Rede:
ID0619600200

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 26
    1. Das: 2
    2. hat: 2
    3. die: 2
    4. der: 2
    5. Haus: 1
    6. Regierungserklärung: 1
    7. des: 1
    8. Herrn: 1
    9. Bundesministers: 1
    10. Verteidigung: 1
    11. entgegengenommen.Ich: 1
    12. eröffne: 1
    13. Aussprache.: 1
    14. Wort: 1
    15. Abgeordnete: 1
    16. Dr.: 1
    17. Wörner.: 1
    18. Für: 1
    19. ihn: 1
    20. ist: 1
    21. eine: 1
    22. Redezeit: 1
    23. von: 1
    24. 35: 1
    25. Minuten: 1
    26. beantragt.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 196. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 11489 A Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Schmidt, Bundesminister 11489 B Dr. Wörner (CDU/CSU) 11494 C Jung (FDP) 11500 A Buchstaller (SPD) 11503 A Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 11505 D Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über das Weißbuch 1971/72 zur Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und zur Entwicklung der Bundeswehr (Drucksachen VI/2920, VI/3384) . . 11506 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung wehrrechtlicher, ersatzdienstrechtlicher und anderer Vorschriften (Drucksache VI/3011); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3585), Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksachen VI/3558, zu VI/3558) — Zweite und dritte Beratung — Damm (CDU/CSU) . . . . . . 11507 A Würtz (SPD) 11509 B Stahlberg (CDU/CSU) . . . . . 11511 A Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses über den Jahresbericht 1971 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages (Drucksachen VI/3232, VI/3499) Schultz, Wehrbeauftragter des Deutschen Bundestages . . . . 11511 B Rommerskirchen (CDU/CSU) . . . 11513 A Jung (FDP) . . . . . . . . . 11516 C Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 11517 D Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts (Drucksache VI/1834); Schriftlicher Bericht des Verteidigungsausschusses (Drucksache VI/3541) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Abelein (CDU/CSU) . 11518 C, 11523 B Schmidt, Bundesminister . 11520 C, 11523 D Corterier (SPD) 11521 C Mündlicher Bericht des Petitionsausschusses über seine Tätigkeit gem. § 113 Abs. 1 GO in Verbindung mit Sammelübersicht 39 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen und systematische Ubersicht über die beim Bundestag in der Zeit vom 20. Oktober 1969 bis 31. Mai 1972 eingegangenen Petitionen (Drucksache VI/3502) und mit II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972 Sammelübersicht 40 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen (Drucksache VI/3555) Frau Schlei (SPD) 11524 A Antrag betr. Einschränkung der Immunität von Familienangehörigen und Hauspersonal von Diplomaten (Abg. Freiherr Ostman von der Leye, Kleinert, Dürr u. Gen.) (Drucksache N/3587) 11525 A Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes (Abg. Hauser [Bad Godesberg], Vogel, Dr. Frerichs, Dr. Lenz [Bergstraße], Dr. Kliesing [Honnef], Rösing und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/3604) — Erste Beratung — 11525 A Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Einführung einer eigenständigen Pflichtunfallversicherung für nicht erwerbstätige Frauen bei privater Trägerschaft (Drucksache VI/3581) 11525 B Fragestunde (Drucksachen VI/3546, VI/3603) Fragen des Abg. Dr. Miltner (CDU/CSU) : Gesundheitsschäden durch Verzehr von eingeführten Erdbeeren — Maßnahmen der Bundesregierung zum Schutz der Bevölkerung von gesundheitsschädigenden Einfuhren von Nahrungsmitteln Dr. von Manger-Koenig, Staatssekretär . 11525 C, D, 11526 B, C, D, 11527 A, B, C Dr. Miltner (CDU/CSU) . . . .11525 C, D, 11526 B, C Dr. Früh (CDU/CSU) 11526 C, D Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . 11527 A Ott (CDU/CSU) . . . . . . . 11527 B Dr. Reinhard (CDU/CSU) 11527 C Dr. Jenninger (CDU/CSU) . . . 11527 C Frage des Abg. Vogt (CDU/CSU) : Dementi des Bundesministers Dr. Ehmke betr. den Bericht der Illustrierten „Stern" über die Vertrauenswürdigkeit des Informanten Disler Dr. Ehmke, Bundesminister . . . . 11527 D, 11528 A, B, C, D, 11529 A, B, C, D, 11530 A, B, C, D, 11531 A Vogt (CDU/CSU) . . . .11527 D, 11528 A Ott (CDU/CSU) . . . . . . . . 11528 B Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) 11528 B Dr. Czaja (CDU/CSU) 11528 C Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) . 11528 D Reddemann (CDU/CSU) 11529 A Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) 11529 B Baron von Wrangel (CDU/CSU) . . 11529 B Dr. Wagner (Trier) (CDU/CSU) . . 11529 C Dr. Miltner (CDU/CSU) 11529 D Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . 11529 D von Thadden (CDU/CSU) . . . 11530 A Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 11530 B Dr. Jenninger (CDU/CSU) . . . 11530 C Dr.-Ing. Bach (CDU/CSU) . . . . 11530 C Dr. Frerichs (CDU/CSU) 11530 D Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . 11530 D Cantzler (CDU/CSU) 11531 A Röhner (CDU/CSU) 11531 A Frage des Abg. Reddemann (CDU/CSU) : Unterrichtung der Bonner Staatsanwaltschaft über den angeblichen Geheimnisverrat Dr. Hupkas durch Bundesminister Dr. Ehmke Dr. Ehmke, Bundesminister . . .11531 B, D, 11532 A, B, C, D Reddemann (CDU/CSU) . . . . 11531 C, D Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . . 11531 C Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 11532 A Dr. Schulze-Vorberg (CDU/CSU) . . 11532 A Dr. Miltner (CDU/CSU) . . . . . 11532 B Ott (CDU/CSU) . . . . . . . . 11532 C Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 11532 C Vogt (CDU/CSU) 11532 D Fragen des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU) : Errichtung einer Müllinsel in der Nordsee — Ratifizierung der Oslo-Konvention über die Verhütung der Verunreinigung der See durch Abfälle Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär 11533 A, B, C Dr. Gruhl (CDU/CSU) 11533 B Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . 11533 C Fragen der Abg. Dr. Riedl (München) und Röhner (CDU/CSU) : Tragen von Sportkleidung mit Markenzeichen deutscher Sportartikelfirmen bei der Olympiade Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11533 C, 11534 A, C, D, 11535 A Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . . 11533 D, 11535 A Röhner (CDU/CSU) 11534 A, C, D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972 III Fragen des Abg. Ott (CDU/CSU) : Pressemeldungen betr. Werkverträge ehemaliger Bundesminister und Staatssekretäre Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . 11535 A, B, C, D, 11536 A Ott (CDU/CSU) . . . . . . . . 11535 B Dr. Jaeger, Vizepräsident . . . . 11535 C Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . . 11535 D Dr. Czaja (CDU/CSU) 11536A Frage des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) : Hilfe für Gemeinden in unmittelbarer Nähe von militärischen Flugplätzen bei außerordentlichen Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen in öffentlichen Gebäuden Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11536 B, C, D, 11537 A Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) . . 11536 C Dr. Apel (SPD) . . . . . . . . 11536 D Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) . 11537 A Frage des Abg. Härzschel (CDU/CSU) : Unterbringung der Aussiedlerfamilien Dorn, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11537 A, C, D, 11538 A Härzschel (CDU/CSU) 11537 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 11537 D Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . . 11537 D Frage des Abg. Storm (CDU/CSU) : Empfehlung zur Behandlung der deutsch-polnischen Beziehungen in den Schulbüchern beider Länder Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 11538 A, B, C, D Storm (CDU/CSU) 11538 B, C Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . 11538 D Fragen des Abg. Dr. Hupka (CDU/CSU) : Rückgang der Zahl der Aussiedler aus den deutschen Ostgebieten jenseits von Oder und Neiße Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 11539 A, B, C, D, 11540 A, C Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . . 11539 B Ott (CDU/CSU) 11539 C Dr. Czaja (CDU/CSU) 11539 D Pieroth (CDU/CSU) . . . . . . 11539 D Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 11540 A Nächste Sitzung 11540 D Anlagen Anlage i Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 11541 A Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abg. Stahlberg (CDU/CSU) zu Punkt 37 der Tagesordnung 11541 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Hösl (CDU/CSU) betr Pressemeldung über Nichtzulassung des dänischen Films „Lenin takes a train" zu den Berliner Filmfestspielen 11542 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Picard (CDU/CSU) betr. Taschenbücher deutscher Verlage als Leitfäden für Bombenleger und Untergrundkämpfer 11543 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Werner (CDU/CSU) betr. Äußerung des Bundesinnenministers zu der Einstellung des Disziplinarverfahrens gegen den Politologieprofessor Seifert . 11543 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Kiechle (CDU/CSU) betr. Gefährdung der deutschen Strickstrumpf-industrie durch Importe aus Staatshandelsländern 11543 B Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) betr. Umweltgefahren der Vergällung des Alkohols 11543 C Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Röhner (CDU/CSU) betr. Harmonisierung der Kfz-Steuervergünstigung für Kriegs- und Zivilbeschädigte . 11543 D Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Storm (CDU/CSU) betr. Bearbeitungsdauer der Anträge auf Lohnsteuer- und Einkommensteuerjahresausgleich 11544 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972 Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Freiherr Ostman von der Leye (SPD) betr. Verabschiedung der Novelle zum Mehrwertsteuergesetz — Gleichstellung der Seenotrettungskreuzer der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger mit den Seeschiffen der gewerblichen Schiffahrt . . . . . . . 11544 C Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Struve (CDU/CSU) betr. Gesetzentwurf des Bunderates über die Befreiung der Landwirtschaft vom Lastenausgleich 11544 D Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Ritz (CDU/CSU) betr. Beschluß der Bundesregierung über die Begrenzung der Erhöhung der Vorsteuerpauschale auf 0,5 % . . . . . . . . 11545 B Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) betr. Übernahme des Fehlbetrags der Bundesbahn 11545 C Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Höcherl (CDU/CSU) betr. Kürzung der Ansätze des Einzelplans 10 11546 A Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Geldner (FDP) betr. Ankündigung des Präsidenten des Bundesverbandes der Deutschen Fleischwarenindustrie bezüglich Verteuerung der Fleischwaren infolge Änderung von Zoll- und veterinärmedizinischen Vorschriften 11546 B Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Geldner (FDP) betr. Behauptung der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher über die Vernichtung von Obst und Gemüse in der EWG und deren Kosten 11546 C Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Jenninger (CDU/ CSU) betr. Ausbau der Bundesautobahnstrecken Würzburg–Lindau und Heilbronn–Würzburg 11546 D Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Ollesch (FDP) betr. Auslegung des Verkehrsfinanzgesetzes 1971 durch Kommunal- und Bundesbehörden bezüglich der Kostenentlastung durch Fortfall der Mineralölsteuer 11547 A Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Kempfler (CDU/CSU) betr. Berücksichtigung des Nachholbedarfs verkehrs- und revierferner Bezirke bei der Streichung von Haushaltsmitteln für Straßenbauvorhaben 11547 B Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Horstmeier (CDU/CSU) betr. Verlegung des Bundesbahnzentralamtes nach München — Ausgliederung einzelner Abteilungen 11547 C Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Leicht (CDU/CSU) betr Aussage des Bundesverkehrsministers über die Kürzung von 100 Millionen DM beim Bundesautobahnbau 11547 D Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) betr. Gefahren für die Bevölkerung durch Toiletten in Eisenbahnwagen . . 11548 A Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) betr. Reinigung der Toiletten der Eisenbahnwagen 11548 B Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Löher (Dortmund) (CDU/ CSU) betr. Berufung einer Sachverständigenkommission zur Untersuchung der Probleme der Managementlaufbahnen bei der Bahn und der Post . . . . . . . 11548 C Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Lemmrich (CDU/CSU) betr. Beanspruchung des Bundesfernstraßennetzes durch Spikesreifen im Winter 1971/72 11548 D Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Seefeld (SPD) betr. Ver- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972 V wendung von Kindersitzen in Kraftfahrzeugen 11549 A Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Josten (CDU/CSU) betr. Einführung des Sprechfunks für die Lokführer der Bundesbahn . . . . . . . 11549 B Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schmitt (Lockweiler) (CDU/CSU) betr. Wasserstraßenanschluß für das Saarland . . . . . . . . 11549 C Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Gleissner (CDU/CSU) betr. Untersuchungen über wachsende Schäden durch Spikesreifen 11550 A Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage der Abg. Frau Funcke (FDP) betr. Ausgabe von Sondermarken anläßlich des 125. Geburtstags von Helene Lange und des 100. Geburtstags von Gertrud Bäumer 11550 B Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Hellige (CDU/CSU) betr. Vereinfachung der Formulare für Postanweisungen und Zahlkarten . . . 11550 C Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Ahrens (SPD) betr. Entwicklung der Verwaltungskosten bei der Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung von Wohngeld-Auswirkungen des verstärkten Einsatzes der elektronischen Datenverarbeitung 11550 D Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Freiherr Ostman von der Leye (SPD) betr. verstärkten Einsatz von ausländischen Bauunternehmen . . . . 11551 A Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) betr. Vergabe von Förderungsmitteln für den Wohnungsbau zugunsten alleinstehender Mütter mit Kindern . . 11551 C Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Warnke (CDU/CSU) betr. Änderung der Bezeichnung „Zonenrandgebiet" 11552 B Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schedl (CDU/CSU) betr. Visaausstellung für westdeutsche Besucher in Ost-Berlin und Sofortbesuchsregelung für Westberliner 11552 B Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Baier (CDU/CSU) betr. Verstärkung der Bundesmittel für Reisen Jugendlicher nach West-Berlin . . . . 11553 A Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Frau Pieser (CDU/CSU) betr. Dauer der Bearbeitung von Anträgen auf Ausstellung von Aufenthaltsgenehmigungen für Westberliner zum Besuch der DDR . . . . . . . . . . 11553 A Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) betr. Pressemeldungen über Verlegung von Referaten des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen von Berlin nach Bonn 11553 C Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) betr. Bekanntgabe des Erlasses über die Aufgaben und Befugnisse des Bevollmächtigten der Bundesregierung in Berlin 11553 D Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. Pressemeldung über Verlegung von Referaten des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen von Berlin nach Bonn 11553 D Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Pressemeldungen über Verlegung von Referaten der Berlin-Abteilung des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen nach Bonn 11554 A Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Horten (CDU/CSU) betr. Enteignungen und Umwandlungen von gewerblichem Privateigentum in staatliches Eigentum in der DDR 11554 B VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972 Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Gottesleben (CDU/CSU) betr. Enteignungen und Beschränkungen privaten Wohnungseigentums in der DDR 11554 C Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Reddemann (CDU/CSU) betr. Beurteilung der gegenwärtigen Verstaatlichungsaktion in der DDR . . . . 11554 D Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Zusammenarbeit europäischer Firmen auf dem Gebiet des Reaktorbaus und Unterstützung des Exports von Kernkraftwerken deutscher Firmen . . . . . . . 11555 A Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Förderung der Mietfinanzierung von Datenverarbeitungsanlagen . . . . . 11555 C Anlage 48 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) betr. Beschlüsse des Landes Bremen über die uneingeschränkte Drittelparität in der Hochschulordnung der Bremer Universität . . . . . . . . 11555 D Anlage 49 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) betr. Institutionalisierung von bundeswehreigenen Hochschulen 11556 A Anlage 50 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Gleissner (CDU/CSU) betr. Gefahr einer wachsenden Zahl von stellungslosen oder unterbezahlten Akademikern in bestimmten Studienbereichen 11556 B Anlage 51 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr. Pressemeldung über entwürdigende Behandlung deutscher Touristen am deutsch-tschechoslowakischen Grenzübergang Mühlbach 11556 C Anlage 52 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Matthöfer (SPD) betr. Ratifizierungsverfahren zum Änderungsvertrag zu Art. 56 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut 11557 A Anlage 53 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/ CSU) betr. Erklärung des polnischen Außenministers Olszowski über das Recht auf die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland 11557 B Anlage 54 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Klinker (CDU/CSU) betr. Änderung des Systems der Ein- und Auslagerungskosten für Getreide . . . 11557 D Anlage 55 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. von Thadden (CDU/CSU) betr. Gefährdung des Warndtwaldes durch vermehrte Immission des lothringischen Werks Carlingen 11558 C Anlage 56 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Biehle (CDU/CSU) betr. nachträgliche Reduzierung der Zinsverbilligung von Darlehen für Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Gemeinden 11558 D Anlage 57 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Konrad (SPD) betr. Unterscheidung zwischen dem redaktionellen Text und der Werbung in Zeitungen und Zeitschriften 11559 B Anlage 58 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr. Enttarnung und Abschiebung von Agenten der sowjetischen Industriespionage . . . . . . . . . 11559 C Anlage 59 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Wuwer (SPD) betr. Prämienbemessung und Kraftfahrzeug-Vollversicherung nach den Kosten der Unfallreparaturen 11559 D Anlage 60 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Varelmann (CDU/CSU) betr. Maßnahmen der Bundesregierung gegen die Arbeitslosigkeit im nieder- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972 VII sächsischen Baugewerbe — Zurverfügungstellung erhöhter Mittel für die wirtschaftliche Förderung in Niedersachsen . 11560 A Anlage 61 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Frehsee (SPD) betr. Gefährdung und Belästigung der Bevölkerung durch Übungen der in Hameln stationierten Truppeneinheiten 11560 B Anlage 62 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. von Thadden (CDU/CSU) betr. Antwort der französischen Regierung zum Problem der Grenzgänger . . 11560 D Anlage 63 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Huys (CDU/CSU) betr. Krankenstand des Panzeraufklärungsbataillons 3 in Lüneburg und Zurückstellung der Arbeiten am Werkstattgebäude 11560 D Anlage 64 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Wiederaufnahme der Bauarbeiten am Werkstattgebäude des Panzeraufklärungsbataillons 3 in Lüneburg, Werkstatt- und Arbeitsbedingungen 11561 B Anlage 65 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Kater (SPD) betr. kieferorthopädische Behandlung bei Kindern, Höhe der Kosten und Aufbringung der Mittel 11561 C Anlage 66 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Zebisch (SPD) betr. Bemühungen um Verständigung zwischen den Jugendlichen der Bundesrepublik und unserer östlichen Nachbarn . . . . 11561 D Anlage 67 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. freiberufliche ambulante Tätigkeit der Diätassistentinnen und Übernahme der Kosten der Diätberatung durch die Krankenkassen 11562 B Anlage 68 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Leicht (CDU/CSU) betr. Bau der Umgehungsstraße Lingenfeld . . 11562 C Anlage 69 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) betr. Ausbau der Maintalstraße Obernburg-Miltenberg (B 469) und der B 47/B 27 Miltenberg-AmorbachHardheim-Tauberbischofsheim . . . . 11562 D Anlage 70 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Picard (CDU/CSU) betr. Zahl der Unfalltoten im Straßenverkehr in den USA, England und der Bundesrepublik und Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit 11563 A Anlage 71 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Wichert (SPD) betr. Pläne der Bundesbahn zum Ausbau der Oberwesertrasse — Anschluß Göttingens an das Intercitynetz und das Schnellbahnsystem 11563 B Anlage 72 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) betr. Elektrifizierung der Strecken Heilbronn—Hessental und Marbach—Backnang—Gaildorf—Hessental 11563 C Anlage 73 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Peiter (SPD) betr. Bau der Schnellverbindung Köln—BonnRhein/Main und Verknüpfungsbahnhof mit der Lahnstrecke im Raum Diez —zweigleisiger Wiederaufbau der Lahnstrecke 11563 D Anlage 74 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) betr. Geldbeträge für Bauabschnitte der Bundesautobahn Heilbronn—Nürnberg auf baden-württembergischem Gebiet . . . . . . . 11564 A Anlage 75 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Schwörer (CDU/ CSU) betr. Ausbau der Bundesstraßen 27, 28, 32 und 463 . . . . . . . . . . 11564 B Anlage 76 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Auswirkung der geplanten Kürzungen VIII Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972 des Haushalts 1972 auf Investitionsmaßnahmen in den Landkreisen Wetzlar und Dillenburg 11564 C Anlage 77 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) betr. für die Bundesstraßen 27, 28 und 312 im Raum Reutlingen—Tübingen vorgesehene Beträge 11564 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972 11489 196. Sitzung Bonn, den 23. Juni 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Adams * 23. 6. Dr. Aigner * 23. 6. Dr. Arndt (Berlin) * 23. 6. Dr. Artzinger * 23. 6. Dr. Dr. h. c. Bechert (Gau-Algesheim) 23. 6. Behrendt * 23. 6. Biehle 23. 6. Blumenfeld 23. 6. Bremer 23. 6. Dr. Burgbacher * 23. 6. Dasch 23. 6. Dr. Dittrich * 23. 6. Dr. Dollinger 23. 6. Ehnes 23. 6. Engelsberger 23. 6. Fellermaier * 26. 6. Flämig * 23. 6. Gerlach (Emsland) * 23. 6. Frau Griesinger 23. 6. Frau Herklotz 23. 6. Hörmann (Freiburg) 23. 6. Dr. Hubrig 23. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 23. 6. Dr. Jungmann 24. 6. Kiechle 23. 6. Klinker * 23. 6. Dr. Koch * 23. 6. Kriedemann * 2. 7. Krockert 24. 6. Lange * 23. 6. Lautenschlager * 23. 6. Lenders 23. 6. Dr. Dr. h. c. Löhr * 23. 6. Lücker (München) * 2. 7. Meister * 23. 6. Memmel * 23. 6. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 23. 6. Müller (Aachen-Land) * 23. 6. Neumann 23. 6. Dr. Reischl * 23. 6. Richarts * 23. 6. Riedel (Frankfurt) * 23. 6. Rock 23. 6. Rollmann 23. 6. Schmidt (Würgendorf) 23. 6. Schmidt (Wuppertal) 23. 6. Schneider (Königswinter) 24. 6. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 24. 6. Dr. Schultz (Berlin) 23. 6. Dr. Schwörer * 23. 6. Dr. Starke (Franken) 23. 6. Steiner 24. 6. Strauß 23. 6. Weigl 23. 6. Wendelborn 23. 6. Wolfram * 23. 6. Zebisch 23. 6. *) Für die Teilnahme .an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Stahlberg (CDU/CSU) nach § 59 GO zu Punkt 37 der Tagesordnung. Nach § 59 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages gebe ich zur Schlußbestimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung wehrrechtlicher, ersatz-dienstrechtlicher und anderer Vorschriften (Drucksachen VI/3011, V1/3558, zu V1/3558, VI/3585) folgende schriftliche Erklärung ab: Die Forderung nach mehr Wehrgerechtigkeit wurde von der sogenannten Adorno-Kommission aufgegriffen, und es wurden erste Überlegungen auch in Richtung auf eine Wehrdienstzeitverkürzung angestellt. Die am 9. Juli 1970 von dieser Bundesregierung eingesetzte unabhängige Wehrstruktur-Kommission hat am 3. Februar 1971 ihre Vorschläge für mehr Wehrgerechtigkeit vorgelegt. Unter anderem schlug diese Kommission vor, die Zeit des Grundwehrdienstes von 18 auf 16 Monate zu reduzieren und eine zweimonatige Verfügungsbereitschaft anzuschließen. Die notwendigen Maßnahmen, die zur Verkürzung des Grundwehrdienstes führen könnten, sind von der Kommission wie folgt gekennzeichnet: - Erhöhung der Zahl der Ausbilder durch vorherige Vermehrung der Zahl der Zeitfreiwilligen, - zeitliche Verkürzung der Dauer der Grund- und der Spezialausbildung von 6 auf 4 Monate unter Beibehaltung der Dauer der Vollausbildung, - weitere 12 Monate Dienstzeit zwecks Erhaltung der unveränderten Präsenz, - zusätzliche Kosten für den Personalsektor, zusätzliche Einstellung weiterer finanzieller Mittel für infrastrukturelle Maßnahmen infolge erhöhter Personalfluktuation und die Schaffung einer eigenen Ausbildungsorganisation. Der Bundesminister der Verteidigung hat sich der Empfehlung der Wehrstruktur-Kommission hinsichtlich der Verkürzung der Dauer des Grundwehrdienstes von 18 auf 16 Monate nicht angeschlossen, obwohl der damalige Generalinspekteur wie die unabhängige Wehrstruktur-Kommission eine Verkürzung der Grundwehrdienstzeit auf 15 Monate nicht für richtig hielten. Ich schließe mich der Auffassung der Wehrstruktur-Kommission an, die darauf hinweist, daß schon bei einer um 2 Monate verkürzten Grundwehrdienstzeit mehr Verbände des Heeres als bisher gleichzeitig Rekruten ausbilden müssen. Diese Feststellung deckt auch die Auffassung, daß Präsenz und Kampfwert der assignierten Verbände des Heeres absinken. Die Berichte und Diskussionen im Verteidigungsausschuß des Deutschen Bundestages haben mich nicht davon überzeugen können, daß eine Verkür- 11542 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972 zung des Grundwehrdienstes auf 15 Monate zum jetzigen Zeitpunkt richtig ist. Meine Einwände beziehen sich auf folgende Punkte: 1. Die Harmonisierung von Ausbildung, von Entlassungs- und Einstellungsterminen ist weder bewiesen noch erreicht. Wenn diese erreicht werden soll, dann kann das meines Ermessens nur über eine monatliche Einberufung geschehen. Analog dieser Auffassung müßten monatlich ca. 16 000 Wehrpflichtige einberufen werden. Dann hätten die Kompanien 8 bis 10 Rekruten pro Monat auszubilden und nach einem Jahr Wehrpflichtige mit 12 unterschiedlichen Ausbildungsstufen. Die Harmonisierung wäre also nur über den „Preis" der Verminderung der Kampfkraft zu erreichen. Eine zweite Möglichkeit wäre die, daß die Divisionen einmal im Jahr mit Wehrpflichtigen ganz aufgefülft würden. Dadurch wären aber die Großverbände während der Grundausbildung nicht einsatzbereit. 2. Das bisher für wichtig gehaltene Prinzip der heimatnahen und berufsbezogenen Einberufung und Verwendung von Wehrpflichtigen muß bei einer um 3 Monate verkürzten Grundwehrdienstzeit fast aufgegeben werden. Daher ist der unterschiedliche Bedarf in den Streitkräften nur noch aus größeren und damit heimatferneren Räumen zu decken. Die berufsbezogene Verwendung des Wehrpflichtigen wird schwieriger. 3. Die Reduzierung des Grundwehrdienstes auf 15 Monate wirft darüber hinaus bei der Luftwaffe und bei der Marine noch größere Probleme auf als beim Heer. Das gilt auch für die Freiwilligenwerbung der kleineren Teilstreitkräfte. Eine verkürzte Ausbildung wehrpflichtiger UnteroffizierAnwärter verstärkt das Problem. 4. Nach meine Auffassung kann die Verkürzung der Grundwehrdienstzeit erst eingeleitet werden, wenn das seit langem angekündigte Konzept über die Verwendung von Reservisten die Ungerechtigkeit der Einberufung in diesem Bereich mindert oder aufhebt. Gleichzeitig muß ein Gesetz zum „Dienst an der staatlichen Gemeinschaft" deutlich machen, daß jeder männliche junge Deutsche — insofern er berufstauglich ist — zu einem solchen Dienst herangezogen wird. (Beseitigung der jetzigen Ersatzdienst-Ungerechtigkeit!) 5. Es sind bereits mehr Rekruten zur Zeit in den Kasernen als in den vergangenen Jahren. Die personellen und infrastrukturellen Voraussetzungen für mehr Einberufene sind dafür in vielen Bereichen nicht vorhanden und können aus finanziellen Gründen auch vorerst nicht geschaffen werden. 6. Im Weißbuch 1971/72 heißt es auf Seite 40: „Die Personallage in der Truppe bleibt, obwohl Erleichterungen sich abzeichnen, die Hauptsorge der Bundeswehr." Dieser Satz beweist, daß die personellen Voraussetzungen — als eine wesentliche Grundlage für diese Gesetzesänderungen — noch nicht geschaffen sind. 7. Anfang Dezember 1969 erklärte Verteidigungsminister Schmidt, eine Verkürzung der Grundwehrdienstzeit könne nur dann „erwogen" werden, „wenn die erforderlichen finanziellen Mittel sichergestellt sind, wenn eine ausreichende Zahl der längerdienenden Soldaten gesichert ist und wenn die Kampfkraft der Bundeswehr uneingeschränkt erhalten bleibt." Eben diese vom Verteidigungsminister hervorgehobenen drei Voraussetzungen sind nach meiner Auffassung nicht erfüllt. 8. Die Zeit- und Berufssoldaten sind wegen des Personalmangels seit langem überbeansprucht. Bisher fehlen entsprechende Besoldungs- und Versorgungsregelungen, die den Diensteigentümlichkeiten des Soldaten gerecht werden. Eine Verkürzung der Grundwehrdienstzeit strapaziert jeden Längerdienenden in noch stärkerem Maße. Aus diesen' Gründen kann ich einer Verkürzung der Grundwehrdienstzeit gegenwärtig nicht zustimmen. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Hösl (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage A 5) : Trifft die Meldung der Zeitung Die Welt" vom 13. Juni 1972 zu, die „Berliner Festspiele GmbH" habe aus politischen Gründen den dänischen Film „Lenin takes a train" nicht in den Wettbewerb der diesjährigen „Berliner Filmfestspiele" aufgenommen, obwohl sie ihm künstlerische Qualität bescheinigte, und wie beurteilt — bejahendenfalls — die Bundesregierung diese aus Rücksicht auf die UdSSR vorgenommene Beeinträchtigung der künstlerischen Freiheit im Hinblick auf die durch Artikel 5 des Grundgesetzes, der auch im Land Berlin gilt, gewährleistete Freiheit der Kunst? Es trifft zu, daß das Auswahlkomitee für die Internationalen Filmfestspiele Berlin 1972 den dänischen Film „Lenin takes a train" nicht in den Wettbewerb aufgenommen hat. Die Entscheidung über die Annahme gemeldeter Filme für den Wettbewerb der Internationalen Filmfestspiele in Berlin obliegt nach den Richtlinien einem unabhängigen und sachkundigen Gremium, das nach einer besonderen Verfahrensordnung tätig wird. Die Bundesregierung, deren Vertreter dem Auswahlkomitee nicht angehören und die deshalb den Film „Lenin takes a train" bei der Auswahl auch nicht gesehen haben, übt auf die Entscheidungen des Komitees keinen Einfluß aus. Der Ablehnung des Filmes durch das Auswahlkomitee stehen nach Auffassung der Bundesregierung keine verfassungsrechtlichen Bedenken entgegen, insbesondere auch nicht aus Artikel 5 Abs. 3 GG. Die Freiheit der Kunst wird nicht berührt, wenn eine Jury aus einem Angebot von Festspielbeiträgen nach vorgegebenen Kriterien eine Auswahl trifft und einen Film zur Aufführung bei den Filmfestspielen nicht aufnimmt. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972 11543 Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 22. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Fragen A 12 und 13) : Sind der Bundesregierung in den deutschen Verlagen erschienene Taschenbücher bekannt, die als „Leitfäden für Bombenleger und Untergrundkämpfer" bezeichnet werden könnten? Welche Bedeutung z. B. mißt die Bundesregierung dem im Rowohlt-Verlag erschienenen Taschenbuch von Carlos Marighera „Handbuch des Stadtguerillo" bei? Zu Frage A 12: Ja, der Bundesregierung sind derartige Taschenbücher bekannt. Die Bundesregierung beobachtet mit Sorge das Erscheinen dieser Schriften, in denen die Anwendung von Gewalt gerechtfertigt oder in denen zur Anwendung von Gewalt aufgefordert wird. Zu Frage A 13: Das „Handbuch des Stadtguerillero" von Carlos Marighela ist auf die Verhältnisse in Brasilien zugeschnitten. Die darin gegebenen strategischen und taktischen Anweisungen für terroristische Anschläge in Städten haben aber zum Teil auch der BaaderMeinhof-Bande als Anleitung gedient. Das zeigen die dieser Bande mit hoher Wahrscheinlichkeit zuzurechnenden Banküberfälle und Terrorakte ebenso wie die Schriften „RAF — Rote Armee Fraktion — Das Konzept Stadtguerilla" und die im April 1972 verbreitete Schrift der RAF mit dem Titel „Stadtguerilla und Klassenkampf". Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 22. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage A 16) : Teilt die Bundesregierung die vom Bundesinnenminister Genscher in der „Welt" vom 1. Juni 1972 erklärte Meinung, daß er kein Verständnis für die Einstellung des Disziplinarverfahrens gegen den hannoverschen Politologieprofessor Jürgen Seifert habe, und daß die Äußerung von Seifert eine beispiellose Diffamierung des demokratischen Rechtsstaats sei? Ja, Herr Abgeordneter. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 22. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kiechle (CDU/CSU) (Drucksache VI/3564 Fragen A 21 und 22) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung der deutschen Strickstrumpfindustrie, daß die Dumpingpreise bei Importen aus den Staatshandelsländern die Existenz dieses Industriezweiges und damit die Arbeitsplätze akut und nachhaltig gefährden? Ist die Bundesregierung bereit, diese Entwicklung durch Schutzmaßnahmen an der Grenze zu verhindern oder gegebenenfalls andere Hilfsmaßnahmen einzuleiten und welche? Zu 21: Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung der deutschen Strickstrumpfindustrie, daß deren Existenz durch Importe aus den Staatshandelsländern akut und nachhaltig gefährdet wird. Ich darf hierbei daran erinnern, daß die Bundesregierung zu dieser Frage bereits im Rahmen der Fragestunden der 185. und 190. Sitzung des Deutschen Bundestages Stellung genommen hat, und verweise auf die Seiten 10856 bzw. 11117 des Protokolls. Zu 22: Die Bundesregierung hält die gegenüber Rumänien als dem mit Abstand bedeutendsten Lieferanten unter den Staatshandelsländern bereits getroffene Schutzmaßnahmen für ausreichend zur Abwehr einer Existenzgefährdung der deutschen Strickstrumpfindustrie. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache VI/3546 Frage A 25) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die nach dem Gesetz über das Branntweinmonopol vorgeschriebene Vergällung des Alkohols für Laborzwecke geeignet ist, Umweltgefahren sowohl für die in Laboren beschäftigten Laboranten und Ärzte als auch für die weitere Umwelt herbeizuführen, und ist die Bundesregierung gegebenenfalls bereit, Überlegungen anzustellen, wie der steuerliche Zweck der Ungenießbarmachung des Alkohols durch andere, umweltfreundlichere Maßnahmen erreicht werden kann? Alkohol für Laborzwecke wird normalerweise mit Petroläther vergällt. Das Mischungsverhältnis ist 1 l Petroläther auf 1001 Alkohol. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß diese Vergällung besondere Umweltgefahren mit sich bringen könnte. Falls Sie über andere Informationen verfügen, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie sie mir mitteilen würden. Ich will dann gern eine Überprüfung veranlassen. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Röhner (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage A 26) : In welcher Form und zu welchem Termin beabsichtigt die Bundesregierung eine Harmonisierung der Kfz-Steuervergünstigung für Kriegsbeschädigte und Zivilbeschädigte? Die Neugestaltung der Kraftfahrzeugsteuer-Vergünstigung für Körperbehinderte ist im Rahmen der Steuerreform vorgesehen. Die Überlegungen hierzu sind jedoch noch nicht abgeschlossen. Es gibt einen ersten Referentenentwurf eines neuen Kraftfahrzeugsteuergesetzes, der noch der weiteren Erörterung bedarf. Dieser Entwurf sieht vor, daß die 11544 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972 Körperbehinderten von der Kraftfahrzeugsteuer unter den gleichen Voraussetzungen befreit werden sollen, die auch für die kostenlose Benutzung der öffentlichen Nahverkehrsmittel gelten. Damit wird der Unterschied in der Behandlung von Kriegs- und Zivilbeschädigten, der im heutigen Kraftfahrzeugsteuerrecht vorhanden ist, abgebaut werden. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Storm (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage A 27) : - Wie lange ist im Durchschnitt die Bearbeitungsdauer der Anträge auf Lohnsteuer- bzw. Einkommensteuerjahresausgleich, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die zum Teil mehrmonatigen Bearbeitungszeiten abzukürzen, um den Antragsteller frühzeitig in den Genuß des Erstattungsbetrags zu bringen? Von den Finanzämtern müssen jährlich etwa 12 bis 13 Millionen Anträge auf Lohnsteuer-Jahresausgleich bearbeitet werden. Die Bearbeitung dieser Anträge nimmt wegen der zunehmenden Arbeitsbelastung der Finanzämter, hier insbesondere der Lohnsteuerstellen, naturgemäß einige Zeit in Anspruch. Wie lange im Bundesdurchschnitt die Bearbeitungszeit eines Jahresausgleichsantrags ist, läßt sich nach dem vorliegenden statistischen Material nicht feststellen. Es ist jedoch bekannt, daß die Bearbeitungszeit in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich ist; die Zeitdauer von der Antragstellung bis zur Auszahlung des Erstattungsbetrags hängt im wesentlichen vom Zeitpunkt der Antragstellung, von der Arbeitsbelastung der einzelnen Finanzämter und von der Organisation der Datenverarbeitung in den einzelnen Ländern ab. Die Bundesregierung bemüht sich in Zusammenarbeit mit den für die Organisation der Finanzämter und der Datenverarbeitung zuständigen obersten Finanzbehörden der Länder seit langem, durch geeignete Maßnahmen die Bearbeitung der Jahresausgleichsanträge zu beschleunigen. Besonders für den Lohnsteuer-Jahresausgleich 1971 sind Maßnahmen getroffen worden, die zur schnelleren Rückzahlung der zuviel gezahlten Steuern beitragen sollen. So sind z. B. automationsgerechte Antragsvordrucke entwickelt worden, die erstmals einheitlich im ganzen Bundesgebiet Verwendung finden und dazu geführt haben, daß die Anträge wegen ihrer besseren Ausfüllung von den Finanzämtern beschleunigt zur maschinellen Bearbeitung weitergeleitet werden konnten. Außerdem ist durch eine Änderung des Maschinenprogramms erreicht worden, daß bei Arbeitnehmern, die wegen der Höhe ihres Arbeitslohns erstmals zur Einkommensteuer veranlagt werden müssen, die Veranlagung im Rahmen des Jahresausgleichsverfahrens durchgeführt werden kann. Die veranlagten Arbeitnehmer werden hiernach ihre zuviel gezahlten Steuern genauso schnell zurückerhalten wie andere Arbeitnehmer. Im übrigen trägt zur Beschleunigung des Jahresausgleichsverfahrens auch bei, daß nach Ländererlassen seit dem Jahre 1971 bei der Prüfung der vorgebrachten Antragsgründe großzügig verfahren wird. Nach den aus Nordrhein-Westfalen vorliegenden Zahlen waren nach dem Stand vom 31. Mai dieses Jahres von ca. 3,5 Millionen eingegangenen Jahresausgleichsanträgen bereits ca. 95 v. H. von den Lohnsteuerstellen der Finanzämter bearbeitet. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit eines Jahresausgleichsantrags liegt in Nordrhein-Westfalen bei ca. 6 Wochen. Entsprechende Angaben aus den anderen Ländern liegen für 1971 noch nicht vor. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Freiherr Ostman von der Leye (SPD) (Drucksache VI/3546 Frage A 28) : Wann ist mit der Verabschiedung der Novelle zum Mehrwertsteuergesetz zu rechnen, durch die Seenotrettungskreuzer der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger mit den Seeschiffen der gewerblichen Schiffahrt gleichgestellt werden sollen? Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag am 11. November 1971 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vorgelegt (BT-Drucksache VI/2817). Der Gesetzentwurf enthält in Artikel 1 Nr. 3 a und Nr. 4 f Bestimmungen, durch die die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger umsatzsteuerrechtlich der gewerblichen Seeschiffahrt gleichgestellt wird. Lieferungen, Umbauten und Instandsetzungen von Wasserfahrzeugen für die Seeschiffahrt, die der Rettung Schiffbrüchiger zu dienen bestimmt sind, sollen künftig von der Umsatzsteuer befreit werden. Das gleiche gilt für die Lieferung von Gegenständen der Schiffsausrüstung für Seeschiffe an die Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger. Hierdurch hat die Bundesregierung dem berechtigten Anliegen der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger voll und ganz entsprochen. Der Gesetzentwurf wird zur Zeit vom Finanzausschuß beraten. Der Zeitpunkt der Verabschiedung hängt von der weiteren Behandlung der Novelle in diesem Hohen Hause ab. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Struve (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage A 29) : Ist die Bundesregierung bereit, nachdem sie im Einvernehmen mit der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen vereinbart hat, dem Steinkohlenbergbau in Nordrhein-Westfalen die Lastenausgleichsabgabe zeitweilig zu erlassen, dem vom Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf (Drucksache VI/3059) über die Befreiung der Landwirtschaft vom Lastenausgleich zuzustimmen oder wenigstens eine Regelung herbeizuführen, die der für den Steinkohlenbergbau entspricht? Die Bundesregierung kann dem vom Bundesrat beim Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf, in Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972 11545 dem die generelle Freistellung der Land- und Forstwirtschaft von der Vermögensabgabe ab 1. Januar 1972 vorgesehen ist, aus verfassungsrechtlichen, materiell-rechtlichen und finanziellen Gründen nicht zustimmen. Sie hält es insbesondere nicht für vertretbar, einen ganzen Wirtschaftszweig völlig von dieser Abgabe zu befreien. Der zeitweilige Erlaß der Lastenausgleichsabgaben bei der Ruhrkohle AG ist kein Anlaß, diese ablehnende Haltung aufzugeben. Der Ruhrkohle AG sollen die Vermögensabgabe und die Kreditgewinnabgabe für einen Restbetrag 1971 und für 1972 erlassen werden. Diese Maßnahme beruht ausschließlich auf den wirtschaftlichen Verhältnissen dieses einen Unternehmens. Der Erlaß war wegen der wirtschaftlichen Notlage, insbesondere wegen des Vermögensverzehrs infolge hoher Verluste notwendig geworden. Wenn auch die Ruhrkohle AG den überwiegenden Teil des Steinkohlenbergbaues repräsentiert, so handelt es sich hier doch nicht um die generelle Freistellung dieses ganzen Wirtschaftszweiges, sondern eben allein um eine unternehmensbezogene Maßnahme für eine bestimmte einzelne Abgabenschuldnerin, demgegenüber würde die generelle Freistellung der gesamten Land- und Forstwirtschaft sich gleichermaßen auf alle Betriebe ohne Rücksicht auf die wirtschaftliche Lage im Einzelfall erstrecken. Wenn sich einzelne landwirtschaftliche Betriebe in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, die der der Ruhrkohle AG entspricht, kann nach den bestehenden Erlaß- und Stundungsregelungen in ausreichendem Maße geholfen werden. Erleidet z. B. ein landwirtschaftlicher Betrieb nach ständigen Betriebsverlusten eine erhebliche Vermögenseinbuße, so kann im Einzelfall — wie bei der Ruhrkohle AG — ebenfalls ein Erlaß der Vermögensabgabe in Betracht kommen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Ritz (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage A 30) : Hält die Bundesregierung es für sachgerecht, wenn sie entgegen einem einstimmigen Beschluß des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Deutschen Bundestag, die Vorsteuerpauschale wegen der stark gestiegenen Betriebsmittelkosten in der Landwirtschaft um 1 % anzuheben, nunmehr beschließt, diese Erhöhung der Vorsteuerpauschale auf 0,5 % zu reduzieren? Ich möchte zunächst darauf hinweisen, daß es einen Beschluß der Bundesregierung über die Erhöhung der Vorsteuerpauschale in der Landwirtschaft noch nicht gibt. Es hat allerdings ein Gespräch zwischen den Ministern Schiller und Ertl stattgefunden, in dem Einigkeit darüber bestand, daß die Vorsteuerpauschale in der Landwirtschaft angehoben und der Mehrwertsteuersatz für landwirtschaftliche Erzeugnisse als Ausgleich für die vorgesehene Senkung des Grenzausgleichs erhöht werden soll. Die Anhebung der Vorsteuerpauschale muß zusammen mit dem vorgesehenen Ausgleich aufwertungsbedingter Preisverluste über die Mehrwertsteuer gesehen werden. Die umsatzsteuerliche Vorbelastung der Landwirtschaft betrug im Wirtschaftsjahr 1970/71 nach marko-ökonomischen Berechnungen rd. 5,65 v. H., so daß zum Ausgleich der angestiegenen Vorsteuerbelastung eine entsprechende Anhebung der Vorsteuerpauschale als sachgerecht zu bezeichnen ist. Hinsichtlich der bevorstehenden Festschreibung des DM-Leitkurses und der in diesem Zusammenhang vorgesehenen Reduzierung des derzeitigen Grenzausgleichs ist zur Vermeidung aufwertungsbedingter Preiseinbußen eine Anhebung des Mehrwertsteuersatzes auf der landwirtschaftlichen Erzeugerstufe um 1,85 Prozentpunkte in Aussicht genommen. Beide Aspekte führen zusammen zu einer Anhebung der Mehrwertsteuer für pauschalierte landwirtschatfliche Betriebe um 2,5 Prozentpunkte, so daß sich künftig für diese Betriebe ein MehrwertSteuersatz von 10,5 v. H. ergibt. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 23. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Fragen A 31 und 32) : Wann gedenkt die Bundesregierung ihrer Verpflichtung nachzukommen, den bisher nicht übernommenen Fehlbetrag der Deutschen Bundesbahn aus den Jahren 1969 bis 1971 zu übernehmen, der am 31. Dezember 1971 2,4 Milliarden DM betrug und Ende 1973 etwa 3,2 Milliarden DM betragen wird, da die für 1972 vorgesehene Liquiditätshilfe nicht ausreicht, den Fehlbetrag des Jahres 1972 abzudecken? Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn bei Nichtübernahme des Fehlbetrags von 2,4 Milliarden DM durch den Bund im Jahre 1972 etwa 200 Millionen DM an Zinsen selbst aufbringen muß? Zu Frage A 31: Es ist beabsichtigt, der Deutschen Bundesbahn in diesem Jahr rd. 6 Mrd. DM an vermögens- und erfolgswirksamen Leistungen zu gewähren; das sind rd. 2,3 Mrd. DM mehr als im Jahr 1969. Ein Ansteigen der durch die Liquiditätshilfen nicht gedeckten Verlustvorträge wird allerdings selbst damit nicht ganz vermieden werden können. Höhere Zuweisungen an die Bundesbahn sind wegen der Ihnen bekannten angespannten Haushaltslage des Bundes jedoch zur Zeit nicht möglich. Auf jeden Fall ist aber sichergestellt, daß die Kapitalrechnung der Bundesbahn ausgeglichen und damit die Liquidität des Unternehmens erhalten bleibt. Ich darf Ihnen darüber hinaus versichern, daß die Bundesregierung der, wirtschaftlichen Entwicklung der Deutschen Bundesbahn bei der Fortschreibung des mehrjährigen Finanzplans besondere Aufmerksamkeit widmen wird. Zu Frage A 32: Bei einem Zinssatz von etwa 8 % dürfte der von Ihnen genannte Betrag annähernd richtig sein. 11546 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972 Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 23. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Fragen A 33 und 34) : In welchen Positionen des Einzelplans 10 sollen die 100 Millionen DM Kürzungen ausgebracht werden? Welche Gründe waren für die Kürzungen gerade in diesen Haushaltspositionen maßgebend? Zu Frage A 33: In den von der Bundesregierung vorgeschlagenen Ausgabeverminderungen ist eine Kürzung von Einzelansätzen des Einzelplans 10 nicht enthalten. Wegen der besonderen Bedeutung des Agraretats hat die Bundesregierung in diesem Bereich globale Minderausgaben in Höhe von 75 Millionen DM als Grenze des agrarpolitisch Vertretbaren angesehen. Dieser im Haushaltsvollzug einzusparende Betrag ist nicht auf einzelne Positionen aufgeteilt. Zu Frage A 34: Beim Haushaltsvollzug treten bei jedem größeren Einzelplan am Ende des Haushaltsjahres zwangsläufig unverwendete Restbeträge auf, ohne daß hierzu besondere Bewirtschaftungsmaßnahmen notwendig sind. Ich bin deshalb der festen Überzeugung, daß es auch 1972 gelingen wird, die aus gesamtwirtschaftlichen Gründen notwendige Einsparung in Höhe von 75 Millionen DM im Einzelplan 10 zu erwirtschaften, ohne die agrarpolitischen Ziele zu beeinträchtigen. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache VI/3546 Frage A 35) : Welche Stellung nimmt die Bundesregierung zu der Ankündigung des Präsidenten des Bundesverbands der Deutschen Fleischwarenindustrie ein, wonach Fleischwaren in diesem Jahr 12 bis 15 % teurer werden müßten wegen geänderter Zoll- und veterinärmedizinischer Vorschriften, und um welche Vorschriften handelt es sich dabei im einzelnen? Die anläßlich der Verbandstagung der Fleisch-warenindustrie in Bonn am 7. Juni 1972 von Herrn Präsident Schweisfurth abgegebene Erklärung, die Preise für Fleischwaren würden sich 1972 gegenüber dem Vorjahr um 12 bis 15 % verteuern, ist in einigen Presseveröffentlichungen mit einer falschen Begründung wiedergegeben worden. Als Hauptgründe für eine Verteuerung wurden von der Fleischwarenindustrie nicht geänderte Zoll- und Veterinärvorschriften, sondern insbesondere der Anstieg der Rindfleischpreise, die Erhöhung der Lohnkosten sowie eine Strukturverschiebung der Verbrauchernachfrage zu mageren Fleischteilen angegeben. Die Einfuhrzölle und Abschöpfungen für Schlachtrinder und Rindfleisch sind wegen des Anstiegs der Schlachtrinderpreise ab 5. Juni 1972 bis auf weiteres ausgesetzt worden. Die Ankündigung des Wegfalls der Zölle und der Abschöpfung hat bereits in den ersten beiden Wochen zu einer gewissen Preisdämpfung beigetragen. Die Auslandsfleischbeschaugebühren sind zwar wegen der gestiegenen Lohnkosten mit Wirkung vom 1. April 1972 erhöht worden. Die Kostenbelastung des eingeführten Fleisches durch diese Gebührenerhöhung beträgt jedoch im Durchschnitt nicht mehr als 1 bis 2 Pf pro kg. Da der Anteil des eingeführten Fleisches an der Gesamterzeugung von Fleischwaren gering ist, fällt diese zusätzliche Belastung nicht ins Gewicht. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Geldner (FDP) (Drucksache VI/3546 Frage A 36) : Trifft die Behauptung der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher zu, wonach in der EWG auf Kosten des Steuerzahlers bisher 2,5 Milliarden kg Birnen, Äpfel, Pfirsiche und Orangen und mehr als 100 Millionen kg Gemüse mit Kosten von fast 1 Milliarde DM vernichtet worden sind, und was gedenkt die Bundesregierung gegen solche kostspielige Vernichtungsaktionen zu unternehmen? Für die Durchführung der Intervention bei Obst und Gemüse sind in der EG seit 1967 131,8 Millionen RE aufgewendet worden; davon entfallen auf die BRD 0,5 Millionen RE. Die Bundesregierung hat keine zuverlässigen Informationen darüber, in welchem Umfang aus dieser Gesamtintervention Obst und Gemüse vernichtet wurde. Ihr ist aber aus Mitteilungen der Mitgliedstaaten bekannt, daß interveniertes Obst und Gemüse in erheblichen Mengen sozialen Zwecken zugeführt wurde. Die Behauptung der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher dürfte daher in dieser Form nicht zutreffen. In der Bundesrepublik selbst sind nur geringe Interventionen bei Obst (Äpfeln) und Gemüse (Blumenkohl) vorgenommen worden; in der Saison 1971 waren es 8455 t Äpfel, die überwiegend sozialen Zwecken zugeführt worden sind. Die Bundesregierung hat sich von Anfang an entschieden gegen die Vernichtung von Obst und Gemüse gewandt und innerhalb der EWG immer wieder gefordert, nach sinnvollen Lösungen des Problems der Überproduktion zu suchen. Sie wird diese Haltung auch in Zukunft einnehmen. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 23. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Fragen A 68 und 69) : Hat die Bundesregierung die Absicht, zugunsten des vom Parlamentarischen Staatssekretär Haar in der Öffentlichkeit wiederholt als vorrangig bezeichneten Ausbaus der Bundesautobahnstrecke Würzburg—Lindau die Mittel bei anderen Bundesautobahnbauvorhaben zu kürzen? . Aus welchen Gründen besteht für den Ausbau dieser Strecke Vorrang, und welche Auswirkungen hat diese Vorrangigkeit auf die Fertigstellung anderer Bundesautobahnstrecken in diesem Raum, z. B. auf die Strecke Heilbronn—Würzburg? Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, zugunsten des vorrangigen Ausbaues der BAB-Neu- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972 11547 baustrecke Würzburg—Ulm—Kempten Mittel von anderen BAB-Neubaustrecken abzuziehen. Es ist vielmehr vorgesehen, aus den durch die Erhöhung der Mineralölsteuer zur Verfügung stehenden Mitteln diese Strecke zusätzlich zu fördern, sobald die Planungs- und Bauvorbereitungen abgeschlossen sind. Die Vorrangigkeit für den Neubau der BAB-Strecke Würzburg—Ulm—Kempten ist dadurch begründet, daß es sich als notwendig herausgestellt hat, neben den BAB-Strecken Nürnberg—Würzburg--München und Würzburg—Stuttgart—München eine weitere Fernverbindung in Nord-Süd-Richtung so bald wie möglich zu schaffen. Die für Ende 1974 vorgesehene Fertigstellung der BAB Würzburg—Heilbronn wird dadurch nicht beeinflußt. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 23. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Ollesch (FDP) (Drucksache VI/3546 Fragen A 70 und 71): Ist der Bundesregierung bekannt, daß einige Kommunal- und Bundesbehörden das am 28. Februar 1972 verkündete Verkehrsfinanzgesetz 1971 einseitig dahingehend auslegen, daß sie die in ihrem Auftrag fahrenden Privatunternehmer zwingen, auf ihren Anteil aus dieser ersten Maßnahme zur Sanierung des öffentlichen Personennahverkehrs zu verzichten, indem sie den bisher geltenden Kostensatz um das Maß der Kostenentlastung durch Fortfall der Mineralölsteuer vermindern? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß durch diese Forderungen in eigenmächtiger Weise den Absichten des Gesetzgebers zuwidergehandelt wird, und ist sie bereit, entsprechende Konsequenzen zu ziehen? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß die beiden Bundesverkehrsverwaltungen oder kommunale Verkehrsbetriebe in der geschilderten Art verfahren. Bahn und Post haben wegen der Entlastung ihrer Auftragsunternehmer von der Mineralölsteuer bislang keine Vertragskündigung ausgesprochen, um neue, für sie günstigere Vergütungsregelungen zu erreichen. Der Bundesregierung ist auch kein Fall bekannt, in dem ein kommunaler Verkehrsbetrieb aus diesem Grunde einen Beschäftigungsvertrag gekündigt hätte. Es entspricht den Absichten des Gesetzgebers und den Vorstellungen der Bundesregierung, daß die privaten Auftragsunternehmer von der Mineralölsteuer entlastet werden, sobald sie mit ihren Fahrzeugen im öffentlichen Personennahverkehr zum Einsatz gelangen. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Kempfler (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage A 72) : Wird die Bundesregierung bei der Streichung von Haushaltsmitteln für Straßenbauvorhaben berücksichtigen, daß die verkehrs- und revierfernen Bezirke, namentlich soweit sie Zonenrand- oder Bundesausbaugebiete an der Grenze der EWG sind, einen erheblichen Nachholbedarf aufweisen, und wird sie dort von Kürzungen absehen? Bei der Aufteilung der im Bundesfernstraßenhaushalt 1972 einzusparenden Beträge auf einzelne Straßenbaumaßnahmen werden sowohl verkehrs- und strukturpolitische Erfordernisse als auch planerische Gegebenheiten sowie Fakten und Möglichkeiten im tatsächlichen Bauablauf berücksichtigt werden. Im übrigen wird auch Bedacht darauf genommen, daß Maßnahmen mit hohem Fertigstellungsgrad möglichst ungestört fortgeführt werden, um bereits getätigte Investitionen bald nutzen zu können. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 23. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Horstmeier (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Fragen A 73 und 74) : Welches sind die derzeitigen grundsätzlichen Vorstellungen der Bundesregierung zu der Frage der Verlegung des Bundesbahnzentralamts nach München oder seines Verbleibs in Minden? Stellt die Ausgliederung einzelner Abteilungen des Bundesbahnzentralamts nicht auch nach Meinung der Bundesregierung eine Präjudizierung der Verlegung nach München dar oder wirkt sich als Aushöhlung des Mindener Bundesbahnzentralamts aus? Zu Frage A 73: Die Bundesregierung verweist auf ihren Beschluß vom 23. Juli 1970, mit dem dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn aufgegeben worden ist, bei Aufrechterhaltung des Antrages auf Zusammenlegung der Bundesbahnzentralämter Minden und München neue Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorzulegen und Alternativlösungen auszuarbeiten. Die Nachprüfung der Deutschen Bundesbahn ist noch nicht abgeschlossen. Nach Mitteilung des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn lassen sich über das Ergebnis und den Zeitpunkt der Beendigung der Arbeiten noch keine Angaben machen. Zu Frage A 74: Nein, Herr Kollege! Die Verlegung der „Oberbauforschung" und „Oberbauentwicklung" hat mit der Frage der Zusammenlegung der Bundesbahnzentralämter nichts zu tun. Sie erfolgt zur Intensivierung der Arbeiten und führt zum Zusammenschluß mit bereits in München auf diesem Gebiet tätigen Fachbereichen. Die Deutsche Bundesbahn hofft, hierdurch die Betriebssicherheit des Oberbaus zu erhöhen. Auch von einer „Aushöhlung" kann nicht gesprochen werden. Das geht bereits daraus hervor, daß nach Angaben des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn der Bestand des Bundesbahnzentralamtes Minden mit rd. 950 Dienstposten auch nach Auslagerung der 72 Dienstposten auf Grund von Neuzugängen in den Jahren 1970 und 1971 noch um 16 Dienstposten höher sein wird als 1969. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 23. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abge- 11548 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972 ordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Fragen A 75 und 76) : Wie erklärt der Bundesverkehrsminister seine Aussage, daß trotz Kürzung von 100 Millionen DM beim Bundesautobahnbau (neben Kürzungen beim Bau von Bundes- und Gemeindestraßen in Höhe von 290 Millionen DM) in diesem Jahr kein Meter Autobahn weniger gebaut werden soll? Ist der Bundesverkehrsminister bereit, die Maßnahmen und Kalkulationen, durch die er mit Hunderten von Millionen DM weniger an Ausgabemitteln bei weiteren Inflationsraten trotzdem mehr Leistung erbringen kann, seinen Ressortkollegen und allen im deutschen Wirtschaftsprozeß Tätigen mitzuteilen? Die im Haushalt 1972 vorgesehene Kürzung der Mittel für den Neubau von Bundesautobahnen in Höhe von 100 Millionen DM oder rd. 3 % des bisher zur Verfügung stehenden Betrages (einschließlich Finanzierungsbeiträge der Öffa*) und Ausgabereste) wirkt sich auf die Fertigstellungsleistungen im Jahre 1972 nicht aus. Es wird durch Konzentration der Mittel dafür gesorgt werden, daß die Bauziele erreicht werden. Damit dürfte auch die Frage 76 beantwortet sein. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) (Drucksache VI/3546 Frage A 77) : Durch welche Maßnahmen wird sichergestellt, daß von Toiletten in Eisenbahnwagen keine Gefahren für die Bevölkerung ausgehen, und wann ist damit zu rechnen, daß die zur Zeit üblichen Toiletten durch solche mit geschlossenem Toilettenkasten ersetzt werden, die verhindern, daß die Exkremente der Benutzer auf den Gleisen abgelagert werden und dadurch eine Gefährdung der Bevölkerung darstellen können? Ich darf in diesem Zusammenhang auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Hirsch, Dichgans, Mertes und Genossen hinweisen (Drucksache VI/2891 vom 2. Dezember 1971). Danach ist auf Grund von ärztlichen Gutachten die bakteriologische und seuchengefährdende Unbedenklichkeit festgestellt und eine Umweltgefährdung somit ausgeschlossen. Die Deutsche Bundesbahn ist dennoch bestrebt, für die Zukunft eine möglichst weitgehende Vernichtung der Fäkalien mit modernen Verfahren zu erreichen. Für den Fernreiseverkehr laufen hierzu noch Untersuchungen auf internationaler Ebene. Im Nahverkehr wird bei den neuen S-Bahn-Triebwagen bewußt auf Toilettenanlagen verzichtet. Statt dessen werden in verstärktem Maße WC-Anlagen auf den Haltestellen vorgehalten. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abge- *) Offa — Deutsche Gesellschaft für Öffentliche Arbeit AG ordneten Dr. Schmidt (Krefeld) (SPD) (Drucksache VI/3546 Frage A 78) : Geschieht die Reinigung und Spülung der Toiletten der Eisenbahnwagen mit Desinfektionsmitteln noch immer auf Abstellgleisen und nicht über besonderen Gruben, die durch nachfolgende Desinfektion zu reinigen wären? Die Reisezugwagentoiletten werden heute bei der Deutschen Bundesbahn überwiegend auf Waschplatten gereinigt, die in den modernen Wagenwaschanlagen eingebaut sind. Das abfließende Spülwasser durchläuft Neutralisierungsanlagen, bevor es in die Kanalisation eingeleitet wird. Sofern übergangsweise bei der Deutschen Bundesbahn noch Abstellgleise für eine geringe Zahl von Toilettenreinigungen verwendet werden müssen, besteht keine bakteriologische Gefährdung, da nur desinfizierte Abwässer in geringen Mengen in die Gleisanlagen gelangen. Eine Umweltgefährdung wird auch hierdurch nicht hervorgerufen. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vorn 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Löher (Dortmund) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage A 79): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es ratsam und nützlich wäre, nach den Untersuchungen im Flugsicherheitsdienst, die im Auftrage des Bundesministers für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen von der Schlieker-Kommission durchgeführt wurden, nunmehr eine unabhängige Sachverständigenkommission zu berufen, die die Probleme der Managementlaufbahnen bei den Verkehrsverwaltungen Bahn und Post untersucht, um damit in diesen Bereichen eine ähnliche negative Entwicklung wie im Flugsicherungsbereich zu verhindern? Die Einsetzung von Sonderkommissionen kann nur bei Vorliegen besonders vielschichtiger Sachverhalte mit Ausnahmecharakter angezeigt erscheinen. Grundsätzlich werden Probleme, die sich in den bei der Deutschen Bundespost und Deutschen Bundesbahn eingerichteten Laufbahnen ergeben, zwischen den Verwaltungen, den Personalvertretungen und den für die Bereiche des Verkehrs-, Post- und Fernmeldewesens zuständigen Gewerkschaften ständig erörtert und im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten einer Lösung zugeführt. Diese Handha- bung hat sich bewährt. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 23. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lemmrich (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Fragen A 80 und 81) : In welchen Bundesländern wurde das Bundesfernstraßennetz durch Spikesreifen im Winter 1971/1972 am stärksten und in welchen Bundesländern am wenigsten beansprucht? Welche Mittel sind in den einzelnen Bundesländern erforderlich, um die Spikesschäden zu beseitigen? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972 11549 Die stärksten Schäden durch Spikesreifen sind in den süddeutschen Wintersportländern, insbesondere in Bayern, zu verzeichnen, die geringsten in Norddeutschland, relativ gesehen in Schleswig-Holstein. Zur Zeit liegen die Schätzungen über den Mittelbedarf für die Beseitigung der Spikesschäden erst von 6 Ländern vor. Die Teilsumme für diese Länder beläuft sich auf 357,5 Millionen DM. Unter Einbeziehung der noch fehlenden Länder dürfte der Gesamtbedarf größenordnungsmäßig mit rd. 400 Millionen DM zu veranschlagen sein. Diese Zahl bezieht sich nur auf das Netz der Bundesfernstraßen (BAB'en und Bundesstraßen). Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache VI/3546 Frage A 82) : Teilt die Bundesregierung die weitverbreitete Auffassung, zahlreiche Kindersitze in Kraftfahrzeugen entsprächen nicht den heute zu fordernden Sicherheitsgrundsätzen, und ist sie bereit, dafür zu sorgen, daß nur solche Kindersitze verwendet werden dürfen, die auch wirklich sicher und ungefährlich sind? Die Bundesregierung teilt diese Auffassung. Unklar ist allgemein nur, nach welchen Maßstäben die Sicherheitsgrundsätze bewertet werden sollen. Um hierüber Aufschluß zu gewinnen, wurden einem Institut Forschungsaufträge erteilt, die teils von der Bundesregierung, teils vom Allgemeinen Deutschen Automobil Club finanziert werden. Die vollständigen Ergebnisse liegen seit einigen Tagen vor und müssen jetzt erst ausgewertet werden. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Josten (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage A 83) : Ist die Bundesregierung bereit, im Interesse der Sicherheit Sprechfunk für die Lokführer der Deutschen Bundesbahn einzuplanen und stufenweise zu verwirklichen? Die vom Bundesminister für Verkehr eingesetzte Kommission „Sicherheit im Eisenbahnbetrieb" hat sich in ihrem Abschlußbericht, der auch dem Verkehrsausschuß des Deutschen Bundestages zugeleitet wurde, für die Einführung des Zugbahnfunks auf allen Strecken der Deutschen Bundesbahn ausgesprochen. Vom Beginn der Geräteauslieferung an sind für die Durchführung etwa 6 Jahre anzusetzen. Die für die Durchführung zuständige Deutsche Bundesbahn hat in ihrem Wirtschaftsplan 1972 dem Zeitplan entsprechend die erforderlichen Mittel eingeplant. Das System Zugbahnfunk wird bereits seit 1971 auf der Strecke Lübeck—Puttgarden im prak- tischen Betrieb angewendet und im Sommer dieses Jahres auch auf der Strecke Köln—Aachen eingeführt. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 23. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmitt (Lockweiler) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Fragen A 84 und 85) : Steht die Bundesregierung auch heute noch zu der Erklärung des Bundesverkehrsministers am 3. September 1969 bei dem ersten Spatenstich zur Saarbegradigung in Saarbrücken: ,Damit ist der Streit um das „Ob" zu Ende. Als erstes Teilstück wird gebaut die Kanalisierung der Saar von Saarbrücken bis Dillingen und sie wird jetzt hier in Angriff genommen. Wir fangen also damit an und verlieren keine Zeit und können dabei trotzdem noch prüfen, wie dieses Teilstück, das in jedem Falle nötig ist, nachher vollendet wird. Es geht also künftig nicht mehr um die Frage „ob ein Wasserstraßenanschluß gebaut wird", sondern allein um die Frage, „wie vollendet wird, was heute hier begonnen wird" '? Wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, Meldungen zu dementieren, wonach Vertreter der Bundesregierung sich dahin geäußert haben sollen, daß der Wasserstraßenanschluß u. a. im Hinblick auf die Haushaltsmisere nicht mehr durchgeführt werden soll, und ist sie weiterhin bereit, für den Wasserstraßenanschluß entsprechende Mittel in der mittelfristigen Finanzplanung vorzusehen? Bei den Ausführungen von Bundesminister Leber anläßlich des ersten Spatenstichs beim Saardurchstich Saarbrücken/St. Arnual am 3. September 1969 ging er von dem Beschluß aus, den die Bundesregierung am 11. Februar 1969 gefaßt hat und in dem es heißt, „ein Wasserstraßenanschluß für das Saarland wird gebaut". Dieser Beschluß ist heute noch gültig. Die abschließende Entscheidung steht noch aus. Sie hat sich verzögert, weil nach § 7 der seit dem 1. Januar 1970 geltenden Bundeshaushaltsordnung die Bundesregierung verpflichtet ist, eine NutzenKosten-Untersuchung durchzuführen. Diese Untersuchung liegt inzwischen vor, das Ergebnis ist bekannt. Nach Sacherörterungen über diese Untersuchung, an der die Gutachter und die Vertreter der beteiligten Länder Saarland und Rheinland-Pfalz teilnahmen, hat Minister Leber am 7. Februar 1972 mit den zuständigen Kollegen Minister Dr. Schäfer und Minister Holkenbrink über den anstehenden Gesamtfragenkomplex ein Gespräch geführt, ein weiteres war für den 6. Juni 1972 vorgesehen. Dieses zweite Gespräch mußte dann jedoch wegen der Auseinandersetzungen über den Haushalt 1972 kurzfristig abgesagt werden. Hierzu ist eine Pressemitteilung ergangen, auf die sich die Frage 85 vermutlich bezieht. Ich entnehme der Frage, daß diese Mitteilung nicht richtig ausgelegt worden ist. Es hieß dort, daß insbesondere auch vor dem Hintergrund des von der Opposition ausgeübten Drucks, das Haushaltsvolumen zu kürzen, die Haushaltssituation im Augenblick nicht gestattet, derart aufwendige Projekte zu erörtern. Mit keinem Wort ist gesagt, daß die Bundesregierung den Wasserstraßenanschluß wegen der angespannten Haushaltslage nicht mehr durchführen will. Auch 11550 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972 von anderen Kabinettsmitgliedern sind mir diesbezügliche Äußerungen nicht bekannt. Es bleibt bei der Absicht, mit den zuständigen Ministerkollegen Dr. Schäfer und Holkenbrink das begonnene Sachgespräch fortzusetzen. Danach wird eine Kabinettvorlage zu erstellen sein. Schließlich muß sich das Bundeskabinett unter Berücksichtigung des erstellten Gutachtens mit dem Gesamtfragenkomplex Wasserstraßenanschluß für das Saarland nochmals befassen. Erst wenn diese Entscheidung der Bundesregierung getroffen ist, können entsprechende Mittel in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen werden. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Gleissner (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage A 86) : Welche Konsequenzen ergeben sich aus den wiederholten Berichten und Untersuchungen des In- und Auslands über die wachsenden Schäden durch Spikesreifen, insbesondere auch auf Grund einer detaillierten Untersuchung des bayerischen Innenministeriums, wonach allein in Bayern während des Winters 1971/1972 auf 1100 km Bundesstraßen und 120 km Bundesautobahnen Fahrbahnschäden in Höhe von 110 Millionen DM verursacht wurden? In Abstimmung mit den Regierungen der Nachbarländer Frankreich, Schweiz, der Beneluxländer und Italiens werden auch im nächsten Winter zumindest wieder ähnliche administrative Maßnahmen zu ergreifen sein, d. h. — Beschränkung des Benutzungszeitraumes — Geschwindigkeitsbegrenzung — Kennzeichnungspflicht, wie im vergangenen Winter. Die Grundlagen für diese Regelungen wurden in einem Erfahrungsaustausch mit den eingangs genannten Ländern festgelegt. Sollten diese Maßnahmen trotz der Bemühungen der Reifenindustrie und der Straßenbauindustrie um eine Verminderung der Verschleißschäden zu keiner fühlbaren Verbesserung führen, werden künftig einschneidendere Maßnahmen zu erwägen sein. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage der Abgeordneten Frau Funcke (FDP) (Drucksache VI/3546 Frage A 87): Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß die Deutsche Bundespost im Jahre 1973 anläßlich des 125. Geburtstags von Helene Lange und des 100. Geburtstags von Gertrud Bäumer eine Sondermarke herausgibt? Bei aller Hochachtung für das Lebenswerk von Helene Lange und Gertrud Bäumer konnte dem Wunsche nach Herausgabe von Sondermarken nicht entsprochen werden. Als der Deutsche Frauenring im August 1971 die Herausgabe der Sonderpostwertzeichen vorschlug, umfaßte die Planung für das Jahr 1973 bereits mehr Neuausgaben als im langjährigen Ausgabendurchschnitt. Eine Erweiterung der Planung war aus postbetrieblichen Gründen und wegen der Notwendigkeit, die Philatelisten finanziell nicht über Gebühr zu belasten, daher leider nicht mehr möglich. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hellige (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage A 88) : Beabsichtigt die Bundesregierung, Formulare für Postanweisungen und Zahlkarten so zu vereinfachen, daß der Postkunde auf der gleichen Karte die Angaben über Absender, Adressat und Geldbetrag nicht dreimal ausfüllen muß? Entgegen Ihrer Annahme sind auf den Formblättern für Zahlkarten und Postanweisungen die Empfänger- und die Absenderangaben jeweils nur zweimal und nicht dreimal anzugeben. Im Zuge der weiteren Automatisierung des Postscheckdienstes ist auch die Umgestaltung der Zahlkartenformblätter und die entsprechende Anpassung der Postanweisungsformblätter beabsichtigt. Dabei werden Erleichterungen für die Postkunden im Rahmen des Möglichen berücksichtigt werden. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 23. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ahrens (SPD) (Drucksache VI/3546 Fragen A 89 und 90) : Wie haben sich die Verwaltungskosten bei der Bearbeitung von Anträgen auf Gewährung von Wohngeld entwickelt? Hat der verstärkte Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung bei der Bearbeitung von Wohngeldanträgen zu Einsparungen bei den Verwaltungskosten geführt? Beide Fragen können zur Zeit nicht abschließend beantwortet werden, weil meinem Ministerium ausführliche Unterlagen über die Entwicklung der Verwaltungskosten und die Auswirkungen des Einsatzes elektronischer Datenverarbeitungsanlagen beim Wohngeld noch nicht vorliegen. Das Material hierfür kann nur durch Inanspruchnahme der obersten Landesbehörden von den Wohngeldstellen selbst beschafft werden. Dafür wird eine angemessene Zeit benötigt. Das Ergebnis einer Umfrage bei einigen größeren Verwaltungsbehörden läßt erwarten, daß sich die Verwaltungskosten trotz der erhöhten Zahl von Wohngeldanträgen unter Berücksichtigung gestiegener Personal- und Materialkosten etwa in dem bisherigen Rahmen entwickeln werden. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972 11551 Die durch den Einsatz elektronischer Datenverarbeitungsanlagen erzielte Rationalisierung des Wohngeldverfahrens führt nach einhelliger Auffassung der befragten Stellen zu erheblichen Einsparungen an Verwaltungskosten. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Freiherr Ostman von der Leye (SPD) (Drucksache VI/3546 Frage A 91): Wann ist mit verstärktem Einsatz von ausländischen Bauunternehmen zu rechnen, die in Fertigbauweise Wohnungen für den sozialen Wohnungsbau um etwa ein Drittel billiger herstellen können, und auf wellte Weise kann die Bundesregierung auf die Auftraggeber Einfluß nehmen, damit entsprechend verfahren werden kann? Ausländische Baufirmen sind in der Bundesrepublik am Markt. Von dem verstärkten Einsatz ausländischer Baufirmen erwartet die Bundesregierung eine Erweiterung des Bauleistungsangebotes, eine Intensivierung des Wettbewerbs und damit einen Beitrag zur Stabilisierung der Baupreisentwicklung. Was die Herkunftsländer der ausländischen Baufirmen anbelangt, ist folgendes festzuhalten: 1. Firmen aus EWG-Mitgliedstaaten unterliegen am deutschen Markt keinerlei Beschränkungen. Fertigteile und Fertigteilsysteme aus EWG-Ländern werden in der Bundesrepublik von inländischen Unternehmen angewandt. Baufirmen aus EWG-Mitgliedstaaten sind bisher überwiegend in den westlichen Randgebieten der Bundesrepublik als Anbieter von Wohnungsbauleistungen aufgetreten. 2. Um darüber hinaus auch west- und nordeuropäischen Firmen aus Ländern, die nicht zur EWG gehören, den Zugang zum Markt in der Bundesrepublik zu erleichtern, hat die Bundesregierung im Herbst 1970 bei der Kommission der EG um Zoll-Aussetzung für Fertigteile und Fertigbauten für den Wohnungsbau nachgesucht; diesem Antrage hat die Kommission jedoch nicht entsprochen. Inzwischen ist der Antrag durch die Beitrittsverhandlungen weiterer Staaten zur EG teilweise gegenstandslos geworden. 3. In ihrem Zusatzbericht zum „Artikelgesetz" hat die Bundesregierung angekündigt, in bilaterale Wirtschaftsverhandlungen mit osteuropäischen Ländern auch „Bauleistungen" einzubeziehen. In langfristigen Abkommen über den Warenverkehr und die Zusammenarbeit auf wirtschaftlich-technischem Gebiet mit Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn ist das bereits geschehen. Inzwischen sind osteuropäische Baufirmen aus Rumänien, Jugoslawien und Polen in der Bundesrepublik tätig. 