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    Deutscher Bundestag 6. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 20. Dezember 1972 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1972 (Haushaltsgesetz 1972) (Drucksachen 7/10, 7/11); Antrag des Haushaltsausschusses (Drucksache 7/32) — Dritte Beratung — Dr. Althammer (CDU/CSU) . . 81 B, 95 B Haehser (SPD) 85 C Kirst (FDP) 89 D Schmidt, Bundesminister (BMF) . 93 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherungen (Viertes Rentenversicherungs-Änderungsgesetz) (SPD, FDP) (Drucksache 7/3) — Dritte Beratung — Glombig (SPD) 95 D Müller (Remscheid) (CDU/CSU) 97 A, 100 B Geldner (FDP) 99 A Urbaniak (SPD) 100 A Fragestunde (Drucksache 7/12) Frage A 38 des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Empfehlungen zur Anschaffung be- stimmter Bücher für Truppenbüchereien Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 100 D, 101 B, C, D Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 101 A, B Schlaga (SPD) . . . . . . . . 101 C, D Fragen A 39 und 40 des Abg. Würtz (SPD) : Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der Katastrophenhilfe anläßlich der Sturmkatastrophe vom 13. November 1972 in den niedersächsischen Landkreisen — Verzicht auf die Erhebung der Kosten Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 102 A, B Frage A 62 des Abg. Dr. Klepsch (CDU/ CSU) : Pressemeldung betr. eine Änderung des Gesetzes über die Industrie- und Handelskammern Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 102 C Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . . 102 C Fragen A 65 und 66 des Abg. Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) : Behauptungen betr. Ausbau eines Spitzelnetzes und Versuch der griechischen Regierung zur Einschüchterung griechischer Demokraten in der Bundesrepublik Deutschland Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 102 D, 103 A, B Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) . . . 102 D, 103 A, B II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 6. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Dezember 1972 Fragen A 68 und 69 des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Rückgang der Zahl der Aussiedler aus den Gebieten jenseits von Oder und Görlitzer Neiße Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 103 C, D, 104 A, B, C, D Dr. Hupka (CDU/CSU) . 103 D, 104 B, C Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . 104 A, C Frage A 43 des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) : Einführung landschaftsbezogener Kraftfahrzeugkennzeichen Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 105 A, B, C Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) 105 B Simpfendörfer (SPD) 105 C Frage A 45 des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke von Lehrte über Braunschweig nach Helmstedt Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 105 C Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 105 D Frage A 50 des Abg. Seefeld (SPD) : Verabschiedung der Ausbildungsordnung für Berufskraftfahrer Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 106 A, B Seefeld (SPD) 106 A, B Fragen A 52 und 53 des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Verpflichtungserklärungen von DDR-Bürgern bei Westkontakten Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 106 C, D, 107 A, B, C, D, 108 A, B Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . . 106 D, 107 A, C, D Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . 107 A, 108 B Sieglerschmidt (SPD) . . . . . . 108 A Dr. Gruhl (CDU/CSU) . . . . . . 108 B Frage A 61 des Abg. Kunz (Berlin) (CDU/ CSU) : Begrüßungsgeld für Besucher aus der DDR Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 108 C, D Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . . . . 108 D Nächste Sitzung 109 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 111 A* Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 10 —Drucksache 7/12 — des Abg. Dr. Jahn (Braun- schweig) (CDU/CSU) betr. Ratifizierung der internationalen Pakte über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie über bürgerliche und politische Rechte . 111 A * Anlage 3 Anwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Fragen A 14 und 15 — Drucksache 7/12 — des Abg. Zebisch (SPD) betr. Ausbau der Infrastruktur in den Fördergebieten des Rahmenplanes zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" . . 111 C* Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 30 und 31 —Drucksache 7/12 - des Abg. Wolfram (SPD) betr. Abschluß von Tarifverträgen zwischen der Industriegewerkschaft BauSteine-Erden und den Arbeitgeberverbänden der Architektur- und Ingenieurbüros 111 D* Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 32 bis 35 —Drucksache 7/12 — der Abg. Krampe und Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) betr. dienstliche Maßnahmen gegen Beamte des Bundesarbeitsministeriums, die auf Reserveplätzen der CDU-Landesliste für den Deutschen Bundestag kandidiert haben 112B Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 41 und 42 — Drucksache 7/12 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. die Bilanz des Symposions der ETH und der Universität Zürich zur Hebung der Verkehrssicherheit sowie betr. die Mängel in der Personenverkehrsbedienung der ländlichen Gebiete 112D ' Anlage 7 Anwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 44 — Drucksache 7/12 — des Abg. Stücklen (CDU/ CSU) betr. Bewährung des „Tempos 100" 113 A* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 6. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Dezember 1972 III Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 46 und 47 Drucksache 7/12 — des Abg. Dr. Althammer (CDU/CSU) betr. Ermittlung der Ursachen der Flugzeugkatastrophe am 3. Dezember 1972 auf Teneriffa — Möglichkeiten der Bundesregierung, auf erhöhte Sicherheit im internationalen Charterflugverkehr hinzuwirken . . . . . . 113 B* Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 48 und 49 Drucksache 7/12 des Abg. Leicht (CDU/ CSU) betr. das Problem der überfüllten Schulbusse . . . . . . . . . . . 113 D Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Fragen A 54 und 55 Drucksache 7/12 der Abg. Frau Berger (CDU/CSU) betr. die Bildung von Arbeitsgruppen in der Unterabteilung für Off entlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen . . . . 114 B * Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Fragen A 56 und 57 Drucksache 7/12 des Abg. Reddemann (CDU/CSU) betr. die Bildung von Arbeitsgruppen in der Unterabteilung für Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen und die Ernennung eines Regierungsdirektors zum Leiter dieser Unterabteilung 114 C * Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 67 Drucksache 7/12 - des Abg. Blumenfeld (CDU/CSU) betr. Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus, insbesondere der Luftpiraterie 114 D* Anlage 13 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 1 — Drucksache 7/12 des Abg. Biechele (CDU/ CSU) betr. Verringerung des Phosphatgehalts in Wasch- und Reinigungsmitteln 115 D* Anlage 14 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 2 - Drucksache 7/12 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) betr. Wiedereröffnung des Straßenübergangs Mähring—Promenhof 116D Anlage 15 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 3 und 4 — Drucksache 7/12 des Abg. Wolfram (SPD) betr. Lärmbelästigung für Anlieger von Landeplätzen infolge der Zunahme der Sportfliegerei — Ausrüstung der Kleinflugzeuge mit schalldämpfenden Einrichtungen 116C * Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Fragen B 6 und 7 —Drucksache 7/12 — des Abg. Zebisch (SPD) betr. Umstrukturierung monostrukturierter industrieller Teilräume, z. B. der nördlichen Oberpfalz 116 D * Anlage 17 Antwort des Bundesministers Ertl (BML) auf die Fragen B 8 und 9 — Drucksache 7/12 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) betr. Rückzahlungsverpflichtung für Beihilfen gemäß den Richtlinien für die Vergabe von Bundesmitteln zur Förderung der baulichen Verbesserung von Landarbeiterstellen und landwirtschaftlichen Werkwohnungen . . . 117 B* Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 10 — Drucksache 7/12 des Abg. Batz (SPD) betr. Arbeitsangebote ausländischer Unternehmen 117D * Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 11 — Drucksache 7/12 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) betr. Teilnahme von Abgeordneten und Mitgliedern des Bundeskabinetts an Betriebsversammlungen 118 A * Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Fragen B 12 und 13 —Drucksache 7/12 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Höhe des Entgelts für die Benutzung des Standort-Hallenschwimmbades durch Vereine des Bezirksschwimmerverbandes Braunschweig 118 B * Anlage 21 Antwort des Bundesministers Frau Dr. Focke (BMJFG) auf die Fragen B 14 und 15 Drucksache 7/12 — des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) betr. Lehrstühle für Sozialmedizin und Berücksichtigung des Gesamtgebiets der Sozialmedizin in der Approbationsordnung für Ärzte . . . . 118 C * IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 6. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Dezember 1972 Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 16 und 17 — Drucksache 7/12 — des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD) betr. Ausbau der Bundesstraße zwischen Mainz und Wörrstadt sowie Ausschreibung für den Bau der „Rotweinbrücke" über den Rhein . . . 119 A * Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 18 — Drucksache 7/12 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. die Bedeutung der Südumgehung Frankfurt-Höchst und der Kelsterbacher Querspange . . . . 