Protokoll:
7012

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Metadaten
  • date_rangeWahlperiode: 7

  • date_rangeSitzungsnummer: 12

  • date_rangeDatum: 1. Februar 1973

  • access_timeStartuhrzeit der Sitzung: 09:00 Uhr

  • av_timerEnduhrzeit der Sitzung: 16:04 Uhr

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Bundestag Deutscher 12. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 Inhalt: Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 415 A Amtliche Mitteilungen 415 C Wahl der Schriftführer (Drucksache 7/91) 417 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (SPD, FDP) (Drucksache 7/76) — Erste Beratung — Dr. Jens (SPD) 417 C Dr. Frerichs (CDU/CSU) . . . . 419 C Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . 422 D Entwurf einer Abgabenordnung (SPD, FDP) (Drucksache 7/79) — Erste Beratung — . 424 A Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (SPD, FDP) (Drucksache 7/80) — Erste Beratung — Dr. Müller-Emmert (SPD) . . . . . 424 B Dr. Eyrich (CDU/CSU) . . . . . . 426 A von Schoeler (FDP) . . . . . . . 428 A Jahn, Bundesminister (BMJ) . . . . 429 B Entwurf eines Gesetzes über die Unternehmensverfassung der Deutschen Bundespost (SPD, FDP) (Drucksache 7/81) — Erste Beratung — Ollesch (FDP) 430 B Weber (Heidelberg) (CDU/CSU) . 431 A I Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes (SPD, CDU/CSU, FDP) (Drucksache 7/86) — Erste Beratung — 432 B Vorlage des Präsidenten des Bundesrechnungshofes betr. Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zu der Bundeshaushaltsrechnung (einschließlich der Bundesvermögensrechnung) für das Haushaltsjahr 1970 (Drucksache 7/8) . . . . . . 432 B Antrag der Bundesregierung betr. Veräußerung der ehemaligen Dragoner-Kaserne in Karlsruhe an die Stadt Karlsruhe für Einrichtungen des Gemeinbedarfs (Drucksache 7/45) in Verbindung mit II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 Antrag der Bundesregierung betr. Veräußerung des Geländes der ehemaligen Moltke-Kaserne in Stuttgart an die Stadt Stuttgart (Drucksache 7/56) und mit Antrag der Bundesregierung betr. Veräußerung der Krankenhausanlage Kempfenhausen (Landkreis Starnberg) an die Stadt München (Drucksache 7/83) 432 C Zustimmungsbedürftige Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 10/72 — Waren der EGKS — 2. Halbjahr 1972) (Drucksache 7/57) 432 C Fragestunde (Drucksache 7/77) Frage A 4 des Abg. Reddemann (CDU/ CSU) : Bedeutung des von der Bundesregierung bei den Verhandlungen über den Grundvertrag angekündigten „Briefes zur deutschen Einheit" Bahr, Bundesminister . . . . . 433 A, B Reddemann (CDU/CSU) 433 B Frage A 5 des Abg. Reddemann (CDU/ CSU) : Erklärung des Bundesministers Bahr betr. die Staatsbürgerschaft der Bewohner der DDR Bahr, Bundesminister . . . . . 433 C, D Reddemann (CDU/CSU) 433 D Frage A 6 des Abg. Engelsberger (CDU! CSU) : Ausführungen des Bundeskanzlers über die soziale Marktwirtschaft Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . 433 D, 434 A, B, C Engelsberger (CDU/CSU) 434 A Gansel (SPD) 434 B Reiser (SPD) 434 C Fragen A 7 und 8 des Abg. Dr. Häfele CDU/CSU) : Verwendung des Begriffs „Neue Mitte" durch den Bundeskanzler Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 434 D, 435 A, B Dr. Häfele (CDU/CSU) 434 D, 435 A, B, C Frau Däubler-Gmelin (SPD) . . . . 435 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident . . . . . . . . 435 C Frage A 30 des Abg. Kunz (Berlin) (CDU CSU) : Aufnahme des Schrifttums der DDR in die „Deutsche Bibliographie" Jung, Parl. Staatssekretär (BMI) . 435 D Kunz (Berlin) (CDU/CSU) 435 D Fragen A 31 und 32 des Abg. Berger (CDU/CSU) : Stellenplananpassungszuschlag für seit längerer Zeit pensionierte Ruhestandsbeamte und deren Hinterbliebene Jung, Parl. Staatssekretär (BMI) . 436 A, D Berger (CDU/CSU) . . . . . . 436 C, D Frage A 37 des Abg. Hansen (SPD) : Feststellungen des ehemaligen Staatssekretärs Tsakonas über die Tätigkeit des griechischen Geheimdienstes Jung, Parl. Staatssekretär (BMI) . 437 A, B Hansen (SPD) . . . . . . . . 437 A, B Fragen A 38 und 39 des Abg. Dr. Ahrens (SPD) : Einführung zusätzlicher Rundfunksendungen für Touristen und Feriengäste Jung, Parl. Staatssekretär (BMI) . . 437 C, 438 A Dr. Ahrens (SPD) . . . . . . . . 438 A Fragen A 40 und 41 des Abg. Schmidt (München) (SPD) : Gesetzliches Verbot von Gerichtsstandsvereinbarungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 438 B, D Schmidt (München) (SPD) . . . . 438 C, D Fragen A 44 des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) : Beibehaltung der Bieterstunde nach § 73 des Zwangsversteigerungsgesetzes Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 439 A, C, D Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 439 B, D Fragen A 46 und 47 des Abg. Dürr (SPD) : Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete durch einseitige Erhöhungserklärung Dr. Bayerl, Parl. Staatssekretär (BMJ) 440 A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 III Frage A 12 des Abg. Dr. Geßner (SPD) : Unterstützung der Ost- und Deutschlandpolitik der Bundesregierung durch die Westmächte Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 440 C, 441 A Dr. Geßner (SPD) 441 A Dr. Kliesing (CDU/CSU) 441 B Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 441 B Frage A 17 des Abg. Baron von Wrangel (CDU/CSU) : Landerecht für Direktflüge aus Berlin (West) in Bulgarien Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 441 C, D, 442 A, B Baron von Wrangel (CDU/CSU) . . 442 A Frage A 19 des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Forderungen des Bundesvorstandes der Jungsozialisten betr. die Unterstützung der sog. Befreiungsbewegungen in Angola und Mozambique sowie die Bekämpfung des portugiesischen Regimes Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 442 B, D, 443 A Niegel (CDU/CSU) 442 C, D Kiechle (CDU/CSU) 443 A Fragen A 20 und 21 des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Zahl der Aussiedler aus der Sowjetunion im Monat November 1972 — rückläufige Tendenz der Aussiedlerzahlen Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 443 A, B, C, D, 444 B, C, D Dr. Hupka (CDU/CSU) . 443 B, C, 444 C Dr. Hirsch (FDP) 443 C Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 443 C Gerster (Mainz) (CDU/CSU) . . . 443 D Frage A 24 des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Rückgang der Zahl der Spätaussiedler aus der Tschechoslowakei Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 445 A, B Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 445 A Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . . . 445 B Fragen A 25 und 26 des Abg. Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) : Polnische Maßnahmen zur Erschwerung von Anträgen auf Aussiedlung in die Bundesrepublik Deutschland Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) 445 C, D, 446 A, B, C Dr. Klein (Stolberg) (CDU/CSU) . . 445 D, 446 A, B Dr. Hupka (CDU/CSU) 445 D Dr. Kliesing (CDU/CSU) 446 C Frage A 104 des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Änderung des § 85 Abs. 3 des Arbeitsförderungsgesetzes hinsichtlich der Bauwirtschaft — Abzug der Überstunden von Schlechtwetterstunden Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 446 D, 447 A Kiechle (CDU/CSU) 447 A Fragen A 111 und 112 des Abg. Dr Schmude (SPD) : Widerspruch zwischen der Auffassung des Bundesverteidigungsministers betr. den Mangel an Ersatzdienstplätzen und der Erklärung des Präsidenten des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche in Deutschland — Bewährung der Ersatzdienstleistenden Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 447 B, D, 448 A Dr. Schmude (SPD) . . . 447 D, 448 A Fragen A 113 und 114 des Abg. Lattmann (SPD) : Zwischenbericht zur sozialen Lage der Komponisten, bildenden Künstler und Schriftsteller und Gesamtbericht zur Situation der in den kulturellen Bereichen und Medien künstlerisch Tätigen Rohde, Parl. Staatssekretär (BMA) 448 B, D, 449 A Lattmann (SPD) . . . . 448 C, 449 A Dr. Schmitt-Vockenhausen, Vizepräsident 449 B Fragen A 121 und 122 des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) : Arbeit des „Instituts für Sozialmedizin" — Auslastungsgrad der „Großen Mobilen Einheit" Westphal, Parl. Staatssekretär (BMJFG) . . . 449 B, 450 A, B, C, D Dr. Fuchs (CDU/CSU) 449 D, 450 A, C, D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 Fragen A 132 und 133 des Abg. Becker (Nienberge) (SPD) : Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Rheine-Osnabrück sowie der Strecke Rheine—Oldenzaal Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 451 B Fragen A 140 und 141 des Abg. Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) : Nichteinstellung weiblicher Flugzeugführer bei der Deutschen Lufthansa — Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 451 C, D, 452 A, B, C Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) 451 D, 452 A, C Dr. Hirsch (FDP) 452 B Frage A 143 des Abg. Milz (CDU/CSU) : Einschränkung des Bundesfernstraßenbaues zugunsten des Nahverkehrs sowie der Flächenbedienung durch die Deutsche Bundesbahn Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 452 D, 453 A, B, C Milz (CDU/CSU) . . . . 452 D, 453 A Dr. Fuchs (CDU/CSU) 453 B Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) 453 B Fragen A 144 und 145 des Abg. Dr. Hirsch (FDP) : Behauptungen im „Weißbuch der Flugsicherungstechnik" über den Zustand der Flugsicherung in der Bundesrepublik Deutschland Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 453 C, D, 454 A, B, C, D, 455 A Dr. Hirsch (FDP) . . . 453 D, 454 B, C Hoffie (FDP) 454 A, D Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) 454 D Frage A 146 des Abg. Franke (Osnabrück) (CDU/CSU): Finanzielle Beteiligung des Bundes an dem Verkehrsverbund im Großraum Hannover Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) 455 A, B, C Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) . 455 A, B Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . . . 455 C Fragen A 147 und 148 des Abg. Müller (Berlin) (CDU/CSU) : Wartezeiten und Abschleppkosten bei Autopannen oder Unfällen auf der Transitstrecke von und nach Berlin — Regelung der Pannenhilfe durch einen Abschleppdienst in West-Berlin Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 455 D, 456 A, B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . . 455 D, 456 A, B Fragen A 149 und 150 des Abg. Lenders (SPD) : Einwirkung der Bundesregierung auf die Werbemethoden der Automobilindustrie unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) 456 B, C, D, 457 A, B Lenders (SPD) 456 D Hoffie (FDP) 457 A Kiechle (CDU/CSU) 457 B Fragen A 153 und 154 des Abg. Ey (CDU/ CSU) : Fahrerlaubnis für landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge — Erschwernisse hinsichtlich der Befreiungsvoraussetzungen für Anhänger und Überprüfungszeiträume Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) 457 C, D, 458 A Ey (CDU/CSU) . . . 457 C, D, 458 A Fragen A 155 und 156 des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Entlassung von aus politischen Gründen Inhaftierten in der DDR Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 458 B, C, D, 459 B, C, D, 460 A Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . 458 C, D, 459 A, B Wehner (SPD) . . . . . . . . 459 C Wohlrabe (CDU/CSU) 459 C Heyen (SPD) 459 D Frage A 157 des Abg. Dr. Klein (CDU/ CSU) : Zugang zu amtlichem Archivmaterial über die Strafrechtspflege und den Strafvollzug in der DDR sowie Veröffentlichungen über das Thema Strafrechtspflege in der DDR Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) 460 A, D Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) 460 C Nächste Sitzung 460 D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 V Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 461* A Anlage 2 Antwort des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar (BPA) auf die Fragen A 9 und 10 — Drucksache 7/77 — des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr. Teilnahme von Journalisten aus der Bundesrepublik Deutschland bei der Unterzeichnung des Grundvertrages und der anschließenden Pressekonferenz — Zurückweisung von Journalisten durch „DDR"-Kontrollorgane 461* B Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar (BPA) auf die Frage A 11 — Drucksache 7/77 — des Abg. Roser (CDU/ CSU) betr. Begründung von Patenschaf ten für Journalisten in allen Themenbereichen, deren Diskussion in der Öffentlichkeit erwünscht ist 461* D Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Fragen A 14, 15 und 16 — Drucksache 7/77 — der Abg. Hösl und Dr. Gradl (CDU/CSU) betr. Verweigerung des Landerechts für Direktflüge vom Flughafen Berlin-Tegel nach Bulgarien und Entziehung der Landerechte für die bulgarischen Fluggesellschaften im Bundesgebiet 462* B Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 18 — Drucksache 7/77 — des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Auffassung des Kremls hinsichtlich der Zugehörigkeit West-Berlins zur Bundesrepublik Deutschland und des Stimmrechts der Westberliner Abgeordneten im Deutschen Bundestag . . . . . . . . 462* D Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Apel (AA) auf die Fragen A 22 und 23 — Drucksache 7177 — der Abg. Frau von Bothmer (SPD) betr. Vermutungen in bezug auf Gespräche über Handelsvereinbarungen zwischen Südafrika und der EWG — Haltung der Bundesregierung bezüglich Erleichterungen für südafrikanische Exporte in die EWG-Länder . . . 463* A Anlage '7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage A 27 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. Kritik der Großunternehmen an der Einführung von Betriebsbeauftragten für Umweltschutz — Maßnahmen der Bundesregierung gegen die von bestimmten Großunternehmen verursachte besondere Umweltschädigung 463* C Anlage 8 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage A 28 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Schwierigkeiten bei der Berufung der Mitglieder und bei den Fragen der Geschäftsführung des Beratenden Ausschusses gemäß § 32 a des Luftverkehrsgesetzes und Konstituierung der im Beratenden Ausschuß zu beteiligenden Kommissionen 464* B Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Frage A 29 — Drucksache 7/77 — des Abg. Roser (CDU/CSU) betr. Pressemeldung über einen Verzicht der Deutschen Bibliothek in Frankfurt auf die bisher von ihr geführte gesamtdeutsche Bibliographie und Ankündigung der Deutschen Bücherei in Leipzig bezüglich der Fortführung der Deutschen Nationalbibliographie . . . . . . . . . . 464* C Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Fragen A 33 und 34 — Drucksache 7/77 — des Abg. Volmer (CDU/CSU) betr. Stellenplananpassungszuschlag für Versorgungsempfänger . . 464* D Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung (BMI) auf die Fragen A 35 und 36 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Klepsch (CDU/CSU) betr. Höhe des monatlichen Aufkommens aus dem Olympia-Groschen und Verwendung eines Teiles dieses Aufkommens zur Finanzierung von Altersheimen und Pflegestätten 465* B Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Fragen A 42 und 43 — Drucksache 7/77 — des Abg. Kater (SPD) betr. Pressemeldungen über das Forschungsgutachten von Professor Dr. Tiedemann hinsichtlich Verfahren der Subventionskriminalität — Einführung eines Straftatbestands des Subventionsmißbrauchs im Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität 465* D VI Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage A 83 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. vorrangige Wahrnehmung der Verbraucherbelange bei den Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaft . . . . . 466* A Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Fragen A 88 und 89 — Drucksache 7/77 — des Abg. Immer (SPD) betr. Vereinbarungen zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und den Bundesländern über den Verbraucherschutz — Informationsdefizit der ländlichen Bevölkerung — Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Aufklärung und Beratung . . 466* B Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 105 und 106 —Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Kempfler (CDU/CSU) betr. Mehrbelastung von schwerbeschädigten Landwirten durch Wegfall der Heilbehandlung im Rahmen des Bundesversorgungsgesetzes und durch Beiträge zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse 466* D Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 107 und 108 — Drucksache 7/77 — des Abg. Zebisch (SPD) betr. Tendenz im Jahresgutachten 1972 des Sachverständigenrates bezüglich der strukturell bedingten Arbeitslosigkeit — Bemühungen der Bundesregierung zu ihrer Überwindung 467* A Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 109 und 110 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Oetting (SPD) betr. Stellenanforderungen der Bundesanstalt für Arbeit für den Haushalt 1973 467* C Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 115 bis 118 — Drucksache 7/77 — der Abg. Röhner und Ziegler (CDU/CSU) betr. Kürzung der Zuschüsse der Rentenversicherungsträger an karitative Einrichtungen — Ausbau der Vorsorgemedizin . . . . . . . . . 468* A Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 119 und 120 — Drucksache 7/77 — des Abg. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/ CSU) betr. Maßstäbe hinsichtlich der technischen Mindestanforderungen für die Überwachung der Funktion von Herzschrittmachern, künstlichen Nieren etc. — Maßnahmen der Bundesregierung gegen eine unkontrollierte Herstellung derartiger Geräte . . . . . . . . . . . 468* C Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen A 125 und 126 — Drucksache 7/77 — des Abg. Burger (CDU/CSU) betr. Kürzung der Zuschüsse für das Deutsch-Französische Jugendwerk durch Frankreich 469* A Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen A 128 und 129 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Arnold (CDU/CSU) betr. Lebensverhältnisse von Patienten in psychiatrischen Krankenhäusern -- Auskünfte über die Lage in diesen Krankenhäusern . . . . 469* B Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 130 und 131 — Drucksache 7/77 — des Abg. Schmidt (Kempten) (FDP) betr. Spielraum der Höchstgeschwindigkeitsverordnung vom 16. März 1972 zur Berücksichtigung von besonderen örtlichen Verhältnissen und Anhebung der Höchstgeschwindigkeit . . 469* D Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 134 — Drucksache 7/77 — des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) betr. lärmschützende Maßnahmen beim Neubau von Bundesfernstraßen 470* A Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 135 und 136 — Drucksache 7/77 — des Abg. Haase (Kellinghusen) (SPD) betr. den vierspurigen Ausbau der Bundesstraße 5 von Pinneberg über Elmshorn nach Itzehoe und Brunsbüttel 470* B Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 137 und 138 — Drucksache 7/77 — des Abg. Lemmrich (CDU/CSU) betr. Ablehnung der von der Deutschen Bundesbahn gestellten Anträge auf Erhöhung der Preise im Personenverkehr — Höhe des vom Bund im Jahre 1973 an die Deutsche Bundesbahn zu zahlenden Betrages . . . . . . . . . . 470* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 VII Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 139 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Änderung oder Ergänzung des Bußgeldkatalogs für Verkehrsordnungswidrigkeiten zur Erzielung einer gerechteren Bewertung von Verstößen gegen die Verkehrssicherheit 471* B Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 142 — Drucksache 7/77 - des Abg. Seefeld (SPD) betr. Generalplan des Deutschen Verkehrssicherheitsrates zur Verbesserung der Verkehrssicherheit 471 * B Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 151 und 152 — Drucksache 7/77 — des Abg. Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) betr. Konsequenzen aus dem Gutachten über die Organisation und Wirtschaftlichkeit der Wasser- und Schiffahrtsverwaltungen des Bundes — Erhaltung der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Aurich 471* C Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Fragen A 169 und 170 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) betr. Anschluß- und Unterhaltungskosten der Fernsprechanschlüsse im bayerischen Zonengrenzgebiet nach dem Erlaß der neuen Fernmeldeordnung — wirtschaftliche Chancengleichheit für die Grenzlandgebiete . . . . . 471 * D Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff (BMFT/BMP) auf die Frage A 172 — Drucksache 7/77 — des Abg. Seefeld (SPD) betr. Gebühren für den Postverkehr mit den neuen EWG-Mitgliedstaaten . . 472* B Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Fragen A 177 und 178 — Drucksache 7/77 — des Abg. Weber (Heidelberg) (CDU/CSU) betr. Ausschreibung von Gutachten des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft sowie Durchführung einer Kosten- und Erfolgskontrolle — öffentliche Bekanntgabe von Gutachten 472* D Anlage 32 Zusätzliche Antwort des Parl. Staats- sekreträs Rohde (BMA) auf die Frage B 10 — Drucksache 7/12 — des Abg. Batz (SPD) betr. Firma AROCONSTRUCT . . 473* A Anlage 33 Antwort des Bundesministers Genscher (BMT) auf die Fragen B 1 und 2 — Drucksache 7/77 — des Abg. Wolfram (SPD) betr. Umweltverseuchung durch Ö1 . . . 473* B Anlage 34 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 3 — Drucksache 7/77 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) betr. Einteilung von Offizieren und Beamten auf Lebenszeit im Bundesgrenzschutz für den Wochenenddienst 473* C Anlage 35 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 4 und 5 — Drucksache 7/77 — des Abg. Gerster (CDU/ CSU) betr. Sicherheitsvorschriften für das Befördern von giftigen Gasen auf dem Rhein und Koordinierung von Katastrophenschutzplänen 473* D Anlage 36 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 6 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Erfahrungen der Bundesregierung aus der UNO-Umweltschutzkonferenz in Stockholm und der Interparlamentarischen Konferenz über Umweltfragen in Wien sowie Maßnahmen für die deutsche Umweltschutzpolitik 474* B Anlage 37 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 7 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Reform des Besoldungsrechts zur Gleichstellung der kommunalen Wahlbeamten mit den Laufbahnbeamten hinsichtlich allgemeiner Stellenzulagen 475* A Anlage 38 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 8 und 9 — Drucksache 7/77 — des Abg. Biechele (CDU/ CSU) betr. Folgerungen aus dem Ölunfall bei der Pumpstation Ochtrup und Verhinderung der Zunahme von Öl im Bodensee 475* B Anlage 39 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 10 — Drucksache 7/77 — des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr. Abschlagszahlun- VIII Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 gen an Beamte im Vorgriff auf die gesetzliche Besoldungsregelung 1973 . . . 476* B Anlage 40 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 11 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Erlaß von Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz 476* C Anlage 41 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 12 und 13 — Drucksache 7/77 — des Abg. Christ (FDP) betr. Integration ausländischer Arbeitnehmer 477* A Anlage 42 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 14 und 15 — Drucksache 7/77 — des Abg. Kiechle (CDU/CSU) betr. Gefahren für das deutsche Bodenseeufer durch Errichtung eines Kernkraftwerks und einer Raffinerie im Schweizer Rheintal . . . . . . . . 47T C Anlage 43 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 16 und 17 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Müller-Emmert (SPD) betr. Verteilung der Mittel aus der Lotterie „Glücksspirale" für den Ausbau der Weltmeisterschaftsstadien . 478* B Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Fragen B 18 und 19 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Schmude (SPD) betr. unterschiedliche Behandlung von Untersuchungshäftlingen und einstweilig Untergebrachten bei der Erhebung von Unterbringungskosten . 478* C Anlage 45 Antwort des Bundesministers Dr. Friderichs (BMW) auf die Frage B 24 Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. vorbeugende Maßnahmen im Hinblick auf den geringer werdenden Anteil der Steinkohle im primären Energieverbrauch 478e D Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage B 25 — Drucksache 7/77 — des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) betr. Schätzungen über die mutmaßlichen Vorteile der DDR im innerdeutschen Handel 479* B Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Frage B 26 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Slotta (SPD) betr. Kritik an regionaler Förderung im Saarland durch die Studie der Bundesbank „Abbau von Subventionen und Steuervergünstigungen" 479* C Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann (BML) auf die Frage B 27 — Drucksache 7/77 — des Abg. Immer (SPD) betr. Beratung der gesamten Bevölkerung durch den „Ländlich-hauswirtschaftlichen Beratungsdienst" 480* A Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen B 28 und 29 —Drucksache 7/77 — des Abg. Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) betr. Vermittlung ausländischer Gastarbeiter . . . . 480* C Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen B 30 und 31 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Jenninger (CDU/CSU) betr. Ausgleich von Härten des Gesetzes für eine Krankenversicherung der Landwirte für Kriegsgeschädigte und Kriegerwitwen . . . . . 481* A Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen B 32 und 33 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) betr. Rechtszersplitterung auf dem Gebiete der Sozialversicherung infolge der am 1. Januar 1973 vollzogenen Gebietsreform in Baden-Württemberg . . 481* B Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Frage B 34 — Drucksache 7/77 — des Abg. Tönjes (SPD) betr. Überlassung von Geräten aus Beständen der Bundeswehr an die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft 481* C Anlage 53 Antwort des Bundesministers Frau Dr. Focke (BMJFG) auf die Fragen B 35 und 36 — Drucksache 7/77 — des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. Verkauf gesundheitsgefährdender Hustensäfte 481* D Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Frage B 37 — Drucksache 7/77 — des Abg. Tönjes Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 IX (SPD) betr. Förderung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft . . . . . 482* B Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen B 38 und 39 - Drucksache 7/77 — des Abg. Burger (CDU/CSU) betr. Berücksichtigung der Bedeutung der Belegärzte für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung im Entwurf einer Bundespflegesatzverordnung 482* C Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen B 40 und 41 - Drucksache 7/77 des Abg. Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) betr. System der medizinischen Prüfung nach der neuen Approbationsordnung für Ärzte . . . . 482* D Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal (BMJFG) auf die Fragen B 42 und 43 - Drucksache 7/77 des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) betr. Kindergartenplätze für Notfälle . . . . . . . . . . . . 483* B Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 44 und 45 — Drucksache 7/77 — des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Verkehrsinvestitionen in den Landkreisen Dillenburg und Wetzlar sowie Beseitigung des Engpasses am Streckenposten 110 der Bundesstraße 253 in Dillenburg 483* C Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 46 — Drucksache 7/77 — des Abg. Schmidt (Kempten) (FDP) betr. Probleme des innerstädtischen Verkehrs in der Stadt Memmingen 484* B Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 47 — Drucksache 7/77 des Abg. Flämig (SPD) betr. Verlängerung der Bahnunterführung in Langenselbold (Kreis Hanau) . . . . 484* C Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 48 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Verhandlungen zur Fluglärmbekämpfung auf Grund konkreter Terminpläne 484* D Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 49 und 50 — Drucksache 7/77 des Abg. Dr. Kliesing (CDU/CSU) betr. Anbindung der neuen Konrad-Adenauer-Brücke an die EB 42 und provisorische Anbindung der Industriegebiete im Raum Niederkassel-Lülsdorf an die B 8N 485e A Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 51 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Waffenschmidt (CDU/CSU) betr. Planungen für die Ortsumgehung Hennef 485* C Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 52 und 53 — Drucksache 7/77 — des Abg. Haase (Kellinghusen) (SPD) betr. Beginn der Bauarbeiten für die Umgehungsstraßen Kellinghusen und Wilster . . . . . . . . 485* D Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 54 — Drucksache 7/77 — des Abg. Josten (CDU/CSU) betr. Ausbau der Bundesstraße 9 im Raum Remagen 486e A Anlage 66 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 55 und 56 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Verlegung der Bundesstraße 3 im Raum südlich Freiburg — Anordnung der Zapfsäulen an Autobahntankstellen 486* B Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 57 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) betr. Broschüre der Bundesbahn „Gut für München" 486* D Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 58 — Drucksache 7/77 — des Abg. Bredl (SPD) betr. Planung eines Rangierbahnhofs in München- Nord 487e A Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 59 — Drucksache 7/77 — des Abg. Picard (CDU/CSU) betr. Vor- oder Durchfahrtmöglichkeit für Ärzte im Interesse rascher Hilfeleistung . . . 487* C X Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 60 und 61 — Drucksache 7/77 — des Abg. Pfeffermann (CDU/CSU) betr. Nutzung der der Deutschen Bundesbahn gehörenden Häuser in Darmstadt, Bismarckstraße 150-158 . . 487* D Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 62 und 63 — Drucksache 7/77 — des Abg. Vehar (CDU/ CSU) betr. Prüfungsbedingungen für ausländische Fahrschüler . . . . . . . 488* B Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 64 — Drucksache 7/77 — des Abg. Bredl (SPD) betr. Ausbau der Umgehungsautobahn von München-Nord nach München-Ost . . . . 488* C Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 65 und 66 — Drucksache 7/77 — des Abg. Milz (CDU/CSU) betr. Ausbau der Bundesstraße 258 zwischen Sehleiden und Blankenheim 488* D Anlage 74 Antwort des Bundesministers Dr. Vogel (BMBau) auf die Frage B 67 — Drucksache 7/77 — des Abg. Schmidt (Kempten) (FDP) betr. Mietpreise im Wohnpark Bergheim-Erft . . . . . . . . 489* B Anlage 75 Antwort des Bundesministers Dr. Vogel (BMBau) auf die Fragen B 68 und 69 — Drucksache 7/77 — des Abg. Mick (CDU/CSU) betr. Folgen des Verkaufs bzw. der Verpachtung von Heizungsanlagen an Wärmelieferungsfirmen . . . . 489* C Anlage 76 Antwort des Bundesministers Dr. Vogel (BMBau) auf die Fragen B 70 und 71 — Drucksache 7/77 — des Abg. Baier (CDU/CSU) betr. Einschränkung der Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus und des Bausparens sowie betr. das Wohnungsbauvolumen als Ausdruck der inflatorischen Preisentwicklung 490* B Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage B 72 — Drucksache 7/77 — des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr. Pressefreiheit und Be- richt über die Strafrechtspraxis im kommunistischen Teil Deutschlands sowie über die Regierungen des Ostblocks belastende Vorgänge 490* D Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage B 73 — Drucksache 7/77 — des Abg. Engelsberger (CDU/ CSU) betr. den Personenkreis, der von den DDR-Behörden die Ausreisegenehmigung in die Bundesrepublik Deutschland erhalten hat, und Zahlungen der Bundesregierung für diese Ausreisegenehmigungen 491* B Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Frage B 74 — Drucksache 7//77 — des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) betr. Zahlungen an die DDR im Haushaltsjahr 1972 491* C Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Fragen B 75 und 76 — Drucksache 7/77 — des Abg. Reddemann (CDU/CSU) betr. Zahl der aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland abgeschobenen politischen Häftlinge und der kriminellen Täter 492* A Anlage 81 Antwort des Bundesministers Dr. Ehmke (BMFT/BMP) auf die Fragen B 77 und 78 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) betr. Weltraumprogramm der Bundesregierung .............0 Anlage 82 Antwort des Bundesministers Dr. Ehmke (BMFT/BMP) auf die Frage B 79 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Gölter (CDU/ CSU) betr. telefonische Durchsagen über die Verkehrslage auf den Bundesautobahnen 493* C Anlage 83 Antwort des Bundesministers Dr. Ehmke (BMFT/BMP) auf die Frage B 80 — Drucksache 7/77 — des Abg. Dr. Gölter (CDU/ CSU) betr. Verlegung der Briefabgangsstellen nach Mannheim . . . . . . . 493* D Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage B 81 — Drucksache 7/77 — der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/ CSU) betr. Erarbeitung eines Organisationsmodells einer Hochschulpressestelle 494* A Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 XI Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Frage B 82 — Drucksache 7/77 — der Abg. Frau Dr. Walz (CDU/ CSU) betr. Gutachten des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft . . 494* B Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Fragen B 83 und 84 — Drucksache 7/77 — des Abg. Zebisch (SPD) betr. Reform der beruflichen Bildung 494* C Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander (BMBW) auf die Fragen B 85 und 86 — Drucksache 7/77 — des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) betr. Höchstsatz der Ausbildungshilfe für Studenten und Erhöhung der Förderungsrichtsätze nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz . . . . 494* D Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 415 12. Sitzung Bonn, den 1. Februar 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Adams * 1. 2. Dr. Arndt (Berlin) * 2. 2. Dr. Artzinger * 2. 2. Behrendt * 11.2. Dr. Dr. h. c. Birrenbach 2. 2. Frau von Bothmer 2. 2. Büchler (Hof) 2. 2. Dr. Burgbacher * 1. 2. Dr. Dollinger 10. 2. Fellermaier * 1. 2. Flämig * 1. 2. Dr. Franz 2. 2. Dr. Götz 1. 2. Dr. Heck 11.2. Dr. Jahn (Braunschweig) * 2. 2. Dr. Kempfler 1. 2. Dr. h. c. Kiesinger 1. 2. Kiep 1. 2. Freiherr von Kühlmann-Stumm 18. 2. Dr. Lohmar 1. 2. Lücker (München) * 2. 2. Dr. Martin 3. 2. Dr. Miltner 2. 2. Möller (Lübeck) 1. 2. Pfeifer 1. 2. Richter ** 3. 2. Frau Dr. Riede (Oeffingen) 1. 2. Schwabe * 1. 2. Seefeld * 1. 2. Dr. Slotta 2. 2. Spilker 1. 2. Springorum * 1. 2. Dr. Starke (Franken) * 2. 2. Stücklen 2. 2. Todenhoefer 24. 2. Volmer 2. 2. Frau Dr. Walz ** 3. 2. Dr. Warnke 1. 2. Frau Will-Feld 24. 2. Wolfram * 2. 2. Anlage 2 Antwort des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar vom 1. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen A 9 und 10) : Was hat die Bundesregierung unternommen, um sicherzustellen, daß Journalisten aus der Bundesrepublik Deutschland bei der Unterzeichnung des Grundvertrages zugegen sein und an der anschließenden Pressekonferenz teilnehmen konnten? * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments. ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union. Anlagen zum Stenographischen Bericht Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, als ihr bekannt wurde, daß Journalisten am Tage der Vertragsunterzercnnung von den „DDR"-Kontrollorganen zurückgewiesen worden sind? Bei der technischen Vorbereitung der Unterzeichnung des Grundvertrages wurde auch die Zulassung von Journalisten in mehreren Gesprächen zwischen Vertretern des BPA und der zuständigen Stelle der DDR erörtert. Dabei bestand Einvernehmen, daß allen Journalisten aus dem Bundesgebiet und aus Berlin (West), die über die Unterzeichnung berichten wollten, die Einreise nach Ostberlin genehmigt wird. Falls nicht alle im Unterzeichnungssaal Platz finden könnten, sollte ihnen Gelegenheit gegeben werden, das Geschehen an Monitoren im benachbarten Pressezentrum zu verfolgen. Dieses Einvernehmen entsprach den Absprachen, die bereits anläßlich der Paraphierung des Transitabkommens und der Unterzeichnung des Verkehrsvertrages erzielt worden waren. Bei diesen Gelegenheiten hatte die DDR alle interessierten Journalisten zugelassen. Die Bundesregierung konnte daher davon ausgehen, daß die Berichterstattung ohne Behinderung möglich sein würde. Am Nachmittag des 20. Dezember 1972, dem Tage vor der Unterzeichnung, wurden die ersten Ablehnungen bekannt. Bundesminister Bahr hat daraufhin noch am selben Abend in einem Fernschreiben an Staatssekretär Kohl auf die Absprachen und das politische Interesse der Bundesregierung an einer ungehinderten Berichterstattung hingewiesen und zum Ausdruck gebracht, daß die Bundesregierung als Vertragspartner mit der bevorzugten Berücksichtigung unserer Journalisten rechne. Die Vertreter des Presse- und Informationsamtes in der Delegation von Bundesminister Bahr hielten sich bereits seit dem 20. Dezember in Berlin auf. Am Vormittag des 21. Dezember intervenierten sie ebenfalls bei ihren Verhandlungspartnern in Ostberlin. Die DDR hat daraufhin einer Anzahl von Journalisten, die sich trotz vorangegangener Ablehnung auf Anraten des Presse- und Informationsamtes an den Übergangsstellen in Berlin eingefunden hatten, kurzfristig die Einreise gestattet. Sie konnten noch an der Pressekonferenz teilnehmen. Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Freiherr von Wechmar vom 31. Januar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage A 11): Hat die Bundesregierung die Absicht, in allen Themenbereichen, deren Diskussion in der Öffentlichkeit erwünscht ist, Patenschaften für Journalisten zu begründen, wie dies der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit in seinem Aufgabenbereich unternimmt, und was hat sie getan bzw. gedenkt sie zu tun, um zu gewährleisten, daß die Unterrichtung der „Patenkinder" umfassend erfolgt und nicht auf den Standpunkt 462* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 der Bundesregierung und die ihm günstigen Tatsachen beschränkt bleibt und die mit Auslandsreisen zu honorierende „Bewährung" nicht am Wohlverhalten gegenüber der Bundesregierung gemessen wird? In Abstimmung mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit beantworte ich Ihre Frage wie folgt: Die Bundesregierung hat keine „Patenschaften für Journalisten" begründet und hat auch nicht die Absicht, dies zu tun. Auch der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit will keine „Patenschaften für Journalisten" übernehmen. In einem am 6. Dezember 1972 veröffentlichten Zeitungsbeitrag hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit dargestellt, um was es geht: Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit möchte lediglich Kontakte zwischen Entwicklungsprojekten und Zeitungsredaktionen in der Bundesrepublik anregen, wobei die politische Ausrichtung der Zeitung keine Rolle spielt. Vielmehr soll vorwiegend für Regional- und Lokalzeitungen ein Anstoß gegeben werden, die Leser intensiver über die Probleme der Entwicklungspolitik und vor allem der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Menschen in der Dritten Welt zu unterrichten. Die Zeitungen suchen sich staatliche oder andere, z. B. kirchliche Entwicklungsprojekte aus, in denen Deutsche aus ihrem Verbreitungsgebiet tätig sind. Zwischen Zeitung und Entwicklungsprojekt soll eine enge Beziehung dadurch erreicht werden, daß Entwicklungsexperten oder Entwicklungshelfer laufend über ihr Projekt schreiben und der „journalistische Entwicklungspate" hierüber in seiner Zeitung berichtet. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit will helfen, die Zeitungen anzuregen, zusätzliche Informationsquellen zu erschließen. Solche zusätzlichen Informationsmöglichkeiten können die Objektivität der Berichterstattung nur fördern. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit ist sich bewußt, daß hierbei auch Kritik an der öffentlichen Entwicklungshilfe der Bundesregierung publiziert werden wird. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 1. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Hösl und Dr. Gradl (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen A 14, 15 und 16) : Was hat die Bundesregierung unternommen, um Charterflüge vom Flughafen Tegel nach Bulgarien für Berliner zu ermöglichen, und hat die Bundesregierung gegebenenfalls eine endgültige Weigerung bulgarischerseits mit der von ihr angedeuteten Entziehung der Landerechte für die bulgarischen Fluggesellschaften im Bundesgebiet beantwortet, bzw. gedenkt sie dies zu tun? Was sind nach Meinung der Bundesregierung die wirklichen Gründe dafür, daß die buigarische Regieiung das Landerecht für Direktflüge aus Berlin (West) nach Bulgarien verweigert? Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wie und warum die Regierung der DDR die bulgarische Regierung zur Verweigerung des Landerechtes veranlaßt hat? Ich darf zunächst zum besseren Verständnis auf folgendes hinweisen: Es handelt sich um Reisen deutscher Touristen mit alliierten Charterflugzeugen durch die alliierten Luftkorridore nach Bulgarien. Die bulgarische Regierung hat die Landegenehmigung für die Flüge nur im Jahre 1965 und noch einmal im Jahre 1971 erteilt. Die Genehmigungen im Jahre 1971 haben die Bulgaren als Irrtum untergeordneter Behörden bezeichnet. Die Bundesregierung hat im Jahre 1972 wiederholt — sowohl über die Handelsvertretung Sofia als auch in unmittelbaren Gesprächen — versucht, die bulgarische Regierung zu bewegen, die Landegenehmigungen zu erteilen. Hierüber stand die Bundesregierung auch in Konsultationen mit den Drei Westmächten. Bei den Gesprächen ist erkennbar geworden, daß die bulgarische Regierung nicht aus eigenem Antrieb tätig geworden ist, sie hat sich deshalb auch unnachgiebig gezeigt. Ob etwa die DDR auf Bulgarien Druck ausgeübt hat, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Unter diesen Umständen glaubt die Bundesregierung, daß Gegenmaßnahmen gegen Bulgarien nicht den damit beabsichtigten Erfolg haben könnten. Wie die Bundesregierung in ihrer Erklärung vom 16. Januar 1973 bekanntgegeben hat, hält sie die Einbeziehung von Berlin (West) in den internationalen Luftverkehr für ein wichtiges Ziel. Dieses Ziel kann nur im Einvernehmen aller Beteiligten erreicht werden. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch vom 1. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage A 18): Kommt durch die Demarche der Sowjetunion bei den Westmächten nicht erneut zum Ausdruck, daß der Kreml West-Berlin trotz der Verträge als nicht zur Bundesrepublik Deutschland gehörig betrachtet, und wird aus diesem Grund den West-Berliner Abgeordneten das volle Stimmrecht im Deutschen Bundestag verweigert? Die Tatsache, daß die Berliner Abgeordneten kein volles Stimmrecht im Deutschen Bundestag haben, beruht auf einer Entscheidung der Drei Westmächte. Bei Gründung der Bundesrepublik Deutschland waren die Militärgouverneure nicht bereit, der vollen Einbeziehung Berlins in die Verfassungsorganisation des Bundes zuzustimmen. Sie haben dies während der Arbeit zum Grundgesetz mehrfach zum Ausdruck gebracht. Das Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 an den Präsidenten des Parlamentarischen Rats Adenauer bestätigt dies mit einem entsprechenden Vorbehalt. Es steht nur den Drei Mächten als Inhaber der obersten Gewalt in Berlin (West) zu, die Einschränkung des Stimmrechts zu modifizieren. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 463* Das rechtliche Grundverhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) wird nicht nur durch deutsches Verfassungsrecht, sondern auch durch alliierte Vorbehaltsrechte bestimmt. Sie überlagern die einschlägigen Bestimmungen des Grundgesetzes und der Berliner Verfassung. Durch das Viermächte-Abkommen ist hieran nichts geändert worden. Dessen Aussage, daß Berlin (West) wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sei und auch weiterhin nicht von ihr regiert werde, entspricht dem Verständnis, das die Drei Mächte stets von diesem Grundverhältnis hatten. Zu berücksichtigen ist aber auch, daß die Bindungen zwischen Berlin (West) und dem Bund in ihrem Bestand und ihren Entwicklungsmöglichkeiten von der Sowjetunion akzeptiert worden sind. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Apel vom 1. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau von Bothmer (SPD) (Drucksache 7/77 Fragen A 22 und 23) : Treffen Vermutungen zu, daß zwischen Vertretern der Regierung der Republik Südafrika einerseits und Dienststellen der Kommission der EWG in Brüssel Gespräche über Handelsvereinbarungen zwischen Südafrika und dem Gemeinsamen Markt stattgefunden haben oder stattfinden sollen? Da es nicht unbekannt geblieben ist, daß die südafrikanische Regierung sich urn Erleichterungen für südafrikanische Exporte in die Staaten der EWG bemüht, frage ich: Welche Haltung nimmt die Bundesregierung in dieser Frage ein? Vermutungen, daß zwischen Vertretern der Regierung der Republik Südafrika einerseits und Dienststellen der Kommission der EWG andererseits Gespräche über Handelsvereinbarungen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Südafrika stattgefunden haben oder demnächst stattfinden sollen, treffen nicht zu. Festzuhalten ist lediglich, daß sich Anfang Dezember 1972 eine dreiköpfige Delegation aus Beamten der Kommission zu Gesprächen über technische Zollprobleme im Zusammenhang mit „Rückständen aus der Maisölgewinnung" in Südafrika aufhielt. Gespräche auf anderer als dieser rein technischen Ebene haben — soweit der Bundesregierung bekannt ist — nicht stattgefunden und sind auch nicht vorgesehen. Ferner hat die südafrikanische Regierung der Kommission im Oktober 1972 ein aide-memoire über die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Republik Südafrika und der erweiterten EWG übermittelt und die Erwartung geäußert, daß die Handelsbeziehungen fortgesetzt und entwickelt werden. Die Kommission hat dazu noch nicht Stellung genommen. Die südafrikanische Regierung hat in den vergangenen Jahren im Hinblick auf die Erweiterung der Gemeinschaft gelegentlich Gespräche mit den EG-Mitgliedstaaten über die Folgen dieser Erweiterung auf die Wirtschaft Südafrikas geführt. Für die Behandlung der sich durch die Erweiterung der Gemeinschaft stellenden Fragen sind ihre Organe zuständig. Die Bundesregierung hat daher im Rahmen des bisherigen Meinungsaustausches auf die in erster Linie dazu berufene Kommission verwiesen, der es obliegt, gegebenenfalls Vorschläge zur Lösung konkreter Einzelfragen zu unterbreiten. Im übrigen ist es immer die Politik der Bundesregierung gewesen, mit dazu beizutragen, daß der Beitritt neuer Mitgliedstaaten zu den Europäischen Gemeinschaften keine negativen Auswirkungen auf die traditionellen Handelsströme hat. Bei einer etwa notwendig werdenden Meinungsbildung innerhalb der Gemeinschaft wird sie sich von dieser Überlegenheit leiten lassen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 1. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/77 Frage A 27) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß die Einführung von Betriebsbeauftragten für Umweltschutz „bei den deutschen Großunternehmen überwiegend auf Kritik" stößt (Saarbrücker Zeitung vom 13. Dezember 1972), und — sofern die Bundesregierung auf die Realisierung dieser Maßnahme keinen Einfluß hat — welche Möglichkeiten sieht sie, der von bestimmten Großunternehmen verursachten besonderen Umweltschädigung kurzfristig entgegenzuwirken? Für bestimmte betriebliche Schutzfunktionen sind Beauftragte bereits gesetzlich vorgesehen, so Betriebsbeauftragte im Wasserrecht und Sicherheitsbeauftragte im Bergrecht, im Arbeitsschutzrecht und im Strahlenschutzrecht. Diese institutionalisierte Selbstüberwachung von Betrieben hat sich grundsätzlich bewährt. Angesichts der arbeitsteiligen Betriebsstrukturen und der Kompliziertheit technischer Anlagen, die weitgehend die Delegation innerbetrieblicher Aufgaben notwendig machen, wäre eine allgemeine Einführung von „Umweltschutz-Beauftragten" in Betrieben im Interesse des Umweltschutzes wünschenswert. Offensichtlich hat die Redaktion der vom VDI herausgegebenen Zeitschrift „Umwelt" auf Grund entsprechender Überlegungen die gesetzliche Auflage zur Einsetzung eines solchen Beauftragten bei einer Reihe von Großunternehmen zur Debatte gestellt. Nach einem Bericht in Nr. 6 dieser Zeitschrift haben alle befragten Unternehmen die Notwendigkeit von Umweltschutzmaßnahmen anerkannt und auf hierfür zuständige Stellen und Abteilungen ihrer Betriebe hingewiesen. Die Meinungen über die sachliche organisatorische Lösung waren jedoch uneinheitlich. Die Bundesregierung wird sorgfältig prüfen, ob und unter welcher Ausgestaltung die rechtliche Institutionalisierung eines solchen Beauftragten ein angemessenes Mittel ist, um sicherzustellen, daß Unternehmen die gesetzlichen und behördlichen Auflagen zum Umweltschutz beachten. Allerdings muß ich auch darauf hinweisen, daß Umweltgefahren nicht allein von Großunternehmen ausgehen, sondern vielmehr auf verschiedenartigen wirtschaft- 464* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 lichen und privaten Aktivitäten beruhen können. Das rechtliche Instrumentarium des Umweltschutzes und der Umweltplanung muß so gestaltet werden, daß es alle potentiellen Verursacher wirksam erfaßt. Bereits nach geltendem Recht kann insbesondere mit den Mitteln des Straf- und Ordnungswidrigkeitsrechts sowie des Verwaltungsrechtes in vielen Fällen Umweltbeeinträchtigungen ohne Einschränkung auf bestimmte Verursachergruppen vorbeugend oder abhelfend begegnet werden. Der konsequenten Anwendung des geltenden Straf- und Ordnungswidrigkeitsrechtes kommt dabei große Bedeutung zu. Eine grundsätzliche Neugestaltung des Umweltstrafrechtes entsprechend der Gemeingefährlichkeit von Umweltschädigungen wird im Rahmen der Strafrechtsreform zu lösen sein. Schon jetzt ist bei den Gesetzesvorhaben des Sofortprogrammes vom September 1970 zum Umweltschutz der Schaffung ausreichender Mittel des Straf- und Ordnungswidrigkeitsrechtes besondere Aufmerksamkeit gewidmet worden. Hierzu gehören insbesondere das inzwischen in Kraft getretene Abfallbeseitigungsgesetz, das Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren und die Verhängung erheblicher Geldstrafen vorsieht, ferner der inzwischen erneut den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitete Entwurf eines Bundes-Immissionsschutzgesetzes mit Strafandrohungen bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe in schweren Fällen sowie Geldstrafen. Auch bei der erstrebten Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes im Zusammenhang mit der hierfür notwendigen konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes sind hohe Freiheitsstrafen und Geldstrafen vorgesehen. Zugleich ist eine Verstärkung der verwaltungsrechtlichen Kontrolle und der Umweltvorsorge erreicht oder vorgesehen. Anlage 8 Antwort des Bundesministers Genscher vom 30. Januar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/77 Frage A 28) : Sind die bei der Berufung der Mitglieder und bei den Fragen der Geschäftsführung des Beratenden Ausschusses gemäß § 32 a des Luftverkehrsgesetzes aufgetretenen Schwierigkeiten (Drucksache VI/2930) inzwischen behoben, und sind insbesondere die nach § 32 a Abs. 1 Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes im Beratenden Ausschuß zu beteiligenden Kommissionen inzwischen überall konstituiert? Ihre Frage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr wie folgt: Die Schwierigkeiten, die bei der Bildung des Beratenden Ausschusses nach § 32 a Abs. 1 Satz 1 des Luftverkehrsgesetzes (Bundesgesetzbl. I S. 1113), zuletzt geändert durch das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vorn 30. März 1971 (Bundesgesetzbl. I S. 282), aufgetreten waren, sind inzwischen behoben. Insbesondere haben sich bis Ende des vergangenen Jahres alle Kommissionen konstituiert, die nach § 32 b Abs. 1 des Luftverkehrsgesetzes zur Beratung der Genehmigungsbehörden über Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm für jeden Verkehrsflughafen gebildet werden müssen, für den ein Lärmschutz festzusetzen ist. Der Bundesminister des Innern und der Bundesminister für Verkehr haben Vorschläge für Vertreter der Kommissionen und der anderen im Gesetz vorgesehenen Institutionen und Bereiche eingeholt und mit Schreiben vom 3. Januar 1973 die Mitglieder des Beratenden Ausschusses berufen. Die konstituierende Sitzung des Beratenden Ausschusses wird am 27. Februar 1973 stattfinden. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 1. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage A 29) : Kan i die Bundesregierung die Meldung der „Welt" vom 18. Januar 1973 bestätigen, daß die Bundesministerien des Innern, der Finanzen und für Wissenschaft mit der Deutschen Bibliothek in Frankfurt im Februar Gespräche führen wollen mit dem Ziel, daß die Deutsche Bibliothek auf die bisher von ihr geführte gesamtdeutsche Bibliographie verzichten und nur noch die Literatur aus dem Bundesgebiet verzeichnen soll, und daß die Deutsche Bücherei in Leipzig bereits angekündigt hat, daß sie die Deutsche Nationalbibliographie, die Druckerzeugnisse aus dem Bundesgebiet nicht besonders kennzeichnet, als einzige gesamtdeutsche Bibliographie fortführt? Die Bundesregierung kann die von Ihnen angeführte Pressemeldung nicht bestätigen. Ihr ist von einer Einschränkung, wie Sie sie im Anschluß an die Zeitungsmeldung darstellen, nichts bekannt. Bei dem für Februar vorgesehenen Gespräch handelt es sich um die Sitzung einer vom Verwaltungsrat der Deutschen Bibliothek gebildeten Arbeitsgruppe, ' die sich mit einer Haushaltsfrage beschäftigt. Die Deutsche Bibliothek wird selbstverständlich weiterhin die deutschsprachige Literatur gemäß dem Auftrag in § 2 des Gesetzes über die Deutsche Bibliothek vom 31. März 1969 (BGBl. I S. 265) sammeln und verzeichnen. Den zweiten Teil Ihrer Frage beantworte ich dahingehend, daß Vorstellungen der Deutschen Bücherei in Leipzig über die Fortführung ihrer Verzeichnisse hier nicht bekannt sind. Im übrigen darf ich Sie darüber informieren, daß die Deutsche Bibliothek bei der Zeitung den Abdruck einer Gegendarstellung verlangt hat. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 1. Februar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Volmer (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen A 33 und 34) : Wie steht die Bundesregierung zu der vom Bundesvertretertag 1972 des Deutschen Beamtenbundes einstimmig angenommenen Forderung, den Stellenplan-Anpassungszuschlag für Versorgungsempfänger in der Besoldungsrunde 1972 „mit Vorrang vor allen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 465* anderen Forderungen auf dem Gebiet der Besoldung und Versorgung" von acht auf zwölf bzw. von fünf auf zehn Prozent unter gleichzeitiger Verbesserung der Stichtagsregelung anzuheben? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß eine angemessene Regelung über die Gewährung von Stellenplan-Anpassungszuschlägen allein schon im Hinblick auf das Lebensalter der Betroffenen vordringlich ist? In meiner Antwort auf die Fragen des Herrn Kollegen Berger habe ich bereits darauf hingewiesen, daß die Bundesregierung zur Zeit prüft, ob und inwieweit der durch das Siebente Besoldungsänderungsgesetz eingeführte Stellenplananpassungszuschlag im Hinblick auf die in der Zwischenzeit verwirklichten weiteren Verbesserungen der Beförderungsverhältnisse im aktiven Bereich durch das Erste Besoldungsvereinheitlichungsgesetz und die sogenannten Obergrenzverordnungen angehoben werden kann. Zu Ihrer Anregung, die für die Gewährung des Stellenplananpassungszuschlages maßgebenden Stichtage zu verbessern, darf ich folgendes sagen: Der im Gesetz festgelegte Anfangsstichtag vom 1. Juli 1965 beruht darauf, daß von diesem Zeitpunkt an im Bundesbereich die allgemeinen Stellenhebungen begonnen haben. Diesen Stichtag allgemein zu ändern, besteht kein Anlaß. Es wird aber geprüft, ob einzelne Härten beseitigt werden können. Der Endstichtag, bis zu dem der Versorgungsfall eingetreten sein mußte, um den Anspruch auf einen Stellenplananpassungszuschlag auszulösen, ist bereits im Ersten Besoldungsvereinheitlichungsgesetz vom 31. Dezember 1969 auf den 30. Juni 1971 verlegt worden. Bundesbeamte, die nach diesem Stichtag in den Ruhestand getreten sind, hatten zumindest die Möglichkeit, an den durch dieses Gesetz erneut verbesserten Beförderungsmöglichkeiten teilzunehmen. Wenn das nicht in jedem Einzelfall geschah, so ist das noch kein zwingender Grund, den Endstichtag zu verlegen. Die Bundesregierung prüft zur Zeit jedoch auch diese Frage. Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß eine Verbesserung von Stellenplananpassungszuschlägen nicht zuletzt im Hinblick auf das Lebensalter der Betroffenen vordringlich ist. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Jung vom 1. Februar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Klepsch (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen A 35 und 36) : Ich frage die Bundesregierung: Wie hoch ist gegenwärtig das monatliche Aufkommen aus dem Olympia-Groschen? Ist die Bundesregierung bereit, einen Teil dieses Aufkommens zur Finanzierung von Altersheimen und Pflegestätten zu verwenden? Die Veranstaltung von Lotterien fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundes, sondern ist ausschließlich Länderangelegenheit. Es ist der Bundesregierung deshalb schon aus Zuständigkeitsgründen nicht möglich, über die Verwendung des Zweckertrags der Olympialotterie zu entscheiden. Die Olympialotterie beruht auf einem Beschluß der Ministerpräsidenten der Länder vom 2. Juni 1967. Der Zweckertrag ist danach bis zur Höhe von 250 Millionen DM zur Finanzierung der für die XX. Olympischen Spiele 1972 in München benötigten Sportstätten sowie der für die Segelwettbewerbe in Kiel erforderlichen Sportanlagen zu verwenden. Diese Zweckbindung wurde durch einen Beschluß der Ministerpräsidenten vom 22. Dezember 1972 erneut bestätigt. Der Zweckertrag der Olympialotterie betrug zum 31. Dezember 1972 insgesamt knapp 200 Millionen DM. Dem entspricht ein monatliches Aufkommen von durchschnittlich 700 Q00 bis 800 000 DM. Das veranschlagte Gesamtaufkommen von 250 Millionen DM für die Finanzierung der Olympischen Spiele 1972 wird voraussichtlich etwa Mitte nächsten Jahres erreicht werden. Bis dahin haben sich nach den vorgenannten Beschlüssen die Bundesländer gebunden, die Olympialotterie und die Zweckbindung ihres Ertrages beizubehalten. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 31. Januar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache 7/77 Fragen A 42 und 43) : Kann die Bundesregierung Pressemeldungen über das ihr von Professor Dr. Tiedemann vorgelegte Forschungsgutachten bestatigen, wonach in der Vergangenheit viele Verfahren der Subventionskriminalität deswegen eingestellt wurden oder zu einem Freispruch führten, weil der herkömmliche Tatbestand des Betruges zu eng und zu abstrakt gefaßt war und ist? In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen des angekündigten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität auch einen konkreten Straftatbestand des Suhventionsmißbrauchs einzuführen? Das von Professor Tiedemann vorgelegte Gutachten ist Beratungsgegenstand der vom Bundesjustizminister eingesetzten Kommission zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität. Da Professor Tiedemann 752 Einzelfälle ausgewertet hat, bin ich der Meinung, daß der geltende Betrugstatbestand nicht ausreichen wird, um der Subventionskriminalität wirksam zu begegnen. Ohne den Ergebnissen der Kommission vorzugreifen, gehe ich davon aus, daß die Bundesregierung einen Straftatbestand vorlegen wird, der den vielen Fällen von Subventionskriminalität gerecht wird. Wegen seiner Ausgestaltung im einzelnen müssen aber zunächst die Ergebnisse der Beratungen der Kommission abgewartet werden. Sie wird sich mit diesem Bereich abschließend im Herbst 1973 beschäftigen. 466* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 31. Januar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/77 Frage A 83) : Welche Initiativen will die Bundesregierung entwickeln, damit bei den Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaft die Verbraucherbelange vorrangig wahrgenommen werden, und gedenkt die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, daß in den europäischen Behörden sich mehr Beamte speziell mit Verbraucherfragen befassen, weil immer mehr verbraucherpolitisch bedeutsame Entscheidungen nicht mehr im nationalen Rahmen, sondern auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaft getroffen werden? Die Organe der Europäischen Gemeinschaften sind von den Staats- und Regierungschefs auf der Gipfelkonferenz im Oktober 1972 aufgefordert worden, bis zum 1. Januar 1974 ein sozialpolitisches Aktionsprogramm zu verabschieden, das auch dem Ziel dienen soll, Maßnahmen zugunsten des Verbraucherschutzes zu verstärken und zu koordinieren. Im Rahmen dieser Arbeiten wird die Bundesregierung ihre Auffassungen von der Verbraucherpolitik vertreten, wie sie in dem Verbraucherbericht 1971 (BT-Drucksache VI/2724) zum Ausdruck gebracht worden sind. Besonderes Gewicht wird hierbei der Fortsetzung der Rechtsangleichung verbraucherpolitisch bedeutsamer Vorschriften zukommen. Dabei wird die Bundesregierung wie schon in der Vergangenheit darauf hinwirken, daß die Harmonisierung nach Möglichkeit auf dem Niveau der verbraucherfreundlichsten Regelung erfolgt. Darüber hinaus wird die Bundesregierung bei Entscheidungen, die auch verbraucherpolitische Belange berühren, darauf drängen, daß nicht nur die Industrie, sondern auch die Verbraucherverbände angehört werden. Eine stärkere Wahrnehmung europäischer Verbraucherbelange wird zwangsläufig dazu führen, daß mehr Beamte in europäischen Behörden mit Verbraucherfragen befaßt werden. Ob dies personelle Verstärkungen in diesem Bereich erforderlich macht, läßt sich erst sagen, wenn die organisatorischen Veränderungen im Zusammenhang mit der Erweiterung der EG vollzogen sind und das Aktionsprogramm vorliegt. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 31. Januar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/77 Fragen A 88 und 89) : Welche Vereinbarungen bestehen zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und den Bundesländern, die ihnen gestellte Aufgabe der Aufklärung und Beratung der Bevölkerung (Verbraucherschutz) wahrzunehmen, und welche Maßnahmen gedenkt das Ministerium zu ergreifen, urn das Informations-Defizit der ländlichen Bevölkerung zu vermindern? Sind gemeinsame Vorstellungen des Ministeriums mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten entwickelt worden, bei Maßnahmen der Aufklärung und Beratung zu kooperieren? Zu Frage A 88: Die zuständigen Bundesressorts arbeiten in Fragen der Verbraucheraufklärung eng mit den Ressorts der Landesregierungen zusammen. In regelmäßigen Sitzungen mit den Länderreferenten werden die einzelnen Projekte aufeinander abgestimmt und für die weitere Arbeit soweit notwendig — gemeinsame Grundsätze aufgestellt. Das wirkt sich insbesondere bei den 11 Verbraucherzentralen in den Ländern aus, die vom Bund und den einzelnen Ländern gemeinsam finanziert werden. Zur Verminderung des Informationsdefizits der ländlichen Bevölkerung wird eine engere Zusammenarbeit der Verbraucherzentralen mit den ländlich-hauswirtschaftlichen Beratungsstellen angestrebt, für die die Länder zuständig sind. In Hessen ist kürzlich eine dahingehende Vereinbarung zustande gekommen. Es ist vorgesehen, die Zusammenarbeit auch in den anderen Bundesländern zu intensivieren. Die Konferenz der Agrarminister wird sich auf ihrer nächsten Sitzung mit dieser Frage befassen. Darüber hinaus soll durch Maternseiten erreicht werden, daß Verbraucherinformation vermehrt Eingang in Regional- und Heimatzeitungen findet. Zu Frage A 89: Die an Fragen der Verbraucherinformation besonders interessierten Bundesressorts Bundesministerium für Wirtschaft, Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit, Bundesministerium für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau — arbeiten im Interministeriellen Ausschuß für Verbraucherfragen eng zusammen. Dieser hat eine Arbeitsgruppe „Verbraucherinformation" gegründet, in der diese Ressorts ihre Maßnahmen zur Verbraucherinformation gemeinsam erörtern. Die Arbeiten des Verbraucherbeirats, der Empfehlungen an die Bundesregierung für die weitere Verbraucherunterrichtung und -information vorbereitete wird zu einer noch engeren Abstimmung der verschiedenen Maßnahmen beitragen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 31. Januar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kempfler (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen A 105 und 106) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch das Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte vom 10. August 1972 für die meisten der schwerbeschädigten Landwirte eine erhebliche Mehrbelastung insofern eingetreten ist, als diese vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes Heilbehandlung im Rahmen des Bundesversorgungsgesetzes nicht mehr erhalten und nunmehr zur Entrichtung ganz erheblicher Beiträge zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse verpflichtet sind? Wie gedenkt die Bundesregierung diese Unbilligkeit zu beseitigen? Vor vier Monaten hatte schon der Kollege Würtz gleichlautende Fragen an die Bundesregierung gerichtet. Ich darf auch in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß dieser Problemkreis während der Beratungen des Gesetzentwurfs über die Krankenversicherung der Landwirte im Ausschuß für Arbeit Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 467* und Sozialordnung des Deutschen Bundestages eingehend erörtert worden ist. Der Ausschuß hat sich dafür ausgesprochen, daß schwerbeschädigte Landwirte in der Krankenversicherung der Landwirte nicht anders behandelt werden als schwerbeschädigte Pflichtversicherte der allgemeinen Krankenversicherung. Darin kommt auch der allgemeine Grundsatz des Bundesversorgungsgesetzes zum Ausdruck, daß der Anspruch der Beschädigten auf Heilbehandlung wegen Nichtschädigungsfolgen und der Anspruch der Hinterbliebenen eines Beschädigten auf Krankenbehandlung ausgeschlossen ist, wenn und soweit ein Sozialversicherungsträger zu einer entsprechenden Leistung verpflichtet ist. Lassen Sie mich aber noch folgendes anschließen: In der zuständigen Fachabteilung unseres Hauses wird gegenwärtig die Frage geprüft, ob auch die Beitragsbelastung der Landwirte bei der Neugestaltung des § 9 der Verordnung zu § 33 des Bundesversorgungsgesetzes im Rahmen der Einkommensermittlung pauschal berücksichtigt werden kann. Die Prüfung dieser Frage ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 1. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/77 Fragen A 107 und 108) : Wie beurteilt die Bundesregierung die im Jahresgutachten 1972 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zumindest im Ansatz vorhandene Tendenz (s. Drittes Kapitel, III, Abs. 308: „Zudem wird sich der Abbau der ohnehin geringen Arbeitslosigkeit wohl nur allmählich vollziehen, weil diese im Kern struktureller Natur ist."), strukturell bedingte Arbeitslosigkeit als unveränderbar und unbeeinhaßbar hinzunehmen? Wird die Bundesregierung demgegenüber ihre strukturpolitischen Bemühungen zur Überwindung strukturell bedingter Arbeitslosigkeit konsequent fortsetzen? Die Bundesregierung ist nicht der Meinung, daß eine strukturell bedingte Arbeitslosigkeit als unveränderlich und unbeeinflußbar hingenommen werden muß. Wenn der Sachverständigenrat in seinem Jahresgutachten 1972 eine gegenteilige Auffassung zum Ausdruck bringen wollte, so muß dem ausdrücklich widersprochen werden. Die Bundesregierung sieht es vielmehr als Ziel ständiger arbeitsmarktpolitischer Bemühungen an, auch die trotz der herrschenden Volbeschäftigung aus strukturellen Gründen arbeitslosen Arbeitnehmer in den Arbeitsprozeß einzugliedern. Zu diesem Zweck hat sie ein breites Bündel von Maßnahmen ergriffen, die überwiegend im Sozialbericht 1972 dargestellt sind. Erste Erfolge haben sich eingestellt. So sind im Rahmen der regionalen Wirtschaftsförderung von Bund und Ländern von Anfang 1969 bis Mitte 1972 rd. 360 000 neue Arbeitsplätze in wirtschafts- und strukturschwachen Gebieten geschaffen worden. Damit haben sich dank der regionalen Strukturpolitik die Ungleichgewichte in der räumlichen Verteilung der Arbeitslosen nicht mehr so ausgeprägt wie in vergangenen Jahren. Die Bundesregierung wird ihre strukturpolitischen Bemühungen konsequent fortsetzen: Von 1972 bis 1975 sollen in den Fördergebieten insgesamt rd. 460 000 neue Arbeitsplätze geschaffen und rd. 250 000 bestehende Arbeitsplätze gesichert werden. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 31. Januar 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Oetting (SPD) (Drucksache 7/77 Fragen A 109 und 110) : Trifft es zu, daß die von der Bundesanstalt für Arbeit für den Haushalt 1973 vorgesehenen Stellenmehrungen in ihrer Gesamtheit ohne nähere Prüfung von der Bundesregierung gestrichen worden sind, obgleich den Stellenanforderungen der Bundesanstalt Zahlen zugrunde liegen, die das Ergebnis einer sorgfältigen Personalbedarfsberechnung sind, die auf der Basis schon geraume Zeit zurückliegender Anforderungen an die Bundesanstalt erstellt wurde, und welche Begründung gibt die Bundesregierung dafür? Wenn nein, wer ist für diese Streichungen zuständig, und mit welcher Begründung wurden sie durchgeführt? Die Bundesanstalt für Arbeit hat ihr Personal seit dem Inkrafttreten des Arbeitsförderungsgesetzes im Jahre 1969 um 6 100 Stellen - das sind über 23 v. H. vermehren können. Die Stellenanforderungen der Bundesanstalt für Arbeit sind in diesen Jahren stets ohne Einschränkungen genehmigt worden. Die Bundesanstalt verfügt derzeit über fast 40 000 Bedienstete. Bei der von Ihnen angesprochenen Entscheidung ist die Bundesregierung davon ausgegangen, daß von dem generellen Beschluß des Kabinetts für die Personalpolitik im Jahre 1973 die Bundesanstalt für Arbeit nicht ausgenommen werden konnte. Darüber waren sich die hierbei beteiligten Bundesminister des Innern, der Finanzen, für Arbeit und Sozialordnung und der Bundesrechnungshof einig. Bei der vorübergehenden Nichtbewilligung der angeforderten zusätzlichen Stellen war auch zu berücksichtigen, daß es der Bundesanstalt für Arbeit bei der gegenwärtigen Arbeitsmarktlage nicht möglich war, einen größeren Teil der bereits zur Verfügung stehenden Stellen zu besetzen. Vorstand um,. Präsident der Bundesanstalt für Arbeit sind bemüht, durch organisatorische Vorkehrungen nachteilige Auswirkungen auf die Gewährung der Geld- und Dienstleistungen und eine übermäßige Belastung der Bediensteten zu vermeiden. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung prüft gemeinsam mit der Bundesanstalt, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, um zu vermeiden, daß durch die vorübergehend ausgesetzte Stellenmehrung unvertretbare Schwierigkeiten auftreten. Sie können davon ausgehen, daß weiterhin alle Beteiligten darin zusammenwirken, daß der Bundesanstalt für Arbeit in ihrem Geschäftsbereich auch künftig ein angemessener Personalbestand zur Verfügung steht. 468e Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 1. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Röhmer und Ziegler (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen A 115, 116, 117 und 118) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß Rentenversicherungsträger unter Berufung auf eine Rechtsverordnung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung unter anderem auch die bisher an caritative Einrichtungen gewährten jährlichen Zuschüsse zur Durchführung von Erholungsmaßnahmen für Kinder und Rentner gekürzt haben? Wie sind nach Ansicht der Bundesregierung derartige, von ihr eingeleitete Sparmaßnahmen mit dein Ziel zu vereinbaren, die Vorsorge-Medizin auszubauen, und was will sie unternehmen, um diesem Widerspruch abzuhelfen? Treffen Informationen zu, wonach infolge einer Rechtsverordnung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung die freiwilligen Leistungen der Rentenversicherungsträger nach § 1390 a der Reichsversicherungsordnung so eingeschränkt wurden, daß sie in keinem Verhältnis mehr zum tatsächlichen Bedarf an diesen Leistungen stehen? Ist der Bundesregierung bekannt, welche Beschlüsse die Rentenversicherungsträger auf Grund dieser Rechtsverordnung getroffen haben, in welchem Ausmaße freiwillige Leistungen durch diese Beschlüsse eingeschränkt oder eingestellt wurden und um welche Maßnahmen es sich dabei handelt? Mir ist lediglich bekannt, daß eine Landesversicherungsanstalt freiwillig gewährte Zuschüsse an karitative Organisationen eingeschränkt hat. Die Annahme, diese Einschränkung sei eine Folge einer vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung erlassenen Rechtsverordnung, trifft nicht zu. Die hier angesprochene Bemessungs-Verordnung bestimmt lediglich den finanziellen Rahmen für die Ausgaben der Träger der Rentenversicherung der Arbeiter für Gesundheitsmaßnahmen und für Verwaltungs- und Verfahrenskosten insgesamt. Der auf jeden Versicherungsträger entfallende Anteil an dem Gesamtbetrag wird im Einvernehmen mit dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger unter Beteiligung aller Versicherungsträger bestimmt. Die Vergangenheit hat gezeigt, daß der Gesamtbetrag in der Regel von den Versicherungsträgern nur zu 95 v. H. ausgeschöpft wurde. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat bei der Festsetzung des Gesamtbetrages in allen Bemessungs-Verordnungen finanzielle Sonderbelastungen der Versicherungsträger über den Regelbetrag hinaus berücksichtigt. Auch im Jahre 1973 werden die Versicherungsträger der Arbeiterrentenversicherung die finanziellen Mittel zur Verfügung haben, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Wenn daher eine Landesversicherungsanstalt die Gewährung finanzieller Zuschüsse für Maßnahmen bestimmter karitativer Einrichtungen einschränkt, so liegt der Grund wohl in einer anderweitigen und anstaltsinternen Aufteilung der zur Verfügung stehenden Mittel. Im übrigen darf ich noch folgendes anmerken: Ebenso wie in früheren Jahren wird auch in diesem Jahr der für die Durchführung von Gesundheitsmaßnahmen zur Verfügung stehende Gesamtbetrag für 1973 entsprechend dem zwischenzeitlich bekannten aktuelleren Beitragsaufkommen in der Rentenversicherung der Arbeiter neu festgesetzt. Der Gesamtbetrag für 1973 wird sich auf Grund des derzeitigen Erkenntnisstandes um rund 110 Millionen DM erhöhen. Diese Verordnung wird in der Mitte des Jahres 1973 dem Bundesrat zur Beschlußfassung zugeleitet werden. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 1. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen A 119 und 120) : Kann die Bundesregierung darüber Auskunft geben, ob für die Hersteller komplizierter medizinischer Apparate (Herzschrittmacher, künstliche Niere etc.) Maßstäbe hinsichtlich der technischen Mindestanforderungen für die Überwachung der Funktion existieren, etwa in der Art von Standardbeschreibungen nach dem Gesetz über technische Arbeitsmittel, oder Überwachungsmaßnahmen, wie sie durch die Technischen Überwachungsvereine getroffen werden? Wenn derartige Maßstäbe nicht existieren oder Überwachungsmaßnahmen nicht vorgesehen sind, was gedenkt die Bundesregierung zu veranlassen, um diesem für die Anwender der Gerate wie für die betroffenen Personen außerordentlich bedenklichen — wenn nicht gefährlichen Zustand so bald als möglich ein Ende zu bereiten und zu verhindern, daß jeder beliebige Hersteller unkontrolliert derart lebenswichtige Geräte produzieren und in den Verkehr bringen kann? Der Bundesregierung ist bekannt, daß mit der zunehmenden Verwendung moderner Geräte für Therapie und Diagnostik neue Probleme auftreten. An die Geräte werden deshalb Schutzanforderungen, insbesondere im Hinblick auf die elektrische Sicherheit nach dem Maschinenschutzgesetz, den Strahlenschutz und die Vermeidung von Explosionsgefahren in Anästhesieräumen gestellt. Zur Überwachung der Fertigung auf Einhaltung der Schutzanforderungen sind vom Hersteller Prüfungen und Kontrollen in Form von Stückprüfungen vorzunehmen. Die Bundesregierung wird in Kürze die Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen erlassen. Diese Verordnung enthält erstmalig Schutzbestimmungen für die Anwendung von Röntgenstrahlen in der medizinischen Diagnostik und Therapie. Neue Geräte dürfen nur betrieben werden, wenn sie der Bauart nach zugelassen sind oder eine Einzelgenehmigung erteilt worden ist. Die in der Bundesrepublik vorhandenen Bestimmungen werden im übrigen in der Fachwelt als vorbildlich angesehen und laufend der technischen Entwicklung angepaßt. Für implantierte Geräte wie Herzschrittmacher gibt es zur Zeit keine normierten Regelungen. Hier vollzieht sich eine Entwicklung, die nach Auffassung der Fachleute eine Aufstellung verbindlicher Regelungen noch nicht zuließ. Es ist jedoch vorgesehen, diese Probleme in die technischen Prüfungen einzubeziehen. Soweit normierte Regelungen fehlen, besteht zwischen Bundesregierung, Herstellern und Anwendern ein enger Kontakt. Hierdurch konnte bisher im wesentlichen gewährleistet werden, daß neue Erkenntnisse aus Forschung und Anwendung von den Herstellern berücksichtigt Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 469* wurden. Für Herzschrittmacher mit RadionuklidBatterien ist den Genehmigungsbehörden empfohlen worden, im Genehmigungsverfahren nach der ersten Strahlenschutzverordnung spezielle OECD-Sicherheitsrichtlinien mit den vom Bundesgesundheitsamt empfohlenen geringfügigen Änderungen anzuwenden. Die sicherheitstechnischen Belange bei komplizierten medizinischen Apparaten werden durch das Maschinenschutzgesetz und die anderen Vorschriften abgedeckt. Die Wirksamkeit der Geräte in medizinischer Sicht kann aber durch technische Überprüfung nicht vorausbestimmt werden, weil sie vom Einzelfall abhängt und der ärztlichen Beurteilung unterliegt. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 30. Januar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen A 125 und 126) : Wie beurteilt die Bundesregierung die von Frankreich einseitig angekündigte Kürzung der Zuschüsse für das deutschfranzösische Jugendwerk? Welches sind die mutmaßlichen Gründe für diese Entscheidung? Es trifft nicht zu, daß der französische Beitrag zum Deutsch-Französischen Jugendwerk für 1973 gekürzt wird. Am 22. Januar ist es vielmehr anläßlich der deutsch-französischen Konsultation in Paris gelungen, die Zustimmung der französischen Regierung zu dem deutschen Standpunkt zu bekommen, daß eine weitere Kürzung der Regierungsbeiträge für das Deutsch-Französische Jugendwerk nicht erfolgen soll. Für das Haushaltsjahr 1973 werden dem Deutsch-Französischen Jugendwerk die gleichen Regierungsbeiträge wie 1972 zur Verfügung gestellt. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 1. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Arnold (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen A 128 und 129) : Trifft es zu, daß viele Patienten in den psychiatrischen Kran- kenhäusern unter menschenunwürdigen Verhältnissen leben? Kann die Bundesregierung jetzt oder alsbald nähere Auskünfte über die Lage in den psychiatrischen Krankenhäusern geben? Zu Frage A 128: Der Bundesregierung ist bekannt, daß es psychiatrische Krankenhäuser gibt, die nicht den Mindestanforderungen an eine moderne Versorgung psychisch Kranker entsprechen. Umfassende Angaben über Ausstattung, Belegung, innere Struktur dieser Krankenhäuser liegen der Bundesregierung z. Z. noch nicht vor. Für die Planung, den Bau und den Betrieb von psychiatrischen Krankenhäusern ist der Bund nicht zuständig, diese Aufgaben obliegen den Ländern, Gemeinden und freien Trägern. Das im Jahre 1972 in Kraft getretene Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze wird zu einer entscheidenden Verbesserung der finanziellen Grundlagen auch bei den psychiatrischen Krankenhäusern führen. Bund, Länder, Gemeinden und freie Träger sind gemeinsam bestrebt, durch Neubau und Modernisierung vorhandenen Bauten entsprechend der Landeskrankenhausplanung und durch eine den Erfordernissen unserer Zeit entsprechende Änderung der Verhältnisse in den psychiatrischen Krankenanstalten und ihrer inneren Struktur eine nachhaltige Besserung herbeizuführen. Besonders dringenden Notlagen soll durch ein Sofortprogramm Rechnung getragen werden, das zur Zeit von einer Reihe von Trägern vorbereitet wird. Eine Verbesserung der psychiatrischen Versorgung wird allerdings wegen der damit verbundenen Investitionen und der personellen Engpässe nur sehr langfristig verwirklicht werden können. Zu Frage A 129: Alle Fraktionen des Deutschen Bundestages haben im Juli 1971 beschlossen, eine Enquête über die Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik erstellen zu lassen. Zur Erfüllung dieses Auftrages hat der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit eine Sachverständigenkommission berufen. Der erste Zwischenbericht ist 1973 zu erwarten. In ihm wird bereits auf die Lage der psychiatrischen Krankenhäuser eingegangen werden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 1. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 7/77 Fragen A 130 und 131) : Entspricht die Behauptung von Länderseite den Tatsachen, daß die Höchstgeschwindigkeitsverordnung vom 16. März 1972 nur einen sehr geringen Spielraum bieten würde, besonderen örtlichen Verhältnissen Rechnung zu tragen, um auf Grund der Höchstgeschwindigkeitsverordnung 100 km/h Ausnahmen bzw. Anhebungen auf 120 km/h dort zu ermöglichen, wo die Straßensituation dies zuläßt? Ist die Bundesregierung bereit, umgehend ggf. diesen Spielraum der Höchstgeschwindigkeitsverordnung vom 16. März 1972 so auszuweiten, daß die mit Tempo 100 entstandenen Verkehrsbehinderungen auf Schnellstraßen usw. durch Aufstufung auf 120 km/h abgebaut und somit auch Gefahrenmomente eingeschränkt werden können? Zu Frage A 130: Es trifft zu, daß die vom Bundesminister für Verkehr gemeinsam mit den zuständigen obersten Landesbehörden erarbeiteten Richtlinien für die Anhebung der Höchstgeschwindigkeit auf bestimmten Straßenabschnitten auf 120 km/h strenge Anforderungen u. a. an Querschnitt, Ausbau und Markierung der Strecken stellen. Das ist im Interesse der Verkehrssicherheit dringend geboten. 470* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 Zu Frage A 131: Ich verstehe die Frage so, daß sie zum Inhalt hat, ob die Bundesregierung zur Änderung der von mir bereits erwähnten Richtlinien bereit ist. Hierzu möchte ich darauf hinweisen, daß über eine Änderung der Richtlinien demnächst mit den Bundesländern beraten wird. Ich bin jedoch nicht in der Lage, ein positives Ergebnis im Sinne des Anliegens Ihrer Frage in Aussicht zu stellen. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 1. Februar 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage A 134) : Beabsichtigt die Bundesregierung lärmschützende Maßnahmen im Zuge des Neubaues von Bundesfernstraßen zu ergreifen, falls dies die Entfernung zu Wohngebieten erfordert? Grundsätzlich ja. Schon bei der Auswahl der Linienführung wird — soweit dies in unseren dichtbesiedelten Gebieten möglich ist — auch auf die Vermeidung von Lärmbelästigungen geachtet. Auch technische Möglichkeiten des Lärmschutzes werden teils erprobt, teils angewandt. Über die bisherigen Maßnahmen der Verwaltung hinaus ist beabsichtigt, bei der Novellierung des Bundesfernstraßengesetzes einen Rechtsanspruch auf Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen an baulichen Anlagen zu begründen. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 1. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Haase (Kellinghusen) (SPD) (Drucksache 7/77 Fragen A 135 und 136) : Wie weit sind die planerischen und verfahrensmäßigen Vorarbeiten für den vierspurigen Ausbau der Bundesstraße 5 von Pinneberg über Elmshorn nach Itzehoe und von Itzehoe nach Brunsbüttel inzwischen fortgeschritten? Kann damit gerechnet werden, daß, nachdem der Bundesminister für Verkehr diese Straßenbaumaßnahme als dringlich anerkannt hat, vorbereitende Maßnahmen und Ausbau so zügig wie irgendmöglich durchgeführt werden? Entsprechend der vom Bundesminister für Verkehr anerkannten Dringlichkeit sollen Planung und Bau der genannten Straßenbaumaßnahmen so zügig wie möglich durchgeführt werden. Allerdings sind bei der Durchführung laufender bzw. beim Beginn neuer Vorhaben zeitliche Verzögerungen nicht auszuschließen, die sich aus finanziellen Gründen ergeben. Für die B 5 gilt im einzelnen folgendes: a) Die Bauarbeiten für den B 5-Abschnitt Kummerfeld—Elmshorn sind Ende 1972 angelaufen. Es wird angestrebt, diesen Teilabschnitt bis Ende 1975 zu vollenden. Voraussetzung für die Einhaltung dieses Zeitplanes ist allerdings, daß die im Zusammenhang mit der z. T. schwierigen Grunderwerbsregelung (Baumschulgelände) eingelegten Widersprüche gegen den Planfeststellungsbeschluß vom 9. Oktober 1972 nicht zu Verzögerungen führen. b) Für den nördlich anschließenden B 5-Abschnitt Elmshorn—Itzehoe ist die sogenannte Vorplanung als Vorstufe zum Verfahren zur förmlichen Bestimmung der Linie nach § 16 (1) Bundesfernstraßengesetz etwa bis Horst (L 288) im Gange. Es wird angestrebt, diesen Teilabschnitt bis zum Kreuzungspunkt mit der L 75 bei Rockholt bis 1975 fertigzustellen. Die Planung für den Restabschnitt von der L 288 bis Itzehoe hängt von den im Laufe dieses Jahres erwarteten Ergebnissen der KüstenautobahnUntersuchung ab, die unter anderem für die Beurteilung der Frage wichtig sind, ob die Autobahn Hamburg—Heide (B 5/B 204) östlich oder westlich von Itzehoe verlaufen wird. Die Ergebnisse der Küstenautobahn-Untersuchung bleiben abzuwarten. Es ist davon auszugehen, daß in diesem Teilabschnitt nicht vor 1975 mit Bauarbeiten begonnen werden kann. c) Die Planung für die im Bedarfsplan in 1. Dringlichkeit enthaltenen Teilabschnitte Ortsumgehung Wilster und Verlegung bei Brunsbüttel ist im Gange. Der derzeitige Planungsstand für die Ortsumgehung Wilster, deren Vorentwurf durch den Bundesminister für Verkehr noch im Januar genehmigt werden wird, läßt erwarten, daß frühestens 1974 mit Bauarbeiten begonnen werden kann. Nachdem im September 1972 Einvernehmen darüber erzielt worden ist, daß die im Zusammenhang mit der Verlegung der B 5 bei Brunsbüttel erforderliche feste Kanalkreuzung als vierspuriges Tunnelbauwerk hergestellt werden soll, wird zur Zeit das raumordnerische Verfahren zur Bestimmung der Linie nach § 16 (1) Bundesfernstraßengesetz durchgeführt. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 1. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen A 137 und 138) : Welches waren im einzelnen die Gründe, die den Bundesminister für Verkehr veranlaßten, den am 13. Juni 1972 von der Deutschen Bundesbahn gestellten Antrag auf Erhöhung der Preise im Personenverkehr am 22. August 1972 abzulehnen und dem Antrag der Deutschen Bundesbahn vom 17. November 1972, der den Erstantrag erneuerte, am 22. Dezember 1972 zuzustimmen? Wie hoch ist der Betrag, den der Bund 1973 auf Grund des vom Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn verabschiedeten Wirtschaftsplanes 1973 aus dem gesamten Bundeshaushalt (u. a, EP 12 und EP 32) an die Deutsche Bundesbahn zahlen müßte? Zu Frage A 137: Der Bundesminister für Verkehr hat sich bei der Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 471e Entscheidung über den Antrag der Deutschen Bundesbahn vom 13. Juni 1972 von folgenden Gründen leiten lassen: 1. Der Antrag überstieg in einzelnen Positionen erheblich den der Deutschen Bundesbahn bis Ende Januar 1973 pauschal eingeräumten Rahmen von 20%. 2. Hierin lag eine Festlegung, daß tarifpolitische Maßnahmen des beantragten Ausmaßes im Jahre 1972 zu unterbleiben haben. 3. Auf diese Weise konnte gleichzeitig erreicht werden, daß die neue Bundesregierung in dieser Frage nicht präjudiziert wurde. Diese Gründe haben sich inzwischen erledigt, so daß der Deutschen Bundesbahn die Erhöhung der Preise im Personenverkehr, entsprechend ihren Anträgen, genehmigt werden konnte. Zu Frage A 138: Der vom Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn verabschiedete und vom Bundesminister für Verkehr noch nicht genehmigte Wirtschaftsplan 1973 der Deutschen Bundesbahn sieht einen Bedarf an erfolgswirksamen Abgeltungsleistungen des Bundes von rd. 4,9 Milliarden DM vor. Hierin sind erstmalig 837 Millionen DM zur Abgeltung von Zinsaufwendungen der Deutschen Bundesbahn für Altschulden enthalten. Ferner ist im Wirtschaftsplan wiederum ein Betrag von 500 Millionen DM als Investitionszuschuß des Bundes zur Kapitalaufstockung vorgesehen. Als Jahresfehlbetrag sind 1,95 Milliarden DM ausgewiesen. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 31. Januar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/77 Frage A 139) : Wie weit sind (lie Bemühungen der Bundesregierung gediehen, den Bußgeldkatalog für Verkehrsordnungswidrigkeiten nach der Einführung der 100-km/st-Beqrenzung in Zusammenarbeit mit den obersten Landesbehörden so zu ändern oder zu ergänzen, daß eine gerechtere Bewertung von Verstößen gegen die Verkehrssicherheit erzielt werden kann? Die Bundesregierung sieht z. Z. keine Notwendigkeit, bei den hierfür zuständigen obersten Landesbehörden eine solche Änderung der Regelsätze des Bußgeldkataloges anzuregen. In Übereinstimmung mit den Ländern ist sie vielmehr der Auffassung, daß für die Geschwindigkeitsüberschreitungen seit dem 1. März 1971 vorgesehene Bußgeldsätze auch bei der Überschreitung von „Tempo 100" gerecht, für den Bürger klar überschaubar und für Polizei und Bußgeldbehörden praktikabel sind. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 1. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/77 Frage A 142): In welcher Form beabsichtigt die Bundesregierung, dem sogenannten Generalplan, den der Deutsche Verkehrssicherheitsrat zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erstellen will, Autorität zu verschaffen, und ist beabsichtigt, diesen Plan dem Deutschen Bundestag vorzulegen? Aus Ihrer Frage entnehme ich das Mißverständnis, allein der Deutsche Verkehrssicherheitsrat werde einen Generalplan aufstellen. Tatsächlich ist es folgendermaßen: Der Bundesminister für Verkehr beabsichtigt, einen Generalplan zur Verbesserung der Verkehrssicherheit auf der Straße unter Beteiligung des Deutschen Verkehrssicherheitsrates aufzustellen. Dieses Verkehrssicherheitsprogramm wird der Bundesregierung zur Billigung vorgelegt und danach dem Verkehrsausschuß des Bundestages zugeleitet werden. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 1. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Wilhelminenhof) (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen A 151 und 152) : Welche Konsequenzen beabsichtigt die Bundesregierung aus dem Gutachten über die Organisation und Wirtschaftlichkeit der Wasser- und Schiffahrtsverwaltungen des Bundes vein August 1972 zu ziehen? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß im Hinblick auf die zahlreichen Aufgaben im ostfriesischen Küstenraum und die notwendige Weiterentwicklung der Häfen Emden und Wilhelmshaven die Erhaltung der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Aurich unbedingt erforderlich ist? Zu Frage A 151: Es ist jetzt noch nicht möglich, die Konsequenzen im einzelnen darzulegen, die sich aus dem umfangreichen Gutachten des Beauftragten für die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung (BWV) ergeben. In meinem Hause wird das Gutachten zur Zeit überprüft und ausgewertet. Außerdem ist über denkbare Konsequenzen mit den Personalvertretungen und — soweit nötig — mit den Bundesländern zu verhandeln. Zu Frage A 152: Auch in dieser konkreten Frage kann ich den Ergebnissen der notwendigen internen Überlegungen und Erörterungen nicht vorgreifen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 1. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen A 169 und 170) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach Erlaß der neuen Fernmeldeordnung vom 1. Juli 1972, durch den die Anschluß-und Unterhaltungskosten auf die Postkunden überbürdet werden, im bayerischen Zonengrenzgebiet von Landwirten statt bisher einheitlich 120 DM jetzt Anschlußkosten z. B. von 13 300 DM und Unterhaltungskosten von 3850 DM und 5600 DM von der Postverwaltung gefordert werden? 472* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 Ist die Bundesregierung bereit, die Fernmeldeordnung vom 1. Juli 1972 dahingehend zu revidieren, daß die wirtschaftliche Chancengleichheit für die Grenzlandgebiete im Fernmeldewesen wiederhergestellt wird? Der Bundesregierung sind die von Ihnen genannten Auswirkungen bekannt. Es handelt sich jedoch nicht um eine Forderung, die neu in die Fernmeldeordnung aufgenommen wurde, sondern um eine Bestimmung, die — allerdings als Kann-Vorschrift — bereits im § 9 der bis zum 30. Juli 1971 gültigen Fernsprechordnung vorhanden war. Um auch den Postkunden, die in abgelegenen Gegenden wohnen, die Teilnahme an den Einrichtungen des Fernmeldedienstes zu ermöglichen, müssen besondere Kabel- und Freileitungslinien errichtet werden. Diese Linien werden, weil sie außerhalb von normal besiedelten Wohn- und Wirtschaftsräumen verlaufen, nicht vom planmäßigen Netzaufbau erfaßt. Ihr Aufbau und ihre Unterhaltung sind sehr kostspielig; die Kosten liegen weit über denen für die Einrichtung eines normalen Hauptanschlusses. Es gehört zum Prinzip der Gleichbehandlung, daß überall dort, wo höhere Kosten entstehen, zunächst die Verursacher in angemessener Weise an dem finanziellen Ausgleich beteiligt werden. Bei einem Verzicht auf eine Erstattung der Mehrkosten würden für die Post Einnahmeverluste eintreten, die nur durch Gebührenanhebungen an anderer Stelle ausgeglichen werden könnten und somit von allen anderen Fernsprechteilnehmern getragen werden müßten; denn die pauschalierten Anschließungsgebühren für Teilnehmereinrichtungen beruhen auf den über einen längeren Zeitraum ermittelten Durchschnittskosten in normal besiedelten Wohn- und Wirtschaftsräumen und sind nach gemeinwirtschaftlichen und gemeinnützigen Gesichtspunkten gebildet worden. Aus den genannten Gründen und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Grundsätze, nach denen ich die Deutsche Bundespost zu leiten habe, sehe ich mich nicht in der Lage, dem Gedanken einer Vergünstigung bei der Mehrkostenerstattung für Einzel- und Aussiedlerhöfe näherzutreten. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Hauff vom 1. Februar 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache 7/77 Frage A 172) : Warum gelten ab 1. Januar 1973 fur den Postverkehr mit den neuen EWG-Mitgliedstaaten Dänemark, England und Irland nicht die gleichen Gebühren wie für die anderen Mitgliedstaaten der EWG? Die Anwendung ermäßigter Gebühren im Postverkehr mit anderen europäischen Ländern steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang zu deren Mitgliedschaft in der EWG. Sie geht vielmehr auf eine Empfehlung aus dem Jahre 1963 der „Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post- und ! Fernmeldewesen (CEPT) " zurück. Den 26 europäischen Mitgliedsländern wurde empfohlen, im gegenseitigen Postverkehr für Briefe bis 20 g und für Postkarten die jeweils geltenden Inlandsgebühren oder eine gegenüber der allgemeinen Auslandsgebühr um mindestens 10% ermäßigte Gebühr zu erheben. Die Deutsche Bundespost ist grundsätzlich bereit, diese Empfehlung mit allen Mitgliedsländern der CEPT auf der Grundlage der Gegenseitigkeit anzuwenden und entsprechende Vereinbarungen mit den Postverwaltungen zu treffen. Die Postverwaltungen Dänemarks, Großbritanniens und Irlands sehen sich vorerst nicht in der Lage, entsprechende Abkommen mit der Deutschen Bundespost zu schließen. Dies ergaben Gespräche während der letzten ordentlichen Vollversammlung der CEPT im September 1972 in Den Haag. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 1. Februar 1973 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Weber (Heidelberg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen A 177 und 178) : In welchem Umfange werden die Gutachten des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft ausgeschrieben, und wie erfolgt eine Kosten- und Erfolgskontrolle? Ist das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft bereit, Gutachten des Ministeriums unmittelbar nach ihrer Fertigstellung der Oftentlichkeit vorzulegen? Zu Frage A 177: Gutachten können vorn Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft nicht immer ausgeschrieben werden, weil es nicht immer mehrere fachkundige Stellen gibt, die über das erforderliche Wissen verfügen. Ausschreibungen werden aber versucht, .so- weit dies möglich ist. Für fast alle Gutachten werden Pauschalfestpreise vereinbart, wobei die Angemessenheit der Kosten vor Vertragsabschluß geprüft wird, so daß eine Kostenkontrolle nicht notwendig ist. Eine über die Auswertung und Diskussion der Gutachterergebnisse hinausgehende Erfolgskontrolle ist kaum praktikabel. Zu Frage A 178: Im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft fallen sehr verschiedenartige und teilweise recht umfangreiche Gutachten an. Sie können nur teilweise auf öffentliches Interesse rechnen. Es werden deshalb und auch aus Kostengründen nur die Gutachten veröffentlicht, die für einen größeren Kreis informativ sind und die die öffentliche Diskussion fördern. Vor allem Kurzgutachten können nicht unmittelbar veröffentlicht werden, da die Gutachter häufig eine Veröffentlichung ablehnen oder sich das Recht einer Überarbeitung vorbehalten. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 473e Anlage 32 Zusätzliche Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 16. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Batz (SPD) (Drucksache 7/12 Frage B 10) : S) Ich darf auf meinen Zwischenbescheid zurückkommen. Die Bundesanstalt für Arbeit hat unserem Hause inzwischen mitgeteilt, daß nach ihren Feststellungen das in den Ansbacher Nachrichten vom 21. Oktober 1972 erschienene Inserat nicht von der Firma AROCONSTRUCT aufgegeben worden sei. Bei der darin angegebenen Telefonnummer handele es sich um den Fernsprechanschluß des Bürgermeisters von Bad Windsheim, dem jedoch von dem Inserat nichts bekannt sei. Wie die Bundesanstalt für Arbeit ferner mitgeteilt hat, ließ sich bisher nicht feststellen, wer das Inserat tatsächlich aufgegeben hat. Die von der Bundesanstalt für Arbeit getroffenen Feststellungen bestätigen die Informationen, die unsere Fachabteilung hierzu von der rumänischen Botschaft erhalten hat. Ich würde gern auch persönlich mit Ihnen über diesen Vorgang sprechen. Anlage 33 Antwort des Bundesministers Genscher vom 30. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (SPD) (Drucksache 7/77 Fragen B 1 und 2) : Wie beurteilt die Bundesregierung die zunehmenden und die Öffentlichkeit beunruhigenden Fälle von Umweltverseuchung durch Ö1? Welche Möglichkeiten sind gegeben und sollen erforderlichenfalls verschärft angewandt werden, um derartige Umweltgefahren zu vermeiden oder auf ein Mindestmaß zu reduzieren? Die Bundesregierung beobachtet mit Sorge die zunehmenden Gefahren, die sich aus der Lagerung und dem Transport von Mineralöl und auch anderen wassergefährdenden Stoffen ergeben. Zur Vorbereitung des Umweltprogramms der Bundesregierung ist ein besonderer Arbeitskreis gebildet worden, der entsprechende Vorschläge im Rahmen der Projektgruppe Wasserwirtschaft erarbeitet hat. Die im Umweltprogramm zur Vermeidung solcher Gefahren angekündigten gesetzlichen Maßnahmen sind inzwischen eingeleitet worden. Dazu gehören vor allem die im VI. Deutschen Bundestag bereits eingebrachte 4. Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz (Lagerung wassergefährdender Stoffe), die dem 7. Deutschen Bundestag mit gleichem Inhalt wieder zugeleitet werden wird, das Gesetz über den Transport gefährlicher Güter, das in Kürze vom Herrn Bundesminister für Verkehr vorgelegt werden wird und die Verordnung zu § 19 a Wasserhaushaltsgesetz (Transport in Fernleitungen), die Mitte dieses Jahres von mir vorgelegt werden wird. Zur Vermeidung von Unfällen mit Mineralöl sollen neben den neuen gesetzlichen Vorschriften ins- ') Siehe 6. Sitzung, Anlage 18 besondere Richtlinien für die Überwachung verbessert werden. Außerdem sollen wiederkehrende Prüfungen an Sicherheitseinrichtungen intensiviert und, soweit noch nicht vorhanden, eingeführt werden. Zur Vorbereitung und Unterstützung dieser Maßnahmen werden Entwicklung und Erprobung von Sicherheitseinrichtungen mit Bundesmitteln gefördert. Letztlich soll durch Schaffung entsprechender Berufsbilder und Ausbildungsförderung eine bessere Ausbildung des mit Lagerung und Transport befaßten Personenkreises erzielt werden. Anlage 34 Antwort des Bundesministers Genscher vom 30. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage B 3): Werden Offiziere im Bundesgrenzschutz und Beamte auf Lebenszeit im BGS gleichermaßen entsprechend des 0.v.D.-Erlasses vom 9. Mai 1972 eingesetzt, oder gibt es Fälle einer ungleichen Anwendung, daß für den Wochenenddienst nur die Beamten auf Lebenszeit eingeteilt werden? Zu den Aufgaben der Standortältesten des Bundesgrenzschutzes gehört es, in ihrem Dienstbereich alle Polizeivollzugsbeamten i. BGS in einem abgewogenen Verhältnis gleichmäßig zu Wach- und Bereitschaftsdiensten heranzuziehen. Diese Diensteinteilung wird listenmäßig erfaßt und nachgewiesen. Als „Offizier vom Dienst" sind grundsätzlich „Offiziere im BGS" oder „Meister im BGS", die Beamte auf Lebenszeit sind, einzuteilen. In Ausnahmefällen können auch geeignete „Meister im BGS", die Beamte auf Widerruf sind, eingeteilt werden. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für die Diensteinteilung an Wochenenden und Feiertagen, weil zu diesen Zeiten mit der Abwesenheit des Kommandeurs und seines Vertreters gerechnet werden muß. Um zu gewährleisten, daß bei schwerwiegenden besonderen Vorkommnissen die ersten Entscheidungen von einem besonders erfahrenen Polizeivollzugsbeamten des BGS verantwortlich getroffen werden können, ist der Wochenend- und Feiertagsbereitschaftsdienst den Beamten auf Lebenszeit vorbehalten, bei denen diese Voraussetzungen gegeben sind. Es werden sowohl BGS-Offiziere als auch BGS-Unterführer vom Meister i. BGS an aufwärts entsprechend dem personellen Zahlenverhältnis für diese Dienste herangezogen. Der Mangel vor allem an jungen BGS-Offizieren hat dazu geführt, daß in einigen Standorten vorübergehend für Wach- und Bereitschaftsdienste vermehrt auf BGS-Unterführer zurückgegriffen werden mußte. Anlage 35 Antwort des Bundesminister Genscher vorn 30. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerster (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen B 4 und 5) : 474* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 Veranlaßt durch das Sinken eines mit flüssigem Ammoniakgas beladenen Tankmotorschiffes am 22. Dezember 1972 auf dem Rhein an der Fährstelle Oppenheim/Nierstein und der durch das Ausströmen des giftigen Gases drohenden Katastrophe frage ich die Bundesregierung, ob sie bereit ist, die Sicherheitsvorschriften für das Befördern von giftigen Gasen auf dem Rhein zu überprüfen und aus dem genannten Unglück Konsequenzen zu ziehen? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, darauf hinzuwirken, daß für derartige Fälle die Katastrophenschutzpläne in zwei an den Rhein angrenzenden Bundesländern aufeinander abgestimmt und koordiniert werden? Ihre Fragen beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr wie folgt: Giftige Gase dürfen auf dem Rhein nach den international abgestimmten Vorschriften nur in Versandstücken befördert werden, es sei denn, daß die Beförderung in besonders hierfür gebauten Tankschiffen für einzelne Gase ausdrücklich gestattet und jedes dieser Schiffe hierfür zugelassen ist. Z. Z. dürfen von den giftigen Gasen nur Vinylchlorid und Ammoniak in Tankschiffen befördert werden. Die Untersuchungsergebnisse des Unfalles am 22. Dezember 1972 bei Nierstein/Oppenheim liegen noch nicht vor, so daß die Frage, ob Konsequenzen zu ziehen sein werden, nicht beantwortet werden kann. Die Sicherheitsvorschriften werden jedoch nach Unfällen regelmäßig überprüft und erforderlichenfalls nach internationaler Vereinbarung geändert. Für die Aufstellung der Katastrophenschutzpläne und den Einsatz des Katastrophenschutzes im Frieden sind die Bundesländer zuständig. Hinsichtlich der Katastrophenschutzpläne steht dem Bund auch für Katastrophen im Grenzbereich zweier Bundesländer keine Koordinierungsbefugnis zu. Es muß davon ausgegangen werden, daß den Landesbehörden die Notwendigkeit koordinierten Handelns in diesem Bereich bekannt ist und sie sich dieserhalb abstimmen. Die Innenministerkonferenz bietet sich als Abstimmungsinstrument an. Bei Einsatz des Katastrophenschutzes zur Bekämpfung landesübergreifender Katastrophen kann der Bund von seinen Erkenntnissen die beteiligten Länder unterrichten und so für eine Abstimmung sorgen. Darüber hinaus stellt der Bund stets sein Potential zur Katastrophenbekämpfung zur Verfügung. Der Erweiterungsteil des Katastrophenschutzes einschließlich des THW ist nach dem Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes den Landkreisen und kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus können die Länder auch die Hilfe des Bundesgrenzschutzes und der Bundeswehr anfordern. Bei großen länderübergreifenden Katastrophen wirkt der Bund auf die Koordinierung des Hilfeeinsatzes hin. Insbesondere sorgt er für die Zuführung des in nichtbetroffenen Gebieten stehenden Potentials zur Verstärkung der Kräfte in dem Katastrophengebiet. Anlage 36 Antwort des Bundesministers Genscher vom 30. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage B 6) : Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung aus der UNO-Umweltschutzkonferenz in Stockholm (1972) und der Interparlamentarischen Konferenz über Umweltfragen in Wien (Juni 1972) gewonnen, und welche konkreten Maßnahmen wird sie hieraus für die deutsche Umweltschutzpolitik treffen? Die Umweltkonferenz der Vereinten Nationen in Stockholm 1972 hat den Entwurf einer Erklärung zur Umwelt des Menschen sowie einen Aktionsplan mit den Entwürfen von 109 Sachempfehlungen für die verschiedensten Bereiche des Umweltschutzes beschlossen. Die 2. Internationale Parlamentarierkonferenz zu Umweltfragen hat anschließend in Wien zu den Stockholmer Empfehlungen kritisch Stellung genommen und eine Reihe von unterstützenden Beschlüssen gefaßt. Am 15. Dezember 1972 hat die VN-Vollversammlung die Sachempfehlungen der Stockholmer Konferenz gebilligt und eine Reihe organisatorischer Entscheidungen zur Durchführung des Aktionsplans der VN getroffen. Die Bundesregierung hat die Beschlußfassung der Stockholmer Konferenz unterstützt. Sie ist von der VN-Vollversammlung in den für die Durchführung des Aktionsplanes neu geschaffenen VN-Verwaltungsrat gewählt worden. Die Bundesregierung erörtert die aus der Stockholmer Konferenz für den nationalen Bereich zu ziehenden Konsequenzen gemeinsam mit den Ländern in einem hierfür eingesetzten Bund-Länder-Ausschuß. Nach Billigung der Stockholmer Konferenzergebnisse durch die VN-Vollversammlung erarbeitet sie jetzt einen ausführlichen Bericht, in dem jede einzelne Sachempfehlung des VN-Aktionsplanes gewürdigt und auf ihre Bedeutung für die nationalen Planungen hin untersucht wird. Ziel dieses Berichtes ist es, die Stockholmer Empfehlungen so weit wie möglich in die Durchführung des Umweltprogramms der Bundesregierung einzubeziehen. Dieser ausführliche Bericht der Bundesregierung soll bis zum 5. Juni 1973, dem von der VN-Vollversammlung beschlossenen „Umwelttag", fertiggestellt sein. Daneben hat die Bundesregierung sich ausdrücklich bereit erklärt, die internationalen Aktionen zur Durchführung des VN-Aktionsplanes nachdrücklich zu unterstützen. Sie hat u. a. den Vereinten Nationen Erkenntnisse auf den Gebieten der Umweltforschung und Umwelttechnik zur Verfügung gestellt. Sie hat zum VN-Umweltsekretariat einen deutschen Experten für Informationssysteme zur Unterstützung der Entwicklung eines solchen Systems für die VN entsandt. Für den gleichen Zweck hat sie bereits bald nach der Stockholmer Konferenz eine Sonderzuwendung in Höhe von 100 000 DM an die VN gezahlt. Mit Angehörigen des VN-Umweltsekretariats hat sie deutsche Planungen auf dem Informationssektor erörtert, deutsche Einrichtungen vorgeführt und deutsche Informationsprogramme der VN überlassen. Die Bundesregierung hat sich bereit erklärt, einen namhaften Beitrag zum Umweltfonds der VN zu zahlen. Sie steht mit dem VN-Umweltsekretariat in ständiger Verbindung, um festzustellen, welche wei- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 475* teren sachlichen Beiträge sie leisten kann, insbesondere zur Duchführung der beschlossenen „Erdwacht". Die Bundesregierung hat auch das Umweltemblem der Vereinten Nationen übernommen, das ebenfalls am 5. Juni 1973, dem „Umwelttag", der Öffentlichkeit formell vorgestellt werden soll. Bei allen ihren Schlußfolgerungen aus der Stockholmer Konferenz berücksichtigt die Bundesregierung die Entschließungen der Internationalen Parlamentarierkonferenz 1972 in Wien. Anlage 37 Antwort des Bundesministers Genscher vom 30. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage B 7) : Tst die Bundesregierung bereit, gemäß der Entschließung des Deutschen Bundestages vom 3. März 1971 (anläßlich der Verabschiedung des 1. BesVNG) einen Entwurf zur Reform des Besoldungsrechts vorzulegen, um die kommunalen Wahlbeamten, die durch die Gewährung der allgemeinen Stellenzulagen nur für Laufbahnbeamte nunmehr seit zwei Jahren benachteiligt sind und deren Bemühungen um Beseitigung dieser Benachteiligung bisher erfolglos waren, den Laufbahnbeamten gleichzustellen? Durch das Erste Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern 1. BesVNG — vom 18. März 1971 (BGBl. I S. 208) ist ein erster Schritt zur Vereinheitlichung und Neuregelung der Besoldung in Bund und Ländern getan worden. Wie der Deutsche Bundestag in seiner Entschließung in der 103. Sitzung am 3. März 1971 anläßlich der Verabschiedung des 1. BesVNG (BT-Drucksache VI/1885) zum Ausdruck gebracht hat, konnte dieses Gesetz nur Teil eines Gesamtkonzepts sein, das eine Ausgangsbasis für die weitere Besoldungsreform schaffte. Zur Fortführung dieser Reform wird gegenwärtig in meinem Hause u. a. eine Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes erarbeitet. In diesem Zusammenhang wird im Benehmen mit den Ländern ein Konzept zur Neuordnung und Vereinheitlichung der Besoldung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit, der im Hinblick auf die Stellung dieser Beamten besondere Bedeutung zukommt, vorbereitet. Die Frage der Einbeziehung der allgemeinen Stellenzulage in eine neue Grundgehaltstabelle bedarf noch eingehender Prüfung. Sie kann nicht isoliert gesehen und auf die kommunalen Wahlbeamten auf Zeit beschränkt werden. Sie stellt sich auch für zahlreiche andere gewichtige Bereiche, die bisher nicht in die allgemeine Stellenzulage einbezogen sind, und wirft schwerwiegende Probleme auf. Hierbei muß insbesondere die Entwicklung auf dem Gebiet der Bildungsreform berücksichtigt werden. Anlage 38 Antwort des Bundesministers Genscher vom 30. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen B 8 und 9) : Zu welchen Ergebnissen haben die Untersuchungen des schweren Ölunfalls am 5. Dezember 1972 bei der Pumpstation Ochtrup im Kreis Steinfurth geführt, und besteht nach Meinung der Bundesregierung Veranlassung, die Sicherheitsbestimmungen 1 Ü Rohrleitungen (Pipelines) zu verschärfen? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, daß die Zunahme von Ö1 im Bodensee gebremst bzw. verhindert werden kann, nachdem man nach Meinung des Staatlichen Instituts für Seenforschung und Seenbewirtschaftung in Langenargen schon heute mit einem Gramm Ö1 je Quadratmeter Seegrund rechnet, was einer Menge von 600 Tonnen unverbrauchten Mineralöls auf dein Grund des Bodensees entspricht? Der Schadensfall bei der Pumpstation in Ochtrup hat sich in der Zeit des Anfahrens der letzten Pumpe nach einer Betriebspause ereignet, d. h. im instationären Betriebszustand. Die bisher bekannten und bei dieser Leitung vorhandenen Sicherheitseinrichtungen sind nicht in der Lage, in diesem Betriebszustand Druckschwankungen genau zu registrieren. Die 1968 erstmals veröffentlichte und 1971 neu gefaßte „Richtlinie für Fernleitungen zum Befördern gefährdender Flüssigkeiten (RFF)" wird der jeweiligen wasserrechtlichen Genehmigung nach § 19 a des Wasserhaushaltsgesetzes und der gewerberechtlichen Erlaubnis nach § 9 der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten zugrunde gelegt. Diese Richtlinie wird von einem Sachverständigenausschuß laufend dem Stand der Technik angepaßt. Es wurde bereits veranlaßt, daß sich dieser Ausschuß nach Vorliegen der genauen Ergebnisse der Untersuchungen dieses Schadensfalles unverzüglich mit der Frage befaßt, ob die Richtlinie ergänzt oder geändert werden muß. Das Bundesministerium des Innern wird dazu auch in Kürze einen besonderen Gutachterauftrag erteilen, der sich mit der Erprobung neuer Maßnahmen zur schnelleren Erkennung von Leckagen auch im sogenannten instationären Betriebszustand sowie mit Verfahren für wiederkehrende Festigkeitsprüfungen der Rohrleitungen befaßt. Abschließend darf ich auch auf die Antwort des Herrn Staatssekretärs Dr. Rohde des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung auf die Frage des Herrn Abgeordneten Hugo Brandt in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 19. Dezember 1972, die auch den Schadensfall bei Ochtrup betrifft, hinweisen (Protokoll über die 5. Sitzung des 7. Deutschen Bundestages am 19. Dezember 1972, S. 80) . Die bisherigen Einschwemmungen von Ö1 in den Bodensee sind im wesentlichen auf kleinere Unglücksfälle oder auch unsachgemäßem Umgang beim Befördern, Umfüllen und Lagern von Ölen und Brennstoffen im Einzugsgebiet des Bodensees zurückzuführen. Auch als Folge des Betriebs der zahlreichen Motorboote gelangen Ole oder Ölreste in den See. Die Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee, der neben der Schweiz und Osterreich die für die Reinhaltung des Bodensees in der Bundesrepublik zuständigen Länder Baden-Württemberg und Bayern angehören, bemüht sich seit Jahren um wirkungsvolle Maßnahmen zur Verringerung und Verhinderung von Verschmutzungen des Sees. Sie hat für das Einzugsgebiet des Bodensees Richtlinien aufgestellt, denen zufolge die Lage- 476S Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 rung, die Verwendung und der sonstige Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten, zu denen insbesondere Treib- und Brennstoffe zählen, strengen Vorschriften unterworfen sind. Sie helfen, Schadensfälle zu vermeiden, und sollen verhindern, daß austretende wassergefährdende Flüssigkeiten in den See gelangen. Die Richtlinien schreiben außerdem an den Ausläufen von Kanalisationen Rückhalteeinrichtungen für Öle vor. Zur wirksamen Bekämpfung von Ölunfällen sind in allen Anliegerstaaten Ölwehrorganisationen eingerichtet worden, die Maßnahmen zur Beseitigung von an Land oder in den See ausgelaufenen Öles schnellstmöglich vorbereiten und ausführen können. Ob und inwieweit eine Beschränkung des Motorbootverkehrs aus Gründen der Sauberhaltung des Wassers notwendig ist, wird zur Zeit von den der Kommission angehörenden Staaten geprüft. Eventuelle Beschränkungen können nur im Einvernehmen mit den anderen Anliegerstaaten erfolgreich sein. Zur Frage der Einschränkung des Motorbootbetriebes kann auf die Antworten verwiesen werden, die den Herren Abgeordneten Rinderspacher und Gnädinger auf ihre Schriftlichen Fragen im April 1972 gegeben worden sind (BT-Drucksache VI/3313 und Protokoll der 181. Sitzung des Bundestages am 14. April 1972, S. 10569/70). Die am Bodensee liegenden Wasserwerke, die den Bedarf für die Trinkwasserversorgung aus dem See decken, sind sicherheitshalber mit Anlagen ausgerüstet worden, die es ermöglichen, im Seewasser enthaltene Ölspuren zuverlässig zu entfernen. Maßgebend für einen Rückgang der Öleinschwemmungen in den Bodensee wird neben der strengen Beachtung der technischen und administrativen Vorschriften ein verantwortungsbewußter und sorgfältiger Umgang mit Ölen und Treibstoffen im gesamten Einzugsgebiet des Bodensees sein. Die Grundlagen und näheren Umstände für die Feststellungen des Staatlichen Instituts für Seen-forschung und Seenbewirtschaftung in Langenargen sind hier nicht bekannt, eine Wertung ist deshalb nicht möglich. Ich habe das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt des Landes Baden-Württemberg um eine Stellungnahme gebeten und werde Sie darüber unterrichten. Anlage 39 Antwort des Bundesministers Genscher vom 30. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage B10): Ist die Bundesregierung bereit, den Beamten im Vorgriff auf eine gesetzliche Besoldungsregelung 1973 Abschlagszahlungen zu leisten, um sicherzustellen, daß der enorme Preisanstieg des Jahres 1972 schnellstmöglichst ausgeglichen wird? Die Bundesregierung ist wie in den vergangenen Jahren, so auch für 1973 bereit, im Zusammenhang mit der Beschlußfassung über die Vorlage eines Zweiten Bundesbesoldungserhöhungsgesetzes die Gewährung von Abschlagszahlungen im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung in Erwägung zu ziehen. Bevor die Entscheidung getroffen werden kann, ist jedoch noch eine Abstimmung mit den Ländern erforderlich, nachdem anläßlich der 1972 gewährten Abschlagszahlungen von maßgeblicher Seite aus dem Bereich der Länder ausdrücklich darauf hingewiesen worden ist, daß die Anordnung von Abschlagzahlungen für den Bereich des Bundes die Länder praktisch in Zugzwang bringe und im übrigen grundsätzliche Bedenken bestünden gegen die Auszahlung von Beträgen, auf die ein Rechtsanspruch noch nicht besteht. Anlage 40 Antwort des Bundesministers Genscher vom 30. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/77 Frage B il): Wie ist der Stand des Erlasses von Durch- und Ausführungsverordnungen zum Waffengesetz, damit die Behörden nach den Bestimmungen des Gesetzes arbeiten können? Ihre Frage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft wie folgt: Das Waffengesetz vom 19. September 1972 (BGBl. I S. 1797) sieht den Erlaß von Rechtsverordnungen und von allgemeinen Verwaltungsvorschriften vor. Die Rechtsverordnungen liegen im wesentlichen bereits vor (Erste Verordnung zum Waffengesetz vom 19. Dezember 1972 BGBl. I S. 2522; Zweite Verordnung zum Waffengesetz vom 20. Dezember 1972 — BGBl. I S. 2530). Lediglich die Dritte Verordnung zum Waffengesetz, die einige technische Fragen sowie die Kosten regelt, ist noch nicht verabschiedet; der Entwurf liegt zur Zeit dem Bundesrat vor (Bundesrats-Drucksache 10/73). Die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz sind im Entwurf ausgearbeitet, mit den Interessenverbänden erörtert und mit den Innen- und Wirtschaftsressorts der Länder abgestimmt. Sie werden zu einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift zusammengefaßt, Ende Januar 1973 dem Bundesrat zugeleitet und werden damit bereits wenige Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes erlassen sein. Damit aber schon bei Inkrafttreten des Waffengesetzes die Vollzugsbehörden mit detaillierten Weisungen ausgestattet sind, haben der Bundesminister des Innern und der Bundesminister für Wirtschaft die Entwürfe ihrer allgemeinen Verwaltungsvorschriften den Ländern im Einvernehmen mit diesen mit der Bitte übersandt, die unteren Verwaltungsbehörden anzuweisen, vorläufig danach zu verfahren. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 477* Anlage 41 Antwort des Bundesministers Genscher vom 30. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Christ (FDP) (Drucksache 7/77 Fragen B 12 und 13) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, im Hinblick auf das in Bayern vorn Staatsminister des Innern propagierte Rotationsprinzip bei Gastarbeitern — das von einigen Kreisverwaltungsbehörden bereits praktiziert wird — auf eine bundeseinheitliche Regelung hinzuwirken, die mit den Grundsätzen der Bundesregierung zur Integration ausländischer Arbeitnehmer (keine ausländerrechtlichen Maßnahmen zur zeitlichen Begrenzung des Aufenthalts) in Einklang steht? Hat die Bundesregierung Überlegungen angestellt, das Ausländergesetz vom 28. April 1965 in den II 2 und 8 so zu ändern, daß Gastarbeitern, die sich seit mindestens 5 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und in das wirtschaftliche und soziale Leben eingefugt haben, auf Antrag ein Aufenthaltsrecht verliehen werden muß, das nur in vom Gesetzgeber präzis zu umschreibenden Ausnahmefällen widerrufen werden kann? Die Bundesregierung hat in ihren Grundsätzen zur Eingliederung ausländischer Arbeitnehmer und ihrer Familien vom 20. April 1972 (Bundesarbeitsbl. Nr. 6/1972) festgestellt, daß eine steigende Zahl ausländischer Arbeitnehmer länger in der Bundesrepublik Deutschland bleiben wolle. Dies habe einen verstärkten Nachzug der Familien zur Folge. Die Bundesregierung hat weiterhin erklärt, daß hierauf rechtlich und tatsächlich Rücksicht zu nehmen sei. Dementsprechend hat die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 31. Januar 1972 (BT-Drucksache VI/3085) auf eine Kleine Anfrage zur Politik der Bundesregierung gegenüber den ausländischen Arbeitnehmern in der Bundesrepublik Deutschland zum Ausdruck gebracht, daß eine zeitliche Begrenzung des Aufenthalts ausländischer Arbeitnehmer mit ausländerrechtlichen Mitteln nicht in Betracht komme. Ich beabsichtige, bei der nächsten Konferenz der Innenminister der Länder am 2. Februar 1973 die Angelegenheit in diesem Sinne anzusprechen. Das Ausländergesetz trägt den Interessen der Ausländer, die über einen längeren Zeitraum oder auf Dauer in der Bundesrepublik Deutschland bleiben wollen und einen gefestigten aufenthaltsrechtlichen Status anstreben, mit der Möglichkeit der Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis oder einer Aufenthaltsberechtigung hinreichend Rechnung. Insbesondere bietet die Aufenthaltsberechtigung, die zeitlich unbefristet ist und eine Ausweisung des Ausländers nur noch beim Vorliegen besonders schwerwiegender Gründe zuläßt, bei einem längerfristigen oder ständigen Aufenthalt eine gesicherte Rechtsposition. Voraussetzung für ihre Erteilung ist, daß sich der Ausländer seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufgehalten und in das wirtschaftliche und soziale Leben eingefügt hat. Eine Änderung des Ausländergesetzes ist daher nicht erforderlich. Es ist jedoch beabsichtigt, in die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Ausführung des Ausländergesetzes Vorschriften für die schrittweise Festigung des aufenthaltsrechtlichen Status von ausländischen Arbeitnehmern und ihren Familien durch Erteilung von unbefristeten Aufenthaltserlaubnissen und Aufenthaltsberechtigungen aufzunehmen, um hinsichtlich ihrer aufenthaltsrechtlichen Behandlung eine einheitliche ausländerbehördliche Praxis sicherzustellen. Diese Verwaltungsvorschriften binden die Ausländerbehörden in gleicher Weise wie das Ausländergesetz. Anlage 42 Antwort des Bundesministers Genscher vom 30. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen B 14 und 15) : Teilt die Bundesregierung die Besorgnis weiter Bevölkerungskreise am deutschen Bodenseeufer über eine geplante Errichtung eines Kernkraftwerks und einer Raflinerie im Rheintal der Schweiz hinsichtlich einer möglichen Gefahrenquelle für den See und einer erheblichen Verschmutzungsgefahr der Luft in dem betroffenen Gebiet? Ist die Bundesregierung bereit, alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten anzuwenden, um solche Gefahren abzuwenden oder auf ein Mindestmaß zu reduzieren, bzw. welche Schritte hat sie bereits unternommen? 1. Die Bundesregierung verfolgt mit größter Aufmerksamkeit die schweizerischen Pläne zur Errichtung einer Raffinerie im Rheintal bei Sennwald, eines Kernkraftwerks bei Rüthi und weiterer grenznaher Kernkraftwerke bei Rheinklingen, Leibstadt und Kaiseraugst. Zu dem Problem der grenzüberschreitenden Luftverunreinigung ist zunächst allgemein folgendes zu bemerken: Am 26. März 1971 ist vom Ministerausschuß des Europarates die Entschließung (71) 5 über die Luftverunreinigung in Grenzgebieten angenommen worden. Die Entschließung ist von mir am 24. Juli 1971 im Bundesgesetzblatt Teil II, Nr. 35, Seite 975, veröffentlicht und den für den Immissionsschutz zuständigen obersten Landesbehörden bekanntgegeben worden. Nach dieser Entschließung wird den Regierungen der Mitgliedstaaten des Europarates empfohlen, für die Bewohner von Gebieten jenseits der Grenze den gleichen Schutz gegen Luftverunreinigung zu gewähren wie für die Bewohner des eigenen Landes. Die Entschließung sagt weiter, daß zu diesem Zweck insbesondere sicherzustellen ist, daß die zuständigen örtlichen Behörden — diesseits und jenseits der Grenze — einander rechtzeitig über jedes Vorhaben unterrichten, das zur Luftverunreinigung jenseits der Grenze führen kann. Damit ist den örtlichen Behörden beider Seiten die Möglichkeit gegeben, Gespräche aufzunehmen. Das Land Bayern hat bereits im Jahre 1966, als das Projekt bei Sennwald bekannt wurde, Kontakte mit schweizerischen Behörden aufgenommen. Da Sennwald 30 km von der deutschen Grenze entfernt liegt, sind Belästigungen der deutschen Bevölkerung nicht zu erwarten. Von den Kernkraftwerken geht keine Luftverschmutzung aus. Hinsichtlich der radioaktiven Abgaben und der Auswirkungen der Kühlverfahren auf die Umwelt stellen die schweizerischen Behörden vergleichbar strenge Anforderungen wie die 478* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 Genehmigungsbehörde in der Bundesrepublik Deutschland bei deutschen Kernkraftwerken. Die Bundesregierung und das Land Baden-Württemberg führten bereits im Dezember 1972 Gespräche mit den schweizerischen Behörden mit dem Ziel, sich gegenseitig über grenznahe Kernkraftwerksprojekte zu informieren und sich in Fragen, die zu einer möglichen Beeinträchtigung des Nachbarlandes führen könnten, abzustimmen. Die Gespräche werden fortgesetzt. Es ist dadurch sichergestellt, daß die Interessen der deutschen Bevölkerung im grenznahen Raum gewahrt werden. Für die Reinhaltung des Bodensees und die Abwehr weiterer Verunreinigungen haben Baden-Württemberg, Bayern, Österreich und die Schweizerische Eidgenossenschaft die Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee gebildet. Die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, die in ihrem Gebiet geltenden Gewässerschutzvorschriften für den Bodensee und seine Zuflüsse mit Nachdruck zu vollziehen. Die genannte Kommission hat für die Reinigung und das Ableiten von Abwasser im Einzugsgebiet des Bodensees sehr strenge begrenzende Vorschriften aufgestellt, u. a. auch für Raffinerien und Kernkraftwerke. Es besteht bisher kein Anlaß, daran zu zweifeln, daß die zuständigen schweizerischen Behörden die Einhaltung aller den Umweltschutz sicherstellenden Vorschriften sorgfältig überwachen werden. 2. Von den schweizerischen Behörden werden im Verlaufe der Planung eines Projekts die Auswirkungen auf die Umwelt durch den späteren Betrieb sehr eingehend untersucht. Hierbei werden vergleichbare Maßstäbe angelegt wie in der Bundesrepublik. Sollte wider Erwarten bei der weiteren Planung erkennbar werden, daß die Interessen der Bevölkerung auf deutscher Seite beeinträchtigt werden, wird die Bundesregierung geeignete Schritte unternehmen. Anlage 43 Antwort des Bundesministers Genscher vom 30. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (SPD) (Drucksache 7/77 Fragen B 16 und 17) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Absicht der Länderinnenminister, die für den Ausbau der Weltmeistersdiafts-Stadien 1974 vorgesehenen Mittel aus der Fortführung der Lotterie „Glücksspirale" 1973/74 nicht entsprechend den in den betreffenden Städten jeweils gegebenen örtlichen und finanziellen Verhältnissen, sondern nach einem pauschalen Modus zu verteilen? Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, daß die Mittel aus der Lotterie „Glücksspirale" in gleicher Weise wie die vom Deutschen Bundestag bereitgestellten 50 Millionen DM bewilligt werden? Die Ständige Konferenz der Innenminister der Länder hat auf ihrer Sitzung am 16. Dezember 1971 beschlossen, die Glücksspirale in den Jahren 1973 und 1974 fortzusetzen und die Mittel zu gleichen Teilen auf die Stadien zu verteilen, die aus Anlaß der Fußballweltmeisterschaft 1974 aus- bzw. neu gebaut werden. In der Sitzung der Innenministerkonferenz vom 15. Dezember 1972 habe ich vorgeschlagen, den Reinertrag der Glücksspirale, soweit er für den Neubzw. Ausbau der Fußballstadien zur Verfügung steht, nach dem tatsächlichen Finanzbedarf der Austragungsstädte zu verteilen. Hierbei bin ich davon ausgegangen, daß nach dem geschätzten Einspielergebnis der Glücksspirale einige Städte — auch bei Berücksichtigung von Kostensteigerungen — voraussichtlich mehr als benötigt erhalten und andererseits die überschießenden Mittel den Städten fehlen würden, die hohe Defizite aufweisen. Mein Vorschlag sollte zugleich den Anregungen des vormaligen 1. Sonderausschusses für Sport und Olympische Spiele anläßlich des Besuchs der Stadien Düsseldorf und Gelsenkirchen am 15. Juni 1972 Rechnung tragen. Danach sollte bei der Neufestsetzung des Verteilungsmodus entscheidend auf den jeweiligen Finanzbedarf der Städte in Anlehnung an den Beschluß des Deutschen Bundestages über die Verteilung der bereitzustellenden 50 Millionen DM abgestellt werden. Die Innenministerkonferenz hat sich gegen meinen Vorschlag ausgesprochen und an der ursprünglichen Verteilungsregelung festgehalten. Anlage 44 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 31. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmude (SPD) (Drucksache 7/77 Fragen B 18 und 19) : Sieht die Bundesregierung einen Grund für die unterschiedliche Kostenbelastung von Untersuchungshäftlingen einerseits, die nach § 92 Nr. 11 des Gerichtskostengesetzes in Verbindung mit § 10 der Verordnung über Kosten im Bereich der Justizverwaltung bei Verrichtung einer Arbeit nicht mit Unterbringungskosten belastet werden, und den vorläufig Untergebrachten (§ 126 a StPO) andererseits, von denen auch bei Verrichtung einer Arbeit die — zumeist hohen — Unterbringungskosten nach § 92 Nr. 12 des Gerichtskostengesetzes erhoben werden? Ist die Bundesregierung bereit, eine Änderung des § 10 der Verordnung über Kosten im Bereich der Justizverwaltung mit dem Ziel einzuleiten, die Nichterhebung der Unterbringungskosten auch für einstweilig Untergebrachte vorzusehen? Die Regelung des § 92 Nr. 11, 12 GKG beruht auf der Erwägung, daß einstweilig Untergebrachte anders als Untersuchungshäftlinge in der Regel keine wirtschaftlich nützliche Arbeit leisten könnten. Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß diese Regelung für die nach § 126 a StPO vorläufig untergebrachten Personen zu unbilligen Ergebnissen führen kann. Die Bundesregierung wird an die Länder herantreten mit dem Ziel, mögliche Unbilligkeiten, die sich aus einer unterschiedlichen Behandlung ergeben, zu beseitigen. Anlage 45 Antwort des Bundesministers Dr. Friderichs vom 26. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/77 Frage B 24) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 479* Welche Konsequenzen leitet die Bundesregierung aus der Feststellung des Bundesbeauftragten für den Steinkohlenbergbau ab, der in seiner „Energie-Vorschau" zu dem Ergebnis kommt, daß der Anteil der Steinkohle im primären Energieverbrauch im Inland von 23,5 o: im Jahre 1972 auf 15,3 % im Jahre 1976 zurückgehen wird, und welche vorbeugenden Maßnahmen will die Bundesregierung, insbesondere für die dadurch in naher Zukunft betroffenen Menschen in den Steinkohlengebieten an Saar und Ruhr, einleiten? Die Absatzprognose des Bundesbeauftragten für den Steinkohlenbergbau ist ein wichtiges Orientierungsinstrument für den Steinkohlenbergbau und die gesamte Energiewirtschaft. Sie zeigt, daß die Absatzaussichten unserer Steinkohle weiterhin rückläufig sind. Für die Energiepolitik der Bundesregierung ergibt sich hieraus die Notwendigkeit, durch kohlepolitische Maßnahmen notwendige Anpassungen in einem sozial und volkswirtschaftlich erträglichen Rahmen zu halten und diesen Strukturprozeß sinnvoll zu steuern. Die Bundesregierung hält daran fest, daß der deutsche Steinkohlenbergbau auch in absehbarer Zukunft einen wichtigen Beitrag für die Energieversorgung unserer Volkswirtschaft leisten soll. Das in diesem Jahr auszuarbeitende Energieprogramm wird diesen Gesichtspunkt entsprechend berücksichtigen. Um Härten der von Anpassungsmaßnahmen betroffenen Menschen in möglichst engen Grenzen zu halten, haben Bund und Länder bereits in den letzten Jahren ein Bündel gezielter sozialer Hilfen entwikkelt. Dazu gehört der Gesamtsozialplan, in dem die Anpassungshilfen nach dem Montanunionvertrag, das Abfindungsgeld nach dem Kohlegesetz u. a. zusammengefaßt sind. Dieses umfassende Netz sozialer Hilfen wurde ab 1. Januar 1972 durch eine Anpassungsgeldregelung ergänzt. Anlage 46 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 31. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage B 25) : Wie hoch schätzt die Bundesregierung denjenigen Betrag ein, den die DDR im Jahre 1972 kraft Zugehörigkeit zum Wirtschaftsraum der EWG gutgemacht hat? Ihre Frage zu den Vorteilen der DDR aus dem innerdeutschen Handel beantworte ich namens der Bundesregierung wie folgt: Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit bereits wiederholt erklärt, daß die von mehreren privaten Seiten vorgenommenen Schätzungen über die mutmaßlichen Vorteile der DDR im innerdeutschen Handel hypothetischen Charakter haben. (Pressemitteilung vom 1. Juli 1970 und Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten Meister Bericht über 108. Sitzung des Deutschen Bundestages am 12. 3. 1971, Seite 6305 f —.) Die Schätzenden haben das auch nicht verschwiegen, sondern auf die analytischen Schwierigkeiten eines solchen Unterfangens ausdrücklich hingewiesen. Es ist der Bundesregierung nicht möglich, die Aufteilung spezifischer Vorteile der DDR im innerdeutschen Handel, insbesondere die Nichterhebung von Zöllen und Abschöpfungen, auf die Lieferanten in der DDR und die Bezieher in der Bundesrepublik Deutschland zu ermitteln. Hier wird das Ergebnis je nach Kalkulation der Vertragspartner und Gestaltung des Vertrags von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Auch für den Swing, der 1973 bis zur Höhe von 620 Mio. VE (= DM) gewährt wird, ist eine genaue Berechnung des Vorteils nicht möglich. Diesen zinslosen Überziehungskredit gewähren sich im Prinzip die Deutsche Bundesbank und die Staatsbank der DDR zur Erleichterung des bilateralen Verrechnungsverkehrs gegenseitig, wobei er jedoch seit langem nur von der DDR in Anspruch genommen wird. Da das System des innerdeutschen Handels international einmalig ist, gibt es für einen solchen Kredit keinen vergleichbaren Marktzins, der zur Berechnung des Vorteils herangezogen werden könnte. Anlage 47 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner vom 30. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Slotta (SPD) (Drucksache 7/77 Frage B 26) : Teilt die Bundesregierung die von der Bundesbank in ihrer Studie „Abbau von Subventionen und Steuervergünstigungen" enthaltenen Zweifel an der Berechtigung der Einbeziehung des Saarlandes in die kritisierte regionale Forderung von 312 Schwerpunkten, wobei die Kritik am Saarland damit begründet wird, daß es sich hier um ein kochindustrialisiertes Gebiet handele, oder ist die Bundesregierung mit mir der Meinung, daß für das Saarland auf Grund seiner Geschichte, seiner Lage, seiner wirtschaftlichen Struktur u. a. eine noch zu verstärkende regionale Förderung notwendig ist? Etwaige Zweifel der Bundesbank an der Berechtigung der Einbeziehung des Saarlandes und von Teilen des nördlichen Ruhrgebietes in die regionale Wirtschaftsförderung würden von der Bundesregierung nicht geteilt. Das Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" sieht in § 1 Abs. 2 ausdrücklich die Förderung solcher Gebiete vor, „in denen Wirtschaftszweige vorherrschen, die vom Strukturwandel in einer Weise betroffen oder bedroht sind, daß negative Rückwirkungen auf das Gebiet in erheblichem Umfang eingetreten oder absehbar sind". Auch das Saarland fällt unter diese Kategorie; es ist als Steinkohlenbergbaugebiet in besonderem Maße von dem noch nicht abgeschlossenen Strukturwandel betroffen. Die Bundesbank kritisiert in diesem Zusammenhang auch, daß zu viele Schwerpunkte gefördert würden und die Fläche der Fördergebiete zu groß sei. Dabei muß jedoch beachtet werden, daß die Fläche bei der Schwerpunktförderung weitgehend Gebietskulisse ist. Die bestehenden 312 Schwerpunkte sind das Konzentrat aus rd. 10 000 Gemeinden, die in den Fördergebieten liegen. Ihre Auswahl bedeutet eine weitgehende Reduzierung der Förderpolitik auf nur 3 °/o der Gemeinden. Dabei darf es jedoch nicht Ziel der regionalen Strukturpolitik sein, eine bestimmte Anzahl Schwerpunkte zu konservieren und Fördergebiete auf alle Zeit beizubehalten. Vielmehr wird im marktwirtschaftlichen Prozeß 480* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 durch unternehmerische Investitionsentscheidungen über die Annahme oder Ablehnung eines Schwerpunktstandortes befunden; eine Erfolgskontrolle zur Ermittlung erfolgreicher und ungeeigneter Schwerpunktorte zieht daraus die Konsequenzen. So konnten auch im Saarland bereits erfolgreiche Schwerpunktorte aus der Förderung entlassen werden. Die bisherigen Maßnahmen der regionalen Wirtschaftspolitik haben zudem die negativen Folgen des Strukturwandels bereits weitgehend abwenden oder mildern können. Diese intensiven Bemühungen müssen fortgesetzt werden. Anlage 48 Antwort des Parl. Staatssekretärs Logemann vom 29. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Immer (SPD) (Drucksache 7/'77 Frage B 27) : Ist das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bereit, zur Wahrnehmung der ihm aufgetragenen Aufgabe der Aufklärung und Beratung (Ernährungs-Hauswirtschaft) für die gesamte Bevölkerung mit den Fachministerien der Länder darüber Vereinbarungen zu treffen, daß der sachlich und personell gut ausgestattete „Ländlich-hauswirtschaftliche Beratungsdienst", der bisher nur der landwirtschaftlichen Bevölkerung zugute kommt, mit dieser Gesamtaufgabe betraut wird? Seit dem Inkrafttreten des Gemeinschaftsaufgabengesetzes liegt die ländlich-hauswirtschaftliche Beratung, die integrierter Bestandteil der landwirtschaftlichen Beratung ist, in der alleinigen Zuständigkeit der Länder. Infolge des Strukturwandels in der Landwirtschaft sind die Beratungsprobleme im Vergleich zu früher vielschichtiger geworden, die fachlichen Anforderungen an die Beratung sowie die zeitlichen Aufwendungen, insbesondere durch die sozioökonomische Information und Beratung, sowie die fachbezogene Erwachsenenbildung sind erheblich angestiegen. Hinzu kommt, daß durch die Verabschiedung der Richtlinie „über die sozio-ökonomische Information und die berufliche Qualifikation der in der Landwirtschaft tätigen Personen (72/161/EWG)" die Beratungsdienste der Länder zur verstärkten Wahrnehmung der sich daraus ergebenden Aufgaben verpflichtet sind. Eine darüber hinaus erweiterte Aufgabenstellung auf dem Gebiet der Ernährungsberatung könnte m. E. von der ländlich-hauswirtschaftlichen Beratung nur dann wahrgenommen werden, wenn die Länder diese zusätzliche Aufgabe anerkennen und finanzielle Mittel für die Personalaufstockung zur Verfügung gestellt werden. Die Organisation der ländlich-hauswirtschaftlichen Beratung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich, so daß es schwierig sein wird, eine einheitliche Auffassung für das gesamte Bundesgebiet zu erreichen. Ich bin jedoch mit Ihnen der Auffassung, daß es dringend notwendig ist, auch die nichtlandwirtschaftliche Bevölkerung im ländlichen Raum — mehr als bisher — auf dem Gebiet der Ernährung zu beraten. Deshalb wird zur Zeit in meinem Hause eine entsprechende Empfehlung vorbereitet, in der vorgeschlagen wird, einige ländlich-hauswirtschaftliche Beraterinnen mit der Information und Beratung für den Gesamtbereich der Ernährung zu betrauen, um eine Überlastung aller ländlich-hauswirtschaftlichen Beraterinnen durch diese zusätzliche Aufgabe zu vermeiden. Die bereits bestehenden guten Kontakte zwischen der ländlich-hauswirtschaftlichen Beratung und der Verbraucherberatung, vor allem im Ernährungsbereich, sollten m. E. weiter verbessert werden. Anlage 49 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 29. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) Drucksache 7/77 Fragen B 28 und 29) : Nach welchen Grundsätzen werden ausländische Gastarbeiter nach Deutschland vermittelt? Entspricht es diesen Grundsätzen, wenn vom Arbeitsamt Lüneburg die Vermittlung eines türkischen Arbeiters, den ein deutscher Arbeitgeber (Gärtnereibetrieb) persönlich gut kennt, der deutsch spricht und der für das vorgesehene Beschäftigungsverhältnis besonders geeignet ist, deshalb abgelehnt wird, weil dieser türkische Arbeitnehmer früher sein Arbeitsverhältnis in der Bundesrepublik Deutschland abgebrochen hat, nachdem der deutsche Arbeitgeber die Vertragsbedingungen nicht einhielt? Ausländische Arbeitnehmer aus Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften können nur nach den Bestimmungen des Arbeitsförderungsgesetzes und den zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen Heimatstaat getroffenen Anwerbevereinbarungen vermittelt werden. Ein Textexemplar der deutsch-türkischen Vereinbarungen vom 30. Oktober 1961 sowie des von der Bundesanstalt für Arbeit im Einvernehmen mit der Türkischen Anstalt für Arbeits- und Arbeitervermittlung herausgegebenen Merkblatts werde ich Ihnen zugehen lassen. Zu dem von Ihnen angesprochenen Fall hat mir der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit folgendes mitgeteilt: Im Jahre 1971 wurde ein türkischer Arbeitnehmer zu einem Schiffseigner der Binnenschiffahrt in Finkenwerder vermittelt. Nach sieben Monaten hat er vor Vertragsablauf aus unbekannten Gründen sein Arbeitsverhältnis aufgegeben. Im Mai 1972 wurde er von einem Gärtnereibetrieb in Jesteburg eingestellt. Da der zuständige Landkreis Harburg eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung ablehnte, verließ er das Bundesgebiet, ohne daß es zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis kam. Im Jahre 1972 wollte ihn der Gärtnereibetrieb namentlich anfordern. Da es sich aber nicht um einen Rückruf im Sinne der deutsch-türkischen Anwerbevereinbarungen handelte und auch die dort genannten verwandtschaftlichen Voraussetzungen für eine namentliche Anforderung nicht erfüllt waren, konnte dem Wunsch nicht entsprochen werden. Bei Kenntnis der näheren Umstände des Falles bin ich gern bereit, mit Ihnen persönlich die Ange- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 481* legenheit näher zu erörtern. Ich darf jedoch in diesem Zusammenhang auf folgendes hinweisen: Der Personenkreis, der im Rahmen der deutsch-türkischen Anwerbevereinbarungen namentlich angefordert werden kann, ist auf türkischen Wunsch hin eng begrenzt. Das hat seinen Grund darin, daß die Zahl der türkischen Bewerber um eine Beschäftigung in der Bundesrepublik so groß ist, daß viele lange Zeit auf ihre Vermittlung warten müssen. Je größer die Zahl der namentlich angeforderten türkischen Arbeitnehmer ist, desto mehr wirkt sich das auf die anderen Bewerber aus. Dies hat in der Praxis bereits zu erheblichen Unzuträglichkeiten geführt. Anlage 50 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 29. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen B 30 und 31) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei den Kriegsgeschädigten und Kriegerwitwen, die selbständige Landwirte sind, durch das Gesetz für eine Krankenversicherung der Landwirte gegenfiber bisher eine erhebliche Belastung und damit unzumutbare Härten entstanden sind? Ist die Bundesregierung bereit, eine Erleichterung dadurch herbeizuführen, daß, wie bei den Rentnern, über das Bundesversorgungsgesetz ein entsprechender finanzieller Ausgleich gewährt wird? Hinsichtlich Ihrer ersten Frage darf ich mir erlauben, auf die Antwort hinzuweisen, die ich in der Fragestunde vom 1. 2. 73 zu den vom Kollegen Dr. Kempfler eingereichten Fragen gegeben habe. Zur zweiten Frage darf ich folgendes anmerken: In der zuständigen Fachabteilung unseres Hauses wird die Frage geprüft, ob auch die Beitragsbelastung der Landwirte bei der Neugestaltung des § 9 der Verordnung zu § 33 des Bundesversorgungsgesetzes im Rahmen der Einkommensermittlung pauschal berücksichtigt werden kann. Die Prüfung ist deswegen nicht einfach, weil zugleich auch die Frage zu behandeln ist, ob nicht mit Rücksicht auf den Gleichbehandlungsgrundsatz allen in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversicherten Schwerbeschädigten ein entsprechender Ausgleich gewährt werden muß. Anlage 51 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde vom 29. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen B 32 und 33) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich im Rahmen der am 1, Januar 1973 vollzogenen Gebietsreform in Baden-Württemberg auf Grund des Fortbestehens alter landesrechtlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung, wie des badischen Gesetzes Tiber die Sozialversicherung bei Arbeitsunterbrechung ohne Entgeltfortzahlung vom 7. März 1949, eine noch weitergehende Rechtszersplitterung ergibt? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es unzweckmäßig wäre, die Rechtseinheit auf diesem Gebiet erst mit einem grundlegenden Reformgesetz in der Krankenversicherung herstellen zu wollen, und ist sie dementsprechend zu einer Klärung vorab bereit, etwa in Form eines „Sozialgesetzbereinigungsgesetzes" ? In meiner Antwort vom 29. April 1970 auf die Kleine Anfrage, die unterschiedliche Rechtsvorschriften im Sozialversicherungsrecht in einzelnen Bundesländern betraf (Drucksache VI/713), hatte ich bereits darauf hingewiesen, daß das Badische Gesetz über die Sozialversicherung bei Arbeitsunterbrechung ohne Entgeltfortzahlung vom 7. März 1949 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 69) zu dem Kreis dieser Rechtsvorschriften gehöre. Die Aufhebung dieses Gesetzes würde jedoch die Rechtseinheit auf diesem Teilgebiet noch nicht herstellen. Um diese herbeizuführen, ist es notwendig, eine für das ganze Bundesgebiet geltende Neuregelung vorzunehmen. Es ist beabsichtigt, die Regelung im Rahmen der Weiterentwicklung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung herbeizuführen. Dazu sind die Vorarbeiten eingeleitet worden. Anlage 52 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan vom 31. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Tönjes (SPD) (Drucksache 7/77 Frage B 34) : Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Geräte wie z. B. Motorboote, Tauchgeräte, Funkeinrichtungen, Kombiwagen usw. aus Beständen der Bundeswehr zu überlassene? Ihre Frage nach den Möglichkeiten der Bundesregierung, der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft Geräte, wie z. B. Motorboote, Tauchgeräte, Funkeinrichtungen, Kombiwagen usw., aus Beständen der Bundeswehr zu überlassen, beantworte ich wie folgt. Die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) ist eine dem Allgemeinwohl dienende Organisation. Sie ist als solche von der Bundesregierung anerkannt. Daher ist nach den Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung in Verbindung mit den hierzu ergangenen Vorläufigen Verwaltungsbestimmungen die unentgeltliche Abgabe von ausgesondertem Bundeswehrmaterial an die DLRG wegen des besonderen Bundesinteresse an ihren Aufgaben grundsätzlich zugelassen. Voraussetzung für die Abgabe sind einmal Einzelanträge der Landesverbände der DLRG an das Bundesministerium der Verteidigung, in denen die Art und der vorgesehene Verwendungszweck des gewünschten Materials bezeichnet werden, zum anderen das Vorhandensein entsprechenden Materials, das zur Verwertung ansteht. Anlage 53 Antwort des Bundesministers Frau Dr. Focke vom 22. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten 482* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache 7i77 Fragen B 35 und 36) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß in der Bundesrepublik Deutschland Hustensäfte mit dem Farbstoff Echtrot E, wie Prof. Unterhalt und Dr. Kreutzig von der Universität Marburg ermittelt haben, verkauft werden, und ist ihr bekannt, daß die Weltgesundheitsorganisation diesen Farbstoff in die Klasse IV E der potentiell gefährlichen Substanzen, die in Lebensmitteln nicht verwendet werden sollen, eingestuft hat, weil möglicherweise Nebenniere und Harnblase angegriffen werden? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, bzw. welche Maßnahmen wird sie unverzüglich ergreifen, um zu verhindern, daß solche, insbesondere für Kinder möglicherweise gefährliche Hustensäfte in der Bundesrepublik Deutschland verkauft werden? Der Bundesregierung ist bekannt, daß Hustensäfte mit dem Farbstoff Echtrot E im Verkehr sind. Dieser Farbstoff wurde jedoch von der WHO nicht in die Klasse IV E — Farbstoffe, die schädlich sind — eingestuft, sondern entsprechend dem 8. Bericht des Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives, WHO Technical Report Series No. 309/1965 in die chemische Klassifizierung I und die toxikologische Klassifizierung CII. Er ist dort unter der englischen Bezeichnung Fast Red E aufgeführt. Die toxikologische Einstufung in die Klasse CH bedeutet, daß keine Information über Langzeituntersuchungen dem Expertenkomitee vorlagen. Auch der Bundesregierung sind bisher von den mit der Beobachtung von Nebenwirkungen befragten Stellen keine Hinweise eingegangen, daß dieser Farbstoff möglicherweise Nebenniere oder Harnblase angreifen soll. Die Hersteller der bisher mit dem Farbstoff Echtrot E gefärbten Hustensäfte haben im November 1972 bzw. Anfang Januar 1973 dem Bundesgesundheitsamt mitgeteilt, daß dieser Farbstoff nicht mehr verwendet wird. Das Bundesgesundheitsamt ist angewiesen, bei der Registrierung von Arzneimittelspezialitäten verstärkt darauf zu achten, daß nur Farbstoffe verwendet werden, die in der Farbstoff-Verordnung vom 19. Dezember 1959 (zuletzt geändert am 28. 3. 1972) zugelassen sind. Anlage 54 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 30. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Tönjes (SPD) (Drucksache 7/77 Frage B 37) : Ist die Bundesregierung bereit, im Jahr 1973 die Arbeit der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft durch Zuschüsse aus Haushaltsmitteln zu fördern? Die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft hat sich im Sommer 1972 wiederholt an die Bundesregierung mit der Bitte um finanzielle Förderung ihrer Organisation aus dem Bundeshaushalt gewandt. Zum damaligen Zeitpunkt standen Mittel aus dem Haushalt 1972 nicht zur Verfügung. Die Bundesregierung hat nach eingehender Prüfung der Möglichkeiten einer finanziellen Förderung dem Präsidenten der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft am B. November 1972 schriftlich mitgeteilt, daß sie versuchen wird, der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft im Haushalt 1973 denselben Zuwendungsbetrag bereitzustellen wie den anderen humanitären Hilfsorganisationen. Ein entsprechen- der Betrag wurde inzwischen in den Voranschlag für den Entwurf des Haushaltsplans 1973 aufgenommen. Bei Verabschiedung des Haushalts 1973 wird das Hohe Haus selbst über die Förderung zu entscheiden haben. Anlage 55 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 31. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Burger (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen B 38 und 39) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Befürchtungen von Krankenhäusern mit Belegärzten, die in der im Entwurf zur Bundespflegesatzverordnung vorgesehenen Bestimmung eine Benachteiligung sehen, weil für die Bildung von Krankenhausgruppen die Zahl der Fachabteilungen nur dann maßgebend sein soll, wenn sie von einem hauptberuflich angestellten Facharzt geleitet werden? Hat die Bundesregierung übersehen, daß es auf dem flachen Lande unmöglich ist, eine ausreichende und zweckmäßige Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung ohne Belegärzte zu leisten? Zu Frage B 38: Nach § 11 des von der Bundesregierung verabschiedeten Entwurfs einer Bundespflegesatzverordnung ist keine starre Gruppenbildung nach der Zahl der hauptberuflich angestellten Fachärzte vorgesehen. Vielmehr können nach § 11 Abs. 2 Satz 3 von der zuständigen Landesbehörde Abweichungen „berücksichtigt werden, wenn eine gleiche Leistungsfähigkeit auf andere Weise sichergestellt ist". Bei der Anerkennung der Fachabteilungen ist die Krankenhausbedarfsplanung zu berücksichtigen. Die zuständige oberste Landesbehörde kann darüber hinaus nach § 14 im Einzelfall Ausnahmen von den §§ 11 bis 13 zulassen, soweit dies erforderlich ist, um unnötige Härten zu vermeiden. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß auf diese Weise den berechtigten Anliegen von Krankenhäusern mit Belegärzten ausreichend Rechnung getragen werden kann. Zu Frage B 39: Die Bundesregierung sieht es als ihre vorrangige Aufgabe an, gemeinsam mit den für die Krankenhausplanung zuständigen Ländern eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen gerade auch auf dem Land zu gewährleisten. Soweit dazu Belegärzte an Krankenhäusern erforderlich sind, kann dieser Umstand bei der Eingruppierung von den Landesbehörden berücksichtigt werden (vgl. § 11 Abs. 2 Satz 3, § 14 Bundespflegesatzverordnung). Anlage 56 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 30. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Köhler (Duisburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen B 40 und 41) : Trifft die Information zu, die in „Analysen", herausgegeben von der Bundesanstalt für Arbeit Dezember 1972 — Seite 12 —, veröffentlicht ist, daß die Durchführung der Approbationsordnung für Ärzte an der verzögerten Zusammenstellung der Prüfungsfragen zu scheitern droht, was wiederum eine Folge fehlender Geldmittel sein soll? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 483* Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um sicherzustellen, daß Studenten, die in der nächsten Zeit erstmals mit dem neuen schriftlichen System der medizinischen Prüfungen konfrontiert werden, eine Folge der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Reform der ärztlichen Ausbildung, so rechtzeitig mit dem System der zu erwartenden Befragung vertraut werden, daß sie sich darauf angemessen vorbereiten können? Die Approbationsordnung für Ärzte vom 28. Oktober 1970 (Bundesgesetzbl. I S. 1458) sieht vor, daß die ersten schriftlichen Prüfungen nach dem multiple-choice-Verfahren nach dem Sommersemester 1974 durchzuführen sind. Die Aufstellung der Prüfungsfragen ist Aufgabe des Instituts für medizinische Prüfungsfragen in Mainz, das aufgrund des Länderabkommens vom 14. Oktober 1970 errichtet worden ist. Mit der Erstellung der Prüfungsfragen wird das Institut in Kürze beginnen können, nachdem inzwischen wissenschaftliches Personal gewonnen werden konnte. Alle Beteiligten sind nachdrücklich bemüht, den für die schriftlichen Prüfungen vorgesehenen Zeitpunkt einzuhalten. Das neue schriftliche Verfahren der medizinischen Prüfungen — des sog. multiple-choice-System — kann als bekannt vorausgesetzt werden. In vielen Hochschulen wird es schon jetzt als Leistungstestmethode während oder am Ende der Semester verwendet. Für eine Reihe von medizinischen Fächern sind auch bereits Prüfungsfragen publiziert worden und im Buchhandel erhältlich. Der Prüfungsstoff ist in der Approbationsordnung aufgeführt. Es ist zu erwarten, daß das Prüfungsfragen-Institut bald die ergänzenden Lernzielkataloge veröffentlicht, an denen sich die Prüfungsfragen inhaltlich zu orientieren haben. Anlage 57 Antwort des Parl. Staatssekretärs Westphal vom 30. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen B 42 und 43) : Ist die Bundesregierung bereit, den Ländern die Empfehlung zu geben, daß in den Kindergärten künftig einige Plätze für solche Notfälle bereitgehalten werden, daß Mütter in das Krankenhaus müssen und die Kinder zu Hause nicht genügend versorgt werden können? Tst die Bundesregierung bereit, den Ländern zu empfehlen, in ihren Zuschußhewilligungen eine solche Auflage zu machen? Die Frage der Unterbringung von ungenügend versorgten Kindern bei krankheitsbedingter Abwesenheit der Mütter ist in der Vergangenheit mehrfach erörtert worden. Hierbei hatte sich die zeitlich begrenzte Unterbringung in Kindergärten aus verschiedenen Gründen als nicht geeignet erwiesen, vor allem nicht, weil der Kindergarten nicht die Aufgabe hat, Kinder zur Entlastung der Eltern lediglich in Verwahrung zu nehmen, sondern eine Einrichtung familienergänzender Bildung und Erziehung ist, die Kindern bessere Entwicklungsmöglichkeiten gibt und umweltbedingte Benachteiligungen frühzeitig ausgleicht. Eine Lösung des Problems sieht die Bundesregierung in dem Vorschlag, im Rahmen der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe zu geben, wenn dem Versicherten oder dessen Ehegatten wegen Aufenthalts in einem Krankenhaus oder in einem Entbindungsheim oder wegen eines Kuraufenthalts die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Zu den Einzelheiten einer solchen Regelung darf ich Sie auf den in der 6. Legislaturperiode von den Fraktionen der SPD/FDP eingebrachten Gesetzentwurf (BT-Drucksache VI/3588) hinweisen, der allerdings wegen vorzeitiger Auflösung des Deutschen Bundestages nicht mehr behandelt worden ist. Eine weitere Möglichkeit, in familiären Notlagen zu helfen, ist die Einrichtung sog. Sozialstationen, die ein umfassendes Angebot offener Hilfen, insbesondere von Kranken-, Alten-, Haus- und Familienhilfe bereithalten. Diese nach modernen Gesichtspunkten organisierten Einrichtungen werden von den Ländern finanziell gefördert und in Modellvorhaben erprobt. Anlage 58 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 31. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen B 44 und 45) : Welche Verkehrsinvestitionen (Bundesstraßen, Bundesautobahnen, Deutsche Bundesbahn usw.) wird die Bundesregierung in den kommenden Jahren, insbesondere während der 7. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages, in den Landkreisen Dillenburg und Wetzlar vornehmen, und welche Mittel sind dafür vorgesehen? Welche konkreten Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung ans der Tatsache zu ziehen, daß Staatssekretär Wittrock nach einer Ortsbesich:igung die katastrophalen Verkehrsverhältnisse am Streckenposten 110 an der B 253 im Ortsbereich Dillenburg am 3. November 1972 öffentlich anerkannte und erklärte, es müßten Maßnahmen getroffen werden, um den Engpaß schnellstens zu beseitigen? Zu Frage B 44: Für die kommenden Jahre sind an den Bundesfernstraßen folgende größere Bauinvestitionen als weiterführende bzw. als neu zu beginnende Maßnahmen vorgesehen: im Dillkreis B 253, Verlegung nordwestlich Dillenburg B 253, Ausbau zwischen Dillenburg und Wissenbach B 227, Ausbau in der Ortsdurchfahrt Dillenburg, Verlegung Herborn, Ausbau in der Ortsdurchfahrt Sinn. Unter der Voraussetzung, daß die notwendigen Mittel für den Straßenbau in den kommenden Jahren zur Verfügung stehen, sollen bis 1976 etwa 31 Millionen DM bereitgestellt werden. im Kreis Wetzlar B 277, Ausbau in der Ortsdurchfahrt Wetzlar B 277, Ausbau zwischen Anschlußstelle A 74 und Neustädter Anschluß B 429, Ausbau zwischen Leun und Oberbiel. Ebenfalls unter der Voraussetzung, daß die notwendigen Mittel für den Straßenbau in den kommenden Jahren zur Verfügung stehen, sollen bis 1976 etwa 25 Millionen DM bereitgestellt werden. 484* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 Für Restarbeiten an der Bundesautobahn Dortmund-Gießen sind in den Kreisen Dillenburg und Wetzlar bis 1976 etwa 20 Millionen DM vorgesehen. Zur Unterhaltung und Erhaltung ihrer baulichen Anlagen wird die Deutsche Bundesbahn in den Landkreisen Dillenburg und Wetzlar in den kommenden Jahren jährlich etwa 2,5 bis 3,0 Millionen DM aufwenden müssen. In den Jahren 1973 bis 1976 wird die Deutsche Bundesbahn an der Beseitigung mehrerer Bahnübergänge durch Kreuzungsbauwerke, z. B. im Zuge der B 255 in Burg, der L 3283 in Burgsolms, von zwei Gemeindestraßen in der Ortslage von Aßlar, mit etwa 5,0 Millionen DM beteiligt sein. Dieser Betrag kann sich durch weitere Kreuzungsmaßnahmen, an denen sich die Deutsche Bundesbahn nach Eisenbahnkreuzungsgesetz beteiligen muß, noch erhöhen. Für Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit an Bahnübergängen, wie Einbau von Blinklichtanlagen usw., wird im gleichen Zeitraum ein Deutscher Bundesbahn-Anteil von etwa 1,0 Millionen DM anfallen. Zur Erneuerung der Eisenbahnbrücken, z. B. Dillbrücke in Herborn, im Zuge der Waldstraße in Haiger, hat die Deutsche Bundesbahn von 1973 bis 1976 etwa 3 Millionen DM veranschlagt. Zu Frage B 45: Um eine möglichst baldige Entlastung des Engpasses am Streckenposten 110 an der B 253 zu erhalten, ist eine provisorische Neuführung eines Teilverkehrs der B 277 entlang der Dill vorgesehen. Der somit mögliche Richtungsverkehr der B 277 wird zu einer spürbaren Entlastung des Stauraumes an dem bestehenden Bahnübergang führen. Es ist vorgesehen, diese Vorwegmaßnahme noch in diesem Jahr durchzuführen. Daneben wird das Vorhaben zur Beseitigung des schienengleichen Bahnübergangs weiterbetrieben. Um auch hier einen baldigen Verkehrswert zu erhalten, soll als 1. Bauabschnitt zunächst nur eine Fahrbahn ausgeführt werden. Außerdem strebt die hessische Straßenbauverwaltung im Hinblick auf einen schnellen Abschluß des Planfeststellungsverfahrens an, den nördlichen Abschnitt der B 253, bei dem gewisse Schwierigkeiten aufgetreten waren, von dem Verkehr auszuklammern. Die Straßenbauverwaltung ist bemüht, sofern keine weiteren Schwierigkeiten auftreten, mit dem Bau der Brücken 1974 zu beginnen. Anlage 59 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 31. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 7/77 Frage B 46) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Probleme des Innerstädtischen Verkehrs in der Stadt Memmingen, die mit dem Nichtvorhandensein einer Umgehungsmöglichkeit im Ost-West-Verkehr entstanden sind, möglichst bald dahin gehend zu entlasten, daß eine Weiterführung der Bundesstraße 18 vom Verteiler an der Buxheimer Straße bis zur württembergischen Grenze und damit auch bis zum Anschluß an die neue Umgehungsstrecke mit Priorität in die Baumaßnahmen der nächsten Jahre einbezogen wird? Mit der Eröffnung der Bundesautobahn-Teilstrecke Memmingen—Kellmünz im November 1972 wurde Memmingen von dem sehr starken Nord-Süd-Durchgangsverkehr entlastet. In Ost-Westrichtung wird eine volle Entlastung erst mit dem Neubau der B 18 zwischen dem Memminger Kreuz und der Landesgrenze Ba yern/Baden-Württemberg bei Ferthofen eintreten. Dieser Neubauabschnitt kann voraussichtlich im 2. Fünfjahresplan (1976-1980) durchgeführt werden. Zur Zeit wird überprüft, ob bis zur Fertigstellung der B 18 (neu) durch den Neubau einer Ortsverbindungsstraße westlich der Bundesautobahn Ulm—Memmingen zwischen dem Bundesautobahnkreuz Memmingen und der bestehenden B 18 kurzfristig eine spürbare Entlastung der Stadt Memmingen erzielt werden kann. Anlage 60 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 31. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache 7/77 Frage B 47) : Wieviel würde es kosten, die bestehende Bahnunterführung in Langenselbold (Kreis Hanau) unter dem dritten, südöstlichen Gleis zu verlängern und dadurch für Hunderte von pendelnden Arbeitnehmern aus dem Freigericht und den angrenzenden Gemeinden einen erleichterten Zu- und Abgang zum Bahnhof Langenselbold zu ermöglichen, und wann ist mit der Durchführung einer solchen Baumaßnahme zu rechnen? Die Kosten für eine Verlängerung der bestehenden Bahnsteigunterführung im Bahnhof Langenselbold nach Süden werden von der Deutschen Bundesbahn (DB) auf rd. 400 000 DM geschätzt. Die In- ( angriffnahme der Bauarbeiten wäre frühestens 1974 möglich. Über die Finanzierung müßte zwischen der DB und den beteiligten Gemeinden noch verhandelt werden. Da vorgesehen ist, den westlich des Bahnhofes gelegenen Bahnübergang durch den Bau einer Straßenüberführung in den nächsten 2 bis 3 Jahren zu beseitigen, wodurch die mit Pkw anfahrenden Pendler ungehindert zu den bisherigen Parkplätzen am Bahnhof gelangen könnten, müßte noch eingehend untersucht werden, ob dann noch die Aufwendungen für eine Verlängerung der Bahnsteigunterführung als vertretbar angesehen werden können. Dies hängt davon ab, wie viele Fußgänger und Radfahrer den neuen Zugang künftig benutzen würden. Hierüber sowie über die Frage der etwaigen Erschließung von Gelände südlich der Bahn für Parkplätze steht die Bundesbahndirektion Frankfurt mit dem zuständigen Straßenbauamt in Hanau und mit der Gemeinde Langenselbold in Verbindung. Anlage 61 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 31. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/77 Frage B 48) : Welche konkreten Verhandlungen zur Fluglärmbekämpfung führt die Bundesregierung, und welche konkreten Terminpläne liegen diesen Verhandlungen zugrunde, die in der Antwort auf meine Frage vom 8. November 1972, die ich als Mitglied des Ständigen Ausschusses gestellt habe, angesprochen worden sind? Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 485* Im Committee on Aircraft Noise (CAN) der ICAO werden die für die Lärmminderung von Unterschallverkehrsflugzeugen, Überschallflugzeugen, Hubschraubern, Kurz- und Senkrechtstartern zu treffenden Maßnahmen auf internationaler Ebene zur Beschlußfassung durch den Rat der ICAO vorbereitet. Für neue Entwicklungen der ersten Gruppe galt der Termin ab 1. Januar 1969. Als Termin für den Nachbau älterer Verkehrsflugzeuge im Unterschallbereich, die die Lärmgrenzen nach Annex 16 einzuhalten haben, ist der Zeitpunkt 1. Januar 1976 als Beginn des Nachbaus festgelegt. Für die übrigen Luftfahrzeuge, zu deren Lärmbegrenzung noch Untersuchungen im Gange sind, ist ein Zeitplan zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht festlegbar. Für Kleinflugzeuge ist deutscherseits eine Regelung bereits getroffen. Anlage 62 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 31. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kliesing (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen B 49 und 50) : Treffen Pressemeldungen zu, daß die Anbindung der neuen Konrad-Adenauer-Brücke an die EB 42 Bonn—Beuel—Königswinter erst 1977 erfolgen wird, und wann wird die B 56 BonnBeuel—Siegburg ausgebaut? Empfiehlt es sich, die Industriegebiete im Raume Niederkassel-Lülsdorf provisorisch - d. h. bis zum Bau einer Querspange zwischen der Autobahn Bonn—Köln und der B 8 N (Godorfer Rheinbrücke) — im Zuge der K 3 bei der Ortschaft Niederkassel-Stockem an die B 8 N anzubinden? Zu Frage B 49: Die Bundesregierung beabsichtigt, die B 42 (neu) Bonn-Beuel—Königswinter 1976/77 fertigzustellen. Auf diesen Zeitpunkt ist auch der Anschluß der Konrad-Adenauer-Brücke an die B 42 (neu) ausgerichtet. Ob sich diese Terminvorstellungen einhalten lassen, wird von dem Ausgang eines noch in der 2. Instanz anhängigen Verwaltungsstreitverfahrens und dem rechtzeitigen Abschluß mitzuberücksichtigender Nahverkehrsplanungen abhängen. Der 4spurige Ausbau der bestehenden B 56 zwischen Bonn-Beuel und Siegburg läßt sich wegen der Schwierigkeiten eines Baues unter Verkehr erst realisieren, wenn die geplante Südumgehung Sieg- burg im Zuge der B 8 n - etwa Mitte des 2. Fünfjahresplanes - als Umleitungsstrecke zur Verfügung steht. Bei den vorgenannten zeitlichen Dispositionen wird davon ausgegangen, daß für die Finanzierung dieser sehr kostenaufwendigen Maßnahmen ausreichende Straßenbaumittel zur Verfügung stehen werden. Zu Frage B 50: Für das Gebiet Niederkassel—Lülsdorf bieten die Anschlußstellen Porz-Lind und Troisdorf-Sieglar ausreichende Auffahrtmöglichkeiten auf das Bundesautobahnnetz. Sollten die Zubringerstraßen noch verbesserungsbedürftig sein, wäre dies eine Angelegenheit der zuständigen Gebietskörperschaften. Den Bau einer Anschlußstelle bei NiederkasselStockem hält die Bundesregierung wegen der Häufung der Anschlußstellen und aus wirtschaftlichen Gründen — auch als Provisorium nicht für vertretbar. Anlage 63 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 31. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Waffenschmidt (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage B 51) : Was hat die Bundesregierung veranlaßt bzw. gedenkt sie zu tun, um im Rahmen des Bundesstraßenbaus die weitere Planung und die Bauvorbereitung für die geplante Ortsumgehung Hennef im Rhein-Sieg-Kreis zu beschleunigen? Die Planungen für eine Umgehungsstraße Hennef sind besonders schwierig, weil hierbei die B 8 n und auch die A 113 berücksichtigt werden muß. Voraussetzung für den Fortgang der Planung ist, daß über die Führung der A 113 Klarheit besteht Der Bundesminister für Verkehr hat die mit der Planung befaßte Straßenbauverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen gebeten, die laufenden Planungen zum Abschluß zu bringen und zur Entscheidung vorzulegen. Sobald über die Gesamtkonzeption das Einvernehmen hergestellt ist, kann für den engeren Bereich Hennef die Entwurfsbearbeitung und Bauvorbereitung betrieben werden. Anlage 64 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 31. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Haase (Kellinghusen) (SPD) (Drucksache 7/77 Fragen B 52 und 53) : Kann damit gerechnet werden, daß, laut Schreiben des Bundesministers für Verkehr vom 12. Juni 1970 — StB 6 - Ispl —6015 Bd 70 — „wohl etwa 1973" mit den Bauarbeiten für die Umgehungsstraße Kellinghusen (Abschnitt der B 206) begonnen wird? Sind die erforderlichen Verfahren nach §§ 16 und 17 FStrG bereits abgeschlossen, oder konnte ein Abschluß bisher nicht erfolgen, weil die erforderlichen Unterlagen vorn Minister für Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein nicht rechtzeitig vorgelegt wurden, und können die vorstehenden Fragen auch bezogen auf die Umgehungsstraße Wilster (Ahschnitt der B 5) in analoger Weise beantwortet werden? Die im Schreiben von Herrn Minister Leber vom 12. Juni 1970 ausgesprochene Hoffnung, wohl etwa 1973 mit dem Bau der Umgehungsstraße Kellinghusen beginnen zu können, hat sich nicht erfüllt, da zu diesem Zeitpunkt für die genannte Maßnahme im Straßenbauhaushalt keine Mittel zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang sei auf die in der Beantwortung Ihrer Fragen betr. B 5 PinnebergItzehoe—Brunsbüttel erläuterte Problematik über die Erfüllbarkeit des Bedarfsplanes hingewiesen. Die gegenüber dem 12. Juni 1970 weniger optimistische Beurteilung des Falles Kellinghusen deutet sich bereits in der Antwort auf Ihre Fragen der Fragestunde am 12./14. April 1972 an. Aufgrund dieses Sachverhalts hat die Straßenbauverwaltung Schleswig-Holstein die Planungs- 486* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 arbeiten nicht in dem Maße vorangetrieben, wie es ein Baubeginn 1973 erfordert hätte. Inzwischen ist jedoch die Planung für die Ortsumgehung Kellinghusen soweit gediehen, daß das raumordnerische Verfahren auf Landesebene als Vorstufe zur förmlichen Bestimmung der neuen Linie nach § 16 (1) Bundesfernstraßengesetz eingeleitet werden konnte. Die Bestimmung der Linie, die Aufstellung baureifer Pläne, sowie die Planfeststellung nach § 17/18 Bundesfernstraßengesetz sollen 1973/74 durchgeführt werden. Es wird angestrebt, mit dem Bau der Umgehung 1975 vorbehaltlich der dann möglichen Finanzierung zu beginnen. Bezüglich der Ortsumgehung Wilster im Zuge der B 5 wird auf die mündliche Beantwortung Ihrer Fragen hingewiesen. Ergänzend sei dazu bemerkt, daß mit Rücksicht auf die im Raum Brunsbüttel im Gange befindliche industrielle Entwicklung der Ortsumgehung Wilster eine größere Dringlichkeit als der Ortsumgehung Kellinghusen eingeräumt werden mußte. Infolgedessen liegt gegenüber der bisher im 1. Fünfjahresplan enthaltenen Disposition der Baubeginn der Ortsumgehung Wilster nunmehr vor dem der Ortsumgehung Kellinghusen. Anlage 65 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 31. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage B 54) : Wie steht es um den Ausbau der B 9 im Raume Remagen? Wegen eines Einspruchs der Stadt Remagen im Planfeststellungsverfahren mußte der Entwurf für den 2bahnigen Ausbau der B 9 im Stadtbereich umgeplant werden. Ob mit der Stadtverwaltung jetzt Einvernehmen hergestellt werden kann, werden die kommenden Verhandlungen zeigen. Die Entwürfe für den Ausbau der Abschnitte Remagen—Oberwinter und Oberwinter—Rolandswerth sind in Bearbeitung. Wann mit den Bauarbeiten begonnen werden kann, läßt sich zur Zeit noch nicht übersehen. Zunächst ist das Planfeststellungsverfahren durchzuführen, die Pläne müssen Rechtskraft erlangen und die Finanzierung muß gesichert sein. Anlage 66 Antwort des Pari. Staatssekretärs Haar vom 31. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen B 55 und 56) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die geplante Verlegung der Bundesstraße 3 im Raum südlich von Freiburg erhebliche Auswirkungen auf notwendige Flurbereinigungsverfahren hat, und welche Angaben kann die Bundesregierung über die Realisierung der Verlegung dieser wichtigen Bundesstraße in dem angegebenen Gebiet machen? Ist die Bundesregierung mit mir der Ansicht, daß die häufig sehr langen Warteschlangen an den Tankstellen der Autobahn auch durch die Anordnung der Zapfsäulen bedingt sind, und daß sich bei gleichem Flächenbedarf eine wesentliche Verbesserung dadurch erreichen läßt, daß die Zapfsäulen nicht in großer Zahl linear hintereinander auf wenigen langen „Zapfsäulenbahnsteigen", sondern statt dessen auf mehreren kürzeren diagonal zur Hauptfahrtrichtung angeordneten Zapfsäulenfeldern aufgestellt würden? Zu Frage B 55: Der Bundesregierung ist bekannt, daß die geplante Verlegung der Bundesstraße 3 zwischen Freiburg — St. Georgen und Heitersheim Auswirkungen auf etwa notwendige Flurbereinigungsverfahren der berührten Gemarkungsgemeinden haben wird. Im wesentlichen liegt die Linienführung der künftigen Bundesstraße in diesem Bereich bereits fest. Auch ist die generelle Planung den Gemeinden bekanntgegeben und von diesen in ihre Flächennutzungspläne übernommen worden. Da die Maßnahme jedoch lediglich in der 2. Dringlichkeitsstufe des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen enthalten ist, können derzeit noch keinerlei Angaben über den voraussichtlichen Zeitpunkt der Verwirklichung gemacht werden. Zu Frage B 56: Die Bundesregierung teilt die Ansicht, daß eine Schrägstellung der Vergaserkraftstoff-Tankinseln bei Autobahn-Tankstellen eine zügigere Abfertigung der Tankkunden ermöglicht. Aus diesem Grunde wurde ein neuer Typ für Autobahn-Tankstellen entwickelt, der diesem Vorteil Rechnung trägt. Hierbei ist vorgesehen, daß die Tankstellen mit 4 Vergaserkraftstoff-Tankinseln in Schräganordnung (statt bisher 2 in Parallelanordnung) und 8 Doppelzapfsäulen (statt bisher 4) ausgestattet werden. Diese Anlagen haben wegen der größeren Breitenentwicklung einen etwas höheren Flächenbedarf. Tankstellen dieses Typs werden an den Autobahnen seit 1½ Jahren gebaut und haben sich, soweit diese bereits im Betrieb sind, gut bewährt. Anlage 67 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 31. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage B 57): Zu welchem Zweck, in welcher Auflage und mit welchem Kostenaufwand wurde die angesichts der Finanzsituation der Bundesbahn aufwendig aufgemachte Broschüre „Gut für München" hergestellt, und an welchen Personenkreis wird sie verteilt? Den vielfältigen Diskussionen um den geplanten Rangierbahnhof (Rbf) München-Nord lagen z. T. falsche oder unzureichende Informationen zugrunde, wodurch sich irrige Meinungen bilden konnten. Die Bundesbahndirektion München sah sich daher veranlaßt, die Öffentlichkeit in einer Aufklärungsschrift über die tatsächlichen Aufgaben des geplanten Rangierbahnhofs zu informieren. Die Auflage beträgt 4 000 Stück. Die Herstellungskosten betragen etwa 16 000 DM. Verteilt wurde die Broschüre an alle im Planfeststellungs- und Raumordnungsverfahren beteiligten Stellen, an die in München und Umgebung gewählten bzw. dort ansässigen Mitglieder des Deutschen Bundestages, an die Mitglieder des Bayerischen Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 487 Landtages, des Bayerischen Senats, an die Bayerische Staatsregierung, die Landeshauptstadt München, an alle Stadträte und Bezirksausschüsse in München, an die Landratsämter und Gemeinden in der Umgebung von München, die Presse in München und Umgebung, verschiedene Bürgerinitiativen sowie an eine Reihe von Kunden der Deutschen Bundesbahn In der Presse, u. a. in der Bayerischen Staatszeitung, wurde die Broschüre als hervorragende Informationsarbeit gewertet, die in vielen Punkten des Projektes Aufklärung gebracht habe, in denen man bisher nur auf Vermutungen angewiesen war. Im Hinblick auf die positive Wirkung dieser Informationsschrift beabsichtigt die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn, alle Direktionen anzuweisen, künftig bei ähnlichen Großvorhaben, bei denen einer falschen Meinungsbildung entgegengewirkt werden muß, entsprechend zu verfahren. Anlage 68 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 31. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bredl (SPD) (Drucksache 7/77 Frage B 58) : Ich frage die Bundesregierung, ob sie bereit ist, auf den Vorstand der Deutschen Bundesbahn und auf die Bundesbahndirektion München einzuwirken, die Planung eines Rangierbahnhofes auf dem vorgesehenen Gelände in München-Nord, die allen städtebaulichen Grundsätzen zuwiderläuft, aufzugeben? Nach § 36 des Bundesbahngesetzes hat die Deut- " sehe Bundesbahn die Pläne für den Bau neuer oder die Änderung bestehender Betriebsanlagen bei der höheren Verwaltungsbehörde des Landes zur Stellungnahme einzureichen, wenn die Pläne nicht nur den Geschäftsbereich der Deutschen Bundesbahn berühren. Die höhere Verwaltungsbehörde hat die Stellungnahme aller beteiligten Behörden und sonstiger beteiligter Stellen herbeizuführen. Wenn sich aus der Stellungnahme der höheren Verwaltungsbehörde ergibt, daß noch Meinungsverschiedenheiten mit der Deutschen Bundesbahn bestehen, werden die Pläne vom Bundesminister für Verkehr festgestellt, im übrigen von der zuständigen Bundesbahnbehörde. Die Pläne für den neuen Rangierbahnhof München Nord sind entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens der Regierung von Oberbayern zugeleitet worden. Wegen der vielfältigen Einwendungen wurde außerdem ein Raumordnungsverfahren zur Prüfung der Frage eingeleitet, welche Alternativen für den neuen Rangierbahnhof etwa in Betracht kommen können. Die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Bei dieser Sach- und Rechtslage ist es der Bundesregierung nicht möglich, auf die Deutsche Bundesbahn mit dem Ziel einer Änderung der Planung einzuwirken. Insoweit darf auch auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage vom 30. März 1972 — Drucksachen VI/3260 und VI/3311 — verwiesen werden. In der Beantwortung ist u. a. auf die Frage eingegangen worden, ob die Planung der Deutschen Bundesbahn nach Auffassung der Bundesregierung den Grundsätzen einer gesunden Stadtplanung entspricht. Anlage 69 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 31. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage B 59) : Da es in dichtem Verkehr, besonders bei Stauungen und Verkehrsunfällen, Ärzten, wenn überhaupt, nur mit großer Verzogerung möglich ist, das Unfallopfer zu erreichen oder auch in anderen Notfällen Hilfe zu leisten, frage ich die Bundesregierung, welche Möglichkeiten sie sieht — z. B. Führen von Blaulicht unter bestimmten Voraussetzungen —, Ärzten in dichtem Verkehr eine Vor- oder Durchfahrtmöglichkeit im Interesse rascher Hilfeleistung zu ermöglichen? Gesetzlich ist nicht die von Ihnen erwähnte Möglichkeit, sondern eine andere Regelung vorgesehen. Nach § 52 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung dürfen Kraftfahrzeuge von Ärzten nach besonderer Zulassung während des Einsatzes zur Hilfeleistung in Notfällen ein nach vorn und nach hinten wirkendes Schild mit der in schwarzer Farbe auf gelbem Grund versehenen Aufschrift „Arzt Notfalleinsatz" auf dem Dach führen, dessen innen angebrachte Leuchte gelbes Blinklicht abstrahlt. Diese Regelung ist lange zwischen dem Bundesverkehrsministerium, den zuständigen obersten Landesbehörden und den Standesorganisationen der Ärzte erörtert und dann als zweckmäßig angesehen worden. Denn auf diese Weise ist der Arzt im Notfalleinsatz für die übrigen Verkehrsteilnehmer sofort als solcher erkennbar, was ihm regelmäßig rasche und ungehinderte Durchfahrt ermöglicht. Eine Ausrüstung dieser Fahrzeuge mit Blaulicht hätte dagegen zur Folge, daß die Zahl der mit Blaulicht versehenen Fahrzeuge allgemein zu groß würde und sie daher nicht mehr genügend Beachtung finden würden. Zudem wären häufige Verkehrsstauungen und damit Beeinträchtigungen der Verkehrssicherheit (z. B. Gefahr von Auffahrunfällen) durch einen so stark zunehmenden Einsatz von Blaulicht zu befürchten. Anlage 70 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 31. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen B 60 und 61): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Deutsche Bundesbahn die 48 Zwei- bis Vierzimmerwohnungen in Darmstadt, Bismarckstraße 150-158, die 1971 durch Zertrümmern von Türen und Fenstern und Herausnahme der Versorgungsleitungen unbewohnbar gemacht wurden, im Juni 1972 dem Studentenwerk der Technischen Hochschule Darmstadt zur Benutzung als Studentenwohnungen für die Dauer von 3 his 5 Jahren angeboten hat, und daß das Studentenwerk wegen der erheblichen Kosten für Installation und Restauration dieses Angebot ablehnen mußte? Ist der Bundesregierung bekannt, ob zwischen der Deutschen Bundesbahn und der Deutschen Bundespost Verträge abgeschlossen sind, wonach die Deutsche Bundespost die Häuser Darmstadt, Bismarckstraße 150-158, die sie zur Erweiterung ihres Hauptpostamts benötigt, übernimmt, und sind Meldungen zutreffend, daß vor 1976 nicht mit einem Beginn der Baumaßnahmen in diesem Bereich gerechnet werden kann? 488* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 Zu Frage B 60: Die Deutsche Bundesbahn hat am 4. Januar 1972 beantragt, der Bundesminister für Verkehr möge gem. § 14 Abs. 3 h des Bundesbahngesetzes der Veräußerung von ca. 8 677 qm Deutsche Bundesbahneigenen mit 7 bahneigenen Wohnhäusern — insgesamt 40 Wohnungen — bebauten Geländes in Darmstadt, Bismarckstr. 150-158 an die Deutsche Bundespost zur Errichtung eines neuen Postamtes am Bahnhof Darmstadt Hauptbahnhof zustimmen. Der Bundesminister für Verkehr hat dieser Veräußerung gem. § 14 Abs. 3 h des Bundesbahngesetzes am 1. Februar 1972 zugestimmt. Nach Umsetzung der Mieter in andere Wohnungen haben Deutsche Bundesbahn und Deutsche Bundespost Türen und Fenster — keine Versorgungsleitungen — herausnehmen lassen, um der Deutschen Bundespost ein sofortiges Abreißen dieser Gebäude, zur Durchführung ihrer Planungen, zu ermöglichen. Nicht die Deutsche Bundesbahn hat dem Studentenwerk der Technischen Hochschule Darmstadt diese leerstehenden Häuser zur Benutzung angeboten, sondern das Studentenwerk der Technischen Jochschule Darmstadt ist im Juni 1972 mit diesem Wunsch an die Deutsche Bundesbahn herangetreten. Da zu dieser Zeit schon bekannt war, daß sich die Errichtung des neuen Postamtes Darmstadt Hauptbahnhof wegen Finanzierungsschwierigkeiten verzögern würde, wollte die Deutsche Bundesbahn diesem Wunsche entsprechen. Die Gebäude sollten gegen geringes Entgelt für längstens 3 Jahre dem Studentenwerk der Technischen Hochschule Darmstadt überlassen werden. Dieses Vorhaben scheiterte daran, daß die vom Studentenwerk zu tragenden Kosten für die Herrichtung der Gebäude durch die zu erzielenden Mieteinnahmen nicht gedeckt werden würden. Zu Frage B 61: Es kann als sicher unterstellt werden, daß die Deutsche Bundespost die in Rede stehenden Deutsche Bundesbahn-eigenen Grundstücke nebst Gebäuden erwerben wird. Die abschließenden Vertragsverhandlungen stehen kurz vor dem Abschluß. Wegen der Größe des Objektes ist nicht damit zu rechnen, daß mit den Baumaßnahmen vor 1976 begonnen werden wird. Anlage 71 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 31. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Vehar (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen 62 und 63) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß fremdsprachliche Fragebogen für Fahrprüfungen von Gastarbeitern vielfach sachlich bedeutsame Übersetzungsfehler enthalten, was verschiedentlich dazu geführt haben soll, daß ausländische Fahrschüler nicht etwa wegen mangelhaften Wissens, sondern wegen Fehler im Prüfbogen nicht bestanden haben? Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um für ausländische Fahrschüler einwandfreie Prüfungsbedingungen auch im Hinblick auf die Sprachkenntnisse der Fahrprüfer herzustellen? Der Bundesregierung ist von fehlerhaften fremdsprachlichen Prüfungsfragebogen nichts bekannt. Die Fahrerlaubnisprüfungen werden von den Technischen Prüfstellen für den Kraftfahrzeugverkehr in eigener Verantwortung durchgeführt. Die Fachaufsicht obliegt den obersten Landesbehörden. Ich bin gleichwohl bereit, der Sache nachzugehen und wäre Ihnen, Herr Kollege, dankbar, wenn Sie mir konkrete Fälle mitteilen könnten. Für ausländische Fahrerlaubnisbewerber gelten die gleichen Prüfungsbedingungen wie für deutsche Bewerber. Ein Rechtsanspruch auf Prüfung in einer Fremdsprache besteht weder bei uns noch in einem anderen Staat. Es ist nicht beabsichtigt, eine Änderung der diesbezüglichen Rechtslage herbeizuführen. Insbesondere erscheint es unvertretbar, von den Prüfern neben den erforderlichen verkehrsrechtlichen und technischen Kenntnissen auch noch die Kenntnis der Heimatsprachen der in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigten Gastarbeiter zu verlangen. Anlage 72 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 31. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Bredl (SPD) (Drucksache 7/77 Frage B 64) : Ich frage die Bundesregierung, ob sie den Ausbau der Umgehungsautobahn von München-Nord nach München-Ost (BAB Nürnberg—Salzburg) so zu beschleunigen beabsichtigt, daß der Urlaubsverkehr bereits im Jahre 1974 nicht mehr durch dichtbesiedeltes Wohngebiet geschleust werden muß und damit vor allem die besonders lärmverursachenden Fernlastzüge diese Wohngebiete meiden, und kann die Bundesregierung die beabsichtigten Beschleunigungsmaßnahmen im einzelnen darlegen? Die Bundesregierung sieht den Fernstraßenring München/Ost als eine der vordringlichsten Projekte im Bundesfernstraßenbau an. Die Bauarbeiten sind im vollen Gange und werden unter Ausnutzung aller technischen Möglichkeiten mit dem Ziel einer optimal kurzen Bauzeit fortgeführt. Dazu sind entsprechend dem Stand der Bauvorbereitung die Arbeiten in mehreren Teilabschnitten zugleich aufgenommen worden. Einer weiteren Beschleunigung sind baubetriebliche Grenzen gesetzt. Der 1. Teilabschnitt des Fernstraßenringes München zwischen Aschheim und Haar steht voraussichtlich schon Ende dieses Jahres dem Verkehr zur Verfügung. Die Fertigstellung eines weiteren Teilabschnittes zwischen Haar und Hohenbrunn wird 1974 folgen. Der gesamte Ostabschnitt zwischen der Bundesautobahn München—Nürnberg und der Bundesautobahn München—Salzburg soll 1975 verkehrsbereit sein. Dieses Bauziel wird unter Einsatz aller technischen und finanziellen Möglichkeiten angestrebt. Anlage 73 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar vom 31. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Milz (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen B 65 und 66) : Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 489* Wann ist mit dem Ausbau der B 258 zwischen Schleiden und Blankenheim, insbesondere der Umgehungsstraße Sistig, zu rechnen? Trifft es zu, daß für die B 258 kein Ausbaubedarf vorgesehen ist, obwohl diese Bundesstraße durch den Urlaubsverkehr aus den Niederlanden und aus Belgien stark überlastet ist? Nach dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (Anlage zum Gesetz über den Ausbau von Bundesfernstraßen in den Jahren 1971 bis 1985) ist für die B 258 zwischen Schleiden und Blankenheim ein Ausbau im vorhandenen Straßenzug nicht vorgesehen. Das schließt jedoch nicht aus, daß — ausreichende Mittel vorausgesetzt — örtlich begrenzte Verbesserungen vorgenommen werden können. Zur Durchführung derartiger kleinerer Maßnahmen, die — so wie die Umgehungsstraße Sistig — im Straßenbauplan nicht gesondert aufgeführt werden, stellt der Bund den Straßenbauverwaltungen der Länder jährlich gewisse Globalbeträge zur Verfügung. Die Aufteilung dieser aber verhältnismäßig geringen Mittel auf die einzelnen Bauvorhaben wird von den Ländern in eigener Zuständigkeit entsprechend der Dringlichkeiten vorgenommen. Für die Beurteilung eines Ausbaues ist u. a. die Verkehrsbelastung von Bedeutung. Nach der amtlichen Verkehrsmengenkarte 1970 ist die B 258 in diesem Bereich mit nur 3200 Kfz/24 h belastet; damit liegt ihre Inanspruchnahme noch weit unter der praktischen Leistungsfähigkeit einer 2spurigen Straße. Anlage 74 Antwort des Bundesministers Dr. Vogel vom 24. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache 7/77 Frage B 67) : Wie beurteilt die Bundesregierung die dieser Tage bekanntgewordene Tatsache, daß bei der Erstellung des Wohnparkes Bergheim-Erft bei Köln für freifinanzierte Wohnungen einschließlich Gemeinschaftsanlagen ein Gesamtquadratmeterpreis von 5 DM Monatsmiete erreicht werden konnte, während sonst auch im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus die Quadratmeterpreise wesentlich höher liegen, und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung daraus für ihre weiteren Überlegungen zu ziehen? Bei dem Wohnpark Bergheim handelt es sich um ein besonderes erfreuliches Beispiel dafür, zu welch außergewöhnlichen Leistungen soziales Engagement auf dem Gebiete des Wohnungs- und Siedlungsbaus, verbunden mit unternehmerischer Initiative, führen kann. Das Geheimnis des Erfolges scheint in diesem Einzelfall nach den mir bekannten Informationen in der Wahl des Standorts des Wohnparks, in der Wahrnehmung aller Chancen kostengünstigen Bauens, Finanzierens und Bewirtschaftens der Wohnanlage, im hohen persönlichen Einsatz des Bauherrn und in der Weitergabe eines großen Teils der erzielten Kostenvorteile an die Mieter zu liegen. Das Beispiel wird zu verfolgen sein mit dem Ziel, ob es sich verallgemeinern läßt. Jedenfalls erscheint das Bergheimer Beispiel schon jetzt Vorbild und Ansporn für die unternehmerische und gemeinnützige Wohnungswirtschaft. Rationelles und kostenbewußtes Planen und Bauen bleibt eine sich ständig erneuernde Aufgabe. Anlage 75 Antwort des Bundesministers Dr. Vogel vom 31. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Mick (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen B 68 und 69) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die herrschende Rechtsprechung, wonach der Vermieter (Eigentümer) aus den Heizungskosten keinen Gewinn ziehen darf, in zunehmendem Maße dadurch umgangen wird, daß der Eigentümer die Heizungsanlage an eine Wärmelieferfirma verpachtet, die dann die Wärme zum Teil mit weit überhöhten Preisen an die Mieter weiterliefert? Ist der Bundesregierung darüber hinaus bekannt, daß beim Ex werb von Eigentumswohnungen oder zentralbeheizten Eigenheimen das früher übliche Miteigentumsrecht an den Heizanlagen durch Verkauf oder Verpachtung an eine Wärmelieferungsfirma ausgeschlossen wird, und die Wohnungseigentümer in der Regel schon beim Kauf vertraglich verpflichtet werden, Wärme ausschließlich von der Wärmelieferungsfirma zu beziehen, mit der ein Vertrag abgeschlossen wurde, die damit quasi ein Monopol besitzt, und was gedenkt die Bundesregierung gegen diese Praktiken zu unternehmen? Zu Frage B 68: Der Bundesregierung sind die in der Anfrage angespochenen Feststellungen bekannt. Zu Frage B 69: Die Fach- und Tagespresse hat hierüber in jüngster Zeit, insbesondere im Januar 1973, kritisch berichtet. Bisher basierten überhöhte Wärmelieferungskosten erfahrungsgemäß darauf, daß einzelne Wohnungsbauträgergesellschaften die von ihnen errichteten zentralen Heizkraftwerke an brennstoffvertreibende Gesellschaften verpachtet oder aber veräußert haben, anstatt diese Anlagen lediglich über einen aufgrund neutraler sachkundiger Beratung abgeschlossenen Betreibervertrag betreiben zu lassen, in dem dem Vermieter, dem Eigenheimer und dem Verwalter von Eigentumswohnungen jederzeit die Möglichkeit gegeben ist überhöhte Wärmelieferungskosten nicht zuzulassen. Schon hierbei entzieht sich die Kostengestaltung weitgehend der Kontrolle der Mieter und Wohnungseigentümer. Dieser Umstand hat sich durch die in der Anfrage behandelte Entwicklung verschärft und trägt erhebliche Gefahren für Preisüberhöhungen in sich. Dadurch wird auch die Durchsetzung umweltfreundlicher zentraler Heizanlagen erheblich behindert. Allgemein ist ein unmittelbares Tätigwerden des Bundes nicht möglich, da die Durchführung von Maßnahmen auf dem Gebiet des Bau-, Wohnungs-und Siedlungswesens einschließlich der Gewährung öffentlicher Darlehen zur Förderung des Wohnungsbaues in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt. Für den Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaues hat jedoch der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau bereits im Jahre 1967 in einem Rundschreiben vom 30. Mai 1967 auf das Problem überhöhter Wärmelieferungskosten aufmerksam gemacht und den Ländern empfohlen, die Tragbarkeit der Belastung für die zukünftigen Mieter auf diesem Gebiet bereits bei der Bewilligung der öffentlichen Mittel zu prüfen, erforderlichenfalls durch Auflagen an den Bauherrn sicherstellen zu lassen und für den Fall einer voraussichtlich zu hohen Belastung für die Wohnungsnutzer die Hergabe öffentlicher Mittel abzulehnen. 490* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 Grundsätzlich ist es Sache der Länder, entsprechend den im Rundschreiben vom 30. Mai 1967 ausgesprochenen Empfehlungen in ihren Wohnungsfinanzierungsbestimmungen eindeutig Begrenzungen durch Einführung von Höchstsätzen für Wärmelieferungskosten festzulegen. In diesem Zusammenhang darf darauf hingewiesen werden, daß das Land Nordrhein-Westfalen seit vielen Jahren bereits in seinen „Wohnungsbaufinanzierungsbestimmungen" für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau die Obergrenzen für die Wärmelieferungskosten je m2 Wohnfläche festsetzt. Die Möglichkeiten einer unmittelbaren Einflußnahme durch den Bund sind auf die mit Bundessondermitteln geförderten Einzelmaßnahmen wie z. B. die Demonstrativbauvorhaben beschränkt. Die „Grundsätze für Demonstrativbauvorhaben" als Vertragsbestandteil in den Bereitstellungsbedingungen für die Bundessondermittel machen die Auswahl der zentralen Wärmeversorgung vom Nachweis der Wirtschaftlichkeit in Anlage und Betrieb abhängig, wobei der Endpreis für den Verbraucher ausschlaggebend ist. Aus diesem Grunde, aber auch im Interesse einer volkswirtschaftlich mehr und mehr erforderlich werdenden sparsamen Verwendung von Energie wird in den „Grundsätzen für Demonstrativbauvorhaben" ein erhöhter Wärmeschutz über die Mindestanforderungen nach DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau — bei allen Wohnzwecken dienenden Gebäuden gefordert. Es ist beabsichtigt, die Länder auf die neueste Entwicklung aufmerksam zu machen und auf Beachtung der Empfehlungen im Rundschreiben vom 30. Mai 1967 hinzuweisen. Anlage 76 Antwort des Bundesministers Dr. Vogel vom 24. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen B 70 und 71): Wie beurteilt der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau die von der Deutschen Bundesbank empfohlene Einschränkung der Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsbaus und des Bausparens? Teilt der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau die Auffassung des Städtebauinstituts in Bonn, daß das steigende Wohnungsbauvolumen nicht Ursache, sondern Ausdruck der inflatorischen Preisentwicklung ist und damit die Flucht aus der Inflation in die Investitionen darstellt? Zu Frage B 70: Der Wohnungsbau wird auch künftig mit direkten und indirekten Hilfen der öffentlichen Hand gefördert werden müssen, wenn die sozial- und gesellschaftspolitischen Zielsetzungen der Wohnungs- und Städtebaupolitik erreicht werden sollen. Ganz besonders gilt dies für den sozialen Wohnungsbau. Aber auch auf die Stützung des bedarfsgerechten freifinanzierten Wohnungsbaues durch steuerliche Hilfen wird nicht verzichtet werden können. Bei weiteren Überlegungen über die steuerlichen Hilfen sollte man zwischen befristeten Einschränkungen — etwa aus konjunkturellen Gründen — und Dauerregelungen unterscheiden sowie Differenzierungen nach der Art der Bauvorhaben in Betracht ziehen. Die spezifische Abschreibungsvergünstigung des § 7 b EStG für den Wohnungsbau wird in der gesamtw irtschaftlichen Beurteilung gelegentlich überbewertet und fälschlicherweise mit allgemeinen, für jede Art von Bauvorhaben geltenden Regelungen, wie z. B. der degressiven Gebäudeabschreibung zusammengeworfen. Die Bausparförderung gehört m. E. nicht in diesen Zusammenhang. Sie wird schon seit Jahren primär der Vermögenspolitik zugeordnet. Sie muß im Sachzusammenhang mit der Sparförderung und dem vergleichbaren Versicherungssparen gesehen werden. Alle diese begünstigten Sparvorgänge sind geeignet, inflationären Erscheinungen entgegenzuwirken. Zu Frage B 71: Von einer Flucht aus Geld- in Sachvermögen kann nicht die Rede sein. Die Sparquote der privaten Haushalte ist im letzten Jahr gestiegen. Nicht nur beim zweckgebundenen Bausparen, sondern auch beim Kontensparen und beim Absatz festverzinslicher Wertpapiere waren hohe Zuwachsraten zu verzeichnen. Damit soll jedoch nicht bestritten werden, daß die Erwartungen weiterer Wertsteigerungen — durch Spekulationen — beim Grundstücksvermögen bis in die jüngste Vergangenheit einen wesentlichen Anreiz für den Erwerb von Wohnungseigentum darstellte. Daß die Expansion des Wohnungsbaus für den allgemeinen Preisauftrieb verantwortlich sein soll, wird wohl von niemandem im Ernst behauptet. Anlage 77 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 19. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage B 72): Wie rechtfertigt die Bundesregierung gegebenenfalls den Verstoß gegen die grundgesetzlich garantierte Pressefreiheit, den der Präsident des Gesamtdeutschen Instituts auf Weisung des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen beging, als er bislang ohne Schwierigkeiten zugängliches Material der Abteilung IV des Gesamtdeutschen Instituts in Berlin über die Strafrechtspraxis im kommunistischen Teil Deutschlands dem Mitarbeiter der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" mil der Begründung nicht zugänglich machte, daß Berichte über dieses Thema unerwünscht seien, und wie weit gedenkt die Bundesregierung Beschwichtigungspolitik gegenüber dem Ostblock zu treiben, indem sie die kommunistischen Regierungen belastende Vorgänge der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich macht und diesen Regierungen gegenüber Verständnis für deren Schwierigkeiten bekundet, ihre Herrschaft über die unterdrückten Völker unangefochten auszuüben? Die Anfrage geht von Voraussetzungen aus, die nicht zutreffen. Die in der Anfrage enthaltenen Unterstellungen muß ich deshalb zurückweisen. Zur Sache selbst ist folgendes zu bemerken: Ein Mitarbeiter der „Frankfurter Allgemeinen" wollte Anfang Dezember für eine größere Arbeit über die Justiz- und Strafvollzugspolitik der DDR Akten der Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben auch aus der jüngsten Zeit einsehen und Hintergrundinformationen erhalten. Er ließ dabei erkennen, daß es ihm insbesondere auch auf Unterlagen über die Entlassungsaktion nach der Amnestie der DDR vom Oktober 1972 ankam. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 491* Da ich der Ansicht bin, daß es vor Abschluß der Entlassungsaktion nicht zweckmäßig ist, wenn die Bundesregierung ihr notwendigerweise noch unvollständiges Material zu diesem Komplex veröffentlicht, hat der Präsident des Gesamtdeutschen Instituts auf Weisung hin dieses Begehren abgelehnt. Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Pressefreiheit kann hierin nicht gesehen werden, da keine Behörde verpflichtet ist, ihre Akten zu veröffentlichen und Hintergrundinformationen zu geben. (In der Regel werden Akten nach einem Zeitraum von 30 Jahren freigegeben). Der Präsident des Gesamtdeutschen Instituts hat dem Journalisten der FAZ jedoch jede Unterstützung bei der Beschaffung allgemein zugänglichen Materials zugesichert. Dieses Material hat der Journalist bei seinem Besuch in der Berliner Abteilung des Gesamtdeutschen Instituts auch erhalten. Es ist unrichtig, wie die FAZ behauptet, daß sie sich dieses Material nur durch Überrumpelung beschaffen konnte. Sie hat es ganz offiziell erhalten. Daß die Bundesregierung nicht daran denkt, Informationen über die Verhältnisse in der DDR zurückzuhalten, geht aus einer Vielzahl von Veröffentlichungen hervor. Ich erwähne hierbei aus neuerer Zeit insbesondere die beiden umfangreichen Materialienbände zu den Berichten „Zur Lage der Nation" 1971 und 1972 sowie die vom Gesamtdeutschen Institut erstellte Dokumentation „Bestimmungen der DDR zu Eigentumsfragen und Enteignungen" vom Januar 1972. An dieser Praxis wird die Bundesregierung auch in Zukunft festhalten. Allerdings wird die Bundesregierung auch in Zukunft ungeprüftes oder zusammenhangloses Zahlenmaterial nicht veröffentlichen. Das gilt insbesondere bei Anlässen, wie beispielsweise der angesprochenen Amnestie, die erst am 31. Januar 1973 abgeschlossen sein wird. Anlage 78 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 31. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage B 73) : Trifft es zu, daß es sich bei dem Personenkreis, der von den DDR-Behörden die Ausreisegenehmigung in die Bundesrepublik Deutschland erhalten hat, zu einem nicht unbedeutenden Teil um ehemalige Häftlinge handelt, die aus nichtpolitischen Gründen eine Gefängnisstrafe verbüßen mußten, und sind von der Bundesregierung für die Ausreisegenehmigung irgendwelche Zahlungen in direkter oder indirekter Form geleistet worden? In der Zeit vom 7. November 1972 bis 15. Januar 1973 sind in Sammeltransporten insgesamt 1771 amnestierte DDR-Bürger, denen nach ihrer Entlassung aus der Haft von den DDR-Behörden die Ausreise gestattet worden war, in der Bundesrepublik Deutschland eingetroffen. Von diesen ehemaligen Häftlingen waren die weitaus meisten in der DDR aus politischen Gründen verurteilt worden, Es trifft zu, daß sich unter diesen ehemaligen Häftlingen auch solche Personen befunden haben, die in der DDR wegen nichtpolitischer Delikte bestraft oder vorbestraft waren. Eine erste Überprüfung der bisher in Sammeltransporten eingetroffenen 1771 Personen hat ergeben: Die Mehrzahl dieser Entlassenen von rd. 87 O/o war in der DDR zuletzt wegen politischer Straftaten verurteilt. Ein kleinerer Teil dieses Personenkreises hatte daneben nichtpolitische Vorstrafen oder war zuletzt auch in Haft wegen nichtpolitischer Straftaten, die im Zusammenhang mit politischen Straftaten standen. 13 % der Entlassenen waren wegen nichtpolitischer Straftaten verurteilt. In diesem Zusammenhang muß jedoch berücksichtigt werden, daß unter den wegen nichtpolitischer Straftaten verurteilten ehemaligen Häftlingen sich zahlreiche Personen befanden, die verwandtschaftliche Bindungen zur Bundesrepublik Deutschland oder nach Berlin (West) besaßen und denen auf diese Weise die Möglichkeit gegeben worden ist, zu ihren Angehörigen zu gelangen. Die Entlassungen von Häftlingen aufgrund der Amnestie des Staatsrats vom 6. Oktober 1972 sind von der DDR ohne irgendeine Gegenleistung der Bundesregierung vorgenommen worden. Anlage 79 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 31. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage B 74) : Welche Zahlungen sind im Haushaltsjahr 1972 nach Einzelplänen getrennt und auf welches Konto an die DDR geleistet worden? Aus dem Bundeshaushalt sind im Haushaltsjahr 1972 234,9 Mio DM als. Jahrespauschale gemäß Artikel 18 des Transitabkommens vom 17. 12. 1971 an die DDR gezahlt worden. Die Zahlung erfolgte aus Einzelplan 60. Entsprechend Artikel 18 Absatz 3 des Transitabkommens wurde der Betrag auf ein Bankkonto zugunsten der Deutschen Außenhandelsbank AG überwiesen. Ferner sind aus dem Einzelplan 60 dem Berliner Senat im Haushaltsjahr 1972 rd. 20 Mio DM erstattet worden, die der Senat zur Abgeltung von Visagebühren im Berliner Reise- und Besucherverkehr gleichfalls auf das erwähnte Konto überwiesen hat Aus dem Sonderhaushalt der Deutschen Bundespost sind außerdem im Haushaltsjahr 1972 folgende Zahlungen an die Post- bzw. Bahn-Verwaltung der DDR geleistet worden: - Pauschalzahlung von 30 Mio DM zum Ausgleict der Mehrleistungen der DDR-Postverwaltung in gegenseitigen Post- und Fernmeldeverkehr. Die Zahlung ist über das Unterkonto 3 bei der Deut schen Bundesbank geleistet worden. — 3 Mio DM als Finanzierungsbeitrag für die Be reitstellung weiterer 69 Fernsprechleitungen zur vorzeitigen Aufnahme des Selbstwählfernsprech verkehrs von Berlin (West) aus. Auch diese Zahlung erfolgte über das Unterkonto 3 bei der Deutschen Bundesbank. — Ca. 6 Mio DM als Achskilometervergütung an die Deutsche Reichsbahn für die Postbeförderung 492* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 zwischen dem Bundesgebiet und Berlin (West) auf dem Schienenwege. Der Betrag wurde wie schon bisher auf ein Konto der Deutschen Außenhandelsbank AG der DDR überwiesen. Im Rahmen des Wirtschaftsplans der Deutschen Bundesbahn wurden im Haushaltsjahr 1972 Zahlungen an die Deutsche Reichsbahn geleistet, deren Betrag sich noch nicht abschließend beziffern läßt. Für die Zeit vom Januar bis Oktober 1972 beliefen sich die Zahlungen auf 18,1 Mio DM. Dabei handelt es sich zum überwiegenden Teil um den Saldo aus der gegenseitigen Abrechnung im internationalen Verkehr (Durchfuhrverkehr). Die Zahlungen werden über das Unterkonto 3 bei der Deutschen Bundesbank geleistet. Anlage 80 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold vom 31. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen B 75 und 76) : Wie viele der im Gefolge der Bahr-Kohl-Verhandlung amnestierten und in die Bundesrepublik Deutschland abgeschobenen DDR-Häftlinge sind Opfer der politischen Terrorjustiz in der DDR, und wie viele wären auch nach den Normen unseres Strafrechts als kriminelle Täter einzuordnen? Ist die Bundesregierung oder die Öffentlichkeit getäuscht worden, als vor der Bundestagswahl Informationen kolportiert wurden, denen zufolge der heutige Bundesminister Egon Bahr die Amnestie für 3000 Gegner der kommunistischen Diktatur in der DDR erreicht habe? Zu Frage B 75: Aufgrund der am 6. 10. 1972 in der DDR verkündeten Amnestie sind 316 ehemalige Häftlinge, die überwiegend ihren Wohnsitz vor der Inhaftierung in der Bundesrepublik oder in West-Berlin gehabt haben, als Einzelreisende in den Westen entlassen worden. Von diesen ehemaligen Häftlingen waren — soweit bekannt — 8 in der DDR wegen ausschließlich nichtpolitischer Straftaten verurteilt. In der Zeit vom 7. November 1972 bis 15. Januar 1973 konnten ferner 1 771 ehemalige DDR-Bürger, die im Rahmen der Amnestie auf freien Fuß gesetzt worden waren, in Sammeltransporten in die Bundesrepublik ausreisen. Die Mehrzahl dieser Entlassenen von rd. 87 °/o war in der DDR zuletzt wegen politischer Straftaten verurteilt. Ein kleinerer Teil dieses Personenkreises hatte daneben nichtpolitische Vorstrafen oder war zuletzt auch in Haft wegen nichtpolitischer Straftaten, die im Zusammenhang mit politischen Straftaten standen. Lediglich 13 % der Amnestierten waren ausschließlich wegen Delikten verurteilt, die auch unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten eine Strafbarkeit begründet hätten. Viele von ihnen wären allerdings wegen gleichartiger Delikte in der Bundesrepublik milder bestraft worden. Davon abgesehen hatte die Mehrzahl der wegen nichtpolitischer Delikte verurteilten und in die Bundesrepublik entlassenen Amnestierten verwandtschaftliche Bindungen zur Bundesrepublik Deutschland und zu Berlin (West). Zu Frage B 76: Die von der Regierung der DDR verfügte Amnestie war nicht Gegenstand von Verhandlungen mit der Bundesregierung; dies ist von ihr auch niemals behauptet worden, Von einer Täuschung der Öffentlichkeit durch die Bundesregierung kann deshalb keine Rede sein. Vielmehr hat die DDR Anfang November vergangenen Jahres ihre Absicht zu erkennen gegeben, 2 700-3 000 amnestierte DDR-Bürger, die aus politischen Gründen inhaftiert waren oder verwandtschaftliche Bindungen zum Westen besaßen, in die Bundesrepublik ausreisen zu lassen. Die Gründe, warum diese Gesamtzahl von Ausreisen nicht erreicht worden ist, sind nicht bekannt. Anlage 81 Antwort des Bundesminister Dr. Ehmke vom 1. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen B 77 und 78) : Was ist von dem vorliegenden Weltraumprogramm der Bundesregierung 1969 bis 1973 realisiert, in Angriff genommen und gestrichen worden? Welche Mittel sind für das vorliegende Weltraumprogramm bisher aufgewendet und welche noch vorgesehen? Zu Frage B 77: Der weit überwiegende Teil der Programmelemente des „Weltraumprogramms der Bundesrepublik Deutschland 1969-1973" wurde — zum Teil mit gewissen technisch bedingten Verschiebungen im Zeitplan — verwirklicht oder in Angriff genommen. Zu den wesentlichen Programmelementen: Wissenschaftliches Programm Das wissenschaftliche Programm, insbesondere das Höhenforschungsraketen- und Forschungssatellitenprogramm ist mit Ausnahme des A 4-Satelliten, der gestrichen wurde, planmäßig durchgeführt worden. Ich weise insbesondere auf die erfolgreiche Durchführung der Satellitenprojekte AZUR und DIAL (1969/70) sowie der ESRO-Satellitenprojekte HEOS-A 2, TD-1 A und ESRO IV (alle 1972) hin. Das in bilateraler Zusammenarbeit mit der NASA durchgeführte Satellitenprojekt A 2 wurde Ende 1972 unter dem Namen AEROS ebenfalls erfolgreich gestartet. Der Fortgang der in Angriff genommenen Projekte, der Sonnensonde HELIOS (in Zusammenarbeit mit der NASA) sowie der ESRO-Projekte COS-B und GEOS verläuft programmgemäß. Das Satellitenprojekt A 4 wurde gestrichen, weil die deutsche Wissenschaft sich erheblich an der Nutzlast der ESRO-Satelliten COS-B beteiligt, der eine vergleichbare und noch weitergehende wissenschaftliche Zielsetzung hat als der Satellit A 4 (Messung kosmischer Gamma-Strahlen). Anwendungsprogramm Nach Abschluß der Projektdefinitionsstudie wurde die Entwicklung der Satelliten SYMPHONIE in Auftrag gegeben. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 493' Im Rahmen des Anwendungsprogramms der ESRO wurde die Inangriffnahme des Fernmeldesatellitenprogramms TELECOM, des Navigations- und Nachrichtensatelliten für den zivilen Luftverkehr (AEROSAT) und des meteorologischen Satelliten METEOSAT unter deutscher Beteiligung beschlossen. Darüber hinaus laufen Studien über einen Fernsehrundfunksatelliten für direkten Hausempfang, dessen Realisierung auch im europäischen Rahmen denkbar ist. Zurückgestellt wurde das nationale Projekt „Geophysikalischer Satellit" unter anderem wegen der deutschen Beteiligung am METEOSAT. Die Methoden der Erderkundung sollen zunächst in einem Flugzeugprogramm untersucht werden. Trägerentwicklung Im Rahmen des EUROPA I/II-Programms der ELDO wurde im November 1971 ein weiterer Erprobungsstart vorgenommen. Dieser erwies sich als Fehlstart. Daraufhin wurde eine Projektüberprüfungskommission zur Feststellung der technischen und organisatorischen Fehler eingesetzt. Diese legte im Mai 1972 ihren Bericht vor. Im Rahmen der deutsch-französischen Konsultationen am 22. und 23. Januar 1973 wurde vereinbart, diese Entwicklung einzustellen. Die von der Europäischen Weltraumkonferenz im November 1968 beschlossene Vorbereitungsphase für die Entwicklung einer europäischen Trägerrakete zum Start schwerer Satelliten in geostationäre Umlaufbahnen (EUROPA III) ist nach Abschluß der Projektdefinitions- und Vorentwicklungsphase am 31. 12. 1972 aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Weltraumkonferenz vom 20. 12. 1972 eingestellt worden. Nationales Basisprogramm Der Zusammenschluß von DVL, DFL und AVA zur DFVLR wurde 1969 abgeschlossen. Die Eingliederung der GfW in die DFVLR wurde im Januar 1972 vollzogen. Eine Auflistung der Einzelheiten des technologischen Basisprogramms sowie des Ausbaus von Versuchsanlagen und Bodenbetriebseinrichtungen soll hier wegen ihrer Fülle nicht wiedergegeben werden. Die Maßnahmen auf diesen Gebieten wurden entsprechend den Bedürfnissen der Raumflugprojekte des Programms getroffen. Eingestellt wurden die Projekte Incore Thermionic Reactor (ITR) und Solarelektrischer Antriebsmodul (SELAM). Zu Frage B 78: Für das Weltraumprogramm der Bundesrepublik Deutschland 1969 1972 wurden bisher aufgewendet (in Millionen DM) : 1969 1970 1971 1972 329,3 351,5 542,1 521,8 (vorläufiges Ist) Die Aufstellung des Haushaltsplans 1973, insbesondere die Harmonisierung der Ansätze für die einzelnen Kapitel, ist noch im Gange. Ich kann daher noch keine endgültigen Angaben über die Aufwendungen für das Weltraumprogramm im Jahre 1973 machen. Anlage 82 Antwort des Bundesministers Dr. Ehmke vom 31. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage B 79) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, mit der telefonischen Durchsage der Straßenzustandsberichte zugleich Durchsagen über die Verkehrslage auf den Bundesautobahnen zu verbinden? Die für die Fernsprechansage „Straßenzustandsberichte" notwendigen Ansagetexte vermitteln die Wetterämter des Deutschen Wetterdienstes. Ich habe den Bundesminister für Verkehr, zu dessen Aufgabenbereich die Informationssammlung und -verarbeitung von Verkehrsnachrichten gehört, von Ihrem Anliegen unterrichtet. Die Ansage enthält nur Angaben über die witterungsbedingte Straßenlage, nicht aber über die Situation des Straßenverkehrs. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, mit den Straßenzustandsangaben entsprechende ergänzende Mitteilungen über die Verkehrslage auf den Bundesautobahnen zu verbreiten. Im Gegensatz zu den Durchsagen über die Verkehrslage im Hörfunk — bei denen aktuelle Ereignisse in das laufende Programm eingeblendet werden können — müßten jedoch die automatischen Wiedergabegeräte des Fernsprechansagedienstes bei den häufigen Änderungen der Verkehrslage aus technischen Gründen jeweils mit dem gesamten Nachrichtentext neu besprochen werden. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten würden m. E. in keinem Verhältnis zu der zu erwartenden Benutzungshäufigkeit stehen, weil die Fernsprechansage von den interessierten Kraftfahrern lediglich vor Fahrtantritt oder während einer Fahrtpause an Rasthäusern in Anspruch genommen werden könnte. Anlage 83 Antwort des Bundesministers Dr. Ehmke vom 31. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage B 80) : Wird die Bundesregierung trotz der offensichtlichen Benachteiligung weiter Teile der Pfalz an der Verlegung der Briefabgangsstellen nach Mannheim festhalten? Im Juli 1972 sind den Oberpostdirektionen Überlegungen des Bundesministeriums für das Post- und Fernmeldewesen zur Verbesserung des Briefdienstes mitgeteilt worden. Ausgangspunkt dieser Überlegungen war, durch die Minimierung der Arbeitsvorgänge bei der stationären und der UnterwegsBearbeitung der Briefsendungen eine nachhaltige Kostensenkung zu erzielen. Zugleich soll die bisher noch unter erschwerten Arbeitsbedingungen durchgeführte Verteilarbeit in den Bahnposten aus human-sozialen Gründen weitgehend eingeschränkt werden. Im Rahmen dieser Überlegungen bietet sich u. a. auch an, zwei benachbarte Leiträume zusam- 494* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 menzufassen. Bei den Oberpostdirektionen laufen gegenwärtig Untersuchungen hinsichtlich der personellen Auswirkungen und des wirtschaftlichen Ergebnisses. Erst nach Vorliegen der hierbei gewonnenen Daten etwa Ende Juni 1973 — kann an die Erstellung eines Modells herangegangen werden. Ich kann Ihnen versichern, daß vor einer endgültigen Entscheidung die Interessen aller Betroffenen angemessen berücksichtigt werden. Anlage 84 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 31. Januar 1973 auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage B 81) : Welche Gründe waren für die Vergabe des Gutachtens „Erarbeitung eines Organisationsmodells einer Hochschul-Pressestelle" (Auftragnehmer Peter Dehn und Ekkehard Noissel, Kosten 21 000 DM) an die ausgewählten Auftragnehmer maßgebend, und welche Folgerungen hat das Ministerium aus den Ergebnissen dieses Gutachtens für seine praktische Tätigkeit gezogen? Auf die Ausschreibung des Gutachtens am 20. Mai 1971 gingen bis zum 1. November 1971 fünf Anträge ein. Nach Prüfung der Anträge bei der auch das Sekretariat der Westdeutschen Rektorenkonferenz beteiligt worden ist, wurde der Forschungsauftrag im März 1972 an die Herren Dehn und Nuissl vergeben. Ihr Projektvorschlag entsprach am besten von allen dem Zweck des Forschungsauftrags, nämlich der Erarbeitung eines Organisationsmodells einer Hochschulpressestelle. Er erschien am ehesten geeignet, für die Verbesserung der Pressearbeit an den Hochschulen brauchbare und realisierbare Vorschläge zu erbringen. Die Erstellung einer kommunikationswissenschaftlichen Studie war nicht beabsichtigt. Für die Vergabe an Dehn und Nuissl sprach auch ihre damalige Tätigkeit als Hochschulpressereferenten in Berlin und Heidelberg. Die Auswertung des Ende November 1972 abgelieferten Gutachtens dauert noch an. Die Ergebnisse der Untersuchung werden den Hochschulen und anderen Interessenten in geeigneter Form zugänglich gemacht. Außerdem wird geprüft, welche Maßnahmen, die in dem Gutachten vorgeschlagen werden, seitens des Bundesministers für Bildung und Wissenschaft eingeleitet werden können. Anlage 85 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 1. Februar 1973 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Dr. Walz (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Frage B 72) : Wie werden die Gutachten des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft ausgeschrieben und nach Abgabe einer Kosten- und Erfolgskontrolle unterzogen? Zur Beantwortung Ihrer Frage vom 20. Dezember 1972 (Nr. B 82 BT-Drucksache 7/77) darf ich eine entsprechende Antwort auf eine Frage des Kollegen Weber überreichen. Sie beantwortet auch Ihre Frage *). *) Siehe Anlage 31 Anlage 86 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 1. Februar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/77 Fragen B 83 und 84) : Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bisher vorliegenden Ergebnissen der Arbeit der Kommission „Kosten und Finanzierung der beruflichen Bildung" im Hinblick auf die Reform der beruflichen Bildung? Auf welche Art und Weise will die Bundesregierung den Ausbau überbetrieblicher beruflicher Ausbildungsstätten fördern? Zu Frage B 83: Die Sachverständigenkommission Kosten und Finanzierung der beruflichen Bildung wird in den nächsten Tagen einen Zwischenbericht vorlegen: ihm soll bis Ende des Jahres der Kommissionsbericht folgen. Auf der Grundlage des Zwischenberichtes, also der bisherigen Überlegungen und ersten Arbeitsergebnisse der Kommission, wird die Diskussion mit allen an der beruflichen Bildung beteiligten Gruppen insbesondere über die künftige Finanzierung der beruflichen Bildung aufgenommen werden. Zu Frage B 84: Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr die sachliche Konzeption eines Schwerpunktprogramms zur Förderung eines verstärkten Ausbaus überbetrieblicher beruflicher Ausbildungsstätten in der gewerblichen Wirtschaft erarbeitet. Die Ergebnisse werden eine wichtige Voraussetzung für die weitere Arbeit sein. Anlage 87 Antwort des Parl. Staatssekretärs Zander vom 31. Januar 1973 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/77 Fragen B 85 und 86) : Teilt die Bundesregierung meine Ansicht, daß der augenblickliche Höchstsatz der Ausbildungshilfe für Studenten nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz nicht mehr den Lebenshaltungskosten entspricht, und welchen Höchstsatz sieht die Bundesregierung für das Jahr 1973 als den Lebenshaltungskosten entsprechend an? Beabsichtigt die Bundesregierung eine Erhöhung der Förderungsrichtsätze nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, und wann sollen diese gegebenenfalls in welchem Umfang in Kraft treten? Die Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes berücksichtigen die Lebenshaltungskosten zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes im August 1971. Nach § 35 BAföG sind die Freibeträge und die Bedarfssätze alle 2 Jahre, erstmalig also im Jahre 1973, zu überprüfen. Dabei soll der Entwicklung der Einkommensverhältnisse und den Veränderungen der Lebenshaltungskosten Rechnung getragen werden. Die Bundesregierung nimmt zur Zeit eine derartige Prüfung vor. Erst nach ihrem Abschluß läßt sich übersehen, welche konkreten Änderungen für die Freibeträge und die Bedarfssätze notwendig sind.
Gesamtes Protokol
Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0701200000
Die Sitzung ist eröffnet.
Ihnen liegt eine Liste von Vorlagen vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die nach § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen:
UNESCO-Empfehlung zur internationalen Vereinheitlichung der Bibliothekstatistiken
— Drucksache 7/4 —zuständig: Auswärtiger Ausschuß
Bericht der Bundesregierung über die Integration in den Europäischen Gemeinschaften (Berichtszeitraum April bis September 1972)

