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    Deutscher Bundestag 6. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 20. Dezember 1972 Inhalt: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1972 (Haushaltsgesetz 1972) (Drucksachen 7/10, 7/11); Antrag des Haushaltsausschusses (Drucksache 7/32) — Dritte Beratung — Dr. Althammer (CDU/CSU) . . 81 B, 95 B Haehser (SPD) 85 C Kirst (FDP) 89 D Schmidt, Bundesminister (BMF) . 93 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherungen (Viertes Rentenversicherungs-Änderungsgesetz) (SPD, FDP) (Drucksache 7/3) — Dritte Beratung — Glombig (SPD) 95 D Müller (Remscheid) (CDU/CSU) 97 A, 100 B Geldner (FDP) 99 A Urbaniak (SPD) 100 A Fragestunde (Drucksache 7/12) Frage A 38 des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) : Empfehlungen zur Anschaffung be- stimmter Bücher für Truppenbüchereien Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 100 D, 101 B, C, D Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 101 A, B Schlaga (SPD) . . . . . . . . 101 C, D Fragen A 39 und 40 des Abg. Würtz (SPD) : Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der Katastrophenhilfe anläßlich der Sturmkatastrophe vom 13. November 1972 in den niedersächsischen Landkreisen — Verzicht auf die Erhebung der Kosten Berkhan, Parl. Staatssekretär (BMVg) 102 A, B Frage A 62 des Abg. Dr. Klepsch (CDU/ CSU) : Pressemeldung betr. eine Änderung des Gesetzes über die Industrie- und Handelskammern Ravens, Parl. Staatssekretär (BK) . . 102 C Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . . 102 C Fragen A 65 und 66 des Abg. Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) : Behauptungen betr. Ausbau eines Spitzelnetzes und Versuch der griechischen Regierung zur Einschüchterung griechischer Demokraten in der Bundesrepublik Deutschland Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 102 D, 103 A, B Vogel (Ennepetal) (CDU/CSU) . . . 102 D, 103 A, B II Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 6. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Dezember 1972 Fragen A 68 und 69 des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Rückgang der Zahl der Aussiedler aus den Gebieten jenseits von Oder und Görlitzer Neiße Moersch, Parl. Staatssekretär (AA) . 103 C, D, 104 A, B, C, D Dr. Hupka (CDU/CSU) . 103 D, 104 B, C Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . 104 A, C Frage A 43 des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) : Einführung landschaftsbezogener Kraftfahrzeugkennzeichen Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 105 A, B, C Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) 105 B Simpfendörfer (SPD) 105 C Frage A 45 des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke von Lehrte über Braunschweig nach Helmstedt Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . . 105 C Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) 105 D Frage A 50 des Abg. Seefeld (SPD) : Verabschiedung der Ausbildungsordnung für Berufskraftfahrer Haar, Parl. Staatssekretär (BMV) . 106 A, B Seefeld (SPD) 106 A, B Fragen A 52 und 53 des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) : Verpflichtungserklärungen von DDR-Bürgern bei Westkontakten Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 106 C, D, 107 A, B, C, D, 108 A, B Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) . . 106 D, 107 A, C, D Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . 107 A, 108 B Sieglerschmidt (SPD) . . . . . . 108 A Dr. Gruhl (CDU/CSU) . . . . . . 108 B Frage A 61 des Abg. Kunz (Berlin) (CDU/ CSU) : Begrüßungsgeld für Besucher aus der DDR Herold, Parl. Staatssekretär (BMB) . 108 C, D Kunz (Berlin) (CDU/CSU) . . . . . 108 D Nächste Sitzung 109 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 111 A* Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Bayerl (BMJ) auf die Frage A 10 —Drucksache 7/12 — des Abg. Dr. Jahn (Braun- schweig) (CDU/CSU) betr. Ratifizierung der internationalen Pakte über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie über bürgerliche und politische Rechte . 111 A * Anlage 3 Anwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Fragen A 14 und 15 — Drucksache 7/12 — des Abg. Zebisch (SPD) betr. Ausbau der Infrastruktur in den Fördergebieten des Rahmenplanes zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" . . 111 C* Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 30 und 31 —Drucksache 7/12 - des Abg. Wolfram (SPD) betr. Abschluß von Tarifverträgen zwischen der Industriegewerkschaft BauSteine-Erden und den Arbeitgeberverbänden der Architektur- und Ingenieurbüros 111 D* Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Fragen A 32 bis 35 —Drucksache 7/12 — der Abg. Krampe und Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) betr. dienstliche Maßnahmen gegen Beamte des Bundesarbeitsministeriums, die auf Reserveplätzen der CDU-Landesliste für den Deutschen Bundestag kandidiert haben 112B Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 41 und 42 — Drucksache 7/12 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. die Bilanz des Symposions der ETH und der Universität Zürich zur Hebung der Verkehrssicherheit sowie betr. die Mängel in der Personenverkehrsbedienung der ländlichen Gebiete 112D ' Anlage 7 Anwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage A 44 — Drucksache 7/12 — des Abg. Stücklen (CDU/ CSU) betr. Bewährung des „Tempos 100" 113 A* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 6. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Dezember 1972 III Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 46 und 47 Drucksache 7/12 — des Abg. Dr. Althammer (CDU/CSU) betr. Ermittlung der Ursachen der Flugzeugkatastrophe am 3. Dezember 1972 auf Teneriffa — Möglichkeiten der Bundesregierung, auf erhöhte Sicherheit im internationalen Charterflugverkehr hinzuwirken . . . . . . 113 B* Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen A 48 und 49 Drucksache 7/12 des Abg. Leicht (CDU/ CSU) betr. das Problem der überfüllten Schulbusse . . . . . . . . . . . 113 D Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Fragen A 54 und 55 Drucksache 7/12 der Abg. Frau Berger (CDU/CSU) betr. die Bildung von Arbeitsgruppen in der Unterabteilung für Off entlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen . . . . 114 B * Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Herold (BMB) auf die Fragen A 56 und 57 Drucksache 7/12 des Abg. Reddemann (CDU/CSU) betr. die Bildung von Arbeitsgruppen in der Unterabteilung für Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen und die Ernennung eines Regierungsdirektors zum Leiter dieser Unterabteilung 114 C * Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Moersch (AA) auf die Frage A 67 Drucksache 7/12 - des Abg. Blumenfeld (CDU/CSU) betr. Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus, insbesondere der Luftpiraterie 114 D* Anlage 13 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 1 — Drucksache 7/12 des Abg. Biechele (CDU/ CSU) betr. Verringerung des Phosphatgehalts in Wasch- und Reinigungsmitteln 115 D* Anlage 14 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Frage B 2 - Drucksache 7/12 — des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) betr. Wiedereröffnung des Straßenübergangs Mähring—Promenhof 116D Anlage 15 Antwort des Bundesministers Genscher (BMI) auf die Fragen B 3 und 4 — Drucksache 7/12 des Abg. Wolfram (SPD) betr. Lärmbelästigung für Anlieger von Landeplätzen infolge der Zunahme der Sportfliegerei — Ausrüstung der Kleinflugzeuge mit schalldämpfenden Einrichtungen 116C * Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner (BMW) auf die Fragen B 6 und 7 —Drucksache 7/12 — des Abg. Zebisch (SPD) betr. Umstrukturierung monostrukturierter industrieller Teilräume, z. B. der nördlichen Oberpfalz 116 D * Anlage 17 Antwort des Bundesministers Ertl (BML) auf die Fragen B 8 und 9 — Drucksache 7/12 — des Abg. Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) betr. Rückzahlungsverpflichtung für Beihilfen gemäß den Richtlinien für die Vergabe von Bundesmitteln zur Förderung der baulichen Verbesserung von Landarbeiterstellen und landwirtschaftlichen Werkwohnungen . . . 117 B* Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 10 — Drucksache 7/12 des Abg. Batz (SPD) betr. Arbeitsangebote ausländischer Unternehmen 117D * Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rohde (BMA) auf die Frage B 11 — Drucksache 7/12 des Abg. Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) betr. Teilnahme von Abgeordneten und Mitgliedern des Bundeskabinetts an Betriebsversammlungen 118 A * Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Berkhan (BMVg) auf die Fragen B 12 und 13 —Drucksache 7/12 — des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Höhe des Entgelts für die Benutzung des Standort-Hallenschwimmbades durch Vereine des Bezirksschwimmerverbandes Braunschweig 118 B * Anlage 21 Antwort des Bundesministers Frau Dr. Focke (BMJFG) auf die Fragen B 14 und 15 Drucksache 7/12 — des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) betr. Lehrstühle für Sozialmedizin und Berücksichtigung des Gesamtgebiets der Sozialmedizin in der Approbationsordnung für Ärzte . . . . 118 C * IV Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 6. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Dezember 1972 Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Fragen B 16 und 17 — Drucksache 7/12 — des Abg. Brandt (Grolsheim) (SPD) betr. Ausbau der Bundesstraße zwischen Mainz und Wörrstadt sowie Ausschreibung für den Bau der „Rotweinbrücke" über den Rhein . . . 119 A * Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Haar (BMV) auf die Frage B 18 — Drucksache 7/12 — des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. die Bedeutung der Südumgehung Frankfurt-Höchst und der Kelsterbacher Querspange . . . . 119 C * 6. Sitzung Bonn, den 20. Dezember 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Abelein 20. 12. Augstein (Hamburg) 20. 12. von Bockelberg 20. 12. Buschfort 20. 12. Dr. Frerichs 20. 12. Katzer 20. 12. Dr. Kempfler 20. 12. Dr. Köhler (Duisburg) 20. 12. Lautenschlager* 20. 12. Dr. Lenz (Bergstraße) 21. 12. Dr. Lohmar 20. 12. Memmel * 20. 12. Pöhler ** 20. 12. Dr. Schwörer * 20. 12. Spilker 20. 12. Spranger 20. 12. Springorum * 20. 12. Ziegler 20. 