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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 17. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung . . . . 727 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 727 B Amtliche Mitteilung 727 C Wahl der Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses (Drucksache 7/193) . . . 727 C Aussprache über den Agrarbericht 1973 der Bundesregierung (Drucksachen 7/146, 7/147, 7/148) 727 D Bewerunge (CDU/CSU) . . . . 727 D Frau Renger, Präsident . . . . 732 A Dr. Schmidt (Gellersen) (SPD) . . 732 A Gallus (FDP) 736 A Kiechle (CDU/CSU) 741 A Dr. Friderichs, Bundesminister (BMW) 746 B Sander (SPD) 749 B Dr. Vogel, Bundesminister (BMBau) 751 B Dr. Ritz (CDU/CSU) 752 A Dr. Vohrer (FDP) 755 B Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) . 758 A Susset (CDU/CSU) 760 B Frehsee (SPD) 761 C Ertl, Bundesminister (BML) . . . 763 C Absetzung der Punkte 2 und 3 von der Tagesordnung 770 B Fragestunde (Drucksachen 7/188, 7/216) Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 770 C, D Reddemann (CDU/CSU) . . . . 770 C, D Wohlrabe (CDU/CSU) 770 D Fragen 1 und 2 — Drucksache 7/216 — des Abg. Reddemann (CDU/CSU) : Beschluß der Bundesregierung betr. Einstellung der Erstattung der Visagebühren für DDR-Reisen — Ersuchen von dritter Seite Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 770 D, 771 B, C, D, 772 B, C, D, 773 A Reddemann (CDU/CSU) . 771 A, B, C, D Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . . 772 A Dr. Marx (CDU/CSU) 772 B Dr. Kliesing (CDU/CSU) 772 C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 772 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 772 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 773 A II Deutscher Bundestag-7. Wahlperiode— 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973 Fragen 3 und 4 — Drucksache 7/216 —des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU): Abstimmung der Maßnahme der Bundesregierung mit dem Senat von Berlin — Erklärung des Regierenden Bürgermeisters von Berlin vor dem Abgeordnetenhaus betr. Erstattung der Visagebühren Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 773 B, C, D, 774 A, C, D, 775 A, B, C, D, 776 A, B Wohlrabe (CDU/CSU) 773 C,D, 774 A, B Dr. Marx (CDU/CSU) 774 D Amrehn (CDU/CSU) 775 A Heyen (SPD) 775 B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 775 C Dr. Hupka (CDU/CSU) 775 D Reddemann (CDU/CSU) 776 A Mattick (SPD) 776 A Frage 5 — Drucksache 7/216 — des Abg Jäger (Wangen) (CDU/CSU) : Erklärung des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar betr. die Visagebühren der DDR-Regierung Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 776 B, C Jäger (Wangen ) (CDU/CSU) . . 776 B, C Frage 6 — Drucksache 7/216 — des Abg. Böhm (Melsungen) (CDU/CSU): Erhöhung der Haushaltsplanansätze für die Begegnung der Menschen in Deutschland Herold, Pari. Staatssekretär (BMB) . 776 D, 777 A, B, C, D, 778 A, B, C Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . 776 D, 777 A Amrehn (CDU/CSU) 777 A Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 777 C Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . 777 C Mattick (SPD) 777 D Dr. Marx (CDU/CSU) 778 A Dr. Schmude (SPD) 778 B Wohlrabe (CDU/CSU) 778 B Frage A 6 — Drucksache 7/188 — des Abg. Gerster (Mainz) (CDU/CSU) : Verordnung des Chefs des Bundeskanzleramtes zum Waffengebrauch vom 22. Januar 1973 Grabert, Staatssekretär (BK) . . . 778 D, 779 B, C Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . . 779 A Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) . . 779 B Berger (CDU/CSU) . . . . . . . 779 C Frage A 38 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) : Standpunkt des Bundesfinanzhofs betr. die Belastung der Familie durch Zwillinge Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 779 D Frage A 40 — Drucksache 7/188 — des Abg. von Bockelberg (CDU/CSU) : Gesetzliche Neuregelung zur Gleichbehandlung von Einkommensteuerpflichtigen und Lohnsteuerpflichtigen auf Grund der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 25. April 1972 Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 780 A, B von Bockelberg (CDU/CSU) . . . . 780 B Frage A 41 — Drucksache 7/188 — des Abg. Heyen (SPD) : Umrüstung von Transportfahrzeugen im Berlin-Verkehr nach dem Verplombungsgesetz Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 780 C, D Heyen (SPD) 780 D Fragen A 43 und 44 — Drucksache 7/188 — des Abg. Berger (CDU/CSU) : Erhöhung des Pensionsfreibetrages von 25 auf 30 v. H. und Überprüfung des von der Bundesregierung vorgesehenen Höchstfreibetrages von 3600 DM Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 781 A, B, C, D, 782 A Berger (CDU/CSU) . 781 A, B, D, 782 A Höcherl (CDU/CSU) . . . . . 781 B, C Frau Funcke, Vizepräsident . . . 781 C Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . . 782 A Frage A 45 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) : Empfehlungen der EWG-Kommission betr. Dämpfung des Preisanstiegs durch Begrenzung der Finanzierungssalden in den Haushaltsplänen Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 782 B Fragen A 50, 51 und 56 — Drucksache 7/188 — der Abg. Dr. Zeitel und Höcherl (CDU/CSU) : Anteil der über den realen Einkommenszuwachs hinausgehenden Mehr- einnahmen bei der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer in den Jahren 1971 und 1972, steuerrechtliche Folgerungen hieraus und Indizierung des Steuertarifs nach den Lebenshaltungskosten Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 783 A, C, D, 784 A, B, C Dr. Zeitel (CDU/CSU) 783 A, C, D, 784 A Höcherl (CDU/CSU) 784 B Dr. Häfele (CDU/CSU) 784 C Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (zur GO) 784 C Aktuelle Stunde Erstattung der Visagebühren für DDR-Reisen Reddemann (CDU/CSU) 784 D Bahr, Bundesminister . 