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ID0619105100

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    Deutscher Bundestag 191. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 Inhalt: Ausscheiden des Abg. Dr. Müller (München) aus der Fraktion der SPD . . 11141 A Erweiterung der Tagesordnung 11141 A Wahl der Abg. Frau Berger als stellvertretendes Mitglied im Wahlprüfungsausschuß 11141 B Amtliche Mitteilungen 11141 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache VI/3233) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/3503) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung Offergeld, Parlamentarischer Staatssekretär 11142 A Frau Huber (SPD) . . . . . . 11143 A Dr. Kreile (CDU/CSU) . . . . 11143 D Opitz (FDP) . . . . . . . . 11145 A Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (Drucksache VI/2553) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3269), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen VI/3223, zu VI/3223) — Zweite und dritte Beratung — Dürr (SPD) 11145 D Vogel (CDU/CSU) . . . . . . 11146 B Welslau (SPD) . . . . . . . 11146 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes (Bundesrat) (Drucksache VI/3421) — Erste Beratung — Brück (Köln) (CDU/CSU) . . . . 11147 B Liedtke (SPD) . . . . . . . .11147 C Krall (FDP) . . . . . . . . . 11148 A Begrüßung des Vorsitzenden der Sektion der Parlamentarischen Gruppe der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken für die parlamentarischen Beziehungen mit der Bundesrepublik Deutschland, Minister Leonid Mitrofanowitsch Samjatin . . 11147 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (Drucksachen VI/911, VI/1076); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/3264) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schober (CDU/CSU) . . . . 11148 C Metzger (SPD) 11150 D Kleinert (FDP) 11152 A Stein (Honrath) (CDU/CSU) . . 11152 D Dr. Kreile (CDU/CSU) . . . . 11154 C Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Drucksache VI/3426) — Erste Beratung — 11155 B Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters (Drucksache VI/3450) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister . . . . . . 11155 B Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . 11156 B Metzger (SPD) . . . . . . . . 11157 B Kleinert (FDP) . . . . . . . . 11158 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts — Gesetz zur Neuordnung der Zuständigkeiten und des Verfahrens in familienrechtlichen Angelegenheiten — (Drucksache VI/3453) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister . . . . . . 11159 B Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 11160 D Frau Schimschok (SPD) . . . . . 11163 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 11164 D Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . 11166 C Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts (Drucksache VI/3478) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister 11166 D Kunz (CDU/CSU) 11169 D Dürr (SPD) 11171 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 11172 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 6. Oktober 1971 zur Errichtung des Internationalen Instituts für Führungsaufgaben in der Technik (Drucksache VI/3236); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3485), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft (Drucksache VI/3341) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . 11174 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Textilkennzeichnungsgesetzes (Drucksache VI/3344) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/3488) — Zweite und dritte Beratung — 11175 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Niederlassungsvertrag vom 23. April 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat (Drucksache VI/2122); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/3489) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 11175 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. August 1971 über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation „INTELSAT" (Drucksache VI/3451) — Erste Beratung — . . . . 11175 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. März 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Island zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache VI/3452) — Erste Beratung — 11175 C Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Drucksache VI/3464) — Erste Beratung — . . . . 11175 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesreisekostengesetzes und des Bundesumzugskostengesetzes (Drucksache VI/3420) — Erste Beratung — . . . . 11175 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes (Drucksache VI/3449) — Erste Beratung — . . . . 11175 D Antrag des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1970 (Jahresrechnung 1970) (Drucksache VI/3347) 11175 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie (EWG) des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Gewichte von 1 mg bis 50 kg von höheren Genauigkeitsklassen als der mittleren Genauigkeit Verordnung (EWG) des Rates über das Verfahren betreffend die Änderung und Aussetzung der Zollsätze für landwirtschaftliche Erzeugnisse, die unter eine gemeinsame Marktorganisation fallen (Drucksachen VI/3038, VI/3153, VI/3419) . 11176 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 III Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Annahme gemeinsamer Grundsätze auf dem Gebiet der Kostensteigerungsgarantie bei Ausfuhrgeschäften mit dritten Ländern Richtlinie des Rates über die Einführung gemeinsamer Grundsätze für die Wechselkurssicherung bei Ausfuhrgeschäften mit dritten Ländern (Drucksachen VI/2551, VI/3494) . . . . 