Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten
Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
Dr. Achenbach * 16. 2.
Adams * 16. 2.
Dr. Aigner * 16. 2.
Dr. Arndt (Berlin) 16. 2.
Dr. Artzinger * 16. 2.
von Alten-Nordheim 12. 3.
Dr. Bangemann 24. 2.
Behrendt * 16. 2.
Buchstaller 17. 2.
Dr. Burgbacher * 16. 2.
Frau Däubler-Gmelin 16.2.
Fellermaier * 16. 2.
Flämig* 16. 2.
Gerlach (Einsland) * 16. 2.
Haeser 16. 2.
Dr. Hauser (Sasbach) 16. 2.
Dr. Jahn (Braunschweig) * 16. 2.
Dr. Kempfler 16. 2.
Kiep 23. 2.
Dr. Kreile 16. 2.
Freiherr von Kühlmann-Stumm 18. 2.
Lange * 16. 2.
Lautenschlager * 16. 2.
Leicht 16. 2.
Lemmrich ** 16. 2.
Lücker * 16. 2.
Dr. Martin 17. 2.
Frau Meermann 16. 2.
Memmel * 16. 2.
Frau Dr. Orth * 16. 2.
Pieroth 16. 2.
Schmidhuber 16. 2.
Schmitt (Lockweiler) 16. 2.
Frau Schröder (Detmold) 16. 2.
Dr. Schröder (Düsseldorf) 16. 2.
Dr. Schulz (Berlin) 23. 2.
Schwabe * 16. 2.
Dr. Schwörer * 16. 2.
Seefeld * 16. 2.
Spilker 16. 2.
Spitzmüller 16. 2.
Springorum * 16. 2.
Dr. Starke (Franken) * 16. 2.
Todenhoefer 15. 3.
Dr. Waigel 16. 2.
Dr. Warnke 16. 2.
Weber (Heidelberg) 17. 2.
Frau Dr. Wex 16. 2.
Frau Will-Feld 24. 2.
Wischnewski 23. 2.
Wolfram * 16. 2.
Baron von Wrangel 24. 2.
Zander 16. 2.
* Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union
Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander vom 15. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 7/156 Frage A 9):
Wie viele der heute an deutschen Hochschulen lehrenden Mediziner hätten nach den Kriterien des von den Ministerpräsidenten der Bundesländer vereinbarten Staatsvertrags zur Regelung des Numerus clausus die Zulassung zum Medizinstudium im Jahre 1972 erhalten?
Um Ihre Frage beantworten zu können, müßte zunächst die Durchschnittsnote der Abiturzeugnisse sämtlicher an deutschen Hochschulen lehrenden Mediziner erhoben und mit den Notendurchschnitten der Studienbewerber für das Fach Medizin im Jahre 1972 verglichen werden, um eine gemeinsame Rangliste aufstellen zu können. Abgesehen davon, daß eine solche Erhebung von der Bundesregierung nicht durchgeführt werden kann, würde ihr Ergebnis in bezug auf die Fragestellung auch keine Aussagekraft besitzen. Denn die Abiturnoten der Studienbewerber des Jahres 1972 sind mit den entsprechenden Noten der heute an deutschen Hochschulen lehrenden Mediziner wahrscheinlich überhaupt nicht vergleichbar, weil in den letzten Jahren sowohl Änderungen in den Leistungsanforderungen an der Schule als auch in der Notengebung im Abitur eingetreten sind.
Die der Frage zugrundeliegende Vermutung, daß besonders befähigte Mediziner keinesweg stets Schüler mit besonders guten Schulnoten gewesen seien, dürfte allerdings zutreffen. Hierzu gibt es zwar kaum empirisches Material. Mir liegen jedoch die Ergebnisse einer 1969 an der Universität Kiel durchgeführten Untersuchung vor, denen zufolge eine große Zahl von Studenten der Abiturjahrgänge 1963 bis 1965, die ihr Physikum mit „sehr gut" bestanden haben, in den Kernfächern des Abiturs lediglich eine Durchschnittsnote von 3,0 oder schlechter erreicht hatten. Sie hätten im Rahmen der später eingeführten Auswahl nach Abiturdurchschnitten keine Zulassungschance gehabt (Prof. Dr. med. Alkmar von Kügegen, Deutsches Ärzteblatt, Heft 34 vom 22. August 1970, S. 2533).
Nach den gegenwärtigen Kenntnissen über die Bewertung von Schulleistungen und über den Zusammenhang zwischen Schulnoten und Studienerfolg bestehen erhebliche Zweifel, ob die Qualifikation eines Bewerbers für das gewählte Studium allein aufgrund der Durchschnittsnote seines Reifezeugnisses festgestellt werden kann. Die Bundesregierung hätte es deshalb begrüßt, wenn der Staatsvertrag über die Vergabe von Studienplätzen vom
20. Oktober 1972 den vorhandenen Schwierigkeiten bei der Eignungsfeststellung stärker Rechnung getragen hätte. Die Fragen der Auswahl der Studienbewerber werden den Deutschen Bundestag im Zusammenhang mit dem neuen Entwurf für ein Hochschulrahmengesetz noch beschäftigen.
688* Deutscher Bundestag - 7. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1973
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander vom 15. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Maucher (CDU/CSU) (Drucksache 7/156 Fragen A 10 und 11) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei Witwen, insbesondere von Beamten, die Ausbildungsförderung erhalten, besondere Härten bei der Gewährung von Ausbildungsbeihilfen entstehen, indem nach dem Tode des Ehemannes die Ausbildungsbeihilfen erheblich gekürzt oder ganz gestrichen werden?
Ist die Bundesregierung bereit, um diese entstehenden Härten auszugleichen, die Einkommensgrenzen für Witwen mit mehreren Kindern entsprechend heraufzusetzen?
Zu Frage A 10:
Der Bundesregierung sind keine rechtlichen Bestimmungen der Ausbildungsförderung bekannt, die dadurch zu besonderen Härten führten, daß als Folge des Todes eines Elternteils die Förderungsleistungen erheblich gemindert werden oder ganz entfallen. Insbesondere sind ihr keine Vorschriften bekannt, die in diesen Fällen zu einer besonderen Benachteiligung der Angehörigen verstorbener Beamter führten. Im allgemeinen bedingt der Tod eines Elternteils eine Minderung des Elterneinkommens und damit eine Steigerung der Förderungsleistungen. Die Veränderung der Freibeträge — für ein Elternteil ist ein Freibetrag von 800 DM vorgesehen, nach dem Tode eines Elternteils für den anderen, nunmehr alleinstehenden Elternteil nur ein Freibetrag von 500 DM — trägt dem Umstand Rechnung, daß eine zu versorgende Person weggefallen ist.
Zu Frage A 11:
Nach der in der Beantwortung Ihrer ersten Frage dargestellten Ansicht der Bundesregierung benachteiligt die geltende Regelung der Freibeträge vorn Einkommen eines alleinstehenden Elternteils in § 25 Abs. 1 Nr. 2 BAföG eine Witwe nicht. Die Bundesregierung sieht daher keine Veranlassung, die Höhe dieses Freibetrages zu ändern.
Die allgemeine Art der Fragestellung erlaubt keine Antwort, die auf besondere als Härte empfundene Umstände zugeschnitten ist. Bei Darlegung entsprechender Fälle ist die Bundesregierung gern bereit, eine spezifizierte Antwort zu geben.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 16. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache 7/156 Frage A 17) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassungen zum deutsch-polnischen Verhältnis und insbesondere zur Ausreise von Deutschen aus Polen, wie sie sich in der deutschen Presse zunehmend finden und in der „Süddeutschen Zeitung" vom 8. Februar 1973 wie folgt zusammengefaßt sind:
„Es zeigt sich jetzt, daß der gute Glaube der Bonner Diplomatie, Polen werde die wenig präzis gefaßten Nebenabsprachen des Warschauer Vertrages hinsichtlich der deutschstämmigen Bevölkerung großzügig handhaben, unbegründet war. Denn es war natürlich nicht viel mehr als guter Glaube, der diese Annahme aufkommen ließ: In den einschlägigen Papieren steht wenig, woraus sich ein klarer Bonner Rechtsanspruch ableiten ließe. Offenbar um polnische Empfindlichkeiten zu schonen und den Warschauer Vertrag zustande zu bringen, haben die Bonner Unterhandler unter anderem auf eine unmißverständliche Definierung des Personenkreises verzichtet, der für die Umsiedlung in Frage kommt. Man vertraute auf eine faire Regelung durch die polnischen Behörden.
Dieses Vertrauen wurde bisher weithin enttäuscht. Weder die Vertragsratifizierung durch Bonn noch die Intervention des Außenministers Scheel bei seinem polnischen Kollegen haben die Warschauer Ausreisepraxis günstig zu beeinflussen vermocht. Durften 1971, also vor der Vertragsratifizierung, etwa 26 000 Deutsche aus Polen ausreisen, so war es im folgenden Jahr nor noch die Hälfte. Was aber noch befremdlicher wirkt: Die ausreisewilligen Deutschen werden Schikanen und Repressalien unterworfen oder ihre Anträge erst gar nicht entgegengenommen. Unglaubwürdig die polnische Angst vor dem Verlust von Arbeitskräften, wenn diese absichtlich brotlos gemacht werden", und welche Konsequenzen wird sie gegebenenfalls daraus ziehen?
Ihre Frage besteht aus drei Teilen. Einmal wünschen Sie die Beurteilung der in der deutschen Presse wiedergegebenen Auffassungen zum deutsch-polnischen Verhältnis, ferner wollen Sie die Meinung der Bundesregierung zu der in der Süddeutschen Zeitung vom 9. Februar 1973 dargelegten Auffassung über das Umsiedlungsproblem hören und schließlich fragen Sie nach den von der Bundesregierung zu ziehenden Konsequenzen.
Zunächst möchte ich bemerken, daß es im allgemeinen nicht Aufgabe der Bundesregierung sein kann, ihrerseits wiederum Auffassungen der deutschen Presse zu beurteilen. Es ist wohl eher umgekehrt Aufgabe der Presse, die Auffassung der Bundesregierung zu kommentieren und zu beurteilen.
Die Beurteilung der Bundesregierung zum deutschpolnischen Verhältnis, die ich Ihnen hiermit gern geben will, läßt sich wie folgt zusammenfassen: Die Beziehungen haben sich auf zahlreichen Gebieten, z. B. Kultur, Wirtschaft, Austausch von Wissenschaftlern, Touristenverkehr usw. positiv entwickelt. Infolge der Errichtung von Botschaften hat sich ein normaler diplomatischer Geschäftsverkehr zwischen den beiden Ländern entwickelt, der sich ebenfalls günstig auf die allgemeinen Beziehungen auswirkt. Die Regierungen führen in regelmäßigen Abständen Konsultionen durch. Dies ist um so wichtiger, als sich angesichts der geschichtlichen Belastungen im deutsch-polnischen Verhältnis auf absehbare Zeit noch erhebliche Schwierigkeiten ergeben können und ergeben werden.
Hinsichtlich des zweiten Teils Ihrer Frage, der das Problem der Umsiedlung betrifft, möchte ich darauf hinweisen, daß es nicht die Absicht der Bundesregierung ist, die auf diesem Gebiet bestehenden Probleme zu leugnen. Ich habe bereits in meinen Antworten, die ich vor diesem Hohen Hause am 1. Februar 1973 auf Fragen des Abgeordneten Dr. Klein und am 20. Dezember 1972 auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hupka gegeben habe, auf die bestehenden Schwierigkeiten hingewiesen. Die im Zusammenhang mit der Umsiedlung stehenden Probleme werden in den Gesprächen, die die Bundesregierung mit der polnischen Regierung führt, laufend erörtert. Die Bundesregierung hat in den gerade durchgeführten Konsultionsgesprächen nochmals die Notwendigkeit unterstrichen, den AusreiseRhythmus zu beschleunigen und die Zusammenarbeit zwischen den Rotkreuz-Gesellschaften entsprechend der „Information" voll auszubauen. Zu der in dem Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 8. Februar 1973 angesprochene Frage einer Abgrenzung des Personenkreises möchte ich darauf hinweisen, daß dies 28 Jahre nach dem Ende des Zweiten
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1973 689*
Weltkrieges zwangsläufig ein sehr kompliziertes Problem ist.
Unter den gegebenen Umständen kommt es daher entscheidend auf die Prüfung der einzelnen Umsiedlungsfälle an. Nach unserer Auffassung mangelt es an dieser ausreichenden Prüfung der Fälle, wie sie damals von polnischer Seite zugesagt war.
Auf Ihre Frage nach den zu ziehenden Konsequenzen möchte ich antworten, daß die Bundesregierung weiterhin auf die Erfüllung der gegebenen Zusagen hinwirken wird. Auch bei den jüngsten deutschpolnischen Konsultationen in Warschau haben wir nachdrücklich darauf hingewiesen, daß die derzeitige schleppende und unvollständige Erfüllung der „Information" unsere Beziehungen belastet.
Anlage 5
Antwort
des Bundesministers Genscher vom 15. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/156 Frage A 21) :
Welche Konsequenzen ergehen sich für die Bundesregierung aus der Situation der Wasserwirtschaft in Mitteleuropa, die von einem erheblichen Rückgang der Niederschläge und durch ein stetiges Absinken des Grundwasserspiegels unabhängig davon gekennzeichnet ist, wobei diesen beiden Erscheinungen für die Zukunft ein erheblich höherer Wasserverbrauch je Einwohner und Tag gegenüberstehen wird?
Der Wasserhaushalt ist unmittelbar abhängig von dem natürlichen Kreislauf in der Natur. Dieser Wasserkreislauf unterliegt einerseits meteorologischen Schwankungen über kleinere und größere Zeiträume, unterliegt aber auch den vielfältigen Eingriffen des Menschen.
