Rede:
ID0619129800

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 114
    1. der: 14
    2. die: 6
    3. den: 5
    4. Beratung: 5
    5. des: 5
    6. von: 5
    7. Drucksache: 5
    8. und: 4
    9. über: 4
    10. Fraktion: 3
    11. eingebrachten: 3
    12. —: 3
    13. Bundesregierung: 3
    14. gesetzlichen: 3
    15. Ich: 2
    16. Ältestenrat: 2
    17. Ihnen: 2
    18. an: 2
    19. für: 2
    20. zu: 2
    21. eine: 2
    22. Erste: 2
    23. Ruf: 2
    24. CDU/CSU: 2
    25. Entwurfs: 2
    26. eines: 2
    27. Gesetzes: 2
    28. VI/3325: 2
    29. Anpassung: 2
    30. aus: 2
    31. in: 2
    32. hat: 2
    33. Weitere: 1
    34. Wortmeldungen: 1
    35. liegen: 1
    36. nicht: 1
    37. vor.: 1
    38. schließe: 1
    39. Beratung.Der: 1
    40. schlägt: 1
    41. vor,: 1
    42. Vorlage: 1
    43. Ausschuß: 1
    44. Arbeit: 1
    45. Sozialordnung: 1
    46. gemäß: 1
    47. §: 1
    48. 96: 1
    49. Geschäftsordnung: 1
    50. Haushaltsausschuß: 1
    51. überweisen.: 1
    52. sehe: 1
    53. höre: 1
    54. keine: 1
    55. anderen: 1
    56. Vorschläge;: 1
    57. es: 1
    58. ist: 1
    59. so: 1
    60. beschlossen.Ich: 1
    61. rufe: 1
    62. Punkt: 1
    63. 20: 1
    64. auf,: 1
    65. dem: 1
    66. verbundene: 1
    67. Debatte: 1
    68. vorschlägt:a): 1
    69. Abgeordneten: 1
    70. Katzer,: 1
    71. Dr.: 1
    72. Götz,: 1
    73. zur: 1
    74. Sicherung: 1
    75. bruttolohnbezogenen: 1
    76. dynamischen: 1
    77. Rente: 1
    78. —b): 1
    79. Fünfzehnten: 1
    80. Renten: 1
    81. Rentenversicherungen: 1
    82. sowie: 1
    83. Geldleistungen: 1
    84. Unfallversicherung: 1
    85. VI/3448: 1
    86. —c): 1
    87. Berichts: 1
    88. Rentenversicherungen,: 1
    89. insbesondere: 1
    90. deren: 1
    91. Finanzlage: 1
    92. künftigen: 1
    93. 15: 1
    94. Kalenderjahren: 1
    95. VI/3254d): 1
    96. Sozialberichts: 1
    97. 1972—: 1
    98. VI/3432: 1
    99. —Wir: 1
    100. treten: 1
    101. ein.: 1
    102. Zur: 1
    103. Begründung: 1
    104. Gesetzentwurfs: 1
    105. auf: 1
    106. Abgeordnete: 1
    107. das: 1
    108. Wort.: 1
    109. Seine: 1
    110. ihn: 1
    111. Redezeit: 1
    112. 30: 1
    113. Minuten: 1
    114. angemeldet.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 191. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 Inhalt: Ausscheiden des Abg. Dr. Müller (München) aus der Fraktion der SPD . . 11141 A Erweiterung der Tagesordnung 11141 A Wahl der Abg. Frau Berger als stellvertretendes Mitglied im Wahlprüfungsausschuß 11141 B Amtliche Mitteilungen 11141 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache VI/3233) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/3503) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung Offergeld, Parlamentarischer Staatssekretär 11142 A Frau Huber (SPD) . . . . . . 11143 A Dr. Kreile (CDU/CSU) . . . . 11143 D Opitz (FDP) . . . . . . . . 11145 A Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (Drucksache VI/2553) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3269), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen VI/3223, zu VI/3223) — Zweite und dritte Beratung — Dürr (SPD) 11145 D Vogel (CDU/CSU) . . . . . . 11146 B Welslau (SPD) . . . . . . . 11146 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes (Bundesrat) (Drucksache VI/3421) — Erste Beratung — Brück (Köln) (CDU/CSU) . . . . 11147 B Liedtke (SPD) . . . . . . . .11147 C Krall (FDP) . . . . . . . . . 11148 A Begrüßung des Vorsitzenden der Sektion der Parlamentarischen Gruppe der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken für die parlamentarischen Beziehungen mit der Bundesrepublik Deutschland, Minister Leonid Mitrofanowitsch Samjatin . . 11147 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (Drucksachen VI/911, VI/1076); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/3264) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schober (CDU/CSU) . . . . 11148 C Metzger (SPD) 11150 D Kleinert (FDP) 11152 A Stein (Honrath) (CDU/CSU) . . 11152 D Dr. Kreile (CDU/CSU) . . . . 11154 C Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Drucksache VI/3426) — Erste Beratung — 11155 B Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters (Drucksache VI/3450) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister . . . . . . 11155 B Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . 11156 B Metzger (SPD) . . . . . . . . 11157 B Kleinert (FDP) . . . . . . . . 11158 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts — Gesetz zur Neuordnung der Zuständigkeiten und des Verfahrens in familienrechtlichen Angelegenheiten — (Drucksache VI/3453) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister . . . . . . 11159 B Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 11160 D Frau Schimschok (SPD) . . . . . 11163 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 11164 D Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . 11166 C Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts (Drucksache VI/3478) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister 11166 D Kunz (CDU/CSU) 11169 D Dürr (SPD) 11171 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 11172 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 6. Oktober 1971 zur Errichtung des Internationalen Instituts für Führungsaufgaben in der Technik (Drucksache VI/3236); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3485), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft (Drucksache VI/3341) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . 11174 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Textilkennzeichnungsgesetzes (Drucksache VI/3344) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/3488) — Zweite und dritte Beratung — 11175 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Niederlassungsvertrag vom 23. April 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat (Drucksache VI/2122); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/3489) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 11175 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. August 1971 über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation „INTELSAT" (Drucksache VI/3451) — Erste Beratung — . . . . 11175 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. März 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Island zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache VI/3452) — Erste Beratung — 11175 C Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Drucksache VI/3464) — Erste Beratung — . . . . 11175 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesreisekostengesetzes und des Bundesumzugskostengesetzes (Drucksache VI/3420) — Erste Beratung — . . . . 11175 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes (Drucksache VI/3449) — Erste Beratung — . . . . 11175 D Antrag des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1970 (Jahresrechnung 1970) (Drucksache VI/3347) 11175 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie (EWG) des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Gewichte von 1 mg bis 50 kg von höheren Genauigkeitsklassen als der mittleren Genauigkeit Verordnung (EWG) des Rates über das Verfahren betreffend die Änderung und Aussetzung der Zollsätze für landwirtschaftliche Erzeugnisse, die unter eine gemeinsame Marktorganisation fallen (Drucksachen VI/3038, VI/3153, VI/3419) . 11176 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 III Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Annahme gemeinsamer Grundsätze auf dem Gebiet der Kostensteigerungsgarantie bei Ausfuhrgeschäften mit dritten Ländern Richtlinie des Rates über die Einführung gemeinsamer Grundsätze für die Wechselkurssicherung bei Ausfuhrgeschäften mit dritten Ländern (Drucksachen VI/2551, VI/3494) . . . . 