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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 14. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1973 Inhalt: Amtliche Mitteilungen 531 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 21. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (Drucksache 7/153) — Erste Beratung — Brandt, Bundeskanzler 534 A Dr. Barzel (CDU/CSU) 538 D Wehner (SPD) . . . . . . . 543 C Dr. Achenbach (FDP) 545 C Dr. Carstens (Fehmarn) (CDU/CSU) 549 C Mattick (SPD) . . . . . . . . 554 D Flach (FDP) 558 D Franke, Bundesminister (BMB) . 561 B Dr. Abelein (CDU/CSU) 565 B Metzger (SPD) 584 C Dr. Jaeger (CDU/CSU) 590 A Bahr, Bundesminister 595 A Ronneberger (FDP) . . . . . . 600 D Dr. Mertes (Gerolstein) (CDU/CSU) 603 D Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 610 C, 631 A Höhmann (SPD) 616 A Dr. Wallmann (CDU/CSU) . . . 621 B Wienand (SPD) (zur GO) 628 B Windelen (CDU/CSU) 628 D Dr. Kreutzmann (SPD) 631 B Reddemann (CDU/CSU) 634 D Fragestunde (Drucksache 7/156) Fragen A 12 und 13 des Abg. Reddemann (CDU/CSU) : Forschungsauftrag lokaler Zeitungen — Veröffentlichung des Ergebnisses Freiherr von Wechmar, Staatssekretär (BPA) . . . 571 A, B, C Reddemann (CDU/CSU) . . . 571 A, B, C Fragen A 43 und 44 des Abg. Schedl (CDU/CSU) : Doppelbesteuerungsabkommen mit Ostblockstaaten — Wettbewerbsvorteile für staatliche Baufirmen dieser Länder in der Bundesrepublik Deutschland Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 571 D, 572 A Schedl (CDU/CSU) . . . . . . . 572 A II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1973 Fragen A 48 und 49 des Abg. Leicht (CDU/CSU) : Überschreitung der im Haushaltsplan 1972 vorgesehenen Gesamtausgaben von 108,9 Milliarden DM — Sonderzahlung der Bundesregierung von 1170 Millionen DM an die Deutsche Bundesbahn und von 230 Millionen DM zur Ablösung der Zwischenfinanzierung der VEBA-Bezugsrechte Hermsdorf, Parl. Staatssekretär (BMF) 572 B, C, D, 573 B, C, D Leicht (CDU/CSU) . . . 572 D, 573 A, C Haehser (SPD) . . . . . . . . 573 C Fragen A 83 und 84 der Abg. Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) : Gesundheitsvorsorge und gesetzgeberische Maßnahmen in der Jugendzahnpflege Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär (BMJFG) . 574 A, B, C, D Frau Dr. Neumeister (CDU/CSU) 574 B, C, D Fragen A 85 und 86 des Abg. Geldner (FDP) : Zulassung des Konservierungsmittels Baycovin Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär (BMJFG) . . . . 574 D, 575 B, C, D Geldner (FDP) . . . . . . . . 575 B, C Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . . 575 C Fragen A 87 und 88 der Abg. Frau Stommel (CDU/CSU) : Neuordnung der Krankenpflegeausbildung Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär (BMJFG) . 576 A, B, C, D, 577 A, B Frau Stommel (CDU/CSU) . . 576 B, C, D Dr. Hammans (CDU/CSU) . . . 577 A Braun (CDU/CSU) 577 B Frage A 91 des Abg. Reiser (SPD) : Ämterhäufung beim Präsidenten der Bundesärztekammer Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär (BMJFG) . . . 577 C, D Reiser (SPD) . . . . . . . . . 577 C Frage A 93 des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Taschengeld von Altenheimbewohnern Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär (BMJFG) . . . . 577 D, 578 A, B Kiechle (CDU/CSU) 578 A, B Fragen A 95 und 96 des Abg. Dr. Enders (SPD) : Verwechslungsgefahr bei Spülmitteln mit Zitronenabbildungen Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär (BMJFG) . . . 578 C, D, 579 A Dr. Enders (SPD) . . . . . . . . 578 D Dr. Hammans (CDU/CSU) . 578 D Kiechle (CDU/CSU) . . . . . . . 579 A Frage A 75 des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Verbesserung der ärztlichen Versorgung in den strukturschwachen Gebieten Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 579 B, D, 580 A, B Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . 579 D, 580 A Nordlohne (CDU/CSU) 580 B Frage A 76 des Abg. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) : Abgeltung der einem verrenteten Bergmann bis zur Flucht aus der DDR zugewiesenen Deputatkohle Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) . 580 C, 581 A, B Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 581 A Niegel (CDU/CSU) 581 B Frage A 77 des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Berichte betr. schleppende Bearbeitung der den landwirtschaftlichen Kranken- kassen vorliegenden Befreiungsanträge Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 581 C, D, 582 A Niegel (CDU/CSU) . . . 581 D, 582 A Frage A 99 des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Ausbau der Verkehrswege im Zonenrandgebiet Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) 582 B, C, D Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . 582 B, C Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . . 582 D Deutscher Bundestag -7. Wahlperiode— 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1973 III Frage A 100 des Abg. Löffler (SPD) : Kontrolle des Umlandverkehrs mit Schiffen von Hamburg zum Rhein durch die Behörden der DDR Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 582 D Fragen A 101 und 102 des Abg. Picard (CDU/CSU) : Überfliegen der Bundesrepublik Deutschland mit Überschallflugzeugen — Verbot in anderen Staaten Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 583 A, B, C, D Picard (CDU/CSU) . . . . . . 583 B, D Frage A 107 des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Verbilligte Eisenbahnfahrten für Rentner bei der Deutschen Bundesbahn Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) 584 A, B, C Kiechle (CDU/CSU) 584 A, B Haehser (SPD) 584 B Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) 584 B Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 638 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 639* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/ BMP) auf die Fragen A 2 und 3 — Drucksache 7/156 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Forschungszentren der Euratom — Kooperation zwischen den europäischen Forschungszentren und der Industrie 639* B Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/ BMP) auf die Frage A 4 —Drucksache 7/156 — des Abg. Gallus (FDP) betr. Sicherung des Nachwuchsbedarfs für die Deutsche Bundespost und die Deutsche Bundesbahn . . . . . . . . . . . 639* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT /BMP) auf die Frage A 5 — Drucksache 7/156 — des Abg. Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) betr. Pressemeldung über die Einstellung des Personenverkehrs der Deutschen Bundesbahn . . . . . . . 640* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 41 — Drucksache 7/156 — des Abg. Dürr (SPD) betr. Verbesserung des Verwaltungsrechtsschutzes durch Einrichtung einer unabhängigen Widerspruchsinstanz . . . . 640* B Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Fragen A 45 und 46 — Drucksache 7/156 — des Abg. Dr. Nölling (SPD) betr. Beendigung des Versicherungsschutzes gegen Unfall im Rahmen der Verträge privater Versicherungsunternehmen mit Ablauf des 70. Lebensjahres 641* A Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf (BMF) auf die Frage A 47 — Drucksache 7/156 — des Abg. Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) betr. Auflösung der Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Freiburg . . . . . . . . . . . 641* B Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Fragen A 53 und 54 — Drucksache 7/156 — des Abg. Wolfram (SPD) betr. Neuregelung des Systems der Beihilfen für Kokskohle und Koks . . . 641* C Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage A 57 — Drucksache 7/156 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Äußerung des Mitglieds der EG-Kommission Lardinois über den innerdeutschen Handel 641* D Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Fragen A 60 und 61 — Drucksache 7/156 — des Abg. Zebisch (SPD) betr. Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur und des regionalstatistischen Materials 642* A Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Fragen A 64 und 65 — Drucksache 7/156 — des Abg. Müller (Nordenham) (SPD) betr. Ein- und Verkauf von Arzneimitteln durch Apotheken bei Preiserhöhungen — Preisgestaltung auf dem Arzneimittelmarkt . . . . . 642* C IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode —14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1973 Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Fragen A 66 und 67 — Drucksache 7/156 — des Abg. Dr. Schwörer (CDU/CSU) betr. Rationierungen für private und gewerbliche Energieverbraucher und betr. Prognosen über den Anteil der Kernenergie am gesamten Primärenergieverbrauch . . . . . . . . . 643 * C Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 72 und 73 — Drucksache 7/156 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. die defizitäre Haushaltsentwicklung zahlreicher Allgemeiner Ortskrankenkassen — Abwälzung des Defizits der Krankenversicherung der Rentner auf Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte 644* A Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage A 74 — Drucksache 7/156 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Gewährleistung besserer Ausbildung und zusätzlicher Arbeitsplätze für Zivildienstleistende 644* B Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig (BMJFG) auf die Fragen A 89 und 90 — Drucksache 7/156 — des Abg. Kater (SPD) betr. Kadmium- und Bleivergiftungen durch Küchengeräte und -gefäße 644* D Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig (BMJFG) auf die Frage A 92 — Drucksache 7/156 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. Vorlage des Familienberichts 645* A Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig (BMJFG) auf die Frage A 94 — Drucksache 7/156 — des Abg. Dr. Sperling (SPD) betr. Ausbildung der Mediziner 645* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode —14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1973 531 14. Sitzung Bonn, den 15. Februar 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 13 Sitzung, Seite 496 C, Zeile 14: Hinter „Drucksache 7/159" ist anzufügen „(neu)". Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 16. 2. Adams * 16. 2. Dr. Aigner * 16. 2. Dr. Arndt (Berlin) * 15. 2. Dr. Artzinger * 16. 2. von Alten-Nordheim 12. 3. Dr. Bangemann 24. 2. Behrendt * 16. 2. Buchstaller 17. 2. Dr. Burgbacher * 16. 2. Fellermaier * 16. 2. Flämig * 16. 2. Gerlach (Emsland) * 16. 2. von Hassel 15. 2. Hauser (Krefeld) 15. 2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 16. 2. Kiep 23. 2. Dr. Kraske 15. 2. Dr. Kreile 16. 2. Freiherr von Kühlmann-Stumm 18. 2. Lange * 16. 2. Lautenschlager * 16. 2. Lemmrich** 16. 2. Lücker * 16. 2. Dr. Martin 17. 2. Memmel * 16. 2. Frau Dr. Orth * 16. 2. Schluckebier 15. 2. Schmidhuber 16. 2. Schmöle 15. 2. Dr. Schröder (Düsseldorf) 16. 2. Dr. Schulz (Berlin) 23. 2. Schwabe * 16. 2. Dr. Schwörer * 16. 2. Seefeld * 16. 2. Springorum * 16. 2. Dr. Starke (Franken) * 16. 2. Todenhoefer 15. 3. Weber (Heidelberg) 17. 2. Frau Will-Feld 24. 2. Wischnewski 23. 2. Wolfram * 16. 2. Baron von Wrangel 24. 2. Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 15. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/156 Fragen A 2 und 3): Wie gedenkt die Bundesregierung dafür zu sorgen, daß die Forschungszentren der EURATOM erhalten bleiben und zukunftsAnlagen zum Stenographischen Bericht weisende Aufgaben im Rahmen ihrer Forschungstätigkeit bearbeiten? Wie gedenkt die Bundesregierung im Rahmen ihrer nationalen Forschungspolitik eine Kooperation zwischen den europäischen Forschungszentren und der Industrie zu erreichen? Ihre Frage hat sich in erfreulicher Weise inzwischen erledigt. Denn der Ministerrat hat am 5./6. Februar 1973 ein Vier-Jahresprogramm für die Gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Atomgemeinschaft verabschiedet. Die Bundesregierung glaubt nach wie vor, daß die Arbeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle einen wertvollen Beitrag zur europäischen Forschung leisten können. Forschungsthemen wie Reaktorsicherheit, Verhalten der Transurane, Kernmessungen, Materialforschung, Umweltschutz und Behandlung radioaktiver Abfälle zeigen beispielhaft, daß in der Gemeinsamen Forschungsstelle Arbeiten von aktuellem und auch zukünftigem Interesse durchgeführt werden. Eine Zusammenarbeit zwischen den europäischen Forschungszentren und der Industrie ist im Rahmen der nationalen Forschungspolitik schon in vielen Fällen erzielt worden und wird vom Bundesministerium für Forschung und Technologie gefördert. In der Regel handelt es sich dabei um Fälle der Zusammenarbeit zwischen Industrie, nationalen Forschungszentren und den europäischen Forschungsanlagen. Beispielsweise hat Euratom in der SchnellBrüter-Entwicklung, der Hochtemperatur-ReaktorEntwicklung und bei der Reaktorsicherheit eine Reihe von Forschungsaufträgen übernommen und ist auch in den kommenden Jahren auf diesem Gebiet tätig. Außerdem kann die Industrie direkt Forschungsaufträge an die Gemeinsame Forschungsstelle vergeben. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 15. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gallus (FDP) (Drucksache 7//156 Frage A 4) : Was wird die Bundesregierung unternehmen, um bei dem allgemeinen Mangel an Ingenieuren und Diplom-Ingenieuren den Nachwuchsbedarf für die Deutsche Bundespost und die Deutsche Bundesbahn zu sichern? Für die Laufbahn des höheren posttechnischen und des höheren fernmeldetechnischen Dienstes kann der Personalbedarf ohne Schwierigkeiten gedeckt werden. Dagegen ist das Bewerberangebot für den höheren hochbautechnischen Dienst unzureichend. Hier versucht die Deutsche Bundespost durch Werbemaßnahmen in verstärktem Umfang Nachwuchskräfte zu gewinnen. Außerdem wird die Einstellung von „anderen Bewerbern" im Sinne der Bundeslaufbahnverordnung in Erwägung gezogen. In den Laufbahnen des gehobenen technischen Dienstes versucht die Deutsche Bundespost im Rahmen ihres Handlungsspielraumes den Fehlbestand an Ingenieuren durch folgende Maßnahmen abzubauen: 640* Deutscher Bundestag —7. Wahlperiode —14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1973 a) Gewährung von Ausbildungsbeihilfen für Fachoberschüler, b) Gewährung von Studienbeihilfen für IngenieurStudenten, c) Bereitstellung von Studienplätzen an posteigenen Fachschulen des Ingenieurwesens, d) intensive Nachwuchswerbung. Im höheren technischen Bundesbahndienst besteht z. Z. nur in der Fachrichtung Bauingenieurwesen ein Fehlbestand von 25 Diplomingenieuren. Durch Gewährung von Studienbeihilfen (z. Z. werden 68 Studenten gefördert) und gezielte Werbemaßnahmen wird versucht, die fehlenden Diplomingenieure für die Deutsche Bundesbahn zu interessieren. In den übrigen Fachrichtungen des höheren Dienstes können Nachwuchskräfte z. Z. in ausreichender Zahl gewonnen werden, Im gehobenen technischen Dienst fehlen z. Z. rd. 300 Ingenieure, überwiegend solche der Fachrichtung Bauingenieurwesen. Die Bundesbahn hat zum Abbau dieses Fehlbestandes folgende Maßnahmen ergriffen: a) Gewährung von Studienbeihilfen Zur Zeit werden rd. 700 Studierende an Fachhochschulen gefördert, b) Intensive Werbemaßnahmen, c) Freistellung von Mitarbeitern zur Durchführung eines Studiums an einer Fachhochschule, ) d) Vermittlung der Vorbildungsvoraussetzungen an Mitarbeiter für die spätere Aufnahme des Studiums an einer Fachhochschule. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 15. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) (Drucksache 7/156 Frage A 5) : Besteht die Absicht, wie in der Presse (Zeitschrift „Bus-Fahrt" Januar 1973) diskutiert, daß möglicherweise die Deutsche Bundespost 1973 den Personenverkehr mit eigenen Linienbussen einstellt und den Omnibusverkehr der Deutschen Bundesbahn überträgt? Es ist nicht beabsichtigt, den Personenverkehr der Deutschen Bundespost mit eigenen Linienbussen einzustellen und den Omnibusverkehr der Bundesbahn zu übertragen. Anlage 5 Antwort des Par]. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 15. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dürr (SPD) (Drucksache 7/156 Frage A 41): Teilt die Bundesregierung die von der Enquetekommission Verfassungsreform des 6. Deutschen Bundestages in ihrem Zwischenbericht geäußerte Auffassung (Drucksache VI 3829, S. 34), daß durch die Einrichtung einer unabhängigen Widerspruchsinstanz im Bereich der Verwaltung der Verwaltungsrechtsschutz verbessert werden kann? Die Enquetekommission für Fragen der Verfassungsreform hat in ihrem Zwischenbericht keinen Bedarf für die Einführung eines „Ombudsmans" gesehen, jedoch die Einrichtung einer Widerspruchsinstanz in der Verwaltung angeregt, die — so wörtlich aus dem Zwischenbericht, Bundestagsdrucksache VI /3829 S. 34 unter 3.4.2. — „mit richterlicher Unabhängigkeit und voller Verwaltungskompetenz das beanstandete Verhalten hinsichtlich der Rechtsmäßigkeit und Zweckmäßigkeit überprüfen kann". Die Bundesregierung ist dabei, diesen ihr erst kürzlich zugegagenen Bericht zu prüfen. Auch zu dem in Ihrer Frage angesprochenen Punkt liegt daher noch keine abschließende Meinung vor. Die von der Enquetekommission vorgeschlagene Regelung wäre möglicherweise mit Vorteilen verbunden. In manchen Fällen mag der Bürger einem unabhängigen Gremium mehr Vertrauen entgegenbringen als einer weisungsgebundenen Behörde. Mit der Einrichtung eines solchen Gremiums könnte daher ein zu begrüßender Befriedigungseffekt verbunden sein. Dies würde zu einer gewissen Entlastung der Verwaltungsgerichte führen. Andererseits sind Nachteile nicht zu verkennen, die eine solche Regelung mit sich brächte. Die von der Enquetekommission vorgeschlagene unabhängige Widerspruchsinstanz wäre aus der parlamentarischen Kontrolle der Exekutive entlassen. Dies erschiene wegen des Demokratieprinzips nicht unbedenklich. Auch die Gleichbehandlung aller Bürger erscheint durch das für die Verwaltung bisher typische Hierarchieprinzip besser gewährleistet. Soweit im übrigen die Enquetekommission von „richterlicher Unabhängigkeit" spricht, dürfte sie die Freiheit von Weisungen, also eine sachliche Unabhängigkeit meinen. Die richterliche Unabhängigkeit ist durch Art. 97 GG festgelegt. Sie umfaßt die sachliche und die persönliche Unabhängigkeit. Würden die Mitglieder der von der Kommission angeregten Instanz auch persönlich unabhängig, so wäre die Instanz keine Einrichtung „in der Verwaltung" mehr, sondern ein Gericht. Auch eine sachliche Unabhängigkeit ist grundsätzlich nur beim gesetzesgebundenen Richter gerechtfertigt. Auf die Verwaltung mit ihrem weiten Gestaltungsspielraum läßt sich diese Unabhängigkeit nicht ohne weiteres übertragen. Die Frage, ob unabhängige Entscheidungsgremien eingeführt werden sollten, läßt sich deshalb nicht allgemein beantworten. Die Antwort setzt vielmehr eine Untersuchung für jedes einzelne Aufgabengebiet der Verwaltung voraus. In diesem Zusammenhang muß auch jeweils gesondert geprüft werden, ob der Bund für eine etwaige Regelung eine Gesetzgebungskompetenz hätte. Im Rahmen des § 73 der Verwaltungsgerichtsordnung und aufgrund bestimmter Bundesgesetze bestehen in einzelnen Ländern und in Teilbereichen der Bundesverwaltung bereits Ausschüsse zur Überprüfung von Verwaltungsakten. Diese Ausschüsse sind zum Teil, so etwa nach dem Ausführungsgesetz des Landes Rheinland Pfalz zur VwGO, frei von Weisungen anderer Stellen. Bei einer endgültigen Entscheidung der Bundesregierung werden die Erfahrungen, die mit diesen Gremien bisher gemacht worden sind, zu berücksichtigen sein. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vorn 15. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Nölling (SPD) (Drucksache 7/156 Fragen A 45 und 46) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß private Versicherungsunternehmen in ihren Verträgen über Versicherungsschutz gegen Unfall ausdrücklich vorsehen, daß der Versicherungsschutz mit Ablauf des 70. Lebensjahres endet? Hält die Bundesregierung solche Klauseln angesichts der besonderen Schutzbedürftigkeit der älteren Menschen sozialpolitisch für vertretbar? Der Bundesregierung ist bekannt, daß die privaten Versicherungsunternehmen die Unfallversicherungsverträge wegen des höheren Unfallrisikos in der Regel auslaufen lassen, wenn der Versicherte das 70. Lebensjahr vollendet hat. Der Zweck einer privaten Unfallversicherung besteht primär darin, die im Erwerbsleben stehenden Personen gegen unfallbedingte Verdienstausfälle zu versichern. Bei Personen, die bereits im Ruhestand leben, ist eine solche Einkommensschmälerung in der Regel nicht mehr zu befürchten, da die Altersversorgung ohne Rücksicht auf den Unfall fortbesteht. Ist der Versicherte dagegen noch berufstätig, besteht bei einem großen Teil der Versicherer die Möglichkeit, den Unfallversicherungsschutz — wenn auch zu eingeschränkten Bedingungen und zu einem höheren Beitrag über das 70. Lebensjahr hinaus forzuführen. Wenn man darüber hinaus noch berücksichtigt, daß die betroffenen Personen für Unfallschäden auch nicht ohne Krankenversicherungsschutz sind, da dieser — sei es auf Grund eines privaten Versicherungsvertrages, sei es auf Grund der Sozialversicherung — nach Vollendung des 70. Lebensjahres fortbesteht, wird man sagen können, daß der von Ihnen genannte Personenkreis in der Regel ausreichend sozial abgesichert ist. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Hermsdorf vom 15. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Böhme (Freiburg) (SPD) (Drucksache 7/156 Frage A 47): Besteht die Absicht, die Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Freiburg aufzulösen und ihren bisherigen Dienstbereich der Oberfinanzdirektion Karlsruhe zuzuordnen? Es wird erwogen, die Bundesvermögensabteilungen der Oberfinanzdirektionen Freiburg und Karlsruhe wegen ihrer geringen Größe zusammenzulegen. Über den zukünftigen Sitz einer vereinigten Bundesvermögensabteilung Freiburg/ Karlsruhe ist noch nicht entschieden worden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 14. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (SPD) (Drucksache 7/156 Fragen A 53 und 54) : Wie beurteilt die Bundesregierung die durch den Ministerrat der EWG-Gemeinschaften erfolgte Ablehnung einer Neuregelung des Systems der Beihilfen für Kokskohle und Koks, und welche Auswirkungen ergeben sich daraus sowohl für den deutschen Steinkohlenbergbau und die deutsche Stahlindustrie? Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, anstelle des am 31. Dezember 1972 ausgelaufenen Beihilfesystems ab 1. Januar 1973 eine Übergangs- und Abschlußregelung zu schaffen, und welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um möglichst bald auf Gemeinschaftsebene ein wirkungsvolles neues Beihilfesystem zu erreichen? Die Bundesregierung hat sich zu den von Ihnen, Herr Kollege Wolfram, gestellten Fragen im wesentlichen bereits in der Fragestunde am 31. Januar 1973 anläßlich der Beantwortung entsprechender Fragen des Kollegen Brück geäußert. Ich darf Sie insoweit auf die bei dieser Gelegenheit von mir gegebenen Antworten verweisen. Ergänzend dazu möchte ich darauf hinweisen, daß der Ministerrat eine Neuregelung des Systems der Beihilfen für Kokskohle und Koks nicht abgelehnt, sondern die Ständigen Vertreter mit einer erneuten Prüfung des Fragenkreises und der Ausarbeitung eines entsprechenden Vorschlages an den Rat beauftragt hat. Aufgrund dieses Mandats ist die zuständige Arbeitsgruppe des Ministerrats zur Zeit damit beschäftigt, die Elemente eines Lösungsvorschlages für das Kokskohleproblem in der Gemeinschaft auszuarbeiten. Die Ergebnisse dieser Arbeiten sollen dem Ministerrat bis zum 31. März 1973 vorgelegt werden. Unter diesen Umständen hält es die Bundesregierung auch nicht für opportun, eine Übergangslösung anzustreben oder darüber in den Gremien des Ministerrates zu verhandeln. Die Auswirkungen der Entscheidung des Ministerrates lassen sich erst beurteilen, wenn der Ministerrat erneut über das Problem beraten haben wird. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 14. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/156 Frage A 57): Nachdem die Bundesregierung mehrfach geäußert hat, daß der innerdeutsche Handel auch nach der Ratifizierung des Grundvertrags aufrechterhalten bleibt, frage ich die Bundesregierung, wie sie die Äußerung des für Agrarfragen in der EWG-Kommission zuständigen Kommissars Lardinois in Berlin wertet, „daß sich der Status des innerdeutschen Handels nach der Mitgliedschaft beider deutscher Staaten in der UNO ändern könne", und was sie zu tun gedenkt, um dies zu verhindern. Die Bundesregierung steht auf dem Standpunkt, daß der innerdeutsche Handel, der abschöpfungs- und zollfrei abgewickelt wird, auch künftig durch das Protokoll im Anhang zum EWG-Vertrag abgesichert bleibt. Diese Rechtslage wird weder durch den Abschluß des Grundvertrages noch durch die Aufnahme der beiden deutschen Staaten in die UNO berührt. Das EWG-Protokoll geht davon aus, daß 642* Deutscher Bundestag-7. Wahlperiode— 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1973 der Handel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik „innerdeutscher Handel", also Handel innerhalb Deutschlands ist. Beide deutsche Staaten sind nach Auffassung der Bundesregierung weiterhin Teil einer Nation. Eines der Elemente, in denen dies zum Ausdruck kommt, ist gerade der innerdeutsche Handel, dessen besondere Regelung auch von der DDR akzeptiert wird. Es besteht daher keinerlei Anlaß, an dem Status des innerdeutschen Handels, wie er durch das EWG-Protokoll garantiert wird, etwas zu ändern. Das Protokoll ist eine vertragliche Bestimmung des EWG-Vertrages, welche alle EWG-Mitgliedstaaten ebenso bindet wie die übrigen Vertragsvorschriften. Bei etwa auftretenden Schwierigkeiten werden wir natürlich Verbindung mit anderen Mitgliedstaaten in der Gemeinschaft aufnehmen, um wie bisher nach geeigneten Lösungen zu suchen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 14. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/156 Fragen A 60 und 61): Wie beurteilt die Bundesregierung auf Grund der bisherigen Erfahrungen die Auswirkungen des EWG-Regionalfonds im Hinblick auf die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in der Bundesrepublik Deutschland? Welche Möglichkeiten eröffnen nach Auffassung der Bundesregierung die Bestrebungen zur Automatisierung von Verwaltungsvorgängen im Hinblick auf die Verbesserung des regionalstatistischen Materials? Zu Frage A 60: Auf der Pariser Gipfelkonferenz haben die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der erweiterten Gemeinschaft die Gemeinschaftsorgane aufgefordert, bis zum 31. Dezember 1973 einen Fonds für Regionalentwicklung einzurichten, der von Beginn der 2. Stufe zur Wirtschafts- und Währungsunion an seine Tätigkeit aufnehmen und aus eigenen Einnahmen der Gemeinschaft finanziert werden soll. Die Bundesregierung wird sich in den nun beginnenden Beratungen für eine enge Verzahnung des gemeinschaftlichen Mitteleinsatzes mit den regionalen Wirtschaftspolitiken der Mitgliedstaaten einsetzen. Auf diese Weise erwarten wir einen wirksamen Beitrag zur Lösung der vordringlichsten Regionalprobleme der Gemeinschaft. Zu Frage A 61: Die Bundesregierung widmet seit geraumer Zeit der Verbesserung des regionalstatistischen Materials ihre besondere Aufmerksamkeit. Ein gemeinsames Programm für Bund und Länder ist entwickelt worden, das einen Gesamtüberblick über die gesellschaftliche und wirtschaftliche Struktur und Entwicklung von Regionen ermöglicht. Das regionalstatistische Programm wurde als erste Aufgabe für die in Entwicklung befindlichen Datenbänke bei Bund und Ländern aufgenommen. Dabei wurde zunächst von den Statistiken ausgegangen, die von den Statistischen Ämtern erhoben und durchgeführt werden. Die Bestrebungen zur Automatisierung in der öffentlichen Verwaltung werden es ermöglichen, noch zusätzliches Material für Regionaluntersuchungen zu gewinnen. Durch den Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung bei der Einrichtung und Führung von Einwohnerregistern, durch die Automatisierung der Steuerverwaltung und der entsprechenden Pläne für die Sozialversicherung, durch automatisierte Register in der Justizverwaltung, in der Hochschul- und Schulverwaltung usw. werden in der öffentlichen Verwaltung in Zukunft eine Reihe von Unterlagen laufend in einer Form zur Verfügung stehen, die in verstärktem Maße Regionalangaben bereitstellen. Allerdings wird es noch einige Zeit dauern, bis alle diese Register automatisiert und funktionsfähig sind. Anlage 11 Antwort des Pari. Staatssekretärs Grüner vom 14. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Nordenham) (SPD) (Drucksache 7/156 Fragen A 64 und 65) : Entspricht die Möglichkeit, daß Apotheken vom Großhandel oder vom Hersteller (pharmazeutische Industrie) bei eintretenden Preiserhöhungen noch vor dein bestimmten Termin Arzneimittel zum alten Preis einkaufen können und diese dann, obwohl sie sie noch billiger eingekauft haben, zum neueren höheren Verkaufspreis verkaufen können, der zur Zeit gültigen rechtlichen Regelung? Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um auf dem Arzneimittelmarkt eine Preisgestaltung, die den Grundsätzen der sozialen Marktwirtschaft und dem Ziel der Wiedergewinnung einer gewissen Preisstabilität widerspricht, so schnell wie möglich zu beenden? Zu Frage A 64: In der Deutschen Arzneitaxe — letzte Ausgabe 1968 — sind für die von der Industrie hergestellten Arzneimittel (etwa 95 % des Arzneimittelumsatzes) Höchstspannen nach Preisklassen in Form von degressiv gestaffelten Zuschlägen festgesetzt. Für die Rezepturen und die galenische Zubereitung der Apotheken (etwa 5 % des Arzneimittelumsatzes) gelten Höchstpreise. Sie sprechen, Herr Abgeordneter, in Ihrer Frage die Industrieerzeugnisse an. Nach der derzeitigen preisrechtlichen Regelung — freie Preisbildung auf der Erzeugerstufe, mit Preisempfehlungen an den Großhandel und staatlich geregelten Apothekenhöchstspannen — müßte Verbraucherpreisdifferenzierung das Ergebnis sein. Tatsächlich haben wir aber für jedes Arzneimittel einen einheitlichen Verbraucherpreis. Dieser wird mit Hilfe von Preislisten herbeigeführt, die von der Arbeitsgemeinschaft der Berufsvertretungen Deutscher Apotheker (ABDA) herausgegeben werden. Preiserhöhungen der Hersteller werden der ABDA so gemeldet, daß die Apotheker in der Regel mit Hilfe der Preislisten zum Stichtag über die Preiserhöhungen unterrichtet sind. Wenn Apotheker nach billigerem Einkauf die inzwischen erfolgten Preiserhöhungen beim Verkauf Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1973 643* berücksichtigen, widerspricht dies nicht der gegenwärtigen Rechtslage. Was mit dem geltenden Preis- und Kartellrecht unvereinbar ist, ist das Verfahren, das zur Einheitlichkeit der Verbraucherpreise für jedes Arzneimittel führt. Dies ist aber bisher vom Bundeskartellamt gebilligt worden. Im Zuge der Arbeiten eines interministeriellen Arbeitskreises für die Preisgestaltung auf dem Arzneimittelmarkt soll auch dieses Verfahren neu geregelt werden. Der Arbeitskreis setzt sich zusammen aus Vertretern des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit, des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung, des Bundesministeriums für Wirtschaft, dem die Federführung der Arbeiten obliegt, und des Bundeskartellamtes. Zu Frage A 65: Wie ich bereits den Herren Abgeordneten Vogt und Dr. Geßner mitgeteilt habe, hat der Vorsitzende des von mir erwähnten interministeriellen Arbeitskreises, Ministerialrat Karl Bauer aus meinem Hause, auf Grund umfangreichen Materials und unter Berücksichtigung zahlreicher Beiträge aus Wirtschaft und Wissenschaft ein Arbeitspapier erstellt, das in der Öffentlichkeit bekannt geworden ist und zur Zeit in einer Gesprächsrunde mit allen Marktbeteiligten erörtert wird. Das Ziel ist folgendes: 1. Herbeiführung von klaren Verhältnissen bei der Preisbildung von den industriellen Herstellern über den Großhandel bis zum Apotheker. Dabei geht es darum, rechtlich einwandfrei zumindest für jedes apothekenpflichtige Arzneimittel einen einheitlichen Verbraucherpreis in der Bundesrepublik herbeizuführen. In diesem Zusammenhang steht auch eine grundlegende Neuordnung der Deutschen Arzneitaxe zur Diskussion. 2. Schaffung einer nach Indikationen geordneten pharmakologisch-therapeutischen und preislichen Transparenz als Grundlage für die Dispositionen aller Marktbeteiligten. Die Transparenz soll umfassend und so objektiv wie möglich gestaltet und daher vom Staat durchgeführt werden. Diese für das Ganze sehr bedeutungsvolle Aufgabe soll dem Bundesgesundheitsamt in Berlin übertragen werden. 3. Stärkung der Marktstellung der Krankenversicherung, die in der Lage sein soll, hinsichtlich der Höhe der Arzneimittelpreise wesentlich wirkungsvoller als bisher die Interessen der Verbraucher zur Geltung zu bringen. Zur Zeit ist die Gesprächsrunde mit den Marktbeteiligten unterbrochen, um zunächst in einer Ressortberatung Zwischenbilanz und Folgerungen aus den zusätzlich gewonnenen Erkenntnissen zu ziehen. Die Arbeiten sollen dann, auch unter weiterer Beteiligung der Wirtschaftskreise, so fortgesetzt werden, daß der interministerielle Arbeitskreis so bald wie möglich endgültige Vorschläge unterbreiten kann. Die Bundesregierung wird selbstverständlich, Herr 1 Abgeordneter, bemüht sein, so bald wie möglich eine Neuordnung auf dem Arzneimittelmarkt aus preis- und wettbewerbspolitischer Sicht zu erreichen, die der Bedeutung dieses Marktes für uns alle entspricht. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 14. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache 7/156 Fragen A 66 und 67) : Ist unter dem Aspekt der derzeitig vorliegenden Planungen für den Aus- und Aufbau von Kraftwerken gesichert, daß Rationierungen für private und gewerbliche Energieverbraucher, wie sie — bei besonders niedrigen Temperaturen — in den USA vom Direktor der US-Notstandsbehörde, General George A. Lincoln, in diesem Winter als möglich angekündigt wurden, in der Bundesrepublik Deutschland auch auf Dauer ausgeschlossen sind? Welchen Wirklichkeitsgehalt mißt die Bundesregierung angesichts der heute gültigen Genehmigungsverfahren und der vielseitigen Schwierigkeiten bei der Standortwahl für Kernkraftwerke solchen Prognosen hei, die von einem 20%igen Anteil der Kernenergie am gesamten Primarenergieverbrauch ausgehen? Zu Frage A 66: Die in der Elektrizitätswirtschaft derzeitig vorliegenden Planungen sind darauf abgestellt, die Sicherheit der Versorgung in den nächsten 10 Jahren, also bis etwa 1982, zu gewährleisten. Die Planungen betreffen den Bau neuer Kraftwerke, davon etwa 50 % Kernkraftwerke und der erforderlichen Verbundleitungen. Sie schließen diejenigen Reserven ein, die auch extremen Verhältnissen, d. h. des Zusammentreffens technischer Ausfälle, kalter und wasserarmer Winter und einer Überkonjunktur Rechnung tragen würden. Zu Frage A 67: Die Kernenergie wird — bezogen auf die Stromerzeugung — noch vor 1980 einen Anteil von 20 % erreichen und, bezogen auf die gesamte Primärenergieversorgung der Bundesrepublik, einen Anteil von 20 % etwa um die Mitte des nächsten Jahrzehnts. Soweit es sich heute beurteilen läßt, wird die Sicherheit der Versorgung durch die bereits im Bau befindlichen Kraftwerke und Leitungen trotz einiger Verzögerungen bis zur Jahreswende 1977/78 voll gewährleistet sein. Danach gibt es aber für die bis etwa 1982 in Betrieb zu nehmenden und jetzt noch in der Planung befindlichen Vorhaben mannigfache Schwierigkeiten bei den Standort- und Baugenehmigungen. Die Bundesregierung ist bemüht, diesen Schwierigkeiten zu begegnen. Einer der Schwerpunkte des neuen Energiewirtschaftsrechts wird die Sicherung der Versorgung sein. Auch bei ihren Überlegungen zum energiepolitischen Programm wird die Bundesregierung prüfen, wie weit die vorausschauende Vorklärung möglicher Standorte und eine Straffung der Genehmigungsverfahren erreicht werden kann. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um der Kernkraft als sicheren und umweltfreundlichen Energieträger die ihr zukommende tragende Rolle in der Stromversorgung zu geben. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 15. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/156 Fragen A 72 und 73): Ist der Bundesregierung die defizitäre Haushaltsentwicklung zahlreicher Allgemeiner Ortskrankenkassen bekannt, die sich daraus ergibt, daß die Pflichtversicherten und die freiwillig Versicherten der Allgemeinen Ortskrankenkassen durch ihre Beiträge das Defizit der Krankenversicherung der Rentner decken müssen, was nur durch eine kontinuierliche Erhöhung der Beitragssätze zu Lasten der bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen Versicherten möglich ist? Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zu ergreifen, um ohne zusätzliche Belastung der Rentner sicherzustellen, daß die dem Gleichheitsgrundsatz widersprechende Abwälzung der Defizite auf einen verhältnismäßig kleinen Versichertenkreis durch eine gerechtere Lösung ersetzt wird? Die von Ihnen genannte finanzielle Entwicklung der Krankenversicherung der Rentner ist insbesondere durch die folgenden zwei strukturellen Probleme gekennzeichnet: 1. ist der Finanzierungsanteil der Krankenversicherung an der Krankenversicherung der Rentner, der durch Gesetz festgelegt ist, von 1968 bis 1972 von 20 v. H. auf rd. 40 v. H. angestiegen. Bei unveränderter Rechtslage würde dieser Anteil in Zukunft weiter ansteigen, wobei allerdings das Rentenreformgesetz mittelfristig zu einer gewissen Stabilisierung der Finanzentwicklung führen würde. Die Ursache dieser Entwicklung liegt vor allem darin, daß der Leistungsaufwand in der Krankenversicherung der Rentner — trotz der Leistungsverbesserungen durch das Rentenreformgesetz — wesentlich schneller ansteigt als das Rentenvolumen der Rentenversicherung, nach dem sich die Beiträge der Rentenversicherung bemessen. 2. führt die gegenwärtige KVdR-Beitragsformel zu einer ungleichen Belastung der Krankenkassen. Diese Entwicklung würde sich bei unveränderter Rechtslage noch verstärken. Die Bundesregierung hat daher eine umfassende Überprüfung der Finanzierung der Rentner-Krankenversicherung eingeleitet. Auch die Sachverständigenkommission zur Weiterentwicklung der sozialen Krankenversicherung erarbeitet gegenwärtig Lösungsvorschläge. Dabei ist neben der Überprüfung der Aufteilung der Finanzierung der Rentner-Krankenversicherung zwischen Rentenversicherung und Krankenversicherung insbesondere eine gleichmäßigere Beteiligung der Krankenversicherten an der Finanzierung der Rentner-Krankenversicherung vordringlich. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 15. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/156 Frage A 74): Wann will die Bundesregierung dem Bundestag einen Gesetzentwurf vorlegen, der insbesondere fur die Zivildienstleistenden eine bessere Ausbildung und mehr Arbeitsplätze gewährleistet, und wie beurteilt die Bundesregierung die Feststellung des Präsidenten des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche in Deutschland, Theodor Schober, „daß sich die Mehrzahl der Ersatzdienstpflichtigen im diakonischen Bereich als hervorragende und verläßliche Mitarbeiter bewährt haben" und mit ihrer Verweigerung des Kriegsdienstes eine überdurchschnittlich hohe Bereitschaft zum sozialen Engagement verbinden? Dem Deutschen Bundestag wird in diesen Tagen der Entwurf eines Dritten Änderungsgesetzes zum Gesetz über den zivilen Ersatzdienst zugeleitet. Dieses Gesetz greift die von Ihnen aufgeworfenen Fragen auf. Es sieht u. a. vor, daß die Dienstleistenden des zivilen Ersatzdienstes zu Beginn ihres Dienstes in Lehrgängen über Wesen und Aufgabe des Zivildienstes sowie über ihre Rechte und Pflichten als Dienstleistende unterrichtet und in die Tätigkeit, für die sie vorgesehen sind, eingeführt werden. Durch die Möglichkeit, auf den Kostenbeitrag der Beschäftigungsstellen ganz oder teilweise zu verzichten, soll künftig die Bereitschaft zur Beschäftigung von Dienstleistenden gefördert werden. Die vorgesehene Übertragung von Verwaltungsaufgaben des zivilen Ersatzdienstes auf Verbände von Beschäftigungsstellen, wobei die entstehenden Kasten erstattet werden, soll gleichfalls zusätzliche Plätze schaffen. Außerdem wird der Gesetzentwurf die bisherigen Tätigkeitsbereiche ausweiten. Soweit es die Äußerung des Präsidenten des Diakonischen Werkes angeht, darf ich auf die Antwort der Bundesregierung in der Fragestunde vom 1. Februar 1973 auf die entsprechende Frage 112 des Herrn Kollegen Dr. Schmude verweisen. Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 14. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/156 Fragen A 89 und 90) : Kann die Bundesregierung den Inhalt des Berichtes „Tod aus dem Topf" im „Stern" (Heft Nr. 5/1973) bestätigen, wonach vor allem importierte Küchengeräte und -gefäße die Ursache für Kadmium- und Bleivergiftungen sein können? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun bzw zu veranlassen, uni dafür zu sorgen, daß die Vergiftungsgefahren durch kadmiumhaltige Emaillierungen gußeiserner Küchengeräte oder bleihaltige Farben keramischer Töpfe und Schüsseln in Zukunft beseitigt werden? Zu Frage A 89: Die Bundesregierung kann die Feststellungen in dem von Ihnen zitierten Artikel im „STERN" nicht bestätigen. Vergiftungsfälle mit Todesfolge infolge des Übergangs von Cadmium- und Bleiverbindungen aus Küchengeräten und -gefäßen sind hier nicht bekanntgeworden. Von den obersten Landesgesundheitsbehörden ist lediglich ein Fall berichtet worden, bei dem eine Bleivergiftung infolge der Verwendung eines aus dem Ausland mitgebrachten Keramiktopfes eingetreten ist. Zu Frage A 90: Küchengeräte und Küchengefäße sind Bedarfsgegenstände im Sinne des Lebensmittelgesetzes. Diese müssen so hergestellt und verpackt sein, daß sie bei bestimmungsgemäßen oder vorauszusehendem Gebrauch nicht geeignet sind, die menschliche Deutscher Bundestag-7. Wahlperiode— 14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1973 645e Gesundheit durch ihre Bestandteile oder Verunreinigungen zu schädigen. Außerdem dürfen von ihnen keine fremden Stoffe auf Lebensmittel oder deren Oberfläche übergehen. Hiervon ausgenommen sind gesundheitlich, geruchlich und geschmacklich unbedenkliche Anteile, die technisch unvermeidbar sind. Hersteller und Inverkehrbringer haften für die Einhaltung dieser Anforderungen. Die Bedarfsgegenstände werden von den für die Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen zuständigen Behörden der Bundesländer kontrolliert. Die Überwachung erstreckt sich sowohl auf inländische als auch auf importierte Erzeugnisse. Um die Durchführung der Kontrolle zu verbessern, ist das Bundesgesundheitsamt beauftragt worden, Grenzwerte für die Abgabe von Cadmium und Blei aus Bedarfsgegenständen festzulegen, die als gesundheitlich unbedenklich und technisch unvermeidbar im Sinne des Lebensmittelgesetzes angesehen werden können. Anlage 16 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 14. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/156 Frage A 92) : Wann gedenkt die Bundesregierung, den für den vergangenen Herbst vorgesehenen Familienbericht vorzulegen? Nach dem Beschluß des Deutschen Bundestages vom 18. Juni 1970 ist der nächste Bericht über die Lage der Familien in der Bundesrepublik Deutschland zum 30. Juni 1974 zu erstatten. Bei dem in Ihrer Frage angesprochenen Bericht handelt es sich offensichtlich um den für die 6. Legislaturperiode erbetenen Zwischenbericht. Infolge der vorzeitigen Auflösung des 6. Deutschen Bundestages konnte der Auftrag zur Vorlage des Zwischenberichts nicht mehr erfüllt werden. Hierüber ist der Präsident des Deutschen Bundestages mit meinem Schreiben vom 16. Oktober 1972 unterrichtet worden. Die für den Zwischenbericht erarbeiteten Expertisen sollen in Kürze in der Schriftenreihe des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit veröffentlicht werden. Der nächste Familienbericht wird dem Deutschen Bundestag zum 30. Juni 1974 vorgelegt werden. Anlage 17 Antwort des Staatssekretärs Dr. von Manger-Koenig vom 14. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 7/156 Frage A 94) : Hält die Bundesregierung eine universitäre Medizinerausbildung für angemessen, bei deren Ende 33 % der Examenskandidaten keine Blutgruppenbestimmung, 52 % keine Wundversorgung, 61 % keine Schockbehandlung vornehmen können und ein guter Teil derjenigen, die sich diese Kenntnisse zutrauen, dieselben hei Nachtwachen gelernt haben, die sie der Finanzierung ihres Studiums wegen, aber nicht im Rahmen ihrer geplanten Ausbildung leisteten? Eine ärztliche Ausbildung, die die von Ihnen gerügten Mängel aufweisen würde, hielte die Bundesregierung selbstverständlich nicht für angemessen. Die von Ihnen zitierten Zahlen — Ergebnis einer soeben veröffentlichten Umfrage unter 101 Examenskandidaten der Freien Universität Berlin, können allerdings keinen Anspruch erheben, repräsentativ für die Situation der Medizinerausbildung in der Bundesrepublik zu sein. Da jedoch die Notwendigkeit zu einer Verbesserung der Ausbildung auf den von Ihnen genannten Gebieten seit langem bekannt war, sind sie in den Prüfungsstoffkatalogen der am 28. Oktober 1970 erlassenen neuen Approbationsordnung für Ärzte, die am 1. Oktober 1970 in Kraft trat, ausdrücklich aufgeführt worden. Damit auch die praktische Ausbildung auf diesen Gebieten sichergestellt ist, wurde zusätzlich der Nachweis der regelmäßigen und erfolgreichen Teilnahme an einem „Kursus der allgemeinen klinischen Untersuchungen in dem nichtoperativen und dem operativen Stoffgebiet" sowie an „Praktischen Übungen für akute Notfälle und Erste ärztliche Hilfe" ausdrücklich vorgeschrieben. Mit der Einführung des sogenannten Internatsjahres (das ist das letzte Ausbildungsjahr vor dem Dritten, die ärztliche Ausbildung abschließenden Abschnitt der Ärztlichen Prüfung), das in Form einer ganztätigen Ausbildung am Krankenbett durchgeführt wird, wird die praktische Ausbildung weiterhin vertieft, so daß ich annehme, daß die von Ihnen aufgezeigten Mängel in Zukunft nicht mehr auftreten werden.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Manfred Achim Geßner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Barzel, zurückkommend auf den Zwischenruf, der eben gemacht worden ist, möchte ich Sie fragen, ob Sie es nicht auch als ein Zeichen Ihrer eigenen Schwäche betrachten, wenn Sie sich jetzt schon gegenseitig zitieren müssen und dabei den Eindruck erwecken, als habe jemand anders diesen Beitrag geschrieben.