— Drucksache 7/5 — zuständig: Auswärtiger Ausschuß
Bericht des Bundesministers des Innern zur Ämterbewertung — Drucksache 7/6 —zuständig:Innenausschuß
Halbjahresbericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates und der Westeuropäischen Union
— Drucksache 7/7 —zuständig: Auswärtiger Ausschuß
Entschließung zu den vom Gemischten Parlamentarischen Ausschuß EWG—Türkei im Zusammenhang mit dem Siebten Jährlichen Tätigkeitsbericht des Assoziationsrats EWG—Türkei am 8. Juni 1972 in Marmaris angenommenen Empfehlungen
— Drucksache 7/9 -zuständig: Auswärtiger Ausschuß
Entschließung zu den Ergebnissen der am 19./20. Oktober 1972 in Paris abgehaltenen Gipfelkonferenz der Staats- bzw. Regierungschefs der Mitgliedstaaten der erweiterten Europäischen Gemeinschaften
— Drucksache 7/30 -
— zuständig: Auswärtiger Ausschuß
Empfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation auf ihrer Tagung im Juni 1971
— Drucksache 7/48 —
zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung
Entschließungen und Empfehlungen der 18. Jahrestagung der Nordatlantischen Versammlung vom 19. bis 24. November in Bonn
— Drucksache 7/50 —zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Verteidigungsausschuß
Entschließung zu den vom Gemischten Parlamentarischen Ausschuß EWG—Türkei am 6. Oktober 1972 in Cantania angenommenen Empfehlungen
— Drucksache 7/31 — zuständig: Auswärtiger Ausschuß
Erhebt sich gegen die beabsichtigte Überweisung Widerspruch? — Das ist nicht der Fall; dann ist so beschlossen.
Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Präsident des Bundestages hat gemäß § 96 a der Geschäftsordnung die von der Bundesregierung als dringlich bezeichnete
Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 13/72 — Besondere Zollsätze gegenüber Österreich — EGKS)

