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ID0619131400

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    Deutscher Bundestag 191. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 Inhalt: Ausscheiden des Abg. Dr. Müller (München) aus der Fraktion der SPD . . 11141 A Erweiterung der Tagesordnung 11141 A Wahl der Abg. Frau Berger als stellvertretendes Mitglied im Wahlprüfungsausschuß 11141 B Amtliche Mitteilungen 11141 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache VI/3233) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/3503) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung Offergeld, Parlamentarischer Staatssekretär 11142 A Frau Huber (SPD) . . . . . . 11143 A Dr. Kreile (CDU/CSU) . . . . 11143 D Opitz (FDP) . . . . . . . . 11145 A Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (Drucksache VI/2553) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3269), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen VI/3223, zu VI/3223) — Zweite und dritte Beratung — Dürr (SPD) 11145 D Vogel (CDU/CSU) . . . . . . 11146 B Welslau (SPD) . . . . . . . 11146 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes (Bundesrat) (Drucksache VI/3421) — Erste Beratung — Brück (Köln) (CDU/CSU) . . . . 11147 B Liedtke (SPD) . . . . . . . .11147 C Krall (FDP) . . . . . . . . . 11148 A Begrüßung des Vorsitzenden der Sektion der Parlamentarischen Gruppe der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken für die parlamentarischen Beziehungen mit der Bundesrepublik Deutschland, Minister Leonid Mitrofanowitsch Samjatin . . 11147 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (Drucksachen VI/911, VI/1076); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/3264) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schober (CDU/CSU) . . . . 11148 C Metzger (SPD) 11150 D Kleinert (FDP) 11152 A Stein (Honrath) (CDU/CSU) . . 11152 D Dr. Kreile (CDU/CSU) . . . . 11154 C Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Drucksache VI/3426) — Erste Beratung — 11155 B Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters (Drucksache VI/3450) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister . . . . . . 11155 B Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . 11156 B Metzger (SPD) . . . . . . . . 11157 B Kleinert (FDP) . . . . . . . . 11158 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts — Gesetz zur Neuordnung der Zuständigkeiten und des Verfahrens in familienrechtlichen Angelegenheiten — (Drucksache VI/3453) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister . . . . . . 11159 B Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 11160 D Frau Schimschok (SPD) . . . . . 11163 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 11164 D Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . 11166 C Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts (Drucksache VI/3478) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister 11166 D Kunz (CDU/CSU) 11169 D Dürr (SPD) 11171 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 11172 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 6. Oktober 1971 zur Errichtung des Internationalen Instituts für Führungsaufgaben in der Technik (Drucksache VI/3236); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3485), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft (Drucksache VI/3341) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . 11174 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Textilkennzeichnungsgesetzes (Drucksache VI/3344) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/3488) — Zweite und dritte Beratung — 11175 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Niederlassungsvertrag vom 23. April 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat (Drucksache VI/2122); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/3489) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 11175 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. August 1971 über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation „INTELSAT" (Drucksache VI/3451) — Erste Beratung — . . . . 11175 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. März 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Island zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache VI/3452) — Erste Beratung — 11175 C Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Drucksache VI/3464) — Erste Beratung — . . . . 11175 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesreisekostengesetzes und des Bundesumzugskostengesetzes (Drucksache VI/3420) — Erste Beratung — . . . . 11175 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes (Drucksache VI/3449) — Erste Beratung — . . . . 11175 D Antrag des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1970 (Jahresrechnung 1970) (Drucksache VI/3347) 11175 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie (EWG) des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Gewichte von 1 mg bis 50 kg von höheren Genauigkeitsklassen als der mittleren Genauigkeit Verordnung (EWG) des Rates über das Verfahren betreffend die Änderung und Aussetzung der Zollsätze für landwirtschaftliche Erzeugnisse, die unter eine gemeinsame Marktorganisation fallen (Drucksachen VI/3038, VI/3153, VI/3419) . 11176 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 III Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Annahme gemeinsamer Grundsätze auf dem Gebiet der Kostensteigerungsgarantie bei Ausfuhrgeschäften mit dritten Ländern Richtlinie des Rates über die Einführung gemeinsamer Grundsätze für die Wechselkurssicherung bei Ausfuhrgeschäften mit dritten Ländern (Drucksachen VI/2551, VI/3494) . . . . 