785 D, 789 C Dr. Arndt (Berlin) (SPD) 786 D Wohlrabe (CDU/CSU) 787 D Heyen (SPD) 788 C Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . 790 C Ronneburger (FDP) 791 C Höhmann (SPD) 792 A Dr. Abelein (CDU/CSU) 793 B Metzger (SPD) 794 B Böhm (Melsungen) (CDU/CSU) . 795 B Mattick (SPD) 795 C Dr. Marx (CDU/CSU) 796 B Franke, Bundesminister (BMB) . 797 C Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland zur Beratenden Versammlung des Europarats (Drucksache 7/194) 798 C Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Schuldenausschusses bei der Bundesschuldenverwaltung (Drucksache 7/196) 798 C Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Verwaltungsrates der Deutschen Bundespost (Drucksache 7/l97) 798 C Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Kontrollausschusses beim Bundesausgleichsamt (Drucksache 7/198) 798 C Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder für den Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt (Drucksache 7/199) 798 D Wahl der Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses (Drucksache 7/200) . . . . 798 D Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Einsetzung eines Ausschusses zur Wahrung der Rechte der Volksvertretung (Drucksache 7/201) 798 D Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Beirat für handelspolitische Vereinbarungen (Drucksache 7/222) . . 799 A Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Enquete-Kommission Verfassungsreform (Drucksache 7/214 [neu]) . . 799 A Antrag der Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP betr. Enquete-Kommission Auswärtige Kulturpolitik (Drucksache 3/215 [neu]) 799 A Entwurf eines Zweiten Steuerreformgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache 7/78) — Erste Beratung Schmidt, Bundesminister (BMF) . . 799 B Dr. Häfele (CDU/CSU) 801 A Offergeld (SPD) . . . . . . . 802 D Dr. Vohrer (FDP) . . . . . . 804 C von Bockelberg (CDU/CSU) . . . 806 D Huonker (SPD) 808 A Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . 810 B Frau Funcke (FDP) . . . . . . 812 B Dr. Weber (Köln) (SPD) 814 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und der Verordnung über das Erbbaurecht (Bundesrat) (Drucksache 7/62) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung über das Erbbaurecht (Drucksache 7/118) — Erste Beratung Orgaß (CDU/CSU) . . . . . . . 816 B Gnädinger (SPD) 817 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (SPD, CDU/CSU, FDP) (Drucksache 7/86); Bericht und Antrag des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit (Drucksache 7/186) — Zweite und dritte Beratung — . . . . 819 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache 7/173); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache 7/219), Bericht und Antrag des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache 7/217) — Zweite und dritte Beratung — 819 B IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode —17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973 Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu der 24. und 25. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschafts-Verordnung (Drucksachen 7/39, 7/151, 7/218) . . . . 819 C Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 2. Februar 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die deutsche Gerichtsbarkeit für die Verfolgung bestimmter Verbrechen (Drucksache 7/130) — Erste Beratung — . . . 819 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Drucksache 7/97) — Erste Beratung — 819 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Gewerbeordnung (Drucksache 7/111) — Erste Beratung — 820 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Verwaltungszustellungsgesetzes (Bundesrat) (Drucksache 7/181) — Erste Beratung — . . . . . . . . . 820 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Einrichtung eines Bundeskriminalpolizeiamtes (Bundeskriminalamtes) (Drucksache 7/178) — Erste Beratung — 820 A Beratung des Berichts der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenanpassungsbericht 1973) und des Gutachtens des Sozialbeirats (Drucksache 7/88) 820 B Entwurf eines Gesetzes zur Herabsetzung des Volljährigkeitsalters (Abg. Rollmann, Dr. Abelein, Frau Stommel, Sauer [Salzgitter], Kunz [Berlin], Picard, Schröder [Lüneburg] und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache 7/206) — Erste Beratung 820 C Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigung, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) (Drucksache 7/179) — Erste Beratung — . . . . 820 C Nächste Sitzung 820 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 821* A Anlage 2 Antwort des Bundesministers Dr. Vogel (BMBau) auf die Frage A 5 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Berücksichtigung geeigneter Standorte in wirtschaftsschwachen Gebieten bei der Neueinrichtung von Behörden und bei neuen Hochschulbauten 821* B Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 39 — Drucksache 7/188 — der Abg. Frau Funcke (FDP) betr. die Auffassung der Länderfinanzverwaltungen hinsichtlich Rückstellungen für die Kosten des Jahresabschlusses . . . . . . . . . . . . 