4. Ob ausländische Firmen, wie von Ihnen unterstellt; tatsächlich um 1/3 billiger bauen können, ist nicht erwiesen. Die Bundesregierung geht davon aus, daß ausländische Baufirmen ihre Arbeitnehmer nur unter gleichen Konditionen wie deutsche Arbeitnehmer beschäftigen dürfen. Damit sollen Dumping-Löhne verhindert werden. 5. Die Bundesregierung hat zwar keinen unmittelbaren Einfluß auf die Auftragsvergabe im Wohnungsbau. Gleichwohl ist sie ständig bemüht, die Rationalisierung und Industrialisierung im Bauwesen voranzutreiben. Der von uns erarbeitete Rationalisierungskatalog dürfte dabei eine ganz wesentliche Informationslücke schließen. Darüber hinaus hat mein Ministerium — da in der Bundesrepublik die unterschiedlichsten Fertigbauten und -systeme, auch zu sehr unterschiedlichen Bedingungen, angeboten werden — den Wettbewerb „Elementa 72" ausgeschrieben. Das alles — verstärkter Wettbewerb und verstärkte Rationalisierung bzw. Industrialisierung des Bauwesens — zusammengenommen soll dazu beitragen, die Baupreisentwicklung zu stabilisieren. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 23. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) (Drucksache VI/3546 Fragen A 92 und 93) : Sieht die Bundesregierung Möalichkeiten, der besonders schwierigen Situation alleinstehender Mütter bei der Vergabe von Förderungsmitteln für den Wohnungsbau bevorzugt Rechnung zu tragen? Sieht die Bundesregierung außerdem noch andere Wege, um das Wohnungsproblem für alleinstehende Mütter und ihre Kinder besser als bisher zu lösen? Es ist der Bundesregierung bekannt, daß die Versorgung alleinstehender Mütter mit angemessenem Wohnraum oft auf Schwierigkeiten stößt. Die Bundesregierung hat deshalb in ihrem langfristigen Wohnungsbauprogramm das Intensivprogramm beschlossen, durch das die Wohnungsversorgung besonders benachteiligter, zumeist auch einkommensschwächerer Personengruppen, zu denen ausdrücklich die alleinstehenden Mütter gehören, verbessert werden soll. Die Bundesregierung stellt hierfür den Ländern jährlich 250 Millionen DM zur Verfügung. Die Mittelhergabe wird mit der Auflage verbunden, einen angemessenen Anteil der Bundesförderung als langfristige Darlehen weiterzugeben, um dem begünstigten Personenkreis eine seinen statischen Einkommensverhältnissen angepaßte Miete zu sichern. Die Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern gehen dahin, daß der Bund den Ländern Darlehensmittel bis zu DM 12 500 je Wohnungseinheit gewährt. Die Länder setzen diese Mittel unter Beachtung der erteilten Auflagen nach ihren eigenen Finanzierungüberlegungen so ein, daß durch Aufstockung oder Umschichtung von Landesmitteln die Länderprogramme insgesamt um mindestens 25 000 11552 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972 Wohnungseinheiten für den begünstigten Personenkreis erhöht werden. Die Bundesregierung ist sicher, daß durch diese Maßnahmen auch den alleinstehenden Müttern bei der Wohnungsversorgung in Zukunft wirksam geholfen werden kann. Im Rahmen der dem BMSt gegebenen Möglichkeiten des Haushalts zur Förderung von Versuchs-, Vergleichs- und Demonstrativbauvorhaben sind Projekte durchgeführt worden oder in Durchführung bzw. in Vorbereitung begriffen, deren Wohnungen der zweckmäßigen Unterbringung alleinstehender berufstätiger Frauen mit Kindern und ohne Kinder dienen sollen. Diese Förderungsobjekte sind in der Regel in den Rahmen größerer städtebaulicher Vorhaben eingestreut bzw. eingebettet. Bei diesen Wohnungsbaumaßnahmen sind die Wohnungsgrößen und die Ausstattung der Wohnungen mit arbeitserleichternden Einrichtungen auf die Erfüllung der Bedürfnisse insbesondere berufstätiger Mütter abgestimmt. Diesen Wohnungen soll in der Regel eine Kindertagesstätte unmittelbar zugeordnet sein, wenn nicht im Fußwegnahbereich zu den Wohnungen eine Kindertagesstätte zur Verfügung steht. Lage und Anordnung dieser Projekte ist jeweils so vorgesehen, daß sich alle Einkaufsmöglichkeiten so wie Arztpraxen, Apotheke, Restaurant, Frisör-Geschäft und dergleichen mehr ebenfalls im Fußwegnahbereich befinden. Bei den genannten Förderungsobjekten kann es sich allerdings nur um Beispielobjekte handeln, da der Förderung im Rahmen des vom BMSt durchgeführten Programmes der Versuchs-, Vergleichs- und Demonstrativmaßnahmen wegen der nur beschränkt insgesamt hierfür zur Verfügung stehenden Bundessondermittel des betreffenden Haushaltstitels von vornherein Grenzen gesetzt sind. Diese Bauvorhaben können daher nur als erste Orientierungsmaßnahmen angesehen werden. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage A 94) : Beabsichtigt das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen, die Bezeichnung „Zonenrandgebiet" für den 40-km-Streifen von Flensburg bis Passau zu ändern? Die Bundesregierung hat nicht die Absicht, die Bezeichnung „Zonenrandgebiet" für den 40-km-Streifen von Flensburg bis Passau zu ändern. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 22. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schedl (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Fragen A 95 und 96) : Wenn die Bundesregierung immer noch vom Viermächte-Status für Berlin ausgeht, warum nimmt sie es ohne Widerspruch und entsprechende Schritte hin, daß seit letzter Woche westdeutsche Besucher in Ost-Berlin keine Tagesaufenthaltsgenehmigung mehr, sondern Visa, ausgestellt vom DDR-Außenministerium, erhalten? Als die Bundesregierung die getroffene Berlin-Regelung für zufriedenstellend in dem Sinne erklärte, daß sie als Voraussetzung für das Zustandekommen der Ostverträge anzusehen sei, ist sie davon ausgegangen, daß die vereinbarte Sofortbesuchsregelung für Westberliner nur in einem eingeschränkten Umfang stattfinden solle, wie dies aus einem Interview des Regierenden Bürgermeisters mit der „Zeit" hervorgeht, und wie verträgt sich diese Interpretation mit der früher geäußerten Definition von zufriedenstellend in diesem Zusammenhang „Eine Vereinbarung über Besuchsregelung wäre nur dann befriedigend, wenn sie Kurzbesuche in Ost-Berlin unter Bedingungen ermöglicht, die den Regelungen für Besuche von Westdeutschen und Ausländern entsprechen"? Durch die am 4. Juni 1972 in Kraft getretene zehnte Durchführungsbestimmung zum Paßgesetz der DDR vom 3. Juni 1972 ist die fünfte Durchführungsbestimmung dergestalt geändert worden, daß Bewohner der Bundesrepublik Deutschland bei einem Tagesaufenthalt in Ost-Berlin ein Visum an Stelle der bisherigen Tagesaufenhaltsgenehmigung erhalten. An den tatsächlichen Besuchsmöglichkeiten für OstBerlin hat sich durch die Auswechslung des Namens des Genehmigungspapiers nichts geändert. Der Vier-Mächte-Status von Berlin kann durch diese Maßnahme der DDR nicht berührt werden und wird nicht berührt. Aus diesem Grunde ist auch ein Protest der Drei Mächte nicht erfolgt, denen in diesem Zusammenhang als Unterzeichnern des VierMächte-Abkommens vom 9. September 1971 die Wahrung des Vier-Mächte-Status obliegt und die im besonderen Maße die Interessen Berlins und der Bundesrepublik Deutschland wahrnehmen. Der Senat von Berlin strebt in enger Verbindung mit der Bundesregierung eine befriedigende Regelung der Sofortbesuche von Westberlinern in Ost-Berlin auf der Grundlage des Vier-Mächte-Abkommens und der in seiner Ausführung abgeschlossenen Vereinbarung zwischen dem Senat und der Regierung der DDR über Erleichterungen und Verbesserungen des Reise- und Besucherverkehrs an. Die Formulierung der von den Vier Mächten getroffenen Vereinbarungen lassen erkennen, daß die für Besuche von Westberlinern in Ost-Berlin und der DDR zu findenden Regelungen nicht unbedingt identisch mit jenen Regelungen sein müssen, die für Bewohner der Bundesrepublik Deutschland gelten. Den Drei Mächten, der Bundesregierung und dem Senat kommt es vielmehr darauf an, daß das gesamte Volumen der durch die Abkommen eingeführten Erleichterungen für Westberliner nicht hinter den Regelungen zurückbleiben, die für Einwohner der Bundesrepublik Deutschland gelten. Ein Vergleich zwischen der Gesamtheit der Regelungen, wie sie für Einwohner von Berlin (West) getroffen wurden, mit jenen Bestimmungen, die für Einwohner der Bundesrepublik Deutschland gelten, fällt nicht zuungunsten West-Berlins aus. Nichtsdestoweniger wurden zwischen dem Senat und der Regierung der DDR Gespräche auch über eine bessere Regelung für Sofortbesuche Westberliner in Ost-Berlin geführt. Senat und Bundesregierung warten nunmehr ab, wie die Sofortausgabe von Einreisegenehmigungen durch die DDR-Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in den kommenden zwei bis drei Wochen gehandhabt wird, ehe sie eine weitere Entscheidung treffen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972 11553 Anlage 37 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage A 97): Trifft es zu, daß der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen in einer Besprechung am 27. Januar 1972 den Ländern, um sie für die Einführung neuer Richtlinien mit erhöhten Förderungssätzen zu gewinnen, die Aufstockung der Bundesmittel von 3,471 Millionen DM 1971 auf 5,0 Millionen DM 1972 zusicherte und daß nunmehr den Ländern mitgeteilt wurde, die Realisierung dieser Aufstockung sei ungewiß, und daß nunmehr vorbereitete Berlinfahrten von Schulklassen und Jugendgruppen ab Mitte des Jahres von den Bewilligungsbehörden der Länder nicht durchgeführt werden können? Es trifft nicht zu, daß den Ländern in der von Ihnen genannten Besprechung eine Verstärkung der Bundesmittel für Reisen Jugendlicher nach Berlin (West) verbindlich zugesagt worden ist. Die Bundesregierung wird nach Freigabe der gesperrten Haushaltsmittel den Ländern weitere Mittel zuweisen. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 23. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Pieser (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Fragen A 98 und 99) : Wird bei den laufenden Beratungen zur Durchführung der Vereinbarungen zwischen Senat und Ost-Berlin wegen der Soforterteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für Westberliner zum Besuch des Ostsektors von Berlin auch geprüft, wieso die örtlichen Organe der DDR Antragstellern für Aufenthaltsgenehmigungen für Westberliner zum Besuch der DDR Bearbeitungszeiten von vier bis sechs Wochen angekündigt haben? Ist die Bundesregierung bereit, die Öffentlichkeit über dieses langwierige Bearbeitungsverfahren zu unterrichten, damit Westberliner, die einen Teil ihres Urlaubs zu einem Besuch in der DDR nutzen wollen, entsprechend planen können? Es ist bekannt, daß der Senat von Berlin in engster Koordinierung mit der Bundesregierung Gespräche über Meinungsverschiedenheiten bei der Auslegung der Vereinbarung über Erleichterungen und Verbesserungen des Reise- und Besucherverkehrs geführt hat. Der Schwerpunkt der Gespräche lag auf dem Gebiet der Soforterteilung von Einreisegenehmigungen. Senat und Bundesregierung warten nunmehr ab, wie die Sofortausgabe von Einreisegenehmigungen durch die DDR-Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten in den kommenden zwei bis drei Wochen gehandhabt wird, ehe sie eine weitere Entscheidung treffen. Ich bitte um Verständnis, daß ich weitere Informationen nur in den dafür vorgesehenen Gremien dieses Hauses geben möchte. Über die Interna der Bearbeitungsverfahren in den einzelnen örtlichen Organen der DDR ist die Bundesregierung verständlicherweise noch nicht vollständig unterrichtet. Hier werden sich genauere Erkenntnisse erst im Laufe der kommenden Wochen und mit zunehmender Praktizierung des Verfahrens einstellen. Aufgrund dieser Sachlage bin ich gegenwärtig nicht imstande festzustellen, ob es sich bei den von Ihnen in der Fragestellung angeführten Ankündigungen einer Bearbeitungszeit von 4 bis 6 Wochen durch örtliche Organe der DDR um eine allgemeine Erscheinung oder örtliche Besonderheiten handelt. Die Bundesregierung beobachtet diese Frage zusammen mit dem Senat auf das genaueste und ist bereit, zu gegebener Zeit den Senat zu bitten, weitere Informationen zu geben. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage A 100) : Treffen Meldungen zu, nach denen die Bundesregierung einen weiteren Abbau der Bundespräsenz in Berlin beabsichtigt, indem die drei wichtigsten Referate des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen nach Bonn verlegt werden sollen? Es ist nicht beabsichtigt, die Berlinpräsenz des Bundes zu vermindern. Die personelle Besetzung der Abteilung für innerdeutsche Beziehungen in Berlin soll unverändert bleiben. Die Bundesregierung hat in der Sitzung des Bundestagsausschusses für innerdeutsche Beziehungen am 22. Juni 1972 über die internen Organisationsüberlegungen des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen berichtet. Diese Organisationsüberlegungen sind ausschließlich durch die Zweckmäßigkeit des Geschäftsablaufs bestimmt und haben weder mit dem Inkrafttreten der Berlin-Vereinbarungen noch mit der Frage der Berlinpräsenz des Bundes etwas zu tun. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage A 101) : Ist die Bundesregierung bereit, den bereits von der Bundesregierung beschlossenen Erlaß über die Aufgaben und Befugnisse des Bevollmächtigten der Bundesregierung in Berlin der Öffentlichkeit bekanntzugeben? Die Bundesregierung weist darauf hin, daß der Erlaß über den Bevollmächtigten der Bundesregierung in Berlin vom 2. Juni 1972 in der Ausgabe des Gemeinsamen Ministerialblattes vom 16. Juni 1972 (Nr. 22) veröffentlicht worden ist. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage A 102) : Trifft die Meldung der Zeitung „Die Welt" vom 15. Juni 1972 zu, die Referate „Forschung und Wissenschaft in Deutschland", „menschliche Beziehungen" und „Berlinreisen" des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen würden von Berlin nach Bonn verlegt, und wie vereinbart die Bundesregierung — bejahendenfalls — dies mit ihrer Pflicht, zu der sie sich offiziell bekannt hat, die Bindungen zwischen Bund und Land Berlin zu entwickeln, was das Abkommen der Vier Mächte über Berlin ausdrücklich vorsieht? 11554 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972 Er ist nicht beabsichtigt, die Berlinpräsenz des Bundes zu vermindern. Die personelle Besetzung der Abteilung für innerdeutsche Beziehungen in Berlin soll unverändert bleiben. Die Bundesregierung hat in der Sitzung des Bundestagsausschusses für innerdeutsche Beziehungen am 22. Juni 1972 über die internen Organisationsüberlegungen des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen berichtet. Diese Organisationsüberlegungen sind ausschließlich durch die Zweckmäßigkeit des Geschäftsablaufs bestimmt und haben weder mit dem Inkrafttreten der Berlin-Vereinbarungen noch mit der Frage der Berlinpräsenz des Bundes etwas zu tun. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage A 103) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach die Bundesregierung beabsichtigt, die drei wichtigsten Referate der Berlin-Abteilung des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen nach Bonn zu verlegen, und wie ist diese Meldung mit den Versicherungen der Bundesregierung in Einklang zu bringen, daß nach einer Ratifizierung der Ostverträge ein weiterer Abbau der Bundespräsenz in Berlin nicht geplant sei? Es ist nicht beabsichtigt, die Berlinpräsens des Bundes zu vermindern. Die personelle Besetzung der Abteilung für innerdeutsche Beziehungen in Berlin soll unverändert bleiben. Die Bundesregierung hat in der Sitzung des Bundestagsausschusses für innerdeutsche Beziehungen am 22. Juni 1972 über die internen Organisationsüberlegungen des Bundesministeriums für innerdeutsche Beziehungen berichtet. Diese Organisationsüberlegungen sind ausschließlich durch die Zweckmäßigkeit des Geschäftsablaufs bestimmt und haben weder mit dem Inkrafttreten der Berlin-Vereinbarungen noch mit der Frage der Berlinpräsenz des Bundes etwas zu tun. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 23. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Horten (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Fragen A 104 und 105) : Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von der laufenden Welle der Enteignung und Umwandlungen von gewerblichem Privateigentum in staatliches Eigentum in der DDR? Welches Ausmaß hat die Übernahme sogenannter halbstaatlicher oder privater Betriebe in den letzten Monaten bisher erreicht? Zu Frage A 104: Erste Hinweise auf die Verstaatlichungsaktion erfolgten im Rahmen der Berichterstattung über den 11. Parteitag der Liberal-Demokratischen Partei Deutschlands in der Zeit vom 17. bis 19. Februar 1972. Einzelheiten wurden jedoch erst wesentlich später bekannt. Ich darf für die Bundesregierung erklären, daß sie die bei den jüngsten Verstaatlichungsaktionen angewandten Methoden soweit sie mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar sind, insbesondere die Anwendung von Druck- und Zwangsmitteln, bedauert und verurteilt. Zu Frage A 105: Diese Frage ist insofern nur sehr schwer zu beantworten, als die Erkenntnisse der Bundesregierung hierfür vornehmlich auf Presseveröffentlichungen beruhen. Nach einer Meldung im Neuen Deutschland vom 28. April 1972 sollen 94 % der Komplementäre von Betrieben mit staatlicher Beteiligung und 73% der Besitzer privater Industrie- und Baubetriebe ihre Bereitschaftserklärung zur Auszahlung ihrer privaten Anteile bzw. zum Verkauf ihrer Betriebe abgegeben haben. Nach einer anderen Information soll die Aktion bis zum 30. Juni 1972 abgeschlossen sein. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 23. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gottesleben (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Fragen A 106 und 107): Welches Ausmaß haben während der letzten Zeit die Enteignungen und Beschränkungen privaten Wohnungseigentums in der DDR erreicht? Wie beurteilt die Bundesregierung die bei den Maßnahmen gegen gewerbliches und anderes Privateigentum angewendeten Methoden? Zu Frage A 106: Der Bundesregierung sind — wenn man von den bekannten Maßnahmen gegen das Flüchtlingsvermögen absieht — in der letzten Zeit keine neuen Enteignungen und Beschränkungen privaten Wohnungseigentums bekanntgeworden. Zu Frage A 107: Die Bundesregierung bedauert und verurteilt die bei der jüngsten Verstaatlichungsaktion angewandten Methoden, soweit sie mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar sind, insbesondere die Anwendung von Druck- und Zwangsmitteln. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage A 108) : Wie beurteilt die Bundesregierung die angelaufene Kampagne im Gesamtzusammenhang der SED-Enteignungspolitik der Vergangenheit? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972 11555 Nach den Enteignungen in den ersten Nachkriegsjahren und der Zwangskollektivierung der Landwirtschaft — um nur die besonders einschneidenden Enteignungsetappen zu nennen — handelt es sich bei der laufenden Verstaatlichungsaktion offenbar um das Ziel der restlosen Beseitigung von Privateigentum an Produktionsmitteln. In diesem Zusammenhang darf ich darauf hinweisen, daß die Öffentlichkeit Anfang 1972 durch eine Dokumentation des Gesamtdeutschen Instituts eingehend über die Enteignungen und Beschränkungen des Eigentums und eigentumsähnlicher Rechte in der DDR seit 1945 unterrichtet worden ist. Naturgemäß ist die jüngste Verstaatlichungsaktion in dieser Dokumentation noch nicht enthalten. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Raffert vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage A 109) : Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung im Rahmen ihrer industriepolitischen Zielsetzung über die zukünftige Zusammenarbeit europäischer Firmen (insbesondere im EWG-Bereich) auf dem Gebiet des Reaktorbaus, und wie gedenkt sie den Export von Kernkraftwerken deutscher Firmen zu unterstützen? Die Bundesregierung hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder für eine wirkungsvolle Zusammenarbeit europäischer Firmen auf dem Gebiet des Reaktorbaus eingesetzt. Sie hat in bilateralen und multilateralen Gesprächen mit den Regierungen und mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Zweckmäßigkeit einer solchen Zusammenarbeit betont; sie hat die Unternehmen der anderen Länder aufgefordert, Kontakte mit entsprechenden deutschen Firmen aufzunehmen und die Beteiligung ausländischer Firmen an deutschen Entwicklungsprojekten vorgeschlagen. Aufbauend auf diese Bemühungen konnte der Prototyp eines Schnellbrüterkraftwerks bereits gemeinsam von deutschen, belgischen, niederländischen und luxemburgischen Firmen entwickelt werden. Diese auf Schnelle Brüter beschränkte Zusammenarbeit soll fortgesetzt werden im Rahmen einer umfassenderen Zusammenarbeit, die in den Verträgen von Brüssel, die 1971 zwischen deutschen, britischen, belgischen, niederländischen und italienischen Firmen abgeschlossen wurden und sich auf praktisch alle Reaktortypen und auch auf den Export in Drittländer bezieht, vorgezeichnet ist (deutsche Partner: KWU und Interatom). Die Bundesregierung unterstützt ferner die Bemühungen deutscher Unternehmen, bei der Markteinführung von Hochtemperaturreaktoren mit Firmen aus USA, Frankreich und Großbritannien zusammenzuarbeiten (deutsche Partner: BBC, HRB, Nukem) . Daneben wird der Export von Kernkraftwerken im Rahmen der allgemeinen Exportförderung unterstützt. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage A 110) : Welche Auffassung hat die Bundesregierung über die Förderung der Mietfinanzierung von EDV-Anlagen, und welche Vorstellungen hat sie entsprechend den Ankündigungen im 2. Datenverarbeitungsprogramm in der Zwischenzeit hierzu konkret entwickelt? Die Auffassung der Bundesregierung über die Förderung der Mietfinanzierung von Datenverarbeitungsanlagen ergibt sich aus Kapitel 6.1 des 2. Datenverarbeitungsprogramms. Sie hat sich seither nicht geändert. Die Ausführungen in dem erwähnten Kapitel des 2. Datenverarbeitungsprogramms waren dazu bestimmt, -auf einen möglichen Finanzierungsengpaß hinzuweisen, der sich für die Datenverarbeitungsindustrie wachstumshemmend auswirken könnte; sie sollen geeignete Mittel zur Überwindung eines solchen Engpasses aufzeigen. Die Bundesregierung geht von dem Prinzip der Eigenverantwortlichkeit der Unternehmen aus; sie ist der Auffassung, daß die betroffenen Hersteller von Datenverarbeitungsanlagen aus eigener Kraft Mittel und Wege zur Überwindung von Finanzierungsschwierigkeiten finden werden, z. B. dadurch, daß sie unter Beteiligung von Banken und Versicherungen und unter Inanspruchnahme des Kapitalmarktes eigene Mietfinanzierungsgesellschaften gründen und betreiben, wie dies inzwischen z. T. auch schon geschehen ist. Nur für den Fall, daß die Finanzierungsprobleme auf diesem Wege nicht gelöst werden können, wird die Bundesregierung gemäß Kapitel 6.1 des 2. Datenverarbeitungsprogramms prüfen, ob Besicherungsschwierigkeiten die Übernahme von Bundesbürgschaften erforderlich machen. Bisher sind der Bundesregierung derartige Schwierigkeiten nicht vorgetragen worden. Die Bundesregierung hofft, daß auch in Zukunft in diesem Zusammenhang keine unüberwindlichen Probleme bestehen werden. Anlage 48 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Raffert vom 23. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller-Hermann (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Fragen A 111 und 112) : Entsprechen die Beschlüsse des Landes Bremen über die uneingeschränkte Drittelparität an der Bremer Universität den Vorstellungen der Bundesregierung über eine Hochschulordnung? Was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls zu tun, um Regelungen einer Hochschulordnung zu vermeiden, die im eindeutigen Widerspruch zu ihren eigenen Überlegungen stehen? Zu Frage A 111: Die Bundesregierung hält in Fragen von Forschung und Berufung — anders als Bremen — eine besondere Regelung für die Position der Hochschullehrer in Fragen der Forschung und Berufung für 11556 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972 zweckmäßig. Außer Bremen ist übrigens auch Konstanz hier zu einer anderen Lösung gekommen. Zu Frage A 112: Wenn Sie fragen, was getan werden kann, um Regelungen zu vermeiden, die den Auffassungen des Bundes entgegenstehen, so gibt es nur eine Antwort: das Hochschulrahmengesetz möglichst bald verabschieden und in Kraft setzen. Dem hat sich die CDU/CSU im Bundestag widersetzt. Im übrigen wird sich der Bremer Senat, der für die Bestätigung der Universitätsverfassung zuständig ist, an das Hochschulrahmengesetz halten. Eine dahin gehende Erklärung hat — wie Sie wissen — der Präsident des Senats am 15. Juni 1972 abgegeben. Anlage 49 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Raffert vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/CSU) (Drucksache VI/ 3546 Frage A 113) : Wie bringt die Bundesregierung die Institutionalisierung von bundeswehreigenen Hochschulen mit ihrer Forderung nach der integrierten Gesamthochschule als einzig sinnvolle Organisation des Gesamthochschulbereichs in Einklang? Die Errichtung von Bundeswehrhochschulen steht mit dem Konzept der Bundesregierung zur Neuordnung des Hochschulwesens, wie es im Entwurf des Hochschulrahmengesetzes niedergelegt ist, voll in Einklang. Durch § 54 sollen Einrichtungen dieser Art gerade ermöglicht und in einen engen Zusammenhang mit dem allgemeinen Hochschulwesen gebracht werden. Die Bundeswehrhochschulen sollen mit den örtlichen öffentlichen Hochschulen so eng zusammenarbeiten, daß eine spätere Einbeziehung in eine Gesamthochschule ermöglicht wird. Anlage 50 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Raffert vom 23. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Gleissner (CDU/CSU) (Drucksache V1/3546 Frage A 114) : Bei welchen Studienbereichen ist schon heute vorausschaubar, daß eine wachsende Überzahl von Akademikern droht, die entweder, entsprechend ihrer Ausbildung, nicht untergebracht werden können oder mit Unterbezahlung rechnen müssen? Die heute vorliegenden Ergebnisse von Bedarfsuntersuchungen lassen nicht den Schluß zu, daß in den kommenden Jahren die Gesamtzahl der Hochschulabsolventen den Gesamtbedarf an akademisch ausgebildeten Absolventen übersteigt. Die Bundesregierung sieht aber für einzelne Bereiche möglicherweise Beschäftigungsprobleme, wenn keine frühzeitige Beratung der Studienanfänger und der Hinweis auf die Bedarfsentwicklung erfolgt; deshalb kommt der Bedarfsuntersuchung und der Studienberatung besondere Bedeutung zu. Das durch die berufliche Tätigkeit erzielbare Einkommen von Akademikern muß den Vereinbarungen der jeweiligen Partner überlassen bleiben. Anlage 51 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 23. Juni 1973 auf die Mündliche Frage des Abgeordneter Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage A 123) : Trifft die Meldung in „Die Welt" vom 15. Juni 1972 zu, wonach sich deutsche Touristen am deutsch-tschechoslowakischen Grenzübergang Mühlbach einer entwürdigenden Behandlung durch CSSR-Kontrollbeamte unterziehen mußten, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung ggf. zur Vermeidung solcher Vorfälle zu unternehmen? Die bayerische Grenzpolizei hat die in der ,,Welt"-Meldung vom 15. Juni 1972 erwähnten Berichte von aus der CSSR über den Grenzübergang Mühlbach (Pomezi) in die Bundesrepublik Deutschland zurückkehrenden Reisenden bestätigt. Im einzelnen hat die bayerische Grenzpolizei mitgeteilt, daß sich bei ihr in letzter Zeit mehrere aus der CSSR zurückkehrende Reisende über besonders strenge Kontrollen durch die tschechoslowakischen Abfertigungsorgane am genannten Übergang beklagt haben. Die Reisenden berichteten u. a., es seien Leibesvisitationen bis zur völligen Entkleidung vorgenommen, Handtaschen ohne Vorankündigung entleert sowie verschlossene Briefe geöffnet und gelesen worden. Auch Fahrzeuge seien überaus gründlich kontrolliert worden. In allen diesen Fällen hätten die tschechoslowakischen Kontrollorgane für ihr Verhalten keinerlei Begründungen oder sonstige Erklärungen abgegeben. Die Gründe für die berichteten ungewöhnlichen Kontrollmaßnahmen am Übergang Mühlbach (Pomezi) sind der Bundesregierung unbekannt. Unabhängig hiervon haben zwischen dem 18. und 22. Juni 1972 Reisende aus der CSSR über allgemein schleppende tschechoslowakische Abfertigungsmethoden und teilweise strenge Kontrollen an den Übergängen Mühlbach (Pomezi), Roszhaupt (Rozvadov) und Vollmau (Folmava) berichtet. Nach den vorliegenden Berichten der bayerischen Grenzpolizei sind diese Maßnahmen inzwischen wieder eingestellt worden. Die Gründe für diese Behinderungen sind von tschechoslowakischer Seite ebenfalls nicht angegeben worden. Zwar ist es grundsätzlich eine innere Angelegenheit eines jeden Staates, auf welche Weise er die Einreise in und die Ausreise aus seinem Territorium kontrolliert. Die Bundesregierung wird jedoch vor allem die berichtete ungewöhnliche Form der Kontrollen am Grenzübergang Mühlbach zum Anlaß nehmen, die tschechoslowakische Regierung um Mitteilung der Gründe für diese Art von Kontrollen zu bitten, und darauf hinzuweisen, welche negativen Auswirkungen solche Vorfälle für den Reiseverkehr aus der Bundesrepublik Deutschland in die CSSR sowie für die deutsch-tschechoslowakischen Beziehungen insgesamt haben können. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972 11557 Anlage 52 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 23. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Matthöfer (SPD) (Drucksache VI/3546 Fragen A 124 und 125) : Hat die Bundesregierung das Ratifizierungsverfahren zum Änderungsvertrag zu Artikel 56 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut vom 3. August 1959 eingeleitet? Wann wird nach Meinung der Bundesregierung das Ratifizierungsverfahren beendet sein? Ich darf Ihre Fragen im Zusammenhang beantworten. Die Bundesregierung hat das parlamentarische Zustimmungsverfahren zu den Änderungsabkommen zu Artikel 56 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut eingeleitet. Mit Schreiben vom 5. Mai 1972 ist der Entwurf des Vertragsgesetzes dem Herrn Präsidenten des Bundesrats zugeleitet worden. Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf am vergangenen Freitag — im ersten Durchgang — verabschiedet. Er fordert eine Ergänzung der Eingangsworte, da er anders als die Bundesregierung seine Zustimmung für erforderlich hält; im übrigen hat der Bundesrat keine Einwendungen erhoben. Die Bundesregierung wird den Gesetzentwurf nunmehr mit ihrer Stellungnahme zu dem Beschluß des Bundesrats dem Deutschen Bundestag so schnell wie möglich unterbreiten. Sie hofft, daß die Beratung des Abkommens im Deutschen Bundestag auf ebensowenig Schwierigkeiten stößt wie im Bundesrat. Wenn das Verfahren ohne Verzögerung abgewickelt werden kann, besteht die Aussicht, daß die Bundesrepublik noch bis Spätherbst zur Hinterlegung der Ratifikationsurkunde bereit sein wird. Ich muß aber darauf aufmerksam machen, daß das Abkommen bei unseren Vertragspartnern ebenfalls der Ratifizierung oder der Genehmigung bedarf. Anlage 53 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 22. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage A 126) : Wie bewertet die Bundesregierung die in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" vom 16. Juni 1972 wiedergegebenen Erklärung des polnischen Außenministers Olszowski vor der österreichischen Gesellschaft für Außenpolitik in Wien, bei der Normalisierung zwischen Warschau und Bonn sei noch eine Reihe von juristischen Fragen zu klären, die z. T. von grundlegender politischer Bedeutung seien, wobei er als Beispiel erwähnte, daß sich Polen nicht mit dem Anspruch der Bundesrepublik Deutschland einverstanden erklären könne, wonach jeder, der in den Grenzen des Deutschen Reichs des Jahres 1937 geboren wurde, ein Recht auf die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland besitze, und beabsichtigt die Bundesregierung, den gesetzgebenden Körperschaften Entwürfe für die Änderung des geltenden deutschen Rechts vorzulegen? Der Bundesregierung ist die von Ihnen zitierte Äußerung des polnischen Außenministers Olszowski bekannt. Sie überrascht insofern nicht, als für beide Seiten ein Interesse an der Klärung einer Reihe von Rechtsfragen im Verlaufe der Normalisierung der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen besteht. Insoweit die Äußerung dahin ging, jeder, der in den Grenzen des Deutschen Reiches von 1937 geboren wurde, habe automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erworben, geht sie von einem Mißverständnis aus, weil wesentliche Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit grundsätzlich die Abstammung von einem deutschen Vater ist. Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Warschauer Vertrages die Vorschriften des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts zu ändern. Im übrigen verweise ich auf die während der deutsch-polnischen Vertragsverhandlungen in der abschließenden Plenarsitzung am 13./14. November 1970 in Warschau abgegebene Erklärung des Bundesministers des Auswärtigen, die sich auch auf die Staatsangehörigkeit bezieht. Diese Erklärung lautete: „Durch den Abschluß dieses Vertrages gehen keiner Person Rechte verloren, die ihr nach den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetzen zustehen." Anlage 54 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 22. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Klinker (CDU/CSU) (Drucksache VI/3495 Fragen B 18 und 19) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß in den zuständigen Gremien der Europäischen Gemeinschaften eine Änderung des z. Z. gültigen Systems der Ein- und Auslagerungskosten für Getreide diskutiert wird, die eine Preiseinbuße von etwa 3% für die deutschen Landwirte bedeuten und die Brüsseler Preisbeschlüsse vom 24. März 1972 in wesentlichen Teilen aufheben würde? Ist die Bundesregierung bereit, sich bei den zuständigen Gremien der Europäischen Gemeinschaften dafür einzusetzen, daß das bewährte, jetzt gültige System der Ein- und Auslagerungskosten für Getreide beibehalten wird? Das deutsche Interventionsverfahren wird seit längerer Zeit wegen der umfangreichen Getreideinterventionen in der Bundesrepublik im Verwaltungsausschuß Getreide diskutiert. In den fünf Getreidewirtschaftsjahren seit 1967 (1967/68 bis 1971/72) hat die Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel (EVSt-G) als Interventionsstelle der Bundesrepublik Deutschland rd. 6,1 Millionen t Getreide unter den Feuchtigkteisstandard von 16 % getrocknet und rd. 4,8 Millionen t Interventionsgetreide von Übernahmelägern in Dauerläger umgelagert. Die dadurch entstandenen zusätzlichen Interventionskosten bis August 1972 betragen rd. 140 Millionen DM. Diese Kosten trägt der EAGFL nur, wenn die Kommission im Verwaltungsausschußverfahren die Maßnahme als notwendig anerkennt. 11558 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972 Die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten führen die unverhältnismäßig großen Interventionsmengen in der Bundesrepublik Deutschland (im laufenden Getreidewirtschaftsjahr 1,8 Millionen t, d. h. rd. 25 % der vermarkteten Getreidemengen) und die o. g. zusätzlichen Interventionskosten u. a. auf das zu großzügige deutsche Interventionsverfahren zurück. Im Gegensatz zu allen anderen Mitgliedstaaten vergütet die EVSt-G die Einlagerungskosten auch dann, wenn das Getreide bei der Anmeldung zur Intervention bereits auf dem Interventionssilo lagert. Die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten halten das für einen Verstoß gegen Artikel 2 der Getreidemarktordnung (Interventionspreis Preis „auf der Großhandelsstufe bei freier Anlieferung an das Lager, nicht abgeladen") und waren nicht bereit, die zusätzlichen Interventionskosten der Bundesrepublik Deutschland für Trocknung und Umlagerung im laufenden Wirtschaftsjahr (rd. 37 Millionen DM) als notwendig anzuerkennen. In langwierigen und schwierigen Verhandlungen mit den Dienststellen der Kommission ist über folgenden, für die Bundesrepublik tragbaren Kompromiß, verhandelt worden: Die Einlagerungskosten dürfen in Zukunft nur dann vergütet werden, „wenn der Verkäufer die Einlagerung nach Annahme des Interventionsangebots durch die Interventionsstelle vornimmt". Die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sich binnen maximal drei Jahren, ihre Dauerläger durch Kühlaggregate und Belüftungseinrichtungen umzu- rüsten, um Trocknungen und Umlagerungen durch die Interventionsstellen unnötig zu machen. Die Kosten für Trocknung und Umlagerung im laufenden Getreidewirtschaftsjahr von rd. 37 Millionen DM und die noch entstehenden Kosten in den drei folgenden Getreidewirtschaftsjahren werden noch vom Fonds getragen. Ein Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Vertragsverletzung — von den Kommissionsdienststellen erwogen — wird nicht eingeleitet. Die formelle Entscheidung der EG-Kommission ist noch nicht getroffen worden. Über die Auswirkungen einer solchen Regelung für die Erzeugererlöse sind in den letzten Wochen unterschiedliche Meinungen innerhalb der Getreidewirtschaft geäußert worden, die wegen der komplizierten Materie verständlich sind. Aus diesem Grunde haben zur Sachaufklärung auch schon einige Expertengespräche mit der Getreidewirtschaft in meinem Hause stattgefunden. Zu einem abschließenden Gespräch sind die Vertreter der Getreidewirtschaft (DBV, RaiffeisenWarengenossenschaften, ZV-Getreide und Verarbeitungsindustrie) zum 28. Juni d. J. in das BML eingeladen worden. Unabhängig davon kann ich Ihnen schon jetzt versichern, daß die EVSt-G ihr Destinationsrecht im Rahmen der Interventionsregelung für das kommende Wirtschaftsjahr 1972/73 so ausüben wird, daß zusätzliche Kosten für Handel und Genossenschaften, die zu Abzügen für die Erzeuger führen könnten, entweder gänzlich vermieden oder teilweise auf ein sehr geringes Ausmaß herabgedrückt werden. Anlage 55 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 22. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten von Thadden (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage B 1) : Wird die Gefährdung des Warndtwaldes durch die vermehrte Immission des lothringischen Werks Carlingen zum Gegenstand von Vorstellungen der Bundesregierung bei der französischen Regierung gemacht? Am 26. März 1971 ist vom Ministerausschuß des Europarates die Entschließung (71) 5 über die Luftverunreinigung in Grenzgebieten angenommen worden. Die Entschließung ist am 24. Juli 1971 im Bundesgesetzblatt, Teil II, Nr. 35, Seite 975 veröffentlicht, und ich habe sie den für den Immissionsschutz zuständigen Obersten Landesbehörden bekanntgegeben. In dieser Entschließung wird den Regierungen der Mitgliedstaaten des Europarates empfohlen, für die Bewohner von Gebieten jenseits der Grenze den gleichen Schutz gegen Luftverunreinigung zu gewähren, wie für die Bewohner des eigenen Landes. Die Entschließung sagt weiter, daß zu diesem Zweck insbesondere sicherzustellen ist, daß die zuständigen örtlichen Behörden — diesseits und jenseits der Grenzen — einander rechtzeitig über jedes Vorhaben unterrichten, das zu Luftverunreinigungen jenseits der Grenze führen kann. Bisher hat jedoch die demnach zunächst zuständige Landesregierung des Saarlandes nicht den Wunsch geäußert, daß sich die Bundesregierung hier einschalten möge. Auf dem Gebiet des Immissionsschutzes besteht bereits eine enge deutsch-französische Zusammenarbeit und ein Erfahrungsaustausch in Form von Leitgruppen. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit könnte ggf. das hier speziell angesprochene Problem behandelt werden. Anlage 56 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 20. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Fragen B 2 und 3) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung die Bestrebungen der Länder, z. B. Bayerns, zur Neugliederung der kommunalen Bereiche im Rahmen der gemeindlichen Gebietsreformen dadurch erschwert, daß sie bei reformfreudigen Gemeinden die für zehn und mehr Jahre bereits genehmigten sowie teilweise schon einige Zeit gewährten Zinsverbilligungen von Darlehen u. a. für Wasserversorgungen und Abwasserbeseitigungen einfach nachträglich auf höchstens fünf Jahre reduziert? Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch die nachträgliche Rücknahme von verbindlich langfristig zugesicherten Zuschüssen bzw. Zinsbeihilfen die Haushalte der betroffenen Gemeinden in Unordnung geraten und die Glaubwürdigkeit an Zuschußversicherungen des Bundes ernsthaft in Zweifel gezogen werden? Es trifft nicht zu, daß die Bundesregierung durch ihre Grundsatzentscheidung über die Einstellung der Zinsverbilligung vom 18. Februar 1970 betreffend Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972 11559 Maßnahmen der Wasserwirtschaft die Bestrebungen der Länder im Rahmen der gemeindlichen Gebietsreform erschwert. Die Grundsatzentscheidung stellt vielmehr folgendes klar: Soweit sich bisher selbständige ländliche Gemeinden zu einer neuen einheitlichen Gemeinde zusammenschließen, die keinen überwiegend städtischen oder gewerblichen Charakter hat, kann unabhängig von der Einwohnerzahl die ursprünglich den einzelnen ländlichen Gemeinden für Darlehen zur Finanzierung von Anlagen zur Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung zugesagte Zinsverbilligung in vollem Umfange belassen bleiben. Findet dagegen ein Anschluß an eine Gemeinde mit überwiegend städtischem oder gewerblichem Charakter statt, z. B. die Eingemeindung in eine größere Stadt, so können die bereits bewilligten Zinszuschüsse für die vorgenannten Maßnahmen nur noch für eine Übergangszeit von 5 Jahren der Rechtsnachfolgerin weitergezahlt werden. Eine längere Verbilligungsdauer ist für diesen Begünstigtenkreis wegen seiner wesentlich verbesserten Wirtschaftskraft mit Mitteln, die der Landwirtschaft unmittelbar zugute kommen sollen, nicht zu vertreten. Durch die Einräumung der Übergangszeit von 5 Jahren ist den Rechtsnachfolgern ehemaliger rein ländlicher Gemeinden bereits ein wesentliches und angemessenes Zugeständnis gemacht worden. Es kann daher nicht davon die Rede sein, daß infolge der o. g. Grundsatzentscheidung die Haushalte der betroffenen Gemeinden mit überwiegend städtischem oder gewerblichem Charakter in Unordnung geraten, geschweige denn, daß dadurch die Glaubwürdigkeit an Zuschußversicherungen des Bundes ernsthaft in Zweifel gezogen werden kann. Anlage 57 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 22. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Konrad (SPD) (Drucksache VI/3546 Frage B 4) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Zeitungen und Zeitschriften im Interesse der Verbraucher zu veranlassen, stärker zwischen dem redaktionellen Text und den gelegentlich auch unterschwelligen, vielfältigen Formen der Werbung zu unterscheiden? Für die Anzeigenwerbung gelten zunächst einmal die Vorschriften des Werberechts, insbesondere die des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung ist es sittenwidrig, wenn unter dem Deckmantel einer angeblich objektiven, von neutraler (z. B. redaktioneller) Seite veranlaßten Presseveröffentlichung in Wahrheit Werbung betrieben wird. Die besondere Kennzeichnungspflicht für Anzeigen- und Reklametexte in periodischen Druckwerken richtet sich nach den Vorschriften der Landespressegesetze, die zum Teil erheblich voneinander abweichen. Die Bundesregierung strebt zwar im Entwurf eines Presserechtsrahmengesetzes eine möglichst weitgehende Angleichung der Vorschriften über die allgemeinen Rechtsverhältnisse der Presse an, ihr steht hierfür aber nur die Rahmengesetzgebungskompetenz nach Artikel 75 Nr. 2 des Grundgesetzes zur Verfügung. Die Bundesregierung wird deshalb in erster Linie versuchen, die Länder zu einer Angleichung und Verbesserung der Vorschriften über die Kennzeichnungspflicht für Anzeigen- und Reklametexte in Zeitungen und Zeitschriften zu bewegen. Sie denkt hierbei an eine Regelung, nach der Anzeigen- und Reklametexte nicht nur, wie bisher, dann als solche kenntlich gemacht werden müssen, wenn ein Entgelt für ihren Abdruck bezahlt oder konkret vereinbart worden ist, sondern auch dann, wenn der Abdruck üblicherweise nur gegen Bezahlung erfolgt. Anlage 58 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 22. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage B 5): Wie viele sowjetische Agenten, die sich vornehmlich mit Industriespionage befaßt hatten, sind in der Bundesrepublik Deutschland seit Unterzeichnung des deutschsowjetischen Vertrags enttarnt, und wie viele sind davon abgeschoben worden? Die Bundesregierung sieht sich nicht in der Lage, Ihre Frage außerhalb des Parlamentarischen Vertrauensmännergremiums für die Nachrichtendienste zu beantworten. Ich bitte für diese Auffassung um Ihr Verständnis und erkläre mich — sofern Sie das wünschen— gern bereit, die erbetene Auskunft in der nächsten Sitzung des Parlamentarischen Vertrauensmännergremiums für die Nachrichtendienste zu erteilen. Anlage 59 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 21. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/3546 Fragen B 6 und 7): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des ADAC, daß in der Kraftfahrzeug-Vollversicherung (Kaskoversicherung) die Kosten von häufigen Unfallreparaturen eine bessere Grundlage für die Bemessung der Prämien darstellt als die bisher übliche Staffelung nach der Motorleistung des Fahrzeugs? Wenn ja: Ist die Bundesregierung bereit, einen Antrag von Kraftfahrzeugversicherern an das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen zu unterstützen, wonach künftig die Prämien in der Kaskoversicherung nach dem Unfallreparaturkostenniveau der einzelnen Fahrzeugtypen zu bemessen sind, wie es z. B. der ADAC vorgeschlagen hat; wenn nein: Welche Faktoren sind nach Meinung der Bundesregierung als Basis für die Prämienbemessung in der Kraftfahrzeug-Vollversicherung besser geeignet als die bisher verwendete Motorleistung? Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß in der Kaskoversicherung der bei den einzelnen Fahrzeugtypen unterschiedliche Reparaturkostenaufwand eine bessere Grundlage für die Bemessung der Prämienhöhe darstellt als die bisher übliche Staffelung nach der Motorleistung des Fahrzeugs. Die Vorbereitung für eine derartige Änderung der Tarifstruktur in der Fahrzeugvoll- und Fahrzeugteilversicherung für Personen- und Kombinationskraftwagen laufen bereits seit Ende 1970. Bei den damals erteilten Genehmigungen für die gegenwärtig gel- 11560 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972 tenden Tarife hat das Bundesaufsichtsamt den Versicherern zur Auflage gemacht, von der bisherigen Struktur in der Fahrzeugversicherung, die derjenigen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung angeglichen ist, abzugehen, weil sich bei der Einstufung einzelner Fahrzeugtypen Unstimmigkeiten zeigten. Als Modell für eine neue Tarifstruktur war der schwedische Kaskotarif in Aussicht genommen worden, der — im Gegensatz zum deutschen Tarif —von Fahrzeugtypen und nicht von der Motorenstärke ausgeht. Ein solcher Tarif ermöglicht es, den unterschiedlichen Kostenaufwand für Fahrzeugreparaturen bei den einzelnen Typen unmittelbar zu berücksichtigen. Die Erarbeitung des statistischen Materials, das zur Aufstellung eines solchen Tarifs erforderlich ist, steht kurz vor ihrem Abschluß. Es kann damit gerechnet werden, daß die Versicherer in den nächsten Wochen beim Bundesaufsichtsamt Anträge auf Änderung der Kaskoversicherungsstruktur für Personen- und Kombinationskraftwagen stellen werden. Der früheste Zeitpunkt für das Inkrafttreten solcher Tarife ist der 1. Januar 1973. Anlage 60 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 21. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Varelmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Fragen B 8 und 9): Welche Pläne hat die Bundesregierung, um der sich für einen erheblichen Teil des Jahres in Niedersachsen zeigenden Arbeitslosigkeit im Baugewerbe zu begegnen unter Berücksichtigung des Umstands, daß das Land nicht mehr in der Lage ist, Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen? Darf man damit rechnen, daß die Bundesregierung auf Grund der erheblichen wirtschaftlichen Schwächen in Niedersachsen und der fehlenden Überbeschäftigung in anderen Gebieten erhöhte Mittel für die wirtschaftliche Förderung zur Verfügung stellt, die an anderen Stellen zur Einsparung gelangen? Durch das Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" ist das Zusammenwirken von Bund und Ländern auf diesem Gebiete geregelt. Dem ersten Rahmenplan dieser Gemeinschaftsaufgabe, der ab 1. Januar 1972 in Kraft und als Drucksache des Deutschen Bundestages VI/2451 abgedruckt ist, können die zahlreichen Hilfen für die Schaffung und Sicherung vorhandener Arbeitsplätze in Niedersachsen entnommen werden. In diesem Rahmenplan sind auch die finanziellen Mittel angegeben, die Bund und Länder zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in den nächsten 5 Jahren aufwenden werden. Anlage 61 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 22. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Frehsee (SPD) (Drucksache VI/3546 Fragen B 10 und 11) : Sind der Bundesregierung die Proteste der Hamelner Bevölkerung gegen den Lärm, die Luftverschmutzung und die Verkehrsgefährdung bekannt, die durch die Übungen der in reinem Wohnbereich stationierten Truppeneinheiten verursacht werden? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, dazu beizutragen, daß trotz der erforderlichen Rücksichtnahme auf die militärischen Notwendigkeiten den Interessen der Hamelner Bevölkerung besser Rechnung getragen wird, eventuell durch Anlegung eines Panzerpfades außerhalb der Wohngebiete sowie durch Beschränkung des Verkehrs von militärischen Kettenfahrzeugen im Stadtbereich auf das unbedingt notwendige Maß? Die Proteste der Hamelner Bevölkerung gegen Geräuschbelästigungen und andere Beeinträchtigungen, die durch den Fahrzeugverkehr der britischen Streitkräfte verursacht werden, sind der Bundesregierung bekannt. Die Bundesregierung ist bereit, mit der britischen Verbindungsstelle in Bonn über eine Beschränkung des Verkehrs mit Kettenfahrzeugen im Stadtbereich auf das unbedingt notwendige Maß zu verhandeln, soweit entsprechende Bemühungen der örtlichen Stellen beim britischen Stadtkommandanten, wie sie sich z. B. für Vereinbarungen über zeitliche Beschränkungen des Militärverkehrs oder die Benutzung anderer Straßen empfehlen, erfolglos bleiben sollten. Falls der Bundesregierung ein entsprechender Antrag zugeht, ist sie auch bereit, die Möglichkeiten einer finanziellen Beteiligung an dem Bau einer städtischen Straße zu prüfen, die den militärischen Verkehr vom Brückenbaugerätelager am Reimerdeskamp an den Wohnbereichen vorbei zum Übungsgelände Pötzen-Welliehausen leitet. Anlage 62 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 20. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten von Thadden (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage B 12) : Liegt der Bundesregierung 'in dem dringenden Problem der Grenzgängerfrage mittlerweile eine Antwort der Regierung Frankreichs vor (meine Fragen B. 26 und 27 in Drucksache VI/3075), und wann ist spätestens mit einer Stellungnahme des französischen Ministers für öffentliche Gesundheit und soziale Sicherheit, Robert Boulin, zu rechnen? Zu der von Ihnen erwähnten Frage hat der französische Minister für öffentliche Gesundheit und Soziale Sicherheit, Robert Boulin, außer in dem Ihnen bereits genannten Zwischenbescheid noch nicht Stellung genommen. Unter Hinweis auf die Bedeutung der Sache für die saarländischen Grenzgänger hat sich daher inzwischen Herr Minister Arendt in einem persönlichen Schreiben vom 6. Juni 1972 nochmals an den französischen Minister gewandt. Ich hoffe, daß wir alsbald eine Antwort erhalten. Sobald sie vorliegt, werde ich Sie darüber unterrichten. Anlage 63 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 22. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Huys (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Fragen B 13 und 14) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß der Krankenstand des Panzeraufklärungsbataillons Lüneburg 3 im Jahresdurchschnitt bei 30 Prozent liegt und dieser Tatbestand auf Heizungs-, Belüftungs- und Geräuschbelästigung zurückgeführt wird? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972 11561 Sind die Arbeiten am Werkstattgebäude des Panzeraufklärungsbataillons 3 in Lüneburg zurückgestellt, um in der Kaserne andere Betreuungseinrichtungen (Hallenschwimmbad) zu bauen, und teilt die Bundesregierung die Meinung, daß der soziale Effekt bei vorrangiger Fertigstellung der Werkshalle erheblich höher gewesen wäre als bei dem bevorzugten Bau des Hallenschwimmbads, weil den Soldaten im erstgenannten Falle angemessene und dienliche Arbeitsbedingungen geschaffen würden, während im letzten Falle die Annehmlichkeiten sich nur auf wenige dienstfreie Stunden während der Woche beschränken würden? Der Krankenstand, d. h. die Krankheitsfälle mit Befreiung von allen Dienstverrichtungen, betrug beim PzAufklBtl 3 im Jahre 1970 3,5 %, im Jahre 1971 1,8 % und von Januar bis Mai 1972 2,0 % der Ist-Stärke. Diese Prozentzahlen liegen unter den Durchschnittszahlen des Heeres. Die Krankmeldungen in diesem Zeitraum liegen bei dieser Einheit geringfügig über den Vergleichswerten der übrigen Einheiten des Heeres. Es ist nicht auszuschließen, daß die höhere Anzahl der Krankmeldungen auf die von Ihnen genannten Gründe zurückzuführen ist. Die Arbeiten am Werkstattgebäude des PzAufklBtl 3, die nicht zugunsten des Neubaus eines Hallenschwimmbades zurückgestellt worden sind, werden in Kürze wieder aufgenommen. Die Erstinstandsetzung der Werkhalle wird voraussichtlich im II. Quartal 1973 abgeschlossen sein. Abschließend darf ich bemerken, daß es ein besonderes Anliegen der Bundesregierung ist, den Soldaten der Bundeswehr gute Arbeitsbedingungen zu schaffen. Sie ist jedoch auch der Auffassung, daß zur Ergänzung dieser Arbeitsbedingungen soziale Betreuungseinrichtungen, wie z. B. Hallenschwimmbäder, gehören. Anlage 64 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 22. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache V1/3546 Fragen B 15 und 16) : Ist die Bundesregierung bereit, die eingestellten Bauarbeiten am Werkstattgebäude des Panzeraufklärungsbataillons 3 Lüneburg noch in diesem Jahr wiederaufzunehmen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Werkstatt- und Arbeitsbedingungen beim Panzeraufklärungsbataillon 3 Lüneburg in bezug auf die materiellen Voraussetzungen (Reinigungsgrube, Batterieaufladungen, Fahrzeugbewegungen, fehlende Krananlage, mangelhafte Beleuchtung, fehlende Waffenwerkstatt, fehlende Fernmeldewerkstatt) und die personellen Belastungen (Lärm, gesundheitsschädliche Abgase usw.) so kritisch sind, daß die Wartung von rund 250 Fahrzeugen nicht gewährleistet ist? Der Bundesregierung ist bekannt, daß infolge der schlechten Werkstatt- und Arbeitsbedingungen beim PzAufklBtl 3 die Wartung der Fahrzeuge beeinträchtigt ist. Aus diesem Grunde werden die zur Zeit eingestellten Bauarbeiten am Werkstattgebäude des PzAufklBtl 3 in Kürze wiederaufgenommen. Die Erstinstandsetzung der Werkhalle wird voraussichtlich im II. Quartal 1973 abgeschlossen sein. Anlage 65 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 22. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache VI/3546 Fragen B 17 und 18) : Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, wieviel kieferorthopädische Behandlungen bei Kindern notwendig sind, wie hoch dafür die Kosten sind und wie groß dabei der Anteil der Eltern ist, die nicht in der Lage sind, diese Kosten zu übernehmen? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun bzw. zu veranlassen, um in jenen Fällen, in denen die Ubernahme der Kosten für die notwendige kieferorthopädische Behandlung von Kindern den Eltern nicht möglich ist, Abhilfe zu schaffen? Zu Ihren Fragen liegen der Bundesregierung keine genauen Angaben vor. Nach Schätzungen des Bundesverbandes der deutschen Zahnärzte und des Bundesverbandes der Zahnärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst liegt die Zahl der Kiefernanomalien etwa bei 20 bis 25 % aller Kinder, von denen jedoch nur ein kleiner Teil — etwa 5 bis 10 % — einer Behandlung bedarf. Soweit es sich um Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung und deren mitversicherte Familienangehörige handelt, bestimmt das Gesetz, daß bei Behandlung von Krankheiten zahnärztliche Behandlungen auf Krankenschein zu erbringen sind. Diese gesetzliche Regelung gilt auch bei Kiefer- und Zahnfehlstellungen, die Krankheiten im Sinne der Reichsversicherungsordnung sind. Zur Sicherstellung dieser zahnärztlichen Versorgung haben Krankenkassen und Kassenzahnärztliche Vereinigungen entsprechend dem gesetzlichen Auftrag Verträge abzuschließen. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ist also bereits nach geltendem Recht sichergestellt, daß der Versicherte und seine mitversicherten Familienangehörigen bei der Behandlung von krankhaften Zuständen im Sinne der Reichsversicherungsordnung nicht mit Kosten belastet werden. Bei Personen, die sich privat bei Krankenversicherungsunternehmen versichert haben, muß davon ausgegangen werden, daß sie bei Abschluß ihre Versicherung ihrer eigenen Leistungskraft angepaßt haben. Sofern eine notwendige kieferorthopädische Behandlung von den Eltern nicht bezahlt werden kann, sind unter Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögensvoraussetzungen die Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes anwendbar. Im übrigen gibt es Behandlungszentren der Jugendzahnpflege im Rahmen des öffentlichen Gesundheitsdienstes — z. B. in Duisburg, Düsseldorf und Stuttgart — bei denen die Kostendeckung unterschiedlich geregelt ist. Anlage 66 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 20. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Ab- 11562 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972 geordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/3546 Frage B 19) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung z. Z., um ihre Bemühungen um eine Verständigung zwischen den Jugendlichen unserer westlichen Verbündeten zu ergänzen durch entsprechende Initiativen gegenüber unseren östlichen Nachbarn? Die internationale Jugendarbeit der zentralen deutschen Jugendorganisationen und Fachverbände wird von der Bundesregierung durch umfangreiche Globalzuwendungen gefördert. Aus diesen Mitteln können im Rahmen der Richtlinien des Bundesjugendplans auch die Begegnungen mit Jugendlichen und Jugendleitern aus osteuropäischen Ländern sowie die Teilnahme von Jugendlichen an Programmen in diesen Ländern gefördert werden. Die Bundesregierung legt Wert darauf, daß sich osteuropäische Jugendliche mit jungen Menschen aus der BRD wie auch aus anderen westeuropäischen Staaten treffen. Eine weitere Möglichkeit der Verständigung wird in bilateralen Absprachen mit osteuropäischen Staaten zur Verstärkung des Jugendaustausches gesehen. Ende des vergangenen Jahres wurde im Rahmen des deutsch-jugoslawischen Kulturabkommens eine Absprache mit Jugoslawien getroffen. Für 1972 sind eine Reihe von Austausch- und Begegnungsprogrammen vorbereitet. Im Juni dieses Jahres wurde eine ähnliche Absprache mit entsprechenden Programmen mit Rumänien innerhalb des geplanten Kulturabkommens erreicht. Weitere bilaterale Absprachen, z. B. mit Polen und der UdSSR, werden zur Zeit vorbereitet. Ferner sieht die Bundesregierung gewisse Beteiligungsmöglichkeiten für osteuropäische Jugendliche an Programmen des Deutsch-Französischen Jugendwerks; die Möglichkeiten werden zur Zeit mit der französischen Regierung erörtert. Darüber hinaus würde es die Bundesregierung begrüßen, wenn osteuropäische Staaten Mitglied des am 15. Mai 1972 vom Ministerkomitee des Europarates beschlossenen „Europäischen Jugendwerkes" werden, um ihrer Jugend nicht nur die Teilnahme an europäisch orientierten Jugendveranstaltungen, die durch das Europäische Jugendwerk gefördert werden sollen, zu erleichtern, sondern auch durch eigene Leistungen an der Gestaltung dieser Förderungseinrichtungen mitzuwirken. Anlage 67 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 20. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage B 20) : Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher (AGV), daß die Diätassistentinnen freiberuflich ambulant tätig werden können und dadurch den Arzt entlasten und seinen Rat ergänzen, sowie die Anregung, daß die Krankenkassen die Kosten der Diätberatung übernehmen, was zu einer Kostensenkung führen könnte, weil dadurch der Heilungsprozeß beschleunigt und ernährungsabhängigen Krankheiten bereits vorbeugend entgegengetreten würde? Der Vorschlag der Arbeitsgemeinschaften der Verbraucher (AGV), daß Diätassistenten ihre Tätigkeit freiberuflich ausüben sollten, erscheint prüfenswert. Nach geltendem Recht ist eine Diätberatung von Patienten durch freiberufliche Diätassistenten möglich, wenn sie auf Verordnung eines Arztes ausgeübt wird. Dem Arzt muß aber die Diagnose und die Aufstellung des Therapieplanes vorbehalten bleiben. In diesem Rahmen ist auch die Leistungsgewährung der gesetzlichen Krankenversicherung möglich, wenn es sich um die Behandlung einer Krankheit im Sinne der Reichsversicherungsordnung handelt. Anlage 68 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 21. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage B 21) : Nachdem nach Auskunft des Straßenverkehrsamts Speyer der Bau der B 9 zwischen dem Ortsausgang Lingenfeld und dem Güterbahnhof Germersheim nunmehr im Juli beginnen soll, frage ich den Bundesverkehrsminister, wann mit dem Bau der so dringend notwendigen Ortsumgehung der B 9 um Lingenfeld zu rechnen ist. Die Planungsarbeiten für die Umgehungsstraße Lingenfeld sind noch nicht abgeschlossen, so daß das Planfeststellungsverfahren frühestens im Laufe des Jahres 1973 eingeleitet werden kann. Die Maßnahme ist im 1. Fünfjahresplan (1971 bis 1975) nicht enthalten. Über die zeitlichen und finanziellen Dispositionen nach 1975 können jetzt noch keine Angaben gemacht werden. Anlage 69 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 21. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Fragen B 22 und 23) : Welche Terminvorstellungen hat die Bundesregierung für den Ausbau der Maintalstraße Obernburg-Miltenberg (B 469)? Gedenkt die Bundesregierung, diese Linie fortzusetzen über Hardheim-Tauberbischofsheim? Der Neubau der B 469 Obernburg—Miltenberg wurde in die 1. Dringlichkeit des Bedarfsplanes für den Ausbau der Bundesfernstraßen eingereiht. Der Straßenzug soll einen 4streifigen Querschnitt erhalten. Besonders vordringlich sind die Abschnitte bei Obernburg und bei Laudenbach. Für die Ortsumgehung Obernburg wurden Teilbeträge in den 1. Fünfjahresplan (1971 bis 1975) aufgenommen. Die Verlegung bei Laudenbach konnte wegen des begrenzten Finanzvolumens nicht im 1. Fünfjahresplan berücksichtigt werden. Ein genauer Termin für den Baubeginn der beiden Projekte liegt zur Zeit noch nicht fest. Erst wenn die Teilstrecken bei Obernburg und bei Laudenbach fertiggestellt sind, kann mit den übrigen Teilstrecken zwischen Miltenberg und Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972 11563 Obernburg begonnen werden. Dies kann frühestens gegen Ende des 2. Fünfjahresplanes (1976 bis 1980) geschehen. Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen sieht vor, die B 469 Oberburg—Miltenberg durch den Ausbau der B 47/B 27 Miltenberg—AmorbachHardheim—Tauberbischofsheim fortzuführen. Für diese Strecke ist ein 2streifiger Querschnitt vorgesehen. Dieser Abschnitt ist zum Teil in die 1., zum anderen Teil in die 3. Dringlichkeitsstufe eingereiht worden. Anlage 70 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 21. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Fragen B 24 und 25) : Tritt die Bundesregierung der Auffassung bei, daß die weitaus geringere Zahl von Unfalltoten im Straßenverkehr in den Vereinigten Staaten und England — USA pro 100 Millionen Fahrzeugkilometer 3,3 Verkehrstote, England 3,8 Verkehrstote, Bundesrepublik 7,1 Verkehrstote — auf die Geschwindigkeitsbeschränkung von 112 km pro Stunde zurückzuführen ist? Erwägt die Bundesregierung angesichts der oben angeführten Zahlen auch in der Bundesrepublik Deutschland eine durchgehende Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit? Zu Frage 24: Das in den USA und Großbritannien günstigere Verhältnis von Fahrzeugkilometern und Verkehrstoten gegenüber der Bundesrepublik Deutschland ist nach Auffassung der Bundesregierung zu einem — allerdings nicht meßbaren Teil — auf die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 112 km/h auf allen Straßen zurückzuführen. Zu Frage 25: Im gegenwärtigen Zeitpunkt wird nicht erwogen, eine allgemeine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf allen Straßen einzuführen. Der Bundesminister für Verkehr möchte zunächst die Ergebnisse der versuchsweisen Geschwindigkeitsbegrenzung außerhalb geschlossener Ortschaften auf bestimmten Straßen abwarten, die auf Grund der HöchstgeschwindigkeitsVerordnung vom 16. März 1972 vom 1. Oktober 1972 bis 31. Dezember 1975 gilt. Erst nach wissenschaftlicher Auswertung dieser Ergebnisse sieht sich der Bundesminister für Verkehr in der Lage, in dieser Frage weitere Entscheidungen zu treffen. Anlage 71 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 21. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wichert (SPD) (Drucksache VI/3546 Frage B 26) : Da aus den Plänen der Deutschen Bundesbahn hervorgeht, daß beabsichtigt ist, zur Entlastung der Nord-Süd-Verbindung (Frankfurt—Hamburg [über Göttingen]) eine sogenannte Oberwesertrasse zum Ausbau vorzuschlagen, die in ihrer Streckenführung über Kassel Göttingen nicht berührt, frage Rh, ob diese Pläne mit dem Land Niedersachsen abgestimmt sind, das in seiner Landesplanung den Ausbau der Stadt Göttingen als Oberzentrum für den südniedersächsischen Raum vorsieht, was es m. E. notwendig macht, daß der Anschluß an das Intercitynetz und das geplante Schnellbahnsystem erhalten bleibt? Die „Oberweser-Trasse" entspricht der geplanten Führung der Ergänzungsstrecke Hannover—KasselGemünden. Sie führt über Holzminden nach Kassel. Diese Trasse ist dem Innenministerium des Landes Niedersachsen als Oberste Raumordnungsbehörde zu einer Vorabstellungnahme zugeleitet worden. Das Land Niedersachsen hat in seiner Stellungnahme die Untersuchung einer Linienführung über Göttingen und die Mitbehandlung im Raumordnungsverfahren empfohlen. Die Deutsche Bundesbahn überprüft z. Z. eine Linienführung über Göttingen in baulicher und verkehrlicher Hinsicht. Die Deutsche Bundesbahn wird die Linienführung sowohl über Holzminden als auch über Göttingen im Raumordnungsverfahren behandeln. Anlage 72 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 21. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage B 27) : Ist die Bundesregierung bereit, dem Antrag des Vorstandes der Deutschen Bundesbahn auf Genehmigung der Umstellung der Strecke Heilbronn—Hessental und der Strecke Marbach—Backnang—Gaildorf—Hessental auf elektrische Zugbeförderung zuzustimmen? Der Bundesminister für Verkehr behandelt Elektrifizierungsanträge der Deutschen Bundesbahn (DB) im Rahmen der notwendigen Prioritäten. Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn ist wegen der ungeklärten Finanzierungsfrage zur Zeit noch kein Termin für die Aufnahme der Elektrifizierungsarbeiten an den Strecken Heilbronn—Hessental und Marbach—Hessental abzusehen. Eine Verwirklichung dieser Planung erfordert Finanzierungshilfen von dritter Seite für die notwendigen Investitionen. Sobald die Finanzierung geklärt ist, wird der Bundesminister für Verkehr rechtzeitig seine Entscheidung treffen. Bei der Beurteilung dieser Frage sollte berücksichtigt werden, daß zunächst die auf Grund gemeinsamer Anstrengungen von DB und Land Baden-Württemberg bereits laufenden umfangreichen Elektrifizierungsvorhaben in diesem Raum fertigzustellen sind. Anlage 73 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 21. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Peiter (SPD) (Drucksache VI/3546 Fragen B 28 und 29) : Wann ist damit zu rechnen, daß die geplante Schnellverbindung Köln—Bonn—Rhein/Main gebaut wird, und wird ein Verknüpfungsbahnhof mit der Lahnstrecke im Raum Diez eingeplant? Ist der Bundesverkehrsminister bereit, eine erneute Überprüfung der Frage des zweigleisigen Wiederaufbaus der Lahnstrecke zu veranlassen, weil die auf Teilabschnitten bestehende Eingleisigkeit weiteren Verbesserungen in der Verkehrsbedienung Grenzen setzt? Wie die Deutsche Bundesbahn (DB) mir mitteilt, sind ihr bei dem derzeitigen Verkehrsaufkommen 11564 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 196. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. Juni 1972 auf der Lahnstrecke noch keine Schwierigkeiten in der Verkehrsbedienung bekanntgeworden. Die DB hat daher vorerst nicht die Absicht, die eingleisigen Teilabschnitte zweigleisig auszubauen. Im Bedarfsfalle würde sie in eine weitere Prüfung dieser Frage eintreten. Bei der geplanten Schnellverbindung KölnBonn—Rhein/Main handelt es sich um die im „Ausbauprogramm für das Netz der DB" vorgesehene Ergänzungsstrecke Köln—Groß Gerau (Riedbahn). Die DB wird das Raumordnungsverfahren für diese Strecke voraussichtlich im kommenden Herbst einleiten. Daraufhin könnten im Jahre 1973 erste Planfeststellungen und weitere Einzelausführungsplanungen eingeleitet und durchgeführt werden. Aus dieser Sicht ergäbe sich ein möglicher Baubeginn im Jahre 1974. Die Frage der Prioritätenfestlegung des Ausbauprogramms und der Finanzierung sind noch nicht geklärt. Die Linienführung der Ergänzungsstrecke würde im Raum Diez/Limburg einen Haltepunkt erlauben. Eine Verbindungskurve zur Lahnstrecke ist vorgesehen. Anlage 74 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 21. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schulte (Schwäbisch Gmünd) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage B 30) : Welche Geldbeträge sind im Zuge der Autobahnstrecke Heilbronn—Nürnberg in den Jahren 1972, 1973 und 1974 für welche Bauabschnitte auf baden-württembergischem Gebiet vorgesehen? Der Entwurf der Anlage zum Kassenanschlag 1972 enthält für die Bundesautobahn Heilbronn—Nürnberg im Bereich des Landes Baden-Württemberg folgenden Ansatz: Verkehrseinheit Schwabbach-Öhringen 19,5 Millionen DM Nach dem derzeitigen Stand der Vorbereitungen des Straßenbauplanes 1973 ist im Jahre 1973 mit nachstehenden Ansätzen zu rechnen: Verkehrseinheit Schwabbach-Öhringen 8,0 Millionen DM Verkehrseinheit Öhringen-Neuenstein 4,0 Millionen DM Für das Jahr 1974 können noch keine näheren Angaben gemacht werden. Voraussichtlich wird der im 1. Fünfjahresplan 1971 bis 1975 enthaltene Betrag von 12,0 Millionen DM zur Verfügung stehen. Anlage 75 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 21. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache V1/3546 Fragen B 31 und 32) : Inwieweit gilt angesichts der Kürzungen im Haushalt des Bundesverkehrsministeriums weiterhin die Erklärung des Bundesverkehrsministers, daß kein Meter weniger Straße gebaut werde. für den Ausbau der Bundesstraße 27? Wie stellt sich der Bundesverkehrsminister bei den ihm auferlegten haushaltsmäßigen Beschränkungen die Möglichkeit für eine Einhaltung der bestehenden Terminvorstellungen für den Ausbau der Bundesstraßen B 28, B 32 und B 463 vor? Aus heutiger Sicht läßt sich noch nicht sagen, ob und welche Investitionen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Verkehr von Kürzungen im Haushalt 1972 betroffen werden. Dies hängt zunächst von dem Ergebnis der parlamentarischen Behandlung der Einsparungsvorschläge der Bundesregierung ab. Es ist jedoch damit zu rechnen, daß der Ausbau der Bundesstraße 27 planmäßig festgesetzt werden kann. Entsprechendes gilt für die Terminvorstellungen für den Ausbau der Bundesstraßen 28, 32 und 463. Anlage 76 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 21. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage B 33) : Welche konkreten Investitionsmaßnahmen, insbesondere bei Verkehrsbauten, sind durch die von der Bundesregierung geplanten Kürzungen des Haushalts 1972 in den Landkreisen Wetzlar und Dillenburg betroffen? Ob und welche Investitionsmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Verkehr in den Landkreisen Wetzlar und Dillenburg von Kürzungen im Haushalt 1972 betroffen werden, hängt vom Ergebnis der parlamentarischen Behandlung der Einsparungsvorschläge der Regierung ab. Anlage 77 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 21. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3546 Frage B 34) : Welche Beträge sind nach den derzeitigen Vorstellungen des Bundesverkehrsministeriums im laufenden Jahr und im Jahr 1973 für die B 27, B 28 und B 312 im Raum Reutlingen/Tübingen vorgesehen, und werden von den neuesten Haushaltskürzungen für diese Straßen vorgesehene Beträge betroffen? Im Bundeshaushalt für das laufende Jahr sind für Ausbaumaßnahmen im Zuge der Bundesstraßen 27, 28 und 312 im Raume Reutlingen–Tübingen insgesamt 24 Millionen DM vorgesehen. Ob und inwieweit diese Maßnahmen von den neuen Haushaltskürzungen betroffen werden, läßt sich aus heutiger Sicht noch nicht genau sagen. Es besteht aber die begründete Annahme, daß hier keine Kürzungen vorgenommen werden. Der Haushalt 1973 liegt noch nicht vor. Nach dem vom Land Baden-Württemberg vorgelegten Entwurf sind für die oben genannten Bundesstraßen im Raume Reutlingen–Tübingen insgesamt 22,2 Millionen DM vorgesehen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das westliche Bündnis hat im vergangenen Monat erneut eine Zwischenbilanz gezogen — und zwar mit positivem Ergebnis. In dieser Epoche, die von Wandlungen der internationalen Beziehungen gekennzeichnet ist, kommt es den Partnern mehr denn je auf politische Geschlossenheit innerhalb des Bündnisses an, zu einem Zeitpunkt, da wir in die große Ost-WestEntspannungsrunde eintreten, politische Geschlossenheit nicht nur in bezug auf die Verhandlungen zwischen Ost und West, sondern auch zur Festigung der eigenen Fundamente. Es war schon bisher realistisch, und es wird in Zukunft realistisch bleiben, daß die Demokratien des Westens zusammenstehen, um die Sicherheit dieser Demokratien zu gewährleisten.
    Die Serie von NATO-Konferenzen in diesem Mai hat diese Gemeinsamkeit der Auffassungen erneut bekräftigt. Das gilt für die Tagung der Nuklearen Planungsgruppe in Kopenhagen; das gilt für die EUROGROUP, die in Brüssel tagte; das gilt für die Tagung des Defense Planning Committee — das ist also der NATO-Rat minus französische Beteiligung — ebenfalls kurz vor Pfingsten; das gilt für die NATO-Ratstagung der Außenminister zwei Tage lang nach Pfingsten hier in Bonn gleicherweise.
    In dem Kommuniqué der Ministerratstagung vom 31. Mai, d. h. von der Außenministertagung hier in Bonn, haben die Außenminister zum wiederholten Male hervorgehoben, daß es Zweck des Bündnisses ist, die Freiheit und Sicherheit aller seiner Mitglieder zu erhalten, und ferner, daß Verteidigung und Entspannung untrennbar miteinander verbunden sind.
    So umfassen beispielsweise die beiden großen Projekte der Jahre 1972 und 1973 — einerseits die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und andererseits das Projekt beiderseitiger gleichgewichtiger Rüstungsverminderung oder, wie man es meistens abgekürzt in den Zeitungen liest, MBFR —, wenn auch mit unterschiedlichen Akzenten, sowohl Aspekte der Kooperation und des Ausgleichs als auch Aspekte und Elemente der Verteidigung und der Sicherheit. Der Zusammenhang der Bemühungen um beiderseitige ausgewogene Truppenverminderungen mit dem Konferenzprojekt ist auf der NATO-Ratssitzung ausdrücklich bestätigt worden. Die Bemühungen zielen bei beiden Projekten in erster Linie auf den Abbau der Gefahren militärischer Konfrontation. MBFR — die beiderseitige Truppenverringerung, im Gleichgewicht und verabredet — soll aber zugleich auch die militärische Sicherheit unvermindert erhalten. Sie soll zugleich auch für keine der beiden Seiten militärische Nachteile entstehen lassen; sie soll zugleich auch den personellen Umfang der Streitkräfte und den finanzwirtschaftlichen Aufwand in Ost und West auf einem niedrigeren Niveau stabilisieren.
    In diesem Zusammenhang muß auf die beiden SALT-Vereinbarungen dieses Frühjahrs hingewie-



