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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 13. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. Februar 1973 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Erhard 495 A Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 495 A Erweiterung der Tagesordnung 496 B Amtliche Mitteilungen 496 C Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung in Verbindung mit Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (SPD, FDP) (Drucksache 7/173) — Erste Beratung — Schmidt, Bundesminister (BMF) . . 497 A Dr. Sprung (CDU/CSU) 499 C Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . 502 B Dr. Arndt (Berlin) (SPD) 505 D Wahl der vom Bundestag zu entsendenden Mitglieder des Vermittlungsausschusses (Drucksache 7/174) 508 A Wahl der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland im Europäischen Parlament (Drucksache 7/175) 508 A Fragestunde (Drucksache 7/156) Frage A 1 des Abg. Walther (SPD) : Presseberichte betr. die Betreuung von ehemaligen DDR-Häftlingen Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 508 B, D Walther (SPD) 508 D Frage A 7 des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) : Durchführung der Berufsgrundbildungsjahr-Anrechnungs-Verordnung Zander, Parl. Staatssekretär (BMBW) 509 A, B Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . 509 B Frage A 8 des Abg. Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) : Bedenken des „Kuratoriums der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung" und „Vorschläge für die Durchführung vordringlicher Maßnahmen" der BundLänder-Kommission für Bildungsplanung Zander, Parl. Staatssekretär (BMBW) 509 C, D, 510 A Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . 509 D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Februar 1973 Fragen A 38 und 39 des Abg. Dr. Emmerlich (SPD) : Realisierung der Verpflichtungen von Unterhaltsschuldnern bei häufigem Wechsel des Arbeitsplatzes — Erstrekkung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen auf künftige Arbeitsverhältnisse des Schuldners Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 510 B, 511 A, B Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 510 D, 511 A Nordlohne (CDU/CSU) 511 B Frage A 40 des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Einführung einer gesetzlichen Haftpflicht für Schäden durch sogenannte Kunstfehler bei ärztlichen Leistungen Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 511 B, D, 512 A Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 511 D Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 512 A Frage A 42 des Abg. Dr. Jobst (CDU/ CSU) : Lohnforderungen der Arbeitnehmer bei Konkurs des Betriebes Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 512 B, D Dr. Jobst (CDU/CSU) 512 D Frage A 78 des Abg. Dr. Wörner (CDU/ CSU) : Berücksichtigung der herausgehobenen Dienststellung und der besonderen Verantwortung der Kompanie- und Batteriefeldwebel in Besoldung und Beförderung Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 513 A, B Dr. Wörner (CDU/CSU) 513 B Frage A 79 des Abg. Grobecker (SPD) : Lieferung von Flugzeugen des Typs Hawker Siddely 748 für Zwecke der Flugvermessung Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 513 C,D, 514 A,C Grobecker (SPD) . . . . . 513 D, 514 A Dr. Wörner (CDU/CSU) 514 B Frage A 80 des Abg. Reiser (SPD) : Verteilung der Broschüre ,,Verteidigung + Entspannung = Sicherheit" an Lehrer Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 514 C, 515 A, B, D Reiser (SPD) . . . . . . . . 514 D Damm (CDU/CSU) 515 B Biehle (CDU/CSU) 515 C Dr. Jobst (CDU/CSU) . . . . . 515 D Fragen A 81 und 82 des Abg. Möhring (SPD) : Kauf von gebrauchten Bundeswehr-Uniformteilen Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 516B, D, 517 A, B, C Möhring (SPD) 516 C, D Heyen (SPD) . . . . . . . . 517 B Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 517 C Frage A 6 des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Übereinkunft zwischen den Rundfunkanstalten und der Deutschen Bundespost betr. die Errichtung von Füllsendern Dr. Hauff, Parl. Staatssekretär (BMFT/BMP) 518 A, B, C Härzschel (CDU/CSU) 518 A, B Biehle (CDU/CSU) 518 C Fragen A 55 und 56 des Abg. Biehle (CDU/CSU) : Pressemeldungen über Gasvergiftungen in Playa del Inglés auf den Kanarischen Inseln Grüner, Parl. Staatssekretär (BMW) . 518 D, 519 A, B, C Biehle (CDU/CSU) 519 A, B Frage A 58 des Abg. Immer (SPD) : Einstellung der Förderung strukturschwacher Gebiete nach dem Investitionsförderungsprogramm zugunsten bisher benachteiligter Gebiete Grüner, Parl. Staatssekretär (BMW) 519 D, 520 A Immer (SPD) . . . . . . 519 D, 520 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Februar 1973 Frage A 59 des Abg. Kahn-Ackermann (SPD) : Förderungsmaßnahmen in den traditionellen Schwerpunkten des südbayerischen Fremdenverkehrs Grüner, Parl. Staatssekretär (BMW) 520 B, C Kahn-Ackermann (SPD) . . . . . 520 C Fragen A 62 und 63 der Abg. Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) : Gemeinsame Aktionen des Interministeriellen Ausschusses für Verbraucherfragen, des Verbraucherausschusses beim Bundesernährungsminister, des Länderausschusses für Verbraucherfragen und des Verbraucherbeirats — Leistungen des Verbraucherbeirats Grüner, Parl. Staatssekretär (BMW) . 520 D, 521 A, B, C Frau Dr. Riedel-Martiny (SPD) . . 521 A, C Nächste Sitzung . . . . . . . . . . 521 D Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 523* A Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 45 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) betr. Entschädigung von Verbrechensopfern . . . . . . . 523* C Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 158 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) betr. eine wissenschaftliche Arbeit von Karl Wilhelm Fricke über die politische Verfolgung in der DDR . . . 523* C Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Fragen A 159 und 160 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Schneider (CDU/CSU) betr. Eingliederung der von der „DDR" amnestierten Häftlinge in der Bundesrepublik Deutschland — Straftaten und Strafhöhe . . . . . . . . . . 523* D Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Fragen A 161 und 162 — Drucksache 7/77 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. Zahl der wegen krimineller Straftaten verurteilten und in die Bundesrepublik Deutschland entlassenen DDR-Häftlinge — Höhe des für die Freilassung dieser Häftlinge gezahlten Betrages 524* D Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage A 163 — Drucksache 7/77 — des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. Belästigung von Bundesbürgern durch Organe der DDR . . . . . . . . . 525* A Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 165 und 166 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) betr. Zielvorstellungen der Bundesregierung für ein mittel- und langfristiges Raumfahrtprogramm — Trägerraketen Europa II und III, PostApollo-Programm und Bildung einer zentralen europäischen Raumfahrtbehörde . 525* C Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 167 und 168 — Drucksache 7/77 — der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/CSU) betr. Bemerkungen des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1970 — Folgerungen der Bundesregierung hieraus und aus den Beschlüssen des Haushaltsausschusses — Beschluß der Bundesregierung betr. die vom Bund geförderten kleinen und mittleren Forschungsinstitute und Forschungsstellen 526* B Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 171 — Drucksache 7/77 — des Abg. Pawelczyk (SPD) betr. Betriebsversuch zur Einstellung der Postzustellung an Samstagen . . 526* D Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Fragen A 173 und 174 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Jenninger (CDU/CSU) betr. Vereinbarungen über die gemeinsame Durchführung der Abschlußprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen — Novellierung des Berufsbildungsgesetzes . . . . . . . . 527* A Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Fragen A 175 und 176 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) betr. Mißstände in der Aus- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Februar 1973 bildungsförderung für Auszubildende mit Familie und Eintreten der Sozialhilfeträger für Lücken in der staatlichen Ausbildungsförderung 527* C Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage A 179 — Drucksache 7/77 — des Abg. Anbuhl (SPD) betr Informationen über die Möglichkeiten des Bundesausbildungsförderungsgesetzes für Schüler 527* D Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Fragen A 180 und 181 — Drucksache 7/77 — des Abg. Baier (CDU/ CSU) betr. Wohnheimplätze für Studenten — „Düsseldorfer Wohnheimplan" des Deutschen Studentenwerks — Behebung der Wohnungsnot der Studenten . . . 