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    Deutscher Bundestag 187. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 17. Mai 1972 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Blank 10929 A Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Dichgans 10929 D Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 10929 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen (Abg. Dr. Hauser [Sasbach], Erhard [Bad Schwalbach], Dr. Lenz [Bergstraße], von Thadden, Vogel und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/3441) — Erste Beratung — 10930 A Amtliche Mitteilungen 10930 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. August 1970 zwischen der Bundesrepublk Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (Drucksache VI/3156); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksachen VI/3397, zu VI/3397) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 7. Dezember 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen (Drucksache W3157) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksachen VI/3396, zu VI/3396) — Fortsetzung der zweiten Beratung und Schlußabstimmung — Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) 10931 A Mischnick (FDP) 10932 B Dr. h. c. Kiesinger (CDU/CSU) 10933 C Schütz, Regierender Bürgermeister von Berlin 10934 B Scheel, Bundesminister 10935 D Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) (Erklärung nach § 59 GO) 10938 D Namentliche Abstimmungen 10939 B, 10941 B, 10943 C Dr. Czaja (CDU/CSU) (Erklärung nach § 59 GO) 10941 A Dr. Beermann (SPD) (Erklärung nach § 59 GO) 10943 B Mattick (SPD) 10945 B Begrüßung des Präsidenten des Parlaments der Unabhängigen Kooperativen Republik Guyana, Sase Narain 10941 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Mai 1972 Entwurf eines Gesetzes über die Verplombung im Durchgangsverkehr von zivilen Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) (Drucksache VI/3010); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3331), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/3307) — Zweite und dritte Beratung — Frau Berger (CDU/CSU) 10945 D Franke, Bundesminister 10947 D Krammig (CDU/CSU) 10948 C Dr. Dübber (SPD) 10949 D von Bockelberg (CDU/CSU) 10950 B Offergeld, Parlamentarischer Staatssekretär 10951 B Wohlrabe (CDU/CSU) 10951 C Barche (SPD) 10952 D Horten (CDU/CSU) 10953 C Nächste Sitzung 10954 C Anlagen Anlage 1 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) nach § 59 GO zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung 10955 A Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abg. Weigl (CDU/CSU) nach § 59 GO zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung 10955 C Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abg. Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) nach § 59 GO zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung 10955 D Anlage 4 Schriftliche Erklärung der Abg. Dr. Czaja, Riedel (Frankfurt), Dr. Jahn (Braunschweig), Dr. Becher (Pullach), Dr. von Bismarck, Dr. Hupka, Storm, Freiherr von Fircks, Windelen, Frau Jacobi (Marl), Frau Pieser, Dr. Gruhl, Mursch (Soltau-Harburg), Dr. von Nordenskjöld, Rock, Frau Kalinke, Zoglmann, Dr. Wittmann (München), Freiherr von und zu Guttenberg, Dr. Mende, Dr. Götz, Baier, Dr. Kley, Dr. Klepsch, Dr. Burgbacher, Amrehn, Krammig (CDU/CSU) nach § 59 GO zu Punkt 2 der Tagesordnung 10956D Anlage 5 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Beermann (SPD) nach § 59 GO zum Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD und FDP auf Umdruck 287 10958 B Anlage 6 Entschließungsantrag Umdruck 287 zur zweiten Beratung und Schlußabstimmung a) des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. August 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (Drucksachen VI/3156, VI/3397, zu VI/3397) und b) des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 7. Dezember 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen (Drucksachen VI/3157, VI/3396, zu VI/3396) 10960 B Anlage 7 Entschließungsantrag Umdruck 288 zur zweiten Beratung und Schlußabstimmung a) des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. August 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (Drucksachen VI/3156, VI/3393, zu VI/3397) und b) des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 7. Dezember 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen (Drucksachen VI/3157, VI/3396, zu VI/3396) 10961 B Anlage 8 Änderungsantrag Umdruck 282 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verplombung im Durchgansverkehr von zivilen Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) (Drucksachen VI/3010, VI/3307) 10961 D Anlage 9 Entschließungsantrag Umdruck 283 (neu) zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verplombung im Durchgangsverkehr von zivilen Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) (Drucksachen VI/3010, VI/3307) 10961 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Mai 1972 III Anlage 10 Entschließungsantrag Umdruck 284 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verplombung im Durchgangsverkehr von zivilen Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) (Drucksachen VI/3010, VI/3307) 10962 B Anlage 11 Entschließungsantrag Umdruck 286 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verplombung im Durchgangsverkehr von zivilen Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) (Drucksachen VI/3010, VI/3307) 10962 D Anlage 12 Entschließungsantrag Umdruck 285 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verplombung im Durchgangsverkehr von zivilen Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) (Drucksachen VI/3010, V1/3307) 10963 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Mai 1972 10929 187. Sitzung Bonn, den 17. Mai 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
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    **) Siehe Anlage 12 Berichtigung In der 183. Sitzung, Seite 10746 B, Zeilen 4 und 5, ist statt „über hundert Millionen D-Mark" zu lesen: „über Hunderte von Millionen D-Mark". Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Mai 1972 10955 Anlage 1 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) nach § 59 GO zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung Ich stimme den Verträgen zwischen der Bundesrepublik Deutschland einerseits und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Volksrepublik Polen andererseits zu. Rechtlich habe ich als Berichterstatter des Rechtsausschusses während der über 66 Stunden dauernden Beratung festgestellt, daß gegen beide Verträge weder verfassungs- noch völkerrechtliche Bedenken bestehen und daß dieser Ausschuß sich dementsprechend den insoweit von mir gestellten Anträgen ausnahmslos nach einer mit Akribie und äußerster Sorgfalt geführten Debatte angeschlossen hat. Politisch halte ich beide Verträge um des Friedens und der freiheitlichen Entwicklung unseres Landes für unverzichtbar. Wird rechtlich einem Friedensvertrag nicht vorgegriffen, den Verfassungsorgane, die vom ganzen deutschen Volk legitimiert sind, abzuschließen hätten, so ist doch die eindeutige Erklärung der vom Grundgesetz konstituierten Organe erforderlich, daß sie im Rahmen ihrer nur von den Deutschen im Geltungsbereich des Grundgesetzes herrührenden Kompetenz insoweit die Zugehörigkeit der Gebiete jenseits der Oder-Neiße-Linie zu Polen nicht mehr in Frage stellen. Ungeachtet dieser Rechtslage muß es politisch jedem Deutschen klar sein, daß diese Gebiete für immer für Deutschland verloren sind. Dies ist keine Folge der Verträge, sondern eine solche der Nazi-Diktatur und des von Hitler angezettelten Krieges, für die Sozialdemokraten in diesem Lande die geringste Schuld tragen. Obwohl meine beiden Großväter Ostpreußen waren (einer von ihnen Rektor der Universität Königsberg), mein Vater in Königsberg geboren ist und ich 1945 mit meiner Familie aus Schlesien vertrieben wurde, will ich den Teufelskreis von Haß und Vertreibung jedenfalls für meine Person durchbrechen. Ich gestehe den zu 40 % bereits dort geborenen Polen und Russen in diesen Gebieten heute das gleiche Heimatrecht zu, das meine Familie und ich bis 1945 dort besessen haben. Gerade auch im Hinblick auf das millionenfache Leid, das im deutschen Namen Polen und Russen von 1939 bis 1945 angetan wurde, halte ich dies auch für moralisch vertretbar und geboten. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) nach § 59 GO zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung Nach § 59 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages gebe ich zur Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. August 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (Drucksachen VI/3156, VI/3397, zu VI/3397) und des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 7. Dezember 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen (Drucksachen VI/3157, VI/3396, zu VI/3396) folgende schriftliche Erklärung ab: Als leidenschaftlicher Befürworter eines Interessenausgleichs mit den osteuropäischen Staaten bedaure ich zutiefst, daß die Verhandlungen über den Vertrag vom 12. August 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und über den Vertrag vom 7. Dezember 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen von der Bundesregierung nicht auf der Basis einer gemeinsamen Außenpolitik aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien geführt und durch zeitlich befristete Verträge abgeschlossen wurden, ferner, daß ich am Tage der Abstimmung über diese Verträge nicht mit letzter Sicherheit ausschließen kann, daß die Vertragspartner diese Verträge in entscheidenden Punkten unterschiedlich interpretieren werden. Da eine mögliche unterschiedliche Vertragsinterpretation durch die Vertragsparteien zur Quelle neuer Spannungen in Europa werden könnte, enthalte ich mich der Stimme. Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) nach § 59 GO zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung 10956 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Mai 1972 Die Ratifizierung des Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. August 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion sowie des Gesetzes zu dem Vertrag vom 7. Dezember 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen stellt den Deutschen Bundestag vor die weittragendste und folgenschwerste Entscheidung seit seinem Bestehen. Das Inkrafttreten der Ostverträge wird die politische Landschaft der BRD und Europas mit Sicherheit erheblich verändern. Der Bundeskanzler hat in der Regierungserklärung 1969 bereits erhebliche Zugeständnisse im Hinblick auf den Staatscharakter der DDR und den Atomwaffensperrvertrag eingeräumt. Dies führte zu einem schnellen Beginn der Verhandlungen, die in allen Phasen sowohl überstürzt als auch hektisch geführt worden sind und daher zu einem für die BRD unausgewogenen Ergebnis geführt haben. Die Ereignisse währen des langen Zeitabschnittes nach der Unterzeichnung der Verträge, vom Brief des Herrn Bundesaußenministers zur deutschen Einheit über das Abkommen der Vier Mächte Berlin betreffend bis hin zur gemeinsamen Entschließung der drei Parteien des Bundestages — die heute verabschiedet wird — zeigen deutlich, daß eine ohne Zeitdruck geduldig und zielstrebig gestaltete Verhandlungsführung das Vertragsergebnis für die BRD günstig beeinflußt hätte. Der beherrschende Grundsatz des Vertragswerkes ist der beiderseitige, umfassende und vorbehaltlose Gewaltverzicht. Darüber hinaus führt das Inkrafttreten der Gesetze auch unter Berücksichtigung der Absichtserklärungen mit Sicherheit zu einer De-facto-Anerkennung der DDR. Das vordringlichste Ziel unserer Politik, die staatliche Einheit Deutschlands mit friedlichen Mitteln wiederherzustellen, kann daher in überschaubarer Zeitspanne nicht verwirklicht werden. Ferner findet sich die BRD zu der vom Inkrafttreten der Verträge an geltenden Feststellung bereit, daß die Oder-Neiße-Linie die westliche Staatsgrenze der Volksrepublik Polen bildet. Sie leistet daher einen bedeutenden Beitrag zum Frieden und für die Zukunft Europas. Demgegenüber vermag ich eine Verbesserung der außenpolitischen Situation der BRD auf Grund der Ostverträge nicht zu erkennen. Sie hätte wohl in erster Linie durch eine Verbesserung der humanitären Bedingungen für die Deutschen ostwärts der Oder-Neiße-Linie und in der DDR erreicht werden können. Im Falle der Deutschen in West-Berlin haben die Vier Mächte dankenswerterweise erfreulich positive Bedingungen geschaffen. Die Entschließung der drei Fraktionen des Deutschen Bundestages, die mit viel Sorgfalt erarbeitet wurde, wird mit ihrer Übermittlung an die Sowjetregierung ein hilfsweise heranzuziehendes Auslegungsmittel im Sinne des Art. 32 der Wiener Vertragsrechtskonvention. Leider fehlt auch in dieser Resolution der Hinweis, wonach die Information der polnischen Regierung über die humanitären Bedingungen der Deutschen in Polen eine wesentliche Voraussetzung für den Abschluß des Vertragswerkes gewesen ist. Die gemeinsame Entschließung ist ohne Zweifel nicht Bestandteil des zu ratifizierenden Vertragswerkes. Die Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers vom 10. Mai 1972 vor diesem Hohen Hause unterstreichen nachdrücklich diese Feststellung. Nach eingehender Prüfung der Vertragsgesetze und der vorgelegten Unterlagen ist es mir nicht möglich, dem Vertragswerk zuzustimmen. Anlage 4 Schriftliche Erklärung der Abgeordneten Dr. Czaja, Riedel (Frankfurt), Dr. Jahn (Braunschweig), Dr. Becher (Pullach), Dr. von Bismarck, Dr. Hupka, Storm, Freiherr von Fircks, Windelen, Frau Jacobi (Marl), Frau Pieser, Dr. Gruhl, Mursch (Soltau-Harburg), Dr. von Nordenskjöld, Rock, Frau Kalinke, Zoglmann, Dr. Wittmann (München), Freiherr von und zu Guttenberg, Dr. Mende, Dr. Götz, Baier, Dr. Kley, Dr. Klepsch, Dr. Burgbacher, Amrehn, Krammig (CDU/CSU) nach § 59 GO zu Punkt 2 der Tagesordnung. Zum Warschauer Vertrag vertritt die Bundesregierung den Standpunkt, daß er für die Bundesrepublik Deutschland mit seinem Inkrafttreten deutsches Inland zu Ausland macht. In der Antwort auf die Große Anfrage der CDU/ CSU-Fraktion (Drucksache VI/2828) hält die Bundesregierung daran fest, daß die Bundesrepublik Deutschland