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    Deutscher Bundestag 187. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 17. Mai 1972 Inhalt: Nachruf auf den Abg. Blank 10929 A Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Dichgans 10929 D Überweisung von Vorlagen an Ausschüsse 10929 D Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen (Abg. Dr. Hauser [Sasbach], Erhard [Bad Schwalbach], Dr. Lenz [Bergstraße], von Thadden, Vogel und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/3441) — Erste Beratung — 10930 A Amtliche Mitteilungen 10930 B Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. August 1970 zwischen der Bundesrepublk Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (Drucksache VI/3156); Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksachen VI/3397, zu VI/3397) in Verbindung mit Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 7. Dezember 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen (Drucksache W3157) ; Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (Drucksachen VI/3396, zu VI/3396) — Fortsetzung der zweiten Beratung und Schlußabstimmung — Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) 10931 A Mischnick (FDP) 10932 B Dr. h. c. Kiesinger (CDU/CSU) 10933 C Schütz, Regierender Bürgermeister von Berlin 10934 B Scheel, Bundesminister 10935 D Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) (Erklärung nach § 59 GO) 10938 D Namentliche Abstimmungen 10939 B, 10941 B, 10943 C Dr. Czaja (CDU/CSU) (Erklärung nach § 59 GO) 10941 A Dr. Beermann (SPD) (Erklärung nach § 59 GO) 10943 B Mattick (SPD) 10945 B Begrüßung des Präsidenten des Parlaments der Unabhängigen Kooperativen Republik Guyana, Sase Narain 10941 B II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Mai 1972 Entwurf eines Gesetzes über die Verplombung im Durchgangsverkehr von zivilen Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) (Drucksache VI/3010); Bericht des Haushaltsausschusses gem. § 96 GO (Drucksache VI/3331), Schriftlicher Bericht des Finanzausschusses (Drucksache VI/3307) — Zweite und dritte Beratung — Frau Berger (CDU/CSU) 10945 D Franke, Bundesminister 10947 D Krammig (CDU/CSU) 10948 C Dr. Dübber (SPD) 10949 D von Bockelberg (CDU/CSU) 10950 B Offergeld, Parlamentarischer Staatssekretär 10951 B Wohlrabe (CDU/CSU) 10951 C Barche (SPD) 10952 D Horten (CDU/CSU) 10953 C Nächste Sitzung 10954 C Anlagen Anlage 1 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) nach § 59 GO zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung 10955 A Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abg. Weigl (CDU/CSU) nach § 59 GO zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung 10955 C Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abg. Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) nach § 59 GO zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung 10955 D Anlage 4 Schriftliche Erklärung der Abg. Dr. Czaja, Riedel (Frankfurt), Dr. Jahn (Braunschweig), Dr. Becher (Pullach), Dr. von Bismarck, Dr. Hupka, Storm, Freiherr von Fircks, Windelen, Frau Jacobi (Marl), Frau Pieser, Dr. Gruhl, Mursch (Soltau-Harburg), Dr. von Nordenskjöld, Rock, Frau Kalinke, Zoglmann, Dr. Wittmann (München), Freiherr von und zu Guttenberg, Dr. Mende, Dr. Götz, Baier, Dr. Kley, Dr. Klepsch, Dr. Burgbacher, Amrehn, Krammig (CDU/CSU) nach § 59 GO zu Punkt 2 der Tagesordnung 10956D Anlage 5 Schriftliche Erklärung des Abg. Dr. Beermann (SPD) nach § 59 GO zum Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD und FDP auf Umdruck 287 10958 B Anlage 6 Entschließungsantrag Umdruck 287 zur zweiten Beratung und Schlußabstimmung a) des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. August 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (Drucksachen VI/3156, VI/3397, zu VI/3397) und b) des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 7. Dezember 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen (Drucksachen VI/3157, VI/3396, zu VI/3396) 10960 B Anlage 7 Entschließungsantrag Umdruck 288 zur zweiten Beratung und Schlußabstimmung a) des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. August 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (Drucksachen VI/3156, VI/3393, zu VI/3397) und b) des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 7. Dezember 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen (Drucksachen VI/3157, VI/3396, zu VI/3396) 10961 B Anlage 8 Änderungsantrag Umdruck 282 zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verplombung im Durchgansverkehr von zivilen Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) (Drucksachen VI/3010, VI/3307) 10961 D Anlage 9 Entschließungsantrag Umdruck 283 (neu) zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verplombung im Durchgangsverkehr von zivilen Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) (Drucksachen VI/3010, VI/3307) 10961 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Mai 1972 III Anlage 10 Entschließungsantrag Umdruck 284 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verplombung im Durchgangsverkehr von zivilen Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) (Drucksachen VI/3010, VI/3307) 10962 B Anlage 11 Entschließungsantrag Umdruck 286 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verplombung im Durchgangsverkehr von zivilen Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) (Drucksachen VI/3010, VI/3307) 10962 D Anlage 12 Entschließungsantrag Umdruck 285 zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verplombung im Durchgangsverkehr von zivilen Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) (Drucksachen VI/3010, V1/3307) 10963 A Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Mai 1972 10929 187. Sitzung Bonn, den 17. Mai 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 14.00 Uhr
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    **) Siehe Anlage 12 Berichtigung In der 183. Sitzung, Seite 10746 B, Zeilen 4 und 5, ist statt „über hundert Millionen D-Mark" zu lesen: „über Hunderte von Millionen D-Mark". Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Mai 1972 10955 Anlage 1 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Arndt (Hamburg) (SPD) nach § 59 GO zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung Ich stimme den Verträgen zwischen der Bundesrepublik Deutschland einerseits und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Volksrepublik Polen andererseits zu. Rechtlich habe ich als Berichterstatter des Rechtsausschusses während der über 66 Stunden dauernden Beratung festgestellt, daß gegen beide Verträge weder verfassungs- noch völkerrechtliche Bedenken bestehen und daß dieser Ausschuß sich dementsprechend den insoweit von mir gestellten Anträgen ausnahmslos nach einer mit Akribie und äußerster Sorgfalt geführten Debatte angeschlossen hat. Politisch halte ich beide Verträge um des Friedens und der freiheitlichen Entwicklung unseres Landes für unverzichtbar. Wird rechtlich einem Friedensvertrag nicht vorgegriffen, den Verfassungsorgane, die vom ganzen deutschen Volk legitimiert sind, abzuschließen hätten, so ist doch die eindeutige Erklärung der vom Grundgesetz konstituierten Organe erforderlich, daß sie im Rahmen ihrer nur von den Deutschen im Geltungsbereich des Grundgesetzes herrührenden Kompetenz insoweit die Zugehörigkeit der Gebiete jenseits der Oder-Neiße-Linie zu Polen nicht mehr in Frage stellen. Ungeachtet dieser Rechtslage muß es politisch jedem Deutschen klar sein, daß diese Gebiete für immer für Deutschland verloren sind. Dies ist keine Folge der Verträge, sondern eine solche der Nazi-Diktatur und des von Hitler angezettelten Krieges, für die Sozialdemokraten in diesem Lande die geringste Schuld tragen. Obwohl meine beiden Großväter Ostpreußen waren (einer von ihnen Rektor der Universität Königsberg), mein Vater in Königsberg geboren ist und ich 1945 mit meiner Familie aus Schlesien vertrieben wurde, will ich den Teufelskreis von Haß und Vertreibung jedenfalls für meine Person durchbrechen. Ich gestehe den zu 40 % bereits dort geborenen Polen und Russen in diesen Gebieten heute das gleiche Heimatrecht zu, das meine Familie und ich bis 1945 dort besessen haben. Gerade auch im Hinblick auf das millionenfache Leid, das im deutschen Namen Polen und Russen von 1939 bis 1945 angetan wurde, halte ich dies auch für moralisch vertretbar und geboten. Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Weigl (CDU/CSU) nach § 59 GO zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung Nach § 59 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages gebe ich zur Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. August 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (Drucksachen VI/3156, VI/3397, zu VI/3397) und des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 7. Dezember 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen (Drucksachen VI/3157, VI/3396, zu VI/3396) folgende schriftliche Erklärung ab: Als leidenschaftlicher Befürworter eines Interessenausgleichs mit den osteuropäischen Staaten bedaure ich zutiefst, daß die Verhandlungen über den Vertrag vom 12. August 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und über den Vertrag vom 7. Dezember 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen von der Bundesregierung nicht auf der Basis einer gemeinsamen Außenpolitik aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien geführt und durch zeitlich befristete Verträge abgeschlossen wurden, ferner, daß ich am Tage der Abstimmung über diese Verträge nicht mit letzter Sicherheit ausschließen kann, daß die Vertragspartner diese Verträge in entscheidenden Punkten unterschiedlich interpretieren werden. Da eine mögliche unterschiedliche Vertragsinterpretation durch die Vertragsparteien zur Quelle neuer Spannungen in Europa werden könnte, enthalte ich mich der Stimme. Anlage 3 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Freiherr von Kühlmann-Stumm (FDP) nach § 59 GO zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung 10956 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Mai 1972 Die Ratifizierung des Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. August 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion sowie des Gesetzes zu dem Vertrag vom 7. Dezember 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen stellt den Deutschen Bundestag vor die weittragendste und folgenschwerste Entscheidung seit seinem Bestehen. Das Inkrafttreten der Ostverträge wird die politische Landschaft der BRD und Europas mit Sicherheit erheblich verändern. Der Bundeskanzler hat in der Regierungserklärung 1969 bereits erhebliche Zugeständnisse im Hinblick auf den Staatscharakter der DDR und den Atomwaffensperrvertrag eingeräumt. Dies führte zu einem schnellen Beginn der Verhandlungen, die in allen Phasen sowohl überstürzt als auch hektisch geführt worden sind und daher zu einem für die BRD unausgewogenen Ergebnis geführt haben. Die Ereignisse währen des langen Zeitabschnittes nach der Unterzeichnung der Verträge, vom Brief des Herrn Bundesaußenministers zur deutschen Einheit über das Abkommen der Vier Mächte Berlin betreffend bis hin zur gemeinsamen Entschließung der drei Parteien des Bundestages — die heute verabschiedet wird — zeigen deutlich, daß eine ohne Zeitdruck geduldig und zielstrebig gestaltete Verhandlungsführung das Vertragsergebnis für die BRD günstig beeinflußt hätte. Der beherrschende Grundsatz des Vertragswerkes ist der beiderseitige, umfassende und vorbehaltlose Gewaltverzicht. Darüber hinaus führt das Inkrafttreten der Gesetze auch unter Berücksichtigung der Absichtserklärungen mit Sicherheit zu einer De-facto-Anerkennung der DDR. Das vordringlichste Ziel unserer Politik, die staatliche Einheit Deutschlands mit friedlichen Mitteln wiederherzustellen, kann daher in überschaubarer Zeitspanne nicht verwirklicht werden. Ferner findet sich die BRD zu der vom Inkrafttreten der Verträge an geltenden Feststellung bereit, daß die Oder-Neiße-Linie die westliche Staatsgrenze der Volksrepublik Polen bildet. Sie leistet daher einen bedeutenden Beitrag zum Frieden und für die Zukunft Europas. Demgegenüber vermag ich eine Verbesserung der außenpolitischen Situation der BRD auf Grund der Ostverträge nicht zu erkennen. Sie hätte wohl in erster Linie durch eine Verbesserung der humanitären Bedingungen für die Deutschen ostwärts der Oder-Neiße-Linie und in der DDR erreicht werden können. Im Falle der Deutschen in West-Berlin haben die Vier Mächte dankenswerterweise erfreulich positive Bedingungen geschaffen. Die Entschließung der drei Fraktionen des Deutschen Bundestages, die mit viel Sorgfalt erarbeitet wurde, wird mit ihrer Übermittlung an die Sowjetregierung ein hilfsweise heranzuziehendes Auslegungsmittel im Sinne des Art. 32 der Wiener Vertragsrechtskonvention. Leider fehlt auch in dieser Resolution der Hinweis, wonach die Information der polnischen Regierung über die humanitären Bedingungen der Deutschen in Polen eine wesentliche Voraussetzung für den Abschluß des Vertragswerkes gewesen ist. Die gemeinsame Entschließung ist ohne Zweifel nicht Bestandteil des zu ratifizierenden Vertragswerkes. Die Ausführungen des Herrn Bundeskanzlers vom 10. Mai 1972 vor diesem Hohen Hause unterstreichen nachdrücklich diese Feststellung. Nach eingehender Prüfung der Vertragsgesetze und der vorgelegten Unterlagen ist es mir nicht möglich, dem Vertragswerk zuzustimmen. Anlage 4 Schriftliche Erklärung der Abgeordneten Dr. Czaja, Riedel (Frankfurt), Dr. Jahn (Braunschweig), Dr. Becher (Pullach), Dr. von Bismarck, Dr. Hupka, Storm, Freiherr von Fircks, Windelen, Frau Jacobi (Marl), Frau Pieser, Dr. Gruhl, Mursch (Soltau-Harburg), Dr. von Nordenskjöld, Rock, Frau Kalinke, Zoglmann, Dr. Wittmann (München), Freiherr von und zu Guttenberg, Dr. Mende, Dr. Götz, Baier, Dr. Kley, Dr. Klepsch, Dr. Burgbacher, Amrehn, Krammig (CDU/CSU) nach § 59 GO zu Punkt 2 der Tagesordnung. Zum Warschauer Vertrag vertritt die Bundesregierung den Standpunkt, daß er für die Bundesrepublik Deutschland mit seinem Inkrafttreten deutsches Inland zu Ausland macht. In der Antwort auf die Große Anfrage der CDU/ CSU-Fraktion (Drucksache VI/2828) hält die Bundesregierung daran fest, daß die Bundesrepublik Deutschland dazu berufen ist, die rechtlichen Positionen Deutschlands auszufüllen. Nach dem Verfassungsrecht der Bundesrepublik Deutschland kann und darf vor friedensvertraglichen Regelungen und ohne Änderung des Grundgesetzes deutsches Inland nicht zu Ausland gemacht werden. Ebensowenig darf über große Teile Deutsch- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Mai 1972 10957 lands verfügt werden oder Annexionen zugestimmt oder der Ersitzung in solchen Gebieten Vorschub geleistet werden oder dürfen zu Lasten Deutschlands einem anderen Staat Gebiete abgetreten werden. Es genügt nicht, deutscherseits nur das Zustandekommen der Massenvertreibung nicht zu legitimieren; es dürfen vielmehr auch die Folgen der Massenvertreibungen nicht legalisiert werden. Vertreibungen sind ein ebenso rechtlich wie moralisch unzulässiger Weg zu Gebietserwerb. Das durch das Völkergewohnheitsrecht und die Menschenrechtsdeklaration der UN-Charta gesicherte und durch die europäische Menschenrechtskonvention bestätigte Recht auf ungestörten Verbleib und angemessene Entfaltung am angestammten Wohnsitz — als einzelner und innerhalb der eigenen nationalen Gruppe — gehört zum unabdingbaren Kern der Menschenrechte. Nach dem Grundgesetz ist jede staatliche Gewalt in der Bundesrepublik Deutschland zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten für Deutsche im Sinne des Grundgesetzes im In- und Ausland verpflichtet. Deshalb dürfen durch Verträge nicht tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten geschaffen werden, die den bisher eingeschränkten Inlandschutz in fremdverwalteten Gebieten Deutschen im Sinne des Grundgesetzes entziehen, ohne daß ihnen gleichzeitig deutscher diplomatischer Schutz gesichert wird. Die Sorgepflicht der Bundesrepublik Deutschland darf nicht generell einer großen Zahl deutscher Staatsangehöriger entzogen werden. Eine echte Normalisierung der Beziehungen ist ohne Wiederherstellung verletzter Individualrechte nicht zu erreichen. In dem Vertrag werden auch die materiellen Rechte der Deutschen nicht geregelt. Der Warschauer Vertrag verstößt gegen Artikel 1, 6, 16, 23, 146 und den Vorspruch des Grundgesetzes. Er könnte die Wirkung von Artikel 5 des Grundgesetzes gefährden. Wäre dies der Fall, so ergäbe sich ein Gegensatz zwischen den vertraglichen Verpflichtungen und dem Verfassungsrecht. Die Fehler der Verhandlungsführung suchte man bei einzelnen Reden im Bundesrat und laut Teilen des Ausschußberichts VI/3396 durch Behauptungen zu verdecken, die mit den geschichtlichen Tatsachen und — wie der Bundesaußenminister in Moskau ausdrücklich festgestellt hat — mit der internationalen Rechtslage nicht im Einklang sind. Die Behauptung, die westlichen Verbündeten hätten generell die amtliche Tendenz gehabt, diese Gebiete Polen endgültig zuzusprechen, und hätten einer Ersitzung seitens Polens Vorschub geleistet, wird hiermit u. a. durch