11176 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie (EWG) des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Abfüllung in Volumen bestimmter Flüssigkeiten in Fertigpackungen Richtlinie (EWG) des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Flaschen als Maßbehältnisse Verordnung (EWG) des Rates zur Aufnahme weiterer Waren in die im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 1025/70 des Rates zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus dritten Ländern aufgeführte Liste Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2794/71 des Rates vom 20. Dezember 1971 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten betreffend bestimmte Waren mit Ursprung in Entwicklungsländern (Drucksachen VI/3273, VI/3275, VI/3404, VI/3491) 11176 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kommission der EG für eine Richtlinie des Rates zur Einführung einer gemeinsamen Kreditversicherungspolice für öffentlichen Käufern aus dritten Ländern gewährte mittel- und langfristige Finanzkredite (Drucksachen VI/3121, VI/3493) . . 11176 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 5/72 — Besondere Zollsätze gegenüber Marokko) (Drucksachen VI/3244, VI/3992) . . . . 11176 D Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur AußenwirtschaftsVerordnung — (Drucksachen VI/3278, VI/3496) 11176 D Fragestunde (Drucksache VI/3495) Fragen des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) : Härten in dem Zweiten Wohngeldgesetz für Haushalte mit mehr als acht Familienmitgliedern Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11177 A, D, 11178 A Geisenhofer (CDU/CSU) 11177 D Frage des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) : Zahl der lernbehinderten oder verhaltensgestörter Schüler Raffert, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11178 A, C, D, 11179 B Dr. Fuchs (CDU/CSU) 11178 C Hansen (SPD) 11178 D Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) 11179 B Engholm (SPD) . . . . . . . 11179 B Frage des Abg. Dr. de With (SPD) : Reisebedingungen der Touristikunternehmen Dr. Erkel, Staatssekretär . . . . 11179 C, 11180 A, B Dr. de With (SPD) 11180 A, B Frage des Abg. Dr. de With (SPD) : Frage des Beitritts der Bundesrepublik Deutschland zu dem Brüsseler Übereinkommen über den Reisevertrag vom 23. April 1970 Dr. Erkel, Staatssekretär . .11180 B, C, D Dr. de With (SPD) 11180 C, D Fragen des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Errichtung einer juristischen Datenbank Dr. Erkel, Staatssekretär 11181 A, B, C, D, 11182 A Lenzer (CDU/CSU) 11181 B, D Frage des Abg. Dr. Gleissner (CDU/CSU) : Standort des Europäischen Patentamtes Dr. Erkel, Staatssekretär . .11182 A, C, D Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . 11182 B, C Frage des Abg. Baeuchle (SPD) : Erfahrungen mit der Abschlachtungsprämie Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 11182 D, 11183 B Baeuchle (SPD) . . . . . . . . 11183 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 Fragen des Abg. Dr. Reinhard (CDU/ CSU) : Bau eines Großbetriebs der Geflügelwirtschaft im niedersächsischen Zonenrandgebiet Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 11183 C, D, 11184 A, B, C, D Dr. Reinhard (CDU/CSU) . . . . 11183 D, 11184 A, B, D Susset (CDU/CSU) . . . . . . . 11184 C Frage des Abg. Löffler (SPD) : Menge des Butterbestandes in den Einfuhr- und Vorratsstellen aus niederländischen Molkereien Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11184 D, 11185 A, B Löffler (SPD) . . . . . . . . 11185 A Kiechle (CDU/CSU) 11185 B Frage des Abg. Löffler (SPD) : Angleichung der unterschiedlichen Interventionspraktiken bei Butter und anderen Erzeugnissen in den Ländern der EWG Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 11185 B, C Dr. Ritz (CDU/CSU) 11185 C Frage des Abg. Vogt (CDU/CSU) : Bundeshilfe für das Projekt „Hausfrauenparlament" Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11185 C, D, 11186 A Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 11185 D Frage des Abg. Vogt (CDU/CSU) : Mitarbeit des Hauptverbandes des Deutschen Lebensmittel-Einzelhandels an der Arbeit und Organisation des „Hausfrauenparlaments" Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 11186 A, B Vogt (CDU/CSU) 11186 B Fragen des Abg. Bewerunge (CDU/CSU) : Errechnung der Grenzausgleichsbeträge bei der Einfuhr von Rinderhälften Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . 11186 C, 11187 A, B, C, D Bewerunge (CDU/CSU) . 11186 D, 11187 A Kiechle (CDU/CSU) 11187 B Löffler (SPD) 11187 B Struve (CDU/CSU) 11187 C Frage des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Höhe der Butterüberschüsse in der EWG Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11187 D, 11188 A, B Kiechle (CDU/CSU) . . . . .11188 A, B Frage des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Maßnahmen in der EWG zur Beseitigung der Butterüberschüsse Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 11188 C, D Kiechle (CDU/CSU) . . . . . 11188 D Fragen des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) : Entschließung des Rates der Europäischen Gemeinschaften über den Abbau des Grenzausgleichs und die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes zugunsten der deutschen Landwirtschaft Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . 11188 D, 11189 A, B, C, D Dr. Früh (CDU/CSU) . . 11189 A, B, C, D Dr. Ritz (CDU/CSU) . . . . . . 11189 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Abg. Porzner, Offergeld, Frau Funcke, Schmidt [Kempten], Dr. Ritz u. Gen.) (Drucksache VI/ 1424) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/3456) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer-Steuerberater (Abg. von Bockelberg, Ott u. Gen.) (Drucksache VI/1617); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/3456) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Becker (Mönchengladbach) (CDU/CSU) 11190 A, 11191 B Frau Funcke (FDP) 11190 C, 11193 C, 11198 B Krammig (CDU/CSU) . . .11191 B, 11196 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 11191 C, 11195 B Dr. Häfele (CDU/CSU) . . . . . 11192 A Frau Huber (SPD) . . . , 11193 A, 11197 B Halfmeier (SPD) 11194 A Scheu (SPD) . . . . . . . . 11194 B Dr. Pinger (CDU/CSU) . . . . 11194 D Kleinert (FDP) 11195 C Dr. Kreile (CDU/CSU) . . . . 