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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 191. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 Inhalt: Ausscheiden des Abg. Dr. Müller (München) aus der Fraktion der SPD . . 11141 A Erweiterung der Tagesordnung 11141 A Wahl der Abg. Frau Berger als stellvertretendes Mitglied im Wahlprüfungsausschuß 11141 B Amtliche Mitteilungen 11141 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache VI/3233) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/3503) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung Offergeld, Parlamentarischer Staatssekretär 11142 A Frau Huber (SPD) . . . . . . 11143 A Dr. Kreile (CDU/CSU) . . . . 11143 D Opitz (FDP) . . . . . . . . 11145 A Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (Drucksache VI/2553) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3269), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen VI/3223, zu VI/3223) — Zweite und dritte Beratung — Dürr (SPD) 11145 D Vogel (CDU/CSU) . . . . . . 11146 B Welslau (SPD) . . . . . . . 11146 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes (Bundesrat) (Drucksache VI/3421) — Erste Beratung — Brück (Köln) (CDU/CSU) . . . . 11147 B Liedtke (SPD) . . . . . . . .11147 C Krall (FDP) . . . . . . . . . 11148 A Begrüßung des Vorsitzenden der Sektion der Parlamentarischen Gruppe der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken für die parlamentarischen Beziehungen mit der Bundesrepublik Deutschland, Minister Leonid Mitrofanowitsch Samjatin . . 11147 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (Drucksachen VI/911, VI/1076); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/3264) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schober (CDU/CSU) . . . . 11148 C Metzger (SPD) 11150 D Kleinert (FDP) 11152 A Stein (Honrath) (CDU/CSU) . . 11152 D Dr. Kreile (CDU/CSU) . . . . 11154 C Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Drucksache VI/3426) — Erste Beratung — 11155 B Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters (Drucksache VI/3450) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister . . . . . . 11155 B Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . 11156 B Metzger (SPD) . . . . . . . . 11157 B Kleinert (FDP) . . . . . . . . 11158 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts — Gesetz zur Neuordnung der Zuständigkeiten und des Verfahrens in familienrechtlichen Angelegenheiten — (Drucksache VI/3453) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister . . . . . . 11159 B Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 11160 D Frau Schimschok (SPD) . . . . . 11163 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 11164 D Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . 11166 C Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts (Drucksache VI/3478) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister 11166 D Kunz (CDU/CSU) 11169 D Dürr (SPD) 11171 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 11172 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 6. Oktober 1971 zur Errichtung des Internationalen Instituts für Führungsaufgaben in der Technik (Drucksache VI/3236); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3485), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft (Drucksache VI/3341) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . 11174 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Textilkennzeichnungsgesetzes (Drucksache VI/3344) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/3488) — Zweite und dritte Beratung — 11175 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Niederlassungsvertrag vom 23. April 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat (Drucksache VI/2122); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/3489) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 11175 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. August 1971 über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation „INTELSAT" (Drucksache VI/3451) — Erste Beratung — . . . . 11175 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. März 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Island zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache VI/3452) — Erste Beratung — 11175 C Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Drucksache VI/3464) — Erste Beratung — . . . . 