Anlage 1
Liste der beurlaubten Abgeordneten
Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich
Adams * 23. 6.
Dr. Aigner * 23. 6.
Dr. Arndt (Berlin) * 23. 6.
Dr. Artzinger * 23. 6.
Dr. Dr. h. c. Bechert (Gau-Algesheim) 23. 6.
Behrendt * 23. 6.
Biehle 23. 6.
Blumenfeld 23. 6.
Bremer 23. 6.
Dr. Burgbacher * 23. 6.
Dasch 23. 6.
Dr. Dittrich * 23. 6.
Dr. Dollinger 23. 6.
Ehnes 23. 6.
Engelsberger 23. 6.
Fellermaier * 26. 6.
Flämig * 23. 6.
Gerlach (Emsland) * 23. 6.
Frau Griesinger 23. 6.
Frau Herklotz 23. 6.
Hörmann (Freiburg) 23. 6.
Dr. Hubrig 23. 6.
Dr. Jahn (Braunschweig) * 23. 6.
Dr. Jungmann 24. 6.
Kiechle 23. 6.
Klinker * 23. 6.
Dr. Koch * 23. 6.
Kriedemann * 2. 7.
Krockert 24. 6.
Lange * 23. 6.
Lautenschlager * 23. 6.
Lenders 23. 6.
Dr. Dr. h. c. Löhr * 23. 6.
Lücker (München) * 2. 7.
Meister * 23. 6.
Memmel * 23. 6.
Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 23. 6.
Müller (Aachen-Land) * 23. 6.
Neumann 23. 6.
Dr. Reischl * 23. 6.
Richarts * 23. 6.
Riedel (Frankfurt) * 23. 6.
Rock 23. 6.
Rollmann 23. 6.
Schmidt (Würgendorf) 23. 6.
Schmidt (Wuppertal) 23. 6.
Schneider (Königswinter) 24. 6.
Schulte (Schwäbisch Gmünd) 24. 6.
Dr. Schultz (Berlin) 23. 6.
Dr. Schwörer * 23. 6.
Dr. Starke (Franken) 23. 6.
Steiner 24. 6.
Strauß 23. 6.
Weigl 23. 6.
Wendelborn 23. 6.
Wolfram * 23. 6.
Zebisch 23. 6.
*) Für die Teilnahme .an Sitzungen des Europäischen Parlaments
Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2
Schriftliche Erklärung
des Abgeordneten Stahlberg (CDU/CSU) nach § 59 GO zu Punkt 37 der Tagesordnung.
Nach § 59 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages gebe ich zur Schlußbestimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung wehrrechtlicher, ersatz-dienstrechtlicher und anderer Vorschriften (Drucksachen VI/3011, V1/3558, zu V1/3558, VI/3585) folgende schriftliche Erklärung ab:
Die Forderung nach mehr Wehrgerechtigkeit wurde von der sogenannten Adorno-Kommission aufgegriffen, und es wurden erste Überlegungen auch in Richtung auf eine Wehrdienstzeitverkürzung angestellt.
Die am 9. Juli 1970 von dieser Bundesregierung eingesetzte unabhängige Wehrstruktur-Kommission hat am 3. Februar 1971 ihre Vorschläge für mehr Wehrgerechtigkeit vorgelegt. Unter anderem schlug diese Kommission vor, die Zeit des Grundwehrdienstes von 18 auf 16 Monate zu reduzieren und eine zweimonatige Verfügungsbereitschaft anzuschließen. Die notwendigen Maßnahmen, die zur Verkürzung des Grundwehrdienstes führen könnten, sind von der Kommission wie folgt gekennzeichnet:
- Erhöhung der Zahl der Ausbilder durch vorherige Vermehrung der Zahl der Zeitfreiwilligen,
- zeitliche Verkürzung der Dauer der Grund- und der Spezialausbildung von 6 auf 4 Monate unter Beibehaltung der Dauer der Vollausbildung,
- weitere 12 Monate Dienstzeit zwecks Erhaltung der unveränderten Präsenz,
- zusätzliche Kosten für den Personalsektor, zusätzliche Einstellung weiterer finanzieller Mittel für infrastrukturelle Maßnahmen infolge erhöhter Personalfluktuation und die Schaffung einer eigenen Ausbildungsorganisation.
Der Bundesminister der Verteidigung hat sich der Empfehlung der Wehrstruktur-Kommission hinsichtlich der Verkürzung der Dauer des Grundwehrdienstes von 18 auf 16 Monate nicht angeschlossen, obwohl der damalige Generalinspekteur wie die unabhängige Wehrstruktur-Kommission eine Verkürzung der Grundwehrdienstzeit auf 15 Monate nicht für richtig hielten.
Ich schließe mich der Auffassung der Wehrstruktur-Kommission an, die darauf hinweist, daß schon bei einer um 2 Monate verkürzten Grundwehrdienstzeit mehr Verbände des Heeres als bisher gleichzeitig Rekruten ausbilden müssen. Diese Feststellung deckt auch die Auffassung, daß Präsenz und Kampfwert der assignierten Verbände des Heeres absinken.
Die Berichte und Diskussionen im Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages haben mich nicht davon überzeugen können, daß eine Verkür-
11542 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972
zung des Grundwehrdienstes auf 15 Monate zum jetzigen Zeitpunkt richtig ist. Meine Einwände beziehen sich auf folgende Punkte:
1. Die Harmonisierung von Ausbildung, von Entlassungs- und Einstellungsterminen ist weder bewiesen noch erreicht. Wenn diese erreicht werden soll, dann kann das meines Ermessens nur über eine monatliche Einberufung geschehen. Analog dieser Auffassung müßten monatlich ca. 16 000 Wehrpflichtige einberufen werden. Dann hätten die Kompanien 8 bis 10 Rekruten pro Monat auszubilden und nach einem Jahr Wehrpflichtige mit 12 unterschiedlichen Ausbildungsstufen. Die Harmonisierung wäre also nur über den „Preis" der Verminderung der Kampfkraft zu erreichen.
Eine zweite Möglichkeit wäre die, daß die Divisionen einmal im Jahr mit Wehrpflichtigen ganz aufgefülft würden. Dadurch wären aber die Großverbände während der Grundausbildung nicht einsatzbereit.
2. Das bisher für wichtig gehaltene Prinzip der heimatnahen und berufsbezogenen Einberufung und Verwendung von Wehrpflichtigen muß bei einer um 3 Monate verkürzten Grundwehrdienstzeit fast aufgegeben werden. Daher ist der unterschiedliche Bedarf in den Streitkräften nur noch aus größeren und damit heimatferneren Räumen zu decken. Die berufsbezogene Verwendung des Wehrpflichtigen wird schwieriger.
3. Die Reduzierung des Grundwehrdienstes auf 15 Monate wirft darüber hinaus bei der Luftwaffe und bei der Marine noch größere Probleme auf als beim Heer. Das gilt auch für die Freiwilligenwerbung der kleineren Teilstreitkräfte. Eine verkürzte Ausbildung wehrpflichtiger UnteroffizierAnwärter verstärkt das Problem.
4. Nach meine Auffassung kann die Verkürzung der Grundwehrdienstzeit erst eingeleitet werden, wenn das seit langem angekündigte Konzept über die Verwendung von Reservisten die Ungerechtigkeit der Einberufung in diesem Bereich mindert oder aufhebt. Gleichzeitig muß ein Gesetz zum „Dienst an der staatlichen Gemeinschaft" deutlich machen, daß jeder männliche junge Deutsche — insofern er berufstauglich ist — zu einem solchen Dienst herangezogen wird. (Beseitigung der jetzigen Ersatzdienst-Ungerechtigkeit!)
5. Es sind bereits mehr Rekruten zur Zeit in den Kasernen als in den vergangenen Jahren. Die personellen und infrastrukturellen Voraussetzungen für mehr Einberufene sind dafür in vielen Bereichen nicht vorhanden und können aus finanziellen Gründen auch vorerst nicht geschaffen werden.
6. Im Weißbuch 1971/72 heißt es auf Seite 40: „Die Personallage in der Truppe bleibt, obwohl Erleichterungen sich abzeichnen, die Hauptsorge der Bundeswehr."
Dieser Satz beweist, daß die personellen Voraussetzungen — als eine wesentliche Grundlage für
diese Gesetzesänderungen — noch nicht geschaffen sind.
7. Anfang Dezember 1969 erklärte Verteidigungsminister Schmidt, eine Verkürzung der Grundwehrdienstzeit könne nur dann „erwogen" werden, „wenn die erforderlichen finanziellen Mittel sichergestellt sind, wenn eine ausreichende Zahl der längerdienenden Soldaten gesichert ist und wenn die Kampfkraft der Bundeswehr uneingeschränkt erhalten bleibt." Eben diese vom Verteidigungsminister hervorgehobenen drei Voraussetzungen sind nach meiner Auffassung nicht erfüllt.
8. Die Zeit- und Berufssoldaten sind wegen des Personalmangels seit langem überbeansprucht. Bisher fehlen entsprechende Besoldungs- und Versorgungsregelungen, die den Diensteigentümlichkeiten des Soldaten gerecht werden. Eine Verkürzung der Grundwehrdienstzeit strapaziert jeden Längerdienenden in noch stärkerem Maße.
Aus diesen' Gründen kann ich einer Verkürzung der Grundwehrdienstzeit gegenwärtig nicht zustimmen.
Anlage 3
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Genscher vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage A 5) :
Trifft die Meldung der Zeitung Die Welt" vom 13. Juni 1972 zu, die „Berliner Festspiele GmbH" habe aus politischen Gründen den dänischen Film „Lenin takes a train" nicht in den Wettbewerb der diesjährigen „Berliner Filmfestspiele" aufgenommen, obwohl sie ihm künstlerische Qualität bescheinigte, und wie beurteilt — bejahendenfalls — die Bundesregierung diese aus Rücksicht auf die UdSSR vorgenommene Beeinträchtigung der künstlerischen Freiheit im Hinblick auf die durch Artikel 5 des Grundgesetzes, der auch im Land Berlin gilt, gewährleistete Freiheit der Kunst?
Es trifft zu, daß das Auswahlkomitee für die Internationalen Filmfestspiele Berlin 1972 den dänischen Film „Lenin takes a train" nicht in den Wettbewerb aufgenommen hat. Die Entscheidung über die Annahme gemeldeter Filme für den Wettbewerb der Internationalen Filmfestspiele in Berlin obliegt nach den Richtlinien einem unabhängigen und sachkundigen Gremium, das nach einer besonderen Verfahrensordnung tätig wird. Die Bundesregierung, deren Vertreter dem Auswahlkomitee nicht angehören und die deshalb den Film „Lenin takes a train" bei der Auswahl auch nicht gesehen haben, übt auf die Entscheidungen des Komitees keinen Einfluß aus.
Der Ablehnung des Filmes durch das Auswahlkomitee stehen nach Auffassung der Bundesregierung keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegen, insbesondere auch nicht aus Artikel 5 Abs. 3 GG. Die Freiheit der Kunst wird nicht berührt, wenn eine Jury aus einem Angebot von Festspielbeiträgen nach vorgegebenen Kriterien eine Auswahl trifft und einen Film zur Aufführung bei den Filmfestspielen nicht aufnimmt.
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972 11543
Anlage 4
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Genscher vom 22. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Fragen A 12 und 13) :
Sind der Bundesregierung in den deutschen Verlagen erschienene Taschenbücher bekannt, die als „Leitfäden für Bombenleger und Untergrundkämpfer" bezeichnet werden könnten?
Welche Bedeutung z. B. mißt die Bundesregierung dem im Rowohlt-Verlag erschienenen Taschenbuch von Carlos Marighera „Handbuch des Stadtguerillo" bei?
Zu Frage A 12:
Ja, der Bundesregierung sind derartige Taschenbücher bekannt. Die Bundesregierung beobachtet mit Sorge das Erscheinen dieser Schriften, in denen die Anwendung von Gewalt gerechtfertigt oder in denen zur Anwendung von Gewalt aufgefordert wird.
Zu Frage A 13:
Das „Handbuch des Stadtguerillero" von Carlos Marighela ist auf die Verhältnisse in Brasilien zugeschnitten. Die darin gegebenen strategischen und taktischen Anweisungen für terroristische Anschläge in Städten haben aber zum Teil auch der BaaderMeinhof-Bande als Anleitung gedient. Das zeigen die dieser Bande mit hoher Wahrscheinlichkeit zuzurechnenden Banküberfälle und Terrorakte ebenso wie die Schriften „RAF — Rote Armee Fraktion — Das Konzept Stadtguerilla" und die im April 1972 verbreitete Schrift der RAF mit dem Titel „Stadtguerilla und Klassenkampf".
Anlage 5
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Genscher vom 22. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage A 16) :
Teilt die Bundesregierung die vom Bundesinnenminister Genscher in der „Welt" vom 1. Juni 1972 erklärte Meinung, daß er kein Verständnis für die Einstellung des Disziplinarverfahrens gegen den hannoverschen Politologieprofessor Jürgen Seifert habe, und daß die Äußerung von Seifert eine beispiellose Diffamierung des demokratischen Rechtsstaats sei?
Ja, Herr Abgeordneter.
Anlage 6
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 22. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache VI/3564 Fragen A 21 und 22) :
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der deutschen Strickstrumpfindustrie, daß die Dumpingpreise bei Importen aus den Staatshandelsländern die Existenz dieses Industriezweiges und damit die Arbeitsplätze akut und nachhaltig gefährden?
Ist die Bundesregierung bereit, diese Entwicklung durch Schutzmaßnahmen an der Grenze zu verhindern oder gegebenenfalls andere Hilfsmaßnahmen einzuleiten und welche?
Zu 21:
Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung der deutschen Strickstrumpfindustrie, daß deren Existenz durch Importe aus den Staatshandelsländern akut und nachhaltig gefährdet wird. Ich darf hierbei daran erinnern, daß die Bundesregierung zu dieser Frage bereits im Rahmen der Fragestunden der 185. und 190. Sitzung des Deutschen Bundestages Stellung genommen hat, und verweise auf die Seiten 10856 bzw. 11117 des Protokolls.
Zu 22:
Die Bundesregierung hält die gegenüber Rumänien als dem mit Abstand bedeutendsten Lieferanten unter den Staatshandelsländern bereits getroffene Schutzmaßnahmen für ausreichend zur Abwehr einer Existenzgefährdung der deutschen Strickstrumpfindustrie.
Anlage 7
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache VI/3546 Frage A 25) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die nach dem Gesetz über das Branntweinmonopol vorgeschriebene Vergällung des Alkohols für Laborzwecke geeignet ist, Umweltgefahren sowohl für die in Laboren beschäftigten Laboranten und Ärzte als auch für die weitere Umwelt herbeizuführen, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, Überlegungen anzustellen, wie der steuerliche Zweck der Ungenießbarmachung des Alkohols durch andere, umweltfreundlichere Maßnahmen erreicht werden kann?
Alkohol für Laborzwecke wird normalerweise mit Petroläther vergällt. Das Mischungsverhältnis ist 1 l Petroläther auf 1001 Alkohol.
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß diese Vergällung besondere Umweltgefahren mit sich bringen könnte. Falls Sie über andere Informationen verfügen, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie sie mir mitteilen würden. Ich will dann gern eine Überprüfung veranlassen.
Anlage 8
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage A 26) :
In welcher Form und zu welchem Termin beabsichtigt die Bundesregierung eine Harmonisierung der Kfz-Steuervergünstigung für Kriegsbeschädigte und Zivilbeschädigte?
Die Neugestaltung der Kraftfahrzeugsteuer-Vergünstigung für Körperbehinderte ist im Rahmen der Steuerreform vorgesehen. Die Überlegungen hierzu sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Es gibt einen ersten Referentenentwurf eines neuen Kraftfahrzeugsteuergesetzes, der noch der weiteren Erörterung bedarf. Dieser Entwurf sieht vor, daß die
11544 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972
Körperbehinderten von der Kraftfahrzeugsteuer unter den gleichen Voraussetzungen befreit werden sollen, die auch für die kostenlose Benutzung der öffentlichen Nahverkehrsmittel gelten. Damit wird der Unterschied in der Behandlung von Kriegs- und Zivilbeschädigten, der im heutigen Kraftfahrzeugsteuerrecht vorhanden ist, abgebaut werden.
Anlage 9
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Storm (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage A 27) : -
Wie lange ist im Durchschnitt die Bearbeitungsdauer der Anträge auf Lohnsteuer- bzw. Einkommensteuerjahresausgleich, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die zum Teil mehrmonatigen Bearbeitungszeiten abzukürzen, um den Antragsteller frühzeitig in den Genuß des Erstattungsbetrags zu bringen?