528* A Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner (BMF) auf die Fragen B 20 und 21 — Drucksache 7/77 — des Abg. Link (CDU/ CSU) betr. Mineralölsteuerbefreiung für mit Dieselöl betriebene Wassersportfahrzeuge 528* C Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner (BMF) auf die Fragen B 22 und 23 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Waigel (CDU/CSU) betr. Einbeziehung der Wanderimkereien in das Gasöl-Verwendungsgesetz 529* A Anlage 16 Zusätzliche Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Zusatzfrage des Abg. Dreyer (CDU/CSU) betr. den Übergangscharakter der EWG-Verordnung 974/71 529* C Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Februar 1973 495 13. Sitzung Bonn, den 14. Februar 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 10. Sitzung, Seite 345 A, Zeile 20: Zwischen den Wörtern „Kriegseintritt" und „übernommenen" ist einzufügen „und durch Kriegsausgang". 12. Sitzung, Seite 440 A, zwölfte Zeile der Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl: statt „Mieter" „Vermieter". Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach* 16.2. Adams * 16.2. Dr. Aigner * 16.2. Dr. Artzinger * 16.2. von Alten-Nordheim 12.3. Dr. Bangemann 24.2. Dr. Becker (Mönchengladbach) 14.2. Behrendt * 16. 2. Dr. von Bismarck 14.2. Bremer 14.2. von Bockelberg 14.2. Buchstaller 17. 2. Dr. Burgbacher * 16.2. Engholm 14.2. Fellermaier * 16.2. Flämig * 16.2. Gerlach (Emsland) * 16.2. Dr. Häfele 14.2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 16.2. Kiep 23.2. Köster 14.2. Dr. Kreile 16.2. Freiherr von Kühlmann-Stumm 18. 2. Lange * 16.2. Lautenschlager * 16.2. Lemmrich*** 16.2. Lücker (München) * 16. 2. Dr. Martin 17. 2. Memmel* 16.2. Frau Dr. Orth * 16.2. Pieroth 14.2. Scheu 14.2. Schmöle 14.2. Dr. Schröder (Düsseldorf) 16.2. Dr. Schulz (Berlin) 23.2. Schwabe * 16.2. Dr. Schwörer * 16.2. Seefeld* 16.2. Springorum * 16.2. Dr. Starke (Franken) * 16.2. Dr. Todenhoefer 15.3. Vogt 14.2. Dr. Wagner (Trier) * 14.2. Weber (Heidelberg) 17.2. Frau Will-Feld 24.2. Wischnewski 23.2. Wolfram* 16.2. Baron von Wrangel 24. 2. Dr. Zeitel 14.2. Zoglmann 14.2. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 1. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage A 45) : Ist damit zu rechnen, daß die Bundesregierung Vorschläge erarbeiten wird, die eine Entschädigung der Opfer von Verbrechen aus öffentlichen Mitteln zum Ziel haben? Die Bundesregierung mißt der Entschädigung von Verbrechensopfern große Bedeutung bei. Inzwischen haben wir zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung einen Gesetzentwurf ausgearbeitet. Zur Zeit wird dieser Entwurf mit allen Beteiligten abgestimmt. Wir sind bemüht, den Gesetzentwurf so rasch als möglich im Bundestag einzubringen. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 2. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Klein (Göttingen) (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage A 158) : Welche Bewandtnis hat es mit einer wissenschaftlichen Arbeit von Karl Wilhelm Fricke über die politische Verfolgung in der DDR, deren Druckfahnen nach einer Meldung der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 5. Januar 1973 in den Schubladen des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen vergilben? Die Darstellung zu dem Komplex der politischen Verfolgung in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. in der DDR seit 1945 ist bisher noch nicht abgeschlossen. Der von Ihnen genannte Publizist arbeitet seit 1960 an dieser sehr umfangreichen Dokumentation, von der einige Teile vorliegen. Eine Entscheidung darüber, ob und in welcher Form die Arbeit veröffentlicht oder auf andere Weise zugänglich gehalten wird, ist noch nicht getroffen, weil zuvor das Gesamtwerk einer kritischen Würdigung unterzogen werden muß. In diesem Sinne hat Bundesminister Franke den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages bereits am 29. Mai 1970 unterrichtet. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 1. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schneider (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen A 159 und 160) : 524* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Februar 1973 Treffen Pressemeldungen zu, daß bei der Eingliederung der von der „DDR" amnestierten Häftlinge in die Bundesrepublik Deutschland Schwierigkeiten aufgetreten sind, welcher Art waren diese Schwierigkeiten, und mit welchen Maßnahmen versucht die Bundesregierung die gesellschaftliche Eingliederung der „DDR"- Häftlinge zu erleichtern? Ist der Bundesregierung bekannt, auf Grund welcher Taten und zu welchen Strafen die Häftlinge in der „DDR" im einzelnen verurteilt wurden? Zu Frage A 159: Nach den Feststellungen des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit sind bisher keine Schwierigkeiten bei der beruflichen Eingliederung der von der DDR amnestierten Häftlinge bekanntgeworden. Den Amnestierten stellt die Bundesanstalt ihre Beratungs- und Vermittlungsdienste sowie die erforderlichen finanziellen Hilfen nach dem Arbeitsförderungsgesetz gezielt zur Verfügung. Das sind u. a. Eingliederungsbeihilfen, Einarbeitungszuschüsse und Leistungen zur Förderung der beruflichen Bildung. Die Bundesanstalt für Arbeit hat dafür im Notaufnahmelager Gießen eine besondere Außenstelle eingerichtet. Diese stellt auch den Kontakt zum Arbeitsamt am neuen Wohnort des Amnestierten her. Alle Personen, die das Notaufnahmelager verlassen, erhalten die Begrüßungsgabe der Bundesregierung in Höhe von 150,00 DM. Bis zur Arbeitsvermittlung zahlen die örtlichen Arbeitsämter Arbeitslosengeld. Soweit die Amnestierten zuletzt aus politischen Gründen in Haft waren, erhalten sie in den meisten Ländern schon vor der Ausstellung der Häftlingsbescheinigung die für sie im Heimkehrergesetz vorgesehenen Leistungen (200,00 DM Entlassungsgeld, 300,00 DM Übergangsbeihilfe). Nach endgültiger Feststellung der Häftlingseigenschaft stehen ihnen die Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz zu. Unabhängig hiervon erhalten alle aus der DDR kommenden Personen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz, dem Flüchtlingshilfegesetz, dem Bundesausbildungsförderungsgesetz und anderen einschlägigen Betreuungsgesetzen. Zu Frage A 160: Die Bundesregierung hat keine amtlichen oder anderweitig verbindlichen Unterlagen über Straftaten und Strafhöhe der in die Bundesrepublik ausgereisten amnestierten DDR-Bürger. Sie ist im wesentlichen auf die eigenen Angaben der Entlassenen angewiesen, die nach ihrem Eintreffen mehrfach eingehend über ihre persönlichen Verhältnisse befragt werden. Das Risiko, auf diese Weise die Unwahrheit zu erfragen, ist erfahrungsgemäß gering, da die Befragten unter dem Eindruck der für sie meist völlig neuen Lebensverhältnisse in der Regel mitteilungsbereit sind. Die so gewonnenen Aussagen haben sich in den meisten Fällen als zuverlässig erwiesen. Die erste Überprüfung der in der Zeit vom 7. November bis 15. Januar in Sammeltransporten in der Bundesrepublik eingetroffenen 1771 amnestierten DDR-Bürger hat folgendes ergeben: Die Mehrzahl der Entlassenen von rd. 87 °/o war in der DDR zuletzt wegen politischer Straftaten verurteilt. Ein kleinerer Teil dieses Personenkreises hatte daneben nichtpolitische Vorstrafen oder war zuletzt auch in Haft wegen nichtpolitischer Straftaten, die im Zusammenhang mit politischen Straftaten standen. 13 % der Entlassenen waren wegen nichtpolitischer Straftaten verurteilt. Unter den politischen Straftatbeständen steht versuchte Republikflucht und Beihilfe zur Republikflucht im Vordergrund. Ferner treten Spionage, Fahnenflucht, Hetze und Staatsverleumdung, Gefangenenmeuterei und verwandte Tatbestände auf. Unter den nichtpolitischen Tatbeständen überwiegen Eigentums- und Vermögensdelikte, meistens im einfachen Fall. Verurteilungen erfolgten ferner wegen Körperverletzung, Arbeitsbummelei, Widerstand gegen staatliche Organe, in geringem Umfang auch wegen anderer Vergehen. Verurteilungen wegen Kapitalverbrechen sind nicht bekanntgeworden. Die Strafhöhe der amnestierten Freiheitsstrafen lag bei rd. 75 Prozent der Entlassenen unter 2 Jahren Freiheitsentzug. Etwa 25 Prozent hatten Strafen von mehr als 2 Jahren Freiheitsentzug erhalten. Vereinzelt waren Freiheitsstrafen von mehr als 10 Jahren oder lebenslänglich verhängt worden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 1. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen A 161 und 162) : Wie viele der auf Grund von Verhandlungen in der letzten Zeit freigelassenen und in die Bundesrepublik Deutschland entlassenen DDR-Häftlinge sind wegen eindeutig krimineller Straftaten verurteilt worden? Welchen Betrag hat die Bundesrepublik Deutschland für die Freilassung dieser Häftlinge an die DDR-Regierung geleistet? Zu Frage A 161: Im Rahmen der mit Beschluß des Staatsrats der DDR vom 6. Oktober 1972 verkündeten Amnestie sind 316 ehemalige Häftlinge, die überwiegend ihren Wohnsitz vor der Inhaftierung in der Bundesrepublik oder in Berlin (West) gehabt haben, als Einzelreisende in den Westen entlassen worden. Unter diesen ehemaligen Häftlingen waren — soweit bekannt — 8 wegen nichtpolitischer Delikte verurteilt. In der Zeit vom 7. November 1972 bis 15. Januar 1973 konnten ferner 1 771 ehemalige DDR-Bürger, die im Rahmen der Staatsratamnestie vom 6. Oktober 1972 auf freien Fuß gesetzt worden waren, in Sammeltransporten in die Bundesrepublik ausreisen. Die Mehrzahl dieser Entlassenen von rd. 87 % war in der DDR zuletzt wegen politischer Straftaten verurteilt. Ein kleinerer Teil dieses Personenkreises hatte daneben nichtpolitische Vorstrafen oder war zuletzt auch in Haft wegen nicht politischer Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Februar 1973 525' Straftaten, die im Zusammenhang mit politischen Straftaten standen. 13% der Entlassenen waren wegen nichtpolitischer Straftaten verurteilt. Zu Frage A 162: Die Freilassung der Häftlinge ist aufgrund des Amnestie-Erlasses des Staatrats der DDR vom 6. Oktober 1972 erfolgt. Erlaß und Durchführung der Amnestie sind von der DDR in keiner Form von Gegenleistungen der Bundesregierung abhängig gemacht worden. Für die Freilassung dieser Häftlinge ist somit von der Bundesregierung keine Gegenleistung erbracht worden. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 1. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage A 163): Hat die Bundesregierung bei ihren bisherigen Verhandlungen dafür Sorge getragen oder was wird sie veranlassen, daß Bundesbürger bei Reisen in die „DDR" nicht durch Organe der .,DDR" belästigt werden oder um ihre persönliche Freiheit bzw. um ihr mitgeführtes Eigentum fürchten müssen? Zunächst erlaube ich mir darauf hinzuweisen, daß der Reiseverkehr zwischen den beiden deutschen Staaten im vergangenen Jahre ein beachtliches Ausmaß erreicht und gegenüber dem Vorjahr erheblich zugenommen hat. Auch ohne Berücksichtigung der Tagesbesuche in Ostberlin sind 1972 rund 1,5 Millionen Westdeutsche in die DDR gereist, dies ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um mehr als 250 000 Personen. Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Verkehrsvertrages ist in der DDR am 16. Oktober 1972 ein Gesetz verabschiedet worden, wonach das ungenehmigte Verlassen der DDR vor dem 1. Januar 1972 nicht mehr strafbar ist. Im allgemeinen erteilen die DDR-Behörden unerwünschten Personen oder solchen, die mit einer Strafverfolgung rechnen müßten, keine Einreisegenehmigung. In der Regel braucht niemand, der die Einreisegenehmigung erhalten hat, um seine persönliche Freiheit zu fürchten. In Ihrer Frage heben Sie offenbar darauf ab, daß die Personen- und Gepäckkontrolle durch die DDR- Behörden bei der Ein- und Ausreise häufig kleinlich gehandhabt werden. Die Bundesregierung hat sich bisher — und wie ich meine mit Erfolg — um eine Verbesserung des Reiseverkehrs zwischen den beiden deutschen Staaten bemüht, sie wird dies auch künftig tun und sie geht davon aus, daß im Zuge der Normalisierung des Verhältnisses zwischen den beiden deutschen Staaten auch manche der derzeitigen Schwierigkeiten entfallen werden. Im übrigen werden nach Einrichtung der ständigen Vertretungen manche Probleme besser als bisher bereinigt werden können. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 1. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage A 165 und 166) : Welche Zielvorstellungen hat die Bundesregierung für ein mittel- und langfristiges Raumfahrtprogramm im nationalen europäischen und transatlantischen Bereich, und wie gedenkt sie die Abstimmung von Basis- und Projektprogramm zu gestalten? Welche Stellung nimmt die Bundesregierung insbesondere zu den Fragen der Weiterentwicklung der Trägerrakete Europa II, die Aufnahme der Entwicklung der Trägerrakete Europa III, der Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland am Post-Apollo-Programm und der Bildung einer zentralen europäischen Raumfahrtbehörde? Zu Frage A 165: Das Weltraumprogramm der Bundesrepublik Deutschland ist auf die folgenden Hauptziele ausgerichtet: — Wirtschaftliche Nutzung der Weltraumtechnik — Wissenschaftliche Erforschung des Weltraums Die Anwendungsmöglichkeiten der Weltraumtechnik sowie die wissenschaftliche Forschung im Weltraum haben vorwiegend internationalen Charakter. Die notwendigen Hilfsmittel sind äußerst kostenintensiv, so daß auch aus diesem Grund ein Zwang zu internationaler Zusammenarbeit besteht. Außerdem lassen sich die in den verschiedenen Industrienationen verfügbaren geistigen und materiellen Kapazitäten im Rahmen von Gemeinschaftsprojekten mit größerer Wirtschaftlichkeit ausnutzen. Die Weltraumprojekte sollen deshalb weitestgehend in internationaler Zusammenarbeit durchgeführt werden und zwar primär in europäischer Zusammenarbeit. Die Europäische Weltraumkonferenz hat daher am 20. Dezember 1972 unter Mitwirkung der deutschen Delegation neben der Bildung einer einheitlichen europäischen Weltraumorganisation unter anderem beschlossen, die europäischen, nationalen Weltraumprogramme so weitgehend und so bald wie sinnvoll möglich in ein gesamteuropäisches Weltraumprogramm zu integrieren und eine Rationalisierung der verschiedenen Satellitenprogramme herbeizuführen. Die Bundesregierung befürwortet darüber hinaus die atlantische Zusammenarbeit, insbesondere durch Beteiligung am Post-Apollo-Programm der NASA. Dies sollte auch nach dem Beschluß der ESC vom 20. Dezember 1972 bevorzugt durch die Zusammenarbeit der einheitlichen europäischen Weltraumorganisation mit entsprechenden amerikanischen Organisationen erfolgen, d. h. die bilaterale Zusammenarbeit einzelner europäischer Staaten mit den USA soll zunehmend in eine multilaterale atlantische Zusammenarbeit übergehen. Unabhängig von der Frage der Durchführung im nationalen oder internationalen Rahmen soll das Basisprogramm sich aus den Erfordernissen des Projektprogramms ableiten. Zu Frage A.166: Zur Beantwortung dieser Frage darf ich auf die Beschlüsse der Europäischen Weltraumkonferenz vom 20. Dezember 1972 in Brüssel verweisen. 526* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Februar 1973 Danach wurde aus technischen, wirtschaftlichen und finanziellen Gründen das Projekt Europa III ab 1. Januar 1973 eingestellt. Im Prinzip wurde ein französischer Vorschlag gebilligt, im europäischen Rahmen eine billigere und technisch weniger anspruchsvolle Trägerrakete der Europa III-Klasse entwickeln zu lassen. Die organisatorische Durchführung sowie die Frage, welche europäische Staaten außer Frankreich, das 60 % der Kosten übernimmt, sich daran beteiligen werden und wie die Finanzierung dieses Projekts im einzelnen aussehen wird, ist noch nicht entschieden. Die Europäische Weltraumkonferenz hat ferner beschlossen, auch einer europäischen Beteiligung am amerikanischen Post-Apollo-Programm im Prinzip zuzustimmen, und zwar in Form der Entwicklung des „Sortie Laboratory" (Forschungs- und Anwendungsmodule) in Europa und durch die Europäer. Auch hier ist die Frage, welche Staaten sich nach welchem Beitragsschlüssel beteiligen, noch offen. An den z. Z. laufenden vorbereitenden Arbeiten beteiligen sich jedoch schon Belgien, Italien, Spanien und die Bundesrepublik Deutschland. Die Europäische Weltraumkonferenz hat weiterhin beschlossen, die Weltraumorganisationen ESRO und ELDO bis zum 1. Januar 1974 zu einer einheitlichen europäischen Weltraumorganisation zu verschmelzen. Damit ist ein von der Bundesrepublik Deutschland seit langem verfolgtes Ziel festgelegt worden. Die organisatorischen Arbeiten für die Gründung einer einheitlichen europäischen Weltraumorganisation sind angelaufen. Eine Übereinstimmung, das Europa II-Programm einzustellen, ist bei den deutsch-französischen Konsultationen am 23. Januar 1973 in Paris erzielt worden. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 1. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen A 167 und 168) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage des Bundesrechnungshofes (Bemerkungen des Bundesrechnungshofes für das Haushaltsjahr 1970, Seite 101) „Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, daß die mehrjährigen Bemühungen des Bundesministers, den Wünschen von Haushaltsausschuß, Bundesregierung und Wissenschaftsrat gerecht zu werden, bisher keinen wesentlichen Erfolg gehabt haben. Weder die Zahl der Zuwendungsempfänger, noch der Verwaltungsaufwand ist geringer geworden; zahlreiche Einrichtungen werden weiterhin im Wege der Mischfinanzierung unterhalten, auch wenn entsprechende Vereinbarungen nicht getroffen worden sind", und welche Folgerungen hat die Bundesregierung aus den Beschlüssen des Haushaltsausschusses wie auch aus den Bemerkungen des Bundesrechnungshofes für die praktische Arbeit gezogen? In welchem Umfang ist der Beschluß der Bundesregierung vom 26. August 1966 über die Vielzahl der vom Bund geförderten kleinen und mittleren Forschungsinstitute und Forschungsstellen durch den Bundesminister für Bildung und Wissenschaft durchgeführt worden? Zu Frage A 167: Aufgrund der Beschlüsse des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages hat die Bundesregierung zunächst Einzelverhandlungen mit den Ländern einzuleiten versucht, die Länder lehnten diese jedoch mit dem Hinweis auf die Flurbereinigungsverhandlungen ab, in denen diese Fragen geklärt werden sollten. In den derzeitigen Bund-Länder-Verhandlungen betr. den Abschluß einer Vereinbarung gem. Artikel 91 b GG sind die Institute, die haushaltsmäßig über der Bagatellgrenze von 1 Million DM liegen, Verhandlungsgegenstand für eine gemeinsame Finanzierung. Ich habe meinerseits die Abgabe zahlreicher kleiner wissenschaftlicher Einrichtungen der DFG angeboten; dies bringt zwar noch keine Lösung hinsichtlich der Mischfinanzierung, wohl aber erhoffe ich eine sachgerechtere verwaltungsmäßige Konzentration. Die Verhandlungen hierüber sind zwischen Bund und Ländern noch nicht abgeschlossen. Zu Frage A 168: Da die meisten der Forschungseinrichtungen, für die eine Umstellung auf Projektförderung oder eine Aufhebung durch den Beschluß vom 26. August 1966 gefordert war, in Mischfinanzierung mit den Ländern betrieben werden, sind für die Durchführung Verhandlungen zwischen Bund und Ländern erforderlich. Diese Verhandlungen laufen noch im Rahmen der angestrebten Bund-Länder-Vereinbarung gem. Artikel 91 b GG. Eine eingehendere Stellungnahme der Bundesregierung wird auf den Bericht des Bundesrechnungshofes, Drucksache 593/72 erfolgen und im Rechnungsprüfungsausschuß behandelt werden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 1. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pawelczyk (SPD) (Drucksache 7/77 Frage A 171): Ist die Bundesregierung bereit, einen Betriebsversuch zur Einstellung der Postzustellung an Samstagen im Bereich der Oberpostdirektion Hamburg durchzuführen? Im Rahmen des Gesamtkomplexes „Wegfall der Samstagzustellung" wird auch die Frage regionaler Betriebsversuche geprüft. Zur Frage des örtlichen und zeitlichen Ablaufs eine derartigen Betriebsversuchs kann ich erst Stellung nehmen, wenn dafür die notwendige Abstimmung mit dem Senat der Freien und Hansestadt Hamburg, den Gewerkschaften, den Personalräten und auch mit der Wirtschaft getroffen ist. Für den Fall, daß die Zustellung der normalen Sendungen am Samstag eingestellt werden kann, muß insbesondere die Zustellung der Zeitungen und Zeitschriften neu organisiert werden. Dies ist notwendig, da die sogenannte normale Post nach der derzeitigen Betriebsorganisation, gemeinsam mit den Zeitungen usw. zugestellt wird, diese aber im Verhältnis zur normalen Post den geringeren Anteil darstellen. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Februar 1973 527e Ein weiteres Problem liegt darin, daß die am Samstag ankommende, aber nicht mehr zugestellte Post nun am Montag gemeinsam mit der bisherigen Montagspost abgetragen werden muß. Wegen Arbeitszeitvorschriften wird es sich wahrscheinlich nicht vermeiden lassen, daß die Zustellbezirke für den Montag neu abzugrenzen sind. Nicht unerwähnt möchte ich lassen, daß das Problem „Wegfall der Samstagzustellung" natürlich auch Auswirkungen auf die Zustellorganisation des Paket- und Päckchendienstes für den Montag hat. Bei dieser Sachlage hoffe ich auf Ihr Verständnis, daß mir eine ausgewogene und begründete Stellungnahme erst dann möglich ist, wenn für die hier aufgezeigten Fragen und Probleme eine allseits befriedigende Lösung sich abzeichnet. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 2. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen A 173 und 174): Ist der Bundesregierung bekannt, daß auf Grund des Berufsbildungsgesetzes in einigen Ländern, z. B. in Baden-Württemberg, Vereinbarungen zwischen den Kultusministerien und den zuständigen Stellen über die gemeinsame Durchführung der Abschlußprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen in der Weise geschlossen worden sind, daß in den meisten Fällen nicht mehr die Schulnote, sondern nur nodi die Abschlußnote der Prüfungsausschüsse, d. h. also nur noch die Prüfungsleistung als Kriterium bei der Gesamtbenotung maßgebend sein soll? Beabsichtigt die Bundesregierung, eine alsbaldige Novellierung des Berufsbildungsgesetzes herbeizuführen mit dem Ziel, diese Benachteiligung gegenüber den Berufsschülern zu beseitigen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß in Baden-Württemberg und in Hamburg Vereinbarungen zwischen den Kultusverwaltungen und den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern als nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stellen über eine gemeinsame Durchführung der Abschlußprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen getroffen worden sind. Zweck der Vereinbarungen soll es nach Kenntnis der Bundesregierung sein, die schulischen Prüfungserfahrungen und Prüfungsergebnisse für die Prüfungen der zuständigen Stellen zu nutzen. Dabei gehen die Vorstellungen in Baden-Württemberg weiter als in Hamburg. In Baden-Württemberg soll im Grunde erreicht werden, daß die dort übliche Berufsschulabschlußprüfung gleichzeitig als Teil der Kammerabschlußprüfung angesehen wird. In Hamburg wird der Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung im wesentlichen eingeräumt — die Erstellung der Prüfungsaufgaben für die schriftliche Prüfung, — die Durchführung der schriftlichen Prüfung und — ein diesen Prüfungsteil betreffendes, den Prüfungsausschuß der zuständigen Stelle aber nicht bindendes Vorschlagsrecht für die Noten. Die Anfrage geht offenbar davon aus, daß die Vereinbarungen das Gewicht der Berufsschulen bei den Abschlußprüfungen minderten und daß sie bei der Berücksichtigung der Schulnoten nicht weit genug gingen. Tatsächlich berücksichtigen die Vereinbarungen jedoch die schulischen Leistungen der Auszubildenden in größerem Umfang, als es das Berufsbildungsgesetz verlangt. Die Bundesregierung wird bei der Neufassung des Berufsbildungsgesetzes diese Fragen eingehend und in gründlichen Diskussionen mit allen Beteiligten prüfen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 2. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen A 175 und 176): Gedenkt die Bundesregierung schnellstens etwas gegen die Mißstände in der Ausbildungsförderung zu unternehmen, die nach II 12, 13 Bundesausbildungsförderungsgesetz für Auszubildende mit Familie gegeben sind, um in Zukunft den Lebensunterhalt der Familie des Auszubildenden sicherzustellen? Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß die Sozialhilfeträger neben der sozialen Sicherung auch für Lücken in der staatlichen Ausbildungsförderung einzutreten und damit Folgekosten der staatlichen Bildungspolitik zu übernehmen haben? Die Bundesregierung beabsichtigt gegenwärtig nicht, den bisherigen Zustand in dieser Frage zu ändern. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 2. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Anbuhl (SPD) (Drucksache 7/77 Frage A 179): Teilt die Bundesregierung meine Meinung, daß viele junge Leute im nichtstudentischen Bereich des Bildungswesens die Möglichkeiten des Bundesausbildungsförderungsgesetzes aus Mangel an umfangreicher Information nicht nutzen? Es gibt wahrscheinlich solche Fälle. Die Bundesregierung hat aber seit der Verkündung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes im August 1971 die 'Öffentlichkeit durch Herausgabe von breit gestreutem Informationsmaterial wiederholt auf die Möglichkeiten dieses Gesetzes hingewiesen. So hat das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Zusammenarbeit mit dem bis Dezember 1972 zuständigen Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit Faltblätter, Informationsbroschüren und Textausgaben — zum Teil in großen Auflagen — hergestellt und verteilt. Auch die Tageszeitungen haben über das Ausbildungsförderungsgesetz und seine Möglichkeiten für Schüler und Studenten berichtet. Die Bundesregierung darf daher davon ausgehen, daß nicht nur Studenten, sondern auch Eltern, Schüler und Lehrer wenigstens so weit unterrichtet sind, daß sie im Bedarfsfall Anlaß haben, sich nach den Mög- 528* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Februar 1973 lichkeiten des Gesetzes zu erkundigen oder daraus hinzuweisen. Die Tatsache, daß die Zahl der Schüler, die Ausbildungsförderung erhalten, bereits im ersten Jahr nach Verkündung des Gesetzes auf rd. 174 000 angestiegen ist, spricht jedenfalls gegen die Annahme, daß es von vielen Schülern aus Mangel an umfangreicher Information nicht genutzt werde. Auch das Ergebnis einer Erhebung an den Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen spricht dagegen, daß es zahlreiche Fälle mangelnder Information gibt. Im Juni 1972 erhielten dort bereits 34,8 v. H. der für eine Förderung in Betracht kommenden Schüler Ausbildungsförderung. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 2. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen A 180 und 181) : Wieviel Wohnheimplätze für Studenten stehen derzeit in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung, und in welcher Weise gedenkt die Bundesregierung, dein „Düsseldorfer Wohnheimplan" des Deutschen Studentenwerks, der für ca. 30 % der Studenten Plätze in Wohnheimen fordert, gerecht zu werden? Ist die Bundesregierung bereit, die Forderungen des Geschäftsführenden Ausschusses des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken vom 8. Dezember 1972 zur Behebung der Wohnungsnot der Studenten tatkräftig zu unterstützen? Zu Frage A 180: Zur Zeit gibt es etwa 67 000 Wohnheimplätze, in denen rund 11 % der Studenten Aufnahme finden können; eine genaue Bestandserhebung ist im Gange. Mit ungefähr einer Verdoppelung der IstAusgaben für die Studentenwohnraumförderung von 1971 auf 1972 (rd. 59 Millionen DM) hat die Bundesregierung einen wirksamen Beitrag hierzu geleistet. Im Bundeshaushaltsplan 1973 und im Finanzplan bis 1976 werden ihre weiteren Anstrengungen zum Ausdruck kommen. Durch ihre Initiative zur Vereinbarung neuer Förderungsrichtlinien mit den Ländern hat die Bundesregierung im übrigen die Voraussetzungen dafür geschaffen, daß — eine mit dem Hochschulausbau abgestimmte Studentenwohnraumbauplanung vernünftige Schwerpunkte setzen kann, — die einzelnen Vorhaben wirtschaftlich geplant und durchgeführt werden. Über die weitere Entwicklung wird im Rahmen des Bildungsgesamtplans zu entscheiden sein. Zu Frage A 181: Die als unterstützungsbedürftig bezeichneten Forderungen hat bereits die vorige Bundesregierung weitgehend erfüllt. Neue Studentenwohnraumförderungsrichtlinien, die gemeinsam mit den Ländern erarbeitet worden sind, ermöglichen die Abstimmung der Ausbauplanung im Hochschul- und Wohnheimbereich. Zahlreiche Hochschulen außerhalb der Hochschul-Ballungszentren hat die Bundesregierung — insbesondere im Fachhochschulbereich — seit 1969 in die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau einbezogen. In „Neugründungsstädten" wurden 1972 rund 4000 Wohnheimplätze gefördert, mit dem Bau von mehr als 500 Plätzen für verheiratete Studenten — auch für solche mit Kindern — wurde begonnen. . Nach der neuen Regelung können Private — sogar bei Senkung der erforderlichen Eigenbeteiligung — Wohnheimträger sein, Eigentumswohnungen zur Vermietung an Studenten und zusätzliche Zimmer in Wohnbauten mitfinanziert werden. Schließlich begünstigt der Bund den Studentenwohnraumbau auch durch das „Grundstücksverbilligungsgesetz" von 1971. Unabhängig von allen bereits getroffenen Maßnahmen ist die Bundesregierung selbstverständlich für jede sachliche Unterstützung ihrer Aktivitäten in der Öffentlichkeit dankbar. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Porzner vom 1. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen B 20 und 21): Hält es die Bundesregierung für gerechtfertigt, daß mit Dieselöl betriebene Wassersportfahrzeuge ohne Rücksicht darauf von der Mineralölsteuer befreit sind, ob sie auf ausländischen oder inländischen Gewässern gefahren werden? Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung hinsichtlich der Motive und der Beibehaltung dieser Mineralölsteuerbefreiung? Die Bundesregierung hält es nicht mehr für gerechtfertigt, daß Wassersportfahrzeuge auch im Inland von der Mineralölsteuer für Dieselkraftstoff befreit sind. Eine entsprechende Änderung des § 9 Abs. 2 Satz 2 der Durchführungsverordnung zum Mineralölsteuergesetz ist in Vorbereitung. Die bisherige Befreiung ist auf Abkommen mit den Rhein- und anderen Flußanliegerstaaten (Straßburger Gasölabkommen, Handelsverträge) zurückzuführen, nach denen die Binnenschiffahrt von den Abgaben auf Dieselkraftstoff freizustellen ist. Aus Gründen der Gleichbehandlung wurde die Befreiung auch auf die nationale Binnenschiffahrt in allen Gewässern ausgedehnt, die im übrigen zuvor schon entsprechende Beihilfen für den Treibstoffverbrauch erhielt. Die genannten Abkommen bezwecken aber allein die Befreiung der gewerblichen Schiffahrt. Da es bei ihrem Abschluß praktisch noch keine aufwendigen, mit Dieselkraftstoff betriebenen Wassersportfahrzeuge gab, wurden diese nicht ausdrücklich von der Befreiung ausgenommen. Wegen der steigenden Zahl dieser Boote ist die Befreiung bereits als problematisch und ungerechtfertigt erkannt worden. Sie soll deshalb ausdrücklich auf die gewerbliche Schiffahrt beschränkt werden. Dies stimmt mit den Vorstellungen der EG-Kommission Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 13. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Februar 1973 529` über eine harmonisierte Mineralölsteuer überein und entspricht auch der Praxis anderer Rheinanliegerstaaten. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekrertärs Porzner vom 1. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Waigel (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen B 22 und 23) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß Wanderimkereien in den Nutzen des Gasöl-Verwendungsgesetzes kommen? Ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, die Wanderimkereien auf Grund des Wertes für die Landschaft und die Bodenbewirtschaftung in das Gasöl-Verwendungsgesetz einzubeziehen? Imker gehören nicht zum Kreis der begünstigten Betriebe nach dem Gasöl-Verwendungsgesetz — Landwirtschaft (GVL). Bei den vom GVL begünstigten Betrieben nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 a des Gesetzes handelt es sich um Betriebe, aus denen natürliche Personen Einkünfte nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes beziehen; da Imker aber nicht unter diese Bestimmung fallen, sondern in Nr. 2 des § 13 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes aufgeführt sind, gehören sie nicht zu dem Kreis der Begünstigten. Die Frage der Einbeziehung von Wanderimkereien in die Begünstigung nach dem GVL ist bereits von verschiedenen Seiten an die Bundesregierung herangetragen worden. Sie prüft zur Zeit, ob eine Einbeziehung der Wanderimkereien in das GVL begründet wäre. Anlage 16 Zusätzliche Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 5. Februar 1973 auf die Zusatzfrage des Abgeordneten Dreyer (CDU/CSU) *): Die Verordnung 974/71 tritt außer Kraft, sobald die betreffenden Mitgliedstaaten eine neue Parität ihrer Währung beim Internationalen Währungsfonds anmelden. Die in Artikel 2 der VO 974/71 enthaltene Anpassungsregelung hat sich in der Praxis bewährt. Da die Anpassung der Ausgleichsbeträge vorgenommen werden muß, sobald die Kursentwicklung um mindestens einen Punkt von dem für die vorhergehende Festsetzung zugrundegelegten Prozentsatz abweicht, kann es zu der von Ihnen genannten höheren Abweichung von 2 % und mehr nicht kommen. Eine Verringerung des Anpassungssatzes von 1 % ist nicht vertretbar, da sonst die Ausgleichsbeträge ständig geändert werden müßten. *) Siehe 11. Sitzung, Seite 409 B
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Graf Lambsdorff. Er hat eine Redezeit von 40 Minuten beantragt.


