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    Deutscher Bundestag 190. Sitzung Bonn, Freitag, den 9. Juni 1972 Inhalt: Glückwunsch zum Geburtstag des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann 11099 A Erweiterung der Tagesordnung . . . . 11099 A Amtliche Mitteilungen . . . . . . . . 11099 B Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (Drucksache VI/3395) ; Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3484), Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/3482, zu VI/3482) — Zweite und dritte Beratung — Berger (CDU/CSU) . . . . . . . 11099 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Drucksache VI/3430) — Erste Beratung — . . . . . 11101 A Entwurf eines Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache VI/3447) — Erste Beratung — 11101 A Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (Drucksache VI/3463) — Erste Beratung — . . 11101 A Antrag der Fraktionen der SPD, FDP betr. Vergütungen im Spediteursammelgutverkehr (Drucksache VI/3480) Dr. Apel (SPD) 11101 B Fragestunde (Drucksache VI/3468) Fragen des Abg. Freiherr von Fircks (CDU/CSU) : Einfluß der Ostverträge auf das Recht der Heimatvertriebenen auf Selbstbestimmung und auf ihr Heimatrecht Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär 11102 B, C, D, 11103 A, B, D Freiherr von Fircks (CDU/CSU) . 11102 B, C, 11103 C Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . . 11102 D Dr. Hupka (CDU/CSU) 11102 D Hofmann (SPD) . . . . . . . 11103 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 11103 B, D Fragen des Abg. Dr. Jobst (CDU/CSU) : Erklärung des polnischen Außenministers über die in der Bundestagsresolution enthaltenen Vorbehalte Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 11104 A, B, C, D, 11105 A, B, C Dr. Jobst (CDU/CSU) . 11104 B, 11105 B, C Dr. Hupka (CDU/CSU) 11104 C Niegel (CDU/CSU) . . . . . . 11104 D Müller (Berlin) (CDU/CSU) . . . 11104 D Dr. Czaja (CDU/CSU) . . . . . 11105 A II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1972 Fragen des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) : Erklärungen der sowjetischen und der polnischen Regierung betr. die Entschließung des Bundestages zu den Ostverträgen und die Oder-Neiße-Linie Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11105 D, 11106 B, C, D, 11107 A, B, C, D Engelsberger (CDU/CSU) . . .11106 B, D Petersen (CDU/CSU) . . . . . . 11107 A Dr. Czaja (CDU/CSU) 11107 A Niegel (CDU/CSU) . . . . . 11107 B Dr. Hupka (CDU/CSU) . . . . 11107 D Frage des Abg. Josten (CDU/CSU) : Unterbringung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit im Allianz-Hochhaus Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . .11108 C, D Josten (CDU/CSU) . . . . . .11108 C, D Frage des Abg. Vogt (CDU/CSU) : Steuerliche Abzugsfähigkeit des Kindergartenbeitrags der Eltern Hermsdorf, Parlamentarischer Staatssekretär . . . 11108 D, 11109 A, B Vogt (CDU/CSU) . . . . . . .11109 A, B Frage des Abg. Dr.-Ing. Oetting (SPD) : Führung des Transitverkehrs nach Berlin Haar, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . .11109 C, D Dr.-Ing. Oetting (SPD) 11109 D Frage des Abg. Dr.-Ing. Oetting (SPD) : Elektrifizierung der Strecke Lehrte- Braunschweig-Helmstedt Haar, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 11109 D Fragen des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) : Einbau von Sicherheitsgurten in allen Kraftfahrzeugen Haar, Parlamentarischer Staatssekretär 11110 A, B Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) . 11110 B Fragen des Abg. Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) : Vereinbarungen der Bundespost mit den Wohlfahrtsverbänden über die Verwertung alter Fernsprechbücher Haar, Parlamentarischer Staatssekretär . . 11110 C, D, 11111 A, B Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) . . .11111 A, B Frage des Abg. Dr. Warnke (CDU/CSU) : Einschränkung der Förderung des Zonenrandgebietes Herold, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . 11111 C, 11112 A Dr. Warnke (CDU/CSU) . . . . . 11112 A Fragen des Abg. Kunz (CDU/CSU) : Entfernung von Hinweisschildern mit den Namen von Städten in der DDR und jenseits von Oder und Neiße Herold, Parlamentarischer Staatssekretär 11112 B, C, D Kunz (CDU/CSU) . . . . 11112 B, C, D Fragen des Abg. Hansen (SPD) : Ausnutzung der Studienplätze an den Universitäten, insbesondere in Numerus-clausus-Fächern Raffert, Parlamentarischer Staatssekretär . 11113 A, B, C, D, 11114 A Hansen (SPD) . . . 11113 C, D, 11114 A, C Erweiterung der Überweisung eines Gesetzentwurfs 11114 C Nächste Sitzung 11114 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 11115 A Anlage 2 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Riedel (Frankfurt) (CDU/ CSU) betr. Reparationsforderungen auf Grund der Ostverträge 11115 D Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Spilker (CDU/CSU) betr. Äußerung des Leiters der Abteilung für Sport im Bundesinnenministerium über ein Mitspracherecht des Staates im Sport 11116 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1972 III Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Stücklen (CDU/CSU) betr. Ausstattung des Technischen Hilfswerks mit Funksprechgeräten und Funkweckern 11116 B Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) betr. Resolutionen und Petitionen von Personalvertretungen an die Parlamente 11116 C Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) betr. Ausbau des Beteiligungsrechts der Spitzenorganisationen der Beamten 11116 D Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Metzger (SPD) betr. Pressemeldungen über ein Verfahren des Bundeskartellamts gegen den Deutschen Fußballbund 11117 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Baier (CDU/CSU) betr. Existenzgefährdung der Strumpfindustrie durch Importe zu Dumpingpreisen . . . 11117 D Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Haase (Kellinghusen) (CDU/CSU) betr. Handelsspannen für Markenkonfektion 11118 A Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Wolfram (SPD) betr. Äußerungen des Generaldirektors Dr Poullain über den Steinkohlenbergbau und das energiepolitische Konzept der Bundesregierung 11118 B Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Höcherl (CDU/CSU) betr. Merkblatt über die Rückzahlung des Konjunkturzuschlages 11118 D Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dasch (CDU/CSU) betr Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung für die Aluminiumindustrie 11119 D Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Frerichs (CDU/CSU) betr. Gemeinschaftskataloge mittelständischer Unternehmen mit Preisangaben 11119 D Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Freiwald (CDU/CSU) betr. Steuermindereinnahmen bei Verlängerung der Frist für den Abzug einer Investitionsprämie nach dem Gesetz zur Anpassung und Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaus 11120 B Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Abelein (CDU/CSU) betr. Mittel für das Land Baden-Württemberg zur Finanzierung der Gemeinschaftsaufgaben und Bürgschaften zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in Baden-Württemberg . . . . . . . 11120 C Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Leicht (CDU/CSU) betr. Zeitpunkt der Beschlußfassung des Kabinetts über den Haushalt 1973 und die Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung — Einbringung des Haushalts 1973 11121 A Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) betr. Geburtenzahl und Sterbequote in den Jahren 1967 bis 1971 . . 11121 C Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Rollmann (CDU/CSU) betr. Tariferhöhungen der Bundesbahn für Einzelverladungen von Schausteller-gut 11122 B Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Ausbau der Infrastruktur für Südostniedersachsen — Raumordnungsprogramm des Landes Niedersachsen — Ausbau und Elektrifizierung von Eisenbahnstrecken . . . . . . . . . 11122 C Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Notwendigkeit eines neuen Verkehrsflughafens Rhein-Main II 11123 A IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1972 Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Seefeld (SPD) betr. Steuerung und Reform des Rettungswesens 11123 C Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Schmidt (Würgendorf) (SPD) betr. Unfälle durch Verrutschen der Ladung — Ergänzung der geltenden gesetzlichen Vorschriften 11123 D Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Stücklen (CDU/CSU) betr. Ausstattung aller öffentlichen Straßen mit Notrufsäulen 11124 A Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Storm (CDU/CSU) betr. Einstellung der Postzustellung an Sonnabenden 11124 B Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Evers (CDU/CSU) betr. Verbesserung der Ausnutzung der Postschließfachkapazität . . . . . . . . 11124 C Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) betr. Auslandsgebühren bei Überspielungen von Rundfunkprogrammen aus der DDR 11124 D Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) betr. Auslandsgespräche von Fernsprechteilnehmern in Bonn . . . . 11125 A Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Spilker (CDU/CSU) betr. Intensivierung des innerdeutschen Sportverkehrs nach Abschluß des Verkehrsabkommens 11125 B Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Reddemann (CDU/CSU) betr. Zustände an der Freien Universität Berlin und Förderung des Instituts für Politische Wissenschaft durch den Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen 11125 C Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Kostenkontrolle der vom Bund geförderten Forschungsprojekte 11126 A Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Müller-Emmert (SPD) betr. Unterstützung der Werbung und Information über die Olympiade durch das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 11126 C Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Ausbildung von Sekretärinnen für eine Sachbearbeitertätigkeit im Auswärtigen Amt 11127 D Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) betr. Sportgerichtsverfahren im sog. Fußballbundesligaskandal und Reformbedürftigkeit des bisherigen „Sportrechts" 11128 B Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Hammans (CDU/CSU) betr. einen gemeinsamen deutsch-niederländischen Naturpark „Maas-Schwalm- Nette" 11128 D Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Aktion der EWG zur Harmonisierung der Verfahren zur Messung der Umweltbelastungen sowie betr. weitere Bemühungen der EWG bezüglich des Umweltschutzes . . . . . . . . 11129 B Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Baier (CDU/CSU) betr. Entschädigung der beamteten Hochschulärzte für Mehrarbeit . . . . . . . . 11129 D Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Höcherl (CDU/CSU) betr. Sicherstellung der Entscheidungsfreiheit des Bundestages bei Nötigungsversuchen durch politische Streiks 11130 B Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1972 V Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Müller (Nordenham) (SPD) betr. Untersuchung der von einer Bleihütte in Nordenham verursachten Bleivergiftungen sowie betr. Produktion von Blei ohne Abgabe von Schadstoffen in die Luft 11130 C Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) betr. Entschädigungsregelung für die freiwilligen Helfer der Warnämter 11131 A Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Schaffung eines Berufsbildes „Kraftfahrer" 11131 B Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Höcherl (CDU/CSU) betr. Maßnahmen zur Verbesserung der Kontinuität der öffentlichen Auftragsvergabe 11131 D Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Grobecker (SPD) betr. Rechtsverordnung zur Anpassung des Geltungsbereichs des Investitionszulagengesetzes an die Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" . . . . 11132 B Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Wolfram (SPD) betr. Hilfssachbearbeiterstellen bei den Musterungsausschüssen der Kreiswehrersatzämter und Karteianweisung für die Kreiswehrersatzämter 11132 D Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Wuwer (SPD) betr. Änderung des § 35 des Arzneimittelgesetzes über verschreibungspflichtige Arzneimittel . . . . . . . . . . . . . 11133 B Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Biehle (CDU/CSU) betr. Einbeziehung des Raumes Kahl-Aschaffenburg in das Frankfurter S-Bahn-Netz 11133 D Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) betr. Verlängerung der S-Bahn-Strecke Frankfurt-Hanau bis Aschaffenburg 11134 A Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Abelein (CDU/CSU) betr. Zuteilung von Mitteln für den Straßenbau in Baden-Württemberg . . . . 11134 B Anlage 48 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. Verlegung der Bundesstraße 253 und Ausbau des Verkehrsflughafens Siegerland 11134 D Anlage 49 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) betr. Empfehlung von Richtzeichen in rückstrahlender oder beleuchteter Bauart 11135 B Anlage 50 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Seefeld (SPD) betr. Beförderung französischer Arbeitnehmer zu Arbeitsstellen in Deutschland mit nicht verkehrssicheren Omnibussen . . . . 11135 D Anlage 51 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Biechele (CDU/CSU) betr. Ortsdurchfahrt der Bundesstraße 33 durch den Konstanzer Stadtteil Wollmatingen 11136 A Anlage 52 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Rock (CDU/CSU) betr. Stillegung der Strecke Börßum-Jerxheim 11136 C Anlage 53 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Engholm (SPD) betr. Inhalte der im muttersprachlichen Unterricht für Ausländerkinder verwendeten Lehrbücher sowie betr. Einstellung der ausländischen Lehrer 11136 D Anlage 54 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Hubrig (CDU/CSU) betr. Einschaltung der Firma Infratest im Rahmen des Forschungsauftrags „Informationsaustausch im Zusammenhang öffentlich geförderter Forschung und Entwicklung" 11137 B VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1972 Anlage 55 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Hubrig (CDU/CSU) betr. Beschäftigung der Forschungsinstitute und -stellen mit der Friedens- und Konfliktforschung 11138 B Anlage 56 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Kiep (CDU/CSU) betr. statistische Erfassung der Entwicklungshilfeleistungen 11138 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1972 11099 190. Sitzung Bonn, den 9. Juni 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordneter) beurlaubt bis einschließlich Dr. Achenbach* 9. 6. Dr. Ahrens *** 9. 6. Dr. Aigner * 9. 6. Alber *** 9. 6. von Alten-Nordheim 9. 6. Amrehn 9. 6. Dr. Arndt (Berlin) * 9. 6. Dr. Arnold 9. 6. Dr. Artzinger * 9. 6. Bals *** 9. 6. Bauer (Würzburg) *** 9. 6. Dr. von Bismarck 9. 6. Blumenfeld 9. 6. Dr. Burgbacher * 9. 6. Burger 9. 6. Damm 9. 6. Dasch 9. 6. Dichgans 9. 6. Frau Dr. Diemer-Nicolaus *** 9. 6. Dr. Dittrich * 9. 6. Draeger *** 9. 6. Ehnes 9. 6. Dr. Enders *** 9. 6. Dr. Evers 9. 6. Fellermaier * 9. 6. Fritsch 9. 6. Dr. Giulini 9. 6. Glüsing (Dithmarschen) 9. 6. Frau Griesinger 9. 6. Graaf 9. 6. Frau Herklotz *** 9. 6. Hermesdorf (Sehleiden) *** 9. 6. Höcherl 9. 6. Hösl *** 9. 6. Dr. Jahn (Braunschweig) * 9. 6. Jung *** 9. 6. Dr. Jungmann 24. 6. Kahn-Ackermann *** 9. 6. Dr. Kempfler 9. 6. Kiechle 9. 6. Dr. Klepsch *** 9. 6. Lange * 9. 6. Lemmrich *** 9. 6. Lenze (Attendorn) *** 9. 6. Dr. Dr. h. c. Löhr * 9. 6. Lücker (München) * 9. 6. Dr. h. c. Menne (Frankfurt) 9. 6. D. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 9. 6. Müller (Aachen-Land) * 9. 6. Dr. Müller (München) 9. 6. * Für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Sitzungen der Beratenden Versammlung des Europarats *** Für die Teilnahme an Sitzungen der Versammlung der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Pawelczyk *** 9. 6. Pieroth 9. 6. Pöhler *** 9. 6. Riedel (Frankfurt) * 9. 6. Richter *** 9. 6. Dr. Rinderspacher *** 9. 6. Roser *** 9. 6. Russe 9. 6. Säckl 9. 6. Schedl 9. 6. Schiller (Bayreuth) 9. 6. Dr. Schmid (Frankfurt) *** 9. 6. Schmidt (Würgendorf) *** 9. 6. Dr. h. c. Schmücker *** 9. 6. Schneider (Königswinter) 24. 6. Schollmeyer 9. 6. Dr. Schulz (Berlin) 13. 6. Schwabe * 9. 6. Seefeld * 16. 6. Sieglerschmidt ** 9. 6. Spilker 9. 6. Springorum * 9. 6. Strauß 9. 6. Frau Dr. Walz *** 9. 6. Weigl 9. 6. Winkelheide 9. 6. Wolfram * 9. 6. Dr. Zimmermann 9. 6. Anlage 2 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 8. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Riedel (Frankfurt) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Fragen A 6 und 7): Wo und wann ist von der Bundesregierung bereits „längst geklärt" worden - wie in der 186. Sitzung des Deutschen Bundestages vom Bundeskanzler im Zusammenhang mit den Ostverträgen vorgetragen ist (vgl. Stenographischer Bericht über die 186. Sitzung vom 10. Mai 1972, Seite 10892) -, daß sich aus den Verträgen keinerlei Reparationsansprüche ergeben", oder ist es vielmehr so - wie es in den von der Presse veröffentlichten und bisher von der Bundesregierung nicht ausdrücklich zurückgewiesenen sogenannten „Moskauer Protokollen" heißt -: „Brandt zu Kossygin: Ich sagte Ihnen, daß die Perspektiven für die Zusammenarbeit noch günstiger würden, als sie es schon sind, wenn wir nicht eines Tages mit nicht übersehbaren Reparationsforderungen konfrontiert werden. Wollen Sie jetzt etwas dazu sagen, oder haben Sie sich das Thema für einen späteren Zeitpunkt vorbehalten? Ich frage der Ordnung halber. Kossygin: Ich möchte heute auf diese Frage nicht eingehen. Ich bin nicht vorbereitet und hatte keine Zeit, mich beraten zu lassen. Wir haben diese Frage überhaupt noch nicht geprüft. Wir werden es tun und Ihnen dann Antwort geben."? Ist entsprechend der Ankündigung des sowjetischen Ministerpräsidenten Kossygin auf die laut „Moskauer Protokollen" von Bundeskanzler Brandt geäußerte Befürchtung über die Konfrontierung „mit nicht übersehbaren Reparationsforderungen" inzwischen eine Antwort der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken eingegangen? Die Bundesregierung hat die Behauptungen über angebliche sowjetische Reparationsforderungen wiederholt auch vor dem Bundestag zurückgewiesen. Derartige Behauptungen gewinnen auch nicht dadurch an Glaubwürdigkeit, daß sie auf ein Papier gestützt werden, das die Bundesregierung öffentlich als verfälscht und entstellend zurückgewiesen hat. 11116 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1972 Anlage 3 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 9. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spilker (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Frage A 18) : Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß sich die von dem Leiter der Abteilung Sport im zuständigen Bundesministerium des Innern in einem Interview mit dem Sport-Informations- Dienst geäußerte Meinung, „die deutsche Sportführung wäre gut beraten, wenn sie dem Staat ein Mitspracherecht einräumen würde", vereinbaren läßt mit der Aussage von Bundeskanzler Brandt in der Regierungserklärung von 1969, daß „der Sport von staatlicher Bevormundung frei bleiben muß"? Der Leiter der Abteilung für Sport und Angelegenheiten der Kulturpflege meines Hauses hat im Anschluß an die Winterspiele 1972 in Sapporo gegenüber dem Generalsekretär des DSB, Herrn Gieseler, der in Sapporo gleichzeitig für den Sport- und Informationsdienst tätig gewesen ist, unter anderem die von Ihnen zitierte Äußerung abgegeben. Diese Äußerung steht nicht im Gegensatz zur Aussage des Herrn Bundeskanzlers in der Regierungserklärung von 1969, daß „der Sport von staatlicher Bevormundung frei bleiben muß". Wie ich bereits bei der Beantwortung der Frage des Kollegen Wrede ausgeführt habe, hat die Bundesregierung wiederholt versichert, auf die Unabhängigkeit des Sports und seine Entscheidungsfreiheit in sportfachlichen Belangen keinen Einfluß zu nehmen. Die Bundesregierung und der zuständige Ressortminister müssen aber andererseits die Verantwortlichkeit gegenüber dem Parlament für die Verwendung der dem Sport gegebenen öffentlichen Mittel jederzeit vertreten. Deshalb erscheint es sinnvoll, wenn staatliche Organe bereits zu einem früheren Zeitpunkt an Entscheidungsprozessen mitwirken. So würde gewährleistet, daß den Erfordernissen der Finanzierungskompetenz des Bundes, der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und nicht zuletzt dem Bundesinteresse an den geförderten Maßnahmen in jedem Falle Rechnung getragen wird, wie das auch ständig vom Bundesrechnungshof verlangt wird. Einer solchen frühzeitigen partnerschaftlichen Zusammenarbeit ist auch deshalb der Vorzug zu geben, da hierdurch vermieden werden kann, daß vom Sport getroffenen Maßnahmen aus den genannten Gründen im Nachhinein die Billigung versagt werden müßte, wodurch der falsche Eindruck, als sei der Staat im Bereich des Sports Genehmigungsbehörde, entstehen könnte. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesminsters Genscher vom 9. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Stücklen (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Frage A 19) : Ist die Bundesregierung bereit, das nach dem Katastrophenschutzgesetz mit Aufgaben der Unfallbergung beauftragte Technische Hilfswerk mit Funksprechgeräten und Funkweckern auszustatten, und sieht sie sich in der Lage, zunächst jedem THW-Standort ein Funkgerät und 6 Funkwecker zur Verfügung zu stellen? Das Technische Hilfswerk wirkt im Katastrophenschutz in den Fachdiensten Bergung und Instandsetzung mit. Die Ausstattung ist auf Züge und nicht auf Standorte abgestellt und wird in besonderen Stärke- und Ausstattungsnachweisungen geregelt. Diese sehen für die Bergungszüge und die Instandsetzungszüge je ein Funkgerät 7 b und zusätzlich für die Instandsetzungszüge je 4 Handfunksprechgeräte vor. Die Einheiten sind bereits zu 90 % mit dem Funktgerät 7 b ausgestattet. Die Handfunksprechgeräte fehlen noch. Die Komplettierung der Funkausstattung hängt in erster Linie von den verfügbaren Haushaltsmitteln ab. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesminsiters Genscher vom 9. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Frage A20): Hält die Bundesegierung Resolutionen und Petitionen von Personalvertretungen an die Parlamente oder sonstige außenstehende Stellen zu standes- oder tagespolitischen Fragen mit der gesetzlichen Aufgabenstellung der Personalvertretungen und insbesondere mit ihrer Friedenspflicht sowie ihrer Pflicht zur parteipolitischen Neutralität in den Dienststellen nadi den §§ 55 und 56 des Personalvertretungsgesetzes für vereinbar? Die Personalvertretung ist ein internes Verwaltungsorgan der Dienststelle. Ihre Aufgaben und Befugnisse sind gesetzlich auf den innerdienstlichen Bereich der Dienststelle, in der sie gewählt worden ist, festgelegt. Die Geltendmachung berufspolitischer Forderungen obliegt in erster Linie den Gewerkschaften. Im übrigen haben die Personalvertretungen parteilpolitische Neutralität zu wahren. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 9. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Frage A 21) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Interessenvertretung der Beamten durch einen Ausbau des Beteiligungsrechts der Spitzenorganisationen wirkungsvoll zu verstärken, und ist sie insbesondere bereit, ein gesetzliches Beteiligungsrecht allen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Angehörigen des öffentlichen Dienstes in gleichem Maße einzuräumen? Die Bundesregierung mißt dem gesetzlich veranten Recht der Spitzenorganisationen der Beamten und Richter, bei der Vorbereitung dienstrechtlicher Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1972 11117 Regelungen beteiligt zu werden, große Bedeutung bei. Sie ist deshalb bestrebt, die Beteiligung und die in diesem Rahmen mit den Organisationen zu führenden Gespräche für beide Seiten möglichst fruchtbar zu gestalten und zu einem optimalen Ergebnis zu führen. Hierfür hat sich der für das Beamtenrecht federführende Bundesminister des Innern, wie Sie sicher wissen, seit seinem Amtsantritt wiederholt auch in der Öffentlichkeit eingesetzt; so zuletzt in seiner Ansprache vor dem Verbandstag des Deutschen Postverbandes am 16. Mai 1972 in Saarbrücken. Der weitere Ausbau des Beteiligungsrechts der Spitzenorganisationen ist auch ein wichtiger Gegenstand der Beratungen der Studienkommission für die Reform des öffentlichen Dienstrechts, der auch die von den Gewerkschaften hierzu gemachten Vorschläge vorliegen. Zum zweiten Teil Ihrer Frage ist zu bemerken, daß ein „gesetzliches Beteiligungsrecht" bereits besteht für die Beamten (§ 94 des Bundesbeamtengesetzes) und für die Richter (§ 46 des Deutschen Richtergesetzes i. V. m. § 94 BBG). Eine entsprechende Vorschrift für die Soldaten ist im Soldatengesetz nicht vorhanden. Der Bundesminister der Verteidigung hat aber durch Erlaß vom 24. Oktober 1971 über „Zusammenarbeit der Bundeswehr mit dem Deutschen Bundeswehr-Verband und der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr — Abteilung Soldaten" diese Frage verwaltungsintern wie folgt geregelt: Abschnitt II Nr. 3 des Erlasses: Bei der Vorbereitung von Gesetzen und Rechtsverordnungen zur allgemeinen Regelung der soldatenrechtlichen Verhältnisse sind die beiden Berufsorganisationen der Soldaten zu beteiligen; es wird ihnen vor der Fertigstellung der kabinettreifen Entwürfe Gelegenheit zur mündlichen oder schriftlichen Stellungnahme gegeben. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 9. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Metzger (SPD) (Drucksache VI/3468 Fragen A 30 und 31) : Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, nach denen das Bundeskartellamt auf Grund der Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen ein Verfahren gegen den Deutschen Fußballbund eingeleitet hat? Ist es richtig, daß das Bundeskartellamt seine Untersuchungen gegen den Deutschen Fußballbund auf § 22 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen stützt, da der Deutsche Fußballbund als marktbeherrschendes Unternehmen auf dem Markt für Artikel des Fußballsports angesehen wird und diese Stellung durch Ausschließlichkeitsverträge mit einer Sportschuhfabrik mißbräuchlich ausnutzt? Die von Ihnen angesprochenen Pressemeldungen kann ich bestätigen. Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen den Deutschen Fußballbund eingeleitet. Es ist richtig, daß das Bundeskartellamt das Verfahren auf Grund von § 22 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen eingeleitet hat, jedoch nicht deswegen, weil der DFB als marktbeherrschendes Unternehmen auf dem Markt für Artikel des Fußballsports angesehen wird, also etwa als Anbieter oder Nachfrager von Fußballschuhen. Die Prüfung erstreckt sich vielmehr darauf, ob der Deutsche Fußballbund als Werbeträger für Fußballschuhe marktbeherrschend ist und ob er diese Marktstellung mißbräuchlich ausnutzt. Der Deutsche Fußballbund hat mit einer bekannten Sportschuhfabrik einen Vertrag geschlossen, wonach alle Auswahlmannschaften, also vor allem die National- und die Olympiamannschaft, nur Schuhe dieser Firma verwenden dürfen. Aufgrund dieses Vertrages kann die Sportschuh-Firma ihre Marke wirkungsvoll herausstellen. Die erwähnte Verpflichtung gilt auch für Nationalspieler, die innerhalb ihrer Vereine vertraglich gebunden sind, die Schuhe einer anderen Firma zu benutzen. Dadurch fühlen sich diese andere Firma und die betroffenen Nationalspieler benachteiligt. Das Verfahren vor dem Bundeskartellamt ist noch nicht abgeschlossen, so daß über den Ausgang noch nichts gesagt werden kann. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 9. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Frage A 32) : Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um die durch das weitere Einströmen von Strumpfimporten zu Dumpingpreisen hervorgerufene Existenzgefährdung der deutschen Strumpfindustrie und die damit verbundene Gefährdung von Arbeitsplätzen zu verhindern? Störungen des deutschen Marktes waren in der Vergangenheit durch die Einfuhr bestimmter Strumpfarten aus Rumänien aufgetreten. Hiergegen wurde bereits im vergangenen Jahr ein Preisprüfungsverfahren durchgeführt und abgeschlossen. Dabei wurde eine Regelung gefunden, die dem berechtigten Schutzinteresse der deutschen Hersteller Rechnung trägt. Die Einfuhr der in Rede stehenden Strümpfe aus Rumänien wurde unterhalb des bisherigen Liefervolumens auf eine Betrag limitiert, der etwa 2 % des Umsatzes der deutschen Hersteller entspricht. Außerdem hat die rumänische Seite inzwischen ins Gewicht fallende Preisanhebungen vorgenommen. Im übrigen hat sich der Absatz der deutschen Hersteller bei diesen Artikeln in den letzten Jahren durchaus positiv entwickelt. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf die Antwort hinweisen, die ich dem Herrn Kollegen Weigl auf eine ähnliche Frage in der Fragestunde am 4./5. Mai 1972 gegeben habe. 11118 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1972 Anlage 9 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 9. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Haase (Kellinghusen) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Fragen A 33 und 34) : Kann die Bundesregierung bestätigen, daß nach einer Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AGV) die Handelsspannen für Markenkonfektion bis zu 100 Prozent betragen und daß diese vom Herbst/Winter 1970/71 von rund 85 v. H. über 90 v. H. ein Jahr später auf jetzt 93 v. H. angestiegen sind? Trifft es in diesem Zusammenhang zu, daß Einzelhändlern, die sich mit niedrigeren Handelsspannen begnügen wollten, auf Druck von Konkurrenten Pressionen bis hin zum Lieferboykott angedroht wurden? Zu Frage 33: Ihre Frage läßt sich nur differenziert beantworten. Der durchschnittliche Aufschlag auf den Einkaufspreis vom Hersteller beträgt im Textileinzelhandel etwa 54 % einschließlich Mehrwertsteuer; das hat eine im Auftrag des Bundesverbandes des Deutschen Textileinzelhandels durchgeführte Untersuchung des Instituts für Handelsforschung an der Universität Köln ergeben. Im Bereich modischer Markenkonfektion ist die Spanne jedoch größer; sie dürfte für Frühjahr/Sommer 1972 im Schwerpunkt bei 90 % liegen. In einem dem Bundeskartellamt bekannten Einzelfall liegt die Spanne bei 107 %. Zu Frage 34: Das Bundeskartellamt ermittelt zur Zeit in einem Fall, in dem ein Hersteller von Damenkonfektion einen Textileinzelhändler von der weiteren Belieferung ausgeschlossen hat, weil der Einzelhändler die Handelsempfehlungen des Herstellers unterschritten hatte. Ob die Liefersperre auf Veranlassung eines Konkurrenten des Händlers verhängt wurde, wird noch geprüft. Das Bundeskartellamt wird weiterhin allen Anhaltspunkten für ähnliche Verhaltensweisen anderer Hersteller nachgehen. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 9. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (SPD) (Drucksache VI/3468 Fragen A 35 und 36) : Teilt die Bundesregierung die von dem Generaldirektor der Westdeutschen Landesbank, Dr. h. c. Ludwig Poullain, am 15. Mai 1972 in Recklinghausen geäußerte Auffassung — veröffentlicht in der Recklinghausener Zeitung vom 17. Mai 1972 —, daß „für die Bundesrepublik der Steinkohlenbergbau wirtschaftspolitisch gesehen ein Luxus sei", bzw. was gedenkt sie zu tun, derartige, die Öffentlichkeit und vor allem die Bergleute beunruhigende Äußerungen des neutralen Mannes im Aufsichtsrat der Ruhrkohle AG zurückzuweisen bzw. klarzustellen? Wie beurteilt die Bundesregierung die übrigen Aussagen von Herrn Poullain, insbesondere seine kritischen Anmerkungen zu einem energiepolitischen Konzept der Bundesregierung, und hält die Bundesregierung es noch für vertretbar, daß Herr Poullain bei dieser Einstellung noch weiter neutraler Mann im Aufsichtsrat der Ruhrkohle sein kann? Die in der Pressemeldung wiedergegebenen Äußerungen von Herrn Dr. Poullain sind aus dem Zusammenhang gerissen und mißverständlich. Herr Dr. Poullain hat in seinen Ausführungen auf die betriebswirtschaftliche Problematik des Steinkohlenbergbaus hingewiesen. Er hat eine energiepolitische Lösung, die dem deutschen Steinkohlenbergbau einen wichtigen Beitrag zur Energieversorgung zu-mißt, nicht in Frage gestellt. Die Bundesregierung hat ihre Auffassung, daß die deutsche Steinkohle auch weiterhin zur Energieversorgung der Bundesrepublik wesentlich beitragen soll, durch die Vorlage eines Stabilisierungsprogramms zugunsten der Ruhrkohle AG unterstrichen. Das Programm, über das am 30. Mai 1972 mit den Beteiligten Einvernehmen erzielt wurde, sieht neben Beiträgen des Unternehmens und der Eigentümer folgende zusätzliche Hilfen von Bund und Land Nordrhein-Westfalen vor: — Übernahme der Tilgungsraten der Einbringungsforderung für die Jahre 1971 bis 1975 — Gewährung einer Haldenfinanzierungsbürgschaft in Höhe von 600 Millionen DM für die RAG — Bereitschaft zur Gewährung einer Schuldbuchforderung in Höhe von insgesamt 1 Mrd. DM. Die Bundesregierung hat ihre Bereitschaft hierzu in dem Entwurf des Haushaltsgesetzes 1972 erklärt. Daran hält sie fest. Die Entscheidung liegt beim Parlament. — Fortsetzung der Kokskohlenbeihilfe für 1972 — Erlaß des Lastenausgleichs für einen Restbetrag 1971 und für 1972. Diese neuen Kohlehilfen umfassen allein für den Bund im Jahre 1972 über die bisherigen 374,5 Millionen DM hinaus einen Betrag von 212 Millionen DM. Mit diesen Maßnahmen wird zugleich ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung der Arbeitsplätze geleistet. Das Stabilisierungsprogramm wird mit dem Ziel einer längerfristigen Konsolidierung der Ruhrkohle AG fortentwickelt und verwirklicht werden. Herr Dr. Poullain ist als neutrales Mitglied durch das Vertrauen sowohl der Eigentümer als auch der Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat der Ruhrkohle AG gewählt worden. Die Bundesregierung sieht schon wegen des privatwirtschaftlichen Charakters der Ruhrkohle AG keine Veranlassung, auf die Zusammensetzung des Aufsichtsrats dieses Unternehmens Einfluß zu nehmen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 9. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Fragen A 37 und 38) : Hält die Bundesregierung es mit den Geboten sparsamer Haushaltsführung und des sparsamen Umgangs mit Steuergeldern für vereinbar, daß Bundesminister Schiller die versprochene und daher selbstverständliche Rückzahlug des Konjunkturzuschlages durch Herausgabe eines hauptsächlich auf Arbeitnehmer abgestellten „Merkblattes" mit plakativer Werbung für die Bundes- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1972 11119 regierung verbindet, obwohl Minister Schiller bekannt ist, daß die Arbeitnehmer den Konjunkturzuschlag bis auf wenige Ausnahmen reibungslos vom Arbeitgeber zurückerhalten werden? Durch welche Stellen und in welcher Anzahl jeweils wird das „Merkblatt" verteilt, und in welcher Höhe sind für die Herstellung und den Vertrieb Steuergelder verwendet worden (Angabe des Haushaltstitels)? Ich beantworte die Frage mit „ja". Zahllose Anfragen in meinem Hause und bei den Finanzverwaltungen zeigten schon bald nach Ankündigung des Rückzahlungstermins für den Konjunkturzuschlag im März d. J., daß bei den Steuerzahlern erhebliche Unklarheit über die Höhe der zu erwartenden Rückzahlungsbeträge wie über das Rückzahlungsverfahren herrschten. Der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen hat daraufhin nach Festlegung der Einzelheiten des Rückzahlungsverfahrens mit den Finanzministern bzw. -senatoren der Länder das von Ihnen genannte Faltblatt herausgegeben. Der Schwerpunkt der Informationen in diesem Faltblatt liegt entsprechend dem Inhalt der Anfragen aus der Bevölkerung beim Rückzahlungsverfahren für diejenigen Arbeitnehmer, die während der Periode der Erhebung oder seitdem ihren Arbeitsplatz gewechselt haben, und bei denjenigen, die seitdem aus dem Arbeitsprozeß ausgeschieden sind. Hier war insbesondere auf das unterschiedliche Verfahren für Rentner, die den Konjunkturzuschlag auf Antrag vom Finanzamt zurückerhalten, und für Werks- und Beamtenpensionäre hinzuweisen, die ihr Geld ohne Antrag vom früheren Arbeitgeber bekommen. Darüber hinaus werden Wehr- und Ersatzdienstpflichtige und ausländische Arbeitnehmer auf das für sie vorgesehene Verfahren hingewiesen. Schließlich enthält das Faltblatt Angaben für die Rückzahlung in Erbfällen, bei Verlust der Bescheinigung und über das Rechtsmittelverfahren bei Streit über die Rückzahlung. Von plakativer Werbung kann keine Rede sein. Das Ziel der Faltblattaktion war, nach den genannten Erfahrungen die Arbeitgeber wie auch die Landesfinanzverwaltungen von zahllosen Rückfragen freizuhalten. Die Faltblattaktion trägt auch den Geboten sparsamer Haushaltsführung und spar• samen Umgehens mit Steuergeldern Rechnung. Es umfaßt sechs Seiten im Postkartenformat, die Kosten betragen 1,8 Pf/Stück. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß die Tatsache, daß eine so hohe Zahl der Berechtigten den Konjunkturzuschlag über die Arbeitgeber zurückerhält, das Ergebnis der Beratungen um das Rückzahlungsverfahren ist, nicht aber von vornherein eine feststehende Tatsache war. Mein Haus hat mit Schreiben vom 17. Mai allen Abgeordneten dieses Hohen Hauses die Herausgabe des Faltblattes bekanntgegeben und ihnen auf Anforderung die kostenlose Zusendung in gewünschter Anzahl angeboten. Außerdem ist das Erscheinen des Merkblatts in den BMWF-Tagesnachrichten vom 24. Mai angekündigt worden. Auf Grund dieser Ankündigungen haben Abgeordnete aller im Bundestag vertretenen Parteien Anforderungen an mein Haus gerichtet. Weiter waren Oberfinanzdirektionen und Landesfinanzverwaltungen bei der Verteilung eingeschaltet. Darüber hinaus sind von Untergliederungen der im Bundestag vertretenen Parteien, von Industrieverbänden, Versicherungen, Banken, Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken, großen Industriefirmen, Einzelhandelsverbänden, Rechtsanwälten und Notaren, Industrie- und Handelskammern, Gewerkschaften und der Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände Anforderungen in großer Zahl eingegangen. Die Lieferungen erfolgten — wie angekündigt — jeweils in der erbetenen Stückzahl. Sie liegen je nach Besteller zwischen 150 und 50 000 Stück. Nähere Angaben, welche Stellen im einzelnen wieviel Merkblätter erhalten haben, kann ich Ihnen wegen der großen Zahl der Besteller nicht machen. In diesem breiten Spektrum von Bestellern sehe ich übrigens eine zusätzliche Rechtfertigung für diese Faltblattaktion. Die Herstellungskosten des Faltblattes betrugen 41 600,02 DM. Eine Abrechnung über die Versandkosten liegt z. Z. noch nicht vor, sie werden auf rd. 2000 DM geschätzt. Die Kosten für die Herstellung und den Vertrieb werden aus dem Titel 0802/53101 — Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Finanzen, Bereich Finanzen, getragen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 9. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dasch (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Frage A 39) : Hat das Gespräch der Bundesregierung bzw. des Bundeswirtschaftsministeriums mit den Vertretern der deutschen Aluminiumindustrie bereits stattgefunden, und zu welchen Hilfsmaßnahmen ist die Bundesregierung auf Grund der dabei gewonnenen Erkenntnisse bereit? Die Besprechungen zwischen den Vertretern der deutschen Aluminiumindustrie und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen sind aufgenommen worden. Zwei erste Gespräche haben stattgefunden. Die Aluminiumerzeuger haben vor einigen Tagen ein Memorandum über ihre Lage überreicht. Dieses Memorandum wird zur Zeit geprüft und wird Gegenstand weiterer Erörterungen sein. Das Ergebnis dieser Erörterungen muß abgewartet werden, bevor zu der Frage Stellung genommen werden kann, ob und ggf. zu welchen Hilfsmaßnahmen die Bundesregierung auf Grund der dabei gewonnenen Erkenntnisse bereit ist. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 9. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Frerichs (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Fragen A 40 und 41): 11120 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1972 Ist die Bundesregierung bereit zu bestätigen, daß die insbesondere für Gemeinschaftskataloge mit Preisangaben entwickelten Grundsätze auch dann gelten, wen'. das Ergebnis der Mittelstandsempfehlungen nicht nur eine Verbesserung einer ungünstigeren Marktstellung der mittleren und kleineren Betriebe zur Folge hat, sondern bei längerfristiger ständiger Anwendung sogar eine gewisse Überlegenheit in der Anpassungs- und Reaktionsfähigkeit der Mittel- und Kleinbetriebe durch ein entsprechendes Katalogsystem und/oder fachliche Kalkulationsrichtlinien zur Folge hat? Ist die Bundesregierung bereit zu bestätigen, daß wettbewerbsfördernde Bedingungen nicht nur durch gezielte niedrigere Preise geschaffen werden können, sondern durchaus auch durch solche Preisempfehlungen, die den Preisen der Großunternehmen angepaßt sind mit dem Ziel, einem Übersteigen dieser Preise durch die mittelständischen Unternehmen entgegenzuwirken, die zwar die Preise der Großbetriebe übersteigen, aber niedriger sind, als sie ohne die Preisempfehlung wären? Die in Ihrer Frage erwähnten Mittelstandsempfehlungen werden in § 38 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen als Ausnahme vom kartellrechtlichen Empfehlungsverbot behandelt. Wie _die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage vom 12. Februar 1968 — Drucksache V/2487 — ausgeführt hat, ermöglicht das Gesetz jede Preisempfehlung, 'die geeignet ist, die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen gegenüber Großunternehmen zu verbessern. Das kann auch unter den Voraussetzungen, die ich in meiner Antwort auf Ihre zweite Frage nennen werde, im Rahmen eines Katalogsystems bzw. durch die Empfehlung von fachlichen Kalkulationsrichtlinien geschehen. Der Bundesgerichtshof hat im vorigen Jahr in einem Fall, der den mittelständischen Fotohandel betraf, folgendes entschieden [Beschluß vom 3. März 1971, Aktenzeichen: KRB 2/70]: Eine zulässige Mittelstandsempfehlung liegt nicht vor, wenn dadurch der Verkaufspreis anstelle weit verbreiteter niedrigerer Preise auf das höhere Preisniveau einzelner Großvertriebsfirmen angehoben werden soll. Eine solche Empfehlung rege nicht zum Preiswettbewerb zwischen den verschiedenartigen Unternehmensformen an, sondern schließe ihn gerade aus. Aufgrund dieser Entscheidung besteht kaum eine Möglichkeit, Mittelstandsempfehlungen zuzulassen, in denen Preise empfohlen werden, die den Preisen der Großunternehmen angepaßt sind oder diese Preise gar übersteigen. Um die kleinen und mittleren Unternehmen wirkungsvoller als bisher in ihrem Konkurrenzkampf zu stärken, hat die Bundesregierung in ihrem Entwurf zur Kartellgesetznovelle weitergehende Kooperationserleichterungen vorgesehen. Gerade Sie, Herr Dr. Frerichs, und Ihre Fraktion haben ja im Wirtschaftsausschuß des Bundestages an der Formulierung dieser Vorschriften aktiv mitgewirkt. Auch deshalb ist es wichtig, daß die Kartellgesetznovelle bald in Kraft treten kann. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 9. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Freiwald (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Frage A 42) : Mit welchen Steuermindereinnahmen bei Bund und Ländern rechnet die Bundesregierung, wenn die Frist für den Abzug einer Investitionsprämie gemäß § 32 Abs. 4 des Gesetzes zur Anpassung und Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaus und der deutschen Steinkohlenbergbaugebiete vom 15. Mai 1968 um weitere drei Jahre verlängert wird? Die Bundesregierung rechnet mit Steuermindereinnahmen bei Bund und Ländern in Höhe von jährlich etwa 15 bis 20 Millionen DM, insgesamt also etwa 50 Millionen DM, wenn die sogenannte Nachholfrist für den Abzug einer Investitionsprämie gemäß § 32 Abs. 4 des Gesetzes zur Anpassung und Gesundung des deutschen Steinkohlenbergbaus und der deutschen Steinkohlenbergbaugebiete um weitere drei Jahre verlängert würde. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 7. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Fragen A 43 und 44) : Welche Mittel erhält das Land Baden-Württemberg im Jahre 1973/1974 im Rahmen der Finanzierung der Gemeinschaftsaufgaben? In welcher Höhe wird sich der Bund in den Jahren 1973 und 1974 an der Gewährleistung von Bürgschaften zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in Baden-Württemberg beteiligen? Für die Erfüllung der Gemeinschaftsaufgaben sind von Bund und Ländern gemeinsame Rahmenpläne aufzustellen. Nach Artikel 91 a Abs. 4 Satz 4 des Grundgesetzes ist die Bereitstellung der Mittel der Feststellung in den Haushaltsplänen des Bundes und der Länder vorbehalten. Deshalb können die dem Land Baden-Württemberg 1973 und 1974 zufließenden Beträge zur Zeit nicht beziffert werden, Der gegenwärtige Stand der Aufstellung der Rahmenpläne läßt lediglich folgende Aussage zu: Für die Gemeinschaftsaufgabe „Ausbau und Neubau von Hochschulen" hat das Land Baden-Württemberg zum 2. Rahmenplan 1973 bis 1976 für 1973 Vorhaben in Höhe von 520 Millionen DM und für 1974 Vorhaben in Höhe von 620 Millionen DM angemeldet. Inwieweit diese Beträge in den gemeinsamen Rahmenplan aufgenommen werden, ist noch zu entscheiden. Danach wird sich auch die 50%ige Beteiligung des Bundes richten, wobei allerdings der jeweilige Finanzierungsstand der gemeinsam finanzierten Vorhaben zu berücksichtigen ist. Nach dem Entwurf des Rahmenplans für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" sind für 1973 und 1974 in Baden-Württemberg jeweils 12 Millionen DM vorgesehen, die zur Hälfte auf den Bund entfallen. Ferner sollen nach dem Entwurf schätzungsweise jährlich 18,3 Millionen DM Investitionszulagen nach § i Investitionszulagengesetz gezahlt werden. Die daraus entstehenden Steuerausfälle werden vom Bund zu rd. 47 v. H. getragen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1972 11121 Für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" hat das Land Baden-Württemberg zum 1. Rahmenplan 1973 bis 1976 Vorhaben angemeldet, die einen Bundesanteil für 1973 in Höhe von 173,5 Millionen DM und für 1974 in Höhe von 187,7 Millionen DM erfordern würden. Inwieweit die Beträge in den gemeinsamen Rahmenplan aufgenommen werden können, hängt davon ab, welche Ausgaben nach den Haushalts- und Finanzplänen des Bundes und der Länder zur Verfügung stehen werden. Dem Planungsausschuß für regionale Wirtschaftsstruktur soll vorgeschlagen werden, 1973 für das Land Baden-Württemberg 35 Millionen DM in den Rahmenplan einzusetzen. Der Bund beteiligt sich an etwaigen Ausfällen zur Hälfte. Für 1974 wird voraussichtlich derselbe Betrag vorgesehen werden können. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 9. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Fragen A 47 und 48) : Ist nach der Erklärung des Regierungssprechers vom 1. Juni 1972, das Bundeskabinett werde erst unter Zugrundelegung der Beschlußfassung über den Haushalt 1972 die Beratungen über den Entwurf zum Bundesetat 1973 und über die Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung aufnehmen, noch damit zu rechnen, daß die Beschlußfassung des Kabinetts über den Haushalt 1973 und die Fortschreibung der mittelfristigen Finanzplanung entsprechend den bisherigen Regierungsankündigungen in der zweiten Junihälfte dieses Jahres erfolgt? Wenn nein: Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, daß die Einbringung des Haushalts 1973 — anders als im Vorjahr — fristgemäß, d. h. in der ersten Sitzungswoche nach dem 1. September eingebracht wird? Es kann kein Zweifel darüber bestehen, daß der vom Gesetzgeber festgestellte Haushalt 1972 Voraussetzung für die Beschlußfassung der Bundesregierung über den Haushaltsentwurf 1973 ist. Auch für die Finanzplanung 1972 bis 1976 ist der endgültige Haushalt 1972 die Ausgangsbasis. Der Haushaltsentwurf 1972 wird bekanntlich im Haushaltsausschuß des Deutschen Bundestages erneut behandelt werden. Angesichts dieser Tatsache und anderer Umstände erscheint es kaum möglich, daß die Bundesregierung noch vor der Sommerpause abschließend über den Haushalt 1973 und den Finanzplan bis 1976 entscheidet. Allerdings ist die Bundesregierung jetzt schon und in den kommenden Wochen damit befaßt, wichtige finanzpolitische Orientierungen für die mittelfristige Finanzplanung und den Haushalt 1973 zu erarbeiten. Aus heutiger Sicht wäre damit zu rechnen, daß bis Mitte September die abschließende Behandlung des Haushalts 1973 und des Finanzplans bis 1976 im Bundeskabinett stattfinden könnte. Die Zuleitung an die gesetzgebenden Körperschaften schließt sich dann unverzüglich an. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 9. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Stark (Nürtingen) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Fragen A 59 und 60) : Wie hoch ist die jeweilige Geburtenzahl in den Jahren 1967 bis 1971, und wie hoch ist die jeweilige Sterbequote in diesen Jahren? Wie beurteilt die Bundesregierung den Geburtenrückgang unter gesellschafts- und bevölkerungspolitischen Aspekten? Nach den Ergebnissen der „Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung und der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes" beträgt die Zahl der lebendgeborenen Kinder in den Jahren 1967: 1 019 459 1968: 969 825 1969: 903 456 1970: 810 808 1971: 778 531 Bezieht man die Zahl der lebendgeborenen Kinder auf jeweils 1000 Einwohner, lauten die entsprechenden Geburtenziffern wie folgt: 1967: 17,0 1968: 16,1 1969: 14,8 1970: 13,4 1971: 12,7 Die Zahl der Gestorbenen beträgt im gleichen Zeitraum 1967: 687 349 1968: 734 048 1969: 744 360 1970: 734 843 1971: 730 671 Die auf jeweils 1000 Einwohner bezogene Zahl der Gestorbenen ergeben folgende Sterbeziffern (Sterbequoten) für: 1967: 11,5 1968: 12,2 1969: 12,2 1970: 12,1 1971: 11,8 Eine Beurteilung der sinkenden Geburtenziffern bei gleichzeitig sinkenden Sterbeziffern hat nach Auffassung der Bundesregierung von einer sorgfältigen Analyse der Ursachen dieser Entwicklungen und ihres absehbaren künftigen Verlaufs auszugehen. Mit der laufenden Analyse der Bevölkerungsveränderungen und ihren möglichen Auswirkungen — vor allem auf den Gebieten des Arbeits- und Sozialwesens, des Bildungswesens, des Gesundheitswesens und der Familienpolitik — befassen 11122 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1972 sich daher verschiedene Bunderessorts sowie eigens für diesen Zweck gebildete interministerielle Arbeitsgremien. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU vom 12. August 1971 — Drucksache VI/2504 — zur Bevölkerungsentwicklung hat die Bundesregierung sowohl ihre Auffassung zur Frage der Ursachen des Geburtenrückgangs, als auch zu den Fragen der wirtschaftlichen und sozialen Konsequenzen (insbesondere zur finanziellen Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung, des Investitionsbedarfs für Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Jugendhilfe sowie hinsichtlich der Aufwendungen für den Familienlastenausgleich) mitgeteilt — vgl. Drucksache VI/2534 —. Diese Beurteilung erfolgte nach dem Kenntnisstand vom August 1971; die bisherige Entwicklung hat keine Anhaltspunkte für eine Änderung der grundsätzlichen Auffassungen der Bundesregierung ergeben. Eine erneute sorgfältige Analyse anhand detaillierten Zahlenmaterials wird der in Kürze vorzulegende Familien-Zwischenbericht der Bundesregierung enthalten. Aus der Erkenntnis, daß die vermehrte Bereitstellung bevölkerungswissenschaftlicher Unterlagen, in denen die natürliche Bevölkerungsentwicklung im Zusammenhang mit verschiedenen Einflußfaktoren behandelt wird, eine vorausschauende Politik auf vielen Gebieten erleichtert, ist die Bundesregierung bemüht, das Angebot an derartigen wissenschaftlichen Informationen zu vergrößern. Sie hat daher die Errichtung eines Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung in meinem Geschäftsbereich vorgeschlagen, das sich mit diesen Aufgaben befassen wird. Auch international beteiligt sich die Bundesregierung im Rahmen der Vereinten Nationen und beim Europarat an der Diskussion bevölkerungswissenschaftlicher Fragen; die Entwicklung der Geburten und Sterbefälle verläuft in den wichtigen Industrienationen vielfach parallel, so daß ein ständiger Erfahrungsaustausch sehr nützlich ist. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 9. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Rollmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Fragen A 65 und 66) : Haben die Tariferhöhungen beim Ausnahmetarif für Einzelverladungen von Schaustellergut von fast 35 % in zwei Jahren zu den gewünschten Mehreinnahmen der Deutschen Bundesbahn geführt, oder ist es zu einer Verlagerung der Schaustellertransporte auf die Straße gekommen? Was für ein preisstabiles Verhalten kann die Bundesregierung noch von den Schaustellern erwarten, wenn die Deutsche Bundesbahn die Schaustellertarife innerhalb von zwei Jahren uni fast 35 % erhöht? Die Beförderungen von Schaustellergut mit der Eisenbahn sind in den beiden letzten Jahren zurückgegangen und vermutlich zum Teil auf die Straße verlagert worden. Durch die Tarifanhebungen ist es jedoch der Deutschen Bundesbahn gelungen, eine weitere Verschlechterung des Kostendeckungsgrades bei diesen für sie immer noch unwirtschaftlichen Transporten zu verhindern. Die Tariferhöhungen dürften keine nennenswerten Auswirkungen auf die Preisstabilität haben, da dem Transportpreis der Eisenbahn für die Gestaltung der Schaustellerpreise im Verhältnis zum Jahresumsatz des Schaustellergewerbes keine nennenswerte Bedeutung zukommt. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 9. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Fragen A 67 und 68) : Ist die Bundesregierung bereit, die Forderungen der Mitgliedskörperschaften der Arbeitsgemeinschaft Südostniedersachsen — nachdem sich herausgestellt hat, daß der Raum Südostniedersachsen mit 8 bis 10 Prozent der gesamten jährlichen bundesdeutschen Eisenbahngütereinnahmen und damit ein Vielfaches der Einnahmen aufbringt, wie die Verkehrsbezirke der großen Ballungsräume Stuttgart, München, Frankfurt —, eine Infrastruktur für Südostniedersachsen auszubauen, die dem Personen- und Güterverkehr der Region Rechnung trägt, zu erfüllen? Welche Stellungnahme bezieht die Bundesbahnhauptverwaltung zu dem Raumordnungsprogramm des Landes Niedersachsen, in dem unter VII. Verkehr, B., steht, daß die Strecken Braunschweig—Gifhorn—Uelzen und Braunschweig—Wolfsburg—Uelzen als Hauptbahnen ausgebaut werden sollen und die Verbindungen von Lehrte über Braunschweig—Helmstedt sowie Braunschweig- Hildesheim—Hameln, Braunschweig—Goslar—Salzgitter—Seesen —Kreiensen elektrisch betrieben werden sollen? Zu Frage 67: In den Ballungsräumen Stuttgart—München- Frankfurt, auf die in der Frage hingewiesen wird, sind Infrastrukturmaßnahmen der Deutschen Bundesbahn ausschließlich zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden im Bau. Die Finanzierung dieser Maßnahmen erfolgt nach den Vorschriften des Gemeindefinanzierungsgesetzes. Wie mir die Bundesbahn mitteilte, ist die Bundesbahndirektion Hannover beauftragt, einen Vorentwurf für die erforderlichen Baumaßnahmen für eine Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs in dem angesprochenen Gebiet aufzustellen und zu klären, inwieweit bei den zuständigen Gebietskörperschaften eine Bereitschaft für die nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz erforderliche Gegenfinanzierung besteht. Nach den Vorschriften dieses Gesetzes können Investitionszuschüsse nur gewährt werden, wenn u. a. das Vorhaben mit Zustimmung des beteiligten Landes in das Programm nach § 6 Abs. i des zitierten Gesetzes aufgenommen worden ist. Das Ergebnis der Untersuchung der Deutschen Bundesbahn liegt noch nicht vor. Damit konnte bisher auch noch kein entsprechender Antrag gestellt werden. Zu Frage 68: Die Deutsche Bundesbahn sieht in Anbetracht des Baues des Elbe-Seiten-Kanals keine Notwendigkeit, die Strecke Braunschweig—Wolfsburg—Uelzen und Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1972 11123 die Strecke Braunschweig—Gifhorn—Uelzen zu Hauptbahnen auszubauen. Über eine Elektrifizierung der Strecke Lehrte- Braunschweig—Helmstedt mit Abzweigung Hildesheim—Groß Gleidingen hat zwischen dem Vorstand der Deutschen Bundesbahn und dem Niedersächsischen Minister für Wirtschaft und öffentliche Arbeiten im Mai 1971 eine Besprechung stattgefunden. Hiernach soll die Klärung der Finanzierung der erforderlichen Baumaßnahmen, insbesondere die Höhe des für eine Wirtschaftlichkeit des Gesamtvorhabens notwendigen Finanzierungszuschusses des Landes Niedersachsen, in weiteren Fachgesprächen erfolgen. Die Verhandlungen sind in jüngster Zeit wieder aufgenommen worden. Die Elektrifizierung der weiter angegebenen Strecken-Abschnitte Elze—Hameln und Braunschweig—Goslar—Seesen—Kreiensen ist von der Deutschen Bundesbahn noch nicht in Erwägung gezogen worden. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 7. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/3468 Fragen A 69 und 70) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß, auch wenn nach der Rede des Bundesministers für Verkehr vom 14. März 1972 aus Anlaß der Einweihung der neuen Empfangsanlage „Terminal Mitte" in Frankfurt die Kapazitäten des Flughafens Frankfurt noch nicht ganz ausgelastet sind, die Frage eines Flughafens Rhein-Main II sehr sorgfältig geprüft werden muß? Führen die Länder Hessen und Rheinland-Pfalz bereits Gespräche wegen eines Flughafens Rhein-Main II? Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß die Frage nach der Notwendigkeit eines neuen Verkehrsflughafens in jedem Falle sehr sorgfältiger Prüfung bedarf. Wesentlicher Bestandteil einer solchen Frage ist das Problem des geeigneten Standortes. Es ist bekannt, daß in Hessen seit geraumer Zeit entsprechende Überlegungen angestellt werden. Über Gespräche zwischen den Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz ist mir nichts bekannt. Auf dem Flughafen Frankfurt werden in diesem Jahr etwa 12 Millionen Passagiere und rd. 200 000 gewerbliche Flugzeugbewegungen erwartet. Nach den bestehenden Vorausschätzungen werden die Jahreswerte im Laufe der 80er Jahre 30 Millionen Passagiere und 300 000 Bewegungen erreichen. Für dieses Verkehrsaufkommen ist das neue Flughafengebäude in Frankfurt gebaut worden. Die für eine solche Kapazität notwendige 3. Startbahn für den Flughafen Frankfurt konnte bisher wegen anhängiger Verwaltungsstreitverfahren noch nicht verwirklicht werden. Ob eine gegenwärtig nicht abschätzbare Entwicklung der Luftverkehrsstruktur, möglicherweise infolge eines Luftverkehrs mittels Kurz- und Senkrechtstartern oder infolge neuartiger Bodenverkehrsmittel, im Laufe der 80er Jahre neue Maßstäbe in der Flughafenplanung setzen wird, bleibt abzuwarten. Darüber hinaus wird die Belastbarkeit des Luftraums eine Rolle spielen. Insoweit kann die Frage nach der Notwendigkeit eines 2. Flughafens für den Raum Frankfurt gegenwärtig noch nicht abschließend beantwortet werden. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 9. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache VI/3468 Fragen A 75 und 76) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Konferenz der Innenminister der Bundesländer beabsichtigt, das Rettungswesen durch einen besonderen Ausschuß zu steuern, obwohl der Bundesminister für Verkehr die Reform des Rettungswesens im engen Einvernehmen mit den Bundesländern koordiniert? Hält die Bundesregierung angesichts der bisher erfolgreich fortgeschrittenen Koordinierungsbemühungen des Bundesministers für Verkehr und im Hinblick auf die Entschließung des Deutschen Bundestages vom 2. Dezember 1971 (Drucksache VI/2846) eine solche Doppelgleisigkeit für zweckmäßig und sachdienlich? Erwägungen im Sinne Ihrer Frage, Herr Kollege, sind der Bundesregierung bekannt. Der Bundesminister für Verkehr koordiniert das Rettungswesen bereits mit Hilfe eines Bund/Länder-Ausschusses, dem die Referenten der zuständigen Bundes- und Länder-Ressorts angehören. Diesem Ausschuß steht eine Ständige Konferenz „Rettungswesen" zur Seite, in der die vorgenannten Referenten zusammen mit Vertretern der Spitzenverbände des Rettungswesens, der Feuerwehren, der Ärzteschaft, der Krankenkassen usw. alle einschlägigen Probleme beraten. Aus diesem Grund hält die Bundesregierung ein weiteres Koordinierungsgremium für entbehrlich. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 9. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Schmidt (Würgendorf) (SPD) (Drucksache VI/3468 Fragen A 77 und 78) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich im Güterkraftverkehr immer wieder schwere Unfälle ereignen, die durch ein Verrutschen der beförderten Güter verursacht werden, davon allein im Siegerländer Wirtschaftsraum in den letzten Jahren auf den Bundesstraßen B 54, B 62 und B 508 sechs Unfälle mit vier Toten, zahlreichen Verletzten und erheblichen Sachschäden infolge Abrutschens von Eisenwalzen (B 508, vier Tote, zahlreiche Verletzte, erheblicher Sachschaden), von Eisenträgern (B 54, drei Verletzte), von Stahlblech (B 54/62, erheblicher Sachschaden), von Blechen (B 54, Sachschaden) und eines Tankbodens (B 54/62, ein Verletzter)? Ist die Bundesregierung bereit, die nach meiner Auffassung unzureichenden § 23 StVG und § 31 StVZO über die Verantwortlichkeit von Halter und Fahrzeugführer und über die Nichtbeeinträchtigung der Verkehrssicherheit des Fahrzeuges durch Ladung oder Besetzung so zu ergänzen, daß derartige Unfälle in Zukunft verhindert werden können? 11124 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1972 Zu Frage 77: Der Bundesregierung ist bekannt, daß es zu Unfällen kommt, die auf das Verrutschen der Ladung zurückzuführen sind. Zu Frage 78: Die Bundesregierung hält die geltenden gesetzlichen Vorschriften für ausreichend. Die Einhaltung der erlassenen Vorschriften zu kontrollieren und ihre ordnungsgemäße Anwendung sicherzustellen ist Aufgabe der Verkehrsüberwachung, für die die Länder zuständig sind. Die Vertreter der zuständigen obersten Landesbehörden wurden Ende vergangenen Jahres auf die Notwendigkeit hingewiesen, auf eine verstärkte Kontrolle der Beachtung der von Ihnen genannten Vorschriften zu achten. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 9. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Stücklen (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Frage A 79): Ist die Bundesregierung grundsätzlich bereit, alle öffentlichen Straßen mit Notrufsäulen auszustatten, damit bei einem Verkehrsunfall eine schnelle Einsatzmöglichkeit für das Rote Kreuz, das Technische Hilfswerk und die Polizei gewährleistet ist, und welche Möglichkeiten in technischer, finanzieller und zeitlicher Hinsicht sieht sie hierfür? Die Einrichtung von Fernsprechanlagen, über die Polizei und Unfallhilfsdienste herbeigerufen werden können, gehört, wie auch im Verkehrsbericht 1970 der Bundesregierung gesagt ist, in den staatlichen Aufgabenbereich „Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" und fällt somit — rechtlich wie auch finanziell - in die Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung beschränkt sich deshalb auf die Ausstattung der Bundesautobahnen mit den für betriebliche Zwecke eingerichteten Rufsäulen. Sie wird jedoch die Länder bei der Aufstellung von Notrufsäulen im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen; z. B. durch Bereitstellung geeigneter Geländeflächen an Bundesfernstraßen. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 9. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Storm (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Frage A 82) : Treffen Meldungen zu, wonach die Postzustellung an Sonnabenden noch in diesem Jahr gänzlich eingestellt werden soll, um auch für die Postzusteller die 5-Tage-Woche einzuführen? Nein. Meldungen, wonach die Postzustellung an Samstagen noch in diesem Jahre gänzlich eingestellt werden soll, sind unzutreffend. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 9. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Frage A 83) : Nachdem die Bundesregierung in der 180. Sitzung mitgeteilt hat, daß von den Ende 1971 vorhandenen insgesamt rund 508 000 Postfächern nur rund 403 000 benutzt werden, frage ich die Bundesregierung, ob diese nur rund 80%ige Ausnutzung der Postschließfachkapazität darauf zurückgeführt werden kann, daß die regionale Verteilung der vorhandenen Postschließfächer nicht dem tatsächlichen Bedarf an Schließfächern entspricht, und ob die Bundesregierung bereit ist, Untersuchungen darüber anzustellen, ob es sinnvoll sein könnte, insbesondere in den Postämtern von Vororten der größeren Städte, die Kapazität an Postschließfächern zu erweitern, um dadurch einen Beitrag zur Rationalisierung des Postdienstes und zur beschleunigten Postzustellung für Postbenutzer herbeizuführen? Obwohl die Zahl der Postfächer in den letzten 20 Jahren mehr als verdreifacht werden konnte, war es nicht möglich, alle örtlichen Engpässe vor allem in größeren Städten zu beseitigen. Da Postfachanlagen funktionell und bautechnisch in die Postgebäude integriert sind, lassen sich voll belegte Anlagen meist nur durch größere Umbauten erweitern. In Neubauten und bei Erweiterungen werden selbstverständlich ausreichende Reserven eingeplant. Diese Reserven sind es im wesentlichen, die den „Puffer" von 20 % bilden. Ein überall ausreichendes Angebot an Postfächern kann nur Zug um Zug im Rahmen der Baukapazität der Deutschen Bundespost und der dafür verfügbaren Investitionsmittel geschaffen werden. Untersuchungen darüber, ob es zweckmäßig ist, auch bei Postämtern ohne Zustelldienst — beispielsweise bei Annahme-Postämtern in Vororten der Großstädte — Postfachanlagen einzurichten bzw. dort vorhandene Anlagen beizubehalten, hat die Bundesregierung schon vor einigen Jahren durchführen lassen. Diese Untersuchungen haben ergeben, daß derartig dezentrale Anlagen wegen der relativ höheren Kosten bei nur geringem Sendungsaufkommen vielfach nicht wirtschaftlich sind. Sie werden deshalb nur eingerichtet bzw. beibehalten, wenn das nach dem Ergebnis einer in jedem Falle aufzustellenden Wirtschaftlichkeitsberechnung gerechtfertigt ist. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 9. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Marx (Kaiserslautern) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Frage A 84) : Trifft es zu, daß die Deutsche Bundespost seit kurzem Überspielungen aus der DDR für deutsche Rundfunkanstalten mit Auslandsgebühren belegt, und welche gesetzlichen oder anderen Gründe oder Veranlassungen kann die Bundesregierung dafür gegebenenfalls angeben? Nein. Es trifft nicht zu, daß die Deutsche Bundespost für Überspielungen von Rundfunkprogrammen aus der DDR Auslandsgebühren erhebt. Den Rund- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1972 11125 funkanstalten im Bundesgebiet, die derartige Überspielungen beantragen, werden die im Inlandsverkehr üblichen Gebühren in Rechnung gestellt. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 9. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Frage A 85) : Worauf ist es zurückzuführen, daß es von Bonner Fernsprechanschlüssen so schwierig ist, Auslandsgespräche zu führen, weil meist schon nach der Wahl der ersten drei Ziffern 900 . . . das Besetztzeichen ertönt? Der Selbstwählferndienst vom Knotenvermittlungsbereich Bonn nach dem Ausland wird mit Hilfe einer technischen Übergangslösung über ein besonderes Leitungsbündel Bonn—Düsseldorf mit den Zugangsziffern 900 geleitet. Dieses Leitungsbündel konnte bisher dem ständig stark zunehmenden Fernsprechverkehr angepaßt werden. Das jetzige Leitungsbündel ist in der Hauptverkehrszeit geringfügig überlastet. In diesen Wochen soll es erweitert werden. Das läßt eine gewisse Besserung erwarten. Voraussichtlich im Juli 1973 wird die technische Übergangslösung aufgehoben werden können. Nach der Inbetriebnahme der endgültigen Zugangstechnik zum internationalen Selbstwählferndienst werden wesentlich mehr Leitungen zwischen Bonn und Düsseldorf als bisher zur Verfügung stehen. Die von Ihnen festgestellten Schwierigkeiten werden dann nicht mehr auftreten. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 9. Juni 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Spilker (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Frage A 86) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Chancen auf Intensivierung des innerdeutschen Sportverkehrs nach Abschluß des Verkehrsabkommens, wenn Pressemeldungen stimmen, wonach in der Anfangsphase ein einseitiges Einladungsverfahren durch die DDR erwartet" wird, und ist die, Bundesregierung in der Lage, Auskunft darüber zu geben, wie dieses „einseitige Verfahren" aussehen wird? Die Pressemeldungen, auf die Sie sich beziehen, gehen auf die Zusage einseitiger Maßnahmen über erhebliche Erleichterungen des Reise- und Besuchsverkehrs zurück, welche die DDR am Tage der Unterzeichnung des Vertrages über Fragen des Verkehrs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik, am 26. Mai 1972, in der Form eines Briefwechsels bestätigt hat. Danach können mit Inkrafttreten des Verkehrsvertrages Bürger der Bundesrepublik Deutschland u. a. auch aus sportlichen Gründen in die DDR einreisen, „wenn hierzu Einladungen der entsprechenden Institutionen oder Organisationen" der DDR vorliegen. Die Bundesregierung geht deshalb davon aus, daß das Inkrafttreten des Verkehrsvertrages im Rahmen zahlreicher anderer Verbesserungen auch zu einer Wiederbelebung des innerdeutschen Sportverkehrs führen kann, der bisher gerade durch die Reisebeschränkungen der DDR behindert war. Das Einladungsverfahren selbst ist nicht eine Angelegenheit der Regierungen, sondern Sache der Sportorganisationen. Nach den Absprachen, die am 20. November 1970 bei dem letzten Spitzengespräch der beiderseitigen Sportführungen getroffen wurden, sind für die Aufnahme von Verbindungen zum Zweck der Vereinbarungen von sportlichen Begegnungen die jeweiligen Fachverbände zuständig und verantwortlich. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Herold vom 8. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Reddemann (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Fragen A 88 und 89) : Liegen dem Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen Berichte über die Zustände an der FU Berlin vor, und was ist gegebenenfalls ihr Inhalt? Mit welchem Betrag und zu welchen Zwecken ist das Institut für Politische Wissenschaft an der Freien Universität Berlin seitens des Bundesministers für Innerdeutsche Beziehungen gefördert worden, und welche deutschlandpolitisch interessanten Ergebnisse liegen in diesem Zusammenhang vor? Die FU Berlin untersteht ausschließlich der Aufsicht des Senators für Wissenschaft und Kunst des Landes Berlin. Dem Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen liegen besondere Berichte über die Situation von Forschung und Lehre an der Universität nicht vor. Förderungsmittel, die der Bundesminister für innerdeutsche Beziehungen für wissenschaftliche Zwecke gewährt, werden nach einer Vereinbarung der Fraktionen des Deutschen Bundestages ausschließlich in einem Sonderausschuß besprochen und geprüft. Ich darf Sie daher bitten, sich wegen solcher Fragen an einen Vertreter Ihrer Fraktion in diesem Ausschuß zu wenden. Seit dem Anfang der fünfziger Jahre sind aus dem Institut für Politische Wissenschaft wertvolle und deutschlandpolitisch wichtige Arbeiten vor allem über die Kaderpolitik der SED, über „Agitation und Propaganda", über den Staats- und Parteiapparat (Ernst Richard „Macht ohne Mandat"), aber auch über die Bewährung Berlins in den Krisen seit 1958 hervorgegangen. Interessante Arbeiten von Mitarbeitern erscheinen laufend im „Deutschland-Archiv". 11126 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1972 Anlage 30 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Raffert vom 9. Juni 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Fragen A 92 und 93) : In welcher Art und Weise führt das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft eine Kostenkontrolle der vom Bund geförderten Forschungsprojekte durch, und welche Pläne für eine Verbesserung der Kostenkontrolle bestehen? Wie wird sichergestellt, daß im Rahmen des vierten Atomprogramms eine projektbegleitende Erfolgs- und Kostenkontrolle ermöglicht wird? Das Problem der projektbegleitenden Erfolgs- und Kostenkontrolle besteht nicht nur bei Projekten im Rahmen des 4. Atomprogramms, sondern auch bei allen anderen größeren Projekten des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft (z. B. Weltraumforschung, Datenverarbeitung, Neue Technologien). Die vom Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft geförderten, nach Selbstkosten abgerechneten Forschungsprojekte werden in der Regel sowohl einer vorkalkulatorischen als auch einer nachkalkulatorischen Kostenprüfung durch den Bundesminister für Bildung und Wissenschaft oder seine Beauftragten (Preisüberwachungsstellen der Länder, andere fachkundigen Stellen) unterzogen. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft ist z. Z. bemüht, den Kreis der Beauftragten durch die Einschaltung von geeigneten Projektträgern (z. B. Forschungseinrichtungen) zu erweitern. Die Verwendungskontrolle in Form einer nachkalkulatorischen Kostenprüfung ist natürlich nur eine Projektkontrollmaßnahme unter vielen, die von der Vorbereitung eines Projektes bis zu seinem Abschluß der Erfolgs- und Kostenkontrolle dienen. Der Umfang dieser Maßnahmen ist von Projekt zu Projekt verschieden und hängt stark von der Größe und Bedeutung des einzelnen Projektes ab. In den letzten Jahren konnte bei Großprojekten die Erfolgs- und Kostenkontrolle durch solche Maßnahmen deutlich verbessert werden: — Phasenweise Planung und Durchführung der Projekte — Besseres Projektmanagement (Ausbau des „auftraggeberseitigen" Managements bei Weltraumvorhaben, GfW) — Auflage an die Auftragnehmer, moderne Planungs- und Steuererungshilfsmittel (Netzplantechnik) zu verwenden — Ausbau eines nach Informationsebenen gestuften Berichtssystems, vor allem bei Weltraumprojekten — Einrichtung von Projektkomitees zur Steuerung und Koordinierung, vor allem bei kerntechnischen Projekten — Änderung der Vertragsbedingungen, so daß Kostenerhöhungen nicht zu zusätzlichem Gewinn führen — Ausbau der hauseigenen Kapazität zur Prüfung von Vorkalkulationen — Einsetzung spezieller Beratungsgremien (ad hoc-Ausschüsse zur Begutachtung von Projekten) — Hinzuziehung hauptberuflicher Sachverständiger zur Durchleuchtung von Projektplänen. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Ahlers vom 7. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Müller-Emmert (SPD) (Drucksache VI/3468 Fragen B 1 und 2) : Welche Maßnahmen hat das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung geplant, gefördert oder durchgeführt, um die Werbung und Information über die Spiele der XX. Olympiade 1972 im In- und Ausland zu unterstützen, und wie hoch sind die Kosten für diese Aktion? In welcher Form und mit welcher Zielsetzung wird das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung aus informations- und sportpolitischer Sicht über die Spiele der XX. Olympiade 1972 berichten? Seit dem Jahre 1968 hat das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Olympische Themen in seine Informations- und Öffentlichkeitsarbeit aufgenommen. Mitarbeiter des Amtes sind in vier Ausschüssen und drei Arbeitskreisen des Organisationskomitees für die Spiele der XX. Olympiade München 72 in München beratend tätig. Im Haushalt des Jahres 1971 wurden 1,2 Millionen DM verausgabt, während für 1972 3 Millionen DM für Zwecke der „Öffentlichkeitsarbeit für die Olympischen Spiele 1972" — Titel 04 03 531 10 — vorgesehen sind. Dem Amt, dessen Abteilungen und Referate zunehmend auch mit Olympischen Themen befaßt sind, kommt es vor allem darauf an, dem durch die Olympischen Sommerspiele 1972 ausgelösten stark gewachsenen Informationsbedürfnis des Auslandes über die politische, kulturelle und wirtschaftliche Wirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland zu entsprechen. Zur Unterrichtung insbesondere des Auslandes über die XX. Olympiade 1972 hat das Presse- und Informationsamt teilweise in Abstimmung mit dem Olympischen Komitee folgende Maßnahmen geplant, gefördert und durchgeführt. Hierbei handelt es sich um Informationsmaterial, das entweder vom Organisationskomitee zur Verfügung gestellt oder vom Presse- und Informationsamt aus eigenen Mitteln gefördert wurde. Dieses Informationsmaterial wurde über die deutschen amtlichen Auslandsvertretungen und andere Institutionen im Ausland verbreitet. 1. Plakate a) Künstlerplakate b) Sportmotivplakate c) Fotoplakate (Deutschlandmotive) (vom Organisationskomitee zur Verfügung gestellt). Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1972 11123 2. Prospekte und andere Publikationen in größeren Auflagen und in verschiedenen Sprachfassungen wurden verteilt: a) Bildprospekt „München hat viel zu bieten —1972 noch mehr" b) Faltblatt „Olympiade der kurzen Wege" c) Bildprospekt „Under this roof" d) Bildprospekt „Kiel 1972" e) Bulletin des Organisationskomitees f) Sonderhefte „Olympia in München" der Zeitschrift „Münchner Leben" g) Prospekt „Mitten in dieser Stadt" h) Bildprospekt „Olympischer Sommer" (Kulturprogramm) (vom Organisationskomitee zur Verfügung gestellt) i) Bildbroschüre „Bundesrepublik Deutschland — zwischen München und Kiel" j) Farbmagazin „Die Bundesrepublik Deutschland im Olympiajahr" k) Broschüre „Willkommen in der Bundesrepublik Deutschland" 1) Broschüre „Sport in der Bundesrepublik Deutschland" m) Sonderausgabe Nr. 7/72 der Zeitschrift „Scala International" zum Thema „XX. Olympische Spiele" 3. Film, Fernsehen, Wochenschauen a) Von den Filmen des Organisationskomitees aa) „Eine Stadt bewirbt sich" bb) „Eine Stadt bereitet sich vor" cc) „Eine Stadt lädt ein" dd) „Olympiade der Kinder" wurden jeweils eine größere Anzahl von Kopien in verschiedenen Sprachfassungen hergestellt und ausgeliefert. b) Von dem im Auftrag des Presse- und Informationsamtes hergestellten Film „Bayern — ein Land erwartet die Welt" wurden insgesamt rd. 320 Kopien in 6 Sprachfassungen hergestellt und im Ausland verteilt. Außerdem wurden zahlreiche Filme und Transkriptionsbeiträge, die für die vorolympische Berichterstattung geeignet sind, hergestellt und verteilt. c) Die Fernsehgesellschaften Trans-tel und e-te-s berichten im verstärkten Umfange über die Vorbereitungen zu den Olympischen Spielen. So hat z. B. Trans-tel 2 Serien 1. „Die Spiele haben schon begonnen" 2. „Zwischen München und Kiel" von je 13 Folgen hergestellt und verbreitet. Die e-te-s GmbH hat bisher rd. 56 Beiträge in ihrem Fernsehnachrichtendienst herausgebracht. Diese Berichterstattung wird bis zu den Olympischen Spielen fortgesetzt. d) Das Monatsmagazin „Deutschlandspiegel" und die Auslandswochenschauen „O Mundo" und „El Mundo" bringen ebenfalls laufend Olympia-Vorberichte. Entsprechendes gilt für die 3 deutschen Wochenschauen, die ebenfalls Olympia-Vorberichte in ihre Produktionen aufgenommen haben und den Wochenschauen in der übrigen Welt zum Nachspielen angeboten haben. Insgesamt sind je 16 Vorberichte vorgesehen. 4. Ausstellungen a) In Abstimmung mit dem Institut für Auslandsbeziehungen wurde eine Sonderausstellung zum Thema „XX. Olympische Spiele" hergestellt und in zahlreichen Ländern gezeigt. b) Olympia-Display Dieses Olympia-Display wurde in Übereinstimmung mit dem Organisationskomitee entworfen und den Auslandsvertretungen zur Verfügung gestellt. Die Themen sind Olympiapark, Sportfotos, Sportplakate. 5. Der vom Presse- und Informationsamt herausgegebene Pressedienst „Echo Olympia 72" sowie der vom Organisationskomitee herausgegebene Pressedienst „Olympia-Press" werden regelmäßig an die Auslandsvertretungen und andere Institutionen versandt. Außerdem werden laufend von der Bundesbildstelle und der Bildredaktion Inter Nationes „Olympiafotos" zur Verfügung gestellt. Für die „Berichterstattung" aus informations- und sportpolitischer Sicht stehen dem Presse- und Informationsamt selbstverständlich das deutsche Bulletin und die fremdsprachigen Fassungen der Bulletins zur Verfügung. Ferner werden im Rahmen von Besucherprogrammen zahlreichen Gästen aus dem Ausland sowohl die Beobachtung der Vorbereitungen wie der Besuch der Olympischen Sommerspiele selbst ermöglicht. Während der Olympischen Sommerspiele wird Trans-tel täglich für zahlreiche Länder in Asien, Afrika und Lateinamerika einen 30- Minuten-Bericht in vier Sprachfassungen produzieren und damit sicherstellen, daß die Bevölkerung in den Empfängerländern auf diesem Wege an dem olympischen Geschehen voll teilnehmen kann. Auch der Fernsehnachrichtendienst von e-te-s schaltet verstärkt olympische Themen ein. Entsprechendes gilt für den „Deutschlandspiegel", die Wochenschauen „O Mundo" und „El Mundo" sowie für die drei deutschen Wochenschauen. In verstärktem Umfange werden aus den Austragungsorten aktuelle Fotos durch die Bundesbildstelle und der Bildredaktion Inter Nationes den Auslandsvertretungen zugestellt werden. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 6. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abge- ordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/3468 Fragen B 3 und 4) : Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, daß Sekretärinnen, die an einer entsprechenden Fortbildung interessiert sind, dies dem Auswärtigen Amt mitteilen können mit dem Ziel, in geeigneten Ausbildungslehrgängen auf eine Sachbearbeitertätigkeit vorbereitet zu werden? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung dafür, daß in Zukunft ermöglicht wird, daß zumindest ein kurzer Einweisungskurs, der die Sekretärinnen in die speziellen Aufgaben des Auswärtigen Amtes einführt, vorgeschaltet werden könnte? Neueingestellte Sekretärinnen werden bereits seit Anfang 1971 in „Einführungsseminaren" auf ihren Beruf im Auswärtigen Dienst vorbereitet. In rund 10 Vortrags- und Diskussionsstunden werden die Damen neben der fachlichen Einweisung in die Besonderheiten ihres neuen Dienstes auch über die Geschichte und den Aufbau des Auswärtigen Amtes über die Möglichkeiten der Interessenvertretung durch Personalrat und Berufsorganisationen, sowie durch einen Vertreter des Presseamtes der Stadt Bonn über die Bundeshauptstadt unterrichtet. Lehrgänge für Sekretärinnen zur Vorbereitung auf eine Sachbearbeitertätigkeit erscheinen so lange unzweckmäßig, wie nicht einmal alle Damen als Sachbearbeiterinnen übernommen werden können, die sich aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit im Auswärtigen Dienst so qualifiziert haben, daß sie einer besonderen Vorbereitung nicht mehr bedürfen. Bereits seit Jahren werden nach einer Vereinbarung mit dem Personalrat des Auswärtigen Amtes freie Sachbearbeiterstellen nur durch Ausschreibung im Bereiche des Auswärtigen Dienstes besetzt. Es handelt sich um jährlich etwa 10 Stellen, von denen z. B. im Jahre 1971 sechs durch ehemalige Sekretärinnen besetzt wurden. Wegen der beschränkten Anzahl der zur Verfügung stehenden freien Stellen konnte bisher ein großer Teil geeigneter Bewerber, darunter viele Sekretärinnen, nicht berücksichtigt werden. Durch einen Vorbereitungslehrgang würden unter diesen Umständen Hoffnungen geweckt, die nicht realisiert werden könnten. Unabhängig davon werden Sekretärinnen, soweit sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, als Laufbahnbewerberinnen in den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Auswärtigen Dienst übernommen. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 7. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache VI/3468 Fragen B 5 und 6) : Wie beurteilt die Bundesregierung den bisherigen Verlauf der Sportgerichtsverfahren des Deutschen Fußballbundes im sogenannten „Fußball-Bundesligaskandal" unter juristischen und sportpolitischen Gesichtspunkten? Teilt die Bundesregierung die Auffassung bekannter Juristen, daß das bisher in der Bundesrepublik Deutschland praktizierte „Sportrecht" überholt und reformbedürftig ist, und ist die Bundesregierung zu einer rechtlichen Überprüfung bereit? Von den acht bisher abgeschlossenen Verfahren 1 vor den Gerichten des Deutschen Fußballbundes im sogenannten Fußball-Bundesliga-Skandal haben sieben mit Verurteilungen und empfindlichen Bestrafungen geendet. Die Verfahren haben gezeigt, daß der Deutsche Fußballbund bemüht ist, die begangenen erheblichen Verstöße gegen sportliche Regeln vollständig aufzudecken und zu ahnden. Die Verfahren waren nach Auffassung der Bundesregierung geeignet, dazu beizutragen, daß das Ansehen des Fußballsports in der Bundesrepublik wiederhergestellt und die Gefahr, daß sich derartige Vorfälle wiederholen, erheblich vermindert wird. Die Freisprüche in dem zuletzt abgeschlossenen Verfahren gegen den Bundesliga-Verein Rotweiß Oberhausen und dessen Präsidenten stellen keine Abkehr von der bisherigen Haltung der Gerichte des Deutschen Fußballbundes dar. Das Bundesgericht hat in seiner ausführlichen Urteilsbegründung ausdrücklich darauf hingewiesen, daß weiter starke Verdachtsmomente beständen, die vorliegenden Beweise jedoch für eine Verurteilung nicht ausgereicht hätten. Der Vorstand des Deutschen Fußballbundes hat angeordnet, daß die Ermittlungen in der Sache fortgesetzt werden sollen. Eine juristische Beurteilung der Verfahren sollte den staatlichen Gerichten bzw. den unter bestimmten Voraussetzungen an ihrer Stelle entscheidenden neutralen Schiedsgerichten, die gegen die Entscheidungen der Gerichte des Deutschen Fußballbundes angerufen werden können, vorbehalten bleiben. Das in der Bundesrepublik praktizierte Sportrecht haben die Sportvereine und -verbände im Rahmen der sogenannten Vereinsautonomie geschaffen. Die Vereinsautonomie, die von der Rechtsordnung anerkannt wird, gibt den Vereinen das Recht, ihre Angelegenheiten grundsätzlich selbständig ohne Einflußnahme des Staates zu regeln. Für den Bereich des Sports im besonderen hat die Bundesregierung wiederholt erklärt, daß die Sportorganisationen von staatlicher Bevormundung frei bleiben müssen. Das Sportrecht kann allerdings wie jedes Vereinsrecht daraufhin überprüft werden, ob es rechtsstaatlichen Grundsätzen entspricht. Diese Aufgabe wird grundsätzlich von den staatlichen Gerichten wahrgenommen. Sollte sich aus Verfahren dieser Art die Notwendigkeit der Überprüfung sportrechtlicher Vorschriften durch die Bundesregierung ergeben, wird sie diese unverzüglich aber auch mit der gegenüber der Freiheit des Sports gebotenen Zurückhaltung und Beschränkung auf das unumgänglich Notwendigste in die Wege leiten. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 6. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hammans (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Frage B 7): Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1972 11129 Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung im Rahmen des beabsichtigten Zusammenschlusses des niederländischen Naturparks „stichting recreatiegebied maas" und des deutschen Naturparks Schwalm-Nette, einen gemeinsamen deutsch-niederländischen Naturpark „Maas-Schwalm-Nette" im Sinne einer beispielhaften europäischen Freizeit- und Erholungsorganisation zu verwirklichen? Die Bundesregierung sieht es im Rahmen ihrer aktiven bilateralen Raumordnungs- und Umweltpolitik in den Grenzgebieten als eine wesentliche Aufgabe an, die für Naturschutz und Landschaftspflege bedeutsamen grenzüberschreitenden Naturparke zu fördern. Mit solchen gemeinsam mit den europäischen Nachbarländern zu schaffenden Naturparken leistet sie einen wesentlichen Beitrag zum langfristigen Ausgleich zwischen Nutzung und Schutz der Landschaft, insbesondere im Interesse der Erholung der Bevölkerung. Die Bundesregierung glaubt, daß in absehbarer Zeit nach dem Vorbild des bereits 1964 gebildeten deutsch-luxemburgischen Naturparks Südeifel und des 1971 gegründeten deutsch-belgischen Naturparks „Nordeifel-Schneifel-Hohes Venn" als dritter inter-europäischer Naturpark der deutsch-niederländische Naturpark „Maas-Schwalm-Nette" durch eine enge Zusammenarbeit der niederländischen „Stichting recreatiegebied Maas" und des Zweckverbandes „Naturpark Schwalm-Nette" geschaffen werden kann. Die Vorarbeiten auf lokaler und regionaler Ebene beiderseits der Grenze sind inzwischen soweit fortgeschritten, daß sich die Unterkommission Süd der deutsch-niederländischen Raumordnungskommission auf ihrer nächsten Sitzung am 16. Juni 1972 in Roermond mit der Planung beschäftigen wird. Anschließend wird sich die Hauptkommission der deutsch-niederländischen Raumordnungskommission auf ihrer nächsten Sitzung, voraussichtlich Anfang September 1972 in Bonn, mit dem Vorhaben befassen. Es ist beabsichtigt, nach dem Muster der Vereinbarungen mit Belgien das deutsch-niederländische Naturparkabkommen in Verbindung mit einem Abkommen über die deutsch-niederländische Zusammenarbeit auf dem Gebiete der Raumordnung abzuschließen. Soweit übersehbar, dürfte mit dem Abschluß der beiden Abkommen im Jahre 1973 zu rechnen sein. Mit der Schaffung des deutsch-niederländischen Naturparks „Maas-Schwalm-Nette" wird ein weiteres beispielhaftes grenzüberschreitendes, die europäische Integration förderndes Freizeit- und Erholungsgebiet, insbesondere für die Bevölkerung der großen Verdichtungsräume Rhein-Ruhrgebiet und Randstadt Holland, verwirklicht werden. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 7. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Fragen B 8 und 9) : Ist die Bundesregierung bereit, im Hinblick auf einen wirksamen Umweltschutz und zur gleichzeitigen Gewährleistung des einwandfreien Funktionierens der Gemeinschaft die Aktion der EWG zur Harmonisierung und, soweit wie möglich, die Vereinheitlichung der Verfahren zur Messung der Umweltbelastungen zu unterstützen? Ist die Bundesregierung bereit, die Bemühungen der EWG zur Festlegung gemeinsamer Regelungen für die Zurechnung der Kosten des Umweltschutzes und der Harmonisierung der Methoden zur Abschätzung dieser Kosten, der Finanzierungsverfahren sowie der Maßnahmen, die dem Umweltschutz und der Verbesserung der Umweltbedingungen einen wirtschaftlichen Anreiz geben sollen, zu unterstützen? Die Kommission hat dem Rat am 22. März 1972 eine „Mitteilung über ein • Umweltschutzprogramm der Europäischen Gemeinschaften" (Dok. R/647/72 [ENV. 5]) vorgelegt. Dieser Mitteilung ist der „Entwurf eines Beschlusses des Rates für ein Programm zur Verminderung der Umweltbelastung und zum Schutz der natürlichen Umwelt" beigefügt. Programmpunkt des Entwurfes ist u. a. die Harmonisierung und, soweit wie möglich, die Vereinheitlichung der Verfahren zur Messung von Umweltbelastungen. Die Bundesregierung hat sich bereits in ihrem Umweltprogramm für eine umfassende Zusammenarbeit in Fragen des Umweltschutzes auf europäischer Ebene ausgesprochen. Demgemäß wird sie sich bei den Beratungen über den Aktionsvorschlag der Kommission auch für eine Harmonisierung und, soweit wie möglich, Vereinheitlichung von Meßverfahren einsetzen. Programmpunkt der o. g. Aktionsvorschläge ist ferner die Festlegung gemeinsamer Regelungen für die Zurechnung der Kosten des Umweltschutzes und die Harmonisierung der Methoden zur Abschätzung dieser Kosten, der Finanzierungsverfahren sowie der Maßnahmen, die dem Umweltschutz und der Verbesserung der Umweltbedingungen einem wirtschaftlichen Anreiz geben sollen. Die Bundesregierung ist bereit, bei den Beratungen in Brüssel auch diesen Vorschlag der Kommission nach Maßgabe des Verlaufs der Ausschußverhandlungen über das Gesamtprogramm zu unterstützen. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 6. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Baier (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Fragen B 10 und 11): Ist der Bundesregierung bekannt, daß beamtete Hochschulärzte z. T. bis zu 170 Mehrarbeitsstunden im Kalendermonat leisten müssen, ihnen nach beamtenrechtlichen Vorschriften in Verbindung mit der am 1. Mai 1972 in Kraft getretenen Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsentschädigung für Beamte (Bundesgesetzbl. 1972 I S. 747) aber eine Entschädigung nur höchstens bis zu 40 Mehrarbeitsstunden im Kalendermonat gewährt wird, und daß die über 40 Stunden hinausgehende Mehrarbeit nicht durch Freizeit ausgeglichen werden kann, da sonst die klinische Versorgung der Patienten zusammenbrechen würde? Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um sicherzustellen, daß die für die Patientenversorgung in unseren Universitätskliniken z. Z. unerläßliche Mehrarbeit der beamteten Hochschulärzte auch künftig entsprechend ihrem tatsächlichen Umfang — wie das z. B. bisher auf Grund landesbeamtenrechtlicher Vorschriften möglich war und bei angestellten Hochschulärzten nach der Sonderregelung II c Nr. 8 zu BAT geschieht — vergütet wird? Der Bundesregierung ist aus mehreren Zuschriften bekannt, daß sich beim Mehrarbeitsausgleich für beamtete Ärzte an Universitätskliniken Schwierigkei- 11130 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1972 ten aus der Tatsache ergeben haben, daß nach den gesetzlichen Vorschriften eine finanzielle Abgeltung nur für einen Zeitraum von höchstens 40 Stunden im Monat zulässig ist. Bei der Einführung dieser im Gesetz vorgeschriebenen Höchstgrenze (§ 44 des Beamtenrechtsrahmengesetzes und § 72 des Bundesbeamtengesetzes) ging es dem Gesetzgeber aus Fürsorgegründen ausschließlich um den Schutz der betroffenen Beamten. Im Schriftlichen Bericht des Innenausschusses des Deutschen Bundestages (Drucksache VI/ 1885) ist hierzu unter Abschnitt A, III Nr. 1.7 folgendes ausgeführt: . Die gesetzliche Beschränkung des finanziell entschädigungsfähigen Zeitraums auf höchstens 40 Stunden im Monat dient dem Schutz des Beamten vor einer Überforderung seiner körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Mehrarbeit, die diese Grenze übersteigt, ist daher ausschließlich durch Dienstbefreiung auszugleichen. Im Interesse einer einheitlichen Handhabung und um den betroffenen Beamten den Mehrarbeitsausgleich in einer angemessenen Zeit zu gewährleisten, wird ferner bestimmt, daß Mehrarbeit innerhalb von drei Monaten ausgeglichen werden muß. Die Frage der Gewährung einer Mehrarbeitsentschädigung an beamtete Ärzte der Universitätskliniken stellt sich ausschließlich im Bereich der Länder. Eine ausgewogene und den sachlichen Belangen aller Beteiligten gerecht werdende Lösung kann daher nur gemeinsam mit den Ländern gefunden werden. Die Erörterungen mit den Ländern sind aufgenommen worden. Wenn die .Länder eine Änderung des derzeitigen Rechtszustandes befürworten, wird die Bundesregierung die entsprechenden gesetzgeberischen Maßnahmen alsbald einleiten. Anlage 37 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Erkel vom 7. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Frage B 12) : Hat die Bundesregierung Maßnahmen erwogen, geplant oder getroffen, um die Entscheidungsfreiheit des Bundestages gegen Nötigungsversuche durch politische Streiks sicherzustellen? Die Bundesregierung ist sich mit allen demokratischen Kräften darüber einig, daß die Entscheidungsfreiheit des Bundestages zu den wichtigsten und schutzwürdigsten Gütern im demokratischen Rechtsstaat gehört. Dem Schutz von Verfassungsorganen vor rechtswidriger Nötigung dient der Straftatbestand des § 105 des Strafgesetzbuchs. Dieser Straftatbestand, der mit einer hohen Strafdrohung versehen ist, ist anläßlich der Reform des Staatsschutzstrafrechts im Jahre 1968 Gegenstand eingehender Erörterungen im Sonderausschuß des Deutschen Bundestages für die Strafrechtsreform gewesen (Niederschriften, 5. Wahlperiode, S. 1934 bis 1940). Dabei ist auch die Frage erörtert worden, in welchen Fällen ein politischer Streik eine rechtswidrige Nötigung von Verfassungsorganen gemäß § 105 des Strafgesetzbuches sein kann. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die Vorschrift des § 105 StGB ausreicht, um den Bundestag vor rechtswidrigen Nötigungen zu schützen. Im übrigen muß die Entscheidungsfreiheit des Bundestages nicht allein mit Gesetzen, sondern durch die demokratische Einstellung der Bürger gesichert werden. Die Bundesregierung hat keinen Anlaß, an der demokratischen Grundeinstellung der überwältigenden Mehrheit der Bürger unseres Staates zu zweifeln. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 6. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Nordenham) (SPD) (Drucksache VI/3468 Fragen B 13 und 14) : Hat die Bundesregierung aufgrund der jüngsten Vorfälle an Bleivergiftung durch eine Bleihütte in Nordenham die Absicht, die Projektgruppe Blei im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit zu einem Feldversuch nach Nordenham zu entsenden? Ist es technisch möglich, Blei ähnlich wie Zink in einem elektrolytischen Verfahren ohne Abgabe von Schadstoffen In die Luft zu produzieren? Die im Rahmen der Projektgruppe Umweltchemikalien und Biozide zur Erarbeitung eines Forschungsprogramms gebildete Ad-hoc-Arbeitsgruppe „Umweltgefährdung durch Metalle" ist nicht in der Lage, Feldversuche durchzuführen. Die zuständigen Behörden des Landes Niedersachsen haben die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um schädliche Emissionen zu vermindern. Die landwirtschaftliche Forschungs- und Untersuchungsanstalt der Landwirtschaftskammer Weser-Ems in Oldenburg hat Untersuchungen in der Umgebung des Hüttenwerkes in Nordenham durchgeführt. Das Land Niedersachsen beabsichtigt, weitere großräumige Immissionsmessungen im Raum Nordenham zu veranlassen. Es ist technisch möglich, Blei ähnlich wie Zink in einem elektrolytischen Verfahren herzustellen. In der Bundesrepublik Deutschland wird dieses Verfahren nicht angewandt. Es kann dahingestellt bleiben, ob und welche Schadstoffe bei Anwendung dieses Verfahrens emittiert werden. Die in Nordenham eingetretenen Schäden haben andere Ursachen. Bei dem Hüttenwerk ist die an den Abwurfstellen und Fördereinrichtungen der Sintermaschine entstehende Abluft wegen Beschädigungen an den Filteranlagen nicht ausreichend gereinigt worden. Auch bei Anwendung der Elektrolyse muß das sulfidische Erz auf einer Sintermaschine geröstet werden. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1972 11131 Anlage 39 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 8. Juni 1972 auf die -Schriftliche Frage des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Frage B 15) : Ist die Bundesregierung bereit, eine Verbesserung der derzeitigen Entschädigungsregelung für die freiwilligen Helfer der Warnämter zu prüfen, nachdem infolge des Mangels an solchen Helfern es in einzelnen Warnämtern kaum mehr möglich ist, eine fortlaufende Besetzung aller Positionen in einem vollen Schichtbetrieb rund um die Uhr sicherzustellen, und welche Verbesserungen zieht die Bundesregierung gegebenenfalls bis zu welchem Zeitpunkt in Erwägung? Die Bundesregierung bereitet zur Zeit Richtlinien vor, die die Abfindung der ehrenamtlichen Helfer des Warndienstes neu gestalten sollen. Dabei wird insbesondere der Tatsache Rechnung getragen werden, daß die Ausbildungsveranstaltungen bei den Warnämtern erst in den Abendstunden stattfinden können, was zur Folge hat, daß die in der ,,Verordnung über die Ersatzleistungen an die zum Luftschutzdienst herangezogenen Personen und über die Erstattung fortgewährter Leistungen (Ersatzleistungsverordnung)" bisher geforderte Mindestdienstzeit von 4 Stunden nicht erreicht wird. Gleichzeitig damit ist eine angemessene Erhöhung der Abfindungssätze vorgesehen. Die Richtlinien bedürfen nach Fertigstellung noch der Abstimmung zwischen den beteiligten Bundesressorts. Die Bundesregierung ist bemüht, die vorgesehene Neuregelung sobald wie möglich in Kraft treten zu lassen. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 8. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr, Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Fragen B 16 und 17): Trifft es zu, daß für den Beruf des Kraftfahrers bisher kein Berufsbild besteht und daß Personen, die berufsmäßig als Führer von Kraftfahrzeugen tätig sind, trotz der teilweise erheblichen Voraussetzungen, die an eine solche Tätigkeit geknüpft werden, als ungelernt gelten und dadurch im Falle des Verlustes der Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen berufliche Nachteile in Kauf nehmen müssen, die ein besonderes Berufsrisiko darstellen? Da insbesondere an die Fahrer von Reisebussen erhöhte Anforderungen in persönlicher und fachlicher Hinsicht (Sicherheit im Straßenverkehr, Gewandtheit bei Auslandsreisen) gestellt werden, frage ich die Bundesregierung, ob beabsichtigt ist, das spezifische Berufsrisiko durch die Schaffung eines Berufsbildes „Kraftfahrer" zu verringern? Beim „Berufskraftfaher" handelt es sich zur Zeit noch nicht um einen anerkannten Ausbildungsberuf. Aus dieser Tatsache ergibt sich für Personen, die berufsmäßig Kraftfahrzeuge führen, u. a. der Nachteil, daß sie bei Erwerbsminderung oder nach dem Ausscheiden aus ihrer Tätigkeit vor Erreichen des Rentenalters 1. keinen Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente haben und 2. auf ungelernte Tätigkeiten verwiesen werden können. In diesem Sinne hat das Bundessozialgericht die Vorschrift des § 1246 der Reichsversicherungsordnung bis jetzt ausgelegt. An der Anerkennung der Berufskraftfahrer als Ausbildungsberuf wird gearbeitet. Die beteiligten Ressorts (Bundesministerien für Wirtschaft und Finanzen, für Arbeit und Sozialordnung und für Verkehr) und die betroffenen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen haben inzwischen gemeinsam Ausbildungsordnungen für zwei selbständige Ausbildungsberufe [Güterkraftfahrer, Personenkraftfahrer (= Omnibusfahrer)] im Entwurf erarbeitet. Diese Entwürfe, die jeweils eine zweijährige Ausbildungszeit vorsehen, wurden Ende 1971 dem Bundesinstitut für Berufsbildungsforschung (BBF), Berlin, zur gutachtlichen Stellungnahme zugeleitet. Das BBF hat sein Gutachten Mitte Mai d. J. vorgelegt. In dem Gutachten wird die Auffassung vertreten, daß eine Anerkennung von zwei Ausbildungsberufen mit einer jeweils zweijährigen Ausbildungszeit nicht sinnvoll sei. Es wird dagegen ein Ausbildungsberuf mit einer dreijährigen Ausbildungszeit vorgeschlagen. Dieses Gutachten wird mit den betroffenen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen noch ausführlich beraten werden müssen. Unabhängig von dem Ausgang der noch notwendigen Beratungen kann schon jetzt festgestellt werden, daß das berufsmäßige Führen der oben genannten Kraftfahrzeuge eine qualifizierte Tätigkeit ist, die eine Anerkennung als Ausbildungsberuf notwendig macht. Die Einzelheiten einer Ausbildungsordnung sind jedoch noch offen. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 8. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Höcherl (CDU/CSU) (Drucksache V1/3468 Frage B 18) : Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung zur Verbesserung der Kontinuität der öffentlichen Auftragsvergabe zu ergreifen und die Konjunktursteuerung mit Schwerpunkt über monetäre Maßnahmen zu vollziehen? Die Bundesregierung hat dem Problem der Auftragsvergaben der öffentlichen Hand seit Jahren ihre besondere Aufmerksamkeit zugewendet. Dabei geht es nicht nur um die bessere statistische Erfassung dieser ökonomisch und finanzpolitisch wichtigen Vorgänge, sondern auch um die Beeinflussung der gesamtwirtschaftlichen Nachfrageströme. 11132 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1972 Was Ihre Frage nach kontinuierlicher Auftragsvergabe anbelangt, so sind die Voraussetzungen hierfür in den letzten Jahren wesentlich verbessert worden. Dazu haben nicht nur die Entwicklung mehrjähriger Investitionsprogramme und die Verfeinerung der Planungsmethoden beigetragen, sondern vor allem auch die verstärkte Ausbringung von Verpflichtungsermächtigungen, durch die vielfach erst über das ganze Haushaltsjahr sich erstreckende Auftragsvergaben ermöglicht werden. Die Frage nach kontinuierlicher Auftragsvergabe stellt sich auch nicht nur für den Bund, sondern gleichermaßen für die Länder und Gemeinden, bei denen sich die öffentlichen Investitionen in noch stärkerem Maße konzentrieren. Leider gibt es bisher noch keine umfassende Auftragsvergabestatistik für Bund, Länder und Gemeinden. Die bestehende öffentliche Tiefbaustatistik kann ein geschlossenes Bild der tatsächlichen Auftragsvergaben nicht vermitteln. Die Schließung dieser statistischen Lücke, auf die der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in seinen Jahresgutachten mehrfach hingewiesen hat, soll durch den dem Deutschen Bundestag vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Finanzstatistik (Drucksache VI/3297) vorbereitet werden. Das Bemühen um kontinuierlichere öffentliche Auftragsvergabe darf allerdings nicht dazu führen, die Vergabe öffentlicher Aufträge aus der konjunkturpolitischen Steuerung der öffentlichen Haushalte völlig auszuklammern. Das stünde weder in Übereinstimmung mit den entsprechenden Vorschriften des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft, noch mit den Erfordernissen der Konjunktursteuerung schlechthin. Monetäre Maßnahmen allein sind nach dem gegenwärtigen Stand der Erkenntnis nicht in der Lage, das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht in hinreichendem Maße zu verwirklichen. Das gilt vor allem in Anbetracht der engen außenwirtschaftlichen Verflechtung der Geld- und Kapitalmärkte. Die konjunkturpolitische Steuerung kann, wenn sie ausgewogen sein soll und ein self-defeating vermeiden will, im Regelfall nur in einem policy mix bestehen. Dabei müssen Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Haushalte und der Geld- und Kreditpolitik in einem den jeweiligen konjunkturellen Erfordernissen entsprechenden Verhältnis zueinander stehen. Dies entspricht auch den von der CDU/CSU-Fraktion wiederholt vorgetragenen Forderungen zur Finanzpolitik. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 7. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Grobecker (SPD) (Drucksache VI/3468 Fragen B 19 und 20) : Wann beabsichtigt die Bundesregierung, die im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (Drucksache VI/2451) und im Bericht der Bundes- I regierung über die Koordinierung und Harmonisierung der regionalen Wirtschaftsförderung von Bund und Ländern (Drucksache VI/2995) angekündigte Rechtsverordnung zur Anpassung des Geltungsbereichs des Investitionszulagengesetzes an die Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe dem Bundesrat zuzuleiten? Wird die Bundesregierung die Rechtsverordnung — wie angekündigt — mit Wirkung vom 1. Januar 1972 in Kraft setzen? Zu der im Bericht der Bundesregierung über die Koordinierung und Harmonisierung der regionalen Wirtschaftsförderung von Bund und Ländern (Drucksache VI/2995) angekündigten Rechtsverordnung zur Anpassung des Geltungsbereichs des Investitionszulagengesetzes an die Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" ist von meinem Hause bereits ein entsprechender Entwurf ausgearbeitet und mit den beteiligten Ressorts abgestimmt worden. Der Verordnungsentwurf konnte dem Bundeskabinett allerdings noch nicht zur Beschlußfassung zugeleitet werden, weil er im Zusammenhang mit schwerwiegenden materiellen und haushaltsmäßigen Fragen zum Investitionszulagengesetz steht, die bisher noch nicht geklärt werden konnten. Mein Haus ist um eine schnellstmögliche Klärung dieser Fragen bemüht, um den Verordnungsentwurf unverzüglich dem Kabinett zur Beschlußfassung und Zuleitung an den Bundesrat vorlegen zu können. In dem ausgearbeiteten Verordnungsentwurf ist vorgesehen, daß die Anpassung des Geltungsbereichs des Investitionszulagengesetzes an die Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe rückwirkend zum 1. Januar 1972 stattfindet, Anlage 43 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 8. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (SPD) (Drucksache VI/3468 Fragen B 21 und 22) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Hilfssachbearbeiterstellen (A 7) bei den Musterungsausschüssen der Kreiswehrersatzämter wegen der damit verbundenen hohen Anforderungen an fachlichen, organisatorischen und Menschenführungskenntnissen fast ausschließlich mit solch qualifizierten Beamten des mittleren Dienstes besetzt werden müssen, die in der Vorbereitung zur Übernahme in den gehobenen Dienst stehen, daß die daraus sich ergebenden Fluktuationsprobleme neue Schwierigkeiten schaffen, und welche Gründe haben die Bundesregierung bisher davon abgehalten, diesen Dienstposten als Stelle des gehobenen Dienstes auszuweisen? Sind Berichte zutreffend, wonach für die Kreiswehrersatzämter nur eine überalterte, aber noch keine der EDV entsprechende Karteianweisung existiert, und falls ja, welche Ursachen hat dies und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, diesem Umstand abzuhelfen? Der Hilfssachbearbeiter bei den Musterungskommissionen der Kreiswehrersatzämter nimmt im Rahmen der Musterung Unterstützungsfunktionen wahr. Er hat im wesentlichen sicherzustellen, daß die Wehrpflichtigen den an der Musterung beteiligten Stellen (Personalaufnahme, Musterungsärzte, Musterungsausschuß) kontinuierlich zugeführt werden, um einen reibungslosen Ablauf des Musterungsverfahrens zu gewährleisten. Diese Tätigkeit erfordert zwar Geschick im Umgang mit jungen Menschen, um dem Wehrpflichtigen den ersten Kontakt mit der Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1972 11133 für ihn zuständigen Wehrersatzbehörde zu erleichtern, sie entspricht aber Anforderungen, die an den mittleren Dienst zu stellen sind. Der Dienstposten ist daher — auch im Vergleich zu anderen Dienstposten — sachgerecht bewertet, so daß eine Hebung dieser Stelle nicht gerechtfertigt ist. Ich darf darauf hinweisen, daß zur Zeit die bei den Musterungskommissionen eingerichteten Dienstposten ausschließlich mit Beamten des mittleren Dienstes, die nicht zum Aufstieg zugelassen sind, oder mit Angestellten vergleichbarer Vergütungsgruppen besetzt sind. Es ist selbstverständlich, daß auch für diese Beamten, sofern bei ihnen die Voraussetzungen vorliegen, die Möglichkeit besteht, zum Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes zugelassen zu werden; hierbei werden u. a. aber nicht nur die im Wehrersatzwesen gezeigten dienstlichen Leistungen zugrundegelegt. Personalwirtschaftliche Schwierigkeiten sind durch die Herauslösung der zum Aufstieg zugelassenen Beamten des mittleren Dienstes — auch aus den Musterungskommissionen — bisher nicht festgestellt worden. Sie sind auch in Zukunft nicht zu erwarten. Mit Beginn der Musterung der Angehörigen des Geburtsjahrgangs 1946 im Jahre 1965 wurde im Bereich des Wehrersatzwesens die Elektronische Datenverarbeitung (EDV) eingeführt. Die Bestimmungen über die Führung der Personalkartei bei den Kreiswehrersatzämtern konnten dieser Neuregelung nur schrittweise angepaßt werden, weil noch in großer Anzahl ungediente und gediente Wehrpflichtige älterer Geburtsjahrgänge in den Datenbestand zu überführen waren und außerdem Erfahrungen in diesem neuen Anwendungsbereich gesammelt werden mußten. Im Mai 1972 ist nunmehr als Vorläufer eine zusammengefaßte und dem neuesten Erkenntnisstand Rechnung tragende „Anweisung zur Führung der Personalunterlagen der Wehrpflichtigen in den Personalkarteien der Kreiswehrersatzämter" herausgegeben worden, deren endgültige Fassung nach Überführung der restlichen älteren ungedienten und gedienten Wehrpflichtigen in den Datenbestand festgelegt wird. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 6. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Wuwer (SPD) (Drucksache VI/3468 Frage B 23) : Hält die Bundesregierung nicht angesichts der jüngsten Meldung (Spiegel, Nr. 19/72, Seite 78 ff.) über suchtfördernde Drogen eine sofortige Änderung des § 35 des Arzneimittelgesetzes für dringend geboten, anstatt — wie vorgesehen — bis 1973 zu warten, damit nicht weiterhin einer Vielzahl von jungen Leuten der Weg zur Drogenabhängigkeit erleichtert wird? Aufgrund neuer Untersuchungen ist inzwischen festgestellt worden, daß auch bei bestimmungsgemäßen Gebrauch der Arzneispezialität AN 1 durch deren zentralstimulierende Wirkung eine Gefährdung der Gesundheit sich nicht ausschließen läßt. Ähnliches gilt für die Arzneispezialität RosimonNeu, obwohl es sich hier um eine chemisch anders aufgebaute Substanz handelt. § 35 Arzneimittelgesetz kann deshalb auch in diesem Falle in seiner derzeit gültigen Fassung angewendet werden. Die für die genannte Wirkung verantwortlichen Substanzen sind inzwischen in eine Änderungsverordnung zur Verordnung nach § 35 des Arzneimittelgesetzes über verschreibungspflichtige Arzneimittel aufgenommen worden, die am 1. Juli 1972 in Kraft treten wird. Danach dürfen die beiden erwähnten Arzneimittel nur noch auf ärztliches Rezept in Apotheken abgegeben werden. Unabhängig davon wird jedoch die Novelle zum Arzneimittelgesetz, die in Vorbereitung ist, eine entsprechende Erweiterung der Ermächtigung des § 35 AMG erhalten, um in Zukunft durch eine Rechtsverordnung auf neue Arzneimittel, die häufig mißbräuchlich angewendet werden, schnell reagieren zu können. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 7. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Frage B 24) : Ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen des S-Bahn-Baus im Großraum Frankfurt das S-Bahn-Netz bis in den Raum Kahl—Aschaffenburg zu planen und auch zu verwirklichen, nachdem die derzeitige Planung nur bis Hanau geht und die Belange des Ballungsraums Aschaffenburg nicht berücksichtigt? Planungen für S-Bahnvorhaben führt die Deutsche Bundesbahn (DB) in eigener Zuständigkeit aus und stimmt sie mit dem betreffenden Land ab. Der Bund gewährt der DB auf Antrag Investitionszuschüsse nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) nur, wenn das Vorhaben mit Zustimmung des Landes in das Programm nach § 6 Abs. 1 GVFG aufgenommen worden ist und eine Reihe von weiteren Bedingungen erfüllt wird. Der Bund befaßt sich in der Regel erst dann konkret mit diesen Planungen, wenn ein entsprechender Antrag vorliegt. Die DB ist der Auffassung, daß die auch dem Hessenplan zugrunde gelegte Planung für die S-Bahn im Rhein-Main-Raum eine optimale Lösung darstellt. Eine ggf. spätere Ausweitung des S-Bahn-Netzes Frankfurt-Main nach Abschluß der 1. und 2. Ausbaustufe entsprechend einem der zahlreichen an die DB herangetragenen Wünsche erscheint möglich, wenn sich das nach Überprüfung als zweckmäßig erweisen sollte. Die Planungskapazitäten reichen jedoch nicht aus, alle diese Wünsche bereits jetzt im Detail zu untersuchen. 11134 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1972 Anlage 46 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 7. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gerlach (Obernau) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Fragen B 25 und 26) : Stimmt die Bundesregierung mir zu, daß die geplante S-Bahn- Strecke Frankfurt—Hanau bei einer Verlängerung nach Aschaffenburg entscheidende Verkehrsprobleme des Raums Aschaffenburg, insbesondere die zur Zeit unbefriedigende Beförderung des täglichen starken Pendlerstroms, befriedigend lösen könnte? Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß eine Verlängerung des S-Bahn-Netzes nach Aschaffenburg infolge der damit möglichen schnellen Verkehrsverbindung nach Frankfurt und zurück eine entscheidende und begrüßenswerte Umschichtung des Individualverkehrs von dem im dortigen Bereich überlasteten Straßennetz auf das Schienennetz bewirken würde? Zu Frage 25 Planungen für S-Bahnvorhaben führt die Deutsche Bundesbahn (DB) in eigener Zuständigkeit aus und stimmt sie mit dem betreffenden Land ab. Der Bund gewährt der DB auf Antrag Investitionszuschüsse nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) nur, wenn das Vorhaben mit Zustimmung des Landes in das Programm nach § 6 Abs. 1 GVFG aufgenommen worden ist und eine Reihe von weiteren Bedingungen erfüllt wird. Der Bund befaßt sich in der Regel erst dann konkret mit diesen Planungen, wenn ein entsprechender Antrag vorliegt. Die DB ist der Auffassung, daß die auch dem Hessenplan zugrunde gelegte Planung für die S-Bahn im Rhein-Main-Raum eine optimale Lösung darstellt. Eine spätere Ausweitung des S-Bahn-Netzes Frankfurt-Main nach Abschluß der 1. und 2. Ausbaustufe entsprechend einem der zahlreichen an die DB herangetragenen Wünsche erscheint möglich, wenn sich das nach Überprüfung als zweckmäßig erweisen sollte. Die Planungskapazitäten reichen jedoch nicht aus, alle diese Wünsche bereits jetzt im Detail zu untersuchen. Zu Frage 26 Zwischen Aschaffenburg und Frankfurt bestehen in der Zeit z. B. von 5.00 bis 9.00 Uhr 12 direkte Zugverbindungen (ohne TEE). Mit diesen Zügen werden erheblich kürzere Fahrzeiten erzielt als sie eine S-Bahn mit vielen Halten bieten kann. Die DB wird bemüht sein, durch die Gestaltung des Fahrplans eine gute Anpassung der Relation Aschaffenburg—Frankfurt an das künftige S-Bahn-Netz zu finden. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 7. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Frage B 27) : Beabsichtigt die Bundesregierung, die Zuteilung von Mitteln für den Straßenbau in Baden-Württemberg so vorzunehmen, damit anstehende Bauvorhaben planmäßig durchgeführt und bestehende Straßen des überörtlichen Verkehrs erneuert oder modernisiert werden können? Es ist ein selbstverständliches Ziel der Bundesregierung, die Zuteilung von Mitteln für den Straßenbau in Baden-Württemberg so vorzunehmen, daß anstehende und insbesondere die bereits laufenden Bauvorhaben weiter planmäßig durchgeführt werden können. Infolge der eingetretenen Baupreiserhöhungen haben sich allerdings einige Änderungen hinsichtlich der früheren Zeit- und Zielvorstellungen ergeben. Da mit einer wesentlichen Ausweitung des Finanzvolumens für den Bundesfernstraßenbau nicht gerechnet werden kann, müssen die Maßnahmen zwangsläufig zeitlich gestreckt werden. Doch werden die bestehenden Bundesfernstraßen auch weiterhin im Rahmen der dafür verfügbaren Haushaltsmittel erneuert und auf den erforderlichen Standard ausgebaut. Die inzwischen eingetretene Beruhigung der Baupreise gibt zu der Hoffnung Anlaß, daß die im 1. Fünfjahresplan vorgesehenen jährlichen Steigerungen der Haushaltsansätze, die bei den Verfügungsbeträgen des Landes Baden-Württemberg selbstverständlich voll berücksichtigt werden, zu einer Steigerung der realen Bauleistungen sowohl im Bereich des Neubaues als auch im Rahmen der Erneuerung und Unterhaltung bestehender Bundesfernstraßen führen wird. Anlage 48 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 7. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Fragen B 28 und 29) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung der Industrie- und Handelskammer Dillenburg, im Vorgriff auf die im Ausbauplan für die Bundesfernstraßen vorgesehenen Baumaßnahmen an den Bundesstraßen 253 bzw. 277 Im Ortsbereich Dillenburg, die B 253 schnellstmöglich zu verlegen, sie im Dillfeld an die B 277 anzubinden und auf diese Weise den schienengleichen Bahnübergang am Posten 110 zu beseitigen? Welche Konzeption besteht beim Bundesverkehrsministerium hinsichtlich der zukünftigen Aufgaben des Verkehrsflughafens Siegerland im Rahmen des regionalen Linienflugverkehrs, und welche Ausbaumaßnahmen sind in diesem Zusammenhang geplant? Zu Frage 28: Nach Auffassung der Bundesregierung ist es zunächst notwendig, für die Durchführung der in der I. Dringlichkeitsstufe des Bedarfsplanes vorgesehenen Maßnahme die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Das bereits seit längerer Zeit laufende Planfeststellungsverfahren ist rechtskräftig zum Abschluß zu bringen. Wie die zuständige hessische Straßenbauverwaltung mitgeteilt hat, wird mit Klage gegen den Planfeststellungsbeschluß des Herrn Hessischen Ministers für Wirtschaft und Technik gerechnet, so daß gegenwärtig kein Termin für den rechtskräftigen Abschluß des Verfahrens genannt werden kann. Daran anschließend ist noch der erforderliche Grunderwerb durchzuführen. Die Bundesregierung Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1972 11135 und die Hessische Straßenbauverwaltung wären Ihnen dankbar, wenn Sie helfen könnten, die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens aufgetretenen örtlichen Schwierigkeiten auszuräumen. Die Bundesregierung hofft, daß die rechtlichen Voraussetzungen bis zum vorgesehenen Baubeginn im Jahre 1975 geschaffen werden können. Ein Vorziehen des Bauvorhabens kann aus den vorgenannten Gründen nicht in Aussicht gestellt werden. Außerdem stehen im Straßenbauhaushalt des Bundes nicht genügend Mittel zur Verfügung, um alle notwendigen Baumaßnahmen gleichzeitig durchführen zu können. Zu Frage 29: Fragen des regionalen Linienflugverkehrs sind durch die vom Bundesminister für Verkehr eingesetzte „Kommission für den binnenländischen Luftverkehr" untersucht worden. Ein wesentliches Ergebnis der Kommissionsarbeit ist die Anregung, eine stufenweise Entwicklung von Regionalflugdiensten auf eine kleine Zahl aufkommensstarker Zentren und auf solche Strecken über größere Entfernungen auszurichten, die für den Geschäftsreiseverkehr ganzjährig von Nutzen sind. Eine Auswertung der Ergebnisse der Kommission ist erst nach Vorliegen des Abschlußberichts, mit dem in Kürze zu rechnen ist, möglich. Es wird dann — voraussichtlich in einem von der Kommission angeregten Ständigen Koordinierungsausschuß zwischen Bund, Ländern und Unternehmen des Regionalluftverkehrs zu klären sein, ob und ggf. wann ein Flugplatz — so auch der Verkehrsflughafen Siegerland — in einen regionalen Linienflugverkehr einbezogen werden kann. Es liegt nicht im Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich des Bundesministers für Verkehr, diese Frage von sich aus zu entscheiden und ggf. Ausbaumaßnahmen für einen Flugplatz zu planen. Unberührt bleibt die Zuständigkeit des Bundes für Flugsicherungs- und Flugwetterdienste auf solchen Flugplätzen. Hierfür kann heute noch kein Konzept vorgelegt werden, da — wie dargestellt — wesentliche Vorfragen noch nicht geklärt sind. Anlage 49 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 7. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Riedl (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Frage B 30) : Ist die Bundesregierung bereit, künftig auch Richtzeichen (wie z. B. Wegweiser an Bundesstraßen und Bundesautobahnen) bundeseinheitlich in rockstrahlender oder beleuchteter Bauart wenigstens zu empfehlen, statt sie wie bisher lediglich zuzulassen? Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung erlaubt für alle Verkehrszeichen mit Ausnahme der Haltverbotszeichen eine rückstrahlende Ausführung. Darüber hinaus wird für eine Anzahl Verkehrszeichen diese Ausführungsart empfohlen oder angeordnet. Unter den Richtlinien gilt dies für die Zeichen 310 Ortseingangstafel 311 Ortsende 330 Autobahn 331 Kraftfahrzeugstraße 332 Ausfahrtschild 333 Ausfahrtschild (Pfeil) 334 Ende Autobahn 336 Ende Kraftfahrzeugstraße 350 Fußgängerüberweg 448-453 Autobahnwegweisung 415-432 Wegweisung 460 Bedarfsumleitung sowie für Leittafeln und Leitmale. Ob in die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung eine Vorschrift aufgenommen werden soll, die die rückstrahlende Ausführung weiterer Richtzeichen empfiehlt, soll demnächst in vorbereitenden Gesprächen mit den für den Straßenverkehr und für die Verkehrspolizei zuständigen obersten Landesbehörden geklärt werden. Anlage 50 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 7. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache VI/3468 Fragen B 31 und 32) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß im deutsch-französischen Grenzgebiet französische Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsstellen in Deutschland mit französischen Omnibussen transportiert werden, die nicht den deutschen Sicherheitsbestimmungen unterliegen und bisweilen mit erheblichen Mängeln behaftet sein sollen? Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung dagegen zu unternehmen? Es ist im Jahre 1971 bekanntgeworden, daß ein französischer Kraftomnibus, der im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt wurde, offensichtlich nicht verkehrssicher war. Es trifft jedoch nicht zu, daß solche Fahrzeuge nicht bestimmten deutschen Verkehrsvorschriften unterliegen. Ausländische Fahrzeuge müssen in Konstruktion und Ausrüstung den Mindestanforderungen des Artikels 3 des Internationalen Abkommens über den Straßenverkehr vom 24. April 1926 (RGBl. 1930 II S. 1233) genügen, um zum internationalen Verkehr zugelassen zu werden. Darin ist auch vereinbart, daß Kraftfahrzeuge über die in der genannten Bestimmung erwähnte Ausrüstung (Bremsen, Lenkung etc.) hinaus keine weiteren technischen Vorrichtungen haben müssen. Das Kraftfahrzeug, insbesondere mit den in Artikel 3 genannten Vorrichtungen, muß jedoch verkehrssicher sein. Durch das Internationale Abkommen sollen auslän- 11136 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1972 dische Fahrzeuge, die sich nur vorübergehend im Inland aufhalten, zwar von den detaillierten Ausrüstungsvorschriften des Gastlandes, die möglicherweise von den im Heimatland geltenden abweichen, befreit werden. Dieses Vorrecht soll aber dem Ausländer nicht die Möglichkeit einräumen, den inländischen Verkehr durch ein verkehrsunsicheres Fahrzeug zu gefährden. Gegen verkehrsunsichere ausländische Fahrzeuge kann nach den Bestimmungen der §§ 17 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, 11 — der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr eingeschritten werden. Darüber hinaus verstößt, wer mit einem solchen verkehrsunsicheren Fahrzeug in der Bundesrepublik Deutschland am Straßenverkehr teilnimmt, gegen § 24 Straßenverkehrsgesetz in Verbindung mit § 23 Abs. 1 § 49 Abs. 1 Nr. 22 Straßenverkehrs-Ordnung. Es besteht kein Bedürfnis für die Schaffung neuer Rechtsvorschriften, da die geltenden Bestimmungen ausreichen. Die Anwendung und Durchführung dieser Bestimmungen im einzelnen konkreten Fall ist Angelegenheit der zuständigen Länderbehörden. Anlage 51 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 7. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Fragen B 33 und 34) : Wie beurteilt die Bundesregierung die immer unerträglicher werdenden Auswirkungen und Gefahren für Tausende von Menschen, die durch die ständig zunehmende Verkehrslawine durch den Konstanzer Stadtteil Wollmatingen auf der Bundesstraße 33 verursacht werden, und welche Möglichkeiten sieht sie, diesem offensichtlichen Notstand durch den Bau einer Umgehungsstraße schnell abzuhelfen? In welchem Zeitraum und mit welchen Finanzmitteln kann die geplante Umgehungsstraße im Zuge der Reichenaustraße zusammen mit dem Brückenbauwerk über die Bahnlinie beim Kindlebild verwirklicht werden? Die Ortsdurchfahrt der Bundesstraße 33 durch den Konstanzer Stadtteil Wollmatingen wird durch eine Verlegung der Bundesstraße 33 in den Straßenzug Landesstraße 221 a und Kreisstraße 58 (Reichenaustraße) ausgeschaltet. Der entsprechenden Umstufung wurde seitens des Bundes bereits zugestimmt. Durch die damit verbundene Ableitung des Durchgangsverkehrs wird eine wesentliche Entlastung für den Stadtteil Wollmatingen eintreten. In dem neuen Straßenzug der Bundesstraße 33 ist eine Ausbaumaßnahme mit Beseitigung des schienengleichen Bahnüberganges im Abschnitt der früheren Landesstraße 221 a vorgesehen. Hierfür ist gegen Ende des 1. Fünfjahresplanes ein Anlaufbetrag eingeplant. Der Zeitraum nach 1975 ist im einzelnen noch nicht verplant, so daß für den Abschluß der Maßnahme verbindliche Termine noch nicht genannt werden können. Es wird aber angestrebt, diese Maßnahme möglichst bald und zwar in zeitlicher Abstimmung mit dem BAB-Rheinübergang durchzuführen. Die Reichenaustraße selbst ist im wesentlichen bereits 4spurig ausgebaut. Zur Entlastung der bestehenden Rheinbrücke in Konstanz wird der Durchgangsverkehr zur Schweiz später über die neue Rheinbrücke im Zuge der Autobahn Singen–Konstanz zur Grenze geführt werden. Die Maßnahme zum Neubau dieses Autobahnabschnittes zwischen Reichenaustraße und Grenze befindet sich zur Zeit im Planfeststellungsverfahren. Sofern dieses Verfahren ohne wesentliche Verzögerungen abläuft, ist vorgesehen, mit den Arbeiten an der Rheinbrücke im nächsten Jahr zu beginnen. Es muß mit einer Bauzeit von insgesamt 3 bis 4 Jahren gerechnet werden. Anlage 52 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 7. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Rock (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Fragen B 35 und 36) : Treffen Meldungen zu, daß die Bundesbahnstrecke Börßum- Jerxheim von der Deutschen Bundesbahn stillgelegt wird? Zutreffendenfalls frage ich die Bundesregierung, ob in Anbetracht der Tatsache, daß durch diese Stillegungsmaßnahme kleinere und mittlere Wirtschaftsbetriebe in unmittelbar grenznahen Gemeinden betroffen und Betriebe geschädigt werden, die noch vor nicht allzu langer Zeit mit Genehmigung der Deutschen Bundesbahn besondere Verladeeinrichtungen gebaut haben, von dieser Stillegung aus politischen Gründen nicht abgesehen werden kann bzw. Firmen, die unter falschen Voraussetzungen investierten, entschädigt werden? Ich möchte zunächst darauf hinweisen, daß die Deutsche Bundesbahn von sich aus keine Strecken stillegen kann; sie bedarf hierzu entsprechend den gesetzlichen Vorschriften der Genehmigung des Bundesministers für Verkehr. Da die Strecke Börßum—Jerxheim im Zonenrandgebiet liegt, greift hier das im Verkehrspolitischen Programm der Bundesregierung vorgesehene Verfahren Platz, wonach bei Entscheidungen über solche Strecken neben volks- und betriebswirtschaftlichen Überlegungen die besonderen politischen Gegebenheiten zu berücksichtigen sind. Um dies sicherzustellen, wird sich zu gegebener Zeit ein interministerieller Arbeitskreis der beteiligten Ressort mit der Überprüfung dieser Strecken befassen und eine Empfehlung für die Bundesregierung erarbeiten. Dieses Verfahren verfolgt das Ziel, der Bundesregierung die Möglichkeiten zur Erhaltung der Strecken aufzuzeigen. Bei der vorgenannten Strecke steckt das Überprüfungsverfahren erst in den Anfängen, so daß im Augenblick noch nicht gesagt werden kann, ob und wann der Vorstand der Deutschen Bundesbahn einen entsprechenden Antrag stellen wird. Anlage 53 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Raffert vom 6. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Ab- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1972 11137 geordneten Engholm (SPD) (Drucksache VI/3468 Fragen B 37 und 38) : Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, daß zahlreiche der im muttersprachlichen Unterricht für Gastarbeitnehmerkinder verwendeten Lehrbücher im Widerspruch zum Geist unserer Verfassung stehen, und ist sie bereit, sich für die Schaffung von Lehrbüchern und -materialien einzusetzen, deren Inhalt der bundesdeutschen Verfassung entspricht? Welche Möglichkeiten gibt es, für den Unterricht der Gastarbeitnehmerkinder ausländische Lehrer zu gewinnen, die im Sinne der demokratischen Ordnung unterrichten, und wie kann man diese Lehrer gegen mögliche Repressalien ihrer andersdenkenden Heimatregierungen schützen? Über Inhalte der im muttersprachlichen Unterricht für Ausländerkinder verwendeten Lehrbücher liegen der Bundesregierung seit längerer Zeit einschlägige Erkenntnisse vor. Insbesondere -Ist auf Initiativen aus diesem Hohen Haus u. a. auch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz geprüft worden, ob die seinerzeit vorgelegten auszugsweisen Übersetzungen zu unserer Verfassung im Widerspruch stehen. Die Ermittlungen haben ergeben, daß keine strafrechtlich verfolgbaren Tatbestände vorliegen. Die Bundesregierung könnte aber auch für den Fall, daß in einem ausländischen Lehrwerk Verfassungsfeindlichkeit festgestellt würde, nur in schwerwiegenden Fällen für ein Verbot eintreten, da es sich um Lehrmaterial nach den curricularen Grundsätzen der jeweiligen Entsenderländer handelt, auf dessen Benutzung die Schüler des betreffenden Landes angewiesen sind, wenn ihnen die Rückkehr nicht erschwert werden soll. Die Einstellung der ausländischen Lehrer erfolgt durch die Länder. Ich habe bereits bei anderer Gelegenheit sagen können, daß ausländische Lehrer als Bedienstete der Länder voll der Dienstaufsicht der Kultusverwaltungen unterstehen; das bedeutet, daß die Lehrer sich in ihrem dienstlichen und außerdienstlichen Handeln an den Prinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung orientieren müssen. Das bedeutet aber auch, daß sie den Schutz des Dienstherrn genießen, wenn (wie auch immer) auf undemokratische Weise Einfluß auf sie ausgeübt wird. Anlage 54 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Raffert vom 8. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache VI/3468 Frage B 39) : Wie beurteilt die Bundesregierung eine Anweisung des Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft (Planungsstab 22. September 1971) an das Institut für Kommunikationsplanung in Bonn im Rahmen des Forschungsauftrags „Informationsaustausch im Zusammenhang öffentlich geförderter Forschung und Entwicklung", einen Unterauftrag an die Firma Infratest in München zu geben, im Zusammenhang mit ihrer Antwort vom 28. April 1972 auf eine entsprechende Anfrage nach der Einschaltung der Firma Infratest? Die Ihnen am 28. April 1972 gegebene Antwort auf Ihre Frage vom 21. April 1972 (Drucksache VI/3377 Nr. A 68) bedarf keiner Korrektur. Das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft hat das Institut für Kommunikationsplanung (IK) nicht angewiesen, einen Unterauftrag an die Firma Infratest, München, zu erteilen. Das von Ihnen erwähnte Schreiben des Planungsstabel des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft an das Institut für Kommunikationsplanung vom 22. September 1971 (Ablichtung in der Anlage beigefügt) enthält eine solche Weisung nicht. Wie sein letzter Absatz klar erkennen läßt, handelt es sich um ein zur Vorlage bei Dritten bestimmtes Legitimationspapier. Es wurde auf Wunsch des IK ausgestellt; eine Ablichtung eines entsprechenden Antrages des Herrn Dr. Uwe Möller vom 15. September 1971 ist beigefügt. An das Institut für Kommunikationsplanung 53 Bonn Weberstraße 33 Betr.: Vertraulichkeit des Materials der IK-Befragung Das Institut für Kommunikationsplanung (IK Bonn) bearbeitet im Auftrage des BMBW das Projekt Informationsaustausch im Zusammenhang öffentlich geförderter Forschung und Entwicklung (F & E). Als Ziel dieses Projektes werden allgemeine Strukturen erwartet, die den Austausch fachlicher Informationen, d. h. die Kanäle und Medien, die Häufigkeit ihrer Benutzung und vermutete Effizienz beschreiben. Hiermit könnte ein Beitrag zur wichtigen Frage des Austauschs, der Verbreitung und Nutzbarmachung von wissenschaftlichen Arbeitsergebnissen geleistet werden. Wegen der wechselseitigen Abhängigkeit von Informationsverhalten der F & E-Beteiligten und den soziologischen Gegebenheiten der F & E-Einrichtungen erfolgt die Untersuchung in Zusammenarbeit mit dem Bereich Sozialforschung der Firma Infratest GmbH, München. Für die Erfassung der erforderlichen Daten sind Gruppendiskussionen, teil- und vollstrukturierte Interviews, Inhaltsanalysen von Arbeitsdokumenten (hinsichtlich Teilnehmer-Art und Tagungshäufigkeit) sowie speziell anzufertigender „Tagebücher" vorgesehen. Sie haben, ebenso wie die Firma Infratest, zugesichert, daß die Auswertungen dieser Auskünfte, Gespräche und Unterlagen — die zur Lösung der gestellten Aufgabe unumgänglich sind — anonym (ohne Namensnennung) erfolgt, so daß die Vertraulichkeit voll gewahrt ist. Dem Ministerium liegt daran, daß alle Betroffenen durch offene und vorbehaltslose Informationen zum Erfolg des Projektes beitragen. Sie sind ermächtigt, dieses Schreiben allen betroffenen Einrichtungen und Beteiligten vorzulegen. Im Auftrag Dr. Borst 11138 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1972 Das Institut für Kommunikationsplanung (IK Bonn) bearbeitet im Auftrage des BMBW das Projekt INFORMATIONSAUSTAUSCH im Zusammenhang öffentlich geförderter Forschung und Entwicklung (FE). Als Ziel dieses Projektes werden allgemeine Strukturen erwartet, die den Austausch fachlicher Informationen, d. h. die Kanäle und Medien, die Häufigkeit ihrer Benutzung und vermutete Effizienz beschreiben. Wegen der wechselseitigen Abhängigkeit von Informationsverhalten der F u. E-Beteiligten und den sozialen Gegebenheiten der F u: E-Einrichtungen erfolgt die Untersuchung in Zusammenarbeit mit dem Bereich Sozialforschung der Firma INFRATEST GmbH, München. Für die Erfassung der erforderlichen Daten sind Gruppendiskussionen, teil- und vollstrukturierte Interviews, Inhaltsanalysen von Arbeitsdokumenten (hinsichtlich Teilnehmer-Art und Tagungshäufigkeit) sowie speziell anzufertigender „Tagebücher" vorgesehen. Die Auswertungen dieser Auskünfte, Gespräche und Unterlagen erfolgen anonym (ohne Namensnennung), so daß die Vertraulichkeit voll gewahrt ist. Sie sind zur Lösung der gestellten Aufgabe, die von den Gesprächspartnern des Pretests mit großer Aufmerksamkeit unterstützt worden ist, unumgänglich. Es versteht sich von selbst, daß die Bereitschaft aller betroffenen F u. E-Beteiligten zur Mitwirkung oberste Voraussetzung für den Erfolg dieses Projektes ist. Wir bitten um Ihre Unterstützung. Dr. Uwe Möller 15. September 1971 Anlage 55 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Raffert vom 6. Juni 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache 111/3468 Frage B 40) : Welche Forschungsinstitute und Forschungsstellen beschäftigen sich z. Z. in der Bundesrepublik Deutschland mit der Friedens- und Konfliktforschung, und welche Mittel werden hierfür insgesamt aufgewendet? In der Bundesrepublik Deutschland befassen sich eine Vielzahl von Forschungsinstituten, Forschungsstellen und Studiengesellschaften mit Fragen der Friedens- und Konfliktforschung. Darunter haben sich einige ausschließlich oder schwergewichtig diesem Forschungsbereich zugewandt, während andere innerhalb einer weiteren Aufgabenstellung unter anderem auch Probleme der Friedens- und Konfliktforschung behandeln. Die Bundesregierung legt Wert darauf, daß eine Vielfalt der Forschungsansätze erhalten bleibt. Sie hat mit der Gründung der Deutschen Gesellschaft für Friedens- und Konfliktforschung dafür Sorge getragen, daß eine Koordinierung der Forschungsvorhaben gesichert ist. Da diese Forschungsstellen und Studiengesellschaften ihre Mittel aus laufenden wie zweckgebundenen Zuwendungen, aus den Etats der Hochschulen, von privaten wie öffentlichen Stellen erhalten, ist eine präzise Aussage über die Finanzierung nicht möglich. Den weitaus größten Anteil trägt die Bundesregierung, die im Haushaltsjahr 1972 der Deutschen Gesellschaft für Friedens- und Konfliktforschung für die Förderung von Forschervorhaben 3 Millionen DM zur Verfügung stellen will. Die Empfänger dieser Mittel — Forschungsgruppen und -stellen der Hochschulen sowie außeruniversitärer Forschungseinrichtungen — sind in den Heften 1/71 und 1/72 der „DGFK-Informationen" genannt und stellen das wesentliche Forschungspotential der Friedens- und Konfliktforschung dar. Diese Aufzählung würde an dieser Stelle zu weit führen; eine entsprechende Ubersicht darf ich Ihnen hiermit übergeben. Forschungsinstitute und -einrichtungen der Friedens- und Konfliktforschung An den Hochschulen haben sich zahlreiche Arbeitsgruppen gebildet, die Vorhaben zur Friedens- und Konfliktforschung durchführen, so vor allem an den Instituten und Seminaren für Völkerrecht in Bonn, Kiel und Regensburg, für Politische Wissenschaften in Berlin, Bonn, Erlangen, Frankfurt, Hamburg, Heidelberg, Köln, Mannheim, Marburg, München, der Pädagogischen Hochschule Rheinland und der Universität des Saarlandes, sowie an interdisziplinären Forschungszentren in Bielefeld und Bochum. An außeruniversitären Einrichtungen sind vor allem zu nennen (alphabetische Reihenfolge) : Arbeitsgemeinschaft für Friedens- und Konfliktforschung, Bonn Bundesinstitut für ostwissenschaftliche und internationale Studien, Köln Forschungsinstitut der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik, Bonn Forschungsstätte der Evangelischen Studiengemeinschaft, Heidelberg Forschungsstelle der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler, Hamburg Gesellschaft zur Förderung von Zukunfts- und Friedensforschung, Hannover Hessische Stiftung für Friedens- und Konfliktforschung, Frankfurt Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik, Hamburg Max-Planck-Institut zur Erforschung der Lebensbedingungen der wissenschaftlich-technischen Welt, Starnberg Stiftung Wissenschaft und Politik, Forschungsinstitut für Internationale Politik und Sicherheit, Ebenhausen Studiengesellschaft für Friedensforschung, München Wissenschaftliche Kommission des Katholischen Arbeitskreises für Entwicklung und Frieden, Mettmann Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 190. Sitzung. Bonn, Freitag, den 9. Juni 1972 11139 Anlage 56 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Eppler vom 8. Juni 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kiep (CDU/CSU) (Drucksachen 1/I/3468 Fragen B 41 und 42) : In welcher Hinsicht sind bei der statistischen Erfassung der Gesamtentwicklungshilfe, insbesondere der verbürgten Exportkredite und Privatinvestitionen (1%-Ziel), der öffentlichen Entwicklungshilfe (0,7%-Ziel), der Lieferbindung der Kapitalhilfe und der Konditionen der Kapitalhilfe in den letzten fünf Jahren (1967 bis 1971) auf Grund internationaler Vereinbarungen (DAC) oder einseitiger Regierungspraxis die Berechnungsgrundlagen geändert worden? Wie haben sich die deutschen Entwicklungshilfeleistungen auf der Basis gleicher Berechnungsgrundlage, d. h. unter Extrapolierung etwaiger Veränderungen der statistischen Erfassungsmethode hinsichtlich der Gesamthilfe, öffentlichen Hilfe, Lieferbindung und Konditionen in den letzten fünf Jahren, hinsichtlich der Lieferbindung in den letzten sieben Jahren entwickelt? Zu Frage 1: Bei der statistischen Erfassung der Entwicklungshilfeleistungen der BRD ist die Regierung an die Richtlinien gebunden, die das DAC durch gemeinsamen Beschluß der Mitgliedstaaten festgelegt hat. Das schließt nicht aus, daß einzelne Industrieländer aus technischen Gründen für einzelne Leistungsarten nicht alles, was nach den Richtlinien zulässig wäre, melden können. Die Richtlinien wurden vom DAC in den letzten fünf Jahren in einigen Punkten geändert. Den jeweiligen Änderungen, die der Verbesserung und Vervollständigung einer noch jungen Statistik galten, hat sich die BRD angepaßt. Hierzu ist im einzelnen folgendes zu bemerken: a) Gesamtleistungen Seit 1970 sind nach DAC-Richtlinien die Leistungen der nichtkommerziellen privaten Einrichtungen aus Eigenmitteln auf die Gesamtleistungen (1 %-Ziel) anrechenbar. Sie gehen seither in die Statistik ein. Der Umfang der Erhebung wurde 1971 im Vergleich zum Vorjahr erweitert. Es liegt die Vermutung nahe, daß — gemessen am Volumen der Leistung — die bedeutendsten dieser Einrichtungen nunmehr erfaßt sind. Bei den Privatinvestitionen haben sich die Richtlinien 1969 geringfügig geändert. Die BRD bezieht gemäß diesen geänderten DAC-Grundsätzen seit 1971 — wie andere DAC-Mitgliedsländer schon seit längerer Zeit — die Direktinvestitionen ausländischer Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen, die diese in Entwicklungsländern vornehmen, in die Leistungsstatistik ein. Im Jahre 1971 war es indessen noch nicht möglich, den Gesamtumfang dieser Investitionen vollständig zu ermitteln. Nach den 1969 geänderten DAC-Richtlinien müssen „Transaktionen über nicht-operationelle Finanzgesellschaften", d. h. über Holdings, so behandelt werden, als seien sie von dem Mutterunternehmen durchgeführt worden. Das hat zur Folge, daß beispielsweise Mittel für Portfolieninvestitionen, die über Holdings mit Sitz in Entwicklungsländern laufen, nur dann in die Leistungsstatistik eingehen dürfen, wenn sie Entwicklungsländern zugute kommen. Bei den garantierten Exportkrediten wird zwischen Lieferanten- und Bestellerkrediten unterschieden. Die privat finanzierten Exportkredite erscheinen in der Statistik als „Leistungen der privaten Wirtschaft", die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KW) finanzierten Bestellerkredite hingegen als „Sonstige öffentliche Leistungen". Nach den Richtlinien des DAC müssen die von der KW finanzierten Bestellerkredite im Zeitpunkt der Auszahlung aus den „Leistungen der privaten Wirtschaft" herausgenommen und den „Sonstigen öffentlichen Leistungen" zugerechnet werden. Die Gesamthöhe der in der Leistungsstatistik ausgewiesenen Kreditbeträge wird durch diese Praxis nicht verändert. Ein Teil der garantierten privaten Exportkredite (348,4 Millionen DM) im Jahre 1971 ergibt sich demzufolge daraus, daß die KW zwar die Finanzierung von Exportkrediten zugesagt, aber noch keine Auszahlungen vorgenommen hatte, so daß diese Kredite unter „Leistungen der privaten Wirtschaft" statt unter „Sonstigen öffentlichen Leistungen" gemeldet werden mußten. Wie hoch dieser Betrag in den Vorjahren war, ließe sich nachträglich nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand ermitteln. b) Öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) Bisher war es den DAC-Mitgliedsländern freigestellt, Leistungen von Entwicklungsgesellschaften (z. B. DEG) und Umschuldungen entweder als „Öffentliche Entwicklungshilfe" oder als „Sonstige öffentliche Leistungen" zu verbuchen. In Erwartung einer Entscheidung des DAC, nur solche Leistungen zur öffentlichen Entwicklungshilfe zu rechnen, die ein Zuschußelement von mindestens 25 % aufweisen, hat die BRD bei den dem DAC eingereichten Zahlen für 1971 diesem Gesichtspunkt bereits Rechnung getragen. c) + d) Lieferbindung und Konditionen der Kapitalhilfe Bei der Berechnung der Lieferbindung und der Konditionen der Kapitalhilfe (Zinssatz, Laufzeit, Freijahre) wurden gemäß DAC-Richtlinien ab 1970 auch die Umschuldungszusagen einbezogen. Zu Frage 2: a) Gesamte Nettoleistungen Vom DAC anerkannte bzw. für 1971 gemeldete Beträge (in Millionen DM) 1967 1968 1969 1970 1971 4581,6 6653,7 7951,0 5453,1 6685,8 In diesen Zahlen sind aufgrund der unter 1 a) genannten Änderungen der Berechnungsgrundlagen enthalten: Leistungen nichtkommerzieller privater Einrichtungen 1970: 284,6 Millionen DM 1971: 378,1 Millionen DM Direktinvestitionen von ausländischen Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen in Entwicklungsländern 1971: 108,6 Millionen DM Der Grundsatz, daß „Transaktionen über nichtoperationelle Finanzgesellschaften" seit 1969 nur dann in die Statistik eingehen dürfen, wenn sie in Entwicklungsländer fließen, hat dazu geführt, daß sich die Leistungen der BRD im Jahre 1969 um 627,5 Millionen DM und 1970 um 63,15 Millionen DM vermindert haben. Im Jahre 1971 war allerdings ein Rückfluß von 134 Millionen DM zu verzeichnen. b) Öffentliche Entwicklungshilfe Vom DAC anerkannte bzw. für 1971 gemeldete Beträge (in Millionen DM) 1967 1968 1969 1970 1971 2034,8 2227,6 2271,0 2202,8 2563,2 Im Jahre 1971 wurden Auszahlungen auf Umschuldungen von garantierten Exportkrediten in Höhe von 42,9 Millionen DM - aufgrund des hohen Zuschußelements dieser Umschuldungen - in die öffentliche Entwicklungshilfe einbezogen; andererseits wurden Darlehen der Deutschen Entwicklungsgesellschaft in Höhe von 15,4 Millionen DM - wegen des geringen Zuschußelements dieser Transaktionen - nicht der „Öffentlichen Entwicklungshilfe" zugerechnet, sondern unter den „Sonstigen öffentlichen Leistungen" erfaßt. c) Lieferbindung der Kapitalhilfe DAC-Meldungen über den liefergebundenen Anteil der Kapitalhilfezusagen: 1965 25,0 % 1966 34,7 % 1967 56,8 % 1968 39,8 % 1969 33,5 % 1970 25,9 % 1971 23,6 % Erst ab 1970 wird der liefergebundene Anteil der Kapitalhilfezusagen einschließlich Umschuldungen gemeldet. Ohne die Umschuldungen betragen die entsprechenden Anteile: 1970 27,5 % 1971 28,0 % d) Konditionen der Kapitalhilfe Der gewogene Durchschnitt der Konditionen der Kapitalhilfe wurde dem DAC wie folgt gemeldet: Zinssatz Laufzeit Freijahre (in %) (Jahre) 1967 3,1 23,9 6,3 1968 3,0 23,9 7,3 1969 3,24 26,0 7,6 1970 2,86 27,5 8,5 1971 2,44 29,9 8,9 Seit 1970 wurden die Konditionen unter Einbeziehung von Umschuldungen gemeldet. Ohne die Umschuldungen hätten die Konditionen dieser Jahre betragen: 1970 2,85 28,2 8,5 1971 2,69 29,6 8,0
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Eine Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Hupka.


Rede von Dr. Herbert Hupka
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Staatssekretär, besteht bezüglich Ihrer Interpretation des Warschauer Vertrages als eines Grenzvertrages im nicht klassischen Sinne eine Übereinstimmung mit der Haltung der Warschauer Regierung? Oder sieht die Warschauer Regierung darin eben doch einen Grenzvertrag im klassischen Sinne?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Moersch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Abgeordneter, die Warschauer Regierung sieht in dem Vertrag das, was rechtlich darin steht.

    (Abg. Mattick: Sehr wahr!)

    Die rechtliche Beurteilung ist ja Gegenstand der Verhandlungen gewesen. Daß die Warschauer Regierung bei der Eröffnung der Verhandlungen ein anderes Ziel hinsichtlich der rechtlichen Qualifikation des Vertrages verfolgt hat, ist Ihnen und uns sehr wohl bekannt. Daß diese Rechtsposition der Bundesrepublik Deutschland, nämlich der Vorbehalt, im Vertrag und im Zusammenhang mit dem Vertrag, aufrechterhalten worden ist, ist eine Sache. Daß die polnische Seite deswegen nicht auch von ihrer politischen Auffassung abgegangen ist, die nicht nur sie seit 1945 vertritt, sondern die in zunehmendem Maße — jedenfalls ohne Widerspruch — in der



    Parlamentarischer Staatssekretär Moersch
    ganzen Welt hingenommen worden ist, ist eine Tatsache, die man hier ebenfalls realistisch zur Kenntnis nehmen muß.