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ID0619129600

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    Deutscher Bundestag 191. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 Inhalt: Ausscheiden des Abg. Dr. Müller (München) aus der Fraktion der SPD . . 11141 A Erweiterung der Tagesordnung 11141 A Wahl der Abg. Frau Berger als stellvertretendes Mitglied im Wahlprüfungsausschuß 11141 B Amtliche Mitteilungen 11141 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache VI/3233) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/3503) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung Offergeld, Parlamentarischer Staatssekretär 11142 A Frau Huber (SPD) . . . . . . 11143 A Dr. Kreile (CDU/CSU) . . . . 11143 D Opitz (FDP) . . . . . . . . 11145 A Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (Drucksache VI/2553) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3269), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen VI/3223, zu VI/3223) — Zweite und dritte Beratung — Dürr (SPD) 11145 D Vogel (CDU/CSU) . . . . . . 11146 B Welslau (SPD) . . . . . . . 11146 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes (Bundesrat) (Drucksache VI/3421) — Erste Beratung — Brück (Köln) (CDU/CSU) . . . . 11147 B Liedtke (SPD) . . . . . . . .11147 C Krall (FDP) . . . . . . . . . 11148 A Begrüßung des Vorsitzenden der Sektion der Parlamentarischen Gruppe der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken für die parlamentarischen Beziehungen mit der Bundesrepublik Deutschland, Minister Leonid Mitrofanowitsch Samjatin . . 11147 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (Drucksachen VI/911, VI/1076); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/3264) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schober (CDU/CSU) . . . . 11148 C Metzger (SPD) 11150 D Kleinert (FDP) 11152 A Stein (Honrath) (CDU/CSU) . . 11152 D Dr. Kreile (CDU/CSU) . . . . 11154 C Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Drucksache VI/3426) — Erste Beratung — 11155 B Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters (Drucksache VI/3450) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister . . . . . . 11155 B Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . 11156 B Metzger (SPD) . . . . . . . . 11157 B Kleinert (FDP) . . . . . . . . 11158 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts — Gesetz zur Neuordnung der Zuständigkeiten und des Verfahrens in familienrechtlichen Angelegenheiten — (Drucksache VI/3453) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister . . . . . . 11159 B Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 11160 D Frau Schimschok (SPD) . . . . . 11163 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 11164 D Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . 11166 C Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts (Drucksache VI/3478) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister 11166 D Kunz (CDU/CSU) 11169 D Dürr (SPD) 11171 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 11172 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 6. Oktober 1971 zur Errichtung des Internationalen Instituts für Führungsaufgaben in der Technik (Drucksache VI/3236); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3485), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft (Drucksache VI/3341) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . 11174 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Textilkennzeichnungsgesetzes (Drucksache VI/3344) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/3488) — Zweite und dritte Beratung — 11175 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Niederlassungsvertrag vom 23. April 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat (Drucksache VI/2122); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/3489) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 11175 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. August 1971 über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation „INTELSAT" (Drucksache VI/3451) — Erste Beratung — . . . . 11175 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. März 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Island zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache VI/3452) — Erste Beratung — 11175 C Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Drucksache VI/3464) — Erste Beratung — . . . . 11175 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesreisekostengesetzes und des Bundesumzugskostengesetzes (Drucksache VI/3420) — Erste Beratung — . . . . 11175 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes (Drucksache VI/3449) — Erste Beratung — . . . . 11175 D Antrag des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1970 (Jahresrechnung 1970) (Drucksache VI/3347) 11175 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie (EWG) des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Gewichte von 1 mg bis 50 kg von höheren Genauigkeitsklassen als der mittleren Genauigkeit Verordnung (EWG) des Rates über das Verfahren betreffend die Änderung und Aussetzung der Zollsätze für landwirtschaftliche Erzeugnisse, die unter eine gemeinsame Marktorganisation fallen (Drucksachen VI/3038, VI/3153, VI/3419) . 11176 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 III Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Annahme gemeinsamer Grundsätze auf dem Gebiet der Kostensteigerungsgarantie bei Ausfuhrgeschäften mit dritten Ländern Richtlinie des Rates über die Einführung gemeinsamer Grundsätze für die Wechselkurssicherung bei Ausfuhrgeschäften mit dritten Ländern (Drucksachen VI/2551, VI/3494) . . . . 