11176 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie (EWG) des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Abfüllung in Volumen bestimmter Flüssigkeiten in Fertigpackungen Richtlinie (EWG) des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Flaschen als Maßbehältnisse Verordnung (EWG) des Rates zur Aufnahme weiterer Waren in die im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 1025/70 des Rates zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus dritten Ländern aufgeführte Liste Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2794/71 des Rates vom 20. Dezember 1971 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten betreffend bestimmte Waren mit Ursprung in Entwicklungsländern (Drucksachen VI/3273, VI/3275, VI/3404, VI/3491) 11176 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kommission der EG für eine Richtlinie des Rates zur Einführung einer gemeinsamen Kreditversicherungspolice für öffentlichen Käufern aus dritten Ländern gewährte mittel- und langfristige Finanzkredite (Drucksachen VI/3121, VI/3493) . . 11176 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 5/72 — Besondere Zollsätze gegenüber Marokko) (Drucksachen VI/3244, VI/3992) . . . . 11176 D Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur AußenwirtschaftsVerordnung — (Drucksachen VI/3278, VI/3496) 11176 D Fragestunde (Drucksache VI/3495) Fragen des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) : Härten in dem Zweiten Wohngeldgesetz für Haushalte mit mehr als acht Familienmitgliedern Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11177 A, D, 11178 A Geisenhofer (CDU/CSU) 11177 D Frage des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) : Zahl der lernbehinderten oder verhaltensgestörter Schüler Raffert, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11178 A, C, D, 11179 B Dr. Fuchs (CDU/CSU) 11178 C Hansen (SPD) 11178 D Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) 11179 B Engholm (SPD) . . . . . . . 11179 B Frage des Abg. Dr. de With (SPD) : Reisebedingungen der Touristikunternehmen Dr. Erkel, Staatssekretär . . . . 11179 C, 11180 A, B Dr. de With (SPD) 11180 A, B Frage des Abg. Dr. de With (SPD) : Frage des Beitritts der Bundesrepublik Deutschland zu dem Brüsseler Übereinkommen über den Reisevertrag vom 23. April 1970 Dr. Erkel, Staatssekretär . .11180 B, C, D Dr. de With (SPD) 11180 C, D Fragen des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Errichtung einer juristischen Datenbank Dr. Erkel, Staatssekretär 11181 A, B, C, D, 11182 A Lenzer (CDU/CSU) 11181 B, D Frage des Abg. Dr. Gleissner (CDU/CSU) : Standort des Europäischen Patentamtes Dr. Erkel, Staatssekretär . .11182 A, C, D Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . 11182 B, C Frage des Abg. Baeuchle (SPD) : Erfahrungen mit der Abschlachtungsprämie Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 11182 D, 11183 B Baeuchle (SPD) . . . . . . . . 11183 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 Fragen des Abg. Dr. Reinhard (CDU/ CSU) : Bau eines Großbetriebs der Geflügelwirtschaft im niedersächsischen Zonenrandgebiet Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 11183 C, D, 11184 A, B, C, D Dr. Reinhard (CDU/CSU) . . . . 11183 D, 11184 A, B, D Susset (CDU/CSU) . . . . . . . 11184 C Frage des Abg. Löffler (SPD) : Menge des Butterbestandes in den Einfuhr- und Vorratsstellen aus niederländischen Molkereien Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11184 D, 11185 A, B Löffler (SPD) . . . . . . . . 11185 A Kiechle (CDU/CSU) 11185 B Frage des Abg. Löffler (SPD) : Angleichung der unterschiedlichen Interventionspraktiken bei Butter und anderen Erzeugnissen in den Ländern der EWG Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 11185 B, C Dr. Ritz (CDU/CSU) 11185 C Frage des Abg. Vogt (CDU/CSU) : Bundeshilfe für das Projekt „Hausfrauenparlament" Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11185 C, D, 11186 A Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 11185 D Frage des Abg. Vogt (CDU/CSU) : Mitarbeit des Hauptverbandes des Deutschen Lebensmittel-Einzelhandels an der Arbeit und Organisation des „Hausfrauenparlaments" Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 11186 A, B Vogt (CDU/CSU) 11186 B Fragen des Abg. Bewerunge (CDU/CSU) : Errechnung der Grenzausgleichsbeträge bei der Einfuhr von Rinderhälften Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . 11186 C, 11187 A, B, C, D Bewerunge (CDU/CSU) . 11186 D, 11187 A Kiechle (CDU/CSU) 11187 B Löffler (SPD) 11187 B Struve (CDU/CSU) 11187 C Frage des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Höhe der Butterüberschüsse in der EWG Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11187 D, 11188 A, B Kiechle (CDU/CSU) . . . . .11188 A, B Frage des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Maßnahmen in der EWG zur Beseitigung der Butterüberschüsse Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 11188 C, D Kiechle (CDU/CSU) . . . . . 11188 D Fragen des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) : Entschließung des Rates der Europäischen Gemeinschaften über den Abbau des Grenzausgleichs und die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes zugunsten der deutschen Landwirtschaft Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . 11188 D, 11189 A, B, C, D Dr. Früh (CDU/CSU) . . 11189 A, B, C, D Dr. Ritz (CDU/CSU) . . . . . . 