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    Deutscher Bundestag 191. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 Inhalt: Ausscheiden des Abg. Dr. Müller (München) aus der Fraktion der SPD . . 11141 A Erweiterung der Tagesordnung 11141 A Wahl der Abg. Frau Berger als stellvertretendes Mitglied im Wahlprüfungsausschuß 11141 B Amtliche Mitteilungen 11141 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 11. August 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache VI/3233) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/3503) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung Offergeld, Parlamentarischer Staatssekretär 11142 A Frau Huber (SPD) . . . . . . 11143 A Dr. Kreile (CDU/CSU) . . . . 11143 D Opitz (FDP) . . . . . . . . 11145 A Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (Drucksache VI/2553) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3269), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksachen VI/3223, zu VI/3223) — Zweite und dritte Beratung — Dürr (SPD) 11145 D Vogel (CDU/CSU) . . . . . . 11146 B Welslau (SPD) . . . . . . . 11146 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes (Bundesrat) (Drucksache VI/3421) — Erste Beratung — Brück (Köln) (CDU/CSU) . . . . 11147 B Liedtke (SPD) . . . . . . . .11147 C Krall (FDP) . . . . . . . . . 11148 A Begrüßung des Vorsitzenden der Sektion der Parlamentarischen Gruppe der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken für die parlamentarischen Beziehungen mit der Bundesrepublik Deutschland, Minister Leonid Mitrofanowitsch Samjatin . . 11147 D II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes (Drucksachen VI/911, VI/1076); Schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses (Drucksache VI/3264) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Schober (CDU/CSU) . . . . 11148 C Metzger (SPD) 11150 D Kleinert (FDP) 11152 A Stein (Honrath) (CDU/CSU) . . 11152 D Dr. Kreile (CDU/CSU) . . . . 11154 C Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Drucksache VI/3426) — Erste Beratung — 11155 B Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Volljährigkeitsalters (Drucksache VI/3450) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister . . . . . . 11155 B Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) . 11156 B Metzger (SPD) . . . . . . . . 11157 B Kleinert (FDP) . . . . . . . . 11158 C Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Ehe- und Familienrechts — Gesetz zur Neuordnung der Zuständigkeiten und des Verfahrens in familienrechtlichen Angelegenheiten — (Drucksache VI/3453) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister . . . . . . 11159 B Erhard (Bad Schwalbach) (CDU/CSU) 11160 D Frau Schimschok (SPD) . . . . . 11163 C Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . . 11164 D Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) . 11166 C Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Reform des Strafverfahrensrechts (Drucksache VI/3478) — Erste Beratung — Jahn, Bundesminister 11166 D Kunz (CDU/CSU) 11169 D Dürr (SPD) 11171 A Frau Dr. Diemer-Nicolaus (FDP) . 11172 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 6. Oktober 1971 zur Errichtung des Internationalen Instituts für Führungsaufgaben in der Technik (Drucksache VI/3236); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3485), Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft (Drucksache VI/3341) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — . . . 11174 D Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Textilkennzeichnungsgesetzes (Drucksache VI/3344) ; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/3488) — Zweite und dritte Beratung — 11175 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Niederlassungsvertrag vom 23. April 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Spanischen Staat (Drucksache VI/2122); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft (Drucksache VI/3489) — Zweite Beratung und Schlußabstimmung — 11175 A Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 20. August 1971 über die Internationale Fernmeldesatellitenorganisation „INTELSAT" (Drucksache VI/3451) — Erste Beratung — . . . . 11175 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 18. März 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Island zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (Drucksache VI/3452) — Erste Beratung — 11175 C Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Drucksache VI/3464) — Erste Beratung — . . . . 