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    Deutscher Bundestag 191. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 Inhalt: Ausscheiden des Abg. Dr. Müller (München) aus der Fraktion der SPD . . 11141 A Erweiterung der Tagesordnung 11141 A Wahl der Abg. Frau Berger als stellvertretendes Mitglied im Wahlprüfungsausschuß 11141 B Amtliche Mitteilungen 11141 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache VI/3233) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/3503) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung Offergeld, Parlamentarischer Staatssekretär 11142 A Frau Huber (SPD) . . . . . . 11143 A Dr. Kreile (CDU/CSU) . . . . 11143 D Opitz (FDP) . . . . . . . . 11145 A Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (Drucksache VI/2553) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3269), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen VI/3223, zu VI/3223) — Zweite und dritte Beratung — Dürr (SPD) 11145 D Vogel (CDU/CSU) . . . . . . 11146 B Welslau (SPD) . . . . . . . 11146 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes (Bundesrat) (Drucksache VI/3421) — Erste Beratung — Brück (Köln) (CDU/CSU) . . . . 11147 B Liedtke (SPD) . . . . . . . .11147 C Krall (FDP) . . . . . . . . . 11148 A Begrüßung des Vorsitzenden der Sektion der Parlamentarischen Gruppe der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken für die parlamentarischen Beziehungen mit der Bundesrepublik Deutschland, Minister Leonid Mitrofanowitsch Samjatin . . 11147 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (Drucksachen VI/911, VI/1076); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/3264) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schober (CDU/CSU) . . . . 11148 C Metzger (SPD) 11150 D Kleinert (FDP) 11152 A Stein (Honrath) (CDU/CSU) . . 11152 D Dr. Kreile (CDU/CSU) . . . . 11154 C Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Drucksache VI/3426) — Erste Beratung — 11155 B Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters (Drucksache VI/3450) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister . . . . . . 11155 B Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . 11156 B Metzger (SPD) . . . . . . . . 11157 B Kleinert (FDP) . . . . . . . . 11158 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts — Gesetz zur Neuordnung der Zuständigkeiten und des Verfahrens in familienrechtlichen Angelegenheiten — (Drucksache VI/3453) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister . . . . . . 11159 B Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 11160 D Frau Schimschok (SPD) . . . . . 11163 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 11164 D Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . 11166 C Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts (Drucksache VI/3478) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister 11166 D Kunz (CDU/CSU) 11169 D Dürr (SPD) 11171 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 11172 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 6. Oktober 1971 zur Errichtung des Internationalen Instituts für Führungsaufgaben in der Technik (Drucksache VI/3236); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3485), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft (Drucksache VI/3341) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . 11174 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Textilkennzeichnungsgesetzes (Drucksache VI/3344) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/3488) — Zweite und dritte Beratung — 11175 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Niederlassungsvertrag vom 23. April 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat (Drucksache VI/2122); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/3489) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 11175 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. August 1971 über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation „INTELSAT" (Drucksache VI/3451) — Erste Beratung — . . . . 11175 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. März 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Island zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache VI/3452) — Erste Beratung — 11175 C Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Drucksache VI/3464) — Erste Beratung — . . . . 11175 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesreisekostengesetzes und des Bundesumzugskostengesetzes (Drucksache VI/3420) — Erste Beratung — . . . . 11175 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes (Drucksache VI/3449) — Erste Beratung — . . . . 11175 D Antrag des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1970 (Jahresrechnung 1970) (Drucksache VI/3347) 11175 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie (EWG) des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Gewichte von 1 mg bis 50 kg von höheren Genauigkeitsklassen als der mittleren Genauigkeit Verordnung (EWG) des Rates über das Verfahren betreffend die Änderung und Aussetzung der Zollsätze für landwirtschaftliche Erzeugnisse, die unter eine gemeinsame Marktorganisation fallen (Drucksachen VI/3038, VI/3153, VI/3419) . 11176 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 III Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Annahme gemeinsamer Grundsätze auf dem Gebiet der Kostensteigerungsgarantie bei Ausfuhrgeschäften mit dritten Ländern Richtlinie des Rates über die Einführung gemeinsamer Grundsätze für die Wechselkurssicherung bei Ausfuhrgeschäften mit dritten Ländern (Drucksachen VI/2551, VI/3494) . . . . 