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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 9. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 25. Januar 1973 Inhalt: Verzicht des Abg. Augstein (Hamburg) auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 243 A Fortsetzung der Aussprache über die Erklärung der Bundesregierung Opitz (FDP) . . . . . .. . . 243 B Dr. Wulff (CDU/CSU) . . . . . . 244 D Dr. Eppler, Bundesminister (BMZ) . 246 A, 249 D Dr. Freiherr von Weizsäcker (CDU/CSU) . . . . . . . . . 249 B Dr. Barzel (CDU/CSU) . . 250 B, 252 C, 257 A, 263 B Brandt, Bundeskanzler . 251 B, 262 B Wehner (SPD) . . . . 253 C, 262 B Scheel. Bundesminister (AA) . . . 257 A Dr. Mikat (CDU/CSU) . . . . . . 262 A Dr. Ehmke, Bundesminister (BMP) . 264 A Mischnick (FDP) . . . . . . . . 264 C Dr. Friderichs, Bundesminister (BMW) 264 D Dr. Narjes (CDU/CSU) . . . . . 268 D Junghans (SPD) 273 D Dr. Graf Lambsdorff (FDP) . . . 277 B Frau Dr. Wex (CDU/CSU) . . . 280 B Arendt, Bundesminister (BMA) . . 283 C Frau Dr. Focke, Bundesminister (BMJFG) . . . . . . . . 286 B Katzer (CDU/CSU) 288 D Dr. Schellenberg (SPD) 293 D Frau Funcke (FDP) 296 D Frau Eilers (Bielefeld) (SPD) . . 300 D Genscher, Bundesminister (BMI) . 303 B, 323 D Dr. Dregger (CDU/CSU) 307 C Dr. Schäfer (Tübingen) (SPD) . . 312 C Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) . . 318 A Dr. Hirsch (FDP) . . . . . . . 321 A Dr. Meinecke (Hamburg) (SPD) . 324 D Dr. Martin (CDU/CSU) 327 C Frau Schuchardt (FDP) . . . . . 331 A Dr. von Dohnanyi, Bundesminister (BMBW) 333 A Nächste Sitzung 336 C Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 337* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 9. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 25. Januar 1973 243 9. Sitzung Bonn, den 25. Januar 1973 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Adams * 26. 1. Dr. Ahrens ** 27. 1. Alber ** 27. 1. Amrehn ** 27. 1. Augstein (Hattingen) 26. 1. Behrendt * 26. 1. Blumenfeld ** 27. 1. Dr. Dollinger 10. 2. Dr. Enders ** 27. 1. Flämig * 26. 1. Gerlach (Emsiand) * 26. 1. Hösl ** 27. 1. Jung ** 27. 1. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Kahn-Ackermann ** 27. 1. Dr. Kempfler ** 27. 1. Dr. h. c. Kiesinger 27. 1. Lampersbach 25. 1. Lemmrich ** 27. 1. Memmel * 26. 1. Dr. Miltner 2. 2. Dr. Müller (München) ** 27. 1. Pawelczyk ** 27. 1. Richter ** 27. 1. Roser ** 27. 1. Schmidt (Wattenscheid) 25. 1. Schmidt (Würgendorf) ** 27. 1. Dr. Schulz (Berlin) ** 27. 1. Sieglerschmidt ** 27. 1. Dr. Slotta 2. 2. Springorum * 26. 1. Stücklen 26. 1. Dr. Todenhoefer 24. 2. Frau Dr. Walz ** 27. 1. Westphal 26. 1. Frau Will-Feld 24. 2. Wolfram * 26. 1.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Friedrich Vogel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich wundere mich immer über den Verwandlungsprozeß, der in dem Kollegen Professor Schäfer vorgeht, wenn er hier oben auf das Podium im Deutschen Bundestag tritt.

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU.)

    Sehr geehrter Herr Kollege Schäfer, ich möchte Ihnen eines sagen: Die Art und Weise, wie Sie versucht haben, über das Verhältnis zwischen CDU und CSU eine Verdachtsglocke zu hängen, ist infam.

    (Zurufe von der SPD.)