    Bundesminister Schmidt
    sen werden: Die zwischen Nixon und Breschnew vereinbarte Begrenzung nuklearstrategischer Rüstung stabilisiert einen wichtigen Teilbereich des Weltgleichgewichts, und zwar — das verdient hervorgehoben zu werden—in voller Übereinstimmung mit unseren eigenen deutschen Sicherheitsinteressen.
    Die Minister des Bündnisses haben die Erklärung des Deutschen Bundestages vom 17. Mai begrüßt, mit der die Bundesregierung zum politiven Ergebnis der NATO-Ministerratskonferenz beitragen konnte. Wir denken, das ganze Haus stimmt damit überein, wenn ich erneut die Notwendigkeit des politisch-militärischen Gleichgewichts als notwendige Voraussetzung der Entspannungspolitik hervorhebe. Wir denken ferner, das ganze Haus stimmt mit der Würdigung der Situation überein, wie sie Bundeskanzler Brandt anläßlich der Eröffnungssitzung der NATO-Ministerratstagung hier in diesem Hause gegeben hat — ich zitiere —:
    Wenn ich von Gleichgewicht spreche, so meine ich damit ein äußeres und ein inneres Gleichgewicht. Es ist gewiß nicht leicht, die Balance zu halten zwischen Verteidigung und Entspannung. Für die meisten unserer Mitbürger in den verschiedenen Staaten des Bündnisses ist Entspannung verständlicherweise populärer als die andere Komponente. Und dennoch sind diese beiden Komponenten untrennbar miteinander verbunden. Wir dürfen uns keinem Wunschdenken hingeben, uns nicht in trügerischer Sicherheit wiegen. Wir müssen also beides tun: Die Verteidigungsbereitschaft intakt halten und gleichzeitig politisch nach Lösungen suchen für die großen Probleme unserer Zeit, hartnäckig und zielstrebig.
    So weit der Bundeskanzler vor dem NATO-Ministerrat.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Meine Damen und Herren, die Zeichen der Verständigungsbereitschaft im Ost-West-Verhältnis sind ermutigend. Sie nehmen zu, und wir sind an deren Zunahme durchaus aktiv beteiligt. Dies trübt uns aber nicht den Blick für die anderen Realitäten. So hat die Ministerratstagung auch festgestellt, daß das gegenwärtige Kräfteverhältnis in Europa ein einseitiges Nachlassen der Verteidigungsanstrengungen des Bündnisses angesichts der ständig wachsenden Stärke des Warschauer Pakts nicht zuläßt. Ein weiteres Zunehmen der sowjetischen nuklearen und konventionellen Kampfkraft ist auf mehreren Gebieten deutlich erkennbar. Die weltweite Dislozierung und Verstärkung der Seestreitkräfte der Sowjetunion bieten ihr zunehmende Möglichkeiten, politischen Einfluß mit Hilfe militärischer Stärke auszuüben. Unser gemeinsames Augenmerk im. Bündnis gilt unvermindert der Situation im Mittelmeerraum, der Situation auf der Nordflanke der NATO, aber auch der stetigen Modernisierung der sowjetischen Land- und Luftstreitkräfte in Mitteleuropa.
    Die realistische Einschätzung dieser Situation und unserer Möglichkeiten verlangt, daß wir an dem bewährten Zwillingskonzept, der Doppelstrategie der Allianz — Verteidigung und Entspannung —
    konsequent festhalten. Sichtbarer Ausdruck des Willens, Freiheit und Sicherheit der Mitgliedsländer zu verteidigen, werden die im Herbst dieses Jahres an der Nordflanke der NATO stattfindenden kombinierten Manöver von Land-, Luft- und Seestreitkräften sein, an denen viele Nationen mit ihren Streitkräften unter dem wie immer — zu phantasiereichen und wenig aussagenden Manövertitel „Strong Express" beteiligt sind. Sicherheit durch Abschreckung ist und bleibt ein wesentliches Element des Friedens. Entspannung, von der wir zusätzliche Sicherheit erwarten, setzt ausreichende Verteidigungsfähigkeit und Aufrechterhaltung eines stabilen militärischen Gleichgewichts voraus. Dabei ist die Wahrung des Gleichgewichts der in Europa wirksamen und der von außen auf Europa wirkenden Kräfte für unser Bündnis gleichermaßen von der Präsenz amerikanischer Truppen in Europa und von angemessenen Verteidigungsanstrengungen der europäischen Bündnispartner selbst abhängig.
    Das Bündnis ist sich darüber einig, daß die sicherheitspolitische Qualität des amerikanischen Engagements in Europa auf absehbare Zeit nicht durch irgend etwas anderes ersetzt werden kann, weder politisch noch militärisch noch psychologisch; denn alle Forderungen nach einer zwar von einigen angestrebten, aber doch vorläufig eben nicht realisierbaren eigenständigen westeuropäischen Verteidigungsstruktur bleiben gegenwärtig ausschließlich im Bereich des Theoretischen oder des zu Wünschenden. Verteidigung ist in einem früheren Stadium des europäischen Einigungsprozesses nicht integrierbar. Man braucht nicht erst nach Paris zu reisen, um dies bestätigt zu finden. Frühere Erfahrungen, besonders mit der EVG, haben gezeigt, daß eine europäische Verteidigungsgemeinschaft nur als Folge von und nicht als Schritt auf dem Wege zu einer politischen europäischen Gemeinschaft in Europa verwirklicht wird. Die spätere politische Einigung Europas bliebe allerdings unvollkommen, wenn sie nicht auch den Bereich der Verteidigung einschlösse.
    Die Vereinigten Staaten von Amerika drängen schon seit einer Reihe von Jahren auf eine, wie sie es nennen, ,,,,gerechtere" Verteilung der Verteidigungslasten im Bündnis, und die „Nixon-Doktrin" betont auch die regionale Verantwortung der europäischen Staaten für die Sicherheit in Europa. Nixon hat aber dazu in seinem Bericht zur „Amerikanischen Außenpolitik für die Siebziger Jahre" im Februar dieses Jahres gegenüber dem amerikanischen Parlament die zusätzlichen Verteidigungsleistungen der europäischen Bündnispartner nachhaltig gewürdigt, womit im wesentlichen die Ergebnisse der EUROGROUP gemeint waren, an denen wir unsererseits einen erheblichen Anteil hatten. Nixon hat zugleich die Aufrechterhaltung einer substantiell unverminderten Präsenz amerikanischer Truppen in Europa unmißverständlich von auch in Zukunft entsprechenden Leistungen der europäischen Verbündeten abhängig gemacht.
    Diese amerikanische Forderung nach erhöhten Verteidigungsleistungen der Europäer trifft die europäischen Staaten in einer Epoche, in der die Ausgaben für die Verteidigung immer mehr mit den



