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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 6181

  • date_rangeDatum: 14. April 1972

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Deutscher Bundestag 181. Sitzung Bonn, Freitag, den 14. April 1972 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 10521 A Überweisung eines Entschließungsantrages zur Beratung des Agrarberichts 1972 an den Haushaltsausschuß 10521 B Amtliche Mitteilungen . . . . . . . 10521 B Jahresbericht 1971 des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages (Drucksache VI/3232) Dr. Wörner (CDU/CSU) 10522 B Buchstaller (SPD) 10529 D Jung (FDP) 10532 B Berkhan, Parlamentarischer Staatssekretär 10534 B Antrag der Abg. Spilker, Dr. Evers, Dr Kraske, Frau Griesinger, Glüsing (Dithmarschen), Hussing, Weber (Heidelberg), Windelen, Dr. Wörner, Dr. Riedl (München) und der Fraktion der CDU/CSU betr. Bundessportplan (Drucksache VI/3221) Spilker (CDU/CSU) 10538 D Schirmer (SPD) 10539 D Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes (Frau Stommel, Dr. Götz, Frau Schroeder [Detmold], Burger, Baier, Köster, Vogt, Winkelheide und Fraktion der CDU/CSU) (Drucksache VI/3258) — Erste Beratung — Burger (CDU/CSU) 10541 A Frau Eilers (SPD) 10542 C Geldner (FDP) 10544 A Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Drucksache VI/3295) — Erste Beratung — 10545 A Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Olympischen Friedens (CDU/CSU, SPD, FDP) (Drucksache VI/3202) ; Schriftlicher Bericht des Innenausschusses (Drucksache VI/3337) — Zweite und dritte Beratung — 10545 B Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaft über die von der Bundesregierung erlassene Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 7/72 — Zollpräferenzen 1972 gegenüber Entwicklungsländern-EGKS) (Drucksachen VI/3303, VI/3332) . . . . . . .10545 C II Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1972 Fragestunde (Drucksache 3313) Fragen des Abg. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) : Teilnahme des Bundesverkehrsministers Leber an dem Demonstrationsflug des Überschallflugzeugs Concorde am 22. April 1972 Haar, Parlamentarischer Staatssekretär . 10545 D, 10546 A, B, C, D, 10547 A, B Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (CDU/CSU) . . . . 10546 A, B, D Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) 10547 A, B Dr. Gruhl (CDU/CSU) 10547 B Frage der Abg. Frau Tübler (CDU/CSU) : Kosten für Anzeigen, Flugblätter und andere Wahlkampfaufwendungen der Bundesregierung seit Anfang 1972 Ahlers, Staatssekretär . 10547 D, 10548 A Ott (CDU/CSU) 10548 A Frage der Abg. Frau Tübler (CDU/CSU) : Aufwendungen der Bundesregierung für den Wahlkampf in Baden-Württemberg Ahlers, Staatssekretär . . . . 10548 A, C Frau Tübler (CDU/CSU) 10548 B Ott (CDU/CSU) . . . . . . . 10548 C Frage des Abg. Ott (CDU/CSU) : Äußerung des Bundeskanzlers über radikale Gruppen Dr. Ehmke, Bundesminister . . . . 10549 A Frage des Abg. Dr. Giulini (CDU/CSU) : Anerkennung der EWG durch die Sowjetunion und des Comecon durch die Bundesrepublik Deutschland Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . 10549 B, D, 10550 A, C Dr. Giulini (CDU/CSU) . 10549 D, 10550 C Frage des Abg. Dr. Giulini (CDU/CSU) : Erwähnung des Art. 2 der Charta der Vereinten Nationen in dem deutschsowjetischen Vertrag Moersch, Parlamentarischer Staatssekretär . . . . . . . . 10551 B Fragen des Abg. Henke (SPD) : Maßnahmen gegen Preisabsprachen in der Bauwirtschaft Dr. Emde, Staatssekretär 10551 D, 10552 B, C Henke (SPD) . . . . . . . . 10552 A, B Staak (Hamburg) (SPD) . . . . 10552 B, C Nächste Sitzung 10553 C Anlagen Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten . . 10555 A Anlage 2 Ergänzende Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Biechele (CDU/CSU) betr. Umfang und Gefahren der sogenannten Arsen-Schlamm-Affäre und betr. giftigen Industriemüll . . . . 10555 C Anlage 3 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Ernennung von Professor Machens zum Präsidenten der Bundesanstalt für Bodenforschung 10556 C Anlage 4 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU/CSU) betr. Antrag des Präsidenten des Bundesamts für Verfassungsschutz, Schrubbers, auf Versetzung in den Ruhestand 10557 A Anlage 5 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) betr. Wanderausstellung zum Umweltschutz 10557 B Anlage 6 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Storm (CDU/CSU) betr. Neuregelung der Auslandsbesoldung und betr. Auszahlung von Entschädigungen auf Grund des Häftlingshilfegesetzes 10557 D Anlage 7 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Warnke (CDU/CSU) betr. Zurverfügungstellung von Mitteln aus der Auflösung der Konjunkturausgleichsrücklage für Gemeinden in den Fördergebieten 10558 B Anlage 8 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Wüster (SPD) betr. Forschung auf dem Gebiet der Kohleverflüssigung und betr. Bereitstellung von Haus- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1972 III haltsmitteln für die Entwicklung der Verarbeitung des Wasserstoffes zu flüssigen Kohlenwasserstoffen 10558 B Anlage 9 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Luda (CDU/CSU) betr. Neubesetzung des Amtes des Präsidenten der Bundesanstalt für Bodenforschung . 10559 A Anlage 10 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr. wirtschaftliche Lage der Kinderwagenindustrie und Kinderwagenlieferungen aus der DDR 10559 A Anlage 11 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Wirtschaftlage im Raum Braunschweig 10559 C Anlage 12 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. Maßnahmen zur Überbrückung der schwierigen Wirtschaftslage im Raum des Zonenrandgebietes Braunschweig . . . . . . . . . . 10559 D Anlage 13 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Abelein (CDU/CSU) betr. Förderung von regionalen Aktionsprogrammen 10560 A Anlage 14 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Roser (CDU/CSU) betr. Auswirkungen des von Nigeria erlassenen Afrikanisierungsgesetzes . . . . 10560 C Anlage 15 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Wolfram (SPD) betr. Anzeigen mit Angeboten von Steuervorteilen beim Kauf von Eigentumswohnungen 10560 D Anlage 16 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Ahrens (SPD) betr. Pauschbeträge für Körperbehinderte und Hinterbliebene . . . . . . . . . . 10561 B Anlage 17 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Scheu (SPD) betr. Besteuerung von zur Beförderung von mehr als sieben Personen bestimmten Kraftfahrzeugen . . . . . . . . . . . 10561 D Anlage 18 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Gölter (CDU/CSU) betr. einheitliche Weinsteuer für den Bereich der EWG . . . . . . . . . . 10562 A Anlage 19 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Maucher (CDU/CSU) betr. Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer für Körperbehinderte . . . . . . . 10562 B Anlage 20 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Kater (SPD) betr. Weiterbestehen der nach § 226 RVO errichteten Krankenkassen im Zuge von Gebietsreformen 10562 D Anlage 21 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) betr. Lage der deutschen Seeschiffahrt 10563 B Anlage 22 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) betr. Kürzung der Ansätze für Seeschiffahrtshilfen . . . . . . . 10563 C Anlage 23 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen der Abg. Erpenbeck (CDU/CSU) und Baier (CDU/CSU) betr. Zahl der Bewilligungen für den Bau von Familienheimen und von Eigentumswohnungen . 10563 D Anlage 24 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Gatzen (CDU/CSU) betr. Zahl der in den nächsten zehn Jahren im öffentlichen Wohnungsbau zu bauenden Wohnungen und Zahl der fertiggestellten öffentlich geförderten Sozialwohnungen 10564 C Anlage 25 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Gleissner (CDU/CSU) betr. Beseitigung des Atommülls beim Betrieb von Kernkraftwerken . . . . 10564 D Anlage 26 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher (SPD) IV Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 12. April 1972 betr. Sicherheitsrisiko durch das bei Breisach geplante Atomkraftwerk und betr. Einwirkungen der zwischen Rheinfelden und Waldshut sowie auf der schweizerischen Seite geplanten Atomkraftwerke auf das sogenannte Kleinklima . . . . 10565 A Anlage 27 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. Verhandlungen mit der französischen Regierung über die durch den Bau von Atomkraftwerken bei Fessenheim und bei Breisach entstehenden Probleme 10565 C Anlage 28 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Dr. Hubrig (CDU/CSU) betr. die Feststellungen im Forschungsbericht IV über die Forschungspolitik der Vergangenheit 10565 D Anlage 29 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Ziegler (CDU/CSU) betr Ankündigung des Bundeskanzlers, die Betriebe zu „mobilisieren" 10566 B Anlage 30 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) betr. Aufwendungen der Bundesregierung für den Wahlkampf in Baden-Württemberg 10566 B Anlage 31 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Einsatz von Personal zur Beantwortung der Materialanforderungen durch aus den Anzeigen der Bundesregierung ausgeschnittene Coupons 10566 D Anlage 32 Schriftliche Antwort auf die Mündliche Frage des Abg. Pöhler (SPD) betr. Hilfsmaßnahmen für Exilgriechen 10567 A Anlage 33 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Gewandt (CDU/CSU) betr. Pressemeldungen über Auflagen der Bundesregierung bei der Erneuerung der Betriebserlaubnis für die US-Sender „Radio Free Europe" und „Radio Liberty" 10567 B Anlage 34 Schriftliche Antwort auf die Mündlichen Fragen des Abg. Suck (SPD) betr. Schrei- ben des Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein an die EWG-Kommission zum Beitritt Dänemarks in die EWG 10567 C Anlage 35 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Tätigkeit der Sender „Radio Free Europe" und „Radio Liberty" . . . . 10568 A Anlage 36 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Niegel (CDU/CSU) betr Aufgliederung der Zahl der ehelichen Güterstände 10568 B Anlage 37 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Ott (CDU/CSU) betr. Vergabe des Auftrages zum Druck der Zeitschrift „Zivilschutz-Magazin" 10569 A Anlage 38 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Rinderspacher (SPD) betr. Beschränkung der Zahl der Motorboote auf dem Bodensee 10569 B Anlage 39 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Gnädinger (SPD) betr. Motorbootverkehr auf dem Bodensee . . 10569 D Anlage 40 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Schutzbestimmungen für Geldtransportwagen 10570 B Anlage 41 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Hansen (SPD) betr. Folgerungen aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs in Sachen Bundesrepublik Deutschland gegen Bergmann & Co. im Hinblick auf § 19 des Schutzbaugesetzes 10571 A Anlage 42 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Biechele (CDU/CSU) betr. Zuwendungen für die Sanierung des Bodensees und betr. Lebensmittelkontrolle im Rahmen des Umweltschutzes . 10571 B Anlage 43 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Rinsche (CDU/CSU) betr. beamtenrechtliche Versorgungsbezüge 10571 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1972 V Anlage 44 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Picard (CDU/CSU) betr. Zurückziehung von Filmen durch die Bundeszentrale für politische Bildung . . . 10572 B Anlage 45 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Biehle (CDU/CSU) betr. Ausdehnung des regionalen Aktionsprogramms für das unterfränkische Zonenrand- und Ausbaugebiet auf den Landkreis Lohr 10572 D Anlage 46 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Dübber (SPD) betr. das durchschnittliche Jahreseinkommen der niedergelassenen Ärzte . . . . . 10572 D Anlage 47 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Ott (CDU/CSU) betr. Auswirkung der Zinspolitik auf den Erwerb von Wohnungseigentum und betr. Wohnungsbaufinanzierung 10573 B Anlage 48 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Leicht (CDU/CSU) betr. Verschmutzung des Altrheinarmes bei Philippsburg . . . . . . . . . . . 10574 A Anlage 49 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Erpenbeck (CDU/CSU) betr. Verkauf der Vestisch Märkischen Wohnungsbaugesellschaft mbH Recklinghausen 10574 B Anlage 50 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Wohlrabe (CDU/CSU) betr. Zahlungen aus dem Bundeshaushalt an die DDR 10574 D Anlage 51 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Bay (SPD) betr. Verbot der Greifvogelhaltung und der Falknerei 10575 A Anlage 52 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Müller (Mülheim) (SPD) betr. Geheimhaltungspflicht für Vertrauensmänner der Schwerbeschädigten . 10575 C Anlage 53 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Link (CDU/CSU) betr. Gleichbehandlung von nichtbeamteten und beamteten Schwerbeschädigten . . 10576 A Anlage 54 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Gierenstein (CDU/CSU) betr. Verteilung der vom Vorstand der SPD herausgegebenen Zeitschrift „debatte" in einem Großbetrieb in Ingolstadt 10576 B Anlage 55 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Kater (SPD) betr. Einrichtung von Werksärztezentren . . . . 10576 C Anlage 56 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Hansen (SPD) betr. Beteiligung von im deutsch-türkischen Arbeitsvermittlungsbüro in Istanbul beschäftigt gewesenen Deutschen an der illegalen Vermittlung von türkischen Arbeitern 10577 A Anlage 57 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Seefeld (SPD) betr. Verteilung der Zeitschrift „Das Parlament" bei der Bundeswehr . . . . . . . . 10577B Anlage 58 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Zebisch (SPD) betr. Nachwuchskräfte für Berufe der Altenpflege 10577 D Anlage 59 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Jungmann (CDU/ CSU) betr. Cyclamat-Süßstoffe . . . . 10578 B Anlage 60 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Buschfort (SPD) betr. die Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes über eine Förderung der Kinder von Ausländern und betr. Anwendung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes auf deutsche Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz in einem EWG-Land 10578 D Anlage 61 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Abelein (CDU/CSU) betr. Finanzlage des Landeswohlfahrts- VI Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1972 verbandes Württemberg-Hohenzollern und betr. Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Leistungen auf den Gebieten der Kriegsopferfürsorge, der Sozialhilfe und der Jugendhilfe 10579 A Anlage 62 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Haase (Kellinghusen) betr. den Bau der Ortsumgehung Wilster und der Ortsumgehung Kellinghusen . . 10579 D Anlage 63 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Biehle (CDU/CSU) betr. das Projekt der Nord-Süd-Umgehung im Bereich der Stadt Lohr am Main . . . 10580 A Anlage 64 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Berding (CDU/CSU) betr Auflösung der Bundesbahndirektion Münster 10580 B Anlage 65 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) betr. Immissionsschutz beim Ausbau der Bundesautobahn A 221 im Raum Meckenheim-Merl . . . . . . 10580 C Anlage 66 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Wolfram (SPD) betr. gesetzliche Bestimmungen über den Einbau von Sicherheitsgurten in Kraftfahrzeugen 10581 A Anlage 67 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Haehser (SPD) betr. Altölvernichtung auf dem Rhein und auf der Mosel 10581 C Anlage 68 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Engelsberger (CDU/CSU) betr. Ausbau der B 299 im Landkreis Traunstein . . . . . . . . . . . 10582 A Anlage 69 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) betr. das Ausbesserungswerk Braunschweig 10582 B Anlage 70 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Haack (SPD) betr. Beginn des Baus der Autobahnausfahrt Schnaittach 10582 C Anlage 71 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Gatzen (CDU/CSU) betr. Fertigstellung des Abschnittes Bliesheim-Wißkirchen der A 110 . . . . . 10582 D Anlage 72 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) betr. Fernsprechanschlüsse für Nebenstellen der Wohlfahrtsverbände . 10583 A Anlage 73 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) betr. Sonderpostwertzeichen der Stadt Baden-Baden . . . . . . . 10583 C Anlage 74 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Franz (CDU/CSU) betr. Kosten von Ferngesprächen nach München bei Inbetriebnahme der Knotenvermittlungsstellen Kirchseeon und Markt Schwaben im Landkreis Ebersberg . . . 10583 D Anlage 75 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. van Delden (CDU/CSU) betr. Tastatursystem der bei der Bundespost verwendeten Büro- und Buchungsmaschinen 10584 B Anlage 76 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Pfeifer (CDU/CSU) betr. Auflösung von Postämtern im Bezirk der Oberpostdirektion Tübingen im Zuge der kommunalen Neugliederung . . . . . 10584 D Anlage 77 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Haack (SPD) betr. Wohngeld für Bewohner eines Altenpflegeheimes . . . . . . . . . . 10585 B Anlage 78 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Dr. Evers (CDU/CSU) betr. das atomrechtliche Verfahren für das geplante Atomkraftwerk Breisach . . 10585 D Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1972 VII Anlage 79 Schriftliche Antwort auf die Schriftliche Frage des Abg. Dr. Hubrig (CDU/CSU) betr. praktische Anwendungen der EDV- unterstützten Informationssysteme im Bereich der Forschungsförderung . . . . 10586 B Anlage 80 Schriftliche Antwort auf die Schriftlichen Fragen des Abg. Lenzer (CDU/CSU) betr. steuerliche Förderung der Tätigkeit von Stiftungen und Sonderabschreibungen für Forschungs- und Entwicklungsausgaben im Rahmen der EWG-Steuerharmonisierung 10586 C Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1972 10521 181. Sitzung Bonn, den 14. April 1972 Stenographischer Bericht Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete(r) beurlaubt bis einschließlich Dr. Abelein 14. 4. Adams * 14. 4. Adorno 14. 4. Dr. Aigner * 14. 4. Dr. Arndt (Hamburg) 14. 4. Baeuchle 14. 4. Behrendt * 14. 4. Biehle 14. 4. Frau von Bothmer 14. 4. Breidbach 14. 4. Frau Dr. Diemer-Nicolaus 14. 4. Dr. Dittrich * 14. 4. Dr. Dollinger 14. 4. Engelsberger 14. 4. Dr. Erhard 14. 4. Dr. Evers 14. 4. Faller 14. 4. Frau Dr. Focke 14. 4. Dr. Franz 14. 4. Dr. Furler 14. 4. Gerlach (Emsland) * 14. 4. Gewandt 14. 4. Dr. Gleissner 14. 4. Graaff 14. 4. Frau Griesinger 14. 4. Freiherr von und zu Guttenberg 6. 5. Hauck 14. 4. Hösl 14. 4. Dr. Jungmann 14. 4. Dr. Kempfler 14. 4. Dr. h. c. Kiesinger 14. 4. Klinker * 14. 4. Dr. Kreile 14. 4. Frau Lauterbach 14. 4. Lemmrich ** 14. 4. Dr. Dr. h. c. Löhr 14. 4. Dr. Lohmar 14. 4. Dr. Martin 14. 4. Dr. Marx (Kaiserslautern) 14. 4. Memmel * 14. 4. Michels 14. 4. Dr. h. c. Dr.-Ing. E. h. Möller 14. 4. Müller (Aachen-Land) * 14. 4. Dr. Müller-Hermann 14. 4. Pfeifer 14. 4. Picard 23. 4. Pieroth 14. 4. Pöhler ** 15. 4. Dr. Probst 14. 4. Dr. Reischl * 14. 4. Richarts * 14. 4. Richter ** 14. 4. Dr. Rinderspacher ** 14. 4. Rollmann 14. 4. Scheu 14. 4. Schneider (Königswinter) 14. 4. Dr. Schulz (Berlin) 15. 4. Dr. Schwörer 14. 4. Seefeld * 14. 4. Anlagen zum Stenographischen Bericht Springorum * 14. 4. Dr. Starke (Franken) 14. 4. Steiner 14. 4. Strauß 14. 4. Frau Dr. Walz ** 14. 4. Weber (Heidelberg) 14. 4. Dr. Freiherr von Weizsäcker 14. 4. Wendelborn 14. 4. Werner 14. 4. Dr. Zimmermann 14. 4. * Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen des Europäischen Parlaments ** Für die Teilnahme an Ausschußsitzungen der Beratenden Versammlung des Europarates Anlage 2 Ergänzende Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 20. März 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache VI/2556 Fragen 47 und 48) : Wie beurteilt die Bundesregierung Umfang und Gefahr (etwa durch die Vergiftung des Grundwassers) der sog. Arsen-SchlammAffäre, verursacht durch die skandalöse Ablagerung des Giftschlamms aus dem bei Mönchengladbach gelegenen Werk Nievenheim der Stolberger Zink AG, in Nordrhein-Westfalen und in Niedersachsen, die nach vielfachen Stellungnahmen durch den Kompetenz-Wirrwarr im Bereich der Abfallbeseitigung wesentlich verursacht worden sein soll? Ist die Bundesregierung in der Lage mitzuteilen, welche Mengen giftigen Industriemülls (Fässer mit cyanidhaltigen Salzen, die nach Pressemitteilungen hochgefährlich sind) ohne Umweltschutzmaßnahmen auf Abfalldeponien in Nordrhein-Westfalen und im ganzen Bundesgebiet abgelagert wurden (Beispiel: die Fässer mit cyanidhaltigen Salzen, die man im Müllteich in BochumGerthe gefunden hat), und kann sie über die damit verbundenen Gefahren vor allem für die Menschen Auskunft geben? Trotz mehrfacher Bemühungen war es mir bis heute nicht möglich, die zur Beantwortung der Frage 4 erforderlichen Angaben von den zuständigen Schweizer Stellen zu erhalten. Um die Beantwortung nicht länger zu verzögern, unterrichte ich Sie auf Grund der von den Ländern inzwischen eingegangenen Stellungnahmen zu Ihren Fragen. Die Frage 47 beantworte ich wie folgt: Elementares Arsen ist nicht giftig. Spuren davon sind zur Funktion des menschlichen Lebens unentbehrlich. Oxidiert Arsen aber zu arseniger Säure (Arsenik), eine leicht ablaufende Reaktion, dann wird es zum gefährlichen Gift. Wesentlich weniger giftig ist eine Reihe anderer Arsen-Verbindungen. Bei unsachgemäßer Ablagerung von arsenhaltigen Abfallstoffen ist die Gefahr der Grundwasserverunreinigung gegeben. In der Literatur sind einschlägige Fälle von Intoxikationen beschrieben, die über Trinkwasser (Brunnenwasser) erfolgten, das u. a. durch abgelagerte Giftgasgranaten aus dem ersten Weltkrieg verunreinigt war. 10556 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1972 Nach den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation darf Trinkwasser nur bis 0,05 mg/l Arsen enthalten. Für den Menschen sind 20 bis 40 mg Arsen je kg Körpergewicht und je nach seiner körperlichen Verfassung tödlich. Besonders gefährdet sind daher Kleinkinder. Die vom Trinkwasser ausgehenden Gefahren einer Arsen-Vergiftung sind besonders groß in Gegenden, die von kleineren und mittleren Wasserwerken versorgt werden. Dort verfügt man zumeist nicht über die bei größeren Wasserwerken üblichen Aufbereitungsanlagen mit Aktivkohlefiltern, die Arsen aus dem Rohwasser so gut wie ganz zurückhalten. Von den Ministerien für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen wurde abschließend zum Fall der Kalkschlammablagerung des Werkes Nievenheim der Stolberg Zink AG mitgeteilt, daß insgesamt 3330 t arsenhaltiger Kalkschlamm auf folgenden Müllkippen abgelagert worden waren: Stetternich 896 t Köln-Liblar 106 t Köln-Niehl 93 t Köln-Ossendorf 95 t Frechen 51 t Grevenbroich 469 t Neukirchen 235 t Niederaußem 139 t Ennigerloh 323 t Remscheid 16 t Hohenlimburg 519 t WuppertalBeyenburg 11 t Bad Essen 52 t Bad Iburg 289 t Uedinghausen 12 t Dratum 25 t Die arsenhaltigen Abfälle wurden, teilweise vermischt mit häuslichen Abfällen, zum Werk Nievenheim zurücktransportiert und zwischenzeitlich abgelagert. Gegenwärtig werden die Vorbereitungen getroffen, um die Abfälle in einer von allen Fachbehörden als gefahrlos beurteilten Deponie endgültig ablagern zu können. Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Düsseldorf weist darauf hin, daß die Giftvorfälle nicht durch einen angeblichen Kompetenz-Wirrwarr verursacht worden seien. Die Frage 48 beantworte ich wie folgt: Im August letzten Jahres wurde bekannt, daß in eine Mülldeponie in Bochum-Gerthe etwa 500 t cyanidhaltige Härtesalze eingebracht worden waren. Die Salze hatten sich teilweise in dem in der Deponie anstehenden Wasser gelöst, das unter Einsatz der Bundeswehr abgepumpt, entgiftet und in die Emscher abgeleitet werden mußte. Die unversehrten Fässer werden, geschützt durch eine Kunststoffolie, zwischenzeitlich noch auf der Deponie verwahrt. Die Stadt Bochum beabsichtigt, die Härtesalze durch Aufbereitung beseitigen zu lassen. Eine Gefahr für die menschliche Gesundheit erscheint somit ausgeschaltet. Die auf Grund der Vorfälle wesentlich verschärften Überwachungsmaßnahmen der Länder bleiben nicht ohne Erfolg. So konnte eine versuchte Ablagerung von cyanidhaltigen Härtesalzen auf der Mülldeponie in Wellesweiler im Saarland unterbunden werden. Anlage 3 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 17. März 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/3243 Frage B 16) : Welche Gründe haben die Bundesregierung bewogen, Professor Eberhard Machens zum Präsidenten der Bundesanstalt für Bodenforschung zu ernennen, obwohl der bisherige Präsident Professor Richter-Bernbung und die Personalvertretungen der Bundesanstalt für Bodenforschung und des niedersächsischen Landesamts für Bodenforschung protestiert hatten mit der Begründung, daß ,,wesentlich geeignetere Fachkräfte" vorgeschlagen worden seien? Bei der Besetzung der Stelle des Präsidenten der Bundesanstalt für Bodenforschung ist die Bundesregierung von den Aufgaben dieser Anstalt ausgegangen, die zum großen Teil mit Auslandsprojekten in Verbindung stehen. Diese Projekte gewinnen durch den Zwang, für die deutsche Rohstoffversorgung im Ausland neue Quellen zu erschließen, zunehmend an Bedeutung. Als Präsident der Bundesanstalt für Bodenforschung kommt daher nur ein Geologe mit langjähriger einschlägiger Auslandspraxis in Frage. Von den für die Besetzung der Präsidentenstelle in Betracht gezogenen Persönlichkeiten ist Prof. Machens der Vorzug gegeben worden, weil er diesen Anforderungen in besonderem Maße gerecht wird. Durch seine fast 10jährige Tätigkeit in leitender Stellung im französischen Staatsdienst, im Schwester-Institut der Bundesanstalt für Bodenforschung (Bureau des Recherches Géologiques et Minières), ist er zu einem anerkannten Fachmann der praxisbezogenen Rohstoffversorgung geworden. Seine Frankreich-Erfahrungen prädestinieren ihn zudem, die unerläßliche Zusammenarbeit mit der französischen Schwester Organisation und innerhalb der EWG zu intensivieren. Diese Zusammenarbeit wird mit dem Ausbau der Wirtschafts- und Währungsunion politisch und organisatorisch immer wichtiger. Die Bundesanstalt nutzt bereits seit einiger Zeit die besonderen Erfahrungen und Verbindungen von Prof. Machens für die Beratung ihrer Auslandsmissionen. So befand er sich zur Zeit, als über seine Bestellung entschieden wurde, in dienstlichem Auftrag der Bundesanstalt für Bodenforschung in Übersee. In seiner Eigenschaft als Leiter der französischen geologischen Mission im Niger hat sich Prof. Machens in nicht unerheblichem Maße auch mit Fragen der Organisation und des Managements beschäftigt. Dadurch besitzt er die erforderliche Kenntnis administrativer Zusammenhänge. Die wissenschaftliche Befähigung von Prof. Machens ist von namhaften Hochschullehrern, die ihn und seine Leistungen unmittelbar kennen, eindeutig positiv beurteilt worden. Der frühere Präsident der Bundesanstalt für Bodenforschung, Prof. Dr. Richter-Bernburg, der mit Ablauf des Monats Februar 1972 in den Ruhestand getreten ist, hatte Gelegenheit, seine Auffassung über die Besetzung der Präsidentenstelle im Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen darzulegen. Deutscher Bundestag -- 6. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1972 10557 Auch der Vorsitzende des Personalrats der Bundesanstalt für Bodenforschung hat den für die Bundesanstalt zuständigen Abteilungsleitern des Ministeriums die Vorstellungen des Personalrats vorgetragen. Anlage 4 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 12. April 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Schneider (Nürnberg) (CDU 'CSU) (Drucksache VI/3313 Frage A 14) : Auf welche Weise und in welchem Maße hat die Bundesregierung Einfluß auf die Entscheidung des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hubert Schrübbers, genommen, zum 30. April 1972 gemäß § 42 Abs. 3 des Bundesbeamtengesetzes seine Versetzung in den Ruhestand zu beantragen? Die von mir veranlaßte Überprüfung der gegen ,den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hubert Schrübbers, erhobenen Vorwürfe ist Anfang März dieses Jahres abgeschlossen worden. Die Überprüfung hatte folgendes Ergebnis: Die Tätigkeit von Präsident Schrubbers als Staatsanwalt war bei seiner Berufung zum Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Jahre 1955 bekannt. Sie ergibt sich aus den Personalakten. Das bezieht sich auch auf seine Tätigkeit in Hochverratsverfahren. Danach bestand kein Anlaß, gegen Präsident Schrubbers wegen eines Dienstvergehens dienstrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Dieses Ergebnis der Überprüfung habe ich Herrn Präsident Schrubbers mündlich eröffnet und außerdem der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Herr Präsident Schrubbers hat seine Versetzung in den Ruhestand zum 30. April 1972 beantragt. Pressemeldungen, nach denen er sich angeblich wegen „mangelnder Rückendeckung" zu diesem Schritt entschlossen habe, ist Präsident. Schrubbers entgegengetreten. Dem hat die Bundesregierung nichts hinzuzufügen. Anlage 5 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 12. April 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache VI/3313 Fragen A 8 und 9) : Wird die Bundesregierung im Rahmen ihrer Bemühungen um ein verbessertes Umweltbewußtsein der Bevölkerung eine Wanderausstellung zum Umweltschutz einrichten? Könnte ggf ein Teil der mit vom Bund finanzierten Stuttgarter Ausstellung „Umwelt 72" die Grundlage für eine künftige Wanderausstellung bieten? Die Bundesregierung finanziert seit Jahren besondere Ausstellungsvorhaben auf dem Gebiet des Umweltschutzes. Für einige Fachgebiete, zum Beispiel Wasser, hat der Bund darüber hinaus die Trägerschaft für Sonderveranstaltungen übernommen. Seit 3'!a Jahren wird vom BMI in Zusammenarbeit mit den Ländern die Ausstellung „Lebenselement Wasser" als Wanderausstellung gestaltet und finanziert. Sie ist bisher in 39 Städten in 7 Bundesländern gezeigt worden, zuletzt in Bremen, wo sie des großen Interesses der Bevölkerung wegen verlängert werden mußte. Die Einrichtung einer Wanderausstellung, die abweichend von der bisher ausschließlich sektoralen Themenstellung sämtliche Bereiche des Umweltschutzes umfassen sollte, wird von der Bundesregierung angestrebt. Die von der Stadt Stuttgart veranstaltete Gesamtschau „Umwelt 72" könnte als eines der ersten Vorhaben dieser Art Schrittmacherdienste leisten. Die Bundesregierung wird mit dem weiteren Förderer, dem Land Baden-Württemberg, sowie der Stadt Stuttgart, Verhandlungen darüber aufnehmen, inwieweit Konzeption und Exponate der „Umwelt 72" auf den Bund übergehen und Grundlage für eine umfassende Umweltwanderausstellung sein können. Da mit der Einrichtung einer Wanderausstellung, die ständig auf dem neuesten Stand von Entwicklung und Erkenntnis gehalten werden muß, laufende Kosten verbunden sind, wäre ich dankbar, wenn das Vorhaben von den Kollegen im Haushaltsausschuß unterstützt werden könnte. Angesichts der erheblichen Förderung der „Umwelt 72" durch den Bund sowie des starken Interesses vieler Städte und Organisationen an der Übernahme der Stuttgarter Pavillons dürfte schon jetzt gewährleistet sein, daß die Exponate der Stuttgarter Informationsschau zumindest teilweise an anderen Orten der Bundesrepublik gezeigt werden. Anlage 6 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 12. April 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Storm (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Fragen A 11 und 12) : Wie weit ist der Stand der Bearbeitung der Verordnung über die Angleichung der Auslandsbesoldung für Beamte des öffentlichen Dienstes, und ist mit einer entsprechenden Regelung noch in dieser Legislaturperiode zu rechnen? In welchem Umfang wurde die Auszahlung an den vom Häftlingshilfegesetz betroffenen Personenkreis bereits getroffen, und wurde die Rechtsverordnung für die Auszahlung im laufenden Rechnungsjahr bereits erlassen, bzw. zu welchem Termin kann damit gerechnet werden? 1. Ich darf Ihre Frage so verstehen, daß Sie über den Stand der Arbeiten an einer Neuregelung der Auslandsbesoldung unterrichtet werden möchten, und sie wie folgt beantworten: Die Ressortverhandlungen über eine solche Neuregelung, die den Empfehlungen der Kommission für die Reform des Auswärtigen Dienstes in allen wesentlichen Punkten Rechnung trägt, sind weitgehend abgeschlossen. Wegen der Einzelheiten der vorgesehenen Regelung darf ich auf die schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs im Auswärtigen Amt 10558 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1972 Moersch vom 1. Dezember 1971 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (Drucksache VI/2861 Frage B 1) Bezug nehmen (Anlage 16 zum Protokoll der 155. Sitzung des Deutschen Bundestages am 3. Dezember 1971, Seite 8962). Die beteiligten Ressorts sind weiterhin um die Klärung einiger noch offener Fragen bemüht. Ob die Neuregelung, die eine Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes erfordert, noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten kann, läßt sich zur Zeit nicht absehen. 2. Die 5. Novelle zum Häftlingshilfegesetz vom 29. Juli 1971 trat mit Wirkung vom 1. Juli 1971 in Kraft. Sie sieht Leistungen in Höhe von rd. 140 Millionen DM vor, von denen bisher rd. 27 Millionen DM an die Berechtigten ausgezahlt worden sind. In diesem Jahr stehen noch weitere 19 Millionen DM zur Verfügung. Die von der Bundesregierung beschlossene Rechtsverordnung wird am 1. Mai 1972 in Kraft treten, wenn ihr der Bundesrat am 14. April 1972 zustimmt. Die Rechtsverordnung stellt sicher, daß noch in diesem Jahr die Ausgleichsleistungen an alle Berechtigten ausgezahlt werden, die das 65. Lebensjahr vollendet haben; die zusätzlichen Eingliederungshilfen werden Antragstellern mit geringerem Einkommen gewährt. Anlage 7 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vom 12. April 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Warnke (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Frage A 26) : Werden Mittel aus der Auflösung der Konjunkturausgleichsrücklage auch für Gemeinden in den Fördergebieten zur Verfügung gestellt und in welcher Höhe? Im Eventualhaushalt der Bundesregierung sind 300 Millionen DM für Investitionen der Gemeinden vorgesehen. Vom Konjunkturrat der öffentlichen Hand wird zur gegebenen Zeit zu beschließen sein, in welcher Höhe dabei die Gemeinden in den Fördergebieten bedacht werden sollen. Aufgrund neuester Konjunkturbeurteilungen, der Entwicklung der öffentlichen Kernhaushalte und der Diskontsenkung der Deutschen Bundesbank ist die Bundesregierung in Übereinstimmung mit dem Konjunkturrat für die öffentliche Hand und dem Finanzplanungsrat aber der Auffassung, daß es auf absehbare Zeit nicht notwendig sein wird, die Eventualhaushalte und die Konjunkturausgleichsrücklage freizugeben. Anlage 8 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Emde vom 14. April 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Wüster (SPD) (Drucksache VI/3313 Fragen A 27 und 28) : Ist die Bundesregierung bereit, im Hinblick auf die sich schon jetzt anbahnende Verknappung des Erdöls die Forschung auf dem Gebiet der Kohleverflüssigung voranzutreiben? Beabsichtigt die Bundesregierung, auf Grund der Förderung der Entwicklung der Generatoren zur Herstellung des Wasserstoffgases mit Hochtemperaturwärme aus gasgekühlten Kernreaktoren jetzt auch Haushaltsmittel für die Entwicklung der Verarbeitung des Wasserstoffes zu flüssigen Kohlenwasserstoffen bereitzustellen? 1. Es wird seit einigen Jahren versucht, die weltweit vorhandenen sehr großen Kohlenvorräte, beispielsweise über die Kohleverflüssigung, verstärkt zu nutzen und damit die Versorgung mit Mineralöl zu ergänzen und die Importabhängigkeit in diesem Bereich zu vermindern. Der Deutsche Bundestag hat in seiner 246. Sitzung am 2. Juli 1969 auf Antrag des Ausschusses für Wirtschaft und Mittelstandsfragen beschlossen, daß der Bundesminister für wissenschaftliche Forschung im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft eine Studie in Auftrag geben sollte, mit dem Ziel, die Möglichkeiten einer Wiederaufnahme der Herstellung von Kraftstoffen aus Kohle in der Bundesrepublik Deutschand zu untersuchen. Die Studie sollte die technologischen und wirtschaftlichen Aspekte, aber auch die wirtschafts- und energiepolitischen Gesichtspunkte berücksichtigen und von unabhängigen Sachverständigen verfaßt werden. Die daraufhin von den Herren Professoren Pichler und Krüger (Karlsruhe) angefertige Studie, die dem Ausschuß für Wirtschaft und Mittelstandsfragen des Deutschen Bundestages im September 1971 zugeleitet worden ist, kommt in ihrem volkswirtschaftlichen Teil zu dem Ergebnis, daß es bei der augenblicklichen Preisrelation von Steinkohle zu Erdöl derzeit ausgeschlossen ist, zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen Kraftstoff aus Kohle zu gewinnen. Die Bundesregierung verfolgt zwar aufmerksam die Weiterentwicklung der entsprechenden Verfahren im Ausland, beabsichtigt unter diesen Bedingungen zur Zeit jedoch nicht, selbst die Forschung auf diesem Gebiet voranzutreiben. 2. Bei den mit dieser Frage angesprochenen Fördermaßnahmen zur Wasserstoffherstellung mittels nuklear erzeugter Wärme handelt es sich um ein langfristiges Vorhaben, von dem erst in einigen Jahren greifbare Ergebnisse vorliegen werden. Vorerst soll lediglich die 1. Phase der Grundlagenuntersuchungen gefördert werden. Über die Fortsetzung des Projekts in die nächste Entwicklungsphase wird frühestens Ende 1974 entschieden. Eine Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Herstellung flüssiger Kohlenwasserstoffe aus Kohle unter Benutzung von mit nuklearer Prozeßwärme erzeugtem Wasserstoff ist nicht beabsichtigt. Anträge liegen der Bundesregierung auch nicht vor. Auch in diesem Zusammenhang ist auf die erwähnte, dem Haushalts- und Wirtschaftsausschuß des Deutschen Bundestages vorliegende Studie der Professoren Pichler und Krüger (Karlsruhe) zu verweisen, die zu dem klaren Ergebnis kommt, daß unter den Gegebenheiten in der Bundesrepublik eine wirtschaftliche Herstellung von Benzin aus Kohle, auch in Form der Benzinsynthese, nicht möglich ist. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1972 10559 Anlage 9 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Emde vom 14. April 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Luda (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Frage A 29) : Aus welchem Grund ist die Neubesetzung des Amts des Präsidenten der Bundesanstalt für Bodenforschung nicht von dein nach der Geschäftsordnung des Bundeswirtschaftsministeriums für alle Angelegenheiten der Bodenforschungsanstalt zuständigen Staatssekretär Dr. Rohwedder, sondern von Staatssekretär Dr. Schöllhorn bearbeitet worden? Staatssekretär Dr. Rohwedder ist für die fachlichen Angelegenheiten der Bundesanstalt für Bodenforschung, Staatssekretär Dr. Schöllhorn für Personalfragen des Bereichs W und damit auch der Bundesanstalt zuständig. Anlage 10 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Emde vom 14. April 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Fragen A 32 und 33) : Trifft es zu, daß die wirtschaftliche Lage der Kinderwagenindustrie, insbesondere der Betriebe im oberfränkischen Zonenrandgebiet, schwierig ist? Ist die Bundesregierung bereit, die Kinderwagenlieferungen aus der „DDR" auf ihren Dumpingcharakter zu prüfen? Es ist richtig, daß sich die Lage der deutschen Kinderwagenindustrie, die etwa 3500 Personen beschäftigt, in den letzten Jahren verschlechtert hat. Das beruht in erster Linie auf der seit 1964 rückläufigen Entwicklung der Geburten. Zwar haben verstärkte Bemühungen der Kinderwaaenindustrie zu beachtlichen Exportsteigerungen geführt, doch konnten die vorhandenen Kapazitäten dennoch nicht voll ausgelastet werden, obwohl auch die Importe seit 1965 rückläufige Tendenz haben. Von den vorhandenen Produktionsbetrieben befinden sich 30 (= 80 % der Produktionskapazität) im oberfränkischen Raum. Zu der Lage der Branche kommt daher die allgemeine Situation dieses Grenzgebietes erschwerend hinzu. Zur Frage der Kinderwagenlieferungen aus der DDR möchte ich folgendes bemerken: Auf Antrag des Verbandes der Korbwaren-, Korbmöbel- und Kinderwagenindustrie leitete das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft am 21. Mai 1970 ein Preisprüfungsverfahren für Kinderwagen aus der DDR ein. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde festgestellt, daß diese Kinderwagen kaum billiger als vergleichbare westdeutsche Wagen waren. Die Bezüge im innerdeutschen Handel waren auch nach ihrem Umfang nicht geeignet, zu einer erheblichen Schädigung der heimischen Wirtschaft zu führen. Das Verfahren wurde deshalb am 20. Oktober 1970 eingestellt. 1971 sind die Bezüge aus der DDR weiter erheblich zurückgegangen. Da sich die Preissituation aber zwischenzeitlich geändert haben kann, ist die Bundesregierung selbstverständlich bereit, auf Antrag erneut ein Preisprüfungsverfahren durchführen zu lassen. Anlage 11 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Emde vom 14. April 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Frage A 34) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß die beabsichtigte Schließung der Werke Voigtländer, Imperial, Veko-Konserven zu einer großen Beunruhigung im Wirtschaftsraum Braunschweig geführt hat, die vom DGB Kreis Braunschweig-Wolfenbüttel mit der Forderung verbunden ist, daß „konkrete Schritte unternommen werden sollten, um einen Ausverkauf dieses Gebietes zu verhindern und gleichzeitig sicherzustellen, daß neue Industrien und Verwaltungen im grenznahen Raum angesiedelt werden", und sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, durch Ansiedlung von Bundesbetrieben und Bundesverwaltungen (Neugründungen) dem wirtschaftlich bedrohlichen Raum zu helfen? Durch Betriebsstillegungen in Braunschweig und Wolfenbüttel ist in der letzten Zeit leider der Eindruck entstanden, dieser Raum sei ein besonderes Problemgebiet unter den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur". Das ist jedoch nicht der Fall. So konnten in diesem Raum zwischen 1969 und 1971 Investitionen gefördert werden, durch die mehr als 4000 neue Arbeitsplätze entstehen. Das ist ein Vielfaches der Arbeitsplätze, die von den im Raum diskutierten Betriebsschließungen betroffen sind. Die Förderungsmöglichkeiten nach dem Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe und dem Zonenrandförderungsgesetz reichen aus, um Investitionsentscheidungen der Unternehmen auch weiterhin zugunsten dieses Raumes zu beeinflussen. Wie Sie wissen, ist die Durchführung der regionalen Wirtschaftspolitik Sache der Landesregierung, die sicher auch die Vorschläge des DGB Kreises Braunschweig-Wolfenbüttel berücksichtigen wird. Ihre Frage, ob die Bundesregierung Möglichkeiten sieht, durch Ansiedlung von Bundesbetrieben und Bundesverwaltungen dem Wirtschaftsraum Braunschweig zu helfen, könnte im Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe mit dem Land Niedersachsen erörtert werden. Ich möchte allerdings schon jetzt sagen, daß Investitionsentscheidungen in die Verantwortung der Organe von Unternehmen fallen. Auch die Errichtung von Behörden scheint mir keine nachhaltige Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur zu versprechen. Anlage 12 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Emde vom 14. April 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Frage A 35) : Ist die Bundesregierung bereit, zur Überbrückung der schwierigen Wirtschaftslage im Raum des Zonenrandgebietes Braunschweig folgende Maßnahmen durchzuführen: den Eventualhaushalt vorzeitig strukturell für den wirtschaftlich schwachen, grenznahmen Raum freizugeben, das Genehmigungsverfahren bei Strukturhilfen zu beschleunigen, jegliche Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren wie z. B. Zollerklärungen zu überprüfen und vorn bürokratischen Ballast zu befreien? In der Antwort auf ihre erste Frage hatte ich gesagt, daß die Durchführung der regionalen Wirt- 10560 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1972 schaftsförderung eine Angelegenheit der Länder ist und daß die erforderlichen Schritte in einem Planungsausschuß von Bund und Ländern gemeinsam beraten und beschlossen werden. Die von Ihnen angestellten Überlegungen wären ggfs. in diesem Gremium zu berücksichtigen. Allgemein möchte ich folgendes sagen: 1. Die Bundesregierung ist in Übereinstimmung mit dem Finanzplanungsrat und dem Konjunkturrat der Auffassung, daß eine Notwendigkeit, den Eventualhaushalt zu aktivieren, auf absehbare Zeit nicht besteht. Eine vorzeitige Freigabe von Mitteln des Eventualhaushalts für bestimmte Gebiete kann deshalb schon aus diesem Grund nicht in Betracht kommen. 2. Die Bundesregierung sieht keinen Anlaß allgemein vorgeschriebene Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren aus regionalen Gründen zu ändern. Das gilt insbesondere für das Genehmigungsverfahren für regionale Strukturhilfen, bei dem ohnehin die gesamte Entscheidungsbefugnis auf die Länder delegiert wurde. Anlage 13 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Emde vom 14. April 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Fragen A 36 und 37) : Stellt die Bundesregierung ÜUberlegungen an, die im Rahmen der neuen Gemeinschaftsaufgabe zu regelnden regionalen Aktionsprogramme auch dann zu fördern, wenn sie über Ländergrenzen hinwegreichen? Treffen Informationen zu, wonach künftig nur noch bestimmte Schwerpunktorte, nicht mehr aber Verflechtungsgebiete, gefördert werden sollen? 1. Im Zeichen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" werden grundsätzliche Überlegungen zur regionalen Wirtschaftsförderung vom Planungsausschuß dieser Gemeinschaftsaufgabe angestellt, in dem Bund und alle Länder vertreten sind. Neuerer Überlegungen hinsichtlich der Förderung Regionaler Aktionsprogramme, die über Ländergrenzen hinwegreichen, bedarf es nicht; denn schon vor dem Inkrafttreten dieser Gemeinschaftsaufgabe gab es Regionale Aktionsprogramme, die über Ländergrenzen hinausgingen. Die dabei gesammelten Erfahrungen sind als gut zu bezeichnen. Daher kann davon ausgegangen werden, daß auch in Zukunft hier keine Schwierigkeiten auftreten werden. 2. Herr Abgeordneter, Ihrer zweiten Frage liegt möglicherweise ein Mißverständnis zugrunde. Mit den Verflechtungsgebieten hat es folgendes auf sich: Die Fördergebiete im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" sind bislang nach Land- bzw. Stadtkreisen abgegrenzt worden. Zur Zeit wird geprüft, wie die Fördergebiete statt nach Kreisen nach sog. Verflechtungsbereichen für gewerbliche Schwerpunkte abgegrenzt werden können. Es geht in der gegenwärtigen Diskussion im Prinzip also lediglich darum, einen zweckmäßigeren Bezugsrahmen für die Fördergebiete zu finden. Das bewährte Prinzip der Schwerpunktorte, d. h. die räumliche Konzentration der Förderung auf die vom Planungsausschuß festgelegten Orte in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", wird nach wie vor angewandt werden. Anlage 14 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Emde vom 14. April 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Roser (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Fragen A 38 und 39) : Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des von Nigeria erlassenen Afrikanisierungsgesetzes auf die Bereitschaft zu privaten deutschen Investitonen im Rahmen der Entwicklungshilfe, und was hat die Bundesregierung getan, um die nigerianische Regierung davon abzuhalten, einen Rückschlag in der wirtschaftlichen Entwicklung ihres Landes auszulösen? In welchem Umfange sind von dem nigerianischen Afrikanisierungsgesetz deutsche Staatsangehörige und deutsche Firmen betroffen, und was hat die Bundesregierung zu ihrem Schutz bzw. zu ihrer Entschädigung getan und gedenkt sie zu tun? Es muß abgewartet werden, wie die nigerianischen Behörden das Afrikanisierungsgesetz anwenden und in welchem Umfang sie von der generellen Ausnahmeklausel des Gesetzes Gebrauch machen werden. Erst wenn hierüber Erfahrungen vorliegen, werden sich die Auswirkungen des Gesetzes auf die Bereitschaft der deutschen Wirtschaft zu privaten Direktinvestitionen in Nigeria beurteilen lassen. Vor Erlaß des Afrikanisierungsgesetzes hat die deutsche Botschaft in Lagos nach Abstimmung mit den Botschaften anderer Länder der nigerianischen Regierung die Meinung der Bundesregierung zu der im Gesetz geregelten Materie zur Kenntnis gebracht und sie auf mögliche negative Folgen hingewiesen. In welchem Umfang deutsche Staatsangehörige und deutsche Firmen von diesem Gesetz wirklich betroffen werden, läßt sich noch nicht übersehen. Das hängt ebenfalls insbesondere davon ab, inwieweit und in welcher Weise die nigerianischen Behörden die Ausnahmeklausel des Gesetzes anwenden. Bisher ist von konkreten Auswirkungen des Gesetzes auf deutsche Firmen noch nichts bekannt. Die Frage des Schutzes bzw. der Entschädigung deutscher Firmen ist bisher nicht akut geworden. Den in Nigeria tätigen ausländischen Firmen ist eine Übergangsfrist bis zum 31. März 1974 eingeräumt, bis zu deren Ablauf sie sich den Vorschriften des Gesetzes anpassen müssen. Die Bundesregierung wird die Entwicklung aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls überlegen, welche geeigneten Maßnahmen getroffen werden können. Anlage 15 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Emde vom 14. April 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1972 10561 Wolfram (SPD) (Drucksache VI/3313 Frage A 40 und 41) : Da in letzter Zeit immer mehr Anzeigen veröffentlicht werden, in denen Eigentumswohnungen mit hohen Steuervorteilen angeboten werden, frage ich die Bundesregierung, ob in solchen Fällen die gesamte Rechtskonstruktion überhaupt möglich ist und ob im Einzelfall die Bauherreneigenschaft vorliegt? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es zweckmäßig wäre, wenn sie zu den einzelnen Fakten solcher Angebote, wie z. B. Absetzung von kapitalisierten Erbpachtzinsen als Werbungskosten und von vorausgezahlten Hypothekenzinsen, konkret Stellung nehmen würde? Die Entscheidung darüber, ob und inwieweit die seit Ende vorigen Jahres angebotenen Modelle zur Finanzierung des Baues von Eigentumswohnungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen, kann nicht allgemein, sondern nur nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles getroffen werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen hatte deshalb die obersten Finanzbehörden der Länder gebeten, die in ihrem Zuständigkeitsbereich bisher bekanntgewordenen Fälle prüfen zu lassen. Bei dieser Prüfung wird untersucht, ob in den unterschiedlich ausgestalteten Projekten die Erwerber einer Eigentumswohnung als Bauherren oder als Ersterwerber anzusehen sind. Das Ergebnis der Prüfung liegt noch nicht vor. Ich kann Ihnen deshalb Ihre erste Frage im gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht beantworten. Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich darauf hinweisen, daß die Bundesregierung zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Erbbauzinsen bereits Stellung genommen hat. Sie kennen inzwischen den Erlaß des Bundesministeriums für Wirtschaft und Finanzen vom 15. März dieses Jahres an die Finanzminister bzw. -senatoren der Länder, den Ihnen Herr Parl. Staatssekretär Offergeld mit Schreiben vom 23. März 1972 zur Kenntnis gegeben hatte. Danach sind vorausgezahlte Erbbauzinsen Anschaffungskosten eines Erbbaurechts, die auf die Laufzeit des Erbbaurechts zu verteilen sind. Ob und inwieweit im voraus gezahlte Schuldzinsen sowie andere normalerweise laufend anfallende Aufwendungen — wie etwa Hypothekenzinsen und Betreuungsgebühren — hei den einzelnen Modellen einkommensteuerrechtlich zu behandeln sind, soll in diesen Tagen mit Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder auf Grund der durchgeführten Prüfungen erörtert werden. Ob die angestrebte Klärung bereits in dieser Sitzung möglich sein wird, läßt sich gegenwärtig noch nicht abschließend beurteilen. Anlage 16 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Emde vom 14. April 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Ahrens (SDP) (Drucksache VI/3313 Fragen A 42 und 43) : Hält die Bundesregierung die Pauschbeträge für Körperbehinderte und Hinterbliebene (1 65 EStDV, § 26 LStDV) in Anbetracht der die Körperbehinderten und Hinterbliebenen in besonderem Maße belastenden Kosten- und Preissteigerungen noch für angemessen? Ist die Bundesregierung bereit, die Angemessenheit der Pauschbeträge für Körperbehinderte und Hinterbliebene auch vor Durchführung der Steuerreform zu überprüfen? Die Pauschbeträge für Körperbehinderte und Hinterbliebene nach § 65 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung und § 26 Lohnsteuer-Durchführungsverordnung stellen keine Steuervergünstigung, sondern eine Vereinfachungsmaßnahme dar. Ihre Festsetzung hat lediglich den Zweck, in einer möglichst großen Anzahl von Fällen den Einzelnachweis der tatsächlich entstehenden außergewöhnlichen Belastungen zu vermeiden und dadurch eine Vereinfachung sowohl bei den in Betracht kommenden Personen als auch bei den Finanzämtern zu erreichen. Die Frage, ob es zweckmäßig ist, die z. Z. geltenden steuerfreien Pauschbeträge zu erhöhen, ist erst im vergangenen Jahr wieder eingehend geprüft worden. Die hierbei von den Finanzbehörden der Länder angestellten Ermittlungen haben ergeben, daß die Pauschbeträge für Körperbehinderte in der Mehrzahl der Fälle immer noch ausreichen, um die mit einer Körperbehinderung zusammenhängenden außergewöhnlichen Belastungen zutreffend abzugelten. Das schließt nicht aus, daß sich in Einzelfällen die Pauschbeträge für Körperbehinderte tatsächlich als nicht ausreichend erweisen. In solchen Fällen haben die Betroffenen aber die Möglichkeit, statt der Inanspruchnahme des steuerfreien Pauschbetrages die außergewöhnlichen Aufwendungen in tatsächlicher Höhe geltend zu machen. Die Bundesregierung hält die Höhe der steuerfreien Pauschbeträge für Körperbehinderte und Hinterbliebene unter diesen Umständen für ausreichend. In diesem Zusammenhang möchte ich ergänzend auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs hinweisen, nach der z. B. Kosten einer Operation — selbst wenn diese im Zusammenhang mit dem Leiden steht, das die Minderung der Erwerbsunfähigkeit herbeigeführt hat — neben den steuerfreien Pauschbeträgen berücksichtigt werden. Insofern erfolgte hier indirekt eine weitere Erhöhung der Steuerentlastung, indem Aufwendungen, die früher als durch die steuerfreien Pauschbeträge abgedeckt galten, heute neben den Pauschbeträgen abgezogen werden können. Anlage 17 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Emde vom 14. April 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Scheu (SPD) (Drucksache VI/3313 Fragen A 44 und 45) : Ist es zutreffend, daß nach dem gültigen Kraftfahrzeugsteuergesetz ein Fahrzeug, das zur Beförderung von mehr als sieben Personen (einschließlich Kraftfahrzeugfahrer) geeignet ist, nach dem höchstzulässigen Gesamtgewicht versteuert wird, so daß zum Beispiel eine Familie mit sechs Kindern, die einen achtzitzigen PKW-Kombi besitzt, etwa 40 DM mehr Steuern bezahlen muß als andere Leute, so daß die geltende Regelung quasi als „Sondersteuer für Kinderreiche" wirkt? Hat die Bundesregierung vorgesehen, daß bei der Reform der Kraftfahrzeugsteuer eine solche Benachteiligung von kinderreichen Familien vermieden wird? Nach dem Kraftfahrzeugsteuerrecht gelten Fahrzeuge mit mehr als 7 Sitzplätzen nicht als Personen- 10562 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1972 kraftwagen. Sie werden deshalb nicht nach dem Hubraum sondern nach dem zulässigen Gesamtgewicht besteuert. Es trifft zu, daß diese Regelung für viele 8- oder 9sitzige Fahrzeuge zu einer höheren Steuer führt, als sie sich bei Berechnung nach dem Hubraum ergeben würde. Bei einigen Fahrzeugen dieser Größe ist jedoch die Gesamtgewichtsbesteuerung günstiger als die Hubraumsteuer. Das geltende Recht führt also nicht allgemein zu einer höheren Besteuerung für 8- oder 9sitzige Fahrzeuge. Nach dem zur Diskussion stehenden Referentenentwurf eines neuen Kraftfahrzeugsteuergesetzes soll für die Steuer der verkehrsrechtliche Begriff des Personenkraftwagens gelten. Das bedeutet, daß künftig auch die Fahrzeuge mit 8 oder 9 Sitzen als Personenkraftwagen besteuert werden. Anlage 18 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Emde vom 14. April 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Gölter (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Frage A 46) : Welche Schritte gedenkt die Bundesregierung gegen die Absicht der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zu unternehmen, für den Bereich der EWG eine einheitliche Weinsteuer einzuführen? Die deutsche Delegation hat bei Verhandlungen in Brüssel stets der Absicht widersprochen, Wein in allen Mitgliedstaaten der EWG einer harmonisierten Verbrauchsteuer zu unterwerfen: In ihrem Beschluß vom 11. Juni 1971 zur Steuerreform hat die Bundesregierung die Einführung einer Weinsteuer in der Bundesrepublik ausdrücklich abgelehnt. Bei weiteren Verhandlungen in Brüssel wird die deutsche Delegation erneut nachdrücklich der Absicht der Kommission entgegentreten, alle Mitgliedstaaten der EWG zu verpflichten, eine Weinsteuer zu erheben. Anlage 19 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 13. April 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Maucher (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Fragen A 47 und 48) : Trifft es zu, daß sich bei der Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer bei Gehbehinderten mit 30 und 40 % erhebliche Härten ergeben, und wenn ja, gedenkt die Bundesregierung entsprechende Verbesserungsmaßnahmen zu treffen? Ist die Bundesregierung bereit, den Pauschalsatz der Lohnsteuerjahresschuld von 2386 DM auf Grund der in der Zwischenzeit eingetretenen erheblichen Verteuerung zu erhöhen? 1. Nach dem geltenden Recht müssen beim Erlaß der Kraftfahrzeugsteuer für Körperbehinderte, die nicht Schwerkriegsbeschädigte oder diesen gleichgestellte Personen mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 v. H. sind, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Berechtigten berücksichtigt werden. Die Länder, denen die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer zusteht, haben hierzu einheitliche Richtlinien herausgegeben, um eine gleichmäßige Behandlung aller Berechtigten zu gewährleisten. Der Bundesregierung ist bisher nicht bekannt geworden, daß die Erlaßregelung für Körperbehinderte, deren Erwerbsfähigkeit um 30 oder 40 v. H. gemindert ist, zu einer besonderen Härte führt. Die Bundesregierung sah deshalb bislang auch keinen Anlaß, Verbesserungsmaßnahmen zu erwägen. 2. Diese Pauschbeträge müssen sich in ihrer Höhe nach den durchschnittlichen Beträgen der mit der Körperbehinderung im Zusammenhang stehenden außergewöhnlichen Belastung richten, die nach § 33 Einkommensteuergesetz steuerlich berücksichtigt werden können. Sie haben den Zweck, den Nachweis der durch die Körperbehinderung entstehenden außergewöhnlichen Belastungen entbehrlich zu machen. Der Sinn der Pauschbeträge besteht mithin darin, bei Körperbehinderten außergewöhnliche Belastungen steuerlich vereinfacht zu berücksichtigen. Die Frage, ob die geltenden steuerfreien Pauschbeträge für Körperbehinderte erhöht werden müssen, ist in jüngster Zeit wiederholt eingehend geprüft worden. Nach den Feststellungen der obersten Finanzbehörden der Länder sind bisher Anträge auf Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen über die Pauschbeträge hinaus nur in Ausnahmefällen gestellt worden. Mir erscheint deshalb die Annahme begründet, daß die Pauschbeträge, durch die lediglich die Mehraufwendungen der Körperbehinderten abgegolten werden sollen, auch gegenwärtig noch angemessen sind. Dies schließt natürlich nicht aus, daß sich in Einzelfällen die Pauschbeträge tatsächlich- als nicht ausreichend erweisen mögen. Hierdurch ergeben sich jedoch für die Betroffenen keine steuerlichen Nachteile. In solchen Fällen besteht vielmehr die Möglichkeit, auf die Inanspruchnahme des steuerfreien Pauschbetrags zu verzichten und die außergewöhnlichen Aufwendungen im einzelnen geltend zu machen. Diese führen nach den allgemeinen steuerlichen Grundsätzen insoweit zu einem steuerfreien Betrag, als sie ggf. mit anderen Belastungen die zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Soweit daneben noch erhöhte Werbungskosten oder Sonderausgaben infolge der Körperbehinderung in Betracht kommen, können die nachgewiesenen Aufwendungen im Rahmen der dafür geltenden allgemeinen Vorschriften neben dem Betrag für außergewöhnliche Belastungen außerdem berücksichtigt werden. Nach alledem kann zur Zeit eine Erhöhung der Pauschbeträge für Körperbehinderte nicht in Aussicht gestellt werden. Anlage 20 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 11. April 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache VI/3313 Fragen A 53 und 54) : Trifft es zu, daß im Zuge von Gebietsreformen, wie sie beispielsweise im Land Hessen anstehen, das Weiterbestehen der nach § 226 RVO errichteten Krankenkassen in Frage gestellt wird? Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1972 10563 Hält die Bundesregierung die §§ 264 ff. RVO für ausreichend, die notwendig werdenden Veränderungen unter Berücksichtigung der Interessen der Versicherten und Bediensteten der Krankenkassen durchzuführen, oder ist sie bereit, Gesetzesänderungen vorzubereiten, die zweckmäßigerweise bis zum 30. September 1974, dem Zeitpunkt des Ablaufs der Amtszeiten der Selbstverwaltungsorgane, in Kraft treten sollten? Die bisherigen Gebietsreformen in den einzelnen Ländern haben das Weiterbestehen der nach § 226 RVO errichteten Krankenkassen grundsätzlich nicht in Frage gestellt. Anläßlich der 1. Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung über die Krankenversicherung der Landwirte hat der Bundesrat jedoch vorgeschlagen, den Landesregierungen die Möglichkeit zu eröffnen, erforderlichenfalls bei einer gebietlichen Neuordnung durch Rechtsverordnung die Bezirke bestehender Ortskrankenkassen den geänderten Verwaltungsgrenzen anzupassen. Diese Ermächtigung soll von den Landesregierungen den für die Sozialversicherung zuständigen obersten Landesbehörden übertragen werden können. Die Bundesregierung hat dieser Initiative des Bundesrates zugestimmt. Ihre Stellungnahme liegt den Ausschüssen des Deutschen Bundestages vor, die z. Z. den Gesetzentwurf über die Krankenversicherung der Landwirte behandeln. Zu Ihrer 2. Frage möchte ich noch anmerken: Soweit Gebietsreformen zu Änderungen der Kassenbezirke führen, sind die von Ihnen zitierten Vorschriften der Reichsversicherungsordnung über die Vereinigung, Ausscheidung, Auflösung und Schließung von Krankenkassen anzuwenden. Im Rahmen der Weiterentwicklung des Rechts der gesetzlichen Krankenversicherung wird unser Haus prüfen, ob auch diese Vorschriften insbesondere im Hinblick auf Gebietsreformen änderungsbedürftig sind. Falls sich künftig die Notwendigkeit zur Änderung des geltenden Rechts ergibt, werden wir den gesetzgebenden Körperschaften entsprechende Vorschläge unterbreiten. Anlage 21 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 12. April 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Frage A 76) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß der Bericht des Seeverkehrsbeirates — Ausschuß Flaggenwechsel — die Situation der deutschen Seeschiffahrt zu negativ beurteilt, wenn er sagt, daß bei einer Fortsetzung der gegenwärtigen Entwicklung die Zielvorstellung des Verkehrspolitischen Programms und des Verkehrsberichtes 1970 „möglicherweise nicht verwirklicht werden wird", während die Bundesregierung lediglich von einer Erschwerung der Verwirklichung in der Drucksache VI/3241 spricht, wenn nicht durch geeignete Maßnahmen dieser Entwicklung entgegengewirkt wird? Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß der Bericht des Ad-hoc-Ausschusses „Flaggenwechsel" des Seeverkehrsbeirats die Situation der deutschen Seeschiffahrt zu negativ beurteilt. Mit der vom Bericht des Ausschusses „Flaggenwechsel" abweichenden Ausdrucksweise in ihrer Antwort hat die Bundesregierung nicht beabsichtigt, sich von der Beurteilung des Ausschusses zu distanzieren, wie dies auch in der Antwort — Drucksache VI/3241 — zu Frage Nr. 5 der Kleinen Anfrage generell zum Ausdruck kommt. Sie hat in der Drucksache VI/3241 zur Frage Nr. 6 vielmehr lediglich klargestellt, daß die Verwirklichung der Zielvorstellungen des verkehrspolitischen Programms ohne geeignete Maßnahmen gegen die fragliche Entwicklung erschwert würde. Über die Möglichkeit solcher Maßnahmen wird gegenwärtig unter den beteiligten Ressorts verhandelt. Anlage 22 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 12. April 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Mursch (Soltau-Harburg) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Frage A 77) : Glaubt die Bundesregierung — obwohl die ungünstige Entwicklung in der deutschen Seeschiffahrt sich fortgesetzt hat —, ihre erklärte Zielsetzung, daß die Bundesrepublik Deutschland mit ihrem bedeutenden Überseehandel auf eine angemessene eigene Handelsflotte nicht verzichten kann, u. a. dadurch besser zu erreichen, daß sie die Mittel für Neubauhilfen — entgegen dem einmütig bekundeten Willen des Deutschen Bundestages und entgegen ihren Ausführungen in Ziffer 114 des Verkehrsberichtes im Haushaltsplan 1972 und in der mittelfristigen Finanzplanung drastisch kürzt? Zunächst darf ich auf die Antwort auf die Kleine Anfrage vom 7. März 1972 (VI/3241) verweisen, in der ausgeführt worden ist (Nr. 12 der Antwort), daß bei der bekannten allgemeinen Konjunktur- und Haushaltslage auch eine Kürzung der Ansätze für Seeschiffahrtshilfen in Kauf genommen werden mußte und im Zusammenhang mit der Prüfung der Untersuchungsergebnisse der Treuarbeit und der Dokumentation des Verbandes Deutscher Reeder auch die Frage etwaiger haushaltsmäßiger Konsequenzen geprüft werden wird. Die Prüfung ist durch eine Kommission des Haushaltsausschusses, in der alle Fraktionen und der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen und der Bundesminister für Verkehr vertreten waren, erfolgt. Der Haushaltsausschuß hat am 12. April 1972 einstimmig die Verpflichtungsermächtigung in Kap. 1202 Tit. 89 202 von 60 Millionen DM auf 100 Millionen DM erhöht. Die auf Grund dieser Ermächtigung übernommenen Verpflichtungen sollen aus Haushaltsmitteln des Jahres 1974 (60 Millionen DM) und des Jahres 1975 (40 Millionen DM) erfüllt werden. Diese Mittel körnen als eine wesentliche Hilfe für die deutsche Seeschiffahrt angesehen werden. Anlage 23 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 14. April 1972 auf die Mündlichen Fragen der Abgeordneten Erpenbeck (CDU/CSU) und Baier (CDU/ CSU) (Drucksache VI/3313 Fragen A 90, 91 und 94) : Trifft es zu, wie aus einer Mitteilung des Bonner Städtebauinstituts vom 7. März 1972 ersichtlich, daß die Zahl der Bewilli- 10564 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1972 gungen für den Bau von öffentlich geförderten Familienheimen von 83 400 in 1960/61 auf 24 800 in 1970/71 und für den Bau von eigengenutzten Eigentumswohnungen von 6691 in 1966'67 auf 2661 in 1970/71 zurückgegangen ist, und was gedenkt die Bundesregierung gegebenenfalls dagegen zu unternehmen? Wie verträgt sich gegebenenfalls mit dieser Feststellung die Behauptung des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen vom gleichen Tag — veröffentlicht im Bonner GeneralAnzeiger vom 8. März 1972 —, wonach der Anteil der Eigentumswohnungen an dem mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnungsbau in den vergangenen Jahren weiter angestiegen sei? Treffen die Mitteilungen des Bonner Städtebauinstituts zu, wonach die Zahl der Bewilligungen für den Bau von Familienheimen innerhalb von zehn Jahren um 71 % d. h. von 1960/61 mit 83 400 his zum Jahre 1970/71 auf 24 800 Bewilligungen zurückgegangen sind? Das Bonner Städtebauinstitut hat die von Ihnen genannten Zahlen dem Bericht des Bundesministers für Städtebau und Wohnungswesen über die unerledigten Ansprüche auf Förderung von Familienheimen und Eigentumswohnungen entnommen, der im Februar-Heft des Bundesbaublatts veröffentlicht worden ist. Die Zahlen stimmen also. Sie lassen jedoch, da sich der „Bericht über die unerledigten Anträge auf Förderung von Familienheimen und Eigentumswohnungen", wie die entsprechende Sonderstatistik, nur auf den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau, also auf den ersten Förderungsweg bezieht, alle diejenigen Eigentümerwohnungen außer Betracht, die entsprechend dem 1965 in das Zweite Wohnungsbaugesetz eingefügten § 88 im steuerbegünstigten Wohnungsbau gefördert worden sind. Förderungsmaßnahmen nach Art des § 88 spielen, wie Sie wissen, in den Wohnungsbauprogrammen einiger Länder seit der zweiten Hälfte der 60er Jahre gerade bei der Förderung der Eigentumsbildung eine tragende Rolle. Bezieht man diese mit dem Stichwort „zweiter Förderungsweg" gekennzeichneten Maßnahmen in die Betrachtung ein, und das muß man, so ergibt sich erst das richtige Gesamtbild. So wurden zum Beispiel im Jahre 1970 insgesamt 51 632 Eigentümerwohnungen, das sind vom Haus- oder Wohnungseigentümer selbst genutzte Wohnungen, gefördert; davon entfielen 43 687 auf Eigentümerwohnungen in Ein- und Zweifamilienhäusern und 7019 auf eigengenutzte Eigentumswohnungen. Für das Jahr 1971 fehlen noch die statistischen Daten für das 4. Quartal. Es kann aber davon ausgegangen werden, daß auch 1971 die Eigentumsbildung im sozialen Wohnungsbau eine bedeutende Rolle gespielt hat. Im übrigen wird die Förderung von Eigentumsmaßnahmen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues durch das im Herbst des vergangenen Jahres angelaufene Regionalprogramm des Bundes eine fühlbare Verstärkung erfahren. Zunächst ist richtigzustellen, daß Herr Bundesminister Dr. Lauritzen nicht von Eigentumswohnungen, sondern von den vom Haus- bzw. Wohnungseigentümer selbst genutzten „Eigentümerwohnungen" gesprochen hat. Der Anteil dieser Wohnungen an den insgesamt im sozialen Wohnungsbau geförderten Wohnungen, die sog. Eigentumsquote des sozialen Wohnungsbaues, betrug unter Einbeziehung des zweiten Förderungsweges 1969 30,0 v. H. 1970 31,3 v. H. in den ersten drei Quartalen des Jahres 1971 32,7 v. H. Auf diesen Anstieg der „Eigentumsquote" bezog sich die Erklärung des Herrn Ministers. Anlage 24 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 14. April 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Gatzen (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Frage A 92 und 93) : Ist die Meldung der Deutschen Presse-Agentur Nr. 197 vom 6. März 1972 richtig, wonach der Bundesminister für Städtebau und Wohnungswesen am gleichen Tag in Trier erklärt haben soll, der Bau von fünf Millionen Wohnungen sei das „Minimalprogramm für den öffentlichen Wohnungsbau in den kommenden zehn Jahren"? Wieviel öffentlich geförderte Sozialwohnungen wurden im letzten Jahr im ersten und im zweiten Förderungsweg fertiggestellt? Nein, die Zahl von „fünf Millionen in den kommenden zehn Jahren" bezieht sich auf den Bau von Wohnungen insgesamt und nicht nur auf den öffentlichen bzw. öffentlich geförderten Wohnungsbau. Nach den vorläufigen Ergebnissen sind im Jahre 1971 168 800 Wohnungen fertiggestellt worden, die mit öffentlichen Mitteln gefördert waren, davon 136 400 im ersten und 32 400 im zweiten Förderungsweg. Anlage 25 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Raffert vom 14. April 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Gleissner (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Frage A 96) : Durch welche Vorschriften ist zur Zeit die Beseitigung des Atommülls beim Betrieb von Kernkraftwerken in einer Form garantiert, die jegliche Gefährdung der Bevölkerung — vor allem auch für die Zukunft — ausschließt? Die Beseitigung radioaktiver Abfälle ist in § 42, der Schutz von Luft, Wasser und Boden in § 34 der Ersten Strahlenschutzverordnung geregelt. Diese Regelung erstreckt sich allerdings noch nicht auf den spezifischen Fall der zentralen Endlagerung hochaktiver Abfälle aus Kernkraftwerken, mit der voraussichtlich im Jahre 1976 begonnen werden muß. Die ersten hochaktiven Abfallösungen, die jetzt bei der Aufarbeitung abgebrannter Brennelemente aus Kernkraftwerken anfallen, werden bis 1976 vorläufig in gekühlten, doppelwandigen Edelstahlbehältern bei der Wiederaufarbeitungsanlage gelagert und dann vor der Endlagerung mit geeigneten Rohstoffen zu Gläsern geschmolzen. Die gesetzliche Regelung der zentralen Endlagerung dieser Abfälle wird im Rahmen einer Novellierung des Atomgesetzes und der Ersten Strahlenschutzverordnung erfolgen. Die Endlagerung der radioaktiven Abfälle in dem für diesen Zweck vorgesehenen und ausgebauten ehemaligen Salzbergwerk Asse II bei Wolfenbüttel Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1972 10565 schließt aus geologisch inhärenten Gründen jegliche Gefährdung der Bevölkerung — auch für die Zukunft — aus, da die Abfälle dabei aus dem Biozyklus entfernt und tief unter der Erdoberfläche gelagert werden. Anlage 26 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Raffert vom 14. April 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Rinderspacher (SPD) (Drucksache VI/3313 Fragen A 97 und 98) : Wie beurteilt die Bundesregierung das Sicherheitsrisiko für Bevölkerung und Landschaft für das bei Breisach geplante Atomkraftwerk mit einer Stärke von 4000 bis 5000 Megawatt, das unweit von dem bei Fessenheim von Frankreich im Bau befindlichen Atomkraftwerk etwa der gleichen Stärke liegen wird, angesichts der geltenden Bestimmungen der amerikanischen Atomenergiebehörde, nach denen in den USA die Entfernung einer Reaktoranlage schon bei 1000 Megawatt Leistung mindestens 16 km zum nächsten Bevölkerungszentrum (Stadt mit 25 000 Einwohnern) betragen und die Sicherheitszone außerdem frei von intensiver Landwirtschaft sein soll? Sind bereits Untersuchungsergebnisse bekannt (eventuelle Zwischenergebnisse in bezug auf die zu erwartenden Einwirkungen auf das sogenannte Kleinklima, die durch die enormen Wasserdampfausstöße der zu errichtenden gewaltigen Kühltürme im Wein- und Obstbaugebiet des Kaiserstuhls oder in der Region des schmalen Oberrheintals zwischen Rheinfelden und Waldshut durch das dort geplante Atomkraftwerk und sein schweizerisches Gegenstrick entstehen werden)? In der amerikanischen Genehmigungspraxis gelten keine Bestimmungen der in dieser Frage angeführten Art. In USA werden zahlreiche Kernkraftwerke genehmigt, die wesentlich dichter an Siedlungsgebieten liegen. Bei Kernkraftwerk „Zion" beispielsweise wohnen im Umkreis von 8 Kilometern fast 200 000 Menschen. Bezogen auf den einen Aspekt „Bevölkerungsdichte in der Umgebung" wäre der Standort Breisach also durchaus mit genehmigten Standorten in den USA, im übrigen Ausland oder auch in der Bundesrepublik vergleichbar. Eine konkrete Aussage über die Genehmigungsaussichten des erst Ende 1971 beantragten Standortvorbescheides für ein Kernkraftwerk bei Breisach ist allerdings noch nicht möglich, da die dazu erforderlichen sorgfältigen Prüfungen der atomrechtlichen Genehmigungsbehörden, sowie der sonstigen, in ihren Zuständigkeiten berührten Behörden erst angelaufen sind. Die Bundesregierung ist sich ihrer großen Verantwortung bewußt und wird einer Genehmigung nur zustimmen, wenn die Sicherheit der Bevölkerung und der Landschaft weder durch ein einzelnes der dort geplanten Kernkraftwerke noch durch die Häufung solcher Anlagen im Raum Breisach-Fessenheim gefährdet wird. Die Bundesregierung verfolgt die geplante Häufung von Kernkraftwerken im Raum Breisach mit großer Aufmerksamkeit. Die möglichen meteorologischen Auswirkungen mehrerer großer Kühltürme bedürfen sorgfältiger Prüfung. Das für diese Fragen zuständige Bundesministerium des Innern erwägt deshalb, unabhängig von den bereits vorliegenden klimatologischen Gutachten des Meteorologischen Instituts der Universität Karlsruhe, im Einvernehmen mit der Genehmigungsbehörde des Landes Baden-Württemberg ein weiteres Gutachten über die gesamtklimatologischen Verhältnisse dieser Region einzuholen, falls sich der Bau von Kernkraftwerken in dem von Ihnen genannten Umfang (10 000 MW) tatsächlich konkretisieren sollte. Am Hochrhein zwischen Waldshut und Rheinfelden bestehen auf deutscher Seite allerdings keine Kraftwerkspläne für den Zeitraum bis etwa 1980. Die Verhandlungen mit der Schweiz über die Auswirkungen der dort geplanten Kernkraftwerke werden wieder aufgenommen, wenn die schweizerischen Behörden sich über die anzuwendenden Kühlverfahren klar geworden sind. Anlage 27 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Raffert vom 14. April 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Ewers (CDU 'CSU) (Drucksache VI/3313 Frage A 99) : Hat die Bundesregierung mit der französischen Regierung Verhandlungen darüber aufgenommen, daß im südlichen Oberrheingebiet besondere Probleme dadurch entstehen, daß sowohl auf französischer Seite bei Fessenheim wie auch auf deutscher Seite bei Breisach Atomkraftwerke im Bau bzw. in Planung sind, und ist die Bundesregierung bereit, Auskunft über das Ergebnis dieser Verhandlungen, insbesondere darüber zu gehen, ob es möglich gewesen ist, mit der französischen Seite zu einer Koordinierung der beabsichtigten Bauvorhaben zu kommen? Die Bundesregierung hat es wegen der Grenznähe des im Bau befindlichen französischen Kernkraftwerkes Fessenheim für notwendig angesehen, über die im EURATOM-Vertrag vorgesehene gegenseitige Unterrichtung der Mitgliedsländer hinaus Gespräche mit Frankreich zu führen. Im Hinblick auf die geplante Errichtung von Kernkraftwerken auf deutschem Gebiet bei Breisach liegt ein solcher Gedankenaustausch im gegenseitigen Interesse. Offizielle Gespräche mit französischen Stellen fanden bisher im Dezember 1971 und im März 1972 in Paris statt. Diese Gespräche haben zu der Vereinbarung geführt, daß Expertengruppen beider Seiten einen sicherheitstechnischen Vergleich des Kernkraftwerkes Fessenheim mit einer ähnlichen deutschen Anlage durchführen. Im Verlauf dieser Untersuchungen werden weitere Besprechungen stattfinden. Die Bundesregierung beabsichtigt, beim Auftreten von sicherheitstechnischen oder ökologischen Problemen erneut in gegenseitige Konsultationen einzutreten. Anlage 28 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Raffert vom 14. April 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Frage A 100) : Wie vereinbaren sich die Feststellungen im Forschungsbericht IV, daß die Forschungspolitik der Vergangenheit stark vereinfachend als „Imitationsphase" charakterisiert wird, mit den 10566 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1972 Feststellungen im gleichen Forschungsbericht über die Forschungs- und Entwicklungsausgaben der öffentlichen Verwaltung für wichtige Aufgabengebiete, Übersicht 3, aus denen hervorgeht, daß für 1969 für die von der Bundesregierung angeführte gesellschaftlich relevante Forschung 2,935 Milliarden DM ausgegeben worden sind? Der von Ihnen offenbar vermutete Widerspruch besteht m. E. nicht, da während der „Imitationsphase" auch wichtige Aufgaben „imitiert" worden sind. Die Übersicht 4 des Bundesberichts Forschung IV (Drucksache VI/3251, S. 53) weist die Ausgaben der öffentlichen Verwaltung, insbesondere die des Bundes und der Länder, für Forschung und Entwicklung in wichtigen Aufgabengebieten aus. Sie betragen, um Zahlenangaben zu vervollständigen, für 1969 2 895 Millionen DM für 1970 3 345 Millionen DM für 1971 4 095 Millionen DM. Innerhalb dieser Aufgabengebiete sind die Schwerpunkte der Forschungsförderung des Bundes in der Vergangenheit — insbesondere in der Kern- und Weltraumforschung läßt sich das vielfach nachweisen — häufig in Anlehnung an ausländische, vor allem an amerikanische, Vorbilder entwickelt worden. Demgegenüber wird die jetzige Bundesregierung bei der Forschungspolitischen Zielsetzung die Schwerpunkte nicht an ausländischen Vorbildern orientieren, sondern zu einer aktiven Forschungspolitik übergehen. Diese Forschungspolitik wird vom gesellschaftlichen Bedarf ausgehen und auf die Verbesserung der sozioökonomischen Lebensbedingungen in den Industrie- und Entwicklungsländern ausgerichtet sein. Anlage 29 Schriftliche Antwort des Bundesministers Dr. Ehmke vom 14. April 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Ziegler (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Frage A 106) : Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um, wie der Bundeskanzler angekündigt hat, die Betriebe zu „mobilisieren", damit sie an die Urne gehen, und wie vereinbart sich diese Äußerung mit dem im Betriebsverfassungsgesetz festgelegten Verbot parteipolitischer Betätigung und mit der Friedenspflicht im Betrieb? Auch diese Bemerkung hat der Herr Bundeskanzler in dem bereits erwähnten Informationsgespräch mit Journalisten gemacht. Aus dem Zusammenhang ergibt sich, daß er damit die Arbeitnehmerschaft gemeint hat. Auch Ihnen wird bekannt sein, daß die Ostpolitik dieser Bundesregierung bei der Arbeitnehmerschaft eine noch breitere Zustimmung findet, als sie ohnehin in der Bevölkerung hat. Anlage 30 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Ahlers vom 14. April 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Wittmann (München) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Fragen A 109 und 110) : Treffen Informationen zu, daß die Bundesregierung einen großen Teil der ihr für die Information der Öffentlichkeit zustehenden Steuermittel für den Wahlkampf in Baden-Württemberg einsetzt, um einen Wahlerfolg für SPD und FDP zu erreichen? Wie viele Zeitungsanzeigen der Bundesregierung und in welcher Gesamtauflagenhöhe sind seit Beginn des Wahlkampfes in Baden-Württemberg erschienen? Zu Frage 109: Nein, diese Informationen treffen nicht zu. Zu Frage 110: Speziell in Baden-Württemberg hat das Bundespresseamt überhaupt keine Aktionen gemacht. Dies würde auch meinen Prinzipien widersprechen. Aber selbstverständlich ist auch das Gebiet von Baden-Württemberg in alle unsere Aktionen miteinbezogen. Diese Aktionen sind weder durch Zeiträume noch durch regionale Abgrenzungen markiert. Seit dem 1. Januar dieses Jahres haben wir folgende Aktionen vorgenommen: 1. Anzeige zum Beitritt von vier weiteren Staaten in die Europäischen Gemeinschaften mit einer Auflagenhöhe von 7,6 Millionen in den überregionalen Zeitungen, den Straßenverkaufszeitungen und den politischen Wochenzeitungen; sie erschienen in der Woche vom 22. bis 28. Januar; 2. drei Informationsanzeigen über die Ostverträge mit einer Auflagenhöhe von jeweils 16,2 Millionen in den regionalen und überregionalen Zeitungen sowie in den Sonntagszeitungen, veröffentlicht in der Zeit vom 4. bis 6. März; 3. Anzeige zu den Ostverträgen in den Illustrierten STERN, BUNTE ILLUSTRIERTE, QUICK und NEUE REVUE mit einer Auflage von 6,2 Millionen Veröffentlichungen am 20. April; 4. zwei Anzeigen mit Aufrufen des Herrn Bundeskanzlers und des Herrn Bundesministers des Auswärtigen zu den Ostverträgen in den regionalen und überregionalen Tageszeitungen, Straßenverkaufs- und Sonntagszeitungen und in der Heimatpresse mit einer Auflage von je 21,3 Millionen in der Zeit zwischen dem 10. und 22. April 1972. Anlage 31 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Ahlers vom 14. April 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Frage A 111) : Ist es richtig, daß zur Beantwortung der Materialanforderungen durch eingesandte Coupons, die aus den Anzeigen der Bundesregierung ausgeschnitten wurden, zusätzliches Personal eingesetzt werden muß? Für die Zusendung des auf Anzeigen-Coupons angeforderten Informationsmaterials hat das Presse- und Informationsamt kein zusätzliches Personal eingestellt. Auf jeden Coupon wird umfangreiches Material versandt, das die Vertragstexte und Kommentare zu den Verträgen von Moskau und Warschau, das Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1972 10567 Viermächte-Abkommen über Berlin und die innerdeutschen Vereinbarungen mit den begleitenden Dokumenten sowie den Wortlaut der Debatten im Bundesrat und im Deutschen Bundestag umfaßt. Bereits jetzt liegen weit über 58 000 Anforderungen vor. Es liegt auf der Hand, daß der Versand des umfangreichen Materials an eine so große Zahl von Interessenten nicht von dem zuständigen Referat im Presse- und Informationsamt bewältigt werden kann. Wir bedienen uns daher einer darauf spezialisierten Firma; es ist anzunehmen, daß diese Firma kurzfristig Aushilfskräfte einstellt, wie es in der Branche üblich ist. Im Rahmen unseres Auftrags ist dies auch vorgesehen. Anlage 32 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 14. April 1972 auf die Mündliche Frage des Abgeordneten Pöhler (SPD) (Drucksache VI/3313 Frage A 112): Da der Hohe Kommissar der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge bereit ist, aus einem besonderen Fond in Mitgliedsländern des Europarats lebende Exilgriechen zu unterstützen, die nach dem Staatsstreich von 1967 aus politischen Gründen ihre Heimat verlassen mußten und dadurch in eine unverschuldete Notlage gekommen sind, frage ich die Bundesregierung, ob sie entsprechend der Entschließung 508 (1972) der Beratenden Versammlung des Europarats dem Hohen Kommissar der Vereinten Nationen für diese außerordentlichen Hilfsmaßnahmen finanzielle Mittel zur Verfügung stellen wird? Die Bundesregierung ist der Ansicht, daß die Frage der Behandlung von Ausländern, denen die Rückkehr in ihren Heimatstaat aus politischen Gründen verwehrt ist, in erster Linie das jeweilige Aufnahmeland betrifft. In diesem Zusammenhang darf auf das liberale Ausländerrecht der Bundesrepublik hingewiesen werden. Hinzu tritt eine Reihe von Fürsorgemaßnahmen privater Organisationen und Verbände, die vor allem auf Stipendienvergabe und Hilfe in sozialen Fällen gerichtet sind. Außerdem stellt ,die Bundesregierung dem Fonds des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen jährlich freiwillig einen Betrag von 2 Millionen DM zur Verfügung, aus dem Maßnahmen zur Linderung von Flüchtlingsnot und Beseitigung von Flüchtlingsproblemen finanziert werden. Die Bundesregierung sieht sich jedoch sowohl aus rechtlichen wie auch aus politischen Gründen nicht in der Lage, für eine Gruppe von Ausländern einer bestimmten nationalen Herkunft Sonderregelungen oder Maßnahmen besonderer Art zu treffen. Anlage 33 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 13. April 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Gewandt (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Fragen A 113 und 114) : Treffen Pressemeldungen zu, nach denen die Bundesregierung die Erneuerung der Betriebserlaubnis für die beiden Münchener US-Sender „Radio Free Europe" und „Radio Liberty" mit der Auflage politischen Wohlverhaltens und der Forderung nach Unterstützung der Ostpolitik dieser Regierung verknüpft haben soll? Wie will die Bundesregierung gegebenenfalls sicherstellen, daß durch derartige Auflagen und Bedingungen die Pressefreiheit unangetastet bleibt? Es trifft nicht zu, daß die Lizenz für die Sender Radio Free Europe und Radio Liberty in jedem Jahr ausdrücklich erneuert werden. Sie verlängern sich vielmehr seit 1956 automatisch von Jahr zu Jahr. Das gilt auch für das laufende Jahr. Von politischen Auflagen, wie sie in der Frage erwähnt werden, kann daher nicht die Rede sein. Damit entfällt ,die Beantwortung der Frage 114. Anlage 34 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 14. April 1972 auf die Mündlichen Fragen des Abgeordneten Suck (SPD) (Drucksache VI/3313 Fragen A 115 und 116) : Trifft es zu, daß der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein am 18. Januar 1972 an die Brüsseler EWG-Kommission ein Schreiben gerichtet hat. in dem gefordert wird, beim Beitritt Dänemarks in die EWG für die besonders gefährdeten Branchen Baustoffe, Nahrungsmittel, Papier, Holz und Futtermittel während der Übergangszeit besondere Grenzausgleichsabgaben an der deutsch-dänischen Grenze zu erheben? Wenn ja, hält die Bundesregierung die Forderung der Landesregierung für realisierbar, und wie sieht die Bundesregierung die Bilanz der Vor- und Nachteile eines Beitritts Dänemarks? Die Bundesregierung kann über ein Schreiben der Landesregierung Schleswig-Holstein, das nicht an sie gerichtet war, keine Auskünfte geben. Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein hat jedoch an den Bundesminister des Auswärtigen ein Schreiben gerichtet, das inhaltlich dem von dem Herrn Abgeordneten erwähnten Schreiben entsprechen dürfte. In diesem Schreiben werden die von dem Herrn Abgeordneten genannten Wirtschaftszweige als besonders. empfindlich bezeichnet und die Notwendigkeit hervorgehoben, die Übergangszeit zu strukturellen Anpassungsmaßnahmen zu nutzen. Es findet sich auch ein Hinweis auf die im Beitrittsvertrag vereinbarte allgemeine Schutzklausel. Eine Forderung auf Grenzausgleichsmaßnahmen wird für diese Sektoren jedoch nicht erhoben. Statt dessen ist von ihnen im Zusammenhang mit unterschiedlichen Energiekosten die Rede, die Unternehmen Schleswig-Holsteins mit energieintensiver Produktion benachteiligen sollen, ohne daß bereits eine konkrete Maßnahme verlangt würde. Die Landesregierung bemerkt selbst, daß im Vordergrund ihres Interesses die Harmonisierung der Heizölsteuer in der erweiterten Gemeinschaft steht. Die Beratungen über einen entsprechenden Kommissionsvorschlag werden in Kürze beginnen. Die Beteiligung Dänemarks ist im Rahmen des vereinbarten Konsultationsverfahrens für die Interimszeit sichergestellt. Eine Würdigung der Erweiterung der Europäischen Gemeinschaft ist in der Denkschrift der Bundesregierung zum Vertragswerk über den Beitritt Großbritanniens, Irlands, Dänemarks und Norwegens enthalten, die dem Bundestag in Kürze vorliegen wird. Die Bundesregierung hat die Erweite- 10568 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1972 rung der Europäischen Gemeinschaften stets als ein aus politischen und wirtschaftlichen Gründen erstrebenswertes Ziel angesehen. Sie ist der Überzeugung, daß die wirtschaftlichen Vorteile des Abbaus der Handelsschranken gerade auch Schleswig-Holstein zugute kommen werden. Dieses Land hat bisher im Rahmen der Gemeinschaft geographisch und zum Teil auch wirtschaftlich eine Randstellung eingenommen. Seine Bdeutung als industrieller Standort und Umschlagplatz für den Handelsaustausch zwischen Skandinavien und dem übrigen Europa wird wesentlich zunehmen. Anlage 35 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Moersch vom 14. April 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Frage B 1) : Ist die Bundesregierung der Meinung, daß die Sender „Radio Free Europe" und „Radio Liberty" ihre Tätigkeit einstellen sollten oder stimmt sie vielmehr mit mir darin überein, daß die Volker Osteuropas, die von den Massenmedien ihrer Länder auch weiterhin nur im Sinne des kommunistischen Systems informiert werden, nach wie vor Anspruch auf eine wahrheitsgetreue Berichterstattung haben? Die Sendelizenzen für beide Sender verlängern sich wiederum automatisch um ein Jahr. Die Bundesregierung hat ihre Haltung zu den US-Sendern in den Fragestunden am 9. Juni und 25. Juni 1971 dargelegt. Diese Haltung ist unverändert. Ich darf daher auf die Protokolle der 126. und 132. Sitzung des Deutschen Bundestages sowie auf mein Schreiben vom 5. August 1971 in Beantwortung Ihrer Frage Nr. 284 verweisen. Anlage 36 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Bayerl vom 14. April 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Niegel (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Frage B 2) : Bestehen statistische Aufzeichnungen über die Aufgliederung der Zahl der ehelichen Güterstände nach Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung und allgemeiner Gütergemeinschaft im allgemeinen und speziell von selbständig Tätigen in der Landwirtschaft? Amtliche statistische Unterlagen über die Verbreitung der ehelichen Güterstände im Bundesgebiet liegen nicht vor. Insbesondere lassen sich aus den in den Justizstatistiken enthaltenen Angaben über die Zahl der Eintragungen in das Güterrechtsregister keine hinreichend sichereren Schlüsse auf die Zahl und den Typ der abgeschlossenen Eheverträge ziehen. Denn Eheverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit nicht der Eintragung in das Güterrechtsregister; diese Eintragung hat vielmehr nur Bedeutung für das Verhältnis zu Dritten, vgl. § 1412 BGB. Außerdem erfaßt die Justizstatistik die Eintragung des Abschlusses eines Ehevertrages nicht gesondert von anderen Rechtsvorgängen, die in das Güterrechtsregister eingetragen werden. Man wird aber davon ausgehen dürfen, daß der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft in der ganz überwiegenden Zahl der Ehe gilt, während die Vereinbarung eines vertragsmäßigen Güterstandes nur bei einem verschwindend kleinen Bruchteil der Ehen vorzukommen scheint. So sind seinerzeit Erhebungen bei den Landesjustizverwaltungen darüber durchgeführt worden, in welchem Umfang Ehegatten von der nach Artikel 8 I. Nr. 3 des Gleichberechtigungsgesetzes vom 18. Juni 1957 (Bundesgesetzbl. I S. 609) bis zum 30. Juni 1958 gegebenen Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, durch einseitige Erklärung gegenüber dem Amtsgericht den Eintritt der Zugewinngemeinschaft auszuschließen. Hierbei hat sich ergeben, daß in den einzelnen Ländern nur in Größenordnungen zwischen 0,43 und 3 % der damals bestehenden Ehen von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht worden ist; verhältnismäßig am meisten ist dies in Stadtstaaten wie Hamburg geschehen. Interesse verdient auch eine private Erhebung, die 1971 von der Notarin Frau Dr. Lenz-Fuchs aus Diez/Lahn durchgeführt wure. Diese Erhebung erfaßt die im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz bei 28 größeren Notariaten in den letzten zehn Jahren abeschlossenen Eheverträge, wobei insgesamt 6790 Verträge ausgewertet wurden. Von diesen entfielen 5047 (74,4 % auf den Güterstand der Gütergemeinschaft, 1739 (25,5 %) auf den Güterstand der Gütertrennung. Die Eheverträge, mit denen der Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart wurde, entfallen zu 86 % auf ländliche und zu 14 % auf städtisch-industrielle Gebiete. Dagegen entfallen die Eheverträge, die Gütertrennung vorsehen, zu 60 % auf städtisch-industrielle und zu 40 % auf ländliche Gebiete. Die Gütergemeinschaft kommt danach in ländlichen Gebieten wesentlich häufiger vor als in Gebieten mit städtisch-industriellem Charakter, während die Verhältnisse beim Güterstand der Gütertrennung umgekehrt liegen. Offenbar werden in ländlichen Gebieten zudem verhältnismäßig mehr Eheverträge abgeschlossen als dies in Stadt- und Industriegebieten der Fall ist. So haben vier der 28 befragten Notare allein 52 % der bei der Erhebung erfaßten Eheverträge beurkundet; diese vier Notare haben ihren Sitz im Hunsrück und in der Hohen Eifel, also in Gebieten mit ausgeprägter landwirtschaftlicher Erwerbsstruktur. Inwieweit die Ergebnisse der Erhebung im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz als für das Bundesgebiet repräsentativ angesehen werden können, läßt sich — zumal im Hinblick auf die in den Ländern geltenden nicht einheitlichen höferechtlichen Bestimmungen — schwer beurteilen. Zu bemerken bleibt, daß Frau Dr. Lenz-Fuchs auf Grund ihrer Erhebungen unter Berücksichtigung der demographischen Gegebenheiten im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz den Anteil der Ehen, für die infolge eines von den Ehegatten abgeschlossenen Ehevertrages ein anderer als der gesetzliche Güterstand gilt, auf 0,5 % schätzt. Dies dürfte den tatsächlichen Verhältnissen nahekommen. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1972 10569 Anlage 37 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 12. April 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ott (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Frage B 3) : Trifft es zu, daß der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Wolfram Dorn, Einfluß auf den Bundesverband für Selbstschutz genommen hat, einem mit ihm befreundeten Verleger in Altena (Westfalen) einen langjährigen Auftrag zur Herstellung des „ZS-Magazins" zu erteilen, durch den Pressemeldungen zufolge dem Bund in den nächsten drei Jahren Schäden in Höhe von rund 900 000 DM entstehen? Die in meinem Auftrag durchgeführte Überprüfung hat ergeben: Es trifft nicht zu, daß der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium Einfluß auf den Bundesverband für den Selbstschutz genommen hat, einem Verlag einen Auftrag zur Herstellung des ZS-Magazins zu erteilen, durch den dem Bund in den nächsten 3 Jahren Schäden in Höhe von rd. 900 000 DM entstehen. Der Parlamentarische Staatssekretär hat sich im Rahmen der ministeriellen Aufsicht als zuständiger Staatssekretär über das Verfahren berichten lassen, aber auf die Vergabe selbst weder direkt noch indirekt Einfluß genommen. Der Auftrag für die Herstellung der Zeitschrift ZS-Magazin ist auf Grund eines ordnungsgemäßen Ausschreibungsverfahrens nach den Regeln der Verdingungsordnung für Leistungen, Teil A, vergeben worden. 