119 C * 6. Sitzung Bonn, den 20. Dezember 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Abelein 20. 12. Augstein (Hamburg) 20. 12. von Bockelberg 20. 12. Buschfort 20. 12. Dr. Frerichs 20. 12. Katzer 20. 12. Dr. Kempfler 20. 12. Dr. Köhler (Duisburg) 20. 12. Lautenschlager* 20. 12. Dr. Lenz (Bergstraße) 21. 12. Dr. Lohmar 20. 12. Memmel * 20. 12. Pöhler ** 20. 12. Dr. Schwörer * 20. 12. Spilker 20. 12. Spranger 20. 12. Springorum * 20. 12. Ziegler 20. 12. Anlage 2 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 19. Dezember 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/12 Frage A 10): Wann gedenkt die Bundesregierung die am 9. Oktober 1968 in New York unterschriebenen Pakte „Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte", „Internationaler Pakt über staatsbürgerliche und politische Rechte" dem Deutschen Bundestag zur Ratifizierung zuzuleiten? Die Vorarbeiten für die Ratifizierung beider Pakte stehen unmittelbar vor dem Abschluß. Für den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ist der Bundesminister der Justiz federführend; der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte fällt unter die Federführung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung. Die Vorarbeiten für die Ratifizierung beider Pakte sind zeitlich und sachlich von Anfang an koordiniert worden. Es ist vorgesehen, die Vertragsgesetze in den ersten Monaten des nächsten Jahres dem Kabinett und im Anschluß daran den gesetzgebenden Körperschaften zuzuleiten. Die Bundesregierung ist dankbar für das große Interesse, das die Öffentlichkeit, insbesondere die Gesellschaft für die Vereinten Nationen und ihr Vorsitzender, der Bundestagsabgeordnete Karl-Hans Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments " Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Kern, den Menschenrechtspakten der Vereinten Nationen entgegenbringt. Anlage 3 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Grüner vom 19. Dezember 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/12 Fragen A 14 und 15) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der gezielte vorrangige Ausbau der Infrastruktur in den Fördergebieten des Rahmenplanes zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur" verteilungspolitisch gerechter und regionalpolitisch wirksamer ist als die direkte Förderung gewerblicher Investitionen durch Investitionsanreize? Wird die Bundesregierung die Fördersätze hei Investitionen der gewerblichen Wirtschaft reduzieren, um damit Mittel zugunsten eines beschleunigten und gezielten Ausbaues der Infrastruktur in den Fördergebieten einzusparen? Zu Frage Nr. 14: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Förderung der Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" zukünftig verstärktes Gewicht erhalten wird und auch bereits durch die Konzentration der Förderung auf Schwerpunkte gewonnen hat. Sie hält diese Förderung auch im Prinzip für verteilungspolitisch gerechter als die direkte Förderung gewerblicher Investitionen. Ohne direkte Anreize für gewerbliche Investitionen würde die regionale Strukturpolitik jedoch z. Z. nicht die nachweisbaren Erfolge haben. Es ist aber durchaus denkbar, daß die vorrangige Förderung der Infrastruktur in Zukunft das regionalpolitisch wirksamere Mittel sein wird. Zu Frage Nr. 15: Die in der Antwort zu Frage 14 genannten Überlegungen würden auf mittlere Sicht auch eine andere Schwerpunktsetzung des Mitteleinsatzes zweckmäßig machen. Diese Frage kann die Bundesregierung jedoch nicht allein beantworten; in erster Linie wird sich damit zu gegebener Zeit der Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", dem außer dem Bundesminister für Wirtschaft als Vorsitzender, der Bundesminister der Finanzen und ein Minister jedes Landes angehören, befassen müssen. Anlage 4 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 19. Dezember 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (SPD) (Drucksache 7/12 Fragen A 30 und 31): 112* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 6. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Dezember 1972 Ist der Bundesregierung bekannt, daß die IG Bau-Steine-Erden sich seit Jahren vergeblich bemüht, mit den Arbeitgeberverbänden der Architektur- und Ingenieurbüros Tarifverträge abzuschließen und daß deshalb für die Mitarbeiter in diesem Bereich, insbesondere auch die Bauzeichner, ein tarifloser Zustand besteht? Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, bei Wahrung der Tarifautonomie diesen Arbeitnehmern eine tarifliche Absicherung ihrer Lohn- und Einkommensbedingungen zu schaffen? Es trifft zu, daß für die Mitarbeiter der Architektur- und Ingenieurbüros keine tarifvertraglichen Regelungen der Arbeitsbedingungen bestehen. Soweit ich sehe, hat es Tarifverträge für diesen Bereich bisher noch nicht gegeben. Die Industriegewerkschaft Bau-Steine-Erden bemüht sich seit etwa ein bis zwei Jahren, einen Tarifvertrag mit der „Vereinigung Freischaffender Architekten Deutschlands" abzuschließen. Die Verhandlungen haben im Frühjahr dieses Jahres zur Paraphierung eines Tarifvertrages geführt. Seitens der Arbeitgeber wurde die Unterzeichnung des Vertrages jedoch abgelehnt. Soweit Sie nach den Möglichkeiten eines Einwirkens auf die Tarifvertragsparteien fragen, darf ich darauf hinweisen, daß der Grundsatz der Tarifautonomie gilt. Er garantiert den Tarifvertragsparteien das Recht, die Arbeitsentgelte und sonstigen Arbeitsbedingungen durch freie Vereinbarung in eigener Zuständigkeit und Verantwortung zu regeln. Ich habe allerdings Verständnis für die Ihrer Frage zugrunde liegende Ansicht, daß in einem so großen Bereich — wie dem von Ihnen angesprochenen — die Arbeitsbedingungen durch einen Tarifvertrag geregelt werden. Anlage 5 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 19. Dezember 1972 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Krampe (CDU/CSU) und Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) (Drucksache 7/12 Fragen A 32, 33, 34 und 35) : Hält die Bundesregierung es mit mir für selbstverständlich, daß die Bundestagskandidatur eines Beamten für eine demokratische Partei keinerlei nachteilige dienstliche Maßnahmen gegen den Beamten rechtfertigen kann? Trifft die Meldung zu und wenn ja, wie vermag es die Bundesregierung dann zu begründen, daß im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung unmittelbar nach der Bundestagswahl drei langjährige spezialisierte Beamte, die auf Reserveplätzen der CDU-Landesliste für den Deutschen Bundestag kandidiert hatten, gegen ihren Willen von ihren Dienstposten entfernt und mit fachlich fremden Aufgaben betraut wurden? Trifft es zu, daß im Bundesarbeitsministerium unmittelbar nach der Bundestagswahl drei Referenten, die als Reservekandidaten auf der CDU-Landesliste für den Deutschen Bundestag kandidiert hatten, von ihren Posten abgelöst wurden, daß es sich in allen drei Fällen um langjährig bewährte Spezialisten handelt, die gegen ihren Willen in Arbeitsgebiete umgesetzt wurden, für die sie weder besondere Kenntnisse noch Erfahrungen mitbringen können? Wenn ja, welche Gesichtspunkte haben die Bundesregierung zu den genannten Maßnahmen gegen tüchtige Fachbeamte veranlaßt? Ich darf mir erlauben, die Fragen 32 bis 35 zusammen zu beantworten, weil sie sich auf denselben Sachverhalt beziehen und inhaltlich zum Teil deckungsgleich sind: Die Frage 32 kann ich mit „Ja" beantworten. Davon ausgehend, darf ich zu den übrigen Fragen folgendes anmerken: Aus sachlichen Gründen, nicht zuletzt im Hinblick auf die Schwerpunkte der sozialpolitischen Arbeit in der neuen Legislaturperiode, waren in einigen Abteilungen des Bundesarbeitsministeriums personelle Änderungen erforderlich. Außerdem mußten Referentenstellen neu besetzt werden. Insgesamt sind aus diesen Gründen 17 Beamte des höheren Dienstes — davon 14 Referenten — neue Aufgabenbereiche übertragen worden. Das ist mit vollem Einverständnis des Personalrats geschehen. In diesem Rahmen sind auch zwei von insgesamt vier Beamten, die auf der CDU-Landesliste kandidiert haben, mit neuen wichtigen Aufgaben betraut worden. Es handelt sich bei ihnen keineswegs um einseitig orientierte Spezialisten, sondern um Beamte, die bisher schon in verschiedenen Verwaltungszweigen tätig und mit unterschiedlichen Fachaufgaben befaßt gewesen sind. Ihr beamtenrechtlicher Status und ihre Stellung wurden nicht beeinträchtigt. Sie sind mit Arbeitsgebieten betraut worden, die in ihrer Bedeutung und ihrem Gewicht ihren bisherigen Aufgaben gleichwertig sind. Wie Sie wissen, ist es nicht unüblich und widerspricht auch nicht beamtenrechtlichen Grundsätzen, daß Beamte nach mehrjähriger Tätigkeit in einem Fachbereich Aufgaben in einem anderen Gebiet übernehmen. Das dient nicht nur der notwendigen Flexibilität in der Verwaltung, sondern trägt nach allen bisherigen Erfahrungen auch dazu bei, daß sich die durch Verwendung auf verschiedenen Dienstposten gewonnenen Erfahrungen positiv auf die Arbeit im Ganzen auswirken. Anlage 6 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 19. Dezember 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/12 Fragen A 41 und 42) : Kennt die Bundesregierung die in 15 Punkten zusammengefaßte Bilanz des Symposions der ETH Zürich und der Universität Zürich zur Hebung der Verkehrssicherheit, und inwieweit sind solche Überlegungen auch schon in entsprechende Programme der Bundesregierung einbezogen? Wird die Bundesregierung für die Erstellung ihres Zweiten Erfahrungsberichts im Zusammenhang mit der Neuregelung des § 8 des Personenbeförderungsgesetzes (Drucksache VI/2743) die Länder auffordern, die Mängel in der Personenverkehrsbedienung der ländlichen Gebiete zu ermitteln, damit in Fortschreibung des ersten Berichts der Bundesregierung, der gebietliche Einzelangaben nur für die Ballungsgebiete und Ballungsrandzonen enthält, nunmehr auch für die ländlichen Zonen ein geschlossenes Bild über die tatsächlichen Verhältnisse in der Personenverkehrsbedienung gegeben werden kann? Zu Frage 41: Die 15 Punkte des genannten Symposiums sind der Bundesregierung bekannt. Maßnahmen dieser Art sind zum Teil bereits getroffen, zum Teil eingeleitet oder werden zur Zeit geprüft. Zu einer Reihe von Punkten hat die Bundesregierung bereits im Rahmen des Unfallverhütungsberichts 1971 —— Drucksache VI/3718 — ihre Auffassung zum Ausdruck gebracht. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 6. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Dezember 1972 113* Zu Frage 42: Die Bundesregierung beabsichtigt, in ihrem zum 31. Dezember 1973 an den Deutschen Bundestag zu erstattenden abschließenden Erfahrungsbericht der Verkehrsbedienung in den ländlichen Gebieten breiteren Raum zu widmen. Sie hat die Länder gebeten, hierüber entsprechende Feststellungen zu treffen. Anlage 7 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 20. Dezember 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Stücklen (CDU/CSU) (Drucksache 7/12 Frage A 44) : Ist die Bundesregierung der Meinung, daß sich des von ihr für zweibeinige Bundes- und Landstraßen verfügte Tempo 100 bewährt hat, und auf welche Tatsachen stützt sich gegebenenfalls ihre Auffassung? Die bisherige Versuchsdauer von 2½ Monaten ist zu kurz, als daß schon jetzt von den zuständigen Stellen zuverlässige Angaben darüber gemacht werden könnten, ob sich „Tempo 100" bewährt hat oder nicht. Aus diesem Grunde ist auch die Bundesregierung leider noch nicht in der Lage, Ihre Frage zu beantworten. Der Versuch wurde aus guten Gründen für mehrere Jahre vorgesehen. Erste Versuchsergebnisse werden im Verlauf des Jahres 1973, die erste vergleichende Analyse erst bis Ende 1974 vorliegen. Anlage 8 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 20. Dezember 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Althammer (CDU/CSU) (Drucksache 7/12 Fragen A 46 und 47) : Was wird die Bundesregierung unternehmen, um die wirklichen Ursachen der schrecklichen Flugzeugkatastrophe am 3. Dezember 1972 auf Teneriffa, bei der 149 Deutsche unis Leben kamen, aufzuklären? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, auf erhöhte Sicherheit Im internationalen Charterflugverkehr hinzuwirken? Zu Frage 46: Der Bundesminister für Verkehr hat noch am Tage des Unfalles Sachverständige des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) an den Unfallort beordert. Ihre Aufgabe war, die spanischen Behörden bei der Ermittlung der Unfallursache zu unterstützen. Nach dem Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt besteht jedoch ein Rechtsanspruch auf Zulassung zur Unfalluntersuchung nur für die Regierungen des Herstellungs- und Eintragungsstaates des verunglückten Luftfahrzeuges. Die deutschen Unfallsachverständigen haben sich dennoch darum bemüht, umfassend an der Unfalluntersuchung beteiligt zu werden. Aus der Tatsache, daß die Untersuchung zunächst ausschließlich durch die örtlich zuständige Militärbehörde durchgeführt wird, ergaben sich gewisse Anfangsschwierigkeiten. Auf die Intervention des Leiters der deutschen Zivilluftfahrtverwaltung beim Generaldirektor der spanischen Zivilluftfahrt wurde jedoch erreicht, daß die deutschen Sachverständigen zu allen künftigen Untersuchungen in umfassender Weise hinzugezogen werden. Ein Sachverständiger des LBA befindet sich auch jetzt noch am Unfallort. Weitere Sachverständige werden nach Bedarf entsandt. Es ist zu hoffen, daß die Unfallursachen durch die Beteiligung der deutschen Experten aufgeklärt werden können. Zu Frage 47: Die Bundesrepublik Deutschland ist Mitglied der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO), deren bedeutendste Aufgabe darin besteht, die Flugsicherheit in der internationalen Zivilluftfahrt zu fördern. Dies geschieht insbesondere über eine Vereinheitlichung der für die Sicherheit wesentlichen Vorschriften, zu deren Einhaltung aller Vertragsstaaten verpflichtet sind. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, sind alle luftfahrttreibenden Staaten dem Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt beigetreten. Die Bundesrepublik Deutschland wirkt im Rahmen dieser internationalen Zusammenarbeit an der ständigen Weiterentwicklung der Sicherheitsvorschriften mit. Anlage 9 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 20. Dezember 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache 7/12 Fragen A 48 und 49) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung bereits mehrfach von seiten der Kulturministerien der Länder auf das Problem der überfüllten Schulbusse aufmerksam gemacht worden ist? Warum hat die Bundesregierung bislang noch nichts unternommen, um die unerträglichen Zustände im Schulbusverkehr zu beseitigen, insbesondere jene Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes abzuändern, wonach Kinder Anspruch nur auf einen halben Platz haben? Nicht das Personenbeförderungsgesetz, sondern § 34 a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bestimmt, daß im Rahmen des zulässigen Gesamtgewichts des Fahrzeugs drei Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr je zwei nebeneinanderliegende Plätze besetzen dürfen. Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern wurde auf einer Besprechung am 21. Januar 1970 unter Beteiligung von Vertretern der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder zwar allgemein die Frage einer größeren Sicherheit bei Schülerbeförderungen mit Kraftomnibussen erörtert, ohne daß jedoch speziell die Frage 114* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 6. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Dezember 1972 des Anspruchs des Schulkindes auf einen ganzen Sitzplatz im Schulbus behandelt worden wäre. Erst durch ein Schreiben des Niedersächsischen Ministers für Wirtschaft und öffentliche Arbeiten vom 6. Januar 1971 wurde dem Bundesverkehrsministerium bekannt, daß die Sonderregelung des § 34 a Abs. 3 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Anlaß zu Klagen gegeben hat. Mit den obersten Landesverkehrsbehörden und den Verkehrsträgern wurde daraufhin geprüft, ob die in § 34 a Abs. 3 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genannte Altersgrenze von 14 Jahren herabgesetzt werden soll. Die Vertreter der obersten Landesverkehrsbehörden waren einhellig der Meinung, daß - sofern die Verkehrssicherheit gewährleistet ist - gewisse Unbequemlichkeiten, die sich aus der Anwendung der Vorschrift ergeben, im Interesse der Wirtschaftlichkeit des Verkehrs und unter Berücksichtigung dessen, daß es sich in der Regel um kurze Beförderungsstrecken handelt, hingenommen werden müßten. Nach Ansicht der Verkehrsträger würde ein Wegfall der Vorschrift einen umfangreicheren Fahrzeugeinsatz zur Folge haben und zu einer unwirtschaftlichen und praxisfernen Regelung führen. Im übrigen ist entscheidend, daß der Schulbusverkehr überwiegend im Auftrag und auf Kosten der Schulträger durchgeführt wird. Die Schulträger haben daher bei der Vergabe des Fahrauftrages die Möglichkeit, zu vereinbaren, daß für jedes Schulkind ein ganzer Sitzplatz im Schulbus zur Verfügung steht. Anlage 10 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 19. Dezember 1972 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Berger (CDU/CSU) (Drucksache 7/12 Fragen A 54 und 55) : Hält die Bundesregierung an der Regelung in ihrer Gemeinsamen Geschäftsordnung fest, wonach im Interesse einer straffen Verwaltungsgliederung jedes Bundesministerium nur in Abteilungen, evtl. Unterabteilungen und Referate gegliedert wird, — das Referat die tragende Einheit im organisatorischen Aufbau des Ministeriums bildet und — der Referent unmittelbar unter dem Abteilungsleiter/Unterabteilungsleiter sein Referat in eigener Verantwortung verwaltet? Trifft es zu und wenn ja, welche Gründe haben die Bundesregierung bewogen, entgegen den genannten Vorschriften in der Unterabteilung für Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen zwei „Arbeitsgruppen" zu bilden und vier Referenten der Unterabteilung, darunter die beiden einzigen der CDU/CSU angehörigen, jeweils einem „Arbeitsgruppenleiter" zu unterstellen? Die Bundesregierung hält selbstverständlich an den Bestimmungen der Gemeinsamen Geschäftsordnung über die Organisation der Ministerien fest. Die Bildung von Arbeitsgruppen in der Unterabteilung für Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen ist mit diesen Bestimmungen vereinbar. Sie soll die Zusammenarbeit von Referaten mit sachlich verwandten Aufgabengebieten straffen und effektiver gestalten. Im übrigen sind die Referenten den Arbeitsgruppenleitern nicht unterstellt noch in ihrer Verantwortlichkeit eingeschränkt; die Leiter der Arbeitsgruppen haben koordinierende Befugnisse. Die Unterstellung parteipolitischer Motive für die Bildung der Arbeitsgruppen weist die Bundesregierung zurück. Anlage 11 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 19. Dezember 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache 7/12 Fragen A 56 und 57): Trifft es zu, daß in der für Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der Verwaltung erheblicher finanzieller Förderungsmittel zuständigen Unterabteilung des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen entgegen den Vorschriften der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien zwei Arbeitsgruppen gebildet und vier Referenten, darunter die beiden einzigen der CDU'CSU angehörigen Referenten dieser Unterabteilung, in ihrer Verantwortlichkeit durch die Unterstellung unter „Arbeitsgruppenleiter" eingeschränkt worden sind? Trifft es zu, und wenn ja, hält