12. Anlage 2 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 19. Dezember 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/12 Frage A 10): Wann gedenkt die Bundesregierung die am 9. Oktober 1968 in New York unterschriebenen Pakte „Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte", „Internationaler Pakt über staatsbürgerliche und politische Rechte" dem Deutschen Bundestag zur Ratifizierung zuzuleiten? Die Vorarbeiten für die Ratifizierung beider Pakte stehen unmittelbar vor dem Abschluß. Für den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ist der Bundesminister der Justiz federführend; der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte fällt unter die Federführung des Bundesministers für Arbeit und Sozialordnung. Die Vorarbeiten für die Ratifizierung beider Pakte sind zeitlich und sachlich von Anfang an koordiniert worden. Es ist vorgesehen, die Vertragsgesetze in den ersten Monaten des nächsten Jahres dem Kabinett und im Anschluß daran den gesetzgebenden Körperschaften zuzuleiten. Die Bundesregierung ist dankbar für das große Interesse, das die Öffentlichkeit, insbesondere die Gesellschaft für die Vereinten Nationen und ihr Vorsitzender, der Bundestagsabgeordnete Karl-Hans Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments " Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats Anlagen zum Stenographischen Bericht Kern, den Menschenrechtspakten der Vereinten Nationen entgegenbringt. Anlage 3 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Grüner vom 19. Dezember 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/12 Fragen A 14 und 15) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der gezielte vorrangige Ausbau der Infrastruktur in den Fördergebieten des Rahmenplanes zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur" verteilungspolitisch gerechter und regionalpolitisch wirksamer ist als die direkte Förderung gewerblicher Investitionen durch Investitionsanreize? Wird die Bundesregierung die Fördersätze hei Investitionen der gewerblichen Wirtschaft reduzieren, um damit Mittel zugunsten eines beschleunigten und gezielten Ausbaues der Infrastruktur in den Fördergebieten einzusparen? Zu Frage Nr. 14: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Förderung der Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" zukünftig verstärktes Gewicht erhalten wird und auch bereits durch die Konzentration der Förderung auf Schwerpunkte gewonnen hat. Sie hält diese Förderung auch im Prinzip für verteilungspolitisch gerechter als die direkte Förderung gewerblicher Investitionen. Ohne direkte Anreize für gewerbliche Investitionen würde die regionale Strukturpolitik jedoch z. Z. nicht die nachweisbaren Erfolge haben. Es ist aber durchaus denkbar, daß die vorrangige Förderung der Infrastruktur in Zukunft das regionalpolitisch wirksamere Mittel sein wird. Zu Frage Nr. 15: Die in der Antwort zu Frage 14 genannten Überlegungen würden auf mittlere Sicht auch eine andere Schwerpunktsetzung des Mitteleinsatzes zweckmäßig machen. Diese Frage kann die Bundesregierung jedoch nicht allein beantworten; in erster Linie wird sich damit zu gegebener Zeit der Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", dem außer dem Bundesminister für Wirtschaft als Vorsitzender, der Bundesminister der Finanzen und ein Minister jedes Landes angehören, befassen müssen. Anlage 4 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 19. Dezember 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (SPD) (Drucksache 7/12 Fragen A 30 und 31): 112* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 6. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Dezember 1972 Ist der Bundesregierung bekannt, daß die IG Bau-Steine-Erden sich seit Jahren vergeblich bemüht, mit den Arbeitgeberverbänden der Architektur- und Ingenieurbüros Tarifverträge abzuschließen und daß deshalb für die Mitarbeiter in diesem Bereich, insbesondere auch die Bauzeichner, ein tarifloser Zustand besteht? Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, bei Wahrung der Tarifautonomie diesen Arbeitnehmern eine tarifliche Absicherung ihrer Lohn- und Einkommensbedingungen zu schaffen? Es trifft zu, daß für die Mitarbeiter der Architektur- und Ingenieurbüros keine tarifvertraglichen Regelungen der Arbeitsbedingungen bestehen. Soweit ich sehe, hat es Tarifverträge für diesen Bereich bisher noch nicht gegeben. Die Industriegewerkschaft Bau-Steine-Erden bemüht sich seit etwa ein bis zwei Jahren, einen Tarifvertrag mit der „Vereinigung Freischaffender Architekten Deutschlands" abzuschließen. Die Verhandlungen haben im Frühjahr dieses Jahres zur Paraphierung eines Tarifvertrages geführt. Seitens der Arbeitgeber wurde die Unterzeichnung des Vertrages jedoch abgelehnt. Soweit Sie nach den Möglichkeiten eines Einwirkens auf die Tarifvertragsparteien fragen, darf ich darauf hinweisen, daß der Grundsatz der Tarifautonomie gilt. Er garantiert den Tarifvertragsparteien das Recht, die Arbeitsentgelte und sonstigen Arbeitsbedingungen durch freie Vereinbarung in eigener Zuständigkeit und Verantwortung zu regeln. Ich habe allerdings Verständnis für die Ihrer Frage zugrunde liegende Ansicht, daß in einem so großen Bereich — wie dem von Ihnen angesprochenen — die Arbeitsbedingungen durch einen Tarifvertrag geregelt werden. Anlage 5 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 19. Dezember 1972 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Krampe (CDU/CSU) und Franke (Osnabrück) (CDU/CSU) (Drucksache 7/12 Fragen A 32, 33, 34 und 35) : Hält die Bundesregierung es mit mir für selbstverständlich, daß die Bundestagskandidatur eines Beamten für eine demokratische Partei keinerlei nachteilige dienstliche Maßnahmen gegen den Beamten rechtfertigen kann? Trifft die Meldung zu und wenn ja, wie vermag es die Bundesregierung dann zu begründen, daß im Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung unmittelbar nach der Bundestagswahl drei langjährige spezialisierte Beamte, die auf Reserveplätzen der CDU-Landesliste für den Deutschen Bundestag kandidiert hatten, gegen ihren Willen von ihren Dienstposten entfernt und mit fachlich fremden Aufgaben betraut wurden? Trifft es zu, daß im Bundesarbeitsministerium unmittelbar nach der Bundestagswahl drei Referenten, die als Reservekandidaten auf der CDU-Landesliste für den Deutschen Bundestag kandidiert hatten, von ihren Posten abgelöst wurden, daß es sich in allen drei Fällen um langjährig bewährte Spezialisten handelt, die gegen ihren Willen in Arbeitsgebiete umgesetzt wurden, für die sie weder besondere Kenntnisse noch Erfahrungen mitbringen können? Wenn ja, welche Gesichtspunkte haben die Bundesregierung zu den genannten Maßnahmen gegen tüchtige Fachbeamte veranlaßt? Ich darf mir erlauben, die Fragen 32 bis 35 zusammen zu beantworten, weil sie sich auf denselben Sachverhalt beziehen und inhaltlich zum Teil deckungsgleich sind: Die Frage 32 kann ich mit „Ja" beantworten. Davon ausgehend, darf ich zu den übrigen Fragen folgendes anmerken: Aus sachlichen Gründen, nicht zuletzt im Hinblick auf die Schwerpunkte der sozialpolitischen Arbeit in der neuen Legislaturperiode, waren in einigen Abteilungen des Bundesarbeitsministeriums personelle Änderungen erforderlich. Außerdem mußten Referentenstellen neu besetzt werden. Insgesamt sind aus diesen Gründen 17 Beamte des höheren Dienstes — davon 14 Referenten — neue Aufgabenbereiche übertragen worden. Das ist mit vollem Einverständnis des Personalrats geschehen. In diesem Rahmen sind auch zwei von insgesamt vier Beamten, die auf der CDU-Landesliste kandidiert haben, mit neuen wichtigen Aufgaben betraut worden. Es handelt sich bei ihnen keineswegs um einseitig orientierte Spezialisten, sondern um Beamte, die bisher schon in verschiedenen Verwaltungszweigen tätig und mit unterschiedlichen Fachaufgaben befaßt gewesen sind. Ihr beamtenrechtlicher Status und ihre Stellung wurden nicht beeinträchtigt. Sie sind mit Arbeitsgebieten betraut worden, die in ihrer Bedeutung und ihrem Gewicht ihren bisherigen Aufgaben gleichwertig sind. Wie Sie wissen, ist es nicht unüblich und widerspricht auch nicht beamtenrechtlichen Grundsätzen, daß Beamte nach mehrjähriger Tätigkeit in einem Fachbereich Aufgaben in einem anderen Gebiet übernehmen. Das dient nicht nur der notwendigen Flexibilität in der Verwaltung, sondern trägt nach allen bisherigen Erfahrungen auch dazu bei, daß sich die durch Verwendung auf verschiedenen Dienstposten gewonnenen Erfahrungen positiv auf die Arbeit im Ganzen auswirken. Anlage 6 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 19. Dezember 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/12 Fragen A 41 und 42) : Kennt die Bundesregierung die in 15 Punkten zusammengefaßte Bilanz des Symposions der ETH Zürich und der Universität Zürich zur Hebung der Verkehrssicherheit, und inwieweit sind solche Überlegungen auch schon in entsprechende Programme der Bundesregierung einbezogen? Wird die Bundesregierung für die Erstellung ihres Zweiten Erfahrungsberichts im Zusammenhang mit der Neuregelung des § 8 des Personenbeförderungsgesetzes (Drucksache VI/2743) die Länder auffordern, die Mängel in der Personenverkehrsbedienung der ländlichen Gebiete zu ermitteln, damit in Fortschreibung des ersten Berichts der Bundesregierung, der gebietliche Einzelangaben nur für die Ballungsgebiete und Ballungsrandzonen enthält, nunmehr auch für die ländlichen Zonen ein geschlossenes Bild über die tatsächlichen Verhältnisse in der Personenverkehrsbedienung gegeben werden kann? Zu Frage 41: Die 15 Punkte des genannten Symposiums sind der Bundesregierung bekannt. Maßnahmen dieser Art sind zum Teil bereits getroffen, zum Teil eingeleitet oder werden zur Zeit geprüft. Zu einer Reihe von Punkten hat die Bundesregierung bereits im Rahmen des Unfallverhütungsberichts 1971 —— Drucksache VI/3718 — ihre Auffassung zum Ausdruck gebracht. Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 6. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Dezember 1972 113* Zu Frage 42: Die Bundesregierung beabsichtigt, in ihrem zum 31. Dezember 1973 an den Deutschen Bundestag zu erstattenden abschließenden Erfahrungsbericht der Verkehrsbedienung in den ländlichen Gebieten breiteren Raum zu widmen. Sie hat die Länder gebeten, hierüber entsprechende Feststellungen zu treffen. Anlage 7 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 20. Dezember 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Stücklen (CDU/CSU) (Drucksache 7/12 Frage A 44) : Ist die Bundesregierung der Meinung, daß sich des von ihr für zweibeinige Bundes- und Landstraßen verfügte Tempo 100 bewährt hat, und auf welche Tatsachen stützt sich gegebenenfalls ihre Auffassung? Die bisherige Versuchsdauer von 2½ Monaten ist zu kurz, als daß schon jetzt von den zuständigen Stellen zuverlässige Angaben darüber gemacht werden könnten, ob sich „Tempo 100" bewährt hat oder nicht. Aus diesem Grunde ist auch die Bundesregierung leider noch nicht in der Lage, Ihre Frage zu beantworten. Der Versuch wurde aus guten Gründen für mehrere Jahre vorgesehen. Erste Versuchsergebnisse werden im Verlauf des Jahres 1973, die erste vergleichende Analyse erst bis Ende 1974 vorliegen. Anlage 8 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 20. Dezember 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Althammer (CDU/CSU) (Drucksache 7/12 Fragen A 46 und 47) : Was wird die Bundesregierung unternehmen, um die wirklichen Ursachen der schrecklichen Flugzeugkatastrophe am 3. Dezember 1972 auf Teneriffa, bei der 149 Deutsche unis Leben kamen, aufzuklären? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, auf erhöhte Sicherheit Im internationalen Charterflugverkehr hinzuwirken? Zu Frage 46: Der Bundesminister für Verkehr hat noch am Tage des Unfalles Sachverständige des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) an den Unfallort beordert. Ihre Aufgabe war, die spanischen Behörden bei der Ermittlung der Unfallursache zu unterstützen. Nach dem Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt besteht jedoch ein Rechtsanspruch auf Zulassung zur Unfalluntersuchung nur für die Regierungen des Herstellungs- und Eintragungsstaates des verunglückten Luftfahrzeuges. Die deutschen Unfallsachverständigen haben sich dennoch darum bemüht, umfassend an der Unfalluntersuchung beteiligt zu werden. Aus der Tatsache, daß die Untersuchung zunächst ausschließlich durch die örtlich zuständige Militärbehörde durchgeführt wird, ergaben sich gewisse Anfangsschwierigkeiten. Auf die Intervention des Leiters der deutschen Zivilluftfahrtverwaltung beim Generaldirektor der spanischen Zivilluftfahrt wurde jedoch erreicht, daß die deutschen Sachverständigen zu allen künftigen Untersuchungen in umfassender Weise hinzugezogen werden. Ein Sachverständiger des LBA befindet sich auch jetzt noch am Unfallort. Weitere Sachverständige werden nach Bedarf entsandt. Es ist zu hoffen, daß die Unfallursachen durch die Beteiligung der deutschen Experten aufgeklärt werden können. Zu Frage 47: Die Bundesrepublik Deutschland ist Mitglied der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO), deren bedeutendste Aufgabe darin besteht, die Flugsicherheit in der internationalen Zivilluftfahrt zu fördern. Dies geschieht insbesondere über eine Vereinheitlichung der für die Sicherheit wesentlichen Vorschriften, zu deren Einhaltung aller Vertragsstaaten verpflichtet sind. Von wenigen Ausnahmen abgesehen, sind alle luftfahrttreibenden Staaten dem Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt beigetreten. Die Bundesrepublik Deutschland wirkt im Rahmen dieser internationalen Zusammenarbeit an der ständigen Weiterentwicklung der Sicherheitsvorschriften mit. Anlage 9 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 20. Dezember 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache 7/12 Fragen A 48 und 49) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung bereits mehrfach von seiten der Kulturministerien der Länder auf das Problem der überfüllten Schulbusse aufmerksam gemacht worden ist? Warum hat die Bundesregierung bislang noch nichts unternommen, um die unerträglichen Zustände im Schulbusverkehr zu beseitigen, insbesondere jene Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes abzuändern, wonach Kinder Anspruch nur auf einen halben Platz haben? Nicht das Personenbeförderungsgesetz, sondern § 34 a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bestimmt, daß im Rahmen des zulässigen Gesamtgewichts des Fahrzeugs drei Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr je zwei nebeneinanderliegende Plätze besetzen dürfen. Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern wurde auf einer Besprechung am 21. Januar 1970 unter Beteiligung von Vertretern der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder zwar allgemein die Frage einer größeren Sicherheit bei Schülerbeförderungen mit Kraftomnibussen erörtert, ohne daß jedoch speziell die Frage 114* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 6. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Dezember 1972 des Anspruchs des Schulkindes auf einen ganzen Sitzplatz im Schulbus behandelt worden wäre. Erst durch ein Schreiben des Niedersächsischen Ministers für Wirtschaft und öffentliche Arbeiten vom 6. Januar 1971 wurde dem Bundesverkehrsministerium bekannt, daß die Sonderregelung des § 34 a Abs. 3 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung Anlaß zu Klagen gegeben hat. Mit den obersten Landesverkehrsbehörden und den Verkehrsträgern wurde daraufhin geprüft, ob die in § 34 a Abs. 3 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genannte Altersgrenze von 14 Jahren herabgesetzt werden soll. Die Vertreter der obersten Landesverkehrsbehörden waren einhellig der Meinung, daß - sofern die Verkehrssicherheit gewährleistet ist - gewisse Unbequemlichkeiten, die sich aus der Anwendung der Vorschrift ergeben, im Interesse der Wirtschaftlichkeit des Verkehrs und unter Berücksichtigung dessen, daß es sich in der Regel um kurze Beförderungsstrecken handelt, hingenommen werden müßten. Nach Ansicht der Verkehrsträger würde ein Wegfall der Vorschrift einen umfangreicheren Fahrzeugeinsatz zur Folge haben und zu einer unwirtschaftlichen und praxisfernen Regelung führen. Im übrigen ist entscheidend, daß der Schulbusverkehr überwiegend im Auftrag und auf Kosten der Schulträger durchgeführt wird. Die Schulträger haben daher bei der Vergabe des Fahrauftrages die Möglichkeit, zu vereinbaren, daß für jedes Schulkind ein ganzer Sitzplatz im Schulbus zur Verfügung steht. Anlage 10 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 19. Dezember 1972 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Berger (CDU/CSU) (Drucksache 7/12 Fragen A 54 und 55) : Hält die Bundesregierung an der Regelung in ihrer Gemeinsamen Geschäftsordnung fest, wonach im Interesse einer straffen Verwaltungsgliederung jedes Bundesministerium nur in Abteilungen, evtl. Unterabteilungen und Referate gegliedert wird, — das Referat die tragende Einheit im organisatorischen Aufbau des Ministeriums bildet und — der Referent unmittelbar unter dem Abteilungsleiter/Unterabteilungsleiter sein Referat in eigener Verantwortung verwaltet? Trifft es zu und wenn ja, welche Gründe haben die Bundesregierung bewogen, entgegen den genannten Vorschriften in der Unterabteilung für Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen zwei „Arbeitsgruppen" zu bilden und vier Referenten der Unterabteilung, darunter die beiden einzigen der CDU/CSU angehörigen, jeweils einem „Arbeitsgruppenleiter" zu unterstellen? Die Bundesregierung hält selbstverständlich an den Bestimmungen der Gemeinsamen Geschäftsordnung über die Organisation der Ministerien fest. Die Bildung von Arbeitsgruppen in der Unterabteilung für Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen ist mit diesen Bestimmungen vereinbar. Sie soll die Zusammenarbeit von Referaten mit sachlich verwandten Aufgabengebieten straffen und effektiver gestalten. Im übrigen sind die Referenten den Arbeitsgruppenleitern nicht unterstellt noch in ihrer Verantwortlichkeit eingeschränkt; die Leiter der Arbeitsgruppen haben koordinierende Befugnisse. Die Unterstellung parteipolitischer Motive für die Bildung der Arbeitsgruppen weist die Bundesregierung zurück. Anlage 11 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 19. Dezember 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache 7/12 Fragen A 56 und 57): Trifft es zu, daß in der für Öffentlichkeitsarbeit einschließlich der Verwaltung erheblicher finanzieller Förderungsmittel zuständigen Unterabteilung des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen entgegen den Vorschriften der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien zwei Arbeitsgruppen gebildet und vier Referenten, darunter die beiden einzigen der CDU'CSU angehörigen Referenten dieser Unterabteilung, in ihrer Verantwortlichkeit durch die Unterstellung unter „Arbeitsgruppenleiter" eingeschränkt worden sind? Trifft es zu, und wenn ja, hält die Bundesregierung es mit dem beamtenrechtlichen Leistungsprinzip für vereinbar, daß die gleiche Unterabteilung des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen von einem Regierungsdirektor geleitet wird, dessen Beförderung zum Ministerialrat und Ministerialdirigenten der unabhängige Bundespersonalausschuß wiederholt abgelehnt hat? Die Bundesregierung hält selbstverständlich an den Bestimmungen der Gemeinsamen Geschäftsordnung über die Organisation der Ministerien fest. Die Bildung von Arbeitsgruppen in der Unterabteilung für Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen ist mit diesen Bestimmungen vereinbar. Sie soll die Zusammenarbeit von Referaten mit sachlich verwandten Aufgabengebieten straffen und effektiver gestalten. Im übrigen sind die Referenten den Arbeitsgruppenleitern nicht unterstellt noch in ihrer Verantwortlichkeit eingeschränkt; die Leiter der Arbeitsgruppen haben koordinierende Befugnisse. Die Unterstellung parteipolitischer Motive für die Bildung der Arbeitsgruppen weist die Bundesregierung zurück. Die Übertragung der Funktion eines Unterabteilungsleiters liegt in der Organisationsgewalt des zuständigen Ministers. Die Bundesregierung hält es mit dem Leistungsprinzip für durchaus vereinbar, wenn im Ausnahmefall bereits einem besonders qualifizierten Regierungsdirektor die Leitung einer Unterabteilung übertragen wird, wenn dies — wie hier — sachlich notwendig ist. Die Beförderung in das für Unterabteilungsleiter vorgesehene Amt des Ministerialrats oder Ministerialdirigenten wird selbstverständlich unter Beachtung der laufbahnrechtlichen Vorschriften erfolgen. Anlage 12 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 19. Dezember 1972 auf die Mündliche Frage des Ab- Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 6. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Dezember 1972 115' geordneten Blumenfeld (CDU/CSU) (Drucksache 7/12 Frage A 67) : Ich frage die Bundesregierung — nachdem jüngsten Meldungen zufolge die Vereinten Nationen in absehbarer Zeit keine gemeinsame Aktion ihrer Mitgliedstaaten zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus, insbesondere der Luftpiraterie, beschließen werden —, welche Maßnahmen sie auf diesem Gebiet zu ergreifen gedenkt, und zwar sowohl autonom oder in multilateralen Abkommen als auch im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft (entsprechend den Beschlüssen der Außenminister in Frascati am 11. September 1972) und im Rahmen des Europarats (entsprechend der Empfehlung Nr. 684 der Beratenden Versammlung) ? Die Bundesregierung wird auch weiterhin mit Nachdruck alle Aktivitäten unterstützen, die der Bekämpfung des internationalen Terrorismus, insbesondere der Luftpiraterie, dienen. Im eigenen Zuständigkeitsbereich hat die Bundesregierung eine ganze Reihe von Maßnahmen getroffen, um Terroraktionen zu verhindern. Aus der Vielzahl der eingeleiteten Maßnahmen, an denen teilweise auch die Bundesländer beteiligt sind, möchte ich hervorheben: a) Umfassende Schutzvorkehrungen für gefährdete Personen und Objekte, insbesondere auch hinsichtlich des Luftverkehrs, b) Sicherheitsüberprüfungen bei Einreisenden aus bestimmten Spannungsgebieten, c) Intensivierung des Nachrichten- und Erfahrungsaustausches zwischen den Sicherheitsbehörden, um rechtzeitig Hinweise auf bevorstehende Aktionen zu erhalten, d) Aufstellung einer besonderen Einheit des Bundesgrenzschutzes, die ab 1. April 1973 einsatzbereit sein wird. Besonders zu nennen sind auch die vom Deutschen Bundestag in der 6. Legislaturperiode auf Initiative der Bundesregierung beschlossene Gesetzesänderung zum Verfassungsschutzgesetz sowie das neue Bundesgrenzschutzgesetz. Diese Gesetzesmaßnahmen tragen ebenfalls dazu bei, die Sicherheit gegenüber Terroraktionen zu erhöhen. Im internationalen Bereich unterstützt die Bundesregierung aktiv jede erfolgversprechende Initiative und hat innerhalb bestimmter Organisationen selbst Initiativen ergriffen. Was die von der angesprochenen deutschen Initiative auf der Außenministerkonferenz der 9 in Frascati anbelangt, so sind Sie zwischenzeitlich persönlich und vertraulich über deren Fortgang unterrichtet worden. Die angelaufenen Konsultationen haben naturgemäß einen strikt vertraulichen Charakter. Ich sehe mich daher nicht in der Lage, vor dem Plenum dieses Hohen Hauses ins einzelne gehende Ausführungen zu machen. Die Empfehlung Nr. 684 der Beratenden Versammlung des Europarates wird Anfang Januar 1973 von den Ministerbeauftragten weiterbehandelt. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß der Europarat bei der Zusammenarbeit gegen den internationalen Terrorismus auch weiterhin in angemessener Weise eingeschaltet bleiben sollte. Im übrigen ist die Bundesregierung der Empfehlung Nr. 684 des Europarates weitgehend nachgekommen: a) Die Bundesrepublik Deutschland ist Mitglied des Tokyoter Abkommens vom 14. September 1963 über strafbare und bestimmte andere an Bord von Luftfahrzeugen begangene Handlungen. b) Der 6. Deutsche Bundestag hat in seiner letzten Sitzung vor der Auflösung dem Den Haager Übereinkommen vom 16. Dezember 1970 zur Bekämpfung der widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen zugestimmt; der Bundesrat hat den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu diesem Übereinkommen am 6. Oktober 1972 • gebilligt. Gegenwärtig läuft das Verfahren zur Einbeziehung Berlins in dieses Übereinkommen. Sobald die Zustimmung der Drei Mächte hierzu vorliegt und die Ratifikationsurkunde durch den Herrn Bundespräsidenten unterzeichnet ist, wird die Urkunde hinterlegt werden. Die Konvention gegen Luftpiraterie kann deshalb in Kürze für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft treten. c) Das Montrealer Übereinkommen vom 23. September 1971 zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Zivilluftfahrt kann erst vom neugewählten 7. Deutschen Bundestag gebilligt werden. Der entsprechende Vertragsgesetzentwurf wird hoffentlich einer der ersten Beratungsgegenstände des neuen Bundestages sein. Ich wäre dankbar, wenn alle Parteien eine schnelle Behandlung ermöglichen würden. d) Eine weitere Möglichkeit zur Bekämpfung der Luftpiraterie besteht in der Schaffung einer vierten weltweiten Konvention, die es ausschließen soll, daß Flugzeugentführer irgendwo auf der Welt einen sicheren Zufluchtsort finden. Die Bundesregierung war nicht nur maßgeblich an der Ausarbeitung der bisherigen Übereinkommen zur Bekämpfung der Luftpiraterie beteiligt, sondern unterstützt ebenso nachdrücklich die Bestrebungen befreundeter Staaten, innerhalb der ICAO (Internationale Zivilluftfahrt-Organisation — International Civil Aviation Organization), eine vierte Konvention zustande zu bringen, die weitere Maßnahmen gegen eine Unterstützung des internationalen Terrorismus vorsieht. Anlage 13 Antwort des Bundesministers Genscher vom 19. Dezember 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache 7/12 Frage B 1) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Studie „Gewässerschutz sofort" des Arbeitskreises für Umweltschutz Konstanz an der Universität Konstanz, nach der eine erhebliche Reduzierung des Phosphorgehalts in Wasch- und Reinigungsmitteln möglich ist, und ist sie bereit, zum Schutz der Gewässer, vor allem der stehenden Gewässer, einen Gesetzesvorschlag für eine sukzessive Verringerung des Phosphorgehalts in Wasch- und Reinigungsmitteln in das Arbeitsprogramm der künftigen Bundesregierung aufzunehmen? Die Bundesregierung stimmt den Forderungen des Arbeitskreises Umweltschutz, wie sie im Oktober 1972 in einer Studie vorgelegt worden sind, hinsichtlich der Herabsetzung und schrittweisen Verringerung des Phosphatgehalts in Wasch- und Reinigungsmitteln im Grundsatz zu. Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür sollen im Rahmen des Gesetzgebungsgangs schnellstens geschaffen werden. Es ist beabsichtigt, eine Ermächtigung zum Erlaß einer Rechtsverordnung über die Beschränkung oder das Verbot umweltschädigender Waschmittelzusätze zu schaffen. Es wird ferner geprüft, ob und wie eine Deklarierungspflicht für Inhaltsstoffe der Wasch- und Reinigungsmittel eingeführt werden kann. Im übrigen ist es der auf den Austausch der Waschmittelphosphate angesetzten Forschung inzwischen gelungen, einen Ersatzstoff aufzuzeigen, der, wie es scheint, bei guten Wascheigenschaften weder gesundheitsschädlich ist noch zu Überdüngungen in Seen und Talsperren führen soll. Es ist beabsichtigt, die Prüfung dieses Stoffes durch Mittel des Bundes zu fördern. Weil sich die Uberdüngung der Gewässer durch Phosphate und andere Pflanzennährstoffe besonders auf Seen, Talsperren und langsam fließende Gewässer auswirkt, hat die Bundesregierung außerdem einen Schwerpunkt der Maßnahmen auf den Bau von speziellen Abwasserreinigungsanlagen oder Ringkanalisationen im Einzugsbereich gefährdeter Gewässer gesetzt, wodurch im Abwasser insgesamt enthaltene Phosphate, gleich welcher Herkunft, entfernt werden können. Anlage 14 Antwort des Bundesministers Genscher vom 19. Dezember 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/12 Frage B 2) : Kann im Zuge einer Verbesserung der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechoslowakei mit der Wiedereröffnung des Straßenübergangs Möhring –Promenhof gerechnet werden, eventuell für einen kleinen Grenzverkehr? Die Bundesregierung ist seit Jahren bemüht, die Wiedereröffnung der nach dem Kriege einseitig von tschechoslowakischer Seite geschlossenen Grenzübergänge zu erreichen. Dies ist ihr in einer Reihe von Fällen gelungen. Wegen der Eröffnung des Straßenübergangs Mähring—Promenhof haben schon im Jahre 1969 Besprechungen zwischen der deutschen und der tschechoslwakischen Zollverwaltung stattgefunden. Dabei ist von tschechoslowakischer Seite jedoch die Auffassung vertreten worden, die Öffnung dieses Grenzübergangs sei nicht angebracht, da er nur örtliche Bedeutung habe. Die Bundesregierung, die die Normalisierung der Beziehungen zur Tschechoslowakei anstrebt, wird bemüht bleiben, im Zuge dieser Normalisierung auch die Wiedereröffnung der von tschechoslowakischer Seite geschlossenen Grenzübergänge zu erreichen. Das gilt auch für den Grenzübergang Mähring—Promenhof. Ob dies in Form eines sogenannten „kleinen Grenzverkehrs" möglich sein wird, hängt u. a. auch davon ab, ob die Tschechoslowakei bereit sein wird, ein Abkommen über den kleinen Grenzverkehr abzuschließen. Anlage 15 Antwort des Bundesministers Genscher vom 20. Dezember 1972 auf die schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (SPD) (Drucksache 7/12 Fragen B 3 und 4) : Wie beurteilt die Bundesregierung die sich aus der starken Zunahme der Sportfliegerei ergebende zunehmende Lärmbelästigung für eine große Zahl von Anliegern sogenannter Landeplätze? Ist die Bundesregierung bereit, Schul- und Sportfliegerei an Wochenenden und in Freizeiten der arbeitenden Bevölkerung zu begrenzen und auf die Flugzeugindustrie gesetzlich oder anderweitig einzuwirken, Klein- und Privatflugzeuge viel stärker els bisher mit schalldämpfenden Einrichtungen auszurüsten? Die Bundesregierung bedauert, daß die Zunahme der Sportfliegerei zu einer vermehrten Belastung eines Teils der Bevölkerung durch Fluglärm geführt hat. Die Situation wird mancherorts dadurch verschärft, daß in der städtebaulichen Planung die Aspekte des Lärmschutzes nicht ausreichend berücksichtigt wurden. In Zukunft wird bei der Gestaltung der Sportfliegerei und in der städtebaulichen Planung in der Umgebung von Landeplätzen den Erfordernissen des Immissionsschutzes mehr als bisher Rechnung getragen werden müssen. Die Bundesregierung hält es für notwendig, daß die Möglichkeiten für eine zeitliche Beschränkung des Motorflugsports durch die zuständigen Behörden unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen und technischen Verhältnisse im Sinne des Fragestellers weiter ausgeschöpft werden. An verschiedenen Landeplätzen sind bereits zeitliche Flugbeschränkungen eingeführt worden. Zur Verminderung der Geräuschemissionen von Kleinflugzeugen sind im April 1972 Lärmgrenzwerte für Propellerflugzeuge bis 5700 kg Höchstgewicht und für Motorsegler festgesetzt worden, die bei der Zulassung der Luftfahrzeuge zum Verkehr zu beachten sind. Diese Regelung wird die Flugzeugindustrie zur Konstruktion leiserer Kleinflugzeuge veranlassen. Anlage 16 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Grüner vom 19. Dezember 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache 7/12 Fragen B 6 und 7): Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, um die Umstrukturierung monostrukturierter industrieller Teilräume — wie z. B. die nördliche Oberpfalz -- zu fördern? Beabsichtigt die Bundesregierung Initiativen, uni diesem strukturpolitischen Erfordernis wirksamer gerecht zu werden? Zu Ihrer ersten Frage möchte ich darauf hinweisen, daß im Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" in § 1 Abs. 2 Ziff. 2 ausdrücklich Gebiete als förderungswürdig genannt sind, „in denen Wirtschaftszweige vorherrschen, die vorn Strukturwandel in einer Weise betroffen oder bedroht sind, daß Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 6. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Dezember 1972 117* negative Rückwirkungen auf das Gebiet in erheblichem Umfang eingetreten oder absehbar sind". Durch die Förderkonzeption der Regionalen Aktionsprogramme innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe wurde die Möglichkeit geschaffen, die jeweiligen strukturellen Gegebenheiten eines bestimmten Gebietes bei der Festsetzung der Förderung besonders und gezielt zu berücksichtigen. So geht der 1. Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe auch im Regionalen Aktionsprogramm der von Ihnen beispielhaft genannten Oberpfalz auf deren zum Teil vom sektoralen Strukturwandel betroffene Wirtschaft ein und mißt deshalb neben Neuansiedlungs- und Erweiterungsvorhaben der Sicherung bestehender gewerblicher Arbeitsplätze durch Rationalisierung, Modernisierung und Umstellung von Betrieben besondere Bedeutung zu. So sollen in den Jahren 1972-1975 in der Oberpfalz 23 900 neue Arbeitsplätze geschaffen und 7200 vorhandene Arbeitsplätze im produzierenden Gewerbe gesichert werden. Zu Ihrer zweiten Frage kann ich Ihnen mitteilen, daß zur Zeit ein Forschungsprogramm in vollem Gang ist, das alle Regionalprogramme gleichwertig berücksichtigt und zur noch effizienteren Gestaltung der Förderung in einem einheitlichen Zielsystem beitragen soll. Mit ersten Ergebnissen ist im nächsten Jahr zu rechnen. Anlage 17 Antwort des Bundesministers Ertl vom 14. Dezember 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Schröder (Lüneburg) (CDU/CSU) (Drucksache 7/12 Fragen B 8 und 9) : Wie hoch ist die Anzahl von Rückzahlungspflichtigen (ganz oder teilweise), die eine Beihilfe gemäß der Richtlinien für die Vergabe von Bundesmitteln des „Grünen Plans" zur Förderung der baulichen Verbesserung von Landarbeiterstellen und landwirtschaftlichen Werkwohnungen vorn 5. Juni 1963 erhalten haben? Ist die Bundesregierung bereit, die Richtlinien dahin gehend zu ändern, daß eine Rückzahlungsverpflichtung entfällt, sofern nachgewiesen werden kann, daß die Neuanwerbung einer landwirtschaftlichen Arbeitskraft anstelle einer ausgeschiedenen ohne Erfolg geblieben ist? Zu Frage 1: Von den nach den Richtlinien für die Vergabe von Bundesmitteln zur Förderung der baulichen Verbesserung von Landarbeiterstellen und landwirtschaftlichen Werkswohnungen vom 5. Juni 1963 bewilligten rd. 8400 Beihilfen sind bisher in 301 Fällen die Beihilfen ganz oder teilweise in Darlehen umgewandelt worden. Zu Frage 2: Diese Angelegenheit ist bereits mehrfach auf Grund von Einzelfällen überprüft worden. Die Bundesregierung ist jedoch aus den nachfolgenden Gründen nicht bereit, die Richtlinien in dem gewünschten Sinne zu ändern. Nach Nr. 8 der Richtlinien wird die gewährte Beihilfe dem Antragsteller nur dann belassen, wenn er die Wohnung mindestens fünf Jahre lang nach der Bewilligung Land- oder Forstarbeitern zu Wohnzwecken überlassen hat. Der Antragsteller hat sich zu verpflichten, den Beihilfebetrag mit jährlich 5 % zu verzinsen und mit 5 °/o zu tilgen, falls die vorgenannten Voraussetzungen für die endgültige Belassung der Beihilfe nicht erfüllt werden. Bei Erlaß dieser Rückforderungsbestimmung wurde bewußt nicht auf die Vertretbarkeit des Leerstehens der Wohnung abgestellt. Sinn der Förderung ist es, die Aufwendungen des Betriebsinhabers bei der Verbesserung seiner Werkwohnung durch Gewährung einer Beihilfe so zu senken, daß er sich durch das Angebot billiger, moderner Wohnungen die für den Betrieb auf absehbare Zeit erforderlichen, fachlich qualifizierten Arbeitskräfte sichern kann. Dabei wird vorausgesetzt, daß der Betriebsinhaber vor Antragstellung sorgfältig prüft, wieviel Arbeitskräfte er auf Dauer (5 Jahre) benötigt und ob sie nach Lage des Arbeitsmarktes verfügbar sein werden. Die Folgen einer Fehleinschätzung, d. h. Rückzahlung der Beihilfe, werden ihm als Unternehmer als Betriebsrisiko bewußt ohne Prüfung einer „Schuld" auferlegt, da ihre Feststellung erfahrungsgemäß kaum möglich ist und anderenfalls die Gefahr einer zu sorglosen Inanspruchnahme der Beihilfen besteht. Als Ausgleich für das vom Betriebsinhaber zu tragende Risiko sind andererseits relativ günstige Rückzahlungsbedingungen (5 °/o Tilgung, 5 % Zins; damit günstiger als z. B. bei einem Bauspardarlehen) festgesetzt worden, wodurch der Antragsteller selbst im Falle einer Rückforderung der Beihilfe eine relativ günstige Finanzierung der Baukosten erhält. Anlage 18 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 19. Dezember 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Batz (SPD) (Drucksache 7/12 Frage B 10) : Hält die Bundesregierung Arbeitsangebote ausländischer Unternehmen, die nach Arbeitskräften für Großbauvorhaben suchen, für wettbewerbsneutral gegenüber deutschen Unternehmen, die einschlägige Gesetze und Tarifverträge berücksichtigen müssen, wenn diese Unternehmen in ihren Anzeigen wörtlich inserieren: „Wir arbeiten 6 Tage mit 72 Wochenstunden. Wir bezahlen rumänischen Tarif und 22,— DM täglich." ? Dem Bundesarbeitsministerium ist erst durch Ihre Anfrage bekanntgeworden, daß von dem rumänischen Unternehmen AROCONSTRUCT die von Ihnen genannte Anzeige aufgegeben worden ist. Um Ihre Anfrage im einzelnen beantworten zu können, ist die weitere Sachaufklärung bei den Arbeitsbehörden der Länder erforderlich. Sobald mir Mitteilungen vorliegen, werde ich Sie nach Abstimmung mit dem Herrn Bundesminister für Wirtschaft und dem Herrn Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit detailliert unterrichten. 118* Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 6. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Dezember 1972 Anlage 19 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 19. Dezember 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 7/12 Frage B 11): Gilt § 42 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes, wonach eine Betriebsversammlung nicht öffentlich ist und deshalb nur die betriebsangehörigen Arbeitnehmer, der Arbeitgeber, die Beauftragten seiner Arbeitgebervereinigung sowie die Beauftragten der im Betrieb vertretenen Gewerkschaften teilnahmeberechtigt sind, für Abgeordnete und damit auch für Mitglieder des Bundeskabinetts, oder vertritt die Bundesregierung die Auffassung, daß Politiker generell berechtigt sind, an Betriebsversammlungen teilzunehmen? Bei den Beratungen des Betriebsverfassungsgesetzes ist umstritten gewesen, ob Betriebsversammlungen auch Angelegenheiten tarifpolitischer, sozialpolitischer und wirtschaftlicher Art, die den Betrieb oder seine Arbeitnehmer unmittelbar betreffen, behandeln dürfen. Diese Frage ist in § 45 des Betriebsverfassungsgesetzes positiv entschieden worden. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß jedenfalls in diesem Rahmen auf Einladung auch andere als die in § 46 des Betriebsverfassungsgesetzes genannten Personen in Betriebsversammlungen sprechen können. Hierüber hat es eine arbeitsgerichtliche Auseinandersetzung gegeben. Ich darf in diesem Zusammenhang auf den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 24. Oktober 1972 (12 Ta 111/72) hinweisen. Darin hat es das Gericht für zulässig erachtet, daß der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen dazu eingeladen wurde, auf einer Betriebsversammlung über das Thema „Die wirtschaftliche Situation in der Bundesrepublik Deutschland" zu referieren. Anlage 20 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 20. Dezember 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache 7/12) Fragen B 12 und 13) : Ist die Bundesregierung nicht der Meinung, daß die Mitbenutzungskosten des Standort-Hallenschwimmbads Braunschweig für Vereine des Bezirksverbands Braunschweig in Höhe von 70 DM bis 100 DM pro Stunde ungerechtfertigt hoch sind, zumal die Bundeswehr bei der bisherigen Benutzung der Braunschweiger Bäder Gebühren zu zahlen hatte, die weit unter dem jetzt von ihr selbst geforderten Mieten lagen? Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß die Vereine des Bezirksschwimmverbands Braunschweig für die ihnen eingeräumten vier Trainingsstunden pro Woche Benutzungskosten zahlen, die nicht über den bisher von der Bundeswehr an die Stadt gezahlten Benutzungsgebühren liegen, uni somit dem Leistungssport, der in Braunschweig bisher keine geeignete Übungsstätte hatte, die Möglichkeit zur Entwicklung zu geben? Ihre Fragen nach der Höhe des Entgelts für die Benutzung des Standort-Hallenschwimmbades Braunschweig durch Vereine des Bezirksschwimmverbandes Braunschweig beantworte ich wie folgt. Nach den Richtlinien für die außerdienstliche Benutzung von Sportanlagen der Bundeswehr haben Gruppenbenutzer von Schwimmhallen ein angemessenes Entgelt zu zahlen. Die Angemessenheit der von der Standortverwaltung auf Selbstkostenbasis ermittelten Sätzen von 70 bis 100 DM werden vom Bundesminister der Verteidigung auch unter dem Gesichtspunkt, daß die Bundeswehr zur Förderung des Sports im zivilen Bereich durch entsprechende Bemessung des Entgeltes beitragen sollen, überprüft werden, sobald der hierzu angeforderte Bericht der Wehrbereichsverwaltung II vorliegt. Vom Ergebnis der Überprüfung werde ich Sie unterrichten. Um den Vereinen inzwischen die Nutzung des Schwimmbades zu ermöglichen, wird bis zu einer endgültigen Regelung ein Entgelt erhoben werden, wie es zur Zeit von Gruppenbenutzern ziviler Schwimmbänder in Braunschweig zu zahlen ist. Anlage 21 Antwort des Bundesministers Frau Dr. Focke vom 19. Dezember 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache 7/12 Fragen B 14 und 15) : Wieviel Lehrstühle für Sozialmedizin bestehen z. Z. an den Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland, und wird die Bundesregierung bei ihren Beratungen mit den Ländern über den Hochschulausbau darauf drängen, daß an allen medizinischen Fachbereichen in ausreichender Anzahl Lehrstühle für Sozialmedizin errichtet werden? Inwieweit nimmt nach Ansicht der Bundesregierung die neue Approbationsordnung für Ärzte auf das Gesamtgebiet der Sozialmedizin Rücksicht? Soweit der Bundesregierung bekannt ist, bestehen zur Zeit 7 Lehrstühle für Sozialmedizin (bzw. für Sozial- und Arbeitsmedizin oder für Sozialhygiene oder Arbeitsphysiologie und Rehabilitationsforschung), nämlich in Hannover, Bochum, Ulm, Erlangen—Nürnberg, Tübingen, Berlin und Marburg. Weitere Lehrstühle für Sozialmedizin sind ausgeschrieben und zwar in Gießen, Frankfurt und in Berlin (2). Darüber hinaus gibt es an der Hochschule Hannover eine Abteilung für Sozialmedizin. Insgesamt kann man sagen, daß die Sozialmedizin seit Inkrafttreten der Approbationsordnung für Ärzte an den medizinischen Fakultäten und Fachbereichen besser repräsentiert ist. Die Entscheidung über die Einrichtung von Lehrstühlen und Universitätsinstituten liegt allerdings ausschließlich bei den Ländern. Auf diesen Entscheidungsprozeß, der ja nicht nur bauliche, sondern vor allem auch personelle Konsequenzen besitzt, hat die Bundesregierung keinen Einfluß. Die Approbationsordnung für Ärzte hat der Sozialmedizin einen breiten Raum zugeteilt. So ist sie einmal im Prüfungsstoffkatalog für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung folgendermaßen aufgeführt: „Grundzüge der Sozialmedizin, Sozialmedizinische Probleme der Krankheitsentstehung und -verhütung, Grundfragen der sozialen Sicherung und der gesundheitlichen Betreuung der Bevölkerung, Sozio-ökonomische Probleme der Krankheit." Darüber hinaus wird sie aber auch in weiteren Kapiteln des Prüfungsstoffkatalogs für die Ärztliche Prüfung wiederholt angesprochen. Sozialmedizinische Gesichtspunkte sind in der Ausbildung in fast allen Klinischen Fächern zu berücksichtigen. Beispiele sind die Sozialpädiatrie und die Sozialpsychiatrie. In den Begriff „Gesamtgebiet der Sozialmedizin" ist auch die „Medizinische Soziologie" einzubeziehen, die als neue Aufgabe der ärztlichen Ausbildung Gegenstand des vorklinischen Studiums ist und der im Prüfungsstoffkatalog der Ärztlichen Vorprüfung ebenfalls ein eigenes Kapitel gewidmet ist. Die Approbationsordnung für Ärzte schreibt schließlich vor (§ 7), daß die zweimonatige Famulatur u.a. in einer Dienststelle bzw. Einrichtung des öffentlichen Gesundheitsdienstes, der Jugend- und Sozialhilfe, der Arbeits- und Versorgungsverwaltung, der gesetzlichen Unfall-, Kranken- und Rentenversicherung oder in einer werks- oder betriebsärztlichen Einrichtung absolviert werden muß, um den Studierenden Gelegenheit zu geben, ihre sozial-medizinischen Kenntnisse durch eigene Erfahrungen in der Praxis zu vertiefen. Anlage 22 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 19. Dezember 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Brandt (Grolsheim) (SPD) (Drucksache 7/12 Fragen B 16 und 17) : Da nach dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen die Bundesstraße 40 zwischen Mainz und Alzey in Dringlichkeitsstufe 1 steht, frage ich, auf welchem Stand zur Zeit die Vorbereitungen für den Ausbau der Strecke zwischen Mainz und Wörrstadt sind? Bis wann glaubt die Bundesregierung, einer erneuten Ausschreibung für den lieu der Rotweinbrücke fiber den Rhein naher treten zu könnent Zu Frage 16 Der Abschnitt Mainz—Marienborn ist im Bau. Für die anschließende Strecke Marienborn—Niederholm ist die Entwurfsbearbeitung abgeschlossen, der Planfeststellungsbeschluß ist in Bearbeitung. Die Aufstellung des Straßenbauhaushalts 1973 ist noch nicht abgeschlossen. Es ist daher zur Zeit nicht zu übersehen, ob mit der Baumaßnahme 1973 begonnen werden kann. Die Planung für den Abschnitt Niederolm Wörrstadt ist in Bearbeitung. Das Verfahren zur Bestimmung der Linienführung nach § 16 Bundesfernstraßengesetz ist auf Landesebene durchgeführt. Zu Frage 17 Eine Rheinbrücke mit. der Bezeichnung „Rotweinbrücke" ist mir nicht bekannt. Es wird vermutet, daß es sich um die Rheinbrücke bei Geisenheim handeln kann. Dieses Projekt ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in der 1. Dringlichkeit eingestuft. Es war aber nicht möglich, Mittel für den Bau der Rheinbrücke in den 1. Fünfjahresplan einzustellen. Über zeitliche und finanzielle Dispositionen nach 1975 können jetzt noch keine Angaben gemacht werden. Der Zeitpunkt für den Bau der Rheinbrücke Geisenheim muß aber auch im Zusammenhang mit dem Engpaß Eltville gesehen werden. Nach Fertigstellung der Brücke wird ein Teil des Verkehrs aus dem linksrheinischen Gebiet in den Rheingau in Richtung Wiesbaden geleitet werden, woraus sich zusätzliche Verkehrsstauungen in Eltville ergeben, die den gegenwärtigen Zustand noch erheblich verschlechtern würden. Anlage 23 Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 19. Dezember 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmidt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache 7/12 Frage B 18) : Wann ist zwischen Zilsheim und Hattersheim mit der Fertigstellung der Spange zum Flughafen an der Bundesautobahn Frankfurt/M. — Wiesbaden zu rechnen, da die Fertigstellung im Hinblick auf den überörtlichen Verkehr im Raum Hattersheim und nach den westlichen Vororten von Frankfurt/M. immer dringlicher wird? Die Bedeutung der Südumgehung Frankfurt/M.-Höchst und der Kelsterbacher-Querspange für die Entlastung der westlichen Vororte der Stadt Frankfurt/M vom überörtlichen Verkehr ist bekannt. Die Bundesregierung und die zuständige hessische Straßenbauverwaltung sind daher um einen zügigen Baufortschritt bemüht. Ein Teilabschnitt der Kelsterbacher-Querspange zwischen der Kreisstraße 813 und der Ringstraße in Kelsterbach wird in Kürze in Verkehr genommen werden. Die Bauarbeiten sind darauf abgestellt, daß voraussichtlich Ende 1973 die gesamte KelsterbacherQuerspange zwischen der B 43 (neu) und der Anschlußstelle Kelsterbach-Nord dem Verkehr zur Verfügung stehen wird. lm Abschnitt zwischen der Anschlußstelle Kelsterbach-Nord und Sindlingen sollen die Bauarbeiten 1973 anlaufen. Da hier gleichzeitig eine neue Mainbrücke errichtet wird, dürfte mit der Fertigstellung etwa 1975/76 zu rechnen sein. Schließlich ist ab 1974, sofern bis dahin die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind, auch der Bau zwischen Sindlingen und der Bundesautobahn A 80 Wiesbaden—Frankfurt/M vorgesehen. Die Inbetriebnahme dieses Abschnittes wird nicht vor 1976/77 möglich sein. Die genannten Termine gelten insgesamt nur unter der Voraussetzung, daß die für den Straßenbau vorgesehenen Mittel voll zur Verfügung stehen und die Haushalte der Bundesfernstraßen der kommenden Jahre von Kürzungen verschont bleiben.
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    Rede von Victor Kirst


