der Basis der Wertverhältnisse von 1935 ermittelt worden sind.
    3. Damit wird gleichzeitig verhindert, daß wegen dieses Bewertungsgefälles zwischen dem Vermögen, das mit seinem Nominalwert herangezogen wird, und dem Grundvermögen, das mit seinem Einheitswert herangezogen wird, immer mehr Steuerpflichtige in Immobilien einsteigen, also ihr Vermögen in Grundvermögen umschichten und durch diese Nachfrage Preisauftrieb erzeugen. Eine solche Umschichtung ist nicht nur volkswirtschaftlich unerwünscht, sondern sie führt auch zu einer nicht berechtigten Verminderung der Vermögensteuer. Wir brauchen nur die Vergleichszahl zu nehmen, die in dem Bericht der Regierung steht: Die bebauten Grundstücke sind von 1935 bis 1964 allein um über 200 % im Wert gestiegen, und seit dieser Zeit sind sie natürlich noch weiter gestiegen. Dieses Mißverhältnis wollte ich hiermit klarstellen.
    4. Einen gesellschaftspolitisch wünschenswerten Effekt erzielt der Entwurf bei den unbebauten Grundstücken. Die Einheitswerte von 1964 für unbebaute Grundstücke liegen gegenüber denen für bebaute Grundstücke relativ hoch. Dies führt zu einer empfindlichen Grundsteuermehrbelastung, und zwar durchschnittlich zu dem Achtfachen gegenüber 1935. Diese spürbare Erhöhung entspricht einer dringlichen Forderung. Damit wird, meine ich, ein erster Pflock gesetzt, um auf dem Gebiet des Steuerrechts auch Grundlagen für bodenordnungspolitische Maßnahmen zu schaffen.
    816 Deutscher Bundestag -7. Wahlperiode— 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973
    Dr. Weber (Köln)