12 Firmen waren zum Angebot aufgefordert worden; 5 Firmen hatten fristgerecht Angebote vorgelegt. Der Bundesverband für den Selbstschutz hat sich nach sorgfältiger Prüfung der Angebote durch einen eigens einberufenen Vergabeausschuß für das wirtschaftlichste Angebot entschieden. Der Bundesrechnungshof hat die gesamte Ausschreibung und Vergabe des Auftrags geprüft und nach den mir vorliegenden Prüfungsmitteilungen vom 13. Juli 1971 keine Einwendungen erhoben. Anlage 38 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 12. April 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Rinderspacher (SPD) (Drucksache VI/3313 Fragen B 4 und 5) : Sind der Bundesregierung bereits konkrete Maßnahmen der Schweizer Regierung bekannt, die darauf abzielen, die Zahl der Motorboote auf dem Bodensee im Interesse der Sauberhaltung des Wassers zu reduzieren oder sie ganz zu verbieten? Ist die Bundesregierung bereit, diese Absicht durch entsprechende eigene Maßnahmen zu unterstützen und eventuell auf andere Binnengewässer auszudehnen? Ihre Fragen beantworte ich im Einvernehmen mit dem Herrn Bundesminister für Verkehr wie folgt: Der Bundesregierung sind keine konkreten Maßnahmen der Schweizer Regierung bekannt, die darauf abzielen, die Zahl der Motorboote im Interesse der Sauberhaltung des Wassers zu reduzieren oder sie ganz zu verbieten. In den zwischenstaatlichen Verhandlungen über ein neues Übereinkommen über die Schiffahrt auf dem Bodensee haben die Vertreter der schweizerischen Eidgenossenschaft vielmehr wiederholt zu erkennen gegeben, daß sie eine Kontingentierung der Zulassung von Motorbooten auf dem Bodensee oder ein Verbot der Motorboote ablehnen. Das Innenministerium in Baden-Württemberg hat mitgeteilt, daß aus schweizerischen Pressemeldungen hervorgehe, daß in den Kantonen St. Gallen und Thurgau neuerdings die Verringerung des Motorbootbestandes auf dem Bodensee diskutiert und eine Gesetzesvorlage eingebracht worden sein soll, die eine Beschränkung des Motorbootverkehrs auf dein Bodensee zum Ziele habe. Pressemeldungen zufolge sollte auch nach Ansicht der Regierung des Landes Vorarlberg die Zahl der Motorboote auf dem Bodensee so klein wie möglich gehalten werden. Zwischenstaatliche Gespräche haben darüber noch nicht stattgefunden. Das baden-württembergische Innenministerium teilte weiter mit, daß eine Kontingentierung der Zulassung von Motorbooten auf dem Bodensee sich im Interesse der Reinhaltung des Bodensees als notwendig erweisen kann. Diese könnte gegebenenfalls auf Art. 5 Abs. 4 des Übereinkommens über die Schiffahrt auf dem Bodensee gestützt werden. Mit dieser internationalen Vereinbarung soll der Rahmen geschaffen werden, innerhalb dessen solche Abmachungen getroffen werden können; der inzwischen paraphierte Entwurf des Übereinkommens läßt im Interesse des Umweltschutzes Maßnahmen zur Beschränkung der Schiffahrt zu. Weil die Gefahr der Verunreinigung des Wassers und auch sonstige Beeinträchtigungen der Umwelt von der Art des verwendeten Motors und der Bauart des Fahrzeuges abhängen, durfte gegebenenfalls insoweit eine Differenzierung wie auch eine einvernehmliche Bemessung der Kontingente in den einzelnen Uferstaaten unerläßlich sein. Diese Fragen bedürfen einer gemeinsamen Klärung. Es ist nicht Aufgabe der Bundesregierung, eigene Maßnahmen auf dem Bodensee zu ergreifen, sondern zunächst Sache der beteiligten Länder Baden-Württemberg und Bayern; die Bundesregierung ist bereit, die Bemühungen der Länder zu unterstützen, die darauf gerichtet sind, schädliche Beeinträchtigungen der Umwelt durch den Motorbootverkehr zu unterbinden. Eine Beschränkung des Motorbootverkehrs aus Gründen der Sauberhaltung des Wassers ist in erster Linie für Seen oder Talsperren von Bedeutung. Eine über die gegenwärtigen Begrenzungen hinausgehende Einschränkung des Motorbootverkehrs auf den bundeseigenen Binnengewässern, die überwiegend fließende Gewässer oder Schiffahrtskanäle sind, ist nicht vorgesehen. Anlage 39 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 12. April 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Gnädinger (SPD) (Drucksache VI/3313 Fragen B 6 und 7) : Treffen Zeitungsmeldungen zu, denen zufolge die Bundesregierung bei der Beschränkung des umweltschädigenden Motorbootverkehrs auf dem Bodensee weniger einschneidende Maß- 10570 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode —181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1972 nahmen für richtig hält, als dies von den regionalen Behörden, insbesondere der „Technischen Kommission" zur Reinhaltung des Sees, als unbedingt notwendig angesehen wird? Ist die Bundesregierung bereit, in Verhandlungen mit der österreichischen und schweizerischen Regierung den Standpunkt der „Technischen Kommission" bezüglich der Zulassungsbeschränkung für Motorboote auf dem Bodensee zu unterstützen? Solche Zeitungsmeldungen treffen nicht zu. Eine Kontingentierung der Zulassung von Motorbooten auf dem Bodensee müßte im internationalen Rahmen erfolgen. Hierzu würde Artikel 5 Abs. 4 des inzwischen paraphierten Entwurfes des Übereinkommens über die Schiffahrt auf dem Bodensee die Grundlage bieten, der im Interesse des Umweltschutzes Maßnahmen zur Beschränkung der Schiffahrt zuläßt. Mit den Fragen der Reinhaltung des Bodensees und Maßnahmen zur Verhinderung seiner Verunreinigung befaßt sich die Internationale Gewässerschutzkommission für den Bodensee. Ihr gehören die Länder Baden-Württemberg und Bayern sowie die Schweiz und Österreich an. Die Sachverständigen dieser Kommission haben sich bereits im Januar 1972 mit der Frage der Ölverschmutzung des Bodensees durch Motorboote befaßt und Überlegungen angestellt, welche Maßnahmen dagegen zu ergreifen wären. Die Internationale Gewässerschutzkommission wird sich im Mai dieses Jahres mit den Vorschlägen ihrer Sachverständigen befassen. Es ist zunächst Sache der Länder Baden-Württemberg und Bayern, geeignete Maßnahmen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und Notwendigkeiten am Bodensee in die Wege zu leiten. Die Bundesregierung ist bereit, alle Bemühungen der Länder um den Bodensee, die darauf gerichtet sind, schädliche Beeinträchtigungen der Umwelt durch Motorboote zu unterbinden, erforderlichenfalls auch in internationalen Verhandlungen zu unterstützen. Anlage 40 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 12. April 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/3313 Frage B 8) : Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß entsprechende Schutzbestimmungen, wie sie für Schalter und Schalterhallen von Banken und Sparkassen bestehen, auch für Geldtransportwagen geschaffen werden? Ihre Frage beantworte ich im Einvernehmen mit dem für die Genehmigung der Unfallverhütungsvorschriften „Kassen" zuständigen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wie folgt: Die Zahl der Raubüberfälle auf Geldtransporte durch Boten und auf Geldtransportwagen ist zur Zeit im Verhältnis zu den Überfällen auf Banken und Sparkassen noch gering. So ereigneten sich in den Jahren 1970 und 1971 insgesamt 13 bzw. 17 Überfälle auf Geldtransporte, davon je 2 auf Geldtransportwagen. In den ersten drei Monaten dieses Jahres waren 5 Überfälle auf Geldtransporte zu verzeichnen, davon 4 auf Geldtransportwagen. Dieser Anstieg der Überfälle auf Geldtransportwagen mag daran liegen, daß das Bankgewerbe zum Schutz gegen Beraubung in verstärktem Umfang dazu übergeht, Geldtransporte mit Fahrzeugen durchzuführen. Dafür spricht auch, daß den 4 Überfällen auf Geldtransportfahrzeuge nur i Überfall auf einen Geldboten gegenübersteht. Der Transport von Bargeld wird von den Kreditinstituten je nach der Menge des zu befördernden Geldes, Lage der Institute sowie Art und Länge des Transportweges unterschiedlich gehandhabt. Geldtransporte werden mit Spezialfahrzeugen, mit Normalfahrzeugen und durch Boten vorgenommen. Welches Verfahren das zweckmäßigste und für die mit dem Transport beauftragten Personen sicherste ist, kann nur im Einzelfall unter Berücksichtigung der vorliegenden örtlichen und sachlichen Voraussetzungen entschieden werden. Deswegen konnte auch bei Erlaß der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Kassen" in den Jahren 1966 und 1967 nicht ein bestimmtes Verfahren vorgeschrieben werden. In die UVV (§§ 11 bis 13) wurden jedoch Bestimmungen aufgenommen über die Auswahl der für Geldtransporte einzusetzenden Personen, über deren Anzahl (Begleitpersonen zur Sicherung) sowie deren Verhalten beim Transport. Die UVV enthält daneben Vorschriften über die Organisation von Geldtransporten sowie zusätzliche konstruktive Anforderungen für Normalfahrzeuge, die zum Geldtransport eingesetzt werden. Entsprechende Empfehlungen finden sich auch in dem Merkblatt der Kriminalpolizei über Sicherheitsmaßnahmen gegen Überfälle auf Kassen, Kassierer und Geldtransporte sowie gegen Einbrüche in Kassen. Darüber hinaus bietet die Fahrzeugindustrie Spezialfahrzeuge für Geldtransporte an. Angesichts der jüngsten Entwicklung der Raubüberfälle auf Kassen und Geldtransporte hat der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung bereits im Oktober 1971 die zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung ersucht, auch die Möglichkeiten zur Verbesserung des Schutzes der mit Geldtransporten beauftragten Personen zu prüfen. Zur Zeit erarbeitet ein besonderer Arbeitskreis „Kassen", in dem die gewerblichen und gemeindlichen Unfallversicherungsträger, die Tarifpartner und das Bank- und Sparkassengewerbe vertreten sind, eine analytische Übersicht über die Tatabläufe von Raubüberfällen im Bereich der öffentlichen und privaten Geldinstitute in den Jahren 1970 und 1971. Es ist zu erwarten, daß diese Analyse auch Anhaltspunkte dafür liefern wird, ob und in welcher Weise der technische Schutz für die mit Geldtransporten beauftragten Personen verbessert werden kann. Naturgemäß kommen technische Schutzmaßnahmen in erster Linie für die zum Geldtransport eingesetzten Fahrzeuge in Betracht. Daneben ist auf Empfehlung der Fachgruppe „Kassen" der gemeindlichen Unfallversicherungsträger eine Arbeitsgemeinschaft „Geldtransportfahrzeuge" gebildet worden. Diese erarbeitet zur Zeit ein Merkblatt über Baugrundsätze für Geld- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1972 10571 transportfahrzeuge. Wegen der Materialauswahl steht die Arbeitsgemeinschaft mit dem staatlichen Beschußamt Ulm in Verbindung. Mein Haus steht mit allen mit der Verbesserung des Schutzes vor Raubüberfällen befaßten Stellen im Bund, in den Ländern und in der Privatwirtschaft in ständigem Kontakt; die Erfahrungen und Arbeitsergebnisse werden regelmäßig ausgetauscht. Vertreter der zuständigen Bundesministerien wirken in mehreren Fachgremien mit. Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen der beteiligten Stellen. Sie wird mit Nachdruck darauf hinwirken, daß für die Gestaltung und Einrichtung von Geldtransportfahrzeugen die neuesten technischen Erkenntnisse nutzbar gemacht werden, um den Schutz der Personen, die mit Geldtransporten beauftragt sind, optimal zu gewährleisten und den Verbrechern den Anreiz zu Überfällen auf Geldtransportfahrzeuge zu nehmen. Anlage 41 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 12. April 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache VI/3313 Frage B 9) : Welche Folgerungen wird die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesgerichtshofes in Sachen Bundesrepublik Deutschland gegen Bergmann & Co. vom 28. Mai 1971 — V ZR 121/68 — besonders im Hinblick auf den §19 des Schutzbaugesetzes ziehen? Welche Folgerungen die Bundesregierung aus dem genannten Urteil ziehen wird, ist noch nicht ausdiskutiert, zumal in einem ähnlich gelagerten Fall ein weiterer Prozeß beim Bundesverwaltungsgericht anhängig ist, dessen Ausgang für die Frage von Bedeutung sein wird. Anlage 42 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 12. April 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Biechele (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Fragen B 10 und 11): Welche Zuwendungen wird die Bundesregierung aus dem 5-Jahres-Leitprogramm für die Sanierung des Bodensees, des größten Trinkwasserspeichers Europas, für das Jahr 1972 bereitstellen, und nach welchen Prinzipien werden diese Zuwendungen vergeben? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, die in einem Fachgutachten der Firma DORNIER-SYSTEM, Immenstaad, zu notwendigen und möglichen Maßnahmen des Umweltschutzes in Baden-Württemberg — erstellt im Auftrag des Innenministeriums Baden-Württemberg — dargelegt wird, daß der Lebensmittelkontrolle in der Rangordnung der Aufgaben des Umweltschutzes der erste Platz noch vor der Abwasserbeseitigung zukomme? Die Bundesregierung hat für die Jahre 1972 bis 1976 zur Sanierung von Rhein und Bodensee insgesamt 150 Millionen DM bereitgestellt. Im Haushalt 1972 sind hiervon 20 Millionen DM eingesetzt. In den folgenden Jahren 1973 bis 1975 sollen jeweils 30 Millionen DM, im Jahre 1976 40 Millionen DM aufgebracht werden. Die Bundesregierung hat frühzeitig Verhandlungen über die Verteilung der vorhandenen Bundesmittel mit den beteiligten Bundesländern aufgenommen, um mit Rücksicht auf die drängenden Probleme einen baldigen Abfluß dieser Mittel sicherzustellen. Ich erwarte, daß diese Verhandlungen noch in diesem Monat abgeschlossen werden können. Schon jetzt kann ich Ihnen versichern, daß ich mich angesichts der nicht ernst genug zu nehmenden Gefährdung des Bodensees nach Kräften einsetzen werde, im Rahmen einer gerechten Mittelverteilung die Maßnahmen zur Sanierung des Bodensees als herausragenden Schwerpunkt zu betrachten. Das von Ihnen erwähnte Gutachten der Firma Dornier-System in Immenstaad ist von meinem Hause angefordert worden. Zu den dort getroffenen Feststellungen vermag ich z. Z. leider noch nicht Stellung zu nehmen. Sie dürfen aber sicher sein, daß das Gutachten in den zuständigen Ressorts einer eingehenden Prüfung unterzogen werden wird. Allgemein kann ich jetzt schon sagen, daß es sich bei der Lebensmittelkontrolle wie beim Gewässerschutz und der Abwasserbeseitigung um wichtige Aufgaben des Umweltschutzes handelt. Ich würde es allerdings für falsch halten, eine genaue Rangfolge aller Aufgaben des Umweltschutzes aufstellen zu wollen. Keine dieser Aufgaben kann aus dem Gesamtzusammenhang aller erforderlichen Maßnahmen herausgelöst und isoliert betrachtet werden, schon weil jede Maßnahme Auswirkungen auf jede andere Maßnahme hat. Außerdem ist zu berücksichtigen, daß jedes Prioritäten-Bewertungsverfahren mit der Finanzplanung und den vorhandenen politischen Interessen in Einklang gebracht werden muß. Allein die Gesamtschau aller Aufgaben läßt hoffen, daß das Ziel einer Verbesserung der Umweltsituation erreicht wird. Anlage 43 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 12. April 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Rinsche (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Frage B 12) : Wie beurteilt die Bundesregierung die folgende, in einem Schreiben des Bundes der Ruhestandsbeamten und Hinterbliebenen im Deutschen Beamtenbund vom 29. Februar 1972 zum Ausdruck gekommene Feststellung „Bekanntlich hat man in den letzten Jahren immer wieder sogenannte strukturelle Besoldungsverbesserungen auf die aktiven Beamten beschränkt und so einen systematischen kalten Abbau der Beamtenpensionen betrieben. Da die Pensionen zudem im Gegensatz zu den Renten versteuert werden und Empfänger beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge praktisch gezwungen sind, große Teile (oft his zu 20 %) ihres Einkommens für eine freiwillige Krankenversicherung aufzuwenden, sinkt die verbleibende Nettopension besonders in den unteren und mittleren Einkommensbereichen in der Regel unter vergleichbare Sozialrenten.", und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, diese offenkundige Unterentwicklung der Pensionen zum Besseren zu wenden? Strukturelle Besoldungsverbesserungen, nämlich Hebungen von Ämtern im aktiven Bereich, sind an die vorhandenen Versorgungsempfänger weitergegeben worden. 10572 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1972 Zum Ausgleich für die Verbesserungen der Stellenschlüssel im aktiven Bereich sind sogenannte Stellenplananpassungszuschläge von 8 bzw. 5 vom Hundert zu dem den Versorgungsbezügen zugrunde liegenden Grundgehalt gewährt worden. Die Frage weiterer Anpassungsmaßnahmen für Versorgungsempfänger im Anschluß an die weiteren Verbesserungen der Beförderungsverhältnisse im aktiven Bereich wird zu gegebener Zeit entschieden werden müssen. Hinsichtlich der Besteuerung der Beamtenpensionen hat die Bundesregierung beschlossen, im Zuge der Steuerreform den Pensionsfreibetrag auf 30 vom Hundert der Bezüge, höchstens jedoch 3 600 DM jährlich, zu erhöhen. Der Hinweis, daß Empfänger beamtenrechtlicher Versorgungsbezüge gezwungen sind, große Teile, oft his zu 20 % ihres Einkommens, für eine freiwillige Krankenversicherung aufzuwenden, ist nicht begründet. Lediglich bei Wahl eines ungünstigen Tarifs, bei verspätetem Eintritt. in die private Krankenversicherung oder bei Überversicherung kann eine solche Belastung eintreten. Bei einem geringen Teil der Mindestversorgungsempfänger kann die Belastung mit Krankenversicherungsbeiträgen etwa 13% betragen. Der Entwurf zur Änderung der Beihilfevorschriften sieht deshalb für diesen Personenkreis zusätzliche Verbesserungen vor. Mit dem Inkrafttreten dieser Vorschriften ist im Laufe des Jahres zu rechnen. Die beamtenrechtlichen Mindestversorgungsbezüge betragen einschließlich der mit Wirkung vorn 1. Januar 1972 vorgesehenen allgemeinen Erhöhung der Versorgungsbezüge z. Z. für einen verheirateten Ruhestandsbeamten ohne Kinder in Ortsklasse S = 767,63 DM und in Ortsklasse A = 760,48 DM für eine Witwe ohne Kinder in Ortsklasse S = 474,58 DM und in Ortsklasse A = 470,29 DM. Anlage 44 Schriftliche Antwort des Bundesministers Genscher vom 12. April 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Picard (CDU/CSU) (Drucksache V/3313 Fragen B 13 und 14) : Trifft es zu, daß die Bundeszentrale für politische Bildung, wie in der Presse berichtet, oder eine andere Stelle, die Landesfilmdienste in den Bundesländern angewiesen hat, 33 Filme mit sofortiger Wirkung aus dein Verleih zu ziehen und aus Gründen der Kostenersparnis zu vernichten, wobei unter den zu vernichtenden Filmen u. a. die Filme „Vom Feldzeichen zum Bundeswappen", „Kontrolle in Bonn", „Rechte für alle" und „Ungarn in Flammen" sein sollen? Wer hat, falls die Frage 13 zu bejahen ist, aus welchem Grunde, welchem Konzept entsprechend und auf wessen Anregungen hin die in Frage 13 genannte Anordnung gegeben? Es trifft zu, daß die Bundeszentrale für politische Bildung 33 Filme aus dem Verkehr gezogen hat. Diese Maßnahme ist erfolgt, weil die Filme den heutigen qualitativen und pädagogischen Ansprüchen in der politischen Bildungsarbeit nicht mehr genügen. Unter diesen Filmen befinden sich auch die in der Frage genannten Titel. Von allen Filmen stehen Kopien und Ausgangsmaterial dem Bundesarchiv in Koblenz und der Bundeszentrale für politische Bildung für Sonderzwecke auch weiterhin zur Verfügung. Die Auswahl der Filme erfolgte nach von der Bundeszentrale gemäß Geschäftsverteilungsplan erarbeiteten Kriterien in Zusammenarbeit mit einem eigens hierzu berufenen überparteilichen Gutachtergremium aus Pädagogen, Praktikern und urteilsfähigen Rezipienten und in Abstimmung mit den Verleih-Organisationen (Landesfilmdienste, Landeszentralen für politische Bildung u. a.). Die Erstellung eines Katalogs, der Hinweise für die Verwendung unter pädagogischen Gesichtspunkten einschließt, macht eine Sichtung und Aussortierung der Filme notwendig. In diesem Katalog werden auch Hinweise für die zu Sonderzwecken zur Verfügung stehenden Kopien gegeben (z. B. für die Dokumentationsteile „Ungarn in Flammen"). Die Sichtung und Katalogisierung der Filme erfolgte routinemäßig ohne aktuellen Anlaß. Wegen der Fortsetzung und des Abschlusses der systematischen Überarbeitung des Filmbestandes der Bundeszentrale wird auf deren Planungsbericht für das Rechnungsjahr 1972 (S. 11 f.), der Ihnen in Ihrer Eigenschaft als Mitglied des Kuratoriums der Bundeszentrale zugänglich gemacht worden ist, Bezug genommen. Anlage 45 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 12. April 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Frage B 17) : Ist die Bundesregierung bereit, Bestrebungen der Länder bei der kommunalen Gebietsreform im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu unterstützen und dabei die Förderungsmaßnahmen des regionalen Aktionsprogramms für das unterfränkische Zonenrand- und Ausbaugebiet auf den Landkreis Lohr auszudehnen, der bisher ausgeklammert war, aber ah 1. Juli 1972 mit den seither schon als Ausbaugebiete anerkannten Landkreisen Gemünden, Karlstadt und Marktheidenfeld zu einem neuen Landkreis „Mittelmain" zusammengelegt wird? Der Planungsausschuß der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", dem der Bund und alle Länder angehören, hat beschlossen, daß Gebiets- und Verwaltungsreformen in den einzelnen Bundesländern an der Zugehörigkeit eines Kreises zu den Fördergebieten der o. g. Gemeinschaftsaufgabe nicht ändern. Dies gilt ganz allgemein für alle Fördergebiete dieser Gemeinschaftsaufgabe. Anlage 46 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Rohwedder vorn 13. April 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Dübber (SPD) (Drucksache VI/3313 Frage B 18) : Ist die Behauptung der Hamburger Zeitschrift „Der Spiegel" richtig, wonach das durchschnittliche Jahreseinkommen der niedergelassenen Ärzte 125 000 DM (vor Steuern) jährlich beträgt? Die Bundesregierung verfügt zur Zeit noch nicht über amtliche Statistiken, die eine genaue Berech- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1972 10573 nung des jährlichen Durchschnittseinkommens der niedergelassenen Ärzte für das Jahr 1971 zulassen. Die Bundesregierung ist jedoch bestrebt, über die Einkommenssituation der Ärzte ständig informiert zu sein. Ihr stehen dabei insbesondere die Kostenstrukturstatistiken des Statistischen Bundesamtes zur Verfügung. Diese werden allerdings nur alle vier Jahre erstellt, wobei die letzte Statistik das Jahr 1967 erfaßt. Die Zahlen für 1971 können frühestens Anfang nächsten Jahres erwartet werden. In der Zwischenzeit ist die Bundesregierung auf Angaben und Mitteilungen der Krankenkassen- und Ärzteverbände sowie auf eigene Beobachtungen und Berechnungen angewiesen. Soweit sie dabei Zahlenwerte gewinnt, sind sie jedoch mit gewissen Unsicherheiten behaftet. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Zahlen kann davon ausgegangen werden, daß im Jahre 1970 im Durchschnitt je Kassenpraxis ein Umsatz von 122 000 DM erzielt worden ist. Für 1971 muß mit einer Steigerung von ca. 20 % gerechnet werden. Von diesem Umsatz in Höhe von etwa 146 000 DM ist etwa 1/3 als Praxiskosten abzuziehen (Kostenstrukturstatistik 1967: 33,7 %). Das so gewonnene Reineinkommen erhöht sich dann noch um die entsprechenden Einnahmen aus der Privatpraxis, wobei das Verhältnis der Einnahmen aus der Kassenpraxis zur Privatpraxis 4 : 1 beträgt („Deutsches Ärzteblatt" 33/69). Damit könnte für das Jahr 1971 ein durchschnittliches Reineinkommen von 125 000 DM (vor Steuern) je niedergelassenen Arzt erzielt worden sein. Da es sich hierbei aber nur um Rechen- oder Schätzgrößen handelt, sind naturgemäß wesentliche Abweichungen nach oben oder nach unten möglich. In diesem Zusammenhang ist ferner noch darauf hinzuweisen, daß ganz allgemein erhebliche Einkommensunterschiede innerhalb der niedergelassenen Ärzteschaft bestehen. Anlage 47 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Schöllhorn vom 12. April 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Ott (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Frage B 19) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die sich abzeichnende Tendenz zu einer mehr oder weniger permanenten Hochzinspolitik den Erwerb von Wohnungseigentum für die Masse der Bevölkerung unmöglich macht und daß die geplante Steuer-und Realkreditgesetzgebung zu einer Verteuerung der Wohnungsbaulinanzierung beitrage? Die Bundesregierung teilt nicht die vereinzelt in der Öffentlichkeit laut gewordenen Befürchtungen, daß die Entwicklung des Kapitalmarktzinses den Erwerb von Wohnungseigentum für die Masse der Bevölkerung unmöglich mache. Wie die zinspolitische Entwicklung der vergangenen anderthalb Jahre zeigt, kann von einer permanenten Hochzinspolitik nicht die Rede sein. Gerade die erhebliche Einkommensverbesserung der unteren und mittleren Einkommensbezieher hat diese Schichten — verbunden mit den staatlichen Sparförderungsmaßnahmen — erst in die Lage versetzt, die für den Erwerb von Wohnungseigentum notwendigen eigenen Mittel anzusparen. In der Ansparzeit erleichtern hohe Marktzinsen sogar die Realisierung des Sparzieles. Die hohe Zahl von im vergangenen Jahr fertiggestellten und begonnenen Wohnungen beweist, daß weiterhin für viele der Erwerb von Wohnungseigentum möglich ist. Neben den verbesserten Möglichkeiten zum Ansparen des notwendigen Eigenkapitals sind dafür die im Vergleich zum Mietwohnungsbau unterschiedlichen Finanzierungspraktiken ausschlaggebend. Wichtigste Kreditgeber sind die Bausparkassen, deren Darlehenszinsen aufgrund des kollektiven Bausparsystems unabhängig von der Entwicklung des Kapitalmarktzinses auf einem niedrigen Niveau fixiert sind. Aber auch andere Kapitalquellen, wie Darlehen der Sozialversicherungsträger oder privater Versicherungen sind wegen der schon vorhandenen Rechtsbeziehungen häufig mit im Vergleich zum jeweiligen Marktzins günstigeren Konditionen ausgestattet. Schließlich folgen die mit beweglichen Zinssätzen ausgestatteten Hypotheken der Sparkassen und anderer Kreditinstitute allmählich den wieder gesenkten Zinsen für Spareinlagen. Die Zinssätze für Hypotheken sind wie alle anderen Zinssätze von der Marktentwicklung abhängig. Änderungen in der Gewinnbesteuerung einzelner Gruppen des Kreditgewerbes haben auf die Entwicklung ihrer Ertragslage zwar einen gewissen Einfluß; sie schlagen aber — wie auch die Auswirkungen der zum 1. Januar 1968 erfolgten Neuordnung der Körperschaft-, Gewerbe- und Vermögensteuervorschriften für bestimmte Gruppen von Kreditinstituten beweisen — nur unwesentlich auf das Zinsgefüge insgesamt durch. Gleiches gilt für die von der Bundesregierung dem Deutschen Bundestag vorgelegten Gesetzentwürfe zur Novellierung des Hypothekenbankgesetzes und des Öffentlichen Pfandbriefgesetzes. Die durch die vorgesehene Anpassung der Pfandbrieflaufzeiten an die Laufzeiten der Hypotheken zu erwartende Verkürzung der Laufzeiten von Pfandbriefen entspricht der bereits heute weitgehend von der Marktentwicklung erzwungenen Ausstattung derartiger Wertpapiere. Deswegen ist eine durch die Gesetzesnovellierung verursachte Erhöhung der Hypothekenzinsen nicht zu erwarten. Im übrigen gilt auch hier, daß die Höhe der Hypothekenzinsen entscheidend vom Markt bestimmt wird. Zu berücksichtigen ist ferner, daß durch die in den Realkreditgesetzen vorgesehene Erweiterung des Geschäftskreises der Hypothekenbanken die Rentabilität der Institute verbessern wird. Schließlich soll das Vertrauen des breiten Publikums in den Pfandbrief als Form der Kapitalanlage gestärkt werden, was ebenfalls der Wohnungsbaufinanzierung zugute kommen muß. Die verschiedenen Einflüsse auf die Rentabilität der Pfandbriefinstitute halten sich demnach zumindest die Waage, so daß insgesamt ungünstige Auswirkungen auf die Bildung der Marktzinssätze nicht zu erwarten sind. 10574 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1972 Anlage 48 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 13. April 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Leicht (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Frage B 20) : Welche Einflußnahme kann die Bundesregierung darauf nehmen, daß Vorfälle, wie am 14. März 1972 in einem Altrheinarm bei Philippsburg vorgekommen, wo bei Tankreinigungsarbeiten amerikanischer Streitkräfte durch Abfließen von Ölschmutz ein Fisch- und Vogelsterben verursacht wurde, verhindert werden? Der Ölunfall im Tanklager Huttenheim ist darauf zurückzuführen, daß der vorhandene Ölabscheider nicht ordnungsgemäß von den US-Streitkräften gewartet worden ist, so daß ungereinigtes Oberflächenwasser in die öffentliche Entwässerung und damit in den Altrhein bei Philippsburg gelangen konnte. Der Ölabscheider ist inzwischen gereinigt worden und befindet sich wieder im betriebsfähigen Zustand. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat die örtlich zuständigen amerikanischen Dienststellen darum gebeten, die für die Lagerung von wassergefährdenden Flüssigkeiten bestehenden Vorschriften sorgfältiger zu beachten, damit derartige Zwischenfälle künftig vermieden werden. Presseberichte oder Hinweise aus der Bevölkerung über ein durch den Ölunfall verursachtes Fisch- und Vogelsterben liegen weder dem Bundesvermögensamt Mannheim noch der Oberfinanzdirektion Karlsruhe vor. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Finanzen wird Ihre Anfrage zum Anlaß nehmen, auch an den Verbindungsoffizier der US-Streitkräfte bei der Amerikanischen Botschaft mit der Bitte heranzutreten, daß Headquarters USAREUR nochmals alle nachgeordneten Dienststellen zu sorgfältigerem Umgang mit wassergefährdeten Flüssigkeiten und genauer Beachtung der hierfür bestehenden Vorschriften anhält. Sofern durch die Ölverschmutzung Ersatzansprüche Dritter gegen die US-Streitkräfte entstanden sein sollten, können diese bei der zuständigen deutschen Behörde der Verteidigungslastenverwaltung geltend gemacht werden (Artikel 6 ff des Ausführungsgesetzes zum NATO-Truppenstatut (NTS) vom 18. August 1961 in Verbindung mit Artikel VIII Abs. 5. NTS). Anlage 49 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 13. April 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Erpenbeck (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Fragen B 23 und 24) : Ist es richtig, daß die Vestisch-Märkische Wohnungsbaugesellschaft mbH Recklinghausen aus dem Bundesvermögen an die Stadt Recklinghausen verkauft werden soll, daß der Wohnungsbestand der Gesellschaft ausschließlich oder überwiegend mit Bergarbeiterwohnungsbaumitteln gefördert wird und daher kraft Gesetzes zweckgebunden ist und daß von den 6000 zum Verkauf angebotenen Wohnungen der Gesellschaft nur rund ein Viertel im Bereich der Stadt Recklinghausen liegt? Ist die Bundesregierung unter diesen Umständen nicht der Meinung, daß es zweckmäßiger wäre, das Unternehmen an eine Wohnungsbaugesellschaft zu verkaufen, die Bergarbeiterwohnungen baut, z. B. an die Treuhandstelle für Bergmannssiedlungen? Es trifft zu, daß der denn Bund gehörende Salzgitter-Konzern beabsichtigt, seine Beteiligung an der Vestisch-Märkischen Wohnungsbaugesellschaft mbH, Recklinghausen, zu veräußern. Der Konzern hat im Raum Recklinghausen keine wesentlichen wohnungswirtschaftlichen Interessen mehr, nachdem die früheren Konzern-Zechen in die Ruhrkohle AG eingebracht worden sind. Auch Ihre Angaben über den Wohnungsbestand der Gesellschaften treffen zu. Als Kaufinteressent ist zunächst die Stadt Recklinghausen aufgetreten. Mit Recklinghausen ist bereits ein Kaufvertrag abgeschlossen worden, der erst wirksam wird, wenn der Bund zustimmt. Inzwischen hat auch die Treuhandstelle für Bergmannswohnstätten, das wohnungswirtschaftliche Instrument der Ruhrkohle AG, Kaufinteresse bekundet. Sowohl die Stadt Recklinghausen als auch die Treuhandstelle haben für ihr Kaufinteresse gewichtige Gründe angeführt. Z. Z. prüfen die Beteiligten, ob eine wohnungswirtschaftliche Konzeption entwickelt werden kann, die den Interessen der Stadt und der Ruhrkohle AG Rechnung trägt und die ggf. im Rahmen einer gemeinsamen Beteiligung an der Vestisch-Märkischen Wohnungsbaugesellschaft mbH verwirklicht werden könnte. Der Bund wird erst nach Abschluß dieser Untersuchungen über die Veräußerung entscheiden. Anlage 50 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Hermsdorf vom 13. April 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wohlrabe (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Fragen B 25 und 26) : Warum werden die Zahlungen aus dem Bundeshaushalt an die DDR gemäß Artikel 18 des Transitabkommens in Höhe von 234,9 Millionen DM jährlich sowie die erste Abschlagszahlung in Höhe von 10 Millionen DM zur Abgeltung von Visagebühren etc. für die Osterbesuchsregelung der Berliner auf ein Konto der Bank für Gemeinwirtschaft zur freien Verfügung der DDR-Regierung im Währungsgebiet West vorgenommen? Wie und auf welche Weise hat die Bundesregierung sichergestellt, daß durch die Regierung der DDR die bisher in einer Gesamthöhe von rund 245 Millionen DM gezahlten Beträge ausschließlich für Zwecke Verwendung finden, die mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Einklang zu bringen sind? Nach Artikel 18 Abs. 3 des Abkommens über den Transitverkehr bestimmt die DDR die Bank in der Bundesrepublik, auf die die vereinbarte Pauschalsumme von 234,9 Millionen DM zugunsten der Deutschen Außenhandelsbank AG in Berlin zu überweisen ist. Die DDR hat für 1972 ein Konto bei der Bank für Gemeinwirtschaft benannt. Bei der Besuchsregelung für Ostern und Pfingsten 1972 ist zwischen Senat von Berlin und der DDR vereinbart worden, daß die Vorauszahlung von 10 Millionen DM zur Abgeltung von Visagebühren ebenfalls auf ein Konto der Deutschen Außenhandelsbank bei der Bank für Gemeinwirtschaft gezahlt wird. Eine Einschränkung der freien Verfügbarkeit über die Pauschalsummen war angesichts des von der Bundesregierung vorrangig angestrebten und auch tatsächlich erreichten Zieles einer Erleichterung im Reiseverkehr nicht möglich. Die Regelung dient im Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1972 10575 übrigen in den beiden von Ihnen genannten Fällen zur Abgeltung von Gebühreneinnahmen, die die DDR andernfalls — wie schon bisher - individuell erhoben hätte. Anlage 51 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Logemann vom 12. April 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Bay (SPD) (Drucksache VI/3313 Fragen B 27 und 28) : Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, den Bestand an freilebender Greifvögeln gegen die zunehmenden Auswirkungen der Greifvogelhaltung und Falknerei nachhaltig im Interesse des ökologischen Gleichgewichts durch ein gesetzliches Verbot der Greifvogelhaltung und der Falknerei zu schützen? Sieht die Bundesregierung für ein solches Verbot Möglichkeiten im Rahmen der bestehenden Gesetzgebungskompetenz? Zunächst darf ich vorausschicken, daß der von Ornithologen, Wildbiologen, Jägern und anderen Sachkundigen ermittelte Rückgang des heimischen Greifvogelbestandes während der letzten Jahrzehnte die Folge eines ganzen Komplexes von Ursachen sein dürfte. Frühere Bejagung und die Haltung von Greifvögeln können nur in engen Grenzen den Rückgang verursacht haben. Auch die schon seit längerer Zeit ganzjährig geschonten heimischen Arten, wie die meisten Adler, die Falken, die Milane, die Korn- und Wiesenweihe und die nicht zu den Greifvögeln zählenden Eulen kommen heute nach Darstellung der Sachverständigen zahlenmäßig weit weniger als früher vor. Der Bund und die meisten Länder haben unbeschadet der jagdlich nur beschränkt gegebenen Einwirkungsmöglichkeiten entsprechend der Rahmenkompetenz nach Artikel 75 GG und auf der Grundlage des Bundesjagdgesetzes eine ganze Reihe jagdlicher Vorschriften zum weiteren Schutz der Greifvögel erlassen, so daß im Ergebnis auch die restlichen Arten, wie Bussarde, Habichte und Sperber von der Bejagung praktisch ausgenommen sind. Das Aushorsten von Nestlingen und Ästlingen von Habichten und Sperbern wird nur noch im Einzelfall zu Beizzwecken von der Jagdbehörde genehmigt, wenn dies für die Bestandsentwicklung unbedenklich ist. Zur Frage des gesetzlichen Verbotes der Greifvogelhaltung in jagdlicher Form einschließlich einer geordneten Falknerei ist folgendes zu bemerken: 1. Die einschlägige Vorschrift des Bundesjagdgesetzes (§ 36 Nr. 5) ermächtigt die Länder aus Gründen der Hege nur, den Ankauf, Verkauf, Tausch und Verband von lebendem Wild zu regeln. Das Halten von Wild kann demnach derzeit nicht ohne weiteres geregelt werden. Zwei Länder sind trotzdem in dieser Frage tätig geworden. Die Bundesregierung erwägt nach Abstimmung mit den Ländern, den gesetzgebenden Körperschaften eine erneute Änderung des § 36 BJagdG vorzuschlagen, die sich unter Beachtung tierschutzrechtlicher Vorschriften auf das Halten von Wild erstreckt. 2. Für ein generelles Verbot kunstgerechter Falknerei gibt es nach dem gegenwärtigen Stand keine ausreichenden Gründe, wobei u. a. davon auszugehen ist, daß der in diesem Zusammenhang immer wieder erwähnte Wanderfalke im Bundesgebiet und in zahlreichen europäischen Ländern völligen rechtlichen Schutz genießt. Soweit andere Falkenarten und Steinadler fremdländischer Herkunft oder einheimische Habichte und Sperber in Betracht kommen, wird es möglich sein, sachgerechte Eingriffsnormen zu schaffen und einen entsprechenden Vollzug zu sichern. Der Greifvogelhandel sollte allerdings ganz untersagt werden. Ergänzende Maßnahmen zur Verhinderung der unqualifizierten Ausübung der Beizjagd sollten hinzukommen. Für die im einzelnen noch zu präzisierenden Maßnahmen des Bundes wird die Gesetzgebungskompetenz als gegeben angesehen. Anlage 52 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vorn 11. April 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Müller (Mülheim) (SPD) (Drucksache VI/3313 Fragen B 29 und 30) : Hält es die Bundesregierung für richtig, daß die Vertrauensmänner der Schwerbeschädigten (II 32, 52 des Betriebsverfassungsgesetzes) nicht unter die Geheimhaltungspflicht des § 79 des Betriebsverfassungsgesetzes fallen? Wodurch könnte zu sichern sein, daß dieser Personenkreis, aber auch Sachverständige, die der Betriebsrat im Einzelfall zu seinen Sitzungen hinzuziehen kann, gegenüber den anderen Sitzungsteilnehmern nicht bevorrechtigt werden? Im Laufe der parlamentarischen Beratung des Betriebsverfassungsgesetzes ist das Teilnahmerecht des Vertrauensmannes der Schwerbeschädigten ohne Einschränkung auf alle Sitzungen des Betriebsrats ausgedehnt worden. Insofern habe ich Verständnis für Ihre Frage, ob der Vertrauensmann der Schwerbeschädigten insoweit nicht ebenso einer Verschwiegenheitspflicht zu unterwerfen ist wie der in § 79 BetrVerfG angesprochene Personenkreis. Nach unserer Ansicht läßt sich bereits aus den zwischen Arbeitgeber und Vertrauensmann bestehenden allgemeinen arbeitsrechtlichen Beziehungen eine Verschwiegenheitspflicht des Vertrauensmannes ableiten. Außerdem besteht die Möglichkeit, diese ausdrücklich in die arbeitsvertraglichen Pflichten einzubeziehen. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Verschwiegenheitspflicht des Vertrauensmannes im Rahmen der beabsichtigten Novellierung des Schwerbeschädigtengesetzes, die u. a. umfassend die Stellung des Vertrauensmannes behandeln wird, gesetzlich zu regeln. Hinsichtlich der von Ihnen gleichfalls angesprochenen — vom Betriebsrat zur Durchführung seiner Aufgaben hinzugezogenen — Sachverständigen darf 10576 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1972 ich darauf hinweisen, daß sie gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 BetrVerfG in vollem Umfang der Geheimhaltungspflicht nach § 79 BetrVerfG und ferner der Strafbestimmung des § 120 Abs. 1 Nr. 3 BetrVerfG unterliegen. Anlage 53 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 11. April 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Link (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Frage B 31) : Ist eine Gleichbehandlung von nichtbeamteten Schwerbeschädigten im Rahmen des Schadenausgleichs nach dem Bundesversorgungsgesetz gewährleistet gegenüber beamteten Schwerbeschädigten, die nach den beamtenrechtlichen Vorschriften einen besonderen Zuschlag zum Hundertsatz des Ruhegehalts erhalten? Die Gleichbehandlung aller Versorgungsberechtigten im Rahmen des Berufsschadensausgleichs für Beschädigte und des Schadensausgleichs für Witwen nach dem Bundesversorgungsgesetz wird dadurch gewährleistet, daß alle Einkünfte, die von einer Berufstätigkeit abgeleitet werden oder zur Sicherung des Lebensunterhalts dienen, bei der Ermittlung des Einkommensverlustes Berücksichtigung finden. Wie allerdings diese Einkünfte in den einzelnen Rechtsgebieten — seien sie privater oder öffentlich-rechtlicher Natur — ermittelt und festgestellt werden, ist ohne Einfluß auf die Bemessung der eingangs genannten Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz. Dies gilt auch für die beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge, insbesondere für den Zuschlag zum Hundertsatz des Ruhegehalts nach § 181 a des Bundesbeamtengesetzes. Welche besonderen Probleme Sie in diesem Zusammenhang jedoch angesprochen wissen wollten, läßt sich aus der Fragestellung nicht erkennen. Ich bitte daher um Verständnis, wenn ich mich in meiner Stellungnahme auf allgemeine Ausführungen beschränke. Anlage 54 Schriftliche Antwort des Staatssekretärs Dr. Ehrenberg vom 12. April 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Gierenstein (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Frage B 32) : Hält es die Bundesregierung mit dem geltenden Betriebsverfassungsgesetz für vereinbar, wenn in einem Großbetrieb in Ingolstadt die vom Vorstand der SPD herausgegebene Parteizeitschrift „debatte" verteilt wird? Aus der von Ihnen gestellten Frage geht nicht hervor, von wem und wie im einzelnen die von Ihnen genannte Zeitschrift verteilt worden ist. Aus diesem Grunde fällt eine konkrete Antwort im Hinblick auf das Betriebsverfassungsgesetz schwer. Allgemein läßt sich sagen: Sollte die Zeitschrift von Arbeitnehmern außerhalb der Tätigkeit betriebsverfassungsrechtlicher Organe verteilt werden, so vermag die Bundesregierung hierin zumindest dann keinen Verstoß gegen das geltende Betriebsverfassungsgesetz zu erblicken, wenn hierdurch nicht der Betriebsfrieden gestört wird. Die Regelung des § 74 Abs. 2 Satz 3 Betriebsverfassungsgesetz spricht ausdrücklich nur von Betriebsrat und Arbeitgeber. Im übrigen ist es allgemein bekannt, daß vielfach gerade in Großbetrieben Propagandaschriften insbesondere extremer Gruppen verteilt werden oder zirkulieren. In Anbetracht dieser Tatsache ist die Bundesregierung der Auffassung, daß es verfehlt wäre, das Verteilen von Publikationen demokratischer und im Deutschen Bundestag vertretener Parteien generell zu unterbinden und es damit unmöglich zu machen, der Propaganda radikaler Kräfte in den Betrieben entgegenzutreten. Anlage 55 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 12. April 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Kater (SPD) (Drucksache VI/3313 Fragen B 33 und 34) : Wie beurteilt die Bundesregierung im Rahmen ihrer vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung und Förderung der Arbeitsmedizin die Einrichtung von Werksärztezentren für kleinere und mittlere Unternehmen? Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, die Einrichtung solcher Werksärztezentren zu fördern und zusätzliche Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin für solche bereits praktizierende Ärzte zu schaffen, die bereit wären, an derartigen Institutionen mitzuwirken? Die Frage der Verbesserung der Arbeitsmedizin ist Gegenstand eines Gesetzentwurfs über Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit, den die Bundesregierung vor kurzem den gesetzgebenden Körperschaften zugeleitet hat. Danach sollen die Arbeitgeber künftig generell verpflichtet werden, die betriebsärztliche Betreuung ihrer Arbeitnehmer zu gewährleisten. Ihnen obliegt in diesem Rahmen dann auch die Wahl der für ihren Betrieb jeweils geeigneten Organisationsform des betriebsärztlichen Dienstes, wobei eine spezielle Förderung bestimmter Arten betriebsärztlicher Dienste nicht vorgesehen ist. Die Bundesregierung hat im übrigen wiederholt — zuletzt im Unfallverhütungsbericht für 1968/69 — zum Ausdruck gebracht, daß sie in der Einrichtung von Betriebsarztzentren einen möglichen Weg sieht, um die angestrebte betriebsärztliche Betreuung insbesondere in kleineren und mittleren Betrieben zu verwirklichen. Wir begrüßen daher entsprechende Initiativen. Einrichtungen zur Fort- und Weiterbildung auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin stehen allen interessierten Ärzten und damit auch solchen, die an überbetrieblichen Diensten mitwirken wollen, bereits seit Jahren zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um die Akademie für Arbeitsmedizin in Berlin und um die Bayerische Akademie für Arbeits- und soziale Medizin in München. Neben diesen Einrich- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1972 10577 tungen, deren Kapazität im übrigen bisher noch nicht ausgeschöpft ist, bietet ein Fortbildungsseminar beim Staatlichen Gewerbearzt in Bochum die Möglichkeit zum Erwerb arbeitsmedizinischer Kenntnisse. Darüber hinaus werden auch die Ärztekammern und die ärztlichen Berufsverbände ihre Möglichkeiten zur Durchführung regionaler Fortbildungskuse über Arbeitsmedizin prüfen. Anlage 56 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Rohde vom 11. April 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Hansen (SPD) (Drucksache VI/3313 Frage B 35) : Treffen Presseberichte zu, wonach zwei Deutsche, die im deutsch-türkischen Arbeitsvermittlungsbüro in Istanbul arbeiteten, an der illegalen Vermittlung von türkischen Arbeitern in die Bundesrepublik Deutschland beteiligt waren? Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit hat mir mitgeteilt, daß sich nach den bisherigen Ermittlungen die Beschuldigungen gegen Angehörige der Bundesanstalt für Arbeit in der Auslandsdienststelle in Istanbul nicht bestätigt haben. Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit hat die von Ihnen erwähnten Pressemeldungen durch eine Presseverlautbarung vom 6. April 1972 richtiggestellt. Anlage 57 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Berkhan vom 11. April 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Seefeld (SPD) (Drucksache VI/3313 Frage B 36) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß sich Klagen über die schleppende Zustellung der Zeitschrift „Das Parlament", die von Ausbildern der Bundeswehr als wichtige Hilfe für die Gestaltung des staatsbürgerlichen Unterrichts bezeichnet wird, durch die Verteilungsstellen der Bundeswehr mehren (die Zeitung trifft bisweilen erst einige Wochen nach dem Erscheinungsdatum bei der Truppe ein), und wie kann Abhilfe geschaffen werden? Klagen über eine schleppende Zustellung der Zeitschrift „Das Parlament" von Ausbildern der Bundeswehr sind der Bundesregierung nicht bekannt. Die Zeitschrift „Das Parlament" wird in Hamburg gedruckt und von dort per Bundesbahnfracht an die acht Vorschriftenverteilerstellen der Bundeswehr verschickt. Dies dauert zwischen 4 und, in Ausnahmefällen, 10 Tagen. Beispiel: Ausgabe Nr. 8, Herausgabedatum 19. Februar, Versand von Hamburg 18. Februar, Eintreffen Vorschriftenverteilerstelle Ahrweiler 23. Februar. Ausgabe Nr. 9, Herausgabedatum 26. Februar, Versand von Hamburg 25. Februar, Eintreffen Ahrweiler 29. Februar. Ausgabe Nr. 12, Herausgabedatum 18. März, Versand von Hamburg 17. März, Eintreffen Ahrweiler 27. März. Sofern die Zeitschriften bis freitags 14 Uhr bei den Vorschriftenverteilerstellen eintreffen, werden sie mit der am nächsten Montag beginnenden Kurierfahrt bei den Einheiten angeliefert. Die Zeitschriften treffen somit im günstigsten Falle 10 Tage, im ungünstigsten etwa 3 Wochen nach Erscheinungsdatum bei der Truppe ein. Die Zeitschrift „Das Parlament" ist eine Hilfe für den staatsbürgerlichen Unterricht. Die aktuelle Information des für die Erteilung des staatsbürgerlichen Unterrichts zuständigen Vorgesetzten über das politische Geschehen erfolgt jedoch jedoch vor allem durch die Tageszeitungen. „Das Parlament" liefert Hintergrundmaterial. Dies geht schon daraus hervor, daß die Zeitschrift selbst bereits weiter zurückliegende Ereignisse aus dem parlamentarischen Bereich darstellt. So enthält z. B. die Nr. 14 vom 1. April 1972 sowohl Auszüge aus der 378. Sitzung des Bundesrates am 24. März 1972 als auch aus der 172. Sitzung des Bundestages am 24. Februar 1972. Ein früheres Eintreffen der Zeitschrift „Das Parlament" bei der Truppe wäre nur dann möglich, wenn die Verteilung durch den Verlag per Post erfolgte. Die hierbei entstehenden hohen Kosten stehen jedoch in keinem Verhältnis zum angestrebten Erfolg und wären deshalb haushaltsrechtlich kaum zu verantworten. Anlage 58 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 5. April 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Zebisch (SPD) (Drucksache V/3313 Fragen B 37 und 38) : Wie beurteilt die Bundesregierung das Angebot an Nachwuchskräften für Berufe der Altenpflege? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, in Zusammenarbeit mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege diese Berufszweige zu fördern? Die Bundesregierung beurteilt das Angebot an Nachwuchskräften für die Berufe der Altenpflege als nicht ausreichend. Es wäre wünschenswert, wenn sich Menschen in erheblich größerem Umfang für soziale Berufe allgemein, insbesondere aber für die Wahrnehmung von Aufgaben der Altenpflege entscheiden würden. Dabei wäre es zu begrüßen, wenn sich in stärkerem Maße jüngere Menschen diesen Aufgaben zuwenden würden. Die Möglichkeiten der Bundesregierung, die Berufe der Altenpflege zu fördern, sind angesichts der verfassungsmäßigen Zuständigkeitsregelung sehr begrenzt. Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Förderung Sozialer Hilfsdienste verabschiedet, das eine Reihe von Verbesserungen in 10578 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1972 arbeits- und sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht für soziale Berufe vorsieht. Es kann erwartet werden, daß dieses Gesetz für interessierte Personen einen Anreiz bietet, sich für soziale Hilfsdienste, insbesondere auch für Aufgaben der Altenpflege zur Verfügung zu stellen. Die Bundesregierung bereitet gegenwärtig eine Rechtsverordnung zum Bundesausbildungsförderungsgesetz vor, das auch diejenigen Ausbildungen für Altenpflege in die Bundesförderung einbezieht, die sich nicht in schulischen Formen vollziehen. Die Ausbildung zum Beruf des Altenpflegers bzw. der Altenpflegerin ist landesrechtlich geregelt. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge in Frankfurt/Main hat unter Mitarbeit auch von Vertretern des Bundes Vorschläge für eine einheitliche Gestaltung einer Ausbildungsordnung für Altenpfleger erarbeitet, die gegenwärtig beraten werden. Die Bundesregierung hält es für wünschenswert, wenn in allen Bundesländern die Ausbildung in schulischer Form durchgeführt werden könnte, weil dies dazu beitragen kann, das Ausbildungsniveau zu heben, den Beruf attraktiver zu machen und damit Anreize, vor allem auch für junge Menschen, zu schaffen. Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit stellt den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege Mittel zur Wahrnehmung zentraler Aufgaben zur Verfügung, aus denen diese auch die bundeszentrale Fortbildung von Mitarbeitern der Altenpflege fördern können. Die Förderungsansätze sind im laufenden Haushaltsjahr wiederum erhöht worden. Anlage 59 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 5. April 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jungmann (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Fragen B 39 und 40) : Sind der Bundesregierung irgendwelche Untersuchungen bekannt, die eine mutagene Wirkung der Cyclamat-Süßstoffe bzw. des Cychlohexylamin (= cha) oder Hinweise auf eine derartige Wirkung ergehen haben? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es nicht vertretbar wäre, eine Änderung der Bestimmungen über Süßstoffe schon zu einem Zeitpunkt vorzunehmen, in dem die z. Z. in der Bundesrepublik Deutschland, in Europa und den USA laufenden zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind, womit innerhalb von zwölf Monaten zu rechnen ist? Zur Frage mutagener Effekte von Cyclamaten bzw. Cyclohexylamin sind verschiedene Untersuchungen durchgeführt worden, von denen nachstehende Arbeiten Hinweise auf eine mutagene Wirkung von Cyclohexylamin ergeben haben: M. S. Legator, K. A. Palmer, S. Green, K. W. Petersen, Cytogenetic Studies in Rats of Cyclohexylamine, a Metabolite of Cyclamate Science 165 (1969) 1139 D. R. Stoltz, K. S. Khera, R. Bendall, S. W. Gunner, Cytogenetic Studies with Cyclamate and Related Compounds, Science 167 (1970) 1501 S. Green, K. A. Palmer, M. S. Legator, In vitro Cytogenetic Investigation of Calcium Cyclamate, Cyclohexylamine and Triflupromazine, Fd. Cosmet. Toxicol., 8 (1970) 617 K. W. Petersen, M. S. Legator, F. H. J. Figge, Dominant-lethal Effects of Cyclohexylamine in C57 B1/Fe Mice Mut.Res. 14 (1972) 126 Unabhängig davon hat das Zentrallaboratorium für Mutagenitätsprüfung der Deutschen Forschungsgemeinschaft bereits eine Reihe von Untersuchungen zu dieser Frage durchgeführt, die zum Teil zu verdächtig erscheinenden Resultaten geführt haben. Zur Klärung der Frage einer mutagenen Wirkung ist die Kommission für Mutagenitätsfragen der Deutschen Forschungsgemeinschaft um eine Stellungnahme gebeten worden. Eine Entscheidung über die weitere Behandlung eines Entwurfs zur Änderung der Verordnung über diätetische Lebensmittel, in dem auch eine Änderung der Regelungen über die Verwendung von Cyclamaten vorgesehen ist, wird voraussichtlich erst nach Eingang der Stellungnahme der Kommission für Mutagenitätsfragen erfolgen können. Anlage 60 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 5. April 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Buschfort (SPD) (Drucksache VI/3313 Fragen B 41 und 42) : Für welchen Zeitpunkt ist die Inkraftsetzung derjenigen Bestimmungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes geplant, die eine Förderung der Kinder von Ausländern vorsehen? Wie werden deutsche Staatsangehörige behandelt, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz in einem EWG-Land haben? Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß auch ausländischen Auszubildenden sobald als möglich Ausbildungsförderung geleistet werden soll nach Maßgabe der Vorschriften, die im Bundesausbildungsförderungsgesetz bereits enthalten sind, derzeit aber nach § 68 Abs. 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz noch nicht vollzogen werden, da die hierzu erforderlichen Finanzmittel nicht zur Verfügung stehen. Die Bundesregierung wird über den Beginn der Leistung von Ausbildungsförderung an Ausländer im Rahmen der Beratungen über die Fortschreibung der mehrjährigen Finanzplanung entscheiden. Gemäß § 6 Bundesausbildungsförderungsgesetz kann Deutschen im Sinne des Grundgesetzes, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem ausländischen Staat — also auch einem EWG-Land — haben und dort eine Ausbildungsstätte besuchen, Ausbil- Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1972 10579 dungsförderung gewährt werden, wenn die besonderen Umstände des Einzelfalls dies rechtfertigen. Art und Dauer der Leistungen sowie die Anrechnung des Einkommens und Vermögens richten sich nach den besonderen Verhältnissen im Aufenthaltsland. Wird ein deutscher Staatsangehöriger, der seinen ständigen Wohnsitz in einem EWG-Land hat, im Geltungsbereich des Gesetzes, also in der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des Landes Berlin, ausgebildet, so hat er bei Vorliegen der Voraussetzungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz Anspruch auf die vollen Leistungen nach diesem Gesetz. Zusätzlich zu den üblichen Leistungen werden ihm die notwendigen Kosten für 2 Familienheimfahrten innerhalb eines Kalenderjahres als Ausbildungsförderung geleistet. Anlage 61 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Westphal vom 12. April 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Abelein (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Frage B 43 und 44) : Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, durch eine angemessene Beteiligung die katastrophale Finanzlage des Landeswohlfahrtsverbands Württemberg-Hohenzollern, die ihn zunehmend außerstande setzt, seine Aufgaben durchzuführen, zu verbessern? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, sich an der Finanzierung der von ihr gesetzlich festgelegten Leistungen auf den Gebieten der Kriegsopferfürsorge, der Sozialhilfe und der Jugendhilfe zu beteiligen? Für die Bundesregierung besteht keine unmittelbare Möglichkeit, die Finanzlage des Landeswohlfahrtsverbandes Württemberg-Hohenzollern zu verbessern, da eine solche finanzielle Beteiligung mit der verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern nicht vereinbar wäre. Nach Artikel 30 GG ist die Erfüllung der staatlichen Aufgaben Sache der Länder, soweit das Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zuläßt. Dieser Grundsatz gilt auch für die finanzielle Unterstützung von Verbänden oder Organisationen durch die öffentliche Hand. Insoweit besteht lediglich eine Zuständigkeit des Bundes für zentrale Einrichtungen oder Veranstaltungen nichtstaatlicher Organisationen, die für das Bundesgebiet als Ganzes von Bedeutung sind und deren Bestrebungen ihrer Art nach nicht durch ein Land allein wirksam gefördert werden können. Das soll in der noch im Rahmen der Finanzreform vorgesehenen Verwaltungsvereinbarung über die Finanzierung öffentlicher Aufgaben von Bund und Ländern (sog. Flurbereinigungsabkommen) ausdrücklich festgelegt werden. Die Voraussetzungen liegen beim Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern nicht vor. Der Verband ist eine öffentlich rechtliche regionale Einrichtung, der von Land- und Stadtkreisen zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben getragen wird. Die Sorge für die Finanzausstattung des Verbandes gehört daher nicht zum Aufgabenbereich des Bundes, sondern zu dem des zuständigen Landes und der Gemeinden. Das Bundessozialhilfegesetz und das Jugendwohlfahrtsgesetz, die mit Zustimmung des Bundesrates erlassen wurden, werden durch die Länder als eigene Angelegenheit ausgeführt (Artikel 84 Abs. 1 GG). Die Mittel für die Durchführung dieser Gesetze müssen daher von den Ländern bzw. den zuständigen Gebietskörperschaften aufgebracht werden. Der Bund trägt 80 v. H. der Aufwendungen für die Kriegsopferfürsorge sowie die Kriegsfolgenhilfe nach dem Ersten Überleitungsgesetz und 50 v. H. bestimmter Aufwendungen im Rahmen der Tuberkulosenhilfe. In bestimmten Fällen der Sozialhilfe für Deutsche im Ausland übernimmt der Bund die Kosten in vollem Umfang. Er trägt ebenfalls die Gesamtkosten der Kriegsopferfürsorge für Deutsche im Ausland. Es trifft zu, daß durch vermehrte Inanspruchnahme der Hilfen, auf die ein Rechtsanspruch besteht, und durch erhöhte Kosten besonders für die Hilfen in besonderen Lebenslagen und für die Heimerziehung Jugendlicher die Aufwendungen der Sozial- und Jugendhilfeträger stark gestiegen sind. Der Ausgleich dieser Mehraufwendungen kann nur durch den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern und zwischen Ländern und Gemeinden geschehen. Der Bund hat die Finanzkraft der Länder und Gemeinden durch verschiedene Maßnahmen gestärkt. Die Bundesregierung hat darauf in ihrer Stellungnahme zum Dritten Jugendbericht (Drucksache VI/3170) Nrn. 19 und 20 hingewiesen und zugleich ihre grundsätzlichen Bedenken gegen eine finanzielle Beteiligung des Bundes dargelegt und eine Überprüfung der Festlegung der Prioritäten bei den zuständigen Stellen der Länder und Gemeinden angeregt. Das dort Gesagte gilt in gleicher Weise auch für die Sozialhilfe. Anlage 62 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 12. April 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Haase (Kellinghusen) (SPD) (Drucksache VI/3313 Fragen B 45 und 46) : Ist der Bundesregierung bekannt, daß durch den ständig anwachsenden Schwerlastverkehr aus dem Wirtschaftsraum Brunsbüttel über die B 5 in Richtung Hamburg im Bereich der Ortsdurchfahrt Wilster die Erschütterungsschäden an Wohn- und Geschäftsgebäuden erschreckend zunehmen, und wird die Bundesregierung deshalb bereit sein, der im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen in der Dringlichkeitsstufe I eingestuften Ortsumgehung Wilster einen notwendigen Vorrang einzuräumen? Kann damit gerechnet werden, daß eine entsprechende Vorrangeinräumung wegen gleicher Tatbestände auch für die Ortsumgehung Kellinghusen im Zuge der B 206 erfolgt? Der Bundesregierung ist die Bedeutung und die Dringlichkeit der genannten Maßnahmen bekannt. Die seit einiger Zeit im Gange befindlichen Planungsarbeiten zielen darauf ab, mit dem Bau der Umgehungsstraßen Wilster (B 5) und Kellinghusen (B 206) noch vor 1975 zu beginnen. Dem voraussichtlichen Planungsablauf entsprechend sind die 10580 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1972 beiden Vorhaben im „1. Fünfjahresplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen in den Haushaltsjahren 1971 bis 1975" berücksichtigt worden. Ob die zum Bau benötigten Mittel tatsächlich fristgerecht bereitgestellt werden können, läßt sich zum heutigen Zeitpunkt verständlicherweise nicht sagen. Anlage 63 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 12. April 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Biehle (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Frage B 47) : Hat die Bundesregierung das Projekt der Nord-Süd-Umgehung als Osttangente zwischen der Staatsstraße 2315 und der B 26 im Bereich der Stadt Lohr am Main nach den vorgelegten Plänen des Bauträgers gebilligt, und ist sie bereit, diese Pläne als Grundlage zur Bezuschussung durch den Bund zu betrachten? Die Planunterlagen für die Nord-Süd-Umgehung der Stadt Lohr am Main mit Bau einer neuen Mainbrücke haben dem Bundesminister für Verkehr vorgelegen. Aus diesen Unterlagen war zu ersehen, daß dem genannten Projekt sowohl vom. Stadtrat Lohn/ Main als auch von den zu beteiligenden Behörden zugestimmt wurde. Der Bundesminister für Verkehr hat daher die Zustimmung zur Aufnahme in das Programm 1972 nach § 6 Abs. 2 des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) erteilt und ist bereit, das Projekt finanziell zu fördern. Anlage 64 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 12. April 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Berding (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313) Frage B 48) : Treffen Pressemeldungen zu, wonach der ursprünglich vom Vorstand der Deutschen Bundesbahn geplante Termin für die Auflösung der Bundesbahndirektion Münster, der 1. April bzw. 1. Mai 1972, nicht mehr aktuell ist? Dies kann ich so generell nicht bestätigen. Die Auflösung der 6 Bundesbahndirektionen erfolgt nach dem vom Bundesminister für Verkehr genehmigten Antrag der Deutschen Bundesbahn in fünf Stufen. Davon wird das Kerngebiet um Münster erst in der fünften Stufe betroffen. Ein Zeitpunkt hierfür ist von dem dafür zuständigen Vorstand der Deutschen Bundesbahn noch nicht festgesetzt. Ich nehme an, daß es sich bei dem von Ihnen angesprochenen Termin um die für die dritte Stufe vorgesehene Überleitung des Raumes Oldenburg von der Bundesbahndirektion Münster nach der Bundesbahndirektion Hannover handelt. Nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn ist hierfür das nach dem Personalvertretungsgesetz erforderliche Verfahren noch nicht abgeschlossen. Aus diesem Grunde kann der Vorstand der Deutschen Bundesbahn auch für die Ausgliederung des Raumes Oldenburg z. Z. keinen endgültigen Termin nennen. Anlage 65 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 12. April 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Kliesing (Honnef) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Fragen B 49 und 50) : Wird die Bundesregierung es hinnehmen, daß das mit Zustimmung aller Fraktionen des Deutschen Bundestages als besonders schützenswert bezeichnete Recht des Menschen auf unschädliche Umwelt dadurch verletzt wird, daß die im Endausbau sechsspurige Bundesautobahn A 221 in einem Abstand von teilweise weniger als 30 m an dem reinen Wohngebiet Meckenheim-Merl — einem u. a. vom Bund geförderten Demonstrativbauvorhaben — entlanggeführt wird? Auf welche Weise beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, daß der Bau dieser Bundesautobahn auf der Grundlage einer Planung erfolgt, die — im Gegensatz zur bisherigen Planung — nicht im Widerspruch zu den Grundsätzen des Immissionsschutzes steht? Der Verlauf der gemäß Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 4spurig — nicht 6spurig — geplanten B 257 (A 221) entspricht dem von den Professoren Lammers und Gassner im Auftrag der Entwicklungsgemeinschaft Meckenheim-Merl erarbeiteten Vorschlag vom Oktober 1964. Die Entwicklungsgemeinschaft Meckenheim-Merl hat in voller Kenntnis, daß hier eine Bundesfernstraße entstehen wird, unter Einhaltung der zum Schutz der Straße gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstände für die westlich angrenzenden Flächen mit Beteiligung der Gemeinde einen Bebauungsplan aufgestellt. Hierbei waren die zum Schutz der Anlieger erforderlichen Voraussetzungen zu berücksichtigen, denn gemäß § 1 Abs. 4 Bundesbaugesetz vom 23. Juni 1960 haben sich Bauleitpläne u. a. nach den Bedürfnissen der Bevölkerung, ihrer Sicherheit und Gesundheit zu richten. Soweit dem Bundesminister für Verkehr bekannt ist, plant dementsprechend die Entwicklungsgemeinschaft Meckenheim-Merl, entlang der Straße einen Lärmschutzwall zu errichten. Die Straßenplanung unterstützt diese Bemühungen durch eine gewisse Absenkung der Straße, wobei die hierdurch anfallenden Überschußmassen in den Lärmschutzwall eingebaut werden sollen. Nachdem die Trasse frühzeitig und auch rechtzeitig mit der Bauleitplanung abgestimmt worden ist, kann es nicht Aufgabe der Bundesfernstraßenplanung sein, einer unerwünschten städtebaulichen Entwicklung durch langwierige und kostenaufwendige Umplanungen — wenn sie überhaupt möglich sind — entgegenzuwirken. Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1972 10581 Im vorliegenden Fall ist zudem bedeutsam, daß dem Bau der neuen B 257 (A 221) im Hinblick auf die überaus schwierigen Verkehrsverhältnisse in der Stadt Meckenheim besondere Dringlichkeit zukommt. Hierzu darf ich auf Ihre Frage in der Fragestunde vom 21. Januar 1972 (Anlage 40 zum amtlichen Protokoll der 164. Sitzung des Deutschen Bundestages) verweisen. Anlage 66 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 12. April 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Wolfram (SPD) (Drucksache VI/3313 Fragen B 51 und 52) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß angelegte Sicherheitsgurte das Risiko von Verletzungen bei Unfällen vermindern bzw. die Anzahl der Unfalltoten reduzieren können, und welche Maßnahmen hat sie — sofern die o. a. Auffassung geteilt wird — bei bundeseigenen Fahrzeugen ergriffen, um ein Anlegen von Sicherheitsgurten zu gewährleisten? Was hat die Bundesregierung bislang daran gehindert, den Einbau von Sicherheitsgurten vorzuschreiben, und welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zur Popularisierung des Unfallschutzes durch Sicherheitsgurte zu ergreifen? Die Bundesregierung teilt die Auffassung, daß angelegte Sicherheitsgurte — und hier besonders Dreipunktgurte — das Verletzungsrisiko bei der Mehrzahl der Unfälle mindern können. Ihr ist aber auch bekannt, daß es Unfallabläufe geben kann, in denen sich der angelegte Sicherheitsgurt nachteilig auswirkt. So muß u. a. schon aus diesem Grunde dem einzelnen überlassen bleiben, zu entscheiden, ob er den Gurt anlegt oder nicht. Die gleiche Auffassung hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil bestätigt. Für die bundeseigenen Fahrzeuge sehen Richtlinien des Bundes bei der Beschaffung von Personenkraftwagen die Mitbeschaffung von Sicherheitsgurten vor. Außerdem ist den Bundesbediensteten empfohlen, die eingebauten Gurte zu benutzen; ein Anlegezwang wird dagegen nicht ausgeübt. Ein entscheidendes Hindernis war die Tatsache, daß bei uns nicht jede vernünftige Verhaltensweise erzwingbar ist. Ich möchte darauf hinweisen, daß mit der gesetzlichen Verpflichtung zum Einbau der Gurte Unfallfolgen nicht reduziert werden, solange bei den meisten Kraftfahrern keine Neigung zum Gebrauch der Gurte besteht. Es soll deshalb zunächst versucht werden, die Kraftfahrer im Wege der Aufklärung dazu zu bewegen, freiwillig Sicherheitsgurte in den Fahrzeugen anbringen zu lassen und diese auch zu benutzen. Hierzu ist im Rahmen des Deutschen Verkehrssicherheitsrates für das Jahr 1972 eine — durch verkehrspsychologische Untersuchungen vorbereitete — Aktion vorgesehen. Darüber hinaus wird die internationale Organisation zur Verhütung von Straßerverkehrsunfällen unter der Schirmherrschaft der Europäischen Konferenz der Verkehrsminister einen Plakat-Wettbewerb für die Vorbereitung einer Aktion „Anlegen des Sicherheitsgurts" auf europäischer Basis veranstalten. In den beiden genannten Aktionen wirkt der Bundesminister für Verkehr mit. Anlage 67 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 12. April 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Haehser (SPD) (Drucksache VI/3313 Fragen B 53 und 54) : Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Organisation der im Einzugsgebiet des Rheins liegenden Wasserwerke, daß die deutschen Schiffsführer der auf dem Rhein verkehrenden Wasserfahrzeuge das Verbot, Altöl (Bilgen) in den Rhein zu pumpen, fast hundertprozentig beachteten, während die Verantwortlichen auf ausländischen Booten es mit der Altölvernichtung weit weniger genau nähmen? Mit welchen Strafen haben Schiffsführer zu rechnen, wenn sie von der Wasserschutzpolizei beim Einleiten von Altöl in den Rhein oder in die Mosel gestellt und angezeigt werden, und hält die Bundesregierung die bisherige Strafpraxis für ausreichend? Leider kann dieser Auffassung nicht zugestimmt werden. Im Jahre 1971 wurden wegen Einleitens von Altölen in den Rhein zwischen Rolandseck und der niederländischen Grenze 78 Anzeigen erstattet, davon 50 (68 %) gegen Deutsche, 28 (32 %) gegen Ausländer. An dem Verkehr auf der genannten Strecke ist die deutsche Schiffahrt zu 32,5 %, die ausländische zu 67,5 % beteiligt (Zahlenangaben für 1970). Nach § 38 des Wasserhaushaltsgesetzes vom 27. Juli 1957 (BGBl I, S. 1110), zuletzt geändert durch das Erste Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 25. Juni 1969 (BGBl I, S. 645), ist vorsätzliches unbefugtes Einleiten wasserschädlicher Stoffe mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bedroht. Fahrlässige Begehung ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bedroht. In der Praxis werden Geldstrafen von 500 DM bis zu 2000 DM verhängt. Die Bundesregierung kennt die den einzelnen Urteilen zugrunde liegenden Sachverhalte nicht und kann daher zu der Frage, ob die Strafpraxis als ausreichend anzusehen ist, keine Stellung nehmen. Durch das dem Deutschen Bundestag vorliegende Vierte Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (BT-Drucksache VI/2869) soll der Strafrahmen bei gewinnsüchtigem Handeln auf Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, neben welcher eine Geldstrafe möglich ist, erhöht werden; für den Fall der Gefährdung wichtiger Rechtsgüter (Leben, Gesundheit, öffentliche Wasserversorgung) ist eine Frei- 10582 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1972 heitsstrafe bis zu fünf Jahren bei Vorsatz, bis zu drei Jahren bei Fahrlässigkeit vorgesehen. Fahrlässige Verunreinigung eines Gewässers bedroht der Entwurf mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe; bei Ordnungswidrigkeiten ist eine Erhöhung der Geldbuße auf 100 000 DM vorgesehen. Anlage 68 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 12. April 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Engelsberger (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Frage B 55) : Ist die Bundesregierung bereit, den dringend erforderlichen Streckenabschnitt der B 299 neu von der Einmündung in die BAB München—Salzburg bis an die nördliche Grenze des Landkreises Traunstein bevorzugt auszubauen, und bis zu welchem Zeitpunkt ist mit der wenigstens einspurigen Fertigstellung zu rechnen? Die Bundesregierung betrachtet den Neubau der Bundesstraße 299 im Abschnitt Altötting—Trostberg—Grabenstätt (BAB München—Salzburg) als vordringlich. Dieser Streckenabschnitt ist deshalb auch im Bedarfsplan für den Ausbau der Bundesfernstraßen in die 1. Dringlichkeitsstufe eingereiht worden. Eine Aufnahme in den 1. Fünfjahresplan (1971 bis 1975) war wegen des begrenzten Finanzvolumens und wegen der Vielzahl vordringlicherer Straßenbaumaßnahmen nicht möglich. Konkrete Angaben über das Volumen des 2. Fünfjahresplanes (1976 bis 1980) können zur Zeit noch nicht gemacht werden. Es liegen daher für den Neubau der B 299 im gesamten Abschnitt auch noch keine Bautermine fest. Anlage 69 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 12. April 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Jahn (Braunschweig) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Fragen B 56 und 57) : Ist die Bundesregierung bereit, bei der Deutschen Bundesbahn darauf hinzuwirken, daß das Ausbesserungswerk Braunschweig die Genehmigung und die entsprechenden Voraussetzungen erhält, sämtliche vorhandenen Arbeitsplätze zu besetzen? Kann die Bundesregierung die Zusicherung geben, daß das Braunschweiger Ausbesserungswerk — im Zonenrandgebiet gelegen — auch nach dem Auslaufen der Dampflokausbesserung, als moderner Betrieb der Deutschen Bundesbahn bei voller Kapazitätsausnutzung, erhalten bleibt? Das Ausbesserungswerk Braunschweig beschäftigt z. Z. 530 Kräfte, davon rund 450 Lohnbedienstete. Der Strukturwandel im Zugförderungsdienst (Ersatz der Dampflok durch elektrische und Brennkraft-Triebfahrzeuge) wird voraussichtlich im Jahre 1977 abgeschlossen werden können. Im Zuge dieser Entwicklung wird sich auch die Zahl der für die Ausbesserung von Dampfloks benötigten Kräfte laufend vermindern. Das Ausbesserungswerk Braunschweig ist mit seinen Anlagen und Betriebsmitteln als ein Werk für die Unterhaltung von Dampflokomotiven gebaut worden. Für andere Fertigungen kann es nur mit nicht unerheblichen Investitionen umgestellt werden. Die Deutsche Bundesbahn prüft z. Z., ob und unter welchen Voraussetzungen das Ausbesserungswerk Braunschweig auf weite Sicht erhalten werden kann. Anlage 70 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 12. April 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Haack (SPD) (Drucksache VI/3313 Frage B 58) : Wann ist mit dem Baubeginn der Autobahnausfahrt Schnaittach im Zuge der Bundesautobahnstrecke Nürnberg—Hof zu rechnen, der ursprünglich schon für das vergangene Jahr vorgesehen war? Mit den Bauarbeiten zur Errichtung der Anschlußstelle Schnaittach im Zuge der BAB-Betriebsstrecke Nürnberg—Hof wird voraussichtlich gegen Ende dieses Jahres begonnen. Anlage 71 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 12. April 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Gatzen (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Frage B 59) : Bis wann ist mit der Fertigstellung des Abschnittes Bliesheim—Wißkirchen der A 110 zu rechnen? Die in den Jahren 1970/71 eingetretenen Baupreissteigerungen haben zu Kostenerhöhungen geführt, die durch die Mineralölsteuererhöhung 1972 nur zum Teil abgedeckt werden können. Es bleibt somit eine Deckungslücke bestehen, die nicht ohne Auswirkungen auf die Planziele des 1. Fünfjahresplanes ist. Im Interesse der Einhaltung vordringlicherer Bauziele müssen daher Fertigstellungstermine einiger Autobahnneubaustrecken hinausgeschoben werden. Soweit zur Zeit übersehbar ist, wird sich daher aus finanziellen Gründen das für den Abschnitt Bliesheim—Wißkirchen der A 110 gemäß Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1972 10583 1. Fünfjahresplan angestrebte Bauziel 1975 nicht halten lassen. Voraussichtlich werden die Bauarbeiten 1973 aufgenommen werden. Mit der Fertigstellung des Autobahnabschnittes