11175 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesreisekostengesetzes und des Bundesumzugskostengesetzes (Drucksache VI/3420) — Erste Beratung — . . . . 11175 C Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes (Drucksache VI/3449) — Erste Beratung — . . . . 11175 D Antrag des Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen betr. Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushalts- und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1970 (Jahresrechnung 1970) (Drucksache VI/3347) 11175 D Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie (EWG) des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Gewichte von 1 mg bis 50 kg von höheren Genauigkeitsklassen als der mittleren Genauigkeit Verordnung (EWG) des Rates über das Verfahren betreffend die Änderung und Aussetzung der Zollsätze für landwirtschaftliche Erzeugnisse, die unter eine gemeinsame Marktorganisation fallen (Drucksachen VI/3038, VI/3153, VI/3419) . 11176 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 III Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Annahme gemeinsamer Grundsätze auf dem Gebiet der Kostensteigerungsgarantie bei Ausfuhrgeschäften mit dritten Ländern Richtlinie des Rates über die Einführung gemeinsamer Grundsätze für die Wechselkurssicherung bei Ausfuhrgeschäften mit dritten Ländern (Drucksachen VI/2551, VI/3494) . . . . 11176 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vorschläge der EG-Kommission für eine Richtlinie (EWG) des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Abfüllung in Volumen bestimmter Flüssigkeiten in Fertigpackungen Richtlinie (EWG) des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Flaschen als Maßbehältnisse Verordnung (EWG) des Rates zur Aufnahme weiterer Waren in die im Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 1025/70 des Rates zur Festlegung einer gemeinsamen Regelung für die Einfuhr aus dritten Ländern aufgeführte Liste Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2794/71 des Rates vom 20. Dezember 1971 über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten betreffend bestimmte Waren mit Ursprung in Entwicklungsländern (Drucksachen VI/3273, VI/3275, VI/3404, VI/3491) 11176 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über den Vorschlag der Kommission der EG für eine Richtlinie des Rates zur Einführung einer gemeinsamen Kreditversicherungspolice für öffentlichen Käufern aus dritten Ländern gewährte mittel- und langfristige Finanzkredite (Drucksachen VI/3121, VI/3493) . . 11176 C Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 5/72 — Besondere Zollsätze gegenüber Marokko) (Drucksachen VI/3244, VI/3992) . . . . 11176 D Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die Vierundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur AußenwirtschaftsVerordnung — (Drucksachen VI/3278, VI/3496) 11176 D Fragestunde (Drucksache VI/3495) Fragen des Abg. Geisenhofer (CDU/CSU) : Härten in dem Zweiten Wohngeldgesetz für Haushalte mit mehr als acht Familienmitgliedern Ravens, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11177 A, D, 11178 A Geisenhofer (CDU/CSU) 11177 D Frage des Abg. Dr. Fuchs (CDU/CSU) : Zahl der lernbehinderten oder verhaltensgestörter Schüler Raffert, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11178 A, C, D, 11179 B Dr. Fuchs (CDU/CSU) 11178 C Hansen (SPD) 11178 D Dr. Hermesdorf (Schleiden) (CDU/CSU) 11179 B Engholm (SPD) . . . . . . . 11179 B Frage des Abg. Dr. de With (SPD) : Reisebedingungen der Touristikunternehmen Dr. Erkel, Staatssekretär . . . . 11179 C, 11180 A, B Dr. de With (SPD) 11180 A, B Frage des Abg. Dr. de With (SPD) : Frage des Beitritts der Bundesrepublik Deutschland zu dem Brüsseler Übereinkommen über den Reisevertrag vom 23. April 1970 Dr. Erkel, Staatssekretär . .11180 B, C, D Dr. de With (SPD) 11180 C, D Fragen des Abg. Lenzer (CDU/CSU) : Errichtung einer juristischen Datenbank Dr. Erkel, Staatssekretär 11181 A, B, C, D, 11182 A Lenzer (CDU/CSU) 11181 B, D Frage des Abg. Dr. Gleissner (CDU/CSU) : Standort des Europäischen Patentamtes Dr. Erkel, Staatssekretär . .11182 A, C, D Dr. Gleissner (CDU/CSU) . . . 11182 B, C Frage des Abg. Baeuchle (SPD) : Erfahrungen mit der Abschlachtungsprämie Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 11182 D, 11183 B Baeuchle (SPD) . . . . . . . . 