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    Bundestag Deutscher 12. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 415 A Amtliche Mitteilungen 415 C Wahl der Schriftführer (Drucksache 7/91) 417 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (SPD, FDP) (Drucksache 7/76) — Erste Beratung — Dr. Jens (SPD) 417 C Dr. Frerichs (CDU/CSU) . . . . 419 C Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . 422 D Entwurf einer Abgabenordnung (SPD, FDP) (Drucksache 7/79) — Erste Beratung — . 424 A Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (SPD, FDP) (Drucksache 7/80) — Erste Beratung — Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . . 424 B Dr. Eyrich (CDU/CSU) . . . . . . 426 A von Schoeler (FDP) . . . . . . . 428 A Jahn, Bundesminister (BMJ) . . . . 429 B Entwurf eines Gesetzes über die Unternehmensverfassung der Deutschen Bundespost (SPD, FDP) (Drucksache 7/81) — Erste Beratung — Ollesch (FDP) 430 B Weber (Heidelberg) (CDU/CSU) . 431 A I Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (SPD, CDU/CSU, FDP) (Drucksache 7/86) — Erste Beratung — 432 B Vorlage des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zu der Bundeshaushaltsrechnung (einschließlich der Bundesvermögensrechnung) für das Haushaltsjahr 1970 (Drucksache 7/8) . . . . . . 432 B Antrag der Bundesregierung betr. Veräußerung der ehemaligen Dragoner-Kaserne in Karlsruhe an die Stadt Karlsruhe für Einrichtungen des Gemeinbedarfs (Drucksache 7/45) in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 Antrag der Bundesregierung betr. Veräußerung des Geländes der ehemaligen Moltke-Kaserne in Stuttgart an die Stadt Stuttgart (Drucksache 7/56) und mit Antrag der Bundesregierung betr. Veräußerung der Krankenhausanlage Kempfenhausen (Landkreis Starnberg) an die Stadt München (Drucksache 7/83) 432 C Zustimmungsbedürftige Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 10/72 — Waren der EGKS — 2. Halbjahr 1972) (Drucksache 7/57) 432 C Fragestunde (Drucksache 7/77) Frage A 4 des Abg. Reddemann (CDU/ CSU) : Bedeutung des von der Bundesregierung bei den Verhandlungen über den Grundvertrag angekündigten „Briefes zur deutschen Einheit" Bahr, Bundesminister . . . . . 433 A, B Reddemann (CDU/CSU) 433 B Frage A 5 des Abg. Reddemann (CDU/ CSU) : Erklärung des Bundesministers Bahr betr. die Staatsbürgerschaft der Bewohner der DDR Bahr, Bundesminister . . . . . 433 C, D Reddemann (CDU/CSU) 433 D Frage A 6 des Abg. Engelsberger (CDU! CSU) : Ausführungen des Bundeskanzlers über die soziale Marktwirtschaft Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . 433 D, 434 A, B, C Engelsberger (CDU/CSU) 434 A Gansel (SPD) 434 B Reiser (SPD) 434 C Fragen A 7 und 8 des Abg. Dr. Häfele CDU/CSU) : Verwendung des Begriffs „Neue Mitte" durch den Bundeskanzler Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 434 D, 435 A, B Dr. Häfele (CDU/CSU) 434 D, 435 A, B, C Frau Däubler-Gmelin (SPD) . . . . 435 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 435 C Frage A 30 des Abg. Kunz (Berlin) (CDU CSU) : Aufnahme des Schrifttums der DDR in die „Deutsche Bibliographie" Jung, Parl. Staatssekretär (BMI) . 435 D Kunz (Berlin) (CDU/CSU) 435 D Fragen A 31 und 32 des Abg. Berger (CDU/CSU) : Stellenplananpassungszuschlag für seit längerer Zeit pensionierte Ruhestandsbeamte und deren Hinterbliebene Jung, Parl. Staatssekretär (BMI) . 436 A, D Berger (CDU/CSU) . . . . . . 436 C, D Frage A 37 des Abg. Hansen (SPD) : Feststellungen des ehemaligen Staatssekretärs Tsakonas über die Tätigkeit des griechischen Geheimdienstes Jung, Parl. Staatssekretär (BMI) . 437 A, B Hansen (SPD) . . . . . . . . 437 A, B Fragen A 38 und 39 des Abg. Dr. Ahrens (SPD) : Einführung zusätzlicher Rundfunksendungen für Touristen und Feriengäste Jung, Parl. Staatssekretär (BMI) . . 437 C, 438 A Dr. Ahrens (SPD) . . . . . . . . 438 A Fragen A 40 und 41 des Abg. Schmidt (München) (SPD) : Gesetzliches Verbot von Gerichtsstandsvereinbarungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 438 B, D Schmidt (München) (SPD) . . . . 438 C, D Fragen A 44 des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) : Beibehaltung der Bieterstunde nach § 73 des Zwangsversteigerungsgesetzes Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 439 A, C, D Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 439 B, D Fragen A 46 und 47 des Abg. Dürr (SPD) : Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete durch einseitige Erhöhungserklärung Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 440 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 III Frage A 12 des Abg. Dr. Geßner (SPD) : Unterstützung der Ost- und Deutschlandpolitik der Bundesregierung durch die Westmächte Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 440 C, 441 A Dr. Geßner (SPD) 441 A Dr. Kliesing (CDU/CSU) 441 B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 441 B Frage A 17 des Abg. Baron von Wrangel (CDU/CSU) : Landerecht für Direktflüge aus Berlin (West) in Bulgarien Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 441 C, D, 442 A, B Baron von Wrangel (CDU/CSU) . . 442 A Frage A 19 des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Forderungen des Bundesvorstandes der Jungsozialisten betr. die Unterstützung der sog. Befreiungsbewegungen in Angola und Mozambique sowie die Bekämpfung des portugiesischen Regimes Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 442 B, D, 443 A Niegel (CDU/CSU) 442 C, D Kiechle (CDU/CSU) 443 A Fragen A 20 und 21 des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Zahl der Aussiedler aus der Sowjetunion im Monat November 1972 — rückläufige Tendenz der Aussiedlerzahlen Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 443 A, B, C, D, 444 B, C, D Dr. Hupka (CDU/CSU) . 443 B, C, 444 C Dr. Hirsch (FDP) 443 C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 443 C Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . . 443 D Frage A 24 des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Rückgang der Zahl der Spätaussiedler aus der Tschechoslowakei Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 445 A, B Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 445 A Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . . . 445 B Fragen A 25 und 26 des Abg. Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) : Polnische Maßnahmen zur Erschwerung von Anträgen auf Aussiedlung in die Bundesrepublik Deutschland Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 445 C, D, 446 A, B, C Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) . . 445 D, 446 A, B Dr. Hupka (CDU/CSU) 445 D Dr. Kliesing (CDU/CSU) 446 C Frage A 104 des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Änderung des § 85 Abs. 3 des Arbeitsförderungsgesetzes hinsichtlich der Bauwirtschaft — Abzug der Überstunden von Schlechtwetterstunden Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 446 D, 447 A Kiechle (CDU/CSU) 447 A Fragen A 111 und 112 des Abg. Dr Schmude (SPD) : Widerspruch zwischen der Auffassung des Bundesverteidigungsministers betr. den Mangel an Ersatzdienstplätzen und der Erklärung des Präsidenten des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche in Deutschland — Bewährung der Ersatzdienstleistenden Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 447 B, D, 448 A Dr. Schmude (SPD) . . . 447 D, 448 A Fragen A 113 und 114 des Abg. Lattmann (SPD) : Zwischenbericht zur sozialen Lage der Komponisten, bildenden Künstler und Schriftsteller und Gesamtbericht zur Situation der in den kulturellen Bereichen und Medien künstlerisch Tätigen Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 448 B, D, 449 A Lattmann (SPD) . . . . 448 C, 449 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 449 B Fragen A 121 und 122 des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) : Arbeit des „Instituts für Sozialmedizin" — Auslastungsgrad der „Großen Mobilen Einheit" Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) . . . 449 B, 450 A, B, C, D Dr. Fuchs (CDU/CSU) 449 D, 450 A, C, D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 Fragen A 132 und 133 des Abg. Becker (Nienberge) (SPD) : Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Rheine-Osnabrück sowie der Strecke Rheine—Oldenzaal Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 451 B Fragen A 140 und 141 des Abg. Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) : Nichteinstellung weiblicher Flugzeugführer bei der Deutschen Lufthansa — Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 451 C, D, 452 A, B, C Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) 451 D, 452 A, C Dr. Hirsch (FDP) 452 B Frage A 143 des Abg. Milz (CDU/CSU) : Einschränkung des Bundesfernstraßenbaues zugunsten des Nahverkehrs sowie der Flächenbedienung durch die Deutsche Bundesbahn Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 452 D, 453 A, B, C Milz (CDU/CSU) . . . . 452 D, 453 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) 453 B Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) 453 B Fragen A 144 und 145 des Abg. Dr. Hirsch (FDP) : Behauptungen im „Weißbuch der Flugsicherungstechnik" über den Zustand der Flugsicherung in der Bundesrepublik Deutschland Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 453 C, D, 454 A, B, C, D, 455 A Dr. Hirsch (FDP) . . . 453 D, 454 B, C Hoffie (FDP) 454 A, D Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) 454 D Frage A 146 des Abg. Franke (Osnabrück) (CDU/CSU): Finanzielle Beteiligung des Bundes an dem Verkehrsverbund im Großraum Hannover Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) 455 A, B, C Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 455 A, B Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . . 455 C Fragen A 147 und 148 des Abg. Müller (Berlin) (CDU/CSU) : Wartezeiten und Abschleppkosten bei Autopannen oder Unfällen auf der Transitstrecke von und nach Berlin — Regelung der Pannenhilfe durch einen Abschleppdienst in West-Berlin Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 455 D, 456 A, B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 455 D, 456 A, B Fragen A 149 und 150 des Abg. Lenders (SPD) : Einwirkung der Bundesregierung auf die Werbemethoden der Automobilindustrie unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) 456 B, C, D, 457 A, B Lenders (SPD) 456 D Hoffie (FDP) 457 A Kiechle (CDU/CSU) 457 B Fragen A 153 und 154 des Abg. Ey (CDU/ CSU) : Fahrerlaubnis für landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge — Erschwernisse hinsichtlich der Befreiungsvoraussetzungen für Anhänger und Überprüfungszeiträume Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) 457 C, D, 458 A Ey (CDU/CSU) . . . 457 C, D, 458 A Fragen A 155 und 156 des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Entlassung von aus politischen Gründen Inhaftierten in der DDR Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 458 B, C, D, 459 B, C, D, 460 A Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . 458 C, D, 459 A, B Wehner (SPD) . . . . . . . . 459 C Wohlrabe (CDU/CSU) 459 C Heyen (SPD) 459 D Frage A 157 des Abg. Dr. Klein (CDU/ CSU) : Zugang zu amtlichem Archivmaterial über die Strafrechtspflege und den Strafvollzug in der DDR sowie Veröffentlichungen über das Thema Strafrechtspflege in der DDR Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 460 A, D Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) 460 C Nächste Sitzung 460 D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 V Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 461* A Anlage 2 Antwort des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar (BPA) auf die Fragen A 9 und 10 — Drucksache 7/77 — des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr. Teilnahme von Journalisten aus der Bundesrepublik Deutschland bei der Unterzeichnung des Grundvertrages und der anschließenden Pressekonferenz — Zurückweisung von Journalisten durch „DDR"-Kontrollorgane 461* B Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar (BPA) auf die Frage A 11 — Drucksache 7/77 — des Abg. Roser (CDU/ CSU) betr. Begründung von Patenschaf ten für Journalisten in allen Themenbereichen, deren Diskussion in der Öffentlichkeit erwünscht ist 461* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 14, 15 und 16 — Drucksache 7/77 — der Abg. Hösl und Dr. Gradl (CDU/CSU) betr. Verweigerung des Landerechts für Direktflüge vom Flughafen Berlin-Tegel nach Bulgarien und Entziehung der Landerechte für die bulgarischen Fluggesellschaften im Bundesgebiet 462* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 18 — Drucksache 7/77 — des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Auffassung des Kremls hinsichtlich der Zugehörigkeit West-Berlins zur Bundesrepublik Deutschland und des Stimmrechts der Westberliner Abgeordneten im Deutschen Bundestag . . . . . . . . 462* D Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Apel (AA) auf die Fragen A 22 und 23 — Drucksache 7177 — der Abg. Frau von Bothmer (SPD) betr. Vermutungen in bezug auf Gespräche über Handelsvereinbarungen zwischen Südafrika und der EWG — Haltung der Bundesregierung bezüglich Erleichterungen für südafrikanische Exporte in die EWG-Länder . . . 463* A Anlage '7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage A 27 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. Kritik der Großunternehmen an der Einführung von Betriebsbeauftragten für Umweltschutz — Maßnahmen der Bundesregierung gegen die von bestimmten Großunternehmen verursachte besondere Umweltschädigung 463* C Anlage 8 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 28 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Schwierigkeiten bei der Berufung der Mitglieder und bei den Fragen der Geschäftsführung des Beratenden Ausschusses gemäß § 32 a des Luftverkehrsgesetzes und Konstituierung der im Beratenden Ausschuß zu beteiligenden Kommissionen 464* B Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage A 29 — Drucksache 7/77 — des Abg. Roser (CDU/CSU) betr. Pressemeldung über einen Verzicht der Deutschen Bibliothek in Frankfurt auf die bisher von ihr geführte gesamtdeutsche Bibliographie und Ankündigung der Deutschen Bücherei in Leipzig bezüglich der Fortführung der Deutschen Nationalbibliographie . . . . . . . . . . 464* C Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Fragen A 33 und 34 — Drucksache 7/77 — des Abg. Volmer (CDU/CSU) betr. Stellenplananpassungszuschlag für Versorgungsempfänger . . 464* D Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Fragen A 35 und 36 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Klepsch (CDU/CSU) betr. Höhe des monatlichen Aufkommens aus dem Olympia-Groschen und Verwendung eines Teiles dieses Aufkommens zur Finanzierung von Altersheimen und Pflegestätten 465* B Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Fragen A 42 und 43 — Drucksache 7/77 — des Abg. Kater (SPD) betr. Pressemeldungen über das Forschungsgutachten von Professor Dr. Tiedemann hinsichtlich Verfahren der Subventionskriminalität — Einführung eines Straftatbestands des Subventionsmißbrauchs im Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität 465* D VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage A 83 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. vorrangige Wahrnehmung der Verbraucherbelange bei den Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaft . . . . . 466* A Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Fragen A 88 und 89 — Drucksache 7/77 — des Abg. Immer (SPD) betr. Vereinbarungen zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und den Bundesländern über den Verbraucherschutz — Informationsdefizit der ländlichen Bevölkerung — Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Aufklärung und Beratung . . 466* B Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 105 und 106 —Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Kempfler (CDU/CSU) betr. Mehrbelastung von schwerbeschädigten Landwirten durch Wegfall der Heilbehandlung im Rahmen des Bundesversorgungsgesetzes und durch Beiträge zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse 466* D Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 107 und 108 — Drucksache 7/77 — des Abg. Zebisch (SPD) betr. Tendenz im Jahresgutachten 1972 des Sachverständigenrates bezüglich der strukturell bedingten Arbeitslosigkeit — Bemühungen der Bundesregierung zu ihrer Überwindung 467* A Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 109 und 110 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Oetting (SPD) betr. Stellenanforderungen der Bundesanstalt für Arbeit für den Haushalt 1973 467* C Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 115 bis 118 — Drucksache 7/77 — der Abg. Röhner und Ziegler (CDU/CSU) betr. Kürzung der Zuschüsse der Rentenversicherungsträger an karitative Einrichtungen — Ausbau der Vorsorgemedizin . . . . . . . . . 468* A Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 119 und 120 — Drucksache 7/77 — des Abg. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/ CSU) betr. Maßstäbe hinsichtlich der technischen Mindestanforderungen für die Überwachung der Funktion von Herzschrittmachern, künstlichen Nieren etc. — Maßnahmen der Bundesregierung gegen eine unkontrollierte Herstellung derartiger Geräte . . . . . . . . . . . 468* C Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen A 125 und 126 — Drucksache 7/77 — des Abg. Burger (CDU/CSU) betr. Kürzung der Zuschüsse für das Deutsch-Französische Jugendwerk durch Frankreich 469* A Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen A 128 und 129 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Arnold (CDU/CSU) betr. Lebensverhältnisse von Patienten in psychiatrischen Krankenhäusern -- Auskünfte über die Lage in diesen Krankenhäusern . . . . 469* B Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 130 und 131 — Drucksache 7/77 — des Abg. Schmidt (Kempten) (FDP) betr. Spielraum der Höchstgeschwindigkeitsverordnung vom 16. März 1972 zur Berücksichtigung von besonderen örtlichen Verhältnissen und Anhebung der Höchstgeschwindigkeit . . 469* D Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 134 — Drucksache 7/77 — des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) betr. lärmschützende Maßnahmen beim Neubau von Bundesfernstraßen 470* A Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 135 und 136 — Drucksache 7/77 — des Abg. Haase (Kellinghusen) (SPD) betr. den vierspurigen Ausbau der Bundesstraße 5 von Pinneberg über Elmshorn nach Itzehoe und Brunsbüttel 470* B Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 137 und 138 — Drucksache 7/77 — des Abg. Lemmrich (CDU/CSU) betr. Ablehnung der von der Deutschen Bundesbahn gestellten Anträge auf Erhöhung der Preise im Personenverkehr — Höhe des vom Bund im Jahre 1973 an die Deutsche Bundesbahn zu zahlenden Betrages . . . . . . . . . . 470* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 VII Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 139 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Änderung oder Ergänzung des Bußgeldkatalogs für Verkehrsordnungswidrigkeiten zur Erzielung einer gerechteren Bewertung von Verstößen gegen die Verkehrssicherheit 471* B Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 142 — Drucksache 7/77 - des Abg. Seefeld (SPD) betr. Generalplan des Deutschen Verkehrssicherheitsrates zur Verbesserung der Verkehrssicherheit 471 * B Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 151 und 152 — Drucksache 7/77 — des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) betr. Konsequenzen aus dem Gutachten über die Organisation und Wirtschaftlichkeit der Wasser- und Schiffahrtsverwaltungen des Bundes — Erhaltung der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Aurich 471* C Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 169 und 170 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) betr. Anschluß- und Unterhaltungskosten der Fernsprechanschlüsse im bayerischen Zonengrenzgebiet nach dem Erlaß der neuen Fernmeldeordnung — wirtschaftliche Chancengleichheit für die Grenzlandgebiete . . . . . 471 * D Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 172 — Drucksache 7/77 — des Abg. Seefeld (SPD) betr. Gebühren für den Postverkehr mit den neuen EWG-Mitgliedstaaten . . 472* B Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Fragen A 177 und 178 — Drucksache 7/77 — des Abg. Weber (Heidelberg) (CDU/CSU) betr. Ausschreibung von Gutachten des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft sowie Durchführung einer Kosten- und Erfolgskontrolle — öffentliche Bekanntgabe von Gutachten 472* D Anlage 32 Zusätzliche Antwort des Parl. Staats- sekreträs Rohde (BMA) auf die Frage B 10 — Drucksache 7/12 — des Abg. Batz (SPD) betr. Firma AROCONSTRUCT . . 473* A Anlage 33 Antwort des Bundesministers Genscher (BMT) auf die Fragen B 1 und 2 — Drucksache 7/77 — des Abg. Wolfram (SPD) betr. Umweltverseuchung durch Ö1 . . . 473* B Anlage 34 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 3 — Drucksache 7/77 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) betr. Einteilung von Offizieren und Beamten auf Lebenszeit im Bundesgrenzschutz für den Wochenenddienst 473* C Anlage 35 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 4 und 5 — Drucksache 7/77 — des Abg. Gerster (CDU/ CSU) betr. Sicherheitsvorschriften für das Befördern von giftigen Gasen auf dem Rhein und Koordinierung von Katastrophenschutzplänen 473* D Anlage 36 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 6 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Erfahrungen der Bundesregierung aus der UNO-Umweltschutzkonferenz in Stockholm und der Interparlamentarischen Konferenz über Umweltfragen in Wien sowie Maßnahmen für die deutsche Umweltschutzpolitik 474* B Anlage 37 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 7 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Reform des Besoldungsrechts zur Gleichstellung der kommunalen Wahlbeamten mit den Laufbahnbeamten hinsichtlich allgemeiner Stellenzulagen 475* A Anlage 38 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 8 und 9 — Drucksache 7/77 — des Abg. Biechele (CDU/ CSU) betr. Folgerungen aus dem Ölunfall bei der Pumpstation Ochtrup und Verhinderung der Zunahme von Öl im Bodensee 475* B Anlage 39 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 10 — Drucksache 7/77 — des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr. Abschlagszahlun- VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 gen an Beamte im Vorgriff auf die gesetzliche Besoldungsregelung 1973 . . . 476* B Anlage 40 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 11 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Erlaß von Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz 476* C Anlage 41 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 12 und 13 — Drucksache 7/77 — des Abg. Christ (FDP) betr. Integration ausländischer Arbeitnehmer 477* A Anlage 42 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 14 und 15 — Drucksache 7/77 — des Abg. Kiechle (CDU/CSU) betr. Gefahren für das deutsche Bodenseeufer durch Errichtung eines Kernkraftwerks und einer Raffinerie im Schweizer Rheintal . . . . . . . . 47T C Anlage 43 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 16 und 17 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Müller-Emmert (SPD) betr. Verteilung der Mittel aus der Lotterie „Glücksspirale" für den Ausbau der Weltmeisterschaftsstadien . 478* B Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Fragen B 18 und 19 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Schmude (SPD) betr. unterschiedliche Behandlung von Untersuchungshäftlingen und einstweilig Untergebrachten bei der Erhebung von Unterbringungskosten . 478* C Anlage 45 Antwort des Bundesministers Dr. Friderichs (BMW) auf die Frage B 24 Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. vorbeugende Maßnahmen im Hinblick auf den geringer werdenden Anteil der Steinkohle im primären Energieverbrauch 478e D Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage B 25 — Drucksache 7/77 — des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) betr. Schätzungen über die mutmaßlichen Vorteile der DDR im innerdeutschen Handel 479* B Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage B 26 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. Kritik an regionaler Förderung im Saarland durch die Studie der Bundesbank „Abbau von Subventionen und Steuervergünstigungen" 479* C Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage B 27 — Drucksache 7/77 — des Abg. Immer (SPD) betr. Beratung der gesamten Bevölkerung durch den „Ländlich-hauswirtschaftlichen Beratungsdienst" 480* A Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen B 28 und 29 —Drucksache 7/77 — des Abg. Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) betr. Vermittlung ausländischer Gastarbeiter . . . . 480* C Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen B 30 und 31 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Jenninger (CDU/CSU) betr. Ausgleich von Härten des Gesetzes für eine Krankenversicherung der Landwirte für Kriegsgeschädigte und Kriegerwitwen . . . . . 481* A Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen B 32 und 33 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) betr. Rechtszersplitterung auf dem Gebiete der Sozialversicherung infolge der am 1. Januar 1973 vollzogenen Gebietsreform in Baden-Württemberg . . 481* B Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 34 — Drucksache 7/77 — des Abg. Tönjes (SPD) betr. Überlassung von Geräten aus Beständen der Bundeswehr an die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft 481* C Anlage 53 Antwort des Bundesministers Frau Dr. Focke (BMJFG) auf die Fragen B 35 und 36 — Drucksache 7/77 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. Verkauf gesundheitsgefährdender Hustensäfte 481* D Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage B 37 — Drucksache 7/77 — des Abg. Tönjes Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 IX (SPD) betr. Förderung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft . . . . . 482* B Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen B 38 und 39 - Drucksache 7/77 — des Abg. Burger (CDU/CSU) betr. Berücksichtigung der Bedeutung der Belegärzte für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im Entwurf einer Bundespflegesatzverordnung 482* C Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen B 40 und 41 - Drucksache 7/77 des Abg. Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) betr. System der medizinischen Prüfung nach der neuen Approbationsordnung für Ärzte . . . . 482* D Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen B 42 und 43 - Drucksache 7/77 des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) betr. Kindergartenplätze für Notfälle . . . . . . . . . . . . 483* B Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 44 und 45 — Drucksache 7/77 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Verkehrsinvestitionen in den Landkreisen Dillenburg und Wetzlar sowie Beseitigung des Engpasses am Streckenposten 110 der Bundesstraße 253 in Dillenburg 483* C Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 46 — Drucksache 7/77 — des Abg. Schmidt (Kempten) (FDP) betr. Probleme des innerstädtischen Verkehrs in der Stadt Memmingen 484* B Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 47 — Drucksache 7/77 des Abg. Flämig (SPD) betr. Verlängerung der Bahnunterführung in Langenselbold (Kreis Hanau) . . . . 