dazu berufen ist, die rechtlichen Positionen Deutschlands auszufüllen. Nach dem Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland kann und darf vor friedensvertraglichen Regelungen und ohne Änderung des Grundgesetzes deutsches Inland nicht zu Ausland gemacht werden. Ebensowenig darf über große Teile Deutsch- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Mai 1972 10957 lands verfügt werden oder Annexionen zugestimmt oder der Ersitzung in solchen Gebieten Vorschub geleistet werden oder dürfen zu Lasten Deutschlands einem anderen Staat Gebiete abgetreten werden. Es genügt nicht, deutscherseits nur das Zustandekommen der Massenvertreibung nicht zu legitimieren; es dürfen vielmehr auch die Folgen der Massenvertreibungen nicht legalisiert werden. Vertreibungen sind ein ebenso rechtlich wie moralisch unzulässiger Weg zu Gebietserwerb. Das durch das Völkergewohnheitsrecht und die Menschenrechtsdeklaration der UN-Charta gesicherte und durch die europäische Menschenrechtskonvention bestätigte Recht auf ungestörten Verbleib und angemessene Entfaltung am angestammten Wohnsitz — als einzelner und innerhalb der eigenen nationalen Gruppe — gehört zum unabdingbaren Kern der Menschenrechte. Nach dem Grundgesetz ist jede staatliche Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten für Deutsche im Sinne des Grundgesetzes im In- und Ausland verpflichtet. Deshalb dürfen durch Verträge nicht tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten geschaffen werden, die den bisher eingeschränkten Inlandschutz in fremdverwalteten Gebieten Deutschen im Sinne des Grundgesetzes entziehen, ohne daß ihnen gleichzeitig deutscher diplomatischer Schutz gesichert wird. Die Sorgepflicht der Bundesrepublik Deutschland darf nicht generell einer großen Zahl deutscher Staatsangehöriger entzogen werden. Eine echte Normalisierung der Beziehungen ist ohne Wiederherstellung verletzter Individualrechte nicht zu erreichen. In dem Vertrag werden auch die materiellen Rechte der Deutschen nicht geregelt. Der Warschauer Vertrag verstößt gegen Artikel 1, 6, 16, 23, 146 und den Vorspruch des Grundgesetzes. Er könnte die Wirkung von Artikel 5 des Grundgesetzes gefährden. Wäre dies der Fall, so ergäbe sich ein Gegensatz zwischen den vertraglichen Verpflichtungen und dem Verfassungsrecht. Die Fehler der Verhandlungsführung suchte man bei einzelnen Reden im Bundesrat und laut Teilen des Ausschußberichts VI/3396 durch Behauptungen zu verdecken, die mit den geschichtlichen Tatsachen und — wie der Bundesaußenminister in Moskau ausdrücklich festgestellt hat — mit der internationalen Rechtslage nicht im Einklang sind. Die Behauptung, die westlichen Verbündeten hätten generell die amtliche Tendenz gehabt, diese Gebiete Polen endgültig zuzusprechen, und hätten einer Ersitzung seitens Polens Vorschub geleistet, wird hiermit u. a. durch den Hinweis auf folgende Dokumente widersprochen: Der US-amerikanische Staatssekretär Byrnes stellte fest, daß solchen Behauptungen über die Haltung der USA und ihres Präsidenten Truman auf der Potsdamer Konferenz der gute Wille abgesprochen werden müsse. In seiner Stuttgarter Rede vom 6. September 1946 erklärte er, daß ausweislich des Protokolls der Potsdamer Konferenz die Regierungschefs sich in keiner Weise verpflichtet hätten, auf der Friedenskonferenz die Überlassung der Polen nur zur Verwaltung übertragenen Gebiete an Polen zu unterstützen. Dies besagen auch die Artikel IX und XIII des Potsdamer Protokolls, die Vereinbarungen von London vom 12. September 1944, eingeführt — und ergänzt — in das Londoner Abkommen vom 14. November 1944 und die Berliner Vier-Mächte-Erklärung vom 5. Juni 1945. Diese beiden Dokumente werden in den Noten der Regierungen der Drei Westmächte an die Bundesregierung vom 11. August 1970 als durch den Moskauer Vertrag nicht berührt bezeichnet. Nach diesen Dokumenten sollte Deutschland in den Grenzen von 1937 besetzt werden; jede Annexion deutschen Gebiets in diesen Grenzen wurde abgelehnt. An der vom US-amerikanischen Staatssekretär Byrnes 1946 in Stuttgart dargelegten Position hat US-Staatssekretär Marshall 1947 in Moskau festgehalten. Ähnliches besagt die Schlußakte der Londoner Konferenz vom 3. Oktober 1954. Der Artikel des Deutschlandvertrages, insbesondere der letzte Satz des ersten Absatzes, spricht eine eindeutige Sprache. Die zwar nur einseitige, aber akzeptierte Erklärung Adenauers vom 13. September 1955 in Moskau zur Grenzfrage gehört nach Auffassung des Auswärtigen Amtes sogar zur Motivation des „Abschlusses des Abkommens vom 13. September 1955", das in der Präambel zum Moskauer Vertrag erwähnt wird. In den Jahren 1965 bis 1968 sind von britischen Regierungsmitgliedern — zum Teil sogar in Warschau — und im britischen Unterhaus eindeutige Erklärungen in diesem Sinne, von Außenminister Stewart, Minister Peadly und anderen abgegeben worden; desgleichen im niederländischen Parlament von Minister Luns im Jahre 1966. Löbe, Schumacher, Erler, Brandt, Adenauer und die deutschen Außenminister haben wiederholt ebenso diesen Standpunkt vertreten. Es gibt keine offiziellen Aussagen über eine Gebietsgarantie der Siegermächte für Deutschland, aber auch ebensowenig eine Garantie bezüglich der Zusprechung der Oder-Neiße-Gebiete an Polen. Unsere Ablehnung der ungerechten Verträge verbinden wir mit einem eindeutigen Bekenntnis zur Achtung vor der Würde, der Existenz, den Rechten und der angemessenen Entfaltung unserer östlichen Nachbarn sowie dem Willen, danach zu handeln. 10958 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Mai 1972 Zwischen diesen Rechten und Ansprüchen unserer Nachbarn und unseren eigenen Rechten besteht eine Spannung, die im gerechten Ausgleich aufgearbeitet werden muß. In den nächsten Jahren und Jahrzehnten verlieren mit dem Fortschritt die nationalstaatlichen Grenzen ihre Bedeutung. Ob die Möglichkeit zu enger Zusammenarbeit wächst, kann man nicht von vorherein aussagen. Die Schwierigkeiten sind bekannt. Niemand sollte sich aber berufen fühlen, ein gemeinsames Aufarbeiten der Gegensätze für alle Zeiten auszuschließen. Die berechtigten wirtschaftlichen und politischen Interessen der russischen Großmacht sind zu achten, doch dürfen sie nicht die Selbstbestimmung und Freiheit der Völker berühren. Eine echte Befriedung in Europa, die die allseitigen Interessen berücksichtigt, kann auch im eigenen Sicherheitsinteresse Rußlands liegen. Bei der Vertiefung des westlichen Bündnisses und auf dem Wege zu einer politischen Union müssen auch die berechtigten deutschen Interessen mit eingeschlossen werden. Unausgewogene Verträge sind schon oft mit friedlichen und vertraglichen Mitteln geändert worden. Nur dieses kommt in Frage. Die Meinungsfreiheit, für bessere Lösungen der jetzigen Lage zugunsten Deutschlands und der Deutschen zu wirken, ist grundgesetzlich gesichert. Wir verbinden unser Nein bzw. unsere Enthaltung zu dem Vertrag mit einem eindeutigen Ja zu Frieden und zu Freiheit für unsere Nachbarn und unser Volk. Anlage 5 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) nach § 59 GO