11176 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie (EWG) des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Abfüllung in Volumen bestimmter Flüssigkeiten in Fertigpackungen Richtlinie (EWG) des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Flaschen als Maßbehältnisse Verordnung (EWG) des Rates zur Aufnahme weiterer Waren in die im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 1025/70 des Rates zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus dritten Ländern aufgeführte Liste Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2794/71 des Rates vom 20. Dezember 1971 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten betreffend bestimmte Waren mit Ursprung in Entwicklungsländern (Drucksachen VI/3273, VI/3275, VI/3404, VI/3491) 11176 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kommission der EG für eine Richtlinie des Rates zur Einführung einer gemeinsamen Kreditversicherungspolice für öffentlichen Käufern aus dritten Ländern gewährte mittel- und langfristige Finanzkredite (Drucksachen VI/3121, VI/3493) . . 11176 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 5/72 — Besondere Zollsätze gegenüber Marokko) (Drucksachen VI/3244, VI/3992) . . . . 11176 D Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur AußenwirtschaftsVerordnung — (Drucksachen VI/3278, VI/3496) 11176 D Fragestunde (Drucksache VI/3495) Fragen des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) : Härten in dem Zweiten Wohngeldgesetz für Haushalte mit mehr als acht Familienmitgliedern Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11177 A, D, 11178 A Geisenhofer (CDU/CSU) 11177 D Frage des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) : Zahl der lernbehinderten oder verhaltensgestörter Schüler Raffert, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11178 A, C, D, 11179 B Dr. Fuchs (CDU/CSU) 11178 C Hansen (SPD) 11178 D Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) 11179 B Engholm (SPD) . . . . . . . 11179 B Frage des Abg. Dr. de With (SPD) : Reisebedingungen der Touristikunternehmen Dr. Erkel, Staatssekretär . . . . 11179 C, 11180 A, B Dr. de With (SPD) 11180 A, B Frage des Abg. Dr. de With (SPD) : Frage des Beitritts der Bundesrepublik Deutschland zu dem Brüsseler Übereinkommen über den Reisevertrag vom 23. April 1970 Dr. Erkel, Staatssekretär . .11180 B, C, D Dr. de With (SPD) 11180 C, D Fragen des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Errichtung einer juristischen Datenbank Dr. Erkel, Staatssekretär 11181 A, B, C, D, 11182 A Lenzer (CDU/CSU) 11181 B, D Frage des Abg. Dr. Gleissner (CDU/CSU) : Standort des Europäischen Patentamtes Dr. Erkel, Staatssekretär . .11182 A, C, D Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . 11182 B, C Frage des Abg. Baeuchle (SPD) : Erfahrungen mit der Abschlachtungsprämie Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 11182 D, 11183 B Baeuchle (SPD) . . . . . . . . 11183 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 Fragen des Abg. Dr. Reinhard (CDU/ CSU) : Bau eines Großbetriebs der Geflügelwirtschaft im niedersächsischen Zonenrandgebiet Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 11183 C, D, 11184 A, B, C, D Dr. Reinhard (CDU/CSU) . . . . 11183 D, 11184 A, B, D Susset (CDU/CSU) . . . . . . . 11184 C Frage des Abg. Löffler (SPD) : Menge des Butterbestandes in den Einfuhr- und Vorratsstellen aus niederländischen Molkereien Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11184 D, 11185 A, B Löffler (SPD) . . . . . . . . 11185 A Kiechle (CDU/CSU) 11185 B Frage des Abg. Löffler (SPD) : Angleichung der unterschiedlichen Interventionspraktiken bei Butter und anderen Erzeugnissen in den Ländern der EWG Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 11185 B, C Dr. Ritz (CDU/CSU) 11185 C Frage des Abg. Vogt (CDU/CSU) : Bundeshilfe für das Projekt „Hausfrauenparlament" Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11185 C, D, 11186 A Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 11185 D Frage des Abg. Vogt (CDU/CSU) : Mitarbeit des Hauptverbandes des Deutschen Lebensmittel-Einzelhandels an der Arbeit und Organisation des „Hausfrauenparlaments" Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 11186 A, B Vogt (CDU/CSU) 11186 B Fragen des Abg. Bewerunge (CDU/CSU) : Errechnung der Grenzausgleichsbeträge bei der Einfuhr von Rinderhälften Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . 11186 C, 11187 A, B, C, D Bewerunge (CDU/CSU) . 11186 D, 11187 A Kiechle (CDU/CSU) 11187 B Löffler (SPD) 11187 B Struve (CDU/CSU) 11187 C Frage des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Höhe der Butterüberschüsse in der EWG Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11187 D, 11188 A, B Kiechle (CDU/CSU) . . . . .11188 A, B Frage des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Maßnahmen in der EWG zur Beseitigung der Butterüberschüsse Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 11188 C, D Kiechle (CDU/CSU) . . . . . 11188 D Fragen des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) : Entschließung des Rates der Europäischen Gemeinschaften über den Abbau des Grenzausgleichs und die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes zugunsten der deutschen Landwirtschaft Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . 11188 D, 11189 A, B, C, D Dr. Früh (CDU/CSU) . . 11189 A, B, C, D Dr. Ritz (CDU/CSU) . . . . . . 