Gesamtes Protokol
Die Sitzung ist eröffnet.Ihnen liegt eine Liste von Vorlagen vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die nach § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen:UNESCO-Empfehlung zur internationalen Vereinheitlichung der Bibliothekstatistiken— Drucksache 7/4 —zuständig: Auswärtiger AusschußBericht der Bundesregierung über die Integration in den Europäischen Gemeinschaften
— Drucksache 7/5 — zuständig: Auswärtiger AusschußBericht des Bundesministers des Innern zur Ämterbewertung — Drucksache 7/6 —zuständig:InnenausschußHalbjahresbericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarates und der Westeuropäischen Union— Drucksache 7/7 —zuständig: Auswärtiger AusschußEntschließung zu den vom Gemischten Parlamentarischen Ausschuß EWG—Türkei im Zusammenhang mit dem Siebten Jährlichen Tätigkeitsbericht des Assoziationsrats EWG—Türkei am 8. Juni 1972 in Marmaris angenommenen Empfehlungen— Drucksache 7/9 -zuständig: Auswärtiger AusschußEntschließung zu den Ergebnissen der am 19./20. Oktober 1972 in Paris abgehaltenen Gipfelkonferenz der Staats- bzw. Regierungschefs der Mitgliedstaaten der erweiterten Europäischen Gemeinschaften— Drucksache 7/30 -— zuständig: Auswärtiger AusschußEmpfehlungen der Internationalen Arbeitsorganisation auf ihrer Tagung im Juni 1971— Drucksache 7/48 —zuständig: Ausschuß für Arbeit und SozialordnungEntschließungen und Empfehlungen der 18. Jahrestagung der Nordatlantischen Versammlung vom 19. bis 24. November in Bonn— Drucksache 7/50 —zuständig: Auswärtiger Ausschuß VerteidigungsausschußEntschließung zu den vom Gemischten Parlamentarischen Ausschuß EWG—Türkei am 6. Oktober 1972 in Cantania angenommenen Empfehlungen— Drucksache 7/31 — zuständig: Auswärtiger AusschußErhebt sich gegen die beabsichtigte Überweisung Widerspruch? — Das ist nicht der Fall; dann ist so beschlossen.Die folgenden amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:Der Präsident des Bundestages hat gemäß § 96 a der Geschäftsordnung die von der Bundesregierung als dringlich bezeichneteVerordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs
— Drucksache 7/53 —Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs
— Drucksache 7/54 —mit der Bitte um fristgerechte Behandlung an den Ausschuß für Wirtschaft überwiesen.Überweisung von ZollvorlagenDer Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 23. Februar 1962 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung— Drucksache 7/39 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig zum Plenum am 24. Mai 1973Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs
— Drucksache 7/51 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig zum Plenum am 24. Mai 1973Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs
Drucksache 7/52 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig zum Plenum am 24. Mai 1973Überweisung von EG-VorlagenDer Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:Verordnung des Rates über Maßnahmen zur Behebung der Versorgungsschwierigkeiten bei Kartoffeln— Drucksache 7/13 —überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatRichtlinie des Rates zur Änderung der ersten Richtlinie des Rates über die Aufstellung einiger gemeinsamer Regeln für den internationalen Verkehr
— Drucksache 7/16 -überwiesen an den Ausschuß für Verkehr mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rateszur Änderung der Verordnung Nr. 2511/69 über Sondermaßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Zitrusfrüchten der Gemeinschaftzur Änderung der Verordnung Nr. 2601/69 über Sondermaßnahmen zur Förderung der Verarbeitung bestimmter Apfelsinensorten— Drucksache 7/17 —überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
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416 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973
Präsident Frau RengerVerordnung des Rates über die Statistik des Außenhandels der Gemeinschaft und des Handels zwischen ihren Mitgliedstaaten— Drucksache 7/18 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 985/68 zur Festlegung der Grundregeln für die Interventionen auf dem Markt für Butter und Rahm— Drucksache 7/22 —überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rates zur Festsetzung der Auslösungspreise für Tafelwein für den Zeitraum vom 16. Dezember 1972 bis 15. Dezember 1973— Drucksache 7/23 —überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rates zur Ergänzung der Verordnung Nr. 316/68 durch die Zufügung einer zusätzlichen Güteklasse zu den Qualitätsnormen für frische Schnittblumen— Drucksache 7/24 —überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rates zur Ausdehnung des Anhangs der Verordnung (EWG) Nr. 109/70 zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus Staatshandelsländern auf weitere Einfuhren— Drucksache 7/25 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rateszur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte in der Arabischen Republik Ägypten raffinierte Erdölerzeugnisse des Kapitels 27 des Gemeinsamen Zolltarifszur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für andere Gewebe aus Baumwolle, der Tarifnummer 55.09 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in der Arabischen Republik Ägypten— Drucksache 7/26 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rates zur Festlegung der Voraussetzungen für die Anwendung der Schutzmaßnahmen auf dem Sektor Obst und Gemüse— Drucksache 7/27 —überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rateszur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Baumwollgarne, nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, der Tarifnummer 55.05 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Maltazur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für synthetische und künstliche Spinnfasern, der Tarifnummer 56.04 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Maltazur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Oberkleidung, der Tarifnummer 60.05 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Maltazur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Oberkleidung für Männer und Knaben, der Tarifnummer 61.01 des Gemeinsamen Zolltarifs, mit Ursprung in Malta— Drucksache 7/28 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rates über die Einfuhr von Zitrusfrüchten mit Ursprung in der Arabischen Republik Ägypten— Drucksache 7/36 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rates zur zeitweiligen Aussetzung von autonomen Zollsätzen des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Waren— Drecksache 7/37 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Kolophonium, einschließlich „Brais résineux", der Tarifstelle 38.08 A des Gemeinsamen Zolltarifs— Drucksache 7/38 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rates zur Änderung der Verordnung Nr. 1463/70 des Rates vom 20. Juli 1970 über die Einführung eines Kontrollgerätes im Straßenverkehr— Drucksache 7/41 -überwiesen an den Ausschuß für Verkehr mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rateszur Verlängerung der Verordnung Nr. 227/72 des Rates vom 31. Januar 1972 über die Einfuhr bestimmter Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Tunesien in die Gemeinschaftzur Verlängerung der Verordnung Nr. 228/72 des Rates vom 31. Januar 1972 über die Einfuhr bestimmter Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Marokko in die Gemeinschaft- Drucksache 7/42 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatRichtlinie des Rateszur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die selbständigen Tätigkeiten des Kleinvertriebs von Arzneimittelnzur Verwirklichung der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs für die selbständigen Tätigkeiten des Kleinvertriebs von Arzneimitteln— Drucksache 7/43 —überwiesen an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1496/68 des Rates vom 27. September 1968 über die Bestimmung des Zollgebiets der Gemeinschaft— Drucksache 7/44 —überwiesen an den Finanzausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rateszur Festsetzung der Orientierungspreise für die im Anhang I Abschnitte A und C der Verordnung Nr. 2142/70 aufgeführten Erzeugnisse für das Fischwirtschaftsjahr 1973zur Festsetzung des gemeinschaftlichen Produktionspreises für Thunfische, die für die Konservenindustrie bestimmt sind, für das Fischwirtschaftsjahr 1973zur Festsetzung der Interventionspreise für frische oder gekühlte Sardinen und Sardellen für das Fischwirtschaftsjahr 1973zur Festsetzung der Orientierungspreise für die Anhang II der Verordnung Nr. 2142/70 aufgeführten Fischereierzeugnisse für das Fischwirtschaftsjahr 1973— Drucksache 7/46 —überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rates zur Ergänzung der Verordnung Nr. 1191/69 des Rates vom 26. Juni 1969 über das Vorgehen der Mitgliedstaaten bei mit dem Begriff des öffentlichen Dienstes verbundenen Verpflichtungen auf dem Gebiet des Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffsverkehr— Drucksache 7/47 —überwiesen an den Ausschuß für Verkehr und den Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rates zur Ergänzung der Verordnung Nr. 1192/69 des Rates vom 26. Juni 1969 über gemeinsame Regeln für die Normalisierung der Konten der Eisenbahnunternehmen— Drucksache 7/59 —überwiesen an den Ausschuß für Verkehr und den Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rates gestützt auf Artikel 94 EWGV, zur Festsetzung der Überwachungsmodalitäten seitens der Kommission bei der Anwendung der Grundsätze für die Koordinierung der allgemeinen Beihilferegelungen mit regionaler Zielsetzung in den Zentralgebieten der Gemeinschaft— Drucksache 7/60 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatRichtlinie des Rates zur Durchführung von Artikel 18 derRichtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechts- und
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 417
Präsident Frau RengerVerwaltungsvorschriften über den aktiven Veredelungsververkehr— Drucksache 7/68 —überwiesen an den Finanzausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rates über die Koordinierung der Agrarforschung— Drucksache 7/69 —überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatEntwurf für eine Verordnung über das Schiedsgerichtsverfahren für die aus dem Europäischen Entwicklungsfonds finanzierten öffentlichen AufträgeVorschlag für einen Beschluß des Assoziationsrates über die Regelung von Streitigkeiten bei der Vergabe und der Durchführung der von BEF finanzierten öffentlichen Aufträge auf dem Wege der SchiedsgerichtsbarkeitEntwurf für eine Verordnung des Rates über dieDurchführung des Beschlusses des AssoziationsratesVorschlag für einen Beschluß des Rates zur Änderung des Beschlusses vom 29. September 1970 über die Assoziierung der überseeischen Länder und Gebiete mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft— Drucksache 7/70 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft und den Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatRichtlinie des Rates betreffend die gegenseitige Unterstützung bei der Beitreibung von im Rahmen der Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik zu Unrecht gezahlten Beträgen sowie von Abschöpfungen und Zöllen— Drucksache 7i71 —überwiesen an den Finanzausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rates über ein Zollverfahren zur Umwandlung von Waren unter zollamtlicher Überwachung vor ihrer Überführung in den freien Verkehr— Drucksache 7/72 —überwiesen an den Finanzausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rates über die Reiseinfuhren aus der Arabischen Republik Ägypten— Drucksache 7/67 —überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im RatVerordnung des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die in den Niederlanden dienstlich verwendet werdenüberwiesen an den Innenausschuß und den Haushaltsausschuß mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werdenVerordnung des RatesNr. 2740/72 vom 19. Dezember 1972 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Werkblei und Rohblei, anderes Werkblei der Tarifstellen 78.01 A I und A II des Gemeinsamen Zolltarifs
Nr. 2741/72 des Rates vom 19. Dezember 1972 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Robzink der Tarifstelle 79.01 A des Gemeinsamen Zolltarifs
überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Berichterstattung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werdenVerordnung
Nr. 2709'72 des Rates vom 19. Dezember 1972 zur Ergänzung der Verordnung Nr. 213/67/EWG zur Festsetzung des Verzeichnisses der repräsentativen Märkte für den Schweinefleischsektor in der Gemeinschaft infolge des Beitritts neuer Mitgliedstaaten zur GemeinschaftNr. 2713/72 des Rates vom 19. Dezember 1972 über die Intervention für in Dänemark und dem Vereinigten Königreich geernteten Raps- und Rübsensamenüberwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Berichtigung innerhalb eines Monats, wenn im Ausschuß Bedenken gegen den Vorschlag erhoben werdenPunkt 1 der Tagesordnung, die Fragestunde, wird um 14 Uhr aufgerufen.Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf: Wahl der Schriftführer— Drucksache 7/91 —Der Wahlvorschlag liegt Ihnen vor. Erhebt sich ' dagegen Widerspruch? — Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich fest, daß die Schriftführer hiermit gewählt sind.Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen— Drucksache 7/76 —Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Das ist nicht der Fall.Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort hat Herr Kollege Jens von der Fraktion der SPD.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Die Novellierung des Kartellgesetzes scheint mir ein immergrünes Thema des Parlaments zu sein. Meines Erachtens läßt sich an keinem anderen Gesetz der Einfluß der Interessenvertretung auf die Gesetzgebung so hervorragend dokumentieren wie am Kartellgesetz. Bisher haben es der Bundesverband der Deutschen Industrie und andere Interessenvertreter fertiggebracht, die Verabschiedung eines Referentenentwurfs aus dem Bundeswirtschaftsministerium stets um sieben bis acht Jahre zu verzögern. Danach ist es in diesem oder im nächsten Jahr wiederum Zeit, eine neue Novelle zum Kartellgesetz zu verabschieden. Bisher ist es auch so gewesen, daß bei der Verabschiedung des Gesetzes 1957 und bei der ersten Novellierung 1965 die Fachleute der Fraktionen stets der Meinung waren, daß eine erneute Verbesserung längst überfällig ist.Deshalb muß der Entwurf, der heute hier zur ersten Lesung ansteht, zwei Bedingungen erfüllen: Er muß meines Erachtens schnell verabschiedet werden und das Kartellrecht wirksam verbessern.Daß die CDU seit Montag dieser Woche, wie wir hören konnten, an dem Entwurf im Ausschuß mitarbeiten will, ist zwar neu,
aber für mich, obwohl ich im Parlament Neuling bin, eigentlich eine Selbstverständlichkeit.
— Tatsache ist doch — das möchte ich hier noch einmal festhalten —, daß eine Novelle zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen immer wieder durch die CDU/CSU verzögert wurde, Herr Müller-Hermann.
In der Großen Koalition wurde der Entwurf zum Kartellgesetz von Ihrem damaligen und heutigen Fraktionsvorsitzenden Herrn Barzel vom Tisch gewischt, weil er angeblich aus zeitlichen Gründen, wie er damals sagte, nicht mehr verabschiedet werden könne. In Wirklichkeit war das keine Preis-, sondern eine Preisbindungsfrage.Der Entwurf der sozialliberalen Koalition aus der vorigen Legislaturperiode ist dann — das gebe ich
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418 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973
Dr. Jensgern zu — an einem emigrierten Professor und dem damaligen Ausschußvorsitzenden im Verein mit der CDU gescheitert. Dabei wollte die CDU bereits in der letzten Legislaturperiode einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen. Dieser Entwurf aber liegt heute noch immer in ihrer Schublade. Er ist immer noch nicht von Herrn Strauß gebilligt worden, und wahrscheinlich deshalb hat Herr Barzel am Montag dieser Woche die Flucht nach vorn angetreten. Dabei schreibt zwei Tage vorher das Zentralorgan der CSU über diesen Entwurf — ich zitiere —:Nun aber greifen die sozialistischen Breiköche tief in die marxistisch-leninistische Würze, um das Wettbewerbsgesetz so richtig nach ihrem Geschmack zu bereiten.Aber damit genug mit den Phrasen, von denen wir hier meines Erachtens sowieso schon zu viele hören. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hält es für notwendig, den Entwurf in den Ausschußberatungen in einigen Punkten zu verbessern und zu ergänzen. Ich wende mich zuerst den Verbesserungen zu.Erstens. Die vorgesehenen Kooperationserleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen dürfen nicht dazu führen, daß die Kleinen in Zukunft von den Großen leichter geschluckt werden. Kooperationserleichterung darf auch nicht heißen, daß Preislisten leichter untereinander ausgetauscht werden können, sondern diese Erleichterungen müssen allein den kleineren Unternehmern helfen, und sie müssen den Wettbewerb verbessern.Zweitens. Unternehmern, die unter sogenannten Ausschließlichkeitsverträgen — oder besser: unter Knebelungsverträgen — leiden, muß wirksam geholfen werden. Mit solchen Knebelungsverträgen wird noch immer sehr vielen Gastwirten oder Tankstellenbesitzern vom Lieferer vorgeschrieben, was sie zu tun und was sie zu lassen haben.Drittens. Wo ein Unternehmer oder einige wenige Unternehmen einen Markt beherrschen, ist der Mißbrauch dieser Macht zu kontrollieren. Deshalb müssen in § 22 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen Marktanteilsgrenzen eingeführt werden, um klar zu bestimmen, welches Unternehmen als marktbeherrschend gilt und welches nicht. Vor einer solchen Regelung braucht sich meines Erachtens kein Unternehmer zu fürchten. Wenn er es tut, geht er wohl davon aus, daß er selbst irgendwann einmal seine Macht mißbrauchen will.Viertens. Fusionskontrolle heißt nicht Fusionsverbot. Aber diese Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen sollte im Interesse der Unternehmer selbst vorbeugend sein. Für diejenigen, die es trifft — in dem Entwurf sind die Größenmerkmale zu hoch angesetzt —, darf es keine Umgehungsmöglichkeiten geben. Deshalb ist die sogenannte WirzSchaukel nach unserer Meinung zu beseitigen.Die Zusammenschlüsse in der bayerischen Bierindustrie haben erneut gezeigt, um was es hier geht. Löwenbräu, Paulaner, Salvator, Thomasbräu, Pschorr und Spatenbräu sind zur Zeit fest in bayerischer Hand. Professor Günther, der Präsident des Bundeskartellamtes, urteilt über diese Fusionsbewegung:Konzentrationsfanatiker wie Ernstberger werden von manchen bereits als Wegbereiter einer sozialistisch-kommunistischen Wirtschaftsordnung angesehen.Wenn die Konzentration in der deutschen Wirtschaft so weitergeht wie bisher, werden 1980 hundert Unternehmen etwa zwei Drittel des deutschen Industrieabsatzes bestreiten. Diese Konzentrationswelle, die wir im Jahre 1972 festzustellen haben, ist meines Erachtens der schwerste Angriff auf unsere heutige Wirtschaftsordnung. Viele junge Unternehmer sind Gott sei Dank nicht mehr bereit zuzusehen, wie ihre Kollegen an die Grundmauern unserer Wirtschaftsordnung Minen legen.Aber lassen Sie mich zu den Ergänzungen kommen! Das geltende Recht bietet keine Handhabe gegen „informelle" Absprachen von Unternehmen beim Kegelabend oder beim Sektfrühstück. Deshalb ist das Kartellverbot endlich — wie im EWG-Vertrag — auch durch das Verbot abgestimmter Verhaltensweisen zu ergänzen.
Vor den Wahlen haben z. B. die Brauereien in Nordrhein-Westfalen und in Bayern friedlich vereint die Preise erhöht. Meine Damen und Herren, Mitte März wollen die Brauer in Baden-Württemberg den Bierdurst erneut teurer machen.Es ist aber auch seit langem an der Zeit — das ist unsere Meinung —, endlich die Preisbindung der zweiten Hand zu beseitigen. Das Für und Wider ist ausdiskutiert.
- Ich bin bei den Ergänzungen, die nach sozialdemokratischer Vorstellung vorgenommen werden sollten.Die Nachteile dieser Preisbindung sind größer als die Vorteile. Das hat bereits Professor Erhard 1962 festgestellt. Die Regierung Kiesinger schrieb in einer Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamtes — ich zitiere —, daß die Bundesregierung zu gegebener Zeit einen Gesetzentwurf mit dem Ziel einbringen werde, das Privileg der Preisbindung der zweiten Hand zu beseitigen.
— Das ist Ihre Meinung; es gibt auch qualifiziertere andere Meinungen.Die Preisbindung verteuert noch immer rund 170 000 Artikel in unserer Volkswirtschaft, und die Zahl der preisgebundenen Artikel hat nicht etwa ab-, sondern zugenommen. Dieses Institut ist ein Fremdkörper der Marktwirtschaft. Hier wird sich zeigen, welche Partei wirklich für Marktwirtschaft und welche nur für Unternehmerwirtschaft ist.
Genausoviel Schindluder wird meines Erachtens mit den empfohlenen Richtpreisen getrieben. Die Zahl dieser Artikel ist in den letzten Jahren noch stärker angestiegen.
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 419
Dr. JensWenn wir alle schon immer von Wettbewerb reden, so wäre es nach unserer Meinung an der Zeit, den frischen Wind des Wettbewerbs auch in der Kredit- und Versicherungswirtschaft zum Tragen zu bringen.
Diese Wirtschaftszweige leben bisher in einem Naturschutzpark — frei von den Normen des Kartellgesetzes —, der langsam zu einem Urwald oder Dschungel entartet ist.Schließlich ist es zur Sicherung der Meinungsvielfalt und der Meinungsfreiheit — auch im Pressewesen — notwendig, die Zusammenschlüsse von Unternehmen durch das Kartellamt vorbeugend zu kontrollieren. Dazu sind aber besondere Aufgreif-und Eingreifkriterien erforderlich, die in das Kartellgesetz durchaus nahtlos eingefügt werden könnten.Meines Erachtens stellt dieser Gesetzentwurf allen Fraktionen die Gretchenfrage: Wie hältst Du es mit dem Wettbewerb, dem wichtigsten Pfeiler der Marktwirtschaft? Wir Sozialdemokraten sind bereit, den Wettbewerb zu forcieren, wo immer es geht. Wir sind bereit, die Marktwirtschaft funktionsfähiger zu machen. Nur durch ein verschärftes Wettbewerbsrecht kann die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer deutschen Wirtschaft auf Dauer erhalten werden. Wer sich weiterhin gegen eine Verschärfung des Wettbewerbsrechts wendet, wird zum Totengräber dieser Marktwirtschaft. Wenn diese Ordnung eines Tages dann nicht mehr funktioniert, so haben Sie, meine Damen und Herren von der CDU/CSU, wie mir scheint, wesentlich dazu beigetragen;
es waren dann nicht die Sozialdemokraten, die Gewerkschaften oder die Intellektuellen, sondern auch einzelne Unternehmer — wie Herr Ernstberger — und auch der Bundesverband der Deutschen Industrie, der selbstmörderisch über jede Konzentration in der Wirtschaft lächelnd hinweggeht. Jede Woche verlangt die CDU/CSU von uns ein neues Bekenntnis zur Marktwirtschaft. Aber es kommt schon lange nicht mehr darauf an, nur davon zu reden, sondern es kommt darauf an, endlich etwas dafür zu tun. Meine Damen und Herren von der CDU/CSU, wenn Sie die marktwirtschaftliche Ordnung erhalten wollen, wird es höchste Zeit, mit uns Entscheidendes gegen die Konzentration in der Wirtschaft, gegen den Mißbrauch von Macht durch Monopole und Oligopole und gegen die Abhängigkeit der Kleinen von den Großunternehmen zu tun.Diese Kartellnovelle liefert — zusammen mit unseren Ergänzungen — einen Beitrag zum Ausbau der marktwirtschaftlichen Ordnung, zur Stärkung der Stellung der Verbraucher und langfristig auch zur Stabilisierung der Preise. Wir erwarten, daß Sie im Ausschuß die von mir vorgetragenen Ergänzungen mit diskutieren und — der besseren Einsicht folgend — natürlich auch akzeptieren.
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Frerichs.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU/ CSU-Fraktion hat mit großem Erstaunen zur Kenntnis genommen, daß nicht die Bundesregierung einen neuen Entwurf eines Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen dem Parlament vorlegt, sondern daß die Koalitionsfraktionen SPD und FDP, die alte, inzwischen, wie wir eben vom Kollegen Jens gehört haben, sehr überholungsbedürftige Vorlage aus der letzten Legislaturperiode wieder einbringen, so als wäre seitdem nichts geschehen.Das muß doch gute oder, sagen wir es offen, schlechte Gründe haben und beweist, daß man sich schon am Beginn der gemeinsamen Arbeit nicht einig war.
Der eine Koalitionspartner, so haben wir es gehört, wollte viel, viel mehr, und der andere wollte bedeutend weniger. So einigte man sich schließlich wiederum auf den kleinsten Nenner, wenn auch knurrend.
Meine Damen und Herren, das Knurren ist nach wie vor aus beiden Lagern hörbar und spürbar, da hilft auch ein Lachen nicht aus der Verlegenheit.
Der verehrte Herr Kollege Junghans von der SPD hat sich am Donnerstag vergangener Woche als altorientalischer Märchenerzähler aus Tausendundeiner Nacht qualifiziert. Er versuchte mit viel schönen Worten dem staunenden Publikum weiszumachen übrigens ebenso wie vorhin unser neuer Kollege Jens —, daß der Beitrag der CDU/CSU —so wörtlich Herr Junghans — zur Verbesserung des Wettbewerbs bisher gleich Null gewesen sei. Dann folgten unrichtige Darstellungen über die Beratungen der Kartellgesetznovelle in der letzten Legislaturperiode.Richtig ist jedoch, daß in der Regierungserklärung von 1969 die baldige Einbringung angekündigt war, aber nicht erfolgte. Auf unsere Nachfrage hin hieß es, sie erfolge im Mai 1970. Aber die Vorlage kam immer noch nicht. Es wurde September 1971, bis der Regierungsentwurf eingebracht wurde. Die öffentlichen Hearings folgten, und die CDU/CSU-Fraktion drängte im Wirtschaftsausschuß mehrfach auf Beschleunigung. Aber gebremst wurde, meine Damen und Herren, — das wissen alle kundigen Thebaner — in den Koalitionsfraktionen und nicht bei der CDU/CSU.
So war der Hergang wirklich. Jetzt sollte doch endlich Schluß sein mit der Wiederholung von alten, abgedroschenen Wahlkampfparolen.Aber Ihr Hinweis, Herr Kollege Junghans, die CDU/CSU habe zur Verbesserung des Wettbewerbs bisher nichts getan, gibt mir die Gelegenheit, vor dem Bundestag in die Erinnerung zu rufen, wer und welche Fraktion das Ordnungsprinzip der sozialen Marktwirtschaft in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt und zum Wohle aller Bürger unseres Vol-
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420 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973
Dr. Frerichskes — jawohl, aller leistungswilligen Bürger unseres Volkes — durchgesetzt hat.
Es waren unser Alterspräsident Professor Ludwig Erhard, seinerzeit als Bundeswirtschaftsminister im Kabinett Konrad Adenauer, und die Fraktion der Christlich-Demokratischen und der Christlich-Sozialen Union gegen den erbitterten Widerstand, den erbitterten Widerstand der Sozialdemokraten.Ich weiß, das wollen die Sozialdemokraten heute nicht mehr hören, am liebsten aus den Geschichtsbüchern verbannen. Aber es wird von uns immer wieder gesagt werden, weil eine geschickte SPD-Propaganda so tut, als habe sie die Marktwirtschaft mit dem Wettbewerbsprinzip selbst erfunden und als sei der Beitrag der CDU/CSU zur Verbesserung des Wettbewerbs bisher gleich Null gewesen, wie es Herr Kollege Junghans sagte.Viele erinnern sich noch sehr lebhaft an die systemverändernden Reden und auch an die Taten von Professor Erhard seit der Errichtung der bizonalen Verwaltungen am 6. September 1946. Jawohl, meine Kollegen, das war systemverändernd; denn damals herrschten die planwirtschaftlichen Vorstellungen.
Damals gab es noch einen sogenannten Generalstreik zur Rettung eines unhaltbaren Dogmas, nämlich des Dogmas der Planwirtschaft, nachdem am 10. November 1948 im Wirtschaftsrat ein SPD-Mißtrauensantrag gegen den Wirtschaftsdirektor Professor Erhard mit 52 gegen 43 Stimmen abgelehnt worden war.Ich denke an die beiden Streitgespräche 1948 in Frankfurt und am 8. Dezember 1951 in Düsseldorf zwischen den Herren Professoren Erhard und Nölting, ehemals SPD-Abgeordneter und nordrhein-westfälischer Wirtschaftsminister, um die Grundlagen der Ordnungspolitik, ob Planwirtschaft oder soziale Marktwirtschaft. Damals wurden Systeme verändert, und der erste Systemveränderer dieser Art war nachhaltig unser Alterspräsident Professor Erhard.
Es wäre sehr reizvoll, daraus zu zitieren, weil kaum etwas besser beweisen kann, wer die Fundamente der ordnungspolitischen Entscheidungen für die auf Leistung, Freiheit und sozialer Verantwortung aufgebaute Wettbewerbswirtschaft geschaffen und verteidigt hat. Es waren Professor Ludwig Erhard und Professor Alfred Müller-Armack und mit ihnen die Christlich Demokratische und die Christlich Soziale Union.
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Herr Kollege Dr. Frerichs, sind Sie nicht mit mir der Meinung, daß jede gute Sache, bei der man die Meinung vertritt, nach 25 oder mehr
Jahren nichts, auch nichts Entscheidendes ändern zu müssen, schlecht wird und daß wir deshalb doch nicht nur in der Vergangenheit leben können?
Selbstverständlich, verehrter Herr Kollege Scheu, jede Sache wird abständig, wenn man nicht daran herumfeilt; aber wir haben inzwischen eine zweite Novelle gehabt. Das Gesetz wurde am 1. Januar 1958 — ich komme noch einmal darauf zurück — mit den Stimmen der CDU/ CSU und der Freien Demokraten gegen die Stimmen der Sozialdemokraten in Kraft gesetzt.
Wir haben eine erste Novelle gehabt, die 1965 mit den Stimmen der CDU/CSU und der FDP gegen die Stimmen der SPD in Kraft getreten ist, und wir werden eine weitere Novelle haben; aber dazu rede ich noch. Sicher sind wir dabei und wollen ändern, und wir waren in der letzten Legislaturperiode bereit, dies zu tun. Wenn Einigkeit in Ihrer Koalition bestanden hätte, wäre das längst, längst, längst vom Tisch,
so wie wir es bei anderen Gesetzen gemacht haben, Kollege Scheu, Ich denke nur an unser gemeinsames Maklergesetz zum Schutze der Verbraucher vor unseriösen Maklern. Haben wir da nicht zusammengearbeitet? Sehen Sie, und jetzt werden wir wieder zusammenarbeiten, wir werden es beweisen.
