Deutscher Bundestag
13. Sitzung
Bonn, Mittwoch, den 14. Februar 1973
Inhalt:
Glückwünsche zum Geburtstag des Abg.
Dr. Erhard 495 A
Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 495 A
Erweiterung der Tagesordnung 496 B
Amtliche Mitteilungen 496 C
Abgabe einer Erklärung
der Bundesregierung in Verbindung mit
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache 7/173) — Erste Beratung —
Schmidt, Bundesminister (BMF) . . 497 A
Dr. Sprung (CDU/CSU) 499 C
Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . 502 B
Dr. Arndt (Berlin) (SPD) 505 D
Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Vermittlungsausschusses (Drucksache 7/174) 508 A
Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland im Europäischen Parlament (Drucksache 7/175) 508 A
Fragestunde (Drucksache 7/156) Frage A 1 des Abg. Walther (SPD) :
Presseberichte betr. die Betreuung von ehemaligen DDR-Häftlingen
Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 508 B, D
Walther (SPD) 508 D
Frage A 7 des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) :
Durchführung der Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung
Zander, Parl. Staatssekretär (BMBW)
509 A, B
Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . 509 B
Frage A 8 des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) :
Bedenken des „Kuratoriums der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung" und „Vorschläge für die Durchführung vordringlicher Maßnahmen" der BundLänder-Kommission für Bildungsplanung
Zander, Parl. Staatssekretär (BMBW)
509 C, D, 510 A
Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . 509 D
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Februar 1973
Fragen A 38 und 39 des Abg. Dr. Emmerlich (SPD) :
Realisierung der Verpflichtungen von Unterhaltsschuldnern bei häufigem Wechsel des Arbeitsplatzes — Erstrekkung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen auf künftige Arbeitsverhältnisse des Schuldners
Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 510 B,
511 A, B
Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 510 D,
511 A
Nordlohne (CDU/CSU) 511 B
Frage A 40 des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) :
Einführung einer gesetzlichen Haftpflicht für Schäden durch sogenannte Kunstfehler bei ärztlichen Leistungen
Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ)
511 B, D, 512 A
Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 511 D
Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 512 A
Frage A 42 des Abg. Dr. Jobst (CDU/ CSU) :
Lohnforderungen der Arbeitnehmer bei Konkurs des Betriebes
Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ)
512 B, D
Dr. Jobst (CDU/CSU) 512 D
Frage A 78 des Abg. Dr. Wörner (CDU/ CSU) :
Berücksichtigung der herausgehobenen Dienststellung und der besonderen Verantwortung der Kompanie- und Batteriefeldwebel in Besoldung und Beförderung
Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg)
513 A, B
Dr. Wörner (CDU/CSU) 513 B
Frage A 79 des Abg. Grobecker (SPD) :
Lieferung von Flugzeugen des Typs Hawker Siddely 748 für Zwecke der Flugvermessung
Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg)
513 C,D, 514 A,C
Grobecker (SPD) . . . . . 513 D, 514 A Dr. Wörner (CDU/CSU) 514 B
Frage A 80 des Abg. Reiser (SPD) :
Verteilung der Broschüre ,,Verteidigung + Entspannung = Sicherheit" an Lehrer
Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 514 C,
515 A, B, D
Reiser (SPD) . . . . . . . . 514 D
Damm (CDU/CSU) 515 B
Biehle (CDU/CSU) 515 C
Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . . . 515 D
Fragen A 81 und 82 des Abg. Möhring (SPD) :
Kauf von gebrauchten Bundeswehr-Uniformteilen
Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg)
516B, D, 517 A, B, C
Möhring (SPD) 516 C, D
Heyen (SPD) . . . . . . . . 517 B
Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 517 C
Frage A 6 des Abg. Härzschel (CDU/CSU) :
Übereinkunft zwischen den Rundfunkanstalten und der Deutschen Bundespost betr. die Errichtung von Füllsendern
Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär
(BMFT/BMP) 518 A, B, C
Härzschel (CDU/CSU) 518 A, B
Biehle (CDU/CSU) 518 C
Fragen A 55 und 56 des Abg. Biehle (CDU/CSU) :
Pressemeldungen über Gasvergiftungen in Playa del Inglés auf den Kanarischen Inseln
Grüner, Parl. Staatssekretär (BMW) . 518 D,
519 A, B, C
Biehle (CDU/CSU) 519 A, B
Frage A 58 des Abg. Immer (SPD) :
Einstellung der Förderung strukturschwacher Gebiete nach dem Investitionsförderungsprogramm zugunsten bisher benachteiligter Gebiete
Grüner, Parl. Staatssekretär (BMW) 519 D,
520 A
Immer (SPD) . . . . . . 519 D, 520 A
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Frage A 59 des Abg. Kahn-Ackermann (SPD) :
Förderungsmaßnahmen in den traditionellen Schwerpunkten des südbayerischen Fremdenverkehrs
Grüner, Parl. Staatssekretär (BMW) 520 B, C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 520 C
Fragen A 62 und 63 der Abg. Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) :
Gemeinsame Aktionen des Interministeriellen Ausschusses für Verbraucherfragen, des Verbraucherausschusses beim Bundesernährungsminister, des Länderausschusses für Verbraucherfragen und des Verbraucherbeirats — Leistungen des Verbraucherbeirats
Grüner, Parl. Staatssekretär (BMW) . 520 D,
521 A, B, C
Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) . . 521 A, C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 521 D Anlagen
Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 523* A Anlage 2
