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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 13. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. Februar 1973 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Erhard 495 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 495 A Erweiterung der Tagesordnung 496 B Amtliche Mitteilungen 496 C Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache 7/173) — Erste Beratung — Schmidt, Bundesminister (BMF) . . 497 A Dr. Sprung (CDU/CSU) 499 C Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . 502 B Dr. Arndt (Berlin) (SPD) 505 D Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Vermittlungsausschusses (Drucksache 7/174) 508 A Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland im Europäischen Parlament (Drucksache 7/175) 508 A Fragestunde (Drucksache 7/156) Frage A 1 des Abg. Walther (SPD) : Presseberichte betr. die Betreuung von ehemaligen DDR-Häftlingen Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 508 B, D Walther (SPD) 508 D Frage A 7 des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) : Durchführung der Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung Zander, Parl. Staatssekretär (BMBW) 509 A, B Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . 509 B Frage A 8 des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) : Bedenken des „Kuratoriums der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung" und „Vorschläge für die Durchführung vordringlicher Maßnahmen" der BundLänder-Kommission für Bildungsplanung Zander, Parl. Staatssekretär (BMBW) 509 C, D, 510 A Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . 509 D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Februar 1973 Fragen A 38 und 39 des Abg. Dr. Emmerlich (SPD) : Realisierung der Verpflichtungen von Unterhaltsschuldnern bei häufigem Wechsel des Arbeitsplatzes — Erstrekkung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen auf künftige Arbeitsverhältnisse des Schuldners Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 510 B, 511 A, B Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 510 D, 511 A Nordlohne (CDU/CSU) 511 B Frage A 40 des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Einführung einer gesetzlichen Haftpflicht für Schäden durch sogenannte Kunstfehler bei ärztlichen Leistungen Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 511 B, D, 512 A Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 511 D Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 512 A Frage A 42 des Abg. Dr. Jobst (CDU/ CSU) : Lohnforderungen der Arbeitnehmer bei Konkurs des Betriebes Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 512 B, D Dr. Jobst (CDU/CSU) 512 D Frage A 78 des Abg. Dr. Wörner (CDU/ CSU) : Berücksichtigung der herausgehobenen Dienststellung und der besonderen Verantwortung der Kompanie- und Batteriefeldwebel in Besoldung und Beförderung Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 513 A, B Dr. Wörner (CDU/CSU) 513 B Frage A 79 des Abg. Grobecker (SPD) : Lieferung von Flugzeugen des Typs Hawker Siddely 748 für Zwecke der Flugvermessung Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 513 C,D, 514 A,C Grobecker (SPD) . . . . . 513 D, 514 A Dr. Wörner (CDU/CSU) 514 B Frage A 80 des Abg. Reiser (SPD) : Verteilung der Broschüre ,,Verteidigung + Entspannung = Sicherheit" an Lehrer Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 514 C, 515 A, B, D Reiser (SPD) . . . . . . . . 514 D Damm (CDU/CSU) 515 B Biehle (CDU/CSU) 515 C Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . . . 515 D Fragen A 81 und 82 des Abg. Möhring (SPD) : Kauf von gebrauchten Bundeswehr-Uniformteilen Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 516B, D, 517 A, B, C Möhring (SPD) 516 C, D Heyen (SPD) . . . . . . . . 517 B Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 517 C Frage A 6 des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Übereinkunft zwischen den Rundfunkanstalten und der Deutschen Bundespost betr. die Errichtung von Füllsendern Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT/BMP) 518 A, B, C Härzschel (CDU/CSU) 518 A, B Biehle (CDU/CSU) 518 C Fragen A 55 und 56 des Abg. Biehle (CDU/CSU) : Pressemeldungen über Gasvergiftungen in Playa del Inglés auf den Kanarischen Inseln Grüner, Parl. Staatssekretär (BMW) . 518 D, 519 A, B, C Biehle (CDU/CSU) 519 A, B Frage A 58 des Abg. Immer (SPD) : Einstellung der Förderung strukturschwacher Gebiete nach dem Investitionsförderungsprogramm zugunsten bisher benachteiligter Gebiete Grüner, Parl. Staatssekretär (BMW) 519 D, 520 A Immer (SPD) . . . . . . 519 D, 520 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Februar 1973 Frage A 59 des Abg. Kahn-Ackermann (SPD) : Förderungsmaßnahmen in den traditionellen Schwerpunkten des südbayerischen Fremdenverkehrs Grüner, Parl. Staatssekretär (BMW) 520 B, C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 520 C Fragen A 62 und 63 der Abg. Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) : Gemeinsame Aktionen des Interministeriellen Ausschusses für Verbraucherfragen, des Verbraucherausschusses beim Bundesernährungsminister, des Länderausschusses für Verbraucherfragen und des Verbraucherbeirats — Leistungen des Verbraucherbeirats Grüner, Parl. Staatssekretär (BMW) . 520 D, 521 A, B, C Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) . . 521 A, C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 521 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 523* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 45 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) betr. Entschädigung von Verbrechensopfern . . . . . . . 523* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 158 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) betr. eine wissenschaftliche Arbeit von Karl Wilhelm Fricke über die politische Verfolgung in der DDR . . . 523* C Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Fragen A 159 und 160 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Schneider (CDU/CSU) betr. Eingliederung der von der „DDR" amnestierten Häftlinge in der Bundesrepublik Deutschland — Straftaten und Strafhöhe . . . . . . . . . . 523* D Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Fragen A 161 und 162 — Drucksache 7/77 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. Zahl der wegen krimineller Straftaten verurteilten und in die Bundesrepublik Deutschland entlassenen DDR-Häftlinge — Höhe des für die Freilassung dieser Häftlinge gezahlten Betrages 524* D Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 163 — Drucksache 7/77 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. Belästigung von Bundesbürgern durch Organe der DDR . . . . . . . . . 525* A Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 165 und 166 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) betr. Zielvorstellungen der Bundesregierung für ein mittel- und langfristiges Raumfahrtprogramm — Trägerraketen Europa II und III, PostApollo-Programm und Bildung einer zentralen europäischen Raumfahrtbehörde . 525* C Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 167 und 168 — Drucksache 7/77 — der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) betr. Bemerkungen des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1970 — Folgerungen der Bundesregierung hieraus und aus den Beschlüssen des Haushaltsausschusses — Beschluß der Bundesregierung betr. die vom Bund geförderten kleinen und mittleren Forschungsinstitute und Forschungsstellen 526* B Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 171 — Drucksache 7/77 — des Abg. Pawelczyk (SPD) betr. Betriebsversuch zur Einstellung der Postzustellung an Samstagen . . 526* D Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Fragen A 173 und 174 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Jenninger (CDU/CSU) betr. Vereinbarungen über die gemeinsame Durchführung der Abschlußprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen — Novellierung des Berufsbildungsgesetzes . . . . . . . . 527* A Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Fragen A 175 und 176 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) betr. Mißstände in der Aus- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Februar 1973 bildungsförderung für Auszubildende mit Familie und Eintreten der Sozialhilfeträger für Lücken in der staatlichen Ausbildungsförderung 527* C Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage A 179 — Drucksache 7/77 — des Abg. Anbuhl (SPD) betr Informationen über die Möglichkeiten des Bundesausbildungsförderungsgesetzes für Schüler 527* D Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Fragen A 180 und 181 — Drucksache 7/77 — des Abg. Baier (CDU/ CSU) betr. Wohnheimplätze für Studenten — „Düsseldorfer Wohnheimplan" des Deutschen Studentenwerks — Behebung der Wohnungsnot der Studenten . . . 528* A Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner (BMF) auf die Fragen B 20 und 21 — Drucksache 7/77 — des Abg. Link (CDU/ CSU) betr. Mineralölsteuerbefreiung für mit Dieselöl betriebene Wassersportfahrzeuge 528* C Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner (BMF) auf die Fragen B 22 und 23 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Waigel (CDU/CSU) betr. Einbeziehung der Wanderimkereien in das Gasöl-Verwendungsgesetz 529* A Anlage 16 Zusätzliche Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Zusatzfrage des Abg. Dreyer (CDU/CSU) betr. den Übergangscharakter der EWG-Verordnung 974/71 529* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Februar 1973 495 13. Sitzung Bonn, den 14. Februar 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