11176 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie (EWG) des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Abfüllung in Volumen bestimmter Flüssigkeiten in Fertigpackungen Richtlinie (EWG) des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Flaschen als Maßbehältnisse Verordnung (EWG) des Rates zur Aufnahme weiterer Waren in die im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 1025/70 des Rates zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus dritten Ländern aufgeführte Liste Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2794/71 des Rates vom 20. Dezember 1971 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten betreffend bestimmte Waren mit Ursprung in Entwicklungsländern (Drucksachen VI/3273, VI/3275, VI/3404, VI/3491) 11176 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kommission der EG für eine Richtlinie des Rates zur Einführung einer gemeinsamen Kreditversicherungspolice für öffentlichen Käufern aus dritten Ländern gewährte mittel- und langfristige Finanzkredite (Drucksachen VI/3121, VI/3493) . . 11176 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 5/72 — Besondere Zollsätze gegenüber Marokko) (Drucksachen VI/3244, VI/3992) . . . . 11176 D Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur AußenwirtschaftsVerordnung — (Drucksachen VI/3278, VI/3496) 11176 D Fragestunde (Drucksache VI/3495) Fragen des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) : Härten in dem Zweiten Wohngeldgesetz für Haushalte mit mehr als acht Familienmitgliedern Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11177 A, D, 11178 A Geisenhofer (CDU/CSU) 11177 D Frage des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) : Zahl der lernbehinderten oder verhaltensgestörter Schüler Raffert, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11178 A, C, D, 11179 B Dr. Fuchs (CDU/CSU) 11178 C Hansen (SPD) 11178 D Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) 11179 B Engholm (SPD) . . . . . . . 11179 B Frage des Abg. Dr. de With (SPD) : Reisebedingungen der Touristikunternehmen Dr. Erkel, Staatssekretär . . . . 11179 C, 11180 A, B Dr. de With (SPD) 11180 A, B Frage des Abg. Dr. de With (SPD) : Frage des Beitritts der Bundesrepublik Deutschland zu dem Brüsseler Übereinkommen über den Reisevertrag vom 23. April 1970 Dr. Erkel, Staatssekretär . .11180 B, C, D Dr. de With (SPD) 11180 C, D Fragen des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Errichtung einer juristischen Datenbank Dr. Erkel, Staatssekretär 11181 A, B, C, D, 11182 A Lenzer (CDU/CSU) 11181 B, D Frage des Abg. Dr. Gleissner (CDU/CSU) : Standort des Europäischen Patentamtes Dr. Erkel, Staatssekretär . .11182 A, C, D Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . 11182 B, C Frage des Abg. Baeuchle (SPD) : Erfahrungen mit der Abschlachtungsprämie Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 11182 D, 11183 B Baeuchle (SPD) . . . . . . . . 11183 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 Fragen des Abg. Dr. Reinhard (CDU/ CSU) : Bau eines Großbetriebs der Geflügelwirtschaft im niedersächsischen Zonenrandgebiet Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 11183 C, D, 11184 A, B, C, D Dr. Reinhard (CDU/CSU) . . . . 11183 D, 11184 A, B, D Susset (CDU/CSU) . . . . . . . 11184 C Frage des Abg. Löffler (SPD) : Menge des Butterbestandes in den Einfuhr- und Vorratsstellen aus niederländischen Molkereien Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11184 D, 11185 A, B Löffler (SPD) . . . . . . . . 11185 A Kiechle (CDU/CSU) 11185 B Frage des Abg. Löffler (SPD) : Angleichung der unterschiedlichen Interventionspraktiken bei Butter und anderen Erzeugnissen in den Ländern der EWG Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 11185 B, C Dr. Ritz (CDU/CSU) 11185 C Frage des Abg. Vogt (CDU/CSU) : Bundeshilfe für das Projekt „Hausfrauenparlament" Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11185 C, D, 11186 A Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 11185 D Frage des Abg. Vogt (CDU/CSU) : Mitarbeit des Hauptverbandes des Deutschen Lebensmittel-Einzelhandels an der Arbeit und Organisation des „Hausfrauenparlaments" Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 11186 A, B Vogt (CDU/CSU) 11186 B Fragen des Abg. Bewerunge (CDU/CSU) : Errechnung der Grenzausgleichsbeträge bei der Einfuhr von Rinderhälften Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . 11186 C, 11187 A, B, C, D Bewerunge (CDU/CSU) . 11186 D, 11187 A Kiechle (CDU/CSU) 11187 B Löffler (SPD) 11187 B Struve (CDU/CSU) 11187 C Frage des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Höhe der Butterüberschüsse in der EWG Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11187 D, 11188 A, B Kiechle (CDU/CSU) . . . . .11188 A, B Frage des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Maßnahmen in der EWG zur Beseitigung der Butterüberschüsse Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 11188 C, D Kiechle (CDU/CSU) . . . . . 11188 D Fragen des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) : Entschließung des Rates der Europäischen Gemeinschaften über den Abbau des Grenzausgleichs und die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes zugunsten der deutschen Landwirtschaft Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . 11188 D, 11189 A, B, C, D Dr. Früh (CDU/CSU) . . 11189 A, B, C, D Dr. Ritz (CDU/CSU) . . . . . . 11189 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Abg. Porzner, Offergeld, Frau Funcke, Schmidt [Kempten], Dr. Ritz u. Gen.) (Drucksache VI/ 1424) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/3456) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer-Steuerberater (Abg. von Bockelberg, Ott u. Gen.) (Drucksache VI/1617); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/3456) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Becker (Mönchengladbach) (CDU/CSU) 11190 A, 11191 B Frau Funcke (FDP) 11190 C, 11193 C, 11198 B Krammig (CDU/CSU) . . .11191 B, 11196 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 11191 C, 11195 B Dr. Häfele (CDU/CSU) . . . . . 11192 A Frau Huber (SPD) . . . , 11193 A, 11197 B Halfmeier (SPD) 11194 A Scheu (SPD) . . . . . . . . 11194 B Dr. Pinger (CDU/CSU) . . . . 11194 D Kleinert (FDP) 11195 C Dr. Kreile (CDU/CSU) . . . . 11196 D Dr. Häfele (CDU/CSU) (Erklärung nach § 36 GO) . . . 11199 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 V Entwurf eines Vierten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Viertes Anpassungsgesetz — KOV) (Drucksache VI/3483) — Erste Beratung — Arendt, Bundesminister 11200 A Geisenhofer (CDU/CSU) 11200 C Jaschke (SPD) 11201 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 11202 B Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der bruttolohnbezogenen dynamischen Rente (Rentenniveau-Sicherungsgesetz) (Abg. Katzer, Dr. Götz, Ruf und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/3325) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Fünfzehntes Rentenanpassungsgesetz) (Drucksache VI/3448) — Erste Beratung —, mit Bericht der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenanpassungsbericht 1972) und Gutachten des Sozialbeirats zu den Vorausberechnungen und zu den Rentenanpassungen 1973 (Drucksache VI/3254) und mit Sozialbericht 1972 (Drucksache VI/3432) Ruf (CDU/CSU) 11204 C Arendt, Bundesminister 11208 A Katzer (CDU/CSU) . . . . . . 11212 B Dr. Schellenberg (SPD) 11219 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 11224 C Krampe (CDU/CSU) 11230 C Dr. Nölling (SPD) 11232 C Geldner (FDP) 11235 D Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 11236 A Geiger (SPD) 11241 D Spitzmüller (FDP) . . . . . . 11242 D Burger (CDU/CSU) 11244 C Urbaniak (SPD) 11245 C Dr. Böhme (CDU/CSU) 11246 B Nächste Sitzung 11248 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 11249 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 291 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (— MOG —) (Drucksachen VI/2553, VI/3223) 11249 B Anlage 3 Änderungsantrag Umdruck 289 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (— MOG —) (Drucksachen VI/2553, VI/3223) 11249 C Anlage 4 Änderungsantrag Umdruck 292 (neu) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Drucksachen W1424, VI/3456) 11250 B Anlage 5 Änderungsantrag Umdruck 290 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Drucksachen VI/ 1424, VI/3456) 11250 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) betr. Entschädigung für Zeugen und Sachverständige 11251 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 11141 191. Sitzung Bonn, den 14. Juni 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 11249 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 17. 