Von den Finanzämtern müssen jährlich etwa 12 bis 13 Millionen Anträge auf Lohnsteuer-Jahresausgleich bearbeitet werden. Die Bearbeitung dieser Anträge nimmt wegen der zunehmenden Arbeitsbelastung der Finanzämter, hier insbesondere der Lohnsteuerstellen, naturgemäß einige Zeit in Anspruch. Wie lange im Bundesdurchschnitt die Bearbeitungszeit eines Jahresausgleichsantrags ist, läßt sich nach dem vorliegenden statistischen Material nicht feststellen. Es ist jedoch bekannt, daß die Bearbeitungszeit in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich ist; die Zeitdauer von der Antragstellung bis zur Auszahlung des Erstattungsbetrags hängt im wesentlichen vom Zeitpunkt der Antragstellung, von der Arbeitsbelastung der einzelnen Finanzämter und von der Organisation der Datenverarbeitung in den einzelnen Ländern ab.
Die Bundesregierung bemüht sich in Zusammenarbeit mit den für die Organisation der Finanzämter und der Datenverarbeitung zuständigen obersten Finanzbehörden der Länder seit langem, durch geeignete Maßnahmen die Bearbeitung der Jahresausgleichsanträge zu beschleunigen. Besonders für den Lohnsteuer-Jahresausgleich 1971 sind Maßnahmen getroffen worden, die zur schnelleren Rückzahlung der zuviel gezahlten Steuern beitragen sollen. So sind z. B. automationsgerechte Antragsvordrucke entwickelt worden, die erstmals einheitlich im ganzen Bundesgebiet Verwendung finden und dazu geführt haben, daß die Anträge wegen ihrer besseren Ausfüllung von den Finanzämtern beschleunigt zur maschinellen Bearbeitung weitergeleitet werden konnten. Außerdem ist durch eine Änderung des Maschinenprogramms erreicht worden, daß bei Arbeitnehmern, die wegen der Höhe ihres Arbeitslohns erstmals zur Einkommensteuer veranlagt werden müssen, die Veranlagung im Rahmen des Jahresausgleichsverfahrens durchgeführt werden kann. Die veranlagten Arbeitnehmer werden hiernach ihre zuviel gezahlten Steuern genauso schnell zurückerhalten wie andere Arbeitnehmer. Im übrigen trägt zur Beschleunigung des Jahresausgleichsverfahrens auch bei, daß nach Ländererlassen seit dem Jahre
1971 bei der Prüfung der vorgebrachten Antragsgründe großzügig verfahren wird.
Nach den aus Nordrhein-Westfalen vorliegenden Zahlen waren nach dem Stand vom 31. Mai dieses Jahres von ca. 3,5 Millionen eingegangenen Jahresausgleichsanträgen bereits ca. 95 v. H. von den Lohnsteuerstellen der Finanzämter bearbeitet. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Jahresausgleichsantrags liegt in Nordrhein-Westfalen bei ca. 6 Wochen. Entsprechende Angaben aus den anderen Ländern liegen für 1971 noch nicht vor.
Anlage 10
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Freiherr Ostman von der Leye (SPD) (Drucksache VI/3546 Frage A 28) :
Wann ist mit der Verabschiedung der Novelle zum Mehrwertsteuergesetz zu rechnen, durch die Seenotrettungskreuzer der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger mit den Seeschiffen der gewerblichen Schiffahrt gleichgestellt werden sollen?
Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag am 11. November 1971 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vorgelegt (BT-Drucksache VI/2817). Der Gesetzentwurf enthält in Artikel 1 Nr. 3 a und Nr. 4 f Bestimmungen, durch die die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger umsatzsteuerrechtlich der gewerblichen Seeschiffahrt gleichgestellt wird. Lieferungen, Umbauten und Instandsetzungen von Wasserfahrzeugen für die Seeschiffahrt, die der Rettung Schiffbrüchiger zu dienen bestimmt sind, sollen künftig von der Umsatzsteuer befreit werden. Das gleiche gilt für die Lieferung von Gegenständen der Schiffsausrüstung für Seeschiffe an die Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger. Hierdurch hat die Bundesregierung dem berechtigten Anliegen der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger voll und ganz entsprochen. Der Gesetzentwurf wird zur Zeit vom Finanzausschuß beraten. Der Zeitpunkt der Verabschiedung hängt von der weiteren Behandlung der Novelle in diesem Hohen Hause ab.
Anlage 11
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Struve (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage A 29) :
Ist die Bundesregierung bereit, nachdem sie im Einvernehmen mit der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen vereinbart hat, dem Steinkohlenbergbau in Nordrhein-Westfalen die Lastenausgleichsabgabe zeitweilig zu erlassen, dem vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf (Drucksache VI/3059) über die Befreiung der Landwirtschaft vom Lastenausgleich zuzustimmen oder wenigstens eine Regelung herbeizuführen, die der für den Steinkohlenbergbau entspricht?
Die Bundesregierung kann dem vom Bundesrat beim Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf, in
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972 11545
dem die generelle Freistellung der Land- und Forstwirtschaft von der Vermögensabgabe ab 1. Januar 1972 vorgesehen ist, aus verfassungsrechtlichen, materiell-rechtlichen und finanziellen Gründen nicht zustimmen. Sie hält es insbesondere nicht für vertretbar, einen ganzen Wirtschaftszweig völlig von dieser Abgabe zu befreien.
Der zeitweilige Erlaß der Lastenausgleichsabgaben bei der Ruhrkohle AG ist kein Anlaß, diese ablehnende Haltung aufzugeben. Der Ruhrkohle AG sollen die Vermögensabgabe und die Kreditgewinnabgabe für einen Restbetrag 1971 und für 1972 erlassen werden. Diese Maßnahme beruht ausschließlich auf den wirtschaftlichen Verhältnissen dieses einen Unternehmens. Der Erlaß war wegen der wirtschaftlichen Notlage, insbesondere wegen des Vermögensverzehrs infolge hoher Verluste notwendig geworden.
Wenn auch die Ruhrkohle AG den überwiegenden Teil des Steinkohlenbergbaues repräsentiert, so handelt es sich hier doch nicht um die generelle Freistellung dieses ganzen Wirtschaftszweiges, sondern eben allein um eine unternehmensbezogene Maßnahme für eine bestimmte einzelne Abgabenschuldnerin, demgegenüber würde die generelle Freistellung der gesamten Land- und Forstwirtschaft sich gleichermaßen auf alle Betriebe ohne Rücksicht auf die wirtschaftliche Lage im Einzelfall erstrecken.
Wenn sich einzelne landwirtschaftliche Betriebe in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, die der der Ruhrkohle AG entspricht, kann nach den bestehenden Erlaß- und Stundungsregelungen in ausreichendem Maße geholfen werden. Erleidet z. B. ein landwirtschaftlicher Betrieb nach ständigen Betriebsverlusten eine erhebliche Vermögenseinbuße, so kann im Einzelfall — wie bei der Ruhrkohle AG — ebenfalls ein Erlaß der Vermögensabgabe in Betracht kommen.
Anlage 12
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Ritz (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage A 30) :
Hält die Bundesregierung es für sachgerecht, wenn sie entgegen einem einstimmigen Beschluß des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Deutschen Bundestag, die Vorsteuerpauschale wegen der stark gestiegenen Betriebsmittelkosten in der Landwirtschaft um 1 % anzuheben, nunmehr beschließt, diese Erhöhung der Vorsteuerpauschale auf 0,5 % zu reduzieren?
Ich möchte zunächst darauf hinweisen, daß es einen Beschluß der Bundesregierung über die Erhöhung der Vorsteuerpauschale in der Landwirtschaft noch nicht gibt. Es hat allerdings ein Gespräch zwischen den Ministern Schiller und Ertl stattgefunden, in dem Einigkeit darüber bestand, daß die Vorsteuerpauschale in der Landwirtschaft angehoben und der Mehrwertsteuersatz für landwirtschaftliche Erzeugnisse als Ausgleich für die vorgesehene Senkung des Grenzausgleichs erhöht werden soll.
Die Anhebung der Vorsteuerpauschale muß zusammen mit dem vorgesehenen Ausgleich aufwertungsbedingter Preisverluste über die Mehrwertsteuer gesehen werden. Die umsatzsteuerliche Vorbelastung der Landwirtschaft betrug im Wirtschaftsjahr 1970/71 nach marko-ökonomischen Berechnungen rd. 5,65 v. H., so daß zum Ausgleich der angestiegenen Vorsteuerbelastung eine entsprechende Anhebung der Vorsteuerpauschale als sachgerecht zu bezeichnen ist.
Hinsichtlich der bevorstehenden Festschreibung des DM-Leitkurses und der in diesem Zusammenhang vorgesehenen Reduzierung des derzeitigen Grenzausgleichs ist zur Vermeidung aufwertungsbedingter Preiseinbußen eine Anhebung des Mehrwertsteuersatzes auf der landwirtschaftlichen Erzeugerstufe um 1,85 Prozentpunkte in Aussicht genommen.
Beide Aspekte führen zusammen zu einer Anhebung der Mehrwertsteuer für pauschalierte landwirtschatfliche Betriebe um 2,5 Prozentpunkte, so daß sich künftig für diese Betriebe ein MehrwertSteuersatz von 10,5 v. H. ergibt.
Anlage 13
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 23. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Fragen A 31 und 32) :
Wann gedenkt die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nachzukommen, den bisher nicht übernommenen Fehlbetrag der Deutschen Bundesbahn aus den Jahren 1969 bis 1971 zu übernehmen, der am 31. Dezember 1971 2,4 Milliarden DM betrug und Ende 1973 etwa 3,2 Milliarden DM betragen wird, da die für 1972 vorgesehene Liquiditätshilfe nicht ausreicht, den Fehlbetrag des Jahres 1972 abzudecken?
Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn bei Nichtübernahme des Fehlbetrags von 2,4 Milliarden DM durch den Bund im Jahre 1972 etwa 200 Millionen DM an Zinsen selbst aufbringen muß?
Zu Frage A 31:
Es ist beabsichtigt, der Deutschen Bundesbahn in diesem Jahr rd. 6 Mrd. DM an vermögens- und erfolgswirksamen Leistungen zu gewähren; das sind rd. 2,3 Mrd. DM mehr als im Jahr 1969. Ein Ansteigen der durch die Liquiditätshilfen nicht gedeckten Verlustvorträge wird allerdings selbst damit nicht ganz vermieden werden können. Höhere Zuweisungen an die Bundesbahn sind wegen der Ihnen bekannten angespannten Haushaltslage des Bundes jedoch zur Zeit nicht möglich. Auf jeden Fall ist aber sichergestellt, daß die Kapitalrechnung der Bundesbahn ausgeglichen und damit die Liquidität des Unternehmens erhalten bleibt. Ich darf Ihnen darüber hinaus versichern, daß die Bundesregierung der, wirtschaftlichen Entwicklung der Deutschen Bundesbahn bei der Fortschreibung des mehrjährigen Finanzplans besondere Aufmerksamkeit widmen wird.
Zu Frage A 32:
Bei einem Zinssatz von etwa 8 % dürfte der von Ihnen genannte Betrag annähernd richtig sein.
11546 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972
Anlage 14
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 23. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Fragen A 33 und 34) :
In welchen Positionen des Einzelplans 10 sollen die 100 Millionen DM Kürzungen ausgebracht werden?
Welche Gründe waren für die Kürzungen gerade in diesen Haushaltspositionen maßgebend?
Zu Frage A 33:
In den von der Bundesregierung vorgeschlagenen Ausgabeverminderungen ist eine Kürzung von Einzelansätzen des Einzelplans 10 nicht enthalten. Wegen der besonderen Bedeutung des Agraretats hat die Bundesregierung in diesem Bereich globale Minderausgaben in Höhe von 75 Millionen DM als Grenze des agrarpolitisch Vertretbaren angesehen. Dieser im Haushaltsvollzug einzusparende Betrag ist nicht auf einzelne Positionen aufgeteilt.
Zu Frage A 34:
Beim Haushaltsvollzug treten bei jedem größeren Einzelplan am Ende des Haushaltsjahres zwangsläufig unverwendete Restbeträge auf, ohne daß hierzu besondere Bewirtschaftungsmaßnahmen notwendig sind. Ich bin deshalb der festen Überzeugung, daß es auch 1972 gelingen wird, die aus gesamtwirtschaftlichen Gründen notwendige Einsparung in Höhe von 75 Millionen DM im Einzelplan 10 zu erwirtschaften, ohne die agrarpolitischen Ziele zu beeinträchtigen.
Anlage 15
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache VI/3546 Frage A 35) :
Welche Stellung nimmt die Bundesregierung zu der Ankündigung des Präsidenten des Bundesverbands der Deutschen Fleischwarenindustrie ein, wonach Fleischwaren in diesem Jahr 12 bis 15 % teurer werden müßten wegen geänderter Zoll- und veterinärmedizinischer Vorschriften, und um welche Vorschriften handelt es sich dabei im einzelnen?
Die anläßlich der Verbandstagung der Fleisch-warenindustrie in Bonn am 7. Juni 1972 von Herrn Präsident Schweisfurth abgegebene Erklärung, die Preise für Fleischwaren würden sich 1972 gegenüber dem Vorjahr um 12 bis 15 % verteuern, ist in einigen Presseveröffentlichungen mit einer falschen Begründung wiedergegeben worden. Als Hauptgründe für eine Verteuerung wurden von der Fleischwarenindustrie nicht geänderte Zoll- und Veterinärvorschriften, sondern insbesondere der Anstieg der Rindfleischpreise, die Erhöhung der Lohnkosten sowie eine Strukturverschiebung der Verbrauchernachfrage zu mageren Fleischteilen angegeben.
Die Einfuhrzölle und Abschöpfungen für Schlachtrinder und Rindfleisch sind wegen des Anstiegs der Schlachtrinderpreise ab 5. Juni 1972 bis auf weiteres ausgesetzt worden. Die Ankündigung des Wegfalls der Zölle und der Abschöpfung hat bereits in
den ersten beiden Wochen zu einer gewissen Preisdämpfung beigetragen.
Die Auslandsfleischbeschaugebühren sind zwar wegen der gestiegenen Lohnkosten mit Wirkung vom 1. April 1972 erhöht worden. Die Kostenbelastung des eingeführten Fleisches durch diese Gebührenerhöhung beträgt jedoch im Durchschnitt nicht mehr als 1 bis 2 Pf pro kg. Da der Anteil des eingeführten Fleisches an der Gesamterzeugung von Fleischwaren gering ist, fällt diese zusätzliche Belastung nicht ins Gewicht.
Anlage 16
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache VI/3546 Frage A 36) :
Trifft die Behauptung der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher zu, wonach in der EWG auf Kosten des Steuerzahlers bisher 2,5 Milliarden kg Birnen, Äpfel, Pfirsiche und Orangen und mehr als 100 Millionen kg Gemüse mit Kosten von fast 1 Milliarde DM vernichtet worden sind, und was gedenkt die Bundesregierung gegen solche kostspielige Vernichtungsaktionen zu unternehmen?
Für die Durchführung der Intervention bei Obst und Gemüse sind in der EG seit 1967 131,8 Millionen RE aufgewendet worden; davon entfallen auf die BRD 0,5 Millionen RE. Die Bundesregierung hat keine zuverlässigen Informationen darüber, in welchem Umfang aus dieser Gesamtintervention Obst und Gemüse vernichtet wurde. Ihr ist aber aus Mitteilungen der Mitgliedstaaten bekannt, daß interveniertes Obst und Gemüse in erheblichen Mengen sozialen Zwecken zugeführt wurde. Die Behauptung der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher dürfte daher in dieser Form nicht zutreffen.
In der Bundesrepublik selbst sind nur geringe Interventionen bei Obst (Äpfeln) und Gemüse (Blumenkohl) vorgenommen worden; in der Saison 1971 waren es 8455 t Äpfel, die überwiegend sozialen Zwecken zugeführt worden sind.
Die Bundesregierung hat sich von Anfang an entschieden gegen die Vernichtung von Obst und Gemüse gewandt und innerhalb der EWG immer wieder gefordert, nach sinnvollen Lösungen des Problems der Überproduktion zu suchen. Sie wird diese Haltung auch in Zukunft einnehmen.
Anlage 17
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 23. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Fragen A 68 und 69) :
Hat die Bundesregierung die Absicht, zugunsten des vom Parlamentarischen Staatssekretär Haar in der Öffentlichkeit wiederholt als vorrangig bezeichneten Ausbaus der Bundesautobahnstrecke Würzburg—Lindau die Mittel bei anderen Bundesautobahnbauvorhaben zu kürzen? .
Aus welchen Gründen besteht für den Ausbau dieser Strecke Vorrang, und welche Auswirkungen hat diese Vorrangigkeit auf die Fertigstellung anderer Bundesautobahnstrecken in diesem Raum, z. B. auf die Strecke Heilbronn—Würzburg?
Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, zugunsten des vorrangigen Ausbaues der BAB-Neu-
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972 11547
baustrecke Würzburg—Ulm—Kempten Mittel von anderen BAB-Neubaustrecken abzuziehen. Es ist vielmehr vorgesehen, aus den durch die Erhöhung der Mineralölsteuer zur Verfügung stehenden Mitteln diese Strecke zusätzlich zu fördern, sobald die Planungs- und Bauvorbereitungen abgeschlossen sind.
Die Vorrangigkeit für den Neubau der BAB-Strecke Würzburg—Ulm—Kempten ist dadurch begründet, daß es sich als notwendig herausgestellt hat, neben den BAB-Strecken Nürnberg—Würzburg--München und Würzburg—Stuttgart—München eine weitere Fernverbindung in Nord-Süd-Richtung so bald wie möglich zu schaffen. Die für Ende 1974 vorgesehene Fertigstellung der BAB Würzburg—Heilbronn wird dadurch nicht beeinflußt.
Anlage 18
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 23. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ollesch (FDP) (Drucksache VI/3546 Fragen A 70 und 71):
Ist der Bundesregierung bekannt, daß einige Kommunal- und Bundesbehörden das am 28. Februar 1972 verkündete Verkehrsfinanzgesetz 1971 einseitig dahingehend auslegen, daß sie die in ihrem Auftrag fahrenden Privatunternehmer zwingen, auf ihren Anteil aus dieser ersten Maßnahme zur Sanierung des öffentlichen Personennahverkehrs zu verzichten, indem sie den bisher geltenden Kostensatz um das Maß der Kostenentlastung durch Fortfall der Mineralölsteuer vermindern?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch diese Forderungen in eigenmächtiger Weise den Absichten des Gesetzgebers zuwidergehandelt wird, und ist sie bereit, entsprechende Konsequenzen zu ziehen?
Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die beiden Bundesverkehrsverwaltungen oder kommunale Verkehrsbetriebe in der geschilderten Art verfahren.
Bahn und Post haben wegen der Entlastung ihrer Auftragsunternehmer von der Mineralölsteuer bislang keine Vertragskündigung ausgesprochen, um neue, für sie günstigere Vergütungsregelungen zu erreichen. Der Bundesregierung ist auch kein Fall bekannt, in dem ein kommunaler Verkehrsbetrieb aus diesem Grunde einen Beschäftigungsvertrag gekündigt hätte.
Es entspricht den Absichten des Gesetzgebers und den Vorstellungen der Bundesregierung, daß die privaten Auftragsunternehmer von der Mineralölsteuer entlastet werden, sobald sie mit ihren Fahrzeugen im öffentlichen Personennahverkehr zum Einsatz gelangen.
Anlage 19
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kempfler (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage A 72) :
Wird die Bundesregierung bei der Streichung von Haushaltsmitteln für Straßenbauvorhaben berücksichtigen, daß die verkehrs- und revierfernen Bezirke, namentlich soweit sie Zonenrand- oder Bundesausbaugebiete an der Grenze der EWG sind, einen erheblichen Nachholbedarf aufweisen, und wird sie dort von Kürzungen absehen?
Bei der Aufteilung der im Bundesfernstraßenhaushalt 1972 einzusparenden Beträge auf einzelne Straßenbaumaßnahmen werden sowohl verkehrs- und strukturpolitische Erfordernisse als auch planerische Gegebenheiten sowie Fakten und Möglichkeiten im tatsächlichen Bauablauf berücksichtigt werden. Im übrigen wird auch Bedacht darauf genommen, daß Maßnahmen mit hohem Fertigstellungsgrad möglichst ungestört fortgeführt werden, um bereits getätigte Investitionen bald nutzen zu können.
Anlage 20
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 23. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Horstmeier (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Fragen A 73 und 74) :
Welches sind die derzeitigen grundsätzlichen Vorstellungen der Bundesregierung zu der Frage der Verlegung des Bundesbahnzentralamts nach München oder seines Verbleibs in Minden?
Stellt die Ausgliederung einzelner Abteilungen des Bundesbahnzentralamts nicht auch nach Meinung der Bundesregierung eine Präjudizierung der Verlegung nach München dar oder wirkt sich als Aushöhlung des Mindener Bundesbahnzentralamts aus?
Zu Frage A 73:
Die Bundesregierung verweist auf ihren Beschluß vom 23. Juli 1970, mit dem dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn aufgegeben worden ist, bei Aufrechterhaltung des Antrages auf Zusammenlegung der Bundesbahnzentralämter Minden und München neue Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorzulegen und Alternativlösungen auszuarbeiten. Die Nachprüfung der Deutschen Bundesbahn ist noch nicht abgeschlossen. Nach Mitteilung des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn lassen sich über das Ergebnis und den Zeitpunkt der Beendigung der Arbeiten noch keine Angaben machen.
Zu Frage A 74:
Nein, Herr Kollege!
Die Verlegung der „Oberbauforschung" und „Oberbauentwicklung" hat mit der Frage der Zusammenlegung der Bundesbahnzentralämter nichts zu tun. Sie erfolgt zur Intensivierung der Arbeiten und führt zum Zusammenschluß mit bereits in München auf diesem Gebiet tätigen Fachbereichen. Die Deutsche Bundesbahn hofft, hierdurch die Betriebssicherheit des Oberbaus zu erhöhen. Auch von einer „Aushöhlung" kann nicht gesprochen werden. Das geht bereits daraus hervor, daß nach Angaben des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn der Bestand des Bundesbahnzentralamtes Minden mit rd. 950 Dienstposten auch nach Auslagerung der 72 Dienstposten auf Grund von Neuzugängen in den Jahren 1970 und 1971 noch um 16 Dienstposten höher sein wird als 1969.
Anlage 21
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom
23. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abge-
11548 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972
ordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Fragen A 75 und 76) :
Wie erklärt der Bundesverkehrsminister seine Aussage, daß trotz Kürzung von 100 Millionen DM beim Bundesautobahnbau (neben Kürzungen beim Bau von Bundes- und Gemeindestraßen in Höhe von 290 Millionen DM) in diesem Jahr kein Meter Autobahn weniger gebaut werden soll?
Ist der Bundesverkehrsminister bereit, die Maßnahmen und Kalkulationen, durch die er mit Hunderten von Millionen DM weniger an Ausgabemitteln bei weiteren Inflationsraten trotzdem mehr Leistung erbringen kann, seinen Ressortkollegen und allen im deutschen Wirtschaftsprozeß Tätigen mitzuteilen?
Die im Haushalt 1972 vorgesehene Kürzung der Mittel für den Neubau von Bundesautobahnen in Höhe von 100 Millionen DM oder rd. 3 % des bisher zur Verfügung stehenden Betrages (einschließlich Finanzierungsbeiträge der Öffa*) und Ausgabereste) wirkt sich auf die Fertigstellungsleistungen im Jahre 1972 nicht aus. Es wird durch Konzentration der Mittel dafür gesorgt werden, daß die Bauziele erreicht werden.
Damit dürfte auch die Frage 76 beantwortet sein.
Anlage 22
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) (Drucksache VI/3546 Frage A 77) :
Durch welche Maßnahmen wird sichergestellt, daß von Toiletten in Eisenbahnwagen keine Gefahren für die Bevölkerung ausgehen, und wann ist damit zu rechnen, daß die zur Zeit üblichen Toiletten durch solche mit geschlossenem Toilettenkasten ersetzt werden, die verhindern, daß die Exkremente der Benutzer auf den Gleisen abgelagert werden und dadurch eine Gefährdung der Bevölkerung darstellen können?
Ich darf in diesem Zusammenhang auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Hirsch, Dichgans, Mertes und Genossen hinweisen (Drucksache VI/2891 vom 2. Dezember 1971). Danach ist auf Grund von ärztlichen Gutachten die bakteriologische und seuchengefährdende Unbedenklichkeit festgestellt und eine Umweltgefährdung somit ausgeschlossen.
Die Deutsche Bundesbahn ist dennoch bestrebt, für die Zukunft eine möglichst weitgehende Vernichtung der Fäkalien mit modernen Verfahren zu erreichen.
Für den Fernreiseverkehr laufen hierzu noch Untersuchungen auf internationaler Ebene.
Im Nahverkehr wird bei den neuen S-Bahn-Triebwagen bewußt auf Toilettenanlagen verzichtet. Statt dessen werden in verstärktem Maße WC-Anlagen auf den Haltestellen vorgehalten.
Anlage 23
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom
23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abge-
*) Offa — Deutsche Gesellschaft für Öffentliche Arbeit AG
ordneten Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) (Drucksache VI/3546 Frage A 78) :
Geschieht die Reinigung und Spülung der Toiletten der Eisenbahnwagen mit Desinfektionsmitteln noch immer auf Abstellgleisen und nicht über besonderen Gruben, die durch nachfolgende Desinfektion zu reinigen wären?
Die Reisezugwagentoiletten werden heute bei der Deutschen Bundesbahn überwiegend auf Waschplatten gereinigt, die in den modernen Wagenwaschanlagen eingebaut sind. Das abfließende Spülwasser durchläuft Neutralisierungsanlagen, bevor es in die Kanalisation eingeleitet wird.
Sofern übergangsweise bei der Deutschen Bundesbahn noch Abstellgleise für eine geringe Zahl von Toilettenreinigungen verwendet werden müssen, besteht keine bakteriologische Gefährdung, da nur desinfizierte Abwässer in geringen Mengen in die Gleisanlagen gelangen.
Eine Umweltgefährdung wird auch hierdurch nicht hervorgerufen.
Anlage 24
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vorn 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Löher (Dortmund) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage A 79):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es ratsam und nützlich wäre, nach den Untersuchungen im Flugsicherheitsdienst, die im Auftrage des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen von der Schlieker-Kommission durchgeführt wurden, nunmehr eine unabhängige Sachverständigenkommission zu berufen, die die Probleme der Managementlaufbahnen bei den Verkehrsverwaltungen Bahn und Post untersucht, um damit in diesen Bereichen eine ähnliche negative Entwicklung wie im Flugsicherungsbereich zu verhindern?
Die Einsetzung von Sonderkommissionen kann nur bei Vorliegen besonders vielschichtiger Sachverhalte mit Ausnahmecharakter angezeigt erscheinen.
Grundsätzlich werden Probleme, die sich in den bei der Deutschen Bundespost und Deutschen Bundesbahn eingerichteten Laufbahnen ergeben, zwischen den Verwaltungen, den Personalvertretungen und den für die Bereiche des Verkehrs-, Post- und Fernmeldewesens zuständigen Gewerkschaften ständig erörtert und im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten einer Lösung zugeführt. Diese Handha- bung hat sich bewährt.
Anlage 25
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 23. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Fragen A 80 und 81) :
In welchen Bundesländern wurde das Bundesfernstraßennetz durch Spikesreifen im Winter 1971/1972 am stärksten und in welchen Bundesländern am wenigsten beansprucht?
Welche Mittel sind in den einzelnen Bundesländern erforderlich, um die Spikesschäden zu beseitigen?
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972 11549
Die stärksten Schäden durch Spikesreifen sind in den süddeutschen Wintersportländern, insbesondere in Bayern, zu verzeichnen, die geringsten in Norddeutschland, relativ gesehen in Schleswig-Holstein. Zur Zeit liegen die Schätzungen über den Mittelbedarf für die Beseitigung der Spikesschäden erst von 6 Ländern vor. Die Teilsumme für diese Länder beläuft sich auf 357,5 Millionen DM. Unter Einbeziehung der noch fehlenden Länder dürfte der Gesamtbedarf größenordnungsmäßig mit rd. 400 Millionen DM zu veranschlagen sein. Diese Zahl bezieht sich nur auf das Netz der Bundesfernstraßen (BAB'en und Bundesstraßen).
Anlage 26
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache VI/3546 Frage A 82) :
Teilt die Bundesregierung die weitverbreitete Auffassung, zahlreiche Kindersitze in Kraftfahrzeugen entsprächen nicht den heute zu fordernden Sicherheitsgrundsätzen, und ist sie bereit, dafür zu sorgen, daß nur solche Kindersitze verwendet werden dürfen, die auch wirklich sicher und ungefährlich sind?
Die Bundesregierung teilt diese Auffassung. Unklar ist allgemein nur, nach welchen Maßstäben die Sicherheitsgrundsätze bewertet werden sollen. Um hierüber Aufschluß zu gewinnen, wurden einem Institut Forschungsaufträge erteilt, die teils von der Bundesregierung, teils vom Allgemeinen Deutschen Automobil Club finanziert werden.
Die vollständigen Ergebnisse liegen seit einigen Tagen vor und müssen jetzt erst ausgewertet werden.
Anlage 27
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage A 83) :
Ist die Bundesregierung bereit, im Interesse der Sicherheit Sprechfunk für die Lokführer der Deutschen Bundesbahn einzuplanen und stufenweise zu verwirklichen?
Die vom Bundesminister für Verkehr eingesetzte Kommission „Sicherheit im Eisenbahnbetrieb" hat sich in ihrem Abschlußbericht, der auch dem Verkehrsausschuß des Deutschen Bundestages zugeleitet wurde, für die Einführung des Zugbahnfunks auf allen Strecken der Deutschen Bundesbahn ausgesprochen. Vom Beginn der Geräteauslieferung an sind für die Durchführung etwa 6 Jahre anzusetzen. Die für die Durchführung zuständige Deutsche Bundesbahn hat in ihrem Wirtschaftsplan 1972 dem Zeitplan entsprechend die erforderlichen Mittel eingeplant. Das System Zugbahnfunk wird bereits seit 1971 auf der Strecke Lübeck—Puttgarden im prak-
tischen Betrieb angewendet und im Sommer dieses Jahres auch auf der Strecke Köln—Aachen eingeführt.
Anlage 28
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 23. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmitt (Lockweiler) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Fragen A 84 und 85) :
Steht die Bundesregierung auch heute noch zu der Erklärung des Bundesverkehrsministers am 3. September 1969 bei dem ersten Spatenstich zur Saarbegradigung in Saarbrücken: ,Damit ist der Streit um das „Ob" zu Ende. Als erstes Teilstück wird gebaut die Kanalisierung der Saar von Saarbrücken bis Dillingen und sie wird jetzt hier in Angriff genommen. Wir fangen also damit an und verlieren keine Zeit und können dabei trotzdem noch prüfen, wie dieses Teilstück, das in jedem Falle nötig ist, nachher vollendet wird. Es geht also künftig nicht mehr um die Frage „ob ein Wasserstraßenanschluß gebaut wird", sondern allein um die Frage, „wie vollendet wird, was heute hier begonnen wird" '?
Wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, Meldungen zu dementieren, wonach Vertreter der Bundesregierung sich dahin geäußert haben sollen, daß der Wasserstraßenanschluß u. a. im Hinblick auf die Haushaltsmisere nicht mehr durchgeführt werden soll, und ist sie weiterhin bereit, für den Wasserstraßenanschluß entsprechende Mittel in der mittelfristigen Finanzplanung vorzusehen?
Bei den Ausführungen von Bundesminister Leber anläßlich des ersten Spatenstichs beim Saardurchstich Saarbrücken/St. Arnual am 3. September 1969 ging er von dem Beschluß aus, den die Bundesregierung am 11. Februar 1969 gefaßt hat und in dem es heißt, „ein Wasserstraßenanschluß für das Saarland wird gebaut". Dieser Beschluß ist heute noch gültig.
Die abschließende Entscheidung steht noch aus. Sie hat sich verzögert, weil nach § 7 der seit dem 1. Januar 1970 geltenden Bundeshaushaltsordnung die Bundesregierung verpflichtet ist, eine NutzenKosten-Untersuchung durchzuführen. Diese Untersuchung liegt inzwischen vor, das Ergebnis ist bekannt.
Nach Sacherörterungen über diese Untersuchung, an der die Gutachter und die Vertreter der beteiligten Länder Saarland und Rheinland-Pfalz teilnahmen, hat Minister Leber am 7. Februar 1972 mit den zuständigen Kollegen Minister Dr. Schäfer und Minister Holkenbrink über den anstehenden Gesamtfragenkomplex ein Gespräch geführt, ein weiteres war für den 6. Juni 1972 vorgesehen. Dieses zweite Gespräch mußte dann jedoch wegen der Auseinandersetzungen über den Haushalt 1972 kurzfristig abgesagt werden.