Rede von Dr. Graf Otto Lambsdorff
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Herr Kollege Dr. Sprung, wir waren heute — jedenfalls ich — eigentlich darauf eingerichtet, eine stabilitätspolitische Debatte zu führen, nachdem wir doch monatelang von Ihnen gehört haben, daß außenwirtschaftliche und außenwährungsmäßige Einflüsse mit Stabilitätspolitik überhaupt nichts zu tun haben.

(Zustimmung bei den Regierungsparteien.)

Dies ist uns ja lange genug vorgehalten worden. Aber wir werden auch dazu noch mit einigen Bemerkungen Stellung nehmen.

(Abg. Dr. Müller-Hermann: Wer hat denn das gesagt?)

— Das müßten Sie einmal in den zahlreichen Wahlkampfveröffentlichungen nachsehen, aber, Herr Müller-Hermann, es waren so viele, daß Sie sie selber wahrscheinlich gar nicht alle lesen konnten.
Meine Damen und Herren, was ich im Namen meiner Fraktion hier vorzutragen habe, darf ich mit folgender Feststellung beginnen: Wir betrachten die Behandlung, die die Währungsprobleme in den vergangenen zehn Tagen durch die Bundesregierung erfahren haben, als eine ausgesprochene Wohltat.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Nach unserer Ansicht ist es seit langer Zeit das erstemal, daß diese Dinge behandelt wurden, ohne das Licht der Fernsehscheinwerfer einzuschalten und ohne, wie es der Herr Bundesfinanzminister ausgedrückt hat, über diese Fragen auf dem Marktplatz zu diskutieren. Die Nervenkraft, die dazu notwendig war, und der Sachverstand, mit dem das geschehen ist, veranlassen uns, Ihnen, Herr Bundesfinanzminister, mit aller Betonung den Respekt meiner Fraktion auszusprechen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Wir schließen in diesen Respekt den Sprecher der Bundesregierung, der diesmal auftragsgemäß der Schweiger der Bundesregierung war, ausdrücklich ein.

(Erneuter Beifall bei den Regierungsparteien.)

Die Erfahrungen, die wir diesmal gemacht haben, sind auf dem Hintergrund früherer, vergleichbarer Erfahrungen besonders wohltuend: von zunächst eingestimmten Duetten über Duette mit Dissonanzen bis zu Auftritten von Starsolisten. Das alles ist uns diesmal erfreulicherweise erspart geblieben. Wenn in der Öffentlichkeit erklärt wird, daß diese Bundesregierung bei der Behandlung und Lösung der Probleme Glück gehabt habe, so möchten wir mit aller Deutlichkeit betonen, daß das richtig ist, aber daß nach einem bekannten Sprichwort der Tüchtige eben Glück hat und auch eine tüchtige Bundesregierung einmal das Glück, das der Politiker nötig hat, haben kann und hier gehabt hat.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Am Anfang der Behandlung dieser Probleme stand die Ausweitung des § 23 des Außenwirtschaftsgesetzes. Der eine oder andere hat ja noch in Erinnerung, zu welcher Zeit dieses Gesetz verabschiedet worden ist und wessen Unterschriften es trägt. Es ist ohne Zweifel richtig, daß sich hier das geflügelte Wort vom Fluch der bösen Tat bewahrheitet, daß ein einmal eingeschlagener dirigistischer Weg die nachfolgende böse Tat erzeugen muß. Aber zunächst einmal hat niemand in der Bundesregierung — dies, Herr Dr. Sprung, haben Sie, glaube ich, übersehen oder übersehen wollen — geglaubt, mit einer Erweiterung des Instrumentariums des § 23 des Außenwirtschaftsgesetzes eine Springflut dieses Ausmaßes bekämpfen zu können. Wohl aber hat jeder in der Bundesrepublik deutliche psychologische Zeichen setzen wollen, daß wir bereit waren, die Parität der D-Mark zu verteidigen und vertragstreu innerhalb der Europäischen Ge-



Dr. Graf Lambsdorff
meinschaft und des Smithsonian Agreement zu den Vereinbarungen zu stehen. Und dies, meine Damen und Herren, diese Entschlossenheit und die Bekundung dieser Entschlossenheit, waren wesentlich, waren richtig, angemessen und angebracht.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Es ist erfreulich, zu sehen, daß sich der Markt gegenüber dem § 23 des Außenwirtschaftsgesetzes als stärker erwiesen hat — auch wenn es ein Markt war, der uns Probleme bereitet hat.
Ich warne aber davor, hier nun wiederum vorzutragen, daß etwa in der Einführung gespaltener Kurse ein Rezept oder ein Allheilmittel liegen könnte. Das ist diskutiert worden, und meine Freunde und ich sind nach wie vor der Ansicht, daß dies kein Rezept ist, weil die Kontrollmöglichkeiten fehlen und weil wir eben nicht — wie andere Länder — 5000 Bankbeamte in verstaatlichten Banken haben. Und wer glaubt, er müßte aus den bisherigen privaten Bankangestellten staatliche Bankbeamte machen, also das Bankwesen vielleicht auch bei uns verstaatlichen, der befindet sich, was diesen Punkt anbetrifft, jedenfalls mit meinen Freunden schnell auf dem Kriegspfad — aber gegeneinander!
Herr Dr. Sprung, Sie haben beklagt — und ich verstehe gar nicht, warum —, daß der § 23 des Außenwirtschaftsgesetzes nicht wieder aufgehoben werden solle bzw. daß die Maßnahmen, die jetzt ergriffen worden sind, nicht zurückgezogen würden. Der Herr Bundesfinanzminister hat ausdrücklich mitgeteilt,

(Abg. Wehner: Sehr wahr!)

daß nach Verabschiedung der Änderung des Bardepotgesetzes mit der Anhebung auf 100 Prozent
diese Maßnahmen zurückgenommen werden sollen.

(Zustimmung des Abg. Wehner.)