11189 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Abg. Porzner, Offergeld, Frau Funcke, Schmidt [Kempten], Dr. Ritz u. Gen.) (Drucksache VI/ 1424) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/3456) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer-Steuerberater (Abg. von Bockelberg, Ott u. Gen.) (Drucksache VI/1617); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/3456) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Becker (Mönchengladbach) (CDU/CSU) 11190 A, 11191 B Frau Funcke (FDP) 11190 C, 11193 C, 11198 B Krammig (CDU/CSU) . . .11191 B, 11196 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 11191 C, 11195 B Dr. Häfele (CDU/CSU) . . . . . 11192 A Frau Huber (SPD) . . . , 11193 A, 11197 B Halfmeier (SPD) 11194 A Scheu (SPD) . . . . . . . . 11194 B Dr. Pinger (CDU/CSU) . . . . 11194 D Kleinert (FDP) 11195 C Dr. Kreile (CDU/CSU) . . . . 11196 D Dr. Häfele (CDU/CSU) (Erklärung nach § 36 GO) . . . 11199 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 V Entwurf eines Vierten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Viertes Anpassungsgesetz — KOV) (Drucksache VI/3483) — Erste Beratung — Arendt, Bundesminister 11200 A Geisenhofer (CDU/CSU) 11200 C Jaschke (SPD) 11201 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 11202 B Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der bruttolohnbezogenen dynamischen Rente (Rentenniveau-Sicherungsgesetz) (Abg. Katzer, Dr. Götz, Ruf und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/3325) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Fünfzehntes Rentenanpassungsgesetz) (Drucksache VI/3448) — Erste Beratung —, mit Bericht der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenanpassungsbericht 1972) und Gutachten des Sozialbeirats zu den Vorausberechnungen und zu den Rentenanpassungen 1973 (Drucksache VI/3254) und mit Sozialbericht 1972 (Drucksache VI/3432) Ruf (CDU/CSU) 11204 C Arendt, Bundesminister 11208 A Katzer (CDU/CSU) . . . . . . 11212 B Dr. Schellenberg (SPD) 11219 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 11224 C Krampe (CDU/CSU) 11230 C Dr. Nölling (SPD) 11232 C Geldner (FDP) 11235 D Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 11236 A Geiger (SPD) 11241 D Spitzmüller (FDP) . . . . . . 11242 D Burger (CDU/CSU) 11244 C Urbaniak (SPD) 11245 C Dr. Böhme (CDU/CSU) 11246 B Nächste Sitzung 11248 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 11249 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 291 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (— MOG —) (Drucksachen VI/2553, VI/3223) 11249 B Anlage 3 Änderungsantrag Umdruck 289 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (— MOG —) (Drucksachen VI/2553, VI/3223) 11249 C Anlage 4 Änderungsantrag Umdruck 292 (neu) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Drucksachen W1424, VI/3456) 11250 B Anlage 5 Änderungsantrag Umdruck 290 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Drucksachen VI/ 1424, VI/3456) 11250 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) betr. Entschädigung für Zeugen und Sachverständige 11251 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 11141 191. Sitzung Bonn, den 14. Juni 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 11249 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 17. 6. Adams * 17. 6. Dr. Aigner * 17. 6. Dr. Arndt (Berlin) * 17. 6. Dr. Artzinger * 17. 6. Dr. Bayerl 24. 6. Behrendt * 17. 6. Borm * 17. 6. Dr. Burgbacher * 17. 6. Dasch 16. 6. Dr. Dittrich * 17. 6. Faller * 17. 6. Fellermaier * 16. 6. Flämig * 17. 6. Dr. Furler * 17. 6. Frau Geisendörfer 16. 6. Gerlach (Emsland) * 17. 6. Gewandt 17. 6. Glombig 16. 6. Frau Griesinger 16. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 17. 6. Dr. Jungmann 24. 6. Klinker * 17. 6. Dr. Koch * 17. 6. Kriedemann * 17. 6. Krockert 16. 6. Lange * 17. 6. Lautenschlager * 17. 6. Dr. Dr. h. c. Löhr * 17. 6. Lücker (München) * 17. 6. Maucher 15. 6. Meister * 17. 6. Memmel * 17. 6. Dr. h c. Menne (Frankfurt) 14. 6. Müller (Aachen-Land) * 17. 6. Frau Dr. Orth * 17. 6. Dr. Reischl * 17. 6. Richarts * 17. 6. Riedel (Frankfurt) * 17. 6. Schneider (Königswinter) 24. 6. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 24. 6. Schwabe * 17. 6. Dr. Schwörer * 17. 6. Seefeld * 17. 6. Springorum * 17. 6. Dr. Starke (Franken) * 17. 6. Steiner 16. 6. Werner * 17. 6, Winkelheide 16. 6. Wolf 16. 6. Wolfram * 17. 6. Dr. Zimmermann 14. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 291 Änderungsantrag des Abgeordneten Dürr und und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (- MOG -) — Drucksachen VI/2553, V1/3223 — Der Bundestag wolle beschließen: In § 31 Abs. 1 wird folgender Satz 2 angefügt: „Hinsichtlich besonderer Vergünstigungen und Interventionen sind die Vorschriften über Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung jedoch nicht anzuwenden." Bonn, den 13. Juni 1972 Dürr Konrad Matthöfer Metzger Dr. Schmude Sieglerschmidt Anlage 3 Umdruck 289 Änderungsantrag des Abgeordneten Welslau zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (-MOG-) - Drucksachen VI/2553, VI/3223 — Der Bundestag wolle beschließen: Hinter § 37 wird folgende Vorschrift eingefügt: ,§ 37a Änderung des Gesetzes zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften Das Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften vom 3. September 1968 (BGBl. I S. 990) wird wie folgt geändert: 1. Hinter Artikel 2 wird folgender Artikel 2 a eingefügt: „Artikel 2 a (1) Der Bundesminister wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates 1. die Vorschriften zu erlassen, die a) zur Durchführung der Richtlinie des Rates vom 23. November 1970 über Zusatzstoffe in der Tierernährung (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 270 S. 1) erforderlich sind; b) nach Artikel 3 Abs. 6 und 7, Artikel 4 Abs. 1 und Artikel 7 der unter Buchstabe a genannten Richtlinie zulässig sind; 11250 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 2. die Vorschriften zu erlassen, die zur Durchführung der Richtlinie des Rates vom 20. Juli 1970 über die Einführung gemeinschaftlicher Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 170 S. 2) sowie der zur Durchführung dieser Richtlinie ergehenden Richtlinien erforderlich sind. (2) Futtermittel, Mischfuttermittel oder Mischungen, die einer nach Absatz 1 Nr. 1 erlassenen Rechtsverordnung nicht entsprechen, dürfen nicht angeboten, zum Verkauf vorrätig gehalten, feilgehalten, abgegeben oder sonst in den Verkehr gebracht, für diese Zwecke hergestellt oder verfüttert werden." 