11183 B IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 Fragen des Abg. Dr. Reinhard (CDU/ CSU) : Bau eines Großbetriebs der Geflügelwirtschaft im niedersächsischen Zonenrandgebiet Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 11183 C, D, 11184 A, B, C, D Dr. Reinhard (CDU/CSU) . . . . 11183 D, 11184 A, B, D Susset (CDU/CSU) . . . . . . . 11184 C Frage des Abg. Löffler (SPD) : Menge des Butterbestandes in den Einfuhr- und Vorratsstellen aus niederländischen Molkereien Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11184 D, 11185 A, B Löffler (SPD) . . . . . . . . 11185 A Kiechle (CDU/CSU) 11185 B Frage des Abg. Löffler (SPD) : Angleichung der unterschiedlichen Interventionspraktiken bei Butter und anderen Erzeugnissen in den Ländern der EWG Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 11185 B, C Dr. Ritz (CDU/CSU) 11185 C Frage des Abg. Vogt (CDU/CSU) : Bundeshilfe für das Projekt „Hausfrauenparlament" Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11185 C, D, 11186 A Vogt (CDU/CSU) . . . . . . . 11185 D Frage des Abg. Vogt (CDU/CSU) : Mitarbeit des Hauptverbandes des Deutschen Lebensmittel-Einzelhandels an der Arbeit und Organisation des „Hausfrauenparlaments" Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 11186 A, B Vogt (CDU/CSU) 11186 B Fragen des Abg. Bewerunge (CDU/CSU) : Errechnung der Grenzausgleichsbeträge bei der Einfuhr von Rinderhälften Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . 11186 C, 11187 A, B, C, D Bewerunge (CDU/CSU) . 11186 D, 11187 A Kiechle (CDU/CSU) 11187 B Löffler (SPD) 11187 B Struve (CDU/CSU) 11187 C Frage des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Höhe der Butterüberschüsse in der EWG Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11187 D, 11188 A, B Kiechle (CDU/CSU) . . . . .11188 A, B Frage des Abg. Kiechle (CDU/CSU) : Maßnahmen in der EWG zur Beseitigung der Butterüberschüsse Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär 11188 C, D Kiechle (CDU/CSU) . . . . . 11188 D Fragen des Abg. Dr. Früh (CDU/CSU) : Entschließung des Rates der Europäischen Gemeinschaften über den Abbau des Grenzausgleichs und die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes zugunsten der deutschen Landwirtschaft Logemann, Parlamentarischer Staatssekretär . 11188 D, 11189 A, B, C, D Dr. Früh (CDU/CSU) . . 11189 A, B, C, D Dr. Ritz (CDU/CSU) . . . . . . 11189 B Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Abg. Porzner, Offergeld, Frau Funcke, Schmidt [Kempten], Dr. Ritz u. Gen.) (Drucksache VI/ 1424) ; Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/3456) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer-Steuerberater (Abg. von Bockelberg, Ott u. Gen.) (Drucksache VI/1617); Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/3456) — Zweite und dritte Beratung — Dr. Becker (Mönchengladbach) (CDU/CSU) 11190 A, 11191 B Frau Funcke (FDP) 11190 C, 11193 C, 11198 B Krammig (CDU/CSU) . . .11191 B, 11196 A Dr. Schmidt (Wuppertal) (CDU/CSU) 11191 C, 11195 B Dr. Häfele (CDU/CSU) . . . . . 11192 A Frau Huber (SPD) . . . , 11193 A, 11197 B Halfmeier (SPD) 11194 A Scheu (SPD) . . . . . . . . 11194 B Dr. Pinger (CDU/CSU) . . . . 11194 D Kleinert (FDP) 11195 C Dr. Kreile (CDU/CSU) . . . . 11196 D Dr. Häfele (CDU/CSU) (Erklärung nach § 36 GO) . . . 11199 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 V Entwurf eines Vierten Gesetzes über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes (Viertes Anpassungsgesetz — KOV) (Drucksache VI/3483) — Erste Beratung — Arendt, Bundesminister 11200 A Geisenhofer (CDU/CSU) 11200 C Jaschke (SPD) 11201 D Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 11202 B Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der bruttolohnbezogenen dynamischen Rente (Rentenniveau-Sicherungsgesetz) (Abg. Katzer, Dr. Götz, Ruf und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/3325) — Erste Beratung — in Verbindung mit Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Fünfzehntes Rentenanpassungsgesetz) (Drucksache VI/3448) — Erste Beratung —, mit Bericht der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren (Rentenanpassungsbericht 1972) und Gutachten des Sozialbeirats zu den Vorausberechnungen und zu den Rentenanpassungen 1973 (Drucksache VI/3254) und mit Sozialbericht 1972 (Drucksache VI/3432) Ruf (CDU/CSU) 11204 C Arendt, Bundesminister 11208 A Katzer (CDU/CSU) . . . . . . 11212 B Dr. Schellenberg (SPD) 11219 A Schmidt (Kempten) (FDP) . . . 