die Bundesregierung es mit dem beamtenrechtlichen Leistungsprinzip für vereinbar, daß die gleiche Unterabteilung des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen von einem Regierungsdirektor geleitet wird, dessen Beförderung zum Ministerialrat und Ministerialdirigenten der unabhängige Bundespersonalausschuß wiederholt abgelehnt hat? Die Bundesregierung hält selbstverständlich an den Bestimmungen der Gemeinsamen Geschäftsordnung über die Organisation der Ministerien fest. Die Bildung von Arbeitsgruppen in der Unterabteilung für Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen ist mit diesen Bestimmungen vereinbar. Sie soll die Zusammenarbeit von Referaten mit sachlich verwandten Aufgabengebieten straffen und effektiver gestalten. Im übrigen sind die Referenten den Arbeitsgruppenleitern nicht unterstellt noch in ihrer Verantwortlichkeit eingeschränkt; die Leiter der Arbeitsgruppen haben koordinierende Befugnisse. Die Unterstellung parteipolitischer Motive für die Bildung der Arbeitsgruppen weist die Bundesregierung zurück. Die Übertragung der Funktion eines Unterabteilungsleiters liegt in der Organisationsgewalt des zuständigen Ministers. Die Bundesregierung hält es mit dem Leistungsprinzip für durchaus vereinbar, wenn im Ausnahmefall bereits einem besonders qualifizierten Regierungsdirektor die Leitung einer Unterabteilung übertragen wird, wenn dies — wie hier — sachlich notwendig ist. Die Beförderung in das für Unterabteilungsleiter vorgesehene Amt des Ministerialrats oder Ministerialdirigenten wird selbstverständlich unter Beachtung der laufbahnrechtlichen Vorschriften erfolgen. Anlage 12 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 19. Dezember 1972 auf die Mündliche Frage des Ab- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 6. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Dezember 1972 115' geordneten Blumenfeld (CDU/CSU) (Drucksache 7/12 Frage A 67) : Ich frage die Bundesregierung — nachdem jüngsten Meldungen zufolge die Vereinten Nationen in absehbarer Zeit keine gemeinsame Aktion ihrer Mitgliedstaaten zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus, insbesondere der Luftpiraterie, beschließen werden —, welche Maßnahmen sie auf diesem Gebiet zu ergreifen gedenkt, und zwar sowohl autonom oder in multilateralen Abkommen als auch im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft (entsprechend den Beschlüssen der Außenminister in Frascati am 11. September 1972) und im Rahmen des Europarats (entsprechend der Empfehlung Nr. 684 der Beratenden Versammlung) ? Die Bundesregierung wird auch weiterhin mit Nachdruck alle Aktivitäten unterstützen, die der Bekämpfung des internationalen Terrorismus, insbesondere der Luftpiraterie, dienen. Im eigenen Zuständigkeitsbereich hat die Bundesregierung eine ganze Reihe von Maßnahmen getroffen, um Terroraktionen zu verhindern. Aus der Vielzahl der eingeleiteten Maßnahmen, an denen teilweise auch die Bundesländer beteiligt sind, möchte ich hervorheben: a) Umfassende Schutzvorkehrungen für gefährdete Personen und Objekte, insbesondere auch hinsichtlich des Luftverkehrs, b) Sicherheitsüberprüfungen bei Einreisenden aus bestimmten Spannungsgebieten, c) Intensivierung des Nachrichten- und Erfahrungsaustausches zwischen den Sicherheitsbehörden, um rechtzeitig Hinweise auf bevorstehende Aktionen zu erhalten, d) Aufstellung einer besonderen Einheit des Bundesgrenzschutzes, die ab 1. April 1973 einsatzbereit sein wird. Besonders zu nennen sind auch die vom Deutschen Bundestag in der 6. Legislaturperiode auf Initiative der Bundesregierung beschlossene Gesetzesänderung zum Verfassungsschutzgesetz sowie das neue Bundesgrenzschutzgesetz. Diese Gesetzesmaßnahmen tragen ebenfalls dazu bei, die Sicherheit gegenüber Terroraktionen zu erhöhen. Im internationalen Bereich unterstützt die Bundesregierung aktiv jede erfolgversprechende Initiative und hat innerhalb bestimmter Organisationen selbst Initiativen ergriffen. Was die von der angesprochenen deutschen Initiative auf der Außenministerkonferenz der 9 in Frascati anbelangt, so sind Sie zwischenzeitlich persönlich und vertraulich über deren Fortgang unterrichtet worden. Die angelaufenen Konsultationen haben naturgemäß einen strikt vertraulichen Charakter. Ich sehe mich daher nicht in der Lage, vor dem Plenum dieses Hohen Hauses ins einzelne gehende Ausführungen zu machen. Die Empfehlung Nr. 684 der Beratenden Versammlung des Europarates wird Anfang Januar 1973 von den Ministerbeauftragten weiterbehandelt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der Europarat bei der Zusammenarbeit gegen den internationalen Terrorismus auch weiterhin in angemessener Weise eingeschaltet bleiben sollte. Im übrigen ist die Bundesregierung der Empfehlung Nr. 684 des Europarates weitgehend nachgekommen: a) Die Bundesrepublik Deutschland ist Mitglied des Tokyoter Abkommens vom 14. September 1963 über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen. b) Der 6. Deutsche Bundestag hat in seiner letzten Sitzung vor der Auflösung dem Den Haager Übereinkommen vom 16. Dezember 1970 zur Bekämpfung der widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen zugestimmt; der Bundesrat hat den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu diesem Übereinkommen am 6. Oktober 1972 • gebilligt. Gegenwärtig läuft das Verfahren zur Einbeziehung Berlins in dieses Übereinkommen. Sobald die Zustimmung der Drei Mächte hierzu vorliegt und die Ratifikationsurkunde durch den Herrn Bundespräsidenten unterzeichnet ist, wird die Urkunde hinterlegt werden. Die Konvention gegen Luftpiraterie kann deshalb in Kürze für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten. c) Das Montrealer Übereinkommen vom 23. September 1971 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Zivilluftfahrt kann erst vom neugewählten 7. Deutschen Bundestag gebilligt werden. Der entsprechende Vertragsgesetzentwurf wird hoffentlich einer der ersten Beratungsgegenstände des neuen Bundestages sein. Ich wäre dankbar, wenn alle Parteien eine schnelle Behandlung ermöglichen würden. d) Eine weitere Möglichkeit zur Bekämpfung der Luftpiraterie besteht in der Schaffung einer vierten weltweiten Konvention, die es ausschließen soll, daß Flugzeugentführer irgendwo auf der Welt einen sicheren Zufluchtsort finden. Die Bundesregierung war nicht nur maßgeblich an der Ausarbeitung der bisherigen Übereinkommen zur Bekämpfung der Luftpiraterie beteiligt, sondern unterstützt ebenso nachdrücklich die Bestrebungen befreundeter Staaten, innerhalb der ICAO (Internationale Zivilluftfahrt-Organisation — International Civil Aviation Organization), eine vierte Konvention zustande zu bringen, die weitere Maßnahmen gegen eine Unterstützung des internationalen Terrorismus vorsieht. Anlage 13 Antwort des Bundesministers Genscher vom 19. Dezember 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/12 Frage B 1) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Studie „Gewässerschutz sofort" des Arbeitskreises für Umweltschutz Konstanz an der Universität Konstanz, nach der eine erhebliche Reduzierung des Phosphorgehalts in Wasch- und Reinigungsmitteln möglich ist, und ist sie bereit, zum Schutz der Gewässer, vor allem der stehenden Gewässer, einen Gesetzesvorschlag für eine sukzessive Verringerung des Phosphorgehalts in Wasch- und Reinigungsmitteln in das Arbeitsprogramm der künftigen Bundesregierung aufzunehmen? Die Bundesregierung stimmt den Forderungen des Arbeitskreises Umweltschutz, wie sie im Oktober 1972 in einer Studie vorgelegt worden sind, hinsichtlich der Herabsetzung und schrittweisen Verringerung des Phosphatgehalts in Wasch- und Reinigungsmitteln im Grundsatz zu. Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür sollen im Rahmen des Gesetzgebungsgangs schnellstens geschaffen werden. Es ist beabsichtigt, eine Ermächtigung zum Erlaß einer Rechtsverordnung über die Beschränkung oder das Verbot umweltschädigender Waschmittelzusätze zu schaffen. Es wird ferner geprüft, ob und wie eine Deklarierungspflicht für Inhaltsstoffe der Wasch- und Reinigungsmittel eingeführt werden kann. Im übrigen ist es der auf den Austausch der Waschmittelphosphate angesetzten Forschung inzwischen gelungen, einen Ersatzstoff aufzuzeigen, der, wie es scheint, bei guten Wascheigenschaften weder gesundheitsschädlich ist noch zu Überdüngungen in Seen und Talsperren führen soll. Es ist beabsichtigt, die Prüfung dieses Stoffes durch Mittel des Bundes zu fördern. Weil sich die Uberdüngung der Gewässer durch Phosphate und andere Pflanzennährstoffe besonders auf Seen, Talsperren und langsam fließende Gewässer auswirkt, hat die Bundesregierung außerdem einen Schwerpunkt der Maßnahmen auf den Bau von speziellen Abwasserreinigungsanlagen oder Ringkanalisationen im Einzugsbereich gefährdeter Gewässer gesetzt, wodurch im Abwasser insgesamt enthaltene Phosphate, gleich welcher Herkunft, entfernt werden können. Anlage 14 Antwort des Bundesministers Genscher vom 19. Dezember 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/12 Frage B 2) : Kann im Zuge einer Verbesserung der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakei mit der Wiedereröffnung des Straßenübergangs Möhring –Promenhof gerechnet werden, eventuell für einen kleinen Grenzverkehr? Die Bundesregierung ist seit Jahren bemüht, die Wiedereröffnung der nach dem Kriege einseitig von tschechoslowakischer Seite geschlossenen Grenzübergänge zu erreichen. Dies ist ihr in einer Reihe von Fällen gelungen. Wegen der Eröffnung des Straßenübergangs Mähring—Promenhof haben schon im Jahre 1969 Besprechungen zwischen der deutschen und der tschechoslwakischen Zollverwaltung stattgefunden. Dabei ist von tschechoslowakischer Seite jedoch die Auffassung vertreten worden, die