Meine Damen und Herren, Herr Dr. Barzel hat am Montag zu Recht vor der Presse darauf aufmerksam gemacht, daß die Christlich Demokratische Union schon in ihren „Düsseldorfer Leitsätzen" vom 15. Juli 1949 beschlossen hatte — ich darf es noch einmal zitieren, weil diese Sätze nach wie vor von aktueller Bedeutung sind —:Der Leistungswettbewerb ist gesetzlich sicherzustellen. Monopole und Träger marktwirtschaftlicher Macht sind einer institutionell verankerten, unabhängigen und nur dem Gesetz unterworfenen Monopolkontrolle zu unterstellen. Das Gesetz muß dafür sorgen, daß jeder Betrieb durch den Wettbewerb anderer Betriebe kontrolliert wird, daß also kein Betrieb unkontrollierte Macht auf dem Markt besitzt.Freiheit durch Verteilung und Auflösung und Kontrolle der Macht, das ist eine wesentliche Leitlinie der Politik der CDU und CSU.
Daraus folgert unser Berliner Programm von 1971 — hier noch einmal wörtlich —:Dem Mißbrauch wirtschaftlicher Machtausübung ist durch wettbewerbsrechtliche Kontrolle vorzubeugen. Ein an Weisungen nicht gebundenes Kartellamt muß ein Widerspruchsrecht gegen wettbewerbsbeschränkende Konzentrationen und Preisabsprachen haben. Die notwendige Kontrolle des Wettbewerbs darf nicht zu Institutionen führen, die als Mittel einer dirigistischen
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Dr. FrerichsWirtschaftspolitik mißbraucht werden können. Funktionsfähiger Wettbewerb und staatlich organisierte Zwangskonzentration schließen einander aus.Die CDU/CSU, meine Damen und Herren, braucht also für ihre konsequente Haltung zur Absicherung und Förderung des Leistungswettbewerbs kein Alibi. Die von der CDU/CSU geführten Bundesregierungen haben mit Unterstützung der Freien Demokraten in der ersten und zweiten Legislaturperiode des Bundestages nach Überwindung erheblicher Widerstände innerhalb und außerhalb des Parlaments das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf der Grundlage des Verbots von Vereinbarungen, Absprachen usw. am 1. Januar 1958 — ich wiederhole es noch einmal — gegen die Stimmen der SPD in Kraft gesetzt. Das war zu einer Zeit, als die planwirtschaftlichen und dirigistischen Anhänger in der SPD-Fraktion in großer Zahl vorhanden waren. Meine Damen und Herren, Sie sollten genau aufpassen, daß diese auch heute noch vorhandenen marxistisch-reaktionären Kräfte in den kommenden Monaten nicht wieder die Überhand in Ihrer Fraktion erhalten. Auf keinen Fall — erlauben Sie mir, das zu sagen — steht Ihnen die Rolle des Gralshüters der Marktwirtschaft und des freien Wettbewerbs zu.
Sorgen Sie besser dafür, daß in der SPD-Fraktion eine Mehrheit bereit ist,
mit uns die funktionierende marktwirtschaftliche Ordnung zu erhalten und weiter auszubauen, Herr Kollege Wehner.Aber nachdem der Schnee von gestern weggefegt worden ist, soll vor dem Hohen Hause noch einmal klargestellt werden, mit welchen Absichten die CDU/CSU in die Ausschußberatungen über den Gesetzentwurf gegen Wettbewerbsbeschränkungen gehen wird und wo die Schwerpunkte liegen. Die CDU/CSU tritt ein für:1. Die Einführung einer vorbeugenden Fusionskontrolle, wenn durch Zusammenschlüsse Unternehmensgrößen entstehen können, die zu einer marktbeherrschenden Stellung führen und den Wettbewerb wesentlich beeinträchtigen.2. Die Verstärkung der Mißbrauchsaufsicht über den Bereich der marktbeherrschenden Unternehmen hinaus, um die Wettbewerbsordnung zu sichern.
3. Die Erleichterung der Zusammenarbeit der kleinen und mittleren Unternehmen mit dem Ziel der Leistungssteigerung. Gerade hier muß die Förderung der Kooperation zwischen Mittel- und Kleinbetrieben die Voraussetzung dafür schaffen, die Produktivität und Rentabilität zu vergrößern und die Benachteiligung gegenüber Großbetrieben abzubauen oder wenigstens zu mildern.Die CDU/CSU wird in den Ausschußberatungen Änderungsanträge stellen, weil der vorliegende alteEntwurf die Verflechtung der deutschen Wirtschaft mit dem Weltmarkt und den Wettbewerbsverhältnissen auf den einzelnen internationalen Märkten zuwenig berücksichtigt. Das neue Gesetz soll die Leistungsfähigkeit unserer Wirtschaft auf dem Weltmarkt stärken und nicht schwächen. Dies dient nicht zuletzt der Sicherung unserer Arbeitsplätze in der Zukunft. Ich erinnere daran, daß jede dritte verdiente Deutsche Mark aus unserer außenwirtschaftlichen Leistung stammt!Wir werden sicherstellen, daß bei der Verstärkung der überwachenden Maßnahmen, insbesondere bei der Fusionskontrolle und Mißbrauchsaufsicht, alle ideologischen Einflüsse ferngehalten werden und sich kein staatlicher Dirigismus breitmacht, der als Vehikel zu einer späteren Sozialisierung benutzt werden kann.
Für die Fraktion der CDU/CSU gibt es keine Tabus im Wettbewerb. Daher werden wir strittige Fragen, die soeben auch vom Kollegen Jens angesprochen worden sind, also z. B. der vertikalen Preisbindung der zweiten Hand bei Markenwaren, der Preisempfehlungen, der abgestimmten Verhaltensweisen, der Einbeziehung weiterer Wirtschaftsbereiche in das Gesetz, mit allem Freimut diskutieren. Wir haben keinen Grund, irgend etwas hinter dem Berge zu halten.
Hier wird mit Fakten, mit Zahlen, mit den sich daraus dann ergebenden Konsequenzen beraten werden. Ich nehme an, daß das genauso Ihre gute Absicht sein wird.Unser Ziel ist es, über eine Verbesserung des Wettbewerbsrechtes eine möglichst große Zahl von Anbietern und Nachfragern aller Unternehmensgrößen — also kleine, mittlere und große Betriebe — am Markt halten zu können, weil das allein — fairer Wettbewerb vorausgesetzt — auf die Dauer die bestmögliche und preisgünstigste Verbraucherversorgung gewährleistet. In diesem Sinne sieht die CDU/ CSU im novellierten Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zugleich das beste Verbraucherschutzgesetz.Damit die Beratungen im federführenden Wirtschaftsausschuß zeitlich nicht mit langen Wiederholungen belastet werden, erlaubt sich die Opposition, bereits heute in der ersten Lesung einige Fragen an die Bundesregierung und an die Koalitionsfraktionen zu stellen, die im Ausschuß beantwortet werden können. Zunächst einige wenige Be merkungen und Fragen zum vorliegenden EntwurfDie CDU/CSU-Fraktion sieht in der jetzt zu re gelnden nationalen Fusionskontrolle eine Über gangsstufe zu einer europäischen Regelung, die Wettbewerb und Marktwirtschaft auch für die Zu kunft sichern soll, wie das unser Kollege Strauß am 24. Januar 1973 in der Aussprache zur Regie rungserklärung deutlich gemacht hat. Sind Antrag steller und Bundesregierung bereit, ausdrücklich den Gedanken in das Gesetz aufzunehmen, daß bei de Beurteilung der Wettbewerbsverhältnisse auf einen bestimmten Markt die internationale Konkurrenz
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Dr. Frerichssituation der Unternehmen berücksichtigt werden muß, also der sogenannte „räumlich relevante Markt"?Der Entwurf sieht vor, daß der Bundeswirtschaftsminister auf Antrag die Erlaubnis zu dem Zusammenschluß erteilen kann, wenn im Einzelfall die Wettbewerbsbeschränkung von gesamtwirtschaftlichen Vorteilen des Zusammenschlusses aufgewogen wird oder durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt ist. Sie kennen unsere großen Bedenken gegen diese Ministererlaubnis. Wie kann man dieses Ausnahmerecht freimachen von Manipulationen, daß je nach Gunst oder Ungunst des Ministers oder einer Partei bestimmten Unternehmensgruppen Ausnahmen gestattet oder untersagt werden? Es muß sichergestellt sein, daß durch Ausnahmeentscheidungen — ganz gleich, wer sie erteilt, ob ein Minister oder eine unabhängige Institution — nicht die auf dem Wettbewerb beruhende marktwirtschaftliche Ordnung, auch nicht in einem einzelnen Wirtschaftszweig, gefährdet wird.
Die Kooperationserleichterungen für die kleinen und mittleren Unternehmen sind von allen Seiten des Hauses begrüßt worden. Für die CDU/CSU ist die Erhaltung und Förderung einer großen Zahl leistungsfähiger Mittel- und Kleinbetriebe auch in der Zukunft eine verpflichtende Aufgabe.Neue wissenschaftliche Untersuchungen haben bewiesen, daß gerade Mittelbetriebe wesentliche Forschungsleistungen vollbringen und einen großenBeitrag zum technologischen Fortschritt leisten. Sehr wesentliche Forschungsimpulse gehen oft von kleineren Unternehmen aus, besonders wenn diese in Kooperationsgemeinschaften zusammenarbeiten.Es stellt sich ernsthaft die Frage, ob das im Gesetzentwurf Vorgesehene überhaupt ausreicht, um die Zusammenarbeit in der Wirtschaft so nachhaltig zu fördern, daß ein kräftiges Gegengewicht gegen die weiterhin starke Vergrößerung der Betriebseinheiten — sprich: Konzentration — erzielt werden kann.
Die CDU/CSU — Herr Kollege Scheu — ist bereit,gemeinsam nach besseren Möglichkeiten zu suchen.Zum Schluß soll schließlich noch eine grundlegende Frage zumindest angesprochen werden. Der Präsident des Bundeskartellamtes, Herr Professor Dr. Günther, hat im vergangenen Jahr in einem Interview im „Handelsblatt" auf die großen externen Wettbewerbsverzerrungen aufmerksam gemacht und hat dies in einem anschaulichen Vergleich so dargestellt — ich darf zitieren —:Das ist genau das Problem, das mich sehr stark beschäftigt. Es ist tatsächlich so, daß wir nach dem Klempner rufen, weil der Wasserhahn tröpfelt, aber den Rohrbruch im Keller übersehen. In der Bundesrepublik kontrollieren wir auf den Waren- und Dienstleistungsmärkten nach dem wettbewerbswirtschaftlichen Grundsatz der Auflösung oder Kontrolle der Macht nahezu alles. Die Kartellnovelle wird dieseKontrollen sogar verschärfen. Es gibt indessen Machtballungen, die dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen nicht unterliegen.Gemeint sind von Professor Günther offensichtlich die künstlichen Veränderungen durch internationale währungspolitische Manipulationen, das Scheitern einer staatlichen Einkommenspolitik, aber auch die zunehmende Verkrustung der Arbeitsmärkte. Hier stoßen von außen Machtansprüche in den ablaufenden Wettbewerbsprozeß; oder, anders ausgedrückt, es werden extern Daten verändert, die den Wettbewerb verzerren und ausschalten können, selbst wenn sich die Unternehmer noch so strikt und loyal an die Spielregeln des Leistungswettbewerbs halten.
Herr Abgeordneter, ich bitte Sie, zum Ende zu kommen.
Ich komme zum Schluß, Frau Präsidentin.
Diese Gedanken führen weit über die jetzige Novelle hinaus, aber sie sind von brennender Aktualität, weil sie die Grundfragen der Wirtschaftspolitik berühren. Reicht unsere „Handfeuerwaffe" Kartellgesetz noch aus, wenn von außen — um einmal im Bilde zu bleiben — mit „Interkontinentalraketen" geschossen wird?
Die Bundestagsfraktion der CDU/CSU hat gestern eine eigene fraktionsoffene Arbeitsgruppe Wettbewerb gebildet, um der Bedeutung der Wettbewerbspolitik für unsere marktwirtschaftliche Ordnung zusätzliches Gewicht zu verleihen. Die CDU/ CSU-Fraktion wird gründlich und zügig am Entwurf eines Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen mitarbeiten und in den Ausschüssen durch konkrete Anträge zu dem Versuch beitragen, eine Verbesserung des geltenden Wettbewerbsrechts auf breiter Basis zu verabschieden. An der CDU/CSU, meine Damen und Herren, wird dies nicht scheitern!
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Graf Lambsdorff.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Herr Frerichs, Sie haben beklagt, — nein, erwähnt, denn zu beklagen brauchen Sie sich nicht —, daß dieser Entwurf durch die beiden Koalitionsfraktionen eingebracht wird. Dies ist in der Tat kein neuer Tatbestand, und man kann daraus nicht schließen, man habe sich nur knurrend auf den kleinsten Nenner geeinigt. So weit sind wir noch nicht wieder, daß wir schon knurren müßten.
— Das kann kommen, Herr van Delden, aber zur Zeit sind Sie beim Knurren, und ich glaube, Sie haben auch mehr Anlaß dazu. - Davon, daß wir uns damals auf den kleinsten Nenner geeinigt hätten, kann natürlich gar keine Rede sein. Sie wissen, daß
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Dr. Graf Lambsdorffes unser Bestreben gewesen ist und bleibt, mit Zustimmung der Bundesregierung durch das hier eingeschlagene Verfahren eine möglichst schnelle und zügige Aufnahme der Beratungen über dieses Thema sicherzustellen.Meinen beiden Vorrednern möchte ich folgendes sagen. Herrn Jens verstehe ich in diesem Punkt eigentlich noch ein bißchen weniger als Herrn Frerichs. Im Grunde sollte doch der Weg nach vorne und nicht zurück gehen. Ich denke, daß mir diese Kritik erlaubt ist, Herr Jens; ich bin ja ebenso wie Sie Neuling hier. Lassen Sie mich bei allem schuldigen Respekt vor den älteren Kollegen in diesem Hause sagen: Vielleicht übertreiben wir das Nachkarten gelegentlich doch ein wenig. Aber wenn es sein muß, Herr Frerichs, will ich es tun.
Ich will nur ganz kurz auf das eingehen, was hier vorgebracht worden ist, um es nicht unerwidert zu lassen. Ich möchte zumindest die Frage stellen, mit wessen Unterstützung Herr Professor Erhard denn seinerzeit eigentlich in die Lage versetzt worden ist,
eine richtige wirtschaftspolitische Entscheidung zu treffen.
Wir haben schon im Jahre 1953 Wahlkämpfe gegen Herrn Nölting geführt. Ich bin höchst beglückt und erfreut darüber, daß das heute nicht mehr notwendig ist, sondern daß wir uns über diese Fragen mit unserem Koalitionspartner grundsätzlich einig sind. Das ist ein wesentlicher Tatbestand.
Herr Frerichs, Sie haben erklärt, die Kartellgesetznovelle sei in der vorigen Legislaturperiode von der Koalition gebremst worden. Ich weiß nicht, meine Damen und Herren, ob das der Fall gewesen ist.
Ich kann jedenfalls mit Befriedigung konstatieren, daß Sie uns einen Teil der „Bremser" abgenommen haben,
so daß wir heute nicht mehr über sie verfügen. Um einen weiteren „Bremser" haben Sie sich und hat sich vor allem Ihr Fraktionsvorsitzender nachdrücklich beworben, wenn auch im Endeffekt ohne Erfolg. Schließlich haben Sie noch einen in Doppelanzeigen mit dem von Ihnen zu Recht gerühmten Professor Erhard herausgestellt.Herr Jens, Sie haben vorhin noch einmal auf die Frage der Brauereikonzentration angespielt. Sie wissen, daß ich, was Ihre Kritik an dem Betreffenden anlangt — Sie haben Herrn Ernstberger erwähnt —, mit Ihnen einer Meinung bin. Die Gruppierung, von der Sie gesprochen haben, stimmt zwar nicht; aber im Prinzip ist das, was Sie gesagt haben, durchaus richtig. Der Fairneß halber sollte man dann aber auch erwähnen, daß der Präsident des Bundesverbandes Deutscher Banken in genau diese Kritik an genau diesem Manne eingestimmt hat. Ich möchte auch mit Befriedigung feststellen, daß sich z. B. die ASU zu einem Wettbewerbsrecht in dem Sinne bekannt hat, wie wir es durchsetzen wollen.Ich stimme auch nicht ganz mit Ihrer Formulierung überein, daß derjenige, der sich für die Preisbindung ausspreche, sich damit automatisch gegen die Marktwirtschaft ausspreche. Sie wissen — ich habe das in der vorigen Woche hier vorgetragen , daß wir uns in diesem Punkt nicht festgelegt haben und nicht festlegen wollen. Wir werden uns das in den Beratungen vorbehalten.Was die vier Fragen betrifft, die Sie, Herr Frerichs, gestellt haben, scheint es mir doch richter zu sein — natürlich kann Ihnen niemand das Recht bestreiten, Fragen zu stellen —, darüber im Ausschuß miteinander zu sprechen als jetzt in diesem Augenblick.
Nur sollten wir Waffensysteme — falls Sie es vergessen haben sollten: Sie haben soeben von „Handfeuerwaffen gegen Interkontinentalraketen" gesprochen — lieber ein Problem der Verteidigungspolitik sein lassen, als sie zu einem Problem der Wirtschaftspolitik zu machen.
Ich will nicht das wiederholen, was ich im Namen meiner Fraktion in der vorigen Woche zum Grundproblem des Wettbewerbsrechts und der Kartellnovelle vorgetragen habe. Wir haben mit Befriedigung — das darf ich ganz deutlich sagen — von den Äußerungen des Fraktionsvorsitzenden der Opposition zu dieser Frage Kenntnis genommen. Wir sind bereit, meine Damen und Herren, Ihnen bis zum hoffentlich niemals erbrachten Beweis des Gegenteils guten Willen nicht zu unterstellen, sondern Ihnen diesen durchaus zu glauben. Ob Sie ihn haben, werden wir, wie ich glaube, in den Ausschußberatungen alle miteinander sehr schnell feststellen.Ein Wort noch zur Verdeutlichung. Hinsichtlich der abgestimmten Verhaltensweisen scheint ein gewisses Mißverständnis über die Haltung meiner Fraktion entstanden zu sein. Wir sind ganz entschieden dafür, daß die abgestimmten Verhaltensweisen bei der Novellierung des Wettbewerbsrechts mit erfaßt werden. Wir werden alles dafür tun und werden sehr erfreut sein, wenn es möglich wird, dies ohne Beeinträchtigung der dringlichen und zeitlich vorrangigen Fusionskontrolle zuwege zu bringen.In diesem Sinne wird meine Fraktion im Wirtschaftsausschuß bei der Beratung dieses Gesetzes mitarbeiten.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache.
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424 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973
Präsident Frau RengerDie Überweisungsvorschläge gehen dahin, den Gesetzentwurf an den Ausschuß für Wirtschaft als federführenden Ausschuß und an den Rechtsausschuß und den Haushaltsausschuß zur Mitberatung sowie an den Haushaltsausschuß gemäß § 96 der Geschäftsordnung zu überweisen. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe keinen Widerspruch; dann ist so beschlossen.Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung:Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs einer Abgabenordnung
— Drucksache 7/79 —Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Das ist nicht der Fall.Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort wird nicht begehrt. Ich schließe die Aussprache.Die Überweisungsvorschläge lauten: an den Finanzausschuß als federführenden Ausschuß und an den Innenausschuß und den Rechtsausschuß zur Mitberatung. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.Wir kommen zu Punkt 5 der Tagesordnung:Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Reform des Strafrechts
— Drucksache 7/80 —Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Müller-Emmert.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dieses Hohe Haus beschäftigt sich schon seit langen Jahren mit der Reform des Strafrechts. Offenbar ist die Reform des Strafrechts ein mühsames und langwieriges Unterfangen. Wir haben im Jahre 1962 begonnen und sind bis heute noch nicht fertig geworden, obwohl wir in der Zwischenzeit in diesem Hohen Hause sehr viele wichtige Entscheidungen getroffen haben. Es sei an die Reform des politischen Strafrechtes 1968 erinnert, an das 1. und das 2. Strafrechtsreformgesetz 1969, an die Reform des sogenannten Demonstrationsstrafrechts 1970 und auch an das sogenannte Zentralregistergesetz des Jahres 1971.Im vorigen Bundestag haben wir uns, wie wir alle wissen, auch mit der Reform des Sexualstrafrechts beschäftigt, sind aber deshalb nicht durchgekommen, weil im vorigen Sommer wegen der vorgezogenen Bundestagswahlen offenbar in einem Teil dieses Hauses nicht mehr die Neigung bestand, diesen Gesetzentwurf, der schon fertig beraten war, zu verabschieden.Diese Beratung des Gesetzentwurfs im vorigen Bundestag war eine sehr gründliche. Wir haben uns im Strafrechtsausschuß ein Jahr mit dieser Materie beschäftigt. Wir haben darüber hinaus eine große Anhörung durchgeführt und dabei alle Sachverständigen aus den verschiedensten Wissensbereichen zu Wort kommen lassen, so daß man sagen kann, daß die Beschlüsse des Sonderausschusses vom vorigen Bundestag sehr eingehend überlegt waren und den Wissensstand unserer heutigen Wissenschaft in jeder Weise berücksichtigen. Ich glaube deshalb sagen zu können, daß es Zeit ist, die Ernte dieser Arbeit beschleunigt in die Scheune zu bringen.Dabei kommt noch folgendes hinzu: Bei der ersten Beratung dieses Reformvorhabens im März 1971 überwog in diesem Hause das Trennende zwischen der Koalition und der Opposition. Es war eine deutliche Konfrontation feststellbar. Dies hat sich in den Ausschußberatungen deutlich gelegt. In den Ausschußberatungen ist man aufeinander zugekommen und hat sich in vielen Problemen einstimmig geeinigt. Man hat beispielsweise auch bei dem schwierigen Problem der Pornographie gewisse Einigkeiten erzielt.Ungeachtet bestehengebliebener Gegensätze in einigen Punkten darf ich kurz die Punkte anführen, in denen wir uns völlig einig waren. Dies betrifft einmal die Tatsache, daß Strafe auch im Sexualstrafrecht rational begründbar sein muß. Zur Rechtfertigung von Strafe gehört nicht moralische Entrüstung über ein Verhalten, das von der üblichen Norm abweicht, vielmehr muß die Verletzung wichtiger Rechtsgüter hinzukommen. Demnach sind alle Vorschriften dieses Entwurfes mit einem konkret umrissenen Schutzzweck verbunden, wobei der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Störungen ihrer Gesamtentwicklung durch sexuelle Übergriffe und der Schutz aller Bürger vor Verletzungen ihrer geschlechtlichen Selbstbestimmung durch Gewalt, Nötigung oder Mißbrauch von Abhängigkeit im Vordergrund stehen.Meine Damen und Herren, wir waren uns auch darin einig, daß die strafrechtliche Bewertung sexueller Vorgänge an den Veränderungen sexueller Einstellungen und Verhaltensweisen unserer Gesellschaft nicht vorbeigehen kann, wenn sie sich nicht dem Vorwurf der Lebensfremdheit aussetzen will. Allzulange haben Gesetze und auch Rechtsprechung der Sexualität den Stempel der Unzucht aufgedrückt. Ich brauche nur an eine Rechtsprechung zu erinnern, die beispielsweise den Verkehr unter Verlobten als unzüchtig bezeichnet hat.Die Vorschriften des Entwurfes, der heute beraten wird, tragen diesen gemeinsamen Grundüberzeugungen Rechnung. Zudem sind noch wissenschaftliche Aussagen über Fragen der sexuellen Reifung, über die Ursachen von Sexualstraftaten und über deren Folgen für die Opfer vor der Formulierung dieser Vorschriften gründlich ausgewertet worden, so daß auch insoweit für die kommenden Beratungen kaum noch neue Fragen aufkommen werden.Auf Grund der einvernehmlichen Beschlüsse des Sonderausschusses im vorigen Bundestag werden wir mit großer Wahrscheinlichkeit ohne längere Erörterungen eine breite Mehrheit in diesem Hause finden. Dabei sind die wichtigsten Punkte: Die Tatbestände aus dem Bereich der schweren Sexualkriminalität bleiben selbstverständlich bestehen,
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 425
Dr. Müller-Emmertzum Teil sogar mit erweiterten und verschärften Strafandrohungen. Dabei ist zu denken an die Vergewaltigung, an die Nötigung zu sexuellen Handlungen, an den sexuellen Mißbrauch Widerstandsunfähiger und an den sexuellen Mißbrauch von Kindern mit einem Schutzalter bis zu 14 Jahren.Weiterhin wird der mit Emotionen beladene Begriff „Unzucht" in unserem jetzigen Strafrecht durch den wertneutralen Begriff „sexuelle Handlung" ersetzt. Dadurch erfährt ein strafrechtliches Verhalten erst dann Bedeutung, wenn zu dieser sexuellen Handlung noch weitere Merkmale hinzukommen.Schließlich wird das Schutzalter junger Menschen hinsichtlich sexueller Beeinflussung durch Dritte in mehreren Vorschriften auf 18 Jahre herabgesetzt, so beim sexuellen Mißbrauch von Schutzbefohlenen in Abhängigkeitsverhältnissen und bei der Homosexualität. Dieser Vorschlag geht auf übereinstimmende Ausführungen von Medizinern und Psychologen zurück, daß die sexuelle Reifung junger Menschen in aller Regel mit 'dem 18. Lebensjahr abgeschlossen ist.Darüber hinaus soll der sexuelle Mißbrauch Jugendlicher künftig nicht nur in Erziehungs- und Ausbildungsverhältnissen, sondern auch in Dienst- und Arbeitsverhältnissen strafbar sein. Zum Beispiel ist die 15jährige Hilfsarbeiterin gegenüber möglichen Pressionen in ihrem Betrieb an ihrem Arbeitsplatz genauso schutzbedürftig wie eine 15jährige Schülerin im Verhältnis zu ihrem Lehrer.
Auch haben wir festgestellt, daß eine Notwendigkeit, den erwachsenen Menschen unterhalb der Schwelle der Nötigung vor sexuellen Handlungen zu schützen, die der Täter unter Ausnutzung einer Amtsstellung begeht, grundsätzlich nicht mehr besteht. Ausnahmen sind allerdings strafbar, und dazu gehört der sexuelle Mißbrauch von Gefangenen, von behördlich Verwahrten und von kranken Menschen in Krankenanstalten. Außerdem sind selbstverständlich diejenigen Personen geschützt, die von einem Strafverfahren oder einem anderen auf Freiheitsentziehung gerichteten Verfahren betroffen sind, wenn mitwirkende Beamte zudringlich werden sollten.Weiter sind die Vorschriften über die Kuppelei und die Zuhälterei wesentlich umgestaltet worden. Der strafrechtliche Schutz soll sich auf zwei Fallgruppen beschränken. In erster Linie sollen Minderjährige im Interesse einer ungestörten Gesamtentwicklung vor kupplerischen Einwirkungen Dritter geschützt werden. Hier geht der Entwurf sogar über das geltende Recht insoweit hinaus, als er gewohnheitsmäßiges oder eigennütziges Handeln nicht mehr erfordert. Zum zweiten geht es um den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung. Dazu gehören Strafandrohungen gegen Personen, die andere in die Prostitution hineinziehen, sie dort festhalten oder sie darin ausbeuten.Das geltende Recht ist in seinen Strafreaktionen auf Sexualdelikte nicht flexibel genug. Unnötige Härten und Rückfallkriminalität sind oft die Folgen. Deswegen bemüht sich der Entwurf darum, den Bereich der Strafandrohung nach unten und oben zu erweitern, und schafft vereinzelt auch die Möglichkeit, von Strafe abzusehen. Dazu gehört auch, daß der der Tatbestand der sogenannten exhibitionistischen Handlungen in der Weise geändert wird, daß nunmehr das Gericht die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe insgesamt zur Bewährung aussetzen kann, wenn zu erwarten ist, daß der Täter erst nach einer längeren Heilbehandlung keine solche Handlungen mehr vornehmen wird.Auch in der umstrittenen Frage der Pornographie ist uns, wie ich schon sagte, eine gewisse Annäherung der Standpunkte gelungen. Über das Verbot der sogenannten harten Pornographie mit sadistischen, sodomitischen oder pädophilen Darstellungen bestand von vornherein Klarheit. Mehr noch als nach dem ursprünglichen Regierungsentwurf soll aber auch gegen die Verbreitung sonstiger pornographischer Erzeugnisse auf Grund konkret umschriebener Straftatbestände und ergänzender Bußgeldbestimmungen eingeschritten werden können. Unter diese Verbote fallen die Aushändigung pornographischer Schriften an Jugendliche, der Verkauf an Kiosken, der Versandhandel, öffentliche Filmvorführungen, die unerwünschte Zusendung, die öffentliche Zurschaustellung, die öffentliche Werbung für Pornographie.Ferner wurden ergänzend noch fünf Ordnungswidrigkeitstatbestände geschaffen, die mit Geldbußen bis zu 10 000 DM schon im Vorbereich der Pornographie ein Vorgehen ermöglichen.Aus diesem Katalog, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist zu ersehen, daß der Schutz von Kindern und Jugendlichen und der Schutz aller Bürger vor Belästigungen durch aufgedrängte Konfrontation mit Pornographie als Motiv hinter diesen Vorschriften steht.Schließlich soll ein neuer § 131 StGB geschaffen werden, der den Tatbestand der Verherrlichung von Gewalt und der Aufstachelung zum Rassenhaß mit Strafe bedroht. Dieser Vorschlag hat, wie wir wissen, Kritik gefunden. Darüber werden wir im Ausschuß und auch hier noch sprechen müssen. Eines ist aber sichergestellt: Die Berichterstattung ist von dem Tatbestand ausdrücklich ausgenommen. Sie unterliegt daher keinerlei Einschränkungen. Auch in die Freiheit künstlerischer Darstellungen wird in einer Weise eingegriffen. Auf jeden Fall verdient aber derjenige keine Nachsicht, der sein Geschäft mit dem Nervenkitzel anderer macht, indem er in lüsterner Weise unmenschlich Gewalt und Brutalität darstellt.Lassen Sie mich, meine Damen und Herren, zum Abschluß sagen, daß fünf Probleme noch strittig geblieben sind. Es geht hier um das Problem der Aufhebung der Strafbarkeit homosexueller Prostitution, um die Behandlung der sogenannten Ehegattenkuppelei, um die Ausdehnung des sogenannten Erzieherprivilegs im Bereich der Kuppelei auf Dritte, um die Frage eines totalen Verbreitungsverbots für Pornographie und schließlich um die mögliche Aufhebung des § 6 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften.