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 45 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) betr. Entschädigung von Verbrechensopfern . . . . . . . 523* C
Anlage 3
Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 158 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) betr. eine wissenschaftliche Arbeit von Karl Wilhelm Fricke über die politische Verfolgung in der DDR . . . 523* C
Anlage 4
Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Fragen A 159 und 160 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Schneider (CDU/CSU) betr. Eingliederung der von der „DDR" amnestierten Häftlinge in der Bundesrepublik Deutschland — Straftaten und Strafhöhe . . . . . . . . . . 523* D
Anlage 5
Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Fragen A 161 und 162 — Drucksache 7/77 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. Zahl der wegen krimineller Straftaten verurteilten und in die Bundesrepublik Deutschland entlassenen DDR-Häftlinge — Höhe des für die Freilassung dieser Häftlinge gezahlten Betrages 524* D
Anlage 6
Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 163 — Drucksache 7/77 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. Belästigung von Bundesbürgern durch Organe der DDR . . . . . . . . . 525* A
Anlage 7
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 165 und 166 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) betr. Zielvorstellungen der Bundesregierung für ein mittel- und langfristiges Raumfahrtprogramm — Trägerraketen Europa II und III, PostApollo-Programm und Bildung einer zentralen europäischen Raumfahrtbehörde . 525* C
Anlage 8
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 167 und 168 — Drucksache 7/77 — der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) betr. Bemerkungen des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1970 — Folgerungen der Bundesregierung hieraus und aus den Beschlüssen des Haushaltsausschusses — Beschluß der Bundesregierung betr. die vom Bund geförderten kleinen und mittleren Forschungsinstitute und Forschungsstellen 526* B
Anlage 9
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 171 — Drucksache 7/77 — des Abg. Pawelczyk (SPD) betr. Betriebsversuch zur Einstellung der Postzustellung an Samstagen . . 526* D
Anlage 10
Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Fragen A 173 und 174 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Jenninger (CDU/CSU) betr. Vereinbarungen über die gemeinsame Durchführung der Abschlußprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen — Novellierung des Berufsbildungsgesetzes . . . . . . . . 527* A
Anlage 11
Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Fragen A 175 und 176 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) betr. Mißstände in der Aus-
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bildungsförderung für Auszubildende mit Familie und Eintreten der Sozialhilfeträger für Lücken in der staatlichen Ausbildungsförderung 527* C
Anlage 12
Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage A 179 — Drucksache 7/77 — des Abg. Anbuhl (SPD) betr Informationen über die Möglichkeiten des Bundesausbildungsförderungsgesetzes für Schüler 527* D
Anlage 13
Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Fragen A 180 und 181 — Drucksache 7/77 — des Abg. Baier (CDU/ CSU) betr. Wohnheimplätze für Studenten — „Düsseldorfer Wohnheimplan" des Deutschen Studentenwerks — Behebung der Wohnungsnot der Studenten . . . 528* A
Anlage 14
Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner (BMF) auf die Fragen B 20 und 21 — Drucksache 7/77 — des Abg. Link (CDU/ CSU) betr. Mineralölsteuerbefreiung für mit Dieselöl betriebene Wassersportfahrzeuge 528* C
Anlage 15
Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner (BMF) auf die Fragen B 22 und 23 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Waigel (CDU/CSU) betr. Einbeziehung der Wanderimkereien in das Gasöl-Verwendungsgesetz 529* A
Anlage 16
Zusätzliche Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Zusatzfrage des Abg. Dreyer (CDU/CSU) betr. den Übergangscharakter der EWG-Verordnung 974/71 529* C
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13. Sitzung
Bonn, den 14. Februar 1973
Stenographischer Bericht
Beginn: 14.00 Uhr
Berichtigung
10. Sitzung, Seite 345 A, Zeile 20: Zwischen den Wörtern „Kriegseintritt" und „übernommenen" ist einzufügen „und durch Kriegsausgang".
12. Sitzung, Seite 440 A, zwölfte Zeile der Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl: statt „Mieter" „Vermieter".
Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten
Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich
Dr. Achenbach* 16.2.
Adams * 16.2.
Dr. Aigner * 16.2.
Dr. Artzinger * 16.2.
von Alten-Nordheim 12.3.
Dr. Bangemann 24.2.
Dr. Becker (Mönchengladbach) 14.2.
Behrendt * 16. 2.
Dr. von Bismarck 14.2.
Bremer 14.2.
von Bockelberg 14.2.
Buchstaller 17. 2.
Dr. Burgbacher * 16.2.
Engholm 14.2.
Fellermaier * 16.2.
Flämig * 16.2.
Gerlach (Emsland) * 16.2.
Dr. Häfele 14.2.
Dr. Jahn (Braunschweig) * 16.2.
Kiep 23.2.
Köster 14.2.
Dr. Kreile 16.2.
Freiherr von Kühlmann-Stumm 18. 2.
Lange * 16.2.
Lautenschlager * 16.2.
Lemmrich*** 16.2.
Lücker (München) * 16. 2.
Dr. Martin 17. 2.
Memmel* 16.2.
Frau Dr. Orth * 16.2.
Pieroth 14.2.
Scheu 14.2.
Schmöle 14.2.
Dr. Schröder (Düsseldorf) 16.2.
Dr. Schulz (Berlin) 23.2.
Schwabe * 16.2.
Dr. Schwörer * 16.2.
Seefeld* 16.2.
Springorum * 16.2.
Dr. Starke (Franken) * 16.2.
Dr. Todenhoefer 15.3.
Vogt 14.2.
Dr. Wagner (Trier) * 14.2.
Weber (Heidelberg) 17.2.
Frau Will-Feld 24.2.
Wischnewski 23.2.
Wolfram* 16.2.
Baron von Wrangel 24. 2.