    5. Der Gesetzentwurf berücksichtigt maßvoll auch strukturelle Unterschiede im Grundbesitz. Ich denke hier an die Bewertung der Einfamilienhäuser, soweit sie den Einheitswert von 75 000 DM nicht überschreiten, und an land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke.
    Meine Damen und Herren, abschließend sei folgendes gesagt. Die Opposition hat in der heutigen Fragestunde die Sorge der Gemeinden angeschnitten, daß das Gesetz nicht so rechtzeitig vor dem 31. Dezember fertig werde, daß es von dem Zeitpunkt an angewendet werden könne. Wir halten ein Vorschaltgesetz nicht für notwendig. Wir meinen auch, daß wir umgekehrt die Gemeinden nicht der Gefahr aussetzen dürfen, warten zu müssen, bis ein Gericht entscheidet. Dies ist eine politische Entscheidung, und wir erwarten die Mitarbeit der Opposition daran, daß dieses Gesetz im Frühjahr dieses Jahres verabschiedet werden kann.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren, wird noch das Wort gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Der Ältestenrat schlägt vor, die Vorlage an den Finanzausschuß — federführend — sowie an den Ausschuß für Wirtschaft — mitberatend — und an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu überweisen. — Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 15 a) der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und der Verordnung über das Erbbaurecht
— Drucksache 7/62 —
Wird eine Begründung gegeben? — Das ist nicht der Fall.
Dann rufe ich den Punkt 15 b) auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung über das Erbbaurecht
— Drucksache 7/118 —
Wird dieser Gesetzentwurf begründet? — Das ist nicht der Fall.
Dann verbinde ich die Aussprache über beide Gesetzentwürfe und erteile das Wort dem Abgeordneten Orgaß.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gerhard Orgaß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine verehrten Damen! Meine Herren! Da der Ältestenrat im Hinblick auf die heutige Tagesordnung beschlossen hat, daß zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung über das Erbbaurecht — Drucksache 7/118 — in der ersten Lesung keine Debatte geführt werden soll, habe ich namens der Fraktion der CDU/CSU folgende Erklärung abzugeben:
    Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, daß die Bundesregierung zu Beginn der Arbeit des Par-
    laments eine Vorlage zum Erbbaurecht eingebracht hat.
    Wir sind jedoch aufs äußerste enttäuscht und befremdet darüber, daß diese Regierung sich nicht scheute, ihren in der vergangenen Legislaturperiode vorgelegten Gesetzentwurf, der seinerzeit vom Bundesrat und von der Fachwelt als völlig unzulänglich und das Problem nicht lösend angesehen wurde, unverändert erneut einzubringen, denn er bedeutet für die Betroffenen, die zu Recht auf den Gesetzgeber hoffen, nur eine Vergrößerung der Rechtsunsicherheit. Dieser Gesetzentwurf genügt nicht zur Regelung des Problems, sondern ist allenfalls geeignet, als Arbeitsbeschaffungsprogramm für die Justiz zu dienen.
    Eine gesetzliche Lösung des immer drängender werdenden Problems des Erbbaurechtes ist dringend erforderlich, da sich im Verlauf der letzten zehn Jahre herausgestellt hat, daß das im Jahre 1919 geschaffene Rechtsinstitut Erbbaurecht — ursprünglich als ein Mittel zur Vermögensbildung für breite Schichten der Bevölkerung gedacht — sich im Laufe des letzten Jahrzehnts durch die Entwicklung der Bodenwertverhältnisse geradezu ins Gegenteil verkehrt hat.
    Während es in der Erbbaurechtsverordnung heißt: „Der Erbbauzins muß nach Zeit und Höhe für die ganze Erbbauzeit im voraus bestimmt sein", sind im Laufe der Zeit in zunehmendem Maße die Erbbaugeber dazu übergegangen, sogenannte Zinsgleitklauseln in die Verträge einzubauen, die sich nicht darauf beschränken, den Geldwertverfall oder die gestiegenen Lebenshaltungskosten aufzufangen, sondern sich an — oft fiktiven — Bodenwertsteigerungen orientieren. In zunehmendem Maße haben die Gerichte in dieser Richtung entschieden, und es liegen Urteile vor — so ein Urteil des Landgerichts Hamburg —, die selbst dort, wo ursprünglich keine Gleitklausel vereinbart war, Verträge aufhoben mit der Begründung des Wegfalls der Geschäftsgrundlage.
    Ergebnis: Vielfache, an den Bodenwertsteigerungen orientierte, gerichtlich sanktionierte Erhöhungen des Erbbauzinses, die die Betroffenen in unerträgliche Situationen bringen, da sie die exorbitant gestiegenen Zinsforderungen bei gleichbleibender Nutzung ihres Grundstücks nicht aufbringen können und deshalb Gefahr laufen, ihr Eigentum aufgeben zu müssen. Hier ist der Gesetzgeber dringend aufgerufen, ordnend einzugreifen.
    Deshalb hat die CDU/CSU-Fraktion bereits in der 5. Legislaturperiode, im Januar 1967, durch die Bundestagsdrucksache V/1337 einen Gesetzesantrag gestellt, der jedoch unter den damaligen Ministern Heinemann und Jahn schließlich im Justizministerium hängengeblieben ist. In der Folgezeit, nämlich in der 6. Periode, wiesen CDU-Abgeordnete in der Fragestunde des Parlaments immer wieder auf die Dringlichkeit der Änderung des Erbbaurechtes hin und wurden zunächst von der Regierung abschlägig beschieden, da die Regierung im Parlament die Meinung vertrat, gesetzgeberische Maßnahmen seien noch nicht nötig. Erst auf eine wiederholte Anfrage
    Deutscher Bundestag-7. Wahlperiode— 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973 817
    Orgaß
    im Juni 1971 erklärte sich die Regierung zum Handeln bereit.
    Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion legte schließlich einen Fraktionsantrag zur Änderung des Erbbaurechtes, Drucksache V1/3091 vom Februar 1972, vor, worauf dann die Bundesregierung mit einer Gesetzesvorlage, Drucksache VI/3386 vom April 1972, nachzog. Dieser Regierungsentwurf wurde vom Bundesrat wie wir meinen durchaus berechtigt auf das Heftigste kritisiert. Der Ausschuß für Städtebau und Wohnungswesen des 6. Deutschen Bundestages beschäftigte sich eingehend mit der Problematik und veranstaltete ein öffentliches Anhörungsverfahren.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Auch hier hat der Regierungsentwurf vernichtende Kritik erfahren, weil er nach Aussage vieler Fachkreise statt konkreter Maßstäbe für die Betroffenen und die Gerichte eine Flucht in eine Generalklausel mit einer Reihe völlig unbestimmter Rechtsbegriffe beinhalte. Ich möchte alle Interessierten bitten, sich einmal das Stenographische Protokoll des Anhörverfahrens anzusehen. Dann werden sie dieses alles bestätigt finden.