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426 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973
Dr. Müller-EmmertDie Argumente zum Für und Wider bezüglich des zur Beratung anstehenden Gesetzentwurfs liegen auf dem Tisch des Hauses. Die ausführlichen Beratungen der 6. Legislaturperiode brauche ich beim besten Willen nicht zu wiederholen. Auf der Grundlage der Beratungsergebnisse glaube ich, daß wir uns in dem einen oder anderen Punkt noch näherkommen werden. Der gemeinsamen Sache der Reform des Strafrechts, könnten wir damit dienen, daß wir uns darum bemühen, bei der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs möglichst breite Mehrheiten zu finden.
Meine Damen und Herren, Sie haben das Wort zur Begründung gehört.
Ich eröffne die Aussprache. — Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Eyrich.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf ganz kurz an das anschließen, was Herr Kollege Müller-Emmert hier gesagt hat, und auf die erste Feststellung zurückkommen.Herr Kollege Müller-Emmert hat ausgeführt, daß die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs gescheitert sei, weil die eine Seite des Hauses keine Neigung mehr gezeigt habe, darüber zu sprechen. Ich glaube, Sie erinnern sich sehr gut, daß wir die Neigung hatten, darüber zu sprechen und für dieses Gesetz sogar einen Kompromiß zu finden, daß es dann aber die Sommerpause und die Ereignisse danach verhindert haben, endgültig darüber zu beraten und zu beschließen.Zweitens. Auch wir wären glücklich darüber, wenn wir die Ernte, die nun, nach zweijähriger Beratung, sicherlich fällig wäre, in die Scheune einbringen könnten. Allerdings kann es sich — darauf muß man hinweisen — nur um eine Ernte, um ein Ergebnis handeln, das in den wichtigsten Punkten noch einmal überdacht wird. Hier wurde soviel von Kompromiß gesprochen; dazu eine Anmerkung. Natürlich kann Kompromiß nicht nur bedeuten, daß die einen den anderen, sondern auch, daß die anderen den einen bei der Lösung jener strittigen fünf Punkte entgegenkommen, die Herr Kollege Müller-Emmert am Schluß seiner Ausführungen aufgezählt hat.Eine grundsätzliche Bemerkung zur Frage der „moralischen Entrüstung". Natürlich geht es nicht darum, sich moralisch zu entrüsten und diese moralische Entrüstung etwa in Paragraphen zu fassen. Aber es geht eben ein Stück weit auch darum, zu fragen, welche Beachtung und welche Achtung man gewissen Institutionen in diesem Lande entgegenbringt — auch der Ehe — und welche Konsequenzen man daraus zu ziehen bereit ist.
Wir haben alles Interesse daran, daß der Gesetzentwurf in sehr vielen Punkten, die ja schon im Ausschuß beraten worden sind, unverändert verabschiedet wird. Dieser Entwurf ist das Ergebnis einer gemeinsamen Überlegung. Wir sollten diese Probleme auch weiterhin gemeinsam überlegen. Einige Punkte aber sollte man herausstellen.Ein gemeinsamer Punkt, der allerdings der Presse nach offenbar nicht mehr so ganz unbestritten zu sein scheint, betrifft § 131 mit dem Tatbestand der Gewaltverherrlichung. Wir sind uns darüber im klaren, daß diese Vorschrift ihre Schwächen hat. Wir wissen, daß der Richter sicherlich keine leichte Aufgabe haben wird, wenn er mit diesem § 131 umgehen muß. Aber — auch das sollte man sagen — es führt kein Weg daran vorbei, daß alle Sachverständigen dargestellt haben, daß Gewaltdarstellungen, Gewaltverherrlichungen einfach schädlich sind, daß sie Anreiz zu Aggressionen bieten. Man kommt auch nicht an der Feststellung vorbei, daß sich seit dem Beginn der Beratung des § 131 bis heute die warnenden Stimmen mehren und daß ein erschreckendes Ansteigen solcher Darstellungen in Funk und Fernsehen zu verzeichnen ist.Mitunter wird gesagt, wenn dieser § 131 Eingang in unser Strafgesetzbuch fände, werde eine heile Welt vorgegaukelt. Darum geht es nicht. Es geht vielmehr darum, zu verhindern, daß widernatürliche Exzesse als Regelfall unseres Zusammenlebens erscheinen und zur Norm unseres Zusammenlebens gemacht werden. Darum geht es, um sonst gar nichts.
Die Ausnahmevorschrift für Vorgänge des Zeitgeschehens und der Geschichte ist zu begrüßen. Auch wir wollen natürlich, daß solche Berichterstattungen von dem Verbot ausgenommen sein sollten. Diese Ausnahme ist zu begrüßen, weil durch sie die Zensur verhindert wird. Allerdings ist auch auf die Gefahr hinzuweisen — die einfach besteht —, daß hierdurch vielleicht oftmals Gelegenheit gegeben wird, einen Vorwand zu suchen, die sonst verbotene Darstellung von Gewalt eben doch in die Medien aufzunehmen.Es erübrigt sich, die Punkte, in denen Übereinstimmung erzielt worden ist, im einzelnen hier darzulegen. Herr Kollege Müller-Emmert hat diese Punkte bereits genannt. Lassen Sie mich aber zu den grundsätzlichen Punkten noch etwas sagen, die strittig geblieben sind.Auch wir wissen, Herr Kollege Müller-Emmert, daß es in der Frage des sogenannten Strichjungen, in der Frage, ob die gewerbsmäßige Vornahme homosexueller Handlungen mit Strafe bedroht sein sollte oder nicht, Gründe pro und kontra gibt. Aber wir sollten drei Tatsachen bedenken.Erstens. Wir waren uns im Ausschuß einig, daß das Milieu der sogenannten Strichjungen ein Vorfeld der Kriminalität darstellt. Deshalb haben sehr viele Sachverständige gesagt: Hier müssen wir eingreifen, hier muß ein Riegel vorgeschoben werden.Zweitens waren wir uns auch darin einig — darüber sollten wir noch einmal sprechen —, daß der Strichjunge mehr als jeder andere Erpressungen vornehmen kann.Drittens — und das ist sicherlich der wichtigste Punkt — waren wir uns darin einig, daß diese Leute Gefahr laufen, in die Prostitution hineingezogen zu werden. Das ist eine Überlegung, die wir, glaube ich, noch einmal gemeinsam anstellen müssen.
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Dr. EyrichEine Vorschrift gegen Ehegattenkuppelei - auchSie haben das angesprochen - ist in dein Entwurf, den Sie vorgelegt haben und der seinerzeit mit der Mehrheit der Stimmen beschlossen worden ist, nicht mehr enthalten. Es hat jetzt wahrscheinlich keinen Sinn, noch einmal in aller Länge und Breite auf die Frage zurückzukommen, was das Wesen der Ehe sei, ob sie auf Zeit oder auf Dauer angelegt sein müsse und ob man daraus Konsequenzen auch strafrechtlicher Art zu ziehen habe. Es stellt sich aber die Frage, ob die Einschätzung der Ehe die nach Art. 6 unseres Grundgesetzes ja unter dem besonderen Schutz des Staates steht, nicht gerade auch in diesem Punkt, um den es hier geht, strafrechtlichen Schutz gebietet.Wenn beide Ehegatten sich in beiderseitiger freier Übereinkunft zu derartigen Dingen entschließen, kann man, wie auch ich glaube, sicherlich von einer Strafbewehrung absehen. Sie haben hier aber einen Punkt erwähnt, den wir in diesem Zusammenhang noch einmal durchdenken müssen: die freie sexuelle Selbstbestimmung. Wenn es Ziel dieses Entwurfes ist, die freie sexuelle Selbstverwirklichung zu statuieren, dann halt auch in der Ehe. Wenn ein Ehegatte den anderen bestimmt oder ihm durch seine Vermittlung die Möglichkeit zu einem solchen Handeln gibt, müssen wir halt andere Maßstäbe anlegen, als wenn ein solches Handeln in beiderseitiger freier Übereinkunft geschieht. Wir haben deshalb den Vorschlag gemacht, die von den Ländern Bayern und Schleswig-Holstein vorgeschlagene Regelung in das Gesetz aufzunehmen. Leider sind wir damals vor der Sommerpause, als es um Kompromißfindung ging, nicht mehr dazu gekommen, diesen Punkt zu vertiefen. Wir sollten noch einmal überlegen, ob wir hier nicht einen Kompromiß finden können, und zwar — ich sage es noch einmal — nur im Hinblick auf jene Fälle, in denen der eine Ehegatte den anderen bestimmt oder ihm Gelegenheit zu solchen sexuellen Handlungen vermittelt, denn hier wird ganz sicher die freie Selbstbestimmung auf sexuellem Gebiet in der Ehe tangiert.Das Erzieherprivileg wird strittig bleiben, wie ich sehe. Sie haben das Erzieherprivileg mit in diesen Gesetzentwurf aufgenommen. Es bedeutet im Grunde doch nichts anderes, als daß Dinge, die für Jugendliche grundsätzlich verboten sein sollen, dann nicht mehr verboten sein sollen, wenn die Eltern sie den Kindern zugänglich machen. Jescheck hat darauf hingewiesen, daß nach diesem Prinzip in keinem einzigen anderen Land der Erde verfahren werde; in anderen Ländern würden die Eltern vielmehr härter bestraft, wenn sie ihren Kindern den Zugang zu solchen Dingen eröffnen. Auch daran sollten wir uns erinnern.Meine Damen und Herren, sicher ist aber eines. Wir müssen auf jeden Fall verhindern, daß es so weit kommt, daß die Eltern ihre Erziehungsfunktion auch noch an andere delegieren können und den Jugendlichen so — etwa in Lagern; wir kennen die Fälle — Gelegenheit zu sexuellen Handlungen gegeben wird — und all das mit der Begründung, es handle sich hier ja um das sogenannte Erzieherprivileg.Über die Pornographie kt hier in diesem Hause aus den verschiedensten Anlässen schon so viel gesagt worden, daß ich mich dazu kurz fassen kann. Eines konnte bei der Anhörung der Sachverständigen ini Rahmen unserer Ausschußberatungen ganz sicher festgestellt werden, nämlich daß Pornographie für Jugendliche schädlich ist. Nun werden Sie sagen: Wir werden dem Rechnung tragen; wir haben Bestimmungen geschaffen, die den Jugendlichen den Zugang zur Pornographie erschweren sollen. Sie werden sagen: Wir haben auch zwischen harter und weniger gefährlicher Pornographie unterschieden. Wir halten dem entgegen: Sicherlich, Sie haben mit uns zusammen Wege gesucht, die Regelung so gut wie möglich auszugestalten; um eine Erkenntnis kommen wir aber doch nicht herum: Wenn die Erwachsenen im Besitz der Pornographie sind, kommen halt auch die Jugendlichen in den Besitz dieser Pornographie. Bei unserer Reise nach Schweden und Dänemark wurde uns doch in beiden Ländern gesagt, es gebe keine Möglichkeit, zwischen harter und anderer Pornographie zu unterscheiden; die Eskalation komme ganz sicher. Es gebe auch keine Möglichkeit, den Jugendschutz zu gewährleisten, wenn diese Dinge den Erwachsenen zugänglich gemacht würden.Das sind die Probleme, vor denen wir nach wie vor stehen. Herr Kollege Müller-Emmert, man kann wirklich nicht den Darlegungen aller Sachverständigen entnehmen, es sei wissenschaftlich erwiesen, daß Pornographie für Erwachsene nicht schädlich ist. Jene Sachverständigen, die darauf hingewiesen haben, daß Pornographie für Erwachsene nicht schädlich sei, haben uns Ergebnisse vorgewiesen, die sich auf Untersuchungen stützten, die über drei Wochen liefen. Ich glaube, das ist ein Zeitraum, der es nicht rechtfertigt, von einer wissenschaftlichen Fundierung zu sprechen.Was die Herausnahme des § 6 aus dem Gesetz über jugendgefährdende Schriften angeht, so möchte ich dazu nur soviel sagen: Dieses Gesetz — darauf haben uns alle, die in diesem Zusammenhang angehört worden sind, hingewiesen - hat bisher sehr große Lücken ausgefüllt, die die Pornographiebestimmungen des Strafgesetzbuches ließen. Wir sollten uns noch einmal überlegen, ob wir diese Bestimmung des § 6, nämlich die Möglichkeit, solche Schriften, die Kinder oder Jugendlichen offensichtlich sittlich schwer gefährden, vom Markt zu bringen, nicht doch in dem Gesetzentwurf vorsehen sollten. Denn die Herausnahme des § 6 könnte eines Tages als Begründung für die Auslegung herangezogen werden, wir hätten den Willen gehabt, hier etwas freier zu sein. Das sollten wir verhindern. Der Ausschuß für Jugend und Familie und die Sachverständigen haben darauf hingewiesen.Es geht darum — das darf ich zum Schluß sagen —, deutlich zu machen, daß wir alles tun wollen, um den Schutz der Jugendlichen sicherzustellen. Man könnte sagen: Was soll's denn, wenn die Erwachsenen das konsumieren?! Aber dahinter steht die Konsequenz, daß mit den Erwachsenen auch die Jugendlichen tangiert werden. Daß das nicht der Fall sein darf, meine Damen und Herren, ist, glaube
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428 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973
Dr. Eyrichich, der Wille des ganzen Hauses; und daß das nicht eintritt, daran wollen wir mitarbeiten.
Das Wort hat der Abgeordnete von Schoeler.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Frau Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich gleich an einen Punkt anschließen, den Herr Kollege Dr. Eyrich angesprochen hat, das Problem der Strichjungen. Ich meine, man sollte in diesem Bereich, wenn man von Vorfeldern der Kriminalität spricht, die einen Straftatbestand erfordern, auch daran erinnern, daß wir diese Vorfelder der Kriminalität nicht etwa deshalb haben, weil ein Straftatbestand fehlt, sondern oft gerade weil ein Straftatbestand vorhanden ist.Meine Damen und Herren, die Reform des Sexualstrafrechts ist überfällig. Die FDP-Fraktion wird dazu beitragen, daß der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Strafrechts zügig beraten wird und bald verabschiedet werden kann. Die Voraussetzungen dafür sind durch die intensiven Vorarbeiten im Strafrechtssonderausschuß der 6. Legislaturperiode geschaffen worden. Die Meinungen zu diesem Thema gingen zunächst recht weit auseinander. Herr Kollege Dr. Müller-Emmert hat dies bereits angesprochen. Inzwischen haben sich die Standpunkte angenähert. Wir hoffen, daß die heutige Opposition an den Erkenntnisstand der Opposition gegen Ende der letzten Legislaturperiode anknüpfen wird. Ich glaube, zumindest in einigen Punkten Entsprechendes auch den Äußerungen des Kollegen Dr. Eyrich entnehmen zu können. Nur eines sei in diesem Zusammenhang gesagt: Wir werden das Tempo des Geleitzuges in der Reform nicht von dem langsamsten Schiff bestimmen lassen können.
Ich glaube, es ist notwendig, auf den Gang der Diskussion einzugehen, weil wir anläßlich der Beratungen in den letzten Jahren erfahren mußten, daß dieser Diskussion wenig gedient wird, wenn ungute Emotionen in der Öffentlichkeit wachgerufen werden. So fiel z. B. das Schlagwort von der „Freigabe der Pornographie". Derartige Verdächtigungen machen deutlich, daß es ihren Urhebern nicht um die sinnvolle Neuordnung des Sexualstrafrechts insgesamt geht, sondern um andere, grundsätzlich antireformerische Ziele.
— Herr Dr. Eyrich, ich sage ja, daß das ungute Begleiterscheinungen in der letzten Legislaturperiode waren, und ich wäre dankbar, wenn wir diese Diskussion — ich habe auch schon gesagt, daß ich die Voraussetzungen dafür für gegeben halte — in aller Sachlichkeit und ohne solche Begleitumstände führen könnten.In diesem Hause ist die Notwendigkeit dieser Reformen allgemein anerkannt. Die Strafrechtsreform im Sexualstrafrechtsbereich muß der gewandelten Einstellung der Gesellschaft zur Sexualität Rechnung tragen. Diese Wandlung — das sollte man auch mit aller Deutlichkeit sagen — ist nicht Ausdruck ungezügelter Libertinage, sondern einer natürlicheren und bejahenden Einstellung zur Sexualität. Das Strafrecht kann und darf hier kein Mittel zur Aufrechterhaltung überkommener Tabus sein und auch nicht zur Disziplinierung mündiger Staatsbürger herhalten.
Die heute geltenden gesetzlichen Regelungen und die Wertvorstellungen der Gesellschaft klaffen in einem unerträglichen Ausmaß auseinander. Dies wird vielleicht daran besonders deutlich, daß ein Rechtsprechungskommentar heute — Auflage 1932 — in Übereinstimmung mit den Gerichten die Auffassung vertritt, daß die Duldung des Verlobtenverkehrs durch die Eltern unter Umständen — den berühmten Umständen des Einzelfalls — als Kuppelei strafbar ist.
Hier zeigt sich, daß solche strafrechtlichen Bestimmungen hinter der gesellschaftlichen Entwicklung zurückgeblieben sind.
— Nun, dann lesen Sie doch einmal die Gerichtsurteile zu diesem Bereich, und lesen Sie den Straftatbestand, dann können Sie daran nicht vorbeigehen!
Der hier auftretende Zwiespalt äußert sich auch in der so häufig auftretenden doppelten Moral, die die vorurteilsfreie Diskussion in der Öffentlichkeit erschwert. Immer noch betreiben bestimmte Presseerzeugnisse ein blühendes Geschäft mit ausführlichen Darstellungen mehr oder weniger pornographischer Art, nicht ohne sich gleichzeitig nachdrücklich über Pornographie zu entrüsten. Der evangelische Theologe Dr. Martin Goldstein hat diese Haltung zutreffend einmal analysiert: „Auch die Entrüstung über das Unzüchtige geht auf sexuelle Energie zurück. Diese Abwehr ist allerdings gesellschaftlich anerkannt."Die notwendige Reform des Sexualstrafrechts ist kein Nachgeben gegenüber etwa nicht aufzuhaltenden Tendenzen. Es geht vielmehr darum, dem Gesetzgeber in diesem Bereich wieder Glaubwürdigkeit zu verschaffen. Mit der bisherigen Regelung trat in doppelter Weise Unglaubwürdigkeit ein, einmal durch das erwähnte Auseinanderklaffen der gesetzlichen Regelungen einerseits und der gesellschaftlichen Wirklichkeit andererseits, zum anderen aber auch dadurch, daß die geltenden Gesetze von den zuständigen staatlichen Organen nicht angewandt worden sind. Das geschieht und geschah nach unserer Überzeugung aus ehrenwerten Motiven. Daß aus bestehenden Vorschriften heute nicht täglich materielle Ungerechtfertigkeit entsteht, liegt nämlich wohl daran, daß Strafverfolgungsorgane und Gerichte stillschweigend eine Korrektur der gesetz-
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 429
von Schoelerlichen Regelungen vorgenommen haben. Staatsanwaltschaften und Gerichten ist hierbei kein Vorwurf zu machen. Der Schwarze Peter liegt beim bislang untätigen Gesetzgeber. Durch die vorliegende Neuregelung wird die Strafjustiz endlich aus dem täglichen Gewissenskonflikt zwischen materieller Gerechtigkeit und Gesetzestreue befreit.Wir werden uns bei den Beratungen davon leiten lassen, daß die Straftatbestände im Bereich des Sexualstrafrechts auf das unbedingt notwendige Ausmaß beschränkt bleiben. Sittlichkeit und Kriminalität haben nicht lückenlos nebeneinanderzustehen. Nicht alles, was einem großen Teil der Bevölkerung als sittlich nicht mehr vertretbar erscheint, muß gleich eine Straftat sein.Ein Gesetzbuch, das den Bürger nicht kontrollieren oder bevormunden, sondern schützen will, muß zwei große Fallgruppen unter Strafe stellen: Angriffe auf Jugendliche, soweit sie entwicklungsschädlich sind, und Angriffe auf Erwachsene, soweit dabei Gewalt oder gravierende Formen von Nötigung angewendet werden oder ein Mißbrauch Wehrloser vorliegt. Dabei werden wir, Herr Dr. Eyrich — das sage ich zu Ihren Ausführungen. zum Jugendschutz — insbesondere in diesem Bereich darauf achten, daß dieses allgemein in diesem Hause anerkannte Schutzgut nicht als Vorwand dafür mißbraucht wird, durch die Hintertür wieder eine allgemeine Reglementierung aller Bürger einzuführen.
Karl Kraus hat einmal geschrieben: „Je kulturvoller ein Staat ist, um so mehr werden sich seine Gesetze der Kontrolle sozialer Güter nähern, um so weiter werden sie sich aber von der Kontrolle individuellen Gemütslebens entfernen." Ich bin sicher, daß wir bei den Beratungen dieses Gesetzes in diesem Sinne keinen Rückfall in die Barbarei erleben.
Das Wort hat Herr Bundesminister Jahn.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Namens der Bundesregierung begrüße ich die heutige erste Beratung des Entwurfes des Vierten Gesetzes zur Reform des Strafrechts. Die Vorlage durch die Fraktionen der Koalition macht es möglich, die wichtige Reform des Sexualstrafrechts zu einem baldigen Abschluß zu bringen.Der vorgelegte Entwurf ist das Ergebnis der Beratungen im Strafrechtssonderausschuß der 6. Legislaturperiode auf der Grundlage des Entwurfs der Bundesregierung aus dem Jahre 1970. Er gibt den Stand der gründlichen Beratungen am Ende der vergangenen Wahlperiode wieder. Die Auffassung der Bundesregierung stimmt damit überein.Der baldige Abschluß der Reform des Sexualstrafrechts ist dringend geworden. Das heute noch gültige Recht steht mittlerweile in einem schwerwiegenden Gegensatz zu den anerkannten Grundsätzen von den Aufgaben des Strafrechts in unserer Zeit. Das belastet die Glaubwürdigkeit der Rechtsordnung insgesamt. Dieser Zustand hindert aber auch die Rechtspraxis, ihre Aufgaben verantwortlich zu erfüllen. Gerichte und Strafverfolgungsbehörden haben einen Anspruch darauf, vom Gesetzgeber klare und bestimmte Rechtsgrundlagen für ihre Tätigkeit zu erhalten. Diesem Gebot entspricht der vorgelegte Entwurf. Er gewährt in ausgewogener Weise dem Bürger sowohl den Freiheitsraum, der ihm in unserer verfassungsmäßigen Ordnung zusteht, wie den notwendigen Schutz der Rechtsgüter.Ein wichtiger Leitgedanke des Entwurfs ist der Schutz der Jugend. Auch wenn zunehmend erkannt und anerkannt wird, daß der Jugendschutz zunächst eine gesellschaftliche Aufgabe ist, darf auf den strafrechtlichen Schutz dort nicht verzichtet werden, wo er wirksam gewährt werden kann. Der Schutz junger Menschen vor Gefährdung im sexuellen Bereich, die Sicherung ihrer unbeeinträchtigten Entwicklung muß deshalb, wie es der Entwurf vorsieht, gegenüber dem geltenden Recht verstärkt werden. Gleichermaßen ist aber auch die Freiheit zur Selbstbestimmung im sexuellen Bereich und damit der Ausbau des Schutzes vor schwerwiegenden Belästigungen für Erwachsene zu verstärken.Allerdings kann das Strafrecht nicht mehr die Aufgabe übernehmen, bestimmte Vorstellungen von Sitte und Moral zum Gegenstand des staatlichenI Strafanspruchs zu machen. Es muß sich darauf beschränken, solche Verstöße abzuwehren, die sozialschädlich sind, d. h. den einzelnen oder die Allgemeinheit der Bürger gefährden. Diese Selbstbeschränkung des staatlichen Strafrechts, wie sie etwa in der Neuregelung der Strafbestimmungen über Kuppelei, gegen die Förderung der Prostitution oder die Zuhälterei zum Ausdruck kommt, macht es jedoch möglich, die eigentlichen kriminalpolitisch bedeutsamen Zielsetzungen deutlicher herauszuarbeiten. Das wird die Bekämpfung der Kriminalität gerade in diesen Bereichen erleichtern.Die grundlegend geänderte Vorschrift über den Exhibitionismus trägt den Forderungen nach sinnvoller Behandlung des therapiebedürftigen Straftäters Rechnung. Der Tatbestand des § 184 StGB, der pornographische Schriften betrifft, ist in einer Weise umgestaltet worden, die den Erfordernissen einer wirksamen Strafverfolgung Rechnung trägt. Der Jugendschutz und der Schutz desjenigen, der mit Pornographie nicht konfrontiert zu werden wünscht, wird durch eine differenzierte Regelung gewährleistet. Bei sadistischen, pädophilen und sodomitischen Schriften bleibt das völlige Herstellungs- und Verbreitungsverbot des geltenden Rechts bestehen.Der Entwurf berücksichtigt darüber hinaus die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Wirkungsweise der Darstellung von Gewalttätigkeiten, die nicht im Zusammenhang mit der Sexualität stehen. In § 131 StGB — neuer Fassung — verbietet der Entwurf Schriften, die Gewalttätigkeit gegen Menschen in grausamer oder sonst unmenschlicher Weise schildern und dadurch eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Ge-
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430 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973
Bundesminister Jahnwalttätigkeiten ausdrücken oder die zum Rassenhaß aufstacheln. Die Freiheit der Berichterstattung über Ereignisse des Zeitgeschehens oder der Geschichte, die selbstverständlich nicht angetastet werden darf, wird dabei ausdrücklich gewährleistet. Mit dieser Vorschrift betritt der Gesetzgeber strafrechtliches Neuland. Die Bewährung dieser Vorschrift in der Praxis muß sorgfältig beobachtet werden.Bei der Auseinandersetzung um das neue Sexualstrafrecht konnten Mißverständnisse, ja auch böswillige Entstellungen und Unterstellungen wohl nicht ausbleiben. Deshalb sei noch einmal klargestellt: Die Selbstbeschränkung des staatlichen Strafrechts auf die Gewährleistung des Schutzes des Bürgers, wo er dieses Schutzes bedarf und wo der Staat ihn wirksam gewähren kann, ist kein Ersatz für die eigene sittliche Verantwortung des einzelnen. Das Mehr an Mündigkeit, das uns das Grundgesetz anbietet, verstärkt auch das Maß an Verantwortung, das dem einzelnen abgefordert wird. In diesem Sinne wird die Bundesregierung die Bemühungen des Deutschen Bundestages unterstützen, nunmehr diesen wichtigen Abschnitt der Strafrechtsreform zu vollenden.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, den Gesetzentwurf an den Sonderausschuß für die Strafrechtsreform federführend und an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit — mitberatend — zu überweisen. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich sehe keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 6 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Unternehmensverfassung der Deutschen Bundespost
— Drucksache 7/81 —
Das Wort hat Herr Abgeordneter Öllesch.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu dem von den Fraktionen der FDP und der SPD eingebrachten Gesetzentwurf über die Unternehmensverfassung der Deutschen Bundespost gebe ich für die Koalition folgende Erklärung ab.Die Bundesregierung hatte mit Drucksache VI/1385 dem 6. Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf über die Unternehmensverfassung der Deutschen Bundespost zugeleitet. Zweck dieses Gesetzes sollte es sein, der Deutschen Bundespost angesichts der ständigen technischen Weiterentwicklung auf allen Gebieten des Post- und Fernmeldewesens eine Verfassung zu geben, die es ihr ermöglicht, die ihr obliegenden öffentlichen Aufgaben mit einem Höchstmaß an Wirtschaftlichkeit zu erfüllen. Dieser Gesetzentwurf gehört zu der Reihe derjenigen, die wegen der vorzeitigen Auflösung des 6. DeutschenBundestages leider nicht mehr abschließend beraten werden konnten.Da die nach dem geltenden Postverwaltungsgesetz bestehende Struktur eine moderne, an betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgerichtete Unternehmensführung behindert, haben die Koalitionsfraktionen dem 7. Deutschen Bundestag schnellstmöglich einen neuen Gesetzentwurf zugeleitet, wobei der ursprüngliche Regierungsentwurf auf den letzten Stand der Ausschußberatungen der vergangenen Legislaturperiode gebracht wurde. Die Beschlüsse des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen sowie des Innenausschusses und des Ausschusses für innerdeutsche Beziehungen sind in die Vorlage einbezogen worden. Gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf wurden verschiedene Punkte erheblich verändert, wobei Ergebnisse aus den Anhörungsverfahren ihren Niederschlag fanden.Erstens. Im fünfköpfigen Vorstand wird ein Mitglied mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Personal- und Sozialwesens betraut. Es kann nicht gegen die Stimmen der Mehrheit der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat bestellt werden.Zweitens. Der Aufsichtsrat soll nach der jetzigen Vorlage aus 25 Mitgliedern und nicht, wie nach dem ursprünglichen Regierungsentwurf, aus 24 Mitgliedern bestehen: 10 sollen aus dem politischen Leben —Bundestag, Bundesrat —, 5 aus der Wirtschaft und 10 aus dem Personal der Deutschen Bundespost oder den Gewerkschaften kommen. Der alte Regierungsentwurf hatte vorgesehen, daß je 8 Mitglieder des Aufsichtsrates von den drei Gruppen gestellt werden.Drittens. Der Katalog der Befugnisse des Aufsichtsrates wurde um den Punkt „Zustimmung zu grundsätzlichen Fragen des Personalwesens, soweit der Vorstand zuständig ist" erweitert.Viertens. Die Herstellung des Einvernehmens ist nur noch zwischen dem zuständigen Minister und dem Innenminister sowie zwischen dem zuständigen Minister und dem Wirtschaftsminister bei Fragen der Tarifverträge und Gebühren und ähnlichem notwendig. Ansonsten reicht die Herstellung des Benehmens.Fünftens. Der ursprüngliche § 39 der alten Regierungsvorlage mußte gestrichen werden, da das Besoldungsneuregelungs- und -vereinheitlichungsgesetz der Bundesregierung die ausschließliche Rechtsetzungsbefugnis gegeben hat.Wesentliches Element dieses Gesetzentwurfes ist, daß die Deutsche Bundespost als öffentliches Unternehmen des Bundes von einem fünfköpfigen Vorstand unter Mitwirkung eines Aufsichtsrates geleitet wird. Ministerielle Aufsichts- und Mitwirkungsrechte bleiben nur in dem Umfange erhalten, wie dies zur Wahrung der Grundsätze der Politik der Bundesregierung und der berechtigten Belange der Allgemeinheit erforderlich ist. Hierdurch soll die Eigenständigkeit der Post gestärkt und eine wirtschaftliche Unternehmensführung erleichtert werden.