den Hinweis auf folgende Dokumente widersprochen: Der US-amerikanische Staatssekretär Byrnes stellte fest, daß solchen Behauptungen über die Haltung der USA und ihres Präsidenten Truman auf der Potsdamer Konferenz der gute Wille abgesprochen werden müsse. In seiner Stuttgarter Rede vom 6. September 1946 erklärte er, daß ausweislich des Protokolls der Potsdamer Konferenz die Regierungschefs sich in keiner Weise verpflichtet hätten, auf der Friedenskonferenz die Überlassung der Polen nur zur Verwaltung übertragenen Gebiete an Polen zu unterstützen. Dies besagen auch die Artikel IX und XIII des Potsdamer Protokolls, die Vereinbarungen von London vom 12. September 1944, eingeführt — und ergänzt — in das Londoner Abkommen vom 14. November 1944 und die Berliner Vier-Mächte-Erklärung vom 5. Juni 1945. Diese beiden Dokumente werden in den Noten der Regierungen der Drei Westmächte an die Bundesregierung vom 11. August 1970 als durch den Moskauer Vertrag nicht berührt bezeichnet. Nach diesen Dokumenten sollte Deutschland in den Grenzen von 1937 besetzt werden; jede Annexion deutschen Gebiets in diesen Grenzen wurde abgelehnt. An der vom US-amerikanischen Staatssekretär Byrnes 1946 in Stuttgart dargelegten Position hat US-Staatssekretär Marshall 1947 in Moskau festgehalten. Ähnliches besagt die Schlußakte der Londoner Konferenz vom 3. Oktober 1954. Der Artikel des Deutschlandvertrages, insbesondere der letzte Satz des ersten Absatzes, spricht eine eindeutige Sprache. Die zwar nur einseitige, aber akzeptierte Erklärung Adenauers vom 13. September 1955 in Moskau zur Grenzfrage gehört nach Auffassung des Auswärtigen Amtes sogar zur Motivation des „Abschlusses des Abkommens vom 13. September 1955", das in der Präambel zum Moskauer Vertrag erwähnt wird. In den Jahren 1965 bis 1968 sind von britischen Regierungsmitgliedern — zum Teil sogar in Warschau — und im britischen Unterhaus eindeutige Erklärungen in diesem Sinne, von Außenminister Stewart, Minister Peadly und anderen abgegeben worden; desgleichen im niederländischen Parlament von Minister Luns im Jahre 1966. Löbe, Schumacher, Erler, Brandt, Adenauer und die deutschen Außenminister haben wiederholt ebenso diesen Standpunkt vertreten. Es gibt keine offiziellen Aussagen über eine Gebietsgarantie der Siegermächte für Deutschland, aber auch ebensowenig eine Garantie bezüglich der Zusprechung der Oder-Neiße-Gebiete an Polen. Unsere Ablehnung der ungerechten Verträge verbinden wir mit einem eindeutigen Bekenntnis zur Achtung vor der Würde, der Existenz, den Rechten und der angemessenen Entfaltung unserer östlichen Nachbarn sowie dem Willen, danach zu handeln. 10958 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Mai 1972 Zwischen diesen Rechten und Ansprüchen unserer Nachbarn und unseren eigenen Rechten besteht eine Spannung, die im gerechten Ausgleich aufgearbeitet werden muß. In den nächsten Jahren und Jahrzehnten verlieren mit dem Fortschritt die nationalstaatlichen Grenzen ihre Bedeutung. Ob die Möglichkeit zu enger Zusammenarbeit wächst, kann man nicht von vorherein aussagen. Die Schwierigkeiten sind bekannt. Niemand sollte sich aber berufen fühlen, ein gemeinsames Aufarbeiten der Gegensätze für alle Zeiten auszuschließen. Die berechtigten wirtschaftlichen und politischen Interessen der russischen Großmacht sind zu achten, doch dürfen sie nicht die Selbstbestimmung und Freiheit der Völker berühren. Eine echte Befriedung in Europa, die die allseitigen Interessen berücksichtigt, kann auch im eigenen Sicherheitsinteresse Rußlands liegen. Bei der Vertiefung des westlichen Bündnisses und auf dem Wege zu einer politischen Union müssen auch die berechtigten deutschen Interessen mit eingeschlossen werden. Unausgewogene Verträge sind schon oft mit friedlichen und vertraglichen Mitteln geändert worden. Nur dieses kommt in Frage. Die Meinungsfreiheit, für bessere Lösungen der jetzigen Lage zugunsten Deutschlands und der Deutschen zu wirken, ist grundgesetzlich gesichert. Wir verbinden unser Nein bzw. unsere Enthaltung zu dem Vertrag mit einem eindeutigen Ja zu Frieden und zu Freiheit für unsere Nachbarn und unser Volk. Anlage 5 Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Dr. Beermann (SPD) nach § 59 GO zum Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP auf Umdruck 287. Wenn unser frei gewähltes Parlament sich durch Annahme der vorliegenden Verträge entschließt, die Oder-Neiße-Linie als Westgrenze Polens hinzunehmen, die selbst die polnischen Bischöfe in ihrem bewegenden, an ihre deutschen Amtsbrüder gerichteten Schreiben als eine für uns „äußerst bittere Frucht des letzten Krieges" bezeichnen, so bedarf dieser Entschluß der Erklärung und Erläuterung vor unserem und dem polnischen Volke. Man könnte sich dies einfach machen und darauf hinweisen, daß die Polen, die 1945 ins Land kamen, jetzt schon über ein Vierteljahrhundert dort ihre Heimat haben, daß ein großer Teil dieser polnischen Bevölkerung dort bereits geboren ist und seinerseits wieder Kinder hat, so daß in den Oder- und Neiße-Gebieten bereits Polen der zweiten, bald der dritten Generation leben. Mit dieser Feststellung mag sich mancher begnügen und sich sagen, daß wir uns eben deswegen in das Unabänderliche zu fügen haben. Aber ich fürchte, eine derartige Feststellung allein genügt nicht als Grundlage einer dauerhaften Verständigung mit unserem östlichen Nachbarn. Denn es gehört dazu, daß unser Volk sich innerlich und auf Dauer mit dem schon 1945 eingetretenen Verlust abfindet und wir zugleich ein Verhältnis zu Polen suchen, das den nackten Wortlaut des Vertrages mit Leben erfüllt. Das wird der Fall nur sein, wenn wir auch aussprechen, was zwischen beiden Völkern bis zum heutigen Tage steht. Das grauenvolle Geschehen, das sich unter dem Hakenkreuz in Polen vollzog, haben viele von uns aus dem Gedächtnis und Bewußtsein verdrängt, selbst dann, als die Ereignisse jener Zeit nach dem Kriege vor uns und aller Welt offenlagen. Scham, Schuld oder pure Gleichgültigkeit mögen der Grund hierfür gewesen sein. Doch diese Zeit ist im polnischen Volke in höchst lebendiger Erinnerung geblieben, nicht nur bei der durch den Krieg äußerst geschwächten älteren Generation, sondern auch bei der Jugend, die sich der leidvollen Geschichte ihres Volkes sehr wohl bewußt ist. Wir dürfen daher in dieser Stunde dieses uns beschämende Kapitel der deutsch-polnischen Beziehungen nicht übergehen, wollen wir wirklich dauerhafte Grundlagen für ein friedliches Zusammenleben schaffen, wie es der vorliegende Vertrag erstrebt. Ich meine, daß wir hierzu hinweisende Worte in jenem Brief der polnischen Bischöfe finden, die wir nicht überlesen sollten. Sie schreiben: „In diesem allerchristlichsten und zugleich sehr menschlichem Geist strecken wir unsere Hände zu ihnen hin in den Bänken des zu Ende gehenden Konzils. Wir gewähren Vergebung und bitten um Vergebung". Ich meine, wir sollten diese so wertvollen Worte aufnehmen und Euch Polen um Vergebung bitten, um Vergebung, daß wir Euch am 1. September 1939 überrachsend mit Krieg überzogen, Eure Städte und Dörfer aus heiterem Himmel zerbombten und zerschossen, um Vergebung, daß wir Hunderttausende von Euch aus Euren Häusern und Wohnungen verdrängten, um Platz zu machen für andere Deutsche, um Vergebung dafür, daß sich diese Vertreibung vollzog unter Bedingungen voller Menschenverachtung, die unserer Nation unwürdig waren, um Vergebung dafür, daß mehr als eine Million Eurer Männer und Frauen, Knaben und Mädchen zu härtester Fronarbeit nach Deutschland verschleppt wurden, um Vergebung dafür, daß der letzte Reichsinnenminister festlegen konnte — ich zitiere —, „diese Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Mai 1972 10959 polnische Bevölkerung wird als führungsloses Arbeitsvolk zur Verfügung stehen und Deutschland jährlich Wanderarbeiter für besondere Arbeitsvorkommen (Straßenbauten, Steinbrüche) stellen", und um Vergebung dafür, daß das Bildungsniveau dieses führungslosen Arbeitsvolkes von demselben Herrn Himmler, der sich auch Kommissar für die Festigung deutschen Volkstums nannte, wie folgt festgelegt wurde — ich zitiere —: „Einfaches Rechnen bis höchstens 500. Schreiben des Namens, eine Lehre, daß es ein göttliches Gebot ist, den Deutschen zu gehorchen und ehrlich, fleißig und brav zu sein. Lesen halte ich nicht für erforderlich." Und wir bitten Euch um Vergebung dafür, daß wir einen Kanzler an der Spitze des Reiches duldeten, der anordnete — ich zitiere —, daß es für die Polen nur einen Herrn geben dürfe, und das sei der Deutsche. Zwei Herren nebeneinander könne es