— Drucksache 7/53 —Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 15/72 — Kohle aus Beitrittsländern)

— Drucksache 7/54 —
mit der Bitte um fristgerechte Behandlung an den Ausschuß für Wirtschaft überwiesen.
Überweisung von Zollvorlagen
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
— Drucksache 7/39 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig zum Plenum am 24. Mai 1973
Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 16/72 — Zweite Erhöhung des Zollkontingents 1972 für Bananen)

— Drucksache 7/51 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig zum Plenum am 24. Mai 1973
Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 1/73 — Zollkontingent 1973 für Bananen)

Drucksache 7/52 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig zum Plenum am 24. Mai 1973
Überweisung von EG-Vorlagen
Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
Verordnung (EWG) des Rates über Maßnahmen zur Behebung der Versorgungsschwierigkeiten bei Kartoffeln
— Drucksache 7/13 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates zur Änderung der ersten Richtlinie des Rates über die Aufstellung einiger gemeinsamer Regeln für den internationalen Verkehr (gewerblicher Güterkraftverkehr)

— Drucksache 7/16 -
überwiesen an den Ausschuß für Verkehr mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates
zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2511/69 über Sondermaßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Zitrusfrüchten der Gemeinschaft
zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2601/69 über Sondermaßnahmen zur Förderung der Verarbeitung bestimmter Apfelsinensorten
— Drucksache 7/17 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat



Präsident Frau Renger
Verordnung des Rates über die Statistik des Außenhandels der Gemeinschaft und des Handels zwischen ihren Mitgliedstaaten
— Drucksache 7/18 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 985/68 zur Festlegung der Grundregeln für die Interventionen auf dem Markt für Butter und Rahm
— Drucksache 7/22 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung der Auslösungspreise für Tafelwein für den Zeitraum vom 16. Dezember 1972 bis 15. Dezember 1973
— Drucksache 7/23 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Ergänzung der Verordnung (EWG) Nr. 316/68 durch die Zufügung einer zusätzlichen Güteklasse zu den Qualitätsnormen für frische Schnittblumen
— Drucksache 7/24 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Ausdehnung des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 109/70 zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus Staatshandelsländern auf weitere Einfuhren
— Drucksache 7/25 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates
zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte in der Arabischen Republik Ägypten raffinierte Erdölerzeugnisse des Kapitels 27 des Gemeinsamen Zolltarifs
zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für andere Gewebe aus Baumwolle, der Tarifnummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in der Arabischen Republik Ägypten
— Drucksache 7/26 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Festlegung der Voraussetzungen für die Anwendung der Schutzmaßnahmen auf dem Sektor Obst und Gemüse
— Drucksache 7/27 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates
zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Baumwollgarne, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, der Tarifnummer 55.05 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Malta
zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für synthetische und künstliche Spinnfasern, der Tarifnummer 56.04 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Malta
zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Oberkleidung, der Tarifnummer 60.05 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Malta
zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Oberkleidung für Männer und Knaben, der Tarifnummer 61.01 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Malta
— Drucksache 7/28 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates über die Einfuhr von Zitrusfrüchten mit Ursprung in der Arabischen Republik Ägypten
— Drucksache 7/36 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur zeitweiligen Aussetzung von autonomen Zollsätzen des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Waren
— Drecksache 7/37 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Kolophonium, einschließlich „Brais résineux", der Tarifstelle 38.08 A des Gemeinsamen Zolltarifs
— Drucksache 7/38 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1463/70 des Rates vom 20. Juli 1970 über die Einführung eines Kontrollgerätes im Straßenverkehr
— Drucksache 7/41 -
überwiesen an den Ausschuß für Verkehr mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates
zur Verlängerung der Verordnung (EWG) Nr. 227/72 des Rates vom 31. Januar 1972 über die Einfuhr bestimmter Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Tunesien in die Gemeinschaft
zur Verlängerung der Verordnung (EWG) Nr. 228/72 des Rates vom 31. Januar 1972 über die Einfuhr bestimmter Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Marokko in die Gemeinschaft
- Drucksache 7/42 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates
zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die selbständigen Tätigkeiten des Kleinvertriebs von Arzneimitteln
zur Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten des Kleinvertriebs von Arzneimitteln
— Drucksache 7/43 —
überwiesen an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1496/68 des Rates vom 27. September 1968 über die Bestimmung des Zollgebiets der Gemeinschaft
— Drucksache 7/44 —
überwiesen an den Finanzausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates
zur Festsetzung der Orientierungspreise für die im Anhang I Abschnitte A und C der Verordnung (EWG) Nr. 2142/70 aufgeführten Erzeugnisse für das Fischwirtschaftsjahr 1973
zur Festsetzung des gemeinschaftlichen Produktionspreises für Thunfische, die für die Konservenindustrie bestimmt sind, für das Fischwirtschaftsjahr 1973
zur Festsetzung der Interventionspreise für frische oder gekühlte Sardinen und Sardellen für das Fischwirtschaftsjahr 1973
zur Festsetzung der Orientierungspreise für die Anhang II der Verordnung (EWG) Nr. 2142/70 aufgeführten Fischereierzeugnisse für das Fischwirtschaftsjahr 1973
— Drucksache 7/46 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Ergänzung der Verordnung (EWG) Nr. 1191/69 des Rates vom 26. Juni 1969 über das Vorgehen der Mitgliedstaaten bei mit dem Begriff des öffentlichen Dienstes verbundenen Verpflichtungen auf dem Gebiet des Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehr
— Drucksache 7/47 —
überwiesen an den Ausschuß für Verkehr (federführend) und den Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates zur Ergänzung der Verordnung (EWG) Nr. 1192/69 des Rates vom 26. Juni 1969 über gemeinsame Regeln für die Normalisierung der Konten der Eisenbahnunternehmen
— Drucksache 7/59 —
überwiesen an den Ausschuß für Verkehr (federführend) und den Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates gestützt auf Artikel 94 EWGV, zur Festsetzung der Überwachungsmodalitäten seitens der Kommission bei der Anwendung der Grundsätze für die Koordinierung der allgemeinen Beihilferegelungen mit regionaler Zielsetzung in den Zentralgebieten der Gemeinschaft
— Drucksache 7/60 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates zur Durchführung von Artikel 18 der
Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechts- und



Präsident Frau Renger
Verwaltungsvorschriften über den aktiven Veredelungsververkehr
— Drucksache 7/68 —
überwiesen an den Finanzausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates über die Koordinierung der Agrarforschung
— Drucksache 7/69 —
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Entwurf für eine Verordnung über das Schiedsgerichtsverfahren für die aus dem Europäischen Entwicklungsfonds finanzierten öffentlichen Aufträge
Vorschlag für einen Beschluß des Assoziationsrates über die Regelung von Streitigkeiten bei der Vergabe und der Durchführung der von BEF finanzierten öffentlichen Aufträge auf dem Wege der Schiedsgerichtsbarkeit
Entwurf für eine Verordnung (EWG) des Rates über die
Durchführung des Beschlusses des Assoziationsrates
Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Änderung des Beschlusses vom 29. September 1970 über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
— Drucksache 7/70 —
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft (federführend) und den Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Richtlinie des Rates betreffend die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von im Rahmen der Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik zu Unrecht gezahlten Beträgen sowie von Abschöpfungen und Zöllen
— Drucksache 7i71 —
überwiesen an den Finanzausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung des Rates über ein Zollverfahren zur Umwandlung von Waren unter zollamtlicher Überwachung vor ihrer Überführung in den freien Verkehr
— Drucksache 7/72 —
überwiesen an den Finanzausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EWG) des Rates über die Reiseinfuhren aus der Arabischen Republik Ägypten
— Drucksache 7/67 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
Verordnung (EURATOM) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die in den Niederlanden dienstlich verwendet werden
überwiesen an den Innenausschuß (federführend) und den Haushaltsausschuß mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden
Verordnung (EWG) des Rates
Nr. 2740/72 vom 19. Dezember 1972 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Werkblei und Rohblei, anderes Werkblei der Tarifstellen 78.01 A I und A II des Gemeinsamen Zolltarifs (1973)

Nr. 2741/72 des Rates vom 19. Dezember 1972 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Robzink der Tarifstelle 79.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs (1973)

überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden
Verordnung (EWG)

Nr. 2709'72 des Rates vom 19. Dezember 1972 zur Ergänzung der Verordnung Nr. 213/67/EWG zur Festsetzung des Verzeichnisses der repräsentativen Märkte für den Schweinefleischsektor in der Gemeinschaft infolge des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zur Gemeinschaft
Nr. 2713/72 des Rates vom 19. Dezember 1972 über die Intervention für in Dänemark und dem Vereinigten Königreich geernteten Raps- und Rübsensamen
überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichtigung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werden
Punkt 1 der Tagesordnung, die Fragestunde, wird um 14 Uhr aufgerufen.
Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf: Wahl der Schriftführer
— Drucksache 7/91 —
Der Wahlvorschlag liegt Ihnen vor. Erhebt sich ' dagegen Widerspruch? — Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich fest, daß die Schriftführer hiermit gewählt sind.
Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
— Drucksache 7/76 —
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort hat Herr Kollege Jens von der Fraktion der SPD.

Prof. Dr. Uwe Jens (SPD):
Rede ID: ID0701200100
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Die Novellierung des Kartellgesetzes scheint mir ein immergrünes Thema des Parlaments zu sein. Meines Erachtens läßt sich an keinem anderen Gesetz der Einfluß der Interessenvertretung auf die Gesetzgebung so hervorragend dokumentieren wie am Kartellgesetz. Bisher haben es der Bundesverband der Deutschen Industrie und andere Interessenvertreter fertiggebracht, die Verabschiedung eines Referentenentwurfs aus dem Bundeswirtschaftsministerium stets um sieben bis acht Jahre zu verzögern. Danach ist es in diesem oder im nächsten Jahr wiederum Zeit, eine neue Novelle zum Kartellgesetz zu verabschieden. Bisher ist es auch so gewesen, daß bei der Verabschiedung des Gesetzes 1957 und bei der ersten Novellierung 1965 die Fachleute der Fraktionen stets der Meinung waren, daß eine erneute Verbesserung längst überfällig ist.
Deshalb muß der Entwurf, der heute hier zur ersten Lesung ansteht, zwei Bedingungen erfüllen: Er muß meines Erachtens schnell verabschiedet werden und das Kartellrecht wirksam verbessern.
Daß die CDU seit Montag dieser Woche, wie wir hören konnten, an dem Entwurf im Ausschuß mitarbeiten will, ist zwar neu,

(Lachen in der Mitte)

aber für mich, obwohl ich im Parlament Neuling bin, eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

(Zuruf des Abg. Dr. Müller-Hermann.)

— Tatsache ist doch — das möchte ich hier noch einmal festhalten —, daß eine Novelle zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen immer wieder durch die CDU/CSU verzögert wurde, Herr Müller-Hermann.

(Widerspruch bei der CDU/CSU.)