11224 C Krampe (CDU/CSU) 11230 C Dr. Nölling (SPD) 11232 C Geldner (FDP) 11235 D Frau Kalinke (CDU/CSU) . . . 11236 A Geiger (SPD) 11241 D Spitzmüller (FDP) . . . . . . 11242 D Burger (CDU/CSU) 11244 C Urbaniak (SPD) 11245 C Dr. Böhme (CDU/CSU) 11246 B Nächste Sitzung 11248 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 11249 A Anlage 2 Änderungsantrag Umdruck 291 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (— MOG —) (Drucksachen VI/2553, VI/3223) 11249 B Anlage 3 Änderungsantrag Umdruck 289 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (— MOG —) (Drucksachen VI/2553, VI/3223) 11249 C Anlage 4 Änderungsantrag Umdruck 292 (neu) zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Drucksachen W1424, VI/3456) 11250 B Anlage 5 Änderungsantrag Umdruck 290 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Drucksachen VI/ 1424, VI/3456) 11250 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) betr. Entschädigung für Zeugen und Sachverständige 11251 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 11141 191. Sitzung Bonn, den 14. Juni 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 11249 Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach * 17. 6. Adams * 17. 6. Dr. Aigner * 17. 6. Dr. Arndt (Berlin) * 17. 6. Dr. Artzinger * 17. 6. Dr. Bayerl 24. 6. Behrendt * 17. 6. Borm * 17. 6. Dr. Burgbacher * 17. 6. Dasch 16. 6. Dr. Dittrich * 17. 6. Faller * 17. 6. Fellermaier * 16. 6. Flämig * 17. 6. Dr. Furler * 17. 6. Frau Geisendörfer 16. 6. Gerlach (Emsland) * 17. 6. Gewandt 17. 6. Glombig 16. 6. Frau Griesinger 16. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 17. 6. Dr. Jungmann 24. 6. Klinker * 17. 6. Dr. Koch * 17. 6. Kriedemann * 17. 6. Krockert 16. 6. Lange * 17. 6. Lautenschlager * 17. 6. Dr. Dr. h. c. Löhr * 17. 6. Lücker (München) * 17. 6. Maucher 15. 6. Meister * 17. 6. Memmel * 17. 6. Dr. h c. Menne (Frankfurt) 14. 6. Müller (Aachen-Land) * 17. 6. Frau Dr. Orth * 17. 6. Dr. Reischl * 17. 6. Richarts * 17. 6. Riedel (Frankfurt) * 17. 6. Schneider (Königswinter) 24. 6. Schulte (Schwäbisch Gmünd) 24. 6. Schwabe * 17. 6. Dr. Schwörer * 17. 6. Seefeld * 17. 6. Springorum * 17. 6. Dr. Starke (Franken) * 17. 6. Steiner 16. 6. Werner * 17. 6, Winkelheide 16. 6. Wolf 16. 6. Wolfram * 17. 6. Dr. Zimmermann 14. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Umdruck 291 Änderungsantrag des Abgeordneten Dürr und und Genossen zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (- MOG -) — Drucksachen VI/2553, V1/3223 — Der Bundestag wolle beschließen: In § 31 Abs. 1 wird folgender Satz 2 angefügt: „Hinsichtlich besonderer Vergünstigungen und Interventionen sind die Vorschriften über Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung jedoch nicht anzuwenden." Bonn, den 13. Juni 1972 Dürr Konrad Matthöfer Metzger Dr. Schmude Sieglerschmidt Anlage 3 Umdruck 289 Änderungsantrag des Abgeordneten Welslau zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (-MOG-) - Drucksachen VI/2553, VI/3223 — Der Bundestag wolle beschließen: Hinter § 37 wird folgende Vorschrift eingefügt: ,§ 37a Änderung des Gesetzes zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften Das Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften vom 3. September 1968 (BGBl. I S. 990) wird wie folgt geändert: 1. Hinter Artikel 2 wird folgender Artikel 2 a eingefügt: „Artikel 2 a (1) Der Bundesminister wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates 1. die Vorschriften zu erlassen, die a) zur Durchführung der Richtlinie des Rates vom 23. November 1970 über Zusatzstoffe in der Tierernährung (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 270 S. 1) erforderlich sind; b) nach Artikel 3 Abs. 6 und 7, Artikel 4 Abs. 1 und Artikel 7 der unter Buchstabe a genannten Richtlinie zulässig sind; 11250 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 2. die Vorschriften zu erlassen, die zur Durchführung der Richtlinie des Rates vom 20. Juli 1970 über die Einführung gemeinschaftlicher Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 170 S. 2) sowie der zur Durchführung dieser Richtlinie ergehenden Richtlinien erforderlich sind. (2) Futtermittel, Mischfuttermittel oder Mischungen, die einer nach Absatz 1 Nr. 1 erlassenen Rechtsverordnung nicht entsprechen, dürfen nicht angeboten, zum Verkauf vorrätig gehalten, feilgehalten, abgegeben oder sonst in den Verkehr gebracht, für diese Zwecke hergestellt oder verfüttert werden." 