nicht geben und dürfe es nicht geben. Daher seien alle Vertreter der polnischen Intelligenz umzubringen — umzubringen, ich wiederhole es —, und um Vergebung, daß Ihr über fünf bittere Jahre die Herrschaft eines deutschen Generalgouverneurs erdulden mußtet, dessen Leitschnur war — ich zitiere wörtlich —: „Was wir jetzt an Führungsschicht in Polen festgestellt haben, das ist zu liquidieren, was wieder nachwächst, ist von uns sicherzustellen und in einem entsprechenden Zeitraum wieder wegzuschaffen." Und um Vergebung, daß Eure Kunstschätze geraubt, Eure Kirchen, Universitäten und Schulen geschlossen, Eure Priester, Professoren und Lehrer verfolgt, in die Konzentrationslager geworfen und gemordet wurden, und wir bitten in Demut um Vergebung, daß in Eurem Lande das Schrecklichste geschah, was von Deutschen je vollzogen worden ist. Ich spreche von den Lagern, in denen mit gnadenloser Roheit Männer und Frauen, Kinder und Greise planmäßig gedemütigt, gequält und schließlich gemordet worden sind. In dieser Stunde werde ich Namen und Zahlen der unglücklichen Opfer aus vielen Nationen nicht verschweigen: Sóbibor 250 000 Májdanek 360 000 Chélmo 360 000 Bélzec 600 000 Treblinka 750 000 und schließlich Auschwitz mit 2 1/2 Millionen, die in die Gaskammern gepfercht, dort elend erstickt sind. Das Ende des Krieges sah für Polen so aus: dreieinhalb Millionen polnische Staatsbürger — Männer und Frauen, Kinder und Greise — starben in diesen und anderen von deutscher Hand mit erbarmungsloser Härte betriebenen Stätten der Schande, der Qual, der Vernichtung. Alles in allem brachte der Krieg dem 30-Millionen-Volk der Polen sechs Millionen Tote. Etwa 123 000 fielen als Soldaten. Jeder fünfte polnische Staatsbürger kam somit um. Wenn wir diesen für uns so beschämenden Zeitabschnitt Revue passieren lassen, so sollten wir ganz tief und innerlich und ohne jeden Vorbehalt auch für das uns angetane Unrecht Vergebung gewähren, Vergebung gewähren für die Tausenden von Toten, als sich bei Kriegsbeginn aufgespeicherter polnischer Volkszorn gegen die dort ansässige deutsche Bevölkerung entlud. Und meine Bitte geht jetzt an unsere Schlesier, unsere Pommern, unsere Ostpreußen, auch ihrerseits dem polnischen Volke Vergebung zu gewähren für das ihnen angetane Unrecht der Vertreibung aus der so innig geliebten Heimat, in der sie seit Jahrhunderten und daher zu Recht lebten und wirkten und aus der sie verwiesen wurden unter großer Drangsal, unter Blut, Tränen und Flüchen. Ich weiß, wie fordernd diese Bitte ist. Doch vielleicht kann auch hier der Brief der polnischen Bischöfe das in Kummer oder Haß verschlossene Herz zum Verstehen und Vergeben öffnen. Die Bischöfe schreiben: „Ein großer Teil der Bevölkerung hatte dieses Gebiet aus Furcht vor der russischen Front verlassen und war nach dem Westen geflüchtet. Für unser polnisches Vaterland, das aus den Massenmorden nicht als Siegerstaat, sondern bis zum äußersten geschwächt hervorging, ist dieses Gebiet eine Existenzfrage (keine Frage des „größeren Lebensraumes"), es sei denn, daß man ein Über-30-Millionen-Volk in den engen Korridor eines „Generalgouvernements" von 1939 bis 1945 hineinpressen wollte, ohne Westgebiete, aber auch ohne Ostgebiete, aus denen seit 1945 Millionen von polnischen Menschen in die „Potsdamer Westgebiete" hinüberströmen mußten. Wo sollten sie auch damals hin, da ja das sogenannte Generalgouvernement zusammen mit der Hauptstadt in Schutt und Trümmern lagen? Die Vernichtungswellen des letzten Krieges sind nicht nur einmal, wie in Deutschland, sondern seit 1914 mehrere Male über die polnischen Lande hinweggebraust, und zwar hin und zurück wie apokalyptische Reiter, und haben jedesmal Schutt und Trümmer, Armut, Krankheit, Seuchen und Tränen und Tod und wachsende Vergeltungs- und Haßkomplexe hinterlassen." Noch einmal gehen in dieser Stunde meine Gedanken zurück zu jenem schicksalsschweren 1. September 1939, als ich von Ostpreußen aus mit meiner Truppe die Grenze nach Polen querte. Vor uns dehnte sich weites polnisches Land, das zu erobern wir uns anschickten. Und so sehe ich denn auch vor mir jenen ersten gefallenen Soldaten. Ich sehe sein straffes, bleiches, jugendliches Gesicht mit den kräftigen Zügen, ich sehe den Stahlhelm von ungewohnter Form, und die Uniform, die nach Farbe und 10960 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Mai 1972 Schnitt anders war als unser feldgrauer Waffenrock. Dieser tote polnische Soldat begleitete mich in der Erinnerung über Jahre und Jahrzehnte, als spräche und mahne er immer wieder: Warum, warum habt Ihr mein Land überfallen? Warum meinem Leben ein so frühes Ende gesetzt? Warum mein Volk so gnadenlos gedemütigt? Und ich antworte ihm: Wir haben allzu lange schreiendes Unrecht in unserem eigenen Lande geduldet, allzu fügsam dem kriegslüsternen Kanzler des Deutschen Reiches gehorcht, und allzu viele haben allzu willig und allzu tief die giftigen Schwaden eingesogen, die die Luft im Deutschen Reich verpesteten. Und ich füge die Bitte hinzu: unbekannter polnischer Soldat, vergib uns Du und mit Dir Dein Volk, den großen Frevel, den Deutsche einst in Polen begangen haben. „Wir gewähren Vergebung und wir bitten um Vergebung". Diese so kostbaren christlichen Worte der Bischöfe Polens sollten wir im Gedächtnis und im Herzen bewahren. Sie können uns den Weg in eine gemeinsame hellere Zukunft weisen, den die vorliegenden Verträge ebnen werden, da durch sie die Westgrenze Polens endgültig gesichert wird, die seit Entstehen des polnischen Staates im Jahre 1918 bis zum heutigen Tage von uns stets in Frage gestellt worden ist. Anlage 6 Umdruck 287 Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/ CSU, SPD und FDP zur zweiten Beratung und Schlußabstimmung des a) von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. August 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken — Drucksachen VI/3156, VI/3397, zu VI/3397 — und des b) von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 7. Dezember 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen — Drucksachen VI/3157, VI/3396, zu VI/3396 —. Der Bundestag wolle beschließen: Im Zusammenhang mit der Abstimmung über den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken vom 12. August 1970 und dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen vom 7. Dezember 1970 erklärt der Deutsche Bundestag: 1. Zu den maßgebenden Zielen unserer Außenpolitik gehört die Erhaltung des Friedens in Europa und der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland. Die Verträge mit Moskau und Warschau, in denen die Vertragspartner feierlich und umfassend auf die Anwendung und Androhung von Gewalt verzichten, sollen diesen Zielen dienen. Sie sind wichtige Elemente des Modus vivendi, den die Bundesrepublik Deutschland mit ihren östlichen Nachbarn herstellen will. 2. Die Verpflichtungen, die die Bundesrepublik Deutschland in den Verträgen eingegangen ist, hat sie im eigenen Namen auf sich genommen. Dabei gehen die Verträge von den heute tatsächlich bestehenden Grenzen aus, deren einseitige Änderung sie ausschließen. Die Verträge nehmen eine friedensvertragliche Regelung für Deutschland nicht vorweg und schaffen keine Rechtsgrundlage für die heute bestehenden Grenzen. 3. Das unveräußerliche Recht auf Selbstbestimmung wird durch die Verträge nicht berührt. Die Politik der Bundesrepublik Deutschland, die eine friedliche Wiederherstellung der nationalen Einheit im europäischen Rahmen anstrebt, steht nicht im Widerspruch zu den Verträgen, die die Lösung der deutschen Frage nicht präjudizieren. Mit der Forderung auf Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts erhebt die Bundesrepublik Deutschland keinen Gebiets- oder Grenzänderungsanspruch. 4. Der Deutsche Bundestag stellt fest, daß die fortdauernde und uneingeschränkte Geltung des Deutschlandvertrages und der mit ihm verbundenen Abmachungen und Erklärungen von 1954 sowie die Fortgeltung des zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken am 13. September 1955 geschlossenen Abkommens von den Verträgen nicht berührt wird. 5. Die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Deutschland als Ganzes und auf Berlin werden durch die Verträge nicht berührt. Der Deutsche Bundestag hält angesichts der Tatsache, daß die endgültige Regelung der deutschen Frage im Ganzen noch aussteht, den Fortbestand dieser Rechte und Verantwortlichkeiten für wesentlich. 