In der Großen Koalition wurde der Entwurf zum Kartellgesetz von Ihrem damaligen und heutigen Fraktionsvorsitzenden Herrn Barzel vom Tisch gewischt, weil er angeblich aus zeitlichen Gründen, wie er damals sagte, nicht mehr verabschiedet werden könne. In Wirklichkeit war das keine Preis-, sondern eine Preisbindungsfrage.
Der Entwurf der sozialliberalen Koalition aus der vorigen Legislaturperiode ist dann — das gebe ich



Dr. Jens
gern zu — an einem emigrierten Professor und dem damaligen Ausschußvorsitzenden im Verein mit der CDU gescheitert. Dabei wollte die CDU bereits in der letzten Legislaturperiode einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen. Dieser Entwurf aber liegt heute noch immer in ihrer Schublade. Er ist immer noch nicht von Herrn Strauß gebilligt worden, und wahrscheinlich deshalb hat Herr Barzel am Montag dieser Woche die Flucht nach vorn angetreten. Dabei schreibt zwei Tage vorher das Zentralorgan der CSU über diesen Entwurf — ich zitiere —:
Nun aber greifen die sozialistischen Breiköche tief in die marxistisch-leninistische Würze, um das Wettbewerbsgesetz so richtig nach ihrem Geschmack zu bereiten.
Aber damit genug mit den Phrasen, von denen wir hier meines Erachtens sowieso schon zu viele hören. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hält es für notwendig, den Entwurf in den Ausschußberatungen in einigen Punkten zu verbessern und zu ergänzen. Ich wende mich zuerst den Verbesserungen zu.
Erstens. Die vorgesehenen Kooperationserleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen dürfen nicht dazu führen, daß die Kleinen in Zukunft von den Großen leichter geschluckt werden. Kooperationserleichterung darf auch nicht heißen, daß Preislisten leichter untereinander ausgetauscht werden können, sondern diese Erleichterungen müssen allein den kleineren Unternehmern helfen, und sie müssen den Wettbewerb verbessern.
Zweitens. Unternehmern, die unter sogenannten Ausschließlichkeitsverträgen — oder besser: unter Knebelungsverträgen — leiden, muß wirksam geholfen werden. Mit solchen Knebelungsverträgen wird noch immer sehr vielen Gastwirten oder Tankstellenbesitzern vom Lieferer vorgeschrieben, was sie zu tun und was sie zu lassen haben.
Drittens. Wo ein Unternehmer oder einige wenige Unternehmen einen Markt beherrschen, ist der Mißbrauch dieser Macht zu kontrollieren. Deshalb müssen in § 22 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Marktanteilsgrenzen eingeführt werden, um klar zu bestimmen, welches Unternehmen als marktbeherrschend gilt und welches nicht. Vor einer solchen Regelung braucht sich meines Erachtens kein Unternehmer zu fürchten. Wenn er es tut, geht er wohl davon aus, daß er selbst irgendwann einmal seine Macht mißbrauchen will.
Viertens. Fusionskontrolle heißt nicht Fusionsverbot. Aber diese Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen sollte im Interesse der Unternehmer selbst vorbeugend sein. Für diejenigen, die es trifft — in dem Entwurf sind die Größenmerkmale zu hoch angesetzt —, darf es keine Umgehungsmöglichkeiten geben. Deshalb ist die sogenannte WirzSchaukel nach unserer Meinung zu beseitigen.
Die Zusammenschlüsse in der bayerischen Bierindustrie haben erneut gezeigt, um was es hier geht. Löwenbräu, Paulaner, Salvator, Thomasbräu, Pschorr und Spatenbräu sind zur Zeit fest in bayerischer Hand. Professor Günther, der Präsident des Bundeskartellamtes, urteilt über diese Fusionsbewegung:
Konzentrationsfanatiker wie Ernstberger werden von manchen bereits als Wegbereiter einer sozialistisch-kommunistischen Wirtschaftsordnung angesehen.
Wenn die Konzentration in der deutschen Wirtschaft so weitergeht wie bisher, werden 1980 hundert Unternehmen etwa zwei Drittel des deutschen Industrieabsatzes bestreiten. Diese Konzentrationswelle, die wir im Jahre 1972 festzustellen haben, ist meines Erachtens der schwerste Angriff auf unsere heutige Wirtschaftsordnung. Viele junge Unternehmer sind Gott sei Dank nicht mehr bereit zuzusehen, wie ihre Kollegen an die Grundmauern unserer Wirtschaftsordnung Minen legen.
Aber lassen Sie mich zu den Ergänzungen kommen! Das geltende Recht bietet keine Handhabe gegen „informelle" Absprachen von Unternehmen beim Kegelabend oder beim Sektfrühstück. Deshalb ist das Kartellverbot endlich — wie im EWG-Vertrag — auch durch das Verbot abgestimmter Verhaltensweisen zu ergänzen.

(Abg. van Delden: Koalitionsabsprachen!)

Vor den Wahlen haben z. B. die Brauereien in Nordrhein-Westfalen und in Bayern friedlich vereint die Preise erhöht. Meine Damen und Herren, Mitte März wollen die Brauer in Baden-Württemberg den Bierdurst erneut teurer machen.
Es ist aber auch seit langem an der Zeit — das ist unsere Meinung —, endlich die Preisbindung der zweiten Hand zu beseitigen. Das Für und Wider ist ausdiskutiert.

(Zuruf von der CDU/CSU: Das steht im Entwurf ja gar nicht drin!)

- Ich bin bei den Ergänzungen, die nach sozialdemokratischer Vorstellung vorgenommen werden sollten.
Die Nachteile dieser Preisbindung sind größer als die Vorteile. Das hat bereits Professor Erhard 1962 festgestellt. Die Regierung Kiesinger schrieb in einer Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamtes — ich zitiere —, daß die Bundesregierung zu gegebener Zeit einen Gesetzentwurf mit dem Ziel einbringen werde, das Privileg der Preisbindung der zweiten Hand zu beseitigen.

(Abg. van Delden: Dann wird die Konzentration unter Umständen aber noch größer!)

— Das ist Ihre Meinung; es gibt auch qualifiziertere andere Meinungen.
Die Preisbindung verteuert noch immer rund 170 000 Artikel in unserer Volkswirtschaft, und die Zahl der preisgebundenen Artikel hat nicht etwa ab-, sondern zugenommen. Dieses Institut ist ein Fremdkörper der Marktwirtschaft. Hier wird sich zeigen, welche Partei wirklich für Marktwirtschaft und welche nur für Unternehmerwirtschaft ist.

(Beifall bei der SPD.)

Genausoviel Schindluder wird meines Erachtens mit den empfohlenen Richtpreisen getrieben. Die Zahl dieser Artikel ist in den letzten Jahren noch stärker angestiegen.



Dr. Jens
Wenn wir alle schon immer von Wettbewerb reden, so wäre es nach unserer Meinung an der Zeit, den frischen Wind des Wettbewerbs auch in der Kredit- und Versicherungswirtschaft zum Tragen zu bringen.

(Abg. van Delden: Einverstanden!)

Diese Wirtschaftszweige leben bisher in einem Naturschutzpark — frei von den Normen des Kartellgesetzes —, der langsam zu einem Urwald oder Dschungel entartet ist.
Schließlich ist es zur Sicherung der Meinungsvielfalt und der Meinungsfreiheit — auch im Pressewesen — notwendig, die Zusammenschlüsse von Unternehmen durch das Kartellamt vorbeugend zu kontrollieren. Dazu sind aber besondere Aufgreif-
und Eingreifkriterien erforderlich, die in das Kartellgesetz durchaus nahtlos eingefügt werden könnten.
Meines Erachtens stellt dieser Gesetzentwurf allen Fraktionen die Gretchenfrage: Wie hältst Du es mit dem Wettbewerb, dem wichtigsten Pfeiler der Marktwirtschaft? Wir Sozialdemokraten sind bereit, den Wettbewerb zu forcieren, wo immer es geht. Wir sind bereit, die Marktwirtschaft funktionsfähiger zu machen. Nur durch ein verschärftes Wettbewerbsrecht kann die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer deutschen Wirtschaft auf Dauer erhalten werden. Wer sich weiterhin gegen eine Verschärfung des Wettbewerbsrechts wendet, wird zum Totengräber dieser Marktwirtschaft. Wenn diese Ordnung eines Tages dann nicht mehr funktioniert, so haben Sie, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, wie mir scheint, wesentlich dazu beigetragen;

(Lachen bei der CDU/CSU)

es waren dann nicht die Sozialdemokraten, die Gewerkschaften oder die Intellektuellen, sondern auch einzelne Unternehmer — wie Herr Ernstberger — und auch der Bundesverband der Deutschen Industrie, der selbstmörderisch über jede Konzentration in der Wirtschaft lächelnd hinweggeht. Jede Woche verlangt die CDU/CSU von uns ein neues Bekenntnis zur Marktwirtschaft. Aber es kommt schon lange nicht mehr darauf an, nur davon zu reden, sondern es kommt darauf an, endlich etwas dafür zu tun. Meine Damen und Herren von der CDU/CSU, wenn Sie die marktwirtschaftliche Ordnung erhalten wollen, wird es höchste Zeit, mit uns Entscheidendes gegen die Konzentration in der Wirtschaft, gegen den Mißbrauch von Macht durch Monopole und Oligopole und gegen die Abhängigkeit der Kleinen von den Großunternehmen zu tun.
Diese Kartellnovelle liefert — zusammen mit unseren Ergänzungen — einen Beitrag zum Ausbau der marktwirtschaftlichen Ordnung, zur Stärkung der Stellung der Verbraucher und langfristig auch zur Stabilisierung der Preise. Wir erwarten, daß Sie im Ausschuß die von mir vorgetragenen Ergänzungen mit diskutieren und — der besseren Einsicht folgend — natürlich auch akzeptieren.

(Beifall bei der SPD.)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0701200200
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Frerichs.

Dr. Göke D. Frerichs (CDU):
Rede ID: ID0701200300
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU/ CSU-Fraktion hat mit großem Erstaunen zur Kenntnis genommen, daß nicht die Bundesregierung einen neuen Entwurf eines Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen dem Parlament vorlegt, sondern daß die Koalitionsfraktionen SPD und FDP, die alte, inzwischen, wie wir eben vom Kollegen Jens gehört haben, sehr überholungsbedürftige Vorlage aus der letzten Legislaturperiode wieder einbringen, so als wäre seitdem nichts geschehen.
Das muß doch gute oder, sagen wir es offen, schlechte Gründe haben und beweist, daß man sich schon am Beginn der gemeinsamen Arbeit nicht einig war.

(Zustimmung bei der CDU/CSU.)

Der eine Koalitionspartner, so haben wir es gehört, wollte viel, viel mehr, und der andere wollte bedeutend weniger. So einigte man sich schließlich wiederum auf den kleinsten Nenner, wenn auch knurrend.

(Zurufe von der FDP.)

Meine Damen und Herren, das Knurren ist nach wie vor aus beiden Lagern hörbar und spürbar, da hilft auch ein Lachen nicht aus der Verlegenheit.

(Beifall bei der CDU/CSU, — Zurufe von der FDP.)

Der verehrte Herr Kollege Junghans von der SPD hat sich am Donnerstag vergangener Woche als altorientalischer Märchenerzähler aus Tausendundeiner Nacht qualifiziert. Er versuchte mit viel schönen Worten dem staunenden Publikum weiszumachen übrigens ebenso wie vorhin unser neuer Kollege Jens —, daß der Beitrag der CDU/CSU —so wörtlich Herr Junghans — zur Verbesserung des Wettbewerbs bisher gleich Null gewesen sei. Dann folgten unrichtige Darstellungen über die Beratungen der Kartellgesetznovelle in der letzten Legislaturperiode.
Richtig ist jedoch, daß in der Regierungserklärung von 1969 die baldige Einbringung angekündigt war, aber nicht erfolgte. Auf unsere Nachfrage hin hieß es, sie erfolge im Mai 1970. Aber die Vorlage kam immer noch nicht. Es wurde September 1971, bis der Regierungsentwurf eingebracht wurde. Die öffentlichen Hearings folgten, und die CDU/CSU-Fraktion drängte im Wirtschaftsausschuß mehrfach auf Beschleunigung. Aber gebremst wurde, meine Damen und Herren, — das wissen alle kundigen Thebaner — in den Koalitionsfraktionen und nicht bei der CDU/CSU.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

So war der Hergang wirklich. Jetzt sollte doch endlich Schluß sein mit der Wiederholung von alten, abgedroschenen Wahlkampfparolen.
Aber Ihr Hinweis, Herr Kollege Junghans, die CDU/CSU habe zur Verbesserung des Wettbewerbs bisher nichts getan, gibt mir die Gelegenheit, vor dem Bundestag in die Erinnerung zu rufen, wer und welche Fraktion das Ordnungsprinzip der sozialen Marktwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt und zum Wohle aller Bürger unseres Vol-



Dr. Frerichs
kes — jawohl, aller leistungswilligen Bürger unseres Volkes — durchgesetzt hat.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Es waren unser Alterspräsident Professor Ludwig Erhard, seinerzeit als Bundeswirtschaftsminister im Kabinett Konrad Adenauer, und die Fraktion der Christlich-Demokratischen und der Christlich-Sozialen Union gegen den erbitterten Widerstand, den erbitterten Widerstand der Sozialdemokraten.
Ich weiß, das wollen die Sozialdemokraten heute nicht mehr hören, am liebsten aus den Geschichtsbüchern verbannen. Aber es wird von uns immer wieder gesagt werden, weil eine geschickte SPD-Propaganda so tut, als habe sie die Marktwirtschaft mit dem Wettbewerbsprinzip selbst erfunden und als sei der Beitrag der CDU/CSU zur Verbesserung des Wettbewerbs bisher gleich Null gewesen, wie es Herr Kollege Junghans sagte.
Viele erinnern sich noch sehr lebhaft an die systemverändernden Reden und auch an die Taten von Professor Erhard seit der Errichtung der bizonalen Verwaltungen am 6. September 1946. Jawohl, meine Kollegen, das war systemverändernd; denn damals herrschten die planwirtschaftlichen Vorstellungen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Damals gab es noch einen sogenannten Generalstreik zur Rettung eines unhaltbaren Dogmas, nämlich des Dogmas der Planwirtschaft, nachdem am 10. November 1948 im Wirtschaftsrat ein SPD-Mißtrauensantrag gegen den Wirtschaftsdirektor Professor Erhard mit 52 gegen 43 Stimmen abgelehnt worden war.
Ich denke an die beiden Streitgespräche 1948 in Frankfurt und am 8. Dezember 1951 in Düsseldorf zwischen den Herren Professoren Erhard und Nölting, ehemals SPD-Abgeordneter und nordrhein-westfälischer Wirtschaftsminister, um die Grundlagen der Ordnungspolitik, ob Planwirtschaft oder soziale Marktwirtschaft. Damals wurden Systeme verändert, und der erste Systemveränderer dieser Art war nachhaltig unser Alterspräsident Professor Erhard.

(Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Breidbach: Das hören die nicht gern!)

Es wäre sehr reizvoll, daraus zu zitieren, weil kaum etwas besser beweisen kann, wer die Fundamente der ordnungspolitischen Entscheidungen für die auf Leistung, Freiheit und sozialer Verantwortung aufgebaute Wettbewerbswirtschaft geschaffen und verteidigt hat. Es waren Professor Ludwig Erhard und Professor Alfred Müller-Armack und mit ihnen die Christlich Demokratische und die Christlich Soziale Union.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0701200400
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Adolf Scheu (SPD):
Rede ID: ID0701200500
Herr Kollege Dr. Frerichs, sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß jede gute Sache, bei der man die Meinung vertritt, nach 25 oder mehr
Jahren nichts, auch nichts Entscheidendes ändern zu müssen, schlecht wird und daß wir deshalb doch nicht nur in der Vergangenheit leben können?

Dr. Göke D. Frerichs (CDU):
Rede ID: ID0701200600
Selbstverständlich, verehrter Herr Kollege Scheu, jede Sache wird abständig, wenn man nicht daran herumfeilt; aber wir haben inzwischen eine zweite Novelle gehabt. Das Gesetz wurde am 1. Januar 1958 — ich komme noch einmal darauf zurück — mit den Stimmen der CDU/ CSU und der Freien Demokraten gegen die Stimmen der Sozialdemokraten in Kraft gesetzt.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wir haben eine erste Novelle gehabt, die 1965 mit den Stimmen der CDU/CSU und der FDP gegen die Stimmen der SPD in Kraft getreten ist, und wir werden eine weitere Novelle haben; aber dazu rede ich noch. Sicher sind wir dabei und wollen ändern, und wir waren in der letzten Legislaturperiode bereit, dies zu tun. Wenn Einigkeit in Ihrer Koalition bestanden hätte, wäre das längst, längst, längst vom Tisch,

(Beifall bei der CDU/CSU — Zuruf des Abg. Scheu)

so wie wir es bei anderen Gesetzen gemacht haben, Kollege Scheu, Ich denke nur an unser gemeinsames Maklergesetz zum Schutze der Verbraucher vor unseriösen Maklern. Haben wir da nicht zusammengearbeitet? Sehen Sie, und jetzt werden wir wieder zusammenarbeiten, wir werden es beweisen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, Herr Dr. Barzel hat am Montag zu Recht vor der Presse darauf aufmerksam gemacht, daß die Christlich Demokratische Union schon in ihren „Düsseldorfer Leitsätzen" vom 15. Juli 1949 beschlossen hatte — ich darf es noch einmal zitieren, weil diese Sätze nach wie vor von aktueller Bedeutung sind —:
Der Leistungswettbewerb ist gesetzlich sicherzustellen. Monopole und Träger marktwirtschaftlicher Macht sind einer institutionell verankerten, unabhängigen und nur dem Gesetz unterworfenen Monopolkontrolle zu unterstellen. Das Gesetz muß dafür sorgen, daß jeder Betrieb durch den Wettbewerb anderer Betriebe kontrolliert wird, daß also kein Betrieb unkontrollierte Macht auf dem Markt besitzt.
Freiheit durch Verteilung und Auflösung und Kontrolle der Macht, das ist eine wesentliche Leitlinie der Politik der CDU und CSU.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Daraus folgert unser Berliner Programm von 1971 — hier noch einmal wörtlich —:
Dem Mißbrauch wirtschaftlicher Machtausübung ist durch wettbewerbsrechtliche Kontrolle vorzubeugen. Ein an Weisungen nicht gebundenes Kartellamt muß ein Widerspruchsrecht gegen wettbewerbsbeschränkende Konzentrationen und Preisabsprachen haben. Die notwendige Kontrolle des Wettbewerbs darf nicht zu Institutionen führen, die als Mittel einer dirigistischen



Dr. Frerichs
Wirtschaftspolitik mißbraucht werden können. Funktionsfähiger Wettbewerb und staatlich organisierte Zwangskonzentration schließen einander aus.
Die CDU/CSU, meine Damen und Herren, braucht also für ihre konsequente Haltung zur Absicherung und Förderung des Leistungswettbewerbs kein Alibi. Die von der CDU/CSU geführten Bundesregierungen haben mit Unterstützung der Freien Demokraten in der ersten und zweiten Legislaturperiode des Bundestages nach Überwindung erheblicher Widerstände innerhalb und außerhalb des Parlaments das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf der Grundlage des Verbots von Vereinbarungen, Absprachen usw. am 1. Januar 1958 — ich wiederhole es noch einmal — gegen die Stimmen der SPD in Kraft gesetzt. Das war zu einer Zeit, als die planwirtschaftlichen und dirigistischen Anhänger in der SPD-Fraktion in großer Zahl vorhanden waren. Meine Damen und Herren, Sie sollten genau aufpassen, daß diese auch heute noch vorhandenen marxistisch-reaktionären Kräfte in den kommenden Monaten nicht wieder die Überhand in Ihrer Fraktion erhalten. Auf keinen Fall — erlauben Sie mir, das zu sagen — steht Ihnen die Rolle des Gralshüters der Marktwirtschaft und des freien Wettbewerbs zu.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Sorgen Sie besser dafür, daß in der SPD-Fraktion eine Mehrheit bereit ist,

(Abg. Wehner: Kümmern Sie sich um Ihre eigene Fraktion!)

mit uns die funktionierende marktwirtschaftliche Ordnung zu erhalten und weiter auszubauen, Herr Kollege Wehner.
Aber nachdem der Schnee von gestern weggefegt worden ist, soll vor dem Hohen Hause noch einmal klargestellt werden, mit welchen Absichten die CDU/CSU in die Ausschußberatungen über den Gesetzentwurf gegen Wettbewerbsbeschränkungen gehen wird und wo die Schwerpunkte liegen. Die CDU/CSU tritt ein für:
1. Die Einführung einer vorbeugenden Fusionskontrolle, wenn durch Zusammenschlüsse Unternehmensgrößen entstehen können, die zu einer marktbeherrschenden Stellung führen und den Wettbewerb wesentlich beeinträchtigen.
2. Die Verstärkung der Mißbrauchsaufsicht über den Bereich der marktbeherrschenden Unternehmen hinaus, um die Wettbewerbsordnung zu sichern.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

3. Die Erleichterung der Zusammenarbeit der kleinen und mittleren Unternehmen mit dem Ziel der Leistungssteigerung. Gerade hier muß die Förderung der Kooperation zwischen Mittel- und Kleinbetrieben die Voraussetzung dafür schaffen, die Produktivität und Rentabilität zu vergrößern und die Benachteiligung gegenüber Großbetrieben abzubauen oder wenigstens zu mildern.
Die CDU/CSU wird in den Ausschußberatungen Änderungsanträge stellen, weil der vorliegende alte
Entwurf die Verflechtung der deutschen Wirtschaft mit dem Weltmarkt und den Wettbewerbsverhältnissen auf den einzelnen internationalen Märkten zuwenig berücksichtigt. Das neue Gesetz soll die Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft auf dem Weltmarkt stärken und nicht schwächen. Dies dient nicht zuletzt der Sicherung unserer Arbeitsplätze in der Zukunft. Ich erinnere daran, daß jede dritte verdiente Deutsche Mark aus unserer außenwirtschaftlichen Leistung stammt!
Wir werden sicherstellen, daß bei der Verstärkung der überwachenden Maßnahmen, insbesondere bei der Fusionskontrolle und Mißbrauchsaufsicht, alle ideologischen Einflüsse ferngehalten werden und sich kein staatlicher Dirigismus breitmacht, der als Vehikel zu einer späteren Sozialisierung benutzt werden kann.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Für die Fraktion der CDU/CSU gibt es keine Tabus im Wettbewerb. Daher werden wir strittige Fragen, die soeben auch vom Kollegen Jens angesprochen worden sind, also z. B. der vertikalen Preisbindung der zweiten Hand bei Markenwaren, der Preisempfehlungen, der abgestimmten Verhaltensweisen, der Einbeziehung weiterer Wirtschaftsbereiche in das Gesetz, mit allem Freimut diskutieren. Wir haben keinen Grund, irgend etwas hinter dem Berge zu halten.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Hier wird mit Fakten, mit Zahlen, mit den sich daraus dann ergebenden Konsequenzen beraten werden. Ich nehme an, daß das genauso Ihre gute Absicht sein wird.
Unser Ziel ist es, über eine Verbesserung des Wettbewerbsrechtes eine möglichst große Zahl von Anbietern und Nachfragern aller Unternehmensgrößen — also kleine, mittlere und große Betriebe — am Markt halten zu können, weil das allein — fairer Wettbewerb vorausgesetzt — auf die Dauer die bestmögliche und preisgünstigste Verbraucherversorgung gewährleistet. In diesem Sinne sieht die CDU/ CSU im novellierten Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zugleich das beste Verbraucherschutzgesetz.
Damit die Beratungen im federführenden Wirtschaftsausschuß zeitlich nicht mit langen Wiederholungen belastet werden, erlaubt sich die Opposition, bereits heute in der ersten Lesung einige Fragen an die Bundesregierung und an die Koalitionsfraktionen zu stellen, die im Ausschuß beantwortet werden können. Zunächst einige wenige Be merkungen und Fragen zum vorliegenden Entwurf
Die CDU/CSU-Fraktion sieht in der jetzt zu re gelnden nationalen Fusionskontrolle eine Über gangsstufe zu einer europäischen Regelung, die Wettbewerb und Marktwirtschaft auch für die Zu kunft sichern soll, wie das unser Kollege Strauß am 24. Januar 1973 in der Aussprache zur Regie rungserklärung deutlich gemacht hat. Sind Antrag steller und Bundesregierung bereit, ausdrücklich den Gedanken in das Gesetz aufzunehmen, daß bei de Beurteilung der Wettbewerbsverhältnisse auf einen bestimmten Markt die internationale Konkurrenz



Dr. Frerichs
situation der Unternehmen berücksichtigt werden muß, also der sogenannte „räumlich relevante Markt"?
Der Entwurf sieht vor, daß der Bundeswirtschaftsminister auf Antrag die Erlaubnis zu dem Zusammenschluß erteilen kann, wenn im Einzelfall die Wettbewerbsbeschränkung von gesamtwirtschaftlichen Vorteilen des Zusammenschlusses aufgewogen wird oder durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt ist. Sie kennen unsere großen Bedenken gegen diese Ministererlaubnis. Wie kann man dieses Ausnahmerecht freimachen von Manipulationen, daß je nach Gunst oder Ungunst des Ministers oder einer Partei bestimmten Unternehmensgruppen Ausnahmen gestattet oder untersagt werden? Es muß sichergestellt sein, daß durch Ausnahmeentscheidungen — ganz gleich, wer sie erteilt, ob ein Minister oder eine unabhängige Institution — nicht die auf dem Wettbewerb beruhende marktwirtschaftliche Ordnung, auch nicht in einem einzelnen Wirtschaftszweig, gefährdet wird.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Die Kooperationserleichterungen für die kleinen und mittleren Unternehmen sind von allen Seiten des Hauses begrüßt worden. Für die CDU/CSU ist die Erhaltung und Förderung einer großen Zahl leistungsfähiger Mittel- und Kleinbetriebe auch in der Zukunft eine verpflichtende Aufgabe.
Neue wissenschaftliche Untersuchungen haben bewiesen, daß gerade Mittelbetriebe wesentliche Forschungsleistungen vollbringen und einen großen
Beitrag zum technologischen Fortschritt leisten. Sehr wesentliche Forschungsimpulse gehen oft von kleineren Unternehmen aus, besonders wenn diese in Kooperationsgemeinschaften zusammenarbeiten.
Es stellt sich ernsthaft die Frage, ob das im Gesetzentwurf Vorgesehene überhaupt ausreicht, um die Zusammenarbeit in der Wirtschaft so nachhaltig zu fördern, daß ein kräftiges Gegengewicht gegen die weiterhin starke Vergrößerung der Betriebseinheiten — sprich: Konzentration — erzielt werden kann.

(Zuruf des Abg. Scheu.)

Die CDU/CSU — Herr Kollege Scheu — ist bereit,
gemeinsam nach besseren Möglichkeiten zu suchen.
Zum Schluß soll schließlich noch eine grundlegende Frage zumindest angesprochen werden. Der Präsident des Bundeskartellamtes, Herr Professor Dr. Günther, hat im vergangenen Jahr in einem Interview im „Handelsblatt" auf die großen externen Wettbewerbsverzerrungen aufmerksam gemacht und hat dies in einem anschaulichen Vergleich so dargestellt — ich darf zitieren —:
Das ist genau das Problem, das mich sehr stark beschäftigt. Es ist tatsächlich so, daß wir nach dem Klempner rufen, weil der Wasserhahn tröpfelt, aber den Rohrbruch im Keller übersehen. In der Bundesrepublik kontrollieren wir auf den Waren- und Dienstleistungsmärkten nach dem wettbewerbswirtschaftlichen Grundsatz der Auflösung oder Kontrolle der Macht nahezu alles. Die Kartellnovelle wird diese
Kontrollen sogar verschärfen. Es gibt indessen Machtballungen, die dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht unterliegen.
Gemeint sind von Professor Günther offensichtlich die künstlichen Veränderungen durch internationale währungspolitische Manipulationen, das Scheitern einer staatlichen Einkommenspolitik, aber auch die zunehmende Verkrustung der Arbeitsmärkte. Hier stoßen von außen Machtansprüche in den ablaufenden Wettbewerbsprozeß; oder, anders ausgedrückt, es werden extern Daten verändert, die den Wettbewerb verzerren und ausschalten können, selbst wenn sich die Unternehmer noch so strikt und loyal an die Spielregeln des Leistungswettbewerbs halten.

Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0701200700
Herr Abgeordneter, ich bitte Sie, zum Ende zu kommen.

Dr. Göke D. Frerichs (CDU):
Rede ID: ID0701200800
Ich komme zum Schluß, Frau Präsidentin.
Diese Gedanken führen weit über die jetzige Novelle hinaus, aber sie sind von brennender Aktualität, weil sie die Grundfragen der Wirtschaftspolitik berühren. Reicht unsere „Handfeuerwaffe" Kartellgesetz noch aus, wenn von außen — um einmal im Bilde zu bleiben — mit „Interkontinentalraketen" geschossen wird?
Die Bundestagsfraktion der CDU/CSU hat gestern eine eigene fraktionsoffene Arbeitsgruppe Wettbewerb gebildet, um der Bedeutung der Wettbewerbspolitik für unsere marktwirtschaftliche Ordnung zusätzliches Gewicht zu verleihen. Die CDU/ CSU-Fraktion wird gründlich und zügig am Entwurf eines Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen mitarbeiten und in den Ausschüssen durch konkrete Anträge zu dem Versuch beitragen, eine Verbesserung des geltenden Wettbewerbsrechts auf breiter Basis zu verabschieden. An der CDU/CSU, meine Damen und Herren, wird dies nicht scheitern!

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0701200900
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Graf Lambsdorff.

Dr. Graf Otto Lambsdorff (FDP):
Rede ID: ID0701201000
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Herr Frerichs, Sie haben beklagt, — nein, erwähnt, denn zu beklagen brauchen Sie sich nicht —, daß dieser Entwurf durch die beiden Koalitionsfraktionen eingebracht wird. Dies ist in der Tat kein neuer Tatbestand, und man kann daraus nicht schließen, man habe sich nur knurrend auf den kleinsten Nenner geeinigt. So weit sind wir noch nicht wieder, daß wir schon knurren müßten.

(Abg. van Delden: Das kommt noch! — Abg. Rawe: Sie habet schon von Anfang an geknurrt!)

— Das kann kommen, Herr van Delden, aber zur Zeit sind Sie beim Knurren, und ich glaube, Sie haben auch mehr Anlaß dazu. - Davon, daß wir uns damals auf den kleinsten Nenner geeinigt hätten, kann natürlich gar keine Rede sein. Sie wissen, daß



Dr. Graf Lambsdorff
es unser Bestreben gewesen ist und bleibt, mit Zustimmung der Bundesregierung durch das hier eingeschlagene Verfahren eine möglichst schnelle und zügige Aufnahme der Beratungen über dieses Thema sicherzustellen.
Meinen beiden Vorrednern möchte ich folgendes sagen. Herrn Jens verstehe ich in diesem Punkt eigentlich noch ein bißchen weniger als Herrn Frerichs. Im Grunde sollte doch der Weg nach vorne und nicht zurück gehen. Ich denke, daß mir diese Kritik erlaubt ist, Herr Jens; ich bin ja ebenso wie Sie Neuling hier. Lassen Sie mich bei allem schuldigen Respekt vor den älteren Kollegen in diesem Hause sagen: Vielleicht übertreiben wir das Nachkarten gelegentlich doch ein wenig. Aber wenn es sein muß, Herr Frerichs, will ich es tun.

(Lachen und Zurufe von der CDU/CSU: Also doch!)

Ich will nur ganz kurz auf das eingehen, was hier vorgebracht worden ist, um es nicht unerwidert zu lassen. Ich möchte zumindest die Frage stellen, mit wessen Unterstützung Herr Professor Erhard denn seinerzeit eigentlich in die Lage versetzt worden ist,

(Zuruf von der CDU/CSU: Mit Ihrer!)

eine richtige wirtschaftspolitische Entscheidung zu treffen.

(Abg. Dr. von Bismarck: Gut, daß Sie sich daran erinnern! — Abg. Rawe: Zuhören!)

Wir haben schon im Jahre 1953 Wahlkämpfe gegen Herrn Nölting geführt. Ich bin höchst beglückt und erfreut darüber, daß das heute nicht mehr notwendig ist, sondern daß wir uns über diese Fragen mit unserem Koalitionspartner grundsätzlich einig sind. Das ist ein wesentlicher Tatbestand.

(Abg. Dr. Frerichs: Wir teilen Ihre Freude!)

Herr Frerichs, Sie haben erklärt, die Kartellgesetznovelle sei in der vorigen Legislaturperiode von der Koalition gebremst worden. Ich weiß nicht, meine Damen und Herren, ob das der Fall gewesen ist.

(Abg. Rawe: Das können Sie im Protokoll nachlesen! — Abg. van Delden: Fragen Sie mal Herrn Kienbaum!)

Ich kann jedenfalls mit Befriedigung konstatieren, daß Sie uns einen Teil der „Bremser" abgenommen haben,

(Beifall bei den Regierungsparteien)

so daß wir heute nicht mehr über sie verfügen. Um einen weiteren „Bremser" haben Sie sich und hat sich vor allem Ihr Fraktionsvorsitzender nachdrücklich beworben, wenn auch im Endeffekt ohne Erfolg. Schließlich haben Sie noch einen in Doppelanzeigen mit dem von Ihnen zu Recht gerühmten Professor Erhard herausgestellt.
Herr Jens, Sie haben vorhin noch einmal auf die Frage der Brauereikonzentration angespielt. Sie wissen, daß ich, was Ihre Kritik an dem Betreffenden anlangt — Sie haben Herrn Ernstberger erwähnt —, mit Ihnen einer Meinung bin. Die Gruppierung, von der Sie gesprochen haben, stimmt zwar nicht; aber im Prinzip ist das, was Sie gesagt haben, durchaus richtig. Der Fairneß halber sollte man dann aber auch erwähnen, daß der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Banken in genau diese Kritik an genau diesem Manne eingestimmt hat. Ich möchte auch mit Befriedigung feststellen, daß sich z. B. die ASU zu einem Wettbewerbsrecht in dem Sinne bekannt hat, wie wir es durchsetzen wollen.
Ich stimme auch nicht ganz mit Ihrer Formulierung überein, daß derjenige, der sich für die Preisbindung ausspreche, sich damit automatisch gegen die Marktwirtschaft ausspreche. Sie wissen — ich habe das in der vorigen Woche hier vorgetragen , daß wir uns in diesem Punkt nicht festgelegt haben und nicht festlegen wollen. Wir werden uns das in den Beratungen vorbehalten.
Was die vier Fragen betrifft, die Sie, Herr Frerichs, gestellt haben, scheint es mir doch richter zu sein — natürlich kann Ihnen niemand das Recht bestreiten, Fragen zu stellen —, darüber im Ausschuß miteinander zu sprechen als jetzt in diesem Augenblick.

(Abg. Dr. Frerichs: Das habe ich auch gesagt!)

Nur sollten wir Waffensysteme — falls Sie es vergessen haben sollten: Sie haben soeben von „Handfeuerwaffen gegen Interkontinentalraketen" gesprochen — lieber ein Problem der Verteidigungspolitik sein lassen, als sie zu einem Problem der Wirtschaftspolitik zu machen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Ich will nicht das wiederholen, was ich im Namen meiner Fraktion in der vorigen Woche zum Grundproblem des Wettbewerbsrechts und der Kartellnovelle vorgetragen habe. Wir haben mit Befriedigung — das darf ich ganz deutlich sagen — von den Äußerungen des Fraktionsvorsitzenden der Opposition zu dieser Frage Kenntnis genommen. Wir sind bereit, meine Damen und Herren, Ihnen bis zum hoffentlich niemals erbrachten Beweis des Gegenteils guten Willen nicht zu unterstellen, sondern Ihnen diesen durchaus zu glauben. Ob Sie ihn haben, werden wir, wie ich glaube, in den Ausschußberatungen alle miteinander sehr schnell feststellen.
Ein Wort noch zur Verdeutlichung. Hinsichtlich der abgestimmten Verhaltensweisen scheint ein gewisses Mißverständnis über die Haltung meiner Fraktion entstanden zu sein. Wir sind ganz entschieden dafür, daß die abgestimmten Verhaltensweisen bei der Novellierung des Wettbewerbsrechts mit erfaßt werden. Wir werden alles dafür tun und werden sehr erfreut sein, wenn es möglich wird, dies ohne Beeinträchtigung der dringlichen und zeitlich vorrangigen Fusionskontrolle zuwege zu bringen.
In diesem Sinne wird meine Fraktion im Wirtschaftsausschuß bei der Beratung dieses Gesetzes mitarbeiten.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0701201100
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.



Präsident Frau Renger
Die Überweisungsvorschläge gehen dahin, den Gesetzentwurf an den Ausschuß für Wirtschaft als federführenden Ausschuß und an den Rechtsausschuß und den Haushaltsausschuß zur Mitberatung sowie an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu überweisen. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe keinen Widerspruch; dann ist so beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs einer Abgabenordnung (AO 1974)

— Drucksache 7/79 —
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die Aussprache.
Die Überweisungsvorschläge lauten: an den Finanzausschuß als federführenden Ausschuß und an den Innenausschuß und den Rechtsausschuß zur Mitberatung. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Reform des Strafrechts (4. StRG)

— Drucksache 7/80 —
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Müller-Emmert.

Dr. Adolf Müller-Emmert (SPD):
Rede ID: ID0701201200
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Hohe Haus beschäftigt sich schon seit langen Jahren mit der Reform des Strafrechts. Offenbar ist die Reform des Strafrechts ein mühsames und langwieriges Unterfangen. Wir haben im Jahre 1962 begonnen und sind bis heute noch nicht fertig geworden, obwohl wir in der Zwischenzeit in diesem Hohen Hause sehr viele wichtige Entscheidungen getroffen haben. Es sei an die Reform des politischen Strafrechtes 1968 erinnert, an das 1. und das 2. Strafrechtsreformgesetz 1969, an die Reform des sogenannten Demonstrationsstrafrechts 1970 und auch an das sogenannte Zentralregistergesetz des Jahres 1971.
Im vorigen Bundestag haben wir uns, wie wir alle wissen, auch mit der Reform des Sexualstrafrechts beschäftigt, sind aber deshalb nicht durchgekommen, weil im vorigen Sommer wegen der vorgezogenen Bundestagswahlen offenbar in einem Teil dieses Hauses nicht mehr die Neigung bestand, diesen Gesetzentwurf, der schon fertig beraten war, zu verabschieden.
Diese Beratung des Gesetzentwurfs im vorigen Bundestag war eine sehr gründliche. Wir haben uns im Strafrechtsausschuß ein Jahr mit dieser Materie beschäftigt. Wir haben darüber hinaus eine große Anhörung durchgeführt und dabei alle Sachverständigen aus den verschiedensten Wissensbereichen zu Wort kommen lassen, so daß man sagen kann, daß die Beschlüsse des Sonderausschusses vom vorigen Bundestag sehr eingehend überlegt waren und den Wissensstand unserer heutigen Wissenschaft in jeder Weise berücksichtigen. Ich glaube deshalb sagen zu können, daß es Zeit ist, die Ernte dieser Arbeit beschleunigt in die Scheune zu bringen.
Dabei kommt noch folgendes hinzu: Bei der ersten Beratung dieses Reformvorhabens im März 1971 überwog in diesem Hause das Trennende zwischen der Koalition und der Opposition. Es war eine deutliche Konfrontation feststellbar. Dies hat sich in den Ausschußberatungen deutlich gelegt. In den Ausschußberatungen ist man aufeinander zugekommen und hat sich in vielen Problemen einstimmig geeinigt. Man hat beispielsweise auch bei dem schwierigen Problem der Pornographie gewisse Einigkeiten erzielt.
Ungeachtet bestehengebliebener Gegensätze in einigen Punkten darf ich kurz die Punkte anführen, in denen wir uns völlig einig waren. Dies betrifft einmal die Tatsache, daß Strafe auch im Sexualstrafrecht rational begründbar sein muß. Zur Rechtfertigung von Strafe gehört nicht moralische Entrüstung über ein Verhalten, das von der üblichen Norm abweicht, vielmehr muß die Verletzung wichtiger Rechtsgüter hinzukommen. Demnach sind alle Vorschriften dieses Entwurfes mit einem konkret umrissenen Schutzzweck verbunden, wobei der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Störungen ihrer Gesamtentwicklung durch sexuelle Übergriffe und der Schutz aller Bürger vor Verletzungen ihrer geschlechtlichen Selbstbestimmung durch Gewalt, Nötigung oder Mißbrauch von Abhängigkeit im Vordergrund stehen.
Meine Damen und Herren, wir waren uns auch darin einig, daß die strafrechtliche Bewertung sexueller Vorgänge an den Veränderungen sexueller Einstellungen und Verhaltensweisen unserer Gesellschaft nicht vorbeigehen kann, wenn sie sich nicht dem Vorwurf der Lebensfremdheit aussetzen will. Allzulange haben Gesetze und auch Rechtsprechung der Sexualität den Stempel der Unzucht aufgedrückt. Ich brauche nur an eine Rechtsprechung zu erinnern, die beispielsweise den Verkehr unter Verlobten als unzüchtig bezeichnet hat.
Die Vorschriften des Entwurfes, der heute beraten wird, tragen diesen gemeinsamen Grundüberzeugungen Rechnung. Zudem sind noch wissenschaftliche Aussagen über Fragen der sexuellen Reifung, über die Ursachen von Sexualstraftaten und über deren Folgen für die Opfer vor der Formulierung dieser Vorschriften gründlich ausgewertet worden, so daß auch insoweit für die kommenden Beratungen kaum noch neue Fragen aufkommen werden.
Auf Grund der einvernehmlichen Beschlüsse des Sonderausschusses im vorigen Bundestag werden wir mit großer Wahrscheinlichkeit ohne längere Erörterungen eine breite Mehrheit in diesem Hause finden. Dabei sind die wichtigsten Punkte: Die Tatbestände aus dem Bereich der schweren Sexualkriminalität bleiben selbstverständlich bestehen,



Dr. Müller-Emmert
zum Teil sogar mit erweiterten und verschärften Strafandrohungen. Dabei ist zu denken an die Vergewaltigung, an die Nötigung zu sexuellen Handlungen, an den sexuellen Mißbrauch Widerstandsunfähiger und an den sexuellen Mißbrauch von Kindern mit einem Schutzalter bis zu 14 Jahren.
Weiterhin wird der mit Emotionen beladene Begriff „Unzucht" in unserem jetzigen Strafrecht durch den wertneutralen Begriff „sexuelle Handlung" ersetzt. Dadurch erfährt ein strafrechtliches Verhalten erst dann Bedeutung, wenn zu dieser sexuellen Handlung noch weitere Merkmale hinzukommen.
Schließlich wird das Schutzalter junger Menschen hinsichtlich sexueller Beeinflussung durch Dritte in mehreren Vorschriften auf 18 Jahre herabgesetzt, so beim sexuellen Mißbrauch von Schutzbefohlenen in Abhängigkeitsverhältnissen und bei der Homosexualität. Dieser Vorschlag geht auf übereinstimmende Ausführungen von Medizinern und Psychologen zurück, daß die sexuelle Reifung junger Menschen in aller Regel mit 'dem 18. Lebensjahr abgeschlossen ist.
Darüber hinaus soll der sexuelle Mißbrauch Jugendlicher künftig nicht nur in Erziehungs- und Ausbildungsverhältnissen, sondern auch in Dienst- und Arbeitsverhältnissen strafbar sein. Zum Beispiel ist die 15jährige Hilfsarbeiterin gegenüber möglichen Pressionen in ihrem Betrieb an ihrem Arbeitsplatz genauso schutzbedürftig wie eine 15jährige Schülerin im Verhältnis zu ihrem Lehrer.

(Zustimmung der Abg. Frau Schimschok.)

Auch haben wir festgestellt, daß eine Notwendigkeit, den erwachsenen Menschen unterhalb der Schwelle der Nötigung vor sexuellen Handlungen zu schützen, die der Täter unter Ausnutzung einer Amtsstellung begeht, grundsätzlich nicht mehr besteht. Ausnahmen sind allerdings strafbar, und dazu gehört der sexuelle Mißbrauch von Gefangenen, von behördlich Verwahrten und von kranken Menschen in Krankenanstalten. Außerdem sind selbstverständlich diejenigen Personen geschützt, die von einem Strafverfahren oder einem anderen auf Freiheitsentziehung gerichteten Verfahren betroffen sind, wenn mitwirkende Beamte zudringlich werden sollten.
Weiter sind die Vorschriften über die Kuppelei und die Zuhälterei wesentlich umgestaltet worden. Der strafrechtliche Schutz soll sich auf zwei Fallgruppen beschränken. In erster Linie sollen Minderjährige im Interesse einer ungestörten Gesamtentwicklung vor kupplerischen Einwirkungen Dritter geschützt werden. Hier geht der Entwurf sogar über das geltende Recht insoweit hinaus, als er gewohnheitsmäßiges oder eigennütziges Handeln nicht mehr erfordert. Zum zweiten geht es um den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Dazu gehören Strafandrohungen gegen Personen, die andere in die Prostitution hineinziehen, sie dort festhalten oder sie darin ausbeuten.
Das geltende Recht ist in seinen Strafreaktionen auf Sexualdelikte nicht flexibel genug. Unnötige Härten und Rückfallkriminalität sind oft die Folgen. Deswegen bemüht sich der Entwurf darum, den Bereich der Strafandrohung nach unten und oben zu erweitern, und schafft vereinzelt auch die Möglichkeit, von Strafe abzusehen. Dazu gehört auch, daß der der Tatbestand der sogenannten exhibitionistischen Handlungen in der Weise geändert wird, daß nunmehr das Gericht die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe insgesamt zur Bewährung aussetzen kann, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine solche Handlungen mehr vornehmen wird.
Auch in der umstrittenen Frage der Pornographie ist uns, wie ich schon sagte, eine gewisse Annäherung der Standpunkte gelungen. Über das Verbot der sogenannten harten Pornographie mit sadistischen, sodomitischen oder pädophilen Darstellungen bestand von vornherein Klarheit. Mehr noch als nach dem ursprünglichen Regierungsentwurf soll aber auch gegen die Verbreitung sonstiger pornographischer Erzeugnisse auf Grund konkret umschriebener Straftatbestände und ergänzender Bußgeldbestimmungen eingeschritten werden können. Unter diese Verbote fallen die Aushändigung pornographischer Schriften an Jugendliche, der Verkauf an Kiosken, der Versandhandel, öffentliche Filmvorführungen, die unerwünschte Zusendung, die öffentliche Zurschaustellung, die öffentliche Werbung für Pornographie.
Ferner wurden ergänzend noch fünf Ordnungswidrigkeitstatbestände geschaffen, die mit Geldbußen bis zu 10 000 DM schon im Vorbereich der Pornographie ein Vorgehen ermöglichen.
Aus diesem Katalog, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist zu ersehen, daß der Schutz von Kindern und Jugendlichen und der Schutz aller Bürger vor Belästigungen durch aufgedrängte Konfrontation mit Pornographie als Motiv hinter diesen Vorschriften steht.
Schließlich soll ein neuer § 131 StGB geschaffen werden, der den Tatbestand der Verherrlichung von Gewalt und der Aufstachelung zum Rassenhaß mit Strafe bedroht. Dieser Vorschlag hat, wie wir wissen, Kritik gefunden. Darüber werden wir im Ausschuß und auch hier noch sprechen müssen. Eines ist aber sichergestellt: Die Berichterstattung ist von dem Tatbestand ausdrücklich ausgenommen. Sie unterliegt daher keinerlei Einschränkungen. Auch in die Freiheit künstlerischer Darstellungen wird in einer Weise eingegriffen. Auf jeden Fall verdient aber derjenige keine Nachsicht, der sein Geschäft mit dem Nervenkitzel anderer macht, indem er in lüsterner Weise unmenschlich Gewalt und Brutalität darstellt.
Lassen Sie mich, meine Damen und Herren, zum Abschluß sagen, daß fünf Probleme noch strittig geblieben sind. Es geht hier um das Problem der Aufhebung der Strafbarkeit homosexueller Prostitution, um die Behandlung der sogenannten Ehegattenkuppelei, um die Ausdehnung des sogenannten Erzieherprivilegs im Bereich der Kuppelei auf Dritte, um die Frage eines totalen Verbreitungsverbots für Pornographie und schließlich um die mögliche Aufhebung des § 6 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften.



Dr. Müller-Emmert
Die Argumente zum Für und Wider bezüglich des zur Beratung anstehenden Gesetzentwurfs liegen auf dem Tisch des Hauses. Die ausführlichen Beratungen der 6. Legislaturperiode brauche ich beim besten Willen nicht zu wiederholen. Auf der Grundlage der Beratungsergebnisse glaube ich, daß wir uns in dem einen oder anderen Punkt noch näherkommen werden. Der gemeinsamen Sache der Reform des Strafrechts, könnten wir damit dienen, daß wir uns darum bemühen, bei der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs möglichst breite Mehrheiten zu finden.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0701201300
Meine Damen und Herren, Sie haben das Wort zur Begründung gehört.
Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Eyrich.

Dr. Heinz Eyrich (CDU):
Rede ID: ID0701201400
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf ganz kurz an das anschließen, was Herr Kollege Müller-Emmert hier gesagt hat, und auf die erste Feststellung zurückkommen.
Herr Kollege Müller-Emmert hat ausgeführt, daß die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs gescheitert sei, weil die eine Seite des Hauses keine Neigung mehr gezeigt habe, darüber zu sprechen. Ich glaube, Sie erinnern sich sehr gut, daß wir die Neigung hatten, darüber zu sprechen und für dieses Gesetz sogar einen Kompromiß zu finden, daß es dann aber die Sommerpause und die Ereignisse danach verhindert haben, endgültig darüber zu beraten und zu beschließen.
Zweitens. Auch wir wären glücklich darüber, wenn wir die Ernte, die nun, nach zweijähriger Beratung, sicherlich fällig wäre, in die Scheune einbringen könnten. Allerdings kann es sich — darauf muß man hinweisen — nur um eine Ernte, um ein Ergebnis handeln, das in den wichtigsten Punkten noch einmal überdacht wird. Hier wurde soviel von Kompromiß gesprochen; dazu eine Anmerkung. Natürlich kann Kompromiß nicht nur bedeuten, daß die einen den anderen, sondern auch, daß die anderen den einen bei der Lösung jener strittigen fünf Punkte entgegenkommen, die Herr Kollege Müller-Emmert am Schluß seiner Ausführungen aufgezählt hat.
Eine grundsätzliche Bemerkung zur Frage der „moralischen Entrüstung". Natürlich geht es nicht darum, sich moralisch zu entrüsten und diese moralische Entrüstung etwa in Paragraphen zu fassen. Aber es geht eben ein Stück weit auch darum, zu fragen, welche Beachtung und welche Achtung man gewissen Institutionen in diesem Lande entgegenbringt — auch der Ehe — und welche Konsequenzen man daraus zu ziehen bereit ist.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wir haben alles Interesse daran, daß der Gesetzentwurf in sehr vielen Punkten, die ja schon im Ausschuß beraten worden sind, unverändert verabschiedet wird. Dieser Entwurf ist das Ergebnis einer gemeinsamen Überlegung. Wir sollten diese Probleme auch weiterhin gemeinsam überlegen. Einige Punkte aber sollte man herausstellen.
Ein gemeinsamer Punkt, der allerdings der Presse nach offenbar nicht mehr so ganz unbestritten zu sein scheint, betrifft § 131 mit dem Tatbestand der Gewaltverherrlichung. Wir sind uns darüber im klaren, daß diese Vorschrift ihre Schwächen hat. Wir wissen, daß der Richter sicherlich keine leichte Aufgabe haben wird, wenn er mit diesem § 131 umgehen muß. Aber — auch das sollte man sagen — es führt kein Weg daran vorbei, daß alle Sachverständigen dargestellt haben, daß Gewaltdarstellungen, Gewaltverherrlichungen einfach schädlich sind, daß sie Anreiz zu Aggressionen bieten. Man kommt auch nicht an der Feststellung vorbei, daß sich seit dem Beginn der Beratung des § 131 bis heute die warnenden Stimmen mehren und daß ein erschreckendes Ansteigen solcher Darstellungen in Funk und Fernsehen zu verzeichnen ist.
Mitunter wird gesagt, wenn dieser § 131 Eingang in unser Strafgesetzbuch fände, werde eine heile Welt vorgegaukelt. Darum geht es nicht. Es geht vielmehr darum, zu verhindern, daß widernatürliche Exzesse als Regelfall unseres Zusammenlebens erscheinen und zur Norm unseres Zusammenlebens gemacht werden. Darum geht es, um sonst gar nichts.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Die Ausnahmevorschrift für Vorgänge des Zeitgeschehens und der Geschichte ist zu begrüßen. Auch wir wollen natürlich, daß solche Berichterstattungen von dem Verbot ausgenommen sein sollten. Diese Ausnahme ist zu begrüßen, weil durch sie die Zensur verhindert wird. Allerdings ist auch auf die Gefahr hinzuweisen — die einfach besteht —, daß hierdurch vielleicht oftmals Gelegenheit gegeben wird, einen Vorwand zu suchen, die sonst verbotene Darstellung von Gewalt eben doch in die Medien aufzunehmen.
Es erübrigt sich, die Punkte, in denen Übereinstimmung erzielt worden ist, im einzelnen hier darzulegen. Herr Kollege Müller-Emmert hat diese Punkte bereits genannt. Lassen Sie mich aber zu den grundsätzlichen Punkten noch etwas sagen, die strittig geblieben sind.
Auch wir wissen, Herr Kollege Müller-Emmert, daß es in der Frage des sogenannten Strichjungen, in der Frage, ob die gewerbsmäßige Vornahme homosexueller Handlungen mit Strafe bedroht sein sollte oder nicht, Gründe pro und kontra gibt. Aber wir sollten drei Tatsachen bedenken.
Erstens. Wir waren uns im Ausschuß einig, daß das Milieu der sogenannten Strichjungen ein Vorfeld der Kriminalität darstellt. Deshalb haben sehr viele Sachverständige gesagt: Hier müssen wir eingreifen, hier muß ein Riegel vorgeschoben werden.
Zweitens waren wir uns auch darin einig — darüber sollten wir noch einmal sprechen —, daß der Strichjunge mehr als jeder andere Erpressungen vornehmen kann.
Drittens — und das ist sicherlich der wichtigste Punkt — waren wir uns darin einig, daß diese Leute Gefahr laufen, in die Prostitution hineingezogen zu werden. Das ist eine Überlegung, die wir, glaube ich, noch einmal gemeinsam anstellen müssen.



Dr. Eyrich
Eine Vorschrift gegen Ehegattenkuppelei - auch
Sie haben das angesprochen - ist in dein Entwurf, den Sie vorgelegt haben und der seinerzeit mit der Mehrheit der Stimmen beschlossen worden ist, nicht mehr enthalten. Es hat jetzt wahrscheinlich keinen Sinn, noch einmal in aller Länge und Breite auf die Frage zurückzukommen, was das Wesen der Ehe sei, ob sie auf Zeit oder auf Dauer angelegt sein müsse und ob man daraus Konsequenzen auch strafrechtlicher Art zu ziehen habe. Es stellt sich aber die Frage, ob die Einschätzung der Ehe die nach Art. 6 unseres Grundgesetzes ja unter dem besonderen Schutz des Staates steht, nicht gerade auch in diesem Punkt, um den es hier geht, strafrechtlichen Schutz gebietet.
Wenn beide Ehegatten sich in beiderseitiger freier Übereinkunft zu derartigen Dingen entschließen, kann man, wie auch ich glaube, sicherlich von einer Strafbewehrung absehen. Sie haben hier aber einen Punkt erwähnt, den wir in diesem Zusammenhang noch einmal durchdenken müssen: die freie sexuelle Selbstbestimmung. Wenn es Ziel dieses Entwurfes ist, die freie sexuelle Selbstverwirklichung zu statuieren, dann halt auch in der Ehe. Wenn ein Ehegatte den anderen bestimmt oder ihm durch seine Vermittlung die Möglichkeit zu einem solchen Handeln gibt, müssen wir halt andere Maßstäbe anlegen, als wenn ein solches Handeln in beiderseitiger freier Übereinkunft geschieht. Wir haben deshalb den Vorschlag gemacht, die von den Ländern Bayern und Schleswig-Holstein vorgeschlagene Regelung in das Gesetz aufzunehmen. Leider sind wir damals vor der Sommerpause, als es um Kompromißfindung ging, nicht mehr dazu gekommen, diesen Punkt zu vertiefen. Wir sollten noch einmal überlegen, ob wir hier nicht einen Kompromiß finden können, und zwar — ich sage es noch einmal — nur im Hinblick auf jene Fälle, in denen der eine Ehegatte den anderen bestimmt oder ihm Gelegenheit zu solchen sexuellen Handlungen vermittelt, denn hier wird ganz sicher die freie Selbstbestimmung auf sexuellem Gebiet in der Ehe tangiert.
Das Erzieherprivileg wird strittig bleiben, wie ich sehe. Sie haben das Erzieherprivileg mit in diesen Gesetzentwurf aufgenommen. Es bedeutet im Grunde doch nichts anderes, als daß Dinge, die für Jugendliche grundsätzlich verboten sein sollen, dann nicht mehr verboten sein sollen, wenn die Eltern sie den Kindern zugänglich machen. Jescheck hat darauf hingewiesen, daß nach diesem Prinzip in keinem einzigen anderen Land der Erde verfahren werde; in anderen Ländern würden die Eltern vielmehr härter bestraft, wenn sie ihren Kindern den Zugang zu solchen Dingen eröffnen. Auch daran sollten wir uns erinnern.
Meine Damen und Herren, sicher ist aber eines. Wir müssen auf jeden Fall verhindern, daß es so weit kommt, daß die Eltern ihre Erziehungsfunktion auch noch an andere delegieren können und den Jugendlichen so — etwa in Lagern; wir kennen die Fälle — Gelegenheit zu sexuellen Handlungen gegeben wird — und all das mit der Begründung, es handle sich hier ja um das sogenannte Erzieherprivileg.
Über die Pornographie kt hier in diesem Hause aus den verschiedensten Anlässen schon so viel gesagt worden, daß ich mich dazu kurz fassen kann. Eines konnte bei der Anhörung der Sachverständigen ini Rahmen unserer Ausschußberatungen ganz sicher festgestellt werden, nämlich daß Pornographie für Jugendliche schädlich ist. Nun werden Sie sagen: Wir werden dem Rechnung tragen; wir haben Bestimmungen geschaffen, die den Jugendlichen den Zugang zur Pornographie erschweren sollen. Sie werden sagen: Wir haben auch zwischen harter und weniger gefährlicher Pornographie unterschieden. Wir halten dem entgegen: Sicherlich, Sie haben mit uns zusammen Wege gesucht, die Regelung so gut wie möglich auszugestalten; um eine Erkenntnis kommen wir aber doch nicht herum: Wenn die Erwachsenen im Besitz der Pornographie sind, kommen halt auch die Jugendlichen in den Besitz dieser Pornographie. Bei unserer Reise nach Schweden und Dänemark wurde uns doch in beiden Ländern gesagt, es gebe keine Möglichkeit, zwischen harter und anderer Pornographie zu unterscheiden; die Eskalation komme ganz sicher. Es gebe auch keine Möglichkeit, den Jugendschutz zu gewährleisten, wenn diese Dinge den Erwachsenen zugänglich gemacht würden.
Das sind die Probleme, vor denen wir nach wie vor stehen. Herr Kollege Müller-Emmert, man kann wirklich nicht den Darlegungen aller Sachverständigen entnehmen, es sei wissenschaftlich erwiesen, daß Pornographie für Erwachsene nicht schädlich ist. Jene Sachverständigen, die darauf hingewiesen haben, daß Pornographie für Erwachsene nicht schädlich sei, haben uns Ergebnisse vorgewiesen, die sich auf Untersuchungen stützten, die über drei Wochen liefen. Ich glaube, das ist ein Zeitraum, der es nicht rechtfertigt, von einer wissenschaftlichen Fundierung zu sprechen.
Was die Herausnahme des § 6 aus dem Gesetz über jugendgefährdende Schriften angeht, so möchte ich dazu nur soviel sagen: Dieses Gesetz — darauf haben uns alle, die in diesem Zusammenhang angehört worden sind, hingewiesen - hat bisher sehr große Lücken ausgefüllt, die die Pornographiebestimmungen des Strafgesetzbuches ließen. Wir sollten uns noch einmal überlegen, ob wir diese Bestimmung des § 6, nämlich die Möglichkeit, solche Schriften, die Kinder oder Jugendlichen offensichtlich sittlich schwer gefährden, vom Markt zu bringen, nicht doch in dem Gesetzentwurf vorsehen sollten. Denn die Herausnahme des § 6 könnte eines Tages als Begründung für die Auslegung herangezogen werden, wir hätten den Willen gehabt, hier etwas freier zu sein. Das sollten wir verhindern. Der Ausschuß für Jugend und Familie und die Sachverständigen haben darauf hingewiesen.
Es geht darum — das darf ich zum Schluß sagen —, deutlich zu machen, daß wir alles tun wollen, um den Schutz der Jugendlichen sicherzustellen. Man könnte sagen: Was soll's denn, wenn die Erwachsenen das konsumieren?! Aber dahinter steht die Konsequenz, daß mit den Erwachsenen auch die Jugendlichen tangiert werden. Daß das nicht der Fall sein darf, meine Damen und Herren, ist, glaube



Dr. Eyrich
ich, der Wille des ganzen Hauses; und daß das nicht eintritt, daran wollen wir mitarbeiten.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0701201500
Das Wort hat der Abgeordnete von Schoeler.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0701201600
Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich gleich an einen Punkt anschließen, den Herr Kollege Dr. Eyrich angesprochen hat, das Problem der Strichjungen. Ich meine, man sollte in diesem Bereich, wenn man von Vorfeldern der Kriminalität spricht, die einen Straftatbestand erfordern, auch daran erinnern, daß wir diese Vorfelder der Kriminalität nicht etwa deshalb haben, weil ein Straftatbestand fehlt, sondern oft gerade weil ein Straftatbestand vorhanden ist.
Meine Damen und Herren, die Reform des Sexualstrafrechts ist überfällig. Die FDP-Fraktion wird dazu beitragen, daß der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Strafrechts zügig beraten wird und bald verabschiedet werden kann. Die Voraussetzungen dafür sind durch die intensiven Vorarbeiten im Strafrechtssonderausschuß der 6. Legislaturperiode geschaffen worden. Die Meinungen zu diesem Thema gingen zunächst recht weit auseinander. Herr Kollege Dr. Müller-Emmert hat dies bereits angesprochen. Inzwischen haben sich die Standpunkte angenähert. Wir hoffen, daß die heutige Opposition an den Erkenntnisstand der Opposition gegen Ende der letzten Legislaturperiode anknüpfen wird. Ich glaube, zumindest in einigen Punkten Entsprechendes auch den Äußerungen des Kollegen Dr. Eyrich entnehmen zu können. Nur eines sei in diesem Zusammenhang gesagt: Wir werden das Tempo des Geleitzuges in der Reform nicht von dem langsamsten Schiff bestimmen lassen können.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Ich glaube, es ist notwendig, auf den Gang der Diskussion einzugehen, weil wir anläßlich der Beratungen in den letzten Jahren erfahren mußten, daß dieser Diskussion wenig gedient wird, wenn ungute Emotionen in der Öffentlichkeit wachgerufen werden. So fiel z. B. das Schlagwort von der „Freigabe der Pornographie". Derartige Verdächtigungen machen deutlich, daß es ihren Urhebern nicht um die sinnvolle Neuordnung des Sexualstrafrechts insgesamt geht, sondern um andere, grundsätzlich antireformerische Ziele.