zum Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP auf Umdruck 287. Wenn unser frei gewähltes Parlament sich durch Annahme der vorliegenden Verträge entschließt, die Oder-Neiße-Linie als Westgrenze Polens hinzunehmen, die selbst die polnischen Bischöfe in ihrem bewegenden, an ihre deutschen Amtsbrüder gerichteten Schreiben als eine für uns „äußerst bittere Frucht des letzten Krieges" bezeichnen, so bedarf dieser Entschluß der Erklärung und Erläuterung vor unserem und dem polnischen Volke. Man könnte sich dies einfach machen und darauf hinweisen, daß die Polen, die 1945 ins Land kamen, jetzt schon über ein Vierteljahrhundert dort ihre Heimat haben, daß ein großer Teil dieser polnischen Bevölkerung dort bereits geboren ist und seinerseits wieder Kinder hat, so daß in den Oder- und Neiße-Gebieten bereits Polen der zweiten, bald der dritten Generation leben. Mit dieser Feststellung mag sich mancher begnügen und sich sagen, daß wir uns eben deswegen in das Unabänderliche zu fügen haben. Aber ich fürchte, eine derartige Feststellung allein genügt nicht als Grundlage einer dauerhaften Verständigung mit unserem östlichen Nachbarn. Denn es gehört dazu, daß unser Volk sich innerlich und auf Dauer mit dem schon 1945 eingetretenen Verlust abfindet und wir zugleich ein Verhältnis zu Polen suchen, das den nackten Wortlaut des Vertrages mit Leben erfüllt. Das wird der Fall nur sein, wenn wir auch aussprechen, was zwischen beiden Völkern bis zum heutigen Tage steht. Das grauenvolle Geschehen, das sich unter dem Hakenkreuz in Polen vollzog, haben viele von uns aus dem Gedächtnis und Bewußtsein verdrängt, selbst dann, als die Ereignisse jener Zeit nach dem Kriege vor uns und aller Welt offenlagen. Scham, Schuld oder pure Gleichgültigkeit mögen der Grund hierfür gewesen sein. Doch diese Zeit ist im polnischen Volke in höchst lebendiger Erinnerung geblieben, nicht nur bei der durch den Krieg äußerst geschwächten älteren Generation, sondern auch bei der Jugend, die sich der leidvollen Geschichte ihres Volkes sehr wohl bewußt ist. Wir dürfen daher in dieser Stunde dieses uns beschämende Kapitel der deutsch-polnischen Beziehungen nicht übergehen, wollen wir wirklich dauerhafte Grundlagen für ein friedliches Zusammenleben schaffen, wie es der vorliegende Vertrag erstrebt. Ich meine, daß wir hierzu hinweisende Worte in jenem Brief der polnischen Bischöfe finden, die wir nicht überlesen sollten. Sie schreiben: „In diesem allerchristlichsten und zugleich sehr menschlichem Geist strecken wir unsere Hände zu ihnen hin in den Bänken des zu Ende gehenden Konzils. Wir gewähren Vergebung und bitten um Vergebung". Ich meine, wir sollten diese so wertvollen Worte aufnehmen und Euch Polen um Vergebung bitten, um Vergebung, daß wir Euch am 1. September 1939 überrachsend mit Krieg überzogen, Eure Städte und Dörfer aus heiterem Himmel zerbombten und zerschossen, um Vergebung, daß wir Hunderttausende von Euch aus Euren Häusern und Wohnungen verdrängten, um Platz zu machen für andere Deutsche, um Vergebung dafür, daß sich diese Vertreibung vollzog unter Bedingungen voller Menschenverachtung, die unserer Nation unwürdig waren, um Vergebung dafür, daß mehr als eine Million Eurer Männer und Frauen, Knaben und Mädchen zu härtester Fronarbeit nach Deutschland verschleppt wurden, um Vergebung dafür, daß der letzte Reichsinnenminister festlegen konnte — ich zitiere —, „diese Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Mai 1972 10959 polnische Bevölkerung wird als führungsloses Arbeitsvolk zur Verfügung stehen und Deutschland jährlich Wanderarbeiter für besondere Arbeitsvorkommen (Straßenbauten, Steinbrüche) stellen", und um Vergebung dafür, daß das Bildungsniveau dieses führungslosen Arbeitsvolkes von demselben Herrn Himmler, der sich auch Kommissar für die Festigung deutschen Volkstums nannte, wie folgt festgelegt wurde — ich zitiere —: „Einfaches Rechnen bis höchstens 500. Schreiben des Namens, eine Lehre, daß es ein göttliches Gebot ist, den Deutschen zu gehorchen und ehrlich, fleißig und brav zu sein. Lesen halte ich nicht für erforderlich." Und wir bitten Euch um Vergebung dafür, daß wir einen Kanzler an der Spitze des Reiches duldeten, der anordnete — ich zitiere —, daß es für die Polen nur einen Herrn geben dürfe, und das sei der Deutsche. Zwei Herren nebeneinander könne es nicht geben und dürfe es nicht geben. Daher seien alle Vertreter der polnischen Intelligenz umzubringen — umzubringen, ich wiederhole es —, und um Vergebung, daß Ihr über fünf bittere Jahre die Herrschaft eines deutschen Generalgouverneurs erdulden mußtet, dessen Leitschnur war — ich zitiere wörtlich —: „Was wir jetzt an Führungsschicht in Polen festgestellt haben, das ist zu liquidieren, was wieder nachwächst, ist von uns sicherzustellen und in einem entsprechenden Zeitraum wieder wegzuschaffen." Und um Vergebung, daß Eure Kunstschätze geraubt, Eure Kirchen, Universitäten und Schulen geschlossen, Eure Priester, Professoren und Lehrer verfolgt, in die Konzentrationslager geworfen und gemordet wurden, und wir bitten in Demut um Vergebung, daß in Eurem Lande das Schrecklichste geschah, was von Deutschen je vollzogen worden ist. Ich spreche von den Lagern, in denen mit gnadenloser Roheit Männer und Frauen, Kinder und Greise planmäßig gedemütigt, gequält und schließlich gemordet worden sind. In dieser Stunde werde ich Namen und Zahlen der unglücklichen Opfer aus vielen Nationen nicht verschweigen: Sóbibor 250 000 Májdanek 360 000 Chélmo 360 000 Bélzec 600 000 Treblinka 750 000 und schließlich Auschwitz mit 2 1/2 Millionen, die in die Gaskammern gepfercht, dort elend erstickt sind. Das Ende des Krieges sah für Polen so aus: dreieinhalb Millionen polnische Staatsbürger — Männer und Frauen, Kinder und Greise — starben in diesen und anderen von deutscher Hand mit erbarmungsloser Härte betriebenen Stätten der Schande, der Qual, der Vernichtung. Alles in allem brachte der Krieg dem 30-Millionen-Volk der Polen sechs Millionen Tote. Etwa 123 000 fielen als Soldaten. Jeder fünfte polnische Staatsbürger kam somit um. Wenn wir diesen für uns so beschämenden Zeitabschnitt Revue passieren lassen, so sollten wir ganz tief und innerlich und ohne jeden Vorbehalt auch für das uns angetane Unrecht Vergebung gewähren, Vergebung gewähren für die Tausenden von Toten, als sich bei Kriegsbeginn aufgespeicherter polnischer Volkszorn gegen die dort ansässige deutsche Bevölkerung entlud. Und meine Bitte geht jetzt an unsere Schlesier, unsere Pommern, unsere Ostpreußen, auch ihrerseits dem polnischen Volke Vergebung zu gewähren für das ihnen angetane Unrecht der Vertreibung aus der so innig geliebten Heimat, in der sie seit Jahrhunderten und daher zu Recht lebten und wirkten und aus der sie verwiesen wurden unter großer Drangsal, unter Blut, Tränen und Flüchen. Ich weiß, wie fordernd diese Bitte ist. Doch vielleicht kann auch hier der Brief der polnischen Bischöfe das in Kummer oder Haß verschlossene Herz zum Verstehen und Vergeben öffnen. Die Bischöfe schreiben: „Ein großer Teil der Bevölkerung hatte dieses Gebiet aus Furcht vor der russischen Front verlassen