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 431
ÖlleschNach Auffassung der Fraktionen der SPD und der FDP soll sich die Deutsche Bundespost in Zukunft auf ein Dienstleistungsangebot konzentrieren, welches sich stärker als bisher am Markt und an den Kosten orientiert. Die Koalitionsfraktionen hoffen, daß dieser Gesetzentwurf zügig beraten und verabschiedet werden kann, damit die Deutsche Bundespost so frühzeitig wie möglich zu einer wirtschaftlichen Unternehmensführung kommen kann.Wir bitten Sie, die Vorlage dem Ausschuß für Forschung und Technologie und für das Post- und Fernmeldewesen zur Federführung, dem Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen, dem Innenausschuß, dem Wirtschaftsausschuß und dem Haushaltsausschuß zur Mitberatung überweisen zu wollen.
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Weber.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der Drucksache 7/81 liegt die zweite, etwas verbesserte Auflage einer Gesetzesvorlage über die Unternehmensverfassung der Deutschen Bundespost auf dem Tisch des Hauses. Wir haben es also im Grunde genommen mit einem alten Bekannten zu tun, der uns insbesondere im Verkehrsausschuß in der vergangenen Legislaturperiode schon über einen längeren Zeitraum hinweg beschäftigt hat. Das wird natürlich die zukünftigen Ausschußberatungen etwas erleichtern können, ist aber andererseits auch kein Grund dafür, daß man anstreben sollte, die Vorlage in einem überstürzten Galopp zu behandeln, denn dafür ist die Deutsche Bundespost einfach zu wichtig, und die Verantwortung für die nahezu 500 000 Bediensteten ist zu groß.Es ist wohl heute an dieser Stelle nicht die Gelegenheit und auch nicht die Notwendigkeit gegeben, auf die lange Geschichte der Umwandlungsversuche in bezug auf die Post einzugehen. Ich möchte daher nur einige mehr grundsätzliche Bemerkungen zu dem vorliegenden Entwurf machen, der, wie Kollege Ollesch sagte, im wesentlichen auf den Mehrheitsentscheidungen des Verkehrsausschusses der letzten Legislaturperiode beruht. Unsere seinerzeitigen Detaileinlassungen sind ja bekannt.Die Ziele, die die Bundesregierung herausgestellt hat und die auch in der Begründung dieses Entwurfs der Koalitionsfraktionen aufgeführt sind — im wesentlichen eine größere Unabhängigkeit von politischen Einflüssen und eine bessere wirtschaftliche Unternehmensführung —, werden auch durch diesen Gesetzentwurf nur zu einem ganz geringen Bruchteil erreicht werden können. Auch in dem umfangreichen Hearing, das wir in der letzten Legislaturperiode im Verkehrsausschuß durchgeführt haben, haben mehrere der gehörten Fachleute deutliche Bedenken angemeldet. Ich darf insbesondere an die sehr fundierten Ausführungen von Herrn Professor Witte erinnern.Die Einführung eines Vorstands als Unternehmensleitung bringt vor allen Dingen die Einrichtungeiner vierten Verwaltungsebene mit sich. Man darf mit Recht fragen, ob die Post dadurch funktionsfähiger wird oder ob nicht möglicherweise hierbei doch gewisse Reibungsverluste entstehen könnten.Welche Vorteile hätten z. B. die Postkunden durch diese neue Postverfassung? Würden sie in Zukunft bei dem größten Dienstleistungsunternehmen in Europa billiger und besser bedient werden? Meine Damen und Herren, das glaube ich nicht, das muß ich bezweifeln.In diesem Zusammenhang bedarf es bei den zukünftigen Beratungen wohl auch einer näheren Erläuterung dessen, was im ersten Satz der Begründung des Entwurfs der Vorlage steht, nämlich:Die Fraktionen der FDP und SPD sind der Auffassung, daß sich die Deutsche Bundespost auf ein Dienstleistungsangebot konzentrieren muß, das sich stärker als bisher am Markt und an den Kosten orientiert.Nun, meine Damen und Herren, was soll diese Formulierung beinhalten? Soll das heißen, daß sich die Deutsche Bundespost bisher bei ihrem Dienstleistungsangebot zu wenig an der Marktnachfrage orientiert hat, und wenn ja, bei welchen Dienstleistungen ist das der Fall gewesen? Bedeutet „Dienstleistungsangebot konzentrieren" eine Einschränkung des Angebots, und wenn ja, bei welchen Dienstleistungen? Bedeutet eine stärkere Kostenorientierung weitere Gebührenerhöhungen, und wenn ja, bei welchen Dienstleistungen?Leider wird auch im Bereich der finanziellen Regelungen in diesem Entwurf, denen wir grundsätzlich, wie auch bei der Erörterung in der vergangenen Legislaturperiode erkennbar geworden ist, positiv gegenüberstehen, die gegenwärtige Finanzsituation der Deutschen Bundespost nicht ausreichend berücksichtigt. In § 31 ist zwar vorgesehen, daß das Eigenkapital der Deutschen Bundespost mindestens ein Drittel des im Jahresabschluß ausgewiesenen Gesamtkapitals betragen soll und daß bis zum Erreichen dieser Quote die Ablieferung von 62/3 °/o der Betriebseinnahmen zwecks Aufstockung dieses Eigenkapitals nicht erfolgen muß.Diese Vorschrift soll aber im Gegensatz zu dem Gesamtgesetzentwurf erst am 1. Januar 1975 in Kraft treten, und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, obwohl der Eigenkapitalanteil bei der Deutschen Bundespost von 29 °/o im Jahre 1969 auf 19 °/o im Jahre 1971 abgesunken ist und im Jahre 1972 wohl etwa bei 14, 15 °/o liegen dürfte. Diese Entwicklung beruht natürlich insbesondere darauf, daß die Bundespost 1969 zwar noch einen Gewinn von 320 Millionen DM erwirtschaften konnte, in den Jahren 1970 bis 1972 aber trotz zweimaliger Gebührenerhöhung einen Verlust von rund 3 Milliarden DM zu verzeichnen hatte. Gleichzeitig hat sich die Verschuldung von rund 16 Milliarden DM im Jahre 1969 auf rund 30 Milliarden DM im Jahre 1972 nahezu verdoppelt. Fürwahr keine sehr erfreuliche Bilanz! Deshalb sind alle finanziellen Verbesserungen für die Deutsche Bundespost sowohl bei der Ablieferungspflicht als auch bei der Ausgleichspflicht
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Weber
für öffentliche Aufgaben und politische Lasten unbedingt notwendig.Es ist aber möglich, diese Änderungen genauso wie die Mehrzahl .der anderen Änderungen in diesem Gesetzentwurf — mit der Ausnahme der Einführung eines Vorstandes — durch eine Novellierung des geltenden Postverwaltungsgesetzes zu erreichen, wie wir das in der vergangenen Legislaturperiode auch vorgeschlagen haben. Dazu bedürfte es keiner Umstrukturierung, dazu wäre eine Umwandlung der Deutschen Bundespost nicht notwendig. Denn es soll — lassen Sie mich das anfügen — niemand glauben, daß die umfassende Aufgabe einer Lösung unserer Postprobleme allein durch eine Umwandlung und Organisationsänderung bei der Deutschen Bundespost vom Tisch gebracht werden könnte.Trotzdem darf ich für meine Fraktion abschließend sagen, daß wir natürlich bereit sind, an der finanziellen Gesundung der Deutschen Bundespost konstruktiv mitzuwirken, und daß wir trotz der kurz angedeuteten Vorbehalte und Bedenken in den Ausschußberatungen auch diese zweite Auflage des Gesetzentwurfs kritisch prüfen werden.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
In Abänderung des auf der Tagesordnung vermerkten Überweisungsvorschlags soll jetzt der Ausschuß für Forschung und Technologie und für das Post- und Fernmeldewesen federführend sein. Mitberatend bleiben die folgenden Ausschüsse: Ausschuß für innerdeutsche Beziehungen, Innenausschuß, Ausschuß für Wirtschaft und Haushaltsausschuß. Ist das Haus damit einverstanden? — Dann ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zu Punkt 7 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von den Fraktionen der SPD, CDU/CSU, FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes
— Drucksache 7/86 —Hier ist interfraktionell vereinbart worden, die Vorlage ohne Begründung und Aussprache zu überweisen, und zwar an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zur Mitberatung. — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:
Beratung der Vorlage des Präsidenten des Bundesrechnungshofes
betr. Bemerkungen des Bundesrechnungshofes zu der Bundeshaushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 1970
— Drucksache 7/8 —
Das Wort zur Begründung und zur Aussprache wird offensichtlich nicht begehrt. Vorgeschlagen wird die Überweisung an den Haushaltsausschuß.
Erhebt sich dagegen Widerspruch? — Ich sehe keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Dann rufe ich die Punkte 9, 10 und 11 der Tagesordnung auf:
Beratung des Antrags der Bundesregierung betr. Veräußerung der ehemaligen DragonerKaserne in Karlsruhe an die Stadt Karlsruhe für Einrichtungen des Gemeinbedarfs
— Drucksache 7/45 —
Beratung des Antrags der Bundesregierung betr. Veräußerung des Geländes der ehemaligen Moltke-Kaserne in Stuttgart an die Stadt Stuttgart
— Drucksache 7/56 —
Beratung des Antrags der Bundesregierung betr. Veräußerung der Krankenhausanlage Kempfenhausen Landkreis Starnberg an die Stadt München
— Drucksache 7/83 —
Das Wort dazu wird nicht gewünscht. Wer für die vorgesehene Überweisung der Vorlagen Drucksachen 7/45, 7/56 und 7/83 an den Haushaltsausschuß ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Es ist so beschlossen.
Ich rufe den Punkt 12 der Tagesordnung auf:
Beratung der zustimmungsbedürftigen Verordnung der Bundesregierung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs
— Drucksache 7/57 —
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Vorgeschlagen wird die Überweisung an den Wirtschaftsausschuß. — Kein Widerspruch; es ist so beschlossen.
Meine Damen und Herren, damit ist die Tagesordnung mit Ausnahme der Fragestunde abgewikkelt.
Ich unterbreche die Sitzung bis zur Fragestunde um 14 Uhr.
Meine Damen und Herren, wir fahren in der unterbrochenen Sitzung fort.Wir kommen zurFragestunde— Drucksache 7/77 —Ich rufe als ersten Geschäftsbereich den des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes auf. Nach den Unterlagen steht zur Beantwortung der Fragen der Herr Parlamentarische Staatssekretär Ravens zur Verfügung. Ich habe aber Sie, Herr Minister, gesehen. Sie wollen die Fragen selbst beantworten? — Bitte schön!Die Frage 4 wird von dem Herrn Abgeordneten Reddemann gestellt.
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 433
Vizepräsident Dr. Schmitt-VockenhausenHat die Bundesregierung bei den Verhandlungen über den Grundvertrag den von ihr angekündigten „Brief zur deutschen Einheit" als verbindliche Interpretation des Vertrages mit der DDR-Regierung vereinbart, oder sieht sie in ihm nur einen unverbindlichen einseitigen Schritt mit entsprechenden juristischen Einschränkungen, wie es der Staatssekretär des Ost-Berliner Ministerrats, Michael Kohl, nach der Vertragsunterzeichnung tat?Bitte, Herr Minister!
Herr Abgeordneter Reddemann, Sie hatten gefragt, ob die Bundesregierung bei den Verhandlungen über den Grundvertrag den von ihr angekündigten Brief zur deutschen Einheit als verbindliche Interpretation des Vertrages vereinbart habe.
Meine Antwort: Der Brief zur deutschen Einheit ist ein Dokument, das im Zusammenhang mit dem Vertrag, auf den er verweist, von einer Vertragspartei verfaßt und von der anderen entgegengenommen worden ist und zur Interpretation des Vertrages herangezogen werden muß. Richtig ist also, daß es sich um einen einseitigen Schritt handelte; falsch wäre es, ihn als „unverbindlich" zu bezeichnen. Das hat Herr Kohl auch nicht getan. Er sagte nur, „er brauche nicht zu kommentieren, welchen Beschränkungen in der rechtlichen Wirkung ein einseitiger Schritt eines Staates unterliegt". Ich gehe davon aus, daß er damit unterstreichen wollte, daß dieser Brief eben nicht die Meinung beider Vertragspartner wiedergibt, sondern lediglich sicherstellt, daß die Bundesrepublik mit ihrer auf die Wiederherstellung der deutschen Einheit gerichteten Politik nicht gegen den Vertrag verstößt.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Minister, darf ich davon ausgehen, daß die andere Seite im Gespräch über den Grundvertrag eine völlig andere Haltung zur Frage der Einheit der Nation eingenommen hat als die Bundesregierung?
Es ist bekannt, daß die DDR zur Frage der Wiederherstellung der deutschen Einheit eine völlig andere Auffassung vertritt.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Bundesminister, war es nicht ursprünglich das Ziel der Bundesregierung, in diesem Vertrag das Thema der Einheit der Nation positiv zu behandeln und nicht, wie es jetzt geschieht, in einer mehr negativen Form?
Herr Abgeordneter, es war die Auffassung der Bundesregierung, und es ist die Auffassung der Bundesregierung, daß es falsch wäre, eine verbale Einigkeit herstellen zu wollen, wo es in der Sache keine Einmütigkeit gibt.
Ich rufe die Frage 5 des Herrn Abgeordneten Reddemann auf:
Soll die am 21. Dezember 1972 abgegebene Erklärung des Bundesministers Bahr, die Bundesrepublik Deutschland könne einen „ständigen Bewohner der DDR nicht für unser Staatsbürgerschaftsrecht in Anspruch nehmen", bedeuten, daß das Recht aller Deutschen, Deutsche ins Sinne des Grundgesetzes zu sein, von der Bundesregierung nicht mehr respektiert wird?
Herr Minister!
Herr Abgeordneter, Sie hatten gefragt, ob Ausführungen von mir am 21. Dezember bedeuten könnten, daß das Recht aller Deutschen, Deutsche im Sinne des Grundgesetzes zu sein, von der Bundesregierung nicht mehr respektiert werde.
Meine Antwort: Nein, das bedeutet es nicht. Selbstverständlich hält sich die Bundesregierung an das Grundgesetz. Sie hat deshalb vor der Unterzeichnung des Grundvertrages den Vorbehalt eingelegt, daß Staatsangehörigkeitsfragen durch diesen Vertrag nicht geregelt werden. Wir haben aber in der ganzen Zeit des Bestehens der Bundesrepublik Deutschland darauf verzichtet, Deutsche, die in der DDR leben, für Pflichten in Anspruch zu nehmen, die sich aus dem Staatsbürgerrecht ergeben, d. h. wir haben sie weder zum Dienst in der Bundeswehr einberufen noch haben wir ihnen Steuerbescheide zugestellt und so werden wir uns auch weiterhin verhalten.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Minister, darf ich daraus schließen, daß die Bundesregierung jedem Deutschen, gleichgültig wo er wohnt, weiterhin die Rechte eines deutschen Staatsbürgers gewähren wird, wenn er darum ersucht?
Wenn er in der Lage ist, darum zu ersuchen, jawohl.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Frage 6 des Herrn Abgeordneten Engelsberger:
Muß aus der Aussage des Bundeskanzlers vor SPD-Spitzengremien am 10. Dezember 1972, wir dürften nicht glauben, der Klassenkampf habe schon deswegen aufgehört, weil wir ihn überwiegend anders nennen, und die SPD werde nicht auf diejenigen hereinfallen, „die das Grundgesetz mit einem Festschreiben gegenwärtig bestehender Machtverhältnisse gleichsetzen möchten, die sie soziale Marktwirtschaft nennen", nicht der Schluß gezogen werden, daß der Bundeskanzler von seinem früheren Eintreten für die soziale Marktwirtschaft allmählich abrückt und diese freiheitliche Wirtschaftsordnung zumindest langfristig in Frage stellt?
Die Frage wird von dem Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Ravens beantwortet. — Bitte, Herr Staatssekretär!
Herr Kollege, meine Antwort lautet: Nein. Ich darf dabei auf die Regierungserklärung des Herrn Bundeskanzlers vom 18. Januar und auf die Rede des Herrn Bundeskanzlers vom 26. Januar hier vor dem Bundestag verweisen.
Zusatzfrage.
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434 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973
Herr Staatssekretär, muß die Äußerung des Herrn Bundeskanzlers nicht so verstanden werden, wie sie tatsächlich gemacht worden ist, daß man die Marktwirtschaft auch als eine Form des Klassenkampfes benennen könne und daß man sie fortführen müsse?
Nein: so muß sie nicht verstanden werden.
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, liegt bei der augenscheinlichen Unklarheit in der Regierungskoalition nicht der Schluß nahe, daß Entschließungen des Bundestages, Erklärungen der Bundesregierung und des Bundeskanzlers nur als taktische, von den jeweiligen Mehrheitsverhältnissen bestimmte und zeitlich begrenzte Erklärungen zu verstehen sind?
Herr Kollege Engelsberger, diese Zusatzfrage steht nicht in dem notwendigen Zusammenhang mit Ihrer Frage. — Danke!
— Ja, ich gebe Ihnen die Möglichkeit, eine weitere Zusatzfrage zu stellen. Das geht aber nur zu Beginn der neuen Legislaturperiode, bis wir in den Fragen der Geschäftsordnung alle wieder im richtigen Tritt sind. — Bitte!
Herr Staatssekretär, legt die Aussage des Bundeskanzlers nicht die Vermutung nahe — und zwar die Aussage am 10. Dezember des vergangenen Jahres —, daß für ihn auch die soziale Marktwirtschaft ein anderer Name für den seiner Meinung nach unvermeidlichen Klassenkampf ist, und wie soll bei einer solchen Haltung der Bundesbürger mittelfristig und langfristig sich ein Bild von den wahren Absichten und Zielvorstellungen der SPD und der von ihr getragenen Bundesregierung machen können?
Herr Kollege, der Herr Bundeskanzler hat in seiner Rede vom 26. Januar 1973 hier vor dem Parlament sehr deutlich seine Haltung zu dem Problem der Marktwirtschaft dargelegt. Ich bitte Sie, dies einmal nachzulesen.
Herr Kollege, darf ich sagen: damit ist die Frage beantwortet. Aber es liegen weitere Fragen vor. — Herr Kollege Gansel!
Herr Staatssekretär, ergibt sich nicht aus dem Wortlaut der Äußerung des Herrn
Bundeskanzlers vom 10. Dezember eindeutig, daß sich die Kritik darauf bezieht, daß die Marktwirtschaft nicht sozial ist, sondern von konservativen Kräften, die auch in diesem Hause vertreten sind, sozial genannt wird?
Der Herr Bundeskanzler hat am 26. Januar seine Kritik an den Verhältnissen sehr deutlich dargestellt, und die Bundesregierung hat ebenso dargelegt, welche Veränderungsvorstellungen sie z. B. zur Wiederherstellung eines funktionierenden Wettbewerbes durchführen will.
Eine weitere Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen eine demoskopische Umfrage des Allensbacher Instituts, der Professorin Noelle-Neumann, die ja, wie man so schön sagt, der CDU nahesteht, bekannt, wonach Ende 1971 auf die Frage: „Halten Sie den Klassenkampf für schädlich oder für notwendig?", 34 % aller befragten Arbeiter und Angestellten den Klassenkampf für notwendig und nur —
Herr Kollege, auch diese Zusatzfrage lasse ich nicht zu, weil sie nicht in dem unmittelbaren Zusammenhang mit der gestellten Frage steht.
Ich rufe die nächste Frage auf, Frage 7 des Herrn Kollegen Dr. Häfele:
Wann hat der Bundeskanzler zum ersten Mal den Begriff „Neue Mitte" für seine Politik benutzt?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Herr Kollege, in der Öffentlichkeit hat der Herr Bundeskanzler für seine Politik den Begriff „Neue Mitte" zum erstenmal in seiner programmatischen Rede auf dem Außerordentlichen Parteitag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands am 12. Oktober 1972 in Dortmund in der Westfalenhalle benutzt.
Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Häfele.
Welcher Ratgeber hat dem Herrn Bundeskanzler empfohlen, diesen Begriff zu verwenden?
Der Herr Bundeskanzler braucht dafür keinen Ratgeber.
Eine weitere Zusatzfrage!
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 435
Könnte es sein, daß es sich bei der Verwendung dieses Begriffes durch den Herrn Bundeskanzler um eine sogenannte Sekundärinspiration handelt?
Es könnte nicht sein, Herr Kollege Häfele. Vielleicht darf ich darauf aufmerksam machen, daß ich gesagt habe „in der Öffentlichkeit" ; so begann die Antwort.
Frau Kollegin, Sie haben eine Zusatzfrage? Bitte, benutzen Sie das Mikrofon!
Herr Staatssekretär, könnte sich die Bundesregierung nicht dazu bereit erklären, darüber nachzudenken, den Urheberrechtschutz auch auf multifunktionale Begriffe auszudehnen und insbesondere die Bestimmungen über Benutzungsgebühren in solchen Härtefällen zu erweitern?
Frau Kollegin, ich nehme an, das war nur eine rhetorische Frage; sie steht auch nicht in dem notwendigen Zusammenhang mit der gestellten Frage.
Ich rufe die nächste Frage — Frage 8 — des Herrn Abgeordneten Häfele auf:
War ihm bekannt, daß zum Beispiel das heutige Mitglied des Deutschen Bundestages, Dr. Todenhöfer , seit Sommer 1972 die „Neue Mitte" als Leitbegriff für die Position der CDU in der zweiten Phase der Sozialen Marktwirtschaft immer wieder öffentlich herausgestellt hat (vgl. u. a. „Die Rheinpfalz" vom 25. August 1972 und 9. September 1972, „Die Welt" vom 4. November 1972) ?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Meine Antwort lautet: Nein.
Vielleicht darf ich hinzufügen: der Herr Bundeskanzler erwägt nicht, das Urheberrechtsschutzgesetz in diesem Fall für sich in Anspruch zu nehmen.
Zusatzfrage.
Sind Sie der Meinung, daß die Mehrheit etwa des letzten Bundesparteitages der SPD oder der Jungsozialisten den Begriff der „Neuen Mitte" für den richtigen Begriff jener Politik halten, die sie vom Bundeskanzler wünschen?
Herr Kollege, die Bundesregierung hat ihre Politik unter diesen Begriff gestellt.
Herr Kollege, Sie sind ja einige Jahre Mitglied des Hohen Hauses. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie den notwendigen Sachzusammenhang Ihrer Zusatzfragen mit der von Ihnen selbst gestellten Frage so herstellen würden, daß geschäftsordnungsmäßig keine Schwierigkeiten entstehen. — Bitte, Sie haben eine weitere Zusatzfrage.
Könnte es nicht sein, daß durch die Verwendung des Begriffs „Neue Mitte" durch den Herrn Bundeskanzler ein Etikett für etwas verwendet wird, was auch andere Parteien — vor allem — in der Politik anstreben?
Diese Zusatzfrage hätten Sie bei Ihrer ersten Frage stellen müssen. Hier steht sie leider nicht mehr in dem notwendigen Zusammenhang.
Die Fragen 9 und 10 des Abgeordneten Wagner sowie die Frage 11 des Abgeordneten Roser werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes beantwortet.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Jung zur Verfügung.
Die Frage 27 des Abgeordneten Dr. Slotta wird schriftlich beantwortet, da der Fragesteller nicht im Saal ist. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Fragen 28 und 29 werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 30 des Abgeordneten Kunz auf:
Trifft es zu, daß die Bundesregierung darauf hinwirken will, daß in die wöchentlich, halbjährlich und in Jahreshänden erscheinenden Verzeichnisse „Deutsche Bibliographie" das Schrifttum der DDR nicht mehr aufgenommen werden soll und daß diesbezüglich in Kürze Verhandlungen mit dem Verwaltungsrat der „Deutschen Bibliothek" in Frankfurt stattfinden sollen?
Bitte, Herr Staatssekretär, Sie haben das Wort.
Herr Kollege, Ihre Frage kann ich mit Nein beantworten. Die Deutsche Bibliothek wird selbstverständlich weiterhin die deutschsprachige Literatur gemäß dem Auftrag des § 2 des Gesetzes über die Deutsche Bibliothek vom 31. März 1969 sammeln und in ihren wöchentlichen, halbjährlichen und jährlichen Sammlungen verzeichnen.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, kann ich davon ausgehen, daß auch in absehbarer Zeit eine Änderung dieses Gesetzes von der Bundesregierung nicht beabsichtigt ist?
Ja.
Damit ist die Frage beantwortet.
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436 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973
Vizepräsident Dr. Schmitt-VockenhausenIch rufe die Frage 31 des Herrn Abgeordneten Berger auf:Geht die Bundesregierung entsprechend ihrer Begründung zum 7. Besoldungsänderungsgesetz vom 15. April 1970 weiterhin davon aus, daß der Stellenplan-Anpassungszuschlag für seit längerer Zeit pensionierte Ruhestandsbeamte und deren Hinterbliebene dem durchschnittlichen Beförderungsgewinn um eine Besoldungsgruppe entsprechen soll, und wenn ja, teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die überwiegende Mehrzahl der Versorgungsbezüge sich aus dem Endgrundgehalt der jeweiligen Besoldungsgruppe berechnet und deshalb auch für die Berechnung des durchschnittlichen Beförderungsgewinns das Verhältnis der Endgrundgehälter der einzelnen Besoldungsgruppen zugrunde gelegt werden muß?Bitte schön, Herr Staatssekretär!