11175 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesreisekostengesetzes und des Bundesumzugskostengesetzes (Drucksache VI/3420) — Erste Beratung — . . . . 11175 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes (Drucksache VI/3449) — Erste Beratung — . . . . 11175 D Antrag des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1970 (Jahresrechnung 1970) (Drucksache VI/3347) 11175 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie (EWG) des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Gewichte von 1 mg bis 50 kg von höheren Genauigkeitsklassen als der mittleren Genauigkeit Verordnung (EWG) des Rates über das Verfahren betreffend die Änderung und Aussetzung der Zollsätze für landwirtschaftliche Erzeugnisse, die unter eine gemeinsame Marktorganisation fallen (Drucksachen VI/3038, VI/3153, VI/3419) . 11176 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 III Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Annahme gemeinsamer Grundsätze auf dem Gebiet der Kostensteigerungsgarantie bei Ausfuhrgeschäften mit dritten Ländern Richtlinie des Rates über die Einführung gemeinsamer Grundsätze für die Wechselkurssicherung bei Ausfuhrgeschäften mit dritten Ländern (Drucksachen VI/2551, VI/3494) . . . . 11176 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie (EWG) des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Abfüllung in Volumen bestimmter Flüssigkeiten in Fertigpackungen Richtlinie (EWG) des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Flaschen als Maßbehältnisse Verordnung (EWG) des Rates zur Aufnahme weiterer Waren in die im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 1025/70 des Rates zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus dritten Ländern aufgeführte Liste Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2794/71 des Rates vom 20. Dezember 1971 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten betreffend bestimmte Waren mit Ursprung in Entwicklungsländern (Drucksachen VI/3273, VI/3275, VI/3404, VI/3491) 11176 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kommission der EG für eine Richtlinie des Rates zur Einführung einer gemeinsamen Kreditversicherungspolice für öffentlichen Käufern aus dritten Ländern gewährte mittel- und langfristige Finanzkredite (Drucksachen VI/3121, VI/3493) . . 11176 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 5/72 — Besondere Zollsätze gegenüber Marokko) (Drucksachen VI/3244, VI/3992) . . . . 11176 D Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur AußenwirtschaftsVerordnung — (Drucksachen VI/3278, VI/3496) 11176 D Fragestunde (Drucksache VI/3495) Fragen des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) : Härten in dem Zweiten Wohngeldgesetz für Haushalte mit mehr als acht Familienmitgliedern Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11177 A, D, 11178 A Geisenhofer (CDU/CSU) 11177 D Frage des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) : Zahl der lernbehinderten oder verhaltensgestörter Schüler Raffert, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11178 A, C, D, 11179 B Dr. Fuchs (CDU/CSU) 11178 C Hansen (SPD) 11178 D Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) 11179 B Engholm (SPD) . . . . . . . 11179 B Frage des Abg. Dr. de With (SPD) : Reisebedingungen der Touristikunternehmen Dr. Erkel, Staatssekretär . . . . 11179 C, 11180 A, B Dr. de With (SPD) 11180 A, B Frage des Abg. Dr. de With (SPD) : Frage des Beitritts der Bundesrepublik Deutschland zu dem Brüsseler Übereinkommen über den Reisevertrag vom 23. April 1970 Dr. Erkel, Staatssekretär . .11180 B, C, D Dr. de With (SPD) 11180 C, D Fragen des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Errichtung einer juristischen Datenbank Dr. Erkel, Staatssekretär 11181 A, B, C, D, 11182 A Lenzer (CDU/CSU) 11181 B, D Frage des Abg. Dr. Gleissner (CDU/CSU) : Standort des Europäischen Patentamtes Dr. Erkel, Staatssekretär . .11182 A, C, D Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . 11182 B, C Frage des Abg. Baeuchle (SPD) : Erfahrungen mit der Abschlachtungsprämie Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 11182 D, 11183 B Baeuchle (SPD) . . . . . . . . 11183 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 Fragen des Abg. Dr. Reinhard (CDU/ CSU) : Bau eines Großbetriebs der Geflügelwirtschaft im niedersächsischen Zonenrandgebiet Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 11183 C, D, 11184 A, B, C, D Dr. Reinhard (CDU/CSU) . . . . 