Bezüglich des Niederschlages ist ein stetiger Wechsel zwischen Jahresabschnitten mit Niederschlägen, die überdurchschnittlich sind, und solchen, die unter dem langjährigen Mittel liegen, festzustellen. Nach hier vorliegenden amtlichen Ergebnissen für den Zeitraum von 1956 bis 1972 haben im gesamten Bundesgebiet die Niederschlagsmengen nicht ab- sondern geringfügig zugenommen. Dabei ist allerdings deutlich zu erkennen, daß die Niederschläge im norddeutschen Raum insgesamt erheblich höher liegen als im süddeutschen Raum.
Im natürlichen Wasserkreislauf werden die Oberflächengewässer vom Grundwasser gespeist und das Grundwasser wird wieder aufgefüllt durch die Versickerung der Niederschläge. Somit folgen die Grundwasserstände dem Niederschlagsdargebot. Daraus folgt, daß in Zeiten geringer Niederschläge auch die Grundwasserstände absinken. Ein allgemeines Absinken der Grundwasserstände im Bundesgebiet ist nicht festzustellen. Es bestehen zum Teil örtlich bedingte Überbeanspruchungen des Grundwassers, denen von seiten der zuständigen Wasserbehörden nach wasserrechtlichen Vorschriften begegnet werden kann.
Die zuständigen Wasserbehörden der Länder müssen bei der Erteilung einer Erlaubnis oder Bewilligung für eine Grundwasserentnahme prüfen, ob die beantragte Entnahmemenge im jeweiligen Grundwassereinzugsgebiet in bezug auf die mittlere jährliche Regenerationsmenge zur Verfügung steht; dabei wird nicht ausgeschlossen, daß der Grundwasserspiegel in niederschlagsarmen Zeitabschnitten vorübergehend örtlich stärker absinkt. Sollte diese Prüfung nicht positiv ausfallen, kann die beantragte Erlaubnis oder Bewilligung versagt werden; darüber hinaus muß sie nach § 6 des Wasserhaushaltsgesetzes versagt werden, soweit von der beabsichtigten Benutzung eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere eine Gefährdung der öffentlichen Wasserversorgung, zu erwarten ist. Eine erteilte Erlaubnis oder Bewilligung zu Grundwasserentnahmen steht im übrigen nach § 5 des Wasserhaushaltsgesetzes unter dem Vorbehalt, daß nachträglich Maßnahmen für eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers angeordnet werden können.
Es ist richtig, daß der Wasserbedarf steigt.
Das Bundesministerium des Innern hat im vergangenen Jahr das Battelle-Institut mit einer Untersuchung über die „Wasserbedarfsentwicklung in Industrie, Haushalten, Gewerbe, öffentlichen Einrichtungen und Landwirtschaft — Prognose des Wasserbedarfs in der Bundesrepublik Deutschland bis zum Jahr 2000" beauftragt. Zu Ihrer Unterrichtung füge ich eine Ausfertigung des Berichts bei. Danach wird bei dem Wasserbedarf der Industrie, ohne Berücksichtigung des Kühlwasserbedarfs der Elektrizitätswerke für die öffentliche Versorgung, bis zum Jahr 2000 mit einer Steigerung von rd. 75% zu rechnen sein. Für private Haushalte einschließlich Kleingewerbe wird mit einer Erhöhung des Wasserbedarfs von z. Z. rd. 2,9 Milliarden m3 auf etwa 4,7 Milliarden m3 im Jahr 2000 gerechnet.
Der Wasserbedarf für die öffentliche Wasserversorgung wird, soweit möglich, aus dem Grundwasser zu decken sein, da dies in der Regel eine gleichbleibend bessere Qualität aufweist. Im Interesse einer Verbesserung des Grundwasserschutzes hat die Bundesregierung bereits in der vergangenen Legislaturperiode in dem Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Drucksache VI/2869) u. a. neue Vorschriften für das Lagern wassergefährdender Stoffe vorgeschlagen. Da dieser Gesetzentwurf nicht mehr verabschiedet werden konnte, wird die Bundesregierung diese Vorschläge nunmehr erneut im Bundestag vorlegen. Zur weiteren Vorbereitung solcher Vorschriften sind mehrere Forschungsvorhaben in Auftrag gegeben worden.
Tm Interesse der wirksameren Reinhaltung der Oberflächengewässer, insbesondere auch zur Sanierung zahlreicher, stark verschmutzter Flüsse, hat die Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode in dem Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Drucksache VI/3765) u. a. vorgeschlagen, die Vorschriften dieses Gesetzes durch die Einführung eines auf die Bedürfnisse der Trinkwasserversorgung ausgerichteten Gewässer-Gütestandards in Verbindung mit Richtlinien über Anforderungen an das Einleiten von Abwasser in die Gewässer zu ergänzen.
690* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1973
Da auch dieser Gesetzentwurf nicht mehr verabschiedet werden konnte, wird die Bundesregierung diese Vorschläge nunmehr erneut dem Bundestag vorlegen.
Mit diesen Gesetzesvorhaben glaubt die Bundesregierung einen geeigneten Schritt neben sonstigen Maßnahmen der Gewässerreinhaltung für eine Sicherung des steigenden Wasserbedarfs getan zu haben.
Anlage 6
Antwort
des Bundesministers Genscher vom 15. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 7/156 Fragen A 24 und 25)
Wie gedenkt die Bundesregierung die Zuständigkeit für die Reaktorsicherheit und das atomrechtliche Genehmigungsverfahren in Zukunft zu regeln, und wie erfolgt im einzelnen eine Abgrenzung zwischen dem Bundesinnenministerium und dem Bundesministerium für Forschung und Technologie?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Gründung einer Bundesanstalt für Reaktorsicherheit, die sie im IV. Atomprogramm angekündigt hat, im Hinblick auf die in der Zwischenzeit erfolgten organisatorischen Änderungen innerhalb der Bundesministerien?
Zu Frage A 24:
Durch den Organisationserlaß des Bundeskanzlers über die Neuabgrenzung von Zuständigkeiten vom 15. Dezember 1972 ist die Zuständigkeit für Reaktorsicherheit und Strahlenschutz mit Ausnahme der Zuständigkeit für Reaktorsicherheitsforschung und -technik auf den Bundesminister des Innern übergegangen. Zur Wahrnehmung der hiermit verbundenen Aufgaben wurde im Bundesministerium des Innern unter Übernahme des Geschäftsverteilungsplans der bisherigen Unterabteilung IV C „Sicherheit und Strahlenschutz" des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft eine neue Unterabteilung eingerichtet.
Die Gespräche zwischen den Ressorts über die Detailabgrenzung der zukünftigen Aufgabenwahrnehmung sind noch nicht abgeschlossen. Nach Abschluß dieser Gespräche werde ich Ihrem Wunsch auf Mitteilung der Aufgabenabgrenzung im einzelnen gern entsprechen.
Zu Frage A 25:
Der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung ist gebeten worden, zu der Frage der Errichtung eines Bundesamtes für Reaktorsicherheit gutachtlich Stellung zu nehmen. Nach Eingang dieser Stellungnahme wird die Frage zu prüfen und zu entscheiden sein.
Anlage 7
Antwort
des Bundesministers Genscher vom 16. Februar 1973
auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten
Schmidt (München) (SPD) (Drucksache 7/156 Fragen A 27 und 28) :
Wie hoch sind die Gesamtkosten und die Beteiligung des Bundes für die II. Skiflug-Weltmeisterschaft vom 9. bis 11. März 1973 in Oberstdorf?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Gesamtkosten im Hinblick auf die dreitätige Veranstaltung mit rund 80 Sportlern aus 20 Ländern in einem angemessenen Verhältnis stehen?
Die Kosten für die Organisation der Skiflug-Weltmeisterschaft werden voraussichtlich etwa 1 306 000 DM betragen. Es ist vorgesehen, daß der Bund sich an den nicht durch Einnahmen gedeckten Kosten mit einem Betrag von 300 000 DM beteiligt.
Die Kosten für den Bau der Wettkampfstätten sind auf rund 8,1 Millionen DM veranschlagt; sie werden sich voraussichtlich noch um 700 000 DM reduzieren. Der Bund wird sich an diesen Kosten voraussichtlich mit einem Betrag von 3 Millionen DM beteiligen.
Die Sport-Anlagen werden nicht für die Weltmeisterschaft allein errichtet. Sie stehen nach Abschluß des Wettbewerbs den deutschen Skispringern als Trainingsstätte und dem Deutschen Skiverband zur Durchführung von Wettkampfveranstaltungen zur Verfügung.
Ferner ist zu berücksichtigen, daß die SkiflugWeltmeisterschaft zu den wichtigsten internationalen Veranstaltungen im Bereich des Wintersports gehört. Sie findet das Interesse einer breiten Öffentlichkeit im In- und Ausland.
Anlage 8
Antwort
des Bundesminister Genscher vom 15. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Löffler (SPD) (Drucksache 7/156 Frage A 30) :
Welche Maßnahme gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen um sicherzustellen, daß sich künftig keine Vorlagen, die für das Kabinett bestimmt sind, 14 Tage vor dem Beratungstermin in Händen von Journalisten befinden, wie es z. B. beim Agrarbericht 1973 der Fall ist?
Grundsätzlich ist der Bundesminister, der nach Artikel 65 des Grundgesetzes seinen Geschäftsbereich innerhalb der vorn Bundeskanzler bestimmten Richtlinien der Politik in eigener Verantwortung leitet, berechtigt, die Presse über seine Vorhaben zu informieren. Er kann dabei den Zeitpunkt wählen, der ihm politisch zweckmäßig erscheint. Das gilt nicht, soweit sich solche Vorhaben mit den Richtlinien des Bundeskanzlers oder der erklärten Regierungspolitik in Widerspruch befinden (vgl. § 12 der Geschäftsordnung der Bundesregierung).
Es gibt aber selbstverständlich bei bestimmten Kabinettvorlagen das Bedürfnis nach einer vertraulichen Behandlung. Diese werden dann als Verschlußsachen ausgewiesen. Damit sind die erforderlichen Vorkehrungen, die in Ihrer Frage angesprochen sind, jeweils getroffen.
In dem von Ihnen angeführten Beispiel des Agrarberichts 73 ist übrigens nicht bekanntgeworden, daß die Kabinettvorlage vor der Kabinettentschei-
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1973 691*
dung Journalisten zugänglich geworden ist. Die von Ihnen angesprochenen Veröffentlichungen beziehen sich vielmehr auf Vorpapiere.
Anlage 9
Antwort
des Bundesministers Genscher vom 16. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/156 Frage A 31) :
Gedenkt die Bundesregierung, das neu zu gründende Bundesamt für Umweltschutz in der Stadt Saarbrücken einzurichten, will die Bundesregierung die Planung dieses Projekts mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützen — vor allem auf Grund der besonders förderungsbedürftigen Lage der Stadt Saarbrücken, der Tatsache, daß im Endausbau das Bundesamt 400 qualitativ hochwertige Arbeitsplätze neu geschaffen haben wird, auf die Saarbrücken angewiesen ist, der Bedeutung des Umweltschutzes in dieser Region und der hier exemplarisch gegebenen Forschungsmöglichkeiten —, und kann die Bundesregierung eventuell schon jetzt Aussagen über bereits unternommene erste Schritte in dieser Richtung machen?
Um den Sitz des neu zu errichtenden Umweltbundesamtes haben sich mehr als 20 Städte aus dem gesamten Bundesgebiet beworben. Das Bundesministerium des Innern prüft zur Zeit die eingegangenen Bewerbungsunterlagen.
Dabei werden fachliche und organisatorische Kriterien sowie wirtschaftliche Gesichtspunkte ebenso wie strukturelle und raumordnerische Aspekte gegeneinander abzuwägen sein.
Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Außerdem müssen noch verschiedene mit der Errichtung des Umweltbundesamtes in Zusammenhang stehende Einzelfragen, insbesondere die der Finanzierung, sorgfältig geklärt werden.
Erst nach Abschluß eines objektivierten Ausleseverfahrens wird eine optimale Entscheidung getroffen werden können.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 16. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 7/156 Fragen A 97 und 98) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß auf Grund der Tatsache, daß die EWG-Kommission die Autobahn HamburgWürzburg-Ulm—Mailand als Europa-Schnellverkehrsstraße anerkannt hat und bereit ist, deren Ausbau finanziell zu unterstützen, diese Autobahn in ihrer Gesamtlänge nunmehr in die 1. Dringlichkeitsstufe beim Autobahnausbau eingereiht werden muß, zumal auch von seiten Österreichs und Italiens bereits in den nächsten Jahren mit der Fertigstellung der Anschlußstrecke zu rechnen ist?
In welchem Zeitraum bzw. in welchen Bauabschnittszeiten ist auf Grund der o. a. gegebenen Priorität bei der Gesamtstrecke zu rechnen, und welcher Kostenaufwand scheint hierfür erforderlich?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die Bundesautobahn Hamburg—Würzburg—Ulm-Mailand durch die EWG-Kommission als Europaschnellverkehrsstraße anerkannt worden ist, und daß de ren Ausbau durch die EWG finanziell unterstützt werden soll. Es ist ihr auch nicht bekannt, daß in den nächsten Jahren mit der Fertigstellung der entsprechenden Abschnitte in Österreich und Italien zu rechnen ist.
Wie einer Pressenotiz in der Süddeutschen Zeitung zu entnehmen war, hat der Bayerische Staatsminister Jaumann wegen einer Finanzierungsbeteiligung durch die Europäische Investitionsbank Verhandlungen mit der EWG-Kommission in Brüssel geführt. Die bayerische Staatsregierung wurde im Dezember 1972 um eine Stellungnahme zu diesem Sachverhalt gebeten. Eine Antwort wurde bisher noch nicht erteilt.