11176 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie (EWG) des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Abfüllung in Volumen bestimmter Flüssigkeiten in Fertigpackungen Richtlinie (EWG) des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Flaschen als Maßbehältnisse Verordnung (EWG) des Rates zur Aufnahme weiterer Waren in die im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 1025/70 des Rates zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus dritten Ländern aufgeführte Liste Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2794/71 des Rates vom 20. Dezember 1971 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten betreffend bestimmte Waren mit Ursprung in Entwicklungsländern (Drucksachen VI/3273, VI/3275, VI/3404, VI/3491) 11176 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kommission der EG für eine Richtlinie des Rates zur Einführung einer gemeinsamen Kreditversicherungspolice für öffentlichen Käufern aus dritten Ländern gewährte mittel- und langfristige Finanzkredite (Drucksachen VI/3121, VI/3493) . . 11176 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 5/72 — Besondere Zollsätze gegenüber Marokko) (Drucksachen VI/3244, VI/3992) . . . . 11176 D Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur AußenwirtschaftsVerordnung — (Drucksachen VI/3278, VI/3496) 11176 D Fragestunde (Drucksache VI/3495) Fragen des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) : Härten in dem Zweiten Wohngeldgesetz für Haushalte mit mehr als acht Familienmitgliedern Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11177 A, D, 11178 A Geisenhofer (CDU/CSU) 11177 D Frage des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) : Zahl der lernbehinderten oder verhaltensgestörter Schüler Raffert, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11178 A, C, D, 11179 B Dr. Fuchs (CDU/CSU) 11178 C Hansen (SPD) 11178 D Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) 11179 B Engholm (SPD) . . . . . . . 11179 B Frage des Abg. Dr. de With (SPD) : Reisebedingungen der Touristikunternehmen Dr. Erkel, Staatssekretär . . . . 11179 C, 11180 A, B Dr. de With (SPD) 11180 A, B Frage des Abg. Dr. de With (SPD) : Frage des Beitritts der Bundesrepublik Deutschland zu dem Brüsseler Übereinkommen über den Reisevertrag vom 23. April 1970 Dr. Erkel, Staatssekretär . .11180 B, C, D Dr. de With (SPD) 11180 C, D Fragen des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Errichtung einer juristischen Datenbank Dr. Erkel, Staatssekretär 11181 A, B, C, D, 11182 A Lenzer (CDU/CSU) 11181 B, D Frage des Abg. Dr. Gleissner (CDU/CSU) : Standort des Europäischen Patentamtes Dr. Erkel, Staatssekretär . .11182 A, C, D Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . 11182 B, C Frage des Abg. Baeuchle (SPD) : Erfahrungen mit der Abschlachtungsprämie Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 11182 D, 11183 B Baeuchle (SPD) . . . . . . . . 11183 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 Fragen des Abg. Dr. Reinhard (CDU/ CSU) : Bau eines Großbetriebs der Geflügelwirtschaft im niedersächsischen Zonenrandgebiet Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 11183 C, D, 11184 A, B, C, D Dr. Reinhard (CDU/CSU) . . . . 11183 D, 11184 A, B, D Susset (CDU/CSU) . . . . . . . 11184 C Frage des Abg. Löffler (SPD) : Menge des Butterbestandes in den Einfuhr- und Vorratsstellen aus niederländischen Molkereien Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11184 D, 11185 A, B Löffler (SPD) . . . . . . . . 11185 A Kiechle (CDU/CSU) 11185 B Frage des Abg. Löffler (SPD) : Angleichung der unterschiedlichen Interventionspraktiken bei Butter und anderen Erzeugnissen in den Ländern der EWG Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 11185 B, C Dr. Ritz (CDU/CSU) 11185 C Frage des Abg. Vogt (CDU/CSU) : Bundeshilfe für das Projekt „Hausfrauenparlament" Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11185 C, D, 11186 A Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 11185 D Frage des Abg. Vogt (CDU/CSU) : Mitarbeit des Hauptverbandes des Deutschen Lebensmittel-Einzelhandels an der Arbeit und Organisation des „Hausfrauenparlaments" Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 11186 A, B Vogt (CDU/CSU) 11186 B Fragen des Abg. Bewerunge (CDU/CSU) : Errechnung der Grenzausgleichsbeträge bei der Einfuhr von Rinderhälften Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . 11186 C, 11187 A, B, C, D Bewerunge (CDU/CSU) . 11186 D, 11187 A Kiechle (CDU/CSU) 11187 B Löffler (SPD) 11187 B Struve (CDU/CSU) 11187 C Frage des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Höhe der Butterüberschüsse in der EWG Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11187 D, 11188 A, B Kiechle (CDU/CSU) . . . . .11188 A, B Frage des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Maßnahmen in der EWG zur Beseitigung der Butterüberschüsse Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 11188 C, D Kiechle (CDU/CSU) . . . . . 11188 D Fragen des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) : Entschließung des Rates der Europäischen Gemeinschaften über den Abbau des Grenzausgleichs und die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes zugunsten der deutschen Landwirtschaft Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . 11188 D, 11189 A, B, C, D Dr. Früh (CDU/CSU) . . 11189 A, B, C, D Dr. Ritz (CDU/CSU) . . . . . . 11189 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Abg. Porzner, Offergeld, Frau Funcke, Schmidt [Kempten], Dr. Ritz u. Gen.) (Drucksache VI/ 1424) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/3456) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer-Steuerberater (Abg. von Bockelberg, Ott u. Gen.) (Drucksache VI/1617); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/3456) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Becker (Mönchengladbach) (CDU/CSU) 11190 A, 11191 B Frau Funcke (FDP) 11190 C, 11193 C, 11198 B Krammig (CDU/CSU) . . .11191 B, 11196 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 11191 C, 11195 B Dr. Häfele (CDU/CSU) . . . . . 