Hierzu ist eine Pressemitteilung ergangen, auf die sich die Frage 85 vermutlich bezieht. Ich entnehme der Frage, daß diese Mitteilung nicht richtig ausgelegt worden ist. Es hieß dort, daß insbesondere auch vor dem Hintergrund des von der Opposition ausgeübten Drucks, das Haushaltsvolumen zu kürzen, die Haushaltssituation im Augenblick nicht gestattet, derart aufwendige Projekte zu erörtern. Mit keinem Wort ist gesagt, daß die Bundesregierung den Wasserstraßenanschluß wegen der angespannten Haushaltslage nicht mehr durchführen will. Auch
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von anderen Kabinettsmitgliedern sind mir diesbezügliche Äußerungen nicht bekannt.
Es bleibt bei der Absicht, mit den zuständigen Ministerkollegen Dr. Schäfer und Holkenbrink das begonnene Sachgespräch fortzusetzen. Danach wird eine Kabinettvorlage zu erstellen sein. Schließlich muß sich das Bundeskabinett unter Berücksichtigung des erstellten Gutachtens mit dem Gesamtfragenkomplex Wasserstraßenanschluß für das Saarland nochmals befassen. Erst wenn diese Entscheidung der Bundesregierung getroffen ist, können entsprechende Mittel in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen werden.
Anlage 29
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Gleissner (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage A 86) :
Welche Konsequenzen ergeben sich aus den wiederholten Berichten und Untersuchungen des In- und Auslands über die wachsenden Schäden durch Spikesreifen, insbesondere auch auf Grund einer detaillierten Untersuchung des bayerischen Innenministeriums, wonach allein in Bayern während des Winters 1971/1972 auf 1100 km Bundesstraßen und 120 km Bundesautobahnen Fahrbahnschäden in Höhe von 110 Millionen DM verursacht wurden?
In Abstimmung mit den Regierungen der Nachbarländer Frankreich, Schweiz, der Beneluxländer und Italiens werden auch im nächsten Winter zumindest wieder ähnliche administrative Maßnahmen zu ergreifen sein, d. h.
— Beschränkung des Benutzungszeitraumes
— Geschwindigkeitsbegrenzung
— Kennzeichnungspflicht,
wie im vergangenen Winter.
Die Grundlagen für diese Regelungen wurden in einem Erfahrungsaustausch mit den eingangs genannten Ländern festgelegt. Sollten diese Maßnahmen trotz der Bemühungen der Reifenindustrie und der Straßenbauindustrie um eine Verminderung der Verschleißschäden zu keiner fühlbaren Verbesserung führen, werden künftig einschneidendere Maßnahmen zu erwägen sein.
Anlage 30
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache VI/3546 Frage A 87):
Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß die Deutsche Bundespost im Jahre 1973 anläßlich des 125. Geburtstags von Helene Lange und des 100. Geburtstags von Gertrud Bäumer eine Sondermarke herausgibt?
Bei aller Hochachtung für das Lebenswerk von Helene Lange und Gertrud Bäumer konnte dem Wunsche nach Herausgabe von Sondermarken nicht entsprochen werden.
Als der Deutsche Frauenring im August 1971 die Herausgabe der Sonderpostwertzeichen vorschlug, umfaßte die Planung für das Jahr 1973 bereits mehr Neuausgaben als im langjährigen Ausgabendurchschnitt. Eine Erweiterung der Planung war aus postbetrieblichen Gründen und wegen der Notwendigkeit, die Philatelisten finanziell nicht über Gebühr zu belasten, daher leider nicht mehr möglich.
Anlage 31
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hellige (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage A 88) :
Beabsichtigt die Bundesregierung, Formulare für Postanweisungen und Zahlkarten so zu vereinfachen, daß der Postkunde auf der gleichen Karte die Angaben über Absender, Adressat und Geldbetrag nicht dreimal ausfüllen muß?
Entgegen Ihrer Annahme sind auf den Formblättern für Zahlkarten und Postanweisungen die Empfänger- und die Absenderangaben jeweils nur zweimal und nicht dreimal anzugeben.
Im Zuge der weiteren Automatisierung des Postscheckdienstes ist auch die Umgestaltung der Zahlkartenformblätter und die entsprechende Anpassung der Postanweisungsformblätter beabsichtigt. Dabei werden Erleichterungen für die Postkunden im Rahmen des Möglichen berücksichtigt werden.
Anlage 32
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 23. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ahrens (SPD) (Drucksache VI/3546 Fragen A 89 und 90) :
Wie haben sich die Verwaltungskosten bei der Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung von Wohngeld entwickelt?
Hat der verstärkte Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung bei der Bearbeitung von Wohngeldanträgen zu Einsparungen bei den Verwaltungskosten geführt?
Beide Fragen können zur Zeit nicht abschließend beantwortet werden, weil meinem Ministerium ausführliche Unterlagen über die Entwicklung der Verwaltungskosten und die Auswirkungen des Einsatzes elektronischer Datenverarbeitungsanlagen beim Wohngeld noch nicht vorliegen. Das Material hierfür kann nur durch Inanspruchnahme der obersten Landesbehörden von den Wohngeldstellen selbst beschafft werden. Dafür wird eine angemessene Zeit benötigt.
Das Ergebnis einer Umfrage bei einigen größeren Verwaltungsbehörden läßt erwarten, daß sich die Verwaltungskosten trotz der erhöhten Zahl von Wohngeldanträgen unter Berücksichtigung gestiegener Personal- und Materialkosten etwa in dem bisherigen Rahmen entwickeln werden.
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972 11551
Die durch den Einsatz elektronischer Datenverarbeitungsanlagen erzielte Rationalisierung des Wohngeldverfahrens führt nach einhelliger Auffassung der befragten Stellen zu erheblichen Einsparungen an Verwaltungskosten.
Anlage 33
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Freiherr Ostman von der Leye (SPD) (Drucksache VI/3546 Frage A 91):
Wann ist mit verstärktem Einsatz von ausländischen Bauunternehmen zu rechnen, die in Fertigbauweise Wohnungen für den sozialen Wohnungsbau um etwa ein Drittel billiger herstellen können, und auf wellte Weise kann die Bundesregierung auf die Auftraggeber Einfluß nehmen, damit entsprechend verfahren werden kann?
Ausländische Baufirmen sind in der Bundesrepublik am Markt. Von dem verstärkten Einsatz ausländischer Baufirmen erwartet die Bundesregierung eine Erweiterung des Bauleistungsangebotes, eine Intensivierung des Wettbewerbs und damit einen Beitrag zur Stabilisierung der Baupreisentwicklung.
Was die Herkunftsländer der ausländischen Baufirmen anbelangt, ist folgendes festzuhalten:
1. Firmen aus EWG-Mitgliedstaaten unterliegen am deutschen Markt keinerlei Beschränkungen. Fertigteile und Fertigteilsysteme aus EWG-Ländern werden in der Bundesrepublik von inländischen Unternehmen angewandt. Baufirmen aus EWG-Mitgliedstaaten sind bisher überwiegend in den westlichen Randgebieten der Bundesrepublik als Anbieter von Wohnungsbauleistungen aufgetreten.
2. Um darüber hinaus auch west- und nordeuropäischen Firmen aus Ländern, die nicht zur EWG gehören, den Zugang zum Markt in der Bundesrepublik zu erleichtern, hat die Bundesregierung im Herbst 1970 bei der Kommission der EG um Zoll-Aussetzung für Fertigteile und Fertigbauten für den Wohnungsbau nachgesucht; diesem Antrage hat die Kommission jedoch nicht entsprochen. Inzwischen ist der Antrag durch die Beitrittsverhandlungen weiterer Staaten zur EG teilweise gegenstandslos geworden.
3. In ihrem Zusatzbericht zum „Artikelgesetz" hat die Bundesregierung angekündigt, in bilaterale Wirtschaftsverhandlungen mit osteuropäischen Ländern auch „Bauleistungen" einzubeziehen. In langfristigen Abkommen über den Warenverkehr und die Zusammenarbeit auf wirtschaftlich-technischem Gebiet mit Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn ist das bereits geschehen. Inzwischen sind osteuropäische Baufirmen aus Rumänien, Jugoslawien und Polen in der Bundesrepublik tätig.
4. Ob ausländische Firmen, wie von Ihnen unterstellt; tatsächlich um 1/3 billiger bauen können,
ist nicht erwiesen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß ausländische Baufirmen ihre Arbeitnehmer nur unter gleichen Konditionen wie deutsche Arbeitnehmer beschäftigen dürfen. Damit sollen Dumping-Löhne verhindert werden.
5. Die Bundesregierung hat zwar keinen unmittelbaren Einfluß auf die Auftragsvergabe im Wohnungsbau. Gleichwohl ist sie ständig bemüht, die Rationalisierung und Industrialisierung im Bauwesen voranzutreiben. Der von uns erarbeitete Rationalisierungskatalog dürfte dabei eine ganz wesentliche Informationslücke schließen.
Darüber hinaus hat mein Ministerium — da in der Bundesrepublik die unterschiedlichsten Fertigbauten und -systeme, auch zu sehr unterschiedlichen Bedingungen, angeboten werden — den Wettbewerb „Elementa 72" ausgeschrieben.
Das alles — verstärkter Wettbewerb und verstärkte Rationalisierung bzw. Industrialisierung des Bauwesens — zusammengenommen soll dazu beitragen, die Baupreisentwicklung zu stabilisieren.
Anlage 34
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 23. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) (Drucksache VI/3546 Fragen A 92 und 93) :
Sieht die Bundesregierung Möalichkeiten, der besonders schwierigen Situation alleinstehender Mütter bei der Vergabe von Förderungsmitteln für den Wohnungsbau bevorzugt Rechnung zu tragen?
Sieht die Bundesregierung außerdem noch andere Wege, um das Wohnungsproblem für alleinstehende Mütter und ihre Kinder besser als bisher zu lösen?
Es ist der Bundesregierung bekannt, daß die Versorgung alleinstehender Mütter mit angemessenem Wohnraum oft auf Schwierigkeiten stößt. Die Bundesregierung hat deshalb in ihrem langfristigen Wohnungsbauprogramm das Intensivprogramm beschlossen, durch das die Wohnungsversorgung besonders benachteiligter, zumeist auch einkommensschwächerer Personengruppen, zu denen ausdrücklich die alleinstehenden Mütter gehören, verbessert werden soll. Die Bundesregierung stellt hierfür den Ländern jährlich 250 Millionen DM zur Verfügung. Die Mittelhergabe wird mit der Auflage verbunden, einen angemessenen Anteil der Bundesförderung als langfristige Darlehen weiterzugeben, um dem begünstigten Personenkreis eine seinen statischen Einkommensverhältnissen angepaßte Miete zu sichern.
Die Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern gehen dahin, daß der Bund den Ländern Darlehensmittel bis zu DM 12 500 je Wohnungseinheit gewährt. Die Länder setzen diese Mittel unter Beachtung der erteilten Auflagen nach ihren eigenen Finanzierungüberlegungen so ein, daß durch Aufstockung oder Umschichtung von Landesmitteln die Länderprogramme insgesamt um mindestens 25 000
11552 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972
Wohnungseinheiten für den begünstigten Personenkreis erhöht werden.
Die Bundesregierung ist sicher, daß durch diese Maßnahmen auch den alleinstehenden Müttern bei der Wohnungsversorgung in Zukunft wirksam geholfen werden kann.
Im Rahmen der dem BMSt gegebenen Möglichkeiten des Haushalts zur Förderung von Versuchs-, Vergleichs- und Demonstrativbauvorhaben sind Projekte durchgeführt worden oder in Durchführung bzw. in Vorbereitung begriffen, deren Wohnungen der zweckmäßigen Unterbringung alleinstehender berufstätiger Frauen mit Kindern und ohne Kinder dienen sollen. Diese Förderungsobjekte sind in der Regel in den Rahmen größerer städtebaulicher Vorhaben eingestreut bzw. eingebettet.
Bei diesen Wohnungsbaumaßnahmen sind die Wohnungsgrößen und die Ausstattung der Wohnungen mit arbeitserleichternden Einrichtungen auf die Erfüllung der Bedürfnisse insbesondere berufstätiger Mütter abgestimmt. Diesen Wohnungen soll in der Regel eine Kindertagesstätte unmittelbar zugeordnet sein, wenn nicht im Fußwegnahbereich zu den Wohnungen eine Kindertagesstätte zur Verfügung steht. Lage und Anordnung dieser Projekte ist jeweils so vorgesehen, daß sich alle Einkaufsmöglichkeiten so wie Arztpraxen, Apotheke, Restaurant, Frisör-Geschäft und dergleichen mehr ebenfalls im Fußwegnahbereich befinden.
Bei den genannten Förderungsobjekten kann es
sich allerdings nur um Beispielobjekte handeln, da der Förderung im Rahmen des vom BMSt durchgeführten Programmes der Versuchs-, Vergleichs- und Demonstrativmaßnahmen wegen der nur beschränkt insgesamt hierfür zur Verfügung stehenden Bundessondermittel des betreffenden Haushaltstitels von vornherein Grenzen gesetzt sind. Diese Bauvorhaben können daher nur als erste Orientierungsmaßnahmen angesehen werden.
Anlage 35
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage A 94) :
Beabsichtigt das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen, die Bezeichnung „Zonenrandgebiet" für den 40-km-Streifen von Flensburg bis Passau zu ändern?
Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, die Bezeichnung „Zonenrandgebiet" für den 40-km-Streifen von Flensburg bis Passau zu ändern.
Anlage 36
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 22. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Fragen A 95 und 96) :
Wenn die Bundesregierung immer noch vom Viermächte-Status für Berlin ausgeht, warum nimmt sie es ohne Widerspruch und entsprechende Schritte hin, daß seit letzter Woche westdeutsche Besucher in Ost-Berlin keine Tagesaufenthaltsgenehmigung mehr, sondern Visa, ausgestellt vom DDR-Außenministerium, erhalten?
Als die Bundesregierung die getroffene Berlin-Regelung für zufriedenstellend in dem Sinne erklärte, daß sie als Voraussetzung für das Zustandekommen der Ostverträge anzusehen sei, ist sie davon ausgegangen, daß die vereinbarte Sofortbesuchsregelung für Westberliner nur in einem eingeschränkten Umfang stattfinden solle, wie dies aus einem Interview des Regierenden Bürgermeisters mit der „Zeit" hervorgeht, und wie verträgt sich diese Interpretation mit der früher geäußerten Definition von zufriedenstellend in diesem Zusammenhang „Eine Vereinbarung über Besuchsregelung wäre nur dann befriedigend, wenn sie Kurzbesuche in Ost-Berlin unter Bedingungen ermöglicht, die den Regelungen für Besuche von Westdeutschen und Ausländern entsprechen"?
Durch die am 4. Juni 1972 in Kraft getretene zehnte Durchführungsbestimmung zum Paßgesetz der DDR vom 3. Juni 1972 ist die fünfte Durchführungsbestimmung dergestalt geändert worden, daß Bewohner der Bundesrepublik Deutschland bei einem Tagesaufenthalt in Ost-Berlin ein Visum an Stelle der bisherigen Tagesaufenhaltsgenehmigung erhalten. An den tatsächlichen Besuchsmöglichkeiten für OstBerlin hat sich durch die Auswechslung des Namens des Genehmigungspapiers nichts geändert.
Der Vier-Mächte-Status von Berlin kann durch diese Maßnahme der DDR nicht berührt werden und wird nicht berührt. Aus diesem Grunde ist auch ein Protest der Drei Mächte nicht erfolgt, denen in diesem Zusammenhang als Unterzeichnern des VierMächte-Abkommens vom 9. September 1971 die Wahrung des Vier-Mächte-Status obliegt und die im besonderen Maße die Interessen Berlins und der Bundesrepublik Deutschland wahrnehmen.
Der Senat von Berlin strebt in enger Verbindung mit der Bundesregierung eine befriedigende Regelung der Sofortbesuche von Westberlinern in Ost-Berlin auf der Grundlage des Vier-Mächte-Abkommens und der in seiner Ausführung abgeschlossenen Vereinbarung zwischen dem Senat und der Regierung der DDR über Erleichterungen und Verbesserungen des Reise- und Besucherverkehrs an. Die Formulierung der von den Vier Mächten getroffenen Vereinbarungen lassen erkennen, daß die für Besuche von Westberlinern in Ost-Berlin und der DDR zu findenden Regelungen nicht unbedingt identisch mit jenen Regelungen sein müssen, die für Bewohner der Bundesrepublik Deutschland gelten. Den Drei Mächten, der Bundesregierung und dem Senat kommt es vielmehr darauf an, daß das gesamte Volumen der durch die Abkommen eingeführten Erleichterungen für Westberliner nicht hinter den Regelungen zurückbleiben, die für Einwohner der Bundesrepublik Deutschland gelten. Ein Vergleich zwischen der Gesamtheit der Regelungen, wie sie für Einwohner von Berlin (West) getroffen wurden, mit jenen Bestimmungen, die für Einwohner der Bundesrepublik Deutschland gelten, fällt nicht zuungunsten West-Berlins aus. Nichtsdestoweniger wurden zwischen dem Senat und der Regierung der DDR Gespräche auch über eine bessere Regelung für Sofortbesuche Westberliner in Ost-Berlin geführt. Senat und Bundesregierung warten nunmehr ab, wie die Sofortausgabe von Einreisegenehmigungen durch die DDR-Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in den kommenden zwei bis drei Wochen gehandhabt wird, ehe sie eine weitere Entscheidung treffen.
