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    Deutscher Bundestag 193. Sitzung Bonn, Freitag, den 16. Juni 1972 Inhalt: Wahl der Abg. Frau Brauksiepe und des Abg. Dr. Wörner als stellvertretende Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses gemäß Art. 53 a GG 11269 A Wahl des Abg. Krammig als stellvertretendes Mitglied des Vermittlungsausschusses 11269 B Erklärung des Präsidenten zum 17. Juni . . 11269 B Fragestunde (Drucksache VI/3495) Fragen des Abg. Müller (Berlin) (CDU/CSU) : Höhe der Einkommensteuerfreibeträge im Verhältnis zu der Lohn- und Preisentwicklung Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . 11271 A, C, D, 11272 A, B Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 11271 C, D Krammig (CDU/CSU) . . . . . 11272 A, B Frage des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) : Bemühung der Bundesregierung um Einstellung der Tätigkeit arabischer Terroristen Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 11272 C, D Wohlrabe (CDU/CSU) . . . . . 11272 D Frage des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) : Finanzielle Basis der arabischen Terroristen Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 11273 A Frage des Abg. Blumenfeld (CDU/CSU) : Erklärung der Bundesregierung zu dem Anschlag auf den Flughafen Lod am 30. Mai 1972 Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 11273 B, C, D Blumenfeld (CDU/CSU) . . . 11273 B, C Wohlrabe (CDU/CSU) 11273 D Frage des Abg. Blumenfeld (CDU/CSU) : Bemühungen der Bundesregierung zur Bekämpfung von Terrorakten und Luftpiraterie Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 11274 A, C, D Blumenfeld (CDU/CSU) . . . 11274 B, C Wohlrabe (CDU/CSU) 11274 D Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) : Stellungnahme der Bundesregierung zu den Vorgängen in Burundi Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 11275 A, C, D Niegel (CDU/CSU) . . . . .11275 B, C Josten (CDU/CSU) 11275 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1972 Frage des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU) : Bau von Zweitwohnungen in Erholungsgebieten Genscher, Bundesminister . . 11276 A, C, D Dr. Gruhl (CDU/CSU) 11276 B, C Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . 11276 D Frage des Abg. Josten (CDU/CSU) : Zuständigkeit für das Sprengstoffrecht Genscher, Bundesminister . 11277 A, C, D Josten (CDU/CSU) 11277 C Frage des Abg. Baier (CDU/CSU): Zusammenlegung der Kreiswehrersatzämter Heidelberg, Mosbach und Mannheim Dr. Wetzel, Staatssekretär . . 11278 A, B Baier (CDU/CSU) 11278 A, B Fragen des Abg. Fiebig (SPD) : EWG-Prüfrichtlinie für Arzneispezialitäten Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 11278 C, D Fiebig (SPD) . . . . . . . . 11278 D Frage des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) : Einfuhr von dem Lebensmittelrecht nicht entsprechenden Lebensmitteln Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär 11279 A, B, C Dr. Hammans (CDU/CSU) . . 11279 B, C Frage des Abg. Baier (CDU/CSU) : Zuschüsse der französischen Regierung zum Deutsch-Französischen Jugendwerk Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11279 D, 11280 A, B, C Baier (CDU/CSU) 11280 A, B Josten (CDU/CSU) 11280 C Frage der Abg. Frau Klee (CDU/CSU) : Förderung des deutsch-französischen Jugendaustausches Westphal, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11280 D, 11281 A, B, C Frau Klee (CDU/CSU) 11281 A, B Baier (CDU/CSU) 11281 B Frage des Abg. Dr. Gleissner (CDU/CSU) : Besoldung und Arbeitsbedingungen der Fluglotsen Haar, Parlamentarischer Staatssekretär 11282 A, B, C Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . 11282 A, B Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) 11282 C Fragen des Abg. Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) : Herausgabe der Broschüren „DB 1957- 1972" und „Schnell und bequem zur Arbeit" Haar, Parlamentarischer Staatssekretär 11282 C, D, 11283 A, B, C, D, 11284 A Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) 11283 A, B, C Wende (SPD) 11283 D, 11284 A Schmidt (Braunschweig) (CDU/CSU) 11284 A Frage des Abg. Josten (CDU/CSU) : Fertigstellung der Entlastungsstraße der B 9 Haar, Parlamentarischer Staatssekretär 11284 B, C Josten (CDU/CSU) . . . . . . 11284 B Frage des Abg. Löher (Dortmund) (CDU/CSU) : Stellenplangestaltung für die Beamten des gehobenen Betriebs- und Verwaltungsdienstes der Deutschen Bundespost Haar, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11284 C, D, 11285 A Löher (Dortmund) (CDU/CSU) . . . 11284 D, 11285 A Frage des Abg. Dr. Ritgen (CDU/CSU) : Finanzielle Unterstützung der „Aktion Selbstbesteuerung — Friede durch gerechte Entwicklungspolitik" Dr. Eppler, Bundesminister . . . . 11285 B Frage des Abg. Dr. Ritgen (CDU/CSU) : Bedeutung des Zuckers bei der Beteiligung der Entwicklungsländer am Welthandel Dr. Eppler, Bundesminister . . . . 11285 C Frage des Abg. Dr. Gruhl (CDU/CSU) : Erhaltung des ökologischen Gleichgewichts in den Entwicklungsländern Dr. Eppler, Bundesminister . . . . 11285 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1972 III Mitteilung von der Festnahme der Anführerin der Baader-Meinhof-Gruppe, Ulrike Meinhof 11281 D Nächste Sitzung 11286 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . .11287 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) betr. Führung des weißen Kreuzes auf grünem Grund durch die Sanitätseinrichtungen des Bundesgrenzschutzes 11287 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Bankkonten von Bürgern der Bundesrepublik Deutschland in der DDR . . 11287 D Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) betr. Aufwendungen für den Umweltschutz 11,288 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Frau Tübler (CDU/CSU) betr. Rauchgaswaschanlagen . . . . .11288 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) betr. Auszahlung von zusätzlichen Eingliederungshilfen und Ausgleichsleistungen an politische Häftlinge 11288 D Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) betr. verbilligte Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von bundeseigenen Grundstücken . . . . 11288 C Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) betr. Anspruch auf rechtliches Gehör in dem Verfahren von Berufsgenossenschaften . : . . . . . 11288 D Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Kempfler (CDU/ CSU) betr. Anrechnung von Zeiten des Wehrdienstes und der Kriegsgefangenschaft als Ersatzzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung . . . . . . . . 11290 B Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Biehle (CDU/CSU) betr Einführung der Krankenversicherung für Landwirte 11290 D Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Zebisch (SPD) betr. Abgrenzung des Personenkreises der leitenden Angestellten im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes 11291 B Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Flugsicherungsdienst der Bundeswehr 11291 C Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schmidt (Kempten) (FDP) betr. Beförderung von Z-8-Soldaten zum Oberfeldwebel 11292 A Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Folgerungen aus dem in Hannover aufgetretenen Pockenfall . . 11292 B Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jungmann (CDU/ CSU) betr. Zuschüsse an den Schutzverband für Impfgeschädigte . . . . . . 11292 C Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Probst (CDU/CSU) betr. Förderung der Krebsforschung . . 11292 D Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Strohmayr (SPD) betr. Verbrennungen durch leichte Entflammbarkeit synthetischer Kleidungsstücke 11293 A Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Schmidt (Kempten) (FDP) IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1972 betr. Beihilfen für den Besuch von Förderschulen durch jugendliche Spätaussiedler 11293 C Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Härzschel (CDU/CSU) betr. Auswirkungen von Klimaanlagen auf die Gesundheit 11293 D Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Häfele (CDU/CSU) betr. Lärmentwicklung durch Zweiradfahrzeuge 11294 A Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Jung (FDP) betr. Neubau der Eisenbahnbrücke bei Karlsruhe- Maxau 11294 C Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Überführung der sich aus den WEU-Verträgen ergebenden Verpflichtungen in die Zuständigkeit der Gemeinschaft 11294 D Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. die in den Ostinformationen des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 108 vom 7. Juni 1972 wiedergegebene Sendung von Radio Warschau am 6. Juni 1972 11295 C Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Äußerung des stellvertretenden polnischen Außenministers Josef Czyrek . . 11295 D Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Weigl (CDU/CSU) betr. einen Kommentar des sowjetischen Senders „Frieden und Fortschritt" am 6. Juni 1972 11296 A Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr. Familienzusammenführung von Deutschen aus Rumänien . . 11296 C Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Abelein (CDU/CSU) betr. Maßnahmen gegen die die Baader-Meinhof-Bande und die Bombenleger begünstigenden Personen 11296 D Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Einleitung von Abwässern in die Küstengebiete der Nord- und Ostsee 11297 A Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Gottesleben (CDU/CSU) betr. Sendungen im Rundfunk und im Fernsehen, die das Vertrauen in die rechtsstaatliche Ordnung untergraben . . 11297 C Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) betr. Darlehnsanträge bei der Heimkehrerstiftung 11298 B Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Köster (CDU/CSU) betr. Besoldung der Beamten des mittleren technischen Dienstes und Entlohnung der Handwerker im öffentlichen Dienst . . 11299 A Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Müller-Emmert (SPD) betr. Beteiligung der Bundesregierung an der Arbeit des Weltrates für Sport und Leibeserziehung 11299 C Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Rinsche (CDU/CSU) betr. Errichtung von Genossenschaften zur Durchführung von Umweltschutzmaßnahmen 11299 D Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Biechele (CDU/CSU) betr. grenzüberschreitenden Verkehr mit Abfallstoffen 11300 B Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Schwörer (CDU/CSU) betr. Mittel für Neuinvestitionen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruk- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1972 V tur" in den Schwerpunktorten Münsingen und Sigmaringen . . . . . . . . . 11300 D Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Biechele (CDU/CSU) betr. Höhe des durch den Schmuggel verursachten Ausfalls an Abgaben . . . . . 11300 D Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. Kirschenernte im Jahre 1972 11301 A Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Link (CDU/CSU) betr. Höhe der Elternrente . . . . . . . 11301 B Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Schmidt (Kempten) (FDP) betr. Höhe der Zulage für Soldaten von Instandsetzungskompanien bei Verwendung außerhalb des Standortes . . . . 11301 D Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Schmidt (Kempten) (FDP) betr. Kosten für bewegungstherapeutische Lehrgänge für Starfighter-Piloten . . . 11302 A Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Jenninger (CDU/ CSU) betr. Bau und Finanzierung von Wildsperrzäunen 11302 C Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Lärmschutz für die Siedlung „Im Dicken Busch" bei Rüsselsheim . . 11302 D Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Baeuchle (SPD) betr. Beseitigung einer Gefahrenquelle auf der Bundesstraße 30 im Bereich der Abzweigung nach Unteressendorf 11303 B Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Haase (Kellinghusen) (SPD) betr. Ermittlung der optimalen Trasse für einen festen Übergang über den Nord-Ostsee-Kanal im Zuge der B 5 bei Brunsbüttel . . . . . . . . . 11303 C Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Leicht (CDU/CSU) betr. Verwendung von Bitumen und Splitt bei Straßenausbesserungsarbeiten . . . . 11304 A Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Biehle (CDU/CSU) betr. Beseitigung von höhengleichen Bahnübergängen im Zuge der B 26 . . . . 11304 B Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Seefeld (SPD) betr. den internationalen Führerschein 11304 D Anlage 48 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. Überfliegen der Bundesrepublik mit Überschallgeschwindigkeit im zivilen Luftverkehr 11305 A Anlage 49 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) betr. Aufstellung von Münzwechslern auf den größeren S-Bahnhöfen im Großraum München 11305 B Anlage 50 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) betr. Geltung von Netzkarten der Deutschen Bundesbahn auf dem Streckennetz des Münchener Verkehrs- und Tarifverbundes 11305 C Anlage 51 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) betr. die Taste „Überzahlen" auf den Fahrscheinautomaten des Münchener Verkehrs- und Tarifverbundes . . . . 11305 C Anlage 52 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Rock (CDU/CSU) betr. Unzuträglichkeiten in der Zustellung von Zeitschriften im Postzeitungsversand . . 11305 D Anlage 53 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Besoldung der beamteten Ingenieure des hochbautechnischen Dienstes im Bereich der Deutschen Bundespost 11306 A VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1972 Anlage 54 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. Besoldung der fernmeldetechnischen Fachkräfte der Deutschen Bundespost . . . 11306 B Anlage 55 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) betr. Fahrkostenzuschüsse für Informationsreisen nach Berlin . . 11306D Anlage 56 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Flämig (SPD) betr. Maßnahmen zur Lagerung von Atommüll auf Gemeinschaftsebene . . . . . . . . 11307 A Anlage 57 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. patentrechtliche Lage bei der Entwicklung des Hochtemperaturreaktors . . .11307 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1972 11269 193. Sitzung Bonn, den 16. Juni 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 17. 6. Adams * 17. 6. Dr. Aigner * 17. 6. Dr. Arndt (Berlin) * 17. 6. Dr. Artzinger * 17. 6. Dr. Bayerl 16. 6. Behrendt * 17. 6. Biehle 16. 6. Borm * 17. 6. Frau Brauksiepe 16. 6. Dr. Burgbacher * 17. 6. Cramer 16. 6. Dasch 16. 6. Dr. Dittrich * 17. 6. Faller * 17. 6. Fellermaier * 16. 6. Flämig * 17. 6. Dr. Furler * 17. 6. Frau Geisendörfer 16.6. Gerlach (Emsland) * 17. 6. Gewandt 17. 6. Glombig 16. 6. Frau Griesinger 16. 6. Frau Herklotz 16. 6. Frau Huber 16. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 17. 6. Dr. Jungmann 24. 6. Kahn-Ackermann 16. 6. Dr. Kempfler 16. 6. Kiechle 16. 6. Klinker 16. 6. Dr. Koch * 17. 6. Dr. Kreile 16. 6. Kriedemann * 17. 6. Krockert 16. 6. Lange * 17. 6. Langebeck 16. 6. Lautenschlager * 17. 6. Dr. Dr. h. c. Löhr * 17. 6. Lücker (München) * 17. 6. Meister * 17. 6. Memmel * 17. 6. Müller (Aachen-Land) * 17. 6. Frau Dr. Orth * 17. 6. Dr. Reischl * 17. 6. Richarts * 17. 6. Riedel (Frankfurt) * 17. 6. Roser 16. 6. Säckl 16. 6. Schedl 16. 6. Schlichting-von Rönn 16. 6. Schneider (Königswinter) 24. 6. Schollmeyer 16. 6. Schulhoff 16. 6. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 24. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Schwabe * 17. 6. Dr. Schwörer * 17. 6. Seefeld * 17. 6. Spitzmüller 16. 6. Springorum * 17. 6. Dr. Starke (Franken) * 17. 6. Steiner 16. 6. Struve 16. 6. Weber (Heidelberg) 16. 6. Weigl 16. 6. Werner * 17. 6. Winkelheide 16. 6. Frau Dr. Wolf 16. 6. Wolf 16. 6. Wolfram * 17. 6. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 16. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3495 Frage A 4) : Warum führen die Sanitätseinrichtungen des Bundesgrenzschutzes anstatt des roten Kreuzes ein weißes Kreuz auf grünem Grund, und wird hierdurch nicht eine Irreführung eventuell hilfesuchender Staatsbürger verursacht? Das I., II. und IV. Genfer Abkommen vom 12. August 1949 gestatten die Verwendung des Rotkreuzzeichens lediglich in bestimmten Fällen. Sanitätspersonal und Krankenfahrzeuge der Polizeien - der BGS ist eine Polizei - dürfen das Rotkreuzzeichen hiernach nur unter Voraussetzungen führen, die beim Sanitätsdienst des BGS in der Regel nicht gegeben sind. Um völkerrechtliche Bedenken zu vermeiden, wurden nach Fühlungnahme mit dem Präsidium des Deutschen Roten Kreuzes die Sanitätseinrichtungen des BGS ebenso wie die der Bereitschaftspolizeien der Länder mit dem „Sicherheitszeichen für Rettung und Erste Hilfe" nach DIN 4819 ausgestattet. Die Gefahr einer Irreführung hilfesuchender Staatsbürger sehe ich nicht, da es sich bei dem Sicherheitszeichen um ein normiertes und auch in anderen Bereichen für den gleichen Zweck verwendetes Zeichen handelt. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parslamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 15. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/3495 Fragen A 5 und 6) : In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, diejenigen Bürger der Bundesrepublik Deutschland zu entschädigen, die in der DDR Bankkonten und andere Vermögenswerte haben, die seit 1945 gesperrt sind oder über die ihnen die Verfügungsgewalt entzogen worden ist? 11288 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1972 Ist beabsichtigt, die Entschädigungsforderungen dieser Bürger mit Zahlungen zu verrechnen, die im Rahmen bestehender oder zukünftiger Abmachungen mit der DDR von der Bundesregierung geleistet werden? Ihre erste Frage kann ich ebenso beantworten wie Ihre schriftliche Frage B 4 zur Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 10. Mai 1972 (vgl. Sitzungsprotokoll S. 10924). Vermögensschäden im Gebiet der heutigen DDR werden nach dem Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz in der Fassung vom 1. Oktober 1969 (BGBl. I S. 1897), geändert durch das 23. Änderungsgesetz zum Lastenausgleichsgesetz vom 23. Dezember 1970 (BGBl. I S. 1870), festgestellt und als Zonenschäden nach den Vorschriften des Lastenausgleichsgesetzes in der Fassung vom 1. Oktober 1969 (BGBl. I S. 1909), zuletzt geändert durch das 24. Änderungsgesetz zum Lastenausgleichsgesetz vom 22: Februar 1972 (BGBl. I S. 189), wie die Vertreibungsschäden und die Schäden der einheimischen Kriegssachgeschädigten durch eine Hauptentschädigung abgegolten. Es ist belanglos, ob die Geschädigten einmal einen Wohnsitz in der heutigen DDR gehabt haben. Es ist lediglich eine der Voraussetzungen, daß sie den Stichtag des § 230 LAG für den Wohnsitz im Bundesgebiet erfüllen. Zu Ihrer zweiten Frage teile ich Ihnen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen mit, daß es schon aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, eine Verrechnung der Leistungen an geschädigte frühere Bewohner der DDR mit gegenwärtig oder künftig vertraglich vereinbarten Zahlungen an die DDR vorzunehmen. Im übrigen darf ich auf meine Schriftliche Antwort vom 10. Mai 1972 Bezug nehmen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 16. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3495 Frage A 7): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Deutschen Industrie- und Handelstags, daß die Aufwendungen für den Umweltschutz in den nächsten fünf Jahren entgegen der Annahme der Bundesregierung nicht 70,5, sondern rd. 140 Milliarden DM betragen, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung bejahendenfalls daraus? Die Bundesregierung hat bei Vorlage des Materialienbandes zum Umweltprogramm erklärt, daß die darin enthaltenen Projektgruppenberichte und Gutachten und damit die darin aufgeführten Zahlenangaben ausschließlich die Meinung der Sachverständigen wiedergeben. Die Bundesregierung hat sich diese Angaben nicht zu eigen gemacht. Gerade im Bereich des Umweltschutzes ist jede Kostenschätzung — die zudem auch nur eine Momentaufnahme sein kann — noch von zahlreichen unbekannten oder mit erheblichen Risiken belasteten Faktoren abhängig, so daß die Gesamtbelastung der Volkswirtschaft nach dem heutigen Erkenntnisstand in konkreten Zahlen nicht zuverlässig wiedergegeben werden kann. Das hängt auch damit zusammen, daß das Instrumentarium zur Bestimmung solcher Zahlen noch nicht in ausreichender Weise vorhanden ist. Durch das Umweltstatistikgesetz, das in meinem Hause vorbereitet wird, wird sicher eine Fülle von Erkenntnissen auch in dieser Richtung gesammelt werden können. Ich habe mich unmittelbar nach Veröffentlichung des Rundschreibens an die Industrie- und Handelskammern an den Deutschen Industrie- und Handelstag gewandt (12. Mai 1972) und um Erörterung des vorliegenden Erhebungsmaterials gebeten. Dieses Ergebnis bleibt abzuwarten. Bei Vergleichen kommt es stets darauf an, daß in gleicher Weise und auf gleicher Basis gegenübergestellt wird. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 14. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Frau Tübler (CDU/CSU) (Drucksache VI/3495 Fragen A 8 und 9) : Geht die Bundesregierung davon aus, daß die bisher in der Bundesrepublik Deutschland bekannten Rauchgaswaschanlagen zur Zurückhaltung des Chlorwasserstoffs bei Müllverbrennung bereits heute dem Stand der Technik entsprechen, und es dementsprechend gerechtfertigt ist, daß die Genehmigungsbehörden nach § 16 der Gewerbeordnung den Einbau derartiger Anlagen bei größeren Müllverbrennungsanlagen auch dann zur Auflage machen, wenn nur Hausmüll ohne Konzentration von Probemüllen verbrannt werden soll? Kann eine Kommune, die unter aufwendiger Umplanung ihrer vor der Genehmigung stehenden Müllverbrennungsanlage eine Rauchgaswaschanlage bauen muß, mit einer Förderung dieser Abfallbeseitigungsanlage durch ERP-Kredite rechnen? Rauchgaswaschanlagen zur Vermeidung von Chlorwasserstoffemissionen bei Müllverbrennungsanlagen entsprechen dem heutigen Stand der Technik. In der Schweiz liegen Betriebserfahrungen mit derartigen Anlagen bereits vor. Es ist daher gerechtfertigt, daß die Genehmigungsbehören bei neuen größeren Müllverbrennungsanlagen den Einbau von Rauchgaswäschern zur Auflage machen. Der Bestandteil an Kunststoffen im Hausmüll nimmt ständig zu und ist bereits jetzt so hoch, daß auch bei der Verbrennung von Hausmüll die Auflage zum Einbau einer Rauchgaswaschanlage notwendig ist. Ein Aussortieren der Kunststoffe vor der Verbrennung, insbesondere der Kunststoffe aus Polyvinylchlorid, die bei der Verbrennung zu Chlorwasserstoffemissionen führen, ist praktisch nicht durchführbar. Nach den ab 1. Januar 1972 gültigen Richtlinien für die Gewährung von ERP-Krediten zum Bau von Anlagen zur Reinhaltung der Luft können erstmalig auch Eigenbetriebe der Gemeinden, Gemeindeverbände und Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts ERP-Kredite erhalten. Die Voraussetzungen und das Antragsverfahren sind in Richtlinien festgelegt. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 16. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Riedel Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1972 11289 (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3495 Fragen A 10 und 11) : Trifft es zu, daß die Bundesregierung in den §§ I bis 3 der Ersten Verordnung über die Auszahlung von zusätzlichen Eingliederungshilfen und Ausgleichsleistungen nach dem Häftlingshilfegesetz vom 26. April 1972 (BGBl. I S. 745) die Auszahlung der sogenannten zusätzlichen Eingliederungshilfe von Beschränkungen abhängig macht — vgl. „nach Maßgabe der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel", „Neuantragsteller", „Einkommensgrenze" —, obwohl § 9 b Abs. 4 des Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Häftlingshilfegesetzes (5. HHÄndG) vom 29. Juli 1971 (BGBl. I S. 1174) Auszahlungsbeschränkungen ausdrücklich nur bei sogenannten Ausgleichsleistungen im Sinne von § 9 b Abs. 4 des 5. HHÄndG gesetzlich zuläßt und gegebenenfalls auf Grund welcher Ermächtigung? Trifft es zu, daß von der Bundesregierung in § 4 der Ersten Verordnung über die Auszahlung von zusätzlichen Eingliederungshilfen und Ausgleichsleistungen nach dem Häftlingshilfegesetz vom 26. April 1972 (BGBl. I S. 745) angeordnet worden ist, die Auszahlung der Ausgleichsleistung an politische Häftlinge generell erst nach Vollendung des 65. Lebensjahrs vorzunehmen, obwohl § 9 b Abs. 4 HHÄndG die Bundesregierung lediglich ermächtigt hat, Zeitpunkt und Reihenfolge der Auszahlung der Ausgleichszahlung „nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu bestimmen" und dabei" unter diesem Gesichtspunkt nur ganz allgemein „Berechtigte mit höherem Lebensalter bevorzugt zu berücksichtigen", und gegebenenfalls auf Grund welcher Ermächtigung? Die finanzielle Abwicklung dieses Gesetzes kann nur über einen längeren Zeitraum erfolgen. Die Bundesregierung sah sich daher veranlaßt, Zeitpunkt und Reihenfolge für die Auszahlung der neuen Leistungen nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Verordnungswege zu regeln. Dabei hat sie auf die bestehenden Ermächtigungen im Häftlingshilfegesetz zurückgegriffen, wie auch aus den Einleitungsworten zur Ersten Verordnung über die Auszahlung von zusätzlichen Eingliederungshilfen und Ausgleichsleistungen nach dem Häftlingshilfegesetz vom 26. April 1972 (Bundesgesetzbl. I S. 745) hervorgeht. Für die Auszahlung der zusätzlichen Eingliederungshilfen gilt § 9 b Abs. 1 Satz 2 HHG i. V. mit § 9 a Abs. 5 HHG. Danach sind Zeitpunkt und Reihenfolge der Auszahlung dieser Leistungen nach den Gesichtspunkten der sozialen Dringlichkeit zu bestimmen. Hierunter fallen die sog. Neu-Antragsteller und Personen mit geringem Einkommen. Für die Auszahlung der Ausgleichsleistungen ist § 9 b Abs. 4 HHG maßgebend, nach dem Berechtigte mit höherem Lebensalter bevorzugt zu berücksichtigen sind. In diesem Rahmen hält sich die Verordnung, welche für den ersten Abschnitt der Abwicklung des Gesetzes alle Antragsteller einbezieht, die das 65. Lebensjahr vollendet haben. Auf eine solche Konkretisierung konnte nicht verzichtet werden, da die Verordnung sonst nicht genügend bestimmt wäre. Die Erste Verordnung über die Auszahlung von zusätzlichen Eingliederungshilfen und Ausgleichsleistungen nach dem Häftlingshilfegesetz ist so gefaßt, daß die in diesem Jahr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zur Befriedigung der vordringlichen Fälle ausreichen. Für die folgende Zeit werden die gegenwärtigen Begrenzungen in weiteren Anpassungsverordnungen gelockert und schließlich völlig wegfallen. Bisher sind den Bundesländern schon mehr als 32 Millionen Deutsche Mark für die 5. Novelle zum HHG zur Verfügung gestellt worden. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 16. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) : (Drucksache VI/3495 Frage A 31) : Wieviel bebaute und unbebaute Grundstücke hat die Bundesregierung bisher für welche Zwecke des Gesetzes über die verbilligte Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von bundeseigenen Grundstücken vom 16. Juli 1971 veräußert bzw. zur Nutzung überlassen? Der Bund hat auf Grund des Gesetzes über die verbilligte Veräußerung, Vermietung und Verpachtung von bundeseigenen Grundstücken bisher insgesamt 272 Grundstücke verbilligt verkauft und 8 Grundstücke verbilligt zur Nutzung überlassen. Es handelt sich dabei um 79 bebaute und 201 unbebaute Grundstücke. Die Grundstücke sind für folgende Zwecke verkauft worden: 1. Für den Wohnungsbau 166 Grundstücke mit 63 ha, einem Gesamtwert von i i 497 000 DM und einem Preisnachlaß von 3 304 000 DM. 2. Für den Familienheimerwerb 50 Grundstücke mit 21 ha, einem Gesamtwert von 2 909 000 DM und einem Preisnachlaß von 624 000 DM. 3. Für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft 17 Grundstücke mit 331 ha, einem Gesamtwert von 33 047 000 DM und einem Preisnachlaß von 9 522 000 DM. 4. Für Strukturmaßnahmen 6 Grundstücke mit 1,08 ha, einem Gesamtwert von 207 000 DM und einem Preisnachlaß von 53 000 DM. 5. Für Bildung, Wissenschaft und Kulturpflege 3 Grundstücke mit 8,9 ha, einem Gesamtwert von 460 000 DM und einem Preisnachlaß von 137 000 DM. 6. Für Sozialhilfemaßnahmen 4 Grundstücke mit 2,8 ha, einem Gesamtwert von 726 000 DM und einem Preisnachlaß von 218 000 DM. 7. Für Verkehrs-, Grün- und Sportanlagen 26 Grundstücke mit 85,15 ha, einem Gesamtwert von 10 818 000 DM und einem Preisnachlaß von 3 189 000 DM. Die 8 zur Nutzung überlassenen Grundstücke sind für folgende Zwecke bereitgestellt worden: 1. Für Bildung, Wissenschaft und Kulturpflege 3 Grundstücke mit 1,17 ha, einem Jahresmietwert von 288 048 DM und einem Preisnachlaß von 144 024 DM. 2. Für Sozialhilfemaßnahmen 5 Grundstücke mit 6,97 ha, einem Jahresmietwert von 73 547 DM und einem Preisnachlaß von 36 300 DM. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vom 15. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. 11290 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1972 Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3495 Fragen A 51 und 52) : Hält es die Bundesregierung nicht für geboten, daß eine Berufsgenossenschaft, die ja Anstalt des öffentlichen Rechts ist, den aus dem Rechtsstaatsprinzip gefolgerten Anspruch auf rechtliches Gehör voll respektiert und vor Erlaß eines Rentenbescheids das Mitglied zunächst einschaltet und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme gibt, insbesondere dort, wo der Anwalt vorausgehend mehrfach darum nachgesucht hatte? Billigt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesversicherungsamts, wenn es auf entsprechende Vorstellung hin mitteilt, es sehe keinen Anlaß, das Verfahren des Versicherungsträgers Im Aufsichtsweg zu beanstanden, der den Grundsatz des rechtlichen Gehörs mißachtet hatte, und diese Ablehnung damit begründet, die Verpflichtung des Versicherungsträgers, mit der Bescheiderteilung zuzuwarten, um dem Berechtigten Gelegenheit zur Äußerung zu geben, sei gesetzlich nicht vorgesehen, und außerdem habe der Berechtigte die Möglichkeit, eine ihn nicht zufriedenstellende Entscheidung gerichtlich nachprüfen zu lassen, wo er „von seinem Anspruch auf rechtliches Gehör in dem von ihm gewünschten Umfang Gebrauch machen" könne? Nach Artikel 103 des Grundgesetzes besteht ein Anspruch auf rechtliches Gehör uneingeschränkt nur im gerichtlichen Verfahren. Inwieweit ein Anspruch auf rechtliches Gehör im Verwaltungsverfahren besteht, ist in Rechtsprechung und Schrifttum im einzelnen umstritten. Dem Beteiligten soll jedenfalls vor Erlaß eines Verwaltungsaktes dann noch einmal Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden, wenn der zu erlassende Verwaltungsakt seine bisherige Rechtsstellung verschlechtern würde. Dieser schon im geltenden Recht zu beachtende Grundsatz wird ausdrücklich in § 33 des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs des Allgemeinen Teils des Sozialgesetzbuchs normiert. Da mir die näheren Umstände des von Ihnen angesprochenen Falles nicht bekannt sind, vermag ich nicht zu beurteilen, ob hier der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verletzt worden ist. Was Ihre zweite Frage betrifft, so hätte das Bundesversicherungsamt im Falle eines Verstoßes gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs sowohl die Möglichkeit als auch die Veranlassung, das Vorgehen des Versicherungsträgers im Aufsichtswege zu beanstanden. Die Tatsache, daß das Bundesversicherungsamt eine solche Maßnahme nicht getroffen hat, läßt darauf schließen, daß es eine Verletzung dieses Grundsatzes in dem von Ihnen erwähnten Falle nicht angenommen hat. Diese Entscheidung hatte das Bundesversicherungsamt in eigener Zuständigkeit zu treffen. Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vom 14. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kempfler (CDU/CSU) (Drucksache VI/3495 Fragen A 53 und 54) : Trifft es zu, daß einem selbständigen Landwirt, der mehrere Jahre Wehrdienst geleistet und anschließend in Kriegsgefangenschaft war und der sich später aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen sieht, einem rentenversicherungspflichtigen Nebenerwerb nachzugehen, die Zeiten des Wehrdienstes und der Kriegsgefangenschaft nicht als Ersatzzeiten im Sinne von § 1251 RVO angerechnet werden? Ist die Bundesregierung bereit, die Initiative zur Beseitigung dieser Ungleichbehandlung von ursprünglich Selbständigen und Unselbständigen zu ergreifen? Die Anrechnung von Ersatzzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung soll die Nachteile ausgleichen, die dadurch entstehen, daß wegen des Ersatzzeittatbestandes keine Beiträge entrichtet werden konnten, während ohne das Vorliegen des Ersatzzeittatbestandes Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet worden wären. Gerade in dem von Ihnen geschilderten Fall aber ist deutlich, daß der Landwirt in der Zeit, in der er Kriegsdienst geleistet hat und in Kriegsgefangenschaft war, keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet hätte. In solchen Fällen ist eine Anrechnung von Ersatzzeiten daher nicht vorgesehen. Andererseits darf nicht übersehen werden, daß der Landwirt in dem von Ihnen angesprochenen Fall später neben seiner Rente ein landwirtschaftliches Altersgeld erhalten wird, das zu 80 v. H. vom Bund finanziert wird. Zur Erfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung des Altersgeldes werden — falls notwendig — Ersatzzeiten angerechnet. Zu Ihrer 2. Frage möchte ich bemerken: Der dem Deutschen Bundestag vorliegende Entwurf des Rentenreformgesetzes sieht vor, daß auch diejenigen, die nicht innerhalb von drei Jahren nach Beendigung einer Ersatzzeit oder einer durch sie aufgeschobenen oder unterbrochenen Ausbildung eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen haben, Ersatzzeiten angerechnet erhalten können. Voraussetzung für sie ist, daß sie sich wie Pflichtversicherte verhalten haben, d. h., daß die Zeit vom 16. Lebensjahr bis zu ihrem Versicherungsfall zu drei Vierteln mit Beiträgen belegt ist. Für die heute schon älteren Betroffenen genügt es, wenn die Zeit vom 1. Januar 1956 an — insoweit können auch noch Beiträge nachentrichtet werden — bis zum Versicherungsfall zu drei Vierteln mit Beiträgen belegt ist. Dadurch wird es auch den Selbständigen und dem von Ihnen erwähnten Personenkreis der ehemals Selbständigen ermöglicht, die Voraussetzungen zur Anrechnung von Ersatzzeiten zu erfüllen. Im übrigen darf ich noch darauf hinweisen, daß im landwirtschaftlichen Bereich gerade von dieser Bundesregierung eine Reihe von agrarsozialen Maßnahmen beschlossen worden ist, die denjenigen zugute kommen, die wegen des Strukturwandels aus einer landwirtschaftlichen Tätigkeit in eine unselbständige Beschäftigung überwechseln. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vom 15. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache VI/3495 Fragen A 55 und 56) : Treffen Meldungen zu, wonach der Termin zur Einführung der Krankenversicherung für Landwirte erneut verschoben wurde und als neuer Termin der 1. Oktober 1972 wieder nur unbestimmt in Aussicht genommen ist? Ist die Bundesregierung bereit, zur Vermeidung einer weiteren Benachteiligung der Landwirte für eine Beschleunigung zur Einführung der Krankenversicherung der Landwirte Sorge zu tragen und auch mindestens die Übernahme der Versicherungskosten für Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1972 11291 Altenteiler durch den Bund bereits rückwirkend ab 1. Juli 1972 vorzusehen? Der federführende Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung sowie der mitberatende Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Deutschen Bundestages haben ihre Beratungen über die Gesetzentwürfe zur Einführung der Krankenversicherung für Landwirte abgeschlossen. Sofern der Haushaltsausschuß, dem die Gesetzentwürfe zur Beratung überwiesen sind, in dieser Woche sein Votum abgibt, steht einer Verabschiedung des Gesetzes im Plenum des Deutschen Bundestages in der kommenden Woche nichts mehr entgegen. Das Gesetz bedarf allerdings noch der Zustimmung des Bundesrates, die dieser frühestens in seiner Sitzung am 7. Juli 1972 erklären kann. Da aus rechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen eine rückwirkende Inkraftsetzung des Gesetzes nicht möglich ist, hat der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung einstimmig beschlossen, daß das Gesetz am ersten Tage des auf seine Verkündung folgenden Kalendervierteljahres in Kraft treten soll. Was Ihre zweite Frage betrifft, so wird die Bundesregierung, wie bisher, alles zur Vermeidung von Benachteiligungen der Landwirte tun. Daher hat sie sich stets um eine möglichst baldige gesetzliche Einführung der Krankenversicherung der Landwirte bemüht. Allerdings kann die vorgesehene Übernahme der Kosten für die Altenteiler durch den Bund erst mit dem Inkrafttreten des Gesetzes wirksam werden. Eine vorzeitige Gewährung von Leistungen an die Altenteiler ist schon deswegen nicht möglich, weil erst mit dem Inkrafttreten des Gesetzes die Altenteiler Mitglieder der landwirtschaftlichen Krankenkassen werden. Solange keine Versicherung bei einem Versicherungsträger besteht, können weder Rechte noch Pflichten aus einem Versicherungsverhältnis begründet werden. Ich sehe daher keine Möglichkeit, vor dem Inkrafttreten des Gesetzes den Altenteilern Ansprüche auf Versicherungsleistungen einzuräumen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vom 14. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache VI/3495 Frage A 57) : Trifft es zu, daß Unternehmer vor Betriebsratswahlen plötzlich einem großen Kreis von Angestellten „leitende Funktionen" zusprachen, um dadurch diese Angestellten aus dem Geltungsbereich des neuen Betriebsverfassungsgesetzes herauszunehmen? Der Personenkreis der leitenden Angestellten, die nicht unter den Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes fallen, ist in § 5 Abs. 3 BetrVerfG gegenüber dem bisherigen Recht neu umschrieben worden. Der Bundesregierung ist bekannt, daß einige Kriterien dieser Vorschrift von den verschiedensten Seiten unterschiedlich ausgelegt werden. Dies erscheint jedenfalls in der ersten Phase der Anwendung des neuen Betriebsverfassungsgesetzes auch nicht ungewöhnlich, weil es sich hier nicht nur um ein rechtlich und soziologisch vielschichtiges Problem, sondern auch um eine Frage handelt, in der die verschiedenartigsten Interessen der Beteiligten aufeinandertreffen. Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß es zunächst Sache des Wahlvorstandes und nicht der Direktion ist, darüber zu entscheiden, welche Angestellten in die Wählerliste aufgenommen werden und damit an der Betriebsratswahl teilnehmen können. Bei Meinungsverschiedenheiten im konkreten Falle darüber, ob ein Angestellter leitender Angestellter im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVerfG ist, besteht für die Beteiligten die Möglichkeit, die Gerichte für Arbeitssachen anzurufen, die dann verbindlich entscheiden. Die anfänglichen Unsicherheiten und Schwierigkeiten in der Anwendung des § 5 Abs. 3 BetrVerfG werden sicherlich aufgrund der wachsenden Erfahrungen mit dem neuen Gesetz und der Rechtsprechung bald abklingen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 15. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/3495 Frage A 58) : Teilt die Bundesregierung die in der Presse geäußerte Auffassung, daß die Flugsicherungssysteme auf dem militärischen Sektor gefährliche Lücken aufweisen, und was gedenkt sie gegebenenfalls zur Behebung der Lücken zu veranlassen? Die Sicherung der Luftfahrt in der Bundesrepublik Deutschland ist Aufgabe der Bundesanstalt für Flugsicherung (BFS). Auf Grund einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr und dem Bundesminister der Verteidigung betreibt die Bundeswehr nur solche Flugsicherungsdienste, die im Verteidigungsfall unter allen Umständen benötigt werden. Um die Zusammenarbeit zwischen den zivilen und den militärischen Flugsicherungsdiensten zu verbessern, haben der Bundesminister für Verkehr und der Bundesminister der Verteidigung zusätzliche Maßnahmen ergriffen, von denen folgende besonders zu erwähnen sind: 1. Neben der BFS wurde das Amt für Flugsicherung der Bundeswehr in Frankfurt geschaffen. Beide Dienststellen sollen zu einem gemeinsamen Bundesamt zusammengefaßt werden, um eine straffere Durchführung der Flugsicherungsdienste in der Bundesrepublik Deutschland sicherzustellen. 2. Im unteren Luftraum (bis ca. 7500 m) werden die militärischen Bereichszentralen bis. Ende 1973 aufgelöst und die Flugsicherungskontrolle allein durch die BFS durchgeführt. 3. Für den oberen Luftraum (ab ca. 7500 m) wurde die Einrichtung von 2 Flugsicherungskontroll- 11292 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1972 zentralen, in Maastricht für Norddeutschland und in Karlsruhe für Süddeutschland, beschlossen, die in Zukunft sowohl den zivilen wie den militärischen Flugverkehr überwachen sollen. Die Bundesregierung ist davon überzeugt, daß alles getan wird, um die Sicherheit im Luftraum über der Bundesrepublik Deutschland weiterhin auf einem hohen Standard zu halten. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Wetzel vom 16. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache VI/3495 Frage A 60) : Mit welcher Begründung sind beim Heer Beförderung zum Oberfeldwebel für Z 8-Soldaten nicht möglich, während solche bei der Luftwaffe zum Oberfeldwebel befördert werden können? Die Beförderung von Soldaten mit einer Verpflichtungszeit von 8 Jahren zum Oberfeldwebel ist nach den geltenden Vorschriften nicht zulässig. Diese schreiben zwingend vor, daß die Beförderung von Soldaten auf Zeit zum Oberfeldwebel eine Verpflichtungszeit von mindestens 12 Jahren voraussetzt. Ausnahmen hiervon sind nicht möglich. Es sind auch keine Soldaten auf Zeit der Luftwaffe mit einer Verpflichtungszeit von 8 Jahren zum Oberfeldwebel befördert worden. Es ist angestrebt, bei einer in Kürze bevorstehenden Änderung der Soldatenlaufbahnverordnung (SLV) diese Beschränkung aufzuheben. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 13. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/3495 Frage A 64) : Ergeben sich bundeseinheitliche Konsequenzen aus dem Vorgehen und den Erfahrungen der Behörden anläßlich des in Hannover in diesem Jahre aufgetretenen Pockenfalls? Der Pockenfall in Hannover hat erneut gezeigt, daß die Bundesrepublik Deutschland mit ihrem erheblichen grenzüberschreitenden Verkehr nach wie vor mit der Einschleppung übertragbarer Krankheiten rechnen muß. Der Krankheitsfall hat aber auch gezeigt, daß der öffentliche Gesundheitsdienst dank der Erfahrungen aus früheren Pockeneinschleppungen den Aufgaben gewachsen ist. Die Maßnahmen der deutschen Behörden sowie die schnelle und umfassende Unterrichtung der Nachbarstaaten sind vom Gesundheitsausschuß des Europarats auf seiner letzten Sitzung im April in Aachen ausdrücklich anerkannt worden. Ohne daß damit eine Kritik an der Zusammenarbeit mit den Ländern verbunden ist, wäre eine noch bessere Abklärung mit den Bundesländern hinsichtlich der für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland kurzfristig zu erlassenden Impfanordnungen wünschenswert, das heißt, die Übertragung der Entscheidung auf den Bund darüber, ab wann und von welchen Reisenden Impfzeugnisse zu fordern sind. Es muß vermieden werden, daß im Ernstfall bei der Einreise über München andere Anordnungen gelten könnten, als bei der Einreise über Frankfurt. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 13. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jungmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/3495 Frage A 65) : Ist die Bundesregierung bereit, den Schutzverband für Impfgeschädigte durch einen finanziellen Zuschuß in die Lage zu versetzen, seinen Aufgaben gerecht zu werden? Der Schutzverband ist eine private Vereinigung, die die im wesentlichen materiellen Interessen ihrer Mitglieder gegenüber den Länderbehörden und Gerichten vertritt, jedoch keine öffentlichen Aufgaben wahrnimmt. Er erscheint der Bundesregierung daher nicht gerechtfertigt, ihn mit öffentlichen Mitteln institutionell zu unterstützen. Auch andere Vereinigungen ähnlicher Zielsetzung erhalten keine Zuschüsse dieser Art mehr. Die Bundesregierung fördert künftig ausschließlich die Bundesarbeitsgemeinschaft „Hilfe für Behinderte", der auch der Schutzverband für Impfgeschädigte angehört. Die Förderung durch den Bund soll diesen Dachverband in die Lage versetzen, zentrale Aufgaben verwaltungsmäßiger Art für die ihm angeschlossenen Vereine zu erfüllen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 13. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Probst (CDU/CSU) (Drucksache VI/3495 Frage A 66) : Was unternimmt die Bundesregierung, um Mittel und ein längerfristiges Programm der Förderung der Krebsforschung in Deutschland aufzustellen? Der Schwerpunkt der von der Bundesregierung geförderten Krebsforschung in Deutschland liegt beim Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg, dessen Ausbau in diesem Jahre vollendet wird. Die Vertreter der Bundesregierung im Kuratorium des Krebsforschungszentrums haben in Übereinstimmung mit den übrigen Mitgliedern dieses Gremiums darauf hingewirkt, daß ein wissenschaftliches Gesamtforschungsprogramm auf mittlere und längere Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1972 11293 Sicht alsbald nach der Aufnahme des Forschungsbetriebes in der endgültigen Ausbaustufe erarbeitet wird. Die Vorbereitungen hierzu sind durch die wissenschaftliche Beratungskommission des Kuratoriums unter Vorsitz von Professor Dr. Wieland vom Max-Planck-Institut in Heidelberg bereits getroffen und mit den Leitern der einzelnen Institute erörtert. Es besteht die Absicht, einen ausgewählten Kreis in-und ausländischer Experten zu einer mehrtägigen Sitzung Anfang des nächsten Jahres nach Heidelberg einzuladen. Auf dieser Tagung werden die Institutsdirektoren ihr Forschungsprogramm vorstellen, es mit den Experten diskutieren und von diesen begutachten lassen. Das auf diese Weise erarbeitete Forschungsprogramm soll dann der Öffentlichkeit über- geben werden. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 13. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Strohmayr (SPD) (Drucksache VI/3495 Fragen A 68 und 69) : Sind der Bundesregierung die Warnungen der Ärzte und Hinweise auf schwere Unfälle bekannt, daß die leichte Entflammbarkeit synthetischer Bekleidung zu hochgradigen Verbrennungen führen, denen besonders Kinder zum Opfer fallen? Beabsichtigt die Bundesregierung die Bevölkerung unter Hinweis auf die Unfälle aufzuklären und ihr sowie der Textilindustrie dringend zu empfehlen, für Kinderbekleidung nur schwer entflammbare Textilien zu verwenden? Von Zeit zu Zeit finden sich in der Presse Berichte über Einzelfälle, bei denen es zu schweren Verbrennungen durch Kleidungsstücke gekommen ist, die durch Unvorsichtigkeit Feuer gefangen haben. Auf ärztlichen Kongressen wurde dieses Thema in der letzten Zeit mehrfach behandelt, wobei besonders die Kinderunfälle hervorgehoben wurden. Verläßliche Zahlenangaben über diese Unfälle sind jedoch nicht vorhanden. Nach amerikanischen Quellen sind Verbrennungen durch Textilien zwar nicht besonders häufig, aber in ihren Folgen sehr gefährlich und öfter als andere thermische Schädigungen tödlich. Dabei sind synthetische Textilien offenbar nicht in einem stärkeren Umfange beteiligt als solche aus Naturfasern. Chemiefasern haben jedoch die Eigenschaft, daß sie sich bei Erhitzung schon vor dem Brennen zusammenziehen und schmelzen können, so daß sie als Kleidungsstücke den Körper eng umschließen und vor dem Entflammen die Haut schädigen. Auf diesen engen Kontakt ist die Schwere der Verbrennung zurückzuführen. In den letzten Jahren sind bereits Bekleidungsstücke aus weitgehend flammfesten synthetischen Fasern hergestellt worden. Die Bundesregierung wird prüfen, auf welche Weise die Bevölkerung auf die besonderen Unfallgefahren für Kinder durch leicht entflammbare Textilien am zweckmäßigsten aufmerksam gemacht werden kann. Im übrigen wird der nach geltendem Recht bereits bestehende Verbraucherschutz verstärkt. Nach dem von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung und Bereinigung des Rechts im Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen ist vorgesehen, die Verwendung bestimmter Stoffe, Stoffgruppen und Stoffgemische sowie die Anwendung bestimmter Herstellungsverfahren zu verbieten, wenn die Gesundheit des Verbrauchers gefährdet ist. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 16. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache VI/3495 Frage A 70) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, den Besuch von Förderschulen durch jugendliche Spätaussiedler kostenfrei zu gestalten, um damit die sonst bei den Eltern auftauchenden Sorgen bezüglich der finanziellen Belastung abzubauen und daraus gegebenenfalls resultierende Benachteiligungen im späteren Berufsleben zu vermeiden? Nach den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Beihilfen zur Eingliederung junger Zuwanderer (sogenannter Garantiefonds) werden Beihilfen auch zum Zwecke des Besuchs von Förderschulen gewährt, insbesondere für die Kosten der Internatsunterbringung. Der Garantiefonds tritt nur insoweit ein, als gesetzliche Leistungen nicht in Betracht kommen. Die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften wurden zum 1. Januar 1972 neu geregelt. Dieser Neuerlaß hatte vor allem den Zweck, den finanziellen Schwierigkeiten der ausgesiedelten Familien — insbesondere in den ersten drei Jahren und im Rahmen des Existenzaufbaus — zu begegnen. So bleibt bei einer Familie mit zwei Kindern, von denen eines eine Förderschule mit Internatsunterbringung besucht und sich das andere zu Hause befindet, in der Regel ein Betrag von über 1700 DM voll anrechnungsfrei. Damit sind die finanziellen Belastungen der Eltern in erheblichem Umfang abgebaut worden. Die Regelung kommt einer Kostenfreiheit nahe. Dem zahlenmäßig kleinen Kreis von Unterhaltspflichtigen, die an den Förderschulkosten — allerdings ebenfalls in wesentlich geringerem Umfang — beteiligt sind, ist dies zumutbar. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 13. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Härzschel (CDU/CSU) (Drucksache VI/3495 Fragen A 71 und 72) : 11294 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1972 Wie beurteilt die Bundesregierung eine Pressemeldung, nach der Klimaanlagen zu einer erhöhten Infektionsgefahr führen, weil durch die gleichbleibende Temperatur die Abwehrkräfte des Körpers geschwächt würden? Liegen wissenschaftliche Untersuchungen hinsichtlich der Auswirkungen von Klimaanlagen auf die Gesundheit vor, falls nicht, ist die Bundesregierung bereit, eine Überprüfung vornehmen zu lassen? Der Bundesregierung liegen keine Unterlagen darüber vor, daß Klimaanlagen zu erhöhten Infektionsgefahren führen. Ihr sind auch keine wissenschaftlichen Untersuchungen bekannt, die gesundheitliche Nachteile von Klimaanlagen hinreichend belegen könnten. Da in unserem gemäßtigten Klima derartige Anlagen bei vernünftiger Gestaltung von Bauten nur in Sonderfällen erforderlich sein dürften, hält es die Bundesregierung angesichts der nur bedingt gegebenen allgemeinen Bedeutung des Problems einerseits und der derzeitigen Haushaltslage andererseits nicht für vertretbar, öffentliche Mittel für eine Klärung der in der Frage aufgezeigten Hypothesen aufzuwenden. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 16. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Häfele (CDU/CSU) (Drucksache VI/3495 Fragen A 75 und 76): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß Motorräder und Mopeds im Vergleich zu den meisten Personenkraftwagen einen besonders starken Lärm verursachen? Ist die Bundesregierung bereit, die bisher für Motorräder und Mopeds zugelassenen Phonstärken wesentlich herabzusetzen? Nach den geltenden Vorschriften liegen heute die zulässigen Geräuschgrenzwerte für Krafträder mit 84 dB(A) = Dezibel A für Kleinkrafträder mit 79 bzw. 73 dB(A) und für Mopeds mit 73 bzw. 70 dB(A) in vertretbaren Größenordnungen und allgemein merklich unter den zulässigen Geräuschgrenzwerten für Personenkraftwagen mit 84 bzw. 80 dB(A). Die Unsitte, durch Veränderungen an den Zweirädern höhere Leistungen durch vermehrte Lärmabstrahlung vorzutäuschen, ist bekannt. In den einzelnen Ländern ist die Polizei bemüht, nicht zuletzt durch Schwerpunktprogramme diese Lärmsünder zu ermitteln und die durch unzulässige bauliche Veränderungen bedingte vermehrte Lärmentwicklung durch Zweiradfahrzeuge abzustellen. Die Bundesregierung ihrerseits wird, wie schon in den zurückliegenden Jahren, auch künftig bemüht bleiben, die Grenzwerte im Rahmen der technisch-wirtschaftlichen Möglichkeiten und in Abstimmung mit den Europäischen Gemeinschaften weiter zu senken. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 16. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Jung (FDP) (Drucksache VI/3495 Fragen A 77 und 78) : Erkennt die Bundesregierung die Notwendigkeit an, die gegenwärtige Behelfseisenbahnbrücke über den Rhein bei Karlsruhe- Maxau durch einen mindestens zweigleisigen Neubau zu ersetzen, da die alte Brücke derzeit eine ernste Behinderung für die Rheinschiffahrt darstellt und außerdem die vordringliche Elektrifizierung der Bundesbahnstrecke Neustadt/Pfalz—Landau—Wörth- Karlsruhe verzögern würde? Ist die Bundesregierung bereit, Verhandlungen über die Finanzierung dieses Projekts mit der Deutschen Bundesbahn und den Ländern Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg mit dem Ziel des baldigen Neubaus der Eisenbahnbrücke aufzunehmen, und welchen Betrag kann die Bundesregierung selbst zu diesem Zweck im Bundeshaushalt ausweisen? Ja, die Bundesregierung verkennt nicht die Notwendigkeit, den Engpaß für die Schiffahrt im Bereich Karlsruhe-Maxau durch einen Neubau der Eisenbahn-Rheinbrücke zu beseitigen. Die derzeitige Behelfsbrücke stellt entgegen Ihrer Annahme, Herr Kollege, jedoch kein Hindernis für die Elektrifizierung dar; es kann ohne weiteres über die Behelfsbrücke hinweg elektrifiziert werden. Eine Notwendigkeit für einen Neubau aus Gründen der Elektrifizierung besteht daher nicht. Mit den Ländern Rheiland-Pfalz und Baden-Württemberg hat die Bundesregierung bereits Verhandlungen über die Finanzierung dieses Projektes ge- führt. Im Interesse einer Verbesserung der Schiffahrtsverhältnisse im Brückenbereich wurde angestrebt, den Brückenneubau in den z. Z. laufenden Ausbau des Rheins zwischen Neuburgweier/Lauterburg und der deutsch-niederländischen Grenze einzubeziehen. Da sich die Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen an den Ausbaukosten für den Rhein durch Hergabe von zinslosen Darlehen beteiligen, mußten hierfür die Länder gehört werden. Bei einer Besprechung im November 1971 haben die Vertreter der Länder jedoch erklärt, daß sie sich an einer Ausweitung des einmal festgelegten Rahmens für den Rheinausbau nicht beteiligen könnten. Mittel für den Neubau der Eisenbahnbrücke Karlsruhe/Maxau sind in der mehrjährigen Finanzplanung des Bundes nicht vorgesehen. Sie können angesichts der angespannten Finanzlage erst nach Fertigstellung des Mittelrheinausbaus aufgebracht werden. In der Zwischenzeit wird die nicht befriedigende Lage im Brückenbereich Karlsruhe/Maxau weiterhin mit Hilfe des Wahrschaudienstes bewältigt werden können. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 16. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Ab- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1972 11295 geordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3495 Fragen A 90 und 91) : Ist die Bundesregierung bereit, auf der Gipfelkonferenz der Europäischen Gemeinschaft dafür einzutreten, daß alle sich aus den WEU-Verträgen ergebenden Verpflichtungen in die Zuständigkeit der Gemeinschaft überführt werden? Welche Vorschläge wird die Bundesregierung auf der Gipfelkonferenz zur Anpassung der institutionellen Struktur an die Realität der erweiterten Gemeinschaft — vor allem auch für die Zuständigkeiten des Europäischen Parlaments — unterbreiten? Zu Frage 90: Die Übernahme aller Verpflichtungen aus dem Brüsseler Vertrag von 1954 und seinen Protokollen in die Zuständigkeit der Gemeinschaft steht nicht zur Diskussion und wird deshalb auch nicht Thema der Gipfelkonferenz sein. Zwar ist bei den politischen Konsultationen des WEU-Rates eine neue Lage entstanden, seit England auch an der Politischen Zusammenarbeit der Gemeinschaftsländer gemäß dem Luxemburger Bericht voll beteiligt ist. Die WEU brauch damit keine „Brückenfunktion" mehr auf diesem Gebiet zu erfüllen. Es wäre aber verfrüht, bewährte Institutionen, in denen sich wertvolle Erfahrungen angesammelt haben, bereits jetzt zu verändern. Die Bundesregierung trägt ihren Teil dazu bei, um Überschneidungen und Doppelarbeit zu vermeiden und die Arbeit beider Mechanismen möglichst gut aufeinander abzustimmen. Zu Frage 91: Die Mitgliedstaaten der EG waren sich mit den Beitrittswilligen während der Beitrittsverhandlungen einig, daß die institutionelle Struktur der Gemeinschaft im Zuge der Erweiterung nicht angetastet werden sollte. Nach diesem Prinzip ist man im Beitrittsvertrag auch verfahren. Die notwendigen Anpassungen der institutionellen Bestimmungen der Römischen Verträge — z. B. Zahl der Mitglieder der Kommission und des Europäischen Parlaments — haben ihren Niederschlag in dem Beitrittsvertrag gefunden, der z. Z. in den Ausschüssen beraten wird und dem, wie ich hoffe, dieses Hohe Haus bald zustimmen wird. Ein anderes Problem ist die Stärkung der Gemeinschaftsinstitutionen. Hierüber werden die Staats- und Regierungschefs der Zehn auf der im Oktober d. J. stattfindenden Gipfelkonferenz zu beraten haben. Im Rahmen der Vorbereitungen dieser Konferenz hat der Bundesminister des Auswärtigen am 26. und 27. Mai in Luxemburg einige deutsche Überlegungen vorgetragen, die darauf abzielen, die Kohärenz, Effizienz und die demokratische Kontrolle der Tätigkeiten der Gemeinschaften zu stärken. Die Bundesregierung tritt dafür ein, daß die Handlungs-und Funktionsfähigkeit der Gemeinschaft und ihrer Institutionen verbessert wird, daß die bewährten Grundsätze und Verfahren der Römischen Verträge auf die im Zuge der Errichtung der Wirtschafts- und Währungsunion gemeinsam zu regelnden, von den Verträgen noch nicht erfaßten Gebieten angewendet werden, und daß schließlich die Stellung des Europäischen Parlaments gestärkt wird. Hinsichtlich dieses letzteren Punktes, den Sie in Ihrer Frage besonders hervorgehoben haben, möchte ich zur näheren Erläuterung hinzufügen, daß wir den Bericht der Arbeitsgruppe Vedel für geeignet halten, die Grundlage der weiteren Überlegung zu werden. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 16. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/3495 Frage A 96) : Wie beurteilt die Bundesregierung die in den Ostinformationen des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 108 vom 7. Juni 1972 wiedergegebene Sendung von Radio Warschau am 6. Juni 1972, wonach die Wurzeln des deutschen Revisionismus und Revanchismus herausgerissen und rücksichtslos bekämpft werden müßten, andernfalls gebe es keine normalen und freundschaftlichen Beziehungen, und worin Grundgesetz und Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere auf den Gebieten der Staatsangehörigkeit und des Justizwesens, als Ausdruck einer solchen Geisteshaltung bezeichnet werden, worauf der stellvertretende polnische Außenminister Josef Czyrek während seiner Gespräche mit der Bundesregierung in Bonn auch hingewiesen habe? Ihre Annahme, es handele sich um eine Äußerung des polnischen Vizeaußenministers Czyrek, ist unzutreffend. Die von Ihnen angeführte Meldung gibt einen Kommentar einer ausländischen Rundfunkstation wieder. Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, sich mit derartigen Meinungsäußerungen auseinanderzusetzen. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 16. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/3495 Frage A 97) : Wie beurteilt die Bundesregierung die in den Ostinformationen des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 108 vom 7. Juni 1972 wiedergegebene Sendung von Radio Warschau am 6. Juni 1972, wonach der stellvertretende polnische Außenminister Josef Czyrek bei seinen Gesprächen mit der Bundesregierung in Bonn bezüglich des Warschauer Vertrages von der Anerkennung dessen durch die Bundesregierung sprach, was hinsichtlich des „Bevölkerungstransfers" geschah, und wie vereinbart die Bundesregierung dies — zutreffendenfalls — mit ihren Erklärungen, wonach der Warschauer Vertrag keine Anerkennung der Rechtmäßigkeit oder sonstige Legitimierung der Vertreibung der Deutschen aus den deutschen Ostgebieten enthalte? In Ihrer Frage unterstellen Sie, der polnische Vizeaußenminister Czyrek habe die von Ihnen angeführten Äußerungen gemacht. Dies ist jedoch schon nach dem Text der Ost-Informationen vom 9. Juni, auf die Sie sich berufen, nicht der Fall. Was Sie offenbar als Zitat bewerten, wird dort lediglich mit dem vagen Satz eingeleitet: „In den diesbezüglichen Gesprächen wird auf etwas anderes hingewiesen". 11296 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1972 Abgesehen hiervon kann ich hier feststellen, daß Äußerungen im Sinne Ihrer Frage bei den Gesprächen, die der polnische Vizeaußenminister bei seinem Besuch in Bonn vom 3. bis 5. Mai anläßlich des Austausches der Ratifikationsurkunden im Auswärtigen Amt geführt hat, nicht gefallen sind. Was die Sache selbst angeht, benutze ich gern die Gelegenheit, um erneut festzustellen, daß der Warschauer Vertrag nicht bedeutet, daß wir Unrecht anerkennen oder Gewalttaten rechtfertigen. Er bedeutet nicht, daß wir Vertreibungen nachträglich legitimieren. Die Bundesregierung hat dies gegenüber Polen im Rahmen der Verhandlungen klargestellt. Dies wurde auch in diesem Hohen Hause bei zahlreichen Anlässen, zuletzt in der Ratifikationsdebatte, dargelegt. Dem ist nichts hinzuzufügen. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 16. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) (Drucksache VI/3495 Frage A 98) : Wie beurteilt die Bundesregierung den vom sowjetischen Sender „Frieden und Fortschritt" am 6. Juni 1972 ausgestrahlten Kommentar, worin Äußerungen des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, die durch Inkrafttreten des Viermächteabkommens über Berlin gegebenen Möglichkeiten müßten nun genutzt werden und die Stadt wolle ihren Beitrag zur friedlichen Zusammenarbeit leisten, mit der Feststellung beantwortet werden: „Das Hauptsächlichste in dem gegenwärtig wirkenden Komplex der Westberlinregelung besteht darin, daß es von den in diesem Raum entstandenen territorialen und politischen Realitäten ausgeht, vor allem von der Tatsache des Bestehens West-Berlins als besonderes politisches Gebilde und auch von der Tatsache der unabhängigen und souveränen Lage der DDR, ihrer gesetzmäßigen Rechte und Interessen", und mit der Feststellung: „Ein Kernstück dessen ist auch die Unterbreitung eines Abkommens bezüglich der Beschränkung der Tätigkeit von den Organen der BRD in dieser Stadt, die in der Vergangenheit im Grunde genommen die Hauptursache der Reibungen und der Spannungen in den Westberliner Angelegenheiten war"? Die Bundesregierung hat wiederholt ihren Standpunkt dargelegt, daß sich durch das ViermächteAbkommen vom 3. September 1971 der Status Berlins nicht geändert hat. Sie sieht in den praktischen Regelungen wesentliche Verbesserungen für Berlin (West) und seine Einwohner, die hauptsächlich darin bestehen, — daß der Zugang vereinfacht und erleichtert wird, — daß die Bewegungsfreiheit der West-Berliner vergrößert wird und — daß die engen Bindungen zwischen Berlin (West) und der Bundesrepublik in ihrem Bestand und ihren Entwicklungsmöglichkeiten bestätigt und bekräftigt worden sind. Die Behauptung, daß die Bundespräsenz in der Vergangenheit Hauptursache der Reibungen und Spannungen war, entspricht nicht den Tatsachen. Die Tätigkeit von Bundesorganen in Berlin war in früheren Jahren ebensowenig wie heute gegen irgend jemand gerichtet, sondern ein Ausdruck der gewachsenen Bindungen zwischen der Stadt und der Bundesrepublik. Daß die Spannungen in der Vergangenheit andere Gründe hatten, zeigt schon die Tatsache, daß es während der ersten Berlin-Krise 1948 noch gar keine Bundesorgane in Berlin gab und die Sowjetunion in der Zeit von 1949 bis zu ihrem Berlin-Ultimatum vom November 1958 keine Einwendungen gegen die Bundespräsenz erhoben hatte. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 14. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3495 Frage B 1): Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um in der Familienzusammenführung aus Rumänien wenigstens die Dringlichkeitsfälle — d. h. die der getrennt lebenden Ehegatten, Eltern und Kinder — einer positiven Erledigung zuzuführen? Die Bundesregierung hat die Frage der Familienzusammenführung von Deutschen aus Rumänien wiederholt unter humanitären Gesichtspunkten an die rumänische Regierung herangetragen, u. a. anläßlich des Besuches des rumänischen Ministerpräsidenten Maurer in Bonn und des Staatsbesuches des Herrn Bundespräsidenten in Bukarest im Jahre 1971. Die Bundesregierung hofft, daß ihre fortgesetzten Bemühungen auf diesem Gebiet weiterhin dazu beitragen werden, Fälle der Familienzusammenführung zunehmend positiv zu erledigen. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 15. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache VI/3495 Frage B 2) : Erwägt die Bundesregierung besondere Maßnahmen gegen die die Baader-Meinhof-Bande und die Bombenleger begünstigenden Personen? Ihre Schriftliche Frage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Justiz wie folgt: Personen, die die Baader-Meinhof-Bande oder die Bombenleger aktiv unterstützen, begehen strafbare Handlungen. Je nach Art der Unterstützung kommen u. a. Beihilfe im Sinne von § 49 StGB, Unterstützung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Begünstigung (§ 257 StGB) oder Personenhehlerei (§ 258 StGB) in Betracht. Nach ihrem gesetzlichen Auftrag sind die Strafverfolgungsbehörden verpflichtet, gegen solche Personen zu ermitteln, die verdächtig sind, strafbare Handlungen begangen zu haben. Die Bundesregierung geht davon aus, daß die zuständigen Organe der Strafrechtspflege insbesondere Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode 193. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1972 11297 gegenüber den Personen, die die Baader-Meinhof-Bande oder die Bombenleger begünstigen, ihren gesetzlichen Auftrag voll erfüllen. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 15. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3495 Frage B 3) : Hat die Bundesregierung eine Ubersicht über die Einleitung von Abwässern in die Küstengebiete der Nord- und Ostsee, und wenn ja, über welche Verfahren verfügt sie zur Identifizierung und Klassifizierung der vom Festland durch Abwässer aus städtischen Bereichen, Ballungszonen, Industrieabwässer und ins Meer einmündende Flüsse im Küstengebiet auftretenden Schadstoffe? Für die Einleitung von Abwässern in die Küstengewässer der Nord- und Ostsee sind gemäß den §§ 2, 3 und 4 des Wasserhaushaltsgesetzes Erlaubnisse oder Bewilligungen erforderlich, die von den für die Wasserwirtschaft und das Wasserrecht zuständigen Behörden der berührten Länder erteilt werden; dabei können Bedingungen und Auflagen festgesetzt werden. Es liegt auch in der Zuständigkeit dieser Behörden zu überwachen oder überwachen zu lassen, ob die im Einzelfall für das Abwasser und seine Inhaltsstoffe gegebenenfalls festgesetzten Grenzwerte ordnungsgemäß eingehalten werden. Die Bundesregierung hat demgemäß keine umfassende Übersicht über Zahl und Art der Abwassereinleitungen in die Küstengebiete und verfügt auch über kein Verfahren zur unmittelbaren Identifizierung und Klassifizierung von in den Küstengebieten möglicherweise auftretenden Schadstoffen. Im Mündungsgebiet der Ems und entlang des Küstenbereiches der Ostsee beteiligt sich die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den berührten Ländern an Untersuchungen des Wassers auf Schadstoffe und etwaige nachteilige Veränderungen. Mit Fragen der Verschmutzung der Flußmündungsgebiete und der Küstengewässer befassen sich im übrigen mehrere Anstalten des Bundes, nämlich die Bundesanstalt für Gewässerkunde, das Deutsche Hydrographische Institut, die Bundesforschungsanstalt für Fischerei und die Biologische Anstalt Helgoland. Die Ergebnisse der Arbeiten erlauben eine allgemeine Übersicht über Ausmaß und Stärke des Einflußbereiches der Flußeinmündungen auf die Küstengewässer. Um eine detailliertere Beurteilung der Situation zu ermöglichen, habe ich die an der Nord- und Ostsee liegenden Länder um eine Ubersicht über die bedeutenderen Abwassereinleitungen in die dortigen Mündungs- und Küstengebiete gebeten. Außerdem habe ich um Mitteilung gebeten, ob die von den Ländern durchgeführten Untersuchungen der Abwassereinleitungen und der Binnen- und Küstengewässer ausreichen, um Art und Herkunft von Schadstoffen festzustellen und nachzuweisen oder ob verbesserte Verfahren bzw. Überwachungsmethoden erforderlich wären. Sobald mir nähere Angaben vorliegen, werde ich Sie weiter unterrichten. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 15. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gottesleben (CDU/CSU) (Drucksache VI/3495 Fragen B 4 und 5) : Ist die Bundesregierung bereit zu prüfen und den Deutschen Bundestag umfassend darüber zu unterrichten, ob und in welchem Ausmaß und nach welchen Rechtsgrundsätzen Sendeanstalten bereits seit Jahren revolutionären Gruppen, ihren Anhängern und Autoren die Möglichkeit einräumen, staats- und gesellschaftsfeindlich sowie auf Terror, auf Anarchie und auf gewaltsamen Umsturz hin zu agitieren, vorgeblich um zu kritischem Denken anzuregen, tatsächlich um das Vertrauen in die rechtsstaatliche Ordnung zu erschüttern? Trifft es nach Auffassung der Bundesregierung zu, daß in Rundfunk- und Fernsehsendungen, ebenfalls seit Jahren, Polizei und Strafvollzug in der Wahrnehmung ihrer rechtsstaatlichen Aufgaben, ebenso in ihrer Ausbildung und Ausrüstung verächtlich und damit unsicher gemacht werden, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, zusammen mit den Ländern solcher ebenfalls auf den gewaltsamen Umsturz unserer freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung zielenden und darum von der überwältigenden Mehrheit der arbeitenden Bürger einhellig abgelehnten Verunglimpfung wirksam entgegenzutreten und für ihre Polizei- und Strafvollzugsbeamten einzustehen? Zu Frage B 4: Zur Vermeidung von Mißverständnissen darf ich zunächst klarstellen, daß es in unserer Gesellschaft keinen kritikfreien Raum gibt. Ich kann jedoch nicht meine Besorgnis verhehlen, wenn in der meinungsbildenden öffentlichen Diskussion Tendenzen erkennbar sind, die Gegnern der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Auftrieb geben könnten oder die geeignet sind, das Vertrauen in die demokratische rechtsstaatliche Ordnung zu erschüttern. In meiner am 7. d. M. vor dem Deutschen Bundestag für die Bundesregierung abgegebenen Erklärung zu Fragen der inneren Sicherheit bin ich näher hierauf eingegangen. Im übrigen ist bei der Beantwortung der Frage von den verfassungsrechtlich festgelegten Zuständigkeiten im Bereich des Rundfunks auszugehen. Die Gesetzgebungskompetenz für die Organisation des Rundfunks obliegt grundsätzlich den Ländern; der Bund ist insoweit lediglich zuständig für die Rundfunkanstalten des Bundesrechts, also den „Deutschlandfunk" und die „Deutsche Welle". Nach den Rundfunkgesetzen bzw. -staatsverträgen sind für die Programmgestaltung die Intendanten verantwortlich, die von den Rundfunk- bzw. Fernsehräten beraten und in grundsätzlichen Angelegenheiten beaufsichtigt werden. Den Landesregierungen bzw. der Bundesregierung ist in diesen Gesetzen eine beschränkte Rechtsaufsicht vorbehalten. Ich sehe keinen Anlaß zu der Annahme, daß die Frage sich auf die Sendungen der Rundfunkanstalten des Bundesrechts beziehen könnte. Zu Frage B 5: Zur Beantwortung dieser Frage darf ich zunächst auf die grundsätzlichen Ausführungen meiner Antwort zur ersten Frage Bezug nehmen und auf die besonderen Zuständigkeiten der Länder für die Polizei und den Strafvollzug hinweisen. Dessen unbeschadet bin ich der Auffassung, daß in Hörfunk- und Fernsehsendungen gelegentlich die Tätigkeit der Polizei- und der Strafvollzugsbeamten in einer Weise kritisiert bzw. dargestellt worden ist, die der Bedeutung und der Schwere ihrer Aufgabe nicht gerecht wurde. Ich bin zusammen mit den Innenministern/Senatoren für Inneres der Länder von Anfang an und bei jeder Gelegenheit allen Formen unsachlicher Berichterstattung in den Massenmedien entgegengetreten. Deshalb habe ich noch am 7. d. M. in meiner Erklärung zu Fragen der inneren Sicherheit vor dem Deutschen Bundestag u. a. ausgeführt: Wieviel noch zu tun ist, erfuhren wir am Morgen nach der Ergreifung von Baader, Meins und Raspe, als ein Mann, der sich als Ethnologe mit psychoanalytischer Ausbildung bezeichnet, im Rundfunk die Umstände der Festnahme beklagte und mehr als das: die Terroristen noch verherrlichte. Wenn ich den Vorfall hier anführe, .so nicht um mit einer Rundfunkanstalt ins Gericht zu gehen — der verantwortliche Intendant hat sich dazu geäußert —, sondern um zu zeigen, mit welcher Verbohrtheit und Gefährlichkeit wir es im Umfeld des Baader-Meinhof- Komplexes noch immer zu tun haben. Die Bundesregierung wird sich weiterhin gemeinsam mit den Ländern insbesondere auch in der Öffentlichkeit für dieses richtige Verhältnis zwischen Bürger und Polizei einsetzen. Dazu gehört auch -worauf ich gleichfalls in meiner vorerwähnten Erklärung hingewiesen habe —, daß das Berufsbild der Polizei- und Strafvollzugsbeamten durch Maßnahmen im Bereich der Aus- und Fortbildung, durch angemessene Besoldung und Laufbahnregelungen dieser schweren Aufgabe entsprechend weiterentwickelt wird. Die Polizei- und Strafvollzugsbeamten wissen, daß die Verantwortlichen in Bund und Ländern voll und ganz hinter ihnen stehen. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 15. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3495 Fragen B 6 und 7): Wieviel Anträge mit welcher erbetenen Gesamthöhe für Zuschuß- und Darlehensleistungen liegen im Jahre 1972 bei der Heimkehrerstiftung vor, und wieviel dieser Anträge können in diesem Jahr bewilligt werden? Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, um auch in den Fällen eine positive Bescheidung des Antrags zu ermöglichen, in denen der Antrag zwar begründet ist, aber wegen fehlender Geldmittel nicht berücksichtigt werden kann? Zu Frage 6: Da die Heimkehrerstiftung im Jahre 1971 ihren Geschäftsbetrieb voll aufgenommen hat und weil schon am Ende des Jahres 1971 infolge der überaus starken Nachfrage nach Darlehen auf Mittel, die erst für 1972 vorgesehen waren, vorgegriffen werden mußte, bitte ich, die Fragen für die Jahre 1971 und 1972 zu verbinden. In diesen beiden Jahren sind vom Bewilligungsausschuß bisher 654 Darlehen bewilligt und 848 Anträge abgelehnt worden. Für die Darlehen wurden 1971 6,7 Millionen DM und 1972 5,5 Millionen DM benötigt. Damit sind die im Wirtschaftsplan für 1972 für Darlehen vorgesehenen Mittel erschöpft. Die noch vorliegenden 3400 Darlehensanträge werden aus Mangel an Mitteln abschlägig beschieden werden müssen. Es steht den Antragstellern natürlich frei, zu gegebener Zeit den Antrag im Hinblick auf die für 1973 vorgesehenen Mittel zu erneuern. Welche Summe der Stiftungsrat für 1973 für die Gewährung von Darlehen zur Verfügung stellen kann, ist zur Zeit noch nicht abzusehen. Bisher sind etwas mehr als 7000 Anträge auf Unterstützungen eingegangen. Bewilligt wurden Unterstützungen in 3051 Fällen, 704 Anträge wurden abgelehnt. Es liegen noch 3253 Anträge vor, von denen im Laufe des Jahres 1972 noch etwa 2000 mit einer Gesamtsumme von ca. 3 Millionen DM positiv beschieden werden können. Seit Bestehen der Stiftung wurden für Darlehen 12,2 Millionen DM, für Unterstützungen 5,4 Millionen DM, insgesamt also 17,6 Millionen DM, aufgewendet, obwohl nach § 46 Abs. 4 KgfEG neben den Erträgnissen nur 3 Millionen DM vorgesehen sind. Diese Mehrausgaben konnten nur durch Zinsaufkommen ermöglicht werden bzw. durch Einsatz der den Ländern überwiesenen Zertifikatsmittel. Letztere stellen den nicht verbrauchten Rest der von den drei westlichen Alliierten nach Ende des 2. Weltkrieges den deutschen Ländern zur Verfügung gestellten Mittel dar, die zur Einlösung der den Kriegsgefangenen für in der Kriegsgefangenschaft geleistete Arbeit ausgehändigten Zertifikate vorgesehen waren. Zu Frage 7: Hier sei zunächst auf § 44 KgfEG hingewiesen. Die Heimkehrerstiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts. Stiftungsrat und Stiftungsvorstand stellen jährlich einen Wirtschaftsplan auf. Aus der Beantwortung der Frage 6 ist ersichtlich, daß bisher außer diesen 3 Millionen DM jährlich ganz erhebliche Beträge aus Erträgnissen des Stammvermögens und aus Zertifikatsmitteln bereitgestellt werden konnten. Der Stiftungsrat hat sich in der Sitzung am 9. Mai dieses Jahres eingehend mit den auch Sie bewegenden Fragen und Schwierigkeiten befaßt. Er kam zu dem Ergebnis, daß eine weitere Bereitstellung von Zertifikatsmitteln keinen geeigneten Ausweg bedeuten würde. Es wird vielmehr an eine gewisse Verschärfung der Darlehensbedingungen gedacht, denn nur die außerordentlich günstigen Darlehensbedingungen haben zu der unerwartet starken Nachfrage geführt. Im übrigen war sich der Stiftungsrat — wie schon erwähnt — darüber einig, daß die zur Zeit noch vorliegenden und unerfüllbaren Darlehensanträge ab- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1972 11299 gelehnt werden müssen. Diese noch nicht geprüften Darlehensanträge würden bei positiver Erledigung mehr als 125 Millionen DM erfordern, d. h. mehr als den doppelten Betrag des gesamten Stammkapitals der Stiftung ohne Berücksichtigung der für Unterstützungen erforderlichen Summen. Mit Rücksicht auf die eigene Rechtspersönlichkeit der Stiftung kann die Bundesregierung keinen Einfluß auf die Finanzgebarung der Stiftung nehmen. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 15. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Köster (CDU/CSU) (Drucksache VI/3495 Fragen B 8 und 9) : Trifft es zu, daß eine Diskrepanz zwischen der Besoldung der Beamten des mittleren technischen Dienstes und den Löhnen der Handwerker im öffentlichen Dienst, insbesondere bei der Deutschen Bundesbahn besteht, und was gedenkt die Bundesregierung ggf. zu tun, diese Diskrepanz abzubauen? ist es der Bundesregierung bekannt, daß die Werkmeister im öffentlichen Dienst im Zuge der Bestauslese aus dem Handwerkerstand hervorgehen und von ihrer Vor- und Ausbildung her mit Führungsaufgaben betraut sind und trotzdem schlechter bezahlt werden als die ihnen unterstellten Handwerker? Die Besoldung der Beamten des mittleren technischen Dienstes und die Entlohnung der Handwerker im öffentlichen Dienst beruhen auf zwei verschiedenen Vergütungssystemen. Dies habe ich in meinem anliegenden Bericht vom 12. Mai 1972 näher dargelegt, den ich auf Wunsch des Innenausschusses des Deutschen Bundestages zu der Frage der Einkommensverluste bei der Übernahme in das Beamtenverhältnis erstattet habe. Der Bericht befaßt sich zu einem wesentlichen Teil mit den Verhältnissen bei der Deutschen Bundesbahn, auf die Sie in Ihrer Frage ausdrücklich Bezug nehmen. Ich habe auch dargelegt, daß ein Abbau der Unterschiede zwischen der Beamtenbesoldung und der tariflichen Entlohnung der Arbeiter wegen der unterschiedlichen Vergütungssysteme erhebliche Schwierigkeiten bereitet. In dem Bericht vom 12. Mai 1972 wird ausgeführt, daß die Beamten des mittleren technischen Dienstes bei der Deutschen Bundesbahn und bei der Deutschen Bundespost nahezu ausschließlich aus dem Arbeiterverhältnis übernommen werden. Selbstverständlich sind die Betriebsverwaltungen bemüht, die qualifiziertesten Arbeiter in das Beamtenverhältnis zu überführen und mit Vorgesetztenaufgaben gegenüber den Handwerkern zu betrauen (z. B. als Handwerkergruppenführer oder als Vorgesetzter über mehrere Handwerkergruppen). Allerdings üben auch Handwerker Vorgesetztenfunktionen aus (z. B. als Handwerkergruppenleiter). Soweit Beamte Leiter von Handwerkergruppen sind, hängt die Frage, ob die ihnen unterstellten Handwerker höher bezahlt werden, davon ab, in welcher Lohngruppe und Dienstzeitstufe sich einerseits die Handwerker und in welcher Besoldungsgruppe und Dienstaltersstufe sich andererseits Beamten befinden. Grundsätzlich muß ein Beamter des mittleren technischen Dienstes nach seiner Übernahme aus dem Arbeiterverhältnis in der Eingangsbesoldungsgruppe seiner Laufbahn anfangen. Dadurch können Einkommensverluste gegenüber dem Lohn aus der eigenen früheren Tätigkeit oder im Verhältnis zu nachgeordneten anderen Handwerkern eintreten. Hierzu verweise ich auf die Gegenüberstellung 5 zum Bericht vom 12. Mai 1972. Bei der Entlohnung der Arbeiter spielen auch die leistungsbezogenen Zulagen eine Rolle, denen bei den Beamten keine entsprechenden Zulagen gegenüberstehen. Auch insoweit darf ich auf die Einzelheiten meines vorgenannten Berichtes Bezug nehmen. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 15. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (SPD) (Drucksache VI/3495 Fragen B 10 und 11) : In welcher Weise ist die Bundesregierung an der Arbeit des Weltrates für Sport und Körpererziehung (CIEPS) — einer Organisation der UNESCO — beteiligt? Hat die Bundesregierung gesichert, daß die internationalen Arbeitsergebnisse des Weltrates für Sport und Körpererziehung (CIEPS) den sportpolitischen Gremien und den Sportorganisationen der Bundesrepublik Deutschland zugänglich gemacht werden? Das Bundesministerium des Innern ist seit 1968 Mitglied des „Weltrates für Sport und Leibeserziehung" (Conseil International pour l'Education Physique et Sportive — CIEPS), der ein beratendes Mitglied der UNESCO ist. Die Arbeit des Weltrats vollzieht sich im wesentlichen in der Generalversammlung, dem sogenannten Exekutivausschuß und in einer Reihe von Arbeitsgruppen, die vom Exekutivausschuß eingesetzt wurden. Das Bundesministerium des Innern ist nicht Mitglied des Exekutivausschusses und der Arbeitsgruppen. Dem Exekutivausschuß und den Arbeitsgruppen gehören jedoch mehrere hervorragende Persönlichkeiten der deutschen Sportwissenschaft an, die auch in den obersten Gremien der Organisation des freien Sports in der Bundesrepublik tätig sind. Dadurch ist gesichert, daß die Arbeitsergebnisse der Gremien des Weltrates für Sport und Leibeserziehung (CIEPS) den sportpolitischen Gremien und den Sportorganisationen der Bundesrepublik zugänglich gemacht werden. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 14. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Rinsche (CDU/CSU) (Drucksache VI/3495 Fragen B 12 und 13) : 11300 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1972 Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des Verbandes der Ärzte Deutschlands (Hartmann-Bund), sog. Umweltgenossenschaften zu gründen, um durch diese Körperschaften des öffentlichen Rechts Vorschriften zum Umweltschutz erlassen und deren Einhaltung kontrollieren zu können? Teilt die Bundesregierung voll und ganz die Auffassung von Staatssekretär Dr. Hartkopf, „daß sich die soziale Marktwirtschaft auch im Hinblick auf die Umweltprobleme gegenüber anderen Wirtschaftssystemen als leistungsfähiger erweist"? Zu Frage 1: Der Bundesregierung sind die Vorstellungen des Verbandes der Ärzte Deutschlands e. V. (Hartmann-Bund) bekannt. Sie wurden im März dieses Jahres in einem persönlichen Gespräch zwischen den Vertretern des Hartmann-Bundes und dem für den Umweltschutz zuständigen Staatssekretär des Bundesinnenministeriums, Herrn Dr. Hartkopf, erörtert. Grundsätzlich ist zu sagen, daß die Vorschläge des Hartmann-Bundes als durchaus überlegenswerte Ausgangsgrundlage anzusehen sind. Ob und inwieweit Genossenschaften zur Durchführung von Umweltschutzmaßnahmen errichtet und ermächtigt werden sollen, ist nach Auffassung der Bundesregierung keine generell zu beantwortende Frage, sondern wird von Maßnahme zu Maßnahme erwogen werden müssen. Dabei wird auch kritisch geprüft werden müssen, ob es angezeigt ist, den Genossenschaften, die sich aus den einzelnen Verschmutzern zusammensetzen, auch den Erlaß von Vorschriften zum Umweltschutz und die Kontrolle darüber zu übertragen. Zu Frage 2: Die Bundesregierung hat bereits in ihrem Umweltprogramm vom September 1971 ausgeführt, daß die Aufgaben des Umweltschutzes keinen Anlaß geben, von dem bewährten Prinzip der Selbstverantwortlichkeit jedes Unternehmers innerhalb der sozialen Marktwirtschaft abzuweichen. Ich beantworte daher Ihrer Frage uneingeschränkt mit Ja. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dorn vom 15. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache VI/3495 Frage B 14) : Bieten das Abfallbeseitigungsgesetz des Bundes und die Abfallbeseitigungsgesetze der Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz die rechtlichen Möglichkeiten, daß Chemiemüll aus der Schweiz nicht mehr in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt wird, und wurde seit Inkrafttreten dieser Gesetze diese Einfuhr verhindert? Das inzwischen am 11. Juni 1972 in Kraft getretene Abfallbeseitigungsgesetz des Bundes bietet nach § 13 die rechtliche Möglichkeit, den grenzüberschreitenden Verkehr mit Abfallstoffen wie folgt zu kontrollieren: Das Verbringen von Abfällen in den Geltungsbereich des Gesetzes bedarf einer Genehmigung der zuständigen Behörde des Landes, in dem die Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert werden sollen. Die Genehmigung darf nur dann erteilt werden, wenn dadurch keine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit insbesondere der menschlichen Gesundheit und der Umwelt zu besorgen ist. Einzelheiten über Form und Durchführung des Verfahrens werden durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geregelt. Während das Abfallbeseitigungsgesetz des Landes Baden-Württemberg Bestimmungen über Einfuhr und Beförderung von Abfällen nicht enthielt, hatte das Land Rheinland-Pfalz im § 14 seines Gesetzes festgelegt, daß derjenige einer Genehmigung der zuständigen Behörde bedarf, der Abfälle in das Land verbringt. In Baden-Württemberg wurden in letzter Zeit die Einfuhren von gefährlichen Abfällen unter Berufung auf die Ortssatzungen der Bestimmungsorte unterbunden. Letztere ermöglichen bei der Ablagerung von Abfällen Beschränkungen sowohl nach Abfallart als auch nach der Menge. Zustimmungen wurden allerdings noch für die Durchfuhr von Abfällen erteilt. Das Land Rheinland-Pfalz hat in Anwendung seines Gesetzes Genehmigungen nur noch für die Einfuhr aus benachbarten Land- und Stadtkreisen erteilt. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 14. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schwörer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3495 Fragen B 15 und 16) : Ist der Bundesregierung bekannt, in welcher Höhe bisher Mittel für Neuinvestitionen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" in die Schwerpunktorte der Kreise Münsingen und Sigmaringen geflossen sind? Ist der Bundesregierung bekannt, in welcher Höhe darüber hinaus Erweiterungsinvestitionen bereits bestehender Unternehmen im gesamten Kreis Münsingen und Sigmaringen gefördert wurden? Der Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" wird seit dem 1. Januar 1972 von den Ländern in eigener Verantwortung ausgeführt. Die Länder stellen Angaben über Einzelfälle nur im Rahmen eines statistischen Meldeverfahrens zur Verfügung. Der Bundesregierung ist deshalb nicht bekannt, daß Mittel der Gemeinschaftsaufgabe für die Errichtung und Erweiterung von gewerblichen Produktionsbetrieben in den Schwerpunktorten Münsingen und Sigmaringen gewährt wurden. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 16. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1972 11301 Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache VI/3495 Frage B 17): Treffen die Feststellungen des Oberfinanzpräsidenten Dr. Bolder von der Oberfinanzdirektion Freiburg für das gesamte Bundesgebiet zu, daß nur etwa 10 bis 20 % der verschiedenen Formen und Möglichkeiten des Schmuggels aufgedeckt werden, und wie hoch ist nach Meinung der Bundesregierung der dadurch verursachte Zoll- und Abgabenverlust für den Bund zu beziffern? Die Höhe des durch den Schmuggel verursachten Ausfalls an Eingangsabgaben kann nicht angegeben weil die Anzahl der insgesamt begangenen Schmuggelfälle nicht geschätzt werden kann; dafür fehlen zureichende Anhaltspunkte. Deshalb ist es auch nicht möglich, den prozentualen Anteil der aufgedeckten Fälle am Gesamtschmuggel auch nur annähernd festzustellen. Herr Oberfinanzpräsident Dr. Bolder hat mitgeteilt, er habe eine Feststellung dahin, daß nur 10 bis 20 Prozent des Gesamtschmuggels aufgedeckt werden, nicht getroffen. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 12. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI/3495 Frage B 20) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß ein großer Teil der Kirschenernte in diesem Jahr durch Frostschaden ausfallen wird, und sieht sie eine Möglichkeit, den betroffenen Landwirten zu helfen? Der Bundesregierung ist bekannt, daß nach vorläufigen Ernteschätzungen des statistischen Bundesamtes die Süßkirschenernte im Jahr 1972 um rund 26 % und die Sauerkirschenernte um rund 12 % unter dem Vorjahresergebnis liegen wird. Dabei bestehen erhebliche regionale Unterschiede. Im Kirschenanbau treten von Jahr zu Jahr üblicherweise starke Schwankungen hinsichtlich der Erntemengen auf, die überwiegend durch Spätfröste und Platzen bedingt sind. Im Vergleich zum Mehrjährigen Mittel bleiben die in diesem Jahr zu erwartenden Mindererträge im Durchschnitt des Bundesgebietes im Rahmen üblicher Ernteschwankungen. Für einen Ausgleich regional auftretender stärkerer Ernteverluste stehen der Bundesregierung keine Mittel zur Verfügung. Der Bundesregierung ist bekannt, daß das jährlich wiederkehrende Anbaurisiko durch eine richtige Standortwahl und im begrenzten Umfang durch Frostschutzmaßnahmen verringert werden kann. Derartige Anbaurisiken können in der Regel durch öffentliche Mittel nicht abgedeckt werden. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vom 13. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache VI/3495 Frage B 21): Trifft es zu, daß eine Witwe, deren einziger Sohn gefallen ist und die gegenwärtig eine Rente von 331,50 DM monatlich erhält, nur Anspruch auf eine Elternrente von 5,00 DM monatlich hat? Die von Ihnen zitierte Höhe der Elternrente ergibt sich in dem Fall, in dem mindestens noch ein weiteres Kind (Tochter) vorhanden ist. Sollte allerdings der gefallene Sohn das einzige Kind gewesen sein, so wäre die Elternrente nach § 51 Abs. 3 des Bundesversorgungsgesetzes um 117 DM zu erhöhen, so daß der Mutter dann 122 DM monatlich als Elternrente zustünden. Unter Hinweis auf den Bericht der Bundesregierung über die Versorgung von Eltern nach dem Bundesversorgungsgesetz (Drucksache VI/2303) darf ich noch erwähnen, daß sich der Versorgungsanspruch der Eltern nicht in der Zahlung der Elternrente erschöpft, sondern auch Leistungen aus der Kriegsopferfürsorge umfaßt, wobei der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt eine besondere Bedeutung zukommt. Sollte Ihrer Frage ein konkreter Einzelfall zugrunde liegen, hielte ich es für empfehlenswert, feststellen zu lassen, ob neben der Elternrente Leistungen aus der Kriegsopferfürsorge gewährt werden oder beantragt worden sind. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 15. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache VI/3495 Frage B 22) : Hält die Bundesregierung es auf die Dauer für zweckmäßig und vertretbar, daß Soldaten, die im Rahmen truppendienstlicher Verwendung außerhalb ihres Standortes beispielsweise Reparaturen an Fahrzeugen als Angehörige von Instandsetzungskompanien durchführen, dafür nur mit 5,50 DM Zulage pro Tag für ihre Mehrkosten entschädigt werden, während dieselben Soldaten, wenn sie in Prüfereigenschaft zu Fahrzeugabnahmen usw. abgeordnet werden, entsprechende Reisekosten erhalten? Angehörige von Instandsetzungstrupps leisten bei Fahrten zur Pflege, Wartung und Instandsetzung von Kraftfahrzeugen usw. Truppendienst. Die Soldaten sind nach den Verwaltungsvorschriften zum Soldatengesetz zur Inanspruchnahme der bereitgestellten Gemeinschaftsunterkunft und Gemeinschaftsverpflegung verpflichtet. Dadurch entstehen den Dienstreisenden geringere Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung als allgemein üblich. Das Bundesreisekostengesetz schreibt in solchen Fällen die Festsetzung einer niedrigeren Reisekostenvergütung zwingend vor. Diese Aufwandsvergütung beträgt täglich DM 5,70; hiervon verbleiben für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit nach Bezahlung der Verpflegung täglich DM 2,40. Bei Wehrsoldempfängern, die Verpflegung unentgeltlich erhalten, beträgt die Aufwandsvergütung ebenfalls DM 2,40 täglich. Bei Prüfungen zur Abnahme von Kraftfahrzeugen kann Gemeinschaftsunterkunft und Gemeinschafts- 11302 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1972 verpflegung nicht bereitgestellt werden, weil diese Prüfungen überraschend erfolgen müssen und die Abnahme zum Teil bei Zivilfirmen erfolgt. Dadurch entstehen dem Dienstreisenden höhere Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung, die nach den Regelvorschriften des Bundesreisekostengesetzes abzufinden sind. Die unterschiedliche Abfindung ist demnach dadurch gerechtfertigt, daß in beiden Fällen völlig unterschiedliche Aufwendungen für die erwähnten Sachleistungen entstehen. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 15. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Schmidt (Kempten) (FDP) (Drucksache VI/3495 Frage B 23) : Worin sieht die Bundesregierung den Vorteil, daß die bewegungstherapeutischen Lehrgänge für Starfighter-Piloten nunmehr mit einem Kostenaufwand von 65,00 DM pro Tag und Person in entsprechenden außerhalb der Bundeswehr liegenden Institutionen durchgeführt werden, nachdem die gleichen Lehrgänge früher bei der Sanitätsakademie in München nur einen Kostenaufwand von 7,00 DM pro Tag und Person verursachten? Die bewegungstherapeutischen Lehrgänge wurden ab Frühjahr 1966 zunächst in einem vom Bundeswehrsozialwerk gepachteten Haus in Garmisch-Partenkirchen durchgeführt. Die Gesamtkosten pro Tag und Person betrugen rd. DM 50; wobei DM 25 auf Unterbringungs-, DM 16 auf Personal- und rd. DM 9 auf sonstige Kosten (Verpflegung, Material usw.) entfielen. Tm Jahre 1968 wurden die Lehrgänge nach Wildbad in die Nähe des dortigen Bundeswehr-Krankenhauses verlegt. Hier entstanden pro Tag und Person Kosten von rund DM 30, die reinen Unterkunftskosten betrugen DM 7. Es zeigte sich jedoch, daß hier infolge des Mangels an Fachpersonal Teilgebiete des Lehrstoffs nicht mehr angeboten werden konnten und auch infrastrukturell eine Verbesserung der Lehrgangsbedingungen nicht möglich war. Der Sanitätsdienst der Bundeswehr hat daher — nicht zuletzt weil im zivilen Bereich die Vorbeugekuren weiter entwickelt wurden — geprüft, inwieweit die Möglichkeit besteht, die bewegungstherapeutischen Lehrgänge auch in zivilen Einrichtungen durchzuführen. Hierbei war mit ausschlaggebend, daß die vom Streß bedrohten Piloten weniger einen Lehrgang als vielmehr eine Vorbeugekur benötigen und daß eine solche Kur nicht als üblicher Lehrgang des militärischen Bereichs, wie etwa als Sportlehrgang, zu werten sei. Die Prüfungen zeigten, daß ein optimales Ergebnis dieser Lehrgänge nur zu erreichen ist, wenn sie im zivilen Bereich durchgeführt werden. Es fallen hierfür pro Person und Tag Kosten in Höhe von durchschnittlich DM 50 an. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß diese Kosten durchaus vertretbar sind. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 14. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jenninger (CDU/CSU) (Drucksache VI/3495 Fragen B 24 und 25) : Was hat die Bundesregierung unternommen, um die Schwierigkeiten auszuräumen, die dadurch entstanden sind, daß zwar durch die „Vorläufigen Richtlinien" zum Bau und zur Finanzierung von Wildsperrzäunen Mittel zur Verfügung gestellt wurden, diese aber kaum abgerufen werden, weil der Deutsche Jagdschutzverband seinen Mitgliedern empfohlen hat, keine Verträge nach diesen Richtlinien abzuschließen, da die Frage der Haftpflicht ungeklärt sei? Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß mit Erlaß der o. a. „Vorläufigen Richtlinien" alles getan ist, um den jährlichen Verkehrsunfällen durch Wildwechsel mit ca. 50 Toten und einem Schaden von ca. 100 Millionen DM wirkungsvoll begegnen zu können? Zu Frage 24: Der Bundesregierung ist bekannt, daß der Deutsche Jagdschutzverband den Mitgliedern empfohlen hat, Verträge nach den Vorläufigen Richtlinien für die Anordnung von Wildsperrzäunen an Bundesfernstraßen nicht abzuschließen. Sie sieht jedoch keine Veranlassung, von diesen Richtlinien abzugehen, da sie eine wohlabgewogene, die Interessen der Verkehrsteilnehmer und der Jägerschaft angemessen berücksichtigende Regelung darstellen. Ungeachtet der Einstellung des Deutschen Jagdschutzverbandes ist es zu Vertragsabschlüssen mit Jagdberechtigten gekommen. Da die Richtlinien von den im Auftrage des Bundes tätigen Straßenbauverwaltungen der Länder z. T. verspätet bekanntgegeben worden sind, können sie sich noch nicht voll auswirken. Zu Frage 25: Da der Verkehrssicherungspflicht durch Aufstellung des Gefahrzeichens 142 der Straßenverkehrs-Ordnung rechtlich einwandfrei genügt wird, ist die Bundesregierung der Ansicht, daß mit der zusätzlichen Bereitstellung von Mitteln für Wildsperrzäune entsprechend den Richtlinien ein über die Pflichten des Baulastträgers hinausgehender beträchtlicher Beitrag des Bundes geleistet wird, um den Verkehrsunfällen durch Wildwechsel zu begegnen. Sie erwartet, daß die Jägerschaft den auf sie entfallenden bescheidenen Anteil zur Abgeltung ihres Interesses am Wildschutz ebenfalls übernimmt. Im übrigen entfallen von den 1970 auf allen Straßen in der Bundesrepublik als Unfallursache „Tiere auf der Fahrbahn" registrierten 3246 Unfällen, die auch Verkehrsunfälle mit nicht jagdbaren Tieren einschließen, auf die Bundesfernstraßen 1171 Unfälle. Bei 626 Unfällen auf Bundesfernstraßen wurden Personen verletzt; 19 Menschen wurden getötet. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 14. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abge- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1972 11303 ordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/3495 Frage B 26) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Bemühungen der Stadt Rüsselsheim um einen besseren Lärmschutz für die Siedlung „Im Dicken Busch" zu unterstützen? Die Bundesregierung ist bemüht, beim Bau von Bundesfernstraßen den Belangen des Schutzes vor Verkehrslärm soweit wie möglich durch planerische Maßnahmen Rechnung zu tragen. So wurde auch bei der Planung des Südmain-Schnellweges bei Rüsselsheim zu Beginn der 60er Jahre darauf geachtet, die Trasse in einem solchen Abstand an den Siedlungen — auch bei Rüsselsheim — vorbeizuführen, daß einerseits den möglichen, überschaubaren städtebaulichen Entwicklungen, andererseits auch den Belangen eines günstigen Verkehrsanschlusses — und somit einer Entlastung auch des städtischen Straßennetzes — Rechnung getragen wurde. Obwohl die Pläne der Straßenbauverwaltung bekannt waren und der Südmain-Schnellweg inzwischen schon in Bau gegangen war, hat die Stadtverwaltung Rüsselsheim etwa 1965/66 den Bebauungsplan für die Siedlung „Im dicken Busch" beschlossen; mit den Bauarbeiten dort ist erst nach Eröffnung des Südmain-Schnellweges 1967 begonnen worden. Soweit hier bekannt ist, befinden sich im gleichen Gebiet weitere Bauten, darunter auch Hochhäuser, in Bau. Wie die Bundesregierung schon in ihrer Antwort vom 6. März 1970 (BT-Drucksache VI/487) auf eine Kleine Anfrage zum Ausdruck gebracht hat, haben die Gemeinden in den Bestimmungen des Bundes- Bau-Gesetzes ausreichende rechtliche Möglichkeiten, Lärmschutz bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Offensichtlich hat die Stadt Rüsselsheim auch ihre Aufgaben erkannt: soweit hier bekannt ist, bemüht sich die Stadt, Läumschutzanlagen zu errichten; auch sollen — zumindest in einigen Teilen der Siedlung — schon Verbundglasfenster, die einen vermehrten Schallschutz erbringen, eingebaut worden sein. Angesichts der in Rüsselsheim vorliegenden Situation sieht die Bundesregierung keine Möglichkeit, die Bemühungen der Stadt um einen besseren Lärmschutz für die Siedlung „Im dicken Busch" etwa durch Bereitstellung von Bundesmitteln zu unterstützen. Sie ist jedoch bereit, der Stadt insofern zu helfen, daß sie die Errichtung von Lärmschutzanlagen durch die Stadt auf bundeseigenem Gelände duldet, sofern hierdurch weder die Verkehrssicherheit noch die Standfestigkeit der Straßenanlagen gefährdet werden und das zum Straßenbau erworbene Gelände ausreicht. Ob diese Voraussetzungen vorliegen, müßte von den örtlichen Stellen geprüft und entschieden werden. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 14. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Baeuchle (SPD) (Drucksache VI/3495 Frage B 27) : Ist der Bundesregierung die Gefährlichkeit der B 30 an der Abzweigung nach Unteressendorf (Kreis Biberach) bekannt, und ist angesichts mehrerer Auffahrunfälle beabsichtigt, in Fahrbahnmitte aus Richtung Bad Waldsee eine Linksabbiegespur einzurichten? Die Verhältnisse auf der Bundesstraße 30 im Bereich der Abzweigung nach Unteressendorf sind dem Bundesverkehrsministerium bekannt und deren Verbesserung ist vorgesehen. Die dafür im Auftrag des Bundes zuständige Landesstraßenbauverwaltung Baden-Württemberg hat veranlaßt, daß ein Entwurf für die Anordnung einer Linksabbiegespur ausgearbeitet wird. Es wird angestrebt, diese Maßnahme nach Abschluß der Bauvorbereitungen (Planung, Grunderwerb, Finanzierung) — nach Möglichkeit im nächsten Jahr — durchzuführen. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 14. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Haase (Kellinghusen) (SPD) (Drucksache VI/3495 Fragen B 28 und 29) : Kann aus der Tatsache, daß die vom Bundesminister für Verkehr am 8. November 1971 eingesetzte Arbeitsgruppe zur Feststellung einer optimalen Trasse für einen festen Kanalübergang über den Nord-Ostsee-Kanal im Zuge der B 5 bei Brunsbüttel wohl eine Entscheidung über den Kreuzungspunkt, nicht aber eine Entscheidung über die Art der Kreuzung (Tunnel oder Brücke) getroffen hat, geschlossen werden, daß sich Baubeginn und Baudurchführung dieses dringend notwendigen Verkehrsbauwerks nochmals um einige Zeit verzögern? Mit welcher Zeitvorstellung und an welche Bundes- und Landesbehörden sind Aufträge für die weitere Planung erteilt worden? Der Bundesminister für Verkehr hat dem Herrn Minister für Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein am 25. Mai 1972 seine Entscheidung über die von der seinerseits zur Ermittlung der optimalen Trasse für einen festen Übergang über den Nord-Ostsee-Kanal im Zuge der B 5 bei Brunsbüttel eingesetzten Arbeitsgruppe vorgeschlagene Variante mitgeteilt; er hat zugleich gebeten, diese Variante der weiteren Planung zugrunde zu legen und das landesplanerische Verfahren zur Bestimmung der Linie nach § 16 (1) Bundesfernstraßengesetz auf Landesebene einzuleiten. Die Klärung der Frage, ob Tunnel oder Brücke, wird gleichzeitig mit dem Linienbestimmungsverfahren vorgenommen werden. Das bedeutet, daß bis zur Aufstellung baureifer Pläne, die dem Planfeststellungsverfahren nach §§ 17/18 Bundesfernstraßengesetz zugrunde zu legen sind, die von Ihnen befürchtete Verzögerung nicht zu erwarten ist. Die Herstellung eines festen Überganges über den Nord-Ostsee-Kanal im Zuge der B 5 bei Brunsbüttel ist, wie Ihnen bekannt, im „1. Fünfjahresplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Rechnungsjahren 1971 bis 1975" ohne Mittelansatz enthalten. Angesichts der seit Aufstellung des 1. Fünfjahresplanes eingetretenen Baupreissteigerungen werden die verfügbaren Mittel leider in noch hö- 11304 Deutscher Bundestag 6. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1972 herem Maße, als es der 1. Fünfjahresplan ausweist, durch laufende Bauvorhaben beansprucht. Zusätzliche Mittel stehen nach Lage der Dinge nicht in Aussicht. Bedauerlicherweise kann demzufolge mit einem Baubeginn bei Brunsbüttel frühestens 1976 gerechnet werden. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 14. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache VI/3495 Fragen B 30 und 31) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß bei Straßenausbesserungsarbeiten mit Bitumen und Splitt oft solche großen Mengen und grobe Körnungen verwendet werden, die dann, wie das in der Woche vom 28. Mai bis 4. Juni 1972 auf der B 9 zwischen Wörth und Hagenbach geschehen ist, massenweise Autoscheiben zerstören? Ist die Bundesregierung bereit, bei der Auftragsverwaltung dafür zu sorgen, daß in Zukunft solche unnötigen Schäden für den Bürger unterbleiben? Der Bundesregierung ist bekannt, daß bei verschiedenen Deckenbauweisen, u. a. auch bei Straßenausbesserungsarbeiten durch Oberflächenbehandlungen mit bituminösen Bindemitteln und Splitt die erhöhte Gefahr von Glasbruchschäden an Kraftfahrzeugen durch hochgeschleuderten Abstreusplitt besteht. Zur Vermeidung derartiger Schäden werden in der ersten Zeit nach der Verkehrsfreigabe dieser Strecken Warnzeichen mit dem Hinweis „Rollsplitt" aufgestellt und Geschwindigkeitsbeschränkungen vorgenommen. Hiernach ist auch auf der B 9 zwischen Wörth und Hagenbach verfahren worden. Die Bundesregierung hat die Auftragsverwaltungen wiederholt durch Rundschreiben darum gebeten, alle Vorkehrungen zu treffen, um Schäden an Kraftfahrzeugen durch hochgeschleuderten Abstreusplitt auszuschließen. Das Thema ist erst in jüngster Zeit wieder Gegenstand des Bund/Länderausschusses für Fahrbahnbefestigungen auf seiner 16. Sitzung am 8. und 9. Mai 1972 in Berlin gewesen. Dabei konnte Übereinstimmung über wirksame Maßnahmen zur Vermeidung derartiger Schäden erzielt werden. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 14. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache VI/3495 Fragen B 32 und 33) : Wie weit sind die Planungen und Planfeststellungsverfahren zur Beseitigung der beiden höhengleichen Bahnübergänge im Zuge der B 26 zur Verwirklichung einer Umgehungsstraße in Gänheim (Lkr. Karlstadt) gediehen, und hat man auch die Beseitigung des dritten Bahnüberganges im Zuge der Kreis- und Gemeindestraße in die Planungen miteinbezogen? Wann kann mit der Verwirklichung des gesamten Projektes gerechnet werden, und welche finanziellen Planungen sind mit welchen Kostenbeträgen festgelegt? Der Entwurf für die Verlegung der B 26 mit Beseitigung von zwei höhengleichen Bahnübergängen bei Gänheim hat im Jahre 1968 den Gesehen-Vermerk des Bundesministers für Verkehr erhalten. In diese Planung wurde die Beseitigung eines weiteren höhengleichen Bahnüberganges im Zuge der Gemeindeverbindungsstraße Gänheim—Ruppertzaint nicht mit einbezogen. Vor etwa zwei Jahren wurde für das Projekt das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Auf Wunsch der Gemeinde Gänheim wurde. dieses Verfahren unterbrochen, da die Gemeinde noch prüfen möchte, ob im Zusammenhang mit dem Bundesstraßenprojekt auch der höhengleiche Bahnübergang im Zuge der Gemeindestraße beseitigt werden kann. Die Gemeinde hat sich hierzu noch nicht abschließend geäußert. Das Planfeststellungsverfahren dauert somit noch an. Nach dem Entwurf aus dem Jahre 1968 betragen die Gesamtkosten des Projektes 3,5 Millionen DM und die Kostenbeteiligung der Deutschen Bundesbahn gem. § 3 Eisenbahnkreuzungsgesetz rd. 950 000 DM. Endgültige Kostenvereinbarungen sind noch nicht abgeschlossen worden. Die Verlegung der B 26 bei Gänheim ist in die 2. Dringlichkeitsstufe des Bedarfsplanes eingereiht worden. Das Projekt kann daher vorerst nicht finanziert werden. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 14. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache VI/3495 Frage B 34) : Teilt die Bundesregierung die Ansicht, daß der sogenannte „internationale Führerschein" überflüssig ist, und verhandelt sie mit den Ländern, die ihn bei der Einreise von ausländischen Kraftfahrern noch verlangen, über seine Abschaffung? Der Internationale Führerschein ist so lange nicht überflüssig, wie es unterschiedliche nationale Führerscheine gibt. Anderenfalls müßte der ausländische nationale Führerschein mit einer autorisierten Übersetzung verbunden sein, um eine wirksame Kontrolle zu ermöglichen. Allerdings wird der Internationale Führerschein nach Inkrafttreten des neuen weltweiten Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 seine praktische Bedeutung verlieren. Es kann erwartet werden, daß die dem Übereinkommen beitretenden Staaten ihre nationalen Führerscheine entsprechend dem im Übereinkommen enthaltenen Muster gestalten werden, um damit die internationale Anerkennung zu erreichen. Die Bundesregierung beabsichtigt, dem Übereinkommen beizutreten und die nationalen Führerscheine dem Abkommen entsprechend zu ändern. Schon jetzt bestehen jedoch mit einer Reihe von Staaten, insbesondere mit allen westlichen Nachbar- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1972 11305 staaten, Gegenseitigkeitsvereinbarungen, die die Anerkennung der jeweiligen nationalen Führerscheine ohne Übersetzung zum Inhalt haben, auch wenn sie nicht dem Abkommen von 1968 entsprechen. Ein in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellter Internationaler Führerschein ist also in diesen Staaten nicht erforderlich. Der Bundesminister für Verkehr ist auch weiterhin um den Abschluß solcher Gegenseitigkeitsvereinbarungen bemüht. So laufen z. B. Verhandlungen mit Jugoslawien. Spanien und Ungarn haben ein entsprechendes Gesprächsangebot der Bundesregierung nicht aufgegriffen. Anlage 48 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 14. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/ 3495 Frage B 35) : Bestehen bei der Bundesregierung Absichten, den deutschen Luftraum für zivile Überschallflugzeuge — ähnlich wie in den USA — zu sperren, um dadurch weitere Lärmbeeinträchtigungen von der Bevölkerung abzuhalten? Die Bundesregierung hat sich wiederholt dahin gehend geäußert, daß das Überfliegen der Bundesrepublik mit Überschallgeschwindigkeit im zivilen Luftverkehr nicht zugelassen werden wird, sofern dabei unzumutbare Belästigungen durch den Überschallknall auftreten. Ich darf auf die Antworten zu ähnlichen Anfragen (Drucksache VI/403 und V/2793, V//2292, V/2369 und V/3952) verweisen. Der Überflug im Unterschallbereich sowie Start und Landung auf deutschen Flughäfen können jedoch nicht ohne weiteres eingeschränkt werden, da die Lärmentwicklung in diesen Flugzuständen etwa der konventioneller Großflugzeuge (Boeing 707, Douglas DC 8) entspricht und da die Bundesrepublik auf Grund internationaler Abkommen zur Duldung dieses Luftverkehrs verpflichtet ist. Die Bundesregierung setzt sich in internationalen Gremien intensiv dafür ein, daß bei zukünftigen Neuentwicklungen von Überschallflugzeugen sinngemäß die gleichen Anforderungen gelten sollen wie für Unterschallflugzeuge der neuesten Generation. Anlage 49 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 14. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3495 Frage B 36) : Wird die Deutsche Bundesbahn dafür Sorge tragen, daß in absehbarer Zeit zumindest auf den größeren S-Bahnhöfen im Großraum München Münzwechsler aufgestellt werden? Auf die Aufstellung von Münzwechslern ist verzichtet worden, weil vielerorts im Stadtgebiet von München und insbesondere auf den größeren Bahnhöfen Gelegenheit besteht, Geld zu wechseln. Anlage 50 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 14. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3495 Frage B 37): Gelten auf allen Strecken des Münchener Verkehrs- und Tarifverbundes (MVV), also auch bei der Straßenbahn, der U-Bahn und den städtischen Omnibuslinien, alle den Großraum München einschließenden Netzkarten der Deutschen Bundesbahn? Auf dem Streckennetz des Münchener Verkehrs- und Tarifverbundes gelten die besonderen Fahrausweise des Gemeinschaftstarifs. Die Netzkarten der Deutschen Bundesbahn können ebenso wie andere Bundesbahnfahrkarten nur auf den in den Verbund einbezogenen Eisenbahnstrecken benutzt werden. Anlage 51 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 14. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Geisenhofer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3495 Frage B 38) : Wird die Deutsche Bundesbahn darauf hinwirken, daß auf den Fahrscheinautomaten des Münchener Verkehrs- und Tarifverbundes (MVV) die den Irrtum einer Geldrückgabe erweckende Taste „Überzahlen" beseitigt wird? Die Taste „überzahlen" ist notwendig, damit die Fahrscheinautomaten auch von den Kunden in Anspruch genommen werden können, die nicht über passendes Geld verfügen. Der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund wird prüfen, wie er die Öffentlichkeit besser über die Funktion dieser Taste informieren kann. Anlage 52 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 14. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Rock (CDU/CSU) (Drucksache VI/3495 Fragen B 39 und 40) : Aus welchen Gründen ergeben sich in den letzten Monaten erhebliche Unzuträglichkeiten in der Zustellung von Zeitschriften im Postzeitungsversand dadurch, daß trotz pünktlicher Anlieferung durch die Verlage diese Zeitschriften mit Verspätung von fünf bis sechs und mehr Tagen zugestellt werden? Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, daß die Zustellung von Zeitschriften im Postzeitungsdienst so pünktlich erfolgt, wie das früher der Fall gewesen ist, und alle mit dem Postzeitungsdienst beschäftigten Dienststellen erneut darauf 11306 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1972 hinzuweisen, daß der Postzeitungsdienst so zu behandeln ist wie der Briefzustelldienst? Der Bundesregierung ist von Unzuträglichkeiten in dem von Ihnen angesprochenen Sinne nichts bekannt. An der Regelung, Zeitungen und Zeitschriften im Postzeitungsdienst wie Briefe bzw. Schnellpakete zu befördern, hat sich nichts geändert. Die Sendungen werden auch grundsätzlich bei der nächsten Zustellung ausgeliefert. Für einen allgemeinen Hinweis an alle Postämter, die den Postzeitungsdienst wahrnehmen, besteht daher keine Veranlassung. Wenn in Einzelfällen Mängel auftreten, geht die Deutsche Bundespost deren Ursachen selbstverständlich sofort bei Bekanntwerden von Fall zu Fall nach. Anlage 53 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 14. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3495 Frage B 41) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die beamteten Ingenieure des hochbautechnischen Dienstes im Bereich der Deutschen Bundespost (OPD Braunschweig) im Verhältnis zu ihren angestellten Kollegen ungerecht besoldet werden, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um die Verletzung des Prinzips der Gleichbehandlung und der Vereinheitlichung dieser Berufsgruppe gegenüber zu verhindern? Die Beamten des hochbautechnischen Dienstes werden wie alle anderen Bundesbeamten nach dem Bundesbesoldungsgesetz besoldet. Die Höhe der Besoldung richtet sich nicht nach der Funktion, die der Beamte ausübt, sondern nach der Besoldungsgruppe, der das dem Beamten verliehene Amt zugeordnet ist. Dagegen kann sich die Eingruppierung der hochbautechnischen Angestellten im Bereich der Deutschen Bundespost in die Vergütungsgruppen aufgrund der tarifvertraglichen Bestimmungen u. a. nach dem Umfang des jeweiligen Bauvorhabens richten. Ist ein für die Eingruppierung maßgebendes Bauvorhaben abgeschlossen, muß der hochbautechnische Angestellte entsprechend seiner danach ausgeübten Tätigkeit neu eingestuft werden. Dies kann gegebenenfalls auch zu einer Herabgruppierung führen. Die als ungerecht empfundenen Einkommensunterschiede, die vor allem bei den noch nicht in die oberen Besoldungsgruppen ihrer Laufbahn eingewiesenen beamteten Ingenieuren auftreten, sind somit die Folge zweier verschiedener Bezahlungssysteme. Sie können ohne eine Änderung des Laufbahn- und Besoldungsrechts nicht beseitigt werden. Anlage 54 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 14. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Ab- geordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/3495 Frage B 42) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß Besoldungsverbesserungen (und notfalls in welchem Umfang) ein geeigneter Weg sind, um auf dem Gebiet des Fernsprechwesens die Abwanderung von Ingenieuren und anderen Fachkräften zu verhindern, oder bestehen andere Überlegungen, um die Versorgung auf dem Fernsprechsektor künftig zu verbessern oder wenigstens zu erhalten? Die Bundesregierung teilt Ihre Auffassung, daß durch Besoldungsverbesserungen die Abwanderung von fernmeldetechnischen Fachkräften der Deutschen Bundespost verringert werden kann. Ob und in welchem Umfang sich solche Besoldungsverbesserungen durchführen lassen, hängt jedoch von den haushaltsrechtlichen Möglichkeiten ab. Diese Frage kann deshalb nicht isoliert für einen bestimmten Personenkreis gelöst werden. Sie muß vielmehr im Gesamtzusammenhang der anstehenden Besoldungsmaßnahmen gesehen werden. Zur Besorgnis über die Versorgung auf dem Fernsprechsektor besteht gegenwärtig kein Anlaß. In diesem Jahr wird die Zahl der Fernsprechhauptanschlüsse voraussichtlich um rd. 1 150 000 (11,6 0/o) erhöht werden können und der Fernsprechverkehr wird etwa um 8,8 % zunehmen. Anlage 55 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 14. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wagner (Günzburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3495 Frage B 43) : Trifft es zu, daß in den vergangenen Wochen die Fahrkostenzuschüsse für Informationsreisen nach Berlin bei ca. 625 Unternehmungen nicht gewährt werden konnten? Auf Grund des zunehmenden Interesses an der Deutschlandpolitik im allgemeinen wie an Berlin-Reisen im besonderen sind in letzter Zeit erheblich mehr Anträge auf Fahrkostenzuschüsse für Informationsreisen nach Berlin gestellt worden. Das hatte zur Folge, daß trotz Verstärkung der hierfür vorgesehenen Haushaltsmittel die an mich herangetragenen Wünsche nicht in vollem Umfang erfüllt werden konnten, wobei auch der Haushaltssituation Rechnung getragen werden mußte. Im Jahre 1971 hat der Haushaltsansatz bei Titel 685 07 im Einzelplan meines Hauses 11,4 Millionen DM betragen. Da schon im Vorjahr ein wesentlicher Mehrbedarf entstanden war, sind unter Ausschöpfung der damals gegebenen Möglichkeiten rund 800 000 DM überplanmäßig gezahlt worden. Für das Jahr 1972 hat der Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages am 15. Dezember 1971 einen Ansatz von 12,2 Millionen DM beschlossen. Davon sind vorläufig verfügbar jedoch nur 9 120 000 DM. Dieser Betrag wurde inzwischen durch Bewilligungen an die Länder, die Informationsreisen von Jugendlichen, Schülern und Studenten mit Bundesmitteln fördern, sowie für direkte Bewilligungen an Antragsteller für Reisen von Erwachsenen und für Besucherbetreuung in Berlin ausgeschöpft. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1972 11307 Aus den genannten Gründen müssen deshalb z. Z. vom Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen neu eingehende Anträge abgelehnt werden. Falls der vom Haushaltsausschuß beschlossene Ansatz in voller Höhe freigegeben werden sollte, werden wieder Bewilligungen im Rahmen des dann verfügbaren Restbetrages möglich sein. Anlage 56 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Raffert vom 15. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Flämig (SPD) (Drucksache VI/3495 Frage B 44) : Ich frage die Bundesregierung, da nach Ansicht maßgeblicher Sachverständiger aus verschiedenen Ländern der Europäischen Gemeinschaften Maßnahmen zur Lagerung von Atommüll auf Gemeinschaftsebene notwendig sind, um gefährliche und teure Transporte auf ein Mindestmaß zu beschränken und um den Gesundheitsnormen im Bereich des Strahlenschutzes in hinreichendem Maße Rechnung zu tragen, die Kommission der Europäischen Gemeinschaften aber allein das geeignete Instrument zu sein scheint, um entsprechende Vorschläge auszuarbeiten, die dann der Rat der Europäischen Gemeinschaften zu genehmigen hätte, eine rechtliche Grundlage nach dem Euratom-Vertrag jedoch nicht ohne jeden Zweifel gegeben zu sein scheint, ob sie den Urteilen dieser Sachverständigen im Hinbilck auf die Notwendigkeit gemeinschaftlicher Maßnahmen zur Lagerung von Atommüll zustimmt und in diesem Fall ihren Ratsvertreter anweisen würde, der Anwendung von Artikel 203 des Euratom-Vertrags zur Schaffung der erforderlichen Befugnisse bzw. der Anwendung von Artikel 47 bis 49 zur Schaffung eines gemeinsamen Unternehmens zuzustimmen, falls die Kommission der Europäischen Gemeinschaften einen entsprechenden Vorschlag machen würde? Die Frage der Endlagerung radioaktiver Abfallstoffe bedarf zu ihrer endgültigen Klärung noch eingehende Studien. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß — abgesehen von den notwendigen nationalen Bemühungen — dies eine wichtige Forschungsaufgabe für die Europäischen Gemeinschaften ist. Sie hat deshalb nicht nur stets die entsprechenden Programmvorschläge der Kommission unterstützt, sondern sich auch um das Zustandekommen von Forschungsverträgen der Europäischen Atomgemeinschaft mit der Gesellschaft für Strahlenforschung in Neuherberg bemüht. Diese Verträge, die während der Laufzeit des zweiten Fünfjahresprogrammes abgeschlossen wurden, laufen noch heute. Erst wenn die Resultate der an verschiedenen Stellen in der Gemeinschaft durchgeführten Untersuchungen vorliegen, kann entschieden werden, welche gemeinschaftlichen Maßnahmen erforderlich sind. Das Zustandekommen einer gemeinschaftlichen Aktion ist dann aber weniger eine Frage der vertraglichen Kompetenz als der Zustimmung aller beteiligten Mitgliedstaaten. Anlage 57 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Raffert vom 15. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Ab- geordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3495 Fragen B 45 und 46) : Wie beurteilt die Bundesregierung die patentrechtliche Lage bei der Entwicklung des Hochtemperaturreaktors, und wie verteilen sich die in diesem Zusammenhang gewährten Patente auf die beteiligten Firmen und Forschungszentren? Wie stellt die Bundesregierung sicher, daß die im Zusammenhang mit der staatlichen Forschungsförderung entwickelten Patente der Allgemeinheit zugänglich sind? Der Bund hat die Entwicklung des Hochtemperaturreaktors (HTR) in einer größeren Anzahl von Einzelvorhaben, z. T. gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen und in Assoziation mit EURATOM, gefördert. Die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sind im wesentlichen von der Kernforschungsanlage Jülich sowie von Firmen der Reaktorbau- und der Brennelementhersteller-Industrie durchgeführt worden. Schutzrechte sind hierbei jeweils von derjenigen Stelle angemeldet worden, bei der die entsprechenden Erfindungen gemacht wurden. Entsprechend der starken gegenseitigen Verzahnung und Überlappung der Partner in der HTR-Entwicklung läßt sich keine eindeutige Zuordnung zwischen Schutzrechtsgebieten und Schutzrechtsinhabern herstellen. Die Mehrzahl der insgesamt auf dem HTR-Gebiet von deutschen Stellen erworbenen Schutzrechte liegt in den Händen der Reaktorbauindustrie. Bei den vom Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft seit 1967 geförderten Arbeiten auf dem HTR-Gebiet gelten hinsichtlich der schutzrechtlichen Bestimmungen die unter B 46 aufgeführten einheitlichen Grundsätze. Bei früher eingeleiteten Förderungsvorhaben wurden die schutzrechtlichen Bestimmungen stärker dem jeweiligen Einzelfall angepaßt. Die Bundesregierung geht bei den Förderungsmaßnahmen des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft im Grundsatz von einer möglichst breiten Streuung der gewonnenen Erkenntnisse aus. Daher erhält der Bund nach den Auftrags- und Bewilligungsbedingungen des BMBW ein unwiderrufliches und nichtausschließliches Benutzungsrecht an allen in- und ausländischen Schutzrechten, Schutzrechtsanmeldungen, Erfindungen und sonstigen Neuerungen und Verbesserungen, übertragbaren Benutzungsrechten, Konstruktionsunterlagen, Verfahren und sonstigen Unterlagen (Schutzrechte usw.), die bei der Durchführung eines Forschungs- und Entwicklungsvorhabens entstehen. Der Bund ist berechtigt, von diesem Benutzungsrecht für den eigenen Bedarf, für öffentliche Aufträge, für staatliche Maßnahmen zur Förderung von Wissenschaft und Technik und zur Durchführung gemeinsamer Programme mit anderen Staaten, zwischenstaatlichen und überstaatlichen Organisationen und Einrichtungen nichtübertragbare Unterbenutzungsrechte an Dritte zu erteilen. Bei Förderungsvorhaben, bei denen der Bund mehr als 50 v. H. der gesamten Kosten getragen hat, ist ferner Dritten auf Verlangen zu den branchenüblichen Bedingungen ein nichtausschließliches und nichtübertragbares Benutzungsrecht an den Schutzrechten usw., die bei der Durchführung des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens entstanden 11308 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 193. Sitzung. Bonn, Freitag, den 16. Juni 1972 sind, zur Benutzung im Inland zu erteilen. Wenn ein Dritter nachweist, daß er ein unmittelbares Benutzungsrecht im vorstehenden Sinne vom Auftragnehmer oder Zuwendungsempfänger in angemessener Frist und zu angemessenen Bedingungen nicht erhalten kann, ist der Bund berechtigt, aus seinem Benutzungsrecht nach Absatz 1 dem Dritten ein nichtausschließliches und nichtübertragbares Unterbenutzungsrecht für das Inland zu erteilen. Für die Weitergabe von Benutzungsrechten an Schutzrechten der Forschungseinrichtungen, die vom Bund institutionell gefördert werden, ist eine entsprechende Regelung vorgesehen. Hier soll jedoch eine geeignete Information potentieller Interessenten erfolgen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Zu einer zweiten Zusatzfrage der Abgeordnete Dr. Hammans.


Rede von Dr. Hugo Hammans
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Was hat die Bundesregierung inzwischen unternommen, nachdem bei den öffentlichen Anhörungen mit großer Deutlichkeit Ausdruck gekommen ist, daß die Kontrollen unzureichend sind?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Kollege Hammans, die Durchführung des Gesetzes ist Länderaufgabe. Wir bemühen uns dabei, die zuständigen obersten Landesbehörden so schnell wie möglich zu unterrichten. In dieser Richtung ist, wie Sie auch aus meiner Beantwortung der F rage entnehmen können, immer gearbeitet worden.