11196 D Dr. Häfele (CDU/CSU) (Erklärung nach § 36 GO) . . . 11199 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 V Entwurf eines Vierten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Viertes Anpassungsgesetz — KOV) (Drucksache VI/3483) — Erste Beratung — Arendt, Bundesminister 11200 A Geisenhofer (CDU/CSU) 11200 C Jaschke (SPD) 11201 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 11202 B Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der bruttolohnbezogenen dynamischen Rente (Rentenniveau-Sicherungsgesetz) (Abg. Katzer, Dr. Götz, Ruf und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/3325) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Fünfzehntes Rentenanpassungsgesetz) (Drucksache VI/3448) — Erste Beratung —, mit Bericht der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenanpassungsbericht 1972) und Gutachten des Sozialbeirats zu den Vorausberechnungen und zu den Rentenanpassungen 1973 (Drucksache VI/3254) und mit Sozialbericht 1972 (Drucksache VI/3432) Ruf (CDU/CSU) 11204 C Arendt, Bundesminister 11208 A Katzer (CDU/CSU) . . . . . . 11212 B Dr. Schellenberg (SPD) 11219 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 11224 C Krampe (CDU/CSU) 11230 C Dr. Nölling (SPD) 11232 C Geldner (FDP) 11235 D Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 11236 A Geiger (SPD) 11241 D Spitzmüller (FDP) . . . . . . 11242 D Burger (CDU/CSU) 11244 C Urbaniak (SPD) 11245 C Dr. Böhme (CDU/CSU) 11246 B Nächste Sitzung 11248 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 11249 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 291 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (— MOG —) (Drucksachen VI/2553, VI/3223) 11249 B Anlage 3 Änderungsantrag Umdruck 289 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (— MOG —) (Drucksachen VI/2553, VI/3223) 11249 C Anlage 4 Änderungsantrag Umdruck 292 (neu) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Drucksachen W1424, VI/3456) 11250 B Anlage 5 Änderungsantrag Umdruck 290 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Drucksachen VI/ 1424, VI/3456) 11250 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) betr. Entschädigung für Zeugen und Sachverständige 11251 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 11141 191. Sitzung Bonn, den 14. Juni 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 11249 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 17. 6. Adams * 17. 6. Dr. Aigner * 17. 6. Dr. Arndt (Berlin) * 17. 6. Dr. Artzinger * 17. 6. Dr. Bayerl 24. 6. Behrendt * 17. 6. Borm * 17. 6. Dr. Burgbacher * 17. 6. Dasch 16. 6. Dr. Dittrich * 17. 6. Faller * 17. 6. Fellermaier * 16. 6. Flämig * 17. 6. Dr. Furler * 17. 6. Frau Geisendörfer 16. 6. Gerlach (Emsland) * 17. 6. Gewandt 17. 6. Glombig 16. 6. Frau Griesinger 16. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 17. 6. Dr. Jungmann 24. 6. Klinker * 17. 6. Dr. Koch * 17. 6. Kriedemann * 17. 6. Krockert 16. 6. Lange * 17. 6. Lautenschlager * 17. 6. Dr. Dr. h. c. Löhr * 17. 6. Lücker (München) * 17. 6. Maucher 15. 6. Meister * 17. 6. Memmel * 17. 6. Dr. h c. Menne (Frankfurt) 14. 6. Müller (Aachen-Land) * 17. 6. Frau Dr. Orth * 17. 6. Dr. Reischl * 17. 6. Richarts * 17. 6. Riedel (Frankfurt) * 17. 6. Schneider (Königswinter) 24. 6. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 24. 6. Schwabe * 17. 6. Dr. Schwörer * 17. 6. Seefeld * 17. 6. Springorum * 17. 6. Dr. Starke (Franken) * 17. 6. Steiner 16. 6. Werner * 17. 6, Winkelheide 16. 6. Wolf 16. 6. Wolfram * 17. 6. Dr. Zimmermann 14. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 291 Änderungsantrag des Abgeordneten Dürr und und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (- MOG -) — Drucksachen VI/2553, V1/3223 — Der Bundestag wolle beschließen: In § 31 Abs. 1 wird folgender Satz 2 angefügt: „Hinsichtlich besonderer Vergünstigungen und Interventionen sind die Vorschriften über Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung jedoch nicht anzuwenden." Bonn, den 13. Juni 1972 Dürr Konrad Matthöfer Metzger Dr. Schmude Sieglerschmidt Anlage 3 Umdruck 289 Änderungsantrag des Abgeordneten Welslau zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (-MOG-) - Drucksachen VI/2553, VI/3223 — Der Bundestag wolle beschließen: Hinter § 37 wird folgende Vorschrift eingefügt: ,§ 37a Änderung des Gesetzes zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften Das Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften vom 3. September 1968 (BGBl. I S. 990) wird wie folgt geändert: 1. Hinter Artikel 2 wird folgender Artikel 2 a eingefügt: „Artikel 2 a (1) Der Bundesminister wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates 1. die Vorschriften zu erlassen, die a) zur Durchführung der Richtlinie des Rates vom 23. November 1970 über Zusatzstoffe in der Tierernährung (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 270 S. 1) erforderlich sind; b) nach Artikel 3 Abs. 6 und 7, Artikel 4 Abs. 1 und Artikel 7 der unter Buchstabe a genannten Richtlinie zulässig sind; 11250 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 2. die Vorschriften zu erlassen, die zur Durchführung der Richtlinie des Rates vom 20. Juli 1970 über die Einführung gemeinschaftlicher Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 170 S. 2) sowie der zur Durchführung dieser Richtlinie ergehenden Richtlinien erforderlich sind. (2) Futtermittel, Mischfuttermittel oder Mischungen, die einer nach Absatz 1 Nr. 1 erlassenen Rechtsverordnung nicht entsprechen, dürfen nicht angeboten, zum Verkauf vorrätig gehalten, feilgehalten, abgegeben oder sonst in den Verkehr gebracht, für diese Zwecke hergestellt oder verfüttert werden." 