6. Hinsichtlich der Bedeutung der Verträge verweist der Deutsche Bundestag darüber hinaus Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Mai 1972 10961 auf die Denkschriften, die die Bundesregierung den gesetzgebenden Körperschaften zusammen mit den Vertragsgesetzen zum Moskauer und Warschauer Vertrag vorgelegt hat. 7. Die Bundesrepublik Deutschland steht fest im Atlantischen Bündnis, auf dem ihre Sicherheit und ihre Freiheit nach wie vor beruhen. 8. Die Bundesrepublik Deutschland wird die Politik der europäischen Einigung zusammen mit ihren Partnern in der Gemeinschaft unbeirrt fortsetzen mit dem Ziel, die Gemeinschaft stufenweise zu einer Politischen Union fortzuentwickeln. Die Bundesrepublik Deutschland geht dabei davon aus, daß die Sowjetunion und andere sozialistische Länder die Zusammenarbeit mit der EWG aufnehmen werden. 9. Die Bundesrepublik Deutschland bekräftigt ihren festen Willen, die Bindungen zwischen Berlin (West) und der Bundesrepublik Deutschland gemäß dem Viermächte-Abkommen und den deutschen Zusatzvereinbarungen aufrechtzuerhalten und fortzuentwickeln. Sie wird auch in Zukunft für die Lebensfähigkeit der Stadt und das Wohlergehen ihrer Menschen Sorge tragen. 10. Die Bundesrepublik Deutschland tritt für die Normalisierung des Verhältnisses zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR ein. Sie geht davon aus, daß die Prinzipien der Entspannung und der guten Nachbarschaft im vollem Maße auf das Verhältnis zwischen den Menschen und Institutionen der beiden Teile Deutschlands Anwendung finden werden. Bonn, den 10. Mai 1972 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 7 Umdruck 288 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur zweiten Beratung und Schlußabstimmung a) des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfes eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. August 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken — Drucksachen VI/3156, VI/3397, zu VI/3393 — b) des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfes eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 7. Dezember 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen — Drucksachen VI/3157, VI/3396, zu VI/3396 —. Der Bundestag wolle beschließen: Der Bundestag stellt fest, daß das Recht aller Deutschen einschließlich der Vertriebenen und Flüchtlinge auf Freizügigkeit vom und zum angestammten Wohnsitz und zur freien und angemessenen Entfaltung in ihrer Heimat (als einzelner und in Gruppen) im Sinne der Menschenrechtsdeklaration der Vereinten Nationen, der europäischen Menschenrechtskonvention und der wiederholten einstimmigen Beschlüsse des Sicherheitsrates der UN durch die Vertragsgesetze zum Moskauer und Warschauer Vertrag weder verletzt noch behindert werden kann und darf. Durch die Verträge dürfen Vertreibungen weder legitimiert noch legalisiert werden. Bonn, den 17. Mai 1972 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 8 Umdruck 282 Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verplombung im Durchgangsverkehr von zivilen Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) — Drucksachen VI/3010, VI/3307 —. Der Bundestag wolle beschließen: § 1 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung: Leere Transportmittel können verplombt werden, wenn ihnen ein Warenbegleitschein beigefügt wird, in dem das Transportmittel als „leer" bezeichnet ist. Bonn, den 9. Mai 1972 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 9 Umdruck 283 (neu) Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregie- 10962 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Mai 1972 rung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verplombung im Durchgangsverkehr von zivilen Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) — Drucksachen VI/3010, VI/3307 —. Das Gesetz über die Verplombung im Durchgangsverkehr von zivilen Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) legt den Güterverkehrsunternehmen, die den Berlinverkehr bedienen, schwerwiegende Verpflichtungen auf. Um diesen Verpflichtungen und den auch weiterhin vorhandenen besonderen Verhältnissen im Güterverkehr von und nach Berlin (West) gerecht zu werden, muß ein Höchstmaß an Rechtssicherheit gewährleistet sein. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, alle wichtigen Fragen, die im Gesetz nur global behandelt wurden und einer detaillierten Auslegung bedürfen, besonders zu regeln. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, zur Durchführung des Gesetzes über die Verplombung im Durchgangsverkehr von zivilen Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) eine Rechtsverordnung zu erlassen, in der bestimmt ist, welche Zollbehörden für die Ermächtigung zur Selbstverplombung von Unternehmen zuständig sind und welche Auflagen diese Unternehmen erfüllen müssen, damit das Verfahren ordnungsgemäß ist und den Bestimmungen des Abkommens über den Transitverkehr entspricht. Die Bundesregierung wird außerdem aufgefordert, Zolldienstanweisungen zu erlassen, in denen bestimmt wird, 1. welche Bautypen von Transportmitteln nicht verschlußfähig sind; 2. welche Arten von Gütern sich nicht für einen Transport unter Verplombung eignen; 3. wer in den unter 1. und 2. genannten Fällen für die Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen zuständig ist und in welcher Form sowie in welchem Verfahren solche Bescheinigungen erteilt werden. Bonn, den 17. Mai 1972 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 10 Umdruck 284 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verplombung im Durchgangsverkehr von zivilen Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) — Drucksachen N/3010, VI/3307 —. Die in dem Gesetz über die Verplombung im Durchgangsverkehr von zivilen Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und nach Berlin (West) vorgesehene Verplombungspflicht macht vor allem für Transportunternehmen, die nicht am internationalen Güterverkehr teilnehmen, erhebliche Umrüstungen an den Transportmitteln notwendig. Die Kosten für diese Umrüstung, die je Lastzug etwa 5000 DM betragen, würden bei den in erster Linie im Berlinverkehr eingesetzten kleinen und mittleren Unternehmen wirtschaftlich kaum tragbare Belastungen mit sich bringen. Eine Übernahme dieser Kosten durch den Bund ist daher erforderlich. Hierfür haben sich alle Fraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses sowie der Straßenverkehrstag der FDP am 8. April 1972 in Stuttgart ausgesprochen. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, den Unternehmen des privaten Transportgewerbes die aufgrund der Bestimmungen des Gesetzes über die Verplombung im Durchgangsverkehr von zivilen Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) entstehenden Kosten für die Herrichtung der Zollverschlußfähigkeit der überwiegend im Berlin-Verkehr beschäftigten und bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeuge zu erstatten und entsprechende Mittel bereitzustellen. Bonn, den 9. Mai 1972 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion Anlage 11 Umdruck 286 Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD, FDP zur dritten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verplombung im Durchgangsverkehr von zivilen Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) — Drucksachen VI/3010, VI/3307 —. Die Bundesregierung wird ersucht: 1. Die Bundeszollverwaltung in personeller und sachlicher Hinsicht so auszustatten, daß der Berlinverkehr in der einfachsten, schnellsten und günstigsten Weise durchgeführt werden kann; 2. In Fällen, in denen Transportunternehmen durch die Belastung mit Umrüstungskosten für die verschlußsichere Herrichtung von Transportmitteln in ihrer Existenz beeinträchtigt werden, eine Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 187. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 17. Mai 1972 10963 Finanzhilfe, insbesondere durch die Gewährung von niedrig verzinslichen oder zinslosen Darlehen vorzusehen. Bonn, den 10. Mai 1972 Wehner und Fraktion Mischnick und Fraktion Anlage 12 Umdruck 285 Entschließungsantrag der Fraktion der CDU/ CSU zur dritten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verplombung im Durchgangsverkehr von zivilen Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) — Drucksachen VI/3010, VI/3307 —. Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, über Erfahrungen mit der Verplombung von Leerfahrzeugen dem Bundestag nach einer angemessenen Frist zu berichten und eine erneute Überprüfung einer Freistellung der Leerfahrzeuge vom Verplombungszwang für den Fall vorzunehmen, daß die gesammelten Erfahrungen dies nahelegen. Bonn, den 10. Mai 1972 Dr. Barzel, Stücklen und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Die Sitzung ist eröffnet.