und war nach dem Westen geflüchtet. Für unser polnisches Vaterland, das aus den Massenmorden nicht als Siegerstaat, sondern bis zum äußersten geschwächt hervorging, ist dieses Gebiet eine Existenzfrage (keine Frage des „größeren Lebensraumes"), es sei denn, daß man ein Über-30-Millionen-Volk in den engen Korridor eines „Generalgouvernements" von 1939 bis 1945 hineinpressen wollte, ohne Westgebiete, aber auch ohne Ostgebiete, aus denen seit 1945 Millionen von polnischen Menschen in die „Potsdamer Westgebiete" hinüberströmen mußten. Wo sollten sie auch damals hin, da ja das sogenannte Generalgouvernement zusammen mit der Hauptstadt in Schutt und Trümmern lagen? Die Vernichtungswellen des letzten Krieges sind nicht nur einmal, wie in Deutschland, sondern seit 1914 mehrere Male über die polnischen Lande hinweggebraust, und zwar hin und zurück wie apokalyptische Reiter, und haben jedesmal Schutt und Trümmer, Armut, Krankheit, Seuchen und Tränen und Tod und wachsende Vergeltungs- und Haßkomplexe hinterlassen." Noch einmal gehen in dieser Stunde meine Gedanken zurück zu jenem schicksalsschweren 1. September 1939, als ich von Ostpreußen aus mit meiner Truppe die Grenze nach Polen querte. Vor uns dehnte sich weites polnisches Land, das zu erobern wir uns anschickten. Und so sehe ich denn auch vor mir jenen ersten gefallenen Soldaten. Ich sehe sein straffes, bleiches, jugendliches Gesicht mit den kräftigen Zügen, ich sehe den Stahlhelm von ungewohnter Form, und die Uniform, die nach Farbe und 10960 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Mai 1972 Schnitt anders war als unser feldgrauer Waffenrock. Dieser tote polnische Soldat begleitete mich in der Erinnerung über Jahre und Jahrzehnte, als spräche und mahne er immer wieder: Warum, warum habt Ihr mein Land überfallen? Warum meinem Leben ein so frühes Ende gesetzt? Warum mein Volk so gnadenlos gedemütigt? Und ich antworte ihm: Wir haben allzu lange schreiendes Unrecht in unserem eigenen Lande geduldet, allzu fügsam dem kriegslüsternen Kanzler des Deutschen Reiches gehorcht, und allzu viele haben allzu willig und allzu tief die giftigen Schwaden eingesogen, die die Luft im Deutschen Reich verpesteten. Und ich füge die Bitte hinzu: unbekannter polnischer Soldat, vergib uns Du und mit Dir Dein Volk, den großen Frevel, den Deutsche einst in Polen begangen haben. „Wir gewähren Vergebung und wir bitten um Vergebung". Diese so kostbaren christlichen Worte der Bischöfe Polens sollten wir im Gedächtnis und im Herzen bewahren. Sie können uns den Weg in eine gemeinsame hellere Zukunft weisen, den die vorliegenden Verträge ebnen werden, da durch sie die Westgrenze Polens endgültig gesichert wird, die seit Entstehen des polnischen Staates im Jahre 1918 bis zum heutigen Tage von uns stets in Frage gestellt worden ist. Anlage 6 Umdruck 287 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD und FDP zur zweiten Beratung und Schlußabstimmung des a) von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. August 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken — Drucksachen VI/3156, VI/3397, zu VI/3397 — und des b) von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 7. Dezember 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen — Drucksachen VI/3157, VI/3396, zu VI/3396 —. Der Bundestag wolle beschließen: Im Zusammenhang mit der Abstimmung über den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom 12. August 1970 und dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen vom 7. Dezember 1970 erklärt der Deutsche Bundestag: 1. Zu den maßgebenden Zielen unserer Außenpolitik gehört die Erhaltung des Friedens in Europa und der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland. Die Verträge mit Moskau und Warschau, in denen die Vertragspartner feierlich und umfassend auf die Anwendung und Androhung von Gewalt verzichten, sollen diesen Zielen dienen. Sie sind wichtige Elemente des Modus vivendi, den die Bundesrepublik Deutschland mit ihren östlichen Nachbarn herstellen will. 2. Die Verpflichtungen, die die Bundesrepublik Deutschland in den Verträgen eingegangen ist, hat sie im eigenen Namen auf sich genommen. Dabei gehen die Verträge von den heute tatsächlich bestehenden Grenzen aus, deren einseitige Änderung sie ausschließen. Die Verträge nehmen eine friedensvertragliche Regelung für Deutschland nicht vorweg und schaffen keine Rechtsgrundlage für die heute bestehenden Grenzen. 3. Das unveräußerliche Recht auf Selbstbestimmung wird durch die Verträge nicht berührt. Die Politik der Bundesrepublik Deutschland, die eine friedliche Wiederherstellung der nationalen Einheit im europäischen Rahmen anstrebt, steht nicht im Widerspruch zu den Verträgen, die die Lösung der deutschen Frage nicht präjudizieren. Mit der Forderung auf Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts erhebt die Bundesrepublik Deutschland keinen Gebiets- oder Grenzänderungsanspruch. 4. Der Deutsche Bundestag stellt fest, daß die fortdauernde und uneingeschränkte Geltung des Deutschlandvertrages und der mit ihm verbundenen Abmachungen und Erklärungen von 1954 sowie die Fortgeltung des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken am 13. September 1955 geschlossenen Abkommens von den Verträgen nicht berührt wird. 5. Die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Deutschland als Ganzes und auf Berlin werden durch die Verträge nicht berührt. Der Deutsche Bundestag hält angesichts der Tatsache, daß die endgültige Regelung der deutschen Frage im Ganzen noch aussteht, den Fortbestand dieser Rechte und Verantwortlichkeiten für wesentlich. 6. Hinsichtlich der Bedeutung der Verträge verweist der Deutsche Bundestag darüber hinaus Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Mai 1972 10961 auf die Denkschriften, die die Bundesregierung den gesetzgebenden Körperschaften zusammen mit den Vertragsgesetzen zum Moskauer und Warschauer Vertrag vorgelegt hat. 7. Die Bundesrepublik Deutschland steht fest im Atlantischen Bündnis, auf dem ihre Sicherheit und ihre Freiheit nach wie vor beruhen. 8. Die Bundesrepublik Deutschland wird die Politik der europäischen Einigung zusammen mit ihren Partnern in der Gemeinschaft unbeirrt fortsetzen mit dem Ziel, die Gemeinschaft stufenweise zu einer Politischen Union fortzuentwickeln. Die Bundesrepublik Deutschland geht dabei davon aus, daß die Sowjetunion und andere sozialistische Länder die Zusammenarbeit mit der EWG aufnehmen werden. 9. Die Bundesrepublik Deutschland bekräftigt ihren festen Willen, die Bindungen zwischen Berlin (West) und der Bundesrepublik Deutschland gemäß dem Viermächte-Abkommen und den deutschen Zusatzvereinbarungen aufrechtzuerhalten und fortzuentwickeln. Sie wird auch in Zukunft für die Lebensfähigkeit der Stadt und das Wohlergehen ihrer Menschen Sorge tragen. 