Der Abschnitt Hamburg—Würzburg der von Ihnen genannten Bundesautobahn ist bereits seit einigen Jahren in Betrieb. Der Weiterbau der Bundesautobahn von Würzburg über Ulm bis an die deutsch-österreichische Grenze wird mit Mitteln des Bundeshaushalts finanziert.
Die Bundesregierung hält eine weitere Fernverbindung in Nord-Süd-Richtung für notwendig. Sie hat deshalb dem Neubau der BundesautobahnStrecke Würzburg—Ulm—Kempten besonderen Vorrang eingeräumt. Diese Strecke befindet sich, bis auf den Abschnitt zwischen der B 13 südlich Würzburg und der B 29 bei Aalen in der 1. Dringlichkeit bzw. im Bau. Es ist beabsichtigt, bei der notwendigen Überprüfung des Bedarfsplanes die Frage zu untersuchen, ob der in der 2. Dringlichkeit befindliche Abschnitt Würzburg—Aalen auch in die 1. Dringlichkeitsstufe übernommen werden soll.
Der Zeitraum, in welchem der Bau durchgeführt werden kann, und die Höhe des Kostenaufwandes können wegen der nicht abgeschlossenen Planung noch nicht verbindlich genannt werden.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 16. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Heyen (SPD) (Drucksache 7/156 Frage A 103) :
Treffen Pressemeldungen zu, daß die Deutsche Bundesbahn bei der nächsten Fahrplankonferenz mit der Reichsbahn der DDR vorschlagen will, den Bahnhof Berlin-Wannsee als zweiten Fernbahnhof neben dem Bahnhof Zoo für den Personenverkehr einzurichten?
Die Einrichtung eines Fernbahnhofs in BerlinWannsee ist bereits anläßlich der Besprechung des Reisezug-Jahresfahrplans 1973/1974 in Oberhof (Thüringen) zwischen Vertretern der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Reichsbahn erörtert worden. Von den Vertretern der Deutschen Reichsbahn wurde hierzu erklärt, daß ihnen ein entsprechender Antrag des Berliner Senats vorläge, der geprüft werde. Wegen betrieblicher und baulicher Probleme, insbesondere in bezug auf die Bahnsteiganlagen, könne die Einrichtung von Zughalten jedoch frühestens ab Winter 1973 erwogen werden.
692* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1973
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 16. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache 7/156 Fragen A 104 und 105) :
Hält die Bundesregierung es mit dem Grundsatz des Artikels 3 des Grundgesetzes (Gleichberechtigung von Mann und Frau) für vereinbar, daß die Deutsche Lufthansa die Einstellung von weiblichen Piloten unbeschadet der persönlichen Eignung und Fähigkeit grundsätzlich ablehnt, obwohl Frauen in der Bundesrepublik Deutschland als Piloten ausgebildet werden und eine staatliche Prüfung machen und obwohl auf den Linien anderer internationaler Gesellschaften Frauen als Flugzeugführer eingesetzt sind?
Ist die Bundesregierung angesichts vieler Beispiele von erfahrenen und geeigneten Pilotinnen bereit, sich dafür einzusetzen, daß die Auswahl der Piloten bei der Deutschen Lufthansa ausschließlich nach persönlicher Eignung erfolgt und nicht nach pauschalen Kriterien oder nach „Erfahrungen" mit weiblichen Beschäftigten in anderen Berufssparten?
Zu Frage A 104:
Die Bundesregierung hält es in der Tat mit der in Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz verbrieften Gleichberechtigung der Geschlechter nicht für vereinbar, die Einstellung von weiblichen Piloten unbeschadet ihrer persönlichen Eignung und Fähigkeiten grundsätzlich abzulehnen. Der Bundesregierung ist auch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofes bekannt, die unter bestimmten Voraussetzungen eine unmittelbare Wirkung von Grundrechten im Privatrechtsverkehr bejahen, und sie ist sich auch bewußt, daß grundrechtliche Bindungen insbesondere dort bestehen, wo sich die öffentliche Hand in der Form und mit den Mitteln des Privatrechts betätigt. Ob diese Voraussetzungen für eine unmittelbare Bindung auch im vorliegenden Fall gegeben sind, wird aber letztlich nur durch die Gerichte entschieden werden können, worauf ich bereits in der Fragestunde vom 1. Februar aufmerksam gemacht habe.
Zu Frage A 105:
Die Bundesregierung wird ihre Auffassung der Lufthansa mitteilen, und zwar so, wie ich sie in der Antwort auf Ihre erste Frage dargelegt habe. Es kann allerdings auch kein Zweifel darüber entstehen, daß die Verantwortung für die betrieblichen und auch für die arbeitsrechtlichen Entscheidungen allein bei den Organen des Unternehmens liegt.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 16. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wawrzik (CDU/CSU) (Drucksache 7/156 Fragen A 108 und 109) :
Ist die Bundesregierung bereit, die Ausstellung von internationalen Führerscheinen, die in bezug auf die Laufzeit auf der „Internationalen Verordnung über Kraftfahrzeugverkehr" von 1934 beruht, im Interesse der Verwaltungsvereinfachung und der Kostenersparnis sowohl zugunsten der Verwaltung wie der Bürger dahin gehend zu vereinfachen, daß bei jährlicher Antragstellung nicht jedesmal ein 38seitiges Dokument, von dem nur zwei Seiten verwendet werden, nach Nachweis der Berechtigung aufgestellt werden muß, sondern die einfache Verlängerung einzuführen?
Sieht sich die Bundesregierung in der Lage, bis zum Beginn der Feriensaison 1973 eine Regelung mit vereinfachtem Verfahren einzuführen?
Eine Verlängerung des nur ein Jahr gültigen Internationalen Führerscheins ist auf Grund internationaler Vereinbarungen nicht möglich. Jedoch kann nach Ablauf der Gültigkeit ein neuer Internationaler Führerschein ausgestellt werden. Ein besonderer Aufwand ist hiermit nicht verbunden, da Eintragungen nur auf 2 Seiten nötig sind. Die anderen 36 Seiten betreffen den Fall, daß dem Inhaber in einem der Mitgliedstaaten das Recht versagt worden ist, von dem Führerschein Gebrauch zu machen.
Die Bedeutung des Internationalen Führerscheins, der ursprünglich bei seiner Schaffung im Jahre 1926 als einziger Fahrausweis einen vorübergehenden internationalen Verkehr ermöglichte — der nationale Führerschein wurde nicht anerkannt — geht immer mehr zurück. Schon heute erkennen auf Grund bilateraler Absprachen 20 ausländische Staaten den deutschen nationalen Führerschein ohne Übersetzung an.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 16. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/156 Frage A 114):
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, in dem von ihr angekündigten Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung gesunder Wohnverhältnisse auch für eine ausreichende Schalldämmung in Wohnungen im Interesse von Familien mit Kindern Sorge zu tragen?
Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll mit dem Gesetzentwurf darauf hingewirkt werden, daß der Hauseigentümer bauliche oder sonstige Mißstände, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Wohnung erheblich beeinträchtigen und den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse widersprechen, durch Modernsierungsmaßnahmen beseitigt. Das Fehlen eines ausreichenden Schallschutzes ist ein derartiger Mißstand, wobei allerdings die Anpassung des Althausbestandes an die in den letzten Jahren ständig gestiegenen Schallschutzanforderungen in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht auf vielfältige Schwierigkeiten stößt. Es sollte aber, vor allem auch im Interesse der Familien mit Kindern, gelingen, Wohnungen mit unzulänglichem Schallschutz wenigstens so zu verbessern, daß gesundheitliche Schädigungen ihrer Bewohner künftig verhindert werden.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 16. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Seiters (CDU/CSU) (Drucksache 7/156 Fragen A 115 und 116):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß zwischen § 13 Abs. 2 der Wohngeldverordnung vom 21. Dezember 1971 und den allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum 2. Wohngeldgesetz (Nummer 6,25) ein Widerspruch besteht, der von den Ländern zuungunsten der Wohngeldempfänger ausgelegt wird?
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1973 693*
Ist die Bundesregierung bereit, diese Ungereimtheit, die zu erheblichen Härten für die Wohngeldempfänger führt, unverzüglich zu beseitigen, und außerdem den Höchstsatz für die an-setzbaren Zinsen und Tilgungen, der in § 13 Abs. 2 der Wohngeldverordnung auf 8 % festgesetzt ist, auf 10 % zu erhöhen, da der derzeitige Höchstbetrag im Hinblick auf die Verhältnisse aus Kapitalmarkt nicht mehr ausreicht, die üblichen Zinsen zu decken und die Tilgungen gänzlich unberücksichtigt bleiben müssen?
Ich möchte die Fragen im Zusammenhang beantworten, weil sie in einem unmittelbaren Sachzusammenhang stehen und sich beide auf Vorschriften über die Wohngeld-Lastenberechnung beziehen, die in der Wohngeldverordnung und in der allgemeinen Verwaltungsschrift zum Zweiten Wohngeldgesetz enthalten sind.
Die Wohngeld-Lastenberechnung ist Voraussetzung für die Gewährung eines Lastenzuschusses nach dem Zweiten Wohngeldgesetz und dient der Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung. Als Belastung aus dem Kapitaldienst dürfen nach § 13 Abs. 2 der Wohngeldverordnung Zinsen, Tilgungen und laufende Nebenleistungen für Fremdmittel jährlich höchstens mit 8 v. H. angesetzt werden. Beiträge Dritter zur Aufbringung der Belastung mindern nach § 16 der Wohngeldverordnung die Belastung. Entsprechend der Reihenfolge der beiden genannten Paragraphen bestimmt Nummer 6.25 Abs. 3 der Verwaltungsvorschrift, daß derartige Beiträge Dritter von der gegebenenfalls bereits auf 8 v. H. reduzierten Jahresleistung abzusetzen sind. Ein Widerspruch zwischen den erwähnten Regelungen besteht nicht.
Ihre Anwendung kann jedoch in Einzelfällen zu unbefriedigenden Ergebnissen führen. Dies ist der Bundesregierung seit längerem bekannt. Sie hat sich bemüht, im Benehmen mit den Ländern eine befriedigende Lösung herbeizuführen. Das ist jedoch aus vorwiegend rechtlichen Gründen am Widerstand der Länder gescheitert. Die Bundesregierung wird die beabsichtigte Änderung der Wohngeldverordnung und der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Anlaß nehmen, die Behandlung der Beiträge Dritter wie auch die Frage der Begrenzung der Jahresleistung für Fremdmittel zu überprüfen und sich um eine Lösung bemühen, die auch die Interessen der Lastenzuschußempfänger angemessen berücksichtigt.
Anlage 16
Antwort
des Bundesministers Genscher vom 15. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 7/156 Fragen B 1 und 2) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die im Rheintal seitens der Schweiz in der Nähe von Rüthi vorgesehene Errichtung eines Kernkraftwerks und einer Raffinerie bei Sennwald in ihren Auswirkungen auf den schon umweltgefährdeten Bodensee sowie die daraus sich zweifellos ergebende erhebliche zusätzliche Luftverschmutzung für den gesamten Erholungsraum um den Bodensee?
Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, mit den zuständigen Stellen in der Schweiz dahin gehend in Verbindung zu treten, daß entweder diese Projekte unterbleiben oder, wenn dies nicht erreichbar ist, durch entsprechende 100 %ige Absicherungsmaßnahmen keine erneute Gefahrenquelle für Wasser und Luft am Bodensee auftaucht, wie es von einem überwiegenden Teil der Bevölkerung des Lindauer Raums befürchtet wird?
Zu Frage B 1:
Das Problem der grenznahen schweizerischen Projekte bei Sennwald und Rüthi wurde in meiner Antwort auf die Schriftliche Frage des Herrn Abgeordneten Kiechle behandelt (Stenographischer Bericht des Deutschen Bundestages vom 1. Februar 1973, 12. Sitzung, S. 477/78).
Dei Bundesregierung verfolgt die angesprochenen schweizerischen Pläne mit größter Aufmerksamkeit.
Nach der Entschließung (71) 5 des Ministerausschusses des Europarates vom 26. März 1971 wird den Regierungen der Mitgliedstaaten des Europarates empfohlen, für die Bewohner von Gebieten jenseits der Grenze den gleichen Schutz gegen Luftverunreinigung zu gewähren wie für die Bewohner des eigenen Landes. Die Entschließung sagt weiter, daß sich die zuständigen örtlichen Behörden — diesseits und jenseits der Grenzstadt — einander rechtzeitig über jedes Vorhaben unterrichten, das zur Luftverunreinigung jenseits der Grenze führen kann. Damit ist den örtlichen Behörden beiderseits die Möglichkeit gegeben, Gespräche aufzunehmen.
Das Land Bayern hat bereits im Jahre 1966, als das Projekt bei Sennwald bekannt wurde, Kontakte mit schweizerischen Behörden aufgenommen. Da Sennwald 30 km von der deutschen Grenze entfernt liegt, sind Belästigungen der deutschen Bevölkerung nicht zu erwarten.
Von den Kernkraftwerken geht keine Luftverschmutzung aus. Hinsichtlich der radioaktiven Abgaben und der Auswirkungen der Kühlverfahren auf die Umwelt stellen die schweizerischen Behörden vergleichbar strenge Anforderungen wie die Genehmigungsbehörde in der Bundesrepublik Deutschland bei deutschen Kernkraftwerken.
Die Bundesregierung und das Land Baden-Württemberg führten im Dezember 1972 Gespräche mit den schweizerischen Behörden mit dem Ziel, sich gegenseitig über grenznahe Kernkraftwerksprojekte zu informieren und sich in Fragen, die zu einer möglichen Beeinträchtigung des Nachbarlandes führen könnten, abzustimmen. Die Gespräche werden fortgesetzt. Es ist dadurch sichergestellt, daß die Interessen der deutschen Bevölkerung im grenznahen Raum gewahrt werden.