2. In Artikel 5 Abs. 1 Nr. 1 werden hinter den Worten „Artikel 2" die Worte „oder 2 a" eingefügt.' Bonn, den 13. Juni 1972 Welslau Anlage 4 Umdruck 292 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Evers, Dr. Hauser (Sasbach), Dr. Becker (Mönchengladbach), Ott und Genossen zur zweiten Beratung des Ent- ) Wurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes — Drucksachen VI/1424, VI/3456 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a ist in § 8 Abs. 1 folgende Nummer 5 anzufügen: „5. Wirtschaftsprüfer, die mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Steuerwesens tätig gewesen sind." Bonn, den 14. Juni 1972 Dr. Evers Dr. Hauser (Sasbach) Dr. Becker (Mönchengladbach) Ott Berberich Burger Dichgans Draeger Dr. Eyrich Häussler Hussing Frau Jacobi (Marl) Dr. Klepsch Kunz Lenze (Attendorn) Dr. Miltner Dr. Pinger Schmitt (Lockweiler) Dr. Stark (Nürtingen) von Thadden Anlage 5 Umdruck 290 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Häfele, Kleinert, Scheu und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes — Drucksachen VI/1424, VI/3456 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 22 erhält § 118 b Abs. 4 b des Steuerberatungsgesetzes folgende Fassung: „(4) Die erfolgreiche Teilnahme am Seminar ist durch eine vor dem Seminarausschuß abzulegende schriftliche und mündliche Prüfung nachzuweisen. Die schriftliche Prüfung besteht aus einer unter Aufsicht zu fertigenden Arbeit aus den in Absatz 4 genannten Gebieten. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens vier und höchstens sechs Stunden. An der mündlichen Prüfung sollen mindestens drei, höchstens jedoch sechs Bewerber teilnehmen. Die Prüfungsdauer soll bei drei Bewerbern nicht mehr als sechzig Minuten und bei sechs Bewerbern nicht mehr als einhundertzwanzig Minuten betragen. § 4 Abs. 2 ist sinngemäß anzuwenden." 2. In Artikel 1 Nr. 22 wird in § 118 b Abs. 4 d Satz 1 und Abs. 5 Nr. 2 des Steuerberatungsgesetzes das Wort „mündlichen" gestrichen. Bonn, den 13. Juni 1972 Dr. Häfele Dr. Abelein Amrehn Dr. Artzinger Dr.-Ing. Bach Dr. Becker (Mönchengladbach) Bewerunge von Bockelberg Breidbach Erhard (Bad Schwalbach) Dr. Jenninger Frau Kalinke Dr. Kreile Frau Dr. Kuchtner Kunz Müller (Berlin) Petersen Pohlmann Ruf Dr. Schmid-Burgk Schmitt (Lockweiler) Schulhoff Dr. Schulz (Berlin) Spilker Dr. Stark (Nürtingen) Scheu Bergmann Büchler (Ebersbach) Dr. Farthmann Kaffka Koenig Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 11251 Dr. Schachtschabel Suck Wolfram Wüster Zander Kleinert Frau Dr. Diemer-Nicolaus Logemann Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Erkel vom 7. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Frage A 26) : Halt die Bundesregierung den Höchstsatz der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige von 8,00 Deutsche Mark pro Stunde angesichts der nominalen Lohn- und Gehaltserhöhungen der letzten Jahre im Hinblick auf die Bereitschaft zu verantwortungsvollen Zeugen- und Sachverständigenaussagen noch für ausreichend? Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, daß die Höchstgrenze der Zeugenentschädigung von 8,— DM je Stunde infolge der wirtschaftlichen Entwicklung zu Schwierigkeiten geführt hätte. Die geltende Regelung, die seit dem 1. Oktober 1969 in Kraft ist — vorher betrug die Höchstentschädigung 5,— DM je Stunde —, führt dazu, daß Lohnempfänger bei Löhnen bis zu etwa 320 DM wöchentlich (= 1387 DM monatlich) voll entschädigt werden. Zeugen, die mehr verdienen, werden bei der Erfüllung ihrer staatsbürgerlichen Pflicht zur Aussage ein gewisses Opfer auf sich nehmen können. Die Bundesregierung prüft aber im Benehmen mit den Landesjustizverwaltungen, ob und gegebenenfalls welche Änderungen des § 2 ZuSEntschG veranlaßt sind. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Bei Sachverständigen liegen die Verhältnisse ein wenig anders. Hier galt bis 1969 ein Höchstsatz von 15 DM pro Stunde. Seitdem hat sich der zur Verfügung stehende Rahmen, der je nach den Fachkenntnissen des Gutachters eine Entschädigung bis zu 30 DM je Stunde ermöglicht, als praktikabel erwiesen. Für besondere Fälle besteht zudem nach § 3 des ZuSEntschG die Möglichkeit, die Entschädigung auf bis zu 45 DM je Stunde zu erhöhen.
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    Rede von Benno Erhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich sehe darin den Umstand, daß die rechte Seite nicht weiß, was die linke tut. Das paßt überhaupt nicht zusammen, Herr Kollege Dr. Lenz.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Im übrigen hat, da das Ganze auf die Amtsgerichte verlagert werden soll, vielleicht eine Vorstellung der Justizreform Pate gestanden; das ist aber nicht so ganz sicher.
    Jedenfalls hat der Bundesrat bei dieser Konstruktion mit Recht verfassungsrechtliche Bedenken in nicht unerheblichem Ausmaß geltend gemacht. Er hat außerdem besoldungsrechtliche — nicht besoldungspolitische — und personalpolitische Bedenken geltend gemacht, die von höchster Bedeutung sind und die wir bei den weiteren Beratungen sehr ernst prüfen und erörtern müssen.
    Die Konstruktion ist sicher sehr bedenklich. Es ist bedauerlich, wenn gerade vom Justizministerium bezüglich der Justizorganisation und der Zuständigkeiten Vorschläge gemacht werden, denen gleich mehrere verfassungsgerichtliche Entscheidungen entgegengesetzt werden können und müssen, wie es durch den Bundesrat geschehen ist.
    Wenn diese Konstruktion Gesetz würde, so ist überhaupt nicht zu erkennen, wie man besonders qualifizierte und erfahrene Richter für diese Ämter gewinnen könnte. Denn wenn es sich nur um Einzelrichter handelt, und zwar Direktoren, werden jüngere Richter, die noch nicht Direktoren sind, gar keine Gelegenheit haben, in dem gesamten familienrechtlichen Bereich überhaupt tätig zu werden, weder in der freiwilligen Gerichtsbarkeit noch sonstwo, allenfalls in den Beschwerde- oder Berufungskammern oder -senaten, die dann über Rechtsmittel zu entscheiden haben. Das scheint mir aber nicht die richtige Instanz zu sein, um Erfahrungen zu sammeln; denn die Erfahrung muß in der ersten Instanz mit den dort konkret verhandelnden Parteien entstehen. Das wird absolut nicht gesehen und ist nicht entsprechend geregelt.