11192 A Frau Huber (SPD) . . . , 11193 A, 11197 B Halfmeier (SPD) 11194 A Scheu (SPD) . . . . . . . . 11194 B Dr. Pinger (CDU/CSU) . . . . 11194 D Kleinert (FDP) 11195 C Dr. Kreile (CDU/CSU) . . . . 11196 D Dr. Häfele (CDU/CSU) (Erklärung nach § 36 GO) . . . 11199 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 V Entwurf eines Vierten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Viertes Anpassungsgesetz — KOV) (Drucksache VI/3483) — Erste Beratung — Arendt, Bundesminister 11200 A Geisenhofer (CDU/CSU) 11200 C Jaschke (SPD) 11201 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 11202 B Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der bruttolohnbezogenen dynamischen Rente (Rentenniveau-Sicherungsgesetz) (Abg. Katzer, Dr. Götz, Ruf und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/3325) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Fünfzehntes Rentenanpassungsgesetz) (Drucksache VI/3448) — Erste Beratung —, mit Bericht der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenanpassungsbericht 1972) und Gutachten des Sozialbeirats zu den Vorausberechnungen und zu den Rentenanpassungen 1973 (Drucksache VI/3254) und mit Sozialbericht 1972 (Drucksache VI/3432) Ruf (CDU/CSU) 11204 C Arendt, Bundesminister 11208 A Katzer (CDU/CSU) . . . . . . 11212 B Dr. Schellenberg (SPD) 11219 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 11224 C Krampe (CDU/CSU) 11230 C Dr. Nölling (SPD) 11232 C Geldner (FDP) 11235 D Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 11236 A Geiger (SPD) 11241 D Spitzmüller (FDP) . . . . . . 11242 D Burger (CDU/CSU) 11244 C Urbaniak (SPD) 11245 C Dr. Böhme (CDU/CSU) 11246 B Nächste Sitzung 11248 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 11249 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 291 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (— MOG —) (Drucksachen VI/2553, VI/3223) 11249 B Anlage 3 Änderungsantrag Umdruck 289 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (— MOG —) (Drucksachen VI/2553, VI/3223) 11249 C Anlage 4 Änderungsantrag Umdruck 292 (neu) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Drucksachen W1424, VI/3456) 11250 B Anlage 5 Änderungsantrag Umdruck 290 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Drucksachen VI/ 1424, VI/3456) 11250 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) betr. Entschädigung für Zeugen und Sachverständige 11251 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 11141 191. Sitzung Bonn, den 14. Juni 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 11249 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 17. 6. Adams * 17. 6. Dr. Aigner * 17. 6. Dr. Arndt (Berlin) * 17. 6. Dr. Artzinger * 17. 6. Dr. Bayerl 24. 6. Behrendt * 17. 6. Borm * 17. 6. Dr. Burgbacher * 17. 6. Dasch 16. 6. Dr. Dittrich * 17. 6. Faller * 17. 6. Fellermaier * 16. 6. Flämig * 17. 6. Dr. Furler * 17. 6. Frau Geisendörfer 16. 6. Gerlach (Emsland) * 17. 6. Gewandt 17. 6. Glombig 16. 6. Frau Griesinger 16. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 17. 6. Dr. Jungmann 24. 6. Klinker * 17. 6. Dr. Koch * 17. 6. Kriedemann * 17. 6. Krockert 16. 6. Lange * 17. 6. Lautenschlager * 17. 6. Dr. Dr. h. c. Löhr * 17. 6. Lücker (München) * 17. 6. Maucher 15. 6. Meister * 17. 6. Memmel * 17. 6. Dr. h c. Menne (Frankfurt) 14. 6. Müller (Aachen-Land) * 17. 6. Frau Dr. Orth * 17. 6. Dr. Reischl * 17. 6. Richarts * 17. 6. Riedel (Frankfurt) * 17. 6. Schneider (Königswinter) 24. 6. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 24. 6. Schwabe * 17. 6. Dr. Schwörer * 17. 6. Seefeld * 17. 6. Springorum * 17. 6. Dr. Starke (Franken) * 17. 6. Steiner 16. 6. Werner * 17. 6, Winkelheide 16. 6. Wolf 16. 6. Wolfram * 17. 6. Dr. Zimmermann 14. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 291 Änderungsantrag des Abgeordneten Dürr und und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (- MOG -) — Drucksachen VI/2553, V1/3223 — Der Bundestag wolle beschließen: In § 31 Abs. 1 wird folgender Satz 2 angefügt: „Hinsichtlich besonderer Vergünstigungen und Interventionen sind die Vorschriften über Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung jedoch nicht anzuwenden." Bonn, den 13. Juni 1972 Dürr Konrad Matthöfer Metzger Dr. Schmude Sieglerschmidt Anlage 3 Umdruck 289 Änderungsantrag des Abgeordneten Welslau zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (-MOG-) - Drucksachen VI/2553, VI/3223 — Der Bundestag wolle beschließen: Hinter § 37 wird folgende Vorschrift eingefügt: ,§ 37a Änderung des Gesetzes zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften Das Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften vom 3. September 1968 (BGBl. I S. 990) wird wie folgt geändert: 1. Hinter Artikel 2 wird folgender Artikel 2 a eingefügt: „Artikel 2 a (1) Der Bundesminister wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates 1. die Vorschriften zu erlassen, die a) zur Durchführung der Richtlinie des Rates vom 23. November 1970 über Zusatzstoffe in der Tierernährung (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 270 S. 1) erforderlich sind; b) nach Artikel 3 Abs. 6 und 7, Artikel 4 Abs. 1 und Artikel 7 der unter Buchstabe a genannten Richtlinie zulässig sind; 11250 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 2. die Vorschriften zu erlassen, die zur Durchführung der Richtlinie des Rates vom 20. Juli 1970 über die Einführung gemeinschaftlicher Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 170 S. 2) sowie der zur Durchführung dieser Richtlinie ergehenden Richtlinien erforderlich sind. (2) Futtermittel, Mischfuttermittel oder Mischungen, die einer nach Absatz 1 Nr. 1 erlassenen Rechtsverordnung nicht entsprechen, dürfen nicht angeboten, zum Verkauf vorrätig gehalten, feilgehalten, abgegeben oder sonst in den Verkehr gebracht, für diese Zwecke hergestellt oder verfüttert werden." 