Ich danke Ihnen, Herr Abgeordneter.
Meine Damen und Herren, Sie haben den Vorschlag des Herrn Abgeordneten Wehner gehört. Ich frage, ob weitere Vorschläge gemacht werden. — Das ist nicht der Fall.
Meine Damen und Herren, Sie erhalten die Stimmkarten an den zu meiner Rechten und meiner Linken vor den Wahlkabinen stehenden Tischen. Im Interesse einer gleichmäßigen Inanspruchnahme der Wahlzellen bitte ich die Mitglieder des Hauses, sich zu den ihnen am nächsten gelegenen Wahlzellen zu begeben. Das heißt, diejenigen, die von hier aus gesehen links vom Mittelgang sitzen, begeben sich zu den links und diejenigen, die rechts vom Mittelgang sitzen, begeben sich zu den rechts befindlichen Wahlzellen.
Ich darf Sie nunmehr bitten, alsdann in die Wahlzellen zu gehen, falls Sie den vorgeschlagenen Kandidaten wählen wollen, „ja", im anderen Falle das Wort „ „nein" auf die Stimmkarte zu schreiben und sie in den Wahlumschlag zu legen. Wer sich der Stimme enthalten will, kann dies dadurch zum Ausdruck bringen, daß er eine unbeschriebene Karte abgibt.
Ich darf nochmals darauf aufmerksam machen, daß die Kennzeichnung der Stimmkarten und das Einlegen in den Wahlumschlag nicht außerhalb der Wahlzelle erfolgen dürfen und daß dies zur Zurückweisung des Abgeordneten führen muß. Allerdings verliert dieser dann nicht das Recht zur Ausübung der Wahl, sondern er muß darauf noch einmal formgerecht seinen Gang zur Wahlurne antreten. Desgleichen macht die Verwendung anderer als der amtlichen Stimmkarten die Stimme unweigerlich ungültig. Das gleiche gilt, wenn eine Stimmkarte den Namen eines nicht vorgeschlagenen Kandidaten oder irgendeinen Zusatz enthält.
Von der Wahlzelle begeben Sie sich dann bitte zur Wahlurne und werfen dort unter Nennung Ihres Namens Ihre Stimmkarte ein. Ich mache ausdrück-
Deutscher Bundestag — 7. Wahlperiode — 1. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 13. Dezember 1972 3
Dr. Erhard, Alterspräsident
lieh darauf aufmerksam, daß die Kennzeichnung Ihres Namens in der Namensliste durch den neben der Wahlurne sitzenden Schriftführer an die Stelle der Eintragung in die sonst übliche Anwesenheitsliste tritt und damit gleichzeitig ein urkundlicher Nachweis für die Beteiligung an dieser Wahl ist.
Die Schriftführer zu meiner Rechten und zu meiner Linken werden nunmehr die Namen aller Abgeordneten nach dem Alphabet aufrufen. Ich bitte Sie, den Namensaufruf an Hand der Ihnen vorliegenden Mitgliederliste zu verfolgen und sich rechtzeitig zur Entgegennahme Ihrer Stimmkarte nach vorne zu begeben. Die diensttuenden Schriftführer bitte ich, ihre Stimme zum Schluß abzugeben. Ich selbst werde als letzter abstimmen.
Nunmehr bitte ich die Schriftführer, die den Dienst an der Wahlurne und an den Wahlzellen übernommen haben, ihren Platz einzunehmen. — Alle Plätze sind besetzt.
Ich eröffne hiermit die Wahl und bitte, mit dem Aufruf der Namen zu beginnen.
Meine Damen und Herren, der Namensaufruf ist beendet.
Ich bitte jetzt den Abgeordneten Marquardt, für kurze Zeit meinen Platz, und die eingeteilten Schriftführer, die Plätze neben mir einzunehmen. Wir werden jetzt unserer Wahlpflicht genügen.
Meine Damen und Herren, ich frage, ob noch ein Mitglied im Saale ist, das seine Stimme nicht abgegeben hat. — Das ist offenbar nicht der Fall.
Darf ich fragen, ob alle Damen und Herren Schriftführer ihre Stimmkarte abgegeben haben. — Meine Damen und Herren, ich stelle fest, alle Mitglieder des Hohen Hauses haben ihre Stimme abgegeben. Damit erkläre ich die Wahl für geschlossen. Ich bitte die Herrn Schriftführer, die Stimmen auszuzählen.
Außerdem schlage ich vor, die Sitzung für 20 Minuten zu unterbrechen. — Ich unterbreche hiermit die Sitzung bis 12.35 Uhr.
Ich eröffne die Sitzung wieder und gebe Ihnen das Ergebnis der Abstimmung bekannt. Es wurden 516 Stimmen abgegeben. Damit ist die Beschlußfähigkeit des Hauses bestätigt. Der vorgeschlagene Kandidat, Frau Abgeordnete Renger, erhielt 438 Stimmen.
Außerdem wurden 45 Nein-Stimmen abgegeben. Der Stimme enthalten sich 30 Abgeordnete. Ungültig waren drei der abgegebenen Stimmen. Erforderlich zur Wahl im ersten Wahlgang sind mindestens 260 Stimmen. Ich stelle hiermit fest, daß die Abgeordnete Frau Renger die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder dieses Hauses auf sich vereinigt hat und somit zum Präsidenten des Deutschen Bundestages gewählt worden ist.
Frau Abgeordnete Renger, ich frage Sie: nehmen Sie die Wahl an?