Öffnung dieses Grenzübergangs sei nicht angebracht, da er nur örtliche Bedeutung habe. Die Bundesregierung, die die Normalisierung der Beziehungen zur Tschechoslowakei anstrebt, wird bemüht bleiben, im Zuge dieser Normalisierung auch die Wiedereröffnung der von tschechoslowakischer Seite geschlossenen Grenzübergänge zu erreichen. Das gilt auch für den Grenzübergang Mähring—Promenhof. Ob dies in Form eines sogenannten „kleinen Grenzverkehrs" möglich sein wird, hängt u. a. auch davon ab, ob die Tschechoslowakei bereit sein wird, ein Abkommen über den kleinen Grenzverkehr abzuschließen. Anlage 15 Antwort des Bundesministers Genscher vom 20. Dezember 1972 auf die schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (SPD) (Drucksache 7/12 Fragen B 3 und 4) : Wie beurteilt die Bundesregierung die sich aus der starken Zunahme der Sportfliegerei ergebende zunehmende Lärmbelästigung für eine große Zahl von Anliegern sogenannter Landeplätze? Ist die Bundesregierung bereit, Schul- und Sportfliegerei an Wochenenden und in Freizeiten der arbeitenden Bevölkerung zu begrenzen und auf die Flugzeugindustrie gesetzlich oder anderweitig einzuwirken, Klein- und Privatflugzeuge viel stärker els bisher mit schalldämpfenden Einrichtungen auszurüsten? Die Bundesregierung bedauert, daß die Zunahme der Sportfliegerei zu einer vermehrten Belastung eines Teils der Bevölkerung durch Fluglärm geführt hat. Die Situation wird mancherorts dadurch verschärft, daß in der städtebaulichen Planung die Aspekte des Lärmschutzes nicht ausreichend berücksichtigt wurden. In Zukunft wird bei der Gestaltung der Sportfliegerei und in der städtebaulichen Planung in der Umgebung von Landeplätzen den Erfordernissen des Immissionsschutzes mehr als bisher Rechnung getragen werden müssen. Die Bundesregierung hält es für notwendig, daß die Möglichkeiten für eine zeitliche Beschränkung des Motorflugsports durch die zuständigen Behörden unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen und technischen Verhältnisse im Sinne des Fragestellers weiter ausgeschöpft werden. An verschiedenen Landeplätzen sind bereits zeitliche Flugbeschränkungen eingeführt worden. Zur Verminderung der Geräuschemissionen von Kleinflugzeugen sind im April 1972 Lärmgrenzwerte für Propellerflugzeuge bis 5700 kg Höchstgewicht und für Motorsegler festgesetzt worden, die bei der Zulassung der Luftfahrzeuge zum Verkehr zu beachten sind. Diese Regelung wird die Flugzeugindustrie zur Konstruktion leiserer Kleinflugzeuge veranlassen. Anlage 16 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Grüner vom 19. Dezember 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/12 Fragen B 6 und 7): Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, um die Umstrukturierung monostrukturierter industrieller Teilräume — wie z. B. die nördliche Oberpfalz -- zu fördern? Beabsichtigt die Bundesregierung Initiativen, uni diesem strukturpolitischen Erfordernis wirksamer gerecht zu werden? Zu Ihrer ersten Frage möchte ich darauf hinweisen, daß im Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" in § 1 Abs. 2 Ziff. 2 ausdrücklich Gebiete als förderungswürdig genannt sind, „in denen Wirtschaftszweige vorherrschen, die vorn Strukturwandel in einer Weise betroffen oder bedroht sind, daß Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 6. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Dezember 1972 117* negative Rückwirkungen auf das Gebiet in erheblichem Umfang eingetreten oder absehbar sind". Durch die Förderkonzeption der Regionalen Aktionsprogramme innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe wurde die Möglichkeit geschaffen, die jeweiligen strukturellen Gegebenheiten eines bestimmten Gebietes bei der Festsetzung der Förderung besonders und gezielt zu berücksichtigen. So geht der 1. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe auch im Regionalen Aktionsprogramm der von Ihnen beispielhaft genannten Oberpfalz auf deren zum Teil vom sektoralen Strukturwandel betroffene Wirtschaft ein und mißt deshalb neben Neuansiedlungs- und Erweiterungsvorhaben der Sicherung bestehender gewerblicher Arbeitsplätze durch Rationalisierung, Modernisierung und Umstellung von Betrieben besondere Bedeutung zu. So sollen in den Jahren 1972-1975 in der Oberpfalz 23 900 neue Arbeitsplätze geschaffen und 7200 vorhandene Arbeitsplätze im produzierenden Gewerbe gesichert werden. Zu Ihrer zweiten Frage kann ich Ihnen mitteilen, daß zur Zeit ein Forschungsprogramm in vollem Gang ist, das alle Regionalprogramme gleichwertig berücksichtigt und zur noch effizienteren Gestaltung der Förderung in einem einheitlichen Zielsystem beitragen soll. Mit ersten Ergebnissen ist im nächsten Jahr zu rechnen. Anlage 17 Antwort des Bundesministers Ertl vom 14. Dezember 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/12 Fragen B 8 und 9) : Wie hoch ist die Anzahl von Rückzahlungspflichtigen (ganz oder teilweise), die eine Beihilfe gemäß der Richtlinien für die Vergabe von Bundesmitteln des „Grünen Plans" zur Förderung der baulichen Verbesserung von Landarbeiterstellen und landwirtschaftlichen Werkwohnungen vorn 5. Juni 1963 erhalten haben? Ist die Bundesregierung bereit, die Richtlinien dahin gehend zu ändern, daß eine Rückzahlungsverpflichtung entfällt, sofern nachgewiesen werden kann, daß die Neuanwerbung einer landwirtschaftlichen Arbeitskraft anstelle einer ausgeschiedenen ohne Erfolg geblieben ist? Zu Frage 1: Von den nach den Richtlinien für die Vergabe von Bundesmitteln zur Förderung der baulichen Verbesserung von Landarbeiterstellen und landwirtschaftlichen Werkswohnungen vom 5. Juni 1963 bewilligten rd. 8400 Beihilfen sind bisher in 301 Fällen die Beihilfen ganz oder teilweise in Darlehen umgewandelt worden. Zu Frage 2: Diese Angelegenheit ist bereits mehrfach auf Grund von Einzelfällen überprüft worden. Die Bundesregierung ist jedoch aus den nachfolgenden Gründen nicht bereit, die Richtlinien in dem gewünschten Sinne zu ändern. Nach Nr. 8 der Richtlinien wird die gewährte Beihilfe dem Antragsteller nur dann belassen, wenn er die Wohnung mindestens fünf Jahre lang nach der Bewilligung Land- oder Forstarbeitern zu Wohnzwecken überlassen hat. Der Antragsteller hat sich zu verpflichten, den Beihilfebetrag mit jährlich 5 % zu verzinsen und mit 5 °/o zu tilgen, falls die vorgenannten Voraussetzungen für die endgültige Belassung der Beihilfe nicht erfüllt werden. Bei Erlaß dieser Rückforderungsbestimmung wurde bewußt nicht auf die Vertretbarkeit des Leerstehens der Wohnung abgestellt. Sinn der Förderung ist es, die Aufwendungen des Betriebsinhabers bei der Verbesserung seiner Werkwohnung durch Gewährung einer Beihilfe so zu senken, daß er sich durch das Angebot billiger, moderner Wohnungen die für den Betrieb auf absehbare Zeit erforderlichen, fachlich qualifizierten Arbeitskräfte sichern kann. Dabei wird vorausgesetzt, daß der Betriebsinhaber vor Antragstellung sorgfältig prüft, wieviel Arbeitskräfte er auf Dauer (5 Jahre) benötigt und ob sie nach Lage des Arbeitsmarktes verfügbar sein werden. Die Folgen einer Fehleinschätzung, d. h. Rückzahlung der Beihilfe, werden ihm als Unternehmer als Betriebsrisiko bewußt ohne Prüfung einer „Schuld" auferlegt, da ihre Feststellung erfahrungsgemäß kaum möglich ist und anderenfalls die Gefahr einer zu sorglosen Inanspruchnahme der Beihilfen besteht. Als Ausgleich für das vom Betriebsinhaber zu tragende Risiko sind andererseits relativ günstige Rückzahlungsbedingungen (5 °/o Tilgung, 5 % Zins; damit günstiger als z. B. bei einem Bauspardarlehen) festgesetzt worden, wodurch der Antragsteller selbst im Falle einer Rückforderung der Beihilfe eine relativ günstige Finanzierung der Baukosten erhält. Anlage 18 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 19. Dezember 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Batz (SPD) (Drucksache 7/12 Frage B 10) : Hält die Bundesregierung Arbeitsangebote ausländischer Unternehmen, die nach Arbeitskräften für Großbauvorhaben suchen, für wettbewerbsneutral gegenüber deutschen Unternehmen, die einschlägige Gesetze und Tarifverträge berücksichtigen müssen, wenn diese Unternehmen in ihren Anzeigen wörtlich inserieren: „Wir arbeiten 6 Tage mit 72 Wochenstunden. Wir bezahlen rumänischen Tarif und 22,— DM täglich." ? Dem Bundesarbeitsministerium ist erst durch Ihre Anfrage bekanntgeworden, daß von dem rumänischen Unternehmen AROCONSTRUCT die von Ihnen genannte Anzeige aufgegeben worden ist. Um Ihre Anfrage im einzelnen beantworten zu können, ist die weitere Sachaufklärung bei den Arbeitsbehörden der Länder erforderlich. Sobald mir Mitteilungen vorliegen, werde ich Sie nach Abstimmung mit dem Herrn Bundesminister für Wirtschaft und dem Herrn Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit detailliert unterrichten. 118* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 6. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Dezember 1972 Anlage 19 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 19. Dezember 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/12 Frage B 11): Gilt § 42 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes, wonach eine Betriebsversammlung nicht öffentlich ist und deshalb nur die betriebsangehörigen Arbeitnehmer, der Arbeitgeber, die Beauftragten seiner Arbeitgebervereinigung sowie die Beauftragten der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften teilnahmeberechtigt sind, für Abgeordnete und damit auch für Mitglieder des Bundeskabinetts, oder vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß Politiker generell berechtigt sind, an Betriebsversammlungen teilzunehmen? Bei den Beratungen des Betriebsverfassungsgesetzes ist umstritten gewesen, ob Betriebsversammlungen auch Angelegenheiten tarifpolitischer, sozialpolitischer und wirtschaftlicher Art, die den Betrieb oder seine Arbeitnehmer unmittelbar betreffen, behandeln dürfen. Diese Frage ist in § 45 des Betriebsverfassungsgesetzes positiv entschieden worden. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß jedenfalls in diesem Rahmen auf Einladung auch andere als die in § 46 des Betriebsverfassungsgesetzes genannten Personen in Betriebsversammlungen sprechen können. Hierüber hat es eine arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung gegeben. Ich darf in diesem Zusammenhang auf den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 24. Oktober 1972 (12 Ta 111/72) hinweisen. Darin hat es das Gericht für zulässig erachtet, daß der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen dazu eingeladen wurde, auf einer Betriebsversammlung über das Thema „Die wirtschaftliche Situation in der Bundesrepublik Deutschland" zu referieren. Anlage 20 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 20. Dezember 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/12) Fragen B 12 und 13) : Ist die Bundesregierung nicht der Meinung, daß die Mitbenutzungskosten des Standort-Hallenschwimmbads Braunschweig für Vereine des Bezirksverbands Braunschweig in Höhe von 70 DM bis 100 DM pro Stunde ungerechtfertigt hoch sind, zumal die Bundeswehr bei der bisherigen Benutzung der Braunschweiger Bäder Gebühren zu zahlen hatte, die weit unter dem jetzt von ihr selbst geforderten Mieten lagen? Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß die Vereine des Bezirksschwimmverbands Braunschweig für die ihnen eingeräumten vier Trainingsstunden pro Woche Benutzungskosten zahlen, die nicht über den bisher von der Bundeswehr an die Stadt gezahlten Benutzungsgebühren liegen, uni somit dem Leistungssport, der in Braunschweig bisher keine geeignete Übungsstätte hatte, die Möglichkeit zur Entwicklung zu geben? Ihre Fragen nach der Höhe des Entgelts für die Benutzung des Standort-Hallenschwimmbades Braunschweig durch Vereine des Bezirksschwimmverbandes Braunschweig beantworte ich wie folgt. Nach den Richtlinien für die außerdienstliche Benutzung von Sportanlagen der Bundeswehr haben Gruppenbenutzer von Schwimmhallen ein angemessenes Entgelt zu zahlen. Die Angemessenheit der von der Standortverwaltung auf Selbstkostenbasis ermittelten Sätzen von 70 bis 100 DM werden vom Bundesminister der Verteidigung auch unter dem Gesichtspunkt, daß die Bundeswehr zur Förderung des Sports im zivilen Bereich durch entsprechende Bemessung des Entgeltes beitragen sollen, überprüft werden, sobald der hierzu angeforderte Bericht der Wehrbereichsverwaltung II vorliegt. Vom Ergebnis der Überprüfung werde ich Sie unterrichten. Um den Vereinen inzwischen die Nutzung des Schwimmbades zu ermöglichen, wird bis zu einer endgültigen Regelung ein Entgelt erhoben werden, wie es zur Zeit von Gruppenbenutzern ziviler Schwimmbänder in Braunschweig zu zahlen ist. Anlage 21 Antwort des Bundesministers Frau Dr. Focke vom 19. Dezember 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/12 Fragen B 14 und 15) : Wieviel Lehrstühle für Sozialmedizin bestehen z. Z. an den Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland, und wird die Bundesregierung bei ihren Beratungen mit den Ländern über den Hochschulausbau darauf drängen, daß an allen medizinischen Fachbereichen in ausreichender Anzahl Lehrstühle für Sozialmedizin errichtet werden? Inwieweit nimmt nach Ansicht der Bundesregierung die neue Approbationsordnung für Ärzte auf das Gesamtgebiet der Sozialmedizin Rücksicht? Soweit der Bundesregierung bekannt ist, bestehen zur Zeit 7 Lehrstühle für Sozialmedizin (bzw. für Sozial- und Arbeitsmedizin oder für Sozialhygiene oder Arbeitsphysiologie und Rehabilitationsforschung), nämlich in Hannover, Bochum, Ulm, Erlangen—Nürnberg, Tübingen, Berlin und Marburg. Weitere Lehrstühle für Sozialmedizin sind ausgeschrieben und zwar in Gießen, Frankfurt und in Berlin (2). Darüber hinaus gibt es an der Hochschule Hannover eine Abteilung für Sozialmedizin. Insgesamt kann man sagen, daß die Sozialmedizin seit Inkrafttreten der Approbationsordnung für Ärzte an den medizinischen Fakultäten und Fachbereichen besser repräsentiert ist. Die Entscheidung über die Einrichtung von Lehrstühlen und Universitätsinstituten liegt allerdings ausschließlich bei den Ländern. Auf diesen Entscheidungsprozeß, der ja nicht nur bauliche, sondern vor allem auch personelle Konsequenzen besitzt, hat die Bundesregierung keinen Einfluß. Die Approbationsordnung für Ärzte hat der Sozialmedizin einen breiten Raum zugeteilt. So ist sie einmal im Prüfungsstoffkatalog für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung folgendermaßen aufgeführt: „Grundzüge der Sozialmedizin, Sozialmedizinische Probleme der Krankheitsentstehung und -verhütung, Grundfragen der sozialen Sicherung und der gesundheitlichen Betreuung der Bevölkerung, Sozio-ökonomische Probleme der Krankheit." Darüber hinaus wird sie aber auch in weiteren Kapiteln des Prüfungsstoffkatalogs für die Ärztliche Prüfung wiederholt angesprochen. Sozialmedizinische Gesichtspunkte sind in der Ausbildung in fast allen Klinischen Fächern zu berücksichtigen. Beispiele sind die Sozialpädiatrie und die Sozialpsychiatrie. In den Begriff „Gesamtgebiet der Sozialmedizin" ist auch die „Medizinische Soziologie" einzubeziehen, die als neue Aufgabe der ärztlichen Ausbildung Gegenstand des vorklinischen Studiums ist und der im Prüfungsstoffkatalog der Ärztlichen Vorprüfung ebenfalls ein eigenes Kapitel gewidmet ist. Die Approbationsordnung für Ärzte schreibt schließlich vor (§ 7), daß die zweimonatige Famulatur u.a. in einer Dienststelle bzw. Einrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes, der Jugend- und Sozialhilfe, der Arbeits- und Versorgungsverwaltung, der gesetzlichen Unfall-, Kranken- und Rentenversicherung oder in einer werks- oder betriebsärztlichen Einrichtung absolviert werden muß, um den Studierenden Gelegenheit zu geben, ihre sozial-medizinischen Kenntnisse durch eigene Erfahrungen in der Praxis zu vertiefen. Anlage 22 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 19. Dezember 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (SPD) (Drucksache 7/12 Fragen B 16 und 17) : Da nach dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen die Bundesstraße 40 zwischen Mainz und Alzey in Dringlichkeitsstufe 1 steht, frage ich, auf welchem Stand zur Zeit die Vorbereitungen für den Ausbau der Strecke zwischen Mainz und Wörrstadt sind? Bis wann glaubt die Bundesregierung, einer erneuten Ausschreibung für den lieu der Rotweinbrücke fiber den Rhein naher treten zu könnent Zu Frage 16 Der Abschnitt Mainz—Marienborn ist im Bau. Für die anschließende Strecke Marienborn—Niederholm ist die Entwurfsbearbeitung abgeschlossen, der Planfeststellungsbeschluß ist in Bearbeitung. Die Aufstellung des Straßenbauhaushalts 1973 ist noch nicht abgeschlossen. Es ist daher zur Zeit nicht zu übersehen, ob mit der Baumaßnahme 1973 begonnen werden kann. Die Planung für den Abschnitt Niederolm Wörrstadt ist in Bearbeitung. Das Verfahren zur Bestimmung der Linienführung nach § 16 Bundesfernstraßengesetz ist auf Landesebene durchgeführt. Zu Frage 17 Eine Rheinbrücke mit. der Bezeichnung „Rotweinbrücke" ist mir nicht bekannt. Es wird vermutet, daß es sich um die Rheinbrücke bei Geisenheim handeln kann. Dieses Projekt ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in der 1. Dringlichkeit eingestuft. Es war aber nicht möglich, Mittel für den Bau der Rheinbrücke in den 1. Fünfjahresplan einzustellen. Über zeitliche und finanzielle Dispositionen nach 1975 können jetzt noch keine Angaben gemacht werden. Der Zeitpunkt für den Bau der Rheinbrücke Geisenheim muß aber auch im Zusammenhang mit dem Engpaß Eltville gesehen werden. Nach Fertigstellung der Brücke wird ein Teil des Verkehrs aus dem linksrheinischen Gebiet in den Rheingau in Richtung Wiesbaden geleitet werden, woraus sich zusätzliche Verkehrsstauungen in Eltville ergeben, die den gegenwärtigen Zustand noch erheblich verschlechtern würden. Anlage 23 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 19. Dezember 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmidt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/12 Frage B 18) : Wann ist zwischen Zilsheim und Hattersheim mit der Fertigstellung der Spange zum Flughafen an der Bundesautobahn Frankfurt/M. — Wiesbaden zu rechnen, da die Fertigstellung im Hinblick auf den überörtlichen Verkehr im Raum Hattersheim und nach den westlichen Vororten von Frankfurt/M. immer dringlicher wird? Die Bedeutung der Südumgehung Frankfurt/M.-Höchst und der Kelsterbacher-Querspange für die Entlastung der westlichen Vororte der Stadt Frankfurt/M vom überörtlichen Verkehr ist bekannt. Die Bundesregierung und die zuständige hessische Straßenbauverwaltung sind daher um einen zügigen Baufortschritt bemüht. Ein Teilabschnitt der Kelsterbacher-Querspange zwischen der Kreisstraße 813 und der Ringstraße in Kelsterbach wird in Kürze in Verkehr genommen werden. Die Bauarbeiten sind darauf abgestellt, daß voraussichtlich Ende 1973 die gesamte KelsterbacherQuerspange zwischen der B 43 (neu) und der Anschlußstelle Kelsterbach-Nord dem Verkehr zur Verfügung stehen wird. lm Abschnitt zwischen der Anschlußstelle Kelsterbach-Nord und Sindlingen sollen die Bauarbeiten 1973 anlaufen. Da hier gleichzeitig eine neue Mainbrücke errichtet wird, dürfte mit der Fertigstellung etwa 1975/76 zu rechnen sein. Schließlich ist ab 1974, sofern bis dahin die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind, auch der Bau zwischen Sindlingen und der Bundesautobahn A 80 Wiesbaden—Frankfurt/M vorgesehen. Die Inbetriebnahme dieses Abschnittes wird nicht vor 1976/77 möglich sein. Die genannten Termine gelten insgesamt nur unter der Voraussetzung, daß die für den Straßenbau vorgesehenen Mittel voll zur Verfügung stehen und die Haushalte der Bundesfernstraßen der kommenden Jahre von Kürzungen verschont bleiben.