Herr Präsident, ich bitte, mir zu gestatten, die beiden vom Herrn Abgeordneten Berger gestellten Fragen zusammen zu beantworten.
Der Herr Fragesteller ist einverstanden. Sein Zusatzfragerecht wird dadurch nicht geschmälert. Also rufe ich auch die Frage 32 des Abgeordneten Berger auf:
Wie groß ist der Abstand zwischen den Endgrundgehältern der Besoldungsgruppen A 3 bis A 16, welcher Durchschnitt ergibt sich daraus, und, falls das Ergebnis über acht Prozent liegt, ist die Bundesregierung bereit, die bisher achtprozentigen Stellenplan-Anpassungszuschläge entsprechend zu erhöhen, so daß sich die Aufstockung um durchschnittlich eine volle Besoldungsgruppe ergibt?
Die Bundesregierung ging bei Einbringung des Entwurfs eines 7. Besoldungsänderungsgesetzes von einem pauschalen sogenannten Stellenplan-Anpassungszuschlag von 8 °/o zu dem den Versorgungsbezügen zugrunde liegenden Grundgehalt aus. Sie ging nicht davon aus, daß der im Einzelfall zustehende Stellenplan-Anpassungszuschlag dem durchschnittlichen Beförderungsgewinn um eine Besoldungsgruppe entsprechen soll. Diese Ausgangsgrundlagen werden auch heute noch für richtig gehalten.
Die Zahl von 8 °/o als Bemessungsgrundlage für die derzeitige Höhe des Stellenplan-Anpassungszuschlages wurde und wird als pauschaler Ansatz für die Bemessung eines durchschnittlichen Beförderungsgewinns unter Berücksichtigung der besonderen Struktur der Versorgungsempfänger unter Einbeziehung des unter Art. 131 GG fallenden Personenkreises verstanden. Dabei war sowohl berücksichtigt worden, daß keineswegs alle aktiven Beamten durch die Stellenplanverbesserungen ab 1. Juli 1965 tatsächlich befördert worden waren, als auch, daß viele Versorgungsempfänger nach dem Gesetz zu Art. 131 GG nicht aus der Endstufe ihrer Besoldungsgruppe versorgt werden. Der durchschnittliche Beförderungsgewinn in einem diese Gesichtspunkte berücksichtigenden Sinne stellt also nicht die durchschnittliche Differenz zur Endstufe der nächsten Besoldungsgruppe dar.
Die Einführung des achtprozentigen Stellenplan-Anpassungszuschlags ist seinerzeit sowohl von den Betroffenen als auch von den Beamtenverbänden als beachtlicher, nicht zu unterschätzender Erfolg anerkannt worden.
Die Bundesregierung prüft zur Zeit, ob und inwieweit die Erhöhungszuschläge im Hinblick auf die
weiteren Verbesserungen der Beförderungsverhältnisse im aktiven Bereich durch das erste Besoldungsvereinheitlichungsgesetz und die sogenannte Obergrenzenverordnung angehoben werden können.
Eine Aufzählung der Abstände zwischen den Endgrundgehältern der Besoldungsgruppen A 3 bis A 16 würde hier sicherlich zu weit führen. Der geringste Abstand ist der zwischen A 4 und A 5 mit 7,22 % der Besoldungsgruppe A 4, der größte Abstand der zwischen A 9 und A 10 mit 15,97 % der Besoldungsgruppe A 9. Ich bin gern bereit, Ihnen, Herr Kollege, die Unterschiedsbeträge zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen im Detail schriftlich mitzuteilen.
Der mathematische Durchschnitt sagt nicht genügend aus, weil sich aus den von mir bereits dargelegten Gründen die Bemessung der Höhe des pauschalen Stellen-Anpassungszuschlags von 8 °/o nicht gezielt nach dem Abstand der Endgrundgehälter der einzelnen Besoldungsgruppen richtet, so daß es auf diesen Abstand nicht entscheidend ankommen kann.
Herr Kollege, eine Zusatzfrage, bitte schön!
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ist die Bundesregierung bereit, die Überprüfung, von der Sie sprachen, so kurzfristig abzuschließen, daß entsprechende Regelungen auch in dem zu erwartenden Zweiten Besoldungserhöhungsgesetz vorgesehen werden können?
Die Bundesregierung wird sich darum bemühen; ich habe darauf bereits hingewiesen.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ist die Bundesregierung gegebenenfalls auch bereit, bei einem Überholungsverbot der nächsten Besoldungsgruppe zumindest die besondere Situation der Versorgungsempfänger des einfachen Dienstes zu berücksichtigen und dafür zu sorgen, daß ein solches etwaiges Überholungsverbot im einfachen Dienst ausgeschlossen ist?
Die Bundesregierung ist zu dieser Prüfung bereit.
Keine weiteren Zusatzfragen? — Die Fragen 33 und 34 des Herrn Abgeordneten Volmer werden auf seinen Wunsch hin schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.Der Herr Abgeordnete Dr. Klepsch ist offensichtlich noch im Ältestenrat, wo ich ihn soeben gesehen habe. Die Fragen 35 und 36 werden daher schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.Ich rufe die Frage 37 des Herrn Abgeordneten Hansen auf:Treffen die in der Zeitschrift „Dimokratia" wiedergegebenen Feststellungen des ehemaligen Staatssekretärs im Auswärtigen Amt der griechischen Militärdiktatur, Dimitrios Tsakonas, über die Tätigkeit des griechischen Geheimdienstes zu, wonach u. a. Agenten des Geheimdienstes „alle für die Auslandsgriechen zuständigen Stellen" — somit auch die in der Bundesrepublik Deutschland — infiltriert haben sollen?
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 437
Vizepräsident Dr. Schmitt-VockenhausenDer Herr Abgeordnete ist im Saal. Herr Staatssekretär!
Der Artikel „Tsakonas über die Junta" in der Januar-Ausgabe der Zeitschrift „Dimokratia" ist der Bundesregierung bekannt, Herr Kollege Hansen. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, daß Agenten des griechischen Geheimdienstes die für die Auslandsgriechen zuständigen Stellen in der Bundesrepublik Deutschland infiltriert haben. Auch die in dem genannten Artikel zitierten angeblichen Äußerungen des ehemaligen Staatssekretärs im Auswärtigen Amt der griechischen Regierung geben keine konkreten Hinweise auf eine Tätigkeit griechischer Geheimdienste in der Bundesrepublik Deutschland.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter!
Herr Staatssekretär, in dem Memorandum des zurückgetretenen Staatssekretärs Tsakonas wird u. a. festgestellt, daß ausländische Regierungen über diplomatische Kanäle gegen den Terrorismus des Junta-Geheimdienstes in ihren Ländern protestiert hätten. Ich möchte Sie fragen, ob das auch für die Bundesregierung zutrifft.
Herr Kollege, ich kann Ihnen hier versichern, daß die Bundesregierung jede unerlaubte Aktivität ausländischer Geheimdienste auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland nicht duldet und bei gegebenem Anlaß auch nicht zögern wird, Maßnahmen gegen eine solche unerlaubte Aktivität einzuleiten .
Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, wenn also das Memorandum von Herrn Tsakonas trotz des Dementis authentisch ist — Sie wissen als erfahrener Politiker, was von Dementis zu halten ist, besonders wenn sie aus einem solchen Land kommen -, möchte ich Sie fragen, ob es denn nicht richtig ist, daß in der Griechischen Botschaft hier in Bonn ein Herr Assariotis Offizier des griechischen Geheimdienstes ist.
Der Bundesregierung liegen darüber keine Anhaltspunkte vor.
Ich rufe die Frage 38 des Herrn Abgeordneten Dr. Ahrens auf:
Hält die Bundesregierung neben den bereits ausgestrahlten Ausländersendungen der Rundfunkanstalten die Einführung zusätzlicher Rundfunksendungen für Touristen und Feriengäste für geboten, die neben Verkehrshinweisen auch Nachrichten und ein kurzes Unterhaltungsprogramm umfassen?
Der Herr Abgeordnete ist hier. Bitte, Herr Staatssekretär!
Herr Präsident, gestatten Sie mir auch hier, beide Fragen wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam zu beantworten.
Der Herr Kollege ist einverstanden. Dann rufe ich noch die Frage 39 des Herrn Abgeordneten Dr. Ahrens auf:
Welche Möglichkeiten hätte die Bundesregierung, um bei den Rundfunkanstalten die Einführung solcher Rundfunksendungen für Touristen und Feriengäste rechtzeitig vor der nächsten Reisesaison zu erreichen?
Bitte schön!
Die Bundesregierung hält es für wünschenswert, daß neben den ganzjährig ausgestrahlten Sendungen für ausländische Arbeitnehmer in der Hauptreisezeit die Touristen und Feriengäste besonders angesprochen werden. Auf diese Weise könnten wichtige Durchsagen und zweckdienliche Hinweise diesem ansonsten nur schwer erreichbaren Personenkreis insbesondere dann zugänglich gemacht werden, wenn z. B. die einreisenden Touristen schon an den Grenzen auf feste Programmzeiten aufmerksam gemacht werden. Die Möglichkeiten, diese Kurzsendungen z. B. durch eine um Verständnis und Sympathie für unser Land werbende Unterhaltung anzureichern, müßten unter Berücksichtigung aller Umstände — wie Art, Zeit und Finanzierung sowie des sonstigen Rundfunkangebots — geprüft werden. Die Möglichkeiten der Bundesregierung, hierauf hinzuwirken, sind jedoch begrenzt.Die Regelung der Veranstaltung von Rundfunkdarbietungen ist in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich Sache der Länder. Diese haben, wie Sie wissen, diese Aufgabe den Landesrundfunkanstalten durch besondere Rundfunkgesetze bzw. Staatsverträge übertragen.Die Intendanten der in der ARD zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten beschlossen bereits im März 1970, mit den Vorbereitungen für die Einrichtung eines zusätzlichen Hörfunkprogramms zu beginnen, um den Bedarf vor allem an Verkehrs-, aber auch anderen Serviceinformationen mittels einer Vollversorgung des Bundesgebietes durch Nutzung des UKW-Bereichs 100 bis 109 MHz decken zu können. Leider scheiterten diese Pläne vorerst, weil die erforderliche Absprache über die Nutzung dieser Frequenz mit unseren Anliegerstaaten bisher nicht zu erzielen war.Der Bayerische und Hessische Rundfunk übertragen seit April 1972 zwischen 8.30 und 19.00 Uhr in ihren 3. Hörfunkprogrammen Informationen für Verkehrsteilnehmer. Darüber hinaus prüfen die übrigen Landesrundfunkanstalten zur Zeit, in welcher Form sie der Notwendigkeit des Verkehrsrundfunks gerecht werden können. Schließlich hat es der Deutschlandfunk übernommen, über Mittel- und Langwelle Verkehrssendungen von überregionaler Bedeutung auszustrahlen. Es wird Sache dieser Rundfunsanstalten sein, im Rahmen der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben zu überlegen, ob und inwieweit sie in diesen Servicesendungen be-
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438 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973
Parl. Staatssekretär Jungreits zusätzliche Belange für Touristen und Feriengäste berücksichtigen können.Der Bundesminister für Verkehr, der wegen der Verbesserung des Verkehrsrundfunks in ständigem Kontakt mit allen Beteiligten steht, wird Gelegenheit nehmen, auf den in Ihren Fragen angesprochenen zusätzlichen Bedarf hinzuweisen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Ahrens.
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine durch Beobachtungen begründete Auffassung, daß in einigen unserer Nachbarstaaten erheblich umfangreichere Sendungen für Gäste und Touristen ausgestrahlt werden?
Ja, ich teile diese Ihre Meinung aus eigener Erfahrung.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Herr Staatssekretär, damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich Ihres Hauses beantwortet. Ich danke Ihnen.
Ich rufe nunmehr den Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. Bayerl zur Verfügung. Die Frage 40 ist von dem Herrn Abgeordneten Schmidt eingebracht.
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Gerichtsstandsvereinbarungen über allgemeine Geschäftsbedingungen praktisch ausschließlich zu Lasten der Verbraucher gehen?
Herr Staatssekretär, wollen Sie die Beantwortung der beiden Fragen des Abgeordneten Schmidt verbinden? Ich nehme an, der Herr Fragesteller ist einverstanden, weil sein Recht, Zusatzfragen zu stellen, nicht geschmälert wird.
Ja, gern.
Dann rufe ich noch die Frage 41 des Herrn Abgeordneten Schmidt auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, initiativ zu werden, um Gerichtsstandsvereinbarungen auf diesem Wege künftig gesetzlich auszuschließen?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Herr Kollege Schmidt, die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung. Werden nämlich in Verträgen zwischen Firmen und Letztverbrauchern allgemeine Geschäftsbedingungen der Firmen zugrunde gelegt und enthalten diese Geschäftsbedingungen eine Gerichtsstandsklausel, so wird durch sie vielfach das der Firma günstige Gericht ohne Rücksicht auf den Wohnsitz des Verbrauchers bestimmt. Die Bundesregierung beabsichtigt deshalb, einen
Entwurf zur Änderung der Zivilprozeßordnung vorzulegen, der im Zusammenhang mit der Reform des Rechts der Gerichtsstände auch das Recht der Gerichtsstandsvereinbarungen neu regeln wird. Durch die Neuregelung sollen ganz allgemein, also über den Bereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen hinaus, wirtschaftlich unterlegene und rechtlich unkundige Vertragsparteien vor für sie ungünstigen Gerichtsstandvereinbarungen geschützt werden.
Auf Initiative des Bundesministers der Justiz berät zudem zur Zeit eine Kommission, die sich aus Vertretern von Bund und Ländern zusammensetzt, welche Maßnahmen darüber hinaus zum Schutz der Verbraucher vor allgemeinen Geschäftsbedingungen zu treffen sind. Bei diesen Beratungen, deren Ergebnis allerdings erst in einiger Zeit vorliegen wird, wird auch die Frage eines besonderen Schutzes der Verbraucher gegenüber Gerichtsstandsvereinbarungen in allgemeinen Geschäftsbedingungen zu untersuchen sein.
Eine Zusatzfrage Herr Abgeordneter.
Ich begrüße Ihre Antwort, Herr Staatssekretär. Könnten Sie uns auch etwas darüber sagen, an welchen zeitlichen Rahmen dabei gedacht wird?
Ich hoffe, daß wir die Novelle zur ZPO im Verlaufe dieses Jahres oder spätestens nach Ablauf dieses Jahres vorlegen können.
Was die Frage der Kommissionsarbeit im Hinblick auf die Reform der allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf eine Neuregelung betrifft, so wird mit Sicherheit eine längere Zeit in Anspruch genommen werden. Ich hoffe aber, daß wir auch in diesem Fall den gesetzgebenden Körperschaften noch in dieser Legislaturperiode eine entsprechende Vorlage vorlegen können.
Sie haben eine weitere Zusatzfrage. Bitte, Herr Kollege!
Könnte in die Überlegungen vielleicht auch der Gedanke Eingang finden, daß es durchaus möglich wäre, bei den sogenannten Von-Haus-zu-Haus-Geschäften, bei denen das hier angesprochene Problem ganz besonders auftritt, Gerichtsstandsvereinbarungen völlig auszuschließen?
Das wird sicher erwogen, Herr Kollege Schmidt.
Keine weiteren Zusatzfragen.Die Fragen 42 und 43 des Herrn Abgeordneten Kater werden auf Wunsch des Fragestellers schrift-
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 439
Vizepräsident Dr. Schmitt-Vockenhausenlieh beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.Dann rufe ich die Frage 44 des Herrn Abgeordneten Dr. Hauser auf:Erscheint es noch erforderlich, weiterhin die strengstens einzuhaltende volle Bieterstunde nach 73 des Zwangsversteigerungsgesetzes beizubehalten, nachdem der ursprüngliche Besinnungseffekt der Bieterstunde sozusagen in das Vorverfahren verlagert ist und dort alle Sanierungschancen durch einstweilige Einstellungsmöglichkeiten stets ausgeschöpft werden können, so daß eine schließlich nicht mehr zu umgehende Versteigerung nur den allerletzten Ausweg darstellt?Bitte, Herr Staatssekretär!
Herr Kollege Hauser, die sogenannte Bieterstunde soll eine übereilte Abwicklung der Versteigerung verhindern, die regelmäßig für alle Beteiligten von erheblicher wirtschaftlicher Tragweite sein kann. Hat der Rechtspfleger im Versteigerungstermin nach § 66 ZVG insbesondere den vom Gericht festgesetzten Wert des Grundstücks und die erfolgten Anmeldungen bekanntgemacht, das geringste Gebot und die Versteigerungsbedingungen festgestellt sowie die Feststellungen verlesen, so liegt es im Interesse der Bietwilligen, die über diese Einzelumstände vielfach erst im Versteigerungstermin unterrichtet werden, daß sie hinreichend Zeit zu der Überlegung haben, welche Belastungen sie mit dem Grundstück etwa übernehmen und welchen Betrag sie leisten können und wollen. Manche Interessenten wollen sich darüber auch noch beraten lassen. Darüber hinaus eröffnet die Bieterstunde die Möglichkeit, daß Bietwillige, die sich verspätet haben, noch mitbieten und so bessere Versteigerungsergebnisse erzielt werden.
Sofern mit der Bieterstunde ursprünglich auch der weitere Zweck verfolgt worden sein sollte, dem Schuldner die Gelegenheit zu geben, die Zwangsversteigerung im letzten Augenblick durch Zahlung abzuwenden, gebe ich Ihnen zu, daß auch nach unserer Erfahrung solche späten Zahlungen kaum vorkommen.
Da aber die Bieterstunde in erster Linie den Interessen der Bietwilligen dient, sollte sie aus den dargelegten Gründen auch weiterhin beibehalten werden. Die Anregung, die Bieterstunde abzuschaffen, ist bisher auch nur in einer einzigen Eingabe an das Bundesjustizministerium herangetragen worden, und auch aus der gerichtlichen Praxis und den Länderjustizverwaltungen kamen dergestaltige Anregungen unter Hinweis auf Schwierigkeiten noch nicht in unser Haus.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, es ist in der Tat so — ich höre das immer wieder aus Rechtspflegerkreisen —, daß die Versteigerung erst in den allerletzten Minuten der Bieterstunde stattfindet, man also die meiste Zeit völlig untätig da sitzt, ja, für die Beteiligten die lange Wartefrist oft recht peinlich ist, weil sie nicht wissen, wie sie einander aus dem Weg gehen sollen. Erscheint es nicht angesichts auch solcher Argumente
geboten, etwa den Zeitraum zwischen der Aufforderung zur Gebotsabgabe und dem Schluß der Versteigerung im Einzelfall etwa zwischen dem Versteigerungsleiter und den Beteiligten festzusetzen, notfalls etwa nur eine halbe Stunde dafür vorzusehen?
Herr Kollege, ich möchte nur im Interesse aller weiteren Fragesteller freundlichst auf die Bestimmung der Geschäftsordnung hinweisen, daß Zwischenfragen und Zusatzfragen kurz und knapp sein müssen.
Bitte, Herr Staatssekretär!
Herr Kollege Hauser, ich könnte mir denken, daß der von Ihnen erwähnte Vorteil den Nachteil nicht aufwiegen kann, der den Bietern entsteht, weil ihnen nicht hinreichend Zeit gelassen wird, das Angebot zu prüfen. Auf der anderen Seite glaube ich, daß sich auch der Rechtsverkehr und unsere Bürger, die an Versteigerungen teilnehmen, auf diese Bieterstunde eingestellt haben.
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Kollegen Hauser.
Herr Staatssekretär, ist es nicht richtig, daß es überhaupt nur in etwa 25 % der Verfahren, die eingeleitet werden, zur Versteigerung kommt und damit die Chancen, eine Versteigerung abzuwenden, wirklich genutzt werden können und genutzt werden?
Es geht ja nicht nur darum, daß der Schuldner die Möglichkeit hat, im Zeitraum der Bieterstunde die Versteigerung abzuwenden, sondern es geht auch darum, daß die Bieter hinreichend Zeit und Gelegenheit finden, die Gebote, die sie zu machen gedenken, gut zu überlegen. Aber, Herr Kollege Hauser, das ist für mein Haus überhaupt keine dogmatische Frage. Sollte sich aus der Praxis ergeben, daß die jetzige Regelung unzweckmäßig ist und daß die Vorteile Ihres Vorschlags überwiegen, sind wir selbstverständlich bereit, das zu überdenken. Nur liegen uns hierfür nicht die geringsten Anhaltspunkte vor.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.Die Frage 45 ist von dem Herrn Abgeordneten Dr. Wagner eingebracht. Ich sehe den Herrn Abgeordneten nicht. Die Frage wird daher schriftlich beantwortet. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.Die Fragen 46 und 47 sind von Herrn Abgeordneten Dürr eingebracht. Herr Staatssekretär, wollen Sie die beiden Fragen im Gesamtzusammenhang beantworten? — Der Herr Fragesteller ist einverstanden. Ich rufe daher beide Fragen auf:
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440 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973
Vizepräsident Dr. Schmitt-VockenhausenHält es die Bundesregierung mit den Vorschriften des Gesetzes über den Kündigungsschutz für Mietverhältnisse über Wohnraum für vereinbar, wenn sich eine große Versicherungsgesellschaft in vorgedruckten Formularbedingungen als Vermieterin vorbehält, die Miete durch einseitige Erhöhungserklärung an die ortsübliche Vergleichsmiete anzupassen, wobei vom Mieter verlangt wird, die so erhöhte Miete mit Beginn des übernächsten Kalendermonats nach Zugang der Erhöhungserklärung zu zahlen?Wenn nein, was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um derartige Praktiken gegenüber im allgemeinen rechtsunerfahrenen Bürgern zu unterbinden?
Herr Kollege Dürr, ich kann hier mit Nein antworten. Solche Vereinbarungen sind unwirksam; denn sie sind mit dem Gesetz über den Kündigungsschutz für Mietverhältnisse nicht vereinbar. Ein Mieter, der einen Vertrag mit einer solchen Klausel unterschrieben hat, ist an diese Klausel nicht gebunden. Er handelt rechtmäßig, wenn er sich gegenüber einer Mieterhöhung, die nach dem Gesetz unzulässig ist, zur Wehr setzt. Nach Art. 1 § 3 des Wohnraum-Kündigungsschutzgesetzes kann ein Mieter von nicht preisgebundenem Wohnraum die Miete nur unter folgenden Voraussetzungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen:
Erstens. Die Miete muß seit mindestens einem Jahr unverändert sein.
Zweitens. Der Vermieter muß den Anspruch auf Mieterhöhung dem Mieter gegenüber schriftlich geltend machen. Dabei müssen die Gründe für die Berechtigung der Mieterhöhung angegeben werden. Eine Bestimmung im Mietvertrag genügt also keinesfalls.
Drittens. Der Mieter hat daraufhin sechs Wochen Zeit, sich zu überlegen, ob er der Mieterhöhung zustimmen will. Erteilt er die Zustimmung nicht, so wird die geforderte Mieterhöhung nicht wirksam; Schweigen bedeutet also keine Zustimmung. Der Vermieter muß vielmehr, wenn er auf seine Forderung bestehen will, binnen drei Monaten auf Erteilung der Zustimmung durch den Mieter klagen.
Viertens. Stimmt der Mieter der Mieterhöhung zu oder wird seine Zustimmung auf Klage des Vermieters durch Gerichtsurteil ersetzt, so schuldet er die erhöhte Miete erst mit Ablauf der Frist, die zur Erhebung des Anspruchs durch den Vermieter als Kündigungsfrist hätte eingehalten werden müssen.
Es läßt sich allerdings nicht ausschließen, Herr Kollege Dürr, daß im Einzelfall bei Mieterhöhungen die Vorschriften des Gesetzes dennoch nicht beachtet werden und daß rechtsunkundige Mieter aus Furcht vor Nachteilen einer unzulässigen Mieterhöhung zustimmen. Insoweit vermag nur Aufklärung diesem unbefriedigenden Sachverhalt abzuhelfen. Die Bundesregierung hat deswegen bereits in der letzten Legislaturperiode mit einer sehr eingängigen und verständlichen Mietfibel versucht, unsere Mieter hinreichend aufzuklären. Wir nehmen mit Genugtuung zur Kenntnis, daß auch der Deutsche Mieterverein mit uns zusammen dazu beiträgt, die Mieter in geeigneter und gehöriger Weise zu informieren.
Ein Teil dieser Aufklärungsmöglichkeiten in solchen Fragen ist auch immer die Fragestunde.
Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen für die Beantwortung der Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz.
Wir kommen zum Geschäftsbereich des Bundesministers des Auswärtigen. Zur Beantwortung der Fragen steht Herr Parlamentarischer Staatssekretär Moersch zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 12 des Abgeordneten Dr. Geßner auf:
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Unterstützung ihrer Ost- und Deutschlandpolitik durch die Westmächte kurzsichtiges Handeln in der deutschen Frage bedeutet?
Herr Präsident, ich darf die Frage wie folgt beantworten. Es ist wohl zu vermuten, Herr Abgeordneter, daß sich Ihre Frage auf eine von der „Welt" am 17. Dezember wiedergegebene Äußerung des Kollegen Dregger bezieht, der unseren westlichen Verbündeten nach dieser Meldung kurzsichtiges Handeln vorgeworfen hat. Falls die Äußerungen des Kollegen Dregger zutreffend wiedergegeben worden sind, so entsprechen sie nicht der Auffassung der Bundesregierung. Bei der Verfolgung ihrer Ziele in der Deutschlandpolitik hat die Bundesregierung stets auf eine sorgfältige und enge Abstimmung der deutschen nationalen Interessen und der Interessen der Bündnispartner Wert gelegt. Unsere Bündnispartner haben diese Haltung der Bundesregierung durch solidarische Unterstützung unserer Politik honoriert. Sie haben in der Erwartung der Unterzeichnung des Grundvertrages im Kommuniqué der NATO-Ministerratstagung vom 7. Dezember des vergangenen Jahres den Fortbestand dieser solidarischen Haltung in der deutschen Frage noch einmal ausdrücklich bekräftigt. Sie haben in diesem Kommuniqué ferner erklärt, daß sie das Ziel der Bundesrepublik Deutschland unterstützen, auf einen Zustand des Friedens in Europa hinzuwirken, in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt. Durch diese Erklärung der verbündeten Regierungen erledigen sich Spekulationen, wonach diese die Friedenspolitik der Bundesregierung nur unterstützten, um, wie es hieß, die deutsche Frage loszuwerden.Darüber hinaus zeigt die Erklärung des NATO-Ministerrats, daß unsere Verbündeten in der deutschen Frage keineswegs kurzsichtig handeln. Sie unterstützen eine Politik, die sich an den Realitäten der Lage in Europa orientiert, ohne unsere Position in der nationalen Frage aufzugeben und ohne Lösungsmöglichkeiten für diese Frage zu verschütten.Es sollte im übrigen auch nicht übersehen werden, daß die Unterstützung unserer deutschlandpolitischen Belange durch unsere Verbündeten von jeher mit ihrem legitimen Interesse an der Erhaltung des Friedens verbunden waren. Schließlich wird diese Unterstützung in dem grundlegenden Dokument der Erklärung der Drei Mächte vom 3. Oktober 1954 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Erklärung der damaligen, von der jetzigen Opposition geführten Bundesregierung vom gleichen Tage ausgesprochen. Nach dieser Erklärung hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, die Wiedervereinigung Deutschlands oder die Änderung der ge-
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 441
Parl. Staatssekretär Moerschgenwärtigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland niemals mit gewaltsamen Mitteln herbeizuführen und alle zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten etwa entstehenden Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln zu lösen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Dr. Geßner.
Herr Staatssekretär, würden Sie mir zustimmen, daß diese Erklärung, wie sie vom Kollegen Dregger abgegeben worden ist, im Widerspruch zu den vielfältigen Erklärungen steht, die in den vergangenen 20 Jahren in bezug auf Alliierte und die deutsche Frage von den Unionsparteien abgegeben worden sind?
Herr Kollege Geßner, es ist sicherlich eine aufsehenerregende Erklärung gewesen. Das zeigt auch die Publizität, die diese Erklärung des Kollegen Dregger gefunden hat. Aber ich glaube, daß Wertungen darüber mehr Gegenstand der Debatte zwischen den Fraktionen und den Abgeordneten dieses Hauses sein müßten. Es ist nicht die Aufgabe der Bundesregierung, in der Fragestunde historische Betrachtungen anzustellen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Kliesing.
Herr Staatssekretär, da Sie in Ihrer Antwort betont haben, daß die Bundesregierung ihre Schritte und Vereinbarungen in der Ostpolitik stets mit den westlichen Verbündeten vorher abgestimmt habe, frage ich Sie, ob das auch für die Erklärung bei der Unterzeichnung zutrifft, in der sich die Bundesregierung verpflichtet, die Regierung der DDR in allen Fragen von beiderseitigem Interesse, insbesondere solcher, die für die Sicherung des Friedens in Europa von Bedeutung sind, zu konsultieren?
Herr Kollege, ich muß Sie leider auf die Bestimmungen der Geschäftsordnung hinweisen. Die von Ihnen gestellte Zusatzfrage steht nicht in dem erforderlichen Zusammenhang mit der Frage.