10. Die Bundesrepublik Deutschland tritt für die Normalisierung des Verhältnisses zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR ein. Sie geht davon aus, daß die Prinzipien der Entspannung und der guten Nachbarschaft im vollem Maße auf das Verhältnis zwischen den Menschen und Institutionen der beiden Teile Deutschlands Anwendung finden werden. Bonn, den 10. Mai 1972 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 7 Umdruck 288 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur zweiten Beratung und Schlußabstimmung a) des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfes eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. August 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken — Drucksachen VI/3156, VI/3397, zu VI/3393 — b) des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfes eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 7. Dezember 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen — Drucksachen VI/3157, VI/3396, zu VI/3396 —. Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag stellt fest, daß das Recht aller Deutschen einschließlich der Vertriebenen und Flüchtlinge auf Freizügigkeit vom und zum angestammten Wohnsitz und zur freien und angemessenen Entfaltung in ihrer Heimat (als einzelner und in Gruppen) im Sinne der Menschenrechtsdeklaration der Vereinten Nationen, der europäischen Menschenrechtskonvention und der wiederholten einstimmigen Beschlüsse des Sicherheitsrates der UN durch die Vertragsgesetze zum Moskauer und Warschauer Vertrag weder verletzt noch behindert werden kann und darf. Durch die Verträge dürfen Vertreibungen weder legitimiert noch legalisiert werden. Bonn, den 17. Mai 1972 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 8 Umdruck 282 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verplombung im Durchgangsverkehr von zivilen Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) — Drucksachen VI/3010, VI/3307 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 1 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung: Leere Transportmittel können verplombt werden, wenn ihnen ein Warenbegleitschein beigefügt wird, in dem das Transportmittel als „leer" bezeichnet ist. Bonn, den 9. Mai 1972 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 9 Umdruck 283 (neu) Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregie- 10962 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Mai 1972 rung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verplombung im Durchgangsverkehr von zivilen Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) — Drucksachen VI/3010, VI/3307 —. Das Gesetz über die Verplombung im Durchgangsverkehr von zivilen Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) legt den Güterverkehrsunternehmen, die den Berlinverkehr bedienen, schwerwiegende Verpflichtungen auf. Um diesen Verpflichtungen und den auch weiterhin vorhandenen besonderen Verhältnissen im Güterverkehr von und nach Berlin (West) gerecht zu werden, muß ein Höchstmaß an Rechtssicherheit gewährleistet sein. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, alle wichtigen Fragen, die im Gesetz nur global behandelt wurden und einer detaillierten Auslegung bedürfen, besonders zu regeln. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, zur Durchführung des Gesetzes über die Verplombung im Durchgangsverkehr von zivilen Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) eine Rechtsverordnung zu erlassen, in der bestimmt ist, welche Zollbehörden für die Ermächtigung zur Selbstverplombung von Unternehmen zuständig sind und welche Auflagen diese Unternehmen erfüllen müssen, damit das Verfahren ordnungsgemäß ist und den Bestimmungen des Abkommens über den Transitverkehr entspricht. Die Bundesregierung wird außerdem aufgefordert, Zolldienstanweisungen zu erlassen, in denen bestimmt wird, 1. welche Bautypen von Transportmitteln nicht verschlußfähig sind; 2. welche Arten von Gütern sich nicht für einen Transport unter Verplombung eignen; 3. wer in den unter 1. und 2. genannten Fällen für die Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen zuständig ist und in welcher Form sowie in welchem Verfahren solche Bescheinigungen erteilt werden. Bonn, den 17. Mai 1972 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 10 Umdruck 284 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verplombung im Durchgangsverkehr von zivilen Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) — Drucksachen N/3010, VI/3307 —. Die in dem Gesetz über die Verplombung im Durchgangsverkehr von zivilen Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und nach Berlin (West) vorgesehene Verplombungspflicht macht vor allem für Transportunternehmen, die nicht am internationalen Güterverkehr teilnehmen, erhebliche Umrüstungen an den Transportmitteln notwendig. Die Kosten für diese Umrüstung, die je Lastzug etwa 5000 DM betragen, würden bei den in erster Linie im Berlinverkehr eingesetzten kleinen und mittleren Unternehmen wirtschaftlich kaum tragbare Belastungen mit sich bringen. Eine Übernahme dieser Kosten durch den Bund ist daher erforderlich. Hierfür haben sich alle Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses sowie der Straßenverkehrstag der FDP am 8. April 1972 in Stuttgart ausgesprochen. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Unternehmen des privaten Transportgewerbes die aufgrund der Bestimmungen des Gesetzes über die Verplombung im Durchgangsverkehr von zivilen Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) entstehenden Kosten für die Herrichtung der Zollverschlußfähigkeit der überwiegend im Berlin-Verkehr beschäftigten und bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeuge zu erstatten und entsprechende Mittel bereitzustellen. Bonn, den 9. Mai 1972 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 11 Umdruck 286 Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verplombung im Durchgangsverkehr von zivilen Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) — Drucksachen VI/3010, VI/3307 —. Die Bundesregierung wird ersucht: 1. Die Bundeszollverwaltung in personeller und sachlicher Hinsicht so auszustatten, daß der Berlinverkehr in der einfachsten, schnellsten und günstigsten Weise durchgeführt werden kann; 2. In Fällen, in denen Transportunternehmen durch die Belastung mit Umrüstungskosten für die verschlußsichere Herrichtung von Transportmitteln in ihrer Existenz beeinträchtigt werden, eine Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Mai 1972 10963 Finanzhilfe, insbesondere durch die Gewährung von niedrig verzinslichen oder zinslosen Darlehen vorzusehen. Bonn, den 10. Mai 1972 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 12 Umdruck 285 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verplombung im Durchgangsverkehr von zivilen Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) — Drucksachen VI/3010, VI/3307 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, über Erfahrungen mit der Verplombung von Leerfahrzeugen dem Bundestag nach einer angemessenen Frist zu berichten und eine erneute Überprüfung einer Freistellung der Leerfahrzeuge vom Verplombungszwang für den Fall vorzunehmen, daß die gesammelten Erfahrungen dies nahelegen. Bonn, den 10. Mai 1972 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion
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    Rede von Kurt Mattick