11189 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Abg. Porzner, Offergeld, Frau Funcke, Schmidt [Kempten], Dr. Ritz u. Gen.) (Drucksache VI/ 1424) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/3456) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer-Steuerberater (Abg. von Bockelberg, Ott u. Gen.) (Drucksache VI/1617); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/3456) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Becker (Mönchengladbach) (CDU/CSU) 11190 A, 11191 B Frau Funcke (FDP) 11190 C, 11193 C, 11198 B Krammig (CDU/CSU) . . .11191 B, 11196 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 11191 C, 11195 B Dr. Häfele (CDU/CSU) . . . . . 11192 A Frau Huber (SPD) . . . , 11193 A, 11197 B Halfmeier (SPD) 11194 A Scheu (SPD) . . . . . . . . 11194 B Dr. Pinger (CDU/CSU) . . . . 11194 D Kleinert (FDP) 11195 C Dr. Kreile (CDU/CSU) . . . . 11196 D Dr. Häfele (CDU/CSU) (Erklärung nach § 36 GO) . . . 11199 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 V Entwurf eines Vierten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Viertes Anpassungsgesetz — KOV) (Drucksache VI/3483) — Erste Beratung — Arendt, Bundesminister 11200 A Geisenhofer (CDU/CSU) 11200 C Jaschke (SPD) 11201 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 11202 B Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der bruttolohnbezogenen dynamischen Rente (Rentenniveau-Sicherungsgesetz) (Abg. Katzer, Dr. Götz, Ruf und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/3325) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Fünfzehntes Rentenanpassungsgesetz) (Drucksache VI/3448) — Erste Beratung —, mit Bericht der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenanpassungsbericht 1972) und Gutachten des Sozialbeirats zu den Vorausberechnungen und zu den Rentenanpassungen 1973 (Drucksache VI/3254) und mit Sozialbericht 1972 (Drucksache VI/3432) Ruf (CDU/CSU) 11204 C Arendt, Bundesminister 11208 A Katzer (CDU/CSU) . . . . . . 11212 B Dr. Schellenberg (SPD) 11219 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 11224 C Krampe (CDU/CSU) 11230 C Dr. Nölling (SPD) 11232 C Geldner (FDP) 11235 D Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 11236 A Geiger (SPD) 11241 D Spitzmüller (FDP) . . . . . . 11242 D Burger (CDU/CSU) 11244 C Urbaniak (SPD) 11245 C Dr. Böhme (CDU/CSU) 11246 B Nächste Sitzung 11248 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 11249 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 291 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (— MOG —) (Drucksachen VI/2553, VI/3223) 11249 B Anlage 3 Änderungsantrag Umdruck 289 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (— MOG —) (Drucksachen VI/2553, VI/3223) 11249 C Anlage 4 Änderungsantrag Umdruck 292 (neu) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Drucksachen W1424, VI/3456) 11250 B Anlage 5 Änderungsantrag Umdruck 290 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Drucksachen VI/ 1424, VI/3456) 11250 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) betr. Entschädigung für Zeugen und Sachverständige 11251 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 11141 191. Sitzung Bonn, den 14. Juni 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 11249 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 17. 6. Adams * 17. 6. Dr. Aigner * 17. 6. Dr. Arndt (Berlin) * 17. 6. Dr. Artzinger * 17. 6. Dr. Bayerl 24. 6. Behrendt * 17. 6. Borm * 17. 6. Dr. Burgbacher * 17. 6. Dasch 16. 6. Dr. Dittrich * 17. 6. Faller * 17. 6. Fellermaier * 16. 6. Flämig * 17. 6. Dr. Furler * 17. 6. Frau Geisendörfer 16. 6. Gerlach (Emsland) * 17. 6. Gewandt 17. 6. Glombig 16. 6. Frau Griesinger 16. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 17. 6. Dr. Jungmann 24. 6. Klinker * 17. 6. Dr. Koch * 17. 6. Kriedemann * 17. 6. Krockert 16. 6. Lange * 17. 6. Lautenschlager * 17. 6. Dr. Dr. h. c. Löhr * 17. 6. Lücker (München) * 17. 6. Maucher 15. 6. Meister * 17. 6. Memmel * 17. 6. Dr. h c. Menne (Frankfurt) 14. 6. Müller (Aachen-Land) * 17. 6. Frau Dr. Orth * 17. 6. Dr. Reischl * 17. 6. Richarts * 17. 6. Riedel (Frankfurt) * 17. 6. Schneider (Königswinter) 24. 6. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 24. 6. Schwabe * 17. 6. Dr. Schwörer * 17. 6. Seefeld * 17. 6. Springorum * 17. 6. Dr. Starke (Franken) * 17. 6. Steiner 16. 6. Werner * 17. 6, Winkelheide 16. 6. Wolf 16. 6. Wolfram * 17. 6. Dr. Zimmermann 14. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 291 Änderungsantrag des Abgeordneten Dürr und und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (- MOG -) — Drucksachen VI/2553, V1/3223 — Der Bundestag wolle beschließen: In § 31 Abs. 1 wird folgender Satz 2 angefügt: „Hinsichtlich besonderer Vergünstigungen und Interventionen sind die Vorschriften über Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung jedoch nicht anzuwenden." Bonn, den 13. Juni 1972 Dürr Konrad Matthöfer Metzger Dr. Schmude Sieglerschmidt Anlage 3 Umdruck 289 Änderungsantrag des Abgeordneten Welslau zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (-MOG-) - Drucksachen VI/2553, VI/3223 — Der Bundestag wolle beschließen: Hinter § 37 wird folgende Vorschrift eingefügt: ,§ 37a Änderung des Gesetzes zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften Das Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften vom 3. September 1968 (BGBl. I S. 990) wird wie folgt geändert: 1. Hinter Artikel 2 wird folgender Artikel 2 a eingefügt: „Artikel 2 a (1) Der Bundesminister wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates 1. die Vorschriften zu erlassen, die a) zur Durchführung der Richtlinie des Rates vom 23. November 1970 über Zusatzstoffe in der Tierernährung (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 270 S. 1) erforderlich sind; b) nach Artikel 3 Abs. 6 und 7, Artikel 4 Abs. 1 und Artikel 7 der unter Buchstabe a genannten Richtlinie zulässig sind; 11250 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 2. die Vorschriften zu erlassen, die zur Durchführung der Richtlinie des Rates vom 20. Juli 1970 über die Einführung gemeinschaftlicher Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 170 S. 2) sowie der zur Durchführung dieser Richtlinie ergehenden Richtlinien erforderlich sind. (2) Futtermittel, Mischfuttermittel oder Mischungen, die einer nach Absatz 1 Nr. 1 erlassenen Rechtsverordnung nicht entsprechen, dürfen nicht angeboten, zum Verkauf vorrätig gehalten, feilgehalten, abgegeben oder sonst in den Verkehr gebracht, für diese Zwecke hergestellt oder verfüttert werden." 2. In Artikel 5 Abs. 1 Nr. 1 werden hinter den Worten „Artikel 2" die Worte „oder 2 a" eingefügt.' Bonn, den 13. Juni 1972 Welslau Anlage 4 Umdruck 292 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Evers, Dr. Hauser (Sasbach), Dr. Becker (Mönchengladbach), Ott und Genossen zur zweiten Beratung des Ent- ) Wurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes — Drucksachen VI/1424, VI/3456 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a ist in § 8 Abs. 1 folgende Nummer 5 anzufügen: „5. Wirtschaftsprüfer, die mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Steuerwesens tätig gewesen sind." Bonn, den 14. Juni 1972 Dr. Evers Dr. Hauser (Sasbach) Dr. Becker (Mönchengladbach) Ott Berberich Burger Dichgans Draeger Dr. Eyrich Häussler Hussing Frau Jacobi (Marl) Dr. Klepsch Kunz Lenze (Attendorn) Dr. Miltner Dr. Pinger Schmitt (Lockweiler) Dr. Stark (Nürtingen) von Thadden Anlage 5 Umdruck 290 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Häfele, Kleinert, Scheu und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes — Drucksachen VI/1424, VI/3456 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 22 erhält § 118 b Abs. 4 b des Steuerberatungsgesetzes folgende Fassung: „(4) Die erfolgreiche Teilnahme am Seminar ist durch eine vor dem Seminarausschuß abzulegende schriftliche und mündliche Prüfung nachzuweisen. Die schriftliche Prüfung besteht aus einer unter Aufsicht zu fertigenden Arbeit aus den in Absatz 4 genannten Gebieten. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens vier und höchstens sechs Stunden. An der mündlichen Prüfung sollen mindestens drei, höchstens jedoch sechs Bewerber teilnehmen. Die Prüfungsdauer soll bei drei Bewerbern nicht mehr als sechzig Minuten und bei sechs Bewerbern nicht mehr als einhundertzwanzig Minuten betragen. § 4 Abs. 2 ist sinngemäß anzuwenden." 2. In Artikel 1 Nr. 22 wird in § 118 b Abs. 4 d Satz 1 und Abs. 5 Nr. 2 des Steuerberatungsgesetzes das Wort „mündlichen" gestrichen. Bonn, den 13. Juni 1972 Dr. Häfele Dr. Abelein Amrehn Dr. Artzinger Dr.-Ing. Bach Dr. Becker (Mönchengladbach) Bewerunge von Bockelberg Breidbach Erhard (Bad Schwalbach) Dr. Jenninger Frau Kalinke Dr. Kreile Frau Dr. Kuchtner Kunz Müller (Berlin) Petersen Pohlmann Ruf Dr. Schmid-Burgk Schmitt (Lockweiler) Schulhoff Dr. Schulz (Berlin) Spilker Dr. Stark (Nürtingen) Scheu Bergmann Büchler (Ebersbach) Dr. Farthmann Kaffka Koenig Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 11251 Dr. Schachtschabel Suck Wolfram Wüster Zander Kleinert Frau Dr. Diemer-Nicolaus Logemann Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Erkel vom 7. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Frage A 26) : Halt die Bundesregierung den Höchstsatz der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige von 8,00 Deutsche Mark pro Stunde angesichts der nominalen Lohn- und Gehaltserhöhungen der letzten Jahre im Hinblick auf die Bereitschaft zu verantwortungsvollen Zeugen- und Sachverständigenaussagen noch für ausreichend? Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, daß die Höchstgrenze der Zeugenentschädigung von 8,— DM je Stunde infolge der wirtschaftlichen Entwicklung zu Schwierigkeiten geführt hätte. Die geltende Regelung, die seit dem 1. Oktober 1969 in Kraft ist — vorher betrug die Höchstentschädigung 5,— DM je Stunde —, führt dazu, daß Lohnempfänger bei Löhnen bis zu etwa 320 DM wöchentlich (= 1387 DM monatlich) voll entschädigt werden. Zeugen, die mehr verdienen, werden bei der Erfüllung ihrer staatsbürgerlichen Pflicht zur Aussage ein gewisses Opfer auf sich nehmen können. Die Bundesregierung prüft aber im Benehmen mit den Landesjustizverwaltungen, ob und gegebenenfalls welche Änderungen des § 2 ZuSEntschG veranlaßt sind. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Bei Sachverständigen liegen die Verhältnisse ein wenig anders. Hier galt bis 1969 ein Höchstsatz von 15 DM pro Stunde. Seitdem hat sich der zur Verfügung stehende Rahmen, der je nach den Fachkenntnissen des Gutachters eine Entschädigung bis zu 30 DM je Stunde ermöglicht, als praktikabel erwiesen. Für besondere Fälle besteht zudem nach § 3 des ZuSEntschG die Möglichkeit, die Entschädigung auf bis zu 45 DM je Stunde zu erhöhen.
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    Rede von Günter Jaschke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es fällt mir nicht schwer, heute für die sozialdemokratische Bundestagsfraktion eine Erklärung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Anpas-