2. In Artikel 5 Abs. 1 Nr. 1 werden hinter den Worten „Artikel 2" die Worte „oder 2 a" eingefügt.' Bonn, den 13. Juni 1972 Welslau Anlage 4 Umdruck 292 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Evers, Dr. Hauser (Sasbach), Dr. Becker (Mönchengladbach), Ott und Genossen zur zweiten Beratung des Ent- ) Wurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes — Drucksachen VI/1424, VI/3456 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a ist in § 8 Abs. 1 folgende Nummer 5 anzufügen: „5. Wirtschaftsprüfer, die mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Steuerwesens tätig gewesen sind." Bonn, den 14. Juni 1972 Dr. Evers Dr. Hauser (Sasbach) Dr. Becker (Mönchengladbach) Ott Berberich Burger Dichgans Draeger Dr. Eyrich Häussler Hussing Frau Jacobi (Marl) Dr. Klepsch Kunz Lenze (Attendorn) Dr. Miltner Dr. Pinger Schmitt (Lockweiler) Dr. Stark (Nürtingen) von Thadden Anlage 5 Umdruck 290 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Häfele, Kleinert, Scheu und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes — Drucksachen VI/1424, VI/3456 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 22 erhält § 118 b Abs. 4 b des Steuerberatungsgesetzes folgende Fassung: „(4) Die erfolgreiche Teilnahme am Seminar ist durch eine vor dem Seminarausschuß abzulegende schriftliche und mündliche Prüfung nachzuweisen. Die schriftliche Prüfung besteht aus einer unter Aufsicht zu fertigenden Arbeit aus den in Absatz 4 genannten Gebieten. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens vier und höchstens sechs Stunden. An der mündlichen Prüfung sollen mindestens drei, höchstens jedoch sechs Bewerber teilnehmen. Die Prüfungsdauer soll bei drei Bewerbern nicht mehr als sechzig Minuten und bei sechs Bewerbern nicht mehr als einhundertzwanzig Minuten betragen. § 4 Abs. 2 ist sinngemäß anzuwenden." 2. In Artikel 1 Nr. 22 wird in § 118 b Abs. 4 d Satz 1 und Abs. 5 Nr. 2 des Steuerberatungsgesetzes das Wort „mündlichen" gestrichen. Bonn, den 13. Juni 1972 Dr. Häfele Dr. Abelein Amrehn Dr. Artzinger Dr.-Ing. Bach Dr. Becker (Mönchengladbach) Bewerunge von Bockelberg Breidbach Erhard (Bad Schwalbach) Dr. Jenninger Frau Kalinke Dr. Kreile Frau Dr. Kuchtner Kunz Müller (Berlin) Petersen Pohlmann Ruf Dr. Schmid-Burgk Schmitt (Lockweiler) Schulhoff Dr. Schulz (Berlin) Spilker Dr. Stark (Nürtingen) Scheu Bergmann Büchler (Ebersbach) Dr. Farthmann Kaffka Koenig Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 11251 Dr. Schachtschabel Suck Wolfram Wüster Zander Kleinert Frau Dr. Diemer-Nicolaus Logemann Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Erkel vom 7. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Frage A 26) : Halt die Bundesregierung den Höchstsatz der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige von 8,00 Deutsche Mark pro Stunde angesichts der nominalen Lohn- und Gehaltserhöhungen der letzten Jahre im Hinblick auf die Bereitschaft zu verantwortungsvollen Zeugen- und Sachverständigenaussagen noch für ausreichend? Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, daß die Höchstgrenze der Zeugenentschädigung von 8,— DM je Stunde infolge der wirtschaftlichen Entwicklung zu Schwierigkeiten geführt hätte. Die geltende Regelung, die seit dem 1. Oktober 1969 in Kraft ist — vorher betrug die Höchstentschädigung 5,— DM je Stunde —, führt dazu, daß Lohnempfänger bei Löhnen bis zu etwa 320 DM wöchentlich (= 1387 DM monatlich) voll entschädigt werden. Zeugen, die mehr verdienen, werden bei der Erfüllung ihrer staatsbürgerlichen Pflicht zur Aussage ein gewisses Opfer auf sich nehmen können. Die Bundesregierung prüft aber im Benehmen mit den Landesjustizverwaltungen, ob und gegebenenfalls welche Änderungen des § 2 ZuSEntschG veranlaßt sind. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Bei Sachverständigen liegen die Verhältnisse ein wenig anders. Hier galt bis 1969 ein Höchstsatz von 15 DM pro Stunde. Seitdem hat sich der zur Verfügung stehende Rahmen, der je nach den Fachkenntnissen des Gutachters eine Entschädigung bis zu 30 DM je Stunde ermöglicht, als praktikabel erwiesen. Für besondere Fälle besteht zudem nach § 3 des ZuSEntschG die Möglichkeit, die Entschädigung auf bis zu 45 DM je Stunde zu erhöhen.
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    Rede von Hans Katzer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich kann Sie nur bewundern, Herr Kollege Nölling, nach dem — ich habe ja nicht alles zitiert —, wie Sie sich geäußert haben: „Wenn Herr Katzer nicht rechnen kann, was kann ich dafür" und was weiß ich. Nach dieser Äußerung war es doch so, daß unsere Rechnung richtig war und daß das Arbeitsministerium sich unserer Rechnung hat anschließen müssen. Das ist doch der Vorgang, über den Sie nicht hinwegreden können.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Dr. Nölling: Das ist aber nach wie vor falsch!)