484* C Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 48 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Verhandlungen zur Fluglärmbekämpfung auf Grund konkreter Terminpläne 484* D Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 49 und 50 — Drucksache 7/77 des Abg. Dr. Kliesing (CDU/CSU) betr. Anbindung der neuen Konrad-Adenauer-Brücke an die EB 42 und provisorische Anbindung der Industriegebiete im Raum Niederkassel-Lülsdorf an die B 8N 485e A Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 51 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Waffenschmidt (CDU/CSU) betr. Planungen für die Ortsumgehung Hennef 485* C Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 52 und 53 — Drucksache 7/77 — des Abg. Haase (Kellinghusen) (SPD) betr. Beginn der Bauarbeiten für die Umgehungsstraßen Kellinghusen und Wilster . . . . . . . . 485* D Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 54 — Drucksache 7/77 — des Abg. Josten (CDU/CSU) betr. Ausbau der Bundesstraße 9 im Raum Remagen 486e A Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 55 und 56 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Verlegung der Bundesstraße 3 im Raum südlich Freiburg — Anordnung der Zapfsäulen an Autobahntankstellen 486* B Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 57 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) betr. Broschüre der Bundesbahn „Gut für München" 486* D Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 58 — Drucksache 7/77 — des Abg. Bredl (SPD) betr. Planung eines Rangierbahnhofs in München- Nord 487e A Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 59 — Drucksache 7/77 — des Abg. Picard (CDU/CSU) betr. Vor- oder Durchfahrtmöglichkeit für Ärzte im Interesse rascher Hilfeleistung . . . 487* C X Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 60 und 61 — Drucksache 7/77 — des Abg. Pfeffermann (CDU/CSU) betr. Nutzung der der Deutschen Bundesbahn gehörenden Häuser in Darmstadt, Bismarckstraße 150-158 . . 487* D Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 62 und 63 — Drucksache 7/77 — des Abg. Vehar (CDU/ CSU) betr. Prüfungsbedingungen für ausländische Fahrschüler . . . . . . . 488* B Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 64 — Drucksache 7/77 — des Abg. Bredl (SPD) betr. Ausbau der Umgehungsautobahn von München-Nord nach München-Ost . . . . 488* C Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 65 und 66 — Drucksache 7/77 — des Abg. Milz (CDU/CSU) betr. Ausbau der Bundesstraße 258 zwischen Sehleiden und Blankenheim 488* D Anlage 74 Antwort des Bundesministers Dr. Vogel (BMBau) auf die Frage B 67 — Drucksache 7/77 — des Abg. Schmidt (Kempten) (FDP) betr. Mietpreise im Wohnpark Bergheim-Erft . . . . . . . . 489* B Anlage 75 Antwort des Bundesministers Dr. Vogel (BMBau) auf die Fragen B 68 und 69 — Drucksache 7/77 — des Abg. Mick (CDU/CSU) betr. Folgen des Verkaufs bzw. der Verpachtung von Heizungsanlagen an Wärmelieferungsfirmen . . . . 489* C Anlage 76 Antwort des Bundesministers Dr. Vogel (BMBau) auf die Fragen B 70 und 71 — Drucksache 7/77 — des Abg. Baier (CDU/CSU) betr. Einschränkung der Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus und des Bausparens sowie betr. das Wohnungsbauvolumen als Ausdruck der inflatorischen Preisentwicklung 490* B Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage B 72 — Drucksache 7/77 — des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr. Pressefreiheit und Be- richt über die Strafrechtspraxis im kommunistischen Teil Deutschlands sowie über die Regierungen des Ostblocks belastende Vorgänge 490* D Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage B 73 — Drucksache 7/77 — des Abg. Engelsberger (CDU/ CSU) betr. den Personenkreis, der von den DDR-Behörden die Ausreisegenehmigung in die Bundesrepublik Deutschland erhalten hat, und Zahlungen der Bundesregierung für diese Ausreisegenehmigungen 491* B Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage B 74 — Drucksache 7//77 — des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) betr. Zahlungen an die DDR im Haushaltsjahr 1972 491* C Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Fragen B 75 und 76 — Drucksache 7/77 — des Abg. Reddemann (CDU/CSU) betr. Zahl der aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland abgeschobenen politischen Häftlinge und der kriminellen Täter 492* A Anlage 81 Antwort des Bundesministers Dr. Ehmke (BMFT/BMP) auf die Fragen B 77 und 78 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) betr. Weltraumprogramm der Bundesregierung .............0 Anlage 82 Antwort des Bundesministers Dr. Ehmke (BMFT/BMP) auf die Frage B 79 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Gölter (CDU/ CSU) betr. telefonische Durchsagen über die Verkehrslage auf den Bundesautobahnen 493* C Anlage 83 Antwort des Bundesministers Dr. Ehmke (BMFT/BMP) auf die Frage B 80 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Gölter (CDU/ CSU) betr. Verlegung der Briefabgangsstellen nach Mannheim . . . . . . . 493* D Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage B 81 — Drucksache 7/77 — der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/ CSU) betr. Erarbeitung eines Organisationsmodells einer Hochschulpressestelle 494* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 XI Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage B 82 — Drucksache 7/77 — der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/ CSU) betr. Gutachten des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft . . 494* B Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Fragen B 83 und 84 — Drucksache 7/77 — des Abg. Zebisch (SPD) betr. Reform der beruflichen Bildung 494* C Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Fragen B 85 und 86 — Drucksache 7/77 — des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) betr. Höchstsatz der Ausbildungshilfe für Studenten und Erhöhung der Förderungsrichtsätze nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz . . . . 494* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 415 12. Sitzung Bonn, den 1. Februar 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Adams * 1. 2. Dr. Arndt (Berlin) * 2. 2. Dr. Artzinger * 2. 2. Behrendt * 11.2. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 2. 2. Frau von Bothmer 2. 2. Büchler (Hof) 2. 2. Dr. Burgbacher * 1. 2. Dr. Dollinger 10. 2. Fellermaier * 1. 2. Flämig * 1. 2. Dr. Franz 2. 2. Dr. Götz 1. 2. Dr. Heck 11.2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 2. 2. Dr. Kempfler 1. 2. Dr. h. c. Kiesinger 1. 2. Kiep 1. 2. Freiherr von Kühlmann-Stumm 18. 2. Dr. Lohmar 1. 2. Lücker (München) * 2. 2. Dr. Martin 3. 2. Dr. Miltner 2. 2. Möller (Lübeck) 1. 2. Pfeifer 1. 2. Richter ** 3. 2. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 1. 2. Schwabe * 1. 2. Seefeld * 1. 2. Dr. Slotta 2. 2. Spilker 1. 2. Springorum * 1. 2. Dr. Starke (Franken) * 2. 2. Stücklen 2. 2. Todenhoefer 24. 2. Volmer 2. 2. Frau Dr. Walz ** 3. 2. Dr. Warnke 1. 2. Frau Will-Feld 24. 2. Wolfram * 2. 2. Anlage 2 Antwort des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar vom 1. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen A 9 und 10) : Was hat die Bundesregierung unternommen, um sicherzustellen, daß Journalisten aus der Bundesrepublik Deutschland bei der Unterzeichnung des Grundvertrages zugegen sein und an der anschließenden Pressekonferenz teilnehmen konnten? * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments. ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union. Anlagen zum Stenographischen Bericht Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, als ihr bekannt wurde, daß Journalisten am Tage der Vertragsunterzercnnung von den „DDR"-Kontrollorganen zurückgewiesen worden sind? Bei der technischen Vorbereitung der Unterzeichnung des Grundvertrages wurde auch die Zulassung von Journalisten in mehreren Gesprächen zwischen Vertretern des BPA und der zuständigen Stelle der DDR erörtert. Dabei bestand Einvernehmen, daß allen Journalisten aus dem Bundesgebiet und aus Berlin (West), die über die Unterzeichnung berichten wollten, die Einreise nach Ostberlin genehmigt wird. Falls nicht alle im Unterzeichnungssaal Platz finden könnten, sollte ihnen Gelegenheit gegeben werden, das Geschehen an Monitoren im benachbarten Pressezentrum zu verfolgen. Dieses Einvernehmen entsprach den Absprachen, die bereits anläßlich der Paraphierung des Transitabkommens und der Unterzeichnung des Verkehrsvertrages erzielt worden waren. Bei diesen Gelegenheiten hatte die DDR alle interessierten Journalisten zugelassen. Die Bundesregierung konnte daher davon ausgehen, daß die Berichterstattung ohne Behinderung möglich sein würde. Am Nachmittag des 20. Dezember 1972, dem Tage vor der Unterzeichnung, wurden die ersten Ablehnungen bekannt. Bundesminister Bahr hat daraufhin noch am selben Abend in einem Fernschreiben an Staatssekretär Kohl auf die Absprachen und das politische Interesse der Bundesregierung an einer ungehinderten Berichterstattung hingewiesen und zum Ausdruck gebracht, daß die Bundesregierung als Vertragspartner mit der bevorzugten Berücksichtigung unserer Journalisten rechne. Die Vertreter des Presse- und Informationsamtes in der Delegation von Bundesminister Bahr hielten sich bereits seit dem 20. Dezember in Berlin auf. Am Vormittag des 21. Dezember intervenierten sie ebenfalls bei ihren Verhandlungspartnern in Ostberlin. Die DDR hat daraufhin einer Anzahl von Journalisten, die sich trotz vorangegangener Ablehnung auf Anraten des Presse- und Informationsamtes an den Übergangsstellen in Berlin eingefunden hatten, kurzfristig die Einreise gestattet. Sie konnten noch an der Pressekonferenz teilnehmen. Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar vom 31. Januar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage A 11): Hat die Bundesregierung die Absicht, in allen Themenbereichen, deren Diskussion in der Öffentlichkeit erwünscht ist, Patenschaften für Journalisten zu begründen, wie dies der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit in seinem Aufgabenbereich unternimmt, und was hat sie getan bzw. gedenkt sie zu tun, um zu gewährleisten, daß die Unterrichtung der „Patenkinder" umfassend erfolgt und nicht auf den Standpunkt 462* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 der Bundesregierung und die ihm günstigen Tatsachen beschränkt bleibt und die mit Auslandsreisen zu honorierende „Bewährung" nicht am Wohlverhalten gegenüber der Bundesregierung gemessen wird? In Abstimmung mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit beantworte ich Ihre Frage wie folgt: Die Bundesregierung hat keine „Patenschaften für Journalisten" begründet und hat auch nicht die Absicht, dies zu tun. Auch der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit will keine „Patenschaften für Journalisten" übernehmen. In einem am 6. Dezember 1972 veröffentlichten Zeitungsbeitrag hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit dargestellt, um was es geht: Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit möchte lediglich Kontakte zwischen Entwicklungsprojekten und Zeitungsredaktionen in der Bundesrepublik anregen, wobei die politische Ausrichtung der Zeitung keine Rolle spielt. Vielmehr soll vorwiegend für Regional- und Lokalzeitungen ein Anstoß gegeben werden, die Leser intensiver über die Probleme der Entwicklungspolitik und vor allem der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Menschen in der Dritten Welt zu unterrichten. Die Zeitungen suchen sich staatliche oder andere, z. B. kirchliche Entwicklungsprojekte aus, in denen Deutsche aus ihrem Verbreitungsgebiet tätig sind. Zwischen Zeitung und Entwicklungsprojekt soll eine enge Beziehung dadurch erreicht werden, daß Entwicklungsexperten oder Entwicklungshelfer laufend über ihr Projekt schreiben und der „journalistische Entwicklungspate" hierüber in seiner Zeitung berichtet. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit will helfen, die Zeitungen anzuregen, zusätzliche Informationsquellen zu erschließen. Solche zusätzlichen Informationsmöglichkeiten können die Objektivität der Berichterstattung nur fördern. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit ist sich bewußt, daß hierbei auch Kritik an der öffentlichen Entwicklungshilfe der Bundesregierung publiziert werden wird. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 1. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Hösl und Dr. Gradl (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen A 14, 15 und 16) : Was hat die Bundesregierung unternommen, um Charterflüge vom Flughafen Tegel nach Bulgarien für Berliner zu ermöglichen, und hat die Bundesregierung gegebenenfalls eine endgültige Weigerung bulgarischerseits mit der von ihr angedeuteten Entziehung der Landerechte für die bulgarischen Fluggesellschaften im Bundesgebiet beantwortet, bzw. gedenkt sie dies zu tun? Was sind nach Meinung der Bundesregierung die wirklichen Gründe dafür, daß die buigarische Regieiung das Landerecht für Direktflüge aus Berlin (West) nach Bulgarien verweigert? Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie und warum die Regierung der DDR die bulgarische Regierung zur Verweigerung des Landerechtes veranlaßt hat? Ich darf zunächst zum besseren Verständnis auf folgendes hinweisen: Es handelt sich um Reisen deutscher Touristen mit alliierten Charterflugzeugen durch die alliierten Luftkorridore nach Bulgarien. Die bulgarische Regierung hat die Landegenehmigung für die Flüge nur im Jahre 1965 und noch einmal im Jahre 1971 erteilt. Die Genehmigungen im Jahre 1971 haben die Bulgaren als Irrtum untergeordneter Behörden bezeichnet. Die Bundesregierung hat im Jahre 1972 wiederholt — sowohl über die Handelsvertretung Sofia als auch in unmittelbaren Gesprächen — versucht, die bulgarische Regierung zu bewegen, die Landegenehmigungen zu erteilen. Hierüber stand die Bundesregierung auch in Konsultationen mit den Drei Westmächten. Bei den Gesprächen ist erkennbar geworden, daß die bulgarische Regierung nicht aus eigenem Antrieb tätig geworden ist, sie hat sich deshalb auch unnachgiebig gezeigt. Ob etwa die DDR auf Bulgarien Druck ausgeübt hat, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Unter diesen Umständen glaubt die Bundesregierung, daß Gegenmaßnahmen gegen Bulgarien nicht den damit beabsichtigten Erfolg haben könnten. Wie die Bundesregierung in ihrer Erklärung vom 16. Januar 1973 bekanntgegeben hat, hält sie die Einbeziehung von Berlin (West) in den internationalen Luftverkehr für ein wichtiges Ziel. Dieses Ziel kann nur im Einvernehmen aller Beteiligten erreicht werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 1. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage A 18): Kommt durch die Demarche der Sowjetunion bei den Westmächten nicht erneut zum Ausdruck, daß der Kreml West-Berlin trotz der Verträge als nicht zur Bundesrepublik Deutschland gehörig betrachtet, und wird aus diesem Grund den West-Berliner Abgeordneten das volle Stimmrecht im Deutschen Bundestag verweigert? Die Tatsache, daß die Berliner Abgeordneten kein volles Stimmrecht im Deutschen Bundestag haben, beruht auf einer Entscheidung der Drei Westmächte. Bei Gründung der Bundesrepublik Deutschland waren die Militärgouverneure nicht bereit, der vollen Einbeziehung Berlins in die Verfassungsorganisation des Bundes zuzustimmen. Sie haben dies während der Arbeit zum Grundgesetz mehrfach zum Ausdruck gebracht. Das Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 an den Präsidenten des Parlamentarischen Rats Adenauer bestätigt dies mit einem entsprechenden Vorbehalt. Es steht nur den Drei Mächten als Inhaber der obersten Gewalt in Berlin (West) zu, die Einschränkung des Stimmrechts zu modifizieren. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 463* Das rechtliche Grundverhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) wird nicht nur durch deutsches Verfassungsrecht, sondern auch durch alliierte Vorbehaltsrechte bestimmt. Sie überlagern die einschlägigen Bestimmungen des Grundgesetzes und der Berliner Verfassung. Durch das Viermächte-Abkommen ist hieran nichts geändert worden. Dessen Aussage, daß Berlin (West) wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sei und auch weiterhin nicht von ihr regiert werde, entspricht dem Verständnis, das die Drei Mächte stets von diesem Grundverhältnis hatten. Zu berücksichtigen ist aber auch, daß die Bindungen zwischen Berlin (West) und dem Bund in ihrem Bestand und ihren Entwicklungsmöglichkeiten von der Sowjetunion akzeptiert worden sind. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Apel vom 1. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau von Bothmer (SPD) (Drucksache 7/77 Fragen A 22 und 23) : Treffen Vermutungen zu, daß zwischen Vertretern der Regierung der Republik Südafrika einerseits und Dienststellen der Kommission der EWG in Brüssel Gespräche über Handelsvereinbarungen zwischen Südafrika und dem Gemeinsamen Markt stattgefunden haben oder stattfinden sollen? Da es nicht unbekannt geblieben ist, daß die südafrikanische Regierung sich urn Erleichterungen für südafrikanische Exporte in die Staaten der EWG bemüht, frage ich: Welche Haltung nimmt die Bundesregierung in dieser Frage ein? Vermutungen, daß zwischen Vertretern der Regierung der Republik Südafrika einerseits und Dienststellen der Kommission der EWG andererseits Gespräche über Handelsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Südafrika stattgefunden haben oder demnächst stattfinden sollen, treffen nicht zu. Festzuhalten ist lediglich, daß sich Anfang Dezember 1972 eine dreiköpfige Delegation aus Beamten der Kommission zu Gesprächen über technische Zollprobleme im Zusammenhang mit „Rückständen aus der Maisölgewinnung" in Südafrika aufhielt. Gespräche auf anderer als dieser rein technischen Ebene haben — soweit der Bundesregierung bekannt ist — nicht stattgefunden und sind auch nicht vorgesehen. Ferner hat die südafrikanische Regierung der Kommission im Oktober 1972 ein aide-memoire über die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Republik Südafrika und der erweiterten EWG übermittelt und die Erwartung geäußert, daß die Handelsbeziehungen fortgesetzt und entwickelt werden. Die Kommission hat dazu noch nicht Stellung genommen. Die südafrikanische Regierung hat in den vergangenen Jahren im Hinblick auf die Erweiterung der Gemeinschaft gelegentlich Gespräche mit den EG-Mitgliedstaaten über die Folgen dieser Erweiterung auf die Wirtschaft Südafrikas geführt. Für die Behandlung der sich durch die Erweiterung der Gemeinschaft stellenden Fragen sind ihre Organe zuständig. Die Bundesregierung hat daher im Rahmen des bisherigen Meinungsaustausches auf die in erster Linie dazu berufene Kommission verwiesen, der es obliegt, gegebenenfalls Vorschläge zur Lösung konkreter Einzelfragen zu unterbreiten. Im übrigen ist es immer die Politik der Bundesregierung gewesen, mit dazu beizutragen, daß der Beitritt neuer Mitgliedstaaten zu den Europäischen Gemeinschaften keine negativen Auswirkungen auf die traditionellen Handelsströme hat. Bei einer etwa notwendig werdenden Meinungsbildung innerhalb der Gemeinschaft wird sie sich von dieser Überlegenheit leiten lassen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 1. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/77 Frage A 27) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Einführung von Betriebsbeauftragten für Umweltschutz „bei den deutschen Großunternehmen überwiegend auf Kritik" stößt (Saarbrücker Zeitung vom 13. Dezember 1972), und — sofern die Bundesregierung auf die Realisierung dieser Maßnahme keinen Einfluß hat — welche Möglichkeiten sieht sie, der von bestimmten Großunternehmen verursachten besonderen Umweltschädigung kurzfristig entgegenzuwirken? Für bestimmte betriebliche Schutzfunktionen sind Beauftragte bereits gesetzlich vorgesehen, so Betriebsbeauftragte im Wasserrecht und Sicherheitsbeauftragte im Bergrecht, im Arbeitsschutzrecht und im Strahlenschutzrecht. Diese institutionalisierte Selbstüberwachung von Betrieben hat sich grundsätzlich bewährt. Angesichts der arbeitsteiligen Betriebsstrukturen und der Kompliziertheit technischer Anlagen, die weitgehend die Delegation innerbetrieblicher Aufgaben notwendig machen, wäre eine allgemeine Einführung von „Umweltschutz-Beauftragten" in Betrieben im Interesse des Umweltschutzes wünschenswert. Offensichtlich hat die Redaktion der vom VDI herausgegebenen Zeitschrift „Umwelt" auf Grund entsprechender Überlegungen die gesetzliche Auflage zur Einsetzung eines solchen Beauftragten bei einer Reihe von Großunternehmen zur Debatte gestellt. Nach einem Bericht in Nr. 6 dieser Zeitschrift haben alle befragten Unternehmen die Notwendigkeit von Umweltschutzmaßnahmen anerkannt und auf hierfür zuständige Stellen und Abteilungen ihrer Betriebe hingewiesen. Die Meinungen über die sachliche organisatorische Lösung waren jedoch uneinheitlich. Die Bundesregierung wird sorgfältig prüfen, ob und unter welcher Ausgestaltung die rechtliche Institutionalisierung eines solchen Beauftragten ein angemessenes Mittel ist, um sicherzustellen, daß Unternehmen die gesetzlichen und behördlichen Auflagen zum Umweltschutz beachten. Allerdings muß ich auch darauf hinweisen, daß Umweltgefahren nicht allein von Großunternehmen ausgehen, sondern vielmehr auf verschiedenartigen wirtschaft- 464* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 lichen und privaten Aktivitäten beruhen können. Das rechtliche Instrumentarium des Umweltschutzes und der Umweltplanung muß so gestaltet werden, daß es alle potentiellen Verursacher wirksam erfaßt. Bereits nach geltendem Recht kann insbesondere mit den Mitteln des Straf- und Ordnungswidrigkeitsrechts sowie des Verwaltungsrechtes in vielen Fällen Umweltbeeinträchtigungen ohne Einschränkung auf bestimmte Verursachergruppen vorbeugend oder abhelfend begegnet werden. Der konsequenten Anwendung des geltenden Straf- und Ordnungswidrigkeitsrechtes kommt dabei große Bedeutung zu. Eine grundsätzliche Neugestaltung des Umweltstrafrechtes entsprechend der Gemeingefährlichkeit von Umweltschädigungen wird im Rahmen der Strafrechtsreform zu lösen sein. Schon jetzt ist bei den Gesetzesvorhaben des Sofortprogrammes vom September 1970 zum Umweltschutz der Schaffung ausreichender Mittel des Straf- und Ordnungswidrigkeitsrechtes besondere Aufmerksamkeit gewidmet worden. Hierzu gehören insbesondere das inzwischen in Kraft getretene Abfallbeseitigungsgesetz, das Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren und die Verhängung erheblicher Geldstrafen vorsieht, ferner der inzwischen erneut den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitete Entwurf eines Bundes-Immissionsschutzgesetzes mit Strafandrohungen bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe in schweren Fällen sowie Geldstrafen. Auch bei der erstrebten Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes im Zusammenhang mit der hierfür notwendigen konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes sind hohe Freiheitsstrafen und Geldstrafen vorgesehen. Zugleich ist eine Verstärkung der verwaltungsrechtlichen Kontrolle und der Umweltvorsorge erreicht oder vorgesehen. Anlage 8 Antwort des Bundesministers Genscher vom 30. Januar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/77 Frage A 28) : Sind die bei der Berufung der Mitglieder und bei den Fragen der Geschäftsführung des Beratenden Ausschusses gemäß § 32 a des Luftverkehrsgesetzes aufgetretenen Schwierigkeiten (Drucksache VI/2930) inzwischen behoben, und sind insbesondere die nach § 32 a Abs. 1 Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes im Beratenden Ausschuß zu beteiligenden Kommissionen inzwischen überall konstituiert? Ihre Frage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr wie folgt: Die Schwierigkeiten, die bei der Bildung des Beratenden Ausschusses nach § 32 a Abs. 1 Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes (Bundesgesetzbl. I S. 1113), zuletzt geändert durch das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vorn 30. März 1971 (Bundesgesetzbl. I S. 282), aufgetreten waren, sind inzwischen behoben. Insbesondere haben sich bis Ende des vergangenen Jahres alle Kommissionen konstituiert, die nach § 32 b Abs. 1 des Luftverkehrsgesetzes zur Beratung der Genehmigungsbehörden über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm für jeden Verkehrsflughafen gebildet werden müssen, für den ein Lärmschutz festzusetzen ist. Der Bundesminister des Innern und der Bundesminister für Verkehr haben Vorschläge für Vertreter der Kommissionen und der anderen im Gesetz vorgesehenen Institutionen und Bereiche eingeholt und mit Schreiben vom 3. Januar 1973 die Mitglieder des Beratenden Ausschusses berufen. Die konstituierende Sitzung des Beratenden Ausschusses wird am 27. Februar 1973 stattfinden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 1. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage A 29) : Kan i die Bundesregierung die Meldung der „Welt" vom 18. Januar 1973 bestätigen, daß die Bundesministerien des Innern, der Finanzen und für Wissenschaft mit der Deutschen Bibliothek in Frankfurt im Februar Gespräche führen wollen mit dem Ziel, daß die Deutsche Bibliothek auf die bisher von ihr geführte gesamtdeutsche Bibliographie verzichten und nur noch die Literatur aus dem Bundesgebiet verzeichnen soll, und daß die Deutsche Bücherei in Leipzig bereits angekündigt hat, daß sie die Deutsche Nationalbibliographie, die Druckerzeugnisse aus dem Bundesgebiet nicht besonders kennzeichnet, als einzige gesamtdeutsche Bibliographie fortführt? Die Bundesregierung kann die von Ihnen angeführte Pressemeldung nicht bestätigen. Ihr ist von einer Einschränkung, wie Sie sie im Anschluß an die Zeitungsmeldung darstellen, nichts bekannt. Bei dem für Februar vorgesehenen Gespräch handelt es sich um die Sitzung einer vom Verwaltungsrat der Deutschen Bibliothek gebildeten Arbeitsgruppe, ' die sich mit einer Haushaltsfrage beschäftigt. Die Deutsche Bibliothek wird selbstverständlich weiterhin die deutschsprachige Literatur gemäß dem Auftrag in § 2 des Gesetzes über die Deutsche Bibliothek vom 31. März 1969 (BGBl. I S. 265) sammeln und verzeichnen. Den zweiten Teil Ihrer Frage beantworte ich dahingehend, daß Vorstellungen der Deutschen Bücherei in Leipzig über die Fortführung ihrer Verzeichnisse hier nicht bekannt sind. Im übrigen darf ich Sie darüber informieren, daß die Deutsche Bibliothek bei der Zeitung den Abdruck einer Gegendarstellung verlangt hat. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 1. Februar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Volmer (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen A 33 und 34) : Wie steht die Bundesregierung zu der vom Bundesvertretertag 1972 des Deutschen Beamtenbundes einstimmig angenommenen Forderung, den Stellenplan-Anpassungszuschlag für Versorgungsempfänger in der Besoldungsrunde 1972 „mit Vorrang vor allen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 465* anderen Forderungen auf dem Gebiet der Besoldung und Versorgung" von acht auf zwölf bzw. von fünf auf zehn Prozent unter gleichzeitiger Verbesserung der Stichtagsregelung anzuheben? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine angemessene Regelung über die Gewährung von Stellenplan-Anpassungszuschlägen allein schon im Hinblick auf das Lebensalter der Betroffenen vordringlich ist? In meiner Antwort auf die Fragen des Herrn Kollegen Berger habe ich bereits darauf hingewiesen, daß die Bundesregierung zur Zeit prüft, ob und inwieweit der durch das Siebente Besoldungsänderungsgesetz eingeführte Stellenplananpassungszuschlag im Hinblick auf die in der Zwischenzeit verwirklichten weiteren Verbesserungen der Beförderungsverhältnisse im aktiven Bereich durch das Erste Besoldungsvereinheitlichungsgesetz und die sogenannten Obergrenzverordnungen angehoben werden kann. Zu Ihrer Anregung, die für die Gewährung des Stellenplananpassungszuschlages maßgebenden Stichtage zu verbessern, darf ich folgendes sagen: Der im Gesetz festgelegte Anfangsstichtag vom 1. Juli 1965 beruht darauf, daß von diesem Zeitpunkt an im Bundesbereich die allgemeinen Stellenhebungen begonnen haben. Diesen Stichtag allgemein zu ändern, besteht kein Anlaß. Es wird aber geprüft, ob einzelne Härten beseitigt werden können. Der Endstichtag, bis zu dem der Versorgungsfall eingetreten sein mußte, um den Anspruch auf einen Stellenplananpassungszuschlag auszulösen, ist bereits im Ersten Besoldungsvereinheitlichungsgesetz vom 31. Dezember 1969 auf den 30. Juni 1971 verlegt worden. Bundesbeamte, die nach diesem Stichtag in den Ruhestand getreten sind, hatten zumindest die Möglichkeit, an den durch dieses Gesetz erneut verbesserten Beförderungsmöglichkeiten teilzunehmen. Wenn das nicht in jedem Einzelfall geschah, so ist das noch kein zwingender Grund, den Endstichtag zu verlegen. Die Bundesregierung prüft zur Zeit jedoch auch diese Frage. Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß eine Verbesserung von Stellenplananpassungszuschlägen nicht zuletzt im Hinblick auf das Lebensalter der Betroffenen vordringlich ist. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 1. Februar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klepsch (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen A 35 und 36) : Ich frage die Bundesregierung: Wie hoch ist gegenwärtig das monatliche Aufkommen aus dem Olympia-Groschen? Ist die Bundesregierung bereit, einen Teil dieses Aufkommens zur Finanzierung von Altersheimen und Pflegestätten zu verwenden? Die Veranstaltung von Lotterien fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundes, sondern ist ausschließlich Länderangelegenheit. Es ist der Bundesregierung deshalb schon aus Zuständigkeitsgründen nicht möglich, über die Verwendung des Zweckertrags der Olympialotterie zu entscheiden. Die Olympialotterie beruht auf einem Beschluß der Ministerpräsidenten der Länder vom 2. Juni 1967. Der Zweckertrag ist danach bis zur Höhe von 250 Millionen DM zur Finanzierung der für die XX. Olympischen Spiele 1972 in München benötigten Sportstätten sowie der für die Segelwettbewerbe in Kiel erforderlichen Sportanlagen zu verwenden. Diese Zweckbindung wurde durch einen Beschluß der Ministerpräsidenten vom 22. Dezember 1972 erneut bestätigt. Der Zweckertrag der Olympialotterie betrug zum 31. Dezember 1972 insgesamt knapp 200 Millionen DM. Dem entspricht ein monatliches Aufkommen von durchschnittlich 700 Q00 bis 800 000 DM. Das veranschlagte Gesamtaufkommen von 250 Millionen DM für die Finanzierung der Olympischen Spiele 1972 wird voraussichtlich etwa Mitte nächsten Jahres erreicht werden. Bis dahin haben sich nach den vorgenannten Beschlüssen die Bundesländer gebunden, die Olympialotterie und die Zweckbindung ihres Ertrages beizubehalten. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 31. Januar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/77 Fragen A 42 und 43) : Kann die Bundesregierung Pressemeldungen über das ihr von Professor Dr. Tiedemann vorgelegte Forschungsgutachten bestatigen, wonach in der Vergangenheit viele Verfahren der Subventionskriminalität deswegen eingestellt wurden oder zu einem Freispruch führten, weil der herkömmliche Tatbestand des Betruges zu eng und zu abstrakt gefaßt war und ist? In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen des angekündigten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität auch einen konkreten Straftatbestand des Suhventionsmißbrauchs einzuführen? Das von Professor Tiedemann vorgelegte Gutachten ist Beratungsgegenstand der vom Bundesjustizminister eingesetzten Kommission zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität. Da Professor Tiedemann 752 Einzelfälle ausgewertet hat, bin ich der Meinung, daß der geltende Betrugstatbestand nicht ausreichen wird, um der Subventionskriminalität wirksam zu begegnen. Ohne den Ergebnissen der Kommission vorzugreifen, gehe ich davon aus, daß die Bundesregierung einen Straftatbestand vorlegen wird, der den vielen Fällen von Subventionskriminalität gerecht wird. Wegen seiner Ausgestaltung im einzelnen müssen aber zunächst die Ergebnisse der Beratungen der Kommission abgewartet werden. Sie wird sich mit diesem Bereich abschließend im Herbst 1973 beschäftigen. 466* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 31. Januar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/77 Frage A 83) : Welche Initiativen will die Bundesregierung entwickeln, damit bei den Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaft die Verbraucherbelange vorrangig wahrgenommen werden, und gedenkt die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, daß in den europäischen Behörden sich mehr Beamte speziell mit Verbraucherfragen befassen, weil immer mehr verbraucherpolitisch bedeutsame Entscheidungen nicht mehr im nationalen Rahmen, sondern auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaft getroffen werden? Die Organe der Europäischen Gemeinschaften sind von den Staats- und Regierungschefs auf der Gipfelkonferenz im Oktober 1972 aufgefordert worden, bis zum 1. Januar 1974 ein sozialpolitisches Aktionsprogramm zu verabschieden, das auch dem Ziel dienen soll, Maßnahmen zugunsten des Verbraucherschutzes zu verstärken und zu koordinieren. Im Rahmen dieser Arbeiten wird die Bundesregierung ihre Auffassungen von der Verbraucherpolitik vertreten, wie sie in dem Verbraucherbericht 1971 (BT-Drucksache VI/2724) zum Ausdruck gebracht worden sind. Besonderes Gewicht wird hierbei der Fortsetzung der Rechtsangleichung verbraucherpolitisch bedeutsamer Vorschriften zukommen. Dabei wird die Bundesregierung wie schon in der Vergangenheit darauf hinwirken, daß die Harmonisierung nach Möglichkeit auf dem Niveau der verbraucherfreundlichsten Regelung erfolgt. Darüber hinaus wird die Bundesregierung bei Entscheidungen, die auch verbraucherpolitische Belange berühren, darauf drängen, daß nicht nur die Industrie, sondern auch die Verbraucherverbände angehört werden. Eine stärkere Wahrnehmung europäischer Verbraucherbelange wird zwangsläufig dazu führen, daß mehr Beamte in europäischen Behörden mit Verbraucherfragen befaßt werden. Ob dies personelle Verstärkungen in diesem Bereich erforderlich macht, läßt sich erst sagen, wenn die organisatorischen Veränderungen im Zusammenhang mit der Erweiterung der EG vollzogen sind und das Aktionsprogramm vorliegt. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 31. Januar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/77 Fragen A 88 und 89) : Welche Vereinbarungen bestehen zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und den Bundesländern, die ihnen gestellte Aufgabe der Aufklärung und Beratung der Bevölkerung (Verbraucherschutz) wahrzunehmen, und welche Maßnahmen gedenkt das Ministerium zu ergreifen, urn das Informations-Defizit der ländlichen Bevölkerung zu vermindern? Sind gemeinsame Vorstellungen des Ministeriums mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten entwickelt worden, bei Maßnahmen der Aufklärung und Beratung zu kooperieren? Zu Frage A 88: Die zuständigen Bundesressorts arbeiten in Fragen der Verbraucheraufklärung eng mit den Ressorts der Landesregierungen zusammen. In regelmäßigen Sitzungen mit den Länderreferenten werden die einzelnen Projekte aufeinander abgestimmt und für die weitere Arbeit soweit notwendig — gemeinsame Grundsätze aufgestellt. Das wirkt sich insbesondere bei den 11 Verbraucherzentralen in den Ländern aus, die vom Bund und den einzelnen Ländern gemeinsam finanziert werden. Zur Verminderung des Informationsdefizits der ländlichen Bevölkerung wird eine engere Zusammenarbeit der Verbraucherzentralen mit den ländlich-hauswirtschaftlichen Beratungsstellen angestrebt, für die die Länder zuständig sind. In Hessen ist kürzlich eine dahingehende Vereinbarung zustande gekommen. Es ist vorgesehen, die Zusammenarbeit auch in den anderen Bundesländern zu intensivieren. Die Konferenz der Agrarminister wird sich auf ihrer nächsten Sitzung mit dieser Frage befassen. Darüber hinaus soll durch Maternseiten erreicht werden, daß Verbraucherinformation vermehrt Eingang in Regional- und Heimatzeitungen findet. Zu Frage A 89: Die an Fragen der Verbraucherinformation besonders interessierten Bundesressorts Bundesministerium für Wirtschaft, Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit, Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — arbeiten im Interministeriellen Ausschuß für Verbraucherfragen eng zusammen. Dieser hat eine Arbeitsgruppe „Verbraucherinformation" gegründet, in der diese Ressorts ihre Maßnahmen zur Verbraucherinformation gemeinsam erörtern. Die Arbeiten des Verbraucherbeirats, der Empfehlungen an die Bundesregierung für die weitere Verbraucherunterrichtung und -information vorbereitete wird zu einer noch engeren Abstimmung der verschiedenen Maßnahmen beitragen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 31. Januar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kempfler (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen A 105 und 106) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch das Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte vom 10. August 1972 für die meisten der schwerbeschädigten Landwirte eine erhebliche Mehrbelastung insofern eingetreten ist, als diese vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes Heilbehandlung im Rahmen des Bundesversorgungsgesetzes nicht mehr erhalten und nunmehr zur Entrichtung ganz erheblicher Beiträge zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse verpflichtet sind? Wie gedenkt die Bundesregierung diese Unbilligkeit zu beseitigen? Vor vier Monaten hatte schon der Kollege Würtz gleichlautende Fragen an die Bundesregierung gerichtet. Ich darf auch in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß dieser Problemkreis während der Beratungen des Gesetzentwurfs über die Krankenversicherung der Landwirte im Ausschuß für Arbeit Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 467* und Sozialordnung des Deutschen Bundestages eingehend erörtert worden ist. Der Ausschuß hat sich dafür ausgesprochen, daß schwerbeschädigte Landwirte in der Krankenversicherung der Landwirte nicht anders behandelt werden als schwerbeschädigte Pflichtversicherte der allgemeinen Krankenversicherung. Darin kommt auch der allgemeine Grundsatz des Bundesversorgungsgesetzes zum Ausdruck, daß der Anspruch der Beschädigten auf Heilbehandlung wegen Nichtschädigungsfolgen und der Anspruch der Hinterbliebenen eines Beschädigten auf Krankenbehandlung ausgeschlossen ist, wenn und soweit ein Sozialversicherungsträger zu einer entsprechenden Leistung verpflichtet ist. Lassen Sie mich aber noch folgendes anschließen: In der zuständigen Fachabteilung unseres Hauses wird gegenwärtig die Frage geprüft, ob auch die Beitragsbelastung der Landwirte bei der Neugestaltung des § 9 der Verordnung zu § 33 des Bundesversorgungsgesetzes im Rahmen der Einkommensermittlung pauschal berücksichtigt werden kann. Die Prüfung dieser Frage ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 1. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/77 Fragen A 107 und 108) : Wie beurteilt die Bundesregierung die im Jahresgutachten 1972 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zumindest im Ansatz vorhandene Tendenz (s. Drittes Kapitel, III, Abs. 308: „Zudem wird sich der Abbau der ohnehin geringen Arbeitslosigkeit wohl nur allmählich vollziehen, weil diese im Kern struktureller Natur ist."), strukturell bedingte Arbeitslosigkeit als unveränderbar und unbeeinhaßbar hinzunehmen? Wird die Bundesregierung demgegenüber ihre strukturpolitischen Bemühungen zur Überwindung strukturell bedingter Arbeitslosigkeit konsequent fortsetzen? Die Bundesregierung ist nicht der Meinung, daß eine strukturell bedingte Arbeitslosigkeit als unveränderlich und unbeeinflußbar hingenommen werden muß. Wenn der Sachverständigenrat in seinem Jahresgutachten 1972 eine gegenteilige Auffassung zum Ausdruck bringen wollte, so muß dem ausdrücklich widersprochen werden. Die Bundesregierung sieht es vielmehr als Ziel ständiger arbeitsmarktpolitischer Bemühungen an, auch die trotz der herrschenden Volbeschäftigung aus strukturellen Gründen arbeitslosen Arbeitnehmer in den Arbeitsprozeß einzugliedern. Zu diesem Zweck hat sie ein breites Bündel von Maßnahmen ergriffen, die überwiegend im Sozialbericht 1972 dargestellt sind. Erste Erfolge haben sich eingestellt. So sind im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung von Bund und Ländern von Anfang 1969 bis Mitte 1972 rd. 360 000 neue Arbeitsplätze in wirtschafts- und strukturschwachen Gebieten geschaffen worden. Damit haben sich dank der regionalen Strukturpolitik die Ungleichgewichte in der räumlichen Verteilung der Arbeitslosen nicht mehr so ausgeprägt wie in vergangenen Jahren. Die Bundesregierung wird ihre strukturpolitischen Bemühungen konsequent fortsetzen: Von 1972 bis 1975 sollen in den Fördergebieten insgesamt rd. 460 000 neue Arbeitsplätze geschaffen und rd. 250 000 bestehende Arbeitsplätze gesichert werden. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 31. Januar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Oetting (SPD) (Drucksache 7/77 Fragen A 109 und 110) : Trifft es zu, daß die von der Bundesanstalt für Arbeit für den Haushalt 1973 vorgesehenen Stellenmehrungen in ihrer Gesamtheit ohne nähere Prüfung von der Bundesregierung gestrichen worden sind, obgleich den Stellenanforderungen der Bundesanstalt Zahlen zugrunde liegen, die das Ergebnis einer sorgfältigen Personalbedarfsberechnung sind, die auf der Basis schon geraume Zeit zurückliegender Anforderungen an die Bundesanstalt erstellt wurde, und welche Begründung gibt die Bundesregierung dafür? Wenn nein, wer ist für diese Streichungen zuständig, und mit welcher Begründung wurden sie durchgeführt? Die Bundesanstalt für Arbeit hat ihr Personal seit dem Inkrafttreten des Arbeitsförderungsgesetzes im Jahre 1969 um 6 100 Stellen - das sind über 23 v. H. vermehren können. Die Stellenanforderungen der Bundesanstalt für Arbeit sind in diesen Jahren stets ohne Einschränkungen genehmigt worden. Die Bundesanstalt verfügt derzeit über fast 40 000 Bedienstete. Bei der von Ihnen angesprochenen Entscheidung ist die Bundesregierung davon ausgegangen, daß von dem generellen Beschluß des Kabinetts für die Personalpolitik im Jahre 1973 die Bundesanstalt für Arbeit nicht ausgenommen werden konnte. Darüber waren sich die hierbei beteiligten Bundesminister des Innern, der Finanzen, für Arbeit und Sozialordnung und der Bundesrechnungshof einig. Bei der vorübergehenden Nichtbewilligung der angeforderten zusätzlichen Stellen war auch zu berücksichtigen, daß es der Bundesanstalt für Arbeit bei der gegenwärtigen Arbeitsmarktlage nicht möglich war, einen größeren Teil der bereits zur Verfügung stehenden Stellen zu besetzen. Vorstand um,. Präsident der Bundesanstalt für Arbeit sind bemüht, durch organisatorische Vorkehrungen nachteilige Auswirkungen auf die Gewährung der Geld- und Dienstleistungen und eine übermäßige Belastung der Bediensteten zu vermeiden. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung prüft gemeinsam mit der Bundesanstalt, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, um zu vermeiden, daß durch die vorübergehend ausgesetzte Stellenmehrung unvertretbare Schwierigkeiten auftreten. Sie können davon ausgehen, daß weiterhin alle Beteiligten darin zusammenwirken, daß der Bundesanstalt für Arbeit in ihrem Geschäftsbereich auch künftig ein angemessener Personalbestand zur Verfügung steht. 468e Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 1. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Röhmer und Ziegler (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen A 115, 116, 117 und 118) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Rentenversicherungsträger unter Berufung auf eine Rechtsverordnung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung unter anderem auch die bisher an caritative Einrichtungen gewährten jährlichen Zuschüsse zur Durchführung von Erholungsmaßnahmen für Kinder und Rentner gekürzt haben? Wie sind nach Ansicht der Bundesregierung derartige, von ihr eingeleitete Sparmaßnahmen mit dein Ziel zu vereinbaren, die Vorsorge-Medizin auszubauen, und was will sie unternehmen, um diesem Widerspruch abzuhelfen? Treffen Informationen zu, wonach infolge einer Rechtsverordnung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung die freiwilligen Leistungen der Rentenversicherungsträger nach § 1390 a der Reichsversicherungsordnung so eingeschränkt wurden, daß sie in keinem Verhältnis mehr zum tatsächlichen Bedarf an diesen Leistungen stehen? Ist der Bundesregierung bekannt, welche Beschlüsse die Rentenversicherungsträger auf Grund dieser Rechtsverordnung getroffen haben, in welchem Ausmaße freiwillige Leistungen durch diese Beschlüsse eingeschränkt oder eingestellt wurden und um welche Maßnahmen es sich dabei handelt? Mir ist lediglich bekannt, daß eine Landesversicherungsanstalt freiwillig gewährte Zuschüsse an karitative Organisationen eingeschränkt hat. Die Annahme, diese Einschränkung sei eine Folge einer vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung erlassenen Rechtsverordnung, trifft nicht zu. Die hier angesprochene Bemessungs-Verordnung bestimmt lediglich den finanziellen Rahmen für die Ausgaben der Träger der Rentenversicherung der Arbeiter für Gesundheitsmaßnahmen und für Verwaltungs- und Verfahrenskosten insgesamt. Der auf jeden Versicherungsträger entfallende Anteil an dem Gesamtbetrag wird im Einvernehmen mit dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger unter Beteiligung aller Versicherungsträger bestimmt. Die Vergangenheit hat gezeigt, daß der Gesamtbetrag in der Regel von den Versicherungsträgern nur zu 95 v. H. ausgeschöpft wurde. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat bei der Festsetzung des Gesamtbetrages in allen Bemessungs-Verordnungen finanzielle Sonderbelastungen der Versicherungsträger über den Regelbetrag hinaus berücksichtigt. Auch im Jahre 1973 werden die Versicherungsträger der Arbeiterrentenversicherung die finanziellen Mittel zur Verfügung haben, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Wenn daher eine Landesversicherungsanstalt die Gewährung finanzieller Zuschüsse für Maßnahmen bestimmter karitativer Einrichtungen einschränkt, so liegt der Grund wohl in einer anderweitigen und anstaltsinternen Aufteilung der zur Verfügung stehenden Mittel. Im übrigen darf ich noch folgendes anmerken: Ebenso wie in früheren Jahren wird auch in diesem Jahr der für die Durchführung von Gesundheitsmaßnahmen zur Verfügung stehende Gesamtbetrag für 1973 entsprechend dem zwischenzeitlich bekannten aktuelleren Beitragsaufkommen in der Rentenversicherung der Arbeiter neu festgesetzt. Der Gesamtbetrag für 1973 wird sich auf Grund des derzeitigen Erkenntnisstandes um rund 110 Millionen DM erhöhen. Diese Verordnung wird in der Mitte des Jahres 1973 dem Bundesrat zur Beschlußfassung zugeleitet werden. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 1. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen A 119 und 120) : Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, ob für die Hersteller komplizierter medizinischer Apparate (Herzschrittmacher, künstliche Niere etc.) Maßstäbe hinsichtlich der technischen Mindestanforderungen für die Überwachung der Funktion existieren, etwa in der Art von Standardbeschreibungen nach dem Gesetz über technische Arbeitsmittel, oder Überwachungsmaßnahmen, wie sie durch die Technischen Überwachungsvereine getroffen werden? Wenn derartige Maßstäbe nicht existieren oder Überwachungsmaßnahmen nicht vorgesehen sind, was gedenkt die Bundesregierung zu veranlassen, um diesem für die Anwender der Gerate wie für die betroffenen Personen außerordentlich bedenklichen — wenn nicht gefährlichen Zustand so bald als möglich ein Ende zu bereiten und zu verhindern, daß jeder beliebige Hersteller unkontrolliert derart lebenswichtige Geräte produzieren und in den Verkehr bringen kann? Der Bundesregierung ist bekannt, daß mit der zunehmenden Verwendung moderner Geräte für Therapie und Diagnostik neue Probleme auftreten. An die Geräte werden deshalb Schutzanforderungen, insbesondere im Hinblick auf die elektrische Sicherheit nach dem Maschinenschutzgesetz, den Strahlenschutz und die Vermeidung von Explosionsgefahren in Anästhesieräumen gestellt. Zur Überwachung der Fertigung auf Einhaltung der Schutzanforderungen sind vom Hersteller Prüfungen und Kontrollen in Form von Stückprüfungen vorzunehmen. Die Bundesregierung wird in Kürze die Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen erlassen. Diese Verordnung enthält erstmalig Schutzbestimmungen für die Anwendung von Röntgenstrahlen in der medizinischen Diagnostik und Therapie. Neue Geräte dürfen nur betrieben werden, wenn sie der Bauart nach zugelassen sind oder eine Einzelgenehmigung erteilt worden ist. Die in der Bundesrepublik vorhandenen Bestimmungen werden im übrigen in der Fachwelt als vorbildlich angesehen und laufend der technischen Entwicklung angepaßt. Für implantierte Geräte wie Herzschrittmacher gibt es zur Zeit keine normierten Regelungen. Hier vollzieht sich eine Entwicklung, die nach Auffassung der Fachleute eine Aufstellung verbindlicher Regelungen noch nicht zuließ. Es ist jedoch vorgesehen, diese Probleme in die technischen Prüfungen einzubeziehen. Soweit normierte Regelungen fehlen, besteht zwischen Bundesregierung, Herstellern und Anwendern ein enger Kontakt. Hierdurch konnte bisher im wesentlichen gewährleistet werden, daß neue Erkenntnisse aus Forschung und Anwendung von den Herstellern berücksichtigt Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 469* wurden. Für Herzschrittmacher mit RadionuklidBatterien ist den Genehmigungsbehörden empfohlen worden, im Genehmigungsverfahren nach der ersten Strahlenschutzverordnung spezielle OECD-Sicherheitsrichtlinien mit den vom Bundesgesundheitsamt empfohlenen geringfügigen Änderungen anzuwenden. Die sicherheitstechnischen Belange bei komplizierten medizinischen Apparaten werden durch das Maschinenschutzgesetz und die anderen Vorschriften abgedeckt. Die Wirksamkeit der Geräte in medizinischer Sicht kann aber durch technische Überprüfung nicht vorausbestimmt werden, weil sie vom Einzelfall abhängt und der ärztlichen Beurteilung unterliegt. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 30. Januar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen A 125 und 126) : Wie beurteilt die Bundesregierung die von Frankreich einseitig angekündigte Kürzung der Zuschüsse für das deutschfranzösische Jugendwerk? Welches sind die mutmaßlichen Gründe für diese Entscheidung? Es trifft nicht zu, daß der französische Beitrag zum Deutsch-Französischen Jugendwerk für 1973 gekürzt wird. Am 22. Januar ist es vielmehr anläßlich der deutsch-französischen Konsultation in Paris gelungen, die Zustimmung der französischen Regierung zu dem deutschen Standpunkt zu bekommen, daß eine weitere Kürzung der Regierungsbeiträge für das Deutsch-Französische Jugendwerk nicht erfolgen soll. Für das Haushaltsjahr 1973 werden dem Deutsch-Französischen Jugendwerk die gleichen Regierungsbeiträge wie 1972 zur Verfügung gestellt. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 1. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Arnold (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen A 128 und 129) : Trifft es zu, daß viele Patienten in den psychiatrischen Kran- kenhäusern unter menschenunwürdigen Verhältnissen leben? Kann die Bundesregierung jetzt oder alsbald nähere Auskünfte über die Lage in den psychiatrischen Krankenhäusern geben? Zu Frage A 128: Der Bundesregierung ist bekannt, daß es psychiatrische Krankenhäuser gibt, die nicht den Mindestanforderungen an eine moderne Versorgung psychisch Kranker entsprechen. Umfassende Angaben über Ausstattung, Belegung, innere Struktur dieser Krankenhäuser liegen der Bundesregierung z. Z. noch nicht vor. Für die Planung, den Bau und den Betrieb von psychiatrischen Krankenhäusern ist der Bund nicht zuständig, diese Aufgaben obliegen den Ländern, Gemeinden und freien Trägern. Das im Jahre 1972 in Kraft getretene Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze wird zu einer entscheidenden Verbesserung der finanziellen Grundlagen auch bei den psychiatrischen Krankenhäusern führen. Bund, Länder, Gemeinden und freie Träger sind gemeinsam bestrebt, durch Neubau und Modernisierung vorhandenen Bauten entsprechend der Landeskrankenhausplanung und durch eine den Erfordernissen unserer Zeit entsprechende Änderung der Verhältnisse in den psychiatrischen Krankenanstalten und ihrer inneren Struktur eine nachhaltige Besserung herbeizuführen. Besonders dringenden Notlagen soll durch ein Sofortprogramm Rechnung getragen werden, das zur Zeit von einer Reihe von Trägern vorbereitet wird. Eine Verbesserung der psychiatrischen Versorgung wird allerdings wegen der damit verbundenen Investitionen und der personellen Engpässe nur sehr langfristig verwirklicht werden können. Zu Frage A 129: Alle Fraktionen des Deutschen Bundestages haben im Juli 1971 beschlossen, eine Enquête über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik erstellen zu lassen. Zur Erfüllung dieses Auftrages hat der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit eine Sachverständigenkommission berufen. Der erste Zwischenbericht ist 1973 zu erwarten. In ihm wird bereits auf die Lage der psychiatrischen Krankenhäuser eingegangen werden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 1. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 7/77 Fragen A 130 und 131) : Entspricht die Behauptung von Länderseite den Tatsachen, daß die Höchstgeschwindigkeitsverordnung vom 16. März 1972 nur einen sehr geringen Spielraum bieten würde, besonderen örtlichen Verhältnissen Rechnung zu tragen, um auf Grund der Höchstgeschwindigkeitsverordnung 100 km/h Ausnahmen bzw. Anhebungen auf 120 km/h dort zu ermöglichen, wo die Straßensituation dies zuläßt? Ist die Bundesregierung bereit, umgehend ggf. diesen Spielraum der Höchstgeschwindigkeitsverordnung vom 16. März 1972 so auszuweiten, daß die mit Tempo 100 entstandenen Verkehrsbehinderungen auf Schnellstraßen usw. durch Aufstufung auf 120 km/h abgebaut und somit auch Gefahrenmomente eingeschränkt werden können? Zu Frage A 130: Es trifft zu, daß die vom Bundesminister für Verkehr gemeinsam mit den zuständigen obersten Landesbehörden erarbeiteten Richtlinien für die Anhebung der Höchstgeschwindigkeit auf bestimmten Straßenabschnitten auf 120 km/h strenge Anforderungen u. a. an Querschnitt, Ausbau und Markierung der Strecken stellen. Das ist im Interesse der Verkehrssicherheit dringend geboten. 470* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 Zu Frage A 131: Ich verstehe die Frage so, daß sie zum Inhalt hat, ob die Bundesregierung zur Änderung der von mir bereits erwähnten Richtlinien bereit ist. Hierzu möchte ich darauf hinweisen, daß über eine Änderung der Richtlinien demnächst mit den Bundesländern beraten wird. Ich bin jedoch nicht in der Lage, ein positives Ergebnis im Sinne des Anliegens Ihrer Frage in Aussicht zu stellen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 1. Februar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage A 134) : Beabsichtigt die Bundesregierung lärmschützende Maßnahmen im Zuge des Neubaues von Bundesfernstraßen zu ergreifen, falls dies die Entfernung zu Wohngebieten erfordert? Grundsätzlich ja. Schon bei der Auswahl der Linienführung wird — soweit dies in unseren dichtbesiedelten Gebieten möglich ist — auch auf die Vermeidung von Lärmbelästigungen geachtet. Auch technische Möglichkeiten des Lärmschutzes werden teils erprobt, teils angewandt. Über die bisherigen Maßnahmen der Verwaltung hinaus ist beabsichtigt, bei der Novellierung des Bundesfernstraßengesetzes einen Rechtsanspruch auf Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen an baulichen Anlagen zu begründen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 1. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Haase (Kellinghusen) (SPD) (Drucksache 7/77 Fragen A 135 und 136) : Wie weit sind die planerischen und verfahrensmäßigen Vorarbeiten für den vierspurigen Ausbau der Bundesstraße 5 von Pinneberg über Elmshorn nach Itzehoe und von Itzehoe nach Brunsbüttel inzwischen fortgeschritten? Kann damit gerechnet werden, daß, nachdem der Bundesminister für Verkehr diese Straßenbaumaßnahme als dringlich anerkannt hat, vorbereitende Maßnahmen und Ausbau so zügig wie irgendmöglich durchgeführt werden? Entsprechend der vom Bundesminister für Verkehr anerkannten Dringlichkeit sollen Planung und Bau der genannten Straßenbaumaßnahmen so zügig wie möglich durchgeführt werden. Allerdings sind bei der Durchführung laufender bzw. beim Beginn neuer Vorhaben zeitliche Verzögerungen nicht auszuschließen, die sich aus finanziellen Gründen ergeben. Für die B 5 gilt im einzelnen folgendes: a) Die Bauarbeiten für den B 5-Abschnitt Kummerfeld—Elmshorn sind Ende 1972 angelaufen. Es wird angestrebt, diesen Teilabschnitt bis Ende 1975 zu vollenden. Voraussetzung für die Einhaltung dieses Zeitplanes ist allerdings, daß die im Zusammenhang mit der z. T. schwierigen Grunderwerbsregelung (Baumschulgelände) eingelegten Widersprüche gegen den Planfeststellungsbeschluß vom 9. Oktober 1972 nicht zu Verzögerungen führen. b) Für den nördlich anschließenden B 5-Abschnitt Elmshorn—Itzehoe ist die sogenannte Vorplanung als Vorstufe zum Verfahren zur förmlichen Bestimmung der Linie nach § 16 (1) Bundesfernstraßengesetz etwa bis Horst (L 288) im Gange. Es wird angestrebt, diesen Teilabschnitt bis zum Kreuzungspunkt mit der L 75 bei Rockholt bis 1975 fertigzustellen. Die Planung für den Restabschnitt von der L 288 bis Itzehoe hängt von den im Laufe dieses Jahres erwarteten Ergebnissen der KüstenautobahnUntersuchung ab, die unter anderem für die Beurteilung der Frage wichtig sind, ob die Autobahn Hamburg—Heide (B 5/B 204) östlich oder westlich von Itzehoe verlaufen wird. Die Ergebnisse der Küstenautobahn-Untersuchung bleiben abzuwarten. Es ist davon auszugehen, daß in diesem Teilabschnitt nicht vor 1975 mit Bauarbeiten begonnen werden kann. c) Die Planung für die im Bedarfsplan in 1. Dringlichkeit enthaltenen Teilabschnitte Ortsumgehung Wilster und Verlegung bei Brunsbüttel ist im Gange. Der derzeitige Planungsstand für die Ortsumgehung Wilster, deren Vorentwurf durch den Bundesminister für Verkehr noch im Januar genehmigt werden wird, läßt erwarten, daß frühestens 1974 mit Bauarbeiten begonnen werden kann. Nachdem im September 1972 Einvernehmen darüber erzielt worden ist, daß die im Zusammenhang mit der Verlegung der B 5 bei Brunsbüttel erforderliche feste Kanalkreuzung als vierspuriges Tunnelbauwerk hergestellt werden soll, wird zur Zeit das raumordnerische Verfahren zur Bestimmung der Linie nach § 16 (1) Bundesfernstraßengesetz durchgeführt. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 1. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen A 137 und 138) : Welches waren im einzelnen die Gründe, die den Bundesminister für Verkehr veranlaßten, den am 13. Juni 1972 von der Deutschen Bundesbahn gestellten Antrag auf Erhöhung der Preise im Personenverkehr am 22. August 1972 abzulehnen und dem Antrag der Deutschen Bundesbahn vom 17. November 1972, der den Erstantrag erneuerte, am 22. Dezember 1972 zuzustimmen? Wie hoch ist der Betrag, den der Bund 1973 auf Grund des vom Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn verabschiedeten Wirtschaftsplanes 1973 aus dem gesamten Bundeshaushalt (u. a, EP 12 und EP 32) an die Deutsche Bundesbahn zahlen müßte? Zu Frage A 137: Der Bundesminister für Verkehr hat sich bei der Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 471e Entscheidung über den Antrag der Deutschen Bundesbahn vom 13. Juni 1972 von folgenden Gründen leiten lassen: 1. Der Antrag überstieg in einzelnen Positionen erheblich den der Deutschen Bundesbahn bis Ende Januar 1973 pauschal eingeräumten Rahmen von 20%. 2. Hierin lag eine Festlegung, daß tarifpolitische Maßnahmen des beantragten Ausmaßes im Jahre 1972 zu unterbleiben haben. 3. Auf diese Weise konnte gleichzeitig erreicht werden, daß die neue Bundesregierung in dieser Frage nicht präjudiziert wurde. Diese Gründe haben sich inzwischen erledigt, so daß der Deutschen Bundesbahn die Erhöhung der Preise im Personenverkehr, entsprechend ihren Anträgen, genehmigt werden konnte. Zu Frage A 138: Der vom Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn verabschiedete und vom Bundesminister für Verkehr noch nicht genehmigte Wirtschaftsplan 1973 der Deutschen Bundesbahn sieht einen Bedarf an erfolgswirksamen Abgeltungsleistungen des Bundes von rd. 4,9 Milliarden DM vor. Hierin sind erstmalig 837 Millionen DM zur Abgeltung von Zinsaufwendungen der Deutschen Bundesbahn für Altschulden enthalten. Ferner ist im Wirtschaftsplan wiederum ein Betrag von 500 Millionen DM als Investitionszuschuß des Bundes zur Kapitalaufstockung vorgesehen. Als Jahresfehlbetrag sind 1,95 Milliarden DM ausgewiesen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 31. Januar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/77 Frage A 139) : Wie weit sind (lie Bemühungen der Bundesregierung gediehen, den Bußgeldkatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach der Einführung der 100-km/st-Beqrenzung in Zusammenarbeit mit den obersten Landesbehörden so zu ändern oder zu ergänzen, daß eine gerechtere Bewertung von Verstößen gegen die Verkehrssicherheit erzielt werden kann? Die Bundesregierung sieht z. Z. keine Notwendigkeit, bei den hierfür zuständigen obersten Landesbehörden eine solche Änderung der Regelsätze des Bußgeldkataloges anzuregen. In Übereinstimmung mit den Ländern ist sie vielmehr der Auffassung, daß für die Geschwindigkeitsüberschreitungen seit dem 1. März 1971 vorgesehene Bußgeldsätze auch bei der Überschreitung von „Tempo 100" gerecht, für den Bürger klar überschaubar und für Polizei und Bußgeldbehörden praktikabel sind. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 1. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/77 Frage A 142): In welcher Form beabsichtigt die Bundesregierung, dem sogenannten Generalplan, den der Deutsche Verkehrssicherheitsrat zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erstellen will, Autorität zu verschaffen, und ist beabsichtigt, diesen Plan dem Deutschen Bundestag vorzulegen? Aus Ihrer Frage entnehme ich das Mißverständnis, allein der Deutsche Verkehrssicherheitsrat werde einen Generalplan aufstellen. Tatsächlich ist es folgendermaßen: Der Bundesminister für Verkehr beabsichtigt, einen Generalplan zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Straße unter Beteiligung des Deutschen Verkehrssicherheitsrates aufzustellen. Dieses Verkehrssicherheitsprogramm wird der Bundesregierung zur Billigung vorgelegt und danach dem Verkehrsausschuß des Bundestages zugeleitet werden. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 1. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen A 151 und 152) : Welche Konsequenzen beabsichtigt die Bundesregierung aus dem Gutachten über die Organisation und Wirtschaftlichkeit der Wasser- und Schiffahrtsverwaltungen des Bundes vein August 1972 zu ziehen? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß im Hinblick auf die zahlreichen Aufgaben im ostfriesischen Küstenraum und die notwendige Weiterentwicklung der Häfen Emden und Wilhelmshaven die Erhaltung der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Aurich unbedingt erforderlich ist? Zu Frage A 151: Es ist jetzt noch nicht möglich, die Konsequenzen im einzelnen darzulegen, die sich aus dem umfangreichen Gutachten des Beauftragten für die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung (BWV) ergeben. In meinem Hause wird das Gutachten zur Zeit überprüft und ausgewertet. Außerdem ist über denkbare Konsequenzen mit den Personalvertretungen und — soweit nötig — mit den Bundesländern zu verhandeln. Zu Frage A 152: Auch in dieser konkreten Frage kann ich den Ergebnissen der notwendigen internen Überlegungen und Erörterungen nicht vorgreifen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 1. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen A 169 und 170) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach Erlaß der neuen Fernmeldeordnung vom 1. Juli 1972, durch den die Anschluß-und Unterhaltungskosten auf die Postkunden überbürdet werden, im bayerischen Zonengrenzgebiet von Landwirten statt bisher einheitlich 120 DM jetzt Anschlußkosten z. B. von 13 300 DM und Unterhaltungskosten von 3850 DM und 5600 DM von der Postverwaltung gefordert werden? 472* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 Ist die Bundesregierung bereit, die Fernmeldeordnung vom 1. Juli 1972 dahingehend zu revidieren, daß die wirtschaftliche Chancengleichheit für die Grenzlandgebiete im Fernmeldewesen wiederhergestellt wird? Der Bundesregierung sind die von Ihnen genannten Auswirkungen bekannt. Es handelt sich jedoch nicht um eine Forderung, die neu in die Fernmeldeordnung aufgenommen wurde, sondern um eine Bestimmung, die — allerdings als Kann-Vorschrift — bereits im § 9 der bis zum 30. Juli 1971 gültigen Fernsprechordnung vorhanden war. Um auch den Postkunden, die in abgelegenen Gegenden wohnen, die Teilnahme an den Einrichtungen des Fernmeldedienstes zu ermöglichen, müssen besondere Kabel- und Freileitungslinien errichtet werden. Diese Linien werden, weil sie außerhalb von normal besiedelten Wohn- und Wirtschaftsräumen verlaufen, nicht vom planmäßigen Netzaufbau erfaßt. Ihr Aufbau und ihre Unterhaltung sind sehr kostspielig; die Kosten liegen weit über denen für die Einrichtung eines normalen Hauptanschlusses. Es gehört zum Prinzip der Gleichbehandlung, daß überall dort, wo höhere Kosten entstehen, zunächst die Verursacher in angemessener Weise an dem finanziellen Ausgleich beteiligt werden. Bei einem Verzicht auf eine Erstattung der Mehrkosten würden für die Post Einnahmeverluste eintreten, die nur durch Gebührenanhebungen an anderer Stelle ausgeglichen werden könnten und somit von allen anderen Fernsprechteilnehmern getragen werden müßten; denn die pauschalierten Anschließungsgebühren für Teilnehmereinrichtungen beruhen auf den über einen längeren Zeitraum ermittelten Durchschnittskosten in normal besiedelten Wohn- und Wirtschaftsräumen und sind nach gemeinwirtschaftlichen und gemeinnützigen Gesichtspunkten gebildet worden. Aus den genannten Gründen und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Grundsätze, nach denen ich die Deutsche Bundespost zu leiten habe, sehe ich mich nicht in der Lage, dem Gedanken einer Vergünstigung bei der Mehrkostenerstattung für Einzel- und Aussiedlerhöfe näherzutreten. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 1. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/77 Frage A 172) : Warum gelten ab 1. Januar 1973 fur den Postverkehr mit den neuen EWG-Mitgliedstaaten Dänemark, England und Irland nicht die gleichen Gebühren wie für die anderen Mitgliedstaaten der EWG? Die Anwendung ermäßigter Gebühren im Postverkehr mit anderen europäischen Ländern steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang zu deren Mitgliedschaft in der EWG. Sie geht vielmehr auf eine Empfehlung aus dem Jahre 1963 der „Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post- und ! Fernmeldewesen (CEPT) " zurück. Den 26 europäischen Mitgliedsländern wurde empfohlen, im gegenseitigen Postverkehr für Briefe bis 20 g und für Postkarten die jeweils geltenden Inlandsgebühren oder eine gegenüber der allgemeinen Auslandsgebühr um mindestens 10% ermäßigte Gebühr zu erheben. Die Deutsche Bundespost ist grundsätzlich bereit, diese Empfehlung mit allen Mitgliedsländern der CEPT auf der Grundlage der Gegenseitigkeit anzuwenden und entsprechende Vereinbarungen mit den Postverwaltungen zu treffen. Die Postverwaltungen Dänemarks, Großbritanniens und Irlands sehen sich vorerst nicht in der Lage, entsprechende Abkommen mit der Deutschen Bundespost zu schließen. Dies ergaben Gespräche während der letzten ordentlichen Vollversammlung der CEPT im September 1972 in Den Haag. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 1. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Weber (Heidelberg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen A 177 und 178) : In welchem Umfange werden die Gutachten des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft ausgeschrieben, und wie erfolgt eine Kosten- und Erfolgskontrolle? Ist das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft bereit, Gutachten des Ministeriums unmittelbar nach ihrer Fertigstellung der Oftentlichkeit vorzulegen? Zu Frage A 177: Gutachten können vorn Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft nicht immer ausgeschrieben werden, weil es nicht immer mehrere fachkundige Stellen gibt, die über das erforderliche Wissen verfügen. Ausschreibungen werden aber versucht, .so- weit dies möglich ist. Für fast alle Gutachten werden Pauschalfestpreise vereinbart, wobei die Angemessenheit der Kosten vor Vertragsabschluß geprüft wird, so daß eine Kostenkontrolle nicht notwendig ist. Eine über die Auswertung und Diskussion der Gutachterergebnisse hinausgehende Erfolgskontrolle ist kaum praktikabel. Zu Frage A 178: Im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft fallen sehr verschiedenartige und teilweise recht umfangreiche Gutachten an. Sie können nur teilweise auf öffentliches Interesse rechnen. Es werden deshalb und auch aus Kostengründen nur die Gutachten veröffentlicht, die für einen größeren Kreis informativ sind und die die öffentliche Diskussion fördern. Vor allem Kurzgutachten können nicht unmittelbar veröffentlicht werden, da die Gutachter häufig eine Veröffentlichung ablehnen oder sich das Recht einer Überarbeitung vorbehalten. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 473e Anlage 32 Zusätzliche Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 16. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Batz (SPD) (Drucksache 7/12 Frage B 10) : S) Ich darf auf meinen Zwischenbescheid zurückkommen. Die Bundesanstalt für Arbeit hat unserem Hause inzwischen mitgeteilt, daß nach ihren Feststellungen das in den Ansbacher Nachrichten vom 21. Oktober 1972 erschienene Inserat nicht von der Firma AROCONSTRUCT aufgegeben worden sei. Bei der darin angegebenen Telefonnummer handele es sich um den Fernsprechanschluß des Bürgermeisters von Bad Windsheim, dem jedoch von dem Inserat nichts bekannt sei. Wie die Bundesanstalt für Arbeit ferner mitgeteilt hat, ließ sich bisher nicht feststellen, wer das Inserat tatsächlich aufgegeben hat. Die von der Bundesanstalt für Arbeit getroffenen Feststellungen bestätigen die Informationen, die unsere Fachabteilung hierzu von der rumänischen Botschaft erhalten hat. Ich würde gern auch persönlich mit Ihnen über diesen Vorgang sprechen. Anlage 33 Antwort des Bundesministers Genscher vom 30. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (SPD) (Drucksache 7/77 Fragen B 1 und 2) : Wie beurteilt die Bundesregierung die zunehmenden und die Öffentlichkeit beunruhigenden Fälle von Umweltverseuchung durch Ö1? Welche Möglichkeiten sind gegeben und sollen erforderlichenfalls verschärft angewandt werden, um derartige Umweltgefahren zu vermeiden oder auf ein Mindestmaß zu reduzieren? Die Bundesregierung beobachtet mit Sorge die zunehmenden Gefahren, die sich aus der Lagerung und dem Transport von Mineralöl und auch anderen wassergefährdenden Stoffen ergeben. Zur Vorbereitung des Umweltprogramms der Bundesregierung ist ein besonderer Arbeitskreis gebildet worden, der entsprechende Vorschläge im Rahmen der Projektgruppe Wasserwirtschaft erarbeitet hat. Die im Umweltprogramm zur Vermeidung solcher Gefahren angekündigten gesetzlichen Maßnahmen sind inzwischen eingeleitet worden. Dazu gehören vor allem die im VI. Deutschen Bundestag bereits eingebrachte 4. Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz (Lagerung wassergefährdender Stoffe), die dem 7. Deutschen Bundestag mit gleichem Inhalt wieder zugeleitet werden wird, das Gesetz über den Transport gefährlicher Güter, das in Kürze vom Herrn Bundesminister für Verkehr vorgelegt werden wird und die Verordnung zu § 19 a Wasserhaushaltsgesetz (Transport in Fernleitungen), die Mitte dieses Jahres von mir vorgelegt werden wird. Zur Vermeidung von Unfällen mit Mineralöl sollen neben den neuen gesetzlichen Vorschriften ins- ') Siehe 6. Sitzung, Anlage 18 besondere Richtlinien für die Überwachung verbessert werden. Außerdem sollen wiederkehrende Prüfungen an Sicherheitseinrichtungen intensiviert und, soweit noch nicht vorhanden, eingeführt werden. Zur Vorbereitung und Unterstützung dieser Maßnahmen werden Entwicklung und Erprobung von Sicherheitseinrichtungen mit Bundesmitteln gefördert. Letztlich soll durch Schaffung entsprechender Berufsbilder und Ausbildungsförderung eine bessere Ausbildung des mit Lagerung und Transport befaßten Personenkreises erzielt werden. Anlage 34 Antwort des Bundesministers Genscher vom 30. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage B 3): Werden Offiziere im Bundesgrenzschutz und Beamte auf Lebenszeit im BGS gleichermaßen entsprechend des 0.v.D.-Erlasses vom 9. Mai 1972 eingesetzt, oder gibt es Fälle einer ungleichen Anwendung, daß für den Wochenenddienst nur die Beamten auf Lebenszeit eingeteilt werden? Zu den Aufgaben der Standortältesten des Bundesgrenzschutzes gehört es, in ihrem Dienstbereich alle Polizeivollzugsbeamten i. BGS in einem abgewogenen Verhältnis gleichmäßig zu Wach- und Bereitschaftsdiensten heranzuziehen. Diese Diensteinteilung wird listenmäßig erfaßt und nachgewiesen. Als „Offizier vom Dienst" sind grundsätzlich „Offiziere im BGS" oder „Meister im BGS", die Beamte auf Lebenszeit sind, einzuteilen. In Ausnahmefällen können auch geeignete „Meister im BGS", die Beamte auf Widerruf sind, eingeteilt werden. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für die Diensteinteilung an Wochenenden und Feiertagen, weil zu diesen Zeiten mit der Abwesenheit des Kommandeurs und seines Vertreters gerechnet werden muß. Um zu gewährleisten, daß bei schwerwiegenden besonderen Vorkommnissen die ersten Entscheidungen von einem besonders erfahrenen Polizeivollzugsbeamten des BGS verantwortlich getroffen werden können, ist der Wochenend- und Feiertagsbereitschaftsdienst den Beamten auf Lebenszeit vorbehalten, bei denen diese Voraussetzungen gegeben sind. Es werden sowohl BGS-Offiziere als auch BGS-Unterführer vom Meister i. BGS an aufwärts entsprechend dem personellen Zahlenverhältnis für diese Dienste herangezogen. Der Mangel vor allem an jungen BGS-Offizieren hat dazu geführt, daß in einigen Standorten vorübergehend für Wach- und Bereitschaftsdienste vermehrt auf BGS-Unterführer zurückgegriffen werden mußte. Anlage 35 Antwort des Bundesminister Genscher vorn 30. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerster (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen B 4 und 5) : 474* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 Veranlaßt durch das Sinken eines mit flüssigem Ammoniakgas beladenen Tankmotorschiffes am 22. Dezember 1972 auf dem Rhein an der Fährstelle Oppenheim/Nierstein und der durch das Ausströmen des giftigen Gases drohenden Katastrophe frage ich die Bundesregierung, ob sie bereit ist, die Sicherheitsvorschriften für das Befördern von giftigen Gasen auf dem Rhein zu überprüfen und aus dem genannten Unglück Konsequenzen zu ziehen? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, daß für derartige Fälle die Katastrophenschutzpläne in zwei an den Rhein angrenzenden Bundesländern aufeinander abgestimmt und koordiniert werden? Ihre Fragen beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr wie folgt: Giftige Gase dürfen auf dem Rhein nach den international abgestimmten Vorschriften nur in Versandstücken befördert werden, es sei denn, daß die Beförderung in besonders hierfür gebauten Tankschiffen für einzelne Gase ausdrücklich gestattet und jedes dieser Schiffe hierfür zugelassen ist. Z. Z. dürfen von den giftigen Gasen nur Vinylchlorid und Ammoniak in Tankschiffen befördert werden. Die Untersuchungsergebnisse des Unfalles am 22. Dezember 1972 bei Nierstein/Oppenheim liegen noch nicht vor, so daß die Frage, ob Konsequenzen zu ziehen sein werden, nicht beantwortet werden kann. Die Sicherheitsvorschriften werden jedoch nach Unfällen regelmäßig überprüft und erforderlichenfalls nach internationaler Vereinbarung geändert. Für die Aufstellung der Katastrophenschutzpläne und den Einsatz des Katastrophenschutzes im Frieden sind die Bundesländer zuständig. Hinsichtlich der Katastrophenschutzpläne steht dem Bund auch für Katastrophen im Grenzbereich zweier Bundesländer keine Koordinierungsbefugnis zu. Es muß davon ausgegangen werden, daß den Landesbehörden die Notwendigkeit koordinierten Handelns in diesem Bereich bekannt ist und sie sich dieserhalb abstimmen. Die Innenministerkonferenz bietet sich als Abstimmungsinstrument an. Bei Einsatz des Katastrophenschutzes zur Bekämpfung landesübergreifender Katastrophen kann der Bund von seinen Erkenntnissen die beteiligten Länder unterrichten und so für eine Abstimmung sorgen. Darüber hinaus stellt der Bund stets sein Potential zur Katastrophenbekämpfung zur Verfügung. Der Erweiterungsteil des Katastrophenschutzes einschließlich des THW ist nach dem Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus können die Länder auch die Hilfe des Bundesgrenzschutzes und der Bundeswehr anfordern. Bei großen länderübergreifenden Katastrophen wirkt der Bund auf die Koordinierung des Hilfeeinsatzes hin. Insbesondere sorgt er für die Zuführung des in nichtbetroffenen Gebieten stehenden Potentials zur Verstärkung der Kräfte in dem Katastrophengebiet. Anlage 36 Antwort des Bundesministers Genscher vom 30. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage B 6) : Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung aus der UNO-Umweltschutzkonferenz in Stockholm (1972) und der Interparlamentarischen Konferenz über Umweltfragen in Wien (Juni 1972) gewonnen, und welche konkreten Maßnahmen wird sie hieraus für die deutsche Umweltschutzpolitik treffen? Die Umweltkonferenz der Vereinten Nationen in Stockholm 1972 hat den Entwurf einer Erklärung zur Umwelt des Menschen sowie einen Aktionsplan mit den Entwürfen von 109 Sachempfehlungen für die verschiedensten Bereiche des Umweltschutzes beschlossen. Die 2. Internationale Parlamentarierkonferenz zu Umweltfragen hat anschließend in Wien zu den Stockholmer Empfehlungen kritisch Stellung genommen und eine Reihe von unterstützenden Beschlüssen gefaßt. Am 15. Dezember 1972 hat die VN-Vollversammlung die Sachempfehlungen der Stockholmer Konferenz gebilligt und eine Reihe organisatorischer Entscheidungen zur Durchführung des Aktionsplans der VN getroffen. Die Bundesregierung hat die Beschlußfassung der Stockholmer Konferenz unterstützt. Sie ist von der VN-Vollversammlung in den für die Durchführung des Aktionsplanes neu geschaffenen VN-Verwaltungsrat gewählt worden. Die Bundesregierung erörtert die aus der Stockholmer Konferenz für den nationalen Bereich zu ziehenden Konsequenzen gemeinsam mit den Ländern in einem hierfür eingesetzten Bund-Länder-Ausschuß. Nach Billigung der Stockholmer Konferenzergebnisse durch die VN-Vollversammlung erarbeitet sie jetzt einen ausführlichen Bericht, in dem jede einzelne Sachempfehlung des VN-Aktionsplanes gewürdigt und auf ihre Bedeutung für die nationalen Planungen hin untersucht wird. Ziel dieses Berichtes ist es, die Stockholmer Empfehlungen so weit wie möglich in die Durchführung des Umweltprogramms der Bundesregierung einzubeziehen. Dieser ausführliche Bericht der Bundesregierung soll bis zum 5. Juni 1973, dem von der VN-Vollversammlung beschlossenen „Umwelttag", fertiggestellt sein. Daneben hat die Bundesregierung sich ausdrücklich bereit erklärt, die internationalen Aktionen zur Durchführung des VN-Aktionsplanes nachdrücklich zu unterstützen. Sie hat u. a. den Vereinten Nationen Erkenntnisse auf den Gebieten der Umweltforschung und Umwelttechnik zur Verfügung gestellt. Sie hat zum VN-Umweltsekretariat einen deutschen Experten für Informationssysteme zur Unterstützung der Entwicklung eines solchen Systems für die VN entsandt. Für den gleichen Zweck hat sie bereits bald nach der Stockholmer Konferenz eine Sonderzuwendung in Höhe von 100 000 DM an die VN gezahlt. Mit Angehörigen des VN-Umweltsekretariats hat sie deutsche Planungen auf dem Informationssektor erörtert, deutsche Einrichtungen vorgeführt und deutsche Informationsprogramme der VN überlassen. Die Bundesregierung hat sich bereit erklärt, einen namhaften Beitrag zum Umweltfonds der VN zu zahlen. Sie steht mit dem VN-Umweltsekretariat in ständiger Verbindung, um festzustellen, welche wei- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 475* teren sachlichen Beiträge sie leisten kann, insbesondere zur Duchführung der beschlossenen „Erdwacht". Die Bundesregierung hat auch das Umweltemblem der Vereinten Nationen übernommen, das ebenfalls am 5. Juni 1973, dem „Umwelttag", der Öffentlichkeit formell vorgestellt werden soll. Bei allen ihren Schlußfolgerungen aus der Stockholmer Konferenz berücksichtigt die Bundesregierung die Entschließungen der Internationalen Parlamentarierkonferenz 1972 in Wien. Anlage 37 Antwort des Bundesministers Genscher vom 30. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage B 7) : Tst die Bundesregierung bereit, gemäß der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 3. März 1971 (anläßlich der Verabschiedung des 1. BesVNG) einen Entwurf zur Reform des Besoldungsrechts vorzulegen, um die kommunalen Wahlbeamten, die durch die Gewährung der allgemeinen Stellenzulagen nur für Laufbahnbeamte nunmehr seit zwei Jahren benachteiligt sind und deren Bemühungen um Beseitigung dieser Benachteiligung bisher erfolglos waren, den Laufbahnbeamten gleichzustellen? Durch das Erste Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern 1. BesVNG — vom 18. März 1971 (BGBl. I S. 208) ist ein erster Schritt zur Vereinheitlichung und Neuregelung der Besoldung in Bund und Ländern getan worden. Wie der Deutsche Bundestag in seiner Entschließung in der 103. Sitzung am 3. März 1971 anläßlich der Verabschiedung des 1. BesVNG (BT-Drucksache VI/1885) zum Ausdruck gebracht hat, konnte dieses Gesetz nur Teil eines Gesamtkonzepts sein, das eine Ausgangsbasis für die weitere Besoldungsreform schaffte. Zur Fortführung dieser Reform wird gegenwärtig in meinem Hause u. a. eine Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes erarbeitet. In diesem Zusammenhang wird im Benehmen mit den Ländern ein Konzept zur Neuordnung und Vereinheitlichung der Besoldung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit, der im Hinblick auf die Stellung dieser Beamten besondere Bedeutung zukommt, vorbereitet. Die Frage der Einbeziehung der allgemeinen Stellenzulage in eine neue Grundgehaltstabelle bedarf noch eingehender Prüfung. Sie kann nicht isoliert gesehen und auf die kommunalen Wahlbeamten auf Zeit beschränkt werden. Sie stellt sich auch für zahlreiche andere gewichtige Bereiche, die bisher nicht in die allgemeine Stellenzulage einbezogen sind, und wirft schwerwiegende Probleme auf. Hierbei muß insbesondere die Entwicklung auf dem Gebiet der Bildungsreform berücksichtigt werden. Anlage 38 Antwort des Bundesministers Genscher vom 30. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen B 8 und 9) : Zu welchen Ergebnissen haben die Untersuchungen des schweren Ölunfalls am 5. Dezember 1972 bei der Pumpstation Ochtrup im Kreis Steinfurth geführt, und besteht nach Meinung der Bundesregierung Veranlassung, die Sicherheitsbestimmungen 1 Ü Rohrleitungen (Pipelines) zu verschärfen? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, daß die Zunahme von Ö1 im Bodensee gebremst bzw. verhindert werden kann, nachdem man nach Meinung des Staatlichen Instituts für Seenforschung und Seenbewirtschaftung in Langenargen schon heute mit einem Gramm Ö1 je Quadratmeter Seegrund rechnet, was einer Menge von 600 Tonnen unverbrauchten Mineralöls auf dein Grund des Bodensees entspricht? Der Schadensfall bei der Pumpstation in Ochtrup hat sich in der Zeit des Anfahrens der letzten Pumpe nach einer Betriebspause ereignet, d. h. im instationären Betriebszustand. Die bisher bekannten und bei dieser Leitung vorhandenen Sicherheitseinrichtungen sind nicht in der Lage, in diesem Betriebszustand Druckschwankungen genau zu registrieren. Die 1968 erstmals veröffentlichte und 1971 neu gefaßte „Richtlinie für Fernleitungen zum Befördern gefährdender Flüssigkeiten (RFF)" wird der jeweiligen wasserrechtlichen Genehmigung nach § 19 a des Wasserhaushaltsgesetzes und der gewerberechtlichen Erlaubnis nach § 9 der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten zugrunde gelegt. Diese Richtlinie wird von einem Sachverständigenausschuß laufend dem Stand der Technik angepaßt. Es wurde bereits veranlaßt, daß sich dieser Ausschuß nach Vorliegen der genauen Ergebnisse der Untersuchungen dieses Schadensfalles unverzüglich mit der Frage befaßt, ob die Richtlinie ergänzt oder geändert werden muß. Das Bundesministerium des Innern wird dazu auch in Kürze einen besonderen Gutachterauftrag erteilen, der sich mit der Erprobung neuer Maßnahmen zur schnelleren Erkennung von Leckagen auch im sogenannten instationären Betriebszustand sowie mit Verfahren für wiederkehrende Festigkeitsprüfungen der Rohrleitungen befaßt. Abschließend darf ich auch auf die Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Rohde des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung auf die Frage des Herrn Abgeordneten Hugo Brandt in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 19. Dezember 1972, die auch den Schadensfall bei Ochtrup betrifft, hinweisen (Protokoll über die 5. Sitzung des 7. Deutschen Bundestages am 19. Dezember 1972, S. 80) . Die bisherigen Einschwemmungen von Ö1 in den Bodensee sind im wesentlichen auf kleinere Unglücksfälle oder auch unsachgemäßem Umgang beim Befördern, Umfüllen und Lagern von Ölen und Brennstoffen im Einzugsgebiet des Bodensees zurückzuführen. Auch als Folge des Betriebs der zahlreichen Motorboote gelangen Ole oder Ölreste in den See. Die Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee, der neben der Schweiz und Osterreich die für die Reinhaltung des Bodensees in der Bundesrepublik zuständigen Länder Baden-Württemberg und Bayern angehören, bemüht sich seit Jahren um wirkungsvolle Maßnahmen zur Verringerung und Verhinderung von Verschmutzungen des Sees. Sie hat für das Einzugsgebiet des Bodensees Richtlinien aufgestellt, denen zufolge die Lage- 476S Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 rung, die Verwendung und der sonstige Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten, zu denen insbesondere Treib- und Brennstoffe zählen, strengen Vorschriften unterworfen sind. Sie helfen, Schadensfälle zu vermeiden, und sollen verhindern, daß austretende wassergefährdende Flüssigkeiten in den See gelangen. Die Richtlinien schreiben außerdem an den Ausläufen von Kanalisationen Rückhalteeinrichtungen für Öle vor. Zur wirksamen Bekämpfung von Ölunfällen sind in allen Anliegerstaaten Ölwehrorganisationen eingerichtet worden, die Maßnahmen zur Beseitigung von an Land oder in den See ausgelaufenen Öles schnellstmöglich vorbereiten und ausführen können. Ob und inwieweit eine Beschränkung des Motorbootverkehrs aus Gründen der Sauberhaltung des Wassers notwendig ist, wird zur Zeit von den der Kommission angehörenden Staaten geprüft. Eventuelle Beschränkungen können nur im Einvernehmen mit den anderen Anliegerstaaten erfolgreich sein. Zur Frage der Einschränkung des Motorbootbetriebes kann auf die Antworten verwiesen werden, die den Herren Abgeordneten Rinderspacher und Gnädinger auf ihre Schriftlichen Fragen im April 1972 gegeben worden sind (BT-Drucksache VI/3313 und Protokoll der 181. Sitzung des Bundestages am 14. April 1972, S. 10569/70). Die am Bodensee liegenden Wasserwerke, die den Bedarf für die Trinkwasserversorgung aus dem See decken, sind sicherheitshalber mit Anlagen ausgerüstet worden, die es ermöglichen, im Seewasser enthaltene Ölspuren zuverlässig zu entfernen. Maßgebend für einen Rückgang der Öleinschwemmungen in den Bodensee wird neben der strengen Beachtung der technischen und administrativen Vorschriften ein verantwortungsbewußter und sorgfältiger Umgang mit Ölen und Treibstoffen im gesamten Einzugsgebiet des Bodensees sein. Die Grundlagen und näheren Umstände für die Feststellungen des Staatlichen Instituts für Seen-forschung und Seenbewirtschaftung in Langenargen sind hier nicht bekannt, eine Wertung ist deshalb nicht möglich. Ich habe das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes Baden-Württemberg um eine Stellungnahme gebeten und werde Sie darüber unterrichten. Anlage 39 Antwort des Bundesministers Genscher vom 30. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage B10): Ist die Bundesregierung bereit, den Beamten im Vorgriff auf eine gesetzliche Besoldungsregelung 1973 Abschlagszahlungen zu leisten, um sicherzustellen, daß der enorme Preisanstieg des Jahres 1972 schnellstmöglichst ausgeglichen wird? Die Bundesregierung ist wie in den vergangenen Jahren, so auch für 1973 bereit, im Zusammenhang mit der Beschlußfassung über die Vorlage eines Zweiten Bundesbesoldungserhöhungsgesetzes die Gewährung von Abschlagszahlungen im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung in Erwägung zu ziehen. Bevor die Entscheidung getroffen werden kann, ist jedoch noch eine Abstimmung mit den Ländern erforderlich, nachdem anläßlich der 1972 gewährten Abschlagszahlungen von maßgeblicher Seite aus dem Bereich der Länder ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, daß die Anordnung von Abschlagzahlungen für den Bereich des Bundes die Länder praktisch in Zugzwang bringe und im übrigen grundsätzliche Bedenken bestünden gegen die Auszahlung von Beträgen, auf die ein Rechtsanspruch noch nicht besteht. Anlage 40 Antwort des Bundesministers Genscher vom 30. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/77 Frage B il): Wie ist der Stand des Erlasses von Durch- und Ausführungsverordnungen zum Waffengesetz, damit die Behörden nach den Bestimmungen des Gesetzes arbeiten können? Ihre Frage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft wie folgt: Das Waffengesetz vom 19. September 1972 (BGBl. I S. 1797) sieht den Erlaß von Rechtsverordnungen und von allgemeinen Verwaltungsvorschriften vor. Die Rechtsverordnungen liegen im wesentlichen bereits vor (Erste Verordnung zum Waffengesetz vom 19. Dezember 1972 BGBl. I S. 2522; Zweite Verordnung zum Waffengesetz vom 20. Dezember 1972 — BGBl. I S. 2530). Lediglich die Dritte Verordnung zum Waffengesetz, die einige technische Fragen sowie die Kosten regelt, ist noch nicht verabschiedet; der Entwurf liegt zur Zeit dem Bundesrat vor (Bundesrats-Drucksache 10/73). Die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz sind im Entwurf ausgearbeitet, mit den Interessenverbänden erörtert und mit den Innen- und Wirtschaftsressorts der Länder abgestimmt. Sie werden zu einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift zusammengefaßt, Ende Januar 1973 dem Bundesrat zugeleitet und werden damit bereits wenige Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes erlassen sein. Damit aber schon bei Inkrafttreten des Waffengesetzes die Vollzugsbehörden mit detaillierten Weisungen ausgestattet sind, haben der Bundesminister des Innern und der Bundesminister für Wirtschaft die Entwürfe ihrer allgemeinen Verwaltungsvorschriften den Ländern im Einvernehmen mit diesen mit der Bitte übersandt, die unteren Verwaltungsbehörden anzuweisen, vorläufig danach zu verfahren. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 477* Anlage 41 Antwort des Bundesministers Genscher vom 30. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Christ (FDP) (Drucksache 7/77 Fragen B 12 und 13) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Hinblick auf das in Bayern vorn Staatsminister des Innern propagierte Rotationsprinzip bei Gastarbeitern — das von einigen Kreisverwaltungsbehörden bereits praktiziert wird — auf eine bundeseinheitliche Regelung hinzuwirken, die mit den Grundsätzen der Bundesregierung zur Integration ausländischer Arbeitnehmer (keine ausländerrechtlichen Maßnahmen zur zeitlichen Begrenzung des Aufenthalts) in Einklang steht? Hat die Bundesregierung Überlegungen angestellt, das Ausländergesetz vom 28. April 1965 in den II 2 und 8 so zu ändern, daß Gastarbeitern, die sich seit mindestens 5 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und in das wirtschaftliche und soziale Leben eingefugt haben, auf Antrag ein Aufenthaltsrecht verliehen werden muß, das nur in vom Gesetzgeber präzis zu umschreibenden Ausnahmefällen widerrufen werden kann? Die Bundesregierung hat in ihren Grundsätzen zur Eingliederung ausländischer Arbeitnehmer und ihrer Familien vom 20. April 1972 (Bundesarbeitsbl. Nr. 6/1972) festgestellt, daß eine steigende Zahl ausländischer Arbeitnehmer länger in der Bundesrepublik Deutschland bleiben wolle. Dies habe einen verstärkten Nachzug der Familien zur Folge. Die Bundesregierung hat weiterhin erklärt, daß hierauf rechtlich und tatsächlich Rücksicht zu nehmen sei. Dementsprechend hat die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 31. Januar 1972 (BT-Drucksache VI/3085) auf eine Kleine Anfrage zur Politik der Bundesregierung gegenüber den ausländischen Arbeitnehmern in der Bundesrepublik Deutschland zum Ausdruck gebracht, daß eine zeitliche Begrenzung des Aufenthalts ausländischer Arbeitnehmer mit ausländerrechtlichen Mitteln nicht in Betracht komme. Ich beabsichtige, bei der nächsten Konferenz der Innenminister der Länder am 2. Februar 1973 die Angelegenheit in diesem Sinne anzusprechen. Das Ausländergesetz trägt den Interessen der Ausländer, die über einen längeren Zeitraum oder auf Dauer in der Bundesrepublik Deutschland bleiben wollen und einen gefestigten aufenthaltsrechtlichen Status anstreben, mit der Möglichkeit der Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder einer Aufenthaltsberechtigung hinreichend Rechnung. Insbesondere bietet die Aufenthaltsberechtigung, die zeitlich unbefristet ist und eine Ausweisung des Ausländers nur noch beim Vorliegen besonders schwerwiegender Gründe zuläßt, bei einem längerfristigen oder ständigen Aufenthalt eine gesicherte Rechtsposition. Voraussetzung für ihre Erteilung ist, daß sich der Ausländer seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten und in das wirtschaftliche und soziale Leben eingefügt hat. Eine Änderung des Ausländergesetzes ist daher nicht erforderlich. Es ist jedoch beabsichtigt, in die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des Ausländergesetzes Vorschriften für die schrittweise Festigung des aufenthaltsrechtlichen Status von ausländischen Arbeitnehmern und ihren Familien durch Erteilung von unbefristeten Aufenthaltserlaubnissen und Aufenthaltsberechtigungen aufzunehmen, um hinsichtlich ihrer aufenthaltsrechtlichen Behandlung eine einheitliche ausländerbehördliche Praxis sicherzustellen. Diese Verwaltungsvorschriften binden die Ausländerbehörden in gleicher Weise wie das Ausländergesetz. Anlage 42 Antwort des Bundesministers Genscher vom 30. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen B 14 und 15) : Teilt die Bundesregierung die Besorgnis weiter Bevölkerungskreise am deutschen Bodenseeufer über eine geplante Errichtung eines Kernkraftwerks und einer Raflinerie im Rheintal der Schweiz hinsichtlich einer möglichen Gefahrenquelle für den See und einer erheblichen Verschmutzungsgefahr der Luft in dem betroffenen Gebiet? Ist die Bundesregierung bereit, alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten anzuwenden, um solche Gefahren abzuwenden oder auf ein Mindestmaß zu reduzieren, bzw. welche Schritte hat sie bereits unternommen? 1. Die Bundesregierung verfolgt mit größter Aufmerksamkeit die schweizerischen Pläne zur Errichtung einer Raffinerie im Rheintal bei Sennwald, eines Kernkraftwerks bei Rüthi und weiterer grenznaher Kernkraftwerke bei Rheinklingen, Leibstadt und Kaiseraugst. Zu dem Problem der grenzüberschreitenden Luftverunreinigung ist zunächst allgemein folgendes zu bemerken: Am 26. März 1971 ist vom Ministerausschuß des Europarates die Entschließung (71) 5 über die Luftverunreinigung in Grenzgebieten angenommen worden. Die Entschließung ist von mir am 24. Juli 1971 im Bundesgesetzblatt Teil II, Nr. 35, Seite 975, veröffentlicht und den für den Immissionsschutz zuständigen obersten Landesbehörden bekanntgegeben worden. Nach dieser Entschließung wird den Regierungen der Mitgliedstaaten des Europarates empfohlen, für die Bewohner von Gebieten jenseits der Grenze den gleichen Schutz gegen Luftverunreinigung zu gewähren wie für die Bewohner des eigenen Landes. Die Entschließung sagt weiter, daß zu diesem Zweck insbesondere sicherzustellen ist, daß die zuständigen örtlichen Behörden — diesseits und jenseits der Grenze — einander rechtzeitig über jedes Vorhaben unterrichten, das zur Luftverunreinigung jenseits der Grenze führen kann. Damit ist den örtlichen Behörden beider Seiten die Möglichkeit gegeben, Gespräche aufzunehmen. Das Land Bayern hat bereits im Jahre 1966, als das Projekt bei Sennwald bekannt wurde, Kontakte mit schweizerischen Behörden aufgenommen. Da Sennwald 30 km von der deutschen Grenze entfernt liegt, sind Belästigungen der deutschen Bevölkerung nicht zu erwarten. Von den Kernkraftwerken geht keine Luftverschmutzung aus. Hinsichtlich der radioaktiven Abgaben und der Auswirkungen der Kühlverfahren auf die Umwelt stellen die schweizerischen Behörden vergleichbar strenge Anforderungen wie die 478* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 Genehmigungsbehörde in der Bundesrepublik Deutschland bei deutschen Kernkraftwerken. Die Bundesregierung und das Land Baden-Württemberg führten bereits im Dezember 1972 Gespräche mit den schweizerischen Behörden mit dem Ziel, sich gegenseitig über grenznahe Kernkraftwerksprojekte zu informieren und sich in Fragen, die zu einer möglichen Beeinträchtigung des Nachbarlandes führen könnten, abzustimmen. Die Gespräche werden fortgesetzt. Es ist dadurch sichergestellt, daß die Interessen der deutschen Bevölkerung im grenznahen Raum gewahrt werden. Für die Reinhaltung des Bodensees und die Abwehr weiterer Verunreinigungen haben Baden-Württemberg, Bayern, Österreich und die Schweizerische Eidgenossenschaft die Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee gebildet. Die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, die in ihrem Gebiet geltenden Gewässerschutzvorschriften für den Bodensee und seine Zuflüsse mit Nachdruck zu vollziehen. Die genannte Kommission hat für die Reinigung und das Ableiten von Abwasser im Einzugsgebiet des Bodensees sehr strenge begrenzende Vorschriften aufgestellt, u. a. auch für Raffinerien und Kernkraftwerke. Es besteht bisher kein Anlaß, daran zu zweifeln, daß die zuständigen schweizerischen Behörden die Einhaltung aller den Umweltschutz sicherstellenden Vorschriften sorgfältig überwachen werden. 2. Von den schweizerischen Behörden werden im Verlaufe der Planung eines Projekts die Auswirkungen auf die Umwelt durch den späteren Betrieb sehr eingehend untersucht. Hierbei werden vergleichbare Maßstäbe angelegt wie in der Bundesrepublik. Sollte wider Erwarten bei der weiteren Planung erkennbar werden, daß die Interessen der Bevölkerung auf deutscher Seite beeinträchtigt werden, wird die Bundesregierung geeignete Schritte unternehmen. Anlage 43 Antwort des Bundesministers Genscher vom 30. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (SPD) (Drucksache 7/77 Fragen B 16 und 17) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Absicht der Länderinnenminister, die für den Ausbau der Weltmeistersdiafts-Stadien 1974 vorgesehenen Mittel aus der Fortführung der Lotterie „Glücksspirale" 1973/74 nicht entsprechend den in den betreffenden Städten jeweils gegebenen örtlichen und finanziellen Verhältnissen, sondern nach einem pauschalen Modus zu verteilen? Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, daß die Mittel aus der Lotterie „Glücksspirale" in gleicher Weise wie die vom Deutschen Bundestag bereitgestellten 50 Millionen DM bewilligt werden? Die Ständige Konferenz der Innenminister der Länder hat auf ihrer Sitzung am 16. Dezember 1971 beschlossen, die Glücksspirale in den Jahren 1973 und 1974 fortzusetzen und die Mittel zu gleichen Teilen auf die Stadien zu verteilen, die aus Anlaß der Fußballweltmeisterschaft 1974 aus- bzw. neu gebaut werden. In der Sitzung der Innenministerkonferenz vom 15. Dezember 1972 habe ich vorgeschlagen, den Reinertrag der Glücksspirale, soweit er für den Neubzw. Ausbau der Fußballstadien zur Verfügung steht, nach dem tatsächlichen Finanzbedarf der Austragungsstädte zu verteilen. Hierbei bin ich davon ausgegangen, daß nach dem geschätzten Einspielergebnis der Glücksspirale einige Städte — auch bei Berücksichtigung von Kostensteigerungen — voraussichtlich mehr als benötigt erhalten und andererseits die überschießenden Mittel den Städten fehlen würden, die hohe Defizite aufweisen. Mein Vorschlag sollte zugleich den Anregungen des vormaligen 1. Sonderausschusses für Sport und Olympische Spiele anläßlich des Besuchs der Stadien Düsseldorf und Gelsenkirchen am 15. Juni 1972 Rechnung tragen. Danach sollte bei der Neufestsetzung des Verteilungsmodus entscheidend auf den jeweiligen Finanzbedarf der Städte in Anlehnung an den Beschluß des Deutschen Bundestages über die Verteilung der bereitzustellenden 50 Millionen DM abgestellt werden. Die Innenministerkonferenz hat sich gegen meinen Vorschlag ausgesprochen und an der ursprünglichen Verteilungsregelung festgehalten. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 31. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmude (SPD) (Drucksache 7/77 Fragen B 18 und 19) : Sieht die Bundesregierung einen Grund für die unterschiedliche Kostenbelastung von Untersuchungshäftlingen einerseits, die nach § 92 Nr. 11 des Gerichtskostengesetzes in Verbindung mit § 10 der Verordnung über Kosten im Bereich der Justizverwaltung bei Verrichtung einer Arbeit nicht mit Unterbringungskosten belastet werden, und den vorläufig Untergebrachten (§ 126 a StPO) andererseits, von denen auch bei Verrichtung einer Arbeit die — zumeist hohen — Unterbringungskosten nach § 92 Nr. 12 des Gerichtskostengesetzes erhoben werden? Ist die Bundesregierung bereit, eine Änderung des § 10 der Verordnung über Kosten im Bereich der Justizverwaltung mit dem Ziel einzuleiten, die Nichterhebung der Unterbringungskosten auch für einstweilig Untergebrachte vorzusehen? Die Regelung des § 92 Nr. 11, 12 GKG beruht auf der Erwägung, daß einstweilig Untergebrachte anders als Untersuchungshäftlinge in der Regel keine wirtschaftlich nützliche Arbeit leisten könnten. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß diese Regelung für die nach § 126 a StPO vorläufig untergebrachten Personen zu unbilligen Ergebnissen führen kann. Die Bundesregierung wird an die Länder herantreten mit dem Ziel, mögliche Unbilligkeiten, die sich aus einer unterschiedlichen Behandlung ergeben, zu beseitigen. Anlage 45 Antwort des Bundesministers Dr. Friderichs vom 26. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/77 Frage B 24) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 479* Welche Konsequenzen leitet die Bundesregierung aus der Feststellung des Bundesbeauftragten für den Steinkohlenbergbau ab, der in seiner „Energie-Vorschau" zu dem Ergebnis kommt, daß der Anteil der Steinkohle im primären Energieverbrauch im Inland von 23,5 o: im Jahre 1972 auf 15,3 % im Jahre 1976 zurückgehen wird, und welche vorbeugenden Maßnahmen will die Bundesregierung, insbesondere für die dadurch in naher Zukunft betroffenen Menschen in den Steinkohlengebieten an Saar und Ruhr, einleiten? Die Absatzprognose des Bundesbeauftragten für den Steinkohlenbergbau ist ein wichtiges Orientierungsinstrument für den Steinkohlenbergbau und die gesamte Energiewirtschaft. Sie zeigt, daß die Absatzaussichten unserer Steinkohle weiterhin rückläufig sind. Für die Energiepolitik der Bundesregierung ergibt sich hieraus die Notwendigkeit, durch kohlepolitische Maßnahmen notwendige Anpassungen in einem sozial und volkswirtschaftlich erträglichen Rahmen zu halten und diesen Strukturprozeß sinnvoll zu steuern. Die Bundesregierung hält daran fest, daß der deutsche Steinkohlenbergbau auch in absehbarer Zukunft einen wichtigen Beitrag für die Energieversorgung unserer Volkswirtschaft leisten soll. Das in diesem Jahr auszuarbeitende Energieprogramm wird diesen Gesichtspunkt entsprechend berücksichtigen. Um Härten der von Anpassungsmaßnahmen betroffenen Menschen in möglichst engen Grenzen zu halten, haben Bund und Länder bereits in den letzten Jahren ein Bündel gezielter sozialer Hilfen entwikkelt. Dazu gehört der Gesamtsozialplan, in dem die Anpassungshilfen nach dem Montanunionvertrag, das Abfindungsgeld nach dem Kohlegesetz u. a. zusammengefaßt sind. Dieses umfassende Netz sozialer Hilfen wurde ab 1. Januar 1972 durch eine Anpassungsgeldregelung ergänzt. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 31. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage B 25) : Wie hoch schätzt die Bundesregierung denjenigen Betrag ein, den die DDR im Jahre 1972 kraft Zugehörigkeit zum Wirtschaftsraum der EWG gutgemacht hat? Ihre Frage zu den Vorteilen der DDR aus dem innerdeutschen Handel beantworte ich namens der Bundesregierung wie folgt: Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit bereits wiederholt erklärt, daß die von mehreren privaten Seiten vorgenommenen Schätzungen über die mutmaßlichen Vorteile der DDR im innerdeutschen Handel hypothetischen Charakter haben. (Pressemitteilung vom 1. Juli 1970 und Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten Meister Bericht über 108. Sitzung des Deutschen Bundestages am 12. 3. 1971, Seite 6305 f —.) Die Schätzenden haben das auch nicht verschwiegen, sondern auf die analytischen Schwierigkeiten eines solchen Unterfangens ausdrücklich hingewiesen. Es ist der Bundesregierung nicht möglich, die Aufteilung spezifischer Vorteile der DDR im innerdeutschen Handel, insbesondere die Nichterhebung von Zöllen und Abschöpfungen, auf die Lieferanten in der DDR und die Bezieher in der Bundesrepublik Deutschland zu ermitteln. Hier wird das Ergebnis je nach Kalkulation der Vertragspartner und Gestaltung des Vertrags von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Auch für den Swing, der 1973 bis zur Höhe von 620 Mio. VE (= DM) gewährt wird, ist eine genaue Berechnung des Vorteils nicht möglich. Diesen zinslosen Überziehungskredit gewähren sich im Prinzip die Deutsche Bundesbank und die Staatsbank der DDR zur Erleichterung des bilateralen Verrechnungsverkehrs gegenseitig, wobei er jedoch seit langem nur von der DDR in Anspruch genommen wird. Da das System des innerdeutschen Handels international einmalig ist, gibt es für einen solchen Kredit keinen vergleichbaren Marktzins, der zur Berechnung des Vorteils herangezogen werden könnte. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 30. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/77 Frage B 26) : Teilt die Bundesregierung die von der Bundesbank in ihrer Studie „Abbau von Subventionen und Steuervergünstigungen" enthaltenen Zweifel an der Berechtigung der Einbeziehung des Saarlandes in die kritisierte regionale Forderung von 312 Schwerpunkten, wobei die Kritik am Saarland damit begründet wird, daß es sich hier um ein kochindustrialisiertes Gebiet handele, oder ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß für das Saarland auf Grund seiner Geschichte, seiner Lage, seiner wirtschaftlichen Struktur u. a. eine noch zu verstärkende regionale Förderung notwendig ist? Etwaige Zweifel der Bundesbank an der Berechtigung der Einbeziehung des Saarlandes und von Teilen des nördlichen Ruhrgebietes in die regionale Wirtschaftsförderung würden von der Bundesregierung nicht geteilt. Das Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" sieht in § 1 Abs. 2 ausdrücklich die Förderung solcher Gebiete vor, „in denen Wirtschaftszweige vorherrschen, die vom Strukturwandel in einer Weise betroffen oder bedroht sind, daß negative Rückwirkungen auf das Gebiet in erheblichem Umfang eingetreten oder absehbar sind". Auch das Saarland fällt unter diese Kategorie; es ist als Steinkohlenbergbaugebiet in besonderem Maße von dem noch nicht abgeschlossenen Strukturwandel betroffen. Die Bundesbank kritisiert in diesem Zusammenhang auch, daß zu viele Schwerpunkte gefördert würden und die Fläche der Fördergebiete zu groß sei. Dabei muß jedoch beachtet werden, daß die Fläche bei der Schwerpunktförderung weitgehend Gebietskulisse ist. Die bestehenden 312 Schwerpunkte sind das Konzentrat aus rd. 10 000 Gemeinden, die in den Fördergebieten liegen. Ihre Auswahl bedeutet eine weitgehende Reduzierung der Förderpolitik auf nur 3 °/o der Gemeinden. Dabei darf es jedoch nicht Ziel der regionalen Strukturpolitik sein, eine bestimmte Anzahl Schwerpunkte zu konservieren und Fördergebiete auf alle Zeit beizubehalten. Vielmehr wird im marktwirtschaftlichen Prozeß 480* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 durch unternehmerische Investitionsentscheidungen über die Annahme oder Ablehnung eines Schwerpunktstandortes befunden; eine Erfolgskontrolle zur Ermittlung erfolgreicher und ungeeigneter Schwerpunktorte zieht daraus die Konsequenzen. So konnten auch im Saarland bereits erfolgreiche Schwerpunktorte aus der Förderung entlassen werden. Die bisherigen Maßnahmen der regionalen Wirtschaftspolitik haben zudem die negativen Folgen des Strukturwandels bereits weitgehend abwenden oder mildern können. Diese intensiven Bemühungen müssen fortgesetzt werden. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 29. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/'77 Frage B 27) : Ist das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bereit, zur Wahrnehmung der ihm aufgetragenen Aufgabe der Aufklärung und Beratung (Ernährungs-Hauswirtschaft) für die gesamte Bevölkerung mit den Fachministerien der Länder darüber Vereinbarungen zu treffen, daß der sachlich und personell gut ausgestattete „Ländlich-hauswirtschaftliche Beratungsdienst", der bisher nur der landwirtschaftlichen Bevölkerung zugute kommt, mit dieser Gesamtaufgabe betraut wird? Seit dem Inkrafttreten des Gemeinschaftsaufgabengesetzes liegt die ländlich-hauswirtschaftliche Beratung, die integrierter Bestandteil der landwirtschaftlichen Beratung ist, in der alleinigen Zuständigkeit der Länder. Infolge des Strukturwandels in der Landwirtschaft sind die Beratungsprobleme im Vergleich zu früher vielschichtiger geworden, die fachlichen Anforderungen an die Beratung sowie die zeitlichen Aufwendungen, insbesondere durch die sozioökonomische Information und Beratung, sowie die fachbezogene Erwachsenenbildung sind erheblich angestiegen. Hinzu kommt, daß durch die Verabschiedung der Richtlinie „über die sozio-ökonomische Information und die berufliche Qualifikation der in der Landwirtschaft tätigen Personen (72/161/EWG)" die Beratungsdienste der Länder zur verstärkten Wahrnehmung der sich daraus ergebenden Aufgaben verpflichtet sind. Eine darüber hinaus erweiterte Aufgabenstellung auf dem Gebiet der Ernährungsberatung könnte m. E. von der ländlich-hauswirtschaftlichen Beratung nur dann wahrgenommen werden, wenn die Länder diese zusätzliche Aufgabe anerkennen und finanzielle Mittel für die Personalaufstockung zur Verfügung gestellt werden. Die Organisation der ländlich-hauswirtschaftlichen Beratung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich, so daß es schwierig sein wird, eine einheitliche Auffassung für das gesamte Bundesgebiet zu erreichen. Ich bin jedoch mit Ihnen der Auffassung, daß es dringend notwendig ist, auch die nichtlandwirtschaftliche Bevölkerung im ländlichen Raum — mehr als bisher — auf dem Gebiet der Ernährung zu beraten. Deshalb wird zur Zeit in meinem Hause eine entsprechende Empfehlung vorbereitet, in der vorgeschlagen wird, einige ländlich-hauswirtschaftliche Beraterinnen mit der Information und Beratung für den Gesamtbereich der Ernährung zu betrauen, um eine Überlastung aller ländlich-hauswirtschaftlichen Beraterinnen durch diese zusätzliche Aufgabe zu vermeiden. Die bereits bestehenden guten Kontakte zwischen der ländlich-hauswirtschaftlichen Beratung und der Verbraucherberatung, vor allem im Ernährungsbereich, sollten m. E. weiter verbessert werden. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 29. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) Drucksache 7/77 Fragen B 28 und 29) : Nach welchen Grundsätzen werden ausländische Gastarbeiter nach Deutschland vermittelt? Entspricht es diesen Grundsätzen, wenn vom Arbeitsamt Lüneburg die Vermittlung eines türkischen Arbeiters, den ein deutscher Arbeitgeber (Gärtnereibetrieb) persönlich gut kennt, der deutsch spricht und der für das vorgesehene Beschäftigungsverhältnis besonders geeignet ist, deshalb abgelehnt wird, weil dieser türkische Arbeitnehmer früher sein Arbeitsverhältnis in der Bundesrepublik Deutschland abgebrochen hat, nachdem der deutsche Arbeitgeber die Vertragsbedingungen nicht einhielt? Ausländische Arbeitnehmer aus Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften können nur nach den Bestimmungen des Arbeitsförderungsgesetzes und den zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen Heimatstaat getroffenen Anwerbevereinbarungen vermittelt werden. Ein Textexemplar der deutsch-türkischen Vereinbarungen vom 30. Oktober 1961 sowie des von der Bundesanstalt für Arbeit im Einvernehmen mit der Türkischen Anstalt für Arbeits- und Arbeitervermittlung herausgegebenen Merkblatts werde ich Ihnen zugehen lassen. Zu dem von Ihnen angesprochenen Fall hat mir der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit folgendes mitgeteilt: Im Jahre 1971 wurde ein türkischer Arbeitnehmer zu einem Schiffseigner der Binnenschiffahrt in Finkenwerder vermittelt. Nach sieben Monaten hat er vor Vertragsablauf aus unbekannten Gründen sein Arbeitsverhältnis aufgegeben. Im Mai 1972 wurde er von einem Gärtnereibetrieb in Jesteburg eingestellt. Da der zuständige Landkreis Harburg eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ablehnte, verließ er das Bundesgebiet, ohne daß es zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis kam. Im Jahre 1972 wollte ihn der Gärtnereibetrieb namentlich anfordern. Da es sich aber nicht um einen Rückruf im Sinne der deutsch-türkischen Anwerbevereinbarungen handelte und auch die dort genannten verwandtschaftlichen Voraussetzungen für eine namentliche Anforderung nicht erfüllt waren, konnte dem Wunsch nicht entsprochen werden. Bei Kenntnis der näheren Umstände des Falles bin ich gern bereit, mit Ihnen persönlich die Ange- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 481* legenheit näher zu erörtern. Ich darf jedoch in diesem Zusammenhang auf folgendes hinweisen: Der Personenkreis, der im Rahmen der deutsch-türkischen Anwerbevereinbarungen namentlich angefordert werden kann, ist auf türkischen Wunsch hin eng begrenzt. Das hat seinen Grund darin, daß die Zahl der türkischen Bewerber um eine Beschäftigung in der Bundesrepublik so groß ist, daß viele lange Zeit auf ihre Vermittlung warten müssen. Je größer die Zahl der namentlich angeforderten türkischen Arbeitnehmer ist, desto mehr wirkt sich das auf die anderen Bewerber aus. Dies hat in der Praxis bereits zu erheblichen Unzuträglichkeiten geführt. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 29. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen B 30 und 31) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei den Kriegsgeschädigten und Kriegerwitwen, die selbständige Landwirte sind, durch das Gesetz für eine Krankenversicherung der Landwirte gegenfiber bisher eine erhebliche Belastung und damit unzumutbare Härten entstanden sind? Ist die Bundesregierung bereit, eine Erleichterung dadurch herbeizuführen, daß, wie bei den Rentnern, über das Bundesversorgungsgesetz ein entsprechender finanzieller Ausgleich gewährt wird? Hinsichtlich Ihrer ersten Frage darf ich mir erlauben, auf die Antwort hinzuweisen, die ich in der Fragestunde vom 1. 2. 73 zu den vom Kollegen Dr. Kempfler eingereichten Fragen gegeben habe. Zur zweiten Frage darf ich folgendes anmerken: In der zuständigen Fachabteilung unseres Hauses wird die Frage geprüft, ob auch die Beitragsbelastung der Landwirte bei der Neugestaltung des § 9 der Verordnung zu § 33 des Bundesversorgungsgesetzes im Rahmen der Einkommensermittlung pauschal berücksichtigt werden kann. Die Prüfung ist deswegen nicht einfach, weil zugleich auch die Frage zu behandeln ist, ob nicht mit Rücksicht auf den Gleichbehandlungsgrundsatz allen in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherten Schwerbeschädigten ein entsprechender Ausgleich gewährt werden muß. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 29. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen B 32 und 33) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich im Rahmen der am 1, Januar 1973 vollzogenen Gebietsreform in Baden-Württemberg auf Grund des Fortbestehens alter landesrechtlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung, wie des badischen Gesetzes Tiber die Sozialversicherung bei Arbeitsunterbrechung ohne Entgeltfortzahlung vom 7. März 1949, eine noch weitergehende Rechtszersplitterung ergibt? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es unzweckmäßig wäre, die Rechtseinheit auf diesem Gebiet erst mit einem grundlegenden Reformgesetz in der Krankenversicherung herstellen zu wollen, und ist sie dementsprechend zu einer Klärung vorab bereit, etwa in Form eines „Sozialgesetzbereinigungsgesetzes" ? In meiner Antwort vom 29. April 1970 auf die Kleine Anfrage, die unterschiedliche Rechtsvorschriften im Sozialversicherungsrecht in einzelnen Bundesländern betraf (Drucksache VI/713), hatte ich bereits darauf hingewiesen, daß das Badische Gesetz über die Sozialversicherung bei Arbeitsunterbrechung ohne Entgeltfortzahlung vom 7. März 1949 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 69) zu dem Kreis dieser Rechtsvorschriften gehöre. Die Aufhebung dieses Gesetzes würde jedoch die Rechtseinheit auf diesem Teilgebiet noch nicht herstellen. Um diese herbeizuführen, ist es notwendig, eine für das ganze Bundesgebiet geltende Neuregelung vorzunehmen. Es ist beabsichtigt, die Regelung im Rahmen der Weiterentwicklung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung herbeizuführen. Dazu sind die Vorarbeiten eingeleitet worden. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 31. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Tönjes (SPD) (Drucksache 7/77 Frage B 34) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Geräte wie z. B. Motorboote, Tauchgeräte, Funkeinrichtungen, Kombiwagen usw. aus Beständen der Bundeswehr zu überlassene? Ihre Frage nach den Möglichkeiten der Bundesregierung, der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft Geräte, wie z. B. Motorboote, Tauchgeräte, Funkeinrichtungen, Kombiwagen usw., aus Beständen der Bundeswehr zu überlassen, beantworte ich wie folgt. Die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) ist eine dem Allgemeinwohl dienende Organisation. Sie ist als solche von der Bundesregierung anerkannt. Daher ist nach den Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung in Verbindung mit den hierzu ergangenen Vorläufigen Verwaltungsbestimmungen die unentgeltliche Abgabe von ausgesondertem Bundeswehrmaterial an die DLRG wegen des besonderen Bundesinteresse an ihren Aufgaben grundsätzlich zugelassen. Voraussetzung für die Abgabe sind einmal Einzelanträge der Landesverbände der DLRG an das Bundesministerium der Verteidigung, in denen die Art und der vorgesehene Verwendungszweck des gewünschten Materials bezeichnet werden, zum anderen das Vorhandensein entsprechenden Materials, das zur Verwertung ansteht. Anlage 53 Antwort des Bundesministers Frau Dr. Focke vom 22. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten 482* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7i77 Fragen B 35 und 36) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß in der Bundesrepublik Deutschland Hustensäfte mit dem Farbstoff Echtrot E, wie Prof. Unterhalt und Dr. Kreutzig von der Universität Marburg ermittelt haben, verkauft werden, und ist ihr bekannt, daß die Weltgesundheitsorganisation diesen Farbstoff in die Klasse IV E der potentiell gefährlichen Substanzen, die in Lebensmitteln nicht verwendet werden sollen, eingestuft hat, weil möglicherweise Nebenniere und Harnblase angegriffen werden? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, bzw. welche Maßnahmen wird sie unverzüglich ergreifen, um zu verhindern, daß solche, insbesondere für Kinder möglicherweise gefährliche Hustensäfte in der Bundesrepublik Deutschland verkauft werden? Der Bundesregierung ist bekannt, daß Hustensäfte mit dem Farbstoff Echtrot E im Verkehr sind. Dieser Farbstoff wurde jedoch von der WHO nicht in die Klasse IV E — Farbstoffe, die schädlich sind — eingestuft, sondern entsprechend dem 8. Bericht des Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives, WHO Technical Report Series No. 309/1965 in die chemische Klassifizierung I und die toxikologische Klassifizierung CII. Er ist dort unter der englischen Bezeichnung Fast Red E aufgeführt. Die toxikologische Einstufung in die Klasse CH bedeutet, daß keine Information über Langzeituntersuchungen dem Expertenkomitee vorlagen. Auch der Bundesregierung sind bisher von den mit der Beobachtung von Nebenwirkungen befragten Stellen keine Hinweise eingegangen, daß dieser Farbstoff möglicherweise Nebenniere oder Harnblase angreifen soll. Die Hersteller der bisher mit dem Farbstoff Echtrot E gefärbten Hustensäfte haben im November 1972 bzw. Anfang Januar 1973 dem Bundesgesundheitsamt mitgeteilt, daß dieser Farbstoff nicht mehr verwendet wird. Das Bundesgesundheitsamt ist angewiesen, bei der Registrierung von Arzneimittelspezialitäten verstärkt darauf zu achten, daß nur Farbstoffe verwendet werden, die in der Farbstoff-Verordnung vom 19. Dezember 1959 (zuletzt geändert am 28. 3. 1972) zugelassen sind. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 30. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Tönjes (SPD) (Drucksache 7/77 Frage B 37) : Ist die Bundesregierung bereit, im Jahr 1973 die Arbeit der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft durch Zuschüsse aus Haushaltsmitteln zu fördern? Die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft hat sich im Sommer 1972 wiederholt an die Bundesregierung mit der Bitte um finanzielle Förderung ihrer Organisation aus dem Bundeshaushalt gewandt. Zum damaligen Zeitpunkt standen Mittel aus dem Haushalt 1972 nicht zur Verfügung. Die Bundesregierung hat nach eingehender Prüfung der Möglichkeiten einer finanziellen Förderung dem Präsidenten der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft am B. November 1972 schriftlich mitgeteilt, daß sie versuchen wird, der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft im Haushalt 1973 denselben Zuwendungsbetrag bereitzustellen wie den anderen humanitären Hilfsorganisationen. Ein entsprechen- der Betrag wurde inzwischen in den Voranschlag für den Entwurf des Haushaltsplans 1973 aufgenommen. Bei Verabschiedung des Haushalts 1973 wird das Hohe Haus selbst über die Förderung zu entscheiden haben. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 31. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen B 38 und 39) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Befürchtungen von Krankenhäusern mit Belegärzten, die in der im Entwurf zur Bundespflegesatzverordnung vorgesehenen Bestimmung eine Benachteiligung sehen, weil für die Bildung von Krankenhausgruppen die Zahl der Fachabteilungen nur dann maßgebend sein soll, wenn sie von einem hauptberuflich angestellten Facharzt geleitet werden? Hat die Bundesregierung übersehen, daß es auf dem flachen Lande unmöglich ist, eine ausreichende und zweckmäßige Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung ohne Belegärzte zu leisten? Zu Frage B 38: Nach § 11 des von der Bundesregierung verabschiedeten Entwurfs einer Bundespflegesatzverordnung ist keine starre Gruppenbildung nach der Zahl der hauptberuflich angestellten Fachärzte vorgesehen. Vielmehr können nach § 11 Abs. 2 Satz 3 von der zuständigen Landesbehörde Abweichungen „berücksichtigt werden, wenn eine gleiche Leistungsfähigkeit auf andere Weise sichergestellt ist". Bei der Anerkennung der Fachabteilungen ist die Krankenhausbedarfsplanung zu berücksichtigen. Die zuständige oberste Landesbehörde kann darüber hinaus nach § 14 im Einzelfall Ausnahmen von den §§ 11 bis 13 zulassen, soweit dies erforderlich ist, um unnötige Härten zu vermeiden. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß auf diese Weise den berechtigten Anliegen von Krankenhäusern mit Belegärzten ausreichend Rechnung getragen werden kann. Zu Frage B 39: Die Bundesregierung sieht es als ihre vorrangige Aufgabe an, gemeinsam mit den für die Krankenhausplanung zuständigen Ländern eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen gerade auch auf dem Land zu gewährleisten. Soweit dazu Belegärzte an Krankenhäusern erforderlich sind, kann dieser Umstand bei der Eingruppierung von den Landesbehörden berücksichtigt werden (vgl. § 11 Abs. 2 Satz 3, § 14 Bundespflegesatzverordnung). Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 30. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen B 40 und 41) : Trifft die Information zu, die in „Analysen", herausgegeben von der Bundesanstalt für Arbeit Dezember 1972 — Seite 12 —, veröffentlicht ist, daß die Durchführung der Approbationsordnung für Ärzte an der verzögerten Zusammenstellung der Prüfungsfragen zu scheitern droht, was wiederum eine Folge fehlender Geldmittel sein soll? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 483* Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um sicherzustellen, daß Studenten, die in der nächsten Zeit erstmals mit dem neuen schriftlichen System der medizinischen Prüfungen konfrontiert werden, eine Folge der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Reform der ärztlichen Ausbildung, so rechtzeitig mit dem System der zu erwartenden Befragung vertraut werden, daß sie sich darauf angemessen vorbereiten können? Die Approbationsordnung für Ärzte vom 28. Oktober 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 1458) sieht vor, daß die ersten schriftlichen Prüfungen nach dem multiple-choice-Verfahren nach dem Sommersemester 1974 durchzuführen sind. Die Aufstellung der Prüfungsfragen ist Aufgabe des Instituts für medizinische Prüfungsfragen in Mainz, das aufgrund des Länderabkommens vom 14. Oktober 1970 errichtet worden ist. Mit der Erstellung der Prüfungsfragen wird das Institut in Kürze beginnen können, nachdem inzwischen wissenschaftliches Personal gewonnen werden konnte. Alle Beteiligten sind nachdrücklich bemüht, den für die schriftlichen Prüfungen vorgesehenen Zeitpunkt einzuhalten. Das neue schriftliche Verfahren der medizinischen Prüfungen — des sog. multiple-choice-System — kann als bekannt vorausgesetzt werden. In vielen Hochschulen wird es schon jetzt als Leistungstestmethode während oder am Ende der Semester verwendet. Für eine Reihe von medizinischen Fächern sind auch bereits Prüfungsfragen publiziert worden und im Buchhandel erhältlich. Der Prüfungsstoff ist in der Approbationsordnung aufgeführt. Es ist zu erwarten, daß das Prüfungsfragen-Institut bald die ergänzenden Lernzielkataloge veröffentlicht, an denen sich die Prüfungsfragen inhaltlich zu orientieren haben. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 30. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen B 42 und 43) : Ist die Bundesregierung bereit, den Ländern die Empfehlung zu geben, daß in den Kindergärten künftig einige Plätze für solche Notfälle bereitgehalten werden, daß Mütter in das Krankenhaus müssen und die Kinder zu Hause nicht genügend versorgt werden können? Tst die Bundesregierung bereit, den Ländern zu empfehlen, in ihren Zuschußhewilligungen eine solche Auflage zu machen? Die Frage der Unterbringung von ungenügend versorgten Kindern bei krankheitsbedingter Abwesenheit der Mütter ist in der Vergangenheit mehrfach erörtert worden. Hierbei hatte sich die zeitlich begrenzte Unterbringung in Kindergärten aus verschiedenen Gründen als nicht geeignet erwiesen, vor allem nicht, weil der Kindergarten nicht die Aufgabe hat, Kinder zur Entlastung der Eltern lediglich in Verwahrung zu nehmen, sondern eine Einrichtung familienergänzender Bildung und Erziehung ist, die Kindern bessere Entwicklungsmöglichkeiten gibt und umweltbedingte Benachteiligungen frühzeitig ausgleicht. Eine Lösung des Problems sieht die Bundesregierung in dem Vorschlag, im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe zu geben, wenn dem Versicherten oder dessen Ehegatten wegen Aufenthalts in einem Krankenhaus oder in einem Entbindungsheim oder wegen eines Kuraufenthalts die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Zu den Einzelheiten einer solchen Regelung darf ich Sie auf den in der 6. Legislaturperiode von den Fraktionen der SPD/FDP eingebrachten Gesetzentwurf (BT-Drucksache VI/3588) hinweisen, der allerdings wegen vorzeitiger Auflösung des Deutschen Bundestages nicht mehr behandelt worden ist. Eine weitere Möglichkeit, in familiären Notlagen zu helfen, ist die Einrichtung sog. Sozialstationen, die ein umfassendes Angebot offener Hilfen, insbesondere von Kranken-, Alten-, Haus- und Familienhilfe bereithalten. Diese nach modernen Gesichtspunkten organisierten Einrichtungen werden von den Ländern finanziell gefördert und in Modellvorhaben erprobt. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 31. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen B 44 und 45) : Welche Verkehrsinvestitionen (Bundesstraßen, Bundesautobahnen, Deutsche Bundesbahn usw.) wird die Bundesregierung in den kommenden Jahren, insbesondere während der 7. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages, in den Landkreisen Dillenburg und Wetzlar vornehmen, und welche Mittel sind dafür vorgesehen? Welche konkreten Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung ans der Tatsache zu ziehen, daß Staatssekretär Wittrock nach einer Ortsbesich:igung die katastrophalen Verkehrsverhältnisse am Streckenposten 110 an der B 253 im Ortsbereich Dillenburg am 3. November 1972 öffentlich anerkannte und erklärte, es müßten Maßnahmen getroffen werden, um den Engpaß schnellstens zu beseitigen? Zu Frage B 44: Für die kommenden Jahre sind an den Bundesfernstraßen folgende größere Bauinvestitionen als weiterführende bzw. als neu zu beginnende Maßnahmen vorgesehen: im Dillkreis B 253, Verlegung nordwestlich Dillenburg B 253, Ausbau zwischen Dillenburg und Wissenbach B 227, Ausbau in der Ortsdurchfahrt Dillenburg, Verlegung Herborn, Ausbau in der Ortsdurchfahrt Sinn. Unter der Voraussetzung, daß die notwendigen Mittel für den Straßenbau in den kommenden Jahren zur Verfügung stehen, sollen bis 1976 etwa 31 Millionen DM bereitgestellt werden. im Kreis Wetzlar B 277, Ausbau in der Ortsdurchfahrt Wetzlar B 277, Ausbau zwischen Anschlußstelle A 74 und Neustädter Anschluß B 429, Ausbau zwischen Leun und Oberbiel. Ebenfalls unter der Voraussetzung, daß die notwendigen Mittel für den Straßenbau in den kommenden Jahren zur Verfügung stehen, sollen bis 1976 etwa 25 Millionen DM bereitgestellt werden. 484* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 Für Restarbeiten an der Bundesautobahn Dortmund-Gießen sind in den Kreisen Dillenburg und Wetzlar bis 1976 etwa 20 Millionen DM vorgesehen. Zur Unterhaltung und Erhaltung ihrer baulichen Anlagen wird die Deutsche Bundesbahn in den Landkreisen Dillenburg und Wetzlar in den kommenden Jahren jährlich etwa 2,5 bis 3,0 Millionen DM aufwenden müssen. In den Jahren 1973 bis 1976 wird die Deutsche Bundesbahn an der Beseitigung mehrerer Bahnübergänge durch Kreuzungsbauwerke, z. B. im Zuge der B 255 in Burg, der L 3283 in Burgsolms, von zwei Gemeindestraßen in der Ortslage von Aßlar, mit etwa 5,0 Millionen DM beteiligt sein. Dieser Betrag kann sich durch weitere Kreuzungsmaßnahmen, an denen sich die Deutsche Bundesbahn nach Eisenbahnkreuzungsgesetz beteiligen muß, noch erhöhen. Für Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit an Bahnübergängen, wie Einbau von Blinklichtanlagen usw., wird im gleichen Zeitraum ein Deutscher Bundesbahn-Anteil von etwa 1,0 Millionen DM anfallen. Zur Erneuerung der Eisenbahnbrücken, z. B. Dillbrücke in Herborn, im Zuge der Waldstraße in Haiger, hat die Deutsche Bundesbahn von 1973 bis 1976 etwa 3 Millionen DM veranschlagt. Zu Frage B 45: Um eine möglichst baldige Entlastung des Engpasses am Streckenposten 110 an der B 253 zu erhalten, ist eine provisorische Neuführung eines Teilverkehrs der B 277 entlang der Dill vorgesehen. Der somit mögliche Richtungsverkehr der B 277 wird zu einer spürbaren Entlastung des Stauraumes an dem bestehenden Bahnübergang führen. Es ist vorgesehen, diese Vorwegmaßnahme noch in diesem Jahr durchzuführen. Daneben wird das Vorhaben zur Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs weiterbetrieben. Um auch hier einen baldigen Verkehrswert zu erhalten, soll als 1. Bauabschnitt zunächst nur eine Fahrbahn ausgeführt werden. Außerdem strebt die hessische Straßenbauverwaltung im Hinblick auf einen schnellen Abschluß des Planfeststellungsverfahrens an, den nördlichen Abschnitt der B 253, bei dem gewisse Schwierigkeiten aufgetreten waren, von dem Verkehr auszuklammern. Die Straßenbauverwaltung ist bemüht, sofern keine weiteren Schwierigkeiten auftreten, mit dem Bau der Brücken 1974 zu beginnen. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 31. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 7/77 Frage B 46) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Probleme des Innerstädtischen Verkehrs in der Stadt Memmingen, die mit dem Nichtvorhandensein einer Umgehungsmöglichkeit im Ost-West-Verkehr entstanden sind, möglichst bald dahin gehend zu entlasten, daß eine Weiterführung der Bundesstraße 18 vom Verteiler an der Buxheimer Straße bis zur württembergischen Grenze und damit auch bis zum Anschluß an die neue Umgehungsstrecke mit Priorität in die Baumaßnahmen der nächsten Jahre einbezogen wird? Mit der Eröffnung der Bundesautobahn-Teilstrecke Memmingen—Kellmünz im November 1972 wurde Memmingen von dem sehr starken Nord-Süd-Durchgangsverkehr entlastet. In Ost-Westrichtung wird eine volle Entlastung erst mit dem Neubau der B 18 zwischen dem Memminger Kreuz und der Landesgrenze Ba yern/Baden-Württemberg bei Ferthofen eintreten. Dieser Neubauabschnitt kann voraussichtlich im 2. Fünfjahresplan (1976-1980) durchgeführt werden. Zur Zeit wird überprüft, ob bis zur Fertigstellung der B 18 (neu) durch den Neubau einer Ortsverbindungsstraße westlich der Bundesautobahn Ulm—Memmingen zwischen dem Bundesautobahnkreuz Memmingen und der bestehenden B 18 kurzfristig eine spürbare Entlastung der Stadt Memmingen erzielt werden kann. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 31. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache 7/77 Frage B 47) : Wieviel würde es kosten, die bestehende Bahnunterführung in Langenselbold (Kreis Hanau) unter dem dritten, südöstlichen Gleis zu verlängern und dadurch für Hunderte von pendelnden Arbeitnehmern aus dem Freigericht und den angrenzenden Gemeinden einen erleichterten Zu- und Abgang zum Bahnhof Langenselbold zu ermöglichen, und wann ist mit der Durchführung einer solchen Baumaßnahme zu rechnen? Die Kosten für eine Verlängerung der bestehenden Bahnsteigunterführung im Bahnhof Langenselbold nach Süden werden von der Deutschen Bundesbahn (DB) auf rd. 400 000 DM geschätzt. Die In- ( angriffnahme der Bauarbeiten wäre frühestens 1974 möglich. Über die Finanzierung müßte zwischen der DB und den beteiligten Gemeinden noch verhandelt werden. Da vorgesehen ist, den westlich des Bahnhofes gelegenen Bahnübergang durch den Bau einer Straßenüberführung in den nächsten 2 bis 3 Jahren zu beseitigen, wodurch die mit Pkw anfahrenden Pendler ungehindert zu den bisherigen Parkplätzen am Bahnhof gelangen könnten, müßte noch eingehend untersucht werden, ob dann noch die Aufwendungen für eine Verlängerung der Bahnsteigunterführung als vertretbar angesehen werden können. Dies hängt davon ab, wie viele Fußgänger und Radfahrer den neuen Zugang künftig benutzen würden. Hierüber sowie über die Frage der etwaigen Erschließung von Gelände südlich der Bahn für Parkplätze steht die Bundesbahndirektion Frankfurt mit dem zuständigen Straßenbauamt in Hanau und mit der Gemeinde Langenselbold in Verbindung. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 31. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/77 Frage B 48) : Welche konkreten Verhandlungen zur Fluglärmbekämpfung führt die Bundesregierung, und welche konkreten Terminpläne liegen diesen Verhandlungen zugrunde, die in der Antwort auf meine Frage vom 8. November 1972, die ich als Mitglied des Ständigen Ausschusses gestellt habe, angesprochen worden sind? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 485* Im Committee on Aircraft Noise (CAN) der ICAO werden die für die Lärmminderung von Unterschallverkehrsflugzeugen, Überschallflugzeugen, Hubschraubern, Kurz- und Senkrechtstartern zu treffenden Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Beschlußfassung durch den Rat der ICAO vorbereitet. Für neue Entwicklungen der ersten Gruppe galt der Termin ab 1. Januar 1969. Als Termin für den Nachbau älterer Verkehrsflugzeuge im Unterschallbereich, die die Lärmgrenzen nach Annex 16 einzuhalten haben, ist der Zeitpunkt 1. Januar 1976 als Beginn des Nachbaus festgelegt. Für die übrigen Luftfahrzeuge, zu deren Lärmbegrenzung noch Untersuchungen im Gange sind, ist ein Zeitplan zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht festlegbar. Für Kleinflugzeuge ist deutscherseits eine Regelung bereits getroffen. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 31. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kliesing (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen B 49 und 50) : Treffen Pressemeldungen zu, daß die Anbindung der neuen Konrad-Adenauer-Brücke an die EB 42 Bonn—Beuel—Königswinter erst 1977 erfolgen wird, und wann wird die B 56 BonnBeuel—Siegburg ausgebaut? Empfiehlt es sich, die Industriegebiete im Raume Niederkassel-Lülsdorf provisorisch - d. h. bis zum Bau einer Querspange zwischen der Autobahn Bonn—Köln und der B 8 N (Godorfer Rheinbrücke) — im Zuge der K 3 bei der Ortschaft Niederkassel-Stockem an die B 8 N anzubinden? Zu Frage B 49: Die Bundesregierung beabsichtigt, die B 42 (neu) Bonn-Beuel—Königswinter 1976/77 fertigzustellen. Auf diesen Zeitpunkt ist auch der Anschluß der Konrad-Adenauer-Brücke an die B 42 (neu) ausgerichtet. Ob sich diese Terminvorstellungen einhalten lassen, wird von dem Ausgang eines noch in der 2. Instanz anhängigen Verwaltungsstreitverfahrens und dem rechtzeitigen Abschluß mitzuberücksichtigender Nahverkehrsplanungen abhängen. Der 4spurige Ausbau der bestehenden B 56 zwischen Bonn-Beuel und Siegburg läßt sich wegen der Schwierigkeiten eines Baues unter Verkehr erst realisieren, wenn die geplante Südumgehung Sieg- burg im Zuge der B 8 n - etwa Mitte des 2. Fünfjahresplanes - als Umleitungsstrecke zur Verfügung steht. Bei den vorgenannten zeitlichen Dispositionen wird davon ausgegangen, daß für die Finanzierung dieser sehr kostenaufwendigen Maßnahmen ausreichende Straßenbaumittel zur Verfügung stehen werden. Zu Frage B 50: Für das Gebiet Niederkassel—Lülsdorf bieten die Anschlußstellen Porz-Lind und Troisdorf-Sieglar ausreichende Auffahrtmöglichkeiten auf das Bundesautobahnnetz. Sollten die Zubringerstraßen noch verbesserungsbedürftig sein, wäre dies eine Angelegenheit der zuständigen Gebietskörperschaften. Den Bau einer Anschlußstelle bei NiederkasselStockem hält die Bundesregierung wegen der Häufung der Anschlußstellen und aus wirtschaftlichen Gründen — auch als Provisorium nicht für vertretbar. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 31. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Waffenschmidt (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage B 51) : Was hat die Bundesregierung veranlaßt bzw. gedenkt sie zu tun, um im Rahmen des Bundesstraßenbaus die weitere Planung und die Bauvorbereitung für die geplante Ortsumgehung Hennef im Rhein-Sieg-Kreis zu beschleunigen? Die Planungen für eine Umgehungsstraße Hennef sind besonders schwierig, weil hierbei die B 8 n und auch die A 113 berücksichtigt werden muß. Voraussetzung für den Fortgang der Planung ist, daß über die Führung der A 113 Klarheit besteht Der Bundesminister für Verkehr hat die mit der Planung befaßte Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen gebeten, die laufenden Planungen zum Abschluß zu bringen und zur Entscheidung vorzulegen. Sobald über die Gesamtkonzeption das Einvernehmen hergestellt ist, kann für den engeren Bereich Hennef die Entwurfsbearbeitung und Bauvorbereitung betrieben werden. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 31. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Haase (Kellinghusen) (SPD) (Drucksache 7/77 Fragen B 52 und 53) : Kann damit gerechnet werden, daß, laut Schreiben des Bundesministers für Verkehr vom 12. Juni 1970 — StB 6 - Ispl —6015 Bd 70 — „wohl etwa 1973" mit den Bauarbeiten für die Umgehungsstraße Kellinghusen (Abschnitt der B 206) begonnen wird? Sind die erforderlichen Verfahren nach §§ 16 und 17 FStrG bereits abgeschlossen, oder konnte ein Abschluß bisher nicht erfolgen, weil die erforderlichen Unterlagen vorn Minister für Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein nicht rechtzeitig vorgelegt wurden, und können die vorstehenden Fragen auch bezogen auf die Umgehungsstraße Wilster (Ahschnitt der B 5) in analoger Weise beantwortet werden? Die im Schreiben von Herrn Minister Leber vom 12. Juni 1970 ausgesprochene Hoffnung, wohl etwa 1973 mit dem Bau der Umgehungsstraße Kellinghusen beginnen zu können, hat sich nicht erfüllt, da zu diesem Zeitpunkt für die genannte Maßnahme im Straßenbauhaushalt keine Mittel zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang sei auf die in der Beantwortung Ihrer Fragen betr. B 5 PinnebergItzehoe—Brunsbüttel erläuterte Problematik über die Erfüllbarkeit des Bedarfsplanes hingewiesen. Die gegenüber dem 12. Juni 1970 weniger optimistische Beurteilung des Falles Kellinghusen deutet sich bereits in der Antwort auf Ihre Fragen der Fragestunde am 12./14. April 1972 an. Aufgrund dieses Sachverhalts hat die Straßenbauverwaltung Schleswig-Holstein die Planungs- 486* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 arbeiten nicht in dem Maße vorangetrieben, wie es ein Baubeginn 1973 erfordert hätte. Inzwischen ist jedoch die Planung für die Ortsumgehung Kellinghusen soweit gediehen, daß das raumordnerische Verfahren auf Landesebene als Vorstufe zur förmlichen Bestimmung der neuen Linie nach § 16 (1) Bundesfernstraßengesetz eingeleitet werden konnte. Die Bestimmung der Linie, die Aufstellung baureifer Pläne, sowie die Planfeststellung nach § 17/18 Bundesfernstraßengesetz sollen 1973/74 durchgeführt werden. Es wird angestrebt, mit dem Bau der Umgehung 1975 vorbehaltlich der dann möglichen Finanzierung zu beginnen. Bezüglich der Ortsumgehung Wilster im Zuge der B 5 wird auf die mündliche Beantwortung Ihrer Fragen hingewiesen. Ergänzend sei dazu bemerkt, daß mit Rücksicht auf die im Raum Brunsbüttel im Gange befindliche industrielle Entwicklung der Ortsumgehung Wilster eine größere Dringlichkeit als der Ortsumgehung Kellinghusen eingeräumt werden mußte. Infolgedessen liegt gegenüber der bisher im 1. Fünfjahresplan enthaltenen Disposition der Baubeginn der Ortsumgehung Wilster nunmehr vor dem der Ortsumgehung Kellinghusen. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 31. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage B 54) : Wie steht es um den Ausbau der B 9 im Raume Remagen? Wegen eines Einspruchs der Stadt Remagen im Planfeststellungsverfahren mußte der Entwurf für den 2bahnigen Ausbau der B 9 im Stadtbereich umgeplant werden. Ob mit der Stadtverwaltung jetzt Einvernehmen hergestellt werden kann, werden die kommenden Verhandlungen zeigen. Die Entwürfe für den Ausbau der Abschnitte Remagen—Oberwinter und Oberwinter—Rolandswerth sind in Bearbeitung. Wann mit den Bauarbeiten begonnen werden kann, läßt sich zur Zeit noch nicht übersehen. Zunächst ist das Planfeststellungsverfahren durchzuführen, die Pläne müssen Rechtskraft erlangen und die Finanzierung muß gesichert sein. Anlage 66 Antwort des Pari. Staatssekretärs Haar vom 31. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen B 55 und 56) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die geplante Verlegung der Bundesstraße 3 im Raum südlich von Freiburg erhebliche Auswirkungen auf notwendige Flurbereinigungsverfahren hat, und welche Angaben kann die Bundesregierung über die Realisierung der Verlegung dieser wichtigen Bundesstraße in dem angegebenen Gebiet machen? Ist die Bundesregierung mit mir der Ansicht, daß die häufig sehr langen Warteschlangen an den Tankstellen der Autobahn auch durch die Anordnung der Zapfsäulen bedingt sind, und daß sich bei gleichem Flächenbedarf eine wesentliche Verbesserung dadurch erreichen läßt, daß die Zapfsäulen nicht in großer Zahl linear hintereinander auf wenigen langen „Zapfsäulenbahnsteigen", sondern statt dessen auf mehreren kürzeren diagonal zur Hauptfahrtrichtung angeordneten Zapfsäulenfeldern aufgestellt würden? Zu Frage B 55: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die geplante Verlegung der Bundesstraße 3 zwischen Freiburg — St. Georgen und Heitersheim Auswirkungen auf etwa notwendige Flurbereinigungsverfahren der berührten Gemarkungsgemeinden haben wird. Im wesentlichen liegt die Linienführung der künftigen Bundesstraße in diesem Bereich bereits fest. Auch ist die generelle Planung den Gemeinden bekanntgegeben und von diesen in ihre Flächennutzungspläne übernommen worden. Da die Maßnahme jedoch lediglich in der 2. Dringlichkeitsstufe des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen enthalten ist, können derzeit noch keinerlei Angaben über den voraussichtlichen Zeitpunkt der Verwirklichung gemacht werden. Zu Frage B 56: Die Bundesregierung teilt die Ansicht, daß eine Schrägstellung der Vergaserkraftstoff-Tankinseln bei Autobahn-Tankstellen eine zügigere Abfertigung der Tankkunden ermöglicht. Aus diesem Grunde wurde ein neuer Typ für Autobahn-Tankstellen entwickelt, der diesem Vorteil Rechnung trägt. Hierbei ist vorgesehen, daß die Tankstellen mit 4 Vergaserkraftstoff-Tankinseln in Schräganordnung (statt bisher 2 in Parallelanordnung) und 8 Doppelzapfsäulen (statt bisher 4) ausgestattet werden. Diese Anlagen haben wegen der größeren Breitenentwicklung einen etwas höheren Flächenbedarf. Tankstellen dieses Typs werden an den Autobahnen seit 1½ Jahren gebaut und haben sich, soweit diese bereits im Betrieb sind, gut bewährt. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 31. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage B 57): Zu welchem Zweck, in welcher Auflage und mit welchem Kostenaufwand wurde die angesichts der Finanzsituation der Bundesbahn aufwendig aufgemachte Broschüre „Gut für München" hergestellt, und an welchen Personenkreis wird sie verteilt? Den vielfältigen Diskussionen um den geplanten Rangierbahnhof (Rbf) München-Nord lagen z. T. falsche oder unzureichende Informationen zugrunde, wodurch sich irrige Meinungen bilden konnten. Die Bundesbahndirektion München sah sich daher veranlaßt, die Öffentlichkeit in einer Aufklärungsschrift über die tatsächlichen Aufgaben des geplanten Rangierbahnhofs zu informieren. Die Auflage beträgt 4 000 Stück. Die Herstellungskosten betragen etwa 16 000 DM. Verteilt wurde die Broschüre an alle im Planfeststellungs- und Raumordnungsverfahren beteiligten Stellen, an die in München und Umgebung gewählten bzw. dort ansässigen Mitglieder des Deutschen Bundestages, an die Mitglieder des Bayerischen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 487 Landtages, des Bayerischen Senats, an die Bayerische Staatsregierung, die Landeshauptstadt München, an alle Stadträte und Bezirksausschüsse in München, an die Landratsämter und Gemeinden in der Umgebung von München, die Presse in München und Umgebung, verschiedene Bürgerinitiativen sowie an eine Reihe von Kunden der Deutschen Bundesbahn In der Presse, u. a. in der Bayerischen Staatszeitung, wurde die Broschüre als hervorragende Informationsarbeit gewertet, die in vielen Punkten des Projektes Aufklärung gebracht habe, in denen man bisher nur auf Vermutungen angewiesen war. Im Hinblick auf die positive Wirkung dieser Informationsschrift beabsichtigt die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn, alle Direktionen anzuweisen, künftig bei ähnlichen Großvorhaben, bei denen einer falschen Meinungsbildung entgegengewirkt werden muß, entsprechend zu verfahren. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 31. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bredl (SPD) (Drucksache 7/77 Frage B 58) : Ich frage die Bundesregierung, ob sie bereit ist, auf den Vorstand der Deutschen Bundesbahn und auf die Bundesbahndirektion München einzuwirken, die Planung eines Rangierbahnhofes auf dem vorgesehenen Gelände in München-Nord, die allen städtebaulichen Grundsätzen zuwiderläuft, aufzugeben? Nach § 36 des Bundesbahngesetzes hat die Deut- " sehe Bundesbahn die Pläne für den Bau neuer oder die Änderung bestehender Betriebsanlagen bei der höheren Verwaltungsbehörde des Landes zur Stellungnahme einzureichen, wenn die Pläne nicht nur den Geschäftsbereich der Deutschen Bundesbahn berühren. Die höhere Verwaltungsbehörde hat die Stellungnahme aller beteiligten Behörden und sonstiger beteiligter Stellen herbeizuführen. Wenn sich aus der Stellungnahme der höheren Verwaltungsbehörde ergibt, daß noch Meinungsverschiedenheiten mit der Deutschen Bundesbahn bestehen, werden die Pläne vom Bundesminister für Verkehr festgestellt, im übrigen von der zuständigen Bundesbahnbehörde. Die Pläne für den neuen Rangierbahnhof München Nord sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens der Regierung von Oberbayern zugeleitet worden. Wegen der vielfältigen Einwendungen wurde außerdem ein Raumordnungsverfahren zur Prüfung der Frage eingeleitet, welche Alternativen für den neuen Rangierbahnhof etwa in Betracht kommen können. Die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Bei dieser Sach- und Rechtslage ist es der Bundesregierung nicht möglich, auf die Deutsche Bundesbahn mit dem Ziel einer Änderung der Planung einzuwirken. Insoweit darf auch auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 30. März 1972 — Drucksachen VI/3260 und VI/3311 — verwiesen werden. In der Beantwortung ist u. a. auf die Frage eingegangen worden, ob die Planung der Deutschen Bundesbahn nach Auffassung der Bundesregierung den Grundsätzen einer gesunden Stadtplanung entspricht. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 31. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage B 59) : Da es in dichtem Verkehr, besonders bei Stauungen und Verkehrsunfällen, Ärzten, wenn überhaupt, nur mit großer Verzogerung möglich ist, das Unfallopfer zu erreichen oder auch in anderen Notfällen Hilfe zu leisten, frage ich die Bundesregierung, welche Möglichkeiten sie sieht — z. B. Führen von Blaulicht unter bestimmten Voraussetzungen —, Ärzten in dichtem Verkehr eine Vor- oder Durchfahrtmöglichkeit im Interesse rascher Hilfeleistung zu ermöglichen? Gesetzlich ist nicht die von Ihnen erwähnte Möglichkeit, sondern eine andere Regelung vorgesehen. Nach § 52 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dürfen Kraftfahrzeuge von Ärzten nach besonderer Zulassung während des Einsatzes zur Hilfeleistung in Notfällen ein nach vorn und nach hinten wirkendes Schild mit der in schwarzer Farbe auf gelbem Grund versehenen Aufschrift „Arzt Notfalleinsatz" auf dem Dach führen, dessen innen angebrachte Leuchte gelbes Blinklicht abstrahlt. Diese Regelung ist lange zwischen dem Bundesverkehrsministerium, den zuständigen obersten Landesbehörden und den Standesorganisationen der Ärzte erörtert und dann als zweckmäßig angesehen worden. Denn auf diese Weise ist der Arzt im Notfalleinsatz für die übrigen Verkehrsteilnehmer sofort als solcher erkennbar, was ihm regelmäßig rasche und ungehinderte Durchfahrt ermöglicht. Eine Ausrüstung dieser Fahrzeuge mit Blaulicht hätte dagegen zur Folge, daß die Zahl der mit Blaulicht versehenen Fahrzeuge allgemein zu groß würde und sie daher nicht mehr genügend Beachtung finden würden. Zudem wären häufige Verkehrsstauungen und damit Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit (z. B. Gefahr von Auffahrunfällen) durch einen so stark zunehmenden Einsatz von Blaulicht zu befürchten. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 31. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen B 60 und 61): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn die 48 Zwei- bis Vierzimmerwohnungen in Darmstadt, Bismarckstraße 150-158, die 1971 durch Zertrümmern von Türen und Fenstern und Herausnahme der Versorgungsleitungen unbewohnbar gemacht wurden, im Juni 1972 dem Studentenwerk der Technischen Hochschule Darmstadt zur Benutzung als Studentenwohnungen für die Dauer von 3 his 5 Jahren angeboten hat, und daß das Studentenwerk wegen der erheblichen Kosten für Installation und Restauration dieses Angebot ablehnen mußte? Ist der Bundesregierung bekannt, ob zwischen der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost Verträge abgeschlossen sind, wonach die Deutsche Bundespost die Häuser Darmstadt, Bismarckstraße 150-158, die sie zur Erweiterung ihres Hauptpostamts benötigt, übernimmt, und sind Meldungen zutreffend, daß vor 1976 nicht mit einem Beginn der Baumaßnahmen in diesem Bereich gerechnet werden kann? 488* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 Zu Frage B 60: Die Deutsche Bundesbahn hat am 4. Januar 1972 beantragt, der Bundesminister für Verkehr möge gem. § 14 Abs. 3 h des Bundesbahngesetzes der Veräußerung von ca. 8 677 qm Deutsche Bundesbahneigenen mit 7 bahneigenen Wohnhäusern — insgesamt 40 Wohnungen — bebauten Geländes in Darmstadt, Bismarckstr. 150-158 an die Deutsche Bundespost zur Errichtung eines neuen Postamtes am Bahnhof Darmstadt Hauptbahnhof zustimmen. Der Bundesminister für Verkehr hat dieser Veräußerung gem. § 14 Abs. 3 h des Bundesbahngesetzes am 1. Februar 1972 zugestimmt. Nach Umsetzung der Mieter in andere Wohnungen haben Deutsche Bundesbahn und Deutsche Bundespost Türen und Fenster — keine Versorgungsleitungen — herausnehmen lassen, um der Deutschen Bundespost ein sofortiges Abreißen dieser Gebäude, zur Durchführung ihrer Planungen, zu ermöglichen. Nicht die Deutsche Bundesbahn hat dem Studentenwerk der Technischen Hochschule Darmstadt diese leerstehenden Häuser zur Benutzung angeboten, sondern das Studentenwerk der Technischen Jochschule Darmstadt ist im Juni 1972 mit diesem Wunsch an die Deutsche Bundesbahn herangetreten. Da zu dieser Zeit schon bekannt war, daß sich die Errichtung des neuen Postamtes Darmstadt Hauptbahnhof wegen Finanzierungsschwierigkeiten verzögern würde, wollte die Deutsche Bundesbahn diesem Wunsche entsprechen. Die Gebäude sollten gegen geringes Entgelt für längstens 3 Jahre dem Studentenwerk der Technischen Hochschule Darmstadt überlassen werden. Dieses Vorhaben scheiterte daran, daß die vom Studentenwerk zu tragenden Kosten für die Herrichtung der Gebäude durch die zu erzielenden Mieteinnahmen nicht gedeckt werden würden. Zu Frage B 61: Es kann als sicher unterstellt werden, daß die Deutsche Bundespost die in Rede stehenden Deutsche Bundesbahn-eigenen Grundstücke nebst Gebäuden erwerben wird. Die abschließenden Vertragsverhandlungen stehen kurz vor dem Abschluß. Wegen der Größe des Objektes ist nicht damit zu rechnen, daß mit den Baumaßnahmen vor 1976 begonnen werden wird. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 31. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Vehar (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen 62 und 63) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß fremdsprachliche Fragebogen für Fahrprüfungen von Gastarbeitern vielfach sachlich bedeutsame Übersetzungsfehler enthalten, was verschiedentlich dazu geführt haben soll, daß ausländische Fahrschüler nicht etwa wegen mangelhaften Wissens, sondern wegen Fehler im Prüfbogen nicht bestanden haben? Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um für ausländische Fahrschüler einwandfreie Prüfungsbedingungen auch im Hinblick auf die Sprachkenntnisse der Fahrprüfer herzustellen? Der Bundesregierung ist von fehlerhaften fremdsprachlichen Prüfungsfragebogen nichts bekannt. Die Fahrerlaubnisprüfungen werden von den Technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr in eigener Verantwortung durchgeführt. Die Fachaufsicht obliegt den obersten Landesbehörden. Ich bin gleichwohl bereit, der Sache nachzugehen und wäre Ihnen, Herr Kollege, dankbar, wenn Sie mir konkrete Fälle mitteilen könnten. Für ausländische Fahrerlaubnisbewerber gelten die gleichen Prüfungsbedingungen wie für deutsche Bewerber. Ein Rechtsanspruch auf Prüfung in einer Fremdsprache besteht weder bei uns noch in einem anderen Staat. Es ist nicht beabsichtigt, eine Änderung der diesbezüglichen Rechtslage herbeizuführen. Insbesondere erscheint es unvertretbar, von den Prüfern neben den erforderlichen verkehrsrechtlichen und technischen Kenntnissen auch noch die Kenntnis der Heimatsprachen der in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten Gastarbeiter zu verlangen. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 31. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bredl (SPD) (Drucksache 7/77 Frage B 64) : Ich frage die Bundesregierung, ob sie den Ausbau der Umgehungsautobahn von München-Nord nach München-Ost (BAB Nürnberg—Salzburg) so zu beschleunigen beabsichtigt, daß der Urlaubsverkehr bereits im Jahre 1974 nicht mehr durch dichtbesiedeltes Wohngebiet geschleust werden muß und damit vor allem die besonders lärmverursachenden Fernlastzüge diese Wohngebiete meiden, und kann die Bundesregierung die beabsichtigten Beschleunigungsmaßnahmen im einzelnen darlegen? Die Bundesregierung sieht den Fernstraßenring München/Ost als eine der vordringlichsten Projekte im Bundesfernstraßenbau an. Die Bauarbeiten sind im vollen Gange und werden unter Ausnutzung aller technischen Möglichkeiten mit dem Ziel einer optimal kurzen Bauzeit fortgeführt. Dazu sind entsprechend dem Stand der Bauvorbereitung die Arbeiten in mehreren Teilabschnitten zugleich aufgenommen worden. Einer weiteren Beschleunigung sind baubetriebliche Grenzen gesetzt. Der 1. Teilabschnitt des Fernstraßenringes München zwischen Aschheim und Haar steht voraussichtlich schon Ende dieses Jahres dem Verkehr zur Verfügung. Die Fertigstellung eines weiteren Teilabschnittes zwischen Haar und Hohenbrunn wird 1974 folgen. Der gesamte Ostabschnitt zwischen der Bundesautobahn München—Nürnberg und der Bundesautobahn München—Salzburg soll 1975 verkehrsbereit sein. Dieses Bauziel wird unter Einsatz aller technischen und finanziellen Möglichkeiten angestrebt. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 31. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen B 65 und 66) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 489* Wann ist mit dem Ausbau der B 258 zwischen Schleiden und Blankenheim, insbesondere der Umgehungsstraße Sistig, zu rechnen? Trifft es zu, daß für die B 258 kein Ausbaubedarf vorgesehen ist, obwohl diese Bundesstraße durch den Urlaubsverkehr aus den Niederlanden und aus Belgien stark überlastet ist? Nach dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Anlage zum Gesetz über den Ausbau von Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985) ist für die B 258 zwischen Schleiden und Blankenheim ein Ausbau im vorhandenen Straßenzug nicht vorgesehen. Das schließt jedoch nicht aus, daß — ausreichende Mittel vorausgesetzt — örtlich begrenzte Verbesserungen vorgenommen werden können. Zur Durchführung derartiger kleinerer Maßnahmen, die — so wie die Umgehungsstraße Sistig — im Straßenbauplan nicht gesondert aufgeführt werden, stellt der Bund den Straßenbauverwaltungen der Länder jährlich gewisse Globalbeträge zur Verfügung. Die Aufteilung dieser aber verhältnismäßig geringen Mittel auf die einzelnen Bauvorhaben wird von den Ländern in eigener Zuständigkeit entsprechend der Dringlichkeiten vorgenommen. Für die Beurteilung eines Ausbaues ist u. a. die Verkehrsbelastung von Bedeutung. Nach der amtlichen Verkehrsmengenkarte 1970 ist die B 258 in diesem Bereich mit nur 3200 Kfz/24 h belastet; damit liegt ihre Inanspruchnahme noch weit unter der praktischen Leistungsfähigkeit einer 2spurigen Straße. Anlage 74 Antwort des Bundesministers Dr. Vogel vom 24. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 7/77 Frage B 67) : Wie beurteilt die Bundesregierung die dieser Tage bekanntgewordene Tatsache, daß bei der Erstellung des Wohnparkes Bergheim-Erft bei Köln für freifinanzierte Wohnungen einschließlich Gemeinschaftsanlagen ein Gesamtquadratmeterpreis von 5 DM Monatsmiete erreicht werden konnte, während sonst auch im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus die Quadratmeterpreise wesentlich höher liegen, und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung daraus für ihre weiteren Überlegungen zu ziehen? Bei dem Wohnpark Bergheim handelt es sich um ein besonderes erfreuliches Beispiel dafür, zu welch außergewöhnlichen Leistungen soziales Engagement auf dem Gebiete des Wohnungs- und Siedlungsbaus, verbunden mit unternehmerischer Initiative, führen kann. Das Geheimnis des Erfolges scheint in diesem Einzelfall nach den mir bekannten Informationen in der Wahl des Standorts des Wohnparks, in der Wahrnehmung aller Chancen kostengünstigen Bauens, Finanzierens und Bewirtschaftens der Wohnanlage, im hohen persönlichen Einsatz des Bauherrn und in der Weitergabe eines großen Teils der erzielten Kostenvorteile an die Mieter zu liegen. Das Beispiel wird zu verfolgen sein mit dem Ziel, ob es sich verallgemeinern läßt. Jedenfalls erscheint das Bergheimer Beispiel schon jetzt Vorbild und Ansporn für die unternehmerische und gemeinnützige Wohnungswirtschaft. Rationelles und kostenbewußtes Planen und Bauen bleibt eine sich ständig erneuernde Aufgabe. Anlage 75 Antwort des Bundesministers Dr. Vogel vom 31. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Mick (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen B 68 und 69) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die herrschende Rechtsprechung, wonach der Vermieter (Eigentümer) aus den Heizungskosten keinen Gewinn ziehen darf, in zunehmendem Maße dadurch umgangen wird, daß der Eigentümer die Heizungsanlage an eine Wärmelieferfirma verpachtet, die dann die Wärme zum Teil mit weit überhöhten Preisen an die Mieter weiterliefert? Ist der Bundesregierung darüber hinaus bekannt, daß beim Ex werb von Eigentumswohnungen oder zentralbeheizten Eigenheimen das früher übliche Miteigentumsrecht an den Heizanlagen durch Verkauf oder Verpachtung an eine Wärmelieferungsfirma ausgeschlossen wird, und die Wohnungseigentümer in der Regel schon beim Kauf vertraglich verpflichtet werden, Wärme ausschließlich von der Wärmelieferungsfirma zu beziehen, mit der ein Vertrag abgeschlossen wurde, die damit quasi ein Monopol besitzt, und was gedenkt die Bundesregierung gegen diese Praktiken zu unternehmen? Zu Frage B 68: Der Bundesregierung sind die in der Anfrage angespochenen Feststellungen bekannt. Zu Frage B 69: Die Fach- und Tagespresse hat hierüber in jüngster Zeit, insbesondere im Januar 1973, kritisch berichtet. Bisher basierten überhöhte Wärmelieferungskosten erfahrungsgemäß darauf, daß einzelne Wohnungsbauträgergesellschaften die von ihnen errichteten zentralen Heizkraftwerke an brennstoffvertreibende Gesellschaften verpachtet oder aber veräußert haben, anstatt diese Anlagen lediglich über einen aufgrund neutraler sachkundiger Beratung abgeschlossenen Betreibervertrag betreiben zu lassen, in dem dem Vermieter, dem Eigenheimer und dem Verwalter von Eigentumswohnungen jederzeit die Möglichkeit gegeben ist überhöhte Wärmelieferungskosten nicht zuzulassen. Schon hierbei entzieht sich die Kostengestaltung weitgehend der Kontrolle der Mieter und Wohnungseigentümer. Dieser Umstand hat sich durch die in der Anfrage behandelte Entwicklung verschärft und trägt erhebliche Gefahren für Preisüberhöhungen in sich. Dadurch wird auch die Durchsetzung umweltfreundlicher zentraler Heizanlagen erheblich behindert. Allgemein ist ein unmittelbares Tätigwerden des Bundes nicht möglich, da die Durchführung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Bau-, Wohnungs-und Siedlungswesens einschließlich der Gewährung öffentlicher Darlehen zur Förderung des Wohnungsbaues in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt. Für den Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaues hat jedoch der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau bereits im Jahre 1967 in einem Rundschreiben vom 30. Mai 1967 auf das Problem überhöhter Wärmelieferungskosten aufmerksam gemacht und den Ländern empfohlen, die Tragbarkeit der Belastung für die zukünftigen Mieter auf diesem Gebiet bereits bei der Bewilligung der öffentlichen Mittel zu prüfen, erforderlichenfalls durch Auflagen an den Bauherrn sicherstellen zu lassen und für den Fall einer voraussichtlich zu hohen Belastung für die Wohnungsnutzer die Hergabe öffentlicher Mittel abzulehnen. 490* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 Grundsätzlich ist es Sache der Länder, entsprechend den im Rundschreiben vom 30. Mai 1967 ausgesprochenen Empfehlungen in ihren Wohnungsfinanzierungsbestimmungen eindeutig Begrenzungen durch Einführung von Höchstsätzen für Wärmelieferungskosten festzulegen. In diesem Zusammenhang darf darauf hingewiesen werden, daß das Land Nordrhein-Westfalen seit vielen Jahren bereits in seinen „Wohnungsbaufinanzierungsbestimmungen" für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau die Obergrenzen für die Wärmelieferungskosten je m2 Wohnfläche festsetzt. Die Möglichkeiten einer unmittelbaren Einflußnahme durch den Bund sind auf die mit Bundessondermitteln geförderten Einzelmaßnahmen wie z. B. die Demonstrativbauvorhaben beschränkt. Die „Grundsätze für Demonstrativbauvorhaben" als Vertragsbestandteil in den Bereitstellungsbedingungen für die Bundessondermittel machen die Auswahl der zentralen Wärmeversorgung vom Nachweis der Wirtschaftlichkeit in Anlage und Betrieb abhängig, wobei der Endpreis für den Verbraucher ausschlaggebend ist. Aus diesem Grunde, aber auch im Interesse einer volkswirtschaftlich mehr und mehr erforderlich werdenden sparsamen Verwendung von Energie wird in den „Grundsätzen für Demonstrativbauvorhaben" ein erhöhter Wärmeschutz über die Mindestanforderungen nach DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau — bei allen Wohnzwecken dienenden Gebäuden gefordert. Es ist beabsichtigt, die Länder auf die neueste Entwicklung aufmerksam zu machen und auf Beachtung der Empfehlungen im Rundschreiben vom 30. Mai 1967 hinzuweisen. Anlage 76 Antwort des Bundesministers Dr. Vogel vom 24. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen B 70 und 71): Wie beurteilt der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau die von der Deutschen Bundesbank empfohlene Einschränkung der Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus und des Bausparens? Teilt der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau die Auffassung des Städtebauinstituts in Bonn, daß das steigende Wohnungsbauvolumen nicht Ursache, sondern Ausdruck der inflatorischen Preisentwicklung ist und damit die Flucht aus der Inflation in die Investitionen darstellt? Zu Frage B 70: Der Wohnungsbau wird auch künftig mit direkten und indirekten Hilfen der öffentlichen Hand gefördert werden müssen, wenn die sozial- und gesellschaftspolitischen Zielsetzungen der Wohnungs- und Städtebaupolitik erreicht werden sollen. Ganz besonders gilt dies für den sozialen Wohnungsbau. Aber auch auf die Stützung des bedarfsgerechten freifinanzierten Wohnungsbaues durch steuerliche Hilfen wird nicht verzichtet werden können. Bei weiteren Überlegungen über die steuerlichen Hilfen sollte man zwischen befristeten Einschränkungen — etwa aus konjunkturellen Gründen — und Dauerregelungen unterscheiden sowie Differenzierungen nach der Art der Bauvorhaben in Betracht ziehen. Die spezifische Abschreibungsvergünstigung des § 7 b EStG für den Wohnungsbau wird in der gesamtw irtschaftlichen Beurteilung gelegentlich überbewertet und fälschlicherweise mit allgemeinen, für jede Art von Bauvorhaben geltenden Regelungen, wie z. B. der degressiven Gebäudeabschreibung zusammengeworfen. Die Bausparförderung gehört m. E. nicht in diesen Zusammenhang. Sie wird schon seit Jahren primär der Vermögenspolitik zugeordnet. Sie muß im Sachzusammenhang mit der Sparförderung und dem vergleichbaren Versicherungssparen gesehen werden. Alle diese begünstigten Sparvorgänge sind geeignet, inflationären Erscheinungen entgegenzuwirken. Zu Frage B 71: Von einer Flucht aus Geld- in Sachvermögen kann nicht die Rede sein. Die Sparquote der privaten Haushalte ist im letzten Jahr gestiegen. Nicht nur beim zweckgebundenen Bausparen, sondern auch beim Kontensparen und beim Absatz festverzinslicher Wertpapiere waren hohe Zuwachsraten zu verzeichnen. Damit soll jedoch nicht bestritten werden, daß die Erwartungen weiterer Wertsteigerungen — durch Spekulationen — beim Grundstücksvermögen bis in die jüngste Vergangenheit einen wesentlichen Anreiz für den Erwerb von Wohnungseigentum darstellte. Daß die Expansion des Wohnungsbaus für den allgemeinen Preisauftrieb verantwortlich sein soll, wird wohl von niemandem im Ernst behauptet. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 19. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage B 72): Wie rechtfertigt die Bundesregierung gegebenenfalls den Verstoß gegen die grundgesetzlich garantierte Pressefreiheit, den der Präsident des Gesamtdeutschen Instituts auf Weisung des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen beging, als er bislang ohne Schwierigkeiten zugängliches Material der Abteilung IV des Gesamtdeutschen Instituts in Berlin über die Strafrechtspraxis im kommunistischen Teil Deutschlands dem Mitarbeiter der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" mil der Begründung nicht zugänglich machte, daß Berichte über dieses Thema unerwünscht seien, und wie weit gedenkt die Bundesregierung Beschwichtigungspolitik gegenüber dem Ostblock zu treiben, indem sie die kommunistischen Regierungen belastende Vorgänge der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich macht und diesen Regierungen gegenüber Verständnis für deren Schwierigkeiten bekundet, ihre Herrschaft über die unterdrückten Völker unangefochten auszuüben? Die Anfrage geht von Voraussetzungen aus, die nicht zutreffen. Die in der Anfrage enthaltenen Unterstellungen muß ich deshalb zurückweisen. Zur Sache selbst ist folgendes zu bemerken: Ein Mitarbeiter der „Frankfurter Allgemeinen" wollte Anfang Dezember für eine größere Arbeit über die Justiz- und Strafvollzugspolitik der DDR Akten der Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben auch aus der jüngsten Zeit einsehen und Hintergrundinformationen erhalten. Er ließ dabei erkennen, daß es ihm insbesondere auch auf Unterlagen über die Entlassungsaktion nach der Amnestie der DDR vom Oktober 1972 ankam. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 491* Da ich der Ansicht bin, daß es vor Abschluß der Entlassungsaktion nicht zweckmäßig ist, wenn die Bundesregierung ihr notwendigerweise noch unvollständiges Material zu diesem Komplex veröffentlicht, hat der Präsident des Gesamtdeutschen Instituts auf Weisung hin dieses Begehren abgelehnt. Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Pressefreiheit kann hierin nicht gesehen werden, da keine Behörde verpflichtet ist, ihre Akten zu veröffentlichen und Hintergrundinformationen zu geben. (In der Regel werden Akten nach einem Zeitraum von 30 Jahren freigegeben). Der Präsident des Gesamtdeutschen Instituts hat dem Journalisten der FAZ jedoch jede Unterstützung bei der Beschaffung allgemein zugänglichen Materials zugesichert. Dieses Material hat der Journalist bei seinem Besuch in der Berliner Abteilung des Gesamtdeutschen Instituts auch erhalten. Es ist unrichtig, wie die FAZ behauptet, daß sie sich dieses Material nur durch Überrumpelung beschaffen konnte. Sie hat es ganz offiziell erhalten. Daß die Bundesregierung nicht daran denkt, Informationen über die Verhältnisse in der DDR zurückzuhalten, geht aus einer Vielzahl von Veröffentlichungen hervor. Ich erwähne hierbei aus neuerer Zeit insbesondere die beiden umfangreichen Materialienbände zu den Berichten „Zur Lage der Nation" 1971 und 1972 sowie die vom Gesamtdeutschen Institut erstellte Dokumentation „Bestimmungen der DDR zu Eigentumsfragen und Enteignungen" vom Januar 1972. An dieser Praxis wird die Bundesregierung auch in Zukunft festhalten. Allerdings wird die Bundesregierung auch in Zukunft ungeprüftes oder zusammenhangloses Zahlenmaterial nicht veröffentlichen. Das gilt insbesondere bei Anlässen, wie beispielsweise der angesprochenen Amnestie, die erst am 31. Januar 1973 abgeschlossen sein wird. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 31. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage B 73) : Trifft es zu, daß es sich bei dem Personenkreis, der von den DDR-Behörden die Ausreisegenehmigung in die Bundesrepublik Deutschland erhalten hat, zu einem nicht unbedeutenden Teil um ehemalige Häftlinge handelt, die aus nichtpolitischen Gründen eine Gefängnisstrafe verbüßen mußten, und sind von der Bundesregierung für die Ausreisegenehmigung irgendwelche Zahlungen in direkter oder indirekter Form geleistet worden? In der Zeit vom 7. November 1972 bis 15. Januar 1973 sind in Sammeltransporten insgesamt 1771 amnestierte DDR-Bürger, denen nach ihrer Entlassung aus der Haft von den DDR-Behörden die Ausreise gestattet worden war, in der Bundesrepublik Deutschland eingetroffen. Von diesen ehemaligen Häftlingen waren die weitaus meisten in der DDR aus politischen Gründen verurteilt worden, Es trifft zu, daß sich unter diesen ehemaligen Häftlingen auch solche Personen befunden haben, die in der DDR wegen nichtpolitischer Delikte bestraft oder vorbestraft waren. Eine erste Überprüfung der bisher in Sammeltransporten eingetroffenen 1771 Personen hat ergeben: Die Mehrzahl dieser Entlassenen von rd. 87 O/o war in der DDR zuletzt wegen politischer Straftaten verurteilt. Ein kleinerer Teil dieses Personenkreises hatte daneben nichtpolitische Vorstrafen oder war zuletzt auch in Haft wegen nichtpolitischer Straftaten, die im Zusammenhang mit politischen Straftaten standen. 13 % der Entlassenen waren wegen nichtpolitischer Straftaten verurteilt. In diesem Zusammenhang muß jedoch berücksichtigt werden, daß unter den wegen nichtpolitischer Straftaten verurteilten ehemaligen Häftlingen sich zahlreiche Personen befanden, die verwandtschaftliche Bindungen zur Bundesrepublik Deutschland oder nach Berlin (West) besaßen und denen auf diese Weise die Möglichkeit gegeben worden ist, zu ihren Angehörigen zu gelangen. Die Entlassungen von Häftlingen aufgrund der Amnestie des Staatsrats vom 6. Oktober 1972 sind von der DDR ohne irgendeine Gegenleistung der Bundesregierung vorgenommen worden. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 31. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage B 74) : Welche Zahlungen sind im Haushaltsjahr 1972 nach Einzelplänen getrennt und auf welches Konto an die DDR geleistet worden? Aus dem Bundeshaushalt sind im Haushaltsjahr 1972 234,9 Mio DM als. Jahrespauschale gemäß Artikel 18 des Transitabkommens vom 17. 12. 1971 an die DDR gezahlt worden. Die Zahlung erfolgte aus Einzelplan 60. Entsprechend Artikel 18 Absatz 3 des Transitabkommens wurde der Betrag auf ein Bankkonto zugunsten der Deutschen Außenhandelsbank AG überwiesen. Ferner sind aus dem Einzelplan 60 dem Berliner Senat im Haushaltsjahr 1972 rd. 20 Mio DM erstattet worden, die der Senat zur Abgeltung von Visagebühren im Berliner Reise- und Besucherverkehr gleichfalls auf das erwähnte Konto überwiesen hat Aus dem Sonderhaushalt der Deutschen Bundespost sind außerdem im Haushaltsjahr 1972 folgende Zahlungen an die Post- bzw. Bahn-Verwaltung der DDR geleistet worden: - Pauschalzahlung von 30 Mio DM zum Ausgleict der Mehrleistungen der DDR-Postverwaltung in gegenseitigen Post- und Fernmeldeverkehr. Die Zahlung ist über das Unterkonto 3 bei der Deut schen Bundesbank geleistet worden. — 3 Mio DM als Finanzierungsbeitrag für die Be reitstellung weiterer 69 Fernsprechleitungen zur vorzeitigen Aufnahme des Selbstwählfernsprech verkehrs von Berlin (West) aus. Auch diese Zahlung erfolgte über das Unterkonto 3 bei der Deutschen Bundesbank. — Ca. 6 Mio DM als Achskilometervergütung an die Deutsche Reichsbahn für die Postbeförderung 492* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 zwischen dem Bundesgebiet und Berlin (West) auf dem Schienenwege. Der Betrag wurde wie schon bisher auf ein Konto der Deutschen Außenhandelsbank AG der DDR überwiesen. Im Rahmen des Wirtschaftsplans der Deutschen Bundesbahn wurden im Haushaltsjahr 1972 Zahlungen an die Deutsche Reichsbahn geleistet, deren Betrag sich noch nicht abschließend beziffern läßt. Für die Zeit vom Januar bis Oktober 1972 beliefen sich die Zahlungen auf 18,1 Mio DM. Dabei handelt es sich zum überwiegenden Teil um den Saldo aus der gegenseitigen Abrechnung im internationalen Verkehr (Durchfuhrverkehr). Die Zahlungen werden über das Unterkonto 3 bei der Deutschen Bundesbank geleistet. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 31. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen B 75 und 76) : Wie viele der im Gefolge der Bahr-Kohl-Verhandlung amnestierten und in die Bundesrepublik Deutschland abgeschobenen DDR-Häftlinge sind Opfer der politischen Terrorjustiz in der DDR, und wie viele wären auch nach den Normen unseres Strafrechts als kriminelle Täter einzuordnen? Ist die Bundesregierung oder die Öffentlichkeit getäuscht worden, als vor der Bundestagswahl Informationen kolportiert wurden, denen zufolge der heutige Bundesminister Egon Bahr die Amnestie für 3000 Gegner der kommunistischen Diktatur in der DDR erreicht habe? Zu Frage B 75: Aufgrund der am 6. 10. 1972 in der DDR verkündeten Amnestie sind 316 ehemalige Häftlinge, die überwiegend ihren Wohnsitz vor der Inhaftierung in der Bundesrepublik oder in West-Berlin gehabt haben, als Einzelreisende in den Westen entlassen worden. Von diesen ehemaligen Häftlingen waren — soweit bekannt — 8 in der DDR wegen ausschließlich nichtpolitischer Straftaten verurteilt. In der Zeit vom 7. November 1972 bis 15. Januar 1973 konnten ferner 1 771 ehemalige DDR-Bürger, die im Rahmen der Amnestie auf freien Fuß gesetzt worden waren, in Sammeltransporten in die Bundesrepublik ausreisen. Die Mehrzahl dieser Entlassenen von rd. 87 °/o war in der DDR zuletzt wegen politischer Straftaten verurteilt. Ein kleinerer Teil dieses Personenkreises hatte daneben nichtpolitische Vorstrafen oder war zuletzt auch in Haft wegen nichtpolitischer Straftaten, die im Zusammenhang mit politischen Straftaten standen. Lediglich 13 % der Amnestierten waren ausschließlich wegen Delikten verurteilt, die auch unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten eine Strafbarkeit begründet hätten. Viele von ihnen wären allerdings wegen gleichartiger Delikte in der Bundesrepublik milder bestraft worden. Davon abgesehen hatte die Mehrzahl der wegen nichtpolitischer Delikte verurteilten und in die Bundesrepublik entlassenen Amnestierten verwandtschaftliche Bindungen zur Bundesrepublik Deutschland und zu Berlin (West). Zu Frage B 76: Die von der Regierung der DDR verfügte Amnestie war nicht Gegenstand von Verhandlungen mit der Bundesregierung; dies ist von ihr auch niemals behauptet worden, Von einer Täuschung der Öffentlichkeit durch die Bundesregierung kann deshalb keine Rede sein. Vielmehr hat die DDR Anfang November vergangenen Jahres ihre Absicht zu erkennen gegeben, 2 700-3 000 amnestierte DDR-Bürger, die aus politischen Gründen inhaftiert waren oder verwandtschaftliche Bindungen zum Westen besaßen, in die Bundesrepublik ausreisen zu lassen. Die Gründe, warum diese Gesamtzahl von Ausreisen nicht erreicht worden ist, sind nicht bekannt. Anlage 81 Antwort des Bundesminister Dr. Ehmke vom 1. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen B 77 und 78) : Was ist von dem vorliegenden Weltraumprogramm der Bundesregierung 1969 bis 1973 realisiert, in Angriff genommen und gestrichen worden? Welche Mittel sind für das vorliegende Weltraumprogramm bisher aufgewendet und welche noch vorgesehen? Zu Frage B 77: Der weit überwiegende Teil der Programmelemente des „Weltraumprogramms der Bundesrepublik Deutschland 1969-1973" wurde — zum Teil mit gewissen technisch bedingten Verschiebungen im Zeitplan — verwirklicht oder in Angriff genommen. Zu den wesentlichen Programmelementen: Wissenschaftliches Programm Das wissenschaftliche Programm, insbesondere das Höhenforschungsraketen- und Forschungssatellitenprogramm ist mit Ausnahme des A 4-Satelliten, der gestrichen wurde, planmäßig durchgeführt worden. Ich weise insbesondere auf die erfolgreiche Durchführung der Satellitenprojekte AZUR und DIAL (1969/70) sowie der ESRO-Satellitenprojekte HEOS-A 2, TD-1 A und ESRO IV (alle 1972) hin. Das in bilateraler Zusammenarbeit mit der NASA durchgeführte Satellitenprojekt A 2 wurde Ende 1972 unter dem Namen AEROS ebenfalls erfolgreich gestartet. Der Fortgang der in Angriff genommenen Projekte, der Sonnensonde HELIOS (in Zusammenarbeit mit der NASA) sowie der ESRO-Projekte COS-B und GEOS verläuft programmgemäß. Das Satellitenprojekt A 4 wurde gestrichen, weil die deutsche Wissenschaft sich erheblich an der Nutzlast der ESRO-Satelliten COS-B beteiligt, der eine vergleichbare und noch weitergehende wissenschaftliche Zielsetzung hat als der Satellit A 4 (Messung kosmischer Gamma-Strahlen). Anwendungsprogramm Nach Abschluß der Projektdefinitionsstudie wurde die Entwicklung der Satelliten SYMPHONIE in Auftrag gegeben. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 493' Im Rahmen des Anwendungsprogramms der ESRO wurde die Inangriffnahme des Fernmeldesatellitenprogramms TELECOM, des Navigations- und Nachrichtensatelliten für den zivilen Luftverkehr (AEROSAT) und des meteorologischen Satelliten METEOSAT unter deutscher Beteiligung beschlossen. Darüber hinaus laufen Studien über einen Fernsehrundfunksatelliten für direkten Hausempfang, dessen Realisierung auch im europäischen Rahmen denkbar ist. Zurückgestellt wurde das nationale Projekt „Geophysikalischer Satellit" unter anderem wegen der deutschen Beteiligung am METEOSAT. Die Methoden der Erderkundung sollen zunächst in einem Flugzeugprogramm untersucht werden. Trägerentwicklung Im Rahmen des EUROPA I/II-Programms der ELDO wurde im November 1971 ein weiterer Erprobungsstart vorgenommen. Dieser erwies sich als Fehlstart. Daraufhin wurde eine Projektüberprüfungskommission zur Feststellung der technischen und organisatorischen Fehler eingesetzt. Diese legte im Mai 1972 ihren Bericht vor. Im Rahmen der deutsch-französischen Konsultationen am 22. und 23. Januar 1973 wurde vereinbart, diese Entwicklung einzustellen. Die von der Europäischen Weltraumkonferenz im November 1968 beschlossene Vorbereitungsphase für die Entwicklung einer europäischen Trägerrakete zum Start schwerer Satelliten in geostationäre Umlaufbahnen (EUROPA III) ist nach Abschluß der Projektdefinitions- und Vorentwicklungsphase am 31. 12. 1972 aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Weltraumkonferenz vom 20. 12. 1972 eingestellt worden. Nationales Basisprogramm Der Zusammenschluß von DVL, DFL und AVA zur DFVLR wurde 1969 abgeschlossen. Die Eingliederung der GfW in die DFVLR wurde im Januar 1972 vollzogen. Eine Auflistung der Einzelheiten des technologischen Basisprogramms sowie des Ausbaus von Versuchsanlagen und Bodenbetriebseinrichtungen soll hier wegen ihrer Fülle nicht wiedergegeben werden. Die Maßnahmen auf diesen Gebieten wurden entsprechend den Bedürfnissen der Raumflugprojekte des Programms getroffen. Eingestellt wurden die Projekte Incore Thermionic Reactor (ITR) und Solarelektrischer Antriebsmodul (SELAM). Zu Frage B 78: Für das Weltraumprogramm der Bundesrepublik Deutschland 1969 1972 wurden bisher aufgewendet (in Millionen DM) : 1969 1970 1971 1972 329,3 351,5 542,1 521,8 (vorläufiges Ist) Die Aufstellung des Haushaltsplans 1973, insbesondere die Harmonisierung der Ansätze für die einzelnen Kapitel, ist noch im Gange. Ich kann daher noch keine endgültigen Angaben über die Aufwendungen für das Weltraumprogramm im Jahre 1973 machen. Anlage 82 Antwort des Bundesministers Dr. Ehmke vom 31. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage B 79) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, mit der telefonischen Durchsage der Straßenzustandsberichte zugleich Durchsagen über die Verkehrslage auf den Bundesautobahnen zu verbinden? Die für die Fernsprechansage „Straßenzustandsberichte" notwendigen Ansagetexte vermitteln die Wetterämter des Deutschen Wetterdienstes. Ich habe den Bundesminister für Verkehr, zu dessen Aufgabenbereich die Informationssammlung und -verarbeitung von Verkehrsnachrichten gehört, von Ihrem Anliegen unterrichtet. Die Ansage enthält nur Angaben über die witterungsbedingte Straßenlage, nicht aber über die Situation des Straßenverkehrs. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, mit den Straßenzustandsangaben entsprechende ergänzende Mitteilungen über die Verkehrslage auf den Bundesautobahnen zu verbreiten. Im Gegensatz zu den Durchsagen über die Verkehrslage im Hörfunk — bei denen aktuelle Ereignisse in das laufende Programm eingeblendet werden können — müßten jedoch die automatischen Wiedergabegeräte des Fernsprechansagedienstes bei den häufigen Änderungen der Verkehrslage aus technischen Gründen jeweils mit dem gesamten Nachrichtentext neu besprochen werden. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten würden m. E. in keinem Verhältnis zu der zu erwartenden Benutzungshäufigkeit stehen, weil die Fernsprechansage von den interessierten Kraftfahrern lediglich vor Fahrtantritt oder während einer Fahrtpause an Rasthäusern in Anspruch genommen werden könnte. Anlage 83 Antwort des Bundesministers Dr. Ehmke vom 31. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage B 80) : Wird die Bundesregierung trotz der offensichtlichen Benachteiligung weiter Teile der Pfalz an der Verlegung der Briefabgangsstellen nach Mannheim festhalten? Im Juli 1972 sind den Oberpostdirektionen Überlegungen des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen zur Verbesserung des Briefdienstes mitgeteilt worden. Ausgangspunkt dieser Überlegungen war, durch die Minimierung der Arbeitsvorgänge bei der stationären und der UnterwegsBearbeitung der Briefsendungen eine nachhaltige Kostensenkung zu erzielen. Zugleich soll die bisher noch unter erschwerten Arbeitsbedingungen durchgeführte Verteilarbeit in den Bahnposten aus human-sozialen Gründen weitgehend eingeschränkt werden. Im Rahmen dieser Überlegungen bietet sich u. a. auch an, zwei benachbarte Leiträume zusam- 494* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 menzufassen. Bei den Oberpostdirektionen laufen gegenwärtig Untersuchungen hinsichtlich der personellen Auswirkungen und des wirtschaftlichen Ergebnisses. Erst nach Vorliegen der hierbei gewonnenen Daten etwa Ende Juni 1973 — kann an die Erstellung eines Modells herangegangen werden. Ich kann Ihnen versichern, daß vor einer endgültigen Entscheidung die Interessen aller Betroffenen angemessen berücksichtigt werden. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 31. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage B 81) : Welche Gründe waren für die Vergabe des Gutachtens „Erarbeitung eines Organisationsmodells einer Hochschul-Pressestelle" (Auftragnehmer Peter Dehn und Ekkehard Noissel, Kosten 21 000 DM) an die ausgewählten Auftragnehmer maßgebend, und welche Folgerungen hat das Ministerium aus den Ergebnissen dieses Gutachtens für seine praktische Tätigkeit gezogen? Auf die Ausschreibung des Gutachtens am 20. Mai 1971 gingen bis zum 1. November 1971 fünf Anträge ein. Nach Prüfung der Anträge bei der auch das Sekretariat der Westdeutschen Rektorenkonferenz beteiligt worden ist, wurde der Forschungsauftrag im März 1972 an die Herren Dehn und Nuissl vergeben. Ihr Projektvorschlag entsprach am besten von allen dem Zweck des Forschungsauftrags, nämlich der Erarbeitung eines Organisationsmodells einer Hochschulpressestelle. Er erschien am ehesten geeignet, für die Verbesserung der Pressearbeit an den Hochschulen brauchbare und realisierbare Vorschläge zu erbringen. Die Erstellung einer kommunikationswissenschaftlichen Studie war nicht beabsichtigt. Für die Vergabe an Dehn und Nuissl sprach auch ihre damalige Tätigkeit als Hochschulpressereferenten in Berlin und Heidelberg. Die Auswertung des Ende November 1972 abgelieferten Gutachtens dauert noch an. Die Ergebnisse der Untersuchung werden den Hochschulen und anderen Interessenten in geeigneter Form zugänglich gemacht. Außerdem wird geprüft, welche Maßnahmen, die in dem Gutachten vorgeschlagen werden, seitens des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft eingeleitet werden können. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 1. Februar 1973 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage B 72) : Wie werden die Gutachten des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft ausgeschrieben und nach Abgabe einer Kosten- und Erfolgskontrolle unterzogen? Zur Beantwortung Ihrer Frage vom 20. Dezember 1972 (Nr. B 82 BT-Drucksache 7/77) darf ich eine entsprechende Antwort auf eine Frage des Kollegen Weber überreichen. Sie beantwortet auch Ihre Frage *). *) Siehe Anlage 31 Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 1. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/77 Fragen B 83 und 84) : Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bisher vorliegenden Ergebnissen der Arbeit der Kommission „Kosten und Finanzierung der beruflichen Bildung" im Hinblick auf die Reform der beruflichen Bildung? Auf welche Art und Weise will die Bundesregierung den Ausbau überbetrieblicher beruflicher Ausbildungsstätten fördern? Zu Frage B 83: Die Sachverständigenkommission Kosten und Finanzierung der beruflichen Bildung wird in den nächsten Tagen einen Zwischenbericht vorlegen: ihm soll bis Ende des Jahres der Kommissionsbericht folgen. Auf der Grundlage des Zwischenberichtes, also der bisherigen Überlegungen und ersten Arbeitsergebnisse der Kommission, wird die Diskussion mit allen an der beruflichen Bildung beteiligten Gruppen insbesondere über die künftige Finanzierung der beruflichen Bildung aufgenommen werden. Zu Frage B 84: Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr die sachliche Konzeption eines Schwerpunktprogramms zur Förderung eines verstärkten Ausbaus überbetrieblicher beruflicher Ausbildungsstätten in der gewerblichen Wirtschaft erarbeitet. Die Ergebnisse werden eine wichtige Voraussetzung für die weitere Arbeit sein. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 31. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen B 85 und 86) : Teilt die Bundesregierung meine Ansicht, daß der augenblickliche Höchstsatz der Ausbildungshilfe für Studenten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz nicht mehr den Lebenshaltungskosten entspricht, und welchen Höchstsatz sieht die Bundesregierung für das Jahr 1973 als den Lebenshaltungskosten entsprechend an? Beabsichtigt die Bundesregierung eine Erhöhung der Förderungsrichtsätze nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, und wann sollen diese gegebenenfalls in welchem Umfang in Kraft treten? Die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes berücksichtigen die Lebenshaltungskosten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes im August 1971. Nach § 35 BAföG sind die Freibeträge und die Bedarfssätze alle 2 Jahre, erstmalig also im Jahre 1973, zu überprüfen. Dabei soll der Entwicklung der Einkommensverhältnisse und den Veränderungen der Lebenshaltungskosten Rechnung getragen werden. Die Bundesregierung nimmt zur Zeit eine derartige Prüfung vor. Erst nach ihrem Abschluß läßt sich übersehen, welche konkreten Änderungen für die Freibeträge und die Bedarfssätze notwendig sind.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hansjörg Häfele


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Könnte es nicht sein, daß durch die Verwendung des Begriffs „Neue Mitte" durch den Herrn Bundeskanzler ein Etikett für etwas verwendet wird, was auch andere Parteien — vor allem — in der Politik anstreben?


Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Diese Zusatzfrage hätten Sie bei Ihrer ersten Frage stellen müssen. Hier steht sie leider nicht mehr in dem notwendigen Zusammenhang.

(Abg. Dr. Häfele: Herr Präsident, ein bißchen großzügig sein!)

Die Fragen 9 und 10 des Abgeordneten Wagner (Günzburg) sowie die Frage 11 des Abgeordneten Roser werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes beantwortet.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Jung zur Verfügung.
Die Frage 27 des Abgeordneten Dr. Slotta wird schriftlich beantwortet, da der Fragesteller nicht im Saal ist. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Fragen 28 und 29 werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 30 des Abgeordneten Kunz (Berlin) auf:
Trifft es zu, daß die Bundesregierung darauf hinwirken will, daß in die wöchentlich, halbjährlich und in Jahreshänden erscheinenden Verzeichnisse „Deutsche Bibliographie" das Schrifttum der DDR nicht mehr aufgenommen werden soll und daß diesbezüglich in Kürze Verhandlungen mit dem Verwaltungsrat der „Deutschen Bibliothek" in Frankfurt stattfinden sollen?
Bitte, Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kurt Jung


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Kollege, Ihre Frage kann ich mit Nein beantworten. Die Deutsche Bibliothek wird selbstverständlich weiterhin die deutschsprachige Literatur gemäß dem Auftrag des § 2 des Gesetzes über die Deutsche Bibliothek vom 31. März 1969 sammeln und in ihren wöchentlichen, halbjährlichen und jährlichen Sammlungen verzeichnen.