Für die Reinhaltung des Bodensees und die Abwehr weiterer Verunreinigungen haben BadenWürttemberg, Bayern, Österreich und die Schweizerische Eidgenossenschaft die Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee gebildet. Die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, die in ihrem Gebiet geltenden Gewässerschutzvorschriften für den Bodensee und seine Zuflüsse mit Nachdruck zu vollziehen. Die genannte Kommission hat für die Reinigung und das Ableiten von Abwasser im Einzugsgebiet des Bodensees sehr strenge begrenzende Vorschriften aufgestellt.
Es besteht bisher kein Anlaß, daran zu zweifeln, daß die zuständigen schweizerischen Behörden die Einhaltung aller den Umweltschutz sicherstellenden Vorschriften sorgfältig überwachen werden.
694* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1973
Zu Frage B 2:
Die Bundesregierung sieht keine Möglichkeit, die schweizerischen Projekte zu verhindern. Auf Grund der Gespräche mit den schweizerischen Behörden kann jedoch davon ausgegangen werden, daß für die schweizerischen Projekte vergleichbare Maßstäbe angelegt werden, wie in der Bundesrepublik. Sollte wider Erwarten bei der weiteren Planung erkennbar werden, daß die Interessen der Bevölkerung auf deutscher Seite beeinträchtigt werden, wird die Bundesregierung geeignete Schritte unternehmen.
Anlage 17
Antwort
des Bundesministers Genscher vom 15. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache 7/156 Fragen B 3 und 4) :
Seit wann und aus welchem Grund liegen die Versuchsreaktoren VAK in Kahl und HDR in Großwelzheim still?
Nachdem der Plan bekanntgeworden ist, das Versuchskraftwerk VAK Kahl wieder in Betrieb zu nehmen, frage ich die Bundesregierung, welche Maßnahmen ergriffen werden, um zu gewährleisten, daß jede denkbare Gefährdung für die Werksangehörigen und die Umwelt ausgeschlossen ist?
1. Zum Versuchsatomkraftwerk Kahl (VAK)
Das Versuchsatomkraftwerk Kahl wurde am 27. Dezember 1971 vom Betreiber abgeschaltet, nachdem ein Wasseraustritt am Boden des Reaktordruckgefäßes bemerkt worden war. Bei anschließenden Untersuchungen wurden an einem Teil der 21. Steuerstabdurchführungen Risse entdeckt. Das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen hat die Stilllegung der Anlage verfügt und den Technischen Überwachungsverein Bayern mit der Prüfung der aufgetretenen Probleme und Begutachtung der Abhilfemaßnahmen beauftragt. Darüber hinaus hat sich das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft in einer Weisung an das Bayerische Staatsministerium die ausdrückliche Zustimmung zur Zulassung der Wiederinbetriebnahme vorbehalten.
Zum Heißdampfreaktor (HDR)
Am 20. April 1971 wurden am abgeschalteten Heißdampfreaktor Großwelzheim umfangreiche Brennelementuntersuchungen durchgeführt. Nahezu alle Brennstoffrohre erwiesen sich dabei in der sogenannten Spaltzone als ausgebeult, einige zeigten Aktivitätsfreisetzungen. Die Anlage ist seither außer Betrieb. Der Betreiber hat den Antrag gestellt, den Heißdampfreaktor in einen Leichtwassertestreaktor umbauen und bis dahin die Anlage mit verkleinertem Kern sowie verringerter Leistung betreiben zu dürfen. Beide Anträge sind noch Gegenstand gutachterlicher Prüfungen.
2. Die Risse an den Steuerstabdurchführungen des Versuchsatomkraftwerks Kahl waren Gegenstand umfangreicher Untersuchungen insbesondere durch den Technischen Überwachungsverein
Bayern und die Staatliche Materialprüfungsanstalt an der Universität Stuttgart. Auch die Reaktor-Sicherheitskommission hat sich eingehend mit den Schäden und ihrer Behebung befaßt und dazu einen Unterausschuß gebildet.
Der Betreiber hat inzwischen die mit dem Gutachter abgestimmten und von der Genehmigungsbehörde zugelassenen erforderlichen Reparaturen durchgeführt. Er hat die Anlage durch den Einbau eines Fanggitters für die Steuerstabantriebe und einer Zusatzinstrumentierung zur Kontrolle von Temperatur, Schwingungen und Feuchtigkeit an den Führungsrohren unterhalb der Steuerstabdurchführungen ertüchtigt sowie ein Konzept für die Verbesserung der Notkühlung vorgelegt, wodurch es möglich wird, selbst beim Bruch eines Steuerstabdurchführungsrohres soviel Wasser nachzuliefern, daß der Kern ausreichend bedeckt bleibt.
Ich werde der Wiederinbetriebnahme jedoch erst zustimmen, wenn alle gutachterlichen Stellungnahmen vorliegen und feststeht, daß die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge für den Schutz der Werksangehörigen und der Umwelt gewährleistet ist.
Anlage 18
Antwort
des Bundesministers Genscher vom 15. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wrede (SPD) (Drucksache 7/156 Frage B 5) :
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Bundesländer nach Abschluß der Olympialotterie beabsichtigen, eine ähnliche Lotterie zugunsten von sportlichen, sozialen oder karitativen Zwecken durchzuführen?
Die Olympia-Lotterie wird gemäß Beschluß der Ministerpräsidenten der Bundesländer vom 2. Juni 1967 und vom 22. Dezember 1972 so lange für Zwecke der Olympia-Finanzierung weitergespielt, bis ein Zweckertrag von 250 Millionen DM aufgekommen ist. Dies wird etwa Mitte 1974 der Fall sein.
Die Frage, ob die Olympia-Lotterie nach diesem Zeitpunkt für sportliche, soziale und karitative Zwecke weitergeführt werden soll, ist in der Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister der Länder am 15. Dezember 1972 erörtert worden. Hierbei ist folgender Beschluß gefaßt worden: „Die Beratung über eine evtl. Fortsetzung der ,OlympiaLotterie zugunsten einer anderen Institution wird bis Anfang 1974 zurückgestellt, weil erst dann die Einspielung des vorgesehenen Zweckertrages von 250 Millionen DM endgültig abzusehen ist."
Anlage 19
Antwort
des Bundesministers Genscher vom 15. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 7/156 Fragen B 6 und 7) :
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1973 695*
Trifft es zu, daß in den letzten Jahren die Zahl von Schiffsunfällen auf deutschen Flüssen, besonders Rhein und Main, zugenommen hat, bei denen gefährliche Stoffe wie chemische Produkte, Mineralöle oder gar Gifte das Flußwasser zu verseuchen drohten?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, für eine größere Sicherheit unserer Flüsse gegen die in Frage 6 bezeichneten Gefahren der Verseuchung zu sorgen, da offenbar die bestehenden Verordnungen unzureichend sind oder nicht genügend beachtet werden?
Zu 1.:
Die Zahl der Schiffsunfälle mit gefährlichen Gütern und mit Ladungsverlust auf den Binnenwasserstraßen in der Bundesrepublik hat in den letzten Jahren geschwankt. Im Jahre 1970 ereigneten sich 45, im Jahre 1971 32 und im Jahre 1972 50 Unfälle mit Binnenschiffen, bei denen Ladungsverlust eingetreten ist.
Die Menge der freigewordenen Güter hat jedoch in den letzten Jahren abgenommen. Es wurden 1970 1340 t, 1971 500 t und 1972 364,5 t Ladungsverlust festgestellt.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, daß die Verunreinigung der Binnenwasserstraßen durch Schiffsunfälle, bei denen gefährliche Güter, wie chemische Produkte, Mineralöle u. dgl. ausgelaufen sind, in den letzten Jahren nicht zugenommen hat.
Zu 2.:
Die Bundesregierung hat seit langem ein Augenmerk darauf, daß große Transporte mit gefährlichen Gütern — dazu gehören auch wassergefährdende Stoffe — insbesondere auch in Binnenschiffen zu katastrophenartigen Unfällen führen können. Es darf hierzu auf die Ziffern 211 bis 213 des Verkehrsberichtes 1970 der Bundesregierung hingewiesen werden. Sie ist daher bemüht, die Sicherheitsvorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter laufend zu verbessern. Für die Rheinschiffahrt muß dies allerdings im internationalen Rahmen geschehen.
Der Bundesminister für Verkehr bereitet einen Entwurf eines Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter vor, der voraussichtlich im März dieses Jahres dem Kabinett vorgelegt werden wird. Dieses Gesetz soll eine einheitliche und verbesserte Rechtsgrundlage für die durch Rechtsverordnungen zu regelnden Transportvorschriften für gefährliche Güter bringen. Insbesondere werden die Probleme der Überwachung und der Ahndung von Verstößen gegen die Vorschriften neu geregelt. Der Bundesminister des Innern hat an dem Entwurf im Hinblick auf den Transport wassergefährdender Stoffe mitgewirkt.
Ergänzend kann auf die Antworten verwiesen werden, die den Herren Abgeordneten Gerster und Wolfram am 30. Januar 1973 gegeben worden sind (Protokoll der 12. Sitzung des Bundestages am 1. Februar 1973, S. 473/474).
Anlage 20
Antwort
des Bundesministers Genscher vom 15. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) (Drucksache 7/156 Frage B 8) :
Kann die Bundesregierung mitteilen, welche Voruntersuchungen zum geplanten Bau eines Kernkraftwerks in bezug auf den Standort bei Bergrheinfeld, Landkreis Schweinfurt, eingeleitet oder abgeschlossen sind?
Für das Kernkraftwerksprojekt Grafenrheinfeld (Bergrheinfeld ist eine Nachbargemeinde) ist bei der Regierung von Unterfranken das Raumordnungsverfahren eingeleitet worden. Auf dieses nach dem bayerischen Raumordnungsgesetz durchzuführende Verfahren hat die Bundesregierung keinen Einfluß.
Ein Antrag nach § 7 des Atomgesetzes auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung des Kernkraftwerkes wurde bei dem dafür zuständigen Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen noch nicht gestellt. Sobald ein solcher Antrag vorliegt, werde ich im Rahmen der mir nach Artikel 85 des Grundgesetzes und § 24 des Atomgesetzes obliegenden Bundesaufsicht von der Reaktor-Sicherheitskommission und dem Institut für Reaktorsicherheit der Technischen ÜberwachungsVereine e. V. auch die Standortprobleme untersuchen lassen.
Anlage 21
Antwort
des Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 14. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/156 Fragen B 9 und 10) :
Teilt die Bundesregierung die Feststellung des Deutschen Mieterbundes, derzufolge 90 % aller Forderungen auf höhere Miete nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, und wenn ja, welche repräsentativen Erhebungen liegen dieser Feststellung zugrunde?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, daß Mieter und Vermieter über die jeweiligen ortsüblichen Vergleichsmieten informiert werden?
Nach Mitteilung des Deutschen Mieterbundes stützen sich dessen Feststellungen, daß sehr viele Mieterhöhungserklärungen nicht die gesetzlichen Vorschriften des Wohnraumkündigungsschutzgesetzes beachten, auf Berichte der Mietervereine, auf eine Auswertung der von Mietern vorgelegten Mieterhöhungserklärungen sowie auf bekanntgewordene Gerichtsentscheidungen. Im Organ des Mieterbundes (Mieterzeitung 1973 Nr. 2 Seite 2) ist ferner das Ergebnis einer Umfrage abgedruckt, die das Marplan-Institut im Auftrage des Deutschen Fernsehens für die Sendung „Ratgeber-Recht" durchgeführt hat. Danach ist nur etwa einem Viertel der Mieter und einem Drittel der Vermieter das neue Mietrecht bekannt. Jeder 7. Mieter glaubt, daß eine Mieterhöhung ohne weiteres möglich ist. Nach einer in der gleichen Ausgabe der Mieterzeitung wiedergegebenen Erklärung des Oberbürgermeisters von München sind z. B. in München im Jahre 1970 86 %
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der überprüften Sozialwohnungen, im Jahre 1972 noch 58 °/o, zu teuer vermietet worden.
Die eigenen Beobachtungen der Bundesregierung bestätigen, daß viele Mieterhöhungsforderungen nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, wenngleich es nicht möglich ist, bestimmte Prozentzahlen zu nennen. Ich darf als Beispiel auf die Fälle verweisen, die der Kollege Dürr in der von mir am 1. Februar 1973 beantworteten Mündlichen Anfrage erwähnt hat. Die Bundesregierung wird bemüht bleiben, Mieter und Vermieter über ihre Rechte aufgrund der neuen Mietgesetze aufzuklären.
Die Organisationen der Vermieter und der Mieter sammeln entsprechendes Material über die üblichen Entgelte für vergleichbare Wohnräume und werden es interessierten auf Wunsch mitteilen. In einigen Städten, so in Stuttgart und Wuppertal, haben die örtlichen Vermieter- und Mieterverbände gemeinsam Richtwerte der Mietpreise für Wohnungen nach den im Gesetz vorgeschriebenen Merkmalen ermittelt und in Tabellen zusammengestellt. Solche Zusammenstellungen können den Beteiligten nützliche Anhaltspunkte für die ortsübliche Vergleichsmiete geben.
Anlage 22
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 14. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kliesing (CDU/CSU) (Drucksache 7/156 Frage B 11) :
Zu welchem Ergebnis hat die Prüfung durch die Oberfinanzdirektion Köln geführt, ob es möglich und wirtschaftlich vertretbar ist, die Kellergeschoßwohnungen in den ehemaligen belgischen Besatzungswohngebäuden in Rheinbach wohnbar zu machen?
Auf Ihre Anfrage, ob es möglich und wirtschaftlich vertretbar ist, die Kellergeschoßwohnungen der o. g. Wohnhäuser bewohnbar zu machen, darf ich Ihnen folgendes mitteilen:
Der Oberkreisdirektor des Rhein-Sieg-Kreises — Bauaufsicht — hat auf eine erneute Anfrage erklärt, daß die Kellerräume — insbesondere wegen der lichten Höhe von nur 2,22 m — die Anforderungen, die nach der Bauordnung für das Land NordrheinWestfalen an eine Wohnung zu stellen sind, nicht erfüllen. Auch eine mit erheblichen Kosten verbundene Instandsetzung der Kellerräume würde nicht dazu führen, Räume zu schaffen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen geeignet sind.