6. Adams * 17. 6. Dr. Aigner * 17. 6. Dr. Arndt (Berlin) * 17. 6. Dr. Artzinger * 17. 6. Dr. Bayerl 24. 6. Behrendt * 17. 6. Borm * 17. 6. Dr. Burgbacher * 17. 6. Dasch 16. 6. Dr. Dittrich * 17. 6. Faller * 17. 6. Fellermaier * 16. 6. Flämig * 17. 6. Dr. Furler * 17. 6. Frau Geisendörfer 16. 6. Gerlach (Emsland) * 17. 6. Gewandt 17. 6. Glombig 16. 6. Frau Griesinger 16. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 17. 6. Dr. Jungmann 24. 6. Klinker * 17. 6. Dr. Koch * 17. 6. Kriedemann * 17. 6. Krockert 16. 6. Lange * 17. 6. Lautenschlager * 17. 6. Dr. Dr. h. c. Löhr * 17. 6. Lücker (München) * 17. 6. Maucher 15. 6. Meister * 17. 6. Memmel * 17. 6. Dr. h c. Menne (Frankfurt) 14. 6. Müller (Aachen-Land) * 17. 6. Frau Dr. Orth * 17. 6. Dr. Reischl * 17. 6. Richarts * 17. 6. Riedel (Frankfurt) * 17. 6. Schneider (Königswinter) 24. 6. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 24. 6. Schwabe * 17. 6. Dr. Schwörer * 17. 6. Seefeld * 17. 6. Springorum * 17. 6. Dr. Starke (Franken) * 17. 6. Steiner 16. 6. Werner * 17. 6, Winkelheide 16. 6. Wolf 16. 6. Wolfram * 17. 6. Dr. Zimmermann 14. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 291 Änderungsantrag des Abgeordneten Dürr und und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (- MOG -) — Drucksachen VI/2553, V1/3223 — Der Bundestag wolle beschließen: In § 31 Abs. 1 wird folgender Satz 2 angefügt: „Hinsichtlich besonderer Vergünstigungen und Interventionen sind die Vorschriften über Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung jedoch nicht anzuwenden." Bonn, den 13. Juni 1972 Dürr Konrad Matthöfer Metzger Dr. Schmude Sieglerschmidt Anlage 3 Umdruck 289 Änderungsantrag des Abgeordneten Welslau zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (-MOG-) - Drucksachen VI/2553, VI/3223 — Der Bundestag wolle beschließen: Hinter § 37 wird folgende Vorschrift eingefügt: ,§ 37a Änderung des Gesetzes zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften Das Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften vom 3. September 1968 (BGBl. I S. 990) wird wie folgt geändert: 1. Hinter Artikel 2 wird folgender Artikel 2 a eingefügt: „Artikel 2 a (1) Der Bundesminister wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates 1. die Vorschriften zu erlassen, die a) zur Durchführung der Richtlinie des Rates vom 23. November 1970 über Zusatzstoffe in der Tierernährung (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 270 S. 1) erforderlich sind; b) nach Artikel 3 Abs. 6 und 7, Artikel 4 Abs. 1 und Artikel 7 der unter Buchstabe a genannten Richtlinie zulässig sind; 11250 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 2. die Vorschriften zu erlassen, die zur Durchführung der Richtlinie des Rates vom 20. Juli 1970 über die Einführung gemeinschaftlicher Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 170 S. 2) sowie der zur Durchführung dieser Richtlinie ergehenden Richtlinien erforderlich sind. (2) Futtermittel, Mischfuttermittel oder Mischungen, die einer nach Absatz 1 Nr. 1 erlassenen Rechtsverordnung nicht entsprechen, dürfen nicht angeboten, zum Verkauf vorrätig gehalten, feilgehalten, abgegeben oder sonst in den Verkehr gebracht, für diese Zwecke hergestellt oder verfüttert werden." 2. In Artikel 5 Abs. 1 Nr. 1 werden hinter den Worten „Artikel 2" die Worte „oder 2 a" eingefügt.' Bonn, den 13. Juni 1972 Welslau Anlage 4 Umdruck 292 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Evers, Dr. Hauser (Sasbach), Dr. Becker (Mönchengladbach), Ott und Genossen zur zweiten Beratung des Ent- ) Wurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes — Drucksachen VI/1424, VI/3456 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a ist in § 8 Abs. 1 folgende Nummer 5 anzufügen: „5. Wirtschaftsprüfer, die mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Steuerwesens tätig gewesen sind." Bonn, den 14. Juni 1972 Dr. Evers Dr. Hauser (Sasbach) Dr. Becker (Mönchengladbach) Ott Berberich Burger Dichgans Draeger Dr. Eyrich Häussler Hussing Frau Jacobi (Marl) Dr. Klepsch Kunz Lenze (Attendorn) Dr. Miltner Dr. Pinger Schmitt (Lockweiler) Dr. Stark (Nürtingen) von Thadden Anlage 5 Umdruck 290 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Häfele, Kleinert, Scheu und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes — Drucksachen VI/1424, VI/3456 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 22 erhält § 118 b Abs. 4 b des Steuerberatungsgesetzes folgende Fassung: „(4) Die erfolgreiche Teilnahme am Seminar ist durch eine vor dem Seminarausschuß abzulegende schriftliche und mündliche Prüfung nachzuweisen. Die schriftliche Prüfung besteht aus einer unter Aufsicht zu fertigenden Arbeit aus den in Absatz 4 genannten Gebieten. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens vier und höchstens sechs Stunden. An der mündlichen Prüfung sollen mindestens drei, höchstens jedoch sechs Bewerber teilnehmen. Die Prüfungsdauer soll bei drei Bewerbern nicht mehr als sechzig Minuten und bei sechs Bewerbern nicht mehr als einhundertzwanzig Minuten betragen. § 4 Abs. 2 ist sinngemäß anzuwenden." 2. In Artikel 1 Nr. 22 wird in § 118 b Abs. 4 d Satz 1 und Abs. 5 Nr. 2 des Steuerberatungsgesetzes das Wort „mündlichen" gestrichen. Bonn, den 13. Juni 1972 Dr. Häfele Dr. Abelein Amrehn Dr. Artzinger Dr.-Ing. Bach Dr. Becker (Mönchengladbach) Bewerunge von Bockelberg Breidbach Erhard (Bad Schwalbach) Dr. Jenninger Frau Kalinke Dr. Kreile Frau Dr. Kuchtner Kunz Müller (Berlin) Petersen Pohlmann Ruf Dr. Schmid-Burgk Schmitt (Lockweiler) Schulhoff Dr. Schulz (Berlin) Spilker Dr. Stark (Nürtingen) Scheu Bergmann Büchler (Ebersbach) Dr. Farthmann Kaffka Koenig Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 11251 Dr. Schachtschabel Suck Wolfram Wüster Zander Kleinert Frau Dr. Diemer-Nicolaus Logemann Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Erkel vom 7. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Frage A 26) : Halt die Bundesregierung den Höchstsatz der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige von 8,00 Deutsche Mark pro Stunde angesichts der nominalen Lohn- und Gehaltserhöhungen der letzten Jahre im Hinblick auf die Bereitschaft zu verantwortungsvollen Zeugen- und Sachverständigenaussagen noch für ausreichend? Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, daß die Höchstgrenze der Zeugenentschädigung von 8,— DM je Stunde infolge der wirtschaftlichen Entwicklung zu Schwierigkeiten geführt hätte. Die geltende Regelung, die seit dem 1. Oktober 1969 in Kraft ist — vorher betrug die Höchstentschädigung 5,— DM je Stunde —, führt dazu, daß Lohnempfänger bei Löhnen bis zu etwa 320 DM wöchentlich (= 1387 DM monatlich) voll entschädigt werden. Zeugen, die mehr verdienen, werden bei der Erfüllung ihrer staatsbürgerlichen Pflicht zur Aussage ein gewisses Opfer auf sich nehmen können. Die Bundesregierung prüft aber im Benehmen mit den Landesjustizverwaltungen, ob und gegebenenfalls welche Änderungen des § 2 ZuSEntschG veranlaßt sind. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Bei Sachverständigen liegen die Verhältnisse ein wenig anders. Hier galt bis 1969 ein Höchstsatz von 15 DM pro Stunde. Seitdem hat sich der zur Verfügung stehende Rahmen, der je nach den Fachkenntnissen des Gutachters eine Entschädigung bis zu 30 DM je Stunde ermöglicht, als praktikabel erwiesen. Für besondere Fälle besteht zudem nach § 3 des ZuSEntschG die Möglichkeit, die Entschädigung auf bis zu 45 DM je Stunde zu erhöhen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hansheinrich Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Namens der Fraktion der Freien Demokraten darf ich zu dem
    Regierungsentwurf eines Vierten Anpassungsgesetzes zum Bundesversorgungsgesetz folgende Erklärung abgeben.
    Die Regierung der sozialliberalen Koalition schlägt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf dem Bundestag zum vierten Male in dieser Legislaturperiode eine allgemeine Verbesserung der Leistungen für die Kriegsopfer vor. Das ist ein Vorgang, meine Damen und Herren, wie es ihn weder in einer früheren Wahlperiode noch bei einer früheren Regierung gegeben hat.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Ott: Inflation!)