    (Die Abgeordneten erheben sich.)

    Meine Damen und Herren! Am 14. Mai 1972 ist unser Kollege Theodor Blank im Alter von 66 Jahren nach schwerer Krankheit in einem Bonner Krankenhaus gestorben. Erst vor drei Wochen hatte er aus Rücksicht auf seine angegriffene Gesundheit sein Bundestagsmandat niedergelegt. Er hatte geahnt, den Strapazen dieser Tage nicht mehr gewachsen zu sein.
    Theodor Blank wurde am 19. September 1905 in Elz an der Lahn geboren. Schon als Tischlerlehrling im Ruhrgebiet befaßte er sich intensiv mit sozialen Fragen und wurde 1930 jüngster Sekretär im Zentralverband Christlicher Fabrik- und Transportarbeiter. Seine Entlassung durch die Nationalsozialisten 1933 nutzte er, indem er das Abitur nachholte und bis Kriegsausbruch Mathematik, Physik und Ingenieurwesen in Münster und Hannover studierte.
    Nach der Rückkehr aus Krieg und Gefangenschaft Ende Juni 1945 wandte sich Theodor Blank wieder der Politik zu. Als Mitgründer der Christlich-Demokratischen Union Westfalens und des Deutschen Gewerkschaftsbundes, als Stadtverordneter in Dortmund, Landtagsabgeordneter in Düsseldorf und Mitglied des Frankfurter Wirtschaftsrates gehörte er zu den Männern der ersten Stunde seiner Partei und hatte von Anfang an entscheidenden Anteil an der Entwicklung der deutschen Nachkriegsgeschichte. Theodor Blanks historische Leistung vor Gründung der Bundesrepublik war es, im Frankfurter Wirtschaftsrat als Sprecher der Arbeitnehmer sich für die wirtschaftspolitische Konzeption Ludwig Erhards einzusetzen und der Freien Marktwirtschaft zum Durchbruch zu verhelfen.
    Unserem Haus, dem Deutschen Bundestag, gehörte Theodor Blank seit 1949 bis April dieses Jahres ununterbrochen an. Mit seinem Namen bleibt der Aufbau unserer Bundeswehr und die Gestaltung einer modernen Sozialpolitik untrennbar verbunden.
    Als Sonderbeauftragter des Bundeskanzlers seit November 1950 und Leiter der „Dienststelle Blank" meisterte er die schwierige und undankbare Aufgabe, die zum Schutze der Bundesrepublik Deutschland notwendige Wiederbewaffnung und Wehrpflicht in einer schwierigen Zeit vorzubereiten.
    1955 wurde er der erste Verteidigungsminister und setzte das mühselige Aufbauwerk einer in das westliche Verteidigungssystem integrierten Bundeswehr fort.
    Seiner christlich-sozialen Grundhaltung entsprach ganz seine achtjährige Tätigkeit als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung von 1957 bis 1965, in denen er für die Interessen der Arbeitnehmer, der Kranken und Alten kämpfte. Zahlreiche sozialpolitische Reformen, so im Bereich der Vermögensbildung, der Unfallversicherung, der Kriegsopferversorgung und der Lohnfortzahlung, konnte er durch seinen unermüdlichen Einsatz entwickeln und durchsetzen. Auch seine politischen Gegner haben ihn dabei mit ihrem Respekt begleitet.
    Theodor Blank sind Enttäuschungen und Niederlagen nicht erspart geblieben. Er ist jedoch nicht müde geworden, an seinen Vorstellungen festzuhalten, von denen viele seiner Zeit vorausgingen und erst unter seinen Amtsnachfolgern verwirklicht wurden. Theodor Blank hat sich durch sein aufopferungsvolles Wirken zum Wohle unseres Landes Verdienste erworben, die über seinen Tod hinaus wirken werden und uns verpflichten.
    In einem Telegramm an die Familie unseres verstorbenen Kollegen habe ich in Ihrer aller Namen unsere aufrichtige Teilnahme und unser Mitgefühl übermittelt. — Ich danke Ihnen.
    Meine Damen und Herren, zunächst spreche ich unserem Kollegen Herrn Abgeordneten Dichgans die herzlichsten Glückwünsche des Hauses zu seinem gestrigen 65. Geburtstag aus.