Dr. Zeitel 14.2.
Zoglmann 14.2.
* Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments
*** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union
Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 1. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage A 45) :
Ist damit zu rechnen, daß die Bundesregierung Vorschläge erarbeiten wird, die eine Entschädigung der Opfer von Verbrechen aus öffentlichen Mitteln zum Ziel haben?
Die Bundesregierung mißt der Entschädigung von Verbrechensopfern große Bedeutung bei. Inzwischen haben wir zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung einen Gesetzentwurf ausgearbeitet. Zur Zeit wird dieser Entwurf mit allen Beteiligten abgestimmt. Wir sind bemüht, den Gesetzentwurf so rasch als möglich im Bundestag einzubringen.
Anlage 3
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Herold vom 2. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage A 158) :
Welche Bewandtnis hat es mit einer wissenschaftlichen Arbeit von Karl Wilhelm Fricke über die politische Verfolgung in der DDR, deren Druckfahnen nach einer Meldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 5. Januar 1973 in den Schubladen des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen vergilben?
Die Darstellung zu dem Komplex der politischen Verfolgung in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. in der DDR seit 1945 ist bisher noch nicht abgeschlossen. Der von Ihnen genannte Publizist arbeitet seit 1960 an dieser sehr umfangreichen Dokumentation, von der einige Teile vorliegen.
Eine Entscheidung darüber, ob und in welcher Form die Arbeit veröffentlicht oder auf andere Weise zugänglich gehalten wird, ist noch nicht getroffen, weil zuvor das Gesamtwerk einer kritischen Würdigung unterzogen werden muß.
In diesem Sinne hat Bundesminister Franke den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages bereits am 29. Mai 1970 unterrichtet.
Anlage 4
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Herold vom 1. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen A 159 und 160) :
524* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Februar 1973
Treffen Pressemeldungen zu, daß bei der Eingliederung der von der „DDR" amnestierten Häftlinge in die Bundesrepublik Deutschland Schwierigkeiten aufgetreten sind, welcher Art waren diese Schwierigkeiten, und mit welchen Maßnahmen versucht die Bundesregierung die gesellschaftliche Eingliederung der „DDR"-
Häftlinge zu erleichtern?
Ist der Bundesregierung bekannt, auf Grund welcher Taten und zu welchen Strafen die Häftlinge in der „DDR" im einzelnen verurteilt wurden?
Zu Frage A 159:
Nach den Feststellungen des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit sind bisher keine Schwierigkeiten bei der beruflichen Eingliederung der von der DDR amnestierten Häftlinge bekanntgeworden. Den Amnestierten stellt die Bundesanstalt ihre Beratungs- und Vermittlungsdienste sowie die erforderlichen finanziellen Hilfen nach dem Arbeitsförderungsgesetz gezielt zur Verfügung. Das sind u. a. Eingliederungsbeihilfen, Einarbeitungszuschüsse und Leistungen zur Förderung der beruflichen Bildung. Die Bundesanstalt für Arbeit hat dafür im Notaufnahmelager Gießen eine besondere Außenstelle eingerichtet. Diese stellt auch den Kontakt zum Arbeitsamt am neuen Wohnort des Amnestierten her.
Alle Personen, die das Notaufnahmelager verlassen, erhalten die Begrüßungsgabe der Bundesregierung in Höhe von 150,00 DM. Bis zur Arbeitsvermittlung zahlen die örtlichen Arbeitsämter Arbeitslosengeld. Soweit die Amnestierten zuletzt aus politischen Gründen in Haft waren, erhalten sie in den meisten Ländern schon vor der Ausstellung der Häftlingsbescheinigung die für sie im Heimkehrergesetz vorgesehenen Leistungen (200,00 DM Entlassungsgeld, 300,00 DM Übergangsbeihilfe). Nach endgültiger Feststellung der Häftlingseigenschaft stehen ihnen die Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz zu. Unabhängig hiervon erhalten alle aus der DDR kommenden Personen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz, dem Flüchtlingshilfegesetz, dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und anderen einschlägigen Betreuungsgesetzen.
Zu Frage A 160:
Die Bundesregierung hat keine amtlichen oder anderweitig verbindlichen Unterlagen über Straftaten und Strafhöhe der in die Bundesrepublik ausgereisten amnestierten DDR-Bürger. Sie ist im wesentlichen auf die eigenen Angaben der Entlassenen angewiesen, die nach ihrem Eintreffen mehrfach eingehend über ihre persönlichen Verhältnisse befragt werden. Das Risiko, auf diese Weise die Unwahrheit zu erfragen, ist erfahrungsgemäß gering, da die Befragten unter dem Eindruck der für sie meist völlig neuen Lebensverhältnisse in der Regel mitteilungsbereit sind. Die so gewonnenen Aussagen haben sich in den meisten Fällen als zuverlässig erwiesen.
Die erste Überprüfung der in der Zeit vom 7. November bis 15. Januar in Sammeltransporten in der Bundesrepublik eingetroffenen 1771 amnestierten DDR-Bürger hat folgendes ergeben: Die Mehrzahl der Entlassenen von rd. 87 °/o war in der DDR zuletzt wegen politischer Straftaten verurteilt. Ein kleinerer Teil dieses Personenkreises hatte daneben nichtpolitische Vorstrafen oder war zuletzt auch in Haft
wegen nichtpolitischer Straftaten, die im Zusammenhang mit politischen Straftaten standen.
13 % der Entlassenen waren wegen nichtpolitischer Straftaten verurteilt.