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich gehe davon aus, daß ich meine Redezeit ebenso wie Kollege Haehser nicht auszuschöpfen brauche. Ich habe bei der Bemessung der Redezeit an die in der vergangenen Legislaturperiode gesammelten Erfahrungen angeknüpft, in der allein der Kollege Strauß immer Stoff für eine Erwiderung von einer Viertelstunde bis 20 Minuten

    Kirst
    geboten hat. Das war heute nicht der Fall. Ich glaube, ich werde auf die Ausführungen des Kollegen Althammer nur in einer Beziehung unmittelbar einzugehen haben.
    Der wesentliche Unterschied der Fassung des Haushalts, die wir heute in dritter Lesung beschließen werden, zu der Fassung, die der Haushaltsausschuß nach Abschluß der „normalen" Beratungen, wenn ich einmal so sagen darf, im April dem Plenum des Bundestages vorgelegt hatte, besteht in der Tat darin, daß die Nettokreditaufnahme damals 7,3 Milliarden DM betragen sollte, während wir heute nach dem letzten Stand, nach den letzten Beschlüssen des Haushaltsausschusses bei 4,035 Milliarden DM angelangt sind. Dies scheint mir nicht nur das wesentlichste Element der Veränderung in den letzten acht Monaten, sondern in mehrerer Hinsicht einer näheren Betrachtung wert zu sein.
    Diese rückläufige Entwicklung der vorgesehenen Nettokreditaufnahme führt natürlich das von der Opposition und anderen kultivierte Gerede von Finanzkrise und Finanzchaos ganz augenfällig ad absurdum. Das sollten wir zunächst einmal feststellen. Die Opposition hat sich hier mit ihrem aufgeregten Gehabe blamiert, und wir sind in der Gelassenheit, mit der wir die Dinge von Anfang an gesehen haben, bestätigt worden. Ich habe immer gesagt: Wir sollten uns gerade im Bereich der Finanzpolitik weniger ins Spekulieren verlieren als über feststehende Tatsachen, über abgeschlossene Prozesse sprechen. Insofern können wir in der Tat feststellen: Mit dem Haushalt 1972, den wir heute beschließen, beschließen wir seit dem Regierungswechsel 1969 — ich will gar nicht sagen, daß das früher anders gewesen sein muß — den dritten soliden Haushalt. Wir haben drei Jahre solider Finanzpolitik hinter uns, ob das denen, die das Gegenteil behaupten, paßt oder nicht. Hier zählen Tatsachen. Gerede zählt nicht, mag es hier und draußen noch so hektisch vorgebracht werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Zum zweiten, meine Damen und Herren, möchte auch ich noch einmal darauf hinweisen, daß die Nettokreditaufnahme von 4 Milliarden DM, die wir jetzt haben, in der Tat um 3 Milliarden DM höher ist als im Jahre 1971. Dabei muß man aber sehen, daß wir im Jahre 1972 rund 3 Milliarden DM mehr für die Länder ausgeben, nämlich durch die Erhöhung ihres Anteils an der Mehrwertsteuer sowie durch die schon zitierten Ergänzungszuweisungen, demgegenüber aber nur etwa i Milliarde DM mehr aus den bekannten Verbrauchsteuererhöhungen in die Kasse bekommen werden, die ja mit den „Wohltaten" für die Länder ursächlich verknüpft waren. Die Opposition hat auch das seinerzeit nicht eingesehen und die Erhöhung der Verbrauchsteuern abgelehnt.
    Aber uns Freien Demokraten erscheint es besonders wichtig, aus dem Vollzug des Haushalts 1972 mit dem sich ständig verbessernden Status und der nach dem Höhepunkt im April ständig zurückgehenden Nettokreditaufnahme eine Schlußfolgerung für die Zukunft zu ziehen, nämlich die, daß diese Erfahrung des Jahres 1972, die insofern keine einmalige und keine absolut neue ist, natürlich in der Frage etwa möglicher Einnahmeverbesserungen für das Jahr 1973 und folgende zur äußersten Zurückhaltung veranlaßt. Das möchten wir hier gern ausdrücklich auch als Lehre aus dieser Entwicklung feststellen. Die vorsichtige Betrachtung der FDP scheint sich hier doch zu bestätigen und, wie ich hoffe, auch durchzusetzen.
    Andererseits möchte ich sehr deutlich sagen, daß vom finanzpolitischen Status des Bundes aus gesehen natürlich durchaus mehr als 4 Milliarden DM, ja daß selbst die 7,3 Milliarden DM aus der Ausschußfassung vom April vertretbar gewesen wären. Die Diskussion über die Aufnahme von Krediten durch die öffentliche Hand ist etwas merkwürdig. Sie wird manchmal so geführt, als gäbe es hinsichtlich der moralischen Qualität des Staates verschiedene Arten von Nachfragern auf dem Kapitalmarkt. Aber wir dürfen doch wohl feststellen, daß sich der Staat als Nachfrager am Kapitalmarkt in keiner anderen, keiner besseren und keiner schlechteren Position und Funktion befindet als die nachfragende Wirtschaft. Auch das muß man doch einmal sehr deutlich feststellen, und unabhängig davon, daß man mit dem Vollzug des Haushalts 1972, so wie er sich zeigt, zufrieden sein kann, ist der im Lande immer wieder anzutreffenden Verketzerung der Kreditaufnahme durch die öffentliche Hand entgegenzutreten. Denn - um es einmal so zu formulieren — es gibt keine doppelte kreditpolitische Moral. Der Kreditnehmer Staat ist dort, wie gesagt, in der gleichen Lage wie jeder andere Kreditnehmer. Die Kreditfinanzierung für Investitionszwecke kann nicht für die Wirtschaft gut und für den Staat schlecht sein; sie ist für beide das gleiche. Natürlich geht es schon gar nicht an, in Sonntagsreden zu erklären: Nicht mehr oder möglichst weniger Steuern für den Staat, nicht mehr oder möglichst weniger Kredite für den Staat, aber für alle möglichst mehr Leistungen vom Staat!
    Trotz der erfreulichen Reduzierung des Kreditvolumens sollten wir im Konfliktfall angesichts der Alternative Finanzierung durch mehr Kredite oder Finanzierung durch mehr Steuern unsere gesellschaftspolitische Präferenz zum Ausdruck bringen. Denn Steuern sind für den Bürger endgültig weg, während gezeichnete Anleihen direkt oder indirekt der Vermögensbildung des einzelnen dienen, der dieses Geld für staatliche Investitionen zur Verfügung stellt. Die Grenze liegt, wie gesagt, immer in der Ergiebigkeit am Kapitalmarkt, und jene etwas mittelalterliche Vorstellung, daß vielleicht der Staat sein Geld, mit dem er Kredite finanziere, selbst drucke, müßte in unserem aufgeklärten Zeitalter doch endlich einmal abzubauen sein.
    Natürlich ist eine solche verstärkte Kreditfinanzierung nicht in alle Ewigkeit, nicht unbegrenzt möglich. Aber wenn man sich vorstellt, daß die Alternative vielleicht wäre, ein bestimmtes Maß von Investitionen statt bei unveränderten Einnahmen in einem Zeitraum von zwanzig Jahren durch höhere Einnahmen, wie wir meinen, durch höhere Kredite in zwölf Jahren durchzuführen — nur um einmal Zahlen als Beispiel zu nennen —, dann zeigt das,
    Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode — 6. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Dezember 1972 91
    Kirst
    wohin diese Überlegung führt und daß das nicht ins Unendliche fortgesetzt werden kann.
    Neben dieser Betrachtung zur Veränderung des Kreditvolumens möchte ich nun wie meine beiden Vorredner einige Bemerkungen zur konjunkturpolitischen Auswirkung des Haushalts machen. Der Kollege Althammer hat — das wird das einzige Mal sein, daß ich ihn zitiere — die Ziffer 343 des Sachverständigengutachtens — so war es wohl — zitiert. Wir wissen ja alle, daß wir das Sachverständigengutachten im Zusammenhang mit der Vorlage des Jahreswirtschaftsberichts noch ausführlich diskutieren werden, wie das immer gewesen ist. Aber Sie haben die Ziffer 343 als einen besonderen Dollpunkt in der Argumentation der Sachverständigen empfunden und, wie Sie meinen, auch als eine Bestätigung Ihrer Propaganda. Nur, Herr Kollege Althammer, so ist es ja nicht. Die Sachverständigen haben die Dinge vielleicht sehr nüchtern, wissenschaftlich gesehen, aber sie haben vielleicht nicht die nötige Ahnung von dem, was im politischen Raum vor sieht geht. Wir denken ja nicht daran, Herr Kollege Althammer, dem marktwirtschaftlichen System — und darum geht es in dem Zitat - die Schuld an der von uns allen gemeinsam beklagten Preisentwicklung zuzumessen. Wir denken nicht daran, daraus das abzuleiten, was da gesagt wird. Sie aber machen ja etwas ganz anderes. Sie machen — und das muß ich Ihnen seit drei Jahren sagen — etwas viel Gefährlicheres, indem Sie die Regierung für Dinge verantwortlich machen, die sie nur ganz begrenzt zu vertreten hat. Weil in unserem Wirtschaftssystem die entscheidenden Daten der wirtschaftlichen Entwicklung nicht von der Regierung gesetzt werden, verleugnen Sie eben ständig das angeblich von anderen bedrohte marktwirtschaftliche System und machen es insofern unglaubwürdig. Sie rufen doch dauernd indirekt oder sehr direkt nach dem Staat, indem Sie der Regierung Entwicklungen anlasten, die ihr eben nicht anzulasten sind. Vielleicht überlegen Sie sich einmal, ob Sie hier in der Argumentation nicht doch auf dem falschen Wege sind und genau das bewirken, was Sie vermeiden wollen, wenn Ihre Berufung auf die Ziffer 343 ernst gemeint ist.
    Die konjunkturpolitische Auswirkung des Haushalts war ja das ständige Thema, und nach dem, was wir heute gehört haben, ist zu befürchten, daß dieser Stil ohne viel Nutzen für alle Seiten fortgesetzt wird. Ich möchte dazu ganz einfach und lapidar sagen: ich bestreite ganz einfach, daß die Haushaltspolitik der sozialliberalen Regierung inflationär gewirkt hat. Das ist einfach nicht wahr.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Sowie ich das speziell schon bei der Kreditnachfrage dargelegt habe, möchte ich das hier auch noch einmal generell sagen. Es gibt keine Nachfragen unterschiedlicher moralischer oder wie immer bezeichneter Qualität. Nachfrage ist Nachfrage, ob sie nun vom Staat oder vom einzelnen oder von der Wirtschaft ausgeübt wird. Das muß doch einmal sehr deutlich gesagt werden. Soweit eben Staatsausgaben nicht in dem Maße inflationär finanziert werden — das tun wir ja nicht, weil wir das wissen —, wie uns das immer suggeriert wird, wie das früher einmal war, als der Staat sich das Geld selbst druckte — das System haben wir ja Gott sei Dank nicht mehr —, ist es völlig gleichgültig für die Geldwertentwicklung, wer als Nachfrager auftritt. Mark ist Mark für die Entwicklung der Preise, ob der Staat oder der Privatmann sie ausgibt; und darauf kommt es in diesem Zusammenhang ja an.