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    Berichtigung 10. Sitzung, Seite 345 A, Zeile 20: Zwischen den Wörtern „Kriegseintritt" und „übernommenen" ist einzufügen „und durch Kriegsausgang". 12. Sitzung, Seite 440 A, zwölfte Zeile der Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl: statt „Mieter" „Vermieter". Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach* 16.2. Adams * 16.2. Dr. Aigner * 16.2. Dr. Artzinger * 16.2. von Alten-Nordheim 12.3. Dr. Bangemann 24.2. Dr. Becker (Mönchengladbach) 14.2. Behrendt * 16. 2. Dr. von Bismarck 14.2. Bremer 14.2. von Bockelberg 14.2. Buchstaller 17. 2. Dr. Burgbacher * 16.2. Engholm 14.2. Fellermaier * 16.2. Flämig * 16.2. Gerlach (Emsland) * 16.2. Dr. Häfele 14.2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 16.2. Kiep 23.2. Köster 14.2. Dr. Kreile 16.2. Freiherr von Kühlmann-Stumm 18. 2. Lange * 16.2. Lautenschlager * 16.2. Lemmrich*** 16.2. Lücker (München) * 16. 2. Dr. Martin 17. 2. Memmel* 16.2. Frau Dr. Orth * 16.2. Pieroth 14.2. Scheu 14.2. Schmöle 14.2. Dr. Schröder (Düsseldorf) 16.2. Dr. Schulz (Berlin) 23.2. Schwabe * 16.2. Dr. Schwörer * 16.2. Seefeld* 16.2. Springorum * 16.2. Dr. Starke (Franken) * 16.2. Dr. Todenhoefer 15.3. Vogt 14.2. Dr. Wagner (Trier) * 14.2. Weber (Heidelberg) 17.2. Frau Will-Feld 24.2. Wischnewski 23.2. Wolfram* 16.2. Baron von Wrangel 24. 2. Dr. Zeitel 14.2. Zoglmann 14.2. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 1. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage A 45) : Ist damit zu rechnen, daß die Bundesregierung Vorschläge erarbeiten wird, die eine Entschädigung der Opfer von Verbrechen aus öffentlichen Mitteln zum Ziel haben? Die Bundesregierung mißt der Entschädigung von Verbrechensopfern große Bedeutung bei. Inzwischen haben wir zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung einen Gesetzentwurf ausgearbeitet. Zur Zeit wird dieser Entwurf mit allen Beteiligten abgestimmt. Wir sind bemüht, den Gesetzentwurf so rasch als möglich im Bundestag einzubringen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 2. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage A 158) : Welche Bewandtnis hat es mit einer wissenschaftlichen Arbeit von Karl Wilhelm Fricke über die politische Verfolgung in der DDR, deren Druckfahnen nach einer Meldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 5. Januar 1973 in den Schubladen des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen vergilben? Die Darstellung zu dem Komplex der politischen Verfolgung in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. in der DDR seit 1945 ist bisher noch nicht abgeschlossen. Der von Ihnen genannte Publizist arbeitet seit 1960 an dieser sehr umfangreichen Dokumentation, von der einige Teile vorliegen. Eine Entscheidung darüber, ob und in welcher Form die Arbeit veröffentlicht oder auf andere Weise zugänglich gehalten wird, ist noch nicht getroffen, weil zuvor das Gesamtwerk einer kritischen Würdigung unterzogen werden muß. In diesem Sinne hat Bundesminister Franke den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages bereits am 29. Mai 1970 unterrichtet. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 1. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen A 159 und 160) : 524* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Februar 1973 Treffen Pressemeldungen zu, daß bei der Eingliederung der von der „DDR" amnestierten Häftlinge in die Bundesrepublik Deutschland Schwierigkeiten aufgetreten sind, welcher Art waren diese Schwierigkeiten, und mit welchen Maßnahmen versucht die Bundesregierung die gesellschaftliche Eingliederung der „DDR"- Häftlinge zu erleichtern? Ist der Bundesregierung bekannt, auf Grund welcher Taten und zu welchen Strafen die Häftlinge in der „DDR" im einzelnen verurteilt wurden? Zu Frage A 159: Nach den Feststellungen des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit sind bisher keine Schwierigkeiten bei der beruflichen Eingliederung der von der DDR amnestierten Häftlinge bekanntgeworden. Den Amnestierten stellt die Bundesanstalt ihre Beratungs- und Vermittlungsdienste sowie die erforderlichen finanziellen Hilfen nach dem Arbeitsförderungsgesetz gezielt zur Verfügung. Das sind u. a. Eingliederungsbeihilfen, Einarbeitungszuschüsse und Leistungen zur Förderung der beruflichen Bildung. Die Bundesanstalt für Arbeit hat dafür im Notaufnahmelager Gießen eine besondere Außenstelle eingerichtet. Diese stellt auch den Kontakt zum Arbeitsamt am neuen Wohnort des Amnestierten her. Alle Personen, die das Notaufnahmelager verlassen, erhalten die Begrüßungsgabe der Bundesregierung in Höhe von 150,00 DM. Bis zur Arbeitsvermittlung zahlen die örtlichen Arbeitsämter Arbeitslosengeld. Soweit die Amnestierten zuletzt aus politischen Gründen in Haft waren, erhalten sie in den meisten Ländern schon vor der Ausstellung der Häftlingsbescheinigung die für sie im Heimkehrergesetz vorgesehenen Leistungen (200,00 DM Entlassungsgeld, 300,00 DM Übergangsbeihilfe). Nach endgültiger Feststellung der Häftlingseigenschaft stehen ihnen die Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz zu. Unabhängig hiervon erhalten alle aus der DDR kommenden Personen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz, dem Flüchtlingshilfegesetz, dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und anderen einschlägigen Betreuungsgesetzen. Zu Frage A 160: Die Bundesregierung hat keine amtlichen oder anderweitig verbindlichen Unterlagen über Straftaten und Strafhöhe der in die Bundesrepublik ausgereisten amnestierten DDR-Bürger. Sie ist im wesentlichen auf die eigenen Angaben der Entlassenen angewiesen, die nach ihrem Eintreffen mehrfach eingehend über ihre persönlichen Verhältnisse befragt werden. Das Risiko, auf diese Weise die Unwahrheit zu erfragen, ist erfahrungsgemäß gering, da die Befragten unter dem Eindruck der für sie meist völlig neuen Lebensverhältnisse in der Regel mitteilungsbereit sind. Die so gewonnenen Aussagen haben sich in den meisten Fällen als zuverlässig erwiesen. Die erste Überprüfung der in der Zeit vom 7. November bis 15. Januar in Sammeltransporten in der Bundesrepublik eingetroffenen 1771 amnestierten DDR-Bürger hat folgendes ergeben: Die Mehrzahl der Entlassenen von rd. 87 °/o war in der DDR zuletzt wegen politischer Straftaten verurteilt. Ein kleinerer Teil dieses Personenkreises hatte daneben nichtpolitische Vorstrafen oder war zuletzt auch in Haft wegen nichtpolitischer Straftaten, die im Zusammenhang mit politischen Straftaten standen. 13 % der Entlassenen waren wegen nichtpolitischer Straftaten verurteilt. Unter den politischen Straftatbeständen steht versuchte Republikflucht und Beihilfe zur Republikflucht im Vordergrund. Ferner treten Spionage, Fahnenflucht, Hetze und Staatsverleumdung, Gefangenenmeuterei und verwandte Tatbestände auf. Unter den nichtpolitischen Tatbeständen überwiegen Eigentums- und Vermögensdelikte, meistens im einfachen Fall. Verurteilungen erfolgten ferner wegen Körperverletzung, Arbeitsbummelei, Widerstand gegen staatliche Organe, in geringem Umfang auch wegen anderer Vergehen. Verurteilungen wegen Kapitalverbrechen sind nicht bekanntgeworden. Die Strafhöhe der amnestierten Freiheitsstrafen lag bei rd. 75 Prozent der Entlassenen unter 2 Jahren Freiheitsentzug. Etwa 25 Prozent hatten Strafen von mehr als 2 Jahren Freiheitsentzug erhalten. Vereinzelt waren Freiheitsstrafen von mehr als 10 Jahren oder lebenslänglich verhängt worden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 1. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen A 161 und 162) : Wie viele der auf Grund von Verhandlungen in der letzten Zeit freigelassenen und in die Bundesrepublik Deutschland entlassenen DDR-Häftlinge sind wegen eindeutig krimineller Straftaten verurteilt worden? Welchen Betrag hat die Bundesrepublik Deutschland für die Freilassung dieser Häftlinge an die DDR-Regierung geleistet? Zu Frage A 161: Im Rahmen der mit Beschluß des Staatsrats der DDR vom 6. Oktober 1972 verkündeten Amnestie sind 316 ehemalige Häftlinge, die überwiegend ihren Wohnsitz vor der Inhaftierung in der Bundesrepublik oder in Berlin (West) gehabt haben, als Einzelreisende in den Westen entlassen worden. Unter diesen ehemaligen Häftlingen waren — soweit bekannt — 8 wegen nichtpolitischer Delikte verurteilt. In der Zeit vom 7. November 1972 bis 15. Januar 1973 konnten ferner 1 771 ehemalige DDR-Bürger, die im Rahmen der Staatsratamnestie vom 6. Oktober 1972 auf freien Fuß gesetzt worden waren, in Sammeltransporten in die Bundesrepublik ausreisen. Die Mehrzahl dieser Entlassenen von rd. 87 % war in der DDR zuletzt wegen politischer Straftaten verurteilt. Ein kleinerer Teil dieses Personenkreises hatte daneben nichtpolitische Vorstrafen oder war zuletzt auch in Haft wegen nicht politischer Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Februar 1973 525' Straftaten, die im Zusammenhang mit politischen Straftaten standen. 13% der Entlassenen waren wegen nichtpolitischer Straftaten verurteilt. Zu Frage A 162: Die Freilassung der Häftlinge ist aufgrund des Amnestie-Erlasses des Staatrats der DDR vom 6. Oktober 1972 erfolgt. Erlaß und Durchführung der Amnestie sind von der DDR in keiner Form von Gegenleistungen der Bundesregierung abhängig gemacht worden. Für die Freilassung dieser Häftlinge ist somit von der Bundesregierung keine Gegenleistung erbracht worden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 1. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage A 163): Hat die Bundesregierung bei ihren bisherigen Verhandlungen dafür Sorge getragen oder was wird sie veranlassen, daß Bundesbürger bei Reisen in die „DDR" nicht durch Organe der .,DDR" belästigt werden oder um ihre persönliche Freiheit bzw. um ihr mitgeführtes Eigentum fürchten müssen? Zunächst erlaube ich mir darauf hinzuweisen, daß der Reiseverkehr zwischen den beiden deutschen Staaten im vergangenen Jahre ein beachtliches Ausmaß erreicht und gegenüber dem Vorjahr erheblich zugenommen hat. Auch ohne Berücksichtigung der Tagesbesuche in Ostberlin sind 1972 rund 1,5 Millionen Westdeutsche in die DDR gereist, dies ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um mehr als 250 000 Personen. Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Verkehrsvertrages ist in der DDR am 16. Oktober 1972 ein Gesetz verabschiedet worden, wonach das ungenehmigte Verlassen der DDR vor dem 1. Januar 1972 nicht mehr strafbar ist. Im allgemeinen erteilen die DDR-Behörden unerwünschten Personen oder solchen, die mit einer Strafverfolgung rechnen müßten, keine Einreisegenehmigung. In der Regel braucht niemand, der die Einreisegenehmigung erhalten hat, um seine persönliche Freiheit zu fürchten. In Ihrer Frage heben Sie offenbar darauf ab, daß die Personen- und Gepäckkontrolle durch die DDR- Behörden bei der Ein- und Ausreise häufig kleinlich gehandhabt werden. Die Bundesregierung hat sich bisher — und wie ich meine mit Erfolg — um eine Verbesserung des Reiseverkehrs zwischen den beiden deutschen Staaten bemüht, sie wird dies auch künftig tun und sie geht davon aus, daß im Zuge der Normalisierung des Verhältnisses zwischen den beiden deutschen Staaten auch manche der derzeitigen Schwierigkeiten entfallen werden. Im übrigen werden nach Einrichtung der ständigen Vertretungen manche Probleme besser als bisher bereinigt werden können. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 1. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage A 165 und 166) : Welche Zielvorstellungen hat die Bundesregierung für ein mittel- und langfristiges Raumfahrtprogramm im nationalen europäischen und transatlantischen Bereich, und wie gedenkt sie die Abstimmung von Basis- und Projektprogramm zu gestalten? Welche Stellung nimmt die Bundesregierung insbesondere zu den Fragen der Weiterentwicklung der Trägerrakete Europa II, die Aufnahme der Entwicklung der Trägerrakete Europa III, der Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland am Post-Apollo-Programm und der Bildung einer zentralen europäischen Raumfahrtbehörde? Zu Frage A 165: Das Weltraumprogramm der Bundesrepublik Deutschland ist auf die folgenden Hauptziele ausgerichtet: — Wirtschaftliche Nutzung der Weltraumtechnik — Wissenschaftliche Erforschung des Weltraums Die Anwendungsmöglichkeiten der Weltraumtechnik sowie die wissenschaftliche Forschung im Weltraum haben vorwiegend internationalen Charakter. Die notwendigen Hilfsmittel sind äußerst kostenintensiv, so daß auch aus diesem Grund ein Zwang zu internationaler Zusammenarbeit besteht. Außerdem lassen sich die in den verschiedenen Industrienationen verfügbaren geistigen und materiellen Kapazitäten im Rahmen von Gemeinschaftsprojekten mit größerer Wirtschaftlichkeit ausnutzen. Die Weltraumprojekte sollen deshalb weitestgehend in internationaler Zusammenarbeit durchgeführt werden und zwar primär in europäischer Zusammenarbeit. Die Europäische Weltraumkonferenz hat daher am 20. Dezember 1972 unter Mitwirkung der deutschen Delegation neben der Bildung einer einheitlichen europäischen Weltraumorganisation unter anderem beschlossen, die europäischen, nationalen Weltraumprogramme so weitgehend und so bald wie sinnvoll möglich in ein gesamteuropäisches Weltraumprogramm zu integrieren und eine Rationalisierung der verschiedenen Satellitenprogramme herbeizuführen. Die Bundesregierung befürwortet darüber hinaus die atlantische Zusammenarbeit, insbesondere durch Beteiligung am Post-Apollo-Programm der NASA. Dies sollte auch nach dem Beschluß der ESC vom 20. Dezember 1972 bevorzugt durch die Zusammenarbeit der einheitlichen europäischen Weltraumorganisation mit entsprechenden amerikanischen Organisationen erfolgen, d. h. die bilaterale Zusammenarbeit einzelner europäischer Staaten mit den USA soll zunehmend in eine multilaterale atlantische Zusammenarbeit übergehen. Unabhängig von der Frage der Durchführung im nationalen oder internationalen Rahmen soll das Basisprogramm sich aus den Erfordernissen des Projektprogramms ableiten. Zu Frage A.166: Zur Beantwortung dieser Frage darf ich auf die Beschlüsse der Europäischen Weltraumkonferenz vom 20. Dezember 1972 in Brüssel verweisen. 526* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Februar 1973 Danach wurde aus technischen, wirtschaftlichen und finanziellen Gründen das Projekt Europa III ab 1. Januar 1973 eingestellt. Im Prinzip wurde ein französischer Vorschlag gebilligt, im europäischen Rahmen eine billigere und technisch weniger anspruchsvolle Trägerrakete der Europa III-Klasse entwickeln zu lassen. Die organisatorische Durchführung sowie die Frage, welche europäische Staaten außer Frankreich, das 60 % der Kosten übernimmt, sich daran beteiligen werden und wie die Finanzierung dieses Projekts im einzelnen aussehen wird, ist noch nicht entschieden. Die Europäische Weltraumkonferenz hat ferner beschlossen, auch einer europäischen Beteiligung am amerikanischen Post-Apollo-Programm im Prinzip zuzustimmen, und zwar in Form der Entwicklung des „Sortie Laboratory" (Forschungs- und Anwendungsmodule) in Europa und durch die Europäer. Auch hier ist die Frage, welche Staaten sich nach welchem Beitragsschlüssel beteiligen, noch offen. An den z. Z. laufenden vorbereitenden Arbeiten beteiligen sich jedoch schon Belgien, Italien, Spanien und die Bundesrepublik Deutschland. Die Europäische Weltraumkonferenz hat weiterhin beschlossen, die Weltraumorganisationen ESRO und ELDO bis zum 1. Januar 1974 zu einer einheitlichen europäischen Weltraumorganisation zu verschmelzen. Damit ist ein von der Bundesrepublik Deutschland seit langem verfolgtes Ziel festgelegt worden. Die organisatorischen Arbeiten für die Gründung einer einheitlichen europäischen Weltraumorganisation sind angelaufen. Eine Übereinstimmung, das Europa II-Programm einzustellen, ist bei den deutsch-französischen Konsultationen am 23. Januar 1973 in Paris erzielt worden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 1. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen A 167 und 168) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Bundesrechnungshofes (Bemerkungen des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1970, Seite 101) „Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, daß die mehrjährigen Bemühungen des Bundesministers, den Wünschen von Haushaltsausschuß, Bundesregierung und Wissenschaftsrat gerecht zu werden, bisher keinen wesentlichen Erfolg gehabt haben. Weder die Zahl der Zuwendungsempfänger, noch der Verwaltungsaufwand ist geringer geworden; zahlreiche Einrichtungen werden weiterhin im Wege der Mischfinanzierung unterhalten, auch wenn entsprechende Vereinbarungen nicht getroffen worden sind", und welche Folgerungen hat die Bundesregierung aus den Beschlüssen des Haushaltsausschusses wie auch aus den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes für die praktische Arbeit gezogen? In welchem Umfang ist der Beschluß der Bundesregierung vom 26. August 1966 über die Vielzahl der vom Bund geförderten kleinen und mittleren Forschungsinstitute und Forschungsstellen durch den Bundesminister für Bildung und Wissenschaft durchgeführt worden? Zu Frage A 167: Aufgrund der Beschlüsse des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages hat die Bundesregierung zunächst Einzelverhandlungen mit den Ländern einzuleiten versucht, die Länder lehnten diese jedoch mit dem Hinweis auf die Flurbereinigungsverhandlungen ab, in denen diese Fragen geklärt werden sollten. In den derzeitigen Bund-Länder-Verhandlungen betr. den Abschluß einer Vereinbarung gem. Artikel 91 b GG sind die Institute, die haushaltsmäßig über der Bagatellgrenze von 1 Million DM liegen, Verhandlungsgegenstand für eine gemeinsame Finanzierung. Ich habe meinerseits die Abgabe zahlreicher kleiner wissenschaftlicher Einrichtungen der DFG angeboten; dies bringt zwar noch keine Lösung hinsichtlich der Mischfinanzierung, wohl aber erhoffe ich eine sachgerechtere verwaltungsmäßige Konzentration. Die Verhandlungen hierüber sind zwischen Bund und Ländern noch nicht abgeschlossen. Zu Frage A 168: Da die meisten der Forschungseinrichtungen, für die eine Umstellung auf Projektförderung oder eine Aufhebung durch den Beschluß vom 26. August 1966 gefordert war, in Mischfinanzierung mit den Ländern betrieben werden, sind für die Durchführung Verhandlungen zwischen Bund und Ländern erforderlich. Diese Verhandlungen laufen noch im Rahmen der angestrebten Bund-Länder-Vereinbarung gem. Artikel 91 b GG. Eine eingehendere Stellungnahme der Bundesregierung wird auf den Bericht des Bundesrechnungshofes, Drucksache 593/72 erfolgen und im Rechnungsprüfungsausschuß behandelt werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 1. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pawelczyk (SPD) (Drucksache 7/77 Frage A 171): Ist die Bundesregierung bereit, einen Betriebsversuch zur Einstellung der Postzustellung an Samstagen im Bereich der Oberpostdirektion Hamburg durchzuführen? Im Rahmen des Gesamtkomplexes „Wegfall der Samstagzustellung" wird auch die Frage regionaler Betriebsversuche geprüft. Zur Frage des örtlichen und zeitlichen Ablaufs eine derartigen Betriebsversuchs kann ich erst Stellung nehmen, wenn dafür die notwendige Abstimmung mit dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg, den Gewerkschaften, den Personalräten und auch mit der Wirtschaft getroffen ist. Für den Fall, daß die Zustellung der normalen Sendungen am Samstag eingestellt werden kann, muß insbesondere die Zustellung der Zeitungen und Zeitschriften neu organisiert werden. Dies ist notwendig, da die sogenannte normale Post nach der derzeitigen Betriebsorganisation, gemeinsam mit den Zeitungen usw. zugestellt wird, diese aber im Verhältnis zur normalen Post den geringeren Anteil darstellen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Februar 1973 527e Ein weiteres Problem liegt darin, daß die am Samstag ankommende, aber nicht mehr zugestellte Post nun am Montag gemeinsam mit der bisherigen Montagspost abgetragen werden muß. Wegen Arbeitszeitvorschriften wird es sich wahrscheinlich nicht vermeiden lassen, daß die Zustellbezirke für den Montag neu abzugrenzen sind. Nicht unerwähnt möchte ich lassen, daß das Problem „Wegfall der Samstagzustellung" natürlich auch Auswirkungen auf die Zustellorganisation des Paket- und Päckchendienstes für den Montag hat. Bei dieser Sachlage hoffe ich auf Ihr Verständnis, daß mir eine ausgewogene und begründete Stellungnahme erst dann möglich ist, wenn für die hier aufgezeigten Fragen und Probleme eine allseits befriedigende Lösung sich abzeichnet. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 2. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen A 173 und 174): Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf Grund des Berufsbildungsgesetzes in einigen Ländern, z. B. in Baden-Württemberg, Vereinbarungen zwischen den Kultusministerien und den zuständigen Stellen über die gemeinsame Durchführung der Abschlußprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen in der Weise geschlossen worden sind, daß in den meisten Fällen nicht mehr die Schulnote, sondern nur nodi die Abschlußnote der Prüfungsausschüsse, d. h. also nur noch die Prüfungsleistung als Kriterium bei der Gesamtbenotung maßgebend sein soll? Beabsichtigt die Bundesregierung, eine alsbaldige Novellierung des Berufsbildungsgesetzes herbeizuführen mit dem Ziel, diese Benachteiligung gegenüber den Berufsschülern zu beseitigen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß in Baden-Württemberg und in Hamburg Vereinbarungen zwischen den Kultusverwaltungen und den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern als nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stellen über eine gemeinsame Durchführung der Abschlußprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen getroffen worden sind. Zweck der Vereinbarungen soll es nach Kenntnis der Bundesregierung sein, die schulischen Prüfungserfahrungen und Prüfungsergebnisse für die Prüfungen der zuständigen Stellen zu nutzen. Dabei gehen die Vorstellungen in Baden-Württemberg weiter als in Hamburg. In Baden-Württemberg soll im Grunde erreicht werden, daß die dort übliche Berufsschulabschlußprüfung gleichzeitig als Teil der Kammerabschlußprüfung angesehen wird. In Hamburg wird der Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung im wesentlichen eingeräumt — die Erstellung der Prüfungsaufgaben für die schriftliche Prüfung, — die Durchführung der schriftlichen Prüfung und — ein diesen Prüfungsteil betreffendes, den Prüfungsausschuß der zuständigen Stelle aber nicht bindendes Vorschlagsrecht für die Noten. Die Anfrage geht offenbar davon aus, daß die Vereinbarungen das Gewicht der Berufsschulen bei den Abschlußprüfungen minderten und daß sie bei der Berücksichtigung der Schulnoten nicht weit genug gingen. Tatsächlich berücksichtigen die Vereinbarungen jedoch die schulischen Leistungen der Auszubildenden in größerem Umfang, als es das Berufsbildungsgesetz verlangt. Die Bundesregierung wird bei der Neufassung des Berufsbildungsgesetzes diese Fragen eingehend und in gründlichen Diskussionen mit allen Beteiligten prüfen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 2. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen A 175 und 176): Gedenkt die Bundesregierung schnellstens etwas gegen die Mißstände in der Ausbildungsförderung zu unternehmen, die nach II 12, 13 Bundesausbildungsförderungsgesetz für Auszubildende mit Familie gegeben sind, um in Zukunft den Lebensunterhalt der Familie des Auszubildenden sicherzustellen? Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die Sozialhilfeträger neben der sozialen Sicherung auch für Lücken in der staatlichen Ausbildungsförderung einzutreten und damit Folgekosten der staatlichen Bildungspolitik zu übernehmen haben? Die Bundesregierung beabsichtigt gegenwärtig nicht, den bisherigen Zustand in dieser Frage zu ändern. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 2. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Anbuhl (SPD) (Drucksache 7/77 Frage A 179): Teilt die Bundesregierung meine Meinung, daß viele junge Leute im nichtstudentischen Bereich des Bildungswesens die Möglichkeiten des Bundesausbildungsförderungsgesetzes aus Mangel an umfangreicher Information nicht nutzen? Es gibt wahrscheinlich solche Fälle. Die Bundesregierung hat aber seit der Verkündung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes im August 1971 die 'Öffentlichkeit durch Herausgabe von breit gestreutem Informationsmaterial wiederholt auf die Möglichkeiten dieses Gesetzes hingewiesen. So hat das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit dem bis Dezember 1972 zuständigen Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit Faltblätter, Informationsbroschüren und Textausgaben — zum Teil in großen Auflagen — hergestellt und verteilt. Auch die Tageszeitungen haben über das Ausbildungsförderungsgesetz und seine Möglichkeiten für Schüler und Studenten berichtet. Die Bundesregierung darf daher davon ausgehen, daß nicht nur Studenten, sondern auch Eltern, Schüler und Lehrer wenigstens so weit unterrichtet sind, daß sie im Bedarfsfall Anlaß haben, sich nach den Mög- 528* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Februar 1973 lichkeiten des Gesetzes zu erkundigen oder daraus hinzuweisen. Die Tatsache, daß die Zahl der Schüler, die Ausbildungsförderung erhalten, bereits im ersten Jahr nach Verkündung des Gesetzes auf rd. 174 000 angestiegen ist, spricht jedenfalls gegen die Annahme, daß es von vielen Schülern aus Mangel an umfangreicher Information nicht genutzt werde. Auch das Ergebnis einer Erhebung an den Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen spricht dagegen, daß es zahlreiche Fälle mangelnder Information gibt. Im Juni 1972 erhielten dort bereits 34,8 v. H. der für eine Förderung in Betracht kommenden Schüler Ausbildungsförderung. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 2. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen A 180 und 181) : Wieviel Wohnheimplätze für Studenten stehen derzeit in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung, und in welcher Weise gedenkt die Bundesregierung, dein „Düsseldorfer Wohnheimplan" des Deutschen Studentenwerks, der für ca. 30 % der Studenten Plätze in Wohnheimen fordert, gerecht zu werden? Ist die Bundesregierung bereit, die Forderungen des Geschäftsführenden Ausschusses des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken vom 8. Dezember 1972 zur Behebung der Wohnungsnot der Studenten tatkräftig zu unterstützen? Zu Frage A 180: Zur Zeit gibt es etwa 67 000 Wohnheimplätze, in denen rund 11 % der Studenten Aufnahme finden können; eine genaue Bestandserhebung ist im Gange. Mit ungefähr einer Verdoppelung der IstAusgaben für die Studentenwohnraumförderung von 1971 auf 1972 (rd. 59 Millionen DM) hat die Bundesregierung einen wirksamen Beitrag hierzu geleistet. Im Bundeshaushaltsplan 1973 und im Finanzplan bis 1976 werden ihre weiteren Anstrengungen zum Ausdruck kommen. Durch ihre Initiative zur Vereinbarung neuer Förderungsrichtlinien mit den Ländern hat die Bundesregierung im übrigen die Voraussetzungen dafür geschaffen, daß — eine mit dem Hochschulausbau abgestimmte Studentenwohnraumbauplanung vernünftige Schwerpunkte setzen kann, — die einzelnen Vorhaben wirtschaftlich geplant und durchgeführt werden. Über die weitere Entwicklung wird im Rahmen des Bildungsgesamtplans zu entscheiden sein. Zu Frage A 181: Die als unterstützungsbedürftig bezeichneten Forderungen hat bereits die vorige Bundesregierung weitgehend erfüllt. Neue Studentenwohnraumförderungsrichtlinien, die gemeinsam mit den Ländern erarbeitet worden sind, ermöglichen die Abstimmung der Ausbauplanung im Hochschul- und Wohnheimbereich. Zahlreiche Hochschulen außerhalb der Hochschul-Ballungszentren hat die Bundesregierung — insbesondere im Fachhochschulbereich — seit 1969 in die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau einbezogen. In „Neugründungsstädten" wurden 1972 rund 4000 Wohnheimplätze gefördert, mit dem Bau von mehr als 500 Plätzen für verheiratete Studenten — auch für solche mit Kindern — wurde begonnen. . Nach der neuen Regelung können Private — sogar bei Senkung der erforderlichen Eigenbeteiligung — Wohnheimträger sein, Eigentumswohnungen zur Vermietung an Studenten und zusätzliche Zimmer in Wohnbauten mitfinanziert werden. Schließlich begünstigt der Bund den Studentenwohnraumbau auch durch das „Grundstücksverbilligungsgesetz" von 1971. Unabhängig von allen bereits getroffenen Maßnahmen ist die Bundesregierung selbstverständlich für jede sachliche Unterstützung ihrer Aktivitäten in der Öffentlichkeit dankbar. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner vom 1. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen B 20 und 21): Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß mit Dieselöl betriebene Wassersportfahrzeuge ohne Rücksicht darauf von der Mineralölsteuer befreit sind, ob sie auf ausländischen oder inländischen Gewässern gefahren werden? Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung hinsichtlich der Motive und der Beibehaltung dieser Mineralölsteuerbefreiung? Die Bundesregierung hält es nicht mehr für gerechtfertigt, daß Wassersportfahrzeuge auch im Inland von der Mineralölsteuer für Dieselkraftstoff befreit sind. Eine entsprechende Änderung des § 9 Abs. 2 Satz 2 der Durchführungsverordnung zum Mineralölsteuergesetz ist in Vorbereitung. Die bisherige Befreiung ist auf Abkommen mit den Rhein- und anderen Flußanliegerstaaten (Straßburger Gasölabkommen, Handelsverträge) zurückzuführen, nach denen die Binnenschiffahrt von den Abgaben auf Dieselkraftstoff freizustellen ist. Aus Gründen der Gleichbehandlung wurde die Befreiung auch auf die nationale Binnenschiffahrt in allen Gewässern ausgedehnt, die im übrigen zuvor schon entsprechende Beihilfen für den Treibstoffverbrauch erhielt. Die genannten Abkommen bezwecken aber allein die Befreiung der gewerblichen Schiffahrt. Da es bei ihrem Abschluß praktisch noch keine aufwendigen, mit Dieselkraftstoff betriebenen Wassersportfahrzeuge gab, wurden diese nicht ausdrücklich von der Befreiung ausgenommen. Wegen der steigenden Zahl dieser Boote ist die Befreiung bereits als problematisch und ungerechtfertigt erkannt worden. Sie soll deshalb ausdrücklich auf die gewerbliche Schiffahrt beschränkt werden. Dies stimmt mit den Vorstellungen der EG-Kommission Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Februar 1973 529` über eine harmonisierte Mineralölsteuer überein und entspricht auch der Praxis anderer Rheinanliegerstaaten. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekrertärs Porzner vom 1. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Waigel (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen B 22 und 23) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß Wanderimkereien in den Nutzen des Gasöl-Verwendungsgesetzes kommen? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, die Wanderimkereien auf Grund des Wertes für die Landschaft und die Bodenbewirtschaftung in das Gasöl-Verwendungsgesetz einzubeziehen? Imker gehören nicht zum Kreis der begünstigten Betriebe nach dem Gasöl-Verwendungsgesetz — Landwirtschaft (GVL). Bei den vom GVL begünstigten Betrieben nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 a des Gesetzes handelt es sich um Betriebe, aus denen natürliche Personen Einkünfte nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes beziehen; da Imker aber nicht unter diese Bestimmung fallen, sondern in Nr. 2 des § 13 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes aufgeführt sind, gehören sie nicht zu dem Kreis der Begünstigten. Die Frage der Einbeziehung von Wanderimkereien in die Begünstigung nach dem GVL ist bereits von verschiedenen Seiten an die Bundesregierung herangetragen worden. Sie prüft zur Zeit, ob eine Einbeziehung der Wanderimkereien in das GVL begründet wäre. Anlage 16 Zusätzliche Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 5. Februar 1973 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dreyer (CDU/CSU) *): Die Verordnung 974/71 tritt außer Kraft, sobald die betreffenden Mitgliedstaaten eine neue Parität ihrer Währung beim Internationalen Währungsfonds anmelden. Die in Artikel 2 der VO 974/71 enthaltene Anpassungsregelung hat sich in der Praxis bewährt. Da die Anpassung der Ausgleichsbeträge vorgenommen werden muß, sobald die Kursentwicklung um mindestens einen Punkt von dem für die vorhergehende Festsetzung zugrundegelegten Prozentsatz abweicht, kann es zu der von Ihnen genannten höheren Abweichung von 2 % und mehr nicht kommen. Eine Verringerung des Anpassungssatzes von 1 % ist nicht vertretbar, da sonst die Ausgleichsbeträge ständig geändert werden müßten. *) Siehe 11. Sitzung, Seite 409 B
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Klaus Dieter Arndt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Die deutsche Öffentlichkeit hat den Sachverständigenrat kennen und schätzen gelernt. Sie weiß von seinen Jahresgutachten.
    Die Jahresgutachten des Sachverständigenrates hatten bisher ein erstes Kapitel „Zur Konjunkturlage" — internationale und nationale Szenerie. Das hat sich geändert. In seinem neuesten Jahresgutachten 1972 — Drucksache 7/2 — ist das erste Kapitel nicht mehr die weltweite Lage, sondern das erste Kapitel heißt: „Auf dem Wege zu einer euro-