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972 11553
Anlage 37
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage A 97):
Trifft es zu, daß der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen in einer Besprechung am 27. Januar 1972 den Ländern, um sie für die Einführung neuer Richtlinien mit erhöhten Förderungssätzen zu gewinnen, die Aufstockung der Bundesmittel von 3,471 Millionen DM 1971 auf 5,0 Millionen DM 1972 zusicherte und daß nunmehr den Ländern mitgeteilt wurde, die Realisierung dieser Aufstockung sei ungewiß, und daß nunmehr vorbereitete Berlinfahrten von Schulklassen und Jugendgruppen ab Mitte des Jahres von den Bewilligungsbehörden der Länder nicht durchgeführt werden können?
Es trifft nicht zu, daß den Ländern in der von Ihnen genannten Besprechung eine Verstärkung der Bundesmittel für Reisen Jugendlicher nach Berlin (West) verbindlich zugesagt worden ist.
Die Bundesregierung wird nach Freigabe der gesperrten Haushaltsmittel den Ländern weitere Mittel zuweisen.
Anlage 38
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 23. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Pieser (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Fragen A 98 und 99) :
Wird bei den laufenden Beratungen zur Durchführung der Vereinbarungen zwischen Senat und Ost-Berlin wegen der Soforterteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für Westberliner zum Besuch des Ostsektors von Berlin auch geprüft, wieso die örtlichen Organe der DDR Antragstellern für Aufenthaltsgenehmigungen für Westberliner zum Besuch der DDR Bearbeitungszeiten von vier bis sechs Wochen angekündigt haben?
Ist die Bundesregierung bereit, die Öffentlichkeit über dieses langwierige Bearbeitungsverfahren zu unterrichten, damit Westberliner, die einen Teil ihres Urlaubs zu einem Besuch in der DDR nutzen wollen, entsprechend planen können?
Es ist bekannt, daß der Senat von Berlin in engster Koordinierung mit der Bundesregierung Gespräche über Meinungsverschiedenheiten bei der Auslegung der Vereinbarung über Erleichterungen und Verbesserungen des Reise- und Besucherverkehrs geführt hat. Der Schwerpunkt der Gespräche lag auf dem Gebiet der Soforterteilung von Einreisegenehmigungen. Senat und Bundesregierung warten nunmehr ab, wie die Sofortausgabe von Einreisegenehmigungen durch die DDR-Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in den kommenden zwei bis drei Wochen gehandhabt wird, ehe sie eine weitere Entscheidung treffen. Ich bitte um Verständnis, daß ich weitere Informationen nur in den dafür vorgesehenen Gremien dieses Hauses geben möchte.
Über die Interna der Bearbeitungsverfahren in den einzelnen örtlichen Organen der DDR ist die Bundesregierung verständlicherweise noch nicht vollständig unterrichtet. Hier werden sich genauere Erkenntnisse erst im Laufe der kommenden Wochen und mit zunehmender Praktizierung des Verfahrens einstellen. Aufgrund dieser Sachlage bin ich gegenwärtig nicht imstande festzustellen, ob es sich bei den von Ihnen in der Fragestellung angeführten Ankündigungen einer Bearbeitungszeit von 4 bis 6 Wochen
durch örtliche Organe der DDR um eine allgemeine Erscheinung oder örtliche Besonderheiten handelt. Die Bundesregierung beobachtet diese Frage zusammen mit dem Senat auf das genaueste und ist bereit, zu gegebener Zeit den Senat zu bitten, weitere Informationen zu geben.
Anlage 39
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage A 100) :
Treffen Meldungen zu, nach denen die Bundesregierung einen weiteren Abbau der Bundespräsenz in Berlin beabsichtigt, indem die drei wichtigsten Referate des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen nach Bonn verlegt werden sollen?
Es ist nicht beabsichtigt, die Berlinpräsenz des Bundes zu vermindern. Die personelle Besetzung der Abteilung für innerdeutsche Beziehungen in Berlin soll unverändert bleiben.
Die Bundesregierung hat in der Sitzung des Bundestagsausschusses für innerdeutsche Beziehungen am 22. Juni 1972 über die internen Organisationsüberlegungen des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen berichtet. Diese Organisationsüberlegungen sind ausschließlich durch die Zweckmäßigkeit des Geschäftsablaufs bestimmt und haben weder mit dem Inkrafttreten der Berlin-Vereinbarungen noch mit der Frage der Berlinpräsenz des Bundes etwas zu tun.
Anlage 40
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage A 101) :
Ist die Bundesregierung bereit, den bereits von der Bundesregierung beschlossenen Erlaß über die Aufgaben und Befugnisse des Bevollmächtigten der Bundesregierung in Berlin der Öffentlichkeit bekanntzugeben?
Die Bundesregierung weist darauf hin, daß der Erlaß über den Bevollmächtigten der Bundesregierung in Berlin vom 2. Juni 1972 in der Ausgabe des Gemeinsamen Ministerialblattes vom 16. Juni 1972 (Nr. 22) veröffentlicht worden ist.
Anlage 41
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage A 102) :
Trifft die Meldung der Zeitung „Die Welt" vom 15. Juni 1972 zu, die Referate „Forschung und Wissenschaft in Deutschland", „menschliche Beziehungen" und „Berlinreisen" des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen würden von Berlin nach Bonn verlegt, und wie vereinbart die Bundesregierung — bejahendenfalls — dies mit ihrer Pflicht, zu der sie sich offiziell bekannt hat, die Bindungen zwischen Bund und Land Berlin zu entwickeln, was das Abkommen der Vier Mächte über Berlin ausdrücklich vorsieht?
11554 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972
Er ist nicht beabsichtigt, die Berlinpräsenz des Bundes zu vermindern. Die personelle Besetzung der Abteilung für innerdeutsche Beziehungen in Berlin soll unverändert bleiben.
Die Bundesregierung hat in der Sitzung des Bundestagsausschusses für innerdeutsche Beziehungen am 22. Juni 1972 über die internen Organisationsüberlegungen des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen berichtet. Diese Organisationsüberlegungen sind ausschließlich durch die Zweckmäßigkeit des Geschäftsablaufs bestimmt und haben weder mit dem Inkrafttreten der Berlin-Vereinbarungen noch mit der Frage der Berlinpräsenz des Bundes etwas zu tun.
Anlage 42
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage A 103) :
Treffen Pressemeldungen zu, wonach die Bundesregierung beabsichtigt, die drei wichtigsten Referate der Berlin-Abteilung des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen nach Bonn zu verlegen, und wie ist diese Meldung mit den Versicherungen der Bundesregierung in Einklang zu bringen, daß nach einer Ratifizierung der Ostverträge ein weiterer Abbau der Bundespräsenz in Berlin nicht geplant sei?
Es ist nicht beabsichtigt, die Berlinpräsens des Bundes zu vermindern. Die personelle Besetzung der Abteilung für innerdeutsche Beziehungen in Berlin soll unverändert bleiben.
Die Bundesregierung hat in der Sitzung des Bundestagsausschusses für innerdeutsche Beziehungen am 22. Juni 1972 über die internen Organisationsüberlegungen des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen berichtet. Diese Organisationsüberlegungen sind ausschließlich durch die Zweckmäßigkeit des Geschäftsablaufs bestimmt und haben weder mit dem Inkrafttreten der Berlin-Vereinbarungen noch mit der Frage der Berlinpräsenz des Bundes etwas zu tun.
Anlage 43
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 23. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Horten (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Fragen A 104 und 105) :
Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von der laufenden Welle der Enteignung und Umwandlungen von gewerblichem Privateigentum in staatliches Eigentum in der DDR?
Welches Ausmaß hat die Übernahme sogenannter halbstaatlicher oder privater Betriebe in den letzten Monaten bisher erreicht?
Zu Frage A 104:
Erste Hinweise auf die Verstaatlichungsaktion erfolgten im Rahmen der Berichterstattung über den 11. Parteitag der Liberal-Demokratischen Partei
Deutschlands in der Zeit vom 17. bis 19. Februar 1972. Einzelheiten wurden jedoch erst wesentlich später bekannt.
Ich darf für die Bundesregierung erklären, daß sie die bei den jüngsten Verstaatlichungsaktionen angewandten Methoden soweit sie mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar sind, insbesondere die Anwendung von Druck- und Zwangsmitteln, bedauert und verurteilt.
Zu Frage A 105:
Diese Frage ist insofern nur sehr schwer zu beantworten, als die Erkenntnisse der Bundesregierung hierfür vornehmlich auf Presseveröffentlichungen beruhen. Nach einer Meldung im Neuen Deutschland vom 28. April 1972 sollen 94 % der Komplementäre von Betrieben mit staatlicher Beteiligung und 73% der Besitzer privater Industrie- und Baubetriebe ihre Bereitschaftserklärung zur Auszahlung ihrer privaten Anteile bzw. zum Verkauf ihrer Betriebe abgegeben haben. Nach einer anderen Information soll die Aktion bis zum 30. Juni 1972 abgeschlossen sein.
Anlage 44
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 23. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gottesleben (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Fragen A 106 und 107):
Welches Ausmaß haben während der letzten Zeit die Enteignungen und Beschränkungen privaten Wohnungseigentums in der DDR erreicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die bei den Maßnahmen gegen gewerbliches und anderes Privateigentum angewendeten Methoden?
Zu Frage A 106:
Der Bundesregierung sind — wenn man von den bekannten Maßnahmen gegen das Flüchtlingsvermögen absieht — in der letzten Zeit keine neuen Enteignungen und Beschränkungen privaten Wohnungseigentums bekanntgeworden.
Zu Frage A 107:
Die Bundesregierung bedauert und verurteilt die bei der jüngsten Verstaatlichungsaktion angewandten Methoden, soweit sie mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar sind, insbesondere die Anwendung von Druck- und Zwangsmitteln.
Anlage 45
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage A 108) :
Wie beurteilt die Bundesregierung die angelaufene Kampagne im Gesamtzusammenhang der SED-Enteignungspolitik der Vergangenheit?
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972 11555
Nach den Enteignungen in den ersten Nachkriegsjahren und der Zwangskollektivierung der Landwirtschaft — um nur die besonders einschneidenden Enteignungsetappen zu nennen — handelt es sich bei der laufenden Verstaatlichungsaktion offenbar um das Ziel der restlosen Beseitigung von Privateigentum an Produktionsmitteln.
In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, daß die Öffentlichkeit Anfang 1972 durch eine Dokumentation des Gesamtdeutschen Instituts eingehend über die Enteignungen und Beschränkungen des Eigentums und eigentumsähnlicher Rechte in der DDR seit 1945 unterrichtet worden ist. Naturgemäß ist die jüngste Verstaatlichungsaktion in dieser Dokumentation noch nicht enthalten.
Anlage 46
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Raffert vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage A 109) :
Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung im Rahmen ihrer industriepolitischen Zielsetzung über die zukünftige Zusammenarbeit europäischer Firmen (insbesondere im EWG-Bereich) auf dem Gebiet des Reaktorbaus, und wie gedenkt sie den Export von Kernkraftwerken deutscher Firmen zu unterstützen?
Die Bundesregierung hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder für eine wirkungsvolle Zusammenarbeit europäischer Firmen auf dem Gebiet des Reaktorbaus eingesetzt. Sie hat in bilateralen und multilateralen Gesprächen mit den Regierungen und mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Zweckmäßigkeit einer solchen Zusammenarbeit betont; sie hat die Unternehmen der anderen Länder aufgefordert, Kontakte mit entsprechenden deutschen Firmen aufzunehmen und die Beteiligung ausländischer Firmen an deutschen Entwicklungsprojekten vorgeschlagen.
Aufbauend auf diese Bemühungen konnte der Prototyp eines Schnellbrüterkraftwerks bereits gemeinsam von deutschen, belgischen, niederländischen und luxemburgischen Firmen entwickelt werden. Diese auf Schnelle Brüter beschränkte Zusammenarbeit soll fortgesetzt werden im Rahmen einer umfassenderen Zusammenarbeit, die in den Verträgen von Brüssel, die 1971 zwischen deutschen, britischen, belgischen, niederländischen und italienischen Firmen abgeschlossen wurden und sich auf praktisch alle Reaktortypen und auch auf den Export in Drittländer bezieht, vorgezeichnet ist (deutsche Partner: KWU und Interatom).
Die Bundesregierung unterstützt ferner die Bemühungen deutscher Unternehmen, bei der Markteinführung von Hochtemperaturreaktoren mit Firmen aus USA, Frankreich und Großbritannien zusammenzuarbeiten (deutsche Partner: BBC, HRB, Nukem) .
Daneben wird der Export von Kernkraftwerken im Rahmen der allgemeinen Exportförderung unterstützt.
Anlage 47
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage A 110) :
Welche Auffassung hat die Bundesregierung über die Förderung der Mietfinanzierung von EDV-Anlagen, und welche Vorstellungen hat sie entsprechend den Ankündigungen im 2. Datenverarbeitungsprogramm in der Zwischenzeit hierzu konkret entwickelt?
Die Auffassung der Bundesregierung über die Förderung der Mietfinanzierung von Datenverarbeitungsanlagen ergibt sich aus Kapitel 6.1 des 2. Datenverarbeitungsprogramms. Sie hat sich seither nicht geändert.
Die Ausführungen in dem erwähnten Kapitel des 2. Datenverarbeitungsprogramms waren dazu bestimmt, -auf einen möglichen Finanzierungsengpaß hinzuweisen, der sich für die Datenverarbeitungsindustrie wachstumshemmend auswirken könnte; sie sollen geeignete Mittel zur Überwindung eines solchen Engpasses aufzeigen. Die Bundesregierung geht von dem Prinzip der Eigenverantwortlichkeit der Unternehmen aus; sie ist der Auffassung, daß die betroffenen Hersteller von Datenverarbeitungsanlagen aus eigener Kraft Mittel und Wege zur Überwindung von Finanzierungsschwierigkeiten finden werden, z. B. dadurch, daß sie unter Beteiligung von Banken und Versicherungen und unter Inanspruchnahme des Kapitalmarktes eigene Mietfinanzierungsgesellschaften gründen und betreiben, wie dies inzwischen z. T. auch schon geschehen ist.
Nur für den Fall, daß die Finanzierungsprobleme auf diesem Wege nicht gelöst werden können, wird die Bundesregierung gemäß Kapitel 6.1 des 2. Datenverarbeitungsprogramms prüfen, ob Besicherungsschwierigkeiten die Übernahme von Bundesbürgschaften erforderlich machen. Bisher sind der Bundesregierung derartige Schwierigkeiten nicht vorgetragen worden. Die Bundesregierung hofft, daß auch in Zukunft in diesem Zusammenhang keine unüberwindlichen Probleme bestehen werden.
Anlage 48
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Raffert vom 23. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Fragen A 111 und 112) :
Entsprechen die Beschlüsse des Landes Bremen über die uneingeschränkte Drittelparität an der Bremer Universität den Vorstellungen der Bundesregierung über eine Hochschulordnung?
Was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, um Regelungen einer Hochschulordnung zu vermeiden, die im eindeutigen Widerspruch zu ihren eigenen Überlegungen stehen?
Zu Frage A 111:
Die Bundesregierung hält in Fragen von Forschung und Berufung — anders als Bremen — eine besondere Regelung für die Position der Hochschullehrer in Fragen der Forschung und Berufung für
11556 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972
zweckmäßig. Außer Bremen ist übrigens auch Konstanz hier zu einer anderen Lösung gekommen.
Zu Frage A 112:
Wenn Sie fragen, was getan werden kann, um Regelungen zu vermeiden, die den Auffassungen des Bundes entgegenstehen, so gibt es nur eine Antwort: das Hochschulrahmengesetz möglichst bald verabschieden und in Kraft setzen. Dem hat sich die CDU/CSU im Bundestag widersetzt. Im übrigen wird sich der Bremer Senat, der für die Bestätigung der Universitätsverfassung zuständig ist, an das Hochschulrahmengesetz halten. Eine dahin gehende Erklärung hat — wie Sie wissen — der Präsident des Senats am 15. Juni 1972 abgegeben.
Anlage 49
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Raffert vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 3546 Frage A 113) :
Wie bringt die Bundesregierung die Institutionalisierung von bundeswehreigenen Hochschulen mit ihrer Forderung nach der integrierten Gesamthochschule als einzig sinnvolle Organisation des Gesamthochschulbereichs in Einklang?