822* A Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 42 — Drucksache 7/188 — des Abg. Dr. Graf Lambsdorff (FDP) betr. Maßnahmen gegen den Schmuggel von Zigaretten 822* C Deutscher Bundestag -7. Wahlperiode— 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973 727 17. Sitzung Bonn, den 22. Februar 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Aigner *23. 2. von Alten-Nordheim 12. 3. Dr. Arndt (Berlin) " 23. 2. Dr. Artzinger *23. 2. Blumenfeld **3. 2. Dr. Burgbacher *23. 2. Fellermaier *23. 2. Flämig *23. 2. Hauck 23. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) *23. 2. Kaffka 23. 2. Kiep 23. 2. Lange *23. 2. Lautenschlager *23. 2. Lücker *23. 2. Dr. Martin 24. 2. Memmel *23. 2. Opitz 23. 2. Prinz zu Sayn-Wittgenstein 24. 2. Dr. Schulz (Berlin) 23. 2. Schwabe *23. 2. Seibert 23. 2. Dr. Freiherr von Spies 23. 2. Springorum *22. 2. Dr. Starke (Franken) *23. 2. Todenhoefer 15. 3. Dr. Wendig 23. 2. Frau Will-Feld 24. 2. Wischnewski 23. 2. Dr. Wittmann 16. 3. Wolfram *23. 2. Baron von Wrangel 24. 2. Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Anlage 2 Antwort des Bundesministers Dr. Vogel vom 22. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/188 Frage A 5) : Welche Möglichkeiten Bundesregierung - unter Beachtung der Ziele der Raumordnung - bei der Neueinrichtung von Behörden des Bundes sowie bei neuen Hochschubauten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe, geeignete Standorte in den wirtschaftsschwachen Gebieten, insbesondere im Zonenrandgebiet, zu berücksichtigen? Die Bundesregierung will durch ihre Förderungsmaßnahmen in den hinter der allgemeinen Entwicklung zurückgebliebenen Gebieten, insbesondere im Zonenrandgebiet, Lebens- und Arbeitsbedingungen schaffen, die denen im übrigen Bundesgebiet gleichwertig sind. Das setzt voraus, daß eine weitere Zunahme von Bevölkerung und Arbeitsplätzen in den bestehenden Verdichtungsräumen nicht gefördert wird. Nur dann ergeben sich Möglichkeiten, den begrenzten Zuwachs an Entwicklungspotential be- Anlagen zum Stenographischen Bericht vorzugt in die wirtschaftsschwachen Räume zu lenken. Deshalb ist die Bundesregierung bestrebt, neu aufzubauende Bundesdienststellen bevorzugt in geeigneten Standorten in den hinter der allgemeinen Entwicklung zurückgebliebenen Gebieten und insbesondere im Zonenrandgebiet zu errichten. Allerdings sind bei der Festlegung der Standorte von Bundeseinrichtungen jeweils auch die Funktionen dieser Einrichtungen mit zu berücksichtigen, die im Einzelfall Standortentscheidungen zuungunsten der hinter der allgemeinen Entwicklung zurückgebliebenen Gebiete zur Folge haben können. Nachdem zwischen Bund und Ländern in einer Entschließung der Ministerkonferenz für Raumordnung vom 21. November 1968 über „raumordnerische Gesichtspunkte zur Frage des Sitzes und Zuständigkeitsbereiches von größeren Verwaltungsdienststellen" (vgl. Anlage S. 12) Einvernehmen über die Prinzipien der Standortfestlegung erzielt wurde, sollen im Rahmen des aufzustellenden Bundesraumordnungsprogrammes und des dort festzulegenden großräumigen Rasters der anzustrebenden Raum- und Siedlungsstruktur Prioritäten für jene Standorte dargestellt werden, in denen aus raumordnerischer Sicht eine Verstärkung des tertiären Bereiches (hier: Standort von Verwaltungsdienststellen) zweckmäßig ist. Die Entscheidung über die Gründung neuer Hochschulen und damit auch über die Festlegung geeigneter Hochschulstandorte ist zunächst Sache der Länder. Der Wissenschaftsrat hat mit Zustimmung der Länder eine Empfehlung „Zur Planung neuer Hochschulen" (Juli 1971) verabschiedet, in der Kriterien zur Bestimmung von Hochschulstandorten entwickelt wurden. Danach soll in einer Untersuchung der künftige Einzugsbereich der geplanten Hochschule dargelegt werden, wobei unter Berücksichtigung der Ziele von Raumordnung und Landesplanung längerfristige Kapazitätsplanungen mit der zu erwartenden regionalen Nachfrage nach Studienplätzen abzustimmen sind. Außerdem werden Angaben über das allgemeine regionale Wachstum sowie über die wirtschaftliche und soziale Struktur der jeweiligen Region für erforderlich gehalten. Mit einer geplanten Neugründung soll eine Entlastung bestehender Hochschulen und zugleich eine bessere Versorgung der bisher hochschulmäßig weniger erschlossenen Gebiete mit Hochschuleinrichtungen erreicht werden (sog. Regionalisierung der Bildungsangebote im Hochschulbereich). Die Bundesregierung wird sich künftig verstärkt um eine Berücksichtigung der Ziele von Raumordnung und Landesplanung bei der Hochschulplanung der Länder bemühen, insbesondere dann, wenn die Bundesregierung gemäß § 4 Abs. 2 des Hochschulbauförderungsgesetzes (HBFG) eine neue Rechtsverordnung zur Aufnahme weiterer Hochschulen oder Hochschuleinrichtungen in die Anlage (Hochschulverzeichnis) zum HBFG vorbereitet. Das entspricht auch einer Empfehlung des Wissenschaftsrates vom 17. November 1972. 822* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode —13. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973 Gerade bei den Standortentscheidungen der im Zonenrandgebiet gelegenen Hochschulneugründungen Kassel und Bayreuth wurden raumordnungspolitische Belange berücksichtigt. In den kommenden Jahren sind weitere Standortentscheidungen vor allem für die Bereiche Flensburg, Lüneburg (in Abstimmung mit Hamburg) sowie Fulda zu erwarten. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 22. Februar 1973 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache 7/188 Frage A 39) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Länderfinanzverwaltungen, daß die Kosten für den Jahresabschluß (Pflichtprüfung, Steuerberatung) nicht in dem Jahr zurückgestellt werden könnten, auf das sie entfallen, obwohl der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 24. August 1972 die regelmäßig entstehenden Prüfungs- und Beratungskosten ausdrücklich ausnahm, als es um die Nichtanerkennung von Rückstellungen für Kosten aus einer steuerlichen Betriebsprüfung ging? Die Frage, ob am Ende eines Wirtschaftsjahres Rückstellungen für die Jahresabschluß- und Beratungskosten gebildet werden können, ist umstritten. § 152 Absatz 7 und 9 des Aktiengesetzes 1965, der über § 5 des Einkommensteuergesetzes auch für den steuerlichen Bereich zu beachten ist, könnte entnommen werden, daß derartige Rückstellungen nicht zulässig sind. Nach diesen Vorschriften ist nämlich weder die Bildung von Aufwandsrückstellungen --- von bestimmten im Gesetz genannten, hier jedoch nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen — noch die Bildung sogenannter antizipativer Rechnungsabgrenzungsposten möglich. Hierauf stützt sich die Auffassung der Finanzverwaltung, auf die in der gestellten Frage Bezug genommen wird. Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24. 8. 1972 steht dem nicht entgegen, weil es zu einem Streitfall vor dem Inkrafttreten des Aktiengesetzes 1965 und des § 5 Einkommensteuergesetz in der jetzigen Fassung ergangen ist. Das Bundesfinanzministerium wird jedoch im Hinblick auf die Kritik, auf die die Auffassung der Finanzverwaltung gestoßen ist, die umstrittene Frage noch einmal mit den obersten Finanzbehörden der Länder erörtern. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 22. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Graf Lambsdorff (FDP) (Drucksache 7/188 Frage A 42) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, dem Schmuggel von Zigaretten, der nach der Erhöhung der Tabaksteuer im September letzten Jahres stark zugenommen hat, entgegenzuwirken, insbesondere den organisierten Fahrten von Gruppen aus grenznahen Gebieten, die mehrmals an einem Tag die Grenze passieren und dabei jedesmal die Freigrenze in Anspruch nehmen? Die Bundesregierung hat auf die Zunahme des Zigarettenschmuggels sofort reagiert. Sie hat die Zollstellen an der Grenze zu den Benelux-Ländern und zur Schweiz schon im Oktober 1972 und erneut im Januar 1973 angewiesen, die Kontrollmöglichkeiten wieder voll auszunutzen. Dazu gehört die verstärkte Überwachung der „grünen Grenze" und des grenzüberschreitenden Verkehrs, vor allem des Reiseverkehrs, dessen Flüssigkeit jedoch gewährleistet bleiben muß. Dazu gehört außerdem der gezielte Einsatz motorisierter Sondertrupps, die schon vor einem Jahr zur Bekämpfung des Rauschgift- und Waffenschmuggels gebildet worden sind. Gegen organisierte Gruppenfahrten über die Grenze ist rechtlich selbst dann nichts einzuwenden, wenn sie vor allem dem Zweck dienen, die Freimengen auszunutzen. Bewohner grenznaher Gemeinden dürfen jedoch grundsätzlich nur 40 Zigaretten am Tag abgabenfrei einführen. Nur wenn sie nachweisen, daß die Fahrt über einen 15 km tiefen Streifen jenseits der Grenze hinausgeführt hat, steht ihnen die Freimenge des großen Reiseverkehrs zu (300 Zigaretten aus EWG-Ländern, 200 Zigaretten aus Drittländern). Wird festgestellt, daß jemand mehrmals täglich die Freimenge mitführt, besteht Anlaß zu der Besorgnis, daß die Einfuhr aus geschäftlichen Gründen erfolgt. In diesem Fall ist die Abgabenfreiheit rechtlich ausgeschlossen. Den faktischen Möglichkeiten des Zolls, solche mehrmaligen Einreisen am Tag aufzudecken, sind allerdings wegen der zahlreichen Grenzübergangsstellen und der Dichte des Reiseverkehrs, der nun einmal flüssig bleiben muß, natürlich gewisse Schranken gesetzt.
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    Rede von Dr. Hansjörg Häfele


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf für die Fraktion der CDU/CSU ein paar Bemerkungen machen. Anschließend werden mein Fraktionskollege von Bockelberg noch ein paar kurze Bemerkungen speziell zur Frage der Vermögensteuer und der Erbschaftsteuer und mein Kollege Dr. Wagner (Trier) ein paar kurze Bemerkungen zur Frage der Grundsteuer machen.
    Bei diesem Entwurf des Zweiten Steuerreformgesetzes handelt es sich um einen Initiativgesetzentwurf der beiden Koalitionsfraktionen, nicht um eine Vorlage der Bundesregierung. Das ist sicher ein ungewöhnlicher Vorgang, wenngleich der Herr Minister selbst diesem Gesetz jetzt die Autorität verliehen hat, indem er es wenigstens hier im Hause begründet hat. Dieses Vorgehen hat zur Folge, daß der Bundesrat zunächst nicht eingeschaltet worden ist, obwohl es sich um ein Zustimmungsgesetz handelt, und daß auch die Änderungsvorschläge des Bundesrates, der ja in der letzten Legislaturperiode schon einmal mit dem Entwurf befaßt war, von der Regierung in diesem Entwurf jetzt nicht akzeptiert worden sind; der Entwurf ist unverändert eingebracht worden.