(Abg. Dr. Eyrich: Von wem reden Sie hier eigentlich?)

— Herr Dr. Eyrich, ich sage ja, daß das ungute Begleiterscheinungen in der letzten Legislaturperiode waren, und ich wäre dankbar, wenn wir diese Diskussion — ich habe auch schon gesagt, daß ich die Voraussetzungen dafür für gegeben halte — in aller Sachlichkeit und ohne solche Begleitumstände führen könnten.
In diesem Hause ist die Notwendigkeit dieser Reformen allgemein anerkannt. Die Strafrechtsreform im Sexualstrafrechtsbereich muß der gewandelten Einstellung der Gesellschaft zur Sexualität Rechnung tragen. Diese Wandlung — das sollte man auch mit aller Deutlichkeit sagen — ist nicht Ausdruck ungezügelter Libertinage, sondern einer natürlicheren und bejahenden Einstellung zur Sexualität. Das Strafrecht kann und darf hier kein Mittel zur Aufrechterhaltung überkommener Tabus sein und auch nicht zur Disziplinierung mündiger Staatsbürger herhalten.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Die heute geltenden gesetzlichen Regelungen und die Wertvorstellungen der Gesellschaft klaffen in einem unerträglichen Ausmaß auseinander. Dies wird vielleicht daran besonders deutlich, daß ein Rechtsprechungskommentar heute — Auflage 1932 — in Übereinstimmung mit den Gerichten die Auffassung vertritt, daß die Duldung des Verlobtenverkehrs durch die Eltern unter Umständen — den berühmten Umständen des Einzelfalls — als Kuppelei strafbar ist.

(Abg. Dr. Eyrich: Das ist längst schon herausgenommen, Herr Kollege!)

Hier zeigt sich, daß solche strafrechtlichen Bestimmungen hinter der gesellschaftlichen Entwicklung zurückgeblieben sind.

(Zuruf von der CDU/CSU.)

— Nun, dann lesen Sie doch einmal die Gerichtsurteile zu diesem Bereich, und lesen Sie den Straftatbestand, dann können Sie daran nicht vorbeigehen!

(Abg. Erhard [Bad Schwalbach] : Das ist längst überholt!)

Der hier auftretende Zwiespalt äußert sich auch in der so häufig auftretenden doppelten Moral, die die vorurteilsfreie Diskussion in der Öffentlichkeit erschwert. Immer noch betreiben bestimmte Presseerzeugnisse ein blühendes Geschäft mit ausführlichen Darstellungen mehr oder weniger pornographischer Art, nicht ohne sich gleichzeitig nachdrücklich über Pornographie zu entrüsten. Der evangelische Theologe Dr. Martin Goldstein hat diese Haltung zutreffend einmal analysiert: „Auch die Entrüstung über das Unzüchtige geht auf sexuelle Energie zurück. Diese Abwehr ist allerdings gesellschaftlich anerkannt."
Die notwendige Reform des Sexualstrafrechts ist kein Nachgeben gegenüber etwa nicht aufzuhaltenden Tendenzen. Es geht vielmehr darum, dem Gesetzgeber in diesem Bereich wieder Glaubwürdigkeit zu verschaffen. Mit der bisherigen Regelung trat in doppelter Weise Unglaubwürdigkeit ein, einmal durch das erwähnte Auseinanderklaffen der gesetzlichen Regelungen einerseits und der gesellschaftlichen Wirklichkeit andererseits, zum anderen aber auch dadurch, daß die geltenden Gesetze von den zuständigen staatlichen Organen nicht angewandt worden sind. Das geschieht und geschah nach unserer Überzeugung aus ehrenwerten Motiven. Daß aus bestehenden Vorschriften heute nicht täglich materielle Ungerechtfertigkeit entsteht, liegt nämlich wohl daran, daß Strafverfolgungsorgane und Gerichte stillschweigend eine Korrektur der gesetz-



von Schoeler
lichen Regelungen vorgenommen haben. Staatsanwaltschaften und Gerichten ist hierbei kein Vorwurf zu machen. Der Schwarze Peter liegt beim bislang untätigen Gesetzgeber. Durch die vorliegende Neuregelung wird die Strafjustiz endlich aus dem täglichen Gewissenskonflikt zwischen materieller Gerechtigkeit und Gesetzestreue befreit.
Wir werden uns bei den Beratungen davon leiten lassen, daß die Straftatbestände im Bereich des Sexualstrafrechts auf das unbedingt notwendige Ausmaß beschränkt bleiben. Sittlichkeit und Kriminalität haben nicht lückenlos nebeneinanderzustehen. Nicht alles, was einem großen Teil der Bevölkerung als sittlich nicht mehr vertretbar erscheint, muß gleich eine Straftat sein.
Ein Gesetzbuch, das den Bürger nicht kontrollieren oder bevormunden, sondern schützen will, muß zwei große Fallgruppen unter Strafe stellen: Angriffe auf Jugendliche, soweit sie entwicklungsschädlich sind, und Angriffe auf Erwachsene, soweit dabei Gewalt oder gravierende Formen von Nötigung angewendet werden oder ein Mißbrauch Wehrloser vorliegt. Dabei werden wir, Herr Dr. Eyrich — das sage ich zu Ihren Ausführungen. zum Jugendschutz — insbesondere in diesem Bereich darauf achten, daß dieses allgemein in diesem Hause anerkannte Schutzgut nicht als Vorwand dafür mißbraucht wird, durch die Hintertür wieder eine allgemeine Reglementierung aller Bürger einzuführen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Karl Kraus hat einmal geschrieben: „Je kulturvoller ein Staat ist, um so mehr werden sich seine Gesetze der Kontrolle sozialer Güter nähern, um so weiter werden sie sich aber von der Kontrolle individuellen Gemütslebens entfernen." Ich bin sicher, daß wir bei den Beratungen dieses Gesetzes in diesem Sinne keinen Rückfall in die Barbarei erleben.

(Beifall bei den Regierungsparteien und vereinzelt bei der CDU/CSU.)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0701201700
Das Wort hat Herr Bundesminister Jahn.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0701201800
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Namens der Bundesregierung begrüße ich die heutige erste Beratung des Entwurfes des Vierten Gesetzes zur Reform des Strafrechts. Die Vorlage durch die Fraktionen der Koalition macht es möglich, die wichtige Reform des Sexualstrafrechts zu einem baldigen Abschluß zu bringen.
Der vorgelegte Entwurf ist das Ergebnis der Beratungen im Strafrechtssonderausschuß der 6. Legislaturperiode auf der Grundlage des Entwurfs der Bundesregierung aus dem Jahre 1970. Er gibt den Stand der gründlichen Beratungen am Ende der vergangenen Wahlperiode wieder. Die Auffassung der Bundesregierung stimmt damit überein.
Der baldige Abschluß der Reform des Sexualstrafrechts ist dringend geworden. Das heute noch gültige Recht steht mittlerweile in einem schwerwiegenden Gegensatz zu den anerkannten Grundsätzen von den Aufgaben des Strafrechts in unserer Zeit. Das belastet die Glaubwürdigkeit der Rechtsordnung insgesamt. Dieser Zustand hindert aber auch die Rechtspraxis, ihre Aufgaben verantwortlich zu erfüllen. Gerichte und Strafverfolgungsbehörden haben einen Anspruch darauf, vom Gesetzgeber klare und bestimmte Rechtsgrundlagen für ihre Tätigkeit zu erhalten. Diesem Gebot entspricht der vorgelegte Entwurf. Er gewährt in ausgewogener Weise dem Bürger sowohl den Freiheitsraum, der ihm in unserer verfassungsmäßigen Ordnung zusteht, wie den notwendigen Schutz der Rechtsgüter.
Ein wichtiger Leitgedanke des Entwurfs ist der Schutz der Jugend. Auch wenn zunehmend erkannt und anerkannt wird, daß der Jugendschutz zunächst eine gesellschaftliche Aufgabe ist, darf auf den strafrechtlichen Schutz dort nicht verzichtet werden, wo er wirksam gewährt werden kann. Der Schutz junger Menschen vor Gefährdung im sexuellen Bereich, die Sicherung ihrer unbeeinträchtigten Entwicklung muß deshalb, wie es der Entwurf vorsieht, gegenüber dem geltenden Recht verstärkt werden. Gleichermaßen ist aber auch die Freiheit zur Selbstbestimmung im sexuellen Bereich und damit der Ausbau des Schutzes vor schwerwiegenden Belästigungen für Erwachsene zu verstärken.
Allerdings kann das Strafrecht nicht mehr die Aufgabe übernehmen, bestimmte Vorstellungen von Sitte und Moral zum Gegenstand des staatlichen
I Strafanspruchs zu machen. Es muß sich darauf beschränken, solche Verstöße abzuwehren, die sozialschädlich sind, d. h. den einzelnen oder die Allgemeinheit der Bürger gefährden. Diese Selbstbeschränkung des staatlichen Strafrechts, wie sie etwa in der Neuregelung der Strafbestimmungen über Kuppelei, gegen die Förderung der Prostitution oder die Zuhälterei zum Ausdruck kommt, macht es jedoch möglich, die eigentlichen kriminalpolitisch bedeutsamen Zielsetzungen deutlicher herauszuarbeiten. Das wird die Bekämpfung der Kriminalität gerade in diesen Bereichen erleichtern.
Die grundlegend geänderte Vorschrift über den Exhibitionismus trägt den Forderungen nach sinnvoller Behandlung des therapiebedürftigen Straftäters Rechnung. Der Tatbestand des § 184 StGB, der pornographische Schriften betrifft, ist in einer Weise umgestaltet worden, die den Erfordernissen einer wirksamen Strafverfolgung Rechnung trägt. Der Jugendschutz und der Schutz desjenigen, der mit Pornographie nicht konfrontiert zu werden wünscht, wird durch eine differenzierte Regelung gewährleistet. Bei sadistischen, pädophilen und sodomitischen Schriften bleibt das völlige Herstellungs- und Verbreitungsverbot des geltenden Rechts bestehen.
Der Entwurf berücksichtigt darüber hinaus die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Wirkungsweise der Darstellung von Gewalttätigkeiten, die nicht im Zusammenhang mit der Sexualität stehen. In § 131 StGB — neuer Fassung — verbietet der Entwurf Schriften, die Gewalttätigkeit gegen Menschen in grausamer oder sonst unmenschlicher Weise schildern und dadurch eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Ge-



Bundesminister Jahn
walttätigkeiten ausdrücken oder die zum Rassenhaß aufstacheln. Die Freiheit der Berichterstattung über Ereignisse des Zeitgeschehens oder der Geschichte, die selbstverständlich nicht angetastet werden darf, wird dabei ausdrücklich gewährleistet. Mit dieser Vorschrift betritt der Gesetzgeber strafrechtliches Neuland. Die Bewährung dieser Vorschrift in der Praxis muß sorgfältig beobachtet werden.
Bei der Auseinandersetzung um das neue Sexualstrafrecht konnten Mißverständnisse, ja auch böswillige Entstellungen und Unterstellungen wohl nicht ausbleiben. Deshalb sei noch einmal klargestellt: Die Selbstbeschränkung des staatlichen Strafrechts auf die Gewährleistung des Schutzes des Bürgers, wo er dieses Schutzes bedarf und wo der Staat ihn wirksam gewähren kann, ist kein Ersatz für die eigene sittliche Verantwortung des einzelnen. Das Mehr an Mündigkeit, das uns das Grundgesetz anbietet, verstärkt auch das Maß an Verantwortung, das dem einzelnen abgefordert wird. In diesem Sinne wird die Bundesregierung die Bemühungen des Deutschen Bundestages unterstützen, nunmehr diesen wichtigen Abschnitt der Strafrechtsreform zu vollenden.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0701201900
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, den Gesetzentwurf an den Sonderausschuß für die Strafrechtsreform federführend und an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit — mitberatend — zu überweisen. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Unternehmensverfassung der Deutschen Bundespost (PostVerfG)

— Drucksache 7/81 —
Das Wort hat Herr Abgeordneter Öllesch.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0701202000
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu dem von den Fraktionen der FDP und der SPD eingebrachten Gesetzentwurf über die Unternehmensverfassung der Deutschen Bundespost gebe ich für die Koalition folgende Erklärung ab.
Die Bundesregierung hatte mit Drucksache VI/1385 dem 6. Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf über die Unternehmensverfassung der Deutschen Bundespost zugeleitet. Zweck dieses Gesetzes sollte es sein, der Deutschen Bundespost angesichts der ständigen technischen Weiterentwicklung auf allen Gebieten des Post- und Fernmeldewesens eine Verfassung zu geben, die es ihr ermöglicht, die ihr obliegenden öffentlichen Aufgaben mit einem Höchstmaß an Wirtschaftlichkeit zu erfüllen. Dieser Gesetzentwurf gehört zu der Reihe derjenigen, die wegen der vorzeitigen Auflösung des 6. Deutschen
Bundestages leider nicht mehr abschließend beraten werden konnten.
Da die nach dem geltenden Postverwaltungsgesetz bestehende Struktur eine moderne, an betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgerichtete Unternehmensführung behindert, haben die Koalitionsfraktionen dem 7. Deutschen Bundestag schnellstmöglich einen neuen Gesetzentwurf zugeleitet, wobei der ursprüngliche Regierungsentwurf auf den letzten Stand der Ausschußberatungen der vergangenen Legislaturperiode gebracht wurde. Die Beschlüsse des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen sowie des Innenausschusses und des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen sind in die Vorlage einbezogen worden. Gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf wurden verschiedene Punkte erheblich verändert, wobei Ergebnisse aus den Anhörungsverfahren ihren Niederschlag fanden.
Erstens. Im fünfköpfigen Vorstand wird ein Mitglied mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Personal- und Sozialwesens betraut. Es kann nicht gegen die Stimmen der Mehrheit der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat bestellt werden.
Zweitens. Der Aufsichtsrat soll nach der jetzigen Vorlage aus 25 Mitgliedern und nicht, wie nach dem ursprünglichen Regierungsentwurf, aus 24 Mitgliedern bestehen: 10 sollen aus dem politischen Leben —Bundestag, Bundesrat —, 5 aus der Wirtschaft und 10 aus dem Personal der Deutschen Bundespost oder den Gewerkschaften kommen. Der alte Regierungsentwurf hatte vorgesehen, daß je 8 Mitglieder des Aufsichtsrates von den drei Gruppen gestellt werden.
Drittens. Der Katalog der Befugnisse des Aufsichtsrates wurde um den Punkt „Zustimmung zu grundsätzlichen Fragen des Personalwesens, soweit der Vorstand zuständig ist" erweitert.
Viertens. Die Herstellung des Einvernehmens ist nur noch zwischen dem zuständigen Minister und dem Innenminister sowie zwischen dem zuständigen Minister und dem Wirtschaftsminister bei Fragen der Tarifverträge und Gebühren und ähnlichem notwendig. Ansonsten reicht die Herstellung des Benehmens.
Fünftens. Der ursprüngliche § 39 der alten Regierungsvorlage mußte gestrichen werden, da das Besoldungsneuregelungs- und -vereinheitlichungsgesetz der Bundesregierung die ausschließliche Rechtsetzungsbefugnis gegeben hat.
Wesentliches Element dieses Gesetzentwurfes ist, daß die Deutsche Bundespost als öffentliches Unternehmen des Bundes von einem fünfköpfigen Vorstand unter Mitwirkung eines Aufsichtsrates geleitet wird. Ministerielle Aufsichts- und Mitwirkungsrechte bleiben nur in dem Umfange erhalten, wie dies zur Wahrung der Grundsätze der Politik der Bundesregierung und der berechtigten Belange der Allgemeinheit erforderlich ist. Hierdurch soll die Eigenständigkeit der Post gestärkt und eine wirtschaftliche Unternehmensführung erleichtert werden.



Öllesch
Nach Auffassung der Fraktionen der SPD und der FDP soll sich die Deutsche Bundespost in Zukunft auf ein Dienstleistungsangebot konzentrieren, welches sich stärker als bisher am Markt und an den Kosten orientiert. Die Koalitionsfraktionen hoffen, daß dieser Gesetzentwurf zügig beraten und verabschiedet werden kann, damit die Deutsche Bundespost so frühzeitig wie möglich zu einer wirtschaftlichen Unternehmensführung kommen kann.
Wir bitten Sie, die Vorlage dem Ausschuß für Forschung und Technologie und für das Post- und Fernmeldewesen zur Federführung, dem Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen, dem Innenausschuß, dem Wirtschaftsausschuß und dem Haushaltsausschuß zur Mitberatung überweisen zu wollen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0701202100
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Weber.

Karl Weber (CDU):
Rede ID: ID0701202200
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Drucksache 7/81 liegt die zweite, etwas verbesserte Auflage einer Gesetzesvorlage über die Unternehmensverfassung der Deutschen Bundespost auf dem Tisch des Hauses. Wir haben es also im Grunde genommen mit einem alten Bekannten zu tun, der uns insbesondere im Verkehrsausschuß in der vergangenen Legislaturperiode schon über einen längeren Zeitraum hinweg beschäftigt hat. Das wird natürlich die zukünftigen Ausschußberatungen etwas erleichtern können, ist aber andererseits auch kein Grund dafür, daß man anstreben sollte, die Vorlage in einem überstürzten Galopp zu behandeln, denn dafür ist die Deutsche Bundespost einfach zu wichtig, und die Verantwortung für die nahezu 500 000 Bediensteten ist zu groß.
Es ist wohl heute an dieser Stelle nicht die Gelegenheit und auch nicht die Notwendigkeit gegeben, auf die lange Geschichte der Umwandlungsversuche in bezug auf die Post einzugehen. Ich möchte daher nur einige mehr grundsätzliche Bemerkungen zu dem vorliegenden Entwurf machen, der, wie Kollege Ollesch sagte, im wesentlichen auf den Mehrheitsentscheidungen des Verkehrsausschusses der letzten Legislaturperiode beruht. Unsere seinerzeitigen Detaileinlassungen sind ja bekannt.
Die Ziele, die die Bundesregierung herausgestellt hat und die auch in der Begründung dieses Entwurfs der Koalitionsfraktionen aufgeführt sind — im wesentlichen eine größere Unabhängigkeit von politischen Einflüssen und eine bessere wirtschaftliche Unternehmensführung —, werden auch durch diesen Gesetzentwurf nur zu einem ganz geringen Bruchteil erreicht werden können. Auch in dem umfangreichen Hearing, das wir in der letzten Legislaturperiode im Verkehrsausschuß durchgeführt haben, haben mehrere der gehörten Fachleute deutliche Bedenken angemeldet. Ich darf insbesondere an die sehr fundierten Ausführungen von Herrn Professor Witte erinnern.
Die Einführung eines Vorstands als Unternehmensleitung bringt vor allen Dingen die Einrichtung
einer vierten Verwaltungsebene mit sich. Man darf mit Recht fragen, ob die Post dadurch funktionsfähiger wird oder ob nicht möglicherweise hierbei doch gewisse Reibungsverluste entstehen könnten.
Welche Vorteile hätten z. B. die Postkunden durch diese neue Postverfassung? Würden sie in Zukunft bei dem größten Dienstleistungsunternehmen in Europa billiger und besser bedient werden? Meine Damen und Herren, das glaube ich nicht, das muß ich bezweifeln.
In diesem Zusammenhang bedarf es bei den zukünftigen Beratungen wohl auch einer näheren Erläuterung dessen, was im ersten Satz der Begründung des Entwurfs der Vorlage steht, nämlich:
Die Fraktionen der FDP und SPD sind der Auffassung, daß sich die Deutsche Bundespost auf ein Dienstleistungsangebot konzentrieren muß, das sich stärker als bisher am Markt und an den Kosten orientiert.
Nun, meine Damen und Herren, was soll diese Formulierung beinhalten? Soll das heißen, daß sich die Deutsche Bundespost bisher bei ihrem Dienstleistungsangebot zu wenig an der Marktnachfrage orientiert hat, und wenn ja, bei welchen Dienstleistungen ist das der Fall gewesen? Bedeutet „Dienstleistungsangebot konzentrieren" eine Einschränkung des Angebots, und wenn ja, bei welchen Dienstleistungen? Bedeutet eine stärkere Kostenorientierung weitere Gebührenerhöhungen, und wenn ja, bei welchen Dienstleistungen?
Leider wird auch im Bereich der finanziellen Regelungen in diesem Entwurf, denen wir grundsätzlich, wie auch bei der Erörterung in der vergangenen Legislaturperiode erkennbar geworden ist, positiv gegenüberstehen, die gegenwärtige Finanzsituation der Deutschen Bundespost nicht ausreichend berücksichtigt. In § 31 ist zwar vorgesehen, daß das Eigenkapital der Deutschen Bundespost mindestens ein Drittel des im Jahresabschluß ausgewiesenen Gesamtkapitals betragen soll und daß bis zum Erreichen dieser Quote die Ablieferung von 62/3 °/o der Betriebseinnahmen zwecks Aufstockung dieses Eigenkapitals nicht erfolgen muß.
Diese Vorschrift soll aber im Gegensatz zu dem Gesamtgesetzentwurf erst am 1. Januar 1975 in Kraft treten, und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, obwohl der Eigenkapitalanteil bei der Deutschen Bundespost von 29 °/o im Jahre 1969 auf 19 °/o im Jahre 1971 abgesunken ist und im Jahre 1972 wohl etwa bei 14, 15 °/o liegen dürfte. Diese Entwicklung beruht natürlich insbesondere darauf, daß die Bundespost 1969 zwar noch einen Gewinn von 320 Millionen DM erwirtschaften konnte, in den Jahren 1970 bis 1972 aber trotz zweimaliger Gebührenerhöhung einen Verlust von rund 3 Milliarden DM zu verzeichnen hatte. Gleichzeitig hat sich die Verschuldung von rund 16 Milliarden DM im Jahre 1969 auf rund 30 Milliarden DM im Jahre 1972 nahezu verdoppelt. Fürwahr keine sehr erfreuliche Bilanz! Deshalb sind alle finanziellen Verbesserungen für die Deutsche Bundespost sowohl bei der Ablieferungspflicht als auch bei der Ausgleichspflicht



Weber (Heidelberg)

für öffentliche Aufgaben und politische Lasten unbedingt notwendig.
Es ist aber möglich, diese Änderungen genauso wie die Mehrzahl .der anderen Änderungen in diesem Gesetzentwurf — mit der Ausnahme der Einführung eines Vorstandes — durch eine Novellierung des geltenden Postverwaltungsgesetzes zu erreichen, wie wir das in der vergangenen Legislaturperiode auch vorgeschlagen haben. Dazu bedürfte es keiner Umstrukturierung, dazu wäre eine Umwandlung der Deutschen Bundespost nicht notwendig. Denn es soll — lassen Sie mich das anfügen — niemand glauben, daß die umfassende Aufgabe einer Lösung unserer Postprobleme allein durch eine Umwandlung und Organisationsänderung bei der Deutschen Bundespost vom Tisch gebracht werden könnte.
Trotzdem darf ich für meine Fraktion abschließend sagen, daß wir natürlich bereit sind, an der finanziellen Gesundung der Deutschen Bundespost konstruktiv mitzuwirken, und daß wir trotz der kurz angedeuteten Vorbehalte und Bedenken in den Ausschußberatungen auch diese zweite Auflage des Gesetzentwurfs kritisch prüfen werden.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


Dr. Annemarie Renger (SPD):
Rede ID: ID0701202300
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
In Abänderung des auf der Tagesordnung vermerkten Überweisungsvorschlags soll jetzt der Ausschuß für Forschung und Technologie und für das Post- und Fernmeldewesen federführend sein. Mitberatend bleiben die folgenden Ausschüsse: Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen, Innenausschuß, Ausschuß für Wirtschaft und Haushaltsausschuß. Ist das Haus damit einverstanden? — Dann ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zu Punkt 7 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes
— Drucksache 7/86 —Hier ist interfraktionell vereinbart worden, die Vorlage ohne Begründung und Aussprache zu überweisen, und zwar an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Mitberatung. — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:
Beratung der Vorlage des Präsidenten des Bundesrechnungshofes
betr. Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zu der Bundeshaushaltsrechnung (einschließlich der Bundesvermögensrechnung) für das Haushaltsjahr 1970
— Drucksache 7/8 —
Das Wort zur Begründung und zur Aussprache wird offensichtlich nicht begehrt. Vorgeschlagen wird die Überweisung an den Haushaltsausschuß.
Erhebt sich dagegen Widerspruch? — Ich sehe keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Dann rufe ich die Punkte 9, 10 und 11 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Bundesregierung betr. Veräußerung der ehemaligen DragonerKaserne in Karlsruhe an die Stadt Karlsruhe für Einrichtungen des Gemeinbedarfs
— Drucksache 7/45 —
Beratung des Antrags der Bundesregierung betr. Veräußerung des Geländes der ehemaligen Moltke-Kaserne in Stuttgart an die Stadt Stuttgart
— Drucksache 7/56 —
Beratung des Antrags der Bundesregierung betr. Veräußerung der Krankenhausanlage Kempfenhausen Landkreis Starnberg an die Stadt München
— Drucksache 7/83 —
Das Wort dazu wird nicht gewünscht. Wer für die vorgesehene Überweisung der Vorlagen Drucksachen 7/45, 7/56 und 7/83 an den Haushaltsausschuß ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe den Punkt 12 der Tagesordnung auf:
Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 10/72 — Waren des EGKS — 2. Halbjahr 1972)

— Drucksache 7/57 —
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Vorgeschlagen wird die Überweisung an den Wirtschaftsausschuß. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, damit ist die Tagesordnung mit Ausnahme der Fragestunde abgewikkelt.
Ich unterbreche die Sitzung bis zur Fragestunde um 14 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung von 10.49 bis 13.59 Uhr.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701202400
Meine Damen und Herren, wir fahren in der unterbrochenen Sitzung fort.
Wir kommen zur
Fragestunde
— Drucksache 7/77 —
Ich rufe als ersten Geschäftsbereich den des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes auf. Nach den Unterlagen steht zur Beantwortung der Fragen der Herr Parlamentarische Staatssekretär Ravens zur Verfügung. Ich habe aber Sie, Herr Minister, gesehen. Sie wollen die Fragen selbst beantworten? — Bitte schön!
Die Frage 4 wird von dem Herrn Abgeordneten Reddemann gestellt.



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Hat die Bundesregierung bei den Verhandlungen über den Grundvertrag den von ihr angekündigten „Brief zur deutschen Einheit" als verbindliche Interpretation des Vertrages mit der DDR-Regierung vereinbart, oder sieht sie in ihm nur einen unverbindlichen einseitigen Schritt mit entsprechenden juristischen Einschränkungen, wie es der Staatssekretär des Ost-Berliner Ministerrats, Michael Kohl, nach der Vertragsunterzeichnung tat?
Bitte, Herr Minister!

Prof. Egon Bahr (SPD):
Rede ID: ID0701202500
Herr Abgeordneter Reddemann, Sie hatten gefragt, ob die Bundesregierung bei den Verhandlungen über den Grundvertrag den von ihr angekündigten Brief zur deutschen Einheit als verbindliche Interpretation des Vertrages vereinbart habe.
Meine Antwort: Der Brief zur deutschen Einheit ist ein Dokument, das im Zusammenhang mit dem Vertrag, auf den er verweist, von einer Vertragspartei verfaßt und von der anderen entgegengenommen worden ist und zur Interpretation des Vertrages herangezogen werden muß. Richtig ist also, daß es sich um einen einseitigen Schritt handelte; falsch wäre es, ihn als „unverbindlich" zu bezeichnen. Das hat Herr Kohl auch nicht getan. Er sagte nur, „er brauche nicht zu kommentieren, welchen Beschränkungen in der rechtlichen Wirkung ein einseitiger Schritt eines Staates unterliegt". Ich gehe davon aus, daß er damit unterstreichen wollte, daß dieser Brief eben nicht die Meinung beider Vertragspartner wiedergibt, sondern lediglich sicherstellt, daß die Bundesrepublik mit ihrer auf die Wiederherstellung der deutschen Einheit gerichteten Politik nicht gegen den Vertrag verstößt.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701202600
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.

Dr. Gerhard Reddemann (CDU):
Rede ID: ID0701202700
Herr Minister, darf ich davon ausgehen, daß die andere Seite im Gespräch über den Grundvertrag eine völlig andere Haltung zur Frage der Einheit der Nation eingenommen hat als die Bundesregierung?

Prof. Egon Bahr (SPD):
Rede ID: ID0701202800
Es ist bekannt, daß die DDR zur Frage der Wiederherstellung der deutschen Einheit eine völlig andere Auffassung vertritt.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701202900
Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Gerhard Reddemann (CDU):
Rede ID: ID0701203000
Herr Bundesminister, war es nicht ursprünglich das Ziel der Bundesregierung, in diesem Vertrag das Thema der Einheit der Nation positiv zu behandeln und nicht, wie es jetzt geschieht, in einer mehr negativen Form?

Prof. Egon Bahr (SPD):
Rede ID: ID0701203100
Herr Abgeordneter, es war die Auffassung der Bundesregierung, und es ist die Auffassung der Bundesregierung, daß es falsch wäre, eine verbale Einigkeit herstellen zu wollen, wo es in der Sache keine Einmütigkeit gibt.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701203200
Ich rufe die Frage 5 des Herrn Abgeordneten Reddemann auf:
Soll die am 21. Dezember 1972 abgegebene Erklärung des Bundesministers Bahr, die Bundesrepublik Deutschland könne einen „ständigen Bewohner der DDR nicht für unser Staatsbürgerschaftsrecht in Anspruch nehmen", bedeuten, daß das Recht aller Deutschen, Deutsche ins Sinne des Grundgesetzes (Artikel 116) zu sein, von der Bundesregierung nicht mehr respektiert wird?
Herr Minister!

Prof. Egon Bahr (SPD):
Rede ID: ID0701203300
Herr Abgeordneter, Sie hatten gefragt, ob Ausführungen von mir am 21. Dezember bedeuten könnten, daß das Recht aller Deutschen, Deutsche im Sinne des Grundgesetzes zu sein, von der Bundesregierung nicht mehr respektiert werde.
Meine Antwort: Nein, das bedeutet es nicht. Selbstverständlich hält sich die Bundesregierung an das Grundgesetz. Sie hat deshalb vor der Unterzeichnung des Grundvertrages den Vorbehalt eingelegt, daß Staatsangehörigkeitsfragen durch diesen Vertrag nicht geregelt werden. Wir haben aber in der ganzen Zeit des Bestehens der Bundesrepublik Deutschland darauf verzichtet, Deutsche, die in der DDR leben, für Pflichten in Anspruch zu nehmen, die sich aus dem Staatsbürgerrecht ergeben, d. h. wir haben sie weder zum Dienst in der Bundeswehr einberufen noch haben wir ihnen Steuerbescheide zugestellt und so werden wir uns auch weiterhin verhalten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701203400
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.

Dr. Gerhard Reddemann (CDU):
Rede ID: ID0701203500
Herr Minister, darf ich daraus schließen, daß die Bundesregierung jedem Deutschen, gleichgültig wo er wohnt, weiterhin die Rechte eines deutschen Staatsbürgers gewähren wird, wenn er darum ersucht?

Prof. Egon Bahr (SPD):
Rede ID: ID0701203600
Wenn er in der Lage ist, darum zu ersuchen, jawohl.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701203700
Keine weiteren Zusatzfragen.
Frage 6 des Herrn Abgeordneten Engelsberger:
Muß aus der Aussage des Bundeskanzlers vor SPD-Spitzengremien am 10. Dezember 1972, wir dürften nicht glauben, der Klassenkampf habe schon deswegen aufgehört, weil wir ihn überwiegend anders nennen, und die SPD werde nicht auf diejenigen hereinfallen, „die das Grundgesetz mit einem Festschreiben gegenwärtig bestehender Machtverhältnisse gleichsetzen möchten, die sie soziale Marktwirtschaft nennen", nicht der Schluß gezogen werden, daß der Bundeskanzler von seinem früheren Eintreten für die soziale Marktwirtschaft allmählich abrückt und diese freiheitliche Wirtschaftsordnung zumindest langfristig in Frage stellt?
Die Frage wird von dem Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Ravens beantwortet. — Bitte, Herr Staatssekretär!

Karl Ravens (SPD):
Rede ID: ID0701203800
Herr Kollege, meine Antwort lautet: Nein. Ich darf dabei auf die Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzlers vom 18. Januar und auf die Rede des Herrn Bundeskanzlers vom 26. Januar hier vor dem Bundestag verweisen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701203900
Zusatzfrage.




Matthias Engelsberger (CSU):
Rede ID: ID0701204000
Herr Staatssekretär, muß die Äußerung des Herrn Bundeskanzlers nicht so verstanden werden, wie sie tatsächlich gemacht worden ist, daß man die Marktwirtschaft auch als eine Form des Klassenkampfes benennen könne und daß man sie fortführen müsse?

Karl Ravens (SPD):
Rede ID: ID0701204100
Nein: so muß sie nicht verstanden werden.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701204200
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.

Matthias Engelsberger (CSU):
Rede ID: ID0701204300
Herr Staatssekretär, liegt bei der augenscheinlichen Unklarheit in der Regierungskoalition nicht der Schluß nahe, daß Entschließungen des Bundestages, Erklärungen der Bundesregierung und des Bundeskanzlers nur als taktische, von den jeweiligen Mehrheitsverhältnissen bestimmte und zeitlich begrenzte Erklärungen zu verstehen sind?

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701204400
Herr Kollege Engelsberger, diese Zusatzfrage steht nicht in dem notwendigen Zusammenhang mit Ihrer Frage. — Danke!

(Zuruf des Abg. Engelsberger.)

— Ja, ich gebe Ihnen die Möglichkeit, eine weitere Zusatzfrage zu stellen. Das geht aber nur zu Beginn der neuen Legislaturperiode, bis wir in den Fragen der Geschäftsordnung alle wieder im richtigen Tritt sind. — Bitte!

Matthias Engelsberger (CSU):
Rede ID: ID0701204500
Herr Staatssekretär, legt die Aussage des Bundeskanzlers nicht die Vermutung nahe — und zwar die Aussage am 10. Dezember des vergangenen Jahres —, daß für ihn auch die soziale Marktwirtschaft ein anderer Name für den seiner Meinung nach unvermeidlichen Klassenkampf ist, und wie soll bei einer solchen Haltung der Bundesbürger mittelfristig und langfristig sich ein Bild von den wahren Absichten und Zielvorstellungen der SPD und der von ihr getragenen Bundesregierung machen können?

Karl Ravens (SPD):
Rede ID: ID0701204600
Herr Kollege, der Herr Bundeskanzler hat in seiner Rede vom 26. Januar 1973 hier vor dem Parlament sehr deutlich seine Haltung zu dem Problem der Marktwirtschaft dargelegt. Ich bitte Sie, dies einmal nachzulesen.

(Abg. Engelsberger: Aber am 10. Dezember hat er das Gegenteil geäußert! Gegenruf des Abg. Wehner: Ach, hören Sie doch auf!)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701204700
Herr Kollege, darf ich sagen: damit ist die Frage beantwortet. Aber es liegen weitere Fragen vor. — Herr Kollege Gansel!

Norbert Gansel (SPD):
Rede ID: ID0701204800
Herr Staatssekretär, ergibt sich nicht aus dem Wortlaut der Äußerung des Herrn
Bundeskanzlers vom 10. Dezember eindeutig, daß sich die Kritik darauf bezieht, daß die Marktwirtschaft nicht sozial ist, sondern von konservativen Kräften, die auch in diesem Hause vertreten sind, sozial genannt wird?

Karl Ravens (SPD):
Rede ID: ID0701204900
Der Herr Bundeskanzler hat am 26. Januar seine Kritik an den Verhältnissen sehr deutlich dargestellt, und die Bundesregierung hat ebenso dargelegt, welche Veränderungsvorstellungen sie z. B. zur Wiederherstellung eines funktionierenden Wettbewerbes durchführen will.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701205000
Eine weitere Zusatzfrage.

Hermann P. Reiser (SPD):
Rede ID: ID0701205100
Herr Staatssekretär, ist Ihnen eine demoskopische Umfrage des Allensbacher Instituts, der Professorin Noelle-Neumann, die ja, wie man so schön sagt, der CDU nahesteht, bekannt, wonach Ende 1971 auf die Frage: „Halten Sie den Klassenkampf für schädlich oder für notwendig?", 34 % aller befragten Arbeiter und Angestellten den Klassenkampf für notwendig und nur —

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701205200
Herr Kollege, auch diese Zusatzfrage lasse ich nicht zu, weil sie nicht in dem unmittelbaren Zusammenhang mit der gestellten Frage steht.
Ich rufe die nächste Frage auf, Frage 7 des Herrn Kollegen Dr. Häfele:
Wann hat der Bundeskanzler zum ersten Mal den Begriff „Neue Mitte" für seine Politik benutzt?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Karl Ravens (SPD):
Rede ID: ID0701205300
Herr Kollege, in der Öffentlichkeit hat der Herr Bundeskanzler für seine Politik den Begriff „Neue Mitte" zum erstenmal in seiner programmatischen Rede auf dem Außerordentlichen Parteitag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands am 12. Oktober 1972 in Dortmund in der Westfalenhalle benutzt.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701205400
Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Häfele.

Dr. Hansjörg Häfele (CDU):
Rede ID: ID0701205500
Welcher Ratgeber hat dem Herrn Bundeskanzler empfohlen, diesen Begriff zu verwenden?

(Heiterkeit.)


Karl Ravens (SPD):
Rede ID: ID0701205600
Der Herr Bundeskanzler braucht dafür keinen Ratgeber.

(Beifall bei der SPD. — Zurufe von der CDU/CSU.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701205700
Eine weitere Zusatzfrage!




Dr. Hansjörg Häfele (CDU):
Rede ID: ID0701205800
Könnte es sein, daß es sich bei der Verwendung dieses Begriffes durch den Herrn Bundeskanzler um eine sogenannte Sekundärinspiration handelt?

Karl Ravens (SPD):
Rede ID: ID0701205900
Es könnte nicht sein, Herr Kollege Häfele. Vielleicht darf ich darauf aufmerksam machen, daß ich gesagt habe „in der Öffentlichkeit" ; so begann die Antwort.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701206000
Frau Kollegin, Sie haben eine Zusatzfrage? Bitte, benutzen Sie das Mikrofon!

Dr. Herta Däubler-Gmelin (SPD):
Rede ID: ID0701206100
Herr Staatssekretär, könnte sich die Bundesregierung nicht dazu bereit erklären, darüber nachzudenken, den Urheberrechtschutz auch auf multifunktionale Begriffe auszudehnen und insbesondere die Bestimmungen über Benutzungsgebühren in solchen Härtefällen zu erweitern?

(Beifall bei der SPD.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701206200
Frau Kollegin, ich nehme an, das war nur eine rhetorische Frage; sie steht auch nicht in dem notwendigen Zusammenhang mit der gestellten Frage.
Ich rufe die nächste Frage — Frage 8 — des Herrn Abgeordneten Häfele auf:
War ihm bekannt, daß zum Beispiel das heutige Mitglied des Deutschen Bundestages, Dr. Todenhöfer (CDU), seit Sommer 1972 die „Neue Mitte" als Leitbegriff für die Position der CDU in der zweiten Phase der Sozialen Marktwirtschaft immer wieder öffentlich herausgestellt hat (vgl. u. a. „Die Rheinpfalz" vom 25. August 1972 und 9. September 1972, „Die Welt" vom 4. November 1972) ?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Karl Ravens (SPD):
Rede ID: ID0701206300
Meine Antwort lautet: Nein.
Vielleicht darf ich hinzufügen: der Herr Bundeskanzler erwägt nicht, das Urheberrechtsschutzgesetz in diesem Fall für sich in Anspruch zu nehmen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701206400
Zusatzfrage.

Dr. Hansjörg Häfele (CDU):
Rede ID: ID0701206500
Sind Sie der Meinung, daß die Mehrheit etwa des letzten Bundesparteitages der SPD oder der Jungsozialisten den Begriff der „Neuen Mitte" für den richtigen Begriff jener Politik halten, die sie vom Bundeskanzler wünschen?

Karl Ravens (SPD):
Rede ID: ID0701206600
Herr Kollege, die Bundesregierung hat ihre Politik unter diesen Begriff gestellt.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701206700
Herr Kollege, Sie sind ja einige Jahre Mitglied des Hohen Hauses. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie den notwendigen Sachzusammenhang Ihrer Zusatzfragen mit der von Ihnen selbst gestellten Frage so herstellen würden, daß geschäftsordnungsmäßig keine Schwierigkeiten entstehen. — Bitte, Sie haben eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Hansjörg Häfele (CDU):
Rede ID: ID0701206800
Könnte es nicht sein, daß durch die Verwendung des Begriffs „Neue Mitte" durch den Herrn Bundeskanzler ein Etikett für etwas verwendet wird, was auch andere Parteien — vor allem — in der Politik anstreben?

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701206900
Diese Zusatzfrage hätten Sie bei Ihrer ersten Frage stellen müssen. Hier steht sie leider nicht mehr in dem notwendigen Zusammenhang.

(Abg. Dr. Häfele: Herr Präsident, ein bißchen großzügig sein!)

Die Fragen 9 und 10 des Abgeordneten Wagner (Günzburg) sowie die Frage 11 des Abgeordneten Roser werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes beantwortet.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Jung zur Verfügung.
Die Frage 27 des Abgeordneten Dr. Slotta wird schriftlich beantwortet, da der Fragesteller nicht im Saal ist. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Fragen 28 und 29 werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 30 des Abgeordneten Kunz (Berlin) auf:
Trifft es zu, daß die Bundesregierung darauf hinwirken will, daß in die wöchentlich, halbjährlich und in Jahreshänden erscheinenden Verzeichnisse „Deutsche Bibliographie" das Schrifttum der DDR nicht mehr aufgenommen werden soll und daß diesbezüglich in Kürze Verhandlungen mit dem Verwaltungsrat der „Deutschen Bibliothek" in Frankfurt stattfinden sollen?
Bitte, Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.

Kurt Jung (FDP):
Rede ID: ID0701207000
Herr Kollege, Ihre Frage kann ich mit Nein beantworten. Die Deutsche Bibliothek wird selbstverständlich weiterhin die deutschsprachige Literatur gemäß dem Auftrag des § 2 des Gesetzes über die Deutsche Bibliothek vom 31. März 1969 sammeln und in ihren wöchentlichen, halbjährlichen und jährlichen Sammlungen verzeichnen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701207100
Zusatzfrage.

Gerhard Kunz (CDU):
Rede ID: ID0701207200
Herr Staatssekretär, kann ich davon ausgehen, daß auch in absehbarer Zeit eine Änderung dieses Gesetzes von der Bundesregierung nicht beabsichtigt ist?

Kurt Jung (FDP):
Rede ID: ID0701207300
Ja.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701207400
Damit ist die Frage beantwortet.



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Ich rufe die Frage 31 des Herrn Abgeordneten Berger auf:
Geht die Bundesregierung entsprechend ihrer Begründung zum 7. Besoldungsänderungsgesetz vom 15. April 1970 weiterhin davon aus, daß der Stellenplan-Anpassungszuschlag für seit längerer Zeit pensionierte Ruhestandsbeamte und deren Hinterbliebene dem durchschnittlichen Beförderungsgewinn um eine Besoldungsgruppe entsprechen soll, und wenn ja, teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die überwiegende Mehrzahl der Versorgungsbezüge sich aus dem Endgrundgehalt der jeweiligen Besoldungsgruppe berechnet und deshalb auch für die Berechnung des durchschnittlichen Beförderungsgewinns das Verhältnis der Endgrundgehälter der einzelnen Besoldungsgruppen zugrunde gelegt werden muß?
Bitte schön, Herr Staatssekretär!

Kurt Jung (FDP):
Rede ID: ID0701207500
Herr Präsident, ich bitte, mir zu gestatten, die beiden vom Herrn Abgeordneten Berger gestellten Fragen zusammen zu beantworten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701207600
Der Herr Fragesteller ist einverstanden. Sein Zusatzfragerecht wird dadurch nicht geschmälert. Also rufe ich auch die Frage 32 des Abgeordneten Berger auf:
Wie groß ist der Abstand zwischen den Endgrundgehältern der Besoldungsgruppen A 3 bis A 16, welcher Durchschnitt ergibt sich daraus, und, falls das Ergebnis über acht Prozent liegt, ist die Bundesregierung bereit, die bisher achtprozentigen Stellenplan-Anpassungszuschläge entsprechend zu erhöhen, so daß sich die Aufstockung um durchschnittlich eine volle Besoldungsgruppe ergibt?

Kurt Jung (FDP):
Rede ID: ID0701207700
Die Bundesregierung ging bei Einbringung des Entwurfs eines 7. Besoldungsänderungsgesetzes von einem pauschalen sogenannten Stellenplan-Anpassungszuschlag von 8 °/o zu dem den Versorgungsbezügen zugrunde liegenden Grundgehalt aus. Sie ging nicht davon aus, daß der im Einzelfall zustehende Stellenplan-Anpassungszuschlag dem durchschnittlichen Beförderungsgewinn um eine Besoldungsgruppe entsprechen soll. Diese Ausgangsgrundlagen werden auch heute noch für richtig gehalten.
Die Zahl von 8 °/o als Bemessungsgrundlage für die derzeitige Höhe des Stellenplan-Anpassungszuschlages wurde und wird als pauschaler Ansatz für die Bemessung eines durchschnittlichen Beförderungsgewinns unter Berücksichtigung der besonderen Struktur der Versorgungsempfänger unter Einbeziehung des unter Art. 131 GG fallenden Personenkreises verstanden. Dabei war sowohl berücksichtigt worden, daß keineswegs alle aktiven Beamten durch die Stellenplanverbesserungen ab 1. Juli 1965 tatsächlich befördert worden waren, als auch, daß viele Versorgungsempfänger nach dem Gesetz zu Art. 131 GG nicht aus der Endstufe ihrer Besoldungsgruppe versorgt werden. Der durchschnittliche Beförderungsgewinn in einem diese Gesichtspunkte berücksichtigenden Sinne stellt also nicht die durchschnittliche Differenz zur Endstufe der nächsten Besoldungsgruppe dar.
Die Einführung des achtprozentigen Stellenplan-Anpassungszuschlags ist seinerzeit sowohl von den Betroffenen als auch von den Beamtenverbänden als beachtlicher, nicht zu unterschätzender Erfolg anerkannt worden.
Die Bundesregierung prüft zur Zeit, ob und inwieweit die Erhöhungszuschläge im Hinblick auf die
weiteren Verbesserungen der Beförderungsverhältnisse im aktiven Bereich durch das erste Besoldungsvereinheitlichungsgesetz und die sogenannte Obergrenzenverordnung angehoben werden können.
Eine Aufzählung der Abstände zwischen den Endgrundgehältern der Besoldungsgruppen A 3 bis A 16 würde hier sicherlich zu weit führen. Der geringste Abstand ist der zwischen A 4 und A 5 mit 7,22 % der Besoldungsgruppe A 4, der größte Abstand der zwischen A 9 und A 10 mit 15,97 % der Besoldungsgruppe A 9. Ich bin gern bereit, Ihnen, Herr Kollege, die Unterschiedsbeträge zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen im Detail schriftlich mitzuteilen.
Der mathematische Durchschnitt sagt nicht genügend aus, weil sich aus den von mir bereits dargelegten Gründen die Bemessung der Höhe des pauschalen Stellen-Anpassungszuschlags von 8 °/o nicht gezielt nach dem Abstand der Endgrundgehälter der einzelnen Besoldungsgruppen richtet, so daß es auf diesen Abstand nicht entscheidend ankommen kann.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701207800
Herr Kollege, eine Zusatzfrage, bitte schön!

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0701207900
Ist die Bundesregierung bereit, die Überprüfung, von der Sie sprachen, so kurzfristig abzuschließen, daß entsprechende Regelungen auch in dem zu erwartenden Zweiten Besoldungserhöhungsgesetz vorgesehen werden können?

Kurt Jung (FDP):
Rede ID: ID0701208000
Die Bundesregierung wird sich darum bemühen; ich habe darauf bereits hingewiesen.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0701208100
Ist die Bundesregierung gegebenenfalls auch bereit, bei einem Überholungsverbot der nächsten Besoldungsgruppe zumindest die besondere Situation der Versorgungsempfänger des einfachen Dienstes zu berücksichtigen und dafür zu sorgen, daß ein solches etwaiges Überholungsverbot im einfachen Dienst ausgeschlossen ist?

Kurt Jung (FDP):
Rede ID: ID0701208200
Die Bundesregierung ist zu dieser Prüfung bereit.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701208300
Keine weiteren Zusatzfragen? — Die Fragen 33 und 34 des Herrn Abgeordneten Volmer werden auf seinen Wunsch hin schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Der Herr Abgeordnete Dr. Klepsch ist offensichtlich noch im Ältestenrat, wo ich ihn soeben gesehen habe. Die Fragen 35 und 36 werden daher schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 37 des Herrn Abgeordneten Hansen auf:
Treffen die in der Zeitschrift „Dimokratia" wiedergegebenen Feststellungen des ehemaligen Staatssekretärs im Auswärtigen Amt der griechischen Militärdiktatur, Dimitrios Tsakonas, über die Tätigkeit des griechischen Geheimdienstes zu, wonach u. a. Agenten des Geheimdienstes „alle für die Auslandsgriechen zuständigen Stellen" — somit auch die in der Bundesrepublik Deutschland — infiltriert haben sollen?



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Der Herr Abgeordnete ist im Saal. Herr Staatssekretär!

Kurt Jung (FDP):
Rede ID: ID0701208400
Der Artikel „Tsakonas über die Junta" in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift „Dimokratia" ist der Bundesregierung bekannt, Herr Kollege Hansen. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, daß Agenten des griechischen Geheimdienstes die für die Auslandsgriechen zuständigen Stellen in der Bundesrepublik Deutschland infiltriert haben. Auch die in dem genannten Artikel zitierten angeblichen Äußerungen des ehemaligen Staatssekretärs im Auswärtigen Amt der griechischen Regierung geben keine konkreten Hinweise auf eine Tätigkeit griechischer Geheimdienste in der Bundesrepublik Deutschland.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701208500
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter!

Karl-Heinz Hansen (SPD):
Rede ID: ID0701208600
Herr Staatssekretär, in dem Memorandum des zurückgetretenen Staatssekretärs Tsakonas wird u. a. festgestellt, daß ausländische Regierungen über diplomatische Kanäle gegen den Terrorismus des Junta-Geheimdienstes in ihren Ländern protestiert hätten. Ich möchte Sie fragen, ob das auch für die Bundesregierung zutrifft.

Kurt Jung (FDP):
Rede ID: ID0701208700
Herr Kollege, ich kann Ihnen hier versichern, daß die Bundesregierung jede unerlaubte Aktivität ausländischer Geheimdienste auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland nicht duldet und bei gegebenem Anlaß auch nicht zögern wird, Maßnahmen gegen eine solche unerlaubte Aktivität einzuleiten .

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701208800
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.

Karl-Heinz Hansen (SPD):
Rede ID: ID0701208900
Herr Staatssekretär, wenn also das Memorandum von Herrn Tsakonas trotz des Dementis authentisch ist — Sie wissen als erfahrener Politiker, was von Dementis zu halten ist, besonders wenn sie aus einem solchen Land kommen -, möchte ich Sie fragen, ob es denn nicht richtig ist, daß in der Griechischen Botschaft hier in Bonn ein Herr Assariotis Offizier des griechischen Geheimdienstes ist.

Kurt Jung (FDP):
Rede ID: ID0701209000
Der Bundesregierung liegen darüber keine Anhaltspunkte vor.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701209100
Ich rufe die Frage 38 des Herrn Abgeordneten Dr. Ahrens auf:
Hält die Bundesregierung neben den bereits ausgestrahlten Ausländersendungen der Rundfunkanstalten die Einführung zusätzlicher Rundfunksendungen für Touristen und Feriengäste für geboten, die neben Verkehrshinweisen auch Nachrichten und ein kurzes Unterhaltungsprogramm umfassen?
Der Herr Abgeordnete ist hier. Bitte, Herr Staatssekretär!

Kurt Jung (FDP):
Rede ID: ID0701209200
Herr Präsident, gestatten Sie mir auch hier, beide Fragen wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam zu beantworten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701209300
Der Herr Kollege ist einverstanden. Dann rufe ich noch die Frage 39 des Herrn Abgeordneten Dr. Ahrens auf:
Welche Möglichkeiten hätte die Bundesregierung, um bei den Rundfunkanstalten die Einführung solcher Rundfunksendungen für Touristen und Feriengäste rechtzeitig vor der nächsten Reisesaison zu erreichen?
Bitte schön!

Kurt Jung (FDP):
Rede ID: ID0701209400
Die Bundesregierung hält es für wünschenswert, daß neben den ganzjährig ausgestrahlten Sendungen für ausländische Arbeitnehmer in der Hauptreisezeit die Touristen und Feriengäste besonders angesprochen werden. Auf diese Weise könnten wichtige Durchsagen und zweckdienliche Hinweise diesem ansonsten nur schwer erreichbaren Personenkreis insbesondere dann zugänglich gemacht werden, wenn z. B. die einreisenden Touristen schon an den Grenzen auf feste Programmzeiten aufmerksam gemacht werden. Die Möglichkeiten, diese Kurzsendungen z. B. durch eine um Verständnis und Sympathie für unser Land werbende Unterhaltung anzureichern, müßten unter Berücksichtigung aller Umstände — wie Art, Zeit und Finanzierung sowie des sonstigen Rundfunkangebots — geprüft werden. Die Möglichkeiten der Bundesregierung, hierauf hinzuwirken, sind jedoch begrenzt.
Die Regelung der Veranstaltung von Rundfunkdarbietungen ist in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich Sache der Länder. Diese haben, wie Sie wissen, diese Aufgabe den Landesrundfunkanstalten durch besondere Rundfunkgesetze bzw. Staatsverträge übertragen.
Die Intendanten der in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten beschlossen bereits im März 1970, mit den Vorbereitungen für die Einrichtung eines zusätzlichen Hörfunkprogramms zu beginnen, um den Bedarf vor allem an Verkehrs-, aber auch anderen Serviceinformationen mittels einer Vollversorgung des Bundesgebietes durch Nutzung des UKW-Bereichs 100 bis 109 MHz decken zu können. Leider scheiterten diese Pläne vorerst, weil die erforderliche Absprache über die Nutzung dieser Frequenz mit unseren Anliegerstaaten bisher nicht zu erzielen war.
Der Bayerische und Hessische Rundfunk übertragen seit April 1972 zwischen 8.30 und 19.00 Uhr in ihren 3. Hörfunkprogrammen Informationen für Verkehrsteilnehmer. Darüber hinaus prüfen die übrigen Landesrundfunkanstalten zur Zeit, in welcher Form sie der Notwendigkeit des Verkehrsrundfunks gerecht werden können. Schließlich hat es der Deutschlandfunk übernommen, über Mittel- und Langwelle Verkehrssendungen von überregionaler Bedeutung auszustrahlen. Es wird Sache dieser Rundfunsanstalten sein, im Rahmen der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben zu überlegen, ob und inwieweit sie in diesen Servicesendungen be-



Parl. Staatssekretär Jung
reits zusätzliche Belange für Touristen und Feriengäste berücksichtigen können.
Der Bundesminister für Verkehr, der wegen der Verbesserung des Verkehrsrundfunks in ständigem Kontakt mit allen Beteiligten steht, wird Gelegenheit nehmen, auf den in Ihren Fragen angesprochenen zusätzlichen Bedarf hinzuweisen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701209500
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Ahrens.

Dr. Karl Ahrens (SPD):
Rede ID: ID0701209600
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine durch Beobachtungen begründete Auffassung, daß in einigen unserer Nachbarstaaten erheblich umfangreichere Sendungen für Gäste und Touristen ausgestrahlt werden?

Kurt Jung (FDP):
Rede ID: ID0701209700
Ja, ich teile diese Ihre Meinung aus eigener Erfahrung.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701209800
Keine weiteren Zusatzfragen.
Herr Staatssekretär, damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich Ihres Hauses beantwortet. Ich danke Ihnen.
Ich rufe nunmehr den Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. Bayerl zur Verfügung. Die Frage 40 ist von dem Herrn Abgeordneten Schmidt (München) eingebracht.
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Gerichtsstandsvereinbarungen über allgemeine Geschäftsbedingungen praktisch ausschließlich zu Lasten der Verbraucher gehen?
Herr Staatssekretär, wollen Sie die Beantwortung der beiden Fragen des Abgeordneten Schmidt (München) verbinden? Ich nehme an, der Herr Fragesteller ist einverstanden, weil sein Recht, Zusatzfragen zu stellen, nicht geschmälert wird.