Unter den politischen Straftatbeständen steht versuchte Republikflucht und Beihilfe zur Republikflucht im Vordergrund. Ferner treten Spionage, Fahnenflucht, Hetze und Staatsverleumdung, Gefangenenmeuterei und verwandte Tatbestände auf.
Unter den nichtpolitischen Tatbeständen überwiegen Eigentums- und Vermögensdelikte, meistens im einfachen Fall. Verurteilungen erfolgten ferner wegen Körperverletzung, Arbeitsbummelei, Widerstand gegen staatliche Organe, in geringem Umfang auch wegen anderer Vergehen.
Verurteilungen wegen Kapitalverbrechen sind nicht bekanntgeworden.
Die Strafhöhe der amnestierten Freiheitsstrafen lag bei rd. 75 Prozent der Entlassenen unter 2 Jahren Freiheitsentzug. Etwa 25 Prozent hatten Strafen von mehr als 2 Jahren Freiheitsentzug erhalten. Vereinzelt waren Freiheitsstrafen von mehr als 10 Jahren oder lebenslänglich verhängt worden.
Anlage 5
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Herold vom 1. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen A 161 und 162) :
Wie viele der auf Grund von Verhandlungen in der letzten Zeit freigelassenen und in die Bundesrepublik Deutschland entlassenen DDR-Häftlinge sind wegen eindeutig krimineller Straftaten verurteilt worden?
Welchen Betrag hat die Bundesrepublik Deutschland für die
Freilassung dieser Häftlinge an die DDR-Regierung geleistet?
Zu Frage A 161:
Im Rahmen der mit Beschluß des Staatsrats der DDR vom 6. Oktober 1972 verkündeten Amnestie sind 316 ehemalige Häftlinge, die überwiegend ihren Wohnsitz vor der Inhaftierung in der Bundesrepublik oder in Berlin (West) gehabt haben, als Einzelreisende in den Westen entlassen worden.
Unter diesen ehemaligen Häftlingen waren — soweit bekannt — 8 wegen nichtpolitischer Delikte verurteilt.
In der Zeit vom 7. November 1972 bis 15. Januar 1973 konnten ferner 1 771 ehemalige DDR-Bürger, die im Rahmen der Staatsratamnestie vom 6. Oktober 1972 auf freien Fuß gesetzt worden waren, in Sammeltransporten in die Bundesrepublik ausreisen.
Die Mehrzahl dieser Entlassenen von rd. 87 % war in der DDR zuletzt wegen politischer Straftaten verurteilt. Ein kleinerer Teil dieses Personenkreises hatte daneben nichtpolitische Vorstrafen oder war zuletzt auch in Haft wegen nicht politischer
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Februar 1973 525'
Straftaten, die im Zusammenhang mit politischen Straftaten standen.
13% der Entlassenen waren wegen nichtpolitischer Straftaten verurteilt.
Zu Frage A 162:
Die Freilassung der Häftlinge ist aufgrund des Amnestie-Erlasses des Staatrats der DDR vom 6. Oktober 1972 erfolgt. Erlaß und Durchführung der Amnestie sind von der DDR in keiner Form von Gegenleistungen der Bundesregierung abhängig gemacht worden. Für die Freilassung dieser Häftlinge ist somit von der Bundesregierung keine Gegenleistung erbracht worden.
Anlage 6
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Herold vom 1. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage A 163):
Hat die Bundesregierung bei ihren bisherigen Verhandlungen dafür Sorge getragen oder was wird sie veranlassen, daß Bundesbürger bei Reisen in die „DDR" nicht durch Organe der .,DDR" belästigt werden oder um ihre persönliche Freiheit bzw. um ihr mitgeführtes Eigentum fürchten müssen?
Zunächst erlaube ich mir darauf hinzuweisen, daß der Reiseverkehr zwischen den beiden deutschen Staaten im vergangenen Jahre ein beachtliches Ausmaß erreicht und gegenüber dem Vorjahr erheblich zugenommen hat.
Auch ohne Berücksichtigung der Tagesbesuche in Ostberlin sind 1972 rund 1,5 Millionen Westdeutsche in die DDR gereist, dies ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um mehr als 250 000 Personen.
Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Verkehrsvertrages ist in der DDR am 16. Oktober 1972 ein Gesetz verabschiedet worden, wonach das ungenehmigte Verlassen der DDR vor dem 1. Januar 1972 nicht mehr strafbar ist. Im allgemeinen erteilen die DDR-Behörden unerwünschten Personen oder solchen, die mit einer Strafverfolgung rechnen müßten, keine Einreisegenehmigung. In der Regel braucht niemand, der die Einreisegenehmigung erhalten hat, um seine persönliche Freiheit zu fürchten.
In Ihrer Frage heben Sie offenbar darauf ab, daß die Personen- und Gepäckkontrolle durch die DDR-
Behörden bei der Ein- und Ausreise häufig kleinlich gehandhabt werden.
Die Bundesregierung hat sich bisher — und wie ich meine mit Erfolg — um eine Verbesserung des Reiseverkehrs zwischen den beiden deutschen Staaten bemüht, sie wird dies auch künftig tun und sie geht davon aus, daß im Zuge der Normalisierung des Verhältnisses zwischen den beiden deutschen Staaten auch manche der derzeitigen Schwierigkeiten entfallen werden.
Im übrigen werden nach Einrichtung der ständigen Vertretungen manche Probleme besser als bisher bereinigt werden können.
Anlage 7
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 1. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage A 165 und 166) :
Welche Zielvorstellungen hat die Bundesregierung für ein mittel- und langfristiges Raumfahrtprogramm im nationalen europäischen und transatlantischen Bereich, und wie gedenkt sie die Abstimmung von Basis- und Projektprogramm zu gestalten?