    Dieses ungewöhnliche Vorgehen, meine Damen und Herren, kann ausnahmsweise deshalb hingenommen werden, weil hier in der Tat Beschleunigung am Platze ist, weil wir die neuen Einheitswerte schon aus verfassungsrechtlichen Gründen zum 1. Januar 1974 dringend nötig haben. Wegen der Notwendigkeit einer raschen Beseitigung der steuerlichen Begünstigung des Grundbesitzes kann man ein solches Verfahren vielleicht ausnahmsweise hinnehmen.
    Ein paar kurze Bemerkungen zur Gewerbesteuer. Hier unterstützen wir die Vorlage der Regierungsfraktionen. Es handelt sich dabei um ein altes Anliegen aus den Reihen der CDU/CSU. Schon in der vorletzten Legislaturperiode — mit der Drucksache V/4486 — und in der letzten Legislaturperiode — mit der Drucksache VI/280 — haben wir das gleiche beantragt, was jetzt in diesem Entwurf steht. Wir
    begrüßen die Erhöhung der Freibeträge beim Gewerbeertrag und auch die Erhöhung der nachfolgenden Ertragstufen mit ermäßigter Steuermeßzahl. Hier tritt in der Tat eine echte Entlastung bei kleineren und mittleren Unternehmen ein, was ein erster Schritt auf dem Wege zur eigentlichen Gewerbesteuerreform ist.
    Was das Gesetz insgesamt anlangt, macht die Fraktion der CDU/CSU den Vorschlag, daß wir im Ausschuß gleichsam ein Vorschaltgesetz herausdestillieren, damit wirklich gewährleistet ist, daß diese neuen Einheitswerte zum 1. Januar 1974 in Kraft treten können. Im Gegensatz zum Herrn Minister bin ich nicht der Meinung, daß das nur bei der Grundsteuer pressiert, sondern wir sind durchaus der Meinung, daß das für alle einheitswertabhängigen Steuern der Fall ist. Wir schlagen also ein Vorschaltgesetz vor, das wir durch gemeinsames Bemühen im Finanzausschuß herauskristallisieren sollten und nach dem diese Einheitswerte, von der Verwaltung vorbereitet, in allen Bereichen rechtzeitig am 1. Januar des nächsten Jahres in Kraft treten können.
    Allerdings muß dieses Vorschaltgesetz — mit Ausnahme der Grundsteuer — aufkommensneutral sein. Wir sind alle der Meinung, daß die rund 700 bis 800 Millionen DM, die die Gemeinden bekommen sollen, natürlich in diesem Jahr beschlossen werden sollen. Das ist gleichsam ein Schlußakt aus der Finanzverfassungsreform der Großen Koalition unter Finanzminister Strauß. Bei diesem Akt pressiert es, aber im übrigen muß die Aufkommensneutralität gewährleistet sein.
    Zum anderen wollen wir durchaus den Zusammenhang zwischen dein Zweiten und dem Dritten Steuerreformgesetz, das ja nicht mehr rechtzeitig kommen kann, das frühestens am 1. Januar 1976 in Kraft treten kann, gewahrt wissen. Das Mehraufkommen von rund 1 Milliarde DM, das sonst das Zweite Steuerreformgesetz mit sich brächte, darf nicht sozusagen vorweg „verfrühstückt" werden, ehe die Hauptmahlzeit — und das ist das Dritte Steuerreformgesetz — hier überhaupt nur begonnen worden wäre.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Es muß der Zusammenhang zwischen Belastungen und Entlastungen bei der Steuerreform insgesamt gewährleistet werden. Und wir wissen alle, jede Steuerreform bedarf einer Verfügungsmasse, und je echter die Reform ist, desto größer sollte die Verfügungsmasse sein. Wenn wir aber diese eine Milliarde vorwegnehmen, dann ist diese Verfügungsmasse nicht mehr da. Wir teilen also die Auffassung, die etwa der Vorsitzende der Fraktion der FDP bei der Aussprache über die Regierungserklärung am 18. Januar 1973 so formuliert hat: Es muß sich bei der Steuerreform um eine Strukturreform handeln und nicht um eine Einnahmeverbesserung. Der innere Zusammenhang zwischen dem zweiten und dritten Paket muß auch sonst gewährleistet sein. An der Frage etwa der Abzugsfähigkeit der Vermögensteuer von der Einkommensteuer sieht man schon, daß man bei einer Reform beide Steuern nicht voneinander trennen kann.



    Dr. Häfele
    Diese unsere Meinung, daß das Zweite Steuerreformgesetz mit Ausnahme der Grundsteuer aufkommensneutral verabschiedet werden muß, und zwar dringlich, ist durch die Kabinettsbeschlüsse vom letzten Wochenende noch erhärtet worden. Es besteht die große Gefahr, daß die Steuerreform in eine versteckte Steuererhöhung ausartet. Jede Steuererhöhung gefährdet aber eine echte Steuerreform. Das Beispiel der Kraftfahrzeugsteuerreform beweist dies. Herr Minister, ich teile nicht die Auffassung, die Sie hier vorgetragen haben, daß der Beschluß des Bundeskabinetts — Erhöhung der Mineralölsteuer um 5 Pf — keine negative Auswirkung auf die Steuerreform habe.