Die Errichtung von Bundeswehrhochschulen steht mit dem Konzept der Bundesregierung zur Neuordnung des Hochschulwesens, wie es im Entwurf des Hochschulrahmengesetzes niedergelegt ist, voll in Einklang. Durch § 54 sollen Einrichtungen dieser Art gerade ermöglicht und in einen engen Zusammenhang mit dem allgemeinen Hochschulwesen gebracht werden. Die Bundeswehrhochschulen sollen mit den örtlichen öffentlichen Hochschulen so eng zusammenarbeiten, daß eine spätere Einbeziehung in eine Gesamthochschule ermöglicht wird.
Anlage 50
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Raffert vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Gleissner (CDU/CSU) (Drucksache V1/3546 Frage A 114) :
Bei welchen Studienbereichen ist schon heute vorausschaubar, daß eine wachsende Überzahl von Akademikern droht, die entweder, entsprechend ihrer Ausbildung, nicht untergebracht werden können oder mit Unterbezahlung rechnen müssen?
Die heute vorliegenden Ergebnisse von Bedarfsuntersuchungen lassen nicht den Schluß zu, daß in den kommenden Jahren die Gesamtzahl der Hochschulabsolventen den Gesamtbedarf an akademisch ausgebildeten Absolventen übersteigt.
Die Bundesregierung sieht aber für einzelne Bereiche möglicherweise Beschäftigungsprobleme, wenn keine frühzeitige Beratung der Studienanfänger und der Hinweis auf die Bedarfsentwicklung erfolgt; deshalb kommt der Bedarfsuntersuchung und der Studienberatung besondere Bedeutung zu.
Das durch die berufliche Tätigkeit erzielbare Einkommen von Akademikern muß den Vereinbarungen der jeweiligen Partner überlassen bleiben.
Anlage 51
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 23. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneter Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage A 123) :
Trifft die Meldung in „Die Welt" vom 15. Juni 1972 zu, wonach sich deutsche Touristen am deutsch-tschechoslowakischen Grenzübergang Mühlbach einer entwürdigenden Behandlung durch CSSR-Kontrollbeamte unterziehen mußten, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung ggf. zur Vermeidung solcher Vorfälle zu unternehmen?
Die bayerische Grenzpolizei hat die in der ,,Welt"-Meldung vom 15. Juni 1972 erwähnten Berichte von aus der CSSR über den Grenzübergang Mühlbach (Pomezi) in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehrenden Reisenden bestätigt.
Im einzelnen hat die bayerische Grenzpolizei mitgeteilt, daß sich bei ihr in letzter Zeit mehrere aus der CSSR zurückkehrende Reisende über besonders strenge Kontrollen durch die tschechoslowakischen Abfertigungsorgane am genannten Übergang beklagt haben. Die Reisenden berichteten u. a., es seien Leibesvisitationen bis zur völligen Entkleidung vorgenommen, Handtaschen ohne Vorankündigung entleert sowie verschlossene Briefe geöffnet und gelesen worden. Auch Fahrzeuge seien überaus gründlich kontrolliert worden. In allen diesen Fällen hätten die tschechoslowakischen Kontrollorgane für ihr Verhalten keinerlei Begründungen oder sonstige Erklärungen abgegeben.
Die Gründe für die berichteten ungewöhnlichen Kontrollmaßnahmen am Übergang Mühlbach (Pomezi) sind der Bundesregierung unbekannt.
Unabhängig hiervon haben zwischen dem 18. und 22. Juni 1972 Reisende aus der CSSR über allgemein schleppende tschechoslowakische Abfertigungsmethoden und teilweise strenge Kontrollen an den Übergängen Mühlbach (Pomezi), Roszhaupt (Rozvadov) und Vollmau (Folmava) berichtet. Nach den vorliegenden Berichten der bayerischen Grenzpolizei sind diese Maßnahmen inzwischen wieder eingestellt worden. Die Gründe für diese Behinderungen sind von tschechoslowakischer Seite ebenfalls nicht angegeben worden.
Zwar ist es grundsätzlich eine innere Angelegenheit eines jeden Staates, auf welche Weise er die Einreise in und die Ausreise aus seinem Territorium kontrolliert. Die Bundesregierung wird jedoch vor allem die berichtete ungewöhnliche Form der Kontrollen am Grenzübergang Mühlbach zum Anlaß nehmen, die tschechoslowakische Regierung um Mitteilung der Gründe für diese Art von Kontrollen zu bitten, und darauf hinzuweisen, welche negativen Auswirkungen solche Vorfälle für den Reiseverkehr aus der Bundesrepublik Deutschland in die CSSR sowie für die deutsch-tschechoslowakischen Beziehungen insgesamt haben können.
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972 11557
Anlage 52
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 23. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Matthöfer (SPD) (Drucksache VI/3546 Fragen A 124 und 125) :
Hat die Bundesregierung das Ratifizierungsverfahren zum Änderungsvertrag zu Artikel 56 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut vom 3. August 1959 eingeleitet?
Wann wird nach Meinung der Bundesregierung das Ratifizierungsverfahren beendet sein?
Ich darf Ihre Fragen im Zusammenhang beantworten.
Die Bundesregierung hat das parlamentarische Zustimmungsverfahren zu den Änderungsabkommen zu Artikel 56 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut eingeleitet. Mit Schreiben vom 5. Mai 1972 ist der Entwurf des Vertragsgesetzes dem Herrn Präsidenten des Bundesrats zugeleitet worden. Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf am vergangenen Freitag — im ersten Durchgang — verabschiedet. Er fordert eine Ergänzung der Eingangsworte, da er anders als die Bundesregierung seine Zustimmung für erforderlich hält; im übrigen hat der Bundesrat keine Einwendungen erhoben. Die Bundesregierung wird den Gesetzentwurf nunmehr mit ihrer Stellungnahme zu dem Beschluß des Bundesrats dem Deutschen Bundestag so schnell wie möglich unterbreiten. Sie hofft, daß die Beratung des Abkommens im Deutschen Bundestag auf ebensowenig Schwierigkeiten stößt wie im Bundesrat. Wenn das Verfahren ohne Verzögerung abgewickelt werden kann, besteht die Aussicht, daß die Bundesrepublik noch bis Spätherbst zur Hinterlegung der Ratifikationsurkunde bereit sein wird. Ich muß aber darauf aufmerksam machen, daß das Abkommen bei unseren Vertragspartnern ebenfalls der Ratifizierung oder der Genehmigung bedarf.
Anlage 53
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 22. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage A 126) :
Wie bewertet die Bundesregierung die in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 16. Juni 1972 wiedergegebenen Erklärung des polnischen Außenministers Olszowski vor der österreichischen Gesellschaft für Außenpolitik in Wien, bei der Normalisierung zwischen Warschau und Bonn sei noch eine Reihe von juristischen Fragen zu klären, die z. T. von grundlegender politischer Bedeutung seien, wobei er als Beispiel erwähnte, daß sich Polen nicht mit dem Anspruch der Bundesrepublik Deutschland einverstanden erklären könne, wonach jeder, der in den Grenzen des Deutschen Reichs des Jahres 1937 geboren wurde, ein Recht auf die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland besitze, und beabsichtigt die Bundesregierung, den gesetzgebenden Körperschaften Entwürfe für die Änderung des geltenden deutschen Rechts vorzulegen?
Der Bundesregierung ist die von Ihnen zitierte Äußerung des polnischen Außenministers Olszowski bekannt. Sie überrascht insofern nicht, als für beide
Seiten ein Interesse an der Klärung einer Reihe von Rechtsfragen im Verlaufe der Normalisierung der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen besteht. Insoweit die Äußerung dahin ging, jeder, der in den Grenzen des Deutschen Reiches von 1937 geboren wurde, habe automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erworben, geht sie von einem Mißverständnis aus, weil wesentliche Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit grundsätzlich die Abstammung von einem deutschen Vater ist. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Warschauer Vertrages die Vorschriften des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts zu ändern. Im übrigen verweise ich auf die während der deutsch-polnischen Vertragsverhandlungen in der abschließenden Plenarsitzung am 13./14. November 1970 in Warschau abgegebene Erklärung des Bundesministers des Auswärtigen, die sich auch auf die Staatsangehörigkeit bezieht. Diese Erklärung lautete:
„Durch den Abschluß dieses Vertrages gehen keiner Person Rechte verloren, die ihr nach den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetzen zustehen."
Anlage 54
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 22. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Klinker (CDU/CSU) (Drucksache VI/3495 Fragen B 18 und 19) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß in den zuständigen Gremien der Europäischen Gemeinschaften eine Änderung des z. Z. gültigen Systems der Ein- und Auslagerungskosten für Getreide diskutiert wird, die eine Preiseinbuße von etwa 3% für die deutschen Landwirte bedeuten und die Brüsseler Preisbeschlüsse vom 24. März 1972 in wesentlichen Teilen aufheben würde?
Ist die Bundesregierung bereit, sich bei den zuständigen Gremien der Europäischen Gemeinschaften dafür einzusetzen, daß das bewährte, jetzt gültige System der Ein- und Auslagerungskosten für Getreide beibehalten wird?
Das deutsche Interventionsverfahren wird seit längerer Zeit wegen der umfangreichen Getreideinterventionen in der Bundesrepublik im Verwaltungsausschuß Getreide diskutiert.
In den fünf Getreidewirtschaftsjahren seit 1967 (1967/68 bis 1971/72) hat die Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel (EVSt-G) als Interventionsstelle der Bundesrepublik Deutschland rd. 6,1 Millionen t Getreide unter den Feuchtigkteisstandard von 16 % getrocknet und rd. 4,8 Millionen t Interventionsgetreide von Übernahmelägern in Dauerläger umgelagert. Die dadurch entstandenen zusätzlichen Interventionskosten bis August 1972 betragen rd. 140 Millionen DM. Diese Kosten trägt der EAGFL nur, wenn die Kommission im Verwaltungsausschußverfahren die Maßnahme als notwendig anerkennt.
11558 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972
Die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten führen die unverhältnismäßig großen Interventionsmengen in der Bundesrepublik Deutschland (im laufenden Getreidewirtschaftsjahr 1,8 Millionen t, d. h. rd. 25 % der vermarkteten Getreidemengen) und die o. g. zusätzlichen Interventionskosten u. a. auf das zu großzügige deutsche Interventionsverfahren zurück. Im Gegensatz zu allen anderen Mitgliedstaaten vergütet die EVSt-G die Einlagerungskosten auch dann, wenn das Getreide bei der Anmeldung zur Intervention bereits auf dem Interventionssilo lagert. Die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten halten das für einen Verstoß gegen Artikel 2 der Getreidemarktordnung (Interventionspreis Preis „auf der Großhandelsstufe bei freier Anlieferung an das Lager, nicht abgeladen") und waren nicht bereit, die zusätzlichen Interventionskosten der Bundesrepublik Deutschland für Trocknung und Umlagerung im laufenden Wirtschaftsjahr (rd. 37 Millionen DM) als notwendig anzuerkennen.
In langwierigen und schwierigen Verhandlungen mit den Dienststellen der Kommission ist über folgenden, für die Bundesrepublik tragbaren Kompromiß, verhandelt worden:
Die Einlagerungskosten dürfen in Zukunft nur dann vergütet werden, „wenn der Verkäufer die Einlagerung nach Annahme des Interventionsangebots durch die Interventionsstelle vornimmt". Die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sich binnen maximal drei Jahren, ihre Dauerläger durch Kühlaggregate und Belüftungseinrichtungen umzu- rüsten, um Trocknungen und Umlagerungen durch die Interventionsstellen unnötig zu machen. Die Kosten für Trocknung und Umlagerung im laufenden Getreidewirtschaftsjahr von rd. 37 Millionen DM und die noch entstehenden Kosten in den drei folgenden Getreidewirtschaftsjahren werden noch vom Fonds getragen. Ein Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Vertragsverletzung — von den Kommissionsdienststellen erwogen — wird nicht eingeleitet.
Die formelle Entscheidung der EG-Kommission ist noch nicht getroffen worden. Über die Auswirkungen einer solchen Regelung für die Erzeugererlöse sind in den letzten Wochen unterschiedliche Meinungen innerhalb der Getreidewirtschaft geäußert worden, die wegen der komplizierten Materie verständlich sind. Aus diesem Grunde haben zur Sachaufklärung auch schon einige Expertengespräche mit der Getreidewirtschaft in meinem Hause stattgefunden. Zu einem abschließenden Gespräch sind die Vertreter der Getreidewirtschaft (DBV, RaiffeisenWarengenossenschaften, ZV-Getreide und Verarbeitungsindustrie) zum 28. Juni d. J. in das BML eingeladen worden. Unabhängig davon kann ich Ihnen schon jetzt versichern, daß die EVSt-G ihr Destinationsrecht im Rahmen der Interventionsregelung für das kommende Wirtschaftsjahr 1972/73 so ausüben wird, daß zusätzliche Kosten für Handel und Genossenschaften, die zu Abzügen für die Erzeuger führen könnten, entweder gänzlich vermieden oder teilweise auf ein sehr geringes Ausmaß herabgedrückt werden.
Anlage 55
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Genscher vom 22. Juni 1972
auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten von
Thadden (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage B 1) :
Wird die Gefährdung des Warndtwaldes durch die vermehrte Immission des lothringischen Werks Carlingen zum Gegenstand von Vorstellungen der Bundesregierung bei der französischen Regierung gemacht?
Am 26. März 1971 ist vom Ministerausschuß des Europarates die Entschließung (71) 5 über die Luftverunreinigung in Grenzgebieten angenommen worden.
Die Entschließung ist am 24. Juli 1971 im Bundesgesetzblatt, Teil II, Nr. 35, Seite 975 veröffentlicht, und ich habe sie den für den Immissionsschutz zuständigen Obersten Landesbehörden bekanntgegeben.
In dieser Entschließung wird den Regierungen der Mitgliedstaaten des Europarates empfohlen, für die Bewohner von Gebieten jenseits der Grenze den gleichen Schutz gegen Luftverunreinigung zu gewähren, wie für die Bewohner des eigenen Landes.
Die Entschließung sagt weiter, daß zu diesem Zweck insbesondere sicherzustellen ist, daß die zuständigen örtlichen Behörden — diesseits und jenseits der Grenzen — einander rechtzeitig über jedes Vorhaben unterrichten, das zu Luftverunreinigungen jenseits der Grenze führen kann.
Bisher hat jedoch die demnach zunächst zuständige Landesregierung des Saarlandes nicht den Wunsch geäußert, daß sich die Bundesregierung hier einschalten möge.
Auf dem Gebiet des Immissionsschutzes besteht bereits eine enge deutsch-französische Zusammenarbeit und ein Erfahrungsaustausch in Form von Leitgruppen. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit könnte ggf. das hier speziell angesprochene Problem behandelt werden.
Anlage 56
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 20. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Fragen B 2 und 3) :
Trifft es zu, daß die Bundesregierung die Bestrebungen der Länder, z. B. Bayerns, zur Neugliederung der kommunalen Bereiche im Rahmen der gemeindlichen Gebietsreformen dadurch erschwert, daß sie bei reformfreudigen Gemeinden die für zehn und mehr Jahre bereits genehmigten sowie teilweise schon einige Zeit gewährten Zinsverbilligungen von Darlehen u. a. für Wasserversorgungen und Abwasserbeseitigungen einfach nachträglich auf höchstens fünf Jahre reduziert?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die nachträgliche Rücknahme von verbindlich langfristig zugesicherten Zuschüssen bzw. Zinsbeihilfen die Haushalte der betroffenen Gemeinden in Unordnung geraten und die Glaubwürdigkeit an Zuschußversicherungen des Bundes ernsthaft in Zweifel gezogen werden?
Es trifft nicht zu, daß die Bundesregierung durch ihre Grundsatzentscheidung über die Einstellung der Zinsverbilligung vom 18. Februar 1970 betreffend
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972 11559
Maßnahmen der Wasserwirtschaft die Bestrebungen der Länder im Rahmen der gemeindlichen Gebietsreform erschwert. Die Grundsatzentscheidung stellt vielmehr folgendes klar:
Soweit sich bisher selbständige ländliche Gemeinden zu einer neuen einheitlichen Gemeinde zusammenschließen, die keinen überwiegend städtischen oder gewerblichen Charakter hat, kann unabhängig von der Einwohnerzahl die ursprünglich den einzelnen ländlichen Gemeinden für Darlehen zur Finanzierung von Anlagen zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zugesagte Zinsverbilligung in vollem Umfange belassen bleiben.