Welche Stellung nimmt die Bundesregierung insbesondere zu den Fragen der Weiterentwicklung der Trägerrakete Europa II, die Aufnahme der Entwicklung der Trägerrakete Europa III, der Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland am Post-Apollo-Programm und der Bildung einer zentralen europäischen Raumfahrtbehörde?
Zu Frage A 165:
Das Weltraumprogramm der Bundesrepublik Deutschland ist auf die folgenden Hauptziele ausgerichtet:
— Wirtschaftliche Nutzung der Weltraumtechnik
— Wissenschaftliche Erforschung des Weltraums
Die Anwendungsmöglichkeiten der Weltraumtechnik sowie die wissenschaftliche Forschung im Weltraum haben vorwiegend internationalen Charakter. Die notwendigen Hilfsmittel sind äußerst kostenintensiv, so daß auch aus diesem Grund ein Zwang zu internationaler Zusammenarbeit besteht. Außerdem lassen sich die in den verschiedenen Industrienationen verfügbaren geistigen und materiellen Kapazitäten im Rahmen von Gemeinschaftsprojekten mit größerer Wirtschaftlichkeit ausnutzen.
Die Weltraumprojekte sollen deshalb weitestgehend in internationaler Zusammenarbeit durchgeführt werden und zwar primär in europäischer Zusammenarbeit. Die Europäische Weltraumkonferenz hat daher am 20. Dezember 1972 unter Mitwirkung der deutschen Delegation neben der Bildung einer einheitlichen europäischen Weltraumorganisation unter anderem beschlossen, die europäischen, nationalen Weltraumprogramme so weitgehend und so bald wie sinnvoll möglich in ein gesamteuropäisches Weltraumprogramm zu integrieren und eine Rationalisierung der verschiedenen Satellitenprogramme herbeizuführen.
Die Bundesregierung befürwortet darüber hinaus die atlantische Zusammenarbeit, insbesondere durch Beteiligung am Post-Apollo-Programm der NASA. Dies sollte auch nach dem Beschluß der ESC vom 20. Dezember 1972 bevorzugt durch die Zusammenarbeit der einheitlichen europäischen Weltraumorganisation mit entsprechenden amerikanischen Organisationen erfolgen, d. h. die bilaterale Zusammenarbeit einzelner europäischer Staaten mit den USA soll zunehmend in eine multilaterale atlantische Zusammenarbeit übergehen.
Unabhängig von der Frage der Durchführung im nationalen oder internationalen Rahmen soll das Basisprogramm sich aus den Erfordernissen des Projektprogramms ableiten.
Zu Frage A.166:
Zur Beantwortung dieser Frage darf ich auf die Beschlüsse der Europäischen Weltraumkonferenz vom 20. Dezember 1972 in Brüssel verweisen.
526* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Februar 1973
Danach wurde aus technischen, wirtschaftlichen und finanziellen Gründen das Projekt Europa III ab 1. Januar 1973 eingestellt.
Im Prinzip wurde ein französischer Vorschlag gebilligt, im europäischen Rahmen eine billigere und technisch weniger anspruchsvolle Trägerrakete der Europa III-Klasse entwickeln zu lassen. Die organisatorische Durchführung sowie die Frage, welche europäische Staaten außer Frankreich, das 60 % der Kosten übernimmt, sich daran beteiligen werden und wie die Finanzierung dieses Projekts im einzelnen aussehen wird, ist noch nicht entschieden.
Die Europäische Weltraumkonferenz hat ferner beschlossen, auch einer europäischen Beteiligung am amerikanischen Post-Apollo-Programm im Prinzip zuzustimmen, und zwar in Form der Entwicklung des „Sortie Laboratory" (Forschungs- und Anwendungsmodule) in Europa und durch die Europäer. Auch hier ist die Frage, welche Staaten sich nach welchem Beitragsschlüssel beteiligen, noch offen. An den z. Z. laufenden vorbereitenden Arbeiten beteiligen sich jedoch schon Belgien, Italien, Spanien und die Bundesrepublik Deutschland.
Die Europäische Weltraumkonferenz hat weiterhin beschlossen, die Weltraumorganisationen ESRO und ELDO bis zum 1. Januar 1974 zu einer einheitlichen europäischen Weltraumorganisation zu verschmelzen. Damit ist ein von der Bundesrepublik Deutschland seit langem verfolgtes Ziel festgelegt worden. Die organisatorischen Arbeiten für die Gründung einer einheitlichen europäischen Weltraumorganisation sind angelaufen.
Eine Übereinstimmung, das Europa II-Programm einzustellen, ist bei den deutsch-französischen Konsultationen am 23. Januar 1973 in Paris erzielt worden.
Anlage 8
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 1. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen A 167 und 168) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Bundesrechnungshofes (Bemerkungen des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1970, Seite 101) „Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, daß die mehrjährigen Bemühungen des Bundesministers, den Wünschen von Haushaltsausschuß, Bundesregierung und Wissenschaftsrat gerecht zu werden, bisher keinen wesentlichen Erfolg gehabt haben. Weder die Zahl der Zuwendungsempfänger, noch der Verwaltungsaufwand ist geringer geworden; zahlreiche Einrichtungen werden weiterhin im Wege der Mischfinanzierung unterhalten, auch wenn entsprechende Vereinbarungen nicht getroffen worden sind", und welche Folgerungen hat die Bundesregierung aus den Beschlüssen des Haushaltsausschusses wie auch aus den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes für die praktische Arbeit gezogen?