2. In Artikel 5 Abs. 1 Nr. 1 werden hinter den Worten „Artikel 2" die Worte „oder 2 a" eingefügt.' Bonn, den 13. Juni 1972 Welslau Anlage 4 Umdruck 292 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Evers, Dr. Hauser (Sasbach), Dr. Becker (Mönchengladbach), Ott und Genossen zur zweiten Beratung des Ent- ) Wurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes — Drucksachen VI/1424, VI/3456 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a ist in § 8 Abs. 1 folgende Nummer 5 anzufügen: „5. Wirtschaftsprüfer, die mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Steuerwesens tätig gewesen sind." Bonn, den 14. Juni 1972 Dr. Evers Dr. Hauser (Sasbach) Dr. Becker (Mönchengladbach) Ott Berberich Burger Dichgans Draeger Dr. Eyrich Häussler Hussing Frau Jacobi (Marl) Dr. Klepsch Kunz Lenze (Attendorn) Dr. Miltner Dr. Pinger Schmitt (Lockweiler) Dr. Stark (Nürtingen) von Thadden Anlage 5 Umdruck 290 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Häfele, Kleinert, Scheu und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes — Drucksachen VI/1424, VI/3456 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 22 erhält § 118 b Abs. 4 b des Steuerberatungsgesetzes folgende Fassung: „(4) Die erfolgreiche Teilnahme am Seminar ist durch eine vor dem Seminarausschuß abzulegende schriftliche und mündliche Prüfung nachzuweisen. Die schriftliche Prüfung besteht aus einer unter Aufsicht zu fertigenden Arbeit aus den in Absatz 4 genannten Gebieten. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens vier und höchstens sechs Stunden. An der mündlichen Prüfung sollen mindestens drei, höchstens jedoch sechs Bewerber teilnehmen. Die Prüfungsdauer soll bei drei Bewerbern nicht mehr als sechzig Minuten und bei sechs Bewerbern nicht mehr als einhundertzwanzig Minuten betragen. § 4 Abs. 2 ist sinngemäß anzuwenden." 2. In Artikel 1 Nr. 22 wird in § 118 b Abs. 4 d Satz 1 und Abs. 5 Nr. 2 des Steuerberatungsgesetzes das Wort „mündlichen" gestrichen. Bonn, den 13. Juni 1972 Dr. Häfele Dr. Abelein Amrehn Dr. Artzinger Dr.-Ing. Bach Dr. Becker (Mönchengladbach) Bewerunge von Bockelberg Breidbach Erhard (Bad Schwalbach) Dr. Jenninger Frau Kalinke Dr. Kreile Frau Dr. Kuchtner Kunz Müller (Berlin) Petersen Pohlmann Ruf Dr. Schmid-Burgk Schmitt (Lockweiler) Schulhoff Dr. Schulz (Berlin) Spilker Dr. Stark (Nürtingen) Scheu Bergmann Büchler (Ebersbach) Dr. Farthmann Kaffka Koenig Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 11251 Dr. Schachtschabel Suck Wolfram Wüster Zander Kleinert Frau Dr. Diemer-Nicolaus Logemann Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Erkel vom 7. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Frage A 26) : Halt die Bundesregierung den Höchstsatz der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige von 8,00 Deutsche Mark pro Stunde angesichts der nominalen Lohn- und Gehaltserhöhungen der letzten Jahre im Hinblick auf die Bereitschaft zu verantwortungsvollen Zeugen- und Sachverständigenaussagen noch für ausreichend? Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, daß die Höchstgrenze der Zeugenentschädigung von 8,— DM je Stunde infolge der wirtschaftlichen Entwicklung zu Schwierigkeiten geführt hätte. Die geltende Regelung, die seit dem 1. Oktober 1969 in Kraft ist — vorher betrug die Höchstentschädigung 5,— DM je Stunde —, führt dazu, daß Lohnempfänger bei Löhnen bis zu etwa 320 DM wöchentlich (= 1387 DM monatlich) voll entschädigt werden. Zeugen, die mehr verdienen, werden bei der Erfüllung ihrer staatsbürgerlichen Pflicht zur Aussage ein gewisses Opfer auf sich nehmen können. Die Bundesregierung prüft aber im Benehmen mit den Landesjustizverwaltungen, ob und gegebenenfalls welche Änderungen des § 2 ZuSEntschG veranlaßt sind. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Bei Sachverständigen liegen die Verhältnisse ein wenig anders. Hier galt bis 1969 ein Höchstsatz von 15 DM pro Stunde. Seitdem hat sich der zur Verfügung stehende Rahmen, der je nach den Fachkenntnissen des Gutachters eine Entschädigung bis zu 30 DM je Stunde ermöglicht, als praktikabel erwiesen. Für besondere Fälle besteht zudem nach § 3 des ZuSEntschG die Möglichkeit, die Entschädigung auf bis zu 45 DM je Stunde zu erhöhen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Kurt Schober


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist eine kleine Urheberrechtsnovelle. Nur die Punkte, die nach der übereinstimmenden Meinung aller Fraktionen dieses Hauses unbedingt und dringend geändert werden müssen, stehen heute zur Debatte.
    Wir haben seit zwei Jahren an diesem Gesetzentwurf gearbeitet. Zunächst lag ein Gruppenantrag von Abgeordneten der CDU/CSU vor, und etwas später kam ein Antrag der Koalition mit etwa demselben Ziel. Beide Entwürfe haben eines gemeinsam: es soll ein umfassenderer Rechtsschutz und eine materielle Besserstellung der bildenden Künstler und der Schriftsteller oder — wie das nicht schöne Wort heißt — der Worturheber, vor allen Dingen im Hinblick auf das Alter und auf wirtschaftliche Notfälle, erreicht werden. Beide Vorlagen wurden in den zuständigen Ausschüssen behandelt, und aus den beiden Vorlagen ist der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf gemacht worden.