2. In Artikel 5 Abs. 1 Nr. 1 werden hinter den Worten „Artikel 2" die Worte „oder 2 a" eingefügt.' Bonn, den 13. Juni 1972 Welslau Anlage 4 Umdruck 292 (neu) Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Evers, Dr. Hauser (Sasbach), Dr. Becker (Mönchengladbach), Ott und Genossen zur zweiten Beratung des Ent- ) Wurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes — Drucksachen VI/1424, VI/3456 — Der Bundestag wolle beschließen: In Artikel 1 Nr. 5 Buchstabe a ist in § 8 Abs. 1 folgende Nummer 5 anzufügen: „5. Wirtschaftsprüfer, die mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Steuerwesens tätig gewesen sind." Bonn, den 14. Juni 1972 Dr. Evers Dr. Hauser (Sasbach) Dr. Becker (Mönchengladbach) Ott Berberich Burger Dichgans Draeger Dr. Eyrich Häussler Hussing Frau Jacobi (Marl) Dr. Klepsch Kunz Lenze (Attendorn) Dr. Miltner Dr. Pinger Schmitt (Lockweiler) Dr. Stark (Nürtingen) von Thadden Anlage 5 Umdruck 290 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Häfele, Kleinert, Scheu und Genossen zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes — Drucksachen VI/1424, VI/3456 — Der Bundestag wolle beschließen: 1. In Artikel 1 Nr. 22 erhält § 118 b Abs. 4 b des Steuerberatungsgesetzes folgende Fassung: „(4) Die erfolgreiche Teilnahme am Seminar ist durch eine vor dem Seminarausschuß abzulegende schriftliche und mündliche Prüfung nachzuweisen. Die schriftliche Prüfung besteht aus einer unter Aufsicht zu fertigenden Arbeit aus den in Absatz 4 genannten Gebieten. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens vier und höchstens sechs Stunden. An der mündlichen Prüfung sollen mindestens drei, höchstens jedoch sechs Bewerber teilnehmen. Die Prüfungsdauer soll bei drei Bewerbern nicht mehr als sechzig Minuten und bei sechs Bewerbern nicht mehr als einhundertzwanzig Minuten betragen. § 4 Abs. 2 ist sinngemäß anzuwenden." 2. In Artikel 1 Nr. 22 wird in § 118 b Abs. 4 d Satz 1 und Abs. 5 Nr. 2 des Steuerberatungsgesetzes das Wort „mündlichen" gestrichen. Bonn, den 13. Juni 1972 Dr. Häfele Dr. Abelein Amrehn Dr. Artzinger Dr.-Ing. Bach Dr. Becker (Mönchengladbach) Bewerunge von Bockelberg Breidbach Erhard (Bad Schwalbach) Dr. Jenninger Frau Kalinke Dr. Kreile Frau Dr. Kuchtner Kunz Müller (Berlin) Petersen Pohlmann Ruf Dr. Schmid-Burgk Schmitt (Lockweiler) Schulhoff Dr. Schulz (Berlin) Spilker Dr. Stark (Nürtingen) Scheu Bergmann Büchler (Ebersbach) Dr. Farthmann Kaffka Koenig Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 191. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 14. Juni 1972 11251 Dr. Schachtschabel Suck Wolfram Wüster Zander Kleinert Frau Dr. Diemer-Nicolaus Logemann Anlage 6 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Erkel vom 7. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Lenz (Bergstraße) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Frage A 26) : Halt die Bundesregierung den Höchstsatz der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige von 8,00 Deutsche Mark pro Stunde angesichts der nominalen Lohn- und Gehaltserhöhungen der letzten Jahre im Hinblick auf die Bereitschaft zu verantwortungsvollen Zeugen- und Sachverständigenaussagen noch für ausreichend? Die Bundesregierung hat keine Anhaltspunkte dafür, daß die Höchstgrenze der Zeugenentschädigung von 8,— DM je Stunde infolge der wirtschaftlichen Entwicklung zu Schwierigkeiten geführt hätte. Die geltende Regelung, die seit dem 1. Oktober 1969 in Kraft ist — vorher betrug die Höchstentschädigung 5,— DM je Stunde —, führt dazu, daß Lohnempfänger bei Löhnen bis zu etwa 320 DM wöchentlich (= 1387 DM monatlich) voll entschädigt werden. Zeugen, die mehr verdienen, werden bei der Erfüllung ihrer staatsbürgerlichen Pflicht zur Aussage ein gewisses Opfer auf sich nehmen können. Die Bundesregierung prüft aber im Benehmen mit den Landesjustizverwaltungen, ob und gegebenenfalls welche Änderungen des § 2 ZuSEntschG veranlaßt sind. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Bei Sachverständigen liegen die Verhältnisse ein wenig anders. Hier galt bis 1969 ein Höchstsatz von 15 DM pro Stunde. Seitdem hat sich der zur Verfügung stehende Rahmen, der je nach den Fachkenntnissen des Gutachters eine Entschädigung bis zu 30 DM je Stunde ermöglicht, als praktikabel erwiesen. Für besondere Fälle besteht zudem nach § 3 des ZuSEntschG die Möglichkeit, die Entschädigung auf bis zu 45 DM je Stunde zu erhöhen.