In welchem Umfang ist der Beschluß der Bundesregierung vom 26. August 1966 über die Vielzahl der vom Bund geförderten kleinen und mittleren Forschungsinstitute und Forschungsstellen durch den Bundesminister für Bildung und Wissenschaft durchgeführt worden?
Zu Frage A 167:
Aufgrund der Beschlüsse des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages hat die Bundesregierung
zunächst Einzelverhandlungen mit den Ländern einzuleiten versucht, die Länder lehnten diese jedoch mit dem Hinweis auf die Flurbereinigungsverhandlungen ab, in denen diese Fragen geklärt werden sollten.
In den derzeitigen Bund-Länder-Verhandlungen betr. den Abschluß einer Vereinbarung gem. Artikel 91 b GG sind die Institute, die haushaltsmäßig über der Bagatellgrenze von 1 Million DM liegen, Verhandlungsgegenstand für eine gemeinsame Finanzierung.
Ich habe meinerseits die Abgabe zahlreicher kleiner wissenschaftlicher Einrichtungen der DFG angeboten; dies bringt zwar noch keine Lösung hinsichtlich der Mischfinanzierung, wohl aber erhoffe ich eine sachgerechtere verwaltungsmäßige Konzentration. Die Verhandlungen hierüber sind zwischen Bund und Ländern noch nicht abgeschlossen.
Zu Frage A 168:
Da die meisten der Forschungseinrichtungen, für die eine Umstellung auf Projektförderung oder eine Aufhebung durch den Beschluß vom 26. August 1966 gefordert war, in Mischfinanzierung mit den Ländern betrieben werden, sind für die Durchführung Verhandlungen zwischen Bund und Ländern erforderlich. Diese Verhandlungen laufen noch im Rahmen der angestrebten Bund-Länder-Vereinbarung gem. Artikel 91 b GG. Eine eingehendere Stellungnahme der Bundesregierung wird auf den Bericht des Bundesrechnungshofes, Drucksache 593/72 erfolgen und im Rechnungsprüfungsausschuß behandelt werden.
Anlage 9
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 1. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pawelczyk (SPD) (Drucksache 7/77 Frage A 171):
Ist die Bundesregierung bereit, einen Betriebsversuch zur Einstellung der Postzustellung an Samstagen im Bereich der Oberpostdirektion Hamburg durchzuführen?
Im Rahmen des Gesamtkomplexes „Wegfall der Samstagzustellung" wird auch die Frage regionaler Betriebsversuche geprüft. Zur Frage des örtlichen und zeitlichen Ablaufs eine derartigen Betriebsversuchs kann ich erst Stellung nehmen, wenn dafür die notwendige Abstimmung mit dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg, den Gewerkschaften, den Personalräten und auch mit der Wirtschaft getroffen ist.
Für den Fall, daß die Zustellung der normalen Sendungen am Samstag eingestellt werden kann, muß insbesondere die Zustellung der Zeitungen und Zeitschriften neu organisiert werden. Dies ist notwendig, da die sogenannte normale Post nach der derzeitigen Betriebsorganisation, gemeinsam mit den Zeitungen usw. zugestellt wird, diese aber im Verhältnis zur normalen Post den geringeren Anteil darstellen.
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Ein weiteres Problem liegt darin, daß die am Samstag ankommende, aber nicht mehr zugestellte Post nun am Montag gemeinsam mit der bisherigen Montagspost abgetragen werden muß. Wegen Arbeitszeitvorschriften wird es sich wahrscheinlich nicht vermeiden lassen, daß die Zustellbezirke für den Montag neu abzugrenzen sind.
Nicht unerwähnt möchte ich lassen, daß das Problem „Wegfall der Samstagzustellung" natürlich auch Auswirkungen auf die Zustellorganisation des Paket- und Päckchendienstes für den Montag hat.
Bei dieser Sachlage hoffe ich auf Ihr Verständnis, daß mir eine ausgewogene und begründete Stellungnahme erst dann möglich ist, wenn für die hier aufgezeigten Fragen und Probleme eine allseits befriedigende Lösung sich abzeichnet.
Anlage 10
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander vom 2. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen A 173 und 174):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf Grund des Berufsbildungsgesetzes in einigen Ländern, z. B. in Baden-Württemberg, Vereinbarungen zwischen den Kultusministerien und den zuständigen Stellen über die gemeinsame Durchführung der Abschlußprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen in der
Weise geschlossen worden sind, daß in den meisten Fällen nicht mehr die Schulnote, sondern nur nodi die Abschlußnote der Prüfungsausschüsse, d. h. also nur noch die Prüfungsleistung als Kriterium bei der Gesamtbenotung maßgebend sein soll?
Beabsichtigt die Bundesregierung, eine alsbaldige Novellierung des Berufsbildungsgesetzes herbeizuführen mit dem Ziel, diese Benachteiligung gegenüber den Berufsschülern zu beseitigen?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß in Baden-Württemberg und in Hamburg Vereinbarungen zwischen den Kultusverwaltungen und den Industrie-
und Handelskammern sowie den Handwerkskammern als nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stellen über eine gemeinsame Durchführung der Abschlußprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen getroffen worden sind.