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    Rede von Eugen Glombig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die flexible Altersgrenze, deren ursprüngliche Konzeption durch den vorliegenden Gesetzentwurf wiederhergestellt werden soll, hat bereits eine wechselvolle Geschichte. Ich erinnere das Hohe Haus noch einmal an die Stationen dieses politischen Ringens in der vergangenen Legislaturperiode:
    Noch vor drei Jahren hatte die CDU/CSU zum Kampf gegen die flexible Altersgrenze gerüstet. In ihrem sozialpolitischen Schwerpunktprogramm für die 6. Legislaturperiode lehnte sie diese für die älteren Arbeitnehmer wichtige soziale Reform kategorisch ab.
    Noch vor eineinhalb Jahren hat Herr Dr. Barzel die Pläne der sozialliberalen Koalition, die flexible Altersgrenze einzuführen, als leichtfertig genährte Hoffnungen und Erwartungen, die einer Nachprüfung nicht standhalten, politisch verunglimpft.
    Danach aber begann die CDU/CSU einzuschwenken, wollte jedoch die Arbeitnehmer bei Inanspruchnahme der flexiblen Altersgrenze mit Rentenkürzungen bestrafen. Das hatte der sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU, Herr Dr. Götz, der sich gestern sogar als Anwalt der Rentenzuschläge hervortat, allen Ernstes gefordert. Damit wollte die CDU/CSU die flexible Altersgrenze im Grunde genommen ad absurdum führen.
    Noch drei Monate vor Verabschiedung der zweiten Rentenreform weigerte sich die CDU/CSU, einen festen Zeitpunkt für die Einführung der flexiblen
    96 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 6. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Dezember 1972
    Glombig
    Altersgrenze festzulegen. Damit wollte sie sich zwar aus wahltaktischen Gründen zur flexiblen Altersgrenze bekennen, aber in Wirklichkeit diese wichtige Reform auf den Sankt-Nimmerleins-Tag vertagen.
    Erst im letzten Augenblick hat die CDU/CSU ihren politischen Widerstand, d. h. ihren politischen Kampf gegen die flexible Altersgrenze aufgegeben. Sie hat jedoch, als sich in der zweiten Lesung eine Zufallsmehrheit für sie ergab, Regelungen durchgesetzt, die den ursprünglichen Sinn der von der Bundesregierung beabsichtigten Einführung der flexiblen Altersgrenze völlig auf den Kopf stellen. Darauf habe ich bereits in der zweiten Lesung des Rentenreformgesetzes am 20. September dieses Jahres an dieser Stelle mit allem Nachdruck hingewiesen.
    Obwohl die sozialliberale Koalition in der zweiten Lesung des Rentenreformgesetzes den Vorschlag der Opposition zur flexiblen Altersgrenze einmütig abgelehnt und diese Ablehnung auch eindeutig begründet hat, hat sie dennoch in der Schlußabstimmung dem Rentenreformwerk insgesamt ihre Zustimmung gegeben; denn die Tatsache, daß die CDU/CSU die sinnvolle und ausgewogene Konzeption der sozialliberalen Koalition für eine flexible Altersgrenze durch fragwürdige Detailregelungen verwässert hatte, änderte nichts an dem großen Reformwerk der sozialliberalen Koalition, d. h. nichts an der Initiative der sozialliberalen Koalition.
    Wir haben jedoch bei jeder Gelegenheit, vor
    1 allem während des Wahlkampfes, keine Unklarheit darüber gelassen, daß wir die von der CDU/CSU verschuldete unsinnige Regelung nach den Vorstellungen des ursprünglichen Regierungsentwurfs wieder korrigieren würden. Das soll nunmehr mit diesem Gesetzentwurf geschehen.
    Nach der Konzeption der sozialliberalen Koalition sollte den Menschen, die erschöpft am Ende ihres Arbeitslebens stehen, die Möglichkeit gegeben werden, zwei bzw. als Schwerbeschädigter drei Jahre früher als nach bisherigem Recht aus dem Erwerbsprozeß auszuscheiden. Jeder, der das Schicksal des älteren Arbeitnehmers aus der betrieblichen Praxis kennt und weiß, was vielen von ihnen tagtäglich an menschlichen Erniedrigungen und körperlichen Strapazen zugemutet wird, der kann ermessen, welch einen großen sozialen Fortschritt die Möglichkeit des vorzeitigen Ausscheidens aus dem vollen Erwerbsleben bedeutet. Durch die CDU/CSU ist dieser humanitäre Sinn der flexiblen Altersgrenze jedoch geradezu in sein Gegenteil verkehrt worden. Dadurch, daß neben dem vorgezogenen Altersruhegeld voller Arbeitsverdienst mit zusätzlicher Einsparung von 9 °/o Beitrag zur Rentenversicherung bezogen werden kann, werden die älteren Arbeitnehmer mit unwiderstehlichen wirtschaftlichen Anreizen geradezu herausgefordert, ohne Rücksicht auf ihren Gesundheitszustand weiterzuarbeiten. Damit wird die Idee, die Altersgrenze frei zu wählen, faktisch zu einem Zwang zur Weiterarbeit pervertiert.
    Mithin ist die Behauptung der CDU/CSU, daß der volle Verdienst neben der Rente erst die Idee der flexiblen Altersgrenze verwirklicht, völlig absurd. Das Gegenteil ist richtig. Die von der CDU/CSU angestrebte Regelung hat mit der flexiblen Altersgrenze überhaupt nichts zu tun; sie ersetzt lediglich die bisherige starre Altersgrenze durch eine andere.
    Die CDU/CSU hat mit dieser Regelung den älteren Arbeitnehmern in Wirklichkeit eine fragwürdige „Wohltat" erwiesen. Eine solche Regelung ist um so fragwürdiger, als alle einsichtigen Menschen ursprünglich davon ausgegangen waren, daß die flexible Altersgrenze nur denen zugute kommen soll, die wirklich die Absicht haben, vorzeitig aus dem vollen Erwerbsleben auszuscheiden. Diese fragwürdige „Wohltat" eines Doppeleinkommens am Ende des Arbeitslebens müssen alle anderen Arbeitnehmer mit ihren hohen Beiträgen bezahlen, d. h. es wird vor allem den jüngeren Arbeitnehmern, die in der Regel eine Familie zu versorgen und deshalb wirtschaftliche Probleme haben, zugemutet, eine sozialpolitisch völlig unsinnige Vergünstigung ihrer älteren Kollegen mitzufinanzieren. Damit wird Unzufriedenheit und Unruhe in die Betriebe getragen und der Generationenkonflikt verschärft. Diese Gefährdung der Solidarität der Arbeitnehmer gilt es mit diesem Gesetzentwurf zu verhindern.
    Als besonders gravierend kommt hinzu, daß wegen des großen finanziellen Anreizes die Inanspruchnahme des vorgezogenen Altersruhegeldes wesentlich höher sein muß, als von der Opposition behauptet wird. Daran kann es überhaupt gar keinen Zweifel geben. Durch die zu erwartende außergewöhnlich hohe Quote der Inanspruchnahme des vorgezogenen Altersruhegeldes wäre das finanzielle Gleichgewicht der Rentenversicherung auf das empfindlichste gestört. Die finanzielle Solidität der Rentenversicherung ist jedoch im Interesse der Arbeitnehmer und der Rentner unbedingt notwendig; denn sie hätten die Zeche einer finanziell unsoliden politischen Entscheidung letztlich zu bezahlen: die Arbeitnehmer durch noch höhere Beiträge und die Rentner durch Rentenkürzungen.
    Beides mußte — ich möchte bei dieser Gelegenheit daran erinnern der Bundestag bereits einmal beschließen, und zwar als Folge einer von der CDU/ CSU verschuldeten Finanzkrise der Rentenversicherung, die erst durch die erfolgreiche Wirtschafts- und Sozialpolitik der sozialliberalen Koalition überwunden werden konnte. Eine solche Krise der Rentenversicherung darf sich nicht wiederholen.
    Um die gesundheitspolitischen, die sozialpolitischen, aber auch die finanzpolitischen Gefahren abzuwenden, die von der CDU/CSU mit einer Zufallsmehrheit von einer Stimme heraufbeschworen wurden, hat die sozialliberale Koalition den vorliegenden Gesetzentwurf eingebracht.
    Dieser Gesetzentwurf stellt sicher, daß die flexible Altersgrenze wieder zu dem wird, was sie nach dem ursprünglichen Willen der Koalition sein sollte, nämlich die Wahlfreiheit zwischen Rente und Weiterarbeit.
    Dieser Gesetzentwurf stellt ferner sicher, daß durch eine großzügige Nebenverdienstmöglichkeit der Übergang vom vollen Erwerbsleben zum Ruhe-
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 6. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Dezember 1972 97
    Glombig
    stand nicht abrupt erfolgen muß, sondern flexibel sein kann. Das bedeutet im Jahre 1973 eine Nebenverdienstmöglichkeit von 690 DM monatlich.
    Dieser Gesetzentwurf stellt weiter sicher, daß die flexible Altersgrenze, weil sie nunmehr wieder den Grundsätzen der sozialen Gerechtigkeit entspricht, von der Solidarität aller Arbeitnehmer getragen wird.
    Dieser Gesetzentwurf stellt schließlich sicher, meine Damen und Herren, daß die flexible Altersgrenze ohne Beitragserhöhungen und ohne Rentenverkürzung finanziert werden kann.
    Mit der Verabschiedung des vorliegenden Gesetzentwurfes findet der politische Kampf der sozialliberalen Koalition um die Verwirklichung der flexiblen Altersgrenze einen vorläufigen Abschluß.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Wir fahren in der Aussprache fort. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Müller (Remscheid).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Adolf Müller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe die Ehre, für die Fraktion der CDU/CSU zur dritten Lesung dieses Anderungsgesetzes folgende Erklärung abzugeben.
    Der Deutsche Bundestag hat im 21. September das Gesetz über die Weiterführung der Rentenreform verabschiedet, nachdem vorher, in der zweiten Lesung des damaligen Gesetzentwurfes, in namentlichen Abstimmungen die Vorstellungen der Opposition die Mehrheit des Hauses gefunden hatten. In der Schlußabstimmung haben auch die Regierungsparteien SPD und FDP in namentlicher Abstimmung dem Gesetz in der Form zugestimmt, wie es am Tage zuvor formuliert worden war.
    Was wir heute bei der Verabschiedung dieses Anderungsgesetzes erleben, ist ein einmaliger Vorgang der dem Gesetzgeber nicht zur Ehre gereicht