    Dr. Arndt (Berlin)

    päischen Wirtschafts- und Währungsunion". Es ist der Untersuchung vorangestellt.
    Die Beschreibung dieses Weges hat der Sachverständigenrat mit Unterüberschriften gepflastert. Eine heißt: „Europäische Tatsachen". Diese Tatsachen sind Zollunion, gemeinsamer Agrarmarkt, Freizügigkeit aller Arbeitnehmer; sie sind durchgehende Einführung der Mehrwertsteuer in allen neun Ländern der Gemeinschaft, Gemeinschaftsverantwortlichkeit für die Handelspolitik, weite Zuständigkeiten im Bereich der Wettbewerbspolitik, in der Politik der Beihilfen. Das sind die europäischen Tatsachen, Tatsachen von Messina, von Rom.
    Es sind neue hinzugekommen, nämlich die Tatsachen der Gipfelkonferenz von Den Haag:

    (Abg. Wehner: Sehr wahr!)

    Kein Kleineuropa mehr, dafür ein Europa erweitert um Irland, England, Dänemark; offen für jedes frei regierte Land auf diesem Kontinent.
    Die Beschreibung der Wegstrecke durch die Gutachter — eine sehr freimütige und umfassende Beschreibung — hat noch andere Unterüberschriften. Eine heißt: „Die Lücke zwischen dem Verlust an nationaler Autonomie und gemeinschaftlichem Handeln", oder die Lücke zwischen dem, was die Gemeinschaft stabilitätspolitisch schon tun kann, und dem, was die einzelnen Länder nicht mehr zu tun vermögen. Diese Lücke besteht zwischen der Wirtschafts- und der Währungspolitik, sie besteht aber auch innerhalb der Währungspolitik, sie besteht auch innerhalb der Wirtschaftspolitik. Es ist eine Lücke zwischen Zielen und Aktionen.
    Europa hat gemeinsame Ziele. Europa hat auch gemeinschaftliche Organe, aber noch fehlt es diesen Organen an Macht, mitunter auch an Freude und Wille zum Handeln, zur Macht. Von dieser Lücke und in dieser Lücke lebt allerhand: z. B. der EuroDollarmarkt — 90 Milliarden Dollar, und fast alles davon eigene Geldschöpfung — natürlich auch diejenigen, die die „Wohnsitze" von Bankguthaben zwischen den europäischen Bankplätzen verlagern. Genau in dieser Lücke zwischen dem gemeinsamen europäischen Ziel und dem raschen gemeinschaftlichen Handeln hatten sich in den letzten Wochen die Bundesregierung, die französische Regierung und die europäische Kommission zu bewegen. Es ist die Auffassung auch der sozialdemokratischen Fraktion, daß sich alle drei in dieser Lücke meisterhaft bewegt haben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Unser besonderer Dank gebührt dem Wirtschaftsminister und dem Finanzminister und ihren engsten Mitarbeitern. Dazu vielleicht ein Zitat aus einem Buch „Strategie des Gleichgewichts":
    In jedem Fall ist klar, daß unsere Außenwirtschafts- und Außenwährungspolitik eines der wichtigsten Instrumente deutscher Außenpolitik geworden ist im Verhältnis zum Westen wie zum Osten wie zur Dritten Welt. Das Instrument bedarf in seiner Handhabung bewußt ausgeübter außenpolitischer Kontrolle und Beeinflussung.
    Der Autor: Helmut Schmidt.
    Die währungspolitischen Entscheidungen der letzten Tage für den Dollar und für den Yen auf „Veränderung" und für die maßgeblichen europäischen Währungen auf „keine Veränderung" begrüßen wir Sozialdemokraten auch aus folgenden Gründen. Erstens scheint doch eine der großen Streitfragen der Weltwährungsreform der Lösung nähergebracht worden zu sein, nämlich die Frage: Wann hat eine Währung aufzuwerten, und wann hat eine Währung abzuwerten? Dies hat in praktischem Handeln erneut eine Antwort gefunden. Wir hoffen, daß dieser erneute Erfolg auch die juristische Definition des schwierigen Falles in der „Gruppe der 20" erleichtert.
    Das Zweite ist: Die amerikanische Regierung hat den neuen Wechselkurs des Dollars nicht nur in Goldpreisveränderung ausgedrückt, sondern auch in Veränderung der Sonderziehungsrechte von 0,9 auf 0,8. Wir hoffen, daß dieser neue Maßstab einer vernünftigen und planvollen internationalen Währungspolitik sich nach und nach durchsetzt. Wir unterstützen dabei die Bemühungen des amerikanischen Kongresses, diese Sonderziehungsrechte als internationales Zahlungsmittel zwischen den Notenbanken voll zu etablieren, insbesondere auch die Anstrengungen des zuständigen Unterausschusses unter seinem Vorsitzenden Reuss. Zur Zeit sind die Sonderziehungsrechte weitgehend als internationales Zahlungsmittel ungenutzt wegen ihrer verhängnisvollen Bindung an einen irrealen blockierenden Goldpreis.
    Drittens bedeuten die Wechselkursbeschlüsse der letzten Tage auch für die Konvertierung der riesigen Dollarüberhänge, einen Schritt nach vorn. Das ist eines der großen Probleme der Weltwährungsreform. Seine Lösung hängt weniger von Kunstgriffen in der Technik der Konsolidierung ab als davon, daß die amerikanische Handelsbilanz nach und nach von einem kriegsbedingten Defizit in einen friedensstabilisierten Überschuß hineinwächst.
    Da hilft Währungspolitik doppelt, sie begrenzt das Wachstum der amerikanischen Einfuhren, verstärkt das Wachstum der Ausfuhren und lenkt außerdem die Investitionsentscheidungen der großen amerikanischen Unternehmen stärker in das eigene Land, stärker auf die eigenen Probleme und auf die eigenen Arbeitsplätze.
    Viertens. Neben diesen Fortschritten und Hoffnungen für internationale Währungsreform und für amerikanische Stabilität: die europäische Koordination. Herr Dr. Sprung, sie war eng und sie war gut. Sie war so eng, daß zeitweise gemeinsame europäische Währungsbeschlüsse greifbar zu sein schienen. Allein daß dies möglich war, ist eine neue europäische Tatsache im Sinne des Sachverständigenrats.