Dies halten wir für notwendig, dies begrüßen wir, und ich darf gleich formell bemerken, daß meine Fraktion gemeinsam mit dem Koalitionspartner die Änderung des Bardepotgesetzes hier einbringt, der Anhebung der Ermächtigung auf den Satz von 100 Prozent zustimmt und um die Überweisung an den zuständigen Ausschuß bittet.
Wir wollen die genannten Maßnahmen aufheben, weil in der Tat der § 23 des Außenwirtschaftsgesetzes in die ordnungspolitischen Vorstellungen von der Wirtschaftsordnung, die wir wollen, nicht hineinpaßt. Wir glauben z. B. auch — das darf ich vielleicht am Rande bemerken —, daß man die Beschränkung des Aktienkaufs durch Ausländer erst gar nicht hätte einführen sollen, denn erstens geht es da um einen Betrag, den die Katze auf dem Schwanz wegträgt, und zweitens ist dies in der Tat nicht zu kontrollieren. Aber das kann korrigiert werden; dies ist ein unbeträchtlicher Schönheitsfehler.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, welche Alternativen hätten denn eigentlich bestanden, wenn Sie diese Politik kritisieren? Welche Alternativen hätten Sie vorgeschlagen? Da wären doch wohl nur das Aufwerten und das Floaten gewesen.
Aufwerten? Es sind sich doch alle darüber einig, daß wir im Vergleich zu unseren Nachbarländern
— ich meine die europäischen Länder — ganz sicherlich keine Unterbewertung der D-Mark fest-
stellen konnten. Und wir müssen ja daran denken
- der Herr Bundesfinanzminister hat darauf hin-
gewiesen —, daß der bei weitem größte Anteil unseres Exports in die Länder der Europäischen Gemeinschaft geht. Überbewertet war allenfalls der Dollar, und hier war der Schlüssel zur Lösung des Problems zu suchen; aber der war natürlich, wie wir alle wissen, nicht von vornherein vorhanden.
Und Floaten? Nun, meine Damen und Herren, daß das Floaten letztlich bei der Aufwertung landen würde, wissen wir alle. Diese Erfahrung haben wir gemacht, und in der Situation, in der wir uns diesmal befunden haben, wäre das nicht anders gewesen.
Die Entscheidung des Jahres 1971, zum Floaten zu kommen, wird von meinen Freunden und mir auch heute noch für richtig gehalten; aber ich gestehe, daß ich, der ich ursprünglich ein Anhänger freier Wechselkurse war, damals mit Schrecken gesehen habe, welch desintegrierende Wirkung das Floaten gehabt hat. Und so glaube ich, daß wir jedenfalls dann liberale handels- und währungspolitische Spielregeln nicht verfechten und nicht durchhalten können, wenn sich nicht alle an diese liberalen Spielregeln halten. Das ist beim Floaten eben nicht der Fall gewesen. Sie wissen, daß das verschmutzte Floaten eingeführt worden ist. Und das, was die Zentralbank in Japan heute morgen getan hat, ist im Grunde nichts anderes; auch dies ist schon wieder kein reines Floaten der Wechselkurse mehr.

(Zuruf von der CDU/CSU: Auch die Italiener!)

— Ich komme auf das Thema der Italiener noch zu sprechen. — Beim Floaten da kann ich dem Bundesfinanzminister nur zustimmen — hätte außer den Japanern niemand in der Welt mitgemacht, man hätte uns in dieser Situation sitzenlassen, hätte sich die Hände gerieben, und wir hätten die negativen Folgen für die Gesamtwirtschaft — ich verkenne die negativen Folgen für einzelne Bereiche unserer Wirtschaft überhaupt nicht — alle miteinander ausbaden müssen.

(Abg. Wehner: Leider wahr!)

Ganz gewiß, meine Damen und Herren, hat natürlich auch diese Lösung, hat auch das, was wir in den letzten zehn Tagen erlebt haben, eine Schattenseite. Ich meine, daß es nicht erfreulich ist, daß Abwertungsgewinne gemacht werden konnten. Ich stimme aber dem Herrn Bundesfinanzminister darin zu, daß es Unfug ist, von Abwertungsgewinnen in der Größenordnung von 7 Milliarden zu reden, denn dies zu vermeiden hätte ja zur Voraussetzung gehabt, daß wir unsere laufenden Währungsreserven außer Landes geschickt hätten. Wohin denn wohl? Nach Tokio? Das einzige, was uns zusätzlich auf den Hals gekommen ist, sind die 20 Milliarden D-Mark,



Dr. Graf Lambsdorff
die in der vergangenen Woche hereingekommen sind.

(Abg. Dr. Wagner [Trier]: Ist ja auch schon ganz nett!)

— Natürlich ist das ganz nett, ein ganz erklecklicher Betrag. Hier muß man einfach auf die Waagschale legen, welche Lösung teurer, kostspieliger und für die Gesamtwirtschaft vertretbarer gewesen wäre. Da sage ich Ihnen: die Lösung, die wir hier gefunden haben, ist die weniger kostspielige, die für die Gesamtwirtschaft vertretbarere als jedes Floaten und jede Aufwertung.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

In diesem Zusammenhang eine Bemerkung! Es wird ja immer wieder von den sogenannten „Spekulanten" gesprochen. — Entschuldigung, ich habe das Wort „sogenannten" gebraucht; dann ist man gleich bei „Phänomenen", und das sollte man ja wohl ebenfalls aus dem politischen Sprachschatz ausmerzen. Aber ich würde es ganz gern immer in Anführungsstriche gesetzt sehen. Denn im Grunde sind das Leute, die sich wirtschaftlich vernünftig verhalten. Solange wir unsere Währungssysteme nicht in vernünftiger wirtschaftlicher Ordnung halten, können wir niemandem vorwerfen, daß er versucht, Verluste zu vermeiden. Man kann nicht erwarten, daß sich irgend jemand einfach auf seinen Dollarbeträgen niederläßt, um dann stillschweigend und murmellos zuzusehen, bis ihn die Abwertung überrascht und er damit einen beträchtlichen Vermögensverlust erlitten hat.
Allerdings darf man vielleicht die Frage stellen, ob es internationaler währungspolitischer Solidarität entspricht, wenn nun auch ausländische Zentralbanken es für richtig halten, ihre Dollars in die Bundesrepublik Deutschland zu schicken.

(Abg. Wehner: Sehr wahr!)