    Ich glaube, daß wir mit diesem Gesetz einem kleinen Personenkreis unseres Volkes und unserer Gesellschaft einen wichtigen Dienst leisten. Wir haben schon in der ersten Lesung der beiden Entwürfe auf die prekäre Lage der Schriftsteller, der bildenden Künstler und anderer Künstlerberufe hingewiesen. Wir haben im Zusammenhang mit diesem Gesetzentwurf auch zwei Sozialenqueten beantragt, die zum Teil laufen, zum Teil aber auch schon vorliegen. Ich werde darauf noch zu sprechen kommen. Dieses Gesetz, das die bildenden Künstler und die Schriftsteller berücksichtigt, ist also nur ein erster Schritt in einer Kette von Maßnahmen, die wir zugunsten der künstlerisch tätigen Menschen in unserem Lande treffen wollen. Ich freue mich ganz besonders darüber, daß insoweit die Fraktionen in allen wesentlichen Fragen einer Meinung sind.
    Erlauben Sie mir nun, meine Damen und Herren, einige Ausführungen zu den hauptsächlich zur Debatte stehenden Bestimmungen. Es sind die §§ 26, 27 und 46 des Urheberrechts.
    Zunächst zu § 26! Nach § 26 des vorliegenden Entwurfs soll das sogenannte Folgerecht für bildende Künstler verstärkt werden. Das Urheberrecht sieht seit der Novelle von 1965 vor, daß bei der Weiterveräußerung eines Originals der bildenden Kunst durch einen Kunsthändler oder Versteigerer dem Urheber ein Anteil von 1 % des Verkaufserlöses zu zahlen ist, wenn der Verkaufspreis mindestens 500 DM beträgt. Diese Bestimmung hat sich in der Praxis aber fast nicht ausgewirkt. Abgesehen von der geringen Höhe der anfallenden Beträge lag der Grund dafür vor allem in der Berufung der Kunsthändler auf die Verschwiegenheitspflicht gegenüber ihren Auftraggebern. Wir meinen nun, daß man das Folgerecht verbessern sollte, und zwar erstens durch



    Dr. Schober
    eine wesentliche Anhebung des Anteils der Urheber am Verkaufspreis und zweitens durch eine gesetzliche Regelung des Auskunftsanspruchs des Urhebers. Der Grundgedanke ist, daß der Künstler bei jedem weiteren Verkauf an der Wertsteigerung des Kunstwerks teilhaben soll. Wir halten das für gerechtfertigt. Es gibt natürlich auch Zweifel, es gibt natürlich auch Bedenken dagegen. Mein Fraktionskollege, Herr Professor Stein, wird nachher einige Bemerkungen dazu machen. Wir meinen aber, meine Damen und Herren — das hat auch die Mehrheit der Ausschüsse so gesehen —, daß der Künstler ein wenig billig abgefunden wird, wenn er das Folgerecht nicht in vollem Umfang genießt. Das Gesetz sieht daher einen Anteil des Künstlers an jedem Weiterverkauf in Höhe von 5 % und eine Herabsetzung des Mindesterlöses von 500 DM auf 100 DM vor.
    Ich halte es für richtig, daß der Auskunftsanspruch des Urhebers nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden kann. Ich halte es ferner für richtig, daß bei begründeten Zweifeln an der Richtigkeit der Auskunft ein Wirtschaftsprüfer nach der Wahl des Auskunftspflichtigen, also des Kunsthändlers oder des Versteigerers, einzuschalten ist. Damit ist, wie ich meine, einem berechtigten Interesse der Kunsthändler Rechnung getragen worden. Es ist üblich und war zunächst auch vorgesehen, daß ein Wirtschaftsprüfer nach der Wahl des Künstlers, des Antragstellers also, gewählt werden solle, wir meinen aber, daß hier doch ein Schutzbedürfnis
    ) des Kunsthändlers vorliegt.
    Meine Damen und Herren, der Zahlungsanspruch nach § 26 Abs. 1 ist im Gegensatz zum Auskunftsanspruch nicht an eine Verwertungsgesellschaft gebunden. Der Verzicht darauf bedeutet aber nicht, daß Verwertungsgesellschaften, die der Künstler mit der Geltendmachung der Auskunftsansprüche beauftragt, durch ihre Satzung nicht auch die Ermächtigung zur Wahrnehmung des Zahlungsanspruches verlangen können, um zu einer pauschalierten Abrechnung zu kommen. Wie ich höre, ist etwa der Bund der Landesverbände der bildenden Künstler mit seinen 8000 Mitgliedern bereit, einen solchen Weg der pauschalierten Abrechnung zu gehen.
    Der Kunsthandel hat gegen den § 26 in der vorliegenden Form Bedenken angemeldet. Er hat z. B. auf die Möglichkeit hingewiesen, daß durch die starke Belastung, die er nun zu tragen habe, ein Teil der Menschen, die in diesem Beruf tätig sind, ins Ausland abwandern würde. Ich meine aber — und auch die Ausschüsse sind zu dieser Überzeugung gekommen —, daß der Standortvorteil im Inland durch die Mehrbelastung des Kunsthandels nicht entscheidend beeinträchtigt wird. Ich möchte jedoch noch einmal darauf hinweisen, daß zu diesem Punkte mein Kollege, Herr Professor Stein, noch einige kritische Worte sagen wird. Ich räume ein, daß man hier durchaus geteilter Meinung sein kann. Durchschlagender ist aber, wie ich meine, das Argument des Schutzes des Künstlers, d. h. der Beteiligung des Künstlers an jedem Weiterverkauf und seine dadurch erfolgende materielle Besserstellung.