    Jaschke
    sungsgesetzes zur Kriegsopferversorgung abzugeben, bedeutet dieses Gesetz doch eine konsequente Fortsetzung des Weges, auf den wir die Kriegs- und Wehrdienstopferversorgung zu Beginn dieser Legislaturperiode gebracht haben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wir haben es schon damals begrüßt, daß sich der Herr Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung vom 28. Oktober 1969 eine Werterhaltung und eine Verbesserung der Versorgungsleistungen der oft schwer betroffenen Opfer zweier Weltkriege zum Ziel gesetzt hat.
    Die Entwicklung der Renten, wie sie in der soeben von Herrn Bundesminister Arendt abgegebenen Erklärung näher erläutert wurde, ist sichtbarer Ausdruck dafür, wie sehr wir uns den rund zweieinhalb Millionen Kiegsopfern verpflichtet fühlen. Herr Geisenhofer, der Herr Minister hat erklärt, daß allein die Witwenrenten, die Sie angeführt haben, in dieser Legislaturperiode um über 50% ansteigen werden. Das hat es bei CDU-Regierungen noch nie gegeben.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zuruf von der CDU/CSU: Inflation!)

    Auch wir wissen, meine Damen und Herren, daß noch nicht alles erreicht ist von dem, was sich die Beschädigten und Hinterbliebenen als einen in jeder Weise gerechten Ausgleich für ihre Opfer vorstellen. Gerade deshalb sind wir sehr froh darüber, daß es uns mit den bisherigen Anpassungsgesetzen gelungen ist, über die reinen Rentenanpassungen hinaus auch strukturelle Verbesserungen des Leistungsrechts zu verwirklichen, wofür sich entsprechend dem Entwurf der Bundesregierung auch diesmal wieder Möglichkeiten abzeichnen.
    Gewiß, diesmal stehen keine Strukturverbesserungen an, die das Ausmaß dessen erreichen, was das Erste und das Dritte Anpassungsgesetz vorsahen. Gleichwohl spricht der Aufwand für die Rentenanpassung in Höhe von über 1/2 Milliarde DM je Haushaltsjahr eindeutig für den Wert dieser Gesetzesvorlage.
    Wir sind der festen Überzeugung, daß es unter den Kriegsopfern Einsichtige genug gibt, die den Wert der jährlichen Rentenerhöhungen richtig einzuschätzen wissen und mit uns darin übereinstimmen, daß diese laufenden Anpassungen den unbedingten Vorrang haben müssen.
    Wir machen den Wunsch von Herrn Minister Arendt, den vorliegenden Gesetzentwurf zügig zu beraten und recht bald zu verabschieden, zu unserem eigenen Anliegen und werden uns nachdrücklich für die Erreichung dieses Ziels einsetzen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von Dr. Hermann Schmitt
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Schmidt (Kempten) .