    (Abg. Vogel: Wenn die Richtung stimmt, kommt es auf die Erfahrung nicht an!)

    Sie meinten, Herr Minister, das Konzentrationsverfahren werde einheitlich durchgeführt. Ich muß leider anmerken, daß die Rechtsmittel nicht einheitlich geregelt sind. Deswegen werden in der zweiten Instanz für die verschiedenen Fragen verschiedene Kammern oder Senate zuständig. Auch das muß anders geregelt werden. Auch in der zweiten Instanz muß das einheitlich sein. Die gesamten Rechtsmittel — sofortige Beschwerden oder einfache Beschwerden — müssen hier einheitlich eingebunden werden. Das Ganze, was hier vorliegt, ist ein Teilversuch; aber er ist leider recht lückenhaft.
    Die Kostenverteilung ist generell so geregelt, daß beide Parteien die Kosten zu tragen haben. Das erste Reformgesetz geht ja davon aus, daß es ein Verschulden an der Scheidung künftig nicht mehr gibt. Also gibt es auch keine Kostenlast auf Grund der Tatsache, daß man einen Prozeß verliert. Der Prozeß ist nicht mehr wegen Verschuldens zu verlieren. Man wird ihn also mit und ohne Verschulden gewinnen.

    (Abg. Dr. Lenz [Bergstraße] : Ohne Verdienst!)

    Deswegen gibt es also auch diese merkwürdige
    Kostenregelung, die dazu noch so unübersichtlich
    gefaßt ist, daß niemand mehr weiß, wen schließlich



    Erhard (Bad Schwalbach)