Anlage 23
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Porzner vom 13. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/156 Fragen B 12 und 13) :
Welchen Steuern unterliegen die Zuschüsse und Darlehen des Bundes an Wirtschaftsunternehmen für die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten?
Ist es möglich, daß durch steuerliche Auswirkungen der gegenwärtigen Regelung Unternehmen, die mit Gewinn arbeiten, erheblich weniger öffentliche Mittel verbleiben als Unternehmen, die nicht mit Gewinn arbeiten, und wie gedenkt die Bundesregierung in Zukunft diese Probleme zu behandeln?
Zu Frage B 12:
Die unter der Bezeichnung „Zuschüsse" gewährten Zahlungen des Bundes werden umsatzsteuerlich wie folgt behandelt:
a) Wird dem Wirtschaftsunternehmen von einer Bundesbehörde ein Auftrag zur Durchführung eines Forschungs- oder Entwicklungsprojektes erteilt und dafür ein „Zuschuß" gezahlt, so ist der Zuschuß das Entgelt für die von dem Wirtschaftsunternehmen gegenüber dem Bund erbrachte Leistung und unterliegt der Umsatzsteuer.
b) Führt das Unternehmen das Forschungsvorhaben für einen anderen Auftraggeber durch und gibt der Bund zu dieser Leistung einen Zuschuß, so ist zu unterscheiden, in wessen Interesse der Bundeszuschuß gezahlt wird. Zahlt der Bund im Interesse des Auftraggebers, so ist der Zuschuß beim empfangenden Unternehmen Teil des Entgelts für seine Leistung an den Auftraggeber und unterliegt der Umsatzsteuer.
Wird der Zuschuß dagegen im Interesse des Unternehmens gezahlt, so wird er nach der Sonderregelung des § 10 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 UStG dem Entgelt nicht zugerechnet.
c) Wird einem Unternehmen ein Zuschuß weder als Entgelt für eine Leistung an den Bund noch als zusätzliches Entgelt für eine Leistung an einen anderen Leistungsempfänger gezahlt, so handelt es sich um einen echten, nicht umsatzsteuerbaren Zuschuß. Es sind dies die Fälle, in denen mit der Zuschußgewährung lediglich der Zweck verfolgt wird, den Empfänger zu einem allgemeinen öffentlichen Interesse liegenden Handeln anzuregen.
Die Vereinnahmung eines Darlehens löst keine Umsatzsteuer aus.
Werden Zuschüsse zur Anschaffung oder Herstellung abnutzbarer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gewährt, so hat der Empfänger ertragsteuerlich ein Wahlrecht. Er kann die Zuschüsse als gewinnerhöhende Betriebseinnahmen behandeln. Er kann sie aber auch „erfolgsneutral" behandeln; in diesem Fall dürfen die Absetzungen für Abnutzung nur von den um Zuschuß geminderten eigenen Aufwendungen vorgenommen werden. Zuschüsse zur Deckung sofort abzugsfähiger Betriebsausgaben sind in jedem Fall gewinnerhöhend zu behandeln. Die Gewährung von Darlehen hat in aller Regel keine Auswirkungen auf den Gewinn.
Zu Frage B 13:
Es trifft zu, daß die Höhe des dem Steuerpflichtigen endgültig verbleibenden Zuschußbetrags durch die Steuern vom Einkommen und Ertrag, insbesondere durch die progressiv gestaltete Einkommensteuer und durch die sich dadurch mit steigenden Gewinnen ergebende wachsende steuerliche Belastung des jeweiligen Zuschußempfängers beeinflußt wird. Das ist jedoch durch die Systematik der Steu-
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ern vom Einkommen und Ertrag bedingt. Die Bundesregierung beabsichtigt daher nicht, insoweit Änderungen vorzuschlagen.
Anlage 24
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Porzner vom 13. Februar
1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten
Breidbach (CDU/CSU) (Drucksache 7/156 Frage B 14):
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Leistungen von Zentralwäschereien, die für gemeinnützige Krankenanstalten arbeiten, von der Umsatzsteuer zu befreien?
Die von Ihnen aufgeworfene Frage, ob nach geltendem Recht eine Möglichkeit besteht, die Leistungen von Zentralwäschereien, die für gemeinnützige Krankenanstalten arbeiten, von der Umsatzsteuer zu befreien, wird im Bundesfinanzministerium bereits geprüft. Es ist erforderlich, in die Prüfung dieser Frage auch die Finanzminister der Länder einzuschalten. Ich habe veranlaßt, daß Sie von dem Ergebnis der Prüfung unverzüglich unterrichtet werden.
Anlage 25
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Porzner vom 13. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache 7/156 Frage B 15):
Ist die Bundesregierung bereit, die Fahrzeuge der Altenwerke „Essen auf Rädern" von der Kraftfahrzeugsteuer zu befreien?
Wie Ihnen aus den Erörterungen um die Subventionspolitik des Bundes bekannt ist, ist die Bundesregierung gehalten, steuerliche Subventionen abzubauen und nötigenfalls durch offene Zuwendungen zu ersetzen. Auf diesem Wege soll erreicht werden, daß erstens die Förderungsmaßnahmen der öffentlichen Hand überschaubarer werden und gezielter verteilt werden können und zweitens das Steuerrecht vereinfacht wird.
Besonders wichtig erscheint der Abbau der Steuervergünstigungen bei Steuern, die als „Gegenleistungssteuern" anzusehen sind. Zu diesen Steuern gehört die Kraftfahrzeugsteuer.
Die am Aufkommen der Kraftfahrzeugsteuer interessierten Länder haben es bisher grundsätzlich abgelehnt, das Halten von Fahrzeugen zu gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken allgemein von der Kraftfahrzeugsteuer zu befreien.
Würde der Aktion „Essen auf Rädern" Steuerfreiheit zuerkannt, so wären unerwünschte Berufungen aus dem Kreis der sozialen Verbände und Einrichtungen zu erwarten. Eine generelle Ausweitung der Befreiungstatbestände würde aber zu nicht vertretbaren Steuerausfällen und zu einer weiteren Komplizierung des Steuerrechts führen.
Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb nicht, die Fahrzeuge der Altenwerke „Essen auf Rädern" von der Kraftfahrzeugsteuer zu befreien.
Anlage 26
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 14. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 7/156 Frage B 16) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß das Lambrechter und das Elmsteiner Tal immer mehr an Wirtschaftskraft verlieren, daß Betriebsneuansiedlungen seit Jahren nicht mehr erfolgt sind und daß die Zahl der Arbeitsplätze und die Bevölkerungszahl rückläufig sind, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken?
Nach §§ 1 und 5 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" vom 6. Oktober 1969 ist die Förderung der gewerblichen Wirtschaft mit den nach diesem Gesetz zur Verfügung stehenden Mitteln nur in den im Rahmenplan ausgewiesenen Fördergebieten möglich.
Der Landkreis Bad Dürkheim, in dem das Lambrechter und das Elmsteiner Tal liegen, gehört jedoch nicht zu den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Eine Förderung von Betriebsneuansiedlungen in den beiden Tälern aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe ist daher nicht möglich.
Anlage 27
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 14. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/156 Fragen B 17 und 18) :
Wird die Bundesregierung im Jahre 1973 verstärkt ERP-Mittel zur Steigerung des Wohn- und Freizeitwerts in den Schwerpunktorten des Rahmenplans zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" bereitstellen?
In welcher Höhe sind 1973 Mittel für das ERP-Abwasserreinigungskreditprogramm für die Gemeinden und für die gewerbliche Wirtschaft in den Schwerpunktorten des Rahmenplans zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" vorgesehen?
Die Bundesregierung hat im ERP-Wirtschaftsplan 1971 125 Millionen DM und im ERP Wirtschaftsplan 1972 145 Millionen DM zur Steigerung des Wohn- und Freizeitwertes in den Schwerpunktorten des Rahmenplanes zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" bereitgestellt. Für 1973 ist eine Verstärkung der Mittel um 5 Millionen DM auf 150 Millionen DM vorgesehen.
Aus diesem Ansatz konnten bis zum Jahre 1972 auch Anlagen zur Abwasserreinigung der Schwerpunktorte gefördert werden. Von 1973 an dient der Ansatz ausschließlich der Finanzierung von Maßnahmen zur Steigerung des Wohn- und Freizeitwertes. Für die Finanzierung von Anlagen zur Ab-
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wasserreinigung ist den Schwerpunktorten aus dem allgemeinen ERP-Abwasserreinigungsprogramm ein Betrag von 30 Millionen DM vorbehalten. Die Förderung der Schwerpunktorte aus ERP-Mitteln wird somit 1973 um insgesamt 35 Millionen DM gegenüber dem Vorjahr erhöht.
Ergänzend weise ich noch darauf hin, daß Schwerpunktorte auch Anträge auf ERP-Mittel aus den Programmen zur Abfallbeseitigung und Luftreinhaltung im Rahmen des allgemeinen Ansatzes stellen können.
Anlage 28
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 14. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (SPD) (Drucksache 7'156 Fragen B 19 und 20) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Meldungen, daß die Regierung in Den Haag Schwierigkeiten beim Export des Erdgases, das im niederländischen Festlandsockel gefunden worden ist und ab Anfang 1975 in die Bundesrepublik Deutschland geliefert werden soll, bereitet, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um zu diesem konkreten Fall die vereinbarten Erdgaslieferungen sicherzustellen und für eine ausreichende und ungestörte Gasversorgung in den nächsten Jahren zu sorgen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Äußerungen von Herrn Sohl zur Ruhrkohle AG, und teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß über den von Herrn Sohl vorgeschlagenen Weg die früher auch von Herrn Sohl bejahte Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaus und der deutschen Steinkohlenreviere nicht erreicht werden kann, und daß es nicht vertretbar ist, auf die deutsche Kokskohle für die Stahlerzeugung zu verzichten?
Zu Frage B 19:
Ihre Frage zielt auf eine Ende Dezember 1972 ergangene Entscheidung des niederländischen Wirtschaftsministers, nach der die Firma Placid International Oil Ltd. das in ihrem Konzessionsgebiet im niederländischen Festlandsschelf gefundene Erdgas nicht an eine deutsche Käufergruppe liefern darf, sondern dem niederländischen Gasmarkt zur Verfügung stellen muß.
Die Bundesregierung setzt sich für eine Überprüfung dieser Entscheidung ein und ist dieserhalb mit der niederländischen Regierung im Gespräch. Vom Ergebnis dieses Gesprächs wird es abhängen, ob und gegebenenfalls welche weiteren Maßnahmen in Betracht zu ziehen sind.
Ich darf im übrigen auf die Antwort verweisen, die ich in der Frage vom 31. Januar 1973 auf die den gleichen Sachkomplex betreffende Anfrage des Abgeordneten Ludwig Fellermaier gegeben habe (Drucksache VII, 399, 340). Die Situation hat sich seither im Grunde nicht verändert, ebensowenig die Haltung der Bundesregierung in dieser Frage. Sie setzt sich nach wie vor dafür ein, daß die zwischen der Firma Placid und der deutschen Gruppe vereinharten Erdgaslieferungen realisiert werden können.
Im übrigen unterstützt die Bundesregierung zur Verminderung der Versorgungsrisiken und zur Belebung des Wettbewerbs unter den Erdgasanbietern alle Bemühungen der Gaswirtschaft um eine möglichst breite Streuung der Bezugsquellen.
Zu Frage B 20:
Zu dieser Frage bemerke ich, daß die Bundesregierung die Äußerungen von Herrn Dr. Sohl als einen wichtigen Beitrag eines Vertreters der deutschen Eisen- und Stahlindustrie zur energiepolitischen Diskussion ansieht. Die Bundesregierung wird für das von der Stahlindustrie angesprochene Problem der Wettbewerbsstellung beim Kokskohlenbezug, das durch die jüngste Änderung der Währungsparität zweifellos weiter verschärft worden ist, im Rahmen des Energieprogramms nach einer Lösung suchen, die den berechtigten Interessen der deutschen Stahlindustrie und den Interessen der Kohle gerecht wird. Sie verfolgt dabei nach wie vor das Ziel, dem deutschen Steinkohlenbergbau die Eisen- und Stahlindustrie als einen wesentlichen Absatzbereich zu erhalten und zugleich eine Schlechterstellung der deutschen Stahlindustrie beim Bezug fester Brennstoffe gegenüber ihren Konkurrenten im gemeinsamen Markt zu vermeiden.
Im übrigen dürfte hinsichtlich des von Herrn Dr. Sohl gemachten Angebots, bei einer Liberalisierung der Kokskohlenimporte auf die RAG-Einbringungsverbindlichkeiten zu verzichten bzw. den früheren Bergbaubesitz zurückzunehmen, die Interessenlage bei den einzelnen Unternehmen der Stahlindustrie recht unterschiedlich sein.
Die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung, daß mit der Verwirklichung des Vorschlages von Herrn Dr. Sohl, den seinerzeit in die Ruhrkohle eingebrachten Bergbaubesitz wieder zu Bedingungen der Einbringung zurückzunehmen, das bei der Gründung der Ruhrkohle angestrebte Ziel, eine geordnete und befriedete Durchführung des notwendigen Anpassungsprozesses zu ermöglichen, nicht mehr erreicht werden könnte. Auch der Hinweis, daß die mit der Liberalisierung zwangsläufig verbundenen Stillegungen sozial vertretbar seien, kann nicht überzeugen, weil dabei die mit dem Absatzverlust bei der Stahlindustrie verbundenen Stillegungskonsequenzen zu isoliert gesehen werden.