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hansheinrich Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Namens der Fraktion der Freien Demokraten darf ich zu dem
    Regierungsentwurf eines Vierten Anpassungsgesetzes zum Bundesversorgungsgesetz folgende Erklärung abgeben.
    Die Regierung der sozialliberalen Koalition schlägt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf dem Bundestag zum vierten Male in dieser Legislaturperiode eine allgemeine Verbesserung der Leistungen für die Kriegsopfer vor. Das ist ein Vorgang, meine Damen und Herren, wie es ihn weder in einer früheren Wahlperiode noch bei einer früheren Regierung gegeben hat.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Ott: Inflation!)

    Dieses Anpassungsgesetz ist wie seine Vorgänger der sichtbare Beweis dafür, daß wir nicht nur erklären, daß wir uns unserer Verantwortung für die Kriegsopfer bewußt sind, sondern daß wir auch danach handeln.

    (Abg. Ott: Die Inflation machen!)

    Die jährlichen Leistungsverbesserungen werden heute manchmal schon fast als eine Selbstverständlichkeit empfunden, obwohl es in der Vergangenheit drei, ja manchmal vier Jahre dauerte und schwerer politischer Auseinandersetzungen im Parlament und in der Öffentlichkeit bedurfte, bis eine weitere Erhöhung beschlossen war.
    Es ist vielleicht nicht uninteressant, einmal die Stationen der Gesetzgebung seit 1957 zu verfolgen. 1957 hatten wir eine Anpassung, dann 1960, 1964 und 1967. In zehn Jahren gab es dreimal eine Anpassung. Seit Beginn der sozialliberalen Koalition verzeichnen wir Anpassungen zum 1. Januar 1970, 1. Januar 1971, 1. Januar 1972, 1. Januar 1973. Das sind in vier Jahren der jetzigen Legislaturperiode der sozialliberalen Koalition vier Anpassungen entsprechend den Anpassungen, die auch nach Ihren Vorstellungen — ich bitte, das sagen zu dürfen — auf Grund der Rentenreform den Rentnern der Sozialversicherung zugebilligt worden sind.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Wenn heute mit einer nicht immer ehrlichen und sachlich zutreffenden Argumentation versucht wird, den Eindruck zu erwecken, als sei trotz der Reform der Kriegsopferversorgung durch die Dynamik nichts wesentlich Besseres erreicht worden, möchte ich doch, meine Damen und Herren, auf folgendes hinweisen.
    Erstens. Bis 1967 sind die Einkünfte für viele Kriegsopfer über Jahre hinweg selbst dann konstant geblieben, wenn die Betreffenden nicht nur auf die Kriegsopferversorgung angewiesen waren. Denn durch die Anrechnungsbestimmungen haben Mehreinnahmen auf der einen Seite zu Kürzungen auf der anderen Seite geführt. Man soll heute doch nicht so tun, als hätte es Preissteigerungen damals nicht gegeben. Das, was damals durch die Preissteigerung in mehreren Jahren an Kaufkraftschwund bis zur nächsten Anhebung der Kriegsopferrenten zusammengekommen ist, hat die reale Kaufkraft der Kriegsopfer zweifellos weit mehr geschmälert, als es in der gegenwärtigen Situation der Fall ist, auch wenn das



    Schmidt (Kempten)

    die jetzigen Oppositionsparteien CDU und CSU nicht wahrhaben wollen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Zuruf des Abg. Ott.)