    die Kostenlast trifft. Genau das führt nicht zur besseren Durchsichtigkeit unserer Justiz und ihrer Verfahren. Es widerspricht allem, was wir für konkrete Rechtssicherheit brauchen, nämlich die Erkennbarkeit des Endes eines Rechtsstreits.
    Im übrigen ist auch bei der Kostenverteilung keine lückenlose Übereinstimmung mit dem ersten Eherechtsreformgesetz vorhanden. Darauf hat der Bundesrat hingewiesen.
    Der nächste Gedanke! Einige Streitteile, z. B. das Problem des Kindeswohls, sollten nicht nur von der Verhandlungsmaxime und der Parteimaxime getragen sein, sondern hier muß ein entsprechend stärkeres Element der Amtsmaxime gelten. Wir könnten da an die derzeitige Rechtssituation lückenlos anknüpfen.
    Dasselbe gilt meines Erachtens für den Versorgungsausgleich. Bei ihm darf es sich nicht einfach nur um ein Vortragselement der Parteien handeln, weil er viel zu kompliziert ist. Hier ist man nach unserer Überzeugung ebenfalls auf die Amtshilfe durch das Gericht angewiesen.
    Weiterhin möchte ich etwas über die Regelung der Verfahrensbestimmungen über die Zuständigkeit in § 621 a ZPO neuer Fassung bemerken. Diese Regelung bedeutet, daß man viele Verweisungen lesen, viele Bestimmungen mit den jeweiligen Ausnahmen vergleichen muß, um überhaupt zu wissen, welches konkrete Verfahren im Einzelfall gilt. Der Bundesrat hat meines Erachtens mit Recht die Auffassung geäußert, daß eine derartige Regelung über das jeweils geltende Verfahren nicht zu vertreten ist. Es fehlt jegliche Durchsichtigkeit und Klarheit. Das geht nach Auffassung des Bundesrats so weit, daß der zuständige Richter unter Umständen gar nicht weiß, welches Verfahren er anwenden muß. Wenn schon der Richter nicht weiß, welches Verfahren von ihm im Einzelfall anzuwenden ist, wie sollen es dann die Parteien wissen?!
    Diese Unklarheiten, Kompliziertheiten, Unübersichtlichkeiten finden sich an vielen Stellen des Entwurfs. So wird z. B. auch das Prinzip der Konzentration in zu starkem Maße durchlöchert, Herr Minister, und zwar durch eine Fülle von Generalklauseln. Wer mit der Gerichtspraxis ein wenig Erfahrung hat, weiß, daß Generalklauseln, die nicht auf ein einheitlich durchzuführendes Verfahren abzielen, natürlich in höchstem Maße Veranlassung geben, das Verfahren nicht einheitlich zu betreiben: der schwierigere Teil wird dann zurückgestellt, ausgeklammert usw. Soweit ich feststellen konnte, stehen die Richter der ersten Instanz durchweg auf dem Standpunkt, daß die Konzentration nicht dienlich sei, weil sie nämlich denen, die heute mit dem Verfahren befaßt sind, die Aufgaben auferlegt, die sie nur allzu gerne an die Amtsrichter abgegeben haben, und weil da auch einige Dinge auftauchen, die schwieriger sind als nur die Prüfung der Frage, welches der schuldige Teil ist. Wer diese — durchaus menschliche — Tendenz kennt, der weiß, daß die Durchlöcherung des Konzentrationsprinzips dazu führen wird, daß gerade das Gegenteil einer Konzentration eintritt.
    Des weiteren möchte ich mich mit einigen Fragen des Versorgungsausgleichs, soweit er seinen Niederschlag im BGB finden soll, beschäftigen. Meines Erachtens sollte man hinsichtlich der materiellen Ansprüche gleichartige Elemente in der Gesetzgebung vorsehen. Bei der vorliegenden Neuregelung sollte man also z. B. das, was hinsichtlich der Zugewinngemeinschaft gilt, nicht unberücksichtigt lassen. Der Stichtag, von dem ab der Zugewinn zu berechnen ist, sollte nicht anders geregelt werden als der für den Ausgleich der Renten usw. Es sollte also ein einheitlicher Stichtag — der wahrscheinlich am richtigsten auf den Zeitpunkt der Erhebung der Scheidungsklage festgesetzt wird — gelten.
    Wie soll z. B. der von der Bundesregierung ebenfalls vorgeschlagene — nicht in diesem Gesetz — Zuschlag für das Babyjahr in diese Berechnungen einbezogen werden? Meines Erachtens schmeißt er die ganze Vorstellung, die hier entwickelt ist, über den Haufen, weil dabei andere, zusätzliche Elemente berücksichtigt werden, wodurch derjenige, der die entsprechenden Beiträge gezahlt hat, in eine andere Situation kommt. Hier ist nicht zu erkennen, wie eine Regelung im Sinne des Ausgleichs zweier gleichberechtigter, gleichgerichteter Ansprüche erfolgen soll. Das müßte im weiteren Gesetzgebungsverfahren geprüft werden.

    (Zuruf des Bundesjustizministers Jahn.)

    — Vielleicht werden wir es erfahren, Herr Minister.
    Wie sollen die Parteien und die Gerichte gewisse Ansprüche, über die zu befinden ist, überhaupt feststellen? Herr Minister, einige Bestimmungen mußte ich mehrfach lesen, um sie überhaupt dem Wortlaut nach zu verstehen. Offenbar hat aber mein Gehirn nicht ausgereicht, um sie wirklich unterzubringen. Welche Mängel in dieser Beziehung der Gesetzentwurf aufweist, möchte ich Ihnen am Beispiel des Art. 6, der Änderungen des BGB vorsieht, zeigen. Danach soll u. a. eine Regelung, die erst mit dem 1. Eherechtsreformgesetz eingeführt worden ist, wieder geändert werden. In dem Zusammenhang soll in § 1587 b ein Absatz 2 a eingefügt werden. Ich will diese Bestimmung gar nicht vorlesen; sie umfaßt nämlich 21 Zeilen ohne Punkt. Dieser eine Satz ist so kompliziert, daß effektiv niemand erkennen kann, welche Ansprüche sich daraus ergeben. Genau die aber sollen maßgeblich sein für das ganze Problem des Vermögensausgleichs zwischen Ehegatten.
    Ich glaube, der Bundesrat hat hier einen klugen Vorschlag gemacht. Er hat nämlich gesagt: das ist eine Bestimmung, die ist so miserabel, die ist so unübersichtlich, die ist so kompliziert und so auf eine jährliche Rechtsverordnung des Arbeitsministers abgestellt, daß man sie ersatzlos streichen sollte. Ersatzlose Streichung wäre hier besser als diese Regelung. Herr Minister, das ist eine sehr harte Kritik, die der Bundesrat meines Erachtens mit Recht angebracht hat.

    (Abg. Vogel: In der vornehmen Art, in der der Bundesrat das tut!)