11183 D, 11184 A, B, D Susset (CDU/CSU) . . . . . . . 11184 C Frage des Abg. Löffler (SPD) : Menge des Butterbestandes in den Einfuhr- und Vorratsstellen aus niederländischen Molkereien Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11184 D, 11185 A, B Löffler (SPD) . . . . . . . . 11185 A Kiechle (CDU/CSU) 11185 B Frage des Abg. Löffler (SPD) : Angleichung der unterschiedlichen Interventionspraktiken bei Butter und anderen Erzeugnissen in den Ländern der EWG Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 11185 B, C Dr. Ritz (CDU/CSU) 11185 C Frage des Abg. Vogt (CDU/CSU) : Bundeshilfe für das Projekt „Hausfrauenparlament" Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11185 C, D, 11186 A Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 11185 D Frage des Abg. Vogt (CDU/CSU) : Mitarbeit des Hauptverbandes des Deutschen Lebensmittel-Einzelhandels an der Arbeit und Organisation des „Hausfrauenparlaments" Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 11186 A, B Vogt (CDU/CSU) 11186 B Fragen des Abg. Bewerunge (CDU/CSU) : Errechnung der Grenzausgleichsbeträge bei der Einfuhr von Rinderhälften Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . 11186 C, 11187 A, B, C, D Bewerunge (CDU/CSU) . 11186 D, 11187 A Kiechle (CDU/CSU) 11187 B Löffler (SPD) 11187 B Struve (CDU/CSU) 11187 C Frage des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Höhe der Butterüberschüsse in der EWG Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11187 D, 11188 A, B Kiechle (CDU/CSU) . . . . .11188 A, B Frage des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Maßnahmen in der EWG zur Beseitigung der Butterüberschüsse Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 11188 C, D Kiechle (CDU/CSU) . . . . . 11188 D Fragen des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) : Entschließung des Rates der Europäischen Gemeinschaften über den Abbau des Grenzausgleichs und die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes zugunsten der deutschen Landwirtschaft Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . 11188 D, 11189 A, B, C, D Dr. Früh (CDU/CSU) . . 11189 A, B, C, D Dr. Ritz (CDU/CSU) . . . . . . 11189 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Abg. Porzner, Offergeld, Frau Funcke, Schmidt [Kempten], Dr. Ritz u. Gen.) (Drucksache VI/ 1424) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/3456) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer-Steuerberater (Abg. von Bockelberg, Ott u. Gen.) (Drucksache VI/1617); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/3456) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Becker (Mönchengladbach) (CDU/CSU) 11190 A, 11191 B Frau Funcke (FDP) 11190 C, 11193 C, 11198 B Krammig (CDU/CSU) . . .11191 B, 11196 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 11191 C, 11195 B Dr. Häfele (CDU/CSU) . . . . . 11192 A Frau Huber (SPD) . . . , 11193 A, 11197 B Halfmeier (SPD) 11194 A Scheu (SPD) . . . . . . . . 11194 B Dr. Pinger (CDU/CSU) . . . . 11194 D Kleinert (FDP) 11195 C Dr. Kreile (CDU/CSU) . . . . 11196 D Dr. Häfele (CDU/CSU) (Erklärung nach § 36 GO) . . . 11199 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 V Entwurf eines Vierten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Viertes Anpassungsgesetz — KOV) (Drucksache VI/3483) — Erste Beratung — Arendt, Bundesminister 11200 A Geisenhofer (CDU/CSU) 11200 C Jaschke (SPD) 11201 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 11202 B Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der bruttolohnbezogenen dynamischen Rente (Rentenniveau-Sicherungsgesetz) (Abg. Katzer, Dr. Götz, Ruf und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/3325) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Fünfzehntes Rentenanpassungsgesetz) (Drucksache VI/3448) — Erste Beratung —, mit Bericht der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenanpassungsbericht 1972) und Gutachten des Sozialbeirats zu den Vorausberechnungen und zu den Rentenanpassungen 1973 (Drucksache VI/3254) und mit Sozialbericht 1972 (Drucksache VI/3432) Ruf (CDU/CSU) 11204 C Arendt, Bundesminister 11208 A Katzer (CDU/CSU) . . . . . . 11212 B Dr. Schellenberg (SPD) 11219 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 11224 C Krampe (CDU/CSU) 11230 C Dr. Nölling (SPD) 11232 C Geldner (FDP) 11235 D Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 11236 A Geiger (SPD) 11241 D Spitzmüller (FDP) . . . . . . 