— Was das betrifft, Herr Kollege, so müßten wir gelegentlich die Geschäftsordnung dahin gehend ändern, daß der Zusammenhang mit Antworten bestehen muß; im Augenblick müssen die Zusatzfragen im Zusammenhang mit den gestellten Fragen stehen.
Herr Kollege Moersch, ich bitte um Verständnis; aber das ist eine Grundsatzfrage im Hinblick auf die Arbeit des Hauses. Ich muß daher auf die Einhaltung der Geschäftsordnung bestehen.
Der Abgeordnete Wohlrabe hat seine Frage 13 zurückgezogen.
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442 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 443
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hirsch.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Zahl der Aussiedler höher gewesen wäre, wenn die Bundesregierung in dieser Frage die Politik der Opposition betrieben hätte?
Herr Abgeordneter, auf hypothetische Fragen kann die Bundesregierung keine Antwort geben. Aber jedermann ist es freigestellt, seine eigenen Schlüsse zu ziehen.
Herr Abgeordneter von Fircks.
Herr Präsident, ich hoffe, Sie w=erden den Zusammenhang mit der schriftlichen Frage bei mir jetzt auch bejahen, nachdem die vorherige Zusatzfrage zugelassen wurde. Ich wollte fragen: Herr Staatssekretär, kann die Bundesregierung die Ausreise- und Eingliederungsmöglichkeiten dadurch verbessern, daß sie die außerordentlich schwierigen Ausbürgerungsformalitäten und die hohen Kosten der Ausbürgerung insbesondere der Rußlanddeutschen mittragen hilft oder hier eine Globallösung findet?
Herr Abgeordneter, Sie haben aus meiner Antwort auf die Frage des Kollegen Hupka sicher ersehen, daß auch in dieser Frage Kontakte bestehen. Sie können sicher sein, daß die Bundesregierung nie bürokratisch verfahren ist, wenn es sich um die Lösung solcher menschlichen Probleme gehandelt hat. Sie wissen das auch aus anderen Bereichen.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär Sie haben ausgeführt, daß die Zahl der Familienzusammenführungen im November 1972 einen Höhepunkt erreicht hat. Glauben Sie, daß diese Zahlen zu diesem Zeitpunkt zufällig sind, oder können Sie fü1 diese Entwicklung eine Begründung geben?
Herr Abgeordneter, ich nehme
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444 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973
Parl. Staatssekretär Moerschan, daß Sie damit einen Zusammenhang mit der Bundestagswahl herstellen wollten und daß Sie die Rechtschreibung des Zufalls genauso handhaben wie ich.Ich habe bereits am Anfang erläutert, daß die Bundesregierung darin keine einmalige Geste der Regierung der UdSSR sieht. Sie ist nämlich der Ansicht, daß der Abschluß und die Ratifizierung unserer Verträge mit der UdSSR und Polen die sowjetische Haltung auch gegenüber dem Problem der Familienzusammenführung positiv beeinflußt hat. Das ist - um noch einmal auf die Frage des Kollegen Hirsch zurückzukommen — auch eine indirekte Antwort auf diese vorhergehende Frage.Im übrigen, Herr Kollege, ist die Schwierigkeit dieses Problems allgemein bekannt. Und nun komme ich zu Ihrer eigentlichen Frage: Jedes Ereignis — auch Wahlen —, das zur Lösung dieses schwierigen Problems beiträgt, wird im Interesse der betroffenen Menschen von der Bundesregierung begrüßt, gleichgültig, zu welchem Zeitpunkt es eintritt, und unabhängig davon, ob es in einem mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenhang mit dem politischen Geschehen in der Bundesrepublik Deutschland gesehen werden kann.
Meine Damen und Herren, um Ihnen die Beurteilung in dieser Hinsicht zu erleichtern, möchte ich sagen, daß Zahlen vom November bekanntlich frühestens im Dezember veröffentlicht werden können.
Ich rufe Frage 21 des Abgeordneten Dr. Hupka auf:
Wie erklärt die Bundesregierung die seit dem November 1972 wieder rückläufige Zahl der Aussiedler aus der Sowjetunion, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, damit den Aussiedlungswilligen aus der Sowjetunion endlich das Recht zur Aussiedlung eingeräumt wird?
Herr Abgeordneter, es trifft zu, daß die Ausreisezahlen im Dezember 1972 im Vergleich zum Vormonat zurückgegangen sind. Immerhin sind jedoch im Dezember 356 Personen aus der Sowjetunion im Bundesgebiet eingetroffen. Diese Zahl liegt erheblich über der monatlichen Durchschnittszahl von 285 im Jahre 1972 und weit über dem Monatsdurchschnitt von 95 im Jahre 1971. Schwankungen im Laufe des Jahres waren schon früher zu verzeichnen; sie sind nicht von ausschlaggebender Bedeutung. Entscheidend sind die Jahresergebnisse, und das Jahresergebnis 1972 war, gemessen an den Vorjahren, günstig. Von einer rückläufigen Entwicklung kann daher nach Auffassung der Bundesregierung — zumindest im gegenwärtigen Zeitpunkt — nicht gesprochen werden.
Die Bundesregierung wird jedoch die weitere Entwicklung sorgfältig beobachten. Sie hat gegenüber der sowjetischen Regierung wiederholt zum Ausdruck gebracht, daß sie eine befriedigende Gesamtlösung des Problems für notwendig hält. Sie wird diese vorwiegend humanitäre Frage erneut in geeigneter Weise der Sowjetunion gegenüber zur Sprache bringen, wenn dies geboten erscheint. Sie unterstützt ferner in vollem Umfang die Bemühungen des Deutschen Roten Kreuzes, beim sowjetischen Roten Kreuz auf eine baldige Lösung des Restproblems hinzuwirken.
Bitte, Herr Kollege Hupka!
Gedenkt die Bundesregierung bei diesen Besprechungen entsprechend einer Formulierung des Deutschen Roten Kreuzes auch die Personen in die Rubrik der Rußlanddeutschen mit einzubeziehen, die ihre Zugehörigkeit zum deutschen Volk als Element ihres Lebens ansehen und die zugleich lebhaft empfinden, daß sie ein Leben unter Deutschen führen wollen?
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung ist selbstverständlich bestrebt, entsprechend den Kriterien der Rot-Kreuz-Gesellschaften keine Einschränkungen durch Begriffe vorzunehmen. Sie wissen aber, daß es sich hier immer wieder um Ermessensfragen handelt. Die Praxis der bisherigen Gespräche ist sicherlich nicht von dem abgewichen, was in dieser Formulierung enthalten ist.
Eine weitere Zusatzfrage.
Ist der Bundesregierung in diesem Zusammenhang bekannt, daß sehr hohe Abstandssummen für die Ausbildung gezahlt werden müssen und daß mancher, der die Zustimmung zur Aussiedlung erhalten hat, nachher davon keinen Gebrauch machen kann, weil er Beträge in Höhe von etwa 6000 bis 13 000 DM für die Ausbildungskosten zahlen muß?
Herr Abgeordneter, ich habe vorhin versucht, auf dieses Problem einzugehen. Ich kann hier keinerlei Zahlenvergleiche anstellen, weil ja alle Mitteilungen, die wir darüber haben, nur mittelbarer und nicht unmittelbarer Art sind. Aber die Bundesregierung ist selbstverständlich gern bereit, im Auswärtigen Ausschuß über dieses Problem noch detaillierter zu diskutieren.
Meine Damen und Herren, ich darf sagen, daß sich solche Probleme sehr gut für eine sorgfältige Beratung im Ausschuß eignen.
— Kollege Wehner, ich verstehe Sie.
Die Fragen 22 und 23 sind von der Abgeordneten Frau von Bothmer eingebracht. — Ich sehe die Frau Kollegin nicht im Saal. Herr Staatssekretär Apel, die Fragen werden somit schriftlich beantwortet. Die Antworten werden in der Anlage abgedruckt.
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 445
Vizepräsident Dr. Schmitt-VockenhausenWorauf ist der insbesondere im letzten Jahr zu beobachtende Rückgang der Zahl der Spätaussiedler aus der Tschechoslowakei zurückzuführen?Herr Staatssekretär Moersch, ich glaube, Sie werden diese Frage wieder beantworten. Bitte!
Herr Abgeordneter, der Rückgang der Zahl der Spätaussiedler aus der CSSR, insbesondere im letzten Jahr, ist offensichtlich auf die verschärfte Anwendung der tschechoslowakischen Regierungsverordnung Nr. 114 vom 8. Oktober 1969 auch auf die in der CSSR verbliebenen Deutschen zurückzuführen, die in die Bundesrepublik Deutschland übersiedeln wollen. Nach § 1 dieser Verordnung kann einem tschechoslowakischen Staatsangehörigen die Ausgabe eines Reisedokumentes u. a. verweigert werden, falls die Reise ins Ausland im Gegensatz zur Wahrung der Staatssicherheit oder der inneren Ordnung steht, sowie auch dann, wenn es sich um eine Reise in Staaten handelt, mit denen die CSSR keine diplomatischen Beziehungen unterhält.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, ich frage jetzt mit aller Vorsicht: Besteht nicht vielleicht die Gefahr, daß die Frage der Spätaussiedler doch mit einem hochpolitischen Problem, das zwischen Deutschland und der Tschechoslowakei besteht, verknüpft wird und daß von seiten der Tschechoslowakei im Hinblick auf bestimmte Erklärungen, die sie von der Bundesrepublik erwartet, hier jetzt eine gewisse Zurückhaltung an den Tag gelegt wird?
Herr Abgerodneter, falls ich diese Frage bejahen sollte, würde ich sie hier nicht erörtern können. Aber diese Gefahr sehe ich in diesem Zusammenhang jetzt nicht.
Eine weitere Zusatzfrage? — Bitte, Herr Abgeordneter!
Herr Staatssekretär, besteht die Chance, daß bei den Verhandlungen, die ja demnächst mit Prag geführt werden, gerade eine Beschleunigung dieser Aussiedlung mit Gegenstand der Verhandlungen sein könnte?
Herr Abgeordneter, ich hatte soeben der Frage Ihres Kollegen entnommen, daß Zusammenhänge nicht hergestellt werden sollen.
— Herr Abgeordneter, die Bundesregierung wird sich so verhalten, wie es im Interesse der Betroffenen liegt. Selbstverständlich werden wir auch versuchen, herauszufinden, ob diese formale Bezugnahme auf die Ausreise in Staaten, mit denen man keine diplomatischen Beziehungen hat, irgendwelche aktuellen Bezüge hat.
Ich rufe die Frage 25 des Herrn Abgeordneten Dr. Klein auf:
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in Gebieten östlich der Oder-Neiße seit einiger Zeit die Antragstellung auf Aussiedlung in die Bundesrepublik Deutschland polnischerseits dadurch unterlaufen und verhindert wird, daß man antragswilligen Personen bei Behörden und an den Arbeitsstätten die Bescheinigungen verweigert, die für die Antragstellung notwendige Voraussetzung sind?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß umsiedlungswilligen Personen in den Gebieten östlich der Oder-Neiße Schwierigkeiten in der Form gemacht werden, daß man ihnen bei Behörden und Arbeitsstellen Bescheinigungen verweigert, die für die Antragstellung erforderlich sind. Ich habe am 20. Dezember 1972 auf eine entsprechende Frage des Kollegen Hupka vor diesem Hohen Hause ausgeführt, daß der Rückgang der Zahl der Umsiedler nach Auffassung der Bundesregierung darauf zurückzuführen ist, daß die administrativen Erschwernisse für die Erteilung der Ausreisegenehmigungen, die seit Herbst 1971 zu beobachten sind, noch nicht beseitigt wurden. Im übrigen verweise ich auf meine Ausführungen, die ich in den Fragestunden am 20. Dezember 1972 und am 23. Juni 1972 gemacht habe.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, da Sie schon am 12. November 1971 anläßlich einer ähnlichen Frage des Kollegen Dr. Hupka auf entsprechende damalige Verhandlungen hingewiesen haben, frage ich Sie: Welche konkreten Verhandlungsergebnisse gab es damals eigentlich?
Ich darf Sie hier auf die gemeinsame Erklärung oder auch die noch getrennt gegebenen Erläuterungen des polnischen Außenminister Olszcowski in Bonn in der Pressekonferenz nach dessen Besuch verweisen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hupka.
Herr Staatssekretär, wie erklären Sie sich den Widerspruch, daß wir hier in der Öffentlichkeit immer optimistische Ausführungen vorgesetzt bekommen, wenn Verhandlungen zwischen den Rot-Kreuz-Gesellschaften stattgefunden haben, und daß die Wirklichkeit ganz anders aussieht?
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446 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973
Herr Abgeordneter, zunächst einmal habe ich über Erklärungen, die nicht von Vertretern der Bundesregierung abgegeben sind, keinerlei Urteile abzugeben. Aber ich darf doch darauf hinweisen, daß Sie nach meiner letzten Erklärung in der Fragestunde diese Antwort öffentlich als realistisch bezeichnet haben.
Frage 26 des Herrn Abgeordneten Dr. Klein :
Was gedenkt die Bundesregierung gegen diesen Verstoß gegen die deutsch-polnischen Abmachungen zu unternehmen?
Herr Staatssekretär!
Auch hier möchte ich auf meine Antwort vom 20. Dezember 1972 verweisen, in der ich auf eine Frage des Kollegen Hupka erklärt habe, die Bundesregierung beabsichtige, den gesamten Fragenkomplex in weiteren Regierungsgesprächen mit Polen zu behandeln.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Sieht die Bundesregierung in dieser polnischen Praxis Verstöße gegen die deutsch-polnischen Abmachungen zum Zweck menschlicher Erleichterungen?
Die Bundesregierung hat die polnischen Gesprächspartner wissen lassen, daß sie an einer zügigen Behandlung der damals gegebenen Erklärung höchst interessiert ist.
Eine weitere Zusatzfrage.
Abgesehen davon, daß ich diese Antwort nicht als eine Sachantwort auf meine Frage betrachte, möchte ich weiter fragen: Warum sind denn die bisherigen deutschen Bemühungen nicht ausreichend gewesen, um Polen zur Einhaltung der Abmachungen zu bewegen?
Es handelt sich um eine Erklärung der polnischen Seite. Es handelt sich nicht um zweiseitige Abmachungen. Das Problem konnte wegen der unterschiedlichen Standpunkte hinsichtlich der Rechtsnatur nicht vertraglich geregelt werden. Das ist hier im Bundestag auch bei der Ratifizierungsdebatte ausführlich dargestellt worden. Daß sich hier bestimmte Interessen der polnischen Seite, und zwar in bestimmten Gebieten — das ist hier ebenfalls ausführlich behandelt worden —, nicht mit unseren Vorstellungen decken, ist ja der Kern der Gespräche, die wir weiter führen müssen und auch weiter führen wollen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Kliesing.
Herr Staatssekretär, erwägt die Bundesregierung, im Zuge der von Ihnen geschilderten Bemühungen die polnische Regierung darauf hinzuweisen, daß der jetzige Zustand dem Normalisierungsprozeß, der doch durch den Warschauer Vertrag eingeleitet werden sollte, nicht förderlich, sondern abträglich ist?
Herr Abgeordneter, die Bundesregierung hat keine Gelegenheit versäumt, ihren polnischen Gesprächspartnern zu sagen, daß diese Frage für unsere Bemühungen um Normalisierung sehr wichtig ist.
Meine Damen und Herren, damit sind die Fragen aus diesem Geschäftsbereich erledigt. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
— Der Geschäftsbereich war abgeschlossen.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Parlamentarische Staatssekretär Rohde zur Verfügung.
Die erste Frage ist die Frage 104 des Herrn Abgeordneten Kiechle:
Ist die Bundesregierung bereit, eine geeignete Änderung des § 85 Abs. 3 des Arbeitsförderungsgesetzes dahin gehend herbeizuführen, daß geleistete Überstunden eines Arbeitnehmers in der Förderungszeit vom 16. Dezember bis 15. März in der Bauwirtschaft von den im gleichen Zeitraum anfallenden Schlechtwetterstunden künftig nicht mehr abgezogen werden?
Herr Staatssekretär!
Herr Kollege Kiechle, die von Ihnen zitierte Vorschrift ist erst im April vorigen Jahres einstimmig vom Bundestag beschlossen worden. § 85 des Arbeitsförderungsgesetzes regelt, daß Schlechtwettergeld in der gesetzlichen Förderungszeit für Ausfallstunden dann nicht zu zahlen ist, wenn sie in Baubetrieben durch über die tarifliche Arbeitszeit hinausgehende Mehrarbeit ausgeglichen werden. Der Gesetzgeber wollte damit eine Doppelzahlung von Sozialleistungen ausschließen, nämlich Wintergeld für die vor- oder nachgearbeiteten Stunden und dazu Schlechtwettergeld für die ausgefallenen Stunden. Ich darf darauf hinweisen, daß sich die Neuregelung des Winterbaus und des Schlechtwettergeldes in diesem Winter erstmals auswirkt und ohne Erfahrungen noch keine Änderungen des Arbeitsförderungsgesetzes vorgesehen werden können.
Eine Zusatzfrage.
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 447
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Meinung, daß es für diejenigen Arbeitnehmer, die auf Grund einer ganz bestimmten Arbeit, die nicht verschoben werden kann und durchgeführt werden muß, wie z. B. beim Betonieren, Überstunden leisten müssen, im Einzelfall einen Nachteil bedeutet, wenn sie dann die Überstunden von den Schlechtwetterstunden abgezogen bekommen?
Herr Kollege, diese Fragen sind seinerzeit im Ausschuß erörtert worden. Sie sind aus der Gesamtgestaltung des neuen Gesetzes heraus zu beantworten. Das neue System hat die produktive Winterbauförderung mit ihren Zuschüssen für geleistete Arbeit zur primären Förderung ausgestaltet, dagegen dem Schlechtwettergeld als Leistung für Arbeitsausfälle nachrangigen Charakter verliehen. Wir werden aber die Erfahrungen, die wir im Laufe des ersten Jahres in der Praxis mit dem neuen Gesetz gewinnen, auswerten, und ich darf dann auf Ihre Frage, die Sie an mich gerichtet haben, zurückkommen.
Keine weitere Zusatzfrage.
Die Fragen 105 und 106 des Herrn Abgeordneten Dr. Kempfler, die Fragen 107 und 108 des Herrn Abgeordneten Zebisch und die Fragen 109 und 110 des Herrn Abgeordneten Oetting werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Ich rufe die Frage 111 des Herrn Abgeordneten Dr. Schmude auf:
Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen der weit verbreiteten, vom Weißbuch 1971 72 des Bundesministers der Verteidigung bestätigten Überzeugung vom Mangel en Ersatzdienstplätzen und der Erklärung des Präsidenten des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche in Deutschland , es seien für die tatsächlich zum Ersatzdienst Einberufenen mehr Plätze verfügbar, als gebraucht würden?
Herr Staatssekretär!
Herr Präsident, ich würde gerne wegen des Zusammenhangs die beiden Fragen des Herrn Abgeordneten Dr. Schmude zusammen beantworten.
Der Fragesteller ist einverstanden. Sein Recht auf Zusatzfragen wird nicht verkürzt.
Ich rufe also auch die Frage 112 des Herrn Abgeordneten Dr. Schmude auf:
Kann die Bundesregierung die Darstellung des Präsidenten des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche in Deutschland bestätigen, daß die Mehrzahl der Ersatzdienstleistenden sich infolge übeidurchschnittlicher Bereitschaft zum sozialen Engagement im Ersatzdienst hervorragend bewährt?
Der Präsident des Diakonischen Werkes stützt seine Behauptung auf die Ergebnisse einer Umfrage in Einrichtungen seines Verbandes. Nach dieser Umfrage waren Mitte
1972 nahezu 25 °/o der 3200 vom Diakonischen Werk zur Verfügung gestellten Ersatzdienstplätze unbesetzt.
Die Nichtbesetzung der Plätze, die wir bedauern, ist vor allein auf die besonderen Anforderungen zurückzuführen, die das Diakonische Werk an die bei ihm tätigen Dienstleistenden stellt. Als einziger Spitzenverband verlangt das Diakonische Werk bei nahezu allen Dienstleistenden vor deren Beschäftigung das Einverständnis der Einrichtung, das erst nach persönlicher Vorstellung erteilt wird. Das Diakonische Werk verlangt dabei von den Dienstleistenden meist neben der besonderen Eignung auch noch andere persönliche Voraussetzungen. Es kommt vor, daß ein Dienstpflichtiger bis zu sechs verschiedenen Einrichtungen des Diakonischen Werkes vorgestellt werden muß, bis eine Einrichtung mit seiner Beschäftigung einverstanden ist.
Das Diakonische Werk stellt außerdem nicht für alle vorhandenen Plätze Unterkünfte zur Verfügung. Die Dienstplätze ohne Unterkunftsmöglichkeiten können nur mit Dienstleistenden besetzt werden, die zu Hause übernachten. Nicht in jedem Ort stehen jedoch Dienstpflichtige, die zu Hause übernachten können, zur Einberufung.
Ich habe den Bundesbeauftragten gebeten, Herr Kollege, erneut das Gespräch mit dem Diakonischen Werk aufzunehmen, um zusammen nach Wegen zu suchen, die dem gemeinsamen Interesse entsprechen, vorhandene Dienstplätze zu besetzen und wechselseitig dabei das Verfahren zu vereinfachen. Im übrigen hoffe ich, daß durch die Verabschiedung des neuen Zivildienstgesetzes mancherlei Schwierigkeiten der Vergangenheit in Zukunft entfallen werden.
Zu ihrer zweiten Frage möchte ich noch folgendes anmerken: Die Bundesregierung hat bereits in der Vergangenheit mehrfach den Beitrag unterstrichen, der von Dienstleistenden des zivilen Ersatzdienstes im sozialen Bereich geleistet worden ist. Sie würde es bedauern, wenn vereinzelte Konflikte oder Vorkommnisse dazu führen würden, daß soziale Einrichtungen auf die Beschäftigung von Dienstleistenden verzichten oder ihre Anerkennung zurückgeben.
Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Kollege? — Bitte!
Herr Staatssekretär, können Sie Meldungen bestätigen, daß unabhängig vom Bereich des Diakonischen Werkes zum Jahresende 1972 mindestens 1000 Ersatzdienstplätze freigestanden haben, also nicht besetzt gewesen sind?
Soweit ich das im Augenblick übersehen kann, kann ich diese Meldungen nicht dementieren.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Darf ich dann fragen, Herr Staatssekretär, in welche Richtung die Überlegungen
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448 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973
Dr. Schmudeder Bundesregierung gehen, um auch diese Plätze und die damit verbundenen Einsatzmöglichkeiten in vollem Umfange auszuschöpfen?
Herr Kollege, die Anstrengungen auf diesem Gebiet sind insbesondere im Zusammenhang mit dem neuen Zivildienstgesetz zu sehen. Wenn ich hier aus der Sache heraus eine Bitte äußern darf, so die, daß wir möglichst bald in den Stand gesetzt werden, mit den Bestimmungen des neuen Gesetzes arbeiten zu können.
Sie haben noch eine weitere Zusatzfrage, bitte!
Ich darf weiterhin fragen, Herr Staatssekretär, ob man nach den Erfahrungen und Feststellungen der Bundesregierung im Zusammenhang mit diesen offenen Plätzen sagen kann, daß von den zur Verfügung stehenden Wehrdienstverweigerern anteilsmäßig nicht mehr, aber auch nicht weniger als von den zur Verfügung stehenden Wehrpflichtigen eingezogen werden, daß also bei beiden Gruppen der Anteil der Einberufenen im Verhältnis zu den zur Verfügung Stehenden gleich ist.
Herr Kollege, ich darf vielleicht auf die Zahlenzusammenhänge hinweisen, die den Gesamtkomplex Ihrer Fragen deutlich machen. Am 31. Dezember 1972 wurden zu den insgesamt vorhandenen 11 145 Dienstplätzen weitere 10 000 Plätze benötigt, um alle zur Einberufung anstehenden Dienstpflichtigen einberufen zu können.
Damit sind die beiden Fragen beantwortet.
Ich komme zur Frage 113 des Herrn Abgeordneten Lattmann.
Herr Präsident, auch hier würde ich die beiden Fragen des Fragestellers gern im Zusammenhang beantworten.
Der Fragesteller ist einverstanden, wie ich feststellen kann. Dann rufe ich die Fragen 113 und 114 auf:
Kann die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag schon einen Zwischenbericht zur sozialen Lage der Komponisten, bildenden Künstler und Schriftsteller vorlegen?
Zu welchem Zeitpunkt wird nach Auffassung der Bundesregierung der Gesamtbericht zur Situation der in den kulturellen Bereichen und Medien künstlerisch Tätigen vorliegen?
Bitte schön, Herr Staatssekretär!
Die Bundesregierung hat den Wissenschaftlern, die seinerzeit die „Autorenenquete" erstellt haben, den Auftrag erteilt, eine umfassende Untersuchung über die Situation der im künstlerischen Bereich Tätigen vorzunehmen. Damit folgt sie dem Beschluß des Bundestages gemäß Drucksache VI/2081 vom 31. März 1971. Das Programm dieser Untersuchung ist mit den Verbänden der Betroffenen abgestimmt worden.
In Anbetracht des differenzierten Problems dieses Personenkreises ist das Forschungsprogramm umfangreich und beansprucht daher eine entsprechende Zeit. Ich darf jedoch an dieser Stelle unser Interesse an einer zügigen Bearbeitung dieses Forschungsprogramms unterstreichen. Die Bundesregierung rechnet damit, dem Deutschen Bundestag den von ihm gewünschten Bericht im Frühjahr 1974 vorlegen zu können. Wir sind gerne bereit, über den Stand der Untersuchungen bei nächster Gelegenheit zu informieren. Das könnte im zuständigen Fachausschuß des Parlaments geschehen. Ob ein Zwischenbericht mit aussagefähigen Angaben in absehbarer Zeit erstattet werden kann, hängt von der Anlage der Untersuchungen und ihrem zeitlichen Fortgang ab.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, seit dem vergangenen Juni liegt der Autoren-Report des „Spiegel"-Instituts für Projektstudien vor. Es handelt sich dabei nicht um eine Studie, die als Regierungsauftrag hergestellt wurde, sondern um eine Privatinitiative, privat finanziert. Sieht die Bundesregierung diese Studie zur Beschreibung der Situation der hauet- und nebenberuflichen Autoren als ausreichend an, oder ist daran gedacht, eine zusätzliche Analyse im Regierungsauftrag vorzunehmen?
Herr Abgeordneter, ich bedauere, ich kann den Zusammenhang, den die Geschäftsordnung nun einmal fordert, mit den von Ihnen eingebrachten Fragen leider nicht feststellen. Aber ich will, wenn der Herr Staatssekretär sich auf den Gesamtzusammenhang vorbereitet hat, ihm die Möglichkeit der Antwort ausnahmsweise geben.
R
Herr Präsident, es gibt einen sachlichen Zusammenhang mit der Künstlerenquete; das ist nicht zu bestreiten. Die Autoren-enquête ist eine breit angelegte Untersuchung, Herr Kollege, mit wichtigen Ergebnissen und Aufschlüssen. Ich habe den Eindruck, daß sie zunächst eine durchaus geeignete Grundlage für die Erörterung der Probleme dieses Personenkreises darstellen kann.
Zusatzfrage? Aber, vergessen Sie bitte nicht den Zusammenhang mit Ihren Fragen!
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 449
Herr Präsident, ich war wirklich der Meinung, daß es sich um eine mit der ursprünglichen Frage unmittelbar zusammenhängende Frage handelte. Aber natürlich akzeptiere ich Ihre Einschätzung.
Herr Staatssekretär, können Sie Auskunft darüber geben, welche Berufsgruppen im kulturellen und Medienbereich von der in Auftrag gegebenen Analyse umfaßt sind?
In die Untersuchung sind die Bereiche Musik, darstellende Kunst und bildende Kunst einbezogen. Der Katalog der einzelnen Berufe umfaßt, wenn ich mich recht erinnere, 18 Gruppen. Es wäre sehr schwer, sie hier im Rahmen der Fragestunde im einzelnen darzustellen. Ich bin aber gern bereit, Ihnen das schriftlich mitzuteilen.
Eine weitere Zusatzfrage.
Für die Arbeitssituation der in den kulturellen Bereichen und Medien sozusagen freiberuflich Tätigen hat sich in den letzten Jahren vieles verändert. Sehr viele intellektuell und kreativ Tätige, die man bislang als Freiberufler ansah, befinden sich praktisch in Abhängigkeit von einem oder wenigen Auftraggebern. Hat die Bundesregierung ins Auge gefaßt, daß auf dieses Moment der Abhängigkeit bei der in Auftrag gegebenen Analyse besonderer Wert gelegt wird?
Herr Kollege, ich bedauere, daß ich im Hinblick auf die Formulierungen Ihrer beiden klaren Fragen diese Zusatzfrage nicht mehr zulassen kann.