    Bundesminister Schmidt
    Anforderungen für andere wichtige Ausgaben konkurrieren; man kann auch sagen: konkurrenziert werden von den Anforderungen für andere wichtiger werdende Aufgaben. Die Zuwachsraten für Investitionen aus den öffentlichen Haushalten der europäischen Staaten beispielsweise für soziale Sicherung, für Bildung, für Verkehr und Gesundheit sind denn auch in diesen Staaten Europas größer als die Wachstumsraten der Verteidigungsausgaben.
    Dieser Trend, von dem ich für Westeuropa insgesamt spreche, gilt auch für die Bundesrepublik Deutschland seit einer Reihe von Jahren, Er hat sich unabhängig davon bemerkbar gemacht, welche Partei auf den Regierungs- oder auf den Oppositionsbänken dieses Hauses saßen oder sitzen. Im Vergleich zu den oft sehr reichlich bemessenen Mitteln in den Gründerjahren der Bundeswehr ist der Verteidigungshaushalt seit 1966 in ein immer enger werdendes Korsett geschnürt. 1966 und seither ist der Verteidigungshaushalt denn auch mehrfach zur Ader gelassen worden, hat er zugesagte oder bewilligte Haushaltsmittel, um den Jargon der Finanzbeamten zu benutzen, „erwirtschaftet" — ich kann dieses Wort nur in Gänsefüßchen benutzen —, d. h. Hunderte von Millionen und sogar Milliardengrößenordnungen eingespart. Auch der gegenwärtige Verteidigungsminister hat sich dem nicht entziehen wollen oder können.
    Das Hohe Haus muß sich darüber klar sein -- und ich denke, es ist sich eigentlich im klaren, wenngleich das bisher nicht überall ausgesprochen wird —, daß der seit Jahren bestehende Engpaß bei der Finanzierung von Großgerät für unsere Streitkräfte — Schiffe, Flugzeuge, Panzer, Kraftfahrzeuge —, daß diese seit dem Jahre 1966 einschließlich bestehenden Finanzierungsschwierigkeiten keineswegs ein Ende gefunden haben, ja, daß ein Ende dieser Schwierigkeiten bei der Finanzierung oder Ersetzung von Systemen der ersten Generation durch neue, modernere, und das heißt teurere Systeme der zweiten Generation, nicht absehbar ist und sich eher noch verschärfen wird. Die Situation wird sich auch 1973 und in den Jahren danach so darstellen, wie ich es eben prognostiziere. Wir, d. h. die jeweilige Regierung und die jeweilige Opposition, werden deshalb gezwungen sein, der Notwendigkeit zu straffer Rationalisierung der Gesamtstruktur der Bundeswehr zu gehorchen; ich wiederhole den Satz: der Notwendigkeit zu straffer Rationalisierung der Struktur unserer Streitkräfte zu gehorchen.
    Dieses Haus wird dabei auch bedenken wollen, daß der investive Teil des Verteidigungshaushalts kein sehr geeignetes Mittel zur Steuerung von Konjunkturen sein kann, weil die sich daraus ergebende Diskontinuität in der Ergänzung und Erneuerung der Ausrüstung eine ordentliche Planung vereiteln würde, den systematischen Fortschritt und die Innehaltung von vorprogrammierten Kosten verhindern würde.
    Trotzdem leistet auch der Verteidigungshaushalt unter Aufbietung aller denkbaren betriebswirtschaftlichen Anstrengungen auch in diesem Jahr wieder einen Beitrag zur Minderung der Gesamtausgaben und zur Minderung des Kreditbedürfnisses des
    Bundes insgesamt. Nicht genau vorherzuquantifizierende Risiken beim Ablauf werden uns diese gleiche betriebswirtschaftliche Haltung auch weiterhin auferlegen. Ich will jedoch nicht verschweigen, daß der Einzelplan 14 in diesem Jahr weithin ausgenommen ist von finanzpolitischer Steuerung; diejenigen Kürzungen, die wir zur Zeit beispielsweise im Haushaltsausschuß für den Einzelplan 14 zur Debatte anbieten, lassen die Kampfkraft und die Struktur der Streitkräfte intakt.
    Was diese heutige Kampfkraft unserer Streitkräfte anlangt, so sollte das Parlament wissen, was auch die militärischen Führungsstäbe wissen und was auch der Verteidigungsminister weiß, daß nämlich die Bundeswehr hinter den vom Bündnis uns gesetzten Zielen in keiner Weise zurückgeblieben ist oder zurückbleibt. Jeder Blick auf die neben uns stehenden verbündeten Streitkräfte zeigt, daß wir keinen Vergleich scheuen müssen. Ich sage das auch mit Bezug auf die Materie, die von der heutigen Novelle zur Wehrdisziplinarordnung, über die heute morgen zu entscheiden sein wird, gedeckt ist.
    Zu diesem immer wieder aktuellen Thema Disziplin haben sich in letzter Zeit viele Leute öffentlich geäußert, kompetente Leute und weniger kompetente Leute. Ich möchte eine kompetente Meinung dazu zitieren dürfen, Herr Präsident:
    Die Aufträge unseres Staates erreichen uns in der Form von Gesetzen. Wenn im Soldatengesetz festgelegt ist: „Der Soldat hat Disziplin zu wahren", dann besagt dies, daß der Staat nicht irgendeine, sondern eine disziplinierte Truppe will. Die soldatischen Pflichten sind nicht der Marotte militärischer Vorgesetzter entsprungen, sie sind uns von unserem Staat vorgegeben. Das gleiche gilt für die Einschränkungen des Grundrechts der freien Meinungsäußerung und für die politische Betätigung, für Gehorsam und Kameradschaft, für Verschwiegenheit und Wahrhaftigkeit. Geist, Haltung und Form wollen wir festigen, wenn wir als militärische Vorgesetzte getreu dem Auftrag des Gesetzgebers auf eine disziplinierte Truppe hinwirken.
    Diese Worte stammen aus einem Vortrag, den der neue Generalinspekteur der Bundeswehr kürzlich vor Lehrgangsteilnehmern an der Schule für Innere Führung in Koblenz so gehalten hat. Ich möchte diesen Sätzen zustimmen. Dieses Hohe Haus hat allerdings durch eine Reihe von Gesetzesbefehlen, vornehmlich im Soldatengesetz, aber keineswegs nur dort, Disziplin in den Streitkräften verlangt. Diesen Befehlen ist zu gehorchen. Tatsächlich wird diesen Gesetzesbefehlen am besten und am weitestgehenden in den Manövern und in den Übungen gehorcht, dann, wenn von der Truppe etwas verlangt wird, und am ehesten passieren Verstöße gegen diese Vorschriften im Zusammenhang mit den dienstfreien Wochenenden. Das letztere kennzeichnet die Gesellschaft insgesamt und nicht nur die Bundeswehr.
    Disziplin setzt allerdings auch ein der Zeit entsprechendes und in seinen Mitteln wirksames Disziplinarrecht voraus. Das geltende Disziplinarrecht hat sich in den letzten 16 Jahren gut bewährt. Es muß