11242 D Burger (CDU/CSU) 11244 C Urbaniak (SPD) 11245 C Dr. Böhme (CDU/CSU) 11246 B Nächste Sitzung 11248 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 11249 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 291 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (— MOG —) (Drucksachen VI/2553, VI/3223) 11249 B Anlage 3 Änderungsantrag Umdruck 289 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (— MOG —) (Drucksachen VI/2553, VI/3223) 11249 C Anlage 4 Änderungsantrag Umdruck 292 (neu) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Drucksachen W1424, VI/3456) 11250 B Anlage 5 Änderungsantrag Umdruck 290 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Drucksachen VI/ 1424, VI/3456) 11250 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) betr. Entschädigung für Zeugen und Sachverständige 11251 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 11141 191. Sitzung Bonn, den 14. Juni 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 11249 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 17. 6. Adams * 17. 6. Dr. Aigner * 17. 6. Dr. Arndt (Berlin) * 17. 6. Dr. Artzinger * 17. 6. Dr. Bayerl 24. 6. Behrendt * 17. 6. Borm * 17. 6. Dr. Burgbacher * 17. 6. Dasch 16. 6. Dr. Dittrich * 17. 6. Faller * 17. 6. Fellermaier * 16. 6. Flämig * 17. 6. Dr. Furler * 17. 6. Frau Geisendörfer 16. 6. Gerlach (Emsland) * 17. 6. Gewandt 17. 6. Glombig 16. 6. Frau Griesinger 16. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 17. 6. Dr. Jungmann 24. 6. Klinker * 17. 6. Dr. Koch * 17. 6. Kriedemann * 17. 6. Krockert 16. 6. Lange * 17. 6. Lautenschlager * 17. 6. Dr. Dr. h. c. Löhr * 17. 6. Lücker (München) * 17. 6. Maucher 15. 6. Meister * 17. 6. Memmel * 17. 6. Dr. h c. Menne (Frankfurt) 14. 6. Müller (Aachen-Land) * 17. 6. Frau Dr. Orth * 17. 6. Dr. Reischl * 17. 6. Richarts * 17. 6. Riedel (Frankfurt) * 17. 6. Schneider (Königswinter) 24. 6. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 24. 6. Schwabe * 17. 6. Dr. Schwörer * 17. 6. Seefeld * 17. 6. Springorum * 17. 6. Dr. Starke (Franken) * 17. 6. Steiner 16. 6. Werner * 17. 6, Winkelheide 16. 6. Wolf 16. 6. Wolfram * 17. 6. Dr. Zimmermann 14. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 291 Änderungsantrag des Abgeordneten Dürr und und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (- MOG -) — Drucksachen VI/2553, V1/3223 — Der Bundestag wolle beschließen: In § 31 Abs. 1 wird folgender Satz 2 angefügt: „Hinsichtlich besonderer Vergünstigungen und Interventionen sind die Vorschriften über Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung jedoch nicht anzuwenden." Bonn, den 13. Juni 1972 Dürr Konrad Matthöfer Metzger Dr. Schmude Sieglerschmidt Anlage 3 Umdruck 289 Änderungsantrag des Abgeordneten Welslau zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (-MOG-) - Drucksachen VI/2553, VI/3223 — Der Bundestag wolle beschließen: Hinter § 37 wird folgende Vorschrift eingefügt: ,§ 37a Änderung des Gesetzes zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften Das Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften vom 3. September 1968 (BGBl. I S. 990) wird wie folgt geändert: 1. Hinter Artikel 2 wird folgender Artikel 2 a eingefügt: „Artikel 2 a (1) Der Bundesminister wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates 1. die Vorschriften zu erlassen, die a) zur Durchführung der Richtlinie des Rates vom 23. November 1970 über Zusatzstoffe in der Tierernährung (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 270 S. 1) erforderlich sind; b) nach Artikel 3 Abs. 6 und 7, Artikel 4 Abs. 1 und Artikel 7 der unter Buchstabe a genannten Richtlinie zulässig sind; 11250 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 2. die Vorschriften zu erlassen, die zur Durchführung der Richtlinie des Rates vom 20. Juli 1970 über die Einführung gemeinschaftlicher Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 170 S. 2) sowie der zur Durchführung dieser Richtlinie ergehenden Richtlinien erforderlich sind. (2) Futtermittel, Mischfuttermittel oder Mischungen, die einer nach Absatz 1 Nr. 1 erlassenen Rechtsverordnung nicht entsprechen, dürfen nicht angeboten, zum Verkauf vorrätig gehalten, feilgehalten, abgegeben oder sonst in den Verkehr gebracht, für diese Zwecke hergestellt oder verfüttert werden." 