    Dieses Anpassungsgesetz ist wie seine Vorgänger der sichtbare Beweis dafür, daß wir nicht nur erklären, daß wir uns unserer Verantwortung für die Kriegsopfer bewußt sind, sondern daß wir auch danach handeln.

    (Abg. Ott: Die Inflation machen!)

    Die jährlichen Leistungsverbesserungen werden heute manchmal schon fast als eine Selbstverständlichkeit empfunden, obwohl es in der Vergangenheit drei, ja manchmal vier Jahre dauerte und schwerer politischer Auseinandersetzungen im Parlament und in der Öffentlichkeit bedurfte, bis eine weitere Erhöhung beschlossen war.
    Es ist vielleicht nicht uninteressant, einmal die Stationen der Gesetzgebung seit 1957 zu verfolgen. 1957 hatten wir eine Anpassung, dann 1960, 1964 und 1967. In zehn Jahren gab es dreimal eine Anpassung. Seit Beginn der sozialliberalen Koalition verzeichnen wir Anpassungen zum 1. Januar 1970, 1. Januar 1971, 1. Januar 1972, 1. Januar 1973. Das sind in vier Jahren der jetzigen Legislaturperiode der sozialliberalen Koalition vier Anpassungen entsprechend den Anpassungen, die auch nach Ihren Vorstellungen — ich bitte, das sagen zu dürfen — auf Grund der Rentenreform den Rentnern der Sozialversicherung zugebilligt worden sind.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wenn heute mit einer nicht immer ehrlichen und sachlich zutreffenden Argumentation versucht wird, den Eindruck zu erwecken, als sei trotz der Reform der Kriegsopferversorgung durch die Dynamik nichts wesentlich Besseres erreicht worden, möchte ich doch, meine Damen und Herren, auf folgendes hinweisen.
    Erstens. Bis 1967 sind die Einkünfte für viele Kriegsopfer über Jahre hinweg selbst dann konstant geblieben, wenn die Betreffenden nicht nur auf die Kriegsopferversorgung angewiesen waren. Denn durch die Anrechnungsbestimmungen haben Mehreinnahmen auf der einen Seite zu Kürzungen auf der anderen Seite geführt. Man soll heute doch nicht so tun, als hätte es Preissteigerungen damals nicht gegeben. Das, was damals durch die Preissteigerung in mehreren Jahren an Kaufkraftschwund bis zur nächsten Anhebung der Kriegsopferrenten zusammengekommen ist, hat die reale Kaufkraft der Kriegsopfer zweifellos weit mehr geschmälert, als es in der gegenwärtigen Situation der Fall ist, auch wenn das



    Schmidt (Kempten)

    die jetzigen Oppositionsparteien CDU und CSU nicht wahrhaben wollen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zuruf des Abg. Ott.)

    — Herr Ott, Ihnen werde ich gleich noch etwas sagen. Ich komme in einer Passage dazu, auf Ihre Einwürfe zu antworten.

    (Weitere Zurufe des Abg. Ott.)

    Zweitens. Nicht nur die Änderung der Anrechnungsbestimmungen 1967, sondern gerade auch die jährliche Anpassung seit 1970 hat dazu beigetragen, daß auch die Kriegsopfer langfristig effektiv an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben. Diese Tatsache ist auch durch Zahlenakrobatik aller Art und durch statistische Mätzchen, wie sie uns hier vorgesetzt werden, nicht zu leugnen.

    (Abg. Härzschel: Sind die Preiserhöhungen Mätzchen?)

    Drittens. Die jetzige Regierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen von FDP und SPD waren und sind sich darin einig, daß die Kriegsopferversorgung einen Anspruch auf den gleichen Rang in unserem System sozialer Sicherung wie die Renten- und die Unfallversicherung hat. Auch das ist nicht so selbstverständlich, wie es heute hingenommen wird. Bis in die Zeit der Großen Koalition hinein mußten nicht nur die Kriegsopfer und ihre Organisationen in erbitterten Auseinandersetzungen um die Verbesserung der Leistungen kämpfen. Ohne weitergehende Gesetzentwürfe aus den Reihen der Koalitions- und Oppositionsfraktionen waren die früheren Regierungen zu den dann beschlossenen Gesetzen nicht bereit. Ich denke dabei nicht nur an die Gesetzentwürfe der 3. und 4. Legislaturperiode, wo es die FDP gegenüber Bundeskanzler Erhard auf die Koalitionsfrage ankommen lassen mußte, sondern ebenso an das Finanzänderungsgesetz, zweiter Teil, in der vergangenen Legislaturperiode, durch das unter den damals Verantwortlichen — Finanzminister Strauß und Arbeitsminister Katzer — sogar die Berichtspflicht über die Situation der Kriegsopfer in zweijährigem Abstand aus dem Bundesversorgungsgesetz gestrichen wurde, von Leistungsverbesserungen 1968 und 1969 ganz zu schweigen.
    Viertens. Wenn es dann 1969 so schien, als sei diese Phase auch für die nunmehr oppositionelle CDU/CSU überwunden, nachdem diese dem Vorschlag von SPD und FDP zur Dynamik zustimmte, wurde durch den derzeitigen Oppositionsführer Dr. Barzel doch einiges wieder in Frage gestellt.