Rede von Dr. Rainer Barzel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Aber verzeihen Sie, ich habe diesen Eindruck überhaupt nicht erweckt; das war auch nicht meine Absicht. Ich nehme an, daß ein so wichtiger Beitrag, der an einzelnen Stellen zu Auffassungen kommt, die völlig quer durch dieses Haus gehen, natürlich allen Kollegen im Haus bekannt ist.

(Lachen und Unruhe bei der SPD.)

Der Vertrag, um den es hier geht, und die Debatte, die hier eine Rolle spielt, sollten, wie ich glaube, von keiner Seite etwa den Eindruck erwecken, als gäbe es hier irgend jemanden, der nicht bereit wäre, zu vertraglichen Vereinbarungen mit der DDR zu kommen.
Wir haben am 17. Mai des vergangenen Jahres fast einstimmig eine völkerrechtlich relevante Resolution verabschiedet, die ein Dokument der Bundesrepublik Deutschland geworden ist. In Ziffer 10 dieser Resolution des Bundestages heißt es — ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten —:
Die Bundesrepublik Deutschland tritt für die Normalisierung des Verhältnisses zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR ein. Sie geht davon aus, daß die Prinzipien der Entspannung und der guten Nachbarschaft in vollem Maße auf das Verhältnis zwischen den Menschen und Institutionen der beiden Teile Deutschlands Anwendung finden werden.
Das heißt, am 17. Mai war dieses Haus einig, daß hier nicht irgendein politischer Vertrag entstehen sollte, sondern ein Vertrag mit ganz bestimmten Inhalten, mit der Zielrichtung, mit den Merkmalen, mit den Konsequenzen und Kennzeichen: Normalisierung, Entspannung, gute Nachbarschaft.
Also heißt, so meine ich, Herr Bundeskanzler, in einer ersten Lesung die Frage: Sind diese drei Kategorien erfüllt, die wir hier einmütig aufgestellt haben, durch diesen Vertrag, dem wir auf Ihre Bitte zustimmen sollen?
Sehen wir uns die drei Merkmale an, und fangen wir mit der guten Nachbarschaft an! Meine Damen
540 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode —14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1973
Dr. Barzel
und Herren, zu guter Nachbarschaft gehört doch die Möglichkeit, daß Nachbarn einander wirklich begegnen, gehört doch z. B. — das muß in dieser Debatte gesagt werden, gerade weil es auch die Philosophie dieser Politik ist, die Nation lebendig zu halten, selbst dann, wenn es nicht möglich ist, in diesem Augenblick die staatliche Einheit herzustellen —, die Nation durch das lebendig zu halten, was Sie Kontakte nennen, durch das, was wir die Freiheit der Begegnung nennen. Nun ist hier diese gute Nachbarschaft gefragt. Was sagt Ihr Vertrag dazu? Er enthält irgendwo die Zusage, daß beim Inkrafttreten des Grundvertrags „in besonderen Ausnahmefällen" z. B. die „Genehmigung zur Eheschließung" erteilt werden kann. Das widerspricht ganz klar dem Menschenrechtskatalog der Vereinten Nationen. Wenn nicht einmal dies normal ist, dann kann man doch von guter Nachbarschaft, die dieser Vertrag herstellen soll, auf gar keinen Fall sprechen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Sehen Sie sich das andere Wesensmerkmal an, das wir hier miteinander genannt haben, die Entspannung! Wir glauben, daß zur Entspannung nun einmal die Freizügigkeit für Menschen, für Informationen und Meinungen gehört. Dies vertreten wir doch seit Jahren. Als ich das von dieser Stelle aus zum erstenmal sagte, hielt man mir doch von der Koalition entgegen, was da die Opposition verlange, sei unmöglich. Inzwischen kehrt genau dieser Satz in den NATO-Kommuniqués von Sitzung zu Sitzung wieder. Und über genau diesen Satz kämpft man in Helsinki mit so unterschiedlichem Erfolg und mit so unterschiedlicher Kraft, Herr Bundeskanzler.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Aber wie soll eigentlich der Delegierte der Bundesrepublik Deutschland in Helsinki eine kraftvollere Haltung in dieser Frage einnehmen, wenn der Herr Bundeskanzler hier im Hause an die DDR nur die Bitte hat, von „Kleinlichkeiten" und „Schikanen" abzusehen, meine Damen und meine Herren!