2. In Artikel 5 Abs. 1 Nr. 1 werden hinter den Worten „Artikel 2" die Worte „oder 2 a" eingefügt.' Bonn, den 13. Juni 1972 Welslau Anlage 4 Umdruck 292 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Evers, Dr. Hauser (Sasbach), Dr. Becker (Mönchengladbach), Ott und Genossen zur zweiten Beratung des Ent- ) Wurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes — Drucksachen VI/1424, VI/3456 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a ist in § 8 Abs. 1 folgende Nummer 5 anzufügen: „5. Wirtschaftsprüfer, die mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Steuerwesens tätig gewesen sind." Bonn, den 14. Juni 1972 Dr. Evers Dr. Hauser (Sasbach) Dr. Becker (Mönchengladbach) Ott Berberich Burger Dichgans Draeger Dr. Eyrich Häussler Hussing Frau Jacobi (Marl) Dr. Klepsch Kunz Lenze (Attendorn) Dr. Miltner Dr. Pinger Schmitt (Lockweiler) Dr. Stark (Nürtingen) von Thadden Anlage 5 Umdruck 290 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Häfele, Kleinert, Scheu und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes — Drucksachen VI/1424, VI/3456 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 22 erhält § 118 b Abs. 4 b des Steuerberatungsgesetzes folgende Fassung: „(4) Die erfolgreiche Teilnahme am Seminar ist durch eine vor dem Seminarausschuß abzulegende schriftliche und mündliche Prüfung nachzuweisen. Die schriftliche Prüfung besteht aus einer unter Aufsicht zu fertigenden Arbeit aus den in Absatz 4 genannten Gebieten. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens vier und höchstens sechs Stunden. An der mündlichen Prüfung sollen mindestens drei, höchstens jedoch sechs Bewerber teilnehmen. Die Prüfungsdauer soll bei drei Bewerbern nicht mehr als sechzig Minuten und bei sechs Bewerbern nicht mehr als einhundertzwanzig Minuten betragen. § 4 Abs. 2 ist sinngemäß anzuwenden." 2. In Artikel 1 Nr. 22 wird in § 118 b Abs. 4 d Satz 1 und Abs. 5 Nr. 2 des Steuerberatungsgesetzes das Wort „mündlichen" gestrichen. Bonn, den 13. Juni 1972 Dr. Häfele Dr. Abelein Amrehn Dr. Artzinger Dr.-Ing. Bach Dr. Becker (Mönchengladbach) Bewerunge von Bockelberg Breidbach Erhard (Bad Schwalbach) Dr. Jenninger Frau Kalinke Dr. Kreile Frau Dr. Kuchtner Kunz Müller (Berlin) Petersen Pohlmann Ruf Dr. Schmid-Burgk Schmitt (Lockweiler) Schulhoff Dr. Schulz (Berlin) Spilker Dr. Stark (Nürtingen) Scheu Bergmann Büchler (Ebersbach) Dr. Farthmann Kaffka Koenig Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 11251 Dr. Schachtschabel Suck Wolfram Wüster Zander Kleinert Frau Dr. Diemer-Nicolaus Logemann Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Erkel vom 7. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Frage A 26) : Halt die Bundesregierung den Höchstsatz der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige von 8,00 Deutsche Mark pro Stunde angesichts der nominalen Lohn- und Gehaltserhöhungen der letzten Jahre im Hinblick auf die Bereitschaft zu verantwortungsvollen Zeugen- und Sachverständigenaussagen noch für ausreichend? Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, daß die Höchstgrenze der Zeugenentschädigung von 8,— DM je Stunde infolge der wirtschaftlichen Entwicklung zu Schwierigkeiten geführt hätte. Die geltende Regelung, die seit dem 1. Oktober 1969 in Kraft ist — vorher betrug die Höchstentschädigung 5,— DM je Stunde —, führt dazu, daß Lohnempfänger bei Löhnen bis zu etwa 320 DM wöchentlich (= 1387 DM monatlich) voll entschädigt werden. Zeugen, die mehr verdienen, werden bei der Erfüllung ihrer staatsbürgerlichen Pflicht zur Aussage ein gewisses Opfer auf sich nehmen können. Die Bundesregierung prüft aber im Benehmen mit den Landesjustizverwaltungen, ob und gegebenenfalls welche Änderungen des § 2 ZuSEntschG veranlaßt sind. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Bei Sachverständigen liegen die Verhältnisse ein wenig anders. Hier galt bis 1969 ein Höchstsatz von 15 DM pro Stunde. Seitdem hat sich der zur Verfügung stehende Rahmen, der je nach den Fachkenntnissen des Gutachters eine Entschädigung bis zu 30 DM je Stunde ermöglicht, als praktikabel erwiesen. Für besondere Fälle besteht zudem nach § 3 des ZuSEntschG die Möglichkeit, die Entschädigung auf bis zu 45 DM je Stunde zu erhöhen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Detlef Kleinert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Wenn man, Herr Lenz, davon absieht, daß nicht das französische Recht die Urheberschaft dieses Satzes hat, sondern das römische — pater semper incertus —, dann stimme ich in der Sache mit Ihnen überein.