Zweck der Vereinbarungen soll es nach Kenntnis der Bundesregierung sein, die schulischen Prüfungserfahrungen und Prüfungsergebnisse für die Prüfungen der zuständigen Stellen zu nutzen. Dabei gehen die Vorstellungen in Baden-Württemberg weiter als in Hamburg. In Baden-Württemberg soll im Grunde erreicht werden, daß die dort übliche Berufsschulabschlußprüfung gleichzeitig als Teil der Kammerabschlußprüfung angesehen wird. In Hamburg wird der Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung im wesentlichen eingeräumt
— die Erstellung der Prüfungsaufgaben für die schriftliche Prüfung,
— die Durchführung der schriftlichen Prüfung und
— ein diesen Prüfungsteil betreffendes, den Prüfungsausschuß der zuständigen Stelle aber nicht bindendes Vorschlagsrecht für die Noten.
Die Anfrage geht offenbar davon aus, daß die Vereinbarungen das Gewicht der Berufsschulen bei
den Abschlußprüfungen minderten und daß sie bei der Berücksichtigung der Schulnoten nicht weit genug gingen. Tatsächlich berücksichtigen die Vereinbarungen jedoch die schulischen Leistungen der Auszubildenden in größerem Umfang, als es das Berufsbildungsgesetz verlangt.
Die Bundesregierung wird bei der Neufassung des Berufsbildungsgesetzes diese Fragen eingehend und in gründlichen Diskussionen mit allen Beteiligten prüfen.
Anlage 11
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander vom 2. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen A 175 und 176):
Gedenkt die Bundesregierung schnellstens etwas gegen die Mißstände in der Ausbildungsförderung zu unternehmen, die nach II 12, 13 Bundesausbildungsförderungsgesetz für Auszubildende mit Familie gegeben sind, um in Zukunft den Lebensunterhalt der Familie des Auszubildenden sicherzustellen?
Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die Sozialhilfeträger neben der sozialen Sicherung auch für Lücken in der staatlichen Ausbildungsförderung einzutreten und damit Folgekosten der staatlichen Bildungspolitik zu übernehmen haben?
Die Bundesregierung beabsichtigt gegenwärtig nicht, den bisherigen Zustand in dieser Frage zu ändern.
Anlage 12
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander vom 2. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Anbuhl (SPD) (Drucksache 7/77 Frage A 179):
Teilt die Bundesregierung meine Meinung, daß viele junge Leute im nichtstudentischen Bereich des Bildungswesens die Möglichkeiten des Bundesausbildungsförderungsgesetzes aus Mangel an umfangreicher Information nicht nutzen?
Es gibt wahrscheinlich solche Fälle. Die Bundesregierung hat aber seit der Verkündung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes im August 1971 die 'Öffentlichkeit durch Herausgabe von breit gestreutem Informationsmaterial wiederholt auf die Möglichkeiten dieses Gesetzes hingewiesen. So hat das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit dem bis Dezember 1972 zuständigen Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit Faltblätter, Informationsbroschüren und Textausgaben — zum Teil in großen Auflagen — hergestellt und verteilt.
Auch die Tageszeitungen haben über das Ausbildungsförderungsgesetz und seine Möglichkeiten für Schüler und Studenten berichtet. Die Bundesregierung darf daher davon ausgehen, daß nicht nur Studenten, sondern auch Eltern, Schüler und Lehrer wenigstens so weit unterrichtet sind, daß sie im Bedarfsfall Anlaß haben, sich nach den Mög-
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lichkeiten des Gesetzes zu erkundigen oder daraus hinzuweisen.
Die Tatsache, daß die Zahl der Schüler, die Ausbildungsförderung erhalten, bereits im ersten Jahr nach Verkündung des Gesetzes auf rd. 174 000 angestiegen ist, spricht jedenfalls gegen die Annahme, daß es von vielen Schülern aus Mangel an umfangreicher Information nicht genutzt werde. Auch das Ergebnis einer Erhebung an den Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen spricht dagegen, daß es zahlreiche Fälle mangelnder Information gibt. Im Juni 1972 erhielten dort bereits 34,8 v. H. der für eine Förderung in Betracht kommenden Schüler Ausbildungsförderung.
Anlage 13
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Zander vom 2. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen A 180 und 181) :
Wieviel Wohnheimplätze für Studenten stehen derzeit in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung, und in welcher Weise gedenkt die Bundesregierung, dein „Düsseldorfer Wohnheimplan" des Deutschen Studentenwerks, der für ca. 30 % der Studenten Plätze in Wohnheimen fordert, gerecht zu werden?
Ist die Bundesregierung bereit, die Forderungen des Geschäftsführenden Ausschusses des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken vom 8. Dezember 1972 zur Behebung der Wohnungsnot der Studenten tatkräftig zu unterstützen?
Zu Frage A 180:
Zur Zeit gibt es etwa 67 000 Wohnheimplätze, in denen rund 11 % der Studenten Aufnahme finden können; eine genaue Bestandserhebung ist im Gange. Mit ungefähr einer Verdoppelung der IstAusgaben für die Studentenwohnraumförderung von 1971 auf 1972 (rd. 59 Millionen DM) hat die Bundesregierung einen wirksamen Beitrag hierzu geleistet. Im Bundeshaushaltsplan 1973 und im Finanzplan bis 1976 werden ihre weiteren Anstrengungen zum Ausdruck kommen.
Durch ihre Initiative zur Vereinbarung neuer Förderungsrichtlinien mit den Ländern hat die Bundesregierung im übrigen die Voraussetzungen dafür geschaffen, daß
— eine mit dem Hochschulausbau abgestimmte Studentenwohnraumbauplanung vernünftige
Schwerpunkte setzen kann,
— die einzelnen Vorhaben wirtschaftlich geplant und durchgeführt werden.
Über die weitere Entwicklung wird im Rahmen des Bildungsgesamtplans zu entscheiden sein.
Zu Frage A 181:
Die als unterstützungsbedürftig bezeichneten Forderungen hat bereits die vorige Bundesregierung weitgehend erfüllt.