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Wehner: Was Sie sagen, Herr Barzel, ist ungeheuerlich, ist ungeheuerlich! — Abg. Rawe: Das ist nicht unerhört, sondern genau richtig!)

Dies ist der Maßstab des Westens und nicht nur der Opposition. Das zweite Wesensmerkmal für dieses ganze Haus, nämlich die Entspannung, ist durch diesen Vertrag nicht erreicht.
Das dritte: Wie ist es mit der Normalisierung? Normalisierung ist nur möglich — das sage ich als ein Beispiel; es gehört dazu, und das haben wir immer gesagt, und es bleibt unsere Meinung; auch damit stehen wir ja keineswegs allein —, wenn mit Schießbefehl ebenso wie mit automatischen Tötungsanlagen Schluß ist.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, auch dies ist durch diesen Vertrag nicht erreicht, wird durch diesen Vertrag nicht gesichert.
So entspricht der Vertrag nicht den drei Maßstäben, die der letzte Bundestag für einen solchen Vertrag fast einstimmig hier aufgestellt hat.
Die nächste Frage, die nun zu stellen ist, lautet, ob der Vertrag den Maßstäben gerecht wird, welche die CDU/CSU in dieser Beziehung in ihrem Programm festgelegt hat; denn wir halten uns an das dem Wähler gegebene Wort, wir machen da keine Verbalismen mit „Wahrheit". Ich will die Debatte hier nicht wiederholen. Aber ich möchte gern für diese so wichtige Aussprache unsere Position ganz unmißverständlich nach unserem Programm in diese Debatte einführen. Wir sagen:
Wir wollen Entspannung in Deutschland durch Freizügigkeit für Menschen, Informationen und Meinungen. Der DDR muß zugemutet werden, der Realität der Einheit unseres Volkes in dem Maße Rechnung zu tragen, in dem w i r der Realität ins Auge sehen, daß die staatliche Einheit Deutschlands zur Zeit nicht verwirklicht werden kann. Wir sind bei allen grundsätzlichen Unterschieden, die wir nicht verwischen, im Interesse der Menschen in dem Maße zum Miteinander mit der DDR bereit, in dem diese Schritt um Schritt den Weg für die Freizügigkeit freigibt. Wir haben dazu einen Stufenplan vorgelegt, den wir fortentwickeln werden. Wir bejahen Verhandlungen und Vereinbarungen zwischen den beiden Teilen Deutschlands, die das Leben im geteilten Land erleichtern, die Fundamente künftiger Einheit erhalten und den Weg zu einer friedlichen Ordnung in Europa ebnen.
So weit diese uns verpflichtende Auffassung. Der vorliegende Vertragstext entspricht — das ist offenkundig — diesem Programm nicht. Der Versuch, die Einheit der Nation bei Existenz von zwei Staaten in Deutschland zur Grundlage des Vertrages und des Verhältnisses zwischen beiden Staaten in Deutschland zu machen, ist nicht gelungen. Gleichwohl — und es war doch Ihre erklärte Absicht, dies zu erreichen — haben Sie unterschrieben und wollen, daß dieses Haus zustimmt.
Wir vermissen die Ausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung. Was die DDR wollte, steht überwiegend im Vertrag. Das, worauf w i r Wert legten und was die Bundesregierung selbst wollte, ist weitgehend - und das auch nur zum kleinen Teil — in Absichtserklärungen enthalten. Eine unmenschliche Trennungslinie wird zu einer unmenschlichen Grenze. Wir fragen: Warum haben Sie nicht mit mehr Geduld und mehr Festigkeit und mit mehr Bemühung um eine gemeinsame Auffassung des ganzen Hauses, die sich doch nach der Ziffer 10 dieser gemeinsamen Entschließung anbot, hier verhandelt oder verhandeln lassen — Herr Kollege Wehner?