    Bundesminister Schmidt
    jedoch in einigen Punkten dem Wandel der gesellschaftlichen Anschauungen und der Erfahrung angepaßt werden. Die heutige Novelle will deshalb die Disziplinargewalt, insbesondere der Kompaniechefs, stärken. Andererseits soll aber auch einem beschuldigten Soldaten mehr Rechtsschutz als bisher eingeräumt werden. Außerdem soll — so sehr im dienstlichen Bereich die strikte Einhaltung der soldatischen Pflichten gefordert werden muß — im außerdienstlichen Bereich die Privatsphäre des Soldaten mehr als bisher respektiert werden.
    Weil ich eben den neuen Generalinspekteur zitiert habe, Herr Präsident, ein kurzes Wort zu seiner Berufung. Mit Admiral Armin Zimmermann ist zum ersten Mal ein Offizier der Marine in dieses höchste militärische Amt berufen worden. Ich habe die Frage nach der Motivation für diese erstmalige Entscheidung scherzhaft so gestellt gelesen: „Warum machte die Bundesregierung einen Admiral zum Generalinspekteur?" Die Antwort: „Na, hätte man vielleicht einen Fregattenkapitän nehmen sollen?"

    (Heiterkeit.)

    Nun ohne Scherz: Ich meine erstens, daß keine der Teilstreitkräfte einen Anspruch darauf hat, den ersten Soldaten der Bundeswehr zu stellen, oder gar den Anspruch, immer und immer wieder den ersten Soldaten der Bundeswehr zu stellen. Zweitens denke ich, daß Admiral Zimmermann in seiner Person hinreichend Gewähr für Umsicht, Tatkraft, Ausdauer und Loyalität bietet, für all das, was man von dem ersten Soldaten der Bundeswehr fordern muß.

    (Beifall bei den Regierungsparteien und bei der CDU/CSU.)

    Vor Zimmermann war sechs Jahre lang der aus dem Heer hervorgegangene General Ulrich de Maizière Generalinspekteur der Bundeswehr. Ich hatte noch keine Gelegenheit, seit dem Termin seines Ausscheidens einen Satz darüber hier im Parlament zu sagen. Ich denke, das Hohe Haus stimmt mit der Bundesregierung in der Feststellung überein, daß sich General Ulrich de Maizière in diesen sechs Jahren als Generalinspekteur um Staat und Bundeswehr besonders verdient gemacht hat und unseren Dank verdient.

    (Beifall auf allen Seiten.)

    Meine Damen und Herren, ich komme zu dem Kostenthema noch einmal zurück. In allen westlichen Ländern erleben wir die gleiche Kostenexplosion bei neuen Waffensystemen. Die gleichen Personalsorgen, die gleichen Fragen der Wehrgerechtigkeit und der Wehrdienstdauer beschäftigen alle unsere Bündnispartner in ähnlicher Weise wie uns. Verteidigungsministerien tauschen darüber ihre Erfahrungen und Meinungen aus und kennen die Sorgen des Nachbarn beinahe genauso gut wie ihre eigenen, und man lernt gegenseitig auch ein bißchen voneinander.
    Zu den Personalsorgen gehören die Sorgen um die Personalkosten. Ich gebe ein Beispiel: Während die Personalkosten der Bundeswehr bei annähernd gleichbleibendem Personalumfang in den Jahren
    1963 bis 1965 noch bei 5 Milliarden DM pro Jahr
    gelegen haben, liegen sie heute bei gleichem personellen Umfang bei über 10 Milliarden DM pro Jahr.
    Zugleich wird es fast überall in Westeuropa schwieriger, die öffentliche Meinung von der Notwendigkeit angemessener Verteidigungsausgaben zu überzeugen, weil eben vielfach die Neigung besteht, die Bemühung um Entspannung schon mit deren wohltuendem Endergebnis zu verwechseln.
    Die Entwicklung zwingt die europäischen Bündnispartner, für manche ihrer Verteidigungsprobleme gemeinsame Lösungen zu finden, um auf diese Weise die verfügbaren finanziellen Mittel so effektiv wie möglich zu nutzen. Die EUROGROUP hat sich als ein wirksames Instrument der militärischen Zusammenarbeit in Europa erwiesen. Sie wird sich in diesem Jahr vorrangig mit der Frage der technischen und wirtschaftlichen Rüstungszusammenarbeit unter den europäischen Partnern befassen.
    Die verbindliche Grundlage für die Beiträge der Bündnispartner sind die in dem Ministerratsdokument AD 70 niedergelegten Empfehlungen über die qualitativen Verbesserungen der Streitkräfte bei Erhaltung des quantitativen Rahmens. Diese Empfehlungen sind inzwischen weitgehend in die Zielsetzungen der Streitkräfte des Bündnisses für die Jahre 1973 bis 1978 eingegangen. Diese Zielsetzungen haben wir vor vier Wochen auf der Sitzung des Defense Planning Committee des Bündnisses in Brüssel für die beteiligten Regierungen bestätigt. Die Zielsetzungen sehen einen gleichbleibenden Anteil des wachsenden nationalen Einkommens der Bündnispartner für die Verteidigungsaufgaben vor.
    Aus alledem ergibt sich für unser Land auf absehbare Zukunft die Notwendigkeit, am Wehrpflichtprinzip festzuhalten. Angesichts der anhaltenden Voll- und Überbeschäftigung, illustriert u. a. durch über zwei Millionen Gastarbeiter in unserem Land, bleibt die Wehrpflicht die einzige vernünftige Grundlage für die Deckung des personellen Bedarfs unserer Streitkräfte. Die politisch-psychologische Vorbedingung für die Beibehaltung des Wehrpflichtprinzips ist aber ein hohes Maß an tatsächlicher Allgemeinheit der Wehrpflicht oder, wie man auch sagt, ein hohes Maß an Wehrgerechtigkeit. Um dieses hohe Maß zu erreichen, hat die Bundesregierung das sogenannte Artikelgesetz vorgelegt, das heute morgen verabschiedet werden soll. Dieses Gesetz enthält die gesetzliche Grundlegung erstens für die Heranziehung höherer Prozentanteile des wehrpflichtigen Altersjahrgangs, zweitens für die daraus resultierende Verkürzung des Grundwehrdienstes von 18 auf 15 Monate und drittens für die damit nötigen Maßnahmen zur Gewinnung von längerdienenden Freiwilligen. Das Artikelgesetz bedeutet keine Verringerung unserer Verteidigungsanstrengungen, sondern es schafft die Voraussetzung, unsere Bündnisverpflichtungen zukünftig gerechter erfüllen zu können als bisher.
    Erst die Bereitschaft der wehrpflichtigen Soldaten und die Bereitschaft eines angemessenen Anteils von längerdienenden freiwilligen Soldaten zum Dienst in den Streitkräften machen unsere Verbände einsatzfähig. Die Bundesregierung wird diesen Zusam-



    Bundesminister Schmidt
    menhang auch in Zukunft sehr wohl beachten. Dazu gehört auch, daß Bildung und Ausbildung in den Streitkräften neu gestaltet, Offiziere und Unteroffiziere auf ihre Aufgaben zukünftig besser vorbereitet werden. Solche Zielsetzung entspricht im übrigen auch der allgemeinen bildungspolitischen Entwicklung in unserer Gesellschaft.
    Die Neuordnung von Ausbildung und Bildung wird die Bundeswehr in Zukunft effektiver und attraktiver machen. Militärische und möglichst zugleich zivil anerkannte und später zivilnutzbare fachliche Ausbildung wird, wo immer möglich, als Einheit gesehen und als Einheit behandelt. Für die entsprechende Ausbildung unserer Unteroffiziere haben die im Weißbuch 1971/1972 erwähnten Modelllehrgänge inzwischen an mehreren Stellen begonnen. Sie führen zu zivilberuflich anerkannten Abschlüssen, z. B. für technische Berufe oder als Bürokaufmann, als Sozialpädagoge oder Krankenpfleger usw. Mit gleicher Zielsetzung ist an der Pionierschule eine Fachschule für Bautechnik entstanden, und im Herbst dieses Jahres werden an der Fernmeldeschule und an einer Technischen Truppenschule entsprechende Fachschulen ihre Arbeit aufnehmen.
    Für die auf mindestens zwölf Jahre oder länger verpflichteten Zeitoffizieranwärter und für die Berufsoffizieranwärter — also für die, die ihr Leben lang dienen wollen und sollen — ist in Zukunft eine insgesamt fünfjährige Offizierausbildung vorgesehen, davon drei Jahre Studium mit Diplomabschluß an einer Bundeswehrhochschule. In der Nähe und in enger Zusammenarbeit mit den großen Universitäten in Hamburg und München, wo wir die vorhandenen Offizierschulen und die vorhandenen anderen Schulen der Bundeswehr unter Wegfall der alten Zwecke für den neuen Zweck umwidmen werden, soll das in drei Studienjahre eingeteilte berufsbezogene Studium von Herbst 1973 an absolviert werden können. Ich unterstreiche das Wort „Studienjahre": Es wird sich um die erste Hochschuleinrichtung der Bundesrepublik handeln, die endlich mit dem „Studienjahr" ernst macht.

    (Beifall.)

    Als Studiengänge werden vorerst nebeneinander Betriebswirtschaft, Pädagogik, Maschinenbau, Luft- und Raumfahrttechnik, Elektrotechnik, Bauingenieurwesen und Informatik angeboten werden. Weitere Einzelheiten über dieses Projekt werde ich als Antwort auf eine Kleine Anfrage der Opposition dem Hause in Kürze zuleiten.
    Die Stabsoffizierprüfung und die Ausbildung der Stabsoffiziere werden ebenfalls neu geordnet. Zu diesem Zweck werden Führungsakademie und Staatsakademie in Hamburg unter einem Dach vereinigt werden
    Die Bundesregierung mißt der Reform von Bildung und Ausbildung in den Streitkräften hohe Priorität zu, nicht zuletzt — ich wiederhole das —, um ausreichend viele und ausreichend leistungsfähige junge Männer für einen längeren Dienst bei der Truppe zu gewinnen.
    Das Artikelgesetz und diese Neuordnung von Bildung und Ausbildung sind seit Monaten nun auch in der öffentlichen Diskussion. Die Attraktivität dieser Vorhaben läßt sich schon jetzt, ohne daß ich eine langfristige Prognose wagen darf, am Zuwachs der Unteroffizierbewerber und der Offizierbewerber ablesen. Von Januar bis April 1972 einschließlich ist die Zahl der in der Bundeswehr bisher nicht gedient habenden Offizierbewerber, verglichen mit den ersten vier Monaten des Vorjahres, um 40 % gestiegen. Weit überwiegend waren es Bewerber mit mittlerer Reife und mit Fachhochschulreife; bei Abiturienten war der Anstieg nur relativ gering, doch auch bei Abiturienten ist der Anstieg bemerkenswert. Denn es ist das erstemal seit vier oder fünf Jahren, daß ein bisher negativer Trend in eine positive Aufwärtsbewegung umschlägt.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Für die Laufbahnen der Mannschaften und der Unteroffiziere haben sich in den ersten vier Monaten des Jahres 1972, verglichen mit den ersten vier Monaten des Jahres 1971, erheblich mehr Bewerber gemeldet. Besonders stark war der Anstieg bei den Soldaten auf Zeit, die sich für drei Jahre oder länger verpflichtet haben; hier gab es nämlich einen Anstieg um 37 %. Auch dies signalisiert uns einen Umschwung der Bewerberzahlen, die seit 1968 rückläufig gewesen waren. Wir werden es vermutlich weiter mit einer günstigen Entwicklung zu tun haben, wenn das Artikelgesetz erst in Kraft sein wird und wenn die Maßnahmen zur Verbesserung von Ausbildung und Bildung innerhalb der Streitkräfte wirksam werden.
    Übrigens beabsichtigt die Bundesregierung, auch für 1972/1973 ein Verteidigungsweißbuch vorzulegen. Darin wird auch diesmal die Offenlegung unserer personalwirtschaftlichen Entwicklung einen Schwerpunkt darstellen. Das Weißbuch 1971/1972, das ja heute ebenfalls auf der Tagesordnung steht, hat inzwischen in der westlichen Welt große Anerkennung gefunden; es dient an manchem Ort als Vorbild. Soweit es neue Absichten der Bundesregierung dargelegt hat, werden diese — nicht zuletzt, meine Damen und Herren, durch Ihre heute morgen zu fassenden Beschlüsse — verwirklicht.
    In diesem Zusammenhang im übrigen eine einzige antikritische Bemerkung: Auch jedes zukünftige Verteidigungsweißbuch muß dort ausdrücklich Wiederholungen in Kauf nehmen, wo sich die sicherheitspolitische Lage unseres Landes oder die Absichten der Bundesregierung nicht geändert haben, denn Weglassungen genauso wie etwaige Neuerungssucht könnten sonst zu Fehlinterpretationen führen.

    (Zustimmung des Abg. Wehner.)

    Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluß und fasse zusammen. Die positive Zwischenbilanz unseres Bündnisses wurde dem NATO-Rat möglich nach der Ratifizierung der Ostverträge im Deutschen Bundestag, nach dem politisch damit verbundenen Inkrafttreten des Berlin-Abkommens in allen seinen Elementen, wurde möglich nach dem Ergebnis des Besuchs von Präsident Nixon in Moskau, wurde möglich auf Grund der nach wie vor übereinstimmenden Interessenlage der Bündnispartner und deren weitgehend übereinstimmender Beurteilung.



    Bundesminister Schmidt
    Die Bundesregierung und unsere Partner gehen danach ohne Euphorie, aber mit der erforderlichen Festigkeit und Flexibilität auf die Verhandlungen zu, die zu einer Konferenz über die Sicherheit und Zusammenarbeit und andererseits zu verabredeten gleichgewichtigen Truppenverringerungen führen sollen. Die multilateralen Vorbereitungen beginnen im Laufe des Herbstes. Der als Voraussetzung dafür nötige innere Zusammenhalt unseres Bündnisses ist im Jahre 1972 noch einmal gewachsen. Die Bundesregierung betont erneut, daß sie eine Konferenz anstrebt, die praktische Ergebnisse im Hinblick auf mehr Stabilität, mehr Sicherheit, mehr Vertrauen in Europa bringt. Unsere Motive bleiben unverändert:
    Erstens. Wir haben nicht nur ein moralisches, sondern auf Grund unserer geographischen Lage auch ein vitales Interesse an der Spannungsminderung in Europa.

    (Zustimmung bei Abgeordneten der SPD.)

    Zweitens. Die Bundesregierung unterstützt deshalb weitere Schritte zur Konkretisierung der Entspannung auf diesem Kontinent und zur Überwindung der Konfrontation; und sie beteiligt sich aktiv daran.
    Drittens. Dabei bleibt die Aufrechterhaltung des Kräftegleichgewichts in Europa eine unerläßliche Bedingung.
    Viertens. Die Bundesregierung wird deshalb auch in Zukunft einen ihren Möglichkeiten angemessenen Verteidigungsbeitrag im Rahmen des Atlantischen Bündnisses leisten. Die Kooperation im Bündnis bleibt die Grundlage unserer Sicherheit.
    Herr Präsident, gestatten Sie mir am Schluß als persönlichen Beitrag die Wiedergabe eines Zitats aus der Feder eines großen liberalen Kommentators aus dem südlichen Teil unseres Vaterlandes, eines Zitats, das mir an dieser Stelle angemessen erscheint. Hans Heigert hat am 18. März in der „Süddeutschen Zeitung" in einem bemerkenswerten Aufsatz unter dem Titel „Dienst an diesem Land" u. a. folgendes geschrieben:
    Dies Land ist nicht nur des Schweißes der Besten wert. Verglichen mit den meisten anderen Gemeinwesen auf dem gegenwärtigen Globus sind nur wenige Staaten imstande, ihre öffentlichen Dinge ähnlich optimal, nämlich derart freiheitlich, derart sozial und gerecht zu ordnen. Daraus leitet sich durchaus die Legitimation ab, auch von der nachfolgenden Generation einen Dienst abzuverlangen. In Zeiten, in denen nahezu ausschließlich von Rechten geredet wird, mag dies unpopulär sein. Engagement scheint gegenwärtig vor allem dann zu mobilisieren zu sein, wenn es gegen etwas geht. Aber es steht Demokraten, progressiven wie konservativen Demokraten sehr wohl an, auch auf die Notwendigkeit des Dienstes und auf die Notwendigkeit der Pflicht aufmerksam zu machen.
    Ich unterstreiche: sowohl progressiven als auch konservativen Demokraten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien und bei Abgeordneten der CDU/CSU.)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Haus hat die Regierungserklärung des Herrn Bundesministers der Verteidigung entgegengenommen.
Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Wörner. Für ihn ist eine Redezeit von 35 Minuten beantragt.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Manfred Wörner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Typisch für eine Zeit des Übergangs zeigt sich die Sicherheitslage der Welt in einer eigentümlichen Doppelgesichtigkeit. Einerseits erleben wir das Streben beider Supermächte, der Vereinigten Staaten wie der Sowjetunion, nach einem partiellen Interessenausgleich. Das atomare Patt und die ständig steigenden Rüstungslasten zwingen die beiden Großmächte zu dem Versuch, ihrer Rivalität Grenzen zu setzen und nach gemeinsamen Spielregeln für ihre Auseinandersetzung zu suchen, die im Interesse ihrer Selbsterhaltung liegen. Der erfolgreiche Abschluß der ersten beiden SALT-Abkommen ist Ausdruck dieser Interessengemeinsamkeit.
    Auf der anderen Seite — das wird häufig übersehen — besteht der politische und militärische Gegensatz der Supermächte unvermindert fort. Die Gesellschafts- und Wirtschaftssysteme der demokratischen Staaten des Westens und der totalitären Staaten des Ostens bleiben unvereinbare Gegensätze. Freiheit und Unfreiheit vertragen sich nicht. Noch steht auch die kommunistische Ideologie uns in unversöhnlicher Feindschaft gegenüber. Der ideologische Impuls des kommunistischen Systems ist keineswegs nur Fassade. Koexistenz bedeutet, wie sowjetische Politiker vor allem in letzter Zeit immer und immer wieder betonen, eher Verschärfung denn Verminderung des Kampfes. Wir leben also nicht in einer Welt der Entspannung, sondern weit eher in einer Welt, die versucht, Kontrolle der Spannung zu erzielen.

    (Abg. Dr. Barzel: Sehr gut!)

    Noch stehen die Zeichen eher auf Konfrontation denn auf Kooperation.
    Ein Blick auf den unverminderten Ausbau des sowjetischen Militärapparats läßt keinen anderen Schluß zu. Dieser Militärapparat geht weit über das hinaus, was die Sowjetunion zur eigenen Verteidigung und zur Absicherung ihres eigenen Machtbereichs benötigt. Die Sowjetunion hat in den letzten Jahren gewaltige Rüstungsanstrengungen unternommen. Die Landtruppen allein wurden auf 3,5 Millionen Mann aufgestockt, die größte Armee, die es je in Friedenszeiten gab. Die Feuerkraft der Divisionen wurde verstärkt, die Überlegenheit an Panzern und Flugzeugen weiter ausgebaut. Der Aufbau einer weltweit operierenden Flotte war vordringlich, Priorität Nr. 1 da drüben. Die Sowjetunion hat heute die modernste Flotte und steht mit Neubauten im Verhältnis von 8 : 1 gegenüber den Vereinigten Staaten im Vorteil.

    (Abg. Dr. Klepsch: Hört! Hört!)

    Der Etat für wehrtechnische Forschung und Entwicklung, außerordentlich bedeutsam für die Zukunft,
    liegt um 40 bis 50 °/o höher als der amerikanische.



    Dr. Wörner
    Selbst wenn man die vorhandenen Tarntitel nicht berücksichtigt, betragen die sowjetischen Rüstungsausgaben 11 % des Sozialprodukts gegenüber nur 7,9 % in den Vereinigten Staaten von Amerika. Auch die DDR liegt mit 5,9 % höher als die Bundesrepublik mit 4,5%. Dabei sind die Ausgaben in den Ostblockstaaten für Personalkosten weitaus geringer als im Westen. Die gewaltigen Rüstungsanstrengungen der Sowjetunion können, so meinen wir, nicht anders gedeutet werden als eben nach wie vor mit expansiven Zielsetzungen.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Sie dienen eben nicht der Stabilisierung und allein der Erhaltung des Status quo, wie das manche bei uns meinen, sondern ganz eindeutig der Ausweitung der sowjetischen Macht- und Einflußsphäre.
    Ich glaube, man muß bei uns etwas stärker über die sehr umfassende sowjetische Strategie nachdenken, in der die Streitkräfte eine Karte, eine sehr bedeutsame Karte im Spiel bilden. Es ist doch unverkennbar, daß sich eine sowjetische Doppelstrategie herausgebildet hat. Auf der einen Seite versucht man, durch Entspannungsoffensiven und Entspannungsbeteuerungen die psychologische Basis für die Verteidigung des Westens zu vermindern, und auf der anderen Seite baut man den militärischen Machtapparat aus, um damit seine politischen Ziele durchsetzen zu können.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Wenn man gerade in den vergangenen Tagen beispielsweise Äußerungen von Breschnew und Honecker liest, fällt einem auf, wie triumphal dort auf das veränderte Kräfteverhältnis, und zwar zugunsten des Sozialismus, hingewiesen wird, um nachzuweisen, daß man in dieser Welt mit guten Chancen für die Zukunft dasteht, und das wird immer mit einer weiteren Kampfansage verknüpft. Das also ist die Doppelgesichtigkeit, von der ich sprach. Welche der beiden Tendenzen sich nun durchsetzen wird, ob die eines weiteren Interessenausgleichs oder aber die einer Verhärtung der Konfrontation, das, meine Damen und Herren, wird in weitem Umfang durch den Westen selbst bestimmt werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Nur dann, wenn die Sowjetunion einsehen muß, daß es aussichtslos ist, die Parität oder das Gleichgewicht zu ihren Gunsten zu wandeln, nur dann wird sie sich die SALT-Gespräche sind dafür ein klarer Beweis — zu einem echten Interessenausgleich Bereitfinden. Darum sind die sehr deutlichen Warnungen der letzten NATO-Konferenz, von der Sie, Herr Bundesverteidigungsminister, gesprochen haben, nur allzu berechtigt. Einseitige Abrüstungsmaßnahmen und Verringerung der Verteidigungsbereitschaft im Westen würden das Ende jeglicher echten Entspannungspolitik bedeuten.