Findet dagegen ein Anschluß an eine Gemeinde mit überwiegend städtischem oder gewerblichem Charakter statt, z. B. die Eingemeindung in eine größere Stadt, so können die bereits bewilligten Zinszuschüsse für die vorgenannten Maßnahmen nur noch für eine Übergangszeit von 5 Jahren der Rechtsnachfolgerin weitergezahlt werden. Eine längere Verbilligungsdauer ist für diesen Begünstigtenkreis wegen seiner wesentlich verbesserten Wirtschaftskraft mit Mitteln, die der Landwirtschaft unmittelbar zugute kommen sollen, nicht zu vertreten.
Durch die Einräumung der Übergangszeit von 5 Jahren ist den Rechtsnachfolgern ehemaliger rein ländlicher Gemeinden bereits ein wesentliches und angemessenes Zugeständnis gemacht worden. Es kann daher nicht davon die Rede sein, daß infolge der o. g. Grundsatzentscheidung die Haushalte der betroffenen Gemeinden mit überwiegend städtischem oder gewerblichem Charakter in Unordnung geraten, geschweige denn, daß dadurch die Glaubwürdigkeit an Zuschußversicherungen des Bundes ernsthaft in Zweifel gezogen werden kann.
Anlage 57
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Genscher vom 22. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Konrad (SPD) (Drucksache VI/3546 Frage B 4) :
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Zeitungen und Zeitschriften im Interesse der Verbraucher zu veranlassen, stärker zwischen dem redaktionellen Text und den gelegentlich auch unterschwelligen, vielfältigen Formen der Werbung zu unterscheiden?
Für die Anzeigenwerbung gelten zunächst einmal die Vorschriften des Werberechts, insbesondere die des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung ist es sittenwidrig, wenn unter dem Deckmantel einer angeblich objektiven, von neutraler (z. B. redaktioneller) Seite veranlaßten Presseveröffentlichung in Wahrheit Werbung betrieben wird.
Die besondere Kennzeichnungspflicht für Anzeigen- und Reklametexte in periodischen Druckwerken richtet sich nach den Vorschriften der Landespressegesetze, die zum Teil erheblich voneinander abweichen. Die Bundesregierung strebt zwar im Entwurf eines Presserechtsrahmengesetzes eine möglichst weitgehende Angleichung der Vorschriften über die allgemeinen Rechtsverhältnisse der Presse
an, ihr steht hierfür aber nur die Rahmengesetzgebungskompetenz nach Artikel 75 Nr. 2 des Grundgesetzes zur Verfügung. Die Bundesregierung wird deshalb in erster Linie versuchen, die Länder zu einer Angleichung und Verbesserung der Vorschriften über die Kennzeichnungspflicht für Anzeigen- und Reklametexte in Zeitungen und Zeitschriften zu bewegen. Sie denkt hierbei an eine Regelung, nach der Anzeigen- und Reklametexte nicht nur, wie bisher, dann als solche kenntlich gemacht werden müssen, wenn ein Entgelt für ihren Abdruck bezahlt oder konkret vereinbart worden ist, sondern auch dann, wenn der Abdruck üblicherweise nur gegen Bezahlung erfolgt.
Anlage 58
Schriftliche Antwort
des Bundesministers Genscher vom 22. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage B 5):
Wie viele sowjetische Agenten, die sich vornehmlich mit Industriespionage befaßt hatten, sind in der Bundesrepublik Deutschland seit Unterzeichnung des deutschsowjetischen Vertrags enttarnt, und wie viele sind davon abgeschoben worden?
Die Bundesregierung sieht sich nicht in der Lage, Ihre Frage außerhalb des Parlamentarischen Vertrauensmännergremiums für die Nachrichtendienste zu beantworten. Ich bitte für diese Auffassung um Ihr Verständnis und erkläre mich — sofern Sie das wünschen— gern bereit, die erbetene Auskunft in der nächsten Sitzung des Parlamentarischen Vertrauensmännergremiums für die Nachrichtendienste zu erteilen.
Anlage 59
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 21. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/3546 Fragen B 6 und 7):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des ADAC, daß in der Kraftfahrzeug-Vollversicherung (Kaskoversicherung) die Kosten von häufigen Unfallreparaturen eine bessere Grundlage für die Bemessung der Prämien darstellt als die bisher übliche Staffelung nach der Motorleistung des Fahrzeugs?
Wenn ja: Ist die Bundesregierung bereit, einen Antrag von Kraftfahrzeugversicherern an das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen zu unterstützen, wonach künftig die Prämien in der Kaskoversicherung nach dem Unfallreparaturkostenniveau der einzelnen Fahrzeugtypen zu bemessen sind, wie es z. B. der ADAC vorgeschlagen hat; wenn nein: Welche Faktoren sind nach Meinung der Bundesregierung als Basis für die Prämienbemessung in der Kraftfahrzeug-Vollversicherung besser geeignet als die bisher verwendete Motorleistung?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß in der Kaskoversicherung der bei den einzelnen Fahrzeugtypen unterschiedliche Reparaturkostenaufwand eine bessere Grundlage für die Bemessung der Prämienhöhe darstellt als die bisher übliche Staffelung nach der Motorleistung des Fahrzeugs. Die Vorbereitung für eine derartige Änderung der Tarifstruktur in der Fahrzeugvoll- und Fahrzeugteilversicherung für Personen- und Kombinationskraftwagen laufen bereits seit Ende 1970. Bei den damals erteilten Genehmigungen für die gegenwärtig gel-
11560 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972
tenden Tarife hat das Bundesaufsichtsamt den Versicherern zur Auflage gemacht, von der bisherigen Struktur in der Fahrzeugversicherung, die derjenigen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung angeglichen ist, abzugehen, weil sich bei der Einstufung einzelner Fahrzeugtypen Unstimmigkeiten zeigten. Als Modell für eine neue Tarifstruktur war der schwedische Kaskotarif in Aussicht genommen worden, der — im Gegensatz zum deutschen Tarif —von Fahrzeugtypen und nicht von der Motorenstärke ausgeht. Ein solcher Tarif ermöglicht es, den unterschiedlichen Kostenaufwand für Fahrzeugreparaturen bei den einzelnen Typen unmittelbar zu berücksichtigen.
Die Erarbeitung des statistischen Materials, das zur Aufstellung eines solchen Tarifs erforderlich ist, steht kurz vor ihrem Abschluß. Es kann damit gerechnet werden, daß die Versicherer in den nächsten Wochen beim Bundesaufsichtsamt Anträge auf Änderung der Kaskoversicherungsstruktur für Personen- und Kombinationskraftwagen stellen werden. Der früheste Zeitpunkt für das Inkrafttreten solcher Tarife ist der 1. Januar 1973.
Anlage 60
Schriftliche Antwort
des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 21. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Varelmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Fragen B 8 und 9):
Welche Pläne hat die Bundesregierung, um der sich für einen erheblichen Teil des Jahres in Niedersachsen zeigenden Arbeitslosigkeit im Baugewerbe zu begegnen unter Berücksichtigung des Umstands, daß das Land nicht mehr in der Lage ist, Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen?
Darf man damit rechnen, daß die Bundesregierung auf Grund der erheblichen wirtschaftlichen Schwächen in Niedersachsen und der fehlenden Überbeschäftigung in anderen Gebieten erhöhte Mittel für die wirtschaftliche Förderung zur Verfügung stellt, die an anderen Stellen zur Einsparung gelangen?
Durch das Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" ist das Zusammenwirken von Bund und Ländern auf diesem Gebiete geregelt. Dem ersten Rahmenplan dieser Gemeinschaftsaufgabe, der ab 1. Januar 1972 in Kraft und als Drucksache des Deutschen Bundestages VI/2451 abgedruckt ist, können die zahlreichen Hilfen für die Schaffung und Sicherung vorhandener Arbeitsplätze in Niedersachsen entnommen werden. In diesem Rahmenplan sind auch die finanziellen Mittel angegeben, die Bund und Länder zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in den nächsten 5 Jahren aufwenden werden.
Anlage 61
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 22. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Frehsee (SPD) (Drucksache VI/3546 Fragen B 10 und 11) :
Sind der Bundesregierung die Proteste der Hamelner Bevölkerung gegen den Lärm, die Luftverschmutzung und die Verkehrsgefährdung bekannt, die durch die Übungen der in reinem Wohnbereich stationierten Truppeneinheiten verursacht werden?
Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, dazu beizutragen, daß trotz der erforderlichen Rücksichtnahme auf die militärischen Notwendigkeiten den Interessen der Hamelner Bevölkerung besser Rechnung getragen wird, eventuell durch Anlegung eines Panzerpfades außerhalb der Wohngebiete sowie durch Beschränkung des Verkehrs von militärischen Kettenfahrzeugen im Stadtbereich auf das unbedingt notwendige Maß?
Die Proteste der Hamelner Bevölkerung gegen Geräuschbelästigungen und andere Beeinträchtigungen, die durch den Fahrzeugverkehr der britischen Streitkräfte verursacht werden, sind der Bundesregierung bekannt.
Die Bundesregierung ist bereit, mit der britischen Verbindungsstelle in Bonn über eine Beschränkung des Verkehrs mit Kettenfahrzeugen im Stadtbereich auf das unbedingt notwendige Maß zu verhandeln, soweit entsprechende Bemühungen der örtlichen Stellen beim britischen Stadtkommandanten, wie sie sich z. B. für Vereinbarungen über zeitliche Beschränkungen des Militärverkehrs oder die Benutzung anderer Straßen empfehlen, erfolglos bleiben sollten.
Falls der Bundesregierung ein entsprechender Antrag zugeht, ist sie auch bereit, die Möglichkeiten einer finanziellen Beteiligung an dem Bau einer städtischen Straße zu prüfen, die den militärischen Verkehr vom Brückenbaugerätelager am Reimerdeskamp an den Wohnbereichen vorbei zum Übungsgelände Pötzen-Welliehausen leitet.
Anlage 62
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 20. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten von Thadden (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage B 12) :
Liegt der Bundesregierung 'in dem dringenden Problem der Grenzgängerfrage mittlerweile eine Antwort der Regierung Frankreichs vor (meine Fragen B. 26 und 27 in Drucksache VI/3075), und wann ist spätestens mit einer Stellungnahme des französischen Ministers für öffentliche Gesundheit und soziale Sicherheit, Robert Boulin, zu rechnen?
Zu der von Ihnen erwähnten Frage hat der französische Minister für öffentliche Gesundheit und Soziale Sicherheit, Robert Boulin, außer in dem Ihnen bereits genannten Zwischenbescheid noch nicht Stellung genommen. Unter Hinweis auf die Bedeutung der Sache für die saarländischen Grenzgänger hat sich daher inzwischen Herr Minister Arendt in einem persönlichen Schreiben vom 6. Juni 1972 nochmals an den französischen Minister gewandt. Ich hoffe, daß wir alsbald eine Antwort erhalten. Sobald sie vorliegt, werde ich Sie darüber unterrichten.
Anlage 63
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 22. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Huys (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Fragen B 13 und 14) :
Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Krankenstand des Panzeraufklärungsbataillons Lüneburg 3 im Jahresdurchschnitt bei 30 Prozent liegt und dieser Tatbestand auf Heizungs-, Belüftungs- und Geräuschbelästigung zurückgeführt wird?
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972 11561
Sind die Arbeiten am Werkstattgebäude des Panzeraufklärungsbataillons 3 in Lüneburg zurückgestellt, um in der Kaserne andere Betreuungseinrichtungen (Hallenschwimmbad) zu bauen, und teilt die Bundesregierung die Meinung, daß der soziale Effekt bei vorrangiger Fertigstellung der Werkshalle erheblich höher gewesen wäre als bei dem bevorzugten Bau des Hallenschwimmbads, weil den Soldaten im erstgenannten Falle angemessene und dienliche Arbeitsbedingungen geschaffen würden, während im letzten Falle die Annehmlichkeiten sich nur auf wenige dienstfreie Stunden während der Woche beschränken würden?
Der Krankenstand, d. h. die Krankheitsfälle mit Befreiung von allen Dienstverrichtungen, betrug beim PzAufklBtl 3 im Jahre 1970 3,5 %, im Jahre 1971 1,8 % und von Januar bis Mai 1972 2,0 % der Ist-Stärke. Diese Prozentzahlen liegen unter den Durchschnittszahlen des Heeres.
Die Krankmeldungen in diesem Zeitraum liegen bei dieser Einheit geringfügig über den Vergleichswerten der übrigen Einheiten des Heeres. Es ist nicht auszuschließen, daß die höhere Anzahl der Krankmeldungen auf die von Ihnen genannten Gründe zurückzuführen ist.
Die Arbeiten am Werkstattgebäude des PzAufklBtl 3, die nicht zugunsten des Neubaus eines Hallenschwimmbades zurückgestellt worden sind, werden in Kürze wieder aufgenommen. Die Erstinstandsetzung der Werkhalle wird voraussichtlich im II. Quartal 1973 abgeschlossen sein.
Abschließend darf ich bemerken, daß es ein besonderes Anliegen der Bundesregierung ist, den Soldaten der Bundeswehr gute Arbeitsbedingungen zu schaffen. Sie ist jedoch auch der Auffassung, daß zur Ergänzung dieser Arbeitsbedingungen soziale Betreuungseinrichtungen, wie z. B. Hallenschwimmbäder, gehören.
Anlage 64
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 22. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache V1/3546 Fragen B 15 und 16) :
Ist die Bundesregierung bereit, die eingestellten Bauarbeiten am Werkstattgebäude des Panzeraufklärungsbataillons 3 Lüneburg noch in diesem Jahr wiederaufzunehmen?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Werkstatt- und Arbeitsbedingungen beim Panzeraufklärungsbataillon 3 Lüneburg in bezug auf die materiellen Voraussetzungen (Reinigungsgrube, Batterieaufladungen, Fahrzeugbewegungen, fehlende Krananlage, mangelhafte Beleuchtung, fehlende Waffenwerkstatt, fehlende Fernmeldewerkstatt) und die personellen Belastungen (Lärm, gesundheitsschädliche Abgase usw.) so kritisch sind, daß die Wartung von rund 250 Fahrzeugen nicht gewährleistet ist?
Der Bundesregierung ist bekannt, daß infolge der schlechten Werkstatt- und Arbeitsbedingungen beim PzAufklBtl 3 die Wartung der Fahrzeuge beeinträchtigt ist.
Aus diesem Grunde werden die zur Zeit eingestellten Bauarbeiten am Werkstattgebäude des PzAufklBtl 3 in Kürze wiederaufgenommen. Die Erstinstandsetzung der Werkhalle wird voraussichtlich im II. Quartal 1973 abgeschlossen sein.
Anlage 65
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 22. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache VI/3546 Fragen B 17 und 18) :
Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wieviel kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern notwendig sind, wie hoch dafür die Kosten sind und wie groß dabei der Anteil der Eltern ist, die nicht in der Lage sind, diese Kosten zu übernehmen?
Was gedenkt die Bundesregierung zu tun bzw. zu veranlassen, um in jenen Fällen, in denen die Ubernahme der Kosten für die notwendige kieferorthopädische Behandlung von Kindern den Eltern nicht möglich ist, Abhilfe zu schaffen?
Zu Ihren Fragen liegen der Bundesregierung keine genauen Angaben vor. Nach Schätzungen des Bundesverbandes der deutschen Zahnärzte und des Bundesverbandes der Zahnärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst liegt die Zahl der Kiefernanomalien etwa bei 20 bis 25 % aller Kinder, von denen jedoch nur ein kleiner Teil — etwa 5 bis 10 % — einer Behandlung bedarf.
Soweit es sich um Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung und deren mitversicherte Familienangehörige handelt, bestimmt das Gesetz, daß bei Behandlung von Krankheiten zahnärztliche Behandlungen auf Krankenschein zu erbringen sind. Diese gesetzliche Regelung gilt auch bei Kiefer- und Zahnfehlstellungen, die Krankheiten im Sinne der Reichsversicherungsordnung sind. Zur Sicherstellung dieser zahnärztlichen Versorgung haben Krankenkassen und Kassenzahnärztliche Vereinigungen entsprechend dem gesetzlichen Auftrag Verträge abzuschließen. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ist also bereits nach geltendem Recht sichergestellt, daß der Versicherte und seine mitversicherten Familienangehörigen bei der Behandlung von krankhaften Zuständen im Sinne der Reichsversicherungsordnung nicht mit Kosten belastet werden.
Bei Personen, die sich privat bei Krankenversicherungsunternehmen versichert haben, muß davon ausgegangen werden, daß sie bei Abschluß ihre Versicherung ihrer eigenen Leistungskraft angepaßt haben.
Sofern eine notwendige kieferorthopädische Behandlung von den Eltern nicht bezahlt werden kann, sind unter Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensvoraussetzungen die Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes anwendbar.
Im übrigen gibt es Behandlungszentren der Jugendzahnpflege im Rahmen des öffentlichen Gesundheitsdienstes — z. B. in Duisburg, Düsseldorf und Stuttgart — bei denen die Kostendeckung unterschiedlich geregelt ist.