    Ich habe nicht — um das noch zu klären — meine eigenen Zahlen angezweifelt, sondern ich habe gesagt: Wenn Sie sie anzweifeln, dann laßt uns darüber sprechen! Dann haben auch Abstimmungsgespräche stattgefunden, und dann hat sich die Mehrheit der Sachverständigen unserer Auffassung zugeneigt und nicht der des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung — was mir als dem früheren Chef dieses Ministeriums sehr leid tut; das werden Sie mir nachfühlen können.
    Von dieser Summe, meine Damen und Herren, wird die Aktualisierung der Rentenanpassung bis zum Jahre 1986 rund 72 Milliarden DM erfordern. Darüber besteht Einmütigkeit. Das ist der Löwenanteil der zur Verfügung stehenden Mittel. Eine derartige Verwendung ist auch gerecht, weil diese Überschüsse nur das Spiegelbild des abgesunkenen Rentenniveaus sind. Es handelt sich um Beträge, die den Rentnern vorenthalten werden, wie der unabhängige Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung völlig zutreffend festgestellt hat.
    Natürlich stellt sich die Frage, ob bei Anhebung des Rentenniveaus noch etwas für andere Vorhaben übrigbleibt, und diese Frage ist klar zu bejahen. Ich nenne zunächst, weil es sich um ein dringliches sozialpolitisches Problem handelt, die gezielte Verbesserung von Kleinstrenten und von Renten für Frauen. Hier liegt seit Oktober 1971 ein Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion vor. Die Verwirklichung dieses Vorhabens würde bis 1986 weitere 20 Milliarden DM in Anspruch nehmen. Konjunkturell und im Blick auf die Auswirkung auf die öffentlichen Haushalte gilt für dieses Gesetz das gleiche wie für die Anhebung des Rentenniveaus, d. h. es ist ohne weiteres durchführbar.
    Ich nenne die Öffnung der gesetzlichen Rentenversicherung für Selbständige. Hier ergibt sich keine Belastung der Rentenversicherungsträger. Vielmehr
    erzielen sie durch neue Beitragszahler Mehreinnahmen, die nach unserem Umlagesystem durch die später zu zahlenden Renten auch nicht vollständig wiederaufgefressen werden. Deshalb haben wir in dem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion zur Öffnung der Rentenversicherung für Selbständige, der diesem Hause bereits seit Mai 1971 vorliegt, zusätzliche Regelungen für die ältere und alte Last für vertretbar gehalten, die nach unserem Willen auch den Arbeitnehmern zugute kommen sollen.
    Die CDU/CSU ist bereit, auch den Beitritt weiterer Personenkreise, insbesondere der Hausfrauen, zur gesetzlichen Rentenversicherung zu ermöglichen.
    Immer wieder ist schließlich von der Koalition behauptet worden, die Anhebung des Rentenniveaus schließe die Verwirklichung der flexiblen Altersgrenze aus. Mein Kollege Adolf Müller aus Remscheid hat in der Debatte vom 16. Dezember 1971 hier mit Recht darauf hingewiesen, daß dieses voreilige Entweder-Oder, daß die Regierung gesetzt hat, den Akzent verschiebe und damit die Gefahr eines Generationenkonflikts innerhalb unserer Bevölkerung heraufbeschwöre. Ich sage das nicht aus der hohlen Hand heraus, sondern gestützt auf zahlreiche Briefe von Rentnern aus allen Teilen der Bundesrepublik, die sich darüber beschwert haben, daß die SPD das Vermögen der Rentenversicherung einseitig für eine Maßnahme ausgeben wolle und nicht denen zukommen lasse, denen es gehöre, nämlich den Rentnern.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Die CDU/CSU-Fraktion hat damals erklärt, daß sie die Einführung einer flexiblen Altersgrenze für ein berechtigtes sozialpolitisches Anliegen hält, und einen eigenen Vorschlag angekündigt, sobald über die finanziellen Möglichkeiten gesichertes Zahlenmaterial vorliegt. Dies ist hinsichtlich der Kosten für die Versicherungsträger nunmehr der Fall.
    Auf Grund eines versicherungsmathematischen Gutachtens hat die CDU/CSU-Fraktion am 26. Mai 1972 ein Abstimmungsgespräch — es ist übrigens interessant, daß die Opposition das macht; früher machte das die Regierung — mit den Vertretern des Bundesarbeitsministeriums, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Finanzen, des Verbandes der Rentenversicherungsträger, der BfA und der Bundesbank geführt. Dabei hat sich als überwiegende Meinung der Experten herausgestellt, daß die Kosten der flexiblen Altersgrenze nach dem Modell der Bundesregierung bei 100 %iger Inanspruchnahme nicht 104 Milliarden DM betragen. Die Kosten belaufen sich auf 73 Milliarden DM bis 1986, wenn man von einer 100 %igen Inanspruchnahme ausgeht. Die Bundesregierung hatte bei ihren Berechnungen die demographische Entwicklung unberücksichtigt gelassen.
    Nachdem das Zahlenmaterial nunmehr gesichert ist, können wir den angekündigten Vorschlag zur flexiblen Altersgrenze vorlegen. Wir schlagen vor, daß jeder Versicherte nach Erfüllung einer Wartezeit von 35 Jahren — dies entspricht dem Regierungsvorschlag — mit Vollendung des 63. Lebensjahres das Altersruhegeld beantragen kann. Soweit