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, wir haben, wie gesagt, der Herstellung der Freizügigkeit für Menschen, Informationen und Meinungen und der Verwirklichung entscheidender menschlicher Erleichterungen stets besondere Bedeutung beigemessen, auch für den Abschluß des Grundvertrages. Der Grundvertrag selbst enthält über diese wichtigen Punkte
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode —14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1973 541
Dr. Barzel
keine Aussage. Gewisse menschliche Erleichterungen sind in einigen Absichtserklärungen außerhalb des eigentlichen Vertrages, also in Protokollnotizen, in Briefwechseln und in einseitigen mündlichen Erklärungen, lediglich in Aussicht genommen; das heißt, sie sind rechtlich nicht hinreichend und verläßlich abgesichert. Da das politische Selbstverständnis und die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland in keiner Weise ein Hindernis für die Schaffung menschlicher Erleichterungen darstellen noch irgendwann in der Vergangenheit dargestellt haben, mußte es das Ziel der Verhandlungen mit der DDR sein, vertragliche Garantien der DDR für unsere menschlichen Zielsetzungen zu erreichen. Solche Garantien enthält der vorliegende Grundvertrag jedoch nicht. Einseitige Absichtserklärungen vermögen sie nicht zu ersetzen.
Der Vertrag sollte — und dies ist ein anderer Punkt — verläßliche Grundlagen für das Verhältnis zwischen beiden Teilen Deutschlands schaffen.
Statt dessen sind Grundfragen, die die Einheit der Nation, Freiheit, Menschenrechte, entweder gar nicht berührt, oder sie wurden so formuliert, daß unterschiedliche Auslegungen Anlaß ständigen Streites sein können.
Wir wollten — weiter —, daß der Vertrag die deutsche Frage politisch und rechtlich eindeutig offenhält.

(Sehr gut! Bei der CDU/CSU.)

In der Welt ist er jedoch, ohne deutlichen und ohne wirksamen Widerspruch der Bundesregierung, weitgehend — eben weil dieser Widerspruch ausblieb — als das Einverständnis der Deutschen mit der ihnen aufgezwungenen Spaltung aufgefaßt worden. Wir haben jedoch den Auftrag, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.
Der Vertrag sollte weiter — so war auch Ihre Einlassung — in politisch und rechtlich wirksamer Weise den Friedensvertragsvorbehalt sichern. Das enthält er nicht. Er wird die Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechtes für das ganze deutsche Volk nicht erleichtern, sondern erschweren. Er erwähnt nicht die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte für Deutschland als Ganzes und Berlin. Er ist geeignet, Geist und Buchstaben des Deutschlandvertrages auszuhöhlen. Und: Dieser Grundvertrag bezieht das Land Berlin nicht in der für Berlin unerläßlichen Weise ein. Auch aus diesen Gründen werden wir diesen Vertrag ablehnen.
In diesen Zusammenhang aber gehört, meine Damen und Herren, daß hier einige Fragen nicht nur gestellt, sondern auch beantwortet werden, die die Wirklichkeit in der Bundesrepublik Deutschland unter dem Aspekt dieses Vertrages betreffen. Ich möchte die Vertreter der Regierung doch bitten, alle die Fragen zu beantworten, die in der Bundesratsdebatte nicht beantwortet worden sind, z. B. die Fragen, die der Ministerpräsident Filbinger dort im einzelnen sehr präzise und sehr konkret gestellt hat. Wir behalten uns vor, im Laufe dieser Debatte und in den Ausschußsitzungen darauf zurückzukommen.
In diesem Zusammenhang gehört noch ein anderes, Herr Bundeskanzler, damit greife ich Debatten auf, die wir in diesem 7. Bundestag schon gehabt haben, aber das muß hier noch verdeutlicht werden. Wir haben alle lesen können, daß es Meinungsumfragen in der Bundesrepublik Deutschland gibt, nach denen sich der Kreis der Mitbürgerinnen und Mitbürger, die glauben, dieser unser freiheitlicher Rechtsstaat könne sich eine neutralistische Politik leisten, vergrößert.

(Abg. Dr. Marx: Bei dieser Politik!)

Herr Bundeskanzler, vor der Bundestagswahl 1969 gab es folgende Antworten auf die Fragen: Was wäre nach Ihrer Ansicht die bessere Außenpolitik? Sollten wir uns weiter mit den Amerikanern fest verbünden, oder sollten wir versuchen, ganz neutral zu sein? Vor der Bundestagswahl 1969 waren 50% der Befragten dafür, daß wir uns mit den Amerikanern verbünden sollten, vor der Bundestagswahl 1972 waren es 37 °/o. Dafür, daß wir ganz neutral sein sollten, waren vor der Bundestagswahl 1969 38 %, 1972 43 N. Herr Bundeskanzler, da muß doch in diesen drei Jahren durch politische Führung durch diese Regierung etwas passiert sein, was die Wertvorstellungen hier, im freien Deutschland, in Frage stellt.

(Beifall bei der CDU/CSU: — Abg. Dr. Marx: Bei dieser Politik!)

Das Verschweigen von Unrecht, das Herunterminimalisieren dieser Sachen auf „Schikanen" und „Kleinigkeiten", das führt doch dazu. Ich wiederhole unseren Satz: Es ist Sache der Zukunft der Freiheit hier in der Bundesrepublik Deutschland, nicht über dieses Unrecht zu schweigen, das in Deutschland immer noch geschieht.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wir fügen hinzu: Sollte nun oder in Zukunft — das gehört in diese Debatte, wenn auch nur mit einem kurzen Hinweis — die DDR oder sollten andere die Frage der Einheit, und zwar unter ihrer Flagge, also die Wiedervereinigung im kommunistischen Sinne, vorschlagen, anstreben, auf welchen Wegen auch immer, so werden wir uns dem ebenso widersetzen wie jedem Versuch, unsere Gesellschaftsordnung hier etwa den Vorschlägen und Vorstellungen von drüben anzupassen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Hierher gehört ein Weiteres — und diese Debatte hatten wir Ihnen, Herr Bundeskanzler, und auch dem Kollegen Wehner angekündigt —: Sie hatten in Ihrer Regierungserklärung gesagt: „Frieden vor Nation", und haben dies als einen Beitrag zur europäischen Entspannung bezeichnet. Wir haben dies in der Debatte aufgenommen und am 26. Januar davon gesprochen, daß es für uns hier nach wie vor drei Begriffe gibt, die „Freiheit", „Frieden" und „Einheit" heißen. Dann hat der Kollege Wehner in seiner Antwort auf diese Replik von mir gesagt, an diesem 26. Januar 1973 — man lese das Protokoll nach —, ich gebrauchte hier „morsche Formeln aus dem Parolenausverkauf der fünfziger Jahre".

(Zurufe von der CDU/CSU: Ungeheuerlich!)

542 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode —14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1973
Dr. Barzel
) Herr Kollege Wehner, für uns sind Freiheit, Frieden und Einheit hohe Werte, für die wir einstehen und einstehen werden, ob bequem oder nicht.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD.)