    Herr Kollege Schäfer, das ist böses Gift, das hier verspritzt wird. Sie haben den § 10 der Geschäftsordnung zitiert. Sie hätten ihn am besten ganz zitiert; dann wäre deutlich geworden, worum es geht und was Sie hier hineinzulegen versucht haben. Dort ist vom Zusammenschluß von Angehörigen solcher Parteien die Rede, die auf Grund gleichgerichteter politischer Ziele in keinem Land miteinander im Wettbewerb stehen. Das ist exakt das Verhältnis zwischen CDU und CSU. Wir lassen uns nicht auseinanderdividieren. Im übrigen könnte ich mir vorstellen, Herr Kollege Schäfer, daß Sie wohl etwas mehr an die Rolle der FDP innerhalb der Koalition gedacht haben. Das mag Sie allerdings bedrücken, wenn es um die Verfolgung Ihrer sozialdemokratischen politischen Ziele geht.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Zuruf von der SPD: Das ist infam!)

    Ich hoffe, daß Sie angetreten sind, um sozialdemokratische politische Ziele zu verfolgen. Nur sollten wir dann auch darüber sprechen.
    Meine Damen und Herren, der Bundesinnenminister ist in diese Debatte offenbar mit dem Motto gegangen: Angriff ist die beste Verteidigung.

    (Zustimmung des Abg. Dr. Lenz [Bergstraße].)

    Ich habe nur den Eindruck, das ist ein Angriff mit Platzpatronen gewesen, und vielleicht, Herr Bundesminister, ist hier sogar etwas geplatzt.
    Sie dürfen eines zur Kenntnis nehmen: Diese Opposition, diese CDU/CSU steht nicht auf Kommandoton bereit, wenn es um Verfassungsänderungen geht.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich erinnere mich sehr genau, Herr Kollege Wehner, an die Ausführungen, die Sie zu diesem Thema im Jahre 1965 gemacht haben. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis: wir treten nicht dann an, wenn es den Herren der Regierung, den Herren der Koalition gefällt. Das, was der Oppositionsführer hier vorgetragen hat, ist ein verfassungspolitisches Konzept gewesen, und ich glaube, daß es gut ist, sich mit diesem verfassungspolitischem Konzept auseinanderzusetzen, das es nun einmal nicht erlaubt, daß wir scheibchenweise einmal diese Grundgesetzänderung, einmal jene Grundgesetzänderung hier verabschieden, ohne uns vorher genau klar darüber zu werden, wohin denn die Gesamtreise gehen soll.
    Der Bundeskanzler hat in seiner Regierungserklärung die Verfassungsreform und insbesondere die Weiterentwicklung des Bund-Länder-Verhältnisses angesprochen und hat einiges zur Neugliederung des Bundesgebietes gesagt. Es ist der Auffassung zuzustimmen, daß kein Anlaß zu einer Gesamtrevision des bewährten grundgesetzlichen Rahmens für unser staatliches Leben besteht. Aber eine Gestaltungsaufgabe für die Zukunft, und zwar vor allem auch unter dem Gesichtspunkt der Freiheitssicherung, meine Damen und Herren, ist die Ausgewogenheit des föderativen Staatsaufbaues der Bundesrepublik Deutschland.
    Herr Dr. Barzel hat darauf hingewiesen, daß die Einbahnstraße der Kompetenzverlagerung von den Ländern auf den Bund im Begriff ist, das von der Verfassung gewollte Gleichgewichtssystem der Kräfte zu stören. Wir haben in den hinter uns liegenden Jahren einen umfangreichen Katalog von früheren Länderaufgaben gehabt, die auf den Bund übertragen worden sind. Meine Damen und Herren, wir meinen es ernst mit dem Hinweis, daß es vor Abschluß der Arbeiten der Enquete-Kommission —deren Wiedereinsetzung wir für erforderlich halten — möglichst keine weiteren Einzeländerungen des Grundgesetzes mehr geben sollte. Hier werden wir sehen müssen, wie wir ein Gesamtkonzept für die Gestaltung des Verhältnisses der Länder zum Bund, für unsere föderative Ordnung in der Bundesrepublik finden.
    Wir sehen einen engen Zusammenhang zwischen der Verfassungsreform und der Neugliederung des Bundesgebietes. Die Schaffung gleich leistungsfähiger Länder ermöglicht ein Neudurchdenken der Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. Ein auf Teile des Bundesgebietes beschränkter erster Schritt zur Neugliederung, wie ihn Herr Kollege Mischnick als diskutabel angesprochen hat, würde das unmöglich machen. Hier kann es nur die Verwirklichung einer das gesamte Bundesgebiet erfassenden Neugliederung geben. Wir werden darüber zu sprechen haben, sobald Neugliederungskommission und Enquete-Kommission ihre Arbeitsergebnisse vorgelegt haben.
    Mit Recht hat die Regierungserklärung Regelungen im Bereich des öffentlichen Dienstes als einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung angesprochen, wenn auch nur sehr kurz und in sehr allgemein gehaltenen Wendungen. Zur immer neuen Verwirklichung des sozialen und freiheitlichen Rechtsstaates und zur immer neuen Durchsetzung der bürgerlichen Freiheiten im Alltag gehört eine leistungsfähige öffentliche Verwaltung, gehört ein leistungsfähiger und unparteilicher öffentlicher Dienst. Es braucht in jeder Legislaturperiode neue Anstrengun-