Die nächsten Fragen der Abgeordneten Röhner, Ziegler und Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein — Fragen 115 bis 120 — werden auf Wunsch der Antragsteller schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Herr Staatssekretär, damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich Ihres Hauses beantwortet; ich danke Ihnen.
Wir kommen zu den Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit. Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Westphal zur Verfügung.
Ich rufe die Frage 121 des Abgeordneten Dr. Fuchs auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Arbeit des „Instituts für Sozialmedizin"?
Bitte!
Herr Kollege Dr. Fuchs, die Errichtung des Instituts für Sozialmedizin und Epidemiologie und seine Aufgabenstellung gehen auf eine einstimmig gefaßte
1 Entschließung des Deutschen Bundestages vom 4. April 1968 zurück. Die Aufgabenstellung wird in gleicher Weise auch heute noch im Interesse der Volksgesundheit für notwendig erachtet. Konzeption und vorgesehene Arbeitsweise des Instituts wurden durch ein Gutachten von Wissenschaftlern, die hierzu vom Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit aufgefordert worden waren, überprüft und für sinnvoll anerkannt.
Der Aufbau des Instituts verzögerte sich jedoch vor allem wegen haushaltsmäßiger Schwierigkeiten. Die in dem Gutachten der Wissenschaftler für die erste Phase des Institutsaufbaues vorgeschlagene personelle Ausstattung konnte bisher noch nicht voll erreicht werden. Die elektronische Datenverarbeitungsanlage des Instituts konnte nicht, wie vorgesehen, zu Beginn des Jahres 1970, sondern erst 15 Monate später, am 1. April 1971, in Betrieb genommen werden.
Als weitere Schwierigkeiten sind zu nennen: die Notwendigkeit der Entwicklung neuartiger wissenschaftlicher und technischer Untersuchungs- und Analyseverfahren und -geräte sowie der Erstellung neuartiger Programme für die elektronische Datenverarbeitung, die ungewöhnliche Beanspruchung der Mitarbeiter während der Feldarbeit außerhalb des Dienstsitzes Berlin, die Engpässe bei der Gewinnung hochqualifizierten Personals zu den im öffentlichen Dienst festgelegten Bedingungen und in Konkurrenz zu den Hochschulen und anderen wissenschaftlichen Einrichtungen.
Am 16. Juli 1971 hat das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit, einem Vorschlag aus dem eingeholten Gutachten folgend, einen Wissenschaftlichen Beirat berufen, der sich zur weiteren Institutsarbeit äußern soll. Dies scheint notwendig zu sein, weil mit Gründung und Aufgabenstellung des Instituts wissenschaftliches Neuland betreten wurde. Der Beirat bereitet sich zur Zeit darauf vor, die bisherigen Arbeitsergebnisse des Instituts zu beurteilen, um daraus seine Vorschläge abzuleiten. Die Bundesregierung möchte der Aussage des Beirats nicht vorgreifen, sondern sie abwarten, bevor sie sich zur weiteren Entwicklung des Instituts äußert.
Die Bundesregierung steht selbstverständlich zu der Erfüllung des erwähnten einstimmigen Bundestagsbeschlusses. Sie ist außerordentlich an einer erfolgreichen Arbeit des Instituts interessiert, zumal wir verläßliche Daten über die Volksgesundheit und die Entwicklung der großen Zivilisationskrankheiten als Grundlage für unsere Gesundheitspolitik dringend brauchen.
Eine Zusatzfrage, bitte!
Herr Staatssekretär, wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang eine Äußerung von Staatssekretär Professor von Manger-Koenig, daß, wenn die Misere des Instituts publik werde, eine schlechte Presse und ein parlamentarisches Nachspiel unvermeidlich seien?
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450 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973
Herr Kollege Dr. Fuchs, mit Zitaten, die genannt werden — Sie meinen sicher das aus dem Magazin —, ist es immer so eine Sache. Die Frage ist, ob das wirklich so gesagt worden ist.
Was ich Ihnen dazu sagen kann, ist folgendes: Es ist immer schwierig, wenn hervorragende Wissenschaftler Verwaltungsaufgaben erfüllen müssen. Das beruht übrigens aber auch auf Gegenseitigkeit. Hierin liegt unser Problem. Ich kann Ihnen versichern, daß wir bemüht sind, diese Problematik zu meistern. Ich bitte Sie aber, Verständnis zu haben, wenn ich hier über die Entwicklung wegen der besonderen Art keine Einzelausführungen mache.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, über die Arbeit und die Zustände des Instituts im Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit zu berichten, damit er anschließend darüber diskutieren kann?
Ja, Herr Dr. Fuchs, dazu sind wir selbstverständlich bereit. Hierzu wird Gelegenheit genommen werden können, nachdem Frau Minister Dr. Focke im Ausschuß über die Arbeit, die wir uns in dieser Legislaturperiode vorgenommen haben, gesprochen hat.
Ich rufe die Frage 122 des Herrn Abgeordneten Dr. Fuchs auf:
Welchen Auslastungsgrad erreicht die „Große Mobile Einheit"?
Herr Staatssekretär!
Die „Große Mobile Einheit" hat die Aufgaben, die ihr seit ihrer Inbetriebnahme übertragen werden konnten, im Rahmen der vorhandenen personellen Ausstattung erfüllt. Die personelle Ausstattung mit nur einer Besatzung gestattete bisher nur eine Arbeit in einem Rhythmus von jeweils zwei bis drei Wochen. Abgesehen davon, daß das Personal während der Feldarbeit von den Familien getrennt lebt, wird es auch im Institut zur Standardisierung und Weiterentwicklung der Untersuchungsmethoden dringend benötigt. Eine stärkere Auslastung der „Großen Mobilen Einheit" setzt voraus, daß zwei Besatzungen zur Verfügung stehen, die abwechselnd eingesetzt werden können. Bei dieser Sachlage hat der Auslastungsgrad der „Großen Mobilen Einheit" bisher etwa 50 % erreicht. Eine höhere Auslastung wird sich bei der vorhandenen personellen Ausstattung kaum erreichen lassen.
Der Wissenschaftliche Beirat, von dem ich vorhin sprach, Herr Kollege, wird zu prüfen haben, welche Verbesserungen hier möglich sind. Die „Große Mobile Einheit" war zuletzt bis Anfang Dezember 1972 im Rahmen einer Belegschaftsuntersuchung in einem Industriegroßbetrieb im Einsatz. Seit Anfang Dezember 1972 wird sie technisch überholt und für einen neuen Einsatz vorbereitet.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, treffen demnach die Ausführungen in dem von Ihnen genannten Magazin nicht zu, daß 1970 die Auslastungsquote 12 % betragen habe, 1971 Ruhe an sechs von sieben Tagen gewesen und im Sommer 1972 die Arbeit völlig zum Erliegen gekommen sei?
Zunächst möchte ich betonen, Herr Kollege: ich habe das Magazin nicht genannt. Aber wir wissen beide, wovon wir sprechen. Das, wovon dort die Rede war, waren Prozentzahlen, die sich auf die sogenannte Hessen-Studie bezogen, eine der großen Aufgaben, bei der die „Mobile Einheit" eingesetzt ist. Die Zahl der Probanden, die im Rahmen dieser „Hessen-Studie" untersucht werden sollen, ist in ein Verhältnis zu den Zahlen gesetzt worden, die bisher überhaupt untersucht worden sind. Dabei kommt selbstverständlich ein Ergebnis heraus, das nicht so hoch ist wie jenes, das ich Ihnen soeben genannt habe. Die von mir erwähnte Zahl war auf einen Jahresverlauf und auf die Feststellungen umgerechnet, die in dem sogenannten Schäfer-Gutachten als möglicher Durchgang im Laufe eines Jahres bei einer bestimmten Zahl von Arbeitstagen dabei geht man von 150 Arbeitstagen, also nicht von 300 oder 350 Jahrestagen, aus bezeichnet werden. Hierauf beruhen die etwa 50 %, die ich genannt habe. Wenn man die 20 %, von denen in dem Magazin die Rede war, auf die „Hessen-Studie" bezieht, ist das keine falsche Zahl.
Was Ihre Frage um das Erliegen der Arbeit angeht: Wie ich an anderer Stelle schon ausgeführt habe, hat es aus den geschilderten Gründen einer nicht ausreichenden Personalausstattung für Doppelbesetzungen der Mobilen Einheit Schwierigkeiten gegeben. Daraus wiederum ergaben sich andere Turnuseinteilungen, unter denen die „Mobile Einheit" zu arbeiten hatte.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter, bitte!
Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß die „Kleine Mobile Einheit" laut einer Äußerung des Vizepräsidenten des Bundesgesundheitsamtes zum Teil ausgeschlachtet, d. h. also, nicht mehr vorhanden ist?
Das trifft in dieser Form nicht zu. Wir haben im Gegenteil die „Kleine Einheit" mit einem neu dazugekommenen Gelenkzug kombiniert. Hieraus hat sich eine
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 451
Parl. Staatssekretär Westphalneue Einheit ergeben, mit der ähnliche Aufgaben erfüllt werden können, aber gezielter auf kleinere Untersuchungsfelder.
Die Abgeordnete Frau Stommel hat ihre beiden Fragen — 123 und 124 — zurückgezogen.
Der Herr Abgeordnete Burger hat um schriftliche Beantwortung der beiden von ihm eingereichten Fragen 125 und 126 — gebeten. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Der Herr Abgeordnete Anbuhl hat seine Frage 127 zurückgezogen.
Den Herrn Abgeordneten Dr. Arnold sehe ich nicht im Saal. Deshalb werden die sicher interessanten Fragen 128 und 129 schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt. Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär.
Ich rufe den Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Haar zur Verfügung. Die beiden ersten Fragen — 130 und 131 -- sind von dem Herrn Abgeordneten Schmidt eingebracht worden. Ich sehe den Herrn Kollegen nicht im Saal. Daher werden seine beiden Fragen schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Dann rufe ich die Frage 132 des Herrn Abgeordneten Becker auf:
Wann ist mit der Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Rheine Osnabrück zu rechnen?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Herr Abgeordneter, nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn hat sie die Elektrifizierungsarbeiten an der Strecke Osnabrück—Rheine bereits aufgenommen. Die Fertigstellung wird für die Jahre 1974 und 1975 in Aussicht gestellt.
Keine Zusatzfrage.
Dann rufe ich die Frage 133 des Herrn Abgeordneten Becker auf:
Wird die Elektrifizierung von Rheine nach Oldenzaal zum gleichen Zeitpunkt erfolgen, und gibt es dazu eine Stellungnahme der holländischen Eisenbahnverwaltung?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Es ist beabsichtigt, auch die anschließende Strecke Rheine—Bentheim zur Schaffung eines weiteren elektrifizierten Überganges nach Holland auf elektrische Zugförderung umzustellen. Wegen der unterschiedlichen Stromsysteme bei der Deutschen Bundesbahn und den niederländischen Eisenbahnen ist eine Regelung für den Systemwechsel auf der Grenzstrecke Bentheim—Oldenzaal zu treffen. Die beiden Eisenbahnverwaltungen stehen hierüber in Verhandlungen, die noch nicht abgeschlossen sind. Aus diesem Grunde können im Augenblick noch keine konkreten zeitlichen Angaben gemacht werden.
Keine Zusatzfrage.
Herr Abgeordneter Schulte hat um schriftliche Beantwortung der von ihm eingereichten Frage 134 gebeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Die Fragen 135 und 136 sind von dem Herrn Abgeordneten Haase gestellt. — Der Herr Kollege ist offensichtlich nicht im Saal. Die Fragen werden daher schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Der Herr Abgeordnete Lemmrich hat um schriftliche Beantwortung der von ihm eingereichten Fragen 137 und 138 gebeten. Das gleiche gilt für die von mir eingereichte Frage 139. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Nunmehr rufe ich die Frage 140 des Herrn Abgeordneten Mursch auf:
Welches sind die Grundsätze, die die Deutsche Lufthansa „aus qrundsätzlichen Erwägungen" veranlaßt haben, weibliche Flugzeugführer nicht einzustellen?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Herr Kollege, bei der Deutschen Lufthansa werden bisher keine weiblichen Flugzeugführer eingestellt. Nach Mitteilung der Deutschen Lufthansa sind dafür folgende Gründe maßgebend. Auf Grund der hohen körperlichen Belastungen, die der Beruf des Linienflugzeugführers mit sich bringt, und der erheblichen Ausbildungskosten und langen Ausbildungszeit ist eine sehr sorgfältige langfristige Personalplanung erforderlich. Die Personalauswahl wird noch dadurch erschwert, daß die Deutsche Lufthansa ein weltweites Streckennetz zu bedienen hat, das an die körperliche Eignung der Flugzeugführer in verschiedenen Klimazonen besondere Anforderungen stellt.
Die bisherigen Erfahrungen der Deutschen Lufthansa mit weiblichen Kabinenpersonal sowohl hinsichtlich der körperlichen Eignung, bezogen auf die mit dem Beruf des Linienflugzeugführers verbundenen Dauerbelastungen, als auch bezüglich einer großen Fluktuation durch Heirat, die eine langfristige Personalplanung unmöglich machen, haben die Deutsche Lufthansa veranlaßt, von der Einstellung weiblicher Flugzeugführer abzusehen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Mursch (CDU/CSU): Herr Kollege Haar, ich gehe mit Ihnen einig, daß der Pilotenberuf sicherlich kein typisch weiblicher ist. Aber sind nicht auch Konsequenzen seitens der Lufthansa daraus zu ziehen, daß es in der Vergangenheit sehr tüchtige weibliche Piloten gegeben hat?
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Wir haben die Verantwortung in bezug auf die personalpolitischen Überlegungen bislang bei der Lufthansa belassen.
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452 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973
Eine weitere Zusatzfrage.
Mursch (CDU/CSU) : Herr Staatssekretär, dann ergibt sich natürlich folgende Frage, die ich hiermit stellen möchte: Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus dem Widerspruch ziehen, der darin besteht, daß man einerseits die Ausbildung weiblicher Pilotenanwärter zuläßt — mir liegt ein konkreter Fall vor — und daß eine Bundesoberbehörde, das Luftfahrt-Bundesamt, die Prüfung abnimmt — all das kostet ja Geld —, andererseits aber die Gesellschaft, die 80 % des Luftverkehrs in Deutschland betreibt, die sich hauptsächlich in staatlichem Besitz befindet und die unter staatlichem Einfluß steht, sagt: Grundsätzlich stellen wir keine weiblichen Piloten zur weiteren praktischen Ausbildung ein?
Ich will diesen von Ihnen dargestellten Sachverhalt gern noch einmal prüfen lassen. Nach Auskunft der Lufthansa haben sich bislang insgesamt drei weibliche Flugzeugführer beworben, die aus den vorgenannten Gründen jedoch nicht eingestellt worden sind.
Herr Abgeordneter Hirsch!
Herr Staatssekretär, gibt es denn in der westlichen Welt andere Fluggesellschaften, die weibliche Piloten im Linienverkehr ungeachtet der von Ihnen dargestellten Bedenken einsetzen?
Herr Kollege, ich kann diese Frage im Augenblick nicht beantworten, weil mir entsprechendes Zahlenmaterial oder Statistiken darüber nicht vorliegen.
Ich rufe die Frage 141 des Herrn Abgeordneten Mursch auf:
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die grundsätzliche Nichteinstellung von weiblichen Flugzeugführern mit dem Grundgesetz vereinbar ist?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Die in meiner ersten Antwort dargelegten Grundsätze sind von der Verantwortung der zuständigen Unternehmensorgane der Lufthansa getragen. Die Bundesregierung respektiert diese Verantwortung. Sie sieht keinen Anlaß, zu den Rechtsfragen Stellung zu nehmen, die sich hier möglicherweise ergeben können. Falls es einen konkreten Fall geben wird, bei dem diese Fragen geprüft werden müssen, werden sicherlich die zuständigen Gerichte hiermit befaßt werden.
Eine Zusatzfrage.
Mursch (CDU/CSU) : Herr Staatssekretär, ich hatte an sich die Frage gestellt, ob die grundsätzliche Ablehnung weiblicher Piloten im Einklang mit dem Grundgesetz steht. Das ist eine Frage an die Bundesregierung. Aber nachdem die Erfahrung auch gezeigt hat, daß ausländische Gesellschaften weibliche Piloten beschäftigen, in einem Falle sogar als Chefpilotin enes großen Verkehrsflugzeuges — das ging neulich durch alle Zeitungen —, möchte ich Sie folgendes fragen: Wäre die Bundesregierung, da es sich immerhin um eine grundsätzliche Angelegenheit handelt, bereit, diese Frage wegen einer weltweit einheitlichen Praktizierung vielleicht bei der ECAC oder bei der ICAO zu behandeln?
Wir werden diese Frage nochmals im Benehmen mit der Deutschen Lufthansa erörtern, Herr Kollege. Ich denke, es gibt auch im Verkehrsausschuß Gelegenheit, diese Problematik im Zusammenhang mit der Behandlung der Fragen der Lufthansa erneut zu erörtern. Dazu sind wir gern bereit.
Der Herr Abgeordnete Seefeld hat um schriftliche Beantwortung der von ihm gestellten Frage 142 gebeten. Die Antwort wird als Anlage abgedruckt.
Ich rufe die Frage 143 des Herrn Abgeordneten Milz auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung bezüglich ihrer Verkehrspolitik eine Einschränkung des Bundesfernstraßenbaues zugunsten des Nahverkehrs sowie eine drastische Einschränkung der Flächenbedienung durch die Deutsche Bundesbahn durch Reduzierung der Stückgutannahmestellen von derzeit 1000 auf 50 bei gleichzeitiger Erhöhung der Fracht?
Herr Staatssekretär!
Zur Beantwortung Ihrer Frage, Herr Kollege, darf ich auf die Regierungserklärung des Bundeskanzlers vom 18. Januar 1973 verweisen. Dort heißt es wörtlich:
Wir werden deshalb vorschlagen, die Verwendung des zweckgebundenen Anteils der Einnahmen aus der Mineralölsteuer auf weitere verkehrspolitische Ziele auszuweiten. Der Bau von Bundesfernstraßen wird selbstverständlich weitergehen.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage möchte ich Ihnen mitteilen, daß eine vom Vorstand der Deutschen Bundesbahn eingesetzte Arbeitsgruppe an einer umfassenden neuen Unternehmenskonzeption arbeitet. Bei diesen Überlegungen spielt die Zukunft des Kleingutverkehrs eine nicht unbedeutende Rolle. Ob sich hieraus Konsequenzen im Sinne Ihrer Fragestellung ergeben, kann ich im Augenblick noch nicht sagen.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Bau von Fernstraßen insbesondere in dünner besiedelten,
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 453
Milzcl. h. ländlichen Gebieten ebenso wichtig ist wie die Entflechtung des Verkehrs in den Ballungsräumen und daß ein vermehrter Ausbau des Fernstraßennetzes in ländlichen Gebieten insbesondere auch dazu beitragen kann, den Anreiz, sich dort anzusiedeln, zu vergrößern, und auch einen Beitrag zur Entflechtung des innerstädtischen Verkehrs leisten kann?
Herr Kollege, bei der Verabschiedung des Bundesfernstraßenbedarfsplans und der Kriterien, die zur Frage der Dringlichkeitsstufen gehören, sind diese Probleme von der Bundesregierung und vom Deutschen Bundestag im zuständigen Ausschuß eingehend erörtert worden. Ihre Frage kann ich im Grundsatz, auch aus der Erfahrung der letzten drei Jahre, mit Ja beantworten.
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, zu erklären, daß das von ihr gesteckte Ziel, im ersten Fünfjahresplan einen Teilausbau vorzunehmen, so eingehalten wird? Wenn nein, welche Streckung dieses Fünfjahresplanes ist beabsichtigt?
Das ist eine Frage, die den Haushaltsberatungen und der mittelfristigen Finanzplanung, über die gegenwärtig im Kabinett verhandelt wird, vorausgeht. Ich darf Sie bitten, sich noch etwas zu
) gedulden. Sie werden mit Sicherheit die konkreten Vorstellungen für die Verwirklichung auch des Bundesfernstraßen-Bedarfsplans, der unter der Voraussetzung weiterer politischer Entscheidungen dieses Parlaments weitergeführt wird, erhalten.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Fuchs.
Herr Staatssekretär, trifft es zu, daß in der Bundesregierung Überlegungen angestellt werden, die Mittel für den Bundesfernstraßenbau um 1 Milliarde DM zu kürzen?
Herr Kollege, das ist gestern schon in der Fragestunde erörtert worden. Darüber wird gegenwärtig noch verhandelt. Entscheidungen darüber sind noch nicht gefallen.
Eine letzte Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Mursch zu diesem Bereich.
Mursch (CDU/CSU) : Herr Kollege Haar, wären Sie bereit, für die Bundesregierung zu bestätigen, daß der Bau von Bundesfernstraßen zwar weitergehen wird, wie der Bundeskanzler erklärte, aber wesentlich langsamer weitergehen wird, wenn bei steigenden Preisen geringere Mittel zur Verfügung stehen?
Ich weiß nicht, ob man für die nächsten Jahre schon so scharf die Problematik formulieren kann, die sich durch steigende Preise bei den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln ergibt, wie Sie das in Ihrer Fragestellung tun, Herr Kollege. Das hängt weitgehend davon ab, welche Entscheidungen auch dieses Haus in den nächsten Jahren zu Vorschlägen der Bundesregierung trifft.
Ich rufe die Frage 144 des Herrn Abgeordneten Dr. Hirsch auf:
Beabsichtigt die Bundesregierung, zu der vom Ingenieurverband Flugsicherung e. V. in einem „Weißbuch der Flugsicherungstechnik" aufgestellten Behauptung, der Zustand der Flugsicherung in der Bundesrepublik Deutschland sei nicht länger tragbar, „weil hier von der Regierung und den verantwortlichen Ministerien in unverantwortlicher Weise das Leben der Fluggäste gefährdet werde", im einzelnen Stellung zu nehmen?
Zunächst ist festzustellen, Herr Kollege, daß die Behauptung, Regierung und Ministerien würden in unverantwortlicher Weise das Leben der Fluggäste gefährden, völlig ungerechtfertigt und unsachlich ist.
Derartige Übertreibungen mindern ganz erheblich die Überzeugungskraft des sogenannten Weißbuches. Im übrigen wird die Bundesregierung zu dem Inhalt des Weißbuches in einem Schreiben an den Verband, der das herausgegeben hat, Stellung nehmen.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, ich gehe davon aus, daß Sie mir dieses Schreiben zur Verfügung stellen werden. Wann kann man mit diesem Schreiben rechnen?
Wir sind gegenwärtig dabei, die Arbeiten fertigzustellen. Ich darf dabei darauf hinweisen, daß das Weißbuch selbst zum Ziel hat, bestimmte materielle Forderungen durchzusetzen, die auch mit der Atmosphäre über weiter zu führende Gespräche in einem Zusammenhang stehen.
Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Hirsch.
Herr Staatssekretär, unabhängig von der in dem Weißbuch aufgeworfenen Schuldfrage: sind Sie der Meinung, daß die Flugsicherheit in der Bundesrepublik gefährdet ist?
Es gibt ganz sicher Schwierigkeiten in unserem Luftraum, die auch durch die geographische Lage unseres Landes bedingt sind. Die Bundesregierung unternimmt in Verhandlungen erheblicheauch finanzielle, aber auch internationale — Anstrengungen, um diese Probleme zu bewältigen.
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454 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hoffie.
Herr Staatssekretär, teilen Sie die Ansicht, daß eine erhebliche Zahl der sogenannten near-misses im Flugverkehr über der Bundesrepublik dadurch zustande kommt, daß es keine genügende Koordination zwischen ziviler und militärischer Luftfahrt gibt, und, wenn ja, wie ist der Stand der Bemühungen der Bundesregierung, hier zu einer besseren Integration zu kommen?
Herr Staatssekretär, ich würde vorschlagen, daß Sie diese Frage im Zusammenhang mit der nächsten Frage des Herrn Abgeordneten Hirsch beantworten. Herr Staatssekretär, sehe ich das richtig?
Ja.
Dann rufe ich die Frage 145 des Herrn Abgeordneten Dr. Hirsch auf:
Ist es insbesondere zutreflend, daß die Radaranlage eines bedeutenden deutschen Flughafens im Jahre 1972 für fast zwei Monate nicht oder nicht voll funktionsfähig war und daß Sicherheitsuntersuchungen an Flegsicherungsanlagen weger Personalmantels nur in zwei- bis dreimal längeren Abschnitten vorgenommen werden können, als notwendig wäre, und daß durch fehlende Koordinierung zwischen milltarischer und ziviler Flugsicherung die Radaranlage des Flughafens in Düsseldort-Lohausen am 5. Dezember 1972 zeitweise gurre ausfiel?
Es trifft nicht zu, daß es erhebliche Ausfälle gegeben hat, die geeignet waren, Sicherheitsrisiken zu schaffen. Die Radaranlage in Düsseldorf wurde am 5. Dezember 1972 für etwa zwei Minuten gestört. Wegen der Kürze der Zeit war eine Lokalisierung des Störers nicht möglich.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Hirsch.
Herr Staatssekretär, ist es aber nicht zutreffend, daß die militärische und die zivile Flugsicherung unzureichend koordiniert sind und daß es daher eine ganze Reihe von Fast-Zusammenstößen in der Bundesrepublik gegeben hat?
Es ist nicht zu bestreiten, daß in diesem Bereich Schwierigkeiten bestehen. Es ist zu erwarten, daß die in den letzten Jahren zwischen den zuständigen Ressorts geführten Verhandlungen zu einer Koordinierung führen, die allerdings von der personellen wie von der technischen Seite her ihre Schwierigkeiten haben wird. Die Bundesregierung hat auch im Haushalt 1973 erhebliche Mittel für Investitionen vorgesehen, um gerade die Zusammenführung und die Installierung von Flugsicherungsanlagen und nicht zuletzt auch die Zusammenführung der Ausbildung in diesem wichtigen Bereich so rasch wie möglich fortzusetzen.
Herr Abgeordneter, Sie haben noch eine Zwischenfrage.
Herr Staatssekretär, wenn Sie zugeben, daß es in bezug auf die Flugsicherheit in der Bundesrepublik, wie Sie sagen, Schwierigkeiten gegeben hat, halten Sie es dann nicht für angebracht, daß die Bundesregierung die Öffentlichkeit über diese Schwierigkeiten einmal grundlegend aufklärt und nicht nur ein Schreiben an die Verfasser des Weißbuches richtet, sondern in aller Öffentlichkeit dazu Stellung nimmt?
Ich bin gern bereit, in unserem Hause prüfen zu lassen, was über den Verhandlungsstand und die Probleme, an deren Erörterung übrigens ein Teil der Verfasser dieses Weißbuchs in Gesprächen über Jahresfrist hinweg beteiligt war, veröffentlicht werden kann und was auch unter dem Gesichtspunkt der militärischen Sicherheit in diesem Lande in diesem Hause weiter als vertraulich behandelt werden muß.
Herr Abgeordneter Hoffie, wollen Sie bitte Ihre Zusatzfrage jetzt noch einmal stellen, oder können Sie sie aus der Erinnerung beantworten, Herr Staatssekretär?
Ich wäre für eine Wiederholung dankbar.
Herr Staatssekretär, teilen Sie die Meinung, daß ein erheblicher Anteil der sogenannten near-misses im Flugverkehr über der Bundesrepublik Deutschland auf die mangelnde Koordination zwischen ziviler und militärischer Luftfahrt zurückzuführen sind, und wie weit ist der Stand der Bemühungen der Bundesregierung, zu einer besseren Koordination zu kommen? Die Frage war teilweise schon beantwortet; aber können Sie dafür einen Zeitpunkt nennen?
Ich kann heute einen verbindlichen Zeitpunkt für diese Veränderungen noch nicht nennen. Wegen der damit zusammenhängenden Probleme sozialer Art müssen auch die Personenvertretungen eingeschaltet werden. Eine derartige Angabe würde dem Verhandlungsstand vorauseilen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Mursch.Mursch (CDU/CSU) : Herr Kollege Haar, teilen Sie meine Auffassung, daß trotz der bestehenden Schwierigkeiten das Niveau der deutschen Flugsicherung im Vergleich zu dem anderer europäischer Länder auf einer bemerkenswerten Höhe steht?
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 455
Haar, Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr? Ich darf mich für diese Zwischenfrage, Herr Kollege, sehr bedanken. Ich wollte hier einen Vergleich zu Lasten unserer Nachbarn bei diesen kritischen Fragen, die unser eigenes Haus betreffen, nicht anstellen. Im übrigen aber kann ich Ihre Frage nur bejahen.
Ich rufe die Frage 146 des Herrn Abgeordneten Franke auf:
Ist die Bundesregierung bereit, sich an (lern Verkehrsverbund im Großraum Hannover finanziell zu beteiligen?
Herr Kollege, seit Juni vergangenen Jahres arbeitet eine aus Vertretern des Bundes, des Landes Niedersachsen und des Großraumverbandes Hannover bestehende Verbund-Kommission, um tarifarische, finanzielle und sonstige Verkehrsfragen des Großraumverkehrs Hannover zu beraten. Die Kommission erstellt u. a. verschiedene Tarifmodelle und untersucht deren finanzielle Auswirkungen. Hiervon wird es abhängen, ob und in welcher Weise sich der Bund am Großraumverkehr Hannover finanziell beteiligen wird.