    Meine Damen und Herren, wir haben auf jeden Fall — und das möchte ich Ihnen ausdrücklich sagen — die Bedenken des Kunsthandels in einer Anhörung sorgfältig geprüft und abgewogen. Wir sind dann aber zu diesem Ergebnis gekommen, das, wie ich meine, auch für den Kunsthandel tragbar ist.
    § 27 sieht vor, die Vergütungspflicht für das Vermieten und Verleihen urheberrechtlich geschützter Werke von den bisher schon betroffenen gewerblichen Leihbüchereien auf öffentliche und andere nicht Erwerbszwecken dienende Bibliotheken auszudehnen. Es handelt sich hier um den in der Öffentlichkeit in den letzten Jahren so heftig diskutierten „Bibliotheksgroschen". Dieser Bibliotheksgroschen, der besonders energisch von den im Verband deutscher Schrftsteller zusammengeschlossenen Schriftstellern gefordert wird, soll es den Urhebern ermöglichen, einen Sozialfonds zu gründen und dadurch für das Alter und für Notfälle Vorsorge zu treffen. Dieses sozialpolitische Ziel hat bei Kritikern des vorliegenden Entwurfs zu der Forderung geführt, statt der urheberrechtlichen lieber eine sozialrechtliche Lösung zu suchen. Ich möchte aber ganz klar sagen, daß der sozialpolitische Zweck der Alterssicherung nicht allein gesehen werden kann. Zuerst geht es um den urheberrechtlich begründeten Anspruch des Schriftstellers, für die Nutzung seines Werkes durch die .Ausleihe, die einen sehr großen Personenkreis umfassen kann, ein angemessenes Entgelt zu erhalten. Ein Nachteil einer sozialrechtlichen Lösung wäre auch, daß sie noch lange auf sich warten ließe. Zwar steht die Öffnung der Sozialversicherung für die Selbständigen an, aber wir wissen nicht, wann sie kommt. Hier haben wir eine Lösung, die sich bald realisieren läßt.
    Wichtig und auch richtig scheint mir zu sein, daß der Anspruch nach § 27 nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden kann. Es ist beabsichtigt, daß etwa 50 % des aufkommenden Geldes individuell an die berechtigten Schriftsteller verteilt werden und daß 50 % an einen Altersfonds gehen.
    Meine Damen und Herren, die Notwendigkeit der hier vorgeschlagenen Maßnahme schien vor einigen Wochen durch Vorausmeldungen in der Presse über den „Autorenreport" in Frage gestellt worden zu sein, den Frau Karla Fohrbeck und Herr Andreas Wiesand nach einer Enquete im Auftrag des „Spiegel" geschrieben haben. Es entstand damals in der Öffentlichkeit der Eindruck, daß es den Schriftstellern so schlecht, wie man immer meine, gar nicht gehe. Nachdem ich aber dieses sehr gründliche und, wie ich meine, auch grundlegende Buch gelesen habe, komme ich zu dem Ergebnis, daß unsere Alternative in bezug auf den Bibliotheksgroschen richtig war.
    Zu den Einkommen der freien Autoren ermittelten die beiden Verfasser, daß 40 % der freien deutschen Schriftsteller weniger als 2000 DM monatlich verdienen. Bei den mehr als 60jährigen Schriftstellern sind es sogar 55 %.
    Zur Alterssicherung dieses Personenkreises, also der freien Autoren in unserer Gesellschaft, schreiben



    Dr. Schober
    die beiden Forscher das Folgende — ich darf mit der Erlaubnis des Herrn Präsidenten zitieren —:
    Erklärlich wird, warum 62 % der über 60- bis 30jährigen und 47% der über 30jährigen freien Autoren die Autorentätigkeit noch als ihre Haupteinkommensquelle angeben, auch wenn die Höhe dieser Einkünfte gegenüber den jüngeren stark zurückgegangen ist: Ihre Finanzlage ist — selbst wenn sie kleinere Renten beziehen — oft derart, daß sie sich einen Ruhestand gar nicht erlauben können. Dies gilt besonders für jene 18 % unter den über 60jährigen „Freien", die über keinerlei Altersversicherung verfügen (unter den über 30jährigen sind es sogar 25 %). Für einen Teil der älteren Wortproduzenten erscheint damit das Spitzweg-„Idyll vom armen Poeten" nicht abwegig, allerdings auch nicht gerade idyllisch. Dies gilt selbst dann, wenn man neben den Versicherungen und der Autorentätigkeit andere Einkommensquellen in Rechnung stellt.
    Ich glaube, diese Passage aus dem „Autorenreport" zeigt deutlich, daß wir mit unserer Initiative hier auf dem richtigen Wege sind; denn 26% der freien Autoren haben keinerlei Altersversicherung.
    Ich kann hier im übrigen auf die vielfältigen Probleme des Buches nicht eingehen. Es wird sicherlich alle diejenigen, die es angeht und interessiert, in den nächsten Wochen und Monaten, ja vielleicht Jahren noch sehr stark beschäftigen.