    (Abg. Dr. Althammer: Wieviel Nachfrage?)

    — Natürlich, Herr Althammer. Aber begreifen Sie doch endlich einmal, daß es eben nicht darauf ankommt, wer etwas ausgibt, sondern darauf, wieviel insgesamt ausgegeben wird. Hier liegt der Hebel nicht in der Haushaltspolitik — ich hätte das später noch gesagt , sondern in dem Bereich, für den wir gar nicht zuständig sind — das ist Sache der Bundesbank —, nämlich im Bereich der Regulierung der Geldmenge. Das ist doch das Entscheidende.

    (Abg. Leicht: Nein!)

    Wenn man die Rolle der Haushalte überhaupt dabei einmal berücksichtigt, wird doch die Argumentation unglaubwürdig, jedenfalls dann, wenn man sich bemüht, sie parteipolitisch zu führen, wie das die CDU/CSU tut, und dann, wenn man weiß, daß von dem gesamten Volumen aller öffentlichen Haushalte nur gut 40 % auf den Bund entfallen; die übrigen knapp 60 % entfallen auf die Länder und auf die Gemeinden. Wir wissen doch alle, daß die Länder und Gemeinden zu einem nicht unerheblichen Teil von CDU oder CSU regiert werden. Mit parteipolitischen Argumenten kann man die Auseinandersetzung hier also nicht führen.
    Wenn der Bundesrat, dem wir für sein Entgegenkommen in der Fristenfrage im übrigen dankbar sind, in seiner Stellungnahme zum Haushalt in Ziffer 4 das Steigen der Ausgaben kritisiert und sagt, dies sei nicht konjunkturgerecht, so kann ich nur sagen: Das ist wirklich eine Situation, im Hinblick auf die man das Sprichwort von demjenigen, der im Glashaus sitzt und nicht mit Steinehen werfen sollte, hätte erfinden müssen, wenn es es noch nicht gegeben hätte. Es ist eine typische Glashaus-Situation, aus der dieser unberechtigte Vorwurf des Bundesrates gegen das Steigen des Bundeshaushalts erhoben wird. Meine Damen und Herren, Herr Althammer, ich bin mir dabei dessen bewußt, daß ich zu manchen Prämissen der Darstellung des Sachverständigenrates, soweit sie die Fiskalpolitik angehen, im Gegensatz stehe. Aber ich glaube, wir sind als Parlament souverän genug, nicht alles, was uns vorgelegt wird, als gegeben hinzunehmen. Das, was die Sachverständigen sagen, muß diskutierfähig sein und darf von uns nicht nur nach Bedarf nachgeplappert oder nachgebetet werden.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Zunächst einmal ist folgendes zu sagen — ich habe darauf schon am Freitag hingewiesen —: Die Schelte der Sachverständigen — das schließt an das an, was ich eben sagte — gilt allen öffentlichen Haushalten; sie gilt insoweit dem Bund noch am allerwenigsten. Vereinfacht dargestellt — man muß
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    sich einmal in die Denk- und Berechnungsweise des Sachverständigenrates hineinzuversetzen bemühen —, gehen die Sachverständigen eben von dem Denkansatz aus, daß jede Kreditfinanzierung öffentlicher Haushalte prozyklisch, konjunkturstärkend, preissteigernd wirke. Hier liege der entscheidende Unterschied in der Betrachtung. Ich verweise auf das, was ich zur Kreditfinanzierung gesagt habe.
    Schließlich bieten die Sachverständigen auch überhaupt keine Alternative. Sie treffen einfach Feststellungen, aber Alternativen bieten sie nicht. Wäre — wir wollen das jetzt einmal von der anderen Seite aus betrachten und uns in die Vorstellungen der Sachverständigen hineinversetzen — von den öffentlichen Haushalten kein Kredit aufgenommen worden, so wäre das Angebot am Kapitalmarkt — davon gehe ich aus trotzdem dasselbe gewesen. Dann hätten nur andere diese Kredite aufgenommen und ihre Nachfrage ausgeübt. Insofern halte ich den Vorwurf, der in diesen Berechnungen steckt, auch nicht für ganz logisch.
    Ich wiederhole das, was ich gesagt habe: Es gibt keine Nachfrage — sei es auf dem Gütermarkt, sei es auf dem Arbeitsmarkt, sei es auf dem Kapitalmarkt — unterschiedlicher moralischer oder konjunkturpolitischer Qualität, je nachdem, wer die Nachfrage ausübt. Denn entscheidend ist nicht, wer das Geld ausgibt, sondern welche Geldmenge in einer Volkswirtschaft insgesamt zur Verfügung steht; die Geldpolitik also ist das Entscheidende.
    Aber man muß die Dinge auch einmal in Zahlen sehen. Die Sachverständigen gehen davon aus, daß die öffentlichen Haushalte im Jahre 1972 um 13 Milliarden DM zu hoch gewesen seien. Wenn ich das einmal auf den Bundesanteil umrechne, dann sind das rund 5,5 Milliarden DM. Nun frage ich mich, wo wir das hätten weniger ausgeben können und sollen.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Um Haushaltspolitik machen zu können, meine Damen und Herren, muß man eben nicht nur ein Meister in Globalberechnungen sein, sondern auch etwas vom Detail der Haushalte verstehen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Dazu nur noch wenige Worte. Wir haben 27 Einzelpläne. Die meisten von ihnen haben noch nicht einmal ein Gesamtvolumen von 5,5 Milliarden DM. Das ist die Zahl, die ich soeben nannte. Sie sind schon deshalb — das werden Sie mir zugeben — gar nicht dazu geeignet, hier durchgreifend etwas zu bewirken; dann müßte man nämlich mehrere von ihnen völlig ausradieren. Unter den 27 Einzelplänen gibt es nur vier, die — jeder für sich genommen — mehr als 5,5 Milliarden DM umfassen. Diese vier zusammengenommen umfassen aber wiederum 63 % des gesamten Haushaltsvolumens, nämlich 70 Milliarden DM. Die Schwerpunkte, die auch Kollege Haehser schon genannt hat, sind der Haushalt Arbeit und Sozialordnung, in dem alles gesetzlich gebunden ist, der Verkehrshaushalt, in dem entweder durch den Anteil der Mineralölsteuer oder zwangsläufig — insbesondere durch die Zuwendung an die Bundesbahn — Bindungen bestehen, der Einzelplan 14, der größte, an dem wir nichts
    ändern können und nichts ändern wollen, und der Einzelplan 60. Ich kann nur allen, die es angeht sagen: Kürzungsvorschläge von Format und mit Substanz werden dankbar angenommen. Ich bitte das nicht falsch zu verstehen, meine Damen und Herren. Es sollte nicht als eine Resignation gegenüber immer größerem Staatsbedarf verstanden werden. Sicherlich ist diese Skepsis berechtigt. Aber auch hier doch noch einmal ein sehr deutliches Wort: Es genügt nicht, sich jeden Sonntag an die Klagemauer zu stellen und über den wachsenden Staatsbedarf zu reden, wenn man dann montags selbst als Lobbyist im Dienst dafür sorgt, daß er dort, wo man selbst Interesse hat, steigt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Denn, meine Damen und Herren, wer ist denn dieser Staat?! Das ist ja kein Abstraktum, kein Moloch, Leviathan oder etwas dergleichen, sondern die Gesamtheit von uns allen, der Bürger, die wir hier vertreten. Dieser so viel zitierte wachsende Staatsbedarf ist nicht mehr und nicht weniger als der Reflex der Bedürfnisse dieser Bürger — an den Staat herangetragen —, wobei ich gern die Unterscheidung mache, daß es wirkliche und suggerierte Bedürfnisse gibt. Wenn wir sparen wollen, sollten wir, glaube ich, bei den suggerierten Bedürfnissen anfangen.

    (Beifall bei der FDP.)

    Lassen Sie mich als letztes, meine Damen und Herren, noch ein paar Bemerkungen zum Haushaltsvollzug des Jahres 1972 machen. Daß wir hier als 7. Deutscher Bundestag eine an sich dem 6. Deutschen Bundestag gestellte Aufgabe zu lösen haben, resultiert daraus, daß wir zwar ein Budgetrecht des Parlaments, aber keine Budgetpflicht haben; und das ist ja auch nicht vorstellbar. Kein Abgeordneter kann — Gott sei Dank! — zu irgend etwas gezwungen werden, was er nicht will. Das ist die, wenn ich von den politischen Zusammenhängen, auf die auch ich meinerseits — nachdem der Kollege Althammer dankenswerterweise auf Vergangenheitsbewältigung verzichtet hat nicht eingehen will, einmal absehen darf, ganz einfache Erklärung für diese Situation. Aber es steht immerhin fest: nach der Ablehnung des Kanzleretats im April, die die Weichenstellung bedeutete, haben Koalition und Regierung unter Abwägung aller Umstände — da sind ja gewisse Dinge, die sich aus dem Kalender ergeben, einmalige Ereignisse, die in diesem Jahr in der Bundesrepublik besonders erfreulich waren, zu berücksichtigen gewesen — den frühest-möglichen Zeitpunkt für eine neue Mehrheit und damit auch für eine Mehrheit bei der Verabschiedung dieses Haushalts festgesetzt.
    Dankenswerterweise haben ja die Väter des Grundgesetzes in den schon vielfach zitierten Artikeln die Voraussetzungen dafür geschaffen, daß trotzdem der Betrieb — wenn ich es einmal so formulieren darf — weitergegangen ist, und zwar, wie wir überzeugt sind, nach Gesetz und Verfassung.
    Die politische Entscheidung über den Haushalt 1972 — darüber kann es keinen Zweifel geben — ist mit am 19. November 1972 gefallen. Wenn
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    ich dieses Datum nenne, möchte ich abschließend diese Haushaltsberatung doch zum Anlaß nehmen, den Wunsch zum Ausdruck zu bringen, daß wir nach der großen Konfrontation und Polarisierung in den letzten drei Jahren — sie waren im wesentlichen wohl darin begründet, daß Sie den Regierungswechsel damals als einen „Betriebsunfall" betrachtet haben, wozu wohl jetzt nicht mehr die geringste Veranlassung besteht — die sachlichen Gegensätze in diesem Hause hart, aber mit mehr Ruhe und Sachlichkeit austragen. Wenn ich es etwas bildhaft sagen darf: Wir sollten uns für die nächsten vier Jahre vornehmen, mit dem Florett zu fechten und Degen und Säbel in der Rüstkammer zu lassen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit ihrer Zustimmung zum Haushalt 1972 bekundet die FDP-Fraktion des 7. Deutschen Bundestages ihr Vertrauen und ihre Unterstützung für die vom Wähler am 19. November 1972 so überzeugend bestätigte Regierung Brandt/Scheel, die Regierung der sozialliberalen Koalition.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Bundesminister der Finanzen, Herr Schmidt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung möchte zunächst ihre Dankbarkeit gegenüber allen Seiten zum Ausdruck bringen, die es
    ) durch Verzicht auf die Einhaltung von Fristen und auf die Einhaltung sonstiger Formalien ermöglicht haben, daß dieses Haushaltsgesetz noch vor Ende des Jahres verabschiedet werden und in Kraft treten kann. Ich möchte in diesen Dank ausdrücklich den Bundesrat einbeziehen - ich bitte, daß das den Herren berichtet wird —, der es seinerseits schon am 1. Dezember und dadurch, daß er heute nachmittag den zweiten Durchgang vornimmt, ermöglicht hat, daß dieses Gesetz vor Ablauf des Jahres in Kraft tritt.
    Ich habe mich hier nicht deshalb zu Wort gemeldet, um irgend jemanden noch zu einer „zweiten Runde" zu reizen. Ich werde mich auf einige wenige Klarstellungen beschränken, zu denen sich die Bundesregierung durch diese Debatte allerdings veranlaßt sieht. Es handelt sich — mit einer einzigen Ausnahme — um rechtliche Punkte.
    Ich möchte gegenüber der Argumentation des Kollegen Althammer daran erinnern, daß schon im August dieses Jahres der Präsident des Rechnungshofes — sicherlich nicht für seine Person, sondern nach Beratung in seiner Institution — darauf hingewiesen hat, daß sich aus dem Art. 110 des Grundgesetzes die Verpflichtung des Bundestages herleitet, durch einen Haushaltsgesetzbeschluß die verfassungsmäßig und gesetzlich vorgeschriebenen Ausgaben zu ermöglichen, und daß umgekehrt, soweit das Parlament dieser Verfassungspflicht nicht nachkommt — nicht nachkommen kann oder nicht nachkommen will —, Art. 111 der Bundesregierung die
    Verpflichtung auferlegt, diesen fehlenden Beschluß
    des Parlaments durch eigenes Handeln zu ersetzen.