    Katzer
    sich durch die zwei Jahre kürzere Versicherungszeit eine niedrigere Rente ergibt, hat es dabei wie bei dem Vorschlag der Regierung sein Bewenden. Zusätzliche Abschläge, etwa versicherungsmathematischer oder sonstiger Art, sind von uns nicht vorgesehen. Im Unterschied zum Regierungsvorschlag soll jedoch derjenige, der es unter den genannten Voraussetzungen vorzieht, über das 63. Jahr hinaus zu arbeiten, einen Ausgleich für die kürzere Rentenbezugsdauer in Höhe von 5 °/o pro anno erhalten. Wir glauben, daß diese Lösung den Namen flexible Altersgrenze wirklich verdient.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Bei dem Regierungsvorschlag handelt es sich dagegen in Wirklichkeit um eine Herabsetzung der Altersgrenze, weil jeder, der die Rente nicht mit dem 63. Lebensjahr in Anspruch nimmt, einen finanziellen Verlust erleidet, der sich im Einzelfall, über die durchschnittliche Rentenlaufdauer gerechnet, auf mehr als 10 000 DM belaufen kann. Daher muß der Régierungsvorschlag die fatale Konsequenz ziehen, entgegen dem derzeitigen Rechtszustand ein partielles Beschäftigungsverbot einzuführen. Das bedeutet, daß nach dem Regierungsvorschlag diejenigen finanziell bestraft werden, die über das 63. Lebensjahr hinaus arbeiten wollen, oder sie sind zu einer neuen Art von Schwarzarbeit gezwungen. Meine Damen und Herren, trotz aller Erklärungen des Ministers: eine solche Regelung ist nicht human.
    Dagegen kann der Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion, wie ich glaube, als human bezeichnet werden. Auf ein Verbot der Weiterarbeit bei gleichzeitigem Rentenbezug verzichten wir, so wie es auch bisher aus gutem Grund der Fall ist. Nach unserem Vorschlag ist es allein in das Belieben des einzelnen gestellt, ob er früher die normale Rente oder später eine erhöhte Rente in Anspruch nehmen will. Finanziell läuft dies für ihn ganz genau auf das gleiche hinaus.
    Insofern ist auch der gegen den Entwurf der CDU/CSU erhobene Einwand, er schaffe einen zu starken Anreiz zur Weiterarbeit, nicht stichhaltig. Übrigens hat der DGB unseren Entwurf ausdrücklich begrüßt. Durch unseren Vorschlag wird vielmehr der Entscheidungsspielraum über den Beginn des Rentenbezugs für den einzelnen erweitert, während er nach dem Regierungsvorschlag gegenüber dem jetzigen Zustand eingeengt wird.
    Die CDU/CSU hält es für ungerecht, daß diejenigen, die sich wegen zu geringer Rente oder weil sie noch Kinder haben, die sich in der Ausbildung befinden, nicht bereits mit 63 Jahren zur Ruhe setzen können, auch noch ohne Ausgleichsmaßnahme den Nachteil der kürzeren Rentenlaufdauer hinnehmen sollen. Diesen Nachteil wollen wir durch eine entsprechend höhere Rente in Form von Zuschlägen ausgleichen. Das scheint mir ein schlichtes Gebot der sozialen Gerechtigkeit, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Wenn wir von flexibler Altersgrenze sprechen, meinen wir auch flexibel und nicht eine Herabsetzung der Altersgrenze.
    Besonderer Prüfung wird bedürfen, ob nicht für schwerbeschädigte Kriegsopfer erleichterte Bedingungen bei der Altersgrenze gewährt werden können; denn darüber besteht Einigkeit, dieser Personenkreis hat mit zunehmendem Alter besonders unter den Folgen der körperlichen Behinderung zu leiden.
    Zu den Kosten unseres Vorschlags. Bei einer 80%igen Inanspruchnahme der flexiblen Altersgrenze würden nach unserem Modell bis zum Jahre 1986 Mehraufwendungen von 59 Milliarden DM entstehen, bei einer 60%igen Inanspruchnahme, die wir für realistischer halten, Mehrausgaben in Höhe von 46 Milliarden DM. Die Anhebung des Rentenniveaus, die Verbesserung der Kleinrenten und unser Vorschlag der flexiblen Altersgrenze mit 80%iger Inanspruchnahme würden bis zum Jahre 1986 insgesamt 151 Milliarden DM kosten. Dem steht ein Finanzspielraum der Rentenversicherung laut regierungsamtlichen Berechnungen von 169 Milliarden DM gegenüber. Die Mehreinnahmen aus der Öffnung der Rentenversicherung sind dabei nicht berücksichtigt. Bei einer 60%igen Inanspruchnahme der flexiblen Altersgrenze würden sich die Gesamtkosten bis 1986 auf etwa 137 Milliarden DM belaufen.
    Nun, meine Damen und Herren, mag es vielleicht dem einen oder anderen merkwürdig erscheinen, daß der Vorschlag der CDU/CSU zur flexiblen Altersgrenze billiger sein soll als der Vorschlag der Bundesregierung, obwohl wir Zuschläge vorsehen. Tatsächlich gibt es dafür aber eine sehr einfache und plausible Erklärung. Im Umlageverfahren ist die Rentnerquote der entscheidende Finanzfaktor, und diese Quote wird bei unserem Vorschlag geringer sein als nach dem Vorschlag der Regierung, weil ein späterer Rentenbeginn nach unserem Vorschlag für den einzelnen ohne finanzielle Verluste möglich ist. Das ist der finanziell entscheidende Punkt.
    Freilich können sich durch die Einführung einer flexiblen Altersgrenze nicht unerhebliche Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte ergeben. Das gilt insbesondere für zusätzliche Aufwendungen an Wohngeld, an Sozialhilfe, an Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst. Auch die Frage von Steuerausfällen bedarf ehrlicher und offener Prüfung. Hieran hat es die Regierung bis zur Stunde fehlen lassen. Eine Kleine Anfrage der CDU/CSU wurde ausweichend beantwortet. Im Interesse der Sache und der Klarheit der Sozialpolitik sollte die Regierung alsbald Schätzungen hierzu vorlegen, die in die volkswirtschaftliche Zielprojektion und die Finanzplanung eingebettet sein müssen. Hier muß die Rückkoppelung zum Sozialbudget hergestellt werden.