    Erhard (Bad Schwalbach)

    Herr Minister, sagen Sie mir, sagen Sie uns, sagen Sie der Öffentlichkeit bitte nicht, welche schönen Grundvorstellungen Sie haben — in denen wir wahrscheinlich sogar übereinstimmen —, sondern wie Sie diese — z. B. mit Ihrem § 1587 s — konkret in die Wirklichkeit umsetzen wollen. Wie soll denn ein Notar künftig überhaupt scheidungswillige Eheleute beraten können, ob sie einen Wertausgleich oder den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich wählen sollen? Das muß ja beurkundet werden. Wie soll denn das überhaupt möglich sein? Glauben Sie, daß unsere Notare — einmal unterstellt, sie wären dazu gewillt — in der Lage wären, sich zu Spezialberatern im Rentenrecht zu entwicklen? Das ist ausgeschlossen! Es ist Utopie, sich auch nur vorstellen zu wollen, daß das ginge.
    Sehen Sie, bei den übrigen Vorschlägen in diesem Artikelgesetz, wo es dann nicht mehr nur um die Änderung des bürgerlichen Rechts, der Kostenbestimmungen und des Verfahrensrechts, sondern um die Änderungen der sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften geht, genügt eigentlich ein erster Blick auf diesen Entwurf, bei dem man dann seitenlange Absätze und Paragraphen — seitenlang jeder einzelne Paragraph! — liest, um festzustellen, daß hier Regelungen vorgeschlagen werden, zu denen ich einmal — mit dem ausdrücklichen Hinweis, daß das von mir nur symptomatisch gemeint ist — eine ganz böse Bemerkung machen möchte.

    (Zuruf von der SPD: Das ist doch eine erste Lesung!)

    Ich könnte mir denken, daß diese Vorschriften von Leuten hineingenommen worden sind, die den Versorgungsausgleich dadurch torpedieren wollen. So sieht das für mich aus. Bitte, wer das innerhalb der Regierung zu verantworten hat, mag das selber beurteilen. Aber so sieht das aus. Praktikabel ist das nicht.
    Es wird zu erwägen sein, Herr Minister, wie die Vorlage zu gestalten ist, damit gegenüber dem geltenden Recht keine Verschlechterung — und um solche geht es, wenigstens soweit ich, und nicht nur ich, die Bestimmungen verstehen kann — der Rechtsposition der geschiedenen Frau eintreten, die nicht berufstätig war und unterhaltsberechtigt ist. Andernfalls muß es beim geltenden Recht bleiben. Der Besitzstand sollte auf jeden Fall gewahrt werden, und wir sollten uns sehr, sehr hüten, gerade für die geschiedene unterhaltsberechtigte Frau, die es auch künftig geben wird, Verschlechterungen ihrer Rechtsposition herbeizuführen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Im ganzen, Herr Minister: Die Grundkonzeption für das Verfahren dürfte nach unserer Auffassung richtig sein. Aber viele Einzelheiten sind alles andere als übernahmefähig, als gesetzgebungsreif. Ich meine, wir werden diese Regelung des Versorgungsausgleichs sehr, sehr sorgfältig prüfen müssen. Sie ist zu kompliziert, sie ist in vielen Bestimmungen zu unübersichtlich und dadurch leider in vielen Bereichen, wenn wir wirklich die Reform
    bekommen und verabschieden sollten, nicht praktikabel.

    (Abg. Vogel: Kann man die Vorlage nicht an die Regierung zurückverweisen? — Abg. Wehner: Mit einem Wort, die Regierung muß zurücktreten, nicht?)

    Das auszugleichen, wird eine Sysiphusarbeit der beteiligten Ausschüsse, vor allen Dingen des Rechtsausschusses sein, und ich möchte mir beinahe wünschen, wenn das beraten wird, nicht Mitglied des Rechtsausschusses sein zu müssen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Liselotte Funcke
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Schimschock.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hildegard Schimschok


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Rahmen der ersten Lesung sollen nach der Geschäftsordnung die allgemeinen Grundsätze eines Gesetzes behandelt werden. Im Gegensatz zu Herrn Kollegen Erhard möchte ich mich daran halten.
    Im Namen der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion gebe ich die folgende Erklärung ab. Das neue, im ersten Ehereformgesetz geregelte Recht über die Wirkungen der Ehe, der Ehescheidung und der Scheidungsfolgen erfordert zwingend eine Neuordnung des Scheidungsverfahrens. Nach der Zielsetzung des Ersten Eherechtsreformgesetzes soll sichergestellt werden, daß mit dem Ausspruch der Scheidung grundsätzlich die wichtigsten Scheidungsfolgen geregelt werden. Im Interesse der betroffenen Menschen begrüßen wir Sozialdemokraten dieses sehr. Den Ehegatten sollen damit die Konsequenzen der Scheidung frühzeitig bewußt gemacht werden, damit übereilte Schritte vermieden werden.
    Der Entwurf sieht eine einheitliche Zuständigkeit für Ehesachen und ehebezogene Verfahren vor. Hierbei handelt es sich z. B. um das Sorgerechtsverfahren bei gemeinschaftlichen Kindern, um das Verfahren auf Herausgabe eines Kindes, um die Regelung des Verkehrsrechts, um die Festsetzung des Kindesunterhalts sowie um den Ehegattenunterhalt, um die Durchführung des Versorgungsausgleichs, um die güterrechtliche Auseinandersetzung, um die Regelung der Hausratsangelegenheiten und auch um allgemeine Vermögensstreitigkeiten.
    Außer der Zusammenfassung der Zuständigkeiten sieht der Entwurf die Bildung von Spezialspruchkörpern für Ehesachen und ehebezogene Verfahren vor und verwirklicht damit in gewissem Sinne den Gedanken eines Familiengerichts. In Übereinstimmung mit den Plänen zur Einführung eines dreistufigen Gerichtsaufbaus soll das Familiengericht als Spezialspruchkörper bei den Amtsgerichten in Form von besonderen Abteilungen für Familiensachen eingerichtet werden und nur mit einem Einzelrichter, dem Familienrichter, besetzt werden. Dieser Richter wird besonders qualifiziert und damit in der Lage sein müssen, der menschlichen Problematik zu begegnen, die mit der Ehescheidung immer verbunden ist. Lebensnähe und Lebenserfahrung werden seine Entscheidung kennzeichnen müssen.