Anlage 29
Antwort
des Bundesministers Ertl vom 14. Februar 1973 auf
die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle
(CDU/CSU) (Drucksache 7/156 Fragen B 21 und 22) :
Trifft die Mitteilung aus Agra Europe vom 23. Januar 1973 zu, daß die Niederlande Kartoffelstärke im ersten Halbjahr 1972 in die Bundesrepublik Deutschland zu einem Durchschnittspreis von 28,86 DM je 100 Kilo verkauft haben, obwohl damit bereits der EWG-Einheitsrohstoffpreis von 29,94 DM je 100 Kilo unterschritten wird, während sie an Italien ihre Kartoffelstärke zu einem Preis von 48,88 DM und an Frankreich von 44,66 DM liefern?
Sieht die Bundesregierung darin eine gezielte Dumpingpreisaktion, zum Schaden deutscher Kartoffelstärkehersteller Marktanteile zu erobern, und was beabsichtigt die Bundesregierung dagegen zu tun?
Es trifft zu, daß aus den Niederlanden im ersten Halbjahr 1972 Kartoffelstärke in die Bundesrepublik Deutschland zu einem durchschnittlichen Preis geliefert worden ist, der ca. 1 DM pro 100 kg unter dem Preis gelegen hat, den die Stärkehersteller
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aufgrund der Gemeinsamen Stärkeregelung an die Stärkekartoffelerzeuger zu zahlen haben. Über die Durchschnittspreise, zu denen niederländische Kartoffelstärke in Italien und Frankreich abgesetzt worden ist, liegen mir ausreichend gesicherte Zahlen noch nicht vor.
Die Bundesregierung hat vor geraumer Zeit eine eingehende Prüfung dieses Sachverhalts eingeleitet und erste Gespräche mit der niederländischen Regierung geführt. Weitere Gespräche sind vereinbart. Sollte eine befriedigende Lösung auf bilateraler Basis nicht erreicht werden, wird die Bundesregierung die Frage den zuständigen EWG-Gremien vorlegen.
Anlage 30
Antwort
des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 14. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/156 Frage B 23) :
Welche Fortbildungsmöglichkeiten (z. B. zum Operationspfleger, Intensiv-Krankenpfleger u. a.) bestehen in den Bundesländern, und gedenkt die Bundesregierung, hierfür allgemeine Rahmenrichtlinien zu erlassen?
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat unter dem 25. Mai 1971 Empfehlungen für die Weiterbildung zu Fachkrankenschwestern, Fachkinderkrankenschwestern und Fachkrankenpflegern für den Operationsdienst, den Anaesthesiedienst, die Intensivpflege und in der Psychiatrie veröffentlicht. Außerdem hat die Deutsche Gesellschaft für Anaesthesie und Wiederbelebung einschlägige Weiterbildungsempfehlungen vorgelegt. Diese Regelungen werden in einzelnen Bundesländern bereits praktiziert. Normiertes Landesrecht auf diesem Gebiet besteht derzeit noch nicht. Die Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Medizinalbeamten der Länder befaßt sich mit der Ausarbeitung von Weiterbildungsrichtlinien für die Krankenpflegeberufe.
Artikel 74 Nr. 19 Grundgesetz weist dem Bund nur eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Zulassung zu den ärztlichen und anderen Heilberufen zu. Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß zum Facharztwesen vom 9. Mai 1972 (DOV 72 S. 748) für den ärztlichen Bereich entschieden hat, deckt diese Kompetenznorm keine Regelung für die Weiterbildung. Der Erlaß von dem von Ihnen angesprochenen Bereich durch die Bundesregierung ist unter den gegebenen Umständen nicht beabsichtigt.
Dennoch steht das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit zu allen Fragen der Weiterbildung in ständigem Kontakt mit den obersten Landesbehörden und ist auch an den aktuellen Beratungen beteiligt.
Anlage 31
Antwort
des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 14. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Ewen (SPD) (Drucksache 7/156 Fragen B 24 und 25) :
Trifft der in der Zeitung „Die Welt" veröffentlichte Bericht zu, der besagt, daß nach neueren wissenschaftlichen Untersuchungen der Konservierungsstoff Baycovin krebserregende Wirkung hat?
Ist die Bundesregierung bereit, die Verwendung des Urethan erzeugenden Baycovins zur Kaltsterilisation von Wein, Bier und Säften zu verbieten?
In dem Artikel der Zeitschrift DIE ZEIT vorn 19. Januar 1973 wird von dem Verdacht berichtet, daß der Konservierungsstoff Baycovin (chemische Bezeichnung Diäthyldicarbonat, früher Pyrokohlensäurediäthylester, abgekürzt PKE) bei Zusatz zu Getränken das Umsetzungsprodukt Äthylurethan in krebserzeugenden Mengen bildet. Die im Jahre 1971 von schwedischen Wissenschaftlern veröffentlichten Untersuchungsergebnisse, auf die sich dieser Artikel bezieht, konnten in Nachuntersuchungen nicht bestätigt werden, die angegebenen Werte erwiesen sich als erheblich überhöht.
Nach Mitteilung des Bundesgesundheitsamtes und der Fremdstoff-Kommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft liegen noch keine systematischen Untersuchungen zur Dosis-Wirkungs-Beziehung bei oraler Verabreichung von Äthylurethan vor, so daß eine abschließende Beurteilung, ob die in Wein gefundenen Mengen an Äthylurethan krebserzeugende Wirkung haben, noch nicht möglich ist. Weitere Untersuchungen sind eingeleitet.
Die Bundesregierung hat die Zurücknahme der Zulassung von Baycovin für Wein und weinähnliche Getränke eingeleitet. Die Verordnung ist bereits dem Bundesrat zugeleitet worden. Bei der Herstellung von Bier und — nach Aussage des Verbandes der Deutschen Fruchtsaftindustrie e. V. — auch bei Fruchtsäften wird in der Bundesrepublik Deutschland der Stoff nicht verwendet. Bei alkoholfreien Erfrischungsgetränken bildet sich Äthylurethan in so geringer Menge, daß die Fremdstoffkommission der Deutschen Forschungsgemeinschaft und ein gemeinsames Expertenkomitee der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der Welternährungsorganisation (FAO) den Zusatz von Baycovin nicht für bedenklich halten.
Anlage 32
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 14. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 7/156 Fragen B 26 und 27):
Beabsichtigt die Bundesregierung, dein Votum des baden-
, württembergischen Landtags zu folgen, in den neugebildeten Landkreisen Baden-Württembergs, die nach einer Landschaft benannt sind, auch landschaftsbezogene Kraftfahrzeug-Kennzeichen einzuführen?
700* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1973
Worin unterscheiden sich die bereits im Land Schleswig-Holstein genehmigten Ausnahmefälle Landschaftsbezogener Kraftfahrzeug-Kennzeichen — bei denen es sich nach Auskunft der Bundesregierung um „besonders begründete Überlegungen" handeln soll von denen, die in Baden-Württemberg als Ausnahmen vorgesehen sind?
Die Unterscheidungszeichen der Kraftfahrzeugkennzeichen sind mit Zustimmung des Bundesrates in der Anlage I der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung festgelegt. Nach dem dabei zugrunde gelegten System wurden die Unterscheidungszeichen aus dem Namen der kreisfreien Städte bzw. dem Namen des Kreissitzes gebildet. Im Jahre 1970 wurde in zwei Fällen in Schleswig-Holstein davon abgewichen; seitdem nicht mehr. In Baden-Württemberg wurden für 13 Kreise Abweichungen beantragt.
Ohne Zustimmung des Bundesrates kann in dem Umfang, wie es in Baden-Württemberg erforderlich wäre, von dem bisherigen System nicht abgewichen werden.
Anlage 33
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 14. Februar 1973
auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Mick
(CDU/CSU) (Drucksache 7/156 Fragen B 28 und 29) :
Ist es richtig - wie eine Kölner Tageszeitung mitteilt —, daß der Bund im Gebiet um Bensberg/Hummelsbroich „3 Millionen DM für eine Bodenspekulation zum Fenster hinausgeworfen hat", weil er Waldgelände zum Baulandpreis erworben hat, obwohl, wie der Bürgermeister der Stadt Bensberg erklärte, der Quadratmeter Wald 1,00 DM bis 1,50 DM koste?
Welcher Verwendung gedenkt man das besagte Gelände zuzuführen, nachdem sich eine Bebauung durch die Bundesanstalt für Straßenbau zerschlagen hat?
Zu Frage B 28:
Es trifft nicht zu, daß der Bund in Bensberg-Hummelsbroich 3 Millionen DM für eine „Bodenspekulation" zum Fenster hinausgeworfen hat.
Der Grunderwerb für den Neubau der Bundesanstalt für Straßenwesen wurde im Bereich BensbergHummelsbroich eingeleitet, nachdem eine Reihe anderer Standorte im Kölner Raum und die Voraussetzungen für die Realisierung des Bauvorhabens eingehend geprüft worden waren. Die Stadt Bensberg hatte ihre Bereitschaft erklärt, für das Gebiet einen Bebauungsplan gemäß Bundesbaugesetz aufzustellen, der den Standort der Bundesanstalt als Sondergebiet ausweist. Der Regierungspräsident in Köln hatte im Jahre 1969 mitgeteilt, daß er seine anfänglichen Bedenken gegen die Bebauung des Geländes zurückstellt.
Nachdem von seiten der Öffentlichkeit infolge des Bauvorhabens eine Beeinträchtigung der Naherholungsbelange, insbesondere für die Kölner Bevölkerung, befürchtet worden war und es auch zu einer Anfrage im Landtag Nordrhein-Westfalen kam, war der Regierungspräsident gehalten, die Frage nach einem Ersatzstandort zu prüfen. Als solcher ist inzwischen ein Gelände bei Porz-Westhoven vorgeschlagen, für dessen bauliche Nutzung jedoch gewisse Einschränkungen bestehen. Der Prüfung des Ersatzstandortes konnte sich der Bund nicht verschließen. Der weitere Grunderwerb in Bensberg wurde bis zur Klärung ausgesetzt.
Ein Preisvergleich zwischen Waldgelände und Bauland ist abwegig. Als Baugebiet vorgesehene Grundstücke werden auf dem Bodenmarkt nicht zu Waldbodenpreisen angeboten.
Zu Frage B 29:
Da die Prüfung des Ersatzstandortes nicht abgeschlossen ist, kann zunächst nicht davon ausgegangen werden, daß sich das Vorhaben Bensberg zerschlagen hat.
Es besteht daher zur Zeit kein Anlaß, über die anderweitige Verwendung des Geländes zu entscheiden.
Anlage 34
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 14. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache 7/156 Fragen B 30 und 31) :
Sind der Bundesregierung die immer prekärer werdenden Verkehrsverhältnisse auf der B 316 und B 317 in Lörrach bekannt, und welches waren die Gründe, die das Bundesverkehrsministerium veranlaßten, die ursprüngliche — von dem Ministerium selbst genehmigte — baureife Planung für die Ortsumgehung Lörrach der B 316 zurückzuziehen?
Mit welchen zeitlichen Verzögerungen und Erhöhungen der Kosten muß nunmehr gerechnet werden, welcher neue Zeitplan ist vorgesehen, und wann kann mit dem Weiterbau begonnen werden?
Die immer prekärer werdenden Verkehrsverhältnisse auf den Bundesstraßen 316 und 317 bei Lörrach sind der Bundesregierung recht gut bekannt. Sie hat sich deshalb für eine rasche Verwirklichung der von der Straßenbauverwaltung des Landes Baden-Württemberg ausgearbeiteten Planungen zum Ausbau des Bundesfernstraßennetzes im Raume Lörrach eingesetzt. Bedauerlicherweise ist aber jetzt eine nochmalige Überarbeitung der Pläne für die neue Autobahn-Teilstrecke Lucke—Waidhof notwendig geworden, weil im Planfeststellungsverfahren Einwendungen erhoben worden sind. Außerdem war für die Ergänzung der Planung wesentlich, daß der Straßenzug Märkt—Lörrach—RheinfeldenSäckingen—Waldshut neu in das Netz der Bundesautobahnen aufgenommen worden ist und deshalb die Trassierungsgrundsätze der Bundesautobahnen Berücksichtigung finden müssen. Dies gilt auf der Teilstrecke Lucke—Waidhof insbesondere für die größte zulässige Längsneigung, die gegenüber der früheren Planung herabgesetzt wird. Eine zeitliche Verzögerung in der Baudurchführung läßt sich bei der Überarbeitung der Planung leider nicht vermeiden. Es ist jedoch vorgesehen, die Ausarbeitung der neuen Pläne im Herbst 1973 abzuschließen und im Jahr 1974 das Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Mit dem Weiterbau der neuen Autobahn auf dem Abschnitt Lucke—Waidhof kann dann Anfang 1975 begonnen werden.
Was die Frage der Baukosten anbetrifft, so lassen sich verbindliche Angaben erst machen, wenn die überarbeitete Planung vorliegt.
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1973 701*
Anlage 35
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 14. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/156 Frage B 32) :
In welchem Umfang sollen in Zukunft die außerordentlich schlechten Verkehrsbedingungen der ländlichen Ergänzungsräume verbessert werden. und inwieweit wird bei der Beurteilung der Verbesserungsbedürftigkeit dieser Verkehrsbedingungen dem Umstand Rechnung getragen, daß schlechte Verkehrsverhältnisse zu einer unerwünschten Abwanderung der benachteiligten Bevölkerung in die Ballungsräume führt?
Die Bundesregierung wird auch in Zukunft bemüht bleiben, im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Verkehrsbedingungen des ländlichen Raumes zu verbessern.