Dr. Alfons Bayerl (SPD):
Rede ID: ID0701209900
Ja, gern.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701210000
Dann rufe ich noch die Frage 41 des Herrn Abgeordneten Schmidt (München) auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, initiativ zu werden, um Gerichtsstandsvereinbarungen auf diesem Wege künftig gesetzlich auszuschließen?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Dr. Alfons Bayerl (SPD):
Rede ID: ID0701210100
Herr Kollege Schmidt, die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung. Werden nämlich in Verträgen zwischen Firmen und Letztverbrauchern allgemeine Geschäftsbedingungen der Firmen zugrunde gelegt und enthalten diese Geschäftsbedingungen eine Gerichtsstandsklausel, so wird durch sie vielfach das der Firma günstige Gericht ohne Rücksicht auf den Wohnsitz des Verbrauchers bestimmt. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb, einen
Entwurf zur Änderung der Zivilprozeßordnung vorzulegen, der im Zusammenhang mit der Reform des Rechts der Gerichtsstände auch das Recht der Gerichtsstandsvereinbarungen neu regeln wird. Durch die Neuregelung sollen ganz allgemein, also über den Bereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus, wirtschaftlich unterlegene und rechtlich unkundige Vertragsparteien vor für sie ungünstigen Gerichtsstandvereinbarungen geschützt werden.
Auf Initiative des Bundesministers der Justiz berät zudem zur Zeit eine Kommission, die sich aus Vertretern von Bund und Ländern zusammensetzt, welche Maßnahmen darüber hinaus zum Schutz der Verbraucher vor allgemeinen Geschäftsbedingungen zu treffen sind. Bei diesen Beratungen, deren Ergebnis allerdings erst in einiger Zeit vorliegen wird, wird auch die Frage eines besonderen Schutzes der Verbraucher gegenüber Gerichtsstandsvereinbarungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen zu untersuchen sein.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701210200
Eine Zusatzfrage Herr Abgeordneter.

Manfred Schmidt (SPD):
Rede ID: ID0701210300
Ich begrüße Ihre Antwort, Herr Staatssekretär. Könnten Sie uns auch etwas darüber sagen, an welchen zeitlichen Rahmen dabei gedacht wird?

Dr. Alfons Bayerl (SPD):
Rede ID: ID0701210400
Ich hoffe, daß wir die Novelle zur ZPO im Verlaufe dieses Jahres oder spätestens nach Ablauf dieses Jahres vorlegen können.
Was die Frage der Kommissionsarbeit im Hinblick auf die Reform der allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf eine Neuregelung betrifft, so wird mit Sicherheit eine längere Zeit in Anspruch genommen werden. Ich hoffe aber, daß wir auch in diesem Fall den gesetzgebenden Körperschaften noch in dieser Legislaturperiode eine entsprechende Vorlage vorlegen können.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701210500
Sie haben eine weitere Zusatzfrage. Bitte, Herr Kollege!

Manfred Schmidt (SPD):
Rede ID: ID0701210600
Könnte in die Überlegungen vielleicht auch der Gedanke Eingang finden, daß es durchaus möglich wäre, bei den sogenannten Von-Haus-zu-Haus-Geschäften, bei denen das hier angesprochene Problem ganz besonders auftritt, Gerichtsstandsvereinbarungen völlig auszuschließen?

Dr. Alfons Bayerl (SPD):
Rede ID: ID0701210700
Das wird sicher erwogen, Herr Kollege Schmidt.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701210800
Keine weiteren Zusatzfragen.
Die Fragen 42 und 43 des Herrn Abgeordneten Kater werden auf Wunsch des Fragestellers schrift-



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
lieh beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Dann rufe ich die Frage 44 des Herrn Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) auf:
Erscheint es noch erforderlich, weiterhin die strengstens einzuhaltende volle Bieterstunde nach 73 des Zwangsversteigerungsgesetzes beizubehalten, nachdem der ursprüngliche Besinnungseffekt der Bieterstunde sozusagen in das Vorverfahren verlagert ist und dort alle Sanierungschancen durch einstweilige Einstellungsmöglichkeiten stets ausgeschöpft werden können, so daß eine schließlich nicht mehr zu umgehende Versteigerung nur den allerletzten Ausweg darstellt?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Dr. Alfons Bayerl (SPD):
Rede ID: ID0701210900
Herr Kollege Hauser, die sogenannte Bieterstunde soll eine übereilte Abwicklung der Versteigerung verhindern, die regelmäßig für alle Beteiligten von erheblicher wirtschaftlicher Tragweite sein kann. Hat der Rechtspfleger im Versteigerungstermin nach § 66 ZVG insbesondere den vom Gericht festgesetzten Wert des Grundstücks und die erfolgten Anmeldungen bekanntgemacht, das geringste Gebot und die Versteigerungsbedingungen festgestellt sowie die Feststellungen verlesen, so liegt es im Interesse der Bietwilligen, die über diese Einzelumstände vielfach erst im Versteigerungstermin unterrichtet werden, daß sie hinreichend Zeit zu der Überlegung haben, welche Belastungen sie mit dem Grundstück etwa übernehmen und welchen Betrag sie leisten können und wollen. Manche Interessenten wollen sich darüber auch noch beraten lassen. Darüber hinaus eröffnet die Bieterstunde die Möglichkeit, daß Bietwillige, die sich verspätet haben, noch mitbieten und so bessere Versteigerungsergebnisse erzielt werden.
Sofern mit der Bieterstunde ursprünglich auch der weitere Zweck verfolgt worden sein sollte, dem Schuldner die Gelegenheit zu geben, die Zwangsversteigerung im letzten Augenblick durch Zahlung abzuwenden, gebe ich Ihnen zu, daß auch nach unserer Erfahrung solche späten Zahlungen kaum vorkommen.
Da aber die Bieterstunde in erster Linie den Interessen der Bietwilligen dient, sollte sie aus den dargelegten Gründen auch weiterhin beibehalten werden. Die Anregung, die Bieterstunde abzuschaffen, ist bisher auch nur in einer einzigen Eingabe an das Bundesjustizministerium herangetragen worden, und auch aus der gerichtlichen Praxis und den Länderjustizverwaltungen kamen dergestaltige Anregungen unter Hinweis auf Schwierigkeiten noch nicht in unser Haus.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701211000
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.

Dr. Hugo Hauser (CDU):
Rede ID: ID0701211100
Herr Staatssekretär, es ist in der Tat so — ich höre das immer wieder aus Rechtspflegerkreisen —, daß die Versteigerung erst in den allerletzten Minuten der Bieterstunde stattfindet, man also die meiste Zeit völlig untätig da sitzt, ja, für die Beteiligten die lange Wartefrist oft recht peinlich ist, weil sie nicht wissen, wie sie einander aus dem Weg gehen sollen. Erscheint es nicht angesichts auch solcher Argumente
geboten, etwa den Zeitraum zwischen der Aufforderung zur Gebotsabgabe und dem Schluß der Versteigerung im Einzelfall etwa zwischen dem Versteigerungsleiter und den Beteiligten festzusetzen, notfalls etwa nur eine halbe Stunde dafür vorzusehen?

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701211200
Herr Kollege, ich möchte nur im Interesse aller weiteren Fragesteller freundlichst auf die Bestimmung der Geschäftsordnung hinweisen, daß Zwischenfragen und Zusatzfragen kurz und knapp sein müssen.
Bitte, Herr Staatssekretär!

Dr. Alfons Bayerl (SPD):
Rede ID: ID0701211300
Herr Kollege Hauser, ich könnte mir denken, daß der von Ihnen erwähnte Vorteil den Nachteil nicht aufwiegen kann, der den Bietern entsteht, weil ihnen nicht hinreichend Zeit gelassen wird, das Angebot zu prüfen. Auf der anderen Seite glaube ich, daß sich auch der Rechtsverkehr und unsere Bürger, die an Versteigerungen teilnehmen, auf diese Bieterstunde eingestellt haben.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701211400
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Kollegen Hauser.

Dr. Hugo Hauser (CDU):
Rede ID: ID0701211500
Herr Staatssekretär, ist es nicht richtig, daß es überhaupt nur in etwa 25 % der Verfahren, die eingeleitet werden, zur Versteigerung kommt und damit die Chancen, eine Versteigerung abzuwenden, wirklich genutzt werden können und genutzt werden?

Dr. Alfons Bayerl (SPD):
Rede ID: ID0701211600
Es geht ja nicht nur darum, daß der Schuldner die Möglichkeit hat, im Zeitraum der Bieterstunde die Versteigerung abzuwenden, sondern es geht auch darum, daß die Bieter hinreichend Zeit und Gelegenheit finden, die Gebote, die sie zu machen gedenken, gut zu überlegen. Aber, Herr Kollege Hauser, das ist für mein Haus überhaupt keine dogmatische Frage. Sollte sich aus der Praxis ergeben, daß die jetzige Regelung unzweckmäßig ist und daß die Vorteile Ihres Vorschlags überwiegen, sind wir selbstverständlich bereit, das zu überdenken. Nur liegen uns hierfür nicht die geringsten Anhaltspunkte vor.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701211700
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Die Frage 45 ist von dem Herrn Abgeordneten Dr. Wagner (Trier) eingebracht. Ich sehe den Herrn Abgeordneten nicht. Die Frage wird daher schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Fragen 46 und 47 sind von Herrn Abgeordneten Dürr eingebracht. Herr Staatssekretär, wollen Sie die beiden Fragen im Gesamtzusammenhang beantworten? — Der Herr Fragesteller ist einverstanden. Ich rufe daher beide Fragen auf:



Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Hält es die Bundesregierung mit den Vorschriften des Gesetzes über den Kündigungsschutz für Mietverhältnisse über Wohnraum für vereinbar, wenn sich eine große Versicherungsgesellschaft in vorgedruckten Formularbedingungen als Vermieterin vorbehält, die Miete durch einseitige Erhöhungserklärung an die ortsübliche Vergleichsmiete anzupassen, wobei vom Mieter verlangt wird, die so erhöhte Miete mit Beginn des übernächsten Kalendermonats nach Zugang der Erhöhungserklärung zu zahlen?
Wenn nein, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um derartige Praktiken gegenüber im allgemeinen rechtsunerfahrenen Bürgern zu unterbinden?

Dr. Alfons Bayerl (SPD):
Rede ID: ID0701211800
Herr Kollege Dürr, ich kann hier mit Nein antworten. Solche Vereinbarungen sind unwirksam; denn sie sind mit dem Gesetz über den Kündigungsschutz für Mietverhältnisse nicht vereinbar. Ein Mieter, der einen Vertrag mit einer solchen Klausel unterschrieben hat, ist an diese Klausel nicht gebunden. Er handelt rechtmäßig, wenn er sich gegenüber einer Mieterhöhung, die nach dem Gesetz unzulässig ist, zur Wehr setzt. Nach Art. 1 § 3 des Wohnraum-Kündigungsschutzgesetzes kann ein Mieter von nicht preisgebundenem Wohnraum die Miete nur unter folgenden Voraussetzungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen:
Erstens. Die Miete muß seit mindestens einem Jahr unverändert sein.
Zweitens. Der Vermieter muß den Anspruch auf Mieterhöhung dem Mieter gegenüber schriftlich geltend machen. Dabei müssen die Gründe für die Berechtigung der Mieterhöhung angegeben werden. Eine Bestimmung im Mietvertrag genügt also keinesfalls.
Drittens. Der Mieter hat daraufhin sechs Wochen Zeit, sich zu überlegen, ob er der Mieterhöhung zustimmen will. Erteilt er die Zustimmung nicht, so wird die geforderte Mieterhöhung nicht wirksam; Schweigen bedeutet also keine Zustimmung. Der Vermieter muß vielmehr, wenn er auf seine Forderung bestehen will, binnen drei Monaten auf Erteilung der Zustimmung durch den Mieter klagen.
Viertens. Stimmt der Mieter der Mieterhöhung zu oder wird seine Zustimmung auf Klage des Vermieters durch Gerichtsurteil ersetzt, so schuldet er die erhöhte Miete erst mit Ablauf der Frist, die zur Erhebung des Anspruchs durch den Vermieter als Kündigungsfrist hätte eingehalten werden müssen.
Es läßt sich allerdings nicht ausschließen, Herr Kollege Dürr, daß im Einzelfall bei Mieterhöhungen die Vorschriften des Gesetzes dennoch nicht beachtet werden und daß rechtsunkundige Mieter aus Furcht vor Nachteilen einer unzulässigen Mieterhöhung zustimmen. Insoweit vermag nur Aufklärung diesem unbefriedigenden Sachverhalt abzuhelfen. Die Bundesregierung hat deswegen bereits in der letzten Legislaturperiode mit einer sehr eingängigen und verständlichen Mietfibel versucht, unsere Mieter hinreichend aufzuklären. Wir nehmen mit Genugtuung zur Kenntnis, daß auch der Deutsche Mieterverein mit uns zusammen dazu beiträgt, die Mieter in geeigneter und gehöriger Weise zu informieren.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701211900
Ein Teil dieser Aufklärungsmöglichkeiten in solchen Fragen ist auch immer die Fragestunde.
Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen für die Beantwortung der Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Auswärtigen. Zur Beantwortung der Fragen steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Moersch zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 12 des Abgeordneten Dr. Geßner auf:
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Unterstützung ihrer Ost- und Deutschlandpolitik durch die Westmächte kurzsichtiges Handeln in der deutschen Frage bedeutet?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701212000
Herr Präsident, ich darf die Frage wie folgt beantworten. Es ist wohl zu vermuten, Herr Abgeordneter, daß sich Ihre Frage auf eine von der „Welt" am 17. Dezember wiedergegebene Äußerung des Kollegen Dregger bezieht, der unseren westlichen Verbündeten nach dieser Meldung kurzsichtiges Handeln vorgeworfen hat. Falls die Äußerungen des Kollegen Dregger zutreffend wiedergegeben worden sind, so entsprechen sie nicht der Auffassung der Bundesregierung. Bei der Verfolgung ihrer Ziele in der Deutschlandpolitik hat die Bundesregierung stets auf eine sorgfältige und enge Abstimmung der deutschen nationalen Interessen und der Interessen der Bündnispartner Wert gelegt. Unsere Bündnispartner haben diese Haltung der Bundesregierung durch solidarische Unterstützung unserer Politik honoriert. Sie haben in der Erwartung der Unterzeichnung des Grundvertrages im Kommuniqué der NATO-Ministerratstagung vom 7. Dezember des vergangenen Jahres den Fortbestand dieser solidarischen Haltung in der deutschen Frage noch einmal ausdrücklich bekräftigt. Sie haben in diesem Kommuniqué ferner erklärt, daß sie das Ziel der Bundesrepublik Deutschland unterstützen, auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt. Durch diese Erklärung der verbündeten Regierungen erledigen sich Spekulationen, wonach diese die Friedenspolitik der Bundesregierung nur unterstützten, um, wie es hieß, die deutsche Frage loszuwerden.
Darüber hinaus zeigt die Erklärung des NATO-Ministerrats, daß unsere Verbündeten in der deutschen Frage keineswegs kurzsichtig handeln. Sie unterstützen eine Politik, die sich an den Realitäten der Lage in Europa orientiert, ohne unsere Position in der nationalen Frage aufzugeben und ohne Lösungsmöglichkeiten für diese Frage zu verschütten.
Es sollte im übrigen auch nicht übersehen werden, daß die Unterstützung unserer deutschlandpolitischen Belange durch unsere Verbündeten von jeher mit ihrem legitimen Interesse an der Erhaltung des Friedens verbunden waren. Schließlich wird diese Unterstützung in dem grundlegenden Dokument der Erklärung der Drei Mächte vom 3. Oktober 1954 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Erklärung der damaligen, von der jetzigen Opposition geführten Bundesregierung vom gleichen Tage ausgesprochen. Nach dieser Erklärung hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die Wiedervereinigung Deutschlands oder die Änderung der ge-



Parl. Staatssekretär Moersch
genwärtigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland niemals mit gewaltsamen Mitteln herbeizuführen und alle zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten etwa entstehenden Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln zu lösen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701212100
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Geßner.

Dr. Manfred Achim Geßner (SPD):
Rede ID: ID0701212200
Herr Staatssekretär, würden Sie mir zustimmen, daß diese Erklärung, wie sie vom Kollegen Dregger abgegeben worden ist, im Widerspruch zu den vielfältigen Erklärungen steht, die in den vergangenen 20 Jahren in bezug auf Alliierte und die deutsche Frage von den Unionsparteien abgegeben worden sind?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701212300
Herr Kollege Geßner, es ist sicherlich eine aufsehenerregende Erklärung gewesen. Das zeigt auch die Publizität, die diese Erklärung des Kollegen Dregger gefunden hat. Aber ich glaube, daß Wertungen darüber mehr Gegenstand der Debatte zwischen den Fraktionen und den Abgeordneten dieses Hauses sein müßten. Es ist nicht die Aufgabe der Bundesregierung, in der Fragestunde historische Betrachtungen anzustellen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701212400
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Kliesing.

Dr. Georg Kliesing (CDU):
Rede ID: ID0701212500
Herr Staatssekretär, da Sie in Ihrer Antwort betont haben, daß die Bundesregierung ihre Schritte und Vereinbarungen in der Ostpolitik stets mit den westlichen Verbündeten vorher abgestimmt habe, frage ich Sie, ob das auch für die Erklärung bei der Unterzeichnung zutrifft, in der sich die Bundesregierung verpflichtet, die Regierung der DDR in allen Fragen von beiderseitigem Interesse, insbesondere solcher, die für die Sicherung des Friedens in Europa von Bedeutung sind, zu konsultieren?

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701212600
Herr Kollege, ich muß Sie leider auf die Bestimmungen der Geschäftsordnung hinweisen. Die von Ihnen gestellte Zusatzfrage steht nicht in dem erforderlichen Zusammenhang mit der Frage.

(Abg. Dr. Kliesing: Aber im Zusammenhang mit der Antwort!)

— Was das betrifft, Herr Kollege, so müßten wir gelegentlich die Geschäftsordnung dahin gehend ändern, daß der Zusammenhang mit Antworten bestehen muß; im Augenblick müssen die Zusatzfragen im Zusammenhang mit den gestellten Fragen stehen.
Herr Kollege Moersch, ich bitte um Verständnis; aber das ist eine Grundsatzfrage im Hinblick auf die Arbeit des Hauses. Ich muß daher auf die Einhaltung der Geschäftsordnung bestehen.
Der Abgeordnete Wohlrabe hat seine Frage 13 zurückgezogen.

( — Ist der Abgeordnete Hösl im Saal? — Das ist nicht der Fall. Die Frage wird schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Ich rufe die Fragen 15 und 16 des Abgeordneten Dr. Gradl auf. — Ist der Abgeordnete Dr. Gradl im Saal? — Das ist nicht der Fall. Die Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt. Ich rufe die Frage 17 des Abgeordneten von Wrangel auf: Was gedenkt die Bundesregierung unmittelbar und mittelbar zu tun, um das Landerecht für Direktflüge aus Berlin Herr Präsident, darf ich, da die Fragen genau den gleichen Inhalt haben — es sind insgesamt vier Fragen , davon ausgehen, daß die Fragen der Kollegen Gradl und Hösl, nämlich die Fragen 14, 15 und 16, dann sozusagen schon von mir mitbeantwortet sind? Ich hatte das so vorgesehen. Ich glaube, daß Sie den Herrn Kollegen nach der Geschäftsordnung noch einmal eine schriftliche Mitteilung über ihre Antwort zukommen lassen müssen. Für das Hohe Haus ist klar, daß es eine Gesamtbeantwortung ist. Bitte, Herr Kollege! Vielen Dank. — Ich darf zunächst zum besseren Verständnis, Herr Kollege, auf folgendes hinweisen. Es handelt sich um Reisen deutscher Touristen mit alliierten Charterflugzeugen durch die alliierten Luftkorridore nach Bulgarien. Die bulgarische Regierung hat die Landegenehmigung für diese Flüge nur im Jahre 1965 und dann noch einmal im Jahre 1971 erteilt. Die Genehmigungen im Jahre 1971 haben die Bulgaren als Irrtum untergeordneter Behörden bezeichnet. Die Bundesregierung hat im Jahre 1972 wiederholt — sowohl über die Handelsvertretung Sofia als auch in unmittelbaren Gesprächen — versucht, die bulgarische Regierung zu bewegen, die Landegenehmigungen zu erteilen. Hierüber stand die Bundesregierung auch in Konsultationen mit den drei Westmächten. Bei den Gesprächen ist erkennbar geworden, daß die bulgarische Regierung nicht aus eigenem Antrieb tätig geworden ist. Sie hat sich deshalb auch unnachgiebig gezeigt. Ob etwa die DDR auf Bulgarien Druck ausgeübt hat, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Unter diesen Umständen glaubt die Bundesregierung, daß Gegenmaßnahmen gegen Bulgarien nicht den damit beabsichtigten Erfolg haben könnten. Wie die Bundesregierung in ihrer Erklärung vom 16. Januar 1973 bekanntgegeben hat, hält sie die Einbeziehung von Berlin-West in den internationalen Luftverkehr für ein wichtiges Ziel. Dieses Ziel kann Parl. Staatssekretär Moersch aber nur im Einvernehmen aller Beteiligten erreicht werden. Bitte, Herr Kollege, eine Zusatzfrage! Herr Staatssekretär, sind Sie nicht der Meinung, daß durch diese zunächst negative Entwicklung eine allgemeine Abwertung West-Berlins vorgenommen werden könnte? Herr Abgeordneter, die Frage, die Sie stellen, muß im Gesamtzusammenhang betrachtet werden. Es gibt hier vielfältige Interessen abzuwägen. Sie müssen davon ausgehen, daß unsere Alliierten, die hierfür ja eine ganz besondere Verantwortung tragen — gerade auch in diesem Bereich —, jeder Entwicklung, wie sie in Ihrer Frage anklingt, in vollem Umfang entgegenwirken würden. Daß dies ebenso auch die Bundesregierung tut, versteht sich von selbst. Sie haben eine weitere Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, wenn ich Sie richtig verstehe, so sagten Sie, daß Ihnen nicht bekannt sei, inwieweit die DDR in dieser Frage Druck ausgeübt habe. Beabsichtigt die Bundesregierung in irgendeiner Form bei der sowjetischen Regierung vorstellig zu werden, um wenigstens über die Sowjetunion festzustellen, inwieweit dort eine Konzeption für den internationalen Luftverkehr nach West-Berlin besteht? Herr Abgeordneter, die Bundesregierung beabsichtigt das nicht nur. Sie hat sich schon in der Vergangenheit darüber selbst Gedanken gemacht und auch diesbezügliche Gespräche geführt. Wenn die Zeit dazu gekommen ist, wird sie der Öffentlichkeit darüber Mitteilung machen. Keine weiteren Zusatzfragen. Die Frage 18 des Herrn Abgeordneten Engelsberger wird auf Wunsch des Fragestellers schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt. Ich rufe die Frage 19 des Herrn Abgeordneten Niegel auf: Wird die Bundesregierung die so-genannten Befreiungsbewegungen in Angola, Guinea-Bissao und Mozambique unterstützen, die Politik Portugals in aller Form verurteilen, das portugiesische Regime bekämpfen und sich von den „zuverlässigsten Spitzen dieses Regimes" distanzieren, wie vom Bundesvorstand der Jungsozialisten gefordert? Der Herr Abgeordnete ist im Saal. Bitte, Herr Staatssekretär! Herr Abgeordneter, hinsichtlich der Haltung der Bundesregierung zu den sogenannten Befreiungsorganisationen habe ich bereits am 25. Februar 1972 auf eine entsprechende Frage von Ihnen selbst auf die Drucksache VI/ 144i vom 19. November 1970 verwiesen, in der der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit in diesem Zusammenhang eine Kleine Anfrage wie folgt beantwortet hat — ich zitiere wörtlich —: Die Bundesregierung erwägt nicht, Organisationen Hilfe zu gewähren, die mit militärischen Mitteln den gewaltsamen Umsturz bestehender Ordnungen betreiben. Sie hat keine Bedenken, wenn notleidenden Menschen über karitative oder über andere geeignete deutsche Organisationen humanitäre Hilfe gewährt wird, sofern die zweckentsprechende Verwendung dieser Hilfe sichergestellt ist. Im übrigen respektiert die Bundesregierung die Autonomie dieser Organisationen. Eine Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, nachdem der Bundesvorstand der Jungsozialisten eine deutliche Distanzierung der Bundesregierung von dem Regime in Portugal gefordert hat, frage ich Sie: Weist die Bundesregierung die Forderungen des Bundesvorstandes der Jungsozialisten, die ich in meiner Frage formuliert habe, zurück? Herr Abgeordneter, die Bundesregierung hat ihre Politik in der Regierungserklärung deutlich gemacht. Es kann nicht Aufgabe der Bundesregierung sein, zu jeder publizistischen Äußerung von Organisationen — wie immer sie heißen mögen Stellung zu nehmen. Die Politik der Bundesregierung ist bekannt. Unsere Verbündeten kennen diese Politik. Es hat nie einen Zweifel darüber gegeben, daß wir die Interessen der Bundesrepublik Deutschland vertreten. Eine weitere Zusatzfrage. Herr Staatssekretär, darf ich meine Frage dann wie folgt formulieren: Ist Ihnen bekannt, daß es sich nicht um irgendeine Formulierung, sondern um eine öffentliche Aufforderung an die Bundesregierung gehandelt hat? Herr Abgeordneter, das ist mir natürlich bekannt. Aber Ihnen ist doch sicherlich ebensogut wie mir bekannt, was die Bundesregierung in der Regierungserklärung als ihre Politik definiert hat. Das ist auch eine Antwort. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Kiechle. Hierr Staatssekretär, dürfen wir Ihrer Antwort entnehmen, daß die Bundesregierung die Forderungen der Jungsozialisten ignoriert? Herr Abgeordneter, wenn die Bundesregierung die Forderungen ignorierte, hätte sie sich dazu nicht öffentlich äußern können. Die Forderung ist übrigens spätestens durch die Mitteilung des Kollegen Niegel in seiner Frage bekanntgeworden. Keine weiteren Zusatzfragen. Ich rufe die Frage 20 des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka auf: War die erhöhte Zahl von Aussiedlern aus der Sowjetunion im Wahlmonat November 1972 in einer Größenordnung von 1543 lediglich eine einmalige Geste der Sowjetunion, oder kann damit gerechnet werden, daß das Problem der sogenannten Restgröße voll 40bis 45 000 Aussiedlungswilligen in der Sowjetunion entsprechend den Verlautbarungen des Deutschen Roten Kreuzes „jetzt gelöst werden kann"? Herr Staatssekretär! Die Bundesregierung betrachtet die Erteilung der Ausreisegenehmigungen durch die sowjetischen Behörden für die 1545 Personen, die im November 1972 aus der Sowjetunion ins Bundesgebiet eingereist sind, nicht als eine einmalige Geste der sowjetischen Regierung. Sie ist im Zusammenhang mit der erfreulichen Entwicklung der Familienzusammenführung im Jahre 1972 zu sehen, die im November einen Höhepunkt erreicht hat. Die Gesamtzahl der 1972 umgesiedelten Personen betrug 3426 und lag damit dreimal höher als im vorangegangenen Jahr und zehnmal höher als im Jahr 1970. Aus dieser Entwicklung schließt die Bundesregierung, daß ihr in den vergangenen Jahren wiederholt vorgetragener Wunsch auf eine befriedigende Lösung des Problems der Familienzusammenführung von der sowjetischen Regierung positiv aufgenommen wurde und entsprechende Maßnahmen getroffen wurden. Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter. Wird es der Bundesregierung dann wenigstens möglich sein, zu erreichen, daß dieser so zu Recht gepriesene Jahresdurchschnitt des Jahres 1972 auch in den nächsten Jahren eingehalten wird? Das hängt sicherlich auch von der weiteren positiven Entwicklung der Beziehungen ab. Ich glaube, daß jedes Mitglied dieses Hauses Gelegenheit hat, sich an dieser positiven Entwicklung zu beteiligen. Eine weitere Zusatzfrage. Wäre es Ihnen möglich, uns mitzuteilen, auf welche Weise wir uns an dieser Entwicklung beteiligen können? Ja, durch eine vertrauliche Behandlung der vertraulichen Fragen, die die in Rede stehenden Personen betreffen. (Zustimmung bei den Regierungsparteien. — Zurufe von der CDU/CSU.)

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701212700
Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701212800
Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701212900



Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701213000
Baron Olaf von Wrangel (CDU):
Rede ID: ID0701213100
Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701213200
Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701213300
Baron Olaf von Wrangel (CDU):
Rede ID: ID0701213400
Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701213500
Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701213600
Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701213700
Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701213800
Lorenz Niegel (CSU):
Rede ID: ID0701213900
Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701214000
Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701214100
Lorenz Niegel (CSU):
Rede ID: ID0701214200
Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701214300

(Zuruf von der SPD: Nachlesen!)

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701214400



Ignaz Kiechle (CSU):
Rede ID: ID0701214500
Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701214600
Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701214700
Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701214800
Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701214900
Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0701215000
Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701215100

(Beifall bei den Regierungsparteien.)

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701215200
Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0701215300
Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701215400

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701215500
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hirsch.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID0701215600
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Zahl der Aussiedler höher gewesen wäre, wenn die Bundesregierung in dieser Frage die Politik der Opposition betrieben hätte?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701215700
Herr Abgeordneter, auf hypothetische Fragen kann die Bundesregierung keine Antwort geben. Aber jedermann ist es freigestellt, seine eigenen Schlüsse zu ziehen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701215800
Herr Abgeordneter von Fircks.

Freiherr Otto von Fircks (CDU):
Rede ID: ID0701215900
Herr Präsident, ich hoffe, Sie w=erden den Zusammenhang mit der schriftlichen Frage bei mir jetzt auch bejahen, nachdem die vorherige Zusatzfrage zugelassen wurde. Ich wollte fragen: Herr Staatssekretär, kann die Bundesregierung die Ausreise- und Eingliederungsmöglichkeiten dadurch verbessern, daß sie die außerordentlich schwierigen Ausbürgerungsformalitäten und die hohen Kosten der Ausbürgerung insbesondere der Rußlanddeutschen mittragen hilft oder hier eine Globallösung findet?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701216000
Herr Abgeordneter, Sie haben aus meiner Antwort auf die Frage des Kollegen Hupka sicher ersehen, daß auch in dieser Frage Kontakte bestehen. Sie können sicher sein, daß die Bundesregierung nie bürokratisch verfahren ist, wenn es sich um die Lösung solcher menschlichen Probleme gehandelt hat. Sie wissen das auch aus anderen Bereichen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701216100
Eine Zusatzfrage.

Dr. Johannes Gerster (CDU):
Rede ID: ID0701216200
Herr Staatssekretär Sie haben ausgeführt, daß die Zahl der Familienzusammenführungen im November 1972 einen Höhepunkt erreicht hat. Glauben Sie, daß diese Zahlen zu diesem Zeitpunkt zufällig sind, oder können Sie fü1 diese Entwicklung eine Begründung geben?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701216300
Herr Abgeordneter, ich nehme



Parl. Staatssekretär Moersch
an, daß Sie damit einen Zusammenhang mit der Bundestagswahl herstellen wollten und daß Sie die Rechtschreibung des Zufalls genauso handhaben wie ich.
Ich habe bereits am Anfang erläutert, daß die Bundesregierung darin keine einmalige Geste der Regierung der UdSSR sieht. Sie ist nämlich der Ansicht, daß der Abschluß und die Ratifizierung unserer Verträge mit der UdSSR und Polen die sowjetische Haltung auch gegenüber dem Problem der Familienzusammenführung positiv beeinflußt hat. Das ist - um noch einmal auf die Frage des Kollegen Hirsch zurückzukommen — auch eine indirekte Antwort auf diese vorhergehende Frage.
Im übrigen, Herr Kollege, ist die Schwierigkeit dieses Problems allgemein bekannt. Und nun komme ich zu Ihrer eigentlichen Frage: Jedes Ereignis — auch Wahlen —, das zur Lösung dieses schwierigen Problems beiträgt, wird im Interesse der betroffenen Menschen von der Bundesregierung begrüßt, gleichgültig, zu welchem Zeitpunkt es eintritt, und unabhängig davon, ob es in einem mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang mit dem politischen Geschehen in der Bundesrepublik Deutschland gesehen werden kann.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701216400
Meine Damen und Herren, um Ihnen die Beurteilung in dieser Hinsicht zu erleichtern, möchte ich sagen, daß Zahlen vom November bekanntlich frühestens im Dezember veröffentlicht werden können.
Ich rufe Frage 21 des Abgeordneten Dr. Hupka auf:
Wie erklärt die Bundesregierung die seit dem November 1972 wieder rückläufige Zahl der Aussiedler aus der Sowjetunion, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit den Aussiedlungswilligen aus der Sowjetunion endlich das Recht zur Aussiedlung eingeräumt wird?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701216500
Herr Abgeordneter, es trifft zu, daß die Ausreisezahlen im Dezember 1972 im Vergleich zum Vormonat zurückgegangen sind. Immerhin sind jedoch im Dezember 356 Personen aus der Sowjetunion im Bundesgebiet eingetroffen. Diese Zahl liegt erheblich über der monatlichen Durchschnittszahl von 285 im Jahre 1972 und weit über dem Monatsdurchschnitt von 95 im Jahre 1971. Schwankungen im Laufe des Jahres waren schon früher zu verzeichnen; sie sind nicht von ausschlaggebender Bedeutung. Entscheidend sind die Jahresergebnisse, und das Jahresergebnis 1972 war, gemessen an den Vorjahren, günstig. Von einer rückläufigen Entwicklung kann daher nach Auffassung der Bundesregierung — zumindest im gegenwärtigen Zeitpunkt — nicht gesprochen werden.
Die Bundesregierung wird jedoch die weitere Entwicklung sorgfältig beobachten. Sie hat gegenüber der sowjetischen Regierung wiederholt zum Ausdruck gebracht, daß sie eine befriedigende Gesamtlösung des Problems für notwendig hält. Sie wird diese vorwiegend humanitäre Frage erneut in geeigneter Weise der Sowjetunion gegenüber zur Sprache bringen, wenn dies geboten erscheint. Sie unterstützt ferner in vollem Umfang die Bemühungen des Deutschen Roten Kreuzes, beim sowjetischen Roten Kreuz auf eine baldige Lösung des Restproblems hinzuwirken.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701216600
Bitte, Herr Kollege Hupka!

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0701216700
Gedenkt die Bundesregierung bei diesen Besprechungen entsprechend einer Formulierung des Deutschen Roten Kreuzes auch die Personen in die Rubrik der Rußlanddeutschen mit einzubeziehen, die ihre Zugehörigkeit zum deutschen Volk als Element ihres Lebens ansehen und die zugleich lebhaft empfinden, daß sie ein Leben unter Deutschen führen wollen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701216800
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung ist selbstverständlich bestrebt, entsprechend den Kriterien der Rot-Kreuz-Gesellschaften keine Einschränkungen durch Begriffe vorzunehmen. Sie wissen aber, daß es sich hier immer wieder um Ermessensfragen handelt. Die Praxis der bisherigen Gespräche ist sicherlich nicht von dem abgewichen, was in dieser Formulierung enthalten ist.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701216900
Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0701217000
Ist der Bundesregierung in diesem Zusammenhang bekannt, daß sehr hohe Abstandssummen für die Ausbildung gezahlt werden müssen und daß mancher, der die Zustimmung zur Aussiedlung erhalten hat, nachher davon keinen Gebrauch machen kann, weil er Beträge in Höhe von etwa 6000 bis 13 000 DM für die Ausbildungskosten zahlen muß?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701217100
Herr Abgeordneter, ich habe vorhin versucht, auf dieses Problem einzugehen. Ich kann hier keinerlei Zahlenvergleiche anstellen, weil ja alle Mitteilungen, die wir darüber haben, nur mittelbarer und nicht unmittelbarer Art sind. Aber die Bundesregierung ist selbstverständlich gern bereit, im Auswärtigen Ausschuß über dieses Problem noch detaillierter zu diskutieren.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701217200
Meine Damen und Herren, ich darf sagen, daß sich solche Probleme sehr gut für eine sorgfältige Beratung im Ausschuß eignen.

(Abg. Wehner: Welchen Wert haben sie dann aber noch öffentlich, Herr Präsident?)

— Kollege Wehner, ich verstehe Sie.
Die Fragen 22 und 23 sind von der Abgeordneten Frau von Bothmer eingebracht. — Ich sehe die Frau Kollegin nicht im Saal. Herr Staatssekretär Apel, die Fragen werden somit schriftlich beantwortet. Die Antworten werden in der Anlage abgedruckt.

Dr. Fritz Wittmann (CSU):
Rede ID: ID0701217300




Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausen
Worauf ist der insbesondere im letzten Jahr zu beobachtende Rückgang der Zahl der Spätaussiedler aus der Tschechoslowakei zurückzuführen?
Herr Staatssekretär Moersch, ich glaube, Sie werden diese Frage wieder beantworten. Bitte!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701217400
Herr Abgeordneter, der Rückgang der Zahl der Spätaussiedler aus der CSSR, insbesondere im letzten Jahr, ist offensichtlich auf die verschärfte Anwendung der tschechoslowakischen Regierungsverordnung Nr. 114 vom 8. Oktober 1969 auch auf die in der CSSR verbliebenen Deutschen zurückzuführen, die in die Bundesrepublik Deutschland übersiedeln wollen. Nach § 1 dieser Verordnung kann einem tschechoslowakischen Staatsangehörigen die Ausgabe eines Reisedokumentes u. a. verweigert werden, falls die Reise ins Ausland im Gegensatz zur Wahrung der Staatssicherheit oder der inneren Ordnung steht, sowie auch dann, wenn es sich um eine Reise in Staaten handelt, mit denen die CSSR keine diplomatischen Beziehungen unterhält.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701217500
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.

Dr. Fritz Wittmann (CSU):
Rede ID: ID0701217600
Herr Staatssekretär, ich frage jetzt mit aller Vorsicht: Besteht nicht vielleicht die Gefahr, daß die Frage der Spätaussiedler doch mit einem hochpolitischen Problem, das zwischen Deutschland und der Tschechoslowakei besteht, verknüpft wird und daß von seiten der Tschechoslowakei im Hinblick auf bestimmte Erklärungen, die sie von der Bundesrepublik erwartet, hier jetzt eine gewisse Zurückhaltung an den Tag gelegt wird?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701217700
Herr Abgerodneter, falls ich diese Frage bejahen sollte, würde ich sie hier nicht erörtern können. Aber diese Gefahr sehe ich in diesem Zusammenhang jetzt nicht.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701217800
Eine weitere Zusatzfrage? — Bitte, Herr Abgeordneter!

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0701217900
Herr Staatssekretär, besteht die Chance, daß bei den Verhandlungen, die ja demnächst mit Prag geführt werden, gerade eine Beschleunigung dieser Aussiedlung mit Gegenstand der Verhandlungen sein könnte?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701218000
Herr Abgeordneter, ich hatte soeben der Frage Ihres Kollegen entnommen, daß Zusammenhänge nicht hergestellt werden sollen.

(Abg. Dr. Wittmann [München] : Ich hatte vorsichtig gefragt, ob Zusammenhänge bestehen! Abg. Dr. Hupka: Warum diese restriktive Behandlung? — Abg. Wehner: Ein Pluralismus bei den Unionen!)

— Herr Abgeordneter, die Bundesregierung wird sich so verhalten, wie es im Interesse der Betroffenen liegt. Selbstverständlich werden wir auch versuchen, herauszufinden, ob diese formale Bezugnahme auf die Ausreise in Staaten, mit denen man keine diplomatischen Beziehungen hat, irgendwelche aktuellen Bezüge hat.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701218100
Ich rufe die Frage 25 des Herrn Abgeordneten Dr. Klein (Stolberg) auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Gebieten östlich der Oder-Neiße (insbesondere in Oberschlesien) seit einiger Zeit die Antragstellung auf Aussiedlung in die Bundesrepublik Deutschland polnischerseits dadurch unterlaufen und verhindert wird, daß man antragswilligen Personen bei Behörden und an den Arbeitsstätten die Bescheinigungen verweigert, die für die Antragstellung notwendige Voraussetzung sind?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701218200
Der Bundesregierung ist bekannt, daß umsiedlungswilligen Personen in den Gebieten östlich der Oder-Neiße Schwierigkeiten in der Form gemacht werden, daß man ihnen bei Behörden und Arbeitsstellen Bescheinigungen verweigert, die für die Antragstellung erforderlich sind. Ich habe am 20. Dezember 1972 auf eine entsprechende Frage des Kollegen Hupka vor diesem Hohen Hause ausgeführt, daß der Rückgang der Zahl der Umsiedler nach Auffassung der Bundesregierung darauf zurückzuführen ist, daß die administrativen Erschwernisse für die Erteilung der Ausreisegenehmigungen, die seit Herbst 1971 zu beobachten sind, noch nicht beseitigt wurden. Im übrigen verweise ich auf meine Ausführungen, die ich in den Fragestunden am 20. Dezember 1972 und am 23. Juni 1972 gemacht habe.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701218300
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.

Prof. Dr. Josef Klein (CDU):
Rede ID: ID0701218400
Herr Staatssekretär, da Sie schon am 12. November 1971 anläßlich einer ähnlichen Frage des Kollegen Dr. Hupka auf entsprechende damalige Verhandlungen hingewiesen haben, frage ich Sie: Welche konkreten Verhandlungsergebnisse gab es damals eigentlich?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701218500
Ich darf Sie hier auf die gemeinsame Erklärung oder auch die noch getrennt gegebenen Erläuterungen des polnischen Außenminister Olszcowski in Bonn in der Pressekonferenz nach dessen Besuch verweisen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701218600
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka.

Dr. Herbert Hupka (CDU):
Rede ID: ID0701218700
Herr Staatssekretär, wie erklären Sie sich den Widerspruch, daß wir hier in der Öffentlichkeit immer optimistische Ausführungen vorgesetzt bekommen, wenn Verhandlungen zwischen den Rot-Kreuz-Gesellschaften stattgefunden haben, und daß die Wirklichkeit ganz anders aussieht?




Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701218800
Herr Abgeordneter, zunächst einmal habe ich über Erklärungen, die nicht von Vertretern der Bundesregierung abgegeben sind, keinerlei Urteile abzugeben. Aber ich darf doch darauf hinweisen, daß Sie nach meiner letzten Erklärung in der Fragestunde diese Antwort öffentlich als realistisch bezeichnet haben.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701218900
Frage 26 des Herrn Abgeordneten Dr. Klein (Stolberg) :
Was gedenkt die Bundesregierung gegen diesen Verstoß gegen die deutsch-polnischen Abmachungen zu unternehmen?
Herr Staatssekretär!

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701219000
Auch hier möchte ich auf meine Antwort vom 20. Dezember 1972 verweisen, in der ich auf eine Frage des Kollegen Hupka erklärt habe, die Bundesregierung beabsichtige, den gesamten Fragenkomplex in weiteren Regierungsgesprächen mit Polen zu behandeln.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701219100
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.

Prof. Dr. Josef Klein (CDU):
Rede ID: ID0701219200
Sieht die Bundesregierung in dieser polnischen Praxis Verstöße gegen die deutsch-polnischen Abmachungen zum Zweck menschlicher Erleichterungen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701219300
Die Bundesregierung hat die polnischen Gesprächspartner wissen lassen, daß sie an einer zügigen Behandlung der damals gegebenen Erklärung höchst interessiert ist.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701219400
Eine weitere Zusatzfrage.

Prof. Dr. Josef Klein (CDU):
Rede ID: ID0701219500
Abgesehen davon, daß ich diese Antwort nicht als eine Sachantwort auf meine Frage betrachte, möchte ich weiter fragen: Warum sind denn die bisherigen deutschen Bemühungen nicht ausreichend gewesen, um Polen zur Einhaltung der Abmachungen zu bewegen?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701219600
Es handelt sich um eine Erklärung der polnischen Seite. Es handelt sich nicht um zweiseitige Abmachungen. Das Problem konnte wegen der unterschiedlichen Standpunkte hinsichtlich der Rechtsnatur nicht vertraglich geregelt werden. Das ist hier im Bundestag auch bei der Ratifizierungsdebatte ausführlich dargestellt worden. Daß sich hier bestimmte Interessen der polnischen Seite, und zwar in bestimmten Gebieten — das ist hier ebenfalls ausführlich behandelt worden —, nicht mit unseren Vorstellungen decken, ist ja der Kern der Gespräche, die wir weiter führen müssen und auch weiter führen wollen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701219700
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Kliesing.

Dr. Georg Kliesing (CDU):
Rede ID: ID0701219800
Herr Staatssekretär, erwägt die Bundesregierung, im Zuge der von Ihnen geschilderten Bemühungen die polnische Regierung darauf hinzuweisen, daß der jetzige Zustand dem Normalisierungsprozeß, der doch durch den Warschauer Vertrag eingeleitet werden sollte, nicht förderlich, sondern abträglich ist?

Karl Moersch (FDP):
Rede ID: ID0701219900
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung hat keine Gelegenheit versäumt, ihren polnischen Gesprächspartnern zu sagen, daß diese Frage für unsere Bemühungen um Normalisierung sehr wichtig ist.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701220000
Meine Damen und Herren, damit sind die Fragen aus diesem Geschäftsbereich erledigt. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.

(Abg. Dr. Hupka meldet sich zu einer Zusatzfrage.)

— Der Geschäftsbereich war abgeschlossen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Rohde zur Verfügung.
Die erste Frage ist die Frage 104 des Herrn Abgeordneten Kiechle:
Ist die Bundesregierung bereit, eine geeignete Änderung des § 85 Abs. 3 des Arbeitsförderungsgesetzes dahin gehend herbeizuführen, daß geleistete Überstunden eines Arbeitnehmers in der Förderungszeit vom 16. Dezember bis 15. März in der Bauwirtschaft von den im gleichen Zeitraum anfallenden Schlechtwetterstunden künftig nicht mehr abgezogen werden?
Herr Staatssekretär!

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0701220100
Herr Kollege Kiechle, die von Ihnen zitierte Vorschrift ist erst im April vorigen Jahres einstimmig vom Bundestag beschlossen worden. § 85 des Arbeitsförderungsgesetzes regelt, daß Schlechtwettergeld in der gesetzlichen Förderungszeit für Ausfallstunden dann nicht zu zahlen ist, wenn sie in Baubetrieben durch über die tarifliche Arbeitszeit hinausgehende Mehrarbeit ausgeglichen werden. Der Gesetzgeber wollte damit eine Doppelzahlung von Sozialleistungen ausschließen, nämlich Wintergeld für die vor- oder nachgearbeiteten Stunden und dazu Schlechtwettergeld für die ausgefallenen Stunden. Ich darf darauf hinweisen, daß sich die Neuregelung des Winterbaus und des Schlechtwettergeldes in diesem Winter erstmals auswirkt und ohne Erfahrungen noch keine Änderungen des Arbeitsförderungsgesetzes vorgesehen werden können.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701220200
Eine Zusatzfrage.




Ignaz Kiechle (CSU):
Rede ID: ID0701220300
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Meinung, daß es für diejenigen Arbeitnehmer, die auf Grund einer ganz bestimmten Arbeit, die nicht verschoben werden kann und durchgeführt werden muß, wie z. B. beim Betonieren, Überstunden leisten müssen, im Einzelfall einen Nachteil bedeutet, wenn sie dann die Überstunden von den Schlechtwetterstunden abgezogen bekommen?

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0701220400
Herr Kollege, diese Fragen sind seinerzeit im Ausschuß erörtert worden. Sie sind aus der Gesamtgestaltung des neuen Gesetzes heraus zu beantworten. Das neue System hat die produktive Winterbauförderung mit ihren Zuschüssen für geleistete Arbeit zur primären Förderung ausgestaltet, dagegen dem Schlechtwettergeld als Leistung für Arbeitsausfälle nachrangigen Charakter verliehen. Wir werden aber die Erfahrungen, die wir im Laufe des ersten Jahres in der Praxis mit dem neuen Gesetz gewinnen, auswerten, und ich darf dann auf Ihre Frage, die Sie an mich gerichtet haben, zurückkommen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701220500
Keine weitere Zusatzfrage.
Die Fragen 105 und 106 des Herrn Abgeordneten Dr. Kempfler, die Fragen 107 und 108 des Herrn Abgeordneten Zebisch und die Fragen 109 und 110 des Herrn Abgeordneten Oetting werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 111 des Herrn Abgeordneten Dr. Schmude auf:
Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen der weit verbreiteten, vom Weißbuch 1971 72 des Bundesministers der Verteidigung bestätigten Überzeugung vom Mangel en Ersatzdienstplätzen und der Erklärung des Präsidenten des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche in Deutschland (Frankfurter Rundschau vom 10. Januar 1973), es seien für die tatsächlich zum Ersatzdienst Einberufenen mehr Plätze verfügbar, als gebraucht würden?
Herr Staatssekretär!

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0701220600
Herr Präsident, ich würde gerne wegen des Zusammenhangs die beiden Fragen des Herrn Abgeordneten Dr. Schmude zusammen beantworten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701220700
Der Fragesteller ist einverstanden. Sein Recht auf Zusatzfragen wird nicht verkürzt.
Ich rufe also auch die Frage 112 des Herrn Abgeordneten Dr. Schmude auf:
Kann die Bundesregierung die Darstellung des Präsidenten des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche in Deutschland bestätigen, daß die Mehrzahl der Ersatzdienstleistenden sich infolge übeidurchschnittlicher Bereitschaft zum sozialen Engagement im Ersatzdienst hervorragend bewährt?

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0701220800
Der Präsident des Diakonischen Werkes stützt seine Behauptung auf die Ergebnisse einer Umfrage in Einrichtungen seines Verbandes. Nach dieser Umfrage waren Mitte
1972 nahezu 25 °/o der 3200 vom Diakonischen Werk zur Verfügung gestellten Ersatzdienstplätze unbesetzt.
Die Nichtbesetzung der Plätze, die wir bedauern, ist vor allein auf die besonderen Anforderungen zurückzuführen, die das Diakonische Werk an die bei ihm tätigen Dienstleistenden stellt. Als einziger Spitzenverband verlangt das Diakonische Werk bei nahezu allen Dienstleistenden vor deren Beschäftigung das Einverständnis der Einrichtung, das erst nach persönlicher Vorstellung erteilt wird. Das Diakonische Werk verlangt dabei von den Dienstleistenden meist neben der besonderen Eignung auch noch andere persönliche Voraussetzungen. Es kommt vor, daß ein Dienstpflichtiger bis zu sechs verschiedenen Einrichtungen des Diakonischen Werkes vorgestellt werden muß, bis eine Einrichtung mit seiner Beschäftigung einverstanden ist.
Das Diakonische Werk stellt außerdem nicht für alle vorhandenen Plätze Unterkünfte zur Verfügung. Die Dienstplätze ohne Unterkunftsmöglichkeiten können nur mit Dienstleistenden besetzt werden, die zu Hause übernachten. Nicht in jedem Ort stehen jedoch Dienstpflichtige, die zu Hause übernachten können, zur Einberufung.
Ich habe den Bundesbeauftragten gebeten, Herr Kollege, erneut das Gespräch mit dem Diakonischen Werk aufzunehmen, um zusammen nach Wegen zu suchen, die dem gemeinsamen Interesse entsprechen, vorhandene Dienstplätze zu besetzen und wechselseitig dabei das Verfahren zu vereinfachen. Im übrigen hoffe ich, daß durch die Verabschiedung des neuen Zivildienstgesetzes mancherlei Schwierigkeiten der Vergangenheit in Zukunft entfallen werden.
Zu ihrer zweiten Frage möchte ich noch folgendes anmerken: Die Bundesregierung hat bereits in der Vergangenheit mehrfach den Beitrag unterstrichen, der von Dienstleistenden des zivilen Ersatzdienstes im sozialen Bereich geleistet worden ist. Sie würde es bedauern, wenn vereinzelte Konflikte oder Vorkommnisse dazu führen würden, daß soziale Einrichtungen auf die Beschäftigung von Dienstleistenden verzichten oder ihre Anerkennung zurückgeben.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701220900
Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Kollege? — Bitte!

Dr. Jürgen Schmude (SPD):
Rede ID: ID0701221000
Herr Staatssekretär, können Sie Meldungen bestätigen, daß unabhängig vom Bereich des Diakonischen Werkes zum Jahresende 1972 mindestens 1000 Ersatzdienstplätze freigestanden haben, also nicht besetzt gewesen sind?

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0701221100
Soweit ich das im Augenblick übersehen kann, kann ich diese Meldungen nicht dementieren.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701221200
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.

Dr. Jürgen Schmude (SPD):
Rede ID: ID0701221300
Darf ich dann fragen, Herr Staatssekretär, in welche Richtung die Überlegungen



Dr. Schmude
der Bundesregierung gehen, um auch diese Plätze und die damit verbundenen Einsatzmöglichkeiten in vollem Umfange auszuschöpfen?

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0701221400
Herr Kollege, die Anstrengungen auf diesem Gebiet sind insbesondere im Zusammenhang mit dem neuen Zivildienstgesetz zu sehen. Wenn ich hier aus der Sache heraus eine Bitte äußern darf, so die, daß wir möglichst bald in den Stand gesetzt werden, mit den Bestimmungen des neuen Gesetzes arbeiten zu können.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701221500
Sie haben noch eine weitere Zusatzfrage, bitte!

Dr. Jürgen Schmude (SPD):
Rede ID: ID0701221600
Ich darf weiterhin fragen, Herr Staatssekretär, ob man nach den Erfahrungen und Feststellungen der Bundesregierung im Zusammenhang mit diesen offenen Plätzen sagen kann, daß von den zur Verfügung stehenden Wehrdienstverweigerern anteilsmäßig nicht mehr, aber auch nicht weniger als von den zur Verfügung stehenden Wehrpflichtigen eingezogen werden, daß also bei beiden Gruppen der Anteil der Einberufenen im Verhältnis zu den zur Verfügung Stehenden gleich ist.

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0701221700
Herr Kollege, ich darf vielleicht auf die Zahlenzusammenhänge hinweisen, die den Gesamtkomplex Ihrer Fragen deutlich machen. Am 31. Dezember 1972 wurden zu den insgesamt vorhandenen 11 145 Dienstplätzen weitere 10 000 Plätze benötigt, um alle zur Einberufung anstehenden Dienstpflichtigen einberufen zu können.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701221800
Damit sind die beiden Fragen beantwortet.
Ich komme zur Frage 113 des Herrn Abgeordneten Lattmann.

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0701221900
Herr Präsident, auch hier würde ich die beiden Fragen des Fragestellers gern im Zusammenhang beantworten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701222000
Der Fragesteller ist einverstanden, wie ich feststellen kann. Dann rufe ich die Fragen 113 und 114 auf:
Kann die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag schon einen Zwischenbericht zur sozialen Lage der Komponisten, bildenden Künstler und Schriftsteller (Drucksache VI/2081) vorlegen?
Zu welchem Zeitpunkt wird nach Auffassung der Bundesregierung der Gesamtbericht zur Situation der in den kulturellen Bereichen und Medien künstlerisch Tätigen vorliegen?
Bitte schön, Herr Staatssekretär!

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0701222100
Die Bundesregierung hat den Wissenschaftlern, die seinerzeit die „Autorenenquete" erstellt haben, den Auftrag erteilt, eine umfassende Untersuchung über die Situation der im künstlerischen Bereich Tätigen vorzunehmen. Damit folgt sie dem Beschluß des Bundestages gemäß Drucksache VI/2081 vom 31. März 1971. Das Programm dieser Untersuchung ist mit den Verbänden der Betroffenen abgestimmt worden.
In Anbetracht des differenzierten Problems dieses Personenkreises ist das Forschungsprogramm umfangreich und beansprucht daher eine entsprechende Zeit. Ich darf jedoch an dieser Stelle unser Interesse an einer zügigen Bearbeitung dieses Forschungsprogramms unterstreichen. Die Bundesregierung rechnet damit, dem Deutschen Bundestag den von ihm gewünschten Bericht im Frühjahr 1974 vorlegen zu können. Wir sind gerne bereit, über den Stand der Untersuchungen bei nächster Gelegenheit zu informieren. Das könnte im zuständigen Fachausschuß des Parlaments geschehen. Ob ein Zwischenbericht mit aussagefähigen Angaben in absehbarer Zeit erstattet werden kann, hängt von der Anlage der Untersuchungen und ihrem zeitlichen Fortgang ab.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701222200
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.

Dieter Lattmann (SPD):
Rede ID: ID0701222300
Herr Staatssekretär, seit dem vergangenen Juni liegt der Autoren-Report des „Spiegel"-Instituts für Projektstudien vor. Es handelt sich dabei nicht um eine Studie, die als Regierungsauftrag hergestellt wurde, sondern um eine Privatinitiative, privat finanziert. Sieht die Bundesregierung diese Studie zur Beschreibung der Situation der hauet- und nebenberuflichen Autoren als ausreichend an, oder ist daran gedacht, eine zusätzliche Analyse im Regierungsauftrag vorzunehmen?

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701222400
Herr Abgeordneter, ich bedauere, ich kann den Zusammenhang, den die Geschäftsordnung nun einmal fordert, mit den von Ihnen eingebrachten Fragen leider nicht feststellen. Aber ich will, wenn der Herr Staatssekretär sich auf den Gesamtzusammenhang vorbereitet hat, ihm die Möglichkeit der Antwort ausnahmsweise geben.

(Abg. Dr. Carstens [Fehmarns: Vorhin war es anders! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU.)

R
Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0701222500
Herr Präsident, es gibt einen sachlichen Zusammenhang mit der Künstlerenquete; das ist nicht zu bestreiten. Die Autoren-enquête ist eine breit angelegte Untersuchung, Herr Kollege, mit wichtigen Ergebnissen und Aufschlüssen. Ich habe den Eindruck, daß sie zunächst eine durchaus geeignete Grundlage für die Erörterung der Probleme dieses Personenkreises darstellen kann.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701222600
Zusatzfrage? Aber, vergessen Sie bitte nicht den Zusammenhang mit Ihren Fragen!




Dieter Lattmann (SPD):
Rede ID: ID0701222700
Herr Präsident, ich war wirklich der Meinung, daß es sich um eine mit der ursprünglichen Frage unmittelbar zusammenhängende Frage handelte. Aber natürlich akzeptiere ich Ihre Einschätzung.
Herr Staatssekretär, können Sie Auskunft darüber geben, welche Berufsgruppen im kulturellen und Medienbereich von der in Auftrag gegebenen Analyse umfaßt sind?

Helmut Rohde (SPD):
Rede ID: ID0701222800
In die Untersuchung sind die Bereiche Musik, darstellende Kunst und bildende Kunst einbezogen. Der Katalog der einzelnen Berufe umfaßt, wenn ich mich recht erinnere, 18 Gruppen. Es wäre sehr schwer, sie hier im Rahmen der Fragestunde im einzelnen darzustellen. Ich bin aber gern bereit, Ihnen das schriftlich mitzuteilen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701222900
Eine weitere Zusatzfrage.

Dieter Lattmann (SPD):
Rede ID: ID0701223000
Für die Arbeitssituation der in den kulturellen Bereichen und Medien sozusagen freiberuflich Tätigen hat sich in den letzten Jahren vieles verändert. Sehr viele intellektuell und kreativ Tätige, die man bislang als Freiberufler ansah, befinden sich praktisch in Abhängigkeit von einem oder wenigen Auftraggebern. Hat die Bundesregierung ins Auge gefaßt, daß auf dieses Moment der Abhängigkeit bei der in Auftrag gegebenen Analyse besonderer Wert gelegt wird?

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701223100
Herr Kollege, ich bedauere, daß ich im Hinblick auf die Formulierungen Ihrer beiden klaren Fragen diese Zusatzfrage nicht mehr zulassen kann.
Die nächsten Fragen der Abgeordneten Röhner, Ziegler und Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein — Fragen 115 bis 120 — werden auf Wunsch der Antragsteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Herr Staatssekretär, damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich Ihres Hauses beantwortet; ich danke Ihnen.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit. Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Westphal zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 121 des Abgeordneten Dr. Fuchs auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Arbeit des „Instituts für Sozialmedizin"?
Bitte!