Neue Studentenwohnraumförderungsrichtlinien, die gemeinsam mit den Ländern erarbeitet worden sind, ermöglichen die Abstimmung der Ausbauplanung im Hochschul- und Wohnheimbereich. Zahlreiche Hochschulen außerhalb der Hochschul-Ballungszentren hat die Bundesregierung — insbesondere im Fachhochschulbereich — seit 1969 in die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau einbezogen. In „Neugründungsstädten" wurden 1972 rund 4000 Wohnheimplätze gefördert, mit dem Bau von mehr als 500 Plätzen für verheiratete Studenten — auch für solche mit Kindern — wurde begonnen.
. Nach der neuen Regelung können Private — sogar bei Senkung der erforderlichen Eigenbeteiligung — Wohnheimträger sein, Eigentumswohnungen zur Vermietung an Studenten und zusätzliche Zimmer in Wohnbauten mitfinanziert werden.
Schließlich begünstigt der Bund den Studentenwohnraumbau auch durch das „Grundstücksverbilligungsgesetz" von 1971.
Unabhängig von allen bereits getroffenen Maßnahmen ist die Bundesregierung selbstverständlich für jede sachliche Unterstützung ihrer Aktivitäten in der Öffentlichkeit dankbar.
Anlage 14
Antwort
des Parl. Staatssekretärs Porzner vom 1. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen B 20 und 21):
Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß mit Dieselöl betriebene Wassersportfahrzeuge ohne Rücksicht darauf von der Mineralölsteuer befreit sind, ob sie auf ausländischen oder inländischen Gewässern gefahren werden?
Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung hinsichtlich der Motive und der Beibehaltung dieser Mineralölsteuerbefreiung?
Die Bundesregierung hält es nicht mehr für gerechtfertigt, daß Wassersportfahrzeuge auch im Inland von der Mineralölsteuer für Dieselkraftstoff befreit sind. Eine entsprechende Änderung des § 9 Abs. 2 Satz 2 der Durchführungsverordnung zum Mineralölsteuergesetz ist in Vorbereitung.
Die bisherige Befreiung ist auf Abkommen mit den Rhein- und anderen Flußanliegerstaaten (Straßburger Gasölabkommen, Handelsverträge) zurückzuführen, nach denen die Binnenschiffahrt von den Abgaben auf Dieselkraftstoff freizustellen ist. Aus Gründen der Gleichbehandlung wurde die Befreiung auch auf die nationale Binnenschiffahrt in allen Gewässern ausgedehnt, die im übrigen zuvor schon entsprechende Beihilfen für den Treibstoffverbrauch erhielt. Die genannten Abkommen bezwecken aber allein die Befreiung der gewerblichen Schiffahrt. Da es bei ihrem Abschluß praktisch noch keine aufwendigen, mit Dieselkraftstoff betriebenen Wassersportfahrzeuge gab, wurden diese nicht ausdrücklich von der Befreiung ausgenommen. Wegen der steigenden Zahl dieser Boote ist die Befreiung bereits als problematisch und ungerechtfertigt erkannt worden. Sie soll deshalb ausdrücklich auf die gewerbliche Schiffahrt beschränkt werden. Dies stimmt mit den Vorstellungen der EG-Kommission
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über eine harmonisierte Mineralölsteuer überein und entspricht auch der Praxis anderer Rheinanliegerstaaten.
Anlage 15
Antwort
des Parl. Staatssekrertärs Porzner vom 1. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Waigel (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen B 22 und 23) :
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß Wanderimkereien in den Nutzen des Gasöl-Verwendungsgesetzes kommen?
Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, die Wanderimkereien auf Grund des Wertes für die Landschaft und die Bodenbewirtschaftung in das Gasöl-Verwendungsgesetz einzubeziehen?
Imker gehören nicht zum Kreis der begünstigten Betriebe nach dem Gasöl-Verwendungsgesetz — Landwirtschaft (GVL). Bei den vom GVL begünstigten Betrieben nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 a des Gesetzes handelt es sich um Betriebe, aus denen natürliche Personen Einkünfte nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes beziehen; da Imker aber nicht unter diese Bestimmung fallen, sondern in Nr. 2 des § 13 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes aufgeführt sind, gehören sie nicht zu dem Kreis der Begünstigten.
Die Frage der Einbeziehung von Wanderimkereien in die Begünstigung nach dem GVL ist bereits von
verschiedenen Seiten an die Bundesregierung herangetragen worden. Sie prüft zur Zeit, ob eine Einbeziehung der Wanderimkereien in das GVL begründet wäre.
Anlage 16
Zusätzliche Antwort
des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 5. Februar 1973 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dreyer (CDU/CSU) *):
Die Verordnung 974/71 tritt außer Kraft, sobald die betreffenden Mitgliedstaaten eine neue Parität ihrer Währung beim Internationalen Währungsfonds anmelden.
Die in Artikel 2 der VO 974/71 enthaltene Anpassungsregelung hat sich in der Praxis bewährt. Da die Anpassung der Ausgleichsbeträge vorgenommen werden muß, sobald die Kursentwicklung um mindestens einen Punkt von dem für die vorhergehende Festsetzung zugrundegelegten Prozentsatz abweicht, kann es zu der von Ihnen genannten höheren Abweichung von 2 % und mehr nicht kommen. Eine Verringerung des Anpassungssatzes von 1 % ist nicht vertretbar, da sonst die Ausgleichsbeträge ständig geändert werden müßten.
*) Siehe 11. Sitzung, Seite 409 B