Bei der Planung der Bundesfernstraßen trägt sie den Belangen der Raumordnung und der regionalen Strukturpolitik in möglichem Umfang Rechnung. Bei der Festlegung des Ausbaubedarfs und der Dringlichkeitsreihung werden die unzureichend erschlossenen Gebiete besonders berücksichtigt. So werden z. B. bei der Bedarfsermittlung in geeigneten Fällen größere Straßenquerschnitte (Geschwindigkeitsfahrbahnen) vorgesehen, die auch in den Spitzenzeiten hohe Reisegeschwindigkeiten ermöglichen und damit zur besseren Erschließung beitragen. Bei der Dringlichkeitsreihung werden in diesen Gebieten geringere Schwellenwerte zugrunde gelegt, so daß eine Reihe von Maßnahmen eine höhere Dringlichkeit erhält, als dies bei der Anwendung der übrigen Schwellenwerte der Fall gewesen wäre.
Im Bereich des kommunalen Straßenbaus wird durch Gewährung von Finanzhilfen des Bundes nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz der Bau und Ausbau von verkehrswichtigen Zubringerstraßen zum überörtlichen Verkehrsnetz und von verkehrswichtigen zwischenörtlichen Straßen in zurückgebliebenen Gebieten und im Zonenrandgebiet auch weiterhin gefördert.
Besondere Bedeutung kommt der Omnibus-Verkehrsgemeinschaft Bahn/Post zu, deren Aufgabe es ist, auf eine möglichst gute Verkehrsbedienung durch Zusammenfassung beider Omnibusdienste und durch rationelle Aufgabenverteilung in der Verkehrs- und Betriebsdurchführung einzuwirken. Außerdem ist durch die Neufassung des § 8 Personenbeförderungsgesetz im Jahre 1969 den dafür zuständigen Behörden der Länder die Möglichkeit gegeben worden, regional auf freiwillige Zusammenarbeit oder Zusammenschlüsse der Verkehrsunternehmen hinzuwirken und das Entstehen zusammenhängender Netze zu fördern. Ein erster Erfahrungsbericht hierüber wurde dem Deutschen Bundestag mit Bundestagsdrucksache VI/2386 erstattet.
Die Bundesregierung ist sich dabei aber auch bewußt, daß der Abwanderung der Bevölkerung aus ländlichen Gebieten — selbst bei guten Verkehrsbedingungen — nur dann Einhalt geboten werden kann, wenn durch verstärkte infrastrukturelle Maßnahmen und Schaffung neuer Arbeitsplätze (z. B. durch die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur") die Lebensqualität in diesen Räumen allgemein verbessert wird.
Anlage 36
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 14. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/156 Frage B 33):
Ist die Bundesregierung bereit, auf der Bundesautobahn Hamburg—Lübeck zwischen dem Barsbütteler Knoten und der Ausfahrt Horn eine zusätzliche Ausfahrt zu schaffen, um Fahrzeugen aus dem östlichen Stadtgebiet Hamburgs einen Umweg über die Ausfahrt Horn zu ersparen und die Bundesautobahn zwischen dem Barsbütteler Knoten und der Ausfahrt Horn in den Spitzenreisezeiten dadurch von diesen Fahrzeugen zu entlasten?
Die Baubehörde Hamburg, welche die Bundesfernstraßen in Hamburg nach Art. 90 des Grundgesetzes im Auftrage des Bundes verwaltet, plant beim vorgesehenen Ausbau des Stadtstraßenzuges Schiffbecker Weg, diesen durch eine zusätzliche, ständig benutzbare Anschlußstelle mit der Bundesautobahn Hamburg—Lübeck zu verbinden. Einer „Notausfahrt, die bei Bedarf geöffnet oder geschlossen werden kann", wie bei der Hamburger Bürgerschaft von CDU-Abgeordneten am 31. Januar 1973 mit Bürgerschaftsdrucksache VII/2600 beantragt, stehen nach den mit der Notausfahrt am Öjendorfer Damm in den Jahren 1960 bis 1963 gemachten schlechten Erfahrungen (Unfallgefahr, beträchtlicher Personalaufwand) ernste Bedenken entgegen.
Die Kosten dieser neuen Anschlußstelle sind gem. § 12 (2) Bundesfernstraßengesetz im Verhältnis der Fahrbahnbreiten zwischen den Baulastträgern der sich kreuzenden Straßen zu teilen. Die Abstimmung über die erforderlichen Kostenanteile der Stadt Hamburg und des Bundes wird erst möglich sein, wenn Pläne sowie Kostenanschlag vorliegen und vom Bundesminister für Verkehr gebilligt sein werden. Es läßt sich zur Zeit noch nicht sagen, wann Hamburg und der Bund die erforderlichen Beträge in ihre Haushalte einstellen können.
Anlage 37
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 14. Februar 1973
auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller
(Nordenham) (SPD) (Drucksache 7/156 Frage B 34):
Wie steht die Bundesregierung zu der Absichtserklärung der Länder Dremen und Niedersachsen, anstelle der von Bremen bislang vertretenen Erweiterung des Flughafens Bremen nunmehr im Raume Hudke—Brake-Oldenburg (im Verwaltungsbezirk Oldenburg des Landes Niedersachsen) einen neuen, großen Verkehrsflughafen Bremen II zu errichten?
Der Bundesregierung sind die Überlegungen der Länder Bremen und Niedersachsen über einen neuen Verkehrsflughafen Bremen II bekannt. Sie hält die Anstrengungen der beiden Länder, im Hinblick auf die Sicherstellung der künftigen Luftverkehrsbedienung des Wirtschaftsraumes Bremen/Unterweser einen neuen Flughafenstandort zu suchen für nützlich, da der gegenwärtige Flughafen Bremen auf lange Sicht — insbesondere wegen der erfolgten dichten Besiedlung der Flughafenumgebung — auf dem Grenzterritorium der beiden Länder nur beschränkt ausbaufähig ist.
Die Einordnung des neuen Flughafens in die regionale Infrastruktur fällt nach den sicherlich auch
Ihnen bekannten Standortvorstellungen in den Zuständigkeitsbereich des Landes Niedersachsen. Die Frage der Standorteignung hinsichtlich der Eingliederung in das vorhandene Flugsicherungssystem des dortigen Luftraums wird zu gegebener Zeit von der Bundesanstalt für Flugsicherung geklärt werden.
Anlage 38
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 14. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/156 Frage B 35) :
Teilt die Bundesregierung die kürzlich vom Automobilclub von Deutschland (AvD) vertretene Auffassung, daß die bisher festgestellte geringe Zahl von Verstößen gegen Tempo 100 zeige, „wie überflüssig die ganze Tempo-100-Regelung eigentlich ist", und welche Erfahrungen hat die Bundesregierung zu diesem Thema gemacht?
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Ich darf das wiederholen, was ich auf eine ähnliche Frage des Herrn Kollegen Stücklen - Anlage 7 zum Bericht über die Sitzung vom 20. Dezember 1972 —Ende letzten Jahres geantwortet habe:
Die bisherige Versuchsdauer ist zu kurz, als daß man jetzt schon zuverlässige Angaben darüber machen könnte, ob sich „Tempo 100" bewährt hat.
Anlage 39
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Haar vom 14. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 7/156 Frage B 36) :
Geht die Bundesregierung davon aus, daß das Projekt eines Saar-Pfalz-Kanals nicht verwirklicht wird, und welche einzelnen Verkehrsausbaumaßnahmen plant die Bundesregierung in diesem lall für die Pfalz und an der Saar?
Der Bundesminister für Verkehr geht davon aus, daß mindestens in der überschaubaren Zukunft der Saar-Pfalz-Kanal nicht gebaut werden kann. Der Beschluß der Bundesregierung vom 11. Februar 1969, einen Wasserstraßenanschluß für das Saarland zu bauen, umfaßt die beiden Alternativen SaarPfalz-Kanal und Ausbau der Saar. Die Bundesregierung ist bemüht, die noch ausstehende Entscheidung baldmöglichst zu treffen. Dabei ist der gemeinsamen Erklärung der Regierungen des Saarlandes und von Rheinland-Pfalz zum Wasserstraßenanschluß vom 30. Januar 1973 besonderes Gewicht beizumessen. Hiernach dürfte die Kanalisierung der Saar eher realisierbar sein.
Zur Vorbereitung der Entscheidung der Bundesregierung hat Minister Dr. Lauritzen am 9. Februar in einem Gespräch mit Minister Dr. Schäfer (Saarland) und Minister Holkenbrink (Rheinland-Pfalz) gebeten, ihm die konkreten Vorstellungen über eine Beteiligungsfinanzierung beider Länder an der Kanalisierung der Saar sowie über eventuell vorzuziehende Infrastrukturmaßnahmen zu übermitteln.
Anlage 40
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 14. Februar
1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten
Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/156 Frage B 37) :
Hält die Bundesregierung es noch für gerechtfertigt, daß in § 3 Abs. 2 des Dritten Bundesmietengesetzes vom 24. August 1965 als Bad nur eine Badeeinrichtung mit „Wanne", dagegen nicht mit Dusche angesehen wird?
§ 3 des Dritten Bundesmietengesetzes ist eine ausschließliche Preisvorschrift für preisgebundene Altbauwohnungen, die zur Zeit nur noch in Berlin, Hamburg und München (Stadt und Land) gilt und nach der derzeitigen Rechtslage zusammen mit allen übrigen Preisvorschriften Ende 1974 bzw. Ende 1975 in Berlin außer Kraft tritt. Nach dieser Vorschrift konnte ab 1. Januar 1966 die bisherige Grundmiete für Altbauwohnungen bis zur sog. Tabellenmiete erhöht werden, die damit Grundlage für alle Mieterhöhungen geworden war, die durch die später erlassenen Bundesmietengesetze zugelassen worden sind. Die Tabellenmiete war u. a. nach der Ausstattung der Altbauwohnungen mit oder ohne Bad gestaffelt, wobei als Bad nur die am 31. Dezember 1965 vorhandene betriebsfähige Badeeinrichtung mit Wanne anzusehen war (§ 3 Abs. 2 III. BMG). Wohnungen nur mit Dusche unterliegen daher der Tabellenmiete für Wohnungen ohne Bad.
Sollten nach Ihrer Ansicht auch Vermieter von preisgebundenen Altbauwohnungen, die am 31. Dezember 1965 nur eine Dusche als Badeeinrichtung hatten, die höhere Tabellenmiete erhalten können, müßte § 3 Abs. 2 III. BMG für mehr als 7 Jahre rückwirkend geändert werden. Eine solche Gesetzesänderung wäre jedoch verfassungsrechtlich bedenklich.
Mögliche Zweifel, daß Wohnungen mit Dusche bei der Förderung nach dem Wohnungsbaurecht als nicht gleichwertig mit den Wohnungen mit „Wannenbad" angesehen werden, werden durch § 40 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes ausgeräumt. Danach soll der Bau von Wohnungen mit öffentlichen Mitteln nur gefördert werden, wenn eine Mindestausstattung vorgesehen ist. Dazu gehören nach Absatz 1 Buchstabe cl ein „eingerichtetes Bad oder eingerichtete Dusche sowie Waschbecken".
Anlage 41
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Haack vom 14. Februar
1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten
Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/156 Frage B 38) :
Ist die Bundesregierung in der Lage anzugeben, wie hoch die prozentuale Steigerung der Grundstückspreise für Bauland in den Großstädten der Bundesrepublik Deutschland im langfristigen Vergleich — etwa seit dem Jahre 1912 ist?
Nein! Eine einheitliche Baulandpreisstatistik für das Bundesgebiet gibt es erst seit Mitte 1961. Auch aus ihr kann jedoch nach den Erläuterungen des Statistischen Bundesamtes keine in Prozenten zu beziffernde Grundstückspreisentwicklung abgelesen
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1973 703*
werden, weil sie mehr den Charakter einer Grundeigentumswechselstatistik als den einer echten Preisstatistik besitzt.
Anlage 42
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 14. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 7/156 Fragen B 39 und 40) :
Welche Folgerungen hat das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft aus den Feststellungen des Bundesrechnungshofs (Bemerkungen des Bundesrechnungshofs zur Bundeshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 1970) über die Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung gezogen, insbesondere zu den Feststellungen „schließlich weist auch die interne Organisation der Gesellschaft erhebliche Mängel auf. Die Arbeiten werden verlor straff zentral gesteuert noch intensiv geplant. Ferner fehlt es an der notwendigen Koordinierung und der Erfolgskontrolle, selbst bei der Grundlagenforschung."?
Wie beurteilt der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft die Feststellungen des Bundesrechnungshofs (Bemerkungen des Bundesrechnungshofs zur Bundeshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 197G, Ziffer 253) zur Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung: „Der Nachweis, daß die Gesellschaft die Zuwendungen für den vorgesehenen Zweck so wirtschaftlich und sparsam wie möglich verwendet hat, kann nicht als erbracht angesehen werden. Wenn Struktur, Organisation und Arbeitsweise der Gesellschaft nicht grundlegend geändert werden, erscheint die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel auch für die Zukunft nicht gesichert. Bis dieses Problem grundsätzlich gelöst ist, sollte der geplante Ausbau der Gesellschaft zurückgestellt werden. Soweit vom Bundesrechnungshof festgestellte Mängel unabhängig davon beseitigt werden können, sollte dies jedoch umgehend geschehen."?
Sinngemäß die gleichen Fragen haben die Kollegen Hansen und Lenzer im August 1972 an den Bundesminister für Bildung und Wissenschaft gestellt, in dessen Geschäftsbereich die Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung (GMD) in dieser Zeit fiel.
Ich darf Ihnen daher die entsprechenden Antworten vom 31. August und vom 5. September in der Anlage zur Kenntnis geben *).
Inzwischen sind vom Bundesminister für Forschung und Technologie (BMFT) weitere Maßnahmen eingeleitet worden, um die Koordinierung und Erfolgskontrolle sowie die Struktur, Organisation und Arbeitsweise der Gesellschaft zu verbessern.