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, bei der Abstimmung über die Entschließung ist dem Herrn Präsidenten ein Irrtum unterlaufen. Bei Entschließungen zählen die Berliner Stimmen vollberechtigt mit und werden nicht gesondert gezählt.

    (Abg. Wehner: Jawohl!)



Rede von Kai-Uwe von Hassel
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Wir kommen zu dem Entschließungsantrag Umdruck 288 *), eingereicht von den Abgeordneten Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion der CDU/CSU. Wird das Wort dazu gewünscht? — Das ist nicht der Fall.
Es ist vorgeschlagen worden, diesen Entschließungsantrag an den Auswärtigen Ausschuß — federführend — sowie an den Rechtsausschuß und den Innenausschuß zur Mitberatung zu überweisen. Da keine Wortmeldungen vorliegen, können wir abstimmen.

(Abg. Dr. Schäfer [Tübingen]:: Innerdeutscher Ausschuß, nicht „Innenausschuß" !)

— Hier steht „Innenausschuß".

(Abg. Dr. Barzel: Innenausschuß wegen der Zuständigkeit!)

— „Innenausschuß" ist also richtig. Sollte es noch Probleme geben, Herr Professor Dr. Schäfer, dann kann man sie später klären.
Wer diesem Überweisungsvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Bei zahlreichen Nein-Stimmen und Enthaltungen ist der Überweisungsvorschlag angenommen.
Ich rufe Punkt 3 unserer Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verplombung im Durchgangsverkehr von zivilen Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West)

— Drucksache VI/3010 —
a) Bericht des Haushaltsausschusses (7. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung
— Drucksache VI/3331 —
Berichterstatter: Abgeordneter Bremer
b) Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (6. Ausschuß)

— Drucksache VI/3307 —
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Dübber (Erste Beratung 162. Sitzung)

Ich darf den Berichterstattern für ihre Berichte danken und zunächst fragen, ob die Berichterstatter zur Ergänzung ihrer Berichte das Wort wünschen. — Das ist nicht der Fall.
Wir treten in die zweite Beratung ein. Ich eröffne die Aussprache zur zweiten Beratung. — Das Wort hat Frau Abgeordnete Berger.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU/CSU-Fraktion stellt am Schluß der parlamentarischen Beratung des Ver-
    *) Siehe Anlage 7



    Frau Berger
    plombungsgesetzes noch einmal fest, daß sich der Verplombungszwang, der mit diesem Gesetz eingeführt wird, nicht aus dem Wortlaut des Viermächte-Abkommens ableiten läßt. Das Viermächte-Abkommen sieht vielmehr eine ganz klare Kann-Bestimmung vor, die sich nach unserer Auffassung nicht in eine Muß-Bestimmung umdeuten läßt.

    (V o r sitz : Vizepräsident Frau Funcke.)

    Leider geht schon das Transitabkommen in diesem Punkt über den Rahmen des Viermächte-Abkommens hinaus, denn aus Art. 20 ergibt sich praktisch ein Zwang zur Verplombung, der in dem uns vorliegenden Verplombungsgesetz endgültig statuiert ist.
    Wir bedauern diesen unserer Meinung nach unnötigen Zwang. Wir glauben, daß für Berlin und vor allem für die betroffene Wirtschaft eine einfachere und ebenso überzeugende Lösung hätte gefunden werden können. Das ganze Problem ist aber sowohl in den innerdeutschen Verhandlungen als auch bei den Vorarbeiten für diesen Gesetzentwurf mit einer oft unerträglichen und für den Außenstehenden unbegreiflichen Hektik behandelt worden.

    (Abg. Frau Griesinger: Sehr richtig!)

    Besonderes Gewicht erhält der gesetzliche Verplombungszwang aber erst dadurch, daß er mit der schematischen Anwendung zollrechtlicher Vorschriften auf den Berlin-Verkehr gekoppelt wird. Auch dieses Verfahren hätten wir aus politischen Gründen gern vermieden gesehen, zumal der Transitverkehr von und nach Berlin künftig nicht nur mit erheblichen Kosten für die Umrüstung der Fahrzeuge, sondern auch durch ein äußerst unpraktisches und aufwendiges Abfertigungsverfahren belastet wird.
    Es hätte weitaus einfachere Verfahren gegeben. Sie sind der Bundesregierung aus zahlreichen Änderungsanträgen der Opposition und vor allem aus den Stellungnahmen der betroffenen Wirtschaft durchaus bekannt.
    Wir glauben nicht, daß sich die Abfertigung eines Lastzuges unter den heute voraussehbaren Umständen innerhalb von zehn Minuten — wie es die Bundesregierung sagt — vollziehen wird. Der von der Regierung gewollte umständliche internationale Zollverschluß muß nämlich nicht nur an den Zollabgangsstellen angelegt, sondern auch noch an der Grenzkontrollstelle geprüft werden. Als nächster Schritt folgt dann, daß er darüber hinaus sowohl bei der Einfahrt in die DDR als auch bei der Ausfahrt aus der DDR einer weiteren gründlichen Beschau unterliegen wird. Das alles dürfte wesentlich mehr als zehn Minuten in Anspruch nehmen.
    Wenn schon die Einführung des Verplombungszwanges und die Anwendung von internationalen Zollbestimmungen nach Meinung der Bundesregierung aus zwingenden politischen Gründen nicht mehr rückgängig zu machen waren, hätte man bei der parlamentarischen Behandlung des Verplombungsgesetzes wenigstens alle Anstrengungen unternehmen müssen, um die zahlreichen Unklarheiten, die noch heute im Gesetzentwurf enthalten sind, auszumerzen oder zu klären.
    Meine Fraktion hat in den Ausschüssen immer wieder auf Klarstellungen und klare Formulierungen gedrängt und eine Reihe von Änderungsvorschlägen eingebracht. Auch die große Zahl von Stellungnahmen von Spitzenverbänden der Wirtschaft, der Industrie- und Handelskammer zu Berlin und den unmittelbar betroffenen Fachverbänden hatte nur eines zum Ziel: nämlich Unklarheiten aus dem Gesetzentwurf zu beseitigen und die einzelnen Unternehmen und Fahrer künftig vor Auseinandersetzungen mit den Behörden der DDR zu schützen.
    Nachdem sich der Innerdeutsche Ausschuß Anfang März in Berlin nicht nur über die notwendigen Baulichkeiten orientiert hatte, sondern in einem Hearing auch den Vertretern der Wirtschaft Gelegenheit gab, ihre Bedenken und Wünsche vorzutragen, hatten wir den Eindruck, daß wir uns in der Sache doch sehr nahegekommen waren und daß eine Einigung auf einer breiteren Basis möglich sei. Nach Abschluß der Beratung im Innerdeutschen Ausschuß und auch im federführenden Finanzausschuß müssen wir uns allerdings fragen, zu welchem Zweck der Ausschuß die Sachverständigen aus der Wirtschaft in Berlin überhaupt angehört hat.

    (Sehr wahr! bei der CDU/CSU.)