Eine Zusatzfrage.
Herr Kollege Haar, wann und mit welcher der im Augenblick zu beobachtenden Zielsetzungen werden Ihrer Meinung nach diese Verhandlungen abgeschlossen?
Es haben vor wenigen Tagen erneut Gespräche in unserem Hause stattgefunden. Über das Ergebnis und den voraussichtlichen zeitlichen Abschluß kann ich im Augenblick noch keine Auskunft geben, da sich die Träger des Verkehrsverbundes in Hannover zunächst über ihre Vorschläge und die sich aus unseren Verhandlungen ergebenden Konsequenzen klar werden müssen.
Eine zweite Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Franke .
Bestätigen sich Gerüchte, daß Sie eine finanzielle Beteiligung davon abhängig machen, ob sich im Großraum Hannover die beteiligten Gruppen zu einem leistungsgerechten Tarif bereiterklären werden?
Ich kann hier bezüglich der möglichen Auswirkungen der Tarifgestaltung eine verbindliche Auskunft nicht geben, bin aber gern bereit, Ihnen auf Ihre Frage hin zuzugestehen, daß es sich darum handelt, die Regelungen unter Berücksichtigung der Verhältnisse anderer Verkehrsverbünde zu treffen, damit nicht in einem Fall eine einseitige tarifpolitische Entwicklung eingeleitet wird, während in anderen Bereichen die Dinge schon etwas anders gediehen sind. Wir versuchen, auch innerhalb der Verkehrsverbünde zu gerechten Belastungen der Verkehrsnutzer zu kommen.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Meinecke.
Herr Staatssekretär, beziehen sich die Überlegungen der Bundesregierung ausschließlich auf eine eventuelle Beteiligung an dem Verkehrsverbund im Großraum Hannover, oder muß sie nicht konsequenterweise auch alle großen Verkehrsverbünde daraufhin betrachten, ob eine leistungsgerechte Tarifgestaltung nicht auch zu finanziellen Schwierigkeiten führen kann.
Ich denke, Herr Kollege, Sie haben aus meiner Antwort und dem Hinweis auf andere Verkehrsverbünde bereits entnehmen können, daß es sich bei der Beantwortung dieser Frage etwa um einen örtlichen Vorgang handelt, nach dem gefragt worden ist. Wir müssen die Dinge natürlich unter dem Aspekt der Gesamtentwicklung des Nahverkehrs sehen.
Ich rufe die Frage 147 des Abgeordneten Müller auf:
Treffen Pressemeldungen zu, wonach bei Autopannen oder Unfällen auf der „Transitstrecke" von und nach Berlin zum Abschleppen nach Westberlin Wartezeiten his zu 17 Stunden und Abschleppkosten bis zu 750 17M entstehen?
Bisher ist mir nur ein Bericht in der „Berliner Morgenpost" vom 16. Januar 1973 bekannt, der einen hier einschlägigen Fall behandelt. Den Inhalt des Berichts kann ich weder bestätigen noch dementieren. Im übrigen sind meinem Hause bisher keine Beschwerden über Mängel bei der sogenannten „Pannenhilfe" bekanntgeworden, Herr Kollege.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Müller.
Herr Staatssekretär, sind Sie nicht bereit, der Sache nachzugehen und eventuell dafür Sorge zu tragen, daß so etwas nicht mehr vorkommt?
Haar, Par]. Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr: Ich hätte das gern mit der Antwort auf Ihre zweite Frage noch einmal vertieft. Aber es ist doch selbstverständlich, daß die Bundesregierung derartigen Meldungen nachgeht, sie prüft und — soweit Sie das wünschen natürlich auch über das Ergebnis berichtet.
Eine weitere Zusatzfrage.
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456 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973
Herr Staatssekretär, darf ich Sie dann darauf aufmerksam machen, daß auch in der „Berliner Morgenpost" vom 21, Januar 1973 ein ähnlicher Fall geschildert wird?
Ich darf mich bedanken und werde veranlassen, daß beide Berichte in meinem Hause noch einmal geprüft werden.
Ich rufe die Frage 148 des Herrn Abgeordneten Müller auf:
Weshalb wurde im Verkehrsvertrag keine Regelung über fernmündliche Benachrichtigung eines Abschleppdienstes getroffen, die es dem ADAC oder auch anderen Abschleppunternehmen in Westberlin ermöglicht, umgehende Pannenhilfe zu leisten?
In dem Transit-Abkommen für den Berlin-Verkehr konnte entgegen weitergehenden Vorstellungen nur festgelegt werden, daß nach Art. 14 die DDR bei Unfällen auf ihrem Gebiet Pannen- und Abschleppdienst gewährleistet. An den Diensten sind auch Unternehmen aus der Bundesrepublik und West-Berlin beteiligt. Falls Beschwerden über Mängel bekannt werden, besteht im übrigen die Möglichkeit, daß die Angelegenheit in der nach Art. 19 des Abkommens gebildeten Kommission behandelt wird.
Eine Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Müller.
Herr Staatssekretär, gedenkt die Bundesregierung, wenn sie die beiden Fälle geprüft hat, noch einmal tätig zu werden, um mit den nach dem heutigen Stand der Technik zu nutzenden Mitteln verkürzte Zeiten zu erreichen?
Herr Kollege, ich habe auf die Zusatzfrage, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer ersten Frage gestellt haben, bereits eine positive Antwort gegeben.
Keine weiteren Zusatzfragen.
Dann rufe ich die Frage 149 des Herrn Abgeordneten Lenders auf:
Ist die Bundesregierung bereit, über ihre Vertreter im Aufsichtsrat des Volkswagenwerks darauf hinzuwirken, daß das Unternehmen angesichts der steigenden Zahl der schweren Verkehrsunfälle in Zukunft darauf verzichtet, mit Produktvariationen und Werbemethoden — wie gegenwärtig mit dem „gelbschwarzen Renner" - auf den Markt zu gehen, die den Käufer geradezu dazu anhalten, die Straffe und sein Auto nicht als Verkehrsmittel, sondern als Rennpiste und Rennwagen zu betrachten?
Herr Staatssekretär!
Herr Präsident, wegen des Sachzusammenhangs darf ich bitten, mir zu gestatten, beide Fragen des Herrn Abgeordneten Lenders zusammen zu beantworten.
Der Fragesteller ist einverstanden. Dann rufe ich auch die Frage 150 des Herrn Abgeordneten Lenders auf:
Wie steht die Bundesregierung grundsätzlich, unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit, zu der Tatsache, daß die Automobilindustrie in vielen Fällen dazu neigt, ihre Produkte über äußere Aufmachung und entsprechende Suggestivwerbung in einer Weise dem Käufer anzupreisen, die in ihm nicht den verantwortlichen, auf Sicherheit bedachten Verkehrsteilnehmer, sondern den potentiellen Rennfahrer anspricht?
Herr Staatssekretär!
Die Bundesregierung hält die zum Teil auch heute noch von einzelnen Automobilherstellern betriebene sogenannte sportliche Werbung für nicht vereinbar mit dem Leitbild des erfahrenen Kraftfahrers, der sich im Straßenverkehr partnerschaftlich, gelassen und rücksichtsvoll verhält und unnötige Risiken meidet. Die Bundesregierung hat ihre Auffassungen hierzu mehrfach — zuletzt im Unfallverhütungsbericht „Straßenverkehr 1971" vom August 1972 — zum Ausdruck gebracht. Sie begrüßt deshalb die zunehmende Bereitschaft der Automobilindustrie, mit Gesichtspunkten der Sicherheit für ihre Produkte zu werben.
Die Vertreter des Bundes im Aufsichtsrat des Volkswagenwerkes werden es der Leitung dieses Unternehmens nahelegen, diese Grundsätze bei der Produktgestaltung und bei der Werbung des Volkswagenwerkes zu berücksichtigen. Das kann ich Ihnen ausdrücklich im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen versichern, der für die Beteiligung des Bundes am Volkswagenwerk zuständig ist, Herr Kollege.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, da es sich nicht nur um den Fall Volkswagenwerk handelt, der in der Frage Werbungsmethoden einschlägig ist, die mit dem Gedanken der Verkehrssicherheit nicht in Einklang zu bringen sind, frage ich Sie: Wäre es nicht angebracht, wenn die Bundesregierung angesichts ihres Interesses an einer Werbung, die dem allgemeinen Interesse an der Verkehrssicherheit nicht widerspricht, auf die Werbewirtschaft dahin gehend einwirkte, daß sie versucht, in Zukunft -
vielleicht mit Methoden der freiwilligen Selbstkontrolle — solche Werbemethoden einzustellen oder einzuschränken, die im Widerspruch zu allgemeinen Interessen, wie z. B. der Verkehrssicherheit oder des Umweltschutzes — man könnte noch mehrere aufführen — stehen?
Herr Kollege, es gibt bislang schon ausgezeichnete Initiativen im positiven Sinne. Wir wollen die bisherigen Möglichkeiten, die in diesem Bereich bestehen, auch weiterhin ausschöpfen. Ich kann aber die Aussichten, daß die beanstandete Automobilwerbung durch gesetzliche Vorschriften eingeschränkt werden könnte, nur sehr vorsichtig beurteilen.
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 457
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hoffie.
Herr Staatssekretär, wenn man die Geschwindigkeit des gelbschwarzen Käfers, der hier angesprochen ist, in Relation setzt zu den Geschwindigkeiten derjenigen Fahrzeuge, die etwa bei dem Doppelten liegen und auch in Serie gebaut werden, bedeutet dann Ihre Antwort im Hinblick auf den angesprochenen Fahrzeugtyp, daß Ihre Bemühungen grundsätzlich dahin gehen, daß Hersteller von Personenkraftwagen zukünftig nicht mehr mit Geschwindigkeiten der Fahrzeuge Werbung treiben sollten?
Herr Kollege, es geht der Bundesregierung darum, daß der Begriff „Sicherheit im Straßenverkehr" künftig auch unter Berücksichtigung dessen, was wir Werbung für einzelne Firmen nennen, vorrangig und etwas verantwortungsbewußter angewandt wird,
als das in der Vergangenheit — wie auch durch dieses Beispiel belegt wird — der Fall gewesen ist.
Eine letzte Zusatzfrage. Herr Abgeordneter Kiechle, bitte!
Herr Staatssekretär, teilen Sie meine Auffassung, daß es hier nicht speziell um den Begriff „Geschwindigkeit" geht, sondern um die Verwendung von Wörtern und Begriffen, die mit Rennen und Rennwagen und ähnlichem zusammenhängen; und sind Sie mit mir der Auffassung, daß, wenn es gelänge, derartige Werbung, sagen wir einmal, einzuschränken, dies mehr Erfolg verspräche als z. B. die generelle Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h?
Ich kann bezüglich des letzten Teils Ihrer Frage Ihre Auffassung nicht teilen. Wir werden abwarten, zu welchem Ergebnis wir mit dem Langzeitversuch mit den 100 km/h kommen. Erste Ergebnisse lassen mich zumindest hoffen, daß sich die Autofahrer in ihrer großen Mehrzahl in den letzten Monaten, wenn ich das so formulieren darf, nicht nur eingewöhnt haben, sondern auch durchaus ein solidarisches Verhalten und Verständnis für diese Maßnahme zeigen.
Der Herr Abgeordnete Schröder hat um schriftliche Beantwortung der von ihm eingereichten Fragen 151 und 152 gebeten. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
Der Herr Abgeordnete Ey hat die nächste Frage — Frage 153 — eingereicht:
?st die Bundesregierung bereit, sich für die Beibehaltung der Führerscheinerlaubniserteilung für landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge einzusetzen, insbesondere hinsichtlich der Altersvoraussetzungen der Bewerber?
Bitte schön, Herr Staatssekretär!
Landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und nicht mehr als 25 km/h können im öffentlichen Straßenverkehr mit der Fahrerlaubnis der Klasse IV geführt werden. Das Mindestalter hierfür ist 16 Jahre. Eine Änderung der diesbezüglichen Bestimmungen wird zur Zeit von der Bundesregierung nicht erwogen.
Eine Zusatzfrage? Bitte!
Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Bundestagsdrucksache VI/3766, die sich mit der Harmonisierung der Richtlinien im EWG-Raum befaßt?
Wir wissen, daß in diesem Richtlinienentwurf für die Klasse F ein Mindestalter von 21 Jahren vorgesehen ist. Die Auffassung der Bundesregierung habe ich in der Antwort auf Ihre Frage bereits darzustellen versucht.
Eine weitere Zusatzfrage.
Ist sichergestellt, Herr Staatssekretär, daß die Erlaubniserteilung für landwirtschaftliche Zugmaschinen nicht nur in den landwirtschaftlichen Betrieben gilt, sondern auch in denen der privaten Forstwirtschaft?
Das müßte ich zunächst prüfen, Herr Kollege; darüber liegen mir im Augenblick keine Unterlagen vor.
Ich rufe Frage 154 des Kollegen Ey auf:
Ist gewährleistet, daß für die Richtlinien der technischen Überwachung keine unangemessenen Erschwernisse hinsichtlich der Befreiungsvoraussetzungen für Anhänger und deren Überprüfungszeiträume eingeführt werden?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Die Bestimmungen über die obligatorische technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nach § 29 der Straßenverkehrszulassungsordnung und der Anlage 8 zur StVZO wurden mit der Verordnung zur Änderung der StVZO vom 13. Juli 1971 neu gefaßt. Die Neufassung ist am 1. Januar 1972 in Kraft getreten. Unangemessene Erschwernisse und Veränderungen der Überprüfungszeiträume sind nicht eingetreten und sind in Zukunft nicht beabsichtigt.
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458 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973
Eine Zusatzfrage.
Wann rechnet die Bundesregierung mit der Durchführung einer möglichen Vereinheitlichung der Überwachungs- und Zulassungsbestimmungen im EWG-Raum?
Mit dieser Neufassung sind die bereits auf dem Ausnahmewege getroffenen Erleichterungen der Durchführung von Hauptuntersuchungen für Wohnwagenanhänger — Verlängerung von 12 auf 24 Monate — festgelegt. Ich möchte, Herr Kollege, im Augenblick zur terminlichen Abwicklung noch keine verbindliche Festlegung geben.
Eine weitere Zusatzfrage.
Wird sich die Bundesregierung für die Einführung der deutschen Regelung der technischen Überwachungsvorschriften einsetzen, so daß zulassungsfreie land- oder fortwirtschaftliche Anhänger mit einer Geschwindigkeit bis zu 25 km/h von der technischen Überwachung ausgenommen bleiben werden?
Das ist unsere Absicht, Herr Kollege.
Ich danke Ihnen, Herr Staatssekretär. Damit sind die Fragen aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr beantwortet.
Ich rufe nunmehr den Geschäftsbereich des Bundesministers für innerdeutsche Beziehungen auf. Zur Beantwortung der Fragen steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Herold zur Verfügung.
Die erste Frage— Frage 155 — ist von dem Herrn Abgeordneten Schröder eingereicht worden:
Hat die Bundesregierung bei ihren Verhandlungen über einen Grundvertrag mit der DDR die Frage der Freilassung aus politischen Gründen inhaftierter Häftlinge angesprochen, und wenn ja, welche konkreten Zusagen hat die DDR-Regierung gegeben?
Bitte, Herr Staatssekretär!
Herr Kollege, ich darf die Frage wie folgt beantworten. Die Bundesregierung hat sich wie vor ihr frühere Bundesregierungen auch — seit Jahren für Personen, die in der DDR aus politischen Gründen inhaftiert wurden, intensiv eingesetzt. Diese Bemühungen sind auch im vergangenen Jahr fortgesetzt worden.
Die von der Regierung der DDR verfügte Amnestie war nicht Gegenstand von Verhandlungen mit der Bundesregierung. In Gesprächen am Rande der Verhandlungen über den Grundvertrag hat der Vertreter der DDR die Absicht seiner Regierung mitgeteilt, alle früher im Bundesgebiet und in Berlin ansässig gewesenen Amnestierten dorthin zu entlassen. Außerdem hat die Regierung der
DDR ihre Bereitschaft erkennen lassen, darüber hinaus eine große Anzahl von Amnestierten in das Bundesgebiet und nach Berlin ausreisen zu lassen, falls die Betreffenden das wünschten und die Bundesregierung damit einverstanden sei.
Die Bundesregierung hat diese Bereitschaft der DDR begrüßt. Sie hat die Einreise der Amnestierten nicht davon abhängig gemacht, daß von der DDR die Gründe der jeweiligen Verurteilung dargelegt würden. Sie wollte vermeiden, daß durch Vorbehalte von unserer Seite der für uns verbindliche Grundsatz der Freizügigkeit in Frage gestellt wird.
Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, interpretiere ich Ihre Antwort richtig dahin, daß es sich bei der vorgenommenen Amnestie um einen einseitigen Akt der DDR-Regierung handelt, d. h. umgekehrt gefragt —, daß die Bundesregierung die Freilassung von aus politischen Gründen Inhaftierten nicht zu einer Vorbedingung bei den Verhandlungen über den Grundvertrag gemacht hat?
Die vom Staatsrat und dem ZK beschlossene Amnestie war ein einseitiger Akt der DDR. Wir haben diese Frage in den Verhandlungen allerdings immer angeschnitten.
Eine weitere Zusatzfrage.
Darf ich noch einmal konkret nachfragen: Ist dieser Wunsch -
oder vielleicht sogar eine Forderung — in den Verhandlungen des Herrn Bundesministers und damaligen Staatssekretärs Bahr über den Grundvertrag vorgetragen worden oder nicht?
Ich habe Ihnen im ersten Absatz meiner Antwort bereits gesagt, daß diese Bundesregierung und ihre Vorgängerin sich laufend um die Freilassung von politischen Gefangenen bemüht haben. Diese Bemühungen werden laufend fortgesetzt.
Ich rufe die Frage 156 des Herrn Abgeordneten Schröder auf:
Wie hoch ist die Anzahl von ehemals aus politischen Gründen Inhaftierten und von eigentlichen Kriminellen unter den DDR-
, Amnestierten, die in den Monaten November/Dezember 1972 in die Bundesrepublik Deutschland überführt wurden, und hat die Bundesregierung dieses zahlenmäßige Verhältnis zum Anlaß genommen, hei der DDR-Regierung zugunsten der Freilassung tatsächlich politisch Inhaftierter vorstellig zu werden?
Herr Staatssekretär!
Herr Kollege, ich möchte mich hier auf den Hinweis beschränken, daß
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Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973 459
Parl. Staatssekretär Herolddie größte Zahl der in die Bundesrepublik Deutschland Entlassenen nach unserer Auffassung aus politischen Gründen verurteilt worden ist.Ich kann dies noch wie folgt ergänzen. Die erste Überprüfung der in der Zeit vom 7. November bis 15. Januar in Sammeltransporten in der Bundesrepublik eingetroffenen 1771 amnestierten DDR-Bürger hat folgendes ergeben. Die Mehrzahl — rund 87 °/o — der Entlassenen war in der DDR zuletzt wegen politischer Straftaten verurteilt. Ein kleiner Teil dieses Personenkreises hatte daneben nichtpolitische Vorstrafen oder war zuletzt auch in Haft wegen nichtpolitischer Straftaten, die im Zusammenhang mit politischen Straftaten standen. 13 °/o der Entlassenen waren wegen nichtpolitischer Straftaten verurteilt.Die Bundesregierung sieht unter diesen Umständen keinen Anlaß, bei der Regierung der DDR wegen der Auswahl der in das Bundesgebiet und nach Berlin entlassenen Amnestierten vorstellig zu werden. Davon unabhängig bemüht sie sich weiter um die Freilassung von aus politischen Gründen Inhaftierten und um ihre Ausreise in die Bundesrepublik.
Zusatzfrage, Herr Abgeordneter.
Herr Staatssekretär, treffen Pressemeldungen zu, denen zufolge die Bundesregierung pro Freigelassenen eine Kopfquote von 40 000 DM an die Regierung der DDR entrichten muß?
Ich bedaure diese Pressemitteilungen zutiefst. Es war in diesem Hause seit vielen Jahren üblich, über diese Probleme in der Öffentlichkeit nicht zu sprechen. Durch solche Meldungen werden unsere Bemühungen ungeheuer erschwert. Es ist klar, daß das Vertrauensmännergremium, in dem alle Fraktionen vertreten sind, über all diese Probleme im einzelnen informiert wird. Ich bitte, das doch im Interesse der Menschen zu berücksichtigen, die wir alle eines Tages wieder bei ihren Familienmitgliedern haben wollen.
Eine Zusatzfrage.
Herr Staatssekretär, gibt es besondere Probleme bei der beruflichen Eingliederung der aus politischen Gründen Inhaftierten und nunmehr Freigelassenen hier bei uns in der Bundesrepublik?
Sehr geehrter Herr Kollege, ich habe gleich eine Frage des Herrn Kollegen Dr. Schneider zu beantworten. Ich würde bitten, diese Zusatzfrage zurückzustellen. Ich komme bei der Frage von Herrn Dr. Schneider auf dieses Problem zurück.
Sonst würde nämlich das Recht des Kollegen Schneider verkürzt.
Herr Abgeordneter Wehner, eine Zusatzfrage.
Herr Kollege, darf ich Sie auf Grund dieser Fragen und der darauf gegebenen Antworten um eine Erläuterung darüber bitten, ob es denn auf Grund der sehr unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen und Motive, die zur Straftat führen können, dort, hier und in anderen Ländern, eine eindeutige, allgemeingültige Trennung zwischen politisch und kriminell für jeden Fall gibt?
Herr Kollege Wehner, ich bin dankbar für diese Frage. Denn gerade wir in Deutschland haben erlebt, was seinerzeit als kriminell abgestempelt wurde und was gerade damals als politische Straftaten hätte gewertet werden müssen. Es gibt keine Unterscheidungen, im Gegenteil, wir bedauern es sehr, daß Unterscheidungen gemacht werden.
Eine Zusatzfrage, Herr Kollege Wohlrabe.
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Staatssekretär, würden Sie bereit sein, darüber Auskunft zu geben, ob diese Aktion der Freilassung von politischen Häftlingen fortgesetzt wird, nachdem ursprünglich, als die jetzige Aktion zu laufen begann, davon die Rede war, daß etwa 3000 politische Häftlinge freigelassen werden würden? Wenn dies nicht der Fall ist, wenn Sie dazu im Moment keine Auskunft geben können, dann würde ich gern wissen, ob die Aktion der Freilassung politischer Häftlinge, wie sie vor dieser Sonderaktion gehandhabt worden ist, auch in Zukunft fortgesetzt wird.
Ich darf Ihnen zum letzten Teil Ihrer Frage sagen: Selbstverständlich wird sich diese Bundesregierung weiter um Freilassungen bemühen. Ich habe das bereits in der Beantwortung der Frage des Herrn Kollegen Schröder gesagt. Ich darf in jedem Falle weiter sagen, daß diese Zahlen, die von den Verantwortlichen in der DDR genannt wurden, durch uns in keiner Weise beeinflußbar sind. Wir hoffen zuversichtlich — und werden auch unsere Tätigkeit darauf abstellen —, daß so viele Inhaftierte wie nur möglich die Zuchthäuser und die Gefängnisse verlassen können. Das sind unsere Bemühungen. Daran werden wir auch festhalten.
Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Heyen.
Herr Staatssekretär, halten Sie es für nützlich, daß diese Fragen hier in der Öffentlichkeit behandelt werden, oder ist es der Sache entsprechend nicht viel dienlicher, wenn Sie in einem Ausschuß in Ruhe besprochen werden?
Metadaten/Kopzeile:
460 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 12. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 1. Februar 1973
Herr Kollege Heyen, ich muß mich den Fragen hier stellen. Daß es besser wäre, dieses Problem im innerdeutschen Ausschuß oder im Vertrauensmännergremium zu behandeln, steht wohl außer Frage.
Herr Abgeordneter Wehner, nach der Geschäftsordnung habe ich nicht die Möglichkeit, Ihnen eine zweite Zusatzfrage einzuräumen.
Ich rufe die nächste Frage, die Frage 157 des Abgeordneten Dr. Klein, auf:
Ist es richtig, daß, wie in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 5. Januar 1973 gemeldet, der Präsident des Gesamtdeutschen Instituts in Bonn entsprechend einer Weisung des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen einem Mitarbeiter der genannten Zeitung den Zugang zu amtlichen Archivmaterialien über die Strafrechtspflege und den Strafvollzug in der DDR verweigert hat, die bei der Abteilung IV des Gesamtdeutschen Instituts gelagert sind, und hält es die Bundesregierung ebenfalls — wie nach der angegebenen Pressemeldung das Gesamtdeutsche Institut — für unerwünscht, daß über das Thema Strafrechtspflege in der DDR in der Presse geschrieben wird?
Herr Staatssekretär!
Herr Kollege Klein, ich kann folgendes dazu erklären, Die Anfrage geht von Voraussetzungen aus, die nicht zutreffen. Die in der Anfrage enthaltenen Unterstellungen muß ich für mein Haus deshalb zurückweisen.
Zur Sache selbst ist folgendes zu bemerken. Ein Mitarbeiter der „Frankfurter Allgemeinen" wollte Anfang Dezember für eine größere Arbeit über die Justiz- und Strafvollzugspolitik der DDR Akten der Bundesanstalt für gesamtdeutsche Aufgaben, auch aus der jüngsten Zeit, einsehen und Hintergrundinformationen erhalten. Er ließ dabei erkennen, daß es ihm besonders auf Unterlagen über die Entlassungsaktion nach der Amnestie der DDR vom Oktober 1972 ankam. Da ich der Ansicht bin, daß es vor Abschluß der Entlassungsaktion nicht zweckmäßig ist, wenn die Bundesregierung ihr notwendigerweise noch unvollständiges Material zu diesem Komplex veröffentlicht, hat der Präsident des Gesamtdeutschen Instituts auf Weisung hin dieses Begehren abgelehnt. Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Pressefreiheit kann darin nicht gesehen werden, da keine Behörde verpflichtet ist, ihre Akten zu veröffentlichen und Hintergrundinformationen zu geben. Sie kennen diese magische Zahl von 30 Jahren.
Der Präsident des Gesamtdeutschen Instituts hat dem Journalisten der FAZ jede Unterstützung bei der Beschaffung allgemein zugänglichen Materials zugesichert. Dieses Material hat der Journalist bei seinem Besuch in der Berliner Abteilung des Gesamtdeutschen Instituts auch erhalten. Es ist unrichtig, wie die FAZ behauptet, daß sie sich dieses
Material nur durch Überrumpelung beschaffen konnte. Sie hat es ganz offiziell durch die betreffenden Stellen und Referenten erhalten.
Daß die Bundesregierung nicht daran denkt, Informationen über die Verhältnisse in der DDR zurückzuhalten, geht aus einer Vielzahl von Veröffentlichungen hervor. Ich erwähne hierbei nur aus neuer Zeit insbesondere die beiden umfangreichen Materialbände zu dem Bericht zur Lage der Nation 1971 und 1972 sowie die vom Gesamtdeutschen Institut erstellte Dokumentation über Bestimmungen der DDR zu Eigentumsfragen und Enteignungen vom Januar 1972.
An dieser Praxis wird die Bundesregierung auch in Zukunft festhalten, allerdings wird sie auch in Zukunft ungeprüftes oder zusammenhangloses Zahlenmaterial nicht veröffentlichen. Das gilt insbesondere bei Anlässen wie beispielsweise der angesprochenen Amnestie, die jetzt erst ihren vorläufigen Abschluß gefunden hat.
Keine Zusatzfrage, auch keine weiteren Zusatzfragen aus dem Hause? — Eine letzte Zusatzfrage von Ihnen, Herr Abgeordneter.
Mursch (CDU/CSU) : Herr Staatssekretär, wären Sie bereit, Ihre Antwort dahin zu überdenken, daß es sich nicht, wie Sie sagten, um eine Unterstellung in der Frage des Herrn Kollegen Professor Klein handelt, sondern vielmehr um eine Unterstellung der zitierten Pressemeldung?
Ich hoffe, daß das deutlich zum Ausdruck kam. Sollte es anders gewesen sein: selbstverständlich, Herr Kollege Klein.
Wir sind am Ende der Fragestunde, Herr Kollege Klein.
— Die Fragestunde ist abgelaufen, und ich kann keine weitere Frage mehr aufrufen.
Ich teile dem Hause noch mit, daß der Abgeordnete Wohlrabe seine Frage 164 zurückgezogen hat. Das gleiche gilt für die Fragen 182 und 183 des Herrn Abgeordneten Dr. Meinecke .
Die übrigen nicht erledigten Fragen werden schriftlich beantwortet. Die Antworten werden als Anlagen abgedruckt.
Meine Damen und Herren, wir stehen am Ende der heutigen Plenarsitzung. Ich berufe die nächste Plenarsitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 14. Februar 1973, 14 Uhr, mit dem einzigen Tagesordnungspunkt „Fragestunde" ein.
Die Sitzung ist geschlossen.