    (Beifall.)

    Es liegt Ihnen folgende Liste von Vorlagen der Bundesregierung vor, die keiner Beschlußfassung bedürfen und die nach § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen werden sollen:
    Betr.: Übereinkommen und Empfehlungen der Allgemeinen Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation auf ihrer 55. Tagung im Oktober 1970
    — Drucksache VI/3407 —
    zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend), Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen



    Präsident von Hassel
    Betr.: Bericht der Bundesregierung über die Integration in den Europäischen Gemeinschaften

    (Berichtszeitraum Oktober 1971 bis März 1972)

    Bezug: Beschlüsse des Deutschen Bundestages vom 22. Februar und 28. April 1967
    — Drucksache VI/3413 —
    zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend), Ausschuß für Wirtschaft, Haushaltsausschuß, Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Rechtsausschuß, Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung, Ausschuß für Bildung und Wissenschaft
    Betr.: Entschließung zu dem Vertrag über den Beitritt des Königreichs Dänemark, Irlands, des Königreichs Norwegen und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland zu den Europäischen Gemeinschaften
    — Drucksache VI/3427 —
    zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend), Haushaltsausschuß
    Erhebt sich gegen die beabsichtigte Überweisung Widerspruch? — Das ist nicht der Fall. Es ist so beschlossen.
    Nach einer interfraktionellen Vereinbarung im Ältestenrat wollen wir die heutige Tagesordnung ergänzen um die
    Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach), Erhard, Dr. Lenz, von Thadden, Vogel und der Fraktion der CDU/ CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung des Bundesgerichtshofes in Zivilsachen
    — Drucksache VI/3441 —
    Ist das Haus damit einverstanden? — Die Erweiterung der Tagesordnung ist beschlossen.
    Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, den Gesetzentwurf an den Rechtsausschuß zu überweisen. — Ich höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
    Folgende amtliche Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
    Der Bundesminister des Innern hat am 9. Mai 1972 die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gruhl, Volmer, Biechele, Freiherr von Fircks und Genossen betr. Bundesinnenministerium — Drucksache VI/3383 — beantwortet. Sein Schreiben ist als Drucksache VI/3429 verteilt.
    Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mit Schreiben vom 8. Mai 1972 mitgeteilt, daß der Ausschuß gegen die nachfolgenden, zwischenzeitlich bereits verkündeten Vorlagen keine Bedenken erhoben habe:
    Verordnung des Rates über die Finanzierung der Interventionsausgaben bel Wein
    — Drucksache VI/2498 —
    Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Voraussetzungen für die Anwendung der Schutzmaßnahmen auf dem Sektor Zucker
    — Drucksache VI/3084 —
    Verordnung (EWG) des Rates
    zur Änderung der Verordnung Nr. 1009/67/EWG über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker
    über die Anwendungsregeln im Zuckersektor im Falle eines außergewöhnlichen Preisanstiegs auf dem Weltmarkt
    — Drucksache VI/3213 —
    Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mit Schreiben vom 10. Mai 1972 mitgeteilt, daß der Ausschuß gegen die nachfolgende, zwischenzeitlich bereits verkündete Vorlage keine Bedenken erhoben habe:
    Verordnung (EAG) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Bediensteten der gemeinsamen Kernforschungsstelle, die in Belgien dienstlich verwendet werden
    Der Präsident des Bundestages hat entsprechend dem Beschluß des Bundestages vom 25. Juni 1959 die nachstehenden Vorlagen überwiesen:
    EG-Vorlagen
    Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die in den Niederlanden dienstlich verwendet werden
    — Drucksache VI/3385 — überwiesen an den Innenausschuß (federführend), Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung (Euratom) des Rates zur Änderung der Regelung der Bezüge und der sozialen Sicherheit der Atomanlagenbediensteten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die in der Bundesrepublik Deutschland dienstlich verwendet werden
    — Drucksache VI/3391 —
    überwiesen an den Innenausschuß (federführend), Haushaltsausschuß mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung des Rates (EWG) zur Verlängerung bestimmter, die Gewährung von Zuschüssen aus dem EAGFL, Abteilung Ausrichtung, betreffender Fristen für die Jahre 1971, 1972 und 1973
    — Drucksache VI/3415 —
    überwiesen an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen gegen die Emissionen von luftverunreinigenden Gasen aus Dieselmotoren von Kraftfahrzeugen
    — Drucksache VI/3425 —
    überwiesen an den Innenausschuß (federführend), Ausschuß für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen, Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Verordnung des Rates (EWG) zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2780/71 über die teilweise Aussetzung von autonomen Zollsätzen des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Waren
    — Drucksache VI/3428 —
    überwiesen an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte um Vorlage des Berichts rechtzeitig vor der endgültigen Beschlußfassung im Rat
    Wir treten in die Tagesordnung ein. Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf:
    Fortsetzung der zweiten Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. August 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken
    — Drucksache VI/3156 —
    Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuß)

    — Drucksachen VI/3393, zu VI/3397 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Achenbach Abgeordneter Dr. Heck

    (Erste Beratung 171., 172., 173. Sitzung)

    Gleichzeitig rufe ich zur verbundenen Beratung Punkt 2 auf:
    Fortsetzung der zweiten Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 7. Dezember 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen
    — Drucksache VI/3153 —
    Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuß)

    — Drucksachen VI/3396, zu VI/3396 —
    Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Haack
    Abgeordneter Dr. Bach

    (Erste Beratung 171., 172., 173. Sitzung)