Ein Thema, das ich hier ohne jeden sozialrevolutionären Unterton anschneiden möchte, sind die erheblichen Milliardenbeträge, die in ölproduzierenden Ländern entstanden sind. Das ist eine Erscheinung, mit der wir uns auf dem internationalen Währungsgebiet auseinandersetzen müssen, die ganz sicherlich auch bei der Frage der Neuordnung des Weltwährungssystems — ich komme darauf noch zu sprechen — behandelt werden muß.
In den Augen meiner Freunde ist die politische Seite dieser Regelung — darauf hat der Herr Bundesfinanzminister hingewiesen — einer der entscheidenden Gesichtspunkte. Wir haben uns Europa gegenüber vertragstreu verhalten, und wir haben unsere Beziehungen zu den Vereinigten Staaten eher verbessert als verschlechtert und uns auch dort vertragstreu verhalten im Sinne des Smithsonian Agreements. Dies ist nach den Erfahrungen der letzten Jahre, wie wir meinen, ein wesentlicher Aktivposten, der zu dem wirtschafts- und währungspolitischen Ergebnis auf der Habenseite zu verbuchen ist.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Ich erwähne noch die Einsicht der Vereinigten Staaten, die wir begrüßen — auf die Handelsbilanzzahlen brauche ich nicht einzugehen, sie sind erwähnt
worden —, und die schließliche Bereitschaft der Japaner, aus ihrer meisterhaften Verzögerungsrolle etwas freundlich herauszutreten und uns bei der Lösung dieser weltweiten Probleme zu helfen. Die Solidarität, die sich zwischen den europäischen Ländern gezeigt hat, läßt mich aber die Gegenfrage stellen, Herr Dr. Sprung, warum um alles in der Welt man sagen oder es auch nur zitieren kann —, daß die europäische Zusammenarbeit in diesem Rahmen die schlechteste Figur gemacht habe. Ich halte das Gegenteil für wahr. Ich glaube, daß sich hier zum erstenmal unter dem Zwang der Ereignisse — und der Zwang der Ereignisse ist nun einmal das, was zum Handeln und zum gemeinsamen Handeln führt —, europäische Zusammenarbeit in einem Ausmaße bewährt hat, wie wir es alle — seien wir doch einmal ehrlich — am Freitagabend vergangener Woche für ausgeschlossen gehalten haben. Niemand hat es geglaubt.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Die Italiener — ich bin eben durch einen Zwischenruf darauf aufmerksam gemacht worden — sind aus diesem Bereich ausgeschert; das ist richtig. Aber das erinnert mich an eine alte und, wie ich meine, sehr kluge jüdische Geschäftsweisheit, wonach Kasse sinnlich und Dalles schofel macht, wenn man in schwierigen Situationen steckt. Wir sollten nicht den Stab brechen, wir sollten versuchen zu helfen. Dies scheint mir die sinnvolle Reaktion darauf zu sein, obwohl es natürlich nicht begrüßenswert ist, daß hier einer alleine aus der gemeinsamen Front ausschert.
Lassen Sie mich noch einige Worte zu der Frage sagen, wo denn eigentlich Ursache und Anlaß dieser Krise zu finden sind, die ja nicht plötzlich aus der Nacht gekommen sein kann. Sie sind in der Tatsache zu finden, daß das Weltwährungssystem nicht in Ordnung ist. Sie sind darin zu finden, daß das System von Bretton Woods, das auf der Rolle eines Leitwährungslandes und eines Weltbankiers beruht, dann nicht mehr funktioniert, wenn dieser Weltbankier aus welchen Gründen auch immer — und ich möchte sagen: aus verständlichen Gründen —, nicht mehr bereit ist, die Last oder die Verantwortung dieser Rolle zu tragen. Damit ist dieses Weltwährungssystem aus den Angeln gehoben. Dies ist nach meiner Meinung nach wie vor die Ursache dieser Währungskrise, hoffentlich nicht auch die Ursache weiterer Währungskrisen; aber dazu sage ich noch ein paar Worte.
Die Frage nach dem Anlaß! Anlaß ist nach meiner Überzeugung — und dies sollte uns zu denken geben — eine falsche nationale Zinspolitik in Italien gewesen, die zum Abfluß von Dollarliquidität geführt hat, weil man aus den verständlichen Gründen, die ich eben mit dem Sprichwort angedeutet habe, künstlich ein Niedrigzinsniveau produzieren wollte. Und letztlich eine, vielleicht darf man sagen: hypernervöse Reaktion der Schweizerischen Nationalbank, die bei einem Angebot von 270 Millionen Dollar bereits zum Floaten übergegangen ist.
In diesen Zusammenhang gehört natürlich das inzwischen zur stereotypen Redensart gewordene Wort: Die nächste Krise kommt bestimmt. Des-



Dr. Graf Lambsdorff
wegen bin ich dem Herrn Bundesfinanzminister besonders dankbar, daß er — für mich jedenfalls hat er damit auch einige frühere mißverständliche Äußerungen klargestellt — mit aller Eindeutigkeit die Vorrangigkeit der Reform des Weltwährungssystems und die Unterstützung dieses Vorhabens durch die Bundesregierung klargestellt hat.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

In der Tat, Herr Minister, wir kurieren allemal — das gilt auch für das erfolgreiche Kurieren der letzten 10 Tage - an den Symptomen herum, und wir packen nicht die Ursache. Wir haben sie bisher immer noch nicht erreicht.
Welche Punkte — um es mit ganz wenigen Sätzen zu sagen — muß diese Reform enthalten? Sie muß zunächst dafür sorgen, daß die 60 bis 70 Milliarden Dollar überschüssiger Liquidität, die durch die Welt geistern, eingefroren werden. Ich glaube, es würde zu weit führen, hier über die technischen Möglichkeiten zu sprechen. Aber dies ist ein Zentralproblem: daß der Liquiditätsüberschuß der Welt verschwindet.
Die Reform muß zweitens dafür sorgen, daß neue Liquidität nur durch ein Weltwährungsgremium zugeteilt wird, das eine unabhängige Entscheidung treffen kann. Das kann nur dadurch geschehen, daß ein anderes Reservemedium an die Stelle des Dollars tritt, der nicht mehr bereit ist, diese Rolle zu spielen. Das werden nur die Sonderziehungsrechte sein können. Aber es ist notwendig, meine Damen und Herren, daß unabhängige Gremien entscheiden können. Es ist erforderlich, daß Liquidität nicht nach Gefälligkeitsgesichtspunkten, sondern nach den Grundsätzen wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zugeteilt wird. Mit internationaler Liquidität kann nicht Sozialpolitik und auch nicht Entwicklungspolitik betrieben werden. Insofern gibt mir die Zusammensetzung der Zwanziger-Gruppe gelegentlich zu leichten Bedenken Anlaß; ich sage das hier ganz offen.
Das muß zur Folge haben — und so muß dieses System aussehen —, daß sich eine nationale defizitäre Zahlungsbilanzpolitik alsbald auf die Liquiditätssituation des betreffenden Landes auswirkt, so daß es zur Zahlungsbilanzdisziplin schlichtweg gezwungen wird. Ich glaube, daß dies erreichbar ist, zumal die Vereinigten Staaten seit dem Herbst des vorvergangenen Jahres grundsätzlich erklärt haben, daß sie sich einem solchen Automatismus unterwerfen würden. Dies ist ein ganz wesentlicher Fortschritt gewesen; denn bis dato klang das immer ganz anders.
Natürlich bedeutet das, auf längere Sicht gesehen, einen eingeschränkten Spielraum nationaler Konjunkturpolitik. Dies müssen wir sehen, und wir müssen erkennen, daß die Wechselkurspolitik — wenn sie überhaupt je ein geeignetes Mittel war — in Zukunft dafür vermutlich nicht zur Verfügung stehen kann.
Schon heute sollten wir uns fragen — ich habe das bei der Erwähnung der Zinssituation in Italien angeschnitten —, ob es nicht notwendig ist, die nationale Zinspolitik der Länder mindestens in der Europäischen Gemeinschaft untereinander und aufeinander abzustimmen.

(Abg. Dr. Müller-Hermann: Sehr richtig!)

Wenn es richtig ist, daß diese Krise zinsinduziert gewesen ist, dann müssen wir uns mit diesem Thema beschäftigen. Dann ist es nicht mehr richtig — ich glaube, es ist schon lange sachlich nicht mehr gerechtfertigt —, davon auszugehen, daß man Diskontsätze miteinander vergleicht, weil bei einem funktionierenden Interbankengeldapparat der Diskontsatz nur noch eine sehr untergeordnete Rolle spielt. Das gilt für die Schweiz und am Züricher Bankplatz schon lange, und dies gilt zunehmend auch in Frankfurt. Sie können das auch deutlich sehen: Wenn die prime rate in Amerika zur Zeit 6¼% beträgt, so liegen die Kreditkosten für erstklassige Kreditnehmer bei 7¼%. Wir haben einen Diskontsatz von 5%. Das hört sich erfreulich niedrig an. Aber die Kreditkosten liegen bei 9 %. Das ist der eigentliche vergleichbare Satz. Das ist das Gefälle, dem dann die überschüssige Liquidität folgt. Hier liegt ein Problem, mit dem wir uns, wie ich glaube, beschäftigen müssen, worüber wir nachdenken müssen. Mehr läßt sich dazu hier und heute an dieser Stelle nicht sagen.
Meine Damen und Herren, die Reform des Weltwährungssystems ist in der Tat — da kann ich Herrn Dr. Sprung nur zustimmen, und ich unterstreiche, was der Herr Bundesfinanzminister gesagt hat — eine Existenzfrage. Sie ist eine Existenzfrage auch und gerade für die gesellschaftspolitische Weiterentwicklung in diesem Lande und in anderen Ländern. Wir brauchen — so meinen meine Freunde und ich — einen engen Kontakt zwischen Regierung und Parlament. Wir möchten, daß die Bundesregierung das Parlament in diesen Fragen gründlich und fortlaufend unterrichtet. Wir fordern die Bundesregierung auf — und freuen uns, heute ein derartiges Bekenntnis gehört zu haben —, in ihrem Bemühen nicht nachzulassen, daß die Bundesrepublik Deutschland ihren Anteil zu der Lösung dieser Probleme beiträgt.
Ich glaube, wir sollten die Fundamente dieser Weltwährungsordnung, die arg gefährdet sind, sichern, bevor sie zu Treibsand zerbröseln.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Arndt (Berlin). Für ihn sind 30 Minuten Redezeit beantragt.