    Gerade die Kraftfahrzeugsteuerreform ist eine der dringlichsten Reformen überhaupt, und zwar aus Gründen der Verkehrssicherheit, der Konstruktionsneutralität, aus Gründen der Umweltfreundlichkeit — auch das ist ein Gesichtspunkt —, vor allem aber aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung. Wir alle wissen, daß die Finanzämter gerade wegen der Kraftfahrzeugsteuer teilweise kurz vor dem Zusammenbruch stehen. Tausende von Beamten sind draußen mit der Kraftfahrzeugsteuer beschäftigt, 80 % der Vollziehungsbeamten laufen der Kraftfahrzeugsteuer nach. Gerade an diesem Beispiel zeigt sich, daß sogar ein innerer Zusammenhang zwischen Verwaltungsvereinfachung und Gerechtigkeit besteht. Wenn nur noch die Dummen korrekt bezahlen und die Schlauen sich der Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer entziehen können, wie es leider immer mehr geschieht, weil die Finanzämter nicht mehr nachkommen, wird der Zusammenhang zwischen Verwaltungsvereinfachung und Gerechtigkeit sehr deutlich. Das ist nicht etwa ein Gegensatz, sondern es ist das gleiche. Wir brauchen eine Verfügungsmasse, wenn wir eine wirkliche Kraftfahrzeugsteuerreform durchführen wollen. Durch die Steuererhöhungsbeschlüsse der Bundesregierung — Erhöhung der Mineralölsteuer um 5 Pf je Liter — ist eben eine echte Kraftfahrzeugsteuerreform gefährdet. Wir fordern die Bundesregierung auf, ein weiteres Steuerreformvorschaltgesetz für eine echte Kraftfahrzeugsteuerreform vorzulegen. Wir fragen die Bundesregierung, was sie zu tun gedenkt, um dieses besonders dringliche Problem vorweg zu lösen, weil wir nicht bis zum Jahre 1976/77 warten können.
    Wir fragen sie darüber hinaus, wie sie die inflationsbedingten heimlichen Steuererhöhungen ausgleichen will — wir können hier nicht drei bis vier .Jahre warten --, etwa durch Anhebung der Freibeträge bei der Lohnsteuer, bei den Werbungskosten und Sonderausgaben, oder durch Anhebung der Veranlagungsgrenzen.
    Meine Damen und Herren, wir haben den Eindruck, da seit dem Rücktritt von Finanzminister Möller im Frühjahr 1971 ein echter Motor für eine wirkliche Steuerreform fehlt und daß auch durch die inflationäre Entwicklung immer weniger Chancen für eine wirkliche Steuerreform bestehen. Am 10. Mai 1971, kurz vor seinem Rücktritt — das waren noch herrliche Zeiten --, erklärte Finanzminister Möller, er werde noch im Jahre 1971 dem Parlament das Zweite Steuerreformgesetz vorlegen. Unter Zweitem Steuerreformgesetz verstand man damals aber in erster Linie die Reform der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer, der Sparförderung und des Lohnsteuerverfahrens. Das, was wir jetzt als Zweites Steuerreformgesetz bezeichnen, war sozusagen am Rande in jenem Zweiten Steuerreformgesetz mit enthalten, weil es in der Tat im Zusammenhang mit diesem zu sehen ist.
    Herr Minister, es besteht die Gefahr, daß durch jährliche Steuererhöhungen eine echte Steuerreform immer weniger möglich wird.

    (Abg. Dr. Becker [Mönchengladbach] : Sehr richtig!)

    Wir könnten Gefahr laufen, daß wir — in der Preis-Lohn-Preis-Spirale sind wir mitten drin -- nunmehr immer mehr in eine neue Preis-Steuer-Preis-Spirale hineinkommen. Jedermann weiß, daß Steuererhöhungen, die dem Fiskus zufließen, die Inflation fördern, so lange nicht der Inflationstrend gebrochen ist. Passen Sie auf, Herr Minister, daß Sie nicht statt eines Steuerreformministers ein Steuererhöhungsminister werden.
    Die Fraktion der CDU/CSU wird an einer wirklichen Steuerreform konstruktiv mitarbeiten. Wir werden aber nicht mitmachen, wenn unter dem Deckmantel einer Steuerreform Steuererhöhungen beschlossen werden, zumal dann nicht, wenn durch diese Steuererhöhungen „die Grenzen der Belastbarkeit ausprobiert" werden sollen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Wir fahren in der Aussprache fort. Das Wort hat der Abgeordnete Offergeld.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Rainer Offergeld


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer noch die schrillen Töne der Opposition aus der Vergangenheit zu den Steuerreformplänen der Bundesregierung, insbesondere der Sozialdemokraten, in den Ohren hat, ist etwas erstaunt über die neue Tonart, die man in den letzten Wochen in der Öffentlichkeit und heute auch erstmals hier im Parlament gehört hat.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Haben Sie was dagegen?!)

    — Nein, ich freue mich darüber; vielleicht kommen wir zu einer sachlichen Zusammenarbeit. Was früher zur Abtötung des Leistungswillens unserer Wirtschaft und zur kalten Sozialisierung führte, sieht man heute verwundert wieder im Steuerreformprogramm von CDU-Experten vom Tegernsee auftauchen. Daß sich die Herren vom Tegernsee mit ihren eigenen Plänen — was z. B. den durchgehend progressiven Einkommensteuertarif oder die Vermögensteuersätze betrifft — in Widerspruch zu ihren früheren Forderungen setzen, könnte man ja noch als Schönheitsfehler hinnehmen. Daß aber diese Herren — kaum haben sie Pläne und einen Katalog ausgearbeitet — das ganze wieder als unverbindlich bezeichnen, gibt für mich schon mehr Anlaß zu Bedenken.