ist dann in den ersten Jahren des 2. Fünfjahresplanes zu rechnen. Anlage 72 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 12. April 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Schmitt-Vockenhausen (SPD) (Drucksache VI/3313 Frage B 60) : Welche Möglichkeiten sieht die Deutsche Bundespost, um den Nebenstellen der Wohlfahrtsverbände hei Abwesenheit der Fahrer die Weiterschaltung zu anderen Zentralen schnell zu ermöglichen, zumal die technischen Voraussetzungen erfüllt werden können? Die Deutsche Bundespost ist bestrebt, den berechtigten Interessen und Wünschen der Wohlfahrtsverbände, Hilfswerke usw. weitgehend zu entsprechen. Dieses Bemühen kommt z. B. dadurch zum Ausdruck, daß eigens für diese Organisationen eine Reihe von Sonderregelungen getroffen wurden. Hierunter fällt u. a. auch das Zugeständnis, daß — wegen des turnusmäßigen Einsatzes der meist freiwilligen Helfer — die üblichen Nebenstellenanlagen mit zusätzlichen Leistungsmerkmalen ausgerüstet werden dürfen. Dadurch sind die Nachtschaltung und die Rufweiterschaltung ankommender Amtsverbindungen zu der Wohnung des diensthabenden Einsatzleiters, Unfallretters bzw. Fahrer des Rettungswagens möglich. Leider läßt sich jedoch nicht jede von den Hilfsorganisationen gewünschte technische Lösung realisieren. Auch dürfen durch die gewünschten Sonderregelungen die Organisationsgrundsätze der öffentlichen Netze und die Systematik des Benutzungsrechts nicht so erheblich berührt werden, daß — infolge der sicher zu erwartenden Berufungen anderer Bedarfsträger und der hierdurch verursachten Ausweitung — mit den Zugeständnissen für die Deutsche Bundespost unzumutbare Erschwernisse, betriebliche Mehrbelastungen und finanzielle Verluste entstehen. Das würde z. B. dann eintreten, wenn den von Ihnen angesprochenen Anträgen auf Zusammenschaltung von Ausnahmequerverbindungen mit Amtsleitungen des öffentlichen Fernsprechnetzes allgemein oder auch nur in Sonderfällen zugestimmt würde. Aus diesen Gründen habe ich u. a. einen Antrag des DRK, Kreisverband Main-Taunus in Hofheim, leider ablehnen müssen. In der Begründung für die Ablehnung wurde dem Antragsteller auch mitgeteilt, daß die technischen Voraussetzungen für die gewünschten Zusammenschaltungen nicht vorliegen und im Rahmen des öffentlichen Fernsprechnetzes auch nicht geschaffen werden können. Die zulässigen Höchstwerte der Dämpfung würde bei nur einer Verbindung bereits um 48 % und bei einer weiteren sogar um 88 % überschritten. Eine zufriedenstellende Gesprächsabwicklung auf diesen Amtsleitungen wäre nicht mehr möglich. Die Deutsche Bundespost wird sich jedoch wie in der Vergangenheit auch künftig im Rahmen ihrer Möglichkeiten bemühen, die dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit der Wohlfahrtsverbände und Hilfswerke — erforderlichenfalls auch durch Sonderregelungen und Ausnahmegenehmigungen — zu erleichtern und zu unterstützen. Anlage 73 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 12. April 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Hauser (Sasbach) (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Fragen B 61 und 62) : Aus welchen Gründen hat die Deutsche Bundespost in die dem Fremdenverkehr gewidmete, bereits seit 1969 laufende Sunderpostwertzeichenserie noch kein Motiv der weltbekannten Bäder-und Kongreßstadt Baden-Baden aufgenommen, obwohl diese Stadt schon längst zum „internationalen Salon der Bundesrepublik" geworden ist? Wird die Deutsche Bundespost bei Weiterführung dieser Sonderpostwertzeichenreihe der besonderen Bedeutung der Stadt Baden-Baden Rechnung tragen und sie ebenfalls in dieser Serie berücksichtigen? Die Deutsche Bundespost hat 1969 mit der Ausgabe einer Sonderpostwertzeichen-Serie begonnen, in der über einige Jahre hinweg mit jährlich 2 Sondermarken für Fremdenverkehrsorte in der Bundesrepublik Deutschland geworben werden soll. Bis 1971 sind die Ausgaben: Rothenburg ob der Tauber, Oberammergau, Cochem, Freiburg im Breisgau, Goslar und Nürnberg erschienen. Für 1972 sind Ausgaben für Heidelberg und Helgoland geplant. Das Land Baden-Württemberg ist bei diesen bisher insgesamt 8 Ausgaben mit zwei Marken vertreten. Um eine Monotonie bei der Ausgabe von Sonderwertzeichen zu vermeiden, muß die Serie nunmehr abgeschlossen werden. Die bisher noch nicht berücksichtigten Bundesländer sollen noch mit je einem Motiv berücksichtigt werden. Unter diesen Umständen bitte ich um Ihr Verständnis, sehr geehrter Herr Kollege, daß eine Ausgabe für Baden-Baden nicht mehr möglich ist. Anlage 74 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 12. April 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Dr. Franz (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Fragen B 63 und 64) : Trifft es zu, daß im Zuge der Inbetriebnahme der Knotenvermittlungsstellen Kirchseeon und Markt Schwaben im Landkreis Ebersberg eine Verteuerung von Ferngesprächen nach München um 100 % vorgesehen ist? 10584 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1972 Ist die Bundesregierung bereit, die vorgesehene Regelung nochmals zu überprüfen, um eine weitere wirtschaftliche Verflechtung des Landkreises Ebersberg mit der Region München nicht zu verhindern, die letztlich auch einer Entballung des Raumes München dient? Es trifft zu, daß im Juli d. J. die neuen Knotenvermittlungsstellen Kirchseeon und Markt Schwaben in Betrieb genommen werden. Die daran anzuschließenden Ortsnetze sind bisher an die Knotenvermittlungsstelle München angeschlossen, so daß die Gespräche aus diesen Ortsnetzen nach München und umgekehrt nach der Knotenbereichszone berechnet werden. Das heißt, es wird für eine Gesprächseinheit von 21 Pf eine Sprechdauer von 90 Sekunden gewährt. Aufgrund der Entfernungen der beiden neuen Knotenvermittlungsstellen zur Knotenvermittlungsstelle München werden diese Gespräche künftig mit 45 Sekunden Sprechdauer am Tage bzw. 67,5 Sekunden Sprechdauer abends und nachts je Gesprächseinheit berechnet. Die Inbetriebnahme der neuen Knotenvermittlungsstellen ist aus technischen und betrieblichen Gründen unerläßlich. Einmal wird dadurch eine dringend notwendige Verbesserung der Gesprächsabwicklung in diesem Raum und im Verkehr mit der Landeshauptstadt München erreicht, zum anderen ermöglicht die Bildung von zwei weiteren Ortsnetzen, nämlich Forstern und Kirchseeon, die Herstellung zahlreicher, zum Teil schon seit langem beantragter Fernsprechneuanschlüsse. Die erwähnten Gebührenkonsequenzen sind unabdingbar; sie sind in den Fernmeldegebührenvorschriften verordnet. Auch ließe der Grundsatz der Gleichbehandlung eine andere Regelung nicht zu, denn Maßnahmen, wie sie jetzt im östlichen Raum von München vorgesehen sind, wurden im Zuge des Ausbaus des Weitverkehrsnetzes überall im Bundesgebiet durchgeführt. Im Großraum München z. B. sind schon vor Jahren die Knotenvermittlungsstellen Freising, Dachau, Fürstenfeldbruck und Starnberg errichtet worden. Die Tatsache, daß zwischen München und den benachbarten Landkreisen eine enge wirtschaftliche Verflechtung besteht, trifft in gleicher Weise auf die Regionen einer jeden Großstadt, insbesondere einer jeden Landeshauptstadt zu. So gesehen läßt sich sogar feststellen, daß die Fernsprechteilnehmer des Kreises Ebersberg bislang eine Gebührenvergünstigung haben, die den Bewohnern anderer Landkreise in vergleichbarer Lage schon seit langem nicht mehr geboten werden kann. Anlage 75 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 12. April 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten van Delden (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Frage B 65) : Ist es zutreffend, daß die Deutsche Bundespost eine Dalenfernsprechtastatur (System Siemens) einführen will, welche abweicht von der international bei Büro- und Buchungsmaschinen gebräuchlichen Zehnertastatur, und ist sie gegebenenfalls bereit, ihren Standpunkt zugunsten der oben erwähnten Bedienungsvereinheitlichung (Rationalisierung) zu überprüfen? Für die Zukunft plant die Deutsche Bundespost die Einführung von Tastenwahlapparaten bei Sprechstellen des öffentlichen Fernsprechnetzes. Die Anordnung der Tasten weicht zwar von der bei Buchungs- und Büromaschinen gebräuchlichen Zehnertastatur ab. Sie wird sich jedoch nach der Empfehlung des Internationalen Beratenden Ausschusses für Fernsprech- und Telegrafenwesen (CCITT) richten, die 1968 auf der Vollversammlung dieses Ausschusses von allen Fernmeldeverwaltungen der Internationalen Fernmeldeunion angenommen wurde. Zu den Tagungen der CCITT ist auch die ISO (International Standardization Organisation) zugelassen. Nach diesen Empfehlungen des CCITT werden die Tastaturen ,der Fernsprechapparate überall in der Welt gestaltet; in den USA sind schon Millionen von Apparaten mit dieser Tastatur in Betrieb. Die Anordnung der Tasten ist in drei Reihen zu je drei Tasten und einer vierten Reihe mit der Null-Taste in der Mitte. Links und rechts von der Null-Taste werden für besondere Dienste noch weitere Tasten zugelassen. Die Lesefolge ist wie üblich von links nach rechts und von oben nach unten, links oben beginnend mit „ 1 '' Die Deutsche Bundespost beabsichtigt nicht, bei ihren Fernsprechapparaten von dieser internationalen Norm abzugehen. Anlage 76 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Haar vom 12. April auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Pfeifer (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Fragen B 66 und 67) : Trifft es zu, daß im Zuge der kommunalen Neugliederung Baden-Württembergs eine größere Anzahl von Postämtern aufgelöst werden soll, und wie viele Postämter sind davon gegebenenfalls im Bezirk der Oberpostdirektion Tübingen betroffen? Auf welche Weise wird die Bundesregierung in jedem einzelnen Fall vor der Auflösung eines Postamtes sicherstellen, daß den betroffenen Postbediensteten daraus keine wesentlichen sozialen Nachteile und den Postkunden keine unzumutbaren Erschwernisse entstehen? Vor Einleitung der kommunalen Neugliederung Baden-Württembergs waren im Bezirk der Oberpostdirektion Tübingen 3378 selbständige Gemeinden vorhanden. Bis zum 1. April 1972 haben 207 dieser Gemeinden ihre Selbständigkeit aufgegeben. In 84 der davon betroffenen Neuordnungsgebiete sind die postbetrieblichen Folgemaßnahmen bereits durchgeführt, in 123 Fällen werden sie gegenwärtig geprüft. In den abgeschlossenen 84 Fällen wurden 5 Postanstalten aufgehoben, davon 4 in Orten mit weniger als 200 Einwohnern. Die aufgehobenen Postanstalten wurden von der Bevölkerung in so geringem Umfang in Anspruch genommen, daß ihre Beibehaltung nach postbetrieblichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht vertretbar war. Bei Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1972 10585 33 Postanstalten wurden betriebsorganisatorische Änderungen durch Zusammenfassung des Posteingangs und der Zustellung innerhalb der neuen Verwaltungseinheiten vorgenommen, die aber für die Postkunden keine Auswirkungen haben. Personelle Schwierigkeiten und soziale Härten haben sich für das Personal der betroffenen Postanstalten nicht ergeben. Welche weiteren Auswirkungen die kommunalen Neuordnungsmaßnahmen im Bezirk der Oberpostdirektion Tübingen auf die Zahl und die Organisationsform der Postanstalten haben werden, kann erst festgestellt werden, wenn die kommunale Neugliederung in allen Einzelheiten festgelegt ist. Insgesamt ist jedoch festzustellen, daß alle postbetrieblichen Änderungen nach den den Oberpostdirektionen gegebenen Richtlinien so durchgeführt werden, daß die Postversorgung der betroffenen Orte nicht verschlechtert wird. Ebenso ist sichergestellt, daß die erforderlichen personellen Veränderungen unter Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte vorgenommen und Härten für das Personal vermieden werden. Ich darf Sie noch darauf hinweisen, daß die im Zusammenhang mit der kommunalen Neuordnung für die Deutsche Bundespost aufkommenden Fragen einschließlich der personellen Maßnahmen —ausführlich in dem Beitrag „Deutsche Bundespost und kommunale Neuordnung" von Herrn Staatssekretär Gscheidle im Bulletin der Bundesregierung Nr. 116 vom 4. August 1971 dargestellt sind. Anlage 77 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Ravens vom 13. April 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Haack (SPD) (Drucksache VI/3313 Frage B 68) : Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die neue Verwaltungsvorschrift zum 2. Wohngeldgesetz, nach der Bewohner eines Altenpflegeheimes, das räumlich und wirtschaftlich eine Einheit mit einem Altenheim bildet, beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen nur dann einen Anspruch auf Wohngeld haben, wenn die Bettenzahl im Altenpflegeheim geringer als im Altenheim ist, sachlich gerechtfertigt und rechtlich bedenkenfrei ist? Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen Wohnens gewährt. Deshalb haben auch Insassen von Heimen nach § 3 Abs. 1 Satz 2 des Zweiten Wohngeldgesetzes Anspruch auf Wohngeld, wenn das Heim „überwiegend Wohnzwecken dient". Das ist bei Altenwohnheimen der Fall. Bei einem Altenpflegeheim überwiegt dagegen die Betreuung der Heimbewohner gegenüber der Nutzung der Wohnräume. Hier steht der Pflegezweck im Vordergrund, weil nicht das Alter, sondern die Pflegebedürftigkeit für die Aufnahme entscheidend ist. Deshalb kann in diesen Fällen nach § 3 Abs. 1 Satz 2 des Zweiten Wohngeldgesetzes kein Wohngeld gewährt werden. Diese Vorschrift ist eindeutig. Ist ein Altenpflegeheim mit einem Altenwohnheim wirtschaftlich zu einer Einheit zusammengefaßt, verliert es seinen Charakter als Altenpflegeheim nur dann, wenn der Wohnheimteil größer und demgemäß die Bettenzahl im Altenpflegeheim geringer ist als im Altenwohnheim. Daran knüpft Nr. 3.3 Buchstabe c der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Zweiten Wohngeldgesetz an. Dies entspricht der z. Z. herrschenden Meinung. Diese auf den Charakter des Heims bezogene Betrachtungsweise ermöglicht eine klare Abgrenzung zwischen den Heimen, deren Bewohner ein Wohngeld erhalten, und den Heimen, deren Bewohner Wohngeld nicht erhalten. Dies dient auch der Verwaltungsvereinfachung, weil nicht in jedem Fall festgestellt werden muß, ob der Bewohner z. Z. der Antragstellung als Pflegebedürftiger anzusehen ist oder nicht. Wollte man eine auf den einzelnen Antragsteller bezogene Betrachtungsweise Platz greifen lassen, so würden zwar alle nicht aus Gründen der Pflegebedürftigkeit in Heimen untergebrachten Bewohner in den Kreis der Antragberechtigten einbezogen werden, jedoch müßten konsequenterweise die in Altenwohnheimen und anderen Heimen untergebrachten Bewohner, bei denen die Pflegebedürftigkeit und nicht die wohnliche Nutzung des Heimplatzes im Vordergrund steht, von der Wohngeldgewährung ausgeschlossen werden, obwohl sie nach den geltenden Vorschriften wohngeldberechtigt sind. Da die subjektive Betrachtung nach den Erfahrungen mit dem (ersten) Wohngeldgesetz für die Verwaltung größere Erschwernisse mit sich gebracht hat als eine an den Heimcharakter geknüpfte, hat der Gesetzgeber den Heimcharakter für ausschlaggebend erklärt. Hinzu kommt, daß wirtschaftliche Nachteile den Betroffenen in der Regel nicht entstehen. Die Bewohner eines Altenpflegeheimes, das mit einem Altenwohnheim wirtschaftlich zu einer Einheit zusammengefaßt ist, erhalten meist Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz und der Träger der Sozialhilfe kommt in voller Höhe für den Teil der Heimkosten, den die Antragsteller nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können, auf. Da die von Ihnen aufgeworfene Frage Gegenstand mehrerer Verwaltungsstreitverfahren, insbesondere auch vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängig ist, und ich von den Gerichten um Stellungnahme gebeten worden bin, wird diese Frage z. Z. in meinem Hause gemeinsam mit den beteiligten Bundesressorts nochmals geprüft. Ich werde Sie zu gegebener Zeit über das Ergebnis gern unterrichten. Anlage 78 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatsekretärs Raffert vom 14. April 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Ab- 10586 Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1972 geordneten Dr. Evers (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Fragen B 69 und 70) : Ist das atomrechtliche Verfahren gemäß § 7 Abs. 3 des Atomgesetzes für das geplante Atomkraftwerk Breisach bereits eingeleitet worden, und ist die Bundesregierung bereit, im Rahmen ihrer Rechts- und Fachaufsicht über die Genehmigungsbehörde der Länder gemäß Artikel 85 des Grundgesetzes über den Stand dieses atomrechtlichen Verfahrens Auskunft zu geben? Ist die Bundesregierung wegen der besonderen Problematik des geplanten Atomkraftwerkes von Breisach bereit, vor Abschluß des atomrechtlichen Verfahrens eine umfassende Unterrichtung des zuständigen Ausschusses des Deutschen Bundestages über das Ergebnis des atomrechtlichen Verfahrens vorzunehmen? Die Badenwerk Aktiengesellschaft hat am 2. Juni 1971 bei der zuständigen Genehmigungsbehörde des Landes Baden-Württemberg den Antrag auf Erteilung eines Standortvorbescheides gemäß § 7 a AtG für ein Kernkraftwerk auf einem Gelände in der Gemarkung Breisach gestellt. Am 8. Dezember 1971 schränkte die Badenwerk AG ihren Antrag, der ursprünglich auf eine geplante maximale Ausbauleistung von 4000 MW elektrischer Leistung lautete, auf eine Ausbauleistung von 2 Blöcken mit je 1300 MW ein. Die im Vorbescheidsverfahren vorgeschriebene Beteiligung aller Behörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden und der sonstigen Gebietskörperschaften, deren Zuständigkeitsbereich berührt wird (§ 7 Abs. 3 AtG), ist durch die Genehmigungsbehörde erfolgt. Zum Stand des atomrechtlichen Verfahrens ist zu sagen, daß die vom Antragsteller zu liefernden Antragsunterlagen noch nicht vollständig sind. Insbesondere fehlen noch Angaben über die seismischen und klimatischen Verhältnisse am vorgesehenen Standort. Erst wenn diese Unterlagen — voraussichtlich Anfang Mai 1972 — vorliegen, kann die Genehmigungsbehörde alle erforderlichen Gutachten und Stellungnahmen einholen sowie die öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens und die Erörterung von Einwendungen durchführen. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft wird unverzüglich nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen die Prüfung des Antrages durch die Reaktorsicherheitskommission veranlassen. Die Bundesregierung wird, sobald ausreichende Antragsunterlagen und die wichtigsten Gutachten vorliegen, den Bundestagsausschuß für Bildung und Wissenschaft über den Stand des atomrechtlichen Verfahrens informieren, sofern der Ausschuß es wünscht. Anlage 79 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Raffert vom 13. April 1972 auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Dr. Hubrig (CDU/CSU) (Drucksache VI/3313 Frage B 72): Wie weit sind die praktischen Anwendungen der im Forschungsbericht IV, Textziffer 12, zitierten EDV-unterstützten Informationssysteme im Bereich der Forschungsförderung des BMBW gediehen? Am Ende der Ziffer 12 des Bundesforschungsberichts IV heißt es, mit der praktischen Anwendung der beiden EDV-gestützten Informationssysteme werde noch in diesem Jahr begonnen. Die Entwicklung dieser Systeme, die in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung mbH in Bonn (Birlinghoven) durchgeführt wird, ist also noch im Gange. Dabei ist das kompliziertere und aufwendigere Informationssystem für Förderungsvorhaben, das Sie in erster Linie interessieren dürfte, weniger weit fortgeschritten als das Informationssystem für Haushalts- und Finanzdaten; bei letzterem waren bei der Vorbereitung des Finanzplans 1972 bis 1976 bereits erste praktische Anwendungen (Ausdruck von Übersichtslisten und dergleichen) möglich. Anlage 80 Schriftliche Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Raffert vom 13. April 1972 auf die Schriftlichen Fragen des Abgeordneten Lenzer (CDU CSU) (Drucksache VI/3313 Fragen B 73 und 74): Ist die Bundesregierung bereit, die im Forschungsbericht IV, Absatz 29, getroffene Feststellung, daß „die Stiftungstätigkeit durch entsprechende steuerliche Regelungen weiter angeregt werden könnte", durch Vorschläge genauer zu präzisieren? Ist die Bundesregierung der Ansicht, daß der Wegfall der Sonderabschreibungen für Forschungs- und Entwicklungsausgaben im Rahmen der EWG-Steuerharmonisierung und unter Berücksichtigung der steuerlichen Forschungsförderung in den westlichen Industrieländern geeignet ist, die internationale Wettbewerbsposition der deutschen Wirtschaft einzuschränken? Die Bundesregierung ist der Meinung, daß das Stiftungswesen in der Bundesrepublik Deutschland noch stärker angeregt werden kann, wenn teilweise stiftungshemmende Wirkungen des geltenden Steuerrechts entfallen. Mit dem Gesetz über die Gewährung von Investitionszulagen und zur Änderung steuerrechtlicher und prämienrechtlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1969 - BGBl. I S. 1211 vom 21. August 1969) ist ein Fortschritt erzielt worden. So kann bei unentgeltlicher Überlassung eines Wirtschaftsgutes an eine Stiftung etc. im unmittelbaren Anschluß an seine Entnahme statt des Teilwertes der Buchwert angesetzt werden (Änderung und Ergänzung der §§ 6 Abs. 1 Ziff. 4, 10 b Abs. 1 EStG und des § 11 Ziff. 5 Buchst. a) KStG). Gegenwärtig werden im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft weitere Überlegungen angestellt, die jedoch zunächst mit den übrigen Bundesressorts erörtert werden müssen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß für die Zukunftssicherung der deutschen Wirtschaft Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen unbedingt erforderlich sind. Die Bewertungsfreiheit für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der Forschung oder Entwicklung dienen (§ 82 d EStDV), ist jedoch bereits bei ihrer Einführung im Deutscher Bundestag — 6. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. April 1972 10587 Jahre 1965 als eine bis 31. Dezember 1970 befristete Maßnahme angesehen worden, weil sie mit den Bestrebungen zur Vereinfachung des Steuerrechts schlecht in Einklang zu bringen war und weil wirksamere steuerliche Hilfen zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen geplant waren. Im Steueränderungsgesetz 1969 ist eine einmalige Verlängerung der Bewertungsfreiheit bis zum 31. Dezember 1974 vorgenommen worden. Sie sollte unbillige Härten in einer gewissen Übergangsphase vermeiden helfen. Der Schwerpunkt der steuerlichen Förderung ist ab 1970 auf die 10%ige Investitionszulage für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der Forschung oder Entwicklung dienen, verlagert worden, die — im Gegensatz zu dem nur zeitweiligen Steuerverzicht des Staates bei der Bewertungsfreiheit — eine auf die Dauer wirkende Förderung darstellt. Die Bundesregierung ist daher nicht der Ansicht, daß der Wegfall der Bewertungsfreiheit für Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen die internationale Wettbewerbsposition der deutschen Wirtschaft einschränkt.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Einverstanden! Dann wird die zweite Frage mit aufgerufen, und anschließend werden die beiden Fragen zusammen behandelt:
    Kann die Genehmigung zu Start und Landung der Concorde in Hannover am 22. April 1972 im Hinblick auf die zu erwartende Belästigung der Flughafenbenutzer und Anlieger verantwortet werden, nachdem bekanntgeworden ist, daß der Lärmpegel (Seitenlärm) bei der Concorde mit 135 dB 4- his 5fach höher sein wird als von Flugzeugen, wie sie zur Zeit verwendet werden, und sind bei diesen Werten nicht sogar gesundheitliche Schäden zu befürchten?
    Bitte, Herr Staatssekretär!


Rede von Ernst Haar
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Die Belästigungen der Flughafenanlieger durch einen einzigen Start der Concorde in Hannover wird sich in erträglichen Grenzen halten. Der Flug bietet die Möglichkeit, die Vermutungen über extrem hohe Lärmentwicklungen durch Messungen und durch Erfahrungen zu überprüfen. Nach den mir bekannten Daten wird das später im Linienverkehr eingesetzte Flugzeug an den für herkömmliche Flugzeuge festgelegten Meßpunkten insgesamt nicht lauter sein als bekannte Langstreckenflugzeuge. Auch die heute fliegenden Prototypen dürften nicht wesentlich lauter sein. Gesundheitliche Schäden sind durch den einen Start der Concorde in Hannover jedenfalls nicht zu erwarten.
Der von Ihnen, Herr Kollege, unterstellte Wert von 135 dB liegt außerhalb jedes bisher nach internationalen Maßstäben festgelegten Wertes. Beispielsweise liegt der nach internationalen Maßstäben gerechnete Seitenlärm des Unterschallflugzeuges VC 10 über dem der Concorde. Darüber haben wir Zahlenangaben.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Liselotte Funcke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Zusatzfrage!