    (Vorsitz: Vizepräsident Dr. Jaeger.)

    Meine Damen und Herren, diese Regierung spricht allenthalben davon, sie wolle mehr soziale Gerechtigkeit verwirklichen. Ich hoffe nach wie vor, daß Sie die alten Menschen davon nicht ausnehmen wollen. Die Regierungskoalition wird bei der zweiten und dritten Lesung der Rentenanpassung in der nächsten Woche Gelegenheit haben, zu dokumentieren, wie sie es nun tatächlich mit ihrem Versprechen von mehr sozialer Gerechtigkeit hält. Meine



    Katzer
    Damen und Herren der SPD, es wird immer gesagt: 21 Gerechte beim Betriebsverfassungsgesetz, und wo waren die anderen? Ich hoffe, daß es 21 aus Ihren Reihen sein werden, die uns nächste Woche ihre Stimme für unseren Vorschlag geben werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Schellenberg. — 45 Minuten sind für Sie angemeldet.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ernst Schellenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zuerst eine Feststellung treffen. Herr Kollege Katzer hat wiederholt in der Öffentlichkeit die Behauptung aufgestellt — auch andere CDU-Sprecher —: „Wir stehen in der Sozialpolitik vor einem Scherbenhaufen." Diese Behauptung ist unrichtig, und ich weise sie entschieden zurück.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zuruf des Abg. Katzer.)