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    Rede von Antje Huber


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bedeutung von Doppelbesteuerungsabkommen wird einmal von der Dichte der wirtschaftlichen Beziehungen bestimmt, die sich zwischen zwei Staaten entwickelt haben, und zum anderen durch die steuerlichen Bestimmungen und Gestaltungsmöglichkeiten, die aus den Abkommen selbst resultieren und die unter gewissen Voraussetzungen natürlich nicht ohne Einfluß auf das Ausmaß bestimmter wirtschaftlicher Beziehungen sind. So gesehen ist das deutsch-schweizerische eines der wichtigsten, wenn nicht das wichtigste Doppelbesteuerungsabkommen für die Bundesrepublik Deutschland überhaupt.
    Das neue, uns nunmehr vorliegende Abkommen, welches die Bundesregierung nach langen Verhandlungen am 11. August 1971 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft abgeschlossen hat, hat zwei Ziele, nämlich einmal die Wettbewerbsposition bei aktiver Wirtschaftstätigkeit in der Schweiz steuerlich zu verbessern, zum anderen aber Gestaltungsmöglichkeiten zu beseitigen, aus denen bisher ungerechtfertigte Steuervorteile gezogen werden konnten.
    Fast ein Jahrzehnt lang, nämlich seit dem Oasenbericht der Bundesregierung von 1964, ist Kritik daran laut geworden, daß das alte, einige Male revidierte deutsch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen von 1931 Möglichkeiten zu erheblicher Steuerersparnis oder völliger Steuerumgehung durch Gründung von Basis- oder Zwischengesellschaften, durch Wohnsitzverlagerung oder durch Doppelwohnsitz bot. Hier schafft das neue Gesetz erheblichen Wandel, indem es einerseits doppelte Besteuerung noch stärker dort vermeidet, wo dies unangemessen wäre, andererseits aber — ohne hier noch einmal auf die schon bei der ersten Lesung vorgetragenen Einzelheiten eingehen zu wollen — nicht vertretbare Vorteile bei Basisgesellschaften ausräumt, an denen überwiegend Nichtschweizer interessiert sind, Auswanderer noch für eine Übergangszeit in der deutschen beschränkten Steuerpflicht beläßt und Steuerpflichtige mit Doppelwohnsitz unter Anrechnung der Schweizer Steuer so in die Besteuerung einbezieht, als wären sie nur in der Bundesrepublik Deutschland ansässig. Das GmbH-Privileg und die besonderen Gestaltungsmöglichkeiten bei Zinsen, Lizenzgebühren und Veräußerungsgewinnen von Nichtschweizer Gesellschaften entfallen.
    Das Abkommen entspricht mit den neu verankerten Möglichkeiten der Gewinnberichtigung und der richtigen Gewinnzurechnung, vor allem aber mit der erweiterten beschränkten Steuerpflicht den Regelungen des demnächst hier zu behandelnden Außensteuergesetzes. Es enthält außerdem eine Vereinbarung über einen gegenseitigen Auskunftsaustausch als Hilfe zur verbesserten Realisierung der neuen Abmachungen.
    Die Einteilung des Abkommens ist klar. Nach einer Reihe wichtiger Definitionen setzen Art. 6 bis 23 den Rahmen, in welchem der Quellen- oder Belegenheitsstaat wichtige Einkünfte und Vermögen besteuern darf. Art. 24 enthält die verbesserten Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Art. 25 bis 33 schließlich regeln den Schutz vor Diskriminierungen und die zur Durchführung des Abkommens notwendige Zusammenarbeit der Vertragsstaaten.