    (Sehr richtig bei der CDU/CSU)

    und der geeignet ist, dem Ansehen des Parlaments zu schaden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    In der ersten Arbeitssitzung dieses neugewählten Bundestages ändern die Regierungsparteien ein Gesetz, das sie, obwohl es die Handschrift der Opposition trug, zu einem Hauptschlager des Bundestagswahlkampfes gemacht haben.

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU.)

    Was wir hier erleben, ist eine Demontage beschlossener sozialer Leistungen;

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    es ist eine Maßnahme, die in ihrer Auswirkung unsozial, falsch und bürokratisch ist, eine Maßnahme, die, wie es einer meiner Kollegen gestern formulierte, weder sozial noch liberal, sondern einfach sozialistischer ist.

    (Erneuter Beifall bei der CDU/CSU. — BuhRufe von der SPD.)

    Es ist meine Aufgabe, die Gründe für die Ablehnung dieses Entwurfs durch die Fraktion der CDU/ CSU hier noch einmal zusammenzufassen und deutlich zu machen.
    Erstens. Die Regierungskoalition behauptet, die im Rentenreformgesetz gefundene Lösung der flexiblen Altersgrenze werfe erhebliche soziale sowie gesundheits- und finanzpolitische Bedenken auf. Das ist offensichtlich auch der Grund für das Durchpeitschen dieses Gesetzes ohne eine erneute Beratung in einem Fachausschuß des Bundestages, wie es das normale Verfahren gewesen wäre.
    Ich habe schon dargestellt — und ich wiederhole es —: Die SPD-FDP-Koalition hat dem Gesetz am 21. September in namentlicher Abstimmung zugestimmt.

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU.)

    Die Regierungsparteien müssen sich die .Frage oder den Vorwurf gefallen lassen, einzig aus wahltaktischen Überlegungen einem nach ihrer Meinung falschen Gesetz zugestimmt zu haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wenn das Gesetz so erhebliche Bedenken aufwarf und trotzdem jeder einzelne Abgeordnete der Koalition mit seinem Namen die Zustimmung zum Gesetz dokumentierte, dann war entweder die damalige Abstimmung nicht von der notwendigen Verantwortung getragen, oder aber die heutige ist es nicht.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Seit dem Zeitpunkt der Verabschiedung konnten keine neuen Erfahrungen gewonnen werden, die zu einer Veränderung des Gesetzes führen müßten oder könnten, denn dieser Teil des Gesetzes tritt erst am 1. Januar in Kraft.

    (Abg. Härzschel: Damals standen Wahlen bevor!)

    Zweitens. Die Regierungskoalition beseitigt die Möglichkeit der unbeschränkten Weiterarbeit bei gleichzeitigem Bezug von Rente, und sie behauptet, mit der beschlossenen Regelung würde der Solidarausgleich in der Rentenversicherung überspannt, und Unzufriedenheit über das Doppeleinkommen der älteren Arbeitnehmer wäre die Folge.
    Richtig ist: Solidarität ist und bleibt die Grundlage der Sozialversicherung. Dazu gehört zweifellos die Solidarität der Generationen. Aber, meine Damen und Herren, dazu gehört auch die Solidarität innerhalb der Generationen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die von der Regierungskoalition gewollte Regelung, nach der ein Viertel der Beitragsbemessungsgrenze hinzuverdient werden kann, ist rein theoretischer Natur. Wir wissen nicht erst seit heute, daß Teilzeitarbeitsplätze für Männer kaum vorhanden sind. Auch wir wollten keinen Anreiz zur Weiterarbeit. Die SPD geht aber unter Assistenz der FDP den bürokratischen Weg des Beschäftigungsverbots. Sie nimmt daher im konkreten Wissen, daß Teilzeitarbeitsplätze nicht vorhanden sind, denjenigen älteren Arbeitnehmern, die in ihrem Arbeitsleben nicht
    98 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 6. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Dezember 1972
    Müller (Remscheid)

    so viel verdient haben, daß sie etwas auf die hohe Kante legen konnten, die Möglichkeit zur Weiterarbeit, auch wenn sie geistig und körperlich dazu noch in der Lage sind.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich habe schon am 20. September hier aufgeführt, daß das abrupte Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis, wie die Koalition es anstrebt, zu schweren gesundheitlichen Schäden führen kann. Das wissen alle diejenigen, die sich mit den Problemen des alternden Menschen beschäftigt haben. Die Probleme des alten Menschen in unserer Gesellschaft sind nicht nur materieller Natur. Dazu gehört auch das Vermitteln des Gefühls, nicht zum alten Eisen geworfen zu werden.
    Das von der Regierungskoalition angestrebte teilweise Beschäftigungsverbot ist nach Auskunft der Rentenversicherungsträger nicht kontrollierbar, wenn man nicht harte Polizeimethoden einführen will. Aus diesen Gründen wird ersichtlich, daß das von uns am 21. September verabschiedete Gesetz die liberalere und humanere Lösung bringt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Drittens. Die Regierungskoalition beschließt heute, daß Zuschläge für Weiterarbeit unter Verzicht auf die Rente nicht mit 63 Jahren, wie beschlossen, sondern erst mit 65 Jahren gewährt werden. Wo da die Logik bleibt, ist uns völlig unerfindlich.

    (V o r s i tz : Vizepräsident Dr. Jaeger.)

    Aber zurück zur Solidarität innerhalb der Sozialversicherung, innerhalb der Generationen. Das, was die Regierungskoalition hier durchsetzen will, ist in höchstem Maße unsozial.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Dieser Vorschlag bedeutet: Diejenigen Arbeitnehmer, deren Rentenhöhe, die sie mit dem 63. Lebensjahr erreichen, so gering ist, daß sie weiterarbeiten müssen, finanzieren mit ihren Beiträgen die Frührente der Arbeitnehmer, die auf Grund einer ausreichenden Rentenhöhe die Rente mit 63 Jahren beantragen können.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Wagner [Trier]: So ist es!)

    Die Sozialpolitiker haben sich mit Recht gegen versicherungsmathematische Abschläge bei vorzeitigem Rentenbezug gewehrt. Aber versicherungsmathematische Zuschläge für diejenigen, die nach dem 63. Lebensjahr, obwohl sie rentenberechtigt wären, weiterarbeiten, sind ein Gebot sozialer Gerechtigkeit, ein notwendiger sozialer Ausgleich. Die Verweigerung dieses Ausgleichs ist unsozial und sie ist unsolidarisch.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Viertens. Die Regierungskoalition behauptet, die beschlossene Regelung für die flexible Altersgrenze führe zu einem hohen Grad der Inanspruchnahme und stelle die Stabilität der Rentenfinanzen in Frage. Die Geschichte der Schätzung der langfristigen Finanzentwicklung der Rentenversicherung in den letzten anderthalb Jahren liest sich fast wie ein Kriminalroman.

    (Abg. Dr. Althammer: Das kann man wohl sagen!)

    Die von uns vorgelegten Schätzungen bezeichneten Sprecher der Regierungskoalition als Milliardenrausch, während man sich auf der Regierungsseite je nach den politischen Absichtserklärungen in Etappen an unsere korrekten Schätzungen heranarbeitete, um sie dann in den Schlußberatungen wiederum auf Grund politischer Absichtserklärungen erheblich zu übertreffen. Schon in den Ausschußberatungen schätzte die Regierung die Kosten unseres Programms bewußt hoch, bewußt zu hoch ein, um der Öffentlichkeit das Bild einer unsoliden Finanzplanung der Opposition vorzugaukeln. Trotz dieser angeblichen Instabilität der Rentenfinanzen bei der von uns vorgeschlagenen Lösung stimmten Sie — das muß hier noch einmal in aller Deutlichkeit gesagt werden — in der Schlußabstimmung dem Gesetz in namentlicher Abstimmung zu.
    Der Kollege Schmidt (Kempten) warf gestern in ,der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Opposition mangelnden Sachverstand vor. Das ist sicher eine Frage des Stils. Aber das nur am Rande. Wenn bei der SPD/FDP in einer reichlich großzügigen Selbsteinschätzung dieser Sachverstand vorhanden sein sollte,

    (Lachen bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

    müssen Sie sich wiederum den Vorwurf gefallen lassen, trotz dieses Sachverstandes einer Regelung zugestimmt zu haben, von der Sie überzeugt waren, daß sie die Stabilität der Rentenfinanzen in Frage stellte.
    Weder die Regierungsparteien noch die Opposition können heute mit absoluter Sicherheit sagen, wie hoch der Grad der Inanspruchnahme ist. Alle Anzeichen und der Vergleich mit anderen Ländern lassen den Schluß zu, daß viel weniger Versicherte davon Gebrauch machen werden, als ursprünglich angenommen. Der wahre Grund ist doch wohl ein anderer, wie aus den Worten des Kollegen Schmidt (Kempten) hervorging: Sie wollen die Inanspruchnahme der flexiblen Altersgrenze bewußt drosseln; Sie wollen andere Maßnahmen auf dem Rücken der älteren Arbeitnehmer austragen.
    Wir bleiben bei unserer Auffassung, die Eingang in das Gesetz gefunden hatte, weil sie liberaler, praktikabler, menschenwürdiger und insgesamt sozialer ist. Dieser Gesetzentwurf wird von uns abge- lehnt, weil er unsozial, falsch und bürokratisch ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wir wollen im Rahmen der humanen Leistungsgesellschaft, daß der ältere Mensch weitgehend selbst bestimmt, wie er seinen Lebensabend ausfüllen will, weil wir davon überzeugt sind: eine Gesellschaft, die den Menschen gängelt, die ihm nicht die Entscheidungsfreiheit in weistestem Maße läßt, ist eine inhumane Gesellschaft.
    Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 6. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Dezember 1972 99
    Müller (Remscheid)

    Aus diesen Gründen lehnt die Fraktion der CDU/CSU den vorgelegten Gesetzentwurf in Form, Inhalt, Zeitpunkt und Verfahren ab.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)