    (Heiterkeit.)

    Herr Stark, ich glaube, wir sollten uns, um die Dinge bei der Bedeutung des Themas nicht zu sehr abgleiten zu lassen, darauf verständigen, auf der erheblich besseren Basis, die der Regierungsentwurf gegenüber Ihrem ersten Antippen des Problems geboten hat, auf Grund der Arbeit in allen Fraktionen jetzt weiterzuarbeiten. Es ist wirklich furchtbar schwierig, aus einer Sache, die wir zum Schluß quer durch die Fraktionen verabschieden werden, einen echten Streit zu entwickeln. Ich meine auch, wir haben so viel zu tun, daß wir es an dieser Stelle dabei bewenden lassen sollten.

    (Beifall bei den Regierungsparteien. — Abg. Vogel: So schnell können Sie es gar nicht mehr beraten, daß Sie es noch verabschieden können!)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Der Ältestenrat schlägt die Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Rechtsausschuß — federführend — und an den Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit zur Mitberatung vor. — Es ist so beschlossen, da ich keinen Widerspruch sehe.
Ich rufe den Punkt 17 der Tagesordnung auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts — Gesetz zur Neuordnung der Zuständigkeiten und des Verfahrens in familienrechtlichen Angelegenheiten — (2. EheRG)

— Drucksache VI/3453 —
Das Wort zur Einbringung hat der Bundesminister der Justiz, Herr Jahn.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Verehrte Damen! Meine Herren! Bereits bei der Vorlage des Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts habe ich namens der Bundesregierung angekündigt, daß die vorgesehenen weitreichenden Änderungen des materiellen Scheidungs- und Scheidungsfolgenrechts eine grundlegende Überarbeitung auch des Verfahrensrechts bedingen und deshalb als Ergänzung des
    ersten ein zweites Gesetz alsbald folgen werde. Die damals angekündigten Vorschläge zur Neuregelung des Verfahrens in Ehesachen bilden das Kernstück des Ihnen heute vorliegenden Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts. Mit ihm liegen Ihnen nunmehr die Vorstellungen der Bundesregierung zur umfassenden Neuordnung des Eherechts vor. Die Schwerpunkte dieses Entwurfs lassen sich mit den Stichworten „Einführung des Familiengerichts" und „Entscheidungskonzentration" kennzeichnen.
    Nach geltendem Recht besteht für die Scheidung und die durch sie ausgelösten Folgeverfahren keine einheitliche gerichtliche Zuständigkeit. Die Verfahren werden teilweise von den Landgerichten, im übrigen von den Amtsgerichten in erster Instanz erledigt. Dabei wird das Amtsgericht noch in verschiedenen Funktionen tätig, und zwar als Prozeßgericht, als Vormundschaftsgericht oder in den besonderen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Der vielfältigen erstinstanzlichen Zuständigkeit entsprechen unterschiedliche Rechtsmittelzüge mit der Zuständigkeit verschiedener Rechtsmittelgerichte.
    Diese verfahrensrechtliche Aufspaltung und Zersplitterung eines nach dem Lebenssachverhalt unmittelbar zusammenhängenden Rechtskomplexes wird seit langem allgemein als unbefriedigend und für die betroffenen Parteien belastend empfunden. Der Entwurf faßt deshalb die Zuständigkeiten für die Scheidungssache und ihre Folgeregelungen zusammen und weist die Verfahren einheitlich einem besonderen neuen Spruchkörper, dem Familiengericht, zu.