    — Herr Ott, Ihnen werde ich gleich noch etwas sagen. Ich komme in einer Passage dazu, auf Ihre Einwürfe zu antworten.

    (Weitere Zurufe des Abg. Ott.)

    Zweitens. Nicht nur die Änderung der Anrechnungsbestimmungen 1967, sondern gerade auch die jährliche Anpassung seit 1970 hat dazu beigetragen, daß auch die Kriegsopfer langfristig effektiv an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilhaben. Diese Tatsache ist auch durch Zahlenakrobatik aller Art und durch statistische Mätzchen, wie sie uns hier vorgesetzt werden, nicht zu leugnen.

    (Abg. Härzschel: Sind die Preiserhöhungen Mätzchen?)

    Drittens. Die jetzige Regierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen von FDP und SPD waren und sind sich darin einig, daß die Kriegsopferversorgung einen Anspruch auf den gleichen Rang in unserem System sozialer Sicherung wie die Renten- und die Unfallversicherung hat. Auch das ist nicht so selbstverständlich, wie es heute hingenommen wird. Bis in die Zeit der Großen Koalition hinein mußten nicht nur die Kriegsopfer und ihre Organisationen in erbitterten Auseinandersetzungen um die Verbesserung der Leistungen kämpfen. Ohne weitergehende Gesetzentwürfe aus den Reihen der Koalitions- und Oppositionsfraktionen waren die früheren Regierungen zu den dann beschlossenen Gesetzen nicht bereit. Ich denke dabei nicht nur an die Gesetzentwürfe der 3. und 4. Legislaturperiode, wo es die FDP gegenüber Bundeskanzler Erhard auf die Koalitionsfrage ankommen lassen mußte, sondern ebenso an das Finanzänderungsgesetz, zweiter Teil, in der vergangenen Legislaturperiode, durch das unter den damals Verantwortlichen — Finanzminister Strauß und Arbeitsminister Katzer — sogar die Berichtspflicht über die Situation der Kriegsopfer in zweijährigem Abstand aus dem Bundesversorgungsgesetz gestrichen wurde, von Leistungsverbesserungen 1968 und 1969 ganz zu schweigen.
    Viertens. Wenn es dann 1969 so schien, als sei diese Phase auch für die nunmehr oppositionelle CDU/CSU überwunden, nachdem diese dem Vorschlag von SPD und FDP zur Dynamik zustimmte, wurde durch den derzeitigen Oppositionsführer Dr. Barzel doch einiges wieder in Frage gestellt.

    (Zurufe von der CDU/CSU.)