    Das Doppelbesteuerungsabkommen ist am OECD-Mustervertrag orientiert und in diesem Sinne auslegungsfähig. Es berücksichtigt die moderne internationale Vertragspraxis und hat jenseits der Grenzen viel Beachtung gefunden. Zweifellos wird es ein Musterfall für die EWG werden. Der Finanzausschuß konnte sich während seiner Beratungen von der Komplexität der Materie überzeugen und zugleich die Schwierigkeiten erkennen, durch welche die langen Verhandlungen mit der Schweiz unumgänglich gekennzeichnet waren.
    Im Namen meiner Fraktion möchte ich daher den Vertretern der Regierung für den erfolgreichen Abschluß dieser schwierigen Verhandlungen herzlich danken. Wir folgen dem einstimmigen Votum des Finanzausschusses und bitten um Zustimmung zu dem Abkommen und dem dazugehörigen Ratifikationsgesetzentwurf.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Wir fahren in der Abgabe von Erklärungen fort. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Kreile.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Reinhold Kreile


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Steuerpolitik muß, wenn sie erfolgreich sein will, ein Element der politischen Kontinuität sein. Darüber hat diese Legislaturperiode so manchen belehrt. Darüber belehrt uns auch das vorliegende neue deutsch-schweizerische Doppelbesteuerungsabkommen. Als Teilstück der Außensteuerreform wird es zusammen mit dem Außensteuergesetz das einzige Gesetzgebungsvorhaben dieser Legislaturperiode sein, das man als einen punktuellen Ansatz zu einer Steuerreform bezeichnen könnte.
    Dieser Ansatz aber erklärt sich gerade daraus, daß wir es hier mit einem Stück Kontinuität zu tun haben, nämlich mit einem Verhandlungsergebnis, an dem Minister aller in diesem Haus vertretenen Fraktionen beteiligt waren, von Minister Dahlgrün über Minister Franz Josef Strauß bis zu Minister Möller und dem jetzigen Finanzminister Schiller. Es ist also das Verdienst der von der CDU/CSU und der FDP getragenen Bundesregierung, dann der von der CDU/CSU und der SPD getragenen Bundesregierung



    Dr. Kreile
    und dann der nunmehr von der SPD und FDP getragenen Bundesregierung, daß diese Verhandlungen — ich muß dabei sagen: ohne daß sich hier eine der Bundesregierungen aus parteipolitischem Ehrgeiz ein größeres Verdienst zurechnen könnte als eine ihrer Vorgängerinnen — mit der Schweiz gereift und zu einem guten Ende gekommen sind. Daß solche Verhandlungen, weil gut' Ding gut' Weile haben muß, ihren wohlbemessenen Zentraum benötigen, weiß jeder, der internationale Verhandlungen geführt hat und zu einem guten Abschluß bringen wollte.
    Diese Kontinuität findet ihren besonderen Ausdruck auch in der Zustimmung der CDU/CSU-Fraktion, die in der gegenwärtigen politischen Situation die Verabschiedung der Außensteuervorlagen überhaupt erst möglich macht. Diese Zustimmung steht am Ende einer ausgiebigen Beratung im Finanzausschuß. Ich hatte sie bereits bei der ersten Lesung des Doppelbesteuerungsabkommens angekündigt und seinerzeit ausgeführt — was ich heute wiederhole —: Die CDU/CSU-Fraktion mißt dem Anliegen, die echte und mißbräuchliche Steuerflucht zu bekämpfen, hohen Rang bei. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz, das so gründlich, ausgiebig und mit sehr viel Verständnis von beiden Seiten behandelt worden ist, ist hierzu ein beachtenswerter Ansatzpunkt.
    Meine damaligen Ausführungen enthielten einen Vorbehalt, der nach den Auseinandersetzungen in der juristischen Fachliteratur zu einigen Fragen des Abkommens sozusagen zur Sorgfaltspflicht des Parlaments und insbesondere des Finanzausschusses gehörte. Ich machte unsere Zustimmung nämlich davon abhängig, daß die Auskünfte der Bundesregierung und ihrer Vertreter während der damals anstehenden Beratung eindeutig genug sein würden, um Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit bei der Anwendung des Abkommens im Rahmen des neuen Außensteuerrechts zu gewährleisten. Herr Kollege Professor Dr. Schäfer hat diesen selbstverständlichen Vorbehalt — den wir in den Beratungen des dazu berufenen Finanzausschusses gemeinsam ausgeräumt haben — in der Haushaltsdebatte mit offenbar unüberlegten Formulierungen beanstandet. Ich weiß nicht, was der seinerzeitige Vorwurf sollte. Ist es denn nicht unser aller Aufgabe — so frage ich —, für Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit zu sorgen?