    Lassen Sie mich nun zu einem Hauptproblem des
    Bibliotheksgroschens kommen, meine Damen und Herren, zur Frage nämlich: Wer soll ihn denn eigentlich aufbringen? Wer soll ihn denn tragen? Da die meisten öffentlichen Bibliotheken zur kostenfreien Ausleihe übergegangen sind, richtet sich der Anspruch im Gesetz gegen den Bibliotheksträger. Rechtssystematisch ist das auch nicht anders möglich. Alle Fraktionen dieses Hauses sind sich aber darüber im klaren, daß diese Belastung keineswegs zu Lasten des Bibliotheksetats gehen darf. Es ist daher im Einvernehmen mit allen beteiligten Ausschüssen dem Gesetz eine Entschließung beigefügt worden, die ich verlesen möchte, weil sie im Zusammenhang mit dem Gesetz eine erhebliche Bedeutung hat. Diese gemeinsame Entschließung lautet wie folgt:
    Der Entwurf sieht aus urheberrechtlichen Gründen entsprechend der bisher für gewerbliche Leihbüchereien geltenden Regelung auch für die Ausleihe von Werken durch öffentliche Büchereien einen Vergütungsanspruch der Urheber gegen die einzelnen Büchereien vor. Der Deutsche Bundestag geht jedoch davon aus, daß der Vergütungsanspruch auf Grund entsprechender Vereinbarungen mit der zuständigen Verwertungsgesellschaft der Urheber pauschal durch die Träger der Büchereien in einer Weise abgegolten wird, die nicht zu einer Beschränkung der für die Anschaffung von Büchern zur Verfügung stehenden Mittel oder zu einer Abwälzung der Vergütung auf die Benutzer der Büchereien führt.
    Der Deutsche Bundestag gibt der Erwartung Ausdruck, daß Bund und Länder innerhalb der durch die Finanzverfassung gezogenen Grenzen die notwendige Finanzierung so rechtzeitig sicherstellen, daß den Trägern der Büchereien für eine solche Abgeltung des Vergütungsanspruchs ausreichende Mittel zur Verfügung stehen.
    Ich hoffe, daß sich Bund und Länder auf einer tragbaren Basis einigen. Es darf auf keinen Fall dazu kommen, daß die Bibliotheksetats geschädigt werden.
    Wir haben — lassen Sie mich das zum Abschluß sagen — in § 27 Abs. 2 das Problem der Werkbüchereien. Es ist vorgesehen, daß auch die Werkbüchereien abgabepflichtig sind. Aber auch hier sollte man berücksichtigen — das wäre eine Erleichterung für die Werkbüchereien —, daß der Begriff „Arbeits- oder Dienstverhältnis" nach dem Willen aller, die an diesem Gesetz gearbeitet haben, weit ausgelegt werden soll. Es sollte nicht nur das darunter fallen, was ursprünglich und unmittelbar als Arbeits- und Ausbildungsliteratur verstanden wird, sondern überhaupt die Literatur, die an Betriebsangehörige ausgegeben wird, die in der Berufsausbildung stehen, auch etwa an die Betriebsräte oder an Mitglieder der Jugendvertretungen.
    In dem letzen Paragraphen, dem § 46, den ich hier nennen möchte — er heißt „Sammlungen für den Kirchen-, Schul- und Unterrichtsgebrauch", der sogenannte „Lesebuch-Paragraph" —, haben wir die Vergütungspflicht eingeführt. Das ist nicht streitig und braucht hier nicht diskutiert zu werden.
    Wir haben — damit lassen Sie mich schließen —, wie ich meine, mit dieser Initiative eine wichtige Novellierung vorgenommen. Es ist das Anliegen des gesamten Hohen Hauses — das hat sich in allen Ausschußberatungen gezeigt —, daß wir den Schriftstellern und bildenden Künstlern durch dieses Gesetz die Möglichkeit einer Besserstellung ihrer materiellen Situation geben. Alle diese Menschen haben wichtige Aufgaben in unserer Gesellschaft zu erfüllen. Ich glaube, darüber braucht hier gar nicht mehr gesprochen zu werden; das ist in der ersten Lesung auch gesagt worden. Der Deutsche Bundestag kann für sich sagen, daß er das Verhältnis Kunst und Politik oder Literatur und Politik, jedenfalls materiell an einem wesentlichen Teile zu einem befriedigenderen Ergebnis geführt hat, als wir es bisher verzeichnen konnten.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Wir fahren in der Aussprache fort. Das Wort hat der Abgeordnete Metzger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Günther Metzger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der SPD begrüßt die Änderung des Urheberrechts, die nach langen und nicht immer einfachen Beratungen heute im Bundestag verabschiedet werden soll. Herr Kollege Dr. Schober hat bereits darauf hingewiesen, daß es sich bei dieser Reform nur um einen ersten Schritt han-



    Metzger
    dein kann. Weitere Schritte müssen folgen. Herr Dr. Schober hat auch bereits die Schwerpunkte dieser Novelle hervorgehoben und die Einzelbestimmungen des Gesetzes gewürdigt. Lassen Sie mich hierzu noch einige ergänzende Ausführungen machen.
    In den Ausschußberatungen und im Verlaufe des Anhörungsverfahrens, das der Ausschuß für Bildung und Wissenschaft durchgeführt hat, wurden erhebliche Interessengegensätze der unmittelbar, aber auch der mittelbar Betroffenen deutlich, die nicht nur die Schwierigkeiten bei der Regelung der behandelten Probleme aufzeigten, sondern auch eine für alle Beteiligten befriedigende Lösung ausschlossen. Ziel der Gesetzesnovelle — auch darauf hat Herr Kollege Dr. Schober bereits hingewiesen, und das sollten die Begünstigten anerkennen — sind eine materielle Besserstellung und ein wirkungsvollerer und umfassenderer Rechtsschutz.