    (Abg. Dr. Althammer: Da besteht kein Streit!)

    — Wenn darüber kein Streit ist, dann wäre es gut, wenn wir nun endlich auch die Auseinandersetzung darüber, daß es vorwerfbar schlimm sei, daß dieser Haushaltsgesetzentwurf erst jetzt zur dritten Lesung kommt, nicht mehr als Streit ansehen würden. Denn sicherlich kann man ohne viel Mühe rekonstruieren, wie es dazu kam, daß das Parlament seiner Verfassungspflicht nicht nachgekommen ist.
    Der nächste Punkt ist kein Rechtspunkt. Herr Althammer, Sie haben gesagt, die Bundesregierung habe das Gutachten des Sachverständigenrates den Wählerinnen und Wählern nicht rechtzeitig zur Kenntnis gebracht; so habe ich mir Ihre Worte mitgeschrieben. Darin liegt die Unterstellung eines gesetzwidrigen Verhaltens der Bundesregierung. Wir weisen diese Unterstellung zurück. Herr Kollege Althammer, ich füge hinzu, daß die Bundesregierung, der damalige Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen eingeschlossen, selbst nach dem Wahltage nicht gewußt hat, zu welchem Ergebnis die Sachverständigen wohl kommen würden, geschweige denn das Gutachten besessen hätte. Es ist ja erst eine Reihe von Tagen danach abgeschlossen worden.
    Im übrigen darf ich hier als Fußnote die Empfehlung anfügen, alle Teile dieses Gutachtens zu lesen. Es führt zu nichts Gutem, wenn man gegenseitig nur diejenigen Zitate heraussucht und vorliest, die einem in den Kram zu passen scheinen. Es ist vielleicht für die Öffentlichkeit von einem gewissen Interesse, wenn ich daran erinnere, daß die in diesen Tagen in der öffentlichen Diskussion befindliche Frage, ob vielleicht der Verlauf der Konjunktur und der Verlauf der Preiskurven im weiteren Laufe des Jahres 1973 dazu zwingen könnten, einen Konjunkturzuschlag nach dem Stabilitätsgesetz zu erheben, durch das Sachverständigengutachten in die Diskussion eingeführt worden ist, das uns ja mit ausführlicher Begründung empfiehlt, nicht erst später, sondern jetzt gleich einen 10%igen Zuschlag zu erheben. Dies hält die Bundesregierung nicht für geboten, jedenfalls nicht im jetzigen Zeitpunkt. Es mag sein, daß man die Frage später wieder aufnehmen muß. Das hätte ich gerne hinzugefügt, nachdem Sie über dieses Gutachten gesprochen haben.
    Im übrigen will ich auf die konjunkturpolitischen und wirtschaftspolitischen Bemerkungen meinerseits nicht zurückkommen. Denn wir werden im Laufe der nächsten Monate mindestens drei Gelegenheiten haben, darüber zu reden, einmal an Hand der Regierungserklärung, die der Bundeskanzler am 18. Januar abgeben wird, dann an Hand des Jahreswirtschaftsberichts und dann erneut an Hand des Haushaltsgesetzentwurfs 1973.
    Hier ist der Vorwurf erhoben worden, daß der gegenwärtige Haushalt 1972 gegen die Verfassung verstoße, weil er nicht ausreichend an die tatsächliche Entwicklung der letzten Wochen und Monate angepaßt worden sei. Darauf ist schon geantwortet worden. Ich will diese Antwort nicht vertiefen. Ich
    94 Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 6. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Dezember 1972
    Bundesminister Schmidt
    halte dieses Argument rechtlich für verfehlt, insbesondere angesichts der Tatsache, daß, so wie die Umstände sich nun einmal entwickelt haben, gerade dieses Haushaltsgesetz 1972, wenn und soweit überhaupt aus dem Grundgesetz ein Aktualitätsgebot hergeleitet werden kann, jedenfalls ein höheres Maß an Aktualität besitzt als irgendein anderes Haushaltsgesetz der letzten zehn Jahre.

    (Beifall bei der SPD.)

    Das ist kein Verdienst von irgend jemandem. Das hat sich so ergeben. Nur, gerade gegenüber diesem Haushaltsgesetz 1972 mit mangelnder Aktualität zu argumentieren, ist tatsächlich verfehlt und rechtlich abwegig.

    (Abg. Dr. Lenz [Bergstraße] : Aber, Herr Schmidt, das ist das Tollste, was ich je gehört habe! — Wollen Sie in Zukunft den Haushalt immer erst am Ende des Jahres verabschieden?)

    — Nein, ich sage doch, daß es niemandes Verdienst ist. Ich möchte jeden Haushalt gern früher verabschieden; dann kann er aber auch nicht die Aktualität haben, Herr Lenz, die dieses Haushaltsgesetz 1972 besitzt. Infolgedessen ist gegenüber diesem Haushaltsgesetz dies Argument des Vorwurfs mangelnder Aktualität wenig überzeugend. Ich versuche, niemanden zu reizen und mich ganz sachlich auszudrücken. Ich könnte mich auch anders ausdrücken.
    Dann ist beanstandet worden, daß die globalen Minderausgaben zwar für die einzelnen Einzelpläne eingesetzt, aber dort nicht auf 6500 Titel im einzelnen aufgeschlüsselt seien. Ich kann mir nicht recht denken, daß dies im Ernst eine rechtliche Beanstandung sein soll. Denn die Ausbringung von globalen Minderausgaben, früher nicht in bezug auf Einzelpläne, sondern in bezug auf den Gesamthaushalt, ist vielfach geübte Staatspraxis der letzten 20 Jahre, ist nie rechtlich beanstandet worden, ist auch nicht rechtlich zu beanstanden. Das wird wohl auch diesmal nicht im Ernst behauptet werden.
    Dann ist wiederum von den „Schattenhaushalten" die Rede gewesen. Man konnte den Eindruck haben, als ob auch mit diesem in der Gesetzessprache nicht vorhandenen Begriff, den die Opposition geprägt hat und mit Fleiß benutzt, ein rechtlicher Vorwurf verbunden sei. Auch hier möchte ich darauf hinweisen, daß es die seit Jahrzehnten feststehende Staatspraxis ist, z. B. den Bundesstraßenbau über die Öffa zu finanzieren und z. B. die Bundesbahnfinanzierung so zu behandeln, wie sie de facto behandelt wird; seit sechs Jahren feststehende Staatspraxis in bezug auf die Rentenversicherung — —

    (Abg. Dr. Jenninger: Aber nicht in dieser Größenordnung!)

    — Über die Größenordnung könnte man reden. Dann müßte ich aber bitten, die grundgesetzliche Argumentation beiseite zu lassen, Herr Kollege. Das ist dann etwas ganz anderes. — Sie machen sich jene Argumentation nicht zu eigen; dann bin ich einverstanden.
    Aber wenn wir über Größenordnungen reden — ich sehe, daß der Oppositionsführer wieder da ist, dann will ich mir wenigstens eine Frage erlauben, auf die eine Antwort nicht unbedingt heute gegeben werden muß. Ich habe im Fernsehen vor ein paar Wochen einmal zugehört, wie der Oppositionsführer von der Größenordnung von 13 Milliarden DM sprach. Ich habe das heute bei Herrn Althammer nicht wieder gehört. Es sind auch einmal 40 Milliarden DM genannt worden. Im Brief von Herrn Leicht sind es jetzt 5½ Milliarden DM. Also, über die Größenordnung kann man trefflich streiten, Herr Kollege Jenninger. Weiter sage ich nichts dazu, weil ich ja niemand herausfordern will.

    (Abg. Dr. Althammer: Das hängt davon ab, was man alles hineinrechnet!)

    Dann möchte ich eine Bemerkung zu dem einen der beiden Entschließungsanträge machen dürfen. Ich rede von dem Entschließungsantrag der CDU/ CSU-Fraktion Drucksache 7/34. Auch hier sind rechtliche Argumentationen impliziert. Ich möchte dazu feststellen, daß der Bundesrechnungshof nach Art. 114 die verfassungsmäßige Pflicht hat, die Haushaltsrechnung hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit und der Ordnungsmäßigkeit der Wirtschaftsführung zu prüfen, und daß dazu selbstverständlich auch die Einhaltung der Rechtsvorschriften des Art. 111 und des Art. 112 im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung gehört. Die Bundesregierung hat ihrerseits keinen Anlaß, dieser Prüfung vorzugreifen. Davon ist auch der Bundesrat ausgegangen, als er in seiner Stellungnahme zum Haushaltsgesetzentwurf 1972 ausdrücklich darauf hinwies, daß dem Bundesrechnungshof diese Prüfung auch in bezug auf Art. 111 und Art. 112 obliege.
    Unabhängig davon legt die Bundesregierung Wert auf die Feststellung, daß sich die Bundesregierung in ihrer Ausgabenwirtschaft im Jahr 1972 streng an diese Rechtsvorschriften gehalten hat,

    (Abg. van Delden: Die Parlamentarischen Staatssekretäre!)

    — streng an diese Vorschriften gehalten hat! Es gibt, soweit ich sehen kann — und ich habe sorgfältig hingeschaut; denn ich war ein neuer Mann in diesem Metier, voller Besorgnisse, daß ich das Gebiet nicht würde übersehen können —, keinen Anhaltspunkt, Herr Kollege van Delden, für Rechtsverstöße.
    Im übrigen aber, Herr Kollege Althammer, sagt die Bundesregierung schon jetzt ausdrücklich zu, was Sie in Ihrem Antrag erstreben, nämlich baldmöglichst dem Haushaltsausschuß einen Bericht zu den Punkten vorzulegen, die Sie in Ihrer Entschließung ansprechen.
    Letzte Bemerkung: Der Umstand, daß dieses Gesetz relativ spät im Jahr verabschiedet wird, daß es eine so große Nähe zu den tatsächlichen Zahlen des Vollzuges hat, ermöglicht eben gleichzeitig auch zwei oder drei bilanzartig bewertende Bemerkungen über dieses Haushaltsjahr. Diese Bilanz sieht weit besser aus, als das von manchen Seiten etwa vor 12 Monaten oder noch vor 12 Wochen prophezeit worden ist.
    Deutscher Bundestag -- 7. Wahlperiode — 6. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 20. Dezember 1972 95
    Bundesminister Schmidt
    Es ist nämlich erstens trotz erheblicher Schwierigkeiten gelungen, die Haushaltspolitik des Bundes fortlaufend der konjunkturpolitischen Notwendigkeit anzupassen. Zweitens ist es gelungen, die Finanzierung der Ausgaben des Bundes auf einer soliden Grundlage zu ermöglichen, einschließlich der Tatsache, daß sich die Neuverschuldung in ganz engen, zu Beginn des Jahres noch von niemandem für möglich gehaltenen Grenzen vollzogen hat. Drittens ist die finanzielle Lage der Länder und Gemeinden heute wesentlich besser, als noch vor etwa einem halben Jahr die öffentliche Diskussion und viele in diesem Saal angenommen haben. Ich will hier keine Zahlen nennen, um die Debatte nicht zu verlängern, sondern es dabei bewenden lassen.
    Sosehr eine kritische Analyse des Konjunkturverlaufs oder des Haushaltsvollzugs im Jahre 1972 interessant sein mag, so hat es das Haus nach meiner Meinung doch nötig, sich im kommenden Jahr auf die Probleme des Jahres 1973 sowohl der öffentlichen Finanzwirtschaft im allgemeinen als auch der Haushaltspolitik des Bundes im besonderen als auch dieser beiden Bereiche auf dem Hintergrund der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung zu konzentrieren. Dazu werden die Regierungserklärung, der Jahreswirtschaftsbericht und auch der Haushaltsgesetzentwurf 1973 ausreichend Gelegenheit bieten.
    Ich möchte zum Schluß all denen danken, die daran beteiligt waren, daß dieser Haushalt 1972 heute in dritter Lesung verabschiedet werden kann, und schließe in diesen Dank ausdrücklich alle diejenigen ein, die außerhalb des Parlaments an der sachlichen und der technischen Vorbereitung mitgewirkt haben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)