    (Zurufe von der CDU/CSU.)

    Wenn der Herr Kollege Geisenhofer eben seitens der Opposition die Absicht äußerte, eine Reihe von zweifellos vorhandenen Wünschen, die auch der VdK und der Bundesrat angemeldet haben, im Rahmen der Beratungen zu prüfen, so frage ich mich doch, wie das in Übereinstimmung mit dem steht, was der Führer der Opposition gerade dieser Tage wieder gesagt hat, und ich frage mich, ob seine Forderung, der Haushalt müsse sich in seiner Zuwachsrate dem realen Zuwachs des Bruttosozialprodukts nähern, für CDU und CSU praktische Bedeutung hat oder nicht. Das nämlich, was sicher wünschenswert erschiene, was in den Vorschlägen des Bundesrates enthalten ist, würde — damit wir das nur klar sehen — zusätzlich aus Steuermitteln 1973 56 Millionen DM, 1974 101 Millionen DM, 1975 141 Millionen DM und 1976 181 Millionen DM kosten. Wenn auf der einen Seite von realen Zuwachsraten und entsprechender Haushaltsentwicklung durch den Führer der Opposition nur gesprochen wird, kann man hier nicht so leicht sagen, dies und das sollte noch geschehen, ohne gleichzeitig die Millionen dafür auch irgendwo festzulegen.
    Die vorgeschlagenen Verbesserungen von zirka 9,5 % der Grundrenten, der Ausgleichsrenten, der Leistungen für Blinde, der Elternrenten, des Ehegattenzuschlags für Schwerbeschädigte, der Höchstbeträge des Berufs- und Schadensausgleichs, der Pflegezulagen usw. im Rahmen der jetzigen Bestimmungen gehen mit Sicherheit über das hinaus, was der Führer der Opposition als Orientierungsgröße für Haushaltsentwicklungen dieser Tage angekündigt hat.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Diese 9,5 % nehmen Bezug auf die Veränderungen der allgemeinen Bemessensgrundlage der Rentenversicherung, d. h. auf die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter in der Vergangenheit und nicht auf die reale Zuwachsrate des Bruttosozialprodukts. Wenn diese nach dem Vorschlag Dr. Barzels Maßstab für den Haushalt werden soll müßte allerdings nicht nur die Besoldung für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes wesentlich eingeschränkt werden, sondern ebenso die Rentenerhöhung für die Alters- und Invalidenrentner, weil niemand, der von den Dingen auch nur ein klein wenig versteht, ernsthaft behaupten wird, daß im Sozialbereich und bei der Besoldung die Entwicklung wie bei den Löhnen und Gehältern der Wirtschaft — wenn auch teilweise phasenverschoben — verlaufen könne, ohne daß der Gesamthaushalt die reale Zuwachsrate des Bruttosozialprodukts sichtbar überschreitet.
    Da aber bis zur Stunde entsprechende Kürzungsvorschläge und Änderungsanträge der Opposition zu den Sozialgesetzen im Sinne der Ankündigung von Herrn Dr. Barzel nicht vorliegen, gehen wir davon aus, daß sie wahrscheinlich wohlgemeint, aber ohne Kenntnis der sonst notwendigen Konsequenzen angekündigt sind und daß auch die CDU/CSU-Opposition ihre Zustimmung nicht verweigern wird.
    Die Beratungen im Ausschuß, Herr Kollege Geisenhofer, werden ferner zeigen, ob — die Größenordnungen, um die es geht, habe ich Ihnen genannt — neben den Vorschlägen der Bundesregierung zur Anpassung und strukturellen Verbesserung der Leistungen der eine oder andere Punkt noch positiv geregelt werden kann, wie es uns der Bundesrat und die Kriegsopferverbände vorgeschlagen haben. Wenn die Kriegsopfer in der Vergangenheit drei und mehr Jahre bis zur nächsten Erhöhung warten mußten, entstand bei ihnen häufig der Eindruck, daß erst dann wieder Verbesserungen zu erwarten seien, wenn durch das Ausscheiden eines bestimmten Anteils aus der Versorgung die gesunkenen



    Schmidt (Kempten)

    Ausgaben Raum zur Erhöhung für den verbliebenen Teil gewähren.
    Ein Blick auf die Entwicklung der letzten Jahre im Vergleich zu den Jahrzehnten davor macht deutlich, wie sich die Dinge geändert haben: 1960 3,976 Milliarden DM, 1966 6 Milliarden DM, 1967 6,9 Milliarden DM, 1968 6,7 Milliarden DM, 1969 6,7 Milliarden DM, mit Beginn der sozialliberalen Koalition 1970 7,5 Milliarden DM, 1971 8,3 Milliarden DM, 1972 8,6 Milliarden DM.
    In den vergangenen Legislaturperioden hatten die Gesamtausgaben nach den jeweiligen Erhöhungen einen rückläufigen Trend. Die sozialliberale Koalition hat dafür gesorgt, daß die Ausgaben von 6,7 Milliarden DM im Jahre 1969 auf 9 Milliarden DM im Jahre 1973 angestiegen sind, weil es ihr eine Aufgabenverpflichtung sozialliberaler Politik ist.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Auch diese Zahlen beweisen, daß alle Behauptungen, durch die der Eindruck entstehen soll, als gehe es den Kriegsopfern heute nicht besser als früher, bewußte oder unbewußte Irreführungen sind.
    Wir Freien Demokraten begrüßen es, daß die Bundesregierung dieses Vierte Anpassungsgesetz so rechtzeitig vorgelegt hat. Wir erwarten — ich glaube, auch die Zustimmung der Opposition mit einbeziehen zu können , daß die Beratungen im zuständigen Ausschuß möglichst rasch durchgeführt werden, damit die Verabschiedung in zweiter und dritter Lesung so rechtzeitig erfolgt, daß die in dem Gesetz vorgesehenen Erhöhungen zum 1. Januar 1973 gezahlt werden können.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, die Vorlage an den Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung und gemäß § 96 der Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuß zu überweisen. Ich sehe und höre keine anderen Vorschläge; es ist so beschlossen.
Ich rufe Punkt 20 auf, zu dem der Ältestenrat Ihnen eine verbundene Debatte vorschlägt:
a) Erste Beratung des von den Abgeordneten Katzer, Dr. Götz, Ruf und der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der bruttolohnbezogenen dynamischen Rente (Rentenniveau-Sicherungsgesetz — RSG)

— Drucksache VI/3325 —
b) Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünfzehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Fünfzehntes Rentenanpassungsgesetz — 15. RAG)

— Drucksache VI/3448 —
c) Beratung des Berichts der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenanpassungsbericht 1972) und Gutachten des Sozialbeirats zu den Vorausberechnungen und zu den Rentenanpassungen 1973
— Drucksache VI/3254
d) Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Sozialberichts 1972
— Drucksache VI/3432 —
Wir treten in die Beratung ein. Zur Begründung des Gesetzentwurfs auf Drucksache VI/3325 hat der Abgeordnete Ruf von der Fraktion der CDU/CSU das Wort. Seine Fraktion hat für ihn eine Redezeit von 30 Minuten angemeldet.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Thomas Ruf