    Deutscher Bundestag-7. Wahlperiode— 17. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. Februar 1973 803
    Offergeld
    Die Opposition, die in der Vergangenheit kein Mittel scheute, die Steuerreformpläne der sozialliberalen Koalition, insbesondere aber der Sozialdemokraten, zu verketzern, hat bis zum heutigen Tage kein verbindliches Steuerreformprogramm vorzuweisen. Eine Steuerreform nach dem Rezept der CDU bedeutet, daß es eine Fraktions-Kommission, eine Kommission des Parteivorstandes, ein Steuerreformprogramm der Sozialausschüsse gibt, daß das Ganze mit Vorschlägen des Solisten Strauß garniert wird und daß sich jetzt auch noch Experten vom Tegernsee dazu äußern; aber verbindlich ist dies alles nicht. Für jeden wird etwas geboten. Die Union hat nach wie vor ihren Steuerreform-Bauchladen. Jeder kann sich aussuchen, was ihm paßt. Die einzelnen Pläne, die hier angeboten werden, verhalten sich zum Teil wie Feuer und Wasser zueinander.
    Daraus muß ich die Folgerung ableiten, daß es großen Teilen der Opposition weniger darum geht, eine echte Steuerreform durchzuführen, als vielmehr nur um verbale Pflichtübungen. Würde sich die Opposition an unseren Beratungen im Finanzausschuß konstruktiv beteiligen, so wäre das eine angenehme Überraschung. Wir werden die Bereitschaft der Opposition zuid Mitarbeit ja bald im Finanzausschuß testen können.
    Daß für uns Sozialdemokraten die wachsende Qualität des Lebens in Zukunft weniger vom Zuwachs des Privatkonsums als vielmehr von der Steigerung der öffentlichen Dienstleistungen und von der Steigerung der öffentlichen Investitionen abhängt, ist eine Tatsache, die wir nie verschwiegen haben. Ich habe den Eindruck, daß sich auch die Konservativen dieser Erkenntnis nicht mehr ganz verschließen können. Anders kann ich mir z. B. die Forderungen vieler CDU-Landesminister, CDU-Ministerpräsidenten nach mehr Steuereinnahmen kaum erklären.
    Aber im Gegensatz zur Union haben wir Sozialdemokraten auch immer die Konsequenz unserer Forderungen nach mehr öffentlichen Dienstleistungen gesehen. Wir haben z. B. im Wahlkampf ganz offen gesagt, daß wir maßvolle Steuererhöhungen für notwendig halten, wenn Bund, Länder und Gegemeinden die berechtigten Forderungen der Bürger in Zukunft sollen erfüllen können.
    Ebenso haben wir allerdings auch deutlich gemacht, daß dem „kleinen Mann" nur dann weitere Opfer zugemutet werden können, wenn auch die Leistungsfähigeren in unserer Gesellschaft ihren Anteil tragen. Dies bedeutet, daß unser Steuersystem eben gerechter werden muß, daß dem Leistungsfähigeren wirklich mehr abverlangt werden muß.
    Deshalb sehen wir auch zwischen den jüngsten Steuererhöhungsbeschlüssen des Bundeskabinetts, die in einem gewissen Umfang auch den „kleinen Mann" treffen — das hat ja niemand bestritten —, und der Steuerreform einen inneren Zusammenhang. Aber das eine schließt das andere durchaus nicht aus, wie Herr Häfele meinte, sondern ich glaube, daß gerade diese Steuererhöhungen eine Steuerreform um so notwendiger machen.
    Wir haben auch niemals verschwiegen, daß wir Steuerpolitik als Gesellschaftspolitik ansehen. Die
    gesellschaftspolitischen Auswirkungen, meine Damen und Herren, der Steuerpolitik der Vergangenheit liegen auf der Hand. Jeder kann sie erkennen; sie sind nicht zu übersehen. Nicht zuletzt das Steuerrecht in der Vergangenheit hat z. B. zur einseitigen Vermögenskonzentration beigetragen. Zahlreiche Steuervergünstigungen bis hin zu den Sonderabschreibungen, die wir in der letzten Legislaturperiode erstmals entscheidend eingeschränkt haben, zahlreiche Steuererleichterungen konnten praktisch nur von den Beziehern großer Einkommen wahrgenommen werden und führten zu starken Steuerersparnissen und damit zur Vermögenskonzentration. Mit der Steuerpolitik der Vergangenheit wurde bewußt oder unbewußt das will ich dahingestellt
    sein lassen Vermögenspolitik zugunsten weniger
    Privilegierter betrieben.
    Die von der sozialliberalen Koalition beschlossene Steuerreform wird demgegenüber dazu beitragen, die steuerlichen Lasten gerechter als bisher zu verteilen. Das neue Kindergeld, die Beseitigung zahlreicher Steuervergünstigungen, die Anhebung der Vermögen- und Erbschaftsteuer-Freibeträge, höhere Besteuerungen großer Vermögen, die Streichung der Abzugstahigkeit der Vermögensteuer von der Einkommensteuer, die Beseitigung von Umgehungsmöglichkeiten bei der Erbschaftsteuer, die Entlastung der unteren Einkommensschichten bei der Einkommen- und Lohnsteuer, ein höherer Spitzensteuersatz und die Einschränkung der Abzugsfähigkeit von Bewirtungsspesen und Geschenken sind unseres Erachtens neben vielen anderen Punkten entscheidende Fortschritte.