    Frau Schimschok
    Hervorgehoben werden soll hier noch einmal der besonders wichtige Punkt des Entwurfs, nämlich die Sicherstellung der gleichzeitigen Erledigung der Scheidungssachen und der wichtigsten Folgesachen. Dieses wird bei streitiger Scheidung durch sogenannte Entscheidungskonzentration erreicht, d. h. durch die gleichzeitige Verhandlung und Entscheidung der Verfahren. Für die Fälle einer einverständlichen Scheidung wird der Scheidungsanspruch davon abhängig gemacht, daß die Ehegatten über die wichtigsten Scheidungsfolgen eine einverständliche Regelung herbeigeführt haben.
    Mit den eigentlichen Folgen einer Scheidung, beispielsweise mit denen des Unterhalts, sollen die Beteiligten rechtzeitig konfrontiert werden. Der wirtschaftlich Schwächere und der Scheidung widerstrebende Teil soll in seinen berechtigten Interessen geschützt werden. Im Sorgerechtsverfahren sieht der Entwurf sogar vor, daß das Gericht vorab entscheiden muß, wenn es einem gemeinsamen Vorschlag der Ehegatten nicht folgt. Damit erhalten die Ehegatten Gelegenheit, ihr Prozeßverhalten rechtzeitig umzustellen, wenn diesem z. B. mit einer von ihrem Vorschlag abweichenden Regelung des Sorgerechts durch das Gericht die Grundlage entzogen wird.
    Besonders begrüßen möchten wir, daß das Familiengericht bei der Entscheidung über die elterliche Gewalt deutlicher als bisher allein auf das Wohl des Kindes abstellt und den Eltern nahelegt, einen Vorschlag zu machen, ihn bei einverständlicher Scheidung nach Jahresfrist sogar fordert. Betont werden soll auch, daß infolge der Aufgabe des Verschuldensprinzips die Einleitung des Scheidungsverfahrens nicht mehr wie bisher durch Klage, sondern durch Antrag geschieht.
    Um die anwaltliche Beratung der Ehegatten sicherzustellen, ist nicht nur die Einführung des Anwaltzwanges vorgesehen, sondern auch die Möglichkeit, daß das Gericht den Antraggegner auf die Bedeutung der Folgesachen hinzuweisen hat und ihm für die Scheidungssachen und das Sorgerechts-verfahren von Amts wegen einen Rechtsanwalt beiordnet, wenn er nicht von sich aus einen Prozeßbevollmächtigten bestellt. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts auch gegen den Willen des Betroffenen für den Fall, daß das Gericht eine anwaltliche Beratung für unabweisbar hält, ist deshalb so wichtig, weil in Scheidungsverfahren für die Ehegatten sehr viel auf dem Spiel steht und man verhindern will, daß einer der Beteiligten übervorteilt wird.
    Die Ersetzung des Schuldprinzips durch das Zerrüttungsprinzip führt auch zu einer Neugestaltung der Kostenregelung. Auf der Grundlage des Zerrüttungsprinzips gibt es nähmlich kein Unterliegen im eigentlichen Sinne mehr. Auf die Ursachen der Scheidung kommt es nicht mehr an; beide Ehegatten können die Scheidung beantragen. Deshalb sieht der Entwurf vor, die Kosten grundsätzlich gegeneinander aufzuheben, wenn dem Antrag auf Scheidung stattgegeben wird. Allerdings ist auch die Möglichkeit vorgesehen, daß das Gericht die Kosten in der Scheidungssache und in den Folgesachen anderweitig verteilt, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehegatten dieses angezeigt erscheinen lassen.
    Besonders zu erwähnen ist auch die im Entwurf enthaltene großzügige Aussetzungsmöglichkeit des Verfahrens durch den Scheidungsrichter. Hiermit ist eine ausführliche Anhörung des der Scheidung widersprechenden Ehegatten gewährleistet und eine Bedenkzeit dort eingeräumt, wo sie erforderlich ist.
    Zu betonen ist weiterhin, daß einige offene Fragen des Namensrechts jetzt ihre Erledigung finden und darüber hinaus auch in Ausführung des Ersten Eherechtsreformgesetzes zum Versorgungsausgleich, Herr Kollege Erhard, nun die rentenversicherungsrechtlichen Bestimmungen getroffen werden. Eine Verschlechterung der Rechtsposition der geschiedenen Frau, wie sie Herr Kollege Erhard ankündigte, wird auf keinen Fall eintreten. Dafür werden die Sozialdemokraten sorgen. Denn die Sozialdemokraten, Herr Kollege Erhard, haben bisher immer auf der Seite der sozial Schwächeren gestanden. Dies wird auch in diesem Zusammenhang bei der Frau so sein, weil die Frau im Moment noch die sozial Schwächere ist.

    (Beifall bei der SPD.)