    Ich möchte das an Hand von 15 Tatsachen in Anknüpfung an das, was der Herr Bundesarbeitsminister vorgetragen hat, beweisen, — kurz beweisen; sonst müßte ich drei Stunden sprechen.
    Tatsache 1. Die sozialliberale Koalition hat die längst fällige Reform der Betriebsverfassung, die frühere CDU/CSU-Regierungen nicht zustande gebracht haben, verwirklicht. Das neue Betriebsverfassungsgesetz ist — das haben die Betriebsratswahlen gezeigt — zu einem großen Erfolg geworden.

    (Beifall bei der SPD.)

    Aber über 90% der CDU/CSU-Abgeordneten haben diese Reform abgelehnt. Die CDU/CSU-Fraktion in ihrer überwiegenden Mehrheit hat damit gesellschaftspolitisch versagt.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Ruf meldet sich zu einer Zwischenfrage.)

    — Herr Kollege Ruf, ich möchte heute aus folgendem Grunde keine Zwischenfragen zulassen: Wir sind jetzt leider in der Zeit sehr weit fortgeschritten. Ich habe die Liste der weiteren Wortmeldungen gelesen, und ich möchte nicht meine Zeit von 45 Minuten durch Beantwortung von Zwischenfragen überschreiten.

    (Abg. Ruf: Das wird hinzugerechnet!)

    — Ich bitte sehr um Verständnis im Hinblick auf die anderen Kollegen, die auch noch Wichtiges zu sagen haben.

    (Abg. Ruf: Schade!)

    Tatsache 2. Die sozialliberale Koalition hat mit dem Dritten Vermögensbildungsgesetz die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Arbeitnehmer gestärkt.

    (Abg. Breidbach: Wo ist denn der Vermögensbericht?)

    Die Zahl der Begünstigten hat sich während der
    Zeit der Arbeit dieser Koalition verdreifacht. Sie
    ist auf 15 Millionen Arbeitnehmer, 70% der Arbeitnehmer, angestiegen.

    (Abg. Ruf: Durch Vereinbarung der Tarifparteien! — Abg. Härzschel: Nicht durch die Regierung!)

    Tatsache 3. Die sozialliberale Koalition hat größere Chancengerechtigkeit verwirklicht. Für zweieinhalb Millionen Kinder wurde erstmals seit 1965 das Kindergeld mit einem zusätzlichen Aufwand von jährlich 400 Millionen DM verbessert.

    (Beifall bei der SPD.)

    Die sozialliberale Koalition hat erstmals eine einheitliche Ausbildungsförderung verwirklicht. Sie eröffnet 300 000 jungen Menschen bessere Lebenschancen.

    (Abg. Ruf: Gab es vorher kein Ausbildungsförderungsgesetz?)

    Die Bundesausgaben für Ausbildungsförderung haben sich während der Arbeit dieser sozialliberalen Koalition mit 700 Millionen DM mehr als versiebenfacht.
    Tatsache 4. Die sozialliberale Koalition hat erstmals ein Rehabilitationsgesetz vorgelegt, das allen Behinderten unabhängig von der Ursache der Behinderung einen Anspruch auf umfassende Leistungen der Rehabilitation sichert.
    Tatsache 5. Die sozialliberale Koalition hat die gesundheitliche Sicherung der Bürger verbessert.

    (Abg. Breidbach: Sie hat die Vorsorge von uns geholt!)

    Während die CDU/CSU-Fraktion in ihrem Regierungsprogramm für diese Legislaturperiode vom 20. August 1969 den Weg zum Arzt durch Kostenbeteiligung erschweren wollte,

    (Beifall bei den Regierungsparteien — Abg. Dr. Götz: Sind Beitragserhöhungen keine Kostenbeteiligung? — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    hat die Koalition erstmals durch Gesetz für 21/2 Millionen Kinder und für 24 Millionen Erwachsene einen Rechtsanspruch auf Vorsorgeuntersuchungen festgelegt.

    (Widerspruch und Zurufe von der CDU/ CSU.)

    Tatsache 6. Die sozialliberale Koalition hat 101/2 Millionen Kinder in die gesetzliche Unfallversicherung einbezogen. Die damalige CDU/CSU-Regierung mit Arbeitsminister Katzer hat den Auftrag des Bundestages von 1968, ein solches Gesetz vorzulegen, nicht erfüllt. Jetzt ist die Schülerunfallversicherung Wirklichkeit.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zurufe von der CDU/CSU.)