Anlage 66
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal
vom 20. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Ab-
11562 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972
geordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/3546 Frage B 19) :
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung z. Z., um ihre Bemühungen um eine Verständigung zwischen den Jugendlichen unserer westlichen Verbündeten zu ergänzen durch entsprechende Initiativen gegenüber unseren östlichen Nachbarn?
Die internationale Jugendarbeit der zentralen deutschen Jugendorganisationen und Fachverbände wird von der Bundesregierung durch umfangreiche Globalzuwendungen gefördert. Aus diesen Mitteln können im Rahmen der Richtlinien des Bundesjugendplans auch die Begegnungen mit Jugendlichen und Jugendleitern aus osteuropäischen Ländern sowie die Teilnahme von Jugendlichen an Programmen in diesen Ländern gefördert werden.
Die Bundesregierung legt Wert darauf, daß sich osteuropäische Jugendliche mit jungen Menschen aus der BRD wie auch aus anderen westeuropäischen Staaten treffen.
Eine weitere Möglichkeit der Verständigung wird in bilateralen Absprachen mit osteuropäischen Staaten zur Verstärkung des Jugendaustausches gesehen. Ende des vergangenen Jahres wurde im Rahmen des deutsch-jugoslawischen Kulturabkommens eine Absprache mit Jugoslawien getroffen. Für 1972 sind eine Reihe von Austausch- und Begegnungsprogrammen vorbereitet. Im Juni dieses Jahres wurde eine ähnliche Absprache mit entsprechenden Programmen mit Rumänien innerhalb des geplanten Kulturabkommens erreicht. Weitere bilaterale Absprachen, z. B. mit Polen und der UdSSR, werden zur Zeit vorbereitet.
Ferner sieht die Bundesregierung gewisse Beteiligungsmöglichkeiten für osteuropäische Jugendliche an Programmen des Deutsch-Französischen Jugendwerks; die Möglichkeiten werden zur Zeit mit der französischen Regierung erörtert. Darüber hinaus würde es die Bundesregierung begrüßen, wenn osteuropäische Staaten Mitglied des am 15. Mai 1972 vom Ministerkomitee des Europarates beschlossenen „Europäischen Jugendwerkes" werden, um ihrer Jugend nicht nur die Teilnahme an europäisch orientierten Jugendveranstaltungen, die durch das Europäische Jugendwerk gefördert werden sollen, zu erleichtern, sondern auch durch eigene Leistungen an der Gestaltung dieser Förderungseinrichtungen mitzuwirken.
Anlage 67
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 20. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage B 20) :
Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher (AGV), daß die Diätassistentinnen freiberuflich ambulant tätig werden können und dadurch den Arzt entlasten und seinen Rat ergänzen, sowie die Anregung, daß die Krankenkassen die Kosten der Diätberatung übernehmen, was zu einer Kostensenkung führen könnte, weil dadurch der Heilungsprozeß beschleunigt und ernährungsabhängigen Krankheiten bereits vorbeugend entgegengetreten würde?
Der Vorschlag der Arbeitsgemeinschaften der Verbraucher (AGV), daß Diätassistenten ihre Tätigkeit freiberuflich ausüben sollten, erscheint prüfenswert. Nach geltendem Recht ist eine Diätberatung von Patienten durch freiberufliche Diätassistenten möglich, wenn sie auf Verordnung eines Arztes ausgeübt wird. Dem Arzt muß aber die Diagnose und die Aufstellung des Therapieplanes vorbehalten bleiben. In diesem Rahmen ist auch die Leistungsgewährung der gesetzlichen Krankenversicherung möglich, wenn es sich um die Behandlung einer Krankheit im Sinne der Reichsversicherungsordnung handelt.
Anlage 68
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 21. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage B 21) :
Nachdem nach Auskunft des Straßenverkehrsamts Speyer der Bau der B 9 zwischen dem Ortsausgang Lingenfeld und dem Güterbahnhof Germersheim nunmehr im Juli beginnen soll, frage ich den Bundesverkehrsminister, wann mit dem Bau der so dringend notwendigen Ortsumgehung der B 9 um Lingenfeld zu rechnen ist.
Die Planungsarbeiten für die Umgehungsstraße Lingenfeld sind noch nicht abgeschlossen, so daß das Planfeststellungsverfahren frühestens im Laufe des Jahres 1973 eingeleitet werden kann. Die Maßnahme ist im 1. Fünfjahresplan (1971 bis 1975) nicht enthalten. Über die zeitlichen und finanziellen Dispositionen nach 1975 können jetzt noch keine Angaben gemacht werden.
Anlage 69
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 21. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Fragen B 22 und 23) :
Welche Terminvorstellungen hat die Bundesregierung für den Ausbau der Maintalstraße Obernburg-Miltenberg (B 469)?
Gedenkt die Bundesregierung, diese Linie fortzusetzen über Hardheim-Tauberbischofsheim?
Der Neubau der B 469 Obernburg—Miltenberg wurde in die 1. Dringlichkeit des Bedarfsplanes für den Ausbau der Bundesfernstraßen eingereiht. Der Straßenzug soll einen 4streifigen Querschnitt erhalten. Besonders vordringlich sind die Abschnitte bei Obernburg und bei Laudenbach. Für die Ortsumgehung Obernburg wurden Teilbeträge in den 1. Fünfjahresplan (1971 bis 1975) aufgenommen. Die Verlegung bei Laudenbach konnte wegen des begrenzten Finanzvolumens nicht im 1. Fünfjahresplan berücksichtigt werden. Ein genauer Termin für den Baubeginn der beiden Projekte liegt zur Zeit noch nicht fest.
Erst wenn die Teilstrecken bei Obernburg und bei Laudenbach fertiggestellt sind, kann mit den übrigen Teilstrecken zwischen Miltenberg und
Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972 11563
Obernburg begonnen werden. Dies kann frühestens gegen Ende des 2. Fünfjahresplanes (1976 bis 1980) geschehen.
Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen sieht vor, die B 469 Oberburg—Miltenberg durch den Ausbau der B 47/B 27 Miltenberg—AmorbachHardheim—Tauberbischofsheim fortzuführen. Für diese Strecke ist ein 2streifiger Querschnitt vorgesehen. Dieser Abschnitt ist zum Teil in die 1., zum anderen Teil in die 3. Dringlichkeitsstufe eingereiht worden.
Anlage 70
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 21. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Fragen B 24 und 25) :
Tritt die Bundesregierung der Auffassung bei, daß die weitaus geringere Zahl von Unfalltoten im Straßenverkehr in den Vereinigten Staaten und England — USA pro 100 Millionen Fahrzeugkilometer 3,3 Verkehrstote, England 3,8 Verkehrstote, Bundesrepublik 7,1 Verkehrstote — auf die Geschwindigkeitsbeschränkung von 112 km pro Stunde zurückzuführen ist?
Erwägt die Bundesregierung angesichts der oben angeführten Zahlen auch in der Bundesrepublik Deutschland eine durchgehende Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit?
Zu Frage 24:
Das in den USA und Großbritannien günstigere Verhältnis von Fahrzeugkilometern und Verkehrstoten gegenüber der Bundesrepublik Deutschland ist nach Auffassung der Bundesregierung zu einem — allerdings nicht meßbaren Teil — auf die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 112 km/h auf allen Straßen zurückzuführen.
Zu Frage 25:
Im gegenwärtigen Zeitpunkt wird nicht erwogen, eine allgemeine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf allen Straßen einzuführen. Der Bundesminister für Verkehr möchte zunächst die Ergebnisse der versuchsweisen Geschwindigkeitsbegrenzung außerhalb geschlossener Ortschaften auf bestimmten Straßen abwarten, die auf Grund der HöchstgeschwindigkeitsVerordnung vom 16. März 1972 vom 1. Oktober 1972 bis 31. Dezember 1975 gilt. Erst nach wissenschaftlicher Auswertung dieser Ergebnisse sieht sich der Bundesminister für Verkehr in der Lage, in dieser Frage weitere Entscheidungen zu treffen.
Anlage 71
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 21. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wichert (SPD) (Drucksache VI/3546 Frage B 26) :
Da aus den Plänen der Deutschen Bundesbahn hervorgeht, daß beabsichtigt ist, zur Entlastung der Nord-Süd-Verbindung (Frankfurt—Hamburg [über Göttingen]) eine sogenannte Oberwesertrasse zum Ausbau vorzuschlagen, die in ihrer Streckenführung über Kassel Göttingen nicht berührt, frage Rh, ob diese Pläne mit dem Land Niedersachsen abgestimmt sind, das in seiner Landesplanung den Ausbau der Stadt Göttingen als Oberzentrum für den südniedersächsischen Raum vorsieht, was es m. E. notwendig macht, daß der Anschluß an das Intercitynetz und das geplante Schnellbahnsystem erhalten bleibt?
Die „Oberweser-Trasse" entspricht der geplanten Führung der Ergänzungsstrecke Hannover—KasselGemünden. Sie führt über Holzminden nach Kassel. Diese Trasse ist dem Innenministerium des Landes Niedersachsen als Oberste Raumordnungsbehörde zu einer Vorabstellungnahme zugeleitet worden.
Das Land Niedersachsen hat in seiner Stellungnahme die Untersuchung einer Linienführung über Göttingen und die Mitbehandlung im Raumordnungsverfahren empfohlen. Die Deutsche Bundesbahn überprüft z. Z. eine Linienführung über Göttingen in baulicher und verkehrlicher Hinsicht. Die Deutsche Bundesbahn wird die Linienführung sowohl über Holzminden als auch über Göttingen im Raumordnungsverfahren behandeln.
Anlage 72
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 21. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage B 27) :
Ist die Bundesregierung bereit, dem Antrag des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn auf Genehmigung der Umstellung der Strecke Heilbronn—Hessental und der Strecke Marbach—Backnang—Gaildorf—Hessental auf elektrische Zugbeförderung zuzustimmen?
Der Bundesminister für Verkehr behandelt Elektrifizierungsanträge der Deutschen Bundesbahn (DB) im Rahmen der notwendigen Prioritäten. Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn ist wegen der ungeklärten Finanzierungsfrage zur Zeit noch kein Termin für die Aufnahme der Elektrifizierungsarbeiten an den Strecken Heilbronn—Hessental und Marbach—Hessental abzusehen. Eine Verwirklichung dieser Planung erfordert Finanzierungshilfen von dritter Seite für die notwendigen Investitionen. Sobald die Finanzierung geklärt ist, wird der Bundesminister für Verkehr rechtzeitig seine Entscheidung treffen.
Bei der Beurteilung dieser Frage sollte berücksichtigt werden, daß zunächst die auf Grund gemeinsamer Anstrengungen von DB und Land Baden-Württemberg bereits laufenden umfangreichen Elektrifizierungsvorhaben in diesem Raum fertigzustellen sind.
Anlage 73
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 21. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache VI/3546 Fragen B 28 und 29) :
Wann ist damit zu rechnen, daß die geplante Schnellverbindung Köln—Bonn—Rhein/Main gebaut wird, und wird ein Verknüpfungsbahnhof mit der Lahnstrecke im Raum Diez eingeplant?
Ist der Bundesverkehrsminister bereit, eine erneute Überprüfung der Frage des zweigleisigen Wiederaufbaus der Lahnstrecke zu veranlassen, weil die auf Teilabschnitten bestehende Eingleisigkeit weiteren Verbesserungen in der Verkehrsbedienung Grenzen setzt?
Wie die Deutsche Bundesbahn (DB) mir mitteilt, sind ihr bei dem derzeitigen Verkehrsaufkommen
11564 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972
auf der Lahnstrecke noch keine Schwierigkeiten in der Verkehrsbedienung bekanntgeworden. Die DB hat daher vorerst nicht die Absicht, die eingleisigen Teilabschnitte zweigleisig auszubauen. Im Bedarfsfalle würde sie in eine weitere Prüfung dieser Frage eintreten.
Bei der geplanten Schnellverbindung KölnBonn—Rhein/Main handelt es sich um die im „Ausbauprogramm für das Netz der DB" vorgesehene Ergänzungsstrecke Köln—Groß Gerau (Riedbahn). Die DB wird das Raumordnungsverfahren für diese Strecke voraussichtlich im kommenden Herbst einleiten. Daraufhin könnten im Jahre 1973 erste Planfeststellungen und weitere Einzelausführungsplanungen eingeleitet und durchgeführt werden.
Aus dieser Sicht ergäbe sich ein möglicher Baubeginn im Jahre 1974. Die Frage der Prioritätenfestlegung des Ausbauprogramms und der Finanzierung sind noch nicht geklärt.
Die Linienführung der Ergänzungsstrecke würde im Raum Diez/Limburg einen Haltepunkt erlauben. Eine Verbindungskurve zur Lahnstrecke ist vorgesehen.
Anlage 74
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 21. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage B 30) :
Welche Geldbeträge sind im Zuge der Autobahnstrecke Heilbronn—Nürnberg in den Jahren 1972, 1973 und 1974 für welche Bauabschnitte auf baden-württembergischem Gebiet vorgesehen?
Der Entwurf der Anlage zum Kassenanschlag 1972 enthält für die Bundesautobahn Heilbronn—Nürnberg im Bereich des Landes Baden-Württemberg folgenden Ansatz:
Verkehrseinheit
Schwabbach-Öhringen 19,5 Millionen DM
Nach dem derzeitigen Stand der Vorbereitungen des Straßenbauplanes 1973 ist im Jahre 1973 mit nachstehenden Ansätzen zu rechnen:
Verkehrseinheit
Schwabbach-Öhringen 8,0 Millionen DM
Verkehrseinheit
Öhringen-Neuenstein 4,0 Millionen DM
Für das Jahr 1974 können noch keine näheren Angaben gemacht werden. Voraussichtlich wird der im 1. Fünfjahresplan 1971 bis 1975 enthaltene Betrag von 12,0 Millionen DM zur Verfügung stehen.
Anlage 75
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 21. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache V1/3546 Fragen B 31 und 32) :
Inwieweit gilt angesichts der Kürzungen im Haushalt des Bundesverkehrsministeriums weiterhin die Erklärung des Bundesverkehrsministers, daß kein Meter weniger Straße gebaut werde. für den Ausbau der Bundesstraße 27?
Wie stellt sich der Bundesverkehrsminister bei den ihm auferlegten haushaltsmäßigen Beschränkungen die Möglichkeit für eine Einhaltung der bestehenden Terminvorstellungen für den Ausbau der Bundesstraßen B 28, B 32 und B 463 vor?
Aus heutiger Sicht läßt sich noch nicht sagen, ob und welche Investitionen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Verkehr von Kürzungen im Haushalt 1972 betroffen werden. Dies hängt zunächst von dem Ergebnis der parlamentarischen Behandlung der Einsparungsvorschläge der Bundesregierung ab. Es ist jedoch damit zu rechnen, daß der Ausbau der Bundesstraße 27 planmäßig festgesetzt werden kann. Entsprechendes gilt für die Terminvorstellungen für den Ausbau der Bundesstraßen 28, 32 und 463.
Anlage 76
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 21. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage B 33) :
Welche konkreten Investitionsmaßnahmen, insbesondere bei Verkehrsbauten, sind durch die von der Bundesregierung geplanten Kürzungen des Haushalts 1972 in den Landkreisen Wetzlar und Dillenburg betroffen?
Ob und welche Investitionsmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Verkehr in den Landkreisen Wetzlar und Dillenburg von Kürzungen im Haushalt 1972 betroffen werden, hängt vom Ergebnis der parlamentarischen Behandlung der Einsparungsvorschläge der Regierung ab.
Anlage 77
Schriftliche Antwort
des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 21. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage B 34) :
Welche Beträge sind nach den derzeitigen Vorstellungen des Bundesverkehrsministeriums im laufenden Jahr und im Jahr 1973 für die B 27, B 28 und B 312 im Raum Reutlingen/Tübingen vorgesehen, und werden von den neuesten Haushaltskürzungen für diese Straßen vorgesehene Beträge betroffen?
Im Bundeshaushalt für das laufende Jahr sind für Ausbaumaßnahmen im Zuge der Bundesstraßen 27, 28 und 312 im Raume Reutlingen–Tübingen insgesamt 24 Millionen DM vorgesehen. Ob und inwieweit diese Maßnahmen von den neuen Haushaltskürzungen betroffen werden, läßt sich aus heutiger Sicht noch nicht genau sagen. Es besteht aber die begründete Annahme, daß hier keine Kürzungen vorgenommen werden.
Der Haushalt 1973 liegt noch nicht vor. Nach dem vom Land Baden-Württemberg vorgelegten Entwurf sind für die oben genannten Bundesstraßen im Raume Reutlingen–Tübingen insgesamt 22,2 Millionen DM vorgesehen.