    (Vorsitz : Vizepräsident Frau Funcke.)

    Ausgedehnt wird diese Regelung auf den verwandten Bereich der sonstigen Ehesachen einschließlich ihrer Nebenverfahren. Damit wird die seit langem erhobene Forderung, familienrechtliche Angelegenheiten durch ein besonderes Gericht als Familiengericht erledigen zu lassen, für. den wichtigen Bereich der Ehesachen und ihrer Nebenverfahren und damit vor allem für Scheidungssachen und für die Scheidungsfolgenregelungen verwirklicht.
    Zum ersten Mal können diese Angelegenheiten, die nach dem Lebenssachverhalt so eng zusammenhängen, von einem Gericht erledigt werden, das auf Grund seines Überblicks über den Gesamtzusammenhang zu einer sachgerechten und ausgewogenen Lösung kommen kann. Darüber hinaus wird mit dem Familiengericht ein Gericht zur Verfügung gestellt, das auf Grund seiner Zuständigkeit in den ausschließlich ihm anvertrauten Angelegenheiten über eine weitreichende Erfahrung und besondere Sachkunde verfügt, so daß von ihm auch allgemein eine besonders ausgereifte und dem Charakter dieser Verfahren angemessene Entscheidungsfindung erwartet werden kann. Damit wird zugleich ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung der Rechtspflege in familienrechtlichen Angelegenheiten getan.
    Der zersplitterten Zuständigkeitsregelung des geltenden Rechts für die Scheidungssache und ihre



    Bundesminister Jahn
    Folgeregelungen entspricht die verfahrensmäßige Behandlung der Angelegenheiten. Sie werden bisher nicht nur durch verschiedene Gerichte, sondern auch ohne zeitlichen Zusammenhang mit der Scheidung erledigt. Nicht selten dauert deshalb der Streit um die Scheidungsfolgen noch Monate oder sogar Jahre nach Abschluß des Scheidungs-Verfahrens an. Nach dem vorgesehenen Grundsatz der Entscheidungskonzentration als zweitem Schwerpunkt des Entwurfs wird sich dies ändern. Der Entwurf stellt durch besondere verfahrensrechtliche Maßnahmen sicher, daß die Scheidungssache und die mit zur Entscheidung des Gerichts gestellten Scheidungsfolgeregelungen gleichzeitig verhandelt und grundsätzlich auch gleichzeitig entschieden werden.
    Nur ausnahmsweise soll eine Regelung der Scheidungsfolgen zur gesonderten späteren Erledigung abgetrennt werden können. Machen die Ehegatten von der ihnen durch das neue materielle Recht eröffneten Möglichkeit Gebrauch, sich nach einjähriger Trennung im gegenseitigen Einverständnis scheiden zu lassen, so müssen sie sich vorher über die wichtigsten Scheidungsfolgen einigen und diese Einigung dem Gericht nachweisen.
    Durch die Entscheidungskonzentration wird als Ergebnis erreicht, daß die wichtigsten Scheidungsfolgen bereits im Zeitpunkt der Scheidung gerichtlich geklärt sind. Das führt einmal zu einer erstrebenswerten Gesamtbereinigung der Verhältnisse der Ehegatten zueinander. Gleichzeitig werden die Ehegatten bereits während des Scheidungsverfahrens gezwungen, sich mit der vollen Tragweite ihres
    Schrittes auseinanderzusetzen. Das kann voreiligen Schritten zur Trennung in sinnvoller Weise begegnen. Vor allem aber wird dem Ehegatten, der an der Ehe festhalten möchte, und insbesondere einem sozial schwächeren Partner ein wichtiger Schutz gewährt. Er braucht eine Scheidung so lange nicht hinzunehmen, als nicht die regelungsbedürftigen Scheidungsfolgen gerichtlich geklärt sind.