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie Sie soeben gehört haben, begründe ich im Namen der CDU/CSU-Fraktion den von uns eingebrachten Entwurf eines Rentenniveau-Sicherungsgesetzes auf Drucksache VI/3325. Zunächst darf ich Sie alle daran erinnern, daß wir bei der Rentenreform des Jahres 1957, die bekanntlich der DGB seinerzeit als „die soziale Großtat des 20. Jahrhunderts" bezeichnet hat, gemeinsam das Ziel angestrebt haben, die Rentner mit einem normalen Versicherungsverlauf aus der Nähe der Fürsorgeempfänger in die Nähe der Lohnempfänger zu rücken. Die bruttolohnbezogene dynamische Rente sollte also für den aus dem Arbeitsleben ausgeschiedenen Arbeitnehmer weitgehend .den Lohn ersetzen. Die Rentner sollten nach bestimmten, im Gesetz festgelegten Grundsätzen an der Lohnentwicklung laufend teilnehmen.
    Allerdings war die gesetzliche Rentenversicherung auch nach der Konzeption der Rentenreform nie als Vollversicherung gedacht, sondern stets nur als Grundsicherung, die durch betriebliche Altersvorsorge und Eigenvorsorge über Lebensversicherung und andere Vorkehrungen der privaten Vermögensbildung ergänzt werden soll. Bei dieser sogenannten Drei-Säulen-Theorie soll es nach unserem Gesetzentwurf, den ich hier begründe, auch in Zukunft bleiben.
    Bei der Verabschiedung der Rentenreformgesetze waren wir uns auch darüber bereits im klaren — das möchte ich deutlich sagen, weil immer wieder etwas Falsches behauptet wird —, daß ein Versicherter nach 40 Versicherungsjahren, der jeweils den Durchschnitt aller Arbeitnehmer verdiente, nie 60 % dieses Durchschnittsverdienstes erzielen konnte. Dieses lag an der vom Bundestag seinerzeit beschlossenen Rentenformel und daran, daß wir wegen der finanziellen Unsicherheiten und Ungewißheiten im Jahre 1958 die Rentenanpassung unterlassen mußten und es uns die ganzen Jahre hindurch aus denselben finanizellen Gründen nicht erlauben konnten, diese Rentenanpassung nachzuholen.
    Immerhin konnte der Versicherte zum Ende der 50er Jahre und in den ersten 60er Jahren nach 40 Versicherungsjahren eine Rente erreichen, die über



    Ruf
    45 % seines Arbeitsentgelts lag. Als wir zur Zeit der Großen Koalition mit dem Dritten Rentenversicherung-Änderungsgesetz durch eine Reihe von Maßnahmen, nicht zuletzt durch eine Erhöhung des Beitragssatzes auf 18 °/o ab 1. Januar 1973, für die Rentenversicherung eine neue finanzielle Grundlage schufen, konnten wir nicht nur mit gutem Gewissen sagen, daß es uns gelungen sei, die bruttolohnbezogene dynamische Rente über den sogenannten Rentenberg hinwegzubringen, wir konnten auch eine Erhöhung des allgemeinen Rentenniveaus gegenüber den Bezügen der Aktiven in Aussicht stellen und etwa 50 % anvisieren.
    Allerdings ist, wie Sie in unserer schriftlichen Begründung nachlesen können, ein Rentenniveau von 50 °/o bei der Methode der um vier Jahre verzögerten Rentenanpassung nur dann zu erreichen, wenn sich die Lohnentwicklung bei einem jährlichen Lohnzuwachs von etwa 5 % einspielt. Steigen die Löhne stärker als 5 %, bleiben auf die Dauer die Renten hinter dem angestrebten Verhältnis zu den Löhnen zurück.

    (Zuruf von der SPD: Das kann gar nicht stimmen!)

    Steigen die Löhne z. B. um 6% pro Jahr, wie es die Bundesregierung ab 1977 bis 1986 unterstellt, dann wird das Rentenniveau von 41 % heute erst im Jahre 1981 47,6 % auf Dauer betragen. Das geht aus Unterlagen der Bundesregierung hervor. Bei7%iger jährlicher Lohnsteigerung beträgt das Rentenniveau dann nur 45,8 °/o.
    Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung hat sich in seinem Jahresgutachten 1971 zu diesem Sachverhalt wie folgt geäußert — ich darf mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten zitieren —:
    Da die außerordentlich starke Steigerung der realen Arbeitseinkommen in den Jahren 1970 und 1971 nicht nur zu Lasten der Gewinneinkommen, sondern wegen der raschen Geldentwertung auch zu Lasten der Sozialeinkommen gegangen ist, würde ein Fortgang des inflatorischen Prozesses die Sozialpolitik vor die Frage stellen, ob nicht in Abweichung von der Formel der Rentengesetze aus dem Jahre 1957 den Rentnern ein Ausgleich für den starken Kaufkraftverlust der Mark gewährt werden muß. Diese Formel der verzögerten Rentenanpassung beruht auf der Annahme, daß das Preisniveau stabil bleibt oder daß es zumindest keine Beschleunigung einer schleichenden Geldentwertung gibt. Andernfalls müssen die durchschnittlichen Renteneinkommen immer stärker hinter dem angestrebten Verhältnis zwischen Renteneinkommen und Arbeitseinkommen vor Eintritt in das Rentenalter zurückbleiben. Gleichzeitig nehmen bei unverändertem Beitragssatz die Überschüsse der Sozialversicherungsträger zu. Wegen der Pläne, mit den zu erwartenden Überschüssen neue Leistungsverbesserungen der Rentenversicherung zu finanzieren, ist auf den Zusammenhang hinzuweisen, daß es sich bei diesen Überschüssen um Beträge handelt, deren Realwert den Rentnern vorenthalten wird, weil die Renten nach
    wie vor verzögert angepaßt werden, während
    die Geldentwertung sich beschleunigt hat.
    Diese Bemerkungen des Sachverständigenrates sind schon bei früherer Gelegenheit hier im Hause zitiert worden. Sie sind aber von Vertretern der Koalitionsfraktionen damals als unwissenschaftlich, als zu wenig sachverständig, als unzuständig etc. abgetan worden. Aber, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, so ohne weiteres kann man über diese Auslassungen des Sachverständigenrates nicht hinweggehen. Natürlich haben die zu erwartenden Überschüsse mehrere Ursachen, u. a. die beschlossenen Beitragserhöhungen, die Entwicklung der Zahl der Gastarbeiter und andere Faktoren. Aber es läßt sich doch nicht bestreiten, daß sie zu einem wesentlichen Teil auf die inflationäre Entwicklung der letzten Jahre zurückzuführen sind.
    Hören Sie einmal, was der Sozialbeirat in dem Gutachten, das Sie auf Ihren Pulten liegen haben, dazu sagt! Der Sozialbeirat erklärt in seinem Gutachten:
    Der Rückstand der Rentenentwicklung gegenüber der allgemeinen Einkommensentwicklung und die Bedeutung dieses Rückstandes angesichts der Preisentwicklung in den vergangenen zwei Jahren sind so offenbar, daß sozialpolitische Erwägungen hier jedenfalls den Vorrang haben.
    Später heißt es in dem gleichen Gutachten des Sozialbeirates:
    Eine Nachholung der Anpassung der laufenden Renten ließe sich auch damit begründen, daß die nunmehr ausgewiesenen finanziellen Spielräume teilweise auf das Zurückbleiben der Renten hinter der allgemeinen Entgelts- und damit der Einnahmenentwicklung der Rentenversicherungsträger in den vergangenen Jahren zurückzuführen sind.
    Auch die Deutsche Bundesbank hat dazu Stellung
    genommen und im letzten Geschäftsbericht folgen-
    des ausgeführt — ich darf dies ebenfalls zitieren —:
    Das Bild der künftigen Finanzentwicklung der Rentenversicherung ist nach den jüngsten Vorausschätzungen deshalb weit günstiger ausgefallen als vorher, weil sich durch die starke inflationäre Entwicklung der letzten Jahre der Abstand zwischen Arbeitsverdiensten und Renten erheblich vergrößert hat. Da die Rentendynamisierung stets erst mit einer mehrjährigen Verzögerung wirkt, zählten nämlich die Rentner in den letzten Jahren eindeutig zu den Leidtragenden des gesamtwirtschaftlichen Verteilungskampfes.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, Sie sollten auf Bundesbank, auf Sozialbeirat und auf Sachverständigenrat hören und deren überparteiliche Gutachten nicht so leichtfertig beiseite legen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)