    Für die Sozialdemokraten, für die sozialliberale Koalition ist das Zweite Steuerreformgesetz Teil eines ausgewogenen Gesamkonzepts, das in den Eckwerten der Bundesregierung von Juni und Oktober 1971 niedergelegt ist. Wir gehen davon aus und hoffen, daß die Bundesregierung noch in diesem Jahr das dritte und letzte Gesetzespaket zur Steuerreform vorlegen wird, dessen Beratung wir dann sofort aufnehmen wollen.
    Da die Anwendung der längst überholten Einheitswerte von 1935, wie hier schon dargelegt, ernste verfassungsrechtliche Fragen aufwirft, sollte allerdings das Parlament — ich glaube, Herr Kollege Häfele, dazu brauchen wir gar kein Vorschaltgesetz —, die einheitswertunabhängigen Steuern des Zweiten Reformgesetzes so schnell wie möglich beraten und in Kraft setzen, damit die Einheitswerte von 1964 — die kann man kaum als neue Einheitswerte bezeichnen —in naher Zukunft steuerlich wirksam werden können.
    Nachdem der Bundesfinanzhof seine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer in einem Beschluß vom letzten Jahr schon deutlich ausgesprochen hat, meinen wir, daß man gerade bei der Erbschaftsteuer keine Zeit etwa mit einem Vorschaltgesetz verlieren kann. Wir sollten die neue Erbschaftsteuer und auch bald die neue Vermögensteuer verabschieden und in Kraft treten lassen.
    Die Wirksamkeit der neuen Einheitswerte — auch dies muß gesehen werden — wird im Zusammenhang mit den übrigen Maßnahmen dazu beitragen,



    Offergeld
    bedrohliche Fehlentwicklungen auf dem Bodenmarkt einzuschränken. Der große steuerliche Anreiz, Vermögen gerade in Grundbesitz anzulegen, wird durch die Anwendung der Einheitswerte 1964 abgebaut; nicht ganz beseitigt, wie wir sehen müssen, aber immerhin abgebaut. Damit wird im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen sicher zur Minderung der Preissteigerungen auf dem Bodenmarkt beigetragen werden.
    Eine abschließende Bemerkung, meine Damen und Herren. Das Parlament muß bei der Steuerreform die Situation und die Möglichkeiten der Steuerverwaltung immer im Auge behalten. Der Dschungel des Steuerrechts ist in den letzten Jahren immer undurchdringlicher geworden. Immer kompliziertere und ständig geänderte Vorschriften machen heutzutage auch dem Fachmann eine Übersicht über das Steuerrecht unmöglich.
    Die Finanzämter sind in vielen Bereichen an der Grenze ihrer Leistungsfähigkeit angelangt. Wo Betriebsprüfer beispielsweise zur fristgemäßen Bearbeitung des Lohnsteuerjahresausgleichs eingesetzt werden müssen, da ist auch die Grenze des Erträglichen überschritten. Schwierige Steuerfälle müssen heutzutage oft unter großem Zeitdruck bearbeitet werden. Betriebsprüfungen finden in manchen Bereichen nur noch im Abstand von vielen Jahrzehnten statt. Dadurch entstehen hohe Steuerausfälle.
    Das alles ist, da unsere Steuerquellen gleichwohl noch immer kräftig sprudeln, vor allem dem Einsatz und der hohen Qualifikation unserer Finanzbeamten zuzuschreiben. An die Situation der Finanzbeamten mit ihrer nicht immer sehr populären Arbeit müssen wir bei der Beratung dieser Gesetze auch denken.
    Aus all dem wird deutlich, daß das Streben nach letzter Gerechtigkeit durch komplizierteste Vorschriften nur zu neuen Ungerechtigkeiten führt, weil dann niemand mehr die Einhaltung dieser Steuergesetze gewährleisten kann. Der Dumme bleibt in diesem Falle letzten Endes immer der Lohnsteuerzahler mit seinem gläsernen Portemonnaie. Daher werden wir bei der Beratung der Steuerreformgesetze auf die Vereinfachung ganz entscheidendes Gewicht legen. Dabei muß uns allerdings klar sein, daß ein gerechtes Steuersystem in einer komplizierten, international verflochtenen Wirtschaft nicht mit simplen Steuervorschriften geschaffen werden kann.
    Auch beim Inkrafttreten der neuen Steuergesetze müssen wir, so meine ich, an die Leistungsfähigkeit der Steuerverwaltung, der steuerberatenden Berufe und nicht zuletzt unserer Bürger denken, die sich auf grundlegende Änderungen zahlreicher Steuergesetze vorbereiten müssen. Wir haben daher ernsthaft zu prüfen, ob die Steuerreform nicht stufenweise in Kraft gesetzt werden muß, wie es die Landesfinanzminister und die Steuerbeamten gefordert haben.

    (Abg. Dr. Wagner [Trier] : Die fordern ein Vorschaltgesetz!)

    — Und ein schrittweises Inkraftsetzen, Herr Dr.
    Wagner. Dieses schrittweise Inkraftsetzen — dar-
    auf legen wir Wert — könnte selbstverständlich unter Berücksichtigung der Einheitlichkeit des Gesamtkonzepts der gesamten Reform und auch unter Berücksichtigung des Prinzips der Aufkommensneutralität bei jedem Schritt erreicht werden.

    (Abg. Dr. Häfele: Bei jedem Schritt!)

    Mit diesen Fragen werden wir uns, wie gesagt, im Finanzausschuß zu beschäftigen haben. Wir bitten, den Gesetzentwurf zu überweisen. Wir werden uns für eine rasche und zügige Beratung einsetzen.

    (Beifall bei der SPD.)