    Vogel (Ennepetal)

    gen, um Leistungsfähigkeit und Unparteilichkeit der Verwaltung zu erhalten und fortzuentwickeln.
    Das, was in der Regierungserklärung dazu gesagt worden ist, ist wenig.
    Wir sehen eine Gefährdung der Leistungsfähigkeit und Objektivität der Verwaltung darin, 'daß sich in den Spitzen der Bundesverwaltung, in den Ministerien, die klare Trennung der demokratischen Gewalten Parlament und Exekutive zu vermischen beginnt. Gerade auch dort müssen im Interesse aller Bürger Sachverstand und Sachgesichtspunkte ihre eigenständige Rolle gegenüber der politischen Führung spielen.
    Die Inflation der Parlamentarischen Staatssekretäre — seit der Großen Koalition hat sich ihre Zahl von 7 auf 19, also um rund 150 % erhöht — macht die Situation deutlich, zumal auch die Besetzung der Stellen der beamteten Spitzenpositionen zunehmend politisiert worden ist. Meine Damen und Herren, gestern noch haben wir hier erlebt, daß nach einer Rede des Bundesaußenministers einer seiner beiden Parlamentarischen Staatssekretäre an dieses Rednerpult trat,

    (Abg. Dr. Barzel: Sehr wahr!)

    um in seiner Eigenschaft als Abgeordneter Zustimmung und Unterstützung für die Ausführungen seines Ministers vorzutragen.

    (Abg. Barzel: Ein Blumenstrauß!)

    Das höhlt die parlamentarische Kontrolle der Regierung zum bloßen Scheingefecht aus.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Zuruf des Abg. Dr. Schäfer [Tübingen].)

    Die politisch nichtgebundenen Fachleute, die nach wie vor den wesentlichen Anteil an sachlicher Arbeit leisten müssen, werden ins dritte, vierte oder fünfte Glied zurückgedrängt. Die Staatssekretäre sehen sich praktisch heute auf Grund der Inflationierung ihrer Zahl in die Rolle von Oberabteilungsleitern degradiert. Der Aufstieg eines tüchtigen Fachbeamten in die Position des Staatssekretärs wird immer seltener gemacht.
    Lassen Sie mich auf den Zusammenhang von Leistungsprinzip und Personalpraxis in der Verwaltung noch etwas allgemeiner eingehen. Wir beobachten mit Sorge, daß die Politisierung im Zeichen neuer Heilslehren das Leistungsprinzip im öffentlichen Dienst immer mehr aushöhlt, obwohl man immer stramm die Fahne des Leistungsprinzips vor sich herträgt.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Er verdankt der Partei alles, was er bisher in seinem Leben geworden ist". — Eben um die Frage aber geht es, ob die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes ihr Fortkommen der persönlichen Tüchtigkeit und fachlichen Leistung oder aber ihrem Parteibuch verdanken sollen.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Nicht nur die Leistungsfähigkeit der Verwaltung, sondern vor allem auch die Glaubwürdigkeit des
Rechtsstaates fordert aber auch, daß der Staat seine Mitarbeiter leistungsgerecht besoldet und versorgt. Dazu hat die Regierungserklärung alle drängenden Fragen offengelassen.
Wir fragen: Wie stellt sich die Bundesregierung die Okjektivierung der jährlichen Besoldungsanpassung nach dem neugeschaffenen § 60 des Bundesbesoldungsgesetzes vor? Wie will sie der nachträglichen Entwertung der Versorgungsbezüge derer begegnen, die an Höherstufungen im aktiven Dienst nicht teilnehmen? Was geschieht mit dem einstimmigen Beschluß des Bundestages vom 3. März 1971? Ich glaube, diese Frage ist nach der Zwischendiskussion, die wir gestern und heute vormittag hier gehabt haben, um so berechtigter, als es hier um ein Stück Vertrauen des öffentlichen Dienstes in einstimmige Beschlüsse dieses Bundestages geht.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Recht nebulös klingt der Satz in der Regierungserklärung, nicht gerechtfertigte Differenzierungen im Status müßten abgebaut werden.