Der Entwurf des Forschungs- und Entwicklungsprogramms der GMD für das Jahr 1973 ist sehr intensiv in den Beratungsgremien des BMFT beraten worden. Die Voten, die in einigen Arbeitsbereichen recht erhebliche Änderungen und Schwerpunktverschiebungen beinhalten und auch im Grundlagenforschungsbereich systemanalytische Vorbereitungsarbeiten fordern, wurden vom Aufsichtsrat der GMD in einer Sondersitzung diskutiert und bestätigt. Die Geschäftsführung wurde gebeten, das Forschungs- und Entwicklungsprogramm entsprechend zu korrigieren und bei der Durchführung die entsprechenden Voten als Richtlinien zu beachten.
In der gleichen Sitzung hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführer gebeten, gemeinsam mit den zustän-
*) Siehe Antworten auf die Fragen 244 und 252 in der Drucksache VI/3816
digen Organen der GMD einen Vorschlag für eine Erneuerung der internen Organisation und Arbeitsweise auszuarbeiten. Grundlage hierfür bildet ein vom BMFT vorgeschlagenes aufgabenorientiertes Matrix-Organisationsmodell, das die projektartige Durchführung der Aufgaben und ein stärkeres Zusammenwirken der Institute und Abteilungen von der Grundlagenforschung bis hin zur Anwendungsunterstützung (z. B. in der öffentlichen Verwaltung) bewirken soll.
Nicht nur die Forschungs- und Entwicklungsaufgaben, die die GMD selbst aufgreift und durchführt, bedürfen verbesserter Planung, Koordination und Kontrolle. Ein Gleiches gilt für das Verfahren, wie von der öffentlichen Verwaltung Aufgaben an die GMD herangetragen und selektiert werden, die in Form von gemeinsamen Projekten bearbeitet werden sollen. Ein Unterausschuß des Interministeriellen Koordinierungsausschusses Datenverarbeitung hat hierzu einen Vorschlag entwickelt, der auch mit Vertretern der Bundesländer und der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Datenverarbeitung (KGSt) erörtert worden ist. Wenn auch noch einige Details zu klären sind, wird doch bald eine allen Beteiligten gerecht werdende Lösung gefunden werden.
Ich sehe in der GMD nach wie vor ein flexibles Instrument zur Gewinnung von Grundlagenkenntnissen, die unabdingbare Voraussetzung für die Weiterentwicklung der DV und für die Erschließung neuartiger Anwendungen sind. Der GMD sind dabei eine Reihe von Aufgaben gestellt, die nur in der engen Verzahnung von Grundlagenforschung und modellhaften Anwendungsprojekten gelöst werden können. Mit der Mehrzahl ihrer Vorhaben stößt sie damit in Neuland vor. Die Erkundung des geeigneten Weges erfordert — wie überall in der Forschung — Ausdauer und kontinuierliche intensive Anstrengungen. Um mit den vorhandenen und künftig realisierbaren Kapazitäten das Optimum des Möglichen zu erreichen, wird sie noch stärker als bisher Prioritäten setzen müssen. Dies bedeutet zwar hier und dort das Fallenlassen von bereits in. Angriff genommenen Arbeiten, ist aber im Interesse des Fortschrittes auf dem Gebiete der DV unerläßlich.
Anlage 43
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 14. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/156 Fragen B 41 und 42) :
Ist die Bundesregierung bereit, die Luftfahrtforschung der Deutschen Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt e. V. (DFVLR) so zu konzentrieren, daß in Braunschweig und Göttingen die gesamte Forschungskonzentration erfolgt, zu-real sich die engste Zusammenarbeit mit dem unmittelbar benachbarten Luftfahrtbundesamt anbietet und darüber hinaus die Ausbaufähigkeit des Geländes gegeben ist, ein Flugversuchsbetrieb mit geeignetem Flughafen zur Verfügung steht und Braunschweig ohnehin bereits das größte Forschungszentrum der DFVLR ist?
Wann kann damit gerechnet werden, daß der sogenannte große Unterschallkanal (GUK) errichtet, der Flugzeugpark für Forschungszwecke verstärkt wird und die notwendigen Bauten (Flugzeughalle, Zentralgebäude, Werkstattbau) erfolgen?
704* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1973
Zu Frage B 41:
Der Senat der Deutschen Forschungs- und Versuchsanstalt für Luft- und Raumfahrt e. V. (DFVLR) hat mit den Stimmen der Vertreter des Bundes in seiner Sitzung am 17. Oktober 1972 Maßnahmen zu einer leistungsfähigen Einrichtung der Deutschen Luft- und Raumfahrtforschung zu formieren. Im Zuge der Neustrukturierung ist vorgesehen, daß sich die Forschungsarbeiten in Braunschweig um das Flugzeug gruppieren, wähend in Göttingen schwerpunktmäßig die aerodynamischen Grundlagen bearbeitet werden. Demgemäß sollen die Aktivitäten des Instituts für Drehflügelflugzeuge von Stuttgart nach Braunschweig und das Institut für theoretische Gasdynamik von Aachen nach Göttingen verlegt werden. Eine weitergehende Konzentration in Braunschweig/Göttingen ist vorerst nicht beabsichtigt.
Zu Frage B 42:
Der Große Unterschallwindkanal (GUK) befindet sich zur Zeit in der Vorplanungsphase, in deren Rahmen u. a. eine eingehende Bedarfsanalyse durchgeführt wird und Fragen der technischen Auslegung und der Möglichkeit der Finanzierung geklärt werden. Wenn diese Prüfung zu einem positiven Ergebnis führt, kann mit den Vorarbeiten für die Errichtung im Jahre 1974 begonnen werden. Für die Bauzeit werden etwa 5 Jahre veranschlagt.
Der Flugzeugpark der DFVLR ist gegenwärtig entsprechend dem Umfang der aus den Bundesressorts gestellten Forschungsaufgaben dimensioniert. Angesichts der nur beschränkt verfügbaren Investitionsmittel und im Rahmen einer wirtschaftlichen Nutzung der dem Bund zur Verfügung stehenden Lufttransportkapazitäten auch für die Forschung ist der Ersatz älteren Fluggeräts einem weiteren Ausbau vorzuziehen.
Das vom Vorstand der DFVLR für erforderlich erachtete Gesamtausbauprogramm soll dem Senat in naher Zukunft vorgelegt werden. Es bildet nach seiner Verabschiedung die Grundlage für die in den Wirtschaftsplanverhandlungen über den Umfang der Ausbauinvestitionen in den kommenden Jahren zu fassenden Beschlüsse.
Anlage 44
Antwort
des Bundesministers Dr. Ehmke vom 13. Februar
1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten
Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/156 Frage B 43):
Ist der Bundesregierung die unwürdige bauliche Unterbringung der Ausbildungsstelle für Fernmeldelehrlinge in Freiburg bekannt, die den Personalrat veranlaßt hat, die Zustimmung zur Einstellung weiterer Lehrlinge zu verweigern, und ist die Bundesregierung in der Lage, eine Zusage zu geben, wann mit einer Verbesserung dieser unhaltbaren Zustände im Rahmen der Bestrebungen zur Verbesserung der gewerblichen Ausbildung gerechnet werden kann?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß die räumliche Unterbringung der Ausbildungsstätte für Fernmeldelehrlinge in Freiburg dringend einer Verbesserung bedarf. Dies ist in erster Linie auf die in den letzten Jahren immer stärker anwachsende Einstellungsquote für Auszubildende zurückzuführen. Die wiederholt durchgeführten Maßnahmen zur Verbesserung der räumlichen Verhältnisse konnten immer nur provisorischen Charakter haben, zumal im Hinblick auf den seit längerer Zeit vorgesehenen Neubau einer Ausbildungsstätte hohe Investitionen aus wirtschaftlichen Erwägungen nicht vertretbar und als verloren anzusehen gewesen wären.
Wie ich dem Herrn Abgeordneten Dr. Böhme, Freiburg, auf dessen mehrmalige Interventionen in dieser Angelegenheit schon mitgeteilt habe, sind inzwischen konkrete Maßnahmen eingeleitet worden. So wurde der von der Oberpostdirektion Freiburg beantragte Erwerb eines größeren Grundstücks im Stadtteil Landwasser für den Neubau einer Ausbildungsstätte in der insgesamt 330 Fernmeldehandwerker ausgebildet werden sollen, bereits vom Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen genehmigt. Es kann damit gerechnet werden, daß die Grundstücksverhandlungen mit dem Stadtplanungsamt und dem Liegenschaftsamt in Kürze abgeschlossen werden können, zumal auch die Stadt Freiburg hieran interessiert ist.
Im Zusammenwirken mit dem Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen wird die Oberpostdirektion versuchen, die Bauplanung für den Neubau der Ausbildungsstätte so rechtzeitig aufzustellen, daß dieser in den Haushaltsvoranschlag für 1974 aufgenommen und 1974 dann auch mit den Baumaßnahmen begonnen werden kann. Es wird noch geprüft werden, ob die derzeitige Ausbildungssituation bis zur Fertigstellung des Bauvorhabens durch besondere Überbrückungsmaßnahmen im Rahmen von wirtschaftlichen Gesichtspunkten verbessert werden kann.
Anlage 45
Antwort
des Bundesministers Dr. Ehmke vom 13. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wrede (SPD) (Drucksache 7/156 Frage B 44) :
In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die Herausgabe von Postwertzeichen als Sportsondermarken zu regeln?
In den Jahren 1968 bis 1972 hat die Deutsche Bundespost 34 Sonderpostwertzeichen dem Sport gewidmet. Auf diesen Marken wurden Sommer-und Winterdisziplinen, Mannschafts- und Einzelwettbewerbe sowie Persönlichkeiten des Sports und auch Sportstätten dargestellt.
Für den März 1973 ist die Ausgabe einer Sondermarke aus Anlaß des Deutschen Turn- und Sportfestes in Stuttgart vorgesehen. Auch künftig wird die Deutsche Bundespost dem Sport bei ihrer Sondermarkenplanung den ihm zukommenden Rang einräumen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß für jedes Ausgabejahr Anträge auf Herausgabe von Sonderpostwertzeichen in einem Umfang vorliegen, der die betrieblichen Möglichkeiten der Deutschen Bundespost und das den Philatelisten zumutbare Belastungsmaß bei weitem übersteigt. Es muß weiter
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 15. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Februar 1973 705*
darauf hingewiesen werden, daß ein Antrag auf Ausgabe einer Sondermarke regelmäßig nur dann Berücksichtigung finden kann, wenn er mindestens ein Jahr vor Beginn des Jahres vorliegt, in welchem die Ausgabe erscheinen soll. Nur die bis zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Anträge werden bei der Zusammenstellung des Jahresprogramms vom „Beirat für die Bestimmung der Ausgabeanlässe von Sonderpostwertzeichen ohne Zuschlag" berücksichtigt. Dieses Verfahren ist notwendig, weil die Herstellungszeit einer Marke im Regelfall mindestens ein Jahr erfordert.
Anlage 46
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander vom 14. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/156 Frage B 45):
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, eine Übereinkunft mit den Kultusministern und -senatoren der Bundesländer zu erlangen, durch die die in einzelnen Bundesländern — z. B. im Saarland — bestehenden festen Meldetermine für die zweite Lehrerprüfung künftighin in Wegfall geraten, da sie zu unbilligen Härten für die Betroffenen führen, z. B. bei der Meldung zum 1. April, die eine Abgabe der schriftlichen Examensarbeit frühestens zum 1. April nach sich zieht, dieser Tag aber in die Sommerferien fällt, und darüber hinaus die Überprüfung der schulpraktischen Tätigkeit im neuen Schuljahr nicht selten in einer vom Kandidaten neu übernommenen Klasse erfolgen muß?
Nach Auskunft des zuständigen Kultusministeriums wurde die von Ihnen angesprochene Härte in der Prüfungsordnung für die zweite Lehrerprüfung im Saarland insofern beseitigt, als nunmehr die Themen für die schriftlichen Examensarbeiten schon am 1. Februar vergeben werden. Dadurch fallen die Abgabetermine sowie die Überprüfung der schulpraktischen Tätigkeit noch in das laufende Schuljahr vor die Sommerferien. Ferner wird im Kultusministerium ein Erlaß vorbereitet, welcher die Abschaffung fester
Meldetermine für die zweite Lehrerprüfung im Saarland vorsieht.
Obwohl der konkrete Anlaß für Ihre Frage damit befriedigend gelöst sein dürfte, möchte ich allgemein darauf hinweisen, daß die Bundesregierung keine Möglichkeiten hat, mit den Kultusministern und -senatoren der Bundesländer eine Übereinkunft über die generelle Abschaffung von in einzelnen Bundesländern bestehenden festen Meldeterminen für die zweite Lehrerprüfung oder ähnliche Regelungen zu treffen. Für diese nicht unter die Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern nach Artikel 91 b GG fallende Frage sind allein die Bundesländer zuständig. Sie kann nur im Rahmen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder aufgegriffen und geregelt werden.
Anlage 47
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander vom 14. Februar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Müller (Nordenham) (SPD) (Drucksache 7/156 Frage B 46) :
Kann die Bundesregierung erreichen bzw. sicherstellen, daß über Ländergrenzen hinweg, z. B. im Verdichtungsraum Bremen, Schüler aus niedersächsischen Gemeinden auch künftig in weiterführende und berufsbildende Schulen in Bremen aufgenommen werden?
Regionale Bildungsplanung ist Aufgabe der Länder.
Dazu gehört auch der Ausgleich unterschiedlicher Einzugsbereiche für verschiedene Schulformen über Ländergrenzen hinweg bzw. die Aufnahme von Schülern oder Auszubildenden aus anderen Ländern in landeseigene Einrichtungen.
Der Bundesregierung ist bekannt, daß in einigen Fällen hierzu bereits Absprachen zwischen benachbarten Ländern getroffen sind.