    Um den angemessenen Schutz vor allem eines unerfahrenen oder weniger gewandten Partners in der besonderen Situation einer Scheidung ist der Entwurf auch durch verschiedene weitere Einzelmaßnahmen bemüht. Ebenso wie seine materiellen Rechte kann ein Ehegatte die aufgezeigten Vorteile der Entscheidungskonzentration im Scheidungsverfahren nur dann wahrnehmen, wenn er sie kennt. Eine umfassende fachkundige Beratung der Ehegatten über die ihnen zustehenden Rechte und Möglichkeiten ihrer Durchsetzung ist deshalb besonders wichtig. Der Entwurf versucht, sie zunächst dadurch zu erreichen, daß er außer der Scheidungssache über das geltende Recht hinaus auch alle gleichzeitig betriebenen Folgeverfahren dem Anwaltszwang unterstellt. Für den Regelfall kann daher davon ausgegangen werden, daß die Ehegatten umfassend anwaltlich beraten sind.
    Der Entwurf geht aber noch einen Schritt weiter. Soweit ein Ehegatte die an sich gebotene Einschaltung eines Rechtsanwaltes umgeht, was in der gegenwärtigen Praxis häufig aus vordergründigen Kostenerwägungen geschieht, muß er entweder durch das
    Gericht beraten werden, oder aber es wird ihm bei besonderer Dringlichkeit ein Rechtsanwalt von Amts wegen beigeordnet. Damit ist sichergestellt, daß jeder Ehegatte auch dann, wenn er von sich aus keinen Rechtsanwalt einschaltet, über die Tragweite der Scheidung und ihrer Folgen sowie über die ihm zustehenden Rechte und Möglichkeiten aufgeklärt wird. Ob ein Ehegatte nach erfolgter Beratung von seinen Rechten auch tatsächlich Gebrauch macht, indem er insbesondere eine gerichtliche Klärung der ihm günstigen Scheidungsfolgen herbeiführt, soll dagegen wie nach geltendem Recht grundsätzlich der Initiative des Betroffenen überlassen bleiben.
    Diese Regelung hat zum Teil den Widerspruch des Bundesrats gefunden. In Fällen, in denen es die Ehegatten — aus welchen Motiven auch immer — ablehnen, die besonders wichtige Frage des Kindesunterhalts zur Entscheidung des Gerichts zu stellen, möchte der Bundesrat nicht über eine notfalls erzwungene anwaltliche Beratung auf die Ehegatten einwirken, sondern die Entscheidung über den Kindesunterhalt durch die Einleitung und Abwicklung des Verfahrens auch gegen den Willen der Ehegatten sicherstellen.
    Die Bundesregierung hat diesem Änderungsvorschlag nicht zugestimmt. Sie hält es für angemessen und ausreichend, daß eine gründliche Beratung jedes Partners durch seinen Rechtsanwalt oder notfalls auch durch das Gericht gewährleistet ist. Den Ehegatten mit der erzwungenen Einleitung des Verfahrens über den Kindesunterhalt gegen ihren Willen einen Rechtsschutz aufzudrängen, den sie trotz Aufklärung über die Tragweite ihres Schrittes — unter Umständen aus berechtigten Gründen — ausdrücklich ablehnen, erscheint zu weitgehend und kann im Einzelfall dem Wohl des Kindes zuwiderlaufen.
    Bei den Änderungen zum Sozialversicherungsrecht handelt es sich vorwiegend um technische Ergänzungen des Rechtsgebiets. Sie sind Folgeänderungen zu der Grundregelung über den Ausgleich der von den Ehegatten während ihrer Ehe erworbenen Versorgungsanrechte, die in dem Entwurf des Ersten Eherechtsreformgesetzes enthalten ist. Entsprechende Maßnahmen auf dem Gebiet des Beamtenrechts werden Gegenstand eines besonderen Gesetzentwurfs sein.
    Abgesehen von den erwähnten Meinungsverschiedenheiten hat der Entwurf in allen grundsätzlichen Punkten allgemeine Zustimmung, auch von seiten des Bundesrats, gefunden. Ich bin zuversichtlich, daß die offen und strittig gebliebenen Fragen im Gesetzgebungsverfahren einer befriedigenden Lösung zugeführt werden können.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)