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0701223200
Herr Kollege Dr. Fuchs, die Errichtung des Instituts für Sozialmedizin und Epidemiologie und seine Aufgabenstellung gehen auf eine einstimmig gefaßte
1 Entschließung des Deutschen Bundestages vom 4. April 1968 zurück. Die Aufgabenstellung wird in gleicher Weise auch heute noch im Interesse der Volksgesundheit für notwendig erachtet. Konzeption und vorgesehene Arbeitsweise des Instituts wurden durch ein Gutachten von Wissenschaftlern, die hierzu vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit aufgefordert worden waren, überprüft und für sinnvoll anerkannt.
Der Aufbau des Instituts verzögerte sich jedoch vor allem wegen haushaltsmäßiger Schwierigkeiten. Die in dem Gutachten der Wissenschaftler für die erste Phase des Institutsaufbaues vorgeschlagene personelle Ausstattung konnte bisher noch nicht voll erreicht werden. Die elektronische Datenverarbeitungsanlage des Instituts konnte nicht, wie vorgesehen, zu Beginn des Jahres 1970, sondern erst 15 Monate später, am 1. April 1971, in Betrieb genommen werden.
Als weitere Schwierigkeiten sind zu nennen: die Notwendigkeit der Entwicklung neuartiger wissenschaftlicher und technischer Untersuchungs- und Analyseverfahren und -geräte sowie der Erstellung neuartiger Programme für die elektronische Datenverarbeitung, die ungewöhnliche Beanspruchung der Mitarbeiter während der Feldarbeit außerhalb des Dienstsitzes Berlin, die Engpässe bei der Gewinnung hochqualifizierten Personals zu den im öffentlichen Dienst festgelegten Bedingungen und in Konkurrenz zu den Hochschulen und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen.
Am 16. Juli 1971 hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit, einem Vorschlag aus dem eingeholten Gutachten folgend, einen Wissenschaftlichen Beirat berufen, der sich zur weiteren Institutsarbeit äußern soll. Dies scheint notwendig zu sein, weil mit Gründung und Aufgabenstellung des Instituts wissenschaftliches Neuland betreten wurde. Der Beirat bereitet sich zur Zeit darauf vor, die bisherigen Arbeitsergebnisse des Instituts zu beurteilen, um daraus seine Vorschläge abzuleiten. Die Bundesregierung möchte der Aussage des Beirats nicht vorgreifen, sondern sie abwarten, bevor sie sich zur weiteren Entwicklung des Instituts äußert.
Die Bundesregierung steht selbstverständlich zu der Erfüllung des erwähnten einstimmigen Bundestagsbeschlusses. Sie ist außerordentlich an einer erfolgreichen Arbeit des Instituts interessiert, zumal wir verläßliche Daten über die Volksgesundheit und die Entwicklung der großen Zivilisationskrankheiten als Grundlage für unsere Gesundheitspolitik dringend brauchen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701223300
Eine Zusatzfrage, bitte!

Dr. Karl Fuchs (CSU):
Rede ID: ID0701223400
Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang eine Äußerung von Staatssekretär Professor von Manger-Koenig, daß, wenn die Misere des Instituts publik werde, eine schlechte Presse und ein parlamentarisches Nachspiel unvermeidlich seien?




Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0701223500
Herr Kollege Dr. Fuchs, mit Zitaten, die genannt werden — Sie meinen sicher das aus dem Magazin —, ist es immer so eine Sache. Die Frage ist, ob das wirklich so gesagt worden ist.
Was ich Ihnen dazu sagen kann, ist folgendes: Es ist immer schwierig, wenn hervorragende Wissenschaftler Verwaltungsaufgaben erfüllen müssen. Das beruht übrigens aber auch auf Gegenseitigkeit. Hierin liegt unser Problem. Ich kann Ihnen versichern, daß wir bemüht sind, diese Problematik zu meistern. Ich bitte Sie aber, Verständnis zu haben, wenn ich hier über die Entwicklung wegen der besonderen Art keine Einzelausführungen mache.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701223600
Zusatzfrage.

Dr. Karl Fuchs (CSU):
Rede ID: ID0701223700
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, über die Arbeit und die Zustände des Instituts im Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit zu berichten, damit er anschließend darüber diskutieren kann?

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0701223800
Ja, Herr Dr. Fuchs, dazu sind wir selbstverständlich bereit. Hierzu wird Gelegenheit genommen werden können, nachdem Frau Minister Dr. Focke im Ausschuß über die Arbeit, die wir uns in dieser Legislaturperiode vorgenommen haben, gesprochen hat.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701223900
Ich rufe die Frage 122 des Herrn Abgeordneten Dr. Fuchs auf:
Welchen Auslastungsgrad erreicht die „Große Mobile Einheit"?
Herr Staatssekretär!

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0701224000
Die „Große Mobile Einheit" hat die Aufgaben, die ihr seit ihrer Inbetriebnahme übertragen werden konnten, im Rahmen der vorhandenen personellen Ausstattung erfüllt. Die personelle Ausstattung mit nur einer Besatzung gestattete bisher nur eine Arbeit in einem Rhythmus von jeweils zwei bis drei Wochen. Abgesehen davon, daß das Personal während der Feldarbeit von den Familien getrennt lebt, wird es auch im Institut zur Standardisierung und Weiterentwicklung der Untersuchungsmethoden dringend benötigt. Eine stärkere Auslastung der „Großen Mobilen Einheit" setzt voraus, daß zwei Besatzungen zur Verfügung stehen, die abwechselnd eingesetzt werden können. Bei dieser Sachlage hat der Auslastungsgrad der „Großen Mobilen Einheit" bisher etwa 50 % erreicht. Eine höhere Auslastung wird sich bei der vorhandenen personellen Ausstattung kaum erreichen lassen.
Der Wissenschaftliche Beirat, von dem ich vorhin sprach, Herr Kollege, wird zu prüfen haben, welche Verbesserungen hier möglich sind. Die „Große Mobile Einheit" war zuletzt bis Anfang Dezember 1972 im Rahmen einer Belegschaftsuntersuchung in einem Industriegroßbetrieb im Einsatz. Seit Anfang Dezember 1972 wird sie technisch überholt und für einen neuen Einsatz vorbereitet.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701224100
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.

Dr. Karl Fuchs (CSU):
Rede ID: ID0701224200
Herr Staatssekretär, treffen demnach die Ausführungen in dem von Ihnen genannten Magazin nicht zu, daß 1970 die Auslastungsquote 12 % betragen habe, 1971 Ruhe an sechs von sieben Tagen gewesen und im Sommer 1972 die Arbeit völlig zum Erliegen gekommen sei?

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0701224300
Zunächst möchte ich betonen, Herr Kollege: ich habe das Magazin nicht genannt. Aber wir wissen beide, wovon wir sprechen. Das, wovon dort die Rede war, waren Prozentzahlen, die sich auf die sogenannte Hessen-Studie bezogen, eine der großen Aufgaben, bei der die „Mobile Einheit" eingesetzt ist. Die Zahl der Probanden, die im Rahmen dieser „Hessen-Studie" untersucht werden sollen, ist in ein Verhältnis zu den Zahlen gesetzt worden, die bisher überhaupt untersucht worden sind. Dabei kommt selbstverständlich ein Ergebnis heraus, das nicht so hoch ist wie jenes, das ich Ihnen soeben genannt habe. Die von mir erwähnte Zahl war auf einen Jahresverlauf und auf die Feststellungen umgerechnet, die in dem sogenannten Schäfer-Gutachten als möglicher Durchgang im Laufe eines Jahres bei einer bestimmten Zahl von Arbeitstagen dabei geht man von 150 Arbeitstagen, also nicht von 300 oder 350 Jahrestagen, aus bezeichnet werden. Hierauf beruhen die etwa 50 %, die ich genannt habe. Wenn man die 20 %, von denen in dem Magazin die Rede war, auf die „Hessen-Studie" bezieht, ist das keine falsche Zahl.
Was Ihre Frage um das Erliegen der Arbeit angeht: Wie ich an anderer Stelle schon ausgeführt habe, hat es aus den geschilderten Gründen einer nicht ausreichenden Personalausstattung für Doppelbesetzungen der Mobilen Einheit Schwierigkeiten gegeben. Daraus wiederum ergaben sich andere Turnuseinteilungen, unter denen die „Mobile Einheit" zu arbeiten hatte.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701224400
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter, bitte!

Dr. Karl Fuchs (CSU):
Rede ID: ID0701224500
Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß die „Kleine Mobile Einheit" laut einer Äußerung des Vizepräsidenten des Bundesgesundheitsamtes zum Teil ausgeschlachtet, d. h. also, nicht mehr vorhanden ist?

Heinz Westphal (SPD):
Rede ID: ID0701224600
Das trifft in dieser Form nicht zu. Wir haben im Gegenteil die „Kleine Einheit" mit einem neu dazugekommenen Gelenkzug kombiniert. Hieraus hat sich eine



Parl. Staatssekretär Westphal
neue Einheit ergeben, mit der ähnliche Aufgaben erfüllt werden können, aber gezielter auf kleinere Untersuchungsfelder.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701224700
Die Abgeordnete Frau Stommel hat ihre beiden Fragen — 123 und 124 — zurückgezogen.
Der Herr Abgeordnete Burger hat um schriftliche Beantwortung der beiden von ihm eingereichten Fragen 125 und 126 — gebeten. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Der Herr Abgeordnete Anbuhl hat seine Frage 127 zurückgezogen.
Den Herrn Abgeordneten Dr. Arnold sehe ich nicht im Saal. Deshalb werden die sicher interessanten Fragen 128 und 129 schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Haar zur Verfügung. Die beiden ersten Fragen — 130 und 131 -- sind von dem Herrn Abgeordneten Schmidt (Kempten) eingebracht worden. Ich sehe den Herrn Kollegen nicht im Saal. Daher werden seine beiden Fragen schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Dann rufe ich die Frage 132 des Herrn Abgeordneten Becker (Nienberge) auf:
Wann ist mit der Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Rheine Osnabrück zu rechnen?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0701224800
Herr Abgeordneter, nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn hat sie die Elektrifizierungsarbeiten an der Strecke Osnabrück—Rheine bereits aufgenommen. Die Fertigstellung wird für die Jahre 1974 und 1975 in Aussicht gestellt.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701224900
Keine Zusatzfrage.
Dann rufe ich die Frage 133 des Herrn Abgeordneten Becker (Nienberge) auf:
Wird die Elektrifizierung von Rheine nach Oldenzaal zum gleichen Zeitpunkt erfolgen, und gibt es dazu eine Stellungnahme der holländischen Eisenbahnverwaltung?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0701225000
Es ist beabsichtigt, auch die anschließende Strecke Rheine—Bentheim zur Schaffung eines weiteren elektrifizierten Überganges nach Holland auf elektrische Zugförderung umzustellen. Wegen der unterschiedlichen Stromsysteme bei der Deutschen Bundesbahn und den niederländischen Eisenbahnen ist eine Regelung für den Systemwechsel auf der Grenzstrecke Bentheim—Oldenzaal zu treffen. Die beiden Eisenbahnverwaltungen stehen hierüber in Verhandlungen, die noch nicht abgeschlossen sind. Aus diesem Grunde können im Augenblick noch keine konkreten zeitlichen Angaben gemacht werden.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701225100
Keine Zusatzfrage.
Herr Abgeordneter Schulte (Schwäbisch-Gmünd) hat um schriftliche Beantwortung der von ihm eingereichten Frage 134 gebeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Fragen 135 und 136 sind von dem Herrn Abgeordneten Haase (Kellinghusen) gestellt. — Der Herr Kollege ist offensichtlich nicht im Saal. Die Fragen werden daher schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Der Herr Abgeordnete Lemmrich hat um schriftliche Beantwortung der von ihm eingereichten Fragen 137 und 138 gebeten. Das gleiche gilt für die von mir eingereichte Frage 139. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Nunmehr rufe ich die Frage 140 des Herrn Abgeordneten Mursch (Soltau-Harburg) auf:
Welches sind die Grundsätze, die die Deutsche Lufthansa „aus qrundsätzlichen Erwägungen" veranlaßt haben, weibliche Flugzeugführer nicht einzustellen?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0701225200
Herr Kollege, bei der Deutschen Lufthansa werden bisher keine weiblichen Flugzeugführer eingestellt. Nach Mitteilung der Deutschen Lufthansa sind dafür folgende Gründe maßgebend. Auf Grund der hohen körperlichen Belastungen, die der Beruf des Linienflugzeugführers mit sich bringt, und der erheblichen Ausbildungskosten und langen Ausbildungszeit ist eine sehr sorgfältige langfristige Personalplanung erforderlich. Die Personalauswahl wird noch dadurch erschwert, daß die Deutsche Lufthansa ein weltweites Streckennetz zu bedienen hat, das an die körperliche Eignung der Flugzeugführer in verschiedenen Klimazonen besondere Anforderungen stellt.
Die bisherigen Erfahrungen der Deutschen Lufthansa mit weiblichen Kabinenpersonal sowohl hinsichtlich der körperlichen Eignung, bezogen auf die mit dem Beruf des Linienflugzeugführers verbundenen Dauerbelastungen, als auch bezüglich einer großen Fluktuation durch Heirat, die eine langfristige Personalplanung unmöglich machen, haben die Deutsche Lufthansa veranlaßt, von der Einstellung weiblicher Flugzeugführer abzusehen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701225300
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU): Herr Kollege Haar, ich gehe mit Ihnen einig, daß der Pilotenberuf sicherlich kein typisch weiblicher ist. Aber sind nicht auch Konsequenzen seitens der Lufthansa daraus zu ziehen, daß es in der Vergangenheit sehr tüchtige weibliche Piloten gegeben hat?
rete

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0701225400
Wir haben die Verantwortung in bezug auf die personalpolitischen Überlegungen bislang bei der Lufthansa belassen.




Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701225500
Eine weitere Zusatzfrage.
Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) : Herr Staatssekretär, dann ergibt sich natürlich folgende Frage, die ich hiermit stellen möchte: Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus dem Widerspruch ziehen, der darin besteht, daß man einerseits die Ausbildung weiblicher Pilotenanwärter zuläßt — mir liegt ein konkreter Fall vor — und daß eine Bundesoberbehörde, das Luftfahrt-Bundesamt, die Prüfung abnimmt — all das kostet ja Geld —, andererseits aber die Gesellschaft, die 80 % des Luftverkehrs in Deutschland betreibt, die sich hauptsächlich in staatlichem Besitz befindet und die unter staatlichem Einfluß steht, sagt: Grundsätzlich stellen wir keine weiblichen Piloten zur weiteren praktischen Ausbildung ein?

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0701225600
Ich will diesen von Ihnen dargestellten Sachverhalt gern noch einmal prüfen lassen. Nach Auskunft der Lufthansa haben sich bislang insgesamt drei weibliche Flugzeugführer beworben, die aus den vorgenannten Gründen jedoch nicht eingestellt worden sind.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701225700
Herr Abgeordneter Hirsch!

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID0701225800
Herr Staatssekretär, gibt es denn in der westlichen Welt andere Fluggesellschaften, die weibliche Piloten im Linienverkehr ungeachtet der von Ihnen dargestellten Bedenken einsetzen?

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0701225900
Herr Kollege, ich kann diese Frage im Augenblick nicht beantworten, weil mir entsprechendes Zahlenmaterial oder Statistiken darüber nicht vorliegen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701226000
Ich rufe die Frage 141 des Herrn Abgeordneten Mursch auf:
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die grundsätzliche Nichteinstellung von weiblichen Flugzeugführern mit dem Grundgesetz vereinbar ist?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0701226100
Die in meiner ersten Antwort dargelegten Grundsätze sind von der Verantwortung der zuständigen Unternehmensorgane der Lufthansa getragen. Die Bundesregierung respektiert diese Verantwortung. Sie sieht keinen Anlaß, zu den Rechtsfragen Stellung zu nehmen, die sich hier möglicherweise ergeben können. Falls es einen konkreten Fall geben wird, bei dem diese Fragen geprüft werden müssen, werden sicherlich die zuständigen Gerichte hiermit befaßt werden.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701226200
Eine Zusatzfrage.
Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) : Herr Staatssekretär, ich hatte an sich die Frage gestellt, ob die grundsätzliche Ablehnung weiblicher Piloten im Einklang mit dem Grundgesetz steht. Das ist eine Frage an die Bundesregierung. Aber nachdem die Erfahrung auch gezeigt hat, daß ausländische Gesellschaften weibliche Piloten beschäftigen, in einem Falle sogar als Chefpilotin enes großen Verkehrsflugzeuges — das ging neulich durch alle Zeitungen —, möchte ich Sie folgendes fragen: Wäre die Bundesregierung, da es sich immerhin um eine grundsätzliche Angelegenheit handelt, bereit, diese Frage wegen einer weltweit einheitlichen Praktizierung vielleicht bei der ECAC oder bei der ICAO zu behandeln?

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0701226300
Wir werden diese Frage nochmals im Benehmen mit der Deutschen Lufthansa erörtern, Herr Kollege. Ich denke, es gibt auch im Verkehrsausschuß Gelegenheit, diese Problematik im Zusammenhang mit der Behandlung der Fragen der Lufthansa erneut zu erörtern. Dazu sind wir gern bereit.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701226400
Der Herr Abgeordnete Seefeld hat um schriftliche Beantwortung der von ihm gestellten Frage 142 gebeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 143 des Herrn Abgeordneten Milz auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung bezüglich ihrer Verkehrspolitik eine Einschränkung des Bundesfernstraßenbaues zugunsten des Nahverkehrs sowie eine drastische Einschränkung der Flächenbedienung durch die Deutsche Bundesbahn durch Reduzierung der Stückgutannahmestellen von derzeit 1000 auf 50 bei gleichzeitiger Erhöhung der Fracht?
Herr Staatssekretär!

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0701226500
Zur Beantwortung Ihrer Frage, Herr Kollege, darf ich auf die Regierungserklärung des Bundeskanzlers vom 18. Januar 1973 verweisen. Dort heißt es wörtlich:
Wir werden deshalb vorschlagen, die Verwendung des zweckgebundenen Anteils der Einnahmen aus der Mineralölsteuer auf weitere verkehrspolitische Ziele auszuweiten. Der Bau von Bundesfernstraßen wird selbstverständlich weitergehen.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage möchte ich Ihnen mitteilen, daß eine vom Vorstand der Deutschen Bundesbahn eingesetzte Arbeitsgruppe an einer umfassenden neuen Unternehmenskonzeption arbeitet. Bei diesen Überlegungen spielt die Zukunft des Kleingutverkehrs eine nicht unbedeutende Rolle. Ob sich hieraus Konsequenzen im Sinne Ihrer Fragestellung ergeben, kann ich im Augenblick noch nicht sagen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701226600
Zusatzfrage.

Peter Milz (CDU):
Rede ID: ID0701226700
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Bau von Fernstraßen insbesondere in dünner besiedelten,



Milz
cl. h. ländlichen Gebieten ebenso wichtig ist wie die Entflechtung des Verkehrs in den Ballungsräumen und daß ein vermehrter Ausbau des Fernstraßennetzes in ländlichen Gebieten insbesondere auch dazu beitragen kann, den Anreiz, sich dort anzusiedeln, zu vergrößern, und auch einen Beitrag zur Entflechtung des innerstädtischen Verkehrs leisten kann?

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0701226800
Herr Kollege, bei der Verabschiedung des Bundesfernstraßenbedarfsplans und der Kriterien, die zur Frage der Dringlichkeitsstufen gehören, sind diese Probleme von der Bundesregierung und vom Deutschen Bundestag im zuständigen Ausschuß eingehend erörtert worden. Ihre Frage kann ich im Grundsatz, auch aus der Erfahrung der letzten drei Jahre, mit Ja beantworten.

Peter Milz (CDU):
Rede ID: ID0701226900
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, zu erklären, daß das von ihr gesteckte Ziel, im ersten Fünfjahresplan einen Teilausbau vorzunehmen, so eingehalten wird? Wenn nein, welche Streckung dieses Fünfjahresplanes ist beabsichtigt?

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0701227000
Das ist eine Frage, die den Haushaltsberatungen und der mittelfristigen Finanzplanung, über die gegenwärtig im Kabinett verhandelt wird, vorausgeht. Ich darf Sie bitten, sich noch etwas zu
) gedulden. Sie werden mit Sicherheit die konkreten Vorstellungen für die Verwirklichung auch des Bundesfernstraßen-Bedarfsplans, der unter der Voraussetzung weiterer politischer Entscheidungen dieses Parlaments weitergeführt wird, erhalten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701227100
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Fuchs.

Dr. Karl Fuchs (CSU):
Rede ID: ID0701227200
Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß in der Bundesregierung Überlegungen angestellt werden, die Mittel für den Bundesfernstraßenbau um 1 Milliarde DM zu kürzen?

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0701227300
Herr Kollege, das ist gestern schon in der Fragestunde erörtert worden. Darüber wird gegenwärtig noch verhandelt. Entscheidungen darüber sind noch nicht gefallen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701227400
Eine letzte Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Mursch zu diesem Bereich.
Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) : Herr Kollege Haar, wären Sie bereit, für die Bundesregierung zu bestätigen, daß der Bau von Bundesfernstraßen zwar weitergehen wird, wie der Bundeskanzler erklärte, aber wesentlich langsamer weitergehen wird, wenn bei steigenden Preisen geringere Mittel zur Verfügung stehen?

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0701227500
Ich weiß nicht, ob man für die nächsten Jahre schon so scharf die Problematik formulieren kann, die sich durch steigende Preise bei den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ergibt, wie Sie das in Ihrer Fragestellung tun, Herr Kollege. Das hängt weitgehend davon ab, welche Entscheidungen auch dieses Haus in den nächsten Jahren zu Vorschlägen der Bundesregierung trifft.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701227600
Ich rufe die Frage 144 des Herrn Abgeordneten Dr. Hirsch auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, zu der vom Ingenieurverband Flugsicherung e. V. in einem „Weißbuch der Flugsicherungstechnik" aufgestellten Behauptung, der Zustand der Flugsicherung in der Bundesrepublik Deutschland sei nicht länger tragbar, „weil hier von der Regierung und den verantwortlichen Ministerien in unverantwortlicher Weise das Leben der Fluggäste gefährdet werde", im einzelnen Stellung zu nehmen?

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0701227700
Zunächst ist festzustellen, Herr Kollege, daß die Behauptung, Regierung und Ministerien würden in unverantwortlicher Weise das Leben der Fluggäste gefährden, völlig ungerechtfertigt und unsachlich ist.

(Abg. Wehner: Sehr wahr!)

Derartige Übertreibungen mindern ganz erheblich die Überzeugungskraft des sogenannten Weißbuches. Im übrigen wird die Bundesregierung zu dem Inhalt des Weißbuches in einem Schreiben an den Verband, der das herausgegeben hat, Stellung nehmen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701227800
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID0701227900
Herr Staatssekretär, ich gehe davon aus, daß Sie mir dieses Schreiben zur Verfügung stellen werden. Wann kann man mit diesem Schreiben rechnen?

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0701228000
Wir sind gegenwärtig dabei, die Arbeiten fertigzustellen. Ich darf dabei darauf hinweisen, daß das Weißbuch selbst zum Ziel hat, bestimmte materielle Forderungen durchzusetzen, die auch mit der Atmosphäre über weiter zu führende Gespräche in einem Zusammenhang stehen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701228100
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hirsch.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID0701228200
Herr Staatssekretär, unabhängig von der in dem Weißbuch aufgeworfenen Schuldfrage: sind Sie der Meinung, daß die Flugsicherheit in der Bundesrepublik gefährdet ist?

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0701228300
Es gibt ganz sicher Schwierigkeiten in unserem Luftraum, die auch durch die geographische Lage unseres Landes bedingt sind. Die Bundesregierung unternimmt in Verhandlungen erhebliche
auch finanzielle, aber auch internationale — Anstrengungen, um diese Probleme zu bewältigen.




Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701228400
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hoffie.

Klaus-Jürgen Hoffie (FDP):
Rede ID: ID0701228500
Herr Staatssekretär, teilen Sie die Ansicht, daß eine erhebliche Zahl der sogenannten near-misses im Flugverkehr über der Bundesrepublik dadurch zustande kommt, daß es keine genügende Koordination zwischen ziviler und militärischer Luftfahrt gibt, und, wenn ja, wie ist der Stand der Bemühungen der Bundesregierung, hier zu einer besseren Integration zu kommen?

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701228600
Herr Staatssekretär, ich würde vorschlagen, daß Sie diese Frage im Zusammenhang mit der nächsten Frage des Herrn Abgeordneten Hirsch beantworten. Herr Staatssekretär, sehe ich das richtig?

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0701228700
Ja.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701228800
Dann rufe ich die Frage 145 des Herrn Abgeordneten Dr. Hirsch auf:
Ist es insbesondere zutreflend, daß die Radaranlage eines bedeutenden deutschen Flughafens im Jahre 1972 für fast zwei Monate nicht oder nicht voll funktionsfähig war und daß Sicherheitsuntersuchungen an Flegsicherungsanlagen weger Personalmantels nur in zwei- bis dreimal längeren Abschnitten vorgenommen werden können, als notwendig wäre, und daß durch fehlende Koordinierung zwischen milltarischer und ziviler Flugsicherung die Radaranlage des Flughafens in Düsseldort-Lohausen am 5. Dezember 1972 zeitweise gurre ausfiel?

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0701228900
Es trifft nicht zu, daß es erhebliche Ausfälle gegeben hat, die geeignet waren, Sicherheitsrisiken zu schaffen. Die Radaranlage in Düsseldorf wurde am 5. Dezember 1972 für etwa zwei Minuten gestört. Wegen der Kürze der Zeit war eine Lokalisierung des Störers nicht möglich.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701229000
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hirsch.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID0701229100
Herr Staatssekretär, ist es aber nicht zutreffend, daß die militärische und die zivile Flugsicherung unzureichend koordiniert sind und daß es daher eine ganze Reihe von Fast-Zusammenstößen in der Bundesrepublik gegeben hat?

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0701229200
Es ist nicht zu bestreiten, daß in diesem Bereich Schwierigkeiten bestehen. Es ist zu erwarten, daß die in den letzten Jahren zwischen den zuständigen Ressorts geführten Verhandlungen zu einer Koordinierung führen, die allerdings von der personellen wie von der technischen Seite her ihre Schwierigkeiten haben wird. Die Bundesregierung hat auch im Haushalt 1973 erhebliche Mittel für Investitionen vorgesehen, um gerade die Zusammenführung und die Installierung von Flugsicherungsanlagen und nicht zuletzt auch die Zusammenführung der Ausbildung in diesem wichtigen Bereich so rasch wie möglich fortzusetzen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701229300
Herr Abgeordneter, Sie haben noch eine Zwischenfrage.

Dr. Burkhard Hirsch (FDP):
Rede ID: ID0701229400
Herr Staatssekretär, wenn Sie zugeben, daß es in bezug auf die Flugsicherheit in der Bundesrepublik, wie Sie sagen, Schwierigkeiten gegeben hat, halten Sie es dann nicht für angebracht, daß die Bundesregierung die Öffentlichkeit über diese Schwierigkeiten einmal grundlegend aufklärt und nicht nur ein Schreiben an die Verfasser des Weißbuches richtet, sondern in aller Öffentlichkeit dazu Stellung nimmt?

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0701229500
Ich bin gern bereit, in unserem Hause prüfen zu lassen, was über den Verhandlungsstand und die Probleme, an deren Erörterung übrigens ein Teil der Verfasser dieses Weißbuchs in Gesprächen über Jahresfrist hinweg beteiligt war, veröffentlicht werden kann und was auch unter dem Gesichtspunkt der militärischen Sicherheit in diesem Lande in diesem Hause weiter als vertraulich behandelt werden muß.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701229600
Herr Abgeordneter Hoffie, wollen Sie bitte Ihre Zusatzfrage jetzt noch einmal stellen, oder können Sie sie aus der Erinnerung beantworten, Herr Staatssekretär?

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0701229700
Ich wäre für eine Wiederholung dankbar.

Klaus-Jürgen Hoffie (FDP):
Rede ID: ID0701229800
Herr Staatssekretär, teilen Sie die Meinung, daß ein erheblicher Anteil der sogenannten near-misses im Flugverkehr über der Bundesrepublik Deutschland auf die mangelnde Koordination zwischen ziviler und militärischer Luftfahrt zurückzuführen sind, und wie weit ist der Stand der Bemühungen der Bundesregierung, zu einer besseren Koordination zu kommen? Die Frage war teilweise schon beantwortet; aber können Sie dafür einen Zeitpunkt nennen?

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0701229900
Ich kann heute einen verbindlichen Zeitpunkt für diese Veränderungen noch nicht nennen. Wegen der damit zusammenhängenden Probleme sozialer Art müssen auch die Personenvertretungen eingeschaltet werden. Eine derartige Angabe würde dem Verhandlungsstand vorauseilen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701230000
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Mursch.
Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) : Herr Kollege Haar, teilen Sie meine Auffassung, daß trotz der bestehenden Schwierigkeiten das Niveau der deutschen Flugsicherung im Vergleich zu dem anderer europäischer Länder auf einer bemerkenswerten Höhe steht?



Haar, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr? Ich darf mich für diese Zwischenfrage, Herr Kollege, sehr bedanken. Ich wollte hier einen Vergleich zu Lasten unserer Nachbarn bei diesen kritischen Fragen, die unser eigenes Haus betreffen, nicht anstellen. Im übrigen aber kann ich Ihre Frage nur bejahen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701230100
Ich rufe die Frage 146 des Herrn Abgeordneten Franke (Osnabrück) auf:
Ist die Bundesregierung bereit, sich an (lern Verkehrsverbund im Großraum Hannover finanziell zu beteiligen?

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0701230200
Herr Kollege, seit Juni vergangenen Jahres arbeitet eine aus Vertretern des Bundes, des Landes Niedersachsen und des Großraumverbandes Hannover bestehende Verbund-Kommission, um tarifarische, finanzielle und sonstige Verkehrsfragen des Großraumverkehrs Hannover zu beraten. Die Kommission erstellt u. a. verschiedene Tarifmodelle und untersucht deren finanzielle Auswirkungen. Hiervon wird es abhängen, ob und in welcher Weise sich der Bund am Großraumverkehr Hannover finanziell beteiligen wird.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701230300
Eine Zusatzfrage.

Heinrich Franke (CDU):
Rede ID: ID0701230400
Herr Kollege Haar, wann und mit welcher der im Augenblick zu beobachtenden Zielsetzungen werden Ihrer Meinung nach diese Verhandlungen abgeschlossen?

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0701230500
Es haben vor wenigen Tagen erneut Gespräche in unserem Hause stattgefunden. Über das Ergebnis und den voraussichtlichen zeitlichen Abschluß kann ich im Augenblick noch keine Auskunft geben, da sich die Träger des Verkehrsverbundes in Hannover zunächst über ihre Vorschläge und die sich aus unseren Verhandlungen ergebenden Konsequenzen klar werden müssen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701230600
Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Franke (Osnabrück).

Heinrich Franke (CDU):
Rede ID: ID0701230700
Bestätigen sich Gerüchte, daß Sie eine finanzielle Beteiligung davon abhängig machen, ob sich im Großraum Hannover die beteiligten Gruppen zu einem leistungsgerechten Tarif bereiterklären werden?

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0701230800
Ich kann hier bezüglich der möglichen Auswirkungen der Tarifgestaltung eine verbindliche Auskunft nicht geben, bin aber gern bereit, Ihnen auf Ihre Frage hin zuzugestehen, daß es sich darum handelt, die Regelungen unter Berücksichtigung der Verhältnisse anderer Verkehrsverbünde zu treffen, damit nicht in einem Fall eine einseitige tarifpolitische Entwicklung eingeleitet wird, während in anderen Bereichen die Dinge schon etwas anders gediehen sind. Wir versuchen, auch innerhalb der Verkehrsverbünde zu gerechten Belastungen der Verkehrsnutzer zu kommen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701230900
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Meinecke.

Dr. Rolf Meinecke (SPD):
Rede ID: ID0701231000
Herr Staatssekretär, beziehen sich die Überlegungen der Bundesregierung ausschließlich auf eine eventuelle Beteiligung an dem Verkehrsverbund im Großraum Hannover, oder muß sie nicht konsequenterweise auch alle großen Verkehrsverbünde daraufhin betrachten, ob eine leistungsgerechte Tarifgestaltung nicht auch zu finanziellen Schwierigkeiten führen kann.

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0701231100
Ich denke, Herr Kollege, Sie haben aus meiner Antwort und dem Hinweis auf andere Verkehrsverbünde bereits entnehmen können, daß es sich bei der Beantwortung dieser Frage etwa um einen örtlichen Vorgang handelt, nach dem gefragt worden ist. Wir müssen die Dinge natürlich unter dem Aspekt der Gesamtentwicklung des Nahverkehrs sehen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701231200
Ich rufe die Frage 147 des Abgeordneten Müller (Berlin) auf:
Treffen Pressemeldungen zu, wonach bei Autopannen oder Unfällen auf der „Transitstrecke" von und nach Berlin zum Abschleppen nach Westberlin Wartezeiten his zu 17 Stunden und Abschleppkosten bis zu 750 17M entstehen?

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0701231300
Bisher ist mir nur ein Bericht in der „Berliner Morgenpost" vom 16. Januar 1973 bekannt, der einen hier einschlägigen Fall behandelt. Den Inhalt des Berichts kann ich weder bestätigen noch dementieren. Im übrigen sind meinem Hause bisher keine Beschwerden über Mängel bei der sogenannten „Pannenhilfe" bekanntgeworden, Herr Kollege.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701231400
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Müller.

Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0701231500
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht bereit, der Sache nachzugehen und eventuell dafür Sorge zu tragen, daß so etwas nicht mehr vorkommt?
Haar, Par]. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr: Ich hätte das gern mit der Antwort auf Ihre zweite Frage noch einmal vertieft. Aber es ist doch selbstverständlich, daß die Bundesregierung derartigen Meldungen nachgeht, sie prüft und — soweit Sie das wünschen natürlich auch über das Ergebnis berichtet.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701231600
Eine weitere Zusatzfrage.




Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0701231700
Herr Staatssekretär, darf ich Sie dann darauf aufmerksam machen, daß auch in der „Berliner Morgenpost" vom 21, Januar 1973 ein ähnlicher Fall geschildert wird?

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0701231800
Ich darf mich bedanken und werde veranlassen, daß beide Berichte in meinem Hause noch einmal geprüft werden.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701231900
Ich rufe die Frage 148 des Herrn Abgeordneten Müller (Berlin) auf:
Weshalb wurde im Verkehrsvertrag keine Regelung über fernmündliche Benachrichtigung eines Abschleppdienstes getroffen, die es dem ADAC oder auch anderen Abschleppunternehmen in Westberlin ermöglicht, umgehende Pannenhilfe zu leisten?

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0701232000
In dem Transit-Abkommen für den Berlin-Verkehr konnte entgegen weitergehenden Vorstellungen nur festgelegt werden, daß nach Art. 14 die DDR bei Unfällen auf ihrem Gebiet Pannen- und Abschleppdienst gewährleistet. An den Diensten sind auch Unternehmen aus der Bundesrepublik und West-Berlin beteiligt. Falls Beschwerden über Mängel bekannt werden, besteht im übrigen die Möglichkeit, daß die Angelegenheit in der nach Art. 19 des Abkommens gebildeten Kommission behandelt wird.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701232100
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Müller.

Johannes Müller (CDU):
Rede ID: ID0701232200
Herr Staatssekretär, gedenkt die Bundesregierung, wenn sie die beiden Fälle geprüft hat, noch einmal tätig zu werden, um mit den nach dem heutigen Stand der Technik zu nutzenden Mitteln verkürzte Zeiten zu erreichen?

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0701232300
Herr Kollege, ich habe auf die Zusatzfrage, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer ersten Frage gestellt haben, bereits eine positive Antwort gegeben.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701232400
Keine weiteren Zusatzfragen.
Dann rufe ich die Frage 149 des Herrn Abgeordneten Lenders auf:
Ist die Bundesregierung bereit, über ihre Vertreter im Aufsichtsrat des Volkswagenwerks darauf hinzuwirken, daß das Unternehmen angesichts der steigenden Zahl der schweren Verkehrsunfälle in Zukunft darauf verzichtet, mit Produktvariationen und Werbemethoden — wie gegenwärtig mit dem „gelbschwarzen Renner" - auf den Markt zu gehen, die den Käufer geradezu dazu anhalten, die Straffe und sein Auto nicht als Verkehrsmittel, sondern als Rennpiste und Rennwagen zu betrachten?
Herr Staatssekretär!

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0701232500
Herr Präsident, wegen des Sachzusammenhangs darf ich bitten, mir zu gestatten, beide Fragen des Herrn Abgeordneten Lenders zusammen zu beantworten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701232600
Der Fragesteller ist einverstanden. Dann rufe ich auch die Frage 150 des Herrn Abgeordneten Lenders auf:
Wie steht die Bundesregierung grundsätzlich, unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit, zu der Tatsache, daß die Automobilindustrie in vielen Fällen dazu neigt, ihre Produkte über äußere Aufmachung und entsprechende Suggestivwerbung in einer Weise dem Käufer anzupreisen, die in ihm nicht den verantwortlichen, auf Sicherheit bedachten Verkehrsteilnehmer, sondern den potentiellen Rennfahrer anspricht?
Herr Staatssekretär!

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0701232700
Die Bundesregierung hält die zum Teil auch heute noch von einzelnen Automobilherstellern betriebene sogenannte sportliche Werbung für nicht vereinbar mit dem Leitbild des erfahrenen Kraftfahrers, der sich im Straßenverkehr partnerschaftlich, gelassen und rücksichtsvoll verhält und unnötige Risiken meidet. Die Bundesregierung hat ihre Auffassungen hierzu mehrfach — zuletzt im Unfallverhütungsbericht „Straßenverkehr 1971" vom August 1972 — zum Ausdruck gebracht. Sie begrüßt deshalb die zunehmende Bereitschaft der Automobilindustrie, mit Gesichtspunkten der Sicherheit für ihre Produkte zu werben.
Die Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat des Volkswagenwerkes werden es der Leitung dieses Unternehmens nahelegen, diese Grundsätze bei der Produktgestaltung und bei der Werbung des Volkswagenwerkes zu berücksichtigen. Das kann ich Ihnen ausdrücklich im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen versichern, der für die Beteiligung des Bundes am Volkswagenwerk zuständig ist, Herr Kollege.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701232800
Eine Zusatzfrage.

Helmut Lenders (SPD):
Rede ID: ID0701232900
Herr Staatssekretär, da es sich nicht nur um den Fall Volkswagenwerk handelt, der in der Frage Werbungsmethoden einschlägig ist, die mit dem Gedanken der Verkehrssicherheit nicht in Einklang zu bringen sind, frage ich Sie: Wäre es nicht angebracht, wenn die Bundesregierung angesichts ihres Interesses an einer Werbung, die dem allgemeinen Interesse an der Verkehrssicherheit nicht widerspricht, auf die Werbewirtschaft dahin gehend einwirkte, daß sie versucht, in Zukunft -
vielleicht mit Methoden der freiwilligen Selbstkontrolle — solche Werbemethoden einzustellen oder einzuschränken, die im Widerspruch zu allgemeinen Interessen, wie z. B. der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes — man könnte noch mehrere aufführen — stehen?

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0701233000
Herr Kollege, es gibt bislang schon ausgezeichnete Initiativen im positiven Sinne. Wir wollen die bisherigen Möglichkeiten, die in diesem Bereich bestehen, auch weiterhin ausschöpfen. Ich kann aber die Aussichten, daß die beanstandete Automobilwerbung durch gesetzliche Vorschriften eingeschränkt werden könnte, nur sehr vorsichtig beurteilen.




Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701233100
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hoffie.

Klaus-Jürgen Hoffie (FDP):
Rede ID: ID0701233200
Herr Staatssekretär, wenn man die Geschwindigkeit des gelbschwarzen Käfers, der hier angesprochen ist, in Relation setzt zu den Geschwindigkeiten derjenigen Fahrzeuge, die etwa bei dem Doppelten liegen und auch in Serie gebaut werden, bedeutet dann Ihre Antwort im Hinblick auf den angesprochenen Fahrzeugtyp, daß Ihre Bemühungen grundsätzlich dahin gehen, daß Hersteller von Personenkraftwagen zukünftig nicht mehr mit Geschwindigkeiten der Fahrzeuge Werbung treiben sollten?

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0701233300
Herr Kollege, es geht der Bundesregierung darum, daß der Begriff „Sicherheit im Straßenverkehr" künftig auch unter Berücksichtigung dessen, was wir Werbung für einzelne Firmen nennen, vorrangig und etwas verantwortungsbewußter angewandt wird,

(Zustimmung des Abg. Wehner)

als das in der Vergangenheit — wie auch durch dieses Beispiel belegt wird — der Fall gewesen ist.

(Zustimmung bei der SPD.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701233400
Eine letzte Zusatzfrage. Herr Abgeordneter Kiechle, bitte!

Ignaz Kiechle (CSU):
Rede ID: ID0701233500
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Auffassung, daß es hier nicht speziell um den Begriff „Geschwindigkeit" geht, sondern um die Verwendung von Wörtern und Begriffen, die mit Rennen und Rennwagen und ähnlichem zusammenhängen; und sind Sie mit mir der Auffassung, daß, wenn es gelänge, derartige Werbung, sagen wir einmal, einzuschränken, dies mehr Erfolg verspräche als z. B. die generelle Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h?

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0701233600
Ich kann bezüglich des letzten Teils Ihrer Frage Ihre Auffassung nicht teilen. Wir werden abwarten, zu welchem Ergebnis wir mit dem Langzeitversuch mit den 100 km/h kommen. Erste Ergebnisse lassen mich zumindest hoffen, daß sich die Autofahrer in ihrer großen Mehrzahl in den letzten Monaten, wenn ich das so formulieren darf, nicht nur eingewöhnt haben, sondern auch durchaus ein solidarisches Verhalten und Verständnis für diese Maßnahme zeigen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701233700
Der Herr Abgeordnete Schröder (Wilhelminenhof) hat um schriftliche Beantwortung der von ihm eingereichten Fragen 151 und 152 gebeten. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Der Herr Abgeordnete Ey hat die nächste Frage — Frage 153 — eingereicht:
?st die Bundesregierung bereit, sich für die Beibehaltung der Führerscheinerlaubniserteilung für landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge einzusetzen, insbesondere hinsichtlich der Altersvoraussetzungen der Bewerber?
Bitte schön, Herr Staatssekretär!

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0701233800
Landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und nicht mehr als 25 km/h können im öffentlichen Straßenverkehr mit der Fahrerlaubnis der Klasse IV geführt werden. Das Mindestalter hierfür ist 16 Jahre. Eine Änderung der diesbezüglichen Bestimmungen wird zur Zeit von der Bundesregierung nicht erwogen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701233900
Eine Zusatzfrage? Bitte!

Richard Ey (CDU):
Rede ID: ID0701234000
Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Bundestagsdrucksache VI/3766, die sich mit der Harmonisierung der Richtlinien im EWG-Raum befaßt?

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0701234100
Wir wissen, daß in diesem Richtlinienentwurf für die Klasse F ein Mindestalter von 21 Jahren vorgesehen ist. Die Auffassung der Bundesregierung habe ich in der Antwort auf Ihre Frage bereits darzustellen versucht.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701234200
Eine weitere Zusatzfrage.

Richard Ey (CDU):
Rede ID: ID0701234300
Ist sichergestellt, Herr Staatssekretär, daß die Erlaubniserteilung für landwirtschaftliche Zugmaschinen nicht nur in den landwirtschaftlichen Betrieben gilt, sondern auch in denen der privaten Forstwirtschaft?

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0701234400
Das müßte ich zunächst prüfen, Herr Kollege; darüber liegen mir im Augenblick keine Unterlagen vor.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701234500
Ich rufe Frage 154 des Kollegen Ey auf:
Ist gewährleistet, daß für die Richtlinien der technischen Überwachung keine unangemessenen Erschwernisse hinsichtlich der Befreiungsvoraussetzungen für Anhänger und deren Überprüfungszeiträume eingeführt werden?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0701234600
Die Bestimmungen über die obligatorische technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nach § 29 der Straßenverkehrszulassungsordnung und der Anlage 8 zur StVZO wurden mit der Verordnung zur Änderung der StVZO vom 13. Juli 1971 neu gefaßt. Die Neufassung ist am 1. Januar 1972 in Kraft getreten. Unangemessene Erschwernisse und Veränderungen der Überprüfungszeiträume sind nicht eingetreten und sind in Zukunft nicht beabsichtigt.




Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701234700
Eine Zusatzfrage.

Richard Ey (CDU):
Rede ID: ID0701234800
Wann rechnet die Bundesregierung mit der Durchführung einer möglichen Vereinheitlichung der Überwachungs- und Zulassungsbestimmungen im EWG-Raum?

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0701234900
Mit dieser Neufassung sind die bereits auf dem Ausnahmewege getroffenen Erleichterungen der Durchführung von Hauptuntersuchungen für Wohnwagenanhänger — Verlängerung von 12 auf 24 Monate — festgelegt. Ich möchte, Herr Kollege, im Augenblick zur terminlichen Abwicklung noch keine verbindliche Festlegung geben.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701235000
Eine weitere Zusatzfrage.

Richard Ey (CDU):
Rede ID: ID0701235100
Wird sich die Bundesregierung für die Einführung der deutschen Regelung der technischen Überwachungsvorschriften einsetzen, so daß zulassungsfreie land- oder fortwirtschaftliche Anhänger mit einer Geschwindigkeit bis zu 25 km/h von der technischen Überwachung ausgenommen bleiben werden?

Ernst Haar (SPD):
Rede ID: ID0701235200
Das ist unsere Absicht, Herr Kollege.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701235300
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr beantwortet.
Ich rufe nunmehr den Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Herold zur Verfügung.
Die erste Frage— Frage 155 — ist von dem Herrn Abgeordneten Schröder (Lüneburg) eingereicht worden:
Hat die Bundesregierung bei ihren Verhandlungen über einen Grundvertrag mit der DDR die Frage der Freilassung aus politischen Gründen inhaftierter Häftlinge angesprochen, und wenn ja, welche konkreten Zusagen hat die DDR-Regierung gegeben?
Bitte, Herr Staatssekretär!

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0701235400
Herr Kollege, ich darf die Frage wie folgt beantworten. Die Bundesregierung hat sich wie vor ihr frühere Bundesregierungen auch — seit Jahren für Personen, die in der DDR aus politischen Gründen inhaftiert wurden, intensiv eingesetzt. Diese Bemühungen sind auch im vergangenen Jahr fortgesetzt worden.
Die von der Regierung der DDR verfügte Amnestie war nicht Gegenstand von Verhandlungen mit der Bundesregierung. In Gesprächen am Rande der Verhandlungen über den Grundvertrag hat der Vertreter der DDR die Absicht seiner Regierung mitgeteilt, alle früher im Bundesgebiet und in Berlin (West) ansässig gewesenen Amnestierten dorthin zu entlassen. Außerdem hat die Regierung der
DDR ihre Bereitschaft erkennen lassen, darüber hinaus eine große Anzahl von Amnestierten in das Bundesgebiet und nach Berlin (West) ausreisen zu lassen, falls die Betreffenden das wünschten und die Bundesregierung damit einverstanden sei.
Die Bundesregierung hat diese Bereitschaft der DDR begrüßt. Sie hat die Einreise der Amnestierten nicht davon abhängig gemacht, daß von der DDR die Gründe der jeweiligen Verurteilung dargelegt würden. Sie wollte vermeiden, daß durch Vorbehalte von unserer Seite der für uns verbindliche Grundsatz der Freizügigkeit in Frage gestellt wird.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701235500
Zusatzfrage.

Dr. Horst Schröder (CDU):
Rede ID: ID0701235600
Herr Staatssekretär, interpretiere ich Ihre Antwort richtig dahin, daß es sich bei der vorgenommenen Amnestie um einen einseitigen Akt der DDR-Regierung handelt, d. h. umgekehrt gefragt —, daß die Bundesregierung die Freilassung von aus politischen Gründen Inhaftierten nicht zu einer Vorbedingung bei den Verhandlungen über den Grundvertrag gemacht hat?

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0701235700
Die vom Staatsrat und dem ZK beschlossene Amnestie war ein einseitiger Akt der DDR. Wir haben diese Frage in den Verhandlungen allerdings immer angeschnitten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701235800
Eine weitere Zusatzfrage.

Dr. Horst Schröder (CDU):
Rede ID: ID0701235900
Darf ich noch einmal konkret nachfragen: Ist dieser Wunsch -
oder vielleicht sogar eine Forderung — in den Verhandlungen des Herrn Bundesministers und damaligen Staatssekretärs Bahr über den Grundvertrag vorgetragen worden oder nicht?

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0701236000
Ich habe Ihnen im ersten Absatz meiner Antwort bereits gesagt, daß diese Bundesregierung und ihre Vorgängerin sich laufend um die Freilassung von politischen Gefangenen bemüht haben. Diese Bemühungen werden laufend fortgesetzt.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701236100
Ich rufe die Frage 156 des Herrn Abgeordneten Schröder (Lüneburg) auf:
Wie hoch ist die Anzahl von ehemals aus politischen Gründen Inhaftierten und von eigentlichen Kriminellen unter den DDR-
, Amnestierten, die in den Monaten November/Dezember 1972 in die Bundesrepublik Deutschland überführt wurden, und hat die Bundesregierung dieses zahlenmäßige Verhältnis zum Anlaß genommen, hei der DDR-Regierung zugunsten der Freilassung tatsächlich politisch Inhaftierter vorstellig zu werden?
Herr Staatssekretär!

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0701236200
Herr Kollege, ich möchte mich hier auf den Hinweis beschränken, daß



Parl. Staatssekretär Herold
die größte Zahl der in die Bundesrepublik Deutschland Entlassenen nach unserer Auffassung aus politischen Gründen verurteilt worden ist.
Ich kann dies noch wie folgt ergänzen. Die erste Überprüfung der in der Zeit vom 7. November bis 15. Januar in Sammeltransporten in der Bundesrepublik eingetroffenen 1771 amnestierten DDR-Bürger hat folgendes ergeben. Die Mehrzahl — rund 87 °/o — der Entlassenen war in der DDR zuletzt wegen politischer Straftaten verurteilt. Ein kleiner Teil dieses Personenkreises hatte daneben nichtpolitische Vorstrafen oder war zuletzt auch in Haft wegen nichtpolitischer Straftaten, die im Zusammenhang mit politischen Straftaten standen. 13 °/o der Entlassenen waren wegen nichtpolitischer Straftaten verurteilt.
Die Bundesregierung sieht unter diesen Umständen keinen Anlaß, bei der Regierung der DDR wegen der Auswahl der in das Bundesgebiet und nach Berlin (West) entlassenen Amnestierten vorstellig zu werden. Davon unabhängig bemüht sie sich weiter um die Freilassung von aus politischen Gründen Inhaftierten und um ihre Ausreise in die Bundesrepublik.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701236300
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.

Dr. Horst Schröder (CDU):
Rede ID: ID0701236400
Herr Staatssekretär, treffen Pressemeldungen zu, denen zufolge die Bundesregierung pro Freigelassenen eine Kopfquote von 40 000 DM an die Regierung der DDR entrichten muß?

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0701236500
Ich bedaure diese Pressemitteilungen zutiefst. Es war in diesem Hause seit vielen Jahren üblich, über diese Probleme in der Öffentlichkeit nicht zu sprechen. Durch solche Meldungen werden unsere Bemühungen ungeheuer erschwert. Es ist klar, daß das Vertrauensmännergremium, in dem alle Fraktionen vertreten sind, über all diese Probleme im einzelnen informiert wird. Ich bitte, das doch im Interesse der Menschen zu berücksichtigen, die wir alle eines Tages wieder bei ihren Familienmitgliedern haben wollen.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701236600
Eine Zusatzfrage.

Dr. Horst Schröder (CDU):
Rede ID: ID0701236700
Herr Staatssekretär, gibt es besondere Probleme bei der beruflichen Eingliederung der aus politischen Gründen Inhaftierten und nunmehr Freigelassenen hier bei uns in der Bundesrepublik?

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0701236800
Sehr geehrter Herr Kollege, ich habe gleich eine Frage des Herrn Kollegen Dr. Schneider zu beantworten. Ich würde bitten, diese Zusatzfrage zurückzustellen. Ich komme bei der Frage von Herrn Dr. Schneider auf dieses Problem zurück.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701236900
Sonst würde nämlich das Recht des Kollegen Schneider verkürzt.
Herr Abgeordneter Wehner, eine Zusatzfrage.

Herbert Wehner (SPD):
Rede ID: ID0701237000
Herr Kollege, darf ich Sie auf Grund dieser Fragen und der darauf gegebenen Antworten um eine Erläuterung darüber bitten, ob es denn auf Grund der sehr unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen und Motive, die zur Straftat führen können, dort, hier und in anderen Ländern, eine eindeutige, allgemeingültige Trennung zwischen politisch und kriminell für jeden Fall gibt?

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0701237100
Herr Kollege Wehner, ich bin dankbar für diese Frage. Denn gerade wir in Deutschland haben erlebt, was seinerzeit als kriminell abgestempelt wurde und was gerade damals als politische Straftaten hätte gewertet werden müssen. Es gibt keine Unterscheidungen, im Gegenteil, wir bedauern es sehr, daß Unterscheidungen gemacht werden.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701237200
Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Wohlrabe.

Rede von: Unbekanntinfo_outline
Rede ID: ID0701237300
Herr Staatssekretär, würden Sie bereit sein, darüber Auskunft zu geben, ob diese Aktion der Freilassung von politischen Häftlingen fortgesetzt wird, nachdem ursprünglich, als die jetzige Aktion zu laufen begann, davon die Rede war, daß etwa 3000 politische Häftlinge freigelassen werden würden? Wenn dies nicht der Fall ist, wenn Sie dazu im Moment keine Auskunft geben können, dann würde ich gern wissen, ob die Aktion der Freilassung politischer Häftlinge, wie sie vor dieser Sonderaktion gehandhabt worden ist, auch in Zukunft fortgesetzt wird.

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0701237400
Ich darf Ihnen zum letzten Teil Ihrer Frage sagen: Selbstverständlich wird sich diese Bundesregierung weiter um Freilassungen bemühen. Ich habe das bereits in der Beantwortung der Frage des Herrn Kollegen Schröder gesagt. Ich darf in jedem Falle weiter sagen, daß diese Zahlen, die von den Verantwortlichen in der DDR genannt wurden, durch uns in keiner Weise beeinflußbar sind. Wir hoffen zuversichtlich — und werden auch unsere Tätigkeit darauf abstellen —, daß so viele Inhaftierte wie nur möglich die Zuchthäuser und die Gefängnisse verlassen können. Das sind unsere Bemühungen. Daran werden wir auch festhalten.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701237500
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Heyen.

Roelf Heyen (SPD):
Rede ID: ID0701237600
Herr Staatssekretär, halten Sie es für nützlich, daß diese Fragen hier in der Öffentlichkeit behandelt werden, oder ist es der Sache entsprechend nicht viel dienlicher, wenn Sie in einem Ausschuß in Ruhe besprochen werden?




Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0701237700
Herr Kollege Heyen, ich muß mich den Fragen hier stellen. Daß es besser wäre, dieses Problem im innerdeutschen Ausschuß oder im Vertrauensmännergremium zu behandeln, steht wohl außer Frage.

(Abg. Wehner meldet sich zu einer Zusatzfrage.)


Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701237800
Herr Abgeordneter Wehner, nach der Geschäftsordnung habe ich nicht die Möglichkeit, Ihnen eine zweite Zusatzfrage einzuräumen.
Ich rufe die nächste Frage, die Frage 157 des Abgeordneten Dr. Klein, auf:
Ist es richtig, daß, wie in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 5. Januar 1973 gemeldet, der Präsident des Gesamtdeutschen Instituts in Bonn entsprechend einer Weisung des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen einem Mitarbeiter der genannten Zeitung den Zugang zu amtlichen Archivmaterialien über die Strafrechtspflege und den Strafvollzug in der DDR verweigert hat, die bei der Abteilung IV des Gesamtdeutschen Instituts gelagert sind, und hält es die Bundesregierung ebenfalls — wie nach der angegebenen Pressemeldung das Gesamtdeutsche Institut — für unerwünscht, daß über das Thema Strafrechtspflege in der DDR in der Presse geschrieben wird?
Herr Staatssekretär!

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0701237900
Herr Kollege Klein, ich kann folgendes dazu erklären, Die Anfrage geht von Voraussetzungen aus, die nicht zutreffen. Die in der Anfrage enthaltenen Unterstellungen muß ich für mein Haus deshalb zurückweisen.
Zur Sache selbst ist folgendes zu bemerken. Ein Mitarbeiter der „Frankfurter Allgemeinen" wollte Anfang Dezember für eine größere Arbeit über die Justiz- und Strafvollzugspolitik der DDR Akten der Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben, auch aus der jüngsten Zeit, einsehen und Hintergrundinformationen erhalten. Er ließ dabei erkennen, daß es ihm besonders auf Unterlagen über die Entlassungsaktion nach der Amnestie der DDR vom Oktober 1972 ankam. Da ich der Ansicht bin, daß es vor Abschluß der Entlassungsaktion nicht zweckmäßig ist, wenn die Bundesregierung ihr notwendigerweise noch unvollständiges Material zu diesem Komplex veröffentlicht, hat der Präsident des Gesamtdeutschen Instituts auf Weisung hin dieses Begehren abgelehnt. Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Pressefreiheit kann darin nicht gesehen werden, da keine Behörde verpflichtet ist, ihre Akten zu veröffentlichen und Hintergrundinformationen zu geben. Sie kennen diese magische Zahl von 30 Jahren.
Der Präsident des Gesamtdeutschen Instituts hat dem Journalisten der FAZ jede Unterstützung bei der Beschaffung allgemein zugänglichen Materials zugesichert. Dieses Material hat der Journalist bei seinem Besuch in der Berliner Abteilung des Gesamtdeutschen Instituts auch erhalten. Es ist unrichtig, wie die FAZ behauptet, daß sie sich dieses
Material nur durch Überrumpelung beschaffen konnte. Sie hat es ganz offiziell durch die betreffenden Stellen und Referenten erhalten.
Daß die Bundesregierung nicht daran denkt, Informationen über die Verhältnisse in der DDR zurückzuhalten, geht aus einer Vielzahl von Veröffentlichungen hervor. Ich erwähne hierbei nur aus neuer Zeit insbesondere die beiden umfangreichen Materialbände zu dem Bericht zur Lage der Nation 1971 und 1972 sowie die vom Gesamtdeutschen Institut erstellte Dokumentation über Bestimmungen der DDR zu Eigentumsfragen und Enteignungen vom Januar 1972.
An dieser Praxis wird die Bundesregierung auch in Zukunft festhalten, allerdings wird sie auch in Zukunft ungeprüftes oder zusammenhangloses Zahlenmaterial nicht veröffentlichen. Das gilt insbesondere bei Anlässen wie beispielsweise der angesprochenen Amnestie, die jetzt erst ihren vorläufigen Abschluß gefunden hat.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701238000
Keine Zusatzfrage, auch keine weiteren Zusatzfragen aus dem Hause? — Eine letzte Zusatzfrage von Ihnen, Herr Abgeordneter.
Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) : Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, Ihre Antwort dahin zu überdenken, daß es sich nicht, wie Sie sagten, um eine Unterstellung in der Frage des Herrn Kollegen Professor Klein handelt, sondern vielmehr um eine Unterstellung der zitierten Pressemeldung?

Karl Herold (SPD):
Rede ID: ID0701238100
Ich hoffe, daß das deutlich zum Ausdruck kam. Sollte es anders gewesen sein: selbstverständlich, Herr Kollege Klein.

Dr. Hermann Schmitt (SPD):
Rede ID: ID0701238200
Wir sind am Ende der Fragestunde, Herr Kollege Klein.

(Abg. Dr. Klein: Meine zweite Frage!)

— Die Fragestunde ist abgelaufen, und ich kann keine weitere Frage mehr aufrufen.
Ich teile dem Hause noch mit, daß der Abgeordnete Wohlrabe seine Frage 164 zurückgezogen hat. Das gleiche gilt für die Fragen 182 und 183 des Herrn Abgeordneten Dr. Meinecke (Hamburg).
Die übrigen nicht erledigten Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Meine Damen und Herren, wir stehen am Ende der heutigen Plenarsitzung. Ich berufe die nächste Plenarsitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 14. Februar 1973, 14 Uhr, mit dem einzigen Tagesordnungspunkt „Fragestunde" ein.
Die Sitzung ist geschlossen.