    Ruf
    Damit nun sichergestellt wird, daß in Zukunft die Rentner nicht wieder Leidtragende inflationärer Entwicklungen werden, haben wir dieses Rentenniveau-Sicherungsgesetz eingebracht. Durch dieses Gesetz wird für die Rentenanpassung ein zusätzliches Kriterium, ein zusätzlicher Maßstab, nämlich die Sicherung eines stabilen Rentenniveaus, eingeführt.
    Dabei verstehen wir unter Rentenniveau das Verhältnis, in dem das Altersruhegeld nach 40 Versicherungsjahren und einem Prozentsatz der persönlichen Bemessungsgrundlage von Hundert in dem jeweiligen Rechnungsjahr zu den durchschnittlichen Brutto-Jahresarbeitsentgelten aller Versicherten in demselben Jahr steht. Er soll 50 % des für das jeweilige Jahr vorausgeschätzten durchschnittlichen Brutto-Jahresarbeitsentgelts aller Versicherten betragen. Dieser Richtsatz von 50 % darf nach unserem Entwurf von 1974 an um nicht mehr als fünf Punkte unterschritten werden.
    Bleibt es, meine Damen und Herren, bei der von der Bundesregierung vorgesehenen Rentenanpassung erst ab 1. Januar 1973, dann wird, unter Zugrundelegung der Annahmen des Rentenanpassungsberichts 1972, das Rentenniveau erst im Jahre 1976 die 45 %-Marke übersteigen, 1977 46% und, wie gesagt, ab 1981 erst 47,6 % betragen. Wird jedoch die im Jahre 1958 unterlassene Rentenanpassung gemäß unserem Entwurf schon zum 1. Juli 1972 zur Hälfte nachgeholt, so wird das Rentenniveau schon vom Jahre 1974 an auf 45,7 % steigen und schon im Jahre 1977 47,6 % und ab 1981 sogar 49 % betragen.
    Daraus, meine Damen und Herren, geht eindeutig hervor, daß wir auf das von uns vorgeschlagene Vorziehen der Rentenanpassung zum 1. Juli 1972 auf keinen Fall verzichten können. Wir können uns auch nicht, das darf ich heute schon erwähnen, etwa darauf einlassen, auf die hälftige Nachholung der 1958 unterlassenen Rentenanpassung zum 1. Juli zugunsten etwa einer Drittel- oder Viertelanhebung zu verzichten;

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    denn ich hatte bereits dargetan, daß selbst die von uns vorgeschlagene hälftige Nachholung nur ein Rentenniveau von nicht ganz 50 %, nämlich 49 %, auf die Dauer gewährleistet.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren, es ist kein kleinliches Zahlenspiel von uns, sondern dahinter steckt mehr. Das System der leistungsbezogenen Alterssicherung — das war, wie gesagt, eine der großen Leistungen von 1957 — wird nur dann von Bestand sein können, wenn die Leistungen nach einem erfüllten Versicherungsleben sich deutlich von dem abheben, was andere ohne Vorleistungen aus der Sozialhilfe erhalten. Bei einem Rentenniveau, wie es bei einem Festhalten am bisherigen Rentenanpassungsmodus erzielt würde, ist dieser Abstand, sofern er überhaupt noch besteht, minimal. Das muß, meine Damen und Herren, schnellstens geändert werden, und zwar auf die Dauer; denn auch die Rentner mit einer höheren Rente haben auf Grund langjähriger
    hoher Beitragszahlungen ein Recht darauf, daß ihre Rente in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem erarbeiteten Lebensstandard steht.
    Der Bundesrat hat, wie Sie wissen, schon im Dezember vorigen Jahres beschlossen, den Entwurf eines Fünfzehnten Rentenanpassungsgesetzes einzubringen, der die Anpassung der Renten um 9,5 % ab 1. Juli 1972 vorsieht. Diese Drucksache stand gemeinsam mit der Fraktionsinitiative eines Fünfzehnten Rentenanpassungsgesetzes auf Drucksache VI/2585 vom September 1971 zuletzt im März dieses Jahres auf der Tagesordnung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung. Die Koalitionsfraktionen haben damals den Geschäftsordnungsantrag „Übergang zur Tagesordnung" gestellt und diesen mit ihrer schwachen Mehrheit seinerzeit durchgesetzt.

    (Abg. Katzer: Hört! Hört!)

    Dieses Mal, meine Damen und Herren, wird es Ihnen nicht so ohne weiteres möglich sein, über unsere Anträge und den Antrag des Bundesrates, die eindeutig im Interesse der Rentner liegen, zur Tagesordnung überzugehen.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Katzer: Sehr wahr!)

    Der Bundesrat hat, wie Sie der vorliegenden Drucksache entnehmen können, beim ersten Durchgang des Regierungsentwurfs eines Fünfzehnten Rentenanpassungsgesetzes seinen früheren Beschluß bekräftigt, die vorgesehene Anpassung der Renten schon am 1. Juli vorzunehmen. Sie können also davon ausgehen, daß die CDU/CSU im Bundestag und im Bundesrat alle parlamentarischen Möglichkeiten im Interesse der Rentner nutzen wird, um das Rentenniveau im vorgesehenen Umfang zu erhöhen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Im übrigen möchte ich hier einmal feststellen, daß bei den vom Ausschuß für Arbeit durchgeführten öffentlichen Anhörungen von Sachverständigen zu den von Regierung und Opposition eingebrachten Rentenreformgesetzentwürfen die Notwendigkeit der Anhebung des Rentenniveaus von allen Seiten anerkannt worden ist. Dies wahr wohl der einzige Punkt, meine Damen und Herren, der im Grundsatz bei dieser Anhörung im Ausschuß unumstritten war. Der Sprecher des Deutschen Gewerkschaftsbundes gab zwar der Einführung der flexiblen Altersgrenze den Vorrang; er machte aber kein Hehl daraus, daß der Deutsche Gewerkschaftsbund an seiner alten Forderung auf Verbesserung des Rentenniveaus festhält, wobei er sogar für die 70er Jahre eine über 18 °/o hinausgehende Beitragserhöhung in der Rentenversicherung nicht grundsätzlich ausschloß.
    Hiermit ist im übrigen bestätigt worden, was laut „Wirtschaftswoche" vom 4. Februar 1972 der Bundeswirtschafts- und -finanzminister Schiller dem Rentenreformprogramm von Bundesminister Arendt seinerzeit vorgehalten hatte. Er schrieb nämlich laut „Wirtschaftswoche" folgendes:
    Es ist wohl damit zu rechnen, daß nach Verwirklichung der Reformvorschläge
    — gemeint war das Fünf-Punkte-Programm von Bundesminister Arendt —