    Wenn der Herr Kollege Geisenhofer eben seitens der Opposition die Absicht äußerte, eine Reihe von zweifellos vorhandenen Wünschen, die auch der VdK und der Bundesrat angemeldet haben, im Rahmen der Beratungen zu prüfen, so frage ich mich doch, wie das in Übereinstimmung mit dem steht, was der Führer der Opposition gerade dieser Tage wieder gesagt hat, und ich frage mich, ob seine Forderung, der Haushalt müsse sich in seiner Zuwachsrate dem realen Zuwachs des Bruttosozialprodukts nähern, für CDU und CSU praktische Bedeutung hat oder nicht. Das nämlich, was sicher wünschenswert erschiene, was in den Vorschlägen des Bundesrates enthalten ist, würde — damit wir das nur klar sehen — zusätzlich aus Steuermitteln 1973 56 Millionen DM, 1974 101 Millionen DM, 1975 141 Millionen DM und 1976 181 Millionen DM kosten. Wenn auf der einen Seite von realen Zuwachsraten und entsprechender Haushaltsentwicklung durch den Führer der Opposition nur gesprochen wird, kann man hier nicht so leicht sagen, dies und das sollte noch geschehen, ohne gleichzeitig die Millionen dafür auch irgendwo festzulegen.
    Die vorgeschlagenen Verbesserungen von zirka 9,5 % der Grundrenten, der Ausgleichsrenten, der Leistungen für Blinde, der Elternrenten, des Ehegattenzuschlags für Schwerbeschädigte, der Höchstbeträge des Berufs- und Schadensausgleichs, der Pflegezulagen usw. im Rahmen der jetzigen Bestimmungen gehen mit Sicherheit über das hinaus, was der Führer der Opposition als Orientierungsgröße für Haushaltsentwicklungen dieser Tage angekündigt hat.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Diese 9,5 % nehmen Bezug auf die Veränderungen der allgemeinen Bemessensgrundlage der Rentenversicherung, d. h. auf die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter in der Vergangenheit und nicht auf die reale Zuwachsrate des Bruttosozialprodukts. Wenn diese nach dem Vorschlag Dr. Barzels Maßstab für den Haushalt werden soll müßte allerdings nicht nur die Besoldung für die Angehörigen des öffentlichen Dienstes wesentlich eingeschränkt werden, sondern ebenso die Rentenerhöhung für die Alters- und Invalidenrentner, weil niemand, der von den Dingen auch nur ein klein wenig versteht, ernsthaft behaupten wird, daß im Sozialbereich und bei der Besoldung die Entwicklung wie bei den Löhnen und Gehältern der Wirtschaft — wenn auch teilweise phasenverschoben — verlaufen könne, ohne daß der Gesamthaushalt die reale Zuwachsrate des Bruttosozialprodukts sichtbar überschreitet.
    Da aber bis zur Stunde entsprechende Kürzungsvorschläge und Änderungsanträge der Opposition zu den Sozialgesetzen im Sinne der Ankündigung von Herrn Dr. Barzel nicht vorliegen, gehen wir davon aus, daß sie wahrscheinlich wohlgemeint, aber ohne Kenntnis der sonst notwendigen Konsequenzen angekündigt sind und daß auch die CDU/CSU-Opposition ihre Zustimmung nicht verweigern wird.
    Die Beratungen im Ausschuß, Herr Kollege Geisenhofer, werden ferner zeigen, ob — die Größenordnungen, um die es geht, habe ich Ihnen genannt — neben den Vorschlägen der Bundesregierung zur Anpassung und strukturellen Verbesserung der Leistungen der eine oder andere Punkt noch positiv geregelt werden kann, wie es uns der Bundesrat und die Kriegsopferverbände vorgeschlagen haben. Wenn die Kriegsopfer in der Vergangenheit drei und mehr Jahre bis zur nächsten Erhöhung warten mußten, entstand bei ihnen häufig der Eindruck, daß erst dann wieder Verbesserungen zu erwarten seien, wenn durch das Ausscheiden eines bestimmten Anteils aus der Versorgung die gesunkenen



    Schmidt (Kempten)

    Ausgaben Raum zur Erhöhung für den verbliebenen Teil gewähren.
    Ein Blick auf die Entwicklung der letzten Jahre im Vergleich zu den Jahrzehnten davor macht deutlich, wie sich die Dinge geändert haben: 1960 3,976 Milliarden DM, 1966 6 Milliarden DM, 1967 6,9 Milliarden DM, 1968 6,7 Milliarden DM, 1969 6,7 Milliarden DM, mit Beginn der sozialliberalen Koalition 1970 7,5 Milliarden DM, 1971 8,3 Milliarden DM, 1972 8,6 Milliarden DM.
    In den vergangenen Legislaturperioden hatten die Gesamtausgaben nach den jeweiligen Erhöhungen einen rückläufigen Trend. Die sozialliberale Koalition hat dafür gesorgt, daß die Ausgaben von 6,7 Milliarden DM im Jahre 1969 auf 9 Milliarden DM im Jahre 1973 angestiegen sind, weil es ihr eine Aufgabenverpflichtung sozialliberaler Politik ist.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)

    Auch diese Zahlen beweisen, daß alle Behauptungen, durch die der Eindruck entstehen soll, als gehe es den Kriegsopfern heute nicht besser als früher, bewußte oder unbewußte Irreführungen sind.
    Wir Freien Demokraten begrüßen es, daß die Bundesregierung dieses Vierte Anpassungsgesetz so rechtzeitig vorgelegt hat. Wir erwarten — ich glaube, auch die Zustimmung der Opposition mit einbeziehen zu können , daß die Beratungen im zuständigen Ausschuß möglichst rasch durchgeführt werden, damit die Verabschiedung in zweiter und dritter Lesung so rechtzeitig erfolgt, daß die in dem Gesetz vorgesehenen Erhöhungen zum 1. Januar 1973 gezahlt werden können.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)