    (Abg. Wehner: Sehr wahr!)

    In wenigen Wochen wird der europäische Währungsfonds arbeiten. Man kann darüber denken, wie man will, aber es ist für diesen Währungsfonds eine gute Ausgangsinformation, daß das möglich ist;

    (Beifall bei den Regierungsparteien)




    Dr. Arndt (Berlin)

    denn wir wollen für den Fonds eine Eigendynamik. Wir wollen, daß er arbeiten, daß er gemeinschaftlich entscheiden kann. Sicherlich — Herr Dr. Sprung hat das auch gesagt — ist diese europäische Schlange im Tunnel noch ein seltsames Tier. Zeitweise war mehr Schlange draußen als drinnen: die Dänen waren drinnen, die Deutschen waren drinnen, die Engländer waren ganz draußen, die Iren waren ganz draußen und die anderen zum Teil innen und zum Teil draußen - ein seltsames Reptil. Aber auch das ist nach den währungspolitischen Entscheidungen besser geworden. England ist noch draußen, Italien ist draußen, aber die anderen sind im Tunnel. Man wird Italien wie England zugestehen müssen, daß sie besondere Probleme haben: Schottland, Irland, Nordirland; Süditalien. Das sind Probleme, die nicht mit einer europäischen Regionalpolitik allein zu lösen sein werden, so großzügig sie auch immer dotiert sein mag. Es wird auch anderer Wechselkurse bedürfen, und es ist besser, wenn sie vor der gemeinsamen Steuerung festgesetzt worden als später. Doch es wird gemeinsame Wechselkurse geben; die Entscheidung wird morgen oder übermorgen fallen. Die berühmte Lücke beginnt sich zu schließen. „Europa" ist ein langer Marsch, man braucht für ihn einen langen Atem, keine Ungeduld, vor allen Dingen keine Ultimaten, keine Pressionen. Die Bunregierung hat diesen Atem, und das ist gut für Europa.
    Was bleibt außerdem? Graf Lambsdorff hat es gesagt: Zinspolitik. Wir, die Fraktionen der FDP und SPD, wollen heute das Bardepot-Gesetz einbringen, das verstärkte Möglichkeiten bietet. Es ist eine Unterstützung der Bundesbank. Es soll ihr ermöglichen, den Inlandzins stabilitätspolitisch höher zu halten, als das zahlungsbilanzpolitisch an sich möglich ist. Die beste Zeit, die zu verabschieden, ist eine ruhige Zeit wie heute. Dieses Gesetz kommt in einem Eilverfahren zu einem guten Zeitpunkt.
    Dennoch gibt es etwas zum Punkte „Bardepot" zu sagen. Im Bundesbankbericht vom Dezember vorigen Jahres ist ausgeführt, daß das alte Bardepot „zu 50 %" eine Zinsbarriere darstellt, deren Wirksamkeit getestet wurde: mit einer ersten Diskonterhöhung am 9. Oktober, mit einer zweiten am 3. November, mit einer dritten am 1. Dezember. Der Bericht über den letzten Test ist noch nicht heraus, nämlich den Test, der das deutsche Zinsniveau im Verhältnis zum amerikanischen trotz Bardepot zu hoch trieb.
    Wenn wir Parlamentarier der Deutschen Bundesbank dieses Mittel zur Verfügung stellen, sie ermächtigen, es im geeigneten Zeitraum zur hundertprozentigen Blockierung von Auslandskrediten anzuwenden, so haben wir einen Wunsch: daß die Bundesbank das Instrument nutzt, aber nicht abnutzt, damit die Möglichkeiten des Gesetzgebers und die Möglichkeiten der Bundesregierung für Liquiditätspolitik nicht verschüttet werden.

    (Zustimmung des Abg. Wehner.)