    Ruf
    die derzeitige Initiative der CDU/CSU auf Anhebung des Rentenniveaus zu einer allgemeinen Forderung wird, die man in absehbarer Zeit nicht mehr wird abweisen können. Eine erneute Beitragssatzerhöhung oder eine Erhöhung der Bundeszuschüsse würde dann zum Ausgleich der Finanzen gefordert werden.
    Die Sachverständigenanhörung hat aber auch — das muß ebenfalls gesagt werden — deutlich gemacht, daß eine Kombination des Vorschlags auf Rentenanhebung der CDU/CSU-Opposition mit der Einführung einer flexiblen Altersgrenze sehr wohl möglich ist und finanziell verkraftet werden kann. Darauf wird nachher im einzelnen mein Kollege Katzer noch zu sprechen kommen.
    Von seiten der Koalitionsfraktionen ist in letzter Zeit wiederholt erklärt worden, die von uns vorgesehene vorgezogene Rentenanpassung bedeute eine Rentenmanipulation, einen Eingriff in die bestehende Rentenformel. Meine Damen und Herren, davon kann nicht die Rede sein. Bei der Anhörung von Sachverständigen im Ausschuß haben uns verschiedene Sachverständige auf ausdrückliches Befragen erklärt, daß ein solcher Eingriff in die Rentenformel beim CDU/CSU-Entwurf nicht vorliege. Im Gegenteil: das Rentenreformgesetz von 1957 fordert die Beteiligung der Renten an der wirtschaftlichen Entwicklung, so wie es unser Antrag vorsieht.

    (Abg. Dr. Götz: Jawohl!)

    Die Koalitionsfraktionen weisen ferner darauf
    hin, daß im April dieses Jahres die Rückzahlung der in den Jahren 1968 und 1969 entrichteten Rentnerkrankenversicherungsbeiträge erfolgt sei. Sie wissen doch ganz genau, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, daß es sich hier um eine einmalige Zahlung handelt, die nicht in das Rentenniveau eingeht. Dies zeigt die Tatsache, daß das Rentenniveau nach den Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums von 41 % im Jahre 1972 nicht über 41,9 % im Jahre 1973 ansteigen wird. Und wenn Sie sagen, wir hätten in den nächsten Jahren mit höheren Anpassungssätzen in der Rentenversicherung zu rechnen, nämlich mit 9,5 % ab 1. Januar 1973, mit 11,35 % ab 1974 und mit 10,5 % ab 1975, so müssen wir darauf hinweisen, daß sich auch diese höheren Anpassungssätze nur ungenügend auf das allgemeine Rentenniveau auswirken werden. Nach den Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums wird nämlich das Rentenniveau trotz dieser höheren Rentenanpassungssätze, wie gesagt, im Jahre 1973 nur 41,9 %, im Jahre 1974 43,5 % und im Jahre 1975 44,8% betragen. Bis zu dem gesteckten Ziel — 50 % Rentenniveau — bleibt also noch eine große Lücke und ein weiter Weg.
    Im Februar dieses Jahres hat das Bundesarbeitsministerium der Presse — ich habe das bei mir — Materialien zum Rentenniveau übergeben, wonach eine Analyse des Rentenniveau-Indikators, wie gesagt wird, nicht zu Ergebnissen führe, die eine Änderung des Rentenniveaus nahelegten. Dabei sieht — man höre und staune — das Bundesarbeitsministerium den sinnvollsten Indikator für die Qualität der Rentenformel in dem Verhältnis zwischen dem
    durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt aller Versicherten und dem entsprechenden Altersruhegeld nach einer maximalen Versicherungsdauer von gegenwärtig 49 Jahren. Meine Damen und Herren, ich frage Sie: Wie viele Versicherte erreichen schon bis zum 65. Lebensjahr eine Versicherungsdauer von 49 Jahren? Nach dem von der Bundesregierung vorgelegten Rentenanpassungsbericht 1971 erreichen nur knapp 8 % der Männer, die wegen Vollendung des 65. Lebensjahres Altersruhegeld erhalten, eine Versicherungsdauer von 49 und mehr Jahren. Die durchschnittliche Versicherungsdauer von Männern bis zum Erhalt des Altersruhegeldes liegt heute bei 38 Jahren.
    Darüber, daß Sie, meine Damen und Herren von den Koalitionsfraktionen, jetzt mit den Nettovergleichen kommen, die mit Recht schon längst aus der öffentlichen Diskussion verschwunden sind, kann man sich in der Tat nur wundern.

    (Abg. Härzschel: Das hätten wir mal machen sollen!)

    — Ja, das hätten wir mal machen sollen.
    Lassen Sie mich nun zu den Kosten unseres Rentenversicherungsgesetzes einige Bemerkungen machen! Aus den Reihen der Koalitionsfraktionen sind hierzu Behauptungen aufgestellt worden, die darauf schließen lassen, daß die betreffenden Kollegen den Gesetzentwurf entweder nicht gelesen oder völlig falsch verstanden haben. Von Mehraufwendungen, die in die Hunderte von Milliarden gehen, wie behauptet worden ist, kann natürlich nicht die Rede sein. Im Gegenteil: durch den Gesetzentwurf als solchen entstehen überhaupt keine weiteren Mehraufwendungen. Mehraufwendungen für die Rentenversicherung entstehen nur dann, wenn auch in Zukunft bei absinkendem Rentenniveau infolge inflationärer Lohnentwicklung zusätzliche Rentenanpassungen vorgenommen werden müssen. Wird unser im Ausschuß liegender Entwurf eines Fünfzehnten Rentenanpassungsgesetzes, dessen Zielsetzung dem Rentenniveau-Sicherungsgesetz völlig entspricht, angenommen, sind unter Zugrundelegung der übrigen Annahmen der vorliegenden Vorausschätzungen der Bundesregierung zusätzliche Anpassungsmaßnahmen nicht mehr erforderlich.
    Die Richtigkeit unserer Vorausschätzungen der Mehraufwendungen zu Lasten der Rentenversicherung bis zum Jahre 1986 in Höhe von 72 Milliarden DM wird heute von keiner Seite mehr bestritten. Dieser Aufwand liegt im Rahmen des finanziell Verantwortbaren und Verkraftbaren; er läßt weitere Maßnahmen auf dem Gebiet der Rentenversicherung, wie jedermann weiß, ohne weiteres zu.
    Lassen Sie mich zusammenfassen. RentenniveauSicherungsgesetz, Anhebung des Rentenniveaus und das Vorziehen der Rentenanpassung um ein halbes Jahr sind für uns Bestandteile eines Rentenprogramms, auf das wir nicht verzichten werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Meine Damen und Herren von der Koalition, Sie
    werden in dieser Woche im Ausschuß, in der nächsten Woche im Plenum und im weiteren Gesetz-



    Ruf
    gebungsverfahren Gelegenheit haben, Farbe zu bekennen. Millionen Rentner werden die Debatte und Ihre Entscheidung mit großer Aufmerksamkeit verfolgen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)