Für uns steht eben — und dies muß hier deutlich sein — Freiheit vor Einheit.
Ich möchte in dieser Diskussion ein Zitat anführen. Einige meiner Kollegen aus meiner Fraktion werden das längst erwarten, weil sie wissen, daß ich mich seit einigen Wochen mit Ferdinand Lassalle beschäftigte

(Lachen und Zurufe von der SPD)

und einigen bei uns schon auf die Nerven falle mit
Zitaten und Fragen, wie sie dies und jenes beurteilen. Da Sie sich so darüber freuen, möchte ich Ihnen
aus der großen Rede, die Lassalle vor den Berliner
Arbeitern gehalten hat, drei Sätze vorlesen. Er sagt: Allen einzelnen aber durch die großen Gesamteinrichtungen des Staates in einer den jedesmaligen Zeitbedürfnissen entsprechenden Weise die reale Möglichkeit zur Selbsthülfe und Selbstentwicklung zu gewähren, das ist gerade der innerste Sinn der Freiheit. Das ist der wahre Inhalt aller gesellschaftlichen Ordnung. Das ist der letzte Grund und Zweck des Staates. Das ist gerade der wahrhafte Grund, weshalb Staaten überhaupt bestehen.
Ist das auch eine morsche Parole aus dem Parolenausverkauf? Meine Damen und Herren, diese Frage muß doch hier gestellt werden.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Und hierher gehört ein anderes. Der Bundeskanzler selber hat vor drei Monaten uns allen gesagt — und er hat dies sehr markant verkündet —, wir sollten „stolz sein auf unser Land". Herr Bundeskanzler, wie definieren Sie dieses „unser Land"? Die Bundesrepublik Deutschland oder Deutschland? Wie definieren Sie dies, wenn Sie stolz sein wollen auf „dieses Land" ? In Ihrer Regierungserklärung sagen Sie:
Niemals lebte ein deutscher Staat in einer vergleichbar guten Übereinstimmung mit dem freien Geist seiner Bürger, mit seinen Nachbarn und den weltpolitischen Partnern.
Wenn Sie dies sagen, reduzieren Sie doch Ihren Stolz und damit „unser Land" auf die Bundesrepublik Deutschland. Wenn Sie dies sagen, können Sie doch nicht behaupten, Sie lebten in guter Übereinstimmung mit den Nachbarn. Oder wollen Sie dies von der DDR etwa sagen? Was ist nun das, was Sie mit „unser Land" hier meinen? Wir, meine Damen und Herren, werden uns der Einengung des vaterländischen Bewußtseins auf die Bundesrepublik Deutschland widersetzen.

(Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)

Ich habe nicht die Absicht — und ich denke, keiner von uns hat die Absicht —, ein Bundesrepublikaner zu werden. Wir sind Deutsche und gedenken dies zu bleiben.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Bei der Vertragsdebatte im Bundesrat am 6. Februar hat sich der Herr Bundeskanzler vertreten lassen — dies aus guten Gründen — und erklären lassen: Die Bundesregierung sieht „keine Alternative" zu der Politik, wie sie in dem vorliegenden Vertrag zum Ausdruck kommt. — Das haben wir heute zwar nicht so direkt, aber indirekt auch wieder gehört. Ich glaube, dies ist nicht nur eine Sprache rechthaberischer Diskussionsfeindlichkeit, die mehr dem Übermut der Mächtigen entspricht als der Diskussionsfreudigkeit des Demokraten, der doch durch Gespräch und Alternative klüger werden will.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Die Behauptung, es gebe keine Alternative, ist schlechthin unwahr, nicht nur im Blick auf die Alternative der Opposition, sondern vor allem im Blick auf das, was die Bundesregierung selbst wollte. „Keine Alternative" — das heißt doch nur von dem ablenken, was die Regierung hier selber erreichen wollte.
Herr Bundeskanzler, Sie haben in den 20 Kasseler Punkten, von denen Sie gesprochen haben, folgendes formuliert — und dies gehört in diese Debatte zur ersten Lesung —; ich zitiere jetzt nur den grundsätzlichen Teil:
Unsere Vorstellungen über Grundsätze und Vertragselemente für die Regelung gleichberechtigter Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik lauten wie folgt:
1. Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik, die in ihren Verfassungen auf die Einheit der Nation ausgerichtet sind, vereinbaren im Interesse des Friedens sowie der Zukunft und des Zusammenhalts der Nation einen Vertrag, der die Beziehungen zwischen den beiden Staaten in Deutschland regelt, die Verbindung zwischen der Bevölkerung und beiden Staaten verbessert und dazu beiträgt, bestehende Benachteiligungen zu beseitigen.
Die beiden Seiten sollen ihren Willen bekunden, ihre Beziehungen auf der Grundlage der Menschenrechte, der Gleichberechtigung, des friedlichen Zusammenlebens und der Nichtdiskriminierung als allgemeinen Regeln des zwischenstaatlichen Rechts zu ordnen.
Herr Bundeskanzler, dies haben Sie nicht erreicht. Vielleicht war dies nicht zu erreichen, aber warum haben Sie gleichwohl unterschrieben? Das ist doch die Frage, die hier zu stellen ist.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Sie haben dies ja auch selbst gemeint, nicht nur in diesen Kasseler Punkten, die vielleicht ein Koalitionspapier gewesen sein mögen. Sie selbst haben am 21. Mai in Kassel zur Ergänzung folgendes gesagt — ich zitiere noch einmal —:
Wie ich schon in Erfurt hervorgehoben habe,
sind die Verfassungen beider deutscher Staaten
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode —14. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 15. Februar 1973 543
Dr. Barzel
auf die Einheit der Nation begründet. Sie sehen beide vor, daß die Spaltung kein Dauerzustand bleiben soll. Ich meine, wir können unsere Beziehungen zueinander nicht sinnvoll regeln, ohne diese Verfassungsgrundsätze zu berücksichtigen.

(Abg. Dr. Marx: Und was ist jetzt?)

Warum, Herr Bundeskanzler, haben Sie gleichwohl etwas unterschrieben, das nach Ihren eigenen Worten keine sinnvolle Regelung ist?
Und dem sollen wir nun zustimmen?! Nein! Dieser Vertrag bleibt zurück hinter den ursprünglichen Vorstellungen der Regierung, er bleibt zurück hinter dem, was dieses Haus wollte, und er bleibt zurück hinter dem, was unverzichtbar in einen solchen Vertrag gehört hätte.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, ich möchte in diese Debatte schließlich noch die besorgte Stimme eines Mannes einführen, den die meisten unter uns kennen und, quer durch die Parteien, in seinem sachlichen, neutralen Urteil schätzen. Fred Luchsinger, der Chefredakteur der „Neuen Zürcher Zeitung" schreibt anläßlich der Paraphierung dieses Vertrages:
Die Abmachungen bringen die Angehörigen dieser einen Nation in Ost und West einander in der Praxis ihrer Verbindung bei weitem nicht so nahe, wie es Westdeutsche und Ausländer im freien Teil Europas sein können, und die Wortklammer der Nation ist im Vertragstext geradezu zu ihrem Gegenteil geworden, nämlich zum Objekt der Meinungsverschiedenheit.

(Abg. Dr. Marx: Sehr wahr!) Er fährt fort:

Tempi passati? Ob das, was unter der Wirkung der „normativen Kraft des Faktischen" nun als Schritt zur Normalisierung empfunden wird, wirklich das Modell einer haltbaren Normalität für Deutschland abgibt oder ob man damit in Ost und West das deutsche Problem glücklich und endgültig vom Halse hat, das wird sich erst noch erweisen müssen. Es könnte da einmal ein großes Augenreiben geben.
Es könnte da einmal ein großes Augenreiben geben, vielleicht auch bei manchem in diesem Hause, wenn er sich die ganzen Texte und alles, was dazu gehört, noch einmal präzise ansieht, sich die Augen reibt, bevor er diesen Ablenkungen folgt und aus allgemeinen Gründen diesem schwerwiegenden Vertrag etwa seine Zustimmung gibt.
Unser Nein zu diesem Vertrag ist zugleich ein Nein zu Unrecht, Unfreiheit und Diktatur in Deutschland. Das so begründete Nein sollte drinnen und draußen jedermann ernsthaft erwägen. Respektieren aber muß es insbesondere, wer die jüngste deutsche Geschichte kennt. Von deutschen Boden — das ist doch der zweite Satz, der hier gesagt werden muß, Herr Bundeskanzler — sollte nie mehr Unrecht und Gewalt ausgehen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wenn dies geschieht, obwohl wir das nicht ver- 1 ändern können, dann muß man manchmal manches eine ganze Weile hinnehmen. Aber schweigen dazu und nur noch von „Schikanen" und „Kleinlichkeiten" reden, das ist uns zu wenig.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Weil wir ein Ja sagen zu den Prinzipien, die wir zuletzt am 17. Mai 1972 hier gemeinsam gefunden haben, weil wir ein Ja sagen zum Selbstbestimmungsrecht und ein Ja sagen zu einer stufenweisen, geduldigen Politik unter der Überschrift Frieden durch Menschenrechte, sagen wir zu diesem Vertrag nein. Dem Regime in der DDR schulden wir nichts, dem Volk dort, den Menschen dort alles.

(Anhaltender Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Wehner.