    Präsident von Hassel
    In der Fortsetzung der Aussprache erteile ich Herrn Abgeordneten Prof. Dr. Carlo Schmid das Wort.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion gebe ich zu dem Gesetz zum Vertrag vom 12. August 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und zu dem Gesetz zum Vertrag vom 7. Dezember 1970 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen über die Grundlagen der Normalisierung ihrer gegenseitigen Beziehungen folgende Erklärung ab.
Der zweite Weltkrieg hat Deutschland und Europa gespalten. 27 Jahre nach Beendigung der Feindseligkeiten ist dieser Zustand noch nicht überwunden. Seit Jahren bemühen sich die Weltmächte im Interesse des Friedens, von der Konfrontation zur Kooperation zu gelangen.
Unsere geschichtliche Vergangenheit und die geographische Lage im Herzen Europas verpflichten uns, einen eigenen deutschen Beitrag zur Sicherung des Friedens zu leisten.
Die vorliegenden Verträge bezeugen den Friedenswillen der Bundesrepublik Deutschland, verankern den wechselseitigen uneingeschränkten Gewaltverzicht der Vertragspartner, sind die Ausgangsposition für weitere Verträge mit den Ländern Osteuropas und bilden die Voraussetzung für den
I Übergang zu einem friedlichen Nebeneinander und möglichen Miteinander.
Der deutsch-sowjetische Vertrag führt die Bundesrepublik Deutschland in den Prozeß einer Politik der Kooperation ein, die im Interesse einer friedlichen Entwicklung zwischen beiden Teilen Europas von den Weltmächten eingeleitet worden ist.
Mit dem Warschauer Vertrag wird ein Schlußstrich unter die leidvolle Geschichte des deutschpolnischen Verhältnisses in der Vergangenheit gezogen. Die Wunden, die der zweite Weltkrieg geschlagen hat, sind noch nicht verheilt. Europa wird nur gesunden, wenn die Feinde von gestern wieder zusammenfinden. Eine Aussöhnung verlangt unseren beiden Völkern die Überwindung bitterer Gefühle ab.
Die Bundesrepublik Deutschland wird nach diesem Vertrag die Oder-Neiße-Linie als Westgrenze Polens nicht mehr in Frage stellen. Dieser Schritt wird zu einer allmählichen Aussöhnung zwischen Deutschen und Polen beitragen.
Unseren Landsleuten aus den früheren deutschen Ostgebieten hat der zweite Weltkrieg ein besonderes Opfer auferlegt. Sie sind aufgerufen, den Weg der beiden Völker in eine glücklichere Zukunft mit zu bahnen.
Die Verträge stimmen mit der Politik unserer Verbündeten in der NATO und unserer europäischen Freunde überein. Sie alle haben ihr Interesse an der ihnen zugrunde liegenden Politik bekundet. Sie haben sich darüber hinaus ausdrücklich mit ihr identifiziert und sie als einen Beitrag zu der ihnen allen gemeinsamen Friedenspolitik bezeichnet. Damit ermöglichen die Verträge die Fortsetzung der europäischen Einigung.
Diese Verträge widersprechen nirgends den Verpflichtungen, die das Grundgesetz uns auferlegt.
Die Bundesrepublik Deutschland handelt beim Abschluß dieser Verträge nur im eigenen Namen. Sie steht dabei unter den Vorbehaltsrechten der drei Westmächte und unter den Rechten und Pflichten der Vier Mächte für Berlin und Deutschland als Ganzes.
Diese Verträge bilden darüber hinaus eine entscheidende Voraussetzung für die Regelungen, die zur Überwindung der Spannungen innerhalb Deutschlands notwendig sind.
Der amerikanische Präsident Nixon erklärte am 9. Februar 1972 — ich bitte, zitieren zu dürfen —:
Wir erreichen in einem Schritt von größter Bedeutung ein Abkommen über Berlin. Wenn es eine Stadt gegeben hat, wo während der letzten 20 Jahre ein dritter Weltkrieg hätte ausbrechen können, so war es Berlin. Dieses neue Abkommen verhindert die Gefahr einer direkten Konfrontation zwischen den Supermächten.
Ich füge dieser Feststellung nichts hinzu.
Zusammen mit der Ratifizierung der Ostverträge wird die erste Berlin-Vereinbarung der Vier Mächte nach dem zweiten Weltkrieg in Kraft treten.
Diese Vereinbarung garantiert im weitesten Sinne die Zukunft und Lebensfähigkeit der Stadt Berlin, die seit dem Ende des zweiten Weltkrieges ein gefährlicher Spannungsherd in Europa gewesen ist.
Sie garantiert zum erstenmal den ungehinderten zivilen Verkehr zwischen Berlin (West) und der Bundesrepublik Deutschland und die gewachsenen Bindungen von Berlin (West) an die Bundesrepublik Deutschland. Die Rechtmäßigkeit dieser Bindungen wird von der Sowjetunion und der DDR nicht mehr in Frage gestellt. Es besteht Übereinstimmung darüber, daß sie auch in Zukunft weiter ausgebaut werden können.
Als ein besonderer Schritt muß gewertet werden, daß erstmalig die Bundesrepublik Deutschland unbestritten Berlin in internationale Verträge einbeziehen kann und die Westberliner Bürger den Schutz der Bundesrepublik Deutschland auch in den Ostblockstaaten genießen werden.
Die gesicherte Rechtsstellung Berlins findet einen ersten Niederschlag in dem Außenhandelsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sowjetunion, in den Berlin (West) voll einbezogen ist.
Die beiden deutschen Regierungen und der Senat von Berlin haben durch innerdeutsche Vereinbarungen zum Zustandekommen des Berlin-Abkommens beigetragen. Dadurch wurde erstmalig eine Entspannung des Verhältnisses zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR eingeleitet.



Dr. Schmid (Frankfurt)

Der Verkehrsvertrag, der in diesen Tagen von der Bundesrepublik Deutschland und der DDR paraphiert wurde, ist ein erster Schritt zur Öffnung des Tores zwischen beiden Teilen Deutschlands. Er macht in seiner Auswirkung die Grenzen durchlässiger und schafft Möglichkeiten, die von uns gewünschte Freizügigkeit schrittweise zu erreichen.
Zusätzlich sind auf dem Gebiet des Post- und Fernsprechwesens Abmachungen getroffen worden.
Alles in allem bringen die mit diesen Vereinbarungen eingeleiteten Entwicklungen Erleichterungen für die Menschen in Deutschland, die wir für besonders wichtig halten. Letzten Endes machen sie menschliche Beziehungen zwischen beiden Teilen Deutschlands wieder möglich.
Der Verkehrsvertrag bahnt normale zwischenstaatliche Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten an, die wir pflegen und weiterentwickeln müssen. Dies ist ein Weg, der den Menschen in Deutschland dient. Er kann dazu führen, der Grenze in Deutschland ihre Unmenschlichkeit zu nehmen.
Wir wissen, daß diese Verträge auf beiden Seiten Wünsche offenlassen. Aber die Partner der Verträge sind beiderseits an die Grenzen des ihnen Möglichen gegangen. Unter der Voraussetzung des beiderseitigen guten Willens stellen die Verträge eine gute Ausgangsposition für eine friedliche Entwicklung in Europa dar.
Die beiden zur Abstimmung vorliegenden Verträge leiten eine politische Entwicklung in Europa ein, in deren Verlauf die unnatürliche Zerrissenheit des Kontinents überwunden werden soll. Nur in einer solchen Entwicklung liegt die Hoffnung der Deutschen, eines Tages ihr unbestreitbares Recht auf Selbstbestimmung ausüben zu können.
Mit der Zustimmung zu dieser Politik dienen wir nicht nur den allgemeinen Anliegen des Friedens, sondern auch den besonderen Interessen unseres Volkes.
Die Fraktion der SPD stimmt deshalb den vorliegenden Verträgen zu.

(Anhaltender Beifall bei der SPD und Beifall bei der FDP.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Kai-Uwe von Hassel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Mischnick.