    (Abg. Wienand: Schicken Sie uns das zu!)

    Deshalb wurde zu Recht kritisiert, daß durch eine solche Klausel die Rechtsunsicherheit entscheidend erhöht würde und daß es für die Praxis einfach unmöglich sei, mit einer solchen Verordnung zu arbeiten, ja daß es gerade dazu führen würde, daß jeder einzelne strittige Fall nur durch gerichtliche Verfahren jeweils erneut entschieden werden könne.
    Auf der Basis dieser Erkenntnis wurde im Ausschuß für Städtebau und Wohnungswesen des 6. Deutschen Bundestages und einer daraus gebildeten sogenannten Kleinen Kommission ein neuer Gesetzestext durch die CDU/CSU eingebracht,

    (Abg. Wienand: Was „erklären" Sie jetzt, Herr Kollege?)

    der konkrete Rechtsbegriffe beinhaltete, weil er den Anspruch auf Erhöhung des Erbbauzinses nur soweit zuließ, als er sich an der Erhöhung der allgemeinen Lebenshaltungskosten, der erhöhten Nutzung eines Erbbaurechtes und schließlich an der Änderung des Grundstückswertes infolge von eigenen Aufwendungen des Erbbaugebers orientierte. Der Antrag der CDU/CSU-Fraktion, der dort gestellt wurde, schließt auch die Vorstellung der Regierung aus, daß die Beweislast im Falle einer Erhöhung beim Erbbaunehmer zu liegen habe, weil wir der Meinung sind, daß derjenige, der den Vorteil nutzen will, ihn auch begründen muß. Es geht nicht an, vom Erbbaunehmer den Nachweis zu verlangen, daß die vom Erbbaugeber geforderte Erhöhung unberechtigt ist.
    Die Mitglieder dieser „Kleinen Kommission" aller Parteien hatten sich über diese von uns vorgelegte Gesetzesformulierung bereits weitestgehend geeinigt. Auch die Mitglieder der SPD hatten ja den Regierungsentwurf nach dem Hearing wie eine heiße Kartoffel fallen lassen. — Nur durch die vorzeitige Auflösung des 6. Deutschen Bundestages konnte diese Gesetzesformulierung nicht mehr zum
    Tragen kommen, was wir sicherlich alle gemeinsam bedauern.
    Die CDU/CSU-Fraktion hat nur wegen der Eilbedürftigkeit des Problems jetzt auf einen erneuten Gesetzentwurf verzichtet, wird jedoch auf der Basis der damaligen Beratungen im Ausschuß erneut einen Antrag der Gestalt, wie ich ihn hier fixiert habe, einbringen. Sie geht davon aus, daß dieser weitgehend auch als Beratungsgrundlage für die zuständigen Ausschüsse dienen wird. Denn nach der Qualität des vorgelegten Regierungsentwurfs kann dieser bestenfalls als eine parlamentarische Krücke angesehen werden, die es dem Parlament ermöglicht, nach den parlamentarischen Spielregeln die Behandlung der Materie in den zuständigen fachlichen Ausschüssen überhaupt erst durchzuführen.
    Die Opposition wird durch ihre konstruktive Mitarbeit in den Ausschüssen dafür Sorge tragen, daß die Änderung der Erbbaurechtsverordnung in einer Weise erfolgt, die allen Betroffenen eine rechtliche Klarstellung und sozial gerechte Lösung garantiert.

    (Beifall bei der CDU CSU.)