    Die Regierungsparteien haben nämlich die in Berlin gewonnenen Kenntnisse praktisch nicht genutzt. Sonst hätte eine Vielzahl der konstruktiven Änderungswünsche in den Ausschußverhandlungen einen Niederschlag finden müssen.
    Sämtliche Änderungsanträge der Opposition — ich will das hervorheben — hätten überdies die von der Regierung gewollte politische Substanz des Gesetzentwurfs überhaupt nicht verändert.
    Im Innerdeutschen Ausschuß und im Finanzausschuß sind alle Änderungsanträge der Opposition ausnahmslos mit der denkbar kleinsten Mehrheit von jeweils nur einer Stimme abgelehnt worden. Die Wünsche und Vorschläge der unmittelbar betroffenen Wirtschaft hatten offenbar ebensowenig eine Chance, berücksichtigt zu werden.
    Ich sprach vorhin schon von der Eile, mit der dieser Gesetzentwurf Anfang Dezember, nur wenige Tage nach dem Abschluß der Berlin-Verhandlungen, den gesetzgebenden Körperschaften vorgelegt worden ist. Unter diesen Umständen war ein ausgereifter Entwurf auch gar nicht zu erwarten. Wie groß die Eile gewesen ist, beweist allein schon die Tatsache, daß die Bundesregierung unmittelbar nach Einbringung ihres eigenen Gesetzentwurfes erste Änderungsvorschläge dazu vorgelegt hat.
    Wenn es nicht so ernst wäre, könnte man es nur als ein Kuriosum bezeichnen, daß der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Beschlußfassung über den Gesetzentwurf offensichtlich nicht einmal bekannt war, daß zum Beispiel Schrott im Berlin-Verkehr nicht nur auf Binnenschiffen, sondern auch auf Eisenbahnwaggons verladen wird.

    (Hört! Hört! bei der CDU/CSU.)




    Frau Berger
    Jeder Fachmann hätte diese Frage sofort beantworten können, wenn sie ihm nur gestellt worden wäre. Das allerdings ist nicht geschehen.
    Es ist praktisch zu keiner Konsultation mit der Wirtschaft durch die Regierung gekommen. Ich muß dies heute ausdrücklich noch einmal betonen, weil mehrmals von Vertretern der Bundesregierung unzutreffenderweise das Gegenteil behauptet worden ist.
    Bei einer abschließenden Würdigung des hier vorliegenden Gesetzentwurfes stellen wir fest, daß eine möglichst umfassende Verplombung im Berlin-Verkehr von allen Mitgliedern dieses Hauses für richtig und für notwendig gehalten wird. Dadurch soll erreicht werden, daß Mißbrauchskontrollen nach Art. 16 des Transitabkommens vom 11. Dezember 1970 möglichst gar nicht erst stattfinden müssen.
    Wir sind deshalb bereit, unsere Bedenken zurückzustellen, die wir gegen die Zwangsverplombung angemeldet haben. An unserer Ansicht, daß eine einfachere Art der Verplombung ohne Zwang ausreichend gewesen wäre, halten wir fest.
    Die Anwendung internationaler Zollbestimmungen können wir nur dann als gerade noch tragbar ansehen, wenn sie sich ausschließlich auf die für die technische Abwicklung notwendigen Vorschriften beschränkt, wie sie z. B. auch für den Transport von unversteuertem Branntwein innerhalb der Bundesrepublik angewandt werden.
    Darüber hinaus bleiben aber die Elemente einer Übereinstimmung leider außerordentlich dürftig. Die Punkte, in denen unsere Auffassungen von denen der Koalition abweichen, sind dagegen weit zahlreicher.
    1970 wurden im Straßengüterverkehr von und nach Berlin 130 000 Leerfahrten, also Fahrten mit leeren Fahrzeugen, gezählt. 1971 waren es 140 000. Zu dieser Frage der Leerfahrzeuge wird sich mein Kollege Krammig noch ausführlicher äußern.
    Im übrigen sind die Unternehmen des Güterfernverkehrs und ihre Fahrer unserer Meinung nach keineswegs ausreichend davor gesichert, daß auch künftig Auseinandersetzungen zwischen ihnen und den DDR-Behörden darüber stattfinden, ob sie vom Verplombungszwang befreit sind oder nicht.
    Die Ausnahmen vom Verplombungszwang sind gefährlich unpräzise. Ich stelle in diesem Zusammenhang nur einige Fragen, die sich auf den Abs. 2 des § 1 beziehen:
    Welche Fahrzeuge gelten als nicht verplombungsfähig?
    Welche Güter brauchen nicht unter Verplombung zu fahren, weil sie sperrig sind oder ein Verschluß wirtschaftlich vollkommen unsinnig wäre?
    Wie sollen Unternehmen und Fahrer vor Auseinandersetzungen mit DDR-Organen über die Frage geschützt werden, ob sie verplombt fahren müssen oder nicht?
    Dafür hätten längst im Rahmen von Rechtsverordnungen und Dienstanweisungen des zuständigen
    Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen entsprechende Regelungen vorbereitet werden müssen. Wir stellen fest, daß uns bis heute Entwürfe weder für Durchführungsverordnungen noch für Dienstanweisungen dieses Ministeriums bekannt sind, obwohl dies klipp und klar in Aussicht gestellt worden ist.
    Unter all diesen Bedingungen sieht sich meine Fraktion außerstande — —

    (Abg. Wehner: Sich der Stimme zu enthalten! — Heiterkeit bei der SPD.)

    — Herr Kollege Wehner, Sie sollten gerade diese praktische Frage des Verkehrs von und nach Berlin wesentlich ernster nehmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ich würde Ihnen dringend empfehlen, sich mit dieser Materie zu beschäftigen; dann würde Ihnen wahrscheinlich die Lust am Ulk vergehen. Das muß ich Ihnen sagen.

    (Erneuter Beifall bei der CDU/CSU. — Zuruf des Abg. Wehner.)

    Unter all diesen Bedingungen sieht sich meine Fraktion außerstande, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Wir behaupten nicht, daß dieses Gesetz völlig unpraktikabel sei.

    (Abg. Wehner: Guck mal an!)

    und daß die Wirtschaft nicht mit ihm leben könne.
    — Herr Wehner, wir sind aber ebenso der Ansicht,

    (Abg. Wehner: Endlich bringe ich Sie auf die Palme!)

    daß ein Gesetz, das unseren Änderungswünschen Rechnung getragen hätte, wesentliche Vorteile gebracht und den Berlin-Verkehr, Herr Wehner, tatsächlich leichter, besser und rechtssicherer gemacht hätte.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Abg. Wehner: Hier kriegen Sie doch wenigstens Beifall!)

    Wir möchten allerdings noch einmal mit Nachdruck darauf hinweisen, daß unsere gravierenden Bedenken abgeschwächt werden könnten, wenn sich die Koalition dazu bereitfände, in der dritten Lesung des Gesetzentwurfs insbesondere einem Entschließungsantrag meiner Fraktion zuzustimmen, der im wesentlichen die Regelung der Selbstverplombung und eine exakte Definition der Ausnahmen vom Verplombungszwang beinhaltet.
    Meine Fraktion würde es begrüßen, wenn sich die Koalition im Interesse des Berlin-Verkehrs entschließen könnte, wenigstens hierzu ihre Zustimmung zu geben.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)