(Zurufe von der SPD.)

Über solche Gemeinplätze — Herr Kollege Liedtke — ist die Diskussion doch längst hinaus. Es geht darum, welche Differenzierungen nicht gerechtfertigt sind und w i e sie abgebaut werden sollen. Durch konsequenten Ausbau des verfassungsmäßig gesicherten Berufsbeamtentums oder durch seine Aushöhlung und letztliche Abschaffung? Das ist die Frage, um die es geht. Die Bundesregierung hat sich früher durch den Mund ihres Innenministers schon sehr viel klarer ausgedrückt. Wir wüßten gern, ob die unklare Aussage der Regierungserklärung daran etwas ändern soll.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch etwas zur Medienpolitik ausführen, die mit einigen bemerkenswerten Akzenten in der Regierungserklärung angesprochen ist. Wir begrüßen es nachdrücklich, daß der Bundeskanzler die Notwendigkeit einer umfassenden Information des Bürgers und der Vielfalt der Meinungen in den Massenmedien so stark hervorgehoben hat.

(Zuruf von der SPD: Beides gehört zusammen!)

Wir hoffen, daß die Bundesregierung ihre durch den Mund des Bundeskanzlers verkündete Absicht, an der Meinungsfreiheit nicht rütteln zu lassen, ohne Abstriche verwirklicht — vor allem im Alltag.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Wir werden hierauf um so mehr zu achten haben, als eine die Politik der Regierung kritisch begleitende öffentliche Meinung eine notwendige Ergänzung der Arbeit der parlamentarischen Opposition darstellt.
Aber etwas mehr Aufschluß hätten wir gern zu dem Satz:
Zur Pressefreiheit und Medienfreiheit gehört
die Freiheit i n der Presse und i n den Medien.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Statt eines Kommentars zu diesem Satz will ich lediglich einen Bericht der „Neuen Zürcher Zeitung"

Vogel (Ennepetal)

vom 7. April 1970 zu Reformen des Pressewesens durch das Militärregime in Peru wiedergeben. Dort wird auf eine weitgehende Aushöhlung der Pressefreiheit durch eine neue Regelung hingewiesen, die es jedem Journalisen gestatten soll, in seiner Zeitung Meinungen über alle möglichen politischen und sonstigen Angelegenheiten zu veröffentlichen, ohne daß die Chefredaktion oder der Verlag ihn daran hindern kann. „Auf diese Weise", so heißt es in dem Bericht weiter, „will man es den Zeitungen offenbar unmöglich machen, einen konsequenten Standpunkt zu vertreten, insbesondere solchen, die dem Regime nicht genehm sind." — So weit der Bericht der „Neuen Zürcher Zeitung" zu diesem Modell.
Meine Damen und Herren, dem Entwurf des Presserechtsrahmengesetzes sehen wir darum mit gespannter Aufmerksamkeit entgegen.

(Abg. Dr. Barzel: Sehr wahr!)

Nur nebenbei: Neben einer Regelung des Zeugnisverweigerungsrechts in Presse und Funk erwarten wir einen Ausbau des Gegendarstellungsanspruchs im Interesse des einzelnen, der sich den Angriffen der Presse oft schutzlos ausgesetzt sieht.

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Meine Damen und Herren, der Herr Bundesinnenminister hat versucht, diese Debatte um den innen-und rechtspolitischen Teil der Regierungserklärung auf das Thema Umweltschutz zu verengen. Er hat das mit sehr viel Emphase getan. Wir lesen einiges an Grundsätzen in der Regierungserklärung zu diesem Bereich. Wenn ich die Grundsätze der Regierungserklärung zum Umweltschutz mit denen unseres Parteiprogramms und unseres Konzeptes für Umweltvorsorge vergleiche, sehe ich kaum Widersprüche, jedenfalls nicht solche Widersprüche, die künftige unausräumbare Kontroversen andeuten würden. Wozu also der ganze Sturm im Wasserglas, der hier entfacht worden ist, — angesichts ja auch einer bewahrten Praxis der Kooperation in den Fragen des Umweltschutzes in der vergangenen Legislaturperiode in diesem Hause?