    An diese Aufgabe mußte erinnert werden, als die Diskussion zum Thema Steuerflucht bedauerlicherweise zunehmend der Emotionalisierung verfiel. An diese Aufgabe müssen wir uns erinnern, wenn wir der Finanzverwaltung für die Zukunft nun Verantwortlichkeiten aufbürden, die schwierigste Anforderungen stellen werden.
    Die dramatisierte Steuerfluchtdiskussion scheint mir durch dieses Doppelbesteuerungsabkommen und durch das nicht zuletzt auf Betreiben der CDU/CSU im Zusammenhang damit beratene Außensteuergesetz beendet zu sein. Jetzt gilt es, in der Gesetzesanwendung wieder und allein nüchternen Sachverstand und kluge Abgewogenheit walten zu lassen. Ich bin mir sicher, daß die Finanzverwaltung bei der bekannten hohen Qualität ihrer persönlichen Ausstattung hierzu alle Voraussetzungen erfüllt. Ich möchte aber trotzdem und erneut betonen, wie groß das Vertrauen des Gesetzgebers auf diese Integrität gerade bei der Verabschiedung der Außensteuerreformvorhaben ist. Dieses Haus wird in der Zukunft eher noch als früher dazu aufgerufen sein, seine Verantwortung für die Funktionsfähigkeit der Finanzverwaltung und dafür zu erkennen, daß politisch gemachte Gesetze in der wohltuend unpolitischen Distanz einer abgewogenen Verwaltungspraxis zum echten Ausdruck steuerlicher Gerechtigkeit werden.
    Wir dürfen auch nicht übersehen, daß die Verwirklichung der Außensteuerreform, nämlich ihre Anwendung in der Praxis, nur dank des Verständnisses der Schweiz für unsere besonderen Probleme möglich gemacht wird. Wir haben dieses Verständnis, das Anerkennung verdient, durch unbedachte Äußerungen zeitweilig hart auf die Probe gestellt. Ich gehe für die CDU/CSU davon aus, daß dieses Verständnis bei der Ausführung des Abkommens und bei der Regelung offener Fragen durch unsere zuständigen Stellen die richtige Würdigung erfahren wird, kurzum, daß unsere grenznachbarliche Verbundenheit auf dieser neuen Grundlage intensiviert und gestärkt wird.
    Ich habe mehrfach betont, daß die Emotionalisierung der Steuerfluchtdebatte besonders genaue und nüchterne Beratungen erforderlich machte. Dies gilt gerade auch für die untrennbar mit dem Doppelbesteuerungsabkommen verbundene Außensteuergesetz-Vorlage.
    Wir wissen um die Neigung dieser Bundesregierung und der sie tragenden Parteien, feierlich verabschiedete Steuereckwerte kurzerhand wieder umzustoßen. Es würde die Außensteuerreform insgesamt gefährden, wenn eine längst ausformulierte Gesetzesvorlage zum Außensteuergesetz das Schicksal der Eckwerte teilte, wenn also die Regierung ihre eigene Vorlage wieder in Zweifel zöge, denn dann würde nicht zuletzt das heute zu verabschiedende Doppelbesteuerungsabkommen, das auf dem Außensteuergesetz aufbaut und es bereits einbezieht, gegenstandslos.
    Es hieße die Sorgfaltspflicht des Parlaments mißachten, wenn diesem sozusagen in der letzten Minute zugemutet würde, ganz neue Konzeptionen hier hineinzunehmen, von denen während der vergangenen zwei Jahre intensiver Diskussion über das Außensteuerrecht keine Rede war und die sich in der Gesetzesvorlage bisher nicht niedergeschlagen haben.
    Die CDU/CSU-Fraktion — ich darf dies ankündigen — stimmt der Novellierung des Außensteuerrechts — heute dem Doppelbesteuerungsabkommen als dem ersten Teilstück — nach der verantwortlichen Prüfung, zu der dieses Parlament hier allen Anlaß hatte, zu.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)