    Dabei geht es um zwei Bereiche. Erstens geht es um eine Verbesserung des Rechts der Urheber bei der Weiterveräußerung eines Werkes der bildenden Künste unter Beteiligung eines Kunsthändlers oder eines Versteigerers durch Erhöhung des Anteils am Veräußerungserlös von 1 % auf 5% und durch die gesetzliche Festlegung eines Auskunftsanspruches gegenüber Versteigerer und Kunsthändler, die bei der bisherigen Regelung nicht bereit waren, diesen Auskunftsanspruch anzuerkennen.
    Zweitens geht es um die Gewährung eines Vergütungsanspruchs für Schriftsteller bei dem Vermieten und dem Verleihen von Werken durch gewerbliche oder öffentliche Büchereien — das ist neu —, und zwar auch dann, wenn sie für den Kirchen-, Schul- und Unterrichtsgebrauch verwendet werden.
    Mit dieser Regelung soll nicht nur eine gewisse Beschränkung der Rechtsstellung des Urhebers aufgehoben werden, die er zum Teil im Interesse der Allgemeinheit tragen mußte; es geht auch um die Beseitigung eines ungerechten Zustandes, der darin bestand, daß die Schriftsteller gegenüber den allgemeinen Interessen besondere materielle Opfer bringen mußten.
    Bei der materiellen Besserstellung — auch hierauf hat der Kollege Dr. Schober hingewiesen — spielte der Gedanke eine Rolle, den bildenden Künstlern und den Schriftstellern die Möglichkeit anzubieten, in gewissem Umfang für Alter und Notfälle Vorsorge zu treffen, nachdem bisher nur die Urheber musikalischer Werke eine Vorsorge- und Unterstützungseinrichtung geschaffen hatten.
    Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf Grund der Erfahrungen, die wir im Verlaufe der Ausschußberatungen in zahlreichen Gesprächen mit Urhebern und Verwertern von Urheberrechten machen konnten bzw. mußten, stehen einer erfolgversprechenden Regelung nicht nur handfeste materielle Interessen von Einzelpersonen und Gruppen, sondern bisweilen auch — das sollte man ganz offen sagen — eine gewisse Eigenbrötelei der Begünstigten entgegen. Wir glauben deshalb auch, daß nur
    durch die Inanspruchnahme einer Verwertungsgesellschaft die materiellen Verbesserungen dieses Gesetzes voll ausgeschöpft werden können. Es wäre uns, der sozialdemokratischen Fraktion, deshalb auch sympathischer gewesen — auch das sage ich mit aller Offenheit —, wenn der Anteil an dem Veräußerungserlös eines Werkes der bildenden Künste nach § 26 nur durch eine Verwertungsgesellschaft hätte geltend gemacht werden können. Diese Regelung ist bei dem Vergütungsanspruch, der den Schriftstellern bei dem Vermieten oder Verleihen ihrer Bücher zusteht, vorgesehen. Leider fand diese Auffassung nicht die Mehrheit im federführenden Ausschuß.
    Der Rechtsausschuß war aber einmütig der Auffassung — das kommt auch in dem Schriftlichen Bericht zum Ausdruck —, daß eine Verwertungsgesellschaft mit der Geltendmachung des Veräußerungserlöses beauftragt oder eine pauschalierte Abgeltung von Folgerechtsansprüchen zwischen einer Verwertungsgesellschaft und Kunsthändler oder Versteigerer vereinbart werden kann.
    Wir sind uns darüber im klaren, daß die angestrebte Sicherung für Alter und Notfälle ein Anfang, ein erster Schritt und keineswegs eine Optimallösung ist. Von verschiedenen Seiten wurde deshalb auch eine sozialversicherungsrechtliche Lösung dieses Problems gefordert. Wenn man diese Forderung erhebt, muß man aber wissen, daß eine solche Lösung nicht im Rahmen des Urheberrechts erfolgen kann. Ich will jetzt nicht auf die Probleme der Öffnung der Rentenversicherung und auf ähnliche Probleme eingehen; das ist Sache der Sozialpolitiker. Mit Sicherheit bedarf es aber für den Personenkreis, der unter das Urheberrecht fällt, einer Sonderregelung, die eingehende Untersuchungen und die Berücksichtigung zahlreicher Besonderheiten notwendig macht.
    Eines möchte ich in diesem Zusammenhang noch feststellen, um immer wieder geäußerte Bedenken auszuräumen. Sollte irgendwann eine sozialversicherungsrechtliche Lösung möglich sein, dann steht die jetzt getroffene Regelung einer solchen Lösung nicht im Wege.
    Herr Kollege Dr. Schober hat auch auf das Problem der finanziellen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Bibliotheksgroschen hingewiesen und den Entschließungsantrag hier im Wortlaut vorgelesen. Die SPD-Fraktion ist der Meinung, daß die zusätzlichen Ausgaben und Unkosten, die durch diesen Bibliotheksgroschen zwangsläufig entstehen, auf keinen Fall zu Lasten der Bibliotheksträger oder gar der Benutzer dieser Büchereien gehen dürfen. Wir möchten deshalb — und ich tue das mit allem Nachdruck — einen Appell an die Länder und die Länderregierungen richten, sie mögen ihre Bereitschaft erklären, ihren Anteil zur Übernahme dieser Kosten, die sich in einer Größenordnung von schätzungsweise 10 bis 15 Millionen DM bewegen werden, im Interesse der Schriftsteller zu tragen.
    Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion wird sowohl diesem Gesetz als auch dem Entschließungsantrag zustimmen.

    (Beifall auf allen Seiten.)