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Aber wir dürfen doch fragen, welche konkreten Maßnahmen hinter diesen Grundsätzen stehen. Es heißt dort lapidar:
Wir werden unser Umweltprogramm verwirklichen und weiterentwickeln.
Wir fragen: Wie wollen Sie beispielsweise das Verursacherprinzip verwirklichen? Sollen etwa durch ein Abwasserabgabengesetz dem Staat neue Einnahmen erschlossen werden, oder sollen die Abgabepflichtigen selbst, nach genossenschaftlichen Grundsätzen etwa, die aufgebrachten Mittel verwalten können? Was soll getan werden, damit mehr umweltfreundliche Produkte hergestellt werden? Welche konkreten Absichten stehen hinter der im Wahlkampf angekündigten Besteuerung umweltfeindlicher Produkte? Mir geht es nicht darum, hier und heute fertige Antworten zu bekommen. Aber ich wüßte gern, wie Sie bei der Vielzahl der Umweltprobleme die Prioritäten setzen wollen. Herr Kollere Strauß hat diese Frage gestern hier gestellt.
Ich halte es für interessant und nachdenkenswert, wenn in der Regierungserklärung gesagt wird:
Die Menschen insgesamt haben ein elementares Recht auf eine menschenwürdige Umwelt, dem Verfassungsrang zukommen sollte...
Aber ich meine, wenn hier vernünftig nachgedacht, wenn nicht auch nur eine Platzpatrone abgeschossen werden soll, dann eignet sich zum Nachdenken sicher am ehesten die Enquete-Kommission für Verfassungsreform. Wenn Sie heute konkret etwas tun wollen, dann könnten Sie dem Vorschlag in dem von uns vorgelegten Entwurf eines Naturschutz-und Landschaftspflegegesetzes folgen, in dem geeigneten Einrichtungen ein Beteiligungsrecht an staatlichen Maßnahmen für Naturschutz und Landschaftspflege eingeräumt wird.
Die Regierungserklärung wiederholt auch die stereotype Plattheit des Innenministers, Umweltschädigungen seien keine Kavaliersdelikte. Wir stimmen dem zu. Aber wir fragen: Haben Sie die Absicht, einen Abschnitt „Umweltstrafrecht" in das allgemeine Strafgesetzbuch aufzunehmen? Nur dann bekämen wir ja konkrete Antwort durch die Regierungserklärung.
Auf die allen eigenen Erkenntnisse der Bundesregierung widersprechende Ungereimtheit, bei der Verteilung der Ressortkompetenzen Umweltschutz und Raumordnung sachwidrig auseinanderzureißen, damit einem neuen Minister Gelegenheit gegeben werden kann, sich noch rechtzeitig für den nächsten Landtagswahlkampf zu profilieren, hat Herr Kollege Strauß schon hingewiesen.
Was wird angesichts solcher Entscheidungen, so fragen wir, aus dem überfälligen, zuletzt für Ende 1972 versprochenen Bundesraumordnungsprogramm? Die Bundesregierung wird auf einen raschen Abschluß drängen, sagt der Bundeskanzler. Sein Minister wurde konkreter; er hofft, im Jahre 1974 fertig zu sein. Meine Damen und Herren, eine solche unerträgliche Verzögerung ist wohl nicht allein die Folge des Zuständigkeitshandelns; dahinter wird man auch den Versuch einer weitgehenden Umrüstung und Umorientierung zu sehen haben.
Meine Damen und Herren, ich möchte an sich noch einiges zu den Fragen der Rechtspolitik ausführen. Ich sehe, Frau Präsidentin, daß meine Redezeit zu Ende ist. Deshalb werden wir die Fragen der Rechtspolitik in dieser Runde nicht behandeln können. Ich glaube aber, daß es notwendig sein wird, auch hier angesichts der sehr allgemein gehaltenen Ausführungen in der Regierungserklärung noch konkreter zu werden, dazu einiges mehr zu hören. Wir werden sehr bald dazu Gelegenheit haben, uns hierüber in diesem Hohen Hause näher zu unterhalten und unsere Standpunkte darzulegen.
Meine Damen und Herren, mir ist es nur möglich gewesen, einige Punkte aus dem sehr umfangreichen rechts- und innenpolitischen Themenkatalog hier anzusprechen. Ich glaube, daß es unzulässig wäre, die Fragen der Rechts- und Innenpolitik auf die wenigen



Vogel (Ennepetal)

Themen zu beschränken, die heute hier angesprochen worden sind. Ich hoffe, daß wir Gelegenheit haben werden, die anderen Punkte auch in diesem Hause ausführlich genug, so wie sie es verdienen, zu behandeln.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Hirsch.