    Das zweite, was noch bleibt, ist Handelspolitik. Die europäische Kommission hat mehrfach versucht, in der gegenwärtigen Lage eine generelle Zollsenkung im Ministerrat und auch eine Erhöhung der
    Zollkontingente für Entwicklungsländer durchzubringen. Sie hat dabei die Unterstützung der Bundesregierung, und Kommission wie Bundesregierung haben dabei die volle Unterstützung der sozialdemokratischen Fraktion. Das wäre ein gutes Zeichen, auch für die kommenden handelspolitischen Verhandlungen, wenn Europa gewillt wäre, seiner Stärke entsprechend verantwortlich zu handeln. Verantwortlich handeln heißt nämlich in erster Linie mit Hinblick auf den amerikanischen Kongreß handeln, auf den es bei Vereinbarungen in diesem Fall fast allein ankommt.
    Dieses Zusammenspiel von europäischer Politik, atlantischer Gemeinsamkeit und dabei immer auch Schutz für die eigene Wirtschaft verlangt, eben die Suche nach ständiger Interessenidentität. Das ist das Geschäft der Währungspolitik: keine Drohungen, keine Kanonenboot-Ideen, keine scharfen Kritiken an ausländischen Interessen, die ja Interessen von Ländern sind, die in der Regel schwerwiegendere Probleme haben als wir, sondern Suchen nach Punkten der Gemeinsamkeit wie es in dem vorhin erwähnten Buch heißt: Währungspolitik bedarf der bewußten außenpolitischen Kontrolle.
    Wir haben das größte Interesse daran, daß die Vereinigten Staaten wieder auf ihre eigenen Füße kommen, daß sie auch wirtschaftlich sich aus ihren Schwierigkeiten voll herausarbeiten. Wir haben ein großes Interesse, daß die Entwicklung der französischen Wirtschaft gut weitergeht. Denn nur wenn beides zusammen möglich ist, wird auch eine Stärkung Europas möglich sein und wird niemand etwas dagegen haben, daß auch die deutschen Arbeitnehmer, daß auch die deutschen Unternehmen in dieser Welt weiter vorankommen.
    Dieses praktische Ziel ist in den letzten Wochen erreicht worden. Die sozialdemokratische Fraktion ist der Bundesregierung für diese Maßnahmen zu Dank verpflichtet.

    (Beifall bei der SPD.)

    Die Bundesregierung kann sicher sein, daß sie bei kommenden Krisen dieser Art, Krisen, in denen ja nicht Menschen ihren Wohnsitz verlassen müssen — man muß ja den Begriff der Währungskrise in Relation zu anderen Problemen auf dieser Welt sehen —, sondern Krisen, in denen Guthaben transferiert werden, bei der sozialdemokratischen Fraktion auf dieselbe Nervenstärke vertrauen kann wie die, die sie selbst bewiesen hat.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Debatte.
Es ist vorgeschlagen, den Gesetzentwurf zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes dem Ausschuß für Wirtschaft — federführend —, dem Finanzausschuß — mitberatend — und dem Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Stimmenthaltungen? — Bei einer Stimmenthaltung ist die Überweisung beschlossen.



Präsident Frau Renger
Ich rufe nunmehr die Punkte 2 und 3 der Tagesordnung auf:
Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Ausschusses nach Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß)

— Drucksache 7/174 —
Wahl der Vertreter der Bundesrepublik
Deutschland im Europäischen Parlament
— Drucksache 7/175 —
Wer den dazu vorliegenden Anträgen auf den Drucksachen 7/174 und 7/175 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Stimmenthaltungen? — Keine Stimmenthaltungen. Es ist so beschlossen. Damit sind die vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Vermittlungsausschusses und die Vertreter der Bundesrepublik Deutschland im Europäischen Parlament gewählt, und die Fortgeltung der Gemeinsamen Geschäftsordnung des Bundestages und des Bundesrates für den Vermittlungsausschuß ist auch für die 7. Wahlperiode des Bundestages beschlossen.
Meine Damen und Herren, ich rufe jetzt Punkt 1 der Tagesordnung auf:
Fragestunde
— Drucksache 7/156 —
Wir beginnen mit dem Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen. Ich rufe die Frage 1 des Herrn Abgeordneten Walther auf:
Treffen Presseberichte zu, wonach die acht zur Zeit im Kreisflüchtlingsheim in der Stadt Baunatal im Landkreis Kassel untergebrachten ehemaligen DDR-Häftlinge bei ihrem Eintreffen an der Demarkationslinie zur Bundesrepublik Deutschland durch „einen Rechtsanwalt" empfangen wurden und ihnen dabei eine Kur und hohe finanzielle Zuwendungen versprochen wurden, eine echte Betreuung jetzt aber am Instanzenweg scheitert und auch das Versorgungsamt Kassel nicht weiß, ob es für eine Betreuung zuständig ist?
Zur Beantwortung Herr Staatssekretär Herold.

(Unruhe.)

— Meine Damen und Herren, ich bitte sehr herzlich, Platz zu nehmen und sich zu Gesprächen nach hinten zu begeben oder den Saal zu verlassen.

(Abg. Wehner: Die Herren floaten! — Abg. Dr. Barzel: Unilateral oder multilateral?)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Herold


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Walther, es trifft nicht zu, daß den acht ehemaligen DDR-
    Häftlingen, die im Kreiswohnheim in der Stadt Baunatal im Landkreis Kassel untergebracht waren, bei ihrem Eintreffen in der Bundesrepublik mitgeteilt wurde, sie hätten Kuren und hohe finanzielle Zuwendungen zu erwarten. Die Häftlinge kamen im Dezember 1972 bzw. im Januar 1973 in Sammeltransporten aus der DDR-Haft in die Bundesrepublik Deutschland. Um sie auf das vorzubereiten, was sie in der ersten Zeit nach der Übersiedlung in einer völlig anderen Umgebung erwartet, erhielten sie von einem Rechtsanwalt einige Hinweise und Ratschläge, wobei unter anderem erklärt wurde, daß sofortige medizinische Betreuung gewährleistet sei, sofern diese erforderlich wäre; von der Bewilligung von Kuren war dabei nicht die Rede.
    Außerdem wurden Fragen der Regelung möglicher Ansprüche auf Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz angeschnitten. Finanzielle Zuwendungen wurden dabei nicht versprochen. Im übrigen wäre das Versorgungsamt Kassel für eine Betreuung nur zuständig, wenn bei einem der ehemaligen Häftlinge gesundheitliche Schäden vorliegen sollten, die erkennbar auf eine Haft aus politischen Gründen zurückzuführen sind.
    Im weiteren trifft nicht zu, daß eine Betreuung am Instanzenweg scheitert. So wohnen z. B. zur Zeit von den acht Amnestierten nur noch drei in dem Kreiswohnheim in Baunatal; die übrigen sind bereits mit Wohnraum versorgt.
    Von der Möglichkeit, Anträge auf finanzielle Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz zu stellen, haben bisher erst vier der ehemaligen Häftlinge Gebrauch gemacht. In einem Fall wurde vom Regierungspräsidenten in Kassel schon eine Auszahlung angewiesen. In den weiteren vier Fällen liegen dem zuständigen Landratsamt noch keine Anträge vor, obwohl sich die entsprechenden Antragsformulare in den Händen der Betroffenen befinden.
    Abschließend weise ich darauf hin, daß die im Notaufnahmelager Gießen eingerichtete Einweisungsstelle für das Land Hessen auf Grund der Kenntnis der Anfangsschwierigkeiten im November 1972 an alle hessischen Kreiswohnheime mit der Bitte herangetreten ist, eine besondere, intensive Betreuung des hier in Frage stehenden Personenkreises sicherzustellen.