    (Abg. Dr. Klepsch: Sehr wahr!)

    Wo das Gleichgewicht auch nicht mehr annähernd gewährleistet ist, droht Unterwerfung an Stelle von Zusammenarbeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Wenn der Westen Konfrontation abbauen und auf der Straße der Kooperation vorankommen will — wir alle wollen das —, dann muß er — das ist eine klare Voraussetzung — zu jeder Zeit bereit und in der Lage sein, der Konfrontation standzuhalten.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Darum ist jegliche Entspannungseuphorie so gefährlich. Sie ist kontraproduktiv; sie verhindert gerade das, was sie will, nämlich echte Entspannung.
    Wir stimmen mit der Feststellung des Bundesverteidigungsministers überein, daß Verteidigung und Entspannung untrennbar miteinander verbunden sind. Wenn der Herr Bundeskanzler anläßlich der Eröffnungssitzung der NATO-Ministertagung — Sie waren so freundlich, das zu zitieren — davon gesprochen hat, daß wir uns keinem Wunschdenken hingeben dürfen und uns nicht in trügerischer Sicherheit wiegen dürfen, so begrüßen auch wir von der CDU das ausdrücklich.
    Wir hätten uns allerdings gewünscht — das sage ich vor allem in Richtung auf den Herrn Bundeskanzler , daß man zu allen Zeiten und nach allen Richtungen hin dies so deutlich gemacht hätte wie bei jener Gelegenheit.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Dann wäre es wohl nicht so weit gekommen, daß heute nicht nur Jungsozialisten,

    (Lachen und Zurufe bei der SPD)

    sondern beispielsweise auch ein so bedeutender und in den Kreisen der SPD einflußreicher Mann wie der neue Vorsitzende der IG Metall, Loderer, die Streichung von Rüstungsausgaben unter Hinweis auf die Friedenspolitik der Regierung Brandt/Scheel fordern.

    (Abg. Dr. Klepsch: Hört! Hört!)

    Ich meine, daran ist die Regierung nicht ganz unschuldig. Sie trägt ein Stück Verantwortung dafür, daß sich Illusionen über Stand und Voraussetzungen der Entspannung in unserem Volk breit machen,

    (Abg. Horn: Das ist eine Philosophie!)

    daß es viele gibt, die nicht mehr an die Bedrohung durch die Sowjetunion glauben, daß es viele gibt — und das können Sie sehr leicht feststellen, wenn Sie beispielsweise durch höhere Klassen der Oberschulen gehen —,

    (Abg. Horn: Wann waren Sie denn das letzte Mal dort?)

    die gar nicht mehr bereit sind, Zahlen über das militärische Kräfteverhältnis in dieser Welt zur Kenntnis zu nehmen.

    (Abg. Dr. Klepsch: Sehr richtig!)

    Die steigenden Zahlen der Wehrdienstverweigerer in den höheren Schulen legen dafür beredtes Zeugnis ab.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD und Gegenrufe von der CDU/CSU.)

    Das einzige, was ich mit diesen Feststellungen sagen will — ich nehme an, daß der Bundesverteidigungsminister mich hierbei versteht —, ist, daß man in Zukunft stärker als in der Vergangenheit bei

    Dr. Wörner
    seinen Reden, wo auch immer, das Gleichgewicht von Verteidigung auf der einen Seite und Entspannung auf der anderen Seite betont, so wie das heute hier zu Recht geschehen ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Horn: Ist noch nie in Frage gestellt worden! — Gegenrufe von der CDU/CSU.)

    Deswegen ist eben unsere Forderung, wie gesagt, daß man überall dort Illusionen entgegentritt, wo sie sich breitmachen. Deswegen auch unsere Forderung, die ich bei dieser Gelegenheit erneut vortrage, daß an Schulen und an Lehrerbildungsstätten, und zwar nüchtern und sachlich, über diese Grundvoraussetzungen deutscher Enspannungs- und Sicherheitspolitik aufgeklärt wird. Wir wollen gar keine Schwarzweißmalerei,

    (Lachen bei der SPD)

    wir wollen auch nicht, daß etwa nur von Bedrohung und nicht mehr von der Chance zur Entspannung gesprochen wird. Es ist sicherlich gut und richtig, wenn Wandlungen in der Interessenlage und in der Politik der Sowjetunion aufmerksam registriert werden.
    Es war seit jeher Ziel deutscher Außenpolitik, die politischen und die militärischen Spannungen in Europa abzubauen. Dies kann allerdings nur gelingen, wenn man nicht in bloßer Klimaverbesserung steckenbleibt, sondern konkrete Vereinbarungen über die Beseitigung der Spannungsursachen und Spannungsfaktoren erzielt.

    (Abg. Dr. Marx [Kaiserslautern] : Sehr gut! — Abg. Horn: Sehr richtig!)

    Dafür gibt es zwei Voraussetzungen. Erstens. Politische und militärische Schritte sind zu verknüpfen. Eine militärische Entspannung kann man dauerhaft nur auf der Basis des politischen Vertrauens erreichen. Umgekehrt bildet sich politisches Vertrauen nur dort, wo die militärische Bedrohung vermindert wird.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

    Zweitens. Bei allen Abrüstungsschritten ist darauf zu achten, daß die Grundsätze der Gleichwertigkeit, der Wechselseitigkeit und der Kontrolle beachtet werden, damit das Gleichgewicht der Kräfte zu keinem Zeitpunkt gefährdet wird.
    Diese Überlegungen bestimmen die Haltung der CDU/CSU-Fraktion zur Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und zum Projekt einer ausgewogenen Truppenreduzierung. Die Sowjetunion — und das haben Äußerungen Honeckers und Breschnews in den letzten Tagen wieder sehr deutlich gemacht — möchte die Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit nach wie vor dazu nützen, ihren Besitzstand in Mitteleuropa politisch und rechtlich zu festigen, der DDR zur internationalen Anerkennung zu verhelfen, die europäische Einigung zu unterlaufen, die Bande zwischen den Vereinigten Staaten und Westeuropa zu lockern und damit die Verteidigungsbereitschaft und die militärischen Anstrengungen der NATO zu schwächen.
    Niemand sollte sich über diese Zielsetzungen der Sowjetunion irgendeiner Illusion hingeben. Allerdings sei damit auch gleichzeitig gesagt: Wir haben es nicht nötig, auf eine solche Konferenz etwa in der Haltung ängstlicher Defensive zu gehen. Ganz im Gegenteil, die Staaten der NATO sollten die Chance zu eigenen und vorwärtsweisenden Initiativen auf dem Feld der Entspannung nützen. Dies sollte beispielsweise durch konkrete Vorschläge und Vorstellungen auf dem Gebiet der Freizügigkeit und des ungehinderten Austauschs

    (Abg. Dr. Marx [Kaiserslautern] : Sehr gut!) von Informationen und Meinungen erfolgen.


    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Auch Prinzipien des zwischenstaatlichen Verkehrs sollten nicht losgelöst von den konkreten Beziehungen diskutiert werden. Welchen Wert hätte beispielsweise eine unverbindliche Einigung über das Prinzip der Nichteinmischung, über das Prinzip des Gewaltverzichts, wenn dabei nicht auch die Anwendung auf die Beziehungen der Staaten in den Blökken untereinander konkret besprochen würde?

    (Abg. Dr. Marx [Kaiserslautern] : Sehr gut!)

    Nur durch Konzentration auf möglichst konkrete und substantielle Einzelfragen kann man verhindern, daß sich die Sicherheitskonferenz in allgemeinen Deklamationen erschöpft und so zu einem Propagandaforum entartet.
    Die Staaten der NATO müssen in nächster Zeit alles daransetzen, zu einer gemeinsamen und geschlossenen Verhandlungsposition zu kommen. Sie dürfen sich vor allen Dingen nicht gegeneinander ausspielen lassen. Sorgfältige Vorbereitung — lassen Sie mich das ganz klar sagen — entscheidet wesentlich über die Erfolgsaussichten einer solchen Konferenz. Darum sollte sich niemand im Westen unter Zeitdruck setzen lassen.

    (Abg. Dr. Klepsch: Sehr gut!)

    Die Konferenz darf auch in der deutschen Frage nichts vorwegnehmen und nichts zementieren. Darauf muß die Bundesregierung in allen Phasen der Vorbereitung und der Durchführung der Konferenz besonders achten.
    Schließlich muß die NATO von Anfang an unzweideutig klarmachen, daß alle Versuche, die atlantische Sicherheitsordnung durch eine europäische Sicherheitsordnung — unter Ausschluß der Vereinigten Staaten von Amerika — abzulösen, auf ihren entschiedenen Widerstand stoßen wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die USA sind und bleiben der Garant der europäischen Sicherheit.
    Die Verbindungen zwischen KSZE und MBFR, die man in Form paralleler Verhandlungen auf der NATO-Konferenz gefunden hat, finden wir annehmbar. Es bleibt allerdings das dezidierte Interesse der Bundesrepublik, daß Fragen der militärischen Sicherheit nicht ausgeklammert, sondern in die Verhandlungen einbezogen werden.



    Dr. Wörner
    Noch schuldet die Sowjetunion der Weltöffentlichkeit Antwort auf die Frage, warum sie weit mehr Truppen in Europa unterhält, als sie zu ihrer Verteidigung und zur Absicherung ihres Machtbereichs benötigt.

    (Abg. Dr. Marx [Kaiserslautern] : Sehr gut!)

    Wer wirklich Entspannung will, muß jede Form militärischer Bedrohung beseitigen. Darum — und darauf legt die CDU/CSU-Fraktion besonderen Wert — darf die Frage militärischer Sicherheit nicht hinter dem Rauchschleier von Kooperationsbeteuerungen verschwinden.

    (Abg. Dr. Marx [Kaiserslautern] : Sehr gut!)

    Wer dies erreichen will, muß darauf achten — und darum bitten wir Sie, Herr Bundesverteidigungsminister —, daß nicht nur ein zeitlicher, sondern auch ein sachlicher Gleichklang und Zusammenhang zwischen KSZE-. und MBFR-Gesprächen hergestellt wird. Als ein formelles und sachliches Bindeglied bieten sich dafür die stabilisierenden und vertrauensbildenden Maßnahmen an wie etwa Bewegungsbeschränkungen, Austausch von Manöverbeobachtern und anderes mehr. Im übrigen gilt auch für MBFR, daß im Rahmen der Allianz nach einem möglichst hohen Maß der Gemeinsamkeit gesucht werden muß, ehe die vorbereitenden Gespräche beginnen.
    Unabdingbare Erfolgsvoraussetzung aller Verhandlungen bleibt, daß die Allianz in ihren Verteidigungsanstrengungen nicht nachläßt. Eine weitere Verschiebung der Kräfteverhältnisse zuungunsten der NATO in Europa bedeutet — darüber müssen wir in unserem Volk Klarheit schaffen — eine ernste Gefahr für Sicherheit und Freiheit und für die Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Darum müssen wir alles daransetzen, das Kräftegewicht in Mitteleuropa ausgeglichen zu halten, um die Wirksamkeit der Abschreckung nicht zu gefährden.
    Drei Voraussetzungen machen die Abschreckung glaubwürdig:
    1. die europäisch-atlantische Solidarität,
    2. ein klar erkennbarer politischer Behauptungswille unseres Volkes und
    3. ein präsentes kampfkräftiges flexibles militärisches Instrumentarium.
    Zunächst zur europäisch-atlantischen Solidarität. Dazu gehört: Europa muß sich stärker auf seine sicherheitspolitischen Verpflichtungen besinnen. Wir müssen zukünftig einen größeren Teil unserer Verteidigung selbst bestreiten, als wir das gegenwärtig tun. Es gibt keinen anderen Weg als den einer fort-scheitenden Einigung Europas auch auf verteidigungspolitischem Gebiet.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Rüstungskooperation, Aufgabenteilung und Standardisierung sind erste Schritte auf diesem Weg. Noch ist nicht der Zeitpunkt — hier gebe ich Ihnen recht —, in dem verbindliche Beschlüsse über konkrete Fragen der Organisation einer neuen europäischen Verteidigungsgemeinschaft gefaßt werden könnten. Sicher ist allerdings auch, daß mit dieser Verteidigungsgemeinschaft und mit den Schritten dahin nicht zugewartet werden darf, bis eines Tages die politische Einigung erst einmal verwirklicht wäre. Das eine wie das andere wäre falsch. Man muß darauf achten, daß beides koordiniert und Schritt um Schritt vollzogen wird.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Auch ein vereinigtes Europa bleibt — hier stimmen wir überein — auf das verteidigungspolitische Bündnis mit den Vereinigten Staaten angewiesen. Um das Übergewicht der Sowjetunion und des Warschauer Paktes balancieren zu können, müssen die Vereinigten Staaten von Amerika einerseits mit substantiellen und nicht nur symbolischen Truppenverbänden hier in Europa präsent bleiben und andererseits taktisch-nukleare Waffen in Europa stationiert halten, und zwar nicht nur — wie das meistens gesehen wird — zum Ausgleich des konventionellen Übergewichts des Warschauer Pakts, sondern vor allen Dingen als Bindeglieder zur strategisch-nuklearen Abschreckung durch die Vereinigten Staaten von Amerika.
    Zum politischen Behauptungswillen unseres Volkes. Hier, meine Damen und Herren, liegen unsere größten Sorgen.

    (Abg. Dr. Barzel: Sehr wahr!)

    Wir sehen das sprunghafte Anwachsen der Zahlen der Wehrdienstverweigerer. Unverkennbar ist auch der Rückgang der Verteidigungsbereitschaft in gewissen intellektuellen Schichten und bei der jüngeren Generation, wie Umfrageergebnisse zeigen.

    (Abg. Dr. Klepsch: Leider wahr!)

    In diesem Zusammenhang, Herr Bundesverteidigungsminister — ich hoffe, das ohne allzu scharfen polemischen Unterton zu sagen —, haben wir eine Bitte an Sie, und zwar nicht so sehr an den Bundesverteidigungsminister als an den stellvertretenden Vorsitzenden der SPD: Sorgen Sie dafür, daß die Aktionen der Jungsozialisten gegen die Bundeswehr aufhören!

    (Lebhafter Beifall bei der CDU/CSU.)

    Es ist untragbar, daß zum gleichen Zeitpunkt, in dem Sie eine so gute Rede halten, in dem Sie für eine ungebrochene Kampfkraft der Bundeswehr plädieren, Jungsozialisten, Jungdemokraten, DGB-Jugend und die Wehrdienstverweigerer in Stuttgart einen Kongreß gegen die „innere Militarisierung der Bundesrepublik" organisieren.

    (Abg. Dr. Klepsch: Hört! Hört!)

    Und es ist untragbar, daß zu der gleichen Zeit, zu der Bundeskanzler und Bundesverteidigungsminister die Kultusminister der Länder auffordern, über die Notwendigkeit der Landesverteidigung im Unterricht stärker aufzuklären, Jungsozialisten und damit Mitglieder der SPD auf lokaler Ebene Kampfmaßnahmen etwa gegen den Erlaß des Kultusministers von Baden-Württemberg durchführen.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)




    Dr. Wörner
    Noch untragbarer, glaube ich, ist es, wenn vor kurzem ein vom Vorstand der SPD Süd-Hessen gebildeter friedenspolitischer Ausschuß unter Vorsitz eines Bundestagskollegen der SPD Empfehlungen zur Unterstützung von Wehrdienstverweigerern herausgegeben hat,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das darf doch nicht wahr sein!)

    in denen — ich zitiere — „dem Bestimmungsanspruch des für schon so oft verhängnisvollen Militärs" entgegengetreten

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU)

    und die allgemeine Dienstpflicht als eine — ich zitiere wieder — „längst überschrittene Stufe im Prozeß der Demokratisierung" bezeichnet wird. Ich habe nicht gehört, daß der Parteivorstand der SPD dagegen eingeschritten wäre. Wie, Herr Bundesverteidigungsminister, reimt sich das mit Ihrer Rede und Ihrer Haltung zusammen?

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich habe es schon einmal gesagt, und ich sage es hier wieder: Hier geht es nicht nur um die Glaubwürdigkeit Ihrer Partei — das ist Ihre Sache —, hier geht es eben um diesen Behauptungswillen unseres Volkes. Denn wir werden es nicht schaffen, Schüler und Lehrer draußen von der Notwendigkeit der Landesverteidigung zu überzeugen, wenn Sie in Ihrer eigenen Partei eine solche Überzeugung nicht durchzusetzen vermögen.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Ich komme zum dritten: zur Forderung nach einem präsenten, kampfkräftigen und flexiblen militärischen Instrumentarium. Auch hier haben wir einen Sektor der Übereinstimmung. Auf die allgemeine Wehrpflicht wird in absehbarer Zeit nicht verzichtet werden können — nicht nur aus den von Ihnen genannten Gründen. Verteidigung muß Sache des ganzen Volkes bleiben. Es darf sich nicht der Eindruck festsetzen, daß Verteidigung nur die Sache einiger weniger bezahlter Spezialisten ist.
    Wir stimmen dem Artikelgesetz zu. Diese Entscheidung ist uns — ich will das ganz offen bekennen — nicht leichtgefallen. Ihre Argumente und die Argumente auch der militärischen Sachverständigen haben uns nicht voll zu überzeugen vermocht. Ganz sicher wird die Dienstzeitverkürzung nicht ohne Auswirkung auf die Kampfkraft der Bundeswehr bleiben. Die Schwierigkeiten in der Truppe sind unübersehbar. Lassen Sie mich in dem Zusammenhang schon jetzt Dank an all die Unteroffiziere und Offiziere Nagen, die diese Maßnahme in der Übergangszeit durchtragen und sich dafür erheblichen Mehrbelastungen unterziehen müssen.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Im einzelnen wird dazu mein Kollege Damm sprechen. Hier sei nur so viel gesagt: die Verkürzung der Unteroffiziers- und Offiziersausbildung ist ein außerordentlich bedenklicher und folgenschwerer Weg.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Die Einziehung beschränkt Tauglicher bringt zahllose Probleme für die Truppe mit sich. Die Wehrgerechtigkeit ist kurzfristig verbessert und hierin liegt der Wert dieser Maßnahme , langfristig aber nicht gelöst. Es bleibt als einziger Ausweg die Alternative der CDU/CSU-Fraktion: Zusammenfassung der Dienste nach Artikel 12 a und Ausbau der Plätze im zivilen Bereich.
    In der Debatte zum Bericht des Wehrbeauftragten habe ich gefordert, daß von der politischen und militärischen Führung wieder klar die Bedeutung von Disziplin und soldatischer Ordnung dargestellt und begründet werden muß. Die von Ihnen zitierte Äußerung von Admiral Zimmermann entspricht voll unserer Auffassung.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Auch hier, Herr Kollege Schmidt, eine ganz kleine Spitze — nur eine ganz kleine —: Wir hätten uns diese Äußerung aus Ihrem Mund etwas früher gewünscht. Jetzt kommt es darauf an, den Vorgesetzten Mut zu machen, das als verbindlich anerkannte Maß an Disziplin und ein anständiges Erscheinungsbild auch mit den ihnen verfügbaren disziplinären Mitteln draußen durchzusetzen. Sie müssen wissen, daß Sie sich dabei auf die militärische und politische Führung verlassen können.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die Ernennung von Admiral Zimmermann findet unsere volle Zustimmung. Wir wissen, daß er alle Voraussetzungen mit sich bringt, um dieses schwierige Amt zu meistern. Für seine Amtsführung darf ich ihm auch im Namen der CDU/CSU-Fraktion alles Gute und viel Erfolg wünschen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Bei dieser Gelegenheit darf ich auch noch einmal für die CDU/CSU-Fraktion dem ausgeschiedenen Generalinspekteur de Maizière unseren Dank für seine vorbildliche Pflichterfüllung sagen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Die CDU-CSU-Fraktion sagt grundsätzlich ja zur Verbesserung des Ausbildungssystems in den Streitkräften. Es fehlt allerdings bis heute eine geschlossene Stellungnahme des Verteidigungsministeriums zum Ellwein-Konzept. Die personellen und finanziellen Konsequenzen der Verwirklichung der Vorschläge sind nicht durchgerechnet. Auch die Koordinierung mit den Vorschlägen der Personalstrukturkommission ist nicht erkennbar. Wir haben den Eindruck ich sage es ganz offen —, daß ohne gesichertes Gesamtkonzept Teilstücke ins Werk gesetzt werden.

    (Abg. Dr. Klepsch: Sehr wahr!)

    So ist etwa unklar, auf welche Ausbildungsprofile und auf welchen Bedarf hin ausgebildet werden soll. Solange weder Realisierbarkeitsuntersuchungen noch ein abgesichertes Finanzkonzept vorliegen, kann hier nur so viel allgemein zu dem Konzept gesagt werden:
    Erstens. Das gesamte Ausbildungskonzept muß stärker verwendungsbezogen und praxisorientiert,



    Dr. Wörner
    das heißt so ausgerichtet werden, daß die Verbesserung der Kampfkraft im Vordergrund steht.
    Zweitens. Die Offiziere und Unteroffiziere müssen zu militärischen Führungspersönlichkeiten ausgebildet werden. Dies darf bei aller fachlicher Ausbildung nicht in den Hintergrund treten.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Drittens. Die Unteroffiziersausbildung darf nicht an die zweite Stelle rücken.
    Und schließlich — viertens —: Wenn die akademische Ausbildung des Offizieres verwirklicht wird, geben auch wir in Übereinstimmung mit Ihnen bundeswehreigenen Hochschulen grundsätzlich den Vorzug. Allerdings sollten schon bestehende und bewährte Bildungseinrichtungen der Streitkräfte nicht zerschlagen werden. Ein endültiges Votum wird die CDU/CSU-Fraktion allerdings erst abgeben können, wenn uns nachgewiesen wird, ob, wann und wie die Bundeswehrhochschulen über die Jahre hinweg finanziert werden können, und wenn wir auch wissen, wie die innere Struktur dieser Bundeswehrhochschulen aussehen soll und wie etwa das Berufungsverfahren gehandhabt werden soll. Wenn Sie, Herr Bundesverteidigungsminister, auf unsere Zustimmung Wert legen, dann dürfen Sie hier keine vollendeten Tatsachen schaffen, ohne nicht die Karten voll, offen und rechtzeitig auf den Tisch zu legen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Einige Bemerkungen über den Haushalt. Es verdient Anerkennung — das sage ich Ihnen ausdrücklich , daß Sie es offensichtlich durchzusetzen vermocht haben, daß der Verteidigungsetat bei den Kürzungen verhältnismäßig glimpflich davongekommen ist. Ganz sicher haben Sie recht mit der Feststellung, daß jeder Verteidigungsminister mit der Kostenschere zu kämpfen hatte und zu kämpfen haben wird. Allerdings ist unverkennbar — lassen Sie mich das auch sagen —, daß die inflationäre Gesamtpolitik dieser Bundesregierung zu diesem Zustand erheblich beigetragen hat.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Der Anteil der für Beschaffung, Entwicklung und Forschung aufgewendeten Mittel am Gesamtetat hat eine fast unvertretbar niedrige Grenze erreicht.

    (Abg. Dr. Marx [Kaiserslautern] : Sehr wahr!)

    Sie kann und darf nicht weiter unterschritten werden. Auf diesem Sektor kann nicht uferlos gestreckt und gestrichen werden, ohne daß das langfristig sehr ernsthafte Auswirkungen auf eben die Kampfkraft unserer Streitkräfte hätte. Hier setzen unsere Bedenken ein. Ich will ganz offen reden. Ich habe den Eindruck, als ob Sie — sicher in guter Absicht — gleichzeitig Maßnahmen und Planungen in Gang setzen, deren finanzielle Folgen noch nicht klar überschaubar sind, die mit Sicherheit hohe, wenn nicht gar zu hohe Folgekosten nach sich ziehen. Sie setzen diese Maßnahmen in Gang, ohne daß die Kosten der Einzelmaßnahmen zu Ende gerechnet sind
    und ohne daß eine realistische Gesamtschau aller von Ihnen zusätzlich initiierten Kosten vorliegt.

    (Abg. Dr. Klepsch: Sehr gut!)

    Ich denke etwa an die riesigen Kosten gerade auf dem Bildungssektor. Hier fehlen die Berechnungen. Wie hoch werden die tatsächlichen Kosten für Lehrstab, Schüleretat usw. — nicht nur im nächsten Jahr — sein? Rechnen Sie die Folgekosten des Artikelgesetzes dazu, die sicher höher sind, als uns das im Augenblick gesagt wird. Rechnen Sie all das hinzu, was die zusätzlichen Maßnahmen des Weißbuches kosten. Ist das wirklich alles finanzierbar angesichts einer mittelfristigen Finanzplanung, die immer noch nicht vorliegt und von der wir wissen, wie problematisch sie ist. Herr Bundesverteidigungsminister, hier müssen wir eine nüchterne realistische Berechnung aller direkten und indirekten Kosten verlangen. Erst dann wird sich sagen lassen, ob sich all diese Maßnahmen durchführen lassen, ohne daß Kampfkraft und Struktur unserer Streitkräfte leiden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Es darf jedenfalls nicht so weit kommen, daß Ihr Nachfolger — wer immer es sein mag — sich der unangenehmen Aufgabe aus-gesetzt sieht, beschlossene Maßnahmen rückgängig machen zu müssen.

    (Abg. Dr. Klepsch: Sehr wahr!)

    Vom neuen Weißbuch, das wir mit einiger Spannung erwarten, erhoffen wir uns nicht neue Versprechen, sondern eine solide, realistische und finanziell abgesicherte Bestandsaufnahme.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich komme zum Schluß. Bei allem, was uns sonst trennen mag, draußen in der Welt wie drinnen in unserem Volk soll man wissen: Wir sind uns mit Ihnen in dem Bemühen einig, die Bundeswehr verteidigungskräftig zu halten. Wir sind uns mit Ihnen und Sie sind sicher mit uns in der Überzeugung einig, daß die Verteidigung Sache aller demokratischen Parteien ist. Die Bundeswehr ist nicht die Armee einer Partei, sondern die Armee des ganzen Volkes.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Sie hat — auch hier stelle ich Übereinstimmung fest — einen guten, wenn nicht gar sehr guten Kern. Sie hat ein leistungskräftiges, ein leistungswilliges Unteroffizierkorps und Offizierkorps. Wenn ich einmal hier stellvertretend für alle gerade die Hauptmannsgeneration erwähnen darf, die wir im Augenblick draußen haben, so kann ich nur sagen: mit der können wir uns sehen lassen, vorausgesetzt, wir machen es möglich, daß der Geist, der diese Leute immer noch beseelt, erhalten bleibt.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    So sollte unser einziger Wettstreit der Aufgabe gelten, dieser Bundeswehr in einer schwieriger werdenden Lage die nötigen psychologischen